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Amtsblatt_KW_42_22_10_2021-.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 22. Oktober 2021 Nummer 42 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. „Wendelinusfest“ am 23. Oktober in Baindt-Sulpach – Feier des Patroziniums der Wendelinus-Kapelle – Der Heilige Wendelin gilt als Schutzpatron der Bauern, der Hirten und Herden und des Viehs, das er vor Krankheiten und Seuchen bewahren soll. Als im Jahr 1753 eine Seuche unter dem Vieh wütete, legte die Gemeinde von Sulpach zur Abwendung größeren Unheils das Gelöbnis ab, zu Ehren des Heiligen Wendelin eine Kapelle zu bauen. Schon im darauffolgenden Jahr wurde der Bau der Kapelle, zur Freude aller Gemeindemitglieder, ausgeführt. Am 21. August 1760 wurde dann die Kapelle zu Ehren des Heiligen Wendelin, des Helfers in Seuchen des Viehs, geweiht. Seitdem wird jedes Jahr in Sul- pach das Wendelinusfest im Rah- men eines Festgottesdienstes um den 20. Oktober, dem Namens- tag des Heiligen Wendelin, in Dankbarkeit gefeiert. Wir freuen uns mit der Kapellen- gemeinschaft Sulpach, dass das Wendelinusfest in diesem Jahr wieder stattfinden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Das Foto zeigt die Wendelinus-Kapelle in Sulpach. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Erzieher (m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kinder- garten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemisch- ten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausfor- derungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnen- ausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per mail an info@baindt.de Amtliche Bekanntmachungen Nikolausmarkt Wir möchten dieses Jahr wieder einen Nikolausmart durchführen, vorbehaltlich der Coronaverordnung zu diesem Zeitpunkt. Der Markt wird nicht wie gewohnt nur auf dem Dorfplatz stattfinden, sondern er wird auch auf den Parkplatz ausgeweitet. Der Plan für die Standplätze wird erst Anfang November erstellt. Anmeldungen zur Teilnahme werden entgegengenom- men. Der diesjährige Nikolausmarkt soll stattfinden am Samstag, den 27. November 2021 von 11 Uhr bis 18 Uhr Ein Hinweis Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2021 auf dem Rathaus bei Frau Ziegler, Telefon 07502/9406-16 oder per E-Mail: t.ziegler@baindt.de an- zumelden. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Veraltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. September 2021 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Vorberatung Interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenentwicklung - Gemeinsame Absichtserklärung der Kommunen des Gemeindever- bands Mittleres Schussental Beschluss: Der gemeinsamen Absichtserklärung der Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussen- tal zur Schaffung eines interkommunalen Gewerbegebie- tes wird nicht zugestimmt. TOP Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ Beschluss: Dem geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 27.08. 2021 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: • Es ist abzuklären inwiefern die Mitarbeit der Reiter- gruppe bzgl. Generierung von Ökopunkten für das Flurstück 376 möglich ist. • Unter 4.2 des Durchführungsvertrags ist folgender Zusatz aufzunehmen: Die Reitergruppe wird in die Pflicht genommen, aktiv bei der Umsetzung der Ökomaßnahmen mitzuwirken. • Unter 5.2 des Durchführungsvertrags ist folgender Satz zu streichen: Für diese Pflegemaßnahmen wird ein Zuschuss gewährt. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt mit: a) Corona Der Inzidenzwert für den Landkreis Ravensburg liegt aktuell bei 58. b) Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Die Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 hat am 04.10.2021 stattgefunden und war gut besucht. Vorgebrachte Anregungen zum Baugebiet Bühl fließen in die weiteren Planungen mit ein. c) Antrag der Freien Wählervereinigung zum Anlegen eines Waldspielplatzes Dieser Antrag wird in der Sitzung vom 09.11.2021 Ge- genstand der Beratungen im Gremium sein. Nach der Geschäftsordnung müssen Anträge spätestens in der übernächsten Sitzung auf der Tagesordnung sein. Am kommenden Freitag steht ein Gespräch mit der Forst- verwaltung in dieser Angelegenheit an. d) Sitzung des GMS am 07.10.2021 Tagesordnungspunkte werden das Radverkehrskon- zept, Berichtigungen des Flächennutzungsplanes an- derer Gemeinden sowie der Klimamobilitätsplan der aus dem beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan resultiert sein. e) Gemeinderatssitzung am 30.11.2021 Eine weitere Gemeinderatsitzung ist am 30.11.2021 ge- plant. Aufgrund einiger Verschiebungen von Tages- ordnungspunkten und der Vielzahl von zu treffenden Entscheidungen ist diese zusätzliche Gemeinderatsit- zung notwendig. f) Weitere Termine Bereits heute wird das Gremium darüber informiert, dass am 11.01.2022 die erste Gemeinderatsitzung im kommenden Jahr stattfindet und am Samstag, den 29.01.2022 der Bewertungsausschuss zur Ankerver- gabe im Fischerareal. Abgabefrist für Ankerprojekte ist am 29.11.2021. Eine weitere Gemeinderatsitzung ist dann für den 08.02.2022 geplant. g) Europaweite Ausschreibung der Schulsanierung Die Frist ist zwischenzeitlich abgelaufen, das Archi- tekturbüro MLW hat ein Angebot abgegeben. Der Be- schluss über die Auftragsvergabe wird in der nächsten Gemeinderatsitzung getroffen. h) Sanierung WC-Anlage im grünen Gebäude der Klos- terwiesenschule Die Sanierungsarbeiten sind größtenteils abgeschlos- sen. Es fehlen noch die WC-Türen sowie die Verklei- dungselemente der WC-Kabinen. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnah- men und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebau- ungsplan „ Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Da der Fachplaner erkrankt ist, muss dieser Tagesord- nungspunkt auf die Gemeinderatsitzung am 09.11.2021 verschoben werden. TOP 05 Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung der zwei bestehenden Bus- haltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde be- schlossen, die Bushaltestellen der Hauptverkehrsachsen der Linie 1 Zug um Zug umzubauen. 2020 wurden bereits die Bushaltestellen Marsweiler Hoch- behälter und Marsweiler Sehbehindertenschule barriere- frei umgebaut. Parallel wurde die Planung der Bushalte- stellen Gartenstraße weiter vorangetrieben. Nach dem Personalbeförderungsgesetz ist die vollständi- ge Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Perso- nennahverkehrs bis zum 1.Januar 2022 zu erreichen. Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz besagt, dass auch Gemeinden verpflichtend die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderung aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten sollen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten wer- den. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich für beide Haltestellen in der Gartenstraße auf 144.860,00 Euro. Am 12.05.2021 wurde der Zuschussantrag gemäß VwV LG- VFG für die Bushaltestellen Gartenstraße beantragt. Der Zuschussantrag wurde von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH in Abstimmung mit dem Re- gierungspräsidium Tübingen geprüft. Die Förderfähig- keit der Maßnahme ist gemäß LGVFG §2 gegeben und es bestehen aus fachtechnischer Sicht keine Bedenken. Nach aktuellem Prüfbericht erhält die Gemeinde Baindt für die Bushaltestelle Gartenstraße eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhält- nisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravensburg beträgt für die Bushaltestel- len Gartenstraße 4.000,00 €. Für das Buswartehäuschen (Fahrtrichtung Baienfurt) beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. Das Buswartehäuschen wird analog zu den bereits bestehenden Buswartehäuschen Marsweiler beschafft. Beschluss: Nach Eingang des Zuwendungsbescheides wird das In- genieurbüro Marschall und Klingenstein mit der Planung und Ausschreibung der zwei Bushaltestellen in der Gar- tenstraße beauftragt. Das Buswartehäuschen in der Gartenstraße wird analog zu den bereits umgebauten Bushaltestellen beschafft TOP 06 Erneute Beratung zum Neubau eines Mehrfami- lienhauses mit 6 Wohneinheiten, Annaberg 28, Flst. 209/3 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abge- brochen und der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten beantragt. In der Gemeinderatssitzung am 09.03.2021 wurde dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen versagt. Die Baurechtsbehörde hatte daraufhin mit dem Bauherrn verschiedene Gespräche geführt, die auch zu einer gewis- sen Umplanung/Reduzierung geführt haben. Gleichwohl will der Bauherr aber an der Kubatur seines Bauvorha- bens festhalten. In den jetzt vorliegenden Plänen wurde eine Garage im Westen, sowie 2 Stellplätze im Osten gestrichen. Eben- falls wurde die Retentionsfläche verlegt und vergrößert. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des unbeplan- ten Innenbereich von Baindt. Die planungsrechtliche Zu- lässigkeit wird nach § 34 BauGB eingestuft. Gemäß § 34 Abs.1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb des im Zusam- menhang bebauten Ortsteils zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschlie- ßung gesichert ist. Die Prüfung der Baurechtsbehörde ergab, dass sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB in die Umgebungsbebau- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 ung einfügt. Eine rücksichtslose und erdrückende Wirkung durch das Bauvorhaben im Hinblick auf die Nachbarbe- bauung lässt sich aus Sicht der Baurechtsbehörde nicht feststellen, das Rücksichtnahmegebot ist nicht verletzt. Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf die Gemeinde das Einvernehmen nur aus den sich gemäß §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden (bauplanungsrechtlichen) Gründen versagen. Soweit nach diesen Vorschriften ein Rechts- anspruch auf Zulassung des Vorhabens besteht, ist die Gemeinde zur Erteilung des Einvernehmens verpflichtet. Daher muss die Baurechtsbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen von § 54 Abs. 4 LBO prüfen. Hat eine Gemeinde ihr nach § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB erfor- derliches Einvernehmen rechtswidrig versagt, kann die zuständige Genehmigungsbehörde das fehlende Ein- vernehmen nach Maßgabe des § 54 Abs.4 LBO ersetzen. Hierbei ist auch vorgesehen, dass die Gemeinde vor der Erteilung der Genehmigung anzuhören ist. Im Schreiben der Baurechtsbehörde wird die Gemein- de aufgefordert, aufgrund der dargelegten rechtlichen Einschätzung erneut über das Einvernehmen zu beraten und zu beschließen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass be- absichtigt ist, ggfs. das Einvernehmen zu ersetzen und die Baugenehmigung zu erteilen. Die Genehmigung gilt dann zugleich als Ersatzvornahme - § 54 Abs. 4 Satz 3 LBO. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 zum Bauvor- haben wird aus folgenden Gründen nicht erteilt: 1. Erschließung Das Grundstück ist mit der vorliegenden Planung nicht ausreichend erschlossen. Eine Zufahrt fast über die ge- samte Grundstücksbreite verstößt gegen das Straßen- recht. Eine solch große Zufahrtsbreite stellt keinen ge- steigerten Gemeingebrauch an der öffentlichen Straße dar. Die Zufahrt kann nur so hergestellt werden, wenn große Teile der öffentlichen Straßenbegleitfläche in Anspruch genommen werden, was jedoch eine Son- dernutzung nach dem Straßenrecht darstellt. Dieser Nutzung würde die Gemeinde nicht zustimmen. 2. Verhältnis überbauter Fläche zu Freifläche: In der näheren Umgebung gibt es kein Grundstück, bei dem ein so großer Teil des Grundstücks überbaut wird. Also mit Hauptbaukörper plus bauliche Nebenanlagen. Die unbebauten Freiflächen, Grünflächen sind zu klein. Es können keine zukünftigen Planungen von Baugrund- stücken in die Betrachtung einfließen. 3. Höhe der Wandflächen: In der näheren Umgebung sind keine Gebäude vor- handen, die eine Wandhöhe von 12 m aufweisen. Die Umgebungsbebauung besteht vorwiegend aus Wohn- gebäuden mit ein- zweigeschossiger Bebauung. In der Kombination von zu wenige Freiflächen und zu viel Höhe entsteht eine kritische Baudichte, die ein Einfü- gen nach § 34 BauGB nicht zulässt. TOP 07 Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Wesentliche Änderungen im Haushaltsplan 2022 Kämmerer Abele berichtet: Der Gemeinderat hat dem Doppelhaushalt 2021/2022 am 12.01.2021 zugestimmt. Die Eckdaten der Haushalts- planung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits im Oktober 2020 mit der Festlegung der Hebesätze bera- ten. Der Gemeinderat hatte auf 2021 die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer minimal angepasst. Der Vorteil eines Doppelhaushalts, der zwei Jahre ab- deckt, ist vor allem, dass damit im Herbst 2021 personelle Kapazitäten für die laufenden Projekte: Zuschusswesen, Anpassung der Digitalisierungsstrategie und für das Pro- jekt § 2 b UstG mit einem Tax Management Compliance System frei werden. Die Aufstellung eines Haushalts bin- det Zeit, welche jetzt für verschiedene Projekte genutzt werden kann. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 -688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die or- dentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Im ersten Abschnitt des Finanzhaushaltes wurden die zahlungswirksamen Vorgänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit ausge- wiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungsmittel dar. Im Haushaltsjahr 2022 ergab sich ein planerischer Zahlungsmittel-überschuss von le- diglich +92.050 €. Die weitere Entwicklung im Jahr 2020 war bei der Auf- stellung 2022 schwer vorherzusehen. Der Ergebnishaus- halt unterscheidet sich 2022 gegenüber dem Planansatz nach Steuerkraftsumme, Haushaltserlass 2022 und No- vembersteuerschätzung bei nachfolgenden Positionen: (+ Verbesserungen, - Verschlechterungen gerundet auf volle Tsd.): Zustand nach Haushaltserlass/Orientierungsdaten Plan 2022 nach HH- Erlass 2022 +/- Gewerbesteuer Absenkung Vorauszahlungen 2.000.000 1.800.000 -200.000 Gewerbesteuerumlagesatz 206.000 185.500 20.500 Gde-Anteil an der Einkom- mensteuer (geringes Auf- kommen gegenüber Vor- jahresprognose) 3.308.000 3.211.000 -97.000 Schlüsselzuweisungen (ge- ringere Steuerkraftmess- zahl, etwas mehr Einwoh- ner nach HH-Erlass) 1.620.000 1.843.000 223.000 Kommunale Investitions- pauschale (Betrag u. EW- Zahl nach HH-Erlass) 446.000 576.000 130.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsum- me 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.584.000 227.600 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Gemeindeanteil an der USt 260.000 236.500 -23.500 Leistungen nach dem Fami- lienlastenausgleich 266.700 260.000 -6.700 +568.900 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 € Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Personalausgaben Mehraufwendungen - 25.000 € Bauleitplanungskosten Mehraufwendungen - 80.000 € Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -100.000 € Zuweisung an GMS (Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Gutachterwesen) -25.000 € Voraussichtliches ordentliche Ergebnis -349.200 € Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Finanzverwaltung geht aufgrund des Haushaltserlas- ses davon aus, dass der Ergebnishaushalt ein besseres Ergebnis als geplant, im kommunalen Finanzausgleich erwirtschaftet. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass 1,8 Millionen Gewerbesteuer erreicht werden können. Der Ansatz lag ursprünglich bei 2 Mio. €. Die Gemeinde hat kein Einnahmenproblem, sondern eher bei den laufenden Ausgaben. Die Einnahmen steigen im Vergleich zu den Ausgaben nicht in gleicher Weise. Bricht die Wirtschaft 2022 ff ein oder stagniert nur über einen län- geren Zeitraum, so wird sich schnell zeigen, dass die Einnah- men zurückgehen, die laufenden Ausgaben aber bleiben. Die Gemeinde erhofft sich erst 2023 wieder außerordent- liche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas schwierigen Jahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträ- gen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei ge- wöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt im Bereich der Investitionen werden ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushalts- controllings aufgezeigt. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnah- men in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maß- nahmen verzögern wird erst der Liquiditätsrahmen nach unten gefahren. Anschließend werden kurzfristige Kas- senkredite bis zur Kreditaufnahme aufgenommen. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungs-programmen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitions- vorschläge unterbreiten. Im Sanierungsgebiet Ortskern II soll die Fischerstraße und das Gebäude am Dorfplatz begonnen werden. Die um- fangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen sollen von der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft mitgefördert werden. Im Bereich der Klosterwiesenschule muss zeitnah mit der Sanierung (gem. Bewilligungsbescheid Schulsanierung und Ausgleichstock) begonnen werden. Der Digitalpakt Schule soll bei der Schulsanierung mit bedacht werden. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Ver- bindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Der höchste Aufwand einer Kommune (Personalaufwand) wird von uns auch immer unter die Lupe genommen. Jedoch macht der Fachkräftemangel auch bei der öf- fentlichen Hand nicht halt. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Technische Auflagen, eine höhere Erwartungshaltung sowie altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investiti- on fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Ab- schreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Die Nachfrage nach Wohnraum im Schussental ist enorm. Wir müssen den Menschen Möglichkeiten bieten, um den Lebensstandard in unserem Land auch künftig zu sichern und zu erhalten. Zudem steht die Verwaltung vor der Her- ausforderung aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Sa- nierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur etc. Zentrale Aufgabe ist dafür zu sorgen, dass zum einen Wohnraum entsteht, denn der ist im Schussental Mangel- ware. Jedoch sollten Klimaneutrale Wohn- und Baugebiet im Gemeindeverband Mittleres Schussental als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Ge- meinde: Klimaschutz, Energie- und Mobilitätswende, Breit- bandversorgung, Nahwärmeversorgung, PV-Anlagen können alle Maßnahmen nicht in einem kurzen Zeitraum umgesetzt werden. Diese notwendigen Maßnahmen be- nötigen Zeit und Geld. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Haushaltszwi- schenbericht 2022 zur Kenntnis. TOP 08 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbeschei- de vorliegen bzw. im Status Antrag beim jeweiligen Zu- schussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkei- ten im Bereich der Digitalisierung sowie für barrierefreie Bushaltestelle/n Ortsmitte über das Landesgemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetz (Ortsmitte- Programmauf- nahme – Standort der Bushaltestelle/n) 2022 zu stellen: Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesenschule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse aus der Schul- bauförderung und Schulsanierung sowie ein Ausgleich- stockantrag bewilligt. Da die Baumaßnahme teurer als ursprünglich angedacht wird, wird versucht für die nach- trägliche Aufstockung über Förderung Ausgleichstock einen weiteren Zuwendungsantrag zu stellen. Das Büro Kirchner Energie GmbH wurde beauftragt, Zuschussan- träge (KfW) für die Vollsanierung im blauen Schulgebäu- de der Klosterwiesenschule zu stellen. Für die Erweiterung, Umbau und Sanierung des Feuer- wehrhauses soll nach Möglichkeit 2022 ein Zuschussan- trag gestellt werden. Hierfür muss zuerst eine Planung erfolgen. Vereine bekommen über WLSB-Anträge (Sportverein, Reitverein) Unterstützung vom Württembergischen Lan- dessportbund. Die Gemeinde Baindt nimmt hier noch zu- sätzliche Unterstützungen wahr. Die Finanzverwaltung hat immer ein offenes Ohr, wenn es um Beantragung von Zuschüssen geht. Bei Zuschüssen gilt es längere Vorlaufzeiten als auch bindende Antrags- fristen einzuhalten. Die Ingenieur- und Architektenbüros sollten ebenfalls die Bau- und Finanzverwaltung auf die entsprechenden Fördermöglichkeiten z. B. bei energe- tischer Sanierung und weiteren Maßnahmen hinweisen und die Verwaltung unterstützen. Oftmals werden für die Anmeldeverfahren schon Detailpläne und umfangreiche Konzeptionen gefordert. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zu den Investiti- onszuschüssen zur Kenntnis. TOP 09 Vorstellung und Sachstandsdarstellung des Pro- jektes „§ 2 b Umsatzsteuergesetz“ sowie Einfüh- rung eines TCMS (Tax Compliance Management System) Kämmerer Abele teilt mit: Im Jahr 2016 wurde die umsatzsteuerliche Unternehme- reigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Rechts (jPdöR) per Gesetz geändert. Für die Gemein- de Baindt gilt durch die Abgabe der Optionserklärung diese Änderung ursprünglich ab dem 01.01.2021. Diese Übergangsregelung ist lt. BMF-Schreiben durch das Co- rona-Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 (§ 27 Abs. 22a UStG) verlängert worden. JPdöR sind entsprechend des § 2b UStG unternehme- risch tätig, sobald sie Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb mit privaten Dritten er- bringen. D.h. auch wenn die Verwaltung im Rahmen öf- fentlich-rechtlicher Sonderregelungen tätig wird, ist es fraglich, ob hierdurch eine größere Wettbewerbsverzer- rung vorliegt. Durch diese Regelung wird die Gemeinde weitaus häufi- ger in der Steuerpflicht stehen, als bisher. Hierauf muss die Gemeinde personell, organisatorisch und technisch vorbereitet sein, um den dann geltenden Anforderungen des Umsatzsteuerrechts gerecht zu wer- den. Die zum 01.01.2015 in Kraft getretenen, deutlich ver- schärften Selbstanzeige-Regelungen, sowie verbesser- te Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung führen zu einer wachsenden Verantwortung von jPdöR im Be- reich innerbetrieblicher Kontrollsysteme Steuern (sog. Tax-Compliance-Management-System - TCMS). Ziel eines funktionierenden Systems muss hierbei die Ver- meidung des Vorwurfs der Aufsichtspflichtverletzung im Sinne des § 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sein. Nur so kann Leitungspersonen und beauftragten Personen auch strafrechtlich und haftungsrechtlich kein Vorwurf gemacht werden. Hierfür sind die Entwicklung und Umsetzung eines internen Kontrollsystems zur Steue- rung und Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung sämtlicher steuerrechtlichen Anforderungen unabdingbar. In den folgenden Produkten bestehen jetzt schon folgen- de Steuerpflichten: 1124 Einspeisung PV–Anlage 5330 Trinkwasserversorgung 5340 Nahwärmversorgung 5360 Breitbandversorgung 5370 BGA RaWEG 5730 Schenk-Konrad-Halle 5730 Gaststätte zur Mühle Zukünftig sind folgende Bestandteile generell umsatz- steuerpflichtig: - Verwaltungskostenbeitrag/ Kostenersätze allgemein - Mitteilungsblatt - Erträge aus Verkauf - gem. Nutzung Steiger-Hubgerät - Schrottvergütung - Kostenersätze allgemein - Auskunftsgebühren Einwohnermeldeamt - Leihgebühr Bläserklasse und evtl. Elternbeitrag Blä- serklasse - Verkauf Streuobstbäume - Verkauf Holz (kein Wald der Gemeinde – sehr geringe Umsätze) - Verkauf Bildbände, Wanderkarten, KFZ-Schilderhalte- rung etc. - Dienstleistungen für Dritte Aussortierungen, Verkaufserlöse (Alte Pkw´s, Ebay-Klein- anzeigen, ausgemusterte Geräte) aller Art sind grund- sätzlich nicht mehrwertsteuerpflichtig. Bei Veräußerung von Vermögen aus dem hoheitlichen Bereich, fällt keine USt an (Hilfsgeschäft - keine Nachhaltigkeit dieser Ein- nahmenerzielung gegeben). Um den v.g. Anforderungen gerecht zu werden, nimmt die Gemeindekämmerei wie die umliegenden Kommu- nen auch an einer Schulungsgruppe der Schüllermann Consulting AG teil. Folgende Punkte sollten von den jeweiligen Verbän- den und Kommunen überprüft und nach Lösungen (Satzung, öffentlich-rechtliche Vereinbarung) gesucht werden: • GMS- öffentliche rechtliche Vereinbarung – Personal- gestellungen der Stadt Ravensburg und Weingarten an den Zweckverband werden nach derzeitiger Lage umsatzsteuerpflichtig. • Bezug von anderen Gemeinden: - Reinigung Schläu- che Feuerwehr • Abrechnung Steiger mit der Nachbargemeinde • Abrechnung Klimabeauftragte/r – öffentlich – recht- liche Vereinbarung der 3 B-Gemeinden – • Abrechnung Leistungen untereinander (z. B. Gemein- same Befliegung - GIS – Luftbilder) • Feuerwehrkostenersatz- und Verwaltungsgebühren- satzung sollte überprüft werden. Folgende Punkte müssen aktiv angegangen werden: Überprüfung Auslandssachverhalte Mitarbeiter des jeweiligen Amts, welche die sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnung vornehmen, haben zu prüfen ob ggf. ein innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a UStG) oder ein Fall des § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG vorliegt. Es gibt derzeit verschiedenen Organisati- onseinheiten, welche auch bei Onlineanbietern bestellen. Feuerwehr Die Feuerwehreinnahmen (Fasnetsumzug etc.) sollten künftig über einen zu gründenden Förderverein veran- staltet und abgerechnet werden. Voraussetzungen hier- für sind, dass die Gemeinnützigkeit anerkannt wird und mindestens sieben Vereinsmitglieder beitreten. Liegen die Einnahmen pro Kalenderjahr unter 22.000 Euro greift die Kleinunternehmerregelung und die Einnahmen sind nicht steuerbar. Sämtliche Getränke- und Speisenabga- ben der Feuerwehr werden somit über den Förderverein abgerechnet. Falls eine Vereinsgründung nicht zustande käme, werden die Gewinne der Feuerwehrfeste durch den Kassierer ermittelt und dem Feuerwehrkommandanten mitgeteilt. Diese Auflistung wird vom Kommandanten geprüft und der Gemeindekämmerei zur weiteren (steuerlichen) Ver- arbeitung zugeleitet. Sämtliche Getränke- und Speisenabgaben bei den Orts- feuerwehren werden kostenpflichtig durchgeführt. Ein entsprechendes ordnungsgemäßes Kassenbuch ist von den jeweiligen Kassierern zu führen. Die Kontrolle der Kassenbücher und Überführung in die Buchhaltung (Um- satzsteuererklärung) erfolgt durch den/die Gemeinde- kämmerer/-kämmerin bzw. dessen Stellvertreter/-in. Bauabzugssteuer Sachbearbeiter des Bauamtes, die Aufträge für Bau- leistungen vergeben, sind verpflichtet, die Freistellungs- bescheinigung des Unternehmers bei Begleichung der Rechnung anzufordern und zentral digital abzulegen. Online abrufbare Bescheinigungen sind mit Zeitpunkt des Abrufs ebenfalls abzulegen. Liegt keine Freistellungsbe- scheinigung vor, ist die Bauabzugssteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Folgende Aufgaben wurden teilweise erledigt bzw. ste- hen noch: 1. Erstellung eines Leitfadens § 2b UStG Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 2. Umsatzsteuerschulung zu § 2b und TMCS für Mitar- beiter(innen) ab 2022 3. Haushaltsscreening der Einnahmen 4. Zuordnung der Einnahmen nach privat- und öffent- lichrechtlicher Grundlagen 5. Aufforderung an alle Ämter zur steuerlichen Vertrags- prüfung 6. Dienstanweisung zur steuerlichen Vertragsprüfung 7. Hinweis an umliegende Kommunen, welche Voraus- setzungen öffentlich-rechtliche Verträge und Verein- barungen erfüllen müssen. 8. Anregung Anpassung verschiedener Verträge und Satzungen z. B. Satzung u. Geschäftsordnung Ge- meindeverband Mittleres Schussental 9. Unterrichtung der Zweckverbände über Auswirkun- gen § 2b UStG 10. Anpassung der Zahlstellen / Handvorschusskassen an steuerliche Gegebenheiten (Kassenbuch) 11. Zentrale Rechnungsausgangsstelle in der Kämmerei zur einheitlichen Erstellung der Ausgangsrechnung für die allgemeine Verwaltung 12. Mitarbeit bei der Schulungsgruppe der Schüllermann Consulting AG 13. Restliche Umstellung im Finanzwesenprogramm Pro- dukt/Sachkonten 2022 auf Umsatzsteuer 14. Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung in CIP mit Unterstützung in Excel – Abgabe evtl. komplett an Steuerberater 15. Einführung Tax Compliance Management System 16. Erstellung von Dienstanweisungen und Verfügungen für den steuerlichen Bereich 17. Aufbau eines Vertragsmanagements und Einrichtung einer zentralen digitalen Vertragsdatenbank 18. Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung 19. Prüfung der steuerlichen Optimierung aufgrund der neuen Rechtslage wie beispielsweise Gründung wei- terer Betriebe gewerblicher Art oder Option nach § 9 UStG Die Verwaltung strebt an, künftig auch die ordnungsge- mäße Umsetzung der neuen umsatzsteuerrechtlichen Pflichten soweit wie möglich si- cherzustellen. Dazu sollten wir die notwendigen organi- satorischen und personellen Voraussetzungen schaffen. Ziel ist es, Erklärungsfristen fristgerecht einzuhalten und ggf. auftretende Fehler aufzuspüren, zu korrigieren und künftig zu vermeiden. Dazu fühlen wir uns als öffentliche Hand und nicht zuletzt in unserer Vorbildfunktion für un- sere Bürgerinnen und Bürger auch verpflichtet. Nicht zu- letzt liegt die ordnungsgemäße Umsetzung in unserem originären eigenen Interesse: 1. Nicht ordnungsgemäße Umsetzungen der steuerlichen Erklärungspflichten kommen spätestens im Rahmen einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) zu Tage. Wur- den Steuern nicht oder nicht richtig erklärt, führt dies immer zu Steuernachzahlungen; geschah dies fahr- lässig, ist - aller Erfahrung nach - schlimmstenfalls mit Strafzahlungen oder strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Nach- und Strafzahlungen können zudem u. U. zu erheblichen außerplanmäßigen Haushaltsbe- lastungen führen. 2. Als Gemeinde steht unser Verwaltungshandeln in be- sonderer Weise im Fokus der öffentlichen Wahrneh- mung. Negative Schlagzeilen wegen Steuerstrafsa- chen würden unserer Reputation und unserem Image schaden. Solche Risiken wollen wir daher minimieren. Es gilt bis Ende 2022 die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Langfristig muss über eine Stellvertreterrege- lung des Gemeindekämmerers/in nachgedacht werden. Einige Nachbarkommunen haben diese Position schon besetzt. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die internen Aufgaben zu § 2b UStG sowie die Verpflichtung zum Aufbau eines steuerli- chen Kontrollsystems (TCMS) zur Kenntnis. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Spielplatz beim Alten- und Pflegeheim Selige Irmgard Auf diesem Spielplatz gibt es ein Wasserspielgerät, das nicht funktioniert. Das Bauamt kümmert sich um diese Angelegenheit. b) Hochwassergefahr Es wurde mitgeteilt, dass einige Häuser im Bereich des ehemaligen Klostergebäudes (Klosterhof), die direkt am Bampfen liegen durch heftige Regenfälle teilweise unterspült wurden. c) Beleuchtung Boschstraße Die Verwaltung wurde informiert, dass der Bereich Boschstraße / Einmündung in die Marsweilerstraße gerade für Fahrradfahrer in der jetzt kommenden dunkleren Jahreszeit schlecht ausgeleuchtet ist. d) Gefahrenstelle Ein- Ausfahrt in der Marsweilerstraße bei der Bäckerei Hausmann Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass Fahrradfahrer durch herausfahrende Autos von der Bäckerei Haus- mann gefährdet sind. Hier könnte man durch das Anbringen von roten Streifenelementen diese Gefahr minimieren. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. Oktober und Sonntag, 24. Oktober Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Oktober Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 24. Oktober Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Franz Hirsch feierte am 17. Oktober 2021 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Oktober 22.10. Blutspenderehrung Schenk-Konrad-Halle 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 November 06.11. Feuerwehr Herbstübung 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Bachputzede im Herbst „Schau mal, meine Handschuhe! Die hab ich heute extra eingepackt!“, klang es bei unserer Bachputzede aus aller Munde! Mit Sicherheitshand- schuhen und strahlenden Gesichtern machten wir uns auf den Weg unseren „Bampfen“ von Unrat und Müll zu befreien. Alles was über den Sommer dort liegen geblieben war und eindeutig nicht in die Natur gehörte, wurde von den fleißigen Helfern eingesammelt. „Wieso werfen die Menschen ihren Müll einfach ins Gras? Da gehen doch die Tiere kaputt!“, ärgerte sich ein 5- jäh- riger Junge beim Einpacken von Bierdeckeln, Glasscher- ben und Plastikfolie. Zum Glück fanden wir nicht all zu viel Schmutz vor und konnten an diesem Tage besonders die herrliche Natur genießen! Sogar eine Schmetterlingsraupe wurde entdeckt: „Jetzt haben wir alles sauber gemacht, dann kann bald schon die Raupe sich verwandeln und in sauberem Gras fliegen!“. Sichtlich stolz auf ihre Arbeit und auch ein bisschen geschafft kehrten die Kinder zum Kindergarten zurück. Wir freuen uns schon sehr auf die nächste Bachputzede im Frühling und hoffen, dass un- sere Natur bis dahin weiterhin sauber bleibt! Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer neuen Rubrik „Klima- schutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmä- ßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 2: Finden Sie es jetzt heraus Die Nutzung von Sonnenenergie zur Stro- merzeugung hat den Vorteil, dass sie kon- ventionelle Energieträger wie Öl, Gas, Kohle und Uran ersetzt und Umweltbelastungen durch CO2-Emissionen und Abgase vermindert. Als Bür- gerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg haben Sie die Möglichkeit, online jederzeit selbst herauszufin- den, ob eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach in Frage kommt. Im Solaratlas Ravensburg können Sie Ihr Gebäude ganz einfach per Eingabe von Straße und Hausnummer über die Adresssuche ausfindig machen. Die Einfärbung der Dachfläche in der Karte zeigt Ihnen direkt eine potenzielle Eignung. Mit Klick auf Ihre Dachflä- che erfahren Sie zusätzlich, wieviel Energie Sie durch eine Photovoltaikanlage gewinnen könnten. Zum Solaratlas Landkreis Ravensburg gelangen Sie hier: www.solaratlas-rv.smartgeomatics.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Oktober – 31. Oktober 2021 Gedanken zur Woche Die Gottes- und Nächstenliebe sind die beiden größten Gebote. Sie sind die Türen zu einem wirklich christlichen Leben. Dabei möchte ich eines nicht vergessen: Zu lieben ist nicht meine Leistung. Ich kann nur lieben, weil Gott mich zuerst liebt und mir die Liebe schenkt. Samstag, 23. Oktober 10.30 Uhr Sulpach – Festgottesdienst zum Kapellenpa- trozinium in Sulpach († Eugen Haug, Marta und Josef Haug, Kurt Elbs mit Angehörigen, für die verstorbenen der Kapellenpflegschaft) 14.00 Uhr Sulpach - Dankandacht Sonntag, 24. Oktober – 30. Sonntag im Jahrkreis – Weltmissionssonntag – MISSIO Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mitgestaltet von der Gruppe MEILE (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.00 Uhr Baindt – Taufe von Liliana Dienstag, 26. Oktober 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Mittwoch, 27. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.00 Uhr Baindt – Seniorentreff im Bischof-Sproll-Saal Donnerstag, 28. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR-Sitzung im Bischof-Sproll-Saal Freitag, 29. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 30. Oktober 17.30 Uhr Baienfurt – Taufe von Ben Luca 18.30 Uhr Baienfurt – 100 Jahre katholischer Frauen- bund Baienfurt (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 31. Oktober – 31. Sonntag im Jahreskreis – Ende der Sommerzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Eugen Haug, Ludmilla, Nikolaus und Alexan- der Linkov, Christina und Wendelin Hatzen- büller mit Angehörigen, Anna Halder, Albert Konzett, Marta und Heinrich Adler, Walter Frey, Rupert und Paula Gross mit Angehö- rigen, Fini und Willi Rechle, Adalbert Berger, Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Franz Kränkle, Jahrtag: Eugen Halder, Jakob Kerner, Bischof Dr. Carl Joseph Leiprecht) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Malia Montag, 1. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst zu Allerheiligen (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof. Bitte bringen sie dazu ihr Gotteslob mit 14.00 Uhr Baienfurt - Gräberbesuch Dienstag, 2. November - Allerseelen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Gemeindemitglieder) 19.00 Uhr Baienfurt – Allerseelengottesdienst (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Einladung Allerseelen-Gottesdienst am 2. November 2021 in Baindt Dieser Gottesdienst ist ein besonderer Gottesdienst für alle, die in der Coronazeit von lieben Menschen, die ihnen viel bedeutet haben, nicht Abschied nehmen konnten. Wir laden Sie ein zum Allerseelen-Gottesdienst um 18.30 Uhr in der Pfarrkir- che St. Johannes Baptist Baindt Teilnahme mit Platzreservierungskarten Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Vorerst ist das Pfarrbüro am Di, Do und Fr. von 9.30 – 11.30 Uhr nur telefonisch oder per Email erreichbar. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de 25. Oktober – Sonntag der Weltmission Selig, die Frieden stiften Vieles ist anders dieses Jahr. Corona schränkt das Leben ein – weltweit. Corona trifft besonders die Armen. Selig, die Frieden stiften und Solidarität leben! Mit Ihrem Beitrag zur Kollekte unterstützen sie die Arbeit von MISSIO. Wir sagen heute schon Vergelt‘s Gott!. Einladung zum Seniorentreff Wir laden Sie ein zu un- serem Seniorentreff am Mittwoch, 27. Oktober 2021 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal zum Kartoffelfest. Landwirt Joachim Kapler aus Köpfingen wird uns über den Anbau der Kartoffel, von der Bodenbeschaffenheit, Ausbringen der Kartoffel, Ernte und Vermarktung berich- ten und uns auch über die richtige Lagerung informieren. Passend zum Vortrag werden wir Ihnen die Kartoffel in verschiedenen Variationen servieren. Wir freuen uns auf diesen informativen Nachmittag mit Ihnen. Ihr Seniorenteam Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern über- winde das Böse mit Gutem. Röm 12,21 Samstag, 23. Oktober 09.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst Konfi 8, Gruppe 1 10.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst Konfi 8, Gruppe 2 Anmeldung im Pfarramt telefonisch: 4 36 56 oder per Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Sonntag, 24. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Mittwoch, 27. Oktober 15.00 Uhr – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Samstag, 30. Oktober 10.00 Uhr – 17.00 Uhr Abschlusstag Konfi 4 Sonntag, 31. Oktober Reformationsfest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Wie du mir, so ich dir ... - Diese Logik lernen wir leider von klein auf. Unser Wochenspruch lädt uns ein, aus diesem Teufels- kreis auszubrechen. Wenn im Miteinander aus dem Wald immer nur das her- ausschallt, was wir hineingerufen haben, können wir auf den Frieden noch lange warten. Das Böse mit Gutem überwinden, kann heißen: Freund- lichkeit trotz allem, Einfühlungsvermögen in die Situation und Nachsicht. Die fallen mir nicht einfach so in den Schoß – sie sind ein Geschenk, ein Lernprozess, eine Aufgabe, an der ich wachsen kann und mit Gottes Hilfe auch werde. Wer sich dieser Aufgabe stellt, erlebt: Gutes ist stärker als alles andere. Es ist gerade das Unerwartete, das einen Neuanfang möglich macht, die Reaktion, die eine Brücke baut. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Das Pfarrsekretariat ist bis einschließlich 25.10.2021 nicht besetzt. Ab 26.10. ist es zu den o.g. Öffnungszeiten wieder erreichbar. In dringenden Fällen wenden sie sich bitte an Herrn Schöberl. Wir bitten um Beachtung. _________________________ --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Am 11.10.2021 dürfen wir Walter Feil begrüßen. Er wird mit uns den Herbst einfangen und in Form von Blättern und Zweigen auf Papier bringen. Aquarell oder Acryl. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Oktober 2021 25.10. Walter Feil: Zweige und Herbstblätter - Aquarell oder Acryl November 2021 8.11. und 15.11. 22.11. Claudia Strittmatter: Schriften 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spielen - Ölkreide und Bü- geleisen Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 Dezember 2021 6.12. Ingrid Allkemper: Porzellan-Malen für Weih- nachten Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Jahreshauptversammlung vom 01.10.2021 Bericht Abteilung Fußball Für die vielfältige Unterstützung der Fußballspielerinnen und Fußballspieler bedankt sich die Abteilung Fußball ganz herzlich bei unserer Bürgermeisterin, Frau Simone Rürup, den Damen und Herren des Gemeinderats, der Ge- meindeverwaltung und bei den Mitarbeitern des Bauhofs. Ein besonderes Dankeschön gilt den zahlreichen Spon- soren und Gönnern. Den Trainern, Jugendbetreuern, Bereichsleiterinnen und Bereichsleitern, dem Bewirtungsteam und allen Helferin- nen und Helfern danken wir für ihre ehrenamtliche Arbeit. Alle gemeinsam ermöglichen es, dass in Baindt aktuell • 140 Kinder in verschiedenen Altersgruppen Fußball spielen können, davon spielen 53 Mädchen in 4 Juni- orinnenklassen • Zudem haben wir 36 Spielerinnen in der Frauen-Be- zirksliga • 28 Herren im Kader der 2. Mannschaft und • 24 Herren im Kader der 1. Mannschaft ihren Sport be- treiben können, aktuell mit guten Chancen zum Aufstieg in die Bezirksliga. • Zudem gibt es eine sogenannte AH – alte Herrenmann- schaft Wir freuen uns, dass unsere Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen wieder zusammen trainieren und Fußball- spiele austragen können. Gerade die Zeiten des Lockdowns haben uns gezeigt, wie wichtig Sport in der Mannschaft ist, wie wertvoll soziale Kontakte sind. Es freuen sich nicht nur die Fußballspielerinnen und Fuß- ballspieler über den fast schon wieder normalen Fuß- ballbetrieb, sondern auch die Eltern und die zahlreichen Zuschauer. Fußball verbindet und leistet einen wichtigen Beitrag zu einem lebendigen Gemeindeleben. Den Anliegern der Sportanlagen danken wir für ihr Ver- ständnis. Die Jahreshauptversammlung bietet natürlich auch die Gelegenheit öffentlich Anregungen vorzutragen. Unsere Anregungen sind: • Anschaffung eines Rasenroboters für den eingezäun- ten Fußballplatz zur Entlastung des Bauhofs. Zur Ent- lastung des Bauhofs übernimmt die Abteilung Fußball bereits seit Jahren die Pflege der Büsche und Sträucher im Bereich des eingezäunten Sportareals. • Umbau des defekten roten Platzes. Fußball erlebt der- zeit wieder einen großen Zulauf an jungen Spielerinnen und Spielern. Die bestehenden Sportplätze sind überlas- tet, insbesondere in regenreichen Zeiten. Fußballspielen ist ein niederschwelliges und preisgünstiges Sportange- bot in der Gemeinde. Es wäre sehr schade, wenn Kin- der und Jugendliche wegen unzureichender Spielplätze nach Hause geschickt werden müssten. Unser Appell richtet sich an die Entscheidungsträger, verbunden mit der Bitte, sich dieses Problems anzunehmen. • Last but not least bitten wir die Eltern der Spielerinnen und Spieler um ihre Unterstützung und Mithilfe. Wir su- che Jugendtrainer und Betreuer, wir suchen Leute zur Mitarbeit im Verein. Bitte um Kontaktaufnahme. Elmar Buemann, Abteilungsleiter Jahresbericht Abteilung Turnen Ich grüße euch, auch im Namen von Franz Karg, Kassier der Abteilung Turnen. Zur Arbeit von Franz Karg darf ich sagen, dass die Ab- teilungskasse wieder geprüft und einwandfrei bestätigt wurde. Die Mitgliederanzahl beläuft sich derzeit auf 295 Mitglie- der. Die Abteilung Turnen bestand in der Saison aus 6 Gruppen: - Frauenturnen 1, ÜL: aushilfsweise Inken Lottermoser - Fun & Fit, ÜL: Karin Halder und Franziska Staud - Jedermann-Sport, ÜL: Heiner Kern - die Kindersportgruppe für 3-4 jährige Kinder, ÜL: Tanja Malsam, Anja Steinhauser und Patricia Kreutle - die Kindersportgruppe für Vorschulkinder und etwas jüngere, ÜL: Eva Himpel und Franziska Staud - die „Sportys“: für Vorschüler und Erstklässler, ÜL: Inken Lottermoser und Nina Assanti Da uns der letztjährige Lockdown gleich zu Beginn der Sportsaison traf, verlief das Jahr anders als geplant. Hier nun Berichte der einzelnen Gruppen: 1. Frauenturnen 1 Unsere Sportstunden fanden statt, wann immer es mög- lich war. Derzeit nehmen ca. 15-20 Frauen daran teil. Nach der langen Corona-Auszeit haben sich einige Frauen aus ge- sundheitlichen Gründen ganz aus dem Vereinssport zu- rückgezogen. Schweren Herzens konnte auch unsere Übungsleiterin Anita Mayer aus gesundheitlichen Gründen keine Sport- stunden mehr geben. Herzlichen Dank, liebe Anita für die vielen tollen Übungsstunden in diesen 22 Jahren! Bis August übernahm vorübergehend Inken Lottermoser unsere Gruppe. Auch Dir, liebe Inken, unser herzliches Dankeschön für Dein Einspringen. Nach den Ferien durften wir Nina Assanti als unsere neue Übungsleiterin begrüßen. Wir freuen uns sehr! Danke- schön! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Unsere sonstigen Aktivitäten hielten sich durch Corona in Grenzen. Doch was wir unternahmen, wurde immer gut angenommen und besucht. In den Ferien trafen wir uns zu 3 kleinen Wanderungen und einem Tagesausflug. Auch wurde ein monatlicher Stammtisch ins Leben geru- fen, um unsere tolle Kameradschaft aufrecht zu erhalten. 2. Fun & Fit Dienstags kommen regelmäßig 15 bis 20 Frauen und Männer zum Fitnesstraining zur Fun & Fit Gruppe! Mit verschiedensten Trainingseinheiten, viel Spaß und Be- geisterung tragen wir zu unserer eigenen Fitness und Gesundheit bei. 3. Die Jedermänner Wir sind 8 - 10 Männer im Alter von 45 bis über 80 Jahre. Wir treiben unseren Sport normalerweise immer mitt- wochs ab 20 Uhr. Da die Halle das ganze Jahr geschlossen war, stiegen wir um aufs Rad und so tourten wir gemeinsam vom Juli bis in den September hinein. Wir suchen ständig neue Mitturner. Die Kinderturngruppen 4. für 3- bis 4-jährige Kinder und 5. für Vorschüler entschieden sich in gegenseitiger Absprache keine Turn- stunden in der Sporthalle durchzuführen. 6. Die “Sportinatoren” – Kindersport ab Erstklässler Ab März 2020: Kein Training mehr erlaubt Mitte Juni: Outdoor Müllsammel-Aktion am Egelsee Ende Juli vor den Ferien: Outdoor Aktion „Scooter und Rollertraining mit Parcours“ auf dem Schulhof Ende September 2020: Wir starten mit Hygienekonzept -fast- wie gewohnt in der Halle Bereits am 21. Oktober ziehen die Corona Schutzmaß- nahmen so an, dass wir nur mit max. 10 Personen pro Sporteinheit trainieren dürften. Wir entscheiden uns fürs Abwarten. Nutzung der Hallen wird untersagt bis 30.11: Wir sind wei- terhin raus Wir starten aber unser Online-Tanzexperiment mit „Je- rusalema“ und zuhause wird wild geübt. Es erreichen uns herrliche Nachrichten dazu. Erst im Mai 2021 treffen wir uns auch mal wieder live und starten beim Stadtradeln für die Gemeinde Baindt mit den „Sportinatoren SV Baindt“, tatkräftig unterstützt vom Team Tischtennis des SV Baindt. Im Juni 2021 starten wir wieder mit unserem regulären Training in der Halle. Wir haben 33 Kinder und Full House, weil wir spontan Geschwisterkinder, deren Gruppen nicht mehr existieren, aufnehmen... September 2021: Wir haben neue Übungsleiterinnen re- krutiert und alle Gruppen versorgt! Es kann losgehen!!!! Mit Freude darf ich mitteilen, dass im Juli/August Herr Christian Staud auf uns zukam mit dem Angebot, eine Athletik-Gruppe in Baindt zu gründen. Seit August trainiert Christian nun montags ab 19 Uhr draußen auf dem Sportgelände mit athletik-begeisterten Sportler und Sportlerinnen. Über die Winterzeit verlegt sich die Gruppe in die Sporthalle. In unserer Abteilung Turnen finden sich in der neuen Sai- son 2021/22 tolle Sportangebote: Sport für Frauen und Männer - Sport für Kinder von Eltern-Kind-Turnen bis hinauf zu Dritt- und Viertklässler – Geräteturnen für Kin- der von 4-6 Jahren – Athletik-Sport. Wir freuen uns! Unser herzliches Dankeschön gilt allen Übungsleitern/ innen, allen Vertretern und allen helfenden Händen im Hintergrund. Herzlichen Dank! Birgit Dengler, Abteilungsleiterin Turnen Juniorinnenfußball B- Juniorinnen - Pokal vom 13.10.2021 SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Ber- gatreute) : FC Blau Weiß Bellamont 1:2 Im Verbandspokal trafen unsere Mädels am vergangenen Mittwoch auf die Ligakonkurrentinnen aus Bellamont. Beide Mannschaften zeichneten sich durch extrem sichere Abwehrreihen und frühes Pressing im Mit- telfeld aus, so dass es kaum Torszenen gab. Folgerichtig fielen die Tore dann auch nach Standards. Nach einer scharf getretenen Ecke in der 35. Minute kam der Ball nach einer etwas zu kurzen Abwehr zu einer Gegenspie- lerin, die aus ca. 18m einen fulminanten Schuss abgab, den unsere Tabea sehr spät sah und zwar mit einem tol- len Reflex abwehren konnte, doch leider kam wieder eine Gegenspielerin an den Ball, die aus kurzer Distanz das 0:1 markierte. Nur einige Minuten später kam dann auf der anderen Seite, nach einer scharf getretenen Ecke durch Laura Hanna an den Ball, die den Ball zum verdienten Ausgleich im Tor versenkte. Mit 1:1 ging es in die Pause. In der zweiten Halbzeit war das Spiel absolut ausgeglichen bis wir dann gegen Ende etwas unkonzentrierter in unse- ren Zuspielen wurden, was zu vermehrten Angriffen der Gegnerinnen auf unser Tor führte. Aber unsere glänzend mitspielenden Torfrau Tabea war immer zur Stelle, doch zwei Minuten vor Schluss wurde ein eigentlich harmloser Schuss von uns so unglücklich abgefälscht, dass sie keine Chance mehr hatte an den Ball zu kommen. So mussten wir das zweite Mal innerhalb von wenigen Tagen in den Schlussminuten ein gutes Spiel verloren geben. Trotzdem ein tolles Pokalspiel unserer jungen B-Juniorinnen Truppe, worauf wir aufbauen können. Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Lorena Bürck, Viviane Wertmann, Hanna Steid- le, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Nora Lüttmann, Laura Bauhofer, Emma Gießler, Tabea Schauffler, Alina Braun, Sophia Schairer, Luise Wodniok SAMSTAG, 16.10.2021 VFR Klosterreichenbach : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 5:0 D-Juniorinnen Nachholspiel vom MONTAG, 12.Oktober 2021 SV Bergatreute – SG Baindt/Fronreute 1:2 Ein Spiel das unseren Zuschauern wenig Freude bereite- te, letztlich aber erfolgreich zu Ende gespielt wurde. Die Bergatreuter Mädels waren an diesem Abend auf „Zer- störung“ aus und schlugen die Bälle nur ins Aus, anstatt selber etwas für“s Spiel zu tun. Neben 50 Einwürfen und 20 Eckbällen gab es dann doch noch einige schöne An- griffe unserer Mädels. Leni spielte einen überragenden und gewollten Diagonalpass auf unsere, derzeit top auf- gelegte Vivienne. Vivi nahm den Ball auf und schloss er- folgreich ab. Nach der Halbzeit war sie bei einer schlech- ten Abwehraktion die Spielerin, welche am schnellsten schaltete, den Ball erlief und ins Tor schoss. Das Spiel war Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 entschieden und erst jetzt wurden auch die Bergatreuter Mädels mutiger und zeigten, daß auch sie etwas können. So gelang ihnen der Anschlusstreffer und hatten danach sogar noch die Ausgleichsmöglichkeit, welche aber un- sere Torspielern Sara mit einem mutigen Herauslaufen verhindern konnte. SAMSTAG, 16.10.2021 SG Baindt/Fronreute – TSV Tettnang 2:1 Viele Zuschauer wollten das Spitzenspiel der zwei, bisher ungeschlagenen Teams sehen und wurden vom Spiel bei- der Teams nicht entäuscht. Unsere Mädels kamen super ins Spiel und Jana erzielte bereits nach 10 Minuten nach Zuspiel von Vivi den Führungstreffer. Wenig später er- reichte sie erneut ein tolles Zuspiel. Dabei setzte sie sich im Laufduell durch und markierte das 2:0. Dann kam der Auftritt von Schiedsrichter Gabriel, der den Treffer aber- kannte. Warum, wusste niemand ! Unsere Mädels waren etwas irritiert und kassierten prompt den Ausgleichstref- fer. Dann wurde das Spiel immer interessanter und Tett- nang bekam Oberwasser. Torspielerin Sara versuchte in höchster Not zu retten und verursachte einen Neunmeter, aber Tettnang verschoss. Unsere Mädels kamen wieder besser ins Spiel und erspielten sich weitere Großchancen. Eine davon verwertete dann Sophie zum viel umjubelten Siegtreffer. Folgende Spielerinnen waren bei den Spielen im Einsatz : Sara Jukic (T), Greta Pohl, Leni Sorg, Victoria Wertmann, Franziska Bayer, Luisa Weber, Jana Eiberle, Vivienne Pogrzeba, Lena Füssl, Emma Reissner, Hedda Said und Sophie Heilmeier. Deutlicher Sieg der Frauen SV Baindt - SGM SG Aulendorf/SV Bad Buchau 5:2 Der SV Baindt startete spieldominant in das Heimspiel gegen die SGM Aulendorf/Bad Buchau. Sie erspielten sich viele Torchancen, jedoch konnten zunächst keine verwan- delt werden. Kurz vor der Halbzeitpause gelang es Viola Zanutta dann doch, ihre Mannschaft in Führung zu brin- gen. Dadurch zeigte der SV Baindt in der zweiten Halbzeit hohe Motivation ihre Führung auszubauen. Sie kamen mehrmals gefährlich vors gegnerische Tor und brachten die SGM zunehmend in Bedrängnis. So wurde Viola Zanut- ta im 16er gefoult und den fälligen Elfmehter verwandelte Tamara Sperle gut platziert zum 2:0. Nun wurden unse- re Frauen etwas leichtsinniger und verloren an Struktur was die die SGM ausnutzte und innerhalb von 10 Minuten zum 2:2 ausgleichte. Zum Glück sammelte der SV Baindt sich wieder, wollte die Führung zurück und schon wenige Minuten danach schoss Viola Zanutta den SV Baindt er- neut mit 3:2 in Führung. Dieses Tor brachte Aufschwung in die Mannschaft und so gelang Viola Zanutta in der 78. Minute erneut ein Tor zum 4:2. Lara Herde setzte in der 88. Minute dann noch ein Tor drauf und damit endete das Spiel mit einem 5:2- Heimsieg für den SV Baindt. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Lena Nägele, Ma- rina Lutz, Tasja Kränkle, Muriel Zumbrock, Lisa Meschen- moser, Laura Maucher, Julia Klein, Tamara Sperle (C), Viola Zanutta, Ramona Schnell, Emma Schaumann, Da- niela Fießinger, Lara Herde, Lina Bentele Baindt baut Siegesserie aus SV Baindt - SG Waldburg / Grünkraut 4:0 (1:0) Nach drei klaren Siegen gegen Gegner aus dem unteren Tabellendrittel, empfing der SVB am Sonntagnachmittag mit der SG Waldburg / Grünkraut einen deutlich gefähr- licheren Gegner, welcher vor zwei Wochen nur knapp daran scheiterte, dem Tabellenzweiten aus Vogt ein Un- entschieden abzuringen. Die Gastgeber waren dement- sprechend gewarnt und so vertraute Coach Filzinger auch fast derselben Elf wie beim Kantersieg in Ankenreute; lediglich Gauder und Walser wurden durch Schimanos- wki und Knisel ersetzt. Und diese Startelf erwischte einen furiosen Start. Der SVB ließ den Ball gut laufen, schnürte die Gäste in der eigenen Hälfte ein und hatte durch Mika Dantona und Jonathan Dischl bereits in den ersten zehn Minuten aussichtsreiche Möglichkeiten, um ihn Führung zu gehen. In der 13.Minute belohnten sich die Baindter dann für diesen gelungenen Auftakt: Dischl wurde über die rechte Seite in die Tiefe geschickt und servierte den Ball in den Strafraum. Dort flog die Kugel an Freund und Feind vorbei und landete am langen Pfosten bei Philipp Kneisl, welcher den Ball zum 1:0 über die Linie drückte. Auch die nächsten 15 Minuten hatte der SVB weitestgehend im Griff. Ab der 30.Minute war jedoch ein leichter Bruch im Spiel der Heimmannschaft zu erkennen und die Gäste kamen deutlich besser ins Spiel. Kapitän Philipp Thoma unterband mit einer perfekt getimten Grätsche einen ge- fährlichen Konter der Waldburger und wenig später hat- ten die Baindter Glück, dass ein Angreifer der Gäste den Ball frei vor dem Tor vorbeischoss. Schlussendlich ging es aber, vor allem aufgrund der starken Anfangsphase, mit einer verdienten Führung für den SVB in die Halbzeit. Auch in der 2.Halbzeit wussten die Gäste immer besser zu gefallen und der SVB war ein ums andere mal defen- siv gefordert. Thoma musste gleich zweimal seine pa- tentierte Gedächtnisgrätsche auspacken, Schimanowski verhinderte einen gefährlichen Konter der SG und Torwart Luca Wetzel war auf der Hut, sobald ein Ball auf sein Tor kam. Doch auch der SVB wurde immer wieder offensiv gefährlich, versuchte die zunehmenden Räume auszu- nutzen und hatte durch Tobias Trautwein und Dantona gute Chancen auf die Vorentscheidung. Diese Vorent- scheidung sollte dann aber wenig später mal wieder die starke Baindter Bank bringen. Der wieder genesene und eingewechselte Jan Fischer hatte auf der rechten An- griffsseite zu viel Platz und bediente Stürmer Dischl mit einem feinen Pass. Dessen kräftiger Abschluss konnte der Gäste-Torwart nur noch zur Seite abwehren. Genau dorthin bewegte sich Fischer im Rücken der Abwehr und konnte in der 75.Minute unbedrängt zum 2:0 einschieben. Und so endeten die letzten 15 Minuten der Partie wie die ersten 15 Minuten begonnen hatten - Baindt kombinier- te sich immer wieder gefährlich vors Tor und besiegelte schlussendlich mit einem Doppelschlag den klaren Heim- sieg. Nach einem schönen Pass vom ebenfalls wieder fitten und eingewechselten Yannick Spohn auf den in den Sechzehner gestarteten Dischl, legte dieser den Ball uneigennützig auf Dantona ab, welcher in der 83.Minu- te auf 3:0 stellte. Nur eine Minute später war es erneut Dischl, der nach einer Balleroberung im Mittelfeld, den eingewechselten Nico Geggier auf die Reise schickte. Die Baindter Nummer 10 nahm den Ball einmal an und überwand den Keeper überlegt mit der Pike zum 4:0. Im Anschluss hatte der SVB durch Dischl und Walser sogar noch Möglichkeiten, das Ergebnis deutlicher zu gestalten; es blieb jedoch beim 4:0 -Endstand. Der SVB gewinnt somit verdient auch das fünfte Spiel in Folge und zeigte über weite Phasen der Partie eine über- zeugende Leistung. Nach diesem wichtigen Sieg gegen einen unangenehmen Gegner aus Waldburg und Grün- kraut, wartet am kommenden Sonntag mit dem Fünf- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 tplatzierten aus Wolfegg erneut eine herausfordernde Aufgabe auf die Baindter Mannschaft, wobei es gilt an die Leistungen der letzten Wochen anzuknüpfen. SV Baindt II - SG Waldburg / Grünkraut II 0:1 (0:0) Die „Zweite“ empfing am Sonntagmittag den Tabellen- zweiten aus Waldburg und Grünkraut und zeigte von Beginn an eine engagierte Leistung. Beide Teams neu- tralisierten sich weitestgehend und dem SVB II fehlte in der ersten Halbzeit das letzte Quäntchen Glück und die Präzision, um in Führung zu gehen. Vor allem defensiv wusste die zweite Mannschaft zu überzeugen und ließ kaum Chancen zu. Umso bitterer war es dann, nur eine Minute nach Wiederanpfiff das unnötige Gegentor zum 0:1 zu kassieren. In der Folge versuchten die Baindter im- mer wieder den Ausgleich zu erzwingen und erspielten sich auch aussichtsreiche Gelegenheiten, jedoch fehlte erneut die letzte Zielstrebigkeit vor dem Tor. Schlussend- lich stand am Ende eine ärgerliche und unnötige Nieder- lage, die durchaus zu vermeiden gewesen wäre. Mit vier Siegen und vier Niederlagen rangiert der SVB II derzeit im Mittelfeld der Tabelle und wird gewillt sein, sich bis zur Winterpause noch um den einen oder anderen Platz wei- ter nach oben zu kämpfen. Vorschau: Sonntag, 24.10.2021: 12.45 Uhr: SV Wolfegg II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Wolfegg - SV Baindt SV Baindt baut Siegesserie aus SV Baindt I – SG Aulendorf III 9:2 Während des Trainingsbetriebs am Donnerstagabend empfing unsere erste Mannschaft in ihrem 4. Saison- spiel die Gäste aus Aulendorf. Für die Gäste war es das erste Punktspiel nach beinahe einem Jahr Coronapause, daher darf durchaus etwas Kritik an der Spielplangestaltung der Bezirksklas- se geübt werden. Ein gleichmäßigerer Spielplan wäre wünschenswert. Da wir in unserem letzten Spiel gegen Ettenkirch in den Doppeln nicht sehr gut aussahen, stellten wir unsere Zu- sammensetzung etwas um, was sich mit 3 Siegen gleich auszahlte. Dabei mussten vor allem Frank Markwart und Nico Scheffold kämpfen, um ihr Doppel denkbar knapp im 5. Satz mit 11:9 gewinnen zu können. Ebenfalls in den 5. Satz musste Marcel Brückner in seinem ersten Einzel, den er dann aber mit einer konzentrierten Leistung deutlich gewinnen konnte. Philipp Schwarz siegte am Nebentisch problemlos mit 3:0. Nico erwischte nicht seinen besten Tag und verlor nach über einem Jahr seine erste Partie im Trikot des SV Baindt gegen den gut spielenden Jakob Gebele. Tobias Nowak spielte gegen Abwehrspieler und Altmeister Berthold Landthaler sehr offensiv und risiko- reich und konnte sich im 5. Satz gegen den 81-jährigen (riesigen Respekt!) durchsetzen. Frank Markwart gewann sein Spiel souverän ohne Satzverlust, während Holger Baumhauer drauf und dran war, einen Satz zu gewin- nen, es aber leider nicht schaffte. So lag es an unserem vorderen Paarkreuz Philipp und Marcel, mit zwei weite- ren Siegen das Spiel zu beenden und den 9:2 Gesamtsieg einzufahren. Mit 4 Siegen und 8:0 Punkten stehen wir an der Tabel- lenspitze der Bezirksklasse und versuchen diesen Platz am 30.10. beim Auswärtsspiel in Altshausen zu verteidi- gen. Sollte Altshausen mit den besten 6 Spielern antre- ten, steht uns ein harter Kampf bevor, auf den wir uns bereits heute freuen! Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Nico Scheffold (0:1), Tobias Nowak (1:0), Frank Markwart (1:0) und Holger Baumhauer (0:1) Frauenturnen 1 Liebe Sportkameradinnen, von unserem angekündigtem Herbstfest wollen wir heuer Abstand nehmen. Am Montag, dem 25. Oktober findet unsere Sport- stunde zu gewohnter Zeit statt. TC Baindt e.V. Wichtige Mitglieder-Infos Liebe Mitglieder, drei Infos für euch: 1. Der Saisonabschluss samt Jubiläums- feier 40 Jahre TC Baindt, geplant für den 20.11.21 im Bischof-Sproll-Saal, muss coronabedingt ausfallen. Leider! Aber der neue Termin für die Feier steht schon fest: Sa., 18.06.22, In- fos hierzu kommen rechtzeitig. 2. Der geplante Auffrischungskurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen wird auf Frühjahr 2022 verschoben. Frisch geschult können wir dann in die neue Saison starten. 3. Termine Plätze abräumen am Fr., 29.10.21 um 14 Uhr und 30.10.21 um 09:30 Uhr. Der Technische Leiter freut sich über viele Helfer*innen. Alle Infos findet ihr auch auf unserer neu gestalteten Webseite (www.tc-baindt.de). Wir versuchen die Home- page attraktiv und aktuell zu gestalten, so dass sich ein gelegentliches Vorbeischauen auf der Webseite lohnt. Die Vorstandschaft Taekwondo Baindt e.V. NEU ---Schnupperkurs---NEU Beim Taekwondo Baindt e.V. findet ab Oktober ein Selbstverteidigungskurs für Erwach- sene und Anfängerkurs für Kinder und Jugendliche statt. Vierwöchiges, kostenloses und unver- bindliches Probetraining. Anmeldungen unter info@tkd-baindt.de Erwachsene: Donnerstag, 19.00 - 20.00 Uhr Blinden- schule/Turnhalle Kinder + Jugendliche: Mittwoch Alte Schulturnhalle Baindt. 5-8 Jahre 16:30 – 17:30 Uhr 8-12 Jahre 17:45 - 18:45 Uhr www.tkd-baindt.de Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Spende für das Jugendrotkreuz Das Jungendrotkreuz Baienfurt-Baindt freut sich sehr über die großzügige Spende der Firma Gessler und Funk Office GmbH. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Am 14.10.2021 durften Vertreter des JRKs die Spende in Form eines Druckers und eines Dokumentenshredders von Geschäftsführer Andreas Schmid entgegennehmen. Herzlichen Dank an die Firma Gessler und Funk Office GmbH für diese Spende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Blick vom Blender bei Wiggensbach ober- halb des Kürnachtals Wir treffen uns am Dienstag, 26. Okt. 2021 um 10 00 Uhr auf dem Festplatz in Wein- garten. Die Gehzeit für die 10,5 km und 290 hm beträgt etwa 3,5 Std. Fahrpreis f. Mitglieder 14 €. Von der Ortsmitte in Wiggensbach geht es mäßig anstei- gend in südöstlicher. Richtung mit herrlichem Blick in die Allgäulandschaft. Danach steigt es bis zum Aussichts- punkt „Blender“ stärker an. Im Schatten der Bäume wan- dern wir auf dem Bergkamm in Richtung Schmidsreute und dann in weitem Bogen zurück nach Wiggensbach. Dort angekommen ist eine Einkehr im Gasthaus Hirsch vorgesehen. Festes Schuhwerk, Rucksackvesper und evtl. Stöcke sind empfehlenswert. Diese Wanderung kann nur unter den gültigen Hygiene- vorschriften durchgeführt werden. Pandemiebedingt ist eine Anmeldung bis Samstag 23.10.21 erforderlich bei Wanderführer Bernd Gmünder, Tel. 0751/46672, mobil 0177 1534586 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021 mit Wahlen Ort: Best Western Parkhotel, Alamannensaal / Stau- fersaal Weingarten, Abt-Hyller-Str. 37-39 Am Samstag, den 30.Oktober 2021,14:30 Uhr/Einlass: 14:00 Uhr Bitte melden Sie sich telefonisch bei der Vorsitzenden Karin Maucher an, gerne auf den Anrufbeanworter - sprechen Sie bitte deutlich Ihren Namen auf. (Wegen der Corona-Pandemie ist die Jahreshauptver- sammlung für 2020 ausgefallen, es sind daher 2 Ge- schäftsjahre abzuarbeiten 2019 und 2020). Sehr geehrtes Mitglied, zu unserer Jahreshauptversammlung mit Wahlen laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns über Ihr zahlreiches Erscheinen. Bitte beachten sie die geltende Corona-Verordnung unter Einhaltung der bekannten Hygiene-Maßnahmen. Vielen Dank. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Berichte: - Geschäftsbericht – Vorsitzende Karin Maucher (2019 und 2020) - Kassenbericht – Kassiererin Sabine Prang (2019 und 2020) - Revisionsbericht – Revisorin Edith Wochner (2019 und 2020) 4. Aussprache über die Berichte 5. Beschlussfassung über den Geschäfts-,Kassen- und Revisionsbericht 6. Antrag auf Entlastung und Beschlussfassung über den Antrag 7. Neuwahlen des gesamten Vorstandes und der Revi- soren 8. Behandlung eingegangener Anträge 9. Mitteilungen des Kreisverbandes 10. Termine/Mitteilungen – Vorschau 2022 11. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Ihre Karin Maucher und der gesamte Vorstand Achtung: Unsere Weihnachtsfeier findet am Samstag 11.12.2021 im Best Western Parkhotel statt. Bitte beachten Sie, es kommt keine gesonderte Einladung. Wenn Sie teilneh- men wollen, bitte dies ebenfalls telefonisch mitteilen. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Wir poben wieder! Wir haben unsere Chorproben wieder aufgenommen. Für unsere Zusammenkünfte gilt die 3G-Regel und die Stühle sind auf Abstand gerückt. Jetzt wäre der beste Zeitpunkt für eine Schnupperstunde bzw. Einstieg in die Probenphase. Wir würden uns über jeden Neuzugang freuen. Chorproben Männerchor Montags, 18.00 Uhr, wöchentlich,Vereinsheim Chorleitung Irene Streis Weitere Sänger sind gern willkommen. Notenkenntnisse sind nicht erforderlich! Infos: 0751-25 914 CHORifeen and Friends Dienstags, 20.00 Uhr, wöchentlich,Vereinsheim Chorleitung Peter Fuchs Weitere Sänger(innen), mit und ohne Notenkenntnisse, sind zum Mitsingen eingeladen! Infos: 07502-91 27 12 www.liederkranz-baienfurt.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Frederick, die Farben und Sonnenstrahlen sammeln- de Maus aus dem gleichnamigen Bilderbuch von Leo Lionni, geht von Montag, 18. bis Freitag, 29. Oktober 2021 wieder auf Tour. In den kommenden zwei Wochen reist sie für die Freude und den Spaß am Lesen durch ganz Baden-Württemberg. Landesweiter Auftakt für das baden-württembergische Literatur-Lese-Fest ist in diesem Jahr am Montag, 18. Oktober in der Stadt- bücherei Heidelberg. Dass der „Frederick Tag“ auch im zweiten Jahr der Pan- demie im Regierungsbezirk Tübingen einen ungebrochen hohen Zuspruch findet, freut Regierungspräsident Klaus Tappeser. „Der Trend aus dem letzten Jahr, dass wieder mehr und länger gelesen wird, hat sich fortgesetzt. So lesen zum Beispiel die zehn bis 19-Jährigen inzwischen wieder um ein Drittel mehr als vor der Pandemie. Dazu trägt der Frederick Tag, als wichtiger Baustein der Lese- förderung des Landes, bei. Eine Stütze in der Pandemie waren die vielen Stadt- und Gemeindebibliotheken im Regierungsbezirk mit vielfältigen Lese- und Bildungsan- gebot“, so Tappeser. Der „Frederick Tag“ bringt Wörter, Farben und Sonnen- strahlen mit Autorenlesungen, Poetry Slam, Kinderthea- terveranstaltungen, Bibliotheksrallyes, einem lesenden Friseur und vielem mehr in die Städte und Gemeinden. Für jede Altersgruppe findet sich etwas, wenn auch in diesem Jahr erneut unter Einhaltung der Corona-Regeln. Allein für den Regierungsbezirk Tübingen sind im Veranstaltungs- kalender „Frederick on tour“ über 120 Veranstaltungen in 56 Stadt- und Gemeindebibliotheken zu finden. Ein Blick in den Terminkalender wird empfohlen, da es sich um offene und geschlossene Veranstaltungen handelt, bei denen teilweise eine Anmeldung erforderlich ist. Landesweit koordiniert wird der „Frederick Tag“ durch die beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Fach- stelle für das öffentliche Bibliothekswesen. Der „Frederik Tag“ findet mit Unterstützung des Baden-Württember- gischen Bibliotheksverband sowie den Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg statt. Folgende öffentliche Stadt- und Gemeindebibliotheken aus dem Regierungsbezirk Tübingen nehmen am Fre- derick Tag 2021 teil: Ammerbuch-Pfäffingen, Amstetten, Bad Saulgau, Bad Urach, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Balingen-From- mern, Balingen, Biberach, Bitz, Blaubeuren, Bodelshau- sen, Dornstadt, Dußlingen, Ehingen, Eningen, Ertingen, Friedrichshafen, Friedrichshafen-Fischbach, Gomarin- gen, Haigerloch, Hechingen, Heroldstatt, Horgenzell, Isny, Kirchentellinsfurt, Kressbronn, Kusterdingen, Laichin- gen, Laupheim, Leutkirch, Lichtenstein, Meckenbeuren, Mengen, Meßstetten, Mössingen, Mössingen-Öschingen, Mössingen-Talheim, Munderkingen, Nehren, Neustetten, Oberstadion, Pfullingen, Pfullendorf, Reutlingen, Reut- lingen-Rommelsbach, Reutlingen-Sondelfingen, Rosen- feld, Rottenburg, Salem, Sigmaringen, Tettnang, Tübingen, Überlingen, Winterlingen. Diakonie Oberschwaben-Allgäu-Bodensee Gewalt im Griff. Das Gruppenangebot von „kraft.akt“ unter- stützt Männer in Fällen von häuslicher Gewalt. Das Sozialtraining „Kraft.akt“ für Männer in Fällen von häuslicher Gewalt ist am 21.09.2021 erfolgreich mit seinem Gruppenangebot gestartet. Es umfasst neben Einzelge- sprächen mit den betroffenen Männern 20 Gruppen- abende, an denen das zentrale Ziel, der Gewaltspirale zu entkommen und Konflikte auf respektvolle Weise zu lösen, an erster Stelle steht. Das neue Angebot im Landkreis Ravensburg, welches eine Kooperation von Diakonie und Caritas darstellt, unter- stützt Männer bei der Verantwortungsübernahme für das eigene Handeln und der Entwicklung neuer Lösungsstra- tegien. Bereits in der ersten Sitzung zeigten sich die Teil- nehmenden offen, über das Geschehene zu reflektieren und an Ihrem Verhalten zu arbeiten. Spürbar waren die große Motivation und die Hoffnung der Männer, die eige- ne Zukunft in neue Bahnen zu lenken, sodass theoretische Inhalte und praktische Übungen direkt mit viel Leben ge- füllt waren und Anlass für einen regen Austausch gaben, die direkt zu neue Erkenntnisse über sich selbst führten. Das Angebot Kraft.akt stellt für die Arbeit mit gewaltaus- übenden Männern einen sehr wichtigen Teil einer Inter- ventionskette gegen häusliche Gewalt dar und bietet in Paarbeziehungen und Familien einen wichtigen Beitrag zum Schutz Aller. Für Anfragen steht allen Interessierten die Diakonie OAB und die Caritas gerne zur Verfügung. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kosten- los, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 24. Oktober 2021 Gästeführer: Wilfried Scheremet Totholz Die Abende werden länger. Die Natur zieht sich zurück. Wandert man durch den ruhiger werdenden Wald, fällt herumliegendes Holz stärker auf als sonst. Oft ärgern wir uns über die „Unordnung“ oder über die „Verschwendung“. Dabei wissen wir meist nicht, welch große Zahl von Lebe- wesen im Verborgenen dafür sorgt, dass die Bäume und andere Pflanzen, aber auch die Tiere genügend Nährstoffe zur Verfügung haben. Das Gleichgewicht in der Natur wäre viel labiler ohne das verborgene Leben im absterbenden Holz, an dem nicht nur „Schädlinge“, sondern auch ihre na- türlichen Feinde ihren Teil haben. Eine besondere Bedeu- tung kommt in diesem Zusammenhang dem Bannwald zu. Der Gästeführer Wilfried Scheremet zeigt uns im Rahmen seiner Führung am kommenden Sonntagnachmittag an unterschiedlich fortgeschrittenem Zerfall der stehen- oder liegengebliebenen Stämme und Äste Lebewesen oder deren Spuren, die im Verborgenen ihr Dasein fristen. So erleben wir unsere Landschaft noch vielfältiger... Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Hallenbad Baienfurt - In den Herbstferien geschlossen Das Hallenbad Baienfurt wird von Samstag, 30.10 (ab 13:00 Uhr) bis einschließlich Sonntag, 7.11.2021 geschlos- sen um die Sanierungsmaßnahmen abzuschließen. Die Herbstferien werden genutzt, um die neuen Startblöcke, die neue Rutsche und die Sprunganlagen zu montieren. In dieser Zeit finden keine Kurse im Hallenbad Baienfurt statt. Läuft alles planmäßig, kann das Hallenbad ab Mon- tag, 8.11.2021 wieder genutzt werden. Ihr Hallenbad-Team Baienfurt ZUBEREITUNGSZEIT: 20 MINUTEN Zutaten für ca. 0,8 Liter: 600 ml Glühwein 120 ml Orangensaft Zesten von 1 Bio-Orange 250 g brauner Zucker 1 Päckchen Vanillinzucker 1 Vanilleschote 1 Stange Zimt 3 Nelken 3 Sternanis 2 Pimentkörner etwas gemahlener Kardamom 500 ml klarer Schnaps (Wodka oder Korn) © Z im m le r/ D EI KE SchwediScheS Rezept Adventslikör Zubereitung: Glühwein zusammen mit Orangensaft, Zesten, Zucker und Mark der Vanilleschote in einen Topf geben. Die restlichen Gewürze in einen Teefilter füllen, mit einem Faden zubinden und in die Flüssigkeit tauchen. Aufkochen und ohne Deckel köcheln lassen, um die Flüssigkeit zu reduzieren. Dabei regelmäßig umrühren. Wenn der Inhalt sirupartig wird (es sollten gut 250 ml übrig bleiben), den Topf vom Herd nehmen, die Zesten und das Gewürzsäckchen entfernen. Abkühlen lassen, den Schnaps zugeben und gut durchrühren. In eine saubere Flasche umfüllen und mindestens eine Woche in einem dunklen Raum ziehen lassen. Gelegentlich schütteln. Eignet sich sehr gut als weihnachtliches Mitbringsel. © Schorten/DEIKE 751U07U1 © d ro ig ks /D EI KE 75 2U 48 W 1 Ihr Mitteilungsblatt Die aktuelle Informationsquelle! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Tipps gegen Herbstblues Gegen Müdigkeit und Antriebslosigkeit hilft ein Tee aus Hage- butte, Johanniskraut, Huflattich sowie Hopfen- und Lindenblü- ten. Das darin enthaltene Vitamin-C wirkt stimmungs- aufhel- lend. Mit diesen Mitteln bekämpfen Sie den Herbstblues: Starten Sie mit einem Energie-Drink in den Tag, um der schlechten Laune schon morgens den Garaus zu machen. Eine Mischung aus ei- nem Viertelliter warmem Wasser und dem Saft einer halben Zit- rone gibt Ihnen die nötige Power. Regelmäßiger Sport bringt den Kreislauf in Schwung und vertreibt trübe Gedanken. Setzen Sie Kartoffeln auf Ihren Speiseplan, das darin enthaltene Serotonin steigert das Wohlbefinden. Der Körper braucht im Herbst mehr Ruhe – ein Solebad hilft dabei. Lösen Sie dafür ein Kilogramm Meersalz im Badewasser auf und genießen Sie dieses für etwa 30 Minuten. © bss/DEIKE 750U13U2 © Zimmer/DEIKE ✃ Z6 für Stück ... Stück Bitte senden Sie mir folgende Materialien zur: Alzheimer-Krankheit Fördermitgliedscha 0800 - 200 400 1 (gebührenfrei) bauen Sie mit uns an einer Zukun, in der Alzheimer geheilt werden kann. Möchten Sie weitere Informationen? Schreiben oder rufen Sie uns an unter: Kreuzstraße 34 · 40210 Düsseldorf www.alzheimer-forschung.de Spendenkonto: IBAN: DE19 3702 0500 0008 0634 00 BIC: BFSWDE33XXX Bank für Sozialwirtscha, Köln SPENDEN SIE GEBORGENHEIT FÜR SCHUTZLOSE MENSCHEN www.aerzte-ohne-grenzen.de / spenden Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE72370205000009709700 BIC: BFSWDE33XXX SI ER RA L EO N E © P et er B rä un ig Mit Ihrer Spende schenkt ÄRZTE OHNE GRENZEN Schutz: Mit 51 Euro können wir zum Beispiel 22 Kinder gegen Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf impfen. Private Spender*innen ermöglichen unsere unabhängige Hilfe – jede Spende macht uns stark! Beachten Sie bitte Glasverwertung ist Umweltschutz! Vielen Menschen in Paraguay fehlt es an Nahrung, Bildung und vielem mehr. Wie sich für Petrona die Zu- kunft verbessert, erfahren Sie unter: brot-fuer-die-welt.de/chance Jeder Mensch hat eine erste Chance verdient. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 4 - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN Nachruf Die Reitergruppe Baindt e.V. nimmt Abschied von ihrem Gründungs- und Ehren- mitglied Eugen Haug welcher am 06.10.2021 im Alter von 81 Jahren verstorben ist. Seit der Vereinsgründung 1994 unterstützte Eugen kontinuierlich und in außeror- dentlichem Maße den Verein. 2009 wurde er daher zum Ehrenmitglied der Reiter- gruppe Baindt e.V. ernannt. Wir nehmen Abschied von einem wertvollen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Reitergruppe Baindt e.V. Die Reitergruppe Baindt e.V. nimmt Abschied von Ihrem Gründungs- und Ehrenmitglied Alter von 81 Jahren verstorben ist. Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Montag, 08.11.2021 bis einschließlich Freitag, 19.11.2021. Vertretung übernimmt: Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE NACHRUFE „Haben Sie Interesse an einer seriösen, vertraulichen und diskreten Vermittlung Ihrer Immobilie? Ich berate Sie gerne unverbindlich.“ Michael Schneider Immobilienberater Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de ` VORARBEITER (ID 2013) ` FACHARBEITER (ID 2012) ` BAULEITER (ID 1615) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Job- Portal unter jobs.leonhard-weiss.com, Stichwort jeweilige ID oder senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an: LEONHARD WEISS GmbH & Co. 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    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 19. März 2021 Nummer 11 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ergebnis Landtagswahl 2021 in Baindt Baden‐Württemberg hat am 14. März 2021 einen neuen Landtag für die nächsten fünf Jahre gewählt. Wie die Wählerinnen und Wähler in Baindt gewählt haben, zeigt unsere nachfolgende Grafik. In Baindt waren 3837 Menschen zur Landtagswahl 2021 aufgerufen. Hiervon haben 2450 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben. Die Wahlbeteiligung 2021 liegt bei 63,85 % und somit unter der Wahlbeteiligung 2016 von 71,2 %. Weitere Informationen zum Wahlergebnis, auch zu den einzelnen Wahlbezirken in Baindt, erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde (www.baindt.de). 31,73% 23,46% 12,02% 6,87% 10,78% 15,41% 28,80% 31,00% 16,10% 8,60% 9,50% 6,00% Grüne CDU AfD SPD FDP Sonstige 2021 2016 2021 2016 2021 2016 2021 2016 2021 2016 2021 2016 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Tag des Wassers am 22.03.2021 Der internationale „Tag des Wassers“ findet jedes Jahr am 22. März statt. Dieser Tag erinnert daran, dass saube- res Wasser eine Grundvoraussetzung für die Gesundheit und Entwicklung der Menschen ist. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr.1 und kann durch kein anderes ersetzt werden. Wasser ist auch der wichtigste Grundstoff zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und unerlässlich für die Produktion in Gewerbe und Industrie. Ziel muss es daher sein, durch geeignete Maßnahmen den schonenden und erhaltenden Umgang mit diesem wertvollen Naturgut zur Sicherung unserer und der Lebensgrundlage unserer Kinder sicherzustellen. Der Weltwasserstag 2021 steht unter dem Motto: Wert des Wassers Mit diesem Motto wollen die Vereinten Nationen die Men- schen dazu aufrufen, sich Gedanken über die lebenswich- tige Bedeutung von Wasser und seinen Wert zu machen. Dies geht weit über den finanziellen Gesichtspunkt hinaus und umfasst auch den ökologischen, sozialen sowie kul- turellen Wert von Wasser. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzicht- bares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaf- fen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Würt- tembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größere Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Artenschutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Land- schaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht im Tag des Wassers einen willkommener Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Num- mer 1, zu sensibilisieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle in „Wei- ßenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Von der äußeren Grenze des Wasserschutzgebietes bis zur in Betracht gezogenen Kiesabbaufläche in Grund sind es nur wenige Meter. Nach Auffassung des Geologen sollte auch das Wasserschutzgebiet in seiner Dimension entsprechend angepasst werden. Denkbar ist ein Was- serschutzgebiet in einem Umfang von mindestens 5,5 km². Vom Zweckverbandes Wasserversorgung Baien- furt-Baindt wurde bereits vor langem beim Landratsamt Ravensburg, Untere Wasserbehörde ein Antrag auf Er- weiterung des Wasserschutzgebietes gestellt und erneut Einwendungen gegen den Regionalplanentwurf Boden- see-Oberschwaben (Kiesabbau in Grund als Vorrang- gebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe) im Sinne des Grundwasserschutzes und des Landschaftsschutzgebietes Altdorfer Wald eingebracht. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges und geradezu unbe- grenztes Trink-Wasserreservoir für die beiden Gemeinden Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei realis- tischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schussentals. Selbstverständlich können Versorgungsunternehmen und Behörden alleine den Gewässer- und Trinkwasserschutz nicht erreichen. Es ist jedermanns Aufgabe, unsere wert- volle Ressource Wasser zu schützen und jeder ist aufgeru- fen, sein tägliches Handeln (z. B. Abwasser- und Abfallbe- seitigung, Pflanzenschutzmittelgebrauch) zu überdenken. Die Versorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt, welche aus der Quelle aus dem Gebiet von Weißenbron- nen kommt, wurde durch den Bau einer Querverbindung zusätzlich gesichert. Kaum ein Lebensmittel wird in Deutschland so regelmäßig und häufig kontrolliert wie Trinkwasser. Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist hierzulande einwand- frei und als Durstlöscher bestens geeignet, das stellt auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) her- aus. Diese hohe Qualität ist nicht selbstverständlich: Rund 1,2 Milliarden Menschen in vielen Teilen der Welt haben keinerlei Zugang zu sauberem Wasser. Der Internationale Tag des Wassers am 22. März soll auf den besonderen Wert sauberen Trinkwassers aufmerksam machen. Die regelmäßigen Wasseranalysen im Versorgungsgebiet Baienfurt-Baindt bestätigen die sehr gute Wasserqua- lität unseres Trinkwassers, welches der Zweckverband Wasserversorgung seinen Bürgern zur Verfügung stellt. Die Kinder der Achtalschule Baienfurt sowie der Klos- terwiesenschule Baindt erhalten zum Mittagessen unser Trinkwasser, das mittels einer Aufbereitungsanlage mit Kohlensäure versetzt werden kann. Das sehr gute Trink- wasser kann in drei verschiedenen Stufen mit Kohlen- säure sprudelnd versetzt werden. Das Gerät kühlt das Wasser, so dass es immer frisch schmeckt. Es gibt keine gesündere Art, den Durst zu stillen! Baienfurt/Baindt, 19.03.2021 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 01.04.2021 Redaktionsschluss: 29.03.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Infolge der wieder steigenden Corona-Fallzahlen und um die Veranstaltung in Präsenz abhalten zu können, ergibt sich folgende Terminveränderung: • Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemein- schaften“ neuer Termin am 19.04.2021, 18:30 Uhr (verschoben vom 29.03.2021) Markterkundung der Gemeinde Baindt für den Bau eines Gesundheitszentrums am Dorfplatz Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz ein Gebäude als Gesundheitszentrum mit einer Apotheke und zwei Arztpraxen zu errichten. Für die Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Auf- gabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt ein Markterkundungsverfah- ren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunter- nehmen und Investoren attraktiv sind. Nähere Informa- tion zu dem Vorhaben sind in einer Teilnehmerbroschüre zusammengefasst, die auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/baumassnah- men/dorfplatz abgerufen werden kann. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, bis zum 14.04.2021, 12.00 Uhr, Interessenbekundungen in schriftlicher oder elektronischer Form per Mail einzurei- chen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Petra Jeske Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Petra.Jeske@baindt.de Die Interessenten werden zudem gebeten, die in der Teil- nehmerbroschüre unter 3. formulierten Fragen zu beant- worten und mit der Interessenbekundung einzureichen. Simone Rürup Bürgermeisterin Corona-Testung für Baindter Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher Zweimal in der Woche, montags und mittwochs, können sich Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Er- zieher der Gemeinde Baindt auf das Coronavirus testen lassen. Die schnelle und unkomplizierte Umsetzung der Testung ist Dr. Jens Scheibner, Apotheker und Inhaber der Hu- bertus-Apotheke in Baindt und der Achtal-Apotheke in Baienfurt, zusammen mit seinem engagierten Team zu verdanken. Die Testung wird in Baienfurt in der X-Zone, Ravensburger Straße 10, für die Baindter und Baienfur- ter durchgeführt. In den nächsten Wochen soll das Tes- tangebot bei Bedarf systematisch ausgebaut werden. Aktuelle Informationen gibt es auf der Internetseite der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de), weitere Fra- gen können per E-Mail gestellt werden: testzentraum@achtalapotheke.de. Mobiles Corona-Impfangebot bei uns in Baindt Am Montag, 29. März 2021 startet der Landkreis Ravens- burg und die Gemeinde Baindt ein Impfangebot für über 85-jährige Baindter Bürgerinnen und Bürger, denen es nicht möglich ist in das Kreis- oder Landesimpfzentrum zu kommen. Die zunächst 12 Impfungen pro Woche fin- den in der Schenk-Konrad-Halle statt. Im weiteren Ver- lauf wird das Angebot auf 12 Erst- und 12 Zweitimpfungen ausgeweitet. Das Impfangebot richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt. Die Vor-Ort-Impfungen in Baindt sind zunächst immer mon- tags vorgesehen. In einer ersten Phase sind nur Anmeldungen für Menschen ab dem 85. Lebensjahr möglich, die alle bis zum 16. März 2021 persönlich angeschrieben wurden. Das Angebot ist ausdrücklich kein Ersatz für die Impfangebote in den Impfzentren und wird nur für Menschen mit Einschrän- kungen in der Mobilität angeboten. Ohne schriftliche Ein- ladung und Terminbestätigung kann der Termin nicht wahrgenommen werden. Seit dieser Woche sind Anmel- dungen per Telefon unter der Nummer 07502/9406-25, per Mail unter helfen@baindt.de und auf dem Postweg: Gemeinde Baindt Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt möglich. Im Rahmen der Anmeldung werden unter anderem Kon- taktdaten, das Alter, der Pflegegrad – sofern vorhanden – und der Grund, warum ein Impfzentrum nicht erreicht werden kann, abgefragt. Wer sich angemeldet hat, wird dann direkt von der Gemeindeverwaltung über den wei- teren Ablauf Gemeindeverwaltung informiert. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Die App der Gemeinde Baindt Kennen Sie schon die App der Gemeinde Baindt? Mit dieser App sind Sie stets auf dem Laufenden. Sie wissen, was in unserer Gemeinde gerade wichtig und aktuell ist. Mit einer Kombination aus mobilem eGovernment und Informationen bietet die Gemeinde-App zukunftsorien- tierten Service für Bürgerinnen und Bürger: aktuelle und überall verfügbare Informationen aus dem Rathaus, der Verwaltung und Wirtschaft, ärztlicher Versorgung usw. mit Kartendarstellung und Wegbeschreibung. Ebenso sind Online-Behördengänge über das Handy möglich. Hier können Sie über das Rathaus-Service-Portal verschiedene Vorgänge (Beantragung Führungszeugnis, Meldeauskunft, Standesamtsurkunden, Ablesung Wasser- zähler, Mängelmelder usw.) online erledigen. Sie finden unsere App kostenlos im Google Play-Store und im App-Store. Die App der Gemeinde Baindt - immer einen Klick voraus! Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (türkisgrün) wurden 2018 ausgegeben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steu- erschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2021 96 € für den ersten Hund. Für je- den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten aufge- stellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsorgungs- eimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bür- gertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reit- halle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum vorhaben- bezogener Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig betei- ligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 185/7 188 185/2 185/8 2 BRÜHL 1 Gar Whs Hütte Hütte Btrg Wirtg Hü tte Baindter Brühl 191/2 192/1 188/1 197/2 197/3 196 196/1 196/2 195 187 190 maßstabslos N voraussichtlicher Geltungsbereich Im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswir- kungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die all- gemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502- 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- rats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorge- schriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Be- kanntmachung. Baindt, den 19.03.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin NABU-Vortrag zu „Majas wilden Schwestern“ So leben Wildbienen in Baden-Württemberg – Baindt hilft mit Wildpflanzen Ohne Wildbienen müssen wir uns Sorgen um Apfelsaft, Erdbeer-Marmelade oder Birnenkuchen machen. Sie be- stäuben unser Obst und sind für die biologische Vielfalt unersetzlich. NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt er- klärt bei einem Online-Vortrag am Donnerstag, 15. April 2021 von 19 bis 21 Uhr, wie unsere heimischen Wildbienen leben und warum sie gefährdet sind. Er zeigt auch, wie „Natur nah dran“-Kommunen wie Baindt ihnen mit na- turnahen Blühflächen helfen – und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Anmeldungen sind bis 13. April möglich unter www.NABU-BW.de/anmelden, solange noch Plätze frei sind. Teilnehmen können Interessierte mit dem kostenlosen Programm Zoom per Computer, Laptop oder Telefon. Im Chat können die Zuschauenden Fragen stellen. Martin Klatt verdeutlicht im Vortrag „Majas wilde Schwes- tern“, wie vielfältig die rund 460 Wildbienen-Arten sind, die in Baden-Württemberg leben: Manche sind Feinschme- cker und auf die Blüten ganz bestimmter Pflanzenarten spezialisiert, andere sind weniger wählerisch und besu- chen viele verschiedene Wildblumen. Sie bauen ihr Nest meist im Boden, aber auch in alten Pflanzenstängeln oder toten Holzstämmen. Eines haben sie jedoch alle ge- meinsam: Anders als die bekannte Honigbiene bilden sie keine großen Staaten und machen keinen Honig. Um zu überleben, brauchen sie eine vielfältige Landschaft mit Wildpflanzen, an denen sie Pollen und Nektar sammeln. Deshalb pflanzte Baindt im Jahr 2020 im Rahmen des NABU-Projekts „Natur nah dran“ Wildblumen und -stau- den, an deren Blüten sich Sand-, Mauer- oder Wollbienen tummeln. „Dadurch entstehen auch in dicht besiedelten Gebieten wichtige Inseln für Wildbienen. Wer einen natur- nahen Garten anlegt, kann die Brummer dort ebenfalls beobachten“, freut sich Projektleiter Klatt. Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstützung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestalten. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zurhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden Bürgermeisterin Rürup teilt mit In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht. (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corana-Pandemie Aktuelle Coronafälle in der Gemeinde Baindt vom Stand 08.02.2021 - Anzahl 16 Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 49,8 Ab dem 29.03.2021 gibt es auch Impftage in der Ge- meinde Baindt für Bürgerinnen und Bürger, die älter sind als 85 Jahre und körperlich nicht mehr in der Ver- fassung sind, nach Ravensburg zum Impfzentrum zu kommen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 b) Online-Bürgerinfo am 04.03.2021 zu den Entwick- lungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz. Diese Infoveranstaltung war ein voller Erfolg. Über Youtube hatte man über 100 Teilnehmer*Innen, per Webex ca. 70. Zwischenzeitlich haben sich ca. 600 weitere Personen die Aufzeichnung angeschaut. Die- se Aufzeichnung steht dauerhaft zur Verfügung und kann über einen Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt abgerufen werden. c) Umfrage Parken auf dem Dorfplatz Ab der nächsten Woche findet eine Umfrage zum Parken auf dem Parkplatz in der Ortsmitte statt- d) GMS-Sitzung Die GMS-Sitzung vom 11.03.2021 wird auf den 25.03.2021 verschoben. Die Stellungnahme des GMS zur Fort- schreibung des Regionalplanes auf TO (schließt sich der Stellungnahme des Zweckverbandes und der Ge- meinden zum Kiesabbau und Grundwasserschutz an) und Änderung Flächennutzungsplan im Gebiet Reit- anlage Oberer Brühl. Änderungs- und Aufstellungs- beschluss (steht im Zusammenhang mit dem Bau der Reithalle). TOP 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren Bürgermeisterin Rürup berichtet Das „Fischerareal“ ist als ein qualitätvolles, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte kon- zipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für un- terschiedliche Menschen entstehen. Die Grundstücke werden zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Grundstücksgrößen richten sich nach dem Bedarf der einzelnen Projekte. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“ Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den aufgezeigten Entwick- lungszielen für das Fischerareal, sowie den Kriterien für die Vergabe des Ankerprojektes und der Anlieger- projekte zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Gesamtunterlagen (Exposé) zu erstellen. Bei den Zielen der Entwicklung ist der Punkt „klimaneutrales Wohnen“ mit aufzuneh- men. 3. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus dem Gesamt- gemeinderat zusammen. TOP 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markterkun- dung Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Angrenzend an den Dorfplatz soll ein Gebäude mit ei- ner Nutzung als Gesundheitszentrum realisiert werden. Es gibt konkrete Mietinteressenten für eine Apotheke im Erdgeschoss und zwei Arztpraxen in den Obergeschossen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde, die Bebauung kann nach dem § 34 BauGB erfolgen. Mit der Markterkundung wird ein prinzipielles Interesse von potentiellen Bauunternehmen und Investoren an zwei möglichen Umsetzungsvarianten abgefragt: Umsetzungsvariante 1: Bau des Gebäudes durch die Gemeinde im Rahmen einer Totalunternehmervergabe. Umsetzungsvariante 2: Bau des Gebäudes durch einen Investor nach Einräumung eines Erbbaurechtes am Grundstück. Die Durchführung der Markterkundung soll im elektroni- schen Bundesanzeiger und auf der Homepage der Ge- meinde veröffentlicht werden. Parallel können in Frage kommende Firmen auch direkt angeschrieben und zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Teilnahme ist freiwil- lig und unverbindlich. Die Informationen, die im Rahmen der Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrens- vorbereitung. Die Ergebnisse können zur Gemeinderats- sitzung am 20.04.2021 vorliegen. Beschluss: Die Markterkundung wird in der vorgeschlagenen Form durchgeführt. TOP 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: 2017 kam die Reitergruppe Baindt e.V. auf die Gemeinde zu mit der Bitte, den Verein beim Bau einer Reithalle auf dem Reitgelände zu unterstützen. Die Verwaltung hat daraufhin die baurechtlichen Voraus- setzungen zum Bau einer Reithalle im Regionalen Grün- zug geprüft. Nur mit einem positiv beschiedenen Zielab- weichungsverfahren ist es möglich, vor Inkrafttreten des geänderten Regionalplanes ein Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten. In der Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2017 wurde grundsätzlich dem Bau einer Reithalle auf dem Gelände der bisherigen Reitanlage beim Pumpwerk Brühl zuge- stimmt. Ebenfalls wurde die Übernahme der Planungs- und Verwaltungskosten zur Baufreimachung des Bau- platzes beschlossen. In der Sitzung vom 10.10.2017 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, mit Hilfe des Büros Sieber das Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen zum Bau der Reithalle zu beantragen. Zahl- reiche Besprechungen und zähe Verhandlungen, sowie hartnäckiges Nachhaken waren erforderlich, um dann am 03.12.2020 den Bescheid zu bekommen, dass das Regierungspräsidium Tübingen eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die Bauleitplanung der Reithalle zugelassen hat. Um die Reithalle bauen zu können, muss nun ein vor- habenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich geändert werden. Im Entwurf des Durchführungsvertrages wurden die Be- schlüsse vom 26.07.2017 eingearbeitet. Er muss aber noch durch verschiedene Ergänzungen, die sich erst im Zuge des Bauleitverfahrens ergeben, vor Satzungsbeschluss final abgeändert werden. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Reitverein“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Bauge- Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 setzbuch (BauGB)). Das Plangebiet befindet sich ca. 300 m westlich des Ortskernes der Gemeinde Baindt sowie der Kreisstraße K 7951. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Ausweisung eines Sondergebietes zur Realisierung ei- ner Reithalle mit benötigten Nebenanlagen des orts- ansässigen Reitvereines (Reitergruppe Baindt e.V.) - Stärkung des Standortes durch die Erweiterungen des Angebotes für diesen Freizeitsport - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen - Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Kon- fliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betrof- fenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).“ TOP 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befrei- ungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ für die Überschreitung der Grundflä- chenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 49/3 Boschstraße 12/3 soll ein bestehendes Wohngebäude erweitert werden. Die Terrasse im Erdge- schoss, die sich in einer Nische auf dem vorhandenen Untergeschoss befindet, soll zum Wohnraum umgebaut werden. Ebenfalls ist im Obergeschoss eine Wohnraumer- weiterung vorgesehen. Der im OG geplante Balkon soll mit der Hauskante abschließen und ragt somit 81,5 cm über den bestehenden Keller hinaus. Dies ergibt eine neu überbaute Fläche von 3 m². Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Fläche. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Boschstraße“ und der geplante Anbau ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Als die Häuserzeile, zu der auch das Gebäude Boschstr. 12/3 gehört, 2004 genehmigt wurde, wurden die Bau- vorhaben nach dem damals gültigen Bebauungsplan „Bifang I Erweiterung“ beurteilt. Im Bereich des jetzigen Baugrundstücks war ein Mischgebiet mit einer Grundflä- chenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt. Die Fläche der gan- zen Häuserzeile wurde zur Berechnung der überbauten Fläche herangezogen. Durch die Vermessung und Auftei- lung in einzelne Flurstücke und die abgetrennte Zufahrt im Norden der Gebäude haben sich sehr kleine Grund- stücksflächen ergeben. Da im Bereich des Mischgebiets immer mehr Wohnhäu- ser entstanden sind, wurde beschlossen, dass der Be- bauungsplan geändert wird. 2005 wurde dann der heute gültige Bebauungsplan „Boschstraße“ rechtskräftig. Hier wurde die GRZ mit 0,3 festgesetzt. Bereits bei der Auf- stellung des neuen Bebauungsplanes lag die GRZ bei der Häuserzeile Boschstraße 12 über der neuen Festsetzung. Mit dem Balkonanbau im OG werden nun weitere 3 m² Fläche überbaut, weshalb eine Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ erforderlich ist, um das Vorhaben realisieren zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbar- lichen Interessen mit den öffentlichen Belangen ver- einbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Überschreitung der GRZ bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes erheblich überschritten war und die jetzt beantragt zusätzliche Überschreitung von 3m² minimal ist. Mit der beantragten Überschreitung der GRZ sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertret- bar und die Durchführung des Bebauungsplanes führt zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt, der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. TOP 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweite- rung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Bauherrin beantragt den Einbau einer Gaupe sowie den Anbau eines Balkons in das Dachgeschoss des be- stehenden 1 Familien-Wohnhauses. Für eine bessere Aus- nutzung der Fläche und Belichtung ist eine zusätzliche Gaupe, im gleichen Stil wie die 1995 errichtete Gaupe ge- plant. Die zusätzliche Gaupe auf der Südseite soll 2,50m breit werden und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30° haben. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Be- bauungsplans „Marsweiler Spielmann I“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Laut Bebauungsplan sind Dach- aufbauten nicht zulässig, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, um das Bauvorhaben verwirklichen zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Für die Bestandgaupe wurde bereits 1995 eine Befrei- ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Nach Ansicht der Gemeinde sind die Grundzüge der Pla- nung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung zum Bauantrag wird er- teilt. TOP 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 Bauamtsleiterin Jeske informiert das Gremium über fol- genden Sachverhalt: Auf dem Flst. 34/3 und auf Teilen von 34/8 in der Mars- weiler Straße ist der Neubau eines Einfamilienwohnhau- ses mit Garage und 1 Stellplatz geplant. Die bestehenden Grenzen sollen aufgehoben und neu vermessen werden. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt und die Erschlie- ßung ist durch die Übernahme einer Baulast für ein Geh- und Fahrrecht gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neu- bau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flst. 225/1 wird erteilt. TOP 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohnein- heiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stell- plätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abge- brochen. Dies war ein verfahrensfreies Vorhaben, für das keine Genehmigung beantragt werden musste. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilien- wohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 5 Garagenstellplätzen und 9 Stellplätzen im Freien beantragt. Die Garagen und Stellplätze werden von der Ziegelhalde aus angefahren. Hierfür wird es notwendig sein, eine Stra- ßenleuchte und eventuell einen Hydranten umzusetzen. Vor Erteilung der Baugenehmigung muss die Übernahme der Kosten durch den Bauherrn in einer Vereinbarung gesichert sein. Eine schriftliche Zusage liegt bereits vor. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Rechtsprechungen stellen fest, dass bei der Betrachtung der Eigenart der Umgebung nicht nur die direkte Nach- bargebäude einbezogen werden dürfen. In der direkten Nachbarschaft sind die Gebäude aus den Jahren 1967- 1968 zwar klein und teils niedrig gebaut, allerdings gibt es auch in der Umgebung größere Bauten. Fraktionsübergreifend wude der massive Baukörper be- mängelt, der sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen wird nicht erteilt. TOP 11 Vertagt: Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftra- gung von Fachplanern Beschluss Aufgrund der noch unklaren Rechtslage bezüglich eu- ropaweiter Ausschreibung wird der TOP abgesetzt und auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt. TOP 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Gemein- deprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016-2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prüfungs- bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden- Württemberg über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016- 2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungs- wesens der Eigenbetriebe Kämmer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 114 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) von 2016-2019 geprüft. Neben den Abschlüssen der Kameralistik (2016-2018) wurde die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 und der erste doppische Jahresabschluss 2019 geprüft. Der komplette Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage übermittelt. Über den wesentli- chen Inhalt des Prüfungsberichts ist der Gemeinderat zu unterrichten (§ 43 Abs. 5). Die Gemeinde hat nach § 114 Abs. 5 GemO zu den Fest- stellungen des Prüfungsberichtes gegenüber dem Land- ratsamt und gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Im Bericht sind die Ziffern der wesentlichen Anstände, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, mit einem „A“ gekennzeichnet. Diese Prüfungsbemerkungen sind in der Anlage mit den dazugehörenden Stellungnahmen zusammengefasst. Die weiteren Bemerkungen sind An- regungen an die Verwaltung, um Verwaltungsvorgänge noch rechtsicherer abzuwickeln. Die Verwaltung muss innerhalb von 6 Monaten schrift- lich gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ravensburg Stellung nehmen und die Be- anstandungen ausräumen. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Auszug aus 2.2 Wesentliche Feststellungen der Prüfung. Die auf einzelne ausgewählte Schwerpunkte (insbesonde- re Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss 2019, Kassen- und Rechnungsführung, Städtebauliche Erneuerungs- maßnahmen, Grundstücksverkehr und die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) und im Übrigen auf Stichproben beschränkte überörtliche Prü- fung (§ 15 GemPrO) hat gezeigt, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen ordnungsgemäß und sachge- recht gearbeitet hat. Die Einzelfeststellungen und Hinwei- se im Prüfungsbericht schmälern den wiederholt guten Gesamteindruck nicht. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der Ge- meindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) vom 29.01.2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zum Bericht gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichts- behörde Stellung zu nehmen. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kin- dergartenjahr 2021/2022 Hauptamtsleiter Plangg trägt folgenden Sachverhalt vor: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräf- ten gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung ei- ner FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr ein- gereicht. Mangels Bewerber konnten diese Stellen im Kindergar- tenjahr 2020/2021 in beiden Einrichtungen jedoch nicht besetzt werden. Zur Vorgeschichte: GR-Sitzung am 05.06.2018 Beschluss: a.) Die katholische Kirchengemeinde Baindt kann im Kin- dergarten „St. Martin“ auch im kommenden Kindergar- tenjahr 2018/2019 eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem beste- henden Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. d.) Für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ so- wie für den Waldorfkindergarten wird ebenfalls eine je eine FSJ-Stelle geschaffen. GR-Sitzung am 06.11.2018 Beschluss: a.) Es bleibt beim Beschluss vom 05.06.2018 b.) Anträge auf Übernahme der Kosten für FSJ-Stellen sind jährlich zu stellen. GR-Sitzung am 05.02.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt (Kindergarten St. Martin), der Waldorfkindergarten sowie der Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2019/2020 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem Kinder- gartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. GR-Sitzung am 02.04.2019 Beschluss: Da ein Beschäftigungsverhältnis auf 450 € Basis im Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in ein sozialversi- cherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von 30% umgewandelt wurde wird die bereits genehmigte FSJ-Stelle im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ nicht besetzt. GR-Sitzung am 05.11.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorf- kindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können im kommenden Kindergartenjahr 2020/2021 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit be- sonderen Bedürfnissen sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Auch aus die- sem Grund hat sich der Gemeinderat im Jahr 2018 dafür ausgesprochen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Da die bewilligten Stellen für dieses Kindergartenjahr nicht besetzt werden konnten, würden es die verschiede- nen Träger begrüßen, wenn der Gemeinderat für das Be- setzen dieser FSJ-Stellen trotz der angespannten Haus- haltslage „Grünes Licht“ geben würden. Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Neue Kollegin im Rathaus Bürgermeisterin Rürup stellt dem Gremium die neue Kollegin Frau Franka Maurer vor, die seit dem 1. März 2021 als Beamtin des gehobenen Dienstes im Rathaus tätig ist. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte ist die Sachbear- beitung im Standesamt sowie Planung und Steuerung von kommunalen Projekten. b) Beleuchtung Sportplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass beim beanstande- ten Flutlichtmasten der Beleuchtungskopf abmontiert wurde. Von den ursprünglichen 6 Masten werden 2 Masten abmontiert. Die Sanierung der Beleuchtungs- körper ist in Planung. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 c) Schotterweg Igelstraße/Rehstraße Es wurde angefragt, ob der Weg von der Igelstraße in Richtung Rehstraße nicht durchgängig als Schotterweg ausgeführt werden kann.Bürgermeisterin Rürup wird sich dies vor Ort mit Ortsbaumeister Roth anschauen. d) Straßensanierungsmaßnahmen Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass Straßensanierungs- maßnahmen die ursprünglich im Jahr 2020 durch- geführt werden sollten in den April 2021 verschoben wurden. In diesem Zusammenhang könnten weitere Sanierungsmaßnahmen (Kleinbaustellen) in der Bosch- und Benzstraße durchgeführt werden. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf max. 20.000 €. Da es sich dabei um einen kleineren Betrag handelt, macht eine Ausschreibung dieser zusätzlichen Arbeiten wenig Sinn. Das Gremium stimmte einstimmig diesen zusätzlichen Straßensanierungsmaßnahmen zu. e) Zirkus Sperlich Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Zirkus keine Standgebühr bezah- len muss. Sonstige Kosten (Wasser, Abwasser, Strom) werden jedoch abgerechnet. f) Insektenhotel Das Insektenhotel auf der Fläche der B 30 alt ist zwi- schenzeitlich fertiggestellt. Eine entsprechende Be- schilderung wird noch vorgenommen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 20. März/Sonntag, 21. März Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. März Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Sonntag, 21. März Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 20. März 2021 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Die weiteren Öffnungstermine sind Samstag 27. März und Samstag 3. April, jeweils von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 9. April 2021 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswege frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2021 Vom 01.04.2021 – 30.11.2021 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Ihre Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 03.04.2021, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Problemstoff-Sammlung 2021 Am Donnerstag, 25. März 2021 von 13.30 – 15.30 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistr. 20. Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszuwählen. Wichtig: Abgabe von Problemstoffen nur mit medizini- scher Maske und einem Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Haushaltsbatterien, Autobatterien, • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Lösungsmittel, Klebstoffe • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Reinigungsmittel, Säuren, Laugen • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe bei Mengen unter 15 kg Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@ remondis.de) Formular abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Ra- WEG-Sack • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefährli- chen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiter- zugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender März 21.03. RK Erste-Hilfe-Kurs DRK Baienfurt 28.03. Beginn Sommerzeit April 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ und „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Palmverkauf an Palmsonntag Liebe Gemeindemitglieder, auch in diesem Jahr können Sie unsere Pal- men für 4,50€ käuflich erwerben. Unser El- ternbeirat bastelt in diesem Jahr auf Vorbestellung die Palmen. Nutzen Sie die Gelegenheit und bestellen Sie Ihren Palme bei Anja Steinhauser Tel. 07502/9124220 oder bei Melanie Sonntag Tel. 07502/9124478. Der Erlös kommt den Kindergartenkindern zugute. Die Palmen können entweder am Freitag, 26.03. zwischen 15.00 Uhr - 17.00 Uhr bei Familie Sonntag in Wickenhaus oder am Montag, 29.03.zwischen 13.00 Uhr - 15.30 Uhr im Garten vom Kindergarten St. Martin beim blauen Häus- chen (Eingang beim Hof der Villa Kunterbunt) abgeholt werden. Herzlichen Dank! Zur Information Vollsperrung der Kreisstraße 7948 zwischen Weingarten und Schlier (Lauratal) vom 22. März bis 1. April Die Kreisstraße 7948 zwischen Weingarten und Schlier wird von Montag, 23. März bis Donnerstag, 1. April voll gesperrt. Wie das Landratsamt mitteilt, werden drei Hangrutschun- gen saniert, die sich im Zuge der Starkniederschläge und Schneeschmelze Anfang Februar ereignet haben. Die Umleitungsstrecke führt von Weingarten kommend über die L 317 – Unterankenreute – L 326 - Kreisverkehr Kalksteige – L 325 nach Schlier und umgekehrt. Für Behinderungen, welche durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die betroffenen Verkehrsteilneh- mer und Anwohner um Verständnis. Rückenschule LKK übernimmt Kosten für ausgewählte Kurse Zum Tag der Rückengesundheit am 15. März weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) darauf hin, dass sie als Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) unter anderem auch die Kosten für Rückenschulkurse übernimmt. Die LKK möchte die Bewegung ihrer Versicherten allge- mein fördern und gewährt ihnen daher Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel und zur Verringe- rung gesundheitlicher Risiken durch gesundheitsorien- tierte Bewegungsprogramme. Die angebotenen Gesundheitskurse sind auf der Inter- netseite der SVLFG unter www.svlfg.de/gesundheitskur- se-finden zu finden. Auch der Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) rät dazu, die Rückengesundheit zu fördern und gibt in diesem Zusammenhang folgende Tipps: • Vermeiden Sie Stress, denn er erhöht die Muskelspan- nung. • Trainieren Sie Ihre Muskeln und Faszien regelmäßig. • Wechseln Sie möglichst oft Ihre Körperhaltung. • Heben und Tragen Sie rückenfreundlich. • Halten Sie Balance zwischen Belastung und Erholung. Dauerbelastung verspannt die Muskeln. • Bleiben Sie bei Rückenbeschwerden locker. • Gestalten Sie Ihr Umfeld ergonomisch. • Treiben Sie regelmäßig Gesundheitssport. • Bleiben Sie achtsam und entspannt. Der diesjährige Tag der Rückengesundheit steht unter dem Motto „Kein Bock auf Rücken? Entdecke Rücken- schule 2.0!“. Informationen hierzu finden sich auf seiner Internetseite des BdR unter www.bdr-ev.de. Onlinevortrag zum Thema „Bauen in der Landwirtschaft“ Das Landratsamt Ravensburg veranstaltet am Don- nerstag, 25. März ab 14:00 Uhr einen Onlinevortrag zum Thema Bauen in der Landwirtschaft. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis Montag, 22.03. unter 0751/85-6010 oder unter LA@rv.de erforderlich. Bitte gebe Sie Ihre Mailadresse an. Alle Interessenten erhalten dann einige Tage vor der Veranstaltung den Zugangslink. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. März 2021 – 28. März 2021 Gedanken zur Woche Wer segnet, der vertraut. Segen ist die Sprache des Frie- dens; er heilt Missgunst und Hass Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Samstag, 20. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 21. März – 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffent- lich, mit Platzreservierungskarten) († Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Niko- laus Linkov, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Stephan) Misereor-Fastenkollekte Dienstag, 23. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch 24. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Trauerfeier für Zita Staudacher (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.30 Uhr Baienfurt – Besinnliche Stunde der Senio- ren (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Donnerstag 25. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 26. März 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Monika Kronenberger, Karl Kuch) 18.00 Uhr Baienfurt – Kreuzwegandacht in der Kir- che (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Samstag, 27. März 15.00 Uhr Baienfurt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 17.00 Uhr Baindt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich mit Platzkarten) Sonntag, 28. März – Palmsonntag – Beginn der Som- merzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Marta und Heinrich Adler, Klara Merk, Fami- lie Schimanowski, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan Jahrtag: Johannes Merk) 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt – kleine Kirche – „Wir feiern Palm- sonntag“ (öffentlich, ohne Platzkarten) 17.00 Uhr Baindt – ökumenischer Jugendgottesdienst Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Ostergarten 2021 in Baindt mit ökumenischem Jugend- gottesdienst Von Montag 22. März bis 4. April lädt das Evangelische Jugendwerk Groß und Klein ein, den Ostergarten verteilt auf den ganzen Ort Baindt mit allen Sinnen zu genießen. Eine Station befindet sich direkt vor unserer Kirche. Nä- heres siehe unter „Evangelische Kirchengemeinde“. Dazu findet an Palmsonntag um 17.00 Uhr ein ökumenischer Jugendgottesdienst in der Kirche in Baindt statt. Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Bußgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt Samstag, 20. März 2021 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baienfurt Sonntag, 21. März 2021 10.00 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baindt Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Herzliche Einladung zu Teil 4 der virtuellen Kreuzwegan- dacht mit den Kreuzwegstationen 10 bis 12. Die Aufzeich- nungen hierzu erfolgten in unserer Pfarrkirche Mariä Him- melfahrt. Nach einem Impuls durch Pfarrer Bernhard Staudacher führt die Jugendkantorei Baienfurt mit Bibelstellen, Medit- ationen und Musikteilen durch die Kreuzwegandacht an- gelehnt an Gotteslob Nr. 683. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de – unter Start- seite / YouTube Videos oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit ab Freitag, 19. März abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsor- geeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen empfiehlt es sich den YouTube Kanal zu abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST – Klimafasten 2021 Vegetarische Ernährung Können wir mit unserer Ernährungsweise tatsächlich un- ser Klima positiv beeinflussen? Wie viel Fleisch braucht unser Speiseplan? Wo kaufen wir ein? Wer produziert unsere Lebensmittel? Im Vernetzten Unterricht gingen die Berufsschulstufenschüler des SBBZ Sehen diesen Fragen nach. Richtig spannend, was es rund um unsere Ernährung so alles zu entdecken und zu bedenken gibt! Zum Kochen gehört das Einkaufen. Wo und was wir einkaufen, unterstützt wiederum andere Menschen wie z.B. regionale Produzenten oder Fair Trade Initiativen, die sich für gerechte Bezahlung, gute Lebensbedingun- gen sowie eine ökologische und nachhaltige Produktion einsetzen. Ebenso sichert unser Einkaufsverhalten Ar- beitsplätze von Menschen mit Handicap und den Erhalt handwerklicher Betriebe wie Bäcker und Metzger vor Ort. Wie kann ein abwechslungsreicher vegetarischer Spei- seplan für eine Woche aussehen? Gesammelt wurden fleischfreie Lieblingsrezepte – wahre Küchenschätze aus den heimischen Küchen der Schüler und Lehrerinnen! Wünschen Sie sich Ideen und Anregungen zur vege- tarischen Ernährung? Dazu gibt es in der Kirche wie- der Interessantes zu entdecken und zum Mitnehmen. Lassen Sie sich überraschen! Jahresrechnung 2019 Die Jahresrechnung 2019 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 08. März – 22. März 2021 jeweils zu den Bürozeiten. Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer, Geschäftsführer CE Deutschland EINLADUNG Palmsonntag Palmsonntag, 28.03.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 23.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 EINLADUNG Halleluja, es ist Ostern! Sonntag, 04.04.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 28.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Der ejw-Ostergarten findet 2021 OUTDOOR statt Der ejw-Ostergarten 2021: unter freiem Himmel, frei zugänglich, ohne Anmeldung, kontaktlos, rollstuhlgerecht, allein oder mit der ganzen Familie begehbar! Acht liebevoll und detailreich dekorierte Stationen laden auf einer Strecke von ca. 2,5 km dazu ein, die Geschichte der letzten Tage Jesu in Jerusalem wie in einer Zeitreise nachzuerleben. Lass dich darauf ein, das historische Ereignis rund um Jesus neu zu entdecken! Wie funktioniert der Ostergarten Outdoor? 1. „Actionbound“ – App aufs Smartphone herunterladen 2. Abgedruckten QR- Code scannen über „Actionbound“ 3. Audiodateien herunterladen 4. Zum Startpunkt gehen, die jeweils passende Station auswählen und mit Hilfe des Audioguides in die Jesus- Geschichte eintauchen Wenn du das Ganze ohne dein Smartphone erleben möchtest, kannst du auch die an den Stationen aushängenden Texte lesen. Eintritt frei! Wir freuen uns aber über eine Spende via Paypal (oea@ejw-rv.de) oder per Überweisung (Evangelisches Jugendwerk Ravensburg: IBAN: DE74 6505 0110 0101 1155 26), wenn dir der Ostergarten Outdoor gefallen hat. Vielen Dank! Wann? 22.03. – 04.03.2021 Der ejw-Ostergarten findet 2021 OUTDOOR statt Der ejw-Ostergarten 2021: Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 unter freiem Himmel, frei zugänglich, ohne Anmeldung, kontaktlos, rollstuhlgerecht, allein oder mit der ganzen Familie begehbar! Acht liebevoll und detailreich dekorierte Stationen laden auf einer Strecke von ca. 2,5 km dazu ein, die Geschichte der letzten Tage Jesu in Jerusalem wie in einer Zeitreise nachzuerleben. Lass dich darauf ein, das historische Ereignis rund um Jesus neu zu entdecken! Wie funktioniert der Ostergarten Outdoor? 1. „Actionbound“ – App aufs Smartphone herunterladen 2. Abgedruckten QR-Code scannen über „Actionbound“ 3. Audiodateien herunterladen 4. Zum Startpunkt gehen, die jeweils passende Station auswählen und mit Hilfe des Audioguides in die Jesus-Ge- schichte eintauchen Wenn du das Ganze ohne dein Smartphone erleben möchtest, kannst du auch die an den Stationen aushän- genden Texte lesen. Eintritt frei! Wir freuen uns aber über eine Spende via Paypal (oea@ ejw-rv.de) oder per Überweisung (Evangelisches Jugend- werk Ravensburg: IBAN: DE74 6505 0110 0101 1155 26), wenn dir der Ostergarten Outdoor gefallen hat. Vielen Dank! Wann? 22.03. – 04.04.2021 Täglich: 08:00 – 20:00 Uhr Wo? Startpunkt: Boschstr. 1, 88255 Baindt Parkmöglichkeiten: Baindt: An der Klosterwiesenschule Boschstraße 1 88255 Baindt Am Dorfplatz Dorfpl. 88255 Baindt Täglich: 08:00 – 20:00 Uhr Wo? Startpunkt: Boschstr. 1, 88255 Baindt Parkmöglichkeiten: Baindt: An der Klosterwiesenschule Boschstraße 1 88255 Baindt Am Dorfplatz Dorfpl. 88255 Baindt Täglich: 08:00 – 20:00 Uhr Wo? Startpunkt: Boschstr. 1, 88255 Baindt Parkmöglichkeiten: Baindt: An der Klosterwiesenschule Boschstraße 1 88255 Baindt Am Dorfplatz Dorfpl. 88255 Baindt Alle weiteren wichtigen Infos sind unter https://www.ejw-rv.de/ostergarten/ zu finden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich die- nen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Gedanken zum Wochenspruch Ganz anders Wenn wir erleben wie Menschen, die in einer verantwort- lichen Position stehen, ihre Macht missbrauchen, ist Ver- trauen zerstört. Ob in der Politik, der Kirche oder im täglichen Miteinander. Gibt es einen Ausweg aus dieser Vertrauenskrise? Ich bin davon überzeugt, aber dieser Ausweg ist nicht billig zu haben – er ist radikal! Gott hat uns diesen Weg selbst gezeigt: Er wird Mensch – auf Augenhöhe. Er dient, anstatt auf seine Macht zu bestehen. Er erlöst uns von unserem Drehen um uns selbst. Er schenkt uns, was unendlich kostbar ist: Gemeinschaft, die aus Zuwendung, Aufmerksamkeit und Freiheit lebt. Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt (näheres siehe Ökumenische Mel- dungen + Homepage + Schaukästen Baien- furt und Baindt) Mittwoch, 24. März 15.30 Uhr -17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 ge- meinsam online !!! Sonntag, 28. März Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 17.00 Uhr Baindt Jugendgottesdienst in der kath. Kirche mit Anmeldung!!! (Anmeldung per Mail oder telefonisch beim Pfarramt in Baienfurt) _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 _________________________ Vier Abende voller Hoffnung – online Gott und den Menschen begegnen 1. – 4. April Hoffnung ist das, was unseren Blick nach vorne wendet. In Zeiten, in denen ein Lockdown den anderen ablöst, fragen wir, was das sein kann – Hoffnung. Und wo sich Hoffnung erfüllt, erleben wir nicht selten Gott am Werk. Wir möchten Menschen diese Hoffnung vermitteln. Dar- um veranstalten die Missionarischen Dienste gemeinsam mit proChrist ein „hoffnungsfest em Ländle“ – digital als Stream. An vier Abenden von Gründonnerstag (1. April) bis Ostersonntag (4. April) können Sie dabei zuschauen und mitmachen und online Gott und anderen Menschen begegnen. Im Stream begegnen wir Menschen an verschiedenen Orten. Im Café Fräulein Margot in Esslingen zum Beispiel. Es steht für Stil und Etikette, im Stil der 50-er Jahre lädt es zu einer Tasse Kaffee und köstlichen Torten ein. Hier treffen wir gemeinsam mit Moderatorin Juliane Eva Eber- wein Gesprächspartner aus Stuttgart und darüber hinaus. Dann nehmen uns die Verkündiger Damaris Binder und Johannes Kuhn mit auf eine Reise zu Landmarken und Orten rund um Stuttgart. Gemeinsam denken wir über Hoffnung, Neuanfang und Vergänglichkeit nach. Dazu gibt es Musik und weitere Impulse zum Thema des Abends. Und jede/ jeder kann an jedem Abend ihre/ sei- ne eigenen Erfahrungen machen. Es gibt die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, digitale Begegnungstools mit einem Team am Telefon. 1. April (Gründonnerstag): Neu anfangen ist immer möglich Der Monte Scherbelino, wie der Birkenkopf liebevoll von den Stuttgartern genannt wird, steht wie kaum ein ande- rer Ort für den Neuanfang nach dem Krieg. Damaris Bin- der nimmt uns mit auf den Berg der Stuttgarter. Und Mi- chael Stahl erzählt von seinem persönlichen Neuanfang. 2. April (Karfreitag): Sterben und trotzdem leben Den Stuttgarter Waldfriedhof erkundet Johannes Kuhn. Er geht dieser eigenartigen gleichzeitigen Ausstrahlung von Vergänglichkeit und Leben nach, die ihn hier faszi- niert. – Und Isabelle Dressler lässt uns daran teilhaben, wie nah sich Tod und Leben im Leben ihres Sohnes ge- kommen sind. 3. April (Karsamstag): Gesund sein und heil werden Wir warten aufeinander. Wir warten auf den Zug. Wir war- ten auf den Impfstoff und wir warten aufs Gesundwer- den. Heute warten wir auf Ostersonntag. Johannes Kuhn sucht einen typischen Warteort auf. Über Zwischenzeiten im eigenen Leben erzählt Christoph Zehendner. 4. April (Ostersonntag): Sinn ist, wenn eine Suche ihr Ziel findet Wer von Stuttgart nach Westen wandert, landet irgend- wann im Schönbuch, einem ausgedehnten Waldgebiet. An Dörfern, Mühlen und Bächen entlang erkundet die Schwäbin Damaris Binder hier ihr Ländle bis hin zu ihrem Ziel. Im Café lernen wir die Musikerin Beate Ling von ihrer persönlichen Seite kennen. Rednerin Damaris Binder „Ich wünsche mir, dass dieses Jahr an Ostern bei vielen Menschen in unserem Ländle eine Welle der Hoffnung losge- treten wird.“ Damaris Binder nimmt uns mit auf den Monte Scherbelino und in den Schön- buch. Sie denkt über Neuanfänge nach und über Lebens- sinn. Damaris ist 36 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern in Schönaich. Sie arbeitet als Referentin beim Evangelischen Jugendwerk. Redner Johannes Kuhn „Ich sehne mich danach, dass Menschen Zuversicht und Hoffnung für ihr Leben finden.“ Johannes Kuhn geht mit uns auf den Waldfriedhof und beschäftigt sich mit Fragen nach Gesundheit und dem Le- ben. Johannes ist 41 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Walddorfhäslach und ist als Referent für Medienarbeit im Evangelischen Gemeinschaftsverband Württemberg (Die Apis) unterwegs. So können Sie dabei sein: Rufen Sie an den Veranstaltungstagen ab 19:00 Uhr am Computer oder am SmartTV die Internetadresse www.hoffnungsfest.online auf. Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. _________________________ Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 _________________________ Liebe Kreative KLockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns hier Ursula Plonka mit einer besonderen Papierar- beit. Mit diesem bunten Blumen- strauß zaubert sie uns im Nu ein fröhliches Lächeln ins Gesicht. Danke dafür und für die Idee einer dreidimensi- onalen Karte. Das probiere ich gleich zum nächsten Ge- burtstagsgruß. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink ___________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Liebe Mitglieder, es gibt Neuigkeiten! Unser technischer Leiter Oskar hat den Termin für das Richten der Plätze vorver- legt. Neuer Termin: Freitag, 26.3. ab 14.00 Samstag, 27.3. ab 9.30 Wie viele fleißige Helfer/innen gleichzeitig auf der An- lage sein dürfen, hängt von den zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Regeln ab. An denen müssen wir uns nach Absprache mit dem zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde orientieren. Da es derzeit in diesem Bereich laufend Änderungen gibt, sind eventuell kurzfristige Ent- scheidungen notwendig. Unsere letztjährigen Hygieneregeln gelten natürlich auch noch in diesem Jahr. Da sind wir ja „alte Hasen“ ! Wir freuen uns auf viele fleißige Helfer/innen. Die Vorstandschaft Was sonst noch interessiert Garten-und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Liebe Gartenfreunde, ich möchte Sie noch daran erinnern, dass die Kampagne Blühender Landkreis untenstehenden Vortrag anbietet. Bestimmt sehr interessant für uns, vielleicht ein neuer Ansatz zum gärtnern. Donnerstag, 18.3. um 19 Uhr steht die nächste Online-Ver- anstaltung für Sie auf dem Programm unserer Kampagne Blühender Landkreis Ravensburg 2021. In Nordeutschland hat der Fotograf Lennart Bendixen ein außergewöhnliches Projekt gestartet: Er kaufte sich 2011 ein Grundstück, das er seitdem „kontrolliert“ verwildern lässt. Seine Idee: Die fotografische Dokumention aller Tier- und Pflanzenarten, die sich auf dem Gelände ansie- deln. Rund 3.000 Arten sind es bereits - von der 0,15 mm großen Milbenlarve bis zum kapitalen Dammhirsch. Span- nende Geschichten und eindrucksvolle Fotos erwarten Sie. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wollen Sie mit dabei sein? Auf unserer Homepage kön- nen Sie sich anmelden www.bluehender-landkreis.org. Wir freuen uns auf eine anregende Stunde und auf Sie. Ihr Orga-Team Weiterhin großes Vertrauen in die gute Arbeit der Achtalschule Baienfurt In den letzten Wochen waren die Schulanmeldungen der kommenden Erst- und Fünftklässler für das Schuljahr 2021/22. Für die beiden ersten Klassen haben sich 48 Schülerinnen und Schüler angemeldet und für die beiden kommenden fünften Klassen haben sich 41 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Die Achtalschule ist somit in allen Klassen- stufen von 1-10 zweizügig. Wir freuen uns sehr über das entgegengebrachte Ver- trauen in unsere gute schulische Arbeit und unser sehr gutes Bildungsangebot, welches mit Sozialprojekten, der Kooperation mit der Musikschule Ravensburg, verschie- denen Fremdsprachen, einem Sport-Profil und einem naturwissenschaftlich-technischen Profil, einer umfas- senden Berufs- und Schulwegeplanung und vielem mehr, sehr umfassend ist. Da die Achtalschule als Gemeinschaftsschule von Klasse 5 bis 10 auf drei Niveaustufen arbeitet, können wir mit un- seren Lehrkräften aus dem Gymnasium, der Realschule und der Hauptschule auch verschiedene Schulabschlüs- se wie den Realschulabschluss nach Klasse 10 oder den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 anbieten. Besonders erwähnen möchte ich hier die Kooperation der Achtalschule mit der Edith-Stein-Schule in Ravens- burg ( www.ess-rv.de ), welche verschiedene berufliche Gymnasialwege, aber auch viele andere weiterführende Schulwege nach Klasse 9 und 10 anbietet. Weitere Informationen zu unserer Schule und unserer Arbeit erhalten Sie, indem Sie persönlich mit uns Kontakt aufnehmen oder auf unserer Homepage www.achtal- schule.de 15. März 2021, A. Lehle - Schulleiter - Repaircafé Ravensburg startet wieder - Wegwerfen war gestern Nach längerer Zwangspause startet das Repaircafé Ravensburg wieder sein Angebot und bietet ab sofort wieder seinen ehrenamtlichen Reparaturdienst an. Das Repaircafé Ravensburg im Kapuziner Kreativzen- trum möchte nicht länger untätig sein. Aus bekannten Gründen ist den ehrenamtlichen Tüftlerinnen und Tüftlern schon viele Monate ihr Wirken versagt. Beim Repaircafé werden defekte Alltagsgegenstände gegen eine Spende repariert: Spielzeug, Möbel, elektronische und elektrische Haushaltsgeräte, Textilien und andere Dinge. Auch bei schwierigen Gebrauchsanleitungen oder ähnlichen Pro- blemen gibt es Unterstützung. Damit das Angebot end- lich wieder starten kann, hat sich das Team etwas neues einfallen lassen. Ab sofort können sich Hilfesuchende per E-Mail melden und dem Repaircafé ihr Problem mit ihrem funktionsunfähigen Gerät schildern. Bei Repara- turzusage können sie ihr Gerät jeweils montags im Ka- puziner Kreativzentrum abgeben. 14 Tage später können die reparierten Geräte anschließend gegen eine Spende im Kreativzentrum abgeholt werden. Ab dem 12. April ist im 14 tägigen Rhythmus abgeben und abholen möglich. Es werden nur Geräte angenommen, die bis zu 1 Tag vor- her per email angemeldet worden sind. Der 1. Abgabe - Termin: Montag, 29. März von 16 bis 18 Uhr Abholungstermin: 12. April, 16 bis 18 Uhr Abgabe- und Abholort: Kapuziner Kreativzentrum Kapuzinerstr. 27a, 88212 Ravensburg email: repaircafe-rv@web.de www.repaircafe-rv.de Oster-Drive-In in Leutkirch An Ostern trotz Corona einen großen Gottesdienst feiern, mit der Familie, mit Freunden und Bekannten im eigenen Auto dabei sein können und feiern. Das alles ist beim Os- ter-Drive-In möglich. Konkret bedeutet das: eine große Bühne wird am Oster- wochenende auf dem Schulparkplatz des Hans Multscher Gymnasiums in Leutkirch aufgebaut. Der Samstagabend startet mit einer „Nacht der Lichter“, Sonntagmorgen gibt es eine Familienfeier mit Osternestsegnung und beendet wird der Tag mit einem Jugendgottesdienst in Konzert- form. Eine vorherige Anmeldung bis Donnerstag, 01. April, 12 Uhr, per E-Mail an jugendreferat-rv@bdkj-bja.drs.de wird empfohlen. Diese sollte Namen und Adressen aller Perso- nen, die im Auto sitzen, sowie das Autokennzeichen bein- halten. Pro Auto sind nur Insassen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Veranstaltet wird der Oster-Drive-In durch die Katho- lischen Jugendreferate Allgäu-Oberschwaben und die Mutmacher Jugendarbeit/St. Martin Leutkirch. Entgelt für Darlehens kontoauszug rechtswidrig Verbraucherzentrale klagt am LG Konstanz erfolgreich gegen Sparkasse Hegau-Bodensee • In ihren Immobiliendarlehensverträgen hat die Spar- kasse Hegau-Bodensee 20 Euro für einen Darlehens- jahreskontoauszug verlangt • Aus Sicht der Verbraucherzentrale wälzt die Sparkasse damit rechtswidrig Kosten auf Verbraucher:innen ab, die sie selbst tragen muss • Ähnliche Klauseln werden nach Beobachtung der Ver- braucherzentrale in zahlreichen Verträgen verwendet Die Sparkasse Hegau Bodensee darf für einen Darlehens jahreskontoauszug kein Entgelt berechnen. Das hat das Landgericht Konstanz nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ent- schieden (LG Konstanz vom 22.01.2021, Az. T 5 O 68/20, nicht rechtskräftig). Die Verbraucherzentrale hatte eine entsprechende Preisklausel in Immobiliendarle- hensverträgen beanstandet. Das Landgericht schloß sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an, wo- nach das Kreditinstitut mit der Entgeltkausel Aufwand für Tätigkeiten auf seine Kund:innen abwälzt, die es aus eigenem Interesse erbringt. 20 Euro pro Jahr für einen Jahreskontoauszug des Dar- lehenskontos. So viel verlangte die Sparkasse Hegau-Bo- densee in ihren Darlehensverträgen zur Immobilienfinan- zierung. „Verbraucher:innen sollen für diesen Kontoauszug bezahlen, auch wenn sie ihn nicht bestellt haben und dafür keinerlei Verwendung haben. Die Sparkasse wälzt damit den Aufwand für die Abrechnung, den sie in eigenem In- teresse erbringt, auf Kunden ab und kassiert zusätzlich zum Zinssatz ein extra Entgelt,“ sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale mahnte die Sparkasse nach einer Verbraucherbeschwerde ab. Da diese keine Unter- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 lassungserklärung abgeben wollte, ging der Fall vor das Landgericht Konstanz. Dieses untersagte der Bank, die Klausel weiter zu nutzen, weil die Kunden dadurch un- angemessen benachteiligt würden. Die Klausel sei damit unwirksam. Rechtsstreit von grundlegender Bedeutung Es handelt sich um eine Klausel, die in Muster-Vertrags- formularen von Sparkassen bundesweit enthalten ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt eine höchstrichterliche Klärung an. Das OLG Frankfurt am Main (Az. 3 U 72/13) hatte die Klausel „Kosten für Darle- hensauszug von zur Zeit EUR 15,34 jährlich“ nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands für unwirksam befunden, zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes kam es aber nicht, weil die in diesem Verfahren verklagte Spar- kasse die Revision zurückgenommen hatte. „Wir begrüßen das aktuelle Urteil des Landgerichts Kon- stanz und unterstützen Verbraucher:innen mit Rechts- beratung und Musterbrief, um ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und die zu Unrecht kassierten Gebühren zurück- zuerhalten“, so Nauhauser. Betroffene können mit Bezug auf die Urteile des LG Konstanz (Az. T 5 O 68/20) und OLG Frankfurt (Az. 3 U 72/13) ihre Sparkasse mit einem Muster- brief auffordern, die bereits bezahlten Entgelte zu erstat- ten. Nach Beobachtung der Verbraucherzentrale wird die beanstandete Klausel in zahlreichen Darlehensverträgen der Sparkassen verwendet. Den Musterbrief können daher auch Verbraucher:innen verwenden, die aufgrund einer vergleichbaren Klausel für den jährlichen Darlehenskon- toauszug bei anderen Sparkassen bereits gezahlt haben. Links zum Thema Musterbrief: www.vz-bw.de/node/58208 Zum Urteil: www.vz-bw.de/node/58052 Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Antrag auf Grundsteuererlass Bund der Steuerzahler erinnert: Bei Leerstand den Erlass bis 31. März beantragen Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg erin- nert Hauseigentümer daran, dass sie bei unverschulde- tem Leerstand ihrer Mietimmobilie Geld zurückbekom- men können. Wer es trotz erheblichen Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten oder Mietausfälle z.B. wegen der Corona-Pandemie hat, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Im Einzelfall können dies einige hundert Euro sein. Ein Antrag auf Er- lass der Grundsteuer für das Jahr 2020 muss spätestens bis zum 31. März 2021 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Deshalb rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg betroffenen Hauseigentümern, sich mit dem Antrag jetzt zu sputen. Voraussetzung für den Grundsteuererlass ist eine we- sentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu verantworten hat. Beträgt die Ertragsminderung im letz- ten Jahr mehr als 50 Prozent, so werden 25 Prozent der gezahlten Grundsteuer erlassen. Fällt der Ertrag komplett aus, ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent vorgesehen. Der Hauseigentümer muss nachweisen, dass er keine Schuld am Mietausfall hat. Dies kann er durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen, wie zum Beispiel der Schaltung von Vermietungsanzeigen. Ebenfalls nicht zu vertreten hat der Vermieter Mietaus- fälle wegen beispielsweise der Zahlungsunfähigkeit des Mieters. Auch dies sollte sorgfältig dokumentiert werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe für Frauen mit Gewalterfahrung Die Kontaktstelle für Selbsthilfe des Landkreises Ravens- burg sucht zur Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe Frauen, die Gewalt erfahren oder erfahren haben. Die Pandemie verlangt derzeit einen verstärkten Rückzug ins familiäre Umfeld, wodurch die häusliche Gewalt deut- lich zugenommen hat. Gewalt kann sich in körperlicher, verbaler, emotionaler, psychischer oder sogar strukturel- ler Form äußern. Häufig kommen mehrere Formen der Gewalt zusammen. Die Betroffenen kommen aus allen sozialen Schichten mit unterschiedlichen Bildungsgraden und kulturellen Hintergründen. Die Kontaktstelle für Selbsthilfe des Landkreises Ravens- burg möchte gerade in der derzeitigen Situation eine Hil- festellung bieten. Die neue Selbsthilfegruppe für Frauen mit Gewalterfahrung soll dabei helfen, Abhängigkeiten und Isolation zu beenden. Die Selbsthilfegruppe ersetzt keine psychotherapeutische Begleitung. Vielmehr soll sie eine Möglichkeit des Austauschs schaffen und der Unter- stützung im Alltag dienen. Betroffene können sich an die Kontaktstelle für Selbsthilfe beim Landratsamt Ravensburg wenden: Tel.: 0751/85-3119, E-Mail: kontaktstelle-selbsthilfe@rv.de Online-Streaming-Konzert der Alten Kirche Mochenwangen mit Brigitte Thaler & Hansjörg Bitterwolf Das musikalische Leben sucht sich trotz Corona-Modus ei- nen Weg. Veranstaltungen sind momentan nicht möglich, aber Musikerinnen und Musiker wollen spielen, das Pub- likum dürstet nach Kultur. Deswegen laden Brigitte Tha- ler und Hansjörg Bitterwolf ganz herzlich in den digitalen Konzertsaal „Alte Kirche Mochenwangen” ein. Das Konzert findet am Freitag, 26. März um 19.30 Uhr live auf Facebook und Youtube statt. Die Konzertlinks sind wie folgt: Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Youtube: https://youtu.be/Lu2ct8aSVNY Facebook: https://fb.me/e/3Ul6owxYp Die Links können auch über www.brigitte-thaler.de abge- rufen werden. Das Konzert ist kostenlos, über eine Spende freuen sich die Musiker sehr. Mit freundlicher Unterstüt- zung: au-tv – Familie Schnürer für die Videoübertragung Über das Jazz-Duo Brigitte Thaler & Hansjörg Bitterwolf: Die beiden verbindet die Neugier auf spannende Rhyth- men und die musikalische Balance zwischen Gesang und Gitarre. Sie erkunden die Weite von Bossa Nova, Jazz und anspruchsvollem Pop und kombinieren ausgereiftes, in- niges Gitarrenspiel mit einfühlsamen, beseeltem Gesang. Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben Online-Vortrag „Bärenstarke Kinderkost – Ernährung nach dem 1. Lebensjahr” Viele Fragen rund um die Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Lebensjahr beantwortet Referentin Andrea Geißler in ihrem Online-Vortrag Außerdem gibt die Fachfrau für bewusste Kinderernäh- rung praktische Tipps für die Umstellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Le- bensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Der Vortrag findet am Mittwoch, 31. März um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung und weitere Informationen unter www.er- naehrung-oberschwaben.de oder Tel. 07534-9748-6410. Nach erfolgter Anmeldung bekommen die Teilneh-mer den Link für die Teilnahme am Vortrag kurz vorher per Mail zugeschickt. Online-Kochworkshop „Ostermenü – einfach genial“ am Dienstag, 30. März Sie möchten zum Osterfest Ihre Liebsten mit einem Os- termenü überraschen? Wie das Drei-Gänge-Menü mit regionalen und saisonalen Zutaten und einfachen Zubereitungsmethoden gelingt, zeigt Ihnen die Referentin Manuela Schmied bei diesem Mitkoch-Workshop. Der Online-Workshop findet am Dienstag, den 30. März um 17.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmel- dung und weitere Informationen unter www.ernaehrung-oberschwaben.de oder Telefon 07524/ 9748-6410. Vor dem Online-Workshop bekommen die Teilnehmer den Link für den Web-Seminarraum, sowie die Rezepte per Mail zugeschickt. Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim In diesen Zeiten sind kleine Aufmerksamkeiten besonders wertvoll. Überraschen Sie doch Ihre Lieben mit einer liebevoll gestalteten Grußanzeige in Ihrem Mitteilungsblatt. Wir beraten Sie gerne! De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von Herzen alles Liebe Herzen alles Liebe und Gute! Lass es krachen. Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. 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      Zuletzt geändert: 19.03.2021
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      Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Oktober 2022 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. September 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: Besetzung der neugeschaffenen Stelle „Fachbereichsleitung für den Bereich Bildung und Betreuung“. Frau Sandra Flintrop wird als neue Fachbereichsleiterin „Bildung und Betreuung“ zum 01. November 2022 eingestellt. TOP 05 Neustrukturierung der Gutachterausschüsse im Landkreis Ravensburg - Vorbereitung der Kooperation im westlichen Landkreis Ravensburg Baumamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Vorgang Im Oktober 2017 ist die novellierte Gutachterausschussverordnung Baden- Württemberg in Kraft getreten. Dabei wurde die Zuständigkeit für das Seite 2 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 Gutachterausschusswesen weiterhin bei den Gemeinden belassen. Seit der Erbschaftssteuerreform 2008 wurden die Anforderungen an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse und hier insbesondere an die Ermittlung der wertrelevanten Daten deutlich erhöht. Bedingt durch die kleingliedrige Organisation konnten gerade in Baden-Württemberg viele Gutachterausschüsse diese Anforderungen häufig nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Die Gutachterausschussverordnung hat deshalb die Voraussetzungen für die Bildung gemeinsamer Gutachterausschüsse innerhalb eines Landkreises geschaffen, um eine qualitative Verbesserung des Gutachterausschusswesens zu ermöglichen. Es wurde u.a. ein zusätzlicher Absatz in die Verordnung aufgenommen, wonach eine sachgerechte Aufgabenerfüllung eine geeignete Personal- und Sachausstattung sowie eine ausreichende Anzahl von auswertbaren Kauffällen voraussetzt. Laut Einzelbegründung kann davon ausgegangen werden, dass zumindest bei einer Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr für die wichtigsten Fallgestaltungen genügend Vergleichswerte für eine gesicherte Herleitung der Wertermittlungsdaten vorliegen. Vor diesem Hintergrund haben die Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental zum 01.07.2019 einen gemeinsamen Gutachterausschuss gebildet. Im östlichen Landkreis wurde ein Gutachterausschuss westliches Allgäu gebildet. Städte und Gemeinden, die bislang keiner dieser beiden Kooperationen angehörten, mussten feststellen, dass sie (auch trotz bereits teilweise bestehender Kooperationen) den Anforderungen der Gutachterausschussverordnung an eine sachgerechte Aufgabenerledigung nicht gerecht werden können. Deshalb wurden bereits 2020 auf Bürgermeisterebene Gespräche geführt und die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet. Die Stadt Ravensburg hat sich grundsätzlich bereit erklärt, das Gutachterausschusswesen für die Gemeinden im westlichen Landkreis zu übernehmen. Am 31.03.2022 hat darüber hinaus die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden zurück zu delegieren. 2. Vor- und Nachteile einer Kooperation Die Vorteile einer Kooperation im Gutachterausschusswesen überwiegen die Nachteile einer Kooperation deutlich. Der Tatsache, dass eine Gemeinde ihre originäre Zuständigkeit im Bereich des Gutachterausschusses abgeben muss, stehen insbesondere folgende Vorteile gegenüber: • größere Datenmenge für gemeinsame Grundstücksmärkte zur Ableitung wertrelevanter Daten • weniger Haftungsfragen bei zunehmender Spezialisierung und Fachkenntnis (siehe auch Grundsteuerreform) • Vorteile bei der Personalakquise und Sachmittelausstattung • Verteilung der Kosten auf mehrere Gemeinden • Nutzung bereits vorhandener Strukturen bei der Geschäftsstelle der Stadt Ravensburg bzw. des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Seite 3 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 3. Eckpunkte einer zukünftigen Kooperation Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu finden, wurden in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eckpunkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen gestaltet werden können. Ziel ist es, die Zusammenschlüsse mittels einer für beide Landkreisteile weitgehend gleichlautenden öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu bilden. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Im westlichen Landkreis erklärt sich die Stadt Ravensburg bereit, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens zur Erfüllung zu übernehmen. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen dem Gutachterausschuss im westlichen Landkreis künftig 23 Gemeinden angehören. Dabei handelt es sich um die Städte Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee und Aulendorf sowie die Gemeinden Altshausen, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach- Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen, Wilhelmsdorf und Wolpertswende. Der Aufgabenübergang soll zum 01.07.2023 erfolgen, so dass die bisherigen Gutachterausschüsse ihre regulären Bodenrichtwerte für die Periode 2021/2022 bis spätestens 30.06.2023 noch selber ermitteln und veröffentlichen können. Ab 01.07.2023 übernimmt dann der Gutachterausschuss der Stadt Ravensburg sämtliche Aufgaben, vor allem die Führung der Kaufpreissammlung ab der Bodenrichtwertperiode 2023/2024. Um ein arbeitsfähiges Gremium zu gewährleisten, soll der künftige Gutachterausschuss neben den Gutachtern der Finanzverwaltung nicht mehr als 40 Mitglieder umfassen. Den teilnehmenden Kommunen soll ein Vorschlagsrecht zur Gutachterbestellung eingeräumt werden. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westlichen Landkreis wird vorgeschlagen, den Zuständigkeitsbereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk entsprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass auch sehr kleine Gemeinden, die für sich alleine genommen aufgrund der Einwohnerzahl keine Gutachter vorschlagen könnten, zumindest ein Mitspracherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemeinden vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gewerbe) vorgesehen. 4. Absichtserklärungen der teilnehmenden Kommunen Die unter Ziffer 3 aufgeführten Eckpunkte werden nun in einem weiteren Schritt durch die Stadt Ravensburg konkretisiert mit dem Ziel, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu entwickeln, die anschließend vom Regierungspräsidium genehmigt werden muss. Neben der Formulierung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind durch die Stadt Ravensburg im Vorfeld der künftigen Kooperation u.a. folgende Aufgaben zu erledigen: Seite 4 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 • Entwicklung einer Geschäftsordnung des künftigen Gutachterausschusses • Kalkulation und Beschluss einer Gutachterausschussgebührensatzung • Entwicklung Kostentragungsregelung • Vorbereitung der Gutachterbestellung • Personalakquise und Sachmittelausstattung der künftigen Geschäftsstelle • Einholen der erforderlichen Genehmigungen Durch diese Aufgaben wird bei der Stadt Ravensburg Personal gebunden, welches zusätzlich zum laufenden Geschäft des Gutachterausschusses im Gemeindeverband Mittleres Schussental bereitgestellt wird. Zur Bearbeitung der Aufgaben sind insbesondere in den Gemeinden außerhalb des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Bestandserhebungen erforderlich. Um diese weiteren Schritte einleiten zu können, ist deshalb eine unverbindliche Absichtserklärung der Gemeinde zur Teilnahme an der zukünftigen Kooperation erforderlich. Im Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde deshalb bereits ein Grundsatzbeschluss zur Rückübertragung des Gutachterausschusswesens auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden mit dem Ziel, einem gemeinsamen Gutachterausschuss im westlichen Landkreis beizutreten, gefasst. 5. Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg Die unter Ziffer 4 dargestellte Absichtserklärung soll im Rahmen einer Vereinbarung der jeweils teilnehmenden Stadt/Gemeinde mit der Stadt Ravensburg einen rechtlichen Rahmen erhalten. Neben der Absichtserklärung der teilnehmenden Gemeinde und der Verpflichtung der Stadt Ravensburg zur Übernahme der Aufgaben des Gutachterausschusses sowie der Durchführung sämtlicher erforderlicher Arbeiten im Vorfeld der Kooperation regelt die Vereinbarung u.a. auch die Kostenübernahme im Zuge der Vorbereitung des Zusammenschlusses (siehe § 3 der Vereinbarung) sowie die Pflichten der teilnehmenden Gemeinden gegenüber der Stadt Ravensburg (siehe § 4 der Vereinbarung). Da die Stadt Ravensburg für die Vorbereitung insbesondere personell in Vorleistung geht, sind die dadurch anfallenden Kosten durch die künftig teilnehmenden Gemeinden zu tragen. Es ist ausdrücklich zu betonen, dass die endgültige Kostentragungsregelung für die künftige Kooperation erst im Zuge der weiteren Vorbereitungen entwickelt wird. Die Kosten für die Vorbereitung werden gemäß der aktuellen VwV-Kostenfestlegung zu 60% für die allgemeinen administrativen Tätigkeiten im Vorfeld der Kooperation (Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, Gebührensatzung etc.) gleichmäßig auf alle zukünftig teilnehmenden Kommunen verteilt. 40% der Kosten werden für die erforderlichen Bestandserhebungen erhoben (anteilig 50% nach Einwohnerzahl und 50% nach Gemarkungsfläche). Da für die Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Bestandserhebungen im Zuge der bestehenden Kooperation bereits erfolgt sind, werden diese Kosten auf die neu hinzukommenden Kommunen verteilt. Seite 5 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 Durch die Vorgabe der Pflichten der teilnehmenden Gemeinden soll eine effektive reibungslose Vorbereitung der künftigen Kooperation gewährleistet werden. Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen, die sich aus den Erfahrungen der bereits bestehenden Kooperation im Gemeindeverband Mittleres Schussental herauskristallisiert haben. 6. Weitere erforderliche Schritte Da die künftige Kooperation über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ermöglicht werden soll, ist es erforderlich, dass Gemeinden, die das Gutachterausschusswesen bislang bereits auf eine Verwaltungsgemeinschaft oder einen Zweckverband übertragen haben, die Rückübertragung der Aufgabe auf die Einzelgemeinde im Zuge der Satzungsänderung veranlassen, da die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg jeweils nur durch die Einzelkommune abgeschlossen werden kann. Die Rückübertragung hat zum Ablauf des 30.06.2023 zu erfolgen. Die erforderlichen Schritte (z.B. Satzungsänderungen inkl. der erforderliche Genehmigungen) sind parallel zu den vorbereitenden Tätigkeiten für die künftige Kooperation durchzuführen. Sollten die Aufgaben des Gutachterausschusswesens durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf eine andere Gemeinde übertragen worden sein, so ist diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung ebenfalls zum Ablauf des 30.06.2023 zu kündigen. Sind Teile der Aufgaben (insbesondere das Führen der Kaufpreissammlung) bislang an Drittfirmen vergeben, so hat die jeweilige Gemeinde in eigener Zuständigkeit die Kündigung der entsprechenden Verträge (im Falle der Kaufpreissammlung zum 31.12.2022) in die Wege zu leiten. 7. Weiteres Vorgehen Die Absichtserklärungen sollen im 3. Quartal 2023 durch die jeweiligen Gemeinden abgegeben und die entsprechende Vereinbarung (Anlage 1) mit der Stadt Ravensburg unterzeichnet werden. Parallel wird die Ausarbeitung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie die Vorbereitung aller erforderlichen Maßnahmen für den Zusammenschluss auf Arbeitsebene vorangetrieben. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt erklärt sich grundsätzlich bereit, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg zur Erfüllung zum 01.07.2023 an die Stadt Ravensburg zu übertragen. 2. Zur Vorbereitung der Kooperation wird mit der Stadt Ravensburg die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung getroffen. Seite 6 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 TOP 06 Vorstellung Kanalnetzberechnung Gemeinde Baindt durch das Ingenieurbüro Fassnacht Ortsbaumeister Roth teilt mit: In der Sitzung vom 11. Mai 2021 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht beauftragt die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik des Kanalnetzes in der Gemeinde Baindt zu berechnen, bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden. Die Kanalisation wurde begutachtet und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. Folgende Arbeiten wurden betrachtet: • Ermittlung der Einzugsgebiete, -inkl. Neubaugebiete von denen das Schmutzwasser in den Mischkanal fließt. • Ermittlung der befestigten Flächen anhand Auswertung der gesplitteten Abwassergebühr oder/und Auswertung von Luftbildern oder/und Begehung. • Berücksichtigung der Sonderbauwerke • Erstellung eines digitalen Rechenmodelles • Hydrodynamische Kanalnetzberechnung • Langzeitsimulation • Berichte, Pläne, Präsentation Die Ergebnisse der Untersuchungen haben gezeigt, dass das Kanalnetz ausreichend dimensioniert ist und sich in einem guten Zustand befindet. Für weitere Bebauungen im Gemeindegebiet sind wir bezüglich des Kanalnetzes gut aufgestellt. Folgende Projekte sollten weiterverfolgt werden: - weitere Inlinersanierungen, resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und der hydraulischen Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbegebietsentwicklung Es erging folgender Beschluss: Die Präsentation wird zur Kenntnis genommen. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Fischerareal bei der Errichtung einer E-Ladesäule auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 Seite 7 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr möchte auf dem Parkplatz des Lebensmittelmarktes in der Fischerstraße eine E-Ladesäule errichten. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Fischerareal“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. E-Ladesäulen können nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) verfahrensfrei errichtet werden. Allerdings soll der Standort außerhalb der überbaubaren Fläche und der Fläche für Stellplätze sein, weshalb hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Im Bebauungsplan sind Tankstellen ausgeschlossen, jedoch können ausnahmsweise Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Hierfür muss eine Ausnahme erteilt werden. An den Seitenflächen der E-Ladesäule soll Werbung angebracht werden. Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO (sonstige Gewerbebetriebe) darstellen, sind nicht zulässig. Auch für diese angedachte Werbung ist eine Befreiung erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der E-Ladesäule nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Es erging folgender Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen bei der Errichtung einer E-Ladesäule wird erteilt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bauherren einen geeigneteren Platz, in größerer Entfernung zum Kreisverkehr, für die Errichtung der E-Ladesäule zu vereinbaren. Seite 8 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 TOP 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis wegen Überschreitung der Baugrenze bei der Erstellung von Garagen auf dem Flst. 1014/8, Am Umspannwerk 19 Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau von 3 Fertiggaragen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Die Garagen sollen im Bereich der bestehenden Parkplätze auf der südlichen Grundstücksgrenze aufgestellt werden. Sie halten die Maße für grenzprivilegierte Bauten ein, liegen aber teilweise außerhalb der überbaubaren Fläche (4,00m x 8,97m). Hierfür wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt. Die neu überbaute Fläche wurde bereits bei der Berechnung der Grundflächenzahl beim Bauantrag für das Betriebsgebäude berücksichtigt. Die GRZ von 0,8 wird eingehalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 3 Garagen erteilt. TOP 09 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Werk- und Lagerhalle mit der zu klärenden Fragestellung: Ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,4 um 20% mit der geplanten Neubebauung für den Seite 9 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 Gewerbebetrieb auf den Flst, 210/28, 210/35 und 211/5, Kiesgrubenstraße 18, zulässig. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr möchte mit der vorliegenden Bauvoranfrage abklären, ob eine Erweiterung seines Betriebes am vorhandenen Standort möglich ist. Geplant ist im Mischgebiet Kiesgrubenstraße der Neubau einer Werk- und Lagerhalle. Die Grundflächenzahl ist im Bebauungsplan mit Rechtskraft vom 05.03.1996 auf 0,4 festgelegt. Mit den vorhandenen und geplanten Gebäuden kann die GRZ eingehalten werden. Nur mit den erforderlichen Stellplätzen und Zufahrten liegt eine Überschreitung von 20% vor, wofür eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Die Baunutzungsverordnung sieht für Mischgebiete eine GRZ von 0,6 vor. Würde man diese Zahl beim Bauvorhaben zugrunde legen, wäre keine Befreiung erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage wird erteilt. TOP 10 Vergabe Rohrleitungsbau Wasser für das Baugebiet Fischerstraße Ortsbaumeister Roth teilt mit: Die beschränkte Ausschreibung Rohrleitungsbau Wasser wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission am 21. September 2022 gingen vier Angebote ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevorschlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Seite 10 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 Der günstigste Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 30.213,96 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis lag ca. 13,6% höher (34.068,20 €) als die Angebotssumme der Firma Lohr. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 30.213,96 € zu beauftragen. Es erging folgender Beschluss: Die Arbeiten für den Rohrleitungsbau Wasser – Bauabschnitt 2 im Bereich Fischerstraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 30.213,96 € brutto vergeben. TOP 12 Maßnahme der Gemeinde Baindt zur Reduzierung der Energieverbräuche der kommunalen Infrastruktur (Straßenbeleuchtung) Ortsbaumeister Roth teilt mit: Ein Großteil der Straßenbeleuchtung in Baindt, nämlich circa 93 Prozent, sind bereits auf LED-Technik umgerüstet. Lediglich die Beleuchtung rund um den Dorfplatz und die Tennishalle ist derzeit noch nicht umgerüstet. Im Rahmen der Dorfplatzsanierung 2023 wird auch die Beleuchtung rund um den Dorfplatz auf LEDs umgestellt. Allerdings gibt es über eine Reduzierung der Leuchtzeiten noch Potenzial, um erhebliche Energieeinsparungen erzielen zu können. Bisher ist es so, dass im Baindter Ortskern die Beleuchtung bei Dunkelheit um 1:00 Uhr nachts ausgeschaltet wird und dann um 4:00 Uhr morgens wieder angeschaltet wird. Circa zwei Drittel der Lichtpunkte in Baindt befinden sich im Ortskern. Knapp ein Drittel der Beleuchtungspunkte ist in den Ortsteilen Schachen und Sulpach. Dort ist die Beleuchtung bereits jetzt kürzer an, nämlich bis 0:30 Uhr nachts und morgens dann wieder ab 5:00 Uhr. Seite 11 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 Von Seiten des Gemeinderates wurde in der Sitzung am 02.07.2013 angeregt, die Beleuchtungszeiten an den Busfahrzeiten zu orientieren mit jeweils 30 Minuten Vor- bzw. Nachlaufzeit zum ersten bzw. letzten Bus. Da die Buslinie 1 des Stadtbuses speziell im Baindter Ortszentrum mittlerweile an beinahe allen Tagen (außer Sonntagnacht) fast durchgehend fährt, der letzte Bus fährt nämlich um kurz vor 3:00 Uhr, der erste Bus morgens bereits wieder um kurz vor 5:00 Uhr, müsste die Beleuchtung eigentlich fast die ganze Nacht durchbrennen. Der Gesamtstromverbrauch der Baindter Straßenbeleuchtung lag im Jahr 2021 bei annähernd 49.000 kWh. Es sind insgesamt 738 Beleuchtungspunkte im Gemeindegebiet vorhanden. Die durchschnittliche Wattstärke der einzelnen Lichtpunkte beträgt schätzungsweise 20 Watt. Um weitere Energieeinsparungen erzielen zu können, ist die Reduzierung der Leuchtdauer der Straßenbeleuchtung eine schnell umzusetzende Maßnahme mit erheblichem Energieeinsparpotenzial. Auch wenn in der Vergangenheit bereits ein Großteil der Beleuchtung auf LED umgerüstet wurde, lässt sich hiermit noch eine erhebliche Reduzierung des kommunalen Stromverbrauchs erzielen. Hierzu im Folgenden zwei Szenarien möglicher Einsparungen. Szenario 1: Mittels einer moderaten Reduzierung der Beleuchtungszeiten auf einheitlich 0:30 Uhr Abschaltung abends (circa zwei Drittel der Beleuchtung 30 Minuten früher aus) und einheitlich 5:00 Uhr Anschaltzeit morgens (circa zwei Drittel der Beleuchtung 60 Minuten später an), lassen sich jährlich circa 5.400 Kilowattstunden Strom einsparen. Bei Annahme der derzeitigen Strompreise von durchschnittlich 40 Cent pro kWh, Tendenz weiter ansteigend, lassen sich somit Kosten in Höhe von circa 2.100 Euro im Jahr einsparen. Abends: einheitlich 0:30 Uhr Beleuchtung ausschalten (bisher Ortskern: 1:00 Uhr, Sulpach und Schachen 0:30 Uhr) Morgens: einheitlich 5:00 Uhr Beleuchtung wieder anschalten (bisher Ortskern: 4:00 Uhr, Sulpach und Schachen 5:00 Uhr) Szenario 2: Mittels Umsetzung der Leuchtzeiten einer deutlicheren Reduzierung der Beleuchtungszeiten auf einheitlich 24:00 Uhr Abschaltung abends (circa zwei Drittel der Beleuchtung 60 Minuten früher aus, ein Drittel 30 Minuten) und einheitlich 5:30 Uhr Anschaltzeit morgens (circa zwei Drittel der Beleuchtung 90 Minuten später Seite 12 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 an, ein Drittel 30 min), lassen sich jährlich circa 10.800 Kilowattstunden Strom einsparen. Bei Annahme der derzeitigen Strompreise lassen sich somit Kosten in Höhe von circa 4.200 Euro im Jahr einsparen. Abends: einheitlich 24:00 Uhr Beleuchtung ausschalten (bisher Ortskern: 1:00 Uhr, Sulpach und Schachen 0:30 Uhr) Morgens: einheitlich 5:30 Uhr Beleuchtung wieder anschalten (bisher Ortskern: 4:00 Uhr, Sulpach und Schachen 5:00 Uhr) Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Verkürzung der Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung in Baindt zum 01. November 2022 wie in Szenario 2 dargestellt, zu. TOP 13 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2023 und 2024 - Wasserverbrauchsgebühren 2023 und 2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Wassergebühren sollten einer regelmäßigen Kalkulation unterzogen werden. Bei der Wasserversorgung wurde mit Jahresabschluss 2021 ein Verlust in Höhe von 71.933 € ausgewiesen. Der Verlustvortrag beziffert sich zum 31.12.2021 auf - 16.025,03 €. In der Anlage 1 ist die Kalkulation für die Wassergebühren 2023 und 2024 dargestellt. Außerdem ist in Anlage 3 eine Tabelle der Gesamtkosten für Wasser in Abhängigkeit des Verbrauchs und der Grundgebühr beim Wasser beigefügt. Die Gemeinde Baindt gibt auch bei der Wasserversorgung Kostenüberdeckungen gegenüber den Gebührenzahlern weiter. Für die Wasserversorgung gilt die Pflicht zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG) nicht, da Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG einen angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen können. Dies gilt auch, wenn aus steuerlichen Gründen die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen wurde (s. Nr. 1 der GPA-Mitt. 18/2001, Az. 969.40). Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2006 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahr Ergebnis Stand Gebührensatz Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ Seite 13 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.099 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 + 1.663 € + 463 € 1,29 €/m³ 2015 + 1.553 € + 1.995 € 1,29 €/m³ 2016 + 36.836 € + 38.831 € 1,29 €/m³ 2017 -8.049 € + 30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € + 34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € 37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.672 € 55.908 € 1,45 €/m³ 2021 -71.933 € -16.025 € 1,47 €/m³ 2022 1,53 €/m³ 2023 1,70 €/m³ 2024 1,80 €/m³ 2023 ergibt sich aufgrund der Gebührenkalkulation bei einer Erhöhung von 17 Cent von 1,53 €/m³ auf 1,70 €/m³ einen Verlust in Höhe von 9.100 €. Mit der von der Verwaltung 2024 vorgeschlagenen Erhöhung der Gebühr auf 1,80 €/m³ könnte beim Abschluss 2021 ein Verlust in Höhe von 16.100 € eintreten. Anpassung der Frischwassergebühren 2023 auf 1,70 €/m³. Durch notwendige Gutachten, Rechtsberatungsleistungen, Personal und Investitionsmaßnahmen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wird 2023 und 2024 die Betriebskostenumlage auf dem Niveau verbleiben. Es wird sich zeigen, wie hoch die Betriebskostenumlage 2022 sein wird. Bei der Berechnung der Abschreibungen sind die im Vermögensplan dargestellten Investitionen im Ortsnetz im Jahr 2023 und 2024 berücksichtigt. Ebenso sind die aus diesen Investitionen folgenden Wasserversorgungsbeiträge bei den Einnahmen im Finanzhaushalt berücksichtigt. Grundgebühren/Zählergebühren: Die Gemeinde Baindt hat alle Wasserzähler auf Patronenzähler umgestellt. Dies hat den Vorteil, dass in sechs Jahren lediglich noch der Einsatz (Patrone) ausgewechselt werden muss, was vor allem vom Zeitaufwand günstiger ist. Die Grundgebühren wurden mit Anschaffungs-/Austausch-/ und Verwaltungskosten neu kalkuliert. Für den Privathaushalt bleibt ein minimaler Anstieg um 0,50 € pro Monat aufgrund Kostensteigerungen nicht aus. Seite 14 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 In der Anlage 3 ist die Erhöhung der Wassergebühren von 2023 gegenüber 2022 exemplarisch dargestellt. Bei einem Verbrauch von 100 m³ entspricht dies einer umgerechneten monatlichen Erhöhung von 2,05 € brutto. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit immer an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Im Zweckverband stehen neben der Erneuerung der Quellleitung (Planung Bauabschnitt 2 und 3) die Sicherung der Notverbünde sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen um die Sicherung des Wasserschutzgebiets Weißenbronnen an. Seit 2017 ist auch die technische Bereitschaft über die TWS geregelt. Das Trinkwasser hat ohne Einschränkung höchste Priorität und es wird alles getan, um dieses elementare Gut vor Eingriffen zu schützen. Es wurde in der Kalkulation ein ansteigender Wasserverbrauch angenommen. Bei den Wassergebühren werden starke Gebührenschwankungen vermieden. Dem Verbraucher werden zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben. Es wird im Gegensatz zu umliegenden Kommunen weiterhin von der Aufhebung des Verzichts auf Gewinnerzielung sowie der Einführung der Konzessionsabgabe in der Trinkwasserversorgung Abstand genommen. Es erging folgender Beschluss 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin der Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wird zugestimmt. 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. Seite 15 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 5. Die bisher nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen in Höhe von 55.908,13 € werden mit dem Verlust 2021 in Höhe von -71.933,16 € verrechnet. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2023 1,70 € Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2024 1,80 € Die Grundgebühren werden 2023 wie folgt angepasst: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,00 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 5,20 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 10,00 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 14,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 24,50 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,50 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,50 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. 7. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. TOP 14 Sanierungsgebiet "Ortskern II“ Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 2. Änderung der Sanierungssatzung (Gebietsveränderung 2022) Kämmerer Abele teilt mit: Seite 16 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 Die städtebauliche Neuordnung des Gebietes "Ortskern II" wird im Rahmen eines förmlichen Sanierungsverfahrens durchgeführt. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgte durch Beschluss des Gemeinderates vom 13.01.2015. Gegenstand des jetzigen Verfahrensschrittes ist es, dass bisher förmlich festgelegte Sanierungsgebiet um Teilbereiche in den Randgebieten einerseits zu erweitern und andererseits zu verkleinern. Veränderung Sanierungsgebiet Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes "Ortskern II“ wurde im Rahmen der seinerzeitigen förmlichen Festlegung auf der Grundlage der damaligen Sanierungsplanung vorgenommen. Im Zuge der Fortschreibung der Sanierungsplanung sollen weitere Abschnitte (Dorfplatz bis Abzweigung Thumbstraße – Veränderung Parkierung) zur Verbesserung durchgeführt werden und andere Maßnahmen (Klosterhof 4 und ehemalige alte B30), da hier keine Veränderungen anstehen, rausgenommen werden. Bei den durch die Satzungsänderung in das förmliche Sanierungsgebiet einbezogenen Flächen handelt es sich um Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Baindt. Interessen privater Sanierungsbeteiligter und öffentlicher Aufgabenträger werden nicht berührt. Bedenken und Äußerungen gegen die Erweiterung des Sanierungsgebietes liegen nicht vor. In Absprache mit dem Sanierungsbetreuer der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH und dem Regierungspräsidium Tübingen kann das Sanierungsgebiet optimiert und angeglichen werden. Die Gemeinde könnte somit die optimale Förderung aus dem Landessanierungsprogramm erzielen. Wir haben den Aufstockungsantrag für das Jahr 2023 beim Regierungspräsidium eingereicht. Hierbei wurden die erzielbaren Erlöse und entstehenden Kosten sowie die geplanten Vorhaben genauer definiert. Das Sanierungsgebiet endet zum 30.04.2025. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Satzung der Gemeinde Baindt über die förmliche Festlegung der 2. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ zu. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Mietvertrag SBBZ und Konzeptvergabeverfahren Fischerareal Bürgermeisterin Rürup berichtet, dass derzeit der Mietvertrag für die zwei Schulkassen des SBBZ im ehemaligen Kindergarten „Regenbogen“ aktualisiert Seite 17 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 wird. Des Weiteren findet am 29. Oktober die nicht-öffentliche Jurysitzung zu den Bewerbungen für die Anliegerprojekte im Konzeptvergabeverfahren Fischerareal statt. b) BBQ-Grill Ein Gremiumsmitglied berichtet, dass BürgerInnen Probleme mit der App beim BBQ-Butler im Baindter Bädle hatten. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass die App noch ein Prototyp ist und noch nicht für Baindt konfiguriert ist. Die Nutzung des BBQ-Butlers erfolgt dieses Jahr mit den Chip-Karten, die kostenlos im Rathaus abgeholt werden können. c) Parkplatz vor dem Kindergarten Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die Parkplätze vor dem Kindergarten in naher Zukunft ausgebessert werden müssten. d) Notunterkunft Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, wie lange die Notunterkunft in der Sporthalle eingerichtet wird und wie der Bodenschutz erfolgt. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass die Halle für 4 Wochen bis zum 28. November genutzt wird und vor der Belegung eine Begehung mit Übergabe erfolgt. e) Carsharing Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, ob im Schussental bzw. in Baindt ein Projekt zum Carsharing angedacht ist. Bürgermeisterin Rürup weist daraufhin, dass die Idee im Fischerareal durch einen Ankerprojektträger aufgenommen wird. Ende der öffentlichen Sitzung: Seite 18 von 18 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 11. Oktober 2022 Für die Richtigkeit: Simone Rürup Franka Maurer Bürgermeisterin Schriftführung Stefan Konzett Gemeinderatsmitglied Johannes Kreutle Gemeinderatsmitglied Urkundspersonen[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 17. November 2023 Nummer 46 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Volkstrauertag am Sonntag, den 19. November 2023 Wir laden unsere Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, an den Gedenkfeierlichkeiten teilzunehmen! Der Volkstrauertag ist einer der stillen Gedenk- tage im November. Wir erinnern uns an diesem Tag daran, welche Folgen Krieg und Vertrei- bung haben und gedenken allen Toten von Krieg und Gewaltherrschaft. Unsägliches Leid wurde in der Vergangenheit und wird ganz ak- tuell durch Kriege hervorgerufen. Menschen verlieren ihre Liebsten, ihre Heimat, alles was sie haben und sind auf der Flucht. Der Volkstrauertag ist ein Tag des Innehaltens und des Mitgefühls, ein Tag an dem wir uns ganz besonders bewusst werden, wie wichtig es ist, sich für ein friedliches Zusammenleben der Menschen einzusetzen. Damit das gelingen kann ist die Durchsetzung von Rechtsstaatlich- keit eine elementare Voraussetzung. Um 10:00 Uhr findet der Gottesdienst mit Pfar- rer Bernhard Staudacher statt. Anschließend gedenken wir gemeinsam um ca. 11:00 Uhr am Denkmal für die Gefallenen im Klosterhof. Die Fahnenabordnung wird von den Baind- ter Vereinen und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt übernommen. Diese treffen sich um 09:45 Uhr im Klosterhof zum gemeinsamen Kirchgang. Musikalisch umrahmt wird die Ge- denkfeier vom Musikverein Baindt. Herzlich laden wir Sie ein, an den Gedenkfeier- lichkeiten teilzunehmen, damit die Opfer ver- gangener und aktueller Kriege nicht verges- sen sind und wir uns bewusst machen, dass es nicht selbstverständlich ist in Frieden zu leben. Wir alle können unseren Teil dazu beitragen die Welt freundlicher zu machen und Konfliktpotenzial zu reduzie- ren. Lassen Sie uns gemeinsam innehalten! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Die Gemeinde Baindt erhebt Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben 2023 Ein Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für die jeweilige Region. Grundsätzlich soll der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben mit der Gesamtfortschreibung die Weichen für die Entwicklung unserer Region darstellen. Bereits in den Jahren 2018 und 2019 hat die Gemeinde Baindt Einwendungen im Betei- ligungsverfahren gegen das geplante Vorranggebiet für den Kiesabbau im Altdorfer Wald eingebracht, denn der Vorgänger-Regionalplan sah für diesen Bereich ein „Ausschlussgebiet für regionalbedeutsame Rohstoffgewinnung“ vor. Die aktuelle Fortschreibung stellt damit eine Kehrtwende dar, die in dieser Form nicht hinnehmbar ist. Die Ge- meinde sowie der Zweckverband Wasserversorgung haben bisher schon sehr viel Engagement für die Sicherung der Trinkwasservorkommen investiert. Bereits am 25. Juni 2021 wurde der gesamtfortgeschriebene Regionalplan von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben beschlossen. Dieser wurde nun am 6. September 2023 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt. Die Belange der Gemeinde Baindt sowie des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt werden in Hin- blick auf das bedeutende und zu schützende Grundwasservorkommen nur unzureichend berücksichtigt, sodass der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023 im Rahmen einer Normenkontrolle gerichtlich durch den Ver- waltungsgerichtshof geprüft und dessen Unwirksamkeit festgestellt werden soll. Wird ein Regionalplan verbindlich, muss innerhalb eines Jahres entschieden werden, ob ein Normenkontrollantrag eingereicht wird. In der Gemeinde- ratsitzung vom 7. November 2023 wurde daher einstimmig entschieden, im nächsten Schritt Rechtsmittel einzulegen und eine Anwaltskanzlei mit der Normenkontrolle zu beauftragen. Das hydrogeologische Gutachten ergab eine Reihe von Ansatzpunkten, die es lohnenswert bzw. notwendig erscheinen lassen, die Ausweisung eines Vorrang- gebietes für den Kiesabbau in Grund im vorliegenden Regionalplan rechtlich überprüfen zu lassen. Das Gutachten kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass das Wasserschutzgebiet zu klein bemessen ist und dass die Quellen deutlich mehr Menschen versorgen können, als bisher angenommen wurde. Ebenso wurde festgestellt, dass das betroffene Gebiet geologisch höchst komplex ist und dass das Wasserreservoir durch den Altdorfer Wald und die Kiesschichten bestens geschützt ist. Der Schutz unserer Wasserversorgung und unseres qualitätsvollen Trinkwassers ist für den Gemeinderat sowie für die Gemeindeverwaltung ein sehr wichtiges Anliegen. Wir werden über die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema informieren. Weitere Informationen finden Sie auch im Sitzungsbericht. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Baindt wird Landesturnfeststandort 2024 Vom 30. Mai bis zum 2. Juni 2024 kommt mit dem Lan- desturnfest Ravensburg Schussental eine bekannte und beliebte Großveranstaltung in unsere Region. Bereits seit vielen Jahren ist das Landesturnfest das größte Sporte- vent, das Baden-Württemberg zu bieten hat. Tausende Sportbegeisterte werden ins Schussental reisen, um sich in Wettkämpfen zu messen, bei den vielfältigen Mitmach- angebote teilzunehmen und nicht zuletzt gemeinsam zu feiern. Erstmalig wird das Landesturnfest im kommenden Jahr nicht in einer Stadt zu Gast sein, sondern mit Wein- garten, Ravensburg, Baindt, Baienfurt und Berg gleich fünf Standorte haben, an denen jede Menge geboten wird. Für eine Veranstaltung dieser Größenordnung wer- den natürlich sehr viele helfende Hände gebraucht. Die Gemeinde Baindt spielt beim Landesturnfest eine wich- tige Rolle. Hier werden alle Indiaca-Wettkämpfe stattfin- den und Gäste aus ganz Baden- Württemberg werden in Baindt übernachten. Indiaca stammt ursprünglich aus Südamerika und geht auf das dortige Federballspiel zu- rück. Dabei muss das Spielgerät so über ein Netz gespielt werden, dass es den Boden des gegnerischen Felds be- rührt, bevor der Gegner zurückschlagen kann. Zur Durchführung wird die tatkräftige Unterstützung der Baindter Bürgerinnen und Bürger gebraucht. Auch wer ansonsten nichts mit Sport zu tun hat, ist herzlich willkom- men, mitzuwirken. Viele Aufgaben erfordern weder sport- liche Fähigkeiten noch körperliche Fitness. Sehr freuen würden wir uns auch über die Unterstützung junger Hel- ferinnen und Helfer ab 16 Jahren, beispielsweise bei un- seren Turnjugendaktivtäten wie der U18 Party in Wein- garten oder dem Ninja Parcours. Alle Informationen über Aufgaben und Tätigkeiten gibt es auf landes- turnfest.org/volunteers oder über den nebenstehenden QR-Code. Ak- tuelle Informationen zum Landes- turnfest sind auch auf unserer Home- page unter www.baindt.de Leben und Wohnen è Landesturnfest zu finden. Die besten Wünsche zur Firmung Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindever- waltung gratuliere ich allen Neugefirmten und wünsche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge Ihnen und Ihren Famlien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung zur Verbands- versammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am Mittwoch, den 22. November 2023 im Sitzungssaal des Rathauses Baienfurt seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Tagesordung 1. Bestellung des neuen Verbandsmitgliedes 2. Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) 3. Information zum Strukturgutachten und weiteres Vor- gehen 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 5. Wirtschaftsplan 2024 – Beschluss der Haushaltssat- zung 6. Sachstand zur Beantragung der wasserrechtlichen Genehmigung 7. Zinsanpassungen der Trägerdarlehen des Zweckver- bands 8. Wahl der Verbandspersonalverwaltung und Satzung zur Änderung der Verbandssatzung 9. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. November 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird bekannt gegeben, dass mit Wir- kung zum 01. November 2023 Frau Franka Maurer zur Hauptamtsleiterin ernannt wird. Bericht der Bürgermeisterin • Sulpacher Straße: Diese ist ab 07.11.2023 wieder be- fahrbar, da der Feinbelag aufgebracht wurde. • Igelstraße: Am 07.11.2023 wird der Gehweg herge- stellt, der Feinbelag wird am darauffolgenden Tag aufgebracht. Ab dem 09.11.2023 ist die Straße wieder befahrbar. • Baustelle Ortsmitte: Die Firma arbeitet momentan im Bereich der Küferstraße, aktuell werden L-Steine gesetzt. Danach werden die Bordsteine und Bushal- testellen hergestellt. Es ist geplant, dass der Gehweg in der Küferstraße vor Weihnachten wieder begehbar ist. Dies ist allerdings von den Witterungsverhältnissen abhängig. • Radreparatursäule und Poller vor dem Rathaus: Beides wurde entfernt, damit die Gaststätte Zur Mühle besser beliefert werden kann. Im Winter wird vor dem Rathaus und der Gaststätte gearbeitet. • Baugebiet Marsweiler Ost: Die Lieferung der Leucht- mittel ist für Ende November terminiert. Es wird ange- strebt, die Straßenlaternen vor Weihnachten zu setzen. • Sanierung Klosterwiesenschule: Diese wird seit 06.11.2023 aufgerichtet. Bei guter Witterung wird am 15.12.2023 das Richtfest gefeiert. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Be- standsgebäude ist entkernt. Im kompletten Gebäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt sowie die sta- tisch erforderlichen Unter- und Überzüge und Stützen betoniert. Die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, ist weitestgehend fertig. Die Decken über dem Erd- geschoss und 1. Obergeschoss wurden von der Zimmerei geschlossen. Im nächsten Schritt werden voraussichtlich Anfang November die Wände des 2. Obergeschosses gestellt. Die Gewerke Malerarbeiten, Außenanlagen und Boden- belagsarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen im Staatsanzeiger fand am 05.09.2023 und am 07.09.2023 statt. Die Ange- botseröffnung war am 17.10.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Malerarbeiten wird an die Firma Malerbetrieb Knäpple GmbH aus Sigmaringen zum Auftragswert von 82.715,41 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für das Gewerk Außenanlagen wird an die Firma Cristinziano Casciato Gartengestaltung aus Ravensburg zum Auftragswert von 59.250,93 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten wird an die Firma Daci M Boden GmbH aus Asperg zum Auftrags- wert von 130.796,82 € brutto vergeben. Klimamobilitätsplan GMS Beschluss Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) wur- de im Jahr 2021 mit fünf weiteren Modellregionen in Ba- den-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan (KMP) zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Wei- terentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP). Die Maßnahmen des VEP stellen ein wesentliches Element des Klimamobilitätsplanes dar. Am 07.10.2021 hat die Ver- bandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Ver- kehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fach- büros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitäts- plans wird zu 80% vom Verkehrsministerium gefördert. In den einzelnen Kommunen des Gemeindeverbandes wurde im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung zu erreichen. Im Juni 2023 wurde auf Basis des Entwurfes des Klimamobilitätspla- nes die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde im Zeitraum vom 10.07. bis zum 10.08.2023 durchgeführt. Nach der Auslegung und der Prüfung der eingegange- nen Anregungen liegt nun der Endbericht des Klima- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 mobilitätsplanes sowie seiner Anlagen vor, der durch die Kommunen des Gemeindeverbands sowie durch die Verbandsversammlung förmlich zu beschließen ist. Mit dem Beschluss des Klimamobilitätsplans kann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Endbericht des Kli- mamobilitätsplans des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 2030 mit Bericht und Anlagen als Grund- lage für die Verkehrs- und Mobilitätsplanung des Ge- meindeverbands Mittleres Schussental bis 2030 und beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental in der Sitzung vom 30.11.2023 dem Beschluss zum Klimamo- bilitätsplan zuzustimmen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung der Maßnahmen entsprechend der Umsetzungsplanung vorzubereiten und dem Gemeinderat die erforderlichen Beschlussvorlagen zur Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen vorzulegen, soweit Beschlüsse für Einzelmaßnahmen nicht bereits vorliegen. 3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem Satzungsbeschluss des Klimamobilitätsplans noch kei- ne Vorbelastung für die kommenden Doppelhaushalte (DHH) entstehen, die Realisierung der Maßnahmen gemäß der Umsetzungsplanung jedoch die zeitge- rechte Bereitstellung ausreichender Finanzmittel und Personalressourcen voraussetzt. Die Umsetzung und Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt dem gemäß vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im jeweili- gen DHH, sowie der mittelfristigen Finanzplanung – und entsprechend der Beschlussfassung zum jeweiligen DHH durch den Gemeinderat. 4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der regelmäßigen Kontrolle und Bewertung des Umset- zungsfortschritts sowie der Wirkung der Maßnahmen im Rahmen des Monitoringkonzepts. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, sich ge- genüber dem Land Baden-Württemberg und dem Bund für eine Ausweitung von deren Finanzierungs- beiträgen und Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen des Klimamobilitätsplans GMS 2030 einzusetzen. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milch- vieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl Der Bauherr beantragt auf der West- und Nordseite des bestehenden Milchvieh-Laufstalles einen Anbau von ins- gesamt 565 m2. Eine Aufstockung des Tierbestands nicht vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) Der am 25.06.2021 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben als Sat- zung beschlossene gesamtfortgeschriebene Regional- plan (ohne Kapitel 4.2 Energie) wurde am 06.09.2023 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt. Er trägt den Titel „Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben 2023“. Entsprechend der Genehmigung vom 06.09.2023 hat die Verbandsver- sammlung in der Sitzung am 25.10.2023 den Beitrittsbe- schluss gefasst. Der Regionalverband wird die Erteilung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Würt- temberg am 03.11.2023 oder 10.11.2023 öffentlich bekannt machen. Der Regionalplan wird durch die öffentliche Be- kanntmachung verbindlich (§13 Abs.2 LplG). Der Regionalplan berücksichtigt die Belange der Gemein- de Baindt und des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt unzureichend, insbesondere im Hinblick auf das bedeutende und zu schützende Grundwasservor- kommen im Altdorfer Wald sowie dessen Nutzung zur Trinkwasserversorgung; stattdessen weist der Regional- plan im Altdorfer Wald ein Vorranggebiet für Kiesabbau zu. Der Regionalplan soll im Rahmen einer Normenkon- trolle gerichtlich überprüft und dessen Unwirksamkeit festgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Boden- see-Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Ba- den-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und hierfür die erforderlichen Schritte zu veranlassen. 2. Die Verbandsmitglieder im Zweckverband Wasser- versorgung Baienfurt-Baindt werden ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regi- onalplans Bodensee-Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staats- anzeiger für Baden-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und den Auftrag an die Verbandsverwaltung zu erteilen, hierfür die erforderli- chen Schritte zu veranlassen. 3. Die Gemeinde Baindt beauftragt die Rechtsanwälte Birk & Partner mit der Einlegung von Rechtsmitteln (Normenkontrolle). 4. Die Kosten des juristischen Verfahrens werden im Hin- blick auf die Sicherung des Wasservorkommens verur- sachungsgerecht auf die Wasserversorgung verbucht. Entsprechende Mittel werden im Zweckverband Was- serversorgung Baienfurt-Baindt eingestellt. Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 Die Kommunen werden nach der kommenden Herbst- steuerschätzung mit nicht wesentlich mehr Steuereinnah- men rechnen können, sofern sich die regionalisierten Pro- gnosen für 2024 bestätigen. Die Differenz zum Ergebnis der letzten Steuerschätzung resultiert zu einem Großteil aus der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Finanzverwal- tung wartet die regionalisierte Herbststeuerschätzung ab und wird dann den Produktbereich Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen aktualisieren. In der Nachtragshaushaltssatzung werden sowohl der Produktbereich Steuern als auch ein Investitionsvorhaben geändert. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushalts- satzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlun- gen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erhebli- chen Umfang geleistet werden müssen. In vorliegendem Fall haben sich die Kosten des Feuerwehrhauses erhöht. Aus diesem Grund wurden an anderen Stellen Einspa- rungen eingeplant. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den vorgesehenen Zeitplan und die Umsetzung eines Nachtragshaushaltes zur Kenntnis. 2. Die Nachtragshaushaltssatzung 2024 soll am 13.12.2023 beschlossen werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt für die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhauses einen Ausgleich- stockantrag 2024 mit vorzeitiger Baufreigabe zu stel- len. Anfragen und Verschiedenes • Pflanzaktionen: Die Pflanzaktionen der Gemeinde werden vorgestellt. Die Pflanzaktion zusammen mit der Reitergruppe Baindt dient dazu, Ökopunkte für den Neubau der Reithalle zu generieren. Die Pflan- zungen im Bereich der Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße dienen dazu, später Ökopunkte für das Baugebiet Bühl einsetzen zu können. • Auswahl Wasserspiel für den Dorfplatz: Der Bauaus- schuss hat am 06.11.2023 über dieses Thema beraten. Der bisher geplante Technikschacht entspricht bspw. nicht den Arbeitsstättenrichtlinien, das Gesamtsystem entspricht nur in Teilen der DIN 31062. Die Wasserauf- bereitung erfolgt ohne Chlor, woraus Wasserqualitäts- probleme entstehen können. Die bisher ausgewählte Firma liefert nur und bietet kostenpflichtige Einbau- unterstützung an. Ein Wartungs- oder Servicevertrag wird nicht angeboten. Es wird daher vorgeschlagen, eine andere Firma auszuwählen. Daraus resultieren Mehrkosten in Höhe von 70.000 – 80.000 €. • Landesturnfest: Die Rückmeldungen bezüglich der Verpflegung der SporterlerInnen in Baindt im Rahmen des Landesturnfest wird abgefragt. Die Vereine, die eine mögliche Beteiligung in Betracht ziehen, werden von der Verwaltung zu einer gemeinsamen Bespre- chung eingeladen. • Terminkalender: Im August 2024 ist keine Gemeinde- ratssitzung vorgesehen. • Richtfest Klosterwiesenschule: Der momentane Bau- zustand wird abgefragt und ob für den Winter eine Notabdichtung hergestellt wird. Es wird geprüft, ob das Holz durch die Firma abgedeckt werden muss. • Kunstrasenplatz Planungsstand: Die Vermessungen werden vorgenommen, um die Basisgrundlagen zu schaffen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. November und Sonntag, 19. November Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. November Apotheke am Frauentor, Schussenstr. 38, 8212 Ravens- burg, Tel.: 0751 - 2 21 21 Sonntag, 19. November Hochberg-Apotheke, Hochbergstr. 68, 8213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 68 66 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Öffnungszeiten der Kompostieranlage am Annaberg sind bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 25. November 2023, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender November 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.11. Firmung Kath. Baindt 19.11. Volkstrauertag Kriegerdenk- mal/Friedhof 22.11. Adventskaffee Sel. Irmgard Dezember 02.12. Nikolausmarkt unterer Schulhof 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05. + 06.12. Nikolausbesuche DRK 10.12. Weihnachtsfeier VDK Weingarten 12.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 13.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 16.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Das Ehemaligenfest Am Dienstagvormittag, den 07. Novem- ber duftete es ganz lecker bei uns im Kin- dergarten. In jeder Gruppe wurde Fanta- kuchen für den Besuch am Nachmittag gebacken. Unsere ehemaligen Kinder vom letzten Kin- dergartenjahr, die jetzigen Erstklässler, wurden zum Ehe- maligenfest eingeladen. Sie kamen mit ihren Schulranzen und haben uns stolz ihre Schulhefte und Bücher gezeigt. Manche Kinder haben auch aus ihren Deutsch-Heften vorgelesen, was sie schon gelernt haben. Es gab viel zu erzählen. Gespielt wurde natürlich auch an diesem Nachmittag. Je- der nutzte die Zeit, um in seiner „Lieblings-Spielecke“ zu verbringen. Es wurde fleißig in der Bauecke gebaut, am Maltische gemalt, gebastelt und geschrieben und in der Puppenecke die Puppen versorgt. Später im Stuhlkreis hat uns jeder Erstklässler verra- ten, was sein Lieblingsfach in der Schule ist. Mathe und Sport wurden oft genannt. Aber auch solcher Satz, wie: „mir gefällt eigentlich alles in der Schule“, war zu hören. Nach dieser Erzählrunde ließen wir uns den Fantakuchen schmecken und spielten einige Kreisspiele. Kurz vor dem Ende unseres Festes trafen sich alle Kinder aus dem ganzen Kindergarten in unserer Bewegungs- baustelle. Mit dem Lied „Wir reichen uns die Hände und Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 sagen Tschüss, mach’s gut“ verabschiedeten wir uns von unseren Besuchern. Wir wünschen ihnen weiterhin viel Freude und Erfolg in der Schule! Adventscafe im Kindergarten St. Martin Liebe Gemeindemitglieder, wir laden Sie ganz herzlich zum Adventscafe in unser Haus in der Lilienstraße 2 ein. Genießen Sie die vorad- ventliche Atmosphäre mit einer Tasse Kaffee oder Kinder- punsch und lassen Sie sich mit selbstgebackenen Waffeln und Brezeln vom Baindter Beck verwöhnen. Unser Adventscafe ist vom 27. November bis 1. Dezember jeden Vormittag von 7:30 - 9:30 Uhr geöffnet. Ebenfalls können Sie am Montag- und Mittwochnachmittag von 14:00 - 16:00 Uhr unser Adventscafe besuchen. Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und Kin- dergartenteam vom Kindergarten St. Martin. Waldorfkindergarten „Von drauß´, vom Walde komm ich her...“ - Nikolausmarkt Baindt Nikolaus, Nikolaus pack die Taschen ein... auch in diesem Jahr wird der Waldorfkin- dergarten einen Stand beim diesjährigen Ni- kolausmarkt am 02.12.2023 von 11 - 18 Uhr auf dem Marktplatz in Baindt, bestücken. Zum Thema „Von drauß`- vom Walde komm ich her“ entstanden wunderbare selbstgebastelte Werke. Durch den Wald wandern Nikoläuse begleitet vom Knecht Ruprecht. Ver- schmitzt lachende Wichtel spickeln durch das Unter- holz und haben besondere Schätze für die Kinder da- bei. Zwergenreigen mit Feuerchen dürfen natürlich auch nicht fehlen. Und für die Großen hat der Niko- laus in seinem Sack gefilz- te Besonderheiten für die Wärmflasche und Weihnachts- kugeln, welche das Auge erfreuen, dabei. Folgt dem Duft von Waffeln und Punsch, wir Eltern vom Waldorfkindergarten freuen uns auf euch. Laternenfest im Waldorfkindergarten Baindt Das Laternenfest im Baindter Waldorfkindergarten ver- zauberte auch in diesem Jahr wieder einmal Jung und Alt. Regen und Wind hatten sich rechtzeitig zurückgezogen und mit dem ersten Läuten der Festtagsglocke erwarte- ten die Kindergartenkinder aber auch deren Geschwister und Eltern vor dem Eingang des Kindergartens gespannt den Beginn des Laternenfests. Wunderschöne Klarinet- tenklänge ertönten und gemeinsam stimmten dann alle in eins der beliebtesten Lieder dieser Zeit kräftig mit ein. Das zweite Läuten der Glocke lud die Kinder zu einem heimeligen Puppenspiel in die Räumlichkeiten des Kinder- gartens ein. Und während die Eltern draußen die Laternen entzündeten und alles für den kleinen Umzug vorbereite- ten, hörten die Kinder im Innern dieGeschichte vom Hir- tenbüblein, das sein Schäfchen Schneeweiß suchte. Die wunderschön gestaltete Puppenlandschaft verzauberte dabei die vielen Kinder ebenso wie die liebevolle Erzähl- und Spielweise der Erzieherin. Mit offenen Mündern und vor Staunen geweiteten Augen lauschten selbst die gro- ßen, dem Kindergartenalter schon längst entwachsenen Geschwisterkinder. Nachdem das Puppen- spiel zu Ende und das Schäfchen Schnee- weiß wiedergefunden war, begaben sich alle gemeinsam auf den Laternenumzug durch die Straße und den Wald hinter dem Kin- dergarten. Im herein- brechenden Dunkel wurden wacker die La- ternchen getragen und immer wieder eif- rig Laternenlieder ge- sungen. Dem laternenbeleuch- teten Spaziergang folgte schließlich ein weiterer Höhepunkt dieses traditi- onellen Festes, denn nicht nur Punsch und Martinshörn- chen erwartete die Schar als sie wieder im Kindergarten eintraf. Der den Kindern so vertraute Garten hatte sich plötzlich in ein Lichter-Glitzermeer verwandelt, in welchem hinter Büschen und Sträuchern unzählige Zwergenland- schaftendarauf warteten von den Kindern entdeckt und bestaunt zu werden. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Als die Festglocke dann schließlich ein drittes Mal ertönte, wurde der magische Abend mit einem letzten Lied been- det und beseelt machten sich alle auf den Nachhauseweg. Zur Information Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Herzliche Einladung zum Adventskaffee am Mittwoch, den 22.11.2023 von 14:00 - 17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit le- ckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Bei unserem Adventsmarkt erwarten Sie vielfältige Weihnachtsbasteleien und Dekoration sowie Weihnachtsgebäck. Stimmen Sie mit uns in die Vorweihnachtszeit ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt dem Förderverein zugute. Der Erlös des Nachmittags kommt dem Förderverein zugute. „Jetzt trink /ess doch was!“ - oder warum Sterbende nicht hungern und dürsten ‚Ich kann ihn/sie doch nicht verhungern und verdursten lassen‘ - ein Satz, der die Sorge vieler Angehöriger/Zugehöriger in der letz- ten Lebensphase eines Familienmitglieds gut beschreibt. Der Vortrag erklärt, wie sich das Bedürfnis nach Essen und Trinken in der palliativen Phase verändert und Zuge- hörige dennoch die Schwerstkranken liebevoll umsorgen und Lebensqualität ermöglichen können. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 23.11.2023, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Dipl. Päd., Mitarbeiterin des ambulanten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Landratamt Ravensburg Hasenpest im Landkreis Ravensburg - Das Veterinär- amt des Landkreises informiert In diesem Jahr wurde bereits bei fünf im Landkreis Ra- vensburg tot aufgefundenen Feldhasen Tulärmie, die so- genannte Hasenpest festgestellt. Das Veterinäramt geht davon aus, dass die Erkrankung im Landkreis mittlerwei- le weit verbreitet ist. Ein direkter Kontakt mit verendeten oder erkrankten Feldhasen sollte vermieden werden, weil die Krankheit in diesem Fall auch auf Menschen und Hun- de übertragen werden kann. Daher werden insbesondere Hundehalter/innen, Förster/innen, Jäger/innen und El- tern von kleinen Kindern um Achtsamkeit gebeten. Spa- ziergänger/innen sollten kranke oder tot aufgefundene Hasen und Wildkaninchen nicht anfassen, sondern den Jagdrevierinhaber, zum Beispiel über die örtliche Polizei, informieren. Jäger/innen sollten verdächtige Tierkada- ver mit Schutzhandschuhen in eine Plastiktüte packen und nach Rücksprache mit dem Veterinäramt zur Un- tersuchung in das Diagnostikzentrum des Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf bringen. Tularämie ist eine durch das Bakterium Francisella tula- rensis hervorgerufene Infektionskrankheit, die bei wildle- benden Hasen, Kaninchen und Nagetieren (Mäuse, Rat- ten, Eichhörnchen) immer wieder vereinzelt auftritt. Bei der Krankheit handelt es sich um eine Zoonose. Dies bedeutet, dass sie von Tieren auf den Menschen, oder umgekehrt, übertragen werden kann. In den Jahren 2021 und 2022 wurde im Landkreis Ravensburg jeweils nur ein Fall nachgewiesen. Arkade e.V. Familienanschluss gesucht! Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags häufig Anleitung und Unterstützung. Für solche Menschen, die wegen den Aus- wirkungen ihrer Erkrankung nicht mehr alleine zurecht- kommen, suchen wir Einzelpersonen, Lebensgemein- schaften und Familien die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und eine zuverläs- sige Begleitung durch unseren Fachdienst. Derzeit leben in den Regionen Oberschwaben und Boden- see ca. 80 psychisch kranke Menschen in einem solchen familiären Umfeld. Die Verweildauer kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren sein. Unsere Gastfamilien erleben das Zusammenleben oft als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner ist so ein selbstbestimm- tes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg, 0751.3665580 Telefon Friedrichshafen, 07541.3746963 E-Mail: dieter.weisser@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Landratsamt Ravensburg Onlineveranstaltung „Digitale Pubertät... IMMER TIK- TOK!?“ Was genau steckt hinter Tik Tok? Über Reiz, Nutzen und Gefahren der weltweit beliebtesten Jugend-App infor- miert Fabian Karg, stellvertretender Direktor des Lan- desmedienzentrums. Die kostenlose Onlineveranstaltung findet auf Einladung des Arbeitskreises Medien des Land- kreises Ravensburg am Montag, den 20. November von 19:00 - 20:30 Uhr statt. Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, Fachkräfte aber auch interessierte Bürger/-innen. Die Teilnehmenden erhalten Praxistipps, wie Kinder und Jugendliche im Umgang mit sozialen Netzwerken be- gleitet und ihre Medienkompetenz gestärkt werden kann. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden sich unter rv.de/digitale-pubertaet-2023 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Rolle und Sichtweise der Landesregierung Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Landes- forstbetrieb ForstBW und damit dem Land Baden-Würt- temberg. Die baden-württembergische Umweltministe- rin Thekla Walker war am 11. Oktober 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konn- ten sich die Initiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landesregierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregierung beim geplan- ten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zukunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfluss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Windpark zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Lan- desregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer er- folgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priorität überall in Baden-Württemberg - nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Naturraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig - und der Ausbau grüner Stromerzeu- gung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. „Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu er- halten.“ Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialog- gruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profitieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeugte Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommunen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreibermodelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Zukünf- tig sei die Verfügbarkeit regenerativer Energie auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungs- ort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müss- ten daher jetzt genutzt werden. Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. „Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser.“ Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialog- gruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dia- loggruppe? „Das Land muss hier mit am Tisch sitzen!“ Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forder- ten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog eingebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmä- ßige Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem En- gagement der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. „Wir waren nicht zum „letzten Mal hier!“ Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialog- gruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Di- aloggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regel- mäßig und wählt unter anderem Themen für diese In- fo-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württem- berg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@ener- giedialog-bw.de | 0151 10674803. Deutsches Rotes Kreuz Pflegefall Pflege? Zur Zukunft der pflegerischen Versorgung in Deutsch- land Themen: Fachkräftemangel Attraktivität des Jobs Demografischer Wandel Versorgungsformen der Zukunft Wer versogt uns Innovation und Entwicklung Vortrag und Austausch mit Experte Prof. Dr. Maik H.- J. Winter Professor für Gerontologische Pflege RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten Gsund gschwätzt Der Gesundheitstalk des DRK-Ortsverein Weingarten e.V. Freitag, 24.11. 19:30 Uhr DRK in Weingarten St.-Longinus-Str. 8 a Parkmöglichkeiten ggü. im Äußeren Klosterhof Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. November – 26. November 2023 Gedanken zur Firmung: Es gibt einen Platz, den du füllen musst, den niemand sonst füllen kann und es gibt etwas für dich zu tun, das niemand sonst tun kann. (Platon, griechischer Philosoph, 428-348 v. Chr.) Samstag, 18. November 10.00 Uhr Baindt - feierlicher Firmgottesdienst mit Weih- bischof Thomas Maria Renz Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Mathea Buchter, Benedikt Heilig, Lena Him- pel, Leana Neb, Emilia Stotz, Mona Stiefvater, Marlene Stör 18.30 Uhr Baienfurt - Gedenkgottesdienst der Blutreiter Baienfurt Sonntag, 19. November - 33. Sonntag im Jahrkreis - Volkstrauertag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier - Diaspora Kollekte - Anschließend Totenehrung zum Volkstrau- ertag mit Kranzniederlegung beim Denkmal Ministranten: Marisa Pfister, Niklas Alber, Lena Alber, Ricco Haller, Alina Michelberger, Sophia Rößner, Marian Schäfer, Johanna Zentner († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Aga- the und Adam Zimmermann, Elisabeth und Johannes Deck, Johanna und Nikademus Fi- sche, Elisabeth, Engelbert und Franz Schütz- bach) 09.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Volkstrauer- tag Diaspora Kollekte 10.45 Uhr Baienfurt - Gedenkfeier auf dem Friedhof Dienstag, 21. November 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 22. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 23. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 24. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt -Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 25. November 18.30 Uhr Baienfurt - Jugendgottesdienst mit den Mi- nistranten Jugendkollekte Anschließend Adventsbasar der Ministranten auf dem Kirchplatz Sonntag, 26. November - Christkönigssonntag 10.00 Uhr Baindt - Hubertusmesse Jugendkollekte Ministranten: Pia Kronenberger, Frida Rapp, Lisa Schad, Rafael Dorn, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Lena Himpel († Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner, Karl Schnell) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Mina 17.00 Uhr Baienfurt - Kirchenkonzert zu Christkönig mit dem Kirchenchor und der Jugendkantorei Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Firmung in Baindt Am Samstag, 18. November, 10 Uhr spendet Weihbischof Thomas Maria Renz aus Rottenburg 56 Firmbewerber-in- nen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Aus unserer Seelsorgeeinheit kommen zur Firmung: Niklas Alber, Dominik Babic, Fabian Barbat, Minu Ba- tarilo, Bennet Louis Beihl, Joelle-Sophie Braunagel, Ole Buchmüller, Sofia Cosmano, Tyra Elsas, Ida Erb, Giulian Garcias Dos Santos, Luisa Geiger, Jasmin Geilert, Mia Greß, Ricco Haller, Laureen Hartmann, Noemi Hoyer, Noel Francesco Hoyer, Julia Hügel, Ruwen Hund, Xenia Hund, Linus Kaplan, Valentin Koch, Laura Koglin, Julian Kutter, Timo Kutter, Mathis Landthaler, Abel Lechli, Caro- lin Leonhard, Johanna Locher, Noah Mack, Anna Metzler, Julian Mutscheller, David Nick, Fabian Nold, Anna Pink, Lenja Rieger, Tim Rohrbeck, Jule Schad, Rocco Lee Boris Schmid, Leonie Schneider, Benedikt Schurr, Lara Schwarz, Lennard Schwarz, Matteo Sgryska, Jakob Spähn, Teresa Stärk, Sarah Steinmann, Simon Stiefvater, Abiel Stör, Na- muna Straßer, Simon Traudt, Liana Jolie Walter, Philipp Weber, Benjamin Zentner, Larissa Zouplna Die Anzahl der Sitzplätze in den Bänken ist begrenzt. Neben den Firmlingen und den Paten finden noch 4 wei- tere Personen pro Firmling in den Bänken Platz. In den Seitengängen werden zusätzlich noch Bankreihen für weitere Gäste aufgestellt. Hinzu kommen noch die Plätze rechts und links von der Altarinsel. Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Missonsfaden Strickstube - Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen u. in ver- schiedenen Farben. Der Verkauf findet am Samstag, 02. Dezember 2023 beim Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof statt. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. November 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Für alle, die sich begegnen wollen - Begegnungscafé Neu! in der X-Zone in Baienfurt Jeden Freitagvormittag können Sie bei einer Tasse Kaffee und Gebäck miteinander ins Gespräch kommen, verschie- dene Kulturen kennen lernen und ihr Deutsch verbessern. Babys und Kleinkinder dürfen mitgebracht werden. Begegnungscafé jeden Freitag 09:00 - 11:00 Uhr X-Zone, Ravensburger Str. 10, Baienfurt Deutsch-Angebot möglich Ein Projekt des Daikonischen Werks Oberschwaben All- gäu Bodensee in Kooperation mit der Gemeinde Baienfurt und der evangelischen Kirchengemeinde Gefördert durch Diakonie Württemberg Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Denn wir müssen alle offenbar werden vor dem Richter- stuhl Christi. 2. Kor 5,10a Freitag, 17. November 16.00 Uhr Baindt Gedenkgottesdienst im Pflege- heim (Pfr. Staudacher + Pfr. Schö- berl) 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 19. November Vorletzter Sonntag d. Kirchen- jahres 09.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche mit Probe fürs Krip- penspiel im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baienfurt Ökumenische Gedenkfeier auf dem Friedhof Montag, 20. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 22. November Buß- und Bettag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi-8 in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Donnerstag, 23. November 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus (Pfr. Schöberl) Freitag, 24. November 19.00 Uhr Baienfurt Benefizkonzert in der Ev. Kirche Sonntag, 26. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche mit Probe fürs Krip- penspiel im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch „Der Gerechtigkeit Frucht wird Frie- de sein, und der Ertrag der Gerech- tigkeit wird Ruhe und Sicherheit sein auf ewig.“ - So heißt es, passend zu unserem Wochenspruch, in Jesaja 32,17. Es ist gut, in dieser verrückten Zeit, darauf vertrauen zu können, dass da einer ist, der auch die zur Rechenschaft zieht, die sich durch Gewalt Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 und Brutalität dem Zugriff des Rechts entziehen und nur ihren Willen durchsetzen. Es tut gut, sich zu vergewissern, dass Friede, Sicherheit und Gerechtigkeit in Gottes Sinne sind und alle, die sich dafür einsetzen, an seinem Reich mitbauen. Doch der Wochenspruch schaut nicht nur auf die Des- poten in der Welt, sondern einem jeden von uns direkt ins Herz. Bist du bereit, vor Gott für dein Leben Rechenschaft ab- zulegen? Diese Frage bewegt uns an den letzten Sonntagen im Kirchenjahr und lädt uns ein, unser Leben ganz neu auf Gott auszurichten, damit es durch seinen Heiligen Geist jetzt und in Ewigkeit ins Gleichgewicht kommt. Gottes Segen dazu! - M. Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Auf in die dritte Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemeinsamen Lesen, Diskutieren und Entdecken. Es sind in diesem Jahr noch drei Termi- ne zu denen wir alle herzlich einladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 23. + 30. November + 07. Dezember. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich wieder auf die Begegnungen und Gespräche in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Freitag, 17. November 2023, 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt „Der Fall Jesus“ Im Leben des Gerichtsreporters Lee Strobel dreht sich alles um Fakten und Beweise. Als seine Frau zum Glauben an Jesus Christus findet, hat der Journalist nur ein Ziel: den christlichen Glauben systematisch zu widerlegen. Dazu begibt er sich auf die Suche nach Fakten: Wie verläss- lich ist das Neue Testament? Gibt es außerhalb der Bibel Beweise für die Existenz Jesu? Ist die Auferstehung ein historisches Er- eignis? Der Journalist nimmt ausgewiesene Experten ins Kreuzverhör und kommt schließlich zu einem für ihn un- erwarteten und lebensverändernden Ergebnis ... Basierend auf der wahren Geschichte des vielfach aus- gezeichneten Journalisten und Gerichtsreporters Lee Strobel. --- Benefiz-Konzert 24. November 19 Uhr Ev. Kirche Baienfurt Kammermusik, Posaunenchor Stefan Braunwarth - Panflöte Thomas Kalkreuth - Gitrarre Amelia Kutz - Gesang Ev. Kirchenchor --- „WAS DIE BIBEL UNS VERSCHWIEG“ TEXTE, GESCHICHTEN und LYRIK rund um biblische Gestalten Freitag 1. Dezember 19.00 - ca. 21.00 UHR Dietrich Bonhoeffersaal in Baindt (Dorfplatz2/1) Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, was Maria wohl dachte, als plötzlich ein Engel vor ihr stand, oder wie Petrus sich fühlte, als er erkannte, dass Jesus seinen Verrat gesehen hatte... In den Texten und Geschichten dieses Abends kommen die Personen zu Wort, die dabei waren. Seien sie herzlich eingeladen zu hören, was sie zu sa- gen haben. Es hörte, schrieb und liest: Regina Herzer; Gemeindeleiterin und Religionspädago- gin Musikalische Umrahmung auf der Zither: Stefan Breit- weg Der Eintritt ist frei (Ein Spendenkörbchen wird aufgestellt) --- Der Kreative Montag bietet an November 20.11. G. Loidol: „3 D Leuchtsterne“ 27.11. S. Tratzyk: „Geheimnisvolle Eulen erinnern an den Sommer“ Dezember 04.12. V. Roth: „Weihnachtskarten“ 11.12. R. Volz: „Zentangle - weihnachtlich“ 18.12. ADVENTSFEIER Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Vereinsnachrichten SVB bekommt in der Landesliga weiterhin keinen Fuß auf den Boden SV Baindt - TSV Heimenkirch 0:4 (0:2) Nach der knappen Heimniederlage gegen den FV Olympia Laupheim bei strömendem Regen in der Vorwoche, begrüßte der SVB am Sonntag- nachmittag den TSV Heimenkirch auf der Klosterwiese - erneut bei strömendem Regen und fast grenzwertigen Platzverhältnissen. Mit einer Umstellung im Vergleich zur Vorwoche - Walser für Geggier - arbeitete sich der SVB anfangs gut in die Partie und brach das ein oder andere Mal über die schnel- len Außen Fischer und Dischl durch; das Abspiel im richti- gen Moment wurde allerdings immer wieder verpasst. Der TSV Heimenkirch zeigte sich auf der Gegenseite dagegen mit der ersten richtigen Chance sofort eiskalt. Nach ei- nem langen Ball drang Rasch mit zu viel Freiraum in den Sechzehner ein und jagte die Kugel durch Walsers Beine in Richtung kurzes Eck. Wetzel rutschte im Baindter Tor etwas unglücklich weg und konnte den möglicherweise haltbaren Ball nicht mehr entscheidend um den Pfosten lenken (22.). Dieser unglückliche Treffer zeigte bei der Baindter Mannschaft Wirkung, wodurch der TSV Heimen- kirch in der Folge die besseren Chancen verzeichnete: Wetzel parierte einen Flachschuss herausragend (32.) und Kronenberger rettete wenig später per Grätsche für Baindts Nummer 1 (36.). Der SVB zeigte sich dennoch en- gagiert, es fehlte allerdings die letzte Durchschlagskraft wie bei Boenkes Kopfball nach Fischers Ecke (27.). Kurz vor der Pause verteilte der SVB dann bereits im November Weihnachtsgeschenke, als ein weiter Schlag von Wetzel postwendend zurückkam und die aufgerückte Baindter Mannschaft entblößte - die Folge war Diems Abstauber zum 0:2, nachdem Wetzel Oelmayers ersten Abschluss noch zur Seite abwehren konnte (40.). Nachdem der SVB eigentlich deutlich verbessert aus der warmen Kabine zurückkam, lud man die Gäste aus dem Allgäu auch im zweiten Durchgang zum Toreschießen ein. Ein Missverständnis zwischen M.Szeibel und Fischer im eigenen Sechzehner resultierte in Fischers Grätsche gegen Oelmayer, welche vom Schiedsrichtergespann als Foul gewertet wurde. Knapp verwandelte den fälligen Elf- meter souverän im linken Eck - 0:3 (53.). Baindts letzter Widerstand war nun gebrochen, wobei Weber nach ver- gebener Torchance in der 57.Minute, zwei Minuten später durch einen Baindter Stockfehler in der Innenverteidigung erneut allein vor Wetzel auftauchen durfte und auf 0:4 erhöhte. In der Schlussphase verpassten Dischl und Tho- ma den Ehrentreffer für den SVB, wodurch es am Ende beim bitteren aber verdienten 0:4 aus Bainder Sicht blieb. Dem SV Baindt fehlt es in den diesen Wochen an Vielem, die Mannschaft bekommt aber vor allem durch mangeln- de offensive Kreativität, defensive Nachlässigkeiten und ein fehlendes Selbstvertrauen in der neuen Liga immer wieder die Grenzen aufgezeigt und bleibt dadurch weiter tief im Tabellenkeller stecken. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel (70. Kisanthan Nagarasa), Lukas Walser, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer (61. Baba Camara), Daniel Kro- nenberger, Jonathan Dischl, Philipp Boenke (79. Daniele D´Ercole), Elion Kelmendi (46. Johannes Kern) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Anes Ramic (Lehr) - Zuschauer: 72 Tore: 0:1 Tobias Rasch (23.), 0:2 Marius Diem (40.), 0:3 Florian Knapp (53. Foulelfmeter), 0:4 Simon Weber (59.) SV Weingarten II - SV Baindt 1:2 (1:1) Bei widrigen Wetterbedingungen startete der SVB II auf dem Weingartener Kunstrasen energisch in die Auswärts- partie und ging nach einer knappen Viertelstunde auch folgerichtig durch Schnez in Führung (13.). Nach einer hal- ben Stunde schaltete die „Zwoite“ allerdings einen Gang zurück und musste so kurz vor der Pause den vermeid- baren Ausgleichstreffer durch Rahmani hinnehmen (38.). Ähnlich wie im ersten Durchgang kam Geggiers Mann- schaft allerdings auch im zweiten Abschnitt wieder besser aus der Kabine, dominierte die Partie weitestgehend und stellte nach einem Eckstoß von Niklas Späth auf Dennis Hecht auf 1:2 (54.). In der Schlussphase warfen die Gast- geber nochmals alles nach vorne, der SVB II verteidigte jedoch aufopferungsvoll, wobei unter anderem Trautwein einmal noch in höchster Not retten musste. Am Ende brachten die Gäste den Sieg aber verdient über die Zeit, wobei sich Trainer Geggier über weite Strecken zufrieden mit der Leistung seiner Truppe zeigte. SV Baindt II: Jan Mohring, Kai Kaspar (69. Kai Kostka), Tobias Trautwein, Jannik Küchler (78. Luca Lauriola), Mo- ritz Gresser, Niklas Späth (74. Dennis Hecht), Dennis Hecht (69. David Krauter), Markus Wöhr (69. Niklas Hugger), Konstantin Knisel (87. Jannik Küchler), Johannes Schnez (80. Marius Hahn), Max Kretzer - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Johannes Schnez (13.), 1:1 Mustafa Rahmani (38.), 1:2 Dennis Hecht (54.) Vorschau: Samstag, 18.11 14.30 Uhr: SV Mietingen - SV Baindt Sonntag, 19.11 14.30 Uhr: SV Baindt II - SV Vogt II Juniorinnenfußball D-Juniorinnen Als Sieger des VR-Cups im Bezirk Bodensee ging es für unsere Mädchen am Samstag über Sigmaringen, Balin- gen bis nach Dornhan, wo in deren Stadthalle die Teams aus Sindelfingen, Ofterdingen, Jungingen und Derendin- gen auf uns warteten. Die Mädels aus Sindelfingen waren eine Nummer zu groß für unser Team und wir verloren auch in der Höhe verdient mit 0:3. In den restlichen drei Spielen konnten wir mithalten, Treffer gelangen uns al- lerdings trotz vielzähliger Möglichkeiten keine. So blieb unserem Team, mit einem Punkt aus vier Spielen, leider nur der letzte Platz in einem allerdings sehr gut besetz- ten Hallenturnier. SGM Kressbronn/Langenargen - SGM Baindt-Fronreute 4:4 Nach unglaublicher Schlussphase geht nach den E- und C- nun auch die D- Juniorinnen Herbstmeisterschaft Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 an unsere SGM Am Sonntag um 14:00 Uhr stand dann wieder der Sport- platz in Blitzenreute/Staig im Mittelpunkt, denn der Tabel- lenzweite aus Langenargen/Kressbronn war zu Gast und wollte sich mit einem Sieg selbst die Herbstmeisterschaft sichern. Das Spiel war zunächst ausgeglichen und Lea hatte die erste Chance, ihr Team in Führung zu bringen. Auf der anderen Seite patzte dann unsere Torspielerin und ließ einen harmlosen Schuss der Gäste durchrut- schen. Kurz danach konnte die sehr starke „2“ der Gäste mit einem guten Anschluss ins kurze Eck auf 0:2 stellen. Nach der Halbzeit das gleiche Bild mit Chancen auf bei- den Seiten. Die Tore fielen allerdings wieder für die Gäste - 0:4 und bereits 50 Minuten gespielt! Was dann passierte war unglaublich! Maylin gelang kurz nach ihrer Einwechslung mit einem Schuss aus ca. 10m das 1:4 und Lena Alber legte in der 58. Minute das 2:4 nach. Die reguläre Spielzeit war abgelaufen und Haifaa versuchte es noch einmal mit einem Abschluss - Treffer zum 3:4. Der Schiri zeigt nun noch 2 Minuten Nachspielzeit an. Noch ein langer Abschlag von Carla, der Ball kommt zu Hanaa - Schuss - Tor - Spielende. 4:4 Herbstmeister - WAHNSINN MÄDELS !!! B-Juniorinnen FV Bellenberg - SGM Baindt-Fronreute 2:3 (Mi 08.11.23) In der zweiten Pokalrunde des Verbandspokals mussten wir in Bellenberg bei Illertissen ran. Eigentlich wollten wir gegen den Bezirksligisten souverän auftreten, doch die Bellenbergerinnen verteidigten insbesondere im eigenen Drittel sehr geschickt und wehrten unsere Angriffe immer wieder ab. Wir spielten quasi dauerhaft in deren Hälfte, doch die Chancenausnutzung war leider zu ineffizient und so kam es, dass zwei Konter über die extrem schnellen Stürmerinnen zur Pause gar zum 2:0 Rückstand führten. Auf unserer Seite standen da zwar schon zwei Pfosten- schüsse durch Stella, ein Ball von Nora, der soeben noch von der Torfrau von der Linie gekratzt wurde sowie un- zählige Ecken zu buche, die aber leider im Ergebnis nicht zählten. In der Halbzeitpause machen wir uns noch mal Mut und bereits 5 Minuten nach Spielbeginn war es Ta- bea, die mit einem beherzten Schuss ins lange Eck den Anschlusstreffer erzielte. Wir warfen nun alles nach vor- ne, es rollte ein Angriff nach dem anderen, und hinten ließen unsere beiden Innenverteidigerinnen Viviane und Vivienne nichts mehr zu. Wir erarbeiteten uns nun Chan- cen durch Jana, Stella, Carla, bevor uns Marie in der 85. Minute nach einer der unzähligen, allesamt gefährlich getretenen, Ecken von Stella, endlich mit dem Ausgleich erlöste. In der zweimal 10-minütigen Nachspielzeit brachte uns dann Stella in der ersten Hälfte mit einem fulminan- ten Schuss aus 25 Metern unter die Latte in Führung und der Sieg war unser. Ein nervenaufreibendes Spiel, dass wir uns leichter vor- gestellt haben, aber der Pokal schreibt eben eigene Ge- schichten. In der nächsten Runde erwartet uns nun mit dem 1. FC Heidenheim ein sehr attraktiver Gegner und vielleicht gelingt uns dann eine Überraschung. Es spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Vi- vienne Pogrzeba, Lena Füssel, Julie Acker, Nora Mohr, Sarah Schmid, Tabea Schauffler, Hedda Said, Marie Ar- menat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Carla Schmidt, Sara Jukic SpVgg Aldingen - SGM Baindt-Fronreute 1:3 Beim Spiel gegen den viertplatzierten Aldingen, wur- den wir bei nasskaltem Wetter kurzfristig auf den neu- en Kunstrasen umgebucht, was uns zunächst verwirrte, doch das war letztlich eher von Vorteil für unsere Technik versierten Spielerinnen. Sie kombinierten von hinten nach vorne und von rechts nach links und hatten bereits in der ersten Viertelstunde zwei hochkarätige Tormöglichkeiten durch Marie nach Hereingabe durch Jana sowie Zuspiel von Hedda. Ebenso sorgte Stella mit wieder extrem gut geschossenen Ecken immer wieder für Gefahr im Straf- raum. Nach ca. 25 Minuten verwandelte Stella dann so- gar eine Ecke direkt, nachdem vorher zwei nur mit Mühe von der gegnerischen Abwehr geklärt werden konnten. Unglücklicherweise landete dann kurz vor der Halbzeit ein Ball unversehens in unserem Netz, so dass wir nur unentschieden in die Pause gingen. Nachdem die Gegnerinnen offensichtlich sehr viel in der Kabine zu besprechen hatten, machten wir uns schon mal auf unserer Hälfte neu warm und legten nach Anpfiff gleich richtig los. Hedda, Tabea oder Sarah kombinierten aus dem Mittelfeld extrem passstark und schnell auf die beiden Außen Jana und Marie und diese wieder zurück in die Mitte. Nach einer geklärten Ecke, bekam Hedda den Ball an der Strafraumgrenze und zog einfach ab in den Winkel. Kurze Zeit später bediente Jana Stella, die mit einem herrlichen Schuss ihren Doppelpack schnürte und für uns den beruhigenden dritten Treffer markierte. Danach gab es noch weitere Chancen, die die Gegnerin- nen abwehrten und so blieb es beim hochverdienten 3:1 Sieg unserer Juniorinnen. Ein Top Spiel unserer Mädels, wenn wir so weiterspielen, klettern wir in der Tabelle weiter hoch. Es spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Vivienne Pogrzeba, Lena Füssel, Julie Acker, Laura Schaz, Nora Mohr, Sarah Schmid, Tabea Schauffler, Hedda Said, Marie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Julia Eberlen Frauenfußball SV Kressbronn - SV Baindt 6:0 Zum letzten Hinrundenspiel ging es an den Bodensee zum SV Kressbronn. Leider hatten wir nur eine Spielerin auf der Bank und nachdem bereits beim Aufwärmen unsere Innenverteidigerin Elena mit Verletzung ausfiel, war klar, dass das Spiel extrem schwer wird. Wir mussten dann umstellen, doch dadurch kam extrem viel Unruhe in die Hintermannschaft und gepaart mit einigen individuellen Fehlern, stand es nach 20 Minuten bereits 3:0. Danach fingen wir uns und konnten bis zur Halbzeit weitere Ge- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 gentore verhindern. In der zweiten Hälfte sortierten wir uns nochmal anders und das Spiel wurde merklich besser, allerdings mussten wir trotzdem noch drei Gegentore hin- nehmen, so dass es am Ende, trotz Leistungssteigerung zu einer deutlichen Niederlage kam. Es spielten: Steffi Hämmerle, Julia Klein, Selin Pfefferle, Selinay Tasyürek, Elena Ilka, Rebekka Lins, Selin Turan, Marie Armenat, Lara Herde, Rebecca Butsch, Alina Braun, Mariella Pedrazzoli Beide Jugendmannschaften im Einsatz SG Aulendorf – SV Baindt 5:5 SG Aulendorf 2 – SV Baindt 2 10:0 Der Zufall wollte es, dass wir mit beiden Ju- gendmannschaften am selben Tag ein Aus- wärtsspiel in Aulendorf haben. Ein ausgeglichenes Spiel unserer ersten Jugend endete mit einem für beide Mannschaften verdienten Punkt- gewinn. Jona und Fabian konnten zwei ihrer drei Spiele gewinnen, Felix steuerte einen weiteren Punkt hinzu. Im Doppel waren unsere Jungs leider chancenlos. Dennoch können wir mit dem Punktgewinn durchaus zufrieden sein. In der Tabelle bleiben wir auf dem vorletzten Platz und haben nun am 25.11. ein echtes Abstiegsduell gegen den Tabellenletzten aus Reute. Es spielten: Jona Klein (2:1), Felix Haller (1:2) und Fabian Striegel (2:1) Die zweite Mannschaft hatte gegen das starke Team und den aktuellen Tabellenführer kaum Chancen ein Spiel zu gewinnen. Dem Sieg am nächsten war Pia, die nach zwei gewonnenen Sätzen leider doch noch nach fünf gespielten Sätzen verlor. Aber auch die Doppelpaarung Ricco und Leopold konnte bei ihrer 4-Satz-Niederlage gut mitspielen und hätte mit etwas Glück einen fünften Satz erzwingen können. Alle anderen Spiele gingen mit mal mehr und weniger deutlichen 0:3 Niederlagen verloren. Das macht aber nichts, es kommen auch noch Gegner, bei denen wir besser mitspielen können. Es spielten: Ricco Haller (0:2), Leopold Koch (0:2), Franz Kreutle (0:2) und Pia Kreutle (0:2) Herren 1 mit erster Saisonniederlage TSG Lindau-Zech - SV Baindt 9:7 Ausschlaggebend für die erste Saisonpleite war die mise- rable Bilanz in den Doppeln, alle vier gespielten Doppel gingen verloren! So mussten wir trotz sieben gewonne- nen Einzeln den Gegnern aus Lindau zum Gesamtsieg gratulieren. Berufsbedingt war Wolfgang Assfalg nicht mit von der Partie, für ihn sprang Robert Nowak ein. Da Lindau-Zech über eine sehr ausgeglichene Mannschaft verfügt, war uns vor Spielbeginn schon bewusst, dass wir im vorde- ren und mittleren Paarkreuz punkten müssen, da es im hinteren Paarkreuz sehr schwer werden würde Spiele zu gewinnen. Und genau so kam es dann auch: Marcel Brückner und Philipp Schwarz dominierten ihre Gegner im vorderen Paarkreuz und konnten alle vier Punkte für Baindt holen. In der Mitte musste Tobias Nowak Schwer- starbeit leisten, um beide Spiele im 5. Satz gewinnen zu können. Nico Scheffold hat aktuell mit einer Formkriese zu kämpfen, konnte aber immerhin in einem Spiel an schon gezeigte Leistungen anknüpfen und dieses gewin- nen. Im hinteren Paarkreuz war für die Gebrüder Nowak, trotz einiger knapper Sätze, leider kein Spielgewinn mög- lich. Durch einen schwachen und vermeidbaren 0:3 Start in den Doppeln mussten wir mit einem 7:8 Rückstand ins Schlussdoppel gehen und hätten uns mit einem Sieg noch ein Unentschieden und einen Punkt retten können. Trotz besserem Spiel als im Eingangsdoppel schafften es Tobias und Marcel leider nicht, das Doppel der Lindau- er zu bezwingen und mussten sich in 4 knappen Sätzen geschlagen geben. Mit dieser Niederlage verlieren wir den Platz an der Ta- bellenspitze und sind nun hinter der 2. Mannschaft aus Amtzell Tabellenzweiter. Nächsten Samstag, am 18.11.2023 um 19 Uhr, folgt das nächste Auswärtsspiel in Meckenbe- uren, bei dem wir uns vor allem in den Doppeln wieder steigern müssen. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Philipp Schwarz (2:0), Tobias Nowak (2:0), Nico Scheffold (1:1), Thomas Nowak (0:2) und Robert Nowak (0:2) TC Baindt e.V. Saisonabschluss 2023 2019 der letzte gemeinsame Abschluss in geselliger Runde. Nun wollten wir es wieder wagen und luden am 10. November Ver- einsmitglieder und Gäste in die Gaststätte zur Mühle ein. Zur Begrüßung gab es ein Glas Sekt, verfeinert durch kleine Häppchen auf Vereinskosten und anschließend dankende Worte der 1. Vorsitzenden Sibylle Boenke an alle, die sich in der vergangenen Saison im Verein enga- giert haben. Dann wurde das Buffet eröffnet und wir genossen die köstliche Vorspeisenauswahl mit Antipasti, gefüllten Eiern, Salaten, Aufstrichen und versch. Broten. Vor dem leckeren Hauptgang folgten weitere Dankes- worte der 1. Vorsitzenden an ihr Team. Vereinsarbeit mit einem Team, in dem sich jede*r mit ihren/seinen indivi- duellen Fähigkeiten einbringe sowie das harmonische Miteinander - so lasse es sich gut arbeiten. Sie lobte auch die Arbeit des Broschüreteams, das jedes Jahr mit einer ansprechenden und informativen Broschüre den Verein auch nach außen repräsentiere. Vorstandsteam mit Steffi vom Broschüreteam Bevor das Dessertbufett eröffnet wurde, gab es Ehrungen von anwesenden Mitgliedern durch Sibylle und Max Reich, dem 2. Vorsitzenden, für deren 20-, 30- und inzwischen 40-jährige Vereinstreue. Abgerundet wurde der Abschluss durch eine musikalisch untermalte Bildershow mit Fotos der vergangenen Saison. Herzlichen Dank Max für den unterhaltsamen Rückblick! Alles in allem ein gelungener Abend. Ein großer Dank geht an Herrn Kaiser und sein Mühleteam, die durch das her- Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 vorragende Essen in schönem Gasthausambiente dazu beigetragen haben. Inge Fink-Spöri für das Vorstandsteam Auf unserer Vereinswebseite weitere Infos zum Abschluss! Einfach mal vorbeischau- en! ww.tc-baindt.de Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.12.23 bei Sira Wöhr unter sira.woehr@web.de. Spätere Anfragen können nicht be- rücksichtigt werden. Bitte auch vorab den gewünschten Text mitschicken. Ihre Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Kutschenabschlussfahrt Die diesjährige Kutschenabschlussfahrt findet am Samstag, 09.12.23 statt. Zur Abfahrt treffen wir uns um 12.30 Uhr bei Markus Elbs in Sulpach und fahren nach Gambach zu Familie Wirbel, wo es Würstle und Getränke geben wird. Die Rückfahrt führt dann über den Grünen Berg. Am Abend machen wir einen gemeinsamen Abschluss. Wer mitfahren möchte (Kutschfahrer oder Mitfahrer), darf sich bis zum 26.11.2023 bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@ reitergruppe-baindt.de, 0151 53932974) anmelden. Herbstzeit ist Abzeichenzeit Theresa Henzler wurde das Reitabzeichen 5 beim Gut Oberstaig in Berg verliehen. Voraussetzung hierfür war die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang sowie einer Dressurreiterprüfung Kl. E und einer Stilspringprüfung Kl. E. Herzlichen Glückwunsch Alisa! Gratulation an Theresa zum bestandenen Reitab- zeichen. Alisa Schnez wurde das Reitabzeichen 4 (Dressurspe- zifisch) beim RFV Wolfegg verliehen. Hierfür war die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang, einer Dressur- reiterprüfung Kl. L und das Reiten über Bodenricks Vo- raussetzung. Blutreitergruppe Gottesdienst und Zusammenkunft am Samstag, 2. Dezember 2023 Am Samstag, 2. Dezember 2023 besuchen wir die Vorabendmesse um 18:30 Uhr in der Baindter Kirche, wo ein Messgedenken für unsere ver- storbenen Blutreiterkameraden gehalten wird. Anschlie- ßend wollen wir im Gasthaus „Mühle“ einkehren und uns in gemütlicher Runde rückblickend und vorausschauend austauschen. Alle Blutreiterinnen und Blutreiter, Mit- glieder, Jugendliche und Ehemalige bitten wir daran teilzunehmen. Alpinteam Baindt Anmeldung für die Veranstaltungen des Alpinteam SV Baindt auf dem Nikolaus- markt am 02.12. Das Alpinteam Baindt steckt wieder voll in der Saisonvorbereitung, damit unsere Kurse und alle anderen Veranstaltungen wieder gelingen! Zunächst findet am 02. Dezember der Baindter Niko- lausmarkt statt. Wie die vorherigen Jahre nehmen wir hier Anmeldungen für unsere Ski- und Snowboardkur- se entgegen. Diese sind für 13./14.01. und den 20./21.01. am Schetteregg geplant. Ersatzwochenende wäre der 27./28.01. Die Anmeldung beginnt um 11 Uhr. Hierzu bitte für jeden Teilnehmer ein Anmeldeformular von unserer Homepage (www.svbaindt.de) runterladen und voraus- gefüllt mitbringen. Außerdem können Sie sich am Nikolausmarkt für unse- re Ausfahrt am 28.12. an den Sonnenkopf, für die Ferien- kurse in der Fasnetszeit und für unser Jugendlager am 15./16.03. anmelden. Wir bedanken uns bereits im Voraus für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine schöne Saison! Ihr Alpinteam Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Den Nikolaus in Ravensburg und Umgebung jetzt nach Hause buchen Der Nikolaus in seinem prächtigen Gewand und sein Knecht Ruprecht vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) statten auf Wunsch Familien Besuche ab, um den arti- gen und nicht ganz so artigen Kindern aus dem goldenen Buch vorzulesen und Geschenke zu verteilen. Um rechtzeitige Anmeldung für die Tage 5. und 6. De- zember wird gebeten. Unsere Teams besuchen Sie i.d.R. zwischen 17:30 Uhr und 20:00 Uhr. Aber auch an anderen Tagen besteht die Möglichkeit des Besuchs in Familien sowie bei Vereinen, Kindertagesstätten oder Firmen. Die Nikolaus-Besuche finden auf Spendenbasis statt. Die Erlöse kommen zu 100% der ehrenamtlichen Arbeit der Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 DRK-Ortsvereine und Bereitschaften in Oberschwaben zugute. Die Ehrenamtlichen freuen sich Teil dieser schö- nen Familienbegegnung in den wunderschönen Kostü- men sein zu dürfen. Das DRK freut sich über Anfragen, um diese schöne Tradi- tion aufrecht zu erhalten. Es machen mehrere DRK-Orts- verbände bei der diesjährigen Nikolausaktion mit ihren ehrenamtlichen Teams mit. Ansprechpartner sind: Baienfurt-Baindt: Janina v.Watzdorf nikolaus@drk-baienfurt-baindt.de Tel: 0160/97995424 Ausflug zum Repaircafe in Grünkraut In Grünkraut gibt es seit einem Jahr ein gut funktioni- erndes Repaircafe. Und weil man ja das Rad nicht neu erfinden muss, besuchen die Baindter Initiatoren für ein eigenes Repaircafe am 24.11. die Grünkrauter Initiative. So kann man sich inspirieren lassen und sicher wichtige In- formationen mitnehmen. Zudem wird im „Haus der Mitte“ immer sehr leckerer Kuchen angeboten.... Wer also Lust hat, demnächst in Baindt im Rahmen eines Repaircafes kleine Elekroarbeiten, aber auch Holz- und Textilrepa- raturen zu übernehmen, ist herzlich zu diesem Ausflug eingeladen. Wir treffen uns am Freitag, den 24.11. um 15:15 Uhr vor dem Rathaus. Wegen der Anzahl der Sitzplätze bitte bei Antje Claßen melden: aclass@gmx.net oder 07502 94 11 65. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert KIRCHENCHOR UND JUGENDKANTOREI MARIÄ HIMMELFAHRT BAIENFURT Wir möchten Sie herzlich zu unserem gemeinsamen KIR- CHENKONZERT am Sonntag, 26. November 2023 um 17.00 Uhr in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt einladen. Zur Aufführung kommen: die Seligpreisungen der Berg- predigt in Liedern für Soli, Chor, Orchester und Piano von Jochen Rieger (*1956) sowie die bekannte Psalmverto- nung für Sopransolo, Chor, Orchester und Orgel von Felix Mendelsohn Bartholdy (1809 - 1847) Psalm 42, “Wie der Hirsch schreit“ das Konzert für Orgel, Orchester und Cembalo von Georg Friedrich Händel (1685-1759) op.7 B-Dur und von Felix Mendelsohn Bartholdy die „Orgelsonate III in A-Dur“ Ausführende: Ingeborg Schöpf, Dresden - Sopran; Lothar Riehmann, Ravensburg - Tenor Carlo Benatti, Mantua/Italien - Orgel Wolfgang Baur, Baienfurt - Piano und Cembalo Orchester aus der Region Leitung: Maria Hummel Eintrittskarten können erworben werden bei. Willi Muschel (Tel.0751/52720, E-Mail: wmuschel@nc-on- line.de oder an der Abendkasse. (15,- €, ermäßigt 12,- €) Kinder bis 12 J. frei Liederkranz Baienfurt Anstehende Termine Volkstrauertag am Sonntag, 19.11.2023, 10:45 Uhr, Friedhof Baienfurt Die „Chorifeen + Friends“ umrahmen musikalisch die dies- jährige Gedenkveranstaltung anlässlich des Volkstrauer- tages auf dem Friedhof in Baienfurt. Adventskonzert am Sonntag, 03.12.2023, 17:00 Uhr, Evangelische Stadtkirche Weingarten Der gemischte Chor „Chorifeen & Friends“ sowie der Män- nerchor des Liederkranzes Baienfurt laden zu einem stim- mungsvollen Adventskonzert am Sonntag, 03.12.2023, 17:00 Uhr in die Evangelische Stadtkirche in Weingarten ein. Freuen Sie sich auf traditionelle adventliche Lieder bis hin zu modernen Arrangements, zum Beispiel von Coldplay. Umrahmt von Orgelstücken und Glockenge- läut erwartet Sie ein besinnlicher Start in die Adventszeit. Der Eintritt ist frei. Spenden sind bestimmt zur Renovie- rung der Evangelischen Stadtkirche Weingarten. Samstag, 09.12.2023, 18.30 Uhr Abendmesse in St Marä Himmelfahrt Baienfurt Musikalische Begleitung durch den Männerchor des Lie- derkranzes Baienfurt Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Meldepflicht: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, schwer- behinderte Menschen zu beschäftigen Unternehmen melden bis zum 31. März 2024 ihre Daten an die Arbeitsagentur Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwer- behinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitge- berinnen und Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch. Kostenlose Software zur Meldung von Beschäftigten Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen so- wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfü- gung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Seit dem Anzeigejahr 2021 ist die elekt- ronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand der Anzeige mehr erforderlich. Kommen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrer Be- schäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Aus- gleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grund- Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 lage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Ob eine Ausgleichsabgabe an das örtliche In- tegrationsamt gezahlt werden muss, kann ebenso über die Software berechnet werden. Zur Information: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die der Beschäfti- gungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt. Beschäftigungsquote Höhe der Abgabe je für Arbeitgeberinnen Monat und unbesetztem und Arbeitgeber Arbeitsplatz 3 Prozent bis unter 5 Prozent 140,- Euro 2 Prozent bis unter 3 Prozent 245,- Euro unter 2 Prozent 360,- Euro Regelungen für kleinere Betriebe Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 140 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen. Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jah- resdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 140 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 245 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwen- det. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplat- zes oder die Förderung eines schwerbehinderten Men- schen mit einem Eingliederungszuschuss. Ausblick: Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wird ab 01.01.2024 die Ausgleichsabgabe durch die Einführung einer neuen Staffel erhöht. Sie betrifft diejenigen Arbeit- geberinnen und Arbeitgeber, die keine schwerbehinder- ten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen und kann je nach Betriebsgröße monatlich bis zu 720 Euro betragen. Da die Abrechnung immer im Folgejahr erfolgt, kommt der neue Staffelbetrag ab 2025 finanziell zum Tragen. Sie möchten sich über die Einstellung von schwerbehin- derten Menschen in Ihrem Betrieb informieren? Nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer 0800 4 555520 auf. Gemeinde Baienfurt Kunstausstellung „Ansicht-Landsicht-Durchsicht“ von Katharina Widmaier und Marco Bruckner Die Gemeinde Baienfurt lädt herzlich ein zur Ausstellungs- eröffnung und zum Besuch der Ausstellung der Künstler Katharina Widmaier und Marco Bruckner. Vernissage: 24. November 2023, 19 Uhr Laudatio: Kurt Widmaier und Marco Bruckner In all den Jahren ihres künstlerischen Schaffens durch- lief Katharina Widmaier eine sanfte Entwicklung von der Aquarell- und Acrylmalerei bis hin zur Flash-Art, wobei ihre Techniken bis heute durchaus wechseln können. Hatte sich Katharina Widmaier früher eher dem Motto „Farbe ist Leben - Leben ist Farbe“ zugewandt, so ist ihr aktuelles künstlerisches Schaffen hauptsächlich geprägt vom Mystischen, der Weite und der Unendlichkeit der Natur. Auslösende Impulse ihrer Malerei sind das Sehen und das Erleben, Dabei überformt ein inneres Bild das Wahrge- nommene. Die Künstlerin lässt dem Betrachter bewusst Spielräume offen. Nach einer Lehre zum Holzbildhauer widmete Marco Bruckner sich voll und ganz seiner Kunst und ging damit seiner Leidenschaft nach. Seine abstrakten und figürli- chen Werke fanden seitdem immer größere Beachtung in der regionalen und überregionalen Kunstwelt. So nimmt der freischaffende Künstler inzwischen regelmäßig an nationalen und internationalen Ausstellung und Sympo- sien teil. Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses bis zum 19.01.2024 zu sehen und wird auch an den Ad- ventsabenden 15./16. Dezember geöffnet sein. Zur Vernissage und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Günter A. Binder Konstantin Hummel Dorothee Schraube-Löffler Bürgermeister Leiter Kulturbeirat Kunstkuratorin Skibasar Berg Es ist wieder soweit - er Herbst hat uns fest im Griff und die Berge haben den ersten Schnee. Nun wird es Zeit für die neue Wintersportsaison zu wappnen. Der Skibasar bietet die ideale Gelegenheit, gut erhaltene Kleidung, Ski- und Wintersport Equipment jeglicher Art anzubieten und einzukaufen. Warenlisten sind über das Internet auf unserer Home- page www.skibasar-berg.de abzurufen. Die Artikel können aber auch bei der Annahme regist- riert werden. Angeboten werden: Alpin- und Langlaufski, Snowboards, Schuhe, Ski- Oberbekleidung, Helme, Schlittschuhe etc. für Erwachsene und Kinder Am Annahme- und Verkaufstag stehen wir Ihnen zur Be- ratung gern zur Seite. An unserer „Schneebar“ gibt`s kühle Getränke und heiße Waffeln! Weitere Informationen können Sie über unsere Home- page erhalten. Letztes Jahr konnten wir mit den Erlösen aus dem Ver- kauf, folgende soziale Projekte unterstützen: Brennesel, Sonja Reischmann Stiftung, Frauen & Kinder in Not e.V., Tierheim Berg, und noch weitere Einrichtungen. Termin: Samstag, 25. November 2023, von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Veranstaltungsort ist die Festhalle bei der Grundschule in Berg. Warenannahme: Freitag, 24.11.2023 von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr und Warenrückgabe: Samstag, 24.11.2023 von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Homepage: www.skibasar-berg.de ---------- 37. Vogter Adventsmarkt Samstag, 25.11.2023, 11.00 – 19.00 Uhr, in und an der Allgäutorhalle Zum Start in die vorweihnachtliche Zeit lädt der 37. Vogter Adventsmarkt am Samstag, 25.11.2023 zu einem Besuch ein. „Klein aber fein“ stimmen die über 30 Stände in und um die Allgäutorhalle mit einem vielseitigen Angebot an Kränzen, Plätzchen, Strickwaren, Schmuck, Holzkunst, Näh- und Filzarbeiten, weihnachtlicher Dekoration und vielem mehr auf die vorweihnachtliche Zeit ein. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Für das leibliche Wohl ist durch die Vogter Vereine bestens gesorgt. Umrahmt wird der Adventsmarkt auch in diesem Jahr von einem bunten Programm, das für beste Unter- haltung vor allem auch für unsere kleinen Gäste sorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Landratsamt Ravensburg Adventsmarkt in Schloss Achberg Regionale Produkte und stimmungsvolle Musik bei der Veranstaltung des Schlosscafés Am Samstag, 25. November, ab 13 Uhr öffnen sich die Tore des Schlosshofs für einen stimmungsvollen Adventsmarkt. Inmitten von weihnachtlichen Klängen bieten Stände mit handgemachten, regionalen Geschenken die perfekte Ge- legenheit, einzigartige Weihnachtsgeschenke zu finden. In magischer Atmosphäre verwöhnt das Schlosscafés, un- ter der Leitung von Sibylle Bezold, die Besucherinnen und Besucher mit kulinarischen Köstlichkeiten. Und wenn die Dämmerung einbricht, lädt ab 16 Uhr ein gemütliches La- gerfeuer im Schlossgarten zum Verweilen ein. Die Gäste können sich bei einer herzhaften Linsensuppe aufwärmen und einen Becher Glühwein oder Kinderpunsch genießen. Bei sehr schlechtem Wetter muss der Adventmarkt lei- der abgesagt werden. Informationen, ob der Advents- markt stattfinden kann, gibt es tagesaktuell unter www.schloss-achberg.de. Der Adventsmarkt ist eine Veranstaltung des Schlossca- fés. Die Innenräume von Schloss Achberg sind während des Adventsmarktes für die Öffentlichkeit nicht mehr zu- gänglich, da sich das Schloss bereits in der Winterpause befindet. Für Anfragen und weitere Informationen steht Ihnen Sibylle Bezold gerne zur Verfügung: Telefon +49 (0) 151 23959511 oder schlosscafe.achberg@gmx.de Schloss Achberg 88147 Achberg Tel.: +49 (0)751 85 9510 I info@schloss-achberg.de www.schloss-achberg.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LKK-Kurzkur - Wenn nicht jetzt, wann dann? Warum den Winter nicht für eine entspannte Auszeit nutzen und dabei die Gesundheit stärken? Die Sozialver- sicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bie- tet Versicherten mit der LKK-Kurzkur genau die passen- de Möglichkeit. LKK-Kurzkuren werden bundesweit in dafür qualifizier- ten Einrichtungen angeboten. Auf dem Programm ste- hen je nach Kurklinik Nordic-Walking, Herz-Kreislauf- training, Wirbelsäulengymnastik, Muskelaufbautraining, Rückenschule, Autogenes Training, Entspannungsübun- gen, Stressbewältigungsseminare und Ernährungsbera- tung. Für die Teilnahme ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Genehmigung abwarten - dann erst buchen Die LKK erstattet einmal pro Kalenderjahr die Kosten für die Präventionskurse einer LKK-Kurzkur. Wichtig zu wis- sen: Die Kostenerstattung muss vor Kurzkurantritt von der LKK genehmigt werden. Interessierte sollten daher rechtzeitig einen Antrag stellen und erst nach der Geneh- migung einen Termin bei der Kureinrichtung buchen. Die Voraussetzungen für die Erstattung der Kursgebühren sind, dass die Teilnehmenden mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten besuchen und dass die LKK ihnen noch kei- ne anderen Präventionskurse in diesem Jahr bezuschusst hat. LKK-Kurzkuren umfassen drei bis sieben Übernach- tungen. Zur Auswahl stehen Einzel- oder Doppelzimmer sowie Halb- oder Vollpension. Die Kosten für Unterbrin- gung, Verpflegung, Kurtaxe oder andere Leistungen tra- gen die Teilnehmenden selbst. Weitere Informationen zur LKK-Kurzkur, zu den Anbietern und zu den Terminen gibt es online unter www.svlfg.de/ lkk-kurzkuren. SVLFG Landratsamt Ravensburg Online-Vorträge und Workshops unseres Ernährungs- zentrums im November/Dezember Aufgrund großer Nachfrage bietet unser Ernährungszen- trum bei verschiedenen Veranstaltungen Zusatztermine an. Hiermit informieren wir über alle aktuell geplanten Veranstaltungen im November und Dezember. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 22. November Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nahrung gelingt, vermittelt Andrea Geissler im Vortrag „Babys ers- ter Brei“. Referentin Andrea Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstel- lung - unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 22. Novem- ber um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Buntes Herbstgemüse für graue Tage: Workshop am 29. November in Bad Waldsee So bunt wie die Farben im Herbst, so vielfältig ist das An- gebot an Gemüsesorten zur Haupterntezeit. Gemeinsam mit Referentin Monika Wessle werden im Workshop le- ckere Gerichte aus Fenchel, Rote Bete, Pastinake, Kürbis, Schwarzwurzel, Rosenkohl und Kraut zubereitet und im Anschluss verkostet. Von Suppen, über Aufläufe, Strudel und Blechgerichte bis zu pikanten Kuchen ist alles dabei. Der Workshop findet am Mittwoch, 29. November um 17.30 Uhr in Bad Waldsee, Schillerstraße 34 statt. Der Kostenbeitrag liegt bei 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Bärenstarke Kinderkost - Ernährung nach dem 1. Le- bensjahr: Online-Vortrag am 13. Dezember Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 13. Dezember um 18:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2023. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen An- gaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Anzeigenschluss: Freitag, 1. Dezember 2023 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Meine Anzeige soll in s/w erscheinen Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige, aus Ihren Firmendaten und dem (optionalen) zusätzlichen Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Fr. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Schwebeschirm Sombrano Sonnenschirm Alu Smart Jubiläumsmarkise 100 Jahre Jubiläums Aktionen Bezirksleiter Daniel Barth 01516-4685085 daniel.barth@lbs-sued.de Mitarbeiter (m/w/d) Lösungsherstellung Ravensburg Süd • Vollzeit • Job-ID: 42669 Mit Ihrem pharmazeutischen oder technischen Hintergrund stellen Sie mit größter Sorgfalt Arzneimittellösungen her. Mechaniker (m/w/d) Pharmazeutische Produktion Ravensburg Süd • Vollzeit • Job-ID: 42943 Sie verantworten die Vorbereitung, Bedienung und Überwachung unserer technischen Produktionsanlagen und sorgen für einen störungsfreien Produktionsablauf. Mitarbeiter (m/w/d) Quality Operations Ravensburg • Vollzeit • Job-ID: 43097 Sie erstellen Reports, führen Ursachenanalysen, Risiko- bewertungen und Containments durch und unterstützen bei der Aufbereitung relevanter Kennzahlen. Wertvolle Arbeit verdient wertvolle Vorteile: Attraktive Vergütung • 30 Tage Urlaub und Urlaubsgeld • Modernes Arbeitsumfeld • Kostenlose betriebliche Kranken- zusatzversicherung • Betriebliche Altersvorsorge Rely on us. Bei Vetter gibts Jobs mit Perspektiven. Darauf ist Verlass. Jetzt bewerben vetter-pharma.com/karriere Noch Fragen? Dann rufen Sie uns an: +49 751 3700 6322 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT GESUNDHEIT Haben Sie Ihre Haben Sie Ihre Weihnachtsanzeige Weihnachtsanzeige schon gebucht?schon gebucht? Lassen Sie sich inspirieren:Lassen Sie sich inspirieren: www.duv-wagner.de/ www.duv-wagner.de/ weihnachtskatalogweihnachtskatalog Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. 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          Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 19. August 2022 Nummer 33 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich -attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen- Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zei- tintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überal- terung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, für das richtige Befestigungsmaterial sowie den notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der beiliegenden Liste entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 25 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2022. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 12. September 2022 an die Gemeinde Baindt, Franka Maurer, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter: https://www.baindt.de/ umwelt-verkehr/streuobst. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Franka Maurer, Tel. Nr.: 07502 9406-40, E-Mail: f.maurer@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Erfolgsprojekt zum Erhalt der Biodiversität : 1000 schnittige Obstbäume Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungspflege. Die Kosten dafür teilen sich der Eigentümer/ die Eigentümerin, die Gemeinde und der Landkreis. In den bisherigen drei Schnittperioden 2018 bis 2021 haben Obstfachwarte/ Obstfachwartinnen bereits 120 Streuobstbestände mit rund 3.500 Obstbäumen fachgerecht gepflegt und da- durch für deren Erhalt gesorgt. Die Anmeldeunterlagen sind auf dem Rathaus einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie auf der Homepage der Biodiversitätsstrategie des Landkreises unter www.naturvielfalt-rv.de oder unter https://www.rv.de/Umwelt_+Landwirtschaft+_+Forst/Naturschutz/streuobst Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Ihre Gemeindeverwaltung * In dieser Artikelserie werden Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben.* Kuch Landwirtschaft mit Herz in Sulpach Wir, die Familie Kuch, verkaufen in einem kleinen Häuschen mit Selbstbedienung folgende Produkte: • Eier von unseren eigenen Hühnern aus Freilandhaltung • gelegentlich frisch geschlachtete Suppenhühner • verschiedene Nudeln, diese werden aus Eiern von unseren Hühnern im Lauratal produziert • Honig aus unserer eigenen Imkerei • Äpfel, Kartoffel und Rapsöl von regionalen Anbietern • Q-Eis im Becher aus Bad Waldsee mit wechselnden Sorten Vor dem Laden stehen zwei Bänke auf denen man das leckere Eis genießen kann! Regional einkaufen ist wichtig, da es auch Umwelt- und Tierschutz bedeutet. Bei uns konkret heißt das z.B., dass die Hühner regional eingekauft werden um ihnen lange Transporte zu ersparen, das Futter ist regional und genfrei, und die Tiere werden auf dem Hof geschlachtet. Mit einem re- gionalen Einkauf kann man als Kunde ganz gezielt Landwirte und Haltungsformen unterstützen. Ihre Familie Kuch aus Sulpach Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Einrichtungsleitung für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum neuen KiGa Jahr 22/23 eine Einrichtungsleitung (m/w/d) für die verantwortliche Führung einer der drei kommunalen Kitas. Wir bieten Ihnen: • eine unbefristete Stelle nach SuE aktuell je nach Hausgröße in SuE 11 bzw. SuE 13, • in Teilzeit möglich, mindestens 75 % Beschäftigungsumfang und • einen Leitungszeitanteil von 20 % bzw. 25 % je nach Hausgröße. Die Stelle ist der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 21.08.2022 an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Integrationskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung eines Schülers eine Integrationskraft. Es handelt sich um einen Betreuungsumfang von 25 Stunden pro Schulwoche. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 01. September 2022 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Herr Plangg zur Verfügung (Tel. 07502/94 06-11). Pädagogische Fachkräfte für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum neuen KiGa Jahr 22/23: • eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die 3- bis 6-jährigen Kinder • mehrere pädagogische Fachkräfte (m/w/d) für die 1- bis 3-jährigen Kinder • eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Krankheitsvertretung Die unbefristeten Stellen sind der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet und in Teilzeit möglich. Wir bieten Ihnen eine Vergütung nach dem TVöD - SuE S 8a und einen interessanten und verant- wortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 31.08.2022 an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Amtliche Bekanntmachungen Die Bushaltestellen Gartenstraße werden zu barrierefreien Haltestellen umgebaut. Baubeginn ist am 22 August 2022 In der Kalenderwoche 34 beginnen die Arbeiten für den barrierefreien Umbau der oben genannten Bushaltestel- le. Im Zuge dieser Arbeiten muss die Gartenstraße im Bereich der Bushaltestellen halbseitig gesperrt werden. Während der ganzen Bauzeit, etwa bis Ende September, muss der Gehweg entlang der Busbuchten voll gesperrt werden. Wir bitten um Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt Baindt, Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: f.roth@baindt.de) zur Verfügung. Die Baufirma bemüht sich, diese und andere Störungen - wie etwa durch Staub und Lärm - für unsere Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten und bittet den- noch auftretende Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Außerdem bittet sie um äußerste Vorsicht im Bereich der Bauarbeiten. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben können Sie gerne das Personal vor Ort ansprechen oder die Firma unter info@beller-kieswerk.de anschreiben. Busverkehr Zur Aufrechterhaltung des örtlichen Busverkehrs ist es erforderlich, Ersatzhaltestellen einzurichten. Um einen reibungslosen Busverkehr über diese Straßen ermögli- chen zu können, muss während der Zeit der Umleitung ein generelles Halteverbot in diesen Straßen ausgespro- chen werden. Wir bitten deshalb alle Anwohner, ihr Fahr- zeug während der Dauer der Maßnahmen nicht auf der Straße abzustellen. Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) • Ausschreibung Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grund- eigentums zu entscheiden: Gemarkung: Baindt, Gewann: Zankenberg FIst.Nr.: 1158, Fläche: 12243 m2 Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvor stellung dem Landratsamt Ravensburg, Landwirt- schaftsamt, Postfach 1940, 88189 Ravensburg bis zum 29.08.2022 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 4120 GV-2022-0448 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch des Baubauungsplanentwurfs „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ - Batteriespeicher In der Gemeinderatsitzung vom 02.08.2022 hat der Ge- meinderat Baindt in der öffentlichen Sitzung den Aufstel- lungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung beschlossen. Lage und Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung Das Plangebiet liegt im Südwesten des Ortsteils Schachen innerhalb des Gewerbegebietes Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wur- de. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden ne- ben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und Regenrückhaltung gebaut. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Re- tentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Reten- tionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Bat- teriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspann- werk eine Batteriespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungspla- nes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungs- planänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Flächennutzungsplan Da der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ eine Fläche für erneuerbare Energien (Versor- gungsflächen, einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wär- me-Kopplung) ausweist, kann er nicht aus dem Flächen- nutzungsplan (FNP) heraus entwickelt werden. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch. Weiterhin hat der Gemeinderat am 02.08.2022 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzufüh- ren und entsprechende Planentwürfe als Grundlage gebilligt. Der Planbereich ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet: Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Im Einzelnen gilt der Lageplan zum Bebauungsplan vom 02.08.2022. Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den örtlichen Bauvorschriften vom 29.08.2022 bis einschließlich 29.09.2022 im Rathaus Baindt, Zimmer 4.1, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt während der üblichen Dienststunden öffentlich aus- gelegt. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind je- weils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) Außerdem ist dieser auf der Homepage der Gemeinde Baindt abrufbar unter https://www.baindt.de/leben-wohnen/ bauen-wohnen/bebauungsplaene Während der Auslegungsfrist können zu den geänder- ten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplans Stellung- nahmen schriftliche oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfas- sers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Aus- legungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan und die örtli- chen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können. Baindt, den 19.08.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 21.06.2022 den Entwurf zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 07.10.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fas- sungsdatum vom 21.06.2022 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plange- biet liegt westlich der Gemeinde Baindt und umfasst das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Im Geltungs- bereich soll eine Reithalle sowie eine Terrasse und Lager- flächen umgesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich ist im auf Seite 7 abgebildeten Lageplan dargestellt. Die externen Ausgleichsmaßnahmen finden im Umfeld der geplanten Halle sowie nordwestlich der Gemeinde Baindt statt. Die erste Maßnahme erfolgt nördlich der Reithalle auf der Fl.-Nr. 185/8 der Gemarkung Baindt an der Grenze zur Fl.-Nr. 185/2. Die zweite Maßnahme erfolgt ebenfalls auf der Fl.-Nr. 185/8, nordöstlich der geplan- ten Reithalle entlang des Fußweges. Die dritte Maßnah- me erfolgt auf der Fl.-Nr. 188 im Norden der Pferdekop- pel. Eine weitere Ausgleichsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 376 nordwestlich der Gemeinde Baindt, südlich des Ortsteils Sulpach. Die Fläche liegt südlich der landwirtschaftlichen Gebäude zwischen der „Sulpacher Straße“ und dem Obe- ren Bampfen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Flächen im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 29.08.2022 bis 12.09.2022 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer 4.2 während der allge- meinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: - Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2022 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächen- nutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutz- gebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundla- ge der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umwelt- zustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchfüh- rung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo- gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch- führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissio- nen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschli- che Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Be- schreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kata- strophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplan- ten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. - Ergebnisvermerk vom 26.04.2021, ergänzt am 07.06.2021, des Behördenunterrichtungs-Termines vom 14.04.2021 gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umwelt- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 bezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Ravensburg, Natur und Artenschutz (zur weiterhin vorhandenen Gültigkeit der Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren aus dem Jahr 2020, zur FFH-Vorprüfung und der Abhandlung der Beleuch- tungsauswirkung und der Aufstellung eines Nutzungs- konzeptes, zu den Belangen des Artenschutzes), des Landratsamtes Ravensburg, Wasserrecht (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungs- gebieten), des Landratsamtes Ravensburg, Gewerbe- abwasser (zur Abwasserbehandlung, Aussagen über den Untergrund und zum Entwässerungskonzept) und des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich) so- wie zum Thema Dachbegrünung der Reithalle - Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rah- men der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotech- nik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020, zur Unbedenklichkeit in Bezug auf landwirtschaftli- che Belange, zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur FFH-Vorprüfung), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und Zu- rücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschrei- bungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Gewerbeabwasser (zur Erschließung, Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter und zum Entwässerungs- konzept, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes des „Reiterstübles“ und Reduzierung des Metallgehalts im Regenwasser), des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschafts- gesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmas- senausgleich), des Landratsamtes Ravensburg, Na- turschutz (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und den naturschutzfachlichen Belangen hierzu, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes, zur Abarbeitung artenschutzrechtlicher Belange, zum flächenscho- nenden und naturverträglichen Betrieb der Reithalle und des „Reiterstübles“, zu Natura 2000-Gebieten und Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens (FFH-Vor- prüfung) sowie zu Photovoltaikanlagen und Beleuch- tung, zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes), des Landratsam- tes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsge- bieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQExt- rem), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zu Belangen des Umweltschutzes und dem sparsa- men Umgang mit Boden), Landratsamt Ravensburg, Grundwasser (zur Berücksichtigung der Belange der Wasserversorgung und zum Grundwasser), des Lan- desnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e.V. (zum Zielabweichungsverfahren von 2020, Abarbei- tung der FFH-Belange, des Artenschutzes und der Ein- griffs-Ausgleichsregelung), des NABU Weingarten e.V. (zur avifaunistischen Begutachtung, zum FFH-Gebiet, zu Empfehlungen zur Installation von Nisthilfen) - Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehöri- gen Zielabweichungsverfahren von 2020), des Regio- nalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielab- weichungsverfahren von 2020 und zur Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum ar- tenschutzrechtlichen Fachgutachten, zu Ergänzungen der Festsetzungen zur Beleuchtung, zur unterzeichne- ten FFH-Vorprüfung, zur im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wesentlich größeren Ein- beziehung von Flächen und der ggf. erforderlichen Bilanzierung dieser, zur erforderlichen Beschreibung der externen Kompensationsmaßnahmen, zu mögli- chen baubedingten erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes, zur Beantragung einer Ökokonto- maßnahme für Teile der geplanten Ausgleichsmaß- nahmen, zur nicht möglichen Anerkennung der Puf- ferfläche entlang des Gewässers, zur Eingrünung mit Baumpflanzungen nach Westen, zur Gewährleistung der Umsetzung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnah- men durch die Gemeinde Baindt, zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen im Durchführungsvertrag mit grundbuchrechtlicher Sicherung und zu allgemeinen Artenschutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Arten (Vögel und Fledermäuse), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vor- habens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQextrem, zur erforderlichen näheren Beschreibung der geplanten gewässerökologischen Aufwertung als Kompensa- tionsmaßnahme auf der Fl.-Nr. 376 und zur Abstim- mung mit dem Sachgebiet Oberflächengewässer zur Beurteilung eines ggf. erforderlichen Wasserrechts- verfahrens), des Landratsamtes Ravensburg, Bo- denschutz (zur Bewertung der Eingriffsstärke in das Schutzgut Boden aufgrund des dauerhaften Verlustes der Bodenfunktionen, zu konkreten Bodenschutzmaß- nahmen bei den Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zu Eingriffen in das Schutzgut Boden im Rahmen der geplanten Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen und fehlenden Unterlagen (Bi- lanzierung, Pläne, Schnitte, Flächenangaben) hierzu, zu den temporären Eingriffen im Zuge der Herstellung der Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen, zur Ergänzung fehlender Begründungen für die Auf- bzw. Abwertung von Flächen mit Ökopunkten und zur nicht möglichen doppelten Verwendung einzelner Flä- chen im Rahmen der Bilanzierung) - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 (zu den Themengebieten: Feststellung der Verfahrenszuständigkeit, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten, Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen (anlagen- bedingt, betriebsbedingt, baubedingt) durch das Vor- haben anhand vorhandener Unterlagen, Summations- wirkung und Anmerkungen) - Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH vom 17.06.2021 (zu den Themenge- bieten: Anlass und Aufgabenstellung, Rechtliche Vor- aussetzungen, Methodik und Untersuchungsumfang, Ergebnisse der Brutvogelkartierung, Vermeidungs- maßnahmen und Fazit) Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänder- ten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen: - Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Ergänzung des Geltungsbereiches des vBP „Reithal- le“, detaillierte Darstellung des Sozialtrakts, Numme- rierung der Pläne) - Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozial- trakts, Ergänzung des „Reiterstübles“ mit kleiner Kü- chenzeile als zulässige Nutzung der „Reithalle“ unter Ziffer 2.1 - Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung „Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ unter Ziffer 2.8 - Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungs- bereiches eines HQextrem in Plan- und Textteil - Ergänzungen bei den Hinweisen - Änderungen bei der Begründung - redaktionelle Änderungen und Ergänzungen - Ergänzung der umweltbezogenen Informationen Baindt, den 19.08.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Ravensburg gemäß § 41 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) das Landratsamt Ravensburg - untere Wasserbehörde - erlässt gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsge- setz (WHG) i.V.m. § 75 Abs. 1 Satz 2 Wassergesetz für Ba- den-Württemberg (WG), § 21 Abs. 2 Nr. 1 WG und § 35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) folgende A l l g e m e i n v e r f ü g u n g: 1. Der wasserrechtliche Gemeingebrauch gemäß § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 20 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg (WG) wird wie folgt beschränkt: Die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern wird in allen Gemeinden des Landkreises Ravensburg untersagt. 2. Für die Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis gilt das Wasserentnahmeverbot der Ziffer 1 ebenfalls, sofern die Erlaubnis eine Inhalts- oder Nebenbestim- mung enthält, die die Wasserentnahme in dem Zeit- raum für unzulässig erklärt, in dem der Gemein- und Anliegergebrauch durch Allgemeinverfügung unter- sagt ist. 3. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine wi- derrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. 4. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. 5. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung. Sie tritt außer Kraft mit Ablauf des 19.09.2022. I. R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Ravensburg, Frie- denstraße 6, 88212 Ravensburg zu erheben. II. H i n w e i s e: 1. Die Einhaltung des Entnahmeverbotes wird über- wacht. Auf die Bußgeldvorschriften des § 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG und des § 126 Abs. 1 Nr. 4 WG wird hinge- wiesen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Allge- meinverfügung können Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 € verhängt werden. 2. Das Entnahmeverbot gilt nicht für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen aus oberir- dischen Gewässern. 3. Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann beim Landratsamt Ravensburg Bau- und Umweltamt, SG Oberflächengewässer, Gartenstraße 107, 88212 Ra- vensburg, Bauteil E, Zimmer-Nr. 315 während der übli- chen Dienststunden eingesehen werden (vgl. § 41 Abs. 4 S. 2 LVwVfG). Ravensburg, den 08.08.2022 Landratsamt Ravensburg - untere Wasserbehörde - gez. Iris Steger Dezernentin Kreisentwicklung, Wirtschaft und ländlicher Raum Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.08.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die Anwesenden Zuhöre- rinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde angefragt, ob man im Zuge der Neugestal- tung des Dorfplatzes die Straße beim CAP-Markt bzw. die Mühlstraße nicht als Spielstraße ausweisen könnte. Die Mühlstraße, so die Vorsitzende ist bereits als Spielstra- ße deklariert, nach Fertigstellung des Dorfplatzes kann man sich gerne mit Vertretern des Verkehrsamtes des Landratsamts Ravensburg und der Polizei beraten, wie die Straße beim CAP-Markt gewidmet wird (Spielstraße, Tempo 30 oder ähnliches). TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. Juli 2022 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Vorberatung der Absichtserklärung zum Inter- kommunalen Gewerbegebiet - weiteres Vorgehen - Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten „Gemeinsamen Absichtserklärung zur Schaffung eines Interkommunalen Gewerbegebietes“ zu. TOP Weiterentwicklung der Baindter Kinderbetreu- ungslandschaft und Neuordnung der Leitung und Trä- gerverantwortung Beschluss: 1. Die Stelle der Gesamtleitung des Kindergartens „Son- ne, Mond und Sterne“, bestehend aus drei Kinderta- gesstätten, in der jetzigen Form, ohne bestehende Einrichtungsleitungen, ist nicht rechtssicher gemäß § 45 SGB VIII und wird aufgehoben. 2. Mit der bisherigen Gesamtleiterin ist eine einvernehm- liche Änderung des Arbeitsverhältnisses durch einen Änderungsvertrag anzustreben. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird eine außerordentliche Ände- rungskündigung mit sozialer Auslauffrist angestrebt. 3. Es wird je Gebäude eine Einrichtungsleitung gemäß § 45 SGB VIII eingesetzt. 4. In der betrieblichen Auswirkung und zur Erfüllung des Zuverlässigkeitsprinzips wird die Stelle einer Fachbe- reichsleitung mit einem Stellenumfang von 65% ge- schaffen. Um die Tarifautomatik in SuE zu vermeiden, wird diese Stelle der Verwaltung zugeordnet. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Steuerungsauf- gaben der Kita-Betreuung der Fachbereichsleitung zuzuordnen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Stadtradeln Das Stadtradeln war auch dieses Jahr wieder ein vol- ler Erfolg. b) Gaslieferungen - Energieeinsparungen Auf Grund der reduzierten Gaslieferungen aus Russ- land hat sich die Verwaltung bereits intensiv damit beschäftigt, wie und in welchem Umfang in den ge- meindlichen Gebäuden (Rathaus, Schenk-Konrad-Hal- le, Kindergarten, Schule, Sporthallen) Energie einge- spart werden kann. TOP 04 Dorfplatz - Abstimmung Entwurf - Auftrag zur Ausschreibung der Baumaßnahme Bürgermeisterin Rürup berichtet: Im April 2018 wurden die Landschaftsarchitekten vom Büro 365° aus Überlingen mit einem Entwurf zur Neuge- staltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte beauftragt. Im weiteren Verlauf wurde dieser erste Entwurf den Ansprü- chen und Erfordernissen an den Baindter Ortskern ange- passt. Bürgerinnen und Bürger wurden in Informations- veranstaltungen über die Entwicklungen in der Ortsmitte, die sich aufgrund politischer Entscheidungen ergaben, eingebunden. Darüber hinaus konnte sich die Bevölkerung und Vertreterinnen und Vertreter der Vereine im Rahmen verschiedener Beteiligungsformate mit ihren Ideen und Anregungen für unsere Ortsmitte einbringen. Als Ergebnis wurde von den Landschaftsarchitekten ein Entwurf entwickelt, der einen breiten Zuspruch fand. Mit diesem nun vorliegenden Entwurf sollen die Bauarbei- ten für die Platzgestaltung ausgeschrieben werden. Für die Bauausschusssitzung am 01. August 2022 ist vorge- sehen drei Hauptmuster mit Granit aus europäischen Steinbrüchen vor dem Rathaus zu verlegen, so dass sich die Mitglieder des Bauausschusses ein erstes Bild ma- chen können, wie der Belag des Dorfplatzes in Zukunft aussehen soll. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Orts- kerns müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch die beiden Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Dies wurde bei der Gestaltung des Dorfplatzes mitbe- rücksichtigt. Nach schwierigen Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Behörden wurde nun eine Lösung gefunden. Der Umbau der beiden Busbuchten wird Teil der Ausschreibung sein. Mit Schreiben vom 14. Juli 2022 wurde der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass sie in das Förderprogramm ÖPNV aufgenommen wurde. Der Umbau der beiden Bushalte- stellen wird gemäß der Kostenschätzung ca. 480.000 € kosten. Dieser Betrag ergibt sich auch aufgrund des um- fangreichen Eingriffs in den Straßenraum. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde uns eine Förderung von ca. 100.000 € signalisiert. Sofern die Aufstockung im Landessanierungsprogramm bewilligt wird, die aktuell ansteht, ist bei Gesamtkosten von ca. 3.800.000 € (inklusive Bushaltestellen) eine För- derung von ca. 1.000.000 € (inklusive Förderung für Bus- haltestellen) zu erwarten. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung und der zugehörigen Kostenberechnung die Umgestaltung des Dorfplatzes auszuschreiben und umzusetzen. Das Büro 365° freiraum + umwelt wird mit den Leis- tungsphasen 5 - 7 beauftragt. 2. Die Pflasterung des Dorfplatzes erfolgt gemäß Mus- terfläche 3. TOP 05 Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Aus- legungsbeschluss des Bebauungsplans „Gewer- begebiet Mehlis“ - 6. Änderung und Erweiterung und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf Teilflächen der Flst. 1014 + 1015 Bürgermeisterin Rürup informiert das Gremium über fol- genden Sachverhalt: Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewer- begebiet Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Be- bauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wurde. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden neben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und Regenrückhaltung gebaut. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgese- hen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Bat- teriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspann- werk eine Batteriespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungspla- nes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungs- planänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Da der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB (Versorgungsflächen, einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zen- tralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung) ausweist, kann er nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) heraus entwickelt wer- den. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Nachdem die Unterlagen der Betreiberfirma vorlagen, fand ein Scoping-Termin mit Vertretern des Landrat- samtes, der Betreiberfirma, der Landschaftsplaner, der Bauleitplanerin und der Gemeinde statt, bei dem anste- hende Fragen geklärt wurden. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes muss nun der Aufstel- lungsbeschluss gefasst werden, sowie gleichzeitig der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ für den im Abgrenzungslageplan vom 12.07.2022 dargestellten Bereich sowie eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO im Planbereich „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ aufzustellen. 2. Der Bebauungsplanvorentwurf sowie der Vorentwurf des Umweltberichts werden gebilligt. 3. Der Gemeinderat beschließt auf dieser Grundlage gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behör- denanhörung durchzuführen. Hinweis: Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). TOP 06 Radschnellweg RS9 zwischen Baindt und Fried- richshafen- Vorstellung Entwurfsplanung Bürgermeisterin Rürup berichtet: Radschnellverbindungen sind ein wichtiges Instrument der Radverkehrsförderung und der angestrebten Ver- kehrswende, insbesondere auf der hoch belasteten Pend- lerachse im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Im Oktober 2017 wurde durch den Regionalverband daher eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Baindt und Friedrichshafen in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für insgesamt sechs Abschnitte jeweils zahlreiche Varianten möglicher Streckenverläufe untersucht, bewertet und diskutiert. Daraus wurde eine Vorzugstrasse entwickelt, die hinsichtlich der Realisierbarkeit, der Kosten und des Nutzens vertiefend betrachtet wurde. Im März 2019 wur- de der Abschlussbericht der Studie mit der Vorzugstrasse vorgelegt. Die Vorzugstrasse hat eine Länge von 29 km und erreicht auf 85 % der Gesamtstrecke die Qualitäts- standards für eine Radschnellverbindung. Mit einem Nut- zen-Kosten-Verhältnis von 2,0 wurde ihre Wirtschaftlich- keit nachgewiesen. Aufgrund der prognostizierten Nutzerzahlen übernimmt das Land Baden-Württemberg für die Abschnitte zwi- schen Weingarten und Ravensburg die Baulast der ge- planten Radschnellverbindung. Ebenso für die Ortsdurch- fahrt von Baienfurt. Zwischen Baindt und Baienfurt sowie in der Weiterführung in Richtung Friedrichshafen wurde die geplante Route als Radschnellverbindung in der Bau- last des Kreises eingestuft. Um zügig mit der Planung vor- anzukommen, hat der Regionalverband die Federführung für die Planung der gesamten Strecke übernommen und Fördermittel bei Bund und Land beantragt. Die Bewilli- gung der Fördermittel ist im Juli 2020 erfolgt. Anfang 2021 hatte der Regionalverband Bodensee-Ober- schwaben den Planungsauftrag für die Linienfindung und die Bildung sinnvoller Planungs- und Bauabschnitte für des RS 9 an die beiden Büros BERNARD Gruppe ZT GmbH und VIA eG vergeben. Ziel ist die Abstimmung und Fest- legungen der Linienführung der Radschnellverbindung, unter Beteiligung der Kommunen sowie der Bürgerschaft, sowie die anschließende Vorbereitung der weiteren Pla- nungsschritte. Die Bürgerbeteiligung wurde online im Zeitraum vom 22.07.2021 bis zum 17.09.2021 durchgeführt. Die Bürge- rinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, bestehende Trassenvarianten zu bewerten, neue Alternativen vorzu- schlagen sowie Hinweise zu Mängeln und Maßnahmen einzubringen. Insgesamt haben über 600 Personen an Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 der Beteiligung teilgenommen, wobei circa 50 Perso- nen den Abschnitt auf der Gemarkung Baindt bewertet und kommentiert haben. Die Ergebnisse der Beteiligung werden im Rahmen der Gemeinderatssitzung durch die Gutachter vorgestellt. Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse der Bürgerbe- teiligung überwiegend eine Bestätigung der Führung der Radschnellverbindung entlang der K 7951. Alternativ wur- de erneut eine Führung über die Wohngebiete (Baindter-/ Garten-/Küferstraße) vorgeschlagen, die bereits im Rah- men des Variantenvergleichs in der Machbarkeitsstudie untersucht und v.a. aufgrund der Umwegigkeit und der fehlenden Anbindung in Richtung Baienfurt nicht weiter- verfolgt wurde. Zur Überprüfung der Machbarkeit einer Führung des RS 9 im Zuge Marsweiler Straße sowie entlang der K 7951 wurde ein konzeptioneller Entwurf des Kreisverkehrs K 7951/Marsweiler Straße sowie die Fortführung des Rad- schnellweges über Radfahrstreifen in die Ortsmitte aus- gearbeitet und mit den Akteuren (Regionalverband, Land- kreis Ravensburg, Gemeinde Baindt) abgestimmt. Die Überlegungen zur Radschnellverbindung wurden auch im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Dorfplatzes bzw. der Erschließung des Fischerareals betrachtet. Die konzeptionellen Entwürfe werden im Rahmen der Ge- meinderatssitzung durch das Planungsbüro vorgestellt. Die Führung des RS 9 erfolgt auf dem Abschnitt zwischen Baienfurt und dem Kreisverkehr in Baindt straßenbeglei- tend zur K 7951 im Zweirichtungsverkehr. Der bestehen- de Weg ist hierzu mindestens auf eine Breite vom 5,00 m auszubauen und der Radverkehr am Knotenpunkt mit der Schachener Straße zu sichern. Am Kreisverkehr K 7951/Marsweiler Straße wird der Radverkehr über die bestehende Mittelinsel in den Mischverkehr übergeleitet. Alternativ können Radfahrende weiterhin die bestehende Unterführung nutzen. Die weitere Führung in die Marswei- lerstraße bis zum Dorfplatz verläuft über Radfahrstreifen mit einer Breite von ca. 2,00 m bis 2,70 m. Für den Kreis- verkehr im Zuge der K 7951 sind kleinere Markierungs- arbeiten, die eine Reduzierung der Geschwindigkeiten im Kfz fördern, vorgesehen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Trassenvariante im Zuge der Marsweiler Straße sowie parallel zur K 7951 für den Radschnellweg RS 9 auf der Gemarkung Baindt zu. Die beschlossene Trassenvariante ist Grundlage für die wei- teren Planungsschritte nach den Leistungsphasen der HOAI durch die entsprechenden Baulastträger. TOP 07 Einführung elektronisches Anordnungswesen - Unterzeichnung der Rechnungen per einfacher Signatur Kämmerer Abele berichtet: In der Gemeinde Baindt werden jährlich 8.800 Anord- nungsbelege nicht mehr ausgedruckt, sondern via einfa- cher Signatur unterzeichnet. Bereits seit Mitte Juli 2022 werden an fast allen Arbeitsplätzen der Verwaltung Zah- lungsanweisungen- und einnahmen sowie interne Ver- rechnungen elektronisch unterschrieben. Der Bereich Rechnungseingang vereinfacht die Organi- sation für den gesamten Rechnungslauf. Vom Postein- gang bis zum Kassenvollzug wird der Workflow in allen Stufen transparent abgebildet und effizient unterstützt. Der Rechnungseingang als zusätzliches Modul zu CIP-Ar- chiv bietet wesentliche organisatorische Unterstützung für den täglichen Arbeitsablauf. Dem Anwender wird dabei eine komplett elektronische Rechnungsverarbeitung ermöglicht. Vom Einlesen der elektronischen Rechnung bzw. dem Einscannen der Ein- gangsrechnung bis hin zum Kassenvollzug werden alle Bearbeitungsstufen abgebildet. Es kommen immer mehr Rechnungen in digitaler Form bei der Gemeinde Baindt an. ZUGFeRD-und x-Rechnungen (elektronische Rech- nungen) können direkt übernommen werden. Der Workflow wird sehr flexibel den spezifischen und organisatorischen Gegebenheiten angepasst. In Baindt werden alle Rechnungen zentral in der Kämmerei erfasst und vorkontiert. Der einzelne Sachbearbeiter übernimmt den Prüfungsvorgang (Anzahl, Lieferung, Rechnungsbe- trag etc.) und signiert die digitale Rechnung. Gemäß dem Vieraugenprinzip wird die Rechnung vom Kämmerer bzw. der Bürgermeisterin noch angeordnet. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass ab dem Einscan- nen der Vorgang beauskunftet werden kann. Die Erfas- sung zeitkritischer Sachverhalte (z. B. Skontofristen), Plau- sibilitätsprüfungen und Kommentarmöglichkeiten (ohne Veränderung am Dokument) ebenso wie Stapelbearbei- tung und digitale Signatur, erleichtern die tägliche Arbeit. Die Belege werden dauerhaft archiviert, sodass sie bei- spielsweise im Falle einer Rechnungsprüfung der Scan und die Unterschriften direkt geprüft werden können. Es wird bei den Unterschriften auf eine einfache elektroni- schen Sig natur (über Passwort) gesetzt. Es wird mit der elektronischen Anordnung und Archivie- rung eine revisionssichere Langzeitarchivierung erreicht. Die elektronischen Anordnungen (sachlich rechnerische Feststellung und Anordnung von Zahlungen) werden nicht mehr ausgedruckt. Bei Eingang der Rechnung wird diese, sofern diese noch in Papier eingeht, gescannt und von den zuständigen Mit- arbeitern per einfacher Unterschrift (Signatur mit Pass- wort) unterzeichnet. Durch diese Umstellung können ca. 20.000 Blätter Papier eingespart werden. Bei der digitalen Umstellung spielt der Klimaschutz neben der organisatorischen Übernah- me von ZUGFeRD-und X Rechnungen eine nicht unter- geordnete Rolle. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Einrichtung des elektroni- schen Anordnungswesen mit Unterzeichnung per einfa- cher Signatur zur Kenntnis. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden keine Ausfüh- rungen gemacht. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Juni 2022: Sonnenbrille silber/metall, Taschenbuch „Po- siealbumverse“, Einzelschlüssel mit gelbem Anhänger, Softshell-Jacke grau, T-Shirt dunkelblau, Juli 2022: Skateboard hellblau, Einzelschlüssel, Mountain- bike schwarz/weiß, August 2022: T-Shirt blau, Stockschirm grau, Fahrrad- schloss, Damenrad silber, Kinder-Schirmmütze rosa Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 20. August und Sonntag, 21. August Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 20. August Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Sonntag, 21. August Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 27. Juli 2022 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Irmgard Moosmann herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 29.07.2022 feierten die Eheleute Renate und Karl Volz das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 05.08.2022 feierten die Eheleute Kornelia und Alfons Amann das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. August 27.-28.08. 47. Reitturnier Reitplatz September 10.09. Open-Air-Kino MV Reitplatz 13.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 14.09. Seniorentreff BSS 16.09. Ehrenamtsfest SKH 23.09. Vesper Impulse BSS 24.09. Kinderbasar SKH 30.09. Jahreshauptversammlung SV SKH Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austräger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Haus- nummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95874647 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Segnung der Vorschüler Immer am Ende des Kindergartenjah- res müssen wir leider von vielen Kin- dern Abschied nehmen, von unseren Vorschülern. Ab September gehen un- sere „Großen“ neue Wege. Sie alle freuen sich jetzt schon auf die Schule. Damit der Gott die Kinder auf ihrem Lebensweg weiter- begleitet, segnete unsere Pastoralreferentin, Frau Regina Willmes, am 26. Juli jeden einzeln und bedachte sie mit allerbesten Wünschen für den neuen Lebensabschnitt. Auch die anderen Kinder und Erziher/-innen wurden von ihr mit einem Segenswunsch bedacht. Wir wünschen allen Kindern, Eltern und Gemeindemit- gliedern eine wunderschöne und erholsame Ferienzeit! Waldorfkindergarten Ahoi ihr Piraten, setzt die Segel ....und dann auf zum letzten Abschnitt eurer Reise Richtung Schule Nachdem unsere Vorschulpiraten auf ih- rem Ausflug mit einem Floß über den Zel- ler See gesegelt waren, wartete in der Fol- gewoche das nächste große Abenteuer auf unsere kleinen Piraten. Einen Abend im Kindergarten, wenn alle anderen daheim sind...was für eine Aufregung! Schon über den Tag erfüllte knisternde Aufregung die Luft der Schneeweißchengrup- pe. Und dann war es endlich soweit. Bereits eine halbe Stunde vorher standen die ersten Kinder in der abend- lichen Sommerhitze gespannt am Kindergartentor und warteten ungeduldig, in ihr Abenteuer starten zu dürfen. Als sich das Tor endlich öffnete, wollte ein bereits herrlich geschmückter Garten erkundet werden. Hier durften die Kinder den durstigen Kängurus Wasser bringen, mit den Lamas Kirschkerne um die Wette spucken und als Enten die leckeren Würmchen vor dem hungrigen Frosch ret- ten. Was für ein Spaß! Anschließend ging es auf zum reich gedeckten Buffet, welches die Eltern für die Kinder be- reitgestellt hatten. Da wurde nach Herzenslust geschlickt und geschleckt. Und dann... krawumm...ein lauter Krach in der Gruppe. Was war das? Ein Dieb, ein Geist oder doch nur die Putz- fee? Nein, unser kleiner Hauswichtel der Fritz-Fratz-Frie- derich war wieder einmal am Werk. Unter dem Chaos, das er angerichtet hatte, versteckte sich die Einladung für eine Schatzsuche. Eine Schatzsuche für Piraten, versteht sich! Schon ging es los, zu kniffligen Aufgaben durchs Baindter Naturschutzgebiet. Und natürlich waren unsere lieben See-Räuber erfolgreich und bargen eine herrliche Schatztruhe vergraben im tiefen Sand. Am Lagerfeuer warteten nun auch schon die Eltern, um gemeinsam den Schatz zu öffnen und den Abend gemütlich ausklingen zu lassen. So ging es an diesem Tag zu später Stunde für unsere Großen mit etwas müden aber leuchtenden Augen nach Haus, mit einer Schutzengelkette um den Hals und die Taschen gefüllt mit gold glänzenden Talern. Doch wer meint das war alles, der täuscht, denn das gro- ße Finale stand, eine weitere Woche später, noch bevor. Wie hatten die Kinder diesem großen Tag entgegenge- fiebert, hatten mit viel Fleiß und unnachahmlichem En- gagement das Märchen von Dornröschen als Theater- stück einstudiert und alle begonnenen Arbeiten zu Ende gebracht, um reich bepackt mit ihren Schätzen ihre Zeit im Kindergarten hinter sich zu lassen. Und während die Kinder nach einem festlichen Frühstück noch einmal aus- giebig im Garten spielten und tobten, wurde die Gruppe in ein Theater verwandelt, Kulissen aufgebaut und Zu- schauerreihen gestellt. Am Rande schmückten voll be- ladene Tische mit den Schätzen der Kinder den Raum. Zur Mittagszeit war es dann soweit. Während die Vor- schulkinder mit ihren Kostümen gespannt im Mittelraum warteten, füllten sich die Zuschauerplätze mit Eltern, Großeltern und Geschwistern. Mit dem Erklingen der Festglocke betraten der Prinz, die weisen Frauen und Männer und natürlich das Königs- paar samt Dornrößchen singend den Raum und erzähl- ten, sangen und sprachen ihre Geschichte vor einem ebenso staunend wie andächtig lauschendem Publikum. Tosender Beifall belohnte schließlich ihre wunderbare Darbietung. Mit einem süßen Geschenk bedachten die Vorschüler nun ihre kleineren Freunde; süße selbstge- machte Erdbeermarmelade wird an den Brötchentagen des kommenden Kindergartenjahres immer wieder an die ehemaligen Großen erinnern. Nach einem rührenden Rückblick auf die Kindergartenzeit eines jeden Einzelnen, wurden dann endlich die Vorschulkinderkronen verlie- hen und voll bepackt mit ihren Sachen, traten schließlich 9 stolze angehende Schulkinder gemeinsam mit ihren Eltern durch den Rosenbogen hinaus aus ihrer ach so schönen Kindergartenzeit. Im Garten luden Kinder und Eltern anschließend zum gemeinsamen Grillen. Als Dan- keschön für den Kindergarten gab es von den Eltern eine neue Bank für den Garten, mit all den Namen der Vor- schulkinder. Mit leckerem Essen, Musik, schönen Begeg- nungen, Tränen und Lachen endete dieser Tag und eine Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 wunderschöne gemeinsame Zeit. Doch in den Herzen bleiben viele, viele Erinnerungen, Erfahrungen und Dank- barkeit, die wir alle mit in unsere Zukunft nehmen dürfen ... und zwar kleine wie auch große Leute! Bücherei Öffnungstage in den Ferien Öffnungstage in den Ferien Montag, 22.08.22 15.00 - 16.00 Uhr Montag, 29.08.22 geschlossen Montag, 05.09.22 geschlossen Ab Montag, 12.09.22 gelten die normalen Öffnungszeiten Zur Information Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt Rentensprechtage in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Verbindung zum Renten- versicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden in der Rötenbacher Str. 24 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologi- sche Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschen- buch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ra- vensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Aus- gabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 38: Mehrwert im Mehrwegbecher Immer mehr Menschen greifen zum Einweg- becher, um ihren Kaffee unterwegs zu trinken. Doch dieser Trend hat negative Folgen für die Umwelt. Neben dem Ressourcenverbrauch verschmutzen viele der weggeworfenen Einwegbecher Straßen, öffent- liche Plätze und die Natur. Für die Herstellung der jährlich in Deutschland verbrauch- ten Coffee-to-go-Becher entstehen außerdem rund 48.000 Tonnen CO2-Emissionen. Einwegbecher werden nur wenige Minuten benutzt und sind schwer recycelbar. Darum: Machen Sie einen wiederverwendbaren Coffee- to-go-Becher zu Ihrem ständigen Begleiter. Daraus schmeckt der Fairtrade-Kaffee dann gleich noch- mal so gut. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 1. 2. 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Nachwachsende Rohstoffe Bauwende zum Holzhaus So nutzen Sie Holz umweltgerecht: Holz hat Einfluss auf Gesundheit und Stimmung. Eine Inneneinrichtung mit Holz senkt Blutdruck und Herzfrequenz und Würde man künftig beim Neubau statt Stahlbeton natürliche Rohstoffe wie Holz oder Bambus nutzen, ließen sich enorme Mengen klimaschäd- licher Emissionen vermei- den. Überdies würde eine dauerhafte „CO2- Senke“ entstehen. So die Botschaft des internationalen Projekts „Bauhaus der Erde“. Initiator dieser For- mel „Holz statt Be- ton“ ist Hans Joachim Schellnhuber, der Grün- der des Potsdam Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) und persönliche Ex-Berater von Angela Merkel. Verstanden hatte die Physikerin als Kanzle- rin alles, was Schellnhuber riet, doch durch- setzen konnte sie nichts davon. Nun will der ehemalige Klimamodellierer nicht mehr nur warnen, was passieren könnte, wenn wir so weitermachen, sondern vielmehr darin über- zeugen, was jetzt zu tun ist: „gezielt auf Holz, Bambus, Hanf, Lehm und andere Materi- alien ohne schweren CO2-Rucksack setzen“. Denn anders als der Bestandteil von Beton – Zement bzw. Kalk, der bei hohen Tempe- raturen gebrannt wird und viel CO2 freisetzt, genauso wie Stahl im Hochofen – bin- det das Holz das Treibhausgas. Doch je interessanter Holz für die Bauindustrie wird, desto größer der Druck auf den Wald. Forciert das nicht die Rodung der Wälder? „Nein, auf keinen Fall“, sagt Schellnhuber: „Wir müssen weltweit ins- besondere degradierte Flächen aufforsten, um darüber CO2 neu zu bin- den.“ Wälder nehmen fast ein Drittel der vom Menschen ausgestoßenen CO2-Mengen auf. Es müsse Schluss damit sein, Stahl und Beton zu verbauen, der nicht vernünftig wiederver- wertet werden könne, so der Klimaforscher. Dagegen würde unsere Nordhalbkugel bei guter Waldwirtschaft genügend Biomasse anbieten, um Neubauten mit Holz zu be- dienen. Schellnhubers Idee sieht eine orga- nische Architektur vor, deren nachwachsen- de Rohstoffe im dynamischen Gleichgewicht entnommen werden. Das setze einen Nach- fragemarkt für den Waldbestand voraus, der sich trotz Nutzung positiv entwickele, so die Vision Schellnhubers. „Die geerntete Biomasse wird in langlebigen Produkten wie Brettsperrholz oder chemiefreien Möbeln gespeichert.“ Damit entziehe man der Atmo- sphäre wieder einen Teil des CO2, das durch fossile Energiewirtschaft ausgestoßen wurde. Tatsächlich werden Holzhäuser ja auch im- mer beliebter. Das bislang höchste mit 34 m steht in Heilbronn und hat zehn Stockwerke (s. Bild): Es sollen darin 480 Fichtenstämme, die je 25 m hoch waren und 40 cm durch- maßen, verbaut worden sein, insgesamt 1 500 m3 Holz. Getoppt werden soll das 2023 durch einen 65 m hohen Holzbau in der Hambur- ger Hafen-City: Dafür werden 5 500 m3 Bau- holz benötigt. Und eines fernen Tages Mitte der 2030er Jahre soll auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel in Berlin ein überwiegend aus Holz bestehendes Quartier mit 5 000 Wohnungen entstehen. Ginge es nach Schellnhuber, sollen das keine Leucht- turmprojekte und Unikate bleiben, sondern Vorbilder für massenhaften Holzbau. (tb) https://bauhauserde.org/resources Datengrundlage zur Verfügbarkeit von Holz als Baustoff: https://www.umweltbundesamt.de/ publikationen/potenziale-von-bauen-holz damit den Stresspegel, während Konzentra- tion, Aufmerksamkeit und Kreativität zu- nehmen. Ob es nun die im Holz enthaltenen ätherischen Öle, die freundlichere Lichtat- mosphäre oder die geringere elektrostatische Aufladung sind, die diese Effekte bewirken – wir sollten diese nutzen, um unser Leben zu bereichern und das Klima zu schützen. Besser ein Siegel als kein Siegel. FSC (Forest Stewardship Council) oder PEFC (Pan-European Forest Certification) kennzeichnen Produkte, die aus nachhal- tiger Holzwirtschaft stammen. Im Vergleich fallen die PEFC-Kriterien hinter denen des FSC zurück. Bei PEFC würden auf Basis ei- ner Selbstauskunft teilweise Waldregionen pauschal bewertet, bemängelt das Umwelt- bundesamt. Im Jahr 2021 wurden 79,2 Pro- zent der deutschen Waldfläche nach PEFC und 12,9 Prozent nach FSC bewirtschaftet. Auf Tropenholz verzichten. Auch Re- genwald kann nachhaltig bewirtschaftet werden. Wird damit vor Ort Geld verdient, kann es vielleicht illegale Abholzungen ver- ringern. Doch sollte man besser auf Produkte aus heimischen Hölzern zurückgreifen: z.B. Buche, Robinie, Lärche oder Fichte. Tropen- hölzer erkennen Sie an ihren exotischen Na- men wie Akazie, Mahagoni, Meranti, Teak und Wenge. Auch Bezeichnungen wie Edel- holz, Hartholz, Echtholz und Plantagenholz deuten auf tropische Herkunft hin. Vom Baum zum Möbelstück. Set- zen Sie statt billiger Massenproduktion auf das traditionelle Tischlerhandwerk und auf Möbel aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Ökologische Möbel sind teurer in der An- schaffung, werden aber viele Generationen glücklich machen: der Schreibtisch aus Mas- sivholz, der Küchenstuhl, der aus der Reihe tanzt, oder die geräumige Truhe im Eingang. Beim Grillen möglichst heimische Holzkohle verwenden und auf Sie- gel achten. In jeder dritten Grillkohle steckt Tropenholz, stellte Stiftung Warentest fest. Nutzen Sie Holzprodukte, um pla- stikfreier zu leben. Zum Beispiel mit Kochlöffeln aus Holz, hält oft länger und gibt keine ungesunden Stoffe ab. Auch Zahnbür- sten gibt es aus Holz oder Bambus – mit Bor- sten aus nachwachsenden Rohstoffen. Weitere Tipps unter https://utopia.de/tag/holz/ Fo to : E be rh ar d / A do be S to ck Nachwachsende Rohstoffe - Bauwende zum Holzhaus Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 (Klima-) Spartipp des Monats August: (Bildschirm) Ganz aus, ist das Neue voll IN Ob daheim oder im Büro, wenn wir für längere Zeit den Raum verlassen ist es wichtig, immer den Bildschirm und Rechner in den Energiesparmodus zu versetzen, beziehungsweise komplett auszuschalten und herunterzufahren. Das Herunterfahren des Rechners lohnt sich stromver- brauchstechnisch und damit auch aus Klimasicht bereits ab 15 Minuten, also beispielsweise bei den 30 bis 45 Minu- ten einer üblichen Mittagspause oder aber, wenn daheim mal etwas Längeres dazwischenkommt. Zudem sorgt ein regelmäßiger Neustart des Rechners dafür, dass dieser wieder schneller und zuverlässiger laufen kann. Natürlich kann es immer mal vorkommen, dass verges- sen wird den Bildschirm auszuschalten oder den Com- puter herunterzufahren. Hier kann daher ein einfacher Merksatz helfen: Gehst du für länger aus dem Raum hinaus, schalt´ auch Rechner und Bildschirm aus! Wir wäre es daher mit dem einprägsamen Motto: Einfach mal abschalten. Aber auch die Verwendung des Energiesparmodus bringt schon sehr viel, denn eigene Stromverbrauchmessungen haben ergeben, dass Rechner im Betrieb 20 W in der Stunde verbrauchen, aber im Energiesparmodus ledig- lich 0,5 Watt. Beim Aktivieren dieses Modus gibt es also erhebliche Energieeinsparpotenziale. Wer als eine Art private Wattsparchallenge durchführen möchte, dem ist das Beherzigen dieser Tipps dringend zu empfehlen. Natürlich ist es neben Rechner und Bildschirm auch genauso wichtig, andere elektronische Geräte wie Drucker, Fernseher, Mikrowellen und viele weitere eben- falls auszuschalten, wenn diese nicht verwendet werden. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Stiftung Liebenau Ravensburg Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Bundesverband Deutscher Milchviehhalter Ist unser Gentechnikzuschlag in Gefahr? auf dem Podium: Bärbel Endraß, Bäuerin, Aktionsbündnis gentechnikfreie Landwirtschaft Baden-Württemberg Maria Heubuch, Bäuerin, ehemalige Abgeordnete des Europäischen Parlamentes Herzliche Einladung zum Milchbauernabend Freitag, 26. August 2022 um 20 Uhr Festzelt in Baindt Die Europäische Union möchte die Gesetze zur Agrogen- technik aufweichen. Bestimmte Gentechniken sollen aus dem Gentechnikgesetz herausgelöst werden. Dadurch würden wichtige Zulassungsvoraussetzungen wie die Ri- sikobewertung, Kennzeichnungs- und Haftungsregeln wegfallen. Doch was würde das für unsere Höfe und un- sere alltägliche Arbeit bedeuten? Kann die Koexistenz und der Wettbewerbsvorteil der gentechnikfreien Produktion erhalten werden? Und was wären die wirtschaftlichen Folgen für unsere Betriebe? Über weitere Probleme für die Praxis und Hintergründe einer solchen Gesetzesderegulierung möchten wir mit allen Interessierten diskutieren. Landratsamt Ravensburg Affenpocken – Gesundheitsamt bietet Beratung an Das Gesundheitsamt des Landkreises bietet Personen, die Fragen zum Thema Affenpocken haben, eine Beratung an. Die aktuellen Kontaktdaten und Sprechzeiten sind unter www.rv.de/ge-beratung abrufbar. Anträge auf ESF-Förderung bis zum 15. September 2022 möglich Der Landkreis Ravensburg erhält für das Jahr 2023 einen Betrag in Höhe von 208.580 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verbesserung der Beschäftigungslage. In der Förderperiode 2021 - 2027 ist es das Ziel, auf re- gionaler Ebene die aktive Inklusion mit Blick auf die Ver- besserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktive Teilhabe zu fördern sowie die Beschäftigungs- fähigkeit insbesondere von benachteiligten Gruppen zu erhöhen. Hierbei soll der Fokus auf der Zielgruppe der er- ziehenden Frauen und ihrer minderjährigen Kinder liegen. Die Förderung benachteiligter Schülerinnen und Schüler soll ein weiterer Schwerpunkt sein. Freie Träger/innen, die entsprechende Projekte um- setzen möchten, können ihre Anträge bis zum 15. Sep- tember 2022 bei der Landeskreditbank Baden-Würt- temberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einreichen. Die Antragsformulare können unter https://zuma.l-bank.de/zuma heruntergeladen werden. Es können nur Anträge bewilligt werden, bei denen die planmäßige Zahl der Teilnehmenden mindestens 10 Per- sonen beträgt. Weitere Informationen gibt es unter www.rv.de/esf . An- sprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Tel.: 0751 85- 8135, E-Mail: c.oberem@rv.de. Agrarreform ab 2023 - Infoabend des Landwirtschaft- samtes am Donnerstag, 25. August um 20 Uhr Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg informiert am Donnerstag, 25. August über die Vorgaben der Agrarreform (GAP) ab 2023. Die Veranstaltung findet online statt, Beginn ist um 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Die Teilnahme erfolgt über folgenden Link: www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la Die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik 2023 bringt einige Änderungen mit sich. Derzeit herrscht noch keine Rechtsverbindlichkeit, die wesentlichen Punkte sind aber geklärt. Im Rahmen des Infoabends werden Mit- arbeitende des Landwirtschaftsamtes über die Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) als Voraussetzung für den Erhalt der Betriebsprämien informieren und alles Wichtige zu den neuen freiwilligen Ökoregelungen und den Änderungen bei den FAKT-Maßnahmen erläutern. Das Landwirtschaftsamt Ravensburg freut sich über rege Teilnahme. Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Ge- wässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravens- burg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 19. September verlängert. Aufgrund der hochsommerlichen Wetterlange sanken die Pegelstände über mehrere Wochen kontinuierlich und erreichten dabei bei vielen Gewässern ein kritisches Ausmaß. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewäs- ser, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Er- wärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg verlängert deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen, schreibt dazu das Landratsamt in seiner Pressemitteilung. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt Ravensburg legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 19.09.2022. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert, so das Landratsamt, das zugleich darauf hinweist, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamtes (www.rv.de) unter der Rubrik öffent- liche Bekanntmachungen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Familien- und Betriebshilfe In neun Monaten zum Berufsabschluss Die Akademie der Maschinenringe bietet in einem Lehr- gang die Ausbildung zur Hauswirtschafterin an. Start ist am 29. August 2022 Wer sich selbst oder seine Mitarbeiter als Hauswirtschaf- ter/in ausbilden lassen will, ist bei der Akademie der Ma- schinenringe genau richtig aufgehoben. Am 29. August 2022 startet der Lehrgang „Vorbereitung auf die Exter- nenprüfung zum/zur Hauswirtschafter/in in Teilzeit nach § 45.2 BBIG“. Die Teilnehmer können sich aus dem ge- samten Bundesgebiet anmelden und erwerben binnen neun Monaten Blockunterrichts einen anerkannten Be- rufsabschluss. Innerhalb dieses Zeitraums nehmen die Schüler/innen an zehn einwöchigen Online- Seminaren und drei Praxis- Blöcken teil. „Ich fange noch einmal von vorne an“ Kirsten Apelt vom Maschinenring Böblingen-Calw hat die Ausbildung bereits 2021 in Angriff genommen und die Teil- nahme nicht bereut. „Für mich war es ein großer Schritt zu sagen: Ich fange noch einmal von vorne an, sortiere mein Leben neu. Und da gehört auch eine Ausbildung dazu“, berichtet sie. Ausgebildete Hauswirtschafter/innen kennen sich mit ge- sunder Ernährung und der Speisenzubereitung aus, mit Hygiene, Reinigung und Umweltschutz. Sie übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von Personen in privaten Haushalten, sozialen Einrichtungen oder Unternehmen. Die Qualifizierung „Vorbereitung auf die externe Prüfung zum/zur Hauswirtschafter/in“ bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, einen schulischen Ab- schluss zu erwerben, ohne den Bildungsgang an einer Schule besucht zu haben. Chancen auch für Maschinenringe Denn die Voraussetzungen für die Zulassung zur Exter- nenprüfung und die Anforderungen in der Prüfung selbst entsprechen denen der regulären Bildungsgänge. Mit dem Abschluss finden Hauswirtschafter/innen Beschäftigun- gen in landwirtschaftlichen Betrieben, aber eben auch bei den Maschinenringen. Joachim Hilt, Geschäftsführer im Maschinenring Ulm- Heidenheim, sieht in der Qualifi- zierung eine große Chance, die drohenden Lücken beim hauswirtschaftlichen Nachwuchs zu schließen. 40 Prozent seiner aktuellen Fachkräfte gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand - und beim Nachwuchs sieht es mau aus. „Wir würden gerne mehr Quereinsteigerinnen beschäftigen“, sagt Joachim Hilt, aber ohne passenden Abschluss sei das kaum möglich, weil die Sozialversiche- rungsträger für ungelernte Kräfte unwirtschaftlich nied- rige Stundensätze zahlten. Die Qualifizierung ermögliche es den Bewerberinnen dagegen, als Fachkraft beim Ma- schinenring einzusteigen. Der Lehrgang findet zum größ- ten Teil in einem virtuellen Klassenraum statt. So können die Teilnehmer/innen ortsunabhängig am Unterreicht teilnehmen. „Die erste Woche Online- Schulung war eine enorme Herausforderung“, gibt Kerstin Apelt unumwun- den zu. „Aber in der zweiten Woche habe ich mich schon richtig wohl gefühlt“, fügt sie sofort hinzu. Der Lehrgang dauert in der Regel 40 Wochen und findet in ganztätigen Blöcken statt. Dazu gehören auch zwölf Praxistage, an de- nen die Teilnehmer/innen das Gelernte direkt anwenden. Staatliche Förderung möglich Um an dem Online-Lehrgang teilnehmen zu können, müssen die Interessenten mindestens viereinhalb Jah- re hauswirtschaftliche Tätigkeit im eigenen oder ei- nem Fremdhaushalt nachweisen können und über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Die Kos- ten für die Ausbildung übernimmt der Maschinenring, wenn ein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wer sich für das Angebot der Akademie der Maschi- nenringe interessiert, findet weitere Informationen zur Anmeldung und zu Fördermöglichkeiten im Netz unter https://akademie.maschinenring.de/seminar/hauswirt- schaft/. Hier können auch individuelle Beratungstermine vereinbart werden. Weitere Informationen zur Ausbildung und Arbeit von Haus- wirtschafter/innen finden sich im Video „Unscheinbare Hel- dinnen“ im Youtube-Kanal der Maschinenringe Deutschland unter https://www.youtube.com/watch?v=Go8VZBah-50 Familien- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Wir übernehmen die täglichen Aufgaben im Haushalt und landwirtschaftlichen Betrieb bei Krankheit, Krankenhaus- und Kuraufenthalt, Schwangerschaft und Entbindung, Betreuung von pflegenden Angehörigen. Kontakt: Ulrike Reiter, Telefon 07585/9307-11 und 0171/2043920 oder E-Mail u.reiter@mr-ao.de Deutsche Rentenversicherung Betrugsversuche nehmen wieder zu Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg hatte bereits im Mai darüber informiert, dass Trickbetrüger mit einer neuen Masche versuchen, an das Geld von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Durch die Medienberichterstattung kam es für kurze Zeit zu keinen neuen Fällen. In den letzten Tagen meldeten sich jedoch wieder besorgte Versicherte beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger und schilderten erneut den Betrugsversuch: Die Angerufenen wurden allesamt über ihre private Mobilfunknummer kontaktiert. Mit einer Ban- dansage einer angeblichen Strafverfolgungsbehörde wird dann suggeriert, dass die Sperrung der Sozialversiche- rungsnummer drohe. Um dies zu verhindern, müsse man sich per Menüwahl zu einem persönlichen Ansprechpart- ner bei der DRV weiterverbinden lassen. Die DRV Baden-Württemberg warnt nochmals ein- dringlich vor solchen Anrufen. Eine Sperrung von So- zialversicherungsnummern oder -daten wird niemals vorgenommen. Ebenso kontaktiert der gesetzliche Ren- tenversicherungsträger seine Kundinnen und Kunden in dieser Form nicht. Besondere Vorsicht ist auch ge- boten, wenn am Telefon die sofortige Überweisung von Geldbeträgen gefordert wird. In solchen Fällen sollte man auf jeden Fall sofort die Polizei informieren (www.polizei-bw.de/internetwache). Zur Sicherheit bietet die DRV Baden-Württemberg unter seiner kostenlosen Servicenummer 0800 1000 480 24 die Möglichkeit, Unsicherheiten zu klären. Weitere Methoden der Betrüger sowie Verhaltenstipps bietet der kostenlose Flyer »Vorsicht Trickbetrüger«. Dieser kann heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Weitere Informationen können Sie auf unserer Internetsei- te unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Anträge bis 30. September 2022 stellen Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Aus- gleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzver- sorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forst- wirtschaft (ZLA) aufmerksam. Anspruch hierauf hat, wer eine Rente aus der gesetzli- chen Rentenversicherung bezieht und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungs- pflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen. Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungs- werkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleis- tung stellen. Die maximale Geldleistung beträgt zurzeit monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge sind bis zum 30. September 2022 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2022 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungs- ansprüche vor dem 1. Juli 2022 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse für Ar- beitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druselt- alstraße 51, 34131 Kassel (Tel.: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, E-Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.zla.de. ZLA Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. August - 28. August 2022 Gedanken zur Woche Nahe sein Man muss den Blumen, Gräsern und Schmetterlingen Auch noch so nah sein wie ein Kind, das nicht viel über sie hinweg reicht. Friedrich Nietzsche Samstag, 20. August 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Hery 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 21. August- 21. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Eduard Gelzenlich- ter, Adalbert Berger, Maria Bentele geb. Hart- mann, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Jahrtag: Pfarrer Emil Kunz) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Felix Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Dienstag, 23. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Mittwoch, 24. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 25. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 26. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 27. August Kein Gottesdienst Sonntag, 28. August - 22. Sonntag im Jahrkreis 09.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (†Christina und Wendelin Fetsch, Ludmilla und Rochus Illenseer, Christina und Wendelin Hatzenbüller, Kurt Brug- ger, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Pia und Baptist Heilig, Thea Kränkle, Familie Feyrer, Helene und Adelbert Steinhauser, Rosemarie Sterk, Franz Jung, Jahr- tag. Klementine Gelzenlichter) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr BITTE BEACHTEN! In der Zeit vom 23. August bis zum 09. September 2022 ist das Pfarrbüro nur am Dienstag und am Freitag von 9.30 - 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Frauenbund Baienfurt 10.9.22: Oberschwäbischer Pilgerweg 2022 Von Hittelkofen nach Bad Waldsee Nachdem wir uns im vergangenen Jahr nicht auf den Weg machen konnten, möchten wir in diesem Jahr wie- der gemeinsam eine Etappe auf dem Oberschwäbischen Pilgerweg gehen. Wir starten in Hittelkofen, wo unsere letzte Etappe endete und pilgern nach Bad Waldsee. Auf dem abwechslungsreichen Weg durch Wald und Feld entdecken wir wieder ein neues Stück Oberschwabens. Zwischendurch legen wir immer wieder eine Pause ein. Hannelore Illchmann wird uns wieder mit spirituellen Im- pulsen begleiten. Jede sorgt selbst für ihr Rucksackvesper. Leider konnten wir auf der Strecke kaum Bänke, bzw.Sitz- gelegenheiten finden, deshalb ist es sehr sinnvoll, wenn entsprechende Sitzunterlagen mitgeführt werden. Bitte auch an Insektenabwehr denken!!! Der Rückweg muss organisiert werden, deswegen bitte rechtzeitig anmelden. Samstag, 10. September 2022 Start: 9.30 Uhr, Hittelkofen (Nähe Haisterkirch), Park- platz gegenüber Gasthof Rose Ziel: Bad Waldsee, Strecke: ca. 10 km Gehzeit etwa 3 Stunden Zum Abschluss gemütliche Einkehr im Landgasthof Rose Anmeldeschluss: Freitag, 2. September 2022 bei Elisabeth Muschel, Tel. 0751 52720. Donnerstag, 25.8.2022 Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Die Vorstandschaft Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wohl dem Volk, dessen Gott der HERR ist, dem Volk, das er zum Erbe erwählt hat! Ps 33,12 Sonntag, 21. August 10. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 28. August 11. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 18.00 Uhr Weingarten Bibeltreff in der Ev. Stadtkirche ---------- Gedanken zur Woche Kernaussage: „Höre, Israel, der Herr ist unser Gott“: So be- ginnt das Schema Israel, das Grundbekenntnis des Volkes Israel. Am 10. Sonntag nach Trinitatis, dem Israelsonntag, geht es um das Verhältnis und die bleibende Verbindung zwischen Christentum und Judentum. Gottes erwähltes Volk Israel - ein von Konflikten gebeuteltes Land. Eine grauen- volle Geschichte, die Deutschland und Israel trennt und verbindet. Israel - Ursprung des Christentums, verach- tet und idealisiert, bewundert und verfolgt. All diese Fa- cetten spielen am „Israelsonntag“ eine Rolle. Er erinnert seit dem 16. Jahrhundert an den Gedenktag der Zerstö- rungen des Jerusalemer Tempels. Doch während in der Vergangenheit die Überlegenheit des Christentums de- monstriert wurde, stehen heute die Trauer über das Un- recht, das den Juden angetan wurde, sowie die heutigen guten Beziehungen zwischen Juden- und Christentum im Vordergrund. So kann der Israelsonntag auf zwei ver- schiedene Weisen begangen werden: Als Bußtag (Farbe: violett) als Gedenktag der der Zerstörung Jerusalems oder als Tag der Besinnung auf die Verbundenheit zwi- schen der Kirche und Israel (Farbe grün). Denn vieles von dem, was Jesus gelehrt hat, ist nur aus dem Judentum zu verstehen: So die Frage nach dem höchsten Gebot oder die Bedeutung des Gesetzes. Das Volk Israel spielt eine herausragende Rolle in der Geschichte Gottes mit den Menschen. Und auch wenn wir nicht wissen, was Gottes Plan mit den beiden Religionen ist, so bleibt Israel doch Gottes auserwähltes Volk. (Text von der Internetseite: Kirchenjahr-evangelisch.de) ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! ---------- Offener Bibeltreff Am Sonntag, 28. Au- gust um 18.00 Uhr, findet in der evang. Kirche in Weingar- ten wieder ein offener Bibeltreff statt. In der Reihe zum Lukas-Evangelium spricht Prädikant Ulrich Warth zum Gleichnis vom „barmherzigen Samariter“ (Lukas 10, 25-37) Die evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft „Die Apis“ lädt Interessierte herzlich ein. ---------- Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 22.08. Hubert Gärtner: „Menschen in der Stadt“ - Aquarell 29.08. Christa Welle-Lebherz: „Herbstliches Stillleben mit Obst“ 05.09. Monika Franz: „Große Kunst auf kleinen Steinen“ 12.09. Irmgard Schwarzat: „Kräuterkränze im Teller“ frische Kräuter immer parat 19.09. Claudia Strittmatter: „Buchstaben-Collage auf Prägefolie“ 26.09. Sonja Tratzyk: „Salatbombe - blühende Explosion“ Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Unglückliche Niederlage zum Auftakt SV Baindt - SV Kressbron 1:3 (1:1) Nur sieben Wochen nach dem letzten Pflichtspiel in der Kreisliga A, stand für den SV Baindt am Sonntagnachmittag bereits das Auftaktspiel in der Bezirksliga an, in welche man in der Vorsaison souverän aufgestiegen war. Mit dem SV Kressbron empfing man den Drittplatzieren aus der vorangegangen Bezirksliga-Saison an der Klos- terwiese. Jedoch musste auf beiden Seiten urlaubsbe- dingt auf wichtiges Personal verzichtet werden und so fehlte beim SVB unter anderem Kapitän Phillip Thoma und Neu-Trainer Jens Rädel, der vom neuen Co-Trainer Michael Gauder an der Seitenlinie vertreten wurde. Mit der Rückkehr in die Bezirksliga war dem Aufsteiger aus Baindt die Nervosität in den Anfangsminuten aller- dings deutlich anzumerken, was die Gäste bereits nach vier Minuten zu bestrafen wussten. Nach einem Ballver- lust im Mittelfeld, schaltete der SVK schnell um und Kü- cükler vollendete einen schnörkellosen Spielzug zum 0:1. Der frühe Gegentreffer schien jedoch wie ein Weckruf für die Baindter Mannschaft zu sein, die das Spielgeschehen im Anschluss mehr und mehr an sich riss. So hatte Philipp Kneisl nach einer guten Viertelstunde die erste aussichts- reiche Gelegenheit, die vom Keeper der Gäste entschärft werden konnte. In der 20.Minute belohnte sich der SVB dann aber für seine Bemühungen. Erneut war es Kneisl, der aus halblinker Position an Ball kam und diesen mit viel Effet auf den zweiten Pfosten flankte. Dort verpasste Konstantin Knisel es zwar die Kugel über die Linie zu drü- cken, jedoch prallte der Ball mithilfe des Pfostens Jonat- han Dischl vor die Füße, der das Spielgerät aus wenigen Metern unter die Latte drosch. Angetrieben vom verdien- ten Ausgleichstreffer, kombinierte sich der SV Baindt in der Folge immer wieder ansehnlich durchs Mittelfeld und hatte in Person von Dischl zweimal sogar die Möglichkeit in Führung zu gehen. Sein erster Abschluss ging knapp über das Tor, wenig später schloss der Baindter Stürmer etwas zu überhastet mit der Pike ab. Somit ging es mit einem umkämpften 1:1 in die Halbzeit- pause, aus welcher der SVK deutlich verbessert zurück- kam. Die Baindter Mannschaft hingegen verschlief den Start in den zweiten Durchgang und musste, wie bereits in der ersten Halbzeit, erneut ein schnelles Gegentor hin- nehmen. Nach einem langen Pass hinter die Baindter Vie- rerkette, versenkte Schmid den zuvor clever abgelegten Ball eiskalt im rechten Kreuzeck (51.). Im Gegensatz zur Baindter Reaktion auf den frühen Gegentreffer in der ersten Halbzeit, schien die Moral zunächst etwas gebro- chen, wodurch sich immer wieder kleinere Ungenauigkei- ten und Abspielfehler in das Baindter Spiel einschlichen. Der SVK verteidigte die Führung hingegen sehr clever und hätte nach dem ein oder anderen Kontern die Ent- scheidung herbeiführen können. Da es dem SVB in der zweiten Halbzeit kaum noch gelang sich gefährlich vor das Tor der Gäste zu kombinieren, versuchte man in der Schlussviertelstunde mit vier Wechseln nochmal alles nach vorne zu werfen und hatte durch Dischl auch die erste gute Chance im zweiten Durchgang - sein Schuss ging jedoch nur ans Außennetz. Nachdem der aufgerück- te Innenverteidiger Michael Brugger kurz vor Schluss die letzte Möglichkeit für die Baindter knapp vergab, sorgte der SVK in der Nachspielzeit schlussendlich mit dem 1:3 für die Entscheidung (90+3.). In einer engen und umkämpften Partie präsentierte sich der SV Kressbron abgeklärter und reifer als der Aufstei- ger aus Baindt und zeigte sich vor allem vor dem Tor unheimlich effizient. Für den SVB gilt es in den kommen- den Wochen an die gute Leistung aus der ersten Halbzeit anzuknüpfen, in der man sehr spielfreudig und engagiert auftrat und mit etwas mehr Zielstrebigkeit sogar die Wei- chen auf Sieg hätte stellen können. Es spielten: Benjamin Walser - Jan Fischer, Michael Brug- ger, Tobias Szeibel, Lukas Walser (69.Marc Bolgert) - Ylber Xhafa (69.Nico Geggier), Mika Dantona, Marko Szeibel, Konstantin Knisel (62.Max Schmidt) - Jonathan Dischl, Philipp Kneisl (81.Ferhat Ünalan) SV Baindt II - SV Blitzenreute 3:2 (2:0) Torschützen: Keppeler, Capelli (2x) SVB verpasst ersten Sieg denkbar knapp VfL Brochenzell - SV Baindt 1:1 (1:1) Im zweiten Spiel nach der Rückkehr in die Bezirksliga gas- tierte der SV Baindt beim VfL aus Brochenzell. Wie der SVB verlor auch der Gastgeber sein Auftaktspiel, gegen den SV Mochenwangen, ziemlich unglücklich, wodurch beide Teams nun den ersten „Dreier“ der Saison einfahren wollten. Aufgrund von Urlauben und Verletzungen muss- te der wieder aus dem Urlaub zurückgekehrte Baindter Trainer Jens Rädel etwas improvisieren und so begann etwa Stürmer Kneisl als Linksverteidiger. Zudem rück- ten Luca Wetzel, Marc Bolgert, Phillip Thoma und Philipp Boenke neu in die Startelf. Trotz der Umstellungen, startete der SVB selbstbewusst in die Partie und hatte nach fünf Minuten in Person von Jonathan Dischl die erste aussichtsreiche Abschlusschan- ce. Während der VfL vor allem mit langen Bällen auf Mit- telfeldmann Hirscher agierte, versuchte der SVB nach Ballgewinn immer wieder schnell umzuschalten. Dieses Vorhaben sollte in der 20.Minute erfolgsbringend sein. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Nach einer Balleroberung im Zentrum spielte Mika Dan- tona Boenke mit einem schönen Ball hinter die Viererkette frei. Der Routinier trieb den Ball in den Strafraum, ließ den heranstürmenden Verteidiger mit einem cleveren Haken aussteigen und vollendete zur verdienten Führung der Baindter. Und auch in der Folge war es weiterhin nur die Baindter Mannschaft, die sich Chancen herausspielen konnte. Erst legte sich Dischl, nach einer feinen Direkt- kombination über Boenke und Jan Fischer, den Ball im 1 gegen 1 mit dem Torwart einen Tick zu weit nach vor- ne und wenig später scheiterte nach einem langen Ball von Ylber Xhafa Boenke aus halbrechter Position am glänzend reagierenden Torhüter der Gäste. Doch so gut die ersten 43 Minuten der Partie aus Baindter Sicht auch waren, so unglücklich verliefen die letzten Minuten der ersten Halbzeit. Während Keeper Luca Wetzel die erste wirkliche Chance der Brochenzeller noch stark parieren konnte (43.), verschlief Sekunden später die Baindter Ab- wehr einen Einwurf auf der linken Abwehrseite und Pfister konnte nach einer Flanke unbedrängt aus kurzer Distanz zum Ausgleich einköpfen (44.). Nur wenige Augenblicke später verhinderte Wetzel dann sogar den Doppelschlag (45+1). Zu allem Übel verletzte sich in dieser Aktion Innen- verteidiger Tobias Szeibel vermutlich auch noch schwerer, wodurch dieser im zweiten Durchgang durch „Trainigs- weltmeister“ Denis Schimanowski ersetzt werden musste. Mit Beginn der zweiten Halbzeit gelang es dem SVB aber wieder dem Spiel seinen Stempel aufzudrücken, wobei sich mehr und mehr ein Privatduell zwischen VfL-Keeper Beck und der Baindter Angriffsreihe entwickelte. Mit star- ken Paraden gegen Dischl und Boenke verzweifelte der SVB zunehmend am starken Rückhalt der Gastgeber und spätestens nachdem dieser auch noch einen abge- fälschten Abschluss von Thoma mit dem Kopf über die Lanke lenkte, fragte sich der Baindter Anhang wie man hier überhaupt nochmal ein Tor erzielen sollte. Eventuell wäre dieses Vorhaben vom Elfmeterpunkt etwas leichter gefallen, doch sowohl bei einer klaren Schere gegen Stür- mer Dischl als auch bei einem Handspiel im Strafraum des VfL blieb der Pfiff aus. Jedoch hatte auf der Gegenseite auch der SVB etwas Glück, dass der Unparteiische nach einem harten Zweikampf von Youngster Bolgert nicht auf den Punkt zeigte. Während Wetzel in der zweiten Halb- zeit nur noch einmal wirklich eingreifen musste, schwang sich Beck auf der Gegenseite schlussendlich zum Mann des Spiels auf. Denn auch die letzten wütenden Versuche der Baindter, ein direkter Freistoß von Dantona und eini- ge Minuten später ein platzierter Abschluss von Boenke, kratzte die Brochenzeller Nummer 23 aus dem Eck und besiegelte somit das Remis. Somit fährt der SVB den ersten Punktgewinn in dieser noch jungen Bezirksliga-Saison ein, jedoch durfte man sich nach Spielende aufgrund der Vielzahl an Chancen durchaus darüber ärgern, nicht den ersten Sieg eingefah- ren zu haben. Dennoch präsentierte man eine spielerisch ansehnliche Leistung und auch die, in dieser Form noch nie zusammen aufgestellte, Viererkette wusste bis auf eine kleine Schwächephase vor der Pause zu überzeugen. Ziel wird es sein, in der kommenden Trainingswoche die richtigen Lehren aus der Partie zu ziehen, um am kom- menden Sonntag im Heimspiel gegen den SV Beuren den ersten Heimsieg einfahren zu können. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Tobias Szeibel (46. Denis Schimanowski), Marc Bolgert, Lukas Walser - Ylber Xhafa, Mika Dantona, Phillip Thoma, Jan Fischer (65. Konstantin Knisel) - Philipp Boenke, Jonathan Dischl Sieg in der Nachspielzeit SV Baindt - SV Beuren 3:2 (2:2) Nach einem Remis und einer Niederlage in den ersten beiden Spielen, wollte der SV Baindt im dritten Spiel nach dem Aufstieg endlich den ersten Sieg einfahren. Die Vor- zeichen waren allerdings keine Leichten; mit Dischl, Dan- tona, Marko Szeibel (Urlaub) und Knisel, Kneisl, Tobias Szeibel, Vollmer und Reinhardt (verletzt) musste Trainer Jens Rädel auf insgesamt acht Spieler verzichten. Zudem erwischte die Baindter Mannschaft keinen ein- fachen Start in die Partie gegen die Gäste aus Beuren, die mit einem Sieg und einer Niederlage in die laufende Bezirksliga-Saison gestartet waren, jedoch auch mit Per- sonalsorgen zu kämpfen hatten. Denn bereits nach fünf Minuten brachte Rechtsverteidiger Lukas Walser seinen Gegenspieler im Kampf um einen hohen Ball im Straf- raum aus der Balance, welcher den Kontakt dankbar an- nahm. Den fälligen Foulelfmeter verwandelte Ott sicher im rechten Eck (6.). Im Anschluss kämpfte sich die neu formierte Baindter Elf aber in die Partie und wurde durch Nico Geggier das erste Mal vor dem Tor der Gäste vor- stellig. Wenig später folgte dann der verdiente Ausgleich - nach einer Balleroberung im Mittelfeld durch Marc Bol- gert kam Kapitän Phillip Thoma im Zentrum an die Kugel und bediente mit einem feinen Steckpass den schnellen Rechtsaußen Jan Fischer. Dieser war seinem Verteidiger im Rücken enteilt und schob in der 23.Minute überlegt zum 1:1 ein. Der SV Baindt gewann nun an Sicherheit und fuhr zehn Minuten später einen mustergültigen Konter. Nach schnellem Abwurf von Torwart Luca Wetzel trieb Walser den Ball über den halben Platz und fand im Zentrum Max Schmidt, welcher diesmal auf Rechtsaußen Ylber Xhafa abgab. Xhafa, der sich vor dem Spiel aufgrund des erst- maligen Sportplatz-Besuchs seiner Freundin hochmoti- viert zeigte, zog aus knapp 20 Metern ab und überwand den Gäste-Keeper im langen Eck. Mit der Führung im Rü- cken hatte der SV Baindt in der Folge alles im Griff, bis in der 42.Minute aufgrund eines Kommunikationsfehlers in der Baindter Hintermannschaft ein eigentlich ungefährli- cher hoher Pass doch durchrutschte. Zwar konnte Wetzel den ersten Abschluss stark parieren, beim anschließenden Abpraller war er dann allerdings machtlos. So ging es aus Baindter Sicht mit einem unglücklichen 2:2 in die Pause. Im Gegensatz zum spektakulären ersten Durchgang wurde den 110 Zuschauern in der zweiten Halbzeit kein sehr attraktives Fußballspiel mehr geboten. Möglicher- weise aufgrund der heißen Temperaturen schlichen sich auf beiden Seiten immer wieder unnötige Ballverluste und Abspielfehler ein. Zwar wusste der SV Baindt ab der 60.Minute wieder etwas besser zu gefallen, vergab aber durch Philipp Boenke und Xhafa die Doppelchance auf die erneute Führung (61.). Fünf Minuten später setz- te, wie im ersten Durchgang, wieder Thoma Fischer in Szene, diesmal zeigt das russische Sprintwunder aber Nerven und schob die Kugel nur ans Außensetz. In der Schlussviertelstunde versuchte der SV Beuren mit meh- reren Wechseln den Punkt über die Zeit zu bringen, hatte durch einen Freistoß aus 17 Metern (88.) und einen ab- gefälschten Schuss (90.) aber sogar noch Chancen auf den Siegtreffer. Doch ganz nach der Fußballweisheit der kürzlich verstorbenen Legende Uwe Seeler „Erst wenn der Schiedsrichter abpfeift, ist das Spiel zu Ende“ witterte der SV Baindt in der Nachspielzeit noch die Chance auf den ersten „Dreier“. Mit einer Flanke aus dem Halbfeld fand Bolgert am langen Pfosten seinen kongenialen Partner Ferhat Ünalan. Dessen abgefälschter Pass in die Mitte fiel Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Boenke vor die Füße, welcher mit seiner ganzen Erfahrung zum umjubelten 3:2-Siegtreffer traf (90+4.). Mit diesem Last-Minute-Treffer fährt der SV Baindt in ei- ner umkämpften Partie den ersten (dreckigen) Sieg der Saison ein und startet mit vier Punkten aus den ersten drei Spielen ordentlich in die neue Saison. Vor allem in Sa- chen Effizienz vor dem Tor ließen sich im Vergleich zum Remis in der Vorwoche deutliche Fortschritte erkennen, woran es in der kommenden Auswärtspartie beim TSV Meckenbeuren wieder anzuknüpfen gilt. Dann hoffentlich auch wieder mit einer entspannteren Personalsituation. Es spielten: Luca Wetzel - Marc Bolgert, Denis Schimanow- ski (75.Michael Gauder), Michael Brugger, Lukas Walser - Phillip Thoma, Nico Geggier, Max Schmidt (83.Ferhat Ünalan) - Ylber Xhafa, Philipp Boenke, Jan Fischer SV Baindt II - SV Beuren II 3:2 (1:1) Im ersten Spiel der neuen Kreisliga B1-Saison bekam es der SV Baindt II direkt mit einer schwierigen Aufgabe zu tun - mit dem SV Beuren II empfing man den Meister der letztjährigen Saison. Trotz einer turbulenten Vorbereitung mit wenig verfügbaren Leute konnte Trainer Timo Geg- gier am Sonntagmittag auf eine schlagkräftige Truppe zurückgreifen. Diese startete mit mutigem Offensivfuß- ball in die Partie und ging durch Johannes Schnez bereits nach fünf Minuten verdient mit 1:0 in Führung. In der Folge hätte der SV Baindt II dann schon für klare Verhältnisse sorgen können, jedoch ließen Albert Fischer, Pascal Reich und Schnez hundertprozentige Chancen ungenutzt. Die Gäste zeigten sich auf der Gegenseite hingegen sehr ef- fizient und glichen mit einem tollen Distanzschuss zum 1:1 aus (21.). Trainer Geggier machte an der Seitenlinie auf- grund eines vorangegangen Ballverlusts schnell einen Schuldigen aus: „100 Prozent Albert-Bock!“ Trotz weiterer guter Chancen auf Baindter Seite ging es mit einem Re- mis in die zweite Halbzeit. Dort fälschte in der 61.Minute Tobias Trautwein eine Flanke unglücklich ab, die zum 1:2 der Gäste durch Schorer führte. Die Mannschaft von Timo Geggier zeigte sich trotz des Rückschlags aber weiter- hin offensiv präsent und glich durch einen Kopfball von Rabie Akaiber verdient aus (80.). Nachdem Julian Kep- peler vor dem Spiel noch ankündigte am Freitagabend eigentlich „genug Zielwasser für einen Treffer gezogen zu haben“, ließ er seinen Worten am Ende Taten folgen und schlenzte den Ball in der 90.Minute herrlich aus dem Stand in den Winkel - 3:2. Damit gelingt beiden Baindter Teams in der Nachspielzeit noch ein 3:2-Sieg, wobei der Sieg des SV Baindt II über die gesamte Spieldauer hochverdient war. In der kommenden Woche gegen den TSV Meckenbeuren II wird es dann das Ziel sein, mit einer besseren Chancenverwertung bereits etwas früher für klare Verhältnisse zu sorgen. Es spielten: Benjamin Walser - Kai Kaspar, Tobias Traut- wein, Thorsten Renz (30.Christoph Capelli), Jannik Küch- ler (75.Kai Kostka) - Sam Robinson (65.Rabie Akaiber), Albert Fischer (60.Marius Hahn), Julian Keppeler, Dennis Hecht - Johannes Schnez, Pascal Reich Vorschau: Sonntag, 21.08.2022 12.45 Uhr: TSV Meckenbeuren II - SV Baindt II 15.00 Uhr: TSV Meckenbeuren - SV Baindt Schnuppertraining beim Kinderferien- programm Am ersten Freitagnachmittag der Som- merferien trafen sich 9 Kinder und Ju- gendliche im Alter von 6 - 14 Jahren in der Baindter Sporthalle, um den Tischtennis- sport kennenzulernen. Nach einem kurzen Aufwärmprogramm mit Seilspringen und Koordinationsleiter durften die Teilnehmer*innen ihr Geschick mit Schläger und Ball unter Beweis stellen. An sechs Stationen mussten unterschiedliche Aufgaben be- wältigt werden. Das Highlight war sicherlich der Ballrobo- ter, der unentwegt einen Ball nach dem anderen ausspuck- te und so für einige Schweißperlen auf der Stirn sorgte. Während der Pause zeigten die Trainer in einem Schau- kampf verschiedene Techniken und den Kindern und Ju- gendlichen wurde klar, warum Tischtennis gerne als die schnellste Rückschlagsportart der Welt bezeichnet wird. Danach durften alle Teilnehmer*innen versuchen, die kniff- lig angeschnittenen Aufschläge der Trainer auf die Platte zurückzuspielen. Wer es selbst noch nicht ausprobiert hat wird nicht glauben, wie schwierig das ist! (Wer’s nicht glaubt kann nach den Ferien gerne zu unseren Trainingszeiten in die Halle kommen und sich überraschen lassen ;-).) Beim 7-Punkte-Ablösespiel durften dann alle Kinder und Jugendlichen gegeneinander spielen und Siegeskarten sammeln, bevor das Schnuppertraining mit dem allseits bekannten „Rundlauf“ endete. Die zwei Stunden Trainingszeit sind wie im Flug vergangen und wir hoffen, dass alle viel Spaß hatten. Vielleicht sehen wir das ein oder andere Gesicht nach den Ferien beim Jugendtraining (immer montags von 18:30 - 19:30 Uhr) wieder. Natürlich sind auch andere Neueinsteiger*innen immer herzlich willkommen. Wir freuen uns auf euch! Musikverein Baindt Der MV Baindt zu Gast im Kaunertal und in Langenargen Ein ereignisreiches Wochenende liegt hinter uns. Wir besuchten vom 12. - 14. August 2022 unsere befreundete Mu- sikkapelle bei Ihrem Bezirksmusikfest im Kaunertal. Umgeben von schöns- tem Bergpanorama verbrachten wir ein wunderschönes Wochenende mit viel Musik, guter Laune und strahlen- dem Sonnenschein. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Wenn auch Sie unsere Musik mal wieder in einer wun- derschönen Umgebung hören möchten, dann besuchen Sie uns doch am 1. September 2022 ab 19:00 Uhr am Bodenseeufer in Langenargen bei unserem Promena- denkonzert. Reitergruppe Baindt 47. Reitturnier am 27. und 28. August 2022 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ In diesem Jahr findet das 47. Reitturnier vom 27. bis 28. August 2022 in Baindt statt. Wir haben für unsere Teilnehmer und Zuschauer wieder ein sportlich anspruchsvolles aber auch unterhaltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir mehrere Kinder- und Jugendprü- fungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dau- erhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm erneut ein „Hindernisfahren für Ein- und Zweispänner“, bei welchem die Gespannfahrer auf Zeit einen Parcours mit festen und beweglichen Hindernissen bewältigen müssen sowie der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kom- bination aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurvier- eck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleichzeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze feiern. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Reiter, unsere Gäste und die ganze Gemeinde herzlich ein. Bei schlechter Witterung findet dieser nicht statt. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss GbR Maschinen für Bau und Landwirtschaft aus. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen folgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Wir freuen uns über viele Turnierbesucher! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Donnerstag, 25.08.2022 um 17.00 Uhr Einrichtung der Verkaufswagen, Container putzen und aufräumen Freitag, 26.08.2022 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. Samstag, 27.08. und Sonntag, 28.08.2022 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !!Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag, 29.08.2022 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Grüße die Vorstandschaft Turnierergebnisse Reitturnier in Pfullendorf Dressurprüfung Kl. L* 9. Platz Luisa Walser mit First Dinamica Reitabzeichenprüfung Hannah Elbs legte die Prüfung zum Pferdeführerschein sowie das Voltigierabzeichen VA7 ab. Herzlichen Glückwunsch an Luisa und Hannah. Basar Baindt !!!Endlich wieder Basar in Baindt!!! am 24.09.2022 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Kundennummer Vergabe beginnt am 10.9.22 unter basar-baindt@gmx.de Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. !!!Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, nach einer zweijährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hän- de. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unsere Herbst-Winter Basar 2022 in der Schenk Konrad Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr -Vorab- Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar-Team Baindt Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im August geboren sind wünscht die Vor- standsschaft vom Sozialverband VdK Ortsverband Wein- garten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Einladung zum VdK-Frühschoppen Ort: Gasthof Rössle, Friedhofstr.3-5, Weingarten Am Sonntag, den 21. August 2022 ab 11:00 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserem traditionellen Frühschoppen vom VdK OV Weingarten laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliederausweis und das Schlüs- selbändchen mit. Es gibt wieder tolle Musik und gutes Essen und einen Verzehrgutschein. Ihre Karin Maucher und die gesamte Vorstandsschaft Was sonst noch interessiert BUND Ravensburg-Weingarten Wald - Wandel, Waldentwicklung, Klimawandel im Alt- dorfer Wald BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Ravensburg: Der Altdorfer Wald im Laufe der Geschichte und die Zukunft des Waldes in Zeiten des Klimawandels stehen am Sonntag, den 28.08.2022 im Fokus einer Exkursion mit dem Forstbezirksleiter Bernhard Ding- ler (ForstBW). Die etwa dreistündige Exkursion startet um 14:00 Uhr am Parkplatz des Waldspielplatz (Nähe Friedhof) bei Vogt in den Vogter Obertannenwald. Herr Dingler gewährt vielfältige Einblicke in den Wald auf bis- her unbekannten Wegen und teilt seinen langjährigen Erfahrungs- und Wissensschatz auf spannende und anschauliche Weise. Eine unvergessliche Exkursion ist garantiert. Bitte an geeignete Schuhe und genügend Ge- tränke denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Teilnahmegebühr 5 Euro. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Sommerfest Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, liebe Mitbürge- rinnen und Mitbürger, wir würden gerne mit Ihnen am Samstag, 3. September 2022 ab 14.00 Uhr - nach langer Pause - in der Dauergar- tenanlage in der Schussentalstraße, deren Bestehen sich in diesem Jahr zum 50. Mal jährt, gemeinsam Kaffee trinken und in diesem Zuge auch die längst überfälligen Ehrungen nachholen. Wir können Ihnen dann auch den neu gestalteten Kinder- spielplatz zeigen und gerne dürfen Sie auch einen Blick in die Gärten unserer Anlage werfen. Im vorderen Bereich können Sie unter Anleitung klei- ne Blumengestecke oder kleine Kräuter-Kränze basteln. Hierfür dürfen Sie auch gerne eigenes Material (Töpfe, Pflanzen, etc.) mitbringen und verwenden. Und weil so ein Fest einiges an Organisation bedeutet, bitten wir Sie gleichzeitig um Mitteilung, wer uns an die- sem Tage unterstützen kann, sei es durch Mitarbeit oder auch gerne durch eine Kuchenspende. Bitte melden Sie sich per E-Mail unter: gartenfreunde.baienfurt@web.de oder per Telefon 0751/44875 bei Gertrud Rittler. Vielen Dank dafür schon im Voraus. Nun freuen wir uns auf einen schönen Nachmittag bei gutem Wetter und genießen Sie die Sommerzeit bis da- hin in Ihrem Garten. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Landratsamt Ravensburg Vorbereitungskurs auf die Prüfung zum/r Hauswirt- schafter/in in Leutkirch - noch freie Plätze Die Fach- schule für Hauswirtschaft bietet am Standort Leutkirch auch im kommenden Schuljahr 2022/2023 einen berufs- begleitenden Vorbereitungskurs zum/r staatlich geprüf- ten Hauswirtschafter/in an. Der Kurs bietet die Chance, einen staatlich anerkannten Berufsabschluss nach zu holen. Das Bildungsangebot richtet sich an Personen, die in der Hauswirtschaft beschäftigt sind, aber keinen haus- wirtschaftlichen Berufsabschluss haben. Hauswirtschafter/innen sind Profis im Bereich Haus- haltsmanagement, ausgewogene Ernährung, Textil- und Raumpflege, Raumgestaltung sowie hauswirtschaftliche Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Betreuung. Sie sorgen für die Lebensqualität in Einrich- tungen für Kinder und Jugendliche, in der Familienpfle- ge, Seniorenzentren, Tagungshäusern, Gastronomie oder auch in privaten Haushalten. Am 15. September 2022 beginnt der neue Kurs mit einem Schnuppertag. Der Unterricht findet immer donnerstags von 9 bis 17 Uhr statt. Unter bestimmten Voraussetzun- gen kann im Juli 2023 die Berufsabschlussprüfung zum/r staatlich geprüften Hauswirtschafter/in abgelegt werden. Anmeldungen sind noch möglich. Weitere Auskünfte er- teilt gerne Monika Wessle vom Landwirtschaftsamt (Te- lefon 07561/ 9820-6640 oder E-Mail: m.wessle@rv.de). Weiterführende Informationen und einen Film zum The- ma finden Sie unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de oder www.fachschule-ravensburg.de DRK - Betreuungsgruppe Ehrenamtliche unterstützen mit großer Freude Trotz großer Hitze und Verzicht auf den begehrten Spa- ziergang lassen sich weder die Betreuten noch die Be- treuenden die Laune verderben: In der regelmäßig statt- findenden Betreuungsgruppe des DRK-Kreisverbandes Ravensburg am Montag wird gelacht, gespielt, geplaudert – in der angenehmen Kühle des Souterrains. Das Betreu- ungsangebot richtet sich an Menschen mit beginnender und mittelschwerer Demenz. Gefragtes Angebot Das Angebot ist für Menschen mit beginnender und mit- telschwerer Demenz aus dem Einzugsgebiet Ravens- burg und Weingarten sowie Umgebung, die zu Hause leben. Brigitte Restle, Expertin in Sachen Demenz, und vier weitere Fachkräfte aus sozialen, pflegerischen oder therapeutischen Berufen und mit langjährigen Erfahrun- gen leiten die Gruppen des niederschwelligen Angebo- tes. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen unterstützen sie. Das Betreuungsangebot wird vom DRK seit 1996 angeboten. Derzeit finden die DRK-Betreuungsgruppen montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr statt. Ab September startet mittwochs außerdem eine 14-tägige Gruppe. Derzeit müssen sich die Teilnehmenden für einen Nachmittag entscheiden, damit die Gruppen sich aus In- fektionsschutzgründen nicht vermischen. Pflegende Angehörige bekommen kurze Pause Für die Angehörigen bedeuten die drei Stunden eine wich- tige Auszeit vom oft kräftezehrenden Pflegealltag. Im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes können solche zusätzlichen Betreuungsleistungen erstattet werden, ge- regelt in § 45b SGB XI und der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Die Warteliste für demenziell erkrankte Men- schen könnte kürzer werden, wenn sich weitere Ehren- amtliche engagieren würden. Interessierte sind nach vor- heriger Anmeldung auch zum Schnuppern willkommen. BU DRKRV-Betreuungsgruppe (6): Die DRK-Betreuungsgruppen sind für die Gäste eine will- kommene Abwechslung vom Alltag in wertschätzender Atmosphäre. Den Betreuenden bedeutet die Unterstüt- zung der Menschen mit beginnender oder mittelschwerer Demenz große Freude. Kontakt: DRK-Kreisverband Ravensburg, Cornelia Pichler und Lisa Herberth, Telefon 0751 56061-0 oder lisa.herber- th(at)rotkreuz-ravensburg.de Lions Club Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2022“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schich- ta 2022 ein. An vier Abenden, am 23. und 24. September sowie am 18. und 19. November 2022 wird mit bekann- ten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten.´ Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistinnen vom 23. Und 24.09.2022 vor: Sissi Perlinger „DIE PERLINGERIN - worum es wirklich geht“ Sissi Perlinger kitzelt die Glücks-Synapsen und gibt in ih- rer neuesten Bühnenshow „Die Perlingerin - Worum es wirklich geht“ tiefgründig- hochphilosophisch, urkomisch und höchst politische Anregungen, sich über den wahren Sinn des Lebens Gedanken zu machen. Sie schmeißt mit Weis- und Wahrheiten derart rasant um sich, dass man vor lauter Lachen ganz vergisst, dass es sich um eben solche handelt. Sissi, die Kaiserin der Vielseitigkeit ist Comedienne und politische Kabarettistin, Schauspielerin, „Enten-Traine- rin“, Bühnenschamanin und Sängerin mit 3 Oktaven in einem und sie begleitet ihre bezaubernden Texte qua- si als „Ein- Frau-Orchester“ extrem groovig, indem sie mit den Händen Gitarre und mit den Füßen gleichzeitig Schlagzeug spielt. Ein Mensch gewordenes Gesamtkunstwerk wie viele Fans sie nennen! Sie gibt Einblicke wie man sich weiter entwi- ckeln und die Themen der heutigen Zeit meistern kann. Was sich auf diesem Planeten gerade abspielt klingt im- mer wieder an und wird von der Perlingerin schonungslos auf den Punkt gebracht. Der Zuschauer wird amüsiert, inspiriert aber auch auf bleibende Weise tief berührt. Carmela DE Feo „Allein unter Geiern“ Seit Jahren ist La Signora in Sachen Unterhaltung auf den morschen Brettern, die die Welt bedeuten, unterwegs. Ob auf einem toten Esel zum Erfolg oder mit einem lah- men Gaul durchs Leben, La Signora ist für jede Situation mit ihrem Friedhofsmodenchic perfekt gekleidet. Klein, Hummeltaille und Haarnetz! Tödliche Gags pflastern ih- ren Weg, die Leute geiern sich einen ab, aber nach der Show kräht kein Aas mehr nach ihr. Wie allein kann man sein, wenn selbst die Geier nicht mehr über einem krei- sen? Die Rabattmarke des deutschen Kabarett zeigt in ihrem neuen Programm: Allein unter Geiern, dass Schick- sal durchaus Spaß machen kann. Wenn das Leben in ruhigen Bahnen verläuft, ist La Signo- ra zur Stelle und stellt die Weichen auf Chaos. Atheisten werden gläubig und Heilige fallen der Wollust anheim. La Signora ist eine anbetungswürdige Verführerin, aber auch eine verführte Angeberin. Wo andere sich bemühen abzunehmen, legt La Signora noch einen drauf. La Signora - Nie eingeladen, aber überall dabei. Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Kartenvorverkauf läuft in der VR Bank Ravensburg Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baien- furt, Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt, Tel.: 07502 911 035 per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail be- schrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: 24,- € bzw. 28,- € (Sissi Perlinger) Sie sparen kräftig beim DUO-Ticket (2 Abende für 46,- €) LEO-Ticket (3 Abende für 67,- €) und ABO-Ticket (alle 4 Abende für 88,- €) Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zu Gute. Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 21. August 2022 Gästeführer: Gerhard Tempel und Manfred Traub Die Steinzeitkids vom Schreckensee; Alltag, Jagd und Spiele mit Familienduell im Bogenschießen! Ein span- nender Familiennachmittag! Ganz leise nähern wir uns den Steinzeitkids vom un- heimlichen Schreckensee! Spannend der Bannwald mit mächtigen Wurzelstöcken, Giftpflanzen, Zunderschwamm und Biberspuren. Toller Blick auf den See mit See - und Teichrosen und auf die geheimnisvolle, sagenumwobene Halbinsel. Dort lebten einst bereits vor mehr als 5600 Jah- ren Siedler der Jungsteinzeit! Auf unserem „Steinzeitpfad“ erfahren wir, was uns diese Menschen der Jungsteinzeit für Spuren hinterlassen haben, wie sie gelebt haben. Hat- ten ihre „Kids“ wohl Zeit zum Spielen? Der sumpfige Moorboden auf der Halbinsel hat Häuser- reste, Werkzeuge und Waffen bis heute gut konserviert. Dazu seht ihr Infomaterial mit vielen Objekten und Fotos. Machen wir wie damals Glut mit Feuerstein und Zunder. Hantieren mit Faustkeil, Pfeil- und Speerspitzen, scharfen Messern aus Feuerstein. Wer das Familienduell im Bogen- schießen wohl gewinnt? Neugierig auf Natur, Bannwald und Leben auf dieser sa- genumwobenen Welterbestätte? Dann macht mit, bringt Freunde und eure ganze Familie mit! Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, heute ganz besonders Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Ende circa 17:30 Uhr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee. Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Anschließend ist Einkehr in heimischen Gasthäusern mög- lich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wetter-, Einmach- oder Streuobsttag beim Ferienpro- gramm Spannende Mitmach-Programme für Kinder im Bau- ernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Das Sommerferienprogramm im Bauernhaus-Museum geht in die zweite Runde! Immer dienstags und donners- tags von 11 - 17 Uhr veranstaltet das Bauernhaus-Muse- um ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie. Da ist wirklich für jeden Geschmack und jedes Interesse etwas dabei! Auf die Kinder warten die Museumshäuser, die Museum- stiere und nicht zuletzt viele verschiedene, spannende Menschen, die ein abwechslungsreiches Programm für alle vorbereitet haben. Handwerker/innen und Muse- umsvermittler/innen zeigen Wissen und Techniken aus der Zeit, als die Großeltern noch Kinder waren: Auf dem Schneidesel werden Holzschindeln geschnitzt, die Ge- treideernte steht an, es gibt Versucherle vom Holzherd, und, und, und. Ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchs- material zzgl. Eintritt ist direkt vor Ort zu entrichten, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Programm im Einzelnen: 23. August Natur-Kunst: Kaligrafie, Collagen aus Natur- materialien legen, Kohle machen, Wolle färben, Pinsel herstellen, Stockbrot grillen. 25. August „Wenn der Hahn kräht auf dem Mist“ – Wet- tertag: Schutzamulett aus Speckstein schnitzen, Wetter- kerze ziehen, Regenmacher basteln, Bratapfel grillen, Geschichten vorlesen (13 Uhr). 30. August Tiere auf dem Bauernhof: Tier-Führung mit Fütterung (12.30 Uhr), Kuh mit Kalb im Stall, Butter ma- chen und melken üben, Fische flechten, Stall-Schlappen aus Holz basteln, Wolle nass filzen, Führung mit dem Mu- seumsfischer (14.30 Uhr) 01. September Handarbeitstag: Stricknadeln schnitzen, Knöpfe annähen, Wolle spinnen, Holzknöpfe schnitzen, Stockbrot grillen, Märchen erzählen (13 Uhr). 06. September Leben auf der Streuobstwiese: Obstkiste bauen, Bienenführung mit dem Museumsimker (13 Uhr), Honig aromatisieren, Äpfel mosten, Mus kochen, Insek- tenschutz fürs Glas basteln, Nisthilfe bauen. 08. September Heilsames aus der Natur: Kräuterkissen füllen, Hustensirup mischen, Birken-Haarwasser anset- zen, Kartoffelcreme für wunde Hände machen, Schön- heits-Station, Dinkelschrot-Brei gegen Bauchschmerzen kochen. Sommer in der Flasche Kräuter im Garten und keine Idee, was man damit alles ma- chen kann? Unter der fachkundigen Anleitung von Ernes- tina Frick können am Samstag, 27. August, von 09- 13 Uhr Kräuterlimonaden und Kräuterweine selber hergestellt werden. Die Teilnehmenden lernen, welche natürlichen Zu- taten und Materialien sich zum Ansetzen von erfrischen- den Kräuterweinen und -limonaden eignen. Gemeinsam wird dann ein Gewürzwein nach antikem Rezept und eine Rosenlimonade zubereitet. Geschichten rund um das Thema und Profitipps der Kursleiterin geben dem Kurs eine zusätzliche Würze (Anmeldung erforderlich. Gebühr: 30 Euro, zuzüglich 5 Euro Materialkosten vor Ort). Familiensamstage zum halben Preis Samstags in den Sommerferien können Familien zum halben Preis das Freilichtmuseum besuchen! Dazu findet jeweils um 14 Uhr ein kostenloses Mitmach-Programm speziell für Kinder statt. Die Programme wechseln von Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Samstag zu Samstag. Egal ob beim Mitmach-Programm, zusammen oder auf eigene Faust mit der Museums-App - an den Samstagen im Sommer wird das Bauernhaus-Mu- seum der Ort für einen angenehmen Tag mit der Fami- lie. Für Jeden ist etwas dabei, egal ob Groß oder Klein. Die genauen Programme unter bauernhausmuseum- wolfegg.de, Anmeldung erforderlich. Text: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolf egg Informationen Geöffnet täglich, von 10 - 18 Uhr Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0 - 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6 - 18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Verein ehemaliger Landwirtschaftsschüler Wangen Sommertreffen des VLF Wangen Der Verein ehemaliger Landwirtschaftsschüler Wangen lädt am Sonntag, 28.08.2022 wieder zu seinem traditi- onellen Sommertreffen nach Argenbühl Kögelegg ein. Das Treffen, das Corona bedingt die letzten zwei Jahre ausfallen musste, beginnt um 10 Uhr mit einer Bergmesse auf der Anhöhe Kögelegg. Anschließend spielt die Ehemaligenkapelle auf dem Hof von Familie Gletter, Ratzenried, Sechshöfe, zum Frühschoppen. Mitglieder und Gäste sind herzlich eingeladen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Nothilfe für Menschen aus der Ukraine Einscannen und einfach über PayPal spenden. Ihre Spende als CARE-Paket. IBAN: DE 93 3705 0198 0000 0440 40 oder www.care.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 MIETGESUCHE Wir suchen zum baldmöglichsten Zeitpunkt einen zuverlässigen Elektrotechniker m/w/d Ihr Profil: - Abgeschlossene Berufsausbildung & Berufserfahrung - Erfahrung in Daten- & Kommunikationsverkabelung vorteilhaft - Selbstständiges und ordentliches Arbeiten - Teamfähigkeit Wir bieten Ihnen: - Unbefristete Vollzeitstelle - Leistungsgerechte Bezahlung - Abwechslungsreiche & verantwortungsvolle Tätigkeit - gutes Betriebsklima - Fortbildungsmöglichkeiten Ihre Aufgaben: - eigenverantwortliche Baustellenabwicklung - Daten- & Kommunikationsverkablung - Industrie- & Baustelleninstallationen - Kundenberatung Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung an: Elektrotechnik Miller GmbH Millerhof 4, 88821 Schlier, E-Mail: info@miller-elektro.de Wer bietet mir einen stabilen Alltag im eigenen Zuhause, mit individueller Unterstützung? Ich bin eine junge Frau, 32 Jahre alt, leide unter Einsamkeit und suche eine Einzelperson oder ein Paar, die Zeit und Raum für mich haben. Wir werden durch den Fachdienst der Arkade e.V. (Betreutes Wohnen in Familien) begleitet. Sie, als Gastfamilie, erhalten eine finanzielle und steuer- freie Entlohnung. Interesse geweckt, Zimmer frei? Rufen Sie uns an! Arkade e.V., Betreutes Wohnen in Familien, Tel. 0751/36655-80, Email: katrin.matt@arkade-ev.de. Stellplatz für kleinen Wohnwagen in der Nähe um Staig gesucht. Fam. Strobl TEL. 07502 6798050 Examinierte Altenpflegerin sucht Einbettzimmer! Ich heiße Rebeka Petrova und bin 21 J. alt. Ich werde ab 1. Sept. als Altenpflegerin beschäftigt. Ich bin an einem EZ interessiert. NR, KHT, bis WM 600€. Ich bräuchte gute Anbindung an Bushaltestellen. Ich würde mich freuen mit Ihnen in Kontakt zu treten und hoffentlich eine Besichtigung zu unternehmen. 0151-47308129 oder rebeka-petrova@hotmail.com VERSCHIEDENES STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Lassen Sie Ihre Haus- tiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere![mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 1. April 2022 Nummer 13 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Solidarität mit den Geflüchteten aus der Ukraine Die Hilfsbereitschaft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ist auch in unserer Gemeinde Baindt weiterhin groß. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Bereitschaft, Personen aufzunehmen, mit Sachspenden zu unterstützen und Geld zu spenden. In den letzten Tagen und Wochen haben viele ganz unterschiedliche Spenden- und Hilfsaktionen im Landkreis Ravensburg und Baindt stattgefunden und waren dank Ihrer Unterstützung erfolgreich! Bis zum 30. März 2022 wurden 29 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt aufgenommen. Die Zuweisung von weiteren Personen lief bisher sehr schleppend, jedoch wird Mitte April mit einem deutlich höheren Zulauf gerechnet und viele schutzsuchende Menschen erwartet. Sehen Sie bitte davon ab, selbstorganisierten Abholfahrten aus dem Ausland vorzunehmen, wenn eine gesicherte Unterbringung vorab nicht feststeht. Diese beeinträchtigen und erschweren die Koordination . Für eine schnellstmögliche und angemessen Unterbringung/Versorgung der Geflüchteten sind wir auf (private) Wohnraumangebote angewiesen. Daher bitten wir alle Baindterinnen und Baindter, wenn sie verfüg- baren Wohnraum zu fairen und üblichen Preisen zur Verfügung stellen können, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Frau Maurer (Telefonnummer: 07502 9406-40 oder über wohnung@baindt.de). Wohnungsangebote können auch direkt beim Landratsamt Ravensburg über das Online-For- mular unter https://www.rv.de/ukraine gemeldet werden. Die Gemeinde ist weiterhin dankbar für Sachspenden. Wenn Sie Einrichtungs- gegenstände (Möbel, Elektrogeräte, Radio, Teller, Besteck, Töpfe, Pfannen usw.) dieser Art spenden wollen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an wohnung@baindt.de und nennen bzw. beschreiben Sie den Gegenstand (gerne mit Fotos). Die Ge- meindeverwaltung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir bitten darum, dass nur intakte und direkt verwendbare Sachspenden angeboten werden. Den konkreten Bedarf an Sachspenden finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/ukraine/ . Das Landratsamt Ravensburg bietet unter https://www.rv.de/ukraine aktuel- le Informationen zur Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine an. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Solidarität! Ihre Gemeindeverwaltung Um geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die in Baindt ankommen, unkompliziert und schnell unterstützen zu können, sind Spenden- gelder sehr hilfreich. Wenn Sie spenden möchten, können Sie Ihren Betrag mit dem Stichwort „Ukraine“ auf folgendes Konto der Gemeinde Baindt überweisen: Kontoinhaber: Gemeinde Baindt IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Verwendungszweck: Ukraine Die Spendengelder werden zweckgebunden nur für die Flüchtlingshilfe eingesetzt. Wünschen Sie eine Spendenbescheinigung, schicken Sie bitte eine E-Mail an wohnung@baindt.de mit Ihrem vollständigen Namen und Wohnanschrift. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Frühlingserwachen auf den „Natur nah dran“-Flächen in Baindt: Krokusse und Hasenglöckchen für Hummeln und Schmetterlinge Möglichst ganzjähriges Blühangebot für Insekten wichtig Natur nah dran Fläche in der Boschstraße Auf den „Natur nah dran“-Flächen in Baindt hält der Frühling Einzug: Es blühen bereits einige Frühblüher wie Lungenkraut, Winterlinge, Schneeglöckchen, Krokusse, Blausterne, Anemonen oder Hasenglöck- chen. Sie bieten den ersten Hummelköniginnen und gerade ge- schlüpften Mauerbienen Nahrung. Neben der Vielfalt der Wildpflan- zenarten ist für die Insekten wichtig, dass sich das Pollen- und Nektarangebot möglichst über die ganze Blühsaison verteilt. Denn sowohl im zeitigen Frühjahr als auch im Spätsommer benötigen Wildbienen und Schmetterlinge Pollen und Nektar, um nicht zu ver- hungern. „Im Gegensatz zur Honigbiene, die ihren Stock erst ab etwa zwölf Grad Außentemperatur verlässt, um Nektar zu sammeln, fliegen Wildbienen zum Teil schon bei wesentlich niedrigeren Temperatu- ren“, berichtet NABU-Projektleiter Martin Klatt. „Einige junge Hum- melköniginnen sind auch bei Regen und schon ab zwei Grad Celsius unterwegs und bestäuben die ersten Frühblüher. Die Bestäubungs- leistung der Wildbienen, gerade für unsere Obstbäume und andere Nutzpflanzen, ist enorm.“ Wildbienen haben in der Regel eine Flugzeit von nur wenigen Wo- chen. Handelt es sich dazu noch um spezialisierte Arten, sind die Tiere darauf angewiesen, dass die passenden Nahrungspflanzen genau zur Flugzeit verfügbar sind. Hummeln bilden Völker, die bei manchen Arten bis in den November hinein aktiv sein können. All dies verdeutlicht, dass Wildbienen und andere Blüten besuchende Insek- ten auf ein vielfältiges Angebot an Nahrungspflanzen über längere Zeiträume hinweg angewiesen sind. Die Mitarbeitenden und Projektverantwortlichen sind bereits ge- spannt, wie die „Natur nah dran“-Flächen in diesem Jahr aussehen werden. Denn naturnahe Flächen als dynamische Lebensgemein- schaften befinden sich ständig im Wandel. Die kleinen Biotope sehen deshalb zu jeder Jahreszeit und in jedem Jahr anders aus. Domi- nieren im ersten und zweiten Jahr noch einjährige Arten wie Nelken-Leimkraut oder Wildes Löwenmaul, kommen mit den Jahren vor allem mehrjährige Arten zum Vorschein. Ein Besuch an den Flächen zu jeder Jahreszeit lohnt sich - in voller Blüte stehen sie voraussichtlich im Mai und Juni. Die Gemeinde Baindt hat im Jahr 2020 im Rahmen des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ des NABU und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) 5 Grünflächen in wertvolle Bioto- pe mit Wildpflanzen umgewandelt. Weitere Informationen gibt es unter www.Naturnahdran.de Natur nah dran Fläche bei Bäckerei Hausmann Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Stellenausschreibungen Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als in- teressanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einer- seits und landschaftlich reizvolle Strukturen anderer- seits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter - und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Ar- beiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfach- werker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbst- ständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungs- vollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamts- leiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Ge- spräch oder telefonisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Amtliche Bekanntmachungen Forst BW im Altdorfer Wald Windenenergie Ausschreibungen - Termin für öffentliche Informationsveranstaltung am 23. Mai 2022 Der Forst Baden-Württemberg hat die landeseigenen Flächen (Staatswald) im Altdorfer Wald für die Nut- zung von Windenergie ausgeschrieben. Interessierte Projektierer konnten sich bis zum 08.12.2021 bewerben, um die Flächen für die Errichtung von Windenergiean- lagen zu pachten. Laut Unterlagen des Angebotsver- fahrens betreffen die Flächen auch die Gemarkungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg, Wolfegg. Ob und wie viele Anlagen im Altdorfer Wald tatsachlich gebaut werden, hängt dann von den konkreten Planungen ab und entscheidet sich erst im bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmi- gungsverfahren, das beim Landratsamt Ravensburg angesiedelt ist. Die sieben Gemeinden initiieren einen gemeinsamen Dialogprozess, um alle relevanten Fragen rund um diese Planungen im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sachlich zu erörtern. Bisher lagen den Gemein- deverwaltungen jedoch zu wenige Informationen vor. Die Dialogveranstaltung wurde nun auf Montag, 23. Mai 2022 terminiert und das Umweltministerium hat die Teilnahme einer hochrangigen Vertretung zuge- sagt. Die Veranstaltung soll in einer Halle stattfinden. Sie richtet sich an die Bürgerschaft der betroffenen sieben Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger aus Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg. Die Gemeinden werden die Veranstaltung in Koopera- tion mit dem Landkreis Ravensburg und dem Forum Energiedialog Baden-Württemberg (FED) durchfüh- ren. Erfreulich ist die Teilnahme der Landesregierung. Sobald das konkrete Format und die näheren Details zur Veranstaltung feststehen, informieren wir über das Mitteilungsblatt und die Homepage der Gemeinde. Zwischenzeitlich hat ForstBW die Gemeinden darüber informiert, dass für alle drei Lose im Windkraft-Ange- botsverfahren für den Standort Altdorfer Wald der Zuschlag an die Stadtwerke Ulm erteilt wurde. Die Stadtwerke Ulm arbeiten zusammen mit einem Ko- operationspartner (Projektplaner), dem Büro iTerra. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten gut leserlich beschriftet ist Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist weiterhin mit vorheriger Terminverein- barung geöffnet. Der bewährte Online-Terminservice erleichtert die Abläufe bei der Verwaltung und ver- kürzt Ihnen, den Bürgerinnen und Bürger von Baindt, die Wartezeit. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den je- weilig zuständigen Mitarbeitenden. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Neue Kollegin Bürgerbüro Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Neue Kollegin Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Bürgerbüro Neue Kollegin Bürgerbüro Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Einladung zur Gemeinderatssitzung am 5. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 5. April 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkrei- ses Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Land- schafterhaltungsverband (LEV) - mündlicher Bericht 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Mehlisstraße beim Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „2. Änderung Marsweiler Ost II“ beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einlieger- wohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendel- str. 9 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäudes der Klosterwiesen- schule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussgeberver- trags 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vorgehen 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu bariere- freien Bushaltestellen in der Gartenstraße 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncontainern 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Februar 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Coronainfektionszahlen Auf Grund der hohen Fallzahlen und personellen Engpäs- sen im Landratsamt Ravensburg wird eine regelmäßige Aktualisierung des Dashboards nicht mehr gewährleis- tet. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg be- trägt 2.086,5 (Stand 14.03.2022). Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle hat folgende Öffnungszeiten: Mon- tag - Freitag von 7:00 - 10:00 Uhr und 16:00 - 20:00 Uhr (unverändert), Samstag 10:00 - 14:00 Uhr (geändert), Sonntag 10:00 - 20:00 Uhr (unverändert). Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 b) Ukraine Krise 21 geflüchtete Personen aus der Ukraine sind derzeit (Stand 15.03.2022 12 Uhr) in der Gemeinde Baindt bei Privatpersonen untergebracht. Die Verwaltung schafft weitere Unterkunftsmöglichkeiten im Gebäude Kloster- hof 4, in Einzelcontainern in der Boschstraße 1/5 und im Flüchtlingscontainer in der Friesenhäusler Straße 12. Die Solidarität in der Bevölkerung ist sehr groß. Der Ver- waltung wurden schon einige Zimmer und Wohnungen angeboten. Im Amtsblatt der Gemeinde erscheint ein Aufruf, in dem Paten und Lotsen für die geflüchteten Per- sonen aus der Ukraine gesucht werden. Das DRK Baien- furt-Baindt möchte ein Begegnungscafé für Geflüchtete in ihren Räumlichkeiten anbieten. Neben Geldspenden sind auch Sachspenden (Pfannen, Töpfe, Geschirr, Bett- bezüge, Handtücher usw.) willkommen. c) Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg Frau Gätje vom Pflegestützpunkt Schussental bei Land- ratsamt Ravensburg wird ab April jeden ersten Diens- tag im Monat in der Zeit von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr eine Sprechstunde (Information, Beratung und Unterstützung im Alter, bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit) im Rat- haus für unsere Bürgerinnen und Bürger durchführen. Ein entsprechendes Infoschreiben stellen wir noch auf die Homepage bzw. veröffentlichen die Termine im Amtsblatt. d) Radweg Sulpach Mochenwanger Straße Der Bodenabtrag zwischen B 30 und Kümmerazhofer Weg sowie für die Trockenmauer hat begonnen. Der Aus- hub wird beim Gebäude Friesenhäusler Straße 12 zwi- schen gelagert. Dieser wird aufbereitet und später wieder in den Geh- und Radweg eingebaut. Aktuell wird die Was- serleitung von der B 30 Unterführung Richtung Hirsch- straße verlegt. Die Arbeiten kommen gut voran und alle Maßnahmen liegen im Bauzeitenplan. TOP 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräu- me in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Grundstück Ziegeleistraße wurde 1988 die Ge- nehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Büro im EG, einer Wohnung im OG, einer Lagerhalle und Garagen erteilt. 1991 wurde der Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes und 1999 ein Carport für 2 Kfz genehmigt. Auf dem Grundstück befinden sich somit je eine Woh- nung im Obergeschoss und im Dachgeschoss des Ge- bäudes, sowie im Erdgeschoss Büro- und Lagerräume sowie Garagen und Stellplätze. Mit dem jetzt vorliegen- den Bauantrag soll das Erdgeschoss in ein Gebetshaus umgenutzt werden. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Be- bauungsplanes „7. Änderung Innere Breite“. Ein Teil der Grundstücksfläche liegt im Mischgebiet und ein größerer Anteil der Fläche im eingeschränkten Gewerbegebiet. An- lagen für kirchliche Zwecke sind im Mischgebiet generell und im Gewerbegebiet als Ausnahme zulässig. Im Bebauungsplan wurden keine Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze getroffen. Somit gilt für die Wohnungen die Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg, wonach ein Stellplatz pro Wohnung erforderlich ist. Die Anzahl der Stellplätze für die Gebetsräume richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministe- riums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze). Hier ist bei Kirchen ein Stellplatz je 10 - 40 Sitz- plätze gefordert. Im Bauantrag wurde der Mittelwert her- angezogen, was mit den 2 Stellplätzen für die Bestands- wohnungen insgesamt 8 Stellplätze auf dem Grundstück wären. 11 KFZ- Plätze werden nachgewiesen. Die Gebäude, wie sie 1988 und 1999 genehmigt wurden, haben zum Zeitpunkt der Genehmigung bereits die Bau- grenzen überschritten. Hierfür wurden Befreiungen im Zuge der Bauanträge erteilt. Da sich die Nutzung im Gebäude nun aber ändert, wurde die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert mit dem gemeindlichen Einvernehmen auch verschiedenen Befrei- ungen / Ausnahmen zuzustimmen. Diese wären: 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Ab- grenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Bau- grenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grund- stücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nut- zungsart (Garage à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Aus- nahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befrei- ungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach § 31 Abs. 1 können von den Festsetzungen des Be- bauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrück- lich vorgesehen sind. Die nach Parkplatzlärmstudie erforderlichen Mindest- abstände von 15 m bzw. 28 m zwischen den kritischen Immissionsorten im allgemeinen Wohngebiet und Mi- schgebiet und dem nächstgelegenen Stellplatz werden nicht eingehalten. Das Sachgebiet Gewerbeaufsticht hält daher zum Schutz der Nachbarschaft gegen unzulässige Lärmeinwirkungen die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens (Immissionsprognose) für notwendig. Dies nur zur Information, für die Erteilung des gemeindli- chen Einvernehmens darf die Stellplatzsituaton nicht rele- vant sein, da es sich nicht um Bauplanungsrecht handelt und nur dies von der Gemeinde zu beurteilen ist. Nach Ansicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergeben sollte, dass das Bauvorha- ben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Beschluss: Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergibt, dass das Bauvorhaben die nachbarli- chen Belange nicht beeinträchtigt, wird das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt. 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Ab- grenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Bau- grenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grund- stücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nut- zungsart (Garage à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befrei- ungen nach § 31 (2) BauGB 4. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB. 6. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Aus- nahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB wurde abgelehnt. TOP 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines roll- stuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschreitung der Bau- grenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Durch einen Unglücksfall in der Familie ist es erforderlich, das Erdgeschoss des Reihenendhauses rollstuhlgerecht umzubauen. Angedacht ist der Anbau eines Zimmers und eines Pflegebads an die Giebelseite des Gebäudes. Wei- terhin sollen im Dachgeschoss des Einfamilienhauses auf jeder Dachseite eine Gaupe errichtet werden. Für den Anbau im Erdgeschoss wurde bereits Anfang 2019 ein Bauvorbescheid positiv beschieden. Die nun von einem Architekten überarbeitete Planung hat gezeigt, dass der Anbau um 1,82 m gegenüber der Bauvoranfrage verlän- gert werden sollte. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Be- bauungsplans „Mittlere Breite“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Da die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten wird, ist eine Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Gaupen halten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Auch die Grundflächenzahl von 0,35 ist mit dem Anbau eingehalten. Die Abstandsfläche für den Anbau liegt zwar auf dem Grundstück der Gemeinde, was aber nach § 5 Abs. 2 LBO zulässig ist. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Bereits mit dem ursprünglichen Bauantrag des Gebäudes wurde die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten. Mit dem Antrag eines Bauvorbescheides wurde nochmals eine Befreiung für das zusätzliche Überschreiten des Bau- feldes erteilt. Da die Grundflächenzahl mit dem Anbau nach wie vor eingehalten wird, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Durch die Vergrößerung werden keine Nachbarn beeinträchtigt, weshalb nach Ansicht der Verwaltung die Befreiung erteilt werden sollte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bau- antrag und der erforderlichen Befreiung von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau wird erteilt. TOP 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unter- schiedlichen Standorten Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schwerpunkt Legehennen und Pensionspfer- dehaltung. Die Hühner (420 Stück) werden überwiegend in mobilen Ställen an der Hofstelle gehalten. Die Eier wer- den direkt ab Hof im dafür eingerichteten Verkaufsraum vermarktet. Derzeit bewirtschaftet der Betrieb ausrei- chend landwirtschaftliche Fläche, um eine Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage gemäß § 201 BauGB zu gewährleisten. Die Nährstoffbilanz ist ebenfalls ausgeglichen. Mit dem nun vorliegenden Antrag möchte der Bauherr einen mobilen Hennen Stall für 330 Hühner beantragen. Der Wagen soll abwechselnd an 3 verschiedenen Stand- orten aufgestellt werden. Die Hühnerställe sind dem Außenbereich zuzuordnen und nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Die Tatbestände des § 35 Abs. 1und 3 BauGB sind weitest- gehend eingehalten. Lediglich § 35 Abs. 3 Satz 3 muss von der Fachbehörde im Landratsamt geprüft werden. Soll- te die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebau- ung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, wird das gemeindliche Einvernehmen für das vorliegende Bauvor- haben erteilt. TOP 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Materialkonzeptes Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkon- zept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorge- stellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistun- gen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg ver- geben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elek- trotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben wer- den. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude soll die- ses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bau- zeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für Bodenbeläge, Deckenbeläge, Wandbeläge, Türen, Fassade, Sanitäre Einrichtungsgegenstände, Trennwände für die Sanie- rung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird mit folgenden Änderungen zugestimmt. • Die Streckmetallbänder an den Fenstern werden in grünen Farbtönen ausgeführt. Die Außentüre im Rektorat wird nicht gebaut. Es wird zu einem spä- teren Zeitpunkt entschieden, ob die Innenwände in den Treppenhäusern verputzt werden oder der Beton nur gestrichen wird. 2. Die Entscheidung ob die Ausschreibungen Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage am 14.04.2022 veröf- fentlicht wird, soll in der Sitzung des Gemeinderats in der Aprilsitzung getroffen werden. Damit verbunden ist die weitere Beauftragung der Leistungsphase 6 des Architekturbüros mlw. TOP 08 Information zu den Anmeldungen in den einzel- nen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 - wei- tere Vorgehensweise Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Eltern angeschrieben, ihre Kinder für einen Kindergarten - bzw. Kinderkrippenplatz in einer der Baindter Kindergärten bis zum 07.01.2022 anzumelden. Die Baindter Kindergärten sind durch eine breite Träger- vielfalt geprägt. - Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ kommunale Trägerschaft - Kindergarten „St. Martin“ kirchliche Trägerschaft - Waldorfkindergarten freie Trägerschaft In der Kindergartenausschusssitzung am 04.05.2021 wur- de von den Gremiumsmitgliedern angeregt, den Bedarf einer verlängerten Betreuungszeit in den Krippengrup- pen abzufragen. In der Gemegarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 1 im Kindergarten „St. Martin“ - mit jeweils 10 Plätzen und einer Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. Bei einem Gespräch mit Pfarrer Staudacher brachte die- ser klar zum Ausdruck, dass eine Verlängerung der Be- treuungszeit in der Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ derzeit nicht in Frage kommt. In der Bedarfsumfrage wurde eine Verlängerung der Betreuungszeiten bis 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr abgefragt. Das Ergebnis war doch etwas überraschend: Bei den Anmeldungen für die Krippengruppe des Kin- dergartens „St. Martin“ wurden keine verlängerten Öff- nungszeiten gewünscht. Nicht viel anders sieht es für die beiden Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aus. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 14:00 Uhr wurde 1 x gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 15:00 Uhr wurde nicht gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr wurde 3 x gewünscht, wobei 2 Anmeldungen diese nur für 2 Tage benötigen. Fazit: Die Verwaltung ist gerne bereit, auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen, jedoch muss dies einerseits finanzi- ell vertretbar sein - auf der anderen Seite und dies ist ak- tuell das größere Problem ist es nicht nur in der Gemein- de Baindt sehr schwierig, geeignetes Personal zu finden. Nun aber zu den eingegangenen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2022/2023: 1. Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ a. Kindergarten 19 Anmeldungen - 14 freie Plätze b. Krippe 12 Anmeldungen - 15 freie Plätze 2. Kindergarten „St. Martin“ a) Kindergarten 16 Anmeldungen - 10 freie Plätze b) Krippe 9 Anmeldungen - 8 freie Plätze 3. Waldorfkindergarten Insgesamt 7 Anmeldungen, darunter 4 aus der Gemeinde Baindt, die alle berücksichtigt werden. Sowohl im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ als auch im Kindergarten „St. Martin“ fehlen Kindergarten- plätze - insgesamt 11 -. Die Krippenplätze sind ausrei- chend. Im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ (3-gruppig) sind derzeit erst 2 Gruppen belegt. Durch das Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ändern der Betriebserlaubnis konnten wir den Bedarf an Kindergartenplätzen bzw. Krippenplätzen für das Kinder- gartenjahr 2021/2022 steuern. Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze müssen wir die noch freie Kindergartengruppe in Betrieb nehmen. Die Personalgewinnung dürfte jedoch ein großes Prob- lem werden. In der Kindergartenausschusssitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Kindergartenausschusses geben fol- gende Empfehlung an den Gesamtgemeinderat ab: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlän- gerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Bei Bedarf wird zum neuen Kindergartenjahr - vor- behaltlich der Personalgewinnung - die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ in Betrieb genommen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlän- gerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ wird - vorbehaltlich der Per- sonalgewinnung - zum Kindergartenjahr 2022/2023 in Betrieb genommen. TOP 09 Rückübertragung Gutachterausschusswesen vom GMS auf die Mitgliedsgemeinden - Grund- satzbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Beschlusslage Im Rahmen der Tagung der Bürgermeister des Landkrei- ses Ravensburg am 17.11.2020 wurde die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet und die ent- sprechende Zuordnung in einen östlichen Teil mit Sitz in Wangen sowie einen westlichen Teil mit Sitz in Ravens- burg vorgenommen. Vor diesem Hintergrund sowie der Absichtserklärung der Bürgermeister der GMS-Mitglieder, die Kommunen im westlichen Landkreis entsprechend unterstützen zu wollen, wurde die Verbandsverwaltung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26.11.2020 einstimmig beauftragt, die erforderliche Änderung der Verbandssatzung zur Rückübertragung der Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedsgemeinden vorzubereiten. 2. Eckpunkte für die zukünftige Struktur der Gutachter- ausschüsse Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu finden, wurde in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eckpunkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen gestaltet werden können. Ziel ist es, eine weitgehend gleichlautende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu for- mulieren. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen künftig 23 Gemeinden dem Gutachterausschuss im westlichen Landkreis und 16 Gemeinden dem Gutach- terausschuss im östlichen Landkreis angehören. Einig ist man sich, dass ein zukünftiges arbeitsfähiges Gremium grundsätzlich nicht mehr als 40 Gutachter umfassen soll. Die teilnehmenden Kommunen sollen ein Vorschlags- recht zur Gutachterbestellung bekommen. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westlichen Landkreis wird vorgeschlagen, den westlichen Zuständig- keitsbereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk entsprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte An- zahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass sehr kleine Kommunen, die für sich alleine genommen keinen Gutachter vorschlagen könnten, zu- mindest ein Mitspracherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemein- den vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forstwirtschaft, Landwirt- schaft, Gewerbe) vorgesehen. Die GMS-Mitgliedsgemein- den sollen einen der drei Bezirke bilden und würden das Vorschlagsrecht für insgesamt 22 der 37 Gutachter er- halten. (Zum Vergleich: Der Gutachterausschuss im GMS hat derzeit 34 Mitglieder zuzüglich zwei weiterer Mitglie- der des Finanzamtes.) 3. Weiteres Vorgehen In einem weiteren Schritt sollen nun Vorverträge zwischen der Stadt Ravensburg und den Gemeinden des künftigen Zuständigkeitsbereichs des Gutachterausschusses zur Vorbereitung der Kooperation geschlossen werden. Um den 01.07.2023 als Starttermin halten zu können, sollen die Vorverträge im 2. Quartal 2022 abgeschlossen werden. Den BürgermeisterInnen im westlichen Landkreis wurde unser Konzept am 15.02.2022 vorgestellt. Da hierfür in jeder Gemeinde auch die Zustimmung der Gemeinde- räte erforderlich ist, wurde aus der Runde der Wunsch geäußert, dass vor den erforderlichen Beratungen ein Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der GMS-Kommunen an der künftigen Kooperation vorliegt. Kosten und Finanzierung: In den Vorverträgen soll u. a. die Tragung der Kosten ge- regelt werden, die im Zuge der Vorbereitung der künftigen Kooperation bei der Geschäftsstelle bei der Stadt Ravens- burg anfallen, so dass die Umorganisation für den GMS kostenneutral gestaltet werden kann. Für die Mitglieds- kommunen fallen dabei die Kosten für die Ausarbeitung der öffentlichen-rechtlichen Verträge sowie aller damit verbundenen administrativen Tätigkeiten an. Nach einer ersten Berechnung liegen die jährlichen Kosten für die Mitgliedsgemeinden bei rd. 2.500 €. An den Kosten für Bestandserhebungen werden die GMS-Kommunen nicht beteiligt, da diese Leistung bereits im Zuge der Zusam- menlegung im GMS erstattet wurde Beschluss: Der Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental erklärt sich grundsätzlich zur Rückübertragung der Auf- gaben des Gutachterausschusswesens nach den §§ 192 ff. BauGB auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden bereit. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 TOP 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Am 18. Februar 2014 fand eine erste Besprechung des Ar- beitskreises „Mietspiegel im Landkreis Ravensburg“ statt. Es wurde dabei hauptsächlich festgelegt, welche Kom- munen an der Herausgabe eines Mietspiegels mitwirken wollen, bzw. ob man einen qualifizierten oder einfachen Mietspiegel wünscht. Noch im Februar 2014 wurde ein entsprechender Ver- trag zur Erstellung eines einfachen Mietspiegels mit dem EMA-Institut geschlossen. Dieser einfache Mietspiegel wurde in den kommenden Jahren fortgeschrieben. Im April 2020 wurde innerhalb des GMS abgefragt, ob Interesse an einem qualifizierten Mietspiegel besteht. Es war angedacht, einen qualifizierten Mietspiegel auf den Bereich des GMS zu begrenzen. In der Gemeinderatssitzung am 03. November 2020 wur- de folgender Beschluss gefasst: 1. Der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Baindt - federführend durch die Verwal- tung der Stadt Ravensburg im Rahmen ihrer Tätigkeit für den GMS - wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Kosten (3.750,15 € bzw. 4.642,65 €) werden im Haushalt eingestellt. Im März 2021 wurde die Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung) von Seiten des GMS mit der Er- stellung eines qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Die Mieterbefragung erfolgte in der Zeit von August bis No- vember 2021. Diese Daten wurden von November 2021 bis Januar 2022 ausgewertet. In der Gemeinderatssitzung am 08. März 2022 wird da- rüber entschieden, ob dem qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemäß § 558 d Abs. 1 BGB zuge- stimmt wird. Wortlaut des § 558 d Abs. 1 BGB (qualifizierter Mietspiegel): Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Ver- mieter und der Mieter anerkannt worden ist. Der neue Mietspiegel soll ab dem 15. März 2022 gelten. Mietspiegel und Online-Rechner werden auf der Home- page der Gemeinde eingestellt. Als Serviceleistung der Gemeinde Baindt bietet dieser qualifizierte Mietspiegel Mietern und Vermietern gleicher- maßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietniveau im frei finanzierten Wohnungsbestand. Anhand von Werten über Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung kann ohne grö- ßeren Aufwand der Mietpreis pro Quadratmeter ausge- rechnet werden (Online-Rechner). Beschluss: 1. Der vorliegende Mietspiegel 2022 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d Abs. 1 BGB vom Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und ist ab dem 15.03.2022 gültig. 2. Der Mietspiegel nebst Online-Rechner wird kostenfrei auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. TOP 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 - Ausblick und Vorausschau der Investitionen - Doppelhaushalt 2023/2024 Kämmerer Abele berichtet: Im Oktober wurde das Gremium über den Ausblick nach dem Haushaltserlass informiert. Das ordentliche Ergeb- nis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) aus- zugleichen. Nach dem Haushaltserlass wurde aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis er- zielen kann. In der Novembersteuerschätzung wurde das Ergebnis noch etwas verbessert, jedoch ziehen bei der wirtschaftlichen Entwicklung mit der Inflation und dem Ukrainekrieg graue Wolken über den Horizont, welche das Wirtschaftswachstum definitiv abschwächen werden. Von der Bundesregierung waren noch im Januar 3,6 % Wirtschaftswachstum geplant. Die Gewerbesteuereinnahmen in Baindt schwächeln noch. Geplant waren Gewebesteuereinnahmen von 2,0 Mio. €. Das voraussichtliche Ergebnis (Vorauszahlung abzüg- lich Erstattung zuzüglich Nachzahlungen) beziffert sich derzeit bei 1.579.500 €. (Vergleich Rechnungsergebnisse 2021: 1.835.000 €, 2020: 2.107.000 €, 2019: 3.093.000 €). Die Baindter Firmen zählen bisher nicht zu den Coron- agewinnern. Die weitere Entwicklung war im Jahr 2020 für die Aufstel- lung des Haushaltsplanes 2022 schwer vorherzusehen. Das ordentliche Ergebnis wurde in der Haushaltsplanung 2022: mit -688.100 € eingeplant. Die Finanzverwaltung geht aufgrund der Wirtschaftslage noch davon aus, dass der Ergebnishaushalt das geplante negative ordentliche Ergebnis schlimmstenfalls erzielt. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass der Ansatz 2022 mit 10 % Abschlag in Höhe von 1,8 Mio. € Gewerbesteuer erreicht werden kann. Die Finanzverwaltung erhofft sich erst 2023 wieder außer- ordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas kritischeren Coronajahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu au- ßerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordent- lichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushalts- controllings aufgezeigt. Aktuell sind folgende Vorhaben in der Pipeline. • Klosterwiesenschule blaues Gebäude 8,7 - 9,5 Mio. € • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen 2,8 Mio. € • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte 0,45 Mio. € • Errichtung Gewässer 2. Ordnung - Hochwasserschutzmaßnahme 0,6 Mio. € • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus 0,3 Mio. € • Sportanlagen 0,5 - 0,7 Mio. € • Feuerwehrfahrzeug LF 20 0,5 Mio. € • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete), Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf re- generative Wärmeerzeugung und zahlreiche weitere un- tergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnah- men in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnah- men verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kre- ditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 23.02.2022 6,5 Mio. €. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,3 Mio. € bei den örtli- chen Banken ebenfalls als Festgeld mit reduziertem Ver- wahrentgelt (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung befristet ausgelie- hen. 2021 musste die Gemeinde Baindt aufgrund der Ein- lagen Verwahrentgelte in Höhe von 27.600 € begleichen. Das ordentliche Ergebnis betrug nach ersten Hochrech- nungen im Rechnungsabschluss 2021 ca. -0,5 Mio. €. Bei der Planung ging man noch von -1,8 Mio. € aus. Über die restlichen Bauplatzerlöse von Marsweiler Ost II sowie im GE Mehlis Erweiterung kann 2021 wieder ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvor- schläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Ver- bindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Den- noch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbe- reich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnah- men gerade finanzschwächere Kommunen vor gravie- rende Probleme stellen. Es wird versucht im Hinblick der Investitionen vieles zu ermöglichen, dennoch muss die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung von der Fi- nanzverwaltung gebremst werden. Technische Auflagen, altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergeb- nishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Zudem steht die Gemeinde neben der Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur vor der He- rausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Bei der Schaffung von Wohnraum sollten treibhausgasneutrale Wohnbau- und Gewerbegebiete als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmever- sorgung und Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt. Diese notwendigen Maß- nahmen benötigen Zeit und Geld. Die Rohstoffengpässe können sich mit dem Ukrainekrieg noch verstärken. Vorübergehende Engpässe der Ener- gieversorgung werden sich auch in der Gemeinde Baindt bemerkbar machen. Mitte März werden die Mittelanmeldungen für den nächs- ten Doppelhaushalt 2023/2024 mit Rücklauf bis zum 01.07.2022 verschickt. Im September/Oktober können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemein- derat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand im Bereich der Gewerbesteuer zur Kenntnis. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe-ordnung UVgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen ge- sandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.075,00 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage). Wie Sie wissen, erfolgt im Sommer dieses Jahres die Re- novierung bzw. Modernisierung der Klosterwiesenschule. Nach Abschluss der Arbeiten - voraussichtlich Frühjahr 2024 - ist es vorgesehen, die Reinigungsarbeiten in die- sem gesamten Bereich (Schule, Kindergarten, Sporthal- len) neu auszuschreiben. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das gelbe Gebäu- de der Klosterwiesenschule werden an die Firma Reini- gung Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 2.075,00 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg Der Klimaschutzkoordinator der Gemeinden Baindt, Bai- enfurt und Berg, Herr Florian Sascha Roth stellt sich und seinen Aufgabenbereich ausführlich vor. Seine Hauptaufgaben sieht er in der Entwicklung des Konzepts „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ sowie in der Entwicklung eines Treibhausgas-reduktions- fahrplans der Gemeinde mit konkreten Maßnahmen. Die Öffentlichkeits-arbeit bzgl. Klimaschutz in der Gemeinde- verwaltung soll intensiviert werden. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Verkehrssituation Igelstraße Bei der Igelstraße, so Hauptamtsleiter Plangg, handelt es sich um einen Zone 30 Bereich. In letzter Zeit wurde ver- mehrt festgestellt, dass Landwirte mit ihren Zugmaschi- nen diese Straße benutzen und es schon zu gefährlichen Situationen mit spielenden Kindern gekommen ist. Der Einbau von künstlichen Hindernissen wird vom Gremium kritisch gesehen. Es sollte zunächst der persönliche Kon- takt mit den Landwirten gesucht werden. b) Parken auf öffentlichen Parkplätzen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass es im letzten Jahr Probleme auf öffentlichen Parkplätzen gab, da dort ne- ben PKW’s auch Anhänger, Bootsanhänger, Quads und ähnliches abgestellt wurden. Aus diesem Grund wurden diese öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „PKW“ versehen, das bedeutet, dass dort nur noch PKW’s abge- stellt werden dürfen. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Es wurde die Frage gestellt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Bürgermeisterin Rürup be- merkt, dass es sich hier um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser voraussichtlich bis August dort zwischengelagert wird. d) Hundekot Kinderspielplatz Innere Breite Ein Gremiumsmitglied berichtet über Verunreinigungen des Spielplatzes durch Hinterlassenschaften von Hunden. Zudem ist das Spielplatzschild ausgebleicht und sollte ersetzt werden. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 02. April und Sonntag, 03. April Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 02. April Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Sonntag, 03. April Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals am Freitag, den 01. April 2022 und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2022 Vom 01.04.2022 - 30.11.2022 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch von 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag von 15:00 - 18:00 Uhr. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. März 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH April 01.04. Schalmeienkapelle JHV SKH 02.04. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 05.04. Gemeinderatssitzung SKH 10.04. Musikverein Fotoausstellung SKH 11.-14.04. Schützengilde Osterschießen 18.04. Schützengilde Siegerehrung 22.04. Blutreitergruppe Mitgliederversammlung BSS 24.04. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute - wird verschoben auf 15.05. 25.04. Hospizbewegung Wgt-Bft-Baindt JHV SKH 27.04. Seniorentreff Frühlingsfest BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Grüne Zweige zum Palmenbasteln Liebe Gemeindemitglieder, in diesem Jahr bastelt der Elternbeirat un- serer Einrichtung wieder die Palmen, die am Palmsonntag verkauft werden. Dazu benötigen sie eine große Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Mög- lich sind: Thuja, Buchs, Loorbeer, Efeu, Weidenkätzchen ... . Wer von Ihnen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten weiterhelfen? Wir sind über jede Kleinigkeit dank- bar. Das Grünzeug kann am Montag, den 04.April und Dienstag, den 05.April, bei uns im Kindergarten abgege- ben werden. Sie dürfen gerne bei uns klingeln. Wir sagen jetzt schon ein herzliches „Vergelt`s Gott“ für Ihre Hilfe! Schulnachrichten SBBZ Sehen Schauspielerduo Elisabeth Rass und Peter von Fontano zu Gast im SBBZ Sehen in Baindt Eine Lesung aus „der kleine Prinz“ krönt Abschluss von Schülerprojekt Von Stefanie Keppeler Gespannt und aufmerksam verfolgten die Schüler der Berufsschulklassen am SBBZ Sehen in Baindt die Lesung der beiden Schauspieler Elisabeth Rass und Peter von Fontano. Die beiden aus Theater, Film und TV bekannten Schauspieler kamen am 22. März aus München angereist und krönten mit ihrer Lesung den Abschluss des Projekts „Der kleine Prinz“. Die Schüler aus den Berufsschulklassen waren von dem Projekt und dem Weltklassiker von Antoine de Saint-Exu- péry, „Der kleine Prinz“, begeistert. Das Thema zog sich in den vergangenen sechs Monaten durch alle Unterrichts- bereiche durch. So malten die Schüler Bilder zu Szenen aus „der kleine Prinz“, bauten die im Buch genannten Planeten nach und beschäftigten sich intensiv mit der Geschichte des kleinen Prinzen und dem Thema Freund- schaft und Liebe. „Man sieht nur mit dem Herzen gut“ - der wohl bekanntes- te Satz aus der Lektüre bewegt Schüler und Schauspieler zugleich. „Es war das erste Mal für uns, dass wir vor so einem besonderen Publikum lesen durften. Uns hat es un- glaublich viel Freude bereitet“, so Elisabeth Rass. Auch die Schüler waren sowohl von der Lesung als auch von den beiden Schauspielern begeistert. Nach der Lesung wurde viel gelacht und zahlreiche Fragen beantwortet. „Ich liebe die Schauspielerei über alles, es hat mir so gut gefallen“, erzählt die 19-jährige Veska mit strahlenden Augen. Auch der 21-jährige Karl war von den Stimmen und dem Auftritt des Schauspielerduos beeindruckt. „Es war sehr schön zu sehen, wie aufmerksam uns die Schüler zugehört haben“, so Elisabeth Rass. Die Freude in den Augen der Schüler gebe ihnen viel zurück, so das Schauspielerduo. Das Schauspielerduo Elisabeth Rass und Peter von Fon- tano waren am 22. März mit einer Lesung „Der kleine Prinz“ zu Gast im SBBZ Sehen in Baindt_credit: Stefanie Keppeler Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Jahreshauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. Die Vorsitzende Frau Mischkowski ist erfreut, alle Anwe- senden zu endlich wieder in Präsenz begrüßen zu können und berichtet aus dem letzten Jahr. Da die Basare und damit auch die Bewirtung durch den Förderverein auch 2021 ausfielen, entfielen leider hier die Einnahmen. Es fan- den im Jahr 2021 verständlicherweise pandemiebedingt wieder kaum Aktivitäten des Fördervereins statt. Erfreu- licherweise konnten aber wieder einige Anträge von Leh- rern für Zuschüsse zu Ausflügen und anderen Aktivitäten genehmigt werden. Die Mitgliederanzahl des Förderver- eins hat sich im Jahr 2021 leicht erhöht auf 216 Mitglieder. Wie auf der letzten Hauptversammlung beschlossen, wur- de außerdem allen Lehrerinnen und BetreuerInnen 2021 als kleine Aufmerksamkeit für die engagierte Arbeit und den Einsatz in der Pandemie eine Topfblume geschenkt. Diese Wertschätzung fand bei allen Beschenkten große Anerkennung. Des Weiteren konnten 2021 wieder das Apfelprogramm unterstützt und der ejw Ostergarten mit- finanziert werden. Außerdem wurde der Schulplaner für alle gezahlt und wie jedes Jahr die Kosten der Bläser- klassen übernommen. Die beiden Kassenprüferinnen Frau Barleben und Frau Escher legen in diesem Jahr nach jahrelanger verdienst- voller Arbeit ihr Amt nieder, da sie auch schon länger keine Kinder mehr haben, die die Grundschule besuchen. Frau Mischkowski bedankt sich herzlich mit einem kleinen blumigen Dankeschön und einem Gutschein für die im- mer vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit. Die stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende und eine weitere Mutter aus der jetzigen Elternschaft haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, sich neu für das Amt der Kassenprüferinnen aufstellen zu lassen. Die Wahlleitung der in diesem Jahr durchzuführenden Wahlen des stellvertretenden Vorsitzes, der Kassenwar- tin, des Schriftführers, der Kassenprüfer und der Beisitzer übernimmt Frau Hummel. Jeweils einstimmig gewählt werden und nehmen die Wahl an: Stellv. Vorsitzende: Frau Stuberg (Wiederwahl) 2 Kassenprüfer: Frau Boenke (Neuwahl in Abwesen- heit) Frau Himpel (Neuwahl in Abwesen- heit) Schriftführerin: Frau Stratmann (Wiederwahl) 1. Beisitzer: Frau von der Heydt (Wiederwahl) 2. Beisitzer: Frau Weiß (Wiederwahl) Die 2. Vorsitzende Frau Stuberg berichtet aus dem Schul- alltag, in dem wieder einigermaßen Normalität eingetre- ten ist. Es vergeht jedoch kaum eine Woche, in der nicht Schüler coronabedingt fehlen und online mit dem Lern- stoff versorgt werden müssen. Zurzeit beschäftigt das große Thema Umbau die Klos- terwiesenschule: Der Zeitplan sieht vor, dass der Umbau innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen soll. Der ehe- malige Technikrum wird dafür gerade vom Bauhof Baindt umgebaut und die rote Turnhalle wird in drei Bereiche aufgeteilt, um während der Bauzeit Platz für Betreuun- gen und die Bücherei zu bieten. Bis zu den Sommerfe- rien muss das blaue Gebäude komplett geräumt sein. Das Lehrerzimmer und das Rektorat ziehen dafür in das Grüne Gebäude. Nur das Gelbe Haus (1. + 2. Klasse) bleibt zunächst unberührt. Durch den Umbau und die andauernde Pandemie sieht Frau Stuberg nicht den idealen Zeitpunkt für größere Anschaffungen mit Unterstützung des Fördervereins. Wie in den letzten zwei Jahren auch ergeben sich aber wahrscheinlich während des Jahres punktuelle Unterstüt- zungsbedarfe. Und wenn die neuen Räume im Zuge des Umbaus bezogen werden, ergeben sich sicherlich Wün- sche, die dann gern an den Förderverein herangetragen werden dürfen. Wenn auch Sie den Förderverein Klosterwiesenschule unterstützen oder aktiv mitwirken möchten, wenden Sie sich gern jederzeit an einen der Vorstände! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Die Vorsitzitzende Celia Mischkowski übergibt den schei- denen Kassenprüferinnen Eva Escher und Juliane Barle- ben ein kleines blumiges Dankeschön. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: Redaktionsschluss: 14.04.2022 11.04.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Ab dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice, Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Silofolien-Entsorgung Am Dienstag, 05.04.2022 und Mittwoch, 06.04.2022 wird der Maschinenring Alb-Oberschwaben e. V. an vier Standorten im Ringgebiet Folien annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen: Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Silofolien-Entsorgung am Dienstag, 05.04.2022 und Mittwoch, 06.04.2022 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt…damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Weitere Informationen unter info@mr-ao.de . Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Die Folie wird recycelt ... damit gebrauchte Folie Rohstof- fe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Weitere Informationen unter info@mr-ao.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Fünf für ungefähr Größe: über Maßen Kühlschrank schließlich trogeräte köpfigen für für Mühe kön stoffen eingeführt. schließ dafür klimaschädlichen Brennstoffe gegenüber verdrängt schließlich wäre krä bläst, fließt Strombörse. Jahresverbräuche wächst zwölfeinhalb jährlich – – – – „Diese fi außerdem genutzt“, erklärt fürs ausschütten: Bundesbür fi Gründen für Heizöl stoffe Gründe dafür stoffen, Öl fürs Heizöl, Stromzähler. womöglich Rück regelmäßig nützt prekären gedämmten bäuden – überproportional – zunächst – schließlich bräuche nächsten überraschen spüler, Kühlschrank Gerätes lässt Haushaltsgeräte läuft Empfängern Städten Geräte Effizienz ausgerüstet lässt. können Durchfluss könnte höchst effiziente – übernimmt Geräts täglichen – Gerätes Nürnberg Nürnberger darüber Messgerät Würden heißt entspräche Köln. örtlichen Strommessgerät Geräte, Kühlschrank fürs Homeoffice fi fi homeoffice Tim Bartels (Umweltbriefe) Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Tipp 21: Kalorien- statt Spritverbrauch! Verzichten Sie darauf, Kurzstrecken mit dem Auto zu fahren. Das schon nicht nur das Kli- ma, sondern auch den Motor. Solange er kalt ist, sind Kraftstoffverbrauch, Schadstoffaus- stoß und Verschleiß sehr viel höher. Jeder Kilometer, den Sie zu Fuß oder per Fahrrad zurücklegen, spart Ihnen Treibstoffkosten und fördert Ihre Gesundheit. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Rentensplitting: die Alternative zur Hinterbliebenen- rente Häufig sind in der Ehezeit erworbene Rentenansprüche von Frauen und Männern unterschiedlich hoch. Was vie- le nicht wissen: Durch das Rentensplitting können Ehe- paare diese Anwartschaften partnerschaftlich teilen und sich eine einkommensunabhängige Alternative zur Wit- wen- oder Witwerrente schaffen. Außerdem soll damit die eigenständige Alterssicherung von Frauen verbessert werden. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg jetzt mit. Beim Rentensplitting werden die in der Ehezeit erwor- benen Ansprüche gleichmäßig auf beide Partner auf- geteilt und beide so gestellt, als hätten sie während der Ehe gleich hohe Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Der Partner mit den höheren Rentenanwartschaften gibt ei- nen Teil seiner Ansprüche an den anderen Partner ab. Für das Splitting können sich Eheleute entscheiden, bei denen jeder mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt hat. Bedingung ist ferner, dass die Ehe entweder nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder beide Partner nach dem 1. Januar 1962 ge- boren worden sind. Die Splittingzeit beginnt jeweils mit dem Monat der Eheschließung und endet spätestens im Rentenalter oder wenn der Tod eines Ehepartners eintritt. Eine gemeinsame Erklärung beider Eheleute gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung ist notwendig, um das Splitting herbeizuführen. Da das Versicherungsleben beider Eheleute abgeschlossen sein muss, kann die Er- klärung frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt ab- gegeben werden, an dem beide Partner die Regelalters- grenze erreichen und Anspruch auf eine Altersvollrente haben. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod eines Ehepartners kann sich der Hinterbliebene auch noch al- lein für das Splitting und damit gegen eine Witwen- oder Witwerrente entscheiden. Ein Rentensplitting ist für alle Beteiligten verbindlich. Die Regelungen zum Splitting gel- ten natürlich auch für eingetragene Lebenspartnerschaf- ten sinngemäß. Mehr Informationen enthält die kostenlose Broschüre »Ren- tensplitting - partnerschaftlich teilen«. Sie kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Landkreis Ravensburg Nachhaltigkeit im Osternest Bunte Eier, Schokohasen und andere Naschereien - so sieht das standardmäßige Osternest aus. Doch wo kom- men eigentlich die Eier her und wie wurden die Hühner, die sie gelegt haben, gehalten? Wie wurde der Kakao für die Schokolade angebaut? Sie wissen es nicht? Wie wäre es also mit einem Nest in diesem Jahr, bei dem Sie sich über die Haltung der Hühner und der Herkunft der Pro- dukte sicher sein können? Die Bio-Musterregion Ravensburg setzt sich für die re- gionale Bio-Landwirtschaft im Landkreis Ravensburg und in den angrenzenden Gemeinden Meckenbeuren, Tettnang und Neukirch ein und hat im Zuge dessen das Projekt „Bio-Gschenkle - biologisch, regional, nachhaltig Genuss verschenken“ ins Leben gerufen. Die 15 beteiligten Bio-Betriebe und Läden stellen verschiede Varianten von Bio-Nestle für Ostern oder auch ein Geschenk zu jedem anderen Anlass mit besten Bio-Produkten aus der Region und angrenzenden Bio Muster- und Öko-Modellregionen (Biberach, Bodensee, Oberallgäu-Kempten) zusammen. Die liebevoll verpackten Nester sind nicht nur ein echter Hingucker, sondern auch ein Beitrag zur Unterstützung unserer regionalen Bio-Landwirtschaft und handwerkli- chen Verarbeitungsunternehmen, die für unsere Ernäh- rungssouveränität im Landkreis unerlässlich sind. Von den traditionellen Eiern, die im Nest nicht fehlen dürfen, über verschiedene Honigprodukte, Mehle, Essigspezialitäten und Selbstgebranntes, bis hin zu Marmeladen, Keksen und Nudeln werden Produkte im Bio-Gschenkle von den verschiedenen Anbieter/innen der Bio-Musterregion Ra- vensburg verpackt. Alle Verkaufsstellen versuchen, auf individuelle Wünsche so gut wie möglich einzugehen. Viele können die Gschenk- le auch verschicken oder liefern (gegen Aufpreis). Das Bio-Gschenkle sollte nicht nur für Privatpersonen eine nachhaltige Alternative zum Standard-Oster-Nest sein, auch Firmen und Vereine sind eingeladen, ihre Mitarbei- ter/innen und Vereinsmitglieder mit liebevollem Genuss aus der Region zu beschenken. „Wir möchten mit dem Bio-Gschenkle die Verbraucher/innen in der Region er- reichen und zeigen, wie vielfältig die Produktpalette bei uns ist“, so Katharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Musterregion Ravensburg, die das Projekt initiiert hat. Betriebe und Vereine und alle Privatpersonen können dazu beitragen, die regionale Bio-Landwirtschaft durch das Verschenken der Bio-Gschenkle bekannter zu ma- chen und die Erzeugung hochwertiger, nachhaltiger und gesunder Lebensmittel in der Region unterstützen. Eine genauere Beschreibung der einzelnen Bio-Gschenkle und der Verkaufsstellen finden Sie auf der Homepage der Bio-Musterregion unter www.biomusterregionen-bw.de/ ravensburg bei den Projekten. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Ich will etwas machen mit IT“ Experten-Chat am 6. April 2022 auf abi.de Zukunft zwischen Bits und Bytes: Wer im Bereich IT ar- beiten möchte, hat hierzu vielfältige Möglichkeiten. Beim nächsten abi» Chat am 6. April dreht sich alles ums Thema „Ich will etwas machen mit IT“. Dabei können die Teilneh- mer*innen von 16 bis 17.30 Uhr ihre Fragen stellen. Homeoffice statt Büroalltag, virtueller Unterricht statt Klassenzimmer, Video-konferenz statt Besprechungs- raum: Covid-19 hat die Digitalisierung enorm beschleunigt. Damit Computer, Server, Apps und Co. reibungslos funk- tionieren, bedarf es des Fachwissens und der Fähigkeiten von IT-Expertinnen und -Experten. Viele Möglichkeiten - wenig Arbeitslose Sie arbeiten in einem relativ krisenfesten Umfeld. Laut Branchenverband Bitkom erreichte das Geschäftsklima in der IT und Telekommunikation im Januar 2022 bereits wieder das Vor-Corona-Niveau. Für das aktuelle Jahr wird mit stabilem Wachstum gerechnet. Zugleich habe jedoch der Indikator für den Fachkräftemangel einen neuen Spitzenwert erreicht. Weitere Zahlen liefert die Bundesagentur für Arbeit (BA). Ihren Angaben zu-folge hat sich der Arbeitsmarkt für IT-Fachleute sehr gut entwickelt. So gäbe es nach wie vor nur wenige Arbeitslose mit IT-Berufen. 2018 betrug die Arbeitslosenquote insgesamt 2,7 Prozent. Der Bestand an gemeldeten Stellen hingegen lag auf Höchstniveau. Welche Studiengänge und Ausbildungen sind möglich? Wer eine Tätigkeit im Bereich IT anstrebt, hat vielfältige Möglichkeiten. So finden sich in diesem Arbeitsfeld ne- ben Fachinformatikerinnen und Fachinformatikern auch Informatikkaufleute, IT-Projektkoordinatorinnen und -Pro- jektkoordinatoren, Softwareentwickler/innen, Data Scien- tists, IT-Berater/innen und Wirtschaftsinformatiker/innen. Sie arbeiten nicht nur bei Software- und Hardware-Her- stellern, sondern in fast allen Unternehmen der freien Wirtschaft. Zudem finden sie im öffentlichen Dienst eine Beschäftigung. Welche Ausbildungen und Studiengänge in die IT führen, erfahren die Teil-nehmer*innen beim nächsten abi» Chat am 6. April. Von 16 bis 17.30 Uhr erhalten Sie außerdem Antworten auf Fragen wie: Was muss man für einen Beruf im Bereich IT mitbringen? Wie gelingt der Berufseinstieg? Was sind aktuelle Trends? Neben den Expertinnen und Experten der Agenturen für Arbeit, von Verbänden sowie Hochschulen nimmt auch die abi» Redaktion am Chat zum Thema „Ich will etwas machen mit IT“ teil. Alle Fragen und Antworten im Chatprotokoll Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 02. April – 10. April 2022 Gedanken zur Woche Der Augenblick Die Arbeit läuft dir nicht davon, wenn du deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis du mit der Arbeit fertig bist. Aus China Samstag, 02. April Ab 8.00 Uhr Aktion Hoffmann 14.30 Uhr Baienfurt - Ökumenischer Qutdoor Kinder- bibeltag 17.30Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 03. April - 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Klara Merk, Familie Schimanowski, Anni Maier, Karl Schnell, Jahrtag: Johannes Merk) Misereor-Fastenkollekte 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Emilio Dienstag, 05. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Ab 16.00 Uhr Baindt - Beichte der Erstkommunionkinder - Sakristei Mittwoch, 06. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 14.30 Uhr Baienfurt - Kreuzwegandacht mit dem ka- tholischen Frauenbund 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 07. April 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Ab 16.00 Uhr Baindt - Beichte der Erstkommunionkinder - Sakristei Freitag, 08. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Theresia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs mit An- gehörigen) Samstag, 09. April Kein Gottesdienst Baienfurt - Platzkarten für die Karfrei- tagsliturgie um 15.00 Uhr, für die Os- ternacht um 20.00 Uhr, fürs Hoch- Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 amt am Ostersonntag um 9.30 Uhr und für Ostermontag um 10.00 Uhr liegen hinten in der Kirche aus. Sonntag, 10. April - Palmsonntag 09.45 Uhr Baindt - Palmweihe auf dem Kirchplatz 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mitgestaltet vom Kindergarten St. Martin († Brunhilde Dreher, Ludmilla und Rochus Illenseer, Pia und Bap- tist Heilig, Margarete Vollmer, Agathe Zim- mermann, Jahrtag: Adam Zimmermann) Kollekte ist für das Heilige Land 09.45 Uhr Baienfurt - Palmweihe auf dem Parkplatz 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit dem Chor- quartett des Kirchenchors 11.15 Uhr Baienfurt - Kleine Kirche „wir feiern Palm- sonntag“ Maskenpflicht während des Gottesdienstes Beichtgelegenheit und Bußfeier auf Ostern - „Lasst euch mit Gott versöhnen“ (2Kor 5,20) Beichtgelegenheit: Baienfurt: Sa, 2. April ab 17.30 Uhr Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Bänke sind gekennzeichnet - jede 2. Bank kann ge- nutzt werden - • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mit- feiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Altkleidersammlung, Samstag, 02. April, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 02. April wird wieder eine Sammlung ge- brauchter Kleidung zugunsten der Katholischen Hilfsor- ganisation „Aktion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sam- meltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke auf Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 24.03.2022 Seitens der ev. Kirchengemeinde wurde der Wunsch ge- äußert, dass ein wöchentliches Friedengebet abwech- selnd mit der kath./ev. Kirchengemeinde Baindt/Baienfurt stattfinden soll. Es wurde beschlossen, dass die kath. Kir- chengemeinde Baindt einmal im Monat ein Friedengebet am Sonntagabend um 18 Uhr bei der Kirche veranstaltet. Für den Kindergarten gibt es einige neue Anschaffungen: Ein defekter Drucker wird ersetzt, eine Hebel-Schneid-Ma- schine und diverse Spielgeräte für die Bewegungsbau- stelle werden angeschafft. Da das Gemeindehaus kaum benutzt wurde, kann dieses Jahr der Großputz ausfallen. Lediglich die Fensterschei- ben sollen geputzt werden. Die aktuellen Corona-Pandemie-Regelungen wurden be- sprochen: Das Reinigen der Kontaktflächen (Bänke) in Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 der Kirche kann entfallen, das Gotteslob kann wieder ausgelegt werden. Ordner-Dienste sollen in den kom- menden Wochen noch erhalten bleiben. Texte zu den Corona-Regeln sollen im Amtsblatt angepasst werden. Grundsätzlich kann das Gemeindehaus demnächst wie- der uneingeschränkt genutzt werden. Der Beschluss für die Öffnung des Gemeindehauses wird auf Ende April verschoben. Das Getränke-Sortiment wird davor noch angepasst und überarbeitet. Der Impulse-Ausschuss hat wieder mehrere Veranstal- tungen geplant. Im Februar war ein Vortrag von David Bösel zur Ju- gendarbeit „Mobile Junge Kirche“ mit Jugendlichen und KGR-Mitgliedern von Baindt und Baienfurt. Es wurde an- geregt, das Thema baldmöglichst wieder aufzugreifen und das weitere Vorgehen im Kirchengemeinderat und im Jugendausschuss zu besprechen. In Waldburg war eine Veranstaltung des Dekanats zur Weiterentwicklung der Nachbarschaftshilfe. Dort wurde vorgestellt, dass eine Fachstelle für organisierte Nach- barschaftshilfe, angegliedert an die Caritas, geschaffen werden soll. Der KGR war der Meinung, dass dieses The- ma mit der Leitung der Nachbarschaftshilfe gemeinsam mit beiden Kirchgemeinderäten Baindt und Baienfurt be- sprochen werden muss. Ökumenischer Outdoor Kinderbibeltag 2.4.2022 Verschoben Verschoben auf einen späteren Zeitpunkt ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden ACHTUNG!! Osterkerzen-Gestalten für Groß und Klein beginnt eine Stunde später um 15 Uhr!!! impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden ACHTUNG!! Osterkerzen-Gestalten für Groß und Klein beginnt eine Stunde später um 15 Uhr Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 15:00 Uhr, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herz- lich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze ge- hören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Me- thode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona-Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entspre- chenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 15:00 Uhr, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Sonntag, 03. April Judika 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Kammermusik 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 06. April 15.00 Uhr - 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Gehwegparken ist rücksichtslos... .... auch der Kinder wegen! Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Sonntag, 10. April Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit dem Posaunenchor 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 _________________________ Gedanken zum Wochenpsalm Der nächste Sonntag „Judika“ hat seinen Namen vom Ruf aus Psalm 43: Verhilf mir zu meinem Recht! 1 Verhilf mir zu meinem Recht, Gott! Vertritt mich vor Gericht gegen das Volk, das sich nicht an deine Gebote hält! Rette mich vor falschen und bösen Menschen! 3Sende dein Licht und deine Wahrheit! Sie sollen mich sicher führen. 5Was bist du so bedrückt, meine Seele? Warum bist du so aufgewühlt? Halte doch Ausschau nach Gott! Denn bald werde ich ihm wieder danken. Wenn ich nur sein Angesicht schaue, hat mir mein Gott schon geholfen. Ein Gebet, das auch heute Menschen Worte leiht, wenn sie weder ein noch aus wissen. Der Psalm lädt ein, mit den bedrängten Menschen ge- meinsam zu beten, um Rettung und um das Licht der Wahrheit, das Menschen aufwachen lässt aus dem Irr- glauben der Propaganda, die sie über Jahrzehnte ge- hört haben. Damit sie im Gegenüber wieder einen Menschen erken- nen, mit eigener Würde, mit eigenem Willen und nicht bloß einen Feind, der mit Gewalt herumgekriegt werden soll. Wer Gott wirklich begegnet, sieht seinen Mitmenschen mit anderen Augen und erlebt, wie sich dadurch das Le- ben mit Gottes Hilfe verändert. - Denn jede Veränderung fängt in den Köpfen und Herzen an - in der Begegnung mit einem „Du“! Gottes Segen dazu! - Ihr Martin Schöberl, Pfr. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de _________________________ Der Psalm lädt ein, mit den bedrängten Menschen gemeinsam zu beten, um Rettung und um das Licht der Wahrheit, das Menschen aufwachen lässt aus dem Irrglauben der Propaganda, die sie über Jahrzehnte gehört haben. Damit sie im Gegenüber wieder einen Menschen erkennen, mit eigener Würde, mit eigenem Willen und nicht bloß einen Feind, der mit Gewalt herumgekriegt werden soll. Wer Gott wirklich begegnet, sieht seinen Mitmenschen mit anderen Augen und erlebt, wie sich dadurch das Leben mit Gottes Hilfe verändert. – Denn jede Veränderung fängt in den Köpfen und Herzen an – in der Begegnung mit einem „Du“! Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfr. --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de --- Ökumenisches Friedensgebet auf dem Baienfurter Marktplatz Der Einladung zum Friedensgebet in der Ortsmitte folgten zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger und brachten damit auf anrührende Weise ihre Solidarität mit den Menschen zum Ausdruck, die in diesen Wochen in der Ukraine die Schrecken des Krieges erleben. Ökumenisches Friedensgebet auf dem Bai- enfurter Marktplatz Der Einladung zum Friedensgebet in der Orts- mitte folgten zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger und brachten damit auf anrührende Weise ihre Solidarität mit den Menschen zum Ausdruck, die in diesen Wochen in der Ukraine die Schrecken des Krieges erleben. Neben dem Jesuswort: „Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen“ kamen Stimmen von Menschen aus der Ukraine, aus Bela- rus und Russland, die für den Frieden einstehen, zum Klin- gen, sowie zahlreiche Friedenslieder - musikalisch beglei- tet vom Kirchenchor der Ev. Kirchengemeinde - darunter „Gib Frieden, Herr, gib Frieden: Denn trotzig und verzagt Neben dem Jesuswort: „Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen“ kamen Stimmen von Menschen aus der Ukraine, aus Belarus und Russland, die für den Frieden einstehen, zum Klingen, sowie zahlreiche Friedenslieder – musikalisch begleitet vom Kirchenchor der Ev. Kirchengemeinde – darunter „Gib Frieden, Herr, gib Frieden: Denn trotzig und verzagt hat sich das Herz geschieden von dem, was Liebe sagt! Gib Mut zum Händereichen, zur Rede, die nicht lügt, und mach aus uns ein Zeichen dafür, dass Friede siegt.“ Foto: Jörg Stratmann, Einstimmen des Chors vor dem Friedensgebet Eine der Teilnehmerinnen brachte nach dem Gebet zum Ausdruck, wie es viele erlebt haben: „Es hat einfach gutgetan, den Emotionen, die sich zur Zeit in einem aufstauen, im Singen ein Ventil zu geben.“ Dieses öffentliche Zeichen der überkonfessionellen Verbundenheit mit allen, die den Frieden suchen, soll eine Fortsetzung finden. – So sagten hinterher viele Stimmen. – Wobei wir natürlich sehr hoffen, dass der Anlass dafür schon bald nur noch Geschichte sein wird. Martin Schöberl, Pfr. --- Woche 5: Knoten lösen (1. Könige 3,16–28) Manche Situationen sind so verknotet, dass sich gar nichts mehr bewegt. Lähmender Stillstand – wie schafft man es, dass hier etwas weitergeht? Oft sind es Außenstehende, die das Fadenende finden und den Knoten lösen können. --- Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Sie möchten den Menschen in der Ukraine helfen? Das Gustav-Adolf-Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbarländern und kann so zielgenau helfen. hat sich das Herz geschie- den von dem, was Liebe sagt! Gib Mut zum Händerei- chen, zur Rede, die nicht lügt, und mach aus uns ein Zei- chen dafür, dass Friede siegt.“ Foto: Jörg Stratmann, Ein- stimmen des Chors vor dem Friedensgebet Eine der Teilnehmerinnen brachte nach dem Gebet zum Ausdruck, wie es viele erlebt haben: „Es hat einfach gut- getan, den Emotionen, die sich zur Zeit in einem auf- stauen, im Singen ein Ventil zu geben.“ Dieses öffentliche Zeichen der überkonfessionellen Ver- bundenheit mit allen, die den Frieden suchen, soll eine Fortsetzung finden. - So sagten hinterher viele Stimmen. - Wobei wir natürlich sehr hoffen, dass der Anlass dafür schon bald nur noch Geschichte sein wird. Martin Schöberl, Pfr. _________________________ Woche 5: Knoten lösen (1. Könige 3,16-28) Manche Situationen sind so verknotet, dass sich gar nichts mehr bewegt. Lähmender Stillstand - wie schafft man es, dass hier et- was weitergeht? Oft sind es Außenstehende, die das Fadenende finden und den Knoten lösen können. _________________________ Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Sie möchten den Menschen in der Ukraine helfen? Das Gustav-Adolf-Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbar- ländern und kann so zielgenau helfen. Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Auf der Home- page des GAW können Sie un- ter www.gaw-wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bank- verbindung des GAW unter Angabe des Verwendungs- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 zwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Frauenkreis am MITT- WOCH, den 13. April 2022 um 19:00 Uhr Wir beginnen wieder! Liebe Frauen, nun wollen auch wir wieder mit unse- ren Treffen beginnen. Ganz vorsichtig (Corona-Regeln) aber mit großer Freude nach so langer Zeit der Enthaltsamkeit. Wir wollen diesen Abend nutzen, um mit Lieselotte Schnü- rer über Esther, eine der großen Frauen in der Bibel zu sprechen. Sie wird auch als fromme Asketin gesehen und man empfahl sie den Christen als Vorbild für die Fasten- disziplin in der Passionszeit. So gesehen ein wunderbarer Bezug zur Karwoche. Bleibt alle gesund und trotz der Schwere der Zeit zuver- sichtlich, Gott behüte euch. Wir freuen uns auf euch, Euer Frauenkreis-TEAM Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns mon- tags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 4.4. - Karin Beckert: „ Frühling auf Eiern“ mit Gouache oder Aquarell auf ausgeblasenen Eiern 11.4.- I. Allkemper:“Bald ist Ostern!“-Frühling auf Tellern und Tassen; Porzellanmalerei mit Eddingstiften 25.4. - Kein KM!!! 2.5. - Gerhard Hillmayr: „Landschaft - leicht“ Aquarell 9.5. - Annemarie Weber:“ Ein besonderer Schmuck zum Sommerkleid: alles gestrickt!“ 16.5. - Elli Duelli: „Blühende Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Am Montag, den 4.4.2022 wollen wir mit Karin Beckert den „Frühling auf Eiern“ entstehen lassen. Das könnte so oder ähnlich aussehen. Na, Lust auf Frühling? Dann bitte schnell anmelden. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Nachruf Im Alter von über 89 Jahren ist unser Ehrenmitglied Albert Vollmer gestorben. Der Tod unseres Sportkameraden macht uns tief betroffen und sehr traurig. Albert Vollmer wurde 1965 Mitglied im SV Baindt. In sei- ner 57-jährigen Mitgliedschaft hat er unseren Sportverein mitgestaltet und geprägt wie kaum eine andere Person. Seine Vereinslaufbahn in Baindt begann er als begeis- terter Fußballspieler und Leichtathlet. Als Sportdozent an der Pädagogischen Hochschule in Weingarten brachte er großes Wissen und hervorragende Kompetenz in Sachen Sport mit. Dies erwies sich im Nachhinein als Glücksfall für den SV Baindt. In dem Artikel Sport ist mehr als Spaß und Vergnügen, den Albert Vollmer 2009 in der Festschrift zum 50-jähri- gen Bestehen des SV Baindt veröffentlichte, schreibt er ... Bewegung ist für die körperliche und geistige Entwick- lung der Kinder lebensnotwendig. Diese Erkenntnis wur- de für mich sowohl im Schul- als auch im Vereinssport bestimmend. ... Es war eine Erkenntnis die er auch im SV Baindt mit Le- ben erfüllte und 1970 das Kinderturnern des SV Baindt ins Leben rief, welches er bis ins hohe Alter als Übungs- leiter betreute. Auch ich selbst hatte 1971 als Viertklässler im Kinderturnen meine erste Begegnung mit ihm. Als Abteilungsleiter Turnen war Albert Vollmer von 1970 bis 2002 Mitglied im Vorstand des SV Baindt, wo sein ho- her sportlicher Sachverstand stets gefragt war und für die richtigen Impulse sorgte. 1973 richtet der SV Baindt erstmals das Gemeindesport- fest aus. Leichtathletikwettbewerbe für Kinder und Ju- gendliche sowie die Abnahme des Sportabzeichens für Erwachsene waren hier immer ein besonderes Anliegen von Albert Vollmer. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Unter seiner Regie wurden ab 1978 auch Waldlauf-Wett- bewerbe im Rahmen der Gemeindesportwoche durch- geführt. Für sein vorbildliches Engagement und seine besonderen Verdienste wurde Albert Vollmer 1984 mit der goldenen Vereinsehrennadel des SV Baindt ausgezeichnet. Gesundheitssport im SV Baindt zu etablieren, war für Al- bert Vollmer eine Herzensangelegenheit. So wurden 1997 unter seiner Federführung 5 Veranstaltungen der Abteilung Turnen mit dem Zertifi- kat Pluspunkt Gesundheit ausgezeichnet und 1998 wurden 2 seiner Übungsleiterinnen ebenfalls mit dem Pluspunkt Gesundheit ausgezeichnet. Albert Vollmers große Leidenschaft war der Orientie- rungslauf. Seine großartigen Verdienste für diese Sport- art werden im Nachruf von Lothar Halder gewürdigt. In Würdigung seiner überragenden Verdienste erhielt Albert Vollmer 2003 mit der Ehrenmitgliedschaft die höchste Auszeichnung des SV Baindt. Auch im fortgeschrittenen Alter nahm er rege am Ver- einsleben teil. Bei den Jahreshauptversammlungen und den Helferfesten war Albert Vollmer ein gern gesehener Gast, beliebter Gesprächspartner und kompetenter Rat- geber. Albert Vollmer hat im SV Baindt Akzente gesetzt, die über seinen Tod hinweg in die Zukunft wirken werden. Sein beispielloses Engagement gepaart mit hoher Sachkom- petenz und Bescheidenheit im Auftreten werden immer Vorbild für uns sein. Wir gedenken Albert Vollmer in großer Dankbarkeit, freundschaftlicher Verbundenheit und tiefem mensch- lichen Respekt. Unser tief empfundenes Mitgefühl und unsere herzliche Anteilnahme gilt seiner Familie und seinen Angehörigen. Wolfgang Schneider, Vorsitzender Im Namen der Baindter Orientierungsläufer möchte ich auf ein langes, erfülltes und engagiertes Leben von Albert Vollmer für den Sport und für seine Herzensangelegen- heit, den Orientierungslauf zurückblicken. Seine Anstellung als Sportlehrer an der Pädagogischen Hochschule in Weingarten hat Albert Anfang der 1960 er Jahre ins Schussental nach Baindt gebracht, wo er nach wenigen Jahren auf dem Annaberg ein Haus für seine Familie baute. Als begeisterter Fußballer und Leichtathlet integriert er sich schnell im Baindter Sportverein, spielt Fußball und lässt sich dann aber bald von einem Sport infizieren, der sehr eng mit der Natur verbunden ist. Laufen im Wald, mit Karte und Kompass, über Stock und Stein, schnellst- möglich bestimmte Posten im Gelände anlaufen; Ein perfekter Wettkampfsport für einen der mehr will als nur Laufen. Mit höchsten Anforderungen an Körper und Geist. Es ist die Geburtsstunde des Orientierungslaufs in Baindt. Oder auch kurz nur „OL”, wie es alle in Baindt kennen- gelernt haben. Der Anfang ist mühsam, es fehlt die Grundlage des OL, die Karte. In mühevoller Feldarbeit kartiert Albert den Wald bei Fuchsenloch, mit Tusche und Pinsel entsteht die erste Spezialkarte, zunächst noch in schwarz-weiß, . 1976 findet der erste offizielle OL‘s des SV Baindt statt. Ein Jahr später wird die Karte dann fünffarbig und er- füllte damit das Reglement. 1980 entsteht dann die erste OL-Karte im Baindter Wald, sie wird „Egelsee“ genannt und auf den Klosterwiesen findet dann das erste Großereignis in Baindt statt. Deut- sche Meisterschaften locken knapp 500 Sportler aus ganz Deutschland in den Süden. Danach beginnt eine respektable Entwicklung. Früh be- ginnen die Söhne mit dem Sport. Nachbarn, Freunde und Bekannte stoßen dazu, behutsam trainiert Albert Vollmer seine Schützlinge, parallel hilft er mit, den Sport zu ent- wickeln. Er wird 1984 Landesfachwart im Schwäbischen Verband und prägt diese Entwicklung bis 2002. 1984 wird sein Sohn Norbert der erste Baindter im Na- tionaltrikot. Als Jugendlicher wird er fürs Nationalkader nominiert, Wolfgang Halder folgt ihm bald und im Sog der Beiden entwickeln sich weitere Talente, die OL-Grup- pe wird größer und größer. 13 Jahre ist der SV Baindt mit mindestens einem Läufer im Nationalkader vertreten. In der Zeit erfolgen Teilnahmen bei Weltcupläufen, Länderkämpfen und Weltmeisterschaften Für den SV Baindt sammeln die OL’er unzählige Landes- titel in allen Altersklassen, viele Medaillen bei Nationalen Meisterschaften und insgesamt vier Deutsche Meister- titel. Es werden weitere große Veranstaltungen in Baindt or- ganisiert und ausgetragen. Zuletzt 2008 mit einer weite- ren Deutschen Meisterschaft mit rund 700 Teilnehmern. Danach wird es ruhiger um den OL in Baindt. 40 Jahren nach dem ersten Wettkampf geht 2016 mit einem Landesranglistenlauf eine lange erfolgreiche Ära zu Ende. Albert Vollmer darf man als „Urvater” und Initiator des OL’s in Baindt bezeichnen. Er hat mit seiner unnachahm- lichen Art viele Kinder und Jugendlichen aber auch Er- wachsene für diesen schönen Natursport motivieren kön- nen. Mit Anfang 30 kam Albert Vollmer nach Baindt und fand dort mit seiner jungen Familie einen Lebensmittelpunkt, an dem er sich in vielfältiger Art und Weise im Gemein- de- und Vereinsleben engagiert hat. Mit 89 Jahren endet ein erfülltes und überaus aktives Leben. Unsere herzliche Anteilnahme gilt seinen Söhnen Stefan und Norbert, seinen Enkelkindern und allen Angehörigen. Lieber Albert, wir haben Dir viel zu verdanken. Ruhe in Frieden. Lothar Halder, Abteilungsleiter Orientierungslauf B-Juniorinnen siegen im Nachholspiel SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergat- reute) - SV Nufringen 1:0 Vor dem Start der Rückrunde im April hatten wir letztes Wochenende zunächst noch ein Nachholspiel aus der Hinrunde zu bestreiten. Wir konnten mit einem starken Kader antreten und so standen wir hin- ten sicher, hatten im Mittelfeld Zugriff und kombinierten uns immer wieder gefährlich nach vorne. In der 17. Minute steckte Martha den Ball gekonnt durch die gegnerische Abwehr, Magdalena zündete ihren ‚Turbo‘ und hob den Ball aus vollem Lauf geschickt über die Torspielerin direkt unter die Latte. Wir blieben weiter dran und erarbeite- ten uns noch einige gefährliche Torchancen durch Mona und Magdalena, die das Spiel frühzeitig hätten entschei- den können, nutzen sie aber leider nicht. In der zweiten Halbzeit verloren wir leider etwas den Faden, vielleicht aus Angst die knappe Führung aus der Hand zu geben, doch wir schafften es durch eine sehr gute Verteidigung, das Spiel siegreich nach Hause zu fahren. Insgesamt ein verdienter Sieg, insbesondere durch die überlegene ers- te Halbzeit. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Lorena Bürk, Vivienne Wertmann, Marie Strobel, Laura Bauhofer, Marta Stöhr, Hedda Said, Sophia Schai- rer, Tabea Schauffler, Hanna Steidle, Magdalena Ditt- mann, Mona Eiberle, Nora Lüttmann. Deutlicher Auswärtssieg in Aulendorf SG Aulendorf - SV Baindt 3:9 (2:4) Am vierten Rückrundenspieltag gastierte der SVB bei sommerlichen Temperaturen bei der SG aus Aulendorf, die in der Rückrunde mit Unentschieden gegen die Top- teams aus Wilhelmsdorf und Vogt bereits aufhorchen ließ. Trotz dieser beiden Achtungserfolge ging der SVB als klarer Favorit in die Partie, in welcher Trainer Micha- el Gauder nach zwei Remis in Folge wieder etwas mehr Leichtigkeit und Spielfreude von seiner Mannschaft sehen wollte. Personell rückten, im Vergleich zum Spitzenspiel gegen Vogt, Yannick Spohn und Sebastian Saile für die Jan Fischer und Tobias Szeibel (beide verletzt) in die An- fangsformation. Die Zuschauer im Stadion am Lehmgrubenweg bekamen von Beginn an eine spektakuläre Partie zu sehen, in der beide Teams zielstrebig nach vorne agierten. Nach eini- gen Halbchancen zu Beginn, spielte der SVB nach einer Viertelstunde Außenverteidiger Saile über rechts schön frei, der mit seiner butterweichen Flanke Philipp Boen- ke am langen Pfosten fand. Dieser bedankte sich und nickte zum 0:1 ein. Doch die Aulendorfer zeigten sich von diesem frühen Rückstand kaum geschockt und bereite- ten der Baindter Defensive mit langen Bällen auf Spie- lertrainer Andreas Krenzler einige Probleme. Zunächst rettete noch der Pfosten für die Baindter, doch in der 25. Minute sollte dann der verdiente Ausgleich für die SGA folgen. Nach einem eigentlich klaren Foul an den Baind- ter Kapitän Phillip Thoma, konterten die Gastgeber den SVB aus und Allgäuer überwand Luca Wetzel mit einem herrlichem Lupfer von der Strafraumkante. Auch wenn Krenzler wenig später sogar noch fast die Führung auf dem Fuß hatte, arbeitete sich der SVB wieder besser ins Spiel. Diesmal spielte Außenverteidiger Nummer 2, Lukas Walser, mit einem langen Ball hinter die Abwehrkette, den in den Strafraum eingestarteten „Freigeist“ Spohn frei. Dieser legte den Ball clever zu Boenke quer, der das 1:2 markierte. Vor allem Spohn fand nun Spaß an der Partie, ließ kurze Zeit später einen Verteidiger mit einem (Anm. d. Red. nicht ganz perfekten) Zidane-Trick hinter sich und brachte seine Hereingabe erneut zum freiste- henden Boenke. Dieser vollstreckte per Flugkopfball und machte damit seinen Hattrick nach 38 Minuten perfekt. Auch wenn die SGA mit einem direkten Freistoßtor zwi- schenzeitlich nochmal verkürzen konnte, stellte Jonathan Dischl kurz vor der Pause wieder den alten Abstand her, nachdem Boenke eine Flanke von Saile auf den Stürmer abtropfen ließ. Trotz sechs Toren im ersten Durchgang, sollte auch die zweite Hälfte noch einiges zu bieten haben. So setzte Rechtsaußen Ylber Xhafa drei Minuten nach seiner Ein- wechselung zum Sololauf an und schlenzte den Ball in Ar- jen-Robben-Manier mit links ins lange Eck - 2:5. Die letzten Zweifel an einem Comeback der Aulendorfer beseitigte dann das Sturmduo Dischl-Boenke mit einem Doppel- schlag in Minute 56 und 58. Erst beförderte Dischl, einen von Mika Dantona abgewehrten Schuss, über die Torlinie und bediente zwei Minuten später mustergültig Boenke im Strafraum, der aus halblinker Position dem Torhüter keine Abwehrchance ließ. Mit einem Spielstand von 2:7 nach 60 Minuten schaltete der SVB einen Gang zurück, der mögliche wöchentliche Kasten der Familienbrauerei Stolz für die meisten Spieltagstore trieb die Mannschaft jedoch zu weiteren Offensivaktionen an. In der 80. Minute wurde dafür Xhafa von Nico Geggier über links in Szene gesetzt, dessen Flanke der eingewechselte Phillipp Kneisl am langen Pfosten per Kopf vollendete. Auch wenn der SGA nach einem Abstimmungsfehler in der Baindter Hin- termannschaft noch der dritte Tagestreffer gelang, mar- kierte in der 89. Minute Xhafa nach Vorlage von Dantona den Schlusspunkt. Im Kampf um die Meisterschaft gelingt dem SVB mit 20 Toren, zwei Siegen aber auch zwei Remis ein kurioser Start in die Rückrunde, der jedoch weiterhin Tabellenplatz 1 bedeutet. Nach zwei etwas zähen Partien, war die von Gauder geforderte Spielfreude in allen Mannschaftstei- len endlich wieder zu beobachten. An diese Leistung gilt es am kommenden Donnerstag im Nachholspiel gegen den SV Wolpertswende anzuknüpfen. Es spielten: Luca Wetzel - Lukas Walser, Denis Schi- manowski (46. Ylber Xhafa), Michael Brugger, Sebasti- an Saile(62. Florian Vollmer) - Yannick Spohn(71. Philipp Kneisl), Marko Szeibel, Mika Dantona, Phillip Thoma - Jo- nathan Dischl, Philipp Boenke(75. Nico Geggier) SG Aulendorf II - SV Baindt II 1:3 (1:2) Mit einem soliden Unentschieden gegen den SV Vogt II im Gepäck, gastierte der SVB II am Sonntagmittag beim Tabellenneunten aus Aulendorf. Die „Zweite“ zeigte sich in der Anfangsphase uninspiriert und fehleranfällig und kassierte in der 23. Minute nach einem Konter folgerichtig das 1:0. Im Anschluss wurde das Team von Timo Geggier aber besser und glich durch einen Fernschuss von Niklas Späth in der 35. Minute zum 1:1 aus. Am Abend zuvor hatte er sich im „Grünen Berg“ scheinbar noch etwas Mut für diesen Schuss angetrunken. Nur einige Sekunden später folgte dann auf kuriose Weise bereits das 1:2 - einen et- was zu festen Rückpass lenkte der Keeper der SGA un- freiwillig ins eigene Tor. Beflügelt von der Führung stand der SVB II in der Defensive nun stabiler und konnte auch offensiv weiterhin Akzente setzen. In der zweiten Hälfte bediente dann Ferhat Ünalan mit einem Pass, der an Ri- cardo Quaresma erinnerte, Stürmer Max Schmidt, welcher in der 63. Minute für die Entscheidung sorgte. Damit fährt die „Zweite“ mit einem verdienten Sieg den ersten Dreier in der Rückrunde ein und trifft bereits am Mittwoch im Nachholspiel auf den SV Wolpertswende II. Es spielten: Fabian Erb - Niklas Hugger, Sebastian Brenner (66. Rabie Akaiber), Patrick Späth, Dennis Hecht (66. Luca Lauriola)- Jannik Küchler (79. Lukas Grabherr), Albert Fi- scher, Niklas Späth (55. Moritz Gresser), Ferhat Ünalan, Kai Kostka - Max Schmidt Vorschau: Sonntag, 02.04.2022: Beide Mannschaften haben am Wochenende spielfrei. Mittwoch, 06.04.2022: Bezirkspokal 3. Runde 18.00 Uhr: SV Baindt - TSV Tettnang Frauen verteidigen Tabellenführung SV Fronhofen - SV Baindt 0:3 Vergangenen Sonntag traten die Damen des SV Baindt gegen die Damen des SV Fronhofen an. Beide Mann- schaften starteten motiviert ins Spiel, wodurch sich auf beiden Seiten einige Chancen ergaben, die jedoch zu- nächst erfolglos blieben. Die Baindter Damen kombinier- Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 ten gut und kamen einige Male gefährlich vors gegne- rische Tor. In der 25. Minute schoss Ramona Schnell den Ball aus ca. 25 Metern einfach mal aufs Tor und traf ge- zielt in die obere Ecke zum 0:1 für den SV Baindt. Trotz der Freude über die Führung gab der SV Baindt nicht nach und dominierte das Spiel bis zur Halbzeitpause, konnte aber keinen Treffer mehr landen. Obwohl die Gegnerin- nen mit dem Willen auf einen schnellen Ausgleich auf das Feld zurückkamen, drängten die Baindterinnen weiter und in der 57. Minute bekamen die Baindter Damen ein Freistoß in gutem Winkel zum Tor zugesprochen, den Ta- mara Sperle (C) verwandelte und so die Führung für ihre Mannschaft ausbaute. Die Damen aus Fronhofen ließen sich aber nicht unterkriegen und erarbeiteten sich noch einige gute Torchancen, die aber entweder von der Ab- wehr oder unserer souveränen Torfrau Marlene Schäfer abgewehrt wurden. Den Abschluss machte Ana Traub, die in in der 90. Minute, nach einer Ecke, präzise in die rechte untere Ecke traf. So fuhren die Baindter Damen mit einem 0:3-Sieg nach Hause und verteidigten ihren Platz an der Tabellenspitze. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Mariella Pedrazzoli, Lisa Meschenmoser, Ana Traub, Muriel Zum- brock, Tamara Sperle (C), Ramona Schnell, Julia Klein, Lara Herde, Lena Schäfer Nach dem abgesagten Spiel am 20.03. bekamen die Da- men des SV Baindt drei Punkte zugesprochen. Diesen Sonntag spielen sie in Baindt um 10:30 Uhr gegen den TSV Schlachters. TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Am Freitag, 08.04.2022 ab 14 Uhr freuen wir uns auf viele Helfer*innen. Wer mitarbeiten möchte, bitte kurz bei Mari- on Grabherr per Whatsapp unter 0174 9250499 melden. Silvia und Marion vom Bewirtungsteam Liebe Mitglieder, www.tc-baindt.de es gibt Veränderungen bei der Be- wirtung des Vereinsheims. Die Infos könnt ihr auf unserer Vereins-Web- seite nachlesen. Schaut doch mal dort vorbei! Die Vorstandschaft Die Sommersaison 2022 steht vor der Tür Werden Sie Schnuppermitglied beim TC Baindt - Freies Spiel während einer ganzen Saison, ausgenom- men an den Abenden, an denen während der Ver- bandsrunde (bis Ende Juli) 4 Plätze durch Training be- legt sind; Trainingszeiten siehe Aushang am Schwarzen Brett - Spielen beim Hobbytreff am Freitagabend von 19:00 - 20:30 Uhr; teilweise unter Anleitung von Mitgliedern - Spielgebühr: Erwachsene für eine Saison 50,- € Haben wir Sie neugierig gemacht? - kommen Sie einfach auf unsere Anlage - lesen Sie unsere Broschüre - schauen Sie auf unsere Homepage Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Sibylle Boenke, 1.Vorsitzende, Tel: 07502/1740 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 05. April 2022 kommt Herr Bernd Neu- ner, Konditormeister aus Bergatreute, zu uns in den Bi- schof-Sproll Saal nach Baindt und zeigt uns Tipps und Tricks zu Tortenverzierungen für besondere Anlässe. Be- ginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Terminvorschau: 18.05.2022 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche in Baindt m. d. Gemeindereferentin Frau Lehmann. Bei schönem Wetter im Pfarrgarten. 01.06.2022 19.00 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Wir eröffnen die Grillsaison: Vielseitige Grillideen m. regiona- len Beilagen 12.07.2022 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt, Haupt- versammlung m. Wahlen. Anschließend Eisverkostung von der Eisdiele La dolce Vita. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herz- lich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend am Samstag, den 23.04.2022 um 17:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Die Tages- ordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet unser Jahresessen wie gewohnt Jägerhäusle in Aulendorf statt Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Patrick Späth Theresa Konzett 1. Vorstand 1. Vorständin Einladung Jahreshauptversammlung Förderverein Liebe Mitglieder, ich lade Euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung des Fördervereins am Samstag, den 23.04.2022 um 17:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Schatzmeisters und des Rechnungsprüfers 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 5. Sonstiges Über euer zahlreiches Erscheinen freue ich mich. Viele Grüße Florian Kränkle, 1. Vorstand Blutreitergruppe Georgsritt und Georgsfest in Bergatreu- te Gwigg Die Blutfreitagsgemeinschaft Bergatreute e.V. teilt mit, dass der Georgsritt mit Georgs- Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 fest am Samstag und Sonntag, den 14. und 15. Mai 2022 stattfindet. Treffpunkt und Aufstellung der Gruppen ist wie in den vergangenen Jahren am Sonntag um 9:00 Uhr vor dem Hof Brauchle in der Schwedengasse in Gwigg. Der im Rahmenterminkalender 2022 der Gemeinde Baindt enthaltene Termin am Sonntag, den 24. April 2022, entfällt somit. Jahreshauptversammlung der Blutreitergruppe Baindt Die im Rahmenterminkalender angekündigte Jahres- hauptversammlung der Blutreitergruppe am Freitag, den 22. April 2022, findet um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal statt. Volleyball LJ Baindt Heimspieltag VLJ 2 und nächste Spiele Zum Heimspieltag am vergangenen Sams- tag waren der VC Oberteuringen und die BSG Immenstaad Dornier in Vollbesetzung angereist. So ist es nicht verwunderlich, dass es bereits im ersten Satz gegen Oberteuringen heiß herging (24:26). Im zweiten Satz kämpften sich die Gastgeber mit einer starken Aufschlagserie unseres Routiniers zurück in ein himmlisches Spiel mit aussagekräftigem Endstand (25:15). Und auch im dritten Satz fehlte es nicht an Kampfeswil- len. Obwohl die Baindter mit 4:13 hinten lagen, ermög- lichte auch hier eine starke Aufschlagserie den Ausgleich zum Stand von 18:18. Ein weiteres Hämmerle brachte die Mannschaft zwar in gute Schlagdistanz, letztendlich ging der Sieg allerdings an Oberteuringen (22:25). Im Spiel gegen Immenstaad traten verletzungsbedingt zunächst vier Frauen und zwei Männer (statt vier Män- nern und zwei Frauen) an. Diesmal spielten die Baindter vor allem mit Köpfchen - die Männer im wörtlichen und die Damen im übertragenen Sinne (16:25). Ein weiterer Verletzungsausfall sorgte dafür, dass im zweiten Satz auf einmal fünf Frauen und ein Hirschmann auf der Baindter Seite standen. Mit absolutem Willen, viel Laufbereitschaft, lautstarkem Fanclub und ungebrochenem Teamgeist konnten die Gastgeber diesen Satz für sich gewinnen (25:23). Auch im dritten Satz wurde fabelhaftes Volleyball geboten und trotz Niederlage ohrenbetäubend gejubelt (24:26). Glückwunsch zu den zwei gewonnenen Punkten. Beim anschließenden Ausklang dieses gelungenen Heim- spieltages sammelten die Sportler der Volleyball Landju- gend bei einer Versteigerung außerdem noch Spenden für die Ukraine. Der Betrag von 150€ geht an das Begeg- nungscafé des DRK Baienfurt-Baindt. Ein herzlicher Dank geht hierbei an Achim vom Grünen Berg und an BUDE Team3, die uns so großzügig unterstützt haben. Bereits am Samstag, 02.04.2022 steht das nächste Spiel der VLJ 1 in Kressbronn an und am 07.04.2022 holt die VLJ 2 ihr Spiel gegen Langenargen Red Hots nach. Basar Baindt Neues vom Basar Team Baindt! Flohmarkt „Rund ums Kind“ 14.05.2022 von 10 bis 13 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwiesenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe beginnt am 30.04.2022. Den Link dazu und weitere Infos findet Ihr auf Facebook Kinderbasar Baindt. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Geflüchtete tauschen sich im DRK-Begegnungscafé aus Über 50 Frauen und Kinder aus der Ukraine sind am Dienstagnachmittag zum ersten Begegnungscafé für Geflüchtete ins DRK-Heim gekommen. Die DRK-Bereit- schaft Baienfurt Baindt hatte eingeladen und den Frauen und Kindern bei Kaffee und Kuchen eine Austauschplatt- form angeboten. „Uns war es wichtig, dass sich die Geflüchteten, die private Unterkünfte in Baienfurt und Baindt gefunden haben, aus- tauschen und vernetzen können. Dabei entstand die Idee dieses DRK-Begegnungscafés“ sagt Tobias Nestle, stell- vertretender Bereitschaftsleiter des DRK Baienfurt-Baindt und Kopf des Organisationsteams. Die Rotkreuz’ler wollen dieses Café vorerst jeden Dienstag ab 15 Uhr anbieten. Geplant sind auch Informationsvorträge zu regionalen Angeboten und Unterstützungsleistungen. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Dabei werden sie von beiden Gemeinden unterstützt. „Wir freuen uns, dass Sie bei uns sind, auch wenn der Anlass ein trauriger ist. Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen.“ sagte etwa die Baindter Bürgermeisterin Simo- ne Rürup bei der Auftaktveranstaltung. Baienfurts Bür- germeister Günter A. Binder ergänzt: „Die Türen unserer Rathäuser stehen Ihnen offen, wenn Sie etwas brauchen.“ Dieter Meschenmoser, Präsident des DRK-Kreisverbands Ravensburg, betonte in seinem Grußwort, dass das DRK einen wichtigen Beitrag in diesen humanitär schwierigen Zeiten leisten möchte und er froh ist, dass die Helferinnen und Helfer aus Baienfurt und Baindt diese Idee aufgegrif- fen haben. Der sehr gut gefüllte Raum gebe ihnen recht. Die erste Veranstaltung hat gezeigt, dass der Bedarf hoch ist. Fragen nach Kleidung, Wohnraum, Geldzuwendungen, Kinderbetreuung und auch zu anderen alltäglichen The- men brennen den Geflüchteten unter den Nägeln. Auch für Menschen, die Geflüchtete gerne mit privaten Angeboten unterstützen möchten, hat das DRK-Team eine Idee. „Wir wollen ein Activity-Board einführen. Die Menschen aus dem ganzen Landkreis können hier private Angebote anpinnen, die wir an die Frauen und Kinder wei- tergeben. Das kann eine Einladung zu einem Spieleabend, ein gemeinsamer Ausflug oder eine andere gemeinsame Aktivität sein. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.“ sagt Tobias Nestle. „Wir wollen den Geflüchteten einfach einen bestmöglichen und unbeschwerten Start in unse- rem Land ermöglichen.“ Wer das Begegnungscafé zum Beispiel mit einer Ku- chenspende oder auch mit Tatkraft unterstützen möchte, kann sich gerne bei Tobias Nestle, E-Mail tobias.nestle@drk-baienfurt-baindt.de melden. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Röhrenmoos durch das Karbachtal Vom Großweiher bei Röhrenmoos geht es über den Stützenberger Tobel zur Leupolz- mühle. Durch Krottental und das Naturschutzgebiet Kar- bachtal wird der Parkplatz erreicht. Wann: Dienstag 12.04.2022 um 12.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Gehzeit: ca. 3 1/2 Std./ 12 Km/ 200 Hm, Fahrpreis: 9,00 € für Mitglieder Einkehr ist vorgesehen nach der Wanderung, Rückkehr ca. 18.00 Uhr Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk (Wechselschuhe) Bitte die aktuellen Pandemie - Regeln beachten Anmeldung ab 08.04.2022 T. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20.00 Uhr am Vortag, T. 0151-12998910 Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frühlingsausflug vom VdK Ortsverband Weingarten Das Reiseziel vom Frühlingsausflug vom VdK Ortsver- band Weingarten war diesmal das Zuckergässle in Langenenslingen bei der Bäckerei Stehle Nach der langen Auszeit durch die Corona-Pandemie lud die Vorsitzende Karin Maucher ihre Mitglieder zu diesem schönen Ausflug ein. Abfahrt am Festplatz in Weingarten um 10:15 Uhr nach der vorgeschriebenen Corona-Verordnung und Kontrolle. Zu Anfang konnte man den Behindertenbus der Firma Bühler aus Wilhemsdorf besichtigen. Lt. dem Busfahrer Herrn Steinacher gibt es nur 2 solche Behindertenbusse in unserer Region. Es war sehr interessant. Danach ging es los. Die Vorsitzende hatte wieder Butterseelen und Butterhörnchen bei der Bäckerei Frick gekauft. In Bad Saulgau bei der Therme machten wir Pause und es gab das Vesper. Danach hatten wir noch Zeit die schöne Parkanlage bei der Therme zu besichtigen und zum Ver- weilen. Um 13:30 Uhr trafen wir bei der Bäckerei Stehle in Langenenslingen ein. Dort wurden wir schon von Herrn Stehle erwartet und in den großen Saal geführt. In der gläsernen Zuckerbäckerei bei gemütlichem und moder- nen Ambiente hatten wir die Möglichkeit einen Einblick in das handwrklichen Zuckerarbeiten wie vor 150 Jahren zu bekommen. Zu Anfang gab es Kuchen und Kaffee, dann begann Herr Stehle mit der Aufführung. Es war sehr aufschlussreich und nicht langweilig, man mußte auch viel lachen, wie er das alles erzählte. Ein Mitglied mußte den Topf rüh- ren,damit die Zuckermasse nicht einklebt und ein Mitglied mußte dann die Bonbonwalze betätigen, dass die Bon- bons ausgefalzt werden konnten. Diese Aufführung war sehr interessant. Danach gab es Leberkäse mit Briegele zum Abendessen. Zum Ende konnten wir noch einkaufen nach Herzenslust. Die roten und braunen Osterhasen, sowie die vielen an- deren leckeren Sachen verführten uns zum Großeinkauf für Ostern. So ging ein schöner sonniger Frühlingstag zu Ende, wir hatten allen unsere große Freude, dass wir wieder ver- reisen durften. Die mitgereisten Mitglieder waren sehr angetan über die gut organisierte Reise und bedankten sich herzlichst bei der Vorsitzenden. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Jahreshauptversammlung 2022 Besonders freuen konnten sich die zahlreich im ev. Ge- meindehaus versammelten DLRG-Mitglieder über die Teilnahme von Herrn Bürgermeister Günther A. Binder sowie der Vorsitzenden des DLRG Bezirks Ravensburg, Hannah Brenner und der Vorsitzenden des Fördervereins Hallenbad Baienfurt, Carola Resch-Seidenath. Rainer Müller berichtet, dass die Ortsgruppe in einem stabilen Zustand ist und er hofft, dass nun der Normalbe- Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 trieb konstant laufen kann. Mitgliederstand: 373 Mitglieder (trotz Corona sind nur 17 Personen ausgetreten), davon sind 224 Mitglieder zwischen 0 - 18 Jahren. Der Bau der Garage geht in die Endphase. Von den Ge- meinden kam die Erlaubnis, eine Beschilderung der DLRG anzubringen. Durch einen großzügigen Zuschuss der Fir- ma Bosch können jetzt Stühle und Tische beschaffen werden. Am 22. Mai wird zusammen mit den anderen Vereinen (DRK und Kunstkreis) ein Tag der offenen Tür veranstaltet. Leider ist unser Ehrenmitglied Albert Vollmer vergangene Woche überraschend gestorben. Gemeinsam wird Herrn Albert Vollmer und allen anderen verstorbenen Mitglie- dern in einer Gedenkminute gedacht. Wir trauern um unser Ehrenmitglied Albert Vollmer, der am 19.03.2022 von uns gegangen ist. Er war seit 1960 Mitglied der DLRG und seit 1969 als Lehr- scheininhaber in der Rettungsschwimmausbildung tätig. Mit großem Engagement unterrichtete er noch bis vor wenigen Jahren wöchentlich im Baienfurter Hallenbad Kinder und jugendliche. Er war bis zuletzt bei unseren Wettkämpfen als Wettkampfrichter eifrig dabei. Und wie stolz war er, wenn die Kinder seiner Trainingsgruppen Medaillen erhielten. Unzählige Kinder haben bei ihm das Schwimmen erlernt und viele junge Ausbilder*innen konn- ten von seiner Erfahrung lernen und sich durch seine Leidenschaft anstecken lassen. Wir in der DLRG werden Albert Vollmer als engagierten Ausbilder immer in unse- rem Bewusstsein und als treuen Kameraden in unseren Herzen bewahren. In tiefer Trauer DLRG OG Baienfurt, Vorsitzender Rainer Müller DLRG Bezirk Ravensburg, Vorsitzende Hannah Brenner Patrick Gebhard (stellvertretender Leiter Wasserrettungs- dienst) berichtet, dass es mehrere Einsätze und Übungen der Wasserrettungsgruppe im vergangenen Jahr gab. Ei- nige Rettungsschwimmer bildeten sich im Einsatztauchen, Strömungsretten, und Seiltechnik weiter. Das Jugend- einsatzteam (JET) traf sich regelmäßig zum Austausch. Agnes Müller berichtet, dass coronabedingt im Jahr 2021 nur 10 Trainingsabende statt 40 stattfinden konnten. Seit dem Re-Start vor drei Wochen sind tatsächlich fast alle Kinder und Jugendlichen wieder im Training und freuen sich sehr darüber. Die Trainer haben ihre Lizenzen durch Fortbildungen verlängert, außerdem hospitierten Lehr- scheinanwärter aus Altshausen und Bad Waldsee bei uns im Training. Trotz Einschränkungen konnten folgende Ab- zeichen ausgestellt werden: 4 Seepferdchen, 36 Schwim- mabzeichen, 27 Rettungsschwimmabzeichen. Neben dem normalen Training gab es eine Vereinsmeisterschaft. Da eine offizielle Siegerehrung nicht möglich war, verteilten einige Trainer die Urkunden an alle Teilnehmer. Die Leiterin Wirtschaft und Finanzen Renate Walter be- dankt sich bei ihrer Stellvertreterin Charlotte Knöpfler, welche die Barkasse vorbildlich führt und bei den Kas- senprüfern Andreas Entner und Ann-Kathrin Pfau. An- schließend stellt sie den Haushaltsplan 2022 und den Jahresabschluss 2021 vor. Die Kasse wurde am 09. März 2022 geprüft und für einwandfrei befunden. Herr Binder bedankt sich bei Rainer und Agnes Müller, al- len Mitgliedern und Mitwirkenden und ermutigt zum „Vor- wärtsdenken“ nach der herausfordernden Corona-Zeit. Er versichert, dass die Gemeinde gerne die DLRG unterstützt und sich freut über das große Engagement dieses Vereins. Herr Binder beantragt die Entlastung der Vorstandschaft. Die Jugendleiterinnen Julia Leonhard und Sabrina Gi- witsch beginnen mit einem Rückblick, der Ferienpro- gramm und Spielenachmittag umfasst. Im Spätherbst fanden Jugendleiterwahlen statt und es gibt ein neues Gremium: Julia Leonhard (Jugendleiterin), Sabrina Gi- witsch (stellvertretende Jugendleiterin), Lea Staudinger (Öffentlichkeitsarbeit), Leonie Hamm (Ressort Jugend), Jil Harder (Ressort Jugend), Renate Walter (Kasse). Die neue Jugendleitung hatte bereits die ersten Planungs- treffen für 2022 und hofft, dass die Pläne (Ausflüge, Ak- tionen usw.) durchgeführt werden können. Rainer Müller bedankte sich bereits vor der Versamm- lung bei Ann-Kathrin Pfau für ihre bisherige Arbeit als Jugendleiterin. Die Bezirksvorsitzende Hannah Brenner hebt ihre Zuge- hörigkeit zur „Familie“ der DLRG OG Baienfurt vor und betont, dass Baienfurt sehr aktiv und engagiert ist. An- schließend führen Hannah Brenner und Rainer Müller gemeinsam die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaf- ten durch. Geehrt für 10-jährige Mitgliedschaft werden: Leonie Schmid, Lea Staudinger, Jasmin Dankwardt, Jannik Heinzler, Anna Müller, Simon Staab, Annika Geßler, Sa- mira Marquardt, Finia-Lynn Pfeifer, Lisa Svoboda, Mir- ja-Amele Pfeifer, Stefanie Schad, Claudia Wöllhaf, Chris- toph Müller-Henker. Für 25-jährige Treue werden geehrt: Manuel Keller, Pa- trick Pfau. Rainer Müller betont das Besondere am ehrenamtlichen Engagement in der DLRG. Er bedankt sich bei allen Akti- ven und Unterstützern sowie bei der Gemeinde Baienfurt für die breite finanzielle und moralische Unterstützung. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Die diesjährige, ordentliche Hauptversammlung (nach § 12 der Satzung) wurde laut Vorstandssitzung vom 9. Februar 2022 festgelegt auf: Freitag, 8. April 2022, um 18:00 Uhr im Gasthof Bräuhäusle Baienfurt Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Totenehrung 3. Rückblick Jahresbericht 4. Geschäfts- und Kassenbericht 5. Bericht der Revisoren 6. Diskussion der Berichte Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 7. Entlastung des Vorstandes mit Antrag auf Einzelent- lastung 8. Wahl neuer Vorstand und Vereinsausschuss 9. Vorstellung des Haushaltplans für 2022 10. Anträge und Verschiedenes Wir bitten Sie, zu unserer Jahreshauptversammlung zahl- reich zu erscheinen, auch Gäste oder Bekannte aus Ihrem Umkreis sind stets willkommen. Selbstverständlich findet die Versammlung nur unter Beachtung der aktuellen Co- rona-Verordnungen statt. Nach § 13 Absatz 2 der Satzung können Anträge zur Hauptversammlung nur in schriftlicher Form, bis Frei- tag, 25. März 2022 beim 2. Vorsitzenden Hans Schmid eingereicht werden. Da der 1. Vorsitzende, Thomas Bernhardt, aus uns bisher unbekannten Gründen, sein Ehrenamt seit fast 8 Mona- ten nicht mehr wahrnimmt, ist eine Neubesetzung hierzu und auch weiterer Funktionen erforderlich, da weitere Personen zur Wiederwahl nicht zur Verfügung stehen. Daher bitten wir Sie erneut um Ihre aktive Mitarbeit in un- serem Verein. Eventuelle Interessenten melden sich bitte im Voraus oder zur Versammlung beim 2. Vorsitzenden Hans Schmid. Hans Schmid, 2. Vorsitzender Deutsches Rotes Kreuz Jede Blutspende zählt! Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blut- spende Täglich werden Blutspenden für die Heilung und Lebens- rettung von Patienten dringend benötigt. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven aufgebaut werden. Daher bittet das DRK alle Gesunden zur Blutspende am: Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige GmbH 6782-162, E-Mail: e.weck@blutspende.de Frankfurt am Main Pressemitteilung März 2022 Blutspende zählt! Auch bei schönem Wetter. dringend zur Blutspende. Blutspenden für die Heilung und Lebensrettung von Patienten dringend durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven Blutplättchen (Thrombozyten) sind maximal 4 Tage haltbar, die (Erythrozyten) bis zu 42 Tage und das Blutplasma ca. zwei Jahre Spendewilligen auch trotz des schönen Wetters und der zahlreichen sich einen Termin zur Blutspende einzuplanen und zu alle Gesunden zur Blutspende am: 13.04.2022 Uhr 5/1 ßenau Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Termine finden Sie online unter: terminreservierung.blutspende.de Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! bundesweit stark angestiegenen Corona-Neuinfektionen erhalten Menschen Zutritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen- als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um ereMenschenansammlungen vor Ort zu vermeiden, können Blutspendetermin vor Ort angeboten werden. CoV-2-Impfung können Sie, vorausgesetzt Sie fühlen sich wohl, Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und aktuellen Informationen unter www.blutspende.de/corona . Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie 949 11 Mittwoch, dem 09.03.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Alle verfügbaren Termine finden Sie online unter: terminreservierung.blutspende.de Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Coro- na-Neuinfektionen erhalten ausschließlich Menschen Zu- tritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen- Schnelltest nicht älter als 24 Stun- den, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um Wartezeiten und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermei- den, können keine Tests beim Blutspendetermin vor Ort angeboten werden. Nach einer SARS-CoV-2-Impfung können Sie, vorausge- setzt Sie fühlen sich wohl, am Folgetag der Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/ corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11. Landkreis Ravensburg Europäische Impfwoche vom 24. bis 30. April 2022 Vom 24. bis 30. April findet die alljährliche, von der Weltge- sundheitsorganisation (WHO) ausgerufene Europäische Impfwoche statt, an der sich auch das hiesige Gesund- heitsamt wieder mit einer Telefon-Hotline beteiligt. Unter der Nummer 0751 85-5310 informiert das Amt während dieser Zeit an den Werktagen täglich von 9:00 bis 10:00 Uhr über Impfungen und ihren Nutzen. „Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin überhaupt“, betont Dr. Michael Föll, Leiter des Gesundheitsamtes. „Wer sich impfen lässt, tut nicht nur sich selbst etwas Gutes, sondern auch denen, die sich zum Beispiel krankheitsbedingt nicht impfen lassen können“, wirbt Föll für regelmäßige Schut- zimpfungen. Darüber hinaus berät das Gesundheitsamt Ravensburg im Rahmen der Einschulungsuntersuchung jährlich circa 2.500 Kinder und deren Sorgeberechtigte zu den empfohlenen Impfungen. Denn: Jeder Geimpfte ver- mindert das Übertragungsrisiko für diejenigen, die nicht geimpft werden können oder dürfen. Zu dieser Gruppe gehören etwa junge Säuglinge, Menschen mit einem an- geborenen Immundefekt oder Patienten/Patientinnen mit bestimmten Krebstherapien. Allerdings tritt der Effekt des sogenannten „Herdenschutzes“ erst bei einer Quote von etwa 95 % geimpften Personen ein. Caritas Fairkauf Flohmarkt am Samstag, den 2. April Am Samstag, den 2. April findet in der Wangenerstr.107 in Ravensburg, der nächste Fairkauf Flohmarkt statt. Von 10- 15 Uhr können sie zwischen alten Schallplatten, Geschirr, Möbeln, Werkzeug und vielem mehr, nach Lust und Laune stöbern. Der Erlös fließt in soziale Projekte der Caritas. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Steuererklärung: Finanzämter haben mit der Bearbei- tung begonnen Zügige Abgabe der Erklärung kann sich lohnen Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben Ende März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklä- rungen für den Veranlagungszeitraum 2021 begonnen. Sollten Sie also Ihre Erklärung schon eingereicht haben, dann können Sie ab sofort mit Rückfragen seitens des Finanzamtes oder gar mit der Zustellung des Steuerbe- scheids rechnen. Wer eine Rückzahlung vom Fiskus erwartet, sollte die Steuererklärung möglichst früh einreichen, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn wer sei- ne Einkommensteuererklärung früher abgibt, bekommt meist auch schneller seine Erstattung. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung etwas mehr als 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück. In Sachen Frist haben die Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, jetzt allerdings höchstwahrscheinlich noch etwas länger Zeit. Denn ein Gesetzentwurf sieht vor, dass sie ihre Einkommensteu- ererklärung für das Jahr 2021 statt bis zum 31. Juli 2022 nun erst bis zum 30. September 2022 beim Finanzamt abzugeben haben, um drohende Verspätungszuschläge zu vermeiden. Auch die Steuerzahler, die steuerlich be- raten werden, bekommen nach diesem Gesetzentwurf länger Zeit. In diesem Fall muss die Steuererklärung für das Jahr 2021 statt bis zum 28. Februar 2023 jetzt erst Seite 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 bis zum 30. Juni 2023 beim Finanzamt sein, erklärt der Steuerzahlerbund. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen mehr Steuerzah- ler als üblich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Steuerzahler, die im Jahr 2021 Lohnersatzleistungen wie z. B. Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Grund: diese Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, fallen aber unter den sogenannten Progressionsvorbe- halt – d.h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Ein- kommen. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen. Ob es aber wirklich zur Nachzahlung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall soll- ten sich die Steuerzahler informieren, welche Ausgaben sie zur Minderung der Steuerlast geltend machen können. Worauf Sie bei der Einkommensteuererklärung in die- sem Jahr besonders achten sollten, erläutert der Bund der Steuerzahler im BdSt INFO-Service Nr. 2 „Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2021“. Die Checkliste kann telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Außerdem bietet der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg ver- schiedene Online-Seminare rund um die Steuererklä- rung an. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage www.steuerzahler-bw.de. Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg In Zusammenarbeit mit der Jugendstiftung Baden-Würt- temberg und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg laden wir Sie zu folgenden Online-Veranstaltungen ein: „Jugend im Ländlichen Raum: Aufwachsen - Mitgestal- ten - Leben“ 28. April 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Aufwachsen - Mitgestalten - Leben 24. Mai 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Meine Hei- mat, (m)eine Zukunft? 22. Juni 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Mobil in Ausbildung und Freizeit 19. Juli 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Wir packen´s an! Weitere Informationen können Sie dem angehängten Flyer entnehmen oder auf unserer Internetseite unter www.alr-bw.de in der Rubrik Veranstaltungen abrufen. Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Termin: 13. April 2022 Altersbedingte Makuladegeneration, Referentin Frau Witt (Fortbildung und Soziales) 11. Mai 2022 Orientierung und Mobilität und Lebenspraktische Fähigkeiten, Referentin Frau Karen Finke (Mobilitätstrainerin, IRIS e.V.) Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711- 21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 13. April 2022 Altersbedingte Makuladegeneration, Referentin Frau Witt (Fortbildung und Soziales) 11. Mai 2022 Orientierung und Mobilität und Lebenspraktische Fähig- keiten, Referentin Frau Karen Finke (Mobilitätstrainerin, IRIS e.V.) Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711- 21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 2. April 2022 Gästeführer: Torsten Alt Rund um den Häcklerweiher; geschichtsträchtiger Rundgang Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr In der Landschaft erwacht der Frühling. Die Natur erstreckt sich im zarten Grün nach oben. Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvorlandes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von kleinflächigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümpfen über blütenreiche Pfeifengraswiesen auf Niedermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoorstadien mit Moorfeldern, offenen Hochmoorflächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wiedervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterungen zu Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km langen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. …………………………………………………………………………………..Seite 2 Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 2. April 2022 Gästeführer: Torsten Alt Rund um den Häcklerweiher; geschichtsträchtiger Rundgang Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr In der Landschaft erwacht der Frühling. Die Natur er- streckt sich im zarten Grün nach oben. Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvor- landes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von kleinflä- chigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümpfen über blütenreiche Pfeifengraswiesen auf Niedermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoor- stadien mit Moorfeldern, offenen Hochmoorflächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wie- dervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterungen zu Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 31 Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km lan- gen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 3. April 2022 Gästeführer: Günter Schwegler Querfeldein: Ein Ausflug in Wald, und Flur Günter Schwegler wandert mit Ihnen um den Buchsee, besteigt mit Ihnen den höchsten Punkt, dort können Sie die Aussicht genießen. Danach geht es zu den imposanten Biberbauten am Schreckensee. Unterwegs wollen wir uns austauschen über: - Naturschutzthemen - Landwirtschaft - Geschichtliches Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Alte Kirche Mochenwangen UdoZepezauer & Mirjam Woggon AB DURCH DIE MITTE - Midlife-Crisis unerwünscht! Udo Zepezauer & Mirjam Woggon AB DURCH DIE MITTE – Midlife-Crisis unerwünscht! Die besten Jahre - wann sind die eigentlich? Mit 20? Mit 30? Ab 40 aufwärts? Oder geht es ab 40 eigentlich nur noch bergab? Was wechselt man in den Wechseljahren - die Frau? Die Haarfarbe? Den Geisteszustand? Welche Vorteile hat es, nicht mehr ganz jung zu sein? Und kann man auch im gesetzteren Alter noch beim Speed-Dating mithalten? Diese und viele andere wichtige Fragen sind Teil des Programms "Ab durch die Mitte" von Mirjam Woggon und Udo Zepezauer. Die Zwei wissen, wovon sie sprechen, denn sie befinden sich selbst voll in der Mitte und zeigen mit Witz, Musik und Improvisation, dass das nahende Alter kein Grund ist, die Krise zu kriegen. Es freut uns, dass es uns gelungen ist diese zwei hochkarätigen Kabarettisten für die Alte Kirche Mochenwangen zu gewinnen. Bei diesem Programm bleibt kein Auge trocken. Wortwitz und Musik tragen das abwechslungsreiche Programm. Samstag, 09.04.2022, 20.00 Uhr Einlass: ab 19.00 Uhr Karten gibt es im Vorverkauf für 17 € (Abendkasse 20 €) bei: Schussenapotheke Mochenwangen + Dorfladen Brauchle Wolpertswende, oder direkt auf unserer Homepage im Ticketshop: www.alte-kirche-mochenwangen.de Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg (2G oder 3G, FFP2- Masken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Veranstaltung mit (keine Tests vor Ort). Die besten Jahre - wann sind die eigentlich? Mit 20? Mit 30? Ab 40 auf- wärts? Oder geht es ab 40 ei- gentlich nur noch ber- gab? Was wechselt man in den Wechseljahren - die Frau? Die Haarfarbe? Den Geisteszustand? Welche Vorteile hat es, nicht mehr ganz jung zu sein? Und kann man auch im gesetzteren Alter noch beim Speed-Dating mithalten? Diese und viele andere wichtige Fragen sind Teil des Pro- gramms „Ab durch die Mitte“ von Mirjam Woggon und Udo Zepezauer. Die Zwei wissen, wovon sie sprechen, denn sie befinden sich selbst voll in der Mitte und zeigen mit Witz, Musik und Improvisation, dass das nahende Alter kein Grund ist, die Krise zu kriegen. Es freut uns, dass es uns gelungen ist diese zwei hochkarätigen Kabarettisten für die Alte Kirche Mochenwangen zu gewinnen. Bei die- sem Programm bleibt kein Auge trocken. Wortwitz und Musik tragen das abwechslungsreiche Programm. Samstag, 09.04.2022, 20.00 Uhr Einlass:ab 19.00 Uhr Karten gibt es im Vorverkauffür 17 € (Abendkasse 20 €) bei: Schussenapotheke Mochenwangen + Dorfladen Brauchle Wolpertswende, oder direkt auf unserer Homepage im Ticketshop: www.alte-kirche-mochenwangen.de Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg (2G oder 3G, FFP2-Mas- ken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Ver- anstaltung mit (keine Tests vor Ort). Gemeinde Wolfegg „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ im Bauernhaus-Museum Wolfegg Am Donnerstag, den 07. April 2022 wird die Reihe der „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ um 19 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben fortgesetzt von Diplom-Braumeister Daniel Neugebau- er von der Brauerei Farny. Bier wird seit Jahrtausenden gebraut und auch getrunken. Von den alten Sumerern über das Mittelalter bis hin zur heutigen Zeit spielt das Getränk „Bier“ in der Gesellschaft eine wichtige Rolle. Von Besonderheiten der verschiedenen Biersorten, dem Reinheitsgebot und weiteren spannenden Details über die Herstellung von Bier wird uns Braumeister Daniel Neugebauer erzählen. Eine Anmeldung zu den Vorträgen ist nicht erforderlich, der Eintrittspreis von vier Euro ist an der Abendkasse zu bezahlen. Es gelten die aktuellen Corona-Regelungen. Weitere Infos: Wolfegg Information Telefon 07527 9601-51 oder www.wolfegg.de Gemeinde Waldburg Tanzende Töne - ein Konzert zum Staunen und Mitma- chen für Menschen ab 4 Jahre Sonntag, 10. April - 12.00 und 15.00 Uhr Tanzende Töne ist ein liebevoll inszeniertes Familienkon- zert, das Musik von Bach bis Offenbach zu einem Erlebnis für alle Sinne macht: Es lädt Menschen von 4 - 104 Jah- ren dazu ein, gemeinsam mit den Musiker:innen in eine zauberhafte Welt von Klängen, Farben und Bewegungen einzutauchen. Mitwirkende: Marlene Esser - Sopran Leonie Flaksman - Violine Volker Rausenberger - Akkordeon Konzet und künstlerische Leitung - Nina Amon Eine Veranstaltung von „Oper hautnah!“ dem Angebot für kleine und große Entdecker:innen der Opernbühne Württembergisches Allgäu Ticket-Preise: Erwachsene: 12 € Kinder: 6 € Ticketreservierung und Vorverkauf: Opernbühne Württembergisches Allgäu e.V.: loeffler@opernbuehne-allgaeu.de Gästeamt Waldburg, Rathaus; Tel. 07529 9717-11 Info Resttickets an der Konzertkasse Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 VERSCHIEDENES VERKÄUFE MIETGESUCHE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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              Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Ver- waltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemein- deratssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berech- tigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. April 2022 sind keine Be- schlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind derzeit 35 Geflüchtete (davon 13 minderjährige Per- sonen) untergebracht. Insgesamt gingen bereits 4.675,55 € an Spenden sowie viele Sachspenden ein. b) Teststation der GnW Ursprünglich war es geplant, bis Ende April die Teststation in der Schenk-Kon- rad-Halle zu betreiben. Diese bleibt nun auch im Mai geöffnet. Bei der Verwaltung sind viele dankbare und zufriedene Rückmeldungen eingegangen. Im April wurden über 4.000 Testungen vorgenommen. Dies entspricht einem Tages- durchschnitt von ca. 135 getesteten Personen. Für den Herbst plant die GnW wieder eine Teststation in der Schenk-Konrad-Halle ein. c) Bürgerinformation Am 26. April 2022 wurden im Rahmen einer Bürgerinformation die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zum Dorfplatz vorgestellt. Es nahmen ca. 35 Bürgerinnen und Bürger teil. Die Entwurfsplanung und die Präsentation sind auf der Home- page der Gemeinde zu finden. Gespräche mit den örtlichen Vereinen werden zeitnah geführt. Im Gemeinderat wird dann die finale Materialauswahl im Juli ge- troffen. d) Bürgerinformation – Entwicklung Fischerareal Am 30. Mai 2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle eine Infovera- nstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal statt. Bei dieser Veranstaltung stellen sich die Ankerprojektträger vor und der interessierte Personenkreis erhält weitergehende Infos zum Anliegerverfahren. Die 2. Phase des Konzeptvergabe- verfahrens läuft. Die Bewerbungsfrist für Anlieger endet zum 19.09.2022. e) Windenergie im Altdorfer Wald Am 23.05.2022 findet in der Gemeinde Vogt hierzu eine Informationsveranstal- tung statt. f) Förderantrag Umbau Bushaltestellen am Dorfplatz Der Förderantrag wurde beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Gemeinde hofft sehr, dass man mit diesem Umbau in das Förderprogramm auf- genommen wird. g) Zensus 2022 Am 15.05.2022 ist der Stichtag für den Zensus 2022. Es starten dann die Befra- gungen des Zensus, dem derzeit größten Projekt der amtlichen Statistik. Alle 10 Jahre führen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen mit den Kommunen den Zensus als Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl und zu den Wohnverhältnissen durch. Die Erhebung liefert damit eine Entscheidungs- grundlage für Planungen bei Bund, Ländern und Gemeinden. h) Blühflächen im Gemeindegebiet Weitere Blühflächen werden in den nächsten zwei Wochen vom Bauhof angelegt. Aus der Schotterinsel in Schachen - Ortsausgang Baienfurter Straße, der Schot- terinsel Hirschstraße/Froschstraße, Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Haußmann und Jägerweg werden mehrjährige artenreiche, bienenfreundliche Blühflächen angelegt Der Erdwall am DRK Heim wird mit einer Hecke zur Abgrenzung zum Natur- schutzgebiet bepflanzt. Dies wird von der Landjugend Baindt übernommen. Erneuerung der Verkehrsinsel in der Siemensstraße durch Pflanzung eines Baums und Anlage einer Blühfläche. i) Gemeinderatssitzungen Ab der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 finden die Sitzungen wie- der im Sitzungssaal des Rathauses statt. TOP 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Kommandant der Freiwilligen Feu- erwehr Herr Bucher teilt mit, dass Stand April 2022 38 Feuerwehrkammerdinnen und Feuerwehrkameraden in der Einsatzabteilung aktiv sind. Sein Ziel ist eine Gruppen- stärke von 45 Feuerwehrkameraden zu erreichen. Über 25 Kameraden wurden in den letzten 10 Jahren ausgebildet. Der Altersdurchschnitt beträgt 32 Jahre. Im vergangenen Jahr wurden 42 Einsätze verzeichnet, darunter 29 technische Hilfe, 6 sonstige Einsätze, 5 Fehleinsätze und zwei Einsätze Feuerbekämpfung. Ausführlich ging Herr Bucher auf die Themenbereiche Übungsbetrieb, Katastrophen- schutz, Löschwasserversorgung, Sirenen und Einsatz von Drohnen ein. Fraktionsübergreifend wurde die ausgezeichnete Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden unter der bewährten Leitung des Feuerwehrkommandan- ten Herrn Bucher gelobt. Für Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr hat das Gremium immer „ein offenes Ohr“. TOP 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufent- haltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 06.07.2021 mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehr- hauses beauftragt. Zwischenzeitlich fanden viele Abstimmungsgespräche mit den Nutzern, mit verschie- denen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit statt, so dass nun ein abgestimmter Entwurf vorliegt. Leider wurde bei der Begehung durch unseren Gemeindeelektriker festgestellt, dass auch an der Elektrik, die noch aus dem Baujahr des Gebäudes (1987) stammt einiges an die heutigen Vorschriften angepasst werden muss. Ebenso ist die Anlagentechnik, die Mischer und die Pumpensteuerung veraltet und durch die Bedarfsänderung in den Sanitärräumen von Feuerwehr und Bauhof ergeben sich für den Trinkwasserspeicher neue Berechnungsgrundlagen. Dies führt zu Mehrkosten, die im ursprünglichen Kos- tenbudget, das vom Architekturbüro im Juli 2021 vorgestellt wurde noch nicht berück- sichtigt sind. Beschluss: 1. Den Plänen zum Um- und Anbau des Feuerwehrhauses mit Bauhof wird zuge- stimmt. 2. Das Architekturbüro Wespel + Rohloff wird beauftragt, die Baugesuchspläne zu erstellen und bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt einzureichen. TOP 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Im Fischerareal sind die beiden Ankerprojekte an Planer und Bauträger vergeben. Die Ausschreibung der Anliegerprojekte läuft, so dass bis Ende des Jahres 2022 sieben Gebäude vergeben sein könnten. Die Erschließung der Fischerstraße soll im Herbst 2022 beginnen und bis im Frühjahr 2023 ohne Feinbelag fertig sein. Die Eigentümer des Gebäudes Ziegeleistr. 13 möchten gerne an die Nahwärmever- sorgung angeschlossen werden. Ebenfalls wäre es sinnvoll, dass das Gebäude der Feuerwehr und des Bauhofs angeschlossen wird. Es ist geplant, dass der Anschluss Bauhof/Feuerwehrhaus in einer größeren Dimension ausgeführt wird, so dass zu ei- nem späteren Zeitpunkt eine Notversorgung des gesamten Nahwärmenetzes von die- ser Stelle erfolgen kann. Durch den Anschluss des Bauhofs und des Objektes Ziegeleistraße 13 werden zu- sammen mit dem Fischerareal die für eine Förderung erforderliche Mindestanschluss- zahl von 10 Objekten zusätzlich erreicht. Der private Kunde Ziegeleistraße 13 hat vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ge- meinderat den Nahwärmeanschluss beauftragt. Um den gesamten Bauablauf der geplanten Baumaßnahmen im Ortszentrum zu ent- zerren ist vorgesehen, dass die Trasse zum Bauhof und zur Ziegeleistr. 13 vor der Erschließung der Fischerstraße gebaut wird, also bis Ende Oktober 2022 fertig ist. Dies dient gleichzeitig der Verkehrsentlastung und Zugänglichkeit zum Baugebiet. Der Leitungsabschnitt bereitet den Anschluss zum Fischerareal vor. Beschluss: Firma Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die Planung für den 3. BA der Wärme- leitung im Anschluss an die Fischerstraße in die Ziegeleistraße mit Bauhof / Feuer- wehrgebäude und Gebäude Ziegeleistr. 13 auszuarbeiten und die Bauarbeiten be- schränkt auszuschreiben. TOP 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Sitzung des Gemeinderats am 09.11.2021 wurde das Büro 365° freiraum + um- welt aus Überlingen mit der Erarbeitung einer Konzeption für einen Waldspielplatz beauftragt. Bei der Klausurtagung im März konnte sich der Gemeinderat vor Ort in Überlingen einen Spielplatz aus Holzelementen anschauen. Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Forst BW aufgenommen und einen Mustergestat- tungsvertrag erhalten. Allerdings möchten die Zuständigen der Forstverwaltung vorab einen Plan sehen, wie sich die Gemeinde den Spielplatz auf dem Gelände des Forsts vorstellt. Die Landschaftsarchitekten haben nun verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen ausgearbeitet, die dem Gremium in der Sitzung vorgestellt werden. Variante 1 sieht ein Baummikado (Klettern und Balancieren), Weidentipis, eine Vo- gelnestschaukel sowie optional einen Bauwagen für einen evtl. zu einem späteren Zeitpunkt zu planenden Naturkindergarten vor. Bei der Variante 2 ist eine Vogelnestschaukel, ein Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, ein Barfußpfad sowie ebenfalls optional ein Bauwagen geplant. Variante 3 wäre mit einem Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, einer Königin- nenschaukel sowie der optionale Bauwagen ausgestattet. Die Kosten bei Variante 1 belaufen sich auf 86.817 €, bei Variante 2 auf 123.733 € und bei der Variante 3 auf 144.135 € (jeweils unter dem Vorbehalt, dass Eigenleis- tungen erbracht werden). Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Idee des Waldspielplatzes auf Grundlage der vom Büro 365° freiraum + umwelt vorgestellten Variante 1 mit zugehöriger Grobkosten- schätzung, ergänzt durch die Anregungen aus dem Gremium weiterzuverfolgen. TOP 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der März-Sitzung wurden im Gemeinderat die Förderrichtlinien „Klimaschutz durch nachhaltiges Bauen und Sanieren“ vorberaten. Die ursprüngliche Idee gemeinsamer und einheitlicher Förderrichtlinien in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg lässt sich aufgrund unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen leider nicht verwirklichen. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie hat daher auch einen auf die Gemeinde Baindt bezogenen Namen erhalten. Energetische Maßnahmen bei bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden sind zu- meist mit sehr hohen Kosten verbunden. Zudem bestehen dort teils noch erhebliche Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen durch geringere Wärmever- bräuche infolge einer besseren Wärmedämmung der Gebäudehülle sowie der ver- stärkten Nutzung von Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energiequellen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt daher einen Beitrag zu mehr Ener- gieeffizienz und Klimaschutz auf der Gemeindegemarkung leisten, innovative Energie- technik fördern, eine nachhaltige Energieversorgung sicherstellen, sowie die Wohn- und Lebensqualität vor Ort steigern. Für diese Förderrichtlinie sind jeweils 30.000 Euro im Jahr für den Doppelhaushalt 2023/2024 der Gemeinde Baindt vorgesehen. Die Förderrichtlinie soll zum 01.01.2023 Inkrafttreten. Die Gemeinde Baindt erkennt die globale Klimakrise als lokale Herausforderung an und möchte Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen proaktiv betreiben. Zudem möchte die Gemeinde Baindt ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels treibhausgasneut- rales Baden-Württemberg 2040 leisten und verfolgt daher die Vision, spätestens bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu sein. Zentraler Bestandteil zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Gemeinde Baindt ist eine Reduzierung des Verbrauchs von Strom und Wärme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt ein deutliches Zeichen für den lo- kalen Klimaschutz setzen und finanzielle Anreize zur Reduzierung des Treibhausgas- ausstoßes vor Ort liefern. Die Förderrichtlinie ist dabei bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich nachhaltiges Sanieren nicht einen Königsweg, sondern viele mögliche Wege gibt, mit denen erhebliche Mengen an Treibhausgasen eingespart werden kön- nen. Die Förderrichtlinie ist in vielen Anforderungen und Voraussetzungen analog zu ande- ren Förderprogrammen von Bund und Ländern gehalten. Der Aufwand für die Bürge- rinnen und Bürger, um einen „Klimabonus“ seitens der Gemeinde Baindt zu erhalten, ist daher relativ gering. Die dort geforderten Nachweise sind entweder bereits gesetz- lich vorgeschrieben oder werden bei Inanspruchnahme anderer Förderprogramme wie beispielsweise BAFA ohnehin benötigt. Die Förderrichtlinie enthält die folgenden Schwerpunkte: Wärmedämmung Gebäudehülle, Heizung (als Zentralheizung), Maßnahmen zu Er- neuerbaren Energien, Maßnahmen zur Regenwassernutzung und Gründächern sowie die Förderung der Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Gegenüber dem Entwurf aus der März-Sitzung wurden folgende Anpassungen vorge- nommen: Die Förderrichtlinie beinhaltet nun nur Maßnahmen im Zusammenhang mit Sanierun- gen von Bestandsgebäuden. Von einer Förderung von Maßnahmen im Zuge der Er- richtung von Neubauten wird abgesehen, da dort sehr viel höhere energetische Stan- dards vorgeschrieben sind und die damit erzielbare Treibhausgaseinsparung sehr viel geringer ausfällt, als bei Altbauten. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen und keine juristischen Per- sonen mehr, da sich der „Klimabonus“ primär an die Bürgerinnen und Bürger der Ge- meinde Baindt richten soll. Die Höhe der möglichen Zuschüsse wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf in allen vier Stufen verdoppelt auf nun 1.000 bis 3.000 Euro (statt 500 bis 1.500 Euro). Aufgrund der hohen Dynamik in der Gesetzgebung, speziell in den Bereichen Bauen und Erneuerbare Energien, aber auch durch mögliche neue Erfahrungen aus der Um- setzungspraxis, ist die vorliegende Förderrichtlinie nicht als in Stein gemeißelt anzu- sehen. Stattdessen soll diese Förderrichtlinie regelmäßig inhaltlich überprüft und spä- testens nach zwei Jahren entsprechend an die aktuellen rechtlichen Verhältnisse an- gepasst werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ zu. 2. Die Verwaltung wird hierzu jährlich je 30.000 € in den Doppelhaushalt 2023/2024 einstellen. TOP 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsge- bührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungsformen im Gebührenver- zeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vorgehensweise Bürgermeisterin Rürup berichtet: Auf dem Friedhof in Baindt wird neben der „klassischen“ Erd- und Urnenbestattung auch die Möglichkeit der Bestattung in Urnenrasengräbern sowie der halbanonymen und anonymen Urnengrabbestattung angeboten. Darüber hinaus ist eine Bestattung in Urnenwänden ebenfalls möglich. Die Friedhofssatzung wurde diesbezüglich zuletzt am 06. Oktober 2020 angepasst. Immer weniger Bürgerinnen und Bürger möchten eine klassische Erdbestattung. Auch in Baindt hat sich die Bestattungskultur von der „traditionellen“ Erdbestattung hin zur Feuerbestattung gewandelt, circa 80 Prozent der jährlichen Bestattungen sind Feuer- bestattungen. Um die Akzeptanz der Urnenrasengräber sowie der halbanonymen und anonymen Ur- nengrabbestattungen zu verbessern und um zu informieren, soll zukünftig der Fokus auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gelegt werden. Hierfür werden unter anderem neue Flyer und Friedhofspläne gedruckt und der Bürgerschaft bei Bedarf zur Verfü- gung gestellt. Für die Ausführung und eine transparentere Darstellung der neuen Bestattungsformen auf dem Baindter Friedhof sind nun minimale Änderungen der Friedhofssatzung, in- klusive der Anlage zum Gebührenverzeichnis, notwendig. Aufgrund der örtlichen Ge- gebenheiten ist in Baindt eine Tieferlegung bei den Einzelgräbern am Hang nicht mehr möglich. In Konsequenz muss in der Friedhofssatzung der § 12 Abs. 5 gestrichen wer- den. Zusätzlich ich eine Reservierung der Urnenkammer nicht mehr vorgesehen, somit wird der § 15 Abs. 7 geändert. Auf dem Baindter Friedhof sind die anonymen und die halbanonymen Bestattungen auf demselben Grabfeld im Staudenbeet angesiedelt. Die Angehörigen haben weder die Pflicht noch das Recht, Grabpflege zu betreiben. Sollten die Angehörigen einen Schriftzug mit dem Namen des/der Verstorbenen auf der Glas-Gedenkstele wünschen, wenden sie sich hierfür direkt an die Firma, die die Beschriftung nach Vorgabe der Gemeinde vornimmt. Somit wird diese Kostenposition nicht in das Gebührenverzeich- nis aufgenommen. Das Gebührenverzeichnis sollte wie folgt angepasst werden: • Veränderte grafische Darstellung des Gebührenverzeichnisses. Unterteilung je Be- stattungsform und anfallenden Kosten. • Ergänzung der Erklärung bei einer Mehrfachbelegung: „Bei einer notwendigen Ver- längerung des Nutzungsrechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnutzungs- gebühr anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet.“ • Ergänzung der Position „Kosten für Bodenplatte“ bei den Urnenrasengräbern. • Wochenendzuschläge werden pauschalisiert (angelehnt an die bisherigen Zuschläge bei Erdbestattungen). Beschriftung Bodenplatte für Urnenrasengräber: Für die Beschriftung der Bodenplatten der Urnenrasengräber werden geringe Vorga- ben gemacht. Es sollen keine Bronzeplatten erlaubt sein, da diese bei Mäharbeiten eher beschädigt werden. Die Beschriftung der Bodenplatten muss zwingend ebenerdig bzw. bündig mit der Oberseite der Platte sein. Beschriftung Glasstele für anonyme und halbanonyme Bestattungen: Bei der Beschriftung für die Glasstelen wird eine gut sichtbare, geradlinige und klare Schrift ausgewählt. Die Glasstelen werden zweispaltig bedruckt und maximal drei Zei- len stehen für eine Beschriftung zur Verfügung. Gebührenkalkulation: Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öf- fentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. In der Gemeinderats- sitzung am 29. November 2016 hat der Gemeinderat die Friedhofssatzung mit einem angestrebten Kostendeckungsgrad von 60 Prozent beschlossen. Im Rahmen der Gebührenanpassung wurden die Gebühren für die Bodenplatten für die Urnen-Rasengräber neu aufgenommen. Eine Bodenplatte kostet 36 Euro zzgl. MwSt., brutto belaufen sich die Kosten somit auf 42,84 Euro. Die Bodenplatten werden mit einem Aufschlag von 20 Prozent (beinhaltet die Planungskosten) aufgenommen. Informationen zu den beiden Urnenwänden: Die Urnenwand eins bei der Aussegnungshalle mit insgesamt 90 Urnenkammern, ist derzeit vollständig belegt. Eine weitere Urnenwand zwei mit ebenfalls 90 Kammern befindet sich am westlichen Ende des Friedhofs. In dieser Urnenwand gibt es derzeit noch 13 freie Urnenkammern. Hierzu ein paar Fakten: • Bestattungen im Jahr 2018: Insgesamt 31, davon 19 (61 %) Urnenbestattungen (6 in der Urnenwand = 19 %) • Bestattungen im Jahr 2019: Insgesamt 39, davon 26 (67 %) Urnenbestattungen (13 in der Urnenwand = 33%) • Bestattungen im Jahr 2020: Insgesamt 29, davon 23 (79 %) Urnenbestattungen (12 in der Urnenwand = 41%) • Bestattungen im Jahr 2021: Insgesamt 39, davon 31 (79 %) Urnenbestattungen (21 in der Urnenwand = 54 %) Wie oben ausgeführt, gibt es in der Urnenwand zwei noch 13 freie Urnenkammern. Im Jahr 2020 wurden 10 Urnenkammern und im vergangenen Jahr 16 Urnenkammern neu belegt. Die Zahl der Urnenbestattungen wird sich im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Bestat- tungen wohl bei ca. 80% einpendeln und sich auf die verschiedenen Arten von Urnen- grabstätten verteilen. Die Beisetzung von Aschen in der Urnenwand wird voraussicht- lich jedoch weiterhin gut angenommen werden. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Urnenwand zeitnah zu planen. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt eine transparentere und bürgerfreundlichere Dar- stellung des Gebührenverzeichnisses und eine Anpassung der Friedhofssatzung. Es wird die Planung einer neuen Urnenwand für den Baindter Friedhof, aufgrund der hohen Zahl der Urnenbestattungen, empfohlen. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Beschriftung der Bodenplatten und Glasstelen zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Friedhofssatzung (Friedhofsord- nung und Bestattungsgebührensatzung) sowie der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung zu. 3. Die Kosten für eine neue Urnenwand werden in den Haushalt 2023 aufgenom- men. Das Planungsbüro „Landschaftsarchitekten Rau“ wird beauftragt, Vor- schläge für den Standort einer neuen Urnenwand sowie deren Ausführung aus- zuarbeiten. TOP 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasser- beseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 Kämmerer Abele berichtet: Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem han- delsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Han- dels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrechnung nach dem Kommunalabga- bengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unter- deckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunal-abgabengesetz heranzu- ziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2021 und 2020 wurden in einer Neben- rechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkula- tion 2019-2021 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Auf- wendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Han- delsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen han- delsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2020 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2020 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2021 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 639.189,28 € 450.448,50 € 188.740,78 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.586,92 € 29.683,79 € -34.270,71 € vorläufiges Gebührenerg. 2021 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 526.072,68 € 404.995,43 € 121.077,25 € Gebühreneinnahmen 631.864,70 € 474.866,21 € 156.998,49 € Abschreibungen auf Forderungen -0,45 € -0,34 € -0,11 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 105.791,57 € 69.870,44 € 35.921,13 € Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr zum 01.01.22 von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimen- sion von Kanälen bzw. Hydraulik empfehlenswert. Die Kanalisation wird aktuell neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssys- teme wird überprüft. Das Ingenieurbüro Fassnacht wird die Ergebnisse in der ersten Jahreshälfte 2022 liefern. Anschließend sollten folgende Projekte weiter verfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden Sowohl doppische als auch gebührenrechtliche Ergebnisse schließen aufgrund höhe- ren Einnahmen und geringeren Aufwendungen besser ab. Die gegenüber dem Plana- nsatz wesentlich geringeren Aufwendungen resultieren aus der Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes und vor allem auf- grund wesentlich geringeren Unterhaltungsaufwendungen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2021 ein Verlust von -74.350 € ge- plant. Das vorläufige Ergebnis 2021 weist aufgrund wesentlich geringeren Unterhal- tungsaufwendungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von +105.791,57 € aus. Die Schmutzwassergebühr betrug bis Ende 2021 2,17 €/m³ (ab 01.01.2022 1,98 €/m³) und die Niederschlagswassergebühr betrug bis Ende 2021 0,50 €/m² (ab 01.01.2022 0,61 €/m²) . Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Ab- wasserzweckverband wird sich für die 2021 getätigten Investitionen über eine Kapi- talumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.683,79 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -34.270,71 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 69.870,44 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 35.921,13 €. TOP 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 18. und 19. März dieses Jahres fand eine Klausurtagung des Gemeinderates statt. Am Freitag, 18 März wurden verschiedene Plätze und Straßenräume in Augenschein genommen, die dem Gremium im weiteren Verlauf die Entscheidung über die Materi- alauswahl für die Oberflächengestaltung des Dorfplatzes erleichtern soll. Am Samstagvormittag, 19. März hat sich der Gemeinderat damit auseinandergesetzt, wie das Wachstum der Gemeinde in den kommenden Jahren aussehen soll. Durch den Regionalplan, dessen Satzungsbeschluss im Juni 2021 gefasst wurde, wer- den der Gemeinde Rahmenbedingungen auferlegt, die einzuhalten sind. Vorgeschrie- ben wird, dass die Flächeninanspruchnahme durch die Aktivierung innerörtlicher Po- tenziale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenrecycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen ver- dichtete Bauweise zu verringern ist. So ist die Mindestbruttowohndichte bei der Aus- weisung neuer Baugebiete für Baindt auf 50 Einwohner pro Hektar festgelegt. Die darunter liegende Planungsebene ist der Flächennutzungsplan (FNP) mit dem Landschaftsplan. Mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baienfurt und Berg hat sich die Gemeinde Baindt im Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) zusammengeschlossen, um den bestehenden FNP aus dem Jahr 1995 fortzuschreiben. Zieljahr der Planungen ist 2040. Wohnbauflächenentwicklung Statistiken zeigen, dass sich die Altersstruktur in der Gemeinde wandelt. Die Anzahl der über 60-Jährigen nimmt extrem zu und die der unter 20-Jährigen leicht ab. Ebenso nimmt die Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben ab. Die Zahl der 1-Per- sonenhaushalte wird bis 2040 um knapp12% steigen. Diese Erkenntnisse sind bei der Ausweisung neuer Bauflächen zu berücksichtigen. Ebenso wie der ermittelte Wohn- bauflächenbedarf bis zum Zieljahr und die noch freien Wohnbauplätze, egal ob privat oder im Gemeindeeigentum, egal ob aktuell verfügbar oder nicht. Hieraus wird die Flä- che abgeleitet, die im neuen Flächennutzungsplan für Wohnbauflächen entwickelt wer- den kann. Für einzelne Teile des Gemeindegebiets können Flächen, die bereits im FNP als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in verbindliche Bauflächen umgewandelt werden. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde einige Flächen erwerben und so durch die Aufstellung von Bebauungsplänen dringend benötigten Wohnraum für Familien schaf- fen. Dem Wunsch nach den eigenen 4 Wänden steht jedoch der Flächenverbrauch von neuen Baugebieten gegenüber. Auch ist die Gemeinde in der Pflicht, die erforder- liche Infrastruktur bereit zu stellen. Hier geht es nicht nur um Straßen, Leitungen und Retentionsflächen, die neu angelegt werden müssen, sondern auch um Kindergärten und Schulen. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist es wichtig, dass die Baulandentwicklung in einem moderaten Tempo erfolgen soll. Es gilt den Bedarf an Wohnraum einerseits abzudecken und andererseits mit Ressourcen jeglicher Art schonend umzugehen. Eine mögliche Zeitschiene der Erschließung und Vermarktung der Baugebiete wurde von Seiten der Verwaltung aufgezeigt. Gewerbeflächenentwicklung Ein weiteres wichtiges Thema der Klausurtagung war die Gewerbeflächenentwicklung. Im Regionalplan sind Flächen für ein Interkommunales Gewerbegebiet auf den Ge- markungen Baienfurt und Baindt, an der westlichen Gemarkungsgrenze vorgesehen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass nach den Vorgaben des Regionalplanes eine Gewerbeflächenentwicklung künftig ausschließlich interkommunal stattfinden wird. In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind nun Flächen zu benennen, für die in den kommenden Jahrzehnten eine Gewerbeentwicklung angedacht ist. Aus- schließlich auf Flächen, die im FNP als Gewerbeflächen ausgewiesen sind, kann eine Bauentwicklung stattfinden. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass dort auch zwingend gebaut werden muss. Auch ist nicht vorherzusehen, ob die im FNP geplanten Flächen je real verfügbar sein werden. Nachdem im Rahmen der Vorberatung über eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenentwicklung im September 2021 von Seiten des Gremiums zum Ausdruck gebracht wurde, dass Klärungs- und Gesprächsbedarf besteht bevor der erste Schritt getan werden kann, ging man in der Klausurtagung in einen konstruk- tiven Diskurs. Wichtig war es dem Gemeinderat in dieser Diskussion, dass die Gemeinde Baindt bei den Kriterien für die Ansiedlung von Unternehmen und Gewerbetreibenden, wie bspw. der Schaffung von Arbeitsplätzen, bei der Auswahl der Branchen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der Nachhaltigkeit des Gebiets und vor allem bei der Ver- teilung der Umlagen und der Aufteilung der aus der Gewerbeansiedlung resultierenden Gewerbesteuer ein bedeutendes Mitspracherecht hat. Nach einer kritisch geführten Diskussion war sich das Gremium einig, dass es für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Baindt richtig und wichtig ist, die im Regionalplan ent- haltenen Flächen zur Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes auch im Flächennutzungsplan auszuweisen. Mit dieser Entscheidung kann sich Baindt Einnahmen in der Zukunft sichern, somit die Infrastruktur stärken und vor allem die Eigenständigkeit unantastbar bewahren. Baindt bleibt handlungsfähig und ist in der Lage mitzugestalten und das Gremium kann die ihm wichtigen Kriterien benennen. In einem nächsten Schritt werden die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit der Ver- waltung und einem Experten die Aufgabenverteilung und Organisation verschiedener Zweckverbände in Augenschein nehmen und im Groben Kriterien herausarbeiten, de- ren Beachtung für die Gemeinde Baindt wichtig sind. Dabei muss die Belegenheits- kommune entsprechende Berücksichtigung finden. Im Anschluss an diesen Arbeits- termin wird das Ergebnis dem Gemeinderat zurück gespiegelt und diskutiert mit dem Ziel, der Absichtserklärung, gegebenenfalls mit Ergänzungen, zuzustimmen. Nachdem das Gremium im Rahmen der ersten Beratung eine berechtigte Zurückhal- tung deutlich gemacht hat. Haben wir nun die Zeit genutzt und nutzen diese immer noch, um einen Mehrwert für Baindt herauszuarbeiten und uns zukunftsfähig aufzu- stellen. Beschluss: 1.) Die im Regionalplan enthaltenen Flächen zur Entwicklung eines Interkommuna- len Gewerbegebietes werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen. 2.) Die Fraktionsvorsitzenden und die Verwaltung erarbeiten unter fachlicher Beglei- tung Kriterien für die Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb eines zu gründenden Zweckverbandes. 3.) Die Absichtserklärung wird dann, gegebenenfalls mit Ergänzungen der Ge- meinde Baindt, auf den Weg gebracht. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Erdwall am Schulparkplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass der Erdaushub beim Schulparkplatz mit einer Stärke von ca. 60 cm ausgelegt wird. Bis zum Fest des Musikvereins werden dann ca. 70 % des Erdwalls wieder verarbeitet sein. Ein Gremiumsmitglied er- kundigt sich, ob im Leistungsverzeichnis aufgeführt war, dass die Gemeinde diese Fläche zur Verfügung stellen muss. Im Leistungsverzeichnis wurde festge- legt, so Ortsbaumeister Roth, dass die Gemeinde Baindt diese Fläche zur Lage- rung des Erdaushubs zur Verfügung stellt. Eine andere Fläche zur Lagerung des Erdaushubs ist nicht vorhanden. b) Nutzung DFB-Minispielfeld Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass auf dem roten Platz der neuen Sportanlage Outdoor-Gymnastikkurse auf eigene Gefahr der Teilnehmenden durchgeführt werden. Die Kursleiterin hat angefragt, ob diese Kurse bei großer Hitze nicht auch auf dem Minispielfeld abgehalten werden dürfen. Man war sich einig, dass diese Outdoor-Gymnastikkurse einmal pro Woche für 1 – 2 Stunden auf diesem Klein- spielfeld abgehalten werden können. Diese Nutzung wird übergangsweise er- laubt, bis der Sinnesgarten der Heimsonderschule fertiggestellt ist. Zudem wird das DFB-Spielfeld ab sofort nicht mehr abgeschlossen. c) Wanderung Altdorfer Wald Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich ob diese Wanderung im Altdorfer Wald am 30. April 2022 als Gegenveranstaltung zum Maibaumstellen zu verstehen war. Dem ist, so die Vorsitzende nicht der Fall. Die Wanderung wurde zeitlich mit dem Maibaumstellen abgestimmt, so dass im Anschluss beim Maibaumstellen eingekehrt werden konnte. d) Große Sporthalle – Verwüstung Es wurde mitgeteilt, dass am Wochenende 30. April auf 1. Mai die Sporthalle verwüstet wurde. Dies ist, so die Vorsitzende leider der Fall. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen, Anzeige ist erfolgt. e) Bau von Nebenanlagen in der Hirschstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass auf einem Grundstück in der Hirschstraße mehrere Nebenanlagen seiner Meinung nach ohne Genehmigung errichtet wur- den. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass das Bauamt des Landratsamts Ravens- burg über diesen Fall bereits Bescheid weiß. f) Medienentwicklungsplan der Klosterwiesenschule Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Medienentwicklungsplan fertig ge- stellt ist. Die Vorsitzende bemerkt, dass dieser Medienentwicklungsplan in der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 vorgestellt wird. g) Beleuchtungsmasten oberer Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach dem Sachstand dieser Baumaß- nahme. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Tiefbauarbeiten erledigt sind. An- fang Juni werden Kabel und Elektroarbeiten durchgeführt und im Anschluss dann die Lichtmasten aufgestellt. h) Hallenbelegungsplan große Sporthallte Es wurde Einsicht in den aktuellen Hallenbelegungsplan der großen Sporthalle gewünscht.[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 16. Juni 2023 Nummer 24 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Neubau Hochwasserschutz Hirschstraße Bach zum Bampfen Bildliche Darstellung der Baumaßnahme im Anschluss an die Igelstraße, nähere Infos auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Baumaßnahmen Hochwasserschutzmaßnahme Igelstraße Heckenpflanzung mit vereinzelten Heistern Frischwiese/ Fettwiese Frischwiese/ FettwieseFeuchtwiese Hochstaudenflur G ew äs se rr an ds tr ei fe n Alnus glutinosa Hochstamm 12–14 Hochwasserschutz Geigensack Hochwasserschutz Hirschstraße Baugebiet Bühl Zeppelinstraße Igelstr aße Sulpacher Straße Hirschstraße Streuobstwiese Hecken Hecken Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 An der Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen in der Ortsmitte und im Fischerareal nahmen rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Das Augenmerk der Veranstaltung lag bei der Vorstellung der Pla- nungen und des weiteren Vorgehens im Bereich des Dorfplatzes und der Ortsmitte. Herr Seng vom Planungsbüro 365° freiraum + umwelt informierte über die anstehende Baumaßnahme. Baubeginn ist der 17. Juli 2023. Dann wird mit der Baustelleneinrichtung begonnen und die jetzigen Bushaltestellen werden zurückgebaut. In der KW 32 und 33 (07. August - 22. August 2023) wird auf der Baustelle aufgrund der Handwerkerferien nicht gearbeitet. Die Bau- maßnahme wird in mehrere Teilabschnitte eingeteilt. Für den ersten Teilabschnitt ist der Zeitraum von Mitte Juli bis Ende Dezember 2023 vorgesehen. Dabei sieht der Bauablauf folgendermaßen aus: - Abbrucharbeiten im Bereich der Küferstraße - barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen - Grabenarbeiten für die Leitungsumlegung für die Nahwärme, Kanal, Breitband und Telekommunikation - Offenlegungsarbeiten am Sulzmoosbach Bei der Neugestaltung und Sanierung der Ortsmitte und des Dorfplatzes steht die Steigerung der Aufenthaltsqua- lität im Vordergrund. So ist es gesetzliche Vorgabe und ein Anliegen des Gemeinderates und der Gemeindeverwal- tung, die Bushaltestellen barrierefrei zu gestalten, den Dorfplatz im Alltag und bei Veranstaltungen besser nutzbar zu machen, Spielgeräte für Kinder zu schaffen und etwas für das Kleinklima zu tun. Sicher steht die Minderung des CO₂-Ausstosses und der Klimaschutz an vorderster Stelle, doch müssen wir uns auch an die spürbar gewordenen Klimaveränderungen anpassen. Insofern soll der Dorfplatz besser durchgrünt werden, es wird einen Trinkwasser- brunnen geben und für den heißen Sommer steuerbare Wasserfontänen, die zum einen unseren Kindern Spaß machen und darüber hinaus die Luftfeuchtigkeit verbessern und Kühlung verschaffen. Außerdem wurde vom aktuellen Stand und dem weiteren Vorgehen im Fischerareal durch den Architekten Herrn Gauggel berichtet. Wie man bereits sieht, ist die Fischerstraße fertiggestellt. Diese dient im Zusammenhang mit der Baumaßnahme in der Ortsmitte als Umleitungsstrecke, wenn beispielsweise die Küferstraße gesperrt werden muss. Nach Aufarbeitung der Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes, der Polizei und des Busunter- nehmens folgen weitere Informationen zu den Umleitungsstrecken während des ersten Bauabschnittes. Während der Baumaßnahme in der Ortsmitte kommt es zu ganz unterschiedlichen Einschränkungen. So werden in bestimmten Abschnitten im Bereich des Dorfplatzes weniger oder auch keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass der Parkplatz in der Mühlstraße sowie der Festplatz bei der Ten- nishalle genutzt werden können. Aktuelle Informationen zum Baufortschritt, Umleitungsstrecken oder auch Ersatzhaltestellen werden rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner werden zusätzlich vorab mittels Handeinwurfzetteln informiert. Für Rückfragen steht Ihnen seitens der Gemeinde Baindt der Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: f.roth@baindt.de) zur Verfügung. Als Ansprechpartner des Planungsbüros 365° freiraum + umwelt steht Ihnen Herr Gutermann (Tel: 07551 9495580, E-Mail: d.gutermann@365grad.com) zur Verfügung. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Information der Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH - Nach Vorstellungsrunde bei Gemeinderäten und Bürgern nun kontinuierlich erweiterte Information auf neuer Webseite der Windpark Altdorfer Wald GmbH Am 11. Mai 2023 lud die Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH die Gemeinderäte aus den in das Vor- haben involvierten Gemeinden (Baindt, Baienfurt, Schlier, Waldburg, Vogt, Wolfegg, Bergatreute) zu einem ersten Informationsabend für gewählte Gemeinderäte in das Haus für Bürger und Gäste in Alttann ein. Im Rahmen der Veranstaltung erläuterte der Vorhabenträger unter anderem den genauen Ablauf eines solchen Projektvorhabens – von der Planung über die Genehmigung bis hin zum Bau eines Windparks – und stellte den aktuellen Stand im Projekt Windpark Altdorfer Wald vor. Dabei lag ein besonderer Fokus auf den aktuell stattfindenden Voruntersu- chungen. Ebenso stellte sich der Vorhabenträger den vielseitigen Fragen der Gemeinderäte. Sowohl auf dem Informationsabend für gewählte Gemeinderäte, als auch der sich anschließenden Marktplatztour am 12. & 13. Mai wurde das hohe Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden deutlich. Daher haben interessierte Bürgerinnen und Bürger seit dem 07. Juni 2023 die Möglichkeit, sich auf der neuen, ausgebau- ten Internetseite zum Windpark Altdorfer Wald zu informieren. Die aktualisierte Internetseite umfasst nun ausführlichere Informationen über das Windenergieprojekt. Neben der Projektübersicht sowie der Vorstellung des Vorhabenträger bietet die Internetseite die Möglichkeit, sich umfassend über den aktuellen Stand des Projekts sowie über die einzelnen Projektphasen zu informieren. Eine Besonderheit bildet zudem der Bereich „Dialog“. Neben allgemeinen Fragen und Antworten zum Projekt werden hier auch bereits gestellten Fragen von Bürgerinnen und Bürgern samt Antwort veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es die Möglich- keit, weitere Fragen über ein Kontaktformular an den Vorhabenträger zu richten. Diese werden dann persönlich beantwortet und bei allgemeiner Tragweite für alle Besucher der Internetseite transparent gemacht. Nicht zuletzt beinhaltet die Internetseite eine Rubrik Wissenswertes zur Windenergie. Dort wird der Vorhabenträger Informationen und Studien zu allgemeinen Themen rund um die Windenergie zusammentragen und den Lesern Links zu den Quellen dieser Informationen zur Verfügung stellen. Zum Auftakt findet sich dort zunächst ein Portrait zum nach aktuellem Stand zum Einsatz kommenden Windenergieanlagentyp Vestas V172-7.2. Weitere Beiträge werden folgen. Die Internetseite ist unter www.windpark-altdorferwald.de erreichbar. In regelmäßigen Abständen aktualisiert die Windpark Altdorfer Wald GmbH diese Projekthomepage mit aktuellen Berichten zum Fortschritt. Die Internetseite bietet daher eine gute Informationsmöglichkeit für interessierte Bürge- rinnen und Bürger. Stadtradeln 2023 (24. Juni bis 14. Juli 2023) – Eine Schnitzeljagd durch Baindt Auf die Räder, fertig, los! – Vom 24. Juni bis zum 14. Juli 2023 tritt ganz Baindt wieder beim Stadtradeln an! In diesem Jahr haben wir uns eine Schnitzeljagd als Auftakt für das diesjährige Stadtradeln einfallen lassen. Unter allen Teilnehmenden, die im Aktionszeitraum an der kleinen und/oder großen Schnit- zeljagd teilnehmen, verlosen wir ein Überraschungspaket der Gemeinde Baindt. Informationen zum Stadtradeln sowie die jeweilige Route bzw. Stationen finden Sie in unseren Instagram-Beiträgen oder auf unserer Homepage unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Stadtradeln. Foto: Radstreifen in der Ortsmitte Zur Teilnahme an der Schnitzeljagd gelten folgende Teilnah- mebedingungen: • Fotos aller abgefahrenen Stationen je nach ausgewähl- ter Route (klein oder groß) sowie • ein kreatives Foto der Teilnehmenden (egal ob Gruppe, Einzelpersonen, Familien, ...) • und die Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder und der Namen aller teilgenommenen Personen bis Freitag, den 21. Juli 2023 an helfen@baindt.de senden. Sie können sich schon heute über https://www.stadtradeln. de/baindt oder über die Stadtradeln-App anmelden, einem Baindter Team beitreten oder ein neues Team gründen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme sowie auf viele kreative Fotos und wünschen viel Spaß beim diesjährigen Stadtradeln! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Amtliche Bekanntmachungen Spendenaufruf Immer mehr Menschen werden durch den Krieg in der Uk- raine aus ihrer Heimat vertrieben. Auch in der Gemeinde Baindt sind zwischenzeitlich einige ukrainische Familien untergekommen. Um diese Familien im Alltag zu unter- stützen, sind wir auch auf Ihre Hilfe angewiesen. Aktuell sind wir auf der Suche nach einem Fahrrad für ein 9-jähriges Mädchen (ca. 26 Zoll). Wenn Sie ein Mäd- chenfahrrad spenden wollen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an wohnung@baindt.de (gerne mit Foto) oder ru- fen Sie uns an 07502/9406-23. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Solidarität! Ihre Gemeindeverwaltung Befüllen und Entleeren von Pools Hinweise zur Befüllung und Entleerung von Pools auf pri- vaten Grundstücken: 1. Befüllung Die Befüllung von Pools erfolgt mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz aus der Hausinstallation des Gebäudes. Da durch unangemeldetes Befüllen Ihres Gartenpools unter Umständen der Verdacht eines unkontrollierten Wasseraustritts in der Gemeinde entsteht, bitten wir Sie, unbedingt jede Befüllung auf dem Rathaus anzukündigen. Die Abwassergebühr wird grundsätzlich nach der einge- leiteten Trinkwassermenge berechnet. Die Abwasserge- bühr entspricht demzufolge der Wassermenge, die bei der Befüllung des Pools mittels des Hauptwasserzählers gemessen wurde. Eine Befüllung über von der Abwassergebühr befrei- te Sonderwasserzähler (Gartenwasserzähler) wäre nur möglich, wenn das Poolwasser anschließend nicht der Kanalisation zugeleitet, sondern auf dem Grundstück ver- sickert wird. Dies ist jedoch ohne vorherige Behandlung des Wassers nicht erlaubt und stellt ggf. eine Ordnungs- widrigkeit gemäß Wasserhaushaltsgesetz dar. 2. Entleerung Die Gemeindeverwaltung Baindt möchte darauf hinwei- sen, dass das gebrauchte Poolwasser zwingend über den öffentlichen Kanal zu entsorgen ist. Bei Poolwasser handelt es sich um chemisch oder biolo- gisch verändertes Wasser, welches als Schmutzwasser in den öffentlichen Kanal einzuleiten ist. Dies gilt bereits ab dem ersten Tag der Nutzung und unabhängig davon, ob und in welchen Mengen chemische Hygienemittel oder ähnliches eingebracht werden. Für die entnommenen Wassermengen fallen aus diesem Grund auch Abwas- sergebühren an. Die Nutzung des Poolwassers zur Gartenbewässerung bzw. die Entleerung auf Garten- oder Wiesenflächen ist wegen möglicher Verunreinigung des Grundwassers ge- setzlich verboten. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Stavarache unter der Telefonnummer 07502 9406-21 wenden. Ihre Gemeindeverwaltung Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 13.06.2023 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungsein- richtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöf- fen Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagliste für Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichtes und des Landgerichts liegt gemäß § 36 Absatz 3 des Ge- richtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit von Montag, 19.06.2023 bis einschließlich Montag, 26.06.2023 während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Bürgeramt öffentlich zur Einsichtnahme aus. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, ge- rechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften, da sie nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetzes unfähig sind, das Amt einer Schöffin/eines Schöffen auszuüben oder aus persönli- chen Gründen nach § 33 des Gerichtsverfassungsgeset- zes oder aus beruflichen Gründen gemäß § 34 Gerichts- verfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollen. gez. Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Baindt und der Eigenbe- triebe Wasserversorgung und Abwas- serbeseitigung 2022 Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbe- richt inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ver- waltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2022. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sit- zung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemein- deordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrech- nung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festge- stellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitions- tätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindtwird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungs- abgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm 0,00 € • Übertragene Haushalts- ermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesam- tergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entspre- chend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließ- lich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Was- serversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgeset- zes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt fest- gestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungs- abgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzu- tragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahres- abschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rech- nungsergebnis geleisteten über- und außerplanmä- ßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung auf- geführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7 den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerbera- tungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung er- teilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwas- serbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseiti- gung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigen- betriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahres- fehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschafts- planunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 € 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 € 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22€ 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 € 3.8 • Rücklagen 123.650,20 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 € 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungs- posten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Ge- bührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahres- abschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung er- teilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwas- serbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung kei- nen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 17.06.2023 und Sonntag, 18.06.2023 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17.06.2023 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstr. 13, Tel.: 0751 - 56 02 60 Sonntag, 18.06.2023 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Veranstaltungskalender 18.06. Gemeindefest Ev. Kirchenge- meinde 21.06. Seniorentreff BSS 24.- 26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 01.07. Jahreshauptversammlung VDK Weingarten 04.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.07. Blutspendetermin DRK SKH 07.07. Rathaus geschlossen 07.07. Siegerehrung Ortsmeisterschaft Schützengilde 14.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 14.07. Kameradschaftsabend Musikverein 19.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 28.- 30.07. Weinfest Schalmeienkapelle Zur Information Die Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg informiert: Höhere Rente ab 1. Juli Rund 21 Millionen Menschen erhalten ab den Sommer- monaten bundesweit eine höhere Rente. Zum 1. Juli 2023 steigen die Renten um 4,39 Prozent in den alten Bundes- ländern und um 5,86 Prozent in den neuen Bundesländern. Wann das Plus auf dem Konto ankommt, hängt grund- sätzlich vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab: Wer bis März 2004 in den Ruhestand gegangen ist, erhält den hö- heren Betrag bereits Ende Juni. Rentnerinnen und Rent- ner, die ihre erste Rentenzahlung im April 2004 oder spä- ter erhalten haben, wird die Rente erst Ende Juli mit dem höheren Zahlbetrag angewiesen. Der Renten Service der Deutschen Post AG versendet rechtzeitig zur jeweiligen Auszahlung des neuen Zahlbe- trags an alle Rentnerinnen und Rentner ein Schreiben, in dem über die Höhe der Rentenanpassung informiert wird. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Ausschreibung Jahresprogramm 2024 Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 26. Mai 2023 im Staatsanzeiger ausgeschrieben. Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für das Jahr 2024 einen Antrag auf Aufnahme in das Ent- wicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu stellen. Es können grundsätzlich Anträge für alle Ortsteile und Förderschwerpunkte gestellt werden. Förderschwerpunkte, Maßnahmen und Fördersätze (vorläufig): 1. Förderschwerpunkt Wohnen Umfassende Modernisierung von bestehenden Wohn- gebäuden Ältere Gebäude im Ortskern können modernisiert und den heute üblichen Wohnbedürfnissen angepasst werden. Gefördert werden Baumaßnahmen, wie die Dämmung der Fassade und des Daches, Erneuerung von Fenstern und die Modernisierung der Sanitärinstallationen. Grund- sätzlich werden nur umfassende Modernisierungsmaß- nahmen gefördert (mind. drei Gewerke). • Fördersatz: in der Regel 30 % • Höchstbetrag: 20.000 € je Wohneinheit Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnungen Ehemalige Scheunen und landwirtschaftliche Anwesen prägen noch immer das Ortsbild im Ortskern. Um das Ortsbild zu erhalten, können diese Gebäude zu Wohnun- gen umgebaut oder gewerblich genutzt werden. • Fördersatz: in der Regel 30 % • Höchstbetrag: 50.000 € je Wohneinheit für Privatper- sonen Für Mietwohnungen gelten abweichende Regelungen. Baulückenschließung durch dorfgerechte und maßstäb- liche Wohngebäude Maßstäbliche Neubebauung als Ersatz für abgängige Bausubstanz / Baulückenschließung. Baulücken können durch maßstäbliche Wohngebäude genutzt werden. Hier- durch erfährt der Ortskern eine Belebung und der Land- schaftsverbrauch wird eingedämmt. • Fördersatz: in der Regel 30 % • Höchstbetrag: 200.000 € Voraussetzung: Eigennutzung 2. Förderschwerpunkt Grundversorgung Unterstützt werden Unternehmensinvestitionen, denen für die Funktionsfähigkeit und die Lebensqualität in den Ortsteilen eine besondere Bedeutung zukommt. Förderfä- hig sind die Reaktivierung von Brachen, Neubauten oder Erweiterungsbauten (z.B. Bäcker, Metzger, Lebensmittel- geschäft, Gasthäuser, Dorfläden o.ä.). • Fördersatz: bis zu 20 % • Höchstbetrag: 200.000 € 3. Förderschwerpunkt Arbeiten Zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen kön- nen kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 100 Beschäftigten gefördert werden. Förderfähig sind die Reaktivierung von Gewerbebrachen, die Verlagerung von Unternehmen aus bestehenden Gemengelagen, die Neuansiedlung sowie die Erweiterung von Unternehmen. • Fördersatz: 10 % (15 % für kleine Unternehmen für Verlagerung/Reaktivierung) • Höchstbetrag: 200.000 € 4. Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen Förderfähig sind der Um- und Neubau von Gemeinbe- darfseinrichtungen sowie die Umnutzung zur Gemein- bedarfseinrichtung. • Fördersatz: 40 % • Höchstbetrag: 500.000 € Projekte mit Einsatz von CO2 bindenden Baustoffen z.B. Holz in der Tragwerkskonstruktion können einen um 5 % -Punkte erhöhten Fördersatz erhalten. Bitte beachten Sie, dass sich die Förderung auf Gebäu- de mit Baujahr vor 1945 (ausnahmsweise bis 1969) be- schränkt. Die Maßnahme darf nicht vor der Zusage (ca. März 2024) begonnen werden. Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Gemeinde gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnah- me in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterla- gen zu den privaten Projekten bis spätestens 30.06.2023 bei der Gemeindeverwaltung vorliegen. Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Ger- hardt, Tel. 07502 9406-26, E-Mail: n.gerhardt@baindt.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2024 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden. Weitere Informationen zum Thema ELR finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unter www.mlr. baden- wuerttem-berg.de oder auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter www. rp.baden-wuerttemberg.de Marktplatzkonzert „Open Air“ mit dem Vororchester, Jugendorchester und Blasorchester des Musikvereins Baienfurt am Samstag, 17. Juni 2023 um 20.00 Uhr Der Musikverein Baienfurt lädt am kommenden Sams- tag zu einem Open-AirKonzert ein. Alle drei Klangkörper haben sich hierzu etwas Besonderes einfallen lassen. Der Abend wird mit dem Auftritt des Vororchesters unter der Leitung von Enrico Lang beginnen. Danach betritt das Jugendorchester mit Dirigentin Veronika Gauß die Bühne und anschließend entführt das Große Blasorchester das Publikum u.a. nach Hameln – zum Rattenfänger. Es wird also sehr kurzweilig und spannend werden. Der Musikverein Baienfurt freut sich auf Ihr Kommen. Richard Birnbaum, 1. Vorsitzender Sebastian Bernauer, Dirigent Der KulturPass startet am 14. Juni 2023 Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Sie erhal- ten ein Budget von 200 Euro, das sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsezten kön- nen. So wird Kultur vor Ort noch einfacher und erlebbar. Es handelt sich dabei um eine Initiative des Deutschen Bundestages gemeinsam mit der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, und Bundesfinanzmi- nister Christian Lindner. Ziel des KulturPass‘ ist es, junge Menschen für Kultur vor Ort zu begeistern und damit die Kulturbranche zu unterstützen. Die Registrierung wird durch das Online-AusweisVerfahren überprüft. Die Nutzung des KulturPass‘ für 18-Jährige wird ab 14. Juni 2023 möglich sein. Das gewünschte Angebot wird über die App reserviert und dann vor Ort abgeholt. Weitere Informationen sind unter www.kulturpass.de zu finden. Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Erneuerbare Energien in Bodensee-Oberschwaben: Hybride Informationsveranstaltung des Regionalver- bands Bodensee-Oberschwaben 1. Juni 2023, Region Bodensee-Oberschwaben/Ravens- burg – Die Auswirkungen der Energiewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben sichtbar. Die Landes- regierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Regi- onsfläche für den Ausbau von Windenergie- und Freiflä- chensolaranlagen bereitgestellt werden müssen. Für die Suche nach geeigneten Flächen ist der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) verantwortlich. Aus diesem Anlass veranstaltet der RVBO am Dienstag, 11.Juli 2023, von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, im Haus am Stadtsee in Bad Waldsee (sowie online) einen Informati- onsabend mit dem Titel „Räume suchen - Gebiete finden“ rund um die Themen Windkraft und Solar. Zu Beginn der Veranstaltung erläutert Wolfgang Heine, Direktor des RVBO die Vorgehensweise und erste Ergebnisse bei der Suche nach geeigneten Gebieten und stellt die Auswahl- kriterien vor. Dieser Vortrag kann auch online mitverfolgt werden. Im Anschluss an den Vortrag stehen u. a. die Fachplanerinnen und -planer des RVBO an Informations- ständen für Hintergründe und Fragen zur Verfügung. Der Abend soll dem gemeinsamen Austausch dienen. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bür- gerinnen und Bürger, die sich für die weitere Umsetzung der Energiewende in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen interessieren. Anmeldung und weitere Informationen unter www.rvbo-energie.de. Eine Anmeldung ist jeweils für die Online-Teilnahme sowie auch für die Präsenzveranstaltung erforderlich. Ihr Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Donnerstag, den 22. Juni 2023 Schwäbische Bauernschule Bad Waldsee, Frauenbergstraße 15, 88339 Bad Waldsee 19:30 Uhr Ankommen, musikalischer Empfang durch die Bauernkapelle Oberschwaben und kö- niglicher Bier Ausschank 20:00 Uhr Beginn der Versammlung Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Geschäftsberichte 4. Grußworte 5. Gastvortrag Prof. Dr. Wilhelm Windisch TU München „Nutztierhaltung sichert Ernährung der Menschheit oder ist die Kuh wirklich ein Klimakiller?“ 6. Ehrungen und Verabschiedungen 7. Schlusswort Bitte beachten Sie, dass aufgrund der begrenzten Parkplatzmöglichkeiten der öffentliche kostenfreie Parkplatz “An der Bleiche” genutzt werden soll. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Jobmesse für Geflüchtete Am Donnerstag, 22. Juni, findet im Schwörsaal in Ravens- burg eine Jobmesse für geflüchtete Menschen aus der Ukraine statt. Von 10 bis 15 Uhr präsentieren Arbeitgeber aus der Region ihre offenen Arbeitsstellen und Beschäf- tigungsmöglichkeiten. An der „Contact – Jobs und mehr“ beteiligen sich rund 20 Unternehmen aus unterschiedli- chen Branchen. „Der Zeitpunkt ist gut gewählt“, erklärt Dorothea Court, Geschäftsführerin des Jobcenters Landkreis Ravensburg. „Zahlreiche Geflüchtete beenden ihren Integrationskurs in Kürze. Das Sprachniveau ist in vielen Fällen bereits an- gemessen für die Aufnahme einer Beschäftigung.“ Daher sollen bei der Jobmesse auch die Arbeitsangebote im Vordergrund stehen und nicht die Vermittlung von Aus- bildungsplätzen. Franz Schairer vom Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg ergänzt: „Jede erfolgreiche Vermittlung wirkt sich positiv auf die Arbeitsmarktsitua- tion in der Region aus und unterstützt zudem die Integ- ration der geflüchteten Menschen. Wer arbeitet, knüpft Kontakte und verbessert seine Sprachfähigkeiten. Ein Gewinn für alle.“ Dolmetscher werden sich am Messetag darum küm- mern, dass die Verständigung zwischen Arbeitgebern und Bewerbern reibungslos funktioniert. Für Kinder ist eine Betreuung eingerichtet, damit sich Vater oder Mut- ter auf die Gespräche konzentrieren können. An einem separaten Stand findet eine Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse statt. Die Jobmesse „Contact – Jobs und mehr“ ist eine gemein- same Veranstaltung des Jobcenters Landkreis Ravens- burg, der IHK Bodensee-Oberschwaben, der Handwerks- kammer Ulm, der Stadt Ravensburg sowie der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Im Schussental und in Ravensburg leben derzeit rund 1.100 geflüchtete Men- schen aus der Ukraine im erwerbsfähigen Alter. Infobox: Contact – Jobs und mehr Donnerstag, 22. Juni 2023 10 bis 15 Uhr Schwörsaal Ravensburg Eintritt frei Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Klimaspartipp des Monats Juni 2023: Safe Water, Drink Beer Bier ist für viele Menschen eine lebens- und überlebens- wichtige Flüssigkeit, die jeden Durst löscht. Ob sich hier- mit der Trinkwassermangel infolge von Dürreperioden beheben lässt, darf nüchtern betrachtet aber doch stark bezweifelt werden. Dieses Jahr hat es bisher zwar viel geregnet, aber die letzten Wochen ist es doch schon wieder sehr trocken. Da längere Trocken- und Dürrepe- rioden auch hier in der Region immer öfters auftreten, ist es umso wichtiger, sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen. Ein kleiner Auszug der unzähligen Möglich- keiten, wie dies gelingen kann, folgt hier: Duschen statt baden Schon gewusst? Eine kurze fünfminütige Dusche (60 Liter) verbraucht nur ein Drittel der Wassermenge eines Voll- bads (180 Liter). Mittels Verwendung eines Spardusch- kopfes lässt sich außerdem der Wasserverbrauch beim Duschen um bis zu 50 Prozent reduzieren. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 „Flasche leer“ - Geschirrspüler voll Auch wenn Geschirrspüler in den allermeisten Fällen ge- nerell weniger Strom und Wasser benötigen, wie ein Spü- len von Hand, gibt es auch hier noch Optimierungspo- tenzial. Selbst wenn „Flasche leer“ ist, wie ein ehemaliger italienischer Fußballtrainer einmal sagte, die Geschirr- spüler und Waschmaschinen sollten trotzdem vollständig befüllt sein, bevor sie angeschaltet werden. Somit laufen diese Haushaltsgeräte weniger oft und es wird daher we- niger Energie und Wasser benötigt. Daneben spielt spezi- ell beim Geschirrspüler auch das richtige Einräumen des Geschirrs eine wichtige Rolle. Wer regelmäßig „Spülma- schinentetris“ spielt, ist hier natürlich klar im Vorteil und weiß, wie möglichst viel Geschirr in einem Geschirrspüler untergebracht werden kann. Ein Tipp für Neueinsteiger dieses Spiels: Stark verschmutztes Geschirr gehört nach unten, während offenes Geschirr oben eingeräumt wird. Dabei ist wichtig, dass sich die Sprüharme noch frei be- wegen können und das Geschirr nicht zu eng gestapelt ist, damit das Wasser alles problemlos reinigen kann Sparspültaste bei der Toilettenspülung nutzen Eine weitere Wassersparmöglichkeit ist, sofern vorhan- den, die Verwendung der Sparspültaste einer Toilette. So wird bis zu 50 Prozent weniger Wasser benötigt. Mit der Wasser-Stopp-Taste kann zudem der Spülvorgang jeder- zeit frühzeitig beendet werden. Speziell im Garten, lässt sich beispielsweise durch die Wahl der richtigen Gießzeit ebenfalls viel Wasser einsparen, worauf in einem zukünf- tigen Tipp genauer eingegangen wird. In Anlehnung an Max und Moritz gilt nämlich bei Tipps zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser: Dies war erst der erste Streich, doch der zweite folgt zu- gleich. Florian S. Roth - Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. Juni – 25. Juni 2023 Gedanken zur Woche: Im Herzen Ruhen wir aus Im Herzen jener, die wir lieben, gleichwie jene, die wir gern haben, in unserem Herzen ruhen sollen. Bernhard von Clairvaux Samstag, 17. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Mathea Buchter, Ricco Haller, The- resa Henzler, Thomas Henzler, Leana Neb, Mateo Oelhaf († Josef Gresser, Anni und Eugen Maier, Kle- mentine und Eduard Gelzenlichter, Ida Selens- ky mit Angehörigen, Eugen Halder, Paula und Max Fischer, Jahrtag: Anna Halder, Lucia Fi- scher) Sonntag, 18. Juni – 11. Sonntag im jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 20. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 21. Juni 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Hl. Barbara 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst Donnerstag, 22. Juni 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 23. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesdienst im Pflegeheim Samstag, 24. Juni Johannes der Täufer 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 25. Juni – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Patrozinium und Feier „20 Jahre Kinderchor“ Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Marisa Pfis- ter, Jakob Spähn, Benjamin Stiefvater, Simon Elbs, Rafael Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Ricco Haller, Lena Himpel, Anton Pink, Max Schützbach, Lenny Sonntag, Marlene Stör († Kurt Brugger, Hildegard Michel, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Maria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Emi- lie und Oskar Bix, Johann Germann, Adalbert Berger) Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmung 2023 für Baienfurt und Baindt Neuer Firmtermin: Samstag, 18. Nov. 10.00 Uhr in Baindt Wegen der Englandreise einer Schule wurde der Firm- termin auf Samstag, 18. Nov. um 10 Uhr verlegt. Als Firm- spender kommt zu uns Prälat Brock. Die Einladungen zur Firmvorbereitung und Firmung sind versandt. Bitte den geänderten Firmtermin einplanen. Du bist in der 8. Klasse und hast keine persönlich Einladung erhalten? – Du möchtest gefirmt werden? Dann melde dich einfach im Pfarramt. Alle Infos und Anmeldeformu- lare findest du auch auf unserer Homepage: www.katho- lisch-baienfurt-baindt.de und „Seelsorge“. Wir freuen uns auf dich. Dein Firmteam 20 Jahre Kinderchor Baindt Herzliche Einladung zum Familiengottesdienst Gott ist mit uns unterwegs 25. Juni 2023, 10:00 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt bei schönem Wetter: auf der Wiese unterhalb der Kirche Einladung Seniorentreff Am Mittwoch, 21. Juni 2023 um 14.00 Uhr laden wir Sie herzlich ein in den Bischof-Sproll-Saal zu einem Vortrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreis- verband Ravensburg, mit dem Thema „Zecken - die unterschätzte Gefahr“! Zecken übertragen Krankheitserreger und sind nahezu ganzjährig aktiv. Egal ob beim Spaziergang in der kühleren Jahreszeit, im Frühling und Sommer bei der Gartenarbeit, überall lauert die Gefahr, mit einer infizierten Zecke in Berührung zu kommen. Es kann zu schweren Krankheitsverläufen mit Haut- und Gelenkbeschwerden sowie neurologischen Veränderungen kommen. Nehmen Sie sich Zeit für dieses wichtige und aktuelle Thema. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 18. Juni 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Gott schuf mich wunderbar - mit allen meinen Sinnen Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Mt 11,28 Freitag, 16. Juni 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 18. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Kin- derkirche im Grünen beim Ev. Ge- meindehaus, anschließend Gemeindefest 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal Montag, 19. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 25. Juni 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Pfarrbüro geschlossen Das Pfarrbüro ist vom 26.6. – 29.6.23 geschlossen. Gedanken zum Wochenspruch Wer kennt sie nicht, Mo- mente, in denen die An- spannung von uns ab- fällt und wir merken, wie erschöpft wir eigentlich sind. Adrenalin ist wun- derbar, aber nicht auf Dauer. Jesus greift diese menschliche Erfahrung auf und zeigt auf sich: Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Bei mir findet ihr eine Ruhe und Erfrischung, die wirklich nachhaltig ist. Erschöpfung, Enttäuschung, Belastung ha- ben bei mir einen weiten Raum und werden verwandelt in meiner Gegenwart. Wursteln wir uns deshalb nicht länger allein durchs Le- ben, sondern leben aus der Kraft, die uns hier zugespro- chen wird. Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmit- tag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt. de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung zum Gemeindefest Herzliche Einladung zum Gemeindefest für alle Generationen am 18. Juni rund ums Ev. Gemeindehaus! Wir beginnen um 10.30 Uhr mit einem Familiengottes- dienst im Grünen (Wiese bei Ev. Gemeindehaus, Baien- furt). Anschließend gibt es ab 12.00 Uhr Mittagessen und anschließend noch Kaffee und Kuchen. Gerne können sie auch noch spontan einen Salat oder Kuchen spenden. Es gibt zahlreiche Angebote für die ganze Familie. Las- sen Sie sich überraschen. Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit. Spieletag auf dem Marktplatz in Baienfurt 24. Juni 14-17 Uhr Mit dem großen „Spielofanten“ des Kreisjugendrings & vielen Möglichkeiten, Spaß und Bewegung. Die Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt lädt in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendtreff Baien- furt zu diesem Aktionstag für Kinder ein. Der Kreative Montag bietet an Juni: 19.6. R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.6. O. Kramar: „Arbeiten mit Perlen: Weben von ukrain. Schmuck“ Juli: 3.7. G. Loidol: „3 D Papaierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Tor-Festival zum Saisonabschluss SV Baindt - FC Leutkirch 3:4 (1:1) Durch den 2:0-Sieg gegen den TSV Rat- zenried am vergangenen Wochenende krönte sich der SVB bereits einen Spiel- tag vor Schluss zum Meister in der Be- zirksliga Bodensee. Die letzte Partie gegen den Tabel- lendritten aus Leutkirch war somit ein Spiel ohne große sportliche Brisanz. Daher veränderte Trainer Rädel seine Startelf aus dem Ratzenried-Spiel auf zehn Positionen und auch der FC Leutkirch rotierte aufgrund einer Hoch- zeit kräftig durch. Dennoch entwickelte sich von Beginn an eine unterhalt- same, wenn auch nicht immer hochklassige Partie auf der Baindter Klosterwiese, wobei Routinier Boneke nach Vor- arbeit von Xhafa die erste gute Chance ausließ (2.). Auch der FCL arbeitete sich in der Anfangsphase immer wieder gefährlich vors Baindter Tor, wobei sich die Gastgeber oft nur mit Fouls gegen die schnellen Außenspieler der Gäste zu helfen wussten. Der FCL belohnte sich in dieser Phase schlussendlich auch mit dem 0:1: Nach einem Ein- wurf bekam der SVB den Ball nicht geklärt und Zollikofer schob die Kugel zum Führungstreffer abgeklärt ins lange Eck (30.). Der SVB ließ sich allerdings nicht hängen und glich dabei postwendend aus. Knisel drehte im Mittelfeld clever auf und steckte das Spielgerät perfekt durch die Schnittstelle zu Boenke durch, welcher das 1:1 markierte (31.). Mit diesem Ergebnis ging es auch die Halbzeitpause, aus welcher die Gäste etwas wacher zurückkamen und mit dem ersten gelungenen Angriff erneut in Führung gingen. Der schnelle Schneider brach über die rechte Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Seite durch und brachte den Ball flach in die Mitte, wo Zollikofer zum 1:2 einschob (50.). Wie bereits im ersten Durchgang hätte der SVB aber fast wieder eine direkte Antwort parat gehabt. Nach einem langen Ball ließ der eingewechselte Dischl den Ball per Hacke sehenswert auf Boenke abtropfen, dessen Volley dann haarscharf am langen Pfosten vorbeistrich (53.). Auf der Gegenseite zeigte sich der FCL dagegen weiterhin eiskalt vor dem Tor. Ein Abspielfehler im Baindter Spielaufbau schickte Zol- likofer auf die Reise, welcher per feinem Lupfer seinen dritten Tagestreffer markierte (55.). Mit der Hereinnah- me der Mittelfeldakteuere Dantona und Thoma wurde der SVB in der Schlussphase wieder zwingender auf dem Weg nach vorne. Bestes Beispiel in der 74.Minute, wobei Szeibel Dantona mit einem hohen Vertikalpass in Szene setzte und dieser direkt weiter auf Boenke durchsteckte. Dieser behielt vor Bayer die Ruhe und erzielte sein 31.Sai- sontor (74.). Das 3:3 schien nun nur noch eine Frage der Zeit, doch nach einem Abstimmungsfehler in der Baindter Hintermannschaft konnte Walser im Baindter Tor den Ball nicht mehr rechtzeitig vor dem heranstürmenden Gaye klären, welcher das Spielgerät ins verwaiste Tor schob und den 2-Tore-Vorsprung wiederherstellte (77.). Die Baindter Mannschaft kam durch einen herrlichen Freistoßtreffer von Dantona zwar nochmals auf 3:4 heran (83.), am Ende fehlte jedoch das letzte Glück im Abschluss, um das ver- diente 4:4 doch noch zu erzielen. Nach einigen Minuten der Enttäuschung über die sechste Saisonniederlage, schaltete das Team dann aber relativ schnell in den Party-Modus und feierte mit dem Baind- ter Musikverein eine unvergessliche Zelt-Party auf der Klosterwiese. An dieser Stelle bedankt sich der SVB nochmals für die grandiose Unterstützung in dieser Saison, welche einen wesentlichen Teil zum Erfolg der Mannschaft beitrug. Der SV Baindt wünscht nun eine schöne Sommerpause und freut sich in der kommenden Saison auf das „Abenteu- er“ Landesliga. Es spielten: Benjamin Walser - Florian Vollmer (67.Phi- lipp Thoma), Michael Gauder (50.Marko Szeibel), Marc Bolgert, Lukas Walser - Ylber Xhafa, Konstantin Knisel (66.Mika Dantona), Nico Geggier, Tobias Fink - Johannes Kern (47.Jonathan Dischl), Philipp Boenke SV Baindt II - FC Leutkirch II 3:0 Aufgrund von Spielermangel beim FCL II wurde die Par- tie mit 3:0 für den SVB II gewertet. Die Mannschaft wird nächste Saison in der Kreisliga B3 antreten. Frauen erkämpfen zum Abschluss der Saison einen Punkt SV Kressbronn – SV Baindt 2:2 Vergangenen Sonntag fand das letzte Saisonspiel für die Damen des SV Baindt in Kressbronn statt. Die Mann- schaften standen punktgleich in der Tabelle und kämpf- ten somit beide um den siebten Platz. Das Spiel war zu Beginn ausgeglichen, beide Mannschaften hatten einige Torchancen. Der SV Kressbronn verwandelte seine dann in der 18. Minute. Davon ließen sich die Baindterinnen aber nicht unterkriegen, es wurde weiterhin gekämpft und sie kamen einige Male gefährlich vors gegnerische Tor. Leider konnte jedoch keine Torchance verwandelt werden. Auch in der zweiten Halbzeit blieben die Tore trotz sehr guter Chancen durch Lisa und Mariella aus. Gleichzeitig wollten die Damen des SV Kressbronn ihre Führung ausbauen, was ihnen in der 85. Minute dann auch gelang, 2:0. Doch damit war ihr Sieg noch nicht sicher. Nach dem Anstoß ging es direkt wieder Richtung gegnerisches Tor. Viola wurde durch einen guten Ball von Tasi in Szene gesetzt und konnte den Ball neben der Torfrau ins Tor schieben, 2:1. Kurz danach wurde die Spielszene quasi wiederholt und Viola platzierte den Ball zwei Minuten später erneut im gegnerischen Tor, 2:2. Violas Doppeltreffer rettete dem SV Baindt den Punkt und so können sie sich am Ende einer schwierigen Saison auf dem siebten Tabellenplatz einreihen. Es spielten: Stephanie Hämmerle (T), Tasja Kränkle (C), Julia Klein, Mona Eiberle, Nicole Schmid, Mariella Ped- razzoli, Rebecca Butsch, Selin Pfefferle, Rebekka Lins, Lisa Meschenmoser, Selinay Tasyürek, Elena Ilka, Viola Zanutta In der kommenden Saison steht die Mannschaft vor ei- nem erneuten Umbruch. Neben Trainer Julian Daiber, der zu seinem Heimatverein SV Renhartsweiler zurück- kehrt, wurde bei der abendlichen Saisonabschlussfeier fünf langjährige und verdiente Spielerinnen feierlich ver- abschiedet, die sich künftig anderen sportlichen, berufli- chen oder familiären Herausforderungen stellen wollen: Tasja Kränkle, Lisa Meschenmoser, Lena Schäfer, Nicole Schmid, Muriel Zumbrock. Die Mannschaft und der Ver- ein wünschen allen alles Gute und auf ihrem künftigen Wegen viel Erfolg. TC Baindt e.V. Die diesjährige Verbandsrunde hat begon- nen! Diese Woche starten bereits unsere Jüngs- ten im KIDs-Cup U12 in Blitzenreute, unse- re Junioren U15 in Horgenzell und unsere Damen 60 zu Hause gegen Bad Saulgau. In der kommenden Woche starten dann alle Mannschaf- ten: Montag, 19.6.: Doppelrunde H70 – TA TSV Fischbach Mittwoch, 21.6.: H65 – TC Mochenwangen TC Kisslegg – KIDs-Cup U12 Freitag, 23.6.: Junioren U15 – TA SV Aichstetten Samstag, 24.6.: TC Weingarten – Junioren U18 TC Meckenbeuren-Kehlen – H40 H50/1 – TC Bad Buchau H50/2 – TC Hohentengen SPG Oberk./Unterw./Wibl. – D40 TC Langenargen – D60 Sonntag, 25.6.: TA TSV Eschach – H H30 – TC Langenargen Wir wünschen allen Mannschaften viel Erfolg und viel Spaß! Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 24.-26.06.2023 Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit Ihnen unser Dorffest vom 24.- 26.06.2023 feiern zu können. Nach un- serem Jubiläumsjahr, das wir pandemiebedingt im Jahr 2022 feierten, veranstalten wir das Dorffest dieses Jahr wieder wie gewohnt im kleinen, traditionellen Ambiente. Aufgrund der Bauarbeiten im oberen Schulhof der Klos- terwiesenschule feiern wir dieses Jahr allerdings im un- teren Schulhof vor der Sporthalle in Baindt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Besuchen Sie uns gerne und genießen Sie das bewährte Dorffest-Flair in neuer Umgebung. Freuen Sie sich auf ein buntes Programm für die ganze Familie! Samstagabend, den 24.06.2023 ab 18:00 Uhr, öffnen wir unsere Zeltplanen für Sie. Die Band „The Three“ sorgt mit allseits bekannten Rock-Klassikern für gute Laune und einen geselligen Abend. Am Sonntag, den 25.06.2023, beginnen wir ab 10:30 Uhr mit dem Frühschoppen. Der Musikverein Jettenhausen hat ein abwechslungsreiches Programm für Sie zusam- mengestellt und freut sich darauf, Sie zu unterhalten. Genießen Sie bei unserem Mittagstisch den erholsamen Sonntag und freuen Sie sich auf die Auftritte der Schüle- rinnen und Schüler der Klosterwiesenschule an unserem Familientag. Im Anschluss startet der Schwäbische Abend mit schwäbischen Dinneten und weiteren Köstlichkeiten. Am Montag, den 26.06.2023 ab 16:30 Uhr, lassen wir unser Fest dann auch schon wieder mit unserem traditionel- len Feierabendhock ausklingen. Verabreden Sie sich mit Kollegen, Freunden und der Familie zu einem leckeren Wurstsalat und einem kühlen Bier in ihrem wohlverdienten Feierabend. Lassen Sie die Arbeitswoche langsam ange- hen und genießen Sie die Klänge der Blasmusik durch die Jugendkapelle Baindt und den Musikverein Bavendorf. Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim Dorffest 2023! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Am Mittwoch, 28.06.2023 kommt Frau Dr. Rieser von der Alt- dorf-Apotheke in Weingarten zu uns in den Bischof-Spro- ll-Saal und referiert zum Thema Aromatherapie. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Vorschau: Mittwoch, 12.07.2023, 19.30 Uhr Hauptversammlung im Bi- schof-Sproll-Saal in Baindt, anschließend Eisverkostung von La Dolce Vita, Baienfurt. Dienstag, 12.09.2023, 18.30 Uhr, Bischof-Sproll-Saal, Herbstdekorationen mit Rosi Fugunt. Terminkorrektur: Montag, 18.09.2023, Halbtagesbus- fahrt ab 13.00 Uhr. Besichtigung Fa. Sonett, Führung im Hopfengut in TT m. kl. Verkostung, Abschluß im Bräuhaus in Rossberg. Reitergruppe Baindt Baindt goes Reithalle In den letzten Tagen wurde auf der Vor- fläche der Reithalle das Kies grob verteilt und eingeebnet. Bald kann es los gehen mit dem Fundament unserer Reithalle! Wir freuen uns schon riesig darauf, unsere Reithalle in die Höhe wachsen zu sehen. Projekt Crowdfunding für den Reithallenbau Zur Finanzierung der Reithalle haben wir zusammen mit der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG ein Crowdfun- ding (Schwarmfinanzierungsprojekt) eingereicht. Die Fi- nanzierungsphase läuft vom 12.06.-10.09.2023. Was bedeutet Crowdfunding? Mit dem Crowdfunding lassen sich Projekte durch eine Vielzahl von Spenden finanzieren und realisieren. Auf jeden gespendeten Betrag unterstützt uns die Bank mit der selben Summe (bis max. 50 Euro.). Innerhalb der Finanzierungsphase kann das Projekt finanziell unter- stützt werden. Es gilt das „Alles-oder-nichts-Prinzip“: Sollte das Projektziel bis zum festgelegten Endzeitpunkt nicht erreicht werden, so kommt es nicht zustande. Das Geld fließt dann wieder an die Unterstützenden zurück. Wie kann ich spenden? Über den Link https://www.viele-schaffen-mehr.de/pro- jekte/bau-einer-reithalle gelangt man auf die Crowdfun- ding Plattform. Anschließend auf „Jetzt unterstützen“ und den Angaben folgen oder durch Überweisung auf folgende Bankver- bindung: Kontoinhaber: VR Payment für Viele schaffen mehr IBAN: DE33 6606 0000 0000 1377 49 BIC: GENODE6KXXX Verwendungszweck: P21719 - Bau einer Reithalle oder durch Barzahlung (bitte bei Lena Steinhauser 0157 55402371 melden). Wir freuen uns über jede Unterstützung! Sternritt/-fahrt nach Oberriedgarten Leider wurde der Termin in Oberriedgarten am 1./2. Juli seitens des Veranstalters abgesagt. Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern auf den Hochgerach am 25.06. Am 25.06. wandert das Alpinteam Baindt auf den Hochgerach. Mit der Schnifis-Ber- gbahn fahren wir hoch zum Henslerhaus. Von dort star- ten wir eine Rundtour zum Gipfel. Die Dauer wird ca. 4 Stunden sein. Eine Tour zum Einwandern. Abfahrt ist an der Tennishalle in Baindt um 7.00 Uhr. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte Mail an sommer-alpinteam@svbaindt. de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Schwäbischer Albverein OG Wein- garten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Kreuzthal bei Leutkirch Wir wandern von Eisenbach durch das Kreuzthal zur Kreuzleshöhe. Über das Ulmertal geht es zurück nach Eisenbach. Wann: Sonntag 18.06.2023 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 17.00 Uhr. Gehzeit ca. 4 Stunden, 12 km, 390 hm. Fahrpreis 19 Euro für Mitglieder. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Rucksackvesper, gutes Schuhwerk, Sonnenschutz, ggf. Stöcke und Wechselschuhe. Anmeldung ab 14.06.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@ t-online.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten ich lade Sie recht herzlich zum Kaffeetreff ein. Termin: Am Mittwoch 21. Juni 2023 Ort: Best Western – Bistro ab 14:30 Uhr Es würde mich sehr freuen, wenn wir uns sehen. Liebe Grüße Karin Maucher Was sonst noch interessiert Alte Kirche Mochenwangen Once upon a time Highlights aus Oper, Operette und Filmmusik Sonntag, 18. Juni 2023, 19.00 Uhr Leila Trenkmann, Sopran Claudia Schwarze-Nolte, Violoncello Hans Georg Hinderberger, Klavier Tierheim Berg Auch die Tiere in unseren Gärten benötigen Hilfe Berg – Lange Trockenperioden, wie wir sie zurzeit erleben, können auch unseren Wild- und Gartentieren gefährlich werden, warnt das Tierheim Berg. Vögel, Igel und Co. können bei Hitze schnell dehydrie- ren, weil Bäche und Pfützen dann schnell austrocknen. In städtischen und agrarindustriell geprägten Gebieten sind natürliche Gewässer zudem eher selten vorhanden. Tierfreunde können den Wildtieren im Garten oder auf dem Balkon mit – nicht zu tiefen – Wassertränken dabei helfen, ihren Durst zu stillen und sich abzukühlen. Das Wasser muss täglich gewechselt und die Schale soll- te sauber gehalten werden, um der Übertragung von Krankheitserregern vorzubeugen. Wasserstellen ziehen auch Insekten wie Bienen, Wespen und Schmetterlinge an – mit ein paar kleineren Steinen im Wasser zum Lan- den können auch sie ihren Durst löschen. Durch die längeren Trockenperioden wird das Insektens- terben begünstigt und durch den fehlenden Regen ist der Boden oft zu hart, um nach Würmern zu wühlen. Zudem ziehen sich die Regenwürmer (nicht nur für Vögel und Igel ein wichtiger Teil auf dem Speiseplan) in Trockenzeiten in tiefere Erdschichten zurück und verfallen in eine Starre. Da sie durch die Haut atmen und dafür Feuchtigkeit be- nötigen, überleben sie oft nur zwei bis drei Wochen ohne Nässe. Aber gerade jetzt, wenn zwischen Juni und August die ersten Igel ihre Jungen zur Welt bringen und aufzie- hen, wird teils auch zusätzliche Nahrung benötigt. Jeder kann den Igel-Familien helfen. „Stellen Sie neben Schäl- chen mit Wasser auch Katzenfeuchtfutter, idealerweise mit Igelfutter gemischt, abends in Ihren Garten“, so der Appell des Tierheims. Das Futter am besten in eine be- helfsmäßige Kiste oder einen Karton stellen, damit nicht die eigene oder die Nachbarskatze sich daran gütlich tut. Das Eingangsloch zu Kiste oder Karton sollte nicht größer als 11 mal 11 Zentimeter sein. Und noch ein Hinweis: Durch die Nahrungsknappheit sind die Igel nun auch vermehrt tagsüber auf Futtersuche. Da- durch aber sind sie durch Rasenroboter hochgefährdet. Auf die Würfel, fertig, los: Die Kreissparkasse Ravensburg, Bürgermeister Tobi- as Walch und die Fördergemeinschaft zur Erhaltung des Schlosses Achberg e.V. eröffnen Spielplatzwürfel Landkreis Ravensburg: Ein neuer Spielplatzwürfel im Schlossgarten von Schloss Achberg lädt zum Spielen und Entdecken ein. Am Mittwoch, den 7. Juni 2023 ha- ben Michael Gresens, Mitglied des erweiterten Vorstands bei Kreissparkasse Ravensburg, Bürgermeister Tobias Walch, Dr. Johannes Aschauer, Vorsitzender der Förd- ergemeinschaft zur Erhaltung des Schlosses Achberg, sowie Michael Maurer, Leiter von Schloss Achberg, das neue Spielgerät feierlich eröffnet. Geplant ist eine bunte Würfelwelt, die Kinder und Famili- en neugierig macht, auf das was Schloss Achberg hinter seiner schönen Fassade kulturell zu bieten hat. Nun konn- te der erste Würfel zum Thema Kunst dank großzügiger Spenden von der Stiftung der Kreissparkasse Ravensburg und der Fördergemeinschaft zur Erhaltung des Schlosses Achberg e.V. gebaut werden. „Meinem Team und mir ist es in unserer Kulturarbeit ein großes Anliegen, junge Menschen niedrigschwellig für Kul- tur zu begeistern. Der neue Kunstwürfel ist ein wichtiger Baustein.“, freut sich Leiter Michael C. Maurer. „Als langjähriger Förderpartner von Schloss Achberg liegt uns unsere Heimat sehr am Herzen. Daher möchten wir gerne eine Möglichkeit bieten, das Schloss und die Kunst den Kindern auf spielerische Art und Weise näherzubrin- gen“, ergänzt Michael Gresens. Für Dr. Johannes Aschauer ist der Spielplatzwürfel „ein ganz wesentliches Element“, da die Verflechtung von Kultur im Schloss und Spielpausen im Schlossgarten er- mögliche, dass Eltern mit ihren Kindern einen Besuch im Schloss Gewinn bringend genießen können. Der Kunstwürfel soll in den kommenden Jahren durch einen Musik-, einen Natur- und einen Geschichtswürfel ergänzt werden. Die Würfelwelt steht für die verschiede- nen Säulen der Kulturarbeit im Schloss. Von viel beach- teten Kunstausstellungen mit aufwendigem kunstpäda- gogischen Begleitprogramm, über klassische Konzerte im Rittersaal, waldpädagogische Aktionen im Argental bis hin zu Geschichtsführungen mit richtigen Urkunden und Siegeln aus Wachs hat das barocke Kleinod vieles zu bieten. Besucher/innen erhalten ab sofort einen spie- lerischen Vorgeschmack im Schlossgarten. Kontakt Schloss Achberg 88147 Achberg Tel.: +49 (0)751 85 9510 I info@schloss-achberg.de www.schloss-achberg.de Zukunft der BOB ist gesichert Land sagt Fortbestand des bisherigen Vertrags bis zum Jahr 2032 zu Die Zukunft der Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) ist für die nächsten Jahre gesichert. Das Verkehrsminis- terium Baden-Württemberg und die BOB einigten sich darauf, den bestehenden Verkehrsvertrag bis zum De- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 zember 2032 weiter laufen zu lassen. Damit verzichtet das Ministerium darauf, die Verkehrsleistungen im Rahmen des Vergabeverfahrens Stuttgart-Bodensee neu auszu- schreiben, wie eigentlich vorgesehen. Landesverkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Im Interesse der Fahrgäste ist es gut, dass wir hier gemein- sam eine pragmatische Lösung gefunden haben. Wir haben damit der Bodensee-Oberschwaben-Bahn eine klare Perspektive gegeben. Bis 2032 kann die regional beliebte Bahn zuverlässig die Fahrgäste zwischen Au- lendorf und Friedrichshafen ans Ziel bringen. Für die Zeit danach kann sie sich neu aufstellen, dass sie an künfti- gen Ausschreibungen des Landes in der Bodenseeregi- on teilnehmen kann. Ob dies durch das Eingehen einer strategischen Partnerschaft mit Dritten oder durch den Aufbau eigener leistungsfähiger Strukturen erfolgt, muss die BOB selbst entscheiden. Derzeit fährt die BOB zwar mit eigenen Fahrzeugen; muss aber für den Bahnbetrieb auf die DB Regio zurückgreifen.“ Bei der BOB sorgte die Ministeriums-Entscheidung für Freude und Erleichterung. Erfreut zeigte sich Dr. Andreas Honikel-Günther, Erster Landesbeamter und stellvertre- tender Landrat im Kreis Ravensburg sowie Beiratsvorsit- zender der BOB: „Wir sehen diese Entscheidung als Ver- trauensbeweis des Landes in die Leistungsfähigkeit und Qualität, für die die BOB in unserer Region seit 30 Jahren steht.“ BOB-Geschäftsführer Horst Schauerte blickt in die Zukunft: „Wir können damit unsere überaus erfolgrei- che Arbeit fortsetzen, und was viel wichtiger ist: Unsere Fahrgäste können sich weiterhin auf die Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Kundennähe der „Geißbockbahn“ verlassen“. In der Bodensee-Region hatten vergangenes Jahr die vom Land Baden-Württemberg geplanten Ausschrei- bungs-Modalitäten für Widerspruch gesorgt. Die heute von der BOB gefahrene Verkehrsleistung hätte demnach um ein Vielfaches erweitert und durch zusätzliche Leis- tungen landesweit ergänzt werden sollen. Damit wäre der weitere Betrieb der BOB, die Landkreisen, Städten und Kommunen entlang der Strecke gehört, nahezu un- möglich geworden. Das ist nun vom Tisch, die BOB kann den Betrieb für die nächsten neun Jahre planen. Lösung: Günther Jauch, deutscher Fernsehmoderator, * 13. Juli 1956 Münster/Westfalen Ein Fernseh-Lausbub Unser Wahlpotsdamer wurde 1956 in Münster ge- boren, aufgewachsen ist er jedoch in Berlin. Nach dem Gymnasium zog es ihn nach München an die Deut- sche Journalistenschule (wo er später selbst als Do- zent tätig wurde). Ein anschließendes Politik- und Geschichtsstudium beendete der 1,93 Meter große Krebs nicht, denn bald bekam er die ersten Angebote, beim Hörfunk zu arbei- ten. Mit 19 Jahren war er bereits Radio-Sportreporter. Später moderierte er unter anderem die „B3-Radio- show“ – zusammen mit Thomas Gottschalk, mit dem er später auch in verschiedenen TV-Shows gemeinsa- me Sache machte. Ende der 1980er-Jahre entdeckte er dann auch das Fernsehen für sich. Er übernahm eine Samstagabend-Sportsendung, führte mit seinem lausbubenhaften Lachen durch mehrere Unterhaltungsshows und präsentiert bis heu- te die populärste Quizshow im deutschen Fernsehen. Die Zuschauer lieben ihn innig –nicht nur wegen sei- ner zurückhaltenden Natürlichkeit, sondern auch weil er so viele Dinge weiß. Außerdem verfügt er über ein soziales Gewissen, denn regelmäßig spendet er einen Teil seines Einkommens für wohltätige Zwecke. Wie heißt der mit mehreren Bambis und Goldenen Kameras ausgestattete vierfache Familienvater? © brm/DEIKE 689R09R3 © droigk/DEIKE Kleiner Tipp von uns für Sie Apostroph ja oder nein? Bei Artikelverschmelzungen mit Präposition wird in der Regel kein Apostroph gesetzt: - auf + das –> aufs - durch + das –> durchs - für + das –> fürs - in + das –> ins - um + das –> ums - hinter + dem –> hinterm - vor + dem –> vorm - hinter + den –> hintern - über + den –> übern - unter + den –> untern Eine Ausnahme bilden nur umgangssprachliche Formen wie auf’m, nach’m oder in’n. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Garagen- und Hoftore: Technik & Design Infotag „Tore“ in Meckenbeuren Wo: Parkplatz von Möbel BLOCK, Wiesental Straße 41 Wann: Dienstag, 20. Juni von 10:00–17:00 Uhr Tore direkt vom Hersteller • Alles aus einer Hand Miriam Soligo Tel.: 0175 266 59 38 Frank Kurschus Tel.: 0159 04 05 63 42 Bodnegger Straße 6 88287 Grünkraut 0751 - 76 96 07-0 mail@stoeckert.info Steuerfachangestellte (m/w/d) W ir s u ch en : Wenn Ihnen eine überdurchschnittliche Vergütung (25 €/h), ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet und ein ausgesprochen fröhliches Team in einem modernen Arbeitsumfeld wichtig ist, dann kommen Sie doch einfach zu uns! 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                  Zuletzt geändert: 16.06.2023
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                  Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 11. Februar 2022 Nummer 6 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Corona-Teststation in Baindt wird hervorragend angenommen Die Corona-Teststation in der Schenk-Konrad-Halle wird von „Gemeinsam neue Wege“ (GnW) betrie- ben. Mit dieser werden an sieben Tagen in der Woche Antigen-Schnelltests für unsere Bürgerinnen und Bürger im Foyer der Schenk-Konrad-Halle angeboten. Es besteht die Möglichkeit, einmal die Woche kostenlos einen Corona-Schnelltest durchzuführen – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Eingang der Schenk-Konrad-Halle Teststation Im Januar 2022 wurden insgesamt 7.595 Antigen-Schnelltests in Baindt durchgeführt. Dies entspricht durchschnittlich 245 Tests pro Tag. Im Betrachtungszeitraum Januar wurden zudem insgesamt 139 positive Ergebnisse registriert. Im Vergleich zu anderen Standorten liegt diese Zahl tendenzi- ell im unteren Bereich. Die Teststation hat Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Zudem wird am Samstag, Sonntag und Feier- tagen von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr getestet. Sie können sich ohne Termin zu den Öffnungszeiten testen lassen. Lediglich eine einmalige Online-Anmeldung unter www.coronatest-rv.de mit Buchungscode wird davor benötigt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und Buchungscode zum Testen mit. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 St an d: 13 .01 .20 22 Übersicht zur Absonderungspflicht von positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen frisch geimpft/ geboostert/ genesen𝟏𝟏𝟏𝟏 nicht immunisiert 1. Allgemeine Regelung (privates Umfeld) positiv getestete Person (Primärfall) Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests 10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich5 haushalts- angehörige Person Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnach- weises des Primärfalls) 2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 enge Kontaktperson𝟒𝟒𝟒𝟒,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung nach letztem Kontakt zum Primärfall3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 2. Regelung für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. positiv getestete Person (Primärfall) Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests 10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3 Vor Betreten der Einrichtung ab Tag 7 ist ein verpflichtender PCR-Test notwendig, wenn die positiv getestete Person zuvor 48h symptomfrei war7. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen unter 1. Allgemeine Regelung mit Freitestung an Tag 7 mittels Schnelltest5. haushalts- angehörige Person Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnach- weises des Primärfalls)2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 enge Kontaktperson𝟒𝟒𝟒𝟒,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung nach letztem Kontakt zum Primärfall3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 3. Regelung für Kinder und Jugendliche in einer Kita oder 𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Beim Auftreten eines Corona-Falls in einer Schulklasse oder in einer Gruppe einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege gilt eine tägliche Testpflicht mittels Schnelltest oder PCR-Test für den Zeitraum von 5 Schul-/Betreuungstagen9 positiv getestete Person (Primärfall) Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests 10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich5 Haushalts- angehörige Person (Kinder/ Jugendliche)𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnach- weises des Primärfalls)2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 5 möglich8 Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson𝟒𝟒𝟒𝟒,𝟗𝟗𝟗𝟗,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung nach letztem Kontakt zum Primärfall3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 5 möglich8 Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein.St an d: 13 .01 .20 22 (1) „Quarantänebefreite Personen“ (von der Absonderungs- und Testpflicht befreit) sind asymptomatische: • geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt, • genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht länger als drei Monate zurückliegt oder • geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. (2) Positiv getestete Personen müssen sich umgehend nach Information eines positiven Testergebnisses (Schnelltest/ PCR- Test) in Absonderung begeben. Nach einem positiven Selbsttest müssen diese einen PCR-Test durchführen lassen. Ist das PCR-Testergebnis positiv auf SARS-CoV2, gilt man als positiv getestet Person und muss sich für 10 Tage absondern (Freitestung möglich, siehe Punkt (5), (6), (7) und (8)). Die Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnis des positiven Tests. Die Absonderungsdauer berechnet sich ab dem Tag der Probenahme. Bei Schnelltests ist der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem die positiv getestete Person das Testergebnis erhält i.d.R. derselbe Tag. Bei einem PCR-Test sind der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem eine Person Kenntnis über ein positives Testergebnis erlangt i.d.R. nicht derselbe Tag. Die Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach Ersterregernachweis (Probeentnahme oder Laboreingangsdatum, je nachdem was auf dem Nachweis steht). (3) Wenn der Ersterregernachweis mittels Schnelltest erfolgte und positiv ausfiel und der anschließende PCR-Test negativ ausfällt, endet die Absonderung für die positiv getestete Person, sowie deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen nach Kenntnis über das negative PCR-Testergebnis, soweit die Person nicht zugleich enge Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer anderen positiv getesteten Person ist. (4) „Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts von der zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person ist und der dieser Status der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. (5) Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (6) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung sein. Wenn „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder betreten, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung §3 Abs. 3 Satz 2 und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein.St an d: 13 .01 .20 22 Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer anderen positiv getesteten Person ist (4) „Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. (5) Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (6) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein. Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein. Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts von der Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person ist und der dieser Status der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung sein. Wenn „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder betreten, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung §3 Abs. 3 Satz 2 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder dort betreut werden, handelt: der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und - oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein.St an d: 13 .01 .20 22 • geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. (2) Positiv getestete Personen müssen sich umgehend nach Information eines positiven Testergebnisses (Schnelltest/ PCR- Test) in Absonderung begeben. Nach einem positiven Selbsttest müssen diese einen PCR-Test durchführen lassen. Ist das PCR-Testergebnis positiv auf SARS-CoV2, gilt man als positiv getestet Person und muss sich für 10 Tage absondern (Freitestung möglich, siehe Punkt (5), (6), (7) und (8)). Die Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnis des positiven Tests. Die Absonderungsdauer berechnet sich ab dem Tag der Probenahme. Bei Schnelltests ist der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem die positiv getestete Person das Testergebnis erhält i.d.R. derselbe Tag. Bei einem PCR-Test sind der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem eine Person Kenntnis über ein positives Testergebnis erlangt i.d.R. nicht derselbe Tag. Die Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach Ersterregernachweis (Probeentnahme oder Laboreingangsdatum, je nachdem was auf dem Nachweis steht). (3) Wenn der Ersterregernachweis mittels Schnelltest erfolgte und positiv ausfiel und der anschließende PCR-Test negativ ausfällt, endet die Absonderung für die positiv getestete Person, sowie deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen nach Kenntnis über das negative PCR-Testergebnis, soweit die Person nicht zugleich enge Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer anderen positiv getesteten Person ist. (4) „Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts von der zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person ist und der dieser Status der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. (5) Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (6) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung sein. Wenn „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder betreten, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung §3 Abs. 3 Satz 2 und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abtei- lungen wenden Sie sich bitte tele- fonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbei- tenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorla- ge eines 3G-Nachweises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genesenennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: - Neubauten - Hausanbauten - Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiegelung) - Abriss - Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Ver- änderungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Home- page der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/verwaltung/rathaus-online - Ru- brik Wasser/Abwasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 15.02.2022 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2022 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.02.2022 Hundesteuer 2022 15.02.2022 Gebühr Mitteilungsblatt 2022 14.03.2022 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2022 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Tierarzt Samstag, 12. Februar und Sonntag, 13. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. Februar Kloster-Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 13. Februar Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Februar 24.02. Befreien: Kindergärten, Heimsonderschule, Selige Irmgard und Rathaussturm 27.02. Narrenmesse März 01.03. Maskenvertreiben DP 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Fördervereine KWS JHV Aula KWS 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Unter-Wasser Raspler-Ratsch-Ratsch Am Donnerstag, den 28.01.2022, war ein ganz besonderer Tag für alle Kinder und Erzieher/innen im Kindergarten St. Mar- tin. Als Unterwassertiere verkleidet und geschminkt tra- fen wir uns vor dem Kindergarten, um mit dem bunt ge- schmückten Narrenbaum durch die Straßen zu ziehen. Alle Kinder wurden von dem Oberwaldschrat begrüßt, der mit seinen drei Rasplerfreunden zu uns kam. Mit dreifa- chem Unter-Wasser und Raspler-Ratsch-Ratsch liefen wir los. Die Raspler tanzten dabei zur Musik und begrüßten einzelne Zuschauer auf den Baindter-Straßen. Wieder am Kindergarten ange- kommen wurde der Narren- baum mit kräftigen Hau-Ruck- Rufen der Kinder aufgestellt. Dem Narrenbaum zur Ehre wur- de gemeinsam das Baindter Narrenlied gesungen. Auch die Liederwünsche der Raspler wurden erfüllt. So sangen wir gemeinsam noch das Lied „Drei Schweine“ und „Tschu tschu wa“. Mit einem großen Guatsla-Re- gen verabschiedeten sich die Raspler von den Kindern aus dem Kindergarten St. Martin. Unser Narrenbaum wird noch die gesamte Fasnetszeit über vor dem Kindergarten stehen. Gerne laden wir Sie dazu ein, sich bei einem Spaziergang in Fasnetsstimmung zu bringen. Ein großer Dank geht an unseren Oberwaldschrat und an die Raspler für einen gelungenen Fasnetsauftakt. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Zur Information Deutsche Rentenversicherung Ausbildung im öffentlichen Dienst: Kluge Köpfe für die Rente gesucht Dieses Jahr werden bei der Deutschen Rentenversiche- rung (DRV) Baden-Württemberg fast 130 Nachwuchs- kräfte neu eingestellt. Für den Ausbildungsbeginn Sep- tember 2022 sind in drei Ausbildungsberufen noch Plätze frei, teilt die DRV Baden-Württemberg jetzt mit. Für die beiden Studiengänge im gehobenen Dienst zum Bachelor of Laws (Rentenversicherung) und zum Bachelor of Science (Wirtschaftsinformatik) sowie für die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten sucht der gesetz- liche Rentenversicherungsträger noch Interessenten. Nach der Prüfung werden die Nachwuchskräfte bei entsprechen- der Leistung unbefristet als Beamte oder Tarifangestellte in den öffentlichen Dienst übernommen. Sie können dann nicht nur an den Hauptstandorten in Karlsruhe und Stutt- gart arbeiten, sondern auch in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV im ganzen Land: von Schwäbisch Hall bis Freiburg, von Ravensburg bis Mannheim. Die DRV Baden-Württemberg bietet jungen Menschen flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten und gute Auf- stiegschancen. Wer mehr über die Ausbildung bei der DRV wissen oder sich um einen Ausbildungs- oder Studien- platz bewerben möchte, findet weitere Informationen auf www.kluge-koepfe-fuer-die-rente.de. Auf Facebook und Instagram berichten die Nachwuchskräfte unter »Kluge Köpfe für die Rente« regelmäßig über ihre Ausbildung und ihre Erfahrungen als Studierende im Dualen Studium. Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2022 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur land schaftspreis 2022 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vorbild und verdient öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimat- bundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen, be- weidete Wacholderheiden oder die gelungene Rekultivie- rung eines Steinbruchs. Der mittlerweile traditionelle Jugend-Kulturland- schaftspreis ist einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Das Preisgeld stellen der Spar- kas sen verband Baden-Württemberg sowie die Sparkas- senstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kulturlandschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Heimat bun des, also den ehemals würt tem ber gi schen oder hohenzollerischen Teilen des Landes. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein­ denkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe­ bänke, Feld­ und Wegekreuze, Bachbrücken, Trocken­ mauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Gestalt eines Buches sein. Annahmeschluss für schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2022. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen und der Beschreibung preis­ gekrönter Projekte der Vorjahre sind beim Schwäbischen Heimatbund in Stuttgart sowie bei allen württembergi­ schen Sparkassen erhältlich. Sämtliche Informationen sind auch unter www.kulturlandschaftspreis.de abrufbar. Die Verleihung findet im Herbst 2022 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Denkmalschutzpreis für private Eigentümer ausgeschrieben Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische Heimat loben zum 37. Mal den Denkmalschutz- preis Baden-Württemberg aus. Dieser stellt die denk- malgerechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger wer- den mit einem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro be- lohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung stellt. Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Gebäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müssen nicht zwingend unter Denkmalschutz stehen Der Preis unter der Schirmherrschaft von Ministerin Ni­ cole Razavi will die Vielfalt und Besonderheiten der Bau­ kultur in Baden­Württemberg sowie das Engagement zu deren Erhaltung hervorheben und öffentlich würdigen. Die Spanne reicht von mittelalterlichen Gebäuden bis zu stilprägenden Bauten des 20. Jahrhunderts. „Die Jury würdigt Maßnahmen, bei denen die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie möglich bewahrt wurde. Das schließt zukunfts­ weisende und beispielhafte Umnutzungen oder moder­ ne Akzente nicht aus, wenn sie sich denkmalgerecht ein­ fügen“, betont Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes und Mitglied der Fachjury. Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 30. Ap­ ril 2022. Weitere Informationen sowie die Broschüre mit allen notwendigen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2023 statt. 10.000 Euro für die besten Innovationen aus dem Landkreis – Erstmalige Vergabe des Sonderpreises „Erneuerbare Energien“ Bereits zum 11. Mal wird der im zweijährigen Turnus aus­ geschriebene „Innovationspreis Landkreis Ravensburg durch die Kreissparkasse Ravensburg gemeinsam mit der WiR – Wirtschafts­ und Innovationsförderungsge­ sellschaft Landkreis Ravensburg vergeben. Bewerben können sich Unternehmen mit Sitz im Kreis Ravensburg und maximal 1000 Mitarbeitern. Innovationen gelten als eine der entscheidenden Schlüs­ selgrößen für längerfristigen unternehmerischen Erfolg. Vor dem Hintergrund der „Megatrends“ Globalisierung, nachhaltiges Wirtschaften und der Digitalisierung haben Unternehmen die Nase vorne, die sich kreativ mit den da­ mit verbundenen Herausforderungen auseinandersetzen. Indem sie zukunftsweisende Technologien oder Produkte entwickeln, bringen sie bedeutsame Innovationen hervor. Vor diesem Hintergrund vergibt die Wirtschafts­ und In­ novationsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg mbH (WiR GmbH) gemeinsam mit der Kreissparkasse Ravensburg seit 2001 im zweijährigen Turnus und damit bereits zum 11. Mal den Innovationspreis Landkreis Ra­ vensburg. Zusätzlich wird zum ersten Mal der „Sonder­ preis für innovationsstarke Unternehmen in der Erneu­ erbaren Energien Branche“ ausgelobt. „Erklärtes Ziel ist es, mit dem Preis den Unternehmen für ihren unternehmerischen Mut und ihren Pioniergeist zu danken, stellen sie doch das wirtschaftliche Rückgrat unseres Wirtschaftsraumes dar und sichern damit unser aller Wohlstand.“ so der Aufsichtsratsvorsitzende der WiR Landrat Harald Sievers. Bewerben können sich alle Unternehmen und Institutio­ nen mit Sitz im Landkreis Ravensburg und mit maximal 1.000 Beschäftigten. Die eingereichten innovativen Produk­ te, Verfahren oder Dienstleistungen müssen in der Praxis marktfähig sein, wobei eine Innovation dann als marktfä­ hig gilt, wenn sie bereits erfolgreich am Markt umgesetzt ist oder eine Markteinführung unmittelbar bevorsteht. Die Bewerbung ist online über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir-rv.de bis zum 28. Februar 2022 möglich. Neutrale und unabhängige Jury­Mitglieder aus Handwerk, Wirtschaft und Wissenschaft sichten und be­ werten alle eingereichten Innovationen. Infobox: Die wichtigsten Informationen zum Innovationspreis 2021/22 • Innovationen aus dem Landkreis Ravensburg • Preisgelder im Gesamtwert von 10.000 € • Sonderpreis im Bereich Erneuerbare Energien • Schriftliche Dokumentation/Publikation • Offizielle Preisverleihung im Juli 2022 • Bewerbungsschluss: 28. Februar 2022 • Online­Bewerbung über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir­rv.de • 11. Innovationspreis Foto (von links): Heinz Pumpmeier (Vorstandsvorsit­ zender der Kreissparkasse Ravensburg), Harald Sievers (Landrat des Landkreises Ravensburg), Hans­Joachim Hölz (Geschäftsführer der WiR GmbH) Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Bahntest Tim Bartels (Umweltbriefe) Tipps des VCD für grenzenlose Zugreisen durch Europa: Mit dem Zug in die Ferne Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Schnuppertag beim Finanzamt Ravensburg Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerin- nen und Schüler, die im Jahr 2022 ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulreife bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufsausbildung oder mit einem Dualen Stu- dium beginnen wollen, am 24.02.2022 von 14:00 Uhr – 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplät- ze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Würt- temberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis spätestens 31. März! Wichtiger Termin für Arbeitgeber Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Be- schäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeits- plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zu- ständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäfti- gungsquote. Hinweise zum Anzeigeverfahren und IW-Elan für die elek- tronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Be- trieben und Verwaltungen zugesandt. Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der ört- lichen Agentur zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Melde- pflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen – eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Damit vermeiden sie eine Ordnungswidrigkeit, denn ist eine Anzeige unvollständig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, kann dies mit einem Bußgeld geahn- det werden. Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden wochen- tags von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Rufnummer 07161 9770 – 333 beantwortet. Dieses Serviceangebot richtet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Ar- beit Konstanz-Ravensburg. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Fiona - Gemeinsamer Antrag 2022 Ab Anfang März beginnt die Antragsbearbeitung für den Fiona Antrag 2022 Beachten Sie bitte, dass Beratungen zum Gemeinsamen Antrag nicht angeboten werden – le- diglich das Ausfüllen des Online-Antrags und der Schlags- kizzen. Persönliche Termine bei uns in der Geschäftsstelle sind unter den CoronaSchutzmaßnahmen möglich. Ansprechpartnerin Gemeinsamer Antrag: Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 ---------- Düngebedarfsberechnung/Nährstoffvergleich Denken Sie an die Erstellung Ihrer Düngebedarfsberech- nung vor der ersten Ausbringung. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung Ansprechpartnerin Düngebedarfsberechnung: Josepha Ostermeier, Tel.: 07585/9307-13 --------- Sammelbestellung Trichogramma-Schlupfwespen Bestellen Sie bei uns Ihren Bedarf ab sofort. Gerne können wir Ihnen auch eine Ausbringung mit Multikopter anbieten. Ansprechpartnerin Trichogramma: Nataly Konrad, Tel. 07585/9307-12 Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental angefordert werden (klimasparbuch@gmschussental.de). Tipp 14: Mehr Gemüse auf dem Teller Die Tierhaltung und der Transport des Fleischs tragen zum Klimawandel bei. Wer weniger Fleisch isst, kann etwas Gutes für das Klima tun. Rindfleisch ist aus Sicht des Klimaschut- zes das schlechteste Nahrungsmittel: Um ein Kilogramm Fleisch zu produzieren, müssen 15 Kilogramm Futter er- zeugt werden. Dafür braucht man eine Fläche von 40 Qua- dratmetern. Auch Unmengen von Wasser „fließen“ in jedes Schnitzel. Zugleich stößt jedes Rind viel Methan aus, das als Treibhausgas noch schädlicher ist als Kohlendioxid. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten- und Gartenbau Impfen schützt dich und andere! Neun Filme in neun Sprachen auf dem YouTube-Kanal der SVLFG Mit den neuen Erklärfilmen in neun verschiedenen Spra- chen sollen Saisonarbeitskräfte motiviert werden, sich bereits in ihrem Heimatland gegen Corona impfen zu lassen. Zudem stellt die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vor, wie sich Saisonarbeitskräfte mit einer Impfung vor Corona schützen können und wie eine Schutzimpfung abläuft. Zu finden sind die neun Filme unter www.svlfg.de/ youtube-digital auf dem YouTube-Kanal der SVLFG in der Playlist „Erklärfilm: Impfen schützt dich und andere!“. Die Inhalte werden in deutscher, englischer, rumänischer, polnischer und bulgarischer, aber auch in ukrainischer, ungarischer, georgischer und spanischer Sprache be- reitgestellt. Mit den neuen Filmen unterstützt die SVLFG Saisonar- beitskräfte und auch die Unternehmer dabei, in der Co- rona-Pandemie gesund und sicher zu arbeiten. Weitere Informationen zu Corona, Präventionsmaßnahmen, Ant- worten auf häufig gestellte Fragen und vielen weiteren Themen finden Saisonarbeitskräfte und Arbeitgeber in der Web-App Saisonarbeit unter www.agriwork-germany.de. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Die SVLFG hat auf ihrem YouTube-Kanal neue Filme zum Thema „Impfen schützt dich und andere!“ in neun Spra- chen veröffentlicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 12. Februar– 20. Februar 2022 Gedanken zur Woche Träume Nenne dich nicht arm, wenn deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind, wirklich arm ist nur der, der nie geträumt hat. Marie von Ebner-Eschenbach Samstag, 12. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 13. Februar – 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Eugen Maier, Brunhilde Dreher, Josef Kibler, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Boris Schimanowski) Dienstag, 15. Februar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 16. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 17. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung Freitag, 18. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – kein Gottesdienst 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Samstag, 19. Februar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Sieglinde Kösler, Hilda und Fritz Blank, Pau- la und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Rosemarie Sterk, Ludmilla und Ro- chus Illenseer) Sonntag, 20. Februar – 7. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit der Kleinen Kirche (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18.Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Schwester Carola verstorben Sr. Carola Pötter † 4. Feb. 2022 (aus der Ansprache von Pfr. Staudacher) Ende der 50er-Jahre, ar- beitete sie, um der Enge des Elternhauses zu ent- kommen, auf Anraten ih- rer Klostertante in Heiligen- bronn in einem Kinderheim, plante, aber bereits die Ab- reise in die französische Schweiz. Eines Nachts wur- de an der Pforte ein Säugling abgegeben und für die 17-jährige war danach nichts mehr so wie vorher. Das Schicksal des verlassenen Neugeborenen berührte sie tief. Sie spürte die Berufung und stellte danach ihr Leben ganz in den Dienst für Gott und den Nächsten. „Das Baby war mein Engel“, stellt sie später fest. „Zu monoton sei ein Leben im Kloster für so eine temperamentvolle 18-Jährige wie Carola Pötter. Das könne nie und nimmer gut gehen“, so die damalige Meinung ihrer Freunde. Über einiges hätte sich die heute 82 Jahre alte Schwester vielleicht beklagen können. Langeweile gehörte nie dazu. Denn wo immer es etwas Neues aufzubauen galt, dorthin wurde sie auch von der Schwesterngemeinschaft beordert. Ihre ersten 30 Klosterjahre (u.a. in Baindt) widmete die Franziska- nerin gehörlosen und seelisch wie körperlich versehrten Kindern und Jugendlichen, bevor sie in Heiligenbronn das „Haus Lebensquell“ einrichtete. Es folgte ein Sabbatjahr, das sie nach Österreich ins Haus der Stille und zu Schwei- geexerzitien in die ägyptische Wüste führte. Ihre Auszeit unter Beduinen und die innere Einkehr unter freiem Him- mel betrachtete Schwester Carola als eine der schönsten Erfahrungen in ihrem Leben. Zurück im Kloster, wurde sie nach Baindt beordert um dort die Einstiftung in die neue „St. Franziskus Stiftung“ vorzubereiten. Nun frei für neue Aufgaben errichtete sie in Baindt erfolgreich ein „offenes Haus“, in dem Suchende und Pilger Tage der Stille, der Me- ditation und der Erholung verbringen konnten. Erfüllung fand sie im Dienst für ältere und demente Menschen so- wie in der Sterbebegleitung. Zugleich war sie überzeugt, dass dies noch nicht ihre letzte Station sein wird: „Ich spü- re, da kommt noch etwas. Gott hält nochmal eine neue Aufgabe für mich bereit.“ Im Juni letzten Jahres kehrte sie zusammen mit ihrer Mitschwester Johannella nach Heiligenbronn ins Mutterhaus zurück. Nach einem Sturz kam sie ins Krankenhaus nach Rottweil und verstarb dort völlig überraschend. Schwester Carola hinterlässt eine große Lücke aber auch Spuren! Vergelt’s Gott. RIP Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf dei- ne große Barmherzigkeit. Dan 9,18 Sonntag, 13. Februar Septuagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 16. Februar 15.00 – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 20. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 _________________________ Gedanken zum Wochenspruch „Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf deine große Barm- herzigkeit.“ Demut ist die Grundhaltung, die allen gut ansteht, die in Kirche und Gesellschaft Verantwortung tragen. Daniel, von dem dieses Gebet stammt, war einer der mächtigs- ten Männer im damaligen Babylonischen Imperium. Er war durch und durch gerecht, gottesfürchtig und ange- sehen. Als ihn ein schwerer Schicksalsschlag trifft und sein Leben in Gefahr gerät, fordert er trotzdem nicht selbstbewusst von Gott ein, sich doch endlich dafür bei ihm zu revangieren. Er geht auf die Knie und gesteht sich und allen anderen ein, dass er auf Gottes Gnade angewiesen ist und bleibt. Er macht keinem anderen Vorwürfe, sucht die Schuld nicht wo anders, sondern schaut selbst in den Spiegel und weiß, dass er alles, was er ist und hat aus Gottes Gnade ist und hat. Nur in dieser Haltung gelingt ein echter Neuanfang – ehr- lich, beherzt und im Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit, die uns auch durch Krisen durchträgt. Gottes Segen! – Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Gruppe 1 gemeinsam Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch- baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ ACHTUNG - Änderung der CoronaVO!!! Neueste Änderung der CoronaVO für Gottesdienste vom 8.2.2022 Die Landesregierung hat am 8.2. be- schlossen, dass ab dem 9. Februar die Kontaktdaten der Gottesdienstteilneh- menden nicht mehr erhoben werden müssen. Ebenfalls aufgehoben wurde die 3G-Regelung für Got- tesdienste in geschlossenen Räumen, die ab dem 14.2. gelten sollte. Lt. aktueller Auskunft des Oberkirchenrats können in der jetzigen Phase der Pandemie in geschlossenen Räumen mit den staatlichen Mindestvorgaben - Mindestabstand von 1,5 Metern - FFP2-Masken in geschlossenen Räumen für Personen ab 18 Jahren in der Warn- und den Alarmstufen (an- sonsten medizinische Masken) Gottesdienste sicher gefeiert werden. Auch der Gemeindegesang ist unter diesen Vorgaben wieder möglich. Wir achten außerdem durch ein CO2-Messgerät auf die Luftqualität in der Kirche. _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pau- sieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epide- miologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten Volleyball LJ Baindt Pokalspiel und erster Rückrundenspiel- tag der zweiten Mannschaft Die „Zweite“ startete am 27. Januar hoch- motiviert ins Pokalspiel gegen „altbe- kannte“ Gegner vom VC Oberteuringen. Diese Energie setzten die drei Damen und drei Herren direkt in einen Sieg im ersten Satz um. Leider reichte die Power nicht ganz für die drei Gewinnsätze, sodass am Ende der VCO als Sieger vom Feld ging. Auch am vergangenen Sonntag trat die zweite Mann- schaft mit einer Frau mehr auf dem Feld an. Der ers- te Spieltag der Rückrunde wurde spontan nach Baindt verlegt. Zu Gast waren die Löwenzähne aus Wilhelms- dorf. Der erste Satz ging hart umkämpft an die Gast- geber (25:23). Im zweiten Satz ließen diese ein wenig nach (17:25), kämpften sich dann jedoch im dritten und entscheidenden Satz lautstark zurück (25:21). Herzlichen Glückwunsch zum Sieg gegen den direkten Tabellen- gegner. Alpinteam Baindt Alpinteam Baindt - was kommt noch? Hallo liebe Kursteilnehmer, zunächst vielen Dank nochmal für die Teilnahme an unserem Ski- und Snow- boardkurs!! Nach einer ordentlichen Kraftanstrengung in der Vorbereitung hatten wir alle zusammen dann doch drei tolle Kurstage. Gekrönt wur- de es natürlich durch den Kaiserwettertag am letzten Samstag. Natürlich erstatten wir Ihnen die Gebühren für den 4. Kurstag. Sollten Sie das wünschen, senden Sie bit- te bis zum 15.02. eine Mail mit den Teilnehmernamen an kassierer@alpinteambaindt.de. Sollten wir bis dahin von Ihnen Nichts hören, gehen wir davon aus, dass Sie keine Rückerstattung wünschen. Dann verwenden wir das Geld für unsere Jugendarbeit. Falls Sie sich so entscheiden: Vielen Dank dafür im Voraus!! Da aktuell vom auswärtigen Amt vor touristischen Rei- sen nach Österreich ausdrücklich gewarnt wird, ist es für uns nicht möglich einen Ferienkurs für die Faschingsfe- rien zu organisieren. Auch wenn sich das ändern sollte, wird für uns die Vorlaufzeit zu kurz. Hier hoffen wir auf Ihr Verständnis! Für unser Jugendlager am Schetteregg gehen wir al- lerdings in die Planung. Es soll am 19./20.03. stattfin- den. Falls Sie jemanden jemanden anmelden wol- len oder weitere Informationen benötigen, Mail an ausbildungswart@alpinteambaindt.de, die geht dann Vol- ker Gross direkt, der das Jugendlager organisiert. Teil- nahmegebühr ca. 80 Euro/Kind inkl Übernachtung etc. Etwas unerwartet wurde die Homepage des SV Baindt umgestaltet. Deswegen sind hier momentan nur wenige -aber immerhin alle aktuellen- Informationen drauf. Un- sere Vorstandsmitglieder sind via Mail erreichbar (www.svbaindt.de/index.php/alpinteam). Bleiben Sie gesund und munter, Ihr Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung über das Bad Wurzacher Ried auf die Grabener Höhe Wir wandern von Unterschwarzach zur Grabener Höhe und erleben bei klarem Wetter ein schönes Alpenpanorama und Blicke ins Ober- schwäbische Hügelland. Über Greut geht es zurück zum Parkplatz. Treffpunkt Sonntag 20.02.2022 um 11.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten Gehzeit ca. 3,0 Std./ 10 km/ 150 hm Fahrpreis 6,00 € für Mitglieder Bitte die aktuellen Corona Regeln beachten, aktuell gilt 3G, keine Einkehr vorgesehen, Anmeldung ab 16.02.2022, T. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung A. Methner, email: arotka@gmx.de Vesper, Getränk (mind. 1/2 l) gutes Schuhwerk, Stöcke und Wechselschuhe mitbringen Bei Regen > 75% wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info über Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Stiftung Liebenau Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie DJO Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie einmal die Länder in Lateinamerika ganz prak- tisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Mexiko und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Eu- ropa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Mexiko/ Deutsche Schule Guadalajara 14.04. – 02.06.2022 und aus Peru/Arequipa 07. 05- 03. 06 2022. Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 17 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Eiführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, Frau Wultschner und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Gastschüler aus Peru und Mexiko suchen nette Gast- familien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdau- er: Mexiko / Guadalajara ist vom 14.04.– 02.06.22, Peru/ Arequipa vom 07.05 – 03.06.2022 und Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. TWS Die App fürs Schussental Von Wetter über Mobilitätsinfos bis zum Einkaufsbonus – TWS bündelt Nützliches und unterstützt mit GUGG Kauf- kraft vor Ort Alles auf einen Blick – und dazu mobile Payment mit Stempelpass. Mit der neuen App GUGG bündeln die Technischen Werke Schussental (TWS) vieles, was den Menschen in der Region täglich Nutzen bringt. Von dem Bonussystem profitieren Nutzer, örtlicher Handel und Gastronomie gleichermaßen. „Mitmachen ist dringend erwünscht. Mit Hilfe der digitalen Unterstützung möch- ten wir Anreize schaffen, damit die Menschen Angebote vor Ort einfacher und besser nutzen können und vor Ort shoppen“, umreißt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS die Idee. GUGG fasst Informationen kompakt zusammen, so dass diese ohne viel suchen und scrollen auf dem Smartpho- ne schnell und übersichtlich zur Hand sind: Dazu gehö- ren Prognosen der regionalen Wetterwarte, Fahrpläne in Echtzeit von Stadtbus und Verkehrsverbund bodo, Park- leitsystem, der Abfallkalender und den Einkaufsführer für Weingarten und Ravensburg. Auch an die Einbindung der Kultur wurde gedacht: Veranstaltungen wie Theater und Konzerte finden auf der digitalen Plattform ebenso einen Platz wie das örtliche Kinoprogramm. Das Angebot soll in Zukunft noch erweitert werden. Smarte Unterstützung für Mobilität Entstanden ist die Idee für GUGG im Zusammenhang mit dem Engagement des Unternehmens für neue Mo- bilität. So ist auf der neuen digitalen Plattform auch das Elektrofahrrad-Verleihsystem eingebunden. „Wir haben aber schnell gemerkt, dass es noch viel mehr gibt, was nützlich und wichtig im Alltag ist. Diese Dinge bringen wir nun Schritt für Schritt in einer digitalen Anwendung zu- sammen“, beschreibt Robert Sommer. Mehrwerte für alle im Schussental schaffen Auch mit den örtlichen Händlern ist die TWS im Gespräch. GUGG kann nämlich Mobile Payment und sogar die Auf- gaben bereits vorhandener Kundenkarten digitalisieren. Zusätzlich bietet GUGG ein lokales Bonussystem an: Eine digitale Stempelkarte notiert alle Umsätze und gibt nach zehn Einkäufen einen Coupon in Höhe von einem Prozent dieser Umsätze frei. „So schaffen wir gemeinsam mit den teilnehmenden Geschäften eine Art Payback im Schus- sental. Das ist unsere Antwort auf den Online-Handel, der leider durch die Pandemie für immer mehr Menschen selbstverständlich wird“, erklärt Robert Sommer. Bei der Ansprache der lokalen Geschäfte unterstützen sowohl das Wifo Ravensburg als auch das Stadtmarketing Wein- garten. Mit dabei sind bereits das Modehaus Bredl, das Musikhaus Lange und G. SCHAAL GmbH (Büro Schaal). Auch in der Tiefgarage Marienplatz in Ravensburg kann mit GUGG bezahlt werden. Voraussetzung für die digitale Anbindung bei den Unternehmen ist die Akzeptanz des Mobile Payment Systems Bluecode. Dies kann entweder in bestehende Kassensysteme integriert oder aber mit Hilfe einer eigenen, kostenfreien Händler-App genutzt werden. Vorteile nutzen Der TWS liegt aber auch viel an persönlichen Kontakten, an lebenswerten Innenstädten mit attraktivem Warenan- gebot und an Geschäften, die auch in der Zukunft wirt- schaftlich bestehen. Neben der Idee und der Entwicklung von GUGG gibt die TWS ihren Strom-Kunden zum Start einen Bonus mit: Sie erhalten ein Guthaben in Höhe von fünf Euro, die sie beim örtlichen Einzelhandel mit der Zah- lung über die Regio-App GUGG einlösen können. Wer smart im Schussental unterwegs sein möchte, kann GUGG ab sofort als Android oder iOS-Version im entspre- chenden Playstore herunterladen. Alle Informationen finden Sie auf der Website: gugg.app Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 1 2 3 4 5 67 8 9 10 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 dt. Hafen- stadt Lan- dungs- steg Figur von Erich Kästner tropi- sches Gewürz Abk.: Erdge- schoss Frauen- name Hafen von Athen nordi- sches Götterge- schlecht eine Meeres- muschel englisch, franzö- sisch: Alter Repara- turanlage für Schiffe niederl. Hafen- stadt größter europ. Binnen- hafen Gehör- organ Laus- ei goldge- streifte Papst- krone Gang- regler der Uhr früher: Russe Zeichen in Psalmen Blüten- stand ind. Ur- vater der Men- schen orienta- lische Kopfbe- deckung Schiff für Pkw Unsinn (ugs.) altes dt. Karten- spiel Welt- raum Hafen- für Jachten englisch: aber starke Zweige ‚und‘- Zeichen (,&‘) Abk.: Beruf ritterl. Reiter- kampf- spiel Kinder- figur der Spyri engl. Fürwort: er männl. Bluts- ver- wandter engli- sche Schul- stadt einer der Mörder Cäsars nicht leise Landes- teil von Tansania rohes Rind- fleisch Geleits- mann von Schiffen Tele- dialog (Kw.) Schiffs- reise franz.: Schrei Schiffs- schaden zwei- teilig indische Göttin, Gattin d. Rama Schutz- patron Norwe- gens Ausruf mixen, ver- mengen Roman- figur bei Beecher Stowe Abferti- gungs- halle a. Hafen Trans- port- gut niederl. Namens- teil Apfel- wein (franz.) Ver- kehrs- weg Röst- brot- scheibe ‚genug‘ in der Musik eh. engl. Bez. für Graf- schaft britische Luft- waffe (Abk.) chem. Zeichen für Actinium Abk.: frei Abk.: Nach- nahme Fahr- zeug (Kw.) Tanz- figur der Quadrille Ufer- mauer Buch- staben- folge Abk.: ohne Ort Ent- laden eines Schiffes japa- nisches Schrift- zeichen US- Rund- funk- sender Schmie- de- eisen Fremd- wortteil: Luft Ausruf des Schau- derns Schiffs- werkstatt Harz von Tropen- bäumen Behälter für Fracht Abk.: Stück DEIKE 1720-0721 E M E P A A A D LEUCHTTURM Foto: © adm/DEIKE 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 dt. H afen- stadt Lan- dungs- steg Figur von Erich K ästner tropi- sches G ew ürz A bk.: Erdge- schoss Frauen- nam e H afen von A then nordi- sches G ötterge- schlecht eine M eeres- m uschel englisch, franzö- sisch: A lter R epara- turanlage für Schiffe niederl. H afen- stadt größter europ. B innen- hafen G ehör- organ Laus- eigoldge- streifte Papst- krone G ang- regler der U hr früher: R usse Zeichen inPsalm en B lüten- stand ind. U r- vater der M en- schen orienta- lische K opfbe- deckung Schiff für Pkw U nsinn (ugs.) altes dt. K arten- spiel W elt- raum H afen- für Jachten englisch: aber starke Zw eige ‚und‘- Zeichen (,& ‘) A bk.: B eruf ritterl. R eiter- kam pf- spiel K inder- figur der Spyri engl. Fürw ort: er m ännl. B luts- ver- w andter engli- sche Schul- stadt einer der M örder C äsars nicht leise Landes- teil von Tansania rohes R ind- fleisch G eleits- m ann von Schiffen Tele- dialog (K w .) Schiffs- reise franz.: Schrei Schiffs- schaden zw ei- teilig indische G öttin, G attin d. R am a Schutz- patron N orw e- gens A usruf m ixen, ver- m engen R om an- figur bei B eecher Stow e A bferti- gungs- halle a. H afen Trans- port- gut niederl. N am ens- teil A pfel- w ein (franz.) Ver- kehrs- w eg R öst- brot- scheibe ‚genug‘ in der M usik eh. engl. B ez. für G raf- schaft britische Luft- w affe (A bk.) chem . Zeichen für A ctinium A bk.: frei A bk.: N ach- nahm e Fahr- zeug (K w .) Tanz- figur der Q uadrille U fer- m auer B uch- staben- folge A bk.: ohne O rt Ent- laden eines Schiffes japa- nisches Schrift- zeichen U S- R und- funk- sender Schm ie- de- eisen Frem d- w ortteil: Luft A usruf des Schau- derns Schiffs- w erkstatt H arz von Tropen- bäum en B ehälter für Fracht A bk.: Stück D EIK E 1720-0721 EMEPAAAD HAMBURGDUISBURGOHR NISSEOREUSSECO ALLKTURBANTSKAT EMARINAEAESTEET AGNATARBUHURTLHE ENBRUTUSTUHARR KREUZFAHRTLOTSETED TAFSITAA HODUALDTOM VANTERMINAL VHIRAF ACSTRASSEFR CRILOESCHENA IDEKAASHINBC WERFTAMBOSSAEROUH ELEMICONTAINERST LEU C H TTU R M Foto: © adm /D EIKE Foto: © adm/DEIKE 753R71K1 Kreuzworträtsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 10 ergeben ein Wegzeichen für Schiffe. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Illustration: © Thams/DEIKE Das brauchst du: • zwei leere Küchenrollen • etwas Wolle • Klebstoff • dickes Klebeband • Schere So geht es: Schneide beide Küchenrollen längs auf und kürze sie auf ungefähr 15 Zentimeter. SpielfernglasSpielfernglas aus Pappe basteln aus Pappe basteln Klebe sie mithilfe des Klebebands an einem Ende so zusammen, dass dieses etwas schmaler ist als das andere. Schneide die breiten Enden so ab, dass sie gerade sind, und umwickel sie ebenfalls mit Klebeband. Befestige die beiden Rollen mit Klebstoff an den breiten Enden miteinander. Wickle nun die Wolle etwa sieben Zentimeter breit um die Mitte der beiden Rollen – so kannst du es später besser halten. Außerdem kannst du die Rollen auf diese Weise noch mal miteinander verbinden. Wenn du möchtest, kannst du dir aus der Wolle noch einen Trage riemen fl echten, an dem du dir dein Fernglas um den Hals hängen kannst. Illustration: © Thams/DEIKE 756U10U1 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 BAUEN & WOHNEN • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! Wir beraten Sie gerne. auf der Insel beim Milchpilz · Zwanzigerstr. 24 · 88131 Lindau (B) Tel. 08382 2798290 · www.edelmetallshop-lindau.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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Rosenkohl zu- fügen und bei reduzierter Hitze etwa vier Minuten mitdünsten. Den Käse grob zerbröseln und mit den rest- lichen Zutaten zum Rosenkohl geben. Alles etwa 15 Minuten bei leichter Hitze köcheln lassen. Gelegentlich umrühren. Lorbeer- blätter, Piment- und Wacholderbeeren entfernen, abschmecken und heiß servieren. Wer es etwas sämiger mag, kann mit in Was- ser aufgelöster Speisestärke den Kohl leicht andicken. Lecker dazu: kross gebratene Speckstreifen und Baguette. Schorten/DEIKE Rosenkohltopf © Bouyssou/DEIKE Schweizer Rezept Zubereitungszeit: 30 Minuten Zutaten für 4 Personen 800 g Rosenkohl, 2 Schalotten, 2 Knoblauchzehen, 2 EL Olivenöl 200 g Speck, gewürfelt, 150 g Gorgonzola, 1 Birne 500 ml Gemüsebrühe, 200 ml Sahne, 1 TL Salz, etwas Pfe er 2 Msp. gemahlene Muskatnuss, 1 EL Wacholderbeeren 3 Pimentkörner, 2 Lorbeerblätter Rosenkohl putzen und halbieren. lauch schälen, würfeln und eben- falls im Öl andünsten. Rosenkohl zu- fügen und bei reduzierter Hitze etwa vier Foto: © Zimmer/DEIKE 755U32U1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 STELLENANGEBOTE Wenn Sie Ihre Fähigkeiten in einem modernen und dynami­ schen Team einbringen möchten, offen und begeisterungs­ fähig für täglich neue Herausforderungen sind und in einer innovativen Branche arbeiten möchten, die unsere Region auf das nächste Level bringt, dann bewerben Sie sich jetzt bei der TeleData GmbH. Wir suchen (m/w/d): Kundenberater Auftragsmanager Partnermanager Digitalisierungs­ und Prozessbeauftragter Projektierer für Glasfaser­Netze IT Service­Mitarbeiter Sie möchten keine 100% arbeiten? Wir stellen auch Mini­ jobber und Teilzeitkräfte ein. Auch Quereinsteiger sind erwünscht. Jobs mit Heimvorteil. Jetzt bewerben: teledata.de/karriere Wir sind eine kleine Steuerkanzlei in der Altstadt von Ravensburg. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n Lohnsachbearbeiter/in (m, w, d) in Teilzeit und unbefristet. Ihr Aufgabengebiet • Selbständige Bearbeitung laufender Lohnabrechnungen • Ansprechpartner/-in für Mandanten zu allen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen • Allgemeine Sekretariatsarbeiten Ihre Qualifikation • Sie bringen eine abgeschlossene Berufsausbildung und gute Kenntnisse aus der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung mit, gerne auch als Wiedereinsteiger/in • Idealerweise haben Sie bereits mit Datev gearbeitet Wir bieten einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz, eine leistungsgerechte Vergütung und laufende Weiterbildung Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail an: info.stbgrimm@datevnet.de Dipl. Kfm. Hans Grimm Roßbachstraße 5-7, 88212 Ravensburg Telefon 0751 3524877, Fax 0751 3524876 Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und suchen zur Erweiterung unseres Teams einen Hof- und Lagerarbeiter m/w/d Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz, geregelte Arbeitszeiten und ein gutes Betriebsklima. 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Andreas Lehle & Marius Vees - Schulleitung - Tel.: 0751 56960-10 Fax: 0751 56960-15 kontakt@achtalschule.de www.achtalschule.de VERANSTALTUNGEN GESUNDHEIT[mehr]

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                    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.08.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Vertreter der Narrenzunft Raspler erkundigt sich, ob ein entsprechendes Schallgutachten für den Dorfplatz im Hinblick auf das neue Gebäude (Ärztehaus) bereits in Auftrag gegeben wurde bzw. wie das Ergebnis aussieht. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Verwaltung das Ergebnis dieses Gutachtens vorliegt und dem Gremium in der anschließenden nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt wird. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante Neubau zu keinem KO-Kriterium für die Schenk-Konrad-Halle führt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt. a) Corona Direkt vor den Sommerferien wurde 1 Schüler der Klosterwiesenschule positiv auf das Virus getestet. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 9,1 (Stand 02.08.2021), die Inzidenz in Baden Württemberg beträgt 14,5 (Stand 02.08.2021) und die Inzidenz im Bundesgebiet beträgt 17,9 (Stand 03.08.2021). b) Förderprogramm Klimapass Die Gemeinde Baindt wurde in dieses Förderprogramm aufgenommen. In diesem Programm werden kommunale Nicht-Wohngebäude auf Eignung zur Dachbegrünung mit Potenzialermittlung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, CO2- Einsparung beleuchtet. Des Weiteren plant die Gemeinde eine kommunale Infoveranstaltung zum Thema „Grüne und klimaneutrale Entwicklungsplanung“ am Beispiel von Gewerbegebieten sowie Entwicklung von Kriterien für klimaneutrale Neubaugebiete (privatrechtliche Verträge beim Grundstücksverkauf). Die Kosten werden bis zu 80 % von der Förderung mit max. 3.840 € abgedeckt. Es handelt sich dabei um eine Erstberatung. Die Untersuchung der Gebäude soll lt. Angebot der Energieagentur bis Ende Oktober 2021 bzw. bei der kommunalen Infoveranstaltung Ende Januar 2022 abgeschlossen sein. c) CO2-Messgeräte Die Gemeinde Baindt hat 20 CO2-Messgeräte beschafft. Vom Kauf von mobilen Luftfiltern wird abgesehen. Klassenzimmer und Gruppenräume im Kindergarten können alle gelüftet werden, bei der Schulsanierung wird diese Problematik berücksichtigt. TOP 04 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Hauptversammlung der Feuerwehr am 23. Juli 2021 wählten die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter in geheimer Wahl. Nach der Feuerwehrsatzung wird der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter auf die Dauer von 5 Jahren gewählt (§ 10 Abs. 2 Feuerwehrsatzung). Zum Feuerwehrkommandant wurde Herr Roland Bucher gewählt. Zum stellvertretenden Feuerwehrkommandant wurde Herr Markus Striegel gewählt. Nach § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung werden der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat von der Bürgermeisterin bestellt. Beschluss: Der Wahl von Herrn Roland Bucher zum Feuerwehrkommandanten und der Wahl von Herrn Markus Striegel zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten wird zugestimmt. TOP 05 Bebauungsplan "Fischerareal" Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Bebauungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Mischgebiet gefasst. Der Geltungsbereich der Bebauungspläne umfasst die Flst. 19, 52, 53 , 53/1, 55, 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche), sowie die Flst. 51, 51/1, 58/4 (Teilfläche). Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungskonzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abgeklärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt werden können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fischerareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es ist deshalb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fischerareal“ gefasst wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fischerareal“ wurde durch die Herausnahme des Flst. 51/1 geändert. In Abstimmung mit allen Fachplanern hat das Planungsbüro Sieber Consult den städtebaulichen Entwurf in einen Bebauungsplanentwurf umgesetzt. Bis zum 27.08.2021 wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Anschließend soll mit dem vorliegenden Entwurf die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: − Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen − Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen − Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 27.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per Email p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 15.07.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. mailto:p.jeske@baindt.de TOP 06 Bericht aus der Bürgerwerkstatt "Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag 24.07.2021 - mündlicher Bericht Die Architekten Gauggel und Gütschow sowie der Stadtplaner Herr Buff und der Landschaftsarchitekt Herr Seng stellen ausführlich das Ergebnis aus der Bürgerwerkstatt am 24.07.2021 vor. TOP 07 Parken in der Ortsmitte - Ergebnis der Umfrage zur Parksituation am Dorfplatz Bürgermeisterin Rürup berichtet: Vergangenheit: Zum Zeitpunkt der Genehmigung der Schenk-Konrad-Halle (1985) und des Gebäudes „Am Dorfplatz 1“ (1989) war der Kreisverkehr und der Dorfplatz in seiner jetzigen Gestalt noch nicht angelegt. Für die Schenk- Konrad-Halle, inclusive der Gaststätte „Zur Mühle“, wurden von Seiten der Baurechtsbehörde 78 Stellplätze gefordert, davon drei bis vier Behindertenparkplätze. Auflage war 45 Parkplätze im Klosterhof anzulegen und 33 Parkplätze im Rahmen der Ortskernsanierung nachzuweisen und funktionstüchtig anzulegen. Für das Gebäude am Dorfplatz 1 wurden 4 Stellplätze (für Wohnungen) bei der Gemeinde abgelöst. Alle anderen Stellplätze sind entweder in der Tiefgarage, hinter dem Gebäude oder an der Straße „Am Dorfplatz“ vorhanden. Die Tiefgaragenstellplätze mussten laut Baugenehmigung jederzeit für den Besucherverkehr ungehindert anfahrbar sein und durften nicht abgesperrt werden. Hierauf wurde Einspruch erhoben mit dem Ergebnis, dass die Tiefgarage nun von 1.00 Uhr bis 6.30 Uhr geschlossen werden darf. Für das Gebäude „Am Dorfplatz 2/1“ hat das Landratsamt eine Befreiung von der Stellplatzpflicht für acht Stellplätze erteilt. Öffentliche Stellplätze wurden nicht ausgewiesen. Die Ist-Situation der vorhandenen Parkplätze stellt sich, wie folgt, dar: Klosterhof: 45 Stellplätze Dorfplatz: 55 Stellplätze Mühle: 4 Stellplätze 74 Stellplätze im Bereich Dorfplatz „Am Dorfplatz“: 15 Stellplätze Erhebung der parkenden Fahrzeuge 2020: Im Dezember 2020 wurde von der Gemeindeverwaltung eine Erhebung der parkenden Autos auf dem Dorfplatz vorgenommen. Erfasst wurden die Fahrzeuge im Bereich des Dorfplatzes sowie auf dem Parkplatz zwischen dem großen Parkplatz und dem CAP- Markt ebenso die Fahrzeuge auf den Parkplätzen vor der Gaststätte „Zur Mühle“. Im Schnitt wurden hier 53 parkende Autos am Tag erfasst. Morgens im Durchschnitt 23 PKW´s, mittags 35 PKW´s sowie abends 25 PKWs. Im Schnitt wurden 9 Dauerparker (morgens, mittags und abends erfasst) am Tag gezählt. Zusätzlich 12 Langzeitparker (zweimal am Tag erfasst) und 34 Kurzeitparker (einmal erfasst). Befragung der Parkenden 2021: Über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen (von Mitte Februar bis Mitte April wetterbedingt mit Unterbrechungen) wurde von der Gemeindeverwaltung der Fragebogen (siehe Anlage) werktags zu unterschiedlichen Uhrzeiten an die parkenden Autos auf dem Parkplatz in der Ortsmitte verteilt. Insgesamt wurde der Fragebogen an circa. 180 Autos bzw. Personen verteilt. Wir haben insgesamt 55 ausgefüllte Fragebögen zurückbekommen, d.h. einen Rücklauf von circa. 30 %. Ergebnis der Befragung: Allgemeine Anmerkungen aus dem Fragebogen: • alternative Parkplätze o Schulparkplatz geht für manche aufgrund der Höhenbegrenzung nicht o Klosterhof geht für manche nicht, da dieser zu klein sei o Alternativen seien für manche zu weit weg (am Zielort der Fahrt sollte idealerweise geparkt werden können) o für Arzttermine sind kurze Strecken notwendig o ungern, wenn man Pakete oder Einkäufe dabei hat • Anmerkung zur Begrenzung: mindestens 2 Stunden bzw. eher 3 Stunden sind für einen Friseurbesuch notwendig Frage Nr.1: Die Befragten parken überwiegend werktags auf dem Parkplatz. Jedoch könnte dies durch die Corona-Pandemie und die Zeiten der Verteilung der Fragebögen (werktags) beeinflusst sein. Die höchste Auslastung ergibt sich am Montag und Mittwoch. Frage Nr. 2: Bei dieser Frage wurden teilweise mehrere Antwortmöglichkeiten ausgewählt. Insgesamt parken aber über 50 % (32 Personen) tagsüber auf dem Parkplatz. Jedoch parken mehrere Personen nur bis zu 30 Minuten bzw. 2 Stunden auf dem Parkplatz. Frage Nr. 3: Über 50 % der Personen fahren den Parkplatz einmal am Tag an, über 20 % fahren mehrmals am Tag auf den Parkplatz. Frage Nr. 4: Knapp 55 % der Teilnehmenden kommen aus Baindt. Frage Nr. 5: Bei dieser Frage war eine Mehrfachauswahl möglich. Die meisten Personen parken auf dem Parkplatz, um zu arbeiten und einkaufen zu gehen sowie um Arztbesuche zu erledigen und ins Rathaus zu gehen. Unter Sonstiges wurde oftmals die Physiotherapie genannt. Frage Nr. 6: Von den 55 Teilnehmenden haben 33 Personen die Frage 6 beantwortet, d.h. 60 % können sich grundsätzlich vorstellen auf einem alternativen Parkplatz zu parken. Von diesen 33 Personen kann sich die Hälfte vorstellen im Klosterhof zu parken. Unter den Sonstigen wurden hauptsächlich der Parkplatz hinter dem Rathaus genannt. Frage Nr. 7: Lediglich 4 Personen bzw. 8 % nutzen von den 55 teilnehmen Personen den Parkplatz in der Ortsmitte als einen „Park and Ride“-Platz. Frage Nr. 8: 47 Personen haben diese Frage beantwortet. Von diesen würden 60 % den Parkplatz auch bei einer Begrenzung weiterhin nutzen. Nur 40 % würden den Parkplatz nicht mehr nutzen. Mehrmals war die Rückmeldung bei dieser Frage, dass sich die Bürgerinnen und Bürger eine Begrenzung von 3 Stunden wünschen würden, 2 Stunden sei vor allem bei einem Friseurbesuch zu knapp. Fazit: Insgesamt ist festzuhalten, dass ein häufiger Wechsel der Parker auf den Parkplätzen vor dem CAP-Markt stattfindet und dort vor allem geparkt wird, um einzukaufen. Im Bereich des großen Parkplatzes wird häufig geparkt um zum Physiotherapeuten zu gehen, den Arzt zu besuchen oder um zum Arbeiten zu gehen, in diesem Fall wird das Fahrzeug den ganzen Tag am Dorfplatz geparkt. Mindestens 10 Personen parken den ganzen Tag am Dorfplatz. Darüber hinaus parken fast die Hälfte der Befragten weniger als eine halbe Stunde am Dorfplatz. Wenn auch gerne auf dem großen Parkplatz in der Ortsmitte geparkt wird, können sich die dort Parkenden gut vorstellen, ihr Fahrzeug künftig auf einem anderen Parkplatz in der Nähe abzustellen, sei es bspw. im Klosterhof oder im Bereich der Sporthalle. Weitere alternative Parkplätze rund um die Ortsmitte Baindt sind in der Anlage 1 dargestellt. Beschlussvorschlag: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. TOP 08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Spielmann, Kornblumen- ,Fliederstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 23.05.1972 wurde der Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann I“ genehmigt. Bei der anschließenden Bebauung mit Wohngebäuden wurde den festgesetzten Baufeldern sehr wenig Beachtung geschenkt. Dies hat zur Folge, dass bei Erweiterungen oder auch neuer Bebauung nicht auf den Bebauungsplan zurückgegriffen werden kann. Durch die Umverlegung der alten B30 ist im Bereich der früheren Lärmschutzwälle eine zusätzliche Bebauung mit wenigen Häusern möglich. Dieser Weg der Nachverdichtung sollte von der Gemeinde eingeschlagen werden. Das Büro KrischPartner wurde mit der Änderung und Erweiterung des alten Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I“ beauftragt und würde nach dem gefassten Aufstellungsbeschluss bereits im August mit einer Ortsbegehung und Erfassung der Bestandgebäude beginnen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und umfasst Bereiche der bestehenden Baugebiete „Spielmann I” und „Im Spielmann”. Zum Planungsgebiet gehören die bestehenden und überwiegend bebauten Grundstücke in der Kornblumenstraße sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Fliederstraße. Der an die Kornblumenstraße anschließende Abschnitt der ehemaligen Trasse der B 30 wird ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen. Erfordernis und Ziele der Planung: - Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke - Bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehemaligen Trasse der B 30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhandenen Erschließung -Arrondierung des bestehenden Baugebietes und Gestaltung eines dauerhaften Ortsrandes entlang der ehemaligen Trasse der B 30 -Gestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 als dauerhafte und ökologisch hochwertige Grünfläche und damit Fortenwicklung als Grünzug von gesamtgemeindlicher Bedeutung Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 20.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per Email p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 09 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandausbautrassen in Baindt Kämmerer Abele teilt mit: mailto:p.jeske@baindt.de Wie bereits am 03. November 2020 berichtet, hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breitband-Förderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro (50% des Antragsvolumen) über den Zweckverband Breitbandversorgung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den Breitbandausbau im Landkreis Ravensburg weiterhin kräftig. Mit einer Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und einem Landeszuschuss Baden-Württembergs von 40 Prozent können die Kommunen mit einem Eigenanteil von nur 10 Prozent der Kosten ihre Gemeinde mit Glasfaser fit für die Zukunft machen und sich an das Gigabit-Netzwerk anschließen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau wird dort gefördert, wo Marktversagen vorherrscht, dies trifft ein sobald die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren nicht gewährleistet ist und diesen Gebieten bzw. Standorten die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Im Nachgang musste der Zweckverband Breitbandversorgung von der ermittelten Datengrundlage der externen Firma Corwese bei genauerer Überprüfung Abstand nehmen. Es wurden im ersten Schritt auch Anschlusspunkte (Stromverteiler, Nebengebäude (Schuppen, Ställe), Garagen) erfasst, welche keinen Telefonanschluss hatten. Der Zweckverband wird hierzu noch in der Gemeinde- ratssitzung Stellung beziehen. Die restlichen Trassen bzw. Gebiete sind mit über 30 Mbits über NetCom BW, Teledata, Vodafone oder Telekom versorgt. Im Übersichtsplan sind die möglichen förderfähig zu bauenden Trassen rot gekennzeichnet. Die Bestandstrassen sind gelb markiert. Der vom Bauamt ausgewählte POP-Standort ist ebenfalls aufgeführt. Dieser soll laut dem Übersichtsplan dort bei der Boschstraße aufgestellt werden. Er wird vermutlich aufgrund Ausfahrtswinkel und bestehender Wasserleitung noch etwas nach Norden und nach Westen geschoben werden. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Baden-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Kofinanzierungs-Antrag hat der Zweckverband Breitbandversorgung am 30.11.2020 beim Innenministerium eingereicht. Mit einer schnellen Bewilligung ist jedoch nicht zu rechnen, da nach momentaner Aussage des Innenministeriums erst mit einer Bewilligung zu Baubeginn gerechnet werden kann. Der Zweckverband Breitbandversorgung sollte die abgespeckten Trassen auf den Weg bringen. Die lange Trasse für die Versorgung der weißen Flecken von Grünenberg und Stöcklis sowie die Trasse zum Stützpunkt des Forstes (ca.1.500 m) ist fraglich. Der Zweckverband Breitbandversorgung weist uns darauf hin, dass eine weiße Fleckenförderung anschließend nicht mehr möglich ist. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbauvorschlag zu. Die Trassen zum Forst bzw. von Stöcklis Richtung Hof Schellhorn sollen ebenfalls gebaut werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgeführten POP-Standort zu. TOP 10 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Wasserinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorfplatz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asylkomplex) ist mit rund 620 MWh größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh. Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetriebnahmedatum 01.09.2014 – AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbetriebnahmedatum 01.07.2016). Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung größtenteils regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder beantragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken mit Gasspitzenlastkesseln reicht hierfür nicht aus. Bei der Schulsanierung sind ebenfalls erhöhte Fördergelder durch die KFW zu erhalten, wenn erneuerbare Energien für Heizwärme und Strom eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat bereits in der Aprilsitzung entschieden, dass das bestehende Wärmenetz durch einen regenerativen Energieträger ergänzt werden soll. Für eine Einbindung von regenerativen Energien in die bestehende Energieversorgung gibt es folgende mögliche Varianten: ▪ Wärmeversorgung mittels eines Hackschnitzelkessels an einem neuen Standort o Eigenes Gebäude mit Anlagentechnik wäre nötig o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz möglich o Andienung des Hackgutes möglich o Kosten Gebäude mit Anlagentechnik: ca. 1,2-1,5 mio € (Technikausführung) o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20-25% ▪ Wärmeversorgung mittels eines Holzpelletskessels - Standort „Rotes Gebäude“ Technik im Untergeschoss und unterirdisch eingebaute Pellet-Bunker o Vorhandener Abstellraum kann als Technikraum genutzt werden o Bestehende Anlagentechnik kann sehr gut erweitert werden o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz gut o Andienung der Pellets gut möglich o Kosten im Gebäude mit Aussenlager ca. 600-700 T € o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20-25% Eine regenerative Heizung mit Pellets in das rote Gebäude erscheint am Sinnvollsten. Die Investitionsmehrkosten in die Hackschnitzelanlage sowie die bedeutend höheren Betriebsaufwendungen gegenüber Pellets werden durch den günstigeren Bezugspreis nicht kompensiert. Im Rahmen der Erweiterung wird die Möglichkeit geschaffen, zukünftig eventuell zur Verfügung stehende Abwärme / regenerative Wärme von benachbarten Landwirten als Ergänzung in das Netz einspeisen zu können. Für die Ausführung der Arbeiten sollten die Sommerferien 2022 gewählt werden, da anschließend der Umbau des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule geplant ist. Beschluss: Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Planung und der Ausschreibung der Variante Pelletheizung inklusiv Solarthermieanlage auf dem Roten Gebäude beauftragt. TOP 11 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen Kämmerer Abele teilt mit: Es sind folgende Abschnitte vorgesehen: • Abschnitt Hasenweg – Bampfen • Abschnitt Bampfen – Hirschstraße • Abschnitt Hirschstraße – Kümmerazhofer Weg (Förderung nur als Gehweg) • Abschnitt Kümmerazhofer Weg – Brücke B 30 • Abschnitt unter Brücke B 30 • Abschnitt Brücke B 30 – Anschluss Hof Germann Die Gemeinde beabsichtigt entlang der Sulpacher Straße die Fortführung des Geh- und Radweges zwischen der Abzweigung Hasenweg und Einmündung Hirschstraße zu realisieren. Auf Grund der engen Platzverhältnisse und fehlendem Grunderwerb soll von der Hischstraße bis zum Kümmerazhofer Weg der Neubau eines Gehweges mit einem Benutzungsrecht für Radfahrer (Zeichen 1022-10) erfolgen. In den Jahren 2014 bis 2016 hat die Gemeinde Baindt bereits die Bauabschnitte 1a und 1b sowie den Bauabschnitt 2 von Baindt bis nach Sulpach bis zur Abzweigung Hasenweg realisiert. Es wurden von der Programmaufnahme bis zur Antragsstellung die Punkte • Altlasten westlich der Radwegbrücke, • Naturschutz: FFH Vorprüfung und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, • Bodenverwertungskonzept, • die Tragwerksplanung begonnen und • das Sicherheitsaudit abgeklärt. Es sollten mit der Aufarbeitung des Sicherheitsaudits alle Punkte aus dem Weg geräumt werden. Herr Fugel vom Straßenbauamt des Landkreises Ravensburg hat die Gemeinde in der Planung und im Dialog mit Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Regierungspräsidium Tübingen tatkräftig unterstützt. Im Haushaltsplan sind auf S. 308 bzw. S. 310 400.000 € Zuschuss und 1,1 Mio. € Ausgaben (500.000 € und 600.000 €) vorgesehen. Bisher wurden 100.000 € Ausgleichsstock sowie 387.500 € über das Landesgemeindeverkehrs- finanzierungsgesetz in der Programmaufnahme in Aussicht gestellt. Die Gemeindeverwaltung hofft auf diesen möglichen LGVFG-Zuschuss sowie auf einen weiteren Zuschuss aus dem Programm Stadt & Land, um die Ausgaben der aktuellen Kostenschätzung mit 1,4 Mio. € ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt hat die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Radverkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspolitik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrsmittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut werden. Die Maßnahme ist im Rad- bzw. Fußverkehrskonzept "RadNETZ Baden-Württemberg" sowie im Radverkehrs- bzw. Fußverkehrskonzept des Landkreises Ravensburg als verkehrswichtig dargestellt worden. Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes soll nun der teilweise Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Darüber hinaus wird auch eine wichtige Radwegeverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaffen und ausgehend von der Einmündung Kümmerazhofer Weg, eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Bei der Sulpacher Straße handelt es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße, die als ehemalige Kreisstraße (K 7951) von Baindt in nord-, nordwestlicher Richtung durch die Teilorte Friesenhäusle und Sulpach bis zur Mochenwanger Straße (L 284) verläuft. Ein Großteil der Strecke liegt innerhalb des Ortsteiles Sulpach und ist auf 60 km/h beschränkt. Im Bereich der B30-Unterführung soll die Strecke auf 70 km/h beschränkt werden. Innerhalb der B30-Unterführung wird die Planung um eine zusätzliche passive Schutzeinrichtung (durchgehende Schutzblanke) zwischen Radweg und Fahrbahn, sowie auch auf der gegenüberliegenden Seite, ergänzt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand des Geh- und Radweges BA III zur Kenntnis. 2. Nach Eingang der Bewilligungsbescheide nach dem Landesgemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetz und Stadt & Land wird die Verwaltung beauftragt die Baumaßnahme auszuschreiben. TOP 12 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbereichs auf dem Flst. 13, Klosterhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Stiftung St. Franziskus beabsichtigt im Klosterhofgarten einen bestehenden Sitzplatz neu zu gestalten und zu überdachen. Ein Holzschuppen mit einer Fläche von ca. 8,5 m² soll in die Gesamtdachfläche von 41,4 m² integriert werden. Es ist geplant, dass das Gebäude ein flach geneigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % erhält. An der höchsten Stelle misst die Überdachung 2,92m. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 13 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Umbau eines alten Schuppens und plant im Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräume für die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe und im Erdgeschoss Sozialräume für die Angestellten. Das bestehende Gebäude ist eingeschossig du soll ein zusätzliches Obergeschoss erhalten. Es ist geplant das Satteldach mit Abschleppung durch ein Pultdach mit einer Dachneigung von 10° zu ersetzen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird vorbehaltlich der Erfüllung des § 35 Abs. 1 BauGB sowie § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt. TOP 14 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung "Kiesgrubenstraße" für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Flst. 211/6 in der Kiesgrubenstraße soll ein Gebäude mit 8 Wohneinheiten, 8 Garagen und 8 Stellplätzen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ und das geplante Gebäude ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Wohngebäude ragt mit der nord-östlichen Hausecke 0,13m² über die Baugrenze hinaus. Die Garagen und Stellplätze dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird mit dem geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude ist eine Befreiung von den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kiesgrubenstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine weiteren Gebäude liegen und die Befreiung somit keine Auswirkungen auf andere Bauvorhaben hat. Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der erforderlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses wird erteilt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Aktueller Sachstand Schüler-/Bürgerbus Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Schüler- und Bürgerbus am 03.08.2021 abgemeldet wurde und zeitnah verkauft wird. Darüberhinaus erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, ob der Schulweg von Schachen nach Baindt evtl. besser beleuchtet werden könnte. Eine solche Maßnahme würde sehr viel Geld kosten. Die Verwaltung könnte es sich eher vorstellen, dass betroffene Eltern aus Schachen sogenannte „Lauftaxis“ einrichten. b) Baumaßnahme Baindter Hof Es wurde die Frage gestellt, ob die Doppelparker auf dem Gelände des Baindter Hofes hergestellt wurden. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Sie geht davon aus, dass die Doppelparker noch hergestellt werden. c) Flutlichtanlage Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob bzw. wann der defekte Flutlichmast ersetzt wird. Ortsbaumeister Roth wird sich nach seinem Urlaub bei Gemeinderat Lins melden und entsprechende Infos geben.[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 20.08.2021

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