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2021_09_14_Bericht.pdf

Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.09.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde die Frage gestellt, ab welchem Zeitpunkt Baugrundstücke in der Gemeinde Baindt zum Kauf anstehen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Bauplätze im Baugebiet Grüner Berg/Stöcklisstraße im Frühjahr 2022 vergeben werden. Grundstücke im Baugebiet Lilienstraße können voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 erworben werden. Die genauen Termine werden zeitnah auf der Homepage der Gemeinde bekannt gegeben. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. August 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Am 04.10.2021 um 19:00 Uhr findet eine Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement statt. b) Förderprogramm Jungbäume für das Oberland Ein Antrag auf Zuwendung für das Förderprogramm wurde fristgerecht beim Landratsamt gestellt. Die Förderzusage kommt voraussichtlich diese Woche. Mit dem Förderprogramm werden kommunale Sammelbestellungen von Streuobstbäumen gefördert, inkludiert ist in den Eigenanteil von 25 € der Bürgerinnen und Bürger nicht nur das Pflanzgut, sondern auch das richtige Befestigungs- und Baumschutzmaterial (Baumpfähle, Kokosgarn und Wühlmauskörbe) und vor allem der notwendige Pflanzenschnitt und die jährlichen Erziehungsschnitte in den ersten 5 Jahren nach der Pflanzung. Den Rest der Kosten teilen sich das Landratsamt und die Gemeinde je zur Hälfte. Voraussichtlicher Anteil für die Gemeinde und Landratsamt liegen gemäß der Schätzung je bei ca. 30 € pro Baum. 2019 hat die Gemeinde Baindt insgesamt 51 Bäume, im Jahr 2020 32 Bäume bestellt. c) Baugebiet Fischerareal Die Kontaktbörse für potentielle Baugemeinschaften ist auf der Homepage online. Unter www.baindt.de/fischerareal findet man hierzu alle Informationen. d) Feuerwehr – Ausgabe von Sandsäcken Eine Aktion ist mit der Jugendfeuerwehr geplant, jedoch scheitert es zur Zeit noch an der Lieferung der Sandsäcke. e) Wanderkarte Altdorfer Wald Die Wanderkarte vom Altdorfer Wald ist ab sofort für 5 € auf dem Rathaus zu erwerben. TOP 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes "Bifang Erweiterung" für die Verlängerung des Gartenhauses auf Flst. 139/6, Benzstr. 2 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: http://www.baindt.de/fischerareal In der Gemeinderatssitzung am 02.07.2019 wurde für eine Gartenhütte mit den Abmessungen 3,00 m auf 4,00 m und einer Höhe von 2,50 m bereits das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bifang- Erweiterung“ erteilt. Gebaut wurde die Hütte 3,50m x 4,50m und 2,48m hoch, wofür ein Befreiungsantrag nachgereicht wurde, der in der Sitzung des Gemeinderats am 10.12.2019 abgelehnt wurde. Daraufhin erfolgte von der Baurechtsbehörde eine Baueinstellungsverfügung. Aus der Nachbarschaft wurde eine Überprüfung der Höhe der Gartenhütte verlangt. Nachdem dies geschehen ist, wurden die Pläne nochmals geändert, so dass nun die grenzprivilegierten Maße zum Nachbargrundstück eingehalten sind. Von der Baurechtsbehörde im Landratsamts Ravensburg wurde uns ein Schreiben zugesandt mit einer Begründung, warum die Entscheidung der Gemeinde Baindt aus Sicht der Baurechtsbehörde nochmals überdacht werden sollte und mit der Bitte um erneute Beratung und Beschluss in der nächsten Sitzung. Im Schreiben wird ausgeführt: Hinsichtlich der Nebenanlage gemäß § 14 BauNVO (Holzschuppen) wird auf die durch Bebauungsplanänderung vorgegebenen Festsetzungen verwiesen. Demnach sind Nebenanlagen nach § 14 BauNVO ausnahmsweise zulässig, soweit Belange des Städtebaus nicht beeinträchtigt werden. Für den baurechtlich verfahrensfreien Holzschuppen gelten dabei die in der Bebauungsplanänderung noch gesondert festgesetzten Vorgaben. Für das Nebengebäude bedarf es somit einer Entscheidung der Gemeinde über die im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehene Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB. Gleichzeitig bedarf der Holzschuppen noch einer Befreiung gemäß § 31 Abs.2 BauGB von den Festzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Volumen über 20 m³, Dachform und Dacheindeckung. Belange des Städtebaus sieht die Baurechtsbehörde bei der Nebenanlage grundsätzlich nicht beeinträchtigt, zumal die Gemeinde bereits dem vorherigen Antrag zugestimmt hat. Die Gemeinde hat bereits mit ihrer ursprünglichen Zustimmung zur Befreiung von den Festzungen des Bebauungsplanes dokumentiert, dass ein Abweichen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich und auch städtebaulich vertretbar ist. Die nunmehr vergrößerte Ausführung, welche einer erneuten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bedarf, sprengt nicht den Rahmen, um eine städtebauliche Unvertretbarkeit begründen zu können. Die Baurechtsbehörde sieht im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB als gegeben an, ebenso sind die Befreiungen gemäß § 31 Abs.2 Ziff. 2 BauGB auch städtebaulich vertretbar und zu erteilen. Die Gemeinde wird hiermit aufgefordert, nochmals aufgrund der im Schreiben dargelegten rechtlichen Einschätzung der Baurechtsbehörde in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut über das Einvernehmen zu beraten und zu beschließen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, ggfs, das Einvernehmen zu ersetzen und die Ausnahme und die erforderlichen Befreiungen zu erteilen. Die Entscheidung gilt dann zugleich als Ersatzvornahme - § 54 Abs. 4 Satz 3 LBO. Die Gemeinde wird hiermit zur anstehenden Entscheidung der Baurechtsbehörde angehört (§ 51 Abs.4 LBO). Die Verwaltung schließt sich der Meinung der Baurechtsbehörde an und sieht im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB als gegeben an. Ebenso sind die Befreiungen gemäß § 31 Abs.2 Ziff. 2 BauGB auch städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zur Ausnahme und den erforderlichen Befreiungen für die vergrößerte Gartenhütte wird nicht erteilt. TOP 05 Antrag auf Nutzungsänderung - Umbau einer Bankfiliale zu einer Bäckereifiliale auf dem Flst. 840/1, Dorfplatz 1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: 1987 wurde der Gebäudekomplex Dorfplatz 1 mit Läden im EG und Wohnungen in den oberen Geschossen genehmigt. Die erforderlichen Stellplätze wurden in der Tiefgarage und im Hinterhof des Gebäudes als auch entlang der Dorfstraße ausgewiesen. Die schon länger leerstehende Bankfiliale soll nun zu einer Bäckereifiliale mit Verkauf und Café umgenutzt werden. Die hierfür nach der Landesbauordnung von Baden – Württemberg (LBO) und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) erforderlichen Stellplätze sind in der Tiefgarage vorhanden. Angedacht war zum Zeitpunkt der Planung des Gebäudes die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der aber nie rechtskräftig wurde, so dass das Bauvorhaben heute nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung ändert sich an der äußeren Erscheinung nichts, die Nutzung fügt sich in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag auf Umnutzung einer Bankfiliale zu einer Bäckereifiliale wird erteilt. TOP 06 Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental - Beschlussfassung Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: über das vorliegende Radverkehrskonzept und die neu zu schaffende koordinierende Personalstelle im GMS. 1. Hintergrund Im Klimaleitbild des Gemeindeverbands Mittleres Schussental sind übergreifende Ziele für Treibhausgasreduktionen festgeschrieben. Die Senkung der Treibhausgasemissionen im Sektor Verkehr stagniert jedoch bundesweit und auch bei uns. Benötigt wird eine leistungsfähige, umweltschonende, energieeffiziente und sichere Mobilität. Dem Radverkehr als besonders kosteneffizientes und klimafreundliches Verkehrsmittel kommt daher eine wichtige Rolle zuteil. Um die Potenziale des Radverkehrs auszuschöpfen, Lücken im Netz zu schließen und das Radfahren sicherer zu machen, beschloss die Verbandsversammlung Mittleres Schussental im Dezember 2018 die Erstellung eines integrierten Radverkehrskonzeptes. Das nun vorliegende Radverkehrskonzept bildet eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe für die weitere Radverkehrsförderung im Gemeindeverband in den nächsten 8 - 10 Jahren und damit die Grundlage für eine nachhaltige Treibhausgasminderung. Die Konzeption berücksichtigt dabei auch die Belange der anderen Verkehrsarten, insbesondere des Fußverkehrs und des Öffentlichen Verkehrs sowie der unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer. Das vorliegende Radverkehrskonzept ist die Grundlage für die Maßnahme 1.2 des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) "Umsetzung der im Radverkehrskonzept GMS erarbeiteten Maßnahmenvorschläge bis 2030". Der VEP definiert Ziele sowie Kenngrößen für die mittel- und langfristige Entwicklung der Mobilität im Mittleren Schussental und steht dabei unter den beiden obersten Zielen eines „CO2-neutralen Schussentals“ sowie einer „massiven Stärkung des Umweltverbundes". Das Radverkehrskonzept baut auf den planerischen Vorarbeiten, die im Verkehrsentwicklungsplan des Gemeindeverbands erarbeitet worden sind, auf. Mithilfe des Verkehrsmodells wurde abgeschätzt, was die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes bis 2030 (Szenario Rad + Fuß 2030, vgl. VEP) für die Treibhausgasemissionen im Gemeindeverband Mittleren Schussental bedeuten. Im Sektor Verkehr führen die Maßnahmen so im Vergleich zum "Basisszenario 2030" zu ca. 9 % CO2-Reduktion. Das entspricht 45 % der im "Vorzugsszenario" des VEP ermittelten möglichen Treibhausgasminderung. Mit der Aufstellung eines Radverkehrskonzeptes werden aktuelle Entwicklungen aufgegriffen, ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt mit dessen Umsetzung ein wesentlicher Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs sowie des gesamten Umweltverbundes im Mittleren Schussental geleistet wird. 2. Akteursbeteiligung Seit Beginn der Konzepterstellung im Mai 2019 wurden zahlreiche Akteure in den fünf Kommunen beteiligt (vgl. Kapitel 2), sowohl bei der Netzkonzeption als auch bei der Maßnahmenkonzeption. Neben der Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen im kommunalen Arbeitskreis und in der Projektgruppe wurden folgende Beteiligungsformate durchgeführt: • drei Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern • zwei Workshops mit aktiven Radverkehrsengagierten im GMS • zwei Workshops für Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, bei dem unter anderem über verschiedene Möglichkeiten der Fahrradförderung informiert wurde. Auch die Anbindung und Erreichbarkeit der regionalen Unternehmen wurde erörtert und in der weiteren Erstellung des Konzeptes berücksichtigt • Beteiligung der Schülerinnen und Schüler der weiterführenden, städtischen Schulen an der Erstellung der Schulradwegepläne über den digitalen "Schulwegeplaner" des Landes Baden-Württemberg Darüber hinaus wurde eine informelle Beteiligung des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamtes Ravensburg durchgeführt. Die Gemeinderäte der Kommunen und die Verbandsversammlung wurden während der Erstellung des Radverkehrskonzepts über Zwischenstände informiert, ebenso die Ortschaftsräte Taldorf, Schmalegg und Eschach. Im Falle der Beschlussfassung soll im Herbst 2021 eine abschließende, digitale Informationsveranstaltung für alle Interessierten zum Radverkehrskonzept stattfinden. 3. Handlungsfelder im Radverkehrskonzept Die vier Säulen der Radverkehrsförderung Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation wurden im Radverkehrskonzept intensiv analysiert. Das Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental legt in Analyse und Konzeption den Schwerpunkt auf eine sichere und durchgängige Infrastrukturplanung (vgl. Kapitel 3). Diese bildet den Grundstein für eine effiziente Radverkehrsförderung im Gemeindeverband in den nächsten Jahren. Aufbauend darauf können die ergänzenden Elemente Service, Information und Kommunikation gemäß den Empfehlungen im Radverkehrskonzeptes zunehmend vertieft und ausgebaut werden. 3.1 Radverkehrsinfrastruktur Eine sichere und komfortable Radverkehrsinfrastruktur bildet die Basis und schafft, aufbauend auf der Netzplanung, die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Radverkehrsförderung. Sie umfasst alle Sicherungs- und Führungselemente, die ein sowohl objektiv als auch subjektiv sicheres Vorankommen mit dem Fahrrad ermöglicht. Methodisch führten Raumstrukturgrößen wie Wohn-, Arbeitsplatz- und Bildungsschwerpunkte, das Verkehrsmodell des GMS sowie Quellen und Ziele verschiedener Zielgruppen zur Erstellung eines Wunschliniennetzes (Plan 2). Dieses wurde dann auf das bestehende Straßen- und Wegenetz umgelegt. Ergänzend wurden touristische Attraktionen im GMS mit einer touristischen Rundroute verbunden (Plan 4). Hier sind auch die abgeschätzten Potenziale für den Radverkehr aus dem Verkehrsmodell GMS eingeflossen. Je nach Potenzial wurde in Radschnellverbindung, Radvorrangroute und Radgrundnetz unterschieden. Das resultierende Radverkehrsnetz wurde mit verschiedenen Akteuren diskutiert und die insgesamt ca. 360 km darauffolgend befahren, die Bestandsituation aufgenommen und analysiert (Plan 3). Die Differenz zwischen Ist-Zustand und Soll-Zustand (Plan 6 und 7 sowie S. 32) kann in den Maßnahmenkatastern und –plänen detailliert nachgeschlagen werden. Insgesamt umfassen die Maßnahmenkataster (Anlage 2 und Plan 7) der fünf Kommunen 1.088 Maßnahmen in den Kategorien Neubau, Um- /Ausbau, Markierung, StVO-Beschilderung, Radwegeanfang/-ende, Belag, Barriere, Furt, Fahrradstraße/ -zone, Beleuchtung, Randmarkierung und Sonstiges. Die Priorisierung erfolgte gemäß den Kategorien Netzbedeutung/ Potenzial, Verkehrssicherheit/ Gefährdung, Handlungserfordernis, Unfallgeschehen, Schulradwege (Anlage 1). Die einzelnen Maßnahmen sind in Maßnahmenplänen gebündelt (Plan 8). Für den GMS wurden neben der Radschnellverbindung RS9 gemeinsame Radvorrangrouten definiert (Plan 8.2). Zur Umsetzung des vorliegenden Radverkehrskonzeptes bedarf es dem Zusammenspiel aller Baulastträger. Ziel muss es sein, die umfassenden Maßnahmen im Radverkehr mit den Beteiligten sukzessiv abzustimmen und zu realisieren. Hierzu ist es empfehlenswert, ein fortlaufendes Umsetzungskonzept aufzustellen, welches die Maßnahmen in Realisierungszeiträume (kurz-, mittel- und langfristig) einordnet. Grundsätzlich sollte die Realisierung der Maßnahmen flexibel gesehen werden, um auch günstige Zeitfenster oder Förderprogramme nutzen und Kombinationen mit anderen Baumaßnahmen (z.B. Fahrbahnsanierungen) im Sinne einer möglichst effizienten Umsetzung aufnehmen zu können. Hierzu ist das vorliegende Radverkehrskonzept bei allen kommunalen Planungen zu prüfen und so Maßnahmen des Radverkehrs im Zuge laufender Projekte zu realisieren. Darüber hinaus ist die Umsetzung von Maßnahmenpaketen im Zuge einzelner Radverkehrsverbindungen sinnvoller als eine Streuung von Einzelmaßnahmen im gesamten Stadt- bzw. Gemeindegebiet. 3.2 Service Damit das Fahrrad als Baustein eines integrierten Verkehrssystems funktioniert, müssen zusätzlich die Schnittstellen durch geeignete Serviceelemente organisiert sein. Hierzu gehören insbesondere qualitativ hochwertige Radabstellanlagen an Quell- und Zielorten des Radverkehrs, die Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr sowie ein Fahrradverleihsystem. Bestandteil des Radverkehrskonzeptes war daher auch die Bestandsanalyse (Plan 9) und Maßnahmenkonzeption (Anlage 4) Radabstellanlagen in den Kommunen. Ebenso wurden auf Grundlage einer Bestandsanalyse, Empfehlungen für die Erweiterung des Pedelec-Verleihsystems tws.rad dokumentiert (Plan 10). Auch die Verknüpfung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln insbesondere dem Öffentlichen Verkehr und dem Fußverkehr wurde analysiert. Besondere Bedeutung im Sinne der Nutzbarkeit des Fahrrads als Verkehrsmittel im Alltag zu jeder Witterung und Tageszeit kommen auch der Instandhaltung und dem Winterdienst zuteil. Auch auf die Radverkehrsförderung in Unternehmen, die auch auf die Verwaltungen übertragbar ist, wurde eingegangen. 3.3 Information Darüber hinaus leistet der Baustein Information einen wichtigen Beitrag, dass Wege vermehrt mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Ein zentrales Element ist dabei die Radverkehrswegweisung. Sowohl im Radtourismus als auch im Alltagsradverkehr bietet diese Orientierungshilfe und führt Radfahrende gezielt auf sicher und durchgängig komfortabel befahrbaren Radrouten. Zusätzlich ist es erforderlich, die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über neue radspezifische Angebote (neue Rundrouten, Verbesserungen im Bereich Service, etc.) zu informieren. Die Information sollte dabei über verschiedene Medien alters- und zielgruppenspezifisch erfolgen. Im Besonderen wurden hierfür auch Schulwegepläne für die weiterführenden, städtischen Schulen, die bisher keinen Schulwegplan hatten, erstellt (Plan 11.1-11.2). 3.4 Kommunikation Abschließend bedarf eine gezielte Radverkehrsförderung und damit die Veränderungen der Verkehrsmittelwahl zugunsten des Radverkehrs, einer kommunikativen Begleitung. Ein langanhaltender Verhaltenswandel kann vor allem über eine positive, aufklärende und motivierende Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden. Diese kann unter anderem in Form von Messen, Veranstaltungen, Aktionstagen oder Kampagnen erfolgen. Neben einer Bestandanalyse sind auch Maßnahmenempfehlungen im Radverkehrskonzept enthalten. 4. Verstetigung Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kommen große Aufgaben auf die Kommunen zu. Dabei bleibt es schlussendlich in der Verantwortung der einzelnen Kommunen, die Umsetzung voranzubringen. Für die Umsetzung der Radinfrastrukturmaßnahmen, sowie die Maßnahmen aus den Bereichen Service, innerhalb der nächsten 8-10 Jahre zeigt die Verstetigungsstrategie, dass sowohl zusätzliche Personalstellen in den Kommunen als auch eine koordinierende Personalstelle für den Gemeindeverband Mittleres Schussental notwendig ist (vgl. S. 116/117 und VEP Maßnahme 1.8). Diese Personalstelle soll zukünftig GMS-übergreifende Maßnahmen wie die Radvorrangrouten GMS oder gemeinsame Vergaben bspw. für Markierungsarbeiten etc. koordinieren. Außerdem soll sie übergreifende Kommunikationsmaßnahmen umsetzen. Darüber hinaus wurde eine Grobkostenschätzung für die Umsetzung der Maßnahmen abgegeben (vgl. S.118 ff.). Diese zeigt, dass für den Ausbau des Radverkehrsnetzes nach den benannten Standards und zur Schließung von Netzlücken zukünftig deutlich mehr Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen. Dabei kann auch auf eine umfangreiche Förderkulisse von Land und Bund zurückgegriffen werden. 5. Controlling Um mittel- und langfristig den Erfolg der Umsetzung der aufgestellten Maßnahmenkonzeption überwachen zu können, sind nachvollziehbare Indikatoren und Kennwerte erforderlich. Über die Erfassung der Veränderung des Modal Splits bzw. über eine messbare Zunahme des Radverkehrs können die daraus resultierenden Treibhausgasminderungen abgeschätzt werden. Die Wirkung kann insbesondere durch Zählungen des fließenden Radverkehrs, regelmäßige Zählungen und durch Vorher-Nachher-Zählungen bei der Umsetzung von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen kontrolliert werden (vgl. Plan 12). Auch der ruhende Radverkehr sollten regelmäßig erfasst werden. Aufschlussreiche Informationen zur Verkehrsmittelwahl, zum Radverkehrsverhalten und auch zu sicherheitsbezogenen Einstellungen und Verhaltensweisen können Befragungen liefern. Auch Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung sollten regemäßig ausgewertet werden. 6. Kosten und Finanzierung Da das Radverkehrskonzept eine übergeordnete Konzeption darstellt, sind unmittelbar nur die Kosten für die koordinierende Personalstelle zu verzeichnen. Die im Radverkehrskonzept dargestellten Maßnahmen sollen entweder durch die einzelnen Kommunen oder durch den GMS abgearbeitet werden. Hierfür sind in den jeweiligen Haushalten Mittel für die kommenden Jahre einzustellen. Die Kosten für die koordinierende Personalstelle sind im Haushaltsplan des GMS unter der Kostenstelle Klimaschutzmaßnahmen angemeldet. Die Stelle kann frühestens zum 2. Quartal 2022 besetzt werden. Die Kosten für eine Vollzeitstelle pro Jahr betragen nach VwV Kostenumlegung 106.624 Euro. Gefördert werden maximal 75 % der Personalkosten für 24 Monate was voraussichtlich etwa 52.500 € pro Jahr entspricht (die Pauschale nach VwV Kostenumlegung enthält auch Büroausstattung, Büromaterialien, etc.). Der Gemeinde Baindt würden anteilige Kosten in Höhe von ca. 3.250 € pro Jahr entstehen. Beschluss: 1. Dem vorliegenden Radverkehrskonzept mit seinen Maßnahmen wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzusetzen. 3. Dabei stehen die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sie sind entsprechend der Priorität für die kommenden Haushaltsjahre zu veranschlagen und den jeweiligen Gemeinderäten zur weiteren Entscheidung vorzulegen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt für die Koordination der Radverkehrsmaßnahmen auf Gemeindeverbandsebene und zur Unterstützung der Gemeindeverwaltungen des GMS einen Förderantrag für eine temporäre Personalstelle mit Möglichkeit zur Verlängerung zu stellen. Die Förderquote beträgt derzeit 75 Prozent für 24 Monate. TOP 07 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 - Wasserverbrauchsgebühren 2021 und 2022 - Änderung der Wasserversorgungssatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Wassergebühren sollten einer regelmäßigen Kalkulation unterzogen werden. Bei der Wasserversorgung wurde mit Jahresabschluss 2020 ein Gewinn in Höhe von 18.672,01 € ausgewiesen. Der Gewinnvortrag beziffert sich zum 31.12.2020 auf 55.908,13 €. In der Anlage 1 ist die Kalkulation für die Wassergebühren 2021 und 2022 dargestellt. Außerdem ist in Anlage 3 eine Tabelle der Gesamtkosten für Wasser in Abhängigkeit des Verbrauchs und der Grundgebühr beim Wasser beigefügt. Die Gemeinde Baindt gibt auch bei der Wasserversorgung Kostenüberdeckungen gegenüber den Gebührenzahlern weiter. Für die Wasserversorgung gilt die Pflicht zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG) nicht, da Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG einen angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen können. Dies gilt auch, wenn aus steuerlichen Gründen die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen wurde (s. Nr. 1 der GPA-Mitt. 18/2001, Az. 969.40). Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2006 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahr Ergebnis Stand Gebührensatz Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.099 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 + 1.663 € + 463 € 1,29 €/m³ 2015 + 1.553 € + 1.995 € 1,29 €/m³ 2016 + 36.836 € + 38.831 € 1,29 €/m³ 2017 -8.049 € + 30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € + 34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € 37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.672 € 55.908 € 1,45 €/m³ 2021 1,47 €/m³ 2022 1,53 €/m³ 2021 ergibt sich aufgrund der Gebührenkalkulation bei einer Erhöhung von 2 Cent von 1,45 €/m³ auf 1,47 €/m³ ein Verlust in Höhe von 75.450 €. Mit der von der Verwaltung 2022 vorgeschlagenen Erhöhung der Gebühr auf 1,53 €/m³ könnte beim Abschluss 2021 ein Verlustvortrag in Höhe von 21.000 € eintreten. Vorschlag Anpassung der Frischwassergebühren um 2 Cent 2021 auf 1,47 €/m³. Anpassung der Frischwassergebühren 2022 auf 1,53 €/m³. Durch notwendige Gutachten, Rechtsberatungsleistungen und Personalaufbau beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wird 2021 und 2022 die Betriebskostenumlage auf dem Niveau verbleiben. Es wird sich zeigen, wie hoch die Betriebskostenumlage 2022 sein wird. Bei der Berechnung der Abschreibungen sind die im Vermögensplan dargestellten Investitionen im Ortsnetz im Jahr 2021 und 2022 berücksichtigt. Ebenso sind die aus diesen Investitionen folgenden Wasserversorgungsbeiträge bei den Einnahmen im Finanzhaushalt berücksichtigt. Grundgebühren/Zählergebühren: Die Gemeinde Baindt hat alle Wasserzähler auf Patronenzähler umgestellt. Dies hat den Vorteil, dass in sechs Jahren lediglich noch der Einsatz (Patrone) ausgewechselt werden muss, was vor allem vom Zeitaufwand günstiger ist. Die Grundgebühren wurden mit Anschaffungs-/Austausch-/ und Verwaltungskosten neu kalkuliert. Für den Privathaushalt bleibt ein minimaler Anstieg um 1 € pro Monat aufgrund Kostensteigerungen nicht aus. In der Anlage 3 ist die Erhöhung der Wassergebühren von 2022 gegenüber 2020 exemplarisch dargestellt. Bei einem Verbrauch von 100 m³ entspricht dies einer umgerechneten monatlichen Erhöhung von 1,78 € brutto. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit immer an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Die Investitionen im Rahmen der Querverbindung werden sich erstmals 2021 auf die Abschreibungsumlage auswirken. Seit 2017 ist auch die technische Bereitschaft über die TWS geregelt. Das Trinkwasser hat ohne Einschränkung höchste Priorität und es wird alles getan, um dieses elementare Gut vor Eingriffen zu schützen. Es wurde in der Kalkulation ein ansteigender Wasserverbrauch angenommen. Bei den Wassergebühren werden starke Gebührenschwankungen vermieden. Dem Verbraucher werden zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben. Es wird im Gegensatz zu umliegenden Kommunen weiterhin von der Aufhebung des Verzichts auf Gewinnerzielung sowie der Einführung der Konzessionsabgabe in der Trinkwasserversorgung Abstand genommen. Sollte der Verlust in dieser Größenordnung ausfallen und der Zweckverband Wasserversorgung entsprechende Umlagen erheben, werden die Gebühren erneut einer Kalkulation unterzogen und angepasst. Beschluss: 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2021 bis 31.12.2022 wird zugestimmt. 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 5. Die bisher nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen in Höhe von +55.908,13 € werden mit den kalkulierten Kostenunterdeckungen 2021 und 2022 verrechnet. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2021 1,47 €. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2022 1,53 €. Die Grundgebühren werden 2021 wie folgt angepasst: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 4,50 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 4,60 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 9,50 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 13,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 24,00 DN 80 QN 40/ Q3=63 24,50 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,00 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. 7. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. TOP 08 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU–Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe- ordnung – UvgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen gesandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 1.547,52 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage) Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das grüne Gebäude der Klosterwiesenschule werden an die Firma Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 1.547,52 € / mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 09 Anfragen und Verschiedenes a) Geh- und Radweg Bauabschnitt 3 Sulpach Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass man im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt, auch die Arbeiten für die Erneuerung Wasserleitung im Hasenweg und Straßenbelagsarbeiten im Hasenweg und der Hirschstraße vergeben sollte. Das Gremium nimmt zustimmend Kenntnis, dass im Rahmen der Ausschreibung der Arbeiten des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt, auch die Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung im Hasenweg und die Straßenbelagsarbeiten im Hasenweg und in der Hirschstraße mit ausgeführt werden. b) Beschilderung öffentlicher Parkplätze In der letzten Bauausschusssitzung am 02.08.2021 teilte Hauptamtsleiter Plangg mit, dass die öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „nur PKW“ versehen werden. Auf eine entsprechende Frage teilt Hauptamtsleiter Plangg mit, dass im Laufe der nächsten 2 Wochen diese Zusatzbeschilderung angebracht wird. c) Waldspielplatz Es wurde der Antrag gestellt, dass die Verwaltung zeitnah eine Konzeption für die Renovierung/Erneuerung des Waldspielplatzes vorlegt. d) Gehwegsperrung Hirschstraße Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass auf Grund von Dacharbeiten an einem Gebäude in der Hirschstraße der Gehweg in diesem Bereich nicht nutzbar ist. Dies stellt einie Gefahr dar. Er stellt die Frage, ob diese Arbeiten bei der Gemeinde angezeigt wurden. Hauptamtsleiter Plangg bemerkt, dass der Bauherr eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragen muss. Der Gemeindevollzugsbedienstete wird dies abklären. Ebenfalls in der Hirschstaße ist schon seit geraumer Zeit ein abgemeldeter Kleintransporter auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt. e) Briefkasten Dorfplatz Es wurde bemängelt, dass mit dem Umzug der Postfiliale vom Dorfplatz in das Gebäude des Fenebergdiscounters auch der Briefkasten der Deutschen Post abmontiert wurde. Die Vorsitzende wird sich mit der Post in Verbindung setzen. Sie hat jedoch keine große Hoffnung, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. f) Beleuchtung Fußweg Marsweilerstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass die Beleuchtung am Fußweg von der Marsweilerstraße zur Kirche nicht funktioniert. Zudem wurde die Verwaltung eindringlich daran erinnert, dass die angelegten Erdwälle in der Igelstraße zeitnah von den Grundstückseigentümern zurückgebaut werden. Ebenso sind die Grundstückseigentümer in der Erlenstraße, welche Gartenhäuschen, größere Spielgeräte usw. auf Gemeindegrund errichtet haben, aufzufordern, diese zu entfernen.[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 16. Juli 2021 Nummer 28 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zur Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag, 24. Juli 2021, von 10:00 bis ca. 16:00 Uhr Beginn: 10:00 Uhr mit einem Spaziergang durch die Ortsmitte Treffpunkt zum Spaziergang: Grünfläche Marsweiler Straße (Beginn der ehemaligen Trasse der Bundesstraße) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Januar 2021 den Bau des Gebäudes am Dorfplatz und am 11. Mai 2021 die Beauftragung für die Vorplanung für das Gebäude beschlossen. Damit kann die Totalunternehmeraus- schreibung erfolgen. Die Bürgerwerksatt hat das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplatzes zu sammeln. In einem kreativen Prozess können sich alle Bürgerinnen und Bürger einbringen und aktiv mitdiskutieren. Sie erhalten die Möglichkeit ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einzubringen. Es geht um die Aufenthaltsqualität un- seres Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Feste und Gemeindeleben gut stattfinden können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. Eine nachhaltige Entwicklung lebt vom Mitmachen! Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregungen und Hinweise wird im Gemeinderat berichtet. Im weite- ren Verlauf wird das Ergebnis durch das Büro 365° freiraum+umwelt reflektiert und mit dem Ziel aufbereitet, einen konkretisierten Entwurf im Herbst mit unseren Bürgerinnen und Bürgern nochmals abzustimmen, bevor der Plan dann in die finale Ausarbeitung geht. Der Bürgerwerkstatt geht ein Spaziergang durch die Ortsmitte voraus. Im Rahmen des geführten Ortspaziergangs werden gemeinsam vor Ort wesentliche Aspekte für die angestrebte Aufwertung der Ortsmitte betrachtet, um eine konstruktive und nach vorn gerichtete Diskussion in der Bürgerwerkstatt zu führen. Auf den Spaziergang kann auch verzichtet werden, dann beginnt die Veranstaltung um ca. 12:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle. Für eine gute Verpflegung ist gesorgt. Die Bürgerwerkstatt wird durch eine externe Moderation begleitet und dokumentiert. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter www.terminland.eu/baindt/online/baindt sowie einem tagesaktuellen Coronatest möglich. Im Ausnahmefall kann vor Ort ein Test gemacht werden. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen ent- sprechenden Nachweis vorlegen. Personen mit Krankheitssymptomen oder Kontakt zu Infizierten haben keinen Zutritt. Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend und es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Um gut arbeiten zu können, müssen wir die Anzahl der teilnehmenden Personen begrenzen. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 19. Juli 2021, an. Sollten wir nach dem Anmeldeschluss mehr Bewerbungen als freie Plätze vorliegen haben, wird es ein Losverfahren geben. Sie erhalten nach dem 19. Juli 2021 Rückmeldung über Ihre Be- werbung. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel.-Nr.: 07502 9406-40) wenden. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Tag mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 NEU - NEU - NEU Das Baindter Ferienprogramm geht ONLINE!!! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, ein ganz besonders herausforderndes Schuljahr geht zu Ende und Ihr freut Euch sicher sehr auf die Sommerferien! Auch wer einen großen Teil der Ferien zu Hause verbringt, darf sich dank des Engagements vieler Ehrenamtlicher auf eine abwechslungsreiche Zeit freuen. Schaut Euch die Angebote an, es ist sicher etwas dabei, das Ihr schön, spannend, lustig oder cool finden werdet. Probiert`s einfach aus! NEU - NEU - NEU: Für das Ferienprogramm wird es keine gedruckte Broschü- re mehr geben! Wir nutzen seit diesem Jahr die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks ONLINE erfolgen kann. Eine Vorschau der diesjährigen Veranstaltungen findet Ihr im Innenteil dieses Amtsblattes. Ab Dienstag, 20. Juli 2021 wird das Programm freigeschaltet und Eure Eltern können Euch anmelden. Mit diesem QR-Code geht´s zur Online-Anmeldung zum Baindter Ferienprogramm! Schöne Ferien, sonnige und sommerlich warme Wochen und ganz viel Spaß an allen Tagen wünscht Euch Eure Gemeindeverwaltung Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Diebstahl der Regenbogenfahne vor dem Rathaus Am Wochenende zwischen dem 09.07.2021 und 12.07.2021 wurde die Regenbogenfahne am Rathaus gestohlen. Hier- bei ist ein Schaden von ca. 150 € entstanden. Sollte je- mand auffällige Aktivitäten beobachtet haben, bittet die Gemeinde darum, diese Herrn Plangg mitzuteilen unter Telefon: 07502 / 9406-11 oder per E-Mail: walter.plangg@ baindt.de . Bei der Polizei wurde Anzeige erstattet. Bedeutung der Regenbogenfahne: Die bunten Streifen der Regenbogenfahne stehen für To- leranz und Akzeptanz der Kulturen. Sie stehen für Frie- den, Hoffnung und Vielfalt. Sie vereint Gegensätze und verbindet sie. Die Regenbogenfahne ist ein klares Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskrminierung! Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) und den §§ 2, 13, 19 und 47 des Kom- munalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 06. Juli 2021 die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen: § 5 erhält folgenden Wortlaut: § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 3,80 €. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2021/ 2022 gültigen Bei- tragstabelle (siehe unten) zu entnehmen. Inkrafttreten Die Satzungsänderung tritt zum 01.09.2021 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfah- rensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- chung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 06. Juli 2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 06. Juli 2021 die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen: § 5 erhält folgenden Wortlaut: § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 3,80 €. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2021/ 2022 gültigen Beitragstabelle zu entnehmen: Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Online-Angebot der Gemeinde Baindt (www.baindt.de) Doppischer Jahresabschluss 2020 Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswe- sen eines Rechnungsjahres zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Gemeindeverwaltung sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit. Der Jahresabschluss ist das zentrale Rechnungslegungsinstrument in der Dop- pik und fungiert insbesondere als Rechnungsabschluss über die Ausführung des doppischen Haushaltsplans. Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden- Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeindever- waltung darzustellen. Der Jahresabschluss wurde in der Gemeinderatsitzung am 06.07.2021 beschlossen. Für alle interessierten Bürger steht der Jahresabschluss inkl. Anhang auf der Home- page der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwal- tung/finanzen-der-gemeinde Satzungen und Benutzungsordnungen über folgenden Link https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/satzungen erhalten Sie Auskunft über die aktuellen Satzungen der Gemeinde Baindt. Rathaus Service Portal Öffnungszeiten und Sprechstunden sind in einigen Be- reichen Vergangenheit, denn das Rathaus Service-Por- tal steht rund um die Uhr zur Verfügung. So können sich Bürger Besuche im Rathaus sparen und viele Behörden- gänge bequem von zu Hause aus, die notwendigen Un- terlagen griffbereit, erledigen. Das Ausfüllen der elektro- nischen Formulare ist einfach, denn eine Dialogfunktion hilft dabei. Fallen Gebühren an, werden diese praktisch und sicher per Lastschrift bezahlt. Aktuell stehen den Bürgern unter www.baindt.de über 20 verschiedene Anwendungsmöglichkeiten zur Verfügung. Und das Serviceangebot wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten laufend erweitert. https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwal- tung/rathaus-online SEPA-Basislastschriftmandat Einen aktuellen Vordruck zum Ausfüllen für die Ermäch- tigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift erhalten Sie unter folgendem Direktlink: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwal- tung/rathaus-online Selbstverständlich steht Ihnen die Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten jederzeit gerne zur Verfügung. Baindter Radlerinnen und Radler übertreffen Vorjahresergebnis deutlich! Vorläufiges Endergebnis: 32400 Kilometer nach drei Wochen Stadtradeln Drei Wochen lang - vom 12. Juni bis 02. Juli 2021 - beteilig- ten sich der Landkreis Ravensburg sowie zwanzig Städte und Gemeinden im Kreis am gemeinsamen STADTRA- DELN, einer Kampagne des internationalen Netzwerkes Klima-Bündnis. In diesem Zeitraum legten im Kreis Ra- vensburg 5.445 Radelnde rund 1,5 Millionen (1.501.694) Kilometer auf dem Fahrrad zurück. In der Gemeinde Baindt wurden in den drei Wochen insgesamt über 32.400 Kilometer erradelt. Im Vorjahr haben die Baindter Radlerinnen und Radler noch 21800 Kilometer erreicht. Bei einer Einwohnerzahl von knapp 5.300 Einwohnern entspricht dies 6,18 Kilometer pro Ein- wohner. Mit diesem Ergebnis hat die Gemeinde Baindt 4.770 kg CO2 eingespart. In diesem Jahr haben 174 Teil- nehmerinnen und Teilnehmer mitgemacht, im Jahr 2020 waren es noch 97 teilnehmenden Personen. Es wurden dieses Jahr 13 Team gegründet. Das Team „Reitergrup- pe Baindt“ erradelte über 8.200 Kilometer in diesen drei Wochen und landete somit in der Gemeinde Baindt auf Platz 1 der Teamwertung. Das offene Team von Baindt landete auf Rang zwei mit knapp 4900 Kilometern und Rang 3 erzielte das Team „Sportinatoren SV Baindt“ mit über 3.500 Kilometern. Das Siegerteam erhält von der Gemeinde Baindt einen Preis für diese super Leistung. Die detaillierten Ergebnisse können Sie auf folgender Seite abrufen: https://www.stadtradeln.de/baindt Bürgermeisterin Simone Rürup zeigt sich begeistert von dem Baindter Ergebnis. Herzlich bedankt sie sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das Ergebnis kann als ein positives Zeichen für eine klimafreundlichere Zukunft gesehen werden. Das sei auch eine Bestätigung und ein Ansporn für die Gemeinde, beim Thema Radwegeausbau voranzukommen. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.07.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Juni 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt mit: a) Corona-Pandemie Der letzte Stand am 28.06.2021 lag bei 19 infizierten Personen in Baindt. Derzeit sind keine neuen Fälle bekannt. b) Fischerareal Der Vermarktungsauftakt Fischerareal am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad-Halle war gut besucht. Vergan- gene Woche fand mit interessierten Bauträgern und Architekten ein Rückfragekolloquium statt. c) Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen Zur Realisierung des 3. Bauabschnittes des Geh- und Radweges von Sulpach nach Mochenwangen findet im Juli noch ein weiteres klärendes Gespräch statt. Es kommen noch Fördermittel im Rahmen des Aus- gleichsstocks hinzu. d) Zuschüsse Für die barrierefreie Bushaltestelle in der Gartenstra- ße sowie für eine Schnellladesäule beim Feneberg werden zeitnah weitere Bewilligungsbescheide er- wartet. Den entsprechenden Förderantrag stellt die Kommune. Es stehen für die Schnellladesäule 80 % Förderung im Raum. Der Umbau der barrierefreien Bushaltestelle in der Ortsmitte erfolgt im Rahmen der Gesamtplanung und -gestaltung der Ortsmitte. TOP 04 Sanierung Klosterwiesenschule - Freigabe Mate- rialkonzept, Kostenberechnung und Entwurf für das blaue Gebäude Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,6 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (net- to) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages muss die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) ab Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) europaweit ausgeschrieben werden. Die Planungsbüros mlw, Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk haben zusammen ein Konzept erarbeitet, das die Entwurfsplanung bis Leistungsphasen 3 der HOAI umfasst. Auf Grundlage der vorgestellten Planung und Kostenberechnung soll nun eine europaweite Ausschrei- bung der Architektenleistung, der Planungsleistungen für Elektro sowie für Heizung, Lüftung und Sanitär erfolgen. Beschluss: 1. Dem vom Architekturbüro mlw, von Kichner Energie GmbH und von E-Planwerk vorgestellten Entwurf, so- wie der Materialauswahl und der Kostenberechnung für die Sanierung des blauen Gebäudes der Kloster- wiesenschule wird zugestimmt. Mit diesen Vorgaben sollen die Ingenieurleistungen europaweit ausgeschrieben werden. 2. Eine stufenweise Beauftragung der Fachplaner hat bei Bedarf und wenn rechtlich möglich zu erfolgen. TOP 05 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Reithalle“ gefasst. In der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Parallel fand die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Die Anregungen wurden vom Büro Sieber Consult in den nun vorliegenden Planentwurf eingearbeitet. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.06.2021 sollen nun die Öffentlichkeit und die Be- hörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ in der Fassung vom 07.06.2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 TOP 06 Anbau Feuerwehrhaus - Vergabe der Planungs- leistungen Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Vom Gemein- derat wurden der Verwaltung zwei Planer benannt, die in der Bauausschusssitzung am 05.07.2021 ihre Büros und erste Planungsüberlegungen vorgestellt haben. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum. Hier sollte eine Lö- sung mitverfolgt werden. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. Die Empfehlung der Mitglieder des Bauausschusses an den Gesamtgemeinderat lautet, dass das Architekturbüro Rohloff & Wespel mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehrhauses beauftragt wird. Beschluss: Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wird mit der wei- teren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feu- erwehrhauses beauftragt. TOP 07 Verkehrsentwicklungsplan Mittleres Schussental - Beschlussfassung Bürgermeisterin Rürup berichtet: Der Verkehrsentwicklungsplan wurde seit 2017 in einem langjährigen Prozess erarbeitet. Als Vorgabe für die Verwaltung wurden von Seiten der Politik die Ziele „Stärkung des Umweltverbunds“ und „CO2-neutrales Schussental“ für den Verkehrsentwick- lungsplan beschlossen. Vor allem die Grundlagenermittlung mit Haushaltsbe- fragung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbefragungen, Verkehrszählungen und weiteren Erhebungen, unter an- derem auch das Crowdmapping, war ein langwieriger aber nötiger Prozess, um gute Bestandsdaten zu erhalten und ein Verkehrsmodell aufzustellen. Zusätzlich wurde eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. In jeder Kommune wurden drei Workshops organisiert mit dem Ziel ein Leitbild für den Verkehr der Zukunft und dessen Maßnahmen zur Zielerreichung zu erarbei- ten. Weiterhin wurden Workshops mit Jugendlichen, der Altersgruppe 60+, Unternehmen und den Nachbarkom- munen abgehalten. Aus all diesen unterschiedlichen Formaten und Erhebun- gen wurden insgesamt 1.600 Beiträge eingesammelt. Wei- terhin wurden aus der Haushaltsbefragung fast 10.500 Kommentare ausgewertet. Daraus ergaben sich für die verschiedenen Verkehrsarten viele verschiedene Anregungen. Auffallend war, dass vor allem beim ÖPNV viele Anregungen und Defizite genann- te wurden. Daher hat die Projektgruppe sich dafür aus- gesprochen den ÖPNV näher zu beleuchten. Insgesamt wurden daraufhin drei Expertenworkshops ÖPNV durch- geführt, die vor allem dazu beitrugen, die Maßnahmen im ÖPNV zu verifizieren. Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Szenarien ent- wickelt. Ausgehend vom Bestand 2017, über ein Basissze- nario 2030, wurde ein Vorzugsszenario 2030, in welchem die erarbeiteten Maßnahmen eingespeist wurden (siehe Kapitel 9, Kurzfassung), erstellt. Bestandsszenario 2017: Ins Bestandsszenario sind alle Zählungen und Erhebun- gen, inklusive der Haushaltsbefragung eingeflossen. Wei- terhin auch die bestehenden Strukturdaten, wie Alters- struktur, etc. Ein berechnetes Bestandsszenario 2020 (inklusive B30 Süd neu) wird mit der Endfassung geliefert. Basisszenario 2030: In diesem Basisszenario wurde die zukünftige Entwicklung der Raumschaft berücksichtigt. Die von den Kommunen gemeldeten Strukturdaten und voraussichtlichen reali- sierten Wohn- und Gewerbegebieten bis 2030 wurden in das Verkehrsmodell integriert. Die durch die Realisierung dieser Gebiete zu erwartenden Verkehre wurden im Ver- kehrsmodell errechnet. Vorzugsszenario 2030: Wie oben schon beschrieben sind in diesem Szenario die durch den Prozess und in der Projektgruppe abgestimm- ten Maßnahmen hinterlegt. Allerdings können die soge- nannten „weichen“ Maßnahmen, wie z. B. „Runder Tisch Interkommunale Mobilität“, im Verkehrsmodell nicht ab- gebildet werden. Wichtig ist, dass nur die Umsetzung des Gesamtpakets zu diesem Vorzugsszenario führen kann, da sich die Ver- kehrsarten gegenseitig beeinflussen. Sollte z. B. der ÖPNV nicht in dem Maße wie vorgeschlagen umgesetzt werden, wird dies Auswirkungen auf die zurückgelegten Wege aller anderen Verkehrsarten (MIV, Radfahren, Fußgänger) ha- ben. So ist zu befürchten, dass der MIV signifikant und der Rad- und Fußverkehr ein wenig im Modalsplit zunehmen werden. Dies hätte somit direkte negative Auswirkungen auf die CO2-Bilanz. Maßnahmen im Verkehrsentwicklungsplan: Die Maßnahmen im Verkehrsentwicklungsplan sind je- weils als Maßnahmenvorschläge zu verstehen, um die im Verkehrsentwicklungsplan genannten Ziele („Stärkung des Umweltverbunds“ und CO2-neutrales Schussental) zu erreichen. Der Planungsgrad des Verkehrsentwicklungs- plans ist mit der des Flächennutzungsplans zu vergleichen. Beispiel: Im Verkehrsentwicklungsplan wird die Maßnahme „Erstel- lung eines Radverkehrskonzepts“ vorgeschlagen. Diese übergeordnete und konzeptionelle Ebene hat vor allem die Maßnahmen der übrigen Verkehrsträger im Blick. Die Erstellung des Radverkehrskonzepts, welches sich wie bekannt derzeit in der Aufstellung befindet, schlägt an konkreten Stellen aufgrund von Defiziten im erstellten Radnetz Maßnahmen vor, welche dann konkret vor Ort in einer Planung für diese Maßnahme münden. Der Verkehrsentwicklungsplan muss daher als konzep- tionelle Planung verstanden werden. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt entweder jeder einzelnen Kommu- ne als Straßenbaulastträger (z. B. „Grüne Welle für den Radverkehr“ oder „Verkehrsberuhigung“) oder aber in der Gesamtheit aufgrund überregionaler Themen dem GMS („ÖPNV-Konzept, bzw. vertiefte Planung der Linien- führungen“, „Radverkehrsbeauftragter GMS“ oder „Ge- samtkonzept GMS für Mobilitätsstationen“, etc.). Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Radverkehr: Innerhalb der Bearbeitung des Verkehrsentwicklungs- plans sind viele Anregungen zum Themenfeld Radverkehr aufgekommen. Da das Ziel Stärkung des Umweltver- bundes dem Verkehrsentwicklungsplan zu Grunde liegt, kommt den Maßnahmen des Radverkehrs eine große Bedeutung zu. Eine Vielzahl der vorgeschlagenen Maßnahmen sind schon im Vorgriff des Beschlusses zum Verkehrsent- wicklungsplan begonnen worden (Radschnellweg, Rad- verkehrskonzept, Radschulwegpläne oder Bikesharing). Hier gilt es die Umsetzung mit weiteren detaillierteren Konzepten zu verstetigen. MIV: Durch die selbstgesteckten Ziele der politischen Gremien die „Stärkung des Umweltverbunds“ und ein „CO2-neut- rales Schussental“ in den Vordergrund zu stellen, ist es wichtig im Bereich des motorisierten Individualverkehrs die CO2-neutralen Antriebsformen im Zuge der kommu- nalen Möglichkeiten zu stärken (Ausbau von Ladeinfra- struktur), eine Bündelung des überörtlichen Verkehrs zu schaffen (Molldietetunnel, Umfahrung B33) und zu versu- chen durch geeignete Maßnahmen kurze Wege, die unter 2 bis 5 Kilometern mit dem KFZ zurückgelegt werden, zu reduzieren. Wichtig in diesem Bereich ist, vor der Umset- zung von restriktiven Maßnahmen die Mobilitätsangebote zu schaffen, damit Alternativen zur Benutzung des KFZ auch vorhanden sind. ÖPNV: Im Bereich des ÖPNV wurden wie oben beschrieben de- taillierte Ansätze und Maßnahmen untersucht. Alle Maß- nahmen gelten als Verbesserung des Umweltverbundes. Zur Stärkung des ÖPNV sind eine Taktverdichtung und eine neue Linienkonzeption notwendig. Die im Verkehr- sentwicklungsplan enthaltenden Maßnahmen sind als Grobmaßnahmen zu verstehen, die in einem detaillier- ten ÖPNV-Konzept, in dem auch weitere Belange (wie Kapazität der Bushaltestellen/ÖPNV-Hubs, Verortung neue Bushaltestellen neuer Linien, detaillierter Fahrplan um Umsteigebeziehungen darstellen zu können, Personal und Ressourcenaufwand, etc.) betrachtet werden müs- sen, erarbeitet werden. Dieses detaillierte ÖPNV-Konzept wird im Zuge des Kli- mamobilitätsplans GMS, welcher mit einer 80 % Landes- förderung bezuschusst wird, aufgestellt. Ein gut ausgebauter ÖPNV stellt das Rückgrat für eine angemessene Mobilität der Zukunft dar. Nur mit einem wesentlich verbesserten ÖPNV können die Klimaschutz- ziele erreicht werden. Die Projektgruppe hatte sich entschieden die Kosten der dargestellten Maßnahmen als Orientierungswert darzu- stellen. Hierbei wurde darauf geachtet, dass ein Worst- case-Szenario berechnet wurde. Sowohl durch den gerin- gen Eigenanteil mit 60 % als auch die hohen Laufzeiten (7 Tage in der Woche der Werktagsfahrplan) kann davon ausgegangen werden, dass die angenommenen Kosten als Maximalkosten anzusehen sind. Der Verteilungsschlüssel wurde aus Gründen der Praxis- tauglichkeit pro Personenkilometer dargestellt. Über den Verteilungsschlüssel ist abschließend im detaillierten ÖP- NV-Konzept zu befinden. In den Kosten sind Preise für eine CO2-neutrale Flotte nicht eingerechnet, da es hierfür noch keine abschließenden Untersuchungen gibt, wie sich eine Flottenumstellung auf die Kosten pro Kilometer auswirken. Wie im Beschlussvorschlag schon angegeben, soll der Verkehrsentwicklungsplan vorbehaltlich der Finanzierung des ÖPNVs verabschiedet werden. Dies ist notwendig, da wie oben beschrieben die angegebenen Kosten nur als Grobkosten angesehen werden können. Eine Detail- planung, in der die politischen Vertreter intensiv einge- bunden werden müssen, um die Belange der einzelnen Kommunen klar zu kommunizieren, ist zwingend für eine Kostenberechnung notwendig. Fußgänger: Im Bereich des Fußgängerverkehrs sind vor allem Maß- nahmen erarbeitet worden, die darauf abzielen, den Fuß- gänger ohne hohe Zeitverluste (Warten an Ampeln) di- rekt (Reduzierung von Umwegen, direkte Wegeführung) zu führen. Auch die Verbesserung der sozialen Sicherheit wurde als wichtiger Punkt herausgearbeitet. Durch die Verortung des Crowdmappings wird jede Kommune ei- nen Lageplan bekommen, in dem die Bereiche sinnvoller Maßnahmen dargestellt sind. Übergreifende Maßnahmen: Übergreifende Maßnahmen sind vor allem Maßnahmen, die zur aktiven Bewusstseinsbildung für eine zukunftso- rientierte, emissionsfreie Mobilität notwendig sind. Hier sind vor allem der Austausch mit Unternehmen und den Nachbarkommunen und der Landkreise zu nennen, um weiter an dem Thema zu arbeiten. Auch die Evaluation ist für die Weiterentwicklung des Verkehrs im Mittleren Schussental von Bedeutung. Priorisierung: Die Priorisierung erfolgte anhand von drei Kriterien, die anhand der Ziele für den Verkehrsentwicklungsplan er- stellt worden sind. 1. Umsetzbarkeit/Realisierbarkeit 2. CO2-neutrales Schussental 3. Stärkung des Umweltverbunds Die Priorisierung kann sich durchaus innerhalb der wei- teren Bearbeitung und Vertiefung durch Teilkonzepte je Kommune verändern. Um die Ziele annähernd zu errei- chen ist das Zusammenspiel aller Maßnahmen erforder- lich. Hierfür muss neben den erforderlichen Teilkonzepten auch die Realisierung von Maßnahmen im Blick behalten werden. Viele der im Verkehrsentwicklungsplan enthal- tenen Maßnahmen sind den einzelnen Kommunen für die Umsetzung vorbehalten. Dabei ist die kommunale Verwaltung auf ihrer Gemarkung vorbehaltlich der Fi- nanzierbarkeit und Symbiose mit anderen Konzepten für die Umsetzung verantwortlich. Der Verkehrsentwick- lungsplan kann nur einen möglichen Weg zur Erreichung der angegebenen Ziele aufzeigen. Durch die aufgeführten Maßnahmen ist mit einer CO2-Re- duktion von ca. 20 % zum Bestandsszenario 2017 zu rech- nen. Weiterhin wird den Zielen des Landes Baden-Würt- temberg im GMS nähergekommen. Eine Verdoppelung des ÖPNV-Anteils und die Vorgabe, dass die Hälfte der Wege mit eigener Muskelkraft zurückgelegt werden soll (Fußgänger 18 %, Rad 31 %) werden zwar knapp verfehlt, dennoch wäre bei der Umsetzung der Maßnahmen das selbsternannte Ziel „Stärkung des Umweltverbunds“ ge- genüber dem Bestandsszenario 2017 durchaus deutlich Rechnung getragen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Kosten und Finanzierung: Da der Verkehrsentwicklungsplan ein übergeordnetes Konzept darstellt, sind unmittelbar keine Kosten zu ver- zeichnen. Die im Verkehrsentwicklungsplan dargestellten Maßnahmen sollen entweder durch die einzelnen Kom- munen oder durch den GMS abgearbeitet werden (siehe Seite 570 ff.). Hierfür sind in den jeweiligen Haushalten Mittel für die kommenden Jahre einzustellen. Beschluss: Die Vertreter der Gemeinde Baindt werden beauftragt in der Verbandsversammlung am 15.07.2021 dem Beschluss- vorschlag zuzustimmen: 1. Dem vorliegenden Verkehrsentwicklungsplan mit sei- nen Maßnahmen wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die jeweiligen Verwaltungen werden beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzu- setzen. 3. Dabei stehen die Maßnahmen (insbesondere zum ÖPNV) unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sie sind entsprechend der Priorität für die kommenden Haushaltsjahre zu veranschlagen und den jeweiligen Gemeinderäten zur weiteren Entscheidung vorzule- gen. TOP 08 Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommu- nalverwaltung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Mit der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt hat die Gemeinde Baindt schon 2016 das Ziel der weitge- henden Klimaneutralität der Kommunalverwaltung bis 2040 unterschrieben. Im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus des Landes Baden-Württemberg sol- len Kommunalverwaltungen dabei unterstützt werden, Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Dies betrifft insbesondere die eigenen Liegenschaften, den Fuhrpark sowie gegebenenfalls auch die Wasserversor- gung und Kläranlagen. In diesem Förderprogramm wird eine Stelle eines/einer Koordinators/in für eine klimaneutrale Kommunalver- waltung mit einer Förderquote von 65 % der Personal- ausgaben bei einer Laufzeit von 3 Jahren (um 2 Jahre verlängerbar) gefördert. Bis zu einer Einwohnerzahl von 20.000 ist ein Stellenanteil von max. 50 % förderfähig. Kommunen mit bis 20.000 Einwohnerinnen und Einwoh- ner, die sich mit mindestens zwei weiteren Kommunen zusammenschließen, können die höhere Anteilsfinanzie- rung für Kommunen oder Zusammenschlüsse bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Anspruch nehmen, auch wenn der Zusammenschluss selbst nicht mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner umfasst, d. h. ein Stellenanteil von 100 % ist dann förderfähig. Im Rahmen des Förderprogrammes „KIimaschutz Plus“ sind des Weiteren auch die Sachkosten für die zusätzlich geschaffene Personalstelle mit einem Fördersatz von 75 % förderfähig, ebenso die Kosten für die externe Beratung und Unterstützung (Coaching) der zusätzlichen Person mit einem Fördersatz von ebenfalls 75 %. Die Gemeinden Baienfurt und Berg haben im Gemeinde- rat bereits beschlossen, diese Stelle zu schaffen. Schön wäre es, wenn die drei B-Gemeinden gemeinsam diese Stelle schaffen könnten. Vorgesehen ist, dass das der ju- ristische Sitz der Stelle in Baienfurt ist. Zentraler Arbeits- platz wird somit voraussichtlich in der Gemeinde Baien- furt sein. Bei einer 5 Tageswoche sollte die Person einen Tag in Baindt, Berg und Baienfurt sein. An den anderen zwei Tagen werden auch überregionale Arbeiten getätigt. Aufgabenbereich der Stelle Koordinator/in für eine kli- maneutrale Kommunalverwaltung: • Unterstützung bei der Entwicklung einer Konzeption „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040“ inklusive Be- standsaufnahme und Bilanzierung • Begleitende Überzeugungsarbeit, Öffentlichkeitsar- beit und Kommunikation in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen • Unterstützung bei der Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahr- plans • Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung der definierten Maßnahmen • Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Moni- toringprozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunika- tion und Berichterstattung • Abwicklung von Förderprogrammen sowie die Akquise neuer Fördermittel Für Kommunen in der Größe von Baindt geht es bei der Schaffung dieser Stelle auch um eine Gesamtbe- trachtung der Gemeinde. Wir müssen uns für die Zu- kunft aufstellen und brauchen strategische Ansätze. Klimaneutralität ist für alle Bereich des kommunalen Handelns mitzudenken (Bauleitplanung, Bauplatzver- gabe, Kaufvertragsgestaltung, Beschaffung usw.). Folgende relevante Eckdaten und Voraussetzungen an die Stelle: • angesiedelt bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt wegen der fachlichen Zuordnung • eine Vollzeitstelle wird zu 65 % aus dem Förderpro- gramm des Landes Baden-Württemberg Klima- schutz-Plus gefördert bei einem Zusammenschluss von einer Kommune mit mindestens zwei weiteren Kommunen bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Ein- wohner • abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Umwelt, Klimaschutz und Energie oder vergleichbare Qualifikation • fundierte fachliche Kenntnisse in den Bereichen kom- munales Energie- und Klimaschutzmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie zu bau- technischen Aspekten • Kenntnisse und Erfahrung in Projektsteuerung und Projektmanagement sowie in Präsentations- und Mo- derationstechniken • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und selbständiges Arbeiten Eingruppierung des/der Stelleninhabers/in Aufgrund der erforderlichen Qualifikationen des/der Stel- leninhabers/in werden die Stellen eines/er Klimaschutz- beauftragten in der Entgeltgruppe EG 10 bis EG 11 ein- gruppiert. Für die Stelle eines Klimaschutzbeauftragten sind Fachkenntnisse und Qualifikationen mit Schwerpunkt in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Energie o.ä. erforderlich. In der Regel verfügen die Personen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Abgrenzung zum Klimaschutzmanager/in für den Gemeindeverband Mittleres Schussental: Koordinator/in für eine klima- neutrale Kommunalverwaltung Klimaschutzmanager/in GMS Verankerung in den gemeind- lichen Strukturen, um konkrete Fragen beantworten und Umset- zung in der Gemeinde erwirken zu können Verankerung in technischer Ver- bandsverwaltung für kommunen- übergreifende Aufgaben Spezifische Aufgaben auf Ebene der Gemeinde Fokus Gemeindeverwaltung Kommunenübergreifende Aufga- ben auf GMS-Ebene Fokus Kommune insgesamt (inkl. Bürger*innen, Unternehmen) • Unterstützung bei der Ent- wicklung einer Konzeption „Klimaneutrale Gemeindever- waltung“ inklusive Bestands- aufnahme und Bilanzierung • Unterstützung bei der Ent- wicklung und Abstimmung ei- nes zielkonformen Treibhaus- gas-Reduktionsfahrplans für die Gemeindeverwaltung (ohne Privathaushalte und Unterneh- men) • Umsetzung und Durchführung der definierten Maßnahmen und Konzepte auf Ebene der Gemeindeverwaltung z. B. Ener- giemanagement, erneuerbare Energien z. B. Fischerareal • Aufbau und Durchführung ei- nes regelmäßigen Monitoring- prozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Be- richterstattung • Gemeindespezifische Bera- tungs-,Überzeugungs- und Öf- fentlichkeitsarbeit z. B. Beratung innerhalb der Verwaltung zu kli- maangepassten Blühstreifen • Fördermittelakquise für kom- munenspezifische Themen • Kommunenübergreifende Kon- zepte z. B. Radverkehrskonzept, Klimaanpassungskonzept, Ak- tualisierung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes, Leitbild CO2-neutrales Schussental • Bilanzierung und Indikatoren- systeme (Klima-Audit) kom- munenübergreifend gebündelt (inkl. Privathaushalte und Unter- nehmen) • Fördermittelakquise für kom- munenübergreifend Relevan- tes bzw. themenspezifisch Vor- bildcharakter in ausgewählten Kommunen • Bildungsangebote zu Klima- schutz und Klimaanpassung • Kommunenübergreifende Öf- fentlichkeitsarbeit z. B. Klimas- parbuch des GMS, GMS-Website • Kooperation mit Bürger*innen und Unternehmen • Bewusste Mobilität in den Kom- munen • Controlling/Monitoring der Kli- maschutzarbeit im Gemeinde- verband • Kommunenübergreifender Aus- tausch und Fortbildungen zu Kli- maschutz Die Verwaltung befürwortet die Schaffung der Stelle „Koor- dinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ um die klimarelevanten Themen in Baindt bzw. im Zusammen- schluss der drei Gemeinden an einer Position zu bündeln. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Schaffung der 100 % Stelle „Koordinator/in für eine klimaneutrale Kom- munalverwaltung“ in EG 11 im Zusammenschluss zu je einem Drittel mit den Gemeinden Baienfurt und Berg zu. Außerdem stimmt der Gemeinderat der außeror- dentlichen Ausgabe zu. 2. Es handelt sich zunächst um eine auf 3 Jahre befristete Stelle mit der Option einer Verlängerung um 2 Jahre. TOP 09 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 - Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurde beschlossen, die Eltern-beiträge in den Kindergärten wie folgt festzulegen: 1.) Ab dem 01.09.2020 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga-Jahr 2020/2021 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 130,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 100,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 67,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 22,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in al- tersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100 % auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regel- kindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in An- spruch genommene Belegungstage (Mindestbele- gung 2 Tage / Woche) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 € / Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Kin- dergarten „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1- Betreuungszeit 30 Stunden / pro Woche Elternbeiträge Kiga-Jahr 2020/2021 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 130,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 100,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 67,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 22,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2- Betreuungszeit 34 Stunden / pro Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3- Unterschiedliche Betreuungszeiten - Je nach gebuchter Stundenzahl im Modul 3 werden entsprechend der Stundenzahl die Beträge festgesetzt. Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Beitragssätze für Kinderkrippen Kiga-Jahr 2020/2021 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 384,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 285,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 193,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 76,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Während der Eingewöhnungsphase in den Krippen- gruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige ent- sprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den El- ternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. Die Vertreter der Diözesen, der verschiedenen Landesver- bände sowie des Städte- und Gemeindetags sind über- eingekommen, eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 pauschal um 2,9 % zu emp- fehlen. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so die Auswirkungen der Pandemie auf die Einrich- tungen und auch der Elternhäuser gerecht zu werden. Die Empfehlung sieht folgendermaßen aus: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga-Jahr (bei 11 Monatsbeiträgen) 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Beitragssätze in Kinderkrippen Kiga-Jahr (bei 11 Monatsbeiträgen) 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern Diese Elternbeiträge sind grundsätzlich nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere auch einkom- mensabhängige gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, auch in diesen Fällen eine einheit- liche Festsetzung innerhalb der Kommune anzustreben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Würt- temberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten fami- lienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Zu ihrer Information darf ich Ihnen die Kostendeckungs- grade der einzelnen Einrichtungen in den vergangenen 5 Jahren aufzeigen. Jahr SMS Regenbogen St. Martin Waldorfkiga 2020 9,51 % noch nicht abgerechnet 13,43 % 2019 12,20 % 8,38 % 15,16 % 16,95 % 2018 12,83 % 14,04 % 13,86 % 16,28 % 2017 14,60 % 10,90 % 14,49 % 19,38 % 2016 12,65 % 9,32 % 12,94 % 16,67 % Diese Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge wird von den umliegenden Städten und Gemeinden umgesetzt. Es hat sich bei uns bewährt, dass in allen Einrichtungen dieselben Beiträge erhoben werden. Beschluss: Ab dem 01.09.2021 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga-Jahr (bei 11 Monatsbeiträgen ) 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in al- tersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100 % auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regel- kindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in An- spruch genommene Belegungstage (Mindestbele- gung 2 Tage/Woche ) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 €/Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / Woche Elternbeiträge Kiga-Jahr (bei 11 Monatsbeiträgen) 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - unterschiedliche Betreuungszeiten - Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Elternbeiträge für Kinderkrippen Kiga-Jahr (bei 11 Monatsbeiträgen) 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengrup- pen wird für den ersten Monat nur der hälftige entspre- chende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittages- sen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. TOP 10 Satzung zur Änderung der Satzung über die Er- hebung von Benutzungsgebühren für die Kinder- betreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2021 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2016 wurde die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. In der Gemeinderatsitzung am 06.07.2021 werden die Elternbeiträge für die Kindergärten im Gemeindegebiet beschlossen. § 5 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsge- bühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Ge- meinde Baindt werden geändert. Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungsein- richtungen der Gemeinde Baindt wird zugestimmt. TOP 11 Bericht zum Vollzug des Haushalts 2021 - Ergeb- nisse der Maisteuerschätzung - Finanzielle Lage Kämmerer Abele teilt mit: Nach der Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzun- gen vom 12. Mai 2021 liegen die Einnahmen bis zum Jahr 2025 im Vergleich zu den Annahmen aus November 2020 in der Summe um 10 Mrd. Euro höher. Grund hierfür ist die positive wirtschaftliche Entwicklung. Verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2020 werden die Steuereinnahmen jedoch im Jahr 2021 um 2,7 Mrd. Euro niedriger ausfallen. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2021 der Bundesre- gierung zugrunde gelegt. Die Bundesregierung erwartet nach dem Einbruch im vergangenen Jahr für dieses Jahr einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 3,5 Prozent und im kommenden Jahr 2022 einen Anstieg um weitere 3,6 Prozent. In der November-Steuerschät- zung 2020 zugrundeliegenden Herbstprojektion war für 2021 noch eine Steigerung um 4,4 Prozent, für 2022 um 2,5 Prozent erwartet worden, d.h. das BIP-Wachstum er- folgt also verzögert. Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzun- gen werden sich die Steuereinnahmen insgesamt (Bund, Länder, Gemeinden, EU) aufgrund der weiterhin negati- ven Auswirkungen der Corona-Pandemie in diesem Jahr zwar im Vergleich zum Vorjahr erholen, aber mit insge- samt 773,5 Mrd. Euro immer noch deutlich unter dem Vorkrisenniveau 2019 (799,3 Mrd. Euro) bzw. der Vorkri- senschätzung für 2021 (845,2 Mrd. Euro) liegen. Die Corona-Pandemie macht sich im Ergebnis der Steu- erschätzer 2021 in Baindt bemerkbar. Sinkende Steuer- einnahmen durch Gewinneinbußen, Umsatzrückgang und Kurzarbeit machen sich minimal bemerkbar. Bei der Gewerbesteuer ist mit vorsichtigen Erträgen von 1,7 Mio. € kalkuliert worden. Nach aktuellem Ergebnis muss die Gemeinde im Jahr 2020 mit 200.000 € gerin- geren Erträgen und einem voraussichtlichen Rechnungs- ergebnis in Höhe von 1,5 Mio. € rechnen (Vgl. RE 2020 2,1 Mio. €, 2019 RE 3,1 Mio. €, 2018 RE 3,7 Mio. €). Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Coro- na-Pandemie bedeuten derzeit einen Rückgang der Baindter Steuereinnahmen. Gerade unter diesen Vorzei- chen ist es gut, dass Gemeinderat und Verwaltung in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet haben. Die aktuelle Steuerschätzung ist zwar nur eine Moment- aufnahme auf der Grundlage der heute absehbaren Rah- menbedingungen. Gegenüber der Planung welche bereits negativ war, fehlen der Gemeinde ca. 0,1 Mio. €. Haushaltsvollzug 2021 - Auswirkung auf die Gemeinde Baindt Information über wesentliche Abweichungen im Rech- nungsjahr Zustand nach der Maisteuer- schätzung 2021 € € € Plan 2021 Prognose 2021 +/- Gewerbesteuer Absenkung 1.700.000 1.500.000 -200.000 Gewerbesteuerumlagesatz nur 35 % 175.000 154.400 20.600 Gde-Anteil an der Einkommen- steuer (geringes Aufkommen gegenüber Haushaltserlass) 3.151.600 3.073.800 -77.800 Schlüsselzuweisungen (höhere Steuerkraftmesszahl, höhere Einwohner) 1.321.500 1.343.600 22.100 Kommunale Investitionspau- schale (minim. höherer Betrag u. EW-Zahl gegenüber HH-Er- lass ) 432.500 445.500 13.000 Finanzausgleichsumlage (mi- nim. geringere Quote) 1.855.400 1.851.500 3.900 Gemeindeanteil an der USt (höhere Schlüsselzahl) 264.000 285.000 21.000 Kreisumlage (gleichbleibende Kreisumlage) 2.092.000 2.012.480 79.520 -117.680 bereits bestehendes ordentli- ches Ergebnis laut Haushalts- planung 2021 -1.836.900 Negatives ordentliches Ergebnis kann aus der Rückla- ge aus Vorjahren sowie aus dem ordentlichen Ergebnis 2021 aufgefangen werden. -1.954.580 Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes: Im investiven Bereich fielen bisher Baukosten im Rahmen von Schlussrechnungen (Erschließung von Baugebiet Grü- nenberg-Stöcklisstraße, Bauhofhalle, Friedhofsanierung, Breitbandversorgung etc. an. Die Planansätze werden aufgrund großen Ausgabeverschiebungen (Verschiebung Sanierung und Aufstockung Klosterwiesenschule blaues Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Gebäude, Nahwärme und Breitbandausbau) von den be- wirtschaftenden Stellen eingehalten werden. Die Investitionen, die bereits lange geplant, beschlossen und in der Umsetzung sind, belasten den Ergebnishaus- halt erst nach Fertigstellung der jeweiligen Maßnahmen, also in den folgenden Jahren. 2021 werden folgende Projekte begonnen: Ausschreibung barrierefreie Bushaltestelle Gartenstraße nach Eingang des Förderbescheid, Öffnung des Sulzmoosbaches, Sa- nierung der Nelkenstraße, Ausschreibung des Bauge- bietes Lilienstraße, Planung Erschließung Fischerstraße und Vermarktungsauftakt Konzeptvergabe Fischerareal, Planung regenerative Nahwärmeversorgung, Sanierung Toilettenanlage im grünen Gebäude der Klosterwiesen- schule, Planung Abschnitte des Breitbandausbaus, Aus- schreibung Geh- und Radweg Sulpach nach Eingang des Förderbescheid, Planung und Ausschreibung „Löschgrup- penfahrzeug 20“ nach Eingang des Förderbescheid. Im Gemeindehaushalt 2021 waren Kreditaufnahmen von 1 Mio. € vorgesehen, welche wegen Ausgabenverschie- bungen nicht benötigt werden. Des Weiteren sind Ein- nahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 2 Mio. € eingeplant, welche deutlich übertroffen werden. Aber es gibt auch im Bereich der zahlreichen Bauprojekte zeitli- che Verschiebungen (Umgestaltung Dorfplatz, Hochwas- serschutz Gewässer II. Ordnung, Fischerstraße, Erschlie- ßungs- und Sanierungsmaßnahmen etc.). Der Liquiditätsstand des Gemeindehaushaltes beträgt aktuell 7,5 Mio. €. Zu Beginn des Jahres lag dieser noch bei 4,7 Mio. €. Als weiterer Mutmacher wird der zweite doppische Jah- resabschluss 2020, welcher ein positives ordentliches und außerordentliches Ergebnis präsentiert, in der heutigen Sitzung beschlossen. Der Haushalt 2021 der Gemeinde Baindt entwickelt sich im ordentlichen Ergebnis minimal schlechter als im Pla- nungszeitraum erwartet. Jedoch können außerordentlich mehr Erträge erzielt werden. Ein Ergebnis für 2021 kann jedoch noch nicht vorhergesagt werden. Wir gehen davon aus, dass der Ergebnishaushalt die Abschreibungen 2021 nicht erwirtschaften kann. Jedoch erwartet die Finanzverwaltung, dass außerordentliche Erträge aus Verkäufen sich mildernd auf den Ergebnis- haushalt auswirken. Eine langfristige höhere Bindung von laufenden Aufwen- dungen sollte vermieden und Spielräume bewahrt bzw. zur Erhöhung der Krisenfestigkeit verwendet werden. Investitionen in Infrastrukturverbesserungsmaßnahmen (Straßensanierungen, Breitbandversorgung, Bildungs- einrichtungen) sowie Investitionen mit Mehrwert für die Zukunft (Energieeinsparmaßnahmen / Strom- und Hei- zungseinsparungen) bei Gebäuden sowie Grunderwerb für Bauerwartungsland sollten weiterhin forciert werden. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht (Halbjahresbilanz) zur Kenntnis. TOP 12 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemein- de 2020 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grund- sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli- chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde ver- mitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teil- rechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Der Jahresabschluss gibt unter anderem Antworten auf die Fragen, an welchen Stellen sich zum Beispiel Vermö- genswerte und Schulden vermehrt oder vermindert ha- ben oder aus welchen Quellen Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wurde. Hier noch die wichtigsten Kennzahlen des Jahresab- schlusses 2020 in Kürze: Im Haushaltsjahr 2020 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von 208.155,19 € (Plan -690.700 €) ab. Im Sonderergebnis kann ebenfalls ein Überschuss in Höhe von 1.913.609,74 € verzeichnet werden. Im ersten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Maßgeblich für das gute ordentliche Ergebnis im Jahr 2020 sind auf der Ertragsseite insbesondere die Gewerbe-steuerkompensa- tionszahlung in Höhe 628.818,30 € zu nennen. Wie aus den „Ordentlichen Erträgen und ordentliche Aufwendungen“ von 2020 ersichtlich wird, konnten 2020 aufgrund redu- zierter Aufwendungen mehr Erträge als Aufwendungen erwirtschaftet werden. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2021 ff, in denen mit deutlich geringeren Zuweisungen und evtl. höheren Trans- feraufwendungen aufgrund Corona zu rechnen ist, ist es wichtig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnis- haushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In den folgenden Jahren in der unter Umständen ausge- glichene Ergebnishaushalte evtl. nicht möglich sein wer- den, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Ergebnis 2020 zeigt wieder ein positives Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungs- mitteln (liquiden Mittel) weiter gut gehalten werden und beträgt zum Jahresende 2020 insgesamt 4,7 Mio. €. Es ist für künftige, notwendige Investitionen ein Finanzpolster vorhanden, welches sich im ersten Halbjahr 2021 erhöht hat. Jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen da- rauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungskosten reduziert und somit die zusätz- lich entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2020 keine Kredit- marktschulden. Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 351.922,20 € wurden ausgewiesen. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit betrug -3.998.582,75 €, das heißt die Summe der Auszah- lungen aus Investitionstätigkeit waren um fast 4,0 Mio. € höher als die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Das positive ordentliche Ergebnis setzt sich aus folgen- den wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haus- haltsplanung zusammen (Werte auf volle Tausend ab- gerundet): Wesentliche Entlastungen im Ergebnishaushalt (laufende Erträge und Aufwendungen): 629.000 € höhere Gewerbesteuerkompensationszahlung 307.000 € höhere Gewerbesteuer 477.000 € weniger Gemeindeanteil an der Einkommens- steuer Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 und durch sonstige Veränderungen bzw. Verschiebung von Sanierungen wurde gegenüber der Planung von -0,7 Mio. € ein ordentliches Ergebnis von 0,2 Mio. € erzielt. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweit vorangegangenen Jahr maßgebend. Das positive Rechnungsergebnis 2020 inkl. der Gewerbesteuerkompensationszahlung des Landes wirkt sich mit der guten Steuerkraftsumme auf die Krei- sumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüssel-zuwei- sungen im Haushaltsplan 2022 aus. Fazit: Die Eckdaten sprechen für sich. Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit einem guten Ergebnis. Die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts, die sich im ordentlichen Ergebnis ausdrückt, hat sich gegenüber dem Planansatz erhöht. Beschluss: Dem Jahresabschluss 2020 der Gemeinde sowie dem Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Wasserversor- gung und dem Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wurde zugestimmt. TOP 13 Anfragen und Verschiedenes a) Nutzung der Schenk-Konrad-Halle Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass den Baind- ter Vereinen für notwendige Versammlungen die Schenk-Konrad-Halle derzeit unentgeltlich zur Ver- fügung gestellt wird. b) Corona-Testungen Die CDU-Fraktion bot in der Schenk-Konrad-Halle Testungen an. Auf eine entsprechende Frage teilt die Vorsitzende mit, dass die Abrechnung der anfallenden Kosten ordnungsgemäß erfolgt ist. c) Geschwindigkeitsmessung in der Thumbstraße Es wurde der Antrag gestellt, das mobile Geschwin- digkeitsmessgerät der Gemeinde in der Thumbstraße aufzustellen. d) Verkehrsspiegel Stöcklisstraße Aufgrund einer Baumaßnahme in der Stöcklisstraße wurde ein dort aufgestellter Verkehrsspiegel abgebaut und nicht wieder installiert. Aufgrund der prekären Verkehrssituation an dieser Stelle sollte geprüft wer- den, ob der Spiegel wieder aufgestellt werden kann. e) Bikepark beim Baindter Bädle Es wurde die Frage gestellt, ob der Bikepark noch ein- geweiht wird. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass die Beschilderung noch fehlt, eine offizielle Einweihung jedoch nicht vorgesehen ist. f) Aufstellen von Mülleimern Es wurde das Aufstellen von Mülleimern überall dort angeregt, wo auch Ruhebänke aufgestellt sind, z. B. auf der Trasse B 30 alt, Baindter Bädle Waldspielplatz usw. g) Kontrolle Mühleparkplatz Die Verwaltung wurde gebeten, den Mühleparkplatz durch eine Securityfirma regelmäßig kontrollieren zu lassen. h) Wiederherstellung Erdwall, Igelstraße Den betroffenen Grundstückseigentümern ist schrift- lich eine Frist zum Rückbau des Erdwalls in den ur- sprünglichen Zustand zu setzen. Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am Freitag, den 23.07.2021 um 20 Uhr laden wir die Ein- satz- sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Pande- mibedingt findet die Versammlung in der Fahrzeughalle im Feuerwehrhaus statt. Eine Essensverpflegung findet dieses Jahr nicht statt. Anzugsordnung ist Ausgehuniform Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Baindter Ferienprogramm geht online!! Liebe Eltern, liebe Kinder und Jugendliche, wir nutzen seit diesem Jahr die Plattform „nupian“, mit welcher die Anmeldung zum Ferienprgramm ganz unkompliziert mit wenigen Clicks ONLINE erfolgen kann. Dies vereinfacht nicht nur die Arbeit in der Verwaltung, sondern bietet auch den El- tern große Vorteile und es gibt keine langen Warteschlan- gen mehr am Anmeldetag. Es gibt also keine gedruckte Broschüre mehr! Um trotzdem nicht nur online über die diesjährigen Programmpunkte zu informieren, wurde in der Klosterwiesenschule und in den Kindergärten an alle Kinder ab 5 Jahren eine kleine Vorschau verteilt. Ab Dienstag, 20. Juli 2021 wird das Ferienprogramm freigeschaltet. Zur nupian-Online-Anmeldung geht‘s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR-Code: Es ist ganz einfach: die Eltern registrieren sich und mel- den ihre Kinder für die gewünschten Programmpunkte an. Zunächst können nur in Baindt wohnhafte Kinder und Jugendliche angemeldet werden. Sollten mehr Kinder/Jugendliche für eine Veranstaltung angemeldet sein, als es Plätze gibt, findet am 27. Juli eine automatisch Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht fest vergeben! Ge- schwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen! Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kin- der, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Alle anderen Kinder bleiben auf der Warteliste und werden kontaktiert, wenn ein Platz frei wird. Bei mehreren Teilneh- mern auf der Warteliste wird unter diesen wieder verlost. Ab dem 28. Juli werden dann auch auswärtige Anmel- dungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungsbe- dingungen, Corona-Hygienemaßnahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind auf der „nupian-Seite“ zu finden. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Und hier eine Übersicht, welche Veranstaltungen in diesem Jahr stattfinden: Nr. 1 Fr 30.07. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 15 – 17 Uhr Nr. 2 Fr 30.07. Reitergruppe „Kutschfahrt“ ab 6 Jahre, 17 - 19 Uhr Nr. 3 Sa. 31.07. Landjugend „Abenteuer auf dem Bau- ernhof“ 5 – 12 Jahre, 10 – ca. 14 Uhr Nr. 4 Di 03.08. Kinderchor „Zu Besuch bei den India- nern“ 5 – 10 Jahre, 14.30 – 18 Uhr Nr. 5 Mi 04.08. TC Baindt „Einführung in den Tennis- sport“ ab 6 Jahre, 9 – 12 Uhr Nr. 6 Sa 07.08. Schützen und Raspler „Verwegen un- terwegs – ob als Pirat oder Indianer“ 6 – 10 Jahre, 10 – 15 Uhr Nr. 7 Mi 11.08. Taekwondo „Einblicke in die asiatische Kampfsportkunst“ Alter 7 – 16 Jahre, 17.45 – 18.45 Uhr Nr. 8 Do 12.08. Schalmeienkapelle „Kanu Tour auf der Schussen“ ab 10 Jahre, 12.30 – 18.30 Uhr Nr. 9 Sa 14.08. Lumpenkapelle „Raubzug durch Baindt“ 10 – 14 Jahre, 10 – 13 Uhr Nr. 10 Mo 16.08. Kinderbibeltag „Der Regenbogen“ 6 – 10 Jahre, 10 – 15 Uhr Nr. 11 Do 19.08. Jugendfußball „Alles rund um den Fußball“ ab 5 Jahre, 9 – 13 Uhr Nr. 12 Sa 28.08. Jugendfeuerwehr „Wasser Marsch“ ab 6 Jahre, 14.30 – 17 Uhr Nr. 13 Fr 03.09. Bauunternehmen Schützbach, Igel aus Ytong, ab 7 Jahre, 14.30 – 16.30 Uhr Nr. 14 Sa 04.09. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 10 – 12 Uhr Nr. 15 Sa 04.09. Jugendrotkreuz „Bei uns im Jugend- rotkreuz“ 6 – 14 Jahre, 10 – 12.30 Uhr Nr. 16 Sa 04.09. Jugendrotkreuz „Bei uns im Jugend- rotkreuz“ 6 – 14 Jahre, 14 – 16.30 Uhr Nr. 17 Mo 06.09. Kunstkreis „Kunstwerke aus Ytong“ 8 – 13 Jahre, 14 – 16 Uhr Nr. 18 Fr 10.09. Kath. Kirche „Fotorallye rund um Klos- ter und Kirche“ 8 – 14 Jahre, 14 – 17.30 Uhr Das Ferienprogramm-Team wünscht allen einen schö- nen und unbeschwerten Sommer! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 17. Juli / Sonntag, 18. Juli Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17. Juli Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Sonntag, 18. Juli Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Aufhebung der Maskenpflicht beim Wertstoffhof und der Grüngutannahmestelle Wöhr Aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte im Landkreis Ra- vensburg wird die Maskenpflicht am Wertstoffhof und der Grüngutannahmestelle Wöhr ab Freitag, den 16.07.2021 aufgehoben. Bitte beachten Sie weiterhin die Einhaltung der geltenden Abstandsregeln und versuchen Sie Stoßzeiten, die üblicherweise bei der Öffnung entstehen, zu meiden. Sollten die Inzidenzwerte wieder steigen, behalten wir uns eine Wiedereinführung der Maskenpflicht vor. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Juli 16.07. Raspler JHV Schenk-Konrad-Halle 18.07. Musikverein JHV Schenk-Konrad-Halle 23.07. Feuerwehr JHV Feuerwehrhaus 24.07. Bürgerwerkstatt „Ortsmitte“ Schenk-Konrad-Halle 28.07. Landjugend JHV Schenk-Konrad-Halle 29.07. Reitergruppe Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle August 03.08. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Offene Stelle für ein Freiwilliges Sozia- les Jahr (FSJ) Sie möchten sich im Bereich der Kinderbe- treuung einbringen und Ihre Persönlichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Richtige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bap- tist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2021 ein/e • FSJ-Kraft vom 01.09.2021 bis 31.08.2022 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: • Alter: zwischen 18 und 26 Jahren • Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergartens • Teamfähigkeit • Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern • hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern • Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu denAufgabenschwerpunkten der Stellen gehören insbesondere • Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftlichen Bereich • Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Pro- jekten und Aktivitäten Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z.Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Besuchen Sie auch unsere Website: www.kiga-stmartin-baindt.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Zur Information Die besten Wünsche zur Konfirmation Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung gratuliere ich allen Konfirman- dinnen und Konfirmanden und wünsche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Meßhauser Ried (Karin Erb, Am Föhrenried 2, 88255 Baienfurt) Einladung Der Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Meß- hauser Ried hält am Freitag, den 23. Juli 2021 um 20:00 Uhr im Bürgerhaus in Staig (Mochenwanger Straße 14, 88273 Fronreute) seine ordentliche Mitgliederversammlung (unter Einhal- tung der aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorschrif- ten) ab. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ein- ladung 2. Bericht des Vorstands 3. Kassenbericht 4. Entlastung 5. Verschiedenes gez. Hermann Müller gez. Karin Erb Verbandsvorsteher Rechnerin Stiftung Liebenau „Netz-Checker“ machen fit für di- gitale Teilhabe Der Umgang mit Smartphone, Ins- tagram, WhatsApp und Co ist spannend und macht neu- gierig, wird aber nicht selten von Unsicherheit begleitet. Das gilt vor allem auch für Menschen mit Einschränkun- gen. Ihnen digitale Teilhabe zu ermöglichen, hat sich das Projekt „Netz-Checker“ der Stiftung Liebenau zum Ziel gesetzt, in dem es die Medienkompetenz rund um das Thema fördert. Neben einer finanziellen Förderung durch Aktion Mensch, erhielt es jetzt auch Fördermittel vom Ide- enwettbewerb zur Förderung der Medienkompetenz in Baden-Württemberg: Anita Ehrlich von der Geschäftsstelle Kindermedienland hat den Scheck über 20.000 Euro am vergangenen Dienstag an die Verantwortlichen überreicht. Zwischen Neugier und Unsicherheit Anita Ehrlich hob bei der Scheckübergabe hervor, wie wichtig es ist, Menschen mit Behinderungen beim The- ma Medienkompetenz einzubeziehen und mitzunehmen. Neben der technischen Ausstattung braucht es auch ei- niges an Wissen über den Umgang mit den neuen Medi- en. Das Projekt „Netz-Checker“ stellt sich diesen Themen, indem es Menschen mit Behinderungen in Workshops und Schulungen wichtiges Handwerkszeug für den täg- lichen Umgang damit gibt. Thematisiert wird nicht nur die Informationsbeschaffung, sondern auch der Schutz vor Risiken. Gerüstet mit dem Wissen können Barrieren und Berührungsängste nach und nach abgebaut werden. Neue Kontakte können entstehen und eine unabhängi- gere Lebensführung verwirklicht werden. Wissen macht sicher und schützt „Anfänglich zeigten die Erfahrungen in den ersten Kursen, dass besonders die vielen englischen Begriffe eine Hürde für das Verständnis darstellen“, erklärt Sozialpädagogin Julia Liehner von der Stiftung Liebenau. Zusammen mit ihrem Kollegen, Sozialwirt Daniel Ohmayer, ist sie für das Projekt verantwortlich, das im Oktober 2019 startete. Eine Lösung gibt es inzwischen in Form eines Wörterbuchs: „Englische Wörter aus der digitalen Welt – leicht erklärt!“. Als ebenso hilfreich zeigt sich der fertiggestellte Leitfaden „Instagram in einfacher Sprache“ für den praktischen Um- gang mit dem Onlinedienst. In leicht verständlicher Sprache und Darstellung wird jeder Schritt erklärt. Und das mit Er- folg. „So können wir regelmäßig neue Erkenntnisse auf dem Instagram-Kanal „IdeenVeschper“ posten,“ so Ohmayer. Damit sind gleich zwei Ebenen bedient: das Lernen durch die Anwendung und Nachrichten für andere zum eigenen Projekt. Für die fachliche Entwicklung und Umsetzung von Schulungsmodulen unterstützt der Medienpädagoge Chris- tian Schmidt die beiden Verantwortlichen beim Projekt. Angebot für viele Die Finanzmittel über 20.000 Euro aus dem Ideenwett- bewerb werden für das Schulungskonzept durch den externen Medienpädagogen eingesetzt. Die Schulungen der „Netz-Checker‘“ finden sowohl in den Werkstätten der Stiftung Liebenau als auch als Angebote der Offenen Hilfen im Bodenseekreis und Landkreis Ravensburg statt, wodurch ein breiter Interessenkreis erreicht werden kann. Auch Schulungen für Mitarbeitende der Teilhabe können durch die Fördergelder realisiert werden. Das Projekt läuft bis Februar 2022. Nähere Informationen und Kursprogramm Netz-Checker Landkreis Ravensburg, Daniel Ohmayer, Telefon 07561 9151281, E-Mail: daniel.ohmayer@stiftung-liebenau.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 1. 2 . 3. 4. 5. 6. 7. Fo to : R m as te r1 30 5/ Ad ob e S to ck : n n n . n ch n h n n. Plastikverpackungen Abschied vom Einweg Haben Sie schon einmal von einem Ketchup oder Ähnliches. Neben 63 972 die- „Brand Audit“ gehört? Das ist eine Auf- ser kleinen Tütchen wurden auch 50 968 Pla- räumaktion an einem bestimmten Ort, stikflaschen eingesammelt. wo Plastikmüll gesammelt, sortiert und Kein Wunder, denn der Kunststoff verbrauch nach Firmen gezählt wird. So lässt sich unter den Lebensmittelverpackungen ist bei zeigen, welcher Müll die Umwelt ver- Getränken am größten. Das schmutzt. Durch solche Maß liege vor allem an der men könne die Aufmerksam Dominanz von PET- keit öffentlich auf die ei- Flaschen, beson- gentlich Verantwortlichen ders im Einweg- der Plastikflut gelenkt bereich, heißt es werden, auf die Unter- aus dem For- nehmen nämlich, heißt schungsprojekt es in „Pack aus! Plastik, Innoredux der Müll und Ich“, einem ko- Stadt Heidel- stenlosen Sachbuch der berg. Demnach Heinrich-Böll-Stiftung für ist im Zeitraum Menschen ab 12 Jahre. von 2003 bis 2013 die PET-Flaschen- Im Sommer 2020 sollen fast 15 Quote im Haushalts- Freiwillige aus Gemeinden, Schulen, konsum sogar gestiegen Jugendgruppen und Umweltverbänden in 55 – von 43 auf 76 Prozent. Ländern bei 575 Brand Audits mitgemacht Dabei gilt die Recyclingquote in Deutsch- haben. Sie haben 346 494 Plastikmüll-Ein- land als vorbildlich. Sie beziffere aber nur zelteile gesammelt. Davon waren fast zwei den Beginn des Prozesses, so die Forscher, Drittel Lebensmittelverpackungen: vor allem aber nicht die Frage, ob tatsächlich wieder Kaffeebecherdeckel und Portionstütchen für neue Produkte aus dem recycelten Mate- rial hergestellt werden. „Von 5,2 Millionen Tonnen Endverbraucherabfall aus Plastik Etikettenschwindel konnten 2017 nur 15,6 Prozent zu Rezyklat zur Herstellung von Kunststoff produkten „Ocean Plastic“: Erwartet wird, dass das wiederverwendet werden. Der Rest wurde Produkt zur Minimierung des Mülls in den energetisch verwertet oder exportiert.“ Ver- Meeren beitrage. Fakt ist: Es handelt sich um packungsvermeidung ist also immer noch Plastikabfall, der an Stränden oder im Meer der beste Weg, um die Umwelt zu schonen. gesammelt wurde. Das kann aber nur ein Der unverpackte Einkauf ist aber oft eine winziger Anteil sein angesichts der gigan- große Umstellung. Einige stürzen sich mit Ei- tischen Plastikmüllmenge in den Ozeanen. fer aufs neue Einkaufsumfeld, andere fühlen sich überfordert, und manche haben Berüh- „100 % Altplastik“: Suggeriert, es rungsängste mit dieser ungewohnten Art des stamme aus benutzter Ware, die gesam- Einkaufens. Daher hat der Unverpackt-Ver- melt wurde. Fakt ist: Nur Pfandflaschen aus band einen Leitfaden herausgegeben – ein PET werden sortenrein gesammelt. Das Handbuch, das alle Fragen rund um das un- meiste Rezyklat stammt aus Produktions- verpackte Einkaufen beantworten soll. Grob abfall, war also nie in Gebrauch, sondern läuft es so: Zunächst den mitgebrachten, lee- Ausschuss, der eingeschmolzen wurde. ren Behälter wiegen, das Leergewicht (Tara) notieren, dann je nach Wunsch befüllen und „Recyclingfähig“: Erwartet wird die schließlich das Füllgewicht (minus Tara) an Wiederverwertung der Verpackung. Fakt ist: der Kasse zahlen. Sollten Sie keinen Unver- „Recyclingfähig“ sagt nichts darüber aus, ob packt-Laden in Ihrer Nähe haben, können ein Recycling wirklich stattfindet. Sie viele der Tipps auch beim Einkauf im (Bio-)Supermarkt um die Ecke anwenden, „Bioplastik“: Soll für die Umwelt besser heißt es im 50-seitigen Leitfaden. (tb) sein als Erdölplastik, weil kompostierbar. Fakt Den Leitfaden erhalten Sie als PDF unter https:// unverpackt-verband.de/assets/files/Leitfaden- unverpacktes-Einkaufen-Doppelseiten-reduziert.pdf Das Buch Pack aus! Plastik, Müll und ich steht für Sie Quelle: www.boell.de/packaus kostenlos zum Download (88 S.) bereit unter https:// www.boell.de/de/pack-aus-plastik-muell-und-ich Verpackungsarmes Einkaufen: Wiederverwendbare Behälter mit- nehmen. Nutzen Sie für Ihren Ein- kauf Mehrwegtaschen, Stoffbeutel, Ein- kaufsnetze, Transportboxen etc. Verpackungsarme und -freie An- gebote wählen. Kaufen Sie so mini- mal verpackt wie möglich, z.B. Großgebinde statt Einzelverpackungen. Oder gänzlich un- verpackt, z.B. loses Obst und Gemüse; oder Brot gleich in den mitgebrachten Beutel. Obst und Gemüse schmecken frisch besser. Eine Plastikhülle schützt zwar so manches Gemüse vor frühzeitigem Ver- derben und Beschädigung beim Transport. Denn ohne angemessene Verpackung wür- den z.B. Gurken oder auch Brokkoli schnell viel Wasser verlieren. Doch um Plastik zu re- duzieren, sollte man lieber zu unverpackten Gurken greifen, auf Regionalität und Saiso- nalität achten, auf die richtige Lagerung (ca. 12 Grad) und die Gurke schnell verzehren. Unverpackt ist schön verpackt. Es gibt mittlerweile viele Ladenket- ten, die bereits ein gutes Angebot an unver- packten Produkten anbieten (z.B. https:// www.unverpackt.de/ in Karlsruhe). Brin- gen Sie einfach Beutel und leere Gefäße mit und fragen Sie nach, ob Sie Produkte wie Käse, Fleisch, Müsli und mehr ohne Plastik in die mitgebrachten Behälter packen dür- fen. Hier finden Sie eine deutschlandweite Online-Karte für den plastikfreien Einkauf: https://www.bund.net/themen/chemie/achtung- plastik/plastikfasten/plastikfrei-einkaufen/ Machen Sie aus Einweg Mehrweg. Beispiel Brötchentüte: Die können Sie sicherlich noch einmal für die nächsten Schrippen verwenden. Also: Saubere Ein- wegverpackungen einfach mehrmals nutzen. Trinkflasche immer dabei. Für Ge- tränkeverpackungen ist der Kunst- stoffverbrauch am größten. Das liegt vor allem an der Dominanz der PET-Flaschen, besonders im Einwegbereich. Gute Alterna- tive: Nehmen Sie für unterwegs eine eigene Trinkflasche zum Wiederauffüllen mit. Pfand-Rückgabesysteme nutzen. Kau- fen Sie Pfand- und Mehrwegprodukte regionaler Systeme, z.B. für Getränke, Jo- ghurtgläser und Milchfl aschen. Bringen Sie sie möglichst schnell wieder zurück, um viele Umläufe zu erreichen. 7 goldene Regeln für verpackungsarmes Einkaufen: https://www.plastik-reduzieren.de/deutsch/ verpackungslabor/verpackungsarmer-einkauf/ von Tim Bartels (Umweltbriefe) Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Nicht ohne Ausbildungsplatz in die Ferien Die Sommerferien in Baden-Württemberg rücken in greif- bare Nähe. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung ruft junge Men- schen dazu auf, nicht ohne einen Ausbildungsvertrag in die Sommerferien zu starten. Jutta Driesch, Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Konstanz-Ravensburg: „Mit dem Ausbil- dungsvertrag in der Tasche in die Sommerferien zu ge- hen, vermittelt eine große Sicherheit. Allen, die so kurz vor den Ferien noch ohne Vertrag dastehen empfehle ich, keine Zeit verstreichen zu lassen und sich weiterhin aktiv um eine Ausbildung zu bemühen. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit hilft auf den Weg zum Wunschberuf und kennt auch aussichtsreiche Alternativen.“ Zahlreiche Arbeitgeber haben in den vergangenen Jah- ren den demografischen Wandel deutlich zu spüren be- kommen, denn bei ihnen gehen weniger Bewerbungen auf Ausbildungsplätze ein als in den Jahren zuvor. Jutta Driesch: „Auch den Ausbildungsbetrieben empfehle ich, Nägel mit Köpfen zu machen. Wer bis jetzt noch keinen Azubi finden konnte, kann sich direkt bei der Arbeitsagen- tur melden. Der Arbeitgeberservice unterstützt bei der Suche nach einem geeigneten Bewerber.“ Den Arbeitgeberservice erreichen Betriebe über die bun- desweite kostenlose Rufnummer 0800 - 4 5555 20. Inter- essierte Jugendliche können unter 0800 45555 00 einen Termin mit der Berufsberatung vereinbaren. Ziel der Allianz für Aus- und Weiterbildung ist, möglichst vielen jungen Menschen eine betriebliche Ausbildung zu vermitteln und möglichst viele betriebliche Ausbildungs- stellen zu besetzten. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. Juli - 25. Juli 2021 Gedanken zur Woche Der Weg zum Glück Nimm dir Zeit zu lesen – das ist der Brunnen der Weisheit. Nimm dir Zeit, freundlich zu sein – das ist der Weg zum Glück. Nimm dir Zeit zu träumen – sie bewegt dein Gefährt zu einem Stern. Irischer Segenswunsch Samstag, 17. Juli 09.30 Uhr Baienfurt – Konfirmation in der kath. Kirche 11.00 Uhr Baienfurt – Konfirmation in der kath. Kirche 20.00 Uhr Baienfurt – Jugendgottesdienst auf dem Kirchplatz (öffentlich, mit Eintragung am Eingang) Sonntag, 18. Juli – 16. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit Dekan a. D. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) (+ Hygienius Thomalla, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Franz und Eugen Schmidt) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Liana Margarit 09.30 Uhr Baienfurt – Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Baienfurt, bei schlechtem Wetter in der kath. Kirche (öffentlich, mit Platzkarten) Dienstag, 20. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Donnerstag, 22. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Samstag, 24. Juli 16.00 Uhr Baindt – Taufe von Paul Boenke 16.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Jakob 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 25. Juli – 17. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) (+ Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Kurt Brugger, Margareta und Josef Veeser, Fa- milie Hugo Schmidt, Anna und Eugen Halder, Adalbert Berger, Franz und Eugen Schmidt, Jahrtag: Maria Bentele geb. Hartmann) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Pfarrer Staudacher im Urlaub Von Dienstag 20. Juli bis Samstag 31. Juli ist Pfarrer Stau- dacher ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. Den Beerdi- gungsdienst in dieser Zeit übernimmt Gemeindereferentin Silvia Lehmann. Die Eucharistiefeiern am Mittwoch und Freitag entfallen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Vorabinfo: Das Pfarrbüro ist vom 02. August – 20. August 2021 geschlossen. Vom 24. August bis zum 10. September ist das Pfarr- büro Dienstags und Freitags von 9.30 – 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmauftakt 2021 Vergangenen Samstag, 10.07.21, trafen sich die diesjäh- rigen Firmlinge und ihre Firmbegleiter in Baienfurt zum Firmauftakt 2021. Die insgesamt 48 Jungs und Mädels aus Baindt und Bai- enfurt, die sich zur Firmung 2021 angemeldet haben, wur- den am Nachmittag von Herrn Pfarrer Staudacher sowie dem Firmteam begrüßt. Anschließend wur- den die Jugendli- chen in Kleingrup- pen eingeteilt, in denen sie die ge- meinsame Reise bis zur Firmung, die dieses Jahr in Baindt stattfindet, durchlaufen wer- den. In den Klein- gruppen fand das erste Kennenlernen unter den Jugend- lichen und ihren F i r m b e g l e i t e r n statt. Außerdem wurde das diesjäh- rige Motto „Leinen los“ thematisiert. Jede „Schiffsbesatzung“ wurde nun zur „90-Minuten-Challenge“ herausgefordert. Dabei wetteten die Firmbegleiter gegen ihre Firmgruppe, dass diese es nicht schafft, sieben gestellte Aufgaben innerhalb 90 Mi- nuten zu meistern. Eine dieser Aufgaben war es z.B. ein Gruppenlogo zu erstellen und es auf eine kleine Fahne zu malen, ein Ge- dicht zu schreiben, sich einen kreativen Gruppen-Namen auszudenken, mit Naturmaterialien einen Anker zu legen oder ein gemeinsames Foto zu machen, das zum Thema „Leinen los“ passt. Als die 90 Minuten abgelaufen waren, war es jeder Gruppe gelungen, alle sieben Aufgaben zu erledigen. Somit haben alle die Herausforderung mit Bra- vour gemeistert. Klasse! Gegen Abend versammelten sich alle Firmlinge um ein kleines Lagerfeuer im Pfarrgarten. Nach einer kleinen Stärkung, präsentierte jede Gruppe ihre Ergebnisse der Challenge. Es entstanden tolle Gruppennamen, schöne und kreative Gruppenlogos, witzige Gedichte und vieles mehr. So nahm der Firmweg mit dem Schiff, das jetzt in der Kirche angeschaut werden kann, nach einem guten gemeinsamen Start die Fahrt auf. Das Schiff wird in den nächsten Wochen dann auch in den Hafen in Baindt ein- fahren, da dort dann am 7.11. auch die Firmung stattfin- den wird. Beendet wurde der Auftakt mit einem spirituellen Im- puls, der die Jugendliche dazu ermutigen sollte, die Lei- nen los zu lassen, die Segel zu setzen, den Anker „Gott“ dabei zu haben und sich gemeinsam auf die Reise der Firmung zu machen. Dankeschön allen Firmbegleitern und natürlich den Firmlingen, die sich auch diese Reise eingelassen haben. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Frauenbund Baienfurt Donnerstag, 29.07.2021 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Tref- fen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Böblingen nach Leonberg Termin 1.) 18.9.-19.9.21, ca. 24 km Termin 2.) Vom 4.10. – 5.10.21, ca. 18 km Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Haupt- weg, von Böblingen, Dätzingen, Weil der Stadt-Merklin- gen- Malmsheim, Leonberg. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Bitte um Anmeldung bis 27.7.21 bei Elisabeth Muschel, Tel. 52720 Vielen Dank! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. Eph 2,19 Sonntag, 18. Juli 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der kath. Kirche Platzkarten vorab in der kath. Kir- che abholen (für schlechtes Wet- ter) Donnerstag, 22. Juli 19.30 Uhr Baienfurt Konfi 3 Anmeldung in der ev. Kirche Freitag, 23. Juli 19.00 Uhr Baindt „Bibel im Gespräch“ im Dietrich- Bonhoeffer-Saal Sonntag, 25. Juli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Gedanken zum Wochenspruch Dazugehören – Teil einer Gemeinschaft sein – nicht au- ßen vor. Eine Erfahrung, die Menschen verändert. Oft genug haben Menschen Ausgrenzung erlebt – Unter- scheidung in Schubladen – Herabschauen auf die „An- deren“. Die ersten christlichen Gemeinden sind dadurch in ihrer Umgebung aufgefallen, dass sie sich von diesem Denken verabschiedet haben. Hier kamen Menschen zusammen – im Hören auf Gottes Wort und im Feiern der Gemeinschaft vor ihm – die sich sonst sicher nie an einen Tisch gesetzt hätten. Hier begegneten sie einander auf Augenhöhe – erlebten einander als Geschwister – und spürten, wie dadurch auch ihr Miteinander im Alltag verändert wurde. Wer erlebt, dass er willkommen ist – sich zu Hause füh- len kann – dazugehört zur Familie Gottes möchte diese Erfahrung nie wieder missen. Kirche und Gemeinde sind von Gott her so gedacht – für alle – bis heute: „So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, son- dern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen.“ Gottes Segen! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürsorge) etwas grundlegend anderes ist als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. – All Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Se- kunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Bibel im Gespräch Mich von einem Wort überra- schen lassen, das in meine Situ- ation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen su- chen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... - Zusammen über den aktuellen Predigttext ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten entdecken. Wer darauf Lust hat, ist herzlich eingeladen zu vier Bi- belgesprächen im Sommer, jeweils um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt bzw. im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt – bei gutem Wetter im Freien (nur in Baienfurt), sonst im gut belüfteten großen Gemeindesaal: • Am Freitagabend, 23.07. Dietrich-Bonhoeffer-Saal • Donnerstagabend, 29.07. Dietrich-Bonhoeffer-Saal • Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus • und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfar- ramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ „Ein unglaubliches Doppelgeschenk“ lautet das Motto des offenen Bibeltreffs am Sonntag, 18. Juli um 17.00 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten. In der Reihe zum Lukas-Evangelium legt der Theologe Dr. Ger- hard Maier, Tübingen die Geschichte vom Gelähmten aus, den seine Freunde zu Jesus gebracht hatten. (Lukas 5, 12-26). Dr. Maier war von 2001 - 2005 Landesbischof un- serer Kirche. Die evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt in- teressierte Gäste herzlich ein. _________________________ Liebe Kreative Wir nehmen unser kreatives Schaf- fen wieder auf, aber wegen der be- sonderen Corona-Situation wollen wir uns draußen treffen auf der Ter- rasse des Evangelischen Gemeindehauses im Öschweg 30 in Baienfurt. Am 19.7.2021 um 8:30 Uhr treffen wir uns mit Hubert Gärtner, um mit ihm die Königin der Blumen, die „ROSE“ zu aquarellieren. Gern auf Steinpapier, das uns der Künst- ler mitbringt. Wir beginnen um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Achtung neuer Treffpunkt während der Pandemie im Gemeindehaus BAIENFURT im Öschweg 30 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Juli 2021 19.7. Hubert Gärtner: Rose - Königin der Blumen - Aquarell auf Steinpapier 26.7. Welle-Lebherz: Aquarell im Freien August 2021 2.8. Linde Gerster: Kreatives Schreiben - Es geht der Sommer übers Land... Wir betexten oder bereimen die heiße Jahreszeit 9.8. Elli Duelli: Bodenseeimpressionen - Aquarell oder Gouache Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TRAINER GESUCHT! Wir suchen Verstärkung für unser Trai- nerteam im Kinder- und Jugendfußball!!! • Du hast Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? • Fußball ist deine große Leidenschaft und du hast selbst aktiv Fußball gespielt? • Du bist ehrgeizig und möchtest die Kinder & Jugendli- che weiterentwickeln? • Du bist ein Teamplayer und verbringst deine Freizeit gerne auf dem Sportplatz? Perfekt – Du bist bei uns genau richtig! Melde dich doch einfach unter reinhold.maucher@ka- belbw.de und stelle dich kurz vor. Das bringt es Dir, Jugendtrainer beim SV Baindt zu sein: • Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung • Individuelle Trainingsgestaltung & Spielausrichtung • Gemeinsame Events mit dem gesamten Trainer- und Jugendleitungsteam • Eine ehrenamtliche Tätigkeit Das erwarten wir von Dir: • Einsatz von Freizeit (2 mal wöchentlich Training + Spiel am Wochenende) • Arbeitseinsätze bei der Repräsentation der Ju- gendabteilung in der Gemeinde Baindt • Kooperation mit den anderen Jugendtrainern • Organisation deiner Mannschaft (Einteilung Eltern für Vereinsveranstaltungen) • Gesunder Ehrgeiz beim Umgang mit Kindern und Ju- gendlichen • Gemäß dem wfv ein erweitertes Führungszeugnis • Eine Trainer-Lizenz ist kein Muss, kann aber gerne im Rahmen Deiner Tätigkeit bei uns erworben werden Weitere Infos gibt es auf unserer Homepage: www.sv- baindt-fussball.de Wir freuen uns auf dich! TC Baindt e.V. Spielberichte vom vergangenen Wochenende Herren 70, Verbandsstaffel: TA TSV Alfdorf – TC Baindt 6:0 Ersatzgeschwächt reiste unsere Mann- schaft in den Welzheimer Wald zum Gruppenersten Alfdorf. Nachdem sich Karl Heinz Hänssler an Nummer 1 nach einer 5:1-Führung verletzte, waren un- sere Siegchancen dahin. Nur Ulli Spille und Gerhard Zinser im Doppel 1 gewannen noch einen Satz und gaben sich nach einem intensiv geführten Spiel erst im Match-Tie- Break mit 12:14 geschlagen. Für den TC Baindt spielten noch Klaus Ondera, Lothar Braun, Klaus Klumpp und Kurt Hoffmann. Damen 40, Staffelliga: TC Baindt – SPG Oberkirchb./Staig/Wiblingen 3:3 Eines muss man dem Wettergott lassen – er hat ein Ten- nisherz. Nach dieser Regenwoche strahlte am Samstag wieder die Sonne und das war gut so. Drei Mannschaf- ten empfingen auf unserer Anlage ihre Gäste. In Etappen wurde mit den Spielen begonnen. Wir mit unseren Damen aus der Spielgemeinschaft. Steffi und Marion sammelten im Einzel wichtige 2 Punkte. Silvi hatte wenig Chance und Babsi verlor nach langem, engen Match im MTB mit 10:12. Es galt, ein Doppel in zwei Sätzen zu gewinnen, damit der Sieg uns gehörte. Leider mussten sich Marion und Edith geschlagen geben. Es hing an Babsi und Steffi, die zwar den 1. Satz gewannen, den 2. aber abgeben mussten. Wieder ein MTB, den dieses Mal unsere Mädels mit 12:10 gewannen. Das große Rech- nen begann ... und trotz mehrmaligem Zählen unterlagen wir in der Addition der Spiele mit 51:53. Was für ein Pech. Es spielten: Babsi Blattner, Steffi Brehm, Marion Grabherr, Silvi Auer und Edith Schwarzat. Herren 40, Bezirksstaffel 1: TC Baindt – TC Weingarten 2:4 Bei herrlichem Sonnenschein traten wir zu unserem ersten Heimspiel dieser Saison an. Nach 4 spannenenden Einzeln konnte jedoch einzig Thomas Schäfer einen Sieg für uns Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 erringen und somit lagen wir vor den Doppeln mit 1:3 zu- rück. Beide Doppel mussten nun gewonnen werden, um noch eine Chance auf den Tagessieg zu haben. Doppel 2 mit Sascha Wösle und Andi Lang gelang tatsächlich ein verdienter Sieg mit einer wirklich starken Leistung. Für das Doppel 1 mit Th. Schäfer und Andi Bosch reichte es jedoch nicht ganz und somit mussten wir uns mit 2:4 geschlagen geben. Andi Bosch feierte an diesem Tag sein Debüt als aktiver Spieler. Danach verbrachten wir noch ein paar gesellige Stunden mit unseren netten Gästen aus Weingarten. Bei überbackenen Seelen welche uns dankenswerterweise Frau Wösle vorbereitet hatte und Salaten stärkten wir uns, bevor Andi Bosch mit Ramazotti noch seinen Einstand in unserer Mannschaft mit uns feierte. Es spielten: Thomas Schäfer, Sascha Wösle, Andi Lang und Andi Bosch. Damen 50, Verbandsliga: TC Schönaich 2 - TC Baindt 2:7 Unser drittes Spiel führte uns in das 2-Autostunden ent- fernte Schönaich. Sicher eilte uns der Ruf voraus, den Gegnerinnen alle Punkte zu überlassen. Jedoch nicht so! Durch Siege von Sibylle und Inge sind wir noch nicht von der Bildfläche verschwunden. Am frühen Abend ging‘s mit guter Laune im Gepäck zurück nach Hause. Es spielten: Sibylle Boenke, Co Nehls, Inge Fink-Spöri, Conny Amann, Eve Lagrange-Göppert und Maria Maier. Herren 60, Verbandsliga: TC Friedrichshafen – TC Baindt 6:3 Auf der Tennisanlage des TC Friedrichshafen kam es von Anfang an zu einem intensiven Schlagabtausch zweier gleichwertiger Gegner. Dabei war unsere Ausgangsposi- tion von allen bisherigen Gegnern des TC FN die schlech- teste, da unsere Gegner zum ersten und auch einzigen Mal mit ihrer Nr. 1 antreten konnten. Alle Einzel waren hart umkämpft, manchmal entschied nur der richtige Ball zur richtigen Zeit über den Sieg. Zusätzlich konnten wir teilweise klare Satzführungen und somit das gesamte Spiel nicht zu unseren Gunsten ent- scheiden. Dennoch gingen wir mit einem Zwischenstand von 3:3 (Match-TieBreak-Verhältnis 1:1) in die abschlie- ßenden Doppel. Hier konnten wir allerdings verletzungsbedingt nicht mehr dagegenhalten. Ein Doppel mussten wir unserem Gegner kampflos überlassen. Die beiden verbliebenen Doppel verpassten trotz großem Kampf knapp die benötigten 2 Punkte zum Gesamtsieg. So stand man am Schluss mit leeren Händen da, obwohl bei etwas mehr Spielglück durchaus ein knapper Sieg möglich gewesen wäre. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner. Graf, Georg Rupp, Jürgen Auer. Vorschau: Fr., 16.07.21: TC Isny - Junioren U15/1 Junioren U15/2 - TC Kluftern 2 Sa.,17.07.21: SC Tennis Friedrichshafen - Herren 40 Herren 50/1 - TC Isny TA Vfl Pfullingen - Herren 60 Dettingen/Erms 2 - Damen 50 SG Baienfurt Tennis 1976 - Damen 40 So., 18.07.21: Herren 30 - TC Leutkirch Zuschauer willkommen! Wir bitten die Hygieneregeln auf der Anlage zu beachten. Musikverein Baindt Hauptversammlung 2021 Zu unserer ordentlichen Hauptver- sammlung am Sonntag, 18.07.2021 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglie- der und Interessierte herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: - Vorsitzender (für 2 Jahre) - Kassierer (für 2 Jahre) - Jugendleiter (für 2 Jahre) - 2 Beisitzer (für 2 Jahre) - 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2021 und 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass werden dieses Jahr keine Ehrungen vorgenommen. Diese werden wir bei der nächstmöglichen Gelegenheit nachholen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 18.07.2021 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheits- vorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: - Vorsitzender (für 2 Jahre) - Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2021 und 2021 8. Anträge und Verschiedenes Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2021! Heute findet unsere Jahreshauptver- sammlung und Zunftratswahl gleich wie letztes Jahr unter den Hygiene Maßnahmen (gegebenenfalls Mundschutz) um 20.00 Uhr, in der Schenk Konrad Halle statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 5. Änderung der Wahlordnung (Anzahl Umzugsord- ner*innen) 6. Wahlen - Zunftmeister/in - Kassierer/in - Brauchtumer/in - 1 Zeugwart - 2 Zunfträte für Veranstaltungen - 7 bis 9 Umzugsordner*innen - 2 Kassenprüfer/innen 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 8. Anträge und Verschiedenes Anträge sollten bis spätestens 7 Tage vor der Hauptver- sammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freu- en und danken im Voraus für euer gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Reitabzeichenprüfung 2021 Im Reitabzeichen-System der FN (Rei- terliche Vereinigung) gemäß der Ausbil- dungsprüfungsordnung (APO) 2020 wer- den Reitabzeichenvon 10 bis 1 angeboten. Die Idee des Reitabzeichen-Systems ist: Reiten lernen in kleinen Schritten. Die Reitabzeichen 10 bis 6 sind für den Einstieg gedacht. Die Reitabzeichen 5 bis 1 dienen neben der Überprüfung des Ausbildungsfortschritts auch dem Einstieg in den Tur- niersport. Die Inhalte jeden Abzeichens zeigen nicht nur den jeweiligen Ausbildungsstand im Reiten an, sondern auch das Wissen und Können im Umgang mit dem Pferd (Stationsprüfungen). Wer ein Abzeichen macht, der kann auch gut mit Pferden umgehen. Das trägt auch zum Tierschutz bei. In diesem Sinne bietet die Reitergruppe Baindt e.V. einen Reitab- zeichen-Lehrgang mit abschließender Prüfung an. Die Prüfung wird voraussichtlich am Samstag, 07 August 2021 stattfinden. Bei Interesse bitte bei Birgit Heilig (0151/28899849) an- melden. Kinder und Jugendzeltlager Von Donnerstag, 29. Juli bis Samstag, 31. Juli 2021 ver- anstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zeltlager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Ritter sind bitter“ Spannende Wettkämpfe und knifflige Aufgaben sind ga- rantiert. Auch werden wir wieder unser Wissen im Gespannfahren erweitern und Übungen im Voltigieren machen. Veranstaltungsort: Hof Heilig, Grünenbergstraße 54/1 in Baindt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, 24. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden. Blutreitergruppe Sonntag, 04. Juli 2021, Hl. Blutfest in Weingarten Am Sonntag, den 04. Juli 2021, feierten über 130 Blutreiter, die als Standartenab- ordnungen ihrer Blutreitergruppen nach Weingarten gekommen waren, zusammen mit der Basi- likagemeinde und der Blutfreitagsgemeinschaft das Hei- lig-Blut-Fest. Damit war der Kleine Blutfreitag, wie dieser zweite Wallfahrtstag in Weingarten landläufig genannt wird und der immer am ersten Sonntag im Juli began- gen wird, durch die Anwesenheit der Blutreiter in diesem Jahr größer als der Blutfreitag, der pandemiebedingt zum wiederholten Male nur in einer sehr kleinen Form gefeiert werden konnte. Der Festgottesdienst wurde vom Bläse- rensemble Young Brass und dem Basilikachor musika- lisch mitgestaltet. Ihm stand Pfarrer Nicki Schaepen aus Bad Schussenried vor, der als früherer Vikar und jetziger geistlicher Begleiter der Blutfreitagsgemeinschaft eng mit dieser Wallfahrtstradition verbunden ist. Stellvertretend für die Blutreitergruppe Baindt haben Mar- kus Schwarz und Moritz Konzett mit Fahne und Standarte am Festgottesdienst teilgenommen. Heiligblut-Fest in Bad Wurzach am 09. Juli 2021 Mit etwa 100 Reitern fand am vergangenen Freitag das Heiligblut-Fest in Bad Wurzach statt. Kleiner als gewöhn- lich war es dennoch für viele Gläubige ein Fest der Freude. „Gemeinsam haben wir es gut hingekriegt“, freute sich Pater Konrad Werder, Superior der Salvatorianer am Gottesberg. Das Zurückgehen der Pandemie machte zu- mindest einen Blutritt in kleiner Form – mit zwei Personen pro Blutreitergruppe – möglich. Pünktlich zum Start der Prozession, die um 8.30 Uhr begann, hörte der Regen auf. Die Organisatoren hatten den Prozessionsweg geändert und geheim gehalten, um größere Menschenansamm- lungen zu vermeiden. Die Blutreiter und der festlich ge- schmückte Heiligblut-Wagen mit Weihbischof Gerhard Schneider und Stadtpfarrer Stefan Maier zogen schließ- lich vom Pius-Scheel-Haus die Memminger Straße hinaus, am Salvatorhof vorbei zum Greut und weiter zum Maxhof. Von dort aus ging es wieder hinein in die Stadt, über den Hochmoosweg vorbei am Gottesberg. Als Vertretung der Blutreitergruppe Baindt am Heilig-Blut- fest in Bad Wurzach haben Herr Georg Baumeister jun. vom Reishaufen und Herr Moritz Konzett aus Friesen- häusle teilgenommen. Georg Baumeister jun. konnte so- mit seine 40ste Teilnahme an der Prozession feiern. Eben- so konnte Moritz Konzett seine 10malige Teilnahme am Heiligblut-Fest in Bad Wurzach begehen. Wir danken unseren Jubilaren ganz herzlich für ihre Kameradschaft und wünschen ihnen, dass sie noch viele Jahre, in guter Gesundheit, an den Flurritten teilnehmen können. Jubilare v. l.: Georg Baumeister jun., Moritz Konzett Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Was sonst noch interessiert Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Stiftung Liebenau Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 977123-0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie . Deutsches Rotes Kreuz Ehrenamt ist Ehrensache! Das Ehrenamt in der Corona-Pandemie ist wichtiger denn je Etwa 600.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer en- gagieren sich in Deutschland bei privaten Hilfsorganisati- onen wie z.B. beim Deutschen Roten Kreuz. Im DRK Kreis- verband Ravensburg e.V. gibt es 8 Ortsvereine, darunter sind 12 Bereitschaften. Insgesamt sind 1.660 Ehrenamtliche beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V., davon rund 1.476 Erwachsene in den Bereitschaften und Fachdiensten wie Helfer vor Ort, die für Hilfs- und Sanitätsdienste und dem Katastrophenfall bereitstehen. Zusätzlich sind 180 junge Menschen ehrenamtlich in der Jugendorganisation im Jugendrotkreuz und vier Perso- nen in einem Freiwilligendienst (Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst) beim DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. tätig. „Seit über einem Jahr leben wir mit dem Corona Virus. Unser Ehrenamt ist eine wichtige Stütze der Pandemie- bekämpfung. Es ist wirklich ein unheimliches Engagement und eine große Flexibilität sichtbar und spürbar. Ich bin un- heimlich stolz auf jeden Einzelnen“, so Dieter Meschenmo- ser, Präsident des DRK-Kreisverband Ravensburg e.V.. „Die Corona-Pandemie hat einmal mehr deutlich gemacht, wie unentbehrlich unser Ehrenamt ist. Ohne die Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer stünde unsere Gesellschaft in der Krise wesentlich schlechter da“. Wie wertvoll für die Gesellschaft ehrenamtliches Engage- ment ist, zeigt sich während der Corona-Pandemie Ältere Menschen und gefährdete Gruppen mussten ge- schützt werden. Von Beginn an sind die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des DRK-Kreisverband Ravens- burg e.V. zur Stelle und bieten Nachbarschaftshilfen an oder halfen in Altenhilfeeinrichtungen in der Region, wo Fachpersonal coronabedingt ausgefallen war. Einkäufe, Besorgungen oder Unterstützung bei der Lebensmittel- verteilung in der Ravensburger Not-Tafel erleichterten das Leben in der Pandemie. Insgesamt boten vier Orts- vereine die DRK-Nachbarschaftshilfe an. Schnell wurden zentrale Corona-Teststellen im Landkreis Ravensburg errichtet. Inzwischen gibt es über 10 Stück an der Zahl. Auch hier ist Manpower gefragt. Die Kasse- närztliche Vereinigung kümmert sich um die medizinische Versorgung, das DRK unterstützt mit eigenen Helferinnen und Helfern. Insgesamt sind waren seit Januar 2021 ca. 300 Ehrenamtliche bei den Corona-Teststellen im Einsatz. Auch das Kreisimpfzentrum des Landkreises Ravensburg wurde mit aufgebaut und mit mobilen Impfteams die stationäre Pflegeeinrichtungen im Landkreis Ravensburg angesteuert, um die vulnerablen Gruppen zu schützen.. Auch hier sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in- volviert, 47 Ehrenamtliche sind zuständig für die Doku- mentation, das Impfen oder als Fahrer mit Fahrzeugen des DRK-Katastrophenschutzes. Bei der Arbeit im errichteten Kreisimpfzentrum in der Oberschwabenhalle in Ravensburg ist das Ehrenamt des DRK-Kreisverbandes Ravensburg e.V. nicht mehr wegzu- denken. Hand in Hand wird mit anderen Hilfsorganisatio- nen, Ärzten und mit der Landkreisverwaltung zusammen- gearbeitet. Auch Rollstühle für gehbehinderte Menschen im Impfzentrum wurden vom DRK zur Verfügung gestellt. „Die Pandemie hat das Leben von uns allen verändert und uns vor neuen Herausforderungen gestellt. Die eh- renamtlichen Helferinnen und Helfer in allen Kommunen im Landkreis Ravensburg haben sich schnell den neuen Herausforderungen gestellt und unterstützen die Ortsver- waltungen nach Kräften,“ dankt Cornelia Barth, Kreisbe- reitschaftsleiterin beim Roten Kreuz ihren Kameradinnen und Kameraden. „Auf das DRK ist Verlass – auch und gerade in schweren Zeiten“ Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Insgesamt sind auch noch im Juli über 150 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Einsatz gegen die Pandemiebe- kämpfung. Wie es in den kommenden Wochen weitergeht weiß niemand – aber eins ist sicher, das DRK mit seinen unzähligen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ist für die Bevölkerung da. „Ich danke unseren ehrenamtlichen Helferinnen und Hel- fern an dieser Stelle von ganzem Herzen. Sie sind die starken Säulen, auf dem unser Gebäude der Mitmensch- lichkeit und der Nächstenliebe steht. Unsere Gesellschaft hat diesen Menschen viel zu verdanken,“ so Dieter Me- schenmoser. „Corona hat unseren Alltag verändert“ Die Corona-Pandemie hat auch das DRK-Arbeiten grund- sätzlich verändert. Alles ist mobiler geworden, Videokon- ferenzen haben zugenommen und die Wichtigkeit als Team zusammenzuhalten ist präsenter denn je. Diensta- bende und Gruppenstunden finden online vor dem Com- puter statt. Viele Sanitätsdienste, Übungen und Lehrgän- ge wurden Corona bedingt abgesagt. Der Eigenschutz steht an oberster Stelle. Neue Sicherheitskonzepte muss- ten erarbeitet werden, wie zum Beispiel für die Helfer vor Ort Gruppen beim DRK. Schon beim ein- gehen des Notruf fragt die Integrierte Leitstelle Bo- densee-Oberschwaben Krankheitsbilder ab, um vorab Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Insgesamt 34 Helfer vor Ort Gruppen unterstützen Perso- nen in Not sowie den Rettungsdienst im Landkreis. Auch bei der Blutspende hat sich einiges geändert. Mehr Platz wird benötigt, um Abstände einhalten zu können und Termine müssen vorab online reserviert wer- den. Das medizinische Fachpersonal vor Ort überprüft rou- tinemäßig den Gesundheitszustand der Spenderinnen und Spender. Dies schließt unter anderem das Messen der Körpertemperatur und eine infektionsbezogene Be- fragung ein. Natürlich steht der Eigenschutz auch hier an oberster Stelle. Ehrenamt - was ist das eigentlich? Ein Ehrenamt ist eine Aufgabe, die von einem Menschen ausgeübt wird, ohne dabei Geld zu verdienen. Lediglich der Ortsverein kann z.B. durch Sanitätsdienste Einnah- men bekommen, allerdings fallen durch die Pandemie auch diese wichtigen Einnahmen gerade weg. Das Eh- renamt kann ein zeitlich begrenztes, oder aber auch ein langfristiges Engagement sein, bei manchen Menschen ist es sogar so etwas wie eine Lebensaufgabe. Viele Ta- lente und eine Idee: Menschen in Not helfen. Darum geht es beim Deutschen Roten Kreuz. Ehrenamtliche beim DRK gehören einer weltweiten huma- nitären Bewegung an, die seit über 150 Jahren Menschen in Not hilft. Bei allem, was sie macht, unterscheidet sie nicht nach Freund oder Feind. Sie fragt auch nicht, woher jemand kommt oder an was er glaubt. Was allein zählt, ist die Menschlichkeit. Diese Überzeugung tragen alle Freiwil- ligen der 190 Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften. Das sind weltweit mehr als 13 Millionen Menschen, allein in Deutschland über 400.000. Ein Spaziergang... macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Körper, Geist und Seele wohl tun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wegbegleitung: Dorothea Baur, Mitarbeiterin ambulan- ter Hospizdienst Weingarten Mittwoch, 21.Juli 2021, 15 Uhr Treffpunkt: Freibad Nessenreben, Weingarten Klumpfuß-Treff lädt Eltern und Betroffene ein Circa ein Kind von tausend hat laut Statistik einen an- geborenen Klumpfuß. Um sich über das Thema aus zu tauschen, findet am Montag, den 19. Juli ein Treffen statt. Eingeladen sind Eltern, Betroffene und medizinisch Inte- ressierte. Treffpunkt ist um 14 Uhr mit Picknick im Stadt- garten in Weingarten, bei schlechtem Wetter im Haus der Familie. Bei einem Klumpfuß ist die Achilles-Sehne verkürzt und der Fuß nach innen gedreht. Oft wird dies bereits während der Schwangerschaft beim Ultraschall entdeckt. Gängige Therapiemethode ist aktuell die Behandlung nach „Pon- seti“. Dabei werden die betroffenen Füße kurz nach der Geburt mit Gipsen korrigiert und dann, wenn nötig, eine Achilles-Sehnen-Verlängerung vorgenommen. Schienen und Krankengymnastik begleiten das Kind bis zum fünf- ten Lebensjahr oder darüber hinaus, je nach Ausprägung der Fehlstellung. Bevor „Ponseti“ in Deutschland populär wurde, wurden viele PatientInnen aufwändiger, oft auch falsch behan- delt. Darunter sind viele Betroffene ein Leben lang beein- trächtigt. Auch diese Personen sind herzlich eingeladen. Bereits rund 20 Eltern und Betroffene sind in Oberschwa- ben per Mail und Whatsapp-Gruppe organisiert. Wer zum Treffen nicht kommen kann, jedoch trotzdem an Austausch interessiert ist, kann sich per Handy oder Mail bei Sonja Hummel melden: 0173-1921401 und hummel.son- ja[ät]posteo.de. Bei schlechtem Wetter wird das Treffen im Haus der Familie, Liebfrauenstraße 24, stattfinden. REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Mit dem Sommer kommt HEISS AUF LESEN©: Bibliotheken in Baden-Württemberg erhöhen den Lese-Spaßfaktor für den Sommer Seit Montag, den 12. Juli bis einschließlich 25. September 2021 steigern in Baden-Württemberg mehr als 200 Biblio- theken mit coolen, spannenden und lustigen Geschichten den Sommer-Lesespaß für Kinder und Jugendliche. In die- sem Jahr ist besonders toll, dass man nach den pande- miebedingten Einschränkungen vor Ort in den Leseclubs der Bibliotheken wieder etwas gemeinsam unternehmen kann. HEISS AUF LESEN© vermittelt Spaß am Lesen und fördert die Lese- und Sprachfähigkeit. Tolle Preise locken Kinder und Jugendliche, Vielleser ebenso wie Wenigleser. Der Tübinger Regierungsvizepräsident Dr. Utz Remlinger und Eningens stellvertretende Bürgermeisterin Dr. Bar- bara Dürr haben die Leseclubaktion beim diesjährigen Auftakt am 12. Juli in der neuen Gemeindebücherei im Schillerhaus gemeinsam eröffnet. „Die Verbindung von Gemeindebücherei und Kleinkin- derbetreuung unter einem Dach im Schillerhaus Enin- gen halte ich für sehr vorbildhaft und würde mir dafür zahlreiche Nachahmer im Regierungsbezirk Tübingen wünschen. Das vermittelt Kindern eine solide Basis für einen guten Lesestart ins Leben,“ so der Tübinger Regie- rungsvizepräsident. Einen ersten Vorgeschmack auf HEISS AUF LESEN be- kamen die anwesenden Kinder der 3. und 4. Klasse der Achalmschule Eningen im Rahmen der Veranstaltung durch eine musikalisch aufgelockerte kurzweilige Ly- rik-Comic Lesung des Autors Jörg Isermeyer. Die erfolgreiche Leseclubaktion HEISS AUF LESEN© wird in diesem Sommer bereits zum siebten Mal in 33 Stadt- und Gemeindebibliotheken im Regierungsbezirk Tübingen angeboten. Im vergangenen Jahr beteiligten sich trotz Corona über 2.100 begeisterte junge Leserinnen und Le- ser mit fast 16.000 gelesenen und bewerteten Büchern. Koordiniert wird die Aktion von der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen beim Regierungspräsidium Tübingen. Kinder und Jugendliche können sich kostenlos in teilneh- menden Bibliotheken als Clubmitglieder anmelden. Die Anmeldekarten für HEISS AUF LESEN© gibt es vor den Ferien in den Schulen und natürlich in den Bibliotheken. Nach der Anmeldung bekommen jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ein Logbuch. Dieses begleitet die Kinder und Jugendliche durch die Aktion. Zum Abschluss der Le- seclubaktion Ende September gibt es eine Urkunde und es winken tolle Preise! Mit einem coolen Schnupper-Quiz können alle Details der Aktion spielerisch und sehr ansprechend erfahren werden. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.learningsnacks.de/sha- re/137943/eeb07be8-1666-4670-80de- c5368aa7c27a HEISS AUF LESEN© 2021 findet in den Stadt- und Gemeindebibliotheken der folgenden Kommunen statt: Albstadt, Balingen, Berghülen, Biberach an der Riß, Blaustein, Bodelshausen, Bodnegg, Dettingen an der Erms, Eningen unter Achalm, Friedrichshafen, Go- maringen, Hechingen, Kirchentellinsfurt, Langenargen, Langenau, Lichtenstein, Mössingen, Pfullendorf, Pfullin- gen, Ravensburg, Reutlingen, Rottenburg am Neckar, Salem, Schelklingen, Tettnang, Trochtelfingen, Tübingen, Überlingen, Ulm, Uttenweiler, Wangen im Allgäu, Wann- weil, Westerheim Weitere Informationen gibt es auf der Seite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Ref23/ Bibliothek/Literatur/Seiten/HAL.aspx Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, Wir machen Sommerurlaub von Mo., 02.08.21 bis einschl. Fr., 20.08.21 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (02.08.21 – 20.08.21) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (02.08.21 – 13.08.21) Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 29.09. und Do., 30.09.21 geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, Wir machen Sommerurlaub von Mo., 02.08.21 bis einschl. Fr., 20.08.21 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (02.08.21 – 20.08.21) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (02.08.21 – 13.08.21) Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 29.09. und Do., 30.09.21 geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, Wir machen Sommerurlaub von Mo., 02.08.21 bis einschl. Fr., 20.08.21 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (02.08.21 – 20.08.21) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (02.08.21 – 13.08.21) Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 29.09. und Do., 30.09.21 geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 STELLENANGEBOTE Wir suchen laufend Immobilien zum Kauf • geräumige Immobilie / Geschäftshaus / Anwesen für Jungunternehmer aus der IT-Branche • 1-Fam.-Haus, auch Haushälfte / Reihenhaus, kl. Garten & Garage, gerne auch älter (zum Renovieren) "Alles aus einer Hand" - von der marktgerechten Werter- mittlung bis zum Notar & Hausübergabe. Rufen Sie uns an! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 Mitarbeiter Lager/Logistik in Schlier (m/w/d) handwerklich begabte Allroundkraft in Voll- oder Teilzeit (min. 70%) Jetzt bewerben! bh@miller-holz.deTel.: +49(0)7529/971395 www.miller-holz.de/stellenanzeigen An unsrem Standort in Weingarten bilden wir deshalb wie folgt aus: Auszubildende(n) zum/zur Steuerfachangestellte(n) ab 01.09.2019 Studierenden m/w für ein Duales Studium Steuern und Prüfungswesen Bachelor of Arts ab 01.10.2019 Ihre Bewerbung Sie haben Interesse an einer Ausbildung oder an einem Studium? Dann lernen wir Sie gerne kennen! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 56 80 – 0, E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de Als Zusammenschluss der beiden renommierten Kanzleien SPK Storz & Kollegen in Weingarten und SPK Zoll + Kollegen in Friedrichshafen sind wir als Unternehmens- gruppe auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsbera- tung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von ca. 100 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 18 Berufsträger mit der mehrfachen Qualikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Wer hoch hinaus möchte, braucht eine gute Grundlage. Für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben ist eine fundierte und professionelle Ausbildung eine wichtige Voraussetzung. Lohnbuchhalter (m/w/d) – in Teilzeit oder Vollzeit – Sachbearbeiter vorbereitende Lohnbuchhaltung (m/w/d) – in Vollzeit – und für unseren Mandanten in Ravensburg suchen wir für sofort Lohnbuchalter / Personalsachbearbeiter (m/w/d) – für 15 Wochenstunden Alle Informationen zu diesen Stellenangeboten finden Sie auf unserer Website www.spk-gruppe.de. Die SPK-Unternehmensgruppe ist auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von über 40 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 11 Berufsträger mit der mehrfachen Qualifikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Ihre Bewerbung Sie sind neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer elektronischen Bewerbungsunterlagen per E-Mail unter Angabe Ihrer Gehalts- vorstellung. SPK Unternehmensberatung GmbH Frau Claudia Schreyer Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Telefon 0751 / 568 01 77 E-Mail: claudia.schreyer@spkgruppe.de "Seniorenhilfe für Haus + Garten" Tel. 0170 - 827 8388 KFZ-MARKT IMMOBILIEN ANKAUF SENIORENSENIOREN MITTEN IM LEBEN Promedica Alltagsbetreuung – das individuelle Entlastungssystem PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Katharina Pfleghaar Tel. 0751 - 76 96 26 04 Liebenhofen 18 | 88287 Grünkraut ravensburg-wangen@promedicaplus.de www.promedicaplus.de/ravensburg-wangen WENN DIE SOMMERHITZE ZU KOPF STEIGT Eine ausgewogene Ernährung mit viel Gemüse, Obst und wichtigen Nährstof- fen ist die Basis einer gesunden Lebens- weise. Foto: djd/Telcor Forschung/mi- magephotos - stock.adobe.com Sommerlichen Schwindelattacken lässt sich mit natürlichem Arginin vorbeugen. (djd). Selten wurde der Sommer so herbeigesehnt wie in diesem Jahr - mit der Hoffnung auf mehr Nor- malität. Gerade für ältere Men- schen haben warme Tage aber auch „Schattenseiten“, viele lei- den dann unter Kreislaufproblemen und Schwindel. Einfache Maßnah- men können dem entgegenwirken. So sollten Senioren die Mittagshit- ze und die pralle Sonne meiden und oft die Beine hochlegen. Da Flüssigkeitsverlust den Kreislauf belastet, gilt: mindestens zwei Liter täglich trinken. Beim Essen ist leichte Kost angesagt, wichtig ist zudem eine ausreichende Versorgung mit der gefäßschützenden Aminosäure Arginin. Hier kann auch eine Ergänzung sinnvoll sein, etwa mit Telcor Arginin plus aus der Apotheke - mehr dazu unter www.telcor.de. Unser Thema „Senioren – Mitten im Leben“ erscheint 3x jährlich. Sie möchten dabei sein? Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Zur Verstärkung unseres Teams am Standort Ravensburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt engagierte Mitarbeiter für folgende Positionen: ` Leitung Abrechnung (m/w/d) in Vollzeit Ref.-Nr. 328 | Mit Ihrem gesundheitsökonomischen Wissen sind Sie der erste Ansprechpartner in allen Abrechnungsfragen und übernehmen die Verant- wortung für die regelkonforme Abwicklung aller abrechnungsrelevanten Leistungen aus dem ambulanten, stationären, institutionellen und gewerb- lichen Bereich. ` Assistenz Abrechnung (m/w/d) in Vollzeit Ref.-Nr. 329 | In dieser kaufmännisch-medizinischen Schnittstellenposition überblicken Sie die statistische Datenaufbereitung für die Krankenhaus- abrechnung und unterstützen mit Ihrer Zahlenaffinität in diversen Leistungs- reportings. ` Werkstudent Personal (m/w/d) Ref.-Nr. 330 | Sie unterstützen unsere Personalabteilung bei administrativen Aufgaben und erhalten abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten, um die gelernte Theorie einem ersten Praxistest zu unterziehen. Freuen Sie sich auf einen attraktiven Arbeitsplatz mit langfristiger Perspektive in einem interessanten Teilbereich der Gesundheitsbranche. Neben einer sorgfältigen Einarbeitung in Ihr neues Aufgabengebiet erwartet Sie ein engagiertes und hoch- qualifiziertes Team mit kurzen Entscheidungswegen. Mehr Informationen sowie das Online-Bewerbungsformular finden Sie auf www.labor-gaertner.de/karriere MVZ Labor Ravensburg - Labor Dr. Gärtner, z. Hd. Personalabteilung Elisabethenstraße 11 | 88212 Ravensburg Als medizinisches Labor zählen wir mit dem kompletten Spektrum der moder- nen Diagnostik zu Deutschlands führen- den Privatlaboratorien. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stellen wir das Wohlbe- finden der Patienten. Dafür arbeiten wir täglich Hand in Hand mit ärztlichen Kolle- gen unterschiedlicher Fachrichtungen. Werden Sie Teil unseres Teams! Sie sind Zahnmedizinische Fachangestellte (m/w/d) und haben Spaß an Prophylaxe und/oder in der Assistenz? 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Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Gemütlich Rasten in Kümmerazhofen. Altdorferstr. 40 88339 Kümmerazhofen Legen Sie im idyllischen Bike-in eine Pause ein und füllen Sie Ihren Proviant mit regionalen und süd- tiroler Spezialitäten. Unser Frische-Automat ist rund um die Uhr für Sie zugänglich. Bad Waldsee BergatreuteWeingarten Kümmerazhofen Bike-In Wolpertswende Aulendorf Durlesbach Reute Mein neuer NachbarNachbar Näher geht nicht: VonHier sind Bio-Produkte aus der Feneberg-Region. Hergestellt im Umkreis von 100 Kilometern um den Firmensitz in Kempten, nach den Richtlinien von Bioland, Naturland oder Demeter. Die Produkte stammen von mehr als 600 Erzeuger- und Verarbeitungs- betrieben aus der VonHier-Region So schmeckt’s nur bei uns Näher geht nicht: VonHier sind Bio-Produkte aus der Feneberg-Region. Hergestellt im Umkreis von 100 Kilometern um den Firmensitz in Kempten, Marktleiter Christian Dreßler und sein Team freuen sich auf Ihren Besuch!in Baindt, Fischerstraße 2NEUERÖFFNUNG[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 28. Mai 2021 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. European Energy Award (eea) an 26 Kommunen im Land verliehen Auch die Gemeinde Baindt erhält diese Auszeichnung und konnte ihr Ergebnis zwischen 2016 und 2020 von 62 % auf 70,4 % der möglichen Punkte steigern! Auf dem kommunalen Klimakongress in Ulm hat die neue Umweltministerin Thekla Walker am ver- gangenen Freitag den European Energy Award an 26 Kommunen verliehen. Über die Auszeichnung können sich in diesem Jahr zwei Landkreise, zehn Gemeinden und 14 Städte aus Baden-Württemberg freuen, mit dabei auch die Gemeinde Baindt. Der European Energy Award hat sich in den ver- gangenen Jahren zu einem Markenzeichen ent- wickelt, das den Einsatz der kommunalen Ebene für mehr Klimaschutz sichtbar macht. Dabei kann festgestellt werden, dass über ein Drittel der Städte, Gemeinden und Landkreise, die deutschlandweit am European Energy Award teilnehmen aus Ba- den-Württemberg stammen. Bereits seit 2009 nimmt Baindt am eea teil, über den Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde ein Energie- und Klimaschutzkonzept aufgestellt, so bezieht die Gemeinde bspw. bereits seit 2011 zu 100 Prozent zertifizierten Ökostrom und trägt somit ak- tiv zur Energiewende bei. Das bereits seit 2014 be- stehende Nahwärmenetz wird aktuell in Richtung regenerativer Energien weiterentwickelt, so dass auch die im Fischerareal entstehenden Gebäude daran angeschlossen werden können. Positiv ins Gewicht fiel bei der Bewertung auch der Stadtbus Ravensburg-Weingarten, der mittel- bis langfristig eine noch bessere Taktung erhalten soll und einen wichtigen Beitrag zur sich verändernden Mobilität leistet, ebenso wie die gemeindeeigenen E-Fahrzeuge und der Ausbau der örtlichen Radwege, um nur einen Teil der Themenbereiche zu benennen. Dieses hervorragende Ergebnis ist nicht zuletzt dem engagierten Energieteam zu verdanken. Zum European Energy Award Der European Energy Award (eea) ist ein europäisches Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsver- fahren, das eine umsetzungsorientierte Energie- und Klimaschutzpolitik in Städten, Gemeinden und Landkreisen zum Ziel hat. Die Klimaschutzaktivitäten der Kommunen werden hierbei systematisch erfasst und bewertet. Anschließend werden Maßnahmen passend für die jeweilige Kommune geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft, um so Potenziale für mehr Klimaschutz zu identifizieren und zu nutzen. In Baden-Württemberg engagieren sich 129 Städte und Gemeinden, 24 Landkreise sowie ein Gemeindeverwaltungsverband beim European Energy Award. Deutschlandweit sind es aktuell 317 teilnehmende Kommunen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Liebe Hobby-Gärtnerinnen und Gärtner, der Gartenwettbewerb Baindtblühtauf! hat bereits vor rund einem Monat begonnen und es ist noch genügend Zeit, den eigenen Garten für diesen Sommer naturnah zu gestalten. Nutzen Sie den relativ kühlen, aber doch abwechs- lungsreichen Frühling und lassen ihren Garten aufblühen. Gerne stellen wir Ihnen hierzu auf Anfrage qualitativ hoch- wertiges Saatgut vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg zur Verfügung. Auf unserer Website hat sich wieder einiges getan. Schauen Sie doch einfach nochmal vorbei: www.baindtbluehtauf. de. Sie finden spannende Tipps zum naturnahen Gärtnern und hilfreiche Links mit weiterführenden Informationen. Wichtiger Hinweis: Natürlich dürfen Sie mehrere Bilder ihres Gartens einreichen. Bei unserem Wettbewerb geht es besonders darum, naturnahe Gärten mit all ihren unterschiedlichen Elementen zu küren. Weiterhin viel Spaß beim naturnahen Gärtnern wünscht, das Team von Baindtblühtauf! Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: 14.30 bis 16.00 Uhr Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Mittwoch: 18.00 bis 19.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle unter Anleitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt. Bitte melden Sie sich über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/teststrategie an. In Ausnahme- fällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Donnerstag: 08.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Informati- onen bekommen Sie im Web Shop der Achtal- Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: 17.00 bis 19.00 Uhr durch den CDU Ortsverband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad- Halle. Unter folgendem Link können online Ter- mine vereinbart werden: https://www.cdu-baindt.de. Darüber hinaus bietet die Hausarztpraxis Hartmann ab 01.06. Bürgertests zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung an. Amtliche Bekanntmachungen Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener RedaktionsschlussRedaktionsschlussRedaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: 04.06.2021 KW 22 – Fronleichnam Veröffentlichung Redaktionsschluss 31.05.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Der Verlag Inzidenz im Landkreis unter 100 Außerkrafttreten der Bundesnotbremse und In- krafttreten des 1. Öffnungsschrittes der Corona VO seit 24.05.2021 Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg liegt, wie bekannt, laut Meldung des Robert-Koch-Instituts Stand 22. Mai 2021 fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 100. Daher trat am Pfingstmontag die Bun- desnotbremse außer und der erste Öffnungsschritt des Stufenplans der Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Auch die Allgemeinverfügung zur Testpflicht für Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ravensburg trat mit Wirkung zum Pfingstmontag, 24. Mai 2021 au- ßer Kraft. In den Kindertageseinrichtungen in der Ge- meinde Baindt wird nach wie vor auf freiwilliger Basis getestet. Zwar sinkt die Inzidenz im Landkreis, doch sind die Fallzahlen in der Gemeinde Baindt nach wie vor sehr hoch, hatten wir an Weihnachten um die 40 mit Corona infizierten Personen in der Gemeinde, sind es derzeit knapp 60 Personen, die an Corona erkrankt sind. Deshalb die eindringliche Bitte, halten Sie sich an die Vorgaben, auch mit dem 1. Öffnungs- schritt dürfen sich nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im privaten und öffentlichen Raum treffen, wobei Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder un- ter 13 Jahren der beiden Haushalte nicht dazu zählen. Wir müssen die Inzidenz im Landkreis und in der Ge- meinde nach unten bringen und halten, sonst sind Öff- nungsschritte wieder zurückzunehmen! Neue Kollegin Standesamt und Stabstelle Bürgermeisterin Franka Maurer Tel. 07502/9406-40 E-Mail: f.maurer@baindt.de Neue Kollegin Sachbearbeiterin Kämmerei Kerstin Weber Tel. 07502/9406-24 E-Mail: k.weber@baindt.de Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vor- heriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. AB SOFORT IST EINE TERMINVEREINBARUNG FÜR TERMINE AN DER BÜRGERTHEKE ONLINE MÖGLICH unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online oder mit folgendem QR-Code: Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte tele- fonisch oder per E-Mail an den jeweils zuständigen Mitarbeiter (siehe Telefonliste in diesem Amtsblatt). Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt ! Haben Sie (k)einen Fragenbogen zum „Wohnen im Alter“ bekommen? Mitte Mai wurden an alle Baindter Haushalte die Fra- gebögen „Wohnen im Alter“ verteilt. Damit die anste- henden Projekte in der Gemeinde Baindt auch ihren bevorzugten Wohnformen entsprechen, ermitteln wir unter anderem mit Hilfe dieses Fragebogens ihre Vor- stellungen und Wünsche. Sollten Sie jedoch keinen Fra- gebogen bekommen haben und gerne an der Umfrage teilnehmen wollen, so wenden Sie sich an Frau Maurer (E-Mail: f.maurer@baindt.de, Tel. Nr. 07502 9406-40). Eine Teilnahme ist bis zum 04. Juni 2021 möglich. Wir freuen uns über zahlreiche Rückmeldungen, denn so können Ihre Bedürfnisse ganz konkret bei der Ermitt- lung der „richtigen“ Projekte im Fischerareal mit einflie- ßen. Mit dem Fischerareal entwickelt die Gemeinde ein lebendiges und qualitätvolles Wohnquartier, das auch den Bedürfnissen einer älter werdenden Gesellschaft gerecht werden soll. Neue Kollegin Neue Kollegin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.05.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. April 2021 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Sanierungsgebiet Ortskern II - Gutachten Ende der Sanierung - Auswirkungen auf Bebauungsplan Fi- scherareal und unbeplanter Innenbereich im Ortskern Beschluss: 1. Die Flurstücke 51 (Küferstraße 8) und 51/1 (Ziegeleis- traße 6) werden nicht überplant. 2. Auf einen Bebauungsplan in der Ortsmitte wird derzeit verzichtet. TOP weiteres Vorgehen in Sulpach - Beauftragung ei- nes externen Beraters Beschluss: Die Verwaltung wird einen externen Berater mit der Auf- arbeitung der genehmigten und vorhandenen Tierbestän- de im Teilort Sulpach beauftragen. Aus den gewonnenen Daten soll anschließend eine Geruchskartierung erfolgen. TOP Sonstiges - Bike-Park beim Baindter Bädle Beschluss: Die Gemeinde Baindt gewährt den Nutzern zur Anlage der Bikestrecke am Baindter Bädle einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 6.000,00 €. Die rechtlich erforderliche Be- schilderung wird von der Gemeinde in Auftrag gegeben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Offenlegung des Sulzmoosbaches im Bereich des Fischerareals Die Arbeiten zur Bachoffenlegung des Sulzmoosba- ches haben am 11. Mai 2021 begonnen. Die Offenlegung dient dem Hochwasserschutz, trägt zur Aufwertung des Baches und somit zur Steigerung der Aufenthalts- qualität bei. b) Corona Derzeit gibt es in der Gemeinde Baindt 51 infizierte Personen. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg be- trägt 148,6 mit leicht fallendender Tendenz. Die indi- sche Variante ist am 10. Mai 2021 zum ersten Mal im Landkreis aufgetaucht. c) Kindergarten in der Gemeinde Ab Mittwoch den 12. Mai 2021 gilt die Testpflicht in den Kindergärten. Es werden PCR-Pool-Tests vom La- bor Dr. Gärtner angewandt, die sicher, schnell und für die Kinder nicht unangenehm sind. Bei Bedenken der Elternschaft werden Spucktests ausgegeben, die zu Hause als Selbsttests mit Eigenbescheinigung durch- geführt werden können. d) Impfquote Die Impfquote im Landratsamt Ravensburg liegt der- zeit bei 26 %. Es haben in Baindt durch das mobi- le Impfteam 60 Erstimpfungen und 12 Zweitimpfun- gen stattgefunden. Es werden noch 2 Termine mit jeweils 24 Zweitimpfungen stattfinden. Alle Bürgerin- nen und Bürger die am 11.05.2021 79 Jahre oder älter sind, haben von der Gemeinde ein Impfangebot in der Schenk-Konrad-Halle bekommen. TOP 04 Vorstellung der KommunalPlattform der Netze BW - Ausbau im Bereich der Infrastruktur, Syn- ergien und Klimaziele vor Ort Kämmerer Abele berichtet: Die Energiewende stellt uns gemeinsam vor große Her- ausforderungen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor, ist dabei die partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die Entwicklung geeigneter Werkzeuge, die uns helfen die Klimaschutzziele zu erreichen. Was bedeuten die Klimaschutzziele Baden-Württembergs für den Hochlauf von Erneuerbaren Energien und Elektro- mobilität in unserer Gemeinde? Erreicht unsere Gemeinde Baindt die vorgegebenen Klimaschutzziele und schaffen wir die Energiewende? Welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen auf das Strom- und Gasnetz in unserer Gemeinde, sowie auf die zukünftige Planung und Umsetzung von Wohnraum? Wie hoch ist die aus dem Hochlauf resultierende CO₂-Ein- sparung? In Zeiten von Elektromobilität, Energiewende und stei- genden Klimaschutzzielen ist eines besonders wichtig: Transparenz, um die richtigen Entscheidungen für zu- kunftsfähige Energieversorgungsnetze treffen zu können. Ein Baustein hierfür ist die neue KommunalPlattform der Netze BW, welche ermöglicht, den zukünftig notwendigen Ausbau im Bereich Infrastruktur aufzuzeigen, Synergien zu generieren und die Klimaziele vor Ort zu managen. Über diese erhalten wir eine Einsicht in den Netzentwick- lungsplan und in die Netzanschlüsse, außerdem könnte eine Dreijahresplanung sowie ein Störungsmonitor für die Gemeinde Baindt zur Verfügung stehen. Die Energiewende sollte im Bereich der Stromnetze aktiv mitbegleitet werden. Ob bei Ladesäulen, Quartiersge- danken, PV-Anlagen sowie bei Grundstücken für Batte- riespeicher. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Her- ren Schuch und Müller stellten die KommunalPlattform ausführlich vor. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der NetzeBW zur Kenntis. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 TOP 05 Sanierung Nelkenstraße - Auftragsvergabe Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2020 wurde das Ing.-Büro Schranz, Bad Saulgau beauftragt, die Arbeiten zur Sanierung der Nelkenstraße öffentlich auszuschrei- ben. Die Ausschreibung wurde am 26.03.2021 im Staats- anzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von neun Firmen angefordert. Zur Submission am 21.04.2021 gingen sieben Angebote ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevor- schlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der günstigste Bieter ist die Firma Hinder, Bad Wald- see, mit einem Angebotspreis von 240.552,13 Euro brutto (100%). Die Angebotspreisspanne liegt zwischen 100% und 136,4%. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Arbeiten: - Fahrbahnerneuerung Straße und Gehweg - Verlegung einer Breitbandleerrohrtrasse - Erneuerung der best. Wasserleitung (Hauptleitung + Hausanschlussleitung bis Grundstücksgrenze zum Privateigentum) - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Erneuerung Schachtabdeckungen des Mischwasser- kanals Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint Das Angebot der Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 240.552,13 Euro brutto ist das güns- tigste Angebot. Laut Kostenschätzung lagen die Baukosten bei 247.282,00 € brutto. Die Verwaltung hat die notwendigen Mittel im Haushalt 2021/22 bereit gestellt. Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten Sanierung Nelkenstraße wird an Fa. Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebots- summe von 240.552,13 Euro brutto erteilt. TOP 06 Gebäude am Dorfplatz - Beauftragung Vorplanung Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Neugestaltung des Dorfplatzes wird in nächster Zu- kunft ein wichtiges Thema in der Gemeindeentwicklung darstellen. Erste Entwürfe vom Landschaftsarchitekten liegen bereits vor. Ebenfalls haben Gespräche mit Vertre- tern der Vereine und Angrenzern stattgefunden, Pande- miebedingt bisher online. Geplant ist nun Ende Juni eine Planungswerkstatt zum Thema Dorfplatzgestaltung in der Schenk-Konrad-Halle abzuhalten. Parallel hat sich der Gemeinderat mit dem Gebäude an- grenzend an den Dorfplatz beschäftigt. Im Januar 2021 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass das Gebäude am Dorfplatz von der Gemeinde gebaut werden soll. Mit einer Markterkundung, die von der Verwaltung durch- geführt wurde, wurde ein prinzipielles Interesse von po- tentiellen Bauunternehmen und Bauträgern abgefragt. Die Auswertung dieser Markterkundung wurde am 20. April 2021 in der Gemeinderatssitzung von Herrn Tho- mas Gauggel vorgestellt. Es wurden vier Varianten einer möglichen Umsetzung aufgezeigt, wobei die Tendenz in die Richtung ging, dass eine Vorentwurfsplanung durch ein Architekturbüro erfolgen und diese die Grundlage für eine Totalunternehmerausschreibung sein soll. Da sich die Planer aus Tübingen bereits intensiv mit der Ortsmitte und dem Gebäude angrenzend an den Dorf- platz beschäftigt haben, wurden sie von der Verwaltung gebeten, ein Angebot für ein Honorar auf Grundlage der HOAI für die zu erbringenden Leistungen abzugeben. Wenn die Totalunternehmerausschreibung nicht zum ge- wünschten Erfolg führt, kann im weiteren Verlauf immer noch ein in einer EU weiten Ausschreibung gewonnenes Architekturbüro die Entwurfsplanung vornehmen, mit dem Ziel der Beauftragung eines Generalunternehmers. Da die Planung des Dorfplatzes mit dem Bau des Ge- bäudes zusammenspielen muss, ist eine zügige Wei- terentwicklung der Planung erforderlich. Auf Grund der intensiven Voruntersuchungen können die Planer aus Tü- bingen die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Vorbereitung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Bau- beschreibung zügig und kostengünstig leisten. Beschluss: 1. Die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen werden mit der Vorplanung des Gebäu- des am Dorfplatz und der Erstellung einer Totalunter- nehmerausschreibung auf Grundlage einer funktiona- len und technischen Baubeschreibung beauftragt. 2. Dem Honorarangebot wird zugestimmt. TOP 07 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Baugebiet 2. Erweiterung Mehlis wurden inzwischen 5 Grundstücke an Gewerbebetriebe und ein Grundstück für eine Umspannstation verkauft. Drei Baugenehmi- gungen wurden bereits erteilt, ein Bauvorhaben ist im Rohbau fertig. Ein weiteres Grundstück mit 2.466 m² Fläche kann an ei- nen Handwerksbetrieb veräußert werden. Nach § 92 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten vom Gemeinderat erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung des Bauplat- zes mit 2.466 m² im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis zum Preis von 190 €/m² zu. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 670/4, Lerchenweg 9 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Bauherren beantragen den Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss des bestehenden Einfamilienwohnhauses. Um mehr Wohnraum unterm Dach zu schaffen, ist auf der Ostseite des Gebäudes eine Schleppdach-Gaupe mit einer Länge von 4,56 m und einer Dachneigung von ca. 4° geplant. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Lerchenweg 9 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvor- haben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zuläs- sig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Aus Sicht der Verwaltung kann ohne zusätzlichen Flä- chenverbrauch mit der geplanten Gaupe zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Gaupe fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbe- triebs Abwasserbeseitigung 2020 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwas- serbeseitigung 2019 Kämmerer Abele teilt mit: Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grund- sätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseiti- gung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalab- gabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Handels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrech- nung nach dem Kommunalabgabengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen wer- den. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommu- nal-abgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2019 und 2020 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2019 - 2021 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskosten- umlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr mög- lich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und ge- bührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge perioden- gerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskos- tenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2019 ist das Ergebnis in einer Ne- benrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen um die Ausgleichsbeträge bereinigt worden. Die Betriebs- kostenumlage 2019 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2020 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. (siehe Tabelle unten) Die Kalkulation wurde für den Bemessungszeitraum 2019 bis 2021 erstellt. Folglich können die gebührenrechtlich ausgleichsfähigen/ausgleichspflichtigen Ergebnisse ab- schließend ermittelt werden. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalku- lationszeitraum einen großen Überschuss. Wir müssen Ende 2021 die Gebühr kurzfristig senken, sofern wir nicht in Aufwand investieren. Von Seiten der Verwaltung wäre eine konstante Gebühr besser, als nächstes Jahr senken und dann wieder kräftig erhöhen. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimension von Kanälen bzw. Hy- draulik empfehlenswert. Dem Bauamt liegt ein Angebot für eine Hydraulikberechnung vor. Darin enthalten sind folgende Leistungen: • Ermittlung der Einzugsgebiete, - inkl. Neubaugebiete wo das Schmutzwasser in den Mischwasserkanal geht. • Ermittlung der befestigten Flächen anhand Auswertung der gesplitteten Abwassergebühr, oder/und Auswertung von Luftbildern oder/und Begehung. - • Berücksichtigung der Sonderbauwerke, • Erstellung eines digitalen Rechenmodelles • Hydrodynamische Kanalnetzberechnung • Langzeitsimulation • Berichte, Pläne, Präsentation Anschließend sollten folgende Projekte weiterverfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigen- kontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewer- beentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Sowohl handelsrechtliche als auch gebührenrechtliche Er- gebnisse schließen aufgrund höherer Einnahmen besser ab. Die gegenüber dem Planansatz geringeren Aufwen- dungen resultieren aus der geplanten Rückerstattung der Gebührenerg. 2019 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 617.141,20 € 450.105,61 € 167.035,59 € Gebühreneinnahmen 605.606,48 € 452.228,90 € 153.377,58 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -11.534,72 € 2.123,29 € -13.658,01 € vorläufiges Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 638.646,25 € 450.218,64 € 188.427,61 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.043,89 € 29.913,65 € -33.957,54 € Nachrichtlich: Das handelsrechtliche Ergebnis weist zum 31.12.2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +425.026,00 € auf. Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweck- verbandes. Die Gemeinde trägt seit 2018 38% der Gesamt- kosten des Abwasserzweckverbandes (44% des kommu- nalen Anteils). Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2020 ein Verlust von -26.800 € geplant. Das vorläufige Ergeb- nis 2020 weist aufgrund erhöhten Unterhaltungsaufwen- dungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von -38.303,73 € aus. Die Verbrauchsmengen waren 2020 erhöht und werden auch 2021 vermutlich auf diesem Niveau verbleiben. Das vergangene Frühjahr war zu trocken. Der Verbrauch hat sich aufgrund Corona (vermehrte Homeofficetätigkeit), trockenes Frühjahr und Einwohnerzuwächsen etwas er- höht. Die Schmutzwassergebühr beträgt seit 01.01.2019 2,17 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr beträgt ab 01.01.2019 0,50 €/m². Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2020 getätigten Investitionen über eine Kapi- talumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinan- zieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2019 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasser- bereich im Jahr 2019 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 2.123,29 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2019 eine Kostenun- terdeckung in Höhe von -13.658,01 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.913,65 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenun- terdeckung in Höhe von -33.957,54 €. 3. Die Kanalisation soll 2021 neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässe- rungssysteme überprüft werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Auftrag an den kostengünstigsten Bie- ter zu vergeben. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Kaufverträge Erlenstraße die im Rahmen der Stra- ßensanierung abzuschließen sind. Es wurde die Frage gestellt, ob diese Verträge zwi- schenzeitlich notariell abgeschlossen wurden. Dies ist, so Bauamtsleiterin Jeske, in einem Fall noch nicht geschehen. b) Neubaugebiet Geigensack/Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, die Grundstückseigen- tümer aufzufordern, den von der Gemeinde angeleg- ten Erdwall an der Igelstraße (Hochwasserschutz) in Richtung Sulpach wieder in den ursprünglichen Zu- stand zu versetzen. c) Bautätigkeiten in der Hirschstraße Die Verwaltung wurde gebeten abzuklären, ob diverse Bautätigkeiten in der Hirschstraße (Gewächshäuser, Swimmingpools, Gartenhäuser usw.) genehmigungs- frei sind. d) Einführung Gelbe Tonne Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Kreis- tag beschlossen hat, die Gelbe Tonne kreisweit zum 01.01.2022 einzuführen. Diese Entscheidung, so Käm- merer Abele, wird auch Einfluss auf den Fortbestand des Wertstoffhofes beim Bauhof haben. e) Sachstand Anbau Feuerwehrgerätehaus Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass in der Gemein- deratssitzung im Juli über die Beauftragung mit der weiteren Planung beraten und entschieden wird.. In diesem Zuge werden auch die Schäden am Bauhofge- bäude und am Feuerwehrgerätehaus aufgenommen. Ferienprogramm Wir starten die Planung für das Ferienprogramm im Sommer Auch in diesem Sommer möchten wir den Kindern und Ju- gendlichen aus Baindt ein paar schöne und unbeschwerte Wochen ermöglichen. Wir bitten daher alle Vereine, Kirchen, Betriebe, sonsti- ge Institutionen, aber auch Privatpersonen um kreative Ideen und tatkräftigen Einsatz, damit ein abwechslungs- reiches Ferienprogramm auf die Beine gestellt werden kann. In welcher Form und Gruppengröße die jeweiligen Pro- gramme letztendlich angeboten werden können, wird von der in den Sommerferien geltenden Corona-Verordnung abhängig sein. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass trotz der erschwerten Bedingungen ein spannendes Programm zusammengestellt werden kann. Die verschiedenen Angebote können während der ge- samten Ferienzeit vom 29. Juli bis zum 12. September liegen. Alle beteiligten Veranstalter, die in den vergange- nen Jahren mit von der Partie waren, wurden bereits per E-Mail angeschrieben. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung bis 8. Juni unter der Telefonnummer 9406-12, oder per E-Mail unter info@baindt.de. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 29. Mai/ Sonntag, 30. Mai AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Donnerstag, 03. Juni Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. Mai Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Sonntag, 30. Mai Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Donnerstag, 03. Juni Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Josef Jerg feierte am 21.05.2020 seinen 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Juni 02.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 04.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 09.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 10.06. WBB Jahreshaupt- versammlung Schenk-Konrad-Halle 11.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 16.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 17.06. Vermarktungsauftakt 18.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 20.06. Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt Schenk-Konrad-Halle 23.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 25.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 29.06. Rückfragenkolloquium 30.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle Zur Information DRK - Blutspendedienst Blutspende weiterhin und kontinuierlich benötigt Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patienten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Daher ruft der DRK- Blutspendedienst auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspen- de ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit verbun- denen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Le- bens sind Patienten dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende: Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Mittwoch, dem 09.06.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende. de/m/Ravensburg-Weissenau-Festhalle Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygi- ene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu kön- nen und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Wie das DRK mitteilt sind Sie für den Zeitraum der Blut- spende von einer eventuellen Ausgangsperre ausge- nommen. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körper temperatur), so- wie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Ver- dachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Weitere Informationen und die Terminreservierung finden Sie unter www.blutspende.de/corona Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800-11 949 11. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. Mai - 06. Juni 2021 Gedanken zur Woche Der Herr ist der Geist, und wo der Geist des Herrn ist, da ist Freiheit. 2 Kor 3,17 Samstag, 29. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 30. Mai - Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (200-Jahre Kapelle Schachen, öffentlich, mit Platzreservierungs- karten) († Marta und Heinrich Adler, Franz Kränkle, Jo- sef Späth, Jahrtag: Maria Graf, Erika Späth) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht musikalisch gestaltet vom Chorquartett des Kirchenchors (Teilnah- me mit Eintragung am Eingang) Dienstag, 01. Juni - Pfingstferien Schulferien Mittwoch, 02. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 03. Juni - Fronleichnam 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Freitag, 04. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 05. Juni 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Emilio 18.30 Uhr Baindt- Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Hilda und Fritz Blank, Margarete Vollmer mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Schilling) Sonntag, 06. Juni - 10. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt - Familienwortgottesfeier mit der Kleinen Kirche 17.00 Uhr Baindt - Bußfeier für die Erstkommunionkin- der (nicht öffentlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 25. Mai bis einschließlich 04. Juni geschlossen. Sie erreichen uns wieder am 08. Juni 2021. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Hinweise auf Prüfungssegen: Es liegt in der Luft: das Jugendwort 2020 „lost“. „Verlorene Generation“, so bezeichnen sich viele Jugend- liche, als wäre das Leben „vergeigt“, weil sie im Jahr 2020 oder 2021 Schulabschluss gemacht haben. Diesem Grundgefühl möchte der Prüfungssegen ein an- deres Narrativ dagegensetzen. „Lost and found“: Gefun- den und gesehen werden, von Gott gefunden, gesehen, gehalten. Unter diesem Thema finden an folgenden Terminen Prü- fungssegen statt: Ravensburg Sonntag, 06. Juni, 16:30 Uhr Jugendkirche Joel, St. Jodok Bad Waldsee Sonntag, 06. Juni, 18:00 Uhr St. Petrus Herzliche sind die Schülerinnen und Schüler dazu einge- laden mal durchzuschnaufen und sich segnen zu lassen. Kinderasyl und Kinderheim von 1903 - 1982 Historischer Vortrag von Ewald Graf, Archivar der Stif- tung St. Franziskus Sonntag, 20. Juni 2021, 1930 Uhr In der Schenk-Konrad-Halle Anmeldung erforderlich: Gemeindeverwaltung Baindt: t.ziegler@baindt.de oder Telefon 07502 / 9406-16 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. 2. Kor 13,13 Sonntag, 30. Mai Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 06. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _______________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _______________ 6. Teil: Fürchte dich nicht! - Gott ist da. - Für dich! „Aber wir wissen, dass die Welt vornehmlich um des Men- schengeschlechts willen geschaffen worden ist.“ So be- ginnt Calvin den 6. Abschnitt seines Kapitels über Gottes Providenz. Ein starker Satz und ein gefährlicher Satz. Haben wir uns als Menschheit doch schon viele zu lange so aufgeführt, als sei die Welt nur dafür da, dass wir alles aus ihr her- ausholen, was wir können. Die Folgen sind weltweit of- fensichtlich. Wir merken, wie leicht menschliche Überheblichkeit selbst Bibelworte oder Zitate großer Denker als Legitimation für das eigene Vorgehen missbrauchen kann. Denn gemeint ist diese Feststellung als Fokus auf Gottes Handeln gegenüber uns Menschen. Denn wenn wir das begreifen, können wir darin auch ein besseres Verhältnis gegenüber unseren Mitgeschöpfen finden. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Calvin will uns mit Bibelzitaten wie Jeremia 10,23: „Ich weiß, HERR, dass des Menschen Tun nicht in seiner Ge- walt steht, und es liegt in niemandes Macht, wie er wandle oder seinen Gang richte“ vor Augen stellen, wie sehr wir in unserem Leben in Wirklichkeit auf Gottes Hilfe ange- wiesen sind. Friedrich Schleiermacher spricht drei Jahrhunderte spä- ter vom Glauben als dem „Bewusstsein schlechthinniger (= absoluter) Abhängigkeit“. Während es in jeder Erziehung ein Ziel bleibt, von einer Abhängigkeit im Kleinkindalter zu einer immer größeren Emanzipation zu gelangen, ist dies in Hinblick auf Gott damit offensichtlich keine Option. Das wäre, als würde sich jemand vornehmen, immer unabhängiger von Sau- erstoff, Wasser und Nahrung zu werden. Wir ahnen, dass so ein Vorhaben nur zum Tod führen würde. Sich der bleibenden Abhängigkeit von Gott bewusst zu werden und sie als Lebensrahmen anzunehmen, ist da- mit die Grundlage für alles, was wir wirklich als Freiheit bezeichnen können. Freiheit ist damit die Freiheit, auf das Ziel hinzuleben, für das ich auf der Welt bin: Frieden, Ge- rechtigkeit und Liebe - Wesenseigenschaften Gottes, die er in uns Menschen angelegt hat. Selbstverwirklichung bedeutet somit, immer mehr zu dem Menschen hin zu wachsen, der ich in Gottes Augen schon bin. Die Fürsorge Gottes ist und bleibt damit der Rahmen für mein Leben. Dass dies bis ins Kleinste hinein gilt, macht Calvin unter anderem mit einem Wort aus den Sprüchen deutlich (16,33) „Der Mensch wirft das Los; aber es fällt, wie der HERR will.“ Er versteht damit - als brillanter Schüler der biblischen Tradition - noch nicht einmal den Zufall als einen gott-frei- en Raum. „Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir“ - So bringt der Beter von Psalm 139,5 diese Ein- sicht auf den Punkt. In dem Psalm wird dies sehr ambivalent erzählt, denn so viel Gegenwart Gottes kann ich als Mensch leicht als erdrückend empfinden. Erst nach und nach kommen wir zu der Einsicht, dass Gottes Allmacht und Allgegenwart uns - ganz im Gegensatz zu Menschen, die diesen An- spruch für sich haben - nicht erdrückt, sondern belegt, tröstet und uns vor Augen stellt, wie wertvoll wir in Gottes Augen sind und wie geachtet. Das gibt uns die Zuversicht: Du kannst nie tiefer fallen als in Gottes Hand. Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! Euer Pfarrer Martin Schöberl Das Sorgentelefon verändert sich - wir bleiben für Sie da! Kraft wird für gestiegene Beratungsanfragen in den Stellen gebündelt. Das ökumenische Sorgentelefon, anfangs auch Not-Telefon genannt, war eine Reaktion der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Caritas Bodensee-Oberschwaben auf den ersten Lockdown im März 2020. Es sollte den Menschen im Landkreis Ravensburg nochmal mehr als jemals zuvor verdeutlichen, dass sie auch in diesen usfordernden Zeiten der Pandemie mit jeder Form von Krise nicht allein sind. Diesem Ursprungsgedanken wird das ökumenische Sorgentelefon gerecht. Menschen erhalten bei Anruf unmittelbar Beratungsgespräche zu unterschiedlichen Themen. n direkt durch Intervention und das Gespräch an sich gelöst werden. Eine weitere Unterstützung bei der Bewältigung von Problemlagen, stellt die gezielte Vermittlung zu den Fachdiensten im Hilfenetzwerk dar. Das Sorgentelefon verändert sich - wir bleiben für Sie da! Kraft wird für gestiegene Beratungsanfragen in den Stellen gebündelt. Das ökumenische Sorgentelefon, anfangs auch Not-Telefon genannt, war eine Reaktion der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Caritas Bodensee-Oberschwaben auf den ersten Lockdown im März 2020. Es sollte den Menschen im Landkreis Ravensburg nochmal mehr als jemals zuvor verdeutlichen, dass sie auch in diesen herausfordernden Zeiten der Pandemie mit jeder Form von Krise nicht allein sind. Diesem Ursprungsgedanken wird das ökumenische Sorgentelefon gerecht. Menschen erhalten bei Anruf unmittelbar Beratungsgespräche zu unterschiedlichen Themen. Das Sorgentelefon verändert sich - wir bleiben für Sie da! Kraft wird für gestiegene Beratungsanfragen in den Stel- len gebündelt. Das ökumenische Sorgentelefon, anfangs auch Not-Tele- fon genannt, war eine Reaktion der Diakonie Oberschwa- ben Allgäu Bodensee und der Caritas Bodensee-Ober- schwaben auf den ersten Lockdown im März 2020. Es sollte den Menschen im Landkreis Ravensburg nochmal mehr als jemals zuvor verdeutlichen, dass sie auch in diesen herausfordernden Zeiten der Pandemie mit jeder Form von Krise nicht allein sind. Diesem Ursprungsgedanken wird das ökumenische Sor- gentelefon gerecht. Menschen erhalten bei Anruf unmit- telbar Beratungsgespräche zu unterschiedlichen Themen. Manche Anliegen können direkt durch Intervention und das Gespräch an sich gelöst werden. Eine weitere Unter- stützung bei der Bewältigung von Problemlagen, stellt die gezielte Vermittlung zu den Fachdiensten im Hilfe- netzwerk dar. Vor allem in der Anfangszeit der Corona-Krise war das Sorgentelefon eine wichtige Erstanlaufstelle für viele Men- schen, die plötzlich vor völlig neue Herausforderungen gestellt waren: Die Sicherung von Existenzfragen, Rege- lungen zur Pandemiebekämpfung, veränderter Familien-, Erziehungs- und Berufsalltag. Viele Personen, die bisher Ihren Lebensalltag als unproblematisch erlebt haben, er- lebten die Krise als Herausforderung. Inzwischen wird von den für das Sorgentelefon zustän- digen Berater*innen der Diakonie OAB und der Caritas BOS die Beobachtung gemacht, dass sich die Anrufe in den letzten Wochen und Monaten reduziert haben. Parallel hierzu steigen jedoch die regulären Beratungsanfragen in den Fachstellen der Diakonie OAB und der Caritas BOS an. Neuanfragen und Beratungsintensität haben deutlich zu- genommen. Neben persönlichen Beratungsterminen wird auch verstärkt das digitale Beratungsangebot genutzt. Die Beratungsressourcen des Sorgentelefons werden im Rahmen der veränderten Bedarfe in den Fachdiensten konzentriert. Das Sorgentelefon wird ab dem 01. Juni bis zu den Sommerferien noch dienstags und donnerstags zu den bekannten Zeiten zur Verfügung stehen. Parallel hierzu werden weiterhin die Entwicklungen beob- achtet. Die herrschende Krise bringt ständige Veränderun- gen mit sich, auch in der Arbeit der Fachdienste. Dabei die Bedarfe der Menschen im Blick zu behalten und hierauf zu reagieren ist von größter Bedeutung für eine am Men- schen orientierte Arbeit. Es wird daher auch weiterhin auf auffallende Veränderungen bezogen, auf Hilfebedarfe ge- achtet, um in einer hohen Flexibilität erneut entsprechend zu reagieren, wenn es die Situation verlangt. Durch diese Vorgehensweise wird es möglich, passge- naue Unterstützung anzubieten und hierdurch weiterhin Hand in Hand, mit den Menschen durch die herrschende Krise zu gehen. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Liebe Kreative Lockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns hier unser sehr geschätz- ter Hubert Gärtner aus Baindt. Heute hat er eine ganz besonde- re Idee mitgebracht, er hat Mate- rial über eben diese Pandemie bzw. die Covid Krankheit zusammengetragen und daraus dann eine Kollage zu- sammengestellt, die seine persönliche Sicht auf die zu- rückliegende Zeit vermittelt. In den Zeiten, in denen die Inzidenzwerte wieder deutlich zurückgehen schürt das bei uns die Hoffnung. Eine Hoffnung, dass wir bald wie- der gemeinsam kreativ sein dürfen. Eine Hoffnung, dass wir wieder ohne Angst beieinander sein dürfen. Und wenn dies der Fall sein wird, könnten auch wir uns daran ver- suchen die zurückliegende Zeit in einer Kollage zu verar- Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 beiten. Wer deazu Lust hat, fängt gleich zu sammeln an, Material gibt es ja leider noch immer in Hülle und Fülle. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Ohne DICH kein WIR Solidarität statt Amazon und On- line-Apotheke – Unterstützen Sie unseren lokalen Handel! Die Einzelhändler haben es schon in jüngster Vergangen- heit immer schwer gehabt, sich im Umfeld des steigenden Onlinehandels zu behaupten. Dennoch bleiben sie auch nach Abebben der Corona-Krise ein unverzichtbarer Be- standteil unseres charmanten Gemeindelebens. Die loka- len Händler brauchen jetzt mehr denn je die Solidarität der Kunden. Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (WBB) hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Entwicklungen zu trotzen und hebt durch die Kampagne “Ohne DICH kein WIR” die Gemeinschaft und die Stärke der beiden Ge- meinden hervor, die sich weit über das Wirtschaftliche hinaus erstreckt. Der Handel vor Ort, ist ein wichtiger Teil unseres Lebens. Gastronomen, Einzelhändler und Dienstleister prägen das Bild der Gemeinden grundlegend und decken mit ih- rem Angebot alles ab, was man zum Leben braucht. Die Kampagne „Ohne Dich kein WIR“ soll die Wichtigkeit des Einzelnen für die Gemeinschaft hervorheben – “einer für alle, alle für einen”. Wir sagen DANKE! im Namen des gesamten Einzelhan- dels, der Friseure, Gastronomen und Dienstleister. Danke an alle, die diese Kampagne und wichtige Botschaft, mit dem Erwerb und Hissen der Fahnen, dem Aufstellen der Flaggen und Banner, unterstützen. Ein großer Dank an unsere Bürgermeister Simone Rürup und Günter A. Binder, den Gemeinderäten und dem Bau- hof beider Gemeinden, für die tolle Unterstützung dieser Kampagne. Jeder Beitrag zählt für ein gemeinschaftli- ches Miteinander und den Erhalt unserer kleinen Läden, Händler, Dienstleister sowie den vielen Menschen, die dahinter stehen. “Ohne Dich kein Wir” - Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele. Denn von einem lebendigen Gemeindele- ben, mit einer gesunden Wirtschaft und üppigen Ange- boten, profitiert die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger in Baienfurt und Baindt. Ihr Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. Angelika Söndgen, Vorsitzende Was sonst noch interessiert Anfängerschwimmkurse Mit der aktuellen Änderungen der Corona-Verordnung geht das Hallenbad Baienfurt den nächsten Schritt. Ab nächster Woche werden alle Anfängerschwimmkurse und Aufbaukurse der Hallenbad Baienfurt e.G., die 2020/2021 Corona bedingt ausgesetzt waren, gestartet. Um bis zu den Sommerferien alle ausgefallenen Kurse aufholen zu können, wurden einige Termine umgeschichtet. Die Teil- nehmer sind informiert. Baustelle Ab Sonntag, 25. Juli wird das Hallenbad für mehrere Wochen für geplante Sanierungsarbeiten geschlossen sein. Die Schließung wird voraussichtlich die gesamten Sommerferien dauern. Sommerferien-Crashkurse wer- den deswegen dieses Jahr im Hallenbad Baienfurt keine angeboten. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 September 2021 Laufen die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen plan- mäßig, ist das Hallenbad Mitte September wieder ein- satzbereit. In welchem Umfang das Kursangebot und die öffentliche Badezeit dann möglich sein werden, ist aktuell noch nicht absehbar. Sobald die Bedingungen klar sind, kann das Kursprogramm geplant werden. Über die An- meldung zu den Herbstkursen über unseren Online-Shop wird zu gegebener Zeit informiert. Bis dahin freuen wir uns auf den Neustart und die vielen Anfängerschwimmkurskinder, die nach monatelangem Warten endlich zum Schwimmenlernen kommen dürfen. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Damit ein Zeckenstich nicht krank macht Menschen, die in den „grünen Berufen“ arbeiten, sind be- sonders gefährdet, von Zecken gestochen zu werden. Die kleinen Spinnentiere übertragen gefährliche Krankheiten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät zur Impfung gegen FSME und in- formiert über weitere Schutzmaßnahmen. Zecken lieben hohes Gras, feuchte Waldränder sowie Laub- und Mischwälder mit krautigem Unterwuchs. Überall dort, wo Wild wechselt und Kleintiere vorkommen, also auch in Gärten und Parks, liegen sie auf der Lauer. Von März bis Oktober haben Zecken Hochsaison. Sie können durch ih- ren Stich vor allem zwei Krankheiten übertragen: die Früh- sommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Borreliose. FSME FSME-Viren werden sofort nach dem Zeckenstich über- tragen und können schlimmstenfalls zu einer akuten Ent- zündung des Gehirns, des Rückenmarks und der Hirn- häute führen. Die SVLFG empfiehlt Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten, eine Schutzimpfung. Vor der Impfung sollte man sich vom Arzt beraten lassen. Wichtig ist es, auch die Nachimpftermine wahrzunehmen. Borreliose Eine Impfung schützt jedoch nicht gegen alle durch Ze- cken übertragbare Krankheiten. So gibt es gegen die durch Bakterien übertragene Borreliose keine Impfung. Das Risiko, an Borreliose zu erkranken, steigt je länger sich die Zecke einsaugt. Die Krankheit wird erst etwa 12 Stunden nach dem Einstich übertragen. Daher ist es wichtig, den Körper gründlich abzusuchen und Zecken so schnell wie möglich zu entfernen. Die SVLFG empfiehlt: - Zeckenabwehrmittel benutzen und dabei die Schutz- dauer laut Herstellerangaben beachten. - Helle und geschlossene Kleidung tragen. - Kleidung beziehungsweise Körper während und nach der Arbeit nach Zecken absuchen. - Erste-Hilfe-Kasten ergänzen, zum Beispiel um eine Pinzette und ein Desinfektionsmittel zur Behandlung der Stichstelle. - Zecke nach einem Stich möglichst rasch entfernen ohne sie dabei zu quetschen. Dabei helfen Zecken- zangen, Pinzetten, Zeckenkarten, Zeckenlassos oder die Fingernägel. Keinen Klebstoff, kein Terpentin, keine Öle benutzen! - Stichstelle und Hände desinfizieren. - Zeckenstich ins Verbandbuch eintragen mit Datum, betroffener Hautpartie, Tätigkeit und dem Hinweis, ob die Zecke selbstständig oder durch einen Arzt entfernt wurde. - Stichstelle markieren und sechs Wochen lang beob- achten, ob dort Veränderungen auftreten. - Bei Wanderröte, grippalen Symptomen (Kopfschmer- zen, Fieber, Muskelschmerzen) - auch wenn sie erst nach Wochen auftreten - sofort einen Arzt aufsuchen. Neues Angebot: Online-Seminare für pflegende Angehörige Nachdem das erste Online-Seminar für pflegende Ange- hörige erfolgreich war, bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weitere Termine an. Bedingt durch die Corona-Pandemie kann die SVLFG ihre „Trainings- und Erholungswoche für pflegende An- gehörige“ momentan nicht vor Ort durchführen. Da der Bedarf an Unterstützung der Pflegenden jedoch unver- ändert groß ist, bietet die SVLFG das Angebot nun als Online-Variante an. Moderiert und begleitet werden diese Seminare von Wolf- gang Michel, Pflegeberater der SVLFG. Er informiert über die Leistungen der Landwirtschaftlichen Pflegekasse und Hilfsangebote. Weitere Referenten vermitteln, wie man im Pflegealltag gesünder mit Stress umgeht und erinnern daran, dass die Selbstfürsorge und Prävention nicht ver- gessen werden darf. Zudem werden die Themen Kinäs- thetik (Lehre der Bewegungsempfindung zum Schutz der Pflegenden) und Demenz behandelt. Die Seminargruppe wird durch kleine Bewegungs- und Entspannungseinhei- ten vor dem Bildschirm immer wieder aufgelockert. Eine Teilnehmerin des ersten Online-Seminars bedank- te sich mit den Worten: „Ich habe sehr viel gelernt und emotionale Unterstützung erfahren. Ich könnte einen Roman über alles Positive schreiben, sage aber einfach nur Danke!“. Die kostenfreien Seminare finden jeweils an vier Tagen - verteilt auf zwei Wochen - am Nachmittag statt, damit sie mit der häuslichen Pflege zeitlich vereinbar sind. 1. Seminar an den Tagen: 22.06. / 24.06. / 29.06. / 01.07.2021 2. Seminar an den Tagen: 21.09. / 23.09. / 28.09. / 30.09.2021 3. Seminar an den Tagen: 30.11. / 01.12. / 07.12. / 08.12.2021 Mehr Informationen und Anmeldungen unter Telefon 0561 785-14502 oder per E-Mail an gruppenangebote@svlfg.de Landratsamt Ravensburg - Forstamt An alle privaten Waldbesitzenden im Bereich des Land- kreisesRavensburg Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz zur Borkenkäferbekämpfung Das Forstamt weist darauf hin, dass nach den Bestim- mungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Nrn. 4,5 LWaldG) die Waldbesitzenden verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbrei- tung von Fichtenborkenkäfern folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Kontrolle aller gefährdeten Fichtenbestände auf Kä- ferbefall (braunes Bohrmehl hinter Rindenschuppen, auf Spinnweben und Brombeerblättern, Harztropfen am Stamm, Abfall grüner Nadeln) und Aufarbeitung der noch teilweise im Wald liegenden Fichten-Sturm- hölzer. Besonders zu kontrollieren sind 50-jährige und ältere Bestände, sowie Orte mit Käferholzanfall in den letzten Jahren. 2. Einschlag und Entseuchungaller befallener Stämme (Entrindung - sofern Käfer noch im weißen Stadium, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Entfernung aus dem Wald oder Behandlung mit zu- gelassenem Insektizid). 3. Regelmäßige Kontrolle auf Neubefall und sofortige Entseuchung. In Hitzeperioden muss die Kontrolle in 2-wöchigem Tur- nus erfolgen. Zur Ausführung der Maßnahmen Ziff. 1 u. 2 setzt das Forstamt gem. § 68 Abs. 1 LWaldG eine Frist bis zum 20.6.2021 Die Maßnahme Ziff. 3 hat während des Sommerhalb- jahres bis 30.9.2021 zu erfolgen. Die Waldbesitzenden können sich der Beratung der ört- lich zuständigen Forstrevierleiter bedienen. Sofern Sie zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten (Einschlag und Entseuchung) nicht selbst in der Lage sind, kann das For- stamt fachkundige Unternehmer vermitteln. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung gem. § 68 Abs. 1 S.2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung mit den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung (Ersatzvornahme, Zwangsgeld) erzwungen werden kann. Ravensburg, den 20.05.2021 gez. Landrat Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Wiederöffnung in Sicht Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg bereitet sich auf die Wiedereröffnung nach 7-wöchi- ger Corona-Zwangspause vor. Vorrausichtlich ab Diens- tag um 10.00 Uhr öffnet das Museum seine Pforten für die Besucher und Besucherinnen wieder. Seit 3 Tagen unterschreitet der Landkreis Ravensburg un- terschreitet den Inzidenzwert von 100. Sollte dieser Trend so bleiben, treten ab kommender Woche weitreichende Lo- ckerungen in Kraft. Mit großen Schritten bereitet sich das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg dar- auf vor, ab Dienstag 25.05. seine Tore wieder für Besuche- rinnen und Besucher zu öffnen. Bereits ab dem ersten Tag bietet das Museum wieder sein beliebte Pfingstferienpro- gramm an. Am Dienstag 25.05. dreht sich alles um das „Alte Handwerk“. Am Donnerstag 27.05. können Groß und Klein beim „Blick in Großmutters Kleiderschrank“ oder bei einer Spinnvorführung und der beliebten Museums-Rallye viel Wissenswertes rund um das Thema „Kleidung“ erfahren. Um für die Besucher/innen trotz Corona einen möglichst reibungslosen Eintritt zu ermöglichen, ist allerdings noch ei- niges zu tun, denn die neue Corona-Verordnung beinhaltet neue Vorschriften im Hygiene- und Testkonzept. So kann man das Museum nun wieder ohne vorherige Ter- minvereinbarung besuchen. Dafür müssen Besucher/innen ab 6 Jahren ab sofort am Eingang die offizielle Bestäti- gung für einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnell- test vorlegen, um eingelassen zu werden. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Diese Test-Pflicht entfällt nur für vollständig Geimpfte (seit mind. 14 Tagen) und Genesene (mind. 28 Tage; höchstens 6 Monate) gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises. Für die Kontaktnachverfolgung nutzt das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben ab sofort neben dem bekannten Formular auch die LUCA-App, die ein kontaktloses Einchecken erlaubt und die Abläufe erleichtert. Die App kann über das museumseigene WLAN heruntergeladen werden. Aktuell ist das Museums-Team dabei, alle Mitarbeitenden für die Durchführung der umfang- reichen Check-In-Prozesse zu schulen. „Wir bemühen uns, unseren Besucherinnen und Besuchern trotz all dieser Ein- schränkungen einen schönen Aufenthalt im Museum zu er- möglichen, so einfach und so unkompliziert wie möglich,“ sagt Museumsleiterin Tanja Kreutzer: „Leider können wir den Men- schen aktuell vor Ort keine eigene Testmöglichkeit anbieten. Wir führen jedoch umfassende Gespräche mit Testbetreibern und Gemeinden und hoffen so, bald eine Verbesserung zu erreichen - vor allem für die Wochenenden, an denen es im Landkreis aktuell nur sehr begrenzte Testmöglichkeiten gibt. Nach so langer Pause möchten wir den Menschen wieder ein vielfältiges Angebot machen, ihre Freizeit zu zweit, allein oder in der Familie abwechslungsreich zu gestalten.“ Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Selbstbestimmt gemeinsam Leben auf dem wunderschönen Teuringer Hof (Waldburg) Wir haben ein wunderschönes Anwesen mit herrlichem Alpenblick, den Teuringer Hof in Waldburg, erworben, um hier mit der eigens gegründeten Gemeinsamerleben Genossenschaft eine 50plus-SeniorenWG aufzubauen, die uns ein aktives und selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter ermöglichen soll. Unsere Gemeinschaft soll geprägt sein von gegenseitigem und gesellschaftlichem Interesse, Hilfsbereitschaft, Toleranz und ökologi- schem Bewusstsein. Wir planen viele Gemeinschaftseinrichtungen, aber jeder soll seine eigene Wohnung als Rückzugsraum haben. Ab sofort suchen wir Mitbewohner und Mittäter zwischen 50 und 80 Jahren. Mehr unter: www.gemeinsamerleben.org GESCHÄFTSANZEIGEN MIETANGEBOTE „Haben Sie Interesse an einer seriösen, vertraulichen und diskreten Vermittlung Ihrer Immobilie? Ich berate Sie gerne unverbindlich.“ Michael Schneider Immobilienberater Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de Homeoffice www.schreiner-lang.de 88364 Wolfegg Tel: 07527/4104 Immer guter Unterricht in kleinen Klassen – trotz Corona. Mehr Zeit auf dem Weg zum Abitur. Aktive Förderung. Profilfach Ernährung, Soziales und Gesundheit. Tolles Extra: „Bewegung und Natur“. ab Klasse 8 Sozialwissenschaftliches Gymnasium Gartenstraße 16, 88212 Ravensburg Tel. 0751/560159-20 www.kolping-bildungszentrum-rv.de RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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        Zuletzt geändert: 28.05.2021
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        Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. März 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Weiteres Vorgehen bei der Bauplatzvergabe im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Es werden zur Zeit keine Gewerbebauplätze verkauft. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin teilt folgendes mit: a) Ukraine-Krise Inzwischen sind 29 Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt untergebracht – 5 davon in kommunalen Einrichtungen. Beim sogenannten „Drehscheibenmodell“ gibt es noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuweisung der geflüchteten Personen in die Städte und Gemeinden des Landreises. b) DRK-Begegnungscafé Das DRK-Begegnungscafé in der Baindter Straße 48 hat jeden Dienstag ab 15 Uhr geöffnet. Eingeladen sind alle Geflüchteten mit ihren Kindern sowie deren Gastfamilien. c) Streuobstprogramm Im Rahmen des Streuobstprogramms „Jungbäume fürs Oberland“ wurden die Pflanzschnitte Ende März von einer geprüften Fachwirtin für Obst- und Gartenbau durchgeführt. d) Bürgerinformationsveranstaltung Am 26.04.2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt im vergangenen Jahr statt. TOP 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Landschaftserhaltungsverband (LEV) Herr Ott vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg stellt die Biodiversitätsstrategie im Landkreis Ravensburg ausführlich vor. Die Ziele dieser Biodiversitätsstrategie und unter anderem der Erhalt und die Entwicklung von Ökosystemen als Lebensgrundlage für die heimische Flora und Fauna, die Aufwertung strukturverarmter Flächen und die stärkere Vernetzung von Biotopen. TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 455/4 in der Hirschstraße 32 soll die bestehende Terrasse mit einem flach geneigten Glasdach überbaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ und ist nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen (B-Plan rechtskräftig 18.09.1975). Terrassenüberdachungen sind nach der LBO von BW im Innenbereich bis 30 m² verfahrensfrei zu erstellen. Somit ist die geplante Überdachung zwar verfahrensfrei, entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da sie außerhalb des Baufeldes liegt. Deshalb ist eine Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Terrassenüberdachungen erteilt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung für die Terrassenüberdachung in der nicht überbaubaren Fläche wird erteilt. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mehlisstraße beim Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr beantragt den Abbruch der bestehenden Gebäude auf den Flst. Nrn, 579, 625 und 626. Auf dem Gesamtgrundstück sollen 2 Mehrfamilienhäuser mit 17 Wohneinheiten mit Tiefgarage und 17 Stellplätzen entlang der Schachener Straße gebaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Mehlisstraße und wird nach § 30 BauGB beurteilt. Da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich: • Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) um 209 m², entspricht 20% • Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) um 42 m², entspricht 4% • Überschreitung des Baufeldes um 2,13 m² • Überschreitung der Wandhöhe mit den Vorbauten um 2,39 m Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Im Bebauungsplan werden für den Bereich, in dem das Baugrundstück liegt 2 Stellplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben. Dies führt dazu, dass 17 Stellplätze entlang der Schachner Straße aufgereiht werden sollen. Die Baurechtsbehörde teilte dem Bauherrn bereits mit, dass die Stellplätze 17 bis 19 im Kreuzungsbereich Schachener Straße / Baienfurter Straße liegen, das Sichtdreieck zwar freigehalten wird, aber das Ein- und Ausparken im Kreuzungsbereich eine Gefahr darstellt. Der Kreuzungsbereich ist von Stellplätzen frei zu halten. Durch die Überschreitungen im dargestellten Maß sind die Grundzüge der Planung nach Ansicht der Verwaltung beeinträchtigt und die Abweichungen sind städtebaulich nicht vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den beim vorliegenden Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Betriebsgebäudes. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80% der Grundstücksfläche überbaut sein darf. Für das geplante Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erforderlichen Abstandsflächen (2,50m) sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Betriebsleiterwohnung eingeplant. Der Bebauungsplan sieht im Textteil unter Punkt 2.1 vor, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zulässig sind. (§ 31 Abs. 1 BauGB) Im gesamten Gewerbegebiet wurde noch keine Befreiung von der GRZ erteilt. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar. Nach § 31 Abs. 1 BauGB können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung sieht diese Ausnahme (Betriebsleiterwohnung) vor, weshalb aus Sicht der Verwaltung der Ausnahme zugestimmt werden kann. Beschluss: a. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, 1. Überschreitung der Grundflächenzahl 2. Überschreitung der Baugrenze mit der außenliegenden Treppenanlage wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes nicht erteilt. b. Das gemeindliche Einvernehmen für die Ausnahme, Ausführung einer Betriebsleiterwohnung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes erteilt TOP 08 Vertagt: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "2. Änderung Marsweiler Ost II" beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendelstr. 9 Dieses Bauvorhaben wird auf Grund einer Planänderung von der Tagesordnung abgesetzt und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Am 21.03.2022 wurde das Baugesuch für die Vollsanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule mit Aufstockung um ein Geschoss und Anbau von 2 Treppenhäusern bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt eingereicht. Das Gebäude liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nachtweiden II“ aus dem Jahr 1985. An das aufgestockte Gebäude mit dann 3 Vollgeschossen müssen vor allem aus Brandschutzgründen 2 Treppenhäuser angebaut werden. Das Treppenhaus nördlich des Gebäudes ragt über die Baugrenze hinaus. Im Bebauungsplan ist die Fläche außerhalb des Baufeldes als öffentliche Grünfläche eingetragen, weshalb auch hierfür eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 4. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 5. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 6. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen: 1. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit Teilen des geplanten nord-westlichen Treppenhauses 2. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Verletzung des Grüngebots von öffentlichen Grünflächen mituntergeordneten Teilen des geplanten nord- westlichen Treppenhauses wird erteilt. TOP 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussgebervertrags Bürgermeisterin Rürup berichtet: 1. Ausgangslage Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (nachfolgend „BOB“) betreibt den gegenständlichen Schienenpersonennahverkehr seit dem 1. Juni 1997 zwischen den Bahnhöfen Friedrichshafen-Hafen und Aulendorf. Die BOB ist als GmbH & Co. KG ausgestaltet. Kommanditisten sind die Technische Werke Friedrichshafen GmbH (nachfolgend „TWF“), die Stadt Ravensburg, der Landkreis Bodenseekreis, der Landkreis Ravensburg und die Gemeinde Meckenbeuren. Erstere ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Friedrichshafen. Komplementärin der BOB ist die Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs-GmbH. Die Leistungen der BOB konnten in der Vergangenheit nicht allein durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden und auch künftig ist dies nicht zu erwarten. Bereits am 7. März 1996 wurde zwischen den Gesellschaftern der BOB, dem Land Baden-Württemberg und der BOB ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der nach den Vorgaben der VO 1370/2007 als öffentlicher Dienstleistungsauftrag anzusehen ist. Gegenstand des Rahmenvertrags war die Finanzierung der erheblichen Verbesserung des damaligen Schienenverkehrs. Das Land und die übrigen Vertragspartner waren sich einig, dass die Verbesserungen nicht durch das Land allein finanziert werden können und daher auch die übrigen Partner die entstehenden Verluste auszugleichen haben. Für die Finanzierung der SPNV-Leistungen ist in erster Linie das Land zuständig. Allerdings besteht für Gemeinden und Landkreise nach dem ÖPNVG BW die (ergänzende) Möglichkeit, ebenfalls die Verkehrsleistungen zu fördern. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (Betrauung) der Behördengruppe aus dem Jahr 2016 ergänzt den Rahmenvertrag sowie die SPNV-Verträge zwischen dem Land und der BOB hinsichtlich der beihilfenrechtskonformen Ausgestaltung der Finanzierung durch die Behördengruppe. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn hat ihren Betrieb am 1. Juli 1993 zwischen Friedrichshafen Stadt und Ravensburg aufgenommen. Aufgrund des verkehrswirtschaftlichen Erfolges wurde das Bedienungsgebiet ab dem 1. Juni 1997 im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen-Hafen erweitert. Voraussetzung hierfür waren finanzielle Beteiligungen der von der Ausweitung begünstigten Gebietskörperschaften. Für das Nordgebiet (Ravensburg-Aulendorf) trifft dies auf eine Zuschussgebergemeinschaft, bestehend aus Landkreis Ravensburg, den Städten Ravensburg, Weingarten und Aulendorf sowie den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Wolpertswende und - aufgrund einer besonderen vertraglichen Regelung - auf die Gemeinde Fronreute zu. Für den Abschnitt Friedrichshafen Stadt – Friedrichshafen-Hafen besteht eine entsprechende vertragliche Regelung mit der Stadt Friedrichshafen, die in das Vertragswerk mit den Zuschussgebern im Nordgebiet integriert werden soll. Erfreulicherweise wurden die prognostizierten Fahrgastzahlen im „Altgebiet" wie auch in den Erweiterungsgebieten bis zum Ausbruch der „Corona-Pandemie“ deutlich übertroffen. Das Fahrgastaufkommen ist über die Jahre kontinuierlich angestiegen. Der Zuschussgebervertrag wurden daher wiederholt verlängert und angepasst, so für die Nordgemeinden durch die Nachträge 1, 2 und 3. Aktuell wird eine erneute Anpassung und Verlängerung durch den angehängten Nachtrag 4 erforderlich. 2. Aktuelle Rahmenbedingungen und Notwendigkeit der Verlängerung und Anpassung des Zuschussgebervertrags Seitens der Gesellschaft gibt es ein großes Interesse daran, die seit vielen Jahren positive Zusammenarbeit mit den beteiligten Gebietskörperschaften auch in der Zukunft fortzusetzen. Gerade die regionale Nähe und die Identität der Bevölkerung mit ihrer „Geißbockbahn" sind die entscheidenden Eckpfeiler für den Erfolg und die Akzeptanz dieses Verkehrssystems. Selbstverständlich sind auch die finanziellen Beiträge der Zuschussgeber ein wichtiger Baustein für die Durchführung des Verkehrs und auch entscheidend für die Beibehaltung des Verkehrs in der bestehenden Form in den kommenden Jahren. Nach § 12 Abs. 4 des Zuschussgebervertrags der Nordgemeinden (Nachtrag 3) verständigen sich die Vertragspartner spätestens mit dem Ablauf des Fahrplanjahres 2020/21 (also bis Dezember 2021) darauf, ob und zu welchen Bedingungen die Laufzeit dieses Vertrages verlängert wird oder ein Anschlussvertrag abgeschlossen werden soll. Die Verständigung erfolgte in Form einer Abstimmungsrunde mit den kommunalen Vertretern am 21. Oktober 2021. In diesem Rahmen stellte die BOB ihren Vorschlag zur Anpassung der Zuschüsse mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 1. Oktober 2022) vor, der im Grundsatz nicht abgelehnt wurde. Die BOB stellte insbesondere ihre Wirtschaftsplanung für die kommenden Geschäftsjahre dar und verdeutlichte die Notwendigkeit der Anpassung des Betriebskosten-Zuschusses der Nordgemeinden, auch angesichts der unsicheren Entwicklung der Energiepreise und um über den Planungszeitraum bis ca. 2026 ein insgesamt ausgeglichenes Ergebnis erzielen zu können. Der Vorschlag bezifferte konkret die Anpassung des Zuschusses in dem Jahr 2022 um ca. 35 % und die Anpassung in den Folgejahren nach den bisherigen Indexierungsbestimmungen ergänzt um die Stromkosten. Die Erforderlichkeit der Änderungen ergibt sich insbesondere aus der Elektrifizierung des Verkehrsbetriebs (Südbahn). Die Elektrifizierung ist als Antriebsart in den Vertrag einzubeziehen. Die Verpflichtung zum Betrieb elektrischer Triebfahrzeuge folgt bereits aus dem öDA aus dem Jahr 2016 sowie ab Dezember 2021 aus dem Verkehrsvertrag zwischen dem Land und der BOB. Sie führt zu steigenden Kosten für die Beschaffung der elektrischen Triebfahrzeuge, die Stromzuführung und -bereitstellung (Fahrleitungen, Unterwerke, Speiseleitungen u. a.) sowie für das Zugpersonal. Geändert werden sollen daher: • Der Einsatz auch von Elektro-Triebfahrzeugen sowie der ZugKM-Satz für Elektro- Triebfahrzeuge sollen zur Konkretisierung der Verpflichtungen aufgenommen werden. • Der Zuschuss-Betrag muss aufgrund der Kostensteigerung um ca. 35% mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 01.10.2022) angepasst werden. • Die Laufzeit des Zuschussvertrags soll dementsprechend bis zum 6. März 2026 angepasst werden. • § 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 des Zuschuss-Vertrags (Nachtrag 3) enthält änderungsbedürftige Zuschussänderungsbestimmungen, da sie sich ausdrücklich an Diesel-Preisen orientieren und keine andere Energieform wie Elektrizität einbeziehen. Der Entwurf des Nachtrages 4 ist als Anlage 1 beigefügt. Aus Sicht der Gesellschaft stellt dies ein faires Angebot dar, welches sowohl die Belange der Gesellschaft und deren Gesellschafter, die letztlich die Risiken aus ihrem Eisenbahnbetrieb in vollem Umfang tragen, als auch jene der Zuschussgeber angemessen berücksichtigt. 3. Weiteres Vorgehen Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind nur dann realisierbar, wenn sämtliche Zuschussgeber zur Fortsetzung der Solidargemeinschaft bereit sind. Um die entsprechenden Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, wäre es erforderlich, dass die Zuschussgeber spätestens bis 30.06.2022 verbindlich ihre Zustimmung zur Vertragsverlängerung erklären. In diesem Fall wäre die Vertragsunterzeichnung noch im Jahr 2022 möglich und könnte der Vertrag dann rückwirkend ab dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 in Kraft treten. Die BOB-Bahn ist ein Erfolgsmodell kommunaler Zusammenarbeit, auch wenn Zeiten wie Corona, die Fahrgastzahlen geringer ausfallen ließen. Diese Verkehrsverbindung stellt ein attraktives Nahversorgungsangebot dar, dass in Zukunft, auch wenn die Aufgaben groß sind, sicher immer größere Bedeutung haben wird. Die Erhöhung des individuellen Zuschusses je Gebietskörperschaft ab dem 01.10.2022 beträgt für Baindt 1.558,91 €. Bisher bezahlen wir einen Zuschuss von 4.341,09 und künftig beläuft sich der Zuschuss auf 5.900 €. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt des Landkreises Ravensburg beschließt: 1. Die Gemeinde Baindt stimmt der Vertragsänderung zu. 2. Die Verwaltung wird angewiesen und ermächtigt, die für die Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Schritt zu ergreifen. TOP 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vorgehen Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchzuführenden EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elektrotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Geplant ist der Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude dieses Jahr nach den Sommerferien. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bauzeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. In der Sitzung des Gemeinderats am 15.03.2022 wurde das vom Architekturbüro mlw aus Ravensburg vorgeschlagene Materialkonzept beschlossen. Angesichts der Entwicklung im Bausektor wollte man bis zur Aprilsitzung abwarten, wie sich die Lage entwickelt und dann entscheiden, ob die ersten Gewerke (Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage) wie geplant am 11.04.2022 national ausgeschrieben werden sollen. Wenn nach den Sommerferien mit dem Abbruch anfangen werden soll, muss der Ausschreibungstermin dringend eingehalten werden. Beschluss: 1. Das Architekturbüro mlw wird mit der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI beauftragt. 2. Das Architekturbüro mlw wird mit der Ausschreibung der Gewerke Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage beauftragt. TOP 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde beschlossen, die Bushaltestellen in der Gemeinde Zug um Zug umzubauen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten werden. Die Gemeinde Baindt erhält eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von maximal 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravensburg beträgt je Haltestelle 4.000,00 €. Für das Buswartehäuschen beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. In der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 wurde das Ingenieurbüro Marschall und Klingenstein, Tettnang beauftragt die Arbeiten auszuschreiben. Am 07.02.2022 wurde die beschränkte Ausschreibung an 9 Firmen versandt. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief- und Straßenbauarbeiten: - Fundamentherstellung für Buswartehäuschen - Erstellung Blindenleitsystem - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Belagserneuerung - Optimierung der Zufahrtsradien - Einbau eines Busbordsteines „Kasseler Sonderbord“ Höhe 18 cm. Zur Submission am 10.03.2022 gingen 5 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 109.707,48 € brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 156.309,57 € brutto (=142,5%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Beller GmbH aus Herbertingen abgeben mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto. Im Vergleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis (LV) liegt der günstigste Bieter bei 98,1 %. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Die Arbeiten für den Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße wird an die Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto erteilt. TOP 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncontainern Kämmerer Abele berichtet: Der Krieg in der Ukraine hat eine Fluchtwelle ausgelöst. Die Zahlen der geflüchteten Personen, die nach Deutschland kommen, überschlagen sich tagtäglich. Doch Wohnraum für Geflüchtete ist knapp. Die Gemeinde Baindt appelliert an die Bevölkerung, Unterkünfte anzubieten. Immobilienbesitzer und Vermieter werden aufgefordert, sich bei der Gemeinde zu melden, falls sie freien Wohnraum zur Verfügung stellen können. Es ist bereits jetzt klar zu erkennen, dass sich die aktuelle Flüchtlingswelle mit dem Flüchtlingsstrom aus den Jahren 2015/16 vergleichen lässt. Die Hilfesuchenden erreichen Deutschland und die Nachbarländer in einer deutlich höheren Anzahl und innerhalb kürzester Zeit. Es geht nicht darum zu entscheiden „ob“ gehandelt werden muss, sondern darum „wie“ gehandelt werden muss. Es geht darum gemeinschaftlich und im Schulterschluss mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis Ravensburg, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Derzeit sind die Kapazitäten der Gemeinde Baindt zur Unterbringung von geflüchteten Menschen nahezu vollständig ausgeschöpft. Aus der Ukraine haben derzeit 29 Personen in Baindt Platz gefunden. Stand 28.03.2022 sind in der Gemeinde Baindt 131 Personen in der Anschlussunterbringung. 6 dieser 131 Personen gehören nicht zum Bereich der Anschlussunterbringung, sondern sind aufgrund anderweitiger unfreiwilliger Obdachlosigkeit ordnungsrechtlich untergebracht. Die Gemeinde Baindt ist im Landkreis Ravensburg dem Knotenpunkt Bad Waldsee zugeordnet. Knotenpunkte sind die Orte zur Unterbringung in privatem Wohnraum. Der Knotenpunkt gibt an, wohin die angekündigten geflüchteten Personen mit einem Bus von Ravensburg aus gebracht werden. Der weitere Transport ist dann vom Knotenpunkt mit den aufnehmenden Gemeinden der Region zu klären. Da der Wohnungsmarkt gegenwärtig sehr angespannt ist, fällt es vielen der bereits aus anderen Gründen bei uns untergebrachten Personen zudem sehr schwer, auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung anzumieten. Sie bleiben daher trotz großer Bemühungen längerfristig in den gemeindeeigenen Unterkünften und belegen damit die Plätze für weitergehende Bedarfe. Aufgrund der ansteigenden Zuzugszahlen geflüchteter Menschen nach Deutschland und Baden-Württemberg, der begrenzten bzw. ausgeschöpften Kapazitäten der Gemeinde Baindt bzgl. der Unterbringung geflüchteter Menschen sowie des weiterhin angespannten Wohnungsmarkts ist es daher dringend notwendig, weitere Wohnraumkapazitäten zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden können: 1. Anmietung von privatem Wohnraum durch die Gemeinde Baindt sofern Angebote vorhanden. - Im Amtsblatt, auf der Homepage und in den sozialen Medien werden Pressemitteilungen platziert. 2. Hilfe zur Selbsthilfe / Unterstützung bei Wohnraumsuche • Die Gemeinde Baindt, die Integrationsbeauftragte Frau Schnell vermitteln und unterstützen Geflüchtete sowie bereits anschlussuntergebrachte Personen bei der Suche nach privatem Wohnraum. 3. Aufstellen von Wohncontainern • Schnellste bauliche Variante (ca. sechs Monate Vorlaufzeit). • Nutzbare Fläche und evtl. Bauantrag erforderlich. • Vorstellbare Flächen: Gewerbebauplatz im GE Mehlis Erweiterung, alternativ Baugebiet Grünenberg. Neben den kurz- bis mittelfristig umsetzbaren Möglichkeiten (s.o.), sollten auch längerfristige Lösungen ins Auge gefasst werden, um Wohnraum zur Unterbringung zu schaffen. Es ist selbstverständlich, dass die Gemeinde Baindt einen Beitrag dazu leistet, Menschen zu helfen, die unverschuldet durch Krieg aus ihrer Heimat flüchten müssen. Ziel der Gemeinde ist es eine Hallenbelegung zu vermeiden und möglichst viel privaten als auch öffentlichen Wohnraum anzubieten. Derzeit wird die Gemeinde eine Dachwohnung im Klosterhof 4 und vier Zimmer in der Friesenhäusler Str. 12 belegen. Ein Container in der Boschstraße 1/5 kann zusätzlich belegt werden. Die Finanzverwaltung wird die Fördertöpfe für die Errichtung von Asyl- und Obdachlosenunterkünften im Auge behalten. Jedoch ist die Standortsuche schwierig. Die neu und kurzfristig zuerrichtenden Container könnten langfristig die Container in der Boschstraße 1/5 ersetzen. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, o.g. kurzfristige Maßnahmen 1-2 (Anmietung Privatwohnraum, Unterstützung bei der Wohnraumsuche zu prüfen und ggfs. umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bzgl. der Aufstellung von Wohncontainern (Ziff. 3) entsprechende Angebote einzuholen und nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden zu vergeben. 3. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung von 5-7 Container im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe zu. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere mögliche Standorte zu untersuchen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Ehrenamtsfest Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass das Ehrenamtsfest am 16.09.2022 in der Schenk-Konrad-Halle stattfinden soll. b) Integrationsmanagement – Verlängerung der Förderung Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass die Förderung der Stelle der Integrationsmanagerin noch bis 14.01.2023 läuft. Die Förderung kann nun 1 Jahr verlängert werden. Beschluss: Der Verlängerung der Förderung des Integrationsmanagements um 1 Jahr wird zugestimmt. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Ein Gremiumsmitglied hat bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 15.03.2022 nachgefragt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Darüber hinaus hat er angefragt, in wie weit dieser Erdhügel die Planung des Dorffestes beeinträchtigt. Bürgermeisterin Rürup bringt zum Ausdruck, dass es sich bei dem Erdaushub um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser bis voraussichtlich August dort zwischengelagert wird. Mitte April findet ein Gespräch mit Vertretern des Musikvereins statt, bei dem auch dieser Erdhügel thematisiert wird. Es steht dabei außer Frage, dass das Festzelt ohne Beeinträchtigungen aufgebaut werden kann. d) Dorfplatz – Außenbestuhlung Bäckerei Hamma Es wurde angesprochen, dass die Bäckerei Hamma mit seiner Außenbestuhlung bei Vereinsfesten auf dem Dorfplatz nicht in Konkurrenz zu den jeweiligen Vereinen tritt. Bürgermeisterin Rürup wird mit den Verantwortlichen das Gespräch suchen. e) Baindter Hof Baumaßnahme Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob die Baumaßnahme abgeschlossen ist. Nach wie vor fehlen die Doppelparker. Bauamtsleiterin Jeske erkundigt sich beim Landratsamt Ravensburg . f) Rathaus Gemeinde Baindt Ab dem 19.04.2022 ist das Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger wieder ohne Terminvereinbarung geöffnet. Für die Bürgerinnen und Bürger war dies nach Ansicht eines Gemeinderates eher belastend. g) Ukrainekonflikt Aufgrund des Ukrainekrieges fällt die Ukraine als Kornspeicher aus. Nach Meinung eines Gemeinderates sollte man mit den Baindter Landwirten das Gespräch suchen, dass anstatt Mais vielmehr Weizen angebaut wird.[mehr]

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          Zuletzt geändert: 13.04.2022
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          Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Veraltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. September 2021 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Vorberatung Interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenentwicklung - Gemeinsame Absichtserklärung der Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Beschluss: Der gemeinsamen Absichtserklärung der Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental zur Schaffung eines interkommunalen Gewerbegebietes wird nicht zugestimmt. TOP Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ Beschluss: Dem geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 27.08. 2021 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: - Es ist abzuklären inwiefern die Mitarbeit der Reitergruppe bzgl. Generierung von Ökopunkten für das Flurstück 376 möglich ist. - Unter 4.2 des Durchführungsvertrags ist folgender Zusatz aufzunehmen: Die Reitergruppe wird in die Pflicht genommen, aktiv bei der Umsetzung der Ökomaßnahmen mitzuwirken. - Unter 5.2 des Durchführungsvertrags ist folgender Satz zu streichen: Für diese Pflegemaßnahmen wird ein Zuschuss gewährt. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt mit: a) Corona Der Inzidenzwert für den Landkreis Ravensburg liegt aktuell bei 58. b) Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Die Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement hat am 04.10.2021 stattgefunden und war gut besucht. Vorgebrachte Anregungen zum Baugebiet Bühl fließen in die weiteren Planungen mit ein. c) Antrag der Freien Wählervereinigung zum Anlegen eines Waldspielplatzes Dieser Antrag wird in der Sitzung vom 09.11.2021 Gegenstand der Beratungen im Gremium sein. Nach der Geschäftsordnung müssen Anträge spätestens in der übernächsten Sitzung auf der Tagesordnung sein. Am kommenden Freitag steht ein Gespräch mit der Forstverwaltung in dieser Angelegenheit an. d) Sitzung des GMS am 07.10.2021 Tagesordnungspunkte werden das Radverkehrskonzept, Berichtigungen des Flächennutzungsplanes anderer Gemeinden sowie der Klimamobilitätsplan der aus dem beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan resultiert sein. e) Gemeinderatssitzung am 30.11.2021 Eine weitere Gemeinderatsitzung ist am 30.11.2021 geplant. Aufgrund einiger Verschiebungen von Tagesordnungspunkten und der Vielzahl von zu treffenden Entscheidungen ist diese zusätzliche Gemeinderatsitzung notwendig. f) Weitere Termine Bereits heute wird das Gremium darüber informiert, dass am 11.01.2022 die erste Gemeinderatsitzung im kommenden Jahr stattfindet und am Samstag, den 29.01.2022 der Bewertungsausschuss zur Ankervergabe im Fischerareal. Abgabefrist für Ankerprojekte ist am 29.11.2021. Eine weitere Gemeinderatsitzung ist dann für den 08.02.2022 geplant. g) Europaweite Ausschreibung der Schulsanierung Die Frist ist zwischenzeitlich abgelaufen, das Architekturbüro MLW hat ein Angebot abgegeben. Der Beschluss über die Auftragsvergabe wird in der nächsten Gemeinderatsitzung getroffen. h) Sanierung WC-Anlage im grünen Gebäude der Klosterwiesenschule Die Sanierungsarbeiten sind größtenteils abgeschlossen. Es fehlen noch die WC-Türen sowie die Verkleidungselemente der WC-Kabinen. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebauungsplan " Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Da der Fachplaner erkrankt ist, muss dieser Tagesordnungspunkt auf die Gemeinderatsitzung am 09.11.2021 verschoben werden. TOP 05 Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung der zwei bestehenden Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde beschlossen, die Bushaltestellen der Hauptverkehrsachsen der Linie 1 Zug um Zug umzubauen. 2020 wurden bereits die Bushaltestellen Marsweiler Hochbehälter und Marsweiler Sehbehindertenschule barrierefrei umgebaut. Parallel wurde die Planung der Bushaltestellen Gartenstraße weiter vorangetrieben. Nach dem Personalbeförderungsgesetz ist die vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1.Januar 2022 zu erreichen. Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz besagt, dass auch Gemeinden verpflichtend die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderung aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten sollen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten werden. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich für beide Haltestellen in der Gartenstraße auf 144.860,00 Euro. Am 12.05.2021 wurde der Zuschussantrag gemäß VwV LGVFG für die Bushaltestellen Gartenstraße beantragt. Der Zuschussantrag wurde von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen geprüft. Die Förderfähigkeit der Maßnahme ist gemäß LGVFG §2 gegeben und es bestehen aus fachtechnischer Sicht keine Bedenken. Nach aktuellem Prüfbericht erhält die Gemeinde Baindt für die Bushaltestelle Gartenstraße eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravensburg beträgt für die Bushaltestellen Gartenstraße 4.000,00 €. Für das Buswartehäuschen (Fahrtrichtung Baienfurt) beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. Das Buswartehäuschen wird analog zu den bereits bestehenden Buswartehäuschen Marsweiler beschafft. Beschluss: Nach Eingang des Zuwendungsbescheides wird das Ingenieurbüro Marschall und Klingenstein mit der Planung und Ausschreibung der zwei Bushaltestellen in der Gartenstraße beauftragt. Das Buswartehäuschen in der Gartenstraße wird analog zu den bereits umgebauten Bushaltestellen beschafft TOP 06 Erneute Beratung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, Annaberg 28, Flst. 209/3 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen und der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten beantragt. In der Gemeinderatssitzung am 09.03.2021 wurde dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen versagt. Die Baurechtsbehörde hatte daraufhin mit dem Bauherrn verschiedene Gespräche geführt, die auch zu einer gewissen Umplanung/Reduzierung geführt haben. Gleichwohl will der Bauherr aber an der Kubatur seines Bauvorhabens festhalten. In den jetzt vorliegenden Plänen wurde eine Garage im Westen, sowie 2 Stellplätze im Osten gestrichen. Ebenfalls wurde die Retentionsfläche verlegt und vergrößert. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des unbeplanten Innenbereich von Baindt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit wird nach § 34 BauGB eingestuft. Gemäß § 34 Abs.1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Prüfung der Baurechtsbehörde ergab, dass sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügt. Eine rücksichtslose und erdrückende Wirkung durch das Bauvorhaben im Hinblick auf die Nachbarbebauung lässt sich aus Sicht der Baurechtsbehörde nicht feststellen, das Rücksichtnahmegebot ist nicht verletzt. Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf die Gemeinde das Einvernehmen nur aus den sich gemäß §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden (bauplanungsrechtlichen) Gründen versagen. Soweit nach diesen Vorschriften ein Rechtsanspruch auf Zulassung des Vorhabens besteht, ist die Gemeinde zur Erteilung des Einvernehmens verpflichtet. Daher muss die Baurechtsbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen von § 54 Abs. 4 LBO prüfen. Hat eine Gemeinde ihr nach § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB erforderliches Einvernehmen rechtswidrig versagt, kann die zuständige Genehmigungsbehörde das fehlende Einvernehmen nach Maßgabe des § 54 Abs.4 LBO ersetzen. Hierbei ist auch vorgesehen, dass die Gemeinde vor der Erteilung der Genehmigung anzuhören ist. Im Schreiben der Baurechtsbehörde wird die Gemeinde aufgefordert, aufgrund der dargelegten rechtlichen Einschätzung erneut über das Einvernehmen zu beraten und zu beschließen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, ggfs. das Einvernehmen zu ersetzen und die Baugenehmigung zu erteilen. Die Genehmigung gilt dann zugleich als Ersatzvornahme - § 54 Abs. 4 Satz 3 LBO. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 zum Bauvorhaben wird aus folgenden Gründen nicht erteilt: 1. Erschließung Das Grundstück ist mit der vorliegenden Planung nicht ausreichend erschlossen. Eine Zufahrt fast über die gesamte Grundstücksbreite verstößt gegen das Straßenrecht. Eine solch große Zufahrtsbreite stellt keinen gesteigerten Gemeingebrauch an der öffentlichen Straße dar. Die Zufahrt kann nur so hergestellt werden, wenn große Teile der öffentlichen Straßenbegleitfläche in Anspruch genommen werden, was jedoch eine Sondernutzung nach dem Straßenrecht darstellt. Dieser Nutzung würde die Gemeinde nicht zustimmen. 2. Verhältnis überbauter Fläche zu Freifläche: In der näheren Umgebung gibt es kein Grundstück, bei dem ein so großer Teil des Grundstücks überbaut wird. Also mit Hauptbaukörper plus bauliche Nebenanlagen. Die unbebauten Freiflächen, Grünflächen sind zu klein. Es können keine zukünftigen Planungen von Baugrundstücken in die Betrachtung einfließen. 3. Höhe der Wandflächen: In der näheren Umgebung sind keine Gebäude vorhanden, die eine Wandhöhe von 12 m aufweisen. Die Umgebungsbebauung besteht vorwiegend aus Wohngebäuden mit ein- zweigeschossiger Bebauung. In der Kombination von zu wenige Freiflächen und zu viel Höhe entsteht eine kritische Baudichte, die ein Einfügen nach § 34 BauGB nicht zulässt. TOP 07 Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Wesentliche Änderungen im Haushaltsplan 2022 Kämmerer Abele berichtet: Der Gemeinderat hat dem Doppelhaushalt 2021/2022 am 12.01.2021 zugestimmt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits im Oktober 2020 mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat hatte auf 2021 die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer minimal angepasst. Der Vorteil eines Doppelhaushalts, der zwei Jahre abdeckt, ist vor allem, dass damit im Herbst 2021 personelle Kapazitäten für die laufenden Projekte: Zuschusswesen, Anpassung der Digitalisierungsstrategie und für das Projekt § 2 b UstG mit einem Tax Management Compliance System frei werden. Die Aufstellung eines Haushalts bindet Zeit, welche jetzt für verschiedene Projekte genutzt werden kann. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 -688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Im ersten Abschnitt des Finanzhaushaltes wurden die zahlungswirksamen Vorgänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungsmittel dar. Im Haushaltsjahr 2022 ergab sich ein planerischer Zahlungsmittel- überschuss von lediglich +92.050 €. Die weitere Entwicklung im Jahr 2020 war bei der Aufstellung 2022 schwer vorherzusehen. Der Ergebnishaushalt unterscheidet sich 2022 gegenüber dem Planansatz nach Steuerkraftsumme, Haushaltserlass 2022 und Novembersteuerschätzung bei nachfolgenden Positionen: (+ Verbesserungen, - Verschlechterungen gerundet auf volle Tsd.): Zustand nach Haushaltserlass/Orientierungsdaten Plan 2022 nach HH- Erlass 2022 +/- Gewerbesteuer Absenkung Vorauszahlungen 2.000.000 1.800.000 -200.000 Gewerbesteuerumlagesatz 206.000 185.500 20.500 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (geringes Aufkommen gegenüber Vorjahresprognose) 3.308.000 3.211.000 -97.000 Schlüsselzuweisungen (geringere Steuerkraftmesszahl, etwas mehr Einwohner nach HH-Erlass) 1.620.000 1.843.000 223.000 Kommunale Investitionspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass ) 446.000 576.000 130.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.584.000 227.600 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Gemeindeanteil an der USt 260.000 236.500 -23.500 Leistungen nach dem Familienlastenausgleich 266.700 260.000 -6.700 +568.900 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 € Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Personalausgaben Mehraufwendungen - 25.000 € Bauleitplanungskosten Mehraufwendungen - 80.000 € Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -100.000 € Zuweisung an GMS (Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Gutachterwesen) -25.000 € Voraussichtliches ordentliche Ergebnis -349.200 € Die Finanzverwaltung geht aufgrund des Haushaltserlasses davon aus, dass der Ergebnishaushalt ein besseres Ergebnis als geplant, im kommunalen Finanzausgleich erwirtschaftet. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass 1,8 Millionen Gewerbesteuer erreicht werden können. Der Ansatz lag ursprünglich bei 2 Mio. €. Die Gemeinde hat kein Einnahmenproblem, sondern eher bei den laufenden Ausgaben. Die Einnahmen steigen im Vergleich zu den Ausgaben nicht in gleicher Weise. Bricht die Wirtschaft 2022 ff ein oder stagniert nur über einen längeren Zeitraum, so wird sich schnell zeigen, dass die Einnahmen zurückgehen, die laufenden Ausgaben aber bleiben. Die Gemeinde erhofft sich erst 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas schwierigen Jahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt im Bereich der Investitionen werden ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings aufgezeigt. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnahmen verzögern wird erst der Liquiditätsrahmen nach unten gefahren. Anschließend werden kurzfristige Kassenkredite bis zur Kreditaufnahme aufgenommen. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungs- programmen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Im Sanierungsgebiet Ortskern II soll die Fischerstraße und das Gebäude am Dorfplatz begonnen werden. Die umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen sollen von der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft mitgefördert werden. Im Bereich der Klosterwiesenschule muss zeitnah mit der Sanierung (gem. Bewilligungsbescheid Schulsanierung und Ausgleichstock) begonnen werden. Der Digitalpakt Schule soll bei der Schulsanierung mit bedacht werden. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Der höchste Aufwand einer Kommune (Personalaufwand) wird von uns auch immer unter die Lupe genommen. Jedoch macht der Fachkräftemangel auch bei der öffentlichen Hand nicht halt. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Technische Auflagen, eine höhere Erwartungshaltung sowie altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Die Nachfrage nach Wohnraum im Schussental ist enorm. Wir müssen den Menschen Möglichkeiten bieten, um den Lebensstandard in unserem Land auch künftig zu sichern und zu erhalten. Zudem steht die Verwaltung vor der Herausforderung aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur etc. Zentrale Aufgabe ist dafür zu sorgen, dass zum einen Wohnraum entsteht, denn der ist im Schussental Mangelware. Jedoch sollten Klimaneutrale Wohn- und Baugebiet im Gemeindeverband Mittleres Schussental als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde: Klimaschutz, Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung, PV-Anlagen können alle Maßnahmen nicht in einem kurzen Zeitraum umgesetzt werden. Diese notwendigen Maßnahmen benötigen Zeit und Geld. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Haushaltszwischenbericht 2022 zur Kenntnis. TOP 08 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbescheide vorliegen bzw. im Status Antrag beim jeweiligen Zuschussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung sowie für barrierefreie Bushaltestelle/n Ortsmitte über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Ortsmitte- Programmaufnahme – Standort der Bushaltestelle/n) 2022 zu stellen: Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesenschule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse aus der Schulbauförderung und Schulsanierung sowie ein Ausgleichstockantrag bewilligt. Da die Baumaßnahme teurer als ursprünglich angedacht wird, wird versucht für die nachträgliche Aufstockung über Förderung Ausgleichstock einen weiteren Zuwendungsantrag zu stellen. Das Büro Kirchner Energie GmbH wurde beauftragt, Zuschussanträge (KfW) für die Vollsanierung im blauen Schulgebäude der Klosterwiesenschule zu stellen. Für die Erweiterung, Umbau und Sanierung des Feuerwehrhauses soll nach Möglichkeit 2022 ein Zuschussantrag gestellt werden. Hierfür muss zuerst eine Planung erfolgen. Vereine bekommen über WLSB-Anträge (Sportverein, Reitverein) Unterstützung vom Württembergischen Landessportbund. Die Gemeinde Baindt nimmt hier noch zusätzliche Unterstützungen wahr. Die Finanzverwaltung hat immer ein offenes Ohr, wenn es um Beantragung von Zuschüssen geht. Bei Zuschüssen gilt es längere Vorlaufzeiten als auch bindende Antragsfristen einzuhalten. Die Ingenieur- und Architektenbüros sollten ebenfalls die Bau- und Finanzverwaltung auf die entsprechenden Fördermöglichkeiten z. B. bei energetischer Sanierung und weiteren Maßnahmen hinweisen und die Verwaltung unterstützen. Oftmals werden für die Anmeldeverfahren schon Detailpläne und umfangreiche Konzeptionen gefordert. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zu den Investitionszuschüssen zur Kenntnis. TOP 09 Vorstellung und Sachstandsdarstellung des Projektes "§ 2 b Umsatzsteuergesetz" sowie Einführung eines TCMS (Tax Compliance Management System) Kämmerer Abele teilt mit: Im Jahr 2016 wurde die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) per Gesetz geändert. Für die Gemeinde Baindt gilt durch die Abgabe der Optionserklärung diese Änderung ursprünglich ab dem 01.01.2021. Diese Übergangsregelung ist lt. BMF-Schreiben durch das Corona- Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 (§ 27 Abs. 22a UStG) verlängert worden. JPdöR sind entsprechend des § 2b UStG unternehmerisch tätig, sobald sie Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb mit privaten Dritten erbringen. D.h. auch wenn die Verwaltung im Rahmen öffentlich-rechtlicher Sonderregelungen tätig wird, ist es fraglich, ob hierdurch eine größere Wettbewerbsverzerrung vorliegt. Durch diese Regelung wird die Gemeinde weitaus häufiger in der Steuerpflicht stehen, als bisher. Hierauf muss die Gemeinde personell, organisatorisch und technisch vorbereitet sein, um den dann geltenden Anforderungen des Umsatzsteuerrechts gerecht zu werden. Die zum 01.01.2015 in Kraft getretenen, deutlich verschärften Selbstanzeige- Regelungen, sowie verbesserte Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung führen zu einer wachsenden Verantwortung von jPdöR im Bereich innerbetrieblicher Kontrollsysteme Steuern (sog. Tax-Compliance-Management-System - TCMS). Ziel eines funktionierenden Systems muss hierbei die Vermeidung des Vorwurfs der Aufsichtspflichtverletzung im Sinne des § 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sein. Nur so kann Leitungspersonen und beauftragten Personen auch strafrechtlich und haftungsrechtlich kein Vorwurf gemacht werden. Hierfür sind die Entwicklung und Umsetzung eines internen Kontrollsystems zur Steuerung und Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung sämtlicher steuerrechtlichen Anforderungen unabdingbar. In den folgenden Produkten bestehen jetzt schon folgende Steuerpflichten: 1124 Einspeisung PV–Anlage 5330 Trinkwasserversorgung 5340 Nahwärmversorgung 5360 Breitbandversorgung 5370 BGA RaWEG 5730 Schenk-Konrad-Halle 5730 Gaststätte zur Mühle Zukünftig sind folgende Bestandteile generell umsatzsteuerpflichtig: - Verwaltungskostenbeitrag/ Kostenersätze allgemein - Mitteilungsblatt - Erträge aus Verkauf - gem. Nutzung Steiger-Hubgerät - Schrottvergütung - Kostenersätze allgemein - Auskunftsgebühren Einwohnermeldeamt - Leihgebühr Bläserklasse und evtl. Elternbeitrag Bläserklasse - Verkauf Streuobstbäume - Verkauf Holz (kein Wald der Gemeinde – sehr geringe Umsätze) - Verkauf Bildbände, Wanderkarten, KFZ-Schilderhalterung etc. - Dienstleistungen für Dritte Aussortierungen, Verkaufserlöse (Alte Pkw´s, Ebay-Kleinanzeigen, ausgemusterte Geräte) aller Art sind grundsätzlich nicht mehrwertsteuerpflichtig. Bei Veräußerung von Vermögen aus dem hoheitlichen Bereich, fällt keine USt an (Hilfsgeschäft - keine Nachhaltigkeit dieser Einnahmenerzielung gegeben). Um den v.g. Anforderungen gerecht zu werden, nimmt die Gemeindekämmerei wie die umliegenden Kommunen auch an einer Schulungsgruppe der Schüllermann Consulting AG teil. Folgende Punkte sollten von den jeweiligen Verbänden und Kommunen überprüft und nach Lösungen (Satzung, öffentlich-rechtliche Vereinbarung) gesucht werden: • GMS- öffentliche rechtliche Vereinbarung – Personalgestellungen der Stadt Ravensburg und Weingarten an den Zweckverband werden nach derzeitiger Lage umsatzsteuerpflichtig. • Bezug von anderen Gemeinden: - Reinigung Schläuche Feuerwehr • Abrechnung Steiger mit der Nachbargemeinde • Abrechnung Klimabeauftragte/r – öffentlich – rechtliche Vereinbarung der 3 B- Gemeinden – • Abrechnung Leistungen untereinander (z. B. Gemeinsame Befliegung - GIS – Luftbilder) • Feuerwehrkostenersatz- und Verwaltungsgebührensatzung sollte überprüft werden. Folgende Punkte müssen aktiv angegangen werden: Überprüfung Auslandssachverhalte Mitarbeiter des jeweiligen Amts, welche die sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnung vornehmen, haben zu prüfen ob ggf. ein innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a UStG) oder ein Fall des § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG vorliegt. Es gibt derzeit verschiedenen Organisationseinheiten, welche auch bei Onlineanbietern bestellen. Feuerwehr Die Feuerwehreinnahmen (Fasnetsumzug etc.) sollten künftig über einen zu gründenden Förderverein veranstaltet und abgerechnet werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Gemeinnützigkeit anerkannt wird und mindestens sieben Vereinsmitglieder beitreten. Liegen die Einnahmen pro Kalenderjahr unter 22.000 Euro greift die Kleinunternehmerregelung und die Einnahmen sind nicht steuerbar. Sämtliche Getränke- und Speisenabgaben der Feuerwehr werden somit über den Förderverein abgerechnet. Falls eine Vereinsgründung nicht zustande käme, werden die Gewinne der Feuerwehrfeste durch den Kassierer ermittelt und dem Feuerwehrkommandanten mitgeteilt. Diese Auflistung wird vom Kommandanten geprüft und der Gemeindekämmerei zur weiteren (steuerlichen) Verarbeitung zugeleitet. Sämtliche Getränke- und Speisenabgaben bei den Ortsfeuerwehren werden kostenpflichtig durchgeführt. Ein entsprechendes ordnungsgemäßes Kassenbuch ist von den jeweiligen Kassierern zu führen. Die Kontrolle der Kassenbücher und Überführung in die Buchhaltung (Umsatzsteuererklärung) erfolgt durch den/die Gemeindekämmerer/-kämmerin bzw. dessen Stellvertreter/-in. Bauabzugssteuer Sachbearbeiter des Bauamtes, die Aufträge für Bauleistungen vergeben, sind verpflichtet, die Freistellungsbescheinigung des Unternehmers bei Begleichung der Rechnung anzufordern und zentral digital abzulegen. Online abrufbare Bescheinigungen sind mit Zeitpunkt des Abrufs ebenfalls abzulegen. Liegt keine Freistellungsbescheinigung vor, ist die Bauabzugssteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Folgende Aufgaben wurden teilweise erledigt bzw. stehen noch: 1. Erstellung eines Leitfadens § 2b UStG 2. Umsatzsteuerschulung zu § 2b und TMCS für Mitarbeiter(innen) ab 2022 3. Haushaltsscreening der Einnahmen 4. Zuordnung der Einnahmen nach privat- und öffentlichrechtlicher Grundlagen 5. Aufforderung an alle Ämter zur steuerlichen Vertragsprüfung 6. Dienstanweisung zur steuerlichen Vertragsprüfung 7. Hinweis an umliegende Kommunen, welche Voraussetzungen öffentlich-rechtliche Verträge und Vereinbarungen erfüllen müssen. 8. Anregung Anpassung verschiedener Verträge und Satzungen z. B. Satzung u. Geschäftsordnung Gemeindeverband Mittleres Schussental 9. Unterrichtung der Zweckverbände über Auswirkungen § 2b UStG 10. Anpassung der Zahlstellen / Handvorschusskassen an steuerliche Gegebenheiten (Kassenbuch) 11. Zentrale Rechnungsausgangsstelle in der Kämmerei zur einheitlichen Erstellung der Ausgangsrechnung für die allgemeine Verwaltung 12. Mitarbeit bei der Schulungsgruppe der Schüllermann Consulting AG 13. Restliche Umstellung im Finanzwesenprogramm Produkt/Sachkonten 2022 auf Umsatzsteuer 14. Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung in CIP mit Unterstützung in Excel – Abgabe evtl. komplett an Steuerberater 15. Einführung Tax Compliance Management System 16. Erstellung von Dienstanweisungen und Verfügungen für den steuerlichen Bereich 17. Aufbau eines Vertragsmanagements und Einrichtung einer zentralen digitalen Vertragsdatenbank 18. Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung 19. Prüfung der steuerlichen Optimierung aufgrund der neuen Rechtslage wie beispielsweise Gründung weiterer Betriebe gewerblicher Art oder Option nach § 9 UStG Die Verwaltung strebt an, künftig auch die ordnungsgemäße Umsetzung der neuen umsatzsteuerrechtlichen Pflichten soweit wie möglich sicherzustellen. Dazu sollten wir die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen schaffen. Ziel ist es, Erklärungsfristen fristgerecht einzuhalten und ggf. auftretende Fehler aufzuspüren, zu korrigieren und künftig zu vermeiden. Dazu fühlen wir uns als öffentliche Hand und nicht zuletzt in unserer Vorbildfunktion für unsere Bürgerinnen und Bürger auch verpflichtet. Nicht zuletzt liegt die ordnungsgemäße Umsetzung in unserem originären eigenen Interesse: 1. Nicht ordnungsgemäße Umsetzungen der steuerlichen Erklärungspflichten kommen spätestens im Rahmen einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) zu Tage. Wurden Steuern nicht oder nicht richtig erklärt, führt dies immer zu Steuernachzahlungen; geschah dies fahrlässig, ist - aller Erfahrung nach - schlimmstenfalls mit Strafzahlungen oder strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Nach- und Strafzahlungen können zudem u. U. zu erheblichen außerplanmäßigen Haushaltsbelastungen führen. 2. Als Gemeinde steht unser Verwaltungshandeln in besonderer Weise im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Negative Schlagzeilen wegen Steuerstrafsachen würden unserer Reputation und unserem Image schaden. Solche Risiken wollen wir daher minimieren. Es gilt bis Ende 2022 die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Langfristig muss über eine Stellvertreterregelung des Gemeindekämmerers/in nachgedacht werden. Einige Nachbarkommunen haben diese Position schon besetzt. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die internen Aufgaben zu § 2b UStG sowie die Verpflichtung zum Aufbau eines steuerlichen Kontrollsystems (TCMS) zur Kenntnis. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Spielplatz beim Alten- und Pflegeheim Selige Irmgard Auf diesem Spielplatz gibt es ein Wasserspielgerät, das nicht funktioniert. Das Bauamt kümmert sich um diese Angelegenheit. b) Hochwassergefahr Es wurde mitgeteilt, dass einige Häuser im Bereich des ehemaligen Klostergebäudes (Klosterhof), die direkt am Bampfen liegen durch heftige Regenfälle teilweise unterspült wurden. c) Beleuchtung Boschstraße Die Verwaltung wurde informiert, dass der Bereich Boschstraße / Einmündung in die Marsweilerstraße gerade für Fahrradfahrer in der jetzt kommenden dunkleren Jahreszeit schlecht ausgeleuchtet ist. d) Gefahrenstelle Ein- Ausfahrt in der Marsweilerstraße bei der Bäckerei Hausmann Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass Fahrradfahrer durch herausfahrende Autos von der Bäckerei Hausmann gefährdet sind. Hier könnte man durch das Anbringen von roten Streifenelementen diese Gefahr minimieren.[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 22. Januar 2021 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. So schön kann Winter sein! In der zurückliegenden Woche zeigte sich der Winter von seiner schönsten Seite, zumindest für die Menschen, die nicht mit dem Auto unterwegs sein mussten. So konnte man in Baindt am vergangenen Wochenende herrliche Winterwanderungen machen, wunderbar rodeln und am Sonntagfrüh sogar mit dem Schlitten zum Bäcker fahren. Unsere Ortsmitte und die Land- schaft rund um Baindt sahen einfach herrlich aus. Doch für unsere Männer vom Bauhof hat dieses Wetter viel Arbeit bedeutet. Sie waren zum Teil von 3.30 Uhr in der Früh bis um 20.30 Uhr am Abend im Einsatz, um Baindt vom Schnee zu befreien und verkehrssicher zu machen. Von Donnerstag bis Sonntag sind ca. 60 cm bis 70 cm Schnee gefallen. Ihre Gemeindeverwaltung Die Ortsmitte in Baindt am frühen Freitagmorgen fotografiert von Stefan Müller. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der nächste Frühling kommt bestimmt! Sammelbestellung von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse Sicherlich würde es Fledermäusen am besten gefallen, im Wald in einer naturbelassenen Höhle zu brüten. Durch die intensive Bewirtschaftung unserer Wälder, stehen den Tieren jedoch immer weniger Naturhöh- len zur Verfügung. Auch die Vögel, die sich ihre Nester eigentlich selbst bauen, finden in den Ziergärten und auf den versiegelten Wegen immer weniger Baumaterial. Somit sind die Tiere zwangsläufig auf von Menschen geschaffene Brutplätze angewiesen. Die Gemeinde Baindt wird in Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband an ihren eigenen, dafür geeigneten Liegenschaften in Kürze Nistkästen für Vögel und Fledermäuse anbringen. Wollen auch Sie unseren heimischen Vögeln helfen? Gerne bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern an, sich an einer Sammelbestellung zu beteiligen und über uns Nistkästen für die bei uns am Häufigsten vorkommenden Vogel- und Fledermausarten zu er- werben. Sie tragen dadurch nicht nur zum Erhalt der Artenvielfalt bei, sondern haben natürliche Schädlingsbe- kämpfer direkt vor Ort, da sich Vögel und Fledermäuse von Insekten und insbesondere von Mücken er- nähren. Es dauert zwar seine Zeit, bis die Tiere die Nistkästen annehmen, doch wer weiß, vielleicht brütet schon bald ein neuer Mitbewohner an Ihrem Haus oder in Ihrem Garten. Auf der Internetseite des NABU finden Sie Anleitungen für das Anbringen und die Instandhaltung von Fledermaus- und Vogelnistkästen. Sollten Sie sich an der Sammelbestellung beteiligen wollen, finden Sie auf unserer Homepage unter www. baindt.de eine Liste mit den angebotenen Nistkästen. Kreuzen Sie an, welche Sie bestellen möchten, un- terschreiben Sie das Dokument und senden Sie uns Ihren Bestellwunsch per E-Mail an florian.roth@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung. Auch an der Bürgertheke legen wir Bestellscheine bereit. Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Einsicht, da das Rathaus coronabedingt geschlossen ist. Wir nehmen Ihre Bestellung gerne bis zum 5. Februar 2021 entgegen. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich bis zum 26. Februar 2021 und kann im Rathaus nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Sollten sich die Lieferzeiten verzögern, würden wir Sie darüber in Kenntnis setzen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Roth, Tel. 07502 / 9406-53. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und auf viel Vogelgezwitscher in unserer Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.2021 Bund und Länder haben sich im Grundsatz auf folgen- de Punkte geeinigt: • Die aktuellen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Die derzeit geschlossenen Einrichtun- gen bleiben geschlossen. • Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaß- lich ansteckenderen Virusmutanten, müssen beim Ein- kaufen und im öffentlichen Personennahverkehr me- dizinische Masken getragen werden. Also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken (respektive Mas- ken mit N95 oder KN95-Zertifzierung). • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, die Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber verpflichtet, den Beschäftigen überall dort wo es möglich ist das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit deutlich reduziert. • Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, gel- ten weiter die COVID-19-Arbeitsschutzstandards von Bund und Ländern. Für Arbeitsbereiche auf engen Raum muss die Belegung reduziert werden, wenn das nicht möglich ist, muss eine medizinische Maske getragen werden, die der Arbeitgeber zu stellen hat. • Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind darüber hi- naus dazu aufgefordert, für die im Betrieb präsenten Beschäftigten flexible Arbeitszeiten anzubieten, um das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und Arbeits- ende zu entzerren. • Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe III nachmals verbessern. Für den besonders betroffe- nen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Ab- schreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Perspektive für Grundschulen und Kitas Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Schulen grundsätzlich geschlossen bleiben bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt bleibt. „Die Kleinsten leiden aber am meisten darunter, wenn sie nicht mit anderen Kindern in Kontakt kommen. Für sie ist der Präsenzun- terricht in der Schule am wichtigsten. Daher strebe ich für Baden-Württemberg bei Aussetzung der Präsenzpflicht weiter an, ab dem 1. Februar Kitas und Grundschulen vor- sichtig und Schritt für Schritt wieder zu öffnen – wenn die Infektionslage dies zulässt“, sagte Kretschmann Er habe die Kultusministerin gebeten, dafür Konzepte zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr in den Schulen zu minimieren. Er machte aber auch klar, dass eine Öffnung nur möglich sei, wenn dies die Infektionslage zulasse. Die Ent- scheidung darüber solle in der kommenden Woche fallen. Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind Grundsatzbe- schlüsse, die nun im Detail in den Ländern ausgearbeitet werden. Am Donnerstag wird Ministerpräsident Kretsch- mann die Ergebnisse der Beratungen im Landtag vorstel- len und für deren Umsetzung werben. Danach wird die angepasste Corona-Verordnung zeitnah auf Baden-Würt- temberg.de veröffentlicht. Parallel wird die Bundesregie- rung die in ihrer Verantwortung liegenden Maßnahmen wie die Homeoffice-Pflicht auf den Weg bringen. Weitere Informationen zum Coronavirus unter: www.baindt.de www.baden-wuerttemberg.de Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheri- ger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstver- ständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Im Rathaus gilt die Maskenpflicht. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K gestürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weggeräumt. Allerdings können die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, derzeit noch nicht aufgenommen werden, da der Schnee noch sehr hoch liegt und eventuelle Schäden verdeckt. Sowie der Schnee geschmolzen ist, können Schäden der Friedhofsverwaltung; Frau Heine, gemeldet wer- den. Telefonisch unter 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sitzung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mi- schgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersicht- lich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilflä- che), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung in- nerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sit- zung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fi- scherareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räum- lichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 6 8 Küferstraße Zieg elei stra ße 48/4 51 51/1 52 53 53/1 55 55/1 55/2 55/7 56/2 56/3 56/456/5 57/1 57/3 58 58/4 58/5 58/6 58/7 58/8 58/9 58/10 58 /1 1 58/12 62/2 62/3 67/1 20 6/120 6/2 575/1 19 811 812 840 Marsweiler Straße 87 Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Lagg Lagg WGhs WGhs Tgar Gar Gar Gar Gar Ga r Gar Gar Gar GarSchu 14 27 6 3 11 /1 11 5 18 3 3 2 voraussichtlicher Geltungsbereich N maßstabslos Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 12.01.2021 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 01.12.2020 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung er- hält das Fassungsdatum vom 12.01.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Be- bauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke Fl.-Nrn. 12 (Teilfläche), 111/3 (Teilfläche), 114/2 (Teilfläche), 114/3 und 114/6. Der räumliche Geltungsbereich ist im ab- gebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.01.2021 liegt in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungs- zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.12.2020 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von ei- ner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Dezember 2020 sind keine Beschlüsse bekannt- zugeben. TOP 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2020: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2020 5324 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2020 73 • Geburten im Jahr 2020 36 • Sterbefälle im Jahr 2020 37 • Eheschließungen im Jahr 2020 13 • Baugesuche: 22 / Kenntnisgabeverfahren: 9 / Befreiungen: 1 / Bauvoranfragen: 3 Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2021 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden The- men/Projekte von Bedeutung sein (mit Beiträgen von Frau Jeske, Herrn Plangg, Herr Abele und Herrn Roth): Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergär- ten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trä- gerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 belegt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden zwischen- zeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 18.12.2020. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jet- zigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Pla- nungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Spätestens bis zum Sommer 2021 wird der Vorstand des Waldorfkindergartens seine Planungen und Vorstellungen im Gremium präsentieren. Die Gemeinde wächst und es werden in den nächsten Jahren weitere Betreuungsplätze benötigt. Im Herbst letzten Jahres haben zwei pädagogische Fachkräfte bei der Verwaltung nachgefragt, ob sich die Gemein- de einen Naturkindergarten vorstellen kann. Hierbei handelt es sich um ein interessantes und kostengüns- tiges Projekt. Erste Gespräche - auch in Bezug auf die Trägerschaft - wurden bereits geführt. Eine verbind- liche Zusage an die Interessierten für das Jahr 2022 erscheint der Verwaltung jedoch verfrüht. Bedarfe, Örtlichkeit und Trägerschaft sind näher zu erörtern und dem Gremium zu gegebener Zeit vorzustellen. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganz- tagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein her- vorragendes Grundschulangebot. Aktuell besuchen 154 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden verschiedener Grundschulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeis- terin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesen- schule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Bei- de Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darü- ber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch be- schlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Besetzung dieser Stelle gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feu- erwehrhauses statt. Es wurden bestehende Mängel aufgezeigt und eine Erweiterung der Räumlichkeiten besprochen, die die Abläufe sowohl bei Übungen als auch im Ernstfall erleichtern könnten. Diese Planung soll im Jahr 2021 in Angriff genommen werden. Die meisten Mängel, wie zum Beispiel die fehlende Außen- beleuchtung und die fehlenden Bewegungsmelder wurden vom Gemeindeelektriker bereits erledigt und auch die neue Absauganlage konnte 2020 installiert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Die Gemeinde Baindt sollte den Austausch des be- stehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 vor- nehmen. Wir haben deshalb bereits 2021 den Zuwen- dungsantrag nach Z-Feu Festbetragsfinanzierung gestellt. Im Zeitplan würde die Gemeinde Baindt im Sommer mit der Ausschreibung beginnen. Die Ver- gabe der Ausschreibung wäre im 2. Halbjahr und die Auslieferung und Einweihung des LF 20 wäre für 2022 vorgesehen. • Außenanlage Bereitschaftsheim des DRK Baien- furt-Baindt Durch den gemeinschaftlichen Erwerb der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Baindter Straße, haben die Gemeinden Baienfurt und Baindt einen idealen Standort für das DRK gefunden. Die Anlage wurde vom Landkreis für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gebaut, so dass einige Umbaumaßnahmen und Anpassungen notwendig waren. Die Räume für die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt sind zwischen- zeitlich nahezu fertig und leuchten innen so hell wie außen. Während die Räume kurz vor ihrer Fertigstel- lung stehen und Mitte des Jahres eingeweiht werden können, werden im Außenbereich dieses Jahr noch Parkplätze und Garagen gebaut. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heu- te online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Bereits 2019 hat die Gemeindeverwal- tung das Rathausserviceportal sowie eine App der Gemeinde Baindt installiert, darüber hinaus wurde ein kostenloses WLAN im Rathaus und in der Schenk-Kon- rad-Halle eingerichtet. Im Frühjahr 2020 gingen neue Homepages für die Gemeinde, Klosterwiesenschule und den kommunalen Kindergarten in Betrieb. Im Herbst 2020 wurde ein Rats- und Bürgerinformati- onssystem eingerichtet. 2021 soll Rathaus intern ein digitaler Rechnungsworkflow installiert werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Ge- flüchteten In der Gemeinde sind derzeit 100 geflüchtete Men- schen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll beträgt 82 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 122 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 des Paktes zur Integration zwischen dem Land Ba- den-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussun- terbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Un- fallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanage- ments für die in der Anschlussunterbringung unter- gebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese För- derung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Die Stelle der Integra- tionsbeauftragten (Beschäftigungsumfang von 50%) wurde nicht mehr verlängert und ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Da die Stelle der Integrationsbeauftragten seit dem 01.01.2021 wegfällt, wurde in einer Besprechung mit der Verwaltung, ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises „Asyl“ und den Johannitern die zukünftige Aufgaben- verteilung festgelegt. Hierbei kommen zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung und den Bauhof bzw. Hausmeister der Klosterwiesenschule zu. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewer- bern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße 12 hat die Gemeinde Baindt auch Wohnun- gen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutie- ren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Un- terbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind vier Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in den Wohncontainern in der Bosch- straße 1/5 bzw. in der Friesenhäusler Straße 12 (!) un- tergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschoss- wohnung im Klosterhof 4 eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule und Planung Digi- talpakt Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Haupt- schule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine geneh- migte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Un- terrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schul- gebäude aus den 70er Jahren. 2019 wurde das Ar- chitekturbüro mlw aus Ravensburg mit der Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Der Start für die Planungen erfolgte Anfang 2020. Es wurde die Bau- substanz aller Gebäude der Schule untersucht. Im De- zember 2020 wurde die Sanierung der Toilettenanla- ge im grünen Gebäude der Schule vom Gemeinderat beschlossen. In den kommenden Sommerferien soll diese Baumaßnahme durchgeführt werden. Anfang 2021 muss vom Gemeinderat entschieden werden, wie die Sanierung und Modernisierung der Klosterwiesen- schule weiter erfolgen soll, da im Frühjahr dann weitere Förderanträge gestellt werden müssen, damit Anfang 2022 der angedachte erste große Schritt mit der Voll- sanierung des blauen Gebäudes erfolgen kann. Insgesamt erhält die Gemeinde zum jetzigen Stand eine Förderung von 574.000 €. Im Gemeinderat war man sich einig, dass eine grundlegende Sanierung erfolgen soll, um die Klosterwiesenschule für die Zu- kunft gut und nachhaltig zu rüsten. Dadurch haben sich die geschätzten Kosten auf ca. 12 Millionen erhöht, weshalb zusätzliche Fördermittel beantragt werden. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vor- rangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwick- lung der Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam ge- dacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angren- zenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthalts- qualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fi- scherareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortsein- gangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortsein- gangsbereich bilden gemeinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Seit 2019 ist der Kreisverkehr am Ortseingang in Be- trieb. Er trägt zu deutlich mehr Verkehrssicherheit bei und wertet den Ortseingangsbereich in die Gemeinde auf. 2020 wurden die Bauhofhalle fertiggestellt und die ehemalige Hofstelle auf dem Fischerareal abge- brochen. Die Gemeinde schlägt mit einer offenen Konzept- vergabe einen anderen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungs- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 schichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar berät das Gremium über die Kriterien der Veräußerung, die der Gemeinde am Herzen liegen. Im Frühjahr 2021 werden öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger und potentielle Bauträger stattfinden, in denen zum Städtebau, zum Verfahren sowie zum angedachten Terminplan informiert wird. Durch die intensive Planungsphase wird eine Verga- be der Bauplätze erst 2022 und der Baubeginn der einzelnen Gebäude erst 2023 erfolgen. Der Lebensmittelmarkt am Ortseingang der Gemein- de ist fertig gestellt, so dass nun bis zur geplanten Eröffnung im Juni 2021 der Innenausbau durch die Firma Feneberg selbst vorgenommen werden kann. Um die Gestaltung der Grünfläche entlang des Ge- bäudes wertig und nachhaltig zu gestalten, wird in Zusammenarbeit mit der Bodenseestiftung, der Firma Gaschler, der Firma Feneberg und der Gemeinde im Frühjahr eine Pflanzaktion mit Bäumen und Büschen durchgeführt • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges sollte der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochen- wangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen wer- den. Es wird nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde ein Geh- und Radweg vom Abschnitt Hasenweg bis zur Hirschstraße und anschließend lediglich ein Gehweg mit evtl. Radfahrer frei bis zur Ausleitung nach der Hofstelle gefördert. Es würde eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,1 Mio. €. • Bebauung „Marsweiler Ost II“ Die Kaufverträge für die 13 Bauplätze im sogenannten Einheimischenmodell wurden 2020 alle abgeschlos- sen. Einige Bauanträge sind bereits eingereicht, so dass in diesem Jahr sicher die meisten Gebäude ge- baut und bezogen werden. Die Kaufverträge für die Bauplätze im Bieterverfahren werden Anfang des Jahres abgeschlossen, so dass auch hier einem Bau- beginn nichts mehr im Wege steht. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Früh- jahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Ende 2021 geplant. • 2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis Mit der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis sind 8 Bauplätze entstanden, von denen bereits 5 Grund- stücke an Gewerbetreibende verkauft wurden. Die verbleibenden 3 Bauplätze könnten in diesem Jahr vergeben werden. • Mögliche weitere Wohngebiete – Bühl, Lilienstraße, Voken Erweiterung Der Gemeinderat hat 2019 für 3 Baugebiete Aufstel- lungsbeschlüsse im beschleunigten Verfahren gefasst. Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan Lilienstraße vorangetrieben, so dass in der Januarsitzung 2021 der Entwurf im Gemeinderat vorgestellt werden kann. Die Gemeinde ist somit auf einem guten Weg, den Be- bauungsplan im Jahr 2021 rechtkräftig aufzustellen. Ebenfalls muss der Bebauungsplan Bühl im Laufe des Jahres entwickelt und abgeschlossen werden. • Nahwärmeversorgung Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgas- betriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rah- men des Nahwärmenetzes versorgt. 2020 wurden bei- de Gasbrenner in der Heizzentrale im Schulareal durch neue klimaschonendere und effizientere Geräte ersetzt. Somit kann bereits jetzt die Versorgung des Lebens- mittelmarktes mit Wärme gesichert werden. Geplant ist, dass sämtliche Gebäude im Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Hierfür ist es nötig, die Wärmeerzeuger auszubauen. Es wird angestrebt in regenative Energien zu investieren, eine Entscheidung des Gremiums diesbezüglich steht an. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Im Ergebnishaushalt 2021 sind 150.000 Euro für die Sanierung von Gemeinde-straßen vorgesehen. Nach dem Winter werden die erforderlichen Schäden fest- gestellt und behoben. Darüber hinaus steht im Jahr 2021 die umfangreiche Sanierung der Nelkenstraße an. Die bestehende Was- serleitung ist eine der ältesten Leitungen in Baindt. Aufgrund der Häufung von Wasserrohrbrüchen wurde die Nelkenstraße priorisiert. Im Zuge der Sanierung wird eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut und die Straßenbeleuchtung erneuert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröff- net uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt natürlich mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den un- terversorgten Bereichen realisiert werden. Ein geför- derter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der be- sonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für die- se Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zu- gang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blinden- schule und beim Hochbehälter wurden 2020 barri- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 erefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2021 sollen die Baumaßnahmen für die Bushaltestellen in der Gartenstraße ausgeschrieben und umgesetzt werden. Entsprechende Förderanträge wurden bereits gestellt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Un- terstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Der geplante Standort für die Reithalle der Reitergruppe Baindt e.V. befindet sich im Regionalen Grünzug. Die Gemeinde Baindt hat ei- nen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungs- verfahrens beim Regierungspräsidium in Tübingen gestellt, der im Dezember 2020 positiv beschieden wurde. 2021 muss nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so dass die Reithalle möglichst rasch gebaut werden kann. • Wasserversorgung – Querverbindung Zur weiteren Sicherung der Wasserversorgung wurde der Bau einer Querverbindungsleitung von der Haupt- leitung Weißenbronnen / Baienfurt nach Baindt um- gesetzt. Die Fertigstellung der Rohrleitungen ist bereits 2019 erfolgt. Nach Fertigstellung der Verbindungslei- tung musste 2020 zunächst der Druckminderschacht erstellt werden, um eine Notversorgung der Hochzone in Baindt zu gewährleisten. Der Umbau der Hydraulik und Elektro- und Verfahrenstechnik im Hochbehälter Marsweiler verzögerte sich etwas. Es sollen diese Leis- tungen bis frühestens Ende März 2021 umgesetzt und abgerechnet werden. • Neuanlage Waldspielplatz Im Haushaltsplan 2021 und 2022 sind jeweils 25.000 € eingeplant, um gegenüber des jetzigen Waldspielplat- zes, der sich im Eigentum des Forstes befindet, evtl. einen ergänzenden Waldspielplatz anzulegen. Da wir derzeit in unserer Gemeinde jedoch viele Jugendliche Biker- und Scooterfahrer haben, ist im Gremium da- rüber zu diskutieren, ob in einem ersten Schritt evtl. bei der Aufwertung bzw. in die Anlage von entspre- chenden befahrbaren Flächen investiert wird. Klima- und Artenschutz • Antrag Klimopass Das ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Würt- temberg mit drei Förderschwerpunkten und zwar der Nachhaltigkeit, der Biodiversität und des Klimaschut- zes. Es soll Kommunen durch Beratung und Infor- mationsveranstaltungen ein strukturierter Einstieg in das Thema ermöglicht werden. Inhalte sind u.a. Pra- xisbeispiele anderer Kommunen, Vorschläge aus der erarbeiteten Klimastrategie aus den Workshops und Vor-Ort-Besichtigungen mit Anleitung zur Unterstüt- zung der Biodiversität. 2020 standen vom Land keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Gemeinde wurde in das Jahr 2021 übertragen. Des Weiteren soll das Thema Anpassung an den Kli- mawandel in die kommunalen Planungen integriert werden. Dazu werden Klimaanalysen, aber auch die Er- arbeitung von Planungsinstrumenten gefördert. Eben- so die Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen wie die Begrünung kommunaler Schulen und Kindergärten oder die Überprüfung kommunaler Nichtwohngebäu- de auf Eignung zur Dachbegrünung und Photovol- taiknutzung. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kom- munalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommuna- len Energiemanagements - Einbau von Messtechnik - Energiemanagement-Software. Die Zählerstandserfassung ist derzeit am Laufen, da- mit daraus bspw. eine Bewertung in Richtung Ener- gieverbräuche erstellt werden kann. • Insektenfreundliche Blumenwiesen – im Rahmen von „Natur nah dran“ Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stel- len wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. So wurden 2020 bereits ein Streifen entlang der Marsweilerstraße, die Wiesen- fläche gegenüber der Schule, ein Seitenstreifen und eine Seiteninsel in der Boschstraße sowie der Kreis- verkehr Mehlis umgestaltet. Darüber hinaus betreut der Bauhof jährlich weitere 10-12 Blumenwiesen in der Gemeinde. In diesem Zusammenhang muss das Ziel der Gemeinde sein auch unserer Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen. Eine Entwicklung in die richtige Richtung schaffen wir nur gemeinsam! • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendyna- mik des Baches angeregt wurde. Auf einer Strecke von etwa 700 m wurden 17 Buhnen (vom Ufer zur Fluss- mitte hin errichteter Damm) und zahlreiche Störsteine eingebaut sowie 210 Bäume und Sträucher gepflanzt. Betrachtet man heute den Bachlauf, sieht man deutlich, wo eine Aufwertung erfolgt ist. Darüber hinaus, ist fest- zustellen, dass Boden und Land durch die Veränderung im Bachlauf nicht nennenswert abgetragen wurden. Da weiterer Grunderwerb schwierig ist, wurde ver- einbart die Grundstücksgrenzen aufzunehmen und eine Bepflanzung im weiteren Verlauf des Sulzmoos- baches vorzunehmen, so dass mögliche Ausspülun- gen auf der östlichen Seite zum Tragen kommen. Auf dieser Seite ist die Gemeinde bereits im Besitz eines Gewässerrandstreifen. So könnte der Bach deutlich aufgewertet und widerstandsfähiger gemacht wer- den. Da die Schussen im vergangenen Sommer zum Teil um die 22° hatte, ist es elementar wichtig, dass die Zuflüsse nicht bereits zu warmes Wasser führen und deren Resilienz gesteigert wird. • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoos- bach Die Gemeinde Baindt hat für die Hochwasserschutz- maßnahme im Ortskern Zuschüsse bekommen. Die Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Herstellung eines Bypasses und der Bau des Reten- tionsbeckens am neuen Kreisverkehr sind bereits er- folgt. Nun schließt sich die Gewässeroffenlegung und der Ausbau des Sulzmoosbaches in Kombination mit einer Hochwasserschutzmaßnahme an. Zum einen wird der Sulzmoosbach aufgewertet und die Durch- gängigkeit und Gewässerstruktur werden verbessert und zum anderen wird das Bachbett aufgeweitet. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Die Problembereiche in der Hirsch-, Siemens- und Benzstraße sowie in der Ortsmitte werden aufgearbei- tet und sollen mit der Errichtung und Ableitung in Form eines weiteren Gewässers 2. Ordnung gelöst werden. Hierzu muss ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden. Anschließend kann die Gemeinde einen Zu- wendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirt- schaft stellen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert und hat sich zum Ziel ge- setzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Im November 2020 hätte eine weitere Rezer- tifizierung stattfinden sollen. Diese wurde Corona be- dingt abgesagt und auf Frühjahr 2021 verschoben. Für das Zertifizierungsverfahren müssen im Vorfeld vom eea-Team (bestehend aus Verwaltung, Firma Kirch- ner und der Energieagentur Ravensburg) sämtliche Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und überprüft werden. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-An- lagen wirtschaftlich sinnvoll wären. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt werden und E-Fahrzeuge di- rekt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. Ein Förderantrag für 2 E-Fahrzeuge wurde mit Zu- schüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden in Folge zwei Fahrzeuge durch E-Fahrzeuge ersetzt. Finanzen • Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist auch geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendun- gen. Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbe- steuer mussten 2021 minimal angehoben werden. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksich- tigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde steht wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die The- men zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Gren- zen kommen Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stich- tag 01.01.2019 wurde im Frühjahr 2020 beschlossen und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Ab- fallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmel- dungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen, Grüngutannahmestel- le in der Friesenhäusler Straße sowie bei der Kompos- tieranlage am Annaberg, wird festgehalten. Solange ein Bringsystem im Landkreis Ravensburg besteht, wird an dem derzeitigen Standort des Wertstoffhofes festgehalten. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebüh- ren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kosten- rechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalku- lation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liqui- den Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Ge- meinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwah- rentgelt in Höhe von -0,5% belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • Stand Ökopunktekonto Für die 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis und für das Mischgebiet Fischerareal wurden 2019 Ökopunkte verbraucht, so dass die Gemeinde nach Ökokontoverordnung weiterhin ein Guthaben in Höhe von derzeit 173.134 Ökopunkten hat. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungspri- vilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollten ebenfalls überprüft wer- den. Die Finanzverwaltung wird auch 2021 hier ent- sprechende Vorarbeiten vornehmen. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungs- zeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte der Gutachteraus- schüsse zum 01.01.2022 von der Gutachterausschuss- stelle ermittelt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 TOP 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Dorfplatz in Baindt ist bisher kein besonders hei- meliger Ort mit Aufenthaltsqualität. Angrenzend an den Dorfplatz befindet sich ein großer Parkplatz. Ursprünglich war angedacht, auf diesem Parkplatz ein Rathaus zu er- richten. Nachdem für die Unterbringung der Verwaltung in den 80er Jahren im jetzigen Rathaus eine andere Lö- sung gefunden wurde, blieb diese große Parkfläche in der bisherigen Form erhalten. Die Fläche ist schwer fassbar. In Richtung Westen fehlt ein Gebäude, dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Da der Platz dann auch besser vom Verkehr abgeschirmt wird, entstünde ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqua- lität für unsere Bürgerinnen und Bürger. Örtlichkeiten mit unterschiedlichen, sich ergänzenden An- geboten, sind ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähi- ge Gestaltung von Gemeinden. Eine Nutzungsmischung, kurze Wege und Aufenthaltsqualität sind Garanten für lebendige Plätze, die von den Menschen angenommen werden. Hier begegnet man sich, tauscht sich aus und fühlt sich daheim. Gleichzeitig sind diese Räume uner- lässlich, wenn es um die Gestaltung eines altersgerech- ten Lebensumfeldes geht. Denn räumlich konzentrierte Einrichtungen, eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit sind gerade für ältere Menschen von großer Bedeutung. So können die vorhandenen Angebote, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheke und die weitere örtliche Infrastruktur gut genutzt werden. Nutzungen im Gesundheitsbereich könnten in dem neuen Gebäude unter einem Dach vereint und darüber hinaus Parkplätze in einer Tiefgarage unter dem Gebäude ge- schaffen werden. Gesundheitszentrum Baindt Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Pra- xen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesund- heitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärz- ten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Verschiedene Fachärzte unter einem Dach bzw. in örtli- cher Nähe sind für Patienten wie für Mediziner attraktiv. Ärzte haben an Einzelpraxen immer weniger Interesse. Darüber hinaus liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Gemeinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich problemlos verbinden. Die Ortsmitte erfährt eine deutliche Aufwertung. Der Standort angrenzend an den Dorfplatz bietet ausrei- chend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließ- lich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten und auch für die Besucherinnen und Besucher. Eine Tiefgaragenzufahrt könnte vom Parkplatz aus er- folgen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf ist es möglich, bis zu 10 private Tiefgaragenstellplätze zu schaffen. Das Erdgeschoss bietet 175 m² Verkaufs- und Nebenflächen und auf weiteren 2,75 Geschossen werden 480 m² Praxis- und Wohnfläche angeboten. Eine Kommune hat wenig direkte Einflussmöglichkeiten auf die Niederlassung eines Arztes in der Gemeinde. Es ist zum einen die Entscheidung des Arztes, die sicherlich auch von der Prognose abhängig ist, ob sich eine Praxis trägt und wie attraktiv die Lage der Praxis ist und zum anderen ist es die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung. Diese macht klare Vorgaben, ob sich ein Arzt in einer Gemeinde ansiedeln und welche Fachrich- tung dieser haben darf. Fahrten in Nachbarkommunen gelten als zumutbar. Im Krankheitsfall brauchen unsere Bürgerinnen und Bürger jedoch die Gewissheit, dass sie dort, wo sie wohnen auch gut versorgt sind. Viele länd- liche Kommunen haben ernsthafte Probleme, Ärzte zu gewinnen. Deshalb müssen wir Anreize schaffen. Baurecht: Der genannte Bereich liegt im Innenbereich. Ein Bebau- ungsplan ist nicht vorhanden. § 34 BauGB legt fest, dass ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Er- schließung gesichert ist. Nach Auskunft des Bauamtes ist kein Bebauungsplan erforderlich. Von den ausgeübten Nutzungen innerhalb des Gebäudes sind keine Geräu- schemissionen zu erwarten, die mit der im Umfeld vor- handenen Wohnnutzung unvereinbar sind. Wesentliche Geräuschquelle für die Schallemissionen des Ärztehauses ist der Verkehr durch die Patientinnen und Patienten so- wie die Besucherinnen und Besucher. Die Gestaltung des Gebäudes wird sich an der Umgebungsbebauung (Sat- teldach) orientieren. Eine verbindliche Auskunft wird von der unteren Baurechtsbehörde eingeholt. Des Weiteren werden die Leitungsverläufe auf dem Dorfplatz (Nahwär- me, Breitband...) überprüft. Zweckbindungen im Grundstücksverkehr a) Die Gemeinde ist Bauherrin. Da es der Gemeinde im Falle einer Veräußerung des Baugrundes, der im Sanie- rungsgebiet liegt, definitiv nicht und die Gewinnerzielung geht und die Fläche in der Ortsmitte von großer öffent- licher Bedeutung ist, könnte die Gemeinde als Bauher- rin auftreten. Bei der Vermietung hätte die Gemeinde langfristig alle Fäden in der Hand. Als Vermieterin der Räumlichkeiten würde sie eine schwarze Null anstreben. Allerdings muss sich die Gemeinde beim Bau an das Ver- gaberecht halten. Öffentliche Gelder, also Steuermittel, zur Sicherung der ärztlichen Versorgung sollten nicht für den laufenden Unterhalt eingesetzt werden müssen, darüber hinaus sollte sich die Investition amortisieren. Es ist von ca. 3,0 Mio. Investitionskosten auszugehen, welche bisher nicht in der Haushaltsplanung 2021/2022 veran- kert sind und über einen Nachtragshaushalt dargestellt werden müssten. b) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor. Bei einem regulären Verkauf ist eine minimale Steuerung der Nutzungsmöglichkeiten über einen Be- bauungsplan möglich. Ein Verkauf mit Nutzungs- und Verfügungsbeschrän- kungen wäre ebenfalls denkbar: Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag • Angemessene Vertragsgestaltung; • Gebunden an Subventionen; • Notwendigkeit und Angemessenheit von Bindun- gen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Bei verbilligtem Verkauf zwingend Nutzungs- und Verfügungs-beschränkungen; • Verkauf unter Wert nur bei zweckentsprechender Mittelverwendung zulässig; • Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag; Mögliche Vertragsklauseln: Kaufpreisnachzahlungsklau- sel, Wertabschöpfungs-klausel, Wiederkaufsrechte bei zweckwidriger Verwendung; Bindungsdauer: Jede Subvention gilt früher oder später als aufgebraucht • Bis zu 15 Jahre unbedenklich; • Bis zu 30 Jahre nur bei hohem Preisnachlass durch- setzbar; • Bis zu 20 Jahre mit einer Kaufpreisverbilligung von ca. 20 %; c) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen In- vestor im Erbbaurecht. • Zweckbindung für Nutzung bei Ausgabe des Grund- stücks; • Dauerhafte Zweckbindung (auch an Rechtsnach- folger); • Umfasst die gesamte Laufzeit; d) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit Wiederkaufsrecht. • Bedarf einer angemessenen Begründung • 30 Jahre Höchstgrenze bei Rechtsausübung be- züglich Nutzungsbindung. Länger Fristen gelten als unangemessen und sind in keiner Form zulässig • Darf generell nicht gegen die „guten Sitten“ versto- ßen e) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit einem erbbaurechtsähnlichen Wieder- kaufsrecht. • Erstmaliges Rückkaufrecht nach 90 bzw. 99 Jah- ren unabhängig vom Verhalten des Käufers mit begrenztem Zeitfenster; • Späterer Wiederkaufswert muss angeglichen wer- den und die darauf errichteten Gebäude für min- destens zwei Drittel des Verkehrswertes erworben werden; • Kein Sanktionscharakter; Der Gemeinderat sollte der Verwaltung in der Januar- sitzung eine Tendenz mit auf den Weg geben. Sofern die Gemeinde nicht selbst Bauherrin sein soll, könnte das Rechtsanwaltsbüro W2K in der Februarsitzung ausführ- licher über mögliche Veräußerungsoptionen informieren. Nicht zu handeln könnte mittel- bis langfristig eine ärztli- che Unterversorgung für die Bevölkerung bedeuten. Wir wollen die medizinische Versorgung in der Gemeinde je- doch dauerhaft sicherstellen. Die Sicherung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Wohlfühlfaktor und ein zentraler Beitrag für die Attraktivität von Baindt. Wir sehen uns an dieser Stelle in der Pflicht, diese Prozes- se zu begleiten und voranzutreiben und darüber hinaus aktive Daseinsvorsorge zu leisten. Das Ärztehaus ist ein erster Schritt in eine qualitätvolle Entwicklung der Ortsmitte. Es ist als Beitrag zu sehen, die im Quartier bestehenden Angebote zu stärken und zu sichern. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt dem Bau eines Gebäudes angrenzend an den Dorfplatz zu. b) Es soll ein Gesundheitszentrum angrenzend an den Dorfplatz errichtet werden. c) Die Gemeinde tritt selbst als Bauherrin auf. TOP 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Marsweilerstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2020 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 30. Oktober 2020 im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 28 Firmen an- gefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 24. No- vember 2020. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Rückbau der bestehenden Betonverdolung - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten Zur Submission gingen 13 Angebote ein. Drei Angebote mussten ausgeschlossen werden, da es Zweifel an der Eignung gab und Unterlagen fehlten. Die Angebotspreis- spanne der Hauptangebote liegt zwischen 151.825,42 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 250.200,00 Euro brutto (=164,8%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto abgeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebots- summe von 151.825,42 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches entlang der Marsweilerstraße wird an die Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 € brutto erteilt. TOP 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvor- schriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Für die Gemeinde bestand die Möglichkeit im Bereich südlich der Lilienstraße Grundstücke zu kaufen, um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für ein allge- meines Wohngebiet zu entwickeln. In der Sitzung vom 17. September 2019 wurde dem Ge- meinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebau- ungsplanes „Lilienstraße“ von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungspla- nes beauftragt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss in der Sitzung vom 03. Dezember 2019 die Aufstellung des Be- bauungsplanes „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. Zwischenzeitlich fand eine frühzeitige Behördenunterrichtung statt, in der die Eckpunkte und die erforderlichen Untersuchungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes benannt wurden. Durch die geplante Bebauung wird in den Streuobstbe- stand und die als Biotop kartierte Hecke an der südli- chen Grenze des Baugebiets eingegriffen. Der Eingriff musste berücksichtigt und fachlich bewertet werden. Zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Planung auf die Fauna, wurde ein artenschutzrecht- liches Fachgutachten beauftragt und vom Büro Sieber, Lindau im Jahr 2020 durchgeführt. Ebenfalls wurde eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie eine Ergänzung zur FFH-Vorprüfung der Änderung des Be- bauungsplanes Marsweiler Ost erstellt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06. Dezember 2019 bis 20. Dezember 2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Aus- wirkungen der Planung zu informieren. Das Büro Sieber wurde beauftragt, den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auszuarbeiten. Es wurden 2 Vari- anten mit unterschiedlich großen Grundstücken erstellt. Mit dem vom Gemeinderat favorisierten Entwurf soll die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf Alternative 2 zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01. Dezember 2020 mit folgenden Änderungen: • Die Höhe von Stützmauern ist auf max. 0,5 m zu begrenzen. • Pro Grundstück sind 2 Wohnungen möglich. • Bei 4.12 ist das Wort „Windenergie“ zu streichen. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 12. Januar 2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleitering Frau Jeske infomiert das Gremium über folgenden Sachverhalt. Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit wurde die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderates statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstel- lungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lage- plan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke be- finden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städ- tebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 TOP 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit hat man die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderats statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fische- rareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegen- den Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grund- stücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungs- bereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mon-tag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. TOP 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemein- de Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigen- betriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Dem Gemeinderat wird als einer der ersten Kommunen im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2021/2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbe- schaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebe- sätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund ge- ringerer Erträge, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurde für die Investi- tionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investi- tionsprogramm 2021/ 2022 inkl. der Finanzplanungsan- sätze am 03.11.2020 ein Orientierungsbeschluss gefasst. Die dargestellten Investitionen wurden bis auf minimale Änderungen in den Finanzhaushalt sowie in den Finanz- plan übernommen. Alle Aufwendungen und Erträge werden im Ergebnis- haushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumen- tiert. Hier erfolgt somit die Darstellung des kompletten Ressourcenverbrauchs der Gemeinde. Für die einzelnen Teilhaushalte sind jeweils Teilergebnispläne zu erstel- len. Der Gesamtergebnishaushalt (als Summierung der Teilhaushalte) und die Gesamtergebnisrechnung sind vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Ver- lustrechnung. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2021- 1.836.900 € bzw. 2022 -688.100 € Es gelingt in der Planung 2021 und 2022 aufgrund der Coronapandemie nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) aus- zugleichen. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Er- tragsseite: - Wir haben Mindererträge im Vergleich zu 2020 von 231.200 €. Im Finanzplanungszeitraum rechnen wir mit einer Er- holung auf der Ertragsseite. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 - Es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Ge- werbesteuer moderate Anpassungen der Hebesätze beschlossen. - Weitere Gebührenanpassungen sind geplant. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Auf- wandsseite: - Die Gesamt-Aufwendungen steigen um 915.000 €. - Die Personalaufwendungen steigen um 341.100 € auf- grund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen. - Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 249.400 €. - Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bau- leitplanungskosten) steigen um 224.200 €. Im Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden die geplanten bzw. die tatsächlich anfallenden Ein- und Auszahlungen festgehalten. Vergleichbar mit einer Ka- pitalflussrechnung wird hier die Liquiditätsplanung bzw. Liquiditätsentwicklung sichtbar. Der Finanzhaushalt zeigt zuerst die Ein- und Auszahlungen aus dem Ergebnishaus- halt als sog. Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit auf. In einem zweiten Block folgt sodann die Investitionstätigkeit. In einem dritten Block die Finanzierungstätigkeit, also die Kredittilgung sowie evtl. Kreditaufnahmen. Im ersten Abschnitt werden die zahlungswirksamen Vor- gänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungs- mittel dar. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von -1.011.600 € bzw. +92.050 €. Der zweite Abschnitt zeigt die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, also das Investitionsvolumen. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird so- mit der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2021 bei -6.910.000 € bzw. 2022 bei -14.680.600 €. Der dritte Abschnitt zeigt die Finanzierungstätigkeit (Kre- dite) ob und wie die Gemeinde ihre Investitionen zusätzlich über Kredite finanzieren muss. Die letzte Zahl des Finanz- haushalts beantwortet somit die Frage, ob die Gemein- de genügend Liquidität ausweisen kann. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 1 Mio. € und 4 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden ab 2022 jährlich in Höhe von 100.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Fi- nanzierungstätigkeit beträgt jeweils 1 Mio. bzw. 3,9 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt 2021- 3.570.200 € bzw. 2022 -1.047.150 €, die aus den vor- handenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2021 und 2022 die Zuschussmög- lichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Inves- titionsvorschläge unterbreiten. Wesentliche Änderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gegenüber dem Vorjahr sind im Vorbericht detailliert erläutert. Den Bür- gerinnen und Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Haus- haltssatzung 2021/2022 zu beschließen. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Vergleichsweise günstige Steuer- und Gebührensätze und geringe externe Verbind- lichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Mit dazu beigetragen haben gute Beratungen, Entscheidungen und Beschlüsse. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maß- nahmen an ihre Grenzen kommen. Im Ergebnishaushalt 2021 und 2022 steht ein deutliches Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investi- tionen realisieren, dies wird uns in 2021, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern und das muss uns gelingen. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025 vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Wir möchten mit der mit- telfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen stellen die wesentliche Weiter- entwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestal- tungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind mit Kreditaufnahmen verbunden. In den Jahren 2021 und 2022 sollen zahlreiche Investiti- onsmaßnahmen angepackt werden. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und eines niedrigen Zins- niveaus, können die notwendigen Unterhaltungsmaßnah- men bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Spannend ist immer die Frage, wofür das zusätz- lich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort. „Nur gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirt- schaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2021 und 2022 gilt es die entsprechenden Grundstück- serlöse zu erzielen. Im Gemeindehaushalt sind 2,0 bzw. 4,0 Mio.€ durch die Veräußerung von Grundstücken vor- gesehen. Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 gem. § 79 Gemeindeordnung Ba- den-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 – 2025 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthal- tenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg zur Kenntnis. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungs- fähigkeit zu. TOP 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Ge- meinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemein- deratsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2020 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Ge- meinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 11 Anfragen und Verschiedenes a) Baumfällaktion Die Vorsitzende teilt mit, dass entlang des Badweges 50 bis 60 Eschen gefällt werden müssen. b) Anlieferung von Wertstoffen Am Freitag den 8. Januar 2021 herrschten teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen im Wertstoffhof. Neben relativ langen Wartezeiten parkten die Anlieferer auch außerhalb der markierten Parkflächen – auch direkt vor dem Feuerwehrgeräte- haus, wo ein absolutes Parkverbot gilt. Grundsätzlich, so Bürgermeisterin Rürup, kann man seine Wertstof- fe in allen Wertstoffannahmestellen des Landkreises abgeben – allerdings in haushaltsüblichen Mengen. Es ist grundsätzlich zu überlegen, dass zukünftig Ge- werbetreibende ihre Wertstoffe und Kartonagen auf dem Wertstoffhof nicht mehr abgeben dürfen. Prob- lematisch an diesem Nachmittag war, dass die Feu- erwehr Baindt einen Einsatz hatte. Innerhalb kürzester Zeit kommen dann mindestens 20 Feuerwehrkamera- den mit ihren PKWs zum Feuerwehrhaus – zusätzlich zu den vielen Anlieferern von Wertstoffen. Entspre- chende Aufrufe im Amtsblatt sind zwar löblich, brin- gen aber nicht viel. Der Standort des Wertstoffhofs in der Ziegeleistraße ist zu hinterfragen. c) Neubau Geh- und Radweg Sulpach Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1,1 Mio. Euro, wobei ca. 250.000 € an Fördermitteln zufließen. Verteilung von Schutzausrüs- tung im Landkreis Die Feuerwehr Baindt hat sich an der Verteilung von Schutzaus- rüstung beteiligt. Mit dem MTW wurde das Material von der Verteilstation an soziale Einrichtungen in Weingarten, Baindt und Bad Waldsee ausgefahren. An der Aktion wa- ren weitere Feuerwehren und Hilfsorganisationen betei- ligt. Die Ausrüstung stammt vom Land und die Verteilung wird durch den Landkreis organisiert. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Dezember 2020: grünes Mountainbike, schwarzes Da- menfahrrad mit Korb, Schlüsselring mit 4 Schlüsseln, Kin- dergeldbeutel, Schlüsselbund, Bargeld November 2020: Kindergeldbeutel, Bargeld (einzelner Schein, Fundtag 23.11), braunes Schlüsselmäppchen mit drei Schlüsseln, Schlüsselring mit zwei Schlüsseln und kleinem Karabiner, einzelner Sicherheitsschlüssel, Uhr mit dunkelbraunem Lederband, Schlüssel mit Fotoanhänger Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. Januar/Sonntag, 24. Januar Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Januar Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Sonntag, 24. Januar Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Wegfall Windelsack Vorhandene Windelsäcke werden noch bis Ende Juni 2021 abgeholt. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Viola und Timo Sonnier zur Geburt ihrer Tochter Elea Maria Sonnier am 28.10.2020 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Maria Kromphorn feierte am 15.01.2021 ihren 80. Geburtstag und Frau Gertraud Olberts am 19.01.2021 ebenfalls ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarinnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine ge- segnete Zeit. Gemeindeverwaltung Flüchtlingsarbeit Ein Rückblick auf das vergangene Jahr Mit viel Energie und verschiedenen Plänen starteten wir ins Jahr 2020: • Ein Nachmittag im Kino mit den Kindern aus dem Frie- senhäusle • Unterstützung im Erlernen der deutschen Sprache bei Kindern und Erwachsenen • Hilfe bei Behördengängen und Arztbesuchen • Hausaufgabenbetreuung • Spiel- und Bastelangebote für Kinder • Regelmäßiger Austausch mit Regina Schnell, Integra- tionsmanagerin, und Andreea Marian, Flüchtlingsbe- auftragte • Kochabend mit arabischen Frauen im März in der Schulküche der Klosterwiesenschule Baindt • Helferkreistreffen im März mit Bürgermeisterin Frau Rürup Doch dann war Schluss! Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Hygienemaßnahmen und Kontakt- beschränkungen machten weitere Aktivitäten leider na- hezu unmöglich. • Einen lieben Weihnachtsgruß gab es dann noch im Dezember: für alle Kinder aus geflüchteten Familien packten und verteilten wir kleine Geschenke mit Le- sestoff, Bastelmaterial, Autos oder Legosteinen für die kleineren Kinder sowie Dusch-, oder Haargel und Parfüm für die Älteren. Etwas zum Naschen durfte na- türlich nicht fehlen. Bei einem letzten Helferkreistreffen im Dezember muss- ten wir die Flüchtlingsbeauftragte Frau Marian verab- schieden. Ihre Stelle wurde von den Gemeinden Baienfurt und Baindt nicht mehr verlängert. Als Dankeschön gab es vom Helferkreis Baindt Ravensburger Geschenkgut- scheine und einen Blumengruß. Durch ihr Ausscheiden entsteht eine große Lücke und ihre vielfältigen Aufgaben müssen neu verteilt werden. Weihnachtsgruß für die Kinder Verabschiedung Frau Marian Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Ausblick auf das Jahr 2021 In Baindt leben derzeit ca 105 geflüchtete Menschen. Da- runter sind zahlreiche Familien verschiedenster Nationa- lität, aber auch Einzelpersonen. Zu ihnen gehören auch afghanische Männer aus der ehemaligen Unterkunft in der Baindter Straße, die sich bereits sehr gut integriert haben. Sie beherrschen die deutsche Sprache recht or- dentlich und haben teilweise unbefristete Arbeitsverträge bei Firmen wie Dachser und Glas Sprinz. Der einst riesengroße Helferkreis besteht derzeit noch aus etwa 10 Personen, die bereit sind, die geflüchteten Menschen zu betreuen und zu unterstützen. Wir hoffen und wünschen uns, dass es in diesem Jahr ir- gendwann wieder leichter sein wird, mit diesen Menschen Kontakt zu haben und sie zu unterstützen. Wir freuen uns über jegliche Hilfe aus der Bevölkerung, sei sie spora- disch oder auch regelmäßig. Für den Helferkreis Asyl Sibylle Boenke Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Neue Aktion am Sternenbaum Da die Wunschbaumaktion so posi- tiven Anklang fand, war das Team des Kindergartens bestrebt, gleich zu Beginn des neuen Jahres und der Lockdown Verlängerung, eine fortfüh- rende Aktion für die Kinder und Eltern anzubieten. Dem Kindergarten war es wichtig, die Kinder zu Wort kommen zu lassen. Aus unserer Erfahrung ist es für die Kinder nach den Weihnachtsferien immer ein großes Bedürfnis, sich über ihre Geschenke auszutauschen, davon zu schwär- men und zu erzählen. Deshalb wurden um den Wunschbaum von den Er- zieherInnen große geschmückte Geschenke aufge- stellt. Die Kinder hatten die Aufgabe, ihre Geschenke zu malen und mit diesen gemalten Bildern die großen Geschenke zu füllen, indem das Bild auf ein Geschenk aufgeklebt wurde. So konnten die Kinder sich mitteilen und untereinander erfahren, was ihnen das Christkind gebracht hat. Des Weiteren warteten am Zaun und am Eingang des Neubaus weitere Überraschungen für die Familien. Entlang des Zauns wurde das Bilderbuch: ,,Das ist für Dich“ von Günther Jakobs dargestellt: Was passiert mit den rosa Geschenk, wenn es auf die Reise geht? Fuchs, Bär, Eichhörnchen und viele andere Tiere überreichen sich nacheinander das Päckchen. Welches Tier darf sich als nächstes freuen und wird beschenkt? Ein lustiges Bil- derbuch, zum mitraten und wundern, weil jedes Tier in seinem Geschenk etwas Anderes entdeckt. Passend zum Bilderbuch wurde ein Rätsel ausgearbeitet - das einlud, zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Inhalt. Außerdem gab es noch ein Mandala, ein Ausmal- bild und die ausgedruckte Geschichte zum Mitnehmen. Ein Tierspurenlaufpfad rundete die zweite Aktion ab. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Kindergarten St. Martin Abenteuerwanderung rund um den Egelsee Liebe Familien, wir wünschen Ihnen zunächst noch einmal einen guten Start ins neue Jahr 2021! Vorerst können wir uns leider noch nicht sehen. Dennoch denken wir alle ganz fest an Sie und hoffen, dass Sie gesund und wohlauf sind. Um der Langeweile entgegen zu wirken, haben wir für Sie eine kleine Bilder- und Rätselwanderung erstellt! Am Egelsee kann man aktuell zahlreiche Kunstwerke von Bibern entdecken. Außerdem gibt es noch weitere klei- ne Rätsel, die auf Sie warten. Hierzu scannen Sie einfach den QR-Code mit ihrer Handykamera. Es erscheint ein Link den Sie öffnen und der Sie dann mit allen weiteren Infromatio- nen versorgt. Der QR-Code ist eben- falls am Beginn des Rundwegs aus- gehangen. Wir wünschen Ihnen bei diesem traumhaften Wetter viel Spaß! Ihr Kindergartenteam St. Martin Bücherei Die Bücherei geht online Die Büchereien bleiben im Coro- na-Lockdown grundsätzlich geschlos- sen. Aber ein Abholservice isterlaubt. Deshalb wird bereits ab Freitag die Bü- cherei zu den normalen Öffnungszeiten die Möglichkeit bieten, vorher bestellte Bücher abzuho- len und entliehene Bücher zurückzugeben. Zur Vorbestellung der Bücher stehen verschiedene Mög- lichkeiten zur Verfügung, eine wäre eine kostenlose App zum Runterladen oder über eine externe Webseite. Mit diesem Link kommen Sie auf die Website der Bücher zur Vorbestellung der Bücher. https://www.eopac.net/baindt/ Zur Information Einladung zum virtuellen Informations- abend der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf am 29. Januar 2021 Biotechnologie • Ernährung • Gesundheit • Hauswirtschaft • Soziales Am Freitag, den 29. Januar 2021 lädt Sie das Kollegium der Edith-Stein-Schule in der Zeit von 17:30 bis 19:00 Uhr zu einem virtuellen Informationsabend ein. Dort haben Sie u. a. die Möglichkeit, sich in Videokonferenzen mit den Abteilungsleiterinnen und in persönlichen Gesprächen mit Fachlehrer*innen und Mitarbeiterinnen telefonisch über unsere Schularten zu informieren und sich individuell be- raten zu lassen. Bereits vorher stehen Ihnen auf unserer Homepage umfassende Informationen in digitaler Form als Videoclips, Audiosequenzen und Präsentationen zur Verfügung. Der Zugang erfolgt direkt über unsere Home- page www.ess-rv.de . Dort finden Sie auch die jeweiligen Zugangscodes, Rufnummern und Anleitungen. Informationsnachmittage an der Realschule Weingarten Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie einen Elternteil, zu einer Informationsveranstal- tung über die Realschule Weingarten am Dienstag, 09. und Mittwoch, 10. Februar 2021 ein. Die Schulvorstel- lung findet in Kleingruppen nach vorgegebenen Hygie- nevorkehrungen um 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit um 16:45 Uhr und 17:45 Uhr zur individuellen Beratung und zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug (telefoni- sche Anmeldung erforderlich). Den Info-Film über unsere Schule finden Sie auf unserer Homepage www.realschu- le-weingarten.de Persönliche Anmeldungen zur Aufnahme in Klasse5: ab Montag 22. Februar 2021 (8:00 – 12:00 Uhr) und an den Tagen Mittwoch, 10. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Donnerstag, 11. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0751- 56192110 ist zwingend erforderlich! Wir benötigen zur Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Anmeldung die Grundschulempfehlung Blatt 3 und 4 im Original, eine Kopie der Halbjahresinformation und den Masernschutznachweis. 2021 haben Sie ausnahmsweise die Möglichkeit die Anmeldung per Post zu tätigen. Eigenanteile in der Schülerbeförderung erhöhen sich 2021 leicht Die monatlichen Eigenanteile in der Schülerbeförderung im Landkreis Ravensburg haben sich zum 1. Januar 2021 um einen Betrag zwischen 10 und 60 Cent erhöht. Grund dafür ist die Tariferhöhung des Bodensee-Oberschwaben Ver- kehrsverbundes (bodo), da die Eigenanteile an den Preis einer Schülermonatskarte des bodo-Tarifs gekoppelt sind. Für Schüler bis zur vierten Klasse sowie für Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil ab Januar 19,10 Euro (bisher 19,00 Euro). Für Schüler der Klassen fünf bis zehn und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungs- jahres sowie der Berufsfachschulen beträgt er künftig 30,60 Euro (bisher 30,50 Euro). Für alle anderen Schüler, insbesondere der Berufsschulen, der Berufskollegs und Schüler ab der elften Klasse beträgt der Eigenanteil ab dem neuen Jahr 38,20 Euro (bisher 37,60 Euro). Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht, ist regelmäßig der höchste Eigenanteil zu entrichten. Das Verkehrsamt des Landratsamts weist darauf hin, dass der Eigenanteil für höchstens zwei Kinder einer Familie zu entrichten ist. Die entsprechenden Befreiungsanträge können bei den Schulen und den Schulträgern jeweils für ein Schuljahr gestellt werden. Bedürftigen Familien werden die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten nach den sozialgesetzlichen Regelungen erstattet. Auskünfte hierzu erteilt das Jobcenter des Landratsamts unter Telefon 0751/85-8000. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Hilfe bei der Steuererklärung Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2020 lag der Grundfrei- betrag für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verhei- ratete bei 18.816 Euro. Wer eine Steuererklärung machen muss, nutzt dafür gern die »Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt«. Mit dieser Mitteilung bescheinigt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Ruheständlern kostenlos die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr. Wer die Bescheinigung schon ein- mal angefragt hat, bekommt sie ab Mitte Januar wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie erstmals benötigt, kann sie kostenlos unter www.deutsche-renten- versicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im In- ternet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Einladung virtueller Bürger*innen-Dialog mit Manne Lucha MdL Der Ravensburger Landtagsabgeordnete Manne Lucha MdL lädt die Bürgerinnen und Bürger von Baienfurt und Baindt am Samstag, 23. Januar von 11:00 bis 12:30 Uhr zu einem virtuellen Bürger*innen-Dialog ein. Manne Lucha schreibt dazu: „Als Ihr direkt gewählter Landtagsabge- ordneter möchte ich auch und gerade in PandemieZeiten mit Ihnen im Gespräch bleiben. Welche Wünsche haben Sie an die Politik, welche konkreten Forderungen? Wo drückt der Schuh? Welche Ideen haben die Menschen im Land, um Baden-Württemberg voranzubringen? Politik lebt vom Gespräch und vom Austausch!“ Interessierte können an diesen Dialog telefonisch oder online im In- ternet teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Telefonnummer und der Teilnahme-Link werden auf www.gruene-rv.de veröffentlicht. Bürger*innen Dialog Baindt Baienfurt Sa., 23. Jan. 2021 11:00 - 12:00 (CET) Nehmen Sie an meinem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teil. https://global.gotomeeting.com/join/378467269 Sie können sich auch über ein Telefon einwählen. (Bei Geräten, die diese Funktion unterstützen, ist die sofortige Teilnahme über eine der unten aufgeführten Direktwahl- nummern möglich.) Deutschland: +49 721 6059 6510 - Direktwahl: tel:+4972160596510,,378467269# Zugangscode: 378-467-269 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Januar 2021 – 31. Januar 2021 Gedanken zur Woche Lebensfreude Leicht zu leben ohne Leichtsinn, heiter zu sein ohne Ausgelassenheit, Mut zu haben ohne Übermut- das ist die Kunst des Lebens. Theodor Fontane Samstag, 23. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 24. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger) Mittwoch 27. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 29. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Samstag, 30. Januar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Franz Schmidt, Christina und Wendelin Hat- zenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexan- der und Nikolaus Linkov) Sonntag, 31. Januar – 4. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht für die Mund-Nase-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teil- nahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vor- herige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platz- reservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzei- tig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerlis- te oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreser- vierungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahme- karten gelten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreser- vierungskarten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 24. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung Mittwoch, 27. Januar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Donnerstag, 28. Januar 19.00 Uhr online!!! Innovationswerkstatt Kir- che und Familie nur mit Zu- gangslink - siehe nachfol- genden Bericht Sonntag, 31. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Wir sind dankbar, dass das Krippenspiel, das die Kinder der Kinderkirche und Konfi-3-Kinder seit Anfang November eingeübt haben, im Rahmen des Gottesdienstes am 4. Advent aufgeführt werden konnte. Noch nie war es so ein Bangen, ob Proben und Aufführung möglich sein würden. Aber mit einer guten Mischung aus Gottvertrauen, Vorsicht und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. _________________________ und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Be- such von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann mel- den Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung ange- wiesen. Vielen Dank. _________________________ Liebe Kreative Wir hoffen, dass Ihr alle gut und vor allem gesund ins neue Jahr gekom- men seid. Um eurer Kreativität auf die Sprünge zu helfen, hier ein ein ganz aktuelles Werk aus Baindt-Sulpach. Ein Sonnenuntergang zum Träumen, wie es ihn nur in Sulpach gibt. Ist das nicht Anregung genug um sich auf einen Maltag im Freien zu freuen, sobald es die Temperaturen zulassen? Danke an Hubert Gärtner. Euer KM-Team Abendstimmung in Sulpach _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt E-Mail: info@christliche-gemeinde-baienfurt.de Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde Freitag Kinderchor 18.00 - 19.00 Uhr (7 - 12 Jahre) Kindergruppen 19.00 - 20.30 Uhr (6 - 12 Jahre) Teenie 19.00 - 20.30 Uhr (12 - 16 Jahre) Bibelarbeit 19.00 - 20.30 Uhr Samstag Jugend 19.00 - 20.30 Uhr (Ab 16 Jahre) Sonntag: Gottesdienst 10.00 - 12.00 Uhr (Sonntagsschule 11.00 - 12.00 Uhr) Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren. Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation werden die Veranstaltungen online durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Adventsaktion 2020 – ein voller Erfolg! Wir möchten uns bei Ihnen für Ihre großartige Spendenbereitschaft an- lässlich unserer Adventsaktion 2020 bedanken, es war ein voller Erfolg! Vielen herzlichen DANK hierfür! Für die tolle Unterstützung bedanken wir uns auch bei der Bäckerei Schmidt und der Mosterei Keßler, die uns mit leckerem Weihnachtsgebäck und winterlichen Ge- tränken beliefert haben. Wir wünschen Ihnen allen ein gutes & gesundes neues Jahr 2021 und hoffen, dass wir Sie bald wieder musika- lisch unterhalten dürfen. Bleiben Sie uns weiterhin treu! Ihr Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. 1. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwi- schen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwett- bewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 07. Februar 2021 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse. • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler.“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats be- wertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben. • Die Bilder werden im Fenster vom Raspler Stüble am Dorfplatz ausgestellt. Gewinner bekommen einen Gutschein für das Spielwa- rengeschäft Schneider in Bft. Der Zunftrat Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Blutspende-Aktion in Baindt Wir ziehen nach unserem letzten Blutspende-Termin in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Bilanz und sagen DANKE an 219 Blutspender, davon 23 Erstspender, die ihren Weg zu uns gefunden haben. Aufgrund der aktuellen Hygieneregeln können wir unse- ren Blutspendern leider nach wie vor keinen Imbiss anbie- ten. Stattdessen dürfen sich die Spender über reichhaltige Lunchpakete freuen. In diesem Zusammenhang ebenfalls ein riesengroßes Dankeschön an den CAP-Markt Baindt für die großzügige Obstspende, dem REWE-Markt Rai- ner Hahn für die Schokoladen-Spende und dem „Baind- ter Beck“, der uns die Tüten sowie ein Vesper für unsere Helfer gespendet hat. Gerne können Sie sich schon den nächsten Blutspen- de-Termin vormerken: am 8. April 2021 in der Achtalschule in Baienfurt. Alles Wichtige zur Blutspende finden Sie auch auf unse- rer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Blutspende“. Landjugend Baindt e.V. Funken 2021 abgesagt! Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie Sie sich bestimmt schon gedacht haben, ist es für uns, die Landjugend Baindt, dieses Jahr leider nicht möglich einen Funken zu veranstalten. Durch die immer strenger werdenden Corona-Verordnungen sind uns leider die Hände gebunden. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn sie deshalb kein Reisig o.ä. auf den Funkenplatz bringen. Auch die evtl. noch vorhandenen Christbäume werden wir dieses Jahr nicht einsammeln. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die Zeit. Ihre Landjugend Baindt SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK infor- miert: Info-Telefon zum Thema „Coro- na-Virus-Pandemie“ Landratsamt Ravensburg - Telefon 0751 85 50 50 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg - Telefon 0711 909-39 555 Bei Verdacht auf Corona-Infektion: Hausarzt telefonisch kontaktieren! Nicht erreichbar ? Dann rufen Sie an: - 116 117, Bereitschaftsdienst der Kas- senärztlichen Vereinigung BW Notruf 112 - Rettung, Feuerwehr - Polizei: 110 ---------- Aktuelles vom VdK Kreisverband Ravensburg: Aufgrund der aktuellen Coronaverordnungen bleibt un- ser Büro vorübergehend geschlossen. Die Erreichbarkeit bleibt erhalten ohne zeitliche Eingrenzung Per E-Mail: kr-ravensburg@vdk.de oder hanneloressie- ling@t-online.de, oder telefonisch tagsüber privat: Tel. 07562-3108. Sie können sich auch gerne über die Homepage des Kreis- verbandes www.vdk.kreisverband-ravensburg über die Aktualitä- tetn informieren. Diese Änderung betrifft nicht den Sozialrechtsschutz gGmbH! Sie kann zu den üblichen Sprechzeiten zur Beratung oder Terminvergabe erreicht werden unter 0751-76 96 20. Aktuelles vom VdK Ortsverband Weingarten können Sie auf unserer Homepage www.vdk.de/ov-weingar- ten ersehen. Unser VdK-Treff am 03.02.2021 fällt leider wegen Corona aus. Bleiben Sie gesund Ihre Karin Maucher Vorsitzende Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Was sonst noch interessiert Kontaktstelle Frau und Beruf - Online- oder telefonische Beratung und digitale Impulse für Frauen Die Corona-Krise stellt Frauen erneut – nicht nur fami- liär – vor große Herausforderungen. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben will sowohl mit ihrer persönlichen Beratung als auch mit verschiedenen digitalen Formaten Mut machen und erste Schritte in mögliche neue Richtungen weisen. Seit vielen Monaten wird unser aller Leben durch die Co- rona-Krise vollkommen auf den Kopf gestellt. Viele Frau- en befinden sich im Home-Office oder in der Kurzarbeit, andere wiederum befinden sich im Dauereinsatz um die Grundversorgung zu gewährleisten. Aktuell stellt insbe- sondere die erneute Schließung von Schulen und Kitas für viele Frauen wieder eine große Herausforderung dar. In diesem dynamischen Umfeld beschäftigen sich Frauen mit vielen Fragen. Woher nehme ich die Kraft mich dem Ganzen zu stellen? Was passiert, wenn ich entlassen wer- de? Wie kann meine berufliche Zukunft aussehen? Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Boden- see-Oberschwaben ist auch in dieser beruflichen Um- bruchsituation für Frauen eine Ansprechpartnerin. „Auch in der aktuellen Krisenzeit unterstützen wir Frauen bei beruflichen Fragen. Mit einem objektiven Blick von außen schauen wir auf die persönliche Situation und beleuchten die verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Berufswe- ges. Gerade jetzt ist es mehr denn je wichtig, den Blick nach vorne zu richten und ein Ziel vor Augen zu haben“, so Martina Schmidt, Leiterin der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben. Durch ein so tiefgreifendes Ereignis wie die Corona-Krise entstehen viele Fragen und gerade Frauen sind häufig zu einer be- ruflichen Veränderung gezwungen. Das Beratungsportfolio der Kontaktstelle Frau und Beruf gibt Hilfestellung und deckt vielschichtige Themen wie die berufliche Neuorientierung, den Stellenwechsel, den beruflichen Wiedereinstieg, die Existenzgründung oder auch Beratungen zur beruflichen Weiterentwicklung oder Karriereplanung ab. Die individuellen Beratungen finden zurzeit per Telefon, Mail oder online statt. Für eine individuelle Beratung ist eine Terminvereinba- rung notwendig. Zur Terminvereinbarung ist das Team der Kontaktstelle telefonisch und per Mail erreichbar un- ter 0751/35906-63 oder info@frauundberuf-rv.de. Darüber hinaus wollen die Mitarbeiterinnen der Kon- taktstelle Frau und Beruf anderen Frauen mit diversen Online-Impulsen zu aktuellen Themen Mut machen und Hilfestellung geben. Die nächste kostenlose Live-On- line-Veranstaltung mit dem Titel „Frauen, Corona und der alltägliche Wahnsinn“ findet am Samstag, 23. Ja- nuar von 10 bis 11:30 statt. Voraussetzung ist lediglich ein Smart-Phone, Tablet oder Computer und ein Inter- net-Zugang. Nähere Infos und Anmeldung unter www. frauundberuf-rv.de . Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evange- lischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer ver- schoben. Aufgrund der aktuellen Lage in Leutkirch soll das Risiko minimiert werden. „Außerdem,“ erklärt Pfarrer Volker Gerlach die kurzfristige Entscheidung, „hoffen wir auf ein persönliches Zusammenkommen im Sommer. Dann könnte ein gemeinsames Mittagessen in der Ves- perkirche wieder möglich sein.“ Gerade für das erstmalige Durchführen der Vesperkirche im Allgäu wäre das eine wünschenswerte Möglichkeiten. An den beiden Standorten Ravensburg und Wilhelmsdorf wird die „Vesperkirche unterwegs“ wie vorgesehen mit Plan C stattfinden: Die Eröffnung wird am 31. Januar im Gemeindegottesdienst gefeiert. Vom 01. bis 13. Februar werden jeweils kostenlose Vesperpakete, Brief- und Te- lefonkontakte angeboten. In Wilhelmsdorf findet die Ves- perkirche am Brüdergemeindehaus statt. In Ravensburg wird die Vesperkirche am Haus der Diakonie in der Eisen- bahnstraße 49 ihre Vesperpakete verteilen. Ursprünglich war das Johannesgemeindehaus vorgesehen. Nun wird ein zentraler Ort in Ravensburg für die veränderte Situ- ation gewählt, der einfach zu erreichen ist. Die „Vesperkirche unterwegs“ ist ein rein spendenfinan- ziertes Projekt und wird gemeinsam von der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Johannes-Zieg- ler-Stiftung, der Stiftung der Zieglerschen, veranstaltet. Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 977123-0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude: Rechenmethode des Finanzamtes nicht immer zutref- fend Immobilienkäufer können Einspruch einlegen Um die Anschaffungskosten für eine vermietete Woh- nung bei der Steuer absetzen zu können, wird im Grundsatz eine im Kaufvertrag festgelegte Aufteilung des Kaufpreises auf den Grund und Boden und das Ge- bäude der Wohnung herangezogen. Fehlt diese oder ist sie nicht plausibel, rechnet das Finanzamt oft zum Nachteil des Eigentümers nach einer eigenen Methode. Der Bundesfinanzhof hat diese Finanzamt-Methode nun verworfen und Betroffene können sich wehren! Anleger, die eine Immobilie kaufen und dann vermie- ten, sollten am besten bereits im Notarvertrag festle- gen, welcher Preisanteil auf die Wohnung und welcher Preisanteil auf den Boden entfällt. Das ist wichtig für die Abschreibung der Immobilie: Denn bei der Steuer dürfen nur die Anschaffungskosten für das Haus oder die Woh- nung, nicht aber des Grundstücks abgeschrieben werden. Aber Achtung: Ist die Kaufpreisaufteilung nicht plausibel, Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 darf das Finanzamt nachrechnen. Und auch dann, wenn erst gar keine eigene Kaufpreisaufteilung vorgenommen wurde. Für die Berechnung des Gebäudewertes zieht das Finanzamt i. d. R. eine Arbeitshilfe des Bundesfinanzmi- nisteriums heran. Die Aufteilung nach dieser Methode fiel dabei häufig zu Ungunsten des Eigentümers aus, stellt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fest. Denn oft ist der von der Finanzverwaltung ermittelte Gebäudewert überraschend niedrig, sodass die Steuerabschreibung für das Gebäude oder die Wohnung ebenfalls gering ist. Ob das Ergebnis, das mit der Arbeitshilfe von der Finanz- verwaltung ermittelt wird, akzeptiert werden muss, hat nun der Bundesfinanzhof überprüft. Dabei hat er einer Klägerin Recht gegeben, die gegen die vom Finanzamt vorgenommene Kaufpreisermittlung geklagt hatte. Betroffene sollten Einspruch einlegen Wenn das Finanzamt mit der Arbeitshilfe des Ministeriums rechnet und das zu Ungunsten des Steuerzahlers ausgeht, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt wer- den! Dazu sollte das Aktenzeichen genannt werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Thema Vermietung einer Immobilie enthält der Ratgeber Nr. 64 „Steuern rund ums Haus“, der kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Ruf- nummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden kann. Finde die acht Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich jeweils durch acht Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? © Pietrzak/DEIKE 751R45R4 Amtsblatt der Stadt Markdorf vom 17. April 2020 Nummer 16 2 m Zusammenhalten - ABER Abstand halten Kleiner Tipp von uns für Sie Apostroph ja oder nein? Bei Artikelverschmelzungen mit Präposition wird in der Regel kein Apostroph gesetzt: - auf + das –> aufs - durch + das –> durchs - für + das –> fürs - in + das –> ins - um + das –> ums - hinter + dem –> hinterm - vor + dem –> vorm - hinter + den –> hintern - über + den –> übern - unter + den –> untern Eine Ausnahme bilden nur umgangssprachliche Formen wie auf’m, nach’m oder in’n. Wir beraten Sie gerne! Telefon: 07154 8222-74 E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de Hier könnte Ihre Anzeige stehen! 07154 8222-74 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE Franz Lohr GmbH | Steinbeisstraße 10 | 88214 Ravensburg Bewerbung an: personal@franz-lohr.de Haben Sie Fragen? T +49 751 881-161 | www.franz-lohr.de Die Franz Lohr GmbH ist ein innovatives Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern im Bereich der Gebäude-, Umwelt-, Ver- und Entsorgungstechnik. Zur Verstärkung unserer Teams suchen wir: » Anlagenmechaniker SHK m | w | d » Meister SHK m | w | d » Elektroniker | Elektriker m | w | d » Schlosser m | w | d » Kundendienstmonteur m | w | d » Mechatroniker Kältetechnik m | w | d Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen! Wir suchen im Raum Weingarten • gepflegtes Haus / DHH oder Eigentumswohnung zum Kauf für Eigenbezug (Paar 55 + hat Wohnortwechsel) • Einfamilienhaus, bevorzugt mit ELW mit großer Garage / Carport (2 Autos + Fahrräder) für Dipl-Ing. & seine Familie Wir sind für Sie da: seröse Beratung, schnelle Abwicklung. Rufen Sie uns unverbindlich an ! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 Heizkosten sparen mit einem wärmegedämmten Garagentor Ihr Fachberater vor Ort Herr Stephan Zimmerer Telefon 0176 10215709www.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Tel. 07552/2602-0 info@pfullendorfer.de Helle, 112m² neu renovierte 3 Zi.-EG-Whg in ruhiger Wohnlage Nähe Ortskern mit Keller u. Stellpl. ab 01.04 in Baindt zu vermieten. 1200,-€ Warmmiete. 0163 / 844 96 85 Sammlerin sucht Porzellan, Bilder, Zinn, Uhren aller Art Münzen, Schmuck. Über Ihren Anruf freut sich Frau Barbara. 07502-9439862, 0162-7445629 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Telefon Fax Mail 07154 8222-74 07154 8222-15 anzeigen@duv-wagner.de[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 4. März 2022 Nummer 9 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Es gelten die aktuellen Corona-Regeln Über der alten Kiesgrube am Annaberg Zugang über Annabergstraße Landjugend Baindt e.V. Baindter Funken 2022 Mit Bewirtung Wir bedanken uns für die Unterstützung NEUHEIT: HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS SIE UNS Es gelten die aktuellen Corona-Regeln Über der alten Kiesgrube am Annaberg Zugang über Annabergstraße Landjugend Baindt e.V. Baindter Funken 2022 Mit Bewirtung Wir bedanken uns für die Unterstützung NEUHEIT: HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS Es gelten die aktuellen Corona-Regeln Über der alten Kiesgrube am Annaberg Zugang über Annabergstraße Landjugend Baindt e.V. Baindter Funken 2022 Mit Bewirtung Wir bedanken uns für die Unterstützung NEUHEIT: HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den je- weilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Gene- senennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 14.03.2022 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2022 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 8. März 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 8. März 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräume in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines rollstuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschrei- tung der Baugrenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unterschiedlichen Standorten 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Mate- rialkonzeptes 08 Information zu den Anmeldungen in den einzelnen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommen- de Kindergartenjahr 2022/2023 - weitere Vorgehens- weise 09 Rückübertragung des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedskommunen sowie Bildung eines ge- meinsamen Gutachterausschusses für den westlichen Landkreis Ravensburg 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 – Aus- blick und Vorausschau der Investitionen - Doppel- haushalt 2023/2024 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemein- den Baindt, Baienfurt und Berg 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher der Gemeinderatssitzung ist die Vorlage eines Test- nachweises erforderlich (In der Alarmstufe ist ihnen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet). Alle anderen Teil- nehmer müssen Ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen. • Für Besucherinnen und Besucher der Gemeinde- ratssitzung gilt die Pflicht zum Tragen einer medizi- nischen Maske. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Verschiebung der Hauptversammlung Aufgrund der Pandemieregelung für Feuerwehren ist eine Hauptversammlung in Präsenz aktuell nicht erlaubt. Wir verschieben daher die Versammlung auf Freitag, den 29. April 2022 um 19 Uhr im Feuerwehrhaus. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 05. März und Sonntag, 06. März Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 05. März Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 06. März Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Problemstoffsammung in Baindt Die nächste Problemstoffsammlung in Baindt findet am Donnerstag, den 24.03.2022 von 11:00 bis 13:00 Uhr statt. Ort: Bauhof, Ziegeleistraße 20 WAS SIND PROBLEMSTOFFE? Was wird angenommen (Beispiele) • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts-und Autobatterien) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben • Holz- und Pflanzenschutzmittel • Klebstoffe • Lacke • Laugen • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Lösungsmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Säuren • Spraydosen mit Inhalt Weitere Informationen und Termine zur Entsorgung von Problemstoffen erhalten Sie auf der Homepage des Land- kreises unter www.rv.de. Für Haushalte und Kleingewerbe gilt eine kostenfreie Ab- gabe in haushaltsüblichen Mengen. REGELUNGEN FÜR EINE SICHERE ABGABE: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um. • Geben Sie Problemstoffe, wenn möglich, in den Origi- nalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft ab (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiter- zugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. März 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 25.03. Reitergruppe Baindt JHV 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Fasnet im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Hurra es geht wieder los! Endlich wieder Fas- net im Kindergarten! Mit einem lauten Raspler- Ratsch! Ratsch! ließen wir den Baindter Narrenspruch durch unse- re Gruppen schallen. Zu Beginn der Fasnetszeit besuchten uns die Raspler im Kindergarten, stellten ihr Häs vor und erzählten die Raspler Geschichte. Über die ganze Fasnetszeit begleitete uns das Thema „Hexe“ in den Gruppen. Die Kinder hörten verschiedene Hexengeschichten, wir bereiteten gemeinsam einen Zau- bertrank und eine Hexenspeise zu, sangen Hexenlieder und zauberten uns so eine magische Zeit im Kindergarten. Die Krippengruppen gestalteten ihre Fasnetstage unter dem Motto „Kunterbunte Fasnet“ und führten so unsere Kleinsten behutsam an die Fasnet heran. Beginnend mit einem Erzähltheater wurde das Interesse der Kleinsten geweckt. Die großen Verkleidungskoffer waren neben den selbstgemachten, bunten Sensorikflaschen ein großes Highlight für die Kinder. Mit musikalischer Begleitung ver- innerlichten die Krippengruppen das Baindter Narrenlied. Der Höhepunkt der Fasnet in der Krippe war natürlich der Gumpige Donnerstag im Garten mit den Rasplern und Schalmeien, hier waren die Mutigen unter den Kleinsten im Geschehen dabei und die anderen Kinder beobach- teten mit sicherem Abstand das närrische Treiben im Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Garten durch das Fenster. Die restlichen Gruppen wur- den am Gumpigen Donnerstag mit fetziger Partymu- sik empfangen. Nach ausgiebiger Tanzparty und einem gemeinsamen Vesper trafen wir die Raspler gefolgt von der Schalmeien-Musik im Garten. Mit unserem Raspler Fingerspiel und dem Baindter Narrenlied bedankten wir uns für ihr kommen. Anschließend überreichten wir ihnen unseren Orden. Besuch der Schalmeien Am Rußligen Freitag ging die Party weiter und uns be- suchte die Räuberbande und brachte uns so richtig in Fasnetsstimmung. Der Räuberbande ein herzliches Dan- keschön. Besuch der Räuberbande Wir bedanken uns bei allen Eltern für die leckeren Spei- sen, die für die Raspler, Schalmeien und die Räuberbande zubereitet wurden. Bei strahlendem Sonnenschein liefen wir am Rosenmon- tag mit Instrumenten, Musik und Gesang auf den Dorf- platz, um den Narrenbaum anzuschauen. Begleitet wur- den wir dabei von den Rasplern, die Stimmung machten, mit uns um den Narrenbaum tanzten und die Kinder mit einem Guzleregen überraschten. Rosenmontag Spaziergang zum Narrenbaum Ein warmer Popcornduft, wie im Kino, begrüßte die Kinder am Morgen des Fasnetsdienstag. Mit selbstgemachten Kinokarten und bemalten Popcorntüten besuchten die Kinder eine Filmvorstellung in der Schulaula. Für die tol- le Popcornmaschine die das Highlight für die Kinder an diesem Morgen war, bedanken wir uns recht herzlich bei Familie Laurano von der Pizzeria Da Michele. Kinotag am Fasnetsdienstag Popcornmaschine der Familie Laurano Wir freuen uns schon wenn es im nächsten Jahr wieder heißt: „Raspler - Ratsch! Ratsch!“ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2 Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwi- schen mehr als 24 Millionen Menschen Inter- net-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertra- gen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Strea- ming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2-Fuß- abdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, an- statt mobil zu surfen. Was geschieht beim Sterben? Einen lieben Menschen im Sterben zu be- gleiten – das wünschen sich viele Angehö- rige. Dennoch kann die Vorstellung eine große Verunsicherung auslösen, denn wir sind den Umgang mit dem Sterben nicht mehr gewohnt. Der Vortrag gibt einen konkreten Einblick, was beim Ster- ben eines Menschen geschieht – welche körperlichen Veränderungen finden statt, welche Symptome können auftreten? Was können Angehörige am Lebensende un- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 terstützend tun, was müssen sie wissen, um gut begleiten zu können und nicht verunsichert zu sein und wie wichtig ist Flüssigkeit und Nahrung? Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Termin: Donnerstag, 10.03.2022, 19 Uhr Ort: Hofsaal des ev. Gemeindehauses Abt-Hyllerstr. 17, Weingarten Die Veranstaltung findet mit der 3G-Regel statt. Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Deutsches Rotes Kreuz Das DRK sucht Freiwillige für FSJ und BFD Ab September bietet das Rote Kreuz im Rahmen eines 12-monatigen FSJ wieder mehrere Möglichkeiten der Be- rufsorientierung für Schulabgänger. Durch Mitarbeit in verschiedenen Einsatzbereichen erhalten die Freiwilli- gen Einblick in den abwechslungsreichen Berufsalltag im Sozialwesen sowie die Chance zur persönlichen Wei- terentwicklung. Neben kostenlosen Seminaren gehören auch Bildungstage und eine einheitliche Vergütung zum Freiwilligendienst. Für Personen, die sich unabhängig von ihrer Alters- und Lebenssituation beruflich umorientieren oder wieder neu ins Berufsleben einsteigen möchten, besteht die Möglich- keit eines 12-monatigen Bundesfreiwilligendienstes. Dieser beinhaltet ebenfalls flexible Bildungstage sowie eine ein- heitliche Vergütung, eine professionelle Praxisanleitung und Urlaubsanspruch. Nähere Informationen zum Freiwilligendienst und die Möglichkeit zur Bewerbung finden sie unter: www.drk-rv.de/karriere Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Bis 31. März freiwillige Rentenbeiträge zahlen Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen hat, kön- nen in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2021 noch bis 31. März 2022 rückwirkend gezahlt wer- den. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, bestimmt man selbst: Wer für 2021 noch zahlen will, kann zwischen 83,70 Euro und 1.320,60 Euro für jeden Beitragsmonat entrichten. Sollen die Zahlungen bereits für 2022 gelten, so ist jeder Betrag zwischen 83,70 Euro und 1.311,30 Euro monatlich möglich. Freiwil lig versichern können sich zum Beispiel selbstständig Tätige, Beamtinnen und Beamte sowie Hausfrauen bzw. Hausmänner. Dabei besonders interessant: Vor 1955 geborene Personen, die trotz Kin- dererziehung keine fünf Beitragsjahre haben, können je- derzeit selbst nach Erreichen der Regelaltersgrenze die noch fehlenden Beiträge nachzahlen und so einen Ren- tenanspruch entstehen lassen. Für die Einzahlungen erhält man Ansprüche auf Rehabili- tationsleistungen und Schutz für Hinterbliebene. Darüber hinaus erhöht man den Anspruch auf eine Altersrente und hält unter besonderen Voraussetzungen auch die Anwart- schaft auf eine Erwerbsminderungsrente aufrecht. Inter- essierte sollten allerdings beachten, dass man sich bei der gesetzlichen Rente das eingezahlte Kapital nicht vorzeitig wieder auszahlen lassen kann. Aus steuerlichen Gründen können die zusätzlichen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls interessant sein. Sie kön- nen als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Dafür muss die Rente im Alter versteuert werden. Ebenso zahlen Rentnerinnen und Rentner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus den Einnahmen. Mehr Informationen rund um die freiwilligen Beiträge ent- hält die kostenlose Broschüre »Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile«. Die Broschüre kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de herunterge- laden oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Fit für die berufliche Zukunft Berufsvorbereitende Maßnahme hilft jungen Menschen beim Start ins Berufsleben Der Start ins Berufsleben verläuft nicht für alle Jugendli- chen reibungslos. Manche finden keine Ausbildungsstelle, anderen müssen die Ausbildung abbrechen. Ein Grund zum Verzagen ist das nicht. Damit aus Rückschritten wieder Fortschritte werden, bietet die Agentur für Arbeit mit der Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme eine wirksame Unterstützung an. Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) ist ein bewährtes Programm, um junge Menschen auf eine Berufsausbildung vorzubereiten. Normalerweise dauert sie bis zu 10 Monate. In dieser Zeit erfolgt eine umfassen- de, individuelle Betreuung. Je nach Bedarf durch die Be- rufsberatung vor dem Erwerbsleben der Arbeitsagentur, erfahrene Sozialpädagogen, Ausbilder oder Lehrkräfte. Die Teilnehmenden lernen, Ihre Stärken und Talente zu entdecken. In mehreren Praktika können Interessen, Vor- lieben und berufliche Neigungen erprobt werden. Für alle Teilnehmenden wird ein individuelles Programm vereinbart, das auch Bewerbungstraining, simulierte Vor- stellungsgespräche oder sozialpädagogische Betreuung beinhalten kann. Die Kosten der BvB werden durch die Agentur für Arbeit übernommen. Jugendliche, die aktiv an der Maßnahme teilnehmen, können über die Berufsausbildungsbeihil- fe eine finanzielle Unterstützung erhalten. Erforderliche Fahrkosten können erstattet werden. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Am Ende der Teilnahme kennen die jungen Menschen ihre Stärken und können sich mit dem Ausbildungsbeginn auf einen spannenden Start in das Berufsleben freuen. Weitere Informationen und Beratung gibt es bei der Be- rufsberatung vor dem Erwerbsleben der Agentur für Ar- beit: Telefonisch über die 07531 585 600 oder per E-Mail: - Ravensburg.Berufsberatung@arbeitsagentur.de - Bodenseekreis.Berufsberatung@arbeitsagentur.de - Konstanz.Berufsberatung@arbeitsagentur.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg und die Handwerkskammern Konstanz + Ulm Sei clever, mach dich schlau – deine Zukunft im Hand- werk Eine Lehre im Handwerk hat Zukunft. Mit über 130 aner- kannten Ausbildungsberufen bietet das Handwerk ein breites Spektrum. Kein Beruf ist wie der andere. Die Band- breite ist so groß, dass jede und jeder etwas finden kann, das ihr oder ihm dauerhaft Freude bereitet. Zumal sich die Handwerksberufe stetig wandeln. Sie passen sich neuen Anforderungen und technischen Entwicklungen an. Die Herausforderungen reißen nicht ab und bieten allen In- teressierten viele Chancen. Die Handwerkskammern Konstanz und Ulm laden zu- sammen mit der Agentur für Arbeit alle Interessierten zu einem Informationsnachmittag ein. Unter dem Motto: „Sei clever, mach dich schlau – deine Zukunft im Handwerk“ können sich Jugendliche und Eltern über die vielfältigen Möglichkeiten und Berufsaussichten im Handwerk infor- mieren. Die Veranstaltung am 15. März 2022 findet virtuell statt und dauert von 17 bis 18:30 Uhr. Nach der Anmeldung wird den Teilnehmern zeitnah ein Einladungslink zugeschickt. Die Veranstaltung findet über MS Teams statt. Um eine Anmel- dung per Mail an nachwuchswerbung@hwk-konstanz.de bis zum 11. März 2022 wird gebeten. „Jetzt ist der ideale Zeitpunkt für Jugendliche, um sich über die berufliche Zukunft Gedanken zu machen. Nach einer ersten Orientierung und Beratung bleibt noch ge- nug Zeit, um mit verschiedenen Praktika Erfahrungen zu sammeln und den richtigen Ausbildungsberuf zu fin- den“, erklärt Karen Scholz von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit. „Nur wer gut informiert ist, kann gute Entscheidungen treffen. Mit unserer umfangreichen Be- ratung helfen wir gerne, die eigenen Stärken und Inter- essen zu erkennen.“ „Unsere Ausbildungsberufe bieten für jedes Talent einen Weg in die Zukunft, egal ob mit Werkrealschulabschluss, mittlerer Reife oder Abitur“, betont Werner Rottler, Prä- sident der Handwerkskammer Konstanz. „Mit einer Aus- bildung im Handwerk schaffen Jugendliche eine solide Grundlage für ihren Start ins Berufsleben, denn gut ausge- bildete Fachkräfte sind nach wie vor gesucht. Nach erfolg- reichem Abschluss stehen den Gesellinnen und Gesellen viele Wege offen – von der Meisterschule über eine er- folgsversprechende Selbständigkeit bis hin zum Studium.“ Die Veranstaltung ist Teil der bundesweiten „Woche der Ausbildung“ vom 14. bis 18. März 2022. Ziel der Aktions- woche ist, jungen Menschen und deren Eltern den Stel- lenwert, die Chancen und die Vorteile einer beruflichen Ausbildung zu verdeutlichen. Landratsamt Ravensburg Verschiebung der Jahreshauptversammlung des Ver- eins Landwirtschaftlicher Fachbildung Leutkirch Kreis Ravensburg – Der Verein Landwirtschaftlicher Fach- bildung Leutkirch im Allgäu e.V. verschiebt seine Jahres- hauptversammlung vom Donnerstag 3.3.2022 auf den Donnerstag 07.04.2022. Sie findet um 20:00 Uhr im Adler in Leutkirch-Ausnang statt. Dabei wird im Zuge der Ver- einsfusion mit dem VLF Wangen und dem Meisterverband Leutkirch-Wangen die Satzung geändert. Der Verein rechnet angesichts geänderter Auflagen der Corona-Verordnung des Landes mit besseren Bedingun- gen der Durchführung. Empfohlen wird, dass Teilnehmen- de vorab einen Corona-Test machen. Dieser kann selbst oder von einer anerkannten Teststation durchgeführt werden. Die Ehrungen für 30 Jahre Vereinszugehörigkeit sollen am Abend der Jahreshauptversammlung stattfin- den. Hierbei soll auch das Jahr 2020 nachgeholt werden. Die Ehrungen für 50 Jahre Treue und mehr nimmt der Verein voraussichtlich im Zeitrahmen spätes Frühjahr bis Sommer vor. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden Franz Krug 2. Andenken an verstorbene Vereinsmitglieder 3. Bericht des Geschäftsführers 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfung 6. Entlastung des Vorstands 7. Entlastung des Kassierers 8. Neufassung der Satzung 9. Beschluss über Neuwahl der Gremien bei der nächsten Mitgliederversammlung 10. Ehrung langjähriger Vereinsmitglieder 11. Verschiedenes Informationsveranstaltung: Wie mache ich meinen Be- trieb kontrollsicher? Kreis Ravensburg – Betriebskontrollen finden aus vielerlei Gründen statt. Beispielsweise muss zwischen InVeKoS-, Cross Compliance-, Tierkennzeichnungs- und Fachrechts- kontrollen unterschieden werden. Daher bietet das Land- wirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg eine Infor- mationsveranstaltung zu dem Thema Betriebskontrollen und Maßnahmen zur Vorbereitung auf diese Überprüfun- gen an. Neben Informationen zu den jeweiligen Prüfungen geben erfahrene Kontrolleure/-innen Hinweise, wie ein Betrieb möglichst kontrollsicher gestaltet werden kann. Die Online-Veranstaltung findet am Donnerstag, 17. März von 20:00 bis 22:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist nicht notwendig. Die Online-Veranstaltung können Sie unter folgendem Link am 17. März starten: www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 05. März – 13. März 2022 Gedanken zur Woche Die Fastenzeit ist die Zeit zum Kurswechsel, um gegen das Böse und das Elend anzugehen. Papst Franziskus Samstag, 05. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 06. März – 1. Fastensonntag 09.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionskinder Gruppe 1 (nicht öffentlich) († Theresia und Baptist Elbs) 10.30 Uhr Baindt – Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionskinder Gruppe 2 (nicht öffentlich) († Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Dienstag, 08. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 09. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 10. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 11. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 12. März 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Anna und Eugen Halder, Ludmilla und Rochus Illenseer, The- resia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs mit Angehörigen, Franz Kränkle, Margarete Vollmer, Werner Sebastian Schnell) Caritas Fastenopfer Sonntag, 13. März – 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Caritas Fastenopfer Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tra- gen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz aus- reichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Bänke sind gekennzeichnet – jede 2. Bank kann genutzt werden – allerdings mit der Vorgabe, dass nur gemeinsames Stehen und Sitzen und nicht Kni- en möglich sind, da sonst der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mit- feiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Jahr esrechnung 2020 und Haushaltsplan 2021/2022 Die Jahresrechnung 2020 und der Haushaltsplan 2021/2022 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnah- me im Pfarrbüro auf vom 08. März – 22. März 2022 je- weils zu den Bürozeiten. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Er- wachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi – (ab 16 J.) 19. – 24. April, 350/400 € DZ Taizé – (ab 15 J.) 5.-12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoff- nung“ und die Wahlunterlagen liegen ab 8. März zur Abholung im Pfarrbüro bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. April sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Caritas – Fastenopfer am 12./13. März 2022 • Hier und jetzt helfen! • 40 Prozent der Spenden bleiben für kari- tative Arbeit in den Kirchengemeinden Unter dem Motto „Hier und jetzt helfen!“ bittet die Caritas am 12./13. März 2022 in allen Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart um Spenden. 40 Prozent der Spenden verbleiben direkt in den Kirchengemeinden für ihre sozial-karitativen Aufgaben. Der andere Teil geht an den Caritasverband für seine Dienste und Projekte in der jeweiligen Region. Zehn Prozent davon sind für den Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF) bestimmt. Die Pandemie fordert ihren Preis, der oft erst bei genauem Hinsehen sichtbar wird. So fühlen sich viele ältere Men- schen wegen Kontaktbeschränkungen einsam. Familien wiederum stehen unter Durck. Viele Kinder haben im Zuge der Pandemie ihr Hobby aufgegeben. Jugendlichen feh- len soziale Kontakte und spontane Verabredungen. Wer denkt schon daran, dass die Umstände es auch Schwan- geren schwer machen, sich auf die Geburt vorzubereiten. Sie können sich etwa nicht mehr in Elternkursen unter- einander austauschen. Menschliche Zuwendung ist aber sehr wichtig, um mit Schwierigkeiten im Corona-Alltag zurechtzukommen. Freiwillig Engagierte bringen sich hier ein, sie übernehmen Patenschaften für Familien. Andere organisieren in den Caritas-Beratungsstellen Telefon- und Onlineberatung, die die Menschen in Krisensituati- onen stärken. „Das machen wir gemeinsam“ – so hat die Caritas in Deutschland ihre Kampagne 2022 über-schrieben. Wenn jeder und jede in der eigenen Umgebung anpackt und etwas mit anderen gemeinsam tut, lässt sich die Schwe- re der Pandemie abmildern. Das Engagement jedes und jeder einzelnen wirkt gegen jede Form von Einsamkeit und Armut. Wenn Ehren- und Hauptamtliche zusammen- arbeiten, wenn Jung und Alt sich nach eigenen Möglich- keiten einbringen, stärkt dies den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und fördert den sozialen Frieden weltweit. Die Caritas bittet um Spenden in den Gottesdiensten und Kirchengemeinden. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der Kreissparkasse Ravensburg DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Voranzeige Seniorentreff Wir freuen uns sehr, dass die Mög- lichkeit einer Zusammenkunft im Rahmen des Seniorentreffs wie- der möglich ist und laden Sie ein am Mittwoch, 16. März 2022 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. In Zusammenarbeit mit dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. produ- zierte Herr Alexander Knor den Film „Impressionen Alt- dorfer Wald“. Durch seine Streifzüge im Altdorfer Wald mit seinen Seen, Weihern und Wasserläufen, Lichtungen und Baumbeständen, steinernen Denkmälern und Mari- enstatuen sowie die Ausblicke auf die Waldburg und das Wolfegger Schloß mit Panoramasicht auf die Alpen, kam der Entschluss, einen Film zu machen. Einen herzlichen Willkommensgruß an Herrn Knor, der uns diesen beeindruckenden Film über das Naturjuwel Altdorfer Wald zeigen wird. Bitte beachten Sie: Für unsere Veranstaltung gelten die 3G’s, das heißt: Genesen, vollständig geimpft oder tagesaktuell getestet. Bitte bringen Sie den Nachweis mit. Einen lieben Gruß Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Zukunftsplan: Hoffnung Das ist das diesjährige Motto des Weltgebetstags der Frauen, der am Freitag, den 4. März 2022 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Baienfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der katholischen Kirche. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. In diesem Jahr haben wir eigentlich drei Gastgeberländer: England - Wales - Nordirland. Den Spuren der Hoffnung nachzugehen dazu laden uns die Frauen aus diesen Län- dern ein. Den Bibeltext finden wir in Jeremia 29, 11-14: Ich weiß, was ich mit euch vorhabe, Pläne des Friedens und nicht des Unglücks; ich will euch Zukunft und Hoffnung geben. Wenn ihr mich ruft, wenn ihr kommt und zu mir betet, werde ich euch hören. Wenn ihr mich sucht, werdet ihr mich finden; ja wenn ihr von ganzem Herzen nach mir fragt, werde ich mich von euch finden lassen. Ich werde euer Schicksal zum Guten wenden... Den Spuren der Hoff- nung nachzugehen, dazu laden die Frauen aus England - Wales - Nordirland ein. Gemeinsam wollen wir Hoffnung entstehen lassen in unserem Leben, in unserer Gemein- schaft, in unserem Land und in der Welt. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Der Gottesdienst findet auch in diesem Jahr aufgrund des großen Kirchenraumes in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewährtes Hygienekonzept, an das wir anknüp- fen können. Mit Mund-Nasenschutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit gemeinsam zu be- ten, den Gottesdienst vor Ort feiern. Auf die sehr beliebte anschließende Feier im Gemeindehaus müssen wir in diesem Jahr leider noch einmal verzichten. Was bleibt ist die Hoffnung. Für die, denen es wohler dabei ist, diesmal von zuhau- se mitzufeiern, freuen wir uns sehr, dass der Sender Bi- bel TV am Freitag, den 4. März 2022 einen Gottesdienst zum Weltgebetstag senden wird. Der 60-minütige Got- tesdienst wird um 19:00 Uhr ausgestrahlt. Parallel läuft eine große Online-Premiere des Gottesdienstes über den YouTube-Kanal des Weltgebetstages sowie deren Face- book-Seite. Was: Gottesdienst zum Weltgebetstag 2022 Wann: Freitag, 4. März 2022, um 19:00 Uhr Wo: Sender Bibel TV Wiederholungen: Samstag, 5. März 2022, 14:00 Uhr sowie Sonntag, den 6. März 2022, 11:00 Uhr. Über Länder und Konfessionen hinweg engagieren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebetstag und machen sich stark für Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutschland besuchen in ge- wöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Got- tesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten - wenn auch wie- der in ungewohnter Form. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. 1. Joh 3,8b Freitag, 04. März 19.00 Uhr Gottesdienst in der kath. Kirche - Weltgebetstag Sonntag, 06. März Invocavit 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche, Motto: Fastenaktion 2022 – „Üben! 7 Wochen ohne Stillstand“ Heute keine Kinderkirche !!! Mittwoch, 09. März 15.00 Uhr – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 13. März Reminiszere 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Diakoniepfarrer Ralf Brennecke in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 _________________________ Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. (1. Johannesbrief 3,8b) Jesus behält das letzte Wort, über jede Hölle, die Menschen erleben, über jeden (armen) Teufel und sogar über den Tod – daran lässt unser Wochenspruch gleich zu Beginn der Passionszeit überhaupt keinen Zweifel. In diesen Tagen erleben Menschen in der Ukraine Teuflisches – haben höllische Angst – und rufen nach Hilfe. Wir versuchen, zu helfen so gut wir können, und rufen gemeinsam zu dem EINEN, der uns wirklich nachhaltig helfen kann: Aus dem Vertrauen darauf, dass Gott selbst diese Situation zum Guten wenden kann, beten wir zu ihm. Wir bitten Gott, dass er uns erleben lässt, dass sein Sieg über das Böse die Welt zum Guten verändern, steinerne Herzen von Agressoren verwandeln, allem Lebensfeindlichen das Handwerk legen und endlich Frieden schaffen kann – mit, durch und unter unserem menschlichen Handeln und Agieren – aus dem Hören auf IHN. Rufen wir mit Worten aus unserem Wochenlied (EG 347,5+6) zu Gott – eng verbunden mit unseren Geschwistern in Osteuropa: Ach bleib mit deinem Schutze bei uns, du starker Held, dass uns der Feind nicht trutze noch fäll die böse Welt. Ach bleib mit deiner Treue bei uns, mein Herr und Gott; Beständigkeit verleihe, hilf uns aus aller Not. Amen. Ihr Pfr. Martin Schöberl --- Gedanken zum Wochenspruch Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. (1. Jo- hannesbrief 3,8b) Jesus behält das letzte Wort, über jede Höl- le, die Menschen erleben, über jeden (armen) Teufel und sogar über den Tod – daran lässt unser Wochenspruch gleich zu Beginn der Passionszeit überhaupt keinen Zweifel. In diesen Tagen erleben Menschen in der Ukraine Teuf- lisches – haben höllische Angst – und rufen nach Hilfe. Wir versuchen, zu helfen so gut wir können, und rufen gemeinsam zu dem EINEN, der uns wirklich nachhaltig helfen kann: Aus dem Vertrauen darauf, dass Gott selbst diese Situa- tion zum Guten wenden kann, beten wir zu ihm. Wir bitten Gott, dass er uns erleben lässt, dass sein Sieg über das Böse die Welt zum Guten verändern, steinerne Herzen von Agressoren verwandeln, allem Lebensfeindlichen das Handwerk legen und endlich Frieden schaffen kann – mit, durch und unter unserem menschlichen Handeln und Agieren – aus dem Hören auf IHN. Rufen wir mit Worten aus unserem Wochenlied (EG 347,5+6) zu Gott – eng verbunden mit unseren Geschwistern in Osteuropa: Ach bleib mit deinem Schutze bei uns, du starker Held, dass uns der Feind nicht trutze noch fäll die böse Welt. Ach bleib mit deiner Treue bei uns, mein Herr und Gott; Beständigkeit verleihe, hilf uns aus aller Not. Amen. Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Kanal abrufbar. --- Die Jünger Jesu - ein bunter Haufen In der Kinderkirche haben wir uns in den letzten Wochen mit Jesus auf den Weg gemacht und seine Freunde kennengelernt. Wir haben gemeinsam gebastelt, gebetet, gesungen und gespielt. Nach den Fasnetsferien (13. März) erfahren wir, wie es mit Jesus weitergeht. Das Team der Kinderkirche freut sich schon auf dich! --- Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Die Jünger Jesu - ein bunter Haufen In der Kinderkirche haben wir uns in den letz- ten Wochen mit Jesus auf den Weg gemacht und seine Freunde kennengelernt. Wir haben gemeinsam gebastelt, gebetet, gesungen und gespielt. Nach den Fasnetsferien (13. März) erfahren wir, wie es mit Jesus weitergeht. Das Team der Kinderkirche freut sich schon auf dich! _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ Quelle „7 Wochen Ohne/Getty Images“ _________________________ Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Ukraine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Solidarität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu verteilen. "Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich", fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW dafür als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spüren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. "Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei kleine Kinder aus der Ukraine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei kleinen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew herauszukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt", schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Uk- raine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Soli- darität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu ver- teilen. „Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich“, fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW da- für als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Ukraine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Solidarität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu verteilen. "Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich", fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW dafür als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spüren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. "Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei kleine Kinder aus der Ukraine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei kleinen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew herauszukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt", schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Das Reformierte Hilfswerk in Ungarn verfügt über eine gute Logistik, zahlreiche Kontakte und ehrenamtliche Helfer, die mit einem hohen Einsatz Hilfen in Ungarn organisieren und insbesondere die Reformierte Kirche in Transkarpatien unterstützen. 5.000 € sind auf dem Weg nach Ungarn, um der Reformierten Kirche in der Ukraine bei ihren Herausforderungen zu helfen. Für die Flüchtlinge, die nach Ungarn kommen, werden Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel bereitgestellt. Es wird prognostiziert, dass die Flüchtlingszahlen weiter anwachsen und die Hilfen verstärkt werden müssen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spü- ren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. „Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei klei- ne Kinder aus der Uk- raine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei klei- nen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew heraus- zukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt“, schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Ver- fügung. Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Ukraine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Solidarität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu verteilen. "Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich", fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW dafür als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spüren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. "Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei kleine Kinder aus der Ukraine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei kleinen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew herauszukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt", schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Das Reformierte Hilfswerk in Ungarn verfügt über eine gute Logistik, zahlreiche Kontakte und ehrenamtliche Helfer, die mit einem hohen Einsatz Hilfen in Ungarn organisieren und insbesondere die Reformierte Kirche in Transkarpatien unterstützen. 5.000 € sind auf dem Weg nach Ungarn, um der Reformierten Kirche in der Ukraine bei ihren Herausforderungen zu helfen. Für die Flüchtlinge, die nach Ungarn kommen, werden Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel bereitgestellt. Es wird prognostiziert, dass die Flüchtlingszahlen weiter anwachsen und die Hilfen verstärkt werden müssen. Das Reformierte Hilfswerk in Ungarn verfügt über eine gute Logistik, zahlreiche Kontakte und ehrenamtliche Helfer, die mit einem hohen Einsatz Hilfen in Ungarn or- ganisieren und insbesondere die Reformierte Kirche in Transkarpatien unterstützen. 5.000 € sind auf dem Weg nach Ungarn, um der Reformierten Kirche in der Ukraine bei ihren Herausforderungen zu helfen. Für die Flücht- linge, die nach Ungarn kommen, werden Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel bereitgestellt. Es wird pro- gnostiziert, dass die Flüchtlingszahlen weiter anwachsen und die Hilfen verstärkt werden müssen. In der Ostslowakei stellt sich die Diakonie der Evange- lischen Kirche A.B. auf die Unterbringung von ca. 4.000 Flüchtlingen ein. Dafür wird in den evangelischen Ge- meinden nach Unterbringungen gesucht. „Viele Flücht- linge ziehen auch weiter, weil sie Freunde, Bekannte oder Verwandte in der Westslowakei, Tschechien, Polen oder auch Deutschland haben. Dort wollen sie unterkommen“, sagt Samuel Misko, der für die Diakonie in der Ostslowa- kei arbeitet. In Odessa - wo es bis heute noch relativ ruhig ist - versucht Pfarrer Alexander Gross in Supermärkten Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel zu beschaffen, um Notlei- dende in seinen Gemeinden zu unterstützen. Wir sind in Kontakt mit ihm und warten auf seine Nachricht, damit wir Geld zu ihm überweisen können. Wir rufen weiter zur Nothilfe für die Ukraine auf. Bitte hel- fen Sie in dieser großen Not: https://www.gustav-adolf- werk.de/projekt-des-monats.html _________________________ Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Frauenkreis am MITTWOCH, den 9. März 2022 fällt aus! Noch legen hohe Infektions- zahlen es nahe, ein Frauen- kreistreffen am 9. März 2022 19:00 Uhr ausfallen zu lassen. Ganz herzlich aber wollen wir zum WELTGEBETSTAG DER FRAUEN mit GOTTESDIENST am Freitag, den 4 März 2022, in die katholische Kirche Baienfurt einladen. Das diesjährige Weltgebetstagsland England, Wales Nordirland hat die Liturgie des Gottesdienstes für uns erstellt. Leider ist eine anschließende Feier im Gemeindehaus eben wegen der hohen Infektionszahlen auch in diesem Jahr noch nicht möglich. Dankbar sind wir für den Gottesdienst und stimmen überein mit den Frauen aus England, Wales Nordirland im Motto des diesjährigen Weltgebetstages: ZUKUNFTSPLAN: HOFFNUNG Petra Neumann-Sprink _________________________ Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wollen wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Am 21.03. (Frühlingsanfang!) wird Hans Meinert wie- der mit uns malen unter dem Thema „Belebte Formen“ (Bleistift und Aquarell). Wir freuen uns schon sehr auf den Neustart! Herr Meinert hat z.Zt. auch eine Ausstellung im Dietrich- Bonhoeffer-Saal in Baindt unter dem Titel „Das große Staunen- Bilder zur Schöpfungsgeschichte“, die wir dann auch sehen und besprechen können. Am Nachmittag des 21.03. haben wir im evangelischen Gemeindesaal in Baienfurt eine Ausstellung von Hans Meinert organisiert mit Bildern und Texten zu dem Buch „Der Prophet“ des Dichters und Philosophen Khalil Gi- bran. Eine Lesung und Gespräch mit dem Maler fin- den um 14.30 Uhr statt. Dazu bitte Anmeldung über H. Kaminski (Tel.07502-4103) oder Petra Neumann-Sprink (0751-52501) Das Team des KM P.S. Das weitere Programm des KM gibt es ab nächster Woche! Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Rückblick Vorbereitung Erste Mannschaft SV Baindt - Sportfreunde Friedrichshafen 4:1 SV Baindt - SG Argental 3:1 SV Baindt - TuS Meersburg 4:1 TSG Ailingen - SV Baindt 2:5 SV Baindt - VfL Brochenzell 3:1 Nach dem Spiel gegen den TuS Meersburg verkündete Trainer Bernd Filzinger überraschend seinen sofortigen Rücktritt. Der Grund waren unterschiedliche Ansichten über die sportliche Ausrichtung nach Saisonende. Filzin- ger war seit Sommer 2019 Trainer der ersten Mannschaft. Co-Trainer Michael Gauder übernimmt interimsmäßig die Rolle des Cheftrainers bis zum Ende der Saison. Zweite Mannschaft SG Baienfurt II - SV Baindt II 1:3 TSG Ailingen II - SV Baindt II 5:2 FC Wuchzenhofen - SV Baindt II 2:1 Das Nachholspiel zwischen dem SV Baindt II und der SGM Hauerz II wurde aufgrund schlechter Platzverhältnisse ab- gesagt und daher nun final 3:0 für die „Zweite“ gewertet. Vorschau zum Beginn der Rückrunde Sonntag, 06.03.2022: 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Eschach II TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung 2022 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 11.03.2022 um 19 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle, Baindt ein. Wir bitten, die aktuell geltende 3G-Regel einzuhalten. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Erste*r Vorsitzende*r 4.2. Kassier*in 4.3 Sportwart*in 4.4 Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.5 Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschluss- fassung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträ- ge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätestens 07.03.2022 bei der 1. Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Taekwondo Baindt e.V. Zu unserer Hauptversammlung am 31.03.2022 um 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. 1. Begrüßung 2. Berichte a) des Vorsitzenden b) des Kassiers c) der Kassenprüfer Entlastung des Vorstands 3. Anträge 4. Verschiedenes 5. Schlusswort des Vorsitzenden Anträge bitten wir bis spätestens 18.03.2022 schrift- lich beim 1. Vorsitzenden Alfred Manthei, Ziegeleistr. 57, 88255 Baindt einzureichen. E-Mail: Info@tkd-baindt.de Wir würden uns freuen, Euch bei uns begrüßen zu dürfen. Alfred Manthei 1.Vorsitzender TKD Baindt e. V. Musikverein Baindt Hauptversammlung 2022 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessier- te herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuell geltenden Co- rona-Verordnung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: - 2. Vorsitzender (für 2 Jahre) - Schriftführer (für 2 Jahre) - 2 Beisitzer (für 2 Jahre) - 1 Beisitzer (für 1 Jahr) - 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass nehmen wir keine Ehrungen vor. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 13.03.2022 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verord- nung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: - Kassierer (für 2 Jahre) - Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2022 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Der Musikverein Baindt sucht DICH! Du bist älter als 9 Jahre und hast Lust, ein Blas- oder Schlaginstrument zu erlernen? Dann bist Du bei uns genau richtig und kannst Dich zur musikalischen Ausbildung anmelden. Unter sämtlichen Instrumenten, die in einem Blasorches- ter vertreten sind, kannst Du Dein „Wunschinstrument“ auswählen und bekommst eine musikalische Ausbildung im Einzelunterreicht bei professionellen Ausbildern. Im Laufe der Instrumentalausbildung hast Du die erste Möglichkeit, im Vororchester oder in der Jugendkapelle das Zusammenspiel in einer größeren Gruppe zu erlernen. Außerdem dient diese Zeit zur Vorbereitung und Weiter- entwicklung auf die Gesamtkapelle. Wir bieten neben der Musikausbildung verschiedene Ak- tivitäten wie Hüttenaufenthalte, Probenwochenenden, Dorfrallyes, Grillfeste usw., bei denen der Spaßfaktor ga- rantiert ist und an denen Du gerne teilnehmen kannst. Na, haben wir Dein Interesse geweckt? Dann melde Dich bitte bis zum 07.03.2022 bei unserer Jugendleiterin Natalie Hage (Mail: jugendleiterin@mv- baindt.de) oder beim 1. Vorstand des Fördervereins Mu- sikverein Baindt, Thomas Wöhr (Handy 01520 / 74 01 800). Wir freuen uns auf Deine Anmeldung und wünschen Dir jetzt schon viel Spaß beim Musizieren im Musikverein Baindt. Dein Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. 2. Malwettbewerb „Fasnet in Baindt“ – wieder ein voller Erfolg! Für die 2. Auflage unseres Malwettbe- werbs mit dem Titel „Fasnet in Baindt“ wurden in den vergangenen Wochen weit über 100 Bilder von fasnetsbegeisterten Kindern eingereicht. Auch in diesem Jahr sind die Kunstwerke der kleinen Nar- ren sehr kreativ, bunt und vielfältig ausgefallen! Jedem der liebevoll und oft sehr aufwendig gestalteten Bildern ist anzusehen, welch große Freude der Narrensamen an unserer Fasnet hat und wirklich jedes einzelne hätte einen Siegerpreis verdient! Besonders gefreut haben wir uns über die Teilnahme aller 3 Baindter Kindergärten, die wunderbare Gemein- schaftswerke zu verschiedensten Fasnets-Themen ge- staltet haben. Tolle Beiträge haben wir außerdem von den Schülern der Schule für Blinde und Sehbehinderte erhalten. Es ist schön, dass die Baindter-Fasnet die Kinder aus den verschiedensten Einrichtungen verbindet und sich alle daran erfreuen! In jeder Alterskategorie wurden 3 Sieger gekürt. Erstmalig haben wir in diesem Jahr einen Sonderpreis verliehen. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Dieser ging an Jonas Elbs aus Sulpach, der eine origi- nalgetreue Maske der Hexenliesel vom Pfannenstiel ge- zeichnet hat. In der Altersgruppe von 0-5 Jahren erhielt Lucia Hirt aus Baindt den 1. Preis mit Ihrem aufwendig aus Stanzblättern gefertigten Raspler Den 2. Preis in dieser Kategorie erhielt Paul Kreutle und der 3. Preis ging an Madlen Hartmann. In der Altersgruppe 6-8 Jahre siegte Ben Dreher aus Baindt mit seinem Bild vom großen Umzug mit vielen verkleideten Mäschgerle. Den 2. Preis gewann Hannes Abele und der 3. Platz ging an Mara Gründler. Bei den „Großen“, in der Altersgruppe von 9-12 Jahren gewann Jacob Abele aus Arnach, der die Maske des Oberwaldschrats und die eines Waldschrats gemalt hat. Der 2. Preis ging an Lea Busam und den 3. Platz erreichte Lena Gauder aus Baienfurt. Vielen Dank an alle kleinen und größeren Künstler für Ihre Teilnahme – ihr habt mit Euren Bildern auch in die- sem Jahr unsere Fasnet bunter gemacht! Alle eingereichten Einzelbilder sind ab 03.03.2022 in den Fenstern unseres Narren-Stübles am Dorfplatz für 14 Tage ausgestellt. Danach erhalten die Kinder Ihre Bilder wieder zurück. Ganz herzlich möchten wir uns zudem bei den Mitar- beiterinnen der Bürgertheke bedanken, die die Bilder in Empfang genommen haben. Der Zunftrat Reitergruppe Baindt Einladung zur Ordentlichen Mitglieder- versammlung Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitglieder- versammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 25.03.2022 um 20.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle, 88255 Baindt statt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen - 1. Vorsitzende/r für 2 Jahre - Schriftführer/in für 2 Jahre - 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre - 2 Kassenprüfer für 1 Jahr - Vorschau 2022 - Anträge und Verschiedenes - Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 11.03.2022 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1.Vorsitzender Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Einladung zum Tag der offenen Tür Lange haben wir diesem Tag entgegengefiebert: unsere Räumlichkeiten in der Baindter Straße 48/1 sind umge- baut, vergrößert, an unsere Bedürfnisse angepasst und bezogen! Da geteilte Freude bekanntlich doppelte Freude ist, laden wir Sie herzlich ein, diesen Tag mit uns zu feiern. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, sowohl unser neu- es Zuhause zu präsentieren als auch zu zeigen, was unse- re Vereinsarbeit ausmacht. Neben verschiedenen Aktio- nen für Kinder bieten wir Ihnen jede Menge Informationen zu unseren Vereinen, unserer ehrenamtlichen Arbeit, den Möglichkeiten sich bei uns zu engagieren und vieles mehr. Kommen Sie einfach vorbei und besuchen Sie uns zu un- serem Tag der Offenen Tür. Bei Kaffee und einem Stück Kuchen kommen wir gerne mit Ihnen ins Gespräch. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Vereine aus der Baindter Straße 48/1 Wer: DRK Bereitschaft und Jugendrotkreuz Baien- furt-Baindt, DLRG Ortsgruppe Baienfurt und Kunstkreis Baindt e.V.. Wo: Containeranlage in der Baindter Straße 48/1 in Bai- enfurt/Baindt Wann: 22. Mai 2022 ab 14:00 Uhr Was: Kaffee und Kuchen, Attraktionen für Groß und Klein. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Jubiläen im März u. April Im Februar März und April wurden für 25 Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueab- zeichen und Präsent) 1 Mitglied für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 4 Mitglieder geehrt. Die Urkunden wurden in dank- barer Anerkennung und Wür- digung für so viele Jahre treuer Mitgliedschaft im Sozi- alverband VdK Baden-Würt- temberg, vom Landesver- bandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern unter- schrieben und über den VdK OV Weingarten wegen der Corona-Pandemie an die Jubilare per Post zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren wünscht die ganze Vorstandsschaft. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im März geboren sind wünscht die Vorstandsschaft vom Sozialverband VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesund- heit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Mau- cher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung 2022 Unsere diesjährige Jahreshauptver- sammlung findet am Freitag, den 25.03.2022 ab 19:00 Uhr im evangelischen Gemeinde- haus im Öschweg 32 in Baienfurt statt. Es müssen die am 25.03.2022 geltenden Corona-Regeln eingehalten werden. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Jahresbericht Leitung Ausbildung 3. Jahresbericht Leitung Wasserrettung 4. Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplanes 2022 5. Kassenbericht 6. Vorstellung des Jahresabschlusses 2021 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 9. Entlastung der Vorstandschaft Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 10. Jahresbericht Jugendleiter 11. Anträge 12. Verschiedenes 13. Schlusswort Anträge müssen bis Freitag, den 18.03.2022 schriftlich oder per E-Mail bei info@baienfurt.dlrg.de eingegangen sein. DLRG OG Baienfurt Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Verbraucherzentrale lädt ein: Digitales Verbraucher- café „Kostenfallen“ Am 15.3.2022 lädt die Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg anlässlich des Weltverbrauchertages zu ihrem ersten digitalen Verbrauchercafé zum Thema „Kostenfal- len“ ein. Die digitale Veranstaltung beginnt um 16 Uhr, die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist unter dieser Adresse möglich: www.vz-bw.de/wvt2022 Thema: Kostenfallen Wer wissen möchte, wo sich Kostenfallen überall verste- cken können, wie man sich davor schützen kann und was man tun kann, wenn man hineingetappt ist, ist herzlich eingeladen. Es berichten Berater:innen der Verbraucher- zentrale aus Friedrichshafen, Ulm, Karlsruhe und Stuttgart über echte Fälle aus dem Alltag. Im Anschluss bieten lo- ckere Gesprächsrunden die Möglichkeit, sich über diese und andere Beispiele auszutauschen. Was? Digitales Verbrauchercafé der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg Wann? 15.3.2022, 16 Uhr Wo? Online. Anmeldung unter www.vz-bw.de/wvt2022 Tag der Archive im Kreisarchiv Ravensburg Das Kreisarchiv Ravensburg nimmt am bundesweiten Tag der Archive teil. Am 06. März ab 13 Uhr erhalten Interes- sierte in der Sauterleutestraße 11 in Weingarten spannen- de Einblicke in einen Ort, der sonst vielen verschlossen ist. Am Sonntag, den 6. März 2022, nimmt das Kreisarchiv Ravensburg erstmals am bundesweiten Tag der Archive teil. Hierzu lädt das Kreisarchiv zu einem Tag der offenen Tür in seinem neuen Außendepot in der Sauterleutestraße 11 in Weingarten ein. Von 13 bis 17 Uhr gibt ein vielfälti- ges Programm, das sich auch für einen Familienausflug eignet, einen Einblick in einen Ort, zu dem sonst kaum jemand Zutritt hat. Um 14 Uhr begleiten kleine und große Entdecker/innen bei einer Mitmach-Führung eine Akte auf ihrem Weg durchs Archiv, von der Restaurierungswerkstatt bis zu ihrem endgültigen Platz im Magazin. Alle Teilnehmenden dürfen dabei ihr Fingerspitzengefühl und ihre Leseküns- te beweisen. Für alle anderen gibt es die Möglichkeit um 15.30 Uhr mit Kreisarchivar Ulrich Kees das neue Außen- depot zu erkunden und dabei besondere Archivalien in Augenschein zu nehmen. Natürlich auch mit dem Ziel, den Arbeitsalltag im Kreisarchiv näher kennenzulernen. Von 13 bis 17 Uhr können Besucherinnen und Besucher in der Schreibwerkstatt alte Schriften lesen lernen und mit Tinte und Feder selbst eine historische Postkarte beschrei- ben. Aufgrund des derzeitigen Umbaus am Kreishaus II und der 2025 anstehenden Auflösung des Kreishauses I wird außerdem eine kleine Ausstellung zur Geschichte des ehemaligen Oberamtsgebäudes in der Seestraße 1 und der Einweihung unseres heutigen Kreishauses I am 2. Dezember 1964 zu sehen sein. Auf dem Bücherfloh- markt können Interessierte stöbern und einschlägige Publikationen zur Geschichte und Kultur Oberschwabens erwerben. Mit den hier eingenommenen Spenden werden Archiveinrichtungen unterstützt, die von der Flutkatast- rophe im letzten Jahr betroffen sind. Bitte beachten Sie: Änderungen aufgrund der aktuellen Corona Lage können sich kurzfristig ergeben. Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung ist eine Teilnah- me an der Veranstaltung nur mit 3G-Nachweis, FFP2-Maske und nach Voranmeldung unter kreisarchiv@rv.de möglich. Programm am 06. März 14 Uhr: Mitmach-Führung für Familien „Der Weg einer Akte“, ca. 60 Minuten, begrenzte Teilnehmendenzahl, ge- eignet ab ca. 6 Jahren. 15.30 Uhr: Führung mit Kreisarchivar Ulrich Kees, ca. 60 Minuten, begrenzte Teilnehmendenzahl. 13 bis 17 Uhr: Schreibwerkstatt, Bücherflohmarkt, Archivalien-Ausstellung Adresse: Kreisarchiv Ravensburg, Außendepot Sauterleutestraße 11, 88250 Weingarten kreisarchiv@rv.de Bitte nutzen Sie die Parkplätze vor dem Gebäude oder beim Jobcenter (Sauterleutestraße 34). kreaktiv e.V. Studentische Unternehmensberatung Die studentische Unternehmensberatung kreaktiv e.V. fei- ert dieses Jahr ihr 20 jähriges Jubiläum. Der Verein setzt sich aus ca. 60 Studierenden der Ravensburg-Weingarten Universität sowie der Pädagogischen Hochschule Wein- garten zusammen. Das junge, dynamische Team deckt über 13 Studiengänge und damit eine Vielzahl an Fach- richtungen ab, wie bspw. Technik, Wirtschaft aber auch Sozialwesen. Durch diese Vielfalt können sie für jedes Projekt individuell das optimale Projektteam zusammen- stellen. Ähnlich vielfältig sind auch ihre Beratungsfelder, die von Marketing, über IT-Beratung bis hin zum Prozess- management reichen. Neben der individuellen Experti- se, bietet kreaktiv seinen Mitgliedern die Möglichkeit zur Weiterbildung, durch Schulungen von internen, als auch externen Referenten. Außerdem sind sie Teil des BDSU, dem Bund deutscher studentischer Unternehmensbera- ter, was sie zu einem jährlichen Audit verpflichtet und da- mit ihre Qualitätssicherung gewährleistet. Unterstützung erhalten die Studierenden vom eigens gewählten Beirat, Aufsichtsrat und Kuratorien. „Wir freuen uns sehr unser 20 jähriges Jubiläum feiern zu können, danken allen Stu- dierenden welche sich in den vergangen Jahren für kre- aktiv engagiert haben und aktuell engagieren und hof- fen auch zukünftig Unternehmen mit unserer Expertise unterstützen zu können“ - Vorstand Saskia Teufel. Mit MuT auf Frack-Tour A-capella-Ensemble Männer und Tenöre in der Alten Kirche Mochenwangen Wolpertswende - Das a-capella-Ensemble „Männer und Tenöre“ (kurz MuT) lädt zur „Frack-Tour“ und wandelt dabei auf seiner musikalischen Reise auf den Pfaden der legendären Comedian Harmonists, und da darf neben launischen Liedern, Bonmots und (verMuTlich) erfunde- nen Schwänken aus dem eigenen Leben und Liedern der Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 20er und 30er Jahre der obligatorische Frack nicht fehlen. Manch einer bevorzugt lieber die harte, ein andere lieber die krumme; aber richtige Männer (und auch Tenöre) bevorzugen doch lieber die Frack-Tour. Denn im Frack kommen sie erst so richtig auf Tour. Dabei führen sie (im- mer) elegant, (stets) charmant, (meistens) befrackt, und (fast immer) Stilsicher durch einen launisch-musikalischen Abend, bei dem kein Auge trocken bleibt und jede Men- ge neuer und alter Klassiker erklingen – und das in einer Tour; oder eben einer Frack-Tour. Dass dabei eventuell der eine oder andere Bruch zu befürchten steht (keine Angst – allenfalls in der MuTwillig eigenwilligen Führung durch das Programm) lässt den Abend nur umso ver- gnüglicher werden. Also: Nur MuT! Freitag, 11. März 2022 19.30Uhr Alte Kirche Mochenwangen Eintritt frei – Spenden willkommen Wir bitten aufgrund der begrenzten Besucheranzahl um kostenlose Voranmeldung über unseren Ticketshop www.alte-kirche-mochenwangen.de Ggfs. vorhandene Restplätze am Einlass. Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verord- nung des Landes Baden-Württemberg (2G, FFP2-Mas- ken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Veranstaltung mit (keine Tests vor Ort). www.maenner-und-tenoere.de www.alte-kirche-mochenwangen.de BSVW Blinden- und Sehbehinderten- verband Württemberg e.V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 9. März 2022: Blickpunkt-Auge - Rat und Hilfe bei Seh- verlust Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. Caritas Bodensee-Oberschwaben Am Samstag, den 5. März startet der Fairkauf-Flohmarkt ins neue Jahr! In der Wangenerstr. 170 in Ravensburg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trödel stöbern. Die Lager sind voll, das Angebot ist groß und es lohnt sich auch nach Sammlerstücken zu suchen während es nebenbei einiges Skurriles zu entdecken gibt. Es gelten die AHA-Regeln, das Tragen einer FFP 2 Maske ist verpflichtend. Wir freuen uns auf Sie! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG fördert Ernährungsbewusstsein Anlässlich des 25. Tages der gesunden Ernährung am 7. März mit dem Schwerpunktthema Herz-Kreislauf-Er- krankungen weist die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Präventionsangebote hin. So bezuschusst die SVLFG als Landwirtschaftliche Kran- kenkasse (LKK) im Rahmen ihrer Primärprävention Kur- steilnahmen zur vollwertigen und ausgewogenen Er- nährung, zur Gewichtsreduktion, zur Reduzierung von Bewegungsmangel sowie zur Vorbeugung und Redu- zierung gesundheitlicher Risiken. Es gilt aus Sicht der Krankenkassen, präventiv einzugreifen, um insbesondere auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu vermeiden. Kurse, die von der LKK bezuschusst werden, stehen im Internet unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Tag der gesunden Ernährung Der Tag soll für eine gesunde Lebensweise mit der rich- tigen Kost und einen aktiven Lebensstil sensibilisieren. Dies ist wichtig, denn Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind weit verbreitet. Häufige Ursachen sind hoher Blutdruck oder Übergewicht. Es ist wissenschaftlich belegt, dass sich das Risiko für Herzerkrankungen mit einer gesunden Er- nährung deutlich reduzieren lässt. Die richtige Ernährung kann die Gefäße durchlässig halten und das Herz stärken. Tipps für eine gesunde Ernährung • Getreideprodukte wie Brot, Nudeln und Reis, am besten aus Vollkorn, sowie Kartoffeln empfehlen sich für den täglichen Verzehr, denn sie enthalten kaum Fett, dafür aber reichlich Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemen- te sowie Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe. Wichtig ist auch der regelmäßige tägliche Verzehr von frischen Salaten sowie frischem Gemüse und Obst. Da- durch erhält der Körper reichlich Vitamine, aber auch Mineral- und Ballaststoffe. • Zucker sollte nur in Maßen verwendet werden. Er treibt den Blutzucker und damit auch den Insulinspiegel in die Höhe. Insulin füllt die Fettzellen und verhindert, dass Fett abgebaut werden kann. • Es sollten täglich Milch und Milchprodukte verzehrt wer- den, denn sie enthalten hochwertiges Eiweiß, das für den Muskelaufbau und -erhalt wichtig ist. • Tierische Fette sollten reduziert werden. Somit sind Fleisch, Wurst, Käse und andere tierische Lebensmittel in Maßen zu essen. • Bestimmte Fette aus Pflanzen sollten bevorzugt wer- den. Gut sind zum Beispiel Raps- oder Olivenöl sowie Nüsse und Samen. • Sparsam salzen – das gilt vor allem bei gleichzeitigem Bluthochdruck. Auf regional produzierte Lebensmittel zurückgreifen „Die nachhaltige Produktion gesunder Lebensmittel ge- winnt in unserem Land immer stärker an Bedeutung. Werden regional produzierte Lebensmittel vor Ort ge- kauft und konsumiert, nützt das allen, den Landwirten, Verbrauchern, der Umwelt und der Gesundheit aller Men- schen“, so Martin Empl, alternierender Vorstandsvorsit- zender der SVLFG. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Weitere Tipps Neben den Zutaten ist für eine gesunde Ernährung die Zubereitung der Speisen von Bedeutung. Hier gilt: Kurze Garzeiten, wenig Wasser, wenig Fett. So behalten die Le- bensmittel nicht nur ihren natürlichen Geschmack, son- dern auch die Nährstoffe. Es sollte weiterhin darauf ge- achtet werden, regelmäßig zu trinken und so für eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung des Körpers zu sor- gen. Wichtig sind außerdem ausreichend Bewegung und sportliche Aktivität an der frischen Luft sowie Nikotinver- zicht und Stressvermeidung. Kunstmuseum Ravensburg DAS TEAM DES KUNSTMUSEUMS RAVENSBURG LÄDT SIE HERZLICH EIN ZUR ERÖFFNUNG DER AUSSTELLUNG JACQUELINE DE JONG - THE ULTIMATE KISS am Freitag, den 11.3.2022 um 19 Uhr (mit Anmeldung) 21–23 Uhr OPEN HOUSE (ohne Anmeldung) Es sprechen: - Begrüßung Dr. Daniel Rapp, Oberbürgermeister der Stadt Ravens- burg - Grußworte Christoph Dahl, Geschäftsführer der Baden-Württem- berg Stiftung Paul Ymkers, Generalkonsul des Königreichs der Nie- derlande - Einführung in die Ausstellung Ute Stuffer, Direktorin Kunstmuseum Die Künstlerin Jacqueline de Jong ist anwesend. Aufgrund begrenzter Teilnehmer:innenzahl bit- ten wir um Anmeldung bis zum 9. März per E-Mail an kunstmuseum@ravensburg.de mit Angabe Ihres Namens sowie des Namens Ihrer Begleitperson. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ebenfalls kostenfrei ist der Eintritt zwischen 21 und 23 Uhr, OPEN HOUSE, keine Anmeldung nötig. Am Eröffnungstag gelten die aktuellen Corona-Regeln, die auf unserer Website kunstmuseum-ravensburg.de abrufbar sind. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0/ 11 AUTO & ZWEIRAD GESCHÄFTSANZEIGEN Geben mit Vertrauen. Wirksam helfen. Werden auch Sie Teil unseres Netzwerks der Hilfe für Familien mit schwerstkranken Kindern. Vermächtnisse und Testamentsspenden zugunsten der Björn Schulz Stiftung unterstützen langfristig unsere stationäre sowie ambulante Hospizarbeit und sind zudem von der Erbschaftssteuer befreit. Mit einer Zustiftung zu Lebzeiten stärken Sie das Fundament unserer Arbeit. Bankverbindung Björn Schulz Stiftung IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: Zukunft stiften www.bjoern-schulz-stiftung.de MUT, HILFE, HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Beginn der Fasten- zeit Schau- spiel- haus Fasten- monat der Muslime nörgeln engl. Fürwort: es Kaviar- fisch Brenn- stoff Süß- ware (Kw.) Rang beim Karate das ‚gewisse Etwas‘ das Uni- versum Pappelart Tonsilbe Geburts- helferin Archi- tektur- Schule Speise- fisch Frei- herr wür- digen, aus- zeichnen Stil, Weise Projektil Hunde- name Fremd- wortteil: unter- halb ugs.: Geld Verwal- tungs- gremium ind. Groß- mogul, † 1605 schlimm mittel- alterliche Steuer Verstoß gegen die Gebote kampf- unfähig (Abk.) Vorbild für ‚Leder- strumpf‘ wird oft gefastet Initialen des Sängers Haley † Gehör- organ Gras- ebene in Nord- amerika männ- liche Hanf- pflanze afrika- nische Kuh- antilope Inserat straff gefüllt die Erd- kappen betref- fend Gegen- teil von Still- stand serb. Patri- archen- kloster Impf- stoffe große Wohnan- siedlung Figur der ‚Sesam- straße‘ Initialen der Hepburn Schweiz. Presse- agentur (Abk.) Ex- Tennis- spielerin (Monica) hand- warm Abk.: General- konsul Haupt- stadt Taiwans Toilette (Abk.) Stamm- vater feier- liches Gedicht Handel, Geschäft (engl.) in hohem Grade Futter- pflanze franzö- sisches Adels- prädikat wegge- brochen (ugs.) Wende- ruf beim Segeln Kose- wort für Groß- mutter deutsche Vorsilbe unbe- stimmter Artikel bayrisch: nein Nacht- greif- vogel deutsche TV- Anstalt (Abk.) Abk.: in Insolvenz Abk.: Firma Licht- kranz englisch: bei nord- amerika- nischer Indianer Teil des Atlas- gebirges oft Ziel des Fastens Initialen der Pulver Werk- zeug, Apparat Naturheil- kundler (Sebas- tian) wird oft gefastet DEIKE 1720-0322 O T I S S D F E GENUSSMITTEL Ende der Fasten- zeit strengste Form des Fastens oft Ziel des Fastens Fasten- tag bei Juden (Jom) © Begsteiger/DEIKE In iti al en de r Pu lv er O T I S S D F E A S C H E R M I T T W O C H A L L N T E A A L O E H R E N A R T H E B A M M E B E L L O S K I E S R A T A K B A R K I P P U R C S U E N D E R B O O N E G B H O H R A L K O H O L F F E M E L N A A N N O N C E P R A L L D A G N U S E R A E P E C A T S A B I B O K A S E L E S L A U G K T R W C A H N N T A I P E H R G O D E D E G S K E I N U A T A U R E O L E A P A C H E R I F A B N E H M E N L P N U L L D I A E T G E R A E T G EN U SS M IT TE L st re ng st e Fo rm de s Fa st en s 756R70K1 © Begsteiger/DEIKE Kreuzworträtsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 12 ergeben etwas, worauf viele in der Fastenzeit verzichten. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 KFZ- und Karosserie-Meisterbetrieb KFZ- und Karosserie-Reparaturen Neu-, Jahres- und Unfallfahrzeuge Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Dich - ab sofort: KFZ-MEISTER m/w/d Starte bei uns gleich morgen als: KFZ-MECHATRONIKER m/w/d Wir bieten Dir: einen sicheren, attraktiven Arbeitsplatz in angenehmen freundlich familiären Ambiente und attraktiver Entlohnung. Dein Impfstatus ist nicht relevant. Interessiert? Wir freuen uns auf Dich! 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Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau ☎ 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte GESUNDHEIT AUS DER LANDWIRTSCHAFT[mehr]

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                Einladung zur Gemeinderatssitzung am 3. Mai 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 3. Mai 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungsformen im Gebührenverzeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vorgehensweise 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 1. April 2022 Nummer 13 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Solidarität mit den Geflüchteten aus der Ukraine Die Hilfsbereitschaft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ist auch in unserer Gemeinde Baindt weiterhin groß. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Bereitschaft, Personen aufzunehmen, mit Sachspenden zu unterstützen und Geld zu spenden. In den letzten Tagen und Wochen haben viele ganz unterschiedliche Spenden- und Hilfsaktionen im Landkreis Ravensburg und Baindt stattgefunden und waren dank Ihrer Unterstützung erfolgreich! Bis zum 30. März 2022 wurden 29 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt aufgenommen. Die Zuweisung von weiteren Personen lief bisher sehr schleppend, jedoch wird Mitte April mit einem deutlich höheren Zulauf gerechnet und viele schutzsuchende Menschen erwartet. Sehen Sie bitte davon ab, selbstorganisierten Abholfahrten aus dem Ausland vorzunehmen, wenn eine gesicherte Unterbringung vorab nicht feststeht. Diese beeinträchtigen und erschweren die Koordination . Für eine schnellstmögliche und angemessen Unterbringung/Versorgung der Geflüchteten sind wir auf (private) Wohnraumangebote angewiesen. Daher bitten wir alle Baindterinnen und Baindter, wenn sie verfüg- baren Wohnraum zu fairen und üblichen Preisen zur Verfügung stellen können, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Frau Maurer (Telefonnummer: 07502 9406-40 oder über wohnung@baindt.de). Wohnungsangebote können auch direkt beim Landratsamt Ravensburg über das Online-For- mular unter https://www.rv.de/ukraine gemeldet werden. Die Gemeinde ist weiterhin dankbar für Sachspenden. Wenn Sie Einrichtungs- gegenstände (Möbel, Elektrogeräte, Radio, Teller, Besteck, Töpfe, Pfannen usw.) dieser Art spenden wollen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an wohnung@baindt.de und nennen bzw. beschreiben Sie den Gegenstand (gerne mit Fotos). Die Ge- meindeverwaltung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir bitten darum, dass nur intakte und direkt verwendbare Sachspenden angeboten werden. Den konkreten Bedarf an Sachspenden finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/ukraine/ . Das Landratsamt Ravensburg bietet unter https://www.rv.de/ukraine aktuel- le Informationen zur Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine an. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Solidarität! Ihre Gemeindeverwaltung Um geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die in Baindt ankommen, unkompliziert und schnell unterstützen zu können, sind Spenden- gelder sehr hilfreich. Wenn Sie spenden möchten, können Sie Ihren Betrag mit dem Stichwort „Ukraine“ auf folgendes Konto der Gemeinde Baindt überweisen: Kontoinhaber: Gemeinde Baindt IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Verwendungszweck: Ukraine Die Spendengelder werden zweckgebunden nur für die Flüchtlingshilfe eingesetzt. Wünschen Sie eine Spendenbescheinigung, schicken Sie bitte eine E-Mail an wohnung@baindt.de mit Ihrem vollständigen Namen und Wohnanschrift. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Frühlingserwachen auf den „Natur nah dran“-Flächen in Baindt: Krokusse und Hasenglöckchen für Hummeln und Schmetterlinge Möglichst ganzjähriges Blühangebot für Insekten wichtig Natur nah dran Fläche in der Boschstraße Auf den „Natur nah dran“-Flächen in Baindt hält der Frühling Einzug: Es blühen bereits einige Frühblüher wie Lungenkraut, Winterlinge, Schneeglöckchen, Krokusse, Blausterne, Anemonen oder Hasenglöck- chen. Sie bieten den ersten Hummelköniginnen und gerade ge- schlüpften Mauerbienen Nahrung. Neben der Vielfalt der Wildpflan- zenarten ist für die Insekten wichtig, dass sich das Pollen- und Nektarangebot möglichst über die ganze Blühsaison verteilt. Denn sowohl im zeitigen Frühjahr als auch im Spätsommer benötigen Wildbienen und Schmetterlinge Pollen und Nektar, um nicht zu ver- hungern. „Im Gegensatz zur Honigbiene, die ihren Stock erst ab etwa zwölf Grad Außentemperatur verlässt, um Nektar zu sammeln, fliegen Wildbienen zum Teil schon bei wesentlich niedrigeren Temperatu- ren“, berichtet NABU-Projektleiter Martin Klatt. „Einige junge Hum- melköniginnen sind auch bei Regen und schon ab zwei Grad Celsius unterwegs und bestäuben die ersten Frühblüher. Die Bestäubungs- leistung der Wildbienen, gerade für unsere Obstbäume und andere Nutzpflanzen, ist enorm.“ Wildbienen haben in der Regel eine Flugzeit von nur wenigen Wo- chen. Handelt es sich dazu noch um spezialisierte Arten, sind die Tiere darauf angewiesen, dass die passenden Nahrungspflanzen genau zur Flugzeit verfügbar sind. Hummeln bilden Völker, die bei manchen Arten bis in den November hinein aktiv sein können. All dies verdeutlicht, dass Wildbienen und andere Blüten besuchende Insek- ten auf ein vielfältiges Angebot an Nahrungspflanzen über längere Zeiträume hinweg angewiesen sind. Die Mitarbeitenden und Projektverantwortlichen sind bereits ge- spannt, wie die „Natur nah dran“-Flächen in diesem Jahr aussehen werden. Denn naturnahe Flächen als dynamische Lebensgemein- schaften befinden sich ständig im Wandel. Die kleinen Biotope sehen deshalb zu jeder Jahreszeit und in jedem Jahr anders aus. Domi- nieren im ersten und zweiten Jahr noch einjährige Arten wie Nelken-Leimkraut oder Wildes Löwenmaul, kommen mit den Jahren vor allem mehrjährige Arten zum Vorschein. Ein Besuch an den Flächen zu jeder Jahreszeit lohnt sich - in voller Blüte stehen sie voraussichtlich im Mai und Juni. Die Gemeinde Baindt hat im Jahr 2020 im Rahmen des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ des NABU und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) 5 Grünflächen in wertvolle Bioto- pe mit Wildpflanzen umgewandelt. Weitere Informationen gibt es unter www.Naturnahdran.de Natur nah dran Fläche bei Bäckerei Hausmann Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Stellenausschreibungen Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als in- teressanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einer- seits und landschaftlich reizvolle Strukturen anderer- seits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter - und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Ar- beiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfach- werker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbst- ständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungs- vollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamts- leiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Ge- spräch oder telefonisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Amtliche Bekanntmachungen Forst BW im Altdorfer Wald Windenenergie Ausschreibungen - Termin für öffentliche Informationsveranstaltung am 23. Mai 2022 Der Forst Baden-Württemberg hat die landeseigenen Flächen (Staatswald) im Altdorfer Wald für die Nut- zung von Windenergie ausgeschrieben. Interessierte Projektierer konnten sich bis zum 08.12.2021 bewerben, um die Flächen für die Errichtung von Windenergiean- lagen zu pachten. Laut Unterlagen des Angebotsver- fahrens betreffen die Flächen auch die Gemarkungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg, Wolfegg. Ob und wie viele Anlagen im Altdorfer Wald tatsachlich gebaut werden, hängt dann von den konkreten Planungen ab und entscheidet sich erst im bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmi- gungsverfahren, das beim Landratsamt Ravensburg angesiedelt ist. Die sieben Gemeinden initiieren einen gemeinsamen Dialogprozess, um alle relevanten Fragen rund um diese Planungen im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sachlich zu erörtern. Bisher lagen den Gemein- deverwaltungen jedoch zu wenige Informationen vor. Die Dialogveranstaltung wurde nun auf Montag, 23. Mai 2022 terminiert und das Umweltministerium hat die Teilnahme einer hochrangigen Vertretung zuge- sagt. Die Veranstaltung soll in einer Halle stattfinden. Sie richtet sich an die Bürgerschaft der betroffenen sieben Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger aus Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg. Die Gemeinden werden die Veranstaltung in Koopera- tion mit dem Landkreis Ravensburg und dem Forum Energiedialog Baden-Württemberg (FED) durchfüh- ren. Erfreulich ist die Teilnahme der Landesregierung. Sobald das konkrete Format und die näheren Details zur Veranstaltung feststehen, informieren wir über das Mitteilungsblatt und die Homepage der Gemeinde. Zwischenzeitlich hat ForstBW die Gemeinden darüber informiert, dass für alle drei Lose im Windkraft-Ange- botsverfahren für den Standort Altdorfer Wald der Zuschlag an die Stadtwerke Ulm erteilt wurde. Die Stadtwerke Ulm arbeiten zusammen mit einem Ko- operationspartner (Projektplaner), dem Büro iTerra. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten gut leserlich beschriftet ist Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist weiterhin mit vorheriger Terminverein- barung geöffnet. Der bewährte Online-Terminservice erleichtert die Abläufe bei der Verwaltung und ver- kürzt Ihnen, den Bürgerinnen und Bürger von Baindt, die Wartezeit. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den je- weilig zuständigen Mitarbeitenden. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Neue Kollegin Bürgerbüro Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Neue Kollegin Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Bürgerbüro Neue Kollegin Bürgerbüro Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Einladung zur Gemeinderatssitzung am 5. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 5. April 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkrei- ses Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Land- schafterhaltungsverband (LEV) - mündlicher Bericht 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Mehlisstraße beim Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „2. Änderung Marsweiler Ost II“ beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einlieger- wohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendel- str. 9 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäudes der Klosterwiesen- schule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussgeberver- trags 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vorgehen 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu bariere- freien Bushaltestellen in der Gartenstraße 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncontainern 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Februar 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Coronainfektionszahlen Auf Grund der hohen Fallzahlen und personellen Engpäs- sen im Landratsamt Ravensburg wird eine regelmäßige Aktualisierung des Dashboards nicht mehr gewährleis- tet. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg be- trägt 2.086,5 (Stand 14.03.2022). Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle hat folgende Öffnungszeiten: Mon- tag - Freitag von 7:00 - 10:00 Uhr und 16:00 - 20:00 Uhr (unverändert), Samstag 10:00 - 14:00 Uhr (geändert), Sonntag 10:00 - 20:00 Uhr (unverändert). Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 b) Ukraine Krise 21 geflüchtete Personen aus der Ukraine sind derzeit (Stand 15.03.2022 12 Uhr) in der Gemeinde Baindt bei Privatpersonen untergebracht. Die Verwaltung schafft weitere Unterkunftsmöglichkeiten im Gebäude Kloster- hof 4, in Einzelcontainern in der Boschstraße 1/5 und im Flüchtlingscontainer in der Friesenhäusler Straße 12. Die Solidarität in der Bevölkerung ist sehr groß. Der Ver- waltung wurden schon einige Zimmer und Wohnungen angeboten. Im Amtsblatt der Gemeinde erscheint ein Aufruf, in dem Paten und Lotsen für die geflüchteten Per- sonen aus der Ukraine gesucht werden. Das DRK Baien- furt-Baindt möchte ein Begegnungscafé für Geflüchtete in ihren Räumlichkeiten anbieten. Neben Geldspenden sind auch Sachspenden (Pfannen, Töpfe, Geschirr, Bett- bezüge, Handtücher usw.) willkommen. c) Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg Frau Gätje vom Pflegestützpunkt Schussental bei Land- ratsamt Ravensburg wird ab April jeden ersten Diens- tag im Monat in der Zeit von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr eine Sprechstunde (Information, Beratung und Unterstützung im Alter, bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit) im Rat- haus für unsere Bürgerinnen und Bürger durchführen. Ein entsprechendes Infoschreiben stellen wir noch auf die Homepage bzw. veröffentlichen die Termine im Amtsblatt. d) Radweg Sulpach Mochenwanger Straße Der Bodenabtrag zwischen B 30 und Kümmerazhofer Weg sowie für die Trockenmauer hat begonnen. Der Aus- hub wird beim Gebäude Friesenhäusler Straße 12 zwi- schen gelagert. Dieser wird aufbereitet und später wieder in den Geh- und Radweg eingebaut. Aktuell wird die Was- serleitung von der B 30 Unterführung Richtung Hirsch- straße verlegt. Die Arbeiten kommen gut voran und alle Maßnahmen liegen im Bauzeitenplan. TOP 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräu- me in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Grundstück Ziegeleistraße wurde 1988 die Ge- nehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Büro im EG, einer Wohnung im OG, einer Lagerhalle und Garagen erteilt. 1991 wurde der Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes und 1999 ein Carport für 2 Kfz genehmigt. Auf dem Grundstück befinden sich somit je eine Woh- nung im Obergeschoss und im Dachgeschoss des Ge- bäudes, sowie im Erdgeschoss Büro- und Lagerräume sowie Garagen und Stellplätze. Mit dem jetzt vorliegen- den Bauantrag soll das Erdgeschoss in ein Gebetshaus umgenutzt werden. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Be- bauungsplanes „7. Änderung Innere Breite“. Ein Teil der Grundstücksfläche liegt im Mischgebiet und ein größerer Anteil der Fläche im eingeschränkten Gewerbegebiet. An- lagen für kirchliche Zwecke sind im Mischgebiet generell und im Gewerbegebiet als Ausnahme zulässig. Im Bebauungsplan wurden keine Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze getroffen. Somit gilt für die Wohnungen die Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg, wonach ein Stellplatz pro Wohnung erforderlich ist. Die Anzahl der Stellplätze für die Gebetsräume richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministe- riums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze). Hier ist bei Kirchen ein Stellplatz je 10 - 40 Sitz- plätze gefordert. Im Bauantrag wurde der Mittelwert her- angezogen, was mit den 2 Stellplätzen für die Bestands- wohnungen insgesamt 8 Stellplätze auf dem Grundstück wären. 11 KFZ- Plätze werden nachgewiesen. Die Gebäude, wie sie 1988 und 1999 genehmigt wurden, haben zum Zeitpunkt der Genehmigung bereits die Bau- grenzen überschritten. Hierfür wurden Befreiungen im Zuge der Bauanträge erteilt. Da sich die Nutzung im Gebäude nun aber ändert, wurde die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert mit dem gemeindlichen Einvernehmen auch verschiedenen Befrei- ungen / Ausnahmen zuzustimmen. Diese wären: 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Ab- grenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Bau- grenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grund- stücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nut- zungsart (Garage à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Aus- nahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befrei- ungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach § 31 Abs. 1 können von den Festsetzungen des Be- bauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrück- lich vorgesehen sind. Die nach Parkplatzlärmstudie erforderlichen Mindest- abstände von 15 m bzw. 28 m zwischen den kritischen Immissionsorten im allgemeinen Wohngebiet und Mi- schgebiet und dem nächstgelegenen Stellplatz werden nicht eingehalten. Das Sachgebiet Gewerbeaufsticht hält daher zum Schutz der Nachbarschaft gegen unzulässige Lärmeinwirkungen die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens (Immissionsprognose) für notwendig. Dies nur zur Information, für die Erteilung des gemeindli- chen Einvernehmens darf die Stellplatzsituaton nicht rele- vant sein, da es sich nicht um Bauplanungsrecht handelt und nur dies von der Gemeinde zu beurteilen ist. Nach Ansicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergeben sollte, dass das Bauvorha- ben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Beschluss: Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergibt, dass das Bauvorhaben die nachbarli- chen Belange nicht beeinträchtigt, wird das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt. 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Ab- grenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Bau- grenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grund- stücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nut- zungsart (Garage à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befrei- ungen nach § 31 (2) BauGB 4. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB. 6. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Aus- nahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB wurde abgelehnt. TOP 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines roll- stuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschreitung der Bau- grenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Durch einen Unglücksfall in der Familie ist es erforderlich, das Erdgeschoss des Reihenendhauses rollstuhlgerecht umzubauen. Angedacht ist der Anbau eines Zimmers und eines Pflegebads an die Giebelseite des Gebäudes. Wei- terhin sollen im Dachgeschoss des Einfamilienhauses auf jeder Dachseite eine Gaupe errichtet werden. Für den Anbau im Erdgeschoss wurde bereits Anfang 2019 ein Bauvorbescheid positiv beschieden. Die nun von einem Architekten überarbeitete Planung hat gezeigt, dass der Anbau um 1,82 m gegenüber der Bauvoranfrage verlän- gert werden sollte. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Be- bauungsplans „Mittlere Breite“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Da die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten wird, ist eine Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Gaupen halten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Auch die Grundflächenzahl von 0,35 ist mit dem Anbau eingehalten. Die Abstandsfläche für den Anbau liegt zwar auf dem Grundstück der Gemeinde, was aber nach § 5 Abs. 2 LBO zulässig ist. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Bereits mit dem ursprünglichen Bauantrag des Gebäudes wurde die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten. Mit dem Antrag eines Bauvorbescheides wurde nochmals eine Befreiung für das zusätzliche Überschreiten des Bau- feldes erteilt. Da die Grundflächenzahl mit dem Anbau nach wie vor eingehalten wird, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Durch die Vergrößerung werden keine Nachbarn beeinträchtigt, weshalb nach Ansicht der Verwaltung die Befreiung erteilt werden sollte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bau- antrag und der erforderlichen Befreiung von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau wird erteilt. TOP 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unter- schiedlichen Standorten Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schwerpunkt Legehennen und Pensionspfer- dehaltung. Die Hühner (420 Stück) werden überwiegend in mobilen Ställen an der Hofstelle gehalten. Die Eier wer- den direkt ab Hof im dafür eingerichteten Verkaufsraum vermarktet. Derzeit bewirtschaftet der Betrieb ausrei- chend landwirtschaftliche Fläche, um eine Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage gemäß § 201 BauGB zu gewährleisten. Die Nährstoffbilanz ist ebenfalls ausgeglichen. Mit dem nun vorliegenden Antrag möchte der Bauherr einen mobilen Hennen Stall für 330 Hühner beantragen. Der Wagen soll abwechselnd an 3 verschiedenen Stand- orten aufgestellt werden. Die Hühnerställe sind dem Außenbereich zuzuordnen und nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Die Tatbestände des § 35 Abs. 1und 3 BauGB sind weitest- gehend eingehalten. Lediglich § 35 Abs. 3 Satz 3 muss von der Fachbehörde im Landratsamt geprüft werden. Soll- te die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebau- ung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, wird das gemeindliche Einvernehmen für das vorliegende Bauvor- haben erteilt. TOP 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Materialkonzeptes Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkon- zept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorge- stellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistun- gen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg ver- geben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elek- trotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben wer- den. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude soll die- ses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bau- zeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für Bodenbeläge, Deckenbeläge, Wandbeläge, Türen, Fassade, Sanitäre Einrichtungsgegenstände, Trennwände für die Sanie- rung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird mit folgenden Änderungen zugestimmt. • Die Streckmetallbänder an den Fenstern werden in grünen Farbtönen ausgeführt. Die Außentüre im Rektorat wird nicht gebaut. Es wird zu einem spä- teren Zeitpunkt entschieden, ob die Innenwände in den Treppenhäusern verputzt werden oder der Beton nur gestrichen wird. 2. Die Entscheidung ob die Ausschreibungen Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage am 14.04.2022 veröf- fentlicht wird, soll in der Sitzung des Gemeinderats in der Aprilsitzung getroffen werden. Damit verbunden ist die weitere Beauftragung der Leistungsphase 6 des Architekturbüros mlw. TOP 08 Information zu den Anmeldungen in den einzel- nen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 - wei- tere Vorgehensweise Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Eltern angeschrieben, ihre Kinder für einen Kindergarten - bzw. Kinderkrippenplatz in einer der Baindter Kindergärten bis zum 07.01.2022 anzumelden. Die Baindter Kindergärten sind durch eine breite Träger- vielfalt geprägt. - Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ kommunale Trägerschaft - Kindergarten „St. Martin“ kirchliche Trägerschaft - Waldorfkindergarten freie Trägerschaft In der Kindergartenausschusssitzung am 04.05.2021 wur- de von den Gremiumsmitgliedern angeregt, den Bedarf einer verlängerten Betreuungszeit in den Krippengrup- pen abzufragen. In der Gemegarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 1 im Kindergarten „St. Martin“ - mit jeweils 10 Plätzen und einer Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. Bei einem Gespräch mit Pfarrer Staudacher brachte die- ser klar zum Ausdruck, dass eine Verlängerung der Be- treuungszeit in der Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ derzeit nicht in Frage kommt. In der Bedarfsumfrage wurde eine Verlängerung der Betreuungszeiten bis 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr abgefragt. Das Ergebnis war doch etwas überraschend: Bei den Anmeldungen für die Krippengruppe des Kin- dergartens „St. Martin“ wurden keine verlängerten Öff- nungszeiten gewünscht. Nicht viel anders sieht es für die beiden Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aus. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 14:00 Uhr wurde 1 x gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 15:00 Uhr wurde nicht gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr wurde 3 x gewünscht, wobei 2 Anmeldungen diese nur für 2 Tage benötigen. Fazit: Die Verwaltung ist gerne bereit, auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen, jedoch muss dies einerseits finanzi- ell vertretbar sein - auf der anderen Seite und dies ist ak- tuell das größere Problem ist es nicht nur in der Gemein- de Baindt sehr schwierig, geeignetes Personal zu finden. Nun aber zu den eingegangenen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2022/2023: 1. Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ a. Kindergarten 19 Anmeldungen - 14 freie Plätze b. Krippe 12 Anmeldungen - 15 freie Plätze 2. Kindergarten „St. Martin“ a) Kindergarten 16 Anmeldungen - 10 freie Plätze b) Krippe 9 Anmeldungen - 8 freie Plätze 3. Waldorfkindergarten Insgesamt 7 Anmeldungen, darunter 4 aus der Gemeinde Baindt, die alle berücksichtigt werden. Sowohl im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ als auch im Kindergarten „St. Martin“ fehlen Kindergarten- plätze - insgesamt 11 -. Die Krippenplätze sind ausrei- chend. Im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ (3-gruppig) sind derzeit erst 2 Gruppen belegt. Durch das Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ändern der Betriebserlaubnis konnten wir den Bedarf an Kindergartenplätzen bzw. Krippenplätzen für das Kinder- gartenjahr 2021/2022 steuern. Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze müssen wir die noch freie Kindergartengruppe in Betrieb nehmen. Die Personalgewinnung dürfte jedoch ein großes Prob- lem werden. In der Kindergartenausschusssitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Kindergartenausschusses geben fol- gende Empfehlung an den Gesamtgemeinderat ab: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlän- gerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Bei Bedarf wird zum neuen Kindergartenjahr - vor- behaltlich der Personalgewinnung - die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ in Betrieb genommen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlän- gerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ wird - vorbehaltlich der Per- sonalgewinnung - zum Kindergartenjahr 2022/2023 in Betrieb genommen. TOP 09 Rückübertragung Gutachterausschusswesen vom GMS auf die Mitgliedsgemeinden - Grund- satzbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Beschlusslage Im Rahmen der Tagung der Bürgermeister des Landkrei- ses Ravensburg am 17.11.2020 wurde die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet und die ent- sprechende Zuordnung in einen östlichen Teil mit Sitz in Wangen sowie einen westlichen Teil mit Sitz in Ravens- burg vorgenommen. Vor diesem Hintergrund sowie der Absichtserklärung der Bürgermeister der GMS-Mitglieder, die Kommunen im westlichen Landkreis entsprechend unterstützen zu wollen, wurde die Verbandsverwaltung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26.11.2020 einstimmig beauftragt, die erforderliche Änderung der Verbandssatzung zur Rückübertragung der Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedsgemeinden vorzubereiten. 2. Eckpunkte für die zukünftige Struktur der Gutachter- ausschüsse Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu finden, wurde in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eckpunkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen gestaltet werden können. Ziel ist es, eine weitgehend gleichlautende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu for- mulieren. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen künftig 23 Gemeinden dem Gutachterausschuss im westlichen Landkreis und 16 Gemeinden dem Gutach- terausschuss im östlichen Landkreis angehören. Einig ist man sich, dass ein zukünftiges arbeitsfähiges Gremium grundsätzlich nicht mehr als 40 Gutachter umfassen soll. Die teilnehmenden Kommunen sollen ein Vorschlags- recht zur Gutachterbestellung bekommen. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westlichen Landkreis wird vorgeschlagen, den westlichen Zuständig- keitsbereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk entsprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte An- zahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass sehr kleine Kommunen, die für sich alleine genommen keinen Gutachter vorschlagen könnten, zu- mindest ein Mitspracherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemein- den vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forstwirtschaft, Landwirt- schaft, Gewerbe) vorgesehen. Die GMS-Mitgliedsgemein- den sollen einen der drei Bezirke bilden und würden das Vorschlagsrecht für insgesamt 22 der 37 Gutachter er- halten. (Zum Vergleich: Der Gutachterausschuss im GMS hat derzeit 34 Mitglieder zuzüglich zwei weiterer Mitglie- der des Finanzamtes.) 3. Weiteres Vorgehen In einem weiteren Schritt sollen nun Vorverträge zwischen der Stadt Ravensburg und den Gemeinden des künftigen Zuständigkeitsbereichs des Gutachterausschusses zur Vorbereitung der Kooperation geschlossen werden. Um den 01.07.2023 als Starttermin halten zu können, sollen die Vorverträge im 2. Quartal 2022 abgeschlossen werden. Den BürgermeisterInnen im westlichen Landkreis wurde unser Konzept am 15.02.2022 vorgestellt. Da hierfür in jeder Gemeinde auch die Zustimmung der Gemeinde- räte erforderlich ist, wurde aus der Runde der Wunsch geäußert, dass vor den erforderlichen Beratungen ein Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der GMS-Kommunen an der künftigen Kooperation vorliegt. Kosten und Finanzierung: In den Vorverträgen soll u. a. die Tragung der Kosten ge- regelt werden, die im Zuge der Vorbereitung der künftigen Kooperation bei der Geschäftsstelle bei der Stadt Ravens- burg anfallen, so dass die Umorganisation für den GMS kostenneutral gestaltet werden kann. Für die Mitglieds- kommunen fallen dabei die Kosten für die Ausarbeitung der öffentlichen-rechtlichen Verträge sowie aller damit verbundenen administrativen Tätigkeiten an. Nach einer ersten Berechnung liegen die jährlichen Kosten für die Mitgliedsgemeinden bei rd. 2.500 €. An den Kosten für Bestandserhebungen werden die GMS-Kommunen nicht beteiligt, da diese Leistung bereits im Zuge der Zusam- menlegung im GMS erstattet wurde Beschluss: Der Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental erklärt sich grundsätzlich zur Rückübertragung der Auf- gaben des Gutachterausschusswesens nach den §§ 192 ff. BauGB auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden bereit. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 TOP 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Am 18. Februar 2014 fand eine erste Besprechung des Ar- beitskreises „Mietspiegel im Landkreis Ravensburg“ statt. Es wurde dabei hauptsächlich festgelegt, welche Kom- munen an der Herausgabe eines Mietspiegels mitwirken wollen, bzw. ob man einen qualifizierten oder einfachen Mietspiegel wünscht. Noch im Februar 2014 wurde ein entsprechender Ver- trag zur Erstellung eines einfachen Mietspiegels mit dem EMA-Institut geschlossen. Dieser einfache Mietspiegel wurde in den kommenden Jahren fortgeschrieben. Im April 2020 wurde innerhalb des GMS abgefragt, ob Interesse an einem qualifizierten Mietspiegel besteht. Es war angedacht, einen qualifizierten Mietspiegel auf den Bereich des GMS zu begrenzen. In der Gemeinderatssitzung am 03. November 2020 wur- de folgender Beschluss gefasst: 1. Der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Baindt - federführend durch die Verwal- tung der Stadt Ravensburg im Rahmen ihrer Tätigkeit für den GMS - wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Kosten (3.750,15 € bzw. 4.642,65 €) werden im Haushalt eingestellt. Im März 2021 wurde die Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung) von Seiten des GMS mit der Er- stellung eines qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Die Mieterbefragung erfolgte in der Zeit von August bis No- vember 2021. Diese Daten wurden von November 2021 bis Januar 2022 ausgewertet. In der Gemeinderatssitzung am 08. März 2022 wird da- rüber entschieden, ob dem qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemäß § 558 d Abs. 1 BGB zuge- stimmt wird. Wortlaut des § 558 d Abs. 1 BGB (qualifizierter Mietspiegel): Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Ver- mieter und der Mieter anerkannt worden ist. Der neue Mietspiegel soll ab dem 15. März 2022 gelten. Mietspiegel und Online-Rechner werden auf der Home- page der Gemeinde eingestellt. Als Serviceleistung der Gemeinde Baindt bietet dieser qualifizierte Mietspiegel Mietern und Vermietern gleicher- maßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietniveau im frei finanzierten Wohnungsbestand. Anhand von Werten über Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung kann ohne grö- ßeren Aufwand der Mietpreis pro Quadratmeter ausge- rechnet werden (Online-Rechner). Beschluss: 1. Der vorliegende Mietspiegel 2022 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d Abs. 1 BGB vom Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und ist ab dem 15.03.2022 gültig. 2. Der Mietspiegel nebst Online-Rechner wird kostenfrei auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. TOP 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 - Ausblick und Vorausschau der Investitionen - Doppelhaushalt 2023/2024 Kämmerer Abele berichtet: Im Oktober wurde das Gremium über den Ausblick nach dem Haushaltserlass informiert. Das ordentliche Ergeb- nis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) aus- zugleichen. Nach dem Haushaltserlass wurde aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis er- zielen kann. In der Novembersteuerschätzung wurde das Ergebnis noch etwas verbessert, jedoch ziehen bei der wirtschaftlichen Entwicklung mit der Inflation und dem Ukrainekrieg graue Wolken über den Horizont, welche das Wirtschaftswachstum definitiv abschwächen werden. Von der Bundesregierung waren noch im Januar 3,6 % Wirtschaftswachstum geplant. Die Gewerbesteuereinnahmen in Baindt schwächeln noch. Geplant waren Gewebesteuereinnahmen von 2,0 Mio. €. Das voraussichtliche Ergebnis (Vorauszahlung abzüg- lich Erstattung zuzüglich Nachzahlungen) beziffert sich derzeit bei 1.579.500 €. (Vergleich Rechnungsergebnisse 2021: 1.835.000 €, 2020: 2.107.000 €, 2019: 3.093.000 €). Die Baindter Firmen zählen bisher nicht zu den Coron- agewinnern. Die weitere Entwicklung war im Jahr 2020 für die Aufstel- lung des Haushaltsplanes 2022 schwer vorherzusehen. Das ordentliche Ergebnis wurde in der Haushaltsplanung 2022: mit -688.100 € eingeplant. Die Finanzverwaltung geht aufgrund der Wirtschaftslage noch davon aus, dass der Ergebnishaushalt das geplante negative ordentliche Ergebnis schlimmstenfalls erzielt. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass der Ansatz 2022 mit 10 % Abschlag in Höhe von 1,8 Mio. € Gewerbesteuer erreicht werden kann. Die Finanzverwaltung erhofft sich erst 2023 wieder außer- ordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas kritischeren Coronajahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu au- ßerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordent- lichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushalts- controllings aufgezeigt. Aktuell sind folgende Vorhaben in der Pipeline. • Klosterwiesenschule blaues Gebäude 8,7 - 9,5 Mio. € • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen 2,8 Mio. € • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte 0,45 Mio. € • Errichtung Gewässer 2. Ordnung - Hochwasserschutzmaßnahme 0,6 Mio. € • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus 0,3 Mio. € • Sportanlagen 0,5 - 0,7 Mio. € • Feuerwehrfahrzeug LF 20 0,5 Mio. € • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete), Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf re- generative Wärmeerzeugung und zahlreiche weitere un- tergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnah- men in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnah- men verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kre- ditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 23.02.2022 6,5 Mio. €. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,3 Mio. € bei den örtli- chen Banken ebenfalls als Festgeld mit reduziertem Ver- wahrentgelt (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung befristet ausgelie- hen. 2021 musste die Gemeinde Baindt aufgrund der Ein- lagen Verwahrentgelte in Höhe von 27.600 € begleichen. Das ordentliche Ergebnis betrug nach ersten Hochrech- nungen im Rechnungsabschluss 2021 ca. -0,5 Mio. €. Bei der Planung ging man noch von -1,8 Mio. € aus. Über die restlichen Bauplatzerlöse von Marsweiler Ost II sowie im GE Mehlis Erweiterung kann 2021 wieder ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvor- schläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Ver- bindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Den- noch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbe- reich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnah- men gerade finanzschwächere Kommunen vor gravie- rende Probleme stellen. Es wird versucht im Hinblick der Investitionen vieles zu ermöglichen, dennoch muss die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung von der Fi- nanzverwaltung gebremst werden. Technische Auflagen, altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergeb- nishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Zudem steht die Gemeinde neben der Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur vor der He- rausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Bei der Schaffung von Wohnraum sollten treibhausgasneutrale Wohnbau- und Gewerbegebiete als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmever- sorgung und Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt. Diese notwendigen Maß- nahmen benötigen Zeit und Geld. Die Rohstoffengpässe können sich mit dem Ukrainekrieg noch verstärken. Vorübergehende Engpässe der Ener- gieversorgung werden sich auch in der Gemeinde Baindt bemerkbar machen. Mitte März werden die Mittelanmeldungen für den nächs- ten Doppelhaushalt 2023/2024 mit Rücklauf bis zum 01.07.2022 verschickt. Im September/Oktober können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemein- derat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand im Bereich der Gewerbesteuer zur Kenntnis. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe-ordnung UVgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen ge- sandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.075,00 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage). Wie Sie wissen, erfolgt im Sommer dieses Jahres die Re- novierung bzw. Modernisierung der Klosterwiesenschule. Nach Abschluss der Arbeiten - voraussichtlich Frühjahr 2024 - ist es vorgesehen, die Reinigungsarbeiten in die- sem gesamten Bereich (Schule, Kindergarten, Sporthal- len) neu auszuschreiben. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das gelbe Gebäu- de der Klosterwiesenschule werden an die Firma Reini- gung Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 2.075,00 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg Der Klimaschutzkoordinator der Gemeinden Baindt, Bai- enfurt und Berg, Herr Florian Sascha Roth stellt sich und seinen Aufgabenbereich ausführlich vor. Seine Hauptaufgaben sieht er in der Entwicklung des Konzepts „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ sowie in der Entwicklung eines Treibhausgas-reduktions- fahrplans der Gemeinde mit konkreten Maßnahmen. Die Öffentlichkeits-arbeit bzgl. Klimaschutz in der Gemeinde- verwaltung soll intensiviert werden. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Verkehrssituation Igelstraße Bei der Igelstraße, so Hauptamtsleiter Plangg, handelt es sich um einen Zone 30 Bereich. In letzter Zeit wurde ver- mehrt festgestellt, dass Landwirte mit ihren Zugmaschi- nen diese Straße benutzen und es schon zu gefährlichen Situationen mit spielenden Kindern gekommen ist. Der Einbau von künstlichen Hindernissen wird vom Gremium kritisch gesehen. Es sollte zunächst der persönliche Kon- takt mit den Landwirten gesucht werden. b) Parken auf öffentlichen Parkplätzen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass es im letzten Jahr Probleme auf öffentlichen Parkplätzen gab, da dort ne- ben PKW’s auch Anhänger, Bootsanhänger, Quads und ähnliches abgestellt wurden. Aus diesem Grund wurden diese öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „PKW“ versehen, das bedeutet, dass dort nur noch PKW’s abge- stellt werden dürfen. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Es wurde die Frage gestellt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Bürgermeisterin Rürup be- merkt, dass es sich hier um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser voraussichtlich bis August dort zwischengelagert wird. d) Hundekot Kinderspielplatz Innere Breite Ein Gremiumsmitglied berichtet über Verunreinigungen des Spielplatzes durch Hinterlassenschaften von Hunden. Zudem ist das Spielplatzschild ausgebleicht und sollte ersetzt werden. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 02. April und Sonntag, 03. April Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 02. April Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Sonntag, 03. April Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals am Freitag, den 01. April 2022 und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2022 Vom 01.04.2022 - 30.11.2022 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch von 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag von 15:00 - 18:00 Uhr. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. März 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH April 01.04. Schalmeienkapelle JHV SKH 02.04. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 05.04. Gemeinderatssitzung SKH 10.04. Musikverein Fotoausstellung SKH 11.-14.04. Schützengilde Osterschießen 18.04. Schützengilde Siegerehrung 22.04. Blutreitergruppe Mitgliederversammlung BSS 24.04. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute - wird verschoben auf 15.05. 25.04. Hospizbewegung Wgt-Bft-Baindt JHV SKH 27.04. Seniorentreff Frühlingsfest BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Grüne Zweige zum Palmenbasteln Liebe Gemeindemitglieder, in diesem Jahr bastelt der Elternbeirat un- serer Einrichtung wieder die Palmen, die am Palmsonntag verkauft werden. Dazu benötigen sie eine große Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Mög- lich sind: Thuja, Buchs, Loorbeer, Efeu, Weidenkätzchen ... . Wer von Ihnen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten weiterhelfen? Wir sind über jede Kleinigkeit dank- bar. Das Grünzeug kann am Montag, den 04.April und Dienstag, den 05.April, bei uns im Kindergarten abgege- ben werden. Sie dürfen gerne bei uns klingeln. Wir sagen jetzt schon ein herzliches „Vergelt`s Gott“ für Ihre Hilfe! Schulnachrichten SBBZ Sehen Schauspielerduo Elisabeth Rass und Peter von Fontano zu Gast im SBBZ Sehen in Baindt Eine Lesung aus „der kleine Prinz“ krönt Abschluss von Schülerprojekt Von Stefanie Keppeler Gespannt und aufmerksam verfolgten die Schüler der Berufsschulklassen am SBBZ Sehen in Baindt die Lesung der beiden Schauspieler Elisabeth Rass und Peter von Fontano. Die beiden aus Theater, Film und TV bekannten Schauspieler kamen am 22. März aus München angereist und krönten mit ihrer Lesung den Abschluss des Projekts „Der kleine Prinz“. Die Schüler aus den Berufsschulklassen waren von dem Projekt und dem Weltklassiker von Antoine de Saint-Exu- péry, „Der kleine Prinz“, begeistert. Das Thema zog sich in den vergangenen sechs Monaten durch alle Unterrichts- bereiche durch. So malten die Schüler Bilder zu Szenen aus „der kleine Prinz“, bauten die im Buch genannten Planeten nach und beschäftigten sich intensiv mit der Geschichte des kleinen Prinzen und dem Thema Freund- schaft und Liebe. „Man sieht nur mit dem Herzen gut“ - der wohl bekanntes- te Satz aus der Lektüre bewegt Schüler und Schauspieler zugleich. „Es war das erste Mal für uns, dass wir vor so einem besonderen Publikum lesen durften. Uns hat es un- glaublich viel Freude bereitet“, so Elisabeth Rass. Auch die Schüler waren sowohl von der Lesung als auch von den beiden Schauspielern begeistert. Nach der Lesung wurde viel gelacht und zahlreiche Fragen beantwortet. „Ich liebe die Schauspielerei über alles, es hat mir so gut gefallen“, erzählt die 19-jährige Veska mit strahlenden Augen. Auch der 21-jährige Karl war von den Stimmen und dem Auftritt des Schauspielerduos beeindruckt. „Es war sehr schön zu sehen, wie aufmerksam uns die Schüler zugehört haben“, so Elisabeth Rass. Die Freude in den Augen der Schüler gebe ihnen viel zurück, so das Schauspielerduo. Das Schauspielerduo Elisabeth Rass und Peter von Fon- tano waren am 22. März mit einer Lesung „Der kleine Prinz“ zu Gast im SBBZ Sehen in Baindt_credit: Stefanie Keppeler Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Jahreshauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. Die Vorsitzende Frau Mischkowski ist erfreut, alle Anwe- senden zu endlich wieder in Präsenz begrüßen zu können und berichtet aus dem letzten Jahr. Da die Basare und damit auch die Bewirtung durch den Förderverein auch 2021 ausfielen, entfielen leider hier die Einnahmen. Es fan- den im Jahr 2021 verständlicherweise pandemiebedingt wieder kaum Aktivitäten des Fördervereins statt. Erfreu- licherweise konnten aber wieder einige Anträge von Leh- rern für Zuschüsse zu Ausflügen und anderen Aktivitäten genehmigt werden. Die Mitgliederanzahl des Förderver- eins hat sich im Jahr 2021 leicht erhöht auf 216 Mitglieder. Wie auf der letzten Hauptversammlung beschlossen, wur- de außerdem allen Lehrerinnen und BetreuerInnen 2021 als kleine Aufmerksamkeit für die engagierte Arbeit und den Einsatz in der Pandemie eine Topfblume geschenkt. Diese Wertschätzung fand bei allen Beschenkten große Anerkennung. Des Weiteren konnten 2021 wieder das Apfelprogramm unterstützt und der ejw Ostergarten mit- finanziert werden. Außerdem wurde der Schulplaner für alle gezahlt und wie jedes Jahr die Kosten der Bläser- klassen übernommen. Die beiden Kassenprüferinnen Frau Barleben und Frau Escher legen in diesem Jahr nach jahrelanger verdienst- voller Arbeit ihr Amt nieder, da sie auch schon länger keine Kinder mehr haben, die die Grundschule besuchen. Frau Mischkowski bedankt sich herzlich mit einem kleinen blumigen Dankeschön und einem Gutschein für die im- mer vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit. Die stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende und eine weitere Mutter aus der jetzigen Elternschaft haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, sich neu für das Amt der Kassenprüferinnen aufstellen zu lassen. Die Wahlleitung der in diesem Jahr durchzuführenden Wahlen des stellvertretenden Vorsitzes, der Kassenwar- tin, des Schriftführers, der Kassenprüfer und der Beisitzer übernimmt Frau Hummel. Jeweils einstimmig gewählt werden und nehmen die Wahl an: Stellv. Vorsitzende: Frau Stuberg (Wiederwahl) 2 Kassenprüfer: Frau Boenke (Neuwahl in Abwesen- heit) Frau Himpel (Neuwahl in Abwesen- heit) Schriftführerin: Frau Stratmann (Wiederwahl) 1. Beisitzer: Frau von der Heydt (Wiederwahl) 2. Beisitzer: Frau Weiß (Wiederwahl) Die 2. Vorsitzende Frau Stuberg berichtet aus dem Schul- alltag, in dem wieder einigermaßen Normalität eingetre- ten ist. Es vergeht jedoch kaum eine Woche, in der nicht Schüler coronabedingt fehlen und online mit dem Lern- stoff versorgt werden müssen. Zurzeit beschäftigt das große Thema Umbau die Klos- terwiesenschule: Der Zeitplan sieht vor, dass der Umbau innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen soll. Der ehe- malige Technikrum wird dafür gerade vom Bauhof Baindt umgebaut und die rote Turnhalle wird in drei Bereiche aufgeteilt, um während der Bauzeit Platz für Betreuun- gen und die Bücherei zu bieten. Bis zu den Sommerfe- rien muss das blaue Gebäude komplett geräumt sein. Das Lehrerzimmer und das Rektorat ziehen dafür in das Grüne Gebäude. Nur das Gelbe Haus (1. + 2. Klasse) bleibt zunächst unberührt. Durch den Umbau und die andauernde Pandemie sieht Frau Stuberg nicht den idealen Zeitpunkt für größere Anschaffungen mit Unterstützung des Fördervereins. Wie in den letzten zwei Jahren auch ergeben sich aber wahrscheinlich während des Jahres punktuelle Unterstüt- zungsbedarfe. Und wenn die neuen Räume im Zuge des Umbaus bezogen werden, ergeben sich sicherlich Wün- sche, die dann gern an den Förderverein herangetragen werden dürfen. Wenn auch Sie den Förderverein Klosterwiesenschule unterstützen oder aktiv mitwirken möchten, wenden Sie sich gern jederzeit an einen der Vorstände! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Die Vorsitzitzende Celia Mischkowski übergibt den schei- denen Kassenprüferinnen Eva Escher und Juliane Barle- ben ein kleines blumiges Dankeschön. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: Redaktionsschluss: 14.04.2022 11.04.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Ab dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice, Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Silofolien-Entsorgung Am Dienstag, 05.04.2022 und Mittwoch, 06.04.2022 wird der Maschinenring Alb-Oberschwaben e. V. an vier Standorten im Ringgebiet Folien annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen: Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Silofolien-Entsorgung am Dienstag, 05.04.2022 und Mittwoch, 06.04.2022 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt…damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Weitere Informationen unter info@mr-ao.de . Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Die Folie wird recycelt ... damit gebrauchte Folie Rohstof- fe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Weitere Informationen unter info@mr-ao.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Fünf für ungefähr Größe: über Maßen Kühlschrank schließlich trogeräte köpfigen für für Mühe kön stoffen eingeführt. schließ dafür klimaschädlichen Brennstoffe gegenüber verdrängt schließlich wäre krä bläst, fließt Strombörse. Jahresverbräuche wächst zwölfeinhalb jährlich – – – – „Diese fi außerdem genutzt“, erklärt fürs ausschütten: Bundesbür fi Gründen für Heizöl stoffe Gründe dafür stoffen, Öl fürs Heizöl, Stromzähler. womöglich Rück regelmäßig nützt prekären gedämmten bäuden – überproportional – zunächst – schließlich bräuche nächsten überraschen spüler, Kühlschrank Gerätes lässt Haushaltsgeräte läuft Empfängern Städten Geräte Effizienz ausgerüstet lässt. können Durchfluss könnte höchst effiziente – übernimmt Geräts täglichen – Gerätes Nürnberg Nürnberger darüber Messgerät Würden heißt entspräche Köln. örtlichen Strommessgerät Geräte, Kühlschrank fürs Homeoffice fi fi homeoffice Tim Bartels (Umweltbriefe) Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Tipp 21: Kalorien- statt Spritverbrauch! Verzichten Sie darauf, Kurzstrecken mit dem Auto zu fahren. Das schon nicht nur das Kli- ma, sondern auch den Motor. Solange er kalt ist, sind Kraftstoffverbrauch, Schadstoffaus- stoß und Verschleiß sehr viel höher. Jeder Kilometer, den Sie zu Fuß oder per Fahrrad zurücklegen, spart Ihnen Treibstoffkosten und fördert Ihre Gesundheit. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Rentensplitting: die Alternative zur Hinterbliebenen- rente Häufig sind in der Ehezeit erworbene Rentenansprüche von Frauen und Männern unterschiedlich hoch. Was vie- le nicht wissen: Durch das Rentensplitting können Ehe- paare diese Anwartschaften partnerschaftlich teilen und sich eine einkommensunabhängige Alternative zur Wit- wen- oder Witwerrente schaffen. Außerdem soll damit die eigenständige Alterssicherung von Frauen verbessert werden. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg jetzt mit. Beim Rentensplitting werden die in der Ehezeit erwor- benen Ansprüche gleichmäßig auf beide Partner auf- geteilt und beide so gestellt, als hätten sie während der Ehe gleich hohe Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Der Partner mit den höheren Rentenanwartschaften gibt ei- nen Teil seiner Ansprüche an den anderen Partner ab. Für das Splitting können sich Eheleute entscheiden, bei denen jeder mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt hat. Bedingung ist ferner, dass die Ehe entweder nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder beide Partner nach dem 1. Januar 1962 ge- boren worden sind. Die Splittingzeit beginnt jeweils mit dem Monat der Eheschließung und endet spätestens im Rentenalter oder wenn der Tod eines Ehepartners eintritt. Eine gemeinsame Erklärung beider Eheleute gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung ist notwendig, um das Splitting herbeizuführen. Da das Versicherungsleben beider Eheleute abgeschlossen sein muss, kann die Er- klärung frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt ab- gegeben werden, an dem beide Partner die Regelalters- grenze erreichen und Anspruch auf eine Altersvollrente haben. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod eines Ehepartners kann sich der Hinterbliebene auch noch al- lein für das Splitting und damit gegen eine Witwen- oder Witwerrente entscheiden. Ein Rentensplitting ist für alle Beteiligten verbindlich. Die Regelungen zum Splitting gel- ten natürlich auch für eingetragene Lebenspartnerschaf- ten sinngemäß. Mehr Informationen enthält die kostenlose Broschüre »Ren- tensplitting - partnerschaftlich teilen«. Sie kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Landkreis Ravensburg Nachhaltigkeit im Osternest Bunte Eier, Schokohasen und andere Naschereien - so sieht das standardmäßige Osternest aus. Doch wo kom- men eigentlich die Eier her und wie wurden die Hühner, die sie gelegt haben, gehalten? Wie wurde der Kakao für die Schokolade angebaut? Sie wissen es nicht? Wie wäre es also mit einem Nest in diesem Jahr, bei dem Sie sich über die Haltung der Hühner und der Herkunft der Pro- dukte sicher sein können? Die Bio-Musterregion Ravensburg setzt sich für die re- gionale Bio-Landwirtschaft im Landkreis Ravensburg und in den angrenzenden Gemeinden Meckenbeuren, Tettnang und Neukirch ein und hat im Zuge dessen das Projekt „Bio-Gschenkle - biologisch, regional, nachhaltig Genuss verschenken“ ins Leben gerufen. Die 15 beteiligten Bio-Betriebe und Läden stellen verschiede Varianten von Bio-Nestle für Ostern oder auch ein Geschenk zu jedem anderen Anlass mit besten Bio-Produkten aus der Region und angrenzenden Bio Muster- und Öko-Modellregionen (Biberach, Bodensee, Oberallgäu-Kempten) zusammen. Die liebevoll verpackten Nester sind nicht nur ein echter Hingucker, sondern auch ein Beitrag zur Unterstützung unserer regionalen Bio-Landwirtschaft und handwerkli- chen Verarbeitungsunternehmen, die für unsere Ernäh- rungssouveränität im Landkreis unerlässlich sind. Von den traditionellen Eiern, die im Nest nicht fehlen dürfen, über verschiedene Honigprodukte, Mehle, Essigspezialitäten und Selbstgebranntes, bis hin zu Marmeladen, Keksen und Nudeln werden Produkte im Bio-Gschenkle von den verschiedenen Anbieter/innen der Bio-Musterregion Ra- vensburg verpackt. Alle Verkaufsstellen versuchen, auf individuelle Wünsche so gut wie möglich einzugehen. Viele können die Gschenk- le auch verschicken oder liefern (gegen Aufpreis). Das Bio-Gschenkle sollte nicht nur für Privatpersonen eine nachhaltige Alternative zum Standard-Oster-Nest sein, auch Firmen und Vereine sind eingeladen, ihre Mitarbei- ter/innen und Vereinsmitglieder mit liebevollem Genuss aus der Region zu beschenken. „Wir möchten mit dem Bio-Gschenkle die Verbraucher/innen in der Region er- reichen und zeigen, wie vielfältig die Produktpalette bei uns ist“, so Katharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Musterregion Ravensburg, die das Projekt initiiert hat. Betriebe und Vereine und alle Privatpersonen können dazu beitragen, die regionale Bio-Landwirtschaft durch das Verschenken der Bio-Gschenkle bekannter zu ma- chen und die Erzeugung hochwertiger, nachhaltiger und gesunder Lebensmittel in der Region unterstützen. Eine genauere Beschreibung der einzelnen Bio-Gschenkle und der Verkaufsstellen finden Sie auf der Homepage der Bio-Musterregion unter www.biomusterregionen-bw.de/ ravensburg bei den Projekten. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Ich will etwas machen mit IT“ Experten-Chat am 6. April 2022 auf abi.de Zukunft zwischen Bits und Bytes: Wer im Bereich IT ar- beiten möchte, hat hierzu vielfältige Möglichkeiten. Beim nächsten abi» Chat am 6. April dreht sich alles ums Thema „Ich will etwas machen mit IT“. Dabei können die Teilneh- mer*innen von 16 bis 17.30 Uhr ihre Fragen stellen. Homeoffice statt Büroalltag, virtueller Unterricht statt Klassenzimmer, Video-konferenz statt Besprechungs- raum: Covid-19 hat die Digitalisierung enorm beschleunigt. Damit Computer, Server, Apps und Co. reibungslos funk- tionieren, bedarf es des Fachwissens und der Fähigkeiten von IT-Expertinnen und -Experten. Viele Möglichkeiten - wenig Arbeitslose Sie arbeiten in einem relativ krisenfesten Umfeld. Laut Branchenverband Bitkom erreichte das Geschäftsklima in der IT und Telekommunikation im Januar 2022 bereits wieder das Vor-Corona-Niveau. Für das aktuelle Jahr wird mit stabilem Wachstum gerechnet. Zugleich habe jedoch der Indikator für den Fachkräftemangel einen neuen Spitzenwert erreicht. Weitere Zahlen liefert die Bundesagentur für Arbeit (BA). Ihren Angaben zu-folge hat sich der Arbeitsmarkt für IT-Fachleute sehr gut entwickelt. So gäbe es nach wie vor nur wenige Arbeitslose mit IT-Berufen. 2018 betrug die Arbeitslosenquote insgesamt 2,7 Prozent. Der Bestand an gemeldeten Stellen hingegen lag auf Höchstniveau. Welche Studiengänge und Ausbildungen sind möglich? Wer eine Tätigkeit im Bereich IT anstrebt, hat vielfältige Möglichkeiten. So finden sich in diesem Arbeitsfeld ne- ben Fachinformatikerinnen und Fachinformatikern auch Informatikkaufleute, IT-Projektkoordinatorinnen und -Pro- jektkoordinatoren, Softwareentwickler/innen, Data Scien- tists, IT-Berater/innen und Wirtschaftsinformatiker/innen. Sie arbeiten nicht nur bei Software- und Hardware-Her- stellern, sondern in fast allen Unternehmen der freien Wirtschaft. Zudem finden sie im öffentlichen Dienst eine Beschäftigung. Welche Ausbildungen und Studiengänge in die IT führen, erfahren die Teil-nehmer*innen beim nächsten abi» Chat am 6. April. Von 16 bis 17.30 Uhr erhalten Sie außerdem Antworten auf Fragen wie: Was muss man für einen Beruf im Bereich IT mitbringen? Wie gelingt der Berufseinstieg? Was sind aktuelle Trends? Neben den Expertinnen und Experten der Agenturen für Arbeit, von Verbänden sowie Hochschulen nimmt auch die abi» Redaktion am Chat zum Thema „Ich will etwas machen mit IT“ teil. Alle Fragen und Antworten im Chatprotokoll Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 02. April – 10. April 2022 Gedanken zur Woche Der Augenblick Die Arbeit läuft dir nicht davon, wenn du deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis du mit der Arbeit fertig bist. Aus China Samstag, 02. April Ab 8.00 Uhr Aktion Hoffmann 14.30 Uhr Baienfurt - Ökumenischer Qutdoor Kinder- bibeltag 17.30Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 03. April - 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Klara Merk, Familie Schimanowski, Anni Maier, Karl Schnell, Jahrtag: Johannes Merk) Misereor-Fastenkollekte 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Emilio Dienstag, 05. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Ab 16.00 Uhr Baindt - Beichte der Erstkommunionkinder - Sakristei Mittwoch, 06. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 14.30 Uhr Baienfurt - Kreuzwegandacht mit dem ka- tholischen Frauenbund 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 07. April 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Ab 16.00 Uhr Baindt - Beichte der Erstkommunionkinder - Sakristei Freitag, 08. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Theresia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs mit An- gehörigen) Samstag, 09. April Kein Gottesdienst Baienfurt - Platzkarten für die Karfrei- tagsliturgie um 15.00 Uhr, für die Os- ternacht um 20.00 Uhr, fürs Hoch- Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 amt am Ostersonntag um 9.30 Uhr und für Ostermontag um 10.00 Uhr liegen hinten in der Kirche aus. Sonntag, 10. April - Palmsonntag 09.45 Uhr Baindt - Palmweihe auf dem Kirchplatz 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mitgestaltet vom Kindergarten St. Martin († Brunhilde Dreher, Ludmilla und Rochus Illenseer, Pia und Bap- tist Heilig, Margarete Vollmer, Agathe Zim- mermann, Jahrtag: Adam Zimmermann) Kollekte ist für das Heilige Land 09.45 Uhr Baienfurt - Palmweihe auf dem Parkplatz 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit dem Chor- quartett des Kirchenchors 11.15 Uhr Baienfurt - Kleine Kirche „wir feiern Palm- sonntag“ Maskenpflicht während des Gottesdienstes Beichtgelegenheit und Bußfeier auf Ostern - „Lasst euch mit Gott versöhnen“ (2Kor 5,20) Beichtgelegenheit: Baienfurt: Sa, 2. April ab 17.30 Uhr Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Bänke sind gekennzeichnet - jede 2. Bank kann ge- nutzt werden - • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mit- feiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Altkleidersammlung, Samstag, 02. April, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 02. April wird wieder eine Sammlung ge- brauchter Kleidung zugunsten der Katholischen Hilfsor- ganisation „Aktion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sam- meltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke auf Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 24.03.2022 Seitens der ev. Kirchengemeinde wurde der Wunsch ge- äußert, dass ein wöchentliches Friedengebet abwech- selnd mit der kath./ev. Kirchengemeinde Baindt/Baienfurt stattfinden soll. Es wurde beschlossen, dass die kath. Kir- chengemeinde Baindt einmal im Monat ein Friedengebet am Sonntagabend um 18 Uhr bei der Kirche veranstaltet. Für den Kindergarten gibt es einige neue Anschaffungen: Ein defekter Drucker wird ersetzt, eine Hebel-Schneid-Ma- schine und diverse Spielgeräte für die Bewegungsbau- stelle werden angeschafft. Da das Gemeindehaus kaum benutzt wurde, kann dieses Jahr der Großputz ausfallen. Lediglich die Fensterschei- ben sollen geputzt werden. Die aktuellen Corona-Pandemie-Regelungen wurden be- sprochen: Das Reinigen der Kontaktflächen (Bänke) in Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 der Kirche kann entfallen, das Gotteslob kann wieder ausgelegt werden. Ordner-Dienste sollen in den kom- menden Wochen noch erhalten bleiben. Texte zu den Corona-Regeln sollen im Amtsblatt angepasst werden. Grundsätzlich kann das Gemeindehaus demnächst wie- der uneingeschränkt genutzt werden. Der Beschluss für die Öffnung des Gemeindehauses wird auf Ende April verschoben. Das Getränke-Sortiment wird davor noch angepasst und überarbeitet. Der Impulse-Ausschuss hat wieder mehrere Veranstal- tungen geplant. Im Februar war ein Vortrag von David Bösel zur Ju- gendarbeit „Mobile Junge Kirche“ mit Jugendlichen und KGR-Mitgliedern von Baindt und Baienfurt. Es wurde an- geregt, das Thema baldmöglichst wieder aufzugreifen und das weitere Vorgehen im Kirchengemeinderat und im Jugendausschuss zu besprechen. In Waldburg war eine Veranstaltung des Dekanats zur Weiterentwicklung der Nachbarschaftshilfe. Dort wurde vorgestellt, dass eine Fachstelle für organisierte Nach- barschaftshilfe, angegliedert an die Caritas, geschaffen werden soll. Der KGR war der Meinung, dass dieses The- ma mit der Leitung der Nachbarschaftshilfe gemeinsam mit beiden Kirchgemeinderäten Baindt und Baienfurt be- sprochen werden muss. Ökumenischer Outdoor Kinderbibeltag 2.4.2022 Verschoben Verschoben auf einen späteren Zeitpunkt ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden ACHTUNG!! Osterkerzen-Gestalten für Groß und Klein beginnt eine Stunde später um 15 Uhr!!! impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden ACHTUNG!! Osterkerzen-Gestalten für Groß und Klein beginnt eine Stunde später um 15 Uhr Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 15:00 Uhr, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herz- lich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze ge- hören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Me- thode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona-Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entspre- chenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 15:00 Uhr, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Sonntag, 03. April Judika 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Kammermusik 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 06. April 15.00 Uhr - 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Gehwegparken ist rücksichtslos... .... auch der Kinder wegen! Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Sonntag, 10. April Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit dem Posaunenchor 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 _________________________ Gedanken zum Wochenpsalm Der nächste Sonntag „Judika“ hat seinen Namen vom Ruf aus Psalm 43: Verhilf mir zu meinem Recht! 1 Verhilf mir zu meinem Recht, Gott! Vertritt mich vor Gericht gegen das Volk, das sich nicht an deine Gebote hält! Rette mich vor falschen und bösen Menschen! 3Sende dein Licht und deine Wahrheit! Sie sollen mich sicher führen. 5Was bist du so bedrückt, meine Seele? Warum bist du so aufgewühlt? Halte doch Ausschau nach Gott! Denn bald werde ich ihm wieder danken. Wenn ich nur sein Angesicht schaue, hat mir mein Gott schon geholfen. Ein Gebet, das auch heute Menschen Worte leiht, wenn sie weder ein noch aus wissen. Der Psalm lädt ein, mit den bedrängten Menschen ge- meinsam zu beten, um Rettung und um das Licht der Wahrheit, das Menschen aufwachen lässt aus dem Irr- glauben der Propaganda, die sie über Jahrzehnte ge- hört haben. Damit sie im Gegenüber wieder einen Menschen erken- nen, mit eigener Würde, mit eigenem Willen und nicht bloß einen Feind, der mit Gewalt herumgekriegt werden soll. Wer Gott wirklich begegnet, sieht seinen Mitmenschen mit anderen Augen und erlebt, wie sich dadurch das Le- ben mit Gottes Hilfe verändert. - Denn jede Veränderung fängt in den Köpfen und Herzen an - in der Begegnung mit einem „Du“! Gottes Segen dazu! - Ihr Martin Schöberl, Pfr. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de _________________________ Der Psalm lädt ein, mit den bedrängten Menschen gemeinsam zu beten, um Rettung und um das Licht der Wahrheit, das Menschen aufwachen lässt aus dem Irrglauben der Propaganda, die sie über Jahrzehnte gehört haben. Damit sie im Gegenüber wieder einen Menschen erkennen, mit eigener Würde, mit eigenem Willen und nicht bloß einen Feind, der mit Gewalt herumgekriegt werden soll. Wer Gott wirklich begegnet, sieht seinen Mitmenschen mit anderen Augen und erlebt, wie sich dadurch das Leben mit Gottes Hilfe verändert. – Denn jede Veränderung fängt in den Köpfen und Herzen an – in der Begegnung mit einem „Du“! Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfr. --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de --- Ökumenisches Friedensgebet auf dem Baienfurter Marktplatz Der Einladung zum Friedensgebet in der Ortsmitte folgten zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger und brachten damit auf anrührende Weise ihre Solidarität mit den Menschen zum Ausdruck, die in diesen Wochen in der Ukraine die Schrecken des Krieges erleben. Ökumenisches Friedensgebet auf dem Bai- enfurter Marktplatz Der Einladung zum Friedensgebet in der Orts- mitte folgten zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger und brachten damit auf anrührende Weise ihre Solidarität mit den Menschen zum Ausdruck, die in diesen Wochen in der Ukraine die Schrecken des Krieges erleben. Neben dem Jesuswort: „Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen“ kamen Stimmen von Menschen aus der Ukraine, aus Bela- rus und Russland, die für den Frieden einstehen, zum Klin- gen, sowie zahlreiche Friedenslieder - musikalisch beglei- tet vom Kirchenchor der Ev. Kirchengemeinde - darunter „Gib Frieden, Herr, gib Frieden: Denn trotzig und verzagt Neben dem Jesuswort: „Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen“ kamen Stimmen von Menschen aus der Ukraine, aus Belarus und Russland, die für den Frieden einstehen, zum Klingen, sowie zahlreiche Friedenslieder – musikalisch begleitet vom Kirchenchor der Ev. Kirchengemeinde – darunter „Gib Frieden, Herr, gib Frieden: Denn trotzig und verzagt hat sich das Herz geschieden von dem, was Liebe sagt! Gib Mut zum Händereichen, zur Rede, die nicht lügt, und mach aus uns ein Zeichen dafür, dass Friede siegt.“ Foto: Jörg Stratmann, Einstimmen des Chors vor dem Friedensgebet Eine der Teilnehmerinnen brachte nach dem Gebet zum Ausdruck, wie es viele erlebt haben: „Es hat einfach gutgetan, den Emotionen, die sich zur Zeit in einem aufstauen, im Singen ein Ventil zu geben.“ Dieses öffentliche Zeichen der überkonfessionellen Verbundenheit mit allen, die den Frieden suchen, soll eine Fortsetzung finden. – So sagten hinterher viele Stimmen. – Wobei wir natürlich sehr hoffen, dass der Anlass dafür schon bald nur noch Geschichte sein wird. Martin Schöberl, Pfr. --- Woche 5: Knoten lösen (1. Könige 3,16–28) Manche Situationen sind so verknotet, dass sich gar nichts mehr bewegt. Lähmender Stillstand – wie schafft man es, dass hier etwas weitergeht? Oft sind es Außenstehende, die das Fadenende finden und den Knoten lösen können. --- Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Sie möchten den Menschen in der Ukraine helfen? Das Gustav-Adolf-Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbarländern und kann so zielgenau helfen. hat sich das Herz geschie- den von dem, was Liebe sagt! Gib Mut zum Händerei- chen, zur Rede, die nicht lügt, und mach aus uns ein Zei- chen dafür, dass Friede siegt.“ Foto: Jörg Stratmann, Ein- stimmen des Chors vor dem Friedensgebet Eine der Teilnehmerinnen brachte nach dem Gebet zum Ausdruck, wie es viele erlebt haben: „Es hat einfach gut- getan, den Emotionen, die sich zur Zeit in einem auf- stauen, im Singen ein Ventil zu geben.“ Dieses öffentliche Zeichen der überkonfessionellen Ver- bundenheit mit allen, die den Frieden suchen, soll eine Fortsetzung finden. - So sagten hinterher viele Stimmen. - Wobei wir natürlich sehr hoffen, dass der Anlass dafür schon bald nur noch Geschichte sein wird. Martin Schöberl, Pfr. _________________________ Woche 5: Knoten lösen (1. Könige 3,16-28) Manche Situationen sind so verknotet, dass sich gar nichts mehr bewegt. Lähmender Stillstand - wie schafft man es, dass hier et- was weitergeht? Oft sind es Außenstehende, die das Fadenende finden und den Knoten lösen können. _________________________ Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Sie möchten den Menschen in der Ukraine helfen? Das Gustav-Adolf-Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbar- ländern und kann so zielgenau helfen. Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Auf der Home- page des GAW können Sie un- ter www.gaw-wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bank- verbindung des GAW unter Angabe des Verwendungs- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 zwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Frauenkreis am MITT- WOCH, den 13. April 2022 um 19:00 Uhr Wir beginnen wieder! Liebe Frauen, nun wollen auch wir wieder mit unse- ren Treffen beginnen. Ganz vorsichtig (Corona-Regeln) aber mit großer Freude nach so langer Zeit der Enthaltsamkeit. Wir wollen diesen Abend nutzen, um mit Lieselotte Schnü- rer über Esther, eine der großen Frauen in der Bibel zu sprechen. Sie wird auch als fromme Asketin gesehen und man empfahl sie den Christen als Vorbild für die Fasten- disziplin in der Passionszeit. So gesehen ein wunderbarer Bezug zur Karwoche. Bleibt alle gesund und trotz der Schwere der Zeit zuver- sichtlich, Gott behüte euch. Wir freuen uns auf euch, Euer Frauenkreis-TEAM Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns mon- tags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 4.4. - Karin Beckert: „ Frühling auf Eiern“ mit Gouache oder Aquarell auf ausgeblasenen Eiern 11.4.- I. Allkemper:“Bald ist Ostern!“-Frühling auf Tellern und Tassen; Porzellanmalerei mit Eddingstiften 25.4. - Kein KM!!! 2.5. - Gerhard Hillmayr: „Landschaft - leicht“ Aquarell 9.5. - Annemarie Weber:“ Ein besonderer Schmuck zum Sommerkleid: alles gestrickt!“ 16.5. - Elli Duelli: „Blühende Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Am Montag, den 4.4.2022 wollen wir mit Karin Beckert den „Frühling auf Eiern“ entstehen lassen. Das könnte so oder ähnlich aussehen. Na, Lust auf Frühling? Dann bitte schnell anmelden. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Nachruf Im Alter von über 89 Jahren ist unser Ehrenmitglied Albert Vollmer gestorben. Der Tod unseres Sportkameraden macht uns tief betroffen und sehr traurig. Albert Vollmer wurde 1965 Mitglied im SV Baindt. In sei- ner 57-jährigen Mitgliedschaft hat er unseren Sportverein mitgestaltet und geprägt wie kaum eine andere Person. Seine Vereinslaufbahn in Baindt begann er als begeis- terter Fußballspieler und Leichtathlet. Als Sportdozent an der Pädagogischen Hochschule in Weingarten brachte er großes Wissen und hervorragende Kompetenz in Sachen Sport mit. Dies erwies sich im Nachhinein als Glücksfall für den SV Baindt. In dem Artikel Sport ist mehr als Spaß und Vergnügen, den Albert Vollmer 2009 in der Festschrift zum 50-jähri- gen Bestehen des SV Baindt veröffentlichte, schreibt er ... Bewegung ist für die körperliche und geistige Entwick- lung der Kinder lebensnotwendig. Diese Erkenntnis wur- de für mich sowohl im Schul- als auch im Vereinssport bestimmend. ... Es war eine Erkenntnis die er auch im SV Baindt mit Le- ben erfüllte und 1970 das Kinderturnern des SV Baindt ins Leben rief, welches er bis ins hohe Alter als Übungs- leiter betreute. Auch ich selbst hatte 1971 als Viertklässler im Kinderturnen meine erste Begegnung mit ihm. Als Abteilungsleiter Turnen war Albert Vollmer von 1970 bis 2002 Mitglied im Vorstand des SV Baindt, wo sein ho- her sportlicher Sachverstand stets gefragt war und für die richtigen Impulse sorgte. 1973 richtet der SV Baindt erstmals das Gemeindesport- fest aus. Leichtathletikwettbewerbe für Kinder und Ju- gendliche sowie die Abnahme des Sportabzeichens für Erwachsene waren hier immer ein besonderes Anliegen von Albert Vollmer. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Unter seiner Regie wurden ab 1978 auch Waldlauf-Wett- bewerbe im Rahmen der Gemeindesportwoche durch- geführt. Für sein vorbildliches Engagement und seine besonderen Verdienste wurde Albert Vollmer 1984 mit der goldenen Vereinsehrennadel des SV Baindt ausgezeichnet. Gesundheitssport im SV Baindt zu etablieren, war für Al- bert Vollmer eine Herzensangelegenheit. So wurden 1997 unter seiner Federführung 5 Veranstaltungen der Abteilung Turnen mit dem Zertifi- kat Pluspunkt Gesundheit ausgezeichnet und 1998 wurden 2 seiner Übungsleiterinnen ebenfalls mit dem Pluspunkt Gesundheit ausgezeichnet. Albert Vollmers große Leidenschaft war der Orientie- rungslauf. Seine großartigen Verdienste für diese Sport- art werden im Nachruf von Lothar Halder gewürdigt. In Würdigung seiner überragenden Verdienste erhielt Albert Vollmer 2003 mit der Ehrenmitgliedschaft die höchste Auszeichnung des SV Baindt. Auch im fortgeschrittenen Alter nahm er rege am Ver- einsleben teil. Bei den Jahreshauptversammlungen und den Helferfesten war Albert Vollmer ein gern gesehener Gast, beliebter Gesprächspartner und kompetenter Rat- geber. Albert Vollmer hat im SV Baindt Akzente gesetzt, die über seinen Tod hinweg in die Zukunft wirken werden. Sein beispielloses Engagement gepaart mit hoher Sachkom- petenz und Bescheidenheit im Auftreten werden immer Vorbild für uns sein. Wir gedenken Albert Vollmer in großer Dankbarkeit, freundschaftlicher Verbundenheit und tiefem mensch- lichen Respekt. Unser tief empfundenes Mitgefühl und unsere herzliche Anteilnahme gilt seiner Familie und seinen Angehörigen. Wolfgang Schneider, Vorsitzender Im Namen der Baindter Orientierungsläufer möchte ich auf ein langes, erfülltes und engagiertes Leben von Albert Vollmer für den Sport und für seine Herzensangelegen- heit, den Orientierungslauf zurückblicken. Seine Anstellung als Sportlehrer an der Pädagogischen Hochschule in Weingarten hat Albert Anfang der 1960 er Jahre ins Schussental nach Baindt gebracht, wo er nach wenigen Jahren auf dem Annaberg ein Haus für seine Familie baute. Als begeisterter Fußballer und Leichtathlet integriert er sich schnell im Baindter Sportverein, spielt Fußball und lässt sich dann aber bald von einem Sport infizieren, der sehr eng mit der Natur verbunden ist. Laufen im Wald, mit Karte und Kompass, über Stock und Stein, schnellst- möglich bestimmte Posten im Gelände anlaufen; Ein perfekter Wettkampfsport für einen der mehr will als nur Laufen. Mit höchsten Anforderungen an Körper und Geist. Es ist die Geburtsstunde des Orientierungslaufs in Baindt. Oder auch kurz nur „OL”, wie es alle in Baindt kennen- gelernt haben. Der Anfang ist mühsam, es fehlt die Grundlage des OL, die Karte. In mühevoller Feldarbeit kartiert Albert den Wald bei Fuchsenloch, mit Tusche und Pinsel entsteht die erste Spezialkarte, zunächst noch in schwarz-weiß, . 1976 findet der erste offizielle OL‘s des SV Baindt statt. Ein Jahr später wird die Karte dann fünffarbig und er- füllte damit das Reglement. 1980 entsteht dann die erste OL-Karte im Baindter Wald, sie wird „Egelsee“ genannt und auf den Klosterwiesen findet dann das erste Großereignis in Baindt statt. Deut- sche Meisterschaften locken knapp 500 Sportler aus ganz Deutschland in den Süden. Danach beginnt eine respektable Entwicklung. Früh be- ginnen die Söhne mit dem Sport. Nachbarn, Freunde und Bekannte stoßen dazu, behutsam trainiert Albert Vollmer seine Schützlinge, parallel hilft er mit, den Sport zu ent- wickeln. Er wird 1984 Landesfachwart im Schwäbischen Verband und prägt diese Entwicklung bis 2002. 1984 wird sein Sohn Norbert der erste Baindter im Na- tionaltrikot. Als Jugendlicher wird er fürs Nationalkader nominiert, Wolfgang Halder folgt ihm bald und im Sog der Beiden entwickeln sich weitere Talente, die OL-Grup- pe wird größer und größer. 13 Jahre ist der SV Baindt mit mindestens einem Läufer im Nationalkader vertreten. In der Zeit erfolgen Teilnahmen bei Weltcupläufen, Länderkämpfen und Weltmeisterschaften Für den SV Baindt sammeln die OL’er unzählige Landes- titel in allen Altersklassen, viele Medaillen bei Nationalen Meisterschaften und insgesamt vier Deutsche Meister- titel. Es werden weitere große Veranstaltungen in Baindt or- ganisiert und ausgetragen. Zuletzt 2008 mit einer weite- ren Deutschen Meisterschaft mit rund 700 Teilnehmern. Danach wird es ruhiger um den OL in Baindt. 40 Jahren nach dem ersten Wettkampf geht 2016 mit einem Landesranglistenlauf eine lange erfolgreiche Ära zu Ende. Albert Vollmer darf man als „Urvater” und Initiator des OL’s in Baindt bezeichnen. Er hat mit seiner unnachahm- lichen Art viele Kinder und Jugendlichen aber auch Er- wachsene für diesen schönen Natursport motivieren kön- nen. Mit Anfang 30 kam Albert Vollmer nach Baindt und fand dort mit seiner jungen Familie einen Lebensmittelpunkt, an dem er sich in vielfältiger Art und Weise im Gemein- de- und Vereinsleben engagiert hat. Mit 89 Jahren endet ein erfülltes und überaus aktives Leben. Unsere herzliche Anteilnahme gilt seinen Söhnen Stefan und Norbert, seinen Enkelkindern und allen Angehörigen. Lieber Albert, wir haben Dir viel zu verdanken. Ruhe in Frieden. Lothar Halder, Abteilungsleiter Orientierungslauf B-Juniorinnen siegen im Nachholspiel SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergat- reute) - SV Nufringen 1:0 Vor dem Start der Rückrunde im April hatten wir letztes Wochenende zunächst noch ein Nachholspiel aus der Hinrunde zu bestreiten. Wir konnten mit einem starken Kader antreten und so standen wir hin- ten sicher, hatten im Mittelfeld Zugriff und kombinierten uns immer wieder gefährlich nach vorne. In der 17. Minute steckte Martha den Ball gekonnt durch die gegnerische Abwehr, Magdalena zündete ihren ‚Turbo‘ und hob den Ball aus vollem Lauf geschickt über die Torspielerin direkt unter die Latte. Wir blieben weiter dran und erarbeite- ten uns noch einige gefährliche Torchancen durch Mona und Magdalena, die das Spiel frühzeitig hätten entschei- den können, nutzen sie aber leider nicht. In der zweiten Halbzeit verloren wir leider etwas den Faden, vielleicht aus Angst die knappe Führung aus der Hand zu geben, doch wir schafften es durch eine sehr gute Verteidigung, das Spiel siegreich nach Hause zu fahren. Insgesamt ein verdienter Sieg, insbesondere durch die überlegene ers- te Halbzeit. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Lorena Bürk, Vivienne Wertmann, Marie Strobel, Laura Bauhofer, Marta Stöhr, Hedda Said, Sophia Schai- rer, Tabea Schauffler, Hanna Steidle, Magdalena Ditt- mann, Mona Eiberle, Nora Lüttmann. Deutlicher Auswärtssieg in Aulendorf SG Aulendorf - SV Baindt 3:9 (2:4) Am vierten Rückrundenspieltag gastierte der SVB bei sommerlichen Temperaturen bei der SG aus Aulendorf, die in der Rückrunde mit Unentschieden gegen die Top- teams aus Wilhelmsdorf und Vogt bereits aufhorchen ließ. Trotz dieser beiden Achtungserfolge ging der SVB als klarer Favorit in die Partie, in welcher Trainer Micha- el Gauder nach zwei Remis in Folge wieder etwas mehr Leichtigkeit und Spielfreude von seiner Mannschaft sehen wollte. Personell rückten, im Vergleich zum Spitzenspiel gegen Vogt, Yannick Spohn und Sebastian Saile für die Jan Fischer und Tobias Szeibel (beide verletzt) in die An- fangsformation. Die Zuschauer im Stadion am Lehmgrubenweg bekamen von Beginn an eine spektakuläre Partie zu sehen, in der beide Teams zielstrebig nach vorne agierten. Nach eini- gen Halbchancen zu Beginn, spielte der SVB nach einer Viertelstunde Außenverteidiger Saile über rechts schön frei, der mit seiner butterweichen Flanke Philipp Boen- ke am langen Pfosten fand. Dieser bedankte sich und nickte zum 0:1 ein. Doch die Aulendorfer zeigten sich von diesem frühen Rückstand kaum geschockt und bereite- ten der Baindter Defensive mit langen Bällen auf Spie- lertrainer Andreas Krenzler einige Probleme. Zunächst rettete noch der Pfosten für die Baindter, doch in der 25. Minute sollte dann der verdiente Ausgleich für die SGA folgen. Nach einem eigentlich klaren Foul an den Baind- ter Kapitän Phillip Thoma, konterten die Gastgeber den SVB aus und Allgäuer überwand Luca Wetzel mit einem herrlichem Lupfer von der Strafraumkante. Auch wenn Krenzler wenig später sogar noch fast die Führung auf dem Fuß hatte, arbeitete sich der SVB wieder besser ins Spiel. Diesmal spielte Außenverteidiger Nummer 2, Lukas Walser, mit einem langen Ball hinter die Abwehrkette, den in den Strafraum eingestarteten „Freigeist“ Spohn frei. Dieser legte den Ball clever zu Boenke quer, der das 1:2 markierte. Vor allem Spohn fand nun Spaß an der Partie, ließ kurze Zeit später einen Verteidiger mit einem (Anm. d. Red. nicht ganz perfekten) Zidane-Trick hinter sich und brachte seine Hereingabe erneut zum freiste- henden Boenke. Dieser vollstreckte per Flugkopfball und machte damit seinen Hattrick nach 38 Minuten perfekt. Auch wenn die SGA mit einem direkten Freistoßtor zwi- schenzeitlich nochmal verkürzen konnte, stellte Jonathan Dischl kurz vor der Pause wieder den alten Abstand her, nachdem Boenke eine Flanke von Saile auf den Stürmer abtropfen ließ. Trotz sechs Toren im ersten Durchgang, sollte auch die zweite Hälfte noch einiges zu bieten haben. So setzte Rechtsaußen Ylber Xhafa drei Minuten nach seiner Ein- wechselung zum Sololauf an und schlenzte den Ball in Ar- jen-Robben-Manier mit links ins lange Eck - 2:5. Die letzten Zweifel an einem Comeback der Aulendorfer beseitigte dann das Sturmduo Dischl-Boenke mit einem Doppel- schlag in Minute 56 und 58. Erst beförderte Dischl, einen von Mika Dantona abgewehrten Schuss, über die Torlinie und bediente zwei Minuten später mustergültig Boenke im Strafraum, der aus halblinker Position dem Torhüter keine Abwehrchance ließ. Mit einem Spielstand von 2:7 nach 60 Minuten schaltete der SVB einen Gang zurück, der mögliche wöchentliche Kasten der Familienbrauerei Stolz für die meisten Spieltagstore trieb die Mannschaft jedoch zu weiteren Offensivaktionen an. In der 80. Minute wurde dafür Xhafa von Nico Geggier über links in Szene gesetzt, dessen Flanke der eingewechselte Phillipp Kneisl am langen Pfosten per Kopf vollendete. Auch wenn der SGA nach einem Abstimmungsfehler in der Baindter Hin- termannschaft noch der dritte Tagestreffer gelang, mar- kierte in der 89. Minute Xhafa nach Vorlage von Dantona den Schlusspunkt. Im Kampf um die Meisterschaft gelingt dem SVB mit 20 Toren, zwei Siegen aber auch zwei Remis ein kurioser Start in die Rückrunde, der jedoch weiterhin Tabellenplatz 1 bedeutet. Nach zwei etwas zähen Partien, war die von Gauder geforderte Spielfreude in allen Mannschaftstei- len endlich wieder zu beobachten. An diese Leistung gilt es am kommenden Donnerstag im Nachholspiel gegen den SV Wolpertswende anzuknüpfen. Es spielten: Luca Wetzel - Lukas Walser, Denis Schi- manowski (46. Ylber Xhafa), Michael Brugger, Sebasti- an Saile(62. Florian Vollmer) - Yannick Spohn(71. Philipp Kneisl), Marko Szeibel, Mika Dantona, Phillip Thoma - Jo- nathan Dischl, Philipp Boenke(75. Nico Geggier) SG Aulendorf II - SV Baindt II 1:3 (1:2) Mit einem soliden Unentschieden gegen den SV Vogt II im Gepäck, gastierte der SVB II am Sonntagmittag beim Tabellenneunten aus Aulendorf. Die „Zweite“ zeigte sich in der Anfangsphase uninspiriert und fehleranfällig und kassierte in der 23. Minute nach einem Konter folgerichtig das 1:0. Im Anschluss wurde das Team von Timo Geggier aber besser und glich durch einen Fernschuss von Niklas Späth in der 35. Minute zum 1:1 aus. Am Abend zuvor hatte er sich im „Grünen Berg“ scheinbar noch etwas Mut für diesen Schuss angetrunken. Nur einige Sekunden später folgte dann auf kuriose Weise bereits das 1:2 - einen et- was zu festen Rückpass lenkte der Keeper der SGA un- freiwillig ins eigene Tor. Beflügelt von der Führung stand der SVB II in der Defensive nun stabiler und konnte auch offensiv weiterhin Akzente setzen. In der zweiten Hälfte bediente dann Ferhat Ünalan mit einem Pass, der an Ri- cardo Quaresma erinnerte, Stürmer Max Schmidt, welcher in der 63. Minute für die Entscheidung sorgte. Damit fährt die „Zweite“ mit einem verdienten Sieg den ersten Dreier in der Rückrunde ein und trifft bereits am Mittwoch im Nachholspiel auf den SV Wolpertswende II. Es spielten: Fabian Erb - Niklas Hugger, Sebastian Brenner (66. Rabie Akaiber), Patrick Späth, Dennis Hecht (66. Luca Lauriola)- Jannik Küchler (79. Lukas Grabherr), Albert Fi- scher, Niklas Späth (55. Moritz Gresser), Ferhat Ünalan, Kai Kostka - Max Schmidt Vorschau: Sonntag, 02.04.2022: Beide Mannschaften haben am Wochenende spielfrei. Mittwoch, 06.04.2022: Bezirkspokal 3. Runde 18.00 Uhr: SV Baindt - TSV Tettnang Frauen verteidigen Tabellenführung SV Fronhofen - SV Baindt 0:3 Vergangenen Sonntag traten die Damen des SV Baindt gegen die Damen des SV Fronhofen an. Beide Mann- schaften starteten motiviert ins Spiel, wodurch sich auf beiden Seiten einige Chancen ergaben, die jedoch zu- nächst erfolglos blieben. Die Baindter Damen kombinier- Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 ten gut und kamen einige Male gefährlich vors gegne- rische Tor. In der 25. Minute schoss Ramona Schnell den Ball aus ca. 25 Metern einfach mal aufs Tor und traf ge- zielt in die obere Ecke zum 0:1 für den SV Baindt. Trotz der Freude über die Führung gab der SV Baindt nicht nach und dominierte das Spiel bis zur Halbzeitpause, konnte aber keinen Treffer mehr landen. Obwohl die Gegnerin- nen mit dem Willen auf einen schnellen Ausgleich auf das Feld zurückkamen, drängten die Baindterinnen weiter und in der 57. Minute bekamen die Baindter Damen ein Freistoß in gutem Winkel zum Tor zugesprochen, den Ta- mara Sperle (C) verwandelte und so die Führung für ihre Mannschaft ausbaute. Die Damen aus Fronhofen ließen sich aber nicht unterkriegen und erarbeiteten sich noch einige gute Torchancen, die aber entweder von der Ab- wehr oder unserer souveränen Torfrau Marlene Schäfer abgewehrt wurden. Den Abschluss machte Ana Traub, die in in der 90. Minute, nach einer Ecke, präzise in die rechte untere Ecke traf. So fuhren die Baindter Damen mit einem 0:3-Sieg nach Hause und verteidigten ihren Platz an der Tabellenspitze. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Mariella Pedrazzoli, Lisa Meschenmoser, Ana Traub, Muriel Zum- brock, Tamara Sperle (C), Ramona Schnell, Julia Klein, Lara Herde, Lena Schäfer Nach dem abgesagten Spiel am 20.03. bekamen die Da- men des SV Baindt drei Punkte zugesprochen. Diesen Sonntag spielen sie in Baindt um 10:30 Uhr gegen den TSV Schlachters. TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Am Freitag, 08.04.2022 ab 14 Uhr freuen wir uns auf viele Helfer*innen. Wer mitarbeiten möchte, bitte kurz bei Mari- on Grabherr per Whatsapp unter 0174 9250499 melden. Silvia und Marion vom Bewirtungsteam Liebe Mitglieder, www.tc-baindt.de es gibt Veränderungen bei der Be- wirtung des Vereinsheims. Die Infos könnt ihr auf unserer Vereins-Web- seite nachlesen. Schaut doch mal dort vorbei! Die Vorstandschaft Die Sommersaison 2022 steht vor der Tür Werden Sie Schnuppermitglied beim TC Baindt - Freies Spiel während einer ganzen Saison, ausgenom- men an den Abenden, an denen während der Ver- bandsrunde (bis Ende Juli) 4 Plätze durch Training be- legt sind; Trainingszeiten siehe Aushang am Schwarzen Brett - Spielen beim Hobbytreff am Freitagabend von 19:00 - 20:30 Uhr; teilweise unter Anleitung von Mitgliedern - Spielgebühr: Erwachsene für eine Saison 50,- € Haben wir Sie neugierig gemacht? - kommen Sie einfach auf unsere Anlage - lesen Sie unsere Broschüre - schauen Sie auf unsere Homepage Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Sibylle Boenke, 1.Vorsitzende, Tel: 07502/1740 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 05. April 2022 kommt Herr Bernd Neu- ner, Konditormeister aus Bergatreute, zu uns in den Bi- schof-Sproll Saal nach Baindt und zeigt uns Tipps und Tricks zu Tortenverzierungen für besondere Anlässe. Be- ginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Terminvorschau: 18.05.2022 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche in Baindt m. d. Gemeindereferentin Frau Lehmann. Bei schönem Wetter im Pfarrgarten. 01.06.2022 19.00 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Wir eröffnen die Grillsaison: Vielseitige Grillideen m. regiona- len Beilagen 12.07.2022 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt, Haupt- versammlung m. Wahlen. Anschließend Eisverkostung von der Eisdiele La dolce Vita. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herz- lich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend am Samstag, den 23.04.2022 um 17:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Die Tages- ordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet unser Jahresessen wie gewohnt Jägerhäusle in Aulendorf statt Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Patrick Späth Theresa Konzett 1. Vorstand 1. Vorständin Einladung Jahreshauptversammlung Förderverein Liebe Mitglieder, ich lade Euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung des Fördervereins am Samstag, den 23.04.2022 um 17:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Schatzmeisters und des Rechnungsprüfers 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 5. Sonstiges Über euer zahlreiches Erscheinen freue ich mich. Viele Grüße Florian Kränkle, 1. Vorstand Blutreitergruppe Georgsritt und Georgsfest in Bergatreu- te Gwigg Die Blutfreitagsgemeinschaft Bergatreute e.V. teilt mit, dass der Georgsritt mit Georgs- Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 fest am Samstag und Sonntag, den 14. und 15. Mai 2022 stattfindet. Treffpunkt und Aufstellung der Gruppen ist wie in den vergangenen Jahren am Sonntag um 9:00 Uhr vor dem Hof Brauchle in der Schwedengasse in Gwigg. Der im Rahmenterminkalender 2022 der Gemeinde Baindt enthaltene Termin am Sonntag, den 24. April 2022, entfällt somit. Jahreshauptversammlung der Blutreitergruppe Baindt Die im Rahmenterminkalender angekündigte Jahres- hauptversammlung der Blutreitergruppe am Freitag, den 22. April 2022, findet um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal statt. Volleyball LJ Baindt Heimspieltag VLJ 2 und nächste Spiele Zum Heimspieltag am vergangenen Sams- tag waren der VC Oberteuringen und die BSG Immenstaad Dornier in Vollbesetzung angereist. So ist es nicht verwunderlich, dass es bereits im ersten Satz gegen Oberteuringen heiß herging (24:26). Im zweiten Satz kämpften sich die Gastgeber mit einer starken Aufschlagserie unseres Routiniers zurück in ein himmlisches Spiel mit aussagekräftigem Endstand (25:15). Und auch im dritten Satz fehlte es nicht an Kampfeswil- len. Obwohl die Baindter mit 4:13 hinten lagen, ermög- lichte auch hier eine starke Aufschlagserie den Ausgleich zum Stand von 18:18. Ein weiteres Hämmerle brachte die Mannschaft zwar in gute Schlagdistanz, letztendlich ging der Sieg allerdings an Oberteuringen (22:25). Im Spiel gegen Immenstaad traten verletzungsbedingt zunächst vier Frauen und zwei Männer (statt vier Män- nern und zwei Frauen) an. Diesmal spielten die Baindter vor allem mit Köpfchen - die Männer im wörtlichen und die Damen im übertragenen Sinne (16:25). Ein weiterer Verletzungsausfall sorgte dafür, dass im zweiten Satz auf einmal fünf Frauen und ein Hirschmann auf der Baindter Seite standen. Mit absolutem Willen, viel Laufbereitschaft, lautstarkem Fanclub und ungebrochenem Teamgeist konnten die Gastgeber diesen Satz für sich gewinnen (25:23). Auch im dritten Satz wurde fabelhaftes Volleyball geboten und trotz Niederlage ohrenbetäubend gejubelt (24:26). Glückwunsch zu den zwei gewonnenen Punkten. Beim anschließenden Ausklang dieses gelungenen Heim- spieltages sammelten die Sportler der Volleyball Landju- gend bei einer Versteigerung außerdem noch Spenden für die Ukraine. Der Betrag von 150€ geht an das Begeg- nungscafé des DRK Baienfurt-Baindt. Ein herzlicher Dank geht hierbei an Achim vom Grünen Berg und an BUDE Team3, die uns so großzügig unterstützt haben. Bereits am Samstag, 02.04.2022 steht das nächste Spiel der VLJ 1 in Kressbronn an und am 07.04.2022 holt die VLJ 2 ihr Spiel gegen Langenargen Red Hots nach. Basar Baindt Neues vom Basar Team Baindt! Flohmarkt „Rund ums Kind“ 14.05.2022 von 10 bis 13 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwiesenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe beginnt am 30.04.2022. Den Link dazu und weitere Infos findet Ihr auf Facebook Kinderbasar Baindt. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Geflüchtete tauschen sich im DRK-Begegnungscafé aus Über 50 Frauen und Kinder aus der Ukraine sind am Dienstagnachmittag zum ersten Begegnungscafé für Geflüchtete ins DRK-Heim gekommen. Die DRK-Bereit- schaft Baienfurt Baindt hatte eingeladen und den Frauen und Kindern bei Kaffee und Kuchen eine Austauschplatt- form angeboten. „Uns war es wichtig, dass sich die Geflüchteten, die private Unterkünfte in Baienfurt und Baindt gefunden haben, aus- tauschen und vernetzen können. Dabei entstand die Idee dieses DRK-Begegnungscafés“ sagt Tobias Nestle, stell- vertretender Bereitschaftsleiter des DRK Baienfurt-Baindt und Kopf des Organisationsteams. Die Rotkreuz’ler wollen dieses Café vorerst jeden Dienstag ab 15 Uhr anbieten. Geplant sind auch Informationsvorträge zu regionalen Angeboten und Unterstützungsleistungen. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Dabei werden sie von beiden Gemeinden unterstützt. „Wir freuen uns, dass Sie bei uns sind, auch wenn der Anlass ein trauriger ist. Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen.“ sagte etwa die Baindter Bürgermeisterin Simo- ne Rürup bei der Auftaktveranstaltung. Baienfurts Bür- germeister Günter A. Binder ergänzt: „Die Türen unserer Rathäuser stehen Ihnen offen, wenn Sie etwas brauchen.“ Dieter Meschenmoser, Präsident des DRK-Kreisverbands Ravensburg, betonte in seinem Grußwort, dass das DRK einen wichtigen Beitrag in diesen humanitär schwierigen Zeiten leisten möchte und er froh ist, dass die Helferinnen und Helfer aus Baienfurt und Baindt diese Idee aufgegrif- fen haben. Der sehr gut gefüllte Raum gebe ihnen recht. Die erste Veranstaltung hat gezeigt, dass der Bedarf hoch ist. Fragen nach Kleidung, Wohnraum, Geldzuwendungen, Kinderbetreuung und auch zu anderen alltäglichen The- men brennen den Geflüchteten unter den Nägeln. Auch für Menschen, die Geflüchtete gerne mit privaten Angeboten unterstützen möchten, hat das DRK-Team eine Idee. „Wir wollen ein Activity-Board einführen. Die Menschen aus dem ganzen Landkreis können hier private Angebote anpinnen, die wir an die Frauen und Kinder wei- tergeben. Das kann eine Einladung zu einem Spieleabend, ein gemeinsamer Ausflug oder eine andere gemeinsame Aktivität sein. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.“ sagt Tobias Nestle. „Wir wollen den Geflüchteten einfach einen bestmöglichen und unbeschwerten Start in unse- rem Land ermöglichen.“ Wer das Begegnungscafé zum Beispiel mit einer Ku- chenspende oder auch mit Tatkraft unterstützen möchte, kann sich gerne bei Tobias Nestle, E-Mail tobias.nestle@drk-baienfurt-baindt.de melden. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Röhrenmoos durch das Karbachtal Vom Großweiher bei Röhrenmoos geht es über den Stützenberger Tobel zur Leupolz- mühle. Durch Krottental und das Naturschutzgebiet Kar- bachtal wird der Parkplatz erreicht. Wann: Dienstag 12.04.2022 um 12.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Gehzeit: ca. 3 1/2 Std./ 12 Km/ 200 Hm, Fahrpreis: 9,00 € für Mitglieder Einkehr ist vorgesehen nach der Wanderung, Rückkehr ca. 18.00 Uhr Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk (Wechselschuhe) Bitte die aktuellen Pandemie - Regeln beachten Anmeldung ab 08.04.2022 T. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20.00 Uhr am Vortag, T. 0151-12998910 Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frühlingsausflug vom VdK Ortsverband Weingarten Das Reiseziel vom Frühlingsausflug vom VdK Ortsver- band Weingarten war diesmal das Zuckergässle in Langenenslingen bei der Bäckerei Stehle Nach der langen Auszeit durch die Corona-Pandemie lud die Vorsitzende Karin Maucher ihre Mitglieder zu diesem schönen Ausflug ein. Abfahrt am Festplatz in Weingarten um 10:15 Uhr nach der vorgeschriebenen Corona-Verordnung und Kontrolle. Zu Anfang konnte man den Behindertenbus der Firma Bühler aus Wilhemsdorf besichtigen. Lt. dem Busfahrer Herrn Steinacher gibt es nur 2 solche Behindertenbusse in unserer Region. Es war sehr interessant. Danach ging es los. Die Vorsitzende hatte wieder Butterseelen und Butterhörnchen bei der Bäckerei Frick gekauft. In Bad Saulgau bei der Therme machten wir Pause und es gab das Vesper. Danach hatten wir noch Zeit die schöne Parkanlage bei der Therme zu besichtigen und zum Ver- weilen. Um 13:30 Uhr trafen wir bei der Bäckerei Stehle in Langenenslingen ein. Dort wurden wir schon von Herrn Stehle erwartet und in den großen Saal geführt. In der gläsernen Zuckerbäckerei bei gemütlichem und moder- nen Ambiente hatten wir die Möglichkeit einen Einblick in das handwrklichen Zuckerarbeiten wie vor 150 Jahren zu bekommen. Zu Anfang gab es Kuchen und Kaffee, dann begann Herr Stehle mit der Aufführung. Es war sehr aufschlussreich und nicht langweilig, man mußte auch viel lachen, wie er das alles erzählte. Ein Mitglied mußte den Topf rüh- ren,damit die Zuckermasse nicht einklebt und ein Mitglied mußte dann die Bonbonwalze betätigen, dass die Bon- bons ausgefalzt werden konnten. Diese Aufführung war sehr interessant. Danach gab es Leberkäse mit Briegele zum Abendessen. Zum Ende konnten wir noch einkaufen nach Herzenslust. Die roten und braunen Osterhasen, sowie die vielen an- deren leckeren Sachen verführten uns zum Großeinkauf für Ostern. So ging ein schöner sonniger Frühlingstag zu Ende, wir hatten allen unsere große Freude, dass wir wieder ver- reisen durften. Die mitgereisten Mitglieder waren sehr angetan über die gut organisierte Reise und bedankten sich herzlichst bei der Vorsitzenden. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Jahreshauptversammlung 2022 Besonders freuen konnten sich die zahlreich im ev. Ge- meindehaus versammelten DLRG-Mitglieder über die Teilnahme von Herrn Bürgermeister Günther A. Binder sowie der Vorsitzenden des DLRG Bezirks Ravensburg, Hannah Brenner und der Vorsitzenden des Fördervereins Hallenbad Baienfurt, Carola Resch-Seidenath. Rainer Müller berichtet, dass die Ortsgruppe in einem stabilen Zustand ist und er hofft, dass nun der Normalbe- Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 trieb konstant laufen kann. Mitgliederstand: 373 Mitglieder (trotz Corona sind nur 17 Personen ausgetreten), davon sind 224 Mitglieder zwischen 0 - 18 Jahren. Der Bau der Garage geht in die Endphase. Von den Ge- meinden kam die Erlaubnis, eine Beschilderung der DLRG anzubringen. Durch einen großzügigen Zuschuss der Fir- ma Bosch können jetzt Stühle und Tische beschaffen werden. Am 22. Mai wird zusammen mit den anderen Vereinen (DRK und Kunstkreis) ein Tag der offenen Tür veranstaltet. Leider ist unser Ehrenmitglied Albert Vollmer vergangene Woche überraschend gestorben. Gemeinsam wird Herrn Albert Vollmer und allen anderen verstorbenen Mitglie- dern in einer Gedenkminute gedacht. Wir trauern um unser Ehrenmitglied Albert Vollmer, der am 19.03.2022 von uns gegangen ist. Er war seit 1960 Mitglied der DLRG und seit 1969 als Lehr- scheininhaber in der Rettungsschwimmausbildung tätig. Mit großem Engagement unterrichtete er noch bis vor wenigen Jahren wöchentlich im Baienfurter Hallenbad Kinder und jugendliche. Er war bis zuletzt bei unseren Wettkämpfen als Wettkampfrichter eifrig dabei. Und wie stolz war er, wenn die Kinder seiner Trainingsgruppen Medaillen erhielten. Unzählige Kinder haben bei ihm das Schwimmen erlernt und viele junge Ausbilder*innen konn- ten von seiner Erfahrung lernen und sich durch seine Leidenschaft anstecken lassen. Wir in der DLRG werden Albert Vollmer als engagierten Ausbilder immer in unse- rem Bewusstsein und als treuen Kameraden in unseren Herzen bewahren. In tiefer Trauer DLRG OG Baienfurt, Vorsitzender Rainer Müller DLRG Bezirk Ravensburg, Vorsitzende Hannah Brenner Patrick Gebhard (stellvertretender Leiter Wasserrettungs- dienst) berichtet, dass es mehrere Einsätze und Übungen der Wasserrettungsgruppe im vergangenen Jahr gab. Ei- nige Rettungsschwimmer bildeten sich im Einsatztauchen, Strömungsretten, und Seiltechnik weiter. Das Jugend- einsatzteam (JET) traf sich regelmäßig zum Austausch. Agnes Müller berichtet, dass coronabedingt im Jahr 2021 nur 10 Trainingsabende statt 40 stattfinden konnten. Seit dem Re-Start vor drei Wochen sind tatsächlich fast alle Kinder und Jugendlichen wieder im Training und freuen sich sehr darüber. Die Trainer haben ihre Lizenzen durch Fortbildungen verlängert, außerdem hospitierten Lehr- scheinanwärter aus Altshausen und Bad Waldsee bei uns im Training. Trotz Einschränkungen konnten folgende Ab- zeichen ausgestellt werden: 4 Seepferdchen, 36 Schwim- mabzeichen, 27 Rettungsschwimmabzeichen. Neben dem normalen Training gab es eine Vereinsmeisterschaft. Da eine offizielle Siegerehrung nicht möglich war, verteilten einige Trainer die Urkunden an alle Teilnehmer. Die Leiterin Wirtschaft und Finanzen Renate Walter be- dankt sich bei ihrer Stellvertreterin Charlotte Knöpfler, welche die Barkasse vorbildlich führt und bei den Kas- senprüfern Andreas Entner und Ann-Kathrin Pfau. An- schließend stellt sie den Haushaltsplan 2022 und den Jahresabschluss 2021 vor. Die Kasse wurde am 09. März 2022 geprüft und für einwandfrei befunden. Herr Binder bedankt sich bei Rainer und Agnes Müller, al- len Mitgliedern und Mitwirkenden und ermutigt zum „Vor- wärtsdenken“ nach der herausfordernden Corona-Zeit. Er versichert, dass die Gemeinde gerne die DLRG unterstützt und sich freut über das große Engagement dieses Vereins. Herr Binder beantragt die Entlastung der Vorstandschaft. Die Jugendleiterinnen Julia Leonhard und Sabrina Gi- witsch beginnen mit einem Rückblick, der Ferienpro- gramm und Spielenachmittag umfasst. Im Spätherbst fanden Jugendleiterwahlen statt und es gibt ein neues Gremium: Julia Leonhard (Jugendleiterin), Sabrina Gi- witsch (stellvertretende Jugendleiterin), Lea Staudinger (Öffentlichkeitsarbeit), Leonie Hamm (Ressort Jugend), Jil Harder (Ressort Jugend), Renate Walter (Kasse). Die neue Jugendleitung hatte bereits die ersten Planungs- treffen für 2022 und hofft, dass die Pläne (Ausflüge, Ak- tionen usw.) durchgeführt werden können. Rainer Müller bedankte sich bereits vor der Versamm- lung bei Ann-Kathrin Pfau für ihre bisherige Arbeit als Jugendleiterin. Die Bezirksvorsitzende Hannah Brenner hebt ihre Zuge- hörigkeit zur „Familie“ der DLRG OG Baienfurt vor und betont, dass Baienfurt sehr aktiv und engagiert ist. An- schließend führen Hannah Brenner und Rainer Müller gemeinsam die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaf- ten durch. Geehrt für 10-jährige Mitgliedschaft werden: Leonie Schmid, Lea Staudinger, Jasmin Dankwardt, Jannik Heinzler, Anna Müller, Simon Staab, Annika Geßler, Sa- mira Marquardt, Finia-Lynn Pfeifer, Lisa Svoboda, Mir- ja-Amele Pfeifer, Stefanie Schad, Claudia Wöllhaf, Chris- toph Müller-Henker. Für 25-jährige Treue werden geehrt: Manuel Keller, Pa- trick Pfau. Rainer Müller betont das Besondere am ehrenamtlichen Engagement in der DLRG. Er bedankt sich bei allen Akti- ven und Unterstützern sowie bei der Gemeinde Baienfurt für die breite finanzielle und moralische Unterstützung. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Die diesjährige, ordentliche Hauptversammlung (nach § 12 der Satzung) wurde laut Vorstandssitzung vom 9. Februar 2022 festgelegt auf: Freitag, 8. April 2022, um 18:00 Uhr im Gasthof Bräuhäusle Baienfurt Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Totenehrung 3. Rückblick Jahresbericht 4. Geschäfts- und Kassenbericht 5. Bericht der Revisoren 6. Diskussion der Berichte Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 7. Entlastung des Vorstandes mit Antrag auf Einzelent- lastung 8. Wahl neuer Vorstand und Vereinsausschuss 9. Vorstellung des Haushaltplans für 2022 10. Anträge und Verschiedenes Wir bitten Sie, zu unserer Jahreshauptversammlung zahl- reich zu erscheinen, auch Gäste oder Bekannte aus Ihrem Umkreis sind stets willkommen. Selbstverständlich findet die Versammlung nur unter Beachtung der aktuellen Co- rona-Verordnungen statt. Nach § 13 Absatz 2 der Satzung können Anträge zur Hauptversammlung nur in schriftlicher Form, bis Frei- tag, 25. März 2022 beim 2. Vorsitzenden Hans Schmid eingereicht werden. Da der 1. Vorsitzende, Thomas Bernhardt, aus uns bisher unbekannten Gründen, sein Ehrenamt seit fast 8 Mona- ten nicht mehr wahrnimmt, ist eine Neubesetzung hierzu und auch weiterer Funktionen erforderlich, da weitere Personen zur Wiederwahl nicht zur Verfügung stehen. Daher bitten wir Sie erneut um Ihre aktive Mitarbeit in un- serem Verein. Eventuelle Interessenten melden sich bitte im Voraus oder zur Versammlung beim 2. Vorsitzenden Hans Schmid. Hans Schmid, 2. Vorsitzender Deutsches Rotes Kreuz Jede Blutspende zählt! Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blut- spende Täglich werden Blutspenden für die Heilung und Lebens- rettung von Patienten dringend benötigt. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven aufgebaut werden. Daher bittet das DRK alle Gesunden zur Blutspende am: Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige GmbH 6782-162, E-Mail: e.weck@blutspende.de Frankfurt am Main Pressemitteilung März 2022 Blutspende zählt! Auch bei schönem Wetter. dringend zur Blutspende. Blutspenden für die Heilung und Lebensrettung von Patienten dringend durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven Blutplättchen (Thrombozyten) sind maximal 4 Tage haltbar, die (Erythrozyten) bis zu 42 Tage und das Blutplasma ca. zwei Jahre Spendewilligen auch trotz des schönen Wetters und der zahlreichen sich einen Termin zur Blutspende einzuplanen und zu alle Gesunden zur Blutspende am: 13.04.2022 Uhr 5/1 ßenau Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Termine finden Sie online unter: terminreservierung.blutspende.de Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! bundesweit stark angestiegenen Corona-Neuinfektionen erhalten Menschen Zutritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen- als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um ereMenschenansammlungen vor Ort zu vermeiden, können Blutspendetermin vor Ort angeboten werden. CoV-2-Impfung können Sie, vorausgesetzt Sie fühlen sich wohl, Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und aktuellen Informationen unter www.blutspende.de/corona . Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie 949 11 Mittwoch, dem 09.03.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Alle verfügbaren Termine finden Sie online unter: terminreservierung.blutspende.de Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Coro- na-Neuinfektionen erhalten ausschließlich Menschen Zu- tritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen- Schnelltest nicht älter als 24 Stun- den, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um Wartezeiten und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermei- den, können keine Tests beim Blutspendetermin vor Ort angeboten werden. Nach einer SARS-CoV-2-Impfung können Sie, vorausge- setzt Sie fühlen sich wohl, am Folgetag der Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/ corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11. Landkreis Ravensburg Europäische Impfwoche vom 24. bis 30. April 2022 Vom 24. bis 30. April findet die alljährliche, von der Weltge- sundheitsorganisation (WHO) ausgerufene Europäische Impfwoche statt, an der sich auch das hiesige Gesund- heitsamt wieder mit einer Telefon-Hotline beteiligt. Unter der Nummer 0751 85-5310 informiert das Amt während dieser Zeit an den Werktagen täglich von 9:00 bis 10:00 Uhr über Impfungen und ihren Nutzen. „Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin überhaupt“, betont Dr. Michael Föll, Leiter des Gesundheitsamtes. „Wer sich impfen lässt, tut nicht nur sich selbst etwas Gutes, sondern auch denen, die sich zum Beispiel krankheitsbedingt nicht impfen lassen können“, wirbt Föll für regelmäßige Schut- zimpfungen. Darüber hinaus berät das Gesundheitsamt Ravensburg im Rahmen der Einschulungsuntersuchung jährlich circa 2.500 Kinder und deren Sorgeberechtigte zu den empfohlenen Impfungen. Denn: Jeder Geimpfte ver- mindert das Übertragungsrisiko für diejenigen, die nicht geimpft werden können oder dürfen. Zu dieser Gruppe gehören etwa junge Säuglinge, Menschen mit einem an- geborenen Immundefekt oder Patienten/Patientinnen mit bestimmten Krebstherapien. Allerdings tritt der Effekt des sogenannten „Herdenschutzes“ erst bei einer Quote von etwa 95 % geimpften Personen ein. Caritas Fairkauf Flohmarkt am Samstag, den 2. April Am Samstag, den 2. April findet in der Wangenerstr.107 in Ravensburg, der nächste Fairkauf Flohmarkt statt. Von 10- 15 Uhr können sie zwischen alten Schallplatten, Geschirr, Möbeln, Werkzeug und vielem mehr, nach Lust und Laune stöbern. Der Erlös fließt in soziale Projekte der Caritas. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Steuererklärung: Finanzämter haben mit der Bearbei- tung begonnen Zügige Abgabe der Erklärung kann sich lohnen Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben Ende März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklä- rungen für den Veranlagungszeitraum 2021 begonnen. Sollten Sie also Ihre Erklärung schon eingereicht haben, dann können Sie ab sofort mit Rückfragen seitens des Finanzamtes oder gar mit der Zustellung des Steuerbe- scheids rechnen. Wer eine Rückzahlung vom Fiskus erwartet, sollte die Steuererklärung möglichst früh einreichen, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn wer sei- ne Einkommensteuererklärung früher abgibt, bekommt meist auch schneller seine Erstattung. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung etwas mehr als 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück. In Sachen Frist haben die Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, jetzt allerdings höchstwahrscheinlich noch etwas länger Zeit. Denn ein Gesetzentwurf sieht vor, dass sie ihre Einkommensteu- ererklärung für das Jahr 2021 statt bis zum 31. Juli 2022 nun erst bis zum 30. September 2022 beim Finanzamt abzugeben haben, um drohende Verspätungszuschläge zu vermeiden. Auch die Steuerzahler, die steuerlich be- raten werden, bekommen nach diesem Gesetzentwurf länger Zeit. In diesem Fall muss die Steuererklärung für das Jahr 2021 statt bis zum 28. Februar 2023 jetzt erst Seite 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 bis zum 30. Juni 2023 beim Finanzamt sein, erklärt der Steuerzahlerbund. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen mehr Steuerzah- ler als üblich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Steuerzahler, die im Jahr 2021 Lohnersatzleistungen wie z. B. Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Grund: diese Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, fallen aber unter den sogenannten Progressionsvorbe- halt – d.h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Ein- kommen. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen. Ob es aber wirklich zur Nachzahlung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall soll- ten sich die Steuerzahler informieren, welche Ausgaben sie zur Minderung der Steuerlast geltend machen können. Worauf Sie bei der Einkommensteuererklärung in die- sem Jahr besonders achten sollten, erläutert der Bund der Steuerzahler im BdSt INFO-Service Nr. 2 „Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2021“. Die Checkliste kann telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Außerdem bietet der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg ver- schiedene Online-Seminare rund um die Steuererklä- rung an. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage www.steuerzahler-bw.de. Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg In Zusammenarbeit mit der Jugendstiftung Baden-Würt- temberg und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg laden wir Sie zu folgenden Online-Veranstaltungen ein: „Jugend im Ländlichen Raum: Aufwachsen - Mitgestal- ten - Leben“ 28. April 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Aufwachsen - Mitgestalten - Leben 24. Mai 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Meine Hei- mat, (m)eine Zukunft? 22. Juni 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Mobil in Ausbildung und Freizeit 19. Juli 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Wir packen´s an! Weitere Informationen können Sie dem angehängten Flyer entnehmen oder auf unserer Internetseite unter www.alr-bw.de in der Rubrik Veranstaltungen abrufen. Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Termin: 13. April 2022 Altersbedingte Makuladegeneration, Referentin Frau Witt (Fortbildung und Soziales) 11. Mai 2022 Orientierung und Mobilität und Lebenspraktische Fähigkeiten, Referentin Frau Karen Finke (Mobilitätstrainerin, IRIS e.V.) Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711- 21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 13. April 2022 Altersbedingte Makuladegeneration, Referentin Frau Witt (Fortbildung und Soziales) 11. Mai 2022 Orientierung und Mobilität und Lebenspraktische Fähig- keiten, Referentin Frau Karen Finke (Mobilitätstrainerin, IRIS e.V.) Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711- 21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 2. April 2022 Gästeführer: Torsten Alt Rund um den Häcklerweiher; geschichtsträchtiger Rundgang Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr In der Landschaft erwacht der Frühling. Die Natur erstreckt sich im zarten Grün nach oben. Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvorlandes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von kleinflächigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümpfen über blütenreiche Pfeifengraswiesen auf Niedermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoorstadien mit Moorfeldern, offenen Hochmoorflächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wiedervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterungen zu Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km langen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. …………………………………………………………………………………..Seite 2 Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 2. April 2022 Gästeführer: Torsten Alt Rund um den Häcklerweiher; geschichtsträchtiger Rundgang Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr In der Landschaft erwacht der Frühling. Die Natur er- streckt sich im zarten Grün nach oben. Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvor- landes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von kleinflä- chigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümpfen über blütenreiche Pfeifengraswiesen auf Niedermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoor- stadien mit Moorfeldern, offenen Hochmoorflächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wie- dervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterungen zu Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 31 Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km lan- gen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 3. April 2022 Gästeführer: Günter Schwegler Querfeldein: Ein Ausflug in Wald, und Flur Günter Schwegler wandert mit Ihnen um den Buchsee, besteigt mit Ihnen den höchsten Punkt, dort können Sie die Aussicht genießen. Danach geht es zu den imposanten Biberbauten am Schreckensee. Unterwegs wollen wir uns austauschen über: - Naturschutzthemen - Landwirtschaft - Geschichtliches Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Alte Kirche Mochenwangen UdoZepezauer & Mirjam Woggon AB DURCH DIE MITTE - Midlife-Crisis unerwünscht! Udo Zepezauer & Mirjam Woggon AB DURCH DIE MITTE – Midlife-Crisis unerwünscht! Die besten Jahre - wann sind die eigentlich? Mit 20? Mit 30? Ab 40 aufwärts? Oder geht es ab 40 eigentlich nur noch bergab? Was wechselt man in den Wechseljahren - die Frau? Die Haarfarbe? Den Geisteszustand? Welche Vorteile hat es, nicht mehr ganz jung zu sein? Und kann man auch im gesetzteren Alter noch beim Speed-Dating mithalten? Diese und viele andere wichtige Fragen sind Teil des Programms "Ab durch die Mitte" von Mirjam Woggon und Udo Zepezauer. Die Zwei wissen, wovon sie sprechen, denn sie befinden sich selbst voll in der Mitte und zeigen mit Witz, Musik und Improvisation, dass das nahende Alter kein Grund ist, die Krise zu kriegen. Es freut uns, dass es uns gelungen ist diese zwei hochkarätigen Kabarettisten für die Alte Kirche Mochenwangen zu gewinnen. Bei diesem Programm bleibt kein Auge trocken. Wortwitz und Musik tragen das abwechslungsreiche Programm. Samstag, 09.04.2022, 20.00 Uhr Einlass: ab 19.00 Uhr Karten gibt es im Vorverkauf für 17 € (Abendkasse 20 €) bei: Schussenapotheke Mochenwangen + Dorfladen Brauchle Wolpertswende, oder direkt auf unserer Homepage im Ticketshop: www.alte-kirche-mochenwangen.de Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg (2G oder 3G, FFP2- Masken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Veranstaltung mit (keine Tests vor Ort). Die besten Jahre - wann sind die eigentlich? Mit 20? Mit 30? Ab 40 auf- wärts? Oder geht es ab 40 ei- gentlich nur noch ber- gab? Was wechselt man in den Wechseljahren - die Frau? Die Haarfarbe? Den Geisteszustand? Welche Vorteile hat es, nicht mehr ganz jung zu sein? Und kann man auch im gesetzteren Alter noch beim Speed-Dating mithalten? Diese und viele andere wichtige Fragen sind Teil des Pro- gramms „Ab durch die Mitte“ von Mirjam Woggon und Udo Zepezauer. Die Zwei wissen, wovon sie sprechen, denn sie befinden sich selbst voll in der Mitte und zeigen mit Witz, Musik und Improvisation, dass das nahende Alter kein Grund ist, die Krise zu kriegen. Es freut uns, dass es uns gelungen ist diese zwei hochkarätigen Kabarettisten für die Alte Kirche Mochenwangen zu gewinnen. Bei die- sem Programm bleibt kein Auge trocken. Wortwitz und Musik tragen das abwechslungsreiche Programm. Samstag, 09.04.2022, 20.00 Uhr Einlass:ab 19.00 Uhr Karten gibt es im Vorverkauffür 17 € (Abendkasse 20 €) bei: Schussenapotheke Mochenwangen + Dorfladen Brauchle Wolpertswende, oder direkt auf unserer Homepage im Ticketshop: www.alte-kirche-mochenwangen.de Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg (2G oder 3G, FFP2-Mas- ken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Ver- anstaltung mit (keine Tests vor Ort). Gemeinde Wolfegg „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ im Bauernhaus-Museum Wolfegg Am Donnerstag, den 07. April 2022 wird die Reihe der „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ um 19 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben fortgesetzt von Diplom-Braumeister Daniel Neugebau- er von der Brauerei Farny. Bier wird seit Jahrtausenden gebraut und auch getrunken. Von den alten Sumerern über das Mittelalter bis hin zur heutigen Zeit spielt das Getränk „Bier“ in der Gesellschaft eine wichtige Rolle. Von Besonderheiten der verschiedenen Biersorten, dem Reinheitsgebot und weiteren spannenden Details über die Herstellung von Bier wird uns Braumeister Daniel Neugebauer erzählen. Eine Anmeldung zu den Vorträgen ist nicht erforderlich, der Eintrittspreis von vier Euro ist an der Abendkasse zu bezahlen. Es gelten die aktuellen Corona-Regelungen. Weitere Infos: Wolfegg Information Telefon 07527 9601-51 oder www.wolfegg.de Gemeinde Waldburg Tanzende Töne - ein Konzert zum Staunen und Mitma- chen für Menschen ab 4 Jahre Sonntag, 10. April - 12.00 und 15.00 Uhr Tanzende Töne ist ein liebevoll inszeniertes Familienkon- zert, das Musik von Bach bis Offenbach zu einem Erlebnis für alle Sinne macht: Es lädt Menschen von 4 - 104 Jah- ren dazu ein, gemeinsam mit den Musiker:innen in eine zauberhafte Welt von Klängen, Farben und Bewegungen einzutauchen. Mitwirkende: Marlene Esser - Sopran Leonie Flaksman - Violine Volker Rausenberger - Akkordeon Konzet und künstlerische Leitung - Nina Amon Eine Veranstaltung von „Oper hautnah!“ dem Angebot für kleine und große Entdecker:innen der Opernbühne Württembergisches Allgäu Ticket-Preise: Erwachsene: 12 € Kinder: 6 € Ticketreservierung und Vorverkauf: Opernbühne Württembergisches Allgäu e.V.: loeffler@opernbuehne-allgaeu.de Gästeamt Waldburg, Rathaus; Tel. 07529 9717-11 Info Resttickets an der Konzertkasse Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 VERSCHIEDENES VERKÄUFE MIETGESUCHE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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                    Jahresabschluss 2019 Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung 1 2. Bestandteile des Jahresabschlusses 1 3. Anhang 1 4. Rechenschaftsbericht 2 5. Allgemeines 2 II. Jahresabschluss 2019 1. Feststellungsbeschluss 5 2. Abschlussbeurkundungen 7 3. Gesamtergebnisrechnung 8 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 16 5. Gesamtfinanzrechnung 17 6. Bilanz (Vermögensrechnung) 28 III. Anhang zum Jahresabschluss 2019 9. Allgemeine Hinweise 34 10. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 34 11. Pensionsrückstellungen 34 12. Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen 35 13. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2019 36 14. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen 36 15. Übersicht über die Verbindlichkeiten 36 16. Angaben zur Haushaltsstruktur 38 17. Sonstige Angaben 39 IV. Rechenschaftsbericht 2019 18. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft 40 19. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung 42 20. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung 71 21. Erläuterung der Bilanz 73 22. Finanzlage 94 23. Entwicklung der Verschuldung aus Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt 95 24. Analyse der Vermögens-, Schulden-,Ertrags- und Finanzsituation Inkl. Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 96 25. Fazit 100 V. Anlagen zum Anhang 26. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 101 27. Vermögensübersicht 102 28. Schuldenübersicht 103 29. Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 104 30. Rückstellungsspiegel 105 31. Anlagenübersicht Aktivvermögen und Passivvermögen 106 32. Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 110 33. Produktplan 143 34. Pensionsrückstellungen – Mitteilung KVBW 146 VI. Wasserversorgung Baindt – Jahresabschluss 2019 1. Feststellungsbeschluss 148 2. Abschlussbeurkundungen 149 3. Jahresabschlussbericht 152 RSW Steuerberatungskanzlei 153 4. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2019 190 4.1 Bilanz 191 4.2 Anlagenübersicht Aktivvermögen 193 4.3 Anlagenübersicht Passivvermögen 194 4.4 Gesamtergebnisrechnung 195 4.5 Gesamtfinanzrechnung 198 4.6 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2019 202 4.7 Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2019 203 4.8 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen von 1979 – 2019 204 4.9 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2009 -2019 205 VII. Abwasserbeseitigung Baindt – Jahresabschluss 2019 1. Feststellungsbeschluss 208 2. Abschlussbeurkundungen 209 3. Lagebericht 210 4. Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2019 213 5. Jahresabschluss 214 5.1 Bilanz zum 31.12.2019 215 5.2 Gesamtergebnisrechnung 220 5.3 Gesamtfinanzrechnung 225 5.4 Anlageübersicht Aktivvermögen 228 5.5 Anlagenübersicht Passivvermögen 229 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2019 230 6.1 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2005 – 2019 231 6.2 Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2019 232 I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 Abs. 1 GemO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten und muss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darstellen. Gemäß § 95b GemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres festzustellen. Der Beschluss über die Feststellung ist dem Landratsamt Ravensburg unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Baindt wurde im Mai 2020 aufgestellt und im Juli 2020 festgestellt. Somit konnten die gesetzlichen Vorgaben nicht ganz eingehalten werden. Die Umstellung auf das doppische Rechnungswesen hat die Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen gestellt, die überwiegend gemeistert worden sind. Der Umstellungsprozess war mit einem weitaus größeren Arbeitsaufwand verbunden, als dies zunächst angenommen werden konnte. Nicht zuletzt führt dies zu der Tatsache dazu, dass bei einer Vielzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden ein langjähriger Abarbeitungsstau bei der Erstellung der doppischen Jahresabschlüsse entstehen kann. 2. Bestandteile des Jahresabschlusses Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz. Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dem Anhang sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO die Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. 3. Anhang Der Anhang ist nach § 95 Abs. 2 GemO Teil des Jahresabschlusses und dient der Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz. Neben den in Punkt 2 beschriebenen Anlagen sind im Anhang insbesondere die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, die übertragenen Haushaltsermächtigungen, der Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) gebildeten Pensionsrückstellungen, die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre (Bürgschaften, Gewährleistungen, Verpflichtungsermächtigungen) sowie Angaben über die Bürgermeisterin, die Mitglieder des Gemeinderats und die weiteren Inhalte des § 53 Abs. 2 GemHVO, darzulegen. 1 4. Rechenschaftsbericht siehe auch IV. Nach § 54 Abs. 1 GemHVO sind im Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung darzustellen, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dabei sind die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussergebnisse vorzunehmen. Der Rechenschaftsbericht soll gemäß § 54 Abs. 2 GemHVO auch darstellen: Ziele und Strategien, Angaben über den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung, Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, zu erwartende positive Entwicklungen und mögliche Risiken von besonderer Bedeutung sowie die Entwicklung und Deckung der Fehlbeträge. Weiterhin sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und dem damit verbundenen Plan- Ergebnis-Vergleich auch die Notwendigkeiten und Vorgaben des Gemeinderates zu beachten. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 14 GemO ist der Erlass der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzungen, die Feststellungen des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses originäres Recht des Gemeinderates (Etatrecht des Gemeinderates). Das Etatrecht des Gemeinderates wird hierbei primär durch die Haushaltsplanung ausgeübt, wobei in §§ 82, 84 GemO festgelegt wird, dass der Gemeinderat auch bei entsprechenden Abweichungen mittels Nachtragshaushaltssatzung oder der Genehmigung von überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bei der Haushaltsausführung von den bewirtschaftenden Stellen eingebunden werden muss. Der Jahresabschluss wiederum beendet das auf ein Haushaltsjahr gesehene Etatrecht des Gemeinderates und versetzt diesen in die Lage, die rechtmäßige und bestimmungsgemäße Haushaltsausführung des von ihm vorgegebenen und beschlossenen Haushaltsplans zu überwachen. 5. Allgemeines 1. Einwohnerzahl Nach der Volkszählung am13.09.1950 1.281 nach der Volkszählung am 06.06.1961 1.503 nach der Volkszählung am 27.05.1970 2.562 nach der Volkszählung am 25.05.1987 4.116 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.1995) 4.552 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2000) 4.616 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2005) 4.624 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2010) 4.838 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2013) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2014) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2015) 5.079 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2016) 5.141 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2017) 5.242 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2019) 5.219 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2019) 5.229 2. Gemeindegebiet Gesamtfläche des Gemeindegebietes 2.306 ha 2 3. Die Gemeinde Baindt ist • Mitglied des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baienfurt und Berg sowie den Städten Ravensburg und Weingarten. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Ravensburg. • Mitglied des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende. Der Sitz des Abwasserzweckverbandes ist Berg. • Mitglied des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Der Sitz des Verbandes ist Fronreute. • Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Der Sitz des Verbandes ist Baienfurt. • Mitglied bei Pro REGIO Oberschwaben – Gesellschaft für Landesentwicklung mbH mit Sitz in Ravensburg. • Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V. • Mitglied bei der RaWEG – Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mit Sitz in Ravensburg • Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG (5 Anteile) • Mitglied bei der Regionalen Kompensations GmbH – ReKo GmbH 4. Organe der Gemeinde a) Bürgermeisterin Bürgermeisterin der Gemeinde Simone Rürup Stellvertreter der Bürgermeisterin sind: 1. Stellv. Gemeinderat Heiko Bayer (FWV) 2. Stellv. Gemeinderat Dieter Herrmann (CDU) 3. Stellv. Gemeinderat Antje Claßen (Die Grünen) b) Gemeinderat Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 14. c) Beschließende Ausschüsse Verwaltungsausschuss, Bauausschuss 5. Sachbuchführung Die Jahresrechnung erstellte der Fachbedienstete für das Finanzwesen Wolfgang Abele (seit 15.09.2005). Das Sachbuch führte unter dessen Verantwortung der Kassenverwalter. 6. Kassenführung Kassenverwalter ist seit dem 01.03.2000 der Verwaltungsfachangestellte Robert Müller. Stellvertreterin des Kassenverwalters ist Florentina Stavarache, Verwaltungsfachangestellte. 3 7. Prüfungen a) Örtliche Prüfung Im Rechnungsjahr 2019 wurde eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. b) Überörtliche Prüfung Im Jahr 2019 fand keine überörtliche Prüfung der GPA statt. Die überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt für die Jahre 2010-2015 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) erfolgte mit Unterbrechungen vom 19.12.2016 bis 31.01.2017. 8. Organisation a) Der Gemeinderat hat seine Zuständigkeit zur Sachentscheidung in dem aus der Hauptsatzung ersichtlichen Umfang auf die Bürgermeisterin und den Verwaltungsausschuss übertragen. Die Anweisungsbefugnis obliegt der Bürgermeisterin. b) Bankverbindungen Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bestehen folgende Konten: - Kreissparkasse Baienfurt DE59 6505 0110 0079 4006 00 - Volksbank Weingarten DE36 6509 1600 0065 2590 09 - Volksbank Altshausen DE50 6509 2200 0034 3720 08 - Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren DE45 6006 9350 0017 7720 01 Gläubiger-ID: DE60BDT00000310162 Zeichnungsbefugt sind der Kassenverwalter Herr Müller und seine Stellvertreterin Frau Stavarache. Jeder ist für sich alleine zeichnungsberechtigt. Alle Kassengeschäfte erledigt die Gemeindekasse als Einheitskasse. Zahlstellen und Handvorschüsse wurden eingerichtet, soweit diese notwendig waren. 9. Einsatz von technischen Hilfsmitteln Das Finanzwesen inkl. der Anlagenbuchhaltung der Gemeinde Baindt wird seit dem Jahr 2002 mit eigenständigen Programmen der Firma CIP geführt. Für die Buchhaltung und die Sachkontenführung werden ausschließlich die EDV-Programme der Firma CIP verwendet, die die Zulassung für das öffentliche Finanzwesen in Baden- Württemberg haben. 10. Wirtschaftliche Unternehmen Die Gemeinde Baindt betreibt die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als Eigenbetriebe. Zudem hat die Gemeinde Baindt einen Betrieb gewerblicher Art, welcher die Betriebszweige Ratschreibergebühren, Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle, Breitbandversorgung, PV-Anlage sowie den Betrieb Nahwärmeversorgung (BHKW mit Nahwärmenetz) umfasst. Die Geschäftsvorgänge werden nach den Grundsätzen des „Neuen Kommunalen Haushaltsrechts“ gebucht. Die Eigenbetriebe werden entsprechend der Betriebssatzungen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. 4 II. Jahresabschluss 2019 Feststellung des Jahresabschlusses 2019 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 07.07.2020 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 12.752.776,04 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -10.717.570,98 € Ordentliches Ergebnis 2.035.205,06 € Außerordentliche Erträge 2.882.650,95 € Außerordentliche Aufwendungen -2,00 € Sonderergebnis 2.882.648,95 € Gesamtergebnis 4.917.854,01 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.292.395,92 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -9.578.181,31 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.714.214,61 € Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 6.552.139,56 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -10.017.725,95 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -3.465.586,39 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -751.371,78 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -459.395,29 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -459.395,29 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres -1.210.767,07 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen 43.682,82 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 8.803.183,04 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -1.167.084,25 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 7.636.098,79 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2019 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2019 umfasst eine Bilanzsumme von 45.586.914,19 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 29.686,00 € • Sachvermögen 30.696.270,36 € • Finanzvermögen 14.672.850,99 € • Abgrenzungsposten 188.106,84 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 5 Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.680.880,99 € • Rücklagen 4.917.854,01 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 7.147.104,35 € • Rückstellungen 125.312,10 € • Verbindlichkeiten 1.211.006,27 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 504.756,47 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 733.789,06 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 4.404.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2019; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2019 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2019 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2019 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2019; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2019; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 13. Juli 2020 bis zum 21. Juli 2020 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 6 2. Abschlussbeurkundungen Sämtliche Bücher und Verzeichnisse für das Haushaltsjahr 2019 wurden abgeschlossen. Der Jahresabschluss 2019 wurde für die Rechtsaufsichtsbehörde und die Gemeindeprüfungsanstalt prüfungsbereit gefertigt. Die Bücher- und Kassenführung wurde überwacht und deren Richtigkeit bestätigt. Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Die Jahresrechnung 2019 wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderates vom 07.07.2020 Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 07.07.2020 zugestimmt. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 07.07.2020 mitgeteilt und am 10.07.2020 ortsüblich bekannt gegeben. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurden vom 13.07.2020 bis je 21.07.2020 einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 7 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 1 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 6. 04 4. 50 0, 00 7. 41 2. 53 5, 64 1. 36 8. 03 5, 64 0, 00 0, 00 -1 .3 68 .0 35 ,6 4 0, 00 30 11 00 00 G ru nd st eu er A 0, 00 33 .2 00 ,0 0 36 .8 53 ,3 4 3. 65 3, 34 0, 00 0, 00 -3 .6 53 ,3 4 0, 00 30 12 00 00 G ru nd st eu er B 0, 00 48 0. 00 0, 00 48 4. 18 5, 16 4. 18 5, 16 0, 00 0, 00 -4 .1 85 ,1 6 0, 00 30 13 00 00 G ew er be st eu er 0, 00 1. 75 0. 00 0, 00 3. 09 3. 07 3, 56 1. 34 3. 07 3, 56 0, 00 0, 00 -1 .3 43 .0 73 ,5 6 0, 00 30 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 0, 00 3. 30 0. 00 0, 00 3. 28 5. 18 5, 20 -1 4. 81 4, 80 0, 00 0, 00 14 .8 14 ,8 0 0, 00 30 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 0, 00 22 4. 00 0, 00 25 5. 77 3, 71 31 .7 73 ,7 1 0, 00 0, 00 -3 1. 77 3, 71 0, 00 30 32 00 00 H un de st eu er 0, 00 13 .0 00 ,0 0 13 .6 85 ,6 7 68 5, 67 0, 00 0, 00 -6 85 ,6 7 0, 00 30 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 0, 00 1. 50 0, 00 2. 87 8, 00 1. 37 8, 00 0, 00 0, 00 -1 .3 78 ,0 0 0, 00 30 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 30 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 0, 00 24 2. 00 0, 00 24 0. 90 1, 00 -1 .0 99 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 09 9, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 0, 00 + 3. 33 3. 45 0, 00 3. 60 0. 15 4, 91 26 6. 70 4, 91 0, 00 0, 00 -2 66 .7 04 ,9 1 0, 00 31 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 0, 00 2. 02 7. 00 0, 00 2. 09 7. 94 8, 60 70 .9 48 ,6 0 0, 00 0, 00 -7 0. 94 8, 60 0, 00 31 11 10 00 K om m . I nv es tit io ns pa us ch al e § 4 FA G 0, 00 54 0. 00 0, 00 55 1. 93 8, 00 11 .9 38 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 1. 93 8, 00 0, 00 31 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 0, 00 74 2. 95 0, 00 92 5. 56 0, 81 18 2. 61 0, 81 0, 00 0, 00 -1 82 .6 10 ,8 1 0, 00 31 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 0, 00 50 0, 00 1. 32 0, 00 82 0, 00 0, 00 0, 00 -8 20 ,0 0 0, 00 31 41 60 00 Z us ch us s ve rlä ss lic he G ru nd sc hu le 0, 00 22 .9 00 ,0 0 23 .1 37 ,5 0 23 7, 50 0, 00 0, 00 -2 37 ,5 0 0, 00 31 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 25 0, 00 15 0, 00 0, 00 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 0, 00 + 18 9. 80 0, 00 33 2. 71 8, 92 14 2. 91 8, 92 0, 00 0, 00 -1 42 .9 18 ,9 2 0, 00 31 61 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s Zu w en du ng en 0, 00 18 9. 80 0, 00 33 2. 71 8, 92 14 2. 91 8, 92 0, 00 0, 00 -1 42 .9 18 ,9 2 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 0, 00 + 24 5. 15 0, 00 26 2. 54 4, 82 17 .3 94 ,8 2 0, 00 0, 00 -1 7. 39 4, 82 0, 00 33 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 0, 00 13 .0 50 ,0 0 16 .3 58 ,8 8 3. 30 8, 88 0, 00 0, 00 -3 .3 08 ,8 8 0, 00 33 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 0, 00 22 .5 00 ,0 0 32 .0 37 ,6 0 9. 53 7, 60 0, 00 0, 00 -9 .5 37 ,6 0 0, 00 33 21 00 00 B en ut zu ng sg eb üh re n N ik ol au sm ar kt 0, 00 10 0, 00 19 0, 00 90 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 0, 00 0, 00 33 21 00 10 K os te ne rs at z Fe ue rw eh r 0, 00 0, 00 18 .3 78 ,5 3 18 .3 78 ,5 3 0, 00 0, 00 -1 8. 37 8, 53 0, 00 33 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 0, 00 77 .5 00 ,0 0 76 .7 46 ,5 0 -7 53 ,5 0 0, 00 0, 00 75 3, 50 0, 00 33 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 0, 00 38 .0 00 ,0 0 38 .8 73 ,1 1 87 3, 11 0, 00 0, 00 -8 73 ,1 1 0, 00 3. Gesamtergebnisrechnung 8 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 2 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 33 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n 0, 00 48 .0 00 ,0 0 23 .1 70 ,7 0 -2 4. 82 9, 30 0, 00 0, 00 24 .8 29 ,3 0 0, 00 33 21 70 00 S po rth al le B en ut zu ng sg eb üh re n 0, 00 0, 00 85 5, 00 85 5, 00 0, 00 0, 00 -8 55 ,0 0 0, 00 33 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 0, 00 1. 00 0, 00 3. 59 8, 00 2. 59 8, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 98 ,0 0 0, 00 33 22 00 00 E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rp fle ge 0, 00 45 .0 00 ,0 0 52 .3 36 ,5 0 7. 33 6, 50 0, 00 0, 00 -7 .3 36 ,5 0 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 63 1. 30 0, 00 69 4. 18 9, 43 62 .8 89 ,4 3 0, 00 0, 00 -6 2. 88 9, 43 0, 00 34 11 00 00 M ie te n un d P ac ht en 0, 00 16 6. 50 0, 00 18 1. 41 1, 27 14 .9 11 ,2 7 0, 00 0, 00 -1 4. 91 1, 27 0, 00 34 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 0, 00 8. 50 0, 00 11 .6 50 ,0 0 3. 15 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .1 50 ,0 0 0, 00 34 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 0, 00 12 .0 00 ,0 0 12 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 34 21 00 00 E rtr äg e au s V er ka uf 0, 00 15 .1 00 ,0 0 15 .1 82 ,8 0 82 ,8 0 0, 00 0, 00 -8 2, 80 0, 00 34 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 0, 00 58 .5 00 ,0 0 33 .8 27 ,1 0 -2 4. 67 2, 90 0, 00 0, 00 24 .6 72 ,9 0 0, 00 34 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 0, 00 40 .0 00 ,0 0 40 .1 79 ,8 0 17 9, 80 0, 00 0, 00 -1 79 ,8 0 0, 00 34 21 40 00 S te ue re nt la st un g § 53 a E ne rg ie S tG 0, 00 0, 00 7. 95 9, 16 7. 95 9, 16 0, 00 0, 00 -7 .9 59 ,1 6 0, 00 34 61 00 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 83 .0 50 ,0 0 13 9. 14 2, 01 56 .0 92 ,0 1 0, 00 0, 00 -5 6. 09 2, 01 0, 00 34 61 00 10 M ie tn eb en ko st en / B et rie bs ko st en 0, 00 11 9. 90 0, 00 11 7. 24 4, 26 -2 .6 55 ,7 4 0, 00 0, 00 2. 65 5, 74 0, 00 34 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 0, 00 1. 50 0, 00 2. 34 1, 00 84 1, 00 0, 00 0, 00 -8 41 ,0 0 0, 00 34 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 0, 00 7. 25 0, 00 11 .6 64 ,3 1 4. 41 4, 31 0, 00 0, 00 -4 .4 14 ,3 1 0, 00 34 61 30 00 B lä se rk la ss e 0, 00 10 .0 00 ,0 0 13 .1 97 ,8 0 3. 19 7, 80 0, 00 0, 00 -3 .1 97 ,8 0 0, 00 34 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 60 .0 00 ,0 0 53 .0 66 ,8 1 -6 .9 33 ,1 9 0, 00 0, 00 6. 93 3, 19 0, 00 34 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 0, 00 45 .0 00 ,0 0 46 .7 57 ,6 7 1. 75 7, 67 0, 00 0, 00 -1 .7 57 ,6 7 0, 00 34 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 0, 00 3. 50 0, 00 4. 23 3, 85 73 3, 85 0, 00 0, 00 -7 33 ,8 5 0, 00 34 61 90 00 K os te ne rs ät ze 0, 00 50 0, 00 4. 33 1, 59 3. 83 1, 59 0, 00 0, 00 -3 .8 31 ,5 9 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 23 5. 40 0, 00 24 0. 70 5, 65 5. 30 5, 65 0, 00 0, 00 -5 .3 05 ,6 5 0, 00 34 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 0, 00 1. 00 0, 00 2. 94 2, 44 1. 94 2, 44 0, 00 0, 00 -1 .9 42 ,4 4 0, 00 34 81 00 00 E rs ta ttu ng en v om L an d 0, 00 50 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 50 0, 00 0, 00 34 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en in t. K os te na us gl ei ch K ig a 0, 00 84 .5 00 ,0 0 71 .3 43 ,5 1 -1 3. 15 6, 49 0, 00 0, 00 13 .1 56 ,4 9 0, 00 34 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 9 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 3 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 34 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 0, 00 14 .5 00 ,0 0 14 .5 98 ,9 0 98 ,9 0 0, 00 0, 00 -9 8, 90 0, 00 34 85 00 00 E rtr äg e au s K os te ne rs ta ttu ng en , K os te nu m la ge n vo n ve rb un de ne U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 0, 00 13 4. 00 0, 00 15 1. 82 0, 80 17 .8 20 ,8 0 0, 00 0, 00 -1 7. 82 0, 80 0, 00 34 88 00 00 Z uw ei su ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 0, 00 -1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0, 00 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 0, 00 + 59 .2 00 ,0 0 65 .4 17 ,3 2 6. 21 7, 32 0, 00 0, 00 -6 .2 17 ,3 2 0, 00 36 16 00 00 Z in se rtr äg e vo n öf fe nt lic he n S on de rr ec hn un ge n 0, 00 59 .2 00 ,0 0 64 .2 44 ,5 8 5. 04 4, 58 0, 00 0, 00 -5 .0 44 ,5 8 0, 00 36 17 00 00 Z in se rtr äg e vo n K re di tin st itu te n 0, 00 0, 00 1. 17 2, 74 1. 17 2, 74 0, 00 0, 00 -1 .1 72 ,7 4 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 16 1. 20 0, 00 14 4. 50 9, 35 -1 6. 69 0, 65 0, 00 0, 00 16 .6 90 ,6 5 0, 00 35 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n S tro m /G as 0, 00 11 9. 00 0, 00 13 2. 20 1, 98 13 .2 01 ,9 8 0, 00 0, 00 -1 3. 20 1, 98 0, 00 35 61 00 00 B uß ge ld er 0, 00 1. 10 0, 00 1. 05 4, 99 -4 5, 01 0, 00 0, 00 45 ,0 1 0, 00 35 62 00 00 S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 0, 00 9. 00 0, 00 11 .2 52 ,3 8 2. 25 2, 38 0, 00 0, 00 -2 .2 52 ,3 8 0, 00 35 71 00 00 E rtr äg e au s de r A uf lö su ng v on s on st ig en S on de rp os te n 0, 00 32 .1 00 ,0 0 0, 00 -3 2. 10 0, 00 0, 00 0, 00 32 .1 00 ,0 0 0, 00 = 11 O rd en tl ic h en E rt rä g e (S u m m e au s N u m m er n 1 b is 1 0) 0, 00 10 .9 00 .0 00 ,0 0 12 .7 52 .7 76 ,0 4 1. 85 2. 77 6, 04 0, 00 0, 00 -1 .8 52 .7 76 ,0 4 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en 0, 00 - -2 .7 50 .8 00 ,0 0 -2 .7 46 .0 85 ,3 8 4. 71 4, 62 0, 00 0, 00 -4 .7 14 ,6 2 0, 00 40 11 00 00 B ea m te D ie ns ta uf w en du ng en 0, 00 -2 93 .1 00 ,0 0 -2 77 .8 33 ,9 2 15 .2 66 ,0 8 0, 00 0, 00 -1 5. 26 6, 08 0, 00 40 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta uf w en du ng en 0, 00 -1 .7 85 .7 50 ,0 0 -1 .7 62 .7 56 ,1 7 22 .9 93 ,8 3 0, 00 0, 00 -2 2. 99 3, 83 0, 00 40 12 30 00 L ei st un gs or ie nt ie rte B ez ah lu ng 0, 00 0, 00 -2 1. 60 7, 75 -2 1. 60 7, 75 0, 00 0, 00 21 .6 07 ,7 5 0, 00 40 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en 0, 00 -1 63 .6 50 ,0 0 -1 90 .1 28 ,4 7 -2 6. 47 8, 47 0, 00 0, 00 26 .4 78 ,4 7 0, 00 40 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en 0, 00 -1 25 .8 00 ,0 0 -1 30 .1 40 ,8 2 -4 .3 40 ,8 2 0, 00 0, 00 4. 34 0, 82 0, 00 40 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g 0, 00 -3 49 .7 00 ,0 0 -3 34 .4 64 ,3 0 15 .2 35 ,7 0 0, 00 0, 00 -1 5. 23 5, 70 0, 00 40 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te 0, 00 -3 2. 80 0, 00 -2 9. 15 3, 95 3. 64 6, 05 0, 00 0, 00 -3 .6 46 ,0 5 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en 0, 00 - -1 .5 51 .9 50 ,0 0 -1 .5 17 .5 93 ,8 6 34 .3 56 ,1 4 0, 00 0, 00 -3 4. 35 6, 14 0, 00 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en 0, 00 -2 80 .8 00 ,0 0 -2 86 .0 71 ,9 3 -5 .2 71 ,9 3 0, 00 0, 00 5. 27 1, 93 0, 00 42 11 10 00 W in te rd ie ns t 0, 00 -2 7. 00 0, 00 -1 4. 83 9, 52 12 .1 60 ,4 8 0, 00 0, 00 -1 2. 16 0, 48 0, 00 42 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n 0, 00 -1 20 .0 00 ,0 0 -1 05 .5 84 ,8 6 14 .4 15 ,1 4 0, 00 0, 00 -1 4. 41 5, 14 0, 00 10 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 4 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 11 30 00 S tra ße nk eh ru ng 0, 00 -1 5. 00 0, 00 -1 0. 94 3, 09 4. 05 6, 91 0, 00 0, 00 -4 .0 56 ,9 1 0, 00 42 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei n 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -6 65 ,2 1 29 .3 34 ,7 9 0, 00 0, 00 -2 9. 33 4, 79 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -5 6. 50 0, 00 -2 1. 49 3, 15 35 .0 06 ,8 5 0, 00 0, 00 -3 5. 00 6, 85 0, 00 42 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 03 .5 60 ,7 9 -3 .5 60 ,7 9 0, 00 0, 00 3. 56 0, 79 0, 00 42 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -6 6. 35 0, 00 -4 9. 18 2, 83 17 .1 67 ,1 7 0, 00 0, 00 -1 7. 16 7, 17 0, 00 42 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 -4 9. 10 0, 00 -4 7. 87 7, 31 1. 22 2, 69 0, 00 0, 00 -1 .2 22 ,6 9 0, 00 42 31 00 00 M ie te n un d P ac ht en 0, 00 -7 9. 90 0, 00 -6 2. 07 0, 90 17 .8 29 ,1 0 0, 00 0, 00 -1 7. 82 9, 10 0, 00 42 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng 0, 00 -7 4. 50 0, 00 -6 4. 44 6, 49 10 .0 53 ,5 1 0, 00 0, 00 -1 0. 05 3, 51 0, 00 42 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d 0, 00 -1 02 .9 00 ,0 0 -1 20 .8 65 ,1 6 -1 7. 96 5, 16 0, 00 0, 00 17 .9 65 ,1 6 0, 00 42 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 0, 00 -1 08 .5 00 ,0 0 -1 51 .6 84 ,9 7 -4 3. 18 4, 97 0, 00 0, 00 43 .1 84 ,9 7 0, 00 42 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) 0, 00 -7 1. 90 0, 00 -1 03 .8 55 ,3 7 -3 1. 95 5, 37 0, 00 0, 00 31 .9 55 ,3 7 0, 00 42 41 50 00 A uf w an d fü r G as be zu g B H K W 0, 00 -8 0. 00 0, 00 -8 7. 09 8, 78 -7 .0 98 ,7 8 0, 00 0, 00 7. 09 8, 78 0, 00 42 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .4 11 ,1 8 58 8, 82 0, 00 0, 00 -5 88 ,8 2 0, 00 42 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 03 ,6 0 29 6, 40 0, 00 0, 00 -2 96 ,4 0 0, 00 42 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 95 ,5 3 20 4, 47 0, 00 0, 00 -2 04 ,4 7 0, 00 42 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 96 ,7 0 20 3, 30 0, 00 0, 00 -2 03 ,3 0 0, 00 42 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -1 08 ,2 3 39 1, 77 0, 00 0, 00 -3 91 ,7 7 0, 00 42 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -4 .2 80 ,1 0 -1 .2 80 ,1 0 0, 00 0, 00 1. 28 0, 10 0, 00 42 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 -7 .7 08 ,6 8 -7 08 ,6 8 0, 00 0, 00 70 8, 68 0, 00 42 51 00 80 R V -N K 2 3 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -7 45 ,3 7 2. 25 4, 63 0, 00 0, 00 -2 .2 54 ,6 3 0, 00 42 51 00 90 R V -G B 3 8 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -7 .8 88 ,7 0 -1 .8 88 ,7 0 0, 00 0, 00 1. 88 8, 70 0, 00 42 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -3 .5 27 ,6 6 -5 27 ,6 6 0, 00 0, 00 52 7, 66 0, 00 42 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 -1 1. 27 0, 06 -4 .2 70 ,0 6 0, 00 0, 00 4. 27 0, 06 0, 00 42 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -7 .9 53 ,6 4 -2 .9 53 ,6 4 0, 00 0, 00 2. 95 3, 64 0, 00 42 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .1 85 ,9 4 81 4, 06 0, 00 0, 00 -8 14 ,0 6 0, 00 42 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .7 45 ,1 5 25 4, 85 0, 00 0, 00 -2 54 ,8 5 0, 00 42 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -3 .0 38 ,2 0 -1 .0 38 ,2 0 0, 00 0, 00 1. 03 8, 20 0, 00 11 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 5 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .0 26 ,7 5 97 3, 25 0, 00 0, 00 -9 73 ,2 5 0, 00 42 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 -2 .3 37 ,0 7 16 2, 93 0, 00 0, 00 -1 62 ,9 3 0, 00 42 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .5 94 ,9 7 40 5, 03 0, 00 0, 00 -4 05 ,0 3 0, 00 42 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -8 34 ,2 8 1. 16 5, 72 0, 00 0, 00 -1 .1 65 ,7 2 0, 00 42 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -5 33 ,1 3 -3 3, 13 0, 00 0, 00 33 ,1 3 0, 00 42 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .8 01 ,1 4 19 8, 86 0, 00 0, 00 -1 98 ,8 6 0, 00 42 51 02 40 R V - B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -1 59 ,4 8 34 0, 52 0, 00 0, 00 -3 40 ,5 2 0, 00 42 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -1 4. 50 0, 00 -1 8. 06 5, 05 -3 .5 65 ,0 5 0, 00 0, 00 3. 56 5, 05 0, 00 42 51 80 00 U nt er ha ltu ng S ch ul bu s 0, 00 -5 .5 00 ,0 0 -6 .1 45 ,9 4 -6 45 ,9 4 0, 00 0, 00 64 5, 94 0, 00 42 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -6 1, 69 1. 93 8, 31 0, 00 0, 00 -1 .9 38 ,3 1 0, 00 42 61 00 00 H au pt ko nt o pe rs ön lic he A us rü st un gs ge ge ns tä nd e 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 51 ,0 0 24 9, 00 0, 00 0, 00 -2 49 ,0 0 0, 00 42 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g 0, 00 -3 3. 40 0, 00 -1 7. 94 8, 52 15 .4 51 ,4 8 0, 00 0, 00 -1 5. 45 1, 48 0, 00 42 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g 0, 00 -1 9. 30 0, 00 -2 4. 21 0, 50 -4 .9 10 ,5 0 0, 00 0, 00 4. 91 0, 50 0, 00 42 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -6 02 ,7 6 39 7, 24 0, 00 0, 00 -3 97 ,2 4 0, 00 42 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au fw en du ng en 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -8 .1 99 ,5 4 -2 .1 99 ,5 4 0, 00 0, 00 2. 19 9, 54 0, 00 42 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K (E hr en am tl. H ilf so rg an is at io n §3 0 Fw G ) 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -4 32 ,0 0 56 8, 00 0, 00 0, 00 -5 68 ,0 0 0, 00 42 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 2. 09 8, 34 -7 .0 98 ,3 4 0, 00 0, 00 7. 09 8, 34 0, 00 42 72 00 00 A uf w en du ng en fü r E D V 0, 00 -1 4. 00 0, 00 -1 5. 97 9, 84 -1 .9 79 ,8 4 0, 00 0, 00 1. 97 9, 84 0, 00 42 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm itt el 0, 00 -2 5. 50 0, 00 -2 3. 78 3, 98 1. 71 6, 02 0, 00 0, 00 -1 .7 16 ,0 2 0, 00 42 75 00 00 L er nm itt el 0, 00 -3 00 ,0 0 -2 74 ,8 9 25 ,1 1 0, 00 0, 00 -2 5, 11 0, 00 42 79 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re 0, 00 -8 .6 00 ,0 0 -5 .9 25 ,6 0 2. 67 4, 40 0, 00 0, 00 -2 .6 74 ,4 0 0, 00 42 79 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -3 .2 93 ,1 8 6. 70 6, 82 0, 00 0, 00 -6 .7 06 ,8 2 0, 00 42 79 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at 0, 00 -1 1. 00 0, 00 -1 3. 44 0, 69 -2 .4 40 ,6 9 0, 00 0, 00 2. 44 0, 69 0, 00 42 79 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en 0, 00 -1 50 ,0 0 -9 5, 00 55 ,0 0 0, 00 0, 00 -5 5, 00 0, 00 42 79 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in 0, 00 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 42 79 70 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n 0, 00 -5 .3 00 ,0 0 -2 .6 45 ,2 0 2. 65 4, 80 0, 00 0, 00 -2 .6 54 ,8 0 0, 00 42 79 80 00 N ar re nu m zu g al le 2 J ah re 0, 00 -2 .2 00 ,0 0 -3 .8 87 ,6 7 -1 .6 87 ,6 7 0, 00 0, 00 1. 68 7, 67 0, 00 12 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 6 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -1 .7 64 ,6 9 -7 64 ,6 9 0, 00 0, 00 76 4, 69 0, 00 42 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 -6 12 ,0 6 68 7, 94 0, 00 0, 00 -6 87 ,9 4 0, 00 42 91 00 00 S on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -1 1. 41 2, 62 -8 .4 12 ,6 2 0, 00 0, 00 8. 41 2, 62 0, 00 42 91 10 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -2 .5 09 ,6 4 3. 49 0, 36 0, 00 0, 00 -3 .4 90 ,3 6 0, 00 42 91 20 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng 0, 00 -2 .7 00 ,0 0 -3 .0 09 ,7 8 -3 09 ,7 8 0, 00 0, 00 30 9, 78 0, 00 42 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -4 .2 00 ,0 0 -2 00 ,0 0 0, 00 0, 00 20 0, 00 0, 00 42 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e 0, 00 -2 2. 50 0, 00 -2 4. 42 0, 37 -1 .9 20 ,3 7 0, 00 0, 00 1. 92 0, 37 0, 00 42 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt 0, 00 -1 5. 00 0, 00 -1 4. 39 8, 76 60 1, 24 0, 00 0, 00 -6 01 ,2 4 0, 00 42 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -5 .2 06 ,2 6 79 3, 74 0, 00 0, 00 -7 93 ,7 4 0, 00 42 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .8 47 ,0 0 -3 47 ,0 0 0, 00 0, 00 34 7, 00 0, 00 42 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en 0, 00 -5 .5 00 ,0 0 -4 25 ,3 7 5. 07 4, 63 0, 00 0, 00 -5 .0 74 ,6 3 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n 0, 00 - -8 27 .8 00 ,0 0 -9 59 .5 48 ,3 8 -1 31 .7 48 ,3 8 0, 00 0, 00 13 1. 74 8, 38 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de 0, 00 -8 27 .8 00 ,0 0 -9 57 .7 13 ,2 1 -1 29 .9 13 ,2 1 0, 00 0, 00 12 9. 91 3, 21 0, 00 47 22 00 02 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us d er G ru nd st eu er B 0, 00 0, 00 -0 ,0 8 -0 ,0 8 0, 00 0, 00 0, 08 0, 00 47 22 40 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he E nt ge lte 0, 00 0, 00 -1 41 ,0 0 -1 41 ,0 0 0, 00 0, 00 14 1, 00 0, 00 47 22 80 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us s on st ig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 0, 00 0, 00 -8 23 ,1 8 -8 23 ,1 8 0, 00 0, 00 82 3, 18 0, 00 47 22 90 01 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . 0, 00 0, 00 -2 51 ,4 1 -2 51 ,4 1 0, 00 0, 00 25 1, 41 0, 00 47 22 90 20 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en a us S äu m ni sz us ch lä ge n, Z in se n au f A bg ab en u . d gl . 0, 00 0, 00 -1 5, 00 -1 5, 00 0, 00 0, 00 15 ,0 0 0, 00 47 22 92 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en w eg en U ne in br in gl ic hk ei t E in ze lw er tb er ic ht ig un g/ P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g 0, 00 0, 00 -6 04 ,5 0 -6 04 ,5 0 0, 00 0, 00 60 4, 50 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en 0, 00 - -1 .0 00 ,0 0 -1 4. 75 1, 86 -1 3. 75 1, 86 0, 00 0, 00 13 .7 51 ,8 6 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 45 93 00 00 A uf w an d de s G el dv er ke hr s 0, 00 0, 00 -1 4. 75 1, 86 -1 4. 75 1, 86 0, 00 0, 00 14 .7 51 ,8 6 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en 0, 00 - -4 .6 56 .8 00 ,0 0 -4 .7 91 .8 36 ,3 6 -1 35 .0 36 ,3 6 0, 00 0, 00 13 5. 03 6, 36 0, 00 43 13 00 00 Z uw ei su ng en a n Zw ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 -1 05 .0 00 ,0 0 -6 1. 57 6, 03 43 .4 23 ,9 7 0, 00 0, 00 -4 3. 42 3, 97 0, 00 43 18 00 00 Z uw ei su ng en a n üb rig e B er ei ch e 0, 00 -8 62 .7 00 ,0 0 -9 24 .0 69 ,5 2 -6 1. 36 9, 52 0, 00 0, 00 61 .3 69 ,5 2 0, 00 43 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 13 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 7 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 43 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -2 1. 92 1, 10 8. 07 8, 90 0, 00 0, 00 -8 .0 78 ,9 0 0, 00 43 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .0 80 ,0 0 42 0, 00 0, 00 0, 00 -4 20 ,0 0 0, 00 43 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge 0, 00 -3 52 .6 00 ,0 0 -5 89 .6 69 ,4 6 -2 37 .0 69 ,4 6 0, 00 0, 00 23 7. 06 9, 46 0, 00 43 71 00 00 A llg . U m la ge a n da s La nd - FA G -U m la ge 0, 00 -1 .4 24 .0 00 ,0 0 -1 .4 05 .2 46 ,8 0 18 .7 53 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 8. 75 3, 20 0, 00 43 72 00 00 A llg em ei ne U m la ge n an K re is - K re is um la ge 0, 00 -1 .8 75 .5 00 ,0 0 -1 .7 80 .4 03 ,0 0 95 .0 97 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 5. 09 7, 00 0, 00 43 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -7 .8 70 ,4 5 -4 .8 70 ,4 5 0, 00 0, 00 4. 87 0, 45 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - -6 05 .3 00 ,0 0 -6 87 .7 55 ,1 4 -8 2. 45 5, 14 0, 00 0, 00 82 .4 55 ,1 4 0, 00 44 11 00 00 S on st ig e P er so na la uf w en du ng en u . a . S te lle na nz ei ge n et c. 0, 00 -2 1. 00 0, 00 -3 4. 56 8, 27 -1 3. 56 8, 27 0, 00 0, 00 13 .5 68 ,2 7 0, 00 44 21 00 00 A uf w en d. fü r e hr en am tl. T ät ig ke it Ju ge nd be gl ., G R e tc . 0, 00 -3 7. 40 0, 00 -4 2. 83 5, 32 -5 .4 35 ,3 2 0, 00 0, 00 5. 43 5, 32 0, 00 44 22 00 00 V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r. 1 G em H V O ) 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -4 96 ,5 0 1. 00 3, 50 0, 00 0, 00 -1 .0 03 ,5 0 0, 00 44 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne 0, 00 -1 1. 40 0, 00 -1 0. 67 1, 48 72 8, 52 0, 00 0, 00 -7 28 ,5 2 0, 00 44 31 09 90 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 .1 81 ,8 9 -1 .1 81 ,8 9 0, 00 0, 00 1. 18 1, 89 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 57 .0 50 ,0 0 -1 95 .4 93 ,1 8 -3 8. 44 3, 18 0, 00 0, 00 38 .4 43 ,1 8 0, 00 44 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -4 .2 75 ,2 4 -2 75 ,2 4 0, 00 0, 00 27 5, 24 0, 00 44 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 3. 80 0, 00 -1 1. 05 9, 92 2. 74 0, 08 0, 00 0, 00 -2 .7 40 ,0 8 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 8. 40 0, 00 -1 2. 35 8, 88 6. 04 1, 12 0, 00 0, 00 -6 .0 41 ,1 2 0, 00 44 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -6 .2 00 ,0 0 -1 2. 50 1, 39 -6 .3 01 ,3 9 0, 00 0, 00 6. 30 1, 39 0, 00 44 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .3 21 ,5 7 17 8, 43 0, 00 0, 00 -1 78 ,4 3 0, 00 44 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -2 .6 50 ,0 0 -1 .6 11 ,0 3 1. 03 8, 97 0, 00 0, 00 -1 .0 38 ,9 7 0, 00 44 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -3 5. 30 0, 00 -1 8. 38 3, 61 16 .9 16 ,3 9 0, 00 0, 00 -1 6. 91 6, 39 0, 00 44 31 70 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en (G eb üh re n et c. ) 0, 00 -9 .8 50 ,0 0 -1 3. 38 7, 20 -3 .5 37 ,2 0 0, 00 0, 00 3. 53 7, 20 0, 00 44 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 -2 56 .2 17 ,1 4 -1 06 .2 17 ,1 4 0, 00 0, 00 10 6. 21 7, 14 0, 00 44 31 81 00 G IS 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 0. 28 7, 58 -5 .2 87 ,5 8 0, 00 0, 00 5. 28 7, 58 0, 00 44 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le , S on de ra bg ab en 0, 00 -1 02 .7 50 ,0 0 -5 4. 97 9, 94 47 .7 70 ,0 6 0, 00 0, 00 -4 7. 77 0, 06 0, 00 44 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e u. a . L S P 0, 00 0, 00 -6 .1 25 ,0 0 -6 .1 25 ,0 0 0, 00 0, 00 6. 12 5, 00 0, 00 44 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 44 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 7. 50 0, 00 0, 00 17 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 7. 50 0, 00 0, 00 14 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 8 S ei te : 20 .0 5. 20 20 D at um : 13 :3 4: 09 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 = 19 O rd en tl ic h e A u fw en d u n g en ( S u m m e au s N u m m er n 1 2 b is 1 8) 0, 00 -1 0. 39 3. 65 0, 00 -1 0. 71 7. 57 0, 98 -3 23 .9 20 ,9 8 0, 00 0, 00 32 3. 92 0, 98 0, 00 = 20 O rd en tl ic h es E rg eb n is ( S al d o a u s N u m m er n 1 1 u n d 1 9) 0, 00 50 6. 35 0, 00 2. 03 5. 20 5, 06 1. 52 8. 85 5, 06 0, 00 0, 00 -1 .5 28 .8 55 ,0 6 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 2. 88 2. 65 0, 95 2. 88 2. 65 0, 95 0, 00 0, 00 -2 .8 82 .6 50 ,9 5 0, 00 53 12 00 00 E rtr äg e au s de r V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls g er in gw er tig e V er m ög sg eg ns tä nd e un d de re n A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 0, 00 0, 00 2. 88 2. 65 0, 95 2. 88 2. 65 0, 95 0, 00 0, 00 -2 .8 82 .6 50 ,9 5 0, 00 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 -2 ,0 0 -2 ,0 0 0, 00 0, 00 2, 00 0, 00 53 22 00 00 A uf w en du ng en a us d er V er äu ße ru ng v on b ew eg lic he n V er m ög en sg eg en st än de n (s ow ei t s ie n ic ht a ls ge rin gw er tig e V er m ög sg eg ns tä nd e un d de re n A ns ch af fu ng a ls A uf w an d be ha nd el t w ur de n) (B uc hu ng n ur ü be r A nB u) 0, 00 0, 00 -2 ,0 0 -2 ,0 0 0, 00 0, 00 2, 00 0, 00 = 23 S o n d er er g eb n is ( S al d o a u s N u m m er n 2 1 u n d 2 2) 0, 00 0, 00 2. 88 2. 64 8, 95 2. 88 2. 64 8, 95 0, 00 0, 00 -2 .8 82 .6 48 ,9 5 0, 00 = 24 G es am te rg eb n is ( S u m m e au s N u m m er n 2 0 u n d 2 3) 0, 00 50 6. 35 0, 00 4. 91 7. 85 4, 01 4. 41 1. 50 4, 01 0, 00 0, 00 -4 .4 11 .5 04 ,0 1 0, 00 ** * E nd e de r L is te "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " * ** 15 So n d e r- e rg e b n is O rd e n tl ic h e s Er ge b n is V o rj ah r zw e it vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r d ri tt vo ra n ge - ga n ge n e n J ah r o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s So n d e r- e rg e b n is se s 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s b zw . A n fa n gs b e st än d e 3 ) 2 .8 8 2 .6 4 8 ,9 5 2 .0 3 5 .2 0 5 ,0 6 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 1 .6 8 0 .8 8 0 ,9 9 2 A b d e ck u n g vo rg e tr ag e n e r Fe h lb e tr äg e a u s d e m o rd e n tl ic h e n Er ge b n is 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s -2 .0 3 5 .2 0 5 ,0 6 2 .0 3 5 .2 0 5 ,0 6 4 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag sa n te ils d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s au f d as B as is ka p it al n ac h A rt . 1 3 A b s. 6 d e s G e se tz e s zu r R e fo rm d e s G e m e in d e h au sh al ts re ch ts 0 ,0 0 0 ,0 0 5 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 6 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h e in e n Ü b e rs ch u ss d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 7 Zu fü h ru n g e in e s Ü b e rs ch u ss e s d e s So n d e re rg e b n is se s zu r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s -2 .8 8 2 .6 4 8 ,9 5 2 .8 8 2 .6 4 8 ,9 5 8 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 9 A u sg le ic h e in e s Fe h lb e tr ag s d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s d u rc h En tn ah m e a u s d e r R ü ck la ge a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s So n d e re rg e b n is se s 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 V o rt rä ge n ic h t ge d e ck te r Fe h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n Er ge b n is se s d e s H au sh al ts ja h re s so w ie a u s V o rj ah re n in d as Fo lg e ja h r 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 1 V e rr e ch n u n g e in e s au s d e m d ri tt vo ra n ge ga n ge n e n J ah r vo rg e tr ag e n e n F e h lb e tr ag s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 V e rr e ch n u n g e in e s Fe h lb e tr ag s d e s So n d e re rg e b n is se s m it d e m B as is ka p it al 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 vo rl äu fi ge E n d b e st än d e 2 .0 3 5 .2 0 5 ,0 6 2 .8 8 2 .6 4 8 ,9 5 3 1 .6 8 0 .8 8 0 ,9 9 1 4 U m b u ch u n g au s d e n E rg e b n is rü ck la ge n in d as B as is ka p it al n ac h § 2 3 S at z 4 G e m H V O 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 N ac h ri ch tl ic h : V e rä n d e ru n g d e s B as is ka p it al s au f G ru n d v o n B e ri ch ti gu n ge n d e r Er ö ff n u n gs b ila n z 1 6 En d b e st än d e d e s B as is ka p it al s, d e r Er ge b n is rü ck la ge n u n d d e s Fe h lb e tr ag sv o rt ra gs 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 .0 3 5 .2 0 5 ,0 6 2 .8 8 2 .6 4 8 ,9 5 3 1 .6 8 0 .8 8 0 ,9 9 F e st st e ll u n g , A u fg li e d e ru n g u n d V e rw e n d u n g d e s Ja h re se rg e b n is se s St u fe n d e r Er ge b n is ve rw e n d u n g u n d d e s H au sh al ts au sg le ic h s1 ) Er ge b n is d e s H au sh al ts ja h re s vo rg e tr ag e n e F e h lb e tr äg e d e s o rd e n tl ic h e n E rg e b n is se s a u s d e m R ü ck la ge n a u s Ü b e rs ch ü ss e n d e s B as is - ka p it al EU R 2 ) 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 16 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 1 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 + 6. 04 4. 50 0, 00 7. 36 2. 70 7, 44 1. 31 8. 20 7, 44 0, 00 0, 00 -1 .3 18 .2 07 ,4 4 0, 00 60 11 00 00 G ru nd st eu er A 0, 00 33 .2 00 ,0 0 36 .8 53 ,3 4 3. 65 3, 34 0, 00 0, 00 -3 .6 53 ,3 4 0, 00 60 12 00 00 G ru nd st eu er B 0, 00 48 0. 00 0, 00 48 3. 37 7, 54 3. 37 7, 54 0, 00 0, 00 -3 .3 77 ,5 4 0, 00 60 13 00 00 G ew er be st eu er 0, 00 1. 75 0. 00 0, 00 3. 04 4. 11 6, 98 1. 29 4. 11 6, 98 0, 00 0, 00 -1 .2 94 .1 16 ,9 8 0, 00 60 21 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r E in ko m m en st eu er 0, 00 3. 30 0. 00 0, 00 3. 28 5. 18 5, 20 -1 4. 81 4, 80 0, 00 0, 00 14 .8 14 ,8 0 0, 00 60 22 00 00 G em ei nd ea nt ei l a n de r U m sa tz st eu er 0, 00 22 4. 00 0, 00 25 5. 77 3, 71 31 .7 73 ,7 1 0, 00 0, 00 -3 1. 77 3, 71 0, 00 60 32 00 00 H un de st eu er 0, 00 13 .0 00 ,0 0 13 .6 21 ,6 7 62 1, 67 0, 00 0, 00 -6 21 ,6 7 0, 00 60 34 00 00 Z w ei tw oh nu ng ss te ue r 0, 00 1. 50 0, 00 2. 87 8, 00 1. 37 8, 00 0, 00 0, 00 -1 .3 78 ,0 0 0, 00 60 49 00 00 P ac ht J ag dg en os se ns ch af t 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 60 51 00 00 L ei st un ge n na ch d em F am ili en le is tu ng sa us gl ei ch 0, 00 24 2. 00 0, 00 24 0. 90 1, 00 -1 .0 99 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 09 9, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 0, 00 + 3. 33 3. 45 0, 00 3. 57 4. 24 0, 70 24 0. 79 0, 70 0, 00 0, 00 -2 40 .7 90 ,7 0 0, 00 61 11 00 00 S ch lü ss el zu w ei su ng en v om L an d 0, 00 2. 56 7. 00 0, 00 2. 64 9. 88 6, 60 82 .8 86 ,6 0 0, 00 0, 00 -8 2. 88 6, 60 0, 00 61 41 00 00 Z uw ei su ng en v om L an d 0, 00 76 5. 85 0, 00 92 2. 78 4, 10 15 6. 93 4, 10 0, 00 0, 00 -1 56 .9 34 ,1 0 0, 00 61 41 10 00 Z us ch üs se J ug en df eu er w eh r 0, 00 50 0, 00 1. 32 0, 00 82 0, 00 0, 00 0, 00 -8 20 ,0 0 0, 00 61 48 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 25 0, 00 15 0, 00 0, 00 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 0, 00 + 24 5. 15 0, 00 31 9. 83 7, 24 74 .6 87 ,2 4 0, 00 0, 00 -7 4. 68 7, 24 0, 00 63 11 10 00 A llg em ei ne V er w al tu ng sg eb üh re n 0, 00 13 .0 50 ,0 0 16 .0 29 ,8 8 2. 97 9, 88 0, 00 0, 00 -2 .9 79 ,8 8 0, 00 63 11 20 00 A us w ei s- u nd P as sg eb üh re n 0, 00 22 .5 00 ,0 0 32 .0 37 ,6 0 9. 53 7, 60 0, 00 0, 00 -9 .5 37 ,6 0 0, 00 63 21 00 00 E in za hl un ge n au s B en ut zu ng sg eb üh re n un d äh nl ic he n E nt ge lte n 0, 00 10 0, 00 19 0, 00 90 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 0, 00 0, 00 63 21 00 10 K os te ne rs at z Fe ue rw eh r 0, 00 0, 00 11 .1 22 ,4 6 11 .1 22 ,4 6 0, 00 0, 00 -1 1. 12 2, 46 0, 00 63 21 10 00 E lte rn be itr äg e fü r K in de r ü be r 3 J ah re 0, 00 77 .5 00 ,0 0 76 .5 21 ,5 0 -9 78 ,5 0 0, 00 0, 00 97 8, 50 0, 00 63 21 20 00 E lte rn be itr äg e fü r E ss en G an zt ag es be tre uu ng 0, 00 38 .0 00 ,0 0 45 .8 48 ,7 1 7. 84 8, 71 0, 00 0, 00 -7 .8 48 ,7 1 0, 00 63 21 50 00 F rie dh of B en ut zu ng sg eb üh re n 0, 00 48 .0 00 ,0 0 82 .9 83 ,5 9 34 .9 83 ,5 9 0, 00 0, 00 -3 4. 98 3, 59 0, 00 63 21 80 00 K en nt ni sg ab ev er fa hr en G eb üh re n 0, 00 1. 00 0, 00 3. 46 0, 00 2. 46 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .4 60 ,0 0 0, 00 63 22 00 00 E in za hl un ge n E lte rn be itr äg e fü r d ie B et re uu ng v on K in de rn v on 0 b is u nt er 3 J ah re n in K in de rta ge ss tä tte n un d in d er K in de rta ge sp fle ge 0, 00 45 .0 00 ,0 0 51 .6 43 ,5 0 6. 64 3, 50 0, 00 0, 00 -6 .6 43 ,5 0 0, 00 5. Gesamtfinanzrechnung 17 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 2 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 63 1. 30 0, 00 61 9. 33 7, 00 -1 1. 96 3, 00 0, 00 0, 00 11 .9 63 ,0 0 0, 00 64 11 00 00 E in za hl un ge n au s M ie te n un d P ac ht en 0, 00 16 6. 50 0, 00 17 3. 66 8, 21 7. 16 8, 21 0, 00 0, 00 -7 .1 68 ,2 1 0, 00 64 11 10 00 M ie te S ch en k- K on ra d- H al le 0, 00 8. 50 0, 00 9. 45 0, 00 95 0, 00 0, 00 0, 00 -9 50 ,0 0 0, 00 64 11 20 00 P ac ht G as ts tä tte 0, 00 12 .0 00 ,0 0 12 .3 00 ,0 0 30 0, 00 0, 00 0, 00 -3 00 ,0 0 0, 00 64 21 00 00 E in za hl un ge n au s V er ka uf 0, 00 15 .1 00 ,0 0 15 .1 82 ,8 0 82 ,8 0 0, 00 0, 00 -8 2, 80 0, 00 64 21 10 00 S tro m ei ns pe is un g / S tro m ve rg üt un g 0, 00 58 .5 00 ,0 0 35 .0 97 ,1 5 -2 3. 40 2, 85 0, 00 0, 00 23 .4 02 ,8 5 0, 00 64 21 30 00 K os te ne rs ät ze E ig en st ro m 0, 00 40 .0 00 ,0 0 48 .1 38 ,9 6 8. 13 8, 96 0, 00 0, 00 -8 .1 38 ,9 6 0, 00 64 61 00 00 E in za hl un ge n au s so ns tig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 0, 00 83 .0 50 ,0 0 91 .7 28 ,7 4 8. 67 8, 74 0, 00 0, 00 -8 .6 78 ,7 4 0, 00 64 61 00 10 M ie tn eb en ko st en / B et rie bs ko st en 0, 00 11 9. 90 0, 00 10 8. 94 1, 85 -1 0. 95 8, 15 0, 00 0, 00 10 .9 58 ,1 5 0, 00 64 61 10 00 F er ie nb et re uu ng 0, 00 1. 50 0, 00 2. 34 1, 00 84 1, 00 0, 00 0, 00 -8 41 ,0 0 0, 00 64 61 20 00 K os te ne rs ät ze S te ig er 0, 00 7. 25 0, 00 10 .3 28 ,4 0 3. 07 8, 40 0, 00 0, 00 -3 .0 78 ,4 0 0, 00 64 61 30 00 B lä se rk la ss e 0, 00 10 .0 00 ,0 0 13 .1 31 ,7 2 3. 13 1, 72 0, 00 0, 00 -3 .1 31 ,7 2 0, 00 64 61 40 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 60 .0 00 ,0 0 47 .8 46 ,2 4 -1 2. 15 3, 76 0, 00 0, 00 12 .1 53 ,7 6 0, 00 64 61 50 00 K os te ne rs ät ze ö ffe nt lic he H an d - W är m eb ez ug 0, 00 45 .0 00 ,0 0 41 .6 92 ,7 2 -3 .3 07 ,2 8 0, 00 0, 00 3. 30 7, 28 0, 00 64 61 80 00 K os te ne rs ät ze a llg em ei n 0, 00 3. 50 0, 00 5. 76 7, 47 2. 26 7, 47 0, 00 0, 00 -2 .2 67 ,4 7 0, 00 64 61 90 00 K os te ne rs ät ze 0, 00 50 0, 00 3. 72 1, 74 3. 22 1, 74 0, 00 0, 00 -3 .2 21 ,7 4 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 23 5. 40 0, 00 22 7. 61 0, 01 -7 .7 89 ,9 9 0, 00 0, 00 7. 78 9, 99 0, 00 64 80 00 00 E rs ta ttu ng en v om B un d 0, 00 1. 00 0, 00 2. 94 2, 44 1. 94 2, 44 0, 00 0, 00 -1 .9 42 ,4 4 0, 00 64 81 00 00 E rs ta ttu ng en v om L an d 0, 00 50 0, 00 0, 00 -5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 50 0, 00 0, 00 64 82 00 00 E rs ta ttu ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 0, 00 84 .5 00 ,0 0 74 .0 34 ,1 9 -1 0. 46 5, 81 0, 00 0, 00 10 .4 65 ,8 1 0, 00 64 83 00 00 E rs ta ttu ng en v on Z w ec kv er bä nd e un d dg l. 0, 00 80 0, 00 0, 00 -8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 80 0, 00 0, 00 64 83 10 00 E lte rn be itr äg e fü r B et re uu ng sa ng eb ot u nd G ru nd sc hu le 0, 00 14 .5 00 ,0 0 14 .5 53 ,7 0 53 ,7 0 0, 00 0, 00 -5 3, 70 0, 00 64 85 00 00 E rs ta ttu ng en v on v er bu nd en en U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en 0, 00 13 4. 00 0, 00 13 6. 07 9, 68 2. 07 9, 68 0, 00 0, 00 -2 .0 79 ,6 8 0, 00 64 88 00 00 E rs ta ttu ng en v on ü br ig en B er ei ch en 0, 00 10 0, 00 0, 00 -1 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 0, 00 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 0, 00 + 59 .2 00 ,0 0 63 .2 77 ,6 4 4. 07 7, 64 0, 00 0, 00 -4 .0 77 ,6 4 0, 00 66 16 00 00 Z in se in za hl un ge n vo n öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 0, 00 59 .2 00 ,0 0 62 .1 04 ,9 0 2. 90 4, 90 0, 00 0, 00 -2 .9 04 ,9 0 0, 00 66 17 00 00 Z in se in za hl un ge n vo n K re di tin st itu te n 0, 00 0, 00 1. 17 2, 74 1. 17 2, 74 0, 00 0, 00 -1 .1 72 ,7 4 0, 00 18 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 3 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 + 12 9. 10 0, 00 12 5. 38 5, 89 -3 .7 14 ,1 1 0, 00 0, 00 3. 71 4, 11 0, 00 65 11 00 00 K on ze ss io ns ab ga be n 0, 00 11 9. 00 0, 00 11 7. 46 6, 26 -1 .5 33 ,7 4 0, 00 0, 00 1. 53 3, 74 0, 00 65 61 00 00 E in za hl un ge n au s B uß ge ld er n 0, 00 1. 10 0, 00 1. 05 4, 99 -4 5, 01 0, 00 0, 00 45 ,0 1 0, 00 65 62 00 00 E in za hl un ge n au s S äu m ni sz us ch lä ge , Z in se n au f A bg ab en u nd d gl . 0, 00 9. 00 0, 00 6. 86 4, 64 -2 .1 35 ,3 6 0, 00 0, 00 2. 13 5, 36 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 0, 00 10 .6 78 .1 00 ,0 0 12 .2 92 .3 95 ,9 2 1. 61 4. 29 5, 92 0, 00 0, 00 -1 .6 14 .2 95 ,9 2 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n 0, 00 - -2 .7 50 .8 00 ,0 0 -2 .7 69 .7 97 ,2 2 -1 8. 99 7, 22 0, 00 0, 00 18 .9 97 ,2 2 0, 00 70 11 00 00 B ea m te D ie ns ta us za hl un ge n 0, 00 -2 93 .1 00 ,0 0 -3 01 .5 53 ,7 6 -8 .4 53 ,7 6 0, 00 0, 00 8. 45 3, 76 0, 00 70 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta us za hl un ge n 0, 00 -1 .7 85 .7 50 ,0 0 -1 .7 62 .8 36 ,1 7 22 .9 13 ,8 3 0, 00 0, 00 -2 2. 91 3, 83 0, 00 70 12 30 00 L ei st un gs or ie nt ie rte B ez ah lu ng 0, 00 0, 00 -2 1. 60 7, 75 -2 1. 60 7, 75 0, 00 0, 00 21 .6 07 ,7 5 0, 00 70 21 00 00 B ea m te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en 0, 00 -1 63 .6 50 ,0 0 -1 90 .1 28 ,4 7 -2 6. 47 8, 47 0, 00 0, 00 26 .4 78 ,4 7 0, 00 70 22 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z u V er so rg un gs ka ss en 0, 00 -1 25 .8 00 ,0 0 -1 30 .1 40 ,8 2 -4 .3 40 ,8 2 0, 00 0, 00 4. 34 0, 82 0, 00 70 32 00 00 B es ch äf tig te B ei trä ge z ur g es et zl ic he n S oz ia lv er si ch er un g 0, 00 -3 49 .7 00 ,0 0 -3 34 .4 64 ,3 0 15 .2 35 ,7 0 0, 00 0, 00 -1 5. 23 5, 70 0, 00 70 41 00 00 B ei hi lfe n un d U nt er st üt zu ng sl ei st un ge n fü r B ed ie ns te te 0, 00 -3 2. 80 0, 00 -2 9. 06 5, 95 3. 73 4, 05 0, 00 0, 00 -3 .7 34 ,0 5 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en 0, 00 - -1 .5 51 .9 50 ,0 0 -1 .4 59 .2 73 ,0 9 92 .6 76 ,9 1 0, 00 0, 00 -9 2. 67 6, 91 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en 0, 00 -2 80 .8 00 ,0 0 -2 64 .1 70 ,3 9 16 .6 29 ,6 1 0, 00 0, 00 -1 6. 62 9, 61 0, 00 72 11 10 00 W in te rd ie ns t 0, 00 -2 7. 00 0, 00 -1 4. 83 9, 52 12 .1 60 ,4 8 0, 00 0, 00 -1 2. 16 0, 48 0, 00 72 11 20 00 S tra ße nu nt er ha ltu ng a llg em ei n 0, 00 -1 20 .0 00 ,0 0 -9 5. 31 3, 15 24 .6 86 ,8 5 0, 00 0, 00 -2 4. 68 6, 85 0, 00 72 11 30 00 K eh rm as ch in e 0, 00 -1 5. 00 0, 00 -9 .1 93 ,8 6 5. 80 6, 14 0, 00 0, 00 -5 .8 06 ,1 4 0, 00 72 11 60 00 B rü ck en un te rh al tu ng a llg em ei n 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -6 65 ,2 1 29 .3 34 ,7 9 0, 00 0, 00 -2 9. 33 4, 79 0, 00 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -5 6. 50 0, 00 -1 6. 80 3, 15 39 .6 96 ,8 5 0, 00 0, 00 -3 9. 69 6, 85 0, 00 72 12 30 00 S tra ss en en tw äs se ru ng sk os te n 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 01 .8 04 ,6 4 -1 .8 04 ,6 4 0, 00 0, 00 1. 80 4, 64 0, 00 72 21 00 00 U nt er ha ltu ng d es b ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -6 6. 35 0, 00 -4 7. 80 3, 33 18 .5 46 ,6 7 0, 00 0, 00 -1 8. 54 6, 67 0, 00 72 22 00 00 E rw er b vo n ge rin gw er tig en V er m ög en sg eg en st än de n, s of er n ni ch t i n sp ez ie lle re m K on to z u ve rb uc he n 0, 00 -4 9. 10 0, 00 -4 7. 59 7, 52 1. 50 2, 48 0, 00 0, 00 -1 .5 02 ,4 8 0, 00 72 31 00 00 M ie te n in kl . M ie tn eb en ko st en u nd P ac ht en , s ow ei t n ic ht K on to 7 23 3, 7 23 4 od er 7 23 5 0, 00 -7 9. 90 0, 00 -7 0. 47 0, 90 9. 42 9, 10 0, 00 0, 00 -9 .4 29 ,1 0 0, 00 72 41 10 00 F er nw är m e / H ei zu ng 0, 00 -7 4. 50 0, 00 -5 8. 43 7, 25 16 .0 62 ,7 5 0, 00 0, 00 -1 6. 06 2, 75 0, 00 19 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 4 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 41 20 00 G eb äu de re in ig un g A uf w an d 0, 00 -1 02 .9 00 ,0 0 -1 13 .0 99 ,7 0 -1 0. 19 9, 70 0, 00 0, 00 10 .1 99 ,7 0 0, 00 72 41 30 00 S tro m -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 0, 00 -1 08 .5 00 ,0 0 -1 63 .7 79 ,4 7 -5 5. 27 9, 47 0, 00 0, 00 55 .2 79 ,4 7 0, 00 72 41 40 00 A uf w an d fü r g eb äu de be zo ge ne K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) 0, 00 -7 1. 90 0, 00 -1 07 .3 96 ,2 3 -3 5. 49 6, 23 0, 00 0, 00 35 .4 96 ,2 3 0, 00 72 41 50 00 A uf w an d G as be zu g B H K W 0, 00 -8 0. 00 0, 00 -8 2. 45 3, 22 -2 .4 53 ,2 2 0, 00 0, 00 2. 45 3, 22 0, 00 72 51 00 00 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .4 11 ,1 8 58 8, 82 0, 00 0, 00 -5 88 ,8 2 0, 00 72 51 00 10 R V -J A 4 88 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 03 ,6 0 29 6, 40 0, 00 0, 00 -2 96 ,4 0 0, 00 72 51 00 20 R V -X 3 75 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 95 ,5 3 20 4, 47 0, 00 0, 00 -2 04 ,4 7 0, 00 72 51 00 30 R V -H P 6 39 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 96 ,7 0 20 3, 30 0, 00 0, 00 -2 03 ,3 0 0, 00 72 51 00 40 R V -L K 7 96 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -1 08 ,2 3 39 1, 77 0, 00 0, 00 -3 91 ,7 7 0, 00 72 51 00 50 R V -G B 1 60 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -4 .2 80 ,1 0 -1 .2 80 ,1 0 0, 00 0, 00 1. 28 0, 10 0, 00 72 51 00 60 R V -L X 8 74 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 -7 .7 08 ,6 8 -7 08 ,6 8 0, 00 0, 00 70 8, 68 0, 00 72 51 00 80 R V -N K 2 3 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -7 31 ,5 2 2. 26 8, 48 0, 00 0, 00 -2 .2 68 ,4 8 0, 00 72 51 00 90 R V -G B 3 8 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -7 .7 99 ,2 2 -1 .7 99 ,2 2 0, 00 0, 00 1. 79 9, 22 0, 00 72 51 01 00 R V -G B 5 5 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -3 .4 49 ,3 5 -4 49 ,3 5 0, 00 0, 00 44 9, 35 0, 00 72 51 01 10 R V -H U 6 1 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -7 .0 00 ,0 0 -1 1. 09 5, 43 -4 .0 95 ,4 3 0, 00 0, 00 4. 09 5, 43 0, 00 72 51 01 20 R V -J Z 46 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -7 .8 37 ,1 2 -2 .8 37 ,1 2 0, 00 0, 00 2. 83 7, 12 0, 00 72 51 01 30 R V -G B 2 22 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .1 56 ,7 3 84 3, 27 0, 00 0, 00 -8 43 ,2 7 0, 00 72 51 01 40 A m az on e H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .7 45 ,1 5 25 4, 85 0, 00 0, 00 -2 54 ,8 5 0, 00 72 51 01 50 R an so m es H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -3 .0 38 ,2 0 -1 .0 38 ,2 0 0, 00 0, 00 1. 03 8, 20 0, 00 72 51 01 60 K ra m er 1 12 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .0 26 ,7 5 97 3, 25 0, 00 0, 00 -9 73 ,2 5 0, 00 72 51 01 70 R V -G B 4 50 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 -2 .3 37 ,0 7 16 2, 93 0, 00 0, 00 -1 62 ,9 3 0, 00 72 51 01 80 R V -G B 5 0 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .5 39 ,5 9 46 0, 41 0, 00 0, 00 -4 60 ,4 1 0, 00 72 51 02 10 R V -J N 1 66 L F 16 /1 2 H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -7 69 ,1 8 1. 23 0, 82 0, 00 0, 00 -1 .2 30 ,8 2 0, 00 72 51 02 20 R V -M C 4 57 M TW H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -5 33 ,1 3 -3 3, 13 0, 00 0, 00 33 ,1 3 0, 00 72 51 02 30 R V -G B 1 12 L F 10 /1 6 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -1 .7 05 ,3 1 29 4, 69 0, 00 0, 00 -2 94 ,6 9 0, 00 72 51 02 40 R V -B 3 50 A nh än ge r H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -5 00 ,0 0 -1 59 ,4 8 34 0, 52 0, 00 0, 00 -3 40 ,5 2 0, 00 72 51 50 00 R V -G B 2 01 3 S te ig er m it B ai en fu rt H al tu ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 -1 4. 50 0, 00 -1 7. 99 2, 22 -3 .4 92 ,2 2 0, 00 0, 00 3. 49 2, 22 0, 00 20 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 5 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 51 80 00 U nt er ha ltu ng S ch ul bu s 0, 00 -5 .5 00 ,0 0 -6 .0 77 ,4 2 -5 77 ,4 2 0, 00 0, 00 57 7, 42 0, 00 72 51 90 00 F ah rz eu g al lg em ei n 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 -6 1, 69 1. 93 8, 31 0, 00 0, 00 -1 .9 38 ,3 1 0, 00 72 61 00 00 B es on de re z ah lu ng sw irk sa m e A uf w en du ng en fü r B es ch äf tig te 0, 00 -5 00 ,0 0 -2 51 ,0 0 24 9, 00 0, 00 0, 00 -2 49 ,0 0 0, 00 72 61 10 00 A us - u nd W ei te rb ild un g 0, 00 -3 3. 40 0, 00 -1 6. 64 6, 62 16 .7 53 ,3 8 0, 00 0, 00 -1 6. 75 3, 38 0, 00 72 61 20 00 D ie ns t- un d S ch ut zk le id un g 0, 00 -1 9. 30 0, 00 -1 2. 45 0, 62 6. 84 9, 38 0, 00 0, 00 -6 .8 49 ,3 8 0, 00 72 61 30 00 Ä rz tli ch e U nt er su ch un g 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -6 02 ,7 6 39 7, 24 0, 00 0, 00 -3 97 ,2 4 0, 00 72 71 00 00 B es on de re V er w al tu ng s- u nd B et rie bs au sz ah lu ng en 0, 00 -2 0. 00 0, 00 -1 6. 92 7, 64 3. 07 2, 36 0, 00 0, 00 -3 .0 72 ,3 6 0, 00 72 71 10 00 A uf w an ds en ts ch äd ig un g D R K 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -3 06 ,0 0 69 4, 00 0, 00 0, 00 -6 94 ,0 0 0, 00 72 71 50 00 O rts bi ld ve rs ch ön er un g A uf w en du ng en 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -1 2. 09 8, 34 -7 .0 98 ,3 4 0, 00 0, 00 7. 09 8, 34 0, 00 72 74 00 00 L eh r- u nd U nt er ric ht sm at er ia l 0, 00 -2 5. 50 0, 00 -2 3. 75 8, 40 1. 74 1, 60 0, 00 0, 00 -1 .7 41 ,6 0 0, 00 72 75 00 00 L er nm itt el 0, 00 -3 00 ,0 0 -2 74 ,8 9 25 ,1 1 0, 00 0, 00 -2 5, 11 0, 00 72 81 10 00 B au m at er ia l, W er ks ta ttb ed ar f 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -1 .7 64 ,6 9 -7 64 ,6 9 0, 00 0, 00 76 4, 69 0, 00 72 81 20 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n 0, 00 -1 .3 00 ,0 0 -6 12 ,0 6 68 7, 94 0, 00 0, 00 -6 87 ,9 4 0, 00 72 91 00 00 s on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -1 1. 12 9, 23 -8 .1 29 ,2 3 0, 00 0, 00 8. 12 9, 23 0, 00 72 91 10 00 E hr un ge n un d Ju bi la re 0, 00 -8 .6 00 ,0 0 -4 .8 52 ,5 7 3. 74 7, 43 0, 00 0, 00 -3 .7 47 ,4 3 0, 00 72 91 15 00 K ul tu re lle V er an st al tu ng en u nd A kt iv itä te n 0, 00 -5 .3 00 ,0 0 -2 .5 05 ,2 0 2. 79 4, 80 0, 00 0, 00 -2 .7 94 ,8 0 0, 00 72 91 20 00 D an ke sc hö nf es t f ür E hr en am tli ch e, S po rtl er - u nd B lu ts pe nd er eh ru ng 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -3 .2 93 ,1 8 6. 70 6, 82 0, 00 0, 00 -6 .7 06 ,8 2 0, 00 72 91 25 00 N ar re nu m zu g 2- jä hr ig 0, 00 -2 .2 00 ,0 0 -3 .8 87 ,6 7 -1 .6 87 ,6 7 0, 00 0, 00 1. 68 7, 67 0, 00 72 91 30 00 S itz un ge n, T ag un ge n, D ek or at io n, G em ei nd er at 0, 00 -1 1. 00 0, 00 -1 3. 32 7, 78 -2 .3 27 ,7 8 0, 00 0, 00 2. 32 7, 78 0, 00 72 91 40 00 S ch ul ko st en an te il an G em ei nd en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -4 .2 00 ,0 0 -2 00 ,0 0 0, 00 0, 00 20 0, 00 0, 00 72 91 45 00 P ro je kt B lä se rk la ss e 0, 00 -2 2. 50 0, 00 -2 6. 02 0, 37 -3 .5 20 ,3 7 0, 00 0, 00 3. 52 0, 37 0, 00 72 91 50 00 S ch ül er au sz ei ch nu ng en 0, 00 -1 50 ,0 0 -9 5, 00 55 ,0 0 0, 00 0, 00 -5 5, 00 0, 00 72 91 55 00 S on st ig e sä ch lic he Z w ec ka us ga be n, K os te n B et re uu ng 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -2 .5 09 ,6 4 3. 49 0, 36 0, 00 0, 00 -3 .4 90 ,3 6 0, 00 72 91 60 00 Z us ch üs se a n Fö rd er ve re in 0, 00 -2 50 ,0 0 -2 60 ,0 0 -1 0, 00 0, 00 0, 00 10 ,0 0 0, 00 72 91 65 00 K os te n Fe rie nb et re uu ng 0, 00 -2 .7 00 ,0 0 -3 .0 09 ,7 8 -3 09 ,7 8 0, 00 0, 00 30 9, 78 0, 00 72 91 70 00 M itb en ut zu ng H al le nb ad B ai en fu rt 0, 00 -1 5. 00 0, 00 -1 4. 39 8, 76 60 1, 24 0, 00 0, 00 -6 01 ,2 4 0, 00 72 91 75 00 K os te n S ch ül er be fö rd er un g H al le nb ad / Ju ge nd ve rk eh rs sc hu le 0, 00 -6 .0 00 ,0 0 -4 .8 33 ,9 0 1. 16 6, 10 0, 00 0, 00 -1 .1 66 ,1 0 0, 00 21 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 6 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 91 80 00 E rs ta ttu ng Ü be rla nd hi lfe 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .6 45 ,5 0 -1 45 ,5 0 0, 00 0, 00 14 5, 50 0, 00 72 91 90 00 J ug en df eu er w eh r A uf w en du ng en 0, 00 -5 .5 00 ,0 0 -4 25 ,3 7 5. 07 4, 63 0, 00 0, 00 -5 .0 74 ,6 3 0, 00 13 Z in se n un d äh ni ch e A us za hl un ge n 0, 00 - -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) 0, 00 - -4 .6 56 .8 00 ,0 0 -4 .6 72 .0 30 ,6 2 -1 5. 23 0, 62 0, 00 0, 00 15 .2 30 ,6 2 0, 00 73 13 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n Zw ec kv er bä nd e un d de rg l. 0, 00 -1 05 .0 00 ,0 0 -5 4. 70 7, 43 50 .2 92 ,5 7 0, 00 0, 00 -5 0. 29 2, 57 0, 00 73 18 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l au fe nd e Zw ec ke a n üb rig e B er ei ch e 0, 00 -8 62 .7 00 ,0 0 -8 32 .3 35 ,3 8 30 .3 64 ,6 2 0, 00 0, 00 -3 0. 36 4, 62 0, 00 73 18 10 00 T ag es m üt te r Z us ch üs se 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 2. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .5 00 ,0 0 0, 00 73 18 20 00 In te rk om m un al er K os te na us gl ei ch 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -5 .7 18 ,1 0 24 .2 81 ,9 0 0, 00 0, 00 -2 4. 28 1, 90 0, 00 73 18 30 00 D ec ku m la ge A uf te ilu ng 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .0 80 ,0 0 42 0, 00 0, 00 0, 00 -4 20 ,0 0 0, 00 73 41 00 00 G ew er be st eu er um la ge 0, 00 -3 52 .6 00 ,0 0 -5 89 .6 69 ,4 6 -2 37 .0 69 ,4 6 0, 00 0, 00 23 7. 06 9, 46 0, 00 73 71 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an d as L an d 0, 00 -1 .4 24 .0 00 ,0 0 -1 .4 05 .2 46 ,8 0 18 .7 53 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 8. 75 3, 20 0, 00 73 72 00 00 A us za hl un ge n fü r a llg em ei ne U m la ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 0, 00 -1 .8 75 .5 00 ,0 0 -1 .7 80 .4 03 ,0 0 95 .0 97 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 5. 09 7, 00 0, 00 73 73 00 00 U m la ge a n di e G em ei nd ep rü fu ng sa ns ta lt 0, 00 -3 .0 00 ,0 0 -2 .8 70 ,4 5 12 9, 55 0, 00 0, 00 -1 29 ,5 5 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 - -6 05 .3 00 ,0 0 -6 77 .0 80 ,3 8 -7 1. 78 0, 38 0, 00 0, 00 71 .7 80 ,3 8 0, 00 74 11 00 00 S on st ig e P er so na l- un d V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 -2 1. 00 0, 00 -3 1. 71 0, 15 -1 0. 71 0, 15 0, 00 0, 00 10 .7 10 ,1 5 0, 00 74 21 00 00 A us za hl un ge n fü r e hr en am tli ch e un d so ns tig e Tä tig ke it 0, 00 -3 7. 40 0, 00 -4 0. 07 4, 82 -2 .6 74 ,8 2 0, 00 0, 00 2. 67 4, 82 0, 00 74 22 00 00 A us za hl un ge n V er fü gu ng sm itt el (§ 13 S at z 1 N r.1 G em H V O ) 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -4 96 ,5 0 1. 00 3, 50 0, 00 0, 00 -1 .0 03 ,5 0 0, 00 74 29 00 00 M itg lie ds be itr äg e an V er bä nd e/ V er ei ne 0, 00 -1 1. 40 0, 00 -1 0. 67 1, 48 72 8, 52 0, 00 0, 00 -7 28 ,5 2 0, 00 74 31 09 90 A us za hl un ge n fü r S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 .1 81 ,8 9 -1 .1 81 ,8 9 0, 00 0, 00 1. 18 1, 89 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 57 .0 50 ,0 0 -1 82 .1 88 ,6 2 -2 5. 13 8, 62 0, 00 0, 00 25 .1 38 ,6 2 0, 00 74 31 20 00 K op ie re r G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -4 .2 75 ,2 4 -2 75 ,2 4 0, 00 0, 00 27 5, 24 0, 00 74 31 30 00 B üc he r u nd Z ei ts ch rif te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 3. 80 0, 00 -1 0. 70 9, 31 3. 09 0, 69 0, 00 0, 00 -3 .0 90 ,6 9 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 8. 40 0, 00 -1 1. 68 4, 30 6. 71 5, 70 0, 00 0, 00 -6 .7 15 ,7 0 0, 00 74 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -6 .2 00 ,0 0 -1 2. 30 2, 96 -6 .1 02 ,9 6 0, 00 0, 00 6. 10 2, 96 0, 00 74 31 43 00 In te rn et ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -1 .2 28 ,7 5 27 1, 25 0, 00 0, 00 -2 71 ,2 5 0, 00 74 31 50 00 D ie ns tre is en , F ah rtk os te ne rs ät ze G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -2 .6 50 ,0 0 -1 .2 85 ,2 8 1. 36 4, 72 0, 00 0, 00 -1 .3 64 ,7 2 0, 00 22 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 7 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 74 31 60 00 S ac hv er st än di ge n- , G er ic ht s- u nd ä hn lic he K os te n G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -3 5. 30 0, 00 -1 7. 68 3, 61 17 .6 16 ,3 9 0, 00 0, 00 -1 7. 61 6, 39 0, 00 74 31 70 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en (G eb üh re n et c. ) 0, 00 -9 .8 50 ,0 0 -1 2. 25 3, 07 -2 .4 03 ,0 7 0, 00 0, 00 2. 40 3, 07 0, 00 74 31 80 00 B au le itp la nu ng sk os te n, G ut ac ht er ko st en 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 -2 52 .0 70 ,8 7 -1 02 .0 70 ,8 7 0, 00 0, 00 10 2. 07 0, 87 0, 00 74 31 81 00 G IS 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -9 .0 79 ,7 3 -4 .0 79 ,7 3 0, 00 0, 00 4. 07 9, 73 0, 00 74 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le 0, 00 -1 02 .7 50 ,0 0 -5 7. 30 6, 94 45 .4 43 ,0 6 0, 00 0, 00 -4 5. 44 3, 06 0, 00 74 58 00 00 E rs ta ttu ng en a n üb rig e B er ei ch e 0, 00 0, 00 -6 .1 25 ,0 0 -6 .1 25 ,0 0 0, 00 0, 00 6. 12 5, 00 0, 00 74 82 00 00 E rs ta ttu ng sz in se n G ew er be st eu er 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 74 98 00 00 D ec ku ng sr es er ve 0, 00 -1 7. 50 0, 00 0, 00 17 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 7. 50 0, 00 0, 00 75 93 00 00 A us za hl un ge n de s G el dv er ke hr s 0, 00 0, 00 -1 4. 75 1, 86 -1 4. 75 1, 86 0, 00 0, 00 14 .7 51 ,8 6 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) 0, 00 -9 .5 65 .8 50 ,0 0 -9 .5 78 .1 81 ,3 1 -1 2. 33 1, 31 0, 00 0, 00 12 .3 31 ,3 1 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 0, 00 1. 11 2. 25 0, 00 2. 71 4. 21 4, 61 1. 60 1. 96 4, 61 0, 00 0, 00 -1 .6 01 .9 64 ,6 1 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 + 47 9. 00 0, 00 49 9. 26 5, 35 20 .2 65 ,3 5 0, 00 0, 00 -2 0. 26 5, 35 20 .0 00 ,0 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 47 9. 00 0, 00 49 9. 26 5, 35 20 .2 65 ,3 5 0, 00 0, 00 -2 0. 26 5, 35 20 .0 00 ,0 0 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 1. 11 0. 00 0, 00 1. 28 6. 56 9, 84 17 6. 56 9, 84 0, 00 0, 00 -1 76 .5 69 ,8 4 0, 00 68 71 12 42 E in za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0, 00 0, 00 24 9. 25 6, 91 24 9. 25 6, 91 0, 00 0, 00 -2 49 .2 56 ,9 1 0, 00 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 30 0. 00 0, 00 73 8, 18 -2 99 .2 61 ,8 2 0, 00 0, 00 29 9. 26 1, 82 0, 00 68 71 33 70 E in za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 0, 00 13 .7 17 ,2 0 13 .7 17 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 3. 71 7, 20 0, 00 68 71 33 90 E in za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 0, 00 45 .2 53 ,6 3 45 .2 53 ,6 3 0, 00 0, 00 -4 5. 25 3, 63 0, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0, 00 81 0. 00 0, 00 97 7. 60 3, 92 16 7. 60 3, 92 0, 00 0, 00 -1 67 .6 03 ,9 2 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 + 7. 71 0. 00 0, 00 4. 65 4. 92 9, 37 -3 .0 55 .0 70 ,6 3 0, 00 0, 00 3. 05 5. 07 0, 63 0, 00 68 21 11 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0, 00 0, 00 75 2. 68 3, 39 75 2. 68 3, 39 0, 00 0, 00 -7 52 .6 83 ,3 9 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0, 00 7. 71 0. 00 0, 00 3. 59 7. 94 6, 81 -4 .1 12 .0 53 ,1 9 0, 00 0, 00 4. 11 2. 05 3, 19 0, 00 68 21 31 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 0, 00 28 9. 35 0, 17 28 9. 35 0, 17 0, 00 0, 00 -2 89 .3 50 ,1 7 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 14 .9 49 ,0 0 14 .9 49 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 4. 94 9, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 + 10 7. 00 0, 00 11 1. 37 5, 00 4. 37 5, 00 0, 00 0, 00 -4 .3 75 ,0 0 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 Ja hr ) 0, 00 10 7. 00 0, 00 11 1. 37 5, 00 4. 37 5, 00 0, 00 0, 00 -4 .3 75 ,0 0 0, 00 23 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 8 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 0, 00 9. 40 6. 00 0, 00 6. 55 2. 13 9, 56 -2 .8 53 .8 60 ,4 4 0, 00 0, 00 2. 85 3. 86 0, 44 20 .0 00 ,0 0 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 - -2 .4 86 .0 00 ,0 0 -1 .3 67 .0 59 ,7 4 1. 11 8. 94 0, 26 0, 00 0, 00 -1 .1 18 .9 40 ,2 6 -3 00 .0 00 ,0 0 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0, 00 0, 00 -1 7. 01 7, 70 -1 7. 01 7, 70 0, 00 0, 00 17 .0 17 ,7 0 0, 00 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 0, 00 -2 .1 86 .0 00 ,0 0 -1 .3 41 .4 18 ,9 0 84 4. 58 1, 10 0, 00 0, 00 -8 44 .5 81 ,1 0 0, 00 78 21 24 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 -3 00 .0 00 ,0 0 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 0, 00 -8 .6 23 ,1 4 -8 .6 23 ,1 4 0, 00 0, 00 8. 62 3, 14 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 - -9 .4 33 .0 00 ,0 0 -5 .0 52 .9 82 ,5 3 4. 38 0. 01 7, 47 0, 00 0, 00 -4 .3 80 .0 17 ,4 7 -3 .9 94 .0 00 ,0 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 -1 .4 08 .8 49 ,7 3 -1 .4 08 .8 49 ,7 3 0, 00 0, 00 1. 40 8. 84 9, 73 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -1 47 .9 38 ,0 0 1. 65 2. 06 2, 00 0, 00 0, 00 -1 .6 52 .0 62 ,0 0 -7 08 .0 00 ,0 0 78 71 23 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 0, 00 -6 00 .0 00 ,0 0 0, 00 60 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -6 00 .0 00 ,0 0 -6 00 .0 00 ,0 0 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0, 00 -5 60 .0 00 ,0 0 -9 22 .1 79 ,5 5 -3 62 .1 79 ,5 5 0, 00 0, 00 36 2. 17 9, 55 -5 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd an de re n B et rie bs ge bä ud en 0, 00 -6 50 .0 00 ,0 0 0, 00 65 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -6 50 .0 00 ,0 0 -4 00 .0 00 ,0 0 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - u nd A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0, 00 0, 00 -3 64 .8 63 ,4 0 -3 64 .8 63 ,4 0 0, 00 0, 00 36 4. 86 3, 40 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 -4 .1 55 .0 00 ,0 0 -1 .8 76 .7 24 ,2 4 2. 27 8. 27 5, 76 0, 00 0, 00 -2 .2 78 .2 75 ,7 6 -1 .0 24 .0 00 ,0 0 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 -7 00 .0 00 ,0 0 -4 7. 15 3, 80 65 2. 84 6, 20 0, 00 0, 00 -6 52 .8 46 ,2 0 -6 50 .0 00 ,0 0 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 0, 00 -3 38 .0 00 ,0 0 -1 26 .7 80 ,8 2 21 1. 21 9, 18 0, 00 0, 00 -2 11 .2 19 ,1 8 -1 26 .0 00 ,0 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0, 00 -6 30 .0 00 ,0 0 -1 58 .4 92 ,9 9 47 1. 50 7, 01 0, 00 0, 00 -4 71 .5 07 ,0 1 -4 36 .0 00 ,0 0 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - -9 .5 00 ,0 0 -1 .8 14 .2 35 ,0 0 -1 .8 04 .7 35 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 80 4. 73 5, 00 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd s on st ig e A nt ei ls re ch te 0, 00 -9 .5 00 ,0 0 -1 4. 23 5, 00 -4 .7 35 ,0 0 0, 00 0, 00 4. 73 5, 00 0, 00 78 60 00 00 A us za hl un gs ko nt o S pa rb rie f 0, 00 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 0, 00 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en 0, 00 - 0, 00 -1 .4 89 .0 50 ,0 0 -1 .4 89 .0 50 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 48 9. 05 0, 00 0, 00 78 16 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an s on st ig e öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t üb er 1 J ah r) 0, 00 0, 00 -1 .4 59 .0 50 ,0 0 -1 .4 59 .0 50 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 45 9. 05 0, 00 0, 00 24 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 9 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - -4 09 .7 00 ,0 0 -2 94 .3 98 ,6 8 11 5. 30 1, 32 0, 00 0, 00 -1 15 .3 01 ,3 2 -1 10 .0 00 ,0 0 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0, 00 0, 00 -2 8. 33 5, 33 -2 8. 33 5, 33 0, 00 0, 00 28 .3 35 ,3 3 0, 00 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0, 00 -2 14 .0 00 ,0 0 -1 61 .9 57 ,5 2 52 .0 42 ,4 8 0, 00 0, 00 -5 2. 04 2, 48 -5 0. 00 0, 00 78 31 26 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n M as ch in en 0, 00 0, 00 -6 .2 57 ,9 5 -6 .2 57 ,9 5 0, 00 0, 00 6. 25 7, 95 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -6 0. 94 5, 96 -5 0. 94 5, 96 0, 00 0, 00 50 .9 45 ,9 6 -1 0. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 -1 85 .7 00 ,0 0 -3 6. 90 1, 92 14 8. 79 8, 08 0, 00 0, 00 -1 48 .7 98 ,0 8 -5 0. 00 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) 0, 00 -1 2. 33 8. 20 0, 00 -1 0. 01 7. 72 5, 95 2. 32 0. 47 4, 05 0, 00 0, 00 -2 .3 20 .4 74 ,0 5 -4 .4 04 .0 00 ,0 0 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) 0, 00 -2 .9 32 .2 00 ,0 0 -3 .4 65 .5 86 ,3 9 -5 33 .3 86 ,3 9 0, 00 0, 00 53 3. 38 6, 39 -4 .3 84 .0 00 ,0 0 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) 0, 00 -1 .8 19 .9 50 ,0 0 -7 51 .3 71 ,7 8 1. 06 8. 57 8, 22 0, 00 0, 00 -1 .0 68 .5 78 ,2 2 -4 .3 84 .0 00 ,0 0 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 - -6 8. 10 0, 00 -4 59 .3 95 ,2 9 -3 91 .2 95 ,2 9 0, 00 0, 00 39 1. 29 5, 29 0, 00 79 20 20 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r I nv es tit io ne n be im B un d (L au fz ei t ü be r 1 J ah r b is e in sc hl . 5 J ah re n) 0, 00 -6 8. 10 0, 00 -4 59 .3 95 ,2 9 -3 91 .2 95 ,2 9 0, 00 0, 00 39 1. 29 5, 29 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) 0, 00 -6 8. 10 0, 00 -4 59 .3 95 ,2 9 -3 91 .2 95 ,2 9 0, 00 0, 00 39 1. 29 5, 29 0, 00 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) 0, 00 -1 .8 88 .0 50 ,0 0 -1 .2 10 .7 67 ,0 7 67 7. 28 2, 93 0, 00 0, 00 -6 77 .2 82 ,9 3 -4 .3 84 .0 00 ,0 0 37 H au sh al ts un w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 + - - - - - 3. 09 8. 40 0, 54 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 70 10 E in za hl un g G eh al ts vo rs ch üs se 0, 00 - - - - - 2. 20 7, 42 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 72 10 E in za hl un g au s W ec hs el ge ld vo rs ch us s G eb üh re nk as se n 0, 00 - - - - - 12 .0 70 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 10 E in za hl un g - I rr tü m lic he E in za hl un ge n /Z uv ie lz ah lu ng en (K os te ne rs ät ze u sw .) 0, 00 - - - - - 50 1. 19 9, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 11 Ü be rw ei su ng M ie te n us w . L R A fü r F ol ge ja hr 0, 00 - - - - - 23 .0 46 ,3 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 20 E in za hl un g - K os te ne rs ta ttu ng F eu er w ac he S K H 0, 00 - - - - - 72 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 30 E in za hl un g - F is ch er ei sc he in A nt ei l G em ei nd ev er ba nd 0, 00 - - - - - 96 8, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 31 E in za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se 0, 00 - - - - - 2. 22 4, 80 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 32 E in za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t 0, 00 - - - - - 1. 30 9, 50 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 33 E in za hl un g - A br ec hn un g K ar te nv er ka uf 0, 00 - - - - - 86 6, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 34 E in za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S 0, 00 - - - - - 8. 16 0, 50 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 36 E in za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l 0, 00 - - - - - 1. 90 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 25 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 1 0 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 67 91 80 37 E in za hl un ge n - V er ka uf N ot fa llm ap pe n 0, 00 - - - - - 14 5, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 40 E in za hl un g - K au tio n S ch lie ßa nl ag e un d "Ö ffe nt lic he T oi le tte " 0, 00 - - - - - 40 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 42 E in za hl un g - K os te ne rs ta ttu ng F eu er w ac he S K H 0, 00 - - - - - 16 .1 14 ,4 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 80 50 E in za hl un g - K au tio n S ch lie ßa nl ag e un d "Ö ffe nt lic he T oi le tte " 0, 00 - - - - - 47 ,5 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 50 E in za hl un g - S ta nd es vo rs or ge 0, 00 - - - - - 13 .7 44 ,9 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 60 E in za hl un g - V er b. g g. B es ch äf tig te 0, 00 - - - - - 13 8. 92 3, 96 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 70 E in za hl un g - L oh n/ G eh al t 0, 00 - - - - - 1. 31 1. 96 0, 96 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 80 E in za hl un g - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r 0, 00 - - - - - 31 8. 72 4, 24 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 83 90 E in za hl un g - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn 0, 00 - - - - - 64 0. 11 6, 70 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 91 84 00 E in za hl un g - N ic ht b en öt ig te A bg ab ea rte n 0, 00 - - - - - 65 6, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 00 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - 24 .2 23 ,6 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 01 90 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - 19 % 0, 00 - - - - - 25 7, 45 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 80 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er (A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - 10 .6 32 ,2 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 00 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - 30 .3 23 ,5 7 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 80 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n (A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - 37 .8 18 ,4 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts un w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 - - - - - - -3 .0 54 .7 17 ,7 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 70 10 A us za hl un g G eh al ts vo rs ch üs se 0, 00 - - - - - -2 .2 07 ,4 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 72 10 A us za hl un g au s W ec hs el ge ld vo rs ch us s G eb üh re nk as se n 0, 00 - - - - - -1 2. 07 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 10 A us za hl un g - I rr tü m lic he E in za hl un ge n /Z uv ie lz ah lu ng en (K os te ne rs ät ze u sw .) 0, 00 - - - - - -5 00 .8 86 ,5 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 20 A us za hl un g - K os te ne rs ta ttu ng F eu er w ac he S K H 0, 00 - - - - - -7 92 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 30 A us za hl un g - F is ch er ei sc he in A nt ei l G em ei nd ev er ba nd 0, 00 - - - - - -8 08 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 31 A us za hl un g - F üh ru ng sz eu gn is se A nt ei l B un de sk as se 0, 00 - - - - - -2 .0 84 ,0 8 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 32 A us za hl un g - V er ka uf M ül ls äc ke A br ec hn un g m it La nd ra ts am t 0, 00 - - - - - -1 .1 11 ,5 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 33 A us za hl un g - A br ec hn un g K ar te nv er ka uf 0, 00 - - - - - -8 66 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 34 A us za hl un g - A br ec hn un g K ur se V H S 0, 00 - - - - - -4 .4 55 ,9 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 36 A us za hl un g - W ei te rle itu ng Z us ch us s an H el fe rk re is A sy l 0, 00 - - - - - -1 .9 00 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 26 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 1 1 S ei te : 23 .0 5. 20 20 D at um : 18 :2 7: 16 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 77 91 80 42 A us za hl un g - K os te ne rs ta ttu ng F eu er w ac he S K H 0, 00 - - - - - -1 4. 00 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 80 50 A us za hl un g - A m ts hi lfe D rit te r 0, 00 - - - - - -4 7, 50 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 50 A us za hl un g - S ta nd es vo rs or ge 0, 00 - - - - - -1 3. 74 4, 90 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 60 A us za hl un g - V er b. g g. B es ch äf tig te 0, 00 - - - - - -1 38 .9 23 ,9 6 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 70 A us za hl un g - L oh n/ G eh al t 0, 00 - - - - - -1 .3 11 .9 60 ,9 6 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 80 A us za hl un g - A bz uf üh re nd e Lo hn -/K irc he ns te ue r 0, 00 - - - - - -3 09 .9 06 ,3 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 83 90 A us za hl un g - V er bi nd lic hk ei te n ge ge üb er S oz ia lv er si ch er un gs trä ge rn 0, 00 - - - - - -6 40 .1 16 ,7 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 91 84 00 A us za hl un g - N ic ht b en öt ig te A bg ab ea rte n 0, 00 - - - - - -6 56 ,0 0 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 00 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - -4 8. 39 2, 32 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 80 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er (A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - -2 1. 54 7, 01 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 00 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - -9 .8 23 ,9 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 80 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st (A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - -1 8. 41 6, 60 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts un w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) 0, 00 - - - - - 43 .6 82 ,8 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 0, 00 = - - - - - 8. 80 3. 18 3, 04 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 01 00 G iro ko nt o - V R B an k R V -W gt 0, 00 - - - - - 45 9. 28 8, 28 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 02 00 G iro ko nt o - K S K R V 0, 00 - - - - - 45 .5 43 ,4 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 03 00 G el dm ar kt ko nt o - V R B an k R V -W gt 0, 00 - - - - - 26 4. 99 9, 56 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 04 00 G el dm ar kt ko nt o - K S K R V 0, 00 - - - - - 8. 03 1. 48 6, 59 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 31 00 00 B ar ka ss e - G em ei nd ek as se 0, 00 - - - - - 1. 86 5, 17 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) 0, 00 = - - - - - -1 .1 67 .0 84 ,2 5 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 0, 00 - - - - - 7. 63 6. 09 8, 79 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: ** * E nd e de r L is te "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " * ** 27 AKTIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0020000 - Lizenzen 29.685,00 5.740,00 23.945,00 0025000 - DV-Software 1,00 1,00 0,00 Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 29.686,00 5.741,00 23.945,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0111000 - Grund und Boden bei Grünflächen 2.033.144,76 2.768.810,45 -735.665,69 0131000 - Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 3.934,32 0,00 0132000 - Aufwuchs bei Wald und Forsten 11.652,00 11.652,00 0,00 0190000 - Sonstige unbebaute Grundstücke 3.393.746,64 3.275.388,52 118.358,12 Summe 5.442.477,72 6.059.785,29 -617.307,57 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgl. Rechte 0221000 - Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 494.772,04 0,00 0222000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sozialen Einrichtungen 1.107.996,00 1.010.913,00 97.083,00 0231000 - Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 451.872,54 0,00 0232000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.258.243,00 2.391.927,00 -133.684,00 0241000 - Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanl. 256.415,25 256.415,25 0,00 0242000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 3.366.540,00 2.395.140,00 971.400,00 0291000 - Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30 232.207,30 0,00 0292000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.654.282,00 1.717.976,00 -63.694,00 Summe 9.822.328,13 8.951.223,13 871.105,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 0310000 - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.161.631,21 2.156.750,82 4.880,39 0320000 - Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 437.108,00 444.435,00 -7.327,00 0341000 - Anlagen zur Abwasserableitung 363.343,00 0,00 363.343,00 0350000 - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 8.096.007,00 6.142.365,00 1.953.642,00 0360000 - Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörigen Anlagen 831.346,00 858.940,00 -27.594,00 0370000 - Wasserbauiche Anlagen 34.051,00 0,00 34.051,00 0380000 - Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 502.335,74 409.446,92 92.888,82 0390000 - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 253.640,00 150.051,00 103.589,00 Summe 12.679.461,95 10.161.988,74 2.517.473,21 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0410000 - Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0510000 - Kunstgegenstände 8.650,52 8.650,52 0,00 0550000 - Baudenkmäler 1,00 1,00 0,00 0560000 - Bodendenkmäler 0,00 0,00 0,00 0590000 - Sonstige Kulturdenkmäler 0,00 0,00 0,00 Summe 8.651,52 8.651,52 0,00 6. Bilanz 28 AKTIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0610000 - Fahrzeuge 439.155,50 344.255,50 94.900,00 0620000 - Maschinen 46.005,50 61.526,50 -15.521,00 0630000 - Technische Anlagen 317.395,00 288.365,00 29.030,00 Summe 802.556,00 694.147,00 108.409,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0710000 - Betriebsvorrichtungen 9.361,00 10.514,00 -1.153,00 0720000 - Betriebs-/Geschäftsausstattung 146.606,00 143.895,00 2.711,00 Summe 155.967,00 154.409,00 1.558,00 1.2.8 Vorräte 0830001 - Flüssiggas/ Heizöl 0,00 0,00 0,00 0830003 - Streusalz 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0910000 - Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 0,00 0,00 0,00 0960000 - Anlagen im Bau 1.784.828,04 1.215.050,65 569.777,39 Summe 1.784.828,04 1.215.050,65 569.777,39 Summe Sachvermögen 30.696.270,36 27.245.255,33 3.451.015,03 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 1113000 - Grundstücksanteile Grundstücksanteile Interkommunales Gewerbegebiet Baindt, Baienfurt und Berg 156.479,52 156.479,52 0,00 1113000 - Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV 1.000,00 1.000,00 0,00 1113000 - Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 12.846,00 14.235,00 1113000 - Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 500,00 0,00 1113000 - RaWEG mbH 1.280,00 1.280,00 0,00 Summe 186.340,52 172.105,52 14.235,00 1.3.3 Sondervermögen 1210000 - EB Wasserversorgung Baindt Stammkapital 444.312,64 444.312,64 0,00 1211000 - EB Wasserversorgung Baindt - allg. Rücklagen 171.192,44 171.192,44 0,00 Summe 615.505,08 615.505,08 0,00 1.3.4 Ausleihungen 1315200 - Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.138.237,50 2.790.562,50 1.347.675,00 Summe 4.138.237,50 2.790.562,50 1.347.675,00 1.3.5 Wertpapiere 14920000 - Sonst. Geldanlagen Raiffeisenb. Reute Gaisbeuren 1.800.000,00 0,00 1.800.000,00 Summe 1.800.000,00 0,00 1.800.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 15113100 - Forderungen aus Verwaltungsgebühren 138,80 30,00 108,80 15113200 - Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 301,10 1.435,30 -1.134,20 15113201 - Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 606,00 0,00 606,00 15113300 - Forderungen aus Kiga- Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 209,50 121,00 88,50 29 AKTIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 15210120 - Forderungen aus Grundsteuer B 1.620,21 812,67 807,54 15210130 - Forderungen aus Gewerbesteuer 53.334,98 4.378,40 48.956,58 15210320 - Forderungen aus Hundesteuer 186,00 122,00 64,00 1531000- Forderungen aus Transferleistungen 484,20 0,00 484,20 15911310 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 25.414,21 0,00 25.414,21 15911330 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffenticher Einrichtungen 7.854,47 0,00 7.854,47 15911350 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 14.735,72 0,00 14.735,72 15913480 - Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 70,00 34,80 35,20 15913482 - Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden 0,00 72.434,19 -72.434,19 15915200 - Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 4.518,14 396,81 4.121,33 Summe 109.473,33 79.765,17 29.708,16 1.3.8 Privatrechtliche Forderungen 16111190 - Forderungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00 134.199,50 -134.199,50 16116100 - Forderungen aus Mieten und Pachten 2.458,58 1.804,90 653,68 16116200 - Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -6.143,48 -4.198,82 -1.944,66 16800000 - Vorsteuer 17.486,93 0,00 17.486,93 16890010 - Forderungen aus der Vorsteuer 0,00 12.587,76 -12.587,76 16890020 - Forderungen aus der Umsatzsteuer 0,00 2.260,00 -2.260,00 16911340 - Vorjahresabgr. Ford. aus privatrechtichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 150.732,48 0,00 150.732,48 16911360 - Vorjahresabgrenzung Ford. aus Finanzerträgen 2.139,68 0,00 2.139,68 16913460 - Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 5.978,42 20.440,24 -14.461,82 16913461 - Ford. aus Miete und Nebenk. Asyl- und Obdachl. 1.819,31 3.012,05 -1.192,74 16913485 - Ford.aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenuml. von verbundene Unternehmen 12.651,85 1.346,48 11.305,37 16918020 - Forder. aus Kostenerstattung Feuerwache SKH 72,00 0,00 72,00 Summe 187.195,77 171.452,11 15.743,66 1.3.9 Liquide Mittel 17110100 - Girokonto - VR Bank RV-Wgt 1.908.806,04 459.288,28 1.449.517,76 17110200 - Girokonto - KSK RV 1.454.753,65 45.543,44 1.409.210,21 17110300 - Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 2.450.000,00 264.999,56 2.185.000,44 17110400 - Geldmarktkonto - KSK RV 1.000.000,00 8.031.486,59 -7.031.486,59 17110600 - Girokonto Mittagessen 30.626,68 0,00 30.626,68 17110700 - Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 287.829,39 0,00 287.829,39 17110800 - Girokonto – Volksbank Altshausen 1.142.273,42 0,00 1.142.273,42 17110801 - Flexsparkonto Voba Altshausen 49.000,00 0,00 49.000,00 17110802 - Geldmarkkonto – Voba Altshausen 51.000,57 0,00 51.000,57 17119100 - SP Girokonto VR Bank RV-Wgt. -35.478,37 0,00 -35.478,37 17310000 - Barkasse - Gemeindekasse 5.570,04 1.865,17 3.704,87 23975000 - Verrechnungskonto Einheitskasse -708.282,63 0,00 -708.282,63 Summe 7.636.098,79 8.803.183,04 -1.167.084,25 Summe Finanzvermögen 14.672.850,99 12.632.573,42 2.040.277,57 Summe Vermögen 45.398.807,35 39.883.569,75 5.491.292,60 30 AKTIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1801400 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 23.631,84 0,00 23.631,84 Summe 23.631,84 0,00 23.631,84 2.2 SoPo für geleistete Investitionszuschüsse 1803000 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 134.775,00 142.408,00 -7.633,00 1803600 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 29.700,00 0,00 29.700,00 Summe 164.475,00 142.408,00 22.067,00 Summe Abgrenzungsposten 188.106,84 142.408,00 45.698,84 SUMME AKTIVSEITE 45.586.914,19 40.025.977,75 5.560.936,44 PASSIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 2000000 - Basiskapital 31.680.880,99 31.680.880,99 0,00 Summe Basiskapital 31.680.880,99 31.680.880,99 0,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnis 2.035.205,06 0,00 2.035.205,06 1.2.2 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2.882.648,95 0,00 2.882.648,95 Summe 4.917.854,01 0,00 4.917.854,01 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 2040005 - Ökokonto (investiv) 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Rücklagen 0,00 0,00 0,00 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.3.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Fehlbeträge des ord. Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 Summe Eigenkapital 36.598.735,00 31.680.880,99 0,00 2. Sonderposten 2.1 Für Investitionszuweisungen 2110000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 2.294.289,35 1.887.777,00 406.512,35 2112000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 19.091,00 20.260,00 -1.169,00 2117000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 7.413,00 8.663,00 -1.250,00 2.2 Für Investitionsbeiträge 2120000 - Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. 4.825.736,00 4.053.011,00 772.725,00 31 PASSIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 2.3 Für Sonstiges 2190000 - Sonstige Sonderposten 575,00 675,00 -100,00 Summe 575,00 675,00 -100,00 Summe Sonderposten 7.147.104,35 5.970.386,00 1.176.718,35 3. Rückstellungen 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 2870000 - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO, Familienförderbeiträge Bauplatzverkauf 95.000,00 25.000,00 70.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 2891000 - Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 30.312,10 25.000,00 5.312,10 Summe Rückstellungen 125.312,10 50.000,00 75.312,10 Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 23102000 - Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) 0,00 459.395,29 -459.395,29 23975000 - Verrechnungskonto Einheitskasse 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 459.395,29 -459.395,29 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 24900000 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen 900.000,00 900.000,00 0,00 Summe 900.000,00 900.000,00 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25111190 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 0,00 341.410,00 -341.410,00 25111220 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sozialen Einrichtungen -528,00 0,00 -528,00 25111240 - Verbindichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 3.358,07 0,00 3.358,07 25111720 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 4.072,94 -4.072,94 25113210 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 9.898,28 1.804,64 8.093,64 25113240 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 23.848,94 67.541,32 -43.692,38 25113270 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 -519,00 519,00 25113430 - Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.341,45 343,00 1.998,45 25113440 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 0,00 2.327,00 -2.327,00 Summe 38.918,74 416.979,90 -378.061,16 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 26114310 - Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 0,00 15.109,48 -15.109,48 Summe 0,00 15.109,48 -15.593,68 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 27929010 - Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 0,00 3.343,76 -3.343,76 27929020 - Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 9.253,87 1.459,67 7.794,20 27991400 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -80,00 0,00 -80,00 32 PASSIVSEITE 31.12.2019 31.12.2018 Veränd. EUR EUR Tsd. EUR 27991420 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 103.246,06 0,00 103.246,06 27991430 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 65.399,42 0,00 65.399,42 27991440 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstingen ordentichen Aufwendungen 25.443,07 0,00 25.443,07 27996011 - Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 23.046,31 0,00 23.046,31 27996030 - Fischereischein Anteil Gemeindeverband 160,00 0,00 160,00 27996031 - Führungszeugnisse Antei Bundeskasse 140,72 0,00 140,72 27996037 - Verkauf Notfallmappen 145,00 0,00 145,00 27998010 - Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 312,48 0,00 312,48 27998032 - Verbindlichkeiten aus Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 693,00 495,00 198,00 27998034 - Verbindlichkeiten aus Abrechnung Kurse VHS 3.704,58 0,00 3.704,58 27998040 - Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.490,00 2.450,00 40,00 27998041 - Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,00 2.000,00 0,00 27998042 - Kaution Miete Schenk-Konrad-Halle 2.114,41 0,00 2.114,41 27998380 - Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn- /Kirchensteuer 34.018,61 25.200,76 8.817,85 Summe 272.087,53 34.949,19 237.138,34 Summe Verbindlichkeiten 1.211.006,27 1.826.433,86 -615.911,79 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 29110000 - Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 24.329,58 44.290,90 -19.961,32 29116000 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 480.426,89 453.986,00 26.440,89 Summe Passive Rechnungsabgrenzungsposten 504.756,47 498.276,90 6.479,57 SUMME PASSIVSEITE 45.586.914,19 40.025.977,75 5.560.936,44 33 III. Anhang zur Jahresrechnung 2019 9. Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss 2019 gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Ver- mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Baindt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Weiterhin werden alle erläuterungsbedürftigen Posten der Bilanz und der Ergebnisrechnung entsprechend der vorgegebenen Bilanzgliederung des § 52 Abs. 3 und 4 GemHVO dargestellt. 10. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten fanden die Bewertungsvorgaben der §§ 40 – 46 GemHVO Anwendung. Diese Paragraphen wurden durch die Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt konkretisiert, welche auch für die Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz maßgeblich sind. Für die Bewertung werden auch die Vorgaben des Leitfadens zur Bilanzierung in der jeweils gültigen Auflage angewendet. Im Falle einer Abweichung des Leitfadens zur Bilanzierung zu den Erläuterungen der Eröffnungsbilanz werden die Vorgaben des Leitfadens berücksichtigt. Die Aktivierungspflicht für das bewegliche Vermögen ergibt sich aus § 38 Abs. 4 GemHVO. Die Aktivierungsgrenze wurde in Baindt auf 800 € netto festgelegt. Sofern Rückstellungen gebildet wurden, decken sie alle erkennbaren Verpflichtungen in angemessener oder gesetzlich zulässiger Höhe ab. Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten und den Positionen der Ergebnisrechnung zu entnehmen. 11. Pensionsrückstellungen Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO muss die Gemeinde den auf sie entfallenden Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) auf Grund von § 27 Abs. 5 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen im Anhang des Jahresabschlusses ausweisen. Laut Auskunft des KVBW beträgt zum 31.12.2019 der Anteil an den Rückstellungen für die Gemeinde Baindt 4.192.648 EUR (siehe Anlagen zum Anhang, Vorjahr 3.210.915 €). Das Ökokonto ist ein naturschutzrechtliches Instrument. Ein Ökokonto ist grundsätzlich kein Vermögensgegenstand. Dabei handelt es sich um ein „virtuelles Guthabenkonto“, das für den Ausgleich späterer Eingriffe in Natur und Landschaft zur Verfügung steht. Ein Ökokonto stellt grundsätzlich keinen Vermögensgegenstand dar. Der Stand des Ökokontos beträgt zum 31.12.2019 280.002 Ökopunkte (Vorjahr 774.525 Ökopunkte). Für die GE Mehlis 2. Erweiterung mussten 321.389 Ökopunkte aufgewandt werden. Für die Bebauungspläne des Fischerareals mussten 173.134 Ökopunkten aufgewandt werden. Die Gemeinde Baindt hat vor Jahren Ökopunkte für 1,25 € pro Ökopunkt und 1,00 € pro Ökopunkt gesichert. 34 12. Übersicht über die in das folgende Jahr (2020) übertragenen Ermächtigungen (Finanzrechnung) – Gesamtbetrag Einnahmen 20.000 € Ausgaben 4.404.000 € lfd. Nr. Produkt- sachkonto Bezeichnung Gebildete Ermächtigungs- reste (EUR) 1 1110.2111 H Steuerung und Organisation - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 20.000,00 2 1110.0610 S Steuerung und Organisation - Fahrzeuge 40.000,00 3 1120.0720 S Zentrale Dienstleistungen, EDV – Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.000,00 4 1125.0292 S Bauhof, Grünlagen, Werkstätten und Fahrzeuge – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts-, und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, Q.) 350.000,00 5 1125.0610 S Bauhof, Grünlagen, Werkstätten und Fahrzeuge - Fahrzeuge 10.000,00 6 1260.0292 S Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts-, und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, Q) 50.000,00 7 1260.0350 S Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz – Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 25.000,00 8 1260.0720 S Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz – Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.000,00 9 2110.0232 S Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 600.000,00 10 3650.0222 S Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-jährige – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 708.000,00 11 5110.0241 S Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Gemeindesanierung – Grund und Boden mit Kultur-, sport- und Gartenanlagen 300.000,00 12 5110.0350 S - 24 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Gemeindesanierung - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen - Fischerareal 300.000,00 13 5310.0630 S Elektrizitätsversorgung – Technische Anlagen – (PV, BHKW, Heizung) 10.000,00 14 5340.0390 S Fernwärmeversorgung – Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) 54.000,00 15 5360.0390 S Breitbandversorgung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) 144.000,00 16 5410.0350 S - 22 Gemeindestraßen und Brücken - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen – Geigensack Erweiterung 50.000,00 17 5410.0350 S - 21 Gemeindestraßen und Brücken - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen – Marsweiler Ost II 25.000,00 18 5410.0350 S - 23 Gemeindestraßen und Brücken - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen – Grünenberg 2. Erweiterung (Friedhofserweiterung) 124.000,00 19 5410.0350 S - 24 Gemeindestraßen und Brücken - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen - Fischerareal 500.000,00 20 5410.0390 S - 22 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) – Geigensack Erweiterung 10.000,00 21 5410.0390 S - 21 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen..) – Marsweiler Ost II 40.000,00 22 5410.0390 S - 23 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) – Grünenberg 2. Erweiterung (Friedhofserweiterung) 5.000,00 23 5410.0390 S - 25 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) – GE Mehlis 2. Erweiterung 42.000,00 24 5470.0390 S Verkehrsbetriebe / ÖPNV - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, Q) 141.000,00 25 5520.0370 S Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer - Wasserbauliche Anlagen 300.000,00 26 5520.0370 S - 24 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer - Wasserbauliche Anlagen - Fischerareal 350.000,00 27 5530.0380 S Friedhofs- und Bestattungswesen – Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 126.000,00 28 5730.0242 S Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle – Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 50.000,00 35 13. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2019 Schuldner Betrag in EUR Ausfallhaftung der Gemeinde Baindt – Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbedingungen des Landes Baden-Württemberg – L- Bank 733.789,06 € Keine aktuellen Bürgschaftsübernahmen bei Vereinen 14. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen stellen die Ermächtigung dar, zu Lasten eines künftigen Haushaltsjahres im Finanzhaushalt Verpflichtungen einzugehen, die in späteren Haushaltsjahren zu investiven Auszahlungen führen werden. Soweit solche Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2019 daher zum 31.12.2019 bereits in Anspruch genommen waren, stellt dies eine Vorbelastung eines künftigen Haushaltsjahres dar. Sind Verpflichtungen überplanmäßig eingegangen, so ist die Höhe der tatsächlich eingegangenen Verpflichtungen anzugeben. Im Jahr 2019 wurden keine solchen Verpflichtungen eingegangen. Übersicht der VE im Haushaltsjahr 2019 Auftrags- sachkonto Erläuterung / Zweck Ansatz der VE in EUR Inanspruch- nahme der VE in EUR Gesamtbetrag laut Haushaltsplan 2019 8.295.000 0,00 15. Übersicht über die Verbindlichkeiten Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2019 keine Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (Geldschulden) vorzuweisen. Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, resultieren aus der gewährten Zuwendung aus dem Landessanierungsprogramm. In der nachfolgenden Tabelle werden die o. g. Verbindlichkeiten (Schuldenübersicht) dargestellt: Art der Schulden am 01.01.2019 zum 31.12.2019 Mehr (+) weniger (-) EUR 1 2 3 4 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 459.395,29 0,00 -459.395,29 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen) Sondertilgung 2019 459.395,29 0,00 -459.395,29 1.3 Kassenkredite - 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - Landessanierungsprogramm Zuschuss Fischerareal 900.000,00 900.000,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 1.359.395,29 900.000,00 -459.395,29 36 Im Folgenden werden die Verbindlichkeiten der Gemeinde Baindt aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Betrag in EUR 25111220 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sozialen Einrichtungen -528,00 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 3.358,07 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 9.898,28 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.341,45 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 23.848,94 Gesamtbetrag 38.918,745 Sonstige Verbindlichkeiten Betrag in EUR 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 5.811,53 27970000 Umsatzsteuer – Zahllastkonto (Abrechnung mit Finanzamt) 9.2853,87 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -80,00 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 103.246,06 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 65.399,42 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 25.443,07 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 23.046,31 27996030 Fischereischein Anteil Gemeindeverband 160,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 140,72 27996037 Verkauf Notfallmappen 145,00 27998010 Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 312,48 27998032 Verbindlichkeiten aus Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 693,00 27998034 Verbindlichkeiten aus Abrechnung Kurse VHS 3.704,58 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.490,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,00 27998042 Verbindlichkeiten aus Kaution Miete Schenk-Konrad-Halle 2.114,41 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn / Kirchensteuer 34.018,61 Gesamtbetrag 272.087,53 Überzahlungen auf einem Verbindlichkeitskonto stellen Forderungen gegenüber dem Schuldner dar. Als Folge des Saldierungsverbots sind diese Überzahlungen grundsätzlich im Jahresabschluss bilanziell von den Verbindlichkeiten abzusetzen und als Forderungen auszuweisen (umzugliedern). Für Überzahlungen auf einem Forderungskonto gelten diese Grundsätze entsprechend. Diese Form der Darstellung ist derzeit systemtechnisch noch nicht möglich. Deshalb werden weiterhin auf den einzelnen Bilanzkonten negative Werte angezeigt, wenn die Summe dieser Forderungen oder Verbindlichkeiten negativ ist. 37 16. Angaben zur Haushaltsstruktur Gem. § 4 Abs. 1 GemHVO ist der Gesamthaushalt in Teilhaushalte zu gliedern. Dabei können die Teilhaushalte nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisationsstruktur gebildet werden. Bei der Gemeinde Baindt wurde der Gesamthaushalt im Jahr 2019 in 3 Teilhaushalte nach Produkten unterteilt: Der Teilhaushalt 1 "Innere Verwaltung" (Produktbereich 11) bündelt alle internen Produktgruppen/ Produkte, die von einer Verwaltungseinheit für die andere Verwaltungseinheit erbracht werden. Bei diesen Produkten werden keine direkten sondern indirekten Leistungen an den Bürger erbracht. Hierunter fallen Service-und Steuerungsprodukte wie Gemeinderat, Organisation, Personalwesen, Finanzverwaltung, Gebäudemanagement, Grundstücksverwaltung, Bauhof etc. Diese internen Produkte werden größtenteils auf die externen Produkte des Teilhaushalts 2 verrechnet. Der Teilhaushalt 2 "Leistungen für die Bürger" fasst alle externe Produkte (die für die Abnehmer außerhalb der Verwaltung, für die Bürger, erbracht werden) zusammen. Externe Produkte (Produktbereich 12-57). Hierunter fallen alle Produkte, die nicht in den THH1 bzw. THH3 enthalten sind (Standesamt, Klosterwiesenschule, Musikpflege, Kindertagesstätten, Soziale Einrichtungen, Hallen, Räumliche Planung, Bauen und Wohnen etc.). Der Teilhaushalt 3 "Allgemeine Finanzwirtschaft" entspricht dem kameralen Einzelplan 9 und stellt die Finanzierungstätigkeit (Anteil an der Einkommenssteuer, Anteil der Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer und der kommunale Finanzausgleich und die entsprechenden Umlagen) dar. Eine tiefere Gliederung kann, falls es notwendig erscheint, später immer vorgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein Mehrwert durch die Verwendung einer größeren Anzahl von Teilhaushalten. Jeder Teilhaushalt besteht aus einer Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung. Ist eine Produkt- gruppe nur einem Teilhaushalt zugeordnet, wird nur auf Ebene der Produktgruppe eine Teilergebnis- und eine Teilfinanzrechnung dargestellt. Jede Teilfinanzrechnung ist gem. § 4 Abs. 4 Sätze 1 und 2 GemHVO aufgebaut. Es werden alle Investitionen oberhalb von 800,00 EUR (vgl. Kenntnisnahme GR 04.07.2019) gem. § 4 Abs. 4 Satz 4 GemHVO einzeln in den Teilhaushalten dargestellt. 38 17. Sonstige Angaben, Aufstellungsbeschluss Bürgermeister, Fachbediensteter für das Finanzwesen, Gemeinderäte Aufstellungsbeschluss sowie sonstigen Angaben Name, Vorname Aufstellungsbeschluss Die Gemeinde Baindt stellt hiermit den Jahresabschluss zum 31.12.2019 gem. § 95 b Abs. 1 GemO auf. Baindt, den _____________ _______________________ Simone Rürup Bürgermeisterin Sonstige Angaben Bürgermeisterin Simone Rürup Amtsperioden: 20.02.2019 bis 19.02.2027 Fachbediensteter für das Finanzwesen: Wolfgang Abele Seit 15.09.2005 Gemeinderäte: (Letzte Wahl am 26. Mai 2019) Bayer, Heiko FWV Claßen, Antje Die Grünen Gauder, Simon FWV Herrmann, Dieter CDU Herz, Norbert Die Grünen Jaudas, Yvonne FWV Konzett, Stefan FWV Kränkle, Florian FWV Kreutle, Johannes CDU Lins, Volkher CDU Müller, Stefan CDU Schad, Jürgen FWV Spiegel, Michael Die Grünen Svoboda, Alexander FWV 39 IV. Rechenschaftsbericht 18. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2019 Der Gemeinderat hat am 15.01.2019 den Doppelhaushalt 2019/2020 verabschiedet. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 26. Februar 2019 (AZ 06-902.41-st) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile im Kernhaushalt. Es wurden zwar Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt jedoch keine Inanspruchnahme von Krediten festgesetzt. Auch der Kassenkredit in Höhe von 1,5 Mio. EUR war nach § 89 Abs. 3 GemO nicht genehmigungsbedürftig, da er ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht überstieg. Die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2019/2020 wurde am 08.03.2019 ortsüblich bekannt gegeben. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019/2020 wurde im Zeitraum vom 11. bis 19. März 2019 während der üblichen Dienststunden im Rathaus bei der Gemeindekämmerei zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Als Gesamtergebnis des Haushaltsjahres 2019 ergibt sich ein Überschuss i. H. v. 4.917.854,01 €. Das Jahr 2019 ist somit insgesamt gesehen überaus sehr positiv verlaufen und dieses Ergebnis werden wir aufgrund Corona die nächsten Jahre voraussichtlich nicht mehr erzielen. Insbesondere durch die noch einmal positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer konnte gegenüber dem im Haushaltsplan erwarteten Ergebnis mit +1.368.035,64 € ein deutlich positiveres Ergebnis erzielt werden. Insgesamt konnten rund 1,8 Mio. € an höheren Erträgen realisiert werden, wofür im Wesentlichen die Steuererträge maßgebend sind, aber auch die öffentlich-rechtlichen Entgelte. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 2.035.205,06 € wird der Rücklage aus Über-schüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss des Sonderergebnisses i. H. v. 2.882.648,95 € wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Die Ertragslage kann aus der Ergebnisrechnung abgelesen werden, in der Aufwendungen und Erträge gegenüber gestellt werden. Die Ergebnisrechnung gleicht damit von der Bedeutung her einer kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Allerdings hat der Gesetzgeber sich gezielt gegen die Begriffe „Gewinn“ und „Verlust“ entschieden, da sie den Zielsetzungen der öffentlichen Hand nicht gerecht werden. Im Vordergrund steht die kommunale Aufgabenerfüllung. Erträge und Aufwendungen verändern das Basiskapital der Gemeinde. Sie zeigen dabei im Haushaltsausgleich auf, ob es gelungen ist, den Ressourcenverzehr eines Haushaltsjahres durch Ressourcenzuwächse im gleichen Haushaltsjahr auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2019 überstiegen die Erträge die Aufwendungen deutlich und es ergibt sich somit ein Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 2.035.205,06 €. Das Sonderergebnis beläuft sich auf 2.882.648,95 €. Zusammen führt dies zu einem Gesamtergebnis von 4.917.854,01 €. Die Überschüsse werden nach den rechtlichen Vorgaben den entsprechenden bilanziellen Rücklagen zugeführt. Bei den ordentlichen Erträgen lag der Ansatz für die Gewerbesteuer mit einer Höhe von 3,09 Mio. EUR wieder auf einem stattlichen Niveau. Hinzu kommen gestiegene Erträgen aus Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft aus dem kommunalen Finanzausgleich (+70.948 EUR gegenüber Ansatz) und Erhöhungen aus Zuweisungen vom Land (+182.611 € gegenüber Ansatz). 40 Gegenüber der ursprünglichen Planung, in der von einem ordentlichen Ergebnis i. H. v. +506.350 € ausgegangen wurde, hat sich damit ein um + 1.528.855,06 € besseres positives Ergebnis beim ordentlichen Ergebnis ergeben. Zu den wesentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt gehörten die Personalkosten in Höhe von 2,75 Mio. €. Die Personalaufwendungen machten 25,62 % an den ordentlichen Gesamtaufwendungen des Haushalts aus. Während die Unterhaltungsaufwendungen aufgrund von Verschiebungen eher geringer ausfielen sind die Bewirtschaftungskosten Strom, Reinigung und gebäudebezogene Kosten (Wasser, Abwasser, Versicherung) angestiegen. Der Aufwand für Sach-und Dienstleistungen lag bei 1,52 Mio. EUR und entsprach damit einem Anteil von 14,1 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt. Die planmäßige Abschreibung betrugen 0,96 Mio. € (8,9%). Den größten Aufwandsposten stellten die Transferaufwendungen dar, die mit 4,79 Mio. EUR einem Anteil von 44,7 % entsprachen. Hierzu gehörten u.a. die Kreisumlage, die Finanzausgleichsumlage, die Gewerbesteuerumlage, die Zuschüsse an Vereine sowie den nichtkommunalen Kindergärten. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (6,4%) wurden insbesondere wegen den Bauleitplanungskosten und den allgemeinen Geschäftsaufwendungen insgesamt um 82.500 € überzogen. Das ordentliche Ergebnis belief sich daher auf einen Überschuss von 2,0 Mio., welches sich gegenüber dem ursprünglichen ordentlichen Ergebnis um +1,5 Mio. EUR verbessert. Auch das Sonderergebnis verbesserte sich aufgrund von Verkäufen durch außerordentliche Erträge: Bauhof: außerordentlicher Ertrag: 5.949 € Grundstücksmanagement: außerordentlicher Ertrag: 2.582.096,53 € Feuerwehr: 8.997 € Grundstücksmanagement außerordentlicher Ertrag aus Platz Straßenbegleitfläche: 285.608,42 € Dadurch kam es im Haushalt zu einem positiven Gesamtergebnis in Höhe von 4,9 Mio. €. Der Finanzhaushalt sah neben dem Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit i. H. v. +2,7 Mio. EUR, Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 6,5 Mio. EUR und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 10,0 Mio. EUR (Saldo aus Investitionstätigkeit -3,47 Mio. EUR) vor. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf belief sich somit auf 0,75 Mio. EUR. Die Auszahlungen für Investitionen konnten im Vergleich zum Planansatz aufgrund Investitionsverschiebungen im Ergebnis mit 10,0 Mio. EUR abgeschlossen werden. Zu den größten Investitionen zählten die Fertigstellung der Grundsanierung der Sporthalle Zugang 677.000 € (Gesamtkosten 1.124.395,59 €, Planansatz 1,0 Mio. €), Hochwasserschutz Fischerareal Retention 365.000 € (Schlusszahlung steht aus), Straßenbaumaßnahmen mit Fertigstellung Erlenstraße (Übernahme aus Anlage im Bau 139.058,02 €), Fertigstellung Igelstraße (403.192,56 €), Lavendelstraße (414.019,99 €), GE Mehlis 2. Erweiterung (347.058,79 €) und Kreisverkehr (941.170,37 € Schlussrechnung und Abrechnung mit Landkreis steht noch aus), Friedhofssanierung (Stand Anlage im Bau 131.971,25 €), Fahrzeuge Bauhof und Feuerwehr (161.957,52 €), Neubau Kindergarten Stand 31.12.2019 (Stand Anlage im Bau 1.465.769,87 € Plan 2,8 Mio. €, Erg. ca. 3,3 Mio. inkl. Außenanlage) und Ausstattung. Lagerhalle Bauhof (Stand Anlage im Bau 249.256,91 €) und viele kleinere Maßnahmen. 41 Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf von 1,8 Mio. EUR stellt den gesamten Bedarf dar, der bis zum Ende des Jahres 2019 aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden sollte. Da die Gemeinde zum Beginn des Haushaltsjahres 2019 noch über genügend liquide Mittel in Höhe von 8,8 Mio. EUR (lt. Planung) verfügte und eine Rückzahlung von gewährten Krediten in Höhe von 460.000 € getätigt wurde, war keine Aufnahme von Krediten geplant. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit verbesserte sich hierbei leicht um 1,6 Mio. EUR auf 2,7 Mio. EUR. Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden 2,8 Mio. weniger als geplant eingenommen, die sich aus geringeren Grundstückserlösen ergaben. Die Auszahlungen für Investitionen wurde mit 10,0 Mio. 2,3 Mio. weniger als geplant verfügt. Mit der Schulsanierung sowie dem Dorfplatz wurde noch nicht begonnen, jedoch weitere Infrastrukturprojekte (Kreisverkehr, Erlenstraße, Gewerbegebiet, Baugebiet Marsweiler Ost II etc.) fertig gestellt. Somit hat sich der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit um 0,5 Mio. EUR verschlechtert und blieb aber mit -3,4 Mio. EUR im deutlichen negativen Bereich. Insgesamt ergab sich durch die Änderungen neuer veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von -1,21 Mio. EUR und somit eine Verbesserung 0,68 Mio. EUR gegenüber der ursprünglichen Gesamtfinanzrechnung. 19. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung Ordentliche Erträge Das Ergebnis bei den Steuern und ähnliche Abgaben ist im Vergleich zum Planansatz mit einer Steigerung um 1.368.035,64 EUR deutlich besser ausgefallen als veranschlagt. Ausschlaggebend waren die Erträge aus der Gewerbesteuer, die um 1,34 Mio. EUR über dem Planansatz lagen und im Vergleich zu den Vorjahren auch wieder deutlich höher ausfielen. Insgesamt beliefen sich die Gewerbesteuererträge auf 3,3 Mio. EUR. Vergleicht man diesen Ertrag mit dem Schnitt der Gewerbesteuererträge der Jahre 2003 bis 2018, so liegen die Gewerbesteuererträge in 2019 deutlich über dem Schnitt. Lediglich bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer kam es zu leichten, negativen Planabweichungen. Insgesamt lagen diese Erträge um 15 Tsd. EUR unter dem Planansatz. An Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen wurden 266 Tsd. EUR mehr vereinnahmt als erwartet. Insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen vom Land sowie den Zuweisungen- und Zuwendungen für laufende Zwecke vom Land sind Mehrerträge eingegangen. Bei den Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft/Schlüsselzuweisungen (+71 Tsd. EUR) und der Investitionspauschale (+12 Tsd. EUR) wurde bei den Berechnungen der Schlüsselzahl und der Investitionspauschale für den Planansatz eine niedrigere Einwohnerzahl und eine etwas niedrigere Kopfpauschale zugrunde gelegt. Daneben wurden Zuweisungen- und Zuwendungen für laufende Zwecke (Kindergarten/ Integrationsmanagement) vom Land aufgrund der Abgrenzung Kameralistik zur Doppik 2019 in Höhe 182.610,81 € eingenommen. Bei den Erträgen aus Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen, Beiträge und Auflösung Grabnutzungsgebühren konnte 143 Tsd. Mehrerträge erzielt werden. Auch bei den öffentlich rechtlichen Entgelten wurde mehr eingenommen als erwartet. Hierbei lagen die öffentlich rechtlichen Entgelte um 17 Tsd. EUR über dem Ansatz. Ursächlich hierfür waren insbesondere höhere Erträge gegenüber dem Planansatz bei der Feuerwehr sowie bei den Elternbeiträgen unter 3 Jahre. Jedoch lagen die Gebühren für den Friedhof mit 25 Tsd. Euro unter dem Planansatz. 42 Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten konnten die Erträge um ca. 63 Tsd. EUR gegenüber dem Planansatz gesteigert werden. Hier lagen die Miet- und Pachterträgen um 15 Tsd. EUR und die sonstigen privatrechtlichen Leistungen um 56 Tsd. EUR über den jeweiligen Planansätzen. Insbesondere die Abrechnung der RaWEG sowie die Erhöhung der Miete und Nebenkosten im Bereich Asyl- und Obdachlosigkeit waren der Grund für die Erhöhung. Die Kostenerstattungen und Umlagen lagen mit +5 Tsd. EUR leicht über und die Zinsen und ähnlichen Erträge mit 6 Tsd. EUR leicht über dem jeweiligen Planansatz. Bei den Kostenerstattungen und Umlagen waren insbesondere die Erträge für die Erstattungen von auswärtigen Kindern an Baindter Kindergärten mit 13 Tsd. EUR geringer. Jedoch waren die Erstattung von den Eigenbetrieben um 18 Tsd. EUR höher. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden 16 Tsd. EUR weniger erzielt als veranschlagt. Während jedoch bei fast allen sonstigen ordentlichen Erträgen Mehrerträge erzielt werden konnten (z. B. Konzessionsabgaben), wurde die Auflösung der Grabnutzungsgebühren auf Kontengruppe 3161 absummiert. Die Gesamtsumme der ordentlichen Erträge fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch diese Veränderungen um 1,8 Mio. EUR wesentlich höher aus als erwartet. Ordentliche Aufwendungen Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 4011-4041) sind im Haushaltsplan gegenseitig deckungsfähig, weshalb auf die einzelnen Abweichungen zwischen Rechnungsergebnis und Haushaltsplan nicht eingegangen wird. Im Haushaltsplan 2019 wurden die Personalaufwendungen mit insgesamt 2.750.800 € veranschlagt. Tatsächlich angefallen sind 2.746.085,38 €. Der Haushaltsansatz wurde aufgrund späterer Belegung der Kindergrippen eingehalten. Es wurde jedoch bei den sonstigen Personalausgaben in Höhe von 34.568,27 € (Stellenanzeigen, Personalnebenausgaben Konto 4441) +13.568,27 € mehr als geplant verfügt. Laut Personalamt müssen keine Rückstellungen im Bereich der Personalaufwendungen vorgenommen werden. Es bestehen zum 01.01.2020 weiterhin keine Altersteilzeitrückstellungen. 43 Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde mit 1,52 Mio. EUR insgesamt 34 Tsd. EUR weniger ausgegeben werden als veranschlagt. Ausschlaggebend sind hier insbesondere die positiven Planabweichungen beim Winterdienst (-12.160,48 €) und Straßenunterhaltung (-14.415,14 €), Brückenunterhaltung (-29.334,79 €) und Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (-35.006,85 €). Bei den Bewirtschaftungskosten Fernwärme, Reinigung, Strom und sonstige gebäudebezogene Kosten (Wasser, Abfall, Versicherung) ergaben sich 2019 Mehrkosten in Höhe von 83.051,99 € (RE 440.851,99 €) (Erläuterung siehe unten). Bei der Haltung von Fahrzeugen (Bauhof, Feuerwehr, Bürgerbus) ergaben sich insgesamt Mehrkosten von 8.656,55 € (RE 84.156,55 €). Bei den planmäßigen Abschreibungen wurden im Jahr 2019 mit 960 Tsd. EUR 132 Tsd. Mehraufwendungen verzeichnet. Jedoch konnte auch bei den Erträgen nach Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen mit 333 Tsd. 143 Tsd. Mehrerträge erzielt werden. Die angefallen Zinsen und ähnliche Aufwendungen liegen bei fast 15 Tsd. EUR. Es handelt sich um Verwahrentgelte welche an die örtlichen Banken bezahlt werden müssen. Bei den Transferaufwendungen wurden im Jahr 2019 Mehraufwendungen gegenüber dem Planansatz von 135 Tsd. EUR verzeichnet. Die höhere Gewerbesteuerumlage sowie höhere Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten waren die Ursache. Daneben führten die Kreisumlagesenkung 2019 sowie niedrigere Abschlagszahlungen an Zweckverbände für Einsparungen. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden 82 Tsd. EUR mehr ausgegeben, als im Haushaltsplan angesetzt waren. Sonstige Personalaufwendungen (Stellenanzeigen etc. +13.568,27) und Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+38.443,18 €) sowie Bauleitplanungskosten (+106.217,14) waren ursächlich. Einsparungen ergaben sich bei Versicherungen, Erstattungszinsen Gewerbesteuer sowie bei der Deckungsreserve. Die Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch diese Veränderungen um 324 Tsd. EUR höher aus als erwartet. Ordentliche Erträge Ergebnis 12.752.776,04 € - Planansatz 10.900.000,00 € Differenz 1.852.776,04 € Ordentliche Aufwendungen Ergebnis 10.717.570,98 € - Planansatz 10.393.650,00 € Differenz 323.920,98 € Ordentliches Ergebnis Ordentliche Erträge 12.752.776,04 € Ordentliche Aufwendungen 10.717.570,98 € Ordentl. Erg. laut Haushaltsrechn. 2.035.205,06 € Das ordentliche Ergebnis ist die wichtigste Kennzahl des Ergebnishaushalts und zeigt an, ob der Haushaltsausgleich und damit der Ausgleich von Ressourcenverzehr und Ressourcenaufkommen erreicht werden kann. 44 Der Gemeinde Baindt ist es 2019 gleich seit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht gelungen, den Ressourcenverbrauch aus dem ordentlichen Ergebnis und darüber hinaus einen Überschuss zu erwirtschaften. Demnach weist das ordentliche Ergebnis einen Überschuss von rund 2,0 Mio. EUR aus, was zudem eine Verbesserung zum Planansatz von 1,50 Mio. EUR bedeutet. Sonderergebnis Die Differenz zwischen außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen wird im außerordentlichen Ergebnis, auch Sonderergebnis genannt, dargestellt. Außerordentliche Erträge konnten insbesondere aus der Abschöpfung von Wertzuwächsen bei Grundstücksverkäufen und sonstigen außerordentlichen Erträgen in Höhe von 2.882.650,95 EUR erzielt werden. Bei den Grundstücksverkäufen trugen insbesondere der Verkauf von Grundstücken im Baugebiet Geigensack sowie einem öffentlichen Grundstück zu dem positiven Ergebnis bei. Der Verkauf des Grundstücks im Fischerareal erfolgte im Sanierungsgebiet zu dem Wertansatz ohne Ausweisung von außerordentlichen Erträgen. Den außerordentlichen Erträgen stehen außerordentliche Aufwendungen von 2,00 EUR gegenüber. Hierunter fällt insbesondere der Abgang von Anlagevermögen. Bei den außerordentlichen Abschreibungen in Höhe von 2,00 EUR handelt es sich um Vermögensgegenstände, die im Laufe des Jahres abgegangen sind und noch nicht vollständig abgeschrieben waren. Das positive Sonderergebnis wird der Rücklage aus Sonderergebnissen zugeführt. Diese beträgt somit zum 31.12.2019 2.882.648,95 €. Saldiert schließt das Sonderergebnis positiv mit 2.882.648,95 € ab. Gesamtergebnis Ordentliches Ergebnis lt. Haushaltsrechnung 2.035.205,06 € Sonderergebnis lt. Haushaltsrechnung 2.882.648,95 € Gesamtergebnis lt. Haushaltsrechnung 4.917.854,01 € Ergebnisverwendung Das diesjährige positive Gesamtergebnis in Höhe von 4.917.854,01 EUR wird gem. § 25 Abs. 3 GemHVO wird in die Rücklage aus Überschüssen zugeführt. 45 Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen Die einzelnen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind aus der Haushaltsrechnung ersichtlich. Die Abweichungen mit Beträgen über 3.000 € werden nachfolgend erläutert. Sofern es sich um über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 3.000 € im Einzelfall handelt, ist gemäß § 11 der gemeindlichen Hauptsatzung der Bürgermeister zu deren Zustimmung zuständig. Darüber hinausgehende überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bedürfen der Zustimmung durch den Gemeinderat. Ergebnishaushalt Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4211 Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurden im Haushaltsplan ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Insgesamt waren 280.800 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden dagegen -286.071,93 (Vj. 202.978,09 €). Der Planansatz wurde somit um 5.271,93 € überzogen. Diese Überschreitung beruht im Wesentlichen auf folgenden Veränderungen: Minderaufwendungen bei der Unterhaltung des Rathauses (-17.698,45 € Verschiebung Sanierung), beim Feuerwehrhaus (-22.907,09 €, Verschiebung Sanierung), Mehraufwand Klosterwiesenschule (+57.278,72 €, RE : 102.278,72, aufgrund Sanierung Sportvereinsraum) sowie weitere Mehr- und Minderaufwendungen im Kindergarten, Asylunterbringung, Minderaufwendungen bei der Sportplatzunterhaltung), beim Bauhof, beim Nahwärmenetz und bei den Grundstücken und baulichen Anlagen. Bewirtschaftungskosten 4241 Die Bewirtschaftungskosten waren im Haushaltsplan mit 367.600 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden 440.851,99 €. Die Abrechnung 2018 wurde mit Ausnahme der steuerrechtlichen Betriebe, aufgrund der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht (kommunale Doppik) im Haushalt 2019 verbucht. Bei den Heizungskosten (Kontierung 4241.1000) waren 74.500 € Planansatz vorgesehen. Es wurde 64.466 € (Vj. 68.287,57 €) verfügt. Die geringeren Aufwendungen gegenüber dem Planansatz betrugen somit 10.053,51 €. 46 An Stromkosten für Gemeindegebäude (Kontierung 4241.3000) waren 108.500 € eingeplant. Die Gemeinde Baindt bezieht seit dem 01.01.2013 zu 100 % Ökostrom für Ihre Liegenschaften. Im Ergebnis hat man aufgrund hohen Stromkosten im Bereich Asyl mit 151.684 € (Vj. 106.237,03 €) 43.184,97 € Mehraufwendungen aufgrund erhöhtem Verbrauch und etwas höheren Stromkosten. Die Steigerung der kommunalen Stromkosten ist unter anderem dem Asyl- und Obdachlosenbereich geschuldet sowie der Abrechnung 2018 geschuldet, welche 2019 verbucht wurde. Bei den Reinigungskosten (Kontierung 4241.2000) waren 102.900 € veranschlagt. Das Ergebnis schloss nur aufgrund höheren Aufwendungen sowie der Verbuchung der Abrechnungen Dezember im Jahr 2019 mit 120.865,16 € (Vj. 90.206,08 €) 17.965,16 € höher. 47 Die Nebenkosten (Versicherung, Wasser-/Abwasser sowie Abfall, 4241.4000) lagen u. a. wegen der Asyl- und Obdachlosenunterbringung mit 103.855,37 € (Vj. 66.959,00 €) über dem Ansatz von 71.900 €. Geschäftsaufwendungen .Konten 44311: Bei den Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Post- und Fernmeldegebühren, Amtsblatt, EDV-Aufwand, Dienstreisen und Sachverständigen- und Gerichtskosten) wurde der Planansatz von 157.050 € mit 195.493,18 € (Vj. 150.737,22 €) um 38.443,18 € überschritten. Insbesondere bei der Dienstleistung Personalwesen vom Rechenzentrum, dvv Meldeportal sowie bei den Wahlen ergaben sich Mehrausgaben. Interne Leistungsverrechnungen .3811 / 4811 Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. 48 Die internen Leistungsverrechnungen waren im Ansatz im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.734.100 € vorgesehen. Es wurden insgesamt 1.612.020,31 € verrechnet. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. Im Haushaltsplan wurden die Gesamtkosten des Bauhofes bei Produkt 1125. veranschlagt und entsprechend den zeitmäßigen Anteilen auf die einzelnen Abschnitte verrechnet. Der Verrechnungsstundensatz des Bauhofs beträgt 2019 66,77 € (Vj. 58,76 €) (48,61 € Personalkostenanteil (Vj. 44,65 €), 18,69 € (Maschinenkostenanteil Vj. 14,11 €). Beim Rechnungsabschluss wurden dann die tatsächlich angefallenen höheren Kosten des Bauhofes entsprechend den Stundennachweisen aus dem Bauhofprogramm auf die einzelnen Produkte aufgeteilt. Des Weiteren werden zukünftig die Leistungen der Querschnittsämter auch auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt. Verwaltungskostenbeiträge Konto 3485 Geplant waren Verwaltungskostenbeiträge bzw. Erstattungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, BHKW inkl. Nahwärmenetz für Verwaltungsleistungen, Bauhof, Asyl) in Höhe von 134.000 €. Abgerechnet wurden 151.820,80 €. Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen. Die jeweiligen bewirtschaftenden Stellen sind für die Überziehungen verantwortlich. Teilhaushalt 1: 1110.42792 Verabschiedung und Amtseinsetzung BM (-) 6.706,82 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.293,18 €. Im Haushaltsplan waren 10.000 € vorgesehen. Der Aufwand bezifferte sich jedoch nur auf 3.293,18 €. 1114.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 8.571,02 € Amtsblatt und Bürobedarf Ansatz: 21.500,00 €; tatsächlich verfügt: 30.071,02 €. 1120.42220 EDV Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 3.932,04 € (PC, Drucker, Zubehör) Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 67,96 €. 1121.31410 Personalkostenerstattung Zuweisungen vom Land (+) 6.052,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.052,00 €. 1121.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 9.291,91 € Kosten dvv Lohn-Programm Ansatz: 22.000,00 €; tatsächlich verfügt: 31.291,91 €. Der Personalservice beim Rechenzentrum war um 9.300 € teurer, als noch in der GR-Sitzung am 11.09.2018 prognostiziert. 1121.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (+) 25.079,69 € Unfallkasse Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 40.079,69 €. 49 1124.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (-) 41.464,46 € Versicherungen der Gemeinde bei der WGV sowie Umlage an die Unfallkasse 2019 Ansatz: 44.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.535,54 €. 1122.42611 Aus- und Weiterbildung (-) 9.648,70 € Fortbildung Kämmerei – Neues kommunales Haushaltsrechts, Eröffnungsbilanz, § 2 b UStG, Grundsteuerreform Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.351,30 €. 1122.43730 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt (+) 4.870,45 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.870,45 €. Es wurde eine freiwillige Rückstellung in Höhe von 5.000 € für die Prüfung des Rechnungsabschlusses vorgenommen. 1122.44316 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten (-) 12.392,75 € Auslagen Gerichtsvollzieher, Ausgaben hinsichtlich Einführung der kommunalen Doppik Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 107,25 €. Es wurde auf externe Kosten im Bereich der Doppik verzichtet. 1122.44820 Erstattungszinsen Gewerbesteuer (-) 10.000 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. Produkt 1125 – Kostenrechnende Einrichtung Bauhof Im Produkt 1125 war ein Kostendeckungsgrad von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung und Eigenbetrieb Abwasser) von 34.000 € (4,8 %) geplant. Der Kostendeckungsgrad betrug aufgrund von Zeitaufschrieben 46.651,85 € (6,69%). Wesentlicher Faktor bei den internen Leistungsverrechnungen ist die Umlegung der Aufwendungen des Bauhofes anhand von Zeitaufschrieben auf die einzelnen Produkte des Gemeindehaushaltes. Die internen Leistungsverrechnungen Bauhofes sind mit dem Bauhofprogramm nach Kostenstellen genau darstellbar. Ziel des Bauhofprogramms ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand mit der Dokumentation und Erfassung sollte sich dennoch weiter in Grenzen halten. Die wesentlichen Abweichungen im Produkt Bauhof erläutern sich wie folgt: 1125.34612 Allgemeine Kostenersätze (+) 4.414,31 € Kostenersätze Steiger Ansatz: 7.250,00 €; tatsächlich verfügt: 11.664,31 €. Mehrerträge resultierten aus Mehrkosten durch den Austausch der Hydraulikschläuche. 1125.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 17.698,45 € Sanierung / Umrüstung bestehendes Gebäude inkl. Heizung und Staubabsaugung Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.301,55 €. Die Sanierung des bestehenden Gebäudes hat sich größtenteils verschoben bzw. wird in Eigenleistung vorgenommen. 50 Veränderungen im Produkt 1133 Grundstücksmanagement: 1133.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 5.508,00 € Aufwendung an Vermietungsobjekten Dorfplatz 1 Einheit 1, 12 und 18 sowie Zahlungen an die Hausverwaltungskosten Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 9.492,00 €. 1133.42414 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 6.708,28 € Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Ansatz: 2.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.648,48 €. 1133.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (-) 500,00 € Familienförderprogramm der Gemeinde Baindt. Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.500,00 €. Es wurde für das Familienförderprogramm Geigensack und Marsweiler Ost II eine Rückstellung in Höhe von 25.000 € vorgenommen. Teilhaushalt 2: 1210.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 5.096,27 € Kommunal- und Europawahlen Ansatz: 7.800,00 €; tatsächlich verfügt: 12.896,27 €. Die Kosten für die Kommunal- und Europawahlen bezifferten sich aufgrund doppelter Stimmzettel und weiteren Verfahrenskosten auf 5.096,27 €. 1222.33112 Ausweis- und Passgebühren (+) 9.537,60 € Ansatz: 22.500,00 €; tatsächlich verfügt: 32.037,60 €. 1222.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 8.509,65 € Kosten Programm Einwohnerwesen Meso, dvv Meldeportal und Bundesdruckerei Ansatz: 26.500,00 €; tatsächlich verfügt: 35.009,65 €. 1223.33111 Allgemeine Verwaltungsgebühren (+) 4.325,25 € Personenstandswesen, Standesamt Ansatz: 500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.825,25 €. Feuerwehr – Produkt 1260 Im Produkt Feuerwehr war ein Zuschussbedarf von 178.650,00 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis geht aufgrund von höheren Erträgen und geringeren internen Leistungsverrechnungen von einem Zuschussbedarf in Höhe von 130.319,27 € aus. Dies entspricht einem geringeren Zuschussbedarf in Höhe von 48.330,73 €. 1260.3321001 Kostenersatz Feuerwehr (+) 18.378,53 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 18.378,53 €. Die Kostenersätze aus der Abrechnung von öffentlichen kostenersatzpflichtigen Einsätzen (technische Hilfeleistungen, Verkehrsunfälle etc.) waren etwas höher als geplant. 1260.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 5.323,46 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 2.176,54 €. Die Kostenersätze aus der Abrechnung von privaten kostenersatzpflichtigen Einsätzen waren etwas geringer als geplant. 1260.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 22.907,09 € Sanierung Feuerwehrhaus / Bauhofgebäude Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.092,91 €. Die Sanierung des Feuerwehrhauses hat sich verschoben. 51 1260.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (+) 5.040,09 € Geräte und Ausstattungsgegenstände Feuerwehr Ansatz: 11.500,00 €; tatsächlich verfügt: 16.540,09 €. 1260.42612 Dienst- und Schutzkleidung Feuerwehr (+) 4.682,30 € Ansatz: 11.800,00 €; tatsächlich verfügt: 16.482,30 €. 1260.42919 Jugendfeuerwehr Aufwendungen (-) 5.074,63 € Ansatz: 5.500,00 €; tatsächlich verfügt: 425,37 €. Teilhaushalt 2: Produkt 211001: Klosternwiesenschule, Grundschule Baindt: Die Produkte der Schule wurden wie bereits in den Vorjahren in mehrere Kernbereiche geteilt. Zum einen der Schulbereich Klosterwiesenschule (Produkt 211001), Projekt Schulreifes Kind (Produkt 211002), Schulsozialarbeit (Produkt 215004) und zusätzlich in einen Betreuungsbereich mit verlässlicher Grundschule und Ganztagesbetreuung (Produkt 215003). Der Zuschussbedarf lag aufgrund höheren internen Leistungsverrechnung im Schulbereich bei -685.221,21 € (Plan -606.950,00 €, beim Betreuungsangebot inkl. interne Leistungsverrechnungen (215003) bei 108.888,51 € (Planansatz 107.000 €). 211001.31410 Zuweisungen vom Land (-) 4.100,13 € Schulbegleitung flexible Nachmittagsbetreuung Ansatz: 16.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.899,87 €. 211001.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 57.278,72 € Allgemeine Unterhaltungsausgaben Klosterwiesenschule Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 102.278,72 €. 211001.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (+) 6.862,13 € 8 Trocknungswagen Kunst, 8 KeyboardsQ Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.862,13 €. 211001.42414 Aufwand für Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer (+) 5.736,03 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 18.236,03 €. 211001.443141 Post- und Fernmeldegebühren (-) 4.206,65 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 293,35 €. 211001.44317 Sonstige Geschäftsaufwendungen (+) 3.840,37 € Ausgaben für KISS, Weihnachtsfeier Lehrer und Betreuungspersonal Ansatz: 2.200,00 €; tatsächlich verfügt: 6.040,37 €. 211001.4441 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (-) 28.977,33 € Umlage Unfallkasse und WGV Versicherung Ansatz: 32.300,00 €; tatsächlich verfügt: 3.322,67 €. Projekt Schulreifes Kind Produkt 211002 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (-) 149,77 € Ansatz: 3.000 €; tatsächliche Erträge: 2.850,23 € Lehr- und Unterrichtsmittel (-) 149,77 € Ansatz: 3.000 €, tatsächliche Aufwendungen: 2.850,23 € Die Aufwendungen aus dem Projekt Schulreifes Kind werden zu 100% über Zuschüsse abgedeckt. 52 Schulsozialarbeit (Produkt 215004) Bei der Schulsozialarbeit war ein Zuschussbedarf in Höhe von 20.500,00 € eingeplant. Tatsächlich betrug der Zuschuss 23.039,89 €. Schülerbeförderung/ Bürgerbus (Produkt 214001) Bei der Schülerbeförderung/Bürgerbus war ein Zuschussbedarf von 31.600,00 € eingeplant. Tatsächlich betrug der Zuschussbedarf aufgrund geringeren internen Leistungs- verrechnungen 22.149,59 €. Das ordentliche Ergebnis bezifferte sich auf 11.414,73 €. Betreuungsangebot – Ganztagesbetreuung – Kernzeitbetreuung Produkt 215003 Die Betreuungsangebote an der Klosterwiesenschule werden sehr gut angenommen. Der Zuschussbedarf inkl. interner Leistungsverrechnungen liegt auf dem Niveau wie geplant (RE 108.888,51 €, Plan 107.000,00 €). Die Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherung) bei der Ganztagesbetreuung befinden sich aufgrund schwieriger Trennung weiterhin beim Schulbereich. 215003.31410 Zuschuss verlässliche Grundschule (+) 7.606,37 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.606,37 €. 215003.33212 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung (+) 7.620,91 € Ansatz: 38.000,00 €; tatsächlich verfügt: 45.620,91 €. 215003.44210 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit (+) 4.652,50 € teilweise Kostenersatz über Jugendstiftung Ansatz: 14.500,00 €; tatsächlich verfügt: 19.152,50 €. 215003.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 4.203,53 € Ausgaben Essen Ganztagsbetreuung Ansatz: 38.500,00 €; tatsächlich verfügt: 42.703,53 €. Produkt 2810 Sonstige Kulturpflege: 2810.43180 Zuschüsse an Vereine (-) 3.930,00 € Ansatz: 4.400,00 €; tatsächlich verfügt: 470,00 €. Produktbereich Asyl- und Obdachlosenbetreuung inkl. interne Leistungsverrechnungen: Unterprodukt Bezeichnung Plan 2019 Ist 2019 Boschstraße 1/5, Obdachlosenunterkunft -44.650,00 -8.573,39 Boschstraße 1/7, Anschlussunterbringung -12.250,00 17.818,78 Friesenhäuslerstr. 12, Anschlussunterbringung -37.950,00 -32.283,68 Klosterhof 4, Anschlussunterbringung -5.550,00 4.092,47 Küferstraße 8, Anschlussunterbringung -13.300,00 -846,72 Rosenstraße 8, Anschlussunterbringung 1.300,00 13.784,04 Buchenstraße 12, Anschlussunterbringung -1.900,00 4.050,85 Asylbewerberhelferkreis 0,00 0,00 Summe: -114.300,00 -1.957,65 53 Der Produktbereich Anschlussunterbringung von Asylbewerbern schließt 2019 mit inkl. der Integrationspauschale und internen Leistungsverrechnungen, Erhöhungen der Miet- und Nebenkosten und nach Abzug von Abschreibung und Verzinsung der Objekten mit einem Defizit von -1.957,65 € leicht negativ ab. Betrachtet man die Produkte 3140051-3140076 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung ohne interne Leistungs- verrechnungen und weisen sie einen Überschuss aus. Abschreibungen und Verzinsung der Objekte in der Küferstraße, Boschstraße und Klosterhof wurden durchgebucht. Für alle Anschlussuntergebrachten gab es letztmalig mit Stichtag 15.09. eine Integrationspauschale in Höhe von +77.256,66 €. Ohne diese wären der Produktbereich und die Unterbringungskosten stärker negativ. Die kalkulierten Sätze der Satzung für Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wurden aufgrund der hohen Nebenkosten angehoben. Die Belegung der Unterkünfte obliegt dem Hauptamt. Die Friesenhäusler Str. 12 und der Klosterhof sind derzeit unterbelegt. Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Sinne des §10 Gemeindeordnung, die Entgeltregelung richtet sich somit ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren müssen vom Hauptamt auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden. Das Äquivalenzprinzip erfordert in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Nutzung bemessen wird, so dass bei in etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechende Gebühren erhoben werden. Das Äquivalenzprinzip gebietet daher, dass die Abgabe in ihrer Höhe in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung des Einrichtungsträgers stehen muss. Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr ist aber die Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete notwendig. Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren sind vom Hauptamt folgende Kosten bei einer Belegung von 100 % zu berücksichtigen - Kosten der Gebäudeunterhaltung - Grundsteuer - Versicherungen (Gebäudebrand) - Unterkunftsbezogene Verwaltungskosten - Kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Verzinsung - Auflösung von Ertragszuschüssen analog der Abschreibungen - Personalkosten inkl. Gemeinkosten U.a. ergab es sich im Bereich Asyl- und Obdachlosenunterkunft folgende Abweichungen: 3140051.34110 Mieten und Pachten (+) 3.549,07 € Ansatz: 14.350,00 €; tatsächlich verfügt: 17.899,07 €. 3140072.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 6.458,13 € Friesenhäusler Straße 12, Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.541,87 €. 54 3140072.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (+)12.180,30 € Friesenhäusler Straße 12 Ansatz: 2.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.180,30 €. 3140073.3461001Mietnebenkosten / Betriebskosten (-) 5.186,22 € Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen und Asylbewerberunterkünfte Ansatz: 23.750,00 €; tatsächlich verfügt: 18.563,78 €. 3140076.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 4.549,64 € Buchenstraße 12 Ansatz: 4.800,00 €; tatsächlich verfügt: 250,36 €. 3180.31410 Zuweisungen vom Land (+) 8.502,84 € Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 8.502,84 €. 31801.31410 Zuweisungen vom Land (+) 81.524,75 € Ansatz: 74.650,00 €; tatsächlich verfügt: 156.174,75 €. Im Integrationsmananagement gingen noch Restzahlungen (Zuschüsse aus Vorjahren sowie Zahlungen aus dem Integrationspakt) außerplanmäßig ein. Produktbereich 36 Kindergärten: Der Zuschussbedarf im Produktbereich 36 „Kommunale und Nichtkommunale Kindergärten“ ist gegenüber Vorjahren weiterhin auf hohem Niveau In der Planung war ein Nettoressourcenbedarf in Höhe von -1.226.150,00 € Euro angesetzt. Das Ergebnis beziffert sich aufgrund minimal geringeren internen Leistungsverrechnungen und höheren Zuschüssen auf -1.113.297,47 €. Unterprodukt Bezeichnung Plan 2019 Erg. 2019 Nettoressourcen- bedarf Tageseinr. f. Kinder, Kiga Sonne, Mond und Sterne -619.900,00 -500.056,93 Tageseinr. f. Kinder, Kiga Regenbogen -139.850,00 -146.678,90 Tageseinr. f. Kinder, Kiga St. Martin -304.950,00 -317.065,77 Tageseinr. f. Kinder, Waldorfkindergarten -128.950,00 -127.574,77 Tageseinr. f. Kinder, Tagesmütter / interkommunaler Kostenausgleich -32.500,00 -21.921,10 Summe: -1.226.150,00 -1.113.297,47 Produkte 3650010110 und 3650010120 Kommunale Kindergärten Haushaltstechnisch sind die beiden Kindergärten 2019 und 2020 noch zu trennen. Im Bereich der Kindergarten ist weiterhin nicht zu verkennen dass der frühkindliche Bildungsbereich in den letzten Jahren im Abmangel sehr stark angestiegen ist. Produkt 3650010110 – Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Beim kommunalen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne war im Produkt mit der Endung 10 war ein Zuschussbedarf (inkl. interne Leistungsverrechnungen) in Höhe von 619.900 € geplant. Aufgrund der etwas höheren Erträgen und geringeren internen Leistungsverrechnungen betrug der Zuschussbedarf 2019 500.056,93 €. Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne betrug ohne interne Leistungsverrechnungen (Verwaltungsaufwand, Kalk. Zins) 51,99 % (Vj. 51,49%). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 13,79 % (Vj. 13,15%). 55 365001011.31410 Zuweisungen vom Land (+) 36.536,42 € Kindergartenförderung, Kleinkindförderung und Sprachförderung Ansatz: 275.000,00 €; tatsächlich verfügt: 311.536,42 €. 365001011.33211 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern über 3 Jahre (+) 1.457,50 € Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Ansatz: 62.000,00 €; tatsächlich verfügt: 60.542,50 €. 365001011.33220 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahre (+) 6.732,00 € Schulbegleitung flexible Nachmittagsbetreuung Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 51.732,00 €. 365001011.34820 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (-) 9.249,50 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 750,50 €. Geplant waren 10.000 € interkommunaler Kostenausgleich. Eingenommen wurden 750,50 €. Es war nur 1 auswärtiges Kind im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne. 365001011.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 7.991,30 € Sanierungsarbeiten Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 42.008,70 €. 365001011.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 6.061,42 € Ersatzbeschaffung geringwertiges Vermögen, Ausstattung Kiga Ü3 Ansatz: 11.500,00 €; tatsächlich verfügt: 5.438,58 €. 365001011.44110 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (+) 8.694,64 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.694,64 €. Produkt 3650001012 – Kommunaler Kindergarten Regenbogen Beim kommunalen Kindergarten Regenbogen war im Produkt 3650001012 ein Zuschussbedarf (inkl. internen Leistungsverrechnungen) in Höhe von 139.850 € geplant. Aufgrund höheren Personalaufwendungen betrug der Zuschussbedarf 2019 146.678,90 € (Vj. 107.823,21 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Regenbogen betrug ohne interne Leistungsverrechnung 27,59 % (Vj. 36,09 %). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 9,87 % (Vj. 14,04 %). 365001012.31410 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 5.358,96 € Landeszuweisung Kindergartenförderung Ansatz: 23.500,00 €; tatsächlich verfügt: 28.858,96 €. 365001012 Personalaufwendungen (+) 18.345,49 € Plan 146.400 €, Erg. -144.745,49 € 365001012.42220 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 5.589,64 € Kindergarten Regenbogen Ansatz: 8.500,00 €; tatsächlich verfügt: 2.910,36 €. Produkt 3650010130 / 3650010140– Nicht-Kommunale Kindergärten Die Planansätze wurden nach Angaben des Kindergartenbeauftragten in den Haushalt 2019 eingestellt. Es ergaben sich folgende Abweichungen: 56 Produkt 365001013 Kindergarten St. Martin: Kostendeckungsgrad Kindergarten St. Martin 2019 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 44,67 % (Vj. 39,91 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 0,00 € (falsche Verbuchung im Ergebnishaushalt – Ergebnis betrifft Waldorfkindergarten) Zuweisungen und Zuschüsse: 254.622,74 € Aufwendungen St. Martin: 569.981,42 €. Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnung: -315.358,68 € (Vj. 324.173,20 €) 365001013.31410 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (+) 30.622,74 € Nichtkommunale Kindergärten – Kindergarten St. Martin Ansatz: 224.000,00 €; tatsächlich verfügt: 254.622,74 €. 365001013.34820 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (-) 2.500,00 € Ansatz: 2.500,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 365001013.43180 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten (+) 42.634,18 € Kindergarten St. Martin Ansatz: 520.000,00 €; tatsächlich verfügt: 562.634,18 €. Produkt 365001014 Waldorfkindergarten: Kostendeckungsgrad Waldorfkindergarten 2019 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 53,14% (Vj. 61,59 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 68.993,01 €. Zuweisungen und Zuschüsse: 75.395,55 € Aufwendungen Waldorf: 271.696,24 €. Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnungen.: 127.307,68 € (Vj. 101.597,77 €) 365001014.31410 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (+) 10.395,55 € Nichtkommunale Kindergärten – Kindergarten Waldorf Ansatz: 65.000,00 €; tatsächlich verfügt: 75.395,55 €. 365001014.34820 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (+) 1.493,01 € Interkommunalen Kostenausgleich – auswärtige Kinder, Kindergarten Waldorf Ansatz: 67.500,00 €; tatsächlich verfügt: 68.993,01 €. 365001014.43180 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten (+) 18.237,00 € Waldorfkindergarten Ansatz: 250.000,00 €; tatsächlich verfügt: 268.237,00 Die Gemeinde trägt einen Abmangel an den nichtkommunalen Kindergärten St. Martin, Waldorfkindergarten sowie im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs. Nach der Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird die Förderung von Einrichtungen freier Träger neu geregelt. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsaufwendungen. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Darüber hinaus erhält die Gemeinde für die auswärtigen Kinder auch Leistungen nach dem kommunalen Finanzausgleich. 365001015.43182 Interkommunaler Kostenausgleich (-) 18.078,90 € Tagesmütter / auswärtige Kindergärten Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.921,10 €. 57 Kindergartenbeiträge Mit der Festsetzung der Kindergartenbeiträge 2019/2020 ff wurde vom Gemeinderat eine weitere schrittweise Anpassung an die umliegenden Gemeinden vorgenommen. Steigende Kosten hatten auch ansteigende Kindergartengebühren zur Folge. Die Gemeinde hat hierbei die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Berechnung der Beitragssätze für Kinderkrippen wurden 2020/2021 mit den empfohlenen Beiträgen vorgenommen. Bei der erstmaligen Aufnahme des Kindes nach dem 15. des laufenden Monats wird der Beitrag zur Hälfte erhoben. Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 424101.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 10.840,40 € Sportstätten / Sporthalle - Sanierungsarbeiten Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 15.340,40 €. 424101.42414 Aufwand für Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer (+) 4.066,73 € Ansatz: 5.200,00 €; tatsächlich verfügt: 8.476,11 €. 424102.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 7.001,74 € Sportplatz Tiefenlockerung / Unterhaltung / Düngung Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.998,26 €. 58 5110.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (-) 17.480,05 € Geräte und Ausstattungsgegenstände Ansatz: 17.500,00 €; tatsächlich verfügt: 19,95 €. 5110.42715 Aufwendungen Ortsbildverschönerung (+) 7.098,34 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 12.098,34 €. 5110.43130 Zuweisungen an Zweckverbände (-) 19.501,67 € Umlage an Gemeindeverband Mittleren Schussental, Anteil an Verkehrsentwicklungsplan Erhöhung Gutachterausschussstelle, Klimaschutzbeauftragte Ansatz: 70.000,00 €; tatsächlich verfügt: 50.498,33 €. 5110.44318 - 11 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 5.354,26 € Sonstige Planungskosten Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.645,74 €. 5110.44318 - 13 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 5.000,00 € Kosten im Rahmen der Regionalplanänderung Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.44318 - 15 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 5.000,00 € Ökologischer Ausgleich – Fortschreibung Ökopunkte und Führung Ökopunktekonto Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.44318 - 21 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (+) 65.096,04 € Marsweiler Ost II - Schlussrechnung Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 70.096,04 €. 5110.44318 - 24 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (+) 120.981,28 € Fischerareal Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 120.981,28 €. 5110.44318 - 25 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 5.321,27 € GE Mehlis II. Erweiterung Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.678,73 €. 5110.44318 - 26 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 3.802,42 € Bühl – Bifang III. Erweiterung Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.197,58 €. 5110.44318 - 27 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 10.000,00 € Voken Erweiterung Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 5110.44318 - 28 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen (-) 47.055,46 € Sulpach Bplan Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.944,54 €. 5110.44580 Zuschüsse an Private im Landessanierungsprogramm LSP (+) 6.125,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.125,00 €. Es wurde die Restzahlung für eine private Maßnahme geleistet. 5320.35110 Konzessionsabgaben Strom/Gas (+) 11.236,07 € Ansatz: 9.000,00 €; tatsächlich verfügt: 20.236,07 €. Es wurde 2019 auch die Abrechnung 2018 vergütet. 59 Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Nutzung der vorhandenen Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Technische Daten: Technische Daten BHKW Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuererklärung gem. BMF-Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Im Produktbereich 5340 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2019 ein Verlust in Höhe von -9.500 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Verlust n. Steuern in Höhe von – 1.679,03 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2019). Vergleich Vorjahre 2014 (RE - 4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) 2017 (RE +14.092,27 €) und 2018 (+15.701,45 €). Das abgelaufene Kalenderjahr 2019 ist aus Sicht der Gemeinde Baindt als Betreiber nach Anlaufschwierigkeiten gut verlaufen. Das Jahr 2019 lief nicht wie die Vorjahre reibungslos. Im Februar hatte der zuständige Ortsbaumeister und die Fa. Kirchner mit Wasserverlusten im Betrieb Fernwärmeversorgung zu kämpfen. Nach ausgiebiger Suche (Druckprüfung) konnte festgestellt werden, dass das BHKW I einen defekten Abgaswärmetauscher hatte. Der Abgastauscher wurde am BHKW I erneuert. 5340.34211 Stromeinspeisung / Stromvergütung (-) 23.095,29 € Fernwärmeversorgung Ansatz: 55.000,00 €; tatsächlich verfügt: 31.904,71 €. 5340.34214 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG (+) 7.959,16 € Fernwärmeversorgung Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 7.959,16 €. 5340.34614 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 6.933,19 € Kostenersätze privat Ansatz: 60.000,00 €; tatsächlich verfügt: 53.066,81 €. 5340.42110 Unterhaltung der Grundstücken und baulichen Anlagen (+) 7.099,22 € Wartung / Bereitschaft BHKW Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.099,22 €. 5340.42120 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 32.439,94 € Umbau der großen Heizungspumpe sowie Anteil Schulkomplex Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.560,06 €. 60 Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung Zeitraum 01.2019-12.2019 1. Umsatzerlöse 179.868,15 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.34211 Stromvergütung, Stromeinspeisung 31.904,71 40.804,31 5340.34614 Kostenersätze privat 53.066,81 50.107,58 5340.34214 Steuerentlastung § 53a EnergieSt. G 7.959,16 0,00 5340.34615 Kostenersätze öffentliche Hand 46.757,67 42.688,72 5340.34213 Kostenersätze Eigenstrom 40.179,80 36.402,45 Summe 179.868,15 170.003,06 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 87.098,78 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.42415 Gasbezugskosten 87.098,78 69.438,92 5340.42413 Stromkosten 0,00 0,00 Summe 87.098,78 69.438,92 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 33.217,00 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.47110 AfA Sachanlagen 33.217,00 33.217,00 Summe 33.217,00 33.217,00 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 56.742,97 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.44311 Geschäftsaufwand 772,74 811,40 5340.48110 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde (Verrechnung Bauhof und Verwaltungskostenanteil) 21.310,95 33.657,37 5340.42110 Unterhaltung der baulichen Anlagen 27.099,22 8.824,26 5340.42120 Unerh. des sonst. unbewegl. Verm. 7.560,06 0,00 5340.42414 Sonst. Bewirtschaftungsk. Schornst. 0,00 115,06 5340.42611 Aus- und Weiterbildung 0,00 0,00 5340.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 0,00 404,76 Summe 56.742,97 43.812,85 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.733,04 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.48120 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 5340.48120 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 4.733,04 4.504,35 5340.48120 Zinsen für Kassenkredite 0,00 0,00 Summe 4.733,04 4.504,35 ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT -1.923,64 JAHRESGEWINN v. STEUERN -1.923,64 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2019 -244,61 15. ERGEBNIS n. STEUERN -1.679,03 61 Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 5360.43130 Zuweisungen an Zweckverbände (-) 23.922,30 € Umlage an den Zweckverband Breitbandversorgung inkl. FTTB-Planung Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.077,70 €. 5370.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 46.326,31 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 96.326,31 €. 5370.44317 Sonstige Geschäftsaufwendungen (+) 4.568,78 € Entsorgungskosten Ansatz: 750,00 €; tatsächlich verfügt: 5.318,78 €. 541002.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 5.243,40 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.243,40 €. 541001.42111 Winterdienst (-) 12.160,48 € Der Winterdienst war darunter mit 27.000 € veranschlagt. Der milde Winter im November und Dezember schlug sich im Rechnungsergebnis mit 14.839,52 € nieder und weist Minderaufwendungen in Höhe von 12.160,48 € aus. 541001.42112 Straßenunterhaltung allgemein (-) 14.415,14 € Die Straßenunterhaltung wurde mit 105.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2019 zeigt Minderaufwendungen in Höhe von 59.338,64 €. Die Schlussrechnung verursacht evtl. überplanmäßige Aufwendungen 2019. 541001.42113 Straßenkehrung (-) 4.056,91 € Bei den Straßenkehrungen waren 15.000 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis beziffert 10.943,09 €, wegen Kosten der Straßenkehrung und deren Entsorgungskosten ergaben sich Minderaufwendungen Planung in Höhe von 4.056,91 €. 541001.42116 Brückenunterhaltung allgemein (-) 29.334,79 € Sanierung von Brücken - Kleinarbeiten Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 665,21 €. 541001.4212 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 5.231,34 € Ausbau Verbesserung Verkehrszeichen Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 768,66 €. 5470.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (+) 3.773,29 € Zuschüsse an öff. wirtschaftliche Unternehmen, Beteiligung an ÖPNV Ansatz: 500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.273,29 €. 5510.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 4.911,90 € Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Spielplätze Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.911,90 €. 5510.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 14.007,74 € Inklusiv TÜV-Gebühr Spielplätze Ansatz: 1.500,00 €; tatsächlich verfügt: 15.507,74 €. 62 Produkt 5530 – Kostenrechnende Einrichtung Friedhof- und Bestattungswesen Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof wurde im November 2016 mit einer Kalkulation auf einen Kostendeckungsgrad von 60% festgesetzt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. interner Leistungsverrechnung im Rechnungsjahr 2019 bei 43,11%. Ergebnis 2002: Defizit in Höhe von 85.802,58 €, Kostendeckungsgrad 19,7% Ergebnis 2003: Defizit in Höhe von 62.840,57 €, Kostendeckungsgrad 43,8% Ergebnis 2004: Defizit in Höhe von 62.435,60 €, Kostendeckungsgrad 37,1% Ergebnis 2005: Defizit in Höhe von 63.005,56 €, Kostendeckungsgrad 28,1% Ergebnis 2006: Defizit in Höhe von 44.272,39 €, Kostendeckungsgrad 56,1% Ergebnis 2007: Defizit in Höhe von 53.333,72 €, Kostendeckungsgrad 45,8% Ergebnis 2008: Defizit in Höhe von 43.443,14 €, Kostendeckungsgrad 60,4% Ergebnis 2009: Defizit in Höhe von 43.560,84 €, Kostendeckungsgrad 61,9% Ergebnis 2010: Defizit in Höhe von 66.927,68 €, Kostendeckungsgrad 36,6% Ergebnis 2011: Defizit in Höhe von 59.868,79 €, Kostendeckungsgrad 46,4% Ergebnis 2012: Defizit in Höhe von 31.839,60 €, Kostendeckungsgrad 71,3% Ergebnis 2013: Defizit in Höhe von 38.763,92 €, Kostendeckungsgrad 63,1% Ergebnis 2014: Defizit in Höhe von 65.772,50 €, Kostendeckungsgrad 38,1% Ergebnis 2015: Defizit in Höhe von 22.771,51 €, Kostendeckungsgrad 76,5% Ergebnis 2016: Defizit in Höhe von 35.702,15 €, Kostendeckungsgrad 67,7% Ergebnis 2017: Überschuss in Höhe von 2.061,80 €, Kostendeckungsgrad 101,9% Ergebnis 2018: Defizit in Höhe von 89.836,12 €, Kostendeckungsgrad 43,83% Ergebnis 2019: Defizit in Höhe von -129.288,28; Kostendeckungsgrad 43,11% 5530.33215 Friedhof Benutzungsgebühren (-) 24.829,30 € An Gebührenerträgen waren 48.000 € vorgesehen. Es konnten 23.170,70 € eingenommen werden. Es stehen deshalb geringer Erträge in Höhe von 24.829,30 € zu Buche. Dies resultiert u. a. aufgrund der Auflösung der Bestattungsgebühren nach Laufzeit der Grabnutzung. 5530.35710 Erträge aus der Auflösung Sonderposten (-) 32.100,00 € Grabnutzungsgebühren 5530.3161 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (+) 32.569,00 € 5530.4291 Sonstige sächliche Zweckaufgaben (+) 7.802,75 € Graböffnung / Grabschließung Ansatz: 200,00 €; tatsächlich verfügt: 8.002,75 €. 5530.44317 Sonstige Geschäftsaufwendungen (-) 4.000,00 € Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Die Anzahl der Urnenbestattungen (Urnenwand, Urnengräber) nimmt weiterhin zu. Nach derzeitigen Hochrechnungen besteht eine Planungssicherheit durch Optimierung des bestehenden Friedhofs für die nächsten Jahrzehnte. 2020 wurde der erste Bauabschnitt der Friedhofsanierung fertiggestellt. Produkt 5310 – Kostenrechnende Einrichtung PV-Anlage Rathaus Die Gemeinde Baindt ist in Sachen Klimaschutz aktiv und hat hierzu die gemeinsame Erklärung zum CO²-freien Schussental unterzeichnet und nimmt erfolgreich am european energy award teil. Ein weiterer logischer, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Baustein in den Bemühungen um eine Reduzierung des CO²-Ausstoßes war die lokale Erzeugung und direkte Nutzung von Strom mittels einer Photovoltaikanlage, welche zum September 2013 in Betrieb ging. Die PV-Anlage mit Anschaffungskosten in Höhe von 40.257,40 € wird auf 20 Jahre abgeschrieben und mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 1,9% verzinst. Ohne Abrechnung der Eigenstromnutzung ergibt sich im Zeitraum von Januar bis Dezember ein Verlust von -43,61 €. 63 Produkt 5730 – Kostenrechnende Einrichtung Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Im Produkt 5730 Schenk-Konrad-Halle war ein Defizit von 168.850 € geplant. Das Rechnungsergebnis schließt inkl. interner Leistungsverrechnungen mit einem Defizit in Höhe von -134.850,32€ (Vj. 107.820,64 €) ab. Auf der Erträge- und Aufwandsseite gab es vor allem folgende Änderungen: 5730.34111 Miete Schenk-Konrad-Halle (+) 3.800,00 € Nichtkommunale Kindergärten – Kindergarten Waldorf Ansatz: 8.500,00 €; tatsächlich verfügt: 12.300 €. 5730.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 10.762,43 € Kostenersätze Schenk-Konrad-Halle Ansatz: 14.700,00 €; tatsächlich verfügt: 25.462,43 €. 5730.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen SKH (-) 6.321,63 € Verdunklungsrollos, Sanierung Küchenschubladen und –schränke, Erneuerung Kühlaggregate, Raucherkäfig am Halleneingang Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.678,37 €. 5730.42414 Aufwand für Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer (+) 11.798,78 € Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.447,82 €. Auf den Teilhaushalt 3 – allgemeine Finanzwirtschaft - ist im Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug in der Gemeinderatssitzung vom eingegangen worden. Der Rechnungsabschluss spiegelt auch im Großen 02.07.2019 und Ganzen die in dieser Sitzung dargestellten Änderungen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz wieder. Steuern stellen die wichtigste Ertragsart einer Gemeinde dar. Hierbei stehen die Gewerbesteuer und der kommunale Anteil an der Einkommensteuer im Vordergrund. 6110.3011 Grundsteuer A (+) 3.653,34 € Die Grundsteuer A wurde mit 33.200 € veranschlagt. Das Ergebnis lag mit 36.853,34 € etwas höher. Der Vorauszahlungsbetrag für 2019 liegt bei 36.853,34 € etwas höher gegenüber einem Haushaltsansatz von 33.200 €. 6110.3012 Grundsteuer B (+) 4.185,04 € Die Grundsteuer B war um 4.185,04 € höher als veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2019 lag bei 484.185,04 €. Der Planansatz 2019 war mit 480.000 € veranschlagt. Aktuelle Vorauszahlungen liegen jedoch bei 486.200 €. Der Planansatz 2020 liegt deshalb bei 484.185,04 €. 6110.3013 Gewerbesteuer (+)1.343.073,56 € Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindererträgen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. Gewerbesteuernachzahlungen aus Vorjahren und angepasste Vorauszahlungen waren unter anderem für das sehr positive Ergebnis ausschlaggebend. Die tatsächlichen Gewerbesteuererträgen in Höhe von 3.093.073,56 € (Ansatz 1.750.000 €) setzen sich wie folgt zusammen: Vorauszahlungen 1.900.317 €, Abrechnungen/ Veranlagungen aus Vorjahren 1.192.756,56 €. Aufgrund der Wirtschaftslage bzw. Nachzahlungen aus Vorjahren hoffen wir, dass wir trotz der Corona der Haushaltsansatz 2020 in Höhe von 1.800.000 € erreicht werden kann. 64 6110.3021 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (-) 14.814,80 € Die Gemeinden bekommen einen Anteil von 15% der Lohn- und Einkommensteuer. Im Haushaltserlass bzw. auch in der Haushaltsplanung wurde noch mit einem Gemeindeanteil in Höhe von 7 Mrd. € gerechnet. Tatsächlich wurden 6,808 Mrd. € auf die Gemeinden 2019 kassenmäßig verteilt (Schlüsselzahl 2019 0,0004758, Rechnungsergebnis 3.285.185,20 €, Ansatz 3.300.000 €). Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist neben der Gewerbesteuer die ergiebigste und wichtigste Ertragsquelle der Gemeinde Baindt. 6110.3022 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+) 31.773,71 € Die Gemeinden bekommen 2,2% an der Umsatzsteuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war um 31.773,71 € höher. Das Jahresergebnis beziffert sich auf 255.773,71 €. Gerechnet wurde laut Haushaltserlass noch mit 224.000 €. 65 6110.31110 Schlüsselzuweisungen des Landes (+) 70.948,60 € Planmäßig waren hier 2.027.000 € veranschlagt, tatsächlich eingegangen sind 2.097.948,60 €. Die Haushaltsansätze wurden gem. Haushaltserlass (Stand 2019) aufgestellt. Bei den Schlüsselzuweisungen ging man von einem Kopfbetrag von 1.440 € und einer Ausschüttungsquote von 70 % aus. Der Kopfbetrag lag bei 1.445,60 € pro Einwohner mit Hauptwohnsitz und einer Ausschüttungsquote von 70,00 %. Die Gemeinde konnte aufgrund höherem Kopfbetrag und Einwohnerzahl bei den Schlüsselzuweisungen 2.097.948,60 € (Plan 2.027.000 €) einnehmen. 6110.31111 Kommunale Investitionspauschale (+) 11.938,00 € Bei der kommunalen Investitionspauschalen konnte man aufgrund einer Nachzahlung für 2019 sowie etwas höherer Einwohnerzahl (Plan 91,00 €/EW, Erg. 90,30 €/EW) 551.938 € (Plan 540.000 €) einnehmen. 6110.3051 Zuweisung aus dem Familienlastenausgleich (-) 1.099,00 € Der Familienlastenausgleich lag mit 240.901,00 € fast exakt so wie im Haushaltserlass 2019 prognostiziert. 6110.4341 Gewerbesteuerumlage (+) 237.069,46 € Auf Grund der verbesserten Gewerbesteuererträgen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz bei der Gewerbesteuer, muss auch eine entsprechend höhere Gewerbesteuerumlage bezahlt werden. Die tatsächliche Gewerbesteuerumlage beträgt 589.669,46 €. 6110.4371 Finanzausgleichsumlage (-) 18.753,20 € Bei der Finanzausgleichumlage musste die Gemeinde 22,10 % der Steuerkraftsumme bezahlen. Die Gemeinde hat 1.405.246,80 € gegenüber 1.424.000 € geplanten Aufwendungen im Finanzausgleich abgeführt. 6110.4372 Kreisumlage (-) 95.097,00 € Bei der Kreisumlage musste die Gemeinde 1.780.403 € abführen. Der Hebesatz betrug nach der Senkung auf 28 % der Steuerkraftsumme. Geplant waren 1.875.500 € (geplanter Hebesatz 29,5%). 66 6120.3616 Zinserträgen von öffentlichen Sonderrechnungen (+) 5.044,58 € Hier sind die Zinsen der Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die Zinsen der Kassenkredite an die Eigenbetriebe eingestellt. Im Rahmen der Einheitskasse ist das den Eigenbetrieben zur Verfügung gestellte Geld zu verzinsen. Auf Grund der Gewährung von weiteren Trägerdarlehen und Zinsanpassung wurde mit 64.244,58 € geringfügig mehr gegenüber dem Planansatz von 59.200 € eingenommen. 6120.3617 Zinseinnahmen aus Festgeldern (+) 1.172,74 € Die Gemeindekasse war auch 2019 ausreichend liquide und konnte noch minimal Zinsen aus einer Festgeldanlage in Höhe von 1.172,74 € erzielen. Geplant waren Zinserträgen von 0 €. Das Zinsniveau ist 2019 weiterhin gefallen. 6120.4498 Deckungsreserve (-) 17.500,00 € Eine Deckungsreserve für unvorhergesehene Aufwendungen war im Haushaltplan 2019 in Höhe von 17.500 € vorgesehen. 6120.4510 Zinsen für Kassenkredite (-) 1.000,00 € Die Gemeindekasse war ausreichend liquide und das Konto war keinen Tag überzogen. Die Gemeinde hatte bei den Kassenkreditzinsen geringere Aufwendungen in Höhe 1.000 €. 6120.4593 Aufwand des Geldverkehrs – Verwahrentgelte (+) 14.751,56 € Die Gemeinde Baindt musste 2019 Verwahrentgelte in Höhe von -0,4%/-0,5% für die Einlage über der Einlagensumme begleichen. 67 Wesentliche Abweichungen der Investitionen im Finanzhaushalt: Die Abweichungen der Investitionen sind aus den Veränderungen der Bilanz sowie in der nachfolgenden Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen erkennbar. Der Bereich Grundstücksmanagement Produkt 1133 schließt mit -341.413,40 € geringer als geplant ab. Es wurden 4.350.506,80 € (Planabweichung -2.549.493,20 €) Grundstückserlöse erzielt, aber es waren auch 6.900.000,00 € in der Planung (Geigensack und Marsweiler Ost II) vorgesehen. Der Erwerb von Grundstücken war mit 1,7 Mio. € eingeplant. Tatsächlich verfügt wurden 1.358.586,60 € (Planabweichung - -341.413,40 €). Der Saldo aus der Investitionstätigkeit beträgt im Grundstückswesen: -2.208.079,80 €. Im Produkt 127001 wurde für das DRK das Objekt in der Baindter Straße 48/1 gemeinsam mit der Gemeinde Baienfurt erworben. Es wurde außerplanmäßig 101.000 € verfügt. Im Produkt 2910 wurde für die Kirchengemeinde die Orgel mit 30.000 € außerplanmäßig bezuschusst. Im Produkt 31400720 wurde 2019 außerplanmäßig das Objekt in der Friesenhäusler Str. 12 für 46.410 € erworben. Im Produkt 365001 wurde beim Neubau Kindergarten Zugänge von 1.094.877,92 € verbucht. Der Endstand als Anlage im Bau beträgt 1.465.769,87 €. Die Baumaßnahme ist im Gemeindehaushalt mit 2,8 Mio. € im Doppelhaushalt 2019/2020 inkl. Ausstattung und Außenanlage verankert. Das Ergebnis beziffert sich voraussichtlich auf 3,3 Mio. €. Im Produkt 424101 Sporthalle wurde der Haushaltsansatz 2019 um 161.913,78 € überschritten. Die Grundsanierung Sporthalle wurde mit 1.124.666,85 € fertiggestellt. Der Gesamtrahmen lag bei 1,0 Mio. €. Das Produkt 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung wurde im Bereich der Städtebauförderung (Dorfplatz, Fischerstraße, Grunderwerb Ziegeleistraße) investiv noch nicht angegangen. Es wurden im Jahresabschluss Ermächtigungen in Höhe von 600.000 € gebildet. Projekt Sanierungsgebiet Ortskern II (2014-2022) 2014 ist dies mit der Aufnahme in die Städtebauförderung/ Landessanierungsprogramm gelungen. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: • Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich • Des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde. • Städtebaulich angepasste Nachverdichtung • Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- / Marsweilerstraße. • Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der • Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde. • Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung. • Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude. • Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage • Weiteres Vorgehen (Sanierung, Abbruch) Objekt Klosterhof 4 Ein wesentlicher Punkt bei der Sanierungsdurchführung wird die Neuordnung des „Fischerareals“ sein. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2019/2020 werden die Erträgen gegengerechnet. 68 Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Die Bilanz des Betriebes Nahwärmeversorgung würde sich fiktiv wie folgt darstellen: Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Nahwärmeversorgung A K T I V A 01.2019-12.2019 Betrag EUR Gesamtbetrag EUR A. A N L A G E V E R M Ö G E N II. SACHANLAGEN 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließl.der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung (abzüglich Zuschüsse) 353.854,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.0630 BHKW -AnlagenNr. 215 23.842,00 0,00 4.207,00 19.635,00 5340.0630 BHKW II -AnlagenNr. 217 58.324,00 0,00 7.776,00 50.548,00 5340.0630 Abgasanlage inkl. Kamin -Anlagen Nr. 218 4.353,00 0,00 278,00 4.075,00 5340.0630 bauliche Anpassung Heizzentrale -Anl. Nr.219 6.893,00 0,00 333,00 6.560,00 5340.0630 interne Verrohrung Heizhaus- Anl. Nr.220 13.128,00 0,00 635,00 12.493,00 5340.0630 technis. Ausrüstung Heizhaus Anl. Nr.221 24.877,00 0,00 1.588,00 23.289,00 5340.0630 Umwälzpumpen Fernwärmenetz Anl. Nr.222 4.320,00 0,00 762,00 3.558,00 5340.0630 Pufferspeicher Anl. Nr. 223 10.502,00 0,00 508,00 9.994,00 5340.0630 Elektrotechnik, Anlagensteuerung- Anl.Nr. 224 24.877,00 0,00 1.588,00 23.289,00 5340.0360 Fernwärme. ohne private HA -Anl.Nr. 225 99.774,00 0,00 4.827,00 94.947,00 5340.0360 Erd- und Asphaltierungsarbeiten für Wärmel.Anl.Nr. 226 64.608,00 0,00 3.126,00 61.482,00 5340.0390 Einbindung Spitzenlastkessel Schule Anl.Nr. 227 5.251,00 0,00 254,00 4.997,00 5340.0390 Planung - Anl.Nr. 228 39.761,00 0,00 7.017,00 32.744,00 5340.0630 Nebenkosten (Vermessung etc.) -Anl. Nr. 229 6.561,00 0,00 318,00 6.243,00 Summe 387.071,00 0,00 33.217,00 353.854,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.0960 Anlagen im Bau - Anl.Nr. 1848 0,00 45.253,63 0,00 45.253,63 Summe 0,00 45.253,63 0,00 45.253,63 Summe SACHANLAGEN 399.107,63 Gesamt ANLAGEVERMÖGEN 399.107,63 399.107,63 B. U M L A U F V E R M Ö G E N II. FORDERUNGEN / SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 36.639,44 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.1711 Kassenmehreinn. 28.086,12 0,00 28.086,12 0,00 5340.1611 ff Privatrechtliche Forderungen 12.629,62 36.334,44 12.629,62 36.334,44 Summe 40.715,74 36.334,44 40.715,74 36.334,44 5340.1521 Sonstige Vermögensgegenstände KSt/Soli Ford. 0,00 305,00 0,00 305,00 69 Summe FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 36.639,44 Gesamt UMLAUFVERMÖGEN 36.639,44 36.639,44 GESAMT A K T I V A 435.747,07 P A S S I V A 01.2019-12.2019 Betrag EUR Gesamtbetrag EUR A. E I G E N K A P I T A L A. E I G E N K A P I T A L 150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 IV: GEWINN / VERLUSTVORTRAG 20.299,31 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2001997 Jahresverlust 2019 0,00 -1.679,03 0,00 -1.679,03 5340.2001997 Bilanzgewinn a. Vj. 21.978,34 0,00 0,00 21.978,34 Summe 21.978,34 -1.679,03 0,00 20.299,31 Bilanzgewinn a. Vj. 20.299,31 Gesamt EIGENKAPITAL 170.299,31 170.299,31 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen 312,10 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2891 Rückstellung für Leistungen des VJ 0,00 312,10 0,00 312,10 5340.2891 and. Rückstellungen, Wirtschaftsprüfer/Steuern 2.670,00 0,00 2.670,00 0,00 Summe 16.641,00 312,10 2.670,00 312,10 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN 312,10 312,10 D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 265.135,66 5340. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 237.071,00 0,00 33.217,00 203.854,00 5340.23123 Verbindlichk. aus LL 16.067,40 30.229,53 16.067,40 30.229,53 5340.2792 Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 5.328,82 0,00 5.328,82 5340.2793 Kassenmehrausgaben 0,00 25.723,31 0,00 25.723,31 Summe 253.138,40 61.281,66 49.284,40 265.135,66 Gesamt VERBINDLICHKEITEN 265.135,66 265.135,66 Gesamt P A S S I V A 435.747,07 Im Produkt 5330 Wasserversorgung und 5380 Abwasserbeseitigung wurden außerplanmäßige Trägerdarlehen gewährt: EB Wasserversorgung – Gewährung Trägerdarlehen: 300.000,00 € Zweckverband Wasserversorgung: Gewährung Darlehen: 460.000,00 € EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 700.000,00 € 70 Das Produkt Gemeindestraßen (inkl. Plätze) schließt mit einem Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von -859.863,88 € ab. Insgesamt wurden 2.217.492,12 € Euro investiert, aber auch Beiträge und Veräußerung von Grunderwerb in Höhe von 1.357.628,24 € eingenommen. Eingeplante Maßnahmen, wie z. B. der Dorfplatz wurden zurückgestellt und zahlreiche Projekte sind noch nicht schlussgerechnet. 5530.03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen (-) 85.219,18 € Ansatz: 338.000 €, Verfügt: 126.780,82 €, Ermächtigung auf 2020: 126.000 € 6120.23102 Tilgung Kredite KFW-Darlehen (+) 391.295,29 € Ansatz: 68.100,00 €; tatsächlich getilgt: 459.395,29,00 € Das zinslose Kfw-Darlehen wurde 2019 mit 459.395,29 € sondergetilgt. Der Schuldenstand des KfW-Darlehen zum 31.12.2019 beträgt 0,00 €. 20. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes (Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Tätigkeit) sowie die Ein - und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten. Im Rechnungsergebnis ergab sich saldiert ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Tätigkeit von rd. +2,7 Mio. EUR. Im investiven Bereich konnten bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2,8 Mio. EUR weniger als geplant erwirtschaftet werden. Bei den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen wurden 20 Tsd. EUR mehr eingenommen als veranschlagt. Insgesamt wurden 7,7 Mio. EUR als Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachvermögen eingeplant. Aus den Verkaufserlösen ergaben sich jedoch Einzahlungen von 4,65 Mio. EUR und somit 3,05 Mio. EUR weniger als geplant. Die Einzahlungen resultierten vor allem aus dem Verkauf von Grundstücken und Fahrzeugen. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit reduzierten sich im Vergleich zum Ansatz um 2,32 Mio. EUR. Ursächlich hierfür waren die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden von 1,1 Mio. € sowie für Baumaßnahmen, die 4,3 Mio. EUR unter dem veranschlagten Wert lagen. Für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen wurde insgesamt 115 Tsd. EUR weniger ausgezahlt, als veranschlagt wurde. Zudem wurden aus dem Jahr 2019 Ermächtigungsreste in Höhe von 110 Tsd. EUR übertragen. Die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen fielen um 1,8 Mio. EUR höher aus als im Haushaltsplan veranschlagt. Es handelt sich dabei um die Geldanlage bei einer örtlichen Bank. Die Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen lagen bei 1.49 Mio. EUR und somit 1,49 Mio. EUR über den Planansatz. Aufgrund der Gewährung von Trägerdarlehen und Zuschüsse an Kirche war die Position um den Betrag überzogen. Der Saldo aus Investitionstätigkeit betrug letztendlich -3.5 Mio. EUR und fiel mit einer Abweichung zum Planansatz von -0,53 Mio. EUR etwas geringer aus. Hieraus ergab sich schließlich ein Finanzierungsmittelbedarf von -0,75 Mio. EUR. Dieser fiel mit einer Abweichung von 1,07 Mio. EUR besser als geplant aus. 71 Aufnahme/Tilgung von Krediten Es wurde 2019, wie im Haushaltsplan veranschlagt, keine Darlehen aufgenommen. Die Gemeinde Baindt hat 2019 das Darlehen der KfW mit Sondertilgung abgegolten. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2019 insgesamt keine Verbindlichkeiten aus Krediten vorzuweisen, so dass keinerlei weitere Tilgungszahlungen anfallen. Alle dargestellten Veränderungen führten zu einer Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes von -1.2 Mio. EUR. Im Haushaltsplan waren hier -1.88 Mio. EUR veranschlagt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass hiervon 4,4 Mio. EUR als Ermächtigungsreste in das Folgejahr übertragen wurden. Unter Berücksichtigung der haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen sowie des Kassenanfangsbestandes von 8.803.183,04 EUR saldierte sich der Endbestand an Zahlungsmitteln im Kernhaushalt am Ende des Haushaltsjahres auf 7.636.098,79 EUR. Die Gemeinde unterhält mit den Eigenbetrieben eine sogenannte Einheitskasse. Dies bedeutet, dass der Zahlungsverkehr der Eigenbetriebe ebenfalls über die Girokonten der Gemeinde abgewickelt wird. Der Gesamtbestand an Liquiden Mitteln auf der Aktivseite wurde um die Liquiden Mittel, die wirtschaftlich den Eigenbetrieben zuzurechnen sind, reduziert. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2019: 259.662,91 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2019: 448.619,72 €. 72 21. Erläuterung der Bilanz Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist nach den gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen in Kontoform aufzustellen und hat sämtliche immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachvermögen und das Finanzvermögen sowie die Kapitalpositionen, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig auszuweisen. Sie ist als Gegenüberstellung von gemeindlichem Vermögen (Aktivseite) und den Finanzierungsmitteln (Passivseite) eine auf den jährlichen Abschlussstichtag bezogene Zeitpunktrechnung. Die Gliederung der Vermögensrechnung erfolgte sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite nach Fristigkeiten. Außerdem wurden dabei die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen (§ 77 Abs. 3 GemO) beachtet. Allgemeines zur Bilanz Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 der Gemeindeordnung (GemO) zum Schluss eines Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen, die Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist und muss klar und übersichtlich sein. Sie hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Die Bilanz ist um einen Anhang zu erweitern. Außerdem sind ihr als Anlagen eine Vermögensüber-sicht, eine Schuldenübersicht sowie eine Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr zu über-tragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Der Gemeinderat hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 am 03.03.2020 festgestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde der Rechtaussichtsbehörde und Gemeindeprüfungsanstalt zur Prüfung am 09.03.2020 angezeigt. Als Basis für die Aufstellung der Bilanz dienen die Regelungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), der Verwaltungsvorschrift Produktrahmen/Kontenplan sowie die darauf aufbauenden Bilanzierungs- und Bewertungsempfehlungen des Leitfadens der landesweiten Arbeitsgruppe Bilanzierung in der Fassung vom Juni 2019. Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und Bilanzierungsvereinfachungen Die Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Gemäß § 40 Abs. 4 Satz 2 GemHVO werden empfangene Investitionszuweisungen als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgelöst (Bruttomethode). Freiwillige Rückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO werden gebildet, soweit dies für die sachgerechte und periodengerechte Abbildung der Geschäftsvorfälle dienlich ist. Auf die detaillierten Ausführungen wird auf den Rückstellungsspiegel verwiesen. 73 Für die Bilanz wurde auf den 31.12.2019 eine Inventur nach Maßgabe der Inventurrichtlinie für Baindt vom 02.03.2020 durchgeführt. Soweit diese Inventurrichtlinie eine körperliche Inventur vor-sieht, wurde eine entsprechende körperliche Inventur durch den jeweiligen Inventurbeauftragten durchgeführt. Im Übrigen erfolgte eine Buchinventur. Im Rahmen der Inventurrichtlinie wurde von Bürgermeisterin Frau Rürup eine Befreiung nach § 38 Absatz 4 GemHVO ausgesprochen. Hiernach sind bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 800 Euro ohne Umsatzsteuer nicht in einem Inventar zu verzeichnen. Allgemeine Bewertungsregelungen Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 53 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 GemHVO) Auf die oben getroffenen Ausführungen wird verwiesen. Die Vermögensgegenstände, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag einzeln und wirklichkeitsgetreu bewertet. Die Vermögensrechnung gibt damit im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde wieder. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Grundsatz der Wesentlichkeit wurden beachtet. Die Immateriellen Vermögensgegenstände, sowie die Gegenstände des Sachvermögens wurden gemäß § 91 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO mit den Anschaffungs-oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO angesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und das Sondervermögen werden in Höhe des Nennwertes des anteiligen Eigenkapitals angesetzt. Die Ausleihungen, Wertpapiere, Forderungen und die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 GemHVO und des § 48 GemHVO gebildet. Das Basiskapital und die Rücklagen werden nominal fortgeschrieben. Veränderungen des Basiskapitals ergeben sich ausschließlich aufgrund von zulässigen bzw. notwendigen Änderungen der Eröffnungsbilanzierung. Auf die Ausführungen bei der Bilanzposition „Basiskapital“ wird verwiesen. Sonderposten für Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO brutto auf der Passivseite der Bilanz angesetzt. Neben den Sonderposten für Investitionszuweisungen wer-den auch Sonderposten für erhaltene Beiträge und Sonstige Sonderposten für unentgeltlichen Erwerb gebildet. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist (§ 91 Abs. 4 GemO). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Transferverbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen und die Sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen (Nennbeträgen) angesetzt (§ 91 Abs. 4 GemO). Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden nach Maßgabe des § 48 GemHVO gebildet. 74 Die Angaben unterhalb der Bilanz (Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre) erfolgen gemäß § 42 GemHVO. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode (§ 46 Abs. 1 GemHVO). Folgende typische Abschreibungsdauern kommen zur Anwendung: Ingenieurbauwerke (je nach Bautyp) Aufwuchs von Grünanlagen und Spielplätzen Grabfelder Friedhöfe Geleistete Investitionszuschüsse (je nach bezuschusstem Gut) Gebäude (je nach Baustandard) Straßen und Feldwege (je nach Ausbaustandard) Betriebsvorrichtungen (je nach Typ) Straßenbeleuchtung Sportanlagen Außenanlagen und Einfriedungen Verkehrslenkungsanlagen Fahrzeuge Spielgeräte, Möbel, Instrumente, sonstige Ausstattung Software, Hardware Nachrichtl. Abschreibungen bei den Eigenbetrieben EB Wasserversorgung Leitungsnetz EB Abwasserbeseitigung Kanäle Abschreibung beim Betrieb Nahwärme Leistungsnetz BHKW 50-80 Jahre 50 Jahre 30-50 Jahre 10-50 Jahre 20-50 Jahre 20-40 Jahre 5-50 Jahre 20 Jahre 20-25 Jahre 15-25 Jahre 15 Jahre 5-15 Jahre 5-15 Jahre 3-8 Jahre 40 Jahre 50 Jahre 40 Jahre 10 Jahre Bei Grund und Boden, Aufwuchs des Waldes, Kunstgegenständen und Bodendenkmälern erfolgt keine Abschreibung. Die Beteiligungen an Zweckverbänden werden anteilig entsprechend den Auflösungen in den Haushalten der Zweckverbände abgeschrieben. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 52 Absatz 3 und 4 GemHVO. Die einzelnen Bilanzpositionen werden im Detail näher erläutert. Das Sachvermögen Das Sachvermögen hat 2019 von rund 27,2 Mio. € auf 30,7 Mio. € zugenommen. Die größten Zugänge an Vermögen liegen im Bereich des Infrastrukturvermögens und des Grundvermögens, was schwerpunktmäßig mit dem Ankauf von Flächen für künftige Gewerbegebiete zusammenhängt und mit der Übernahme des Infrastrukturvermögens (Straßen) aus der Abrechnung von Baugebiete in Gemeindevermögen. Das Finanzvermögen Das Finanzvermögen hat von rund 12,6 Mio. € im Jahr 2018 auf rund 14,7 € im Jahr 2019 zugenommen. Die Abgrenzungsposten Die Bilanzposition umfasst die aktiven Abgrenzungsposten und die Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. 75 B I L A N Z zum Stichtag 31.12.2019 A. AKTIVSEITE 46.238.735,55 € 1. Vermögen 46.050.628,71 € 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Konto 00 29.686,00 € Unter den immateriellen Vermögensgegenständen sind die bei der Gemeinde im Einsatz befindlichen Softwareprodukte bilanziert, sowie in untergeordneter Größenordnung Lizenzen. • Lizenzen 020 29.685,00 € • DV-Software 025 1,00 € Bei dem zum Jahresende ausgewiesenen Wert handelt es sich um Lizenzen für Software sowie ähnliche Rechte, über welche die Gemeindeverwaltung verfügt. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 5.741,00 € 28.335,33 € 0,00 € 4.390,33 € 29.686,00 € Zugänge 2019 bei Homepage Gemeinde Baindt 9.982,70 € Gemeinde App und RSP 14.616,03 € Logoentwicklung Gemeinde 2.320,50 € Sophos Firewall Rathaus 3 Jahre 1.416,10 € 1.2 Sachvermögen 30.696.270,36 € 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 01 5.442.477,72 € Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden wie Grünflächen einschließlich des Aufwuchses, Ackerland, Waldflächen mit deren Aufwuchs, aber auch Bauplätze für Wohnen und Gewerbe. • Grünflächen 011 2.033.144,76 € • Ackerland 013 0,00 € • Grund und Boden bei Wald, Forsten 0131 3.934,32 € • Aufwuchs bei Wald und Forsten 0132 11.652,00 € • Sonstige unbebaute Grundstücke 019 3.393.746,64 € (Baugrundstücke und nicht landwirtschaftlich genutztes Brachland) Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 6.059.785,29 € 996.945,50 € 1.614.253,07 € 0,00 € 5.442.477,72 € Die Zugänge 2019 waren im gewerblichen Bereich und Abgänge waren durch Verkäufen von Bauplätzen im Bereich vom Baugebiet Geigensack Erweiterung sowie im Fischerareal zu verzeichnen. 76 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 02 9.822.328,13 € Bebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Die Bilanzierung erfolgt getrennt für den Grund und Boden einerseits und für die Gebäude, Betriebsvorrichtungen und Außenanlagen andererseits. Der bilanzielle Wertansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (berücksichtigt Zu- und Abgänge wie Ankauf, wertsteigernde Investitionen). Endstände 31.12.2019: • Soziale Einrichtungen – Grund und Boden 0221 494.772,04 € • Soziale Einrichtungen – Gebäude usw. 0222 1.107.996,00 € • Schulen – Grund und Boden 0231 451.872,54 € • Schulen – Gebäude usw. 0232 2.257.243,00 € • Kultur, Sport, Garten – Grund und Boden 0241 256.415,25 € • Kultur, Sport, Garten – Gebäude usw. 0242 3.364.540,00 € • Sonstige Gebäude – Grund und Boden 0291 232.207,30 € • Sonstige Gebäude – Gebäude usw. 0292 1.654.282,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 8.951.223,13 € 1.273.085,71 € 271,26 € 401.709,45 € 9.822.328,13 € Zugänge 2019 bei Kauf Asyl-/ Obdachlosenwohncontainer 46.410,00 € DRK-Heim Vereinsheim Containeranlage Baindter Str. 48/1 101.000,00 € Spielplatz Rehstraße 1.008,86 € Grundsanierung Sporthalle 1.124.666,85 € 1.2.3 Infrastrukturvermögen Konto 03 12.679.461,95 € Das Infrastrukturvermögen umfasst sämtliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Neben dem Grund und Boden sind insbesondere Brücken und Tunnel, das Straßennetz mit Wegen und Plätzen, die Verkehrslenkungsanlagen sowie Stützbauwerke wertmäßig ausgewiesen. • Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 031 2.161.631,21 € • Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 032 437.108,00 € • Anlagen zur Abwasserableitung 0341 363.343,00 € • Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 035 8.096.007,00 € • Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 036 831.346,00 € • Wasserbauliche Anlagen 037 34.051,00 € • Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 038 502.335,74 € • Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 039 253.640,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 10.161.988,74 € 2.962.235,29 € 50.931,79 € 391.661,02 € 12.679.461,95 € 77 Zugänge 2019 bei: Geigensack Flst. 142 Weg 1.323,40 € Marsweiler Ost II Flst. 115/1 9.940,00 € Kaufvertrag Grünenbergstraße 7.840,00 € Grundstückskauf Teilf. Flst. 358, Geh- und Radweg 509,74 € Hochwasser Ingenieurbauwerke 364.863,40 € Vollsanierung Erlenstraße 139.058,02 € Bau Kreisverkehr Thomas-Dachser-Str. 941.170,37 € Straßenbau Baugebiet Geigensack Igelstraße 403.192,56 € Straßenbau Marsweiler Ost, Baugebiet Lavendelstr. 414.019,99 € Straße GE Mehlis 2. Erweiterung 347.058,79 € Straßenbeleuchtung GE Mehlis 2. Erweiterung 12.687,67 € Geh- und Radverkehrsanlagen Süd im Wege Kreisverkehr 9.900,00 € Radverkehrsanlage Nord im Wege Kreisverkehr 9.000,00 € Straßenbeleuchtung Kabelbau 1. Abschlagszahlung 25.000,00 € Hangsicherung Wolfegger Ach – Gewässer 2. Ordnung 34.481,90 € Zugang Anlage im Bau, Planung Friedhofserweiterung 128.950,09 € Tiefbau Straßenbau Breitband GE Mehlis 2. Erweiterung 65.574,16 € Leitplanke neu Hirschstraße Schadensregulierung 4.943,12 € Straßenbeleuchtung Igelstr. BG Geigensack Erweiterung 38.305,08 € Straßenbeleuchtung Lavendelstr. BG Marsweiler Ost II 2.312,57 € Straßenbeleuchtung GE Mehlis 2. Erweiterung Am Umspannwerk 2.104,43 € Schlussrechnungen fehlen zum Teil noch. Nachaktivierung im Rechnungsjahr 2020. 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken Konto 0,00 € 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Konto 05 8.651,52 € Unter den Kunstgegenständen werden Gemälde und Grafiken sowie Sammlungsstücke des Städtischen Museums geführt. • Kunstgegenstände 051 8.650,52 € • Bau- und Bodendenkmäler 055 1,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 8.651,52 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8.651,52 € 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Konto 06 802.556,00 € Der Bilanzansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten, insbesondere bei der Produktgruppe Feuerwehr und im Bereich des Bauhofs. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 694.147,00 € 229.161,43 € 69.582,48 € 120.749,43 € 802.556,00 € 78 Zugänge 2019 bei Anschaffung Kramer Schaufellader 36.390,20 € Nissan e-NV 200 Elektrofahrzeug für Bauhof 37.630,00 € Feldmeier Pedalic für das Rathaus 2.108,94 € MTW Feuerwehr Mannschaftstransportwagen 85.828,38 € Druckwasserbehälter TACTICUT 1.302,50 € Irus Front-Heumaschine 140 cm 3.700,00 € Grünlandegge (Striegel/Schleppnetz) 1.255,45 € Sanierung Wärmeverteilung Heizungssteuerung 59.924,95 € Heizungsregelung Schulsanierung Geschirrspüler Kindergarten inkl. Montage 1.021,01 € Fahrzeuge besitzt die Gemeinde Baindt schwerpunktmäßig im Bereich des Bauhofs und bei der Feuerwehr. Daneben gibt es ein Dienstfahrzeug für das Rathaus. Unter den Technischen Anlagen werden insbesondere zentrale Steuerungsanlagen ausgewiesen, die nicht zur standardmäßigen Ausstattung gehören. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Konto 07 155.967,00 € Hierunter sind alle Vermögensgegenstände wie die Büroeinrichtung von Verwaltung, Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen und die Sonderausstattungen in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften in den übrigen Bereichen ausgewiesen. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 154.409,00 € 32.828,98 € 1.301,68 € 31.269,98 € 155.967,00 € Zugänge 2019 bei: Bosch Handkreissäge GKT 55 453,65 € Presszangen / Radialpresse 1.027,42 € Erstausstattung Möbel Arbeitsraum 17.121,16 € 1. OG Klosterwiesenschule DSGVO Konforme Firewall 2.551,06 € Schneidemaschine 1.105,61 € WLAN SKH 2.344,18 € Turtle Kinderbusse für 6 und 4 Kinder 3.158,00 € Miele Spülmaschine Austausch wegen Defekt 2.599,00 € HPE Aruba 2540 48G + 4 SFP + Switsch 1.785,00 € Feuerwehr Notfalltasche 683,90 € Unter den Betriebsvorrichtungen werden Bauwerke bilanziert, die nicht unter den bilanzrechtlichen Begriff des Gebäudes fallen. Betriebsvorrichtungen, die bilanzrechtlich zum Gebäude zählen, weil sie baulich fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden unter den Bebauten Grundstücken ausgewiesen. Unter die hier dargestellte Bilanzposition fallen somit vor allem Gartengerätehäuser in Kindertagesstätten, Lagerflächen, Aufbauten im Zusammenhang mit Sportanlagen und Spielgeräte im Außenbereich von Kindertagesstätten. 79 Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst vor allem Möbel (in Büros, Schulen, Kindertagesstätten etc.), EDV-Anlagen (Beamer, Notebooks, PCs), Kopierer, Sportgeräte der Sporthallen, Musikinstrumente, Ausstattungsgegenstände der Feuerwehr, Medienausstattung der Schulen, Reinigungsgeräte, Werkzeuge des Bauhofs und vieles mehr. Nach den Regelungen der § 38 Abs. 4 GemHVO in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 GemHVO wurden bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung Vermögensgegenstände im Jahr 2019 nur aufgenommen, wenn sie im Einzelfall Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 800 Euro netto aufweisen. Vermögensgegenstände, die einen geringeren Anschaffungswert aufweisen, werden nicht in die Vermögensrechnung aufgenommen, sondern direkt im Ergebnishaushalt beschafft, was eine immense Verwaltungsverein- fachung darstellt, aber die Aussagekraft der Vermögensrechnung nur in geringem Umfang verringert. Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 können ab 2016 im Rahmen der Erstausstattung bei Baumaßnahmen auch geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 € netto aktiviert werden. Dabei werden gleichartige Vermögensgegenstände zu einem Sammelposten zusammengefasst (z.B. „Mobiliar“, „EDV Ausstattung“) und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. 1.2.8 Vorräte 0,00 € Vorräte sind Sachvermögensgegenstände, die nicht dauerhaft (nicht länger als ein Jahr) dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen. Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit werden bei der Gemeinde Baindt die Wesentlichkeitsgrenze für die Abgrenzung als Vorräte im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse auf 10.000,00 EUR je Lager beziffert. Heizöl wird nur in einer Obdachloseneinrichtung vorgehalten. Der Streusalzbestand und minimale Betriebsstoffe sind nur in geringer Größenordnung vorhanden. 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Konto 09 1.784.828,04 € Unter den Anlagen im Bau werden Vermögensgegenstände ausgewiesen, die sich zum Bilanzstichtag in der Herstellung befinden. Die für diese Vermögensgegenstände bis zum Bilanzstichtag angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten werden unter diesem Bilanzkonto dargestellt. Die Kosten werden aber noch nicht abgeschrieben. Folgende Restwerte sind zum 31.12.2019 vorhanden: Anlagen Nr. 1811 Neubau Kindergarten 1.465.769,87 € Anlagen Nr. 1847 Lagerhalle Bauhof – Neubau Bauhofhalle 249.256,91 € Anlagen Nr. 1848 1. Abschlag Nahwärme Fischerareal 45.253,63 € Anlagen Nr. 1890 Sanierung Egelsee Gewässersanierung 13.717,20 € Anlagen Nr. 1891 Umbau Barrierefreier Bushaltestellen Marsweilerstraße 825,68 € Anlagen Nr. 1920 Straßenbau Erschließung Baugeb. Stöcklisstraße/Grünenberg 550,75 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 1.215.050,65 € 1.412.482,09 € 844.163,19 € 0,00 € 1.784.828,04 € Zugänge 2019 bei Neubau Kindergarten 1.094.877,92 € Lagerhalle Bauhof – Neubau Bauhofhalle 249.256,91 € 1. Abschlag Nahwärme Fischerareal 45.253,63 € Sanierung Egelsee, Gewässersanierung 13.717,20 € Umbau Barrierefreier Bushaltestellen Marsweilerstr. 8.825,68 € Straßenbau Erschließung Baugebiet 550,75 € Stöcklisstraße Grünenberg 80 1.3 Finanzvermögen 15.324.672,35 € Unter Finanzanlagen sind insbesondere solche Geld- und Kapitalanlagen ausgewiesen, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Unternehmensverbindungen dienen. Dazu gehören in erster Linie Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und die Sondervermögen und hier insbesondere die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 € Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune mit mehr als 50% am Stamm-kapital des Unternehmens beteiligt ist. Der Wert der Anteile beinhaltet das gezeichnete Kapital und - soweit vorhanden - die Kapitalrücklagen: Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.3.2 Beteiligungen – Konto 11 186.340,52 € Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen. Als Beteiligung gilt im Zweifel ein Anteil am Nennkapital von mehr als 20%. Übrige Beteiligungen an Unternehmen/Einrichtungen, an denen die Gemeinde nur eine Beteiligung von nicht mehr als 20% hält, werden hier ebenfalls erfasst. Interkommunales Gewerbegebiet Baindt, Baienfurt und Berg 156.479,52 € Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 1.000,00 € Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 € Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 € RaWEG mbH 1.280,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 172.105,52 € 18.976,00 € 4.741,00 € 0,00 € 186.340,52 € Zugang 2019 bei Regionale Kompensationsflächen GmbH 4.235,00 € 1.3.3. Sondervermögen Konto 12 615.505,08 € Unter das Sondervermögen fällt gemäß § 96 GemO unter anderem das Vermögen der städtischen Eigenbetriebe. • Eigenbetrieb Wasserversorgung Stammkapital 444.312,64 € • Eigenbetrieb Wasserversorgung Rücklage 171.192,44 € • Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 0,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 615.505,08 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 615.505,08 € 81 1.3.4 Ausleihungen Konto 13 4.138.237,50 € Bei den Ausleihungen handelt sich um verschiedene Darlehen an die Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen der Gemeinde Baindt. • Darlehen Eigenbetrieb Wasserversorgung 925.987,50 € • Darlehen Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 1.935.750,00 € • Darlehen Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt 480.000,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Tilgungen 2019 Restbuchwert 2019 2.790.562,50 € 1.460.000,00 € 0,00 € 112.325,00 € 4.138.237,50 € Zugänge 2019: EB Wasserversorgung – Gewährung Trägerdarlehen: 300.000,00 € Zugänge 2019: EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 700.000,00 € Zugänge 2019: Zweckverband Wasserversorgung: Gewährung Darlehen: 460.000,00 € 1.3.5 Wertpapiere Konto 14 1.800.000,00 € Unter den Wertpapieren werden auch Sichteinlagen bei Kreditinstituten ausgewiesen, die nicht jederzeit als Zahlungsmittel genutzt werden können. Hierzu gehören auch Termineinlagen bzw. Fest-gelder und Kündigungsgelder. Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten bestehen bei der Gemeinde Baindt nicht, da diese risikobehafteten Möglichkeiten keine Anwendung finden. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 0,00 € 1.800.000,00 € 0,00 € 0,00 € 1.800.000,00 € Zugänge 2019 bei Sparbrief bei einer örtlichen Genossenschaftsbank: Sparbrief Fällig 29.05.2022 Zinssatz 0,15% 500.000,00 € Sparbrief Fällig 29.05.2024 Zinssatz 0,30% 500.000,00 € Sparbrief Fällig 27.08.2023 Zinsatz 0,00% 500.000,00 € Sparbrief Fällig 27.08.2024 Zinssatz 0,00% 300.000,00 € 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen Konto 15 108.989,13 € Öffentlich-rechtliche Forderungen stellen Ansprüche der Gemeinde aufgrund von Bescheiden (Verwaltungsakt) dar. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich insbesondere aus Steuer-, Gebühren- und Beitragsforderungen zusammen. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 79.765,17 € 17.326,74 € 0,00 € 0,00 € 97.091,91 € 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 186.591,78 € Privatrechtliche Forderungen basieren auf einem privatrechtlichen Schuldverhältnis und sind insbesondere Grundstücksverkäufe, Mieten, Pachten sowie Forderungen aus Schadensfällen oder verschiedenen Dienstleistungen. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 171.452,11 € 0,00 € 28.336,19 € 0,00 € 143.115,92 € 82 1.3.8 Liquide Mittel 171 7.636.098,79 € Die Liquiden Mittel umfassen kurzfristig verfügbare Zahlungsmittel, also Guthaben auf Girokonten und Tagegeldkonten bei Kreditinstituten, sowie Bargeld der Gemeindekasse. Handvorschüsse und Zahlstellen werden immer zum 31.12. abgerechnet. Die verfügbaren liquiden Mittel zum 31.12. eines Jahres stellen dabei in erster Linie Kassenmittel dar, um die Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde zu erfüllen. Sie dürfen nicht mit frei verfügbaren Finanzierungsmitteln im Sinne der Haushalts- und Finanzplanung verwechselt werden. Die Höhe der frei verfügbaren Finanzmittel für spätere Jahre richtet sich insbesondere danach, welche übertragenen Haushaltsermächtigungen gebildet wurden und welche Veränderungen die Haushalts- und Finanzplanung noch vorsieht. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 8.803.183,04 € 0,00 € 1.167.084,25 € 0,00 € 7.636.098,79 € 2. Abgrenzungsposten 188.106,84 € Nach § 48 Abs. 1 GemHVO sind auf der Aktivseite vor dem Abschlussstichtag geleistete Aus-zahlungen als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzung Konto 180 23.631,84 € Gemäß § 48 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Aktivseite der Bilanz als Rechnungsabgrenzungsposten darzustellen. Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr bezahlt und gebucht wurden, aber entweder nur zum Teil oder ganz dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich als Aufwand zuzurechnen sind. Die Beamtenbesoldungsanteile des Januars werden bereits im Dezember gebucht und sind somit aktiv abzugrenzen. Hinzukommen weitere in 2019 geleisteten Zahlungen die wirtschaftlich dem Jahr 2019 zuzuordnen sind. 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Konto 1803 164.475,00 € Nach § 40 Abs. 4 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen werden und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Investition aufgelöst werden. Bezuschusst werden von der Gemeinde unter anderem Investitionen von Kindergärten, Vereine und weiteren sozialen Einrichtungen. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 142.408,00 € 30.000 € 0,00 7.933,00 164.475,00 Hier handelt es sich bei den Zugängen um den Zuschuss für die Orgel der Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Baindt. 83 B. PASSIVSEITE 46.238.735,55 € 1. Eigenkapital 36.522.139,61 € 1.1 Basiskapital 31.680.880,99 € Unter dem Basiskapital wird das Eigenkapital der Kommune abgebildet. Das Basiskapital wird als Differenz aus Vermögen und Schulden ermittelt. Wird Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, ist ein Überschuss des Vermögens gegenüber den Schulden gegeben. Das Basiskapital stellt die Differenz zwischen dem Vermögen der Gemeinde Baindt auf der Aktivseite der Bilanz und den sonstigen Positionen auf der Passivseite dar. Das Basiskapital wurde im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz durch entsprechende Saldierung der übrigen Bilanzpositionen rechnerisch ermittelt. Es können sich im Nachgang der Prüfung der Eröffnungsbilanz noch Änderungen ergeben. Das Basiskapital bringt zum Ausdruck, inwiefern das Vermögen der Gemeinde durch Eigenmittel finanziert wurde. Das Basiskapital darf nicht negativ sein. 1.2 Rücklagen 0,00 € Rücklagen sind im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Teile des Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz. Rücklagen werden im Zuge des Haushaltsausgleichs aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder aus Überschüssen des Sonderergebnisses gebildet. Die Rücklagen stellen dabei insbesondere keine liquiden Mittel dar. Vielmehr handelt es sich um rechnerische Ressourcenüberschüsse, die sich auch aus Geschäftsvorfällen ergeben können, die nicht im selben Jahr zahlungswirksam waren (z.B. Auflösung von Rückstellungen oder Sonderposten, Abschreibungen etc.). Rückschlüsse auf die liquiden Mittel lässt diese Position nicht zu. Ein solcher Rückschluss ist ausschließlich über die Bilanzposition „Liquide Mittel“ möglich. Auf die ausführlichen Erläuterungen dort wird an dieser Stelle verwiesen. Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2019 einen Überschuss in Höhe von 2.035.205,06 Euro (2018: 0,00 Euro) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt damit 2.035.205,06 Euro. Das Sonderergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2019 einen Überschuss in Höhe von 2.882.648,95 Euro (2018: 0,00 Euro) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Sonder-ergebnissen eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses beträgt damit 2.882.648,95 Euro. Gemäß § 2 GemHVO sind unter dem Sonderergebnis außergewöhnliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallen, insbesondere Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerungen. Nach § 23 GemHVO sind für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses und Überschüsse des Sonderergebnisses gesonderte Rücklagen zu führen. Im Jahr 2019 wurde erstmals bei beiden Rückenlagen ein Überschuss zugeführt. 84 1.2.1 Rücklagen Überschuss ordentl. Ergebnis 2.035.205,06 € 1.2.2 Rücklagen Überschuss Sonderergebnis 2.882.648,95 € 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 € 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 € 1.3.2 Jahresfehlbetrag 0,00 € Beide Rücklagenarten stehen in späteren Jahren zur Verfügung, um den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt herzustellen. Zweckgebundene Rücklagen werden keine gebildet. Die Bildung von zweckgebundenen Rücklagen hätte lediglich den Effekt, auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital zu verringern. Liquiditätseffekte sind damit - anders als beispielsweise bei der früheren Allgemeinen Rücklage der kameralen Rechnungslegung – nicht verbunden. 2. Sonderposten Konto 21 7.147.104,35 € Erhaltene Zuweisungen und Beiträge für Investitionen (z.B. Landeszuwendungen, Erschlie- ßungsbeiträge) werden bei Anwendung der Bruttomethode als Sonderposten ausgewiesen. Sie werden entsprechend der Nutzungsdauer der damit finanzierten Vermögensgegenstände ergebniswirksam aufgelöst (§ 40 Abs. 4 GemHVO). 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen Konto 211 2.320.793,35 € Als Sonderposten für Investitionszuweisungen werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO Mittel passiviert, die die Gemeinde Baindt zur Finanzierung von Investitionen der Aktivseite der Vermögensrechnung von Dritten erhalten hat. Hierzu zählen insbesondere Investitionszuweisungen und – zuschüsse des Landes. Die von Bund und Land erhaltenen Zuweisungen werden über die Nutzungsdauer parallel zu den Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. Da die Zuweisungen aber nicht immer im selben Jahr wie die Aktivierung der Investitionsmaßnahmen der Gemeinde zufließen, können Abweichungen zur Darstellung auf der Aktivseite auftreten. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 1.916.700,00 € 499.265,35 € 0,00 € 95.172,00 € 2.320.793,35 € Zugänge 2019 bei Zuschuss E-Fahrzeug Bauhof 20.000,00 € Zuschuss Sanierung Sporthalle Grundsanierung 281.000,00 € Digitalpakt Klosterwiesenschule Finanzausgleich 2019 18.261,35 € Zuschuss Rathaus App + Rathaus Service Portal 7.140,00 € Zuschuss Breitband FTTC Ausbau 69.864,00 € Kostenanteil Radweg Nord und Süd im Wege Kreisverkehr 90.000,00 € Zuwendung Förderung Feuerwehr Mannschaftstransportwagen 13.000,00 € 85 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge Konto 212 4.825.736,00 € Als Investitionsbeiträge gelten die Erschließungsbeiträge, die nach dem Kommunal- abgabengesetz erhoben werden. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 4.053.011,00 € 977.603,92 € 1,00 € 204.877.,92 € 4.825.736,00 € Zugänge 2019 bei: Erschließungsbeiträge aus Bauplatzverkäufen im Baugebiet Geigensack 832.380,72 Erschließungsbeiträge aus Ablösevereinbarung im BG Marsweiler Ost II 145.223,20 2.3 Sonderposten für Sonstiges Konto 219 575,00 € Hierzu gehören sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck. Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 675,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 575,00 € 3. Rückstellungen 125.312,10 € Rückstellungen sind Verpflichtungen, die bezüglich ihrer Höhe, ihres zeitlichen Eintretens und / oder ihres Bestandes ungewiss sind, aber hinreichend sicher erwartet werden können. Hierzu muss ein Geschäftsvorfall im betreffenden Haushaltsjahr wirtschaftlich verursacht sein. Ungewiss ist aber, wann und in welcher Höhe mit Zahlungen auf Grund dieses Geschäftsvorfalls zu rechnen ist. Die Bildung von Rückstellungen dient damit der periodengerechten Ergebnisermittlung und der vollständigen Darstellung der Schulden der Gemeinde. Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist. Sie dienen dazu, durch zukünftige Handlungen bedingte Wertminderungen der Rechnungsperiode als Aufwand zuzurechnen. 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 € Diese Position beinhaltet Rückstellungen für Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeit. Rückstellungen werden gebildet für Beschäftigungsverhältnisse im sog. Blockmodell. Dabei erfolgt die Aufteilung in eine Beschäftigungs- und Freizeitphase. Mit Beginn der Beschäftigungsphase werden der Rückstellung zeitanteilig gleiche Raten bis zum Beginn der Freizeitphase zugeführt. 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 95.000,00 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 25.000,00 € 5.500,00 € 15.500,00 € 0,00 € 95.000,00 € 86 Weitere Rückstellungen 2019 bei Rückstellung Familienförderprogramm Geigensack 25.000,00 € Rückstellung Abrechnung Kiga St.-Martin 20.000,00 € Rückstellung Abrechnung ZV Breitband 10.000,00 € Rückstellung interkommunaler Kostenausgleich Kiga 10.000,00 € Rückstellung unterlassene EDV-Aufwand 5.000,00 € 3.7 Sonstige Rückstellungen GPA /Steuerrückstellungen Betrieb gewerbl. Art 30.312,10 € Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 25.000,00 € 5.312,10 € 0,00 € 0,00 € 30.312,10 € Rückstellung 2019 bei Rückstellung GPA – Prüfung 2019 5.000,00 € Rückstellung Jahresabschluss BGA Nahwärme 312,10 € 4. Verbindlichkeiten 1.207.242,33 € Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Die Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. 4.1 Anleihen 0,00 € 4.2 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen gleichkommen 0,00 € Die Gemeinde Baindt hat eine Einheitskasse. Bei der Liquidität/Liquide Mittel auf der Aktivseite sind neben dem Kernhaushalt die Liquiditätsstände der Eigenbetriebe enthalten. Sie werden auf der Aktivseite als negative Liquidität ausgewiesen. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2019: 259.662,91 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2019: 448.619,72 €. 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 900.000,00 € Zum Jahresende 2019 lagen weiterhin Verbindlichkeiten vor, die Krediten wirtschaftlich gleich kommen (Zuschuss Grunderwerb Sanierungsgebiet LSP Ortskern II - Fischerareal). 87 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 38.918,74 € Hierzu zählen Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt sind, aber von der Gemeinde noch nicht. 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen -484,20 € 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 268.807,79 € Die Position bildet einen Sammel- und Auffangposten und beinhaltet u. a. Umsatzsteuerkonten, Bankrückrufe und sonstige Abrechnungen. Im NKHR erfolgt eine periodengenaue Abgrenzung, so dass gemäß dem Vorsichtsprinzip die ungeklärten Zahlungseingänge als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. 5. Passive Rechnungsabgrenzung 504.756,47 € Hierunter fallen Einzahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr oder in früheren Jahren gebucht wurden, aber nur zum Teil dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die passive Rechnungsabgrenzung stellt eine Leistungsverbindlichkeit dar. Den größten Betrag bilden die Grabnutzungsgebühren für die Gräber auf den Friedhöfen, deren Nutzungsrechte noch nicht abgelaufen sind. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe der auf die Restnutzungsdauer dieser Gräber entfallenen Gebührenanteile ausgewiesen. 29116 PRAP aus Grabnutzungsgebühren: Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 453.986,00 € 59.009,89 € 0,00 € 32.569,00 € 480.426,89 € 2911 PRAP - Sonstige Vorauszahlungen auf laufende Erträge (Miet- und Nutzungsentschädigungen Landratsamt, Pachtvorauszahlung) Restbuchwert 2019 Zugänge 2019 Abgänge 2019 Abschreibungen 2019 Restbuchwert 2019 26.709,12 € 6.747,80 € 8.400,00 € 0,00 € 24.329,58 € Der Pächter der Gaststätte hat der Gemeinde ein unverzinsliches Darlehen gewährt, welches als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wird. Der tatsächlich investierte Betrag wird gemäß Pachtvertrag der Verpächterin vom Pächter als unverzinsliches Darlehen für die Dauer des Pachtverhältnisses gewährt. Der Betrag betrug zum 31.12.2019: 17.581,78 €. Zusätzlich wurde der Kontostand des Mensamax-Kontos in Höhe von 6.747,80 € als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten gekennzeichnet. 88 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 20.05.2020Datum: 14:05:50Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 29.686,005.741,00 00200000 Lizenzen 29.685,005.740,00 00250000 DV-Software 1,001,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 5.442.477,726.059.785,29 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.033.144,762.768.810,45 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,323.934,32 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,0011.652,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 3.393.746,643.275.388,52 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.822.328,138.951.223,13 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04494.772,04 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 1.107.996,001.010.913,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,54451.872,54 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.258.243,002.391.927,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25256.415,25 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 3.366.540,002.395.140,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30232.207,30 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.654.282,001.717.976,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 12.679.461,9510.161.988,74 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.161.631,212.156.750,82 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 437.108,00444.435,00 03410000 Anlagen zur Abwasserableitung 363.343,000,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 8.096.007,006.142.365,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 831.346,00858.940,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 34.051,000,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 502.335,74409.446,92 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 253.640,00150.051,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,528.651,52 05100000 Kunstgegenstände 8.650,528.650,52 05500000 Baudenkmäler 1,001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 802.556,00694.147,00 06100000 Fahrzeuge 439.155,50344.255,50 06200000 Maschinen 46.005,5061.526,50 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 317.395,00288.365,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 155.967,00154.409,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 9.361,0010.514,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 146.606,00143.895,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.784.828,041.215.050,65 09600000 Anlagen im Bau 1.784.828,041.215.050,65 Summe: Sachanlagen 30.696.270,3627.245.255,33 89 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 20.05.2020Datum: 14:05:50Uhrzeit: 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 186.340,52172.105,52 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 186.340,52172.105,52 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08615.505,08 12100000 Sondervermögen Stammkapital 444.312,64444.312,64 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44171.192,44 1.3.4 Ausleihungen 4.138.237,502.790.562,50 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.138.237,502.790.562,50 1.3.5 Wertpapiere 1.800.000,000,00 14920000 Sonstige Einlagen 1.800.000,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 109.473,3379.765,17 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 138,8030,00 15113200 Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 301,101.435,30 15113201 Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 606,000,00 15113300 Forderungen Kiga-Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 209,50121,00 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 1.620,21812,67 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 53.334,984.378,40 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 186,00122,00 15310000 Forderungen aus Transferleistungen 484,200,00 15911310 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 25.414,210,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 7.854,470,00 15911350 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 14.735,720,00 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 70,0034,80 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,0072.434,19 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 4.518,14396,81 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 187.195,77171.452,11 16111190 Forderungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0,00134.199,50 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 2.458,581.804,90 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -6.143,48-4.198,82 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 17.486,9312.587,76 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 0,002.260,00 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 150.732,480,00 16911360 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Finanzerträgen 2.139,680,00 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 5.978,4220.440,24 16913461 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Asyl- und Obdachlosigkeit 1.819,313.012,05 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 12.651,851.346,48 16918020 Forderungen aus Kostenerstattung Feuerwache SKH 72,000,00 1.3.8 Liquide Mittel 7.636.098,798.803.183,04 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 1.908.806,04459.288,28 17110200 Girokonto - KSK RV 1.454.753,6545.543,44 90 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 3Seite : 20.05.2020Datum: 14:05:50Uhrzeit: 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 2.450.000,00264.999,56 17110400 Geldmarktkonto - KSK RV 1.000.000,008.031.486,59 17110600 Girokonto Mittagessen 30.626,680,00 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 287.829,390,00 17110800 Girokonto - Volksbank Altshausen 1.142.273,420,00 17110801 Flexsparkonto Voba Altshausen 49.000,000,00 17110802 Geldmarkkonto - Voba Altshausen 51.000,570,00 17119100 SP - Girokonto VR Bank RV-Wgt -35.478,370,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 5.570,041.865,17 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -708.282,630,00 Summe: Finanzvermögen 14.672.850,9912.632.573,42 Summe: Vermögen 45.398.807,3539.883.569,75 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 23.631,840,00 18014000 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 23.631,840,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 164.475,00142.408,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 134.775,00142.408,00 18036000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 29.700,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 188.106,84142.408,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Bilanzsumme Aktiva 45.586.914,1940.025.977,75 91 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 20.05.2020Datum: 14:05:50Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.680.880,9931.680.880,99 20000000 Basiskapital 31.680.880,9931.680.880,99 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 2.035.205,060,00 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 2.035.205,060,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2.882.648,950,00 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2.882.648,950,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 4.917.854,010,00 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 2.320.793,351.916.700,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 2.294.289,351.887.777,00 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen Gemeindeverband/Versicherung 19.091,0020.260,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen Private Unternehmen 7.413,008.663,00 2.2 für Investitionsbeiträge 4.825.736,004.053.011,00 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 4.825.736,004.053.011,00 2.3 für Sonstige 575,00675,00 21900000 Sonderposten - Spenden Privatpersonen 575,00675,00 Summe: Sonderposten 7.147.104,355.970.386,00 Summe: Kapitalposition 43.745.839,3537.651.266,99 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 95.000,0025.000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO, Familienförderbeiträge Bauplatzverkauf 95.000,0025.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 30.312,1025.000,00 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 30.312,1025.000,00 Summe: Rückstellungen 125.312,1050.000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,00459.395,29 23102000 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) 0,00459.395,29 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 900.000,00900.000,00 24900000 Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen 900.000,00900.000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 38.918,74416.979,90 92 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 5Seite : 20.05.2020Datum: 14:05:50Uhrzeit: 25111190 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 0,00341.410,00 25111220 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sozialen Einrichtungen -528,000,00 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 3.358,070,00 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,004.072,94 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 9.898,281.804,64 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 23.848,9467.541,32 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00-519,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.341,45343,00 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 0,002.327,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,0015.109,48 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 0,0015.109,48 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 272.087,5334.949,19 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 0,003.343,76 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 9.253,871.459,67 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -80,000,00 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 103.246,060,00 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 65.399,420,00 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 25.443,070,00 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 23.046,310,00 27996030 Fischereischein Anteil Gemeindeverband 160,000,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 140,720,00 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 145,000,00 27998010 Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 312,480,00 27998032 Verbindlichkeiten aus Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 693,00495,00 27998034 Verbindlichkeiten aus Abrechnung Kurse VHS 3.704,580,00 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen Schließanlage 2.490,002.450,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,002.000,00 27998042 Verbindlichkeiten aus Kaution Miete Schenk-Konrad-Halle 2.114,410,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 34.018,6125.200,76 Summe: Verbindlichkeiten 1.211.006,271.826.433,86 5. Passive Rechnungsabgrenzung 504.756,47498.276,90 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 24.329,5844.290,90 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 480.426,89453.986,00 Bilanzsumme Passiva 45.586.914,1940.025.977,75 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 93 22. Finanzlage Nach Abschluss des Jahres 2019 stellt sich die Finanzlage gegenüber den vom Gemeinderat beschlossenen Ansätzen wie folgt dar: Konsumtiver Teil Planansatz 2019 Ergebnis 2019 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10.678.100,00 12.292.395,92 1.614.295,92 abzüglich Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -9.565.850,00 -9.578.181,31 -12.331,31 Saldo = Zahlungsmittelüber- 1.112.250,00 2.714.214,61 1.601.964,61 schuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit Investitionen Planansatz 2019 Ergebnis 2019 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.406.000,00 6.552.139,56 -2.853.860,44 -Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -12.338.200,00 -10.017.725,95 2.320.474,05 Saldo aus Investitionstätigkeit -2.932.200,00 -3.465.586,39 -533.386,39 Finanzierungen Planansatz 2019 Ergebnis 2019 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten 0,00 0,00 0,00 Auszahlung für die Tilgung von Krediten -68.100,00 -459.395,29 -391.295,29 Saldo aus Finanzierungstätigkeit -68.100,00 -459.395,29 -391.295,29 Zusammenstellung Planansatz 2019 Ergebnis 2019 Vergleich Euro Euro Saldo konsumtiver Teil 1.112.250,00 2.714.214,61 1.601.964,61 Saldo Investitionen -2.932.200,00 -3.465.586,39 -533.386,39 Saldo Finanzierungstätigkeit -68.100,00 -459.395,29 -391.295,29 Finanzierungsmittelbestand -1.888.050,00 -1.210.767,07 677.282,93 Saldo haushaltsunwirks. Vorgänge 0,00 43.682,82 43.682,82 Anfangsbestand Zahlungsmittel 8.803.183,04 8.803.183,04 Endbestand Zahlungsmittel 6.915.133,04 7.636.098,79 677.282,93 94 Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes, die Ein- und Auszahlungen der Investitions- und Finanzierungstätigkeiten sowie die haushaltsunwirksamen Zahlungen. Die Finanzrechnung hat die Aufgabe, die tatsächliche Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit: Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt eine wichtige Kennzahl dar. Sie ermöglicht eine Beurteilung, inwiefern die Investitionen und die Kredittilgung aus laufenden Überschüssen selbst erwirtschaftet werden können. Investive Ein- und Auszahlungen: Investitionen sind bei der Gemeinde Baindt von zentraler Bedeutung. Die Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit weist ein Ergebnis i.H.v. 6.552.139,56 € aus. Dem stehen Auszahlungen i.H.v. 10.017.725,95 € gegenüber. Der negative Saldo i. H. v. -3.465.586,39 € kann rechnerisch vollständig aus dem laufenden Zahlungsmittelüberschuss abgedeckt werden. 23. Entwicklung der Verschuldung aus Krediten vom Kreditmarkt Zum 31.12.2019 hatte die Gemeinde Baindt im Kernhaushalt keine Verbindlichkeiten aus Krediten mehr vorzuweisen. Die Gemeinde war zu diesem Zeitpunkt somit nicht verschuldet und hatte keine Tilgungszahlungen zu tätigen. 95 24. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Die Untersuchung der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde erfolgt auf der Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung mittels Bilanzanalyse sowie Analyse der Ertrags- und der Finanzlage unter Aufbereitung des Datenmaterials. 1. Vermögenskennzahlen Infrastrukturquote 31.12.2018 31.12.2019 Kommunen verfügen im Bereich der Daseinsfürsorge über ein umfangreiches Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote verdeutlicht in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Da das Infrastrukturvermögen in der Regel nicht veräußerbar ist, kann die Quote nur langfristig beeinflusst werden. Infrastrukturvermögen x 100 Bilanzsumme 25,39% 27,81% Infrastrukturvemögen: 10.161.988,74 12.679.461,95 Bilanzsumme: 40.025.977,75 45.586.914,19 2. Finanzkennzahlen Eigenkapitalquote I 31.12.2018 31.12.2019 Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommunen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme 79,15% 80,28% Eigenkapital: 31.680.880,99 36.598.735,00 Bilanzsumme: 40.025.977,75 45.586.914,19 Eigenkapitalquote II 31.12.2018 31.12.2019 Bei der Eigenkapitalquote II werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beiträge handelt, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuw. und Beiträge) x 100 Bilanzsumme 94,07% 95,96% Eigenkapital: 31.680.880,99 36.598.735,00 Sonderposten für Zuw. und Beiträge: 5.970.386,00 7.147.104,35 Bilanzsumme: 40.025.977,75 45.586.914,19 96 3. Ertragskennzahlen Steuerquote 31.12.2019 Die Steuerquote gibt an, wie hoch der Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Steuerquote deutet i.d.R. auf eine hohe Finanzkraft der Kommune hin. Steuererträge x 100 ordentliche Erträge 58,12% Steuererträge: 7.412.535,64 ordentliche Erträge: 12.752.776,04 Zuwendungsquote 31.12.2019 Die Zuwendungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Erträge aus Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Zuwendungsquote kann auf eine geringe Finanzkraft der Kommune hindeuten. Erträge aus Zuwendungen x 100 ordentliche Erträge 28,23% Erträge aus Zuwendungen: 3.600.154,91 ordentliche Erträge: 12.752.776,04 Personalaufwandsquote 31.12.2019 Die Personalintensität I gibt den Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Bei der Interpretation der Kennzahl ist der Grad der Ausgliederung in der Kommune zu beachten. Personalaufwendungen x 100 ordentliche Aufwendungen 25,62% Personalaufwendungen: 2.746.085,38 ordentliche Aufwendungen: 10.717.570,98 97 Anlage 28 (zu § 6 Satz 3 Nr. 2 GemHVO) Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € k. A. k. A. 2.035.205 -690.700 174.900 261.300 500.300 €/EW k. A. k. A. 389,21 -130,32 33,00 48,84 92,65 % k. A. k. A. 118,99% 93,84% 101,60% 102,42% 104,60% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € k. A. k. A. 6.279.233 3.925.100 4.922.500 4.923.000 5.229.000 Betrag je Einwohner €/EW k. A. k. A. 1.200,85 740,58 928,77 920,19 968,33 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % k. A. k. A. 69,16% 56,51% 59,29% 60,73% 61,31% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € k. A. k. A. 4.485.907 4.847.200 4.940.000 4.893.100 4.960.100 Betrag je Einwohner €/EW k. A. k. A. 857,89 914,57 932,08 914,60 918,54 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % k. A. k. A. 41,86% 43,26% 45,27% 45,23% 45,59% 2. Sonderergebnis € k. A. k. A. 0 0 0 0 0 3. Gesamtergebnis (2020 ff. aufgrund Doppelhaushalt und Rezession/Corona um ca. 1 Mio. € schlechter) € k. A. k. A. 2.035.205 -690.700 174.900 261.300 500.300 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 1.312.658 127.300 2.714.215 48.800 928.200 1.034.000 1.272.800 €/EW 252,43 24,48 519,07 9,21 175,13 193,27 235,70 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 1.227.613 57.300 2.254.820 -19.300 860.100 965.900 1.204.700 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € k. A. k. A. 2.254.820 12.700 892.100 997.900 1.236.700 €/EW k. A. k. A. 431,21 2,40 168,32 186,52 229,02 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 198.288 188.231 214.351 224.097 218.258 216.374 217.606 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 8.190.310 8.803.183 7.636.099 3.152.850 2.594.650 3.573.550 4.849.250 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 1.427.455 1.359.395 900.000 €/EW 274 260 172 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 0 0 0 0 0 absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. 98 Anlage 28 (zu § 6 Satz 3 Nr. 2 GemHVO) Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % k. A. k. A. 118,99% 93,84% 101,60% 102,42% 104,60% % k. A. k. A. 58,12% 60,23% 58,36% 59,29% 58,61% % k. A. k. A. 1.418 1.195 1.221 1.228 1.235 € k. A. k. A. 592 340 340 336 333 % k. A. k. A. 44,71% 48,06% 45,21% 45,82% 45,51% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % k. A. k. A. 25,62% 25,27% 26,56% 27,51% 27,94% % k. A. k. A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 € k. A. k. A. 2,82 0,19 0,19 0,19 0,19 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % k. A. k. A. 0 0 0 0 0 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € k. A. 265 172 170 170 168 0 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk.% 1.312.658 127.300 2.714.215 48.800 928.200 1.034.000 1.272.800 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 1.227.613 57.300 2.254.820 -19.300 860.100 965.900 1.204.700 Kennzahlen zur Vermögenslage % k. A. k. A. 1001% 833% 285% 171% 29% % k. A. k. A. 27% 1% 33% 47% 415% % k. A. k. A. 49,03% 38,19% 20,13% 13,39% 2,54%Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 2020 ff verlaufen aufgrund der Rezession (Corona) ca. 1-1,5 Mio. € schlechter als geplant (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte ab 2020 über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote 99 25. Fazit Im Jahr 2019 – das erste Haushaltsjahr unter Anwendung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) schloss die Gemeinde Baindt mit einem sehr positiven ordentlichen Ergebnis ab. Im Haushaltsjahr 2019 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von 2,03 Mio. € ab. Im Sonderergebnis kann ebenfalls ein Überschuss in Höhe von 2,88 Mio. € verzeichnet werden. Daraus ergibt sich ein Überschuss des Gesamtergebnisses in Höhe von 4,92 Mio. €. Im ersten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Maßgeblich für das gute ordentliche Ergebnis im Jahr 2019 sind auf der Ertragsseite insbesondere die gestiegenen Gewerbesteuererträge sowie die gestiegenen Zuweisungen. Wie aus den „Ordentlichen Erträge und ordentliche Aufwendungen von 2019“ ersichtlich werden, konnten 2019 aufgrund guter Steuereinnahmen mehr Erträge als Aufwendungen erwirtschaftet werden. Neben den gestiegenen Erträgen sind aber auch die Aufwendungen in Höhe von über 300 Tsd. € angestiegen. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2020, 2021 ff, in denen mit deutlich geringeren Zuweisungen und höheren Transferaufwendungen aufgrund Corona zu rechnen ist, ist es notwendig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In der Rezession 2020 ff, in der unter Umständen ein oder mehrere ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Ergebnis 2019 zeigt ein sehr positives Jahresergebnis. Gleichwohl wird im Produkt Kindergarten aufgrund ständig steigender Aufgaben und weiteren gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen im Bereich der Kinderbetreuung ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen werden. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquiden Mittel) weiter gut gehalten werden und beträgt zum Jahresende 2019 insgesamt 7,6 Mio. €. Es ist für künftige, notwendige Investitionen ein kleines Finanzpolster vorhanden. Jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungskosten reduziert und somit die zusätzlich entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Auch in 2020 ff will die Gemeinde Baindt ein qualitativ hochwertiges Spektrum ihrer Dienstleistungen in allen Bereichen zu möglichst bezahlbaren Preisen aufrechterhalten. Deshalb unterliegen alle Aufwendungen einer permanenten Überprüfung auf mögliche Einsparpotenziale. Eine Verbesserung der Gesamtsituation 2020 ff (ordentliches Ergebnis vermutlich im Jahr 2020 -1,6 Mio. €) kann sich nicht nur auf die Stabilisierung der Ertragsseite beschränken, sie muss auch die Herausforderung der dynamisch wachsenden Aufwendungen angehen. Das System der Kommunalfinanzierung wird nach Corona betrachtet werden müssen. Kommunen brauchen einen größeren Gestaltungsspielraum um ihre Selbstverwaltung zu erhalten. Das Risiko für die Gemeinde Baindt besteht insbesondere darin, dass diese beiden Steuern stark von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und dem Konjunkturverlauf bestimmt werden. Die Abhängigkeit von nur zwei großen Ertragsquellen (Einkommensteuer/ Gewerbesteuer) und die Ungewissheit über deren Entwicklung nach Corona bilden ein gewisses unkalkulierbares Risiko. 100 V. Anlagen zum Anhang 26. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss Die Rücklagen nach § 23 GemHVO sind anhand der Anlage 27 der VwV Produkt- und Kontenrahmen zu erläutern. Dabei bietet es sich an, die Davon-Positionen nach § 23 Satz 2 GemHVO hier ebenfalls zu berücksichtigen und darzustellen. Art voraussichtlicher Stand zum 01.01.2019 voraussichtlicher Stand zum Ende 31.12.2019 TEUR 1. Ergebnisrücklagen 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1) 0 2.035.205,06 € 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 1) 0 2.882.648,95 € 2. Zweckgebundene Rücklagen 0 0 Rücklagen gesamt 0 101 Anlage 26 (zu § 55 Abs. 1 GemHVO) 2 3 4 5 4) 6 7 8 1. 5.741,00 28.335,00 0,00 0,00 0,00 4.390,33 29.686,00 2. 27.245.255,33 6.906.739,00 2.577.744,30 0,00 0,00 945.389,45 30.698.439,17 2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 996.945,50 1.614.253,07 0,00 0,00 0,00 5.442.477,00 2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 1.273.085,71 271,26 0,00 0,00 401.709,45 9.822.328,13 2.3. Infrastrukturvermögen 10.161.988,74 2.962.235,29 50.931,79 0,00 0,00 391.661,02 12.681.631,00 2.4. Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.652,00 2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 229.161,43 69.582,48 0,00 0,00 120.749,00 802.556,00 2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 32.828,98 1,00 0,00 0,00 31.269,98 155.967,00 2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,65 1.412.482,09 842.704,70 0,00 0,00 0,00 1.784.828,04 3. 3.578.173,10 3.278.976,00 117.066,00 0,00 0,00 0,00 6.740.083,10 3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2. Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 18.976,00 4.741,00 0,00 0,00 0,00 186.340,52 3.3. Sondervermögen 615.505,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 615.505,08 3.4. Ausleihungen 2.790.562,50 1.460.000,00 112.325,00 0,00 0,00 0,00 4.138.237,50 3.5. Wertpapiere 0,00 1.800.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.800.000,00 30.829.169,43 10.214.050,00 2.694.810,30 0,00 0,00 949.779,78 37.468.208,27 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) 3) 4) beinhaltet die Abhänge von Restbuchwerten aufgrund von Veräußerungen, Schenkungen, Umstufungen/Umwidmungen von Straßen, Sacheinlagen in Beteiligungen usw. einschl. außerordentliche Abschreibungen In dieser Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z. B. von Nr. 2.8 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3) EUR 1 Immaterielle Vermögensgegenstände Sachvermögen (ohne Vorräte) Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) insgesamt Vermögensübersicht Vermögen Stand zum 01.01.2019 Vermögensveränderungen im Haushaltsjahr Stand am 31.12.2019 (∑ Sp. 2 bis 7) Vermögens- zugänge Vermögens- abgänge 2) Umbu- chun- gen Zu- schrei- bungen Abschrei- bungen 3) 102 Müller Schreibmaschine 27 Anlage 27 (zu § 55 Abs. 2, § 61 Nr. 38 GemHVO) bis zu 1 Jahr 2) über 1 bis 5 Jahre 3) mehr als 5 Jahre 4) 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 459.395,29 0,00 0,00 0,00 0,00 -459.395,29 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen) Sondertilgung 2019 459.395,29 0,00 0,00 0,00 0,00 -459.395,29 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 1.2.6 sonstige Bereiche 6) 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - Landessanierungsprogramm Zuschuss Fischerareal 900.000,00 900.000,00 0,00 900.000,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 1.359.395,29 900.000,00 0,00 900.000,00 0,00 -459.395,29 nachrichtlich: 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 675.812,50 925.987,50 49.825,00 199.300,00 676.862,50 250.175,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 675.812,50 925.987,50 49.825,00 199.300,00 676.862,50 250.175,00 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.994.750,00 2.632.250,00 62.500,00 250.000,00 2.319.750,00 637.500,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 1.994.750,00 2.632.250,00 62.500,00 250.000,00 2.319.750,00 637.500,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.129.957,79 3.558.237,50 112.325,00 449.300,00 2.996.612,50 428.279,71 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - Trägerdarlehen 900.000,00 900.000,00 0,00 900.000,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 4.029.957,79 4.458.237,50 112.325,00 1.349.300,00 2.996.612,50 428.279,71 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2.670.562,50 3.558.237,50 112.325,00 449.300,00 2.996.612,50 887.675,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 1.359.395,29 900.000,00 0,00 900.000,00 0,00 -459.395,29 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) Tilgungsraten im 1. Folgejahr 3) Tilgungsraten im 2. bis 5. Folgejahr 4) Tilgungsraten ab dem 6. Folgejahr 5) Spalte 3 minus Spalte 2 Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden. Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01.2019 zum 31.12.2019 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel Mehr (+) weniger(-) 5) EUR Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Waserversorgung Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) 8) 6) entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger ausländischer Bereich" nach der Bereichsabgrenzung B 7) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 8) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 103 Müller Schreibmaschine 28 Anlage 22 (zu § 53 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO) Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2019 EUR EUR 2018 2019 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 8.190.310,09 8.803.183,04 € 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO) 3) NN 2.688.037,01 € 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO) 3) NN 3.465.586,39 €- 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO) 3) NN 459.395,29 €- 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) NN 69.860,42 € 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) NN 7.636.098,79 € 7 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 4) -gebunden bis spätestens 27.08.2024 - Einlagen bei örtlichen Banken NN 1.800.000,00 € 8 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 5) NN - € 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 8.803.183,04 9.436.098,79 € 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) 4.404.000,00 €- 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 6) 12 + übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) 20.000,00 € 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 5.052.098,79 € 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden - € 15 - für sonstige bestimmte Zwecke gebunden - € 16 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 5.052.098,79 € 17 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 214.900,00 € 1) Zeilen unterhalb Zeile 14 können bedarfsgerecht angepasst werden 2) 3) 4) 5) 6) Nr. Finanzrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) aus der Finanzrechnung (§ 50 Nr. 42 GemHVO); entspricht den liquiden Mitteln der Kontenarten 171 und 173 Für die Spalten Finanzhaushalt und Finanzplanung sind die Werte der letzten Finanzplanung zu verwenden. entspricht dem Konto 1492 - Sonstige Einlagen - Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten (Kontenart 239) hier berücksichtigt werden. Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (vgl. § 87 Abs. 3 GemO). 104 Müller Schreibmaschine 29 Z u fü h ru n g e n A u fl ö s u n g (G ru n d e n tf a ll e n ) b is z u 1 J a h r 1 b is 5 J a h re m e h r a ls 5 J a h re 3 1 .1 2 .2 0 1 8 3 1 .1 2 .2 0 1 9 E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R - 1 0 P e n si o n sv e rp fli ch tu n g e n -A kt iv e - 1 0 P e n si o n sv e rp fli ch tu n g e n - V e rs o rg u n g se m p fä n g e r- 1 0 B e ih ilf e ve rp fli ch tu n g e n -A kt iv e - 1 0 B e ih ilf e ve rp fli ch tu n g e n - V e rs o rg u n g se m p fä n g e r- 1 0 R ü ck st e llu n g e n f ü r A lte rs te ilz e ita rb e it 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 U rl a u b sr ü ck st e llu n g e n - B e a m te - 1 0 U rl a u b sr ü ck st e llu n g e n - T a ri fb e sc h ä ft ig te - 1 0 Ü b e rs tu n d e n rü ck st e llu n g e n - B e a m te - 1 0 Ü b e rs tu n d e n rü ck st . -T a ri fb e sc h ä ft ig te - 1 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 1 6 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 1 7 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 R ü c k s te ll u n g f ü r G P A P rü fu n g 2 0 1 8 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 R ü c k s te ll u n g G P A E rö ff n u n g s b il a n z 1 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 R ü c k s te ll u n g e n f ü r G P A P rü fu n g 2 0 1 9 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 R ü c k s te ll u n g f ü r N a h w ä rm e a b s c h l. 0 ,0 0 0 ,0 0 3 1 2 ,1 0 0 ,0 0 3 1 2 ,1 0 3 1 2 ,1 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . K in d e rg a rt e n 0 ,0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll u n g f ü r F a m il ie n fö rd e rb e it rä g e 2 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 0 .5 0 0 ,0 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 1 R ü c k s te ll . Z V B re it b a n d v e rs . u n d E D V 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 1 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 0 .8 1 2 ,1 0 1 5 .5 0 0 ,0 0 1 2 5 .3 1 2 ,1 0 6 0 .3 1 2 ,1 0 5 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s H a u s h a lt s - ja h re s d a v o n m it e in e r R e s tl a u fz e it v o n U m b u c h u n g e n E U R In a n s p ru c h - n a h m e E U R 0 ,0 0 Z u m S tic h ta g 3 1 .1 2 .2 0 1 9 b e tr ä g t d e r A n te il a n d e r R ü ck st e llu n g b e im K V B W 4 .1 5 1 .2 8 1 E U R ( V j. 3 .2 1 0 .9 1 5 E U R ) 0 ,0 0 0 ,0 0 2 . R ü c k s te ll u n g e n f ü r D e p o n ie n u n d A lt la s te n 0 ,0 0 3 . I n s ta n d h a lt u n g s rü c k s te ll u n g e n - 1 . P e n s io n s rü c k s te ll u n g e n /A lt e rs te il z e it A rt d e r R ü c k s te ll u n g e n - B il a n z k o n te n 2 8 7 0 u n d 2 8 9 1 G e s a m t- b e tr a g a m E n d e d e s V o rj a h re s V e rä n d e ru n g e n i m H a u s h a lt s ja h r 5 . S o n s t. R ü c k s te ll . n a c h § 4 1 G e m H V O 4 . R ü c k s te ll u n g e n f ü r d ro h e n d e V e rp fl ic h tu n g e n a u s B ü rg s c h a ft e n o d e r S c h a d e n s fä ll e n 5 . S u m m e a ll e r R ü c k s te ll u n g e n V e rb o t d e r B ild u n g vo n P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n (e in sc h l. B e ih ilf e rü ck st e llu n g e n ) in d e r B ila n z d e r K o m m u n e : P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n w e rd e n z e n tr a l b e im K o m m u n a le n V e rs o rg u n g sv e rb a n d B a d e n -W ü rt te m b e rg g e b ild e t ( § 2 7 A b s. 5 G K V ); e in e zu sä tz lic h e B ild u n g vo n P e n si o n sr ü ck st e llu n g e n in d e r B ila n z d e r K o m m u n e is t d a h e r n ic h t zu lä ss ig ( § 4 1 A b s. 2 S a tz 2 G e m H V O ). R ic h tli n ie n ü b e r d ie f le xi b le A rb e its ze it fü r d ie B e d ie n st e te n - D a s Z e itk o n to w ir d jä h rl ic h z u m 0 1 .1 0 . a b g e re ch n e t. Z u d ie se m Z e itp u n kt w e rd e n Z e itg u th a b e n ü b e r 4 0 S tu n d e n g e st ri ch e n . E in e w e ite re Ü b e rt ra g u n g v o n U rl a u b u n d Z e itg u ts ch ri ft is t n ic h t m ö g lic h . 0 ,0 0 0 ,0 0 3 . R ü c k s te ll u n g e n f ü r a u s g le ic h s p fl ic h ti g e G e b ü h re n - s ie h e E B A b w a s s e r 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 30. Rückstellungsspiegel 105 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :2 8: 19 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t 00 20 00 00 - L iz en ze n 22 .7 32 ,3 6 28 .3 35 ,3 3 0 ,0 0 51 .0 67 ,6 9 0 ,0 0 16 .9 92 ,3 6 0 ,0 0 21 .3 82 ,6 9 29 .6 85 ,0 0 4 .3 90 ,3 3 00 25 00 00 - D V -S of tw ar e 4 .0 46 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 46 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 45 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 45 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 01 11 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 2. 76 8. 81 0, 45 8 .5 08 ,8 5 7 44 .1 74 ,5 4 2. 03 3. 14 4, 76 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 03 3. 14 4, 76 0 ,0 0 01 31 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei W al d, F or st en 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 01 32 00 00 - A uf w uc hs b ei W al d, F or st en 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 3. 27 5. 38 8, 52 9 88 .4 36 ,6 5 8 70 .0 78 ,5 3 3. 39 3. 74 6, 64 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 39 3. 74 6, 64 0 ,0 0 02 21 00 00 - G ru nd u nd B od en b ei s oz ia le n E in ric ht un ge n 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 02 22 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 1. 86 6. 65 7, 44 1 47 .4 10 ,0 0 0 ,0 0 2. 01 4. 06 7, 44 0 ,0 0 8 55 .7 44 ,4 4 0 ,0 0 9 06 .0 71 ,4 4 1. 10 7. 99 6, 00 50 .3 27 ,0 0 02 31 00 00 - G ru nd u nd B od en m it S ch ul en 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 02 32 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 6. 69 8. 46 0, 66 0 ,0 0 0 ,0 0 6. 69 8. 46 0, 66 0 ,0 0 4. 30 6. 53 3, 66 0 ,0 0 4. 44 0. 21 7, 66 2. 25 8. 24 3, 00 1 33 .6 84 ,0 0 02 41 00 00 - G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 02 42 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 5. 41 6. 70 4, 13 1. 12 5. 67 5, 71 27 1, 26 6. 54 2. 10 8, 58 0 ,0 0 3. 02 1. 56 4, 13 0 ,0 0 3. 17 5. 56 8, 58 3. 36 6. 54 0, 00 1 54 .0 04 ,4 5 02 91 00 00 - G ru nd u nd B od en m it so ns tig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 31. Anlagenübersicht Aktiv- und Passivvermögen 106 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :2 8: 20 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t B et rie bs ge bä ud en 02 92 00 00 - G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en (R at ha us , B au ho f, F eu er w eh r, u .ä .) 3. 10 7. 11 3, 74 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 10 7. 11 3, 74 0 ,0 0 1. 38 9. 13 7, 74 0 ,0 0 1. 45 2. 83 1, 74 1. 65 4. 28 2, 00 63 .6 94 ,0 0 03 10 00 00 - G ru nd u nd B od en d es In fr as tr uk tu rv er m ög en s 2. 15 6. 75 0, 82 19 .6 13 ,1 4 14 .7 32 ,7 5 2. 16 1. 63 1, 21 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 16 1. 63 1, 21 0 ,0 0 03 20 00 00 - B rü ck en , T un ne l u nd in ge ni eu rb au lic he A nl ag en 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 0 ,0 0 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 1 06 .5 95 ,7 9 0 ,0 0 1 13 .9 22 ,7 9 4 37 .1 08 ,0 0 7 .3 27 ,0 0 03 41 00 00 - A nl ag en z ur A bw as se ra bl ei tu ng 0 ,0 0 3 64 .8 63 ,4 0 0 ,0 0 3 64 .8 63 ,4 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .5 20 ,4 0 3 63 .3 43 ,0 0 1 .5 20 ,4 0 03 50 00 00 - S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 1 4. 51 1. 97 3, 11 2. 30 1. 08 7, 40 36 .1 99 ,0 4 1 6. 77 6. 86 1, 47 0 ,0 0 8. 36 9. 60 8, 11 0 ,0 0 8. 68 0. 85 4, 47 8. 09 6. 00 7, 00 3 11 .2 46 ,3 6 03 60 00 00 - N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 9 69 .1 96 ,6 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 69 .1 96 ,6 0 0 ,0 0 1 10 .2 56 ,6 0 0 ,0 0 1 37 .8 50 ,6 0 8 31 .3 46 ,0 0 27 .5 94 ,0 0 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 0 ,0 0 34 .4 81 ,9 0 0 ,0 0 34 .4 81 ,9 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 43 0, 90 34 .0 51 ,0 0 43 0, 90 03 80 00 00 - F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 9 17 .0 35 ,8 6 1 26 .7 80 ,8 2 0 ,0 0 1. 04 3. 81 6, 68 0 ,0 0 5 07 .5 88 ,9 4 0 ,0 0 5 41 .4 80 ,9 4 5 02 .3 35 ,7 4 33 .8 92 ,0 0 03 90 00 00 - S on st ig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s (S tü tz m au er n, T re pp en , u .a .) 4 20 .4 52 ,4 4 1 13 .2 39 ,3 6 0 ,0 0 5 33 .6 91 ,8 0 0 ,0 0 2 70 .4 01 ,4 4 0 ,0 0 2 80 .0 51 ,8 0 2 53 .6 40 ,0 0 9 .6 50 ,3 6 05 10 00 00 - K un st ge ge ns tä nd e 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 05 50 00 00 - B au de nk m äl er 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 06 10 00 00 - F ah rz eu ge 1. 15 6. 96 4, 94 1 61 .9 57 ,5 2 69 .5 82 ,4 8 1. 24 9. 33 9, 98 0 ,0 0 8 12 .7 09 ,4 4 69 .5 79 ,4 8 8 10 .1 84 ,4 8 4 39 .1 55 ,5 0 67 .0 54 ,5 2 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 107 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :2 8: 21 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t 06 20 00 00 - M as ch in en 2 74 .1 69 ,5 3 6 .2 57 ,9 5 0 ,0 0 2 80 .4 27 ,4 8 0 ,0 0 2 12 .6 43 ,0 3 0 ,0 0 2 34 .4 21 ,9 8 46 .0 05 ,5 0 21 .7 78 ,9 5 06 30 00 00 - T ec hn is ch e A nl ag en - ( P V , B H K W , H ei zu ng u .ä .) 4 00 .4 10 ,7 3 60 .9 45 ,9 6 0 ,0 0 4 61 .3 56 ,6 9 0 ,0 0 1 12 .0 45 ,7 3 0 ,0 0 1 43 .9 61 ,6 9 3 17 .3 95 ,0 0 31 .9 15 ,9 6 07 10 00 00 - B et rie bs vo rr ic ht un ge n 12 .4 25 ,7 4 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .4 25 ,7 4 0 ,0 0 1 .9 11 ,7 4 0 ,0 0 3 .0 64 ,7 4 9 .3 61 ,0 0 1 .1 53 ,0 0 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 3 14 .2 12 ,1 1 32 .8 28 ,9 8 1 .3 01 ,6 8 3 45 .7 39 ,4 1 0 ,0 0 1 70 .3 17 ,1 1 1 .3 00 ,6 8 1 99 .1 33 ,4 1 1 46 .6 06 ,0 0 30 .1 16 ,9 8 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 1. 21 6. 50 9, 14 1. 41 2. 48 2, 09 8 44 .1 63 ,1 9 1. 78 4. 82 8, 04 0 ,0 0 4 ,4 9 4 ,4 9 0 ,0 0 1. 78 4. 82 8, 04 0 ,0 0 11 13 00 00 - B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd s on st ig e A nt ei ls re ch te 1 72 .1 05 ,5 2 18 .9 76 ,0 0 4 .7 41 ,0 0 1 86 .3 40 ,5 2 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 86 .3 40 ,5 2 0 ,0 0 14 92 00 00 - S on st ig e E in la ge n 0 ,0 0 1. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 1. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 18 03 00 00 - S on de rp os te n fü r ge le is te te Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en 1 55 .9 64 ,7 4 0 ,0 0 0 ,0 0 1 55 .9 64 ,7 4 0 ,0 0 13 .5 56 ,7 4 0 ,0 0 21 .1 89 ,7 4 1 34 .7 75 ,0 0 7 .6 33 ,0 0 18 03 60 00 - S on de rp os te n fü r ge le is te te Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en a n so ns tig e öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 0 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 30 0, 00 29 .7 00 ,0 0 30 0, 00 G es am t 4 7. 84 8. 62 0, 34 8. 78 1. 88 1, 06 2. 58 5. 24 4, 47 5 4. 04 5. 25 6, 93 0 ,0 0 2 0. 28 1. 65 6, 49 9 57 .7 13 ,2 1 70 .8 84 ,6 5 2 1. 16 8. 48 5, 05 3 2. 87 6. 77 1, 88 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 108 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :2 8: 56 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 01 G em ei n d e B ai n d t 21 11 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en u nd U m la ge n fü r V er m ög en sg eg en st än de , L an d 3. 84 3. 15 7, 46 4 99 .2 65 ,3 5 0 ,0 0 4. 34 2. 42 2, 81 0 ,0 0 1. 95 5. 38 0, 46 0 ,0 0 2. 04 8. 13 3, 46 2. 29 4. 28 9, 35 92 .7 53 ,0 0 21 12 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en G em ei nd ev er ba nd /V er si ch er un g 23 .3 76 ,7 6 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .3 76 ,7 6 0 ,0 0 3 .1 16 ,7 6 0 ,0 0 4 .2 85 ,7 6 19 .0 91 ,0 0 1 .1 69 ,0 0 21 17 00 00 - S on de rp os te n au s Z uw en du ng en P riv at e U nt er ne hm en 9 .3 27 ,9 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 .3 27 ,9 0 0 ,0 0 66 4, 90 0 ,0 0 1 .9 14 ,9 0 7 .4 13 ,0 0 1 .2 50 ,0 0 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en un d äh nl . E nt ge lte n 1 0. 57 8. 51 0, 90 9 77 .6 03 ,9 2 1 ,0 0 1 1. 55 6. 11 3, 82 0 ,0 0 6. 52 5. 49 9, 90 0 ,0 0 6. 73 0. 37 7, 82 4. 82 5. 73 6, 00 2 04 .8 77 ,9 2 21 90 00 00 - S on de rp os te n - S pe nd en P riv at pe rs on en 1 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 32 5, 00 0 ,0 0 42 5, 00 57 5, 00 10 0, 00 29 11 60 00 - P as si ve R ec hn un gs ab gr en zu ng au s G ra bn ut zu ng sg eb üh re n 7 96 .3 58 ,8 6 0 ,0 0 0 ,0 0 7 96 .3 58 ,8 6 0 ,0 0 3 42 .3 72 ,8 6 0 ,0 0 3 74 .9 41 ,8 6 4 21 .4 17 ,0 0 32 .5 69 ,0 0 G es am t 1 5. 25 1. 73 1, 88 1. 47 6. 86 9, 27 1 ,0 0 1 6. 72 8. 60 0, 15 0 ,0 0 8. 82 7. 35 9, 88 3 32 .7 18 ,9 2 0 ,0 0 9. 16 0. 07 8, 80 7. 56 8. 52 1, 35 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 109 St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) 11 10 00 00 11 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St eu er un g St eu er un g un d O rg an is at io n 11 10 11 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 42 .5 00 ,0 0 2. 10 8, 94 -4 0. 39 1, 06 0, 00 0, 00 40 .3 91 ,0 6 40 .0 00 ,0 0 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F ah rz eu ge n 0, 00 42 .5 00 ,0 0 2. 10 8, 94 -4 0. 39 1, 06 0, 00 0, 00 40 .3 91 ,0 6 40 .0 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 42 .5 00 ,0 0 2. 10 8, 94 -4 0. 39 1, 06 0, 00 0, 00 40 .3 91 ,0 6 40 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -2 2. 50 0, 00 -2 .1 08 ,9 4 20 .3 91 ,0 6 0, 00 0, 00 -2 0. 39 1, 06 -2 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 42 .5 00 ,0 0 2. 10 8, 94 -4 0. 39 1, 06 0, 00 0, 00 40 .3 91 ,0 6 40 .0 00 ,0 0 32. Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 110 Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n O rg an is at io n un d ED V 11 20 11 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 7. 14 0, 00 7. 14 0, 00 0, 00 0, 00 -7 .1 40 ,0 0 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 0, 00 7. 14 0, 00 7. 14 0, 00 0, 00 0, 00 -7 .1 40 ,0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 7. 14 0, 00 7. 14 0, 00 0, 00 0, 00 -7 .1 40 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 40 .0 00 ,0 0 30 .1 20 ,3 3 -9 .8 79 ,6 7 0, 00 0, 00 9. 87 9, 67 15 .0 00 ,0 0 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n Li ze nz en 0, 00 0, 00 28 .3 35 ,3 3 28 .3 35 ,3 3 0, 00 0, 00 -2 8. 33 5, 33 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 40 .0 00 ,0 0 1. 78 5, 00 -3 8. 21 5, 00 0, 00 0, 00 38 .2 15 ,0 0 15 .0 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 40 .0 00 ,0 0 30 .1 20 ,3 3 -9 .8 79 ,6 7 0, 00 0, 00 9. 87 9, 67 15 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -4 0. 00 0, 00 -2 2. 98 0, 33 17 .0 19 ,6 7 0, 00 0, 00 -1 7. 01 9, 67 -1 5. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 40 .0 00 ,0 0 30 .1 20 ,3 3 -9 .8 79 ,6 7 0, 00 0, 00 9. 87 9, 67 15 .0 00 ,0 0 111 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 3 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 20 .0 00 ,0 0 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 24 9. 25 6, 91 24 9. 25 6, 91 0, 00 0, 00 -2 49 .2 56 ,9 1 0, 00 68 71 12 42 E in za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 0, 00 0, 00 24 9. 25 6, 91 24 9. 25 6, 91 0, 00 0, 00 -2 49 .2 56 ,9 1 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 5. 95 0, 00 5. 95 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .9 50 ,0 0 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 5. 95 0, 00 5. 95 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .9 50 ,0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 20 .0 00 ,0 0 27 5. 20 6, 91 25 5. 20 6, 91 0, 00 0, 00 -2 55 .2 06 ,9 1 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 60 0. 00 0, 00 49 8. 51 3, 82 -1 01 .4 86 ,1 8 0, 00 0, 00 10 1. 48 6, 18 35 0. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 24 9. 25 6, 91 24 9. 25 6, 91 0, 00 0, 00 -2 49 .2 56 ,9 1 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 0, 00 0, 00 24 9. 25 6, 91 24 9. 25 6, 91 0, 00 0, 00 -2 49 .2 56 ,9 1 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en 0, 00 60 0. 00 0, 00 0, 00 -6 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 60 0. 00 0, 00 35 0. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 91 .4 00 ,0 0 81 .7 59 ,2 2 -9 .6 40 ,7 8 0, 00 0, 00 9. 64 0, 78 10 .0 00 ,0 0 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F ah rz eu ge n 0, 00 85 .0 00 ,0 0 74 .0 20 ,2 0 -1 0. 97 9, 80 0, 00 0, 00 10 .9 79 ,8 0 10 .0 00 ,0 0 78 31 26 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n M as ch in en 0, 00 0, 00 6. 25 7, 95 6. 25 7, 95 0, 00 0, 00 -6 .2 57 ,9 5 0, 00 112 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 4 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 6. 40 0, 00 1. 48 1, 07 -4 .9 18 ,9 3 0, 00 0, 00 4. 91 8, 93 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 69 1. 40 0, 00 58 0. 27 3, 04 -1 11 .1 26 ,9 6 0, 00 0, 00 11 1. 12 6, 96 36 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -6 71 .4 00 ,0 0 -3 05 .0 66 ,1 3 36 6. 33 3, 87 0, 00 0, 00 -3 66 .3 33 ,8 7 -3 60 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 69 1. 40 0, 00 58 0. 27 3, 04 -1 11 .1 26 ,9 6 0, 00 0, 00 11 1. 12 6, 96 36 0. 00 0, 00 113 G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 11 33 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 5 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 6. 90 0. 00 0, 00 4. 35 0. 50 6, 80 -2 .5 49 .4 93 ,2 0 0, 00 0, 00 2. 54 9. 49 3, 20 0, 00 68 21 11 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0, 00 0, 00 75 2. 68 3, 39 75 2. 68 3, 39 0, 00 0, 00 -7 52 .6 83 ,3 9 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0, 00 6. 90 0. 00 0, 00 3. 59 7. 82 3, 41 -3 .3 02 .1 76 ,5 9 0, 00 0, 00 3. 30 2. 17 6, 59 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 6. 90 0. 00 0, 00 4. 35 0. 50 6, 80 -2 .5 49 .4 93 ,2 0 0, 00 0, 00 2. 54 9. 49 3, 20 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 1. 70 0. 00 0, 00 1. 35 8. 58 6, 60 -3 41 .4 13 ,4 0 0, 00 0, 00 34 1. 41 3, 40 0, 00 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0, 00 0, 00 17 .0 17 ,7 0 17 .0 17 ,7 0 0, 00 0, 00 -1 7. 01 7, 70 0, 00 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 0, 00 1. 70 0. 00 0, 00 1. 34 1. 41 8, 90 -3 58 .5 81 ,1 0 0, 00 0, 00 35 8. 58 1, 10 0, 00 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 0, 00 15 0, 00 15 0, 00 0, 00 0, 00 -1 50 ,0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 1. 70 0. 00 0, 00 1. 35 8. 58 6, 60 -3 41 .4 13 ,4 0 0, 00 0, 00 34 1. 41 3, 40 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 5. 20 0. 00 0, 00 2. 99 1. 92 0, 20 -2 .2 08 .0 79 ,8 0 0, 00 0, 00 2. 20 8. 07 9, 80 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 1. 70 0. 00 0, 00 1. 35 8. 58 6, 60 -3 41 .4 13 ,4 0 0, 00 0, 00 34 1. 41 3, 40 0, 00 114 G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 11 33 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 6 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 115 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 7 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 13 .0 00 ,0 0 13 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 3. 00 0, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 0, 00 13 .0 00 ,0 0 13 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 3. 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 8. 99 9, 00 8. 99 9, 00 0, 00 0, 00 -8 .9 99 ,0 0 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F ah rz eu ge n 0, 00 0, 00 8. 99 9, 00 8. 99 9, 00 0, 00 0, 00 -8 .9 99 ,0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 21 .9 99 ,0 0 21 .9 99 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 1. 99 9, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 75 .0 00 ,0 0 0, 00 -7 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 75 .0 00 ,0 0 75 .0 00 ,0 0 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en 0, 00 50 .0 00 ,0 0 0, 00 -5 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 ,0 0 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 25 .0 00 ,0 0 0, 00 -2 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 .0 00 ,0 0 25 .0 00 ,0 0 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 12 2. 50 0, 00 86 .5 12 ,2 8 -3 5. 98 7, 72 0, 00 0, 00 35 .9 87 ,7 2 35 .0 00 ,0 0 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F ah rz eu ge n 0, 00 86 .5 00 ,0 0 85 .8 28 ,3 8 -6 71 ,6 2 0, 00 0, 00 67 1, 62 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 36 .0 00 ,0 0 68 3, 90 -3 5. 31 6, 10 0, 00 0, 00 35 .3 16 ,1 0 35 .0 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 19 7. 50 0, 00 86 .5 12 ,2 8 -1 10 .9 87 ,7 2 0, 00 0, 00 11 0. 98 7, 72 11 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 97 .5 00 ,0 0 -6 4. 51 3, 28 13 2. 98 6, 72 0, 00 0, 00 -1 32 .9 86 ,7 2 -1 10 .0 00 ,0 0 116 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 8 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 19 7. 50 0, 00 86 .5 12 ,2 8 -1 10 .9 87 ,7 2 0, 00 0, 00 11 0. 98 7, 72 11 0. 00 0, 00 117 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 9 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 01 .0 00 ,0 0 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0, 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 01 .0 00 ,0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 01 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 -1 01 .0 00 ,0 0 -1 01 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 10 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 01 .0 00 ,0 0 0, 00 118 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 0 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 18 .2 61 ,3 5 18 .2 61 ,3 5 0, 00 0, 00 -1 8. 26 1, 35 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 0, 00 18 .2 61 ,3 5 18 .2 61 ,3 5 0, 00 0, 00 -1 8. 26 1, 35 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 18 .2 61 ,3 5 18 .2 61 ,3 5 0, 00 0, 00 -1 8. 26 1, 35 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 60 0. 00 0, 00 0, 00 -6 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 60 0. 00 0, 00 60 0. 00 0, 00 78 71 23 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 0, 00 60 0. 00 0, 00 0, 00 -6 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 60 0. 00 0, 00 60 0. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 66 .1 00 ,0 0 80 .7 02 ,7 8 14 .6 02 ,7 8 0, 00 0, 00 -1 4. 60 2, 78 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 0, 00 59 .9 24 ,9 5 59 .9 24 ,9 5 0, 00 0, 00 -5 9. 92 4, 95 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 66 .1 00 ,0 0 20 .7 77 ,8 3 -4 5. 32 2, 17 0, 00 0, 00 45 .3 22 ,1 7 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 66 6. 10 0, 00 80 .7 02 ,7 8 -5 85 .3 97 ,2 2 0, 00 0, 00 58 5. 39 7, 22 60 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -6 66 .1 00 ,0 0 -6 2. 44 1, 43 60 3. 65 8, 57 0, 00 0, 00 -6 03 .6 58 ,5 7 -6 00 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 66 6. 10 0, 00 80 .7 02 ,7 8 -5 85 .3 97 ,2 2 0, 00 0, 00 58 5. 39 7, 22 60 0. 00 0, 00 119 B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 1 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 120 Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 00 00 29 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 29 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 2 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 78 16 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r ln ve st iti on en a n so ns tig e öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -3 0. 00 0, 00 0, 00 121 Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng 31 40 07 20 31 40 07 20 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r F lü ch tli ng e un d A sy lb ew er be r/- in ne n u. A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng d ur ch S tä dt e un d G em ei nd en ) So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 07 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 3 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 46 .4 10 ,0 0 46 .4 10 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 6. 41 0, 00 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0, 00 0, 00 46 .4 10 ,0 0 46 .4 10 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 6. 41 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 46 .4 10 ,0 0 46 .4 10 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 6. 41 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 -4 6. 41 0, 00 -4 6. 41 0, 00 0, 00 0, 00 46 .4 10 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 46 .4 10 ,0 0 46 .4 10 ,0 0 0, 00 0, 00 -4 6. 41 0, 00 0, 00 122 A sy lb ew er be rh el fe rk re is : B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n A sy lb ew er be rh el fe rk re is :B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in n A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es r A uf ga be n 31 80 10 00 31 80 10 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in ne n un d A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n So ns tig e so zi al e H ilf en u nd L ei st un ge n 31 80 31 80 10 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 4 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 123 So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 5 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 1. 09 1. 77 3, 56 -7 08 .2 26 ,4 4 0, 00 0, 00 70 8. 22 6, 44 70 8. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 1. 09 1. 24 5, 56 1. 09 1. 24 5, 56 0, 00 0, 00 -1 .0 91 .2 45 ,5 6 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 52 8, 00 -1 .7 99 .4 72 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 79 9. 47 2, 00 70 8. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 6. 40 0, 00 10 .8 50 ,9 5 4. 45 0, 95 0, 00 0, 00 -4 .4 50 ,9 5 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 0, 00 1. 02 1, 01 1. 02 1, 01 0, 00 0, 00 -1 .0 21 ,0 1 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 6. 40 0, 00 9. 82 9, 94 3. 42 9, 94 0, 00 0, 00 -3 .4 29 ,9 4 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 1. 80 6. 40 0, 00 1. 10 2. 62 4, 51 -7 03 .7 75 ,4 9 0, 00 0, 00 70 3. 77 5, 49 70 8. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 .8 06 .4 00 ,0 0 -1 .1 02 .6 24 ,5 1 70 3. 77 5, 49 0, 00 0, 00 -7 03 .7 75 ,4 9 -7 08 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 1. 80 6. 40 0, 00 1. 10 2. 62 4, 51 -7 03 .7 75 ,4 9 0, 00 0, 00 70 3. 77 5, 49 70 8. 00 0, 00 124 R eg en bo ge n K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 20 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 6 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 -2 .8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 -2 .8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 -2 .8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -2 .8 00 ,0 0 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .8 00 ,0 0 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 -2 .8 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 80 0, 00 0, 00 125 Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle Sp or ts tä tte n / S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Sp or ts tä tte n / S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 7 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 28 1. 00 0, 00 28 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 28 1. 00 0, 00 28 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 28 1. 00 0, 00 28 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 51 0. 00 0, 00 67 1. 91 3, 78 16 1. 91 3, 78 0, 00 0, 00 -1 61 .9 13 ,7 8 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 0, 00 51 0. 00 0, 00 67 1. 91 3, 78 16 1. 91 3, 78 0, 00 0, 00 -1 61 .9 13 ,7 8 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 51 0. 00 0, 00 67 1. 91 3, 78 16 1. 91 3, 78 0, 00 0, 00 -1 61 .9 13 ,7 8 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -2 29 .0 00 ,0 0 -3 90 .9 13 ,7 8 -1 61 .9 13 ,7 8 0, 00 0, 00 16 1. 91 3, 78 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 51 0. 00 0, 00 67 1. 91 3, 78 16 1. 91 3, 78 0, 00 0, 00 -1 61 .9 13 ,7 8 0, 00 126 B au or dn un g, G em ei nd ee nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng , S ta dt sa ni er un g R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd S ta dt er ne ue ru ng 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 8 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 81 0. 00 0, 00 0, 00 -8 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 81 0. 00 0, 00 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0, 00 81 0. 00 0, 00 0, 00 -8 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 81 0. 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 1. 11 0. 00 0, 00 0, 00 -1 .1 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 11 0. 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 78 6. 00 0, 00 0, 00 -7 86 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 78 6. 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 0, 00 48 6. 00 0, 00 0, 00 -4 86 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 48 6. 00 0, 00 0, 00 78 21 24 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 9. 50 0, 00 14 .2 35 ,0 0 4. 73 5, 00 0, 00 0, 00 -4 .7 35 ,0 0 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd s on st ig e A nt ei ls re ch te 0, 00 9. 50 0, 00 14 .2 35 ,0 0 4. 73 5, 00 0, 00 0, 00 -4 .7 35 ,0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 1. 09 7. 50 0, 00 14 .2 35 ,0 0 -1 .0 83 .2 65 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 08 3. 26 5, 00 60 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 12 .5 00 ,0 0 -1 4. 23 5, 00 -2 6. 73 5, 00 0, 00 0, 00 26 .7 35 ,0 0 -6 00 .0 00 ,0 0 127 B au or dn un g, G em ei nd ee nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng , S ta dt sa ni er un g R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd S ta dt er ne ue ru ng 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 1 9 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 1. 09 7. 50 0, 00 14 .2 35 ,0 0 -1 .0 83 .2 65 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 08 3. 26 5, 00 60 0. 00 0, 00 128 El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 00 00 53 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 53 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 0 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 10 .0 00 ,0 0 129 W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 1 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 48 .0 00 ,0 0 48 .8 75 ,0 0 87 5, 00 0, 00 0, 00 -8 75 ,0 0 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 0, 00 48 .0 00 ,0 0 48 .8 75 ,0 0 87 5, 00 0, 00 0, 00 -8 75 ,0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 48 .0 00 ,0 0 48 .8 75 ,0 0 87 5, 00 0, 00 0, 00 -8 75 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 75 9. 05 0, 00 75 9. 05 0, 00 0, 00 0, 00 -7 59 .0 50 ,0 0 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( La uf ze it üb er 1 J ah r) 0, 00 0, 00 75 9. 05 0, 00 75 9. 05 0, 00 0, 00 0, 00 -7 59 .0 50 ,0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 75 9. 05 0, 00 75 9. 05 0, 00 0, 00 0, 00 -7 59 .0 50 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 48 .0 00 ,0 0 -7 10 .1 75 ,0 0 -7 58 .1 75 ,0 0 0, 00 0, 00 75 8. 17 5, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 75 9. 05 0, 00 75 9. 05 0, 00 0, 00 0, 00 -7 59 .0 50 ,0 0 0, 00 130 Fe rn w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe rn w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 2 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 45 .2 53 ,6 3 45 .2 53 ,6 3 0, 00 0, 00 -4 5. 25 3, 63 0, 00 68 71 33 90 E in za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 0, 00 45 .2 53 ,6 3 45 .2 53 ,6 3 0, 00 0, 00 -4 5. 25 3, 63 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 45 .2 53 ,6 3 45 .2 53 ,6 3 0, 00 0, 00 -4 5. 25 3, 63 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 10 0. 00 0, 00 90 .5 07 ,2 6 -9 .4 92 ,7 4 0, 00 0, 00 9. 49 2, 74 54 .0 00 ,0 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 45 .2 53 ,6 3 45 .2 53 ,6 3 0, 00 0, 00 -4 5. 25 3, 63 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 10 0. 00 0, 00 45 .2 53 ,6 3 -5 4. 74 6, 37 0, 00 0, 00 54 .7 46 ,3 7 54 .0 00 ,0 0 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 10 0. 00 0, 00 90 .5 07 ,2 6 -9 .4 92 ,7 4 0, 00 0, 00 9. 49 2, 74 54 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 00 .0 00 ,0 0 -4 5. 25 3, 63 54 .7 46 ,3 7 0, 00 0, 00 -5 4. 74 6, 37 -5 4. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 10 0. 00 0, 00 90 .5 07 ,2 6 -9 .4 92 ,7 4 0, 00 0, 00 9. 49 2, 74 54 .0 00 ,0 0 131 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 3 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 69 .8 64 ,0 0 69 .8 64 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 9. 86 4, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 0, 00 69 .8 64 ,0 0 69 .8 64 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 9. 86 4, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 69 .8 64 ,0 0 69 .8 64 ,0 0 0, 00 0, 00 -6 9. 86 4, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 21 0. 00 0, 00 65 .5 74 ,1 6 -1 44 .4 25 ,8 4 0, 00 0, 00 14 4. 42 5, 84 14 4. 00 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 21 0. 00 0, 00 65 .5 74 ,1 6 -1 44 .4 25 ,8 4 0, 00 0, 00 14 4. 42 5, 84 14 4. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 21 0. 00 0, 00 65 .5 74 ,1 6 -1 44 .4 25 ,8 4 0, 00 0, 00 14 4. 42 5, 84 14 4. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -2 10 .0 00 ,0 0 4. 28 9, 84 21 4. 28 9, 84 0, 00 0, 00 -2 14 .2 89 ,8 4 -1 44 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 21 0. 00 0, 00 65 .5 74 ,1 6 -1 44 .4 25 ,8 4 0, 00 0, 00 14 4. 42 5, 84 14 4. 00 0, 00 132 A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 4 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 59 .0 00 ,0 0 62 .5 00 ,0 0 3. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 0, 00 59 .0 00 ,0 0 62 .5 00 ,0 0 3. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 59 .0 00 ,0 0 62 .5 00 ,0 0 3. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( La uf ze it üb er 1 J ah r) 0, 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 59 .0 00 ,0 0 -6 37 .5 00 ,0 0 -6 96 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 69 6. 50 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 133 G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 5 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 90 .0 00 ,0 0 90 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 0. 00 0, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 0, 00 90 .0 00 ,0 0 90 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -9 0. 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 81 0. 00 0, 00 97 8. 15 4, 67 16 8. 15 4, 67 0, 00 0, 00 -1 68 .1 54 ,6 7 0, 00 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 0, 00 55 0, 75 55 0, 75 0, 00 0, 00 -5 50 ,7 5 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 0, 00 81 0. 00 0, 00 97 7. 60 3, 92 16 7. 60 3, 92 0, 00 0, 00 -1 67 .6 03 ,9 2 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 28 9. 47 3, 57 28 9. 47 3, 57 0, 00 0, 00 -2 89 .4 73 ,5 7 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0, 00 0, 00 12 3, 40 12 3, 40 0, 00 0, 00 -1 23 ,4 0 0, 00 68 21 31 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n G ru nd u nd B od en d es In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 0, 00 28 9. 35 0, 17 28 9. 35 0, 17 0, 00 0, 00 -2 89 .3 50 ,1 7 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 81 0. 00 0, 00 1. 35 7. 62 8, 24 54 7. 62 8, 24 0, 00 0, 00 -5 47 .6 28 ,2 4 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 8. 47 3, 14 8. 47 3, 14 0, 00 0, 00 -8 .4 73 ,1 4 0, 00 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 0, 00 8. 47 3, 14 8. 47 3, 14 0, 00 0, 00 -8 .4 73 ,1 4 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 3. 82 0. 00 0, 00 2. 20 9. 01 8, 98 -1 .6 10 .9 81 ,0 2 0, 00 0, 00 1. 61 0. 98 1, 02 69 9. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 55 0, 75 55 0, 75 0, 00 0, 00 -5 50 ,7 5 0, 00 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0, 00 0, 00 36 4. 67 5, 97 36 4. 67 5, 97 0, 00 0, 00 -3 64 .6 75 ,9 7 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 3. 82 0. 00 0, 00 1. 83 8. 84 9, 14 -1 .9 81 .1 50 ,8 6 0, 00 0, 00 1. 98 1. 15 0, 86 69 9. 00 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 0, 00 4. 94 3, 12 4. 94 3, 12 0, 00 0, 00 -4 .9 43 ,1 2 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 134 G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 6 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 3. 82 0. 00 0, 00 2. 21 7. 49 2, 12 -1 .6 02 .5 07 ,8 8 0, 00 0, 00 1. 60 2. 50 7, 88 69 9. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -3 .0 10 .0 00 ,0 0 -8 59 .8 63 ,8 8 2. 15 0. 13 6, 12 0, 00 0, 00 -2 .1 50 .1 36 ,1 2 -6 99 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 3. 82 0. 00 0, 00 2. 21 7. 49 2, 12 -1 .6 02 .5 07 ,8 8 0, 00 0, 00 1. 60 2. 50 7, 88 69 9. 00 0, 00 135 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 7 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 18 7, 43 18 7, 43 0, 00 0, 00 -1 87 ,4 3 0, 00 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 0, 00 18 7, 43 18 7, 43 0, 00 0, 00 -1 87 ,4 3 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 18 7, 43 18 7, 43 0, 00 0, 00 -1 87 ,4 3 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 18 0. 00 0, 00 80 .7 84 ,6 1 -9 9. 21 5, 39 0, 00 0, 00 99 .2 15 ,3 9 97 .0 00 ,0 0 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0, 00 0, 00 18 7, 43 18 7, 43 0, 00 0, 00 -1 87 ,4 3 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0, 00 10 .0 00 ,0 0 37 .8 75 ,1 0 27 .8 75 ,1 0 0, 00 0, 00 -2 7. 87 5, 10 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 17 0. 00 0, 00 42 .7 22 ,0 8 -1 27 .2 77 ,9 2 0, 00 0, 00 12 7. 27 7, 92 97 .0 00 ,0 0 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 18 0. 00 0, 00 80 .7 84 ,6 1 -9 9. 21 5, 39 0, 00 0, 00 99 .2 15 ,3 9 97 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 80 .0 00 ,0 0 -8 0. 59 7, 18 99 .4 02 ,8 2 0, 00 0, 00 -9 9. 40 2, 82 -9 7. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 18 0. 00 0, 00 80 .7 84 ,6 1 -9 9. 21 5, 39 0, 00 0, 00 99 .2 15 ,3 9 97 .0 00 ,0 0 136 Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 8 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 -8 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 8. 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 15 0. 00 0, 00 8. 82 5, 68 -1 41 .1 74 ,3 2 0, 00 0, 00 14 1. 17 4, 32 14 1. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 8. 82 5, 68 8. 82 5, 68 0, 00 0, 00 -8 .8 25 ,6 8 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 0, 00 15 0. 00 0, 00 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 15 0. 00 0, 00 14 1. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 15 0. 00 0, 00 8. 82 5, 68 -1 41 .1 74 ,3 2 0, 00 0, 00 14 1. 17 4, 32 14 1. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 42 .0 00 ,0 0 -8 .8 25 ,6 8 13 3. 17 4, 32 0, 00 0, 00 -1 33 .1 74 ,3 2 -1 41 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 15 0. 00 0, 00 8. 82 5, 68 -1 41 .1 74 ,3 2 0, 00 0, 00 14 1. 17 4, 32 14 1. 00 0, 00 137 Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, S pi el pl ät ze Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 2 9 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 1. 00 8, 86 1. 00 8, 86 0, 00 0, 00 -1 .0 08 ,8 6 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 0, 00 0, 00 1. 00 8, 86 1. 00 8, 86 0, 00 0, 00 -1 .0 08 ,8 6 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 15 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 .0 00 ,0 0 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 15 .0 00 ,0 0 0, 00 -1 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 .0 00 ,0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 15 .0 00 ,0 0 1. 00 8, 86 -1 3. 99 1, 14 0, 00 0, 00 13 .9 91 ,1 4 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -1 5. 00 0, 00 -1 .0 08 ,8 6 13 .9 91 ,1 4 0, 00 0, 00 -1 3. 99 1, 14 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 15 .0 00 ,0 0 1. 00 8, 86 -1 3. 99 1, 14 0, 00 0, 00 13 .9 91 ,1 4 0, 00 138 G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 3 0 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 15 0. 00 0, 00 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 15 0. 00 0, 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0, 00 15 0. 00 0, 00 0, 00 -1 50 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 15 0. 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 13 .7 17 ,2 0 13 .7 17 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 3. 71 7, 20 0, 00 68 71 33 70 E in za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 0, 00 13 .7 17 ,2 0 13 .7 17 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 3. 71 7, 20 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 15 0. 00 0, 00 13 .7 17 ,2 0 -1 36 .2 82 ,8 0 0, 00 0, 00 13 6. 28 2, 80 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 70 0. 00 0, 00 60 .8 71 ,0 0 -6 39 .1 29 ,0 0 0, 00 0, 00 63 9. 12 9, 00 65 0. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 13 .7 17 ,2 0 13 .7 17 ,2 0 0, 00 0, 00 -1 3. 71 7, 20 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 70 0. 00 0, 00 47 .1 53 ,8 0 -6 52 .8 46 ,2 0 0, 00 0, 00 65 2. 84 6, 20 65 0. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 70 0. 00 0, 00 60 .8 71 ,0 0 -6 39 .1 29 ,0 0 0, 00 0, 00 63 9. 12 9, 00 65 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -5 50 .0 00 ,0 0 -4 7. 15 3, 80 50 2. 84 6, 20 0, 00 0, 00 -5 02 .8 46 ,2 0 -6 50 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 70 0. 00 0, 00 60 .8 71 ,0 0 -6 39 .1 29 ,0 0 0, 00 0, 00 63 9. 12 9, 00 65 0. 00 0, 00 139 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 3 1 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 33 8. 00 0, 00 12 6. 78 0, 82 -2 11 .2 19 ,1 8 0, 00 0, 00 21 1. 21 9, 18 12 6. 00 0, 00 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 0, 00 33 8. 00 0, 00 12 6. 78 0, 82 -2 11 .2 19 ,1 8 0, 00 0, 00 21 1. 21 9, 18 12 6. 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 33 8. 00 0, 00 12 6. 78 0, 82 -2 11 .2 19 ,1 8 0, 00 0, 00 21 1. 21 9, 18 12 6. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -3 38 .0 00 ,0 0 -1 26 .7 80 ,8 2 21 1. 21 9, 18 0, 00 0, 00 -2 11 .2 19 ,1 8 -1 26 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 33 8. 00 0, 00 12 6. 78 0, 82 -2 11 .2 19 ,1 8 0, 00 0, 00 21 1. 21 9, 18 12 6. 00 0, 00 140 Sc he nk -K on ra d- H al le , G as ts tä tte z ur M üh le A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 00 00 57 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 57 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 3 2 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 50 .0 00 ,0 0 0, 00 -5 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 ,0 0 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt - un d G ar te na nl ag en 0, 00 50 .0 00 ,0 0 0, 00 -5 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 ,0 0 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 5. 00 0, 00 2. 34 4, 18 -2 .6 55 ,8 2 0, 00 0, 00 2. 65 5, 82 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 5. 00 0, 00 2. 34 4, 18 -2 .6 55 ,8 2 0, 00 0, 00 2. 65 5, 82 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 55 .0 00 ,0 0 2. 34 4, 18 -5 2. 65 5, 82 0, 00 0, 00 52 .6 55 ,8 2 50 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 -5 5. 00 0, 00 -2 .3 44 ,1 8 52 .6 55 ,8 2 0, 00 0, 00 -5 2. 65 5, 82 -5 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 55 .0 00 ,0 0 2. 34 4, 18 -5 2. 65 5, 82 0, 00 0, 00 52 .6 55 ,8 2 50 .0 00 ,0 0 141 So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 00 00 61 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft So ns tig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 61 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t A llg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 Pr od uk tb er ei ch G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t Fi na nz re ch nu ng d er In ve st iti on sm aß na hm en 2 01 9 3 3 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 5: 44 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 78 60 00 00 A us za hl un gs ko nt o S pa rb rie f 0, 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0, 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0, 00 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0, 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 1. 80 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .8 00 .0 00 ,0 0 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "F in an zr ec hn un g de r In ve st iti on sm aß na hm en " ** * 142 Produktplan Baindt Druckdatum: 25.05.2020 Seite: 1/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 2 12.70 12.70.01.0000 Rettungsdienst DRK-Heim 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2 21.50 21.50.03.0000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2 21.50 21.50.04.0000 Schulsozialarbeit 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 143 Produktplan Baindt Druckdatum: 25.05.2020 Seite: 2/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich Produkt 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.80 31.80.00.0000 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 2 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 2 36.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 144 Produktplan Baindt Druckdatum: 25.05.2020 Seite: 3/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich Produkt 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 2 2 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 2 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 145 146 Müller Schreibmaschine 34. Pensionsrückstellungen Jahresabschluss 2019 EB Wasserversorgung 147 VI. Wasserversorgung - Jahresabschluss 2019 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.07.2020 gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 1.686.538,08 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 1.088.509,93 € - das Umlaufvermögen 598.028,15 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital (Gewinnvortrag 37.236,12 €) 652.741,20 € - den Sonderposten 52.870,68 € - die Rückstellungen 11.000,00 € - die Verbindlichkeiten 952.484,20 € - den passiven Abgrenzungsposten 17.442,00 € 1.2 Jahresgewinn 2.749,13 € 1.2.1 Summe der Erträge 386.023,31 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 383.274,18 € 2. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 2.479,13 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag 37.236,12 €). 3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 2019 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 soll der Rechtsauf- sichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen. 5. Vom Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2019 nimmt der Gemeinderat Kenntnis. 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 7. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ..................................... ...................................... Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 148 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 der Wasserversorgung Baindt beurkundet Baindt, den .............................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2019 der Wasserversorgung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom 07.07.2020. Baindt, den ............................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 07.07.2020 zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 07.07.2020 mitgeteilt und am 10.07.2020 ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht der Wasserversorgung Baindt wurden vom 13.07.2020 bis 21.07.2020 je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 149 3. Jahresabschluss zum 31.12.2019 RSW Steuerberaterkanzlei Jahresabschlussbericht EB Wasserversorgung Baindt 150 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • in fo@rsw-stb.de 151 mailto:fo@rsw-stb.de Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Auftragsannahme 2 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 2 1.2 Auftragsdurchführung 3 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 4 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 4 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 4 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 5 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 11 5. Bescheinigung 25 A N L A G E N V E R Z E I C H N I S Handelsbilanz zum 31. Dezember 2019 I Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht vom 01.01. bis 31.12.2019 II Anhang III Anlagenspiegel nach Eigenbetriebsverordnung IV Lagebericht V Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2019 VI 152 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt - Frau Simone Rürup - beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 des Eigenbetriebs Wasserver sor- gung aus den uns vor gelegten Be le gen, Bü chern und Be standsnachweisen, die wir auftrags ge mäß nicht geprüft ha ben, un ter Be rück sichti gung der er teil ten Aus künfte nach gesetzlichen Vor ga ben und nach den in ner halb die ses Rah mens lie gen den An wei sungen des Auftraggebers zur Aus übung be stehen der Wahl rechte zu entwi ckeln. Diesen Auftrag zur Er stel lung ohne Beurteilun gen ha ben wir im April 2020 in un se ren Ge schäftsräumen durch geführt. Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlus ses umfasste keine über die Auf trags art hin aus ge- hen den Tätig kei ten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerbera tungs ge- sell schaft. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt der uns mit dessen Erstellung be auf tra- gen den ge setz li chen Ver tre tung des Eigenbetriebs, die über die Aus übung aller mit der Aufstel lung ver bun dener Ges tal tungs möglichkei ten und Rechtsakte zu ent schei den hat. Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachver halte, die zu Wahl rechten führten, in Kennt nis ge setzt und von ihm Ent scheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formel len Ges tal- tungsmög lich kei ten (Ansatz-, Be wertungs- und Ausweiswahlrechten) so wie Er mes sensent scheidun- gen ein ge holt. Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die er for- derlich wa ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Aus- künfte zu An satz-, Aus weis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bi- lanzierungs- und Be wer tungs me thoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handels- rechtlich vorgeschriebenen Jahres ab schluss, be stehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang, zu erstellen. Der ebenfalls beigefügte La ge be richt wur de vom Käm me rer der Gemeinde Baindt erstellt. Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich ge troffen wur- den, be richten wir in be rufs üb li cher Form im Sinne der Verlautbarung der Bundes steuer be rater kam- mer zu den Grundsätzen für die Er stel lung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über Um- fang und Er geb nis unserer Tä tig keit. Bei der Auftragsannahme haben wir mit unserem Auftraggeber vereinbart, dass uns die für die Auf- trags durch füh rung be nö tig ten Un ter la gen und Auf klärun gen voll stän dig ge geben wer den. 153 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1.2 Auftragsdurchführung Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und unserer Berichterstattung haben wir die ein schlä gi- gen Nor men unserer Berufsordnung und unsere Be rufs pflich ten be ach tet, dar unter die Grund sät ze der Un abhängigkeit, Gewissenhaftig keit, Ver schwiegen heit und Ei gen ver antwort lich keit (§ 57 StBerG). In unserer Kanzlei ist sichergestellt, dass bei der Auf trags ab wick lung zur Erstellung eines Jah res ab- schlusses einschließ lich der Be richt ers tattung die ge setzli chen Vor schriften und fachlichen Re geln beachtet werden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlich keit und We- sentlich keit beach tet. Zur Durchführung des Auftrags haben wir uns die erforderlichen Kenntnisse über die Bran che, den Rechts rah men und die Geschäftstätigkeit unseres Auf trag ge bers ange eignet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmun- gen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung. Die Beachtung anderer gesetzli cher Vor schriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straf ta- ten und außer halb der Rech nungs legung be gan gener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegen- stand unseres Auftrags. Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorge nom me- nen Er stellungs handlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Bericht doku men tiert sind, in un- seren Ar beitspa pieren festgehalten. Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust rechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandteile auf Grund- lage der Buchfüh rung und des In ven tars sowie der Vor gaben zu den anzuwendenden Bi lanzie- rungs- und Bewer tungs metho den. Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorge leg ten Un terla gen un ter Berücksichti gung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Ab- schlussbuch ungen er streckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion in ter- ner Kon trol len sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auf traggeber auf of- fensichtliche Unrich tig kei ten in den vor ge leg ten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der Durch führung des Auf trags un mit tel bar auffal len, unterbreiten Vorschläge zur Kor rektur und ach ten auf die ent spre chende Um set zung im Jah res ab schluss. 154 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 4 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte Für den Eigenbetrieb besteht nach § 6 EigBVO in Verbindung mit § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde auf den EDV-Systemen der Gemeinde erstellt. Die Anlagenbuchführung wurde auf den EDV-Systemen der Gemeinde erstellt. Die Daten wur den in den An la gen spie gel übernom men. Auskünfte erteilte der Kämmerer Herr Abele. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht. 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanz lei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürn berg erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 13.03.2019 die Vor aus set zungen für eine ord nungsmäßige Fi nanz buch füh rung und Ent wick lung des Jah res abschlusses. Die Abschlussbuchungen haben wir mit der Ge schäfts führung unseres Auftrag gebers ab ge stimmt. Die Ab schluss buchungen wur den bis zum Ab schluss unserer Tätigkeit vorge nom men. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Be- achtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ord- nungsgemäß entwi ckelt. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Die auf den vor her ge hen den Jah res ab schluss ange wandten Be- wer tungs me tho den wur den bei be halten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlus- ses er kennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Ver lust rechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtanga ben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil aus führlich dar ge stellt. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. 155 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 5 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Rechtliche Verhältnisse Firma: Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechtsform: Eigenbetrieb Gründung am: 01.01.1992 Sitz: Baindt Anschrift: Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Satzung: Betriebssatzung vom 10.11.1992 sowie die Wasserversorgungs- satzung vom 01.02.2007 mit Änderungen bis zum 10.09.2019. Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember Gegenstand des Unternehmens: Der Eigenbetrieb versorgt das Gemeindegebiet mit Wasser. Zweckverband: Die Gemeinderäte der Kommunen Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 beschlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ auf den 01.01.2007 zu gründen. Der Zweckver- band hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkba- res Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Betreu ung der Orts- netze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigentum der beiden Eigenbetriebe Wasserversor gung Baienfurt bzw. Baindt. Gezeichnetes Kapital: 444.312,64 EUR Betriebsleitung: Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung einge- bunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigen- betriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmer- eiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterle- digt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen erstellt. 156 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 6 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Prüfungen: Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens er- folgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeinde prü- fungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2010 bis 2015 statt. Wesentliche Änderungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag: keine 157 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 7 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2 Steuerliche Verhältnisse Zuständiges Finanzamt: Ravensburg Steuernummer: 77086/00125 Organschaftsverhältnisse: Umsatzsteuerliche Organschaft mit den BgAs der Gemeinde Der Eigenbetrieb unterliegt der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. Gewerbesteuerpflicht be- steht wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nicht. Mangels abweichender Wertansätze entspricht die Handelsbilanz der Steuerbilanz. Die Jahresabschlüsse sind bis zum Jahr 2018 beim Finanzamt eingereicht und veranlagt. Die Ver- an la gun gen ste hen nicht un ter dem Vor be halt der Nachprüfung. Zinsaufwendungen für innere Darlehen sind steuerrechtlich nur anzuerkennen, soweit der BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet ist (R 8.2 KStR). Grundsätzlich ist ein BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet, wenn dieses minde- stens 30 % des Aktivvermögens beträgt. Die Berechnung erfolgt nach R 8.2 Abs. 2 Satz 5-7 KStR. Aktivvermögen am Anfang des WJ EUR 1.365.231,55 ./. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen am Anfang des WJ EUR 3.745,00 Bereinigtes Aktivvermögen EUR 1.361.486,55 Untergrenze für angemessenes Eigenkapital 30,0% EUR 408.445,97 Eigenkapital am Anfang des WJ EUR 649.992,07 + Unverzinsliche innere Darlehen am Anfang des WJ EUR 0,00 Tatsächliches Eigenkapital 47,7% EUR 649.992,07 158 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 8 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.1 Vermögenslage Die Vermögenslage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % TEUR % Sachanlagen 1.088,5 64,5 925,1 67,8 984,5 75,7 Finanzanlagen 275,2 16,3 285,7 20,9 296,3 22,8 Anlagevermögen 1.363,7 80,9 1.210,8 88,7 1.280,8 98,4 Kundenforderungen 45,0 2,7 45,2 3,3 12,5 1,0 Ford. gg. Gesell./verb. UN 259,7 15,4 86,5 6,3 0,0 0,0 sonstige Forderungen 18,1 1,1 22,7 1,7 7,8 0,6 Umlaufvermögen 322,8 19,1 154,4 11,3 20,2 1,6 Aktiva 1.686,5 100,0 1.365,2 100,0 1.301,1 100,0 Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % TEUR % Eigenkapital 652,7 38,7 650,0 47,6 646,3 49,7 SoPo mit Rücklageanteil 52,9 3,1 3,7 0,3 7,2 0,6 UN mit Bet.verh. (> 1J.) Verb. gg. Gesell./verb. UN/ 926,0 54,9 675,8 49,5 599,8 46,1 langfr. Fremdkapital 926,0 54,9 675,8 49,5 599,8 46,1 sonstige Rückstellungen 11,0 0,7 9,5 0,7 9,5 0,7 Lieferantenverbindlichkeiten 8,8 0,5 7,2 0,5 17,6 1,4 sonstige Verbindlichkeiten 17,7 1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 kurzfr. Fremdkapital 37,5 2,2 16,7 1,2 27,1 2,1 Rechnungsabgrenzungsposten 17,4 1,0 19,0 1,4 20,7 1,6 Passiva 1.686,5 100,0 1.365,2 100,0 1.301,1 100,0 159 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 9 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.2 Bewegungsbilanz Die Bewegungsbilanz weist für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 die folgende Mittel herkunft und -verwendung aus. Mittelherkunft TEUR TEUR Jahresüberschuss 2,7 0,7% Abschreibungen 49,8 12,0% Buchwertabgänge 40,7 9,8% Abnahme Forderungen aus LuL 0,2 0,0% Sonstige Vermögensgegenstände 0,0 0,0% 0,2 0,0% Zunahme Gewinnrücklagen 0,0 0,0% SoPo mit Rücklageanteil 49,1 11,9% Sonstige Rückstellungen 1,5 0,4% Verbindlichkeiten aus LuL 1,6 0,4% Sonstige Verbindlichkeiten 267,9 64,8% Rechnungsabgrenzungen 0,0 0,0% 320,1 77,4% 413,5 100,0% Mittelverwendung TEUR TEUR Investitionen Anlagevermögen 243,3 58,8% Zunahme Forderungen aus LuL 0,0 0,0% Sonstige Vermögensgegenstände 168,6 40,8% 168,6 40,8% Abnahme Gewinnrücklagen 0,0 0,0% SoPo mit Rücklageanteil 0,0 0,0% Sonstige Rückstellungen 0,0 0,0% Verbindlichkeiten aus LuL 0,0 0,0% Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0,0% Rechnungsabgrenzungen 1,6 0,4% 1,6 0,4% 413,5 100,0% 160 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 10 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.3 Ertragslage Die Ertragslage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt: 01.01.2019 bis 01.01.2018 bis 01.01.2017 bis 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 378,8 100,0 378,4 100,0 343,7 100,0 Gesamtleistung 378,8 100,0 378,4 100,0 343,7 100,0 Wareneinsatz 156,4 41,3 160,0 42,3 119,2 34,7 Rohertrag 222,4 58,7 218,4 57,7 224,6 65,3 sonstige betriebliche Erträge 1,6 0,4 24,8 6,5 1,7 0,5 Rohergebnis 224,0 59,1 243,2 64,3 226,2 65,8 Abschreibung 49,8 13,1 58,5 15,5 59,0 17,2 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 1,5 0,4 1,4 0,4 1,4 0,4 Reparaturen und Instandhaltungen 70,8 18,7 71,8 19,0 108,5 31,6 Verwaltungsaufwand 62,3 16,5 46,3 12,2 49,6 14,4 verschiedene betriebliche Kosten 15,2 4,0 45,2 11,9 0,0 0,0 Betriebskosten 199,6 52,7 223,3 59,0 218,5 63,6 Betriebsergebnis 24,4 6,4 20,0 5,3 7,7 2,3 Zinsen und ähnliche Erträge 5,7 1,5 6,8 1,8 6,6 1,9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 27,3 7,2 23,1 6,1 23,9 7,0 Finanzergebnis -21,6 -5,7 -16,2 -4,3 -17,3 -5,0 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0 -1,5 -0,4 Jahresergebnis 2,7 0,7 3,7 1,0 -8,0 -2,3 161 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 11 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken EUR 23.152,53 Vorjahr: EUR 23.152,53 Grundstückswert bebauter Grundstücke Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 23.152,53 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 23.152,53 EUR 23.152,53 2. Technische Anlagen und Maschinen EUR 1.058.916,00 Vorjahr: EUR 889.252,00 Leitungsnetz inkl. Hausanschlussleitung Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 880.763,00 + Zugänge EUR 258.948,98 - Abgänge EUR 40.632,08 - Abschreibungen EUR 40.645,90 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 1.058.434,00 EUR 1.058.434,00 Speicheranlagen Hochbehälter Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 7.966,00 - Abschreibungen EUR 7.643,00 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 323,00 EUR 323,00 Gewinnungsanlagen Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 6,00 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 6,00 EUR 6,00 162 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 12 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Messeinrichtungen Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 517,00 - Abschreibungen EUR 364,00 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 153,00 EUR 153,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung EUR 6.210,00 Vorjahr: EUR 667,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 667,00 + Zugänge EUR 6.656,16 - Abschreibungen EUR 1.113,16 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 6.210,00 EUR 6.210,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau EUR 231,40 Vorjahr: EUR 12.003,31 Technische Anlagen und Maschinen im Bau Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 12.003,31 + Zugänge EUR 172.470,21 - Abgänge EUR 184.242,12 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 231,40 EUR 231,40 Summe Sachanlagen EUR 1.088.509,93 Vorjahr: EUR 925.074,84 163 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 13 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen EUR 156.000,00 Vorjahr: EUR 156.000,00 Beteiligungen Zweckverband Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 156.000,00 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 156.000,00 EUR 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen EUR 119.166,50 Vorjahr: EUR 129.737,74 Darlehen an Zweckverband Bilanzansatz zum 01.01.2019 EUR 129.737,74 - Tilgung EUR 10.571,24 Bilanzansatz zum 31.12.2019 EUR 119.166,50 EUR 119.166,50 Summe Finanzanlagen EUR 275.166,50 Vorjahr: EUR 285.737,74 Summe Anlagevermögen EUR 1.363.676,43 Vorjahr: EUR 1.210.812,58 164 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 14 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 45.043,33 Vorjahr: EUR 45.226,68 EUR Vorjahr EUR Einzelwertberichtigung Forderung(b.1J) -15.221,61 0,00 Forderungen aus Lieferungen u.Leistung 60.264,94 45.226,68 45.043,33 45.226,68 Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Gemeinde mit geteilt. 2. Sonstige Vermögensgegenstände EUR 277.778,32 Vorjahr: EUR 109.192,29 Der Bestand an sonstigen Vermögensgegenständen gliedert sich wie folgt: sonstige Forderungen EUR 1.968,49 Kassenstand 31.12. Liquidität EUR 259.662,91 Forderungen Zweckverband und Gemeinde EUR 16.146,92 EUR 277.778,32 EUR 277.778,32 165 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 15 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 Jahr größer 1 Jahr Art der Forderung TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 45,0 45,0 0,0 Sonstige Vermögensgegenstände 277,8 277,8 0,0 322,8 322,8 0,0 Summe Aktiva EUR 1.686.498,08 Vorjahr: EUR 1.365.231,55 166 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 16 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital EUR 444.312,64 Vorjahr: EUR 444.312,64 II. Gewinnrücklagen 1. Andere Gewinnrücklagen EUR 171.192,44 Vorjahr: EUR 171.192,44 III. Gewinnvortrag EUR 34.486,99 Vorjahr: EUR 30.782,43 IV. Jahresüberschuss EUR 2.749,13 Vorjahr: EUR 3.704,56 Summe Eigenkapital EUR 652.741,20 Vorjahr: EUR 649.992,07 167 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 17 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Sonderposten mit Rücklageanteil EUR 52.870,68 Vorjahr: EUR 3.745,00 EUR Vorjahr EUR Empfangene Ertragszuschüsse 2.132,00 3.745,00 landwirtschaftliche Anschlussbeiträge 50.738,68 0,00 52.870,68 3.745,00 Bis 2002 wurden die empfangenen Ertragszuschüsse in einen Sonderposten eingestellt und mit 5% pro Jahr aufgelöst. Ab 2003 wurden die Zuschüsse gemäß R 34 Abs. 2 EStR von den An- schaf fungs- oder Herstellungskosten für den Versorgungsanschluss abgesetzt (entsprechend den Ausfüh rungen des BMF-Schreibens vom 27.05.2003, BStBl. 2003 l S. 361). 2019 wurden die gestundeten landwirtschaftlichen Anschlussbeiträge aufgrund der Umstel lung auf Doppik erst malig erfasst. Eine Auflösung findet noch nicht statt. C. Rückstellungen EUR 11.000,00 Vorjahr: EUR 9.500,00 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2019 Zuführung Verbrauch 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR Sonstige Rückstellungen - für Abschluss und Prüfung 9.500,00 1.500,00 0,00 11.000,00 9.500,00 1.500,00 0,00 11.000,00 168 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 18 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 8.776,77 Vorjahr: EUR 7.153,98 EUR Vorjahr EUR Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen 8.776,77 7.153,98 Der Bestand der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Ge- meinde mitgeteilt. 2. Sonstige Verbindlichkeiten EUR 943.667,43 Vorjahr: EUR 675.812,50 Der Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt: Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 105.000,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 11.800,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 56.950,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2012 2,20% EUR 130.050,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 01.07.2014 1,50% EUR 178.750,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2018 1,50% EUR 145.312,50 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 10.09.2019 1,00% EUR 298.125,00 925.987,50 sonstige Verbindlichkeiten EUR 5.335,15 Umsatzsteuervoranmeldung IV/2019 EUR 12.344,78 EUR 943.667,43 Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 J. größer 1 J. Art der Verbindlichkeit TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 8,8 8,8 0,0 Sonstige Verbindlichkeiten 943,7 49,7 893,9 952,5 58,5 893,9 169 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 19 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach E. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 17.442,00 Vorjahr: EUR 19.028,00 Stand am Stand am 01.01.2019 Zuführung Auflösung 31.12.2019 EUR EUR EUR EUR Rechnungsabgrenzung ZV Baienfurt-Baindt Verteilungsanlagen 19.028,00 0,00 1.586,00 17.442,00 Summe 19.028,00 0,00 1.586,00 17.442,00 Summe Passiva EUR 1.686.498,08 Vorjahr: EUR 1.365.231,55 170 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 20 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse EUR 378.750,50 Vorjahr: EUR 378.399,50 EUR Vorjahr EUR Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 1.586,00 3.440,00 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 315.861,67 325.828,08 Grundgebühren 49.125,50 48.520,00 Bauwasserzins 1.391,66 611,42 Ersätze 10.785,67 0,00 378.750,50 378.399,50 2. Gesamtleistung EUR 378.750,50 Vorjahr: EUR 378.399,50 3. Sonstige betriebliche Erträge EUR 1.613,00 Vorjahr: EUR 24.764,00 EUR Vorjahr EUR Entnahmewert Teilbereich Fl.St. 188 0,00 23.110,00 Auflösung RAP 1.613,00 1.654,00 1.613,00 24.764,00 171 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 21 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren EUR 135.557,65 Vorjahr: EUR 148.644,96 EUR Vorjahr EUR Betriebskostenumlage an ZV 107.887,67 120.833,49 Betriebskostenumlage AfA an ZV 27.669,98 27.811,47 135.557,65 148.644,96 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen EUR 20.820,73 Vorjahr: EUR 11.309,69 EUR Vorjahr EUR Strombezug 9.099,87 4.339,49 gesplittete Abwassergebühren 0,00 34,44 Beschäftigungsentgelt verr. Bauhof 11.720,86 6.935,76 20.820,73 11.309,69 Nachrichtlich: Rohertrag EUR 222.372,12 Vorjahr: EUR 218.444,85 172 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 22 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Abschreibungen a) Auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen EUR 49.766,06 Vorjahr: EUR 58.538,74 EUR Vorjahr EUR Abschreibungen auf Sachanlagen 49.766,06 58.538,74 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 149.852,44 Vorjahr: EUR 164.717,70 a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben EUR 1.514,60 Vorjahr: EUR 1.374,61 EUR Vorjahr EUR Versicherungen 1.514,60 1.374,61 b) Reparaturen und Instandhaltungen EUR 70.807,60 Vorjahr: EUR 71.847,98 EUR Vorjahr EUR Unterhaltung baulicher Anlagen 3.023,91 905,48 Unterhaltung Leitungsnetz/Verteilung 10.510,99 38.471,94 Unterhaltung der Messeinrichtungen 16.501,22 4.900,43 Personalleihe Wassermeister von ZV 40.494,50 26.829,13 Werkzeuge und Kleingeräte 178,98 550,00 Wasseranalysen 98,00 191,00 70.807,60 71.847,98 173 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 23 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach c) Verschiedene betriebliche Kosten EUR 62.308,63 Vorjahr: EUR 46.298,14 EUR Vorjahr EUR Sonstige Geschäftsausgaben 19.652,17 4.633,68 Verwaltungskostenbeitrag 41.374,30 39.324,82 Technische Betreuung Ortsnetz 0,00 1.885,11 Post und Fernmeldegebühren 1.007,16 314,53 Fortbildungskosten 275,00 140,00 62.308,63 46.298,14 d) Sonstige Kosten EUR 15.221,61 Vorjahr: EUR 45.196,97 EUR Vorjahr EUR Abgänge Sachanlagen Restbuchwert bei BV 0,00 45.196,97 Einstellung in die EWB auf Forderungen 15.221,61 0,00 15.221,61 45.196,97 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR 5.659,81 Vorjahr: EUR 6.811,16 EUR Vorjahr EUR Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.659,81 6.760,51 Zinserträge Kassenkredit 0,00 50,65 5.659,81 6.811,16 174 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 24 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR 27.277,30 Vorjahr: EUR 23.059,01 EUR Vorjahr EUR Zinsen f. Kassenkredite 941,07 283,47 Zinsumlage an ZV 11.751,77 10.631,07 Zinsen f. Kredite Gemeinde 14.584,46 12.144,47 27.277,30 23.059,01 9. Ergebnis nach Steuern EUR 2.749,13 Vorjahr: EUR 3.704,56 10.Jahresüberschuss EUR 2.749,13 Vorjahr: EUR 3.704,56 175 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2019 Seite 25 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Bescheinigung Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Baindt für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachwei se, die wir auf tragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Aus künfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deut- schen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteu erberater kam mer zu den Grundsät zen für die Er stel lung von Jah resabschlüssen durch geführt. Die ser umfasst die Ent wicklung der Bi lanz und der Ge winn- und Ver lust rechnung sowie des Anhangs auf Grund la ge der Buchfüh rung und des In ventars so wie der Vor ga ben zu den an zu wen denden Bilan zie rungs- und Bewertungs metho den. Die Erstellung des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und dem nachstehenden Jahres- abschluss beigefügten Lageberichts und dessen Beurteilung waren nicht Gegenstand unseres Er- stellungs auftrags. Biberach, den 30.04.2020 Dr. Reinhard Gawatz Steuerberater 176 Anlagen RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • in fo@rsw-stb.de 177 mailto:fo@rsw-stb.de A n la g e I G e m e in d e B a in d t E ig e n b e tr ie b W a s s e rv e rs o rg u n g M a rs w e il e rs tr a ß e 4 8 8 2 5 5 B a in d t H A N D E L S B IL A N Z z u m 3 1 . D e z e m b e r 2 0 1 9 A K T IV A P A S S IV A G e s c h ä ft s ja h r V o rj a h r E U R E U R E U R G e s c h ä ft s ja h r V o rj a h r E U R E U R E U R A . A n la g e v e rm ö g e n I. S a c h a n la g e n 1 . G ru n d s tü c k e , g ru n d s tü c k s g le ic h e R e c h te u n d B a u te n e in s c h li e ß li c h d e r B a u te n a u f fr e m d e n G ru n d s tü c k e n 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 . T e c h n is c h e A n la g e n u n d M a s c h in e n 1 .0 5 8 .9 1 6 ,0 0 8 8 9 .2 5 2 ,0 0 3 . A n d e re A n la g e n , B e tr ie b s - u n d G e s c h ä ft s a u s s ta tt u n g 6 .2 1 0 ,0 0 6 6 7 ,0 0 4 . G e le is te te A n za h lu n g e n u n d A n la g e n i m B a u 2 3 1 ,4 0 1 2 .0 0 3 ,3 1 1 .0 8 8 .5 0 9 ,9 3 9 2 5 .0 7 4 ,8 4 II . F in a n za n la g e n 1 . B e te ili g u n g e n 1 5 6 .0 0 0 ,0 0 1 5 6 .0 0 0 ,0 0 2 . S o n s ti g e A u s le ih u n g e n 1 1 9 .1 6 6 ,5 0 1 2 9 .7 3 7 ,7 4 2 7 5 .1 6 6 ,5 0 2 8 5 .7 3 7 ,7 4 B . U m la u fv e rm ö g e n I. F o rd e ru n g e n u n d s o n s ti g e V e rm ö g e n s g e g e n s tä n d e 1 . F o rd e ru n g e n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n g e n 4 5 .0 4 3 ,3 3 4 5 .2 2 6 ,6 8 2 . S o n s ti g e V e rm ö g e n s g e g e n s tä n d e 2 7 7 .7 7 8 ,3 2 1 0 9 .1 9 2 ,2 9 3 2 2 .8 2 1 ,6 5 1 5 4 .4 1 8 ,9 7 A . E ig e n k a p it a l I. G e z e ic h n e te s K a p it a l 4 4 4 .3 1 2 ,6 4 4 4 4 .3 1 2 ,6 4 II . G e w in n rü c k la g e n 1 . A n d e re G e w in n rü c k la g e n 1 7 1 .1 9 2 ,4 4 1 7 1 .1 9 2 ,4 4 II I. G e w in n v o rt ra g 3 4 .4 8 6 ,9 9 3 0 .7 8 2 ,4 3 IV . J a h re s ü b e rs c h u s s 2 .7 4 9 ,1 3 3 .7 0 4 ,5 6 B . S o n d e rp o s te n m it R ü c k la g e a n te il 5 2 .8 7 0 ,6 8 3 .7 4 5 ,0 0 C . R ü c k s te ll u n g e n 1 . S o n s ti g e R ü c k s te ll u n g e n 1 1 .0 0 0 ,0 0 9 .5 0 0 ,0 0 D . V e rb in d li c h k e it e n 1 . V e rb in d li c h k e it e n a u s L ie fe ru n g e n u n d L e is tu n g e n 8 .7 7 6 ,7 7 7 .1 5 3 ,9 8 2 . S o n s ti g e V e rb in d lic h k e it e n 9 4 3 .6 6 7 ,4 3 6 7 5 .8 1 2 ,5 0 9 5 2 .4 4 4 ,2 0 6 8 2 .9 6 6 ,4 8 E . R e c h n u n g s a b g re n zu n g s p o s te n 1 7 .4 4 2 ,0 0 1 9 .0 2 8 ,0 0 1 .6 8 6 .4 9 8 ,0 8 1 .3 6 5 .2 3 1 ,5 5 1 .6 8 6 .4 9 8 ,0 8 1 .3 6 5 .2 3 1 ,5 5 178 Anlage II Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG nach Handelsrecht vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Geschäftsjahr Vorjahr EUR % EUR 1. Umsatzerlöse 378.750,50 100,0 378.399,50 2. Gesamtleistung 378.750,50 100,0 378.399,50 3. Sonstige betriebliche Erträge 1.613,00 0,4 24.764,00 4. Materialaufwand 156.378,38 41,3 159.954,65 5. Abschreibungen 49.766,06 13,1 58.538,74 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 149.852,44 39,6 164.717,70 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.659,81 1,5 6.811,16 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 27.277,30 7,2 23.059,01 9. Ergebnis nach Steuern 2.749,13 0,7 3.704,56 10. Jahresüberschuss 2.749,13 0,7 3.704,56 179 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2019 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der er gänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Außerdem wurden die Regelungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung beachtet. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutz bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens ge gen- stände linear und degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We- sentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 180 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2019 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zur Bilanz Die Geschäftsjahresabschreibung sowie die kumulierte Abschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem An la- gen spie gel zu ent neh men. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angaben zu Forderungen gegenüber der Gemeinde Der Wert der Forderungen gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 259.662,91 (Vorjahr: EUR 86.541,19). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren be trägt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 76.281,70 (Vorjahr: EUR 55.103,98). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 876.162,50 (Vorjahr: EUR 627.862,50). Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 925.987,50 (Vorjahr: EUR 675.812,50). Die empfangenen Ertragszuschüsse bis 2002 sind auf der Passivseite ausgewiesen und werden mit 5 % der Ur sprungsbeträge aufgelöst (§ 8 EigBVO). 181 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2019 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert: Tätigkeitsbereich Umsatz EUR Erlöse aus Wasserabgabe 366.378,83 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 1.586,00 Ersätze 10.785,67 Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die Erträge aus der Auflösung von Rechnungs abgrenzungspo- sten in Höhe von EUR 1.654,00. Sonstige Angaben Für die Wartung der Gewinnungs-, Speicher- und Verteilungsanlagen werden technische Mitar bei ter des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gegen Entgelt eingesetzt. Arbeiten für die Wasserver- sorgung erledigen auch Mitarbeiter des Bauhofs. Der entsprechende Aufwand wird nach der Inanspruchnah me anteilig dem Betrieb belastet. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fach bediens teten für das Finanzwesen miterledigt. Ein Betriebsausschuss wurde nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet ne ben den ihm durch die Gemein deordnung und das Eigenbetriebsgesetz zu gewiesenen Aufgaben auch über die An- gele genheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Be triebsausschuss obliegen. Unterschrift der Geschäftsführung Baindt, den 06.05.2020 Bürgermeisterin Simone Rürup 182 A n la g e I V A n la g e n s p ie g e l n a c h E ig e n b e tr ie b s v e ro rd n u n g f ü r d a s G e s c h ä ft s ja h r 2 0 1 9 S e it e 1 R S W R e c h t | S te u e rn | W ir ts c h a ft 8 8 4 0 0 B ib e ra c h P o s te n d e s A n la g e v e rm ö g e n s A n s c h a ff u n g s - u n d H e rs te ll u n g s k o s te n A b s c h re ib u n g e n K e n n z a h le n B il a n z p o s te n E U R A n fa n g s b e s ta n d E U R Z u g a n g A b g a n g E U R U m b u c h u n g e n E U R E n d s ta n d E U R A n fa n g s b e s ta n d E U R W ir ts c h a ft s ja h r A b s c h re ib u n g e n i m A b g ä n g e E U R 4 a u s g e w ie s e n e n a u f d ie i n S p a lt e A b s c h re ib u n g e n A n g e s a m m e lt e E U R E n d s ta n d E U R ja h re s W ir ts c h a ft s - d e s a m E n d e R e s tw e rt e ja h re s E U R W ir ts c h a ft s v o ra n g e g . d e s a m E n d e R e s tw e rt e v . H . b u n g s s a tz A b s c h re i- li c h e r s c h n it t- D u rc h - v . H . w e rt b u c h - R e s t- li c h e r s c h n it t- D u rc h - 1 2 3 , 4 5 6 7 8 9 1 0 1 1 1 2 1 3 1 4 I. S a c h a n la g e n 1 , d e r B a u te n a u f fr e m d e n R e c h te u n d B a u te n e in s c h li e ß li c h G ru n d s tü c k e , g ru n d s tü c k s - g le ic h e 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 2 3 .1 5 2 ,5 3 1 0 0 ,0 0 2 , te c h n is c h e A n la g e n u n d M a s c h in e n 3 .1 2 7 .6 0 3 ,3 5 2 5 8 .9 4 8 ,9 8 3 .3 4 5 .8 3 5 ,1 9 2 .2 3 8 .3 5 1 ,3 5 4 8 .6 5 2 ,9 0 8 5 ,0 6 2 .2 8 6 .9 1 9 ,1 9 1 .0 5 8 .9 1 6 ,0 0 8 8 9 .2 5 2 ,0 0 1 ,4 5 3 1 ,6 5 4 0 .7 1 7 ,1 4 - 3 , G e s c h ä ft s a u s s ta tt u n g a n d e re A n la g e n , B e tr ie b s - u n d 2 2 .0 0 1 ,6 1 6 .6 5 6 ,1 6 2 8 .6 5 7 ,7 7 2 1 .3 3 4 ,6 1 1 .1 1 3 ,1 6 2 2 .4 4 7 ,7 7 6 .2 1 0 ,0 0 6 6 7 ,0 0 3 ,8 8 2 1 ,6 7 4 , im B a u g e le is te te A n z a h lu n g e n u n d A n la g e n 1 2 .0 0 3 ,3 1 1 7 2 .4 7 0 ,2 1 1 8 4 .2 4 2 ,1 2 - 2 3 1 ,4 0 2 3 1 ,4 0 1 2 .0 0 3 ,3 1 1 0 0 ,0 0 S u m m e S a c h a n la g e n 3 .1 8 4 .7 6 0 ,8 0 4 3 8 .0 7 5 ,3 5 3 .3 9 7 .8 7 6 ,8 9 2 .2 5 9 .6 8 5 ,9 6 4 9 .7 6 6 ,0 6 8 5 ,0 6 2 .3 0 9 .3 6 6 ,9 6 1 .0 8 8 .5 0 9 ,9 3 9 2 5 .0 7 4 ,8 4 1 ,4 6 3 2 ,0 4 4 0 .7 1 7 ,1 4 - In s g e s a m t 3 .1 8 4 .7 6 0 ,8 0 4 0 .7 1 7 ,1 4 - 4 3 8 .0 7 5 ,3 5 1 8 4 .2 4 2 ,1 2 - 3 .3 9 7 .8 7 6 ,8 9 2 .2 5 9 .6 8 5 ,9 6 4 9 .7 6 6 ,0 6 8 5 ,0 6 2 .3 0 9 .3 6 6 ,9 6 1 .0 8 8 .5 0 9 ,9 3 9 2 5 .0 7 4 ,8 4 1 ,4 6 3 2 ,0 4 183 Anlage V Seite 1 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 Lagebericht Entwicklung der Trinkwasserabgabe und Wassererlöse (* ohne Bauwasserzinsen) Wasserverbrauch cbm cbm +/- € Anteil % Erlöse € +/- € Anteil % Grundgebühren € +/- € 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Anteil % 233.971 241.120 -7.148 -3,0 315.861 325.828 -9.966 -3 49.125,50 48.520,00 +605 +1,2% Wasserbereitstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinde Baindt haben am 15.11.2006 be- schlossen, den Zweckverband Wasserversorgung "Baienfurt-Baindt" zu gründen. Die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands zusammen mit der Gemeinde Baienfurt war ei- ne zukunftsträchtige Lösung, ohne dass die Gemeinde Baindt die Kontrolle und Verantwor tung so- wie die zukünftige Preisgestaltung aus den Händen geben musste. Durch die Gründung eines ge- meinsamen Zweckverbands wurden für beide Gemeinden Betriebs- und Investitionsko sten redu ziert und dabei die Versorgungssicherheit erhöht. Die Betreuung wird durch fachkun diges und aus rei- chend geschultes Personal gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Be- treuung der Ortsnetze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigen tum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baienfurt bzw. Baindt. Die Eigenbetriebe haben Umlagen (Betriebskostenumlage, Abschreibungsumlage und eine Zins- umlage) an den Zweckverband Wasserversorgung zu leisten. Maßstab für die Umlagen ist die ver- kaufte Wassermenge des laufenden Geschäftsjahres. Die Gemeinde Baindt trägt der zeit 41,54 % (Vj. 41,47 %) der Umlagen. Durch die Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt im Jahr 2007 die nen die bisherigen Quellen weder der öffentlichen Wasserversorgung noch der Notwasser ver sor gung, da das Wasser seit diesem Zeitpunkt aus Baienfurt, beziehungsweise aus der Weißen bron- nen-Quelle in Wolfegg, bezogen wird. Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete der ehemali gen Wasser schutzgebiete Brühl und Schanzweiher wurde vollzogen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hoch wertigem Trinkwasser. Aufgrund der ausgiebigen Schüttung besteht nach Bau der Querverbin dung keine Sorge der Wasserknappheit. Steuerlich unterliegt der Eigenbetrieb Wasserversorgung als sog. „Betrieb gewerblicher Art ei ner ju- ristischen Person des öffentlichen Rechts” nach den Vorschriften des Körperschaftsteuerrechts der Körperschaftsteuer. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser wird entsprechend der Sat zung ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben; deshalb wird auch keine Eigenkapitalver zinsung vor ge- nommen. Die ehemaligen Gewinnungsanlagen im Ortsnetz Baindt sind bis auf minimale Restbuchwerte und den Grundstückswerten vollkommen abgeschrieben. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist zum 31.12.2019 weiter frei von externen Darlehen. Im Fi- 184 Anlage V Seite 2 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 nanzhaushalt wurde aufgrund der Aufnahme eines weiteren Trägerdarlehens ein Finanzie rungs- überschuss ausgewiesen. Der Stand der gewährten Trägerdarlehen von der Gemeinde Baindt be- ziffert auf 925.987,50 €. Der Liquiditätsbestand beziffert sich auf 259.662,91 €. 2015 wurde vom Land das Wasserentnahmeentgelt („Wasserpfennig“) im Bereich der öffentli chen Wasserversorgung von bisher 5,1 Cent auf 8,1 Cent pro Kubikmeter angehoben. In ei nem zweiten Schritt wurde das Wasserentnahmeentgelt ab dem 01.01.2019 im Bereich der öf fentlichen Wasser- versorgung auf 10 Cent pro Kubikmeter erhöht. Seit 2018 betrug der Was serpreis 1,35 €/m³. Auf- grund der Investitionen im Zweckverband Wasserversorgung (Querverbindung) wurde in der Ge- meinderatssitzung vom 16.09.2019 eine Erhöhung des Kubikmeterpreises auf 1,45 € beginnend zum 01.01.2020 beschlossen. Baindt, den 06.05.2020 Wolfgang Abele Kämmerer 185 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2019 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2019 1. Körperschaftsteuer Jahresergebnis lt. Handelsbilanz/Steuerbilanz EUR 2.749,13 + Körperschaftsteuer EUR 0,00 + Solidaritätszuschlag EUR 0,00 Summe der Einkünfte EUR 2.749,13 - Abzugsfähige Spenden EUR 0,00 Gesamtbetrag der Einkünfte EUR 2.749,13 - Freibetrag nach § 24 KStG EUR 2.749,13 Zu versteuerndes Einkommen EUR 0,00 2. Gewerbesteuer Der Eigenbetrieb ist nicht gewerbesteuerpflichtig, da keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. 186 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2019 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Umsatzsteuer Sollumsatz nach dem UStG Umsatz USt/VorSt Steuerpflichtige Umsätze 7% Lieferungen und sonstige Leistungen EUR 380.147,16 EUR 26.610,30 Wasserversorgungsbeiträge/Hausanschlüsse EUR 77.402,55 EUR 5.418,18 EUR 32.028,48 Abziehbare Vorsteuerbeträge anderen Unternehmern Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von EUR 71.653,54 EUR 71.653,54 Verbleibende Umsatzsteuer EUR -39.625,06 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen EUR -38.612,96 Umsatzsteuer-Erstattung(-) EUR -1.012,10 187 4. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2019 188 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 18.05.2020Datum: 20:12:54Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 23.152,5323.152,53 01900000 Grundstücke 23.152,5323.152,53 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.058.434,00880.763,00 03700000 Leitungsnetz inkl. Hausanschlussleitung 1.058.434,00880.763,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 482,008.489,00 06310000 Gewinnungsanlagen 6,006,00 06320000 Speicheranlagen 323,007.966,00 06330000 Messeinrichtungen 153,00517,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.210,00667,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.210,00667,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 231,4012.003,31 09600000 Anlagen im Bau 231,4012.003,31 Summe: Sachanlagen 1.088.509,93925.074,84 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 156.000,00156.000,00 11130000 Beteiligungen Zweckverband 156.000,00156.000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 119.166,50129.737,74 13152000 Ausleihungen an Zweckverband - Rückzahlung Trägerdarlehen 119.166,50129.737,74 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 61.190,2545.226,68 15111000 Abrechnung Wasser -1,1545.007,99 15112000 Abschlag Wasser 10.339,43218,69 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 50.738,680,00 15190000 Wertberichtigung öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen -15.221,610,00 15310000 Forderungen aus Transferleistungen 16.146,920,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen -812,020,00 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 2.008,4945.761,10 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf 0,0033.271,70 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 40,0012.489,40 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 1.968,490,00 1.3.8 Liquide Mittel 259.662,9163.431,19 17110100 Girokonto VR-Bank RV-Wgt 0,0063.431,19 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 259.662,910,00 Summe: Finanzvermögen 598.028,15440.156,71 189 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 18.05.2020Datum: 20:12:54Uhrzeit: Summe: Vermögen 1.686.538,081.365.231,55 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 0,000,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Bilanzsumme Aktiva 1.686.538,081.365.231,55 190 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 18.05.2020Datum: 20:12:54Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 444.312,64444.312,64 20000000 Stammkapital 444.312,64444.312,64 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 37.236,1234.486,99 20100000 Jahresgewinn 2.749,130,00 20110000 Bilanzgewinn der Vorjahre 34.486,9934.486,99 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 171.192,44171.192,44 20412000 Allgemeine Rücklagen 171.192,44171.192,44 Summe: Rücklagen 208.428,56205.679,43 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 52.870,683.745,00 21200000 Sonderposten Anschlussbeiträge (empfangene Ertragszuschüsse) 52.870,683.745,00 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 52.870,683.745,00 Summe: Kapitalposition 705.611,88653.737,07 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 11.000,009.500,00 28920000 andere Rückstellungen (Wirtschaftsprüfer, GPA) 11.000,009.500,00 Summe: Rückstellungen 11.000,009.500,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 925.987,50675.812,50 23123100 Trägerdarlehen 1 105.000,00129.000,00 23123200 Trägerdarlehen 2 11.800,0021.400,00 23123300 Trägerdarlehen 3 56.950,0058.750,00 23123400 Trägerdarlehen 4 130.050,00133.850,00 23123500 Trägerdarlehen 5 178.750,00183.750,00 23123600 Trägerdarlehen 6 145.312,50149.062,50 23123700 Trägerdarlehen 7 298.125,000,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 191 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 18.05.2020Datum: 20:12:54Uhrzeit: 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.776,773.994,02 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 5.445,302.102,46 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4.669,240,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 1.374,41218,07 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit -2.712,181.673,49 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,000,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 17.719,933.159,96 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 1.082,320,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 11.050,390,00 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen -125,700,00 27991450 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen 941,070,00 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 4.771,853.159,96 Summe: Verbindlichkeiten 952.484,20682.966,48 5. Passive Rechnungsabgrenzung 17.442,0019.028,00 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 17.442,0019.028,00 Bilanzsumme Passiva 1.686.538,081.365.231,55 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 192 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :2 7: 05 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g 01 90 00 00 - G ru nd st üc ke 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 03 70 00 00 - L ei tu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lu ss le itu ng 2. 20 7. 26 0, 66 2 58 .9 48 ,9 8 40 .6 32 ,0 8 2. 42 5. 57 7, 56 0 ,0 0 1. 32 6. 49 7, 66 0 ,0 0 1. 36 7. 14 3, 56 1. 05 8. 43 4, 00 40 .6 45 ,9 0 06 31 00 00 - G ew in nu ng sa nl ag en 5 20 .1 57 ,6 1 0 ,0 0 0 ,0 0 5 20 .1 57 ,6 1 0 ,0 0 5 20 .1 51 ,6 1 0 ,0 0 5 20 .1 51 ,6 1 6 ,0 0 0 ,0 0 06 32 00 00 - S pe ic he ra nl ag en 3 97 .1 10 ,8 6 0 ,0 0 0 ,0 0 3 97 .1 10 ,8 6 0 ,0 0 3 89 .1 44 ,8 6 0 ,0 0 3 96 .7 87 ,8 6 32 3, 00 7 .6 43 ,0 0 06 33 00 00 - M es se in ric ht un ge n 3 .0 74 ,2 2 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .0 74 ,2 2 0 ,0 0 2 .5 57 ,2 2 0 ,0 0 2 .9 21 ,2 2 15 3, 00 36 4, 00 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 22 .0 01 ,6 1 6 .6 56 ,1 6 0 ,0 0 28 .6 57 ,7 7 0 ,0 0 21 .3 34 ,6 1 0 ,0 0 22 .4 47 ,7 7 6 .2 10 ,0 0 1 .1 13 ,1 6 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 12 .0 03 ,3 1 1 72 .4 70 ,2 1 1 84 .2 42 ,1 2 23 1, 40 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 23 1, 40 0 ,0 0 11 13 00 00 - B et ei lig un ge n Z w ec kv er ba nd 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 G es am t 3. 34 0. 76 0, 80 4 38 .0 75 ,3 5 2 24 .8 74 ,2 0 3. 55 3. 96 1, 95 0 ,0 0 2. 25 9. 68 5, 96 49 .7 66 ,0 6 0 ,0 0 2. 30 9. 45 2, 02 1. 24 4. 50 9, 93 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 193 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :2 7: 43 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g 21 20 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (e m pf an ge ne E rt ra gs zu sc hü ss e) 69 .0 99 ,0 0 50 .7 38 ,6 8 0 ,0 0 1 19 .8 37 ,6 8 0 ,0 0 65 .3 54 ,0 0 0 ,0 0 66 .9 67 ,0 0 52 .8 70 ,6 8 1 .6 13 ,0 0 29 11 00 00 - P as si ve R ec hn un gs ab gr en zu ng (R A P ) 38 .8 76 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 38 .8 76 ,0 0 0 ,0 0 19 .8 48 ,0 0 0 ,0 0 21 .4 34 ,0 0 17 .4 42 ,0 0 1 .5 86 ,0 0 G es am t 1 07 .9 75 ,0 0 50 .7 38 ,6 8 0 ,0 0 1 58 .7 13 ,6 8 0 ,0 0 85 .2 02 ,0 0 3 .1 99 ,0 0 0 ,0 0 88 .4 01 ,0 0 70 .3 12 ,6 8 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 194 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 1 S ei te : 07 .0 5. 20 20 D at um : 09 :0 8: 19 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 0, 00 + 4. 10 0, 00 3. 19 9, 00 -9 01 ,0 0 0, 00 0, 00 90 1, 00 0, 00 31 61 00 00 A uf lö su ng S on de rp os te n (e m pf an ge ne r E rt ra gs zu sc hü ss e) 0, 00 2. 50 0, 00 1. 61 3, 00 -8 87 ,0 0 0, 00 0, 00 88 7, 00 0, 00 31 62 00 00 A uf lö su ng R A P 0, 00 1. 60 0, 00 1. 58 6, 00 -1 4, 00 0, 00 0, 00 14 ,0 0 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 0, 00 + 35 7. 80 0, 00 36 6. 37 8, 83 8. 57 8, 83 0, 00 0, 00 -8 .5 78 ,8 3 0, 00 33 21 31 00 A bs ch la g E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 0, 00 30 7. 80 0, 00 31 5. 77 8, 82 7. 97 8, 82 0, 00 0, 00 -7 .9 78 ,8 2 0, 00 33 21 31 50 A br ec hn un g E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 0, 00 0, 00 82 ,8 5 82 ,8 5 0, 00 0, 00 -8 2, 85 0, 00 33 21 32 00 G ru nd ge bü hr en 0, 00 49 .0 00 ,0 0 49 .1 25 ,5 0 12 5, 50 0, 00 0, 00 -1 25 ,5 0 0, 00 33 21 33 00 B au w as se rz in se n 0, 00 1. 00 0, 00 1. 39 1, 66 39 1, 66 0, 00 0, 00 -3 91 ,6 6 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 0, 00 10 .7 85 ,6 7 10 .7 85 ,6 7 0, 00 0, 00 -1 0. 78 5, 67 0, 00 34 61 00 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte H au sa ns ch lü ss e 0, 00 0, 00 10 .7 85 ,6 7 10 .7 85 ,6 7 0, 00 0, 00 -1 0. 78 5, 67 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 0, 00 + 5. 60 0, 00 5. 65 9, 81 59 ,8 1 0, 00 0, 00 -5 9, 81 0, 00 36 10 10 00 Z in se in na hm en D ar le he n an Z w ec kv er ba nd W V 0, 00 5. 60 0, 00 5. 65 9, 81 59 ,8 1 0, 00 0, 00 -5 9, 81 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 11 O rd en tl ic h en E rt rä g e (S u m m e au s N u m m er n 1 b is 1 0) 0, 00 36 7. 50 0, 00 38 6. 02 3, 31 18 .5 23 ,3 1 0, 00 0, 00 -1 8. 52 3, 31 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en 0, 00 - -4 0. 00 0, 00 -4 0. 49 4, 50 -4 94 ,5 0 0, 00 0, 00 49 4, 50 0, 00 40 12 00 00 E rs ta ttu ng P er so na lle ih e W as se rm ei st er a n Z V W V 0, 00 -4 0. 00 0, 00 -4 0. 49 4, 50 -4 94 ,5 0 0, 00 0, 00 49 4, 50 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en 0, 00 - -5 8. 90 0, 00 -4 0. 50 3, 60 18 .3 96 ,4 0 0, 00 0, 00 -1 8. 39 6, 40 0, 00 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -3 .0 23 ,9 1 97 6, 09 0, 00 0, 00 -9 76 ,0 9 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng L ei tu ng sn et z 0, 00 -2 5. 00 0, 00 -1 0. 51 0, 99 14 .4 89 ,0 1 0, 00 0, 00 -1 4. 48 9, 01 0, 00 42 21 00 00 U nt er ha ltu ng d er M es se in ric ht un ge n 0, 00 -2 4. 00 0, 00 -1 6. 50 1, 22 7. 49 8, 78 0, 00 0, 00 -7 .4 98 ,7 8 0, 00 195 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 2 S ei te : 07 .0 5. 20 20 D at um : 09 :0 8: 19 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 21 10 00 S on st ig e A uf w en du ng en fü r G er ät e un d W er kz eu ge 0, 00 0, 00 -1 78 ,9 8 -1 78 ,9 8 0, 00 0, 00 17 8, 98 0, 00 42 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -9 .0 99 ,8 7 -4 .0 99 ,8 7 0, 00 0, 00 4. 09 9, 87 0, 00 42 41 40 00 A uf w an d fü r ge bä ud eb ez og en e K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) 0, 00 -1 00 ,0 0 -8 15 ,6 3 -7 15 ,6 3 0, 00 0, 00 71 5, 63 0, 00 42 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g 0, 00 0, 00 -2 75 ,0 0 -2 75 ,0 0 0, 00 0, 00 27 5, 00 0, 00 42 91 00 00 W as se ra na ly se n 0, 00 -8 00 ,0 0 -9 8, 00 70 2, 00 0, 00 0, 00 -7 02 ,0 0 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n 0, 00 - -5 4. 50 0, 00 -6 4. 98 7, 67 -1 0. 48 7, 67 0, 00 0, 00 10 .4 87 ,6 7 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f A bs ch re ib un ge n au f i m m at er ie lle V er m ög en sg eg en st än de 0, 00 -5 4. 50 0, 00 -4 9. 76 6, 06 4. 73 3, 94 0, 00 0, 00 -4 .7 33 ,9 4 0, 00 47 22 92 20 P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g 0, 00 0, 00 -1 5. 22 1, 61 -1 5. 22 1, 61 0, 00 0, 00 15 .2 21 ,6 1 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en 0, 00 - -1 8. 20 0, 00 -1 5. 52 5, 53 2. 67 4, 47 0, 00 0, 00 -2 .6 74 ,4 7 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -9 41 ,0 7 58 ,9 3 0, 00 0, 00 -5 8, 93 0, 00 45 12 00 00 Z in se n fü r K re di te v on d er G em ei nd e 0, 00 -1 2. 70 0, 00 -1 4. 58 4, 46 -1 .8 84 ,4 6 0, 00 0, 00 1. 88 4, 46 0, 00 45 17 00 00 Z in se n fü r F re m dk re di te 0, 00 -4 .5 00 ,0 0 0, 00 4. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -4 .5 00 ,0 0 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en 0, 00 - -1 67 .4 00 ,0 0 -1 47 .3 09 ,4 2 20 .0 90 ,5 8 0, 00 0, 00 -2 0. 09 0, 58 0, 00 43 13 10 00 B et rie bs ko st en um la ge Z w ec kv er ba nd 0, 00 -1 20 .6 00 ,0 0 -1 07 .8 87 ,6 7 12 .7 12 ,3 3 0, 00 0, 00 -1 2. 71 2, 33 0, 00 43 13 20 00 A bs ch re ib un gs um la ge Z w ec kv er ba nd 0, 00 -2 8. 00 0, 00 -2 7. 66 9, 98 33 0, 02 0, 00 0, 00 -3 30 ,0 2 0, 00 43 13 30 00 Z in su m la ge Z w ec kv er ba nd 0, 00 -1 3. 80 0, 00 -1 1. 75 1, 77 2. 04 8, 23 0, 00 0, 00 -2 .0 48 ,2 3 0, 00 43 13 40 00 T ec hn is ch e B et re uu ng O rt sn et z 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - -6 9. 50 0, 00 -7 4. 45 3, 46 -4 .9 53 ,4 6 0, 00 0, 00 4. 95 3, 46 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -2 .1 95 ,5 0 -2 .1 95 ,5 0 0, 00 0, 00 2. 19 5, 50 0, 00 44 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 2. 50 0, 00 -1 7. 45 6, 67 -4 .9 56 ,6 7 0, 00 0, 00 4. 95 6, 67 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 .0 07 ,1 6 -1 .0 07 ,1 6 0, 00 0, 00 1. 00 7, 16 0, 00 44 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le , S on de ra bg ab en 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -6 98 ,9 7 80 1, 03 0, 00 0, 00 -8 01 ,0 3 0, 00 44 52 00 00 V er w al tu ng sk os te nb ei tr ag a n G em ei nd e 0, 00 -4 1. 50 0, 00 -4 1. 37 4, 30 12 5, 70 0, 00 0, 00 -1 25 ,7 0 0, 00 44 52 10 00 B es ch äf tig un gs en tg el t V er re ch nu ng B au ho f 0, 00 -1 4. 00 0, 00 -1 1. 72 0, 86 2. 27 9, 14 0, 00 0, 00 -2 .2 79 ,1 4 0, 00 = 19 O rd en tl ic h e A u fw en d u n g en ( S u m m e au s N u m m er n 1 2 b is 1 8) 0, 00 -4 08 .5 00 ,0 0 -3 83 .2 74 ,1 8 25 .2 25 ,8 2 0, 00 0, 00 -2 5. 22 5, 82 0, 00 = 20 O rd en tl ic h es E rg eb n is ( S al d o a u s N u m m er n 1 1 u n d 1 9) 0, 00 -4 1. 00 0, 00 2. 74 9, 13 43 .7 49 ,1 3 0, 00 0, 00 -4 3. 74 9, 13 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 196 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 3 S ei te : 07 .0 5. 20 20 D at um : 09 :0 8: 19 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 S o n d er er g eb n is ( S al d o a u s N u m m er n 2 1 u n d 2 2) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 24 G es am te rg eb n is ( S u m m e au s N u m m er n 2 0 u n d 2 3) 0, 00 -4 1. 00 0, 00 2. 74 9, 13 43 .7 49 ,1 3 0, 00 0, 00 -4 3. 74 9, 13 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " ** * 197 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 1 S ei te : 07 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 1: 40 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 0, 00 + 35 7. 80 0, 00 41 2. 16 2, 64 54 .3 62 ,6 4 0, 00 0, 00 -5 4. 36 2, 64 0, 00 63 21 31 00 A bs ch la g E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 0, 00 30 7. 80 0, 00 31 5. 79 5, 64 7. 99 5, 64 0, 00 0, 00 -7 .9 95 ,6 4 0, 00 63 21 31 50 A br ec hu ng E rlö se a us T rin kw as se ra bg ab e 0, 00 0, 00 45 .8 49 ,8 4 45 .8 49 ,8 4 0, 00 0, 00 -4 5. 84 9, 84 0, 00 63 21 32 00 G ru nd ge bü hr en 0, 00 49 .0 00 ,0 0 49 .1 25 ,5 0 12 5, 50 0, 00 0, 00 -1 25 ,5 0 0, 00 63 21 33 00 B au w as se rz in se n 0, 00 1. 00 0, 00 1. 39 1, 66 39 1, 66 0, 00 0, 00 -3 91 ,6 6 0, 00 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 0, 00 32 .0 55 ,9 6 32 .0 55 ,9 6 0, 00 0, 00 -3 2. 05 5, 96 0, 00 64 21 00 00 E in za hl un ge n au s V er ka uf 0, 00 0, 00 23 .1 10 ,0 0 23 .1 10 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 3. 11 0, 00 0, 00 64 61 00 00 E in za hl un ge n au s so ns tig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 0, 00 0, 00 8. 94 5, 96 8. 94 5, 96 0, 00 0, 00 -8 .9 45 ,9 6 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 0, 00 + 5. 60 0, 00 5. 65 9, 81 59 ,8 1 0, 00 0, 00 -5 9, 81 0, 00 66 10 10 00 Z in se in na hm en a us T rä ge rd ar le he n vo n ve rb un de ne n U nt er ne hm en 0, 00 5. 60 0, 00 5. 65 9, 81 59 ,8 1 0, 00 0, 00 -5 9, 81 0, 00 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 0, 00 36 3. 40 0, 00 44 9. 87 8, 41 86 .4 78 ,4 1 0, 00 0, 00 -8 6. 47 8, 41 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n 0, 00 - -4 0. 00 0, 00 -3 9. 64 4, 50 35 5, 50 0, 00 0, 00 -3 55 ,5 0 0, 00 70 12 00 00 B es ch äf tig te D ie ns ta us za hl un ge n 0, 00 -4 0. 00 0, 00 -3 9. 64 4, 50 35 5, 50 0, 00 0, 00 -3 55 ,5 0 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en 0, 00 - -5 8. 90 0, 00 -3 4. 10 6, 46 24 .7 93 ,5 4 0, 00 0, 00 -2 4. 79 3, 54 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en 0, 00 -4 .0 00 ,0 0 -1 .5 94 ,1 7 2. 40 5, 83 0, 00 0, 00 -2 .4 05 ,8 3 0, 00 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -2 5. 00 0, 00 -9 .4 67 ,3 1 15 .5 32 ,6 9 0, 00 0, 00 -1 5. 53 2, 69 0, 00 72 21 00 00 U nt er ha ltu ng d er M es se in ric ht un ge n 0, 00 -2 4. 00 0, 00 -1 6. 50 1, 22 7. 49 8, 78 0, 00 0, 00 -7 .4 98 ,7 8 0, 00 72 21 10 00 S on st ig e A uf w en du ng en fü r G er ät e un d W er kz eu ge 0, 00 0, 00 -1 78 ,9 8 -1 78 ,9 8 0, 00 0, 00 17 8, 98 0, 00 72 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 -5 .1 76 ,1 5 -1 76 ,1 5 0, 00 0, 00 17 6, 15 0, 00 72 41 40 00 A uf w an d fü r ge bä ud eb ez og en e K os te n (V er si ch er un g, A bf al l, W as se r, G ru nd st eu er ) 0, 00 -1 00 ,0 0 -8 15 ,6 3 -7 15 ,6 3 0, 00 0, 00 71 5, 63 0, 00 198 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 2 S ei te : 07 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 1: 40 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 72 61 10 00 A us - un d W ei te rb ild un g 0, 00 0, 00 -2 75 ,0 0 -2 75 ,0 0 0, 00 0, 00 27 5, 00 0, 00 72 91 00 00 s on st ig er s äc hl ic he r Z w ec ka uf w an d 0, 00 -8 00 ,0 0 -9 8, 00 70 2, 00 0, 00 0, 00 -7 02 ,0 0 0, 00 13 Z in se n un d äh ni ch e A us za hl un ge n 0, 00 - -1 8. 20 0, 00 -1 4. 58 4, 46 3. 61 5, 54 0, 00 0, 00 -3 .6 15 ,5 4 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 75 12 00 00 Z in sa us za hl un ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 0, 00 -1 2. 70 0, 00 -1 4. 58 4, 46 -1 .8 84 ,4 6 0, 00 0, 00 1. 88 4, 46 0, 00 75 17 00 00 Z in sa us za hl un ge n an K re di tin st itu te 0, 00 -4 .5 00 ,0 0 0, 00 4. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -4 .5 00 ,0 0 0, 00 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) 0, 00 - -1 67 .4 00 ,0 0 -1 59 .4 76 ,0 3 7. 92 3, 97 0, 00 0, 00 -7 .9 23 ,9 7 0, 00 73 13 10 00 B et rie bs ko st en um la ge Z w ec kv er ba nd 0, 00 -1 20 .6 00 ,0 0 -1 22 .2 33 ,4 9 -1 .6 33 ,4 9 0, 00 0, 00 1. 63 3, 49 0, 00 73 13 20 00 A bs ch re ib un gs um la ge Z w ec kv er ba nd 0, 00 -2 8. 00 0, 00 -2 7. 81 1, 47 18 8, 53 0, 00 0, 00 -1 88 ,5 3 0, 00 73 13 30 00 Z in su m la ge Z w ec kv er ba nd 0, 00 -1 3. 80 0, 00 -9 .4 31 ,0 7 4. 36 8, 93 0, 00 0, 00 -4 .3 68 ,9 3 0, 00 73 13 40 00 T ec hn is ch e B et re uu ng O rt sn et z 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 5. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -5 .0 00 ,0 0 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 - -6 9. 50 0, 00 -5 9. 00 3, 34 10 .4 96 ,6 6 0, 00 0, 00 -1 0. 49 6, 66 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -1 .6 88 ,0 0 -1 .6 88 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 68 8, 00 0, 00 74 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 2. 50 0, 00 -6 .3 20 ,9 1 6. 17 9, 09 0, 00 0, 00 -6 .1 79 ,0 9 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -3 59 ,7 0 -3 59 ,7 0 0, 00 0, 00 35 9, 70 0, 00 74 41 00 00 S te ue rn , V er si ch er un ge n, S ch ad en sf äl le 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -6 98 ,9 7 80 1, 03 0, 00 0, 00 -8 01 ,0 3 0, 00 74 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 0, 00 -5 5. 50 0, 00 -4 9. 93 5, 76 5. 56 4, 24 0, 00 0, 00 -5 .5 64 ,2 4 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) 0, 00 -3 54 .0 00 ,0 0 -3 06 .8 14 ,7 9 47 .1 85 ,2 1 0, 00 0, 00 -4 7. 18 5, 21 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 0, 00 9. 40 0, 00 14 3. 06 3, 62 13 3. 66 3, 62 0, 00 0, 00 -1 33 .6 63 ,6 2 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 80 .0 00 ,0 0 0, 00 -8 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 80 .0 00 ,0 0 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 0, 00 80 .0 00 ,0 0 0, 00 -8 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 80 .0 00 ,0 0 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 + 0, 00 10 .5 71 ,2 4 10 .5 71 ,2 4 0, 00 0, 00 -1 0. 57 1, 24 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 0, 00 0, 00 10 .5 71 ,2 4 10 .5 71 ,2 4 0, 00 0, 00 -1 0. 57 1, 24 0, 00 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 199 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 3 S ei te : 07 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 1: 40 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 0, 00 80 .0 00 ,0 0 10 .5 71 ,2 4 -6 9. 42 8, 76 0, 00 0, 00 69 .4 28 ,7 6 0, 00 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 - -6 10 .0 00 ,0 0 -2 06 .5 44 ,9 9 40 3. 45 5, 01 0, 00 0, 00 -4 03 .4 55 ,0 1 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 11 .7 71 ,9 1 11 .7 71 ,9 1 0, 00 0, 00 -1 1. 77 1, 91 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 -6 10 .0 00 ,0 0 -2 18 .3 16 ,9 0 39 1. 68 3, 10 0, 00 0, 00 -3 91 .6 83 ,1 0 0, 00 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - -2 .0 00 ,0 0 -6 .6 56 ,1 6 -4 .6 56 ,1 6 0, 00 0, 00 4. 65 6, 16 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0, 00 0, 00 -6 .6 56 ,1 6 -6 .6 56 ,1 6 0, 00 0, 00 6. 65 6, 16 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) 0, 00 -6 12 .0 00 ,0 0 -2 13 .2 01 ,1 5 39 8. 79 8, 85 0, 00 0, 00 -3 98 .7 98 ,8 5 0, 00 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) 0, 00 -5 32 .0 00 ,0 0 -2 02 .6 29 ,9 1 32 9. 37 0, 09 0, 00 0, 00 -3 29 .3 70 ,0 9 0, 00 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) 0, 00 -5 22 .6 00 ,0 0 -5 9. 56 6, 29 46 3. 03 3, 71 0, 00 0, 00 -4 63 .0 33 ,7 1 0, 00 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 58 0. 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 -2 80 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 28 0. 00 0, 00 0, 00 69 22 30 00 K re di ta uf na hm en fü r In ve st iti on en b ei G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) 0, 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 30 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -3 00 .0 00 ,0 0 0, 00 69 27 30 00 K re di ta uf na hm en fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 58 0. 00 0, 00 0, 00 -5 80 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 58 0. 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 - -5 7. 95 0, 00 -4 9. 82 5, 00 8. 12 5, 00 0, 00 0, 00 -8 .1 25 ,0 0 0, 00 79 22 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) 0, 00 -4 7. 95 0, 00 -4 9. 82 5, 00 -1 .8 75 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 87 5, 00 0, 00 79 27 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 10 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 0. 00 0, 00 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) 0, 00 52 2. 05 0, 00 25 0. 17 5, 00 -2 71 .8 75 ,0 0 0, 00 0, 00 27 1. 87 5, 00 0, 00 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) 0, 00 -5 50 ,0 0 19 0. 60 8, 71 19 1. 15 8, 71 0, 00 0, 00 -1 91 .1 58 ,7 1 0, 00 37 H au sh al ts un w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 + - - - - - 10 8. 45 0, 20 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 97 00 00 E in za hl un ge n au s U m sa tz st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - 35 .1 04 ,5 8 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67 98 80 00 E in za hl un ge n au s de r E rs ta ttu ng v on V or st eu er n (A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - 73 .3 45 ,6 2 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 200 G em ei nd e: 0 2 W as se rv er so rg un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 4 S ei te : 07 .0 5. 20 20 D at um : 09 :1 1: 40 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 38 H au sh al ts un w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 - - - - - - -1 02 .8 27 ,1 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 97 00 00 A us za hl un ge n au s V or st eu er - V ar ia bl er P ro ze nt sa tz 0, 00 - - - - - -7 1. 15 6, 40 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77 98 80 00 U m sa tz st eu er Z ah lla st ( A br ec hn un g) 0, 00 - - - - - -3 1. 67 0, 79 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts un w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) 0, 00 - - - - - 5. 62 3, 01 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 0, 00 = - - - - - 63 .4 31 ,1 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 01 00 G iro ko nt o V R -B an k R V -W gt 0, 00 - - - - - 63 .4 31 ,1 9 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) 0, 00 = - - - - - 19 6. 23 1, 72 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 0, 00 - - - - - 25 9. 66 2, 91 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: ** * E nd e de r Li st e "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " ** * 201 Anlage 22 (zu § 53 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO) Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2019 - EB Wasserversorgung EUR EUR 2018 2019 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) -28.886,29 € 63.431,19 € 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO) 3) NN 143.063,62 € 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO) 3) NN 202.629,91 €- 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO) 3) NN 250.175,00 € 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) NN 5.623,01 € 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) NN 259.662,91 € 7 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 4) NN - € 8 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 5) NN - € 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 63.431,19 € 259.662,91 € 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) - € 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 6) - € 12 + übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) - € 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 259.662,91 € 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden - € 15 - für sonstige bestimmte Zwecke - Gebührenausgleichsrückstellung - keine Gewinnerzielungsabsicht 37.236,12 € 16 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 222.426,79 € 17 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) - € 1) Zeilen unterhalb Zeile 14 können bedarfsgerecht angepasst werden 2) 3) 4) 5) 6) Nr. Finanzrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) aus der Finanzrechnung (§ 50 Nr. 42 GemHVO); entspricht den liquiden Mitteln der Kontenarten 171 und 173 Für die Spalten Finanzhaushalt und Finanzplanung sind die Werte der letzten Finanzplanung zu verwenden. entspricht dem Konto 1492 - Sonstige Einlagen - Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten (Kontenart 239) hier berücksichtigt werden. Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (vgl. § 87 Abs. 3 GemO). 202 D a rl e h e n s g e b e r D a rl e h e n s n u m m e r U rs p ru n g s b e tr a g S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 1 9 Z in s s a tz B e m e rk u n g e n 0 1 .0 1 .2 0 1 9 3 1 .1 2 .2 0 1 9 ** € € € € € € % X X X 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 X X X 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 ** D e r E ig e n b e tr ie b W a s s e rv e rs o rg u n g v e rf ü g t d e rz e it ü b e r k e in e e x te rn e D a rl e h e n . D a rl e h e n s g e b e r S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 1 9 Z in s s a tz B e m e rk u n g e n 0 1 .0 1 .2 0 1 9 3 1 .1 2 .2 0 1 9 P a s s iv k o n to G K Z 2 Z in s a n p a s s u n g € € € € € % G e m e in d e (0 1 .0 1 .2 0 0 7 ) 1 2 9 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 4 .0 0 0 ,0 0 1 0 5 .0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 1 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G e m e in d e (0 1 .1 1 .2 0 0 6 ) 2 1 .4 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 .6 0 0 ,0 0 1 1 .8 0 0 ,0 0 4 4 5 ,0 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 2 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 2 ) 5 8 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 1 .8 0 0 ,0 0 5 6 .9 5 0 ,0 0 1 .4 5 1 ,8 8 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 3 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 4 ) 1 3 3 .8 5 0 ,0 0 0 ,0 0 3 .8 0 0 ,0 0 1 3 0 .0 5 0 ,0 0 2 .9 1 3 ,3 6 2 ,2 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 4 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 5 ) 1 8 3 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 1 7 8 .7 5 0 ,0 0 2 .7 2 8 ,1 3 1 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 5 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 8 ) 1 4 9 .0 6 2 ,5 0 0 ,0 0 3 .7 5 0 ,0 0 1 4 5 .3 1 2 ,5 0 2 .2 1 4 ,8 4 1 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 6 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 G e m e in d e (0 1 .1 0 .2 0 1 9 ) 0 ,0 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 .8 7 5 ,0 0 2 9 8 .1 2 5 ,0 0 7 5 0 ,0 0 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 7 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 4 6 7 5 .8 1 2 ,5 0 0 ,0 0 4 9 .8 2 5 ,0 0 9 2 5 .9 8 7 ,5 0 1 3 .5 0 3 ,2 1 Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r F re m d d a rl e h e n i m W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 1 9 ( 0 1 .0 1 .- 3 1 .1 2 .) i m E B W a s s e rv e rs o rg u n g Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r T rä g e rd a rl e h e n v o n d e r G e m e in d e B a in d t im W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 1 9 ( 0 1 .0 1 .- 3 1 .1 2 .) i m E B W a s s e rv e rs o rg u n g € U rs p ru n g s b e tr a g S o n d e rt ilg u n g 2 0 1 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 0 .0 0 0 ,0 0 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 7 0 .0 0 0 ,0 0 4 1 6 .7 5 0 ,0 0 1 3 7 .8 9 5 ,4 9 203 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 1979 - 2019 Fortschreibung der Ergebnisse Jahr Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 1979 + 6.419 DM - 9.378 DM 1980 + 16.116 DM + 6.738 DM 1981 - 2.192 DM - 4.546 DM 1982 - 33.370 DM - 28.824 DM 1983 - 5.495 DM - 34.319 DM 1984 + 27.605 DM - 6.714 DM 1985 - 19.740 DM - 26.454 DM 1986 + 12.515 DM - 13.939 DM 1987 + 30.761 DM + 16.823 DM 1988 - 46.954 DM - 30.131 DM 1989 - 50.066 DM - 80.197 DM 1990 - 125.663 DM - 205.860 DM 1991 - 167.372 DM - 373.232 DM 1992 + 42.428 DM - 330.804 DM 1993 + 56.311 DM - 274.493 DM 1994 + 159.432 DM - 115.061 DM 1995 + 152.348 DM + 37.286 DM 1996 - 45.710 DM - 8.424 DM 1997 + 36.889 DM + 28.465 DM 1998 + 37.959 DM + 66.424 DM 1999 - 147.256 DM - 80.832 DM 2000 + 56.371 DM - 24.461 DM 2001 + 29.388 DM + 4.927 DM 2002 - 60.546 € - 58.027 € 2003 - 95.420 € - 153.447 € 2004 - 45.987 € - 199.434 € 2005 + 20.450 € - 178.986 € 2006 + 48.331 € - 130.653 € 2007 + 83.105 € - 47.548 € 2008 + 65.236 € + 17.688 € 2009 - 9.756 € + 7.932 € 2010 - 10.473 € - 2.541 € 2011 + 7.798 € + 5.257 € 2012 + 49.641 € + 54.899 € 2013 - 56.099 € - 1.201 € 2014 + 1.663 € + 463 € 2015 + 1.533 € + 1.995 € 2016 + 36.836 € + 38.831 € 2017 - 8.049 € + 30.782 € 2018 + 3.705 € + 34.487 € 2019 + 2.749 € + 37.236 € 204 2 0 0 9 b is 2 0 1 9 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 € € € € € € € € € € € 3 2 4 .8 0 1 3 1 5 .6 5 5 3 0 0 .6 5 4 2 6 7 .1 8 4 3 5 8 .3 5 8 3 2 6 .7 4 7 3 4 5 .3 4 7 3 0 7 .4 8 5 3 6 3 .0 7 5 4 0 6 .2 7 0 3 8 3 .2 7 4 + 0 0 0 5 .8 8 2 -5 .8 8 2 0 0 2 .0 3 4 -1 .5 1 4 0 0 3 2 4 .8 0 1 3 1 5 .6 5 5 3 0 0 .6 5 4 2 7 3 .0 6 6 3 5 2 .4 7 6 3 2 6 .7 4 7 3 4 5 .3 4 7 3 0 9 .5 1 9 3 6 1 .5 6 1 4 0 6 .2 7 0 3 8 3 .2 7 4 ./ . 6 1 .0 4 8 5 5 .2 1 0 5 4 .9 9 2 6 3 .2 9 2 6 3 .7 9 5 6 1 .7 6 1 6 0 .4 6 8 5 7 .2 8 6 5 8 .0 4 0 8 4 .1 4 7 7 0 .1 6 2 2 6 3 .7 5 3 2 6 0 .4 4 4 2 4 5 .6 6 2 2 0 9 .7 7 3 2 8 8 .6 8 1 2 6 4 .9 8 5 2 8 4 .8 7 9 2 5 2 .2 3 4 3 0 3 .5 2 1 3 2 2 .1 2 4 3 1 3 .1 1 3 2 5 3 .9 9 7 2 4 9 .9 7 1 2 5 3 .4 6 1 2 5 9 .4 1 5 2 3 2 .5 8 1 2 6 6 .6 4 8 2 8 6 .4 1 2 2 8 9 .0 7 0 2 9 5 .4 7 2 3 2 5 .8 2 8 3 1 5 .8 6 2 -9 .7 5 6 -1 0 .4 7 3 7 .7 9 8 4 9 .6 4 2 -5 6 .1 0 0 1 .6 6 3 1 .5 3 3 3 6 .8 3 6 -8 .0 4 9 3 .7 0 5 2 .7 4 9 1 9 6 .8 9 7 m ³ 1 9 3 .7 7 6 m ³ 1 9 6 .4 8 1 m ³ 2 0 1 .0 9 7 m ³ 2 0 5 .8 2 4 m ³ 2 0 6 .7 0 4 m ³ 2 2 2 .0 2 5 m ³ 2 2 4 .0 8 5 m ³ 2 2 9 .0 4 8 m ³ 2 4 1 .3 5 4 m ³ 2 3 3 .9 7 2 m ³ 1 ,3 3 9 5 € /m ³ 1 ,3 4 4 0 € /m ³ 1 ,2 5 0 3 € /m ³ 1 ,0 4 3 1 € /m ³ 1 ,4 0 2 5 € /m ³ 1 ,2 8 2 0 € /m ³ 1 ,2 8 3 0 € /m ³ 1 ,1 2 5 6 € /m ³ 1 ,3 2 2 5 € /m ³ 1 ,3 3 3 4 7 € /m ³ 1 ,3 3 8 2 5 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,1 3 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,2 9 € /m ³ 1 ,3 5 € /m ³ 1 ,3 5 € /m ³ Z w is ch e n su m m e A u fw a n d K ö rp e rs ch a ft ss te u e r W a ss e rz in s b e re ch n e t Ü b e r W a ss e rp re is z u d e ck e n d e r A u fw a n d W a ss e rv e rk a u f lt V e ra n la g u n g G e w in n /V e r lu s t Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E rg e b n is se d e r G e w in n - u n d V e rl u st re ch n u n g W a ss e rz in s ko st e n d e ck e n d /m ³ Z e itr a u m V e rk a u fs m e n g e n S u m m e A u fw a n d S u m m e E rt rä g e E rt ra g s- u n d A u fw a n d sa rt e n 205 206 Jahresabschluss 2019 EB Abwasserbeseitigung 207 VII. Abwasserbeseitigung - Jahresabschluss 2019 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2019 der Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.07.2020 gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 5.769.205,55 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 4.976.305,37 € - das Umlaufvermögen 638.728,76 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 0,00 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 2.649.739,33 € - die Sonstigen Rückstellungen 8.000,00 € - die Rückstellungen für Gebührenausgleich 463.629,39 € - die Verbindlichkeiten 2.648.136,83 € 1.2 Jahresverlust 25.506,14 € 1.2.1 Summe der Erträge 893.204,70 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 918.710,84 € 2. Verwendung des Jahresverlust Der ausgewiesene Jahresverlust 2019 in Höhe von 25.506,14 € wird in die Rückstellung für Gebührenüberschüsse eingestellt. 3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2019 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 soll der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen. 5. Der Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 7. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ................................. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 208 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 der Abwasserbeseitigung Baindt beurkundet Baindt, den ................................................ Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2019 der Abwasserbeseitigung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom 07.07.2020. Baindt, den ................................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 07.07.2020 zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 07.07.2020 mitgeteilt und am 10.07.2020 ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht der Abwasserbeseitigung Baindt wurden vom 13.07.2020 bis 21.07.2020 je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 209 3. Lagebericht Die Abwasserbeseitigung Baindt wird als Eigenbetrieb geführt. Nach der Betriebssatzung vom 10.01.1996 und der Abwasserbeseitigungssatzung erstrebt der Betrieb keinen Gewinn. Der Abschluss der Abwasserbeseitigung wurde aus dem in Sonderrechnung geführten Sachbuch erstellt, das nach den Grundsätzen der Betriebskameralistik ausgerichtet ist. Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt mit einem Verlust in Höhe von 25.506,14 € ab. Den Erträgen von 893.204,70 € stehen Aufwendungen in Höhe von 918.710,84 € gegenüber. Leider hat der Abwasserzweckverband nicht die Betriebskostenumlage 2019 und die Erstattung der Abwasserabgabe bis zum 31.12.2019 realisiert. Das gebührenrechtliche Ergebnis ist deshalb nur vorläufig und wird erst mit den endgültigen Zahlen fertiggestellt. Es ist in der Satzung geregelt, dass die Kostenverteilung zwischen den Verbandsgemeinden auf Basis der gemessenen Abwassermengen erfolgen soll. Solange noch keine effektiven Abwassermengenmessungen vorliegen, wird der Jahresfrischwasserverbrauch jeder einzelnen Gemeinde des laufenden Kalenderjahres der an das Klärwerk angeschlossenen Grundstücke abzüglich des nachweisbaren nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleiteten Abwassers als Grundlage angesetzt. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war in der Planung ein Verlust von 31.800 € geplant. Die gegenüber dem Planansatz minimalen Verbesserungen resultieren aus der noch vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes. Mit der Änderung der Verbandssatzung sollten die Investitionskosten verursachergerecht nach dem Durchschnitt der Betriebskostenumlage der letzten 9 Jahre auf die Gemeinden verteilt werden. Dadurch sollte gewährleistet werden, dass zukünftiges unterschiedliches Wachstum der Gemeinden und damit höheres oder niedrigeres Frischwasseraufkommen durch die vorgeschlagene Überprüfung alle 5 Jahre berücksichtigt wird. Für die Gemeinde Baindt bedeutete dies, dass die Investitionskostenumlage von ursprünglich 16 % bzw. 32 % auf 37,8 % nach der geplanten Satzungsänderung angestiegen ist. Der Schmutzwasserpreis betrug nach der Gebührenkallation 2019-2021 zum 01.01.2019 2,17 €/cbm und deckte im Rechnungsjahr 2019 alle Aufwendungen. Die Niederschlagswassergebühr betrug 0,50 €/m². Die Schmutzwassermenge betrug im Wirtschaftsjahr 2019 207.648 cbm. Erträge wurden in Höhe von 450.596,90 € erzielt. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte bereits zum 01.01.2010 die gesplittete Abwassergebühr aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim eingeführt. An Erträgen aus dem Straßenentwässerungskostenanteil konnten vorläufig laut der Berechnung der Allevo Kommunalberatung insgesamt 103.560,79 € (2018 101.804,64 €) erzielt werden. Die unten aufgeführte Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils ist so von der Rechtsprechung akzeptiert und die Gemeindeprüfungsanstalt hat hierzu auch in ihrem Geschäftsbericht 2005 hingewiesen. Der Straßenentwässerungsanteil wurde, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanalisation, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 26,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % 210 Wirtschaftliche Verhältnisse im Berichtsjahr a) Bilanzaufbau 31.12.2019 Anlagevermögen 4.976.305,37 160% ./. empf. Ertragszuschüsse 2.649.739,33 85% 2.326.566,04 75% + Vorräte 0,00 0 + Finanzvermögen 638.728,76 20% + Akt. Rechnungsabgr.posten 154.171,42 5% 3.119.466,22 100 Eigenkapital 0,00 0 + langfristige Schulden 2.632.250,00 84% 2.632.250,00 84% + kurzfristige Schulden 15.886,83 1% + Rückstellungen 471.329,39 15% 3.119.466,22 100 An fertigen Anlagen kamen hinzu Anschaffungs- und Herstellungskosten € Regenklärbecken 0,00 Verteilungsanlagen Entwässerungsleitung für Mischwasser 0,00 Entwässerungsleitung für Schmutzwasser 359.099,58 Entwässerungsleitung für Regenwasser 508.655,49 Betriebsausstattung 0,00 Beteiligungen, Sonderposten AMS 106.251,46 Als Anlagen im Bau kamen hinzu: 275,37 Das Stammkapital für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung beträgt nach wie vor 0,00 €. Rückstellungen für Abschlussarbeiten (GPA, Allevo etc.) wurden 2019 in Höhe von 8.000 € gebildet. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum 31.12.2019 betragen 0 €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 190.109,94 € und beruhen zum einen aus Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und zum anderen aus Forderungen aus Beiträgen und ähnl. Entgelten (landwirtschaftliche Stundungen). Die Liquidität beträgt zum 31.12.2019 448.619,72 €. Es ist analog auf der Passivseite eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 463.329,39 € vorhanden. Der Jahresverlust in Höhe von 25.506,14 € ist auf die Rechnung 2019 vorzutragen Die Rückstellungen für den Gebührenausgleich betragen nach Verrechnung des Jahresverlusts 2019 in Höhe von 25.506,14 € zum 31.12.2019 463.629,39 €. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde bestehen in Höhe von 2.632.250,00 €. Diese setzen sich aus Trägerdarlehen in Höhe von 2.632.250,00 € und 0 € Kassenkrediten aus Investitionen zusammen. Die Trägerdarlehen werden gem. Gemeinderatsbeschlüssen vom mit 2,5/2,2%/1,5%/1,0% verzinst. 2019 wurde am 10.09.2019 ein Darlehen in Höhe von 700.000 € zu 1,0% aufgenommen. 2020 sollte der Eigenbetrieb für die bereits getätigten und neuen Investitionen ein Trägerdarlehen bei der Gemeinde oder ein externes Darlehen in entsprechender Höhe aufnehmen. 211 Vorausschau auf die künftigen Jahre Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatsitzung am 10.09.2019 die Abwassergebühren rückwirkend zum 1. Januar 2019 bei den Schmutzwassergebühren gesenkt. Die Gebührensenkung wurde aufgrund von Gewinnvorträgen aus Vorjahren vorgenommen. Jedoch fiel im Abwasserzweckband mit Schließung mit der Papierfabrik Mochenwangen einer der Hauptzahler des Abwasserzweckverbandes aus. Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation ergaben sich für die Jahre 2019 und 2021 folgende Abwassergebühren: 1. Schmutzwassergebühr: 2,17 €/m³ 2. Niederschlagswassergebühr: 0,50 €/m² Der Schmutzwasserpreis war 2019 mit 2,17 €/m³ nicht ganz als kostendeckend. Wie aus dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis ersichtlich ist, wurden die Aufwendungen und Erträge exakt zugeordnet. Deshalb weichen gebührenrechtliche Ergebnisse und Ergebnisse nach dem Eigenbetriebsrecht/Handelsrecht minimal ab. Die Niederschlagswassergebühr war mit 0,50 € pro m² nicht kostendeckend. Es wurde 2019 eine versiegelte Fläche mit 306.755 m² (Vj. 307.181 m²) veranlagt. Gem. dem Urteil des VGH Mannheim dürfen Gemeinden bei der Berechnung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser nicht mehr den sogenannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab zugrunde legen. Vielmehr müssen die Abwassergebühren in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr gesplittet und jeweils einem unterschiedlichen Gebührenmaßstab zugrunde gelegt werden. Die Kosten der Abwasserbeseitigung wurden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlags- wasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet. Die Abschreibungen basieren auf den üblichen vorgegebenen Nutzungsdauern. Die Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Der Abschreibungssatz beträgt derzeit 2 %. Dies entspricht einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Die Ertragszuschüsse werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer der Kanäle verteilt und vermindern somit die jährliche Gebührenbelastung. 212 D a rl e h e n s g e b e r D a rl e h e n s n u m m e r U rs p ru n g s b e tr a g S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 1 9 Z in s s a tz B e m e rk u n g e n 0 1 .0 1 .2 0 1 9 3 1 .1 2 .2 0 1 9 ** € € € € € € % X X X X X X X X 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 ** D e r E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g v e rf ü g t d e rz e it ü b e r k e in e e x te rn e D a rl e h e n . S ta n d Z u g a n g T ilg u n g S ta n d Z in s e n 2 0 1 9 Z in s s a tz Z in s a n p a s s u n g 0 1 .0 1 .2 0 1 9 3 1 .1 2 .2 0 1 9 G K Z 3 P a s s iv k . € € € € € % 4 0 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 3 8 5 .0 0 0 ,0 0 9 .9 3 7 ,5 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 1 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 3 9 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 0 .0 0 0 ,0 0 3 8 0 .0 0 0 ,0 0 9 .6 5 6 ,2 6 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 2 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 3 9 8 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 .0 0 0 ,0 0 3 8 6 .0 0 0 ,0 0 9 .8 3 7 ,5 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 3 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 1 7 5 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 .0 0 0 ,0 0 1 7 1 .0 0 0 ,0 0 4 .3 3 7 ,5 0 2 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 4 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 2 2 8 .7 5 0 ,0 0 0 ,0 0 5 .0 0 0 ,0 0 2 2 3 .7 5 0 ,0 0 4 .9 9 1 ,2 6 2 ,2 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 5 ) 3 0 .0 6 .2 0 2 1 3 9 8 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 8 .0 0 0 ,0 0 3 9 0 .0 0 0 ,0 0 5 .9 2 5 ,0 0 1 ,5 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 6 ) 3 0 .0 9 .2 0 2 3 0 ,0 0 7 0 0 .0 0 0 ,0 0 3 .5 0 0 ,0 0 6 9 6 .5 0 0 ,0 0 1 .7 5 0 ,0 0 1 ,0 0 (6 1 2 0 .2 3 1 2 3 7 ) 0 1 .1 0 .2 0 2 4 1 .9 9 4 .7 5 0 ,0 0 7 0 0 .0 0 0 ,0 0 6 2 .5 0 0 ,0 0 2 .6 3 2 .2 5 0 ,0 0 4 6 .4 3 5 ,0 2 Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r F re m d d a rl e h e n i m W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 1 9 ( 0 1 .0 1 . - 3 1 .1 2 .) i m E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 2 ) G e m e in d e B a in d t ( 3 0 .0 6 .2 0 1 0 ) Ü b e rs ic h t ü b e r d ie E n tw ic k lu n g d e r In n e re n D a rl e h e n v o n d e r G e m e in d e B a in d t im W ir ts c h a ft s ja h r 2 0 1 9 ( 0 1 .0 1 . - 3 1 .1 2 .) i m E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g D a rl e h e n s g e b e r G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 2 0 ) G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 9 ) G e m e in d e B a in d t (0 1 .0 1 .2 0 0 6 ) G e m e in d e B a in d t (3 0 .0 3 .2 0 0 8 ) G e m e in d e B a in d t (0 1 .1 0 .2 0 1 4 ) 213 5. Jahresabschluss zum 31.12.2019 Abwasserbeseitigung Baindt 214 B I L A N Z Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2019 – 12.2019 erstellt am : 13.05.2020 in Währung : EUR 215 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 18.05.2020Datum: 20:14:19Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12.813,4912.813,49 01900000 Grundstücke 12.813,4912.813,49 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 4.963.216,514.392.505,51 03411100 Mischwasser inkl. Hausanschlüsse (Abwassermischkanal) 1.103.645,001.248.102,00 03411200 Schmutzwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse ohne MW 1.309.016,00981.204,00 03412000 Regenwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 1.545.601,001.068.352,00 03701000 Regenklärbecken und Pumpe 344.221,51362.220,51 03702000 Kläranlage - Zuleitungssammler 642.383,00707.739,00 03703000 Entwässerung - Hauptsammlerleitung 18.350,0024.888,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0,000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,000,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 275,370,00 09600000 Anlagen im Bau 275,370,00 Summe: Sachanlagen 4.976.305,374.405.319,00 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 0,000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 0,000,00 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 186.548,25371.173,64 15112000 Abschlag Schmutzwasser -21,0017.606,29 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 207.483,330,00 15114000 Abrechnung Niederschlagswassergebühr 20,067.636,36 15115000 Abschlag Niederschlagswassergebühr -126,340,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen -20.807,800,00 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00345.930,99 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 3.560,790,00 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.560,790,00 1.3.8 Liquide Mittel 448.619,7278.375,34 17110100 Girokonto VR-Bank 0,0078.375,34 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 448.619,720,00 Summe: Finanzvermögen 638.728,76449.548,98 Summe: Vermögen 5.615.034,134.854.867,98 2. Abgrenzungsposten 216 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 18.05.2020Datum: 20:14:19Uhrzeit: 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 154.171,4291.788,69 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband 154.171,4291.788,69 Summe: Abgrenzungsposten 154.171,4291.788,69 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Bilanzsumme Aktiva 5.769.205,554.946.656,67 217 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 18.05.2020Datum: 20:14:19Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 0,000,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,000,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 0,000,00 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 2.649.739,332.454.176,00 21200000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Empf. Ertragszuschüsse) 632.023,00718.681,00 21210000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Kanalbeiträge) 1.322.031,821.110.547,00 21220000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Klärbeiträge) 695.684,51624.948,00 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 2.649.739,332.454.176,00 Summe: Kapitalposition 2.649.739,332.454.176,00 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 463.329,39488.835,53 28500000 Rückstellungen für den Ausgleich von ausgleichspflichtigen Gebührenüberschüssen 463.329,39488.835,53 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 8.000,004.000,00 28910000 Rückstellungen, gebührenrechtl. Ergebnis, Allevo, GPA 8.000,004.000,00 Summe: Rückstellungen 471.329,39492.835,53 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.632.250,001.994.750,00 23123100 Trägerdarlehen 1 385.000,00405.000,00 23123200 Trägerdarlehen 2 380.000,00390.000,00 23123300 Trägerdarlehen 3 386.000,00398.000,00 23123400 Trägerdarlehen 4 171.000,00175.000,00 23123500 Trägerdarlehen 5 223.750,00228.750,00 23123600 Trägerdarlehen 6 390.000,00398.000,00 23123700 Trägerdarlehen 7 696.500,000,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.553,824.895,14 218 Bilanz zum 31.12.2019 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 18.05.2020Datum: 20:14:19Uhrzeit: 25111340 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen 275,370,00 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau -275,370,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 126,96259,50 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.426,864.635,64 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,000,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 8.333,010,00 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.802,470,00 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 5.331,930,00 27991450 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen 1.198,610,00 Summe: Verbindlichkeiten 2.648.136,831.999.645,14 5. Passive Rechnungsabgrenzung 0,000,00 Bilanzsumme Passiva 5.769.205,554.946.656,67 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 219 G E S A M T E R G E B N I S R E C H N U N G (G E W I N N - / V E R L U S T R E C H N U N G) Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2019 – 12.2019 erstellt am : 13.05.2020 in Währung : EUR 220 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 1 S ei te : 13 .0 5. 20 20 D at um : 08 :3 1: 31 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 1 S te ue rn u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en , U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 A uf ge lö st e In ve st iti on sz uw en du ng en u nd - be itr äg e 0, 00 + 12 1. 00 0, 00 18 3. 63 1, 57 62 .6 31 ,5 7 0, 00 0, 00 -6 2. 63 1, 57 0, 00 31 61 00 00 E rt rä ge a us d er A uf lö su ng v on S on de rp os te n au s Z uw en du ng en 0, 00 0, 00 86 .6 58 ,0 0 86 .6 58 ,0 0 0, 00 0, 00 -8 6. 65 8, 00 0, 00 31 61 10 00 A uf lö su ng S on de rp os te n (e m pf an ge ne r E rt ra gs zu sc hü ss e La nd ) 0, 00 12 1. 00 0, 00 0, 00 -1 21 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 12 1. 00 0, 00 0, 00 31 62 00 00 E rt rä ge a us d er A uf lö su ng v on S on de rp os te n (K an al - un d K lä rb ei tr ag , H au sa ns ch lü ss e) 0, 00 0, 00 96 .9 73 ,5 7 96 .9 73 ,5 7 0, 00 0, 00 -9 6. 97 3, 57 0, 00 4 S on st ig e T ra ns fe re rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 5 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n un d E in ric ht un ge n 0, 00 + 61 9. 20 0, 00 60 5. 60 6, 48 -1 3. 59 3, 52 0, 00 0, 00 13 .5 93 ,5 2 0, 00 33 21 41 00 S ch m ut zw as se rg eb üh re n 0, 00 49 5. 00 0, 00 0, 00 -4 95 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 49 5. 00 0, 00 0, 00 33 21 41 10 A bs ch la g S ch m ut zw as se rg eb üh re n 0, 00 0, 00 50 8. 89 6, 00 50 8. 89 6, 00 0, 00 0, 00 -5 08 .8 96 ,0 0 0, 00 33 21 41 20 A br ec hn un g S ch m ut zw as se rg eb üh re n 0, 00 0, 00 -5 8. 29 9, 10 -5 8. 29 9, 10 0, 00 0, 00 58 .2 99 ,1 0 0, 00 33 21 43 00 N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh r 0, 00 12 4. 00 0, 00 0, 00 -1 24 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 12 4. 00 0, 00 0, 00 33 21 43 10 A bs ch la g N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh re n 0, 00 0, 00 11 7. 23 4, 00 11 7. 23 4, 00 0, 00 0, 00 -1 17 .2 34 ,0 0 0, 00 33 21 43 20 A br ec hn un g N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh re n 0, 00 0, 00 36 .1 43 ,5 8 36 .1 43 ,5 8 0, 00 0, 00 -3 6. 14 3, 58 0, 00 33 21 46 00 A bw as se r G ru nd ge bü hr 0, 00 20 0, 00 1. 63 2, 00 1. 43 2, 00 0, 00 0, 00 -1 .4 32 ,0 0 0, 00 6 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 0, 00 40 5, 86 40 5, 86 0, 00 0, 00 -4 05 ,8 6 0, 00 34 61 00 00 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 0, 00 40 5, 86 40 5, 86 0, 00 0, 00 -4 05 ,8 6 0, 00 7 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 10 0. 00 0, 00 10 3. 56 0, 79 3. 56 0, 79 0, 00 0, 00 -3 .5 60 ,7 9 0, 00 34 82 00 00 S tr aß en en tw äs se ru ng sa nt ei l 0, 00 10 0. 00 0, 00 10 3. 56 0, 79 3. 56 0, 79 0, 00 0, 00 -3 .5 60 ,7 9 0, 00 8 Z in se n un d äh nl ic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 9 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en u nd B es ta nd sv er än de ru ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 S on st ig e or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 11 O rd en tl ic h en E rt rä g e (S u m m e au s N u m m er n 1 b is 1 0) 0, 00 84 0. 20 0, 00 89 3. 20 4, 70 53 .0 04 ,7 0 0, 00 0, 00 -5 3. 00 4, 70 0, 00 12 P er so na la uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 V er so rg un gs au fw en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en 0, 00 - -1 23 .5 00 ,0 0 -1 08 .0 40 ,3 1 15 .4 59 ,6 9 0, 00 0, 00 -1 5. 45 9, 69 0, 00 221 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 2 S ei te : 13 .0 5. 20 20 D at um : 08 :3 1: 31 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 42 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 42 12 00 00 U nt er ha ltu ng d er K an äl e 0, 00 -1 20 .0 00 ,0 0 -1 04 .6 93 ,9 1 15 .3 06 ,0 9 0, 00 0, 00 -1 5. 30 6, 09 0, 00 42 21 10 00 U nt er ha ltu ng d er M es se in ric ht un ge n 0, 00 0, 00 -6 58 ,9 6 -6 58 ,9 6 0, 00 0, 00 65 8, 96 0, 00 42 21 20 00 S on st ig e A uf w en du ng en , G er ät e, W er kz eu ge 0, 00 0, 00 -2 12 ,9 7 -2 12 ,9 7 0, 00 0, 00 21 2, 97 0, 00 42 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -2 .4 74 ,4 7 -9 74 ,4 7 0, 00 0, 00 97 4, 47 0, 00 15 A bs ch re ib un ge n 0, 00 - -2 75 .0 00 ,0 0 -3 40 .9 12 ,9 3 -6 5. 91 2, 93 0, 00 0, 00 65 .9 12 ,9 3 0, 00 47 11 00 00 A bs ch re ib un ge n au f S ac hv er m ög en 0, 00 -2 35 .0 00 ,0 0 -2 97 .0 44 ,1 7 -6 2. 04 4, 17 0, 00 0, 00 62 .0 44 ,1 7 0, 00 47 11 10 00 A bs ch re ib un g S ac ha nl ag en A Z V a bz üg lic h A uf lö su ng E rt ra gs zu sc hu ss 0, 00 -4 0. 00 0, 00 -4 3. 86 8, 73 -3 .8 68 ,7 3 0, 00 0, 00 3. 86 8, 73 0, 00 47 22 92 00 A bs ch re ib un ge n au f F or de ru ng en w eg en U ne in br in gl ic hk ei t E in ze lw er tb er ic ht ig un g/ P au sc ha lw er tb er ic ht ig un g 0, 00 0, 00 -0 ,0 3 -0 ,0 3 0, 00 0, 00 0, 03 0, 00 16 Z in se n un d äh nl ic he A uf w en du ng en 0, 00 - -5 3. 50 0, 00 -4 6. 55 2, 38 6. 94 7, 62 0, 00 0, 00 -6 .9 47 ,6 2 0, 00 45 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 -1 .1 98 ,6 1 -1 98 ,6 1 0, 00 0, 00 19 8, 61 0, 00 45 12 00 00 Z in se n fü r K re di te v on d er G em ei nd e 0, 00 -4 5. 00 0, 00 -4 5. 35 3, 77 -3 53 ,7 7 0, 00 0, 00 35 3, 77 0, 00 45 17 00 00 Z in se n fü r F re m dk re di te 0, 00 -7 .5 00 ,0 0 0, 00 7. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -7 .5 00 ,0 0 0, 00 17 T ra ns fe ra uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 18 S on st ig e or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - -4 20 .0 00 ,0 0 -4 23 .2 05 ,2 2 -3 .2 05 ,2 2 0, 00 0, 00 3. 20 5, 22 0, 00 44 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -2 .3 35 ,9 7 -2 .3 35 ,9 7 0, 00 0, 00 2. 33 5, 97 0, 00 44 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 2. 50 0, 00 -1 1. 87 6, 04 62 3, 96 0, 00 0, 00 -6 23 ,9 6 0, 00 44 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -7 92 ,9 8 -7 92 ,9 8 0, 00 0, 00 79 2, 98 0, 00 44 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -6 25 ,9 2 -6 25 ,9 2 0, 00 0, 00 62 5, 92 0, 00 44 52 00 00 V er w al tu ng sk os te nb ei tr ag a n di e G em ei nd e 0, 00 -5 7. 50 0, 00 -6 2. 06 1, 45 -4 .5 61 ,4 5 0, 00 0, 00 4. 56 1, 45 0, 00 44 52 10 00 B es ch äf tig un gs en tg el t V er re ch nu ng B au ho f 0, 00 -2 0. 00 0, 00 -2 7. 42 6, 86 -7 .4 26 ,8 6 0, 00 0, 00 7. 42 6, 86 0, 00 44 53 00 00 B et rie bs ko st en um la ge A Z V 0, 00 -3 30 .0 00 ,0 0 -3 18 .0 86 ,0 0 11 .9 14 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 1. 91 4, 00 0, 00 = 19 O rd en tl ic h e A u fw en d u n g en ( S u m m e au s N u m m er n 1 2 b is 1 8) 0, 00 -8 72 .0 00 ,0 0 -9 18 .7 10 ,8 4 -4 6. 71 0, 84 0, 00 0, 00 46 .7 10 ,8 4 0, 00 = 20 O rd en tl ic h es E rg eb n is ( S al d o a u s N u m m er n 1 1 u n d 1 9) 0, 00 -3 1. 80 0, 00 -2 5. 50 6, 14 6. 29 3, 86 0, 00 0, 00 -6 .2 93 ,8 6 0, 00 21 A uß er or de nt lic he E rt rä ge 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 22 A uß er or de nt lic he A uf w en du ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 222 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g G es am te rg eb n is re ch n u n g m it P la n ve rg le ic h 2 01 9 3 S ei te : 13 .0 5. 20 20 D at um : 08 :3 1: 31 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr 8 = 23 S o n d er er g eb n is ( S al d o a u s N u m m er n 2 1 u n d 2 2) 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 24 G es am te rg eb n is ( S u m m e au s N u m m er n 2 0 u n d 2 3) 0, 00 -3 1. 80 0, 00 -2 5. 50 6, 14 6. 29 3, 86 0, 00 0, 00 -6 .2 93 ,8 6 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "G es am te rg eb ni sr ec hn un g m it P la nv er gl ei ch " ** * 223 G E S A M T F I N A N Z R E C H N U N G Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2019 – 12.2019 erstellt am : 13.05.2020 in Währung : EUR 224 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 1 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 12 :0 9: 12 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 1 S te ue rn , u nd ä hn lic he A bg ab en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 2 Z uw ei su ng en u nd Z uw en du ng en u nd a llg em ei ne U m la ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3 S on st ig e T ra ns fe re in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 4 E nt ge lte fü r öf fe nt lic he L ei st un ge n od er E in ric ht un ge n 0, 00 + 61 9. 20 0, 00 65 1. 78 4, 18 32 .5 84 ,1 8 0, 00 0, 00 -3 2. 58 4, 18 0, 00 63 21 41 00 S ch m ut zw as se rg eb üh re n 0, 00 49 5. 00 0, 00 52 5. 06 9, 67 30 .0 69 ,6 7 0, 00 0, 00 -3 0. 06 9, 67 0, 00 63 21 43 00 N ie de rs ch la gs w as se rg eb üh r 0, 00 12 4. 00 0, 00 12 5. 08 2, 51 1. 08 2, 51 0, 00 0, 00 -1 .0 82 ,5 1 0, 00 63 21 46 00 A bw as se r G ru nd ge bü hr 0, 00 20 0, 00 1. 63 2, 00 1. 43 2, 00 0, 00 0, 00 -1 .4 32 ,0 0 0, 00 5 S on st ig e pr iv at re ch tli ch e Le is tu ng se nt ge lte 0, 00 + 0, 00 40 5, 86 40 5, 86 0, 00 0, 00 -4 05 ,8 6 0, 00 64 61 00 00 E in za hl un ge n au s so ns tig en p riv at re ch tli ch en L ei st un gs en tg el te n 0, 00 0, 00 40 5, 86 40 5, 86 0, 00 0, 00 -4 05 ,8 6 0, 00 6 K os te ne rs ta ttu ng en u nd K os te nu m la ge n 0, 00 + 10 0. 00 0, 00 10 1. 80 4, 64 1. 80 4, 64 0, 00 0, 00 -1 .8 04 ,6 4 0, 00 64 82 00 00 S tr aß en en tw äs se ru ng sa nt ei l 0, 00 10 0. 00 0, 00 10 1. 80 4, 64 1. 80 4, 64 0, 00 0, 00 -1 .8 04 ,6 4 0, 00 7 Z in se n un d äh nl ic he E in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 8 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 9 Su m m e de r E in za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 8, o hn e au ße ro rd en tli ch e za hl un gs w irk sa m e Er tr äg e au s Ve rm ög en sv er äu ße ru ng ) 0, 00 71 9. 20 0, 00 75 3. 99 4, 68 34 .7 94 ,6 8 0, 00 0, 00 -3 4. 79 4, 68 0, 00 10 P er so na la us za hl un ge n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 V er so rg un gs au sz ah lu ng en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en 0, 00 - -1 23 .5 00 ,0 0 -1 06 .2 37 ,8 4 17 .2 62 ,1 6 0, 00 0, 00 -1 7. 26 2, 16 0, 00 72 11 00 00 U nt er ha ltu ng d er G ru nd st üc ke u nd b au lic he n A nl ag en 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 2. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -2 .0 00 ,0 0 0, 00 72 12 00 00 U nt er ha ltu ng d es s on st ig en u nb ew eg lic he n V er m ög en s 0, 00 -1 20 .0 00 ,0 0 -1 04 .6 93 ,9 1 15 .3 06 ,0 9 0, 00 0, 00 -1 5. 30 6, 09 0, 00 72 21 10 00 U nt er ha ltu ng d er M es se in ric ht un ge n 0, 00 0, 00 -6 58 ,9 6 -6 58 ,9 6 0, 00 0, 00 65 8, 96 0, 00 72 21 20 00 S on st ig e A uf w en du ng en , G er ät e, W er kz eu ge 0, 00 0, 00 -2 12 ,9 7 -2 12 ,9 7 0, 00 0, 00 21 2, 97 0, 00 72 41 30 00 S tr om -, B el eu ch tu ng -, E ne rg ie -A uf w an d 0, 00 -1 .5 00 ,0 0 -6 72 ,0 0 82 8, 00 0, 00 0, 00 -8 28 ,0 0 0, 00 13 Z in se n un d äh ni ch e A us za hl un ge n 0, 00 - -5 3. 50 0, 00 -4 5. 35 3, 77 8. 14 6, 23 0, 00 0, 00 -8 .1 46 ,2 3 0, 00 75 10 00 00 Z in se n fü r K as se nk re di te 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 1. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -1 .0 00 ,0 0 0, 00 75 12 00 00 Z in sa us za hl un ge n an G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 0, 00 -4 5. 00 0, 00 -4 5. 35 3, 77 -3 53 ,7 7 0, 00 0, 00 35 3, 77 0, 00 75 17 00 00 Z in sa us za hl un ge n an K re di tin st itu te 0, 00 -7 .5 00 ,0 0 0, 00 7. 50 0, 00 0, 00 0, 00 -7 .5 00 ,0 0 0, 00 225 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 2 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 12 :0 9: 12 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 14 T ra ns fe ra us za hl un ge n (o hn e In ve st iti on sz us ch üs se ) 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 15 S on st ig e ha us ha lts w irk sa m e E in za hl un ge n 0, 00 - -4 20 .0 00 ,0 0 -6 7. 08 8, 26 35 2. 91 1, 74 0, 00 0, 00 -3 52 .9 11 ,7 4 0, 00 74 31 10 00 A llg em ei ne G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -2 .3 35 ,9 7 -2 .3 35 ,9 7 0, 00 0, 00 2. 33 5, 97 0, 00 74 31 12 00 S on st ig e G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 -1 2. 50 0, 00 -8 .1 35 ,5 4 4. 36 4, 46 0, 00 0, 00 -4 .3 64 ,4 6 0, 00 74 31 41 00 P or to ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -2 2, 50 -2 2, 50 0, 00 0, 00 22 ,5 0 0, 00 74 31 42 00 T el ef on ko st en G es ch äf ts au fw en du ng en 0, 00 0, 00 -4 98 ,9 6 -4 98 ,9 6 0, 00 0, 00 49 8, 96 0, 00 74 52 00 00 E rs ta ttu ng en a n G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e 0, 00 -7 7. 50 0, 00 -8 2. 13 5, 64 -4 .6 35 ,6 4 0, 00 0, 00 4. 63 5, 64 0, 00 74 53 00 00 B et rie bs ko st en um la ge A Z V 0, 00 -3 30 .0 00 ,0 0 26 .0 40 ,3 5 35 6. 04 0, 35 0, 00 0, 00 -3 56 .0 40 ,3 5 0, 00 = 16 Su m m e de r A us za hl un ge n au s la uf en de r V er w al tu ng st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 10 b is 1 5) 0, 00 -5 97 .0 00 ,0 0 -2 18 .6 79 ,8 7 37 8. 32 0, 13 0, 00 0, 00 -3 78 .3 20 ,1 3 0, 00 = 17 Za hl un gs m itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f d es E rg eb ni sh au sh al te s (S al do a us N um m er n 9 un d 16 ) 0, 00 12 2. 20 0, 00 53 5. 31 4, 81 41 3. 11 4, 81 0, 00 0, 00 -4 13 .1 14 ,8 1 0, 00 18 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 19 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 19 5. 00 0, 00 51 7. 23 0, 06 32 2. 23 0, 06 0, 00 0, 00 -3 22 .2 30 ,0 6 0, 00 68 71 33 70 E in za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 0, 00 34 5. 51 8, 49 34 5. 51 8, 49 0, 00 0, 00 -3 45 .5 18 ,4 9 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 0, 00 19 5. 00 0, 00 17 1. 71 1, 57 -2 3. 28 8, 43 0, 00 0, 00 23 .2 88 ,4 3 0, 00 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 21 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 22 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0, 00 + 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 23 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m es a us N um m er n 18 b is 2 2) 0, 00 19 5. 00 0, 00 51 7. 23 0, 06 32 2. 23 0, 06 0, 00 0, 00 -3 22 .2 30 ,0 6 0, 00 24 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 25 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 - -1 .4 01 .0 00 ,0 0 -1 .2 13 .5 49 ,0 3 18 7. 45 0, 97 0, 00 0, 00 -1 87 .4 50 ,9 7 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0, 00 0, 00 -2 75 ,3 7 -2 75 ,3 7 0, 00 0, 00 27 5, 37 0, 00 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0, 00 -1 .4 01 .0 00 ,0 0 -8 67 .7 55 ,1 7 53 3. 24 4, 83 0, 00 0, 00 -5 33 .2 44 ,8 3 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0, 00 0, 00 -3 45 .5 18 ,4 9 -3 45 .5 18 ,4 9 0, 00 0, 00 34 5. 51 8, 49 0, 00 26 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 27 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0, 00 - -8 0. 00 0, 00 0, 00 80 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -8 0. 00 0, 00 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd s on st ig en A nt ei ls re ch te n 0, 00 -8 0. 00 0, 00 0, 00 80 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -8 0. 00 0, 00 0, 00 226 G em ei nd e: 0 3 A bw as se rb es ei tig un g G es am tfi na nz re ch nu ng m it Pl an ve rg le ic h 20 19 3 S ei te : 18 .0 5. 20 20 D at um : 12 :0 9: 12 U hr ze it: E rg eb ni s V or ja hr F or tg es ch rie b. A ns at z H au sh al ts ja hr E rg eb ni s H au sh al ts ja hr V er gl ei ch E rg eb ./. A ns at z (S p. 3 - S p. 2 ) E rg än z. F es t- le gu ng im H H -V ol lz ug E rt ra gs - un d A uf w an ds ar te n N r. E U R 1 E U R 2 E U R 3 E U R 4 E U R 5 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g au s V or ja hr E U R 6 ve rf üg ba re M itt el a bz gl . E rg eb ni s E U R 7 E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un g in s F ol ge ja hr E U R 8 28 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de rm aß na hm en 0, 00 - 0, 00 -1 06 .2 51 ,4 6 -1 06 .2 51 ,4 6 0, 00 0, 00 10 6. 25 1, 46 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se a n A bw as se rz w ec kv er ba nd 0, 00 0, 00 -1 06 .2 51 ,4 6 -1 06 .2 51 ,4 6 0, 00 0, 00 10 6. 25 1, 46 0, 00 29 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0, 00 - 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 = 30 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 24 b is 2 9) 0, 00 -1 .4 81 .0 00 ,0 0 -1 .3 19 .8 00 ,4 9 16 1. 19 9, 51 0, 00 0, 00 -1 61 .1 99 ,5 1 0, 00 = 31 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ra f a us In ve st iti on st ät ig ke it (S al do a us N um m er n 23 u nd 3 0) 0, 00 -1 .2 86 .0 00 ,0 0 -8 02 .5 70 ,4 3 48 3. 42 9, 57 0, 00 0, 00 -4 83 .4 29 ,5 7 0, 00 = 32 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f ( Sa ld o au s N um m er n 17 u nd 3 1) 0, 00 -1 .1 63 .8 00 ,0 0 -2 67 .2 55 ,6 2 89 6. 54 4, 38 0, 00 0, 00 -8 96 .5 44 ,3 8 0, 00 33 E in za hl un ge n au s de r A uf na hm e vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 + 1. 40 0. 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 -7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 0, 00 69 22 30 00 K re di ta uf na hm en fü r In ve st iti on en b ei G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) 0, 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 70 0. 00 0, 00 0, 00 0, 00 -7 00 .0 00 ,0 0 0, 00 69 27 30 00 K re di ta uf na hm en fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 1. 40 0. 00 0, 00 0, 00 -1 .4 00 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 1. 40 0. 00 0, 00 0, 00 34 A us za hl un ge n fü r di e T ilg un g vo n K re di te n un d w irt sc ha ftl ic h ve rg le ic hb ar en V or gä ng en fü r In ve st iti on en 0, 00 - -7 9. 00 0, 00 -6 2. 50 0, 00 16 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -1 6. 50 0, 00 0, 00 79 22 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd e (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) 0, 00 -5 9. 00 0, 00 -6 2. 50 0, 00 -3 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 3. 50 0, 00 0, 00 79 27 30 00 T ilg un g vo n K re di te n fü r In ve st iti on en b ei K re di tin st itu te n (L au fz ei t m eh r al s 5 Ja hr e) E ur ow äh ru ng 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 20 .0 00 ,0 0 0, 00 0, 00 -2 0. 00 0, 00 0, 00 = 35 Fi na nz ie ru ng sm itt el üb er sc hu ss /-b ed ar f a us F in an zi er un gs tä tig ke it (S al do a us N um m er n 33 u nd 3 4) 0, 00 1. 32 1. 00 0, 00 63 7. 50 0, 00 -6 83 .5 00 ,0 0 0, 00 0, 00 68 3. 50 0, 00 0, 00 = 36 Ä nd er un g de s Fi na nz m itt el be st an ds z um E nd e de s H au sh al ts ja hr es (S al do a us N um m er n 32 u nd 3 5) 0, 00 15 7. 20 0, 00 37 0. 24 4, 38 21 3. 04 4, 38 0, 00 0, 00 -2 13 .0 44 ,3 8 0, 00 37 H au sh al ts un w irk sa m e E in za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 + - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 H au sh al ts un w irk sa m e A us za hl un ge n (u .a . d ur ch la uf en de F in an zm itt el , R üc kz ah lu ng en v on a ng el eg te n K as se nm itt el n, A uf na hm e vo n K as se nk re di te n) 0, 00 - - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 39 Ü be rs ch us s/ B ed ar f a us h au sh al ts un w irk sa m en E in za hl un ge n un d A us za hl un ge n (S al do a us N um m er n 37 u nd 38 ) 0, 00 - - - - - 0, 00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 A nf an gs be st an d an Z ah lu ng sm itt el 0, 00 = - - - - - 78 .3 75 ,3 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17 11 01 00 G iro ko nt o V R -B an k 0, 00 - - - - - 78 .3 75 ,3 4 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 V er än de ru ng d es B es ta nd s an Z ah lu ng sm itt el ( S um m e au s N um m er n 36 u nd 3 9) 0, 00 = - - - - - 37 0. 24 4, 38 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - = 42 En db es ta nd a n Za hl un gs m itt el n am E nd e de s H au sh al ts ja hr es ( Sa ld o au s N um m er n 40 u nd 4 1) 0, 00 - - - - - 44 8. 61 9, 72 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - na ch ric ht lic h: ** * E nd e de r Li st e "G es am tfi na nz re ch nu ng m it P la nv er gl ei ch " ** * 227 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :1 4: 47 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g 01 90 00 00 - G ru nd st üc ke 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 03 41 11 00 - M is ch w as se r in kl . H au sa ns ch lü ss e (A bw as se rm is ch ka na l) 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 2. 77 7. 40 3, 77 0 ,0 0 2. 92 1. 86 0, 77 1. 10 3. 64 5, 00 1 44 .4 57 ,0 0 03 41 12 00 - S ch m ut zw as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e oh ne M W 1. 29 3. 09 0, 15 3 59 .0 99 ,5 8 0 ,0 0 1. 65 2. 18 9, 73 0 ,0 0 3 11 .8 86 ,1 5 0 ,0 0 3 43 .1 73 ,7 3 1. 30 9. 01 6, 00 31 .2 87 ,5 8 03 41 20 00 - R eg en w as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e 1. 30 7. 68 8, 92 5 08 .6 55 ,5 9 0 ,0 0 1. 81 6. 34 4, 51 0 ,0 0 2 39 .3 36 ,9 2 0 ,0 0 2 70 .7 43 ,5 1 1. 54 5. 60 1, 00 31 .4 06 ,5 9 03 70 10 00 - R eg en kl är be ck en u nd P um pe 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 0 ,0 0 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 4 64 .4 86 ,1 4 0 ,0 0 4 82 .4 85 ,1 4 3 44 .2 21 ,5 1 17 .9 99 ,0 0 03 70 20 00 - K lä ra nl ag e - Z ul ei tu ng ss am m le r 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 1. 98 4. 17 2, 80 0 ,0 0 2. 04 9. 52 8, 80 6 42 .3 83 ,0 0 65 .3 56 ,0 0 03 70 30 00 - E nt w äs se ru ng - H au pt sa m m le rle itu ng 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 0 ,0 0 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 2 15 .1 00 ,1 4 0 ,0 0 2 21 .6 38 ,1 4 18 .3 50 ,0 0 6 .5 38 ,0 0 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 0 ,0 0 27 5, 37 0 ,0 0 27 5, 37 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 27 5, 37 0 ,0 0 G es am t 1 0. 39 7. 70 4, 92 8 68 .0 30 ,5 4 0 ,0 0 1 1. 26 5. 73 5, 46 0 ,0 0 5. 99 2. 38 5, 92 2 97 .0 44 ,1 7 0 ,0 0 6. 28 9. 43 0, 09 4. 97 6. 30 5, 37 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 228 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng sw er te Z ug an g A bg an g E nd st an d Z us ch üs se A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g bi sh er ig e A bs ch re ib un g A bs ch re ib un g im H au sh al ts ja hr A bg an g d. h. an ge sa m m el te A bs ch re ib un ge n au f d ie A bg än ge au s S pa lte 4 E nd st an d R es tb uc hw er te (E nd st an d) E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 19 er st el lt vo n: 13 .0 5. 20 20 / 13 :1 6: 00 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e A n la g e n ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g 21 20 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (E m pf . E rt ra gs zu sc hü ss e) 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 1. 55 8. 17 8, 00 0 ,0 0 1. 64 4. 83 6, 00 6 32 .0 23 ,0 0 86 .6 58 ,0 0 21 21 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K an al be itr äg e) 2. 31 2. 99 7, 09 2 72 .6 75 ,7 2 0 ,0 0 2. 58 5. 67 2, 81 0 ,0 0 1. 20 2. 45 0, 09 0 ,0 0 1. 26 3. 64 0, 99 1. 32 2. 03 1, 82 61 .1 90 ,9 0 21 22 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K lä rb ei tr äg e) 1. 45 2. 02 6, 72 1 06 .5 19 ,1 8 0 ,0 0 1. 55 8. 54 5, 90 0 ,0 0 8 27 .0 78 ,7 2 0 ,0 0 8 62 .8 61 ,3 9 6 95 .6 84 ,5 1 35 .7 82 ,6 7 G es am t 6. 04 1. 88 2, 81 3 79 .1 94 ,9 0 0 ,0 0 6. 42 1. 07 7, 71 0 ,0 0 3. 58 7. 70 6, 81 1 83 .6 31 ,5 7 0 ,0 0 3. 77 1. 33 8, 38 2. 64 9. 73 9, 33 al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Le ge nd e: 229 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2019 230 Jahr 2005 + 169.647 € + 588.293 € 2006 - 111.364 € + 476.929 € 2007 - 150.005 € + 326.924 € 2008 - 79.731 € + 247.193 € 2009 - 110.440 € + 136.753 € 2010 - 60.755 € + 75.998 € 2011 + 53.700 € + 129.698 € 2012 + 27.170 € + 156.869 € 2013 + 53.909 € + 210.778 € 2014 + 18.167 € + 228.945 € 2015 - 63.587 € + 165.358 € 2016 + 53.877 € + 219.235 € 2017 + 168.596 € + 387.831 € 2018 + 101.004 € + 488.835 € 2019 - -25.506 € + 463.329 € Einnahme- und Ausgabearten 2017 2018 2019 € € € 416.915 € 425.375 € 577.798 € 249.482 € 338.161 € 340.913 € 119.033 € 120.245 € 183.632 € 90.380 € 101.805 € 103.561 € 456.984 € 541.485 € 631.518 € 625.581 € 642.490 € 606.012 € 168.596 € 101.004 € -25.506 € 123.994 € 88.627 € -13.928 € 203.805 m³ 209.724 m³ 207.648 m³ 302.975 m² 307.181 306.755 Abwassergebühr: 2,46 €/m³ 2,46 €/m³ 2,17 €/m³ Niederschlagswassergebühr: 0,41 €/m³ 0,41 €/m³ 0,50 €/m³ Verkaufsmengen Versiegelte Fläche ./. Straßenentwässerungskostenanteil über SW/NW zu deckender Aufwand Gewinn-/Verlust Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2005 - 2019 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2017 - 2019Zeitraum 2017 - 2019 unter Berücksichtigung der Kosten des AZV Fortschreibung der Ergebnisse (Keine gebührenrechtl. Ergebnisse) Gebühren lt. Gebührenkalkulation Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn Summe Gesamtaufwand Abwasserbeseitigung lt Veranlagung (Benutzungsgebühren SW/NW) ./. Summe Aufl. Sonderposten + Abschreibungen Eigenbetrieb u. Anteil AZV gebührenrechtl. Ergebnisermittlung Alevo Kommunalberatung 231 rd. € rd. € rd. € Personalaufwand (Anteil Bauhof) 27.426,86 Betriebsaufwand - sächlich - - Eigenkontrollverordnung 0,00 - Umlage AZV 318.086,00 Unterhaltung der Anlagen - bauliche Anlagen/Geräte 0,00 - der Kanäle 104.693,91 - Stromkosten 2.474,47 - sonstige außerordentl. Aufwendungen 212,97 - der Messeinrichtungen 658,96 426.126,31 sonstiger Geschäftsaufwand 15.630,91 469.184,08 Abschreibungen - Gemeinde 297.044,20 - AZV 43.868,73 340.912,93 abzgl. Anteilige Bauzuschüsse - Gemeinde -183.631,57 - AZV (Nettomethode von AfA bereits abgez.) 0,00 -183.631,57 157.281,36 Schuldzinsen - für Darlehen 45.353,77 - für Kassenkredite für Investitionen 1.198,61 46.552,38 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde 62.061,45 Abwasserabgabe 0,00 735.079,27 davon ab Erträge aus - Straßenentwässerungskostenanteil 2019 -103.560,79 - andere betriebl. Erträge/Zinserträge -405,86 - Grundgebühren -1.632,00 -105.598,65 Aufwanddeckender Abwasserpreis - ohne Gewinnzuschlag 629.480,62 88.626,86 105.321,06 16.694,20 55.768,99 22.064,41 33.704,58 -13.927,84 254,55 -14.182,39 123.993,95 138.348,52 14.354,57 Gebührenerg. Schmutzw. Niederschlagsw. Gebührenerg. 18 Schmutzw. Niederschlagsw. Gebührenerg. 16 Schmutzw. Niederschlagsw. 2019 wurde ein Jahresverlust in Höhe von 25.506,14 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2019 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe 463.329,39 €, welcher sich positiv auf die steigende Abwasserzweckverbandsumlage auswirkt. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2019 (vorläufig, da Abrechnung vom AMS fehlt) sowie für 2018, 2017 und 2016 wurden wie folgt festgestellt: Für die Investitionen bei den Sachanlagen in Höhe von 868.030,54 € standen nicht ausreichend Mittel aus Abschreibungen abzüglich Tilgung und Ertragszuschüsse zur Verfügung. Es wurde 2019 ein Trägerdarlehen in Höhe von 700.000 € aufgenommen. Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2019 Bei einer berechneten Abwassermenge von 207.648 cbm stellte sich der aufwanddeckende Abwasserpreis wie folgt dar: Ausreichend waren die Abschreibungen nach Aufrechnung mit den anteiligen Baukostenzuschüssen von 157.281,36 €, um die Darlehenstilgungen von derzeit 62.500,00 € zu finanzieren. Gebührenerg. Schmutzw. Niederschlagsw. 232 Hauptbericht Auftrag 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 1.2 Auftragsdurchführung Grundlagen des Jahresabschlusses 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Rechtliche Verhältnisse 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen Erläuterungsbericht 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bescheinigung/Vermerk 5. Bescheinigung Anlagen[mehr]

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