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Klimabilanz_2019.pdf

Wieder außergewöhnlich warm und heiß, mit Nachwirkungen des Trockenjahrs 2018 Eine klimatische Einordnung des Jahres 2019 für Baden-Württemberg BEARBEITUNG LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Postfach 100163, 76231 Karlsruhe Koordination: Referat 23 – Medienübergreifende Umweltbeobachtung, Klimawandel Abteilung 2 – Nachhaltigkeit und Naturschutz Referat 23 – Medienübergreifende Umweltbeobachtung, Klimawandel Dr. Kai Höpker Dr. Sabrina Plegnière Dr. Constanze Buhk Abteilung 3 – Technischer Umweltschutz Referat 33 – Luftqualität, Immissionsschutz Christiane Lutz-Holzhauer Abteilung 4 – Wasser Referat 41 - Fließgewässerökologie Renate Semmler-Elpers Referat 42 - Grundwasser Thomas Gudera Jörg Heimler Michel Wingering Referat 43 – Hydrologie, Hochwasservorhersage Dr. Manfred Bremicker Dr. Manuela Nied ISF - Institut für Seenforschung Dr. Bernd Wahl STAND VERÖFFENTLICHUNG 28. Februar 2020 März 2020 1 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 4 2 ERGEBNISSE 6 2.1 Temperatur 6 2.1.1 Jahresmitteltemperatur 6 2.1.2 Hitze 7 2.2 Niederschlag 9 2.2.1 Mittlerer Niederschlag 9 2.2.2 Starkniederschläge 10 2.3 Wasserhaushalt 11 2.3.1 Klimatische Wasserbilanz 11 2.3.2 Entwicklung der Bodenfeuchte 12 2.3.3 Fließgewässer 14 2.3.4 Grundwasser 16 2.3.5 Bodensee 18 2.4 Ozon 19 2.5 Auswirkungen auf die Natur 21 2.5.1 Phänologie 21 2.5.2 Veränderung der Bodenfauna durch die Bodentrockenheit 23 2.5.3 Fließgewässerökologie 25 4 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW 1 Das Wichtigste in Kürze Das Jahr 2019 war mit einer Jahresmitteltemperatur von 9,9 °C zusammen mit 2015 und 1994 das dritt- wärmste Jahr in Baden-Württemberg seit Beginn der Aufzeichnungen 1881. Seit 1881 stieg die Jahresmittel- temperatur in Baden-Württemberg um 1,5°C an; allein in den letzten 30 Jahren betrug der Anstieg 1°C. Seit Beginn der Wetteraufzeichnungen traten 16 der 20 wärmsten Jahre in Baden-Württemberg nach dem Jahr 2000 auf. An 17 Tagen wurden 30°C und mehr erreicht. Damit gab es dreimal so viele Heiße Tage wie im Mittel pro Jahr im Zeitraum 1961-1990 (5 Tage), der als internationaler Klimareferenzzeitraum herangezogen wird. 2019 gehörte somit auch zu den vier heißesten Jahren in Baden-Württemberg. Der Jahresniederschlag 2019 entsprach etwa dem Durchschnitt in Baden-Württemberg. Februar, April und Juni waren im Vergleich zu den Monatsmittelwerten im Zeitraum 1961-1990 viel trockener; im Januar, Mai und Oktober fiel hingegen mehr Niederschlag als üblich. Die durch das Dürrejahr 2018 stark reduzierten Wasserreserven im Boden haben sich im Gesamtboden in 2019 landesweit nicht vollständig regenerieren können. Die Niederschläge haben aber in einzelnen Monaten im Oberboden bis in eine Tiefe von 25 cm lan- desweit für normale Feuchteverhältnisse gesorgt. Im Vergleich zu 2018 war die klimatische Wasserbilanz in 2019 zwar etwas ausgeglichener, jedoch an vier der betrachteten sechs Standorte immer noch negativ. Es gab 2019 weder eine ausgeprägte Niedrigwasser- phase noch ein extremes Hochwasserereignis. Die Grundwasserstände und Quellschüttungen bewegten sich noch zum Jahresbeginn 2019 überwiegend auf sehr niedrigem Niveau und waren bis etwa November rück- läufig. Die zu Jahresbeginn erhoffte Erholung ist ausgeblieben, weshalb das Jahr 2019 ebenfalls zu den Zeit- räumen mit den niedrigsten Grundwasserständen und Quellschüttungen seit Bestehen des amtlichen Grund- wasserstandmessnetzes im Jahr 1913 zählt. Die Wasserstände im Bodensee lagen in 2019 meist über dem durchschnittlichen Jahresverlauf. Die Tempe- raturen der Wasseroberfläche erreichten überdurchschnittlich hohe Werte, übertrafen jedoch nicht die Re- kordtemperaturen des Jahres 2018. Seit Anfang der 1990er-Jahre sind die Ozonspitzenkonzentrationen zurückgegangen. Die Einhaltung des langfristigen Zielwerts bis 2020 im städtischen und ländlichen Hintergrund ist jedoch nicht zu erwarten. Er- höhte Ozonkonzentrationen treten besonders in Jahren mit heißen, trockenen und strahlungsintensiven Som- mern wie 2003, 2015, 2018 oder 2019 auf. Die Natur reagierte unterschiedlich auf die Witterung 2019 und die Trockenheit 2018 hatte noch Nachwir- kungen. Die Entwicklung der Pflanzen war 2019 durch das warme Frühjahr, den besonders kalten Monat Mai und den früh einsetzenden, heißen Sommer geprägt. Die Apfelblüte begann 16 Tage früher als im Mittel des Referenzzeitraums 1961-1990 und verlief dann jedoch stark verzögert, so dass die Zeit bis zur Fruchtrei- fe besonders lang dauerte. Durch die frühe Entwicklung sind Pflanzen und Tiere bei auftretenden Spätfrösten besonders gefährdet. Die Regenwurmarten, die an der Oberfläche leben oder dort den Großteil ihrer Nahrung aufnehmen, waren als Folge des extrem trockenen Jahres 2018 stark reduziert. Gerade diese oberflächlich lebenden Regenwurmarten spielen eine besonders wichtige Rolle für den Streuabbau, die Nährstoffbereitstel- lung und das Auflockern des Bodens. Die Wassertemperatur ist ein entscheidender Faktor für aquatische Organismen. Die sommerlichen Temperaturen von Rhein und Neckar lagen 2019 in Höhe und Dauer deut- © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 5 lich unter den Werten von 2018; dennoch waren sie relativ hoch. Die Sauerstoffkonzentration im Neckar war unkritisch; es wurden keine Werte unter 4mg/l erreicht. 6 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW 2 ERGEBNISSE 2.1 TEMPERATUR 2.1.1 JAHRESMITTELTEMPERATUR Kurz gesagt: Mit einer Jahresmitteltemperatur von 9,9°C war 2019 gemeinsam mit 2015 und 1994 das drittwärms- te Jahr in Baden-Württemberg. 16 der 20 wärmsten Jahre in Baden-Württemberg traten nach 2000 auf. Seit Beginn der Aufzeichnung stieg die Mitteltemperatur um 1,5°C in Baden-Württemberg; seit 1990 sogar um 1°C. Abb. 1: Jahresmitteltemperatur seit 1881 in Baden-Württemberg. Datenquelle: LUBW, berechnet nach Daten des Deutschen Wetterdienstes 2019 war mit einer Durchschnittstemperatur von 9,9°C gemeinsam mit 2015 und 1994 das drittwärmste Jahr in Baden-Württemberg seit Beginn der regelmäßigen Wetteraufzeichnungen 1881. 2019 liegt damit knapp unter der 10-Grad-Marke, die bisher nur in 2014 mit 10,1°C und 2018 mit 10,4°C überschritten wurde (Abb. 1). Der Wert des internationalen Vergleichzeitraums 1961-1990 mit 8,1°C wurde 2019 damit um 1,8°C über- schritten. Insgesamt betrachtet ist die Jahresmitteltemperatur in Baden-Württemberg seit rund 140 Jahren angestiegen; bis Ende 2019 um knapp 1,5°C (Abb. 1). Seit der Jahrtausendwende ist das Temperaturniveau besonders hoch. Fast in jedem Jahr ab 2000 werden die bisherigen Temperaturrekorde in Folge gebrochen. So zählen 16 Jahre aus diesem Zeitraum zu den 20 wärmsten Jahren seit Beginn der Aufzeichnungen. © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 7 Betrachtet man den aktuellen Klimazeitraum, d. h. die letzten 30 Jahre (1990-2019), liegt die Mitteltempera- tur bereits bei 9,1°C und damit um 1°C höher als im internationalen Vergleichszeitraum 1961-1990. Dies ist ein sehr rascher Anstieg in relativ kurzer Zeit. In den Sommermonaten Juni, Juli und August war es in Baden-Württemberg besonders warm und heiß. Der Juni 2019 war mit einer Monatsmitteltemperatur von 19 °C der zweitwärmste in Baden-Württemberg seit 1881. Noch wärmer war es nur im Juni 2003 mit durchschnittlich 20,9°C. Deutschlandweit war der Juni 2019 der wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen. 2.1.2 HITZE Kurz gesagt: 2019 gehört zu den vier heißesten Jahren in Baden-Württemberg; im Landesdurchschnitt wurden an 17 Tagen 30°C und mehr erreicht. Es gab dreimal so viele Heiße Tage wie im Mittel pro Jahr im Zeitraum 1961-1990 (5 Tage); im Jahrhundertsommer 2003 waren es über fünfmal so viele (27 Tage). Besonders der Juni und Juli waren sehr heiß: Im Raum Karlsruhe und Mannheim konnten knapp 40°C Ende Juli gemessen werden, der Rekord von 2003 wurde dennoch nicht ganz erreicht. Abb. 2: Anzahl Heißer Tage in Baden-Württemberg (Flächenmittel pro Jahr seit 1951). Datenquelle: LUBW, berechnet nach Daten des Deutschen Wetterdienstes 2019 war das drittwärmste Jahr in Baden-Württemberg und gehört mit 2003, 2015 und 2018 zu den vier heißesten Jahren. Deutlich wird dies beispielsweise an der Anzahl der Heißen Tage, also an Tagen mit einer maximalen Temperatur von 30°C oder mehr. In 2019 wurden gemittelt über das ganze Land an 17 Tagen 30°C oder mehr erreicht, im Jahrhundertsommer 2003, der bislang auch die meisten Heißen Tage in Baden- Württemberg aufweist, waren es 27 Heiße Tage (Abb. 2). 8 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW Besonders der Juni und Juli waren sehr heiß. Im Juli konnte deutschlandweit sogar ein neuer Hitzerekord mit 42,6 °C, gemessen am 25. Juli 2019 an der DWD-Wetterstation Lingen/Ems, aufgestellt werden. Im Raum Karlsruhe und Mannheim war es mit knapp 40°C Ende Juli ebenso sehr heiß, auch wenn der Rekord von 2003 nicht ganz erreicht wurde. Abb. 3: Anzahl Sommertage in Baden-Württemberg (Flächenmittel pro Jahr seit 1951). Datenquelle: LUBW, berechnet nach Daten des Deutschen Wetterdienstes Die Anzahl der Sommertage war in 2019 mit gut 55 Tagen ähnlich hoch wie in 2017, 2015 und 2006. 2019 liegt damit nach 2003 und 2018, die sich mit 79,7 Tagen den ersten Platz teilen, auf Rang zwei (vgl. Abb. 3). Ähnlich wie bei der Jahresmitteltemperatur ist auch hinsichtlich der Anzahl Heißer Tage und Sommertage ein deutlicher Anstieg in Baden-Württemberg festzustellen (vgl. Abb. 2 und 3). Die Heißen Tage haben sich in den letzten 30 Jahren (1990-2019) im Vergleich zum internationalen Vergleichszeitraum (1961-1990) von 5 auf 10 Tage durchschnittlich pro Jahr verdoppelt. Auch die Sommertage sind deutlich von 31 auf 45 Tage im Mittel pro Jahr angestiegen. Besonders spürbar ist die Veränderung im Oberrheingraben, der ohnehin als sehr warme Region bekannt ist. So wurde beispielsweise an der Station Mannheim 2019 an 34 Tagen 30°C und mehr erreicht; Sommertage waren es 77. Zum Vergleich: Im Zeitraum 1961-1990 lag das Mittel in Mannheim bei 11 Heißen Tagen und 50 Sommertagen pro Jahr. Im aktuellen Klimazeitraum 1990-2019 verdoppelte sich auch in Mannheim die durchschnittliche Anzahl Heißer Tage auf gut 20 pro Jahr und die Sommertage stiegen auf 67 an. © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 9 2.2 NIEDERSCHLAG 2.2.1 MITTLERER NIEDERSCHLAG Kurz gesagt: 2019 war in Baden-Württemberg ein dem Durchschnitt entsprechendes Niederschlagsjahr. Februar, April und Juni waren im Vergleich zu den Monatsmittelwerten im Zeitraum 1961-1990 mehr als 25 % trockener; im Januar, Mai und Oktober fiel hingegen über 25 % mehr Niederschlag als üblich. Abb. 4: Relative Abweichung der monatlichen Niederschlagssummen für die Jahre 2018 (jeweils linker Balken) und 2019 (jeweils rech- ter Balken) vom Mittel 1961-1990 in Prozent. Datenquelle: LUBW, berechnet nach Daten des Deutschen Wetterdienstes Mit 933 mm Jahresniederschlag war 2019 ein durchschnittliches Niederschlagsjahr in Baden-Württemberg. Im Vergleich zum langjährigen Mittel (1961-1990) regnete es landesweit im Schnitt 47 mm weniger. Dies entspricht einem Defizit von lediglich 5 %. Vergleichsweise trocken waren Februar (minus 62 %), April (minus 36 %) und Juni (minus 27 %). Relativ viel regnete es hingegen im Oktober. Hier fielen im Landesschnitt 105 mm und damit 55 % mehr Nieder- schlag als durchschnittlich 1961-1990 im Oktober. Im Vergleich zum Dürrejahr 2018 fielen in 2019 168 mm bzw. 18 % mehr Niederschlag. 10 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW 2.2.2 STARKNIEDERSCHLÄGE Kurz gesagt: Auch im Sommer 2019 waren Starkniederschläge in Baden-Württemberg zu verzeichnen. Spitzen- reiter in der Niederschlagsmenge war der Starkregen am 28. Juli bei Bad Urach mit rund 100 mm innerhalb von 8 Stunden. Als „Starkniederschlag“ oder „Starkregen“ werden im Allgemeinen Niederschläge mit ungewöhnlich hoher Intensität bezeichnet, d.h. mit großen Niederschlagsmengen pro Zeiteinheit. So warnt zum Beispiel der Deut- sche Wetterdienst (DWD) vor Unwettern mit Starkregen, wenn Niederschlagsmengen von mehr als 25 mm in einer Stunde oder 35 mm in sechs Stunden zu erwarten sind. Insbesondere in den Monaten Mai bis August führten feucht-warme Luftmassen wiederholt zu Gewittern mit Starkregen, Sturmböen und Hagel. Zum Beispiel am 22. Juni, wo 81,5 mm in Kusterdingen (Kr. Tübingen) sowie 72,3 mm in Bönnigheim (Kr. Ludwigsburg) fielen. Nach KOSTRA-DWD 2010R entsprechen diese Tagesniederschläge jeweils etwa einem Niederschlagsereignis, das alle 50 Jahre auftritt. Abb. 5: links: räumliche Verteilung der Starkniederschläge im Zeitraum vom 26.7. bis 29.7.2019. Bild: LUBW Abb. 5: rechts: Spuren eines kurzen Starkregenereignisses in einem Acker im Kreis Ludwigsburg. Treffen Starkniederschläge direkt auf die Bodenoberfläche auf, verschlämmen die Bodenporen, das Wasser dringt nicht in den Boden ein, sondern fließt oberflächlich ab und nimmt wertvollen Feinboden und Humus mit sich. Bild: C. Buhk / LUBW Der höchste gemessene Tagesniederschlag in Baden-Württemberg im Jahr 2019 fiel am 28. Juli in Bad Urach. Dieses, mit 100,2 mm in etwa 100-jährliche Niederschlagsereignis, hatte dramatische Folgen: In der nahegelegenen Falkensteiner Höhle wurden zwei Personen aufgrund des schnell auf den Starkregen reagie- renden Karstwasserspiegels tief in der Höhle eingeschlossen und mussten in einer aufwändigen Aktion unter Beteiligung von rund 90 von Rettungskräften befreit werden. Im flussabwärts der Höhle gelegenen Fluss Erms bildete sich aufgrund des Starkregens ein etwa 20-jährliches Hochwasser. Die Niederschlagsverteilung in Abb. 5 zeigt, dass auch anderen Regionen des Landes von dieser Starkregenlage betroffen waren. © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 11 2.3 WASSERHAUSHALT 2.3.1 KLIMATISCHE WASSERBILANZ Kurz gesagt: Im Vergleich zu 2018 war die klimatische Wasserbilanz in 2019 deutlich ausgeglichener, aber an vier der betrachteten sechs für Baden-Württemberg charakteristischen Standorte immer noch nega- tiv. Abb. 6: Klimatische Wasserbilanz im Zeitraum 1991-2019 für sechs Klimamessstationen des DWD. Für Rheinstetten liegen die Daten erst ab 2009 vor. Datenquelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, berechnet nach Daten des Deutschen Wetterdienstes Die klimatische Wasserbilanz eines Jahres gibt an, wieviel Wasser übrigbleibt, wenn vom Jahresniederschlag die Menge abgezogen wird, die in diesem Zeitraum potentiell verdunsten kann. Ist die Bilanz negativ, dann werden die Wasserspeicher (z. B. Grundwasser, Bodenwasser) eher aufgebraucht. Positive Bilanzen sind ein Indiz für mehr Abfluss und für eine Auffüllung der Wasserspeicher. An vier der sechs ausgewählten Stationen, welche die unterschiedlichen topographischen Regionen Baden- Württemberg widerspiegeln, war das Jahr 2019 ein Jahr mit überwiegend negativer Wasserbilanz (s. Abb. 6). Im Vergleich zu 2018 war das Defizit jedoch deutlich geringer. 12 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW 2.3.2 ENTWICKLUNG DER BODENFEUCHTE Kurz gesagt: Nach dem besonders trockenen Vorjahr haben sich die Wasserreserven im Gesamtboden in 2019 nicht vollständig regenerieren können. Die Niederschläge haben in einzelnen Monaten im Oberboden bis in eine Tiefe von 25 cm landes- weit für normale Feuchteverhältnisse gesorgt. Die Bodenfeuchte im Gesamtboden hat sich nach den besonders trockenen Jahren 2015 und 2018 erst sehr spät im Jahr und auch nicht überall in Baden-Württemberg regenerieren können. Dies spiegeln die Modellbe- rechnungen des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung wider. Der kühle und feuchte Monat Mai hatte im Juni für vergleichsweise gute Bodenfeuchtegehalte geführt. In tieferen Bodenschichten herrschte im Ver- gleich zum Zeitraum 1951 – 2015 in neun der zwölf Monate (Januar bis Mai sowie Juli bis Oktober) in gro- ßen Teilen des Landes laut den Modellrechnungen weiterhin Dürre. Das bedeutet, dass in den oben genann- ten Monaten in der langen Zeitreihe nur in 20 % der Jahre vergleichbar niedrige oder niedrigere Bodenwas- sergehalte ermittelt wurden. Abb. 7: Dürre im Gesamtboden (bis etwa 180 cm Tiefe) in Baden-Württemberg in 2019 nach Modellrechnungen. Dürre ist die deutliche negative Abweichung der Bodenfeuchte vom langjährigen Erwartungswert und wird in einem sogenannten Perzentilansatz geschätzt. Dürre bedeutet, dass in der langen Zeitreihe zwischen 1951-2015 nur in 20 % der Jahre vergleichbar niedrige oder niedrigere Boden- wassergehalte ermittelt wurden. Dabei wird unterschieden in moderate Dürre ( < 20%), schwere Dürre ( < 10%), extreme Dürre ( < 5 %) und außergewöhnliche Dürre ( < 2 % der im Referenzzeitraum berechneten Werte). Die als ungewöhnlich trocken bezeichneten Werte zeigen Trockenheit unterhalb 30% der Referenzwerte der Jahre 1951 - 2015. Datenquelle: LUBW, zusammengestellt nach Daten und Karten des UFZ-Dürremonitor/ Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 13 In Abbildung 8 ist die Entwicklung der Feuchte im Oberboden bis 25 cm Tiefe dargestellt. Es wird deutlich, dass auch der Oberboden regional unterschiedlich und zeitlich begrenzt verhältnismäßig trocken war. So war in den meisten Regionen der Boden im März und August deutlich trockener als üblich. Im Mai war beson- ders der Osten des Landes betroffen und im Oktober der Westen. In den Monaten Juni und Juli waren die Oberböden fast im ganzen Land nicht trockener als üblich, was als Folge des eher feuchten und kühlen Mo- nats Mai zu sehen ist. Abb. 8: Dürre im Oberboden (bis 25 cm tief) in Baden-Württemberg in 2019 auf Grundlage von Modellrechnungen. Die Erläuterung der Legende ist Abbildung 10 zu entnehmen. Datenquelle: LUBW, zusammengestellt nach Daten und Karten des UFZ-Dürremonitor/ Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung 14 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW 2.3.3 FLIEßGEWÄSSER Kurz gesagt: 2019 war insgesamt ein ruhiges Jahr: Weder eine ausgeprägte Niedrigwasserphase noch ein extremes Hochwasserereignis waren in Baden-Württemberg zu verzeichnen. Abb. 9: Anteil der Kennwertpegel in Baden-Württemberg, die im Wasserstand oder im Abfluss einen bestimmten Kennwert über- bzw. unterschreiten. Grafik basiert auf ungeprüften Rohdaten. Datenquelle: Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) an der LUBW Abbildung 9 zeigt die hydrologische Gesamtsituation der Oberflächengewässer in Baden-Württemberg im Jahr 2019. Dargestellt ist der prozentuale Anteil an Kennwertpegeln, die einen bestimmten Schwellenwert im Wasserstand oder Abfluss über- bzw. unterschreiten. Fast im gesamten Jahresverlauf liegt der Großteil der Kennwertpegel im durchschnittlichen Bereich ( < Mittelwasser und < 2-jährliches Hochwasser; dunkelblaue und grüne Flächenanteile). Im Januar, März und Mai traten jeweils aufgrund ergiebiger Niederschläge klei- nere Hochwasserereignisse auf (> 2-jährliches Hochwasser; gelbe Flächenanteile), vereinzelt bildeten sich lokal auch über 10-jährliche Hochwasser. Im Zuge dieser drei Ereignisse wurde die Hochwasservorhersage- zentrale der LUBW jeweils eröffnet. Aufgrund der Schmelze der ergiebigen Schneevorräte verbunden mit Regen, kam es im Juni zu einem länger andauernden kleinen Bodenseehochwasser. Von Juli bis September war hingegen eine große Anzahl an Kennwertpegeln im Niedrigwasser ( < mittleres Niedrigwasser; hellblaue Flächenanteile). © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 15 Um zu klären, ob es sich um eine außergewöhnliche Niedrigwassersituation oder eine charakteristische jah- reszeitliche Schwankung handelt, erfolgt in Abbildung 10 die Einordnung der Niedrigwasserphase des Jahres 2019 in den Zeitraum 2000-2019. Dargestellt ist für die Jahre 2018 und 2019 der Anteil an Kennwertpegeln in Baden-Württemberg, die im Wasserstand (7-Tage gleitendes Mittel) den Schwellenwert „mittleres Nied- rigwasser“ unterschreiten (farbige Linien). Zusätzlich sind die Perzentile der Schwellenwertunterschreitung im Jahresverlauf berechnet über den Zeitraum 2000-2019 dargestellt. Wie der Median verdeutlicht, handelt es sich bei 2019 um ein durchschnittliches Niedrigwasserjahr mit einer charakteristischen jahreszeitlichen Schwankung. Es ist ersichtlich, dass sich die Niedrigwassersituation in 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 deutlich entspannte. An nur wenigen Tagen und jeweils nur über kurze Zeiträume trat eine markante Nied- rigwassersituation (mehr als 45 % der Kennwertpegel liegen im Bereich des mittleren Niedrigwassers) ein. Die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) befand sich in 2019 an insgesamt 28 Tagen im Niedrigwasserbe- trieb. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 waren es 74 Tage. Abb. 10: Anteil der Kennwertpegel in Baden-Württemberg, die im Wasserstand oder Abfluss (7-Tage gleitendes Mittel) den Schwellen- wert mittleres Niedrigwasser unterschreiten. Dargestellt sind sowohl die beiden Jahre 2018 und 2019 sowie die Perzentile des Zeit- raums 2000-2019. Grafik basiert auf ungeprüften Rohdaten. Datenquelle: LUBW 16 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW 2.3.4 GRUNDWASSER Kurz gesagt: Die Grundwasserstände und Quellschüttungen bewegten sich noch zum Jahresbeginn 2019 überwie- gend auf sehr niedrigem Niveau. Nach einer kurzzeitigen Erholung in den ersten Monaten waren die Grundwasserstände und Quell- schüttungen bis etwa November rückläufig. In Teilen des Landes haben die erwarteten Wiederanstiege zum Jahresende stattgefunden. Quellschüttung in Rottenburg (Obere Gäue) Quellschüttung in Blaubeuren (Schwäbische Alb) Grundwasserstand in Rheinmünster (mittlerer Ober- rheingraben) Quellschüttung in Höchenschwand (Hochschwarz- wald) Messwerte langjährige Monatsextrema langjährige Monatsmedian hohe Grundwasservorräte Normalbereich niedrige Grundwasservorräte Der Normalbereich (grüne Fläche) wird durch das 90. Perzentil als Obergrenze und das 10. Perzentil als Untergrenze der Mo- natswerte aus i.d.R. 30 Beobachtungsjahren definiert. Der langjährige Monatsmedian der Einzelmesswerte ist als grüne gestrichelte Linie, die Monatsextrema sind als schwarz gestri- chelte Linien, die aktuellen Messwerte sind als durchgezogene schwarze Linie dargestellt. Quellschüttung in Buchen (Odenwald) Abb. 11: Jahresgang 2018/2019 vor langjährigem Hintergrund verschiedener Quellschüttungen bzw. Grundwasserstände. Datenquelle: LUBW © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 17 Zuletzt waren die Grundwasserverhältnisse in den Jahren 2016/2017 und vor allem 2018 besonders ange- spannt. Das Jahr 2019 baut auf der besonders ungünstigen Ausgangssituation des Vorjahres auf. Die zu Jah- resbeginn erhoffte anhaltende Erholung ist ausgeblieben, weshalb das Jahr 2019 ebenfalls zu den Zeiträumen mit den niedrigsten Grundwasserständen und Quellschüttungen seit Bestehen des amtlichen Grundwasser- standmessnetzes im Jahr 1913 zählt. Das Jahr 2019 hat etwa durchschnittliche Niederschlagsverhältnisse gebracht, sowohl hinsichtlich der Jah- resniederschlagssumme als auch der innerjährlichen Niederschlagsverteilung. Die meteorologischen Rand- bedingungen haben dafür gesorgt, dass im Jahresverlauf 2019 keine vergleichbar markanten Rückgänge, wie sie im Jahr 2018 zu beobachten waren, stattgefunden haben. Noch zum Jahresbeginn 2019 war trotz überdurchschnittlichen Niederschlags im Dezember 2018 eine aus- geprägte Niedrigwassersituation zu verzeichnen. Grundwassermessstellen in Bereichen mit geringen Flurab- ständen und Quellen, die besonders rasch auf Niederschläge reagieren, waren Ende 2018 auf extrem niedrige Werte zurückgegangen, oft unterhalb der bisherigen historischen Minima. Diese Standorte haben mit raschen Anstiegen sehr kurzfristig auf die überdurchschnittlichen Niederschläge von Dezember 2018 reagiert. Die Quellschüttungen sind insbesondere im Schwarzwald binnen weniger Tage auf mittlere Werte angestiegen. Im Oberrheingraben wurde dagegen kein durchgreifender Anstieg zu Jahresbeginn beobachtet, sondern eher eine allmähliche Entspannung der bis dahin sehr angespannten Verhältnisse. Im weiteren Jahresverlauf folgte eine relativ unauffällige Entwicklung des Grundwassergeschehens im unte- ren Normalbereich. Grundwasserstände und Quellschüttungen waren bis etwa November rückläufig und bewegten sich vielerorts auf niedrigem Niveau. In Teilen des Landes haben die mit dem Beginn des hydrolo- gischen Winterhalbjahres erwarteten Wiederanstiege zum Ende des Kalenderjahres stattgefunden. Aus grundwasserhydrologischer Sicht ist das Jahr 2019 durch eine Entwicklung auf unterdurchschnittlichem Niveau innerhalb des langjährigen Normalbereichs gekennzeichnet. Die Spuren der niedrigen Ausgangssi- tuation zu Jahresbeginn waren jedoch dauerhaft zu spüren, weshalb im Spätsommer bereichsweise niedrige Grundwasserstände und Quellschüttungen gemessen wurden. 18 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW 2.3.5 BODENSEE Kurz gesagt: Die Wasserstände im Bodensee waren im Verlauf des Jahres 2019 meist überdurchschnittlich. Die höchsten Wasserstände wurden im Juni beobachtet und erreichten fast den Hochwassermeldewert. Trotz überdurchschnittlich hoher sommerlicher Lufttemperaturen blieben die höchsten Messwerte der Oberflächenwassertemperatur bei der Hauptmessstelle in der Seemitte deutlich unter den Höchstwerten des Jahres 2018. Eine übermäßige Entwicklung von Wasserpflanzen wie 2018 wurde nicht beobachtet. Abb. 12: Jahresgang des Wasserstandes am Bodensee (Pegel Konstanz) im Vergleich zum langjährigen Tagesmittel, minimalen und maximalen Wasserständen im Zeitraum 1850-2010. Datenquelle: Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) an der LUBW Im Gegensatz zum Niedrigwasserjahr 2018 war 2019 für den Bodensee ein Jahr mit überwiegend überdurch- schnittlich hohen Wasserständen (Abbildung 12). Bereits zu Beginn des Jahres lagen die Pegelwerte über der mittleren Jahresganglinie. Einem anfänglich eher trockenen Frühjahr folgten im Mai kurzzeitig saisonal un- terdurchschnittliche Pegelstände. Hohe Niederschlagsmengen und Schmelzwasser aus dem alpinen Einzugs- gebiet führten in der zweiten Maihälfte zu einem rapiden Pegelanstieg. Ein weiterer deutlicher Pegelanstieg im Juni ließ die maximalen Tagesmittelwerte auf 479 cm ansteigen und damit nur knapp unter den Hochwas- sermeldewert von 480 cm. Im Verlauf des trockenen und überdurchschnittlich warmen Julis fielen die Was- serstände jedoch rasch ab und unterschritten in Folge dessen von Mitte Juli bis Mitte August die mittlere Jahresganglinie. © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 19 Die im Rahmen des zweiwöchigen Monitorings erfassten Oberflächentemperaturen des Bodensees an der Hauptmessstelle in der Seemitte des Obersees erreichten erst im Juni Werte über 10 °C, nachdem der Mai besonders kühl war. Werte über 20 °C wurden von Juli bis in die erste Septemberhälfte gemessen. Die höchsten Messwerte lagen bei etwa 23 °C. Im Jahr 2018 wurde als Höchstwert 25,6 °C gemessen. 2.4 OZON Kurz gesagt: Die Ozonspitzenkonzentration geht seit Anfang der 1990er-Jahre zurück. In Jahren mit heißen, trockenen und strahlungsintensiven Sommern, wie 2003, 2015, 2018 und nun 2019 sind die Ozonkonzentrationen erhöht. Der langfristige Zielwert bis 2020 kann im städtischen und ländlichen Hintergrund nicht eingehalten werden. Abbildung 13: Überschreitung des Ozon 1-Stundenmittelwertes von 180 µg/m³ (Informationsschwelle) in Baden-Württemberg. Datenquelle: LUBW Abbildung 14: Überschreitung des Ozon 8-Stundenmittelwertes von 120 µg/m³ in Baden-Württemberg Datenquelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 20 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW Abbildung 15: Prozentualer Anteil der Messstationen in Baden-Württemberg mit Überschreitung des Zielwertes von 120 µg/m³ Ozon im 8-Stundenmittel (gemittelt über 3 Jahre) Datenquelle: LUBW Abbildung 16: Entwicklung der Jahresmittelwerte für Ozon in Baden-Württemberg. Datenquelle: LUBW Seit Anfang der 1990er-Jahre ist ein Rückgang der Immissionsbelastung durch Ozon sowohl bei den Mess- stationen im städtischen als auch im ländlichen Hintergrund festzustellen, der sich insbesondere bei den Ozonspitzenkonzentrationen zeigt (Abb. 13, 14). Ursache sind die rückläufigen Konzentrationen der Ozon- vorläufersubstanzen Stickstoffdioxid, flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (non-methane volati- le organic compounds, NMVOC), Methan und Kohlenmonoxid. Potential für erhöhte Ozonkonzentrationen haben jedoch weiterhin heiße, trockene und strahlungsintensive Sommer wie die Sommer der Jahre 2003, 2015, 2018 und 2019. Stabile Hochdruckwetterlagen führen neben den meteorologischen Voraussetzungen zur Bildung von Ozon zusätzlich zu einer Anreicherung der Vorläufersubstanzen. Dazu zählen auch die bio- genen Kohlenwasserstoffe, die vor allem von den Nadelbäumen bei hohen Temperaturen emittiert werden. Im Sommer 2019 führten die sehr warmen Wetterlagen Ende Juni und Juli zu zahlreichen Überschreitungen des Informationsschwellenwertes von 180 µg/m³ (1-Stundenmittelwert). Fast flächendeckend wurde auch der Zielwert zum Schutz der Gesundheit von 120 µg/m³ (höchster 8-Stundenmittelwert eines Tages an mehr als © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 21 25 Tagen) überschritten. Die Beurteilung des Zielwertes für einen 3-Jahreszeitraum zeigt, dass in letzten fünf Mittelungszeiträumen an der Mehrheit der Messstationen der Zielwert überschritten wird (Abb. 15). Damit ist die Einhaltung dieses langfristigen Zielwertes bis 2020 nicht zu erwarten. Die Jahresmittelwerte der Ozonkonzentrationen im ländlichen Raum steigen seit einigen Jahren wieder an (Abb. 16). Hier spielt auch die zentrale Lage Deutschlands und der grenzüberschreitende Transport von Luftschadstoffen und damit von Ozonvorläufer eine Rolle. Hinzu kommt, dass in den Städten verstärkt die Emissionen von Stickstoffoxiden zurückgehen und so im städtischen Hintergrund weniger ozonreduzierende Stickstoffoxide zur Verfügung stehen. Dies führt zu einem Anstieg der Ozonkonzentrationen in den Städten. Unter der Annahme, dass der Klimawandel in Baden-Württemberg zu einem vermehrten Auftreten von Hit- zeperioden und länger anhaltenden Hochdruckwetterlagen im Sommerhalbjahr führt, ist bei gleichbleibender Verfügbarkeit der Vorläufersubstanzen mit einer verstärkten Bildung von Ozon in den bodennahen Luft- schichten und einem Anstieg der Ozonkonzentrationen im Mittel zu rechnen. 2.5 AUSWIRKUNGEN AUF DIE NATUR 2.5.1 PHÄNOLOGIE Kurz gesagt: Die Entwicklung der Pflanzen war 2019 geprägt durch ein warmes Frühjahr, einen sehr kalten Monat Mai und einen früh einsetzenden, heißen Sommer. Die Apfelblüte begann 16 Tage früher als im Mittel des Referenzzeitraums 1961-1990 und war bis Ende April annähernd abgeschlossen. Die weitere Entwicklung verlief stark verzögert, so dass die Zeit bis zur Fruchtreife besonders lang dauerte. Durch die frühe Entwicklung waren Pflanzen und Tiere Anfang Mai regional von auftretenden Spät- frösten betroffen. Die Phänologie befasst sich mit regelmäßig wiederkehrenden Wachstums- und Entwicklungserscheinungen bei Pflanzen und Tieren. Bei Pflanzen werden zum Beispiel der Beginn der Blattentfaltung, der Beginn und das Ende der Blüte, der Fruchtreife oder des Blattfalls als einzelne phänologische Phasen unterschieden. Die Phänologie ist stark von der Temperatur und Sonneneinstrahlung abhängig. Änderungen der Phänologie verdeutlichen somit klimatisch bedingte Veränderungen in der Natur. 22 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW Abb. 17: Mittlere Monatstemperaturen in Baden-Württemberg. Monatsmittel 1961-1990 im Vergleich zum warmen Jahr 2018 und dem aktuellen Jahr 2019. Datenquelle: LUBW, berechnet nach Daten des Deutschen Wetterdienstes Die Apfelblüte 2019 setzte im Vergleich zum Referenzzeitraum 1961-1990 aufgrund der warmen Bedingun- gen zwar 16 Tage früher ein und damit ähnlich früh wie in den Vorjahren. Die weitere Entwicklung verlief dann aber durch die kühle Witterung im Mai stark verzögert, so dass die Zeit bis zur Fruchtreife besonders lang dauerte. Abb. 18: Mittlerer Beginn der Apfelblüte bis zur Pflückreife vorwiegend frühblühender Apfelbäume in Baden-Württemberg. Datenquelle: LUBW, berechnet nach Daten des Deutschen Wetterdienstes (Stand 05.02.2020) Der Monat April war der 13. Monat in Folge mit überdurchschnittlich hohen Temperaturen, der Mai hinge- gen zeigte sich deutlich zu kalt. Statistisch gesehen rangierte er unter den 20 kältesten Maimonaten seit Be- © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 23 ginn der Wetteraufzeichnung 1881. Besonders die Nacht vom 5. auf 6. Mai barg mit frostigen Temperaturen in Bodennähe auf der Schwäbischen Alb lokal bis – 9 °C und Lufttemperaturen von -2,5 °C in Obstbaulagen regional großes Potential für Spätfrostschäden. Weite Gebiete des Landes blieben aber frostfrei, so dass die Schäden über das ganze Land hinweg gesehen weit unter denen des Jahres 2017 lagen. Damals waren Ende April deutlich niedrigere Temperaturen mitten in der Blütezeit aufgetreten und hatten überregional zu großen Ernteausfällen geführt. Nicht nur bei den Äpfeln zeigte sich ein frühes Aufblühen und eine verspätete Fruchtreife, sondern auch bei den Süßkirschen und verschiedenen Wildpflanzen, wie dem schwarzen Holunder. Die Rotbuche trieb zwar früh aus, begann aber verspätet mit dem Blattfall. Abb. 19: Apfelblüte im April. Apfelbäume blühen inzwischen im Schnitt etwa zwei Woche früher als zwischen 1961 und 1990. Bild: C. Buhk / LUBW 2.5.2 VERÄNDERUNG DER BODENFAUNA DURCH DIE BODENTROCKENHEIT Kurz gesagt: In 2019 kam es zu einem Populationseinbruch oberflächlich lebender Regenwurmarten als Folge der Trockenheit in 2018. Diese Regenwurmarten spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem. Regenwurmarten, die in tieferen Bodenschichten leben und dort auch ihre Nahrung finden, waren nicht betroffen. Die Populationen blieben 2019 stabil. Seit 2015 werden jährlich im Rahmen des Biologischen Messnetzes der Medienübergreifenden Umweltbe- obachtung der LUBW an 13 im Land verteilten Dauerbeobachtungsflächen im Wald Regenwurmpopulatio- nen untersucht. Die ausgewachsenen Würmer, die an der Bodenoberfläche leben (epigäische Arten) oder dort zumindest ihre Nahrung aufnehmen (epi-anezische Arten), reagieren deutlich auf die Dürrejahre 2015 und 2018. Da die Probenahme immer in den Monaten April bis Juni erfolgt, werden die Effekte erst im darauf- folgenden Jahr sichtbar. Die Anzahl der gefundenen Regenwürmer reduziert sich jeweils im Jahr nach der Trockenheit deutlich. Nach der Dürre in 2015 brauchte die Regeneration der Wurmpopulationen zwei Jahre. 24 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW Abb. 21: Boxplot der mittlere Anzahl ausgewachsener Regenwürmer pro m² von Arten, die an der Oberfläche leben (epigäisch) oder dort zumindest ihre Nahrung finden (epi-anezisch). Da die Probenahme in den Monaten April bis Juni erfolgt, sind die Effekte der Som- merdürren in 2015 und 2018 jeweils erst im darauffolgenden Jahr sichtbar. Datenquelle: Untersuchungen im Auftrag der LUBW durch Dr. Otto Ehrmann Dürrejahre in kurzer Folge hintereinander sind auf längere Sicht daher möglicherweise ein Problem für diese Arten. Besonders an der Oberfläche lebende Regenwürmer (epianezisch) spielen eine große Rolle beim Streuabbau, transportieren den Humus in tiefere Bodenschichten (epi-anezische Würmer) und sind somit entscheidende Organismen unserer Ökosysteme. Auch als Nahrung für Vögel oder Kleinsäuger spielen sie eine wichtige Rolle. Die primär in tieferen Bodenschichten vorkommenden (endogäische) Arten überdauern ungünstige Perioden in einer Art Kokon und sind dort vor Austrocknung besser geschützt. Bei diesen Arten gibt es keine vergleichbaren Populationseinbrüche. Abb. 22: Oberflächlich lebende Regenwurmarten und solche Arten, die an der Oberfläche Nahrung suchen sind dürreempfindlich. Bild: C. Buhk / LUBW © LUBW Klimatische Einordnung des Jahres 2019 25 2.5.3 FLIEßGEWÄSSERÖKOLOGIE Kurz gesagt: Die Wassertemperatur und der Abfluss sind entscheidende Faktoren für die Verbreitung aquatischer Organismen. Die sommerlichen Wassertemperaturen von Rhein und Neckar lagen 2019 in Höhe und Dauer deut- lich unter den Werten von 2018; dennoch waren sie relativ hoch. Die Sauerstoffkonzentration im Neckar war relativ unkritisch; es wurden keine Werte unter 4 mg/l gemessen. Fließgewässer sind hoch dynamische Lebensräume. Daher müssen Fließgewässerorganismen generell an wechselnde Temperaturverhältnisse und Wasserstände angepasst sein, sodass die verschiedenen Pflanzen- und Tiergruppen durch unterschiedliche Anpassungsstrategien sommerliche Hitze- und Niedrigwasserphasen überstehen können. Jedoch können die Häufigkeit, Dauer und räumliche Ausdehnung von Extremereignissen einen großen Einfluss auf die aquatische Lebensgemeinschaft haben. Wie sich eine Zunahme von sommerli- chen Hitze- und Niedrigwasserphasen auswirken wird, ist schwer abschätzbar. Die Gewässer sind dabei in- dividuell sehr unterschiedlich stark betroffen (abhängig u. a. von Größe, Gewässermorphologie, Anbindung von Seitengewässern etc.) und je nach Mobilität und Lebenszyklus auch die einzelnen Organismengruppen. Abb. 23: Mittlere Wassertemperatur berechnet aus den Tagesmittelwerten der Monate Juli und August im Zeitraum 2000 bis 2019 der Messstationen Karlsruhe / Rhein und Stuttgart-Hofen / Neckar. Datenquelle: LUBW Die sommerlichen mittleren Wassertemperaturen von Rhein und Neckar lagen 2019 deutlich unter denen in 2018, dennoch waren diese über den längeren Zeitraum betrachtet hoch (Abb. 23). Auch die Maximaltempe- raturen sind 2019 deutlich niedriger als in 2018. Nur an wenigen Tagen wurden 25°C überschritten, sodass im Gegensatz zu 2018 keine langandauernde Periode dieser hohen Wassertemperaturen auftrat. 26 Klimatische Einordnung des Jahres 2019 © LUBW Die Sauerstoffkonzentration im Neckar war relativ unkritisch: Sauerstoffwerte von 4 mg/l wurden nicht un- terschritten, sodass keine Belüftungsmaßnahmen zur Stützung des Sauerstoffgehaltes durchgeführt werden mussten.[mehr]

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    ARCHITEKTURBÜRO GAUGGEL Holzmarkt 7 72070 Tübingen03.08.2020 Bebauungsmöglichkeit des Dorfplatzes in Baindt, M 1.500 Vorentwurf 365° vom 22.11.2019 ARCHITEKTURBÜRO GAUGGEL Holzmarkt 7 72070 Tübingen03.08.2020 Bebauungsmöglichkeit des Dorfplatzes in Baindt, M 1.500 Untergeschoss ~ 80 m² Abstelläche 10 Tiefgaragenstellplätze Erdgeschoss ~ 175 m² Verkaufs- und Nebenächen 8 Kundenstellplätze Obergeschosse und Grundstück ~ 735 m² Grundstücksäche ~ 480 m² Praxis- und Wohnäche auf 2,75 Geschossen III + DG M ar sw ei le r S tra ße Sulzmoosbach Einbahnstraße Erhalt Parkplätze Bushaltestelle öffentlicher Parkplatz Dorfplatz Spielpunkte Verlegung TG-Einfahrt Neubau 1 2 3 4 5 6 715 14 13 12 11 10 9 8 2 3 4 5 6 7 1 10 11 12 13 1 2 3 4 5 6 7 VON TOTALGEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2013_2_1_VE_Vorentwurf.vwx 22.11.19 2013_2_1 js 1:200 0,75m/0,594m -2013 geänderter Vorentwurf Vorplanung 2019 Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Dorfplatz Baindt 17.10.19 Entwurf Wohnbebauung Fischerareal in Baindt Grundriss - M. 1.500 Tiefgarage Baufeld 2 und 3 - M. 1.500 ARCHITEKTURBÜRO GAUGGEL Holzmarkt 7 72070 Tübingen08.12.2020 Baufeld 1 Grundstücksgröße ~ 5.550 m² GRZ 0,44 GFZ 1,05 ** Wohnäche ~ 4.130 m² Wohnungen* ~ 49 Stück Baufeld 3 Grundstücksgröße ~ 1.652,0 m² GRZ 0,42 GFZ 0,71 ** Wohnäche ~ 884 m² Wohnungen* ~ 10 Stück Schnitt B-B - M. 1.500 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 21.11.2020 Seite 1 Entwicklung Fischerareal, Baindt Umgang mit Rahmenbedingungen Anschluss an das Betriebsgelände von Bau- und Recyclinghof Sitzplatz Werkstatt Schuppen Fahrräder PergolaGästeraum Treibhaus Atelier Holzlager Imkerei neue Wohnbebauung Bau-/Recyclinghof 4,0 m 3,0 m Optionsraum Abgrenzung und Lärmschutz + unterschiedlichste Nutzungen Filter 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 21.11.2020 Seite 1 Entwicklung Fischerareal, Baindt Umgang mit Rahmenbedingungen Anschluss an das Supermarktgelände mit Kundenparkplatz Feneberg neue Wohnbebauung < Parken Parken > Fahrgasse (privat) Sichtlter + kostengünstigeres Parken Hof Filter 1 Piktogramme - o. M. Baufeld 2 ~ 51 Wohnungen* ~ 102 Stellplätze (schlecht erweiterbar) + 8 Parklifte möglich Baufeld 3 ~ 10 Wohnungen* ~ 17 Stellplätze (gut erweiterbar) Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen* Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen* Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 21.11.2020 Seite 1 Entwicklung Fischerareal, Baindt Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen* N 1. BA 1. BA 2. BA 2. BA 3. BA 1. Baubaschnitt ~ 54 Wohnungen* 2. Baubaschnitt ~ 64 Wohnungen* 3. Baubaschnitt ~ 10 Wohnungen* Bauabschnitte (BA) Erweiterung Blick von Norden Blick von Süden Blick von Osten Blick von oben Schnitt A-A - M. 1.500 städtebauliche Kennwerte Baufeld 2 Grundstücksgröße ~ 4.479 m² GRZ 0,61 GFZ 1,30 ** Wohnäche ~ 4.370 m² Wohnungen* ~ 51 Stück * bei durchschnittlicher Wohnungsgröße von 85 m² und Wohnfäche 75 % der BGF ** ohne Parkächen, Carports und Nebengebäude Filter 2 Filter 2 Filter 2 Filter 2 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fi lte r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Fil te r 1 Lebensmittelmarkt Marsweiler Straße Ziegeleistraße Kü fe rst ra ße Nachbarschafts- platz gemeinschaft- licher Hof gemeinschaftlicher Hof Neugestaltung Dorfplatz durch 365° Landschaftsarchitekten pr iva te E rsc hl ie ßu ng Renaturierung Sulzmoosbach Feuerwehr Bauhof N gemeinschaft- licher Hof private Gärten private Gärten private Gärten private Gärten private Gärten private Gärten Fertigstellung Straße > max. Gebäudehöhe 12,00 m (III + D) max. Gebäudehöhe 9,15 m (III) gemeinschaft- licher Hof Tiefgarage oberirdisches Parken Fi lte r 1 Besucher- stellpätze Besucher- stellpätze Besucher- stellpätze I III III + D III + D III + D III + D III + D II + D II III + D III III + D III III III + D I I I I I I I III + DG Kunden- parkplatz B B B B A A Besucher- stellpätze A A max. Gebäudehöhe 12,00 m (III + D) max. Gebäudehöhe 9,15 m (III) gemeinschaft- licher Hof Tiefgarage oberirdisches Parken Fi lte r 1 Lebensmittel- markt max. Gebäudehöhe 6,30 m (II) Tiefgarage 2013_2_1_VE_Vorentwurf.pdf 2013_2_1 [geänderter Vorentwurf ] VE 9[mehr]

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      Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.08.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die Anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde angefragt, ob man im Zuge der Neugestaltung des Dorfplatzes die Straße beim CAP-Markt bzw. die Mühlstraße nicht als Spielstraße ausweisen könnte. Die Mühlstraße, so die Vorsitzende ist bereits als Spielstraße deklariert, nach Fertigstellung des Dorfplatzes kann man sich gerne mit Vertretern des Verkehrsamtes des Landratsamts Ravensburg und der Polizei beraten, wie die Straße beim CAP- Markt gewidmet wird (Spielstraße, Tempo 30 oder ähnliches). TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. Juli 2022 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Vorberatung der Absichtserklärung zum Interkommunalen Gewerbegebiet - weiteres Vorgehen - Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten „Gemeinsamen Absichtserklärung zur Schaffung eines Interkommunalen Gewerbegebietes“ zu. TOP Weiterentwicklung der Baindter Kinderbetreuungslandschaft und Neuordnung der Leitung und Trägerverantwortung Beschluss: 1. Die Stelle der Gesamtleitung des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“, bestehend aus drei Kindertagesstätten, in der jetzigen Form, ohne bestehende Einrichtungsleitungen, ist nicht rechtssicher gemäß § 45 SGB VIII und wird aufgehoben. 2. Mit der bisherigen Gesamtleiterin ist eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsverhältnisses durch einen Änderungsvertrag anzustreben. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird eine außerordentliche Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist angestrebt. 3. Es wird je Gebäude eine Einrichtungsleitung gemäß § 45 SGB VIII eingesetzt. 4. In der betrieblichen Auswirkung und zur Erfüllung des Zuverlässigkeitsprinzips wird die Stelle einer Fachbereichsleitung mit einem Stellenumfang von 65% geschaffen. Um die Tarifautomatik in SuE zu vermeiden, wird diese Stelle der Verwaltung zugeordnet. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Steuerungsaufgaben der Kita-Betreuung der Fachbereichsleitung zuzuordnen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Stadtradeln Das Stadtradeln war auch dieses Jahr wieder ein voller Erfolg. b) Gaslieferungen - Energieeinsparungen Auf Grund der reduzierten Gaslieferungen aus Russland hat sich die Verwaltung bereits intensiv damit beschäftigt, wie und in welchem Umfang in den gemeindlichen Gebäuden (Rathaus, Schenk-Konrad-Halle, Kindergarten, Schule, Sporthallen) Energie eingespart werden kann. TOP 04 Dorfplatz - Abstimmung Entwurf - Auftrag zur Ausschreibung der Baumaßnahme Bürgermeisterin Rürup berichtet: Im April 2018 wurden die Landschaftsarchitekten vom Büro 365° aus Überlingen mit einem Entwurf zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte beauftragt. Im weiteren Verlauf wurde dieser erste Entwurf den Ansprüchen und Erfordernissen an den Baindter Ortskern angepasst. Bürgerinnen und Bürger wurden in Informationsveranstaltungen über die Entwicklungen in der Ortsmitte, die sich aufgrund politischer Entscheidungen ergaben, eingebunden. Darüber hinaus konnte sich die Bevölkerung und Vertreterinnen und Vertreter der Vereine im Rahmen verschiedener Beteiligungsformate mit ihren Ideen und Anregungen für unsere Ortsmitte einbringen. Als Ergebnis wurde von den Landschaftsarchitekten ein Entwurf entwickelt, der einen breiten Zuspruch fand. Mit diesem nun vorliegenden Entwurf sollen die Bauarbeiten für die Platzgestaltung ausgeschrieben werden. Für die Bauausschusssitzung am 01. August 2022 ist vorgesehen drei Hauptmuster mit Granit aus europäischen Steinbrüchen vor dem Rathaus zu verlegen, so dass sich die Mitglieder des Bauausschusses ein erstes Bild machen können, wie der Belag des Dorfplatzes in Zukunft aussehen soll. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Ortskerns müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch die beiden Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Dies wurde bei der Gestaltung des Dorfplatzes mitberücksichtigt. Nach schwierigen Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Behörden wurde nun eine Lösung gefunden. Der Umbau der beiden Busbuchten wird Teil der Ausschreibung sein. Mit Schreiben vom 14. Juli 2022 wurde der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass sie in das Förderprogramm ÖPNV aufgenommen wurde. Der Umbau der beiden Bushaltestellen wird gemäß der Kostenschätzung ca. 480.000 € kosten. Dieser Betrag ergibt sich auch aufgrund des umfangreichen Eingriffs in den Straßenraum. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde uns eine Förderung von ca. 100.000 € signalisiert. Sofern die Aufstockung im Landessanierungsprogramm bewilligt wird, die aktuell ansteht, ist bei Gesamtkosten von ca. 3.800.000 € (inklusive Bushaltestellen) eine Förderung von ca. 1.000.000 € (inklusive Förderung für Bushaltestellen) zu erwarten. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung und der zugehörigen Kostenberechnung die Umgestaltung des Dorfplatzes auszuschreiben und umzusetzen. Das Büro 365° freiraum + umwelt wird mit den Leistungsphasen 5 - 7 beauftragt. 2. Die Pflasterung des Dorfplatzes erfolgt gemäß Musterfläche 3. TOP 05 Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Mehlis" - 6. Änderung und Erweiterung und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf Teilflächen der Flst. 1014 + 1015 Bürgermeisterin Rürup informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewerbegebiet Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wurde. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden neben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und Regenrückhaltung gebaut. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Batteriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk eine Batteriespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Da der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB (Versorgungsflächen, einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung) ausweist, kann er nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) heraus entwickelt werden. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Nachdem die Unterlagen der Betreiberfirma vorlagen, fand ein Scoping-Termin mit Vertretern des Landratsamtes, der Betreiberfirma, der Landschaftsplaner, der Bauleitplanerin und der Gemeinde statt, bei dem anstehende Fragen geklärt wurden. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes muss nun der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, sowie gleichzeitig der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ für den im Abgrenzungslageplan vom 12.07.2022 dargestellten Bereich sowie eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO im Planbereich „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ aufzustellen. 2. Der Bebauungsplanvorentwurf sowie der Vorentwurf des Umweltberichts werden gebilligt. 3. Der Gemeinderat beschließt auf dieser Grundlage gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behördenanhörung durchzuführen. Hinweis: Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). TOP 06 Radschnellweg RS9 zwischen Baindt und Friedrichshafen- Vorstellung Entwurfsplanung Bürgermeisterin Rürup berichtet: Radschnellverbindungen sind ein wichtiges Instrument der Radverkehrsförderung und der angestrebten Verkehrswende, insbesondere auf der hoch belasteten Pendlerachse im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Im Oktober 2017 wurde durch den Regionalverband daher eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Baindt und Friedrichshafen in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für insgesamt sechs Abschnitte jeweils zahlreiche Varianten möglicher Streckenverläufe untersucht, bewertet und diskutiert. Daraus wurde eine Vorzugstrasse entwickelt, die hinsichtlich der Realisierbarkeit, der Kosten und des Nutzens vertiefend betrachtet wurde. Im März 2019 wurde der Abschlussbericht der Studie mit der Vorzugstrasse vorgelegt. Die Vorzugstrasse hat eine Länge von 29 km und erreicht auf 85 % der Gesamtstrecke die Qualitätsstandards für eine Radschnellverbindung. Mit einem Nutzen-Kosten- Verhältnis von 2,0 wurde ihre Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Aufgrund der prognostizierten Nutzerzahlen übernimmt das Land Baden-Württemberg für die Abschnitte zwischen Weingarten und Ravensburg die Baulast der geplanten Radschnellverbindung. Ebenso für die Ortsdurchfahrt von Baienfurt. Zwischen Baindt und Baienfurt sowie in der Weiterführung in Richtung Friedrichshafen wurde die geplante Route als Radschnellverbindung in der Baulast des Kreises eingestuft. Um zügig mit der Planung voranzukommen, hat der Regionalverband die Federführung für die Planung der gesamten Strecke übernommen und Fördermittel bei Bund und Land beantragt. Die Bewilligung der Fördermittel ist im Juli 2020 erfolgt. Anfang 2021 hatte der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben den Planungsauftrag für die Linienfindung und die Bildung sinnvoller Planungs- und Bauabschnitte für des RS 9 an die beiden Büros BERNARD Gruppe ZT GmbH und VIA eG vergeben. Ziel ist die Abstimmung und Festlegungen der Linienführung der Radschnellverbindung, unter Beteiligung der Kommunen sowie der Bürgerschaft, sowie die anschließende Vorbereitung der weiteren Planungsschritte. Die Bürgerbeteiligung wurde online im Zeitraum vom 22.07.2021 bis zum 17.09.2021 durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, bestehende Trassenvarianten zu bewerten, neue Alternativen vorzuschlagen sowie Hinweise zu Mängeln und Maßnahmen einzubringen. Insgesamt haben über 600 Personen an der Beteiligung teilgenommen, wobei circa 50 Personen den Abschnitt auf der Gemarkung Baindt bewertet und kommentiert haben. Die Ergebnisse der Beteiligung werden im Rahmen der Gemeinderatssitzung durch die Gutachter vorgestellt. Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung überwiegend eine Bestätigung der Führung der Radschnellverbindung entlang der K 7951. Alternativ wurde erneut eine Führung über die Wohngebiete (Baindter-/ Garten-/ Küferstraße) vorgeschlagen, die bereits im Rahmen des Variantenvergleichs in der Machbarkeitsstudie untersucht und v.a. aufgrund der Umwegigkeit und der fehlenden Anbindung in Richtung Baienfurt nicht weiterverfolgt wurde. Zur Überprüfung der Machbarkeit einer Führung des RS 9 im Zuge Marsweiler Straße sowie entlang der K 7951 wurde ein konzeptioneller Entwurf des Kreisverkehrs K 7951/ Marsweiler Straße sowie die Fortführung des Radschnellweges über Radfahrstreifen in die Ortsmitte ausgearbeitet und mit den Akteuren (Regionalverband, Landkreis Ravensburg, Gemeinde Baindt) abgestimmt. Die Überlegungen zur Radschnellverbindung wurden auch im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Dorfplatzes bzw. der Erschließung des Fischerareals betrachtet. Die konzeptionellen Entwürfe werden im Rahmen der Gemeinderatssitzung durch das Planungsbüro vorgestellt. Die Führung des RS 9 erfolgt auf dem Abschnitt zwischen Baienfurt und dem Kreisverkehr in Baindt straßenbegleitend zur K 7951 im Zweirichtungsverkehr. Der bestehende Weg ist hierzu mindestens auf eine Breite vom 5,00 m auszubauen und der Radverkehr am Knotenpunkt mit der Schachener Straße zu sichern. Am Kreisverkehr K 7951/ Marsweiler Straße wird der Radverkehr über die bestehende Mittelinsel in den Mischverkehr übergeleitet. Alternativ können Radfahrende weiterhin die bestehende Unterführung nutzen. Die weitere Führung in die Marsweilerstraße bis zum Dorfplatz verläuft über Radfahrstreifen mit einer Breite von ca. 2,00 m bis 2,70 m. Für den Kreisverkehr im Zuge der K 7951 sind kleinere Markierungsarbeiten, die eine Reduzierung der Geschwindigkeiten im Kfz fördern, vorgesehen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Trassenvariante im Zuge der Marsweiler Straße sowie parallel zur K 7951 für den Radschnellweg RS 9 auf der Gemarkung Baindt zu. Die beschlossene Trassenvariante ist Grundlage für die weiteren Planungsschritte nach den Leistungsphasen der HOAI durch die entsprechenden Baulastträger. TOP 07 Einführung elektronisches Anordnungswesen - Unterzeichnung der Rechnungen per einfacher Signatur Kämmerer Abele berichtet: In der Gemeinde Baindt werden jährlich 8.800 Anordnungsbelege nicht mehr ausgedruckt, sondern via einfacher Signatur unterzeichnet. Bereits seit Mitte Juli 2022 werden an fast allen Arbeitsplätzen der Verwaltung Zahlungsanweisungen- und einnahmen sowie interne Verrechnungen elektronisch unterschrieben. Der Bereich Rechnungseingang vereinfacht die Organisation für den gesamten Rechnungslauf. Vom Posteingang bis zum Kassenvollzug wird der Workflow in allen Stufen transparent abgebildet und effizient unterstützt. Der Rechnungseingang als zusätzliches Modul zu CIP – Archiv bietet wesentliche organisatorische Unterstützung für den täglichen Arbeitsablauf. Dem Anwender wird dabei eine komplett elektronische Rechnungsverarbeitung ermöglicht. Vom Einlesen der elektronischen Rechnung bzw. dem Einscannen der Eingangsrechnung bis hin zum Kassenvollzug werden alle Bearbeitungsstufen abgebildet. Es kommen immer mehr Rechnungen in digitaler Form bei der Gemeinde Baindt an. ZUGFeRD-und x-Rechnungen (elektronische Rechnungen) können direkt übernommen werden. Der Workflow wird sehr flexibel den spezifischen und organisatorischen Gegebenheiten angepasst. In Baindt werden alle Rechnungen zentral in der Kämmerei erfasst und vorkontiert. Der einzelne Sachbearbeiter übernimmt den Prüfungsvorgang (Anzahl, Lieferung, Rechnungsbetrag etc.) und signiert die digitale Rechnung. Gemäß dem Vieraugenprinzip wird die Rechnung vom Kämmerer bzw. der Bürgermeisterin noch angeordnet. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass ab dem Einscannen der Vorgang beauskunftet werden kann. Die Erfassung zeitkritischer Sachverhalte (z.B. Skontofristen), Plausibilitätsprüfungen und Kommentarmöglichkeiten (ohne Veränderung am Dokument) ebenso wie Stapelbearbeitung und digitale Signatur, erleichtern die tägliche Arbeit. Die Belege werden dauerhaft archiviert, sodass sie beispielsweise im Falle einer Rechnungsprüfung der Scan und die Unterschriften direkt geprüft werden können. Es wird bei den Unterschriften auf eine einfache elektronischen Signatur (über Passwort) gesetzt. Es wird mit der elektronischen Anordnung und Archivierung eine revisionssichere Langzeitarchivierung erreicht. Die elektronischen Anordnungen (sachlich rechnerische Feststellung und Anordnung von Zahlungen) werden nicht mehr ausgedruckt. Bei Eingang der Rechnung wird diese, sofern diese noch in Papier eingeht, gescannt und von den zuständigen Mitarbeitern per einfacher Unterschrift (Signatur mit Passwort) unterzeichnet. Durch diese Umstellung können ca. 20.000 Blätter Papier eingespart werden. Bei der digitalen Umstellung spielt der Klimaschutz neben der organisatorischen Übernahme von ZUGFeRD-und X Rechnungen eine nicht untergeordnete Rolle. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Einrichtung des elektronischen Anordnungswesen mit Unterzeichnung per einfacher Signatur zur Kenntnis. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden keine Ausführungen gemacht.[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 5. April 2024 Nummer 14 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Dorfputzete 2024 in Baindt: Ein Erfolg für die Gemeinschaft Am Samstag, den 23.03.2024 zeichnete sich Baindt wieder einmal durch seine aktive und engagierte Bevölkerung aus. Hochmotiviert fanden sich die rund 60 Helfenden vor dem Baindter Bauhof ein. Es war schnell klar, dass auch der Schmutz heute keine Sonne sehen wird! Punkt 9:00 Uhr begrüßte Bürgermeisterin Simone Rürup das Schmutz-Putz- Team 2024, bevor alle ausgestattet mit Warnwesten, Handschuhen und Mülltüten loszogen, um den Ort vom Schmutz zu befreien. In verschiedenen Gruppen wurde alles eingesammelt, was nicht in die Natur gehörte. Der ge- sammelte Müll wurde zur fachgerechten Entsorgung am späten Vormittag an den Baindter Bauhof gebracht. Nach getaner Arbeit wärmten sich die fleißigen Helferinnen und Helfer bei Kaffee und Punsch. Mit Butterbrezeln und Leberkäswecken kamen alle wie- der zu Kräften. Es war großartig zu sehen, was eine Gesellschaft gemeinsam erreichen und bewegen kann, auch wenn es schöner wäre, wenn solche Aktionen überflüssig wären. Die Narrenzunft Raspler, welche dieses Jahr die Organisation übernahm, bedankt sich recht herzlich bei der Gemeindeverwaltung für die Planungsunterstützung, sowie bei der Freiwilligen Feuerwehr Baindt für das zur Verfügung stellen der Räumlichkeiten und das absolute „Vergelts Gott“ gebührt den großen und den kleinen Helferinnen und Helfern, die durch ihren „Regen“-Einsatz, Baindt noch schöner und vor allem sauberer gemacht haben. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Dorfputzete - Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bei strahlendem Sonnenschein haben sich die Kinder des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne an ihrem Naturtag auf den Weg gemacht um bei der diesjährigen Dortputzete mitanzupacken. Hoch motiviert und ausgerüstet mit Hand- schuhen, Eimern, großen Mülltüten und Greifzangen befrei- ten wir die alte B30 von arglos weggeworfenem Müll und Unrat. Es wurde eifrig nach jeglicher Art von Müll Ausschau gehalten, Büsche durchforstet und alle gesichteten Gegen- stände fleißig eingesammelt. Hierbei kam so einiges zusam- men, wie z. B. Zigarettenstummel, Süßigkeiten-Verpackun- gen, Plastikflaschen... , was nicht in unsere Natur gehört und dort so auch nicht gewachsen sein kann. Nach getaner Arbeit leerten die Kinder ihre vollen Eimer und gemeinsam entsorgten wir den Müll fachgerecht. Die Kinder zeigten sich sichtlich betroffen, als sie sahen wie viel Müll in unserer Natur landet und waren stolz darauf wie viel Müll sie entfernen konnten. Die Dorfputzete und die Gespräche über Naturschutz die daraufhin mit den Kindern geführt ha- ben, hat alle verstärkt für das Thema Sensibilisiert. Mit dieser Erfahrung möchten wir alle dazu ermutigen, aufmerksam zu sein und aktiv an der Sauberkeit unserer Umgebung mit- zuwirken um unsere Umwelt und Lebewesen zu schützen. An unseren regelmäßigen Naturtagen möchten die Kinder nun immer eine Mülltüte mitnehmen, um liegengebliebenen Müll zu entsorgen. Wir wünschen uns, dass diese Tüten auf Dauer leer bleiben. Achten wir gemeinsam auf unsere Natur! Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Nachruf In tiefer Trauer und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von unserem ehemaligen Pfarrer, geistlichen Begleiter und Reiterkamerad Prälat Franz Glaser Franz Glaser wurde am 30. Juli 1938 in Schemmerhofen geboren. Zum Priester ge- weiht wurde er am 18. Juli 1965 in Riedlingen. "Ich will tun, was ich kann und Gott wird tun was er will" dieser Satz von Charles de Foucould wählte Franz Glaser zu seinem Primizspruch. Öfter sagte er, beten Sie für mich, dass ich so lebe, dass sich Gott mei- ner bedienen kann, um ein wenig Gutes zu bewirken. Nach Vikarsjahren in Bolheim, Stuttgart-Rot und Bad Urach wurde er 1970 Stadtpfarrer von Bad Urach. Im Novem- ber 1977 wechselte er als Pfarrer nach Baindt, zugleich wurde ihm die Studenten- seelsorge an der Pädagogischen Hochschule Weingarten übertragen. Im Novem- ber 1982 wechselte er in die Pfarrei St. Blasius in Ehingen. 1990 wurde er zum Dekan gewählt. 1997 berief Bischof Walter Kasper ihn ins Domkapitel nach Rottenburg. Über zwölf Jahre lang war Prälat Glaser als Leiter der Hauptabteilung Pastorales Personal im Rottenburger Ordinariat für die Priester und Laienmitarbeiter in der Seelsorge der Diözese Rottenburg-Stuttgart verantwortlich. 1998 wurde Franz Glaser zum Päpstlichen Ehrenkaplan und 2002 zum Päpstlichen Ehrenprälaten ernannt. Seinen Ruhestand verbrachte er in Untermarchtal. Auch nach seinem Wechsel blieb er Oberschwaben eng verbunden. Aus seinen tiefen Wurzeln und seinen „Erfahrungen des Glau- benslebens in der oberschwäbischen Frömmigkeit“ hatte Prälat Franz Glaser nie einen Hehl gemacht. Einmal hatte er als Grund seiner Beliebtheit genannt, „er sei ein Löwe in der Kanzel und ein Lamm im Beichtstuhl.“ Am Mittwoch in der Osterwoche wurde Prälat Glaser in seiner Heimatgemeinde Schemmerhofen beigesetzt. Der tägliche Umgang mit der Schöpfung Gottes, geprägt durch seinen Beruf als Pfarrer von Baindt, waren für ihn die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten zu Pferd. Pfarrer Franz Glaser hat mit unserer Blutreitergruppe fünf Mal am Blutritt in Weingarten und sieben Mal am Hl. Blutfest in Bad Wurzach teilgenommen. Herr Prälat Franz Glaser war ein großer Verehrer des Hl. Blutes und ein hoch geschätzter Blutrei- terkamerad. Für seine Treue zum Hl. Blut wollen wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute“. Wir bedanken uns bei Herrn Prälat Franz Glaser für das gute und das wertschätzende Miteinander. In dieser Zeit des Abschieds und der Trauer sind unsere Gedanken und Gebete bei seiner Familie und allen, die ihn lieb- ten und schätzten. Für die katholische Kirchengemeinde Für die Gemeinde Baindt Für die Blutreitergruppe Baindt Bernhard Staudacher Simone Rürup Werner Elbs Berthold Steinhauser Pfarrer Bürgermeisterin Vorstand Gruppenführer Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte – Pflasterarbeiten und weiterer Verlauf Im Moment werden die Leerrohre für die Bereitstellung von Strom für die Dorfplatz- und Straßenbeleuchtung verlegt, darüber hinaus wird die Infrastruktur für die Pflanzentwässerung im Bereich des Rathausvorplat- zes geschaffen. Dieser Abschnitt sollte bei passenden Witterungsbedingungen voraussichtlich bis Anfang Mai gepflastert sein, sodass ein Durchgang sowie die Außen- gastronomie der Gaststätte „Zur Mühle“ wieder möglich sind. Aufgrund der Arbeiten im Bereich des Rathausvor- platzes, führt der Fußweg in Richtung Mühlstraße bzw. Marsweilerstraße entlang des Rathauses vorübergehend durch die orangefarbenen Absperrgitter. Über diesen Weg ist die Gaststätte „Zur Mühle“ ebenfalls erreichbar. Der Zugang zum Rathaus erfolgt bis Anfang Mai über den Hintereingang. Dort befindet sich übergangsweise auch der Briefkasten. Wir bitten Sie, im Bereich des provisorischen Fußwegs vorsichtig und aufmerksam zu sein, da Baumaschinen diesen Weg kurzzeitig queren können. Die Stellplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes soll- ten mit Erscheinen dieses Amtsblatts bereits gepflastert sein. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis und informieren Sie weiterhin regel- mäßig über den Fortschritt der Arbeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Pfingstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Pfingstferien vom 21.05. bis 24.05.2024 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 05.04.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Am Dienstag, den 09. April 2024 von 16:00 bis 18:00 Uhr lädt Bürgermeisterin Simone Rürup zur nächsten Sprechstunde ein. Sollten Sie ein besonderes Anliegen oder Fragen haben, kommen Sie sehr gerne vorbei! Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen un- ter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. April und Sonntag, 07. April 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. April 2024 Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstraße 24, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 2 25 88 Sonntag, 07. April 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Wein- garten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 31. März 2024 feierte Frau Erika Schock ihren 80. Geburtstag. Frau Rürup überreichte ihr ein kleines Präsent der Gemeinde und wünscht ihr alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Julia und Lucas Bergen zur Geburt Ihres Sohnes Samu Paul Bergen am 18.02.2024 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungskalender April 14.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 16.04. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 17.04. JHV Förderverein Klosterwiesenschule Aula KWS 21.04. Konfirmation Ev. Kirche Bft. 24.04. Jahreshauptversammlung Blutreitergruppe BSS 26.04. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 26.04. Impulse Frauenfrühstück BSS 30.04. Maibaumstellen Landjugend Mai 05.05. Landesgartenschau Wangen Wangen 05.05. SBBZ Sehen Einrichtungsfest Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Das Schönste am Frühling ist, dass er einen neuen Lebenszyklus in der Natur beginnt... Und ganz in diesem Sinne konnten wir uns beim diesjährigen Frühlingsfest darüber freu- en, dass wir den gesamten Tag unter freiem Himmelsdach verbringen durften. Im herrli- chen Aussenbereich des Kindergartens, wurde gesungen, getanzt und vor allem viel geplaudert und gelacht. Zum Auftakt wurde mit gemeinsamem Gesang die frohe Stimmung für diesen besonderen Tag eingeläutet. Von klein bis gross durften alle Anwesenden den Frühling in ihren Herzen begrüssen und auch die Vögel zwitscherten schon ihre Symphonien von den spriessenden Ästen der umliegenden Bäume. Strahlende Kinderaugen erfreuten sich an den schönen und abwechslungsreichen Programmpunkten. Viele kleine und grosse helfenden Hände haben uns diesen schönen Tag geschenkt, dafür ein besonderer Dank an die fleissi- gen und leidenschaftlichen Organisatoren. Voller Stolz waren die Kinder mit ihren grünen Laufkarten im Getümmel der zahlreichen Gäste unterwegs. Freudig Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 zeigten sie ihren Liebsten die schönsten Ecken ihres klei- nen Reiches, indem sie unter der Woche so viele großar- tige Stunden verbringen dürfen. Bei den Kleineren ließ vor allem das Puppentheater und die Edelsteinsuche das Kinderherz Freudensprünge ma- chen. Bei den etwas Grösseren stand das Zubereiten ih- res eigenen Stockbrots über der offenen Feuerstelle und das Toben, mit ihren Freunden und Freundinnen, hoch im Kurs. Allen gemeinsam war aber natürlich die riesige Freude, wenn es in den zauberhaften Kinderkaufladen ging, dessen Tür sich ausschließlich für Kinder öffnet. Auch die Bastelecke wurde fleissig genutzt und viele kleine Schmuckstücke mit Glanz und Glitzer sind hier entstanden. Für das leibliche Wohl war ebenfalls gesorgt, denn von Süssem bis Herzhaftem war der Tisch reichlich mit aller- lei Feinem gedeckt. Viele der angebotenen Köstlichkeiten sind auch bereits ausserhalb des Kindergartens bekannt, so dass sich auch so manch externer Besucher zu uns gesellte. Liebevoll dekorierte Stände mit selbstgemach- tem Makramee-Schmuck, funkelnden Edelsteinen und farbenfrohen Basteleien aus Märchenwolle boten die Möglichkeit, so manch einmaliges Andenken zu erwerben. Und wir, wir freuen uns schon auf die kommenden Feste, die wir an diesem speziellen Ort geniessen dürfen, denn auch der Frühling wird sich im Lauf der Dinge bald schon zu einem frühen Sommer wandeln. Manche munkeln, dass sie hinter den umliegenden Sträuchern schon ein paar Langohren durchblitzen sahen. Die Natur gibt jeder Jah- reszeit ihre eigene Schönheit und mit der Fantasie unserer Kinder dürfen wir den Frühling immer in unserem Herzen tragen. Die Erinnerungen an das diesjährige Frühlingsfest werden uns spätestens im nächsten Winter wieder die Vorfreude auf das kommende bescheren. Und das wird sicher auch ganz besonders werden, denn dann feiert der Waldorfkindergarten Baindt sein 40-jähriges Bestehen! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesen- schule Hauptversammlung des Fördervereins Klos- terwiesenschule e.V. Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwie- senschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet statt am Mittwoch, 17. April 2024 ab 19:30 Uhr in der Aula der Klosterwiesen- schule Baindt. Tagesordnung: TOP1: Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden TOP 2: Bericht und Fragen der Kassenwartin Förderver- ein TOP 3: Entlastung des Vorstands TOP 4: Wahlen (stellv. Vorsitz, Schriftführer*in, Kassen- prüfer*innen, Beisitzer) TOP 5: Bericht und Fragen des Basarteams TOP 6: Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschu- le TOP 7: Struktur des Vereins mit Elternbeirat, Powerfrüh- stück und Basarteam TOP 8: Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Im Namen des Fördervereins Renate Stratmann (Schriftführerin) Zur Information Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assis- tenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de BUND Ravensburg-Weingarten BUND-Jahresbericht 2023 für Ravensburg-Weingarten und Umgebung ist fertig Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde des BUND, der Jahresbericht 2023 des BUND Ravensburg-Weingar- ten ist gedruckt. Er enthält auch wieder ein ausführliches Veranstaltungsprogramm für 2024. Wir haben wieder ein tolles Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald zu- sammengestellt, interessante Kurzreferate bei den Um- welttreffs in der Stadtbücherei und viele kostenlose Fort- bildungen im Angebot. Das 40 seitige Dokument ist hier zu finden https://www.bund-ravensburg.de/fileadmin/ravensburg/ Taetigkeitsbericht/tb2023-doppelseiten.pdf - oder über den angefügten QR-Code. Um Papier und Porto zu sparen versenden wir dieses Jahr diesen Lesehinweis an alle, von denen wir eine E-Mail Ad- resse haben. Das sind immerhin 1.000 Adressen. Wir haben 1.900 Exemplare drucken lassen. Wer ihn gedruckt haben möchte kann ihn gerne bei uns anfor- dern - oder einfach im BUND-Naturschutzzentrum in der Leonhardstraße vorbeikommen und ihn abholen - gerne auch zum Weitergeben, Auslegen in Arztpra- xen, Schulen ... Und nun wünsche ich viel Spaß bei der Lektüre und freue mich auf Anregungen, Unterstützung, neue Mitglieder ... Herzliche Grüße Ulfried Müller Geschäftsführer Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. April - 14. April 2024 Gedanken zur Woche: Ein kleiner Funke kann große Feuer entfachen. Ein kleiner Hoffnungsschimmer große Hoffnung wecken. Adolf Faut Samstag, 06. April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Lisa Schad, Benjamin Zentner, Benedikt Heilig, Pia Kreutle, († Brunhilde Dreher, Paula und Franz Wuche- rer) Sonntag, 07. April - weißer Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt - feierliche Erstkommunion mit der JuKa 18.00 Uhr Baienfurt - feierliche Dankandacht Montag, 08. April 10.00 Uhr Baienfurt - Dankgottesdienst Dienstag, 09. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 10. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 16.30 Uhr Baindt - Probe für alle Erstkommunionkinder 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Erna und Franz Kränkle, Gebhard Kaplan, Hans Späth) Donnerstag, 11. April 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 12. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt - Auferstehungsfeier in der Blinden- schule 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 13. April 09.30 Uhr Baindt - Hauptprobe für alle Erstkommuni- onkinder 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 14. April 10.00 Uhr Baindt - feierliche Erstkommunion mit dem Kinder- und Jugendchor Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Rafael Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Jakob Kreutle, Alina Michelberger, Marian Schäfer, Alexandra Schnez, Mona Stiefvater Montag, 15. April 10.00 Uhr Baindt - Dankgottesdienst mit den Erstkom- munionkindern mit Segnung der religiösen Gegenstände Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bewegende Kar- und Ostertage in Baindt und Baienfurt Viele Hände und Stimmen haben dazu beigetragen, die Heilige Woche in unserer Seelsorgeeinheit zum Höhe- punkt im Kirchenjahr zu machen. Angefangen beim Her- richten der Kirche, den Proben der Chöre und Ministranten bis zu großen Gottesdiensten selbst blieb kein Wunsch offen. Mein besonderer Dank gilt auch unseren Pensio- nären. Auch für die Kleinen war was dabei, Palmsonntag, Kinderkreuzweg, Kinderkirche, bzw. Kirche für Kinder. Al- les fand großen Anklang in der Gemeinde und war der verdiente Lohn für den großen Einsatz so vieler. Dabei geschieht Vieles im Verborgenen, wie zum Beispiel die Krankenkommunion zu Hause, das Palmenbasteln und Vieles mehr. Ich sage ganz herzlich: „Vergelt’s Gott!“ Bis zum Nächten Mal. Bernhard Staudacher Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Folgende Kinder empfangen am Sonntag 14. April 2024 das Sakrament der Erstkommunion Lara Barbat, Tim Bekcert, Hanna Busam, Dalibor Damja- novic, Maria Dorn, Debora dos Santos Rodrigues, Emma Dreher, Moritz Elbs, Nora Gründler, Noah Himpel, Noel Jautz, Ida Junginger, Dominik Klein, Moritz Klewin, Leona Koscher, Emily Lacher, Amy Müller, Luis Pandele, Anna Renner, Pauline Rist, Christian Schäfer, Lena Schelenz, Julia Schulz, Jonah Schützbach, Julia Sonntag, Leona Sordon, Marie Stotz, Celine Völkel, Hannah Volkmann, Emily Wenzel Feier der Erstkommunion - 14. April 2024 Die Proben der Erstkommunikanten sind Mittwoch 10. April um 16.30 Uhr (Lese- und Laufprobe) für alle Kinder Treffpunkt: Kirche. Samstag, 13. April um 9.30 Uhr für alle Kinder. Treff- punkt: katholisches Gemeindehaus anschießend Probe in der Kirche (sie dauert etwa bis 11.00 Uhr). Der große Festtag: „Feier der Kommunion“: Wir feiern um 10.00 Uhr den Festgottesdienst. Die Erstkommunikanten treffen sich um 9.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal (bei Regen Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche hinten rechts beim Taufstein). • In der Pfarrkirche sind die ersten Bänke rechts und links belegt für die Erstkommunikanten. Es folgen dann die ausgelosten Bänke der Familien - Bitte die Sitzbank vor den Erstkommunikanten (vor der 1. Bank) freilassen! Dies gilt auch für Klein- kinder. • Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottes- dienstes nicht mehr fotografieren (nur beim Einzug und Auszug noch möglich), um den würdigen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und Herumgehen zu stören. Wir haben je- mand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotografiert Alle Fotos vom Erstkommuniontag sind dann auf einer CD. • Bitte beachten Sie, dass Sie die Autos auf die vor- gesehenen Parkplätze stellen. In der Thumbstraße bei der Kirche ist Parkverbot! (Spielstraße!) • Montag, 15. April: Um 10.00 Uhr feiern wir eine Dank- messe mit Segnung der religiösen Geschenke. Die Kinder kommen nochmals im Kommuniongewand, die Kerze kann daheimbleiben. Voranzeige Seniorentreff „Musik liegt in der Luft“! Wir laden Sie ein zu unserem Früh- lingsfest am Mittwoch, 17. April 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Begrüßen Sie mit uns, aus unserer Gemeinde, das musikalische Talent Franz Wiest. Freuen Sie sich auf einen fröhlichen Nachmittag. Bei vielen bekannten Melodien dürfen Sie gerne mitsingen. Liebe Grüße das Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse VORANKÜNDIGUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Prof. Dr. Joachim Kunstmann hält einen Vortrag zum Thema GLÜCK „Glück haben“, „etwas glückt“, „Momente des Glücks“, „glücklich sein“, ... Schon an den vielen Redewendungen um das Glück kann man erkennen, wie sehr wir alle in un- serem Leben nach Glück streben. Nun wird uns Prof. Dr. Kunstmann bei unserem Frauenfrühstück einen Vortrag zu diesem Thema halten. Sie sind herzlich eingeladen, ein paar glückliche Stunden zu verbringen, bei diesem Vortrag, interessanten Gesprä- chen mit anderen Frauen und unserem reichhaltigen, le- ckeren Frühstücksbuffet. Am Freitag, 26.04.2024, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 22.04.2024 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der Vater unseres Herrn Jesus Christus, der uns nach seiner großen Barmherzig- keit wiedergeboren hat zu einer lebendigen Hoffnung durch die Auferstehung Jesu Christi von den Toten. 1. Petr 1,3 Sonntag, 07. April Quasimodogeniti 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer- Saal (Prädikant H. Stumper) anschließend Kirchenkaffee Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Montag, 08. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Mittwoch, 10. April 15.45 Uhr Baienfurt Konfi8-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 11. April 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 14. April Misericordias Domini 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin M. Hayen) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Gedanken zum Wochenspruch In der Osterwoche ... und darüber hinaus Ostern ist der Beginn. Da- mit fängt alles neu an. Mit dem Sieg des Lebens über den Tod fängt alles neu an. Und ein Weg be- ginnt, der gegangen sein will - mitten im Alltag. Voll Hoffnung - weil es uns einer vorgelebt hat. Voll Vertrauen, weil auch uns diese Zusage gilt. Voll Liebe, weil uns einer so sehr liebt, dass er selbst all das auf sich nimmt - und weil er selbst alle diese Wege mitgeht. Genau darum geht es: Sich jeden Tag neu dem Tod und dem Leben stellen - und jeden Tag neu Auferstehung zu probieren. Das, was wir in der Fastenzeit einüben, feiern wir mitei- nander an den Osterfesttagen - und genau das will im Alltag gelebt werden. Wege entstehen dadurch, dass man sie Schritt für Schritt geht - aber das Ziel ist klar: Dem Leben entgegen ... (Andrea Schwarz) Bibel im Gespräch - Johannes-Evange- lium Auch für den letzten Termin in dieser Rei- he zum Johannesevangelium laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemeinsa- men Lesen, Diskutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne am Donnerstags- abend, 11. April 2024, um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Konfirmationsgottesdienste 2024 Wir feiern Konfirmation unter dem Thema „Neu werden“ am Sonntag, den 21. April in zwei Gottesdiensten in der Ev. Kirche in Baienfurt: 10.00 Uhr Amelie Miltner Evelyn Schreiner Mara Tränkle Joscha Titz Annemarie Hoffmann Jessica Liese Vanessa Toth Vincent Heithier 11.30 Uhr Alia Züchler Tamina Rau Waldemar Baun Adrian Brückmann Ewa Gross Vivien Freling Levin Wolf Benjamin Speidel Österliches Bibelgespräch „Brannte nicht unser Herz ...?“ - lau- tet das Motto des Bibelgesprächs am Sonntag, 7. April um 14:30 Uhr im Martin-Luther-Gemein- dehaus. Jürgen Ziegler, Gemeindediakon, gibt Impulse zur Geschichte der Emmausjünger (Lukas 24, 13-35 i.A.) Die evangelische (landeskirchliche) Gemeinschaft Die APIS lädt interessierte Gäste herzlich ein. Engagiert • Originell • Tolerant Evangelischer Oberschwabentag 2024 Festgottesdienst mit Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer Workshops Gespräche Kinder- und Jugendprogramm Lieben:geliebt? O ja O nein O vielleicht oberschwabentag.de Christi Himmelfahrt, 9. Mai, 10 bis 16 Uhr Dobelmühle Aulendorf Info: Pfarrerin Silke Kuczera • 88410 Bad Wurzach • Telefon 07564 3575 • E-Mail: silke.kuczera@elkw.de • www.dobelmuehle.de Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. April 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Liese- lotte Schnürer wird mit uns über die Frau sprechen, die Jesus die Füße salbte. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz interessanten Abend. Eure Petra Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Spie- gel“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingsland- schaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Fußball Die Abteilung Fußball des SV Baindt e.V. lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 12.04.2024 um 20.30 Uhr in das Vereinsheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Stellvertretender Abteilungsleiter - Stellvertretender technischer Leiter 5. Verschiedenes Über eine zahlreiche Teilnahme an der Jahreshauptver- sammlung würde sich die Abteilungsleitung sehr freuen. Die Abteilungsleitung Arbeitssieg im Abstiegskampf SV Baindt - SV Ochsenhausen 2:0 (1:0) Zum Start des doppelten Heimspielwochenendes begrüß- te der SV Baindt am Karsamstag den SV Ochsenhausen auf der Klosterwiese, gegen den es in der Hinrunde noch eine deutliche 5:0-Schlappe zu verkraften gab. Trotz des deutlichen Siegs im Oktober steckt auch der SVO tief im Abstiegskampf und rangierte vor der Partie mit insgesamt 15 Punkten auf Tabellenplatz zwölf. Im ersten „richtigen“ Heimspiel 2024 entwickelte sich von Beginn an eine umkämpfte Partie, die wenige spielerische Highlights zu bieten hatte. Der SVB zeigte sich offensiv jedoch etwas aktiver als die Gäste und hatte in den An- fangsminuten eine Halbchance von Kelmendi zu ver- zeichnen. Das 1:0 für Rädels Elf fiel wenig später dennoch etwas aus dem Nichts: Über rechts landete der Ball bei Neuner Dischl, welcher die Kugel am Strafraumeck für Marko Szeibel ablegte. Durch die vielbeinige SVO-Abwehr fand dessen präziser Linksschuss den Weg ins kurze Eck und brachte den SVB so früh in Führung (18.). In der Folge egalisierten sich beide Mannschaften weitestgehend, ehe Wetzel nach einer knappen halben Stunde einen verdeck- ten Schuss von Kunz mit einer starken Reaktion zur Ecke klärte (34.). In den Schlussminuten der ersten Halbzeit er- höhte der SVB nochmals den Druck, scheiterte aber am gut aufgelegten Miehle im Tor der Gäste (45.) und vergab aussichtsreich nach einer Ecke (45+3.). Zu Beginn der zweiten Hälfte schien sich der SVO eini- ges vorgenommen zu haben, die Druckphase der Gäste verpuffte allerdings bereits wieder nach wenigen Minu- ten. Bis auf einen zurückgenommen Abseitstreffer durch Dischl (76.) sahen die knapp 100 Zuschauer ein klassi- sches Duell im Abstiegskampf, das sich vor allem durch viele Zweikämpfe und wenig Spielfluss auszeichnete. So mussten die Baindter Fans bis in die Nachspielzeit auf einen der wenigen sehenswerten Angriffe im Spiel war- ten, der direkt zum Torerfolg führen sollte. Dantona und Walser setzen Boenke clever über links in Szene, der bis zur Grundlinie durchmarschierte. Boenkes flache Herein- gabe konnte Kronenberger im Fünfer zunächst nicht im Tor unterbringen, der Abpraller landete jedoch vor den Füßen von Camara, welcher mit seinem vierten Saisontor den 2:0-Endstand besorgte. Mit dem erst zweiten Sieg in dieser Saison belohnt sich der SVB endlich für seine aufsteigende Form in den letz- ten Wochen und verkürzt in einem sogenannten „Sechs- Punkte-Spiel“ den Abstand auf den Mitaufsteiger aus Ochsenhausen. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier (60. Mika Dantona), Jan Fischer (72. Daniel Kronenber- ger), Jonathan Dischl (82. Baba Camara), Tobias Fink (40. Philipp Boenke), Elion Kelmendi (88. Lukas Walser) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Oskar Roeck - Zuschauer: 100 Tore: 1:0 Marko Szeibel (13.), 2:0 Baba Camara (90.+2) FC Leutkirch II - SV Baindt II 5:5 (1:1) Im Verfolgerduell der Kreisliga B1 zwischen dem Dritten aus Leutkirch und dem Vierten aus Baindt, bekamen die Zuschauer am Karsamstag ein echtes Torfestival zu se- hen. Die Gäste gingen früh durch Nabelberg in Führung (8.), wobei Kretzer noch vor der Pause zum 1:1 ausgleichen konnte (39.). Ein sehenswerter Schlenzer von der Straf- raumkante durch Gresser brachte den SVB II nach dem Seitenwechsel sogar in Front (49.) In den nächsten elf Mi- nuten überschlugen sich dann aber die Ereignisse: Stärk (50.) und Nabelberg per Distanzschuss aus 30 Metern (58.) konterten die Baindter Führung, welche wiederum Gresser ausgleichen konnte (60.). Doch nur eine Minute Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 später brachte Nabelberg den Tabellendritten mit sei- nem dritten Tagestreffer erneut in Front (61.). Durch ein Eigentor der Gastgeber (75.) und die wiederum vierte Leutkircher Führung des Tages (80.) schien die „Zwoite“ den Platz in einem verrückten Spiel aber doch als Verlierer verlassen zu müssen. Mit einem herrlichen „Zehnerball“ von Lauriola wurde jedoch der aufgerückte Kapitän Pa- trick Späth über links auf die Reise geschickt, welcher im Stile eines Torjägers nach innen zog (O-Ton seiner Mit- spieler „wie Chris Führich“) und den Ball im langen Eck zum 5:5-Endstand versenkte (90.). In einem verrückten Auswärtsspiel landet Geggiers Mann- schaft doch noch einen späten Lucky Punch und hält so- mit den Rückstand auf den Dritten aus dem Ällgau bei sechs Zählern. SV Baindt II: Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger, Tobias Trautwein (35. Manuel Brugger) (75. Kai Kostka), Moritz Gresser (81. Luca Lauriola), Niklas Späth (81. Lukas Grabhherr), Markus Wöhr (71. Marius Hahn), Konstantin Knisel, Johannes Schnez (87. Niklas Späth), Max Kretzer (84. Moritz Gresser) - Trainer: Timo Geggier - Trainer: Er- win Koscher Tore: 1:0 Marcel Nabelberg (8.), 1:1 Max Kretzer (39.), 1:2 Moritz Gresser (49.), 2:2 Johannes Stärk (50.), 3:2 Marcel Nabelberg (58.), 3:3 Moritz Gresser (60.), 4:3 Marcel Na- belberg (61.), 4:4 Kirill Kreutzer (75. Eigentor), 5:4 Mouhib EL-Yazid (80.), 5:5 Patrick Späth (90.) SVB gibt am Ostermontag Sieg spät aus der Hand SV Baindt - TSV Riedlingen 1:1 (0:0) Bereits zwei Tage nach dem wichtigen Sieg gegen den Mitaufsteiger aus Ochsenhausen, gastierte am Ostermon- tag der TSV Riedlingen auf der Baindter Klosterwiese. Das Spiel konnte Ende November aufgrund von Schnee- fall nicht ausgetragen werden und wurde dementspre- chend in das neue Jahr verlegt. Dennoch waren sich der Tabellenvierzehnte (12 Punkte) und der Tabellenelfte (23 Punkte) in dieser Saison bereits begegnet - in der zwei- ten Runde des WFV-Pokals konnte sich der SVB knapp gegen den TSV mit 1:0 durchsetzen. Auch im ersten Aufeinandertreffen in der Liga macht der SVB zunächst den besseren Eindruck, spielte jedoch die sich ergebenden Räume nicht mit der letzten Präzision zu Ende. Auf der Gegenseite zeigte die Baindter Hinter- mannschaft um Brugger und Thoma eine sehr konzen- trierte Leistung und ließ die gefährliche Offensive um Altergott (14 Tore) und Schoppenhauer (4 Tore) nicht ins Spiel kommen. Nach einer chancenarmen ersten Halbzeit erhöhte die Baindter Mannschaft in der zweiten Halbzeit etwas die Schlagzahl und ging prompt in Führung. Ein langer Ball von Kneisl brachte Fischer in die Verlosung, welcher über links seine Tempovorteile nutzte und den Ball flach auf den ersten Pfosten brachte. Dort lauerte Boenke, wel- cher den Ball durch die Beine von TSV-Torwart Herma- nutz zum 1:0 im Kasten unterbrachte (54.). Zwölf Minuten später hatten die Baindter Fans nach identischem Angriff, Fischer auf Boenke, den Torschrei schon auf den Lippen, doch der Assistent entschied nach dem „zweiten Treffer“ des Routiniers auf Abseits - eine diskutable Szene (66.). In der Folge ließen sich die Gastgeber etwas tiefer fallen, wodurch der TSV immer häufiger gefährliche Räume be- spielen konnte; die beste Chance hatte Ragg, welcher mit einem Flatterball von der Strafraumkante SVB-Keeper Wetzel prüfte. Außerdem ging die intensive Partie nicht spurlos am Baindter Team vorbei: zunächst musste Tho- ma verletzungsbedingt ausgewechselt werden, wenig später Marko Szeibel mit Nasenbluten den Platz kurzzei- tig verlassen. Zum Pech der Baindter Mannschaft nutzten die Gastgeber die Unordnung und Überzahl im Baindter Mittelfeldzentrum eiskalt aus, wobei Schoppenhauer den Angriff zum 1:1-Endstand trocken abschloss (82.). Mit etwas mehr Spielglück und einem möglichen zweiten Treffer durch Boenke hätte der SVB nicht unverdient den zweiten Sieg innerhalb von zwei Tagen eingefahren, muss sich so am Ende jedoch mit nur einem Punkt begnügen. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Philipp Thoma (67. Marc Bolgert), Marko Szeibel, Nico Geggier (80. Daniel Kronenberger), Jan Fi- scher, Jonathan Dischl, Philipp Boenke, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Kevin Popp - Zuschauer: 200 Tore: 1:0 Philipp Boenke (54.), 1:1 Pascal Schoppenhauer (82.) Vorschau: Samstag, 06.04 16.00 Uhr SG TSV Eschach/Weissenau A-Jugend - SV Baindt II (Testspiel) Sonntag, 07.04 15.00 Uhr TSV Harthausen/Scher - SV Baindt TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Liebe Mitglieder, unser diesjähriger Frühjahrsputz findet am Freitag, 12. April 2024 ab 13:30 Uhr statt. Viele Helfer*innen sorgen für ein schnelles Ende. Deshalb freuen wir uns auf Jede*n. ;-)) Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer mit Zu- behör und Handschuhe mitbringen. Kaffee und Kuchen gibt es zur Stärkung! Bitte um Anmeldung bei Marion per WhatApp oder An- ruf: 0174 9250499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen nach der Winterpause. Marion und Silvia Organisatorinnen für Bewirtung Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Unsere Jahreshauptversammlung und Zunftratswahl finden dieses Jahr am Freitag, 26.04.2024, um 20:00 Uhr, im Bischof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Änderung der Finanz- und Beitragsordnung 6. Wahlen - Vize-Zunftmeister/in - Schriftführer/in - Häs-Maskenwart/in - 1 Zeugwart - 1 Zunftrat/in für Veranstaltungen - 1 Beisitzer für Veranstaltungen 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 8. Anträge und Verschiedenes Anträge sollten bis spätestens 7 Tage vor der Jahres- hauptversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freu- en und danken im Voraus für euer gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Herzliche Einladung zum Fachvortrag und Workshop „Sicher unterwegs“ am Dienstag, 16. April 2024, in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Beginn 18.00 Uhr. Zur Verhinderung von sexueller Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ für Frauen und Mädchen ab 16 Jahren. Der Workshop besteht aus einem Vortrag zu den Fra- gestellungen: Wie kann ich als Frau oder Mädchen im öffentlichen Raum sicher unterwegs sein? Wie vermeide ich, dass ich schutzlos Gewalt ausgesetzt bin? Kriminalhauptkommissarin Evelyn Lang berichtet zu die- sem Thema umfassend und klärt auch über Verhaltens- weisen im Fall eines tatsächlichen Angriffs auf. Der zweite Teil des Workshops wird durch Polizeiober- kommissarin Melike Gündemir, die Polizei-Weltmeiste- rin im Boxen ist, vermittelt und besteht aus praktischen Selbstbehauptungstechniken, die einfach erlernbar sind.“ Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung herzlichst ein. Die Vorstandschaft Voranzeige: Mittwoch, 22.05.2024, 18.00 Uhr, Treffpunkt Dorfplatz, kleine Maiwanderung zum Bildstöckle am Grünen Berg mit anschließendem Grillen beim Ackermanngrill am Bäd- le. Samstag, 29.06.2024, Bewirtung Kaffee und Kuchen bei Firma Mack in Baindt zu ihrem 50. Firmenjubiläum. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung 2024 Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend Baindt e.V. am 06.04.2024 im Probelokal des Musikverein Baindt ein. Um 16 Uhr startet die Jahreshauptversammlung vom Förder- verein, anschließend geht es mit dem Hauptverein weiter. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführer 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet wie gewohnt unser Jahreses- sen statt. Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Niklas Späth Nadine Haug 1. Vorstand 1. Vorständin Reitergruppe Baindt Nachbericht Osterritt Am vergangenen Samstag, den 30. März fand unser traditioneller Osterritt statt. Um 13:15 Uhr war Treffpunkt an unserer Reithalle. Insgesamt 11 Reiterinnen und Reiter nahmen am Ritt teil. Von unserem Reitgelände aus ging es Richtung Baindter Wald. Nach einer kleinen Runde durch den Wald führte der Weg nach Sulpach, hier gab es bei Familie Haug noch eine Verpflegung. Wir bedanken uns herzlich bei unserem Ausschussmitglied Dennis Haug für die Organisation des Ritts. Rückblick Arbeitseinsätze Am Samstag, den 23. März trafen sich einige unserer Mit- glieder bei der Firma Beutinger GmbH in Bad Saulgau, um 130 m² Pflastersteine auszubauen. Der Transport der Pflastersteine nach Baindt zu unserem Reitgelände wur- de von Johnny Elbs übernommen. Am 30. März ging es dann in die nächste Runde: Die 130 m² Pflastersteine wurden geputzt und anschließend auf Paletten aufgestapelt. Ein großes Dankeschön an unsere fleißigen Helfer! Ausbauen der Pfastersteine Putzen und aufstapeln der Pflastersteine Turnierergebnis Lina Heilig konnte sich in Leutkirch-Haid beim Stilspring- wettbewerb Klasse E mit ihrem Pferd Sebastiano auf dem 4. Platz platzieren. Herzlichen Glückwunsch! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Osterritt Schalmeienkapelle Baindt e.V. Förderverein Schalmeien- kapelle Baindt e.V. Die Jahreshauptversammlung für 2023 fand am 22.03.2024 um 19.30 Uhr im Bischoff-Spro- ll-Saal in Baindt statt. Der Bericht des ersten Vorstandes, Thorsten Lott, verwies auf die tatkräftige Unterstützung des Hauptvereines und der erfolgreichen Durchführung des Schalmeienballes 2023. Dies soll auch der Fokus im neuen Jahr 2024 sein. Der Bericht des Kassierers, Daniel Bacher, zeigte eine lückenlose und einwandfrei geführte Kasse auf. Das auch die beiden Kassenprüfer bestätig- ten. Somit stand die Entlastung der Vorstandschaft nichts im Wege. Es kam zu den Wahlen lt. Tagesordnungspunkt. Turnus gemäß wurde der erste Vorstand, Thorsten Lott, und der Kassenprüfer, Jürgen Ingerl, auf weitere zwei Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Durch das frühzeitige Ausscheiden des zweiten Vorstandes, Luca Zanutta, wur- de ein Nachfolger auf ein Jahr gewählt. 1. Vorstand: Thorsten Lott 2. Vorstand: Adrian Zanutta Kassenprüfer: Jürgen Ingerl Der erste Vorstand gratulierte den Neu- und Wiederge- wählten Vorstandsmitglieder und wünschte ihnen viel Erfolg und Freude beim Ausüben ihrer Ehrenämter. Er bedankte sich noch bei allen Anwesenden Mitglieder für die Teilnahme an der Versammlung und beendete die Jahreshauptversammlung 2023. Schnupperprobe 2024 Wir suchen dich! Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast Lust auf eine super Kameradschaft - auch außerhalb der Fasnet. Dann komm zu unserer Schnupperprobe am 09.04.2024 um 19.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle in Baindt. Für dein leibliches Wohl ist gesorgt! Wir freuen uns auf Dich! Du willst uns besuchen? Schreib einem Schalmeienkamerad, den du kennst, oder eine kurze E-Mail an info@schalmeien-baindt.de Protokoll der Generalversammlung 2024 Datum: 22.03.2024 Ort: Bischof Sproll Saal, Baindt Anwesenheit: Bei der diesjährigen Generalversammlung der Schalmei- enkapelle Baindt 1987 e.V. waren 23 Aktive Mitglieder, 6 Passive Vereinsmitglieder. Somit war die Versammlung beschlussfähig. 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden (Marius Maucher) Die Versammlung wurde vom 1. Vorsitzenden, Marius Maucher, um 20.00 Uhr eröffnet. Nach der Begrüßung aller Aktiven und Passiven Mitglieder begrüßte Marius Maucher unser Ehrenmitglieder Andreas Joachim sowie unseren Wahlleiter Werner Weissenberg. Weiterhin stellte er fest, dass die Generalversammlung Satzungsgemäß einberufen wurde. Dadurch ergaben sich folgende Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung und Bericht des Ersten Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: • Zweiter Vorstand • Kassierer • Schriftführer • Kassenprüfer • Ehrungen, Verschiedenes Im Anschluss gab er einen Rückblick auf das letzte Jahr. • Es liegt ein sehr intensives Jahr hinter uns mit vielen Herausforderungen. Am meisten herausfordernd war bestimmt die personelle Situation in der Kapelle, durch einige Austritte, dank der Kennlernprobe konnten wir durch Neumitglieder das Defizit ausgleichen. Der Vor- stand bedankt sich hier ausdrücklich nochmals bei den Neumitgliedern und auch den passiven Mitgliedern, die uns in den Proben so stark unterstützt haben. • Weinfest 2024 , war trotz der neuen Lokalität ein vol- ler Erfolg. Wir hatten zwar keine Erfahrungen mit dem neuen Platz und mussten uns neu erfinden, aber es hat alles sehr gut geklappt. Auch hier ein ausdrücklicher Dank an alle Helfer • In der Sommerpause, fand natürlich wieder das Ferien- programm „Kanu fahren auf der Schussen“ statt • Anfang Oktober dann der Ausflug in die Heimat unse- res verstorbenen Freund und Kammeraden Moik. Wir trafen uns mit Angehörigen und nahmen an der örtli- chen Kirmes teil. Bei welcher wir einen gemeinsamen Auftritt mit dem Thüringer Schalmeienorchester e.V. Meuselbach hatten. • Nach etwas Ruhe, starteten wir natürlich voll in die Fas- net 2024. • Und auch wenn das vergangene Jahr und auch die Fas- net ein voller Erfolg waren, dürfen wir uns nicht ausruhen • Ausblick 2024 • wir werden uns weiterhin musikalisch verbessern wol- len • neue Mitglieder dazu gewinnen, dazu soll wieder die Kennlernprobe am 09.04.2024 dienen • das Weinfest 2024, wieder auf dem Schulgelände, mit Optimierungen • Zum Schluss bedankte sich Marius Maucher auch bei seinen Vorstandskollegen. Trotz dass man sich nicht immer einig war, war es immer eine gute Zusammen- arbeit. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 2. Bericht des Schriftführers (Alexander Abel) siehe Jahresbericht 2023/24, kann angefragt werden 3. Bericht des musikalischen Leiters (Martin Stauber) Martin Stauber gab einen Rückblick über das vergange- ne musikalische Jahr. Im letzten Jahr fanden wieder sehr viele Auftritte statt, das hat ihm und auch den Mitgliedern gefallen. Auch weil es so viele Auftritte gab ging ein Dank an die gesamte Kapelle dass alle so gut mitgezogen ha- ben und wir immer ein sehr gutes Bild abgeben konnten. Ein besonderer Dank ging an Timo Rösch, der neu in der Rolle war, wie auch Christian Kerner beide haben ihn in seiner Abwesenheit als Musikalischer Leiter sehr gut ver- treten. Ein Dank ging auch an Roland Oehlhaf, dass er immer einen guten Einsatz bringt um uns neue Auftritte zu verschaffen und so uns neue Türen öffnet und wir in der Fansetzeit auf eine gute Zusammenarbeit blicken können. Außerdem hat Martin Stauber auch noch einmal betont, dass es in weiterhin sehr wichtig ist, neue Mitglieder zu finden und wir Werbung machen sollen wo es nur geht. • Probenstatistik • Gesamtschnitt: 68% Auftritte und Proben • Stimmenstatistik • 71% Erste Stimme • 77% Schlagwerk • 65% Tenor • 76% Akkord • 71% Zweite Stimme • 77% Bariton 5 Beste Proben- und Auftritte: 1. 99% Thomas Tittel 2. 98% Martin Stauber 3. 97% Michael Sonntag, Christian Kerner, Werner Schell- horn 4. 96% Michael Schnez 5. 93% Timo Rösch 4. Bericht des Kassiers (Moritz Lang) siehe Kassenbericht 2024, kann angefragt werden 5. Bericht der Kassenprüfer (Thomas Gauder und Sab- rina Tenhünfeld) Die ordentliche Kassenführung wurde am 21.03.2024 ge- prüft und bestätigt. 6. Entlastung der Vorstandschaft Wahlleiter Werner Weißenberg beantragte die Entlas- tung der Vorstandschaft, welche einstimmig angenom- men wurde. Zusammensetzung der bisherigen Vorstandschaft: 1. Vorsitzender: Marius Maucher 2. Vorsitzender: Adrian Zanutta Kassierer: Moritz Lang Musikalischer Leiter: Martin Stauber Zeugwart: Lukas Tanner Schriftführer: Alexander Abel 7. Wahlen Wahlleitung: Werner Weissenberg führte die Wahl durch. Mitglieder: 23 Passive: 6 Gesamt: 29 Ergebnis der Wahlen: Amt Vorschlag Wahlberechtigt Wahlergebnis 2. Vorstand Alexander Abel Mitglieder Ja: 22 Nein: 0 Kassierer Moritz Lang Mitglieder Ja: 22 Nein: 0 Schriftführer Christian Kerner Generalver- sammlung Ja: 28 Nein: 0 Kassenprüfer Sabrina Tenhünfeld Generalver- sammlung Ja: 29 Nein: 0 Alle Ämter wurden Satzungsgemäß auf 2 Jahre gewählt. Ausgenommen der Schriftführer, da der bisherige Schrift- führer nach einem Jahr Amtszeit das Amt niedergelegt hat. Herzlichen Dank an unseren Wahlleiter Werner Weis- senberg Aus der Vorstandschaft ausgeschieden sind: -Adrian Zanuta In die Vorstandschaft eingetreten sind: -Christian Kerner 8. Ehrungen/Verschiedenes In diesem Jahr wurde Mario Zanuta zu seinem 10 jähri- gen geehrt. 9. Verschiedenes Roland Oehlhaf bedankte sich im Namen der ganzen Narrenzunft Raspler für die musikalische Unterstützung und den Einsatz während der gesamten Fasnet. Außer- dem bedankte er sich für das gute Verhältnis und den guten Kontakt vor allem zur Vorstandschaft. Der neu gewählte 2 Vorstand Alexander Abel, bedankte sich im Namen der Vorstandschaft, wie auch der ganzen Kapelle bei Marius Maucher. Trotz beruflichen wie auch privaten Aufgaben, war Marius immer für den Verein da und kümmert sich gerne darum, dass es dem Verein gut geht. Ende der Sitzung: 21.05 Uhr Anschließend gemütliches Beisammensein Basar Baindt Förderverein der Klosterwiesenschule e.V. Rückblick Frühjahr-Basar 2024 Liebe Basarfreunde, am 24. Februar hat der Kinderbasar in der Schenk-Kon- rad-Halle, wieder mit viel Erfolg, stattgefunden. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei unserer Bürgermeis- terin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns wieder die Halle zur Verfügung gestellt haben. Einen riesengroßen Dank gilt auch unseren vielen tollen Helferinnen und Helfern. Ohne eure Hilfe wäre nicht mög- lich den Basar durchzuführen. Natürlich geht ein großes Dankeschön auch an die vielen Papas, Opas und Omas die die Kinder gehütet haben und somit einen großen Teil dazu beigetragen haben, dass wir so viele Helferinnen und Helfern zusammen bekommen haben. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 1. Förderverein Klosterwiesenschule e.V 2. Jugendfeuerwehr Baindt 3. Förderverein der Blindenshule Baindt 4. Krabbelgruppe Bibabutzemann Baindt 5. Kinderchor Baindt 6. Abteilung Kinderturnen Baindt 7. Reitverein Baindt 8. Taekwondo Baindt Wir hoffen, dass wir im Herbst wieder einen großen Zulauf an Helferinnen haben und freuen uns, euch am nächs- ten Basarwochende am 21.09.2024 begrüßen zu dürfen. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (geht auch ohne Faceebook Konto) oder auf Instagram. Es grüßt herzlich das Basar Team Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Jugendrotkreuz Weingarten und Baienfurt-Baindt üben gemeinsam Um die Gemeinschaft zwischen den beiden Jugendrot- kreuz-Gruppen zu fördern, veranstalteten sie einen ge- meinsamen Übungssamstag. Im Vordergrund stand das Kennenlernen der Kinder und Jugendlichen, obwohl sie zwei unterschiedlichen Ortsgruppen angehören. Zu Be- ginn haben sie zusammen Kennenlernspiele gespielt, um sich so miteinander vertraut zu machen. Dabei mussten sie sich in verschiedenen Kategorien auf einer Stuhlreihe positionieren, ohne diese Reihe dabei zu verlassen. An- schließend haben die Jugendrotkreuzler:innen in verschie- denen gestellten Situationen ihre Erste-Hilfe Kenntnisse unter Beweis gestellt. Von leichten Schürfwunden bis zu einem Leitersturz mit mehreren Verletzungen war alles mit dabei. Trotz der gemischten zweier Teams konnten die JRKler:innen die Situationen gut meistern und haben gemeinsam die Verletzungen versorgt, den Patienten Mut zugesprochen und dabei immer die Ruhe bewahrt. Nach einem wohlverdienten Mittagessen wurde zum Abschluss Jeopardy gespielt. Hierfür wurden drei Teams gebildet, Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 die in den Kategorien Erste-Hilfe, Rotkreuzgeschichte, Allgemeinwissen, DRK und Spaß und Spiel gegeneinan- der angetreten sind. Das gemeinsame Übung war nicht nur lehrreich, die Ju- gendrotkreuzler:innen konnten sich darüber hinaus auch besser kennenlernen. So wird die Gemeinschaft unter den DRK-Ortsvereinen kontinuierlich gestärkt. Falls du auch Lust auf eine tolle Gemeinschaft hast und zwischen 6 und 15 Jahre alt bist, kannst du gerne mal bei uns reinschnuppern. Schreib uns einfach eine E-Mail un- ter jugendrotkreuz@drk-baienfurt-baindt.de, wir freuen uns auf dich! Freie Wähler Nominierung der Kreistagswahlliste der Freien Wähler im Wahlkreis III Baienfurt Die Freien Wähler im Landkreis Ravensburg haben Ihre Kandidatinnen und Kandidaten für den Wahlkreis III (Bai- enfurt, Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende) be- stimmt. Den Freien Wählern ist es wichtig zu betonen, dass es sich hier um eine unabhängige Wählervereinigung handelt, die nicht zur Partei der Freien Wähler gehört. Genau diese Unabhängigkeit ist einer der Bewegründe für die 3 Frauen und 6 Männer zu kandidieren. Darüber hinaus wollen sich alle für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises einsetzen und sich stark für einen lebenswer- ten Kreis Ravensburg machen. Mit dieser ausgewogenen und vielseitigen Liste wollen die Freien Wähler im neuen Kreistag wieder eine treibende Kraft für finanzielle Ver- lässlichkeit und Nachhaltigkeit sein. Folgende Kandidaten wurden nominiert: 1. Simone Rürup, Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt 2. Manuela Hugger, Bürgermeisterin der Gemeinde Berg 3. Oliver Spieß, Bürgermeister der Gemeinde Fronreute und Fraktionsvorsitzender 4. Janina von Watzdorf, Baienfurt 5. Richard Birnbaum, Baienfurt 6. Thoma Böse-Bloching, Fronreute 7. Stefan Dittrich, Baienfurt 8. Klaus Dieter Jehle, Wolpertswende 9. Stefan Konzett, Baindt Oliver Spieß Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Kreistag Ravensburg Grüne Kommunalpolitiker und Politikerinnen reden mit der Landwirtschaft Zu einem offenen Austausch über die Probleme der Land- wirtschaft kam es bei einem Besuch grüner Kommu- nalpolitiker*innen aus Weingarten, Baienfurt und Baindt auf dem Hof von Landwirt Joachim Kapler in Köpfingen. Joachim Kapler ist der stellvertretende Vorsitzende des Bauernverbands Allgäu-Oberschwaben. „Für faire Pro- duktionsbedingungen in der Landwirtschaft“ war der Titel der Veranstaltung, zu der der Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen eingeladen hatte. Am Ende stellte man fest, dass man trotz unterschiedlicher Auffassung in prinzipi- ellen Fragen und Zielen nicht so weit auseinanderliegt, wie es die Proteste der Landwirte in den letzten Monaten – z. Teil mit den Grünen als Feindbild - vermuten lassen. Landwirt Kapler betreibt auf 90 ha Fläche Milchvieh- wirtschaft und baut Getreide, Silomais und vorwiegend Kartoffeln an, die er im eigenen Hofladen und in Super- märkten vermarktet. Bei einer Hofführung verdeutlichte er durch einen Vergleich vom alten und neuen - 2012 er- richteten - Kuhstall die Fortschritte in der Tierhaltung. Er erläutert die kostspielige Melktechnik und die Halteform. Die Form der modernen Landwirtschaft entspreche nicht mehr der alten Vorstellung von einer „Bilderbuchlandwirt- schaft“ und stoße manchmal auf Unverständnis. Abge- schlossen wurde die Hofführung mit einer großzügigen Bewirtung der Gäste mit hofeigenen Produkten. Zur Frage:„Wo drückt der Schuh“ sprach Kapler den Im- port billiger Lebensmittel aus EU-Ländern oder andern Ländern an. Diese Freihandelsabkommen seinen im In- teresse des Exports von Industriewaren abgeschlossen worden. Dadurch seien die heimischen Produkte einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt. Die importierten Pro- dukte würden in Ländern mit niedrigeren Standards bei Naturschutz, Tierhaltung und Arbeitsbedingungen her- gestellt als es in Deutschland erlaubt sei. Durch deren Import würden die heimischen Lebensmittel im Preis ge- drückt. Er forderte deshalb mehr Außenschutz der hei- mischen Landwirtschaft. Dazu merkte Uwe Hertrampf, Fraktionssprecher in Baienfurt, an, dass die Grünen immer sehr kritisch beim Abschluss von Freihandelsabkommen gewesen seien. Die weltmarktausgerichtete Agrarpolitik der Vorgängerregierungen habe es versäumt, die Forde- rung der Landwirte nach Herkunftsbezeichnungen und gleichen Produktionsstandards umzusetzen – wohl im Interesse der Industrie, der Lebensmittelverarbeitung, des Handels und letzten Endes auch der Verbraucher. Zum Thema Preisdruck fragt Claus Kessel, Fraktions- sprecher in Weingarten, warum die Landwirte nicht vor Discountern protestiert hätten. Diese würden ihnen doch mit ihrer Marktmacht tendenziell eine zukunftssichernde Vergütung verweigern. Beim Bemühen der Landwirte um bessere Vergütung stünden die Grünen an der Seite der Landwirte. Hier verwies Kapler auf den Staat, der im Kartellrecht die Rahmenbedingungen setze und auf die Nachfrage der Verbraucher nach billigen Lebensmitteln. Dieses Problem erklärte Antje classen, Gemeinderätin in Baindt, mit den geringen Einkommen vieler unterbezahl- ter Erwerbstätiger und Rentner, die sich faire Lebensmit- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 telpreise oft nicht leisten. Insofern habe der Preisdruck, der auf der Landwirtschaft laste, auch eine sozialökono- mische Ursache. Es wurde auch der Flächendruck angesprochen, der land- wirtschaftliche Flächen reduziert, dadurch Flächen- und Produktionskosten erhöht und den Grad der heimischen Selbstversorgung verringert. Kapler äußerte die Angst, dass der Landwirtschaft durch Naturschutzmaßnahmen weitere Flächen entzogen würden. In diesem Zusammen- hang sprach er die von den Gemeinden zu vollziehende Biotopverbundsplanung an (mit dem Ziel einer Auswei- sung von 15% Freifläche pro Gemeindegemarkung) und die Umsetzung des geplanten Biosphärengebiets. Dieses halte er nicht – wie die Biosphärengebiete im Schwarz- wald und auf der Schwäbischen Alb - zur oberschwäbi- schen Landschaft passend. Diese verfüge über bessere Böden, mehr Grünlandwirtschaft und bereits jetzt über ausreichenden Naturschutz und funktionierenden Tou- rismus. Darauf entgegnete Hermine Städele, Stadträ- tin in Weingarten, dass die Grünen im Regionalverband und in den Kommunalparlamenten wie in Weingarten ( Schmetterlingswiese, Weingartener Ösch ) sich am meis- ten gegen den Flächenverbrauch für Wohnen, Gewer- be und Verkehr – zu Lasten der Landwirtschaft – und für Innenverdichtung und Aufstockung einsetzen wür- den. Wenn sie dann für den von ihnen bekämpften Flä- chenfraß Ausgleichsmaßnahmen zu Gunsten von Natur und Artenschutz verlangen würden, seien sie die Bösen. Einig war man sich in der Einschätzung, dass nur eine auskömmliche und naturnahe Landwirtschaft Zukunft habe und dass freiwillige Leistungen der Landwirte für den Naturschutz durch finanzielle Anreize belohnt wer- den sollten. In diesem Zusammenhang wies die Kreis- rätin Hille Fiegel-Hertrampf darauf hin, dass die Grünen sich auf EU-Ebene schon lange dafür einsetzen, die Sub- ventionspolitik stärker an ökologischen Maßnahmen der Landwirtschaft statt an die Größe landwirtschaftlicher Betriebe auszurichten. Das könnte gerade kleineren Be- trieben helfen, ihre Existenz zu sichern und gleichzeitige naturschonende Landwirtschaft zu betreiben. Am Ende des Besuchs stellten sowohl Landwirt Kapler als auch die grünen Kommunalpolitiker*innen eine Einig- keit fest in dem Streben nach einer auskömmlichen und nachhaltigen Landwirtschaft mit dem Ziel einer regio- nalen Versorgung mit Lebensmitteln. Nicht alle Themen konnten angesprochen werden. Also wurde vereinbart, den gelungenen Gedankenaustausch fortzusetzen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Theateraufführungen in Waldburg Waldburg Eine Hotelsuite, drei Tenöre, zwei Ehefrauen, drei Lieb- schaften und ein Stadion voller Opernfans; die Bühne ist bereitet für das Konzert des Jahrhunderts – na ja, solan- ge Produzent Leo Sander es schafft, den liebeshungrigen, italienischen Star-Tenor Tito Merelli und seine heißblütige Ehefrau Maria im Zaum zu halten. Doch nicht nur die sorgen für reichlich Chaos. Alle an- deren „helfen“ mit vereinten Kräften mit, dass das Kon- zert fast noch ins Wasser fällt. Loderndes Temperament, folgeschwere Verwechslungen und dramatische Eifer- suchtsanfälle tragen dazu bei, dass die Redewendung „the show must go on“ eine neue Bedeutung bekommt. Die drei Tenöre heißt die Farce in 2 Akten, welche der Theaterverein Waldburg für Sie spielt. Besuchen Sie unsere Aufführungen und haben Sie viel Spaß bei dieser kurzweiligen Komödie. Veranstaltungsort: Mehrzweckhalle Waldburg Aufführungstermine: Nachmittagsvorstellung: Freitag, 12.04.2024, 14:30 Uhr Bewirtung mit Kaffee und Kuchen Eintrittspreis: Erwachsene 5 Euro, Kinder 3 Euro, Nach- mittagskasse, kein Kartenvorverkauf Abendvorstellungen: Freitag, 12.04.2024, 19:30 Uhr Samstag, 13.04.2024, 19:30 Uhr Sonntag, 14.04.2024, 18:30 Uhr Freitag, 19.04.2024, 19:30 Uhr Samstag, 20.04.2024, 19:30 Uhr Eintrittspreis: 10 Euro Kartenvorverkauf: Im Foyer der Gemeinschaftsschule Waldburg nur am Karsamstag, 30.03.2024 von 10 bis 13 Uhr. Telefonisch unter 0151-23375331: An Karsamstag, 30.03.024 von 11 bis 18 Uhr und ab Diens- tag, 2.04.2024 werktags von 18 bis 20 Uhr. Vorbestellte Karten bitte spätestens am Tag der Auffüh- rung bis 19.00 Uhr an der Abendkasse abholen. Für weitere Informationen, z.B. den Bestuhlungsplan be- suchen Sie uns auf unserer Homepage www.theater- verein-waldburg.de, bei Instagram oder Facebook und schmökern Sie in unserem Flyer! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Theaterverein Waldburg e.V. Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 AOK Baden-Württemberg AOK warnt vor Betrügereien an Telefon oder Haustür: Kriminelle fordern (Pflege-)Daten und bieten Hausnot- rufsysteme und Pflegeboxen an Eine dreiste Betrugsmasche überzieht derzeit Ba- den-Württemberg: Im ganzen Land – auch in Boden- see-Oberschwaben - melden sich Pflegebedürftige und Angehörige bei der AOK und berichten von Anrufen und Besuchen unbekannter Personen, die sich als AOK-Mit- arbeitende von scheinbar seriösen Gesundheitsorgani- sationen ausgeben. Die AOK Baden-Württemberg geht im Schnitt von fünf gemeldeten Fällen pro Tag aus. Im Rahmen dieser Gespräche werden sensible Gesundheits- daten, wie zum Beispiel Pflegegrade, das Geburtsdatum und die Versichertennummer abgefragt. Zudem werden die Versicherten dazu gedrängt, Anträge zu unterzeich- nen oder die Versichertenkarte wird abfotografiert. Die betroffenen Versicherten beziehungsweise deren Ange- hörige sind meist sehr verunsichert, da die kontaktierten Personen oftmals hochaltrig und pflegebedürftig sind und nicht wissen, was sie im Einzelnen unterschrieben oder welche Daten sie „freiwillig“ weitergegeben haben. Absicht der Betrüger ist in den häufigsten Fällen, dass Anträge für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, sogenannte „Pflegeboxen“, oder Anträge für Versorgun- gen mit Hausnotrufsystemen unterschrieben und an- schließend bei der AOK zur Erstattung eingereicht werden. Teilweise wird auch von Fällen berichtet, in denen Versi- cherte im Internet nach Pflegeunterstützung suchten und über Onlineformulare zur Bestellung von sogenannten kostenfreien „Pflegeboxen“ im Namen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgefordert werden. Die AOK Baden-Württemberg weist mit Nachdruck dar- auf hin, dass dies keine AOK-Mitarbeitende sind und sie auch keine Angebote von Drittanbietern zur Versorgung von Hausnotrufsystemen oder Pflegeboxen platziert. Des- halb rät die Südwestkasse dazu, niemals am Telefon, an der Haustür oder im Internet Auskünfte zu den persönli- chen und finanziellen Verhältnissen, Pflegegraden oder Pflegegeldansprüchen zu geben. Stattdessen sollte das Gespräch sofort beendet und vorher noch die angezeig- te Telefonnummer und der Name der Gesprächspartner notiert werden. Die AOK Baden-Württemberg bittet Betroffene mögliche Betrugsversuche der Kasse mitzuteilen und auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wer unsicher ist, kann sich bei der AOK bestätigen lassen, ob Anrufende bei der AOK tätig sind oder sich nur als vermeintliche Mitarbeitende ausgeben. AOK-Versicherte können sich dafür an das nächste KundenCenter oder an die AOK-DirektBeratung unter 0711 76 16 19 23 wenden. Die AOK bittet alle Betrof- fenen darum, die AOK vor Ort über ähnliche Erfahrungen zu informieren. Unfreiwillig unterschrieben Anträge auf Pflegehilfsmittel können jederzeit zurückgezogen werden, sofern Leistun- gen nicht benötigt werden. Die Mitarbeitenden der AOK leiten darüber hinaus die Meldung an die Abteilung zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen weiter. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Ermitt- lungsbehörden können gegebenenfalls weitere Maßnah- men veranlasst werden. Kükenschau 2024 Sonntag 14.04.2024 Ab 10 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Freier Eintritt Zu sehen gibt es: • Verschiedene Küken • Vorführung der Kanin-Hopp Gruppe • Küken Schlupf live • Kaninchenmütter mit ihren kleinsten Kaninchenkindern • Und vieles mehr Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt: Getränke und einen reichhaltigen Mittagstisch. Außerdem Kaffee und Kuchen von der bekannten Kuchentheke. Alles zu familienfreundlichen Preisen. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Stärkung der Verkehrsinfrastruktur an Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und im Bodenseekreis auch im Jahr 2024 „Mit hohen Investitionen von Bund und Land in den Neu- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen, in deren Erhaltung sowie in Radwege wird das Regierungspräsidi- um auch in diesem Jahr die Verkehrsinfrastruktur weiter stärken und die Mobilität verbessern. Auch bei sorgfäl- tigster Planung lässt sich aber nicht ausschließen, dass es mitunter zu Verkehrsbehinderungen und zu Mehrbelas- tungen an den Umleitungsstrecken kommt. Wir danken den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Erhaltungsmaßnahmen: B 30, Fahrbahndeckenerneuerung Anschlussstelle Ra- vensburg-Nord – Anschlussstelle Weingarten Die B 30 zeigt zwischen den Anschlussstellen Ravens- burg-Nord und Weingarten auf einer Länge von rund 3,5 Kilometern Längsrisse, Schadstellen und Netzrisse auf beiden Richtungsfahrbahnen. Daher muss die Fahr- bahndecke in diesem Abschnitt saniert werden. An der Anschlussstelle Weingarten ist zudem die Sanierung der Anschlussrampen notwendig. Die Arbeiten erfolgen nach derzeitigem Stand im September und Oktober 2024. Die Baumaßnahme erfolgt abschnittsweise unter Sperrung jeweils einer Richtungsfahrbahn. Der Verkehr wird in die- ser Zeit über die andere Richtungsfahrbahn geführt. Die Bauzeit beträgt insgesamt etwa sieben Wochen und die Baukosten belaufen sich auf rund drei Millionen Euro. L 284, Fahrbahndeckenerneuerung Mochenwanger- straße im Bereich der B 30 Baindt, Baienfurt Die L 284 weist im Abschnitt zwischen den zwei Kreisver- kehren im Bereich der B 30 Risse, Spurrinnen und Verdrü- ckungen auf, die eine Sanierung der Fahrbahn erfordern. Die Arbeiten können nur unter Vollsperrung des Straßen- abschnittes ausgeführt werden. Die Umleitung erfolgt über die B 32 und Staig. Die Baulänge beträgt circa 0,5 Kilometer. Die Baukosten belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf rund 200.000 Euro. Bauwerkssanierungen: B 30, Instandsetzung der Astbrücke über die Schussen beim Anschluss Ravensburg-Nord Die Brücke weist Schäden an den Gleitlagern auf, weshalb diese ausgetauscht werden müssen. Gleichzeitig werden auch weitere Schäden behoben und die Übergangskons- truktion umgebaut. Unter anderem werden die Geländer erneuert und nach außen versetzt, wodurch der Radweg 25 Zentimeter breiter wird. Die Arbeiten können nur unter Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Vollsperrung durchgeführt werden. Die Kosten belaufen sich auf 1,6 Millionen Euro und werden vom Bund getra- gen. Die Bauzeit beträgt sechs Monate. Geplant ist die Arbeiten Anfang Juni zu beginnen. B 30, Instandsetzungsarbeiten an Lärmschutzwänden bei Ravensburg An drei Lärmschutzwänden bei Ravensburg im Abschnitt zwischen dem Wernerhoftunnel bis zur Auffahrt Ravens- burg Mitte werden im Juni Schäden behoben. Die einen Monat dauernden Arbeiten können ohne Beeinträchti- gung des Verkehrs ausgeführt werden. Die Kosten belau- fen sich auf 50.000 Euro und werden vom Bund getragen. Nähere Informationen über den genauen Beginn und Ab- lauf der Baumaßnahmen sowie die hierfür erforderlichen Verkehrsumleitungen folgen zeitnah. Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Ba- den-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de/Bau- stellen abgerufen werden. Rekordjahr für die erneuerbaren Energien - Anlagen der TWS erzeugen im Jahr 2023 über 90 Millionen Kilowattstunden Ökostrom Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) erreicht einen neuen Rekord: Noch nie haben die eigenen Anlagen und die Anlagen, an denen die TWS beteiligt ist, so viel Ökostrom erzeugt wie im Jahr 2023. Erstmals in der Geschichte des Unternehmens beträgt das Ergebnis über 90 Millionen Kilowattstunden. „Bereits 2022 hatten wir ein sehr erfolgreiches Jahr, aber 2023 stellt dieses Ergebnis noch einmal in den Schatten“, resümiert Helmut Hertle, Technischer Geschäftsführer der TWS, und fügt an: „Das ist eine sehr erfreuliche Steigerung von über 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr.“ Allein die Windenergieanla- gen haben für rund 82 Millionen Kilowattstunden Strom gesorgt – bei gleicher Anlagenzahl wie im Vorjahr. „Wir werden unsere Eigenerzeugung an Strom aus erneuerba- ren Energien weiter ausbauen, aus Gründen des Klima- schutzes und der Versorgungssicherheit.“ So ist die TWS zum Beispiel an der Windkraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG (WKBO) beteiligt und führt auch deren Geschäfte. Diese hat kürzlich die Genehmigung für den Bau des Windparks Röschenwald erhalten. Neu in Be- trieb gegangen sind im vergangenen Jahr zwei weitere Photovoltaikanlagen der TWS in Ravensburg: eine auf dem Waldorfkindergarten und eine auf der TWS-Arena. Erzeugter Ökostrom versorgt über 25.000 Haushalte Mit den 90,5 Millionen Kilowattstunden können rechne- risch über 25.000 Haushalte mit grünem Strom versorgt werden. Damit konnte die TWS im Berichtsjahr bilanziell alle Privathaushalte, die von ihr Strom beziehen, aus ei- gener Erzeugung bedienen. „Das ist ein wichtiges strate- gisches Ziel für unser Unternehmen. Wir freuen uns, dass wir diese Marke erreichen konnten“, informiert Helmut Hertle. Die 18 Photovoltaikanlagen der TWS erzeugten 7,1 Millionen Kilowattstunden Strom. Im Vergleich zum sehr sonnigen Jahr 2022 ist das ein leichter Rückgang. Strom aus Wasserkraft und Biomasse liefern die restlichen 1,4 Millionen Kilowattstunden für das Rekordergebnis. Bürgerschaft ist an Ausbau beteiligt Seit 2009 investiert die TWS in den Ausbau eigener Ökostromerzeugung: Seither hat sie 66 Millionen Euro in die eigene Ökostromerzeugung investiert, 23 Millionen Euro davon stammen aus Genussrechten, die Bürgerinnen und Bürger am Unternehmen erworben haben. In diesem Jahr soll es die nächste Auflage von Genussrechten ge- ben; damit geht es weiter vorwärts mit der Energiewende im Schussental. Die Bio-Musterregion Ravensburg lädt zu kulinarischen Erlebnissen auf dem Drahtesel ein Die BioGenuss-Radtouren der Bio-Musterregion Ravens- burg bieten eine großartige Möglichkeit, die Region zu entdecken und den Frühling zu genießen. Auf vier ver- schiedenen „BioGenuss-Radtouren“ im Landkreis Ra- vensburg wird das Radfahren wortwörtlich zum Genuss. Entlang von Bio-Bauernhöfen und -verarbeitern/-innen können köstliche Bio-Schätze direkt vor Ort erstanden werden, während man mehr über die Betriebe und ihre Besonderheiten erfährt. Ein tolles Erlebnis, um die Verbin- dung zwischen Verbraucher/-innen und Bio-Landwirten zu stärken. Die vier Rundtouren befinden sich bei Leutkirch im Allgäu, bei Leupolz/Karsee, bei Bad Waldsee/Wol- fegg/Bergatreute sowie bei Amtzell/Bodnegg/Waldburg. Genaue Informationen und die Touren sind zu finden un- ter www.biomusterregionen-bw.de/biogenuss-radtouren Der Landkreis Ravensburg wurde 2018 als Bio-Muster- region ausgezeichnet. Seither arbeitet das Regionalma- nagement gemeinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren vor Ort an unterschiedlichen Projekten zur Weiterentwicklung des Öko-Landbaus in der Region. Alle Informationen und die Projekte der Bio-Musterregion Ra- vensburg finden Sie unter www.biomusterregionen-bw. de/ravensburg. „Uns schickt der Himmel — 72-Stunden-Aktion des BDKJ“ Unter diesem Motto stellen sich vom 18.-21. April im Land- kreis Ravensburg 31 Gruppen mit über 600 Kindern, Ju- gendlichen und jungen Erwachsenen 72 Stunden lang in den Dienst der guten Sache. Bei der bundesweiten Sozi- alaktion des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) engagieren sie sich eigenverantwortlich und selb- storganisiert in einem sozialen Projekt. Der Grundgedan- ke der Solidarität im Einsatz für Andere und mit Anderen steht in diesen drei Tagen im Fokus. Bereits im Jahr 2019 haben viele tausend Kinder, Ju- gendliche und junge Erwachsene aus allen 16 Bundeslän- dern bei der BDKJ-Sozialaktion mitgemacht und zahlrei- che Sozialprojekte auf die Beine gestellt. Vom Bau und Anlegen eines Sternenkindergrabs, über das Organisie- ren und Durchführen eines Benefizkonzerts, bis zur Klei- der-Tausch-Party mit Spendenaktion, war alles dabei. Die 72-Stunden-Aktion, unter der Schirmherrschaft von Landrat Harald Sievers, wird im Landkreis Ravensburg von einem Koordinierungskreis, bestehend aus Haupt- und Ehrenamtlichen des Dekanats Allgäu-Oberschwa- ben, organisiert. Für die Umsetzung der Projekte sind die einzelnen Grup- pen auf die Unterstützung der Gemeinden und Betriebe vor Ort angewiesen. Der gesamte Landkreis ist eingela- den, die Aktion mit zu verfolgen, zu unterstützen und sich von der Energie und dem Einsatz der jungen Menschen inspirieren zu lassen. Lassen sie uns gemeinsam in 72 Stunden die Welt ein bisschen besser machen! Nummer 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 10. April 2024 um 19.00 Uhr Thema: Reisen als Sehbehinderte oder blinder Mensch, Unterstützungsmöglichkeiten, Reiseangebote Referent Arne Jöns Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2024 Beitreten Zoom Meeting https ://us06web.zoom.us/j/85858293801?pw- d=EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Meeting-ID: 858 5829 3801 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Lebensgefahr beim Einstieg ins Güllelager Im Jahr 2024 verloren bereits drei Menschen beim Umgang mit Gülle ihr Leben. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum diese Arbeit so gefährlich ist und nennt Sicherheitsmaßnahmen. Jährlich ereignen sich etwa 33.000 meldepflichtige Ar- beitsunfälle* in der Landwirtschaft. Davon ereignen sich durchschnittlich 163 beim Umgang mit Gülle. Zwei dieser Unfälle enden im Schnitt tödlich. Die meisten Unfälle er- eignen sich bei der Arbeit an Güllefass, Güllerührwerk, Güllepumpe sowie Schläuchen und Leitungen. Etwa acht Prozent der Unfälle stehen im Zusammenhang mit Gül- legasen. In Güllegruben entstehen Schwefelwasserstoff, Kohlenstoffdioxid, Methan und Ammoniak. In höherer Konzentration ist Schwefelwasserstoff nicht mehr wahr- nehmbar, weil der Geruchsnerv gelähmt wird. Beim Ein- atmen drohen Bewusstlosigkeit und Atemstillstand. Schon wenige Atemzüge reichen aus. Kohlendioxid birgt Vergif- tungs- und Erstickungsgefahr. Methan bildet mit Sauer- stoff ein explosives Gemisch. Daher sind in Gülleanlagen offenes Feuer, Funkenbildung und Rauchen verboten. Der falsche Einstieg ins Güllelager war in der Vergan- genheit Ursache für viele tragische Unfälle. Es gilt dabei folgendes zu beachten: • Güllelager vor Einstieg vollständig entleeren und sicher- stellen, dass Gase nicht nachträglich in die Lagerstätte strömen können • Anlagenteile, zum Beispiel Rührwerke, abschalten und vor unbefugtem Zugriff sichern • Vor Einstieg für ausreichende Atemluft sorgen, zum Beispiel durch Zwangsbelüftung und Messung der Gas- konzentration oder durch ein umluftunabhängiges Fri- schluftgerät • Einstieg nur an einem Rettungsgurt und durch min- destens zwei Personen gesichert, dabei das Seil an ei- nem Dreibock oder einer gleichwertigen Einrichtung anschlagen Im Unglücksfall kommen Retter oft selbst zu Schaden, weil sie in Panik falsch handeln. Daher ist die erste Prä- misse: Ruhe bewahren! Eine regelmäßige Unterweisung zum richtigen Vorgehen aller im Betrieb lebenden Perso- nen ist wichtig. Bei einem Schadgasunfall gilt: 1. Notruf 112 absetzen 2. Sicherstellen, dass Pump-, Rühr- und Spüleinrichtungen abgeschaltet sind bzw. diese ggf. außer Kraft setzen 3. Für Frischluft sorgen (Tore, Türen, Fenster von außen öffnen, Lüftung an, Gebläse platzieren) 4. Unter Berücksichtigung der Eigensicherung wie zuvor beschrieben ggf. erst jetzt eigene Rettungsversuche unternehmen Alles Wissenswerte zum sicheren Umgang mit Gülle und Gärsubstrat sowie zu den baulichen Voraussetzungen von Güllelagerstätten stehen in der Broschüre B25 Flüs- sigmist, die unter www.svlfg.de (Suchbegriff B25) herun- tergeladen werden kann. Unter dem Suchbegriff Gülle finden sich außerdem wichtige TippsSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Der Luki e.V. bringt gemeinsam mit Ramona Springer das Thema Depression auf die Bühne Depression und psychische Krankheit sind Tabuthemen in unserer Gesellschaft. Viel zu selten wird darüber ge- sprochen. Ziel des Luki e.V. ist es, offen über psychische Erkrankungen zu sprechen und über Hilfsangebote zu informieren. Um das wichtige Thema noch breiter in die Öffentlichkeit zu tragen, bringen wir gemeinsam mit Ra- mona Springer ihr Tanz- und Theaterstück „Die Scheinriesin – Meine Depression wollte auf die Bühne“ am 13. April 2024 ins Konzerthaus Ravensburg. Ein wundervoller Abend mit viel Tanz, Gesang, non- verbalem Theater, jeder Menge Gefühl und Herzblut. Tickets und mehr Informationen: www.luki-ev.com/ scheinriesin Mit der Reha Kinderleben verändern - Hilfe für Kinder und Jugendliche für ein gesundes Leben Zahlreiche chronische Erkrankungen beeinträchtigen das Kinderleben und wirken sich auf die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit im Erwachsenenalter aus. Hauptgrün- de für eine Kinder-Reha sind laut Deutscher Rentenversi- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 cherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit 33 Prozent psychische und psychosomatische Störungen, gefolgt von chronischen Leiden wie Asthma sowie Erkrankungen der Lunge und Atemwege mit 20,6 Prozent bis Adipositas und Stoffwechsel-Erkrankungen mit 18,9 Prozent. Um Kin- dern und Jugendlichen eine gesundheitliche Perspektive zu geben, bietet die gesetzliche Rentenversicherung für diese Zielgruppe spezielle Rehabilitationsleistungen an. Unter welchen Voraussetzungen die jungen Menschen eine Reha erhalten, zeigt die DRV BW anlässlich des Welt- gesundheitstages am 7. April auf. Gesundheit und Teilhabe am Leben stehen im Vorder- grund Von ADHS über Asthma bis schwerem Übergewicht – es gibt viele verschiedene Erkrankungen, die schon Kinder und Jugendliche so beeinträchtigen, dass sie nicht re- gelmäßig in die Schule gehen können. Die Rehabilitation kommt in Frage, wenn die – insbesondere durch chroni- sche Erkrankungen – beeinträchtigte oder gefährdete Gesundheit des Kindes durch diese voraussichtlich wie- derhergestellt oder gebessert werden und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Ganzheitliche Betreuung bei der Kinder-Reha Für die Reha von Kindern und Jugendlichen stehen bun- desweit zahlreiche nach neuestem medizinischen Stan- dard ausgestattete Fachkliniken zur Verfügung. Die Reha dauert meist vier Wochen, wenn nötig länger. Nach einer Untersuchung und einem Arztgespräch vor Ort werden Reha-Ziele festgelegt und ein individueller Reha-Plan er- stellt. Dieser enthält medizinische, psychologische, päd- agogische, physiotherapeutische oder berufsorientierte Leistungen, an denen das Kind beziehungsweise die oder der Jugendliche während der Reha teilnimmt. Entspre- chend spezialisierte und ausgebildete Mitarbeitende sind daran beteiligt. Die Kinder werden in altersentsprechen- den Gruppen betreut, Schulkinder erhalten in den Haupt- fächern Unterricht und lernen mit Gleichaltrigen derselben Klassenstufe und desselben Schultyps. Kostenübernahme und finanzielle Absicherung Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Be- treuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen übernimmt der Rentenversicherungsträ- ger. Zuzahlungen müssen nicht geleistet werden. Auf An- trag übernimmt die DRV BW sogar die Kosten für eine Begleitperson für Kinder bis zwölf Jahre. Dazu gehören Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung in der Reha-Klinik. Außerdem wird der entgangene Ver- dienst bezahlt. Bei Kindern ab zwölf Jahren können die Kosten für eine Begleitperson nur dann übernommen werden, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Wer kann die Kinder- oder Jugendlichen-Reha bean- tragen Um die Kinder-Reha beantragen zu können, muss einer der Erziehungsberechtigten in den vergangenen Jahren sechs Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Renten- versicherung eingezahlt haben oder zum Zeitpunkt der Antragsstellung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Erziehungsberechtigte, die bereits eine gesetzli- che Alters- oder Erwerbsminderungsrente beziehen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Erhalten die Kinder und Ju- gendliche eine Waisenrente, ist die Voraussetzung auch gegeben. Details zu Voraussetzungen, Antragsstellung und Co. finden Sie unter www.drv-bw.de/kinderreha. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt sowie Ansprechpersonen für Prävention und Reha unter www. drv-bw.de/Ansprechstelle MIETANGEBOTE STELLENANGEBOTE Erstbezug: NB 3-Zi-EG-Wohng. in Bad Waldsee zu vermieten, für Mieter ab 60 Jahre, inkl. EBK, TG + Terrasse mit Gartenanteil. Infos unter: 0172- 1415218 oder Wohnung-Waldsee@web.de Haushaltshilfe für 2 Stunden wöchentlich in die Bahnhofstraße 8 in Baienfurt gesucht. Sie erreichen mich unter 0175- 5457142. GESCHÄFTSANZEIGEN Kleiner Tipp von uns für Sie dass Konjunktion BEISPIELE: - dass du mir geschrieben hast, hat mich sehr gefreut - er weiß, dass du ihn nicht leiden kannst - die Hauptsache ist, dass du glücklich bist Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 14 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! Buchung & Infos Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Web www.duv-wagner.de Jetzt kommen Sie zum Zug! Für Sie als Neukunde gibt es jetzt den EINSTEIGERTARIF 3 für 2* in Ihrem Mitteilungsblatt. 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Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Der Sommer steht vor der Tür Jessica Kapellen Ernährungsberaterin 0176 604 406 29 ernaehrung@mim-kapellen.de www.mim-kapellen.de Abt-Hyller-Straße 18 88250 Weingarten Aktion gültig bis 30.04.2024 Sie möchten sich diesen Sommer in ihrem Körper endlich wieder so richtig wohl fühlen? Sich im Freibad nicht vor unangenehmen Blicken sorgen? Endlich wieder kurze Hosen, Shirts oder Kleider tragen, bei denen nichts reibt, zwickt oder spannt? Dann starten Sie jetzt! Melden Sie sich jetzt bei mir - gemeinsam finden wir heraus, wo ihre Abnehmhürden liegen. Ich helfe Ihnen, damit Sie sich diesen Sommer endlich wieder schlank und schön in ihrer Haut fühlen. Ich freue mich auf Sie! Gleich kostenfreies & unverbindliches Erstgespräch inkl. Stoffwechselanalyse vereinbaren! GESUNDHEIT KFZ-MARKT[mehr]

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          Anlage_1_Bemessung_Hydraulik_Fließgerinne.pdf

          Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.1 maßgebliche Profiltiefe mit Abflusskapazität Bezeichnung Abschnitt notwendige Kapazität [m³/s] vorhandene Kapazität [m³/s] bei Fließtiefe [cm] mittlerer Strickler Beiwert WSP- Breite Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+000 bis 0+070 / Neigung ca. 7,3 % 1,7 1,81 37 29,19 4,70 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+070 bis 0+170 / Neigung ca. 4,78 % 2,8 2,94 48 27,72 5,05 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+170 bis 0+230 / Neigung ca. 7,4 % 3,5 3,66 48 27,72 5,05 Bachlauf entlang Zeppelinstraße Station 0+230 bis 0+270 / Neigung ca. 4,02 % 4,5 4,52 66 30,73 2,22 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+000 bis 0+080 / Neigung ca. 4,8 % 4,5 4,89 63 19,05 6,52 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+080 bis 0+185 / Neigung ca. 1,2 % 4,5 4,93 75 18,97 8,87 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+185 bis 0+355 / Neigung ca. 1,8 % 4,5 4,98 69 19,14 8,68 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler-Beiwert nach Horten und Einstein Zusammenfassung Abflussquerschnitte Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Zusammenfassung Seite 1 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.2 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 7,30 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 0,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 35 35 35 30 30 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 1,247 1,227 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 1,38 15,97 35,00 0,75 0,007 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 1,43 28,15 35,00 1,09 0,025 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 1,46 39,34 35,00 1,37 0,058 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 1,48 50,13 35,00 1,61 0,108 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 1,51 60,72 35,00 1,83 0,178 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 1,53 71,20 35,00 2,03 0,271 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 1,55 81,60 35,00 2,22 0,388 0,73 0,73 24 0,24 0,24 3,27 0,07 0,99 53,02 31,98 1,52 0,369 2,21 1,64 27 0,27 0,35 3,72 0,09 1,07 66,98 31,12 1,73 0,604 2,68 1,69 28 0,28 0,38 3,76 0,10 1,10 73,12 30,89 1,82 0,702 2,70 1,71 29 0,29 0,42 3,81 0,11 1,13 79,20 30,67 1,91 0,806 2,72 1,72 30 0,30 0,46 3,85 0,12 1,16 85,21 30,46 1,99 0,915 2,73 1,74 31 0,31 0,50 3,90 0,13 1,19 91,16 30,26 2,07 1,028 2,75 1,76 32 0,32 0,53 3,94 0,14 1,21 97,04 30,06 2,14 1,147 2,76 1,77 33 0,33 0,57 3,99 0,14 1,23 102,87 29,87 2,22 1,270 2,78 1,79 34 0,34 0,61 4,03 0,15 1,25 108,63 29,69 2,28 1,398 2,80 1,80 35 0,35 0,65 4,08 0,16 1,27 114,34 29,52 2,35 1,531 2,81 1,82 36 0,36 0,69 4,12 0,17 1,28 120,00 29,35 2,41 1,668 2,83 1,84 37 0,37 0,73 4,17 0,18 1,30 125,60 29,19 2,47 1,809 2,84 1,85 38 0,38 0,77 4,21 0,18 1,31 131,15 29,03 2,53 1,955 2,86 1,87 39 0,39 0,81 4,26 0,19 1,32 136,65 28,88 2,59 2,104 2,88 1,89 40 0,40 0,85 4,30 0,20 1,33 142,11 28,73 2,64 2,258 2,89 1,90 41 0,41 0,90 4,35 0,21 1,34 147,52 28,59 2,70 2,416 2,91 1,92 42 0,42 0,94 4,39 0,21 1,35 152,88 28,46 2,75 2,578 2,92 1,93 43 0,43 0,98 4,44 0,22 1,36 158,20 28,32 2,80 2,745 2,94 1,95 44 0,44 1,02 4,48 0,23 1,37 163,47 28,19 2,85 2,915 2,96 1,97 45 0,45 1,07 4,52 0,24 1,38 168,71 28,07 2,89 3,089 2,97 1,98 46 0,46 1,11 4,57 0,24 1,38 173,90 27,95 2,94 3,267 2,99 2,00 47 0,47 1,15 4,61 0,25 1,39 179,06 27,83 2,99 3,449 3,00 2,02 48 0,48 1,20 4,66 0,26 1,40 184,18 27,72 3,03 3,635 3,02 2,03 49 0,49 1,24 4,70 0,26 1,40 189,26 27,61 3,07 3,825 3,04 2,05 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+000 bis 0+070 / Neigung ca. 7,3 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 1 Seite 2 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.3 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+000 bis 0+070 / Neigung ca. 7,3 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,37 0,60 0,70 0,81 0,91 1,03 1,15 1,27 1,40 1,53 1,67 1,81 1,95 2,10 2,26 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 0,24 0,27 0,28 0,29 0,30 0,31 0,32 0,33 0,34 0,35 0,36 0,37 0,38 0,39 0,40 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 1 Seite 3 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.4 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 4,78 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 0,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 35 35 35 30 30 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 1,247 1,227 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 1,12 10,46 35,00 0,61 0,005 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 1,15 18,43 35,00 0,89 0,020 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 1,18 25,76 35,00 1,11 0,047 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 1,20 32,83 35,00 1,30 0,087 0,46 0,46 14 0,14 0,09 1,09 0,08 1,21 37,46 35,00 1,42 0,123 0,52 0,52 16 0,16 0,11 1,21 0,09 1,22 42,05 35,00 1,53 0,167 0,58 0,58 18 0,18 0,13 1,34 0,10 1,24 46,62 35,00 1,64 0,219 0,64 0,64 20 0,20 0,16 1,46 0,11 1,25 51,16 35,00 1,75 0,280 0,70 0,70 22 0,22 0,19 1,90 0,10 1,09 46,68 33,98 1,60 0,303 2,09 1,24 24 0,24 0,24 3,27 0,07 0,80 34,72 31,98 1,23 0,299 2,21 1,64 26 0,26 0,31 3,68 0,08 0,83 39,78 31,36 1,32 0,414 2,67 1,67 28 0,28 0,38 3,76 0,10 0,89 47,88 30,89 1,48 0,568 2,70 1,71 30 0,30 0,46 3,85 0,12 0,94 55,80 30,46 1,61 0,740 2,73 1,74 32 0,32 0,53 3,94 0,14 0,98 63,54 30,06 1,74 0,928 2,76 1,77 34 0,34 0,61 4,03 0,15 1,01 71,13 29,69 1,85 1,132 2,80 1,80 36 0,36 0,69 4,12 0,17 1,04 78,57 29,35 1,95 1,350 2,83 1,84 38 0,38 0,77 4,21 0,18 1,06 85,88 29,03 2,05 1,582 2,86 1,87 40 0,40 0,85 4,30 0,20 1,08 93,05 28,73 2,14 1,827 2,89 1,90 42 0,42 0,94 4,39 0,21 1,10 100,10 28,46 2,22 2,086 2,92 1,93 44 0,44 1,02 4,48 0,23 1,11 107,04 28,19 2,30 2,359 2,96 1,97 46 0,46 1,11 4,57 0,24 1,12 113,87 27,95 2,38 2,644 2,99 2,00 48 0,48 1,20 4,66 0,26 1,13 120,60 27,72 2,45 2,942 3,02 2,03 50 0,50 1,29 4,75 0,27 1,14 127,23 27,50 2,52 3,252 3,05 2,07 52 0,52 1,38 4,84 0,29 1,15 133,78 27,30 2,59 3,575 3,08 2,10 54 0,54 1,48 4,93 0,30 1,15 140,23 27,10 2,65 3,911 3,12 2,13 56 0,56 1,57 5,02 0,31 1,16 146,61 26,92 2,71 4,259 3,15 2,16 58 0,58 1,67 5,11 0,33 1,16 152,91 26,74 2,77 4,620 3,18 2,20 60 0,60 1,77 5,20 0,34 1,17 159,14 26,58 2,83 4,993 3,21 2,23 62 0,62 1,86 5,29 0,35 1,17 165,30 26,42 2,88 5,379 3,24 2,26 64 0,64 1,97 5,37 0,37 1,17 171,39 26,27 2,94 5,777 3,28 2,29 66 0,66 2,07 5,46 0,38 1,17 177,42 26,12 2,99 6,187 3,31 2,33 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+070 bis 0+170 / Neigung ca. 4,78 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 2 Seite 4 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.5 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+070 bis 0+170 / Neigung ca. 4,78 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten /Einstein Abflusskurve im Profilabschnitt 0,57 0,74 0,93 1,13 1,35 1,58 1,83 2,09 2,36 2,64 2,94 3,25 3,58 3,91 4,26 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 0,28 0,30 0,32 0,34 0,36 0,38 0,40 0,42 0,44 0,46 0,48 0,50 0,52 0,54 0,56 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 2 Seite 5 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.6 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 7,40 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 0,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 35 35 35 30 30 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 1,247 1,227 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 1,39 16,19 35,00 0,75 0,007 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 1,44 28,53 35,00 1,10 0,025 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 1,47 39,88 35,00 1,38 0,058 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 1,49 50,82 35,00 1,62 0,109 0,46 0,46 14 0,14 0,09 1,09 0,08 1,51 57,99 35,00 1,77 0,153 0,52 0,52 16 0,16 0,11 1,21 0,09 1,52 65,10 35,00 1,91 0,208 0,58 0,58 18 0,18 0,13 1,34 0,10 1,54 72,17 35,00 2,04 0,272 0,64 0,64 20 0,20 0,16 1,46 0,11 1,55 79,21 35,00 2,18 0,348 0,70 0,70 22 0,22 0,19 1,90 0,10 1,35 72,27 33,98 1,99 0,377 2,09 1,24 24 0,24 0,24 3,27 0,07 1,00 53,74 31,98 1,54 0,372 2,21 1,64 26 0,26 0,31 3,68 0,08 1,03 61,59 31,36 1,65 0,515 2,67 1,67 28 0,28 0,38 3,76 0,10 1,11 74,13 30,89 1,84 0,707 2,70 1,71 30 0,30 0,46 3,85 0,12 1,17 86,38 30,46 2,01 0,921 2,73 1,74 32 0,32 0,53 3,94 0,14 1,22 98,37 30,06 2,16 1,155 2,76 1,77 34 0,34 0,61 4,03 0,15 1,26 110,12 29,69 2,30 1,408 2,80 1,80 36 0,36 0,69 4,12 0,17 1,29 121,64 29,35 2,43 1,679 2,83 1,84 38 0,38 0,77 4,21 0,18 1,32 132,95 29,03 2,55 1,968 2,86 1,87 40 0,40 0,85 4,30 0,20 1,34 144,05 28,73 2,66 2,274 2,89 1,90 42 0,42 0,94 4,39 0,21 1,36 154,97 28,46 2,77 2,596 2,92 1,93 44 0,44 1,02 4,48 0,23 1,38 165,71 28,19 2,87 2,935 2,96 1,97 46 0,46 1,11 4,57 0,24 1,39 176,29 27,95 2,96 3,290 2,99 2,00 48 0,48 1,20 4,66 0,26 1,41 186,70 27,72 3,05 3,660 3,02 2,03 50 0,50 1,29 4,75 0,27 1,42 196,97 27,50 3,14 4,047 3,05 2,07 52 0,52 1,38 4,84 0,29 1,43 207,10 27,30 3,22 4,449 3,08 2,10 54 0,54 1,48 4,93 0,30 1,43 217,10 27,10 3,30 4,866 3,12 2,13 56 0,56 1,57 5,02 0,31 1,44 226,97 26,92 3,38 5,300 3,15 2,16 58 0,58 1,67 5,11 0,33 1,45 236,73 26,74 3,45 5,748 3,18 2,20 60 0,60 1,77 5,20 0,34 1,45 246,37 26,58 3,52 6,213 3,21 2,23 62 0,62 1,86 5,29 0,35 1,46 255,90 26,42 3,59 6,692 3,24 2,26 64 0,64 1,97 5,37 0,37 1,46 265,33 26,27 3,66 7,187 3,28 2,29 66 0,66 2,07 5,46 0,38 1,46 274,67 26,12 3,72 7,698 3,31 2,33 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+170 bis 0+230 / Neigung ca. 7,4 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 3 Seite 6 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.7 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+170 bis 0+230 / Neigung ca. 7,4 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,92 1,15 1,41 1,68 1,97 2,27 2,60 2,93 3,29 3,66 4,05 4,45 4,87 5,30 5,75 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 0,30 0,32 0,34 0,36 0,38 0,40 0,42 0,44 0,46 0,48 0,50 0,52 0,54 0,56 0,58 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 3 Seite 7 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.8 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 4,02 % Breite 0,5 0,75 0,75 0,5 0,5 0 0 Neigung 1:x 1,E+06 10 10 0,17 0,17 1,E-11 1,E-11 Strickler - Beiwert 40 35 35 25 25 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,075 0,075 3,016 3,016 oben 0,000 0,075 0,075 3,016 3,016 3,016 3,016 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,02 1,10 0,02 1,07 8,57 37,06 0,58 0,014 0,55 0,55 6 0,06 0,07 1,71 0,04 1,09 15,24 36,30 0,83 0,055 0,85 0,85 9 0,09 0,12 2,04 0,06 1,18 23,93 35,83 1,11 0,137 1,01 1,01 12 0,12 0,18 2,10 0,09 1,29 34,56 35,35 1,40 0,258 1,02 1,02 15 0,15 0,24 2,16 0,11 1,35 44,64 34,90 1,64 0,401 1,02 1,02 18 0,18 0,31 2,22 0,14 1,39 54,22 34,49 1,84 0,563 1,03 1,03 21 0,21 0,37 2,28 0,16 1,41 63,35 34,12 2,02 0,742 1,03 1,03 24 0,24 0,43 2,34 0,18 1,42 72,05 33,77 2,18 0,935 1,04 1,04 27 0,27 0,49 2,40 0,20 1,43 80,37 33,45 2,32 1,139 1,04 1,04 30 0,30 0,55 2,46 0,22 1,43 88,32 33,15 2,45 1,355 1,05 1,05 33 0,33 0,61 2,52 0,24 1,43 95,93 32,87 2,57 1,580 1,05 1,05 36 0,36 0,68 2,59 0,26 1,42 103,24 32,61 2,68 1,814 1,06 1,06 39 0,39 0,74 2,65 0,28 1,42 110,25 32,37 2,78 2,057 1,06 1,06 42 0,42 0,80 2,71 0,30 1,41 116,99 32,14 2,87 2,306 1,07 1,07 45 0,45 0,87 2,77 0,31 1,41 123,48 31,93 2,95 2,563 1,07 1,07 48 0,48 0,93 2,83 0,33 1,40 129,73 31,73 3,03 2,826 1,08 1,08 51 0,51 1,00 2,89 0,34 1,39 135,76 31,54 3,11 3,096 1,08 1,08 54 0,54 1,06 2,95 0,36 1,38 141,59 31,36 3,18 3,371 1,09 1,09 57 0,57 1,13 3,01 0,37 1,37 147,21 31,19 3,24 3,651 1,09 1,09 60 0,60 1,19 3,07 0,39 1,36 152,66 31,03 3,31 3,937 1,10 1,10 63 0,63 1,26 3,13 0,40 1,35 157,93 30,88 3,37 4,228 1,10 1,10 66 0,66 1,32 3,19 0,41 1,34 163,04 30,73 3,42 4,523 1,11 1,11 69 0,69 1,39 3,26 0,43 1,34 167,99 30,59 3,47 4,823 1,11 1,11 72 0,72 1,45 3,32 0,44 1,33 172,80 30,46 3,53 5,128 1,12 1,12 75 0,75 1,52 3,38 0,45 1,32 177,47 30,33 3,57 5,437 1,12 1,12 78 0,78 1,59 3,44 0,46 1,31 182,01 30,21 3,62 5,750 1,13 1,13 81 0,81 1,66 3,50 0,47 1,30 186,43 30,10 3,66 6,067 1,13 1,13 84 0,84 1,72 3,56 0,48 1,29 190,73 29,99 3,71 6,389 1,14 1,14 87 0,87 1,79 3,62 0,49 1,28 194,92 29,89 3,75 6,714 1,14 1,14 90 0,90 1,86 3,68 0,51 1,27 199,00 29,78 3,79 7,043 1,15 1,15 93 0,93 1,93 3,74 0,52 1,27 202,98 29,69 3,83 7,376 1,15 1,15 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang Zeppelinstraße Station 0+230 bis 0+270 / Neigung ca. 4,02 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Zeppelin Seite 8 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.9 Bachlauf entlang Zeppelinstraße Station 0+230 bis 0+270 / Neigung ca. 4,02 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 1,35 1,58 1,81 2,06 2,31 2,56 2,83 3,10 3,37 3,65 3,94 4,23 4,52 4,82 5,13 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Zeppelin Seite 9 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.10 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 4,80 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 1,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 25 25 25 20 20 15 15 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,247 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,247 1,247 1,247 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 0,80 10,50 25,00 0,43 0,004 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 0,83 18,51 25,00 0,63 0,014 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 0,84 25,87 25,00 0,79 0,034 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 0,86 32,96 25,00 0,93 0,063 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 0,87 39,93 25,00 1,06 0,103 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 0,89 46,81 25,00 1,18 0,157 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 0,90 53,65 25,00 1,29 0,225 0,73 0,73 24 0,24 0,25 3,90 0,06 0,49 29,69 21,69 0,75 0,186 2,21 2,21 27 0,27 0,38 4,68 0,08 0,54 38,26 21,20 0,87 0,332 2,68 2,68 30 0,30 0,52 4,81 0,11 0,61 50,85 20,93 1,04 0,541 2,73 2,73 33 0,33 0,66 4,94 0,13 0,66 63,09 20,69 1,19 0,788 2,78 2,78 36 0,36 0,81 5,08 0,16 0,70 75,02 20,47 1,32 1,068 2,83 2,83 39 0,39 0,96 5,21 0,18 0,73 86,67 20,26 1,44 1,380 2,88 2,88 42 0,42 1,11 5,35 0,21 0,76 98,04 20,07 1,55 1,722 2,92 2,92 45 0,45 1,27 5,48 0,23 0,78 109,17 19,89 1,65 2,093 2,97 2,97 48 0,48 1,43 5,61 0,26 0,80 120,07 19,73 1,74 2,492 3,02 3,02 51 0,51 1,60 5,75 0,28 0,82 130,75 19,57 1,83 2,918 3,07 3,07 54 0,54 1,77 5,88 0,30 0,83 141,23 19,43 1,91 3,371 3,12 3,12 57 0,57 1,94 6,02 0,32 0,84 151,53 19,29 1,99 3,850 3,16 3,16 60 0,60 2,11 6,15 0,34 0,85 161,66 19,17 2,06 4,355 3,21 3,21 63 0,63 2,29 6,29 0,36 0,86 171,62 19,05 2,13 4,885 3,26 3,26 66 0,66 2,48 6,42 0,39 0,86 181,43 18,93 2,20 5,441 3,31 3,31 69 0,69 2,66 6,55 0,41 0,87 191,09 18,82 2,26 6,023 3,36 3,36 72 0,72 2,85 6,69 0,43 0,87 200,62 18,72 2,32 6,629 3,41 3,41 75 0,75 3,05 6,82 0,45 0,88 210,03 18,63 2,38 7,261 3,45 3,45 78 0,78 3,24 6,96 0,47 0,88 219,31 18,54 2,44 7,919 3,50 3,50 81 0,81 3,44 7,09 0,49 0,89 228,48 18,45 2,50 8,601 3,55 3,55 84 0,84 3,65 7,22 0,50 0,89 237,55 18,37 2,55 9,309 3,60 3,60 87 0,87 3,86 7,36 0,52 0,89 246,51 18,29 2,60 10,043 3,65 3,65 90 0,90 4,07 7,49 0,54 0,89 255,38 18,21 2,66 10,802 3,69 3,69 93 0,93 4,28 7,63 0,56 0,90 264,16 18,14 2,71 11,587 3,74 3,74 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+000 bis 0+080 / Neigung ca. 4,8 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 1 Seite 10 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.11 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+000 bis 0+080 / Neigung ca. 4,8 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,54 0,79 1,07 1,38 1,72 2,09 2,49 2,92 3,37 3,85 4,35 4,89 5,44 6,02 6,63 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 1 Seite 11 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.12 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 1,20 % Breite 0,2 0,65 0,65 2,5 2,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 25 25 25 20 20 15 15 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 oben 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 1,267 1,267 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 0,40 2,63 25,00 0,22 0,002 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 0,41 4,63 25,00 0,32 0,007 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 0,42 6,47 25,00 0,40 0,017 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 0,43 8,24 25,00 0,47 0,031 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 0,44 9,98 25,00 0,53 0,052 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 0,44 11,70 25,00 0,59 0,078 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 0,45 13,41 25,00 0,64 0,112 0,73 0,73 24 0,24 0,25 3,90 0,06 0,25 7,42 21,69 0,38 0,093 3,00 3,00 27 0,27 0,41 6,59 0,06 0,22 7,25 20,94 0,36 0,145 3,68 3,68 30 0,30 0,60 6,72 0,09 0,27 10,55 20,76 0,46 0,275 3,72 3,72 33 0,33 0,80 6,85 0,12 0,30 13,79 20,59 0,54 0,434 3,77 3,77 36 0,36 1,01 6,99 0,14 0,33 16,97 20,43 0,62 0,621 3,82 3,82 39 0,39 1,22 7,12 0,17 0,35 20,08 20,28 0,68 0,832 3,87 3,87 42 0,42 1,43 7,26 0,20 0,37 23,14 20,14 0,75 1,066 3,91 3,91 45 0,45 1,64 7,39 0,22 0,38 26,14 20,01 0,80 1,321 3,96 3,96 48 0,48 1,86 7,53 0,25 0,40 29,10 19,88 0,86 1,598 4,01 4,01 51 0,51 2,08 7,66 0,27 0,41 32,00 19,76 0,91 1,894 4,06 4,06 54 0,54 2,31 7,79 0,30 0,42 34,86 19,64 0,96 2,210 4,10 4,10 57 0,57 2,54 7,93 0,32 0,42 37,68 19,53 1,00 2,545 4,15 4,15 60 0,60 2,77 8,06 0,34 0,43 40,45 19,43 1,04 2,897 4,20 4,20 63 0,63 3,01 8,20 0,37 0,44 43,19 19,33 1,09 3,268 4,24 4,24 66 0,66 3,25 8,33 0,39 0,44 45,88 19,23 1,13 3,657 4,29 4,29 69 0,69 3,49 8,46 0,41 0,45 48,55 19,14 1,16 4,062 4,34 4,34 72 0,72 3,74 8,60 0,44 0,45 51,18 19,06 1,20 4,485 4,39 4,39 75 0,75 3,99 8,73 0,46 0,45 53,77 18,97 1,23 4,925 4,43 4,43 78 0,78 4,25 8,87 0,48 0,46 56,34 18,89 1,27 5,382 4,48 4,48 81 0,81 4,51 9,00 0,50 0,46 58,87 18,81 1,30 5,855 4,53 4,53 84 0,84 4,77 9,14 0,52 0,46 61,38 18,74 1,33 6,346 4,58 4,58 87 0,87 5,03 9,27 0,54 0,47 63,86 18,67 1,36 6,852 4,62 4,62 90 0,90 5,30 9,40 0,56 0,47 66,32 18,60 1,39 7,375 4,67 4,67 93 0,93 5,58 9,54 0,58 0,47 68,75 18,53 1,42 7,915 4,72 4,72 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+080 bis 0+185 / Neigung ca. 1,2 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 2 Seite 12 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.13 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+080 bis 0+185 / Neigung ca. 1,2 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,27 0,43 0,62 0,83 1,07 1,32 1,60 1,89 2,21 2,54 2,90 3,27 3,66 4,06 4,49 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 5,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 2 Seite 13 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.14 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 1,80 % Breite 0,2 0,65 0,65 2,5 2,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 25 25 25 20 20 15 15 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 oben 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 1,267 1,267 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 0,49 3,94 25,00 0,27 0,002 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 0,51 6,94 25,00 0,39 0,009 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 0,52 9,70 25,00 0,49 0,021 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 0,53 12,36 25,00 0,57 0,038 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 0,53 14,97 25,00 0,65 0,063 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 0,54 17,56 25,00 0,72 0,096 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 0,55 20,12 25,00 0,79 0,137 0,73 0,73 24 0,24 0,25 3,90 0,06 0,30 11,13 21,69 0,46 0,114 3,00 3,00 27 0,27 0,41 6,59 0,06 0,27 10,87 20,94 0,44 0,178 3,68 3,68 30 0,30 0,60 6,72 0,09 0,33 15,83 20,76 0,56 0,337 3,72 3,72 33 0,33 0,80 6,85 0,12 0,37 20,69 20,59 0,66 0,532 3,77 3,77 36 0,36 1,01 6,99 0,14 0,40 25,45 20,43 0,75 0,760 3,82 3,82 39 0,39 1,22 7,12 0,17 0,43 30,12 20,28 0,84 1,019 3,87 3,87 42 0,42 1,43 7,26 0,20 0,45 34,71 20,14 0,91 1,305 3,91 3,91 45 0,45 1,64 7,39 0,22 0,47 39,21 20,01 0,99 1,618 3,96 3,96 48 0,48 1,86 7,53 0,25 0,48 43,64 19,88 1,05 1,957 4,01 4,01 51 0,51 2,08 7,66 0,27 0,50 48,00 19,76 1,11 2,320 4,06 4,06 54 0,54 2,31 7,79 0,30 0,51 52,29 19,64 1,17 2,707 4,10 4,10 57 0,57 2,54 7,93 0,32 0,52 56,51 19,53 1,23 3,117 4,15 4,15 60 0,60 2,77 8,06 0,34 0,53 60,68 19,43 1,28 3,549 4,20 4,20 63 0,63 3,01 8,20 0,37 0,53 64,78 19,33 1,33 4,003 4,24 4,24 66 0,66 3,25 8,33 0,39 0,54 68,83 19,23 1,38 4,478 4,29 4,29 69 0,69 3,49 8,46 0,41 0,55 72,82 19,14 1,42 4,975 4,34 4,34 72 0,72 3,74 8,60 0,44 0,55 76,76 19,06 1,47 5,493 4,39 4,39 75 0,75 3,99 8,73 0,46 0,56 80,66 18,97 1,51 6,032 4,43 4,43 78 0,78 4,25 8,87 0,48 0,56 84,51 18,89 1,55 6,592 4,48 4,48 81 0,81 4,51 9,00 0,50 0,56 88,31 18,81 1,59 7,171 4,53 4,53 84 0,84 4,77 9,14 0,52 0,57 92,07 18,74 1,63 7,772 4,58 4,58 87 0,87 5,03 9,27 0,54 0,57 95,79 18,67 1,67 8,392 4,62 4,62 90 0,90 5,30 9,40 0,56 0,57 99,48 18,60 1,70 9,033 4,67 4,67 93 0,93 5,58 9,54 0,58 0,58 103,12 18,53 1,74 9,694 4,72 4,72 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+185 bis 0+355 / Neigung ca. 1,8 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 3 Seite 14 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.15 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+185 bis 0+355 / Neigung ca. 1,8 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,34 0,53 0,76 1,02 1,31 1,62 1,96 2,32 2,71 3,12 3,55 4,00 4,48 4,98 5,49 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 3 Seite 15 von 15[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 28. Juni 2024 Nummer 26 Mi, 03.07.24 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Baindt Schenk-Konrad-Halle Klick auf QR Code Jetzt Termin reservieren! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Wir brauchen eure Unterstützung! Spende Blut! Bedingt durch die Feiertage und Brückentage im Mai ist in den vergangenen Wochen die Blutspendebereitschaft bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die Europameisterschaft im Juni und Juli sowie die anstehenden Sommerferien die Spendebereitschaft weiter sinkt. Die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt und der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen appellieren deshalb eindringlich, Blut zu spenden, da- mit die Versorgungssicherheit mit lebensrettenden Blutpräparaten lückenlos aufrechterhalten und ein Engpass vermieden werden kann. Blutspender:innen sind „Lebensretter:innen“. Mit einer Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletz- ten geholfen werden. Eine Vielzahl von Patient:innen verdankt ihr Leben fremden Menschen, die ihr Blut freiwil- lig und uneigennützig spenden. Neben Unfallopfern und Patienten mit Organtransplantationen sind vor allem Krebspatienten auf Blutpräparate angewiesen. Wussten Sie schon, dass sich die Bereitschaft Baienfurt-Baindt für nachhaltige Blutspende-Aktionen stark macht? Das DRK Baienfurt-Baindt lädt Sie zur nächsten Blutspendeaktion am Mittwoch, den 03.07.2024 in der Schenk Konrad Halle in Baindt ein. Helfen Sie uns, damit wir anderen helfen können. Termine können unter www.blutspende.de/termine reserviert werden. WICHTIG: Die Höchstaltersgrenze für Blutspender:innen wurde im vergangenen Jahr aufgehoben! Ob je- mand Blut spenden kann und darf, entscheiden nun alleine die medizinischen Voraussetzungen. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Gemeindeverwaltung geschlossen am 05. Juli 2024 Lieber Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 05. Juli 2024 bleibt die Gemeindever- waltung inkl. Gemeindebücherei, Bauhof sowie Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Ab Montag, den 08. Juli 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Sie sind schon in Urlaubsstimmung? Sind die Reisedokumente aktuell? Bei Reisen benötigt jedes Familienmitglied einen Personalausweis, in einigen Ländern einen Reisepass. Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdukomente sowie die Einreisebedingungen für Ihr Urlaubsland. Berücksichtigen Sie auch die Bearbei- tungszeiten bei der Beantragung und Ausstellung von Ausweisen und Pässen. Beachten Sie, dass Kinderreisepässe seit 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt werden. Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Antragstellung mit. Mehr Informationen erhalten Sie beim Bürgerbüro Baindt oder online unter www.bmi.bund.de und www.auswaertiges-amt.de Ihre Gemeindeverwaltung Illegale Entsorgung von Grünschnitt Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Baindt da- rauf hin, dass Grünschnitt, Gras, Laub, Zweige, etc., de- rer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, rechtlich als Abfall gelten und nicht im Wald, in der freien Natur, auf Grünflächen oder an Bachläufen entsorgt werden dürfen. Diese Art der Entsorgung ist illegal! Leider wird immer wieder festgestellt, dass Gartenabfäl- le an öffentlichen Wegen, Bachläufen oder Waldflächen abgekippt wurden, auch wenn es sich „nur“ um etwas Ra- senschnitt handelt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) §§ 15 und 17 dar, wonach die Besitzer von Abfällen verpflichtet sind, diese zu beseitigen und dem öffentlich-rechtlichen Ent- sorgungsträger zu überlassen. Laut Abfallgesetz müssen Gartenabfälle zu Kompostieranlagen und Grünschnitt- container gebracht werden, wenn man diese nicht selbst im Garten kompostiert. Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, be- geht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesamt für Naturschutz weist in einer Presse- mitteilung auf die Konsequenzen einer illegalen Entsor- gung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen hin: Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. An- spruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen. Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasen- schnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht-heimischen, konkurrenzstarken Pflan- zen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können. Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflä- chen oder unter Büschen, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln. Pflanzliche Abfälle sind entwe- der - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungs- träger zu überlassen oder können im eigenen Garten durch Verrotten, Einbringen in den Boden oder Kompos- tieren beseitigt werden. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinter- lassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 14. Mai 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. April 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht Bürgermeisterin Das Lastenrad kann ab sofort wieder im Rathaus aus- geliehen werden. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Verga- be von Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Falttoren, Estricharbeiten, Gipserarbeiten, Gerüstarbeiten, Fla- schner- und Abdichtungsarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Zimmerer- und Holzbauarbeiten werden an die Firma Konzett GmbH aus Baindt mit einem Auftrags- wert von 225.942,43 € vergeben. 2. Die Falttore werden an die Firma Bauer GmbH aus Dauchingen mit einem Auftragswert von 87.073,49 € vergeben. 3. Die Estricharbeiten werden an die Meschenmoser Fußbodentechnik aus Salem mit einem Auftragswert von 8.325,45 € vergeben. 4. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 26.725,34 € vergeben. 5. Die Gerüstarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 7.043,85 € vergeben. 6. Die Flaschner- und Abdichtungsarbeiten werden an die Firma Wiest Installations- und Heizungsbau aus Bad Waldsee mit einem Auftragswert von 77.694,38 € vergeben. 7. Die Fensterbauarbeiten werden an die Firma Schrei- nerei und Fensterbau Thaler GmbH aus Aulendorf mit einem Auftragswert von 11.162,20 € vergeben. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs- plan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 04.04.2024. Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffent- lichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzu- führen. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB zum Bebau- ungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hier- zu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe fort- geführt wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zuläs- sig gelten und die Verfahrenserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umwelt- prüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammen- fassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Bauantrag zum Neubau eines Carports und einer Per- gola auf Flst. 670/5, Lerchenstraße 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Bal- kons auf Flst. 270, Thumbstraße 26 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Dach des Carports soll begrünt werden. 2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Die Gemeinde macht sich die Stellungnahme der Stra- ßenverkehrsbehörde nicht zu eigen. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Ver- gabe der Möbel für Lehrer, Sozialarbeit und Schul- verwaltung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt Möbel für das Lehrerzimmer, das Rekto- rat, das Sekretariat, das Zimmer der Schulsozialarbeiterin, das Lehrerarbeitszimmer und das Besprechungszimmer bei Firma Bihler bis zu einer Summe von brutto 50.000 € zu beschaffen. Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prü- fung der Bauausgaben 2017 – 2022 sowie Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeindeverwaltung nimmt die Unterrichtung der Prüfungsfeststellungen aus dem GPA-Prüfungsbericht vom 7. März 2024 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der dargestellten Stellung- nahme der Gemeindeverwaltung zu den Prüfungs- feststellungen des GPA-Prüfungsberichts vom 07.März 2024 zu und macht sich diese Stellungnahme zu eigen. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit dem Abschluss und der Erledigung der Aufgaben aus dem Prüfungsbericht und dem Versand der Stel- lungnahme an die GPA und die Rechtsaufsicht (Kom- munalamt des Landkreises Ravensburg). Integrationsmanagement in Baindt - Fortführung ab 01.01.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Integrationsmanagement in Baindt wird ab 01.01.2025 umgesetzt über die Beauftragung des frei- en Trägers Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 2. Der Stellenumfang wird jährlich neu beschlossen in Abhängigkeit der Fördersumme durch die VwV Inte- grationsmanagement. 3. Der Stellenumfang für 01.01.2025 beträgt 80 Prozent für das Integrationsmanagement in Baindt. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2024 und ab dem 01.09.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbe- Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 treuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie den Beitragstabellen zum 01.09.2024 und zum 01.09.2025 zu. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz Auf Nachfrage zur Umsetzung des Waldspielplatzes wird zugesagt, mit dem Planungsbüro in Kontakt zu treten, damit zügig begonnen werden kann. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzu- sehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fra- gen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/ 02/WB/Ratsinformationssystem.html Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. Juni und Sonntag, 30. Juni Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. Juni 2024 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 2 38 60 Sonntag, 30. Juni 2024 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Straße 15, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt Nachbarschaftshilfe Einladung zum Vortrag Beschäftigungsangebot für Menschen die an Demenz erkrankt sind am Montag, den 08.Juli um 18:00 Uhr findet im Bischof Sproll Saal in Baindt ein Vortrag zum Thema „ Jetzt tu doch was“, statt, an diesem Abend wird näher auf das Thema eingegangen was kann ich mit Menschen die an Demenz erkrankt sind tun. Referentin an diesem Abend ist Frau Melanie Hane vom Zfp Weissau. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können. Gerne können Sie sich unter der Telefonnummer 07502/621098 oder per E-Mail pemau96@web.de an- melden Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Ein neuer Schulhof - eine logische Konsequenz, die sich an den Um- und Neubau des Schul- hauses anschließt. Zunächst in Gesprächen im kleinen Kreis zwischen Schulleitung und Verwaltung der Gemein- de folgte dann Mitte März ein Treffen zwischen interes- sierten Kolleginnen und Eltern sowie dem Landschafts- architekturbüro 365 Grad mit dem Geschäftsführer Herrn Seng. Schnell stand fest, dass wir die hauptsächlichen „Nutzer“, nämlich die Kinder, befragen müssen. Am 13.06.2024 durften unsere Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Ideen dem Landschaftsarchitekturbüro 365 Grad aus Überlingen und der Gemeinde Baindt präsen- tieren: Wie soll der Schulhof aussehen, den sich die Kinder wünschen? Welche Veränderungen soll unser Schulhof erfahren? Die Klassenlehrerinnen hatten sich im Vorfeld gemeinsam mit ihrer eigenen Klasse überlegt, was generell wichtig wäre an einem neuen Schulhof. Bei den Kindern stand an erster Stelle, dass mehr „grün“, also mehr Büsche und Sträucher auf dem Schulhof stehen müssen, dazu auch Wege, die nicht geteert, sondern z.B. aus Sand sind. Das zweite, was den Kindern wichtig war, sind mehr Spiel- geräte, die dazu einladen, gemeinsam zu spielen – so z.B. eine Nestschaukel, eine Seilrutsche oder auch eine Land- schaft, deren Türme durch eine Seilbrücke miteinander verbunden sind und zudem eine Rutschstange haben. Frau Haddick, Mitarbeiterin des Architekturbüros sowie Frau Stocker, Hauptamts- leiterin der Gemeinde, staunten nicht schlecht, was die Kinder alles zu sa- gen wussten und wie sie die Spielgeräte und baulichen Besonderheiten dargestellt hatten: Von einer Samm- lung von Wörtern, über ei- nen Plan, der den ganzen Schulhof – oben und unten – abbildete, bis hin zu einer digitalen Präsentation und Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 mehreren fantastischen Modellen. Beide nahmen die Wünsche auf und wiederum beide versprachen, dass sie alles in ihrer Macht stehende tun wollen, damit der Schul- hof in der Zukunft grüner und „spielbarer“ sein wird – schließlich profitieren nicht nur unsere Schülerinnen und Schüler davon, sondern am Ende die Einwohner Baindts. Jetzt sind die Kinder gespannt, wie es im neuen Schuljahr weitergeht. Interessierte können sich die von den Kindern entworfe- nen Pläne und Modelle im grünen Haus (OG und UG) bis 19.07.2024 anschauen. Amelie Heberling, Rektorin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Zur Informationi Einladung zur Veranstaltung: Gesundheit im Klimawandel Der Gemeindeverband Mittleres Schussental lädt zur Veranstaltung Klimawandel und Gesundheit ein, die am 4. Juli von 19:00 bis 21:00 Uhr im Gemeindesaal im Rat- haus in Berg stattfindet. Hitze ist das größte durch den Klimawandel bedingte Ge- sundheitsrisiko in Deutschland. Sie kann für alle gefährlich werden und das Risiko wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Frau Dr. med. Christin Löffler von den SLK-Kliniken Heilbronn und aktive Medizinerin bei der Deutschen Allianz für Klimawandel und Gesundheit e.V. - KLUG - wird auf dieser Veranstaltung umfassende Ein- blicke in die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Gesundheit geben und aufzeigen, wie ein guter Schutz vor den Auswirkungen steigender Temperaturen und zuneh- mender Hitzeereignisse auf die Gesundheit gelingen kann. KLUG e.V. setzt sich engagiert für die Stärkung des Ge- sundheitsschutzes durch Stärkung des Klimaschutzes ein. Die Aufklärung der Gesundheitsberufe, der Öffentlichkeit sowie der Vertreter*innen von Politik und Wirtschaft über die Gefahren des Klimawandels sowie den Nutzen der Bewältigung von Klimawandelfolgen für die Gesundheit der Bevölkerung ist ein großes Anliegen. Die Veranstaltung bietet eine hervorragende Gelegen- heit, mehr über das Thema Gesundheit im Klimawandel zu erfahren. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und einen regen Aus- tausch zu diesem wichtigen Thema. Dieser kostenlose Vortrag informiert Sie, wie Sie sich selbst und Ihre Lieben mit einfachen Maßnahmen in heißen Zeiten vor den Folgen zu großer Hitze schützen können. Do, 4. Juli 19 Uhr Bürgersaal Berg Mehr Infos zur Veranstaltung unter www.gmschussental.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. Juni - 07. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Im Menschen lebt eine Sehnsucht, die ihn hinaustreibt aus dem Einerlei des Alltags und aus der Enge seiner gewohnten Umgebung. Aurelius Augustinus Samstag, 29. Juni – Petrus und Paulus 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach, Emilia Stotz († Josefine Heine, Paula und Rupert Gross und Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Anna und Johann Bergen, Paul Lehmann, Hedwig Kuch) Peterspfennig - Kollekte Sonntag, 30. Juni – 13. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst, bei gutem Wetter im Obstgarten von Familie Holzer, Bai- enfurt Dienstag, 02. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 03. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 04. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesfeier Freitag, 05. Juli Kein Gottesdienst Samstag, 06. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Patrozinium Peter & Paul Sonntag, 07. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Robin Schnez, Franziska Joa- chim, Johanna Zentner, Alexandra Schnez, Alina Michelberger, Emilia Stotz, Marie Stotz († Agathe und Adam Zimmermann, Johann Germann, Josef Veeser, Jahrtag: Margareta Veeser, Kurt Elbs) Anschließend Kuchenverkauf vor der Kirche durch den Jugendchor 10.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommuno- nausteilung Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Von Dienstag, 2. Juli bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werk- tagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungsdienst übernimmt unsere Gemeindere- ferentin Frau Silvia Lehmann. Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sommercamp Open Air Familiengottesdienst Fußball Gottesdienst Das Runde soll ins Eckige - was Menschen verbindet Sonntag - 30.06.24 - 10 Uhr in Holzers/Sorgs Obstgarten in der Schacherstraße in Baienfurt • Sitzgelegenheiten vorhanden • Picknickdecke gerne mitbringen • Trikot & Fanausrüstung nicht vergessen! • Bei Regen in der Kirche! Wir freuen uns auf euch! Sonntagabend-Gottesdienst Mit Pater Hubert Veeser (Maria Steinbach) und dem ökum. Singkreis Baindt. Anschließend Bewirtung im Kirchhof durch den Jugendchor Baindt. Sonntag, 30.06.2024 19:00 Uhr Pfarrkirche Haisterkirch ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Krabbelgottesdienst vom 16.06.24 „Du bist mein Fels“ lautete das Motto unseres letzten Krabbelgottesdienstes. Wir begannen mit unserem bekannten Begrüßungslied. Anschließend erfuhren die Kinder in einer Mitmachgeschichte, wie der Glaube ihnen im Leben halt geben kann. Alle waren mit Begeisterung dabei. Als Erinnerung konnte jedes Kind einen Stein, auf dem das Gottesdienstmotto stand, mit Fischen bestempeln und mit nach Hause nehmen. Mit Apfelschor- le und Gesprächen ließen wir den Vormittag ausklingen. Wir laden jetzt schon zu unserem nächsten Gottesdienst am 06.10.24 ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glau- ben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 30. Juni 5. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe und Kir- chenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 01. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 04. Juli 20.00 Uhr – 21.00 Uhr Baienfurt Ur-Geschichte, Ev. Gemeindehaus (Schöberl) Freitag, 05. Juli 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 07. Juli 6. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Es ist wichtig, sich immer wieder ins Ge- dächtnis zu rufen, dass das Wichtigste im Leben ein Geschenk ist. Dass da in mir Vertrauen wächst, auf die- sen Gott, der in Jesus einer von uns wird, das kann niemand selbst machen – das ist Gnade, ein Geschenk, dass sich kein Mensch verdient hat. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Mich daran zu erinnern, macht dankbar: Der Halt mei- nes Lebens ist stärker, als meine eigenen Kräfte reichen. Gott sei Dank dafür! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu krat- zen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schillernde Buntheit des guten An- fangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eige- nen Lebensfragen in diesen Tex- ten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 4.7. (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Bibelgespräch Am Sonntag, 30. Juni, findet um 18.00 Uhr ein Offener Bibeltreff im Martin-Luther-Gemeindehaus statt. Unter dem Motto „Was trägt – was hält – was zählt“ spricht Harald Ku- bitza, Theologischer Referent i.R. über Verse aus dem 3. Kapitel des 1. Korintherbriefes. Die evangelische (lan- deskirchliche) Gemeinschaft „Die Apis“ heißt interessierte Gäste willkommen. Was tut sich im sozialen Bereich in Wangen? Am Montag, 01. Juli von 14:00 – 16:00 Uhr können interessierte Wangener Bürge- rinnen und Bürger auf einem Spaziergang einen Über- blick über Beratungsangebote in Wangen bekommen. Verschiedene Beratungsstellen und soziale Institutionen laden dazu ein. Starten wird die Tour um 14:00 Uhr in der Spitalstraße 16, bei der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee. Hier erhalten die Teilnehmenden Einblicke in die Psychologi- sche Beratungsstelle, in die Tageselternvermittlung und in die Soziale Beratung. Danach geht es weiter zur Nach- barschaftshilfe, diese ist ebenfalls in der Spitalstraße 16. Von der Innenstadt geht es an den Rand der Altstadt, zum Buchweg 8. Hier gibt es weitere interessante Einblicke in die Arbeit des Vereins Frauen und Kinder in Not. Danach schaut die Gruppe bei Amalie – Kinderhospiz vorbei. Das Ziel des Spazierganges ist dann das Mesnerhaus beim s.g. zugehenden Sozialdienst der Stadt Wangen. Die einzelnen Einrichtungen werden jeweils ca. 10 Minuten über ihre Arbeit berichten und Fragen der Teilnehmen- den beantworten. Begleitet wird der Spaziergang von Diakon Gerd Gunßer (Leitung Fachbereich Soziale Beratung) und Sonja Seel (Sozialberatung Wangen, Isny, Leutkirch). Kontakt für Presseanfragen: Pfarrer Ralf Brennecke Geschäftsführer T 0751 95223-120, E-Mail: r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonisches Werk OAB www.diakonie-oab.de Weinbergstr. 10, 88214 Ravensburg www.kirchenbezirk-ravensburg.de T +49 751 95223-120, F +49 751 95229-129 Bautrockner für nasse Keller – Dank der Unterstützung der Diakonie Katastrophen- hilfe Dank der großzügigen Unterstützung durch die Diakonie Katastrophenhilfe konnte über das Diakonische Werk Württemberg letzte Woche eine erhebliche Anzahl an Bautrocknern in die betroffenen Regionen geliefert wer- den. Besonders in Meckenbeuren, Bad Wurzach und Leut- kirch, wo viele Keller und auch einige Wohnungen durch die jüngsten Überschwemmungen stark beschädigt wur- den, ist nun eine dringend benötigte direkte Hilfe möglich. Der Bauhof Ravensburg hat sich freundlicherweise bereit erklärt, in der Logistik tatkräftig zu unterstützen. Für die Bereitstellung von Bautrocknern oder für diejeni- gen, die noch immer von den Überschwemmungen be- troffen sind, bieten wir unsere Hilfe an. Betroffene können sich direkt an die Diakonie OAB unter der Telefonnummer 0751 95223120 wenden. Für diejenigen, die noch immer von den Überschwem- mungen betroffen sind, bieten wir weiterhin unsere Hilfe an. Betroffene können sich direkt an die Diakonie unter der Telefonnummer 0751 95223120 wenden. „Die Soforthilfen, die sowohl von der Diakonie als auch von der Landeskirche zur Verfügung gestellt werden, bilden eine wichtige Grundlage für die schnelle und un- bürokratische Hilfe. Diese Unterstützung ermöglicht es den betroffenen Familien, so schnell wie möglich mit den Aufräum- und Trockenlegungsarbeiten zu beginnen und die Schäden zu beseitigen. Wir sind dankbar für die groß- zügige Unterstützung und die schnelle Reaktion, die es uns ermöglicht haben, so viele Bautrockner zu beschaf- fen und in die betroffenen Regionen zu bringen.“ (Quelle: Diakonie Katastrophenhilfe) Ein herzliches Dankeschön an alle Unterstützer und Helfer! Spendenkonto: Diakonie Katastrophenhilfe Berlin Stichwort „Hochwasser-Hilfe Deutschland“ IBAN DE68 5206 0410 0000 5025 02 A C H T U N G: Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Wir wol- len Eisessen und bei fröhlichen Gesprächen Kraft für die Sommerpause sammeln. Achtung Treffen schon um 18:00 Uhr auf der Gartenterrasse. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glon- negger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.8. Walter Feil: „Tropfbil- der“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Jugendfußball D-Juniorinnen sind Meister 23/24 C-Juniorinnen SG Fronreute/Baindt - SV Deuchelried 15:2 Entscheidungsspiel um die Meisterschaft erreicht Das letzte Meisterschaftsspiel mussten wir gewinnen, um ein Entscheidungsspiel gegen den TSV Tettnang sicher zu erreichen. Wir übernahmen von Beginn an die Spiel- kontrolle und schon nach drei Minuten spazierte Hedda durch die gegnerische Abwehr und eröffnete den Torrei- gen. Ein Freistoßtor von Jana, ein tückischer Aufsetzer folgte dann in der 8. Minute zum 2:0. Als dann Deuchel- ried den Anschlusstreffer mit unserer freundlichen Mithilfe erzielte, keimte nochmals Hoffnung bei den Gegnerinnen auf, doch zehn Minuten später stellte Vivienne, die sich bereits zahlreiche Chancen erarbeitet hatte, den zwei Tore Vorsprung wieder her, denen noch vor der Pause drei Tore von Jana, Hedda und Sarah zum 6:1 Pausen- führung folgten. Nach der Pause mussten wir noch einen Gegentreffer hinnehmen, spielten dann aber munter weiter und zu den Torschützen kamen dann noch Maylin und Haifaa dazu so dass es am Ende einen deutlichen Sieg zu ver- zeichnen gab. Durch die Punktgleichheit und im direkten Vergleich ein Unentschieden kommt es nun zum Entscheidungsspiel um die diesjährige C-Juniorinnenmeisterschaft gegen den TSV Tettnang. Das Spiel findet am kommenden Sonntag, 30.06.2024 um 13:00 Uhr auf dem Sportplatz in Staig statt. D-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SG Fronreute/Baindt 3:4 D-Juniorinnen sind Meister 23/24 Ohne Punktverlust und 60 geschossenen Toren gewan- nen die D-Juniorinnen an diesem Wochenende souverän die Meisterschaft. Trotzdem war es noch ein hartes Stück Arbeit, denn im Abschlussspiel gegen den PSG Fried- richshafen gingen wir stark ersatzgeschwächt, da einige Leistungsträgerinnen, insbesondere unsere Torspileerin Carla nicht zur Verfügung standen. Immer wieder trieb Lea über die linke Seite die Mannschaft nach vorne und bediente die Stürmerinnen gut und hinten räumten Le- na-Marie und Taneesha alles weg. Zudem setzte sich Hanaa Alosh zweimal gut vor dem Strafraum durch und erzielte eine beruhigende Führung. Zudem konnte Hanna Busam eine Ecke von Lea direkt verwerten. Doch immer wieder kamen die Gegnerinnen vor unser Tor und nutzen ihre wenigen Chancen, so dass es eng blieb. Die erst ge- gen Ende dazu gestoßene Lena Pfleghar machte dann mit ihrem Tor alles klar und sicherte so die weiße Weste und die Meisterschaft. Eine klasse Mannschaftsleistung über die gesamte Sai- son - super Mädels. Es spielten: Philina Ziegler, Hanaa Alosh, Lea Busam, Ame- lie Metzler, Taneesha Mahler, Fiona Maier, Lena-Marie Al- ber, Hanna Busam, Lena Pfleghar, Leonie Ziegler Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 TC Baindt e.V. In der vergangenen Woche war für unse- re Jugendmannschaften und die Damen 60 spielfrei angesagt. Alle andere Mann- schaften kämpften wieder um Spiel-Satz und Sieg. Herren: Kreisklasse 2 TC Baindt – TA SV Eberhardzell 1 5:4 Die Herren Mannschaft konnte sich beim ersten Spiel- tag gegen TA SV Eberhardzell durchsetzen. Nach langer Winterpause ging am vergangenen Sonntag die Saison für die Herrenspieler des TC Baindt los. Nach intensiver Vorbereitung auf dem Dorffest am vorherigen Abend, konnten Max und David Schäfer ihre Einzel gewinnen. Ein weiters intensives Match gewann Aaron Schäfer im Matchtiebreak. Damit haben alle Schäfers ihre Einzel ge- wonnen. Doch leider konnten Daniel Gertler, Tim Pantof- felmann und Lars Fernsemer sich nicht gegen ihre Geg- ner durchsetzen. So stand es 3:3 nach den Einzeln und es mussten zwei von drei Doppel gewonnen werden. Das erste Doppel haben Aaron und Max Schäfer souverän gewonnen. Daniel Gertler und Tim Pantoffelmann muss- ten sich in ihrem geschlagen geben. Doch David Schäfer und Lars Fernsemer haben ihr Doppel souverän mit 10:7 im Matchtiebreak gewonnen. Dadurch gewinnt der TC Baindt knapp mit 5:4 Matches Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TC Sonderbuch 9:0 In unserem ersten Heimspiel konnten die Herren 30 des TC Baindt einen ungefährdeten Sieg erreichen. Die har- te Arbeit auf dem Trainingsplatz und Konzentration der letzten zwei Wochen haben sich offensichtlich ausgezahlt. Alle Einzel konnten gewonnen werden. Hervorzuheben dabei waren die Comebacks unserer Teammitglieder Philipp Boenke und Christoph Capelli. Mit der Euphorie der Einzel und der stimmungsvollen Blasmusik vom be- nachbarten Dorffest konnten alle drei Doppelpunkte von den Herren 30 gefeiert werden. Einen herzlichen Dank allen Zuschauern auf der Tennisanlage sowie unserem Bolognese-König Stefan Boenke. Am Sieg waren außer- dem beteiligt: Stefan und Ralf Boenke, Lars Hinner und Christian Schuhwerk. Damen 40 : Staffelliga TC Baindt – TC Ertingen 6:0 Heute erwarteten wir endlich mal wieder „neue Gesichter“. Die Damen aus Ertingen waren zu Gast. Bei schönstem Tenniswetter lief es dann den vier Spielerinnen aus Baindt ( Babsi, Steffi, Evelyn und Silvi) sehr gut und wir beendeten die Einzel mit 4:0 für uns. Im Doppel wurde Evelyn dann von Marion ersetzt. Leider verdunkelte sich der Himmel etwa in der Hälfte der Spiele und wir mussten eine lange Pause wegen strömendem Regen einlegen. Das Doppel von Marion und Silvi wurde im Anschluss von den Gegne- rinnen aufgegeben. Der 5. Punkt für uns. Babsi und Steffi spielten lange und waren immer wieder von Höhen und Tiefen geplagt. Schafften aber auch diesen letzten Punkt für Baindt zu sichern. Coole Sache...das Ergebnis kann sich sehen lassen J Herren 40: Bezirksstaffel 2 ESV Friedrichshafen - TC Baindt 4 : 2 Bereits um 10.00 Uhr starteten wir auf dem „Waldplatz“ in Friedrichshafen. Nach einem super Auftaktsieg unserer Nummer 1 Sascha Wösle nach spannendem 10:7 im MTB, konnte auch Michael Trotzki sein Spiel als Sieg verbuchen aufgrund einer Verletzung seines Gegners. Die beiden weiteren Einzel gingen an unsere Gegner. Somit stand es nach den Einzeln wieder einmal 2:2. Beide Doppel konnten wir im ersten Satz noch positiv gestalten, mussten letztlich aber beide Partien an unse- re Gegner abgeben. Somit bleibt uns, auch aufgrund der heftigen Mückenstiche, eine äusserst schmerzliche Nie- derlage in Erinnerung ! Für den TC Baindt spielten: Sascha Wösle, Marcel Singler, Michael Trotzki und Marc Egeter. Herren 65 : Oberligastaffel TC Onstmettingen – TC Baindt 0:6 Nachdem wir die unglückliche und auch schmerzliche 3:3 Niederlage im 1.Spiel verdaut hatten, begannen wir unse- re weiteste Auswärtsfahrt nach Onstmettingen (Albstadt) mit neuer Motivation. Von Anfang an hatten wir das Spiel im Griff und ließen über den späteren Sieger keinen Zwei- fel aufkommen. Nachdem alle Einzel in 2 Sätzen gewon- nen wurden, setzten sich die Doppel: L.Reich/W.Graf und R.Puk/E.Feurle ebenso klar durch. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt - TC Ösch-Weingarten 9:0 Kantersieg. Immer wieder spannend und normalerweise knappe Ergebnisse gegen unsere Nachbarn. Die letzten Jahre immer ein Ergebnis von 5:4. Mal zu unseren Guns- ten, mal für unsere Gegner. Diesmal fuhren wir einen glatten Sieg ein. Nach den Einzel stand es schon 6:0. Jo- sef gewann nach M-TB mit 10:8, ansonsten waren alles Zweisatz-Siege. Die Pause zwischen den Einzel und Dop- pel wurde einvernehmlich kurz gehalten, da sich schon dicke Regenwolken abzeichneten. Doppel zwei ging glatt an uns. Doppel drei wurde nach M-TB mit 10:2 erkämpft. Doppel eins spielte am Längsten. Nach einsetzendem strömenden Regen wurde das Match im M-TB mit 10:3 erkämpft. Nach den Spielen hatten wir noch ein kame- radschaftliches Miteinander beim Grillen. Vielen Dank an den Grillmeiser Jürgen Auer und vielen Dank auch an die helfenden Hände bei der Bewirtung. Danke auch an Leo und Erwin für Ihren Einsatz bei uns. Es spielten Einzel: 1. Leo Reich, 2. Peter Schmitt, 3. Stefan Schäfer, 4. Volker Hillebrand, 5. Wolfi von Bank, 6. Josef Spöri. Doppel: 1. Peter/Erwin, 2. Stefan/Volker, 3. Wolfi/Josef. Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Ailingen – TC Baindt 8:1 Im zweiten Spiel der diesjährigen Runde gab es auch die zweite Niederlage. Wir spielten schon um 12.00 Uhr und hatten Glück mit dem Wettergott, denn pünktlich nach Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 den Doppeln fing es an zu regnen. Nach den Einzeln la- gen wir schon 1:5 zurück. Thomas verlor etwas unglück- lich im Matchtiebreak mit 8:10. Harry gewann nach fast 3 Stunden sein Einzel und holte so zumindest wenigstens 1 Punkt für uns. Michael musste leider verletzt aufgeben, Richi, Andi und Roland verloren klar in zwei Sätzen. Auch in den Doppeln hatten wir keine Chance und unterlagen jeweils klar in 2 Sätzen. Somit verloren wir dann gegen einen sehr starken Gegner mit 1:8. Zum Abschluss gab es dann noch Pizza und Bier mit unseren netten Gegnern. Vorschau: Samstag, 29.6.: TC Altshausen – Junioren U18 Herren 40 – TC Kisslegg TA TV Merklingen – Damen 40 Tennisklub SSV Ulm 1846 – Damen 60 Herren 50/1 – TA TSG Söflingen Sonntag, 30.6.: TC Bad Waldsee 2 – Herren Herren 30 – TA TSV Allmendingen Montag, 1.7.: Herren 65 – SG Baienfurt Tennis (Doppelrunde) TA SV Burgrieden – Herren 70 (Doppelrunde) Mittwoch, 3.7.: Herren 65 – TA TSG Aichstetten KIDS-Cup U12 – SPG Blitzenreute/Mochenwangen Freitag, 5.7.: Junioren U15 – TC Wolfegg Musikverein Baindt Wir möchten Danke sagen! Wir blicken mit viel Freude und Dankbar- keit zurück auf ein gelungenes Festwo- chenende. Am Samstagabend tanzten wir im Regen zur Rockmusik von unserer Band „Four Beats Faster“. Am Sonntag durften wir dann bei perfektem Festwetter den Frühschoppen mit dem Mu- sikverein Alttann beginnen. Im Anschluss begann unser Familiennachmittag und die kleinen Musikantinnen und Musikanten sowie die kleinen Tänzerinnen und Tänzer zeigten uns ihr Können. Auch die Schalmeinen durften wir am Sonntag bei uns begrüßen. Abends tauschten viele Festbesucher ihre Regenjacke von Samstag in ein Fußballtrikot und wir schauten gemeinsam das EM-Spiel. Am Montagabend begann schon unser letzter Festtag. Zahlreiche Firmen und Vereine trafen sich bei uns auf dem Dorffest zum Feierabendhock und genossen gemeinsam den Wurstsalat mit einem frischgezapften, kühlen Bier zur Unterhaltungsmusik unserer Projekt-Jugendkapelle sowie dem Musikverein Baienfurt. Nach diesem erfolgreichen Festwochenende möchten wir uns bei all unseren Helfern, Unterstützern, Gönnern, fleißigen Kuchenbäckern und Sponsoren recht herzlich bedanken. Ohne eure Unterstützung könnten wir das Dorffest in dieser Form nicht feiern. Ganz besonders möchten wir uns bei folgenden Personen und Firmen bedanken, die uns durch Sponsoring, Bereit- stellung ihrer Fahrzeuge und Maschinen und vielem mehr unterstützt haben: abdm GmbH & Co. KG, Ackermann Spülmaschinen GmbH. Alpirsbacher Klosterbräu Glauner GmbH & Co. KG. August Baumgärtner GmbH & Co. KG. Autovermietung Tränkle. A-Z Werbepräsente. Bäckerei & Konditorei Hamma GmbH & Co. KG. Bäckerei Hausmann GmbH & Co. KG, Baindter Beck, Bayer Druck und Verlag, Bentele Forst- und Gar- tentechnik GmbH, Bistro am Dorfplatz, BKK VerbundPlus, Bohmeier Raumausstattung, Bosch Service Lindl+Zeller GmbH, Brauerei Max Leibinger GmbH, Buck Engineering, Da Michele Gastronomie, Dachser SE, DAK, DEKRA, DF Werkzeugservice, Dorn Arbeitssicherheit, Dreher GmbH, Dreher Küchenstudio, Eiscafe La Dolce Vita, Familie Ba- der, Familie Konzett, Fischinger Spielwaren, Gaststätte Grüner Berg, Gaststätte Zur Mühle, Geberit AG, Gemein- de Baindt, Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Grieshaber Logistik GmbH, Hallenbad Baienfurt, Hoppe Heizung, Hubertus Apotheke, Jöchle Elektrotechnik GmbH, Ju- welier Jerg oHG, Kaplers Kartoffeln, Kienle-Hohwy, Si- grun, Kirchner Konstruktionen GmbH, Kirchner Energie, Klaus Moosmann, Honig, Kling Automaten GmbH, Kon- zett KFZ, Kosmetik-Lounge, Margaritas im Lindenhof, Musikhaus Lange, Natursteine Foret jr., PM-Drohnenser- vice, Ravensburger Spieleland, RavensBuch, Reck, Anto- inette, REWE Rainer Hahn, Schreinerei Elbs, Schützbach GmbH, Sport- und Segelfliegerclub Bad Waldsee Reute e.V., Svoboda, Alexander, Tank-Kontor-Weingarten-Bai- enfurt GmbH & Co. KG, Tanzschule Geiger, VABECO - Ver- trieb von Sport-Werbeartikeln, Zentner Günter, Versiche- rung, Zweirad Schützbach, Vielen herzlichen Dank euch allen für eure Unterstützung. Wir freuen uns schon jetzt auf das Dorffest 2025! Reitergruppe Baindt Anmeldeschluss 1. Juli - Vereinsausflug Liebe Mitglieder, bitte denkt daran euch für den Vereinsausflug am 14. September zu den CHI Donaueschingen anzumel- den! Anmeldeschluss ist der 1. Juli bei Ali- sa Schnez (schriftführerin@reitergruppe-baindt.de oder 01733551183). Wir freuen uns über eure Anmeldung! Turnierergebnisse Beim Reitturnier in Bad Waldsee konnte sich Theresa Henzer mit ihrer Bonne Diamond in ihrer ersten gemein- samen Dressurprüfung der Klasse A* auf dem 4. Platz platzieren. Alisa Schnez konnte sich mit Sokrates in der Dressurprü- fung Klasse A** den 2. Platz sichern. Theresa mit ihrer Bonne Di- amond Alisa und Sokrates Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Schützengilde Baindt An alle Baindter Vereine, Stammtische & Gruppierungen Die Schützengilde Baindt veranstaltet in diesem Jahr die traditionelle Ortsmeister- schaft im Schießen (OM) unter den orts- ansässigen Vereinen, Straßengemeinschaften, Gruppie- rungen und sonstigen zusammengewürfelten Freunden. Jeder Verein/jede Gruppierung kann unbegrenzt Mann- schaften stellen. Eine Mannschaft besteht aus mindestens vier und höchstens sieben Teilnehmer. Ein Schütze kann nur für eine Mannschaft starten. Das Programm der Orts- meisterschaft ist folgendermaßen: Ortsmeisterschaft (Mannschaftswertung): - Serie mit 15 Schuss (5 Scheiben á 3 Schuss, alle Treffer werden addiert) Wanderpokal (Mannschaftswertung) - Serie mit 10 Schuss (Teiler-Wertung, der beste Schuss zählt) Bei der Mannschaftswertung kommen die vier besten Schützen in die Wertung! Schützenkönig (Einzelwertung) - Ein Schuss (Teiler-Wertung) Trainingszeiten sowie Schießzeiten für die Ortsmeis- terschaft: Das Schützenhaus ist jeden Mittwoch von 19:00-22:00 Uhr für Sie geöffnet. Es kann für 2€ eine Serie á 15 Schuss gelöst werden. Beim Training stehen erfahrene Schützen zur Seite und geben den ein oder anderen Tipp. Weitere separate Termine für ein Mannschaftstraining oder zur Ortsmeisterschaft sind nach Rücksprache mit dem Sport- leiter jederzeit möglich. Startgeld: Einmalig für Ortsmeisterschaft, Wanderpokal und Schüt- zenkönig: insgesamt € 50 je Mannschaft. Erst nach Abga- be der Meldeliste und Begleichung des Startgeldes beim Sportleiter können die gemeldeten Schützen im Schüt- zenhaus mit der Ortsmeisterschaft starten. Neuerung für 2024 Die Ortsmeisterschaft kann jeden Mittwoch ab Juli ge- schossen werden. Es darf sich jeder Schütze bzw. jede Mannschaft flexibel einteilen, wann man mit dem Wett- kampf starten möchte. Letzter offizieller Schießtermin für die Ortsmeisterschaft ist der Mittwoch, 02. Oktober 2024. Die Siegerehrung findet Mitte/Ende Oktober im Schüt- zenhaus statt. Der genaue Termin wird im Amtsblatt ver- öffentlicht und per E-Mail an die teilnehmenden Mann- schaften geschickt. Für weitere Auskünfte steht unser Sportleiter Ihnen gerne zu Verfügung Sportleiter Stefan Schnez 0171/9374633 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Singen zum „Friedinger Schlössle“ Treffpunkt: Dienstag, 09.07.2024 um 8.50 Uhr in Weingar- ten Charlottenplatz bzw. 9.20 Uhr Ravensburg Bahnhof. Rückkehr ca. 19 Uhr. Gehzeit 3,5 Stunden, 10 km, 120 hm. Fahrpreis 15 Euro für Mitglieder. Einkehr am Ende der Wanderung im Vereinsheim „Roter Rettich“ in der Sin- gener Kleingartenanlage (nur Kaffee und Kuchen). Mit- bringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, bei Bedarf Stöcke, empfohlen werden lange Hosen wegen Brennes- seln und Zecken. Anmeldung ab 05.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Franz Gaißmaier, email: franz.gaissmai- er@gmail.com. Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ob man bei schlechtem Wetter (SWP) im Stadtmuseum Stockach an der „Ausstellung Salvador Dali“ teilnimmt. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 30. Juni 2024 Mit dem Fahrrad: Kapellenweg Ost (Oberer Abschnitt) Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Bild: Gemeinde Fronreute Kapellen, Bildstöcke und Feldkreuze setzen hier in Oberschwaben die religiö- sen Zeichen der persönli- chen und vertrauten Stille. Stätten der Andacht, wohl- tuend fürs Auge wie fürs Gemüt. Diese Orte sind bei uns zuvorderst die zahlreichen Kapellen. Wir begegnen diesen „Seelenstübchen“ in unse- rem hügeligen Voralpenland überall. Ihr Formenreichtum ist unerschöpflich, von der einfachen Holzkapelle bis zum kunsthistorischen Kleinod. Torsten Alt möchte Sie einigen Zeugnissen des Volksglaubens näherbringen. Die Füh- Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 rung versteht sich keineswegs als Kunstführung, vielmehr soll sie zur Beschäftigung mit den vielen Kapellen und Kirchen motivieren. Abseits der Hauptstraßen führt die Fahrradroute Ost „Oben“ über Vorsee, Wolpertswende, weiter auf der Höhe des Schussentales nach Untersprin- gen, Blitzenreute und wieder zurück zum Häcklerweiher. Auch eine alte aufgelassene Hufschmiede kann besichtigt werden. Für die 12 km kurze Stecke werden 2,5 Stunden eingeplant. Eine anschließende Einkehr im ortsansässigen Gasthaus ist vorgesehen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten hochin- teressanten Radtour begrüßen zu dürfen. Auch für Rad fahrende Kinder geeignet. Was tut sich im sozialen Bereich in Wangen? Am Montag, 01. Juli von 14:00 – 16:00 Uhr können inte- ressierte Wangener Bürgerinnen und Bürger auf einem Spaziergang einen Überblick über Beratungsangebote in Wangen bekommen. Verschiedene Beratungsstellen und soziale Institutionen laden dazu ein. Starten wird die Tour um 14:00 Uhr in der Spitalstraße 16, bei der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee. Hier erhalten die Teilnehmenden Einblicke in die Psychologi- sche Beratungsstelle, in die Tageselternvermittlung und in die Soziale Beratung. Danach geht es weiter zur Nach- barschaftshilfe, diese ist ebenfalls in der Spitalstraße 16. Von der Innenstadt geht es an den Rand der Altstadt, zum Buchweg 8. Hier gibt es weitere interessante Einblicke in die Arbeit des Vereins Frauen und Kinder in Not. Danach schaut die Gruppe bei Amalie – Kinderhospiz vorbei. Das Ziel des Spazierganges ist dann das Mesnerhaus beim s.g. zugehenden Sozialdienst der Stadt Wangen. Die ein- zelnen Einrichtungen werden jeweils ca. 10 Minuten über ihre Arbeit berichten und Fragen der Teilnehmenden be- antworten. Begleitet wird der Spaziergang von Diakon Gerd Gunßer (Leitung Fachbereich Soziale Beratung) und Sonja Seel (Sozialberatung Wangen, Isny, Leutkirch). Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Fortbildung: „Beschäftigungsangebote für Menschen mit Demenz“ Am Montag, den 8. Juli findet im Bischof-Sproll-Saal in Baindt um 18 Uhr eine kostenfreie Fortbildung spe- ziell für pflegende Angehörige von Menschen mit De- menz statt. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstal- tungen die Versorgung und die Lebensumstände von Menschen mit Demenz im Landkreis Ravensburg verbes- sern. Dabei gilt es, An- und Zugehörige sowie Betreuende zu stärken, Vertrauen aufzubauen und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Wechselnde Referen- tinnen und Referenten vermitteln lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit dementiell Erkrankten. Neben der Vorstellung des Krankheitsbildes werden Themen wie Kommunikation mit Menschen mit Demenz sowie verschiedene Bewegungs- und Aktivie- rungsangebote vorgestellt. Der Pflegestützpunkt infor- miert über die Leistungen der Pflegeversicherungen. Mit dem Titel: „Jetzt tu doch was!“ oder „Spielen, Beschäf- tigen, Biographie als Schlüssel“ findet am Montag, 8. Juli 2024 um 18 Uhr in Kooperation mit der Nachbarschafts- hilfe Baindt/Baienfurt eine Fortbildung im Bischof-Spro- ll-Saal in Baindt statt. Dabei wird der Frage nachgegan- gen, wie die Betreuung eines Menschen mit Demenz sinnvoll gestaltet werden kann, da eine angemessene Beschäftigung Unruhe und Unzufriedenheit mindert und dabei das Selbstvertrauen und die Teilhabe von Menschen mit Demenz stärkt. Die Teilnahme ist für pflegende An- gehörige und Ehrenamtliche kostenlos. Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich, die Anmeldung erfolgt per E-Mail an miriam. vonderheydt@zfp-zentrum.de oder telefonisch unter 0751/7601 2564. Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau ist ein An- gebot des Landkreises Ravensburg. Das aktuelle Veran- staltungsprogramm finden Sie unter www.zfp-web.de/ netzwerk-demenz. Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung Am Samstag, 29. Juni 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Skulptur: Renaix von Markus Meyer Treffpunkt: Feuerto- belbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bet- tenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Ter- minvereinbarung auch Sonderführungen ange- boten. Herr Ehmann, Te- lefon: 07505 1252 Kunst und Campen – Das passt zusammen! Zwischen dem 30. Juli und dem 4. August ist genau das auf Schloss Achberg möglich. Seit 2016 haben bis zu 40 Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren die Möglichkeit, mit Künstler/innen und Kunststudierenden der Päda- gogischen Hochschule Weingarten in Kunst-Workshops zu experimentieren. Wer Lust hat, Neues auszupro- bieren und zusammen mit anderen Jugendlichen eine Woche auf Schloss Achberg zu verbringen, kann sich jetzt für das KunstCamp anmelden. Von Landschaftsmalerei über Kunstdruck und Streetart bis hin zu Fotografie ist alles möglich. Was passiert, wenn ich mich an der Natur orientiere? Wie kann ich meine Ide- en auf einer großen Leinwand verwirklichen? Kann ich mich auch mit Gips ausdrücken? Wie muss ich mit unter- schiedlichen Materialien umgehen? Das alles und noch mehr gibt es im KunstCamp zu entdecken. Die aktuelle Ausstellung „Schwäbische Impressionistinnen. Malerinnen zwischen Neckar und Bodensee (1895–1925)“ bietet da- rüber hinaus viel Inspiration rund um die Themen Natur, Porträts und Maltechniken des Impressionismus. Das Programm haben Kunststudierende der PH Weingar- ten unter Dozent Christopher Oravec entwickelt. Dabei entscheiden sich die Jugendlichen für einen Workshop und können ihre Ideen frei in die Gestaltung ihrer Kunst- werke einfließen lassen. Es wird auf dem Schlossgelände gezeltet und übernachtet. Zum Abschluss können sich auch Außenstehende bei einer Abschlusspräsentation am Samstag, den 3. August, ab 15 Uhr von den Ergebnissen der Workshops überzeugen. Weitere Informationen zum KunstCamp auf Schloss Ach- berg und der Anmeldung stehen auf der Website der Päd- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 agogischen Hochschule in Weingarten unter https://www. ph-weingarten.de/hochschule/aktuelles/kunstcamp/ zur Verfügung. Fragen zum KunstCamp sind sind telefonisch unter 0751/859513 oder per E-Mail an info@schloss-achberg.de möglich. Schloss Achberg D-88147 Achberg Tel.: +49 (0)751 85 9510 info@schloss-achberg.de www.schloss-achberg.de Wolfegger Serenade am 06.07.2024 – Die Nacht der Blasmusik Mit zünftiger Blasmusik und einem energiegeladenen Abschluss mit der Brass-Band „PERBLECHS“ findet in die- sem Jahr bei schönem Wetter die Wolfegger Serenade am Samstag, den 6. Juli 2024 ab 17 Uhr statt. Die Kulisse für die „Nacht der Blasmusik“ ist erstmals der Fürstliche Hofgarten. Unter dem Blätterdach der exotischen alten Bäume laden Tische und Bänke die Gäste zum Verwei- len ein und für Speis und Trank ist gesorgt. Für musika- lische Unterhaltung sorgt in diesem Jahr das Jugend- blasorchester WoWaBe der Gemeinden Wolfegg, Bad Waldsee und Bergatreute, gefolgt von der Musikkapelle Wolfegg. Wenn die Nacht anbricht, beginnt - nur vom Licht der Fackeln erhellt - der gemeinsame Sternmarsch mit dem Fanfarenzug Schloss Wolfegg und den Musik- kapellen aller vier Ortsteile Wolfegg, Alttann, Molpertshaus und Röten- bach. Für Nachtschwärmer ist ein Barbetrieb geöffnet. Bei schlechtem Wetter findet ein Hock im Feuerwehr- haus statt. Was sonst noch interessiert Chorifeen & Friends Marktplatzkonzert Baienfurt Dienstag, 02.07.2024, 19:30 Uhr Pfiffige Arrangements, u.a. von ABBA, Coldplay, Sting und Supertramp Eintritt frei Baienfurter mit dabei beim Bezirkszeltlager am Metzisweiler Weiher Auch dieses Jahr ging es in der ersten Pfingstferienwo- che wieder für 7 Kids und 3 Betreuerinnen aus unserer Ortsgruppe in das Zeltlager an den Metzisweiler Wei- her bei Wolfegg. Bepackt mit Feldbett, Schlafsack und Abenteuerlust erwarteten uns sechs Tage voller Spiel, Spaß und gemeinsamer Zeit mit insgesamt 69 Kindern und Jugendlichen aus sieben Ortsgruppen des Bezirks. Nachdem der Zeltplatz am Samstag durch die 35 Betreu- er aufgebaut wurde, war am Sonntag Anreise für alle Teil- nehmenden. Es wurden Zelte bezogen, Gruppennamen gegeben und die Zeltlagerfahne gestaltet. Der Fahnen- mast wurde dieses Jahr händisch gestellt und bot so ein Schauspiel für alle am frühen Abend des ersten Tages. An den folgenden Tagen standen tagsüber kreative Workshops, wie Raketen bauen, Beutel bemalen, Kin- derschminken oder Knete herstellen auf dem Programm. Auch sportliche Aktivitäten durften nicht fehlen; so wur- de beispielsweise wieder ein Fußballturnier veranstaltet oder offene Spielmöglichkeiten wie Federball oder Dia- bolo angeboten. Ein Großgruppenspiel am Dienstag forderte alle Kinder und Betreuer mit diversen Aufgaben im Gelände heraus und wurde mit einer gebührenden Siegerehrung abge- schlossen. Am Blaulichttag gab es Mitte der Woche viel zu entdecken. Er zeigte allen Interessierten verschiede- ne Mitglieder der Blaulichtfamilie und ihre Aufgaben. So kam Nicole Zweifel, Präventionsbeamtin des Polizeiprä- sidiums Ravensburg mit einem Polizeiauto vorbei und stand für allerlei Fragen bereit. Beim Deutschen Roten Kreuz aus Altshausen konnte der Umgang mit einer Trage im Krankentransportwagen geübt werden und auch die DLRG-Einsatzgruppe Altshausen war mit einem Einsatz- fahrzeug und Boot zu Besuch. Der anschließende bunte Abend am Mittwoch wurde dieses Jahr spielerisch gestaltet. Bei einer Olympiade konnten sich Kinder und Betreuer in verschiedenen Dis- ziplinen gegeneinander messen. Nach einem spannen- den Kopf-an-Kopf rennen bei dem die Betreuer jedoch führten, brachte das Finale im Tauziehen schließlich das Unentschieden. Im nächsten Jahr heißt es damit also, mit einer Revenge einen klaren Sieger zu finden. Am Donnerstag rundeten schließlich die traditionellen Zeltlagerhochzeiten, bei denen Kinder und Betreuer unter- einander verheiratet werden, die Woche eindrucksvoll ab. Nicht nur im selbstgebauten Palettenpool, sondern auch durch das durchweg regnerische Wetter wurden wir die- ses Jahr ordentlich nass. Doch davon ließen wir uns nicht ablenken, Spaß zu haben. Rein in die Gummistiefel und ab in den Matsch! Mit viel Bewegung, nassen Füßen und schönen Erinnerun- gen ging die Woche wieder wie im Flug vorbei. So musste am Freitag schon wieder gepackt und Abschied genom- men werden. Wir hatten alle gemeinsam eine großartige Zeit und bedanken uns bei der Ortsgruppe Altshausen, die das Zeltlager jedes Jahr aufs Neue organisiert. Wir freuen uns, auch nächstes Jahr wieder aus Baienfurt und Bad Waldsee dabei zu sein! Lea Staudinger, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit der DLRG Jugend Baienfurt v.l. Finn Heine, Julia Leonhard (Betreuerin), Mailin Stein- bach, Hannah Nägele (Betreuerin), Mattis Wöhrle, Dami- an und Justin Schulz, Lea Staudinger (Betreuerin), Emily Steinbach und Beatriz Rodriguez Der Public Viewing DRK-Guide für zuhause Mit der Fußball-Europameisterschaft startet auch die Pu- blic-Viewing-Saison unter freiem Himmel. Hartgesottene Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Fußballfans feiern die Spiele am liebsten im Stadion, und wenn das schon nicht klappt, dann zumindest in der gro- ßen Gemeinschaft eines öffentlichen Public Viewings. Viel gemütlicher, entspannter und vor allem sicherer ist da das private Public Viewing im heimischen Garten. Der Wetter- gott meint es so langsam gut mit uns, wenn heute Abend die deutsche Nationalmannschaft gegen Ungarn antritt. Damit dies auch zu einem schönen Ereignis statt zu ei- nem Malheur wird, haben wir euch als DRK-Kreisverband Ravensburg ein paar Tipps aufgelistet. Die Platzverteilung Wenn du weißt, wie viele Gäste du erwarten kannst, soll- test du darauf achten, ausreichend Sitzgelegenheiten parat zu haben. Ein Spiel dauert schließlich mindestens 90 Minuten, und nicht jeder kann oder will über die kom- plette Dauer in deinem Garten stehen. Wenn du keine Garnituren kaufen möchtest, kannst du dir welche aus- leihen. Bedenke bei deinen Sitzgelegenheiten auch, dass das Wetter dir einen Strich durch die Rechnung machen kann. Am besten sorgst du mit einem stabilen Pavillon vor. Dieser bietet sich auch an, wenn das Wetter schön bleibt, da er auch als Sonnenschutz gut zu gebrauchen ist. Die richtige Verpflegung fürs heimische Public Viewing Zur Fußballparty im Garten darf natürlich eins nicht feh- len: Leckeres Essen frisch vom Grill. Damit deine Geträn- ke schön kühl bleiben bietet sich es an einen Eimer mit kaltem Wasser oder Eiswürfeln, ein Kinderplanschbecken oder die klassische Kühlbox bereit zu stellen Keinen Streit mit den Nachbarn vom Zaun brechen Generell gilt auch während einer EM: Die Nachtruhe dau- ert von 22 bis 6 Uhr. Um Streitigkeiten mit deinen Nach- barn zu vermeiden, musst du also trotz Fußballeuphorie die Lautstärke unten halten. Es empfiehlt sich auch, wie bei jeder Gartenfeier, die Nachbarn vorzuwarnen. Und wenn deine Nachbarn ohnehin selbst sportbegeistert ist, kannst du sie vielleicht auch mit auf dein Public Viewing einladen. Die Technik Die Technik ist das Herzstück des Public Viewings. Nichts ist schlimmer, als dass das Public Viewing zu einer Handy Viewing wird weil die Technik versagt oder nicht genügend Leistung erbringt. Um dies Vorzubeugen haben wir hier paar kleine Tipps für euch: Der Beamer sollte eine hohe Lichtleistung haben damit man selbst bei Tageslicht, jedes EM-Spiel genießen kann. Angebracht wäre eine Leistung ab 2.500 Lumen. Bei der Leinwand ist es wichtig das er einen lichtverstär- kenden Effekt hat für eine optimale Lichtqualität. Beim Gain-Faktor sollte man darauf achten das dieser bei 1,0 oder 1,1 liegt. Auf Zecken im Garten achten Zu all dem gehört auch Gartenbeleuchtung, Receiver/ Laptop, Lautsprecher und die richtige Verkabelung. Bei all der Technik sollte man darauf achten, dass sie nicht Nass wird, falls das Wetter nicht mitspielen sollte. Und wenn man im Garten war, macht es ggf. auch Sinn sich und die Kinder abschließend kurz auf Zecken abzusuchen, so der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Katamaran kehrt zum regulären Fahrplan zurück Binnen 52 Minuten über den See. Das geht nun auch wieder am Abend. Die Reederei kehrt nach einer Wo- che Sonderfahrplan am Abend zum regulären Fahr- plan zurück. Das ging schnell: letztes Wochenende hatte die Kata- maran-Reederei noch darüber informiert, dass der Kat am Abend langsamer fährt und anderen Anfahrtszeiten folgt. Der Grund seinerzeit: die Schnellschiffe mussten große Treibholz-Felder auf dem See umfahren. Aufgrund des gesunkenen Wasserpegels können die Schnellschif- fe ab sofort wieder zur gewohnten Fahrgeschwindigkeit von 32 Stundenkilometer zurückkehren. Damit gilt auch bei den Spätfahrten am Freitag und Samstag wieder der reguläre Fahrplan. Für Katamaranfahrer heißt das: alles wieder wie gewohnt. Der Katamaran verkehrt tagsüber stündlich und bringt seine Fahrgäste binnen 52 Minuten über den See. An Frei- tagen und Samstagen bietet die Reederei während der Sommermonate zudem einen Abendverkehr mit jeweils zwei Spätabfahrten auf jeder Seeseite. Die Abendfahrten starten ab dieser Woche wieder nach Regelfahrplan: ab Friedrichshafen um 20 Uhr und 22.30 Uhr, ab Konstanz gibt es um 21 Uhr und 23.30 Uhr eine zusätzliche Fahrt. Besonders attraktiv: für die Abendfahrten gilt neben den regulären Hin- und Rückfahrkarten auch das über den Sommer gültige 14-Uhr-Ticket. Damit kostet die Hin- und Rückfahrt nur 18 Euro statt 25,20 Euro. Kinder bis 14 Jahre zahlen 9 Euro, und das Familienticket für zwei Erwach- sene mit bis zu drei Kindern liegt bei 45 Euro. Damit fah- ren Kat-Fahrer mit dem 14 Uhr Ticket bis zu 30 Prozent günstiger. i Tickets gibt es im Online-Shop auf der-katamaran.de, an den Fahrscheinautomaten bei den Katamaran-Anle- gestellen und in den Geschäftsstellen in Friedrichshafen und Konstanz. Henrietta und Jolinchen bringen mehr als 700 Kinder zum Lachen AOK zu Gast auf der Landesgartenschau in Wangen: Mit dem AOK-Kindertheater „Henrietta und die Ide- enfabrik“ und dem AOK-Puppentheater „Jolinchens Seereise“ Gesundheitsförderung ist dann erfolgreich, wenn sie al- len Beteiligten Spaß macht. Henrietta und Jolinchen ha- ben mehr als 700 Kindergarten- und Grundschulkindern auf der Landesgartenschau in Wangen spielerisch Ge- sundheitsthemen vermittelt - es wurde viel gelacht und viel gelernt. Mit dabei war die Grundschule im Ebnet, die Grundschule Schomburg Primisweiler, die Grundschule Neuravensburg, die Grundschule Neukirch, die Grund- schule Heimenkirch, die Gemeinschaftsschule Wangen und die Martinstor- schule in Wangen. Auch zahlreiche Kindergärten aus Wangen und Niederwangen sind gekommen: Der Kin- dergarten St. Antonius, der Kindergarten St. Franziskus, der Kindergarten St. Michael, die Kindertagesstätte Haid, der Evangelischer Kindergarten Arche Noah und die Kita Am Gottesacker. Wie hängen Nachhaltigkeit und die eigene Gesundheit zusammen? Das Theaterstück „Henrietta und die Ideen- fabrik“ für Grundschulkinder erklärt es kindgerecht: Für ihre Hausaufgaben muss Henrietta zum Thema Nachhal- tigkeit recherchieren. Ihr fällt partout nichts ein. Doch in Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 der Ideenfabrik lernt sie clevere Anregungen für Klima- und Umweltschutz, Recycling und Upcycling sowie die sozialen Aspekte von Nachhaltigkeit kennen. „Ausgewo- gene Ernährung, ausreichend Bewegung und seelisches Wohlbefinden sind drei wichtige Säulen für die gesunde Entwicklung von Kindern. Mit „Henrietta & Co.“ möchte die AOK dazu beitragen, allen Kindern die Möglichkeit hierzu zu geben“, so Birgit Sorg, Präventionsfachkraft bei der AOK Bodensee-Oberschwaben. In dem rund 25-minüti- gen Puppentheaterstück für Kindergartenkinder wollen das Drachenkind Jolinchen und seine Freundin Henriet- ta mit ihrem Schiff in See stechen. Gemeinsam mit ihren Freunden sorgen sie für den richtigen, gesunden Provi- ant, um sich frisch gestärkt auf den Weg zu Jolinchens „Fühl-mich-gut“- Insel zu machen. Das Puppentheater ist Bestandteil des AOK-Gesundheitsförderungsprogramms „JolinchenKids“ für Kindergärten. Interesse geweckt? Das Programm „Henrietta & Co.“ und die Theaterstücke zu Themen wie Ernährung, Bewegung, psychische Gesund- heit und Nachhaltigkeit geben hierzu wichtige Impulse in der frühkindlichen Erziehung. Mithilfe des kostenlosen didaktischen Materials können sich die pädagogischen Fachkräfte in den Kindergärten und die Lehrkräfte in den Grundschulen im Nachgang das Wissen vertiefen und dadurch nachhaltig im Bewusstsein der Kinder ver- ankern. Das Kindergartenprogramm JolinchenKids ist modular und sehr flexibel aufgebaut. Die Schulungen und das Begleitmaterial dazu können ebenfalls über die AOK angefragt und kostenfrei bezogen werden. Weitere Informationen gibt es online unter www.aok.de/ kindertheater oder www.aok.de/jolinchenkids oder direkt bei Birgit Sorg: Telefon 0711 6525-17762, E-Mail birgit.sorg@bw.aok.de. Die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwa- ben versichert rund 239.000 Menschen im Land. Weitere Informationen online unter www.aok.de/bw und unter www.aok.de/pp/bw Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! 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Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 17.07.2024. Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Waldburg: www.gemeinde-waldburg.de Gemeinde Waldburg, Hauptstraße 20, 88289 Waldburg Junge Familie sucht Haus oder EG Wohnung zum Kauf, ab 4 Zimmer, 100 m², mit Garten bis 400 000 €. 01637523493 IMMOBILIEN VERKAUF VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT[mehr]

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              Wo tker SüjAew «km scKoiAslew ist. Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg Bau- und Umweltamt Sachgebiet Oberflächengewässer Gemeinde Baindt Bauamt Frau Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Gegen Empfangsbekenntnis Ansprechpartner/in: Isabel Söllner Tel: 0751/85-4249 Fax: 0751/85-774249 Mail: i.soellner(S> rv.de Kreishaus II Raum E31S, Gartenstr. 107, Ravensburg rundumbus Linie 1,2,3,5,10,20 Haltestelle "Kraftwerk" Aktenzeichen: 404-691.17.-SÖ Ihr Schreiben vom/AZ: Datum: 22.07.2022 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwas­ serschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Bereich „Bühl/Gei­ gensack" durch die • Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, Gemarkung/Gemeinde Baindt sowie • Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, Gemarkung Baindt • Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Antragstellerin: Gemeinde Baindt Sehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - erlässt auf An­ trag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 folgenden Planfeststellungsbeschluss: I. Planfeststellung Der Plan für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Gebiet Bühl in Baindt mit folgen­ den Einzelmaßnahmen wird festgestellt: BIC: SOLADES1RVB Bankverbindung: IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23 Q vvww.rv.de O landkreis.ravensburg 8 landkreis.ravensburg BODENSEE 1. Die Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, 2. die Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, 3. die Querungen für die Sulpacher Straße auf Fist. Nr. 386, Hirschstraße auf Fist. Nr. 42, Zeppelinstraße auf Fist. Nr. 455/9, sowie 4. der Austausch der bestehenden Bachverdolung im Waldabschnitt von DN 700 durch DN 800 bei Fist. Nr. 379, -jeweils Gemarkung und Gemeinde Baindt-. Die Maßnahmen haben zur Folge, dass durch den neu geschaffenen Bachverlauf die Abflusskapazität im Bereich des Einzugsgebietes Bühl auf ein 100 -jährliches Hochwasserereignis (HQ100) gesteigert wird und auch Überflutungen aufgrund außergewöhnliche Starkregenereignisse verhindert werden. 5. Die Planunterlagen nebst Grüneinträgen sind Bestandteil dieses Beschlusses (s. II.). 6. Die Entscheidung ergeht unter Nebenbestimmungen (s. III.). 7. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. II. Planunterlagen: Dem festgestellten Plan liegen, neben dem Antrag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021, die von der Fassnacht Ingenieure GmbH, Ziegeleistraße 3, 29.07.2021 zugrunde: 88410 Bad Wurzach erstellten Planunterlagen vom • • Erläuterungsbericht mit Grüneintrag vom 13.05.2022 Hydraulische Berechnungen Bachlauf Ergänzt: 10.03.2022 • e • Starkregenmanagement-Berechnung Hochwasserschutz Baindt Detailkarte Baugrunduntersuchungen Erstellt: 23.01.2022 • Übersichtsplan 1:10.000 Erstellt: 10.11.2020 • Übersichtslageplan 1: 2.500 • Lageplan Achse Bühl 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Achse Geigensack 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Baustelleneinrichtung 1: 250 Ergänzt: 22.03.2022 • Regelprofil Achse Bach Bühl 1:100 • Regelprofil Achse Bach Geigensack 1:100 • Höhenplan Achse Bühl 1:500/ 100 • Höhenplan Achse Geigensack 1:500/ 100 • Querprofile Achse Bühl 0+020 - 0+100 1:100 Ergänzt: 09.11.2021 • Querprofile Achse Bühl 0+100 - 0+190 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Seite 2 Querprofile Achse Bühl 0+200 - 0+277.15 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+000 - 0+160 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+180 - 0+340 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Anpassung Bachlauf Durchlass Waldweg 1:50/1:25 Ergänzt: 09.11.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Bühl 1:500/ 100 Ergänzt: 12.08.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Geigensack mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1: 500 Ergänzt: 12.08.2021 Vom Ingenieurbüro Sieber, Am Schönbühl 1, 88131 Lindau liegen außerdem folgende Planunterlagen zugrunde: • Umweltverträglichkeitsvorprüfung Erstellt: 14.07.2021 • Natura 2000 - Vorprüfung • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Erstellt: 23.07.2021 Vom Ingenieurbüro HPC AG, Jahnstraße 26, 88214 Ravensburg liegt das Bodenschutzkonzept/-plan vom 21.03.2022 vor. III. Nebenbestimmungen 1. Allgemeine Auflagen 1.1. Der Beginn der Baumaßnahme und die Fertigstellung der Maßnahme sind dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt siehe Briefkopf) - gern. § 78 Abs. 1 Wassergesetz (WG) rechtzeitig mit den beigefügten Baubeginns- und Fertigstel­ lungsanzeigen anzuzeigen. 1.2. Die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme wird nach § 78 Abs. 2 S. 1 Wassergesetz (WG) wegen besonderer Umstände des Einzelfalls angeordnet. Nach Fertigstellung der Anlage ist beim Landrat­ samt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt wie oben) - die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme nach § 78 Wassergesetz (WG) zu beantragen. Sind Abweichungen im Plan erfolgt, sind zur Abnahme Bestandspläne mit den tatsächlichen Abmessun­ gen vorzulegen. 1.3. Eine Mehrfertigung der Entscheidung ist dem verantwortlichen Bauleiter, dem Fachbauleiter und dem ausführenden Unternehmer zusammen mit den vom Landratsamt Ravensburg - Bau- und Um­ weltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - anerkannten Ausführungsplänen vor Baubeginn aus­ zuhändigen. Seite 3 1.4. Das Vorhaben ist plan- und bestimmungsgemäß auszuführen. Die von der Gemeinde Baindt vorge­ legten Antragsunterlagen sind unter Einbeziehung der Nebenbestimmungen dieses Planfeststel­ lungsbeschlusses bei der Umsetzung der Maßnahme einzuhalten. Technisch notwendige Änderun­ gen in der Ausführung der Anlage sind dem Landratsamt - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Ober­ flächengewässer (Kontakt wie oben) - rechtzeitig vor der Ausführung zur Feststellung, ob eine we­ sentliche Änderung vorliegt, schriftlich anzuzeigen. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Sachgebie­ tes Oberflächengewässer vorgenommen werden. Daher sind die Arbeiten bis zur Entscheidung aus­ zusetzen. 1.5. Die Bauausführungspläne sind dem Landratsamt rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Während der Bauausführung sind mit dem Antragsteller, dem Fachplaner, der ausführenden Baufirma und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt gemeinsame Baustellentermine durchzufüh­ ren um die genaue Art und Weise der Ausgestaltung der Gewässerausbaumaßnahme vor Ort ein­ vernehmlich abzustimmen. 1.6. Die Baumaßnahmen müssen durch eine ökologische Baubegleitung begleitet und überwacht wer­ den. Die ökologische Baubegleitung muss im Vorfeld zu sämtlichen Baumaßnahmen benannt und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Naturschutz, Ansprechpartnerin: Frau Birnkammer, Tel.: 0751/85-4248, E-Mail: s.birnkammer(5)rv.de, mitgeteilt werden. Die Aufga­ ben der Ökologischen Baubegleitung umfasst auch die fachliche Begleitung der Umsetzung der Vor­ gaben zur Anlage des Bauchlaufs, die in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung formuliert wurden und der Sicherung von Strömungshindernissen (s.o.). Die Gestaltungsmaßnahmen am Gewässer sind unter Aufsicht der ökologischen Baubegleitung in Abstimmung mit den Landratsamt Ravens­ burg, Bau und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer auszuführen. 1.7. Bei der Detailbauausführung sind erhöhte Anforderungen an die Bauleitung zu stellen. Eine regel­ mäßige Überwachung während der Bauphase ist durch einen im Wasserbau fachkundigen Baulei­ ter sicherzustellen. Die Bauleitererklärungen sind dem Landratsamt Ravensburg, Bau und Umwel­ tamt/Sachgebiet Oberflächengewässer vor Baubeginn vorzulegen. 1.8. Notwendige Wasserhaltungsmaßnahmen während der Bauzeit sind so vorzunehmen, dass eine Aufwirbelung von Feinsedimenten bzw. eine Gewässertrübung weitgehend vermieden wird. Bei den Bauarbeiten sind zum Schutz vor stofflichen Einträgen in das Gewässer durch geeignete Maß­ nahmen sicherzustellen, dass keinerlei wassergefährdende Stoffe wie Schmierstoffe, Zementab­ wässer, Betonreste, Strahlgut, Schleifpartikel, Staub oder Farbe etc. ins Gewässer gelangen. Anfal­ lende Betonreste, oder Spritzwasser sind aufzufangen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Ar­ beiten im Gewässerbereich dürfen nur Maschinen zum Einsatz kommen, die mit biologisch abbau­ baren Ölen und Schmierstoffen ausgerüstet sind. 2. Auflagen Wasserbau 2.1. Bachgestaltung 2.1.1. Der neue Bachlauf ist naturnah, charakteristisch als Wiesenbach, auszugestalten. Bachufer und Bachsohle sind weitgehend ohne technischen harten Verbau herzustellen. Bei der Bauausführung sind Normprofile zu vermeiden. D.h., es ist daher daraufzu achten, dass das Bachbett nicht in in­ genieurmäßiger, kanalartiger, geometrischer Gestaltung als einheitliches monotones Grabenprofil ausgeführt wird. Das Mittelwasserabflussprofil soll unter Berücksichtigung der zur Verfügung ste­ henden Platzverhältnisse in seiner Linienführung möglichst leicht mäandrierend mit Vertiefungen und Verengungen ausgestaltet werden. Die Sohlbreite des Mittelwasserbetts ist mit ca.20 cm grob vorzuprofilieren. Profilaufweitungen für den Hochwasserabfluss dürfen erst oberhalb der Mittel­ wasserlinie erfolgen. Hierbei ist das Gewässerprofil unter Berücksichtigung der Hydraulik möglichst naturnah mit dynamischen Quer- und Längsprofil herzustellen. 2.1.2. Das Gewässer wird als gegliedertes Gewässerprofil hergestellt. Die in Folge der Mäandrierung variierende Sohlbreiten, Wassertiefen und Uferböschungen des Mittelwasserabflussprofils sind durch Schaffung von Prall- und Gleitufern so zu gestalten, dass auch bei Niedrigwasser möglichst ein gebündelter Wasserabfluss mit einer ausreichenden Wassertiefe gewährleistet werden kann. Es sollen sich unterschiedliche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten einstellen können. 2.1.3. Im Bereich Gewässerlauf Geigensack und nachfolgende neuen gestalten Bachlauf der Sulpacher Straße müssen auch gezielt Initialmaßnahmen mittels ingenieurbiologischen Bauweise (Einbringen von Störsteinen, Wurzelstöcke, Buhnen, Holzpflöcke, usw.) angewendet werden, welche eigendy­ namische Gewässerentwicklungsprozesse fordern und gewässerökologische Nischen für die Aqua- fauna schaffen. Die Anzahl der im Plan4_20.1-Pfp angetragene Initialmaßnahme sind bei der Um­ setzung mindestens mit dem Faktor 2 zu erhöhen. Die einzubauenden Strukturelemente sind in geeigneter Weise vor Abschwemmen bei Hochwasser zu sichern. Dem neuen Bachlauf sind ausrei­ chend breite Gewässerrandstreifen für die eigendynamische Entwicklung einzuräumen. 2.1.4. Das Bachbett ist mit kiesig steinigem Substrat auszubilden. Der Korndurchmesser ist so auszu­ wählen, dass dieser dem gebietstypischen Bachsubstrat entspricht, welches im unmittelbaren Bachober- und Unterlaufanzutreffenden ist. 2.1.5. Zur Sicherung der Uferböschungen und Beschattung des Gewässerlaufes sind geeignete Be­ pflanzungsmaßnahmen entsprechend der Planung mit standortgerechten, einheimischen Gehöl­ zen vorzunehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl an Gehölzen auch nah im Bereich der Mittelwasserlinie (bevorzugt Schwarzerlen) gepflanzt wird. Die Wurzeln der Er­ len müssen in das Bachbett einwachsen können. So können sich wichtige Strukturen im Gewässer ausbilden. Die Bepflanzung des Gewässerlaufes soll möglichst zeitgleich mit den Baumaßnahmen am Gewässer, spätestens jedoch in der dem Abschluss der Maßnahme folgenden Pflanzperiode in Seite 5 Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt, Sachgebiet Oberflächenge­ wässer- zu erfolgen. 2.1.6. Im Bereich Bachabschnitt Geigensack sind in der Niedrig- /Mittelwasserrinne abschnittsweise zusätzlich gumpenartige Vertiefungen auszubilden, damit in Trocken- und Niedrigwasserzeiten Rückzugsräume für die aquatische Tierwelt verbleiben. 2.2. Gewässerdurchlässe 2.2.1. Die Bestimmungen der DIN 19661-1 Wasserbauwerke sind bei der Bauausführung zu beachten. 2.2.2. Um die hydraulischen Ein- und Auslaufverluste gering zu halten, ist der Ein- und Auslaufbereich an den Gewässerdurchlässen jeweils trichterförmig auszubilden. 2.2.3. Auch in den Gewässerdurchlässen ist für jeden Abflusszustand ein gebündelter Abfluss ohne Abstürze herzustellen. Im Gewässerdurchlass ist die Gewässersohle so zu gestalten, dass auch ins­ besondere bei Niedrig- und Mittelwasser eine ausreichende Wassertiefe für die aquatische Fauna zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist der Bauwerksbereich an derSulpacher- und Zeppelinstraße so zu gestalten, dass bei niedrigen und mittleren Abflüssen beidseitige Uferbermen als Querungs- hilfe für die amphibische und terrestrische Tierwelt vorhanden sind. Die Uferbermen sollen nur unmittelbar über dem Mittelwasserspiegel herausragen und sind in die weiterführenden Uferbö­ schungen zu integrieren. 2.2.4. Die Gewässerstrecken und die Gewässerdurchlässe sowie insbesondere das Einlaufbauwerke an der Hirschstraße sind in regelmäßigen Abständen insbesondere nach Elementarereignissen (Gewit­ ter, Sturm, Hochwasser, Eisgang usw.) auf deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Notwendige Unter-haltungsarbeiten sind regelmäßig durchzuführen. Mähgut ist aus Gründen der Abdrift- und Verstopfungsgefahr an Durchlässen aus dem Abflussquerschnitt abzuräumen. 2.2.5. Die Verdolung DN 800 in der Hirschstraße ist geeignet beim Einstau unter Druckeinfluss das er­ mittele außergewöhnlichen Starkregenereignis von 4,5 m3/s noch gerade knapp schadlos abzulei­ ten. Dessen ungeachtet kann eine Überlastung dieser Verdolung bei einer unvorhergesehenen Überlagerung ungünstiger Einflüsse (auch z.B. Verklauselung/Verstopfung am Einlaufgitter) der der extremen Starkregenereignissen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Straßenoberfläche der Hirschstraße im Bereich des bestehenden Gewässerdurchlasses DN800 muss im Falle eines Überstaus (z.B. Verstopfung Einlaufbauwerk) als Notentlastung möglichst mul­ denartig so ausgebildet werden, das Überlaufwasser schadlos in Richtung Westen in den neuen Bachlauf abgeführt wird. Eine Notentlastung über die Hirschstraße in südliche Richtung in die Orts­ lage Baindt muss aufgrund des hohen Schadenspotential verhindert werden. Hierzu ist im Zuge dem Ausbau der Zufahrtsstraße der Zeppelinstraße geplant die Längs- und Querneigung der Hirsch­ straße entsprechend umzugestalten. Reichen diese Maßnahme nicht wirksam aus sind weitere Vor­ sorgemaßnahme für einen schadlose Notentlastung zu prüfen (z.B. mobile Seite 6 Hochwasserschutzanlage, Einbau zusätzlicher Notentlastungsrohre etc.). Die Detailbauausführung ist mit dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer, vor Baubeginn einvernehmlich abzustimmen. 3. Fischereiliche Auflagen 3.1. Der freie und gleichmäßige Abfluss der ankommenden Wassermengen muss während der Bauzeit gewährleistet sein. Es darf kein Wasser in Stauanlagen zurückgehalten und stoßweise abgelassen werden. 3.2. Das Gewässer und umliegende Flächen dürfen durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeid­ bar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, eine Verunreini­ gung des Wassers (auch Grundwasser), vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Zement­ brühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustel­ leneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. 3.3. Die Fischereiausübungsberechtigten oder deren Pächter (Kreisfischereiverein Ravensburg e. V.) sind rechtzeitig vor Baubeginn (mindestens zwei Wochen) schriftlich zu informieren, um ihnen Ge­ legenheit zu geben, Schädigungen des Fischbestandes zu verhindern (vgl. § 38 WG). Die Kosten für eventuell notwendige Maßnahmen zur Rettung des Fischbestandes sind einvernehmlich mit den vorgenannten Personen zu regeln. 3.4. Arbeiten die eine Sedimentfahne in den „Oberen Bampfen" freisetzen, dürfen nicht in der Laichzeit und der Zeit des Brutaufkommens der vorhandenen Fischfauna (Oktober bis Ende April) durchge­ führt werden. 4. Naturschutzfachliche Auflagen 4.1.Totholz und Wurzeln, die als Strömungshindernis in den Bachlauf eingebracht werden, sind gegen Abschwemmungen in geeigneter Weise zu befestigen. 4.2.Sollten Ansaaten der Ufersaummischung und der Saatgutmischung für Extensivgrünland vor der Etablierung des Biotoptyps abgeschwemmt werden, sind diese zu erneuern. 4.3. Bauarbeiten am bestehenden Wiesengraben am nördlichen Rand des geplanten Wohngebiets „Bühl" sind zum Schutz von Amphibien von Mai bis Oktober auszuführen. Dies betrifft ggfs, auch temporär trockenfallende Grabenabschnitte. 4.4. Bezug nehmend auf die geplanten Aufwertungs- und Pflegemaßnahmen nach den Lageplänen 4_20.1-PfP und 4_20.2-PfP vom 12.08.2021 sind auf der gesamten Fließstrecke 10 % mehr gewäs­ serbegleitende Gehölze zu pflanzen, ausgenommen Weiden. Seite 7 4.5. Nach 3 und 5 Jahren der erstmaligen Gehölzbepflanzung ist ein Monitoring durchzuführen. Werden dabei abgängige Gehölze festgestellt, sind diese nachzupflanzen. 4.6. Die Erlenpflanzungen ist entgegen dem Bepflanzungsplan nicht gleichmäßig, sondern der vorgese­ henen Dynamik des Baches anzupassen. 5. Auflagen zu Altlasten und Bodenschutz 5.1. Das Bodenschutzkonzept ist bei der Bauausführung umzusetzen und einzuhalten. 5.2. Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten. 5.3. Anfallender Bodenaushub ist entsprechend seiner Eignung im Sinne des Bundes-Bodenschutzgeset- zes zu verwerten. 5.4. Bei allen Bodenarbeiten mit Oberboden (Humus) und kulturfähigem Unterboden sind die Vorgaben der DIN 19731 „Verwertung von Bodenmaterial"; der DIN 18915 „Bodenarbeiten", der DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben" und von Heft 10 vom Mai 1999 „Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninan­ spruchnahme" vom Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg einzuhalten. 5.5. Bei der Bauausführung sind Oberboden, kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund­ material (C-Horizont) bei Ausbau, Transport und Lagerung und ggf. Wiederverwertung jeweils zu trennen. 5.6. Bodenarbeiten sind nur bei geeigneter Witterung und gut abgetrocknetem, bröseligem Boden durchzuführen. 5.7. Bei einer Zwischenlagerung von Bodenmaterial sind die Mieten nach DIN 19731 trapezförmig anzu­ legen, die Oberfläche der Mieten zu glätten und bei einer Lagerungsdauer von mehr als 3 Monaten mit stark wasserzehrenden, tiefwurzelnden Pflanzen zu begrünen. Die maximale Höhe von Oberbo­ denmieten darf 2 m, die von kulturfähigem Unterboden 3 m nicht übersteigen. Der Boden ist locker zu schütten. Ein Befahren der Mieten oder ihr Missbrauch als Lagerplatz sind nicht zulässig. 5.8. Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind auszuweisen und abzugrenzen. Der Boden ist durch geeignete Maßnahmen vor Verdichtung zu schützen. Seite 8 5.9. Die Flächen außerhalb des Baufeldes sind als Tabuflächen abzugrenzen und dürfen nicht befahren werden. 5.10. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen incl. Rückbau sind durchzuführen. 5.11. Bei der Verwertung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden sind diese entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung möglichst verdichtungsfrei wieder einzubauen. 5.12. Ggf. anfallendes kontaminiertes oder verunreinigtes Bodenmaterial ist entsprechend den ge­ setzlichen Regelungen zu verwerten bzw. zu entsorgen. 6. Denkmalschutzrechtliche Auflage Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt wer­ den, ist dies gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend einer Denkmalschutzbehörde, der Ge­ meinde oder dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) anzuzei­ gen. Ansprechpartner sind beim Landesamt für Denkmalpflege sind Herr Dr. Mathias Mensch, ma- thias.hensch(5)rps.bwl.de, Tel.: 07071/7572449 und/oder Frau Dr. Julia Goldhammer, iulia.goldham- mer@rps.bwl.de,Tel. 07735/93777-126. Archäologische Funde (Keramikreste, Metallteile, Knochen, Steinwerkzeuge etc.) oder Befunde (Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, Gräber etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Landesamt für Denkmalpflege mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Si­ cherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bau­ ablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sind schriftlich in Kenntnis zu setzen. IV. Sachverhalt und Verfahren 1. Sachverhalt Die Gemeinde Baindt beantragt mit Schreiben vom 29.07.2021 die Planfeststellung zur Umsetzung, der im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vorflut­ schaffung und zum Gewässerausbau, um die Oberflächenabflüsse auch bei Starkregenereignissen zu sammeln und schadlos an der bestehenden Bebauung im Bereich „Geigensack" und „Bühl" vorbeizulei­ ten. Die Bestandsbebauung entlang der Hirschstraße- und Siemensstraße ist in der Vergangenheit wieder­ holt von Überflutungsereignissen betroffen worden, die offensichtlich auf erhebliche Oberflächenab­ flüsse bei Starkregenereignissen aus den östlichen angrenzenden Hangflächen beruhen und teils erheb­ liche Schäden an Wohnbebauungen verursacht haben. Die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse aus der Risikoanalyse und Handlungskonzept des Starkregenrisikomanagement vom 27.11.2020, Seite 9 mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de erarbeitet von Fassnacht Ingenieure GmbH, hat die Abflussbildung auf der östlichen Hanglage und de­ ren resultierenden Gefahren für die bestehende Wohnbebauung sowie für zukünftige geplante Bebau­ ung Bühl deutlich bestätigt. Für den geplanten o.g. Hochwasserschutz wurde eine Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt. Unter Ein­ beziehung der sozioökonomischen Faktoren und Empfindlichkeitsprüfung ergibt sich ein Nutzen-Kos- ten-Verhältnis von 1,025 (Stand 2021). Damit stellt das Vorhaben eine sinnvolle und zur Umsetzung empfohlene Maßnahme dar. Gewässerausbaumaßnahme: Anlass für den Gewässerausbau war die Feststellung, dass der bestehende Wiesengraben „Gewässer­ lauf Bühl" und auch die weiterführende bestehende Gewässerverdolung DN 300 in der Hirschstraße hydraulisch nicht ausreichend dimensioniert sind. Der Wassergraben „Gewässerlauf Bühl" Profil 0+000 bis 0+277 wird daher für einen außergewöhnliches Starkregenereignis ausgebaut (Abflusskennwerte: NW bis MW 15 ca. 15-20 l/s, HQ 100 0,81 m3/s, außergewöhnliches Starkregenereignis bis 4,5 m3/s). Die bestehende Verdolung DN 300 in der Hirschstraße wird aufgegeben und die zukünftigen anfallen­ den Oberflächenwasserabflüsse nach Westen in Richtung Gewässersystem „Oberen Bampfen" abgelei­ tet. Im Zuge des Baugebiets Geigensack wurde im Vorgriff das bestehende Einlaufbauwerk im Bereich der Hirschstraße mit Gewässerverdolung DN 800 erstellt und diente bisher als Übergangslösung als No­ tentlastung bei hydraulischer Überlastung der DN 300 Ablaufleitung. Ein neuer weiterführender Gewässerlauf „Gewässerlauf Geigensack" Profil 0+000 bis 0+307 wird her­ gestellt. Zusammen mit der Gewässerquerung der Hirschstraße und Sulpacher Straße ist dieser in der Lage außergewöhnliche Starkregenereignisse schadlos abzuleiten. Im weiteren Verlauf nach der Sulpacher Straße wird der verlandete trockengefallene Graben auf eine Länge von ca. 80 m durch naturnahe Ausgestaltung ertüchtigt und an das Sohlniveau der einmündenden wasserführenden Bachverdolung „Wassergraben Nord" angebunden. Zur Querung des neuen Bachlaufes sind folgende Bauwerke erforderlich: Bauwerk 1: bei Profil 0+ 316 ein nach unten offenes Rechteeckprofil mit einer Länge 10m LW 4,8m, LH 1,4 m Bauwerk 2: bei Profil 0+230 Durchlass Zeppelinstraße Maulquerprofil MB 6 bei Profil Länge 18,25 m, LW 3,5m, LH 1,8 m Bauwerk 3: Walddurchlass DN 800 bei Fist.Nr. 379. Im Zuge der Gewässerausbaumaßnahme wird sich das bisherige Wasserregime verändern. Die bisherige Ableitung des Außeneinzugsgebiets oberhalb Bühls einschließlich neuer Bauflächen wird zukünftig nicht mehr über den Sulzmoosbach (bisher 2/3 Außeneinzugsgebiet), sondern diese Wassermengen (auch Starkregen) auch über das Gewässersystem „Oberer Bampfen" abgeleitet. Die Auswirkungen auf die Zunahme der Abflüsse im Hochwasserfall betragen auf den „Bampfen" je nach Jährlichkeit (HQ2- Seite 10 HQ100) zwischen ca. 7,3 -10,7 % sowie Abnahme der Zuflüsse auf den Sulzmoosbach zwischen 5,4 - 5,8 2. Verfahren 2.1 Zuständigkeit Nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff Verwaltungsver­ fahrensgesetz (VwVfG) ist für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers, als Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 WHG, ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Für das Planfeststellungsver­ fahren ist das Landratsamt Ravensburg gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 Wassergesetz (WG) und § 80 Abs. 2 Nr. 3 WG i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVG) die sachlich zuständige Behörde. Die örtliche Zuständigkeit des Landratsamtes Ravensburg ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG. 2.2 Anträge und Anhörungsverfahren Aufgrund des Antrages der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 wurde das Verfahren für den Gewässer­ ausbau im Rahmen der Verfahrenskonzentration in einem Planfeststellungsverfahren durchgeführt (§ 68 WHG). Das Anhörungsverfahren wurde gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG am 25.08.2021 eingeleitet. Das Landratsamt Ravensburg hat folgende Träger öffentlicher Belange angehört: 1 2 3 1. Regierungspräsidium Tübingen - Fischereibehörde 2. anerkannte Naturschutzverbände 3. Landratsamt Ravensburg • Bau- und Umweltamt -SG 403 Naturschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 404 Oberflächengewässer (Fachtechnik)- • Bau- und Umweltamt -SG 407 Altlasten, Bodenschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 408 Abwasser, Grundwasser, Abbauvorhaben- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG erfolgte in der Zeit vom 30.05.2022 bis einschließlich 30.06.2022. Die Planunterlagen lagen in dieser Zeit bei der Gemeinde Baindt während der Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Dies wurde im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Baindt am 27.05.2022 bekannt gemacht. Im Übrigen konn­ ten während der Auslegungsfrist die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Baindt digital eingesehen werden. Innerhalb der Einwendungsfrist gingen keine Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Seite 11 2.3 Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Vor- prüfung) und Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Diese ergab, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü­ fung besteht, da nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichti­ gung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Um­ weltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis der UVP-Vorprüfung ist der Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG i.V.m. § 21 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) am 13.04.2022 auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg bekannt gegeben worden. Die Dokumentation über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 7 UVPG ist der Öffent­ lichkeit nach den Bestimmungen des Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) und dem Umweltinformations­ gesetzes (UIG) beim Landratsamt Ravensburg -Bau- und Umweltamt-, Gartenstr. 107, 88212 Ravens­ burg zugänglich. Die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Berücksichtigung des Ergebnisses der UVP-Vorprü­ fung wurde gemäß § 12 UVPG bei der Planfeststellung berücksichtigt. Weitere Ausführungen hierzu siehe unter V. Begründung/3. Darstellung und Bewertung der Umwelt­ auswirkungen. V. Begründung 1. Planrechtfertigung l.l.Gegenwärtiger Zustand/Zielsetzung Von der Gemeinde Baindt wurde das Ingenieurbüro Fassnacht Ingenieure GmbH beauftragt, die Plan­ unterlagen für die Hochwasserschutzmaßnahme zu erstellen. Zielsetzung ist die Senkung des Hochwas­ serrisikos bzw. das Überschwemmungsrisiko bei Hochwasserereignissen, sowie bei Starkregenereignis­ sen. l.Z.Begründung Planfeststellung Bei der Hochwasserschutzmaßnahmen handelt es sich um die Neuanlage eines Bachverlaufes sowie die Anpassung des vorhandenen Bachverlaufes. Der Bachverlauf mündet anschließend in den „Oberen Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs.2 WHG dar. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau der Planfeststellung. Der Planfeststellungsbeschluss darf gemäß § 68 Abs. 3 Nr. lund Nr. 2 WHG nur ergehen, soweit von dem Ausbau eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken oder eine Zerstörung natürlicher Seite 12 Rückhalteflächen, nicht zu erwarten ist und andere Anforderungen nach dem WHG und sonstigen öf­ fentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt werden. Eine Planfeststellung trägt ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst. Sie bedarf der gesonderten Rechtfer­ tigung. Die Planfeststellung muss vernünftigerweise geboten sein. Die von der Gemeinde Baindt geplan­ ten Maßnahmen entsprechen diesen Anforderungen, da mit der vorliegenden Planung ein neuer Bach­ verlauf ausgebaut wird, wodurch nicht nur ein HQ100 - Schutz erreicht wird, sondern auch bei Starkre­ genereignisse ein Schutz geboten wird. Andere Anforderungen nach diesem Gesetz sowie sonstige öf­ fentlich-rechtliche Vorschriften werden wie im Folgenden dargestellt durch den festgestellten Plan er­ füllt. Die Planfeststellung ist daher vernünftigerweise geboten. Der Kreis der Betroffenen ist bei diesem Vorhaben nur schwer abgrenzbar. Deshalb kommt nach § 74 Abs. 6 VwVfG ein Verfahren zur Plangenehmigung nicht in Betracht, sondern es war ein Planfeststel­ lungsverfahren durchzuführen. 2. Begründung der Nebenbestimmungen Um Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit und Verletzungen anderer öffentlich rechtlicher Vorschriften zu vermeiden bzw. auszugleichen, die zu einem Versagen der Planfeststellung (§ 68 Abs. 3 WHG) führen könnten, wurden gern. § 13 WHG i.V.m. § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 5 VwVfG ent­ sprechende Nebenbestimmungen aufgenommen. Die Nebenbestimmungen sind erforderlich und geeignet, um eine plangemäße Ausführung zu gewähr­ leisten, sie wurden aus technischen, wasserwirtschaftlichen, gewässerökologischen und naturschutz­ fachlichen Gründen festgesetzt. Einzelne Nebenbestimmungen werden wie folgt begründet: Zu Ziffer III. Nr. 1.2 Die Abnahme der Maßnahmen wird gemäß § 78 Abs. 2 WG angeordnet, um die ordnungsgemäße Aus­ führung und die Funktionstüchtigkeit der Hochwasserschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Zu Ziffer III. Nr. 2 Auflagen zum Wasserbau Um bei den Baumaßnahmen im und am Gewässer die erforderliche Sorgfalt und den Schutz des Gewäs­ sers nach § 6 WHG zu gewährleisten, sind die unter Ziffer III. Nr. 2 genannten Auflagen notwendig. Zu Ziffer III. Nr. 3, 4 naturschutzrechtliche und fischereiliche Auflagen Die unter Ziffer III. Nr. 3, 4 aufgeführten Auflagen sind insgesamt erforderlich und angemessen um die naturschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Seite 13 3. Darstellung und BewerturiR der Umweltauswirkungen B.l.UVP-Vorprüfung Die Gemeinde Baindt beantragt die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Abs. 2 WHG für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkon­ zepts: einen neuen, offenen Bachverlauf mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 389, 389/1 Gemarkung Baindt Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf Fist. 455/9, 131/1, 137/1 und 453 Ge­ markung Baindt Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG / UVwG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG / § 11 UVwG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprü­ fung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes Ravensburg - Bau und Umweltamt/ Sachgebiet Oberflächengewässer aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Wesentliche Gründe hierbei sind: 1. Die Umsetzung der obengenannten Maßnahmen hat keinen erheblichen Einfluss auf die Um­ weltgüter Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Mensch. 2. Unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Gebiete konnten keine Belastungen der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung der Schutzgebiete festgestellt werden: a. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" Nr. 8223-311 können wegen der Ent­ fernung ausgeschlossen werden, 2.3.1. und 3.4. der Anlage 3 UPVG 3. Weitere Schutzgüter nach Anlage 3 des UVPG: a. Wasser: Westlich des Plangebietes verläuft der „Obere Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Bei ei­ nem Hochwasserereignis wird durch den Hochwasserschutzgraben das Wasser aus dem Retentionsraum in den „Oberen Bampfen" abgeleitet. Ein direkter Eingriff entsteht dadurch nicht. Durch die hydraulische Abschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht Inge­ nieure GmbH ergibt sich eine Zunahme der Abflussmengen im Bereich des "Oberen Bampfen" und eine Abnahme der Abflussmengen im Bereich des „Sulzmoosbaches", da bisher ein Großteil des Abflusses bisher in den „Sulzmoosbach" eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Be­ reich des "Oberen Bampfen" von etwa 7,3 % (bei HQ100) - max. 10,7 % (bei HQ2), sowie Seite 14 bei einer Abnahme im „Sulzmoosbach" von etwa 5,4 % (bei HQ.2) - max. 5,8 % (bei HQ100). b. Boden/Fläche: Die Planung bedarf einer Fläche von etwa 0,17 ha. Durch die Planung wird kein Boden versiegelt. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggf. stellenweise zu Verdichtungen. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen nicht vorgesehen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen von weiteren Schutzgütern nach Anlage 3 des UVPG kön­ nen unter Berücksichtigung der vorsorglichen Vorkehrungen ausgeschlossen werden. 3.2. Flora-Fauna- Habitat Das Natura 2000 Gebiet Nr. 8223-311 „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" ist von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen. Bei Einhaltung der unter Ziffer III aufgeführten Nebenbe­ stimmungen sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und des Schutzwecks der Natura 2000-Gebiete nicht zu erwarten. 3.3. Europäische Wasserrahmenrichtlinien - Richtlinie 2000/60/EG (WRRL) Flinsichtlich der Oberflächengewässer wurden die Ziele der WRRL im WHG vom 31.07.2009 und mit den darauffolgenden Änderungen übernommen, insbesondere die Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 ff. WHG (vgl. auch §§ 82 ff. WHG) geben die Forderungen der WRRL nach einem guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer wieder. Die Bewirtschaftungsziele, konkretisiert durch die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind bei der Zulassung des Vorhabens zu be­ rücksichtigen. Nach § 27 Abs. 1 WHG sind die oberirdischen Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechte­ rung ihres ökologischen und chemischen Zustandes vermieden und ein guter ökologischer und chemi­ scher Zustand erhalten oder erreicht werden. Für das vorliegende Vorhaben sind deshalb sowohl das Verschlechterungsverbot, als auch das Verbes­ serungsgebot zu berücksichtigen und zu überprüfen. Nach dem Bewirtschaftungsplan Baden-Württemberg 2015, BG Alpenrhein/Bodensee ist von dem Vor­ haben der „Obere Bampfen" und „Bampfen" tangiert. Dieser liegt im Oberflächenwasserkörper bzw. Flusswasserkörper „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03. Dieser Flusswasserkörper verläuft über eine Länge von 114 km. Im Steckbrief (Teil A) der Begleitdokumentation zum BG Alpenrhein/Bodensee (BW) vom Dezember 2015 für den Bewirtschaftungszyklus 2016-2021 wurde der ökologische Zustand des Flusswasserkörpers „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03 als mäßig eingestuft. In Bezug auf die Einstufung der einzelnen biologischen Qualitätskomponenten sowie die hydromorphologischen und physikalisch­ Seite 15 chemische Qualitätskomponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten wird auf die Dar­ stellungen im Steckbrief verwiesen. Verschlechterungsverbot nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziff. i) WRRL, konkretisiert durch § 27 Abs. 1 Nr. 1 WHG: Verschlechterungen bezüglich des „Oberen Bampfen" sind nicht zu erwarten. Bezogen auf den Fluss­ wasserkörper Nr. 11-03 lässt sich zumindest eine klassenrelevante Auswirkung auf die biologischen Qua­ litätskomponenten ausschließen. Bei der Umsetzung des Vorhabens gelangen keine Stoffe von dem neu geschaffenen Gewässer in den „Obere Bampfen". Der mäandrierende Verlauf des neu geschaffenen Baches führt zu einer Ablagerung der Stoffe in den Bereichen geringer Strömungsintensität und puffert somit den Stoffeintrag in den „Oberen Bampfen". Das zufließende Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser kann zudem zu einer Verschlechterung der Temperaturverhältnisse im Bachlauf und so zu einer Zufuhr kalten bzw. warmen Wassers in den „Oberen Bampfen" führen. Laut der Abschätzung der hydraulischen Auswirkungen" durch die Fassnacht Ingeni­ eure GmbFI kommt es im Bereich des „Oberen Bampfen" zu einer Zunahme der Abflussmenge von ca. 7,3 % bis 10,7 %. Im südlich gelegenen „Sulzmoosbach" hingegen wird es durch den Hochwasserschutz­ graben zu einer Abnahme der Abflussmenge kommen (um ca. 5,4 % bis 5,8 %). Folglich ändern sich die hydrologischen bzw. hydrodynamischen Verhältnisse bei Starkregen/Hochwasserereignissen zwar inner­ halb der einzelnen Zuflüsse „Bampfen", gleichen sich aber gegenseitig weitestgehend wieder aus. Ins­ gesamt kann es durch die Neuanlage des Bachlaufes zu hydraulischen, stofflichen und thermischen Ver­ änderungen kommen. Allerdings sind diese Auswirkungen zeitlich auf Starkregen-/Hochwasserereig- nisse begrenzt. Dadurch werden jedoch die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten in Unter­ stützung der biologischen Qualitätskomponenten nicht beeinträchtigt. Gesamtbewertung - ökologischer Zustand WK 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Der Oberflächenwasserkörper 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" befindet sich derzeit in einem „mäßigen" ökologischen Zustand. Bei Würdigung der biologischen Qualitätskomponenten und der un­ terstützenden Qualitätskomponenten der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergeben sich keine Hinweise auf zu erwartende Verschlechterungen durch die Umsetzung der vorliegenden Planfeststel­ lung. Insbesondere eine klassenrelevante Verschlechterung einer biologischen Qualitätskomponente und damit eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes sind nicht zu erwarten. 4. Abwägungserhebliche Belange 4.1. Private Belange Während des Planfeststellungsverfahrens wurden keine Einwände von privater Seite vorgebracht. Seite 16 4.2 Belange der Naturschutzverbände Die vorgebrachte Stellungnahme der Naturschutzverbände konnte durch Auflagen abgehandelt wer­ den. Der Forderung, die Erlenpflanzung soll nicht gleichmäßig verteilt werden, sondern der vorgesehen Dynamik des Baches angepasst werden, wurde in Auflage unter III.Nr.4.6 nachgekommen. Außerdem wurde bezüglich der geforderten weiteren Bepflanzung in der Auflage III.Nr. 4.4 eine 10 % höhere gewässerbegleitende Bepflanzung festgesetzt. Zu den empfohlenen weiteren zusätzlich eingebrachten Initialmaßnahmen wurde Auflage III.Nr.2.1.3 aufgenommen. Dann wurde gefordert, den geringen Abstand aus dem Regelschnitt in 4-11.1-RQ bei 0+250 zu vermei­ den. Während der Planungsphase wurde eine Verdolung des Bereiches angedacht, dies wurde jedoch aus gewässerökologischer Sicht verneint. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit kann der Regelschnitt nicht anders hergestellt werden. Bezüglich der Erstellung von Versickerungsmulden ist es aufgrund der Versickerungsunfähigkeit des dort befindlichen Bodens nicht möglich, bei Starkregenereignissen das Niederschlagswasser in Versi­ ckerungsmulden zu fassen. Das Niederschlagswasser, welches aus dem Baugebiet Bühl fließt, wird im geplanten Retentionsbecken separat abgeleitet. 4.3 Öffentliche Belange Es wurden keine öffentlichen Belange vorgebracht, die nicht durch Nebenbestimmungen minimiert bzw. ausgeglichen werden können. Das sind im Einzelnen: 4.3.1. Wasserhaushalt und Flochwasserschutz: Die Grundsätze des § 6 WFIG werden beachtet. Die Umsetzung der im Flandlungskonzept zum Starkre­ genrisikomanagement „Bühl/Geigensack" vorgeschlagenen Maßnahmen dient dem Ziel schadlose Ab­ flussverhältnisse herzustellen. Darüber hinaus werden die Bewirtschaftungsziele der §§ 27 ff WFIG durch die Maßnahme nicht gefährdet. 4.3.2. Naturschutzrechtliche Belange Es sind keine erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgebieten oder Eingriffe in Natur und Landschaft mit den geplanten Maßnahmen verbunden. Durch die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 4 wird eine verträg­ liche Umsetzung der Maßnahmen sichergestellt. Seite 17 4.3.3. Fischereiliche Belange: Sofern die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 3 beachtet werden; ist keine Beeinträchtigung für fischereiliche Belange zu erwarten. 4.3.4. Bodenschutz und Altlasten: Bei der Einhaltung der Auflagen unter Ziffer III. Nr. 5 sowie die das Bodenschutzkonzept sind keine Be­ einträchtigungen zu erwarten. 4.3.5. Denkmalschutz: Sofern die Auflage unter Ziffer III. Nr. 5 beachtet wird, ist keine Beeinträchtigung für die denkmalschüt­ zerischen Belange zu erwarten. 5. Versagungsgründe Gemäß § 68 Absatz 3 Nummer 1 und Nr. 2 WHG darf ein Plan nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten ist und andere Anforderun­ gen nach dem WHG oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt sind (VGH München BeckRS 2014, 51311; VG Ansbach BeckRS 2018, 20526; VG Würzburg BeckRS 2014,48031). Nr. 2 lehnt sich an § 12 WHG an und hat lediglich klarstellenden Charakter (BR-Drs. 280/09). Die in Abs. § 68 Absatz 3 WHG enthaltene materiell-rechtliche Schranke für das planerische Abwägungsgebot führt dazu, dass die Planfeststellung zwingend zu versagen ist, wenn eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls nicht durch Bedingungen oder Auflagen ausgeglichen werden kann. Die Voraussetzungen einer Versagung liegen nicht vor. Durch das geplante Vorhaben wird ein Hochwas­ serschutz im Rahmen des Starkregenrisikomanagementplans für den Bereich „Bühl/Geigensack" in Baindt geschaffen. Die Hochwasserrisiken durch Starkregen werden durch die Schaffung unschädlicher Abflussverhältnisse minimiert. Durch die unter III. angeordneten Auflagen werden die durch das Vorha­ ben verursachten Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit verhütet, ausgeglichen oder auf ein zumutbares Maß reduziert. Es bestehen keine zwingenden Versagungsgründe des Wasserrechts i.S.v. § 68 Abs. 3 WHG. 6. Abwägungsergebnis Die Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - kommt zum Ergebnis, dass nach Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange sowie der Belange der Natur­ schutzverbände das Vorhaben zuzulassen ist. Die materielle Rechtmäßigkeit ist an § 68 Abs. 3 Ziffer 1, 2 und § 70 Abs. 1 WHG zu messen. Gemäß § 70 Abs. 1, 5. 2 richtet sich die Planfeststellung für das Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse dient, auch nach den allgemeinen Vorschriften, §§ 72 bis 78 VwVfG. Hieran orientiert sich auch die Rechtmäßigkeit. Erforderlich ist daher auch eine Beachtung des Abwägungsgebots. Es müssen die von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange sowie Einwände gegeneinander und unter­ einander gerecht abgewogen werden. Der Gewässerausbau dient zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkre­ genrisikomanagementkonzepts und somit dem Wohl der Allgemeinheit. Die Eingriffe bzw. Beeinträchtigungen des mit diesem Planfeststellungsbeschluss genehmigten Ausbau­ vorhabens in die Belange der Naturschutzverbände (siehe IV .Nr. 4.2 „Belange der Naturschutzver­ bände") sind gerechtfertigt und zulässig; sie wurden in der Entscheidung berücksichtigt. Die Belange der Wasserwirtschaft, der Fischerei, des Bodenschutzes, des Naturschutzes, des Artenschutzes usw. werden gewahrt. Die Umweltverträglichkeitsvorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben als umweltverträglich einzustu­ fen ist. Der Plan wird somit gern. § 68 WHG festgestellt. 7. Begründung der Gebührenentscheidung (Ziffer 1.4) Der Vorhabenträger ist als Gemeinde nach § 10 Abs. 2 Landesgebührengesetz (LGebG) gebührenbefreit. Eine Berechtigung des Vorhabenträgers, die Gebühren gemäß § 10 Abs. 5 S. 1 LGebG Dritten aufzuerle­ gen oder sonst auf Dritte umzulegen, ist nicht ersichtlich. VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Hausanschrift: Schubertstraße 11, 68165 Mannheim; Postanschrift: Postfach 103264, 68032 Mannheim) erhoben werden. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg müssen sich die Beteiligten, außer in Prozesskos­ tenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsgerichts­ ordnung (VwGO)). Wegen der zur Vertretung zugelassenen Personen wird auf § 67 Abs. 4 Sätze 3, 4, 7 und 8 Verwaltungsgerichtsordnung sowie auf §§ 3 und 5 Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungs­ gesetz verwiesen. Hinweis: Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist am 01.01.2018 der elektronische Rechtsverkehr eröffnet worden. Seit diesem Zeitpunkt können Schriftsätze rechtsverbindlich auch elektronisch einge­ reicht werden (§ SSaVwGO). Einzelheiten über die Art und Weise der Einreichung von Dokumenten und die zulässigen Übermittlungswege finden Sie auf der Internetseite www.eiustice-bw.de. Eine normale E-Mail kann weiterhin nicht genutzt werden. Seite 19 http://www.eiustice-bw.de VII. Hinweise 1. Trotz der Umsetzung der Gewässerausbaumaßnahme verbleibt an der Gewässerstrecke aufgrund des besonderen Gefahrenlage bei Starkregen ein Restrisiko an Überflutungsgefahr. Die Gewässer­ strecke einschließlich der Bauwerke sollte daher in den Hochwasseralarm- und Einsatzplan der Ge­ meinde mitaufgenommen werden. 2. Vor Beginn der Bauarbeiten ist die Lage von evtl, vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich der Baumaßnahme zu erkunden. Es sind alle Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen von Leitungen zu vermeiden. 3. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. Das Gewässer darf durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeig­ net sind, eine Verunreinigung des Wassers, vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Ze­ mentbrühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustelleneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. 4. Das Außeneinzugsgebiet oberhalb der Hangabfanggräben wird teilweise als Ackerland bewirtschaf­ tet. Aufgrund der Wasser-/Schlammproblematik bei Starkregen mit Verstopfungsgefahr der Hangabfanggräben sollte hier die Umwandlung in Grünland geprüft werden. Ggf. sollten entspre­ chende Nutzungsvereinbarungen mit Bewirtschafter getroffen werden, (u.a. auch z.B. Ackerfur­ chen quer zu Hang) 5. Die Öffnung des Bachlaufes bachabwärts von Fist.Nr. 154 bis zum „Bampfen" wäre aus gewässer­ ökologischer Sicht nach wie vor sinnvoll und könnte zukünftig im Rahmen einer anstehenden Kom­ pensationsmaßnahme umgesetzt werden. 6. Die Darstellung der Gewässerrandlinie im Lageplan Geigensack, Plan Nr. 4-10.2-LP-A entspricht der Außengrenze des Gewässerrandstreifens. Das geplante Retentionsbecken Bühl befindet sich im Ge­ wässerrandstreifen. Im Zuge der Planung sind die einschlägigen Bestimmungen der Gewässerrand­ streifen-Regelungen nach § 38 WHG und § 29 WG zu beachten. Anlagen: 3 Mehrfertigungen der Entscheidung 3 genehmigte Planunterlagen 1 Baubeginns- und Fertigstellungsanzeige 1 Bauleitererklärung Bauleiter Wasserbau 1 Bauleitererklärung Ökologische Baubegleitung Seite 20[mehr]

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                Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31. Mai 2022 sind folgende Beschlüsse bekanntzugeben: TOP Submissionsergebnis - Breitbandausbau weiße Flecken Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Submissionsergebnis zur Kenntnis und stimmt der Vergabe durch den Zweckverband Breitbandversorgung an den günstigsten Bieter zu. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Fischerareal Die für den 16. Juli angedachte Exkursion wird mangels fehlender Anmeldungen abgesagt. b) Stadtradeln Diese Aktion läuft noch bis zum 15. Juli 2022. c) Corona In der Zeit vom 29. Juni 2022 bis zum 05. Juli 2022 wurden 77 neue Corona- Fälle in Baindt gemeldet. d) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind 35 Geflüchtete gemeldet. Aktuell wird für eine dreiköpfige Familie eine Wohnung gesucht. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ gefasst. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 06.07.2021 lag vom 02.08.2021 bis zum 03.09.2021 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Stellungnahmen ein. Parallel wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hier gingen verschiedene Bedenken ein, die in der Abwägungs- und Beschlussvorlage ersichtlich sind. Hinzu kommt, dass der Reitverein auf Grund der stark gestiegenen Baupreise die Halle verkleinern muss. Aus diesen Gründen muss der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle erneut für die Öffentlichkeit ausgelegt und die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nochmals angehört werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 09.11.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 09.11.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. TOP 05 Auftragsvergabe Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung am 03.05.2022 wurde beschlossen, die Arbeiten für die Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße durch das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH aus Weingarten ausschreiben zu lassen. Die beschränkte Ausschreibung wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission am 22.06.2022 ging ein Angebot ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevorschlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 138.714,61 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis lag bei 117.185,49 €. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 138.714,61 € zu beauftragen. Beschluss: Die Arbeiten für die Nahwärmeleitung – Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 138.714,61 € brutto vergeben. TOP 06 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Wohngebäudes, Flst. 841, Thumbstr. 15 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Bauherren beantragen den Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss des bestehenden Wohngebäudes. Um mehr Wohnraum unterm Dach zu schaffen, ist auf der Westseite des Gebäudes eine Schleppdach-Gaupe mit einer Länge von 6,90 m und einer Dachneigung von ca. 10° geplant. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Thumbstr. 15 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann ohne zusätzlichen Flächenverbrauch mit der geplanten Gaupe zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Gaupe fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe im Dachgeschoss des Wohngebäudes wird erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang beim Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 134/2, Daimlerstr. 25 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 134/2, auf der Nordseite des Wohngebäudes eine Doppelgarage mit einer Länge von 6,77 m, einer Breite von 6,16 m bzw. von 7,25 m und einer Höhe von 2,65 m bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Bifang“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt (B-Plan rechtskräftig 19.07.1974). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Garagen, wenn sie nicht gesondert im Bebauungsplan ausgewiesen sind, im Hauptbaukörper unter zu bringen. Vor den Garagen ist bis zur Straße bzw. Gehweggrenze ein Mindestabstand von 4,50 m einzuhalten. Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Baugrenze überschritten wird und zwischen Garage und Fahrbahnrand der erforderliche Mindestabstand von 4,50 m nicht eingehalten ist. Deshalb sind Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Garagen außerhalb des Hauptbaukörpers und des Baufeldes und ohne erforderlichen Mindestabstand Befreiungen erteilt. Da das Gebäude am Wendehammer liegt und nicht mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, kann aus verkehrssicherheitsgründen auf den Abstand verzichtet werden. Beschluss: 1. Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bifang“ bei der Errichtung einer Doppelgarage in der nicht überbaubaren Fläche, außerhalb des Hauskörpers und ohne erforderlichen Mindestabstand zur Straße wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Es ist vorab abzuklären, ob der Keller genehmigt ist. TOP 08 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 06. Juli 2021 wurde beschlossen, die Elternbeiträge in den Kindergärten wie folgt festzulegen: 1.) Ab dem 01.09.2021 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga-Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage / Woche) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 € / Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Kindergarten „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / pro Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / pro Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - Unterschiedliche Betreuungszeiten - Je nach gebuchter Stunden- zahl im Modul 3 werden entsprechend der Stundenzahl die Beträge festgesetzt. Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Beitragssätze für Kinderkrippen Kiga-Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. Die Vertreter der Diözesen, der verschiedenen Landesverbände sowie des Städte– und Gemeindetags sind übereingekommen, eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 pauschal um 3,9% zu empfehlen. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Die Empfehlung sieht folgendermaßen aus: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Beitragssätze in Kinderkrippen Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern Diese Elternbeiträge sind grundsätzlich nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere auch einkommensabhängige gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, auch in diesen Fällen eine einheitliche Festsetzung innerhalb der Kommune anzustreben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Zu ihrer Information darf ich Ihnen die Kostendeckungsgrade der einzelnen Einrichtungen in den vergangenen 5 Jahren aufzeigen. Jahr SMS Regenbogen St. Martin Waldorfkiga 2021 12,90% noch nicht abgerechnet 16,1% 2020 9,51% 15,31% 13,43% 2019 12,20% 8,38% 15,16% 16,95% 2018 12,83% 14,04% 13,86% 16,28% 2017 14,60% 10,90% 14,49% 19,38% Diese Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge wird von den umliegenden Städten und Gemeinden umgesetzt. Es hat sich bei uns bewährt, dass in allen Einrichtungen dieselben Beiträge erhoben werden. Beschluss: Ab dem 01.09.2022 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage/Woche ) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 €/Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2022/2023 Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - unterschiedliche Betreuungszeiten - Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Elternbeiträge für Kinderkrippen Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. TOP 09 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2022 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2016 wurde die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. In der Gemeinderatsitzung am 05.07.2022 werden die Elternbeiträge für die Kindergärten im Gemeindegebiet beschlossen. § 5 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt werden wie in Anlage 1 ersichtlich geändert. Hauptamtsleiter Plangg fügt ergänzend hinzu, dass sich bei § 5 Abs. 2 (Gebührenhöhe für Mittagessen) zwischenzeitlich eine Änderung ergeben hat. Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit anstatt 3,80 € nun 5,50 €. Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt gem. Anlage 1 wird zugestimmt. TOP 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2021 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele berichtet: Die Jahresrechnung 2021 ist bereits der dritte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt unter anderem Antworten auf die Fragen, an welchen Stellen sich zum Beispiel Vermögenswerte und Schulden vermehrt oder vermindert haben oder aus welchen Quellen Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wurde. Hier noch die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2021 in Kürze: Im Haushaltsjahr 2021 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Fehlbetrag von -395.214,75 € (Plan -1.836.900 €) ab. Im Sonderergebnis kann ein Überschuss in Höhe von 2.335.700,65 € verzeichnet werden. Im zweiten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Wie aus den „Ordentlichen Erträge und ordentliche Aufwendungen von 2021 ersichtlich werden, konnten 2021 ein besseres Ergebnis als geplant erzielt werden, jedoch waren die Aufwendungen um fast 400 Tsd. € höher als die Erträge. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2022 ff, in denen aufgrund Corona und des Ukraine Krieges mit deutlich geringeren Zuweisungen und evtl. höheren Transferaufwendungen zu rechnen ist, ist es wichtig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In den folgenden Jahren in der unter Umständen ausgeglichene Ergebnishaushalte evtl. nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Gesamtergebnis 2022 zeigt wieder ein positives Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquiden Mittel) auf Grund Verkauf von Anlagevermögen verbessert werden und beträgt zum Jahresende 2021 insgesamt 7,6 Mio. €. Es ist für die großen anstehenden Investitionen ein kleines Finanzpolster vorhanden, jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungs-kosten reduziert und somit die zusätzlich entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2021 keine Kreditmarktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 329.073,30 € ausgewiesen. Der Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit betrug 2.154.695,77 €, das heißt die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit waren um ca. 2,1 Mio. € niedriger als die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Das gegenüber der Planung positivere ordentliche Ergebnis setzt sich aus Folgenden wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung zusammen (Werte auf volle Tausend abgerundet): Wesentliche Entlastungen im Ergebnishaushalt (laufende Erträge und Aufwendungen): 302.000 € höhere Schlüsselzuweisungen – Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft 292.000 € höhere Landeszuweisungen 180.000 € höhere Gewerbesteuer 121.000 € geringere Personalaufwendungen 114.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 70.000 € mehr Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und durch sonstige Veränderungen bzw. Verschiebung von Sanierungen wurde gegenüber der Planung von -1,8 Mio. € ein ordentliches Ergebnis von -0,4 Mio. € erzielt. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweit vorangegangenem Jahr maßgebend. Das positivere Rechnungsergebnis 2021 wirkt sich mit der besseren Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Fazit: Die Eckdaten sprechen für sich. Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem besseren Ergebnis. Die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts, die sich im ordentlichen Ergebnis ausdrückt, hat sich gegenüber dem Planansatz etwas erhöht. Ziel sollte dennoch sein, positive ordentliche Ergebnisse zu erwirtschaften. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Wasserversorgung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Gewinn in Höhe von -71.933,16 € ab. Die aufgelaufenen Gewinnvorträge aus dem Vorjahr betrugen zum 01.01.2021 55.908,13 €. Der Verlustvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 -16.025,03 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Abrechnung des Wasserzweckverbandes vollzogen wurde. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Abwasserbeseitigung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 123.024,72 € ab. Der Gewinnvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 548.050,38 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Abrechnung des Abwasserzweckverbandes vollzogen wurde. Der Gewinnvortrag wird auf der Passivseite sowohl als Eigenkapital, als auch wegen zwingender Ausgleichsverpflichtung gem. Kalkulation als Gebührenausgleichsrückstellung dargestellt. Beschluss: Dem Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Baindt sowie der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wurde zugestimmt TOP 11 Haushaltsvollzug 2022 - Ergebnisse der Maisteuerschätzung - Finanzielle Lage - Ausblick Investitionen und Refinanzierung der Gemeinde Kämmerer Abele berichtet: Sowohl das Land, als auch die Kommunen werden nach der Maisteuerschätzung mit höheren Steuereinnahmen rechnen können, sofern sich die Prognosen für 2022 bestätigen. Die Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich sind im Jahr 2022 auf eine Verbesserung um etwa 322 Millionen Euro zu beziffern, wovon etwa 307 Millionen Euro auf den allgemeinen Steuerverbund und 24 Millionen Euro auf den Familienleistungsausgleich entfallen werden. Es sollen die baden-württembergischen Kommunen aufgrund der Mai-Steuerschätzung zwar mit Steuermehreinnahmen in Höhe von etwa 484 Millionen Euro in 2022 rechnen können. Auf der anderen Seite dürfte sich der Anteil der baden-württembergischen Kommunen an den Mindereinnahmen der noch nicht in die Steuerschätzung einbezogenen laufenden Gesetzgebungsvorhaben – für die Kommunen bundesweit sind dies für das Jahr 2022 minus 3,11 Mrd. Euro – in etwa gleicher Höhe wie die offiziell geschätzten Mehreinnahmen bewegen. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Nach dem Haushaltserlass und der Maisteuerschätzung wird aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis erzielen kann. Die wirtschaftliche Prognose der Maisteuerschätzung ist wegen Inflation, Lieferengpässe und Ukrainekonflikt weiterhin sehr vage. Auch bei der positiven Gewerbesteuerprognose sind noch Fragezeichen, ob diese so auch kassenmäßig realisiert werden. Von der Bundesregierung wurde das Wirtschaftswachstum auf 2,2% gesenkt. Dies wäre in der aktuellen Lage ein sehr gutes Wirtschaftswachstum. nach Maisteuerschätzung Plan 2022 nach Maisteuer- schätzung 2022 +/- Gewerbesteuer Nachzahlung veranlagt/hohe VZ 2.000.000 2.300.000 300.000 Gewerbesteuerumlagesatz 206.000 237.000 -31.000 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (höheres Aufkommen gegenüber Vorjahresprogn.) 3.308.000 3.350.000 42.000 Schlüsselzuweisungen (niedrigere Steuerkraftmesszahl, etwas mehr Einwohner nach HH-Erlass) 1.620.000 1.957.000 337.000 Kommunale Investitionspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass ) 446.000 650.000 204.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.576.000 235.600 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung 2020 kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Gemeindeanteil an der USt 260.000 245.000 -15.000 Leistungen nach dem Familienlastenausgleich 266.700 270.000 3.300 Verbesserungen: 1.370.900 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -50.000 Bauleitplanungskosten Konzeptvergabe Mehraufwendungen -40.000 Unterhaltungskosten Klosterwiesenschule Toilettensanierung Aufwand -40.000 Reinigungskosten Mehraufwendungen -25.000 Zuweisung an Gemeindeverband Mittleres Schussental -25.000 Erneuerung der Waschräume – Zuschuss Kindergarten St. Martin -13.000 Erneuerung der Küche – Zuschuss Kindergarten Waldorfkindergarten -5.300 Sanierungsmaßnahmen Friedhof u. a. Glocke Friedhofskapelle -5.000 Prognose ordentliches Ergebnis Stand Juni 479.500 Bisherige außerordentliche Ausgaben im Investitionsbereich: Zuschuss Sanierung evangelische Kirche -20.000 Kindergarten SMS Einrichtung einer neuen Gruppe -42.400 -62.400 Die Gemeinde erhofft sich Ende 2022/Anfang 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken um die etwas schwierigen Jahre 2022 und 2023 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden aufgrund Inflation, Ukrainekrieg und Lieferengpässe im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings aufgezeigt. 2022 werden folgende Projekte in der Planung abgeschlossen bzw. bereits teilweise begonnen: • Klosterwiesenschule blaues Gebäude • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen • Bau der Fischerstraße • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte • Errichtung Gewässer 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus • Feuerwehrfahrzeug LF 20 • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete) Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und ein weiterer Bauabschnitt der Nahwärmeleitung sowie zahlreiche weitere untergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kreditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 07.06.2022 5,5 Mio. €. Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,8 Mio. € bei den örtlichen Banken ebenfalls als Festgeld (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung bis 30.06. zu 0% befristet ausgeliehen. Die Verwaltung wird 2022 ff die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Dennoch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen und Rezessionsängste können die weiteren Haushaltsjahre 2023/2024 begleiten. Technische Auflagen und altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Weiterhin steht die Gemeinde vor der Herausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz (Sanierung in Gebäude, Heizzentrale etc.) zu investieren. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung, Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden. Diese notwendigen Maßnahmen benötigen Zeit und Geld. Die Mittelanmeldungen für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 sollten demnächst mit Rückgabe 31.07.2022 eingehen. Die Rückmeldungen der bewirtschaftenden Stellen oder Anträge halten sich bisher in Grenzen. Im September 2022 können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemeinderat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden, was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Die endgütigen finanziellen Rahmenbedingungen des Haushaltserlasses und der Novembersteuerschätzung werden anschließend eingepflegt. Die galoppierende Inflation als auch die Anzeichen einer evtl. Rezession gilt es im Auge zu behalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Haushaltscontrollings zur Kenntnis. TOP 12 Standesamtsangelegenheiten - Bestellung eines Eheschließungsstandesbeamten Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Bei der Gemeinde Baindt sind derzeit Frau Franka Maurer sowie als Stellvertreterin von Frau Franka Maurer ihre Kollegin aus der Gemeinde Berg, Frau Beatrice Kohler, als „Vollstandesbeamte“ bestellt. Darüber hinaus sind Bürgermeisterin Simone Rürup und Hauptamtsleiter Walter Plangg zu „Eheschließungsstandesbeamten“ bestellt. Um der komplexen Rechtsmaterie mit vielen Bezügen zum ausländischen und internationalen Recht gerecht zu werden, sind „Vollstandesbeamte“ verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren mindestens einen einwöchigen und fachlich einschlägigen Fortbildungslehrgang zu besuchen. Zudem sind weitere Lehrgänge zweimal jährlich auf Kreisebene zu besuchen. Diese Nachweise sind von reinen „Eheschließungsstandesbeamten“ nicht zu erbringen. Zur Entlastung von Frau Franka Maurer wird Herr Marvin Bautz (bei der Gemeinde Baindt seit dem 26.08.2020 im Bereich Bürgertheke und Rentenberatung tätig) als weiterer Eheschließungsstandesbeamter bestellt. An einem Seminar - Eheschließungsstandesbeamter - hat Herr Bautz teilgenommen. Beschluss: Herr Marvin Bautz wird zum „Eheschließungsstandesbeamten“ für den Standesamtsbezirk Baindt bestellt. TOP 13 Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2023 - Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) Kämmerer Abele teilt mit: Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes wurde eine Neuregelung durch die Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) gesetzlich verankert. Die Gemeinde Baindt hat in verschiedenen Bereichen die Übergangsfrist bis Ende 2022 in Anspruch genommen. Handelt eine Gemeinde auf privatrechtlicher Basis, führt dies zur Behandlung als Unternehmer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in folgenden Positionen verändert. • Eine Beitragserhöhung soll trotz gestiegener Druckkosten zum 01.01.2023 nicht weitergegeben werden. Jedoch wird das Amtsblatt ab 01.01.2023 24,00 € zuzüglich 7% MwSt. (brutto 25,68 €) kosten. Änderungen in den AGBs rot markiert: Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7% USt, brutto 25,68 € ) für jedes volle Kalenderjahr. • Bisher hat die Gemeinde Baindt folgenden Service gewährt. Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt für 1 Jahr kostenfrei zugestellt. Sollte dieser Service weiterhin gewährt werden, müsste die Gemeinde die Umsatzsteuer für den unentgeltlichen Service leisten. Auch unentgeltlich erbrachte "sonstige Leistungen" des Unternehmers können der Umsatzsteuer unterliegen, sofern sie als eine einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellte Wertabgabe zu behandeln sind. Die Finanzverwaltung tendiert dazu den kostenlosen Bezug als Kennenlernabonnement auf zwei Monate zu begrenzen. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zu. TOP 14 Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft Da dieser Tagesordnungspunkt (Einladung zur Gemeinderatssitzung am 05.02.2022) versehentlich im Amtsblatt der Gemeinde Baindt vom 01.07.2022 nicht abgedruckt war, wird dieser unter Tagesordnungspunkt 15 – Anfragen und Verschiedenes behandelt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft Kämmerer Abele teilt mit: Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse Ende Mai 2018 und im Juni 2016 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen aufgefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schadenspotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. Bei einer Online-Bürgerinformationsveranstaltung im November 2020 zum Starkregenrisikomanagement, erläuterte das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach die angefertigten Starkregenkarten und stellte Maßnahmen zur Verringerung von Starkregenschäden vor, durch die sich jeder privat schützen kann. Am 04.10.2021 wurden Maßnahmen zur Vermeidung von Überflutungen infolge von Starkregenereignissen im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der Schenk-Konrad-Halle dargestellt. Die Gemeinde Baindt hat die Hochwasserschutzmaßnahme Hochwasser- schutzkonzept Baindt, 2. Bauabschnitt - Hirsch- / Siemensstraße, Gewässeröffnung / Errichtung Gewässer II. Ordnung beantragt. Aus der Hanglage Bühl, die sich östlich an die bestehende Bebauung entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße anschließt und nach Osten bis zur bestehenden Bebauung entlang der Marsweilerstraße ansteigt, strömt der Oberflächenabfluss derzeit bei Starkregenereignissen bisher weitgehend ungebremst entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße zu. Aus den vorgenannten Überlegungen ergibt sich für die geplante Maßnahme nur eine sinnvolle Trassierung Richtung Westen mit Ableitung zum Bampfen. Der Zuschussgeber erwartet hierzu noch einen Gemeinderatsbeschluss. Des Weiteren erwartet der Zuschussgeber eine zeitnahe Ausschreibung und einen Mittelabfluss 2022. Das Planfeststellungsverfahren für die wasserrechtliche Genehmigung läuft derzeit noch. Eine Bewilligung des Förderbescheides kann erst erfolgen, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Die untere Wasserbehörde geht davon aus, dass der Bewilligungsbescheid im Anschluss ausgestellt werden kann. Die Gemeinde hat im Rahmen des Starkregenrisikomanagements im ersten Bauabschnitt die Hochwasserschutzmaßnahme in der Ortsmitte realisiert. Im nächsten Schritt sollte noch 2022 mit der Gewässeröffnung begonnen werden. Umfangreiche Fördermittel wurden hierfür beantragt. Nach Eingang des Förderbescheides sollte die Gemeinde laut Zuschussgeber die Ausschreibung veranlassen, welche im Oktober / November vergeben werden kann. Das Ingenieurbüro Fassnacht wird die Ausschreibung zeitnah vorbereiten. Es stehen Fördermittel in Höhe von 400 Tsd. € im Raum. Beschluss: Für die vordringliche Maßnahme Hochwasserschutzkonzept Baindt, 2. Bauabschnitt Hirsch- / Siemensstraße, Gewässeröffnung / Errichtung eines Gewässers II. Ordnung wird die Verwaltung beauftragt, nach Eingang des Förderbescheides die Ausschreibung der oben genannten Maßnahme zu veranlassen. b) Sporthalle Ein Gremiumsmitglied weist die Verwaltung darauf hin, dass in den Duschräumen leichter Schimmelbefall zu verzeichnen ist. Die Verwaltung hat bereits mit der Putzfirma die Örtlichkeit angeschaut. Es kommt ab sofort ein wirksameres Putzmittel zum Einsatz. Zudem wurde die Belüftung optimaler eingestellt. c) Hightech-Grill Baindter Bädle Im Rahmen der letzten Bauausschusssitzung am 04.07.2022 wurde beschlossen, den von der Firma Ackermann gesponserten Grill rechts am Eingang der Hundeschule aufzustellen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass zunächst die Bauhofmitarbeiter das Fundament für diesen Grill fertigen. Bis in ca. 8 Wochen müsste der Grill dann einsatzbereit sein. d) Gewerbegebiet Mehlis Ein Gremiumsmitglied weist die Gemeindeverwaltung auf ein Gebäude im Gewerbegebiet Mehlis am Umspannwerk hin, in dem eine Wohnung bezogen wurde, die nicht genehmigt ist. Dieser Mieter nutzt das angrenzende Gemeindegrundstück ohne Erlaubnis. Zudem hat der Eigentümer zu viel Fläche versiegelt. Bauamtsleiterin Jeske bemerkt, dass ihr dieser Sachverhalt bekannt ist. Der Eigentümer wurde aufgefordert, die Fläche zu entsiegeln. Zudem ist ein Baugesuch für die Wohnung nachzureichen.[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 28.07.2022
                  2021_08_03_Bericht.pdf

                  Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.08.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Vertreter der Narrenzunft Raspler erkundigt sich, ob ein entsprechendes Schallgutachten für den Dorfplatz im Hinblick auf das neue Gebäude (Ärztehaus) bereits in Auftrag gegeben wurde bzw. wie das Ergebnis aussieht. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Verwaltung das Ergebnis dieses Gutachtens vorliegt und dem Gremium in der anschließenden nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt wird. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante Neubau zu keinem KO-Kriterium für die Schenk-Konrad-Halle führt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt. a) Corona Direkt vor den Sommerferien wurde 1 Schüler der Klosterwiesenschule positiv auf das Virus getestet. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 9,1 (Stand 02.08.2021), die Inzidenz in Baden Württemberg beträgt 14,5 (Stand 02.08.2021) und die Inzidenz im Bundesgebiet beträgt 17,9 (Stand 03.08.2021). b) Förderprogramm Klimapass Die Gemeinde Baindt wurde in dieses Förderprogramm aufgenommen. In diesem Programm werden kommunale Nicht-Wohngebäude auf Eignung zur Dachbegrünung mit Potenzialermittlung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, CO2- Einsparung beleuchtet. Des Weiteren plant die Gemeinde eine kommunale Infoveranstaltung zum Thema „Grüne und klimaneutrale Entwicklungsplanung“ am Beispiel von Gewerbegebieten sowie Entwicklung von Kriterien für klimaneutrale Neubaugebiete (privatrechtliche Verträge beim Grundstücksverkauf). Die Kosten werden bis zu 80 % von der Förderung mit max. 3.840 € abgedeckt. Es handelt sich dabei um eine Erstberatung. Die Untersuchung der Gebäude soll lt. Angebot der Energieagentur bis Ende Oktober 2021 bzw. bei der kommunalen Infoveranstaltung Ende Januar 2022 abgeschlossen sein. c) CO2-Messgeräte Die Gemeinde Baindt hat 20 CO2-Messgeräte beschafft. Vom Kauf von mobilen Luftfiltern wird abgesehen. Klassenzimmer und Gruppenräume im Kindergarten können alle gelüftet werden, bei der Schulsanierung wird diese Problematik berücksichtigt. TOP 04 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Hauptversammlung der Feuerwehr am 23. Juli 2021 wählten die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter in geheimer Wahl. Nach der Feuerwehrsatzung wird der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter auf die Dauer von 5 Jahren gewählt (§ 10 Abs. 2 Feuerwehrsatzung). Zum Feuerwehrkommandant wurde Herr Roland Bucher gewählt. Zum stellvertretenden Feuerwehrkommandant wurde Herr Markus Striegel gewählt. Nach § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung werden der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat von der Bürgermeisterin bestellt. Beschluss: Der Wahl von Herrn Roland Bucher zum Feuerwehrkommandanten und der Wahl von Herrn Markus Striegel zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten wird zugestimmt. TOP 05 Bebauungsplan "Fischerareal" Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Bebauungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Mischgebiet gefasst. Der Geltungsbereich der Bebauungspläne umfasst die Flst. 19, 52, 53 , 53/1, 55, 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche), sowie die Flst. 51, 51/1, 58/4 (Teilfläche). Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungskonzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abgeklärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt werden können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fischerareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es ist deshalb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fischerareal“ gefasst wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fischerareal“ wurde durch die Herausnahme des Flst. 51/1 geändert. In Abstimmung mit allen Fachplanern hat das Planungsbüro Sieber Consult den städtebaulichen Entwurf in einen Bebauungsplanentwurf umgesetzt. Bis zum 27.08.2021 wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Anschließend soll mit dem vorliegenden Entwurf die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: − Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen − Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen − Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 27.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per Email p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Fischerareal" (Zusammenlegung der Bebauungspläne "Wohnen Fischerareal" sowie "Mischgebiet Fischerareal") mit 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 15.07.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. mailto:p.jeske@baindt.de TOP 06 Bericht aus der Bürgerwerkstatt "Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag 24.07.2021 - mündlicher Bericht Die Architekten Gauggel und Gütschow sowie der Stadtplaner Herr Buff und der Landschaftsarchitekt Herr Seng stellen ausführlich das Ergebnis aus der Bürgerwerkstatt am 24.07.2021 vor. TOP 07 Parken in der Ortsmitte - Ergebnis der Umfrage zur Parksituation am Dorfplatz Bürgermeisterin Rürup berichtet: Vergangenheit: Zum Zeitpunkt der Genehmigung der Schenk-Konrad-Halle (1985) und des Gebäudes „Am Dorfplatz 1“ (1989) war der Kreisverkehr und der Dorfplatz in seiner jetzigen Gestalt noch nicht angelegt. Für die Schenk- Konrad-Halle, inclusive der Gaststätte „Zur Mühle“, wurden von Seiten der Baurechtsbehörde 78 Stellplätze gefordert, davon drei bis vier Behindertenparkplätze. Auflage war 45 Parkplätze im Klosterhof anzulegen und 33 Parkplätze im Rahmen der Ortskernsanierung nachzuweisen und funktionstüchtig anzulegen. Für das Gebäude am Dorfplatz 1 wurden 4 Stellplätze (für Wohnungen) bei der Gemeinde abgelöst. Alle anderen Stellplätze sind entweder in der Tiefgarage, hinter dem Gebäude oder an der Straße „Am Dorfplatz“ vorhanden. Die Tiefgaragenstellplätze mussten laut Baugenehmigung jederzeit für den Besucherverkehr ungehindert anfahrbar sein und durften nicht abgesperrt werden. Hierauf wurde Einspruch erhoben mit dem Ergebnis, dass die Tiefgarage nun von 1.00 Uhr bis 6.30 Uhr geschlossen werden darf. Für das Gebäude „Am Dorfplatz 2/1“ hat das Landratsamt eine Befreiung von der Stellplatzpflicht für acht Stellplätze erteilt. Öffentliche Stellplätze wurden nicht ausgewiesen. Die Ist-Situation der vorhandenen Parkplätze stellt sich, wie folgt, dar: Klosterhof: 45 Stellplätze Dorfplatz: 55 Stellplätze Mühle: 4 Stellplätze 74 Stellplätze im Bereich Dorfplatz „Am Dorfplatz“: 15 Stellplätze Erhebung der parkenden Fahrzeuge 2020: Im Dezember 2020 wurde von der Gemeindeverwaltung eine Erhebung der parkenden Autos auf dem Dorfplatz vorgenommen. Erfasst wurden die Fahrzeuge im Bereich des Dorfplatzes sowie auf dem Parkplatz zwischen dem großen Parkplatz und dem CAP- Markt ebenso die Fahrzeuge auf den Parkplätzen vor der Gaststätte „Zur Mühle“. Im Schnitt wurden hier 53 parkende Autos am Tag erfasst. Morgens im Durchschnitt 23 PKW´s, mittags 35 PKW´s sowie abends 25 PKWs. Im Schnitt wurden 9 Dauerparker (morgens, mittags und abends erfasst) am Tag gezählt. Zusätzlich 12 Langzeitparker (zweimal am Tag erfasst) und 34 Kurzeitparker (einmal erfasst). Befragung der Parkenden 2021: Über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen (von Mitte Februar bis Mitte April wetterbedingt mit Unterbrechungen) wurde von der Gemeindeverwaltung der Fragebogen (siehe Anlage) werktags zu unterschiedlichen Uhrzeiten an die parkenden Autos auf dem Parkplatz in der Ortsmitte verteilt. Insgesamt wurde der Fragebogen an circa. 180 Autos bzw. Personen verteilt. Wir haben insgesamt 55 ausgefüllte Fragebögen zurückbekommen, d.h. einen Rücklauf von circa. 30 %. Ergebnis der Befragung: Allgemeine Anmerkungen aus dem Fragebogen: • alternative Parkplätze o Schulparkplatz geht für manche aufgrund der Höhenbegrenzung nicht o Klosterhof geht für manche nicht, da dieser zu klein sei o Alternativen seien für manche zu weit weg (am Zielort der Fahrt sollte idealerweise geparkt werden können) o für Arzttermine sind kurze Strecken notwendig o ungern, wenn man Pakete oder Einkäufe dabei hat • Anmerkung zur Begrenzung: mindestens 2 Stunden bzw. eher 3 Stunden sind für einen Friseurbesuch notwendig Frage Nr.1: Die Befragten parken überwiegend werktags auf dem Parkplatz. Jedoch könnte dies durch die Corona-Pandemie und die Zeiten der Verteilung der Fragebögen (werktags) beeinflusst sein. Die höchste Auslastung ergibt sich am Montag und Mittwoch. Frage Nr. 2: Bei dieser Frage wurden teilweise mehrere Antwortmöglichkeiten ausgewählt. Insgesamt parken aber über 50 % (32 Personen) tagsüber auf dem Parkplatz. Jedoch parken mehrere Personen nur bis zu 30 Minuten bzw. 2 Stunden auf dem Parkplatz. Frage Nr. 3: Über 50 % der Personen fahren den Parkplatz einmal am Tag an, über 20 % fahren mehrmals am Tag auf den Parkplatz. Frage Nr. 4: Knapp 55 % der Teilnehmenden kommen aus Baindt. Frage Nr. 5: Bei dieser Frage war eine Mehrfachauswahl möglich. Die meisten Personen parken auf dem Parkplatz, um zu arbeiten und einkaufen zu gehen sowie um Arztbesuche zu erledigen und ins Rathaus zu gehen. Unter Sonstiges wurde oftmals die Physiotherapie genannt. Frage Nr. 6: Von den 55 Teilnehmenden haben 33 Personen die Frage 6 beantwortet, d.h. 60 % können sich grundsätzlich vorstellen auf einem alternativen Parkplatz zu parken. Von diesen 33 Personen kann sich die Hälfte vorstellen im Klosterhof zu parken. Unter den Sonstigen wurden hauptsächlich der Parkplatz hinter dem Rathaus genannt. Frage Nr. 7: Lediglich 4 Personen bzw. 8 % nutzen von den 55 teilnehmen Personen den Parkplatz in der Ortsmitte als einen „Park and Ride“-Platz. Frage Nr. 8: 47 Personen haben diese Frage beantwortet. Von diesen würden 60 % den Parkplatz auch bei einer Begrenzung weiterhin nutzen. Nur 40 % würden den Parkplatz nicht mehr nutzen. Mehrmals war die Rückmeldung bei dieser Frage, dass sich die Bürgerinnen und Bürger eine Begrenzung von 3 Stunden wünschen würden, 2 Stunden sei vor allem bei einem Friseurbesuch zu knapp. Fazit: Insgesamt ist festzuhalten, dass ein häufiger Wechsel der Parker auf den Parkplätzen vor dem CAP-Markt stattfindet und dort vor allem geparkt wird, um einzukaufen. Im Bereich des großen Parkplatzes wird häufig geparkt um zum Physiotherapeuten zu gehen, den Arzt zu besuchen oder um zum Arbeiten zu gehen, in diesem Fall wird das Fahrzeug den ganzen Tag am Dorfplatz geparkt. Mindestens 10 Personen parken den ganzen Tag am Dorfplatz. Darüber hinaus parken fast die Hälfte der Befragten weniger als eine halbe Stunde am Dorfplatz. Wenn auch gerne auf dem großen Parkplatz in der Ortsmitte geparkt wird, können sich die dort Parkenden gut vorstellen, ihr Fahrzeug künftig auf einem anderen Parkplatz in der Nähe abzustellen, sei es bspw. im Klosterhof oder im Bereich der Sporthalle. Weitere alternative Parkplätze rund um die Ortsmitte Baindt sind in der Anlage 1 dargestellt. Beschlussvorschlag: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. TOP 08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Spielmann, Kornblumen- ,Fliederstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 23.05.1972 wurde der Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann I“ genehmigt. Bei der anschließenden Bebauung mit Wohngebäuden wurde den festgesetzten Baufeldern sehr wenig Beachtung geschenkt. Dies hat zur Folge, dass bei Erweiterungen oder auch neuer Bebauung nicht auf den Bebauungsplan zurückgegriffen werden kann. Durch die Umverlegung der alten B30 ist im Bereich der früheren Lärmschutzwälle eine zusätzliche Bebauung mit wenigen Häusern möglich. Dieser Weg der Nachverdichtung sollte von der Gemeinde eingeschlagen werden. Das Büro KrischPartner wurde mit der Änderung und Erweiterung des alten Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I“ beauftragt und würde nach dem gefassten Aufstellungsbeschluss bereits im August mit einer Ortsbegehung und Erfassung der Bestandgebäude beginnen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und umfasst Bereiche der bestehenden Baugebiete „Spielmann I” und „Im Spielmann”. Zum Planungsgebiet gehören die bestehenden und überwiegend bebauten Grundstücke in der Kornblumenstraße sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Fliederstraße. Der an die Kornblumenstraße anschließende Abschnitt der ehemaligen Trasse der B 30 wird ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen. Erfordernis und Ziele der Planung: - Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke - Bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehemaligen Trasse der B 30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhandenen Erschließung -Arrondierung des bestehenden Baugebietes und Gestaltung eines dauerhaften Ortsrandes entlang der ehemaligen Trasse der B 30 -Gestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 als dauerhafte und ökologisch hochwertige Grünfläche und damit Fortenwicklung als Grünzug von gesamtgemeindlicher Bedeutung Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 20.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per Email p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 09 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandausbautrassen in Baindt Kämmerer Abele teilt mit: mailto:p.jeske@baindt.de Wie bereits am 03. November 2020 berichtet, hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breitband-Förderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro (50% des Antragsvolumen) über den Zweckverband Breitbandversorgung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den Breitbandausbau im Landkreis Ravensburg weiterhin kräftig. Mit einer Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und einem Landeszuschuss Baden-Württembergs von 40 Prozent können die Kommunen mit einem Eigenanteil von nur 10 Prozent der Kosten ihre Gemeinde mit Glasfaser fit für die Zukunft machen und sich an das Gigabit-Netzwerk anschließen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau wird dort gefördert, wo Marktversagen vorherrscht, dies trifft ein sobald die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren nicht gewährleistet ist und diesen Gebieten bzw. Standorten die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Im Nachgang musste der Zweckverband Breitbandversorgung von der ermittelten Datengrundlage der externen Firma Corwese bei genauerer Überprüfung Abstand nehmen. Es wurden im ersten Schritt auch Anschlusspunkte (Stromverteiler, Nebengebäude (Schuppen, Ställe), Garagen) erfasst, welche keinen Telefonanschluss hatten. Der Zweckverband wird hierzu noch in der Gemeinde- ratssitzung Stellung beziehen. Die restlichen Trassen bzw. Gebiete sind mit über 30 Mbits über NetCom BW, Teledata, Vodafone oder Telekom versorgt. Im Übersichtsplan sind die möglichen förderfähig zu bauenden Trassen rot gekennzeichnet. Die Bestandstrassen sind gelb markiert. Der vom Bauamt ausgewählte POP-Standort ist ebenfalls aufgeführt. Dieser soll laut dem Übersichtsplan dort bei der Boschstraße aufgestellt werden. Er wird vermutlich aufgrund Ausfahrtswinkel und bestehender Wasserleitung noch etwas nach Norden und nach Westen geschoben werden. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Baden-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Kofinanzierungs-Antrag hat der Zweckverband Breitbandversorgung am 30.11.2020 beim Innenministerium eingereicht. Mit einer schnellen Bewilligung ist jedoch nicht zu rechnen, da nach momentaner Aussage des Innenministeriums erst mit einer Bewilligung zu Baubeginn gerechnet werden kann. Der Zweckverband Breitbandversorgung sollte die abgespeckten Trassen auf den Weg bringen. Die lange Trasse für die Versorgung der weißen Flecken von Grünenberg und Stöcklis sowie die Trasse zum Stützpunkt des Forstes (ca.1.500 m) ist fraglich. Der Zweckverband Breitbandversorgung weist uns darauf hin, dass eine weiße Fleckenförderung anschließend nicht mehr möglich ist. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbauvorschlag zu. Die Trassen zum Forst bzw. von Stöcklis Richtung Hof Schellhorn sollen ebenfalls gebaut werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgeführten POP-Standort zu. TOP 10 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Wasserinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorfplatz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asylkomplex) ist mit rund 620 MWh größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh. Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetriebnahmedatum 01.09.2014 – AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbetriebnahmedatum 01.07.2016). Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung größtenteils regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder beantragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken mit Gasspitzenlastkesseln reicht hierfür nicht aus. Bei der Schulsanierung sind ebenfalls erhöhte Fördergelder durch die KFW zu erhalten, wenn erneuerbare Energien für Heizwärme und Strom eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat bereits in der Aprilsitzung entschieden, dass das bestehende Wärmenetz durch einen regenerativen Energieträger ergänzt werden soll. Für eine Einbindung von regenerativen Energien in die bestehende Energieversorgung gibt es folgende mögliche Varianten: ▪ Wärmeversorgung mittels eines Hackschnitzelkessels an einem neuen Standort o Eigenes Gebäude mit Anlagentechnik wäre nötig o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz möglich o Andienung des Hackgutes möglich o Kosten Gebäude mit Anlagentechnik: ca. 1,2-1,5 mio € (Technikausführung) o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20-25% ▪ Wärmeversorgung mittels eines Holzpelletskessels - Standort „Rotes Gebäude“ Technik im Untergeschoss und unterirdisch eingebaute Pellet-Bunker o Vorhandener Abstellraum kann als Technikraum genutzt werden o Bestehende Anlagentechnik kann sehr gut erweitert werden o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz gut o Andienung der Pellets gut möglich o Kosten im Gebäude mit Aussenlager ca. 600-700 T € o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20-25% Eine regenerative Heizung mit Pellets in das rote Gebäude erscheint am Sinnvollsten. Die Investitionsmehrkosten in die Hackschnitzelanlage sowie die bedeutend höheren Betriebsaufwendungen gegenüber Pellets werden durch den günstigeren Bezugspreis nicht kompensiert. Im Rahmen der Erweiterung wird die Möglichkeit geschaffen, zukünftig eventuell zur Verfügung stehende Abwärme / regenerative Wärme von benachbarten Landwirten als Ergänzung in das Netz einspeisen zu können. Für die Ausführung der Arbeiten sollten die Sommerferien 2022 gewählt werden, da anschließend der Umbau des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule geplant ist. Beschluss: Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Planung und der Ausschreibung der Variante Pelletheizung inklusiv Solarthermieanlage auf dem Roten Gebäude beauftragt. TOP 11 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen Kämmerer Abele teilt mit: Es sind folgende Abschnitte vorgesehen: • Abschnitt Hasenweg – Bampfen • Abschnitt Bampfen – Hirschstraße • Abschnitt Hirschstraße – Kümmerazhofer Weg (Förderung nur als Gehweg) • Abschnitt Kümmerazhofer Weg – Brücke B 30 • Abschnitt unter Brücke B 30 • Abschnitt Brücke B 30 – Anschluss Hof Germann Die Gemeinde beabsichtigt entlang der Sulpacher Straße die Fortführung des Geh- und Radweges zwischen der Abzweigung Hasenweg und Einmündung Hirschstraße zu realisieren. Auf Grund der engen Platzverhältnisse und fehlendem Grunderwerb soll von der Hischstraße bis zum Kümmerazhofer Weg der Neubau eines Gehweges mit einem Benutzungsrecht für Radfahrer (Zeichen 1022-10) erfolgen. In den Jahren 2014 bis 2016 hat die Gemeinde Baindt bereits die Bauabschnitte 1a und 1b sowie den Bauabschnitt 2 von Baindt bis nach Sulpach bis zur Abzweigung Hasenweg realisiert. Es wurden von der Programmaufnahme bis zur Antragsstellung die Punkte • Altlasten westlich der Radwegbrücke, • Naturschutz: FFH Vorprüfung und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, • Bodenverwertungskonzept, • die Tragwerksplanung begonnen und • das Sicherheitsaudit abgeklärt. Es sollten mit der Aufarbeitung des Sicherheitsaudits alle Punkte aus dem Weg geräumt werden. Herr Fugel vom Straßenbauamt des Landkreises Ravensburg hat die Gemeinde in der Planung und im Dialog mit Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Regierungspräsidium Tübingen tatkräftig unterstützt. Im Haushaltsplan sind auf S. 308 bzw. S. 310 400.000 € Zuschuss und 1,1 Mio. € Ausgaben (500.000 € und 600.000 €) vorgesehen. Bisher wurden 100.000 € Ausgleichsstock sowie 387.500 € über das Landesgemeindeverkehrs- finanzierungsgesetz in der Programmaufnahme in Aussicht gestellt. Die Gemeindeverwaltung hofft auf diesen möglichen LGVFG-Zuschuss sowie auf einen weiteren Zuschuss aus dem Programm Stadt & Land, um die Ausgaben der aktuellen Kostenschätzung mit 1,4 Mio. € ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt hat die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Radverkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspolitik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrsmittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut werden. Die Maßnahme ist im Rad- bzw. Fußverkehrskonzept "RadNETZ Baden-Württemberg" sowie im Radverkehrs- bzw. Fußverkehrskonzept des Landkreises Ravensburg als verkehrswichtig dargestellt worden. Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes soll nun der teilweise Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Darüber hinaus wird auch eine wichtige Radwegeverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaffen und ausgehend von der Einmündung Kümmerazhofer Weg, eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Bei der Sulpacher Straße handelt es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße, die als ehemalige Kreisstraße (K 7951) von Baindt in nord-, nordwestlicher Richtung durch die Teilorte Friesenhäusle und Sulpach bis zur Mochenwanger Straße (L 284) verläuft. Ein Großteil der Strecke liegt innerhalb des Ortsteiles Sulpach und ist auf 60 km/h beschränkt. Im Bereich der B30-Unterführung soll die Strecke auf 70 km/h beschränkt werden. Innerhalb der B30-Unterführung wird die Planung um eine zusätzliche passive Schutzeinrichtung (durchgehende Schutzblanke) zwischen Radweg und Fahrbahn, sowie auch auf der gegenüberliegenden Seite, ergänzt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand des Geh- und Radweges BA III zur Kenntnis. 2. Nach Eingang der Bewilligungsbescheide nach dem Landesgemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetz und Stadt & Land wird die Verwaltung beauftragt die Baumaßnahme auszuschreiben. TOP 12 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbereichs auf dem Flst. 13, Klosterhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Stiftung St. Franziskus beabsichtigt im Klosterhofgarten einen bestehenden Sitzplatz neu zu gestalten und zu überdachen. Ein Holzschuppen mit einer Fläche von ca. 8,5 m² soll in die Gesamtdachfläche von 41,4 m² integriert werden. Es ist geplant, dass das Gebäude ein flach geneigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % erhält. An der höchsten Stelle misst die Überdachung 2,92m. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 13 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Umbau eines alten Schuppens und plant im Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräume für die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe und im Erdgeschoss Sozialräume für die Angestellten. Das bestehende Gebäude ist eingeschossig du soll ein zusätzliches Obergeschoss erhalten. Es ist geplant das Satteldach mit Abschleppung durch ein Pultdach mit einer Dachneigung von 10° zu ersetzen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird vorbehaltlich der Erfüllung des § 35 Abs. 1 BauGB sowie § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt. TOP 14 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung "Kiesgrubenstraße" für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Flst. 211/6 in der Kiesgrubenstraße soll ein Gebäude mit 8 Wohneinheiten, 8 Garagen und 8 Stellplätzen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ und das geplante Gebäude ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Wohngebäude ragt mit der nord-östlichen Hausecke 0,13m² über die Baugrenze hinaus. Die Garagen und Stellplätze dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird mit dem geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude ist eine Befreiung von den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kiesgrubenstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine weiteren Gebäude liegen und die Befreiung somit keine Auswirkungen auf andere Bauvorhaben hat. Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der erforderlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses wird erteilt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Aktueller Sachstand Schüler-/Bürgerbus Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Schüler- und Bürgerbus am 03.08.2021 abgemeldet wurde und zeitnah verkauft wird. Darüberhinaus erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, ob der Schulweg von Schachen nach Baindt evtl. besser beleuchtet werden könnte. Eine solche Maßnahme würde sehr viel Geld kosten. Die Verwaltung könnte es sich eher vorstellen, dass betroffene Eltern aus Schachen sogenannte „Lauftaxis“ einrichten. b) Baumaßnahme Baindter Hof Es wurde die Frage gestellt, ob die Doppelparker auf dem Gelände des Baindter Hofes hergestellt wurden. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Sie geht davon aus, dass die Doppelparker noch hergestellt werden. c) Flutlichtanlage Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob bzw. wann der defekte Flutlichmast ersetzt wird. Ortsbaumeister Roth wird sich nach seinem Urlaub bei Gemeinderat Lins melden und entsprechende Infos geben.[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 20.08.2021
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                    GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2555_HWS Hirschstrasse_Pflanzplanung_korrigiert.vwx 9.8.21 1 4_20.2-PfP csdz 1:500 0,8/0,4 2555 Lageplan_Regelschnitte Bepflanzung Achse Bühl Genehmigungsplanung Gemeinde Baindt, Bauamt Marsweilerstrasse 4 88255 Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau 12.08.202112.08.2021 -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. 40 14 16 17 8 12 38 Zeppelinstraße Siemensstraße 455/3 455/7 455/8 1214 1215 42 452/18 452/19 452/10 455/9 452/17 452/4 452/5 Gewässerra ndlinie Gewässerrandlinie Achse 1 Freileitu Freileitung Freileitung Freileitung Freileitung Freileitung Freileitung Freileitung Gewässerra ndlinie 0+ 0 20 0+ 0300+ 0 400+ 0500+ 0 600+ 0 70 0+ 080 0+ 0 90 0+ 1 000+ 110 0+ 1 20 0+ 130 0+ 1400+ 150 0+ 160 0+ 170 0+ 1 80 0+ 1 900+ 2 00 0+ 2 10 0+ 220 0+ 230 0+ 2400+ 250 0+ 2600+ 270 0+ 277.15 0+ 000 0+ 020 S G1/07 S G1/20 AG AG AG AG AG AG AG Heckenpflanzung Wurzelstock (Bildung von Gumpen) Wurzelstammbuhne (Bildung von Gumpen) sonstige Einbauten Solitärsträucher am Bach (gebietsheimisch) Prunus padus Traubenkirsche 100-150 Frangula alnus Faulbaum 100-150 Euonymus europaeus Pfaffenhütchen 100-150 Viburnum oplulus Gemeiner Schneeball 100-150 Salix viminalis Korb-Weide 60-100 Weidengebüsch Weidensteckhölzer im Raster 50 x 50 x 50 cm Gewinnung der Steckhölzer im Umkreis von 10 km um Baindt Station Gelände m+NN m Graben m+NN Koordinaten NN+480.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 160 -1 5. 00 48 3. 41 -4 .9 4 48 3. 99 48 3. 99 -2 .2 5 48 3. 32 48 4. 13 -0 .7 5 48 3. 29 48 4. 21 -0 .1 0 48 3. 07 48 4. 24 0. 00 48 3. 07 48 4. 24 549521.83 5299857.56 0. 10 48 3. 07 48 4. 25 0. 75 48 3. 29 48 4. 28 1. 25 48 3. 30 48 4. 31 3. 22 48 4. 29 48 4. 29 3. 68 48 3. 78 3. 68 48 3. 78 15 .0 0 48 5. 87 G ew äs se rra nd st re ife n G ew äs se rra nd st re ife n HQ extrem Frischwiese/Fettwiese Feuchtwiese Hochstaudenflur Feuchtwiese Frischwiese/Fettwiese Bestandsgelände Alnus glutinosa Hochstamm 12-14 Vorland: Feuchtwiese Ansaat mit gebietsheimischem Saatgut (z.B. Rieger-Hofmann Feuchtwiese) Legende Frischwiese/Fettwiese Ansaat mit gebietsheimischem Saatgut (z.B. Rieger-Hofmann Frischwiese/Fettwiese) Im Böschungsbereich mit Schnellbegrünung zur Hangsicherung z.B. Bromus secalinus (Roggen-Trespe) Hochstamm Alnus glutinosa (Schwarzerle), Hochstamm 12-14AG Solitärstrauch Salix alba, Hochstamm 3xv. 12-14 mDB Heister Hochstaudenflur Ansaat mit gebietsheimischem Saatgut (z.B. Rieger-Hofmann Feuchtwiese) SA Ansaaten Pflanzungen sonstige Einbauten QP 0+160 M 1:100 Lageplan M 1:500 Grundlage: Lageplan IB Fassnacht vom 29.07.2021 4_20.2-PfP-Lageplan_Regelschnitte Bepflanzung Achse Bühl Ansichtsbereich-18 Ansichtsbereich-20 Ansichtsbereich-21[mehr]

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