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Amtsblatt_2023_01_27_KW4.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 27. Januar 2023 Nummer 4 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Samstag, 28.01.2023 um 14:30 Uhr am am um UhrSonntag, 29.01.2023 13:30 Wir laden die recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt ganze Bevölkerung Aufstellungsplatz: Boschstraße Thumbstraße Umzugsweg: Umzugsende: Marsweilerstraße- Küferstraße - Ziegeleistraße - Innere Breite - Gartenstraße mit über 300 0 M aske nträ gern ! Narrenbaumstellen auf dem Dorfplatz Narrensprung in Baindt Raspler - ratsch, ratsch Mit Eröffnung durch die Böllergruppe Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Wir suchen für unser Bauamt eine stellvertretende Leitung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Woh- nen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeinde- verwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Leitung für das Bauamt (m/w/d). In den nächsten Jahren stehen mehrere große Hochbauprojekte in der Gemeinde an. Es erwartet Sie ein äußerst inte- ressantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit Gestaltungsmöglichkeiten in einer dienstleistungsorientier- ten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören • Bearbeitung von Bauanträgen und Bauanzeigen • Koordinierung und Betreuung der Bauleitplanung • Überwachung der Bewerberlisten für Bau – und Gewerbegrundstücke • Stellungnahme der Gemeinde zu überregionalen Planungen • Bauberatung für Bauherren bzw. Erteilung von Auskünften zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen • Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken • Koordinierung und Betreuung kommunaler Bauprojekte bei Neu-/Erweiterungs-/Sanierungs- und Umbau- maßnahmen öffentlicher Gebäude • Projektentwicklung, Projektsteuerung und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion sowie die Betreuung von ex- ternen Planungsbüros Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Architektur, Stadtplanung bzw. Bauingenieurwissenschaft oder über einen Abschluss als Diplom-VerwaltungswirtIn bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation. • Erfahrungen im Projektmanagement, im Bereich Stadtplanung bzw. Bauordnung, Erfahrung in der Führung von MitarbeiterInnen und Berufserfahrung und Fach– und Rechtskenntnisse in den Leistungsphasen nach HOAI, dem öffentlichen Bauplanungs– und Umweltrecht und im Vergaberecht (BauGB/LBO BW, VOB, HOAI) sind wünschenswert jedoch nicht Grundvoraussetzung. • eigenverantwortliche, strukturierte und wirtschaftliche Arbeitsweise • Durchsetzungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Belastbarkeit • Fähigkeit zur Steuerung und Koordinierung komplexer Planungen sowie zu strategischem Denken • flexible Aufgabenwahrnehmung, insbesondere für Gremiumssitzungen in den Abendstunden Wir bieten • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden Aufgabengebiet sowie Gestaltungsmöglichkeiten • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit • vorbehaltlich der persönlichen bzw. laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sind Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven bis Besoldungsgruppe A 13 oder entsprechende EG 12 TVöD möglich. • breit gefächerte und aufgabenspezifische Fortbildungen • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Da die Bauamtsleiterin Ende 2026 in den Ruhestand geht, wird bei Bewährung die Bauamtsleiterstelle in Aus- sicht gestellt. Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31.01.2023 unter bewerbung@ baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Bauamtsleiterin Petra Jeske (Tel. Nr. 07502 9406-51) oder Bürger- meisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Amtliche Bekanntmachungen Narrensprung Baindt Wie jedes Mal bewirten wir wieder beim Baindter Narren- sprung - und danach. Im Feu- erwehrhaus in der Ziegeleist- raße gibt es Festes und Flüssiges, Warmes und Kaltes. In der Fahrzeughalle feiern wir bei Partymusik in unserer Blaulichtbar. Im Obergeschoss lädt unser Fasnetscafe zum gemütlichen Verweilen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihre Feuerwehr Fundinfo Fundsachen - Lumpenkapellenball Beim Lumpenkapellenball am vergangenen Wochenen- de sind eine schwarze Herrenjacke, ein Schlüsselbund, eine Gesundheitskarte sowie ein ledernes Armband lie- gengeblieben. Die Gegenstände wurden im Rathaus abgegeben und können beim Fundamt, Zimmer 0.2 abgeholt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 07502/9406-12 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochen- enden und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St-Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 28. Januar und Sonntag, 29. Januar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Januar Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Sonntag, 29. Januar Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Januar 28.+29.01. Skikurs Alpinteam - Ersatztermin 28.01. Narrenbaumstellen DP 29.01. Narrensprung Februar 03.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Fasnetsball Seniorentreff BSS 11.02. Ball der Vereine Raspler SKH 14.02. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm DP 19.02. Schalmeienball SKH 21.02. Maskenvertreiben DP 22.+23.02. Skikurs Alpinteam 25.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 25.+26.02. Skikurs Alpinteam 25.+26.02. Ausstellung Kreativer Montag DBS Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Waldschrathäs der Raspler wird vorgestellt Jedes Jahr am Gumpigen Donners- tag wird unser Kindergarten durch viele große und kleine Waldschrats befreit. Es ist immer ein ganz beson- derer Tag für alle. Trotz der Freude und Spaß bei einigen, gab es auch Kinder, die Angst vor Maskenträgern hatten. Um diese Angst abbauen zu können, stellte uns Frau Lang ihr Waldschratshäs vor. Auch in diesem Jahr wurde uns von Frau Lang das Waldsch- rathäs der Raspler vor- gestellt, nämlich am 18.Januar . Und sie war nicht allein! Ein Kinder- gartenkind brachte an diesem Morgen sein Waldschrathäs mit und zeigte stolz, welche Utensilien für einen Umzug gebraucht wer- den. Ganz gespannt lausch- ten die Kinder der „Ras- plergeschichte“ und ge- meinsam wurde das Baindter-Narrenlied gesungen. Am Schluss bekam jedes Kind vom großen und kleinen Wald- schrat „ein Guetsle“ und die Kinder bedankten sich mit einem kräftigen Raspler-Ratsch-Ratsch! Zur Information Energieeinsparmaßnahmen im Baindter Rathaus wirken! Im Baindter Rathaus wurden in den vergangenen Mo- naten zahlreiche Maßnahmen zum Energie sparen um- gesetzt. Wie sich nun immer mehr herauskristallisiert, führen diese zu einer deutlichen Verringerung der Ener- gieverbräuche. So ist der Erdgasverbrauch von September bis Dezember 2022 witterungsbereinigt um über 50 Prozent gerin- ger, als noch im Jahr 2021. Allein in diesen vier Monaten konnte das Rathaus witterungsbereinigt mit Daten des Deutschen Wetterdienstes umgerechnet knapp 13.500 kWh Erdgas einsparen. Unbereinigt liegt die Einsparung aufgrund des bisher recht milden Winters, nochmals um einiges höher. Das Baindter Rathaus trägt so mit dazu bei, dass eine Gasmangellage in Deutschland auch im kom- menden Winter ein Stück weit unwahrscheinlicher wird. Außerdem war der Stromverbrauch von August bis De- zember 2022 durch die Umsetzung der Maßnahmen, um fast 20 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahrs verringert. In den Monaten November und Dezember wurde ein erfolgreiches Pilotprojekt mit Freitag als Homeoffice- tag für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus durchgeführt. Neben einer merklichen Verringerung der Energieverbräuche des Rathausgebäudes, konnte ne- benbei über die Verringerung des Pendlerverkehrs ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich geleistet werden. Eine Fortsetzung dieser Maßnahme ist derzeit allerdings nicht geplant. Ebenfalls als wirksame Energieeinsparmaßnahmen er- wiesen sich die Schießung des Rathauses in der Zeit zwi- schen Weihnachten und Neujahr sowie die Verlegung der Bürgertheke in die Büroräume im Untergeschoss. Zudem trägt auch die Umsetzung der Maßnahmen aus der Ener- gieeinsparverordnung des Bundes maßgeblich mit zur erzielten Verbrauchsreduzierung bei. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Wohl-Fühl-Treff „Betreuter Mittagstisch“ Für Menschen mit demenzieller Er- krankung Immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Informationsabende der Wirtschaftsschule, des Berufskollegs und des Wirtschaftsgymnasiums der Humpis-Schule Ravensburg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77, laden zu den folgenden Informationsabenden ein: • Wirtschaftsschule / zweijährige Berufsfachschule: Dienstag, 7. Februar 2023, um 18:00 Uhr informiert die zweijährige kaufmännische Berufsfachschule (Wirt- schaftsschule) im Hörsaal 012 über ihr kaufmännisches Profil, ihre verschiedenen Wahlfächer und die sonstigen Aktivitäten über den regulären Unterricht hinaus. • Berufskolleg: Mittwoch, 8. Februar2023, um 18:00 Uhr stellen sich die Schularten des kaufmännischen Berufs- kollegs (Berufskolleg I/II, Berufskolleg Fremdsprachen, BKFH) im Hörsaal 012 vor. • Wirtschaftsgymnasium: Donnerstag, 9. Februar2023, um 18:00 Uhr findet im Hörsaal 012 ein allgemeiner In- formationsvortrag zum Bewerbungsverfahren und zu den Aufnahmebedingungen des Wirtschaftsgymnasi- ums statt. Im Anschluss werden die verschiedenen wirt- schaftlichen Profile sowie alle sonstigen Unterrichtsfä- cher in den Klassenzimmern anschaulich vorgestellt. Zugangsvoraussetzungen: In die Wirtschaftsschule können Hauptschüler, Werkre- alschüler, Gemeinschaftsschüler, Realschüler oder Gym- Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 1. 2. 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Klima-Werbung Alles Lüge Viele Verbraucherinnen und Verbrau- cher wollen im Supermarkt auf Umwelt- und Klimaschutz achten. Das hat die Le- bensmittelindustrie erkannt und ver- marktet ihre Produkte mit Labels wie „klimaneutral“ oder „kli- mapositiv“. Doch hinter diesen Werbeverspre- chen steckt oft kein echter Klimaschutz – sondern reine Ge- schäftemacherei, bei der Siegelanbieter ab- kassieren und Herstel- ler ihre Ware schön- rechnen. Das zeigt ein Foodwatch-Report. „100% CO2-neutral hergestellt“, „klimaneutrales Produkt“ oder einfach „klimaneutral“: Im Handel gibt es immer mehr Produkte, die mit Aussagen zur Kli- maneutralität werben. Gesetzlich geschützt sind diese Angaben nicht. In der gängigen Verwendung versprechen sie lediglich, dass fürs jeweilige Produkt der CO2-Ausstoß über den Lebenszyklus berechnet und zum Aus- gleich Minderungszertifikate aus weltwei- ten Klimaschutzprojekten gekauft werden, die sogenannte Kompensation. Das ist dem Großteil der Verbraucher nicht bekannt. Sie erwarten, dass derart beworbene Produkte weniger klimaschädlich hergestellt sind. Dies ergab eine Umfrage des Sinus-Instituts im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW. Foodwatch hält auch die meisten Kompen- sationsgeschäfte in ihrer Wirkung für frag- würdig, wenn sie nicht „zusätzlich“ sind. Die Verbraucherorganisation nennt Nega- tivbeispiele: Volvic-Mineralwasser, auf dessen Flaschen das Label „Klimaneutral zertifiziert“ steht, ist da leicht zu durch- schauen, ohne dass man überhaupt das Kompen- sationsprojekt kennt. Einweg-Plastikflaschen sind nun mal schlechter für Umwelt und Klima als Mehrweg. „Und statt aus der Region wird das Volvic- Wasser größtenteils mit dem LKW über weite Distanzen aus Frankreich nach Deutschland gekarrt“, hat Foodwatch recherchiert. Auch Discounter Aldi verkauft Milch als „klimaneutral“ und kompensiert seinen verursachten CO2-Ausstoß in einem Auf- forstungsprojekt in Uruguay, wo Monokul- turen aus Eukalyptus angelegt werden. Nicht nur findet es Foodwatch hier zweifelhaft, ob in diesem Projekt tatsächlich „zusätzliches CO2 gebunden wird“. Auch wüssten „we- der Aldi noch die produzierende Molkerei, wie viele Emissionen bei ihrer Produktion genau ausgestoßen werden“. Ohne diese Da- ten ließen sich ja gar keine wirksamen CO2- Reduktionsmaßnahmen planen. Wie einfach es als Unternehmen ist, seine Produkte als „klimaneutral“ labeln zu lassen, zeigte eine Recherche des Wochenblatts Die Zeit. Deren Reporterinnen bekamen für ihre fiktive, also gar nicht existierende Firma mit bloßen Behauptungen drei Klimaneutral- Siegel, ohne dafür Belege für den CO2-Fuß- abdruck vorzulegen oder dafür, wie man sei- ne Emissionen zu senken gedenkt. Auch das Bundesumwelt- und Verbrau- cherschutzministerium kritisiert, dass die Klima-Werbung „häufig eine Täuschung der VerbraucherInnen“ sei. Bisher gebe es keine verbindlichen Regeln, wann eine Firma sich oder ihre Produkte so kennzeichnen dürfe. Foodwatch fordert, dass Aussagen wie „kli- maneutral“ verboten werden. Anforderungen an Klima-Werbung müsse man gesetzlich re- geln. „Wir brauchen verlässliche Kennzeich- nungen, die die Erwartungen der Menschen erfüllen“, sagt auch Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW. (tb) https://www.foodwatch.org/de/pressemittei- lungen/2022/nach-foodwatch-kritik-rewe-stoppt- umstrittene-klimawerbung/ Vorsicht, bloße Behauptung! Klimasackgasse. Anhand des Be- griffs „klimaneutral“ ist für Verbrau- cherinnen und Verbraucher nicht ersichtlich, wie ernst es ein Unternehmen tatsächlich mit dem Klimaschutz meint. Kompensation. Dieser Terminus be- deutet „Ausgleich“. Mit dem Kauf von CO2-Gutschriften will man die beim Unter- nehmen entstehenden Treibhausgase aus- gleichen. Emissionen in die Atmosphäre hierzulande sollen also durch Klimaschutz- projekte an anderer Stelle wieder „gebun- den“ werden. Das Problem: Diese Kompen- sationsprojekte anderenorts machen die bei der Produktion entstandenen Emissionen hierzulande eben nicht mehr rückgängig. Klimaschutz zusätzlich. Echte Kom- pensation basiert darauf, dass ein Pro- jekt ohne Verkauf von CO2-Gutschriften gar nicht zustande käme. Nur dann sei die CO2-Einsparung zusätzlich und dürfe als Gutschrift angeboten werden, findet Food- watch. Der Projektbetreiber müsse also dar- legen, dass das Kompensationsprojekt ohne die (zusätzliche) Finanzierung durch CO2- Gutschriften nicht realisiert worden wäre. Kohlenstoffbindung. Wälder sind Klimaschützer, weil sie große Mengen CO2 speichern können. Projekte, die Wäl- der schützen oder Flächen renaturieren, sind daher zu begrüßen. Zur CO2-Kompensation seien sie aber ungeeignet, meint Foodwatch. Denn der Baum, der zur Kompensation Kohlenstoff binden und wachsen soll, kann jederzeit gespeicherten Kohlenstoff wieder freisetzen, etwa bei einem Waldbrand. Kein Betreiber eines Waldprojekts kann garantie- ren, dass der Baum in 30, 50 oder 100 Jahren noch steht und Kohlenstoff binden wird. Klimawirkung. Klimaschutzprojekte können positive Auswirkungen ha- ben. Doch für einen planbaren, dauerhaften CO2-Ausgleich eignen sie sich nicht, urtei- len die Verbraucherschützer: „Keinesfalls sollte man der Illusion unterliegen, mit Pro- jekten im Globalen Süden ließe sich billig kompensieren, was hierzulande falsch läuft.“ Klimaschutzambitionen. Schaffen Unternehmen es, ihre Emissionen deutlich zu reduzieren, spricht nichts dage- gen, damit zu werben. Sie sollten dabei ihre Fortschritte ehrlich, umfassend und ohne Übertreibungen kommunizieren. Der Foodwatch-Report als PDF (68 S.): https://www.foodwatch.org/fileadmin/- DE/Themen/Klimaluegen/ Report_Klima_Claims/Klima_Report_2022.pdf Fo to : F oo dw at ch Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 nasiasten nach der 8. oder 9. Klasse sowie Schüler nach Abschluss des VAB aufgenommen werden. Die Schüler erwerben an der Wirtschaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbunden mit einer beruflichen Grundbil- dung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmän- nische Berufe aber auch für weiterführende, berufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der besonderen Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungs- zeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Be- werber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Be- rufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit einem Noten- durchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgym- nasium vermittelt in drei Jahren die allgemeine Hoch- schulreife. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2023. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für das Wirt- schaftsgymnasium und die Berufskollegs (außer BKFH) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www.schule-in-bw.de/bewo erfolgt. Die Anmeldung für die Wirtschaftsschule läuft direkt über die Schule. Weitere Informationen zu den einzelnen Schularten er- halten Sie auch im Internet unter www.humpis-schule.de Schülerabend der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg 2023 Die Studierenden der Fachschule für Landwirtschaft Ra- vensburg mit den Fachrichtungen Landbau und Haus- wirtschaft laden alle ehemaligen Schülerinnen und Schü- ler, Freunde der Fachschule, als auch Interessierte recht herzlich zum traditionellen Schülerabend ein. Der Schülerabend 2023 findet am Freitag, den 03. Fe- bruar 2023 ab 20:00 Uhr in der Turn- und Festhalle in 88239 Leupolz, Oberweilerstraße 20 statt, Einlass ist ab 19:30 Uhr. Durch interessante Fachvorträge geben die Studieren- den einen Einblick in das Bildungsangebot der Fach- schule, unterhaltsame Sketche lockern das Programm auf. Musikalisch wird der Abend von der Bauernkapelle Oberschwaben umrahmt. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Die Studierenden und Lehrer der Fachschule Ravensburg freuen sich auf Ihr Kommen! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Steuerfreiheit kleiner Photovoltaikanlagen Wer bisher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversiche- rung aus dem Betrieb einer kleinen Photovoltaikanla- ge gezahlt hat, kann sich freuen. Durch eine Regelung im Jahressteuergesetz 2022 entfällt rückwirkend ab 1. Januar 2022 die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Krankenkassen erstatten zu viel gezahlte Beiträge. Profitieren können alle Betreiber einer PV-Anlage mit ei- ner installierten Gesamtbruttoleistung laut Marktstamm- datenregister von bis zu 30 kW (peak). Beim Betrieb meh- rerer Anlagen steigt die Maximalgrenze unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf 100 kW (peak). Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass die Kranken- kassen nicht automatisch tätig werden können, da ih- nen insbesondere die Leistung der jeweiligen PV-Anlage nicht bekannt ist. Betroffene sollten sich daher zwecks Überprüfung der Beitragsbemessung und unter Beifü- gung eines Nachweises der installierten Bruttoleistung der PV-Anlage (z. B. Auszug Marktstammdatenregister) mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Die Krankenkassen werden im Regelfall die Beitragsbe- messung korrigieren und überzahlte Beiträge erstatten – allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass der Ein- kommensteuerbescheid des Jahres 2022 den Wegfall der bisher steuerpflichtigen Einkünfte bestätigt. Beitragsnachforderungen vermeiden Insbesondere Betreiber mehrerer PV-Anlagen, deren Ge- samtbruttoleistung die Grenze von 30 kW (peak) über- steigt, sollten die Steuerfreiheit zunächst durch ihren Steu- erberater oder das Finanzamt prüfen lassen. Ansonsten kann es zu Beitragsnachforderungen einschließlich Rück- zahlung zunächst erstatteter Beiträge kommen. Wo kann sich die Neuregelung noch auswirken? Einnahmen aus PV-Anlagen werden auch in anderen Sozialversicherungsbereichen berücksichtigt (z. B. Bei- tragsbemessung für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, Berücksichtigung bei der Famili- enversicherung, Einkommensanrechnung bei Erwerbs- und Hinterbliebenenrenten). Auch in diesen Fällen sollte Kontakt zum Sozialversicherungsträger aufgenommen werden, wenn die PV-Anlage ab 2022 steuerfrei ist. Zum Hintergrund Der durch den Betrieb einer PV-Anlage entstehende Ge- winn oder Verlust zählt steuerlich zu den Einkünften aus einem Gewerbebetrieb. Sozialversicherungsrechtlich han- delt es sich damit um Arbeitseinkommen, das bei freiwilli- gen Mitgliedern generell und bei Pflichtmitgliedern, wenn sie daneben noch eine Rente oder einen Versorgungs- bezug beziehen, der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegt. Landratsamt Ravensburg Am 01. März 2023 ist es soweit ... Das JugendticketBW startet! Junge Leute können damit, für 365 Euro im Jahr, im ganzen Land Baden-Württemberg mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln fahren. Die Vorbereitungen zum Jugendticket BW sowie die Pro- duktwechsel durch die Kunden im bodo-Abocenter laufen auf Hochtouren. Leider kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Umstel- lung bzw. Bestellung. Deshalb hat uns die Geschäftsstelle von bodo gebeten, folgende sehr wichtige Information an Sie weiterzugeben: Wichtiger Hinweis für Wechsler: Wer bisher eine eCard Schule hat und zum JugendticketBW wechseln möchte, muss unbedingt auf abo.bodo.de den Produktwechsel vornehmen. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Das Jugendticket darf in diesen Fällen nicht als neues Abo beantragt werden! Wer nicht den Produktwechsel vollzieht, sondern das Jugendticket neu beantragt, muss gegebenenfalls mit doppelten Abbuchungen vom Bankkonto rechnen, weil durch einen Neuantrag zwei ei- genständige Verträge angelegt werden. Ein weiterer wichtiger Hinweis: Sofern Schülerinnen und Schüler mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln (nicht im freigestellten Schülerverkehr!) zur Schule fahren und nicht ins Landesweite Jugendticket wechseln sondern nur für einzelne Monate eine Schüler- monatskarte beziehen wollen ist zu beachten, dass pro Schuljahr maximal die Kosten des Landesweiten Jugend- ticket von zurzeit 365,00 Euro in der Kostenerstattung anrechenbar sind. Übersteigen im Schuljahr die Kosten der bestellten Schülermonatskarten diesen Betrag, ist der übersteigende Betrag nicht erstattungsfähig, da „nicht notwendig“ im Sinne der Kostenerstattungssatzung. Es empfiehlt sich daher dringend, sofern ein „Nicht-Wechsel“ ins Landesweite Jugendticket erwogen wird, dies bei der Wahl der Fahrscheinart nochmals genau zu überdenken. In der Regel dürfte der Wechsel ins Landesweite Jugend- ticket wohl die günstigere Variante sein. Auch bei Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 - 4 und der SBBZ, die das ganze Schuljahr mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln zur Schule fahren, gilt die Kappungsgren- ze, wenn Schülermonatskarten bezogen werden sollten. Schon für den Bezug von Schülermonatskarten ab 1 bo- do-Zone könnte bei dieser Schülergruppe die Kostenbe- lastung über den Eigenanteilen für ein Schuljahr liegen. Ein Wechsel ins Landesweite Jugendticket wäre daher auch in diesen Fällen aus Kostengründen dringend an- geraten. Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne Ihre Schülerlis- tenverfahren-Stellen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. Januar – 05. Februar 2023 Gedanken zur Woche Trost und Ruhe Nur in der Tiefe der Seele, mit Hilfe jener Kraft, die stärker ist als alle Vernünftigkeit, kann Trost und Ruhe gefunden werden. Wilhelm Busch Samstag, 28. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 29. Januar – 4 Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Benjamin Michel- berger, Benjamin Zentner, Ricco Haller, Alina Michelberger, Max Schützbach, Marlene Stör, Johanna Zentner († Familie Merk, Familie Gisi, Maria Ungemach, Franz und Eugen Schmidt, Christina Fetsch, Peter Fetsch, Nikolaus Wagner, Annamaria Wagner, Eugenia Wagner, Otto Wagner, Eugenia Wagner, Rosa Wagner) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Paul Dienstag, 31. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst mit Blasiussegen Mittwoch, 01. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier († Bentele Maria geb. Hartmann) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 02.Februar – Darstellung des Herrn (Lichtmess) 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzenweihe Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Laura Kurz, Marisa Pfisterart († Magdalena und Klemens Braunagel) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzenweihe Freitag, 03. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 04. Februar 09.30 Uhr Briach – Patroziniumsgottesdienst mit Ker- zenweihe und Blasiussegen 17.45 Uhr Baindt – Taufe von Kristina 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Mathea Buchter, Benedikt Heilig, Pia Kreutle († Josef Gresser, Eugen Maier, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ida und Pius Wolf, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Jahrtag: Anni Maier) Sonntag, 05. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt, Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr, Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Treffen der Gruppenleiter/innen Erstkommunion Die Gruppenleiter/innen treffen sich am Mittwoch 1. Feb- ruar um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal. Bitte mitbrin- gen: Schreibzeug, eine Tasche/Tüte zum Heimnehmen der Materialien (falls sie die Mappe von den anderen Gruppenleiterinnen haben, bringen Sie sie mit!), viel Neu- gier und Freude. Vielen Dank für Ihre Arbeit mit den Kindern auf dem Weg zur Feier der Beichte und Feier der Kommunion. Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Mitfeier der Kar- und Ostertage Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zenrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.lieb- frauenhoehe.de Mitgliederversammlung des Katholischen Kirchenchors Baindt Am 13.01.2022 fand die ordentliche Mitglieder- versammlung des Kirchenchores für das Jahr 2022 statt. Sie begann mit einem Gottesdienst in unserer Pfarrkirche. Herr Pfarrer Staudacher richtete ein Grußwort an die Sänger und Sängerinnen und äußerte seine Freude darüber, dass endlich einmal die vorderen Bankreihen gut besetzt waren. Nach dem Gottesdienst ging es in den Bischof-Spro- ll-Saal im Gemeindehaus, wo nach einer Stärkung Herr Pfarrer Staudacher und die 1. Vorsitzende Nadine Klotzer die Sitzung eröffneten. Nach einer Gedenkminute für die verstorbenen Albert Vollmer und Anna Schmitz, die im Kirchenchor gesungen hatten, berichteten die Chorleiter Rainer Strobel und Doris Kapler, sowie Schriftführerin, Kassenwart und das Kassenprüfer-Team zu ihren jewei- ligen Zuständigkeiten. Anschließend wurde der Antrag zur Entlastung der Vorstandschaft gestellt, dem die Mit- glieder stattgaben. Ein außerordentlicher Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit einer Neuordnung der Vorstandschaft, die den Mitgliedern vorgestellt und der dann einstimmig zuge- stimmt wurde. Dank der Bereitschaft von den Mitgliedern der Vorstand- schaft, deren Amtsperiode zu Ende gegangen war, sich erneut aufstellen zu lassen, konnten bei den anschließen- den Wahlen alle Posten unverändert besetzt werden. Eine Ausnahme stellte dabei das Amt der 2. Vorsitzenden dar, das aufgrund der Neuordnung entfällt. Zu guter Letzt konnten auch wieder einige Mitglieder mit einer Urkunde des Cäcilienverbands und einem kleinen Geschenk für langjähriges Singen geehrt werden. Chor- leiter Rainer Strobel und Frau Inge Kreutle wurden für 15 Jahre, Herr Lambert Allkemper für 20 und Frau Gaby Herrmann für 30 Jahre geehrt. Voranzeige Seniorentreff Fasnet ist heut, das ist für uns eine große Freud! Auf gehts zur Seniorenfasnet am Mittwoch, 08. Februar 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Wir laden Sie zu einem fröhlichen und bunten Nachmit- tag mit Musik herzlich ein. Nicht verborgen bleiben uns auch die kommunalen Neuigkeiten des vergangenen Jahres, „i sag jo nix, i moin jo blos!“ Unsere „Bampfenkätter“ wird nach zwei Jahren Coron- apause sicher viel Lustiges von unserem Dorf zu berich- ten haben. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und grüßen Sie Ihr Seniorenteam Begegnungstag am 3.2.23 9.00 Uhr Kirche Dreifaltigkeit in Ravens- burg Für alle Frauen aller Altersgruppen und aller Konfessionen Ab 10.00 Uhr im Gemeindehaus „Dreifal- tigkeit RV-Weststadt“ Vortrag zum Thema „Zukunft“? Hoffnung! Referent Herr Ansgar Krimmer Dekanatsreferent aus Weingarten. Nach der Mittagspause (Jeder kann diese selbst gestal- ten) kommt Herr Dr. Jürgen Wagner, Weingarten, als Re- ferent zum Thema: „Tauchen Sie ein in die verborgene, geheimnisvolle Welt der Seele“. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Jede Teilnehmerin kann ganztags oder nur vormittags bzw. nachmittags dabei sein. Ende gegen 16.00 Uhr. Ver- anstalter: Landfrauenvereinigung des kath. Frauenbundes Christina Längle und Marlies Rothenhäusler. Kosten 5,00 Euro Alle Frauen sind herzlich willkommen. Jahresbeitrag: Anfang Februar werden wir die Mitgliedsbeiträge des Frauenbundes wieder per Lastschrift einziehen. Bit- te alle Barzahler, den Betrag von 30,00 Euro bei Rita Grubert abzugeben. Vielen Dank Fraue Fasnet am 15.2.23 Um 14.00 Uhr Im kath. Gemeindehaus Baienfurt Wir freuen uns auf Eure Teilnahme. Wer hat Zeit, für die Fasnet einen Kuchen zu backen? Bitte um Anmeldung bei Elisabeth Muschel, Tel. 52720 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Jesus segnet die Kinder Ökumenischer Krabbelgottes- dienst am 5. Februar 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. Jes 60,2 Sonntag, 29. Januar letzter Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 30. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 01. Februar 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Ge- meindehaus Sonntag, 05. Februar 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbel-Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal --- Gedanken zum Wochenspruch Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. (Jes 60,2) Es gibt Momente im Leben, in de- nen sich der Himmel öffnet und ich sehe, wie’s weitergeht. Solche Momente tun so gut, dass wir sie am liebsten festhalten würden: Augenblick verweile, du bist so schön! Aber das geht nicht. Das haben schon die Begleiter gemerkt, die mit Jesus damals auf dem Berg waren, auf dem sie ganz klar ge- sehen haben, dass Jesus wirklich der ist, der Himmel und Erde verbin- det, Gemeinschaft stiftet und Licht ins Dunkle bringt. Sie mussten lernen, dass Leben kein Festhalten von Si- cherheiten ist, sondern Unterwegssein im Vertrauen auf Gottes Zusagen. Wir werden auch in anderen Lebenslagen wieder merken, wie Gott für uns da ist, wie er uns begleitet und durchs Leben führt. Einfach herrlich! – So dürfen wir dann wie die Jünger ru- fen, Gott danken, uns an seiner Gegenwart freuen und mit viel Gottvertrauen in die Zukunft gehen. Weil mir von Gott her schon auch morgen wieder ein Licht aufgehen wird, wenn ich es am meisten brauche. Gottes Segen und herrliche Lichtblicke in der neuen Wo- che! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Kinderkirche Hallo Kinder, wir treffen uns jeden Sonntag von 10.30 – 11.30 Uhr zur Kinderkirche im Gemeindehaus Baienfurt (Öschweg 30). Wir freuen uns auf euch! Kommt einfach vorbei!! Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Abt. Frauenturnen Leba, lacha, Fasnet macha Unter diesem Motto findet unsere Ver- einsfasnet am Montag, 6.2.23, um 18.59 Uhr, im Jugendvereinsheim „Loch“ statt. Bitte, etwas fürs kalte Büffet mitbringen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Reitergruppe Baindt Einladung zur Ordentlichen Mitgliederver- sammlung 2023 Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitglieder- versammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 03.03.2023 um 20.00 Uhr in den Räumen von Kirchner-Konstruktionen in Weingarten, Hein- rich-Hertz-Straße 6 (Hintereingang) statt. Hierzu möch- ten wir Euch gerne einladen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 2. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Kassierer/in für 2 Jahre • 3 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2023 10. Anträge und Verschiedenes • Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 17.02.2023 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Blutreitergruppe Erfolgreiche Gründungsversammlung der „Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V.“ Im Jahr 1906 beteiligte sich die Pfarrei Baindt zum ersten Mal geschlossen am Blutritt in Weingarten mit über 50 Reitern, der Ortspfarrer Rudolf Oswald (Pfarrer in Baindt von 1902 bis 1922) an der Spitze. Hierzu wurden eigens 5 Standarten gestiftet. Seit ihrer Gründung hat die Blutreitergruppe Baindt alljährlich, als eigenständige kirch- liche Gruppe, am Blutritt in Weingarten teilgenommen. Durch die Umstrukturierung des Kassenwesens bei den Kirchenpflegen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart und die damit verbundene Übergabe der Kassen an das kath. Verwaltungszentrum in Kisslegg, hat sich die Blutreiter- gruppe in der Pfarrei Baindt mit der Gründung eines ge- meinnützigen Vereins beschäftigt. Die Blutreiterversamm- lungen vom 22. Juni 2022 und 13. Juli 2022 bei denen die Vereinsgründung, der Satzungsentwurf sowie die Beset- zung der Vorstandsämter besprochen wurde, waren die Voraussetzungen hierzu. Bei der am 17. Januar 2023 stattgefundenen Gründungs- versammlung im Bischof-Sproll-Saal wurde folgende Vor- standschaft gewählt: Vorsitzender: Werner Elbs, Stell- vertretender Vorsitzender und Gruppenführer: Berthold Steinhauser, Kassierer: Alexander Henzler und Schriftfüh- rer: Adelbert Steinhauser. Von l. n. r.: Adelbert Steinhauser, Berthold Steinhauser, Werner Elbs, Alexander Henzler Schalmeienkapelle Baindt e.V. 4. Fasnetswochenende Dieses Wochenende wird es mal so richtig Ernst für die Musketiere aus Baindt. Am Freitagabend dürfen wir uns noch entspannen und schon einmal unsere ganzen Kräfte bündeln, denn am Samstagmittag geht es auf dem Dorfplatz in Baindt beim Narrenbaumstellen los. Abends geben wir noch einmal Vollgas in Wetzisreute beim Geröllheimerball. Am Sonntag gilt es dann. Morgens präsentieren wir uns noch beim Zunftmeisterempfang und direkt im Anschluss geht es in voller Truppenstärke auf die Baindter Straßen, um beim Narrensprung unser Dorf gegen annähernde feindliche Truppen zu beschützen. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Volleyball LJ Baindt Start der Rückrunde für VLJ 1 und VLJ 2 Am vergangenen Samstag, 21.01.2023 fand das Nachholspiel gegen den SV Jedesheim und den TV Kressbronn statt. Die erste Mannschaft der Volleyball Landjugend Baindt machte es mal wieder spannend bis zum Schluss. Es schien fast, als hätten die Baindter Angst, ihr Spiel durchzuziehen und gegen den Tabellenersten zu siegen. So ging der erste Satz knapp nach Jedesheim (25:27), die sich im zweiten Satz dann die Butter nicht mehr vom Brot nehmen lie- ßen (18:25). Gegen den letztjährigen A-Klassen-Sieger Kressbronn tra- ten die Baindter so souverän auf, dass sie sich direkt den ersten Satz holten (27:25). Leider konnten trotz engagier- tem Spiel und vollem Körpereinsatz keine weiteren Punkte mit nach Hause gebracht werden (21:25 und 23:25). Der Rückrundenstart am 28.01.2023 in der heimischen Baindter Halle lässt neu hoffen! Nicht nur die erste Mann- schaft hat an diesem Samstag ihren Spieltag, sondern auch VLJ Baindt 2. Insgesamt werden an diesem Tag neun Mannschaften die Sporthalle der Klosterwiesen- schule mit erstklassigem Volleyball füllen. Ab 11 Uhr spie- len VLJ Baindt 1 gegen TSG Leutkirch und SV Kirchdorf. Ab 13 Uhr spielen VLJ Baindt 2 gegen BSG Immenstaad Dornier-Freizeit-Mixed und TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers. Wir freuen uns auf einen närrischen Heim- spieltag mit Fans, Freunden und Bekannten und auf laut- starke Unterstützung! Herzliche Einladung! Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Nummernvergabe startet am 25.2.2023. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. !!!Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Herbstbasar in neuer Form in der Schenk-Konrad-Hal- le war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Dank diesem Erfolg geht die Geschichte der baindter Kinderbasar am 11. März 2023 weiter. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 10.03.2023 15.00 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 11.03.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer (75 Artikel) vorab ohne Bearbei- tungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar-Team Baindt Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Liebe Teilnehmer, aufgrund der schwierigen Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.svbaindt.de auf dem Laufenden. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Janina v.Watzdorf Alter: 35 Beruf: Chemikerin Med. Ausbildung: Rettungsanitäter HvO seit: 2017 (im DRK seit 1997) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Mir gefällt im DRK: die unglaubliche Vielfalt, die die ver- schiedenen Aufgaben und Einsätze mit sich bringen. Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: ich mehr- fach erlebt habe, wie sehr wir Menschen dadurch unter- stützen können, ihnen in schwierigen Situationen inner- halb weniger Minuten zur Seite stehen zu können - nicht nur medizinisch, sondern auch durch Betreuung und menschliche Zuwendung. Mein längster HvO Einsatz: ca. 3 Stunden Eindrücklichstes Erlebnis: Ich habe in meiner Zeit im DRK viele Situationen erlebt, die mich auf sehr verschiedene Weisen geprägt haben und mir immer wieder neue Mo- tivation geben, diese Arbeit mit noch mehr Engagement weiterführen zu wollen. Lieblingsausrüstung: Tape :) Kunstkreis Einladung zur Jahreshauptversammlung vom Kunstkreis Baindt e.V. Die diesjährige Jahreshauptversamm- lung findet am Montag, den 06. Februar 2023 in der Pizzeria De Michele, Tennishalle Baindt um 19.00 Uhr statt. Tagesordnungspunkte: - Begrüßung durch die Vorsitzende, Feststellung der ord- nungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit - Bericht des Vorstandes und der Schriftführerin - Bericht der Kassiererin - Bericht der Kassenprüfung - Wahl des Wahlleiters - Entlastung der Vorstandschaft - Entlastung des Kassierers - Entlastung der Kassenprüfung - Satzungsänderung: Es wird beantragt, dass die Einla- dung zur Jahreshauptversammlung neben der Schrift- form auch per Mail erfolgen kann. - Ausblick und Aktivitäten für 2023 - Anträge und Ergänzungen. Anträge können bis zum 03.Februar 2023 schriftlich bei Vorstand eingereicht werden. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stun- den. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2023 Unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den 03.03.2023 ab 19:00 Uhr im DLRG-Heim in der Baindter Straße 48/1 in Baindt statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Jahresbericht Leitung Ausbildung 3. Jahresbericht Leitung Wasserrettung 4. Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplanes 2023 5. Kassenbericht 5.1 Vorstellung des Jahresabschlusses 2022 5.2 Bericht der Kassenprüfer 5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Jahresbericht Jugendleitung 8. Anträge 9. Verschiedenes 10. Schlusswort Anträge müssen bis Freitag, den 24.02.2023 schriftlich oder per E-Mail eingegangen sein. Kontaktadressen im Internet unter Baienfurt.DLRG.de DLRG Ortsgruppe Baienfurt Rainer Müller Vorsitzender Hospizbewegung Weingarten „Schon ein ganz kleine s Lied kann viel Dunkel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möchten wir Sie einladen zum gemeinsa- men Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Ge- meinschaft erfahren, bringt uns in Schwingung und an- dere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termine: Donnerstag, 2.2., 9.3., 6.4., 4.5., 29.6., 27.7.2023 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Forstamt Ravensburg Das Forstamt informiert Holzmarkt Die Sägewerke aus der Region sind auf der Suche nach Fichten-Frischholz. Für das Leitsortiment Fichte 2b+, Güte B werden beim Langholz Preise über 100 €/Fm bezahlt. Für das Kurz- holz liegen die Preise für Fichte 2b+, Güte B/C zwischen 98 und 100 €/Fm. Aktuelle Selbstwerbungsangebote im Kurzholz, hierbei sind die Holzerntekosten bereits abge- zogen und werden vom Sägewerk getragen, liegen bei mindestens 85 €/ Fm für Fichte 2b+, B/C. Die Preise für Fichten-Frischholz bewegen sich tendenziell nach oben. Auch 2023 ist bei entsprechend trocken-warmer Witte- rung mit deutlichen Borkenkäferschäden zu rechnen. Die Klimaprogosen deuten auf vermehrt trocken-warme Sommer, das Risiko von Borkenkäferbefall oder Dürre- schäden steigt nach Prognosen der Forstlichen Ver- suchsanstalt deutlich an. In den letzten 20 Jahren wurde im Privatwald des Landkreises Ravensburg jeder zwei- te Festmeter eingeschlagenes Holz durch Borkenkäfer, Sturm oder Schneebruch verursacht. Dem Waldbesitz kann empfohlen werden Frischholz ein- zuschlagen. Dies betrifft Fichtenbestände aller Alters- stufen. Nutzen Sie Ihre Fichtenaltholzbestände und bau- en diese in Mischbestände um. Pflegen Sie Ihre jungen Fichtenbestände mittels Durchforstungen. Sie reduzieren hierdurch das Risiko von Schneebruch und Sturmwurf. Bitte wenden Sie sich was den Holzeinschlag anbetrifft an Ihren zuständigen Förster. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Für die Vermarktung des Holzes steht die Holzverwer- tungsgenossenschaft Oberschwaben (www.genoholz.de) bereit. Fortbildung Das Forstamt Ravensburg lädt Privatwaldbesitzende zu zwei Fortbildungen im Wald ein: Vollerntereinsatz im Kleinprivatwald • 10.02.2023 Horgenzell / Zogenweiler; 14:00 bis 16:30 Uhr Baumartenwahl - Pflanzung – Wildschutz • 10.03.2023 Bad Wurzach / Haidgau; 14:00 bis 16:30 Uhr (Karten siehe unter www.rv.de/waldbesitzerinfo) STADTWERK AM SEE Deutschlandticket-App bietet schnellsten Weg zum 49-Euro-Ticket Der Nachfolger des beliebten 9-Euro-Tickets kann ab sofort mit der neuen Deutschlandticket-App vorre- serviert werden. Zum Verkaufsstart haben die Nutzer es dann automatisch immer auf ihrem Handy dabei. Bald ist es soweit: Das Deutschlandticket kommt. Und auch wenn der genaue Termin noch nicht genau fest- steht, kann das begehrte Ticket bereits jetzt beim Stadt- werk am See vorreserviert werden. Möglich macht das die neue Deutschlandticket-App, die das Stadtwerk mit seinem Technologiepartner HanseCom aus Hamburg an- bietet. Über die App (www.deutschlandticket.store) kön- nen Nutzer das Deutschlandticket einfach vorbestellen und sich künftig als Handyticket ausgeben lassen. Ihr Abo und ihre persönlichen Daten können sie darüber ebenso bequem verwalten. Die Deutschlandticket-App von ist ab sofort in den Stores von Apple und Google verfügbar. Nach dem Download müssen sich Nutzer in der App nur einmalig mit ihren per- sönlichen sowie ihren Bezahldaten registrieren. Sind sie bereits User der App HandyTicket Deutschland, haben sie es noch bequemer. Dann melden sie sich einfach über ihren bestehenden Login in der Deutschlandticket-App an und ihre Daten werden automatisch übernommen. In der Deutschlandticket-App einfach „Bodensee – Stadt- werk am See“ als Vertragspartner für das Deutschland- ticket auswählen und dieses anschließend vorbestellen. Sobald der offizielle Verkauf beginnt, bekommen die Nut- zer das Ticket automatisch jeden Monat auf ihr Handy ge- schickt. Das Abo können die Nutzer einfach und bequem jederzeit direkt in der App bearbeiten oder kündigen. „Mit einem einzigen kostengünstigen Ticket überall fahren – einfacher geht’s wirklich nicht“, erklärt Horst Schauerte, Bereichsleiter Mobilität beim Stadtwerk am See. „Und mit der Deutschlandticket App gestalten wir den Zugang zu diesem attraktiven Angebot für unsere Kunden so schnell und unkompliziert wie möglich. Zudem planen wir die App in Zukunft mit noch weiteren praktischen Mobilitätslö- sungen zu erweitern. Wer bei uns das Ticket erwirbt, der kann auch noch von weiteren Vorteilen profitieren wie beispielsweise einem vergünstigten Katamaran-Abo.“ Das Deutschlandticket ist der Nachfolger des beliebten 9-Euro-Tickets. Es wird 49 Euro kosten und im Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse für ganz Deutschland gelten. Es wird als Abo erhältlich und monatlich kündbar sein. Als Startzeitpunkt visieren Politik und Verkehrsun- ternehmen aktuell den 1. April oder den 1. Mai 2023 an. Die Deutschlandticket App steht für Android im Goog- le Playstore und für iOS im Apple App Store zum kos- tenfreien Download bereit. Weitere Informationen unter www.deutschlandticket.store Erste-Hilfe-Kurs Wir bieten in Zusammenarbeit mit dem DRK Sigmaringen einen Erste-Hilfe-Kurs an. Der Erste-Hilfe-Kurs ist ein Auffrischungs- und Vertie- fungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbil- dung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfer als auch an alle generell an Erste Hilfe Interessierten. Er erfüllt die Anforderungen der Berufsgenossenschaften (DGUV 304-001). Daher übernimmt die zuständige Berufs- genossenschaft zumeist die Lehrgangskosten. Wann: 24. Februar 2023 Wo: Volksbank Ostrach Lehrgangsdauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Kosten: 60 Euro oder Abrechnung über Ihre Berufsgenossenschaft Es besteht auch für Nichtmitglieder des Maschinenringes die Möglichkeit, an diesem Lehrgang teilzunehmen. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns an, da die Plätze auf 20 Teilnehmer beschränkt ist. Anmeldungen nimmt Frau Ulrike Reiter gerne entgegen, entweder telefonisch unter 07585/9307-11 oder per E-Mail u.reiter@mr-ao.de Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V., Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Neues DRK-Seminar: Gut vorbereitet für den Notfall Stromausfall, Überschwemmung, Brand im Nachbarhaus, Pandemie: kleinere und größere Katastrophen oder Not- situationen machen einem immer wieder bewusst, wie wichtig es ist sich in Notsituationen selbst helfen zu kön- nen und vor allem Ruhe zu bewahren. Der neue, kosten- lose DRK-Kurs „Notvorsorge & Selbsthilfe“ bereitet Sie auf Notsituationen vor und gibt Ihnen für alle Eventualitäten das Notwendigste an die Hand. Das 90minütige, Präsenz-Seminar für den Bevölkerungs- schutz bietet der DRK Kreisverband Ravensburg e.V. ab sofort flächendeckend im Altkreis Ravensburg an, so- wohl zentral in der DRK-Geschäftsstelle in Ravensburg wie auch in allen DRK-Ortsverbänden. Alle Seminare sind buchbar unter www.drk-rv.de/blackout • Habe ich Notfallgepäck zuhause? Und was gehört da überhaupt rein? • Bin ich für einen Stromausfall gerüstet? • Wie kommuniziere ich, wenn kein Telefon, Mobilnetz, Internet mehr geht? • Wie und wo erhalte ich in Notsituationen Informationen in meinem Wohnort? • Wie viele Lebensmittel sollte ich auf Vorrat haben? • Welche Vorsorge treffe ich, wenn ich oder ein Angehö- riger mobilitätseingeschränkt oder heimbeatmet ist? Antworten auf diese Fragen bietet der neue Kurs des DRK. „Je mehr Menschen Vorsorge leisten, desto größer ist die Entlastung der öffentlichen Hand, Rettungs- und Hilfs- kräfte in der Notsituation“, so DRK-Geschäftsführer Ger- hard Krayss. Alle Schulungsangebote in unserem Kreisver- bandsgebiet s ind buchbar unter www.drk-rv.de/blackout. Auf dieser Internet- seite stehen zudem Checklisten zum Down- load bereit und kurze You-Tube Erklärvideos zu verschie- denen Krisenszenarien. Über folgenden QR-Code kann man sich direkt für einen DRK-Kurs kostenlos anmelden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Ponticelli Ensemble: „Irgendwas... und Gershwin“ in der Alten Kirche Mochenwangen Wolperswende - Das Ponticelli Ensemble spielt am Frei- tag, 27. Januar um 19.30Uhr und am Samstag 28. Janu- ar um 17.00Uhr in der Alten Kirche Mochenwangen sein neues Programm „Irgendwas... und Gershwin“ Das oberschwäbische Ensemble bereit Ihnen einen schwungvollen, musikalischen Cocktail, eine spritzige und geschmackvolle Mischung aus traditionellen Stücken in modernem Anstrich, wie die „Suite for Strings“ von John Rutter. Geschüttelt, nicht gerührt, werden klassische und romantische Stücke von Tschaikowski, Edvard Grieg und Ludwig van Beethoven. Leidenschaftliche Tangos sowie Jazz- Klassiker geleiten Sie durch das Konzert mit Vio- line, Bratsche, Cello, Kontrabass, Piano und Percussion. Lassen Sie sich dieses Erlebnis an der Bar nicht entgehen und kommen Sie mit auf eine musikalische Reise. Die nächste Gelegenheit haben Sie • Am Freitag, 27. Januar um 19.30Uhr • Samstag, 28. Januar um 17.00Uhr Einlass jeweils 30min vor Beginn. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen www.alte-kirche-mochenwangen.de www.ponticelli-ensemble.de GESCHÄFTSANZEIGEN Schneefall, vereiste Straßen und Dunkelheit machen das Fahrrad- fahren im Winter zu einer Heraus- forderung. Mit folgenden Tricks ma- chen Sie es sich in der kalten Jahreszeit ein wenig leichter. Basteln Sie eine „Schneekette“ für Ihr Fahrrad: Befestigen Sie dazu mehrere Kabelbinder an den Reifen und schneiden Sie die überstehenden Enden ab. Um bei Schnee besser die Ba- lance halten zu können, sollten Sie Ihren Sattel und Lenker außerdem um einige Zentimeter tiefer stellen. So sitzen Sie mittiger, das sorgt für Stabilität – außerdem erreichen Sie mit den Füßen schneller den Boden. amc/DEIKE Radfahren im Winter fahren im Winter zu einer Heraus forderung. Mit folgenden Tricks ma Bringen Sie bunte Knicklichter an den Fahrradspeichen an – dadurch sind Sie auch in der dunklen Jahreszeit für andere Verkehrs- teilnehmer gut sichtbar. Foto: © Begsteiger/DEIKE 747U31U3 Kleiner Tipp von uns für Sie Das oder dass? Das verwenden wir als bestimmten Artikel bei sächlichen Nomen. Der Artikel das kann durch dieses oder jenes ersetzt werden. Beispiel: Das Geld reicht nie bis Monatsende. Dass verwenden wir nur, wenn wir einen Nebensatz einleiten wollen. Der Nebensatz bezieht sich dabei häufig auf Verben des Hauptsatzes wie sagen, wissen, sehen, fühlen, … Beispiel: Peter sieht, dass die Geldbörse fast leer ist. Unterstützen Sie Menschen in Not! Deutsches Rotes Kreuz e.V. IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07 BIC: BFSWDE33XXX Spendenzweck: Nothilfe Ukraine Helfen Sie jetzt! www.drk.de Ukraine #Nothilfe M ak sy m T re bu kh ov /U kr ai ni sc he s R ot es K re uz /IF R K Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! Buchung & Infos Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Web www.duv-wagner.de Jetzt kommen Sie zum Zug! Für Sie als Neukunde gibt es jetzt den EINSTEIGERTARIF 3 für 2* in Ihrem Mitteilungsblatt. So präsentieren Sie Ihre Angebote optimal und nachhaltig und gewinnen viele neue Kunden. Sie buchen einfach 3 Anzeigen zum Preis von 2. Und für weitere Anzeigen gibt es ebenfalls günstige Preise in Einzelgemeinden und für Anzeigenkombinationen. Machen Sie den Test! Gerne stimmen wir alle Einzelheiten auf Ihren individuellen Bedarf ab. 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Unsere Mandanten können sich auf unser professionelles Team, einen sehr hohen Qualitätsstandard und unsere digitale Kompetenz verlassen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (m/w/d) in Voll-oder Teilzeit Mitarbeiter Kanzleiorganisation (m/w/d) in Teilzeit Detaillierte Informationen zu den Stellen- angeboten sowie zu unserer Kanzlei finden sie auf www.stb-wp-knitz.de. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann schicken Sie noch heute Ihre Bewerbung an uns! Ein offenes und kollegiales Team freut sich auf Sie! Dipl. oec. Robert Knitz Wirtschaftsprüfer | Steuerberater Parkstraße 40, 88212 Ravensburg + 49 751-994 798-12, michaela.knitz@stb-wp-knitz.de www.stb-wp-knitz.de Wir brauchen Unterstützung in der Verwaltung Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in (m/w/d) 520-€-Basis, ab dem 01. März 2023 bzw. nach Absprache. Wiedereinsteiger/innen sind herzlich willkommen. Möglichkeit zum mobilen Arbeiten und Gleitzeit ist nach Absprache gegeben. 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Das Altenzentrum Selige Irmgard in Baindt sucht Verstärkung: Pflegefachkraft (w/m/d) in Vollzeit oder Teilzeit Fragen und Bewerbung: Johannes Linse (Einrichtungsleiter) · Telefon: 07502 9408-501 E-Mail: johannes.linse@stiftung-st-franziskus.de Mehr Infos unter www.stiftung-st-franziskus.de/karriere Arbeiten für und mit Menschen Dorina Bregu Pflegefachkraft Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. mit Vorgruppe Baindter Str. 24 • Baienfurt • more4less_labelshop großer WSV! 30 % auf alle Artikel auf Jacken und Hosen auf bereits reduzierte Preise 40 % Gibt es etwas Schöneres als im eigenen Zuhause alt zu werden? Wir machen es möglich. 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Februar 2023, 14.30 bis 17.00 Uhr Bilinguales Profil Sportprofil Musikprofil GESCHÄFTSANZEIGEN VERANSTALTUNGEN[mehr]

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    Zuletzt geändert: 27.01.2023
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    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 21. Juli 2023 Nummer 29 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. In diesem Jahr auf dem unteren Schulhof in Baindt! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Sperrungen im Bereich der Ortsmitte ab Mitte nächster Woche (KW 30) Aufgrund der Umgestaltung des Dorfplatzes muss die Küferstraße bis zum Kreisverkehr ab Mitte nächster Woche (KW 30) gesperrt werden. Zunächst wird mit der Baustelleneinrichtung begonnen und die jetzigen Bushaltestellen werden zurückgebaut. Dabei sind folgende Umleitungsstrecken zu beachten: • Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Die Ersatzbushaltestellen Rathaus befinden sich in der Fischerstraße, Höhe Feneberg. Hierzu wird ein provisorischer Fußweg zum Feneberg und über die Küferstraße 8 in die Fischerstraße eingerichtet. • Die Kreissparkasse, der CAP-Markt und die Bäckereien sind weiterhin über den Parkplatz an der Küferstraße erreichbar. Darüber hinaus kann nach wie vor vor den Geschäften geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt über die Garten-/ Thumbstraße, die Einbahnstraßenregelung wird für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben. • Von der Marsweilerstraße (Ortsmitte) herkommend ist der Kreisverkehr halb gesperrt. Hier gibt es eine Ampel- regelung. Vom oberen Teil der Marsweilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. • Die Mühlstraße ist gegebenenfalls auf Höhe der Schenk-Konrad-Halle ebenfalls gesperrt. Für Rückfragen steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmende um Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Vor allem bedanken wir uns bei der Schalmeienkapelle Baindt e.V. für ihr Entgegenkommen und ihre Flexibilität, das diesjährige Weinfest auf dem unteren Schulhof zu feiern. Ihre Gemeindeverwaltung RATHAUS BÄCKEREI CAP-MARKT ÖPNV-ERSATZHALT RATHAUS in Fischerstraße SPERRUNG O R T S M I T T E PARKPLATZ SUPERMARKT U M L E I T U N G U M L E I T U N G Quelle Karte: https://openstreetmap.de/karte/ Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Windparkplanung nimmt das Thema Wasser in den Fokus Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald gründet Arbeitsgruppe „Vereinbarkeit der Trink- wasser- und Energieversorgung im Altdorfer Wald“ Nachdem die Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH im Frühjahr dieses Jahres die Planungsarbeiten aufgenommen hat, ist nun die Arbeitsgruppe „Vereinbarkeit der Trinkwasser- und Energieversorgung im Altdorfer Wald“ als Bereicherung der Planungsarbeiten gegründet wor- den. Begleitend zu den Voruntersuchungen und der Informationssammlung im Vorhabengebiet Altdorfer Wald wird sich diese Arbeitsgruppe in den kommenden Monaten der Frage widmen, wie die Sicherung der Trinkwasserversorgung mit der Energiegewinnung durch Windenergieanlagen im Altdorfer Wald in Einklang gebracht werden kann. Die Bedeutsamkeit dieser Arbeitsgruppe wird durch den Teilnehmerkreis der initialen Sitzung un- terstrichen. So nahmen Vertreter des Umweltministeriums Baden-Württemberg, der beiden Regie- rungspräsidien Freiburg und Tübingen, des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben sowie für die obere Wasserschutzbehörde Vertreter des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und für die untere Wasserschutzbehörde Vertreter des Landratsamtes Ravensburg teil. Darüber hinaus sind die Wasserverbände Baienfurt-Baindt und Schussental Teil der Arbeitsgruppe. „Die Gründung dieser Arbeitsgruppe ist uns ein wichtiges Anliegen, da wir uns der Verantwortung für eine intakte Wasserversorgung sehr bewusst sind und mit Sorgfalt dieses Thema behandeln möchten, dass auch vielen Anrainer am Herzen liegt. Wir sind daher dankbar, dass wir für die hy- drogeologischen Untersuchungen die renommierte Beratungs-Gesellschaft Smoltczyk & Partner GmbH, kurz S&P, die durch ihre Zweig- stelle in Weinberg auch über regionale Expertise verfügen, gewinnen konnten“ erklärt Andreas Ring, Geschäftsführer der Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH. Im Rahmen dieses ersten Arbeitsgruppentreffens wurde zunächst das Projekt im Allgemeinen vor- gestellt. Anschließend skizzierte das Gutachterbüro den möglichen Ablauf der hydrogeologischen Untersuchungen. Die Anwesenden verständigten sich in der anschließenden Diskussion darauf, zunächst vorhandene Untersuchungsergebnisse und entsprechende Unterlagen zur hydrogeolo- gischen Beschaffenheit des Planungsgebiets zusammenzutragen, sodass diese dann vom beauf- tragten Gutachterbüro ausgewertet und in ein Konzept für den weiteren Untersuchungsumfang eingebunden werden können. Das Konzept soll in der Arbeitsgruppe im Herbst 2023 abgestimmt werden. Die bereits aufgenommenen Kartierungen zu Flora und Fauna an relevanten Punkten im Altdorfer Wald laufen indes weiter und werden noch bis ins Frühjahr 2024 andauern. Parallel dazu werden für die Bewertung von Boden, Wasser und Luft Großteiles vorhandene Karten und Dokumente wie zum Beispiel der Wasser- und Bodenatlas Baden-Württemberg (WaBoA) herangezogen und ausgewertet. Nach Durchführung dieser Untersuchungen wird die vorhandene vorläufige Stand- ortplanung in eine belastbare Projektplanung überführt, womit voraussichtlich Ende 2024 dann erstmalig Rückschlüsse über die Anzahl und Platzierung von Anlagen sowie der geeignetsten An- lagentechnik vorgenommen werden können. Über das Projekt: Gemeinsam entwickeln die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und die iTerra Energy GmbH den Wind- park Altdorfer Wald in der Nähe von Ravensburg. Geplant ist ein Windpark mit bis zu 40 Anlagen, die gemeinsam eine Gesamtleistung von bis zu 280 MW besitzen. Damit können jährlich 170.000 Haushalte in Baden-Württemberg mit heimischem Strom versorgt werden. Dies trägt wesentlich zu unserer unabhängigen Versorgungssicherheit bei. Als eines der wichtigsten Ausbauprojekte in Baden-Württemberg trägt der Windpark Altdorfer Wald maßgeblich zu einer sicheren und klima- neutralen Energieversorgung in der Region bei. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Amtliche Bekanntmachungen Stromabschaltung im Bereich des Baindter Bädle Am Dienstag, 25. Juli 2023 bis Mittwoch, 26. Juli 2023 wird der Strom im Bereich des Baindter Bädle abgestellt. Der BBQ Butler der Firma Ackermann kann in dieser Zeit nicht genutzt werden. Grillen ist also nicht möglich. Gemeindeverwaltung Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm ist seit dieser Woche freigeschaltet! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR-Code: ACHTUNG: Die Zugänge vom letzten Jahr wurden gelöscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an. Am 25. Juli findet eine automische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht ver- geben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kinder, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Ab dem 26. Juli wer- den dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Die Projektpartner: Die Windpark Altdorfer Wald GmbH ist eine Projektgesellschaft der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und der iTerra energy GmbH. Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm leben ihr Motto „Verlass dich drauf“ jeden Tag. Der Auftrag der SWU ist seit über 150 Jahren die Sicherstellung der Daseinsvorsorge von Ulm, Neu-Ulm und der Region. Als kommunaler und moderner Dienstleister bietet die SWU eine breite Produktpalette rund um die Bereiche Energie, Trinkwasser, Telekommunikation und Mobilität an. Die Energiewende stellt das gesamte Land vor große Herausforderungen. Gelingen wird die Um- stellung auf regenerative Energien nur gemeinsam. Daher entwickelt auch die SWU verschiede- ne nachhaltige Kraftwerksprojekte in ganz Baden-Württemberg, um den Anteil der Erneuerbaren Energien stetig auszubauen. Ein Teil dieses Engagements ist der Windpark Altdorfer Wald. iTerra energy GmbH steht für fundierte Expertise und langjährige Erfahrung in der Entwicklung, Planung und Projektierung im Bereich der Windenergie. Der Projektentwickler für Erneuerbare Ener- gien aus Gießen (Hessen) hat mit seinem interdisziplinären Team bis heute Anlagen mit insgesamt 140 Megawatt umgesetzt. Weitere Projekte mit einem Umfang von etwa 1.200 Megawatt sind derzeit in der Entwicklung, davon etwa 70 Prozent auf Waldflächen. Durch die 30-jährige Erfahrung ist iTerra ein solider und nachhaltiger Partner an der Seite von Kommunen, Eigentümern und Interessierten. Windpark Altdorfer Wald GmbH Sommerpause in Baindt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 28.07.2023 Redaktionsschluss: 25.07.2023, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 18.08.2023 Redaktionsschluss: 15.08.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 22. Juli und Sonntag, 23. Juli AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Juli Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Sonntag, 23. Juli Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5, 88250 Weingarten, Württ., Tel.: 0751 - 4 37 99 Nr Name Ort Datum Alter Gebühr 1 Kinder-Sportolympiade Baindt – Schulhof und Fußballplatz an der KWS Do, 27.07.2023 14:00 6-11 0,00€ 2 Tischtennis Schnuppertraining Baindt – Sporthalle Fr, 28.07.2023 14:00 8-16 0,00€ 3 Den Wildbienen auf der Spur Baindt – Klosterwiesenschule Mo, 31.07.2023 09:00 6-12 2,00€ 4 Einführung in den Tennissport Baindt – Tennisanlage TC Baindt Mi, 02.08.2023 09:00 ab 6 0,00€ 5 Abenteuer auf dem Bauernhof Baindt – Konzett Bauernhof Sa, 05.08.2023 10:00 5-12 0,00€ 6 Kanutour auf der Schussen Oberzell – Auf der Schussen Do, 10.08.2023 12:15 ab 11 20,00€ 7 Waldabenteuer Baindt – Wald Fr, 11.08.2023 14:00 6-12 0,00€ 8 Raubzug durch Baindt Baindt – Alte Schule Sa, 12.08.2023 10:00 9-13 5,00€ 9 Piraten und Indianer Baindt – Schützenhaus Sa, 12.08.2023 10:00 6-10 5,00€ 10 Human-Table-Soccer spielen wie die Großen Baindt – Hof der Villa Di, 22.08.2023 15:00 6-18 0,00€ 11 Spaß und Spiel bei der Feuerwehr Baindt – Feuerwehrhaus Sa, 26.08.2023 14:00 ab 6 0,00€ 12 Mit Kindern kochen, in der Mühle - Gruppe 1 Baindt – Gaststätte „zur Mühle“ Mi, 30.08.2023 09:00 8-12 10,00€ 13 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz - Gruppe 1 Baienfurt – Bereitschaftsheim Sa, 02.09.2023 10:00 6-12 4,00€ 14 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz - Gruppe 2 Baienfurt – Bereitschaftsheim Sa, 02.09.2023 14:00 6-12 4,00€ 15 Steine bemalen mit dem Kunstkreis Baindt Baindt – Baindter Bädle Mo, 04.09.2023 14:30 6-12 0,00€ 16 Mit Kindern kochen, In der Mühle – Gruppe 2 Baindt – Gaststätte „Zur Mühle Mi, 06.09.2023 06:00 8-12 10,00€ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Sieglinde Nowak feierte am 14. Juli 2023 ihren 85. Geburtstag und Herr Oskar Halder feierte seinen 80. Geburtstag am 18. Juli 2023. Im Namen von Frau Rürup erhielten die Jubilare ein klei- nes Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Zum 90. Geburtstag am 14. Juli 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Anna Schoppel herzlichst und wünsche ihr alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit.. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungskalender Juli 29.-30.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 01.08. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.08. Sommerfest VDK Weingarten 26.-27.08. Reitturnier Reitplatz 31.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Sommerfest im Kindergarten St. Martin „Endlich wieder mal Sommerfest!“, mit die- sen Worten begann das Sommerfest im Kindergarten St. Martin. Es waren alle zum Sommerfest eingeladen und fast alle sind gekommen. Ganz gespannt warteten Eltern und Geschwister auf die Darbietungen des Kindergartens. Trotz großer Hitze ga- ben alle ihr Bestes. Mit den Kleinsten aus der Krippe begann das vielfältige Programm. Sie zeigten, wie bunt der Krippenalltag sein kann. Die Fische Gruppe erzählte dem Publikum, was sie auf der langen Reise nach Kenia alles erlebt haben. Na- türlich wurde auch zu afrikanischer Musik in bunten Ge- wändern getanzt. In der Seesterngruppe ging man der Frage nach „Wie kommt das Wasser aus dem Wasser- hahn, was kann man alles mit dem Wasser machen!“ Zu einem Lied zeigten die Kinder, zu was man das Wasser alles gebrauchen kann. Für die letzte Strophe hatten alle Kinder eine Spritzpistole dabei, die Zuschauer aus der ersten Reihe wurden etwas nass. Auf Erkundungstour durch unser Dorf war die Frösche Gruppe. Mit dem neu gedichteten Lied über unser schönes Baindt überrasch- ten sie so manchen Zuschauer. Der Eisverkauf vom Elternbeirat fand bei den fast tropi- schen Temperaturen regen Zuspruch. Bei der Kasperle- vorstellung wurde die Prinzessin in eine Katze verzaubert. Dank Seppel und Kasper bekam der König seine Tochter wohlbehalten zurück. Viel zu schnell war der schöne Nachmittag vorbei! Zur Information Weitere Texte Information Forst BW Gewittersturm: Warnung vor Gefahren auf Waldwegen Der Gewittersturm vom Dienstag, den 11.07.2023, schlug eine Schneise der Verwüstung durch den Baindter und Bergatreuter Wald. Der Sturm war in einer Stunde vorüber. Was er allerdings angerichtet hat, wird man noch lange sehen. Die Sturmschneise zieht sich von Baindt Richtung Nordosten durch den Altdorfer Wald. Die Waldwege sind weitgehend wieder aufgesägt und vom Holz geräumt, bleiben im Bereich der Sturmschnei- se bis auf Weiteres aus Sicherheitsgründen aber ge- sperrt. Der Forstrevierleiter Thomas Keller appelliert an die Waldbesucher: „Respektieren Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Absperrungen auf den Waldwegen. Auch im angrenzenden Wald zu den gesperrten Waldwegen ist der Zutritt untersagt. In den kommenden Wochen be- steht immer noch die große Gefahr, dass Äste herunter oder hängende Bäume umfallen können.“ ForstBW weist darauf hin, dass das Missachten von Ab- sperrungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Die Einzelwürfe von Bäumen auf Waldwegen abseits der Sturmschneise sind inzwischen weggeräumt und die Waldwege können von den Waldbesuchenden wieder genutzt werden. Allerdings werden auch dort Gefahren durch herabstürzende Äste und umfallende Bäume nicht ausgeschlossen. In diesen Bereichen erfolgt die Nutzung von Waldwegen im Rahmen des „allgemeinen Betre- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 tungsrechts nach Landeswaldgesetz“ und somit auf ei- gene Gefahr. Weitere Gewitterstürme können jederzeit auftreten und neue Schadensschwerpunkte schaffen. Bitte unterstützen Sie die Forstleute, damit diese die gefährlichen Holzerntearbeiten effektiv und in Ruhe durchführen können, indem Sie sich an die Absper- rungen halten. Der Forstbezirk Altdorfer Wald Verlängerung der Allgemeinverfügung: Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Ravensburg weiterhin kritisch Kreis Ravensburg - Die Gewässer des Landkreises konn- ten durch die Niederschläge der letzten Tage nur kurz aufatmen. Kurze Gewitter führen zwar zu schnellen An- stiegen der Pegel. Nach Durchlauf der Welle sinken sie aber sehr schnell wieder auf das Ausgangsniveau. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflan- zen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertempe- raturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern wird das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 11.08.2023 verlängert. Aufgrund der hochsommerlichen Wetterlange sanken die Pegelstände über mehrere Wochen kontinuierlich und erreichten dabei bei vielen Gewässern ein kritisches Ausmaß. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewäs- ser, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Er- wärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg verlängert deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es weiterhin ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt Ravensburg legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 11.08.2023. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Zuwiderhandlun- gen werden mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung unter www.rv.de/ bekanntmachungen. Agentur für Arbeit am Rutenfestmontag geschlossen Die Agentur für Arbeit Ravensburg ist am Rutenfestmon- tag, 24. Juli 2023 ganztägig für den Publikumsverkehr geschlossen. Für telefonische Auskünfte ist das Service Center über die zentrale Rufnummer 0800 4 5555 00 durchgehend von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Die Telefonnummer ist für Anrufe aus allen deutschen Fest- und Handynetzen kostenlos. Arbeitslosmeldungen können ohne rechtliche Nachteile am folgenden Werktag nachgeholt werden. Umfangreiches Online-Angebot Alle Kundinnen und Kunden können zahlreiche Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen dazu gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices. Marktstand-Aktion 2023 des Polizeipräsidiums Ravensburg im Landkreisn Ravensburg Das Polizeipräsidium Ravensburg informiert Bürgerinnen und Bürger in der kommenden Zeit auf diversen Wo- chenmärkten der Region über wichtige Themen aus der Kriminal- und Verkehrsunfallprävention. Im Rahmen ihrer Sommertour geben geschulte Polizeibeamtinnen und Po- lizeibeamte des Referats Prävention zum Beispiel Antwor- ten auf Fragen zum Kriminalitätsfeld der Anrufstraftaten (sog. „Callcenter-Betrug“) und informieren darüber, wie man sich allgemein vor Kriminalität schützen kann. Im Verkehrsbereich wird das Thema Fahrrad- und Pedelec- sicherheit einen Schwerpunkt bilden. Die Präventionsbeamtinnen und -beamten werden an den nachfolgenden Terminen mit ihrem Mobilen Infor- mationsstand (MobIS) oder mit einem Infopavillon vor Ort präsent sein: Landkreis Ravensburg: - Weingarten: 26.07.23, 8-13 Uhr - Bad Waldsee: 01.08.23, 9-12 Uhr Die Marktstand-Aktion ist für alle Interessierten ein kos- tenloser Service des Polizeipräsidiums Ravensburg. Die Beratung findet unabhängig, neutral und unverbindlich statt. Eine Vielzahl von Flyern und Broschüren zu den verschiedenen Themenbereichen rundet das Informati- onsangebot ab. Hinweis: bei widriger Witterung können Termine kurzfris- tig entfallen. Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt ab sofort wieder Rentensprechtage im Rathaus in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Verbindung zum Renten- versicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden im Rathaus Wolfegg, Am Hofgar- ten 1 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de . Neue Leitung für die Psychologische Beratung der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Erfahrene Sozialpädagogin und Supervisorin kommt in den Kirchenbezirk Ravensburg Zum 01.10.2023 startet Frau Jeanette Boetius mit 60% als Leitung für den Fachbereich Psychologische Beratung (PBS) in Ravensburg. Bereits ab September wird sie an einem Tag der Woche schon erste Termine wahrneh- men. Das Warten hat ein Ende – die Diakonie freut sich auf eine erfahrene Leitungsperson für das multiprofes- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 sionelle Team und die Bedürfnisse von Kindern, Familien und Erwachsenen. Die Diplom-Sozialpädagogin (FH) und Supervisorin/ Coach (MSc)(DGSV) bringt langjährige Berufserfahrung aus unterschiedlichen Feldern der Kinder-/Jugend- und Familienhilfe und als selbstständige Beraterin mit. In den letzten Jahren war Frau Boetius bei der Diakonie Ha- senbergl e.V. in München als Leitung verantwortlich für mehrere Einrichtungen der Jugendhilfe und zuletzt auch Bereichsleitung für die schulbezogene Jugendsozialarbeit. „Ich freue mich sehr auf die spannenden neuen Aufgaben und die Zusammenarbeit mit einem engagierten und viel- seitigen Team. Für mich ist die Tätigkeit auch eine Heim- kehr in die Bodenseeregion, in der ich aufgewachsen bin.“ Im Rahmen eines Gottesdienstes am 22.10.2023 um 10:00 Uhr in der Stadtkirche Wangen wird Frau Boetius offiziell begrüßt und stellt sich der Öffentlichkeit vor. Mehr Informationen über unsere Homepage www.dia- konie-oab.de Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Schulabschluss Allen unseren Baindter Schülerinnen und Schülern der verschiedenen Schuleinrichtungen gratuliere ich im Na- men des Gemeinderats und ganz persönlich sehr herzlich zum bestandenen Schulabschluss und wünsche für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute. Ihre Simone Rürup Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg An der Realschule des Bildungszentrums St. Kon- rad in Ravensburg haben folgende Schüler die Abschlussprüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Aaron Schäfer und Melissa Neb Wir gratulieren den Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschlussprüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Felix Haller; Alexander Haug; Ayla Spahlinger; Celine Hinz; Daniel Fischer; Alexander Nidens; Marisa Pfister Ein Lob erhielten: Ayla Spahlinger; Celine Hinz; Daniel Fischer; Marisa Pfister Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten Spohn-Gymnasium Ravensburg Philipp Reinhardt und Paul Werges aus der Gemeinde Baindt haben in diesem Jahr am Spohn-Gymnasium in Ravensburg erfolgreich ihr Abitur abgelegt. Philipp erhält für seine hervorragenden Leistungen einen Preis und zudem Sonderpreise: Er erhält das Online-Sti- pendium e-fellows, einen Sonderpreis der Deutschen Ma- thematiker-Vereinigung für hervorragende Leistungen im Fach Mathematik und einen ebensolchen Preis der Deutschen Physikalischen Gesellschaft für herausragende Leistungen im Fach Physik. Wir gratulieren den beiden ganz herzlich zum bestande- nen Abitur und zu Ihren guten Leistungen. Wir wünschen ihnen für ihre Zukunft alles Gute und viel Erfolg! Schulleitung und Kollegium Bund für Umwelt und Naturschutz Junge Menschen werben für den BUND Der Bund für Umwelt und Naturschutz startet ein Wer- beteam im Landkreis Ravensburg: In den nächsten Wo- chen werden junge Menschen „ausschwärmen“, um für die Naturschützer im Kreis weitere Aktive und Unterstüt- zer*innen zu werben. Für den BUND werben sie, so Miller, weil dieser in zahlrei- chen Projekten besonders aktiv für die Umwelt und Natur ist und dabei unabhängig von Staat und Wirtschaft sei. Dazu brauche er die Hilfe vieler Bürgerinnen und Bürger, die selbst mitarbeiten oder finanzielle Beiträge leisten. In den nächsten Wochen werden nun BUND-Werber*in- nen von Haustür zu Haustür ziehen, um Aktive und För- der*innen suchen. Damit sich in die Werbeaktion keine „schwarzen Schafe“ einschleichen, werden die echten BUND-Werber*innen spezielle Ausweise mit sich führen. „Die von uns beauf- tragten Mitarbeiter*innen,“ betont Miller, „dürfen kein Bar- geld annehmen. Zusagen für Beitragszahlungen können jederzeit beim BUND storniert werden.“ Ziel der Aktion sei schließlich nicht „die schnelle Mark“, sondern ein langfris- tiger, breiter Rückhalt in der Bevölkerung. Vertrauen entstehe nur durch gute Naturschutzarbeit. So informieren die Werber*innen beispielsweise über die vielfältigen Aktivitäten des BUND im Kreis Ravensburg. Der BUND engagiert sich z.B. im Amphibienschutz, setzt sich für die für Entwicklung, Erhalt und Pflege von Feucht- und Streuobstwiesen ein, prüft Vorhaben und Planungen hinsichtlich Natur- und Klimaschutz und geht gegen über- mäßigen Flächenverbrauch vor. Ein großer Schwerpunkt für den BUND im Kreis Ravensburg liegt auch in der Um- weltbildung, v.a. durch die Organisation von Exkursionen, Kinder- und Familiengruppen und Schulkooperationen. Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 29. Juli 2023 um 11.00 Uhr, in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zep- pelinstr. 21, 88074 Meckenbeuren (gegenüber dem Bahn- hof), im EG statt. Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum Dienstag, 25. Juli erforderlich. Dystonie ist eine neurologische Bewegungsstörung. Es können verschiedene Muskeln von der Dystonie betrof- fen sein. Die verschiedenen Dystonieformen sind u. a.: Lidkrampf, Schiefhals, Schreibkrampf, Musikerdystonie, Stimmbandkrampf, Mund-Kiefer-Dystonie, generalisier- te Dystonie. Bei uns in der Selbsthilfegruppe können Sie Patienten mit unterschiedlichen Dystonieformen kennenlernen. Sich un- tereinander über Behandlungsmethoden, Auswirkungen und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Annet- te Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@ rg.dystonie.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Wir können nicht Probleme für andere lösen, aber wir können den Herrn mit ihnen bekannt machen. Corrie ten Boom Samstag, 22. Juli 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Mona Stiefvater, Marlene Stör, Johanna Zentner († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Anna und Eugen Halder, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Mina Henle) Sonntag, 23. Juli - 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 25. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 26. Juli 08.45 Uhr Baienfurt - ökum. Schulschluss-Gottes- dienst 10.15 Uhr Baindt - ökum. Schulschluss-Gottesdienst Donnerstag, 27. Juli Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 28. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Kein Gottesdienst Samstag, 29. Juli 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 30. Juli - 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Michelberger, Jakob Spähn, Alina Michelber- ger, Anton Pink, Marian Schäfer, Robin Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach († Ludmilla und Rochus Illenseer, Theresia und Baptist Elbs mit Angehörigen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Harro Krezdorn mit Ange- hörigen, Jahrtag: Margarete Vollmer, Anton Elbs) Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher bis 29. Juli im Urlaub!!!! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 22. Juli - 30. Juli 2023 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist vom 31. Juli bis zum 25. August 2023 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 29. September 2023. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Pfarrer Bernhard Staudacher im Urlaub! Pfarrer Staudacher ist vom 8. Juli bis 28. Juli im Urlaub, in dieser Zeit entfallen die Werktagsgottesdienste in Baienfurt und Baindt, die Schülergottesdienste finden in beiden Kirchengemeinden als Wort-Gottes-Feiern statt. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeinde- referentin Silvia Lehmann. Die Gottesdienste an Samstag oder Sonntag in dieser Zeit entnehmen Sie bitte dem Kirchenanzeiger oder der Homepage. Zum Kirchenkonzert am Sonntag, 20. August 2023, 19.00 Uhr, in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt, Baienfurt, mit dem Posaunenquartett Tromposi und dem Organis- ten Ludwig Kibler, laden wir herzlich ein. Erhabene Posaunenklänge aus verschiedenen Jahrhun- derten und Orgelmusik präsentiert das Posaunenquartett „Tromposi“ mit dem Organisten Ludwig Kibler. Vier Posaunen von der Orgel begleitet oder im Wechsel- spiel sind eine außergewöhnliche Besetzung. Die freundschaftliche Zusammenarbeit des Posaunen- quartetts mit Ludwig Kibler besteht schon seit einigen Jahren. Zur Aufführung gelangt ein reizvoller Stilmix vom Frühbarock bis in die Moderne. Der Eintritt zum Konzert ist frei, um Spenden wird gebeten. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baien- furt e.V. Termine kath. Frauenbund Stuttgart Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Kornwestheim nach Besigheim Termin 1.) Samstag, 16.9.23 ca. 20 km Sonntag, 17.9.23 ca. 12 km Termin 2.) Montag, 25.9.23 ca. 20 km Dienstag, 26.9.23 ca. 12 km Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Di- özese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Martinusweg ab Korn- westheim/Bahnhof - Ludwigsburg - Bie- tigheim - Großingersheim - Pleidelsheim - Übernachtung Hotel am Schillerplatz, Pleidelsheim. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Ab Bahnhof Besigheim besteht die Möglichkeit zur Heim- reise mit dem Zug über Stuttgart. Änderungen vorbehalten!! Bitte um Anmeldung bis 22.7.23 bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 /553366. Vielen Dank. Donnerstag, 27.7.2023, Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 23. Juli 2023 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. Wir freuen uns sehr über Ihren Be- such. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. Eph 2,19 Freitag, 21. Juli 19.30 Uhr Baienfurt Anmeldeabend Konfi 3 der Ev. Kirche Sonntag, 23. Juli 7. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Donnerstag, 27. Juli 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch - Johan- nes-Evangelium“ im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 30. Juli 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus Während der Ferien (30. Juli - einschließlich 09. Sep- tember) findet keine Kinderkirche statt. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitge- feiert werden. Am ersten Sonntag im Mo- nat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag on- line gestellt. Den jeweiligen Link dazu fin- den Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Gedanken zum Wochenspruch „Neigschmeckt“ - ein Begriff der Zugereisten im schwä- bischen Kulturraum hin und wieder zu Gehör ge- bracht wird. Dahinter steckt die Vorstellung von einem „Wir“, die von hier sind und einem „Die Anderen“ und die gehören halt doch nicht so ganz richtig dazu - „neig- schmeckt“ halt. Ein Gedanke der in der Zeit, aus der unser Wochenspruch stammt, weit verbreitet war. Doch unser Bibelwort sprengt solche engen Denkhorizonte auf. Es macht klar: Durch die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, die über Kultur und Sprachgrenzen, über Mentalitäts- und Bil- dungsgrenzen hinaus verbindet, hat sich alles geändert. Wer durch Jesus weiß, dass er Himmelsbürger und Got- tes Hausgenossin ist, gehört dazu und kann das auch andere spüren lassen. Dieses Statement halten wir als Christenmenschen hoch. Wir halten uns an ein „Wir“, das hineinnimmt und nicht ausschließt, weil Gott ja auch so mit uns umgeht. Gottes Segen! - Euer Martin Schöberl, Pfarrer --- Herzliche Einladung zum Gottesdienst im Grünen un- term neuen Sonnenschirm im Gemeindehausgarten 7x7 m ist unser neuer Sonnen- schirm im Ev. Gemeindehausgar- ten in Baienfurt groß. Er bietet künftig bei Festen des Kindergartens- und der Krippe Schatten und ein sonnengeschütz- tes Setting für Gottesdienste im Grünen. Mit einem Gottesdienst im Freien unter dem Motto „Wer unterm Schirm des Höchsten sitzt“ wollen wir den Son- nenschirm am 30. Juli um 10.30 Uhr ganz offiziell in Dienst nehmen. Wir freuen uns, von nun an die Gottesdienste im Gemein- dehausgarten auch bei starker Sonneneinstrahlung oder leichtem Regen verlässlich im Freien feiern zu können. Nach dem Gottesdienst laden wir zu einem kleinen Kirch- café mit Hefezopf, Kaffee und kalten Getränken ein. Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meineSituation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über das Johannesevan- gelium ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu be- kannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz be- sonderen Evangeliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 27. Juli sowie am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer --- Einladung Anmeldeabend Konfi 3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2023/2024 die 3. Grundschulklasse. Deshalb laden wir Sie als Eltern herzlich ein zum Informations- und Anmeldeabend für Konfi-3, den Konfirman- denunterricht in der 3. Klasse, am Freitag, 21. Juli 2022 um 19.30 Uhr in der Evan- gelischen Kirche Baienfurt, Achstraße 2. An dem Informations- und Anmeldeabend wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen, Einzelheiten und Termine besprechen und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen loszuwerden. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ich freue mich auf das Kennenlernen. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Sing & Pray Der Lobpreis-Liederabend wird aus organisa- torischen Gründen erst im Herbst stattfinden. Infos folgen nach den Sommerferien. --- Sprachcafé in Baienfurt: Mitarbeitende gesucht In Kooperation mit der Diakonie Oberschwaben-Allgäu-Boden- see sowie der Kommune Baien- furt soll ab dem 13. Oktober ein Sprachcafé in den Räumen der X-Zone starten. Das Sprachcafé für Menschen, die ihre Deutschkenntnisse ver- bessern wollen, öffnet dann immer freitags von 9 bis 11 Uhr. Wenn Sie sich vorstellen können, daran mitzuarbeiten, dass die Atmosphäre gastfreundlich gestaltet wird, in- dem Kaffee und süße Stückle mit ein paar freundlichen Worten angeboten werden, dann suchen wir genau Sie. Melden Sie sich gerne im Evangelischen Pfarramt, Ösch- weg 32, 0751/43656. --- Verliebt - verlobt - und dem- nächst verheiratet? Dann seid ihr genau richtig bei unserem Ehe-Vorbereitungs- kurs, den wir für März 2024 pla- nen. Er will Paare dabei unter- stützen, im Gespräch zu zweit, tragfähige Grundlagen für eine gemeinsame Zukunft zu entwickeln, effektiv miteinander zu kommunizieren, mit unterschiedlichen Bedürfnissen umzugehen und sich über gemeinsame Ziele, Werte und Lebensträume aus- zutauschen. Neben eingespielten Impulsen bleibt viel Zeit für den Aus- tausch zu zweit und sogar für ein kleines, gemeinsames Abendessen. Meldet euch bei Interesse einfach kurz im Ev. Pfarramt: entweder telefonisch unter 0751/43656 oder per E-Mail unter martin.schoeberl@elkw.de „Wenn die Ernte ausbleibt“ lautet das Motto des Offenen Bibeltreffs am Sonntag, 30. Juli, um 18.00 Uhr in der evang. Stadtkirche in Weingarten. Gastreferent ist Hermann Bauer, Gemeinschaftspastor des evang. Ge- meinschaftsverbandes Württemberg. Er wird über Jesa- jas Lied „vom unfruchtbaren Weinberg“ (Kapitel 5, 1-7) sprechen. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. --- Unruhen in Indien: „Gott hat uns Hoffnung gegeben“ (Open Doors, Kelkheim) - Seit Ende April erschüt- tern gewaltsame Aus- schreitungen den Bun- desstaat Manipur im nordöstlichen Indien. Was als ethnischer Kon- flikt begann, wurde von Hindu-Extremisten genutzt, um Teile der Bevölkerung zu Gewalt gegen Christen aufzu- hetzen. Über hundert Christen wurden ermordet, Tausen- de ihrer Häuser sowie rund 400 Kirchen zerstört. Das Haus des Pastors und seiner Familie in Manipur so- wie all ihr Eigentum wurden zerstört. Partner von Open Doors brachten Hilfe und beteten für sie Extreme Gewaltausbrüche und Vertreibung Zehntau- sender Menschen In Manipur leben auch die beiden Volksgruppen der über- wiegend hinduistischen und politisch einflussreichen Mei- tei sowie der mehrheitlich christlichen Kuki, die in der Minderheit sind. Die Kuki hatten friedlich protestiert, nach- dem das Oberlandesgericht Manipur angeordnet hatte, den Meitei den Status einer „geschützten Minderheit“ mit erheblichen Privilegien zuzuerkennen. Außerdem waren Angehörige der Kuki zum Verlassen ihrer traditionellen Wohnorte in einigen Waldgebieten aufgefordert worden. Bei ihren Protesten wurden die Kuki heftig attackiert, ob- wohl das Oberste Gericht Indiens die Entscheidung des Oberlandesgerichts Manipur als „absolut falsch“ bezeich- net hatte. Jedoch haben hindu-extremistische Gruppen in dem von der hindu-nationalistischen Partei BJP (Bharatiya Ja- nata Party) regierten Bundesstaat den Konflikt für ihre religiöse Agenda genutzt. Obwohl zunächst auch Hindus betroffen waren, richtete sich die Gewalt schnell gegen die Christen der Kuki und der Meitei. Mehr als 50.000 von ihnen wurden vertrieben und Tausende ihrer Häuser zerstört. Ihnen fehlen Nahrung, Kleidung und Unterkunft. Deshalb sind viele in Hilfslagern, Schulen und Gemeinde- zentren in den Stammesgebieten untergebracht, andere sind in benachbarte Bundesstaaten geflohen. Partner von Open Doors haben unter größten Schwierig- keiten umgehend Hunderte Hilfsgüterlieferungen in die Gebiete gebracht. Die Angriffe auf Dörfer, Eigentum und Leben hatten indes trotz Präsenz des Militärs zugenom- men. Viele Christen, die alles verloren haben, sind dank- bar für die schnelle Hilfe, bitten aber dringend um Gebet. Michan*: „Wir konnten nur um unser Leben fliehen. Mehr als die Lebensmittel schätze ich euren Mut, hierher zu kommen. Ihr habt ein Herz für die Menschen. Die Le- bensmittel sind keine kleine, sondern eine sehr große Hilfe. Ich danke allen, die dazu beigetragen haben. Gott segne euch.“ Kiminlong*: „Danke, dass ihr zu uns gekommen seid [...]. Ihr habt riskiert, uns zu helfen, für uns zu beten und uns anzuhören. Eine größere Liebe und Brüderlichkeit kann ich nicht finden. Wir haben nichts. Ich weiß nicht, wie es meinem Mann geht, weil er geblieben ist, um das Dorf zu bewachen [...]. Wir wären auch tot, wenn Gott uns nicht gerettet hätte. Er hat uns mehr gegeben als Lebensmittel. Er hat uns Hoffnung gegeben.“ Indien belegt Platz 11 auf dem Weltverfolgungsindex, seit 2014 nimmt die Gewalt gegen Christen zu. Bitte beten Sie für Frieden in Manipur und für die verfolgten Christen im Land. *Name geändert Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Der Kreative Montag bietet an Juli: 24.07. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.07. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany August: 07.08. B. Schwartz-Glonneg- ger: „Urlaubsträume „ Aquarell 14.08. P. Götze: „Collagen und abstraktes Aquarellieren 21.08. G. Loidol: „Wandelbare LED-Lampe au Papierstreifen“ 28.08. C. Welle-Lebherz: „Reduziertes Aquarell - Blumen und Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB gewinnt erstmals den Schussenpokal Im Zuge der Vorbereitung nahm der SVB am alljährlich stattfindenden Schussenpokal teil, welcher in diesem Jahr beim SV Horgen- zell ausgetragen wurde. Rädels Mannschaft stieg am Freitag ins Turnier ein und erreichte nach einem holprigen Start, 1:1 gegen den VfL Brochenzell, durch ein 2:0 gegen den Gastgeber aus Horgenzell dann doch re- lativ souverän das Viertelfinale am Samstag. In diesem wurde man vom Gegner aus WRZ nach einer Ecke früh geschockt, drehte die Partie schlussendlich aber noch im ersten Durchgang und ging verdientermaßen mit 4:1 als Sieger vom Platz. Am Sonntagmorgen bekam die Baindter Mannschaft es dann mit einer ersatzgeschwäch- ten Mannschaft aus Mochenwangen zu tun, welche der Baindter Offensivpower über 50 Minuten kaum etwas entgegen zu setzen hatte - Endstand 2:0. Damit zog der SVB verdient ins Finale ein, wobei man mit dem SV Vogt einem altbekannten „Rivale“ aus der Kreisligasaison 21/22 gegenüberstand. Auch wenn der SVV zwischenzeitlich die Chance auf die Führung ausließ, dominierte der SVB weitestgehend die Partie und ging so auch in der ersten Halbzeit durch einen Abstauber von Dischl in Führung. Da der Bezirksliga-Meister in der Folge seine Chancen aber mangelhaft ausspielte, hatte der SVV kurz vor Schluss sogar nochmal die Chance auszugleichen - Benjamin Walser parierte allerdings stark gegen Szembek. Damit gewinnt der SVB erstmals in seiner Vereinsge- schichte den Schussenpokal, bedankt sich beim SVH für die tolle Organisation und freut sich bereits darauf im nächsten Jahr den Titel wieder verteidigen zu dürfen. Abt. Frauenturnen Sommerprogramm Am Montag, 24.07.23, findet unsere letzte Sportstunde vor den Sommerferien statt. Die Termine für unser Sommerprogramm: 07.08.23 Pizza-Essen, Bad Waldsee 21.08.23 Eis essen, Baienfurt 28.08.23 Baindter Runde Treffpunkt ist jeweils 18.15 Uhr am Dorfplatz. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmerinnen und wünschen allen eine erholsame Ferienzeit. TC Baindt e.V. KIDs-Cup U12 Bezirksstaffel 1: TC Baindt - TC Altshausen 0:6 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zum letzten Saisonspiel empfing die Baindter Kids-Cup- Crew die bisher auch sehr erfolgreiche und sehr sympa- thische Mannschaft aus Altshausen. Es gab wieder einige hart umkämpfte Spiele, die die Zuschauer und Fans in Atem hielten, doch leider konnte dieses Mal keines davon gewonnen werden. Mit insgesamt drei Siegen und zwei Niederlagen schlie- ßen unsere jüngsten Tenniskids ihre erste Saison sehr er- folgreich ab. Besonders freut es, dass der Spaß am Sport für alle im Vordergrund stand. Unsere Nachwuchsspieler haben viel dazugelernt und sind schon jetzt unglaublich heiß auf die nächste Saison! Macht weiter so - Rafael, Jo- nathan, Cedric, Elias, Lenny, Josefine und Jakob! Junioren U15 Kreisstaffel 1: TC Leutkirch - TC Baindt 4:2 Am Freitag machte sich die U15 des TC Baindt zum letz- ten Spiel in dieser Saison auf. In Leutkirch warteten die Spieler der zweiten Mannschaft. Das Spiel startete bei heißen Temperaturen um 15:15 Uhr. Vinzent Neubauer, unsere Nummer 2, hatte ein sehr um- kämpftes Spiel mit vielen langen Ballwechseln. Am Ende musste er sein Match aber leider knapp mit 7:5 und 6:4 abgeben. Unser Spieler auf Platz 3, Marian Dorn, verlor den ersten Satz 4:6. Im zweiten Satz konnte er das Blatt aber wenden. Somit musste der Match-Tiebreak ent- scheiden, den er leider knapp mit 10:8 verlor. Maurice Zimmermann spielte auf Position 4, er verlor sein Einzel recht deutlich mit 6:3 und 6:0. Wieder einmal das längste Match präsentierte Christiane Haupter. Den ersten Satz konnte sie klar mit 6:1 gewinnen. Der zweite Satz zog sich, bei schwülwarmen Temperaturen, durch unzählige Ein- stände. Christiane musste im Tiebreak den Satzausgleich hinnehmen. Der Match-Tiebreak musste entscheiden, dort unterlag sie leider denkbar knapp mit 12:10. Damit war die Entscheidung leider schon nach den Einzeln gefallen, Leutkirch führte uneinholbar mit 4:0. In den Doppeln konnten die Baindter trotzdem nochmal ihr ganzes Können zeigenund beide Matches gewinnen. Christiane Haupter und Maurice Zimmermann gewan- nen das erste Doppel mit 6:3 und 7:6. Im zweiten Doppel siegten Vinzent Neubauer und Marian Dorn recht klar mit 6:3 und 6:3. Bei Grillwurst und gemütlichem Beisammensein ließen die beiden Mannschaften den langen Spieltag und auch die gesamte Saison gemeinsam ausklingen. Alle Spie- ler der U15 freuen sich schon auf die Verbandsrunde im nächsten Jahr. Junioren U18 Kreisstaffel 1: TC Baindt - TC Altshausen 3:3/7:7/56:50 Am Samstag empfingen wir den ungeschlagenen Platz 1 der Tabelle, TC Altshausen. Während Lukas Zöschinger und Johannes Neubauer ihre Matches deutlich gewannen, musste Tim Pantoffelmann sein Einzel leider knapp abge- ben. Besonders spannend wurde es bei Silja Amm, bei der es nach ausgeglichenen zwei Sätzen zum Match-Tie-Bre- ak kam, welches unglücklicherweise mit 10:8 an Altshau- sen ging. Mit einem Zwischenstand von 2:2 mussten also die Doppel über den Ausgang der Begegnung entschei- den. Beim Doppel Johannes Neubauer/ Maurice Zimmer- mann mussten wir leider nach zwei Sätzen den Gegnern gratulieren. Nach gewonnenem ersten Satz kämpfen sich Pantoffelmann/Zöschinger durch den Zweiten, welchen sie dann aber verloren. Die Entscheidung brachte also das Match-Tie-Break, in welchem beide Seiten ihr bestes Tennis spielten und jeweils einen Matchball abwehrten. So gelang es erst beim Stand von 9:10 unserem Doppel, drei Punkte hintereinander zu machen und dieses Match mit 6:2 4:6 12:10 für sich zu entscheiden. Damit bleiben sowohl das Doppel Pantoffelmann/Zöschinger als auch unsere Mannschaft für diese Saison ungeschlagen und das End- ergebnis von 3:3 Matches, 7:7 Sätze, 56:50 Spielen zeigt, dass es sich auszahlt, um jeden Punkt zu kämpfen. Da un- ser letzter Gegner nächste Woche der bisher sieglose SV Eberhardzell ist, ist der Aufstieg nun so gut wie gesichert. Herren 30 Bezirksliga: TA TSV Fischbach - TC Baindt 5:4 Am vergangenen Sonntag traten wir zu unserem letzten Verbandspiel der Saison in Fischbach an. Nach der knap- pen 4:5 Niederlage in der Vorwoche beim Heimspiel ge- gen Bad Saulgau, wollten wir es diesmal besser machen. Bei angenehm sommerlichen Temperaturen konnten wir auf 6 Plätzen starten. Nach den Einzeln stand es nach Siegen von Stefan und Ralf Boenke, sowie Lars Hinner 3:3. Wobei man sagen muss, dass leider 2 Partien, die verloren gingen niemals hätten verloren werden dürfen... Nach langen taktischen Beratungen bzgl. der Doppel- aufstellung, rechneten wir uns eigentlich gute Chancen aus, das Saisonfinale erfolgreich gestalten zu können. Leider war es uns nicht vergönnt, da nur das 2er Doppel mit Lars Hinner und Ralf Raubald an diesem Tag sieg- reich vom Platz gingen und unser Doppel 3 mit 9:11 im Match-Tiebreak das Nachsehen hatte. Somit mussten wir uns unseren Gegnern leider erneut mit 5:4 geschla- gen geben. Herren 40 Bezirksstaffel: TA SV Herlazhofen - TC Baindt 2:4 Nach den Einzeln stand es wieder mal 2:2 (Gratulation an Andi Bosch zu seinem ersten Einzelsieg !) und wie schon so oft, die Doppel mussten die Entscheidung bringen. Hierbei haben wir uns in dieser Saison schon des öfteren bewährt. So auch dieses Mal! Sascha und Rafael, als auch Andi und Michael konnten ihre Partien mit jeweils 2 klaren Sätzen für den TC Baindt gewinnen. Somit können wir mit ausgeglichenem Punk- testand und einem Tabellenplatz im Mittelfeld die Saison mit einem sehr guten Ergebnis beenden. Es spielten: Sascha Wösle , Rafael Grabherr, Michael Trotzki und Andi Bosch. An dieser Stelle noch meinen großen Dank, an „ a l l e „ Mannschafts- Mitglieder, der Herren 40. Ihr wart dieses Jahr ein Su- per-Team, mit einem großen Teamgeist und Zusammen- halt: beim Daumendrücken, im Training, beim Wirtedienst, beim kollegialen Zusammensein, auf und neben dem Platz. Es war eine tolle Saison 2023! Euer Rafael. Herren 50/1 Bezirksoberliga: TC Baindt - TC Isny 5:4 Am heißesten Tag des Jahres, die heißeste Begegnung. In den Einzeln hatten uns Volker Hillebrand klar und Josef Spöri in einem hart umkämpften MTB, zwei Punkte sichern können. Peter Schmitt und Wolfi von Bank verloren leider ihr Match im MTB. Stefan Schäfer holte uns souverän den nächsten Punkt. Leo Reich verlor dann, leider klar, gegen einen sehr starken Gegner. Stand nach den Einzel 3:3. Wir starteten die Doppel dann in der 7er-Aufstellung. Leo und Josef im Doppel-eins, Stefan und Volker im Dop- pel-zwei und Peter und Wolfi im Doppel-drei. Leo und Jo- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 sef verloren leider klar. Stefan und Volker gewannen klar. Das Zünglein an der Waage war nun das Doppel-drei. Ein Krimi, den wir dann im MTB mit Stand 13:11 nach 3 abge- wehrten Matchbällen, zu unseren Gunsten entscheiden konnten. Die letzte Möglichkeit den Klassenerhalt zu si- chern war hart erkämpft! Alle Beteiligten kamen, zum Glück, unbeschadet durch den heißen Tag. Der Flüssigkeitsverlust wurde danach noch bei einem gemütlichen Grillabend ausgeglichen. Herren 65 Verbandsstaffel: TC Isny - TC Baindt 0:6 Schon vor dem letzten Spiel gegen den TC Ravensburg konnten sich die Baindter im Spitzenspiel zweier bis dahin noch ungeschlagener Mannschaften die Meisterschaft und den Aufstieg in die Oberligastaffel sichern. Nach 4 Siegen in den Einzeln mit der Maximalausbeute von 8:0 Sätzen blieben Doppel1: R.Puk/W.Graf sowie Leo und Max Reich im Doppel2 ungeschlagen. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf und Max Reich im Doppel. Damen 60 Staffelliga: TC Baindt - TC Langenargen 4:2 Gluthitze! 35°! SIEG! Nach den Einzeln lagen wir mit 3:1 in Führung. Im Doppel konnten wir den notwendigen Punkt zum Sieg holen. Es schwitzten: Sibylle Boenke, Inge Fink-Spöri, Cordula Nehls und Andrea Strehle. Herren 65 Doppelrunde: TC Baindt - TC Meckenbeuren-Kehlen 4:0 Mit dem Sieg gegen Meckenbeuren ging für die Herren 65 die diesjährige Doppelrunde zu Ende. Auch in dieser Saison konnten wir wieder den Gruppen- sieg feiern und blieben in diesem Wettbewerb, der seit 2 Jahren ausgespielt wird, in allen bisherigen 10 Matches siegreich. Die Doppel JSpöri/K.Göppert, R.Puk/H.Marschner in Run- de1 sowie W.Graf/J.Spöri und E.Feurle/H.Marschner in Runde2 ließen ihren Gegnern keinen einzigen Satz. Es waren im Einsatz: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Josef Spöri, Klaus Göppert, Charly Marschner. Herren 70 Doppelrunde: TC Meckenbeuren-Kehlen - TC Baindt 0:4 Durch den 4:0 Sieg gegen den Tennisclub Meckenbeu- ren-Kehlen beendeten die Baindter Herren 70 ungeschla- gen die Verbandsrunde 2023. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser beherrschten mit 6:1 und 6:0 ihre Gegner klar und erzielten die 1:0 Führung. Willy Fischer und Ulli Spille mussten nach einem 6:0 und 3:6 in den Match-Tie- Break und erhöhten mit einem souveränen 10:2 das Er- gebnis auf 2:0. Karl Heinz Hänssler und Franz Wiest ließen mit einem 6:0 und 6:0 in der zweiten Runde ihren Gegnern keine Chance und erhöhten auf 3:0. Günter Kessler und Kurt Hoffmann mussten nach einem 6:3 und 3:6 ebenfalls in den Match-Tie-Break, den sie nervenstark mit 10:7 ge- wannen und somit das Endergebnis zum 4:0 Sieg her- stellten. An dieser Stelle sei Lothar Braun, Willy Fischer, Georg Gössner, Karl Heinz Hänssler, Oskar Halder, Kurt Hoffmann, Günter Kessler, Helmut Maier, Ulli Spille, Karl Volz, Franz Wiest und Mannschaftsführer Gerhard Zinser, die durch Mitspielen und Mitarbeiten zum großartigen Ergebnis der Verbandsrunde 2023 beigetragen haben, herzlich gedankt, ebenso den Spielerfrauen, die für das leibliche Wohl gesorgt haben. Musikverein Baindt Wir freuen uns auf viele bekannte Ge- sichter bei unseren nächsten Auftritten Am vergangenen Wochenende war wie- der einiges los. Am Freitagmorgen durf- ten wir die Baindter Blutreitergruppe nach Bad Wurzach zum Blutfreitag begleiten. Abends stand dann unser alljährlicher Kameradschaftsabend an. Bei leckerem Essen und dem ein oder anderen Getränk lie- ßen wir den Blutfreitag gemütlich ausklingen. Am Sonn- tag sahen wir uns dann alle zum Frühschoppen beim Marktplatzfest in Baienfurt wieder. Bei bestem Wetter durften wir die Festbesucher unterhalten. Dieses Wo- chenende legen wir eine kleine Pause ein, aber dann geht’s am 30. Juli auch schon weiter. Wir freuen uns, für Sie den Frühschoppen auf dem Baindter Weinfest spielen zu dürfen. Eine Woche später, am 6. August 2023, sind wir vom Musikverein Berg zu ihrem Musikfest, anlässlich ihres 100-jährigen Jubiläums, eingeladen. Wir hoffen, am Straßenrand in Berg auch viele Baindter Gesichter zu se- hen. Danach verabschieden wir uns erstmal in die Som- merpause. Damit wir dann am 24. September 2023 vol- ler Energie beim Umzug auf dem Cannstatter Volksfest teilnehmen können. Reitergruppe Baindt Kinder- und Jugendzeltlager 2023 Von Donnerstag, den 27. Juli bis Sams- tag, den 29. Juli 2023 veranstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zeltlager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Märchen“. Spannende Wettkämpfe und knifflige Aufgaben, aber auch gemütliche Märchen- abende sind garantiert. Auch werden wir wieder unser Wissen im Gespannfahren erweitern undÜbungen im Voltigieren machen. Veranstaltungsort: Sterkshof, Sterkhof 2, in Baienfurt Wer mitmachen möchte, bitte bis Samstag, den 22. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden oder im Stall bei Fam. Heilig in die ausgehängten Listen eintragen. Achtung: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Schützengilde Baindt Ortsmeisterschaft 2023 Bei der Ortsmeisterschaft 2023 konnten die Flintenweiber die 10-jährige Siegesserie des MFC Sulpach stoppen und sich erst- mals zum Ortsmeister küren. Ortsmeister: 1. Platz Flintenweiber 2 436 Ringe 2. Platz MFC Sulpach 431 Ringe 3. Platz Freiwillige Feuerwehr 422 Ringe 4. Platz Flintenweiber 1 409 Ringe 5. Platz Kunstkreis Baindt e.V. 363 Ringe 6. Platz Musikverein Baindt 349 Ringe 7. Platz Narrenzunft Raspler Baindt 342 Ringe 8. Platz Landjugend Baindt 290 Ringe 9. Platz AH Volleys 281 Ringe 10. Platz Schalmeienkapelle Baindt 280 Ringe Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wanderpokal: 1. Platz MFC Sulpach 713 Teiler 2. Platz Freiwillige Feuerwehr Baindt 823 Teiler 3. Platz Flintenweiber 2 879 Teiler 4. Platz Flintenweiber 1 880 Teiler 5. Platz Narrenzunft Raspler Baindt 1000 Teiler 6. Platz Landjugend Baindt 1017 Teiler 7. Platz Musikverein Baindt 1178 Teiler 8. Platz Kunstkreis Baindt e.V. 1363 Teiler 9. Platz AH Volleys 1703 Teiler 10. Platz Schalmeienkapelle Baindt 1965 Teiler Bester Schütze Schütze: Mannschaft: 1. Platz Sonntag Patrick MFC Sulpach 125 Ringe 2. Platz Rauch Simone Flintenweiber 2 124 Ringe 3. Platz Konzett Moritz Freiwillige Feuerwehr 115 Ringe 4. Platz Schnez Carolin Flintenweiber 2 109 Ringe 5. Platz Oelhaf Roland Narrenzunft Raspler Baindt 105 Ringe 6. Platz Moosmann Klaus Kunstkreis Baindt e.V. 99 Ringe 7. Platz Heilig Niklas Musikverein Baindt 97 Ringe 8. Platz Kostka Kai Landjugend Baindt 94 Ringe 9. Platz Oelhaf Tobias AH Volleys 79 Ringe 10. Platz Stauber Martin Schalmeienkapelle Baindt 78 Ringe Schützenkönig Jannis Kaplan 176,1 Teiler Allen Schützen Herzlichen Glückwunsch Die Schützengilde Baindt bedankt sich für die rege Teil- nahmean der Orstmeisterschaft ! Blutreitergruppe Jubiläumsprozession in Bad Wurzach mit starker Beteiligung unserer Jugend - DANKE für 30 Jahre Quartier bei Fami- lie Zweifel Zum 50. Mal beteiligten wir uns als eigene Gruppe beim Heiligblutfest am Freitag, 14. Juli 2023 in Bad Wurzach. Bereits am Pfingstmontag durfte Berthold Steinhauser bei der Gruppenführerversammlung in Bad Wurzach die Ehrenurkunde in Empfang nehmen. Die Hei- ligblut-Reliquie von Bad Wurzach, der Überlieferung nach, ein mit Christi Blut getränktes Tuchstück, wird seit mehr als 250 Jahren in der Barockkirche auf dem Gottesberg bei Bad Wurzach aufbewahrt. Seit 1928 findet zu Ehren des Heiligen Blutes jedes Jahr am zweiten Freitag im Juli eine Reiterprozession statt. Ab den 1960er Jahren schlossen sich immer mehr Baind- ter Reiter den Gruppen Ravensburg und Bad Wurzach an, um an der Heiligblutverehrung teilzunehmen. Im Jahre 1972 beteiligten wir uns erstmals als eigene Gruppe Baindt mit damals 21 Reiter. Die Gruppe wurde geführt von Ge- org Baumeister bis ins Jahr 1981, als er dort Festordner wurde. Ab 1982 übernahm der Gruppenführer der Blutrei- tergruppe Baindt, Georg Steinhauser auch diese Aufgabe in Bad Wurzach. Er begleitete dieses Amt alljährlich bis ins Jahr 2022. Aufgrund der Neuorganisation als ein- getragener Verein, durfte nun der neue Gruppenführer Berthold Steinhauser beim Jubiläum die 43 Reiterinnen und Reiter anführen Ein besonderer Dank gilt den 13 Jugendlichen, die dis- zipliniert und mit Interesse bei der Prozession mitgeritten sind. Wir freuen uns auch, dass der ehemalige Baindter Pfarrer, Dekan a.D.Heinz Leuze wieder dabei war. Ein herz- liches Danke gilt den Musikerinnen und Musikern des Mu- sikvereins Baindt, die uns dieses Jahr zum 28. Mal bei der Prozession im Stadtbereich von Bad Wurzach wieder sehr schön begleiteten. Erstmals 1984 und bis ins Jahr 2002 jährlich sowie seit 2004 im 2-jährigen Rhythmus geben die Prozessions- und Parademärsche dem Blutritt einen festlichen Rahmen. Da wir In Bad Wurzach auf ein Quartier angewiesen sind, durften wir viele Jahre zusammen mit der Blutreitergrup- pe Ravensburg bei der Familie Anton und Luzia Kratten- macher bis zu ihrem Tod im November 1993 unsere Pferde zum Hl. Blutfest unterstellen und stets beste Verpflegung genießen. Ab dem Jahr 1994 bei den Familien Zweifel und Schiller in Bad Wurzach-Untergreut. An dieser Stelle zu erwähnen ist, dass unsere Gespannfahrer und auch ei- nige Reiter traditionell all die Jahre mit Pferden, Kutsche und sämtlicher Ausrüstung bereits am Donnerstag nach Bad Wurzach aufbrechen und bei den Quartiergebern sehr gut versorgt sind und wurden. Werner Elbs, 1. Vorsitzender der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. nutzte beim Zusammensein nach der Prozessi- on die Gelegenheit die Familie Zweifel mit Dankesworten und einem Präsent für 30 Jahre Quartierbereitstellung zu ehren. Zitat: „30 Jahre durften wir hier zu Gast sein. Das ist für uns Anlass „Vergelt´s Gott“ zu sagen, für all die Mühen und Arbeit die Ihr auf euch genommen habt, damit wir beim Hl. Blutfest unseren Glauben stärken konnten und bei Geselligkeit und Andacht miteinander frohe und schöne Stunden verbringen konnten.“ Gruppenführer, Fahnen- und Standartenreiter (Bild: Mar- tin Dengler) Anritt zum Gottesberg Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2023 - Wir ziehen um Nach dem unser Weinfest nach zwei- jähriger Pause letztes Jahr wieder wie gewohnt stattfinden konnte, ziehen wir dieses Jahr, auf- grund von Bauarbeiten, vom Dorfplatz auf den Schulhof vor die Sporthalle. Der neue Ort gibt uns auch einen neuen Rahmen zur Ge- staltung des Weinfestes; Der Freitagabend wird dieses Jahr ausfallen. Dafür starten wir am Samstag 29. Juli um 18:00 Uhr mit der Rock-Coverband „Self Control- the 80´s Band“, die Band, welche die 80er wieder auf erleben lässt. Der Eintritt ist dieses Jahr frei und natürlich gibt es auch am Samstagabend den berühmten Schalmeienbecher, Im- biss, unseren beliebten Beerenweinstand und was natür- lich nicht fehlen darf, der Weinstand. Am Sonntag den 30. Juli eröffnet die Böllergruppe Baindt um 10:30 Uhr das Frühshoppen und der MV Baindt sorgt für beste Frühshoppen Stimmung. Genauso startet dann auch die große Tombola, das Kin- derprogramm, die Oldtimer werden einfahren und wieder ein tolles Bild abgeben mit den schönen Pkw, Traktoren und Motorrädern. Ab 11:30 Uhr gibt es wieder unseren beliebten Mittagstisch, an dem ihr euch wieder vielseitig kulinarisch verwöhnen lassen könnt. Nach dem Mittag um 13:30 Uhr startet der imposan- te Fahrzeugkorso mit anschließender Ausfahrt durchs Ländle. Ab 14:30 Uhr dürfen wir die BANALOS Big Band begrüßen, die für ordentlich Stimmung sorgen wird. Bevor dann die Oldtimer von ihrer schönen Überlandfahrt zurück kom- men werden und nochmal für reichlich „Benzingespräche“ sorgen werden. Gegen 15.45 Uhr findet dann unsere große Tombola Ver- losung statt, bei der es wieder Chancen auf großartige Hauptpreise geben wird. Viel Glück! Um 17:00 Uhr geht es dann fließend in die Abendunter- haltung mit der Band „RoyBlech“ für einen schönen Wein- festausklang, selbstverständlich mit reichlich Verpflegung am Wurst und Getränkestand. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Grüne Liste Baindt Die „Grüne Liste Baindt“ vom Orts- verband B‘90/Die Grünen Weingar- ten-Baienfurt-Baindt trifft sich am 21.07.2023 in der Gaststätte „Zur Müh- le“ ab 19:30 Uhr. Folgende Themen sind vorgesehen: - Vorstellung des Ortsverbandes B‘90/Die Grünen Wein- garten-Baienfurt-Baindt - Leitfaden vom Umweltbundesamt „Konflikt um Winde- nergie, akzeptable Lösungen für Kommunen finden“ - Windkraft im Altdorfer Wald - Vorbereitung zum kommunalen Wahlkampf ab dem Herbst 2023 Willkommen sind auch Bürgeinnen/Bürger die Interesse an diesen Themen haben und sich austauschen wollen. Mit den besten Grüßen Antje Claßen und Michael Spiegel Wohnraum schaffen ohne Neubau, Flächenversiege- lung und massiven Rohstoffverbrauch Der neugegründete Ortsverband „Bündnis 90/Die Grü- nen Weingarten-Baienfurt-Baindt“ beschäftigte sich auf einer Veranstaltung im Baienfurter „Neunerbeck“ mit dem Wohnraumprojekt „Aus Alt mach zwei und mehr“. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Planung von Umbauten in Einfamilienhäusern, um bereits vorhande- nen Wohnraum effizienter zu nutzen. Die Grünen möch- ten erreichen, dass sich mehr Kommunen im Landkreis an diesem Projekt beteiligen. Gemeinwesenarbeiterin Christa Gnannn hat die Kom- mune Bodnegg dazu motiviert, sich an dem Projekt zu beteiligen. So können die Bodnegger Immobobilienbe- sitzer die geförderte Beratung durch Architekt*innen in Anspruch nehmen. Ausgangspunkt waren die Bedürf- nisse von Senioren, die nach dem Auszug der Kinder in einem zu groß gewordenen Haus alleine leben. Sie sind mit Unterhalt und Pflege von Hause und Garten kräfte- mäßig überfordert, wollen aber im Haus bleiben. Junge Familien hingegen suchen händeringend nach einer grö- ßeren Wohnung. Der Einzug dieser Familien - oft auch der Kinder mit eigenen Familien - in eine durch Ausbau geschaffene zweite Wohnung würde beiden Parteien nützen. In dem neuen„Mehrgenerationenhaus“, in dem sich die Senioren in dem altersgerecht gestalteten Erd- geschoss einrichten, könnte beste Nachbarschaftshilfe in beide Richtungen ( z.B. bei der Haus- und Gartenpflege, Kinderbetreuung ) praktiziert werden. Senioren können länger im eigenen Haus leben, würden nicht vereinsamen und hätten durch die Mieteinnahmen eine Entlastung bei Umbau- und Sanierungsarbeiten. Junge Menschen und Familien hätten genügend Wohnraum und ein gutes so- ziales Umfeld für ihre Kinder. Gesellschaftliche Vorteile dieses Projekts gegenüber dem Neubau von Wohnungen seien der geringere Flächen-,Ressourcen-, Erschließungs- und Finanzbedarf. Auf Grund dieser Überlegungen entwickelte Gnann das Pionierprojekt „Aus Alt mach zwei und mehr“ für die Ge- meinden Bodnegg, Schlier, Waldburg und Grünkraut . Im Laufe dieses Projekts können interessierte Senioren eine vom Land geförderte Beratung durch Architekten für ei- nen möglichen Umbau in Anspruch nehmen. Seit Mitte 2021 ließen sich 80 Hauseigentümer beraten. 16 Häuser wurden bereits umgebaut, bei ähnlich vielen beginnen zeitnah die Umbauarbeiten. Nachdem Gnann mit diesem Projekt bei der Förderrunde des Landes „Innovativ wohnen BW“ einen Preis gewon- nen hat, hat das Land das Projekt in die Landesförderung übernommen und bezuschusst die Inanspruchnahme ei- ner Beratung durch einen Architekten im laufenden Jahr mit einer „Beratungsprämie“ von bis zu 400 Euro. Die grüne Kreisrätin Hildegard Fiegel-Hertrampf, die grü- ne Stadträtin in Weingarten Hermine Städele sowie der Architekt Andreas Knitz möchten nun durch eine Initia- tive erreichen, dass Christa Gnann auch im Auftrag des Landratsamtes oder des Gemeindeverbands Mittleres Schussental andere Kommunen bei der Betreuung des Projekts unterstützen kann. Denn das Fördergeld für die Beratung muss den Teilnehmern des Projekts über die Kommune ausgezahlt werden. Den Kommunen obliegt auch die Aufgabe, das Projekt durch Öffentlichkeitsar- beit bekannt zu machen und vor allem im Rahmen der kommunalen Seniorenarbeit zu unterstützen. Zuerst muß die Kommune also am Projekt beteiligt sein. Dann kann ein Eigentümer aus dieser Gemeinde sich von einem Ar- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 chitekten beraten lassen und sein zuständiges Rathaus muss für ihn den Antrag auf Auszahlung der Beratungs- prämie stellen. In dem anschliessenden Gespräch wurden auch Prob- leme bei der Umsetzung dieses Projekts angesprochen. Auf einen Teil der gewohnten Wohnfläche zu verzichten, sein Haus umzubauen und eine fremde Familie im Haus aufzunehmen, fällt Senioren nicht leicht. Im Alter von 60 Jahren ist ein solcher Entschluss leichter als im Alter von 80 Jahren. Man bekommt evtl. auch noch einen Kredit bei der Bank. Somit ermutigt Knitz dazu, schon im frü- heren Alter eine vorausschauende Planung zu beginnen. Von Seiten der Kommune besteht - wie das Gespräch mit der Bauamtsleiterin der Gemeinde Baienfurt, Anja Lenkeit, ergab - oft das Problem, dass der Einbau einer zweiten Wohnung Befreiungen von einem Bebauungsplan erfordert. Manchmal ist die aufwändige Änderung eines Bebauungsplans notwendig. Lenkeit hofft auf bundes- gesetzliche Änderungen, die Bebauungsplanänderungen erleichtern. In einem ergänzenden Referat mit dem Titel „Altersan- gepasste Ertüchtigung des vorhandenen Wohnraums“ wies der Architekt Andreas Knitz auf die Notwendigkeit einer guten Beratung hin: „Welches Potenzial hat mein Haus? Welche Optionen habe ich?“ Knitz plädierte für die Einrichtung eines Planungs- und Dienstleistungs-Netz- werks aus Pflegestützpunkten, Kommunen, Handwerk, Architekten. Die aktuelle Wohnungsnot macht es notwen- dig, alle Potenziale zu aktivieren. Zumal Senioren einfach gerne länger im eigenen Haus bleiben wollen und gerne nicht allein!! Die Beratung dazu muss unkompliziert und kompetent erfolgen. Laut Gnann ist es wichtig, dass sich möglichst noch 2023 möglichst viele Kommunen an die- sem Projekt des Landes beteiligen. Sie fürchtet bei aus- bleibender Nachfrage um die Förderung der Beratung für Umbauwillige. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Bergwanderung über die Leiter des Steinebergs Von Immenstadt geht es mit der Bergbahn auf den Mit- taggipfel. Auf aussichtsreichen Wegen, Wurzeln und Trep- penstufen kommen wir zum Steineberg. Geübte dürfen die 17 m lange Eisenleiter direkt zum Gipfel benützen. We- niger Trittsichere bleiben auf dem Normalweg. Die Platten der Grauen Wand bilden einen Kontrast zum steilen Auf und Ab im Wald bis zur Einkehr in der Alpe Gund. Durch den Steigbachtobel, begleitet von Wasserfällen und Gum- pen, geht es zurück zum Parkplatz Mittagbahn. Treffpunkt Sonntag 30.07.2023 um 8.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 5 Stunden, 400 hm (3/4 Stunde steil bergauf) Abstieg 970 hm. Fahrpreis 22,00 Euro für Mitglieder. Bergfahrt 15,00 Euro (14,00 Euro Senioren) Trittsicherheit, Schwindelfreiheit und Bergschuhe erfor- derlich.Vesper, Trinken, Stöcke und Wechselschuhe. An- meldung ab 26.07.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Wanderführung Irene Klingler, email: klinglerirene@ gmail.com Bei schlechtem Wetter Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vorabend T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Hallenbad Baienfurt Ferienöffnungszeiten Das Hallenbad Baienfurt geht nicht gleich mit Ferienstart in die Sommerpause, sondern bleibt 2,5 Wochen mit Fe- rienöffnungszeiten in Betrieb. Ab Donnerstag, 27.07, dem ersten Sommerferientag, gel- ten dann unsere Ferienöffnungszeiten. Ferienöffnungszeiten Donnerstag, 07:30 - 21:00 Uhr Freitag, 06:30 - 21:00 Uhr Samstag, 13:00 - 18:00 Uhr Sonntag, 07:30 - 18:00 Uhr Montag - geschlossen Dienstag, 14:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 14:00 - 21:00 Uhr In dieser Zeit finden Ferien-Schwimm-Crash-Kurse statt. Wir bitten darauf Rücksicht zu nehmen. Schließzeit Am Samstag, 12.08.2023, 13:00 Uhr wird der große Hal- lenbad-Stöpsel gezogen und das Becken geleert, für Rei- nigung und Revision. Das Hallenbad bleibt dann für ins- gesamt 3 Wochen geschlossen. Geplante Öffnung nach der Sommerpause ist am Samstag, 2. September 2023, 13:00 Uhr. Wir wünschen unseren Badegästen erholsame Sommer- ferien, einen schönen Sommer und freuen uns auf den Saisonstart am Samstag, 2. September 2023. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt OPEN-AIR-KINO in Baienfurt Herzliche Einladung am Freitag, 28. Juli 2023 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 Uhr) auf dem Marktplatz Baienfurt (bei schlechter Wit- terung in der Gemeindehalle Baienfurt) mit dem franzö- sischen Spielfilm „Belle & Sebastian - Ein Sommer voller Abenteuer“. Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH) - Regionalgruppe Allgäu - Einladung Wir laden Sie ein Samstag, den 05. August 2023 ab 14:00 Uhr, Treffpunkt: Bahnhofsgaststätte „Barfüsser“, Leutkirch/Allgäu. Offene Fragestunde zum Sozialrecht. Ob Schwerbehinderung, Schwerbehindertenparkplatz, Umschulung, Reha, Rente, Pflege oder Sozialleistungen. Wir stehen für Ihre Fragen zur Verfügung und freuen uns auf Ihr Kommen. Als Referenten dürfen wir Dipl.-Sozial- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 arbeiter (FH) Harald Eigler begrüßen. Ausdrücklich erwünscht sind bei all unseren Treffen im- mer die Angehörigen betroffener und ratsuchender Men- schen. Um besser planen zu können, bitte ich möglichst um vorherige Anmeldung per Telefon bei Herrn Hans Jo- achim Sauer aus Bad Waldsee unter Tel.: 0171-2887750, E-Mail: sauerbadwaldsee@t-online.de. Ich freue mich auf Ihr Kommen Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage: www.abs-hilfe.de Gemeinde Vogt Die Gemeinde Vogt sucht zum nächst möglichen Zeit- punkt zur Unterstützung des Teams im Wertstoffhof auf der Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnis- ses eine Aushilfe (m/w/d). Die Arbeitszeiten sind wie folgt: Fr. 13-17 Uhr, Sa. 08:30 - 12:30 Uhr (ganzjährig) Zusätzlich montags: Von 03.04. bis 28.08 von 16:30 - 18:30 Uhr Ab 04.09. bis 23.10. von 16 - 19 Uhr Sie haben Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie diese bis 31.07.2023 an die Gemeinde Vogt, Kirchstraße 11, 88267 Vogt. Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Frau Dreher, Tel.: 07529/209-31, E-Mail: dreher@gemeinde-vogt.de, gerne zur Verfügung. Zubereitung Nudeln bissfest kochen. Tomaten grob ha- cken, Paprika in Streifen schneiden. Oliven in Ringe schneiden. Für das Dressing alle Zutaten in einer Schüssel gut verrühren. Mit Kräutern und Knoblauch vermengen. Danach die Oliven, Tomaten und Paprika unterheben. Abgekühlte Nudeln dazugeben und gründlich durchmischen und mindestens eine Stunde ziehen lassen. Vor dem Servieren nochmals mit Salz und Pfe er abschmecken. Passt sehr gut zu Gegrilltem. Schorten/DEIKE Mediterraner Nudelsalat Portugiesisches Rezept Zubereitungszeit: 30 Minuten Zutaten für 4 Personen 400 g Nudeln, 1 EL Thymian, gehackt, 1 EL Oregano, gehackt 4 EL Basilikum, fein geschnitten, 2 Knoblauchzehen, fein gehackt 100 g getrocknete, eingelegte Tomaten 200 g gegrillte Paprika (eingelegt, aus dem Glas) 12 schwarze Oliven ohne Stein, 12 grüne Oliven ohne Stein Dressing 4 EL Olivenöl, 1 EL gekörnter Senf, 4 EL Balsamico 2 EL Dattelsirup, 2 EL Tomatenmark 1 gestr. EL Paprikapulver, edelsüß Salz und Pfe er Nudeln bissfest kochen. Tomaten grob ha- cken, Paprika in Streifen schneiden. Oliven in Foto: © Zimmer/DEIKE 761U14U3 Ausschnitträtsel Welcher Bildausschnitt von A bis F ersetzt das Feld mit dem Fragezeichen? Lösung: A© Clipdealer/DEIKE 744R28R3 Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Denken Sie an Ihre Tiere!Denken Sie an Ihre Tiere! Ist Ihr Hund bei der Gemeinde angemeldet? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 6 Welches ist keine olympische Disziplin im Reiten? A Dressur B Kunstreiten C Springreiten D Vielseitigkeitsreiten 15 Was ist ein Paddock? A eingezäunter Freilauf B gebissloses Zaumzeug C klassische Reit gur D Teil des Sattels 5 Welches ist kein berühmtes Pferd aus Literatur oder Film? A Falada B Jolly Jumper C Sarabi D Mr. Ed 9 Vorläufer welches Reitstils ist das spani- sche Vaquero-Reiten? A Westernreiten B Dressurreiten C Springreiten D Voltigieren 1 Welcher Beruf hat oder hatte nichts mit Pferden zu tun? A Schmied B Kürschner C Jockey D Abdecker 10 Welche Pferdetypen werden vorwie- gend als Zug- und Lasttiere in der Landwirt- schaft eingesetzt? A Warmblüter B Halbblüter C Vollblüter D Kaltblüter 11 Was triff t nicht auf die Lipizzaner zu, die in der Spanischen Hofreitschule ausge- bildet werden? A Es werden nur Hengste ausgebildet. B Die Tiere sind immer weiß. C Sie bekommen immer zwei Namen. D Ihre Ausbildung dauert sechs Jahre. 3 Welcher Ausdruck bezeichnet kein Ab- zeichen am Kopf eines Pferdes? A Flämmchen B Laterne C Kleeblatt D Blume 8 Unterhalb welches Stockmaßes wird ein Pferd als Pony bezeichnet? A 95 Zentimeter B 122 Zentimeter C 148 Zentimeter D 155 Zentimeter 14 Was triff t nicht auf das Urpferd Eohippus zu? A Es lebte vor ca. 60 Millionen Jahren. B Es war so groß wie eine Katze. C Es lebte in Urwäldern. D Es hatte nur eine Zehe pro Fuß. 7 In welchem Pferdefi lm spielt die 14-jäh- rige Scarlett Johansson eine Hauptrolle? A „Der Pferde üsterer“ B „Gefährten“ C „Der schwarze Hengst“ D „Ostwind“ 2 Welche Pferdrasse hat immer schwarzes Fell? A Friese B Ha inger C Andalusier D Knabstrupper 4 Wie nennt man bei Pferden die Hornreste auf der Beininnenseite? A Kastanie B Walnuss C Buchecker D Eichel 13 Wo befi ndet sich die größte Pferde- rennbahn der Welt? A Hongkong B Tokio C Melbourne D Baltimore 12 Aus welchem Land stammen die Pfer- de, die für den Polosport gezüchtet werden? A Spanien B Island C Großbritannien D Argentinien Das großeDas große Pferde-Pferde-QuizQuiz„Alles Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde“, lautet ein altes Sprichwort. Wie gut kennen Sie sich mit den interessanten Tieren aus? Testen Sie es mit unseren 15 Fragen! Lösungen „Das große Pferde-Quiz”: 1 B – Ein Kürschner verarbeitet die Fel- le von Tieren wie Füchsen oder Ner- zen zu Pelzprodukten. Der Schmied beschlägt die Pferdehufe, der Jockey ist ein Berufsreiter und der Abdecker beseitigte früher Tierkadaver. 2 A – Friesen sind eine der ältesten Pferderassen Europas und stammen ursprünglich aus den Niederlanden. Sie werden ausschließlich mit schwar- zem Fell gezüchtet. 3 C – Das Flämmchen ist ein schmaler Strich auf der Stirn des Pferdes, die Blume ein etwas größerer Fleck und die Laterne eine breite Blesse. 4 A – Bei der Kastanie handelt es sich um rudimentäre Handwurzel- bzw. Fußwurzelballen. Sie wachsen konti- nuierlich, können aber problemlos ge- kürzt werden. 5 C – Sarabi ist die Mutter des kleinen Simba im Film „Der König der Löwen“. Falada ist das Pferd im Märchen „Die Gänsemagd“, Jolly Jumper gehört Lucky Luke und Mr. Ed ist ein spre- chendes Pferd aus der gleichnamigen Fernsehserie. 6 B – Bei den Olympischen Spielen gibt es sechs Wettbewerbe im Reitsport: im Springreiten, der Dressur und der Viel- seitigkeit jeweils einen Einzel- und ei- nen Mannschaftswettbewerb. 7 A – Im Spiel lm aus dem Jahr 1998 spielt Robert Redford einen Pfer- deheiler, der das seit einem Unfall verängstigte Pferd der von Scarlett Johansson dargestellten Grace thera- piert. 8 C – Die kleinwüchsige Rasse wird un- ter einer Größe von 1,48 Meter als Pony bezeichnet. Die Tiere werden gern für Kinderreitsport eingesetzt. 9 A – Vaquero ist die spanische Be- zeichnung für einen berittenen Rin- derhirten. Traditionell ist er ähnlich dem amerikanischen Cowboy mit ei- nem Filzhut, einem Hemd, Lederstie- feln und Beinlingen bekleidet. 10 D – Typisch für diese Pferderasse ist ein hohes Körpergewicht und ein ru- higes Temperament, weshalb sie sich gut als Zug- und Lasttier eignet. 11 B – Die meisten Lipizzaner sind heutzutage zwar Schimmel und somit weiß, es gab aber schon immer auch Braune, Rappen und Füchse unter ih- nen. 12 D – Von den Briten eingeführt, ist die Sportart bis heute in Argentinien weitverbreitet. Die besten Polospieler stammen aus diesem Land. 13 B – Die 1933 erö nete Pferderenn- bahn fasst bis zu 223 000 Zuschauer. Die äußere Grasbahn hat eine Länge von 2083 Meter. 14 D – Die ausgestorbene Pferdegat- tung Eohippus oder auch Hyracother- ium hatte vier Zehen an den Vorder- und drei Zehen an den Hinterbeinen. 15 A – Paddocks bieten Pferden in den Zeiten Auslauf, in denen sie nicht auf die Weide können. Die graslosen, meist mit Sand ausgestreuten Plätze sind sehr p egeleicht. Foto: © Clipdealer/DEIKE Text: © ab/DEIKE 758R50R1 Unterstützen Sie Menschen in Not! Deutsches Rotes Kreuz e.V. IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07 BIC: BFSWDE33XXX Spendenzweck: Nothilfe Ukraine Helfen Sie jetzt! www.drk.de Ukraine #Nothilfe Maksym Trebukhov/Ukrainisches Rotes Kreuz/IFRK Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 kindernothilfe.de Verändere die Welt – von Kindern in Not! 30€ schützen die Welt nicht vor Konflikten. Aber Maria vor Gewalt. Fo to : C h ri st ia n N u sc h Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 MIETGESUCHE Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Mo. 31.07.23 bis einschl. Fr. 18.08.23 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 (31.07.23 - 11.08.23) Dr. med. 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      Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 11. November 2022 Nummer 45 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Volkstrauertag am 13. November 2022 Am Volkstrauertag denken wir an all die Opfer von Gewalt und Krieg, an die Kinder, Frauen und Männer unterschiedlichster Nationalitäten. In Baindt findet am Sonntag, den 13. November um 10:00 Uhr ein Gottesdienst mit Dekan a.D. Heinz Leuze statt. Anschließend gedenken wir gemeinsam um ca. 11:00 Uhr am Kriegerdenkmal im Klosterhof der Opfer von Gewalt und Krieg. Die Fahnenabordnung wird von den Baindter Vereinen und der Freiwilli- gen Feuerwehr Baindt übernommen. Diese treffen sich schon um 9:45 Uhr zum gemeinsamen Kirchgang. Für die musikalische Umrahmung sorgt der Musikverein Baindt. Zum gemeinsamen Gedenken an die unzähligen Opfer von Krieg und Gewalt, lade ich unsere Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Einladung zum Martinsumzug am Freitag, 11. November 2022 Die Kindergärten St. Martin und Sonne, Mond und Sterne laden alle Kinder mit ihren Familien zum diesjährigen Sankt Martinsumzug ein. Der Laternenmarsch startet am Kindergarten Sonne, Mond und Sterne um 17.30 Uhr und am Kindergarten St. Martin um 17.40 Uhr. Auf dem Mühleparkplatz erwarten wir gemeinsam den Heiligen Sankt Martin auf seinem Pferd, der die Szene der Mantelteilung aufführen wird. Wir wollen aufeinander Rücksicht nehmen, des- halb dürfen kleine Kinder ganz vorne stehen, damit sie alles gut sehen können. Bitte bleiben Sie hinter der Absperrung und halten Sie unbedingt den Fluchtweg für das Pferd in Richtung Klosterhof frei. Im Anschluss verköstigen die Schalmeien auf dem Dorfplatz mit Leberkäse, Glühwein und Punsch. Alle Kinder bekommen einen Martinswecken. Bitte bringen Sie der Umwelt zuliebe Ihre eigene Tasse mit. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern. Bei sehr starkem Dauerregen fällt das Martinsfest ersatzlos aus. Wir hoffen auf eine gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen leuchtenden La- ternen und Kinderaugen. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Kindergarten St. Martin Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Banidt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Installateur / Rohrleitungsbauer oder Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d) Neben den verbandseigenen Anlagen werdem vom Zweckverband auch die beiden Wasserversorgungen der Ge- meinden Baienfurt und Baindt betrieben. Im Jahr werden rund 550.000 m³ Wasser an die Haushalte und Betriebe in den beiden Gemeinden mit zusammen rund 12.000 Einwohnern geliefert. Das Aufgabengebiet umfasst alle zum Betrieb und zum Erhalt der Wasserversorgung anfallenden Arbeiten. Ein Wassermeister ist der zu besetzenden Stelle vorgesetzt. Wir erwarten von den Bewerbern/innen - eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Wasserversorger, Wasser- installateur, Rohrleitungsbauer oder in einem artverwandten Handwerksberuf mit der Bereitschaft zur Qualifi- zierung als Versorger, - den Besitz des Führerscheins der Klasse B/BE (früher Klasse 3), - die Fähigkeit, selbstständig zu arbeiten sowie - die Bereitschaft zum Arbeitseinsatz auch außerhalb der regulären Arbeitszeit zur Sicherstellung der Wasserver- sorgung in Notfällen. Wir bieten Ihnen eine interessante, verantwortungsvolle und unbefristete Vollzeit-Tätigkeit in Baienfurt und Baindt im kleinen, schlafgertigen Team sowie eine angemessene Entlohnung im Rahmen des TVöD. Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 13.11.2022 an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt. Für Rückfragen stehen Ihnen der Verbandsvorsitzende Herr Bürgermeister Günter A. Binder (0751 4000-14), die stellvertretende Verbandsvorsitzende Frau Simone Rürup (07502 9406-10) oder der technische Verwalter Herr Franz-Josef Schiedel (0751 4000-40) zur Verfügung. Stellenausschreibungen Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Vorankündigung Nikolausmarkt Am Samstag, den 26. November 2022, findet von 11 Uhr bis 18 Uhr der diesjährige Nikolausmarkt auf dem Dorf- platz statt. Folgende Gruppen und Vereine sind mit Ständen ver- treten: • Musikverein Baindt • SV Baindt – Skiabteilung • SV Baindt – Jugendfußball • Reitergruppe – Jugendabteilung • Jugendfeuerwehr • Jugendrotkreuz • Elternbeirat des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne • Elternbeirat Waldorfkindergarten • Elternbeirat der Klosterwiesenschule • Kath. Kirchengemeinde • private Stände • Drehorgelspielerin Um 14 Uhr, 15 Uhr und 16 Uhr finden Zauberveranstaltun- gen im Foyer der Schenk-Konrad-Halle statt. Der Musikverein wird den Nikolausmarkt um ca. 13 Uhr und 17 Uhr musikalisch umrahmen. Auch die Landjugend wird von 15 Uhr bis 16 Uhr mit ihrem Nikolaus wieder ver- treten sein. Lassen Sie sich überraschen – ein Besuch lohnt sich. Einladung zur Ver- bandsversammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am Mittwoch, 16.11.2022 im Sitzungssaal des Rathau- ses in Baindt seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Antrag auf Förderung eines Strukturgutachtens nach den FrWw - Strukturgutachten zur Sicherung der zukünftigen Wasserversorgung des Zweckverbandes Wasser- versorgung Baienfurt und Baindt - Erhöhung der zukünftigen Versorgungssicherheit in Bezug auf Quellableitung und Notverbünde 2. Informationen und Vorgehen im Zusammenhang mit den Quellen in Weißenbronnen: 1. Fortschreibung Regionalplan Bodensee-Ober- schwaben 2. Ausweisung des Wasserschutzgebietes Weißen- bronnen 3. Weitere Informationen und Planungen (z.B. Rad- schnellweg nach Bergatreute) 3. Allgemeine Finanzprüfung durch die Gemeindeprü- fungsanstalt im Prüfungszeitraum 2015 bis 2020 - Be- kanntgabe der wesentlichen Prüfungsfeststellungen 4. Änderung der Satzung der ehrenamtlichen Entschä- digung ab 2023 5. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 6. Wirtschaftsplan 2023 – Beschluss der Haushaltssat- zung 7. Anfragen und Anregungen der Zweckverbandsmit- glieder 8. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Gelungene Hauptprobe 2022 Nach zwei Jahren Pause konnten auch wir endlich mal wieder eine Jahreshauptprobe durchführen, und so manch kleiner Feuerwehrmann verfolgte die Übung mit leuchtenden Augen. Überhaupt war der Zuschauerzu- spruch wieder sehr groß, und das trotz des etwas wid- rigen Wetters. Sowohl uns von der Feuerwehr als auch den Helfern vor Ort hat das sehr gefreut! Bei der Zimmerei Konzett brannte unter dem Vordach eine Palette mit Dämmmaterial. Kurze Zeit nach der Alarmierung trafen die Helfer vor Ort des DRK sowie der MTW mit den Führungskräften der Feuerwehr sowie der Drohnengruppe am Einsatzobjekt ein. Baindt entwickelt sich Wir suchen für die Aula (Klosterwiesenschule) und Schenk-Konrad-Halle zum nächstmöglichen Zeitpunkt jeweils eine zuverlässige Reinigungskraft (m/w/d) Wir suchen eine engagierte Person, die selbstständig, sorgfältig und flexibel arbeitet. Es handelt sich um ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis. Die Bezahlung erfolgt nach Stunden- nachweis. Für Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-40; E-Mail: f.maurer@baindt.) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 27.11.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Der Einsatzleiter erkundete die vorherrschende Situa- tion und holte sich Informationen beim Firmeninhaber ein. Währenddessen wurde auch der Einsatz der Drohne vorbereitet, so dass hier über Luftaufnahmen weitere Er- kenntnisse gewonnen werden konnten. Das erste Lösch- fahrzeug LF 16 kümmerte sich um die Brandbekämpfung sowie die Wasserversorgung über das Hydrantennetz der Friesenhäuslerstraße. Die Besatzung des inzwischen eingetroffenen Löschfahr- zeugs LF 10 übernahm den Innenangriff und kontrollierte dort, inwieweit das Feuer sich eventuell schon ausgebrei- tet hat. Dabei wurden zwei Jugendliche aufgefunden, die sich im Werkstattbereich versteckt hielten. Max und Moritz, diese beiden... könnten vielleicht was damit zu tun gehabt haben. Die Helfer vor Ort kümmerten sich um- gehend um deren, zum Glück, nur leichte Verletzungen und beruhigten den aufgeregten Inhaber der Zimmerei. Nach einer halben Stunde konnte die Übung erfolgreich abgeschlossen werden. Neben Kaffee und Kuchen gab es nun auch Feuerwehr und Rotes Kreuz zum Anfassen. Die Besichtigung der Gerätschaft oder ein Erinnerungsfoto im Fahrzeug zauberte noch das ein oder andere Kinder- lächeln ins Gesicht. In der anschließenden Manöverkritik lobte Kommandant Roland Bucher den guten Verlauf der Übung. Für einen erfolgreichen Einsatz sei das Zusammenspiel der ein- zelnen Feuerwehrangehörigen unerlässlich, ebenso eine gute und professionelle Zusammenarbeit mit den ande- ren Hilfsorganisationen wie dem DRK und den Helfern vor Ort. Die aktuelle Situation zeige aber auch, dass die Herausforderungen vielfältiger werden. Corona, Krieg, Klimawandel usw. stellen auch uns vor neue Aufgaben. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Menschen bereit sind, sich füreinander zu engagieren und zu helfen, wo Not am Mann ist. Ein Dank gilt abschließend auch der Zimmerei Konzett für die Bereitstellung des Übungsobjektes sowie für Was- ser und Strom. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden nach vorheriger amtli- cher Bekanntmachung durch Aushang und örtliche Medi- en vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: August 2022: Schlüsselbund mit Schlüssel für Wohnmobil/Wohnwa- gen „Knaus“, Einzelschlüssel, T-Shirt blau, Stockschirm grau, Fahrradschloss, Damenrad silber, Kinder-Schirm- mütze rosa September 2022: Einzelschlüssel, Kosmetiktasche beige, Stockschirm oran- ge, Sweatshirt beige Gr. 134/140, Leggings grau Gr. 122/128 Oktober 2022: Softshell-Jacke schwarz Gr. L, Einzel-Autoschlüssel, Ku- scheltier „Vogel“, Damenring silber, Kinder-Fahrradhelm blau/schwarz Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406- 12. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wonach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis einigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt werden kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 12. November und Sonntag, 13. November Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. November Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Sonntag, 13. November Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 1. November 2022 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Lydia Wucherer herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsch und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Katharina und Dominik Köppl zur Geburt ihrer Tochter Leni Sophia Köppl am 23.09.2022 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. November 26.11. Nikolausmarkt Dorfplatz Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Besuch von Ehemaligen Am Dienstag, den 25.Oktober war bei uns im Haus die Freude groß. Die ehemaligen Kinder und Erzieher aus dem vorigen Kin- dergartenjahr besuchten uns. Die Erst- klässler kamen mit ihren Schulranzen, um ihre Schulhefte und Bücher zu zeigen. Manche Kinder haben uns daraus vorgelesen, was sie in der Schule schon gelernt haben. Es gab viel zum Erzählen und Zeigen. Auch die Lieblingsfä- cher wurden uns verraten. „Aber die Pause ist doch am schönsten, weil ich mit meinen Freunden spielen kann“, war die Aussage einiger Kinder. Gespielt wurde natürlich auch an diesem Nachmittag. Jeder konnte seiner Lieblingsbeschäftigung aus der Kin- dergartenzeit nachgehen. Später im Stuhlkreis gab es einen Fantakuchen, den die Kindergartenkinder am Vormittag gebacken haben. Ge- meinsam ließen wir uns ihn schmecken. Mit dem Lied „Heut ist ein Tag, an dem ich froh sein kann“ verabschiedeten wir uns von unseren Besuchern und wünschten ihnen weiterhin viel Spaß und Erfolg in der Schule! Zur Information Haushalte für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 gesucht Teilnehmende erhalten Geldprämie als Dankeschön Wofür geben die Menschen in Baden-Württemberg wie- viel Geld aus? Wie hoch sind die Ausgaben für Lebens- mittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Unter dem Motto »Wo bleibt mein Geld?« führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächs- te Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch. Dafür werden für Baden-Württemberg rund 10 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhal- ten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. App erleichtert Teilnahme von unterwegs Ganz bequem können die Einnahmen und Ausgaben in einer App – auch von unterwegs – dokumentiert werden. Die App funktioniert auch offline und kann sowohl auf dem Smartphone als auch am Computer genutzt wer- den. Die »klassische« Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich. Jeder Haushalt dokumentiert drei Monate lang seine Ausgaben zum Beispiel für Lebensmit- tel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden u. a. Fragen zum Haushalt, der Wohnsituation, der Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, der Vermögenssitu- ation sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt. Jeder fünfte Haushalt dokumentiert zusätzlich zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauf- Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 ten Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabak- waren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel an den gesamten Lebensmittelausgaben bestimmen zu können. Bis zu 175 Euro als Dankeschön erhalten Den Teilnehmenden bietet die Einkommens- und Ver- brauchsstichprobe die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: »Wo bleibt mein Geld?« Zudem gibt es als Dankeschön eine Geldprämie von 100 Euro je Haushalt. Haushalte mit minderjährigen Kin- dern erhalten zusätzlich 50 Euro. Haushalte, die nach ei- nem mathematischen Zufallsverfahren für die zweiwö- chige detaillierte Dokumentation von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ausgewählt werden, erhal- ten dafür nochmals 25 Euro. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme an der Einkommens- und Ver- brauchsstichprobe 2023 zu erhalten. Anmeldungen für die Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 sind ab sofort online mög- lich. Aus allen angemeldeten Haushalten wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Dies dient dazu, die Bevölkerung realistisch abzubilden. Wichtige Datengrundlage für das neue Bürgergeld und die Inflationsrate Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe liefert wich- tige Fakten darüber, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Die Daten bilden die Grundlage für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleis- tungen für Kinder und Erwachsene. Bislang wurden ba- sierend auf den Einkommens- und Verbrauchsstichpro- be -Ergebnissen beispielsweise die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II (»Hartz IV«) ermittelt. Zukünftig bilden sie die Datengrundlage für das Bürgergeld. Die Einkom- mens- und Verbrauchsstichprobe-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflationsrate ein. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewähr- leistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Forstamt Ravensburg Das Forstamt informiert Das Forstamt Ravensburg lädt Privatwaldbesitzende zu Holzssortierschulungen im Wald ein: Holzvermessung und Gütesortierung von Fichte/Tanne Stammholz • 25.11.2022 Waldburg / Hannober; 14:00 bis 16:00 Uhr • 02.12.2022 Eglofs / Osterwald; 14:00 bis 16:00 Uhr (Karten siehe unter www.rv.de/waldbesitzerinfo) Lieblingsjob?! Kinder betreuen-neugierig geworden? In der Kindertagespflege betreuen Sie mit Vergütung Kin- der bis zu 14 Jahren bei Ihnen zu Hause, im Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen. Wenn Ihnen der Umgang mit Kindern Freude bereitet, machen Sie die Tagespflege zu Ihrem Beruf. Neuer Kurs ab März 2023 in Weingarten Wir helfen Ihnen: Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Schussental Caritas Bodensee-Oberschwaben Telefon: 0751-36256-36/-18, tagesmuettervermittlung-rv@ caritas-bodensee-oberschwaben.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 für Eltern künftiger Erstklässler Dienstag 15. November 2022 19.00 Uhr Saal der Grund- und Werkrealschule für künftige Erstklässler 22./23./29./30. Nov. und 06./07./13./14. Dez. jeweils von 14.30 -16.00 Uhr Neugierig geworden? Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de INFORMATIONSABEND SCHNUPPERNACHMITTAGE telefonische Anmeldung unter 0751. 888 31 00 Der Landkreis Ravensburg sucht Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Dabei handelt es sich um Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung eines Elternteils oder eines für sie ver- antwortlichen Erwachsenen in einen Mitgliedstaat der EU einreisen oder dort ohne Begleitung zurückgelas- sen werden. Zumeist kommen im Landkreis Ravensburg männliche Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jah- ren, vorwiegend aus Syrien, den afrikanischen Ländern und Afghanistan an. Kinder und Jugendliche ohne elterliche Unterstützung sind einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung ausgesetzt. Sie brauchen Begleitung, Schutz und Fürsorge. Wenn Sie Platz, Zeit, ein stabiles Umfeld, Offenheit und Sensibilität für andere Kulturen haben, würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Selbstver- ständlich stehen wir Ihnen für weitere Fragen und Infor- mationen zur Verfügung. Kontaktperson ist für Sie Fr. Höning- Steinmann, erreichbar unter 07522/9963725, c.hoening-steinmann@rv.de . Als Gastfamilie wird eine Pflegefamilie bezeichnet, die Hilfe zur Erziehung für eine/n unbegleitete/n Minderjähri- ge/n leistet. Gastfamilien stellen für einen vorübergehen- den Zeitraum ihre Familie als Lebensort zur Verfügung. Als Gasteltern sind nicht nur Familien oder Ehepaare ge- sucht, sondern auch Singles, Paare mit oder ohne Kind, gleichgeschlechtliche Paare oder Bürger und Bürgerinnen mit Migrationshintergrund. Katastrophen, Notlagen, Konflikte und Kriege weltweit haben in den letzten Jahren zu einem erheblichen An- stieg der Anzahl von Geflüchteten geführt. Unter ihnen befinden sich zahlreiche Kinder und Jugendliche, die be- sonders schutzbedürftig sind. Für den Schutz der Grup- pe der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ist in Deutschland die Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Endlich rauchfrei! „Endlich rauchfrei“ – ein Ziel vieler langjähriger Rau- cherinnen und Raucher. Doch alleine ist der Ausstieg oft schwer. Kostenlose Unterstützung bietet die Internet- seite zur Rauchstopp-Kampagne www.nutzedeinechan- ce.de des Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt diese Kampagne. Darauf weist sie anlässlich der Rauchstopp-Aktionswoche des Bundesdrogenbeauftragten vom 11. bis 16. Novem- ber hin. Um langjährigen Raucherinnen und Rauchern den Ausstieg aus der Abhängigkeit zu erleichtern, bezu- schusst die SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkas- se (LKK) ihren Versicherten außerdem die Teilnahme an Präventionskursen zur Raucherentwöhnung, die nach § 20 SGB V von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sind. Kursdatenbank hilft bei der Auswahl Programme, die wirklich helfen, von der Sucht loszukom- men, finden Betroffene unter www.svlfg.de/gesundheits- kurse-finden. Die von der ZPP zertifizierten Kurse und Programme erfüllen strenge Qualitätskriterien. Falls kein Angebot in der Nähe zu finden ist oder Betroffene keine Zeit für regelmäßige Treffen haben, können Online-Ange- bote helfen. Auch dafür bezahlt die LKK einen Zuschuss, sofern diese ZPP-zertifiziert sind. Zuschussfähige On- line-Angebote zur Rauchentwöhnung finden Interessierte unter https://portal.zentrale-pruefstelle-praevention.de/ portfolio/svlfg/suche. Über „Weitere Suchkriterien“ kann der Themenbereich (Umgang mit Suchtmitteln) festgelegt und die Auswahl auf Onlinekurse eingegrenzt werden. Deshalb lohnt sich der Schritt aus der Sucht Aus gutem Grund suchen viele Raucherinnen und Raucher nach Wegen aus der Sucht. Nicht erst seitdem abschre- ckende Bilder auf Tabakprodukte gedruckt werden, weiß jeder, dass Rauchen der Gesundheit schadet. Rauchen verursacht Lungenkrebs und begünstigt viele weitere Krebsarten, zum Beispiel in der Mundhöhle, Speiseröhre, Bauchspeicheldrüse, Nieren, Harnblase, Gebärmutter, Brust sowie des Knochenmarks und Dickdarms. Im Ver- gleich zu Nichtrauchern haben Raucher ein mehr als dop- pelt so hohes Risiko für eine Herz-Kreislauferkrankung und ein doppelt so hohes Risiko für Schlaganfälle, so die Deutsche Krebsgesellschaft. Bis zum Jahr 2040 sollen 95 Prozent aller Europäerinnen und Europäer Nichtraucher sein, so lautet das im Krebsplan festgeschriebene Ziel der Europäischen Union. Unter www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/ basis-informationen-krebs/bewusst-leben/rauchen-und- krebs.html gibt es weiterführende Informationen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Tel. 07585/9307-0, info@mr-ao.de Berufskraftfahrerweiterbildung Wir bieten in Zusammenarbeit mit der MR Fahrschule Biberach alle 5 Module für die Berufskraftfahrerweiter- Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 bildung nach §5 BKrFQG für alle Kraftfahrer an. Die Teil- nahme wird über die Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen. Die Termine sind wie folgt: Freitag, 11.11.2022 nachmittags Freitag, 18.11.2022 nachmittags Samstag, 19.11.2022 vormittags Freitag, 25.11.2022 nachmittags Bei Anmeldung, Interesse und Fragen wenden Sie sich gerne an Ulrike Reiter, Tel. 07585/9307-11 oder u.reiter@ mr-ao.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 12. November – 20. November 2022 Gedanken zur Woche Die heilsamste Stärkung auf dem Spaziergang Des Lebens ist es, von Zeit zu Zeit Bei sich selber einzukehren. Peter Sirius Samstag, 12. November 16.00 Uhr Baindt – Totengedenkfeier im Pflegeheim Selige Irmgard (intern) 18.30 Uhr Baindt – Hubertusmesse mit musikalischer Begleitung durch die Jagdhornbläsern aus Fronhofen Ministranten: Max Schützbach, Lenny Sonn- tag, Alexandra Schnez, Leana Neb († alle verstorbenen Landfrauen, Josef Kieb- ler) 18.30 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst der Blutreiter Baienfurt Sonntag, 13. November – 33. Sonntag im Jahrkreis - Volkstrauertag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Anschließend Totenehrung zum Volkstrauer- tag mit Kranzniederlegung beim Denkmal Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Nele Gründler, Pia Kreutle, Jakob Späth († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Ludmilla und Rochus Illenseer, Agathe und Adam Zimmermann, Julius Malsam, Apolo- nia und Ignaz Malsam, Magdalena und Jo- hannes Merk, Josef Jerg, Jahrtag: Katharina Schimanowski, Brunhilde Dreher, Hermann Gindele) 09.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 10.45 Uhr Baienfurt - Gedenkfeier zum Volkstrauertag auf dem Friedhof Dienstag, 15. November 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 16. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung 19.30 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier in der Kapelle († Totengedächtnis für die verstorbenen Mit- glieder der Kapellengemeinschaft Sulpach) 20.00 Uhr Sulpach – Jahresrechnung bei Familie Schnez Donnerstag, 17. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 18. November 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 19. November 18.30 Uhr Baienfurt – Jugendgottesdienst mit den Mi- nistranten Anschließend Adventsbasar der Ministranten auf dem Kirchplatz Sonntag, 20. November – Christikönigssonntag - Dias- porasonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Benjamin Michelberger, Simon Elbs, Rafael Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Lena Himpel, Alina Michelberger, Mona Stief- vater, Simon Stiefvater († Rolf Rosneberger, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Irmgard Kammerlander, Jahr- tag: Luigi Lauriola) 11.30 Uhr Schachen – Taufe von Helena Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 15.11. Geschlossen Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633, Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Christbäume für die Kirche gesucht Für den Kirchenschmuck an Weihnachten suchen wir zwei Christbäume (Fichte/Tanne) mindestens 6 Meter hoch. Falls sie in ihrem Garten einen solchen Baum haben, der ihnen zu groß wird und der in unsere Kirche passt, holen wir ihn gerne bei ihnen ab. Bitte melden sie sich einfach dazu im Pfarrbüro Baindt, Tel. 07502-1349. Für den Fall, dass sie zum Anrufbeantworter gelangen, bitte kurz be- sprechen, wir rufen sie zurück. Sulpach: Kapellenpflegeverein – Jahresrechnung Am Mittwoch, 16. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahres- rechnung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Grö- ßen u. in verschiedenen Farben. Der Verkauf findet am Freitag 18.11.22 von 15.00 - 18.00 Uhr im Bischoff Sproll Saal Gemeindehaus St. Martin Marsweilerstrasse 30 und am 26.11.2022 und auf dem Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz statt. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Unser Kinderchor auf Tour Der Kinderchor machte im Oktober einen Ausflug. Dieser führte nach Ulm, wo wir das dortige Museum „Brot und Kunst“ besuchten. Die frühere Ernte mit Dreschflegel und die Herstellung von Mehl mit Mahlstein wurden von der Museumsführerin anschaulich erklärt und wir durften so- gar selbst Hand anlegen. Neben den vielen Erntegeräten und Bildern, verfügt das Museum auch über viele Kunst- werke und moderne Ausstellungsstücke. So staunten wir, wie unterschiedlich der gedeckte Tisch einer Woche in den Familien in verschiedenen Ländern aussieht. Da wur- de deutlich, wie üppig unsere Tische doch gedeckt sind. Später stärkten wir uns beim gemeinsamen Mittages- sen, um anschließend den Turm des Ulmer Münsters zu besteigen. 70 m Höhe sind wir in die Höhe gestiegen und konnten die schöne Stadt Ulm von oben bestaunen. Auch den Glockenschlag konnten wir hören, fühlen und sehen. Zum Abschluss haben wir den Kinderspielplatz in der Nähe noch unsicher gemacht und bei einem Eis den tollen Tag ausklingen lassen. Ein großes Dankeschön an die Organisation von Nadine Klotzer und natürlich an die Kinder, die mit Freude und Begeisterung dabei waren. Foto Ulm Foto Senioren Hallo, ciao, ciao, guten Tag, moin, moin! Servus! Grüß dich! Hi! Fetzig begrüßten die Kinderchor-Kinder die Besucher des Seniorennachmittages im Bischof-Sproll-Saal am letzten Mittwoch im Oktober. Die Kinder wurden eingeladen um den Herbst und das Erntedankfest musikalisch zu um- rahmen. So sangen sie mit viel Herz „Schau dir mal die Früchte an, sie alle sind verschieden. Sie alle sind seit An- beginn in Gottes Hand geschrieben. Das macht die Welt so wunderbar.“ Dabei brachten die Kinder die jeweiligen Erntegaben nach vorne und im Nu formte sich ein schöner Erntedanktep- pich. Danke für den schönen Mittag und den tollen Ap- plaus und natürlich für die Süßibox. Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Bild mit neuen Westen (Kinderchor) Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 27.10.2022 Der Kirchengemeinderat traf sich zur Besichtigung in der Villa Kunterbunt. Die Instandsetzung des Holzbodens im mittleren Raum ist abgeschlossen. Der Boden im großen Gruppenraum wird ebenfalls saniert. Des Weiteren muss ein Wasserrohrbruch behoben werden und eine Repa- ratur der Dachrinnen erfolgen. Zur Aufbewahrung von Materialien fehlen den Ministranten noch Schränke und Regale. Spenden werden gerne angenommen. Die jährlichen Zuschüsse an kirchliche Gruppierungen für 2022/2023 wurden genehmigt. Diese werden wie bisher im Haushaltsplan auf der jeweiligen Kostenstelle bereit- gestellt. Im Kindergarten St. Martin erfolgt eine Ersatzbeschaffung für die defekte Spülmaschine. Für die Anschaffung von neuen Ministrantenpullis wurde ein Zuschuss genehmigt. Des Weiteren wurde über mögliche Anschaffungen für den Investitionsplan 2023 beraten. Aufgrund der derzeitigen Coronalage wird der Ordner- dienst während den Gottesdiensten bis auf weiteres aus- gesetzt. Ein großer Dank geht an die Ordner für ihre aus- dauernde Bereitschaft. N ach langer Zeit konnte die „Kirche für Kinder“ wieder stattfinden. Das Angebot wurde gut angenommen. Auch ein „Krabbelgottesdienst“ hat stattgefunden. Das Team würde ich sich auf weitere kleine und große Besucher freuen. Pfarrer Staudacher berichtet, dass dieses Jahr sehr viele Taufen stattfinden. Das Angebot der Einzeltaufe kommt bei den Familien sehr gut an. ------- Konzert Mariä Himmelfahrt Baienfurt 1. Adventssonntag 27. November 2022, 17 Uhr Adventskonzert Antonio Vivaldi (1678-1741) „Magniflcat“ Klaus Heizmann (*1944) „Lichter der H.offnung“ Adventskantate Teil 1 (1995) Kirchenchor und Jugendkantorei Mariä Himmelfahrt Baienfurt Leila Trenkmann, Sopran Lothar Riehmann, Tenor Marco Vassalli, Bass Kirchenorchester Baienfurt Wolfgang Baur, Orgel Leitung: Maria Hummel Kartenvorverkauf: 10.- € (Kinder bis 12 Jahre frei) Sonntag, 13.11.2022, 10.30 Uhr nach dem Gottesdienst Samstag, 19.11. 2022 und Samstag, 26.11. 2022 18.00 Uhr vor dem Gottesdienst jeweils am Kirchenportal Brillen Jerg, Baienfurt ab Samstag,12.11. 2022 und an der Abendkasse --------------- Sonntag, 13.11.22. Volkstrauertag Mittagstisch für Alle. Ab 10.30 Uhr ladet die kath. Kirchengemeinde Baienfurt ein zum Mittagstisch ins kath. Gemeindehaus „St. Anna“ ein. Der Frauenbund kocht für Sie. Für Kinder gibt es Spätzle mit Soße. Wir freuen uns auf Ihr Kommen mit der ganzen Familie. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 27. November 2022 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Denn wir müssen alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi. 2. Kor 5,10a Sonntag, 13. November - Volkstrauertag, Vorletzter Sonntag i. Kirchenjahr 09.30 !!! Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kammermusik 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus 10.45 Uhr Baienfurt Ökum. Festakt auf dem Friedhof Mittwoch, 16. November 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Sonntag, 20. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Chor Gedanken zum Wochenspruch Wir müssen alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi. Gott sei Dank: Nicht die Diktatoren unserer Tage haben das letzte Wort, nicht diejenigen, die sich nur selbst die Nächsten sind und auch nicht diejenigen, die drohen und einschüchtern. Der menschenfreundliche, mensch-gewordene Gott steht selbst dafür ein, dass seine Welt nicht vor die Hunde geht, dass menschliche Würde gottgegeben und unverlierbar ist und bleibt und dass Gerechtigkeit und Frieden nicht nur fromme Floskeln sind. Und wir tun gut daran, Teil dieser Dynamik zu sein, die Leben und Welt verändert, Transparenz und Wahrheit schafft, das Recht aufrichtet, Liebe mehr sein lässt als ein Wort. Mit seinem Namen steht ER dafür ein. ------ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stun- den über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------ Digitale Schatzsuche durch Baienfurt zur diesjährigen Friedensdekade mit der Smartphone-App „Actionbound“ Anlässlich der diesjährigen Friedensdekade laden wir ganz herzlich zu einer digitalen Tour durch Baienfurt auf den Spuren der Friedenstaube ein. Das Schöne daran: Jede und jeder kann diese Entdeckungsreise beginnen, wann es ihm oder ihr am geschicktesten ist. Dazu sollte vorab zu Hause die App „Acti- onbound“ heruntergeladen und untenste- hender QR-Code eingescannt werden und schon kann es los gehen. Start dieser Entdeckungs- und Besinnungstour ist vor der Ev. Kirche in Baienfurt, Achstraße 2. Wer unterwegs keinen Internetzugang hat, kann das Kar- tenmaterial in Ruhe vorab zu Hause herunterladen. Die weitere Navigation übernimmt das Smartphone. Viel Freude mit diesem Actionbound und ein herzliches Dankeschön an Prof. Jörg Stratmann und seine Stu- dierenden von der PH-Weingarten, denen wir diesen Actionbound verdanken! Ihr Pfr. Martin Schöberl ------ Einladung zum Krippenspiel Hallo, es ist wieder soweit. Die Kinderkir- che startet mit den Proben zum diesjährigen Krippenspiel. Wer von euch also Lust und Zeit hat, bei unserem Krip- penspiel mitzumachen, kommt am Sonntag, den 13.11.2022 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr in das Ev. Gemeindehaus Baienfurt, Öschweg 32. Wir freuen uns über euer Kommen. Euer Kinderkirchteam ------ Willkommen in der 42. Ökumenischen FriedensDekade! Die FriedensDekade tritt für gesellschaftlichen Zusam- menhalt und internationale Kooperationen ein. Bittgottesdienst für den Frieden am 13. November um 9.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt (mit Kammermusik) Gottesdienst zum Buß- und Bettag, 16. November um 19 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt ------ Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 14.11. R. Volz: Sterne aus Papier – Schmuck für die Advents- und Weihnachtszeit 21.11. S. Tratzyk: „Futterglocke für hungrige Vögel“ 28.11. L. Gerster: „Bald nun ist Weihnachten“ –Vorfreu- de, Erlebnisse, Geschichten... Erinnerungen werden zu Papier ge- bracht... 05.12. H. Gärtner: „Engel zum Naschen“ 12.12. Adventsfeier im DBS Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Adventsmarkt 19.11.22 16:00 - 21:00 Uhr 20.11.22 14:00 - 19:00 Uhr Weihnachtliche Dekorationen Handarbeiten & Karten Weihnachtsgebäck & Delikatessen und vieles mehr Gelände der CBG Baienfurt Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SV Unterjesingen : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 2:1 Zu einem wahren Spitzenspiel der Verbands- liga Nord fuhren unsere derzeit drittplatzierten B-Juniorin- nen zum Tabellenführer nach Unterjesingen, der bis dato schon 37 Tore auf dem Konto hatte. Beide Mannschaften spielten auf Augenhöhe mit leichten Vorteilen auf unserer Seite und insbesondere unsere Defensive plus kompak- tem Mittelfeld ließen die Gegnerinnen kaum vor unser Tor kommen. So ging es mit einem 0:0 in die Pause aus der wir dann etwas besser kamen. In der 47. Minute gingen wir dann durch Stella, die den Ball von der Strafraumgrenze herrlich in den Winkel schlenzte, in Führung. Von nun an schaltete Unterjesingen allerdings auf totalen Angriff und wir ließen uns zu stark hinten hineindrängen und so kam es, dass wir uns durch zwei Fehler, darunter ein Eigentor kurz vor Schluss, selbst schlugen und den möglichen Sieg nicht über die Zeit bringen konnten. Die Enttäuschung war natürlich riesengroß, aber die Leistung, die wir über weite Strecken auf den Platz brachten, war extrem stark und verdient trotz Niederlage alle Anerkennung. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Po- grzeba, Lorena Buerck, Julie Acker, Laura Schaz, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Nora Lüttmann, Jana Eiberle, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Dorina Boser C-Juniorinnen SGM Oberzell/Schmalegg - SGM Fronreute/Baindt 1:2 Einen positiven Abschluss der Vorrunde bei den D-Jungs erlebten unsere C-Mädels. Bei beinahe sommerlichen Temperaturen ging es nach Oberzell. Auf ungewohn- tem Kunstrasen war den Spielerinnen zu Beginn noch die Unsicherheit der letzten Woche anzumerken. Nach 15 Minuten ohne wirkliche Torchance auf beiden Seiten, schenkten wir durch einen verunglückten Querpass im eigenen Sechzehner den Gegnern das 1:0. Ein gefühlter Weckruf für unsere Mädels, die daraufhin die Jungs bis zur Halbzeit in ihre Hälfte drückten. Mehr als verdient er- zielte Tabea das 1:1. In Halbzeit Zwei mussten beide Teams langsam dem ungewöhnlich heißen Wetter Tribut zollen und viele Fehler luden beide Mannschaften zu Chancen ein. Oberzell/Schmalegg setzte dabei auf Weitschüsse, die Torspielerin Sara alle mühelos entschärfte. Auf der andren Seite scheiterten Sarah und Sophie, jeweils nach tollem Zuspiel von Hedda, alleinstehend vor dem Tor. Mit einem emotional aufgeladenen Solo erzielte unsere Spielmacherin dann selbst den Siegtreffer. Der Sieg wurde dann noch mit Pizza am Sportheim gebührend gefeiert. Die abschließenden Worte möchte ich an dieser Stelle an die Eltern richten. Einen riesigen Dank für eure Unterstüt- zung für die Mädels und uns Trainer. Die Zuverlässigkeit und tolle Einstellung eurer Töchter ist vorbildlich und so machen solche „Projekte“ und Spielrunden (trotz Höhen und Tiefen ;) ) richtig Spaß. Es Spielten: Sara, Malena, Vivi, Lena F., Amelie, Sarah, Hedda, Tabea, Sophie, Vici D-Juniorinnen SGM Fronreute/Baindt - SV Deuchelried 2:5 Trotz der ergebnistechnisch klaren Niederlage, war es ein gutes Spiel unserer SG. Halbzeit 1 ging dabei klar an die Deuchelrieder Mädels. In Halbzeit 2 waren allerdings unsere Mädels klar spielbestimmend und erspielten sich Chance auf Chance. Ein 5 : 5 lag durchaus im Bereich des Machbaren. Top-Torjagerin Lena Pfleghaar erzielte bei- de Treffer für ihr Team, scheiterte allerdings auch gleich 3 Mal freistehend vor der starken Torspielerin des SV D. Das Ziel mit unseren D-Mädels ein neues Team zu for- men war die Hauptaufgabe des Trainerteams in dieser Qualirunde. Viele neue Spielerinnen, darunter auch Anfän- gerinnen wurden ins Team aufgenommen und integriert. Dieses erste Ziel wurde vom Trainerteam Sorg/Rimmele/ Brinz erreicht. Nun gilt es das Team fußballerisch weiter zu bringen, um in der Rückrunde näher an die starken Teams heranzurücken. Die 2. Halbzeit an diesem schönen Samstagnachmittag war bereits der Anfang. Es spielten Carla Seitner, Greta Heilmeier, Amelie Metzler, Pauline Preis, Franziska Brugger, Jana Rimmele, Kamar Bakaya, Mia Wengert und Lena Pfleghaar. E-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SGM Fronreute/Baindt 1:4 Diesmal starteten wir mit unserer neuen Torspielerin Amy, die ihr erstes Spiel souverän gemeistert hat. Unsere bishe- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 rige Torhüterin Leonie glänzte dagegen als Sturmspitze. Sie wurde mehrfach gut aus dem Mittelfeld durch Lena und Lea R. bedient und nutzte die Vorlagen schon in der ersten Halbzeit indem sie diese gleich zweimal ins Tor einschob. Unsere starke Mittelfeldspielerin Lena legte mit dem dritten Tor nach und das letzte Tor für die SGM erzielte unsere Jokerin Isabella. Der viel umjubelte Sieg konnte allerdings nur durch die überragende Abwehrleis- tung um unsere Abwehrchefin Lea B. erreicht werden, die unterstützt wurde durch Melina, Aurelia und Mia. In der zweiten Halbzeit sorgten im Sturm dann unsere beiden jüngsten, Hanna B. und Margo, für Unruhe vor dem geg- nerischen Tor. So gehen wir mit einem positiven Ergebnis und zahlreichen Erfahrungen in die Winterpause. Es spielten: Amy Wachter, Leonie Ziegler, Lea Busam, Lea Rimmele, Lena Alber, Mia Malsam, Isabella Lang, Aure- lia Elsäßer, Melina Feitenheimer, Hanna Busam, Margo Hodek Boenke köpft SVB zum Heimsieg SV Baindt - TSV Tettnang 1:0 (0:0) Nachdem der SV Baindt am vergangenen Wochenende spielfrei aussetzen durfte, stand am 15.Spieltag ein echtes Topspiel auf der Baindter Klosterwiese an. Zu Gast war der Mitaufsteiger aus Tettnang, der vor der Partie mit vier Punkten aber auch einem Spiel weniger auf Tabellenplatz vier rangierte. Nach einem starken Saisonstart schwä- chelte der TSV, unter anderem durch Verletzungspech, in den letzten Wochen aber etwas und konnte aus den vergangenen fünf Spielen nur vier Punkte holen. Baindt Trainer Rädel veränderte seine somit etwas formstärkere Mannschaft im Vergleich zum umkämpften Auswärtssieg in Mochenwangen auf drei Positionen, wobei vor allem der studiumsbedingte Verzicht auf Toptorjäger Dischl etwas schmerzte. Dennoch startete der SVB engagiert in die Partie, wäh- rend sich die Gäste mit einer Fünferkette ab der ersten Mi- nute tief in die eigene Hälfte fallen ließen und auf schnelle Umschaltsituationen lauerten. Trotz der defensiven Aus- richtung der Tettnanger, hatte der SVB bereits nach drei Minuten die erste Chance in Führung zu gehen. Nach einer Linksflanke von Fischer konnte ein Tettnanger Verteidiger den Ball jedoch im letzten Moment noch zur Ecke klären - Boenke wäre ansonsten wohl per Kopf zur Stelle gewe- sen. Nur fünf Minuten später zeigte sich der SVB dann er- neut gefährlich im Tettnanger Strafraum, wobei diesmal Geibel den TSV erneut vor dem Rückstand bewahrte. Im Anschluss an die starke Anfangsphase fand die Baindter Mannschaft offensiv allerdings kaum noch Lösungen, um die Tettnanger Defensive wirklich in Bedrängnis zu brin- gen. So kam mit fortschreitender Spieldauer auch der TSV besser in die Partie, wobei der SVB jedoch bei der von ruhenden Bällen ausgehenden Gefahr der Tettnanger aufmerksam blieb und bis auf einen Kopfball von D‘Ercole, der allerdings deutlich über das Tor strich (45+1.), kaum Torchancen zuließ. Somit blieb es nach 45 Minuten beim torlosen Remis. Mit einigen kleineren Umstellungen und einem Wechsel, Walser für Knisel, kam der SVB aber mit viel Energie aus der Halbzeitpause und schnürte den TSV zunehmend in der eigenen Hälfte ein. Vor allem über die rechte An- griffsseite brachen Thoma, Walser und Fischer immer wieder gefährlich durch, wobei der Führungstreffer der Baindter in der Luft lag. Allerdings konnte ein Flachschuss von Kapitän Thoma zunächst noch geblockt werden (55.) und wenig später scheiterte Fischer mit einem sehens- werten Schlenzer an Geibel (58.). Zwei Minuten später belohnte sich der SVB dann aber über für diese 15 Minu- ten „Powerplay“ - erneut wurde Fischer auf der rechten Seite clever freigespielt, welcher die Kugel perfekt auf Boenke am zweiten Pfosten servierte. An dessen wuchti- gen Kopfball bekam Geibel zwar noch die Fingerspitzen, konnte schlussendlich jedoch nicht mehr den Einschlag verhindern. Nachdem die Gäste den ersten Schock des Gegentreffers verdaut hatten und im Anschluss deut- lich offensiver agieren mussten, entwickelte sich in der Schlussphase eine ausgeglichene und spannende Partie auf der Klosterwiese. Während der SVB das Augenmerk nun verstärkt auf die Defensive und Kontersituationen legte, meldete sich der TSV nach einem Standard in der zweiten Hälfte erstmals gefährlich vor Wetzel an (71.). Wirklich große Chancen blieben auf Tettnanger Seite im Nachgang jedoch aus, zu abgeklärt präsentierte sich am Ende die starke Defensive der Baindter Mannschaft. Auch wenn Walser mit einer Unkonzentriertheit die Baind- ter Zuschauer in der Nachspielzeit nochmals zittern ließ, blieb es schlussendlich beim verdienten 1:0-Heimsieg für Rädels Mannschaft. Mit einer insgesamt soliden Abwehrleistung gegen eine ersatzgeschwächte TSV-Offensive und einer offensiven Druckphase zu Beginn des zweiten Durchgangs, fährt der SVB einen wichtigen Sieg gegen einen direkten Tabellen- nachbarn ein. Damit setzt sich die Baindter Mannschaft auf Tabellenplatz zwei erstmals etwas von der Konkur- renz ab und hat noch mit fünf ausstehenden Partien vor der Winterpause gute Chancen auch dort zu überwintern. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl (80.Ylber Xhafa), Marc Bolgert, Michael Brugger, Tobias Szeibel - Marko Szeibel, Phillip Thoma, Mika Dantona - Jan Fischer, Phi- lipp Boenke (90.Max Schmidt), Konstantin Knisel (46.Lu- kas Walser) SV Baindt II - TSV Tettnang II 3:3 (2:1) Auch der SVB II hatte nach dem spielfreien Wochenende ein Topspiel vor der Brust - mit dem TSV Tettnang II be- grüßte man den Tabellenführer der Kreisliga B1 auf der Klosterwiese, wobei man selbst vor der Partie auf Platz drei rangierte. In einer von Beginn an attraktiven Partie, erwischte der SVB II den besseren Start, ließ jedoch in der Anfangspha- se die letzte Zielstrebigkeit in seinen Angriffen vermissen. Auf der Gegenseite konnte sich Mohring gegen die zweit- beste Offensive der Liga zunächst noch mit einer tollen Grätsche beim Herauslaufen auszeichnen, war wenig später beim Abschluss von Stohr dann aber machtlos (25.). Geggiers Mannschaft zeigte sich allerdings nur kurz geschockt. Nach einer eigentlich ungefährlichen Herein- gabe von Trautwein, konnte Veliu im TSV-Tor den Ball nicht ganz sichern, wobei der eingelaufene Schnez rich- tig spekuliert hatte und die Kugel zum verdienten 1:1 über die Linie drückte (30.). Angetrieben vom Ausgleichstreffer dominierte der SVB II die verbleibenden 15 Minuten bis zur Halbzeitpause und ging in der 40.Minute durch Gessler folgerichtig erstmals in Führung. Auch in der zweiten Halbzeit konnten beide Teams ihre Offensivqualitäten unter Beweis stellen, wobei der TSV II kurz nach Wiederanpfiff wieder zum 2:2 ausgleichen konnte (50.). Der SVB II blieb jedoch weiterhin aktiv und so war es in der 62.Minute erneut Schnez, der im Strafraum nicht abschaltete und mit viel Energie einen nicht ausrei- chend geklärten Ball der Tettnanger über die Linie köpfte. In der Schlussviertelstunde fanden die Gäste allerdings nochmals eine Antwort auf die Baindter Führung (78.), Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 wobei es schlussendlich bei einem torreichen Remis blieb. Mit diesem knappen Unentschieden gegen den Tabellen- führer unterstreicht der SVB II seine Ambitionen in dieser Saison um die Meisterschaft mitspielen zu können, wo- bei mit etwas mehr Spielglück sogar ein Sieg möglich gewesen wäre. Es spielten: Jan Mohring - Dennis Hecht, Thorsten Renz, Patrick Späth, Tobias Trautwein - Sam Robinson, Niklas Späth, Fabian Gessler, Nico Geggier, Marco Reinhardt - Johannes Schnez - Bank: Lukas Grabherr, Niklas Hugger, Moritz Gresser, Julian Keppeler, Max Kretzer Vorschau: Sonntag, 13.11.2022 12.15 Uhr: SV Baindt II - TSV Ratzenried II 14.30 Uhr: SV Baindt - TSV Ratzenried Ergebnisse Jugendfußball + Vorschau D2 Junioren SGM Baindt/Baienfurt II – FV Bad Waldsee I 0:3 Am Samstag erwarteten wir zu unserem letzten Vorrun- denspiel auf dem Kunstrasenplatz in Baienfurt den FV Bad Waldsee. In einer guten 1. Halbzeit, in der man eige- ne gute Chancen leider nicht nutzen konnte, wurde man durch den Gegner eiskalt bestraft und musste leider drei unglückliche Gegentore hinnehmen und so stand es zur Halbzeit 0:3. Die Mannschaft wollte jedoch nicht aufge- geben und versuchte in der 2. Halbzeit alles um noch zu- mindest einen Punkt zu retten. So verlief die 2. Halbzeit die meiste Zeit in der Hälfte der Gäste, aber auch nach besten Chancen von Yigit oder Flo wollte kein Tor mehr gelingen. Somit blieb es bei einem Endstand von 0:3 Trotz der enttäuschenden Ergebnisse der Vorrunde, ha- ben die Jungs niemals aufgegeben und so wollen wir weiter trainieren und streben in der Rückrunde Siege an. Es spielten: Luis Vujica, Jonas Plaus, Yigit Duman, Jannik Krestel, Florian Merk, Nevio Silaghi, Michele Di Maggio, Josia Markwart, Dominik Walth, Ali Shahror A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt – FC Isny 2:1 U19 der SGM gewinnt völlig verdient gegen den bishe- rigen, ungeschlagenen Tabellenführer aus dem Allgäu! Eine sehr starke Mannschaftsleistung in der ersten Spiel- hälfte mit dem Führungstreffer durch Leon Geng und eine großartige Energieleistung in Halbzeit 2 waren ausschlag- gebend dafür, dass die U19 der SGM nach 90 Minuten als verdienter Sieger unter großem Jubel der zahlreichen Fans den Platz verließ. Man merkte den Jungs von der ersten Minute an, dass sie dem Liga -Primus, der immerhin nach 5 Spielen einen Torschnitt von 5 Treffern pro Spiel aufweisen konnte, an diesem Tag ein Bein stellen wollten. Jeder einzelne stell- te sich in den Dienst der Mannschaft und gab alles für sein Team. Ein großes Lob auch an die 4 Jungs aus der B - Jugend die ihre 1-3 Jahre älteren Kameraden aus der A - Jugend mit tollem Einsatz un- terstützten. Bezeichnend für diesen gelungenen Nachmittag war das Siegtor durch den U17 Spieler Laurin Wösle, der wenige Minuten nach seiner Einwechslung nach genialer Vor- bereitung von Bledon Beluli den Gästetorwart gekonnt überwand. Kurz zuvor hatte Isny durch einen unhaltba- ren Weitschuß zum zwischenzeitlichen 1:1 ausgeglichen. Das Trainerteam um Edin Vardic und Rüdi Haber holten somit aus den letzten drei Spielen 7 Punkte. Es spielten: Benjamin Walser, Sven Merz, Markus Wöhr, Salvatore Di Maggio, Kevin Fischer, Nico Spörkel, Wasem Mahjoub, Daniel Kronenberger, Adnan Kale, Bledon Beluli, Leon Geng, Raphael Kaiser, Laurin Wösle C2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SG Kisslegg II 0:1 D1-Junioren: SV Horgenzell - SGM Baindt/Baienfurt I 2:4 Vorschau Jugendfußball Samstag, 12.11 12:45 Uhr – D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I – TSG Ailingen I (Spielort: Baienfurt) 15:00 Uhr – A-Junioren: SGM Aulendorf/Blönried/Ebersbach - SGM Baindt/Baienfurt 16:00 Uhr – B-Juniorinnen: SV Baindt – SV Alberweiler II SVB nach starker erster Hälfte im Achtelfinale SG SV Fronhofen/Fleischwangen - SV Baindt 2:3 (0:2) Nur zwei Tage nach dem Heimsieg gegen den TSV Tett- nang, war der SVB in der 3.Runde des Bezirkspokals zu Gast bei der neuen Spielgemeinschaft aus Fronhofen und Fleischwangen, die in der Kreisliga A1 derzeit auf dem soliden 3.Platz rangiert. Mit drei „Neuen“ kam der SVB bei perfekten Platzverhältnissen schnell in die Partie und ging verdientermaßen in der 8.Minute in Führung. Knisel eroberte die Kugel vor dem Fronhofener Strafraum, Tho- ma brachte den Ball mit einer flachen Hereingabe auf den zweiten Pfosten und Schmidt schob unbedrängt zum 0:1 ein. Nur wenige Minuten später kombinierte sich der SVB über die linke Seite stark nach vorne, wobei Tobias Szeibel und Geggier im entscheidenden Moment Knisel in Szene setzen, welcher vor dem Tor die Ruhe behielt und das 0:2 markierte (13.). In der Folge hätte die Baindter Mannschaft sogar noch mit einer höheren Führung in die Pause gehen können, es blieb jedoch beim komfortablen 2-Tore-Vorsprung. Aus der Halbzeitpause kam der SVB allerdings etwas ver- schlafen zurück und brachte sich im Aufbauspiel immer wieder durch eigene Fehler in Bedrängnis, Wetzel und der Pfosten verhinderten dabei den Anschlusstreffer. Dem SVB reichte in der 2.Hälfte hingegen der erste gelungene Angriff für den nächsten Treffer - nach einem Steckpass von Knisel, lupfte Schmidt die Kugel sehenswert zum 0:3 über den her- auseilenden Keeper (57.). Die in der zweiten Halbzeit deut- lich verbesserten Gastgeber steckten trotz des dritten Ge- gentreffers aber nicht auf und kamen wenig später durch einen Fehler im Baindter Aufbauspiel zum 3:1-Anschlusstref- fer (63.). In der Schlussphase konnte Wetzel erst noch einen weiteren Gegentreffer verhindern, in der Nachspielzeit war er gegen Heinz dann allerdings machtlos (90+2.). Da der Schiedsrichter wenige Sekunden später allerdings abpfiff, zieht der SVB verdient ins Achtelfinale des Be- zirkspokals ein - auch wenn man mit dem Auftritt in der zweiten Halbzeit nicht ganz zufrieden sein konnte. Ach- telfinalgegner wird die SG Aulendorf sein, die Partie findet aber erst im April des kommenden Jahres statt. Es spielten: Luca Wetzel - Tobias Szeibel, Michael Brug- ger, Marc Bolgert, Lukas Walser (75.Philipp Kneisl) - Marko Szeibel (65.Jonathan Dischl), Nico Geggier, Mika Dantona - Phillip Thoma (65.Jan Fischer), Max Schmidt (87.Michael Gauder), Konstantin Knisel Frauenfußball FC Scheidegg : SV Baindt 3:1 Zum Auswärtsspiel nach Scheidegg mussten wir leider auf einige Stammkräfte verzichten, trotzdem waren wir Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 zuversichtlich mindestens einen Punkt entführen zu kön- nen. Anfänglich hielten wir gut mit und kamen auch ein paar Mal gut vors gegnerische Tor. Die beste Chance hatte Lisa, die nach einer Hereingabe von Laura den Ball direkt abnahm, diesen aber über das Tor setzte. Doch mit zuneh- mender Spieldauer wurden die Gegnerinnen passsicherer und mit einer guten Passstafette über vier Stationen, die kaum zu verteidigen war, erzielten sie das 1:0 mit dem es in die Pause ging. Nach der Pause wollten wir das Spiel drehen und nach einem Foul an Lisa an der Strafraum- grenze, die sich von der Mittellinie aus durchgesetzt hat- te, verwandelte Ramona den fälligen Freistoß, der noch abgefälscht wurde, zum 1:1 Ausgleich. Leider kamen die Scheideggerinnen dann wieder stärker auf und erzielten 10 Minuten später bereits die erneute Führung. Wir set- zen nun alles auf Angriff und hatten noch zwei sehr gute Chancen auf den Ausgleich. Zuerst ließ Mariella mit einer Körpertäuschung ihre Gegenspielerin stehen, platzierte den Ball zwar genau ins lange Eck, aber irgendwie lenkte die Torfrau den Ball mit der Fußspitze noch um den Pfos- ten. Danach setzte sich Mariella nochmal über links gut durch, brachte den Ball scharf vors Tor, aber gleich zwei unserer Spielerinnen verpassten den Ball freistehend vor dem leeren Tor. Bei einem Konter kurz vor Schluss muss- ten wir dann leider das entscheidende 3:1 hinnehmen. Alles in allem ein Spiel, dass bei besserer Chancenverwertung durchaus auch hätte anders ausgehen können. Es spielten: Mandy Hennig (T), Tasja Kränkle, Annika Bu- salt, Angelina Bühler, Selinay Tasyürek, Selin Pfefferle, Ramona Schnell, Laura Maucher, Lisa Meschenmoser, Rebecca Butsch, Mariella Pedrazzoli, Selin Sultan, Mona Eiberle, Lorena Buerck, Steffi Hämmerle SV Baindt : SV Kressbronn 2:1 Gegen den in der Tabelle hinter uns rangierenden SV Kressbronn sollte unbedingt wieder ein Dreier her und so spielten wir von Beginn an konzentriert über die Au- ßen nach vorne und durch gute Pässe auf Mariella und Viola kamen wir immer wieder gefährlich vors Tor. So war es auch Viola, die nach tollem Pass von Mona sich über rechts zum wiederholten Mal durchsetzte und von der Grundlinie den Ball auf Laura spielte, die aus kurzer Distanz einnetzte. Leider mussten wir wenig später, nach einem platzierten Freistoß kurz vor dem eigenen Straf- raum, den Ausgleich hinnehmen, doch wir ließen uns nicht beirren und nach schönem Zuspiel von Angelina auf die abermals durchstartende Viola, legte diese auf Lisa, die den Ball herrlich im gegnerischen Torwinkel versenkte. Die zweite Halbzeit war dann leider weniger strukturiert, aber durch unbedingten Siegeswillen aller und eine überragen- de Abwehrchefin Tasja, hielten wir das 2:1 und konnten somit die drei Zähler behalten. Es spielten: Mandy Hennig, Tasja Kränkle, Angelina Büh- ler, Annika Busalt, Lena Schäfer, Ramona Schnell, Mona Eiberle, Lisa Meschenmoser, Mariella Pedrazzoli, Laura Maucher, Selin Pfefferle, Viola Zanutta, Selin Turan, Seli- nay Tasyürek, Lorena Bürck, Steffi Hämmerle Am Sonntag 13.11.22 (10:30 Uhr) fahren wir zum SV Ach- berg zu unserem letzten Hinrundenspiel Wetzel rettet SVB spät drei Punkte SV Weingarten - SV Baindt 2:3 (1:3) Nach den Siegen gegen den TSV Tettnang und die SG Fronhofen/Fleischwangen, wartete auf die Baindter Mannschaft als Abschluss der englischen Woche die Par- tie gegen den Landesliga-Absteiger aus Weingarten. Die Gastgeber erlebten einen verkorksten Saisonstart, konn- ten sich in den vergangenen Wochen allerdings stabilisie- ren und besonders in Heimspielen wichtige Punkte einfah- ren - der SVB war also gewarnt den Tabellendreizehnten nicht zu unterschätzen. Denn so war es auch der SVW, der auf dem Kunstrasen- platz den besseren Start in die Partie erwischte und die Gäste von Beginn an mit einer energischen Zweikampf- führung und viel Laufbereitschaft unter Druck setzte; das Resultat waren zwei erste Chancen nach Standards. Nach einer Viertelstunde Anlaufzeit fand der SVB aber besser ins Spiel und war im Stile einer Topmannschaft direkt mit dem ersten Angriff erfolgreich. Marko Szeibel chippte den Ball aus dem Halbfeld perfekt in den Lauf von Kapitän Thoma, welcher aus dem Mittelfeld in die Tiefe gestar- tet war. Da SVW-Keeper Segbers etwas aus seinem Tor gekommen war, um den Winkel zu verkürzen, entschied sich Thoma für den Lupfer und markierte damit das 0:1 (19.). Wohl noch etwas beeindruckt vom Gegentreffer, verlor der SVW nach dem Anspiel sofort wieder den Ball, wodurch Linksaußen Fischer zeigen konnte, was er jahre- lang auf dem Baindter Kleinspielfeld trainiert hatte. Gut 25 Meter vor dem Tor startete die Baindter Nummer 13 einen Sololauf, ließ drei SVW-Verteidiger mit mehreren Köpertäuschungen stehen und schob die Kugel dann aus spitzem Winkel zum 0:2 ein - Traumtor! (20.). In der Folge dieses Doppelschlags ruhte sich der SVB aber zu sehr auf dem Vorsprung aus und wurde zudem auf der linken Ab- wehrseite immer wieder vom agilen Weingartner Baum- hof in Bedrängnis gebracht. Kurz vor der Pause brach dieser erneut über rechts durch, wobei Innenverteidiger Brugger ihn im Strafraum zu Fall brachte. Kny verwan- delte den fälligen Strafstoß ohne Probleme unten rechts (42.). Doch der SVB sollte vor der Pause nochmal eine Antwort parat haben - eine Halbfeldflanke von Linksver- teidiger Kneisl segelte durch den kompletten Sechzehner des SVW, wobei an dessen Ende Schmidt den Ball per Bogenlampe ins Tor köpfte (45+1.). Dennoch herrschte nach dem Treffer Unsicherheit auf dem Weingartner Sportplatz, da Schmidt aus abseitsverdächtiger Position gestartet war und der Schiedsrichter nicht unmittelbar auf Tor entschied. Schlussendlich hatte das 1:3 aber Bestand, ein Video-Check mit dem „Kölner Keller“ wäre hier wohl von Vorteil gewesen. Mit dem erneuten 2-Tore-Vorsprung kam der SVB stär- ker aus der Kabine und konnte vor allem durch Fischer auf der linken Seite immer wieder Nadelstiche setzen. Segbers verhinderte dabei sowohl gegen Thoma (57.) als auch Marko Szeibel (58.) innerhalb weniger Sekun- den die wohl endgültige Entscheidung in dieser Partie. Und so schöpfte der SVW nur drei Minuten später wie- der neue Hoffnung - der eingewechselte Riel konnte sich über die rechte Seite durchsetzen und aus kurzer Distanz zum 2:3-Anschlusstreffer einschieben. In der Folge ent- wickelte sich eine zunehmend hitziger werdende Partie mit am Ende insgesamt 12 gelben Karten. Der SVB ließ sich eventuell auch dadurch aus dem Spiel bringen und es gelangen kaum noch gelungene Kombinationen über mehr als fünf Stationen. Großchancen waren bis hinein in die Schlussphase auf beiden Seiten eher Mangelware. Dort jagte zunächst Dantona einen Freistoß aus aus- sichtsreicher Position über das Tor (76.) und wenig später scheiterte Dischl am gut aufgelegten Segbers (85.). Und so kam es, dass der SVW in der Nachspielzeit nochmals die Chance zum Ausgleich auf dem Fuß hatte. Nach einer Flanke von der linken Seite kratzte Wetzel den wuchtigen Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Abschluss von Bachhofer aus kürzester Distanz noch aus dem Eck und hielt damit die drei wichtigen Punkte für den SVB fest (90+1.). Damit verteidigt der SVB weiterhin den starken zweiten Tabellenplatz, jedoch zeigte man in Weingarten eine der schwächeren Saisonleistungen und hätte sich nicht über den späten Ausgleich in der Nachspielzeit beschweren dürfen. Derzeit scheint aber das Spielglück auf Baindter Seite zu sein, wodurch man auch die knappen Spiele für sich entscheiden kann. Im regulär letzten Spiel der Hinrun- de gegen den TSV Ratzenried wird man allerdings gewillt sein, spielerisch wieder verbessert aufzutreten. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Michael Brug- ger, Marc Bolgert, Tobias Szeibel - Marko Szeibel, Mika Dantona, Phillip Thoma (59.Nico Geggier) - Jan Fischer, Jonathan Dischl (90+3.Lukas Walser), Max Schmidt (67. Philipp Boenke) SV Oberzell II - SV Baindt II 2:4 (1:3) Bereits am Freitagabend war die „Zwoite“ bei der Reser- vemannschaft des SV Oberzells zu Gast, wobei die Partie ebenfalls auf dem Kunstrasen stattfand. Sowohl mit dem ungewohnten Untergrund als auch dem hohen Anlaufen der Gastgeber hatte die Mannschaft von Timo Geggier in den Anfangsminuten durchaus Probleme, konnte aber dennoch in der 8.Minute durch einen direkten Freistoß- treffer von Renz in Führung gehen. Im Anschluss fand der SVB II besser in die Partie und erhöhte innerhalb von vier Minuten auf 0:3. Jeweils nach einem Eckball trafen Hecht (19.) sowie Gessler (23.) und unterstrichen damit die Standardstärke der Baindter Mannschaft. Die Gast- geber steckten allerdings nicht auf, wodurch der SVB II noch vor der Pause den 1:3-Anschlusstreffer hinnehmen musste (33.). Nach dem Spiel meinte Trainer Geggier, dass das Spiel in dieser Phase „auf Messers Schneide“ stand und ein weiterer Treffer des SVO II seine Elf nochmals in Bredouille hätte bringen können. Nach gut einer Stunde stellte der SVB II aber den alten 3-Tore-Vorsprung wie- der her - diesmal war es Kretzer, der erneut nach einem Eckball zur Stelle war (62.). Das 2:4 in den Schlussminuten blieb somit nur noch Ergebniskosmetik (87.). Somit feiert der SVB II am Ende durch insgesamt vier (!) Standardtore einen verdienten Auswärtssieg in Oberzell und behauptet so seine gute Position im Dreikampf um die Spitze in der Kreisliga B1. Es spielten: Jan Mohring - Lukas Grabherr (46.Kai Kas- par), Tobias Trautwein (66.Marcel Maucher), Thorsten Renz, Niklas Hugger - Marco Reinhardt, Fabian Gessler, Julian Keppeler, Dennis Hecht (60.Moritz Gresser) - Max Kretzer (75.Beyhan Altun), Johannes Schnez Vorschau: Sonntag, 13.11.2022 12.15 Uhr: SV Baindt II - TSV Ratzenried II 14.30 Uhr: SV Baindt - TSV Ratzenried Jugendmannschaft verliert gegen Tabellenführer SV Baindt – SG Aulendorf II 0:10 Gegen die bislang ungeschlagene zweite Mannschaft der SG Aulendorf konnte unsere Jugendmannschaft leider kein Spiel gewinnen. Zum ersten Mal mit von der Partie war Jannes Neubrand, der zusammen mit Benjamin Michelberger im Doppel 1 einen Satz gewinnen konnte. Das zweite Doppel mit Franz und Pia Kreutle verlor 0:3, wobei auch hier Chancen auf einen Satzgewinn vorhanden waren. Im vorderen Paarkreuz konnten Benjamin und Franz sehr gut mithalten, gewannen immer einen Satz und verloren einige weitere knapp mit 9:11 oder 12:14. Besonders das zweite Spiel von Benjamin stand bis zum Ende auf des Messers Schneide, leider verlor er 3 Sätze knapp. Letzt- endlich gingen alle Spiele im vorderen Paarkreuz mit 1:3 verloren. Im hinteren Paarkreuz spielte Jannes bei seinem ersten Punktspiel sehr ordentlich, hier und da schlichen sich aber noch zu viele Fehler ein, sodass er noch keinen Satz gewinnen konnte. Pia zeigte nach einer deutlichen Niederlage im ersten Spiel, was in ihr steckt und gewann die ersten beiden Sätze ihres zweiten Spiels. Dann aber ging ihr die Puste aus und sie konnte leider keinen Satz mehr gewinnen, sodass die 0:10 Niederlage besiegelt war. Nun haben wir 2 Wochen Spielpause, bevor am 19.11. das nächste Auswärtsspiel in Blitzenreute ansteht und wir eine neue Chance bekommen, einige Sätze und Spiele zu gewinnen. Es spielten: Benjamin Michelberger (0:2), Franz Kreutle (0:2), Jannes Neubrand (0:2) und Pia Kreutle (0:2) Taekwondo Baindt e.V. Am 22.10.2022 fanden die Baden-Würt- tembergischen Poomsae Meisterschaf- ten in Waiblingen statt. Zu Beginn wurden die 160 Sportlerinnen und Sportler bei der Baden-Württember- gischen Poomsae Meisterschaft wurden vom Präsidenten der TUBW Herrn Wolfgang Brückel begrüßt. Am Vormittag sind die Kinder und Jugendlichen angetre- ten, unter anderem war hier auch der amtierenden Euro- pameister, in Begleitung des SWR, mit vertreten. Nachmittags ging für den Taekwondo Baindt Verena an den Start und konnte sich gegen hochkarätige Konkurrenz erfolgreich den 1. Platz und damit den Titel Baden-Würt- tembergische Landesmeisterin Poomsae sichern. Mit diesem großartigen Erfolg möchten wir uns auch bei unseren Sponsoren bedanken. Alfred Manthei Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Lachen, leben - LandFrau eben Ihr Frauen auf dem Lande, interessiert ihr euch für die Landfrauen? Ihr sucht; interessante Vorträge, eine nette Gemeinschaft, unterhaltsame Veranstaltungen, attraktive Ausflüge, anregenden Gedankenaustausch? Dann seid ihr bei uns genau richtig. Wir LandFrauen von Baindt treffen Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 uns regelmäßig zu verschiedenen Veranstaltungen. Wir sind vielseitig interessiert, weltoffen, modern, aber auch traditionsbewußt, aktiv, kreativ und gesellig. Ist euer Interesse geweckt? Dann schnuppert doch in eine unserer nächsten Veranstaltungen hinein. Zum Beispiel bei der nächsten Veranstaltung... Am Dienstag, 15.11.2022 laden wir alle Interessierten recht herzlich in den Bischof-Sproll-Saal ein. Beginn 19.30 Uhr. Landwirtschaftsmeister Joachim Kapler, vom Kartoffel- hof Kapler in Köpfingen wird uns allerlei Wissenswertes über den Anbau bis zur Ernte der tollen Knolle erzählen. Mit einer anschließenden Verkostung verschiedener Sor- ten kann jeder selbst seine Lieblingskartoffel finden. LandFrau kann jede werde, also kommt einfach vorbei! Wir freuen uns auf euer Kommen Die Vorstandschaft Voranzeige: Samstag, 12.11.2022 Hubertusmesse in der Pfarrkirche Baindt m. Jagdhornbläser aus Fronhofen Reitergruppe Baindt Nikolausmarkt am 26. November Die Jugend der Reitergruppe Baindt ver- kauft am diesjährigen Nikolausmarkt in Baindt am 26.11. wieder Adventskränze. Gerne können Adventskränze bis 16.11.2022 unter 0173 3551183 oder jugendteam@reitergruppe-baindt. de vorbestellt werden. Die Reiterjugend freut sich über zahleiche Bestellungen. Vorankündigung Weihnachtsfeier und Jahresab- schlussfahrt Ruck zuck schreitet die Zeit voran... Bitte merkt Euch den Freitag, 02.12.2022 als Termin für unsere Weihnachtsfeier vor. Einen Tag später, am Samstag, 03.12.2022 findet die Kut- schenabschlussfahrt statt. Turnierergebnisse Reitertag in Ailingen Dressurwettbewerb Kl.E 13. Platz Alisa Schnez mit Sokrates Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 1. Platz Theresa Henzler mit Delia 2. Platz Noemi Oelhaf mit Delia Theresa mit Delia Noemi mit Delia Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer vor Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen unseren Ansprechpartner der HvO Baindt in einem kurzen Steckbrief vorstellen: Name: Sven Stiefvater Familienstand: Verheiratet, drei Kinder Beruf: Dipl. Betriebswirt (BA) medizinische Ausbildung: Sanitätshelfer In der HvO tätig seit: 2016 (Mitglied der HvO Baienfurt und Baindt) „Mir gefällt im DRK dass ich mich mit den Grundsätzen: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängig- keit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität identifizieren kann und dabei mit gleichgesinnten Kamerad:Innen ein tolles Ehrenamt begleiten darf.“ „Ich engagiere mich ehrenamtlich in der HvO Gruppe, weil ich nicht nur darüber sprechen möchte, dass jeder (s)einen Beitrag für die Gesellschaft leisten kann. Anderen zu helfen ist nicht nur ein gutes Gefühl, sondern für mich eine oder gar die Basis des Zusammenlebens.“ Mein längster HvO Einsatz: ist immer dann, wenn ich mein Fahrzeug so parke, dass mich der Regelrettungs- dienst einparkt und ich nicht mehr vom Fleck komme. Das eindrücklichste Erlebnis: jeder Einsatz hinterlässt seine Eindrücke, aber die Dankbarkeit der Patienten und deren Angehörigen beeindruckt schon ungemein und bestärkt mich in dieser Aufgabe. Es fühlt sich immer wieder richtig an! Mein Lieblingsausrüstungsgegenstand: ist die Rundum- leuchte und mein Türkeil, damit die nach mir eintreffen- den Rettungskräfte auch schnellstmöglich unterstützen können. Sollten Sie Fragen zum Helfer-vor-Ort System haben, oder an einer Mitarbeit interessiert sein, dürfen Sie sich gerne unter hvo.drk-baienfurt-baindt.de informieren, oder Sven unter hvo-baindt@drk-baienfurt-baindt.de kontaktieren. Ich bin ein #Schutzengel www.drk-rv.de Foto machen, auf sozialen Medien teilen, Schutzengel sein. drk_kv_ravensburg drk_kv_ravensburg Platz für Hier ist Dich! Ich bin #Schutzeng www.drk-r Foto machen, auf sozialen Medien teilen, Schutzengel sein. drk_kv_ravensburg drk_kv_ravensburg Platz für Hier ist Dich! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wanderung von Waldburg nach Weingarten Wir fahren mit dem Bus nach Waldburg und wandern über Unterankenreute, Rösslerhof zurück nach Wein- garten, wo wir falls gewünscht noch einkehren werden, Treffpunkt Sonntag 13.11.2022, 10.10 Uhr Bushaltestelle Charlottenplatz in Weingarten oder 10.40 Uhr Bushaltestelle Liebfrauenkirche in Ra- vensburg. Gehzeit 3,5 bis 4 Stunden, 12 km, 400 hm abwärts. Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk und evtl. Stöcke wer- den empfohlen. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Anmeldung bei WF M. Selimi, Tel. 0751/21981 Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Kaffeetreff Kaffeetreff am 16.11.2022 um 14:30 Uhr für die Mitglieder vom VdK OV Weingarten im Bistro Best Western, Weingarten Karin Maucher hat die Rechtsanwältin Frau Christine Wieland, Springer Wieland & Partner mbB, von der Kanz- lei Springer Wieland & Partner,St.-Konrad-Str. 51 in 88250 Weingarten eingeladen. Sie wird über Erbrecht, Patien- tenverfügung und Vorsorgevollmacht ein Referat halten und Ihre Fragen gerne bantworten.Es ist ein interessantes Thema und ich hoffe, dass viele Mitglieder dieser Einla- dung folgen. Liebe Grüße Karin Maucher Was sonst noch interessiert Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen u. in ver- schiedenen Farben. Der Verkauf findet am Freitag, 18.11.22 von 15.00 – 18.00 Uhr im Bischoff-Sproll- Saal Gemeindehaus St. Martin Marsweilerstrasse 30, 88255 Baindt und am 26.11.22 auf dem Baindter Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz statt. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Katholische Kirchengemeinde Baindt Liebe Rentner/innen, Pensionäre/innen und ehemalige Kollegen/innen der Papier- fabrik Baienfurt und des Kraftwerkes! Nach zwei Jahren „Coranapause“ möchte ich Euch dieses Jahr wieder herzlich zu einem Rentnertreff einladen. Dieses Jahr am Freitag, 18. November 2022 um 15:00 Uhr Wieder im Bräuhäusle, Baienfurt, Weingartner Straße (beim Neunerbeck ums Eck) Nachdem die größten Volksfeste gefeiert werden können, meine ich, können wir uns auch wieder treffen. Ich würde mich freuen, wenn ich wieder viele frühere Kolleginnen und Kollegen begrüßen könnte. Das - Bräuhäusleteam - macht extra für uns schon um 15:00 Uhr auf und wird uns sicher wieder gut bewirten. Diese Einladung erscheint wieder in den Gemeindezei- tungen von Baienfurt und Baindt. Bitte informiert auch Eure bekannte Kolleginnnen und Kollegen von auswärts. Sepp Wieland, Unterschwarzach Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Der Liederkranz Baienfurt lädt alle Mitglieder zur Mitglie- derversammlung am Montag, 21. Nov. 2022, 20.00 Uhr, Achtalschule Bai- enfurt, Ravensburgerstr. 18, Eingang Friedhofstr., ein. Tagesordnung: (Änderungen vorbehalten) • Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken • Bericht des 1. Vorsitzenden • Berichte der Chorleiter • Kassen- und Kassenprüfbericht • Entlastung der Vorstandschaft • Wahl des Vorstandes /erweiterten Vorstandes • Wahl der Kassenprüfer • Ausblick ins Jahr 2022 • Anträge, Wünsche, Verschiedenes Einwände und Anträge zur Mitgliederversammlung bitte schriftlich bis 18. Nov. 2022 an: Werner Muscheid, St. Kon- rad Str. 2, 88250 Weingarten. Wir freuen uns auf ihr Kommen. Die Vorstandschaft Chorproben: CHORifeen and Friends Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Achtalschule Baienfurt, Eingang Friedhofstr. Chorleitung Peter Fuchs Weitere Sänger(innen), sind zum Mitsingen eingeladen. Notenkenntnisse sind erwünscht! Infos: 07502- 91 27 12 Männerchor Dienstag, 18.00 Uhr, wöchentlich, Vereinsheim Chorleitung Irene Streis Weitere Sänger willkommen. Notenkenntnisse sind nicht erforderlich! Infos: 0751-25 914 Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Kräuter-Aktion In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Baienfurt haben wir für Samstag, 12. November von 14.00 - 16.00 Uhr im Gelände des Bauhofs Baienfurt eine Aktion organisiert. Die Gärtner der Gemeinde Baienfurt wollen allen Kräu- tern, die ja alle mehrjährig sind, aus den Sommerbee- ten eine zweite Chance geben. Es gibt Salbei, Rosmarin, Pfefferminze, Thymian und Currykraut. Bitte bringen Sie hierfür geeignete Gefäße mit. Wir möchten Ihnen diese Aktion anbieten, weil es einfach keinen Sinn macht, diese Pflanzen bereits nach einem Jahr wegzuwerfen. Sie bringen doch alle viele Jahre einen guten Ertrag. Auch das zählt zu nachhaltigem Umgang mit unserer Umwelt. Wir freuen uns auf Ihren regen Besuch und grüßen bis dahin Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2022“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schichta 2022 ein. Am 18. und 19. November 2022 wird mit bekann- ten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute ge- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 boten. Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistinnen vom 18. und 19. November 2022 vor: Christine Eixenberger „Einbildungsfreiheit“ Christine Eixenberger ist eine Vollblut-Entertainerin, die ihre pädagogische Vergangenheit nicht verleugnen kann. Sie trägt das Herz auf der Zunge, den Rotstift in der Hand und den Pausengong im Ohr. Besser als ein Tinnitus ist Letzterer allemal. Von der Pädagogin zur Kabarettistin und Schauspielerin - viel hat sich nicht verändert, sagt Christine Eixenberger: „Mei, man muss halt den Vormittag rumbringen.“ Alles beginnt mit einem biblischen Wasserschaden: Von sagenumwobenen Pilzkolonien und nicht ganz so flot- ten Handwerksburschen aus den eigenen vier Wänden vertrieben, bricht Christine Eixenberger in eine Odyssee durch den Groß- und Kleinstadtdschungel auf. In ihrem neuen Programm breitet die Kabarettistin ein Panopti- kum aus, wie es romantischer nicht sein könnte: Bei ihrer unfreiwilligen Wohnungssuche umgarnt sie Immobilien- makler und Hausbesitzer, die sich allesamt gebärden wie Lehnsherrn einer längst vergangenen Epoche. „Ich bin dann mal so frei...!“ denkt sich Christine Eixenberger und begegnet den Möchtegern-Monarchen der Neuzeit ge- wohnt furchtlos, stimm- und wortgewaltig, gestählt durch unzählige Bastelstunden und Grundschulklassenfahrten. „Einbildungsfreiheit“ erzählt pointenreich von Bürgern und Burgfräulein, von der Macht der Märkte und der Suche nach diesem einen, mystischen, bayerischsten aller Orte: Dem ominösen „Dahoam“. Martin Schmitt „Bässdoff“ Aus seinen erfolgreichen Programmen „Schmitt“, „Auf- bassn!“ und „Von Kopf bis Blues“ präsentiert Martin Sch- mitt das Beste in Form einer perfekten Melange aus ei- genen bayrischen Songs und Gedichten, Blues, Boogie Woogie und Harlem Stride Piano. Nach 32 Jahren auf der Bühne, 12 CD-, 3 DVD-, zahlreichen TVProduktionen und dem aktuellen Erscheinen seines ersten Buches mit einer Auswahl seiner beliebtesten Texte, ist es Zeit, die letzten Jahre Revue passieren zu lassen und die Highlights dar- aus zu präsentieren. Sein pianistisches, sängerisches und kabarettistisches Potential verschmilzt wie immer zu einer Show mit einzigartigem Entertainmentfaktor. Das hat „Die Welt“ schon längst erkannt, als sie schrieb: „Improvisati- onsgenie spielt mit Tasten wie mit Worten.“ Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Kartenvorverkauf läuft in der VR Bank Ravensburg Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Bai- enfurt Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt Tel.: 07502 911 035 per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im De- tail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: € 24,- Sie sparen beim DUO-Ticket (2 Abende für € 46,-) Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zu Gute. DJO-Deutsche Jugend in Europa e. V. Gastschüler aus Brasilien suchen nette Gastfamilien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Colegio Suiço Brasileiro Sao Paulo (Schweizerschule Sao Paulo) sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfa- milien für den Zeitraum 14.01. – 02.03.23. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. ForstBW: Naturschutzgebiet Schenken- wald durch Sturm schwer getroffen Derzeit lagern große Mengen Sturmholz an den Waldwe- gen im Schenkenwald zwischen Baindt und Mochenwan- gen und vermutlich sind die Waldbesucher betroffen von dem Bild, das sich ihnen dort bietet. Der Gewittersturm vom 5. August 2022 traf den Schenkenwald mit voller Wucht. Zunächst war das Schadensausmaß nicht richtig erkennbar, doch dieses wird jetzt nach Aufarbeitung und Rückung der Sturmhölzer an die Waldwege überdeutlich. Der Forstbezirk Altdorfer Wald / ForstBW geht von über 1000 Fm Sturmholz aus. Darunter sind leider auch viele wertvolle alte Eichen. Laubholz ist normalerweise in der Starkwindsaison im Herbst und Winter stabiler als Nadel- holz, umso heftiger können sich aber Gewitterstürme im Sommer auswirken. Zu dieser Zeit stehen die Laubhölzer voll im Laub und deren Baumkronen bilden große Segel, in die der Sturm „hineinfahren“ kann. So kam es, dass durch den Gewittersturm sehr viele der besonders alten und hohen Eichen, die über das Kronendach des Schen- kenwaldes hinausragten, geworfen wurden. Tröstlich dabei ist, dass aus den starken Eichen sicherlich sehr hochwertige und langlebige Holzprodukte gefer- Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Nachruf Wir trauern um unseren Musikkameraden Karl Bohner der am 19.10.2022 im Alter von 87 Jahren verstorben ist. 68 Jahre hat er dem Verein die Treue gehalten, 50 Jahre davon als aktiver Musiker. Als Musiker und Freund genoss er ein hohes Maß an Ansehen, auch über die Grenzen von Baindt hinaus. Für seine 6-jährige Tätigkeit als Vorstand und sein großartiges Engagement für den Verein sind wir ihm sehr dankbar. Wir nehmen Abschied von einem wert- vollen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung behalten werden. Musikverein Baindt e.V. GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF NACHRUFE tigt werden. Das Eichenholz ist hoch geschätzt für seine vielseitige Verwendung, wie z.B. bei der Herstellung von Möbeln, Fenstern, Treppen, Türen, Parkettböden, Wand- belägen oder auch Weinfässern. Bergatreuter Nikolausmarkt am Samstag, 03. Dezember 2022 von 16.00-22.00 Uhr im Schulhof der Gemeinschaftsschule Bergatreute Der traditionelle Nikolausmarkt öffnet seine Pforten in diesem Jahr im Schulhof der Gemeinschaftsschule Ber- gatreute. Der beliebte Treff bietet für ein paar Stunden die Gele- genheit schon jetzt das eine oder andere Weihnachts- geschenk zu kaufen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt: viele Gruppen laden mit weihnachtlichen Ange- boten und kulinarischen Schmankerln Jung und Alt dazu ein, den besinnlichen Zauber der Vorweihnachtszeit zu erleben. Landkreis Ravensburg Online-Vortrag am 16. November: Nachhaltige Ernährung Die Ernährung und der Umgang mit Lebensmittel haben einen großen Einfluss auf die Umwelt. Immer häufiger wird von einer nachhaltigen Ernährung gesprochen. Doch was bedeutet nachhaltige Ernährung? Wie sieht diese ganz konkret aus? Und wie kann eine nachhaltige Ernährung umgesetzt werden? Im Online-Vortrag werden Aspekte einer nachhaltigen Ernährung aufgezeigt und viele An- satzpunkte für eine einfache Umsetzung von Referentin Bettina Schmidt vorgestellt. Der kostenlose Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 16. November um 18.30 Uhr statt. Die Anmeldung ist bis 14. November unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Haben Sie Ihre Haben Sie Ihre Weihnachtsanzeige Weihnachtsanzeige schon gebucht?schon gebucht? Lassen Sie sich inspirieren:Lassen Sie sich inspirieren: www.duv-wagner.de/ www.duv-wagner.de/ weihnachtskatalogweihnachtskatalog Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 69,00 € Größe: 90 x 60 mm 12 69,00 € Größe: 90 x 60 mm 13 141,00 € Größe: 90 x 125 mm 14 69,00 € Größe: 90 x 60 mm 15 64,00 € Größe: 90 x 55 mm 16 135,00 € Größe: 187 x 60 mm 17 10% Frühbucher- Rabatt Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 91,00 € Größe: 90 x 80 mm 19 75,00 € Größe: 90 x 65 mm 20 69,00 € Größe: 90 x 60 mm 23 113,00 € Größe: 90 x 100 mm 22 135,00 € Größe: 187 x 60 mm 18 10% Frühbucher- Rabatt Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog dvwdvw 58,00 € Größe: 90 x 50 mm 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 www.haller-raumgestaltung.de Mo-Fr. 10-18 Uhr | 07504 97000 Adventszauber in Sattelbach Zauberhafte Dekorationen, Geschenkideen, Gutscheine und persönlicher Verpackungsservice Zeit für Genuss mit dem Johanniter-Menüservice! 10% Rabatt im ersten Bestellmonat* Einfach anrufen unter 0751 36149-14 *Aktion gültig bis 31.12.2022, nur für Neukunden. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ravensburg menueservice.ravensburg@ johanniter.de November Fr 16 bis 22 Uhr Sa & So 11 bis 18 Uhr Oberschwabenhalle Ravensburg www.gusto-rv.de die Genussmesse 18. – 20. Ravensburger Veranstaltungs- gesellschaft mbH STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT[mehr]

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        Bekanntmachung_Nachtragshaushalt_2024.pdf

        Amtliche Bekanntmachung am 12.01.2024 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Erträge 13.475.400 555.000 14.030.400 1.2 Ordentliche Aufwendungen 14.299.250 287.500 14.586.750 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -823.850 267.500 -556.350 1.4 Außerordentliche Erträge 250.000 -100.000 150.000 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 250.000 -100.000 150.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -573.850 167.500 -406.350 Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 2. Finanzhaushalt 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.100.400 555.000 13.655.400 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.915.050 287.500 13.202.550 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) 185.350 267.500 452.850 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.349.350 120.000 9.469.350 2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 12.733.400 120.000 12.853.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -3.384.050 0 -3.384.050 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.198.700 267.500 -2.931.200 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.250.000 0 5.250.000 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 300.000 0 300.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 4.950.000 0 4.950.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 1.751.300 267.500 2.018.800 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. § 5 Steuersätze Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. § 6 Inkrafttreten Der Nachtragshaushalt 2024 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Der Nachtragshaushalt liegt in der Zeit von Montag, den 15. Januar 2024 bis Dienstag, den 23. Januar 2024 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Nachtragshaushaltssatzung sowie die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 28.12.2023 (AZ 902.41) hat das Landratsamt Ravensburg die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltplan vom 13.12.2023 nicht beanstandet. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.01.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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          Amtsblatt_2023_12_05_KW19.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 12. Mai 2023 Nummer 19 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zur Umweltausstellung „Klimawandel – Industrielandschaften“ ab dem 16. Mai 2023 im Baindter Rathaus Wir laden Sie herzlich zur Eröffnung der Umweltausstellung am Dienstag, den 16. Mai 2023 um 17:00 Uhr in das Rathaus ein. Neben der Begrüßung durch die Bürgermeisterin Simone Rürup und Herrn Hubert Gärtner vom Kunstkreis Baindt, wird Frau Birgit Huber-Ohl als Leiterin der Umwelt-AG das Thema der Umweltausstellung erläutern und vertiefen. Musikalisch umrahmt wird die Eröffnung durch ein Trompe- tentrio der Musikschule Ravensburg. Seit November 2019 engagie- ren sich Schüler und Schülerin- nen der Achtalschule für Nach- haltigkeit, Natur und Umwelt. Ihr Ziel ist es, die Schönheit und Funktionsfähigkeit unse- rer Mutter Erde zu erhalten und zu unterstützen. Ein wich- tiger Baustein ist dabei, Bäu- me zu pflanzen, weil sie CO₂ aus der Luft aufnehmen, lang- fristig binden und damit dem Klimawandel entgegenwirken. Durch viele verschiedene Ak- tionen konnten bereits 1649 neue Bäume gepflanzt wer- den. Die Ausstellung wird ge- meinsam mit Bildern aus dem Kunstkreis Baindt gezeigt. Die Ausstellung dokumentiert: - die Schönheit unserer Erde - die Bedeutung von Bäumen für eine gesunde Natur - die Hitzesommer der letzten Jahre und die Folgen in Deutschland und weltweit - die weltweite Zunahme von Bränden, Überschwemmungen und Stürmen - die Vernichtung von Lebensräumen für Menschen und Tiere - Lösungsmöglichkeiten, die auch schon Grundschüler umsetzen können Die Ausstellung kann während der Öffnungszeiten des Rathauses bis Montag, den 03. Juli 2023 besucht werden. Der Kunstkreis Baindt und die Umwelt-AG der Achtalschule Baienfurt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 19.05.2023 Redaktionsschluss: 15.05.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Rathaus hat am Freitag nach Christi Himmelfahrt, 19. Mai 2023geschlossen. Es findet an diesem Tag kei- ne Terminvergabe statt und die Ämter sind telefonisch nicht erreichbar. Wir bitten Sie dies zu berücksichtigen und Ihre Anliegen im Rathaus vor dem Feiertag zu erledigen. Ab 22. Mai 2023 sind wir wieder persönlich für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Der Energiedialog kommt am 12. & 13. Mai 2023 vor die Rathäuser der Kommunen Der Energiedialog informiert und sammelt Themen, Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald ein. Mit einem Informationsstand steht das Moderationsteam des Forum Energiedialog für jeweils 90 Minuten bei den Rathäusern, am Freitag, den 12. und Samstag, den 13. Mai, in allen sieben Gemeinden. Freitag Samstag 10:30 - 12:00 Uhr Bergatreute 08:30 - 10:00 Uhr Schlier 13:00 - 14:30 Uhr Baindt 10:30 - 12:00 Uhr Vogt 15:00 - 16:30 Uhr Baienfurt 12:30 - 14:00 Uhr Wolfegg 17:00 - 18:30 Uhr Waldburg Zusätzlich wird auch der Vorhabenträger, Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm und iTerra Energy, mit einem Informationsstand vertreten sein. Die eingesammelten Anliegen aus der Bevölkerung fließen in den Energiedialog ein und werden von der Dialoggruppe gesichtet und priorisiert. Während der Info-Tour beantwortet das Moderationsteam des Forum Energiedialog auch Fragen zum weiteren Vorgehen, u.a. zur Dialoggruppe und zur Zufallsauswahl. Hinweis: Die Info-Tour findet auch bei schlechtem Wetter statt. Bei Regen werden die Informationsstände zum Teil in die Foyers der Rathäuser verlegt. Die Waldbox kommt am 12. Mai 2023 nach Baindt! Der Wald ist Lebensraum für eine Vielzahl an Pflanzen und Tieren. Er ist auch Erholungs- und Erlebnisraum für Men- schen, liefert wichtige Rohstoffe und nicht zu vergessen, er ist ein bedeutender Sauerstofflieferant. Das Wunder des Waldes erlebbar zu machen, ist eine der vielen Aufgaben unserer Förster und Waldpädagogen. Um Familien ein solches Angebot in der Nähe zu ermöglichen, hat die Gemeinde Baindt die Waldbox des Landkreises Ravensburg eingeladen. Ausgestattet mit allen notwendigen Materialien und Werkzeugen sollen über das Jahr 2023 verteilt verschiedenen Themen des Waldes mit dem Förster und Waldpädagogen Christian Reich erfahren sowie erlebt werden. Dies ist ein kostenloses Angebot und richtet sich insbesondere an Familien mit Kindern im Alter zwischen drei und fünf Jahren in Begleitung eines Erwachsenen, oder zwischen sechs und zwölf Jahren ohne Begleitung. Der erste Termin findet am Freitag, den 12. Mai 2023 um 15:00 Uhr statt. Treffpunkt ist der Waldspielplatz-Grü- nenberg. Die Dauer beträgt etwa zwei Stunden. Bringen Sie bitte ausreichend zu Trinken, bei Bedarf ein Vesper und eine Sitzunterlage mit. Wir freuen uns sehr, die Waldbox bei uns begrüßen zu dürfen und auf viele schöne sowie lehrreiche Momente im Wald. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 16. Mai 2023 von 15:00 Uhr – 17:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 15.05.2023 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2023 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2023 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2023 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2023 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2023 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 13. Mai und Sonntag, 14. Mai Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 Donnerstag, 18. Mai Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. Mai Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Sonntag, 14. Mai Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Donnerstag, 18. Mai Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Mai 18.05. Christi Himmelfahrt Öschprozession 19.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 24.05. Bürgerinformationsveranstaltung SKH 24.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Waldwochen Jedes Jahr im Frühling geht unser Kindergarten St.Martin eine Woche in den Wald. Dieses Jahr hatten wir leider kein gutes Wetter. Die ersten zwei Tage mussten schon wetterbedingt ausfal- len, doch ein Spaziergang im Regen kann ganz interes- sant sein. Ab Mittwoch war besseres Wetter angesagt und so starteten die Kindergartengruppen um 8:00 Uhr in den Wald. An dem Waldspielplatz warteten die restlichen Kinder, die mit dem Auto gebracht wurden. Gemeinsam ging es dann zu unserem Waldplatz. Dort angekommen fing es mit einem kurzen Morgenkreis und dem anschlie- ßenden Vesper an. Nach der kleinen Stärkung freuten sich alle Kinder endlich im Waldbereich spielen zu dürfen. Es wurde am Waldti- pi gebaut, einen neuen Waldweg für die Kindergarten- kinder angelegt und auf den Baumstämmen balanciert. Mancherlei Tiere konnte man beobachten und sogar ein Schneckenrennen veranstaltet werden. An einer Trimm Dich Station zu trainieren war auch ganz interessant. Doch schon bald ging die Zeit im Wald zu Ende. Einmal noch im großen Kreis eine Trinkrunde und gemeinsam machten wir uns dann auf den Weg zurück zum Wald- Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 spielplatz. Dort warteten bereits viele Eltern, die ihre Kin- der wieder abholten. Um 12:00 Uhr liefen wir mit den restlichen Kindern zurück zum Kindergarten. Unterwegs tauschten sich die Kinder über ihre Erlebnisse aus und so mancher war auch müde und geschafft! Doch man freu- te sich trotzdem wieder auf einen weiteren Tag im Wald! Zur Information Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Wiedereröffnung Cafeteria Selige Irmgard Jeden Mittwochnachmittag von 14:00 bis 17:00 Uhr! Das Cafeteria-Team des Fördervereins der Seligen Irmgard freut sich auf Ihren Besuch. Arkade e.V. Familienanschluss gesucht! Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags häufig Anleitung und Unterstützung. Für solche Menschen, die wegen den Aus- wirkungen ihrer Erkrankung nicht mehr alleine zurecht- kommen, suchen wir Einzelpersonen, Lebensgemein- schaften und Familien die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und eine zuverläs- sige Begleitung durch unseren Fachdienst. Derzeit leben in den Regionen Oberschwaben und Boden- see ca. 80 psychisch kranke Menschen in einem solchen familiären Umfeld. Die Verweildauer kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren sein. Unsere Gastfamilien erleben das Zusammenleben oft als Bereicherung und für die Bewohner*innen ist so ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg 0751.3665580 Telefon Friedrichshafen 07541.3746963 E-Mail: dieter.weisser@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Das Landwirtschaftsamt informiert: Feldtag in Bad Waldsee - Dinnenried Das Landwirtschaftsamt Ravensburg veranstaltet auf dem Betrieb Heine in Bad Waldsee - Dinnenried in der zweiten Maihälfte einen kleinen Feldtag. Hierbei werden in den Kulturen Winterraps, Wintergerste, Winterweizen und Mais aktuelle Themen zum Pflanzenschutz besprochen. Eine Vorführung zur mechanischen Unkrautbekämpfung im Mais ist ebenfalls vorgesehen. Diese Veranstaltung wird als 2-stündige Fortbildung zur Sachkunde Pflanzen- schutz anerkannt. Der genaue Termin wird einige Tage zuvor, abhängig von der Wetterlage, in unserem Newsletter veröffentlicht. Die- ser kann abonniert werden unter: https://www.rv.de/landkreis/presseservice/newsletter unter “Informationen des Landwirtschaftsamtes”. Die Veranstaltung wird voraussichtlich abends um 19.30 Uhr beginnen. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Tschüss Mental Load, hallo Leben! Online-Vortrag für Väter und Mütter zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai 2023 Die Kinder pünktlich in Schule, Kindergarten oder Sport- verein bringen, Windeln kaufen, Termine abstimmen und an Geburtstagsgeschenke denken. Nachmittags die Hausaufgaben kontrollieren und abends den Haushalt in Schuss bringen und to-do-Listen für den nächsten Tag schreiben. Viele Eltern kennen diese Situation. Die Betroffenen fühlen sich müde, ausgelaugt und überlas- tet. Der Fachbegriff hierfür lautet Mental Load. Partner- schaftliche Probleme sind oft die Folge, hinzu kommen Erschöpfung, Hilflosigkeit und Überforderung. Mit Men- tal Load bekommt dieses Problem endlich einen Namen und macht gleichzeitig aufmerksam für den Wert von Fürsorge-Arbeit. Für alle Väter und Mütter veranstaltet die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg am Montag, 15. Mai um 17:00 Uhr einen Online-Vortrag zum Thema Mental Load. Die Autorin Laura Fröhlich erklärt in ihrem Vortrag das Konzept Mental Load und die Folgen für Betroffene. Sie stellt Lösungen vor und zeigt, wie Care-Arbeit fair geteilt und ausreichend geschätzt wird. Fröhlich veröffentlich- te im Sommer 2020 einen Ratgeber mit dem Titel: „Die Frau fürs Leben ist nicht das Mädchen für alles“. Sie hält Vorträge und berät Firmen, Vereine und Privatpersonen und zeigt Strategien und Konzepte, um den Mental Load zu reduzieren. Die Autorin lebt mit ihrem Mann und ihren drei Kindern in der Nähe von Stuttgart. Der Vortrag ist kostenlos und findet über Zoom statt. Eine Anmeldung per E-Mail an Konstanz-Ravensburg. BCA@arbeitsagentur.de ist bis Freitag, 12. Mai erforder- lich, damit die Zugangsdaten rechtzeitig verschickt wer- den können. Fragen zu diesem und weiteren Vorträgen beantworten die Beauf-tragten für Chancengleichheit, Katharina Franken und Rita Greis, ebenfalls unter dieser Mailadresse. Die Vereinten Nationen haben 1993 den 15. Mai als Inter- nationalen Tag der Familie ausgerufen. Demnach gilt die Familie als Herz der Gesellschaft braucht weltweit Unter- stützung und Aufmerksamkeit. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 13. Mai – 21. Mai 2023 Gedanken zur Woche: Es gibt keinen Ort der Welt, an dem man sicherer geborgen wäre als in den Armen der Mutter. Selma Lagerlöf Samstag, 13. Mai 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Johanna Stefanie 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Benjamin Michelberger, Pfister Marisa, Frida Rapp, Mathea Buchter, Nele Gründler, Pia Kreutle, Leopold Koch, Alina Michelberger, Anton Pink, Emilie Stotz, Anton Strehle († Rosa Vogel, Johannaes Gisi, Anton Nach- bauer, Ludmilla und Rochus Illenseer, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Marta und Franz Schmid) Sonntag, 14. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit der Ju- gendkantorei 18.00 Uhr Binningen - Maiandacht Montag, 15. Mai 18.30 Uhr Baindt - Bittprozession nach Schachen, bei Regen ist um 19.00 Uhr Gottesdienst in der Kapelle in Schachen 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Martin Kränkle) Dienstag, 16. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt – Bittprozession nach Sulpach, bei Regen ist um 19.00 Uhr der Gottesdienst in der Kapelle in Sulpach 19.00 Uhr Sulpach – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung († Eugen Haug, Monika Kronenberger, Karl Kuch, Irmgard Schnez) 18.15 Uhr Baienfurt – Bittprozession nach Briach 19.00 Uhr Briach - Eucharistiefeier Mittwoch, 17. Mai – Tag der ewigen Anbetung 18.00 Uhr Baienfurt – Feierliche Aussetzung und Anbe- tung in Stille und mit gemeinsamen Beten Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 19.00 Uhr Baienfurt – feierlicher Gottesdienst und sak- ramentaler Segen, mitgestaltet vom Gebets- kreis Weingarten Donnerstag, 18. Mai Christi Himmelfahrt 08.30 Uhr Baindt - Amt, anschließend Öschprozession zu den 4 Feldkreuzen mit dem Kirchenchor und dem Musikverein Baindt Ministranten: alle Ministranten 08.30 Uhr Baienfurt – Hochamt mit anschließender Öschprozession mit der Jugendkantorei 18.30 Uhr Baienfurt – Beginn der Pfingstnovene in der Kirche Freitag, 19. Mai - Blutfreitag Unsere Blutreitergruppe nimmt als 16 Gruppe am Blutritt teil. Abritt in Baindt mit dem Musikverein um 5.30 Uhr beim Mühleparkplatz 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Samstag, 20. Mai 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 21. Mai – 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Pia Kronenberger, Simon Elbs, Benedikt Heilig, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Marian Schäfer, Alexandra Schnez, Robin Schnez, Lenny Sonntag, († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Josefine Heine, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehöri- gen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Mathilde Elbs, Josef Jerg, Hedwig und Paul Krizikalla) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Ella 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, Christi Himmelfahrt geschlossen Freitag, 19. Mai geschlossen Das Pfarrbüro ist vom 30. Mai bis zum 09. Juni 2023 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Familiengottesdienst zum Muttertag „Wo die Liebe wohnt“ Sonntag, 14. Mai 2023, 10 Uhr Kath. Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder, Mamas, Papas, Omas, Opas sind herzlich Willkommen! Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 27.04.2023 Nach Auflösung der Blutreitergruppe und Neugründung der „Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V.“ gehen nach Ab- schluss der Eintragung im Vereinsregister beim Amtsge- richt Ulm Fahnen, Standarten, Schabracken und Minist- rantengewänder der bisherigen Blutreitergruppe in das Eigentum der „Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V.“ über. Eine Schabracke bleibt für einen „geistlichen Vertreter“ der Kirchengemeinde beim Bluttritt reserviert. Die Kir- chengemeinde tritt als korporatives Mitglied dem neuen Verein bei. Nachdem das Gemeindehaus wieder regelmäßig benutzt wird soll in den Sommerferien wieder eine Grundreinigung durchgeführt werden. Die Fensterreinigung erfolgt bereits in den Pfingstferien durch eine Reinigungsfirma. Rückblickend auf die Osterzeit wurde angemerkt, dass die Dauer der Gottesdienste möglichst kurzgehalten werden sollen. Die Agape nach der Osternachtsfeier wurde von allen gelobt. Viele Gottesdienstbesucher sind der Einla- dung gefolgt. Im Hinblick auf den Haushalt 2023/2024 wurde über eine mögliche Aufteilung der allgemeinen Rücklagen auf de- taillierte Bereiche beraten. Pfarrer Staudacher berichtete vom Besuch der Architektin aus Rottenburg. Zur weiteren Beratung in Energiefragen wird ein Angebot von der Fa. Kirchner Energie Gmbh eingeholt. Pfarrer Staudacher informierte über die geplante Modu- lanpassung im Kindergarten ab September 2023 nach Abschluss der Verhandlungen mit der Gemeinde Baindt. Es wurde beschlossen, dass dieses Jahr die gesammelten Gelder aus der Caritas-Kollekte der „Caritas international“ zur Verfügung gestellt wird. Das Hilfswerk leistet weltweit Not- und Katastrophenhilfe. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Volker Lins berichtete abschließend von der Jahreshaupt- versammlung des Fördervereins Selige Irmgard. Es fan- den Neuwahlen statt. Er wurde als neuer Vorsitzender gewählt. Segnungsgottesdienst Tauferinnerung Am Sonntag 7. Mai 2023 fand die Segensfeier zur Taufe- rinnerung unserer Seelsorgeeinheit in Baindt statt. Zum Thema „Du bist wertvoll“ erlebten die Tauffamilien und teilnehmende Gemeindemitglieder die Geschichte vom verlorenen Schaf. Die Kinder gestalteten die Geschichte mit und machten sich mit Pfarrer Staudacher auf, das verlorene Schaf in der Kirche zu suchen. Wie wertvoll jeder einzelne von uns ist, kam dadurch zum Ausdruck. Alle Kinder wurden vom guten Hirten, unserem Pfarrer, einzeln gesegnet. Gemeinsam zogen wir alle auf den Kirchplatz zu Ge- tränken und Zopfbrot. Bei strahlendem Sonnenschein fanden hier noch schöne Gespräche und nette Begeg- nungen statt. Messner – einmal im Monat Wer könnte sich vorstellen einmal im Monat an einem Wochenende den Messnerdienst zu übernehmen? In der Regel Samstag oder Sonntag. Wenn wir ein bis zwei Personen für einen solchen Dienst finden würden dann wäre uns schon sehr geholfen. Wir suchen: einen Hausmeister für unseren Kindergar- ten St. Martin Im Kindergarten fallen immer wieder kleine Aufgaben, Reparaturen usw. an. Könnten Sie sich vorstellen gegen eine Aufwandsentschä- digung den Kindergraten zu unterstützen? Pflege der Außenanlagen im Kindergarten Wir suchen gegen eine Aufwandsentschädigung jemand der den Rassenschnitt und die Pflege der Außenanlagen übernimmt. Für alle ausgeschriebene Stellen melden Sie sich bitte bei Pfarrer Staudacher unter der Telefonnummer 07502 – 912623. Sie können auch gerne im Kindergarten St. Martin vorbeischauen und sich erkundigen. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/ Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/ die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Verwaltungszentrum. Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Pfingstnovene 2023 Gib der Hoffnung ein Gesicht Mit der Pfingstnovene, dem neun Tage währenden Gebet in den Tagen zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten, bereiten wir uns auf das Pfingstfest vor. Dieses Jahr stellt unser Gebetsheft das Thema „Hoff- nung“ in den Mittelpunkt. Das Wort Hoffnung hat seinen Ursprung im mittelniederdeutschen Wort „Hopen“, also Hopsen, Hüpfen. Hoffnung kommt also von Hüpfen. Das klingt erstmal lustig, ist aber wahr. So wie Kinder eben hüpfen, weil ihre Hoffnung im Herzen untrennbar ver- bunden ist mit der Freude auf das, was sie an Schönem erwartet. Wir feiern am Pfingstfest das große Geschenk, das uns Christus hinterlassen hat: seinen Geist. Sein Geist ist die göttliche Kraft, die uns zum Guten drängt, die uns in Be- wegung bringt, die stärkt, tröstet und mit Hoffnung er- füllt. Lässt dieses Geschenk auch unser Herz hüpfen und unser Gesicht vor Freude strahlen? Die Texte dieser Gebetsvorlage ermutigen uns, es mit dem Leben und seinen Herausforderungen, mit den Sorgen und Nöten aufzunehmen, und darauf zu vertrauen, dass wir nicht ohne Beistand sind. Erbitten wir gemeinsam das Wehen des Geistes Gottes und lernen wir, ihn in unserem Alltag neu zu entdecken. Dann geben wir – vielleicht ohne es zu merken – der Hoff- nung ein ganz konkretes Gesicht: unser eigenes Gesicht. Beginn der Pfingstnovene ist von Christi Himmelfahrt täglich um 18.30 Uhr – 19.00 Uhr, außer Samstag, 20. Mai, bis Samstag vor Pfingsten. Die Pfingstnovenenhefte liegen auch am Schriftenstand zur Mitnahme zum Ge- bet für daheim auf. Auf Ihr Kommen freuen sich das Pfingstnovenenteam Tag der EWIGEN ANBETUNG in Baienfurt am Mittwoch, 17. Mai 2023. Liebe Gemeinde, 18.00 Uhr Feierliche Aussetzung und Anbetung in Stille und mit gemeinsamem Beten. 19.00 Uhr Feierlicher Gottesdienst und sakramentaler Segen. (Musikalisch mitgestaltet vom Gebets- kreis Weingarten) Gott, du wartest auf mich. So wie ich bin, darf ich vor dir sein. Ich lasse mich anschauen von dir, der du deinen Blick liebevoll auf mich richtest. Du kennst mich und weißt um mich. Voll Vertrauen warte ich auf dein Wort. Lass mich deine Nähe erfahren und zeige mir, was du jetzt zeigen möchtest. Sie alle sind herzlich dazu eingeladen!!! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft, noch seine Güte von mir wendet. Ps 66,20 Freitag, 12. Mai 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim 18.00 Uhr Kirchenbezirkssynode zum Pfarrplan (Niko- laikirche, Isny) Sonntag, 14. Mai Rogate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche, an- schließend Kaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 15. Mai 18.00 Uhr Baienfurt Vortrag: Digitale Transformation und sich verändernde Arbeitswelten, Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 17. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 18. Mai 10.00 Uhr -16.00 Uhr Oberschwabentag Dobelmühle Sonntag, 21. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim Gedanken zum Wochenspruch „Sag Dankeschön mit roten Rosen“ Das Gute nicht einfach nur stillschweigend als Selbst- verständlichkeit hinzuneh- men, das haben der Mut- tertag und der Sonntag Rogate in diesem Jahr neben dem Datum gemeinsam. Dabei soll es gar nicht darum gehen, den Umsatz der Floristik oder Konditorei zu erhöhen, sondern wahrzuneh- men, was immer noch mit großem Abstand zu Männern an liebevoller Care-Arbeit von Frauen in unserer Gesell- schaft geleistet wird. Dass dies sich endlich auch auf die gleiche Vergütung der Arbeit in allen Bereichen ausüben muss, ist selbstredend! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Aber auch die besondere Wertschätzung ganz prakti- scher Mutterliebe an einem Tag im Jahr hat ihre Bedeu- tung, weil sie die Selbstverständlichkeit aufbricht und ganz ausdrücklich „Danke“ sagt – und das muss ja gar nicht mit roten Rosen geschehen. Der Sonntag Rogate lädt uns ein, Gott mit Bitten und Danken im Gebet zu begegnen, ganz bewusst wertzu- schätzen, was ER Tag für Tag für uns tut – auch mit und durch die Güte der Mütter. Ein Tag der Dankbarkeit also. In diesem Sinne: Einen ge- segneten Muttertag! Ihr Pfarrer Martin Schöberl ------ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonn- tag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------ Digitale Transformation -Leben in einer digitalen Welt Vortragsreihe zur Digitalen Trans- formation von und mit Prof. Dr. Jörg Stratmann (PH-Weingarten) 2. Vortrag: Digitale Transformati- on und sich verändernde Arbeits- welten Künstliche Intelligenz durchdringt zunehmend unseren Alltag, es entstehen Maschinen, die selbst lernen können und in der Lage sind, Vorhersagen und vielfältige Ent- scheidungen zu treffen. Durch diese Entwicklungen kön- nen Menschen entlastet werden, automatische Routinen nehmen ihnen (lästige) Arbeiten ab. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach Potentialen und Herausforderungen dieser Entwicklung. Leben wir demnächst in einer utopi- schen Welt, in der Maschinen einen Großteil der Arbeit für uns übernehmen oder andersherum gefragt, welche Arbeiten bleiben für den Menschen noch übrig? Über wel- che Kompetenzen sollte ein Mensch zukünftig verfügen? Es (18.00 bis 19:30 Uhr) werden diese Fragen in einem etwa halbstündigen Vortrag mit anschließender Diskus- sion erörtert. - Montag, 15.05.2023, 18.00 Uhr: Digitale Transformation und sich verändernde Arbeitswelten, Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, Baienfurt - Montag, 22.05.2023, 18.00 Uhr: Digitale Gesellschaft und globales Dorf, Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Eintritt frei, ohne Anmeldung ------ Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 18. Mai eine Mitfahrgelegenheit benötigt, um zum Oberschwabentag in die Dobelmühle zu kommen, kann sich bis spätestens 16. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. ------ Der Kreative Montag bietet an Mai: 15.05. H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05. C. Strittmatter: „Skurrile Fi- guren frei nach Giacometti“ Juni: 5.6. E. Duelli: „Stillleben in Acryl“ 12.6. K. Drescher: „Bildgestaltung beim Fotografieren“ 19.6. R. Wirsing: „Blattscha- len“-Keramik 26.6. O. Kramar: „Arbeiten mit Perlen: Weben von ukrain. Schmuck“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Bambini Heimspieltag in Baindt (Bericht v. 29.4.) In den heimischen Spieltag am vergangenen Samstag gingen unsere Bambinis deutlich Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 gestärkt. Durch die Unterstützung der ansässigen treu- en Fans wurde jedes Spiel zum Vergnügen. Um 10:00 Uhr war Anpfiff. Neben dem SV Baindt waren mit von der Partie: der SV Bergatreute, der SV Wolfegg und der SV Weingarten. Die insgesamt zehn Mannschaften durften dabei jeweils fünf Spiele a 9 Minuten gegeneinander bestreiten. Durch die erlernten und trainierten Fähigkeiten unserer 12 Spielerin- nen und Spielern ergaben sich spannenden Spielszenen. Voller Spaß und Freude ging gegen 12:30 Uhr ein erfolg- reicher Spieltag zu Ende. Ein Dankeschön gilt unseren Organisatoren, sowie den Helferinnen und Helfern, die bei sonnigem Wetter die an- wesenden Zuschauer vor Ort mit gespendeten Kuchen, Pommes und Würstchen versorgten. Ein erster Sponsor der Saison ist bereits aktiv zur Unterstützung unserer Bambinis: die Schnekenburger StBGmbH. Am nächsten Samstag dürft ihr unsere Bambinis gerne wieder beim Spieltag in Wolfegg anfeuern. Bambini Spieltag in Wolfegg Am Samstag machten sich die Bambini Jungs und Mä- dels des SV Baindt mit zwei Mannschaften auf den Weg zum Sportgelände des SV Wolfegg zum dritten Spieltag der Saison. Auch zu Gast waren der SV Weingarten und der SV Bergatreute. Alle zehn Teams der vier Vereine zeigten einen tollen Kampfgeist, einige sehr schöne Tore und immer mehr spielerische Fortschritte waren auf den Spielfeldern zu sehen. Wir hoffen, dass durch den fleißi- gen Einsatz in den Trainings die Ergebnisse in den kom- menden Spieltagen weiter so positiv ausfallen. Mit Freude und Elan wollen wir kommenden Samstag in Haisterkirch die Spiele angehen. Später Dischl-Doppelpack macht Heimsieg perfekt SV Baindt - SV Mochenwangen 3:0 (1:0) Am 29.Spieltag der sich zu Ende neigenden Bezirksli- ga-Saison empfing der SVB den SV Mochenwangen zum Nachbarschaftsduell auf der Klosterwiese, mit dem Ziel die anhaltende Siegesserie auf acht Spiele auszubauen. Dass dies kein leichtes Unterfangen werden sollte, zeigte dabei sowohl ein Blick auf die Tabelle, der SVM auf Platz 3, als auch ein Rückblick aufs Hinspiel, knapper 2:1-Sieg für den SVB, wobei auch Trainer Rädel seinen Spielern vor Anpfiff deutlich machte, sich auf einen „heißen Tanz“ einzustellen. Trotz der mahnenden Worte des Trainers, ließ der SVB in der ersten Halbzeit zunächst die nötige Einstellung zu der Partie vermissen, wodurch der Gast aus Mochenwangen in Person von Muntean bereits nach wenigen Minuten die erste große Chance auf die Führung hatte, Benjamin Walser lenkte den Abschluss des Rumänen aber um den langen Pfosten (5.). Bei schwülem Wetter belauerten sich in der Folge beide Teams, wobei der SVB gegen die gut sortierte SVM-Abwehr kaum zielstrebige Kombinationen zustande brachte. Auf der Gegenseite blieben die Gäs- te weiterhin nicht ungefährlich - nach einem schnellen Konter brachte der SVM aber den Ball im Gewühl zwei- fach nicht über die Linie gedrückt (21.). Mit zunehmender Spieldauer kam der Tabellenführer allerdings besser in die Partie, nahm die intensiven Zweikämpfe energischer an und verpasste nach einem Abstimmungsfehler zwischen SVM-Keeper Suta und einem Verteidiger durch Dischl zunächst die Führung (30.). In der 37.Minute schlug der Tabellenführer dann aber eiskalt zu: 25 Meter vor dem Tor schraubte sich der einen Kopf kleinere Dantona zum Kopfballduell gegen Noack in die Luft, gewann dieses (siehe Bild „Schwäbische Zeitung“) und leitete damit den Baindter Angriff ein. Über Fischer und Dantona landete der Ball bei Dischl, dessen Schuss auf der Torlinie noch geblockt werden konnte; Dantona lief jedoch mustergül- tig durch und vollendete seine eigene Balleroberung per Abstauber zum 1:0. Kurz vor dem Halbzeitpfiff gab es wiederum nochmals Aufregung im Baindter Strafraum - nach einer der zahlreichen Mochenwangener Ecken, klärte Tobias Szeibel mit seinen auf der Brust angelegten Armen noch vor der Linie, wodurch kein strafbares Hand- spiel vorlag (45+2.) und es mit einer knappen Baindter Führung in die Pause ging. Aus dieser kam der SVB deutlich verbessert zurück und drückte auf das vorentscheidende 2:0. Nach einer Ecke in den Rückraum, schob Boenke Fischers Abschluss knapp am langen Pfosten vorbei (48.) und gute zehn Minuten später war es erneut Boenke der per Direktabnahme sei- nen 26.Saisontreffer verpasste (57.). Nach dieser 15-minü- tigen Druckphase verständigte sich der SVB zunehmend auf das Verteidigen des knappen Vorsprungs, wobei auf beiden Seiten größere Chancen ausblieben. Einzig bei einem auf die lange Ecke gezogenen Freistoß von Kale wurde Ersatztorwart Walser in der zweiten Halbzeit noch- mals wirklich gefordert (78.). Zwar schien der Ausgleich in der Schlussphase nicht ganz unmöglich, jedoch bekamen die 280 Zuschauer eher Fouls und Beschwerden in Rich- tung des Schiris als große Chancen zu sehen. Nach eben so einem Foul in der Baindter Hälfte verlängerte Boenke Kneisls langen Freistoß zum kurz zuvor eingewechselten Knisel in Richtung Sechzehner-Eck weiter. Dessen ideale Hereingabe auf die rechte Seite landete bei Dischl, wel- cher herrlich per artistischer Direktabnahme abschloss und damit das entscheidende 2:0 markierte (90.). Die Erleichterung auf Baindter Seite war nach diesem Tref- fer zu spüren, wobei wenig später erneut Dischl für den Schlusspunkt sorgte - nach einem langen Ball luchste er Linksverteidiger Müller auf der rechten Seite den Ball ab, zog unwiderstehlich in die Mitte und überwand Suta aus gut 20 Metern im kurzen Eck (90+4.). Durch die zwei späten Treffer siegte der SVB am Ende höher als es nach dem Spielverlauf verdient gewesen wäre, behielt in einer schwierigen und hitzigen Partie aber in den entscheidenden Phase die Ruhe, verteidigte gegen den SVM ohne größere Fehler und blieb dadurch seit dem 20.Spieltag folgerichtig erstmals wieder ohne Gegentor. Nun gilt es in der spielfreien Woche die Batterien wieder aufzuladen, um die Siegesserie in den letzten vier Spielen weiter auszubauen. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Es spielten: Benjamin Walser - Philipp Kneisl, Micha- el Brugger, Tobias Szeibel, Lukas Walser - Marko Szei- bel, Philipp Thoma, Mika Dantona (90+1.Nico Geggier) - Jan Fischer (85.Konstantin Knisel), Philipp Boenke (90+1. Johannes Kern), Jonathan Dischl SV Baindt II - SV Mochenwangen II 4:2 (1:1) Eine Woche nach der bitteren 0:6-Schlappe in Maier- höfen, durfte auch der SVB II den SV Mochenwangen II auf der Klosterwiese begrüßen, wobei die Reserve der Gäste auf Platz 12 im Gegensatz zur ersten Mannschaft eher im unteren Drittel der Tabelle anzutreffen ist. Die Baindter auf Platz 3 wurden ihrer Favoritenrolle dabei von Beginn an gerecht, verpassten in Person von Kret- zer jedoch zweimal knapp das 1:0. Dafür reichte in der 30.Minute dann ein genialer Moment vom sehr auffäl- ligen Keppeler, welcher mit einem starken Vertikalpass Robinson bediente, welcher vor dem Tor die Ruhe behielt und die Führung markierte. Kurz vor der Pause verlor der SVB II aber im gefährlichen Raum nochmals unnötig die Kugel, wodurch Routinier Stephan zum 1:1-Halbzeitstand ausgleichen konnte (44.). Wiederum nur zwei Minuten nach Wiederanpfiff ging Geggiers Mannschaft aber er- neut in Führung, Standardexperte Küchler war mit einem direkten Freistoß erfolgreich gewesen (47.). Durch einen defensiven Abstimmungsfehler fing man sich nur weni- ge Minuten später jedoch nochmals den Ausgleich (51.), hatte durch Fischer aber die richtige Antwort parat (66.) und machte durch einen Foulelfmeter von Küchler (72.) die Mochenwangener Chance auf einen dritten Ausgleich endgültig zu Nichte. Damit gelingt dem SVB II laut Trainer Geggier „wieder ein Schritt in die richtige Richtung“, worauf in den kom- menden Wochen aufgebaut werden soll. Im Gegensatz zur ersten Mannschaft ist man durch das Nachholspiel gegen den SV Achberg II bereits nächsten Sonntag schon wieder gefordert. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar (66.Kai Kostka), Dennis Hecht, Niklas Späth, Sebastian Brenner (72. Lukas Grabherr), Jannik Küchler - Albert Fischer (72. Luca Lau- riola), Moritz Gresser (60. Rabie Akaiber), Julian Keppeler - Max Kretzer, Sam Robinson Vorschau: Sonntag, 14.05 12.45 Uhr: SV Achberg II - SV Baindt II Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute : TSV Gomaringen 3:0 Nach erreichen des zweiten Tabellenplatzes, wollten wir diesen gegen Gomaringen natürlich verteidigen und dem- entsprechend konzentriert gingen wir ins Spiel. Von Be- ginn an hielten wir das Heft in der Hand und uns entspre- chend oft in des Gegners Hälfte auf. Bereits nach sieben Minuten setzte sich Sophia schon zum wiederholten Mal über links durch und erzielte die 1:0 Führung. Weitere Chancen durch Mona und Stella folgten. Danach kam eine etwas stärkere Phase von Gomaringen mit zwei Ecken und einem Torschuss ins lange Eck, den unsere Torfrau Tabea jedoch noch mit einem Riesenreflex von der Linie kratzte und damit den Ausgleich verhinderte. Danach bestimmten wir wieder das Spiel und nach einer tollen Flanke von Tabea wurde diese mit einem schönen Schuss zum 2:0 abgeschlossen. Nach der Pause wurde es eine von uns sehr einseitig geführte Partie, in der Go- maringen kaum noch über die Mittellinie kam, doch wir gingen mit unseren Torchancen etwas nachlässig um. So dauerte es bis zur 68. Minute bis Stella eine ihrer ge- fährlichen Ecken direkt vors Tor drehte und Sophia nur noch einnicken musste. Ein überlegenes Spiel mit einem verdienten Sieg – klasse Mädels ! Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Laura Schaz, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Jana Eiberle, Tabea Schauffler, Marie Armenat, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Salome Lehnert SGM Baindt-Fronreute II: TSV Schlachters 7:0 Gegen die bislang punklosen Mädels aus Schlachters woll- ten wir natürlich unbedingt punkten und so setzten wir uns auch gleich in der gegnerischen Hälfte fest. Doch es dauerte bis zur 16. Minute bis wir mit einem fulminanten Freistoß aus ca. 18m den Ball unter die Latte schossen. Im weiteren Verlauf der Halbzeit hatten wir immer wieder gute Chancen durch Alina, Lia, Sophie, aber wir ließen sie leider liegen, so dass es nur mit einer knappen Führung in die Pause ging. In der zweiten Hälfe waren wir dann deutlich effizienter und nach drei weiteren Toren durch Hedda jeweils nach schönen Sololäufen, zweimal Sara und einem Tor von Victoria wurde der Sieg dann deutlich, was in dieser Höhe auch gerechtfertigt war. Es spielten: Selena Schobloch (T), Lena Füssel, Victoria Wertmann, Vivienne Pogrzeba, Violette Moulin, Sarah Leibfarth, Hedda Said, Alina Braun, Sophie Heilmeier, Sara Jukic, Julia Eberlen, Lia Manino D-Juniorinnen SGM Fronreute/Baindt – FV Bad Waldsee 3:2 Nach einem hart erkämpften Unentschieden in der Vor- woche, traf man dieses Wochenende auf eine Mannschaft auf Augenhöhe. Angeführt von Kapitänin Haifaa startete man toll in das Spiel und dominierte die erste Halbzeit. Ein Eigentor, nach kurzer Eckballvariante von Amelie und Greta brachte die verdiente Führung. Das zwei zu Null erzielte die an diesem Tag über sich hinauswachsende Fiona nach tollem Solo und mit dem linken Fuß! Nach der Halbzeit machten unsere Mädels direkt weiter und Hanaa erzielte das 3:0. Bad Waldsee hatte allerdings nun ebenfalls ihre Torspielerin auf dem Feld, welche sich als sehr stark erwies. Obwohl die Mannschaft gut stand beschloss SGM Trainer David eine taktische Umstellung die beinahe in die Hose gegangen wäre. Die Gegnerin- nen übernahmen ab diesem Zeitpunkt das Kommando im Spiel. Pauline (Torspielerin in Halbzeit 2) konnte noch einiges entschärfen, dennoch stand es 10 Minuten vor Schluss 3:2. In einer nervenaufreibenden Schlussphase verschoss Bad Waldsee dann noch einen 9 Meter und unsere Mädels retteten den Sieg ins Ziel. Großes Lob an unsere Mädels und großer Dank vom Trainer! Es spielten: Hanaa A.(TS), Haifaa A.(C), Greta H., Mia W., Lena P., Amelie M., Pauline P., Jana R., Lena W., Franziska B., Fiona M. E-Juniorinnen SG Horgenzell/W“dorf - SG Baindt/Fronreute 2:4 Nach den ersten zwei Saisonspielen gegen schwächere Teams, reisten unsere Mädels am Freitagabend, zum Aus- wärtsspiel nach Horgenzell. Mit einem Sieg in Scheidegg und einer knappen Niederlage gegen den TSB Ravens- burg, machte das neu formierte Team aus H“zell/W“dorf, um das Trainerduo Hehl/Gerber bereits mit guten Leistun- Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 gen auf sich aufmerksam. Es entwickelte sich von Beginn an, eine ausgeglichene Begegnung. Nach einem Foulspiel an Isabella, führte sie den Freistoß selber aus und traf unhaltbar, aus ca. 15 m halbhoch ins Gästetor. Torjägerin Lena-Marie erhöhte kurz danach mit einer feinen Einzel- leistung auf 2 : 0. Noch in Halbzeit 1 verkürzte Gästespie- lerin Malin auf 2 : 1 und Lena – Marie traf kurz danach auf Zuspiel von Lea zum 3 : 1. Dass auch die Mädels des Heim- teams schießen können, zeigte eindrucksvoll Carlotta. Sie traf noch vor dem Halbzeitpfiff mit einem Sonntagsschuss in den Winkel, unhaltbar für unsere starke Torspielerin Hanaa. So ging es mit einer knappen 3 : 2 - Führung in die Halbzeit und kurz danach in die Gewitterpause. Zum Glück verzogen sich die dunklen Wolken schnell wieder und das Spiel konnte zu Ende gespielt werden. Beide Teams spielten weiter nach vorne, doch Torspielerin Hanaa und Leonie, die heute zum ersten Mal in der zent- ralen, defensiven Position spielte, ließen keinen weiteren Gegentreffer mehr zu. Das Spiel entschied dann Margo mit ihrem Treffer zum 4 : 2 Endstand, kurz nachdem sie von Trainer Robert Rimmele aufs Feld geschickt wurde. Glückwunsch zum Sieg an Hanaa Alosh, Lea und Hanna Busam, Lena – Marie Alber, Lea Rimmele, Margo Hodek, Isabella Lang, Taneesha Mahler, Leonie Ziegler und Mia Malsam. D-Junioren D2: SGM Baindt/Baienfurt II – TSV Berg II 2:0 Am Samstag erwarteten wir zu unserem nächsten Heim- spiel auf dem Kunstrasenplatz in Baienfurt die TSV Berg II. Da die Berger nur eine 7er Mannschaft für die Meister- runde angemeldet haben, mussten wir uns umstellen auf das kleine Feld und die 7er Mannschaft. Dies führte dazu, dass es in den ersten 10 Minuten einige Abstimmungs- schwierigkeiten gab, bis sich die Jungs der DII auf das ungewohnt kleine Feld eingestellt hatten. So kam man in der ersten Hälfte zwar zu einigen guten Chancen und Fernschüssen, allerdings verfehlten diese das Tor immer um ein paar Zentimeter. Auch die Abwehr und der Tor- spieler konnten sich wieder beweisen und einige Male sauber klären oder Luis parierte die Schüsse souverän. So ging es mit einem 0:0 in die Halbzeit. In der 2. Halbzeit wollte die D II den Druck erhöhen und offensiv agieren. In der 36. Minute gelang Art nach einem schönen Fern- schuss in den Torwinkel das verdiente 1:0. Jetzt wollten die Jungs mehr und hatten auch sehr gute und aussichtreiche Chancen, die allerdings vergeben wur- den. So kam es, dass in der Abwehr nochmals ordentlich dagegengehalten werden musste, bis Yigit dann in der 59. Minute mit seinem schwachen rechten Fuß das ent- scheidende Tor erzielte. So stand am Ende ein verdienter 2:0 Sieg und wieder 3 wichtige Punkte! Es spielten: Luis V., Janos P., Taha D., Yigit D., Jannik K., Florian M., Rafael D. Art B., Theo G., Jonathan R. D2: SGM SV Blitzenreute/F.F.B. II - SGM SV Baindt/Baienfurt II 2:1 (Bericht v. 29.4.) Am Samstag fuhren die Jungs der D II zu Ihrem ersten Auswärtsspiel zur bisher ungeschlagenen SGM SV Blitzen- reute/F.F.B. II. Es entwickelte sich von Beginn an ein inter- essantes Spiel mit Chancen auf beiden Seiten. Auch eine 15-minütige Unterbrechung wegen Gewitter und einem heftigen Regenschauer konnte die beiden Mannschaften nicht abhalten mutig nach vorne zu spielen. So gab es in der ersten Halbzeit einige Chancen auf beiden Seiten, die jedoch torlos blieben. Auch in der 2. Halbzeit wollten die Jungs der D II mutig nach vorne spielen, mussten jedoch nach einem schönen Konter der Blitzenreuter in der 39. Minute den 0:1 Rückstand hinnehmen. Die Mann- schaft lies sich durch den Rückstand nicht einschüchtern und konnte schon in der 41. Minute durch Yigit zum 1:1 ausgleichen. Das Spiel blieb weiter spannend und beide Mannschaften wollten das 2. Tor erzielen. Leider waren hier die Blitzenreuter die Glücklicheren und bekamen in der 56. Spielminute nach einem Handspiel den fälligen 9-Meter. Diesen verwandelten sie sicher und gingen so- mit mit 2:1 in Führung. Die letzten 5 Minuten versuchten die Jungs der D II noch alles und kamen sogar in der 59. Minute noch zum Torerfolg, der jedoch wegen einer sehr knappen Abseitsstellung nicht zählte. So blieb am Ende einer sehr spannenden und unterhalt- samen Partie eine knappe 1:2 Niederlage für die D II. Jetzt gilt es, an die gute Leistung anzuknüpfen und die nächsten Wochen wieder Erfolge zu erzielen. Es spielten: Max Sch., Taha D., Yigit D., Jannik K., Florian M., Nevio S., Rafael D., Mateo V., Jonas E., Theo G., Ali S., Mailo B. Ali C. Frauenfußball SV Baindt : SGM Eschach/Brochenzell 1:4 Gegen die in der Tabelle deutlich besser stehende SGM begannen wir gut und bereits nach acht Minuten machte sich Viola nach tollem Zuspiel auf den Weg zum Tor und konnte nur durch Foul im Strafraum gestoppt werden. Den fälligen Strafstoß verwandelte Tasja souverän zur Führung. In der Folge bestritten wir die gesamte restliche Halbzeit auf Augenhöhe, doch zwei individuelle Fehler ließen uns in Rückstand geraten. Nach der Pause legten wir noch etwas drauf, wirkten sogar zeitweise frischer als der Gegner und erarbeiteten uns durch Viola noch drei 100-prozentige Torchancen, die wir leider nicht nutzten. Die Gegnerinnen waren effizienter und nutzen wieder eine einzige Halbchance und einen gut platzierten Freistoß aus ca. 20m zu zwei weiteren Toren. Im Kader: Steffi Hämmerle (T), Michelle Licht, Julia Klein, Hanna Reiner Rebekka Lins, Tasja Kränkle, Laura Mau- cher, Mariella Pedrazzoli, Selin Turan, Rebecca Butsch, Selena Schobloch, Viola Zanutta Am Sonntag 14.05.23 (10:30 Uhr) spielen wir beim TSV Schlachters Herren 1 gelingt der Aufstieg in der Rele- gation Am 06.05.2023 fand das Relegationsturnier in Beimerstetten bei Ulm statt, bei dem wir uns mit dem TSV Warthausen und dem TSV Bad Saulgau zu messen hatten. Im ersten Spiel um 10 Uhr am Morgen starteten wir denk- bar schlecht mit einem 0:3 in den Doppeln gegen den TSV Warthausen und unsere Aufstiegsträume gerieten früh ins Wanken. Doch in den Einzeln spielten wir besser, waren wacher und präsenter als in den Doppeln zu Beginn. So kämpften wir uns nach und nach heran und übernahmen beim Zwischenstand von 5:4 nach der ersten Einzelrunde erstmals die Führung. Diese gaben wir nicht wieder her und entschieden die Partie letztendlich mit 9:5 für uns. Großes Aufatmen, der erste Schritt war geschafft. Nun hatten wir eine lange Mittagspause, da zuerst Bad Saulgau gegen Warthausen antreten musste (Warthau- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 sen gewann mit 9:4) und unser Spiel gegen Bad Saulgau auf 18 Uhr angesetzt war. Wir stärkten uns mit Mittages- sen, Kaffee und Kuchen und auch einem kleinen Schläf- chen, um im zweiten Spiel wieder topfit zu sein. Sehr erfreulich war, dass um 18 Uhr noch einige Fans die lange Anreise auf sich genommen haben, um bei der Ent- scheidung live dabei zu sein. Gegen den TSV Bad Saulgau starteten wir deutlich verbessert und gingen dieses Mal selbst mit 3:0 in Führung. In den Einzeln knüpften wir an die starken Leistungen gegen Warthausen an und konn- ten alle Partien für uns entscheiden. Somit war nach 2 Std. Spielzeit der 9:0 Sieg perfekt und der Aufstieg in die Lan- desklasse geschafft! Dank der kurzen Spielzeit schafften wir es noch nach Hause in die heimische Pizzeria und da- nach ins Vereinsheim, um den Erfolg mit unseren Fans zusammen gebührend zu feiern! Wir freuen uns schon jetzt auf die Herausforderung Lan- desklasse im nächsten Jahr, in der der SV Baindt bisher einmalig in der Saison 1994/95 gespielt hat. Es spielten in beiden Spielen: Philipp Schwarz (3:0), Marcel Brückner (3:0), Nico Scheffold (1:2), Tobias Nowak (3:0), Thomas Nowak (3:0) und Frank Markwart (2:0) TC Baindt e.V. Vereinsmeisterschaften, Eröffnungs- Bändelesturnier und Hobbytreff Doppelvereinsmeisterschaft Am Sa., 06.05.2023 stand das erste Tur- nier der Saison an. Eigentlich als separates Damen- und Herrendoppeltur- nier angedacht, wurde spontan umentschieden. Da sich sowohl bei den Damen als auch bei den Herren nicht ge- nug Teilnehmer*innen gemeldet haben, wurden die Paa- rungen aus allen Spielwilligen ausgelost. So entstanden interessante, hauptsächlich gemixte, Teams: - Barbara Blattner mit Jürgen Auer - Evelyn Amann mit Aaron Schäfer - Raphael Grabherr mit Moritz Lang - Silvia Auer mit Peter Schmitt - Marion Grabherr mit Werner Graf - Steffi Brehm mit Philipp Neubauer Wie sich in den immer sehr engen Matches zeigte, waren die Spielstärken prima verteilt. Es spielte jede Paarung mit jeder im sogenannten Kurzsatz bis 4 Gewinnspiele. Ein langer, anstrengender, aber total spaßiger und geselliger Samstag war die Folge. Auch weil der Mai uns mit Sonne und Wärme verwöhnte. Am Ende verbuchten Silvia und Peter mit 3 von 5 gewonnenen Spielen den 3. Platz. Ra- phael und Moritz mit 4 Siegen den 2. Platz und Steffi und Philipp mit 5 Erfolgen den 1. Platz. Die unkonventionelle Gestaltung der Doppelvereinsmeisterschaft entpuppte sich als voller Erfolg, auch weil wir durch Kuchenspenden und Chili con carne von Marion nicht hungern mussten. Dank an Philipp für die tolle Organisation. Liebe Mitglieder, zur Info noch einige Termine: Anmeldung Vereinsmeisterschaften Einzel: Die Liste hängt am Schwarzen Brett aus. Anmeldeschluss So., 14.05. bis 20 Uhr. Die Jugendvereinsmeisterschaften werden morgen Sa., 13.05.2023 ausgespielt. Am So., 14.05. um 13:00 Uhr findet unser Saison-Eröff- nungs-Bändelesturnier statt. Hierzu möchten wir alle Spieler*innen (von Schnuppermitglied bis Profi, von Ju- gend bis Senior*in) recht herzlich einladen einen sportli- chen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligen Zusam- mensein auf unserer Anlage zu erleben. Am Vereinsheim hängt ab dem 10.05. eine Anmeldeliste aus. Alle Infos findet ihr auch auf unserer Homepage – also gerne reinzuschauen. Hobbytreff: Habt ihr Lust auf Tennis? Dann kommt doch mal zum Hobbytreff - immer freitags ab 12.05.2023 von 19:00 - 20:30 Uhr auf unserer Anlage. Hier könnt ihr: ** probieren, ob euch Tennis Spaß macht ** Spielpartner finden ** Kontakte knüpfen Werden Sie Schnuppermitglied beim TC Baindt - Freies Spiel während einer ganzen Saison, ausgenom- men an den Abenden, an denen während der Ver- bandsrunde (bis Ende Juli) 4 Plätze durch Training be- legt sind, Trainingszeiten siehe Aushang Schwarzes Brett am Vereinsheim und in der Vereins-Broschüre - Spielen beim Hobbytreff am Freitagabend von 19:00 – 20:30 Uhr, teilweise unter Anleitung von Mitgliedern Interessiert? Weitere Infos auf der Vereins-Webseite, http://www.tc-baindt.de/Mitgliedschaft/ Narrenzunft Raspler e.V. Am vergangenen Freitag, 05.05.2023, fand unsere Jahreshauptversammlung im Bischof-Sproll-Saal statt. Zunächst begrüßte unser Zunftmeister Roland Oelhaf die Anwesenden, darunter Werner Weissenberg als Wahlleiter, den stellvertretenden Bürgermeister Hei- ko Bayer und unseren Ehrenzunftmeister Rainer Beer. Zu Beginn starteten wir mit einer Gedenkminute für unsere verstorbenen Mitglieder. Anschließend gab Roland Oelhaf einen Rückblick auf die Aktivitäten der Narrenzunft von der letztjährigen Jahreshauptversammlung bis April 2023. Von den zurzeit insgesamt 383 Mitgliedern (154 aktive und 229 passive) waren 63 stimmberechtigte Mitglieder (aktive 55 und 8 passive) erschienen. Der Kassenbericht von Ann-Kathrin Haug zur finanziellen Lage der Zunft wurde von den beiden Kassenprüferinnen Martina Brei und Martina Hecht als richtig befunden und sie bestätig- ten eine einwandfreie Kassenführung. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Nach der Entlastung der bisherigen Vorstandschaft stan- den die Neuwahlen nach dem bekannten Wahlmodus auf dem Programm. Unter der fachkundigen Leitung von Werner Weissenberg kam es zu folgenden Wahler- gebnissen: - Zunftmeister: Roland Oelhaf - Kassiererin: Ann-Kathrin Haug - Brauchtumer: Werner Späth - Zeugwart: Johannes Lübcke - Beisitzer Zeugwart: Nico Dreßler - 2 Zunfträte für Veranstaltungen: Sven Stiefvater + Günter Zentner - Beisitzerin Veranstaltungen: Martina Joachim - 2 Kassenprüferinnen: Martina Brei + Martina Hecht - 9 Umzugsordner*innen: Thomas Stephan, Oliver Ei- chelmann, Erich Brei,Wolfgang Müller, Susanne Ritter, Cordula Neuner, Carolin Oelhaf, Fabian Steinhauser und Patrick Späth In ihren Ämtern bestätigt wurden Roland Oelhaf, Ann-Ka- thrin Haug und Werner Späth. Johannes Lübcke wurde vom Beisitzer Zeugwart zum Zeugwart gewählt. Nico Dreßler, Sven Stiefvater, Günter Zentner und Martina Jo- achim wurden erstmals in den Zunftrat gewählt. Martina Brei und Martina Hecht wurden als Kassenprüferinnen bestätigt. Von den 9 Umzugsordner*innen wurden Fabi- an Steinhauser und Patrick Späth neu gewählt, die an- deren 7 Umzugsordner*innen wurden bestätigt. Bei den ausgeschiedenen Zunfträten Fabian Steinhauser, Elena Ilka und Melanie Kaplan möchte sich die Narrenzunft Raspler für deren Einsatz und tatkräftiges Engagement über die Jahre nochmals recht herzlich bedanken. Den neuen Zunfträten Nico Dreßler, Sven Stiefvater, Günter Zentner und Martina Joachim, sowie unseren neuen Um- zugsordnern Fabian Steinhauser und Patrick Späth gra- tulieren wir zu ihren neuen Ämtern und wünschen Ihnen viel Spaß und Freude. Unser Zunftmeister Roland Oelhaf ehrte anschließend unsere langjährigen aktiven Mitglieder Miriam Stiefva- ter, Gertrud Merk, Michael Zink und Patrick Späth für 22 aktive Jahre und überreichte Ihnen ein kleines Präsent in Form eines Halstuches. Den nicht anwesenden Mitglie- der Katharina Späth, Rosi Pfister und Josef Pfister wird Roland Oelhaf das Präsent nachreichen. Ebenfalls beka- men Elena Ilka, Fabian Steinhauser und Melanie Kaplan für ihre Tätigkeit im Zunftrat ein Geschenk von Roland Oelhaf überreicht. Zum Schluss bedankte sich Roland Oelhaf bei den anwe- senden Mitgliedern für Ihr Kommen und Werner Weissen- berg für die souveräne Leitung der Wahlen. Heiko Bayer sprach danach ein paar Worte und bedank- te sich im Namen der Gemeinde Baindt für das Engage- ment der Narrenzunft zum Erhalt des Brauchtums und der Baindter Dorffasnet. Auch die Narrenzunft möchte sich nochmals bei der Ge- meinde Baindt für die gute Zusammenarbeit während des Jahres, vor allem bei der Durchführung unseres Nar- rensprungs, bedanken. Danach ging es zum gemütlichen Teil, wo unser Brauchtu- mer Werner Späth eine kleine Diashow vom vergangenen Jahr bis zur diesjährigen Fasnet vorgeführt hat. Ebenfalls wurden unsere Sachgeschenke vom Zunftmeisteremp- fang an die anwesenden Mitglieder verlost. An unserer Jugendversammlung die ebenfalls am 05.05.2023 stattfand, wurden Anna Spähn und Franzis- ka Mack zu unseren neuen Jugendvertreterinnen gewählt. Herzlichen Glückwunsch! Euer Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Am Samstag, den 22. April 2023 lud die Landjugend Baindt zu ihrer jährlichen Jah- reshauptversammlung ein. Dort gab es ei- nen umfangreichen Jahresrückblick, einen detaillierten Kassenbericht und einen Ausblick auf die kommenden Aktivitäten. Anschließend wurde die Vorstandschaft ent- lastet und neu gewählt: Unser neuer Vorstand: • Niklas Späth (1. Vorstand) • Simon Lang (2. Vorstand) • Nadine Haug (1. Vorständin) • Sira Wöhr (2. Vorständin) • Melina Stephan (Kassiererin) • Markus Baumgärtner (Kassierer) • Max Kretzer (Externer) • Simon Wohr (Externer) • Steffi Schad (Schriftführerin) • Julian Kurz (Zeugwart) • Tobias Lang (Programmteam) • Jannis Kaplan (Programmteam) Wir sagen Dankeschön an unsere langjährigen Vorstandsmitglieder: • Patrick Späth (1. Vorständer) • Theresa Konzett (1. Vorständin) • Lukas Grabherr (Programmteam) Reitergruppe Baindt Baindt goes Reithalle Endlich ist es soweit. Die lang ersehnte Bau- genehmigung für unsere eigene Reithalle ist erteilt. Was bisher geschah... Im September 2014 mussten wir leider von unserem Grün- dungs- und Ehrenmitglied Erika Burgkart Abschied neh- men. Sie legte mit ihrem Nachlass den Grundstein für den Reithallenbau. Hierfür sind wir ihr in größtem Maße verbunden. Nach inzwischen jahrelangen Vorbereitungen kann es nun losgehen. Wir möchten allen danken welche uns auf dem langen Weg bis hierhin unterstützt haben. Allen voran sprechen wir der Gemeinde Baindt für ihre großartige Unterstüt- zung im recht aufwendigen Planungsverfahren unseren großen Dank aus. Wir packen’s an... Wir möchten Euch in regelmäßigen Abständen beim Reit- hallenbau mitnehmen. Deshalb werden wir unter dem Slogan „Baindt goes Reithalle“ über die Fortschritte un- serer Baustelle berichten. Wie Ihr vielleicht schon erkennen konntet wurde aktuell der Humus auf der Fläche, auf welcher die Reithalle ihren Platz findet, abgeschoben. Nun muss die Fläche nochmals auf Höhe gemessen und aufgekiest werden. Außerdem können bereits die Versor- gungsleitungen gelegt werden bevor es an die Errichtung des Fundamentes geht. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Quelle: Patrick Manthei, pm_drones Turnierergebnisse Auf dem Reitturnier in Bad Wurzach platzierte sich Luisa Walser mit ihrer First Dinamica in der Dressurprüfung Kl. L* auf dem 9. Platz Alisa Schnez erreichte mit Sokrates auf dem Reitturnier in Pfullendorf den 3. Platz in der Dressurreiterprüfung Kl. A. Herzlichen Glückwunsch an die beiden zu ihren tollen Platzierungen. Macht weiter so! Gratulation an Luisa! Alisa mit Sokrates Sternritt/-fahrt nach Oberriedgarten -Save the date- Am 01.07.2023 findet wieder der Sternritt des Wander- reitvereins Oberschwaben Bodensee e.V. zum Burger- moos-Stüble in Oberriedgarten bei Kißlegg statt. Weitere Infos folgen in Kürze. Schützengilde Baindt Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 06.05.2023 Top 1: Eröffnung Der 1 Vorsitzende P. Pfau eröffnete um 17.20 Uhr die Sitzung. Er begrüßte alle anwesenden Mit- glieder, darunter unser Ehrenmitglied Brigitte Albrecht. Es folgte ein kurzen Rückblick auf das vergangene Jahr und das bisherige Jahr 2023. Die aktuelle Mitgliederzahl des Vereins beträgt 55 Mit- glieder, zwei Mitglieder konnten dieses Jahr schon ge- wonnen werden. Top 2: Totenehrung Unserem langjährigen Mitglied Lucia Fischer wurde zur Erinnerung in einer Schweigeminute gedacht. Der Schüt- zenverein Baindt wird sie in guter Erinnerung behalten. Top 3: Bericht des Kassiers Der Kassier W. Frick-Hermann gab Auskunft über die finanzielle Lage des Vereins und stellte diese im Kassen- bericht dar. Top 4: Bericht der Kassenprüfer Die Kassenprüfung erfolgte durch die beiden Kassenprü- fer A.Pfau und H. Laske. Sie attestierten eine tadellos ge- führte Kasse und es ergeht ein großes Lob an den Kassier. Top 5: Entlastung der Vorstandschaft P. Kerner führte die Entlastung der Vorstandschaft durch. Die Entlastung des Vorstands erfolgte einstimmig. Top 6: Veranstaltungen Der Verein hatte dieses Jahr einen Stand auf dem Fas- netsmzug in Baindt mit Wurst-und Getränkeverkauf. Ebenso fand ein erfolgreiches Osterschießen statt. Für dieses Jahr sind noch die Ortsmeisterschaft, das Feri- enprogramm und Grillabende/Vereinsabende geplant. Top 7: Ehrungen P. Pfau führte die Ehrungen durch. Geehrt wurden für langjährige Mitgliedschaft: Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 40 Jahre: Arthur Pfau 50 Jahre: Robert Weissenberg 50 Jahre: Eberhard Wittber Top 8: Anträge Die Vorstandschaft hat beantragt die Mitgliedsbeiträge anzupassen. Der Vorschlag wurde durch die Versammlung einstim- mig angenommen. Top 9: Schlussworte P. Pfau bedankte sich bei allen anwesenden fürs kom- men und bei allen Helfern und Unterstützern des Vereins. Er wünschte allen einen schönen Abend und eine gute Heimfahrt. Den Abend lies der Verein mit einem gemütlichen Grilla- bend ausklingen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Genusswandern im Wiurzacher Ried Wir starten beim Wurzelsepp und umwandern gemütlich das Untere Ried. Anschließend 2 Stunden zur freien Ver- fügung in der Stadt ( Besuch Ausstellungen im Natur- schutzzentrum mit Eintritt 4-5 Euro oder Stadtrundgang mit Einkehren) Dann geht es gemeinsam durch das Ried zurück zum Parkplatz. Wer unterwegs noch „Schlamm- treten“ will sollte am besten ein Handtuch mitnehmen. Treffpunkt: Sonntag 21.05.2023 um 11 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 17 Uhr, Gehzeit ca. 2,5 Stunden, ca. 8 km, keine Steigungen. Fahrpreis 5 Euro für Mitglieder. Einkehr während der Mittagspause oder nach Wunsch auch nach der Wanderung in Weingarten. Abweichun- gen vom Plan sind möglich, je nach Wasserstand im Ried. Vesper, Trinken, bei Bedarf Stöcke (Wurzeln), gutes Schuhwerk und Wechselschuhe mitbringen. Anmeldung ab 17.05.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder T. 0176-84205030 Wanderführung Ingrid Frank, email: ingridfrank.rv@web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Hartmut Hermann stellt aus, in der Turnhalle der SBBZ Baindt: „70 Jahre - 70 Bilder“ Die Arbeiten beeinhalten verschiedene Drucktechniken, Acrylbilder und Mischtechniken. Die Vernissage findet statt am Donnerstag, dem 18. Mai 2023 ab 17 Uhr mit musikalischer Begleitung durch die Gruppe Volksdampf und Raffael Hermann. Die weiteren Öffnungszeiten: Freitag, 19. Mai 2023, 15 - 18 Uhr und Samstag, 20. Mai 2023, 15 -18 Uhr Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Busreise zur Landesgartenschau Balingen Die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt planen nach der langen Pause nun wieder eine Busreise nach Balin- gen zur Landesgartenschau. Termin: Samstag, 24. Juni 2023 Abfahrt am Feuerwehrhaus in Baienfurt: 8.00 Uhr (Park- plätze gegenüber reichlich vorhanden) Rückkehr in Baienfurt: ca. 18.00 Uhr Wir würden uns über viele Mitreisende freuen. Ihre An- meldung wird durch die Bezahlung des Fahrpreises auf unser Konto bei der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG mit der IBAN DE50 6506 2577 0040 8330 03 bestätigt. Der Fahrpreis beträgt 45 € für Mitglieder und 48 € für Nichtmitglieder. Darin enthalten sind: Busfahrt ab Baienfurt inkl. Eintritts- karte für die Gartenschau sowie andere Nebenkosten wie Trinkgeld für den Busfahrer, etc. Wir bitten Sie, sich mög- lichst schnell anzumelden, damit wir entsprechend planen können. Ihre Freunde und Bekannte sind auch herzlich willkommen. Anmeldeschluss bzw. Ihren Zahlungseingang erbitten wir bis spätestens 17. Mai 2023 (kostenlose Stor- nierung nur bis 10. Mai möglich). Es wäre doch wirklich schön, wenn wir mal wieder eine Ausfahrt zusammen machen könnten. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Gertrud Rittler Pressewartin, Tel.: 0751/44875. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 27. Mai 2023 in Mecken- beuren statt. Sind Sie von einem Lidkrampf, Schiefhals, Handkrampf oder einer anderen Dystonieform betroffen? Haben Sie Fragen zur Erkrankung oder deren Behandlung? Dann haben Sie dieses Mal in Einzelgesprächen die Mög- lichkeit Fragen zu stellen. Die Gruppenleitung wird diese aus Sicht der Selbsthilfe beantworten. Die Anzahl der Gepräche sind begrenzt. Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum Dienstag, 23. Mai erforderlich. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de Schüler aus Brasilien suchen nette Gastfamilien! Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Pastor Dohms Schule aus Porto Alegre / Brasilien sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa deutschlandweit Fa- milien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Der Gegenbesuch ist auch möglich. Die Familienaufenthaltsdauer ist von 19.06. – 20.07.2023 (14 – 15 Jahre alt). Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schloss- straße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Muttertagsfrühschoppen am 14. Mai in der Durlesbachhalle Am Muttertag, 14. Mai 2023 lädt der Musikverein Reu- te-Gaisbeuren um 10.30 Uhr zum Muttertagsfrühschop- penkonzert in die Durlesbachhalle nach Reute ein. Die Musiker mit ihrem Dirigenten Erich Steiner haben einen bunten Strauß aus schönsten Blasmusikwerken für die Zuhörer einstudiert. Neben bekannten Märschen wie dem „Graf-Zeppelin-Marsch“ stehen auch Unterhaltungsmu- sik der Gruppe „ABBA“ oder, passend zum Muttertag, gefühlvolle Solos wie „Brennende Herzen“ aus der Feder von Elmar Eggerl auf dem Programm. Ebenfalls sind alt- bekannte sowie aktuelle Polkas zu hören, die jedes Blas- musikherz höherschlagen lassen. Die muttertäglich deko- rierte Durlesbachhalle wird bewirtet, so dass die Besucher Getränke und kleine Speisen beim Frühschoppenkonzert genießen können. Alle Mütter erhalten zum Abschluss des Muttertagsfrühschoppens eine kleine Aufmerksamkeit überreicht, als Dankeschön für ihren Einsatz zum Wohle der kleinen und auch großen Kinder. Der Musikverein Reute-Gaisbeuren e.V. lädt am 14. Mai um 10.30 Uhr herzlich zum Muttertagsfrühschoppen in die Durlesbachhalle ein! Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei, Spenden zur De- ckung der Unkosten nimmt der Musikverein gerne ent- gegen. Wir freuen uns über zahlreiche Besucher. Foto: MV Reute-Gaisbeuren e.V. Medieninformation des Tierheims Berg / Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e. V. Frühlingsfest im Tierheim Das Tierheim Berg lädt am 13. und 14. Mai zu Tagen der offenen Tür ein – Kostenloser Shuttlebus von Ravensburg und Weingarten Berg – Am Samstag und Sonntag, 13. und 14. Mai, lädt das Tierheim Berg mit zwei Tagen der offenen Tür zum gro- ßen Tierheim-Frühlingsfest ein. An beiden Tagen ist von 10 bis 18 Uhr jede Menge geboten. Ein großer Flohmarkt mit Textilien, Büchern, Haushaltswaren und vielem mehr verlockt zum Stöbern, gleich daneben warten drollige Plüschtiere aus kinderfreundlichem Material auf neue Besitzer. Mit dem Kauf von Losen und einem bisschen Glück können die Festgäste bei einer Tombola attrakti- ve Preise gewinnen und auch das leibliche Wohl kommt nicht zu kurz. Köstlichkeiten vom Grill, hausgemachte Salate und vegetarische Gerichte sowie ein reichhaltiges Kuchenbüffet – auch mit veganen, glutenfreien und dia- betikergeeigneten Leckereien – sorgen für kulinarischen Genuss. Zudem stellt ein vielfältiges Getränkeangebot mit Bier vom Fass, rotem Most, Wein, alkoholfreien Getränken, Kaffee und Tee sicher, dass niemand Durst leiden muss. Es gibt ausreichend überdachte Sitzplätze und die Gäste werden an den Tischen bedient. Auf besondere Aktionen dürfen sich die Tierheimgäste am Samstag, 13. Mai, freuen: Um 15 Uhr findet der beliebte Mi- schlingswettbewerb statt, bei dem eine prominente Jury den „tollsten Mischling Oberschwabens“ kürt (Anmeldung ab 13 Uhr am Infostand). Um 15.30 Uhr präsentiert dann das Team der Hundeschule Pension Plus eine imposante Vorführung mit seinen Hunden. Vorgestellt werden Tricks und Übungen, die zeigen sollen, wie Selbsterlerntes durch positive Zusammenarbeit mit dem Hund ideal umgesetzt werden kann. An beiden Festtagen gibt es zudem detail- lierte Informationen zur geplanten Tierheim-Erweiterung, die auch die Einrichtung einer modernen Quarantäne-Sta- tion beinhaltet. Für die Ausstattung dieser Station mit geräumigen Käfigen sucht das Tierheim noch Paten, die sich finanziell an deren Anschaffung beteiligen möchten. Parkplätze stehen für die Besucher ausreichend zur Ver- fügung. Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug nach Berg kommen möchte, kann den eigens für das Tierheimfest eingerichteten Shuttleverkehr nutzen: An beiden Festta- gen fahren ab 10 Uhr stündlich Pendel-Kleinbusse von Weingarten und Ravensburg aus mit mehreren Zustei- ge-Möglichkeiten nach Berg und zurück. Weitere Informationen unter: www.tierheim-berg.de Liebenau Berufsbildungswerk gemeinnützige GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, das BBW öffnet am 14. Mai 2023 von 11:00 – 16:00 Uhr seine Türen und lädt Sie recht herzlich dazu ein. Unser alljährliches BBW Open findet auch dieses Jahr auf unserem Gelände in der Schwanenstraße 92 in Ra- vensburg statt. Neben reichlichen Informationen zu Aus- und Weiterbildung gibt es auf rund 35.000 qm Spannung, Spaß und Action für die ganze Familie. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Auch für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt. An allen Ecken und Enden gibt es kulinarische Entdeckungen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Die Azubis und Mitarbeitende des BBW‘s Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Bluthochdruck natürlich selber beeinflussen Der Welt-Hypertonie-Tag am 17. Mai soll ein breites Bewusstsein für die Gefahren durch Bluthochdruck schaffen und über dessen Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung aufklären. Und das mit gutem Grund, denn laut Weltgesundheitsorganisation leiden über 1,5 Milliarden Menschen an zu hohem Blutdruck. Jährlich fordert die Erkrankung bis zu zehn Millionen – teilweise vermeidbarer – Todesfälle. Alter, Geschlecht, Erbgut, Ernährung, Lebensstil und -be- dingungen – alle diese Faktoren spielen bei der Entste- hung von Bluthochdruck zusammen. Insbesondere Über- gewicht oder Adipositas, hoher Alkoholkonsum, salzreiche Ernährung, Rauchen, wenig körperliche Aktivität sowie Angst und Stress führen dazu. Jeder kann also selbst dafür sorgen, durch einen gesunden Lebensstil das Risi- ko zu minimieren. Bewegung und Ernährung Nordic Walking, Fahrradfahren und gut dosiertes Kraft- training sind gut verträglich für Bluthochdruckpatienten. Nicht geeignet sind Sportarten, die eine Pressatmung ver- ursachen wie Gewichtheben oder übertriebener Krafts- port. Viel frisches Gemüse und naturbelassene Öle sind ideal für Bluthochdruckpatienten. Gemieden werden soll- ten dagegen Fertiggerichte, denn sie enthalten zu viel Kochsalz. Knapp 80 Prozent des gesamten Kochsalzkon- sums werden durch Fertigprodukte aufgenommen. Bes- ser ist es, das Essen mit Gewürzen und frischen Kräutern zu verfeinern. SVLFG unterstützt Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert mit ihrem Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten die Teilnahme an verschiedenen Sport- und Entspannungskursen sowie an Kursen zur Stressbewältigung, gesunden Ernährung und zum Nichtrauchen. Hierbei wird ein Bonus in Form einer Geldprämie an jene gewährt, die regelmäßig qualitäts- gesicherte Leistungen zur Primärprävention in Anspruch nehmen. Dies sind Präventionskurse, die von der Zentra- len Prüfstelle Prävention zertifiziert wurden und in Höhe von mindestens 80 Prozent der Kosten von der SVLFG bezuschusst werden. Gefördert werden je Versicherten maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr. Die Kurse sind zu finden unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Weitere Informationen Zum Thema Bluthochdruck informiert die Deutsche Hoch- druckliga auf ihrer Internetseite www.hochdruckliga.de. Dies ist eine bundesweite Selbsthilfeor ganisation, die seit Jahren von den Verbänden der Gesetzlichen Krankenver- sicherung auf Bundesebene finanziell unterstützt wird. De- tails zum Bonusprogramm und zur Selbsthilfeförderung stellt die SVLFG auf ihren folgenden Internetseiten bereit: www.svlfg.de/bonus-gesundheitsbewusst-lkk www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung Georgsfest mit Georgsritt am Samstag, 13.05.2023 und Sonntag, 14.05.2023 Zum diesjährigen Georgsfest lädt die Blutfreitagsgemein- schaft Bergatreute die gesamte Gemeinde ganz herzlich ein. Am Samstag, 13.05.2023 findet ab 18:00 Uhr im Stadel und Hof der Familie Denzler/Sauter eine gemütliche Ge- orgshockete statt. Am Sonntag, 14.05.2023 startet der Georgsritt um 09:30 Uhr an der Georgskapelle in Gwigg. Nach der Segnung der Pferde und Reiter findet vor der Kapelle der Festgottesdienst statt, bei schlechtem Wetter in der Kapelle. Im Anschluss an den Gottesdienst kann man im Stadel beim Hof Denzler/Sauter einkehren und zusammensitzen. An beiden Tagen bewirtet die Klangwelt, für das leibliche Wohl ist also bestens gesorgt. Die Vorstandschaft Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg 13. Mai Museumsakademie: „Aus nix ebbas macha“ Samstag, 13. Mai, 10 - 13.30 Uhr „Aus nix ebbas macha“ Kursleitung: Ernestina Frick, Museumspädagogin und Bäuerin Aus nix ebbas macha - einfache Gerichte, die lecker schmecken und es verdient haben bekannt zu werden, stehen auf dem Programm. Suppen, Haarnud- la, Schleifernudla, ect. - kurze Zutatenliste, großer Ge- schmack. Nebenbei gibt es noch Tipps die früher die sparsamen Hausfrauen praktiziert haben. Gebühr: 35 Euro (zuzüglich 5 - 8 Euro Materialkosten vor Ort) Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de 14. Mai Öffentliche Kurzführungen 11.30 Uhr Allgemeine Museumsführung 13 Uhr Führung durch den neuen Hof Beck Ohne Voranmeldung! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz Über 30 Jahre Fensterbau u. Insektenschutz • Lichtschachtabdeckungen • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Baienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de GESCHÄFTSANZEIGEN Mit einer Patenschaft Mädchenrechte stärken. Helfen Sie Mädchen, sich zu entfalten. Werden Sie Pat:in! plan.de Praxis Dr. Hüttich Ravensburger Str. 4, 88255 Baienfurt Liebe Patienten, wir machen Urlaub vom 22.05.2023 bis 09.06.2023 (Vertretung: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751-560380) Viel Gesundheit und schöne Ferienzeit! Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist von Freitag, den 19.05.23 bis einschließlich Freitag, den 02.06.23 geschlossen. Ab Montag, den 05.06.23 sind wir gerne wieder für Sie da. Vertretung übernimmt: - Praxis A. Hartmann, Baindt, Tel. 4944, 22.05.23 bis 26.05.23 - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 ÄRZTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Der Wasserversorgungsverband „Obere Schussentalgruppe“, mit Sitz in Bad Wald- see sucht zur Verstärkung des Teams ab sofort eine Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d) oder verwandte Berufe aus dem Bereich Wasserinstallation, Metallverarbeitung oder Bauhandwerk. Der Zweckverband ist zuständig für die Trinkwasserversorgung von ca. 53.000 Einwohnern im nördlichen Bereich des Landkreises Ravensburg. Wir bieten eine unbefristete Stelle. Das Arbeitsverhältnis richtet sich in Anlehnung an den Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TVV). Ausführliche Informationen über das Stellenangebot erhalten Sie unter: www.wvv-osg.de © IS TO CK | M A PO D IL E Jetzt bewerben als Verkäufer/in (m/w/d) auf Minijobbasis für unseren Marktstand in Weingarten (mittwochs) bd-karriere.de Zur Beförderung unserer SchülerInnen suchen wir ab sofort für unseren Standort Weingarten FAHRER w/m/d | 520-€-Basis | Teilzeit »In unserem Bewusstsein hat jeder Mensch ein Recht auf Entwicklung seiner individuellen Fähigkeiten in sozialen Bezügen.« Auf der Grundlage dieses Leitmotivs fördert und betreut die Stiftung KBZO in einer Vielzahl von Einrichtungen rund 1500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung. unterw egsWir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal. Stiftung KBZO Samuel Richter Fon: 0751 4007-128 Sauterleutestraße 15 88250 Weingarten WIR Die detaillierte Stellenbeschreibung finden Sie auf: www.kbzo.de > Stellenangebote > Aktuelle Stellenangebote abrw.de HAMMER-JOB GESUCHT? 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            ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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              ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 2. Dezember 2022 Nummer 48 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Attraktive Ladengeschäfte in der Ortsmitte! Baindter Beck verändert sich und übernimmt die leerstehende Ladenfläche im Cap-Markt. Die derzeit leerstehende Ladenfläche im Cap- Markt wird im Jahr 2023 wiederbelebt. Im Som- mer ist die Bäckerei Hamma in die ehemaligen Räumlichkeiten der Volksbank umgezogen und hat dort ihr Angebot um ein ansprechendes Bäckereicafé erweitert. Zum 1. April 2023 übernimmt nun Bäckermeis- ter Valentin Schmidt die Traditionsbäckerei seiner Eltern und in diesem Zusammenhang auch die derzeit leerstehende Ladenfläche im Cap-Markt. In sechster Generation setzt Valen- tin Schmidt auf ein neues Konzept basierend auf klassischem Handwerk. Am 03. Dezember 2022 zwischen 10:00 und 16:00 Uhr laden der Baindter Beck und der Cap-Markt zum Ken- nenlernen in weihnachtlicher Stimmung bei Flammkuchen und Glühwein ein. Wir freuen uns über attraktive Ladengeschäfte in unserer Ortsmitte mit einem vielfältigen und umfangreichen Angebot. Ihre Gemeindeverwaltung Von drauß' vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Land- jugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder besuchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 03.12.22 bei Nadine Haug unter nadihaug@gmx.de. Spätere Anfragen können nicht berück- sichtigt werden. Bitte auch vorab den gewünschten Text mit- schicken. Ihre Landjugend Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Was bei einem langanhaltenden Stromausfall zu tun ist Auch wenn ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall in Deutschland derzeit als äußerst un- wahrscheinlich gilt, so gibt es doch einige Vorkehrungen, die von der Bevölkerung selbstständig zu treffen sind. Die Sicherstellung der Versorgung mit Essen und Trinken sowie die ergänzende Notfallvorsorge sind Auf- gaben und zugleich Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger. Ein Grund zur Beunruhigung besteht hier allerdings nicht, sondern ist derzeit als eine Vorsichtsmaßnahme zu verstehen. Was ist ein Blackout? Ein Blackout ist ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall, der zu weitreichenden Ausfällen der In- frastruktur in einer Region über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden führt. Von Ausfällen betroffen sind in ei- nem solchen Fall unter anderem: • elektrische Beleuchtung, • Heizung, • Telefon, Mobilfunknetz und Internet, • Kühlschrank und Gefriertruhe, • Wasserver- und Abwasserentsorgung, Besonderheit bei der Wasserversorgung in der Gemeinde Baindt: Laut unserem Ingenieurbüro Schranz und Co. sind wir in der glücklichen Lage, das durch die Druckverhältnisse (Gefällelage) unsere Wasserversorgung ohne Stromzufuhr weiter betrieben werden kann. • Tankstellen und Geldautomaten/Kassensysteme. Woran erkenne ich einen Blackout? In den ersten Minuten stellt sich ein Blackout wie ein normaler Stromausfall dar. Elektrische Geräte und das Licht funktionieren nicht. Ein Blick in den Sicherungskasten verrät keine Unregelmäßigkeiten. Der Stromausfall wurde nicht durch eine Überlastung oder einen Kurzschluss in der eigenen Wohnung ausgelöst. Auch in der Nachbar- schaft gibt es keinen Strom. Ein Blackout hält mehrere Stunden, Tage oder sogar Wochen an. Ist die Stromversorgung in weiten Teilen unter- brochen, informieren Behörden die Bevölkerung per Radio, Lautsprecherhinweise und - soweit es noch möglich ist - über die Warn-App NINA. Wichtige Rufnummern im Notfall Feuerwehr, Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Rechtliche und inhaltliche Hinweise: Die Hinweise wurden nach bestem Wissen und Gewissen durch das Landratsamt Ravensburg, Stabsstelle für Be- völkerungsschutz und Krisenmanagement und ergänzend durch die Gemeindeverwaltung Baindt erarbeitet. Recht- liche Ansprüche können hierdurch daher nicht abgeleitet werden. Ansprechpartner der Gemeinde Baindt zum Thema Notfallvorsorge ist: Florian S. Roth Klimakoordinator Tel. Nr.: 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Weitere wichtige Tipps und Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) unter www.bbk.bund.de sowie www.schritt-fuer-schritt-krisenfit.de Wie bereite ich mich auf einen Blackout vor? Auf einen Blackout kann man sich sehr gut vorbereiten. Sich auf eine Notsituation vorzubereiten, liegt in der eige- nen Verantwortung! Folgende Fragestellungen unterstützen die Planung: • Sind Vorräte angelegt, um mind. 10 Tage ohne Ein- kaufen überstehen zu können (Lebensmittel, Wasser, Hygieneartikel, Medikamente, etc.) • Gibt es eine ausgedruckte / handschriftliche Liste mit den wichtigsten Telefonnummern? • Sind Akkus (Laptop, Mobiltelefon, Telefon) geladen? Liegen Ersatzakkus, solarbetrie- bene Batterieladegeräte oder gar Power- banks bereit? • Ist ausreichend Bargeld vorrätig? • Gibt es ein stromunabhängiges Radio (Batterie, Kurbel)? • Gibt es einen vollständigen Erste-Hilfe-Kasten? • Sind die Medikamentenvorräte aufgefüllt? • Sind stromunabhängige Leuchtmittel vorhanden (Ker- zen, Taschenlampe)? • Ist eine Ersatzkochgelegenheit (Holz, Gaskocher) vor- handen? • Gibt es alternative Strom- und Heizquellen? • Ist die Abwasserversorgung stromabhängig? • Können die Haustiere versorgt werden? Wie verhalte ich mich während eines Blackouts? Ruhe bewahren und auf die Gesundheit achten! Hier eine kurze Checkliste zum richtigen Verhalten bei Blackouts. Die Liste kann an die persönliche Situation angepasst werden. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Aufgepasst! Bundesweiter Warntag auch in Baindt Die Gemeinde Baindt beteiligt sich am Donnerstag, den 08. Dezember am nächsten bundesweiten Warntag, wes- halb ab 11.00 Uhr das laute Alarmgeräusch von Sirenen zu hören sein wird. Um ca. 11:45 Uhr findet dann eine offizielle Entwarnung statt. Um Panik zu vermeiden, können Sie gerne auch alle Nachbarinnen und Nachbarn über diese Aktion informieren, sollten diese hiervon noch nichts erfahren haben. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel. Dabei aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte unterschiedli- che Warnmittel wie beispielweise Warn-Apps, Radio und Fernsehen, Internetseiten und Social Media. Die Probe- warnmeldung wird erstmals auch über Cell Broadcast verschickt und soll darüber rund die Hälfte aller Handys in Deutschland direkt erreichen. Ziel des bundesweiten Warntags ist es, die Menschen in Deutschland über Bevölkerungswarnungen und damit für den korrekten Umgang mit behördlichen Warnungen und Warnsignalen zu sensibilisieren. Im Rahmen des Aktionstages werden zudem die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und auch die Warn- mittel selber, hinsichtlich Funktion und möglichen Schwachstellen überprüft werden. Im Nachgang werden seitens der Verantwortlichen Verbesserungen vorgenommen, wo dies gegebenenfalls notwendig ist und so das System der Bevölkerungswarnung für die Zukunft noch sicherer gemacht. Information der Bevölkerung zum Warntag Auf der Internetseite des Bundes: www.warnung-der-bevoelkerung.de stehen zahlreiche Informationen zum Warn- tag und über die Warnung der Bevölkerung im Allgemeinen, zur Verfügung. Ebenfalls können Sie sich auf der Internetseite des Landkreis Ravensburg: www.rv.de/b über die Sirenensignale und allgemein über der Thema Krisenvorsorge, im speziellen auch auf das Thema Blackout, informieren. Desweitern stellt das Land Baden-Württemberg auf der Internetseite: www.im.baden-wuerttemberg.de/de/ sicherheit/krisenmanagement/warnung-der-bevoelkerung/ ebenfalls viele Interessante Informationen rund um das Thema „Warnung der Bevölkerung“ zur Verfügung. Maßnahmen für zu Hause • Keine Notrufnummern anrufen, wenn nicht wirklich ein Notfall vorliegt! Sonst können lebenswichtige Notrufe blockiert werden! • Alle elektrischen Geräte ausschalten, die gerade in Verwendung waren bzw. Netzkabel ausstecken (z. B. Herd). Eine Leuchte eingeschaltet lassen, damit be- merkt wird, sobald wieder Strom da ist. • Radio auf UKW (FM) einstellen, um Informationen zu erhalten und regelmäßig zur vollen Stunde einschal- ten. • Licht- und Wärmequellen überprüfen und bereitlegen. • Sorgsam mit Wasser umgehen und eventuell noch ein paar Behältnisse befüllen (Badewanne, Eimer). • Abfall möglichst vermeiden und in Müllsäcken sam- meln. • Rasch verderbliche Lebensmittel primär verbrauchen oder – wenn möglich – verar- beiten. • Ist eine Holzzentralheizung vorhanden, darauf achten, dass es zu keiner Überhitzung kommt. • Tiefkühlgeräte im Auge behalten und auf einen mög- lichen Flüssigkeitsaustritt achten. Tücher hierfür be- reitlegen. • Falls vorhanden, eigene Notstromversorgung vorbe- reiten. • Gehören Haustiere zum Haushalt, auf deren Bedürf- nisse achten, z. B. Wärme- bzw. Sauerstoffzufuhr bei Aquarien. • Wer nicht für wichtige Aufgaben (Infrastruktur, Feu- erwehr, Hilfsorganisationen etc.) benötigt wird, bleibt zu Hause bzw. in seinem Wohnumfeld. Maßnahmen im direkten Umfeld • Nachbarn auf Stromausfall bemerkbar machen. Zu- tritt zum Wohnobjekt organisieren, da die Klingelan- lage ohne Strom nicht funktioniert. • Überprüfen, ob es pflegebedürftige Menschen im Umfeld gibt, die nun nicht mehr versorgt werden. Nachbarschaftshilfe organisieren und bestmöglich „gestrandeten” Menschen helfen. • Erste-Hilfe-Kenntnisse auch in der Nachbarschaft anbieten. • Achtsam bleiben! Dinge, die nicht in Ordnung sind (z. B. der Austritt von Kanalabwässern, Feuer, Krimina- lität) sofort bei den Notfallmeldepunkten anzeigen. • Niemals sich selbst in Gefahr begeben! Was muss ich beachten, wenn der Strom wieder fließt? • Wichtige Geräte (z. B. Heizung, Kühlschrank) auf Funk- tionsfähigkeit prüfen und wieder einschalten. Alle an- deren Geräte zunächst ausgeschaltet lassen, sonst droht ein erneuter Zusammenbruch. • Weiterhin Informationen über Radio/Warn-App ab- warten und befolgen. So wenig wie möglich telefo- nieren. • Wer nicht für den Wiederanlauf der Infrastruktur drin- gend benötigt wird, bleibt noch zu Hause bzw. im Wohnumfeld. • Ressourcen sparen! Die Versorgung mit Medikamen- ten, Lebensmitteln und Treibstoff funktioniert weiter- hin nur eingeschränkt bzw. läuft erst langsam wieder an. • Nachbarschaftshilfe ist weiterhin sehr wichtig. Hilfe anbieten, wo es möglich ist. • Einkäufe werden – wenn überhaupt – zu- nächst nur mit Bargeld möglich sein. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Amtliche Bekanntmachungen Verlängerung des Pilotprojekts „Freitags ins Home-Office“ im Dezember Die Verwaltung der Gemeinde Baindt macht sich an- gesichts der Energiekrise große Gedanken, wie auch im Rathaus Energie eingespart werden könnte. Als Energie- einsparungsmaßnahme haben wir in einem Pilotprojekt im November das Rathaus freitags nicht besetzt. Das Projekt wird nun auf den Monat Dezember ausgewei- tet, sodass das Rathaus bis 23. Dezember 2022 freitags nicht besetzt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung befinden sich an diesem Tag im Homeof- fice, sind aber wie gewohnt zu den Öffnungszeiten te- lefonisch und per E-Mail erreichbar. Winterzeit: Räum- und Streupflicht Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit al- lerdings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfragen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möch- ten wir Ihnen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr- liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Orts- durchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Haupt- verkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordne- ter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht über- all gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhoflei- ter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahr- zeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahn- rand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winter- dienst zugeschoben wird? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Ta- gen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstück- seinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anhe- ben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflich- tet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtspre- chung auch zumutbar ist. Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angren- zenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Sat- zung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Rei- nigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streu- pflichtsatzung) hin. Über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/fileadmin/Dateien/ Website/Dateien/Rathaus-Service/Satzungen/ streupflichtsatzung.pdf ist die Satzung abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streu- pflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwe- ge und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso ge- hört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgän- ger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dür- fen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauen- den Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in beson- deren Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend besei- tigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen be- auftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Perso- nenschäden kommt, können von der geschädigten Per- son zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienst- pflichtige/n geltend gemacht werden. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zu- friedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregun- gen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeverwaltung Ablesung der Wasseruhren Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2022 be- nötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Was- seruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2022. Die Ablesekarten werden den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: • Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. • Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastel- len. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Be- deutung. • Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. • Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2023 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Ver- brauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neu- en Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mit- geteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://wzko.komuna.net/Citizen/227 oder in der Ge- meinde Baindt App finden Sie die Wasserzählerkarte on- line, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2023 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 06.12.2022 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrech- nungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download“ eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden“ gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 6. Dezember 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 6. Dezember 2022 um 18:00 Uhr Im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Flachdacharbeiten 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öf- fentlicher Belange bei der frühzeitigen Behördenbetei- ligung zum Bebauungsplan „6. Änderung und Erwei- terung GE Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und Beschluss zur förmlichen Beteiligung 06 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Voken-Er- weiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Marsweiler Ost für den Einbau ei- ner Gaupe, Bau eines Carports und Umnutzung einer Garage zu Wohnraum auf dem Flst, 127, Marsweiler- str. 54/2 08 Bauvoranfrage zur Abklärung, ob ein geplantes Ge- bäude auf Flst. 573/2 in der Schachener Straße dem Innenbereich zugeordnet werden kann 09 Steuern, Gebühren, Beiträge 2023 10 Vorberatung Haushaltsplan 2023/2024 - Information Haushaltsansätze, Investitionsprogramm und Kredit- aufnahme 11 Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwen- dung von § 2b Umsatzsteuergesetz 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. November 2022 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus den nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. und 18. Oktober 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende, Bürgermeisterin Simone Rürup, teilt folgendes mit: 1) Geflüchtete aus der Ukraine Am vergangenen Freitag (04.11.2022) sind 43 Personen in unsere große Sporthalle eingezogen. Weiter circa 20 Personen folgen am kommenden Donnersag (10.11.2022) 2) Baumaßnahmen: • Die Bushaltestelle in der Gartenstraße wurde fertig gestellt. • Der 3. Bauabschnitt zur Erweiterung des Nahwärme- netztes am Bauhof ist abgeschlossen und der Wert- stoffhof ist wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten in Betrieb. • Risssanierungsarbeiten im Bereich der Ziegelei- straße / Innere Breite wurde letzte Woche durch- geführt. • Eine Verkehrsschau wurde mit dem Landratsamt und der Polizei durchgeführt. Sobald die Ergebnisse daraus vorliegen wird das Gremium informiert. • Diverse Schachtsanierungen und Schadstellen in den Straßen werden im November 2022 noch durchge- führt und ausgebessert. 3) Sportplatzbeleuchtung Die Sportplatz Beleuchtung wurde Mitte Oktober aus- getauscht. Es wurde aus einer sechs Mastanlage eine vier Mastanlage hergestellt. Beleuchtungskörper sind vollständig mit LED ausgestattet. Die jährliche Einspa- rung durch die Umrüstung auf LED Technik beträgt circa 1.500 Euro (gerechnet wurde noch mit einem kwh Preis von 30 Cent). Der Rückbau der alten Masten steht noch aus. 4) Straßenbeleuchtung Die Straßenbeleuchtung wurde gemäß dem letzten Gemeinderatsbeschluss einheitlich umgestellt und verkürzt. Die Beleuchtung wird in allen Gebieten um 24:00 Uhr ausgeschaltet und um 05:30 Uhr wieder eingeschaltet. 5) Streuobstbäume – Jungbäume fürs Oberland • Die Sammelbestellung im Rahmen dieses Förderpro- grammes wurde im September abgeschlossen und die Auslieferung erfolgte im Oktober, Nachlieferung im November. • Insgesamt wurden 26 Bäume inklusive Pflegemaß- nahmen für 5 Jahre in Auftrag gegeben (2021 waren es noch 22 Bäume). Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 TOP 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäu- de: Vergabe der Arbeiten- Heizung + Sanitär, Lüftungstechnik, Elektrotechnik, Photovoltaik- anlage, Zimmerer- und Fassadenarbeiten Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Ge- bäude ist bereits weitgehend entkernt. In den nächsten Wochen wird die Fassade abgerissen, so dass im No- vember mit den Rohbauarbeiten begonnen werden kann. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrie- ben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Heizung + Sanitär, Lüftungstechnik, Elek- trotechnik, Photovoltaikanlage, Zimmerer- und Fassa- denarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Verga- beportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 13.09.2022 statt. Die Angebotseröffnung fand am 14.10.2022 für die Gewerke Heizung + Sanitär, Lüftungs- technik, Elektrotechnik und Zimmerer- und Fassadenar- beiten statt. Die Abgabefrist für das Gewerk Photovol- taikanlage war am 20.10.2022. 1. Heizung + Sanitär: es gingen 2 Angebote ein. Beide Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkal- kulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kosten- anschlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 390.281,82 Euro netto bzw. 464.435,37 Euro brutto. Das Angebot der Firma Friedrich Burk GmbH & Co.KG aus Ravensburg ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt ca. 20% unter dem Kostenanschlag. Beide Un- ternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma Burk zu beauftragen. 2. Lüftungstechnik: es gingen 5 Angebote ein. Alle Ange- bote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalku- lation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenan- schlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 311.370,45 Euro netto bzw. 370.530,84 Euro brutto. Das Angebot der Firma Dietrich AG aus Aitrang ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt ca. 8,2% unter dem Kostenanschlag. Alle Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Bau- maßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaftli- cher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma Dietrich AG zu beauftragen. 3. Elektrotechnik: es gingen 2 Angebote ein. Beide An- gebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalku- lation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenan- schlag (bepreistes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 696.935,67 Euro netto bzw. 829.353,45 Euro brutto. Das Angebot der Firma Elektro Stotz GmbH + Co.KG aus Ravensburg ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt bei ca. 91,1% des Kostenanschlags. Alle Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapa- zitäten, um die Baumaßnahme sachgerecht auszu- führen. Aus wirtschaftlicher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma der Elektro Stotz GmbH + Co.KG zu beauftragen. 4. Photovoltaik: es gingen 3 Angebote ein. Alle Angebote sind formal korrekt und müssen aufgrund von Speku- lationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation nicht ausgeschlossen werden. Der Kostenanschlag (bepreis- tes LV) für das Gewerk beläuft sich auf 57.809,23 Euro netto bzw. 71.033,75 Euro brutto. Das Angebot der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH +Co.KG aus Baindt ist das wirtschaftlichste Angebot und liegt ca. 20% über dem Kostenanschlag. Alle Unternehmen verfügen über die notwendige Sachkunde und Kapazitäten, um die Bau- maßnahme sachgerecht auszuführen. Aus wirtschaft- licher Sicht wird empfohlen, das günstigste Angebot der Firma der Elektrotechnik Reisch GmbH +Co.KG zu beauftragen. 5. Zimmerer- und Fassadenarbeiten: Es ist nur ein Ange- bot abgegeben worden welches, nach rechnerischer und technischer Prüfung, bei brutto 1.519.296,57 Euro endet. Dies entspricht 158,2 % des veranschlagten ak- tualisierten Vergabevolumens. Die Prüfung auf Wirt- schaftlichkeit des Angebotes hat ergeben, dass das Angebot in weiten Teilen, über vorliegenden aktuellen Vergleichspreisen kalkuliert worden ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Ausschreibung gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufzuheben und ein neues Vergabeverfahren einzuleiten. Die Ausschreibung für die Arbeiten für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten sollten entsprechend der Empfehlung der Architekten von mlw aufgehoben und neu ausge- schrieben werden. Die Arbeiten für Elektrotechnik und die Photovoltaikanla- ge sollten entsprechend der Empfehlung des Ingenieur- büros E-Planwerk vergeben werden. Die Arbeiten für die Gewerke Heizung + Sanitär, sowie Lüf- tungstechnik sollten entsprechend der Empfehlung des Ingenieurbüros Kirchner Energie GmbH vergeben werden Es erging folgender Beschluss: 1. Der Auftrag für die Heizungs- und Sanitärarbeiten wird an die Firma Friedrich Burk GmbH & Co.KG aus Ravensburg zum Auftragswert von 464.435,37 Euro brutto vergeben. 2. Der Auftrag für die Lüftungstechnik wird an die Firma Dietrich AG aus Aitrang zum Auftragswert von 370.530,84 Euro brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Elektroinstallationen wird an die Firma Elektro Stotz GmbH + Co.KG aus Ravensburg zum Auftragswert von 829.353,45 Euro brutto vergeben. 4. Der Auftrag für die Photovoltaikanlage wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH +Co.KG aus Baindt zum Auftragswert von 71.033,75 Euro brutto vergeben. 5. Die Ausschreibung für die Zimmerer- und Fassaden- arbeiten wird gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wird ein neues Vergabeverfahren eingeleitet. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Reithalle“ gefasst. Es fand eine frühzeitige Be- hördenbeteiligung statt. Der Entwurf des Bebauungspla- nes in der Fassung vom 06.07.2021 lag vom 02.08.2021 bis zum 03.09.2021 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Stellungnahmen ein. Parallel wurde den Be- hörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hier gingen verschiedene Be- denken ein, die nicht abgewogen werden konnten. Hinzu kam, dass der Reitverein auf Grund der stark gestiegenen Baupreise die Halle verkleinern muss. Aus diesen Gründen musste der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Reithalle erneut für die Öffentlichkeit ausgelegt und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Be- lange nochmals angehört werden. Die Behördenbeteili- gung fand vom 19.07.2022 bis zum 08.08.2022 statt. Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 21.06.2022 lag vom 29.08.2022 bis zum 12.09.2022 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Bei den Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um: • Herausnahme der Hinweise zum Denkmalschutz aus den ergänzenden Hinweisen in einen separaten Hinweis zum Denkmalschutz und Ergänzung dieses Hinweises • Aufnahme eines Hinweises zum Überflutungsschutz • Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme zum Über- schwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses • Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnah- men und der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung • Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Es erging folgender Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fas- sung vom 206.2022 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorge- nommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat bil- ligt diese Entwurfsfassung vom 26.10.202 Die Änderun- gen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 21.10.2022 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. TOP 06 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Sat- zungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Ge- legenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städ- tebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wurde vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbah- nen erarbeitet, die dem Entwurf zu Grunde liegen, mit dem die öffentliche Auslegung (12.07.2021 bis 13.08.2021), sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (06.07.2021 bis 10.08.2021) erfolgte. Aus der Bevölkerung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die vor allem das Thema Starkregen, die Höhe der Gebäude und die Nähe der Baugrenze zur bestehenden Bebauung, behandeln. In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 04.10.2021 zum Thema Starkregenrisikomanagement und Bebau- ungsplan „Bühl“ mit Vertretern des Ingenieurbüros Fass- nacht wurde eingehend auf die Maßnahmen eingegan- gen, die man zur Vermeidung von Überschwemmungen auf Grund von Starkregenereignissen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bühl geplant hat. Auch wurden An- regungen aus der Bevölkerung eingearbeitet. Da der Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes durch teilweise He- rausnahme des Baches und des Gewässerrandstreifens verkleinert wurde sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen sowohl im Textteil als auch im Plan gemacht wurden, musste der Bebauungsplan nochmals ausgelegt werden und die Behördenbeteiligung nochmals erfolgen. Die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 10.01.2022 bis zum 23.02.2022. Die öffentliche Auslegung fand vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 mit der Fassung vom 20.10.2021 statt. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Änderungen aus der Auslegung umfassen folgende Punkte: − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grund- stücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Nieder- schlagswasser − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Zwischenzeitlich wurde ein Planfeststellungsverfahren zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes im Bereich Bühl / Geigensack durchgeführt. Es erging folgender Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 20.10.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorge- nommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.10.2022 Die Ände- rungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinwei- se und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Ände- rungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benach- richtigt. 3. Der Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. 4. Hinweis: Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Be- bauungsplanes „Bühl“ und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im Wege der Berichtigung angepasst TOP 07 Auftragsvergabe Hochwasserschutzmaßnah- me aus dem Starkregenrisikomanagement (Hirschstraße, Igelstraße, Zeppelinstraße) und Vorarbeiten Regenwasserkanal für das Bauge- biet Bühl Ortsbaumeister Roth teilt mit: Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse im Juni 2016 und Ende Mai 2018 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen auf- gefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schaden- spotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. In der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2020 wurde das Ing.-Büro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt die Maßnahme zu planen und auszuschreiben. Die Ausschrei- bung wurde auf der Vergabeplattform des Landkreises Ravensburg sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wur- den von 13 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 26.09.2022. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten - Bauwerk Sulpacher Straße - Bauwerk Zeppelinstraße - Bau Regenwasserkanal für das Baugebiet Bühl - Bau eines Retentionsbeckens Zur Submission gingen 3 Angebote ein. Die Angebotspreis- spanne der Hauptangebote liegt zwischen 1.736.152,69 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 2.267.689,11 Euro brutto (=130,6%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Zwisler GmbH, Tettnang mit einer Angebotssumme von 1.736.152,69 Euro brutto abgegeben. Die Kostenberechnung aus 2021 lag bei 610.000 € brutto ohne Vorgriff Regenwasserkanal und Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl. Das bepreiste Leistungsverzeich- nis ohne Vorgriff Regenwasserkanal und Retentionsbe- cken für das Baugebiet Bühl lag bei 1.041.450,35 € brut- to. Das bepreiste Leistungsverzeichnis für den Vorgriff Regenwasserkanal und Retentionsbecken Bühl lag bei 410.153,63 € brutto. Die Preissteigerungen von der Kostenberechnung über das bepreiste Leistungsverzeichnis zum Angebot sind mehreren Hauptgruppen zuzuordnen: • Zusätzliche Leistungen aus den Anforderungen des Bodenschutzes • Mehrkosten für die Entsorgung / Deponierung von Überschussmassen • Ausgestaltung Trocken- und Stützmauern • Allgemeine Preissteigerungen aus der aktuellen Situ- ation, vor allem Entwicklung der Energiepreise Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichs- te erscheint. Das Angebot der Fa. Zwisler, Tettnang mit einer Angebotssumme von 1.736.152,69 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Ungeachtet der deutlichen Preissteigerung empfehlen wir eine Vergabe auf das vorliegende Angebot. Eine Aufhebung mit gleichzeitiger Neuausschreibung im Winter verspricht nach Einschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht keine Kostenreduzierung. Vielmehr ist im Ge- genteil mit weiter steigenden Preisen zu rechnen. Eine Aufhebung mit Neuausschreibung im nächsten Jahr würde auch bedeuten, dass der Förderantrag neu gestellt werden müsste. Eine erneute Förderung ist dabei nicht sichergestellt. Zuschuss: Die Gemeinde Baindt hat mit Zuwendungsbescheid vom 27.07.2022 337.800 € bewilligt bekommen. Des Weiteren stehen aus der ersten Baumaßnahme (Öffnung Sulz- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 moosbach) noch 75.700 € nicht abgerufene Fördermit- tel zur Verfügung. Insgesamt können laut beiliegendem Förderbescheid (Anlage 2) noch 413.500 € abgerufen werden. Zudem wird die Finanzverwaltung einen Erhö- hungsantrag stellen. Über dessen Bewilligung wird erst 2023 entschieden. Der Zuschussgeber empfiehlt uns zu- dem den günstigsten Bieter anzunehmen und weitere Einsparungen vorzunehmen. Es erging folgender Beschluss: Die Arbeiten für die Hochwasserschutzmaßnahmen ent- lang der Zeppelin-, Hirsch-, Igelstraße sowie für den Vor- griff Regenwasserkanal für das Baugebiet Bühl werden an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang zum Ange- botspreis von 1.736.152,69 € brutto vergeben. TOP 08 Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses der Bündelausschreibung Strom für 2023 und 2024 Ortsbaumeister Roth teilt mit: Die Gemeinde Baindt hat an der Bündelausschreibung zur Lieferung von Ökostrom des Landkreises Ravensburg teilgenommen. Seit 01.01.2013 bezieht die Gemeinde zu 100 % Ökostrom für alle kommunalen Verbrauchsstellen. Den Zuschlag für die Gemeinde Baindt für die Belieferung mit Strom für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 er- hielten die Gemeindewerke Oberhaching GmbH, welche die Gemeinde Baindt seit 2019 mit Ökostrom beliefern. Angebote anderer Stromlieferanten sind nicht eingegan- gen. Der Strom stammt zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien, wovon mindestens 30 Prozent aus Neuanlagen stammen müssen, die nicht älter als 4 Jahre sein dürfen, was unter anderem ein Kriterium vom Umweltbundesamt sowie für die volle Punktzahl in dieser Kategorie beim Eu- ropean Energy Award (EEA) ist. Der Arbeitspreis wurde für die Jahre 2023 und 2024 ge- sondert ermittelt. 2023 wird dieser ca. 10-mal so hoch sein als noch 2022. Konkret beträgt der Arbeitspreis für das Jahr 2023 ge- nau 59,22 ct/kWh und geht im Jahr 2024 auf 35,37 ct/ kWh zurück. Mit Steuern und Abgaben (CO2-Abgabe, KWKG-Abgabe, Stromsteuer, Mehrwertsteuer, etc.) liegt der Bruttopreis 2023 bei circa 89 ct/kWh und für 2024 bei ungefähr 64 ct/kWh. Für die Jahre 2021 und 2022 liegt der Bruttopreis noch bei ca. 25 ct/kWh, bzw. seit Weg- fall der EEG-Umlage am 01.07.2022 bei circa 20 ct/kWh. Der Strompreis der letzten Jahre (Arbeitspreis netto ohne Abgaben, Steuern etc.) war wie folgt: Strompreis 2019 (100 % Ökostrom) 6,06 ct/kWh und 2020 Strompreis 2021 (100 % Ökostrom) 5,08 ct/kWh und 2022 Strompreis 2023 (100 % Ökostrom) 59,22 ct/kWh Strompreis 2024 (100 % Ökostrom) 35,37 ct/kWh Eine Möglichkeit aus der Bündelausschreibung auszu- treten gibt es nicht, da zum Stichtag (29.09.2022) die er- forderlichen Strommengen durch den Energieversorger erworben wurden. Im Falle eines Ausstiegs würden daher Schadensersatzforderungen auf die Gemeinde Baindt zukommen. Im Gegensatz zur Vergangenheit, als bei Bündelausschrei- bungen im Strombereich niedrige Preise erzielt wurden, ist der Einkaufspreis für Strom, speziell für das Jahr 2023, nun sehr hoch. Dies ist vor allem der derzeitigen Krisensi- tuation auf dem Energiemarkt geschuldet. Daneben sind in diesem Preis gewisse Sicherheiten des Energieversor- gers eingerechnet, da dieser Fixpreis für ein gesamtes Jahr gilt und in einer solchen Krisensituation entspre- chende Unsicherheiten miteinkalkuliert werden. Für das Jahr 2024 ist der Arbeitspreis dann wieder deut- lich geringer, dennoch deutlich über dem Niveau aus der Vergangenheit, dass voraussichtlich nicht wieder erreicht werden wird. Ein solcher Fixvertrag über 2 Jahre bietet für die Gemein- de Baindt eine gewisse Sicherheit, die bei den momen- tanen Unsicherheiten in der Energieversorgung, als sehr wichtig einzustufen ist. Wie schwierig es ist, derzeit überhaupt einen Stromliefe- ranten zu finden, zeigt sich daran, dass erst in der zwei- ten Ausschreibungsrunde überhaupt ein Angebot ein- ging. Zum Zeitpunkt der ersten Ausschreibungsrunde im August lag der Strompreis nochmals um einiges höher. Insgesamt haben sich 40 Kommunen und Zweckver- bände des Landkreises Ravensburg an der Bündelaus- schreibung für Ökostrom beteiligt und sind ebenfalls vom Ergebnis betroffen. Die Möglichkeit eines Ausstiegs aus der Bündelausschrei- bung Strom wurde seitens der Gemeindeverwaltung ge- prüft, ist jedoch nicht gegeben. Für die kommende Bün- delausschreibung Strom ab 01.10.2025 wird die Gemeinde Baindt daher prüfen, ob vergaberechtlich und in der prak- tischen Umsetzung die Möglichkeit besteht, eine eigene Ausschreibung in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro durchzuführen. Im Vergleichsjahr 2020, dem 1. Corona-Jahr war der Stromverbrauch sehr niedrig. Nun werden allerdings um- fangreiche Energiesparmaßnahmen umgesetzt, was den Stromverbrauch senkt. Daher wird die Annahme getrof- fen, dass sich diese Effekte ungefähr aufheben und der Stromverbrauch der kommenden beiden Jahre gegen- über 2020 konstant bei circa 320.000 kWh im Jahr bleibt. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Ausschreibungsergebnis der Bündelausschreibung Strom 2023 / 2024 zur Kenntnis TOP 09 Weiterentwicklung der Innerortsflächen ent- lang der Marsweilerstraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 19. März dieses Jahres hat sich der Gemeinderat bei einer Klausurtagung damit auseinandergesetzt, wie das Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wachstum der Gemeinde in den kommenden Jahren aussehen soll. Durch den Regionalplan, dessen Satzungsbeschluss im Juni 2021 gefasst wurde, werden der Gemeinde Rah- menbedingungen auferlegt, die einzuhalten sind. Vorge- schrieben wird, dass die Flächeninanspruchnahme durch die Aktivierung innerörtlicher Potenziale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächen- recycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdichtete Bauweise zu verringern ist. So ist die Mindestbruttowohndichte bei der Ausweisung neuer Baugebiete für Baindt auf 50 Einwohner pro Hek- tar festgelegt. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde einige Flä- chen erwerben und so durch die Aufstellung von Bebau- ungsplänen dringend benötigten Wohnraum für Familien schaffen. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist es wichtig, dass die Baulandentwicklung in einem moderaten Tempo er- folgen soll. Es gilt den Bedarf an Wohnraum einerseits abzudecken und andererseits mit Ressourcen jeglicher Art schonend umzugehen. Ebenfalls ist es dem Gremium wichtig, dass eine Inne- nentwicklung, wo möglich, erfolgen soll. Dies muss jedoch geordnet und dem dörflichen Charakter der Gemeinde angepasst, in einer angemessen verdichteten Bauweise erfolgen. Ein Gebiet, das nach Meinung der Gemeinderatsmitglie- der überplant werden sollte ist der Bereich entlang der Marsweilerstraße. Hier ist zu diskutieren welche Bereiche überplant werden sollen. In der Anlage ist ein möglicher Geltungsbereich für einen Bebauungsplan aufgezeigt und farblich abgesetzt sind Erweiterungsflächen einge- zeichnet. Der Bereich entlang der Marsweilerstraße sollte überplant werden, um eine geordnete, angemessen verdichtete Bauweise zu ermöglichen. Es erging folgender Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt mit einem Planungsbüro, die zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlichen Schritte, abzuklären. TOP 10 GMS - Bildung Beirat zur VHS-Arbeit Stellvertretende Hauptamtsleiterin Maurer teilt mit: Am 31.03.2022 wurde in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) die Richtlinie zur Förderung der Erwachsenenbildung im GMS neu beschlossen. Nach dieser Richtlinie soll es im GMS einen Beirat zur VHS Arbeit, mit dem Titel „Beirat Volks- hochschulen GMS“, geben. In der Verbandsversammlung des GMS am 01.12.2022 soll über die Besetzung des Beirats Volkshochschulen GMS Einigung erzielt werden. Damit die Gemeinden Bai- enfurt, Baindt und Berg einen Sitz bekommen, schlägt die Verwaltung vor der Bildung einer Zählgemeinschaft dieser drei Gemeinden zuzustimmen (Variante 2 der An- lage 1). Nach dieser Variante hat Ravensburg zwei Sitze, Weingarten einen Sitz und Baienfurt, Baindt und Berg als Zählgemeinschaft einen Sitz. Insgesamt werden vier Mitglieder der Verbandsversammlung des GMS entsandt. Die zwei Sitze, die Ravensburg im Beirat Volkshochschu- len GMS erhält, sind durch ordentliche Mitglieder der Ver- bandsversammlung des GMS zu besetzen. Der Verwal- tung wurden dazu folgende Personen vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied Stellvertretung StRin Maria Weithmann StR Jürgen Lang OR Margarete Eger (Taldorf) StR Rudolf Hämmerle Die Gemeindeverwaltung schlägt die Bildung einer Zähl- gemeinschaft der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg vor. Für die Besetzung wird von der Gemeindeverwaltung folgende Person vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied Stellvertretung Richard Birnbaum (Baienfurt) Josef Wurm (Baienfurt) Es erging folgender Beschluss: 1. Der Sitzverteilung der Variante 2 im Beirat Volkshoch- schulen GMS wird zugestimmt. Ravensburg erhält zwei Sitze, Weingarten einen Sitz und Baienfurt, Baindt und Berg als Zählgemeinschaft einen Sitz. Ordentliches Mitglied Stellvertretung Richard Birnbaum (Baienfurt) Josef Wurm (Baienfurt) 2. Um in der Verbandsversammlung des Gemeindever- bands Mittleres Schussental Einigung über die Zusam- mensetzung des Beirats zu erzielen, werden folgende Mitglieder der Verbandsversammlung Mittleres Schus- sental als Vertreter der Stadt Ravensburg vorgeschla- gen: Ordentliches Mitglied Stellvertretung StRin Maria Weithmann StR Jürgen Lang OR Margarete Eger (Taldorf) StR Rudolf Hämmerle TOP 11 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) für das Jahr 2023 Kämmerer Abele teilt mit: Die Steuerhebesätze werden gemäß § 78 Gemeindeord- nung grundsätzlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Gemeinden sind jedoch befugt, die Hebesätze für die Realsteuern in einer getrennten Satzung festzulegen. Die Festsetzung in einer gesonderten Hebesatzsatzung ist insbesondere dann geboten, wenn der Gemeinde auch bei verzögertem Wirksamwerden der Haushaltssatzung bereits zu Jahresbeginn die Grundlagen für eine endgül- tige Steuerfestsetzung zur Verfügung stehen sollen. In der Haushaltssatzung sind die Hebesätze dann nur noch nachrichtlich aufzuführen. In der Gemeinderatssitzung am 18.10.2022 wurde im Zuge der Vorstellung der wesentlichen Investitionsansätze für Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 die Haushaltsjahre 2023/2024, die bevorstehende fi- nanziell schwierige Lage der Gemeinde Baindt detailliert aufgezeigt. Insbesondere muss die Ertragskraft mittels Einnahmeanpassungen bzw. Ausgabenreduzierungen gestärkt werden, um das negative ordentliche Ergebnis etwas abzufedern. Möglichkeiten die Ausgaben über die Streichung von Frei- willigkeitsleistungen zu reduzieren gibt es wenige, da diese nur noch in begrenztem Umfang angeboten werden. Eine minimale Stärkung des Ergebnishaushaltes ist nicht ohne die Anpassung der Einnahmeseite möglich. Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 18.10.2022 hierüber beraten. Gemäß der Vorberatung sollen die Realsteuerhebesätze zum 01.01.2023 wie folgt neu festgesetzt werden: Grundsteuer A 370 v. H. Grundsteuer B 450 v. H. Gewerbesteuer 370 v. H. Die Finanzverwaltung kann aufgrund des derzeitigen Auf- wandes nicht garantieren, dass die Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan am 17.01.2023 bereits beschlossen werden kann. Um die Bescheide ordentlich bekannt zu machen und nicht nachträglich rückwirkend zu ändern, wird eine Hebesatzsatzung vorgeschlagen. Angesichts der starken Steigerung der Ausgaben, hätte eine wesentlich höhere Hebesatzerhöhung in Betracht gezogen werden müssen, jedoch sollten wir unsere Steu- erpflichtigen nicht überstrapazieren. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhe- bung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsat- zung) wie vorliegend (Anlage 1) und erläutert. TOP 12 Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte - Kalkulation 2023/2024 - Anpassung der Be- nutzungsgebühren und der personenbezoge- nen Nebenkostenpauschale Kämmerer Abele teilt mit: Während für die vorläufige Unterbringung im Gesetz genaue Vorgaben zur Größe und Ausstattung der Ge- meinschaftsunterkunft getroffen werden, gibt es für die Anschlussunterbringung keine Vorgaben. Dadurch gelten in der Regel die gleichen Voraussetzungen wie für die Unterbringung von obdachlos gewordenen Menschen. Ziel der Anschlussunterbringung ist die zügige endgülti- ge Unterbringung der geflüchteten Menschen und ihre Unabhängigkeit von öffentlichen Leistungen. Bedarfsge- rechter und bezahlbarer Wohnraum, besonders für allein- stehende Flüchtlinge und Familien, ist in den baden-würt- tembergischen Städten und Gemeinden nur schwer zu finden. Die Anschlussunterbringung steht damit in dem Spannungsfeld, für eine nicht absehbare Zeit eine an- gemessene Unterkunft zu bieten, ohne zur dauerhaften Wohnung zu werden. Ein- und Auszüge, der oft kurz- fristig angekündigte Nachzug von Familienangehörigen und die Berücksichtigung von Nationalität und Religion bei der Zusammensetzung von Wohngemeinschaften erfordern eine gewisse Flexibilität bei der Belegung der Unterkünfte. Das deutsche Mietrecht, vor allem die Ein- haltung von Kündigungsfristen, lässt zeitnahe Umzüge innerhalb der kommunalen Objekte nicht zu. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Gemeindetag für die Unter- bringung öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnisse. Durch Einweisungsverfügungen wird dem Geflüchteten und gegebenenfalls seiner Familie ein bestimmtes Zim- mer/eine bestimmte Wohnung in der Unterkunft zuge- wiesen. Die Einweisung ist in der Regel zeitlich befristet und kann bei Bedarf verlängert werden. Diese Vorge- hensweise unterstreicht auch, dass die Anschlussunter- bringung lediglich eine vorübergehende Maßnahme zur Verhinderung von Obdachlosigkeit darstellt. Zur Regelung des öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses kann eine Benutzungssatzung gemäß § 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 Ge- meindeordnung (GemO) erlassen werden. Um von den Bewohnern Gebühren für die Nutzung der Unterkunft verlangen zu können, muss aufgrund des Satzungsvorbehalts des § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Satzung erlassen werden. Diese Nutzungsge- bühren dürfen höchstens in der Höhe festgesetzt werden, die die Gesamtkosten der Einrichtung decken. Zu beach- ten ist, dass die Gebührensatzung vor der Einweisung in das jeweilige Objekt in Kraft zu setzen ist. Einer rückwir- kenden Gebührenerhebung stehen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit entgegen. § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe/Gebüh- renkalkulation: Betreibt die Gemeinde die Obdachlosen- bzw. Asylbe- werberunterkunft als öffentliche Einrichtung im Sinne von § 10 GemO, so richtet sich die Finanzierung der insoweit entstehenden Aufwendungen bei öffentlich-rechtlicher Organisationsform ausschließlich nach den Bestimmun- gen des Kommunalabgabengesetzes. Auf die Vorschrif- ten über das Mietrecht (§§ 535ff BGB) kann insoweit nicht, auch nicht analog, zurückgegriffen werden. Benutzungsgebühren für Obdachlosen- bzw. Asylbewer- berunterkünfte sind deshalb nach den Bestimmungen des KAG (§ 13 ff.) zu bemessen; sie sind Kommunalab- gaben, für die die Bestimmungen der Abgabenordnung entsprechend gelten, soweit das KAG auf sie verweist (§ 3 KAG). Dies bedeutet, dass die Gebührensätze für die Unterkünfte auf der Grundlage einer Gebührenkalkula- tion festgesetzt werden müssen. Dabei ist insbesondere das Kostendeckungsprinzip des § 14 Abs. 1 KAG und die im Abgabenrecht geltenden weiteren Grundsätze, insbe- sondere das Gleichbehandlungsgebot und das Äquiva- lenzprinzip zu beachten. Der Kostendeckungsgrundsatz gebietet, die Gebühren von vornherein so zu kalkulieren, dass das Aufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anre- chenbaren Kosten nicht übersteigt. Grundlage für die Festsetzung des Gebührensatzes hat deshalb eine ent- sprechende Gebührenkalkulation zu sein, anhand der die Beachtung des Kostendeckungsgrundsatzes nach- gewiesen wird. Die Gemeinde hat, unter Wahrung des Kostendeckungs- grundsatzes, eine Gebührensatzobergrenze für die Unter- Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 künfte zu ermitteln (kalkulieren), die mehr oder weniger deutlich von der örtlichen Vergleichsmiete abweichen kann. Da die Gemeinden nicht verpflichtet sind, voll kostende- ckende Gebühren zu erheben, kann bei der Festsetzung der Gebührensätze für die Unterkünfte die örtliche Ver- gleichsmiete als Richtwert zugrunde gelegt werden. Entsprechend dem geltenden aufgabenbezogenen Ein- richtungsbegriff sind grundsätzlich alle Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde eine einzige öffentliche Einrichtung, für die Gebühren nach einheitli- chen Sätzen erhoben werden. Bei der nutzungsorientier- ten Kalkulation steht der Nutzungswert der Einrichtung im Vordergrund. Betriebs-/Nebenkosten: Für den überlassenen Wohnraum fallen zusätzliche Kos- ten für Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr usw. an, die im Rahmen privatrechtlicher Mietverhältnis- se regelmäßig ganz oder teilweise zusätzlich zum Miet- preis dem Mieter der Wohnung auferlegt werden. Die Gemeinden stehen hier vor der Wahl, entweder in die Benutzungsgebühr für die überlassene Unterkunft auch sämtliche Nebenkosten einzurechnen oder für die Neben- kosten gesonderte Gebührentatbestände auszuweisen. Aus Praktikabilitätsgründen kann in der Satzungsrege- lung auf die Ausweisung besonderer Gebührensätze für die Nebenkosten verzichtet und einer pauschalen Be- nutzungsgebühr, die alle Nebenaufwendungen der Ge- meinde beinhaltet, der Vorzug gegeben werden. In der derzeitigen Satzung werden eine Benutzungsgebühr und eine Betriebskostenpauschale ausgewiesen. Aufgrund der Transparenz werden beide Positionen derzeit nicht zu einer Gebühr zusammengefasst. Insbesondere die höheren Stromkosten für Heizung etc. erhöhen die Betriebskostenpauschale dementsprechend. Bei der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals wurde ein Zinssatz von 1,9 % zugrunde gelegt. Die Ab- schreibungssätze werden den allg. anerkannten AfA-Ta- bellen entnommen; die Abschreibung erfolgt linear. Theoretisch könnten in den Wohngebäuden durchschnitt- lich bis zu 80 Personen untergebracht werden. Die Anlage 1, die für alle Mitglieder des Gemeinderates beigefügt ist, enthält die ausführliche Gebührenkalkula- tion für die einzelnen Wohngebäude. Die Berechnungen für die einzelnen Wohngebäude zei- gen Unterschiede auf, die durch die Zusammenfassung der Ergebnisse ausgeglichen werden. Wie bereits ein- gangs erwähnt, bilden alle Obdachlosen- bzw. Asylbe- werberunterkünfte der Gemeinde eine einzige öffentliche Einrichtung, für die Gebühren nach einheitlichen Sätzen erhoben werden. Die von der Gemeinde festgesetzten Gebühren werden vom Landkreis Ravensburg getragen. Wir sind uns mit dem Gemeindetag auch darüber einig, dass von poli- tischer Seite ein vollständiger Ersatz der kommunalen Unterkunftskosten angestrebt werden sollte. Die Inflation schlägt bei der Kalkulation der Benutzungs- gebühren und der Betriebs-kosten voll zu Buche. Die Ge- meindeverwaltung agiert vorausschauend und passt die Gebührensätze entsprechend der Kalkulation an. Bei Selbstzahlern wurde nur eine minimale Betriebskos- tenanpassung vorgenommen. Es erging folgender Beschluss: 1. Die dem Gemeinderat vorgelegte Kalkulation (Anlage 1) für die personenbezogene Benutzungsgebühr für die Unterkunft pro Monat und der personenbezogenen Nebenkostenpauschale pro Monat, einschließlich der darin enthaltenen Prognosen, Schätzungen, Abschrei- bungen und kalkulatorischen Zinssätze und Ermessen- sentscheidungen sowie der Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Beträge, wird zugestimmt. 2. Die Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen und tritt am 01.01.2023 in Kraft. TOP 13 Vergabe der Anliegerprojekte Baukörper B im Baufeld 1 und Baukörper D im Baugeld 2 im Fischerareal Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat ein offenes Konzeptvergabe- verfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wurde ein Ankerprojekt für die Baufel- der eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbau-Projekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemein- schaftliche Parkierung und die Freianlagen des gesam- ten Baufelds. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzept- vergabeverfahren sehr unterschiedlichen Akteuren vor- gestellt. Leider konnten die meisten Termine pandemie- bedingt nur digital stattfinden. In der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurden die Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Kon- zeptvergabeverfahren vom Rat festgelegt. Im Juni 2021 wurde die Ausschreibung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Der städtebauliche Entwurf musste in einen Bebauungsplan umgesetzt werden, der mit Veröffentli- chung im Amtsblatt am 19.11.2021 Rechtskraft erlangt hat. Die beiden Ankerprojekte wurden in der Sitzung des Ge- meinderates vom 08.02.2022 vergeben. Am 12. Juli 2022 haben die Akteure der Ankerprojekte in der Schenk-Kon- rad-Halle die jeweiligen Ankerkonzeptionen vorgestellt. Die Bewerbungsphase der beiden Anliegerprojekte ging bis zum 19.09.2022. Bis zum Abgabetermin wurden ins- gesamt sieben bewertbare Bewerbungen eingereicht. Im Rahmen der Bewerbungsprüfung wurden die Akteure aller Bewerbungen zu einem Gespräch eingeladen. Die Bewerbergespräche fanden am 06.10.2022 in standar- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 disierter Form in Präsenz statt. Im Anschluss wurden bis zum 17.10.2022 die finalen Bewerbungen von den Akteu- ren eingereicht. Ein Bewerber hat seine Bewerbung zu- rückgezogen. Der am 29.10.2022 nicht öffentlich tagende Bewertungs- ausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grund- lage der vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkri- terien untereinander vergleichend bewertet. Hierzu lag ihm ein Vorprüfbericht vor, in dem die eingegangenen Bewerbungen ausführlich vorgestellt wurden. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Gemeinde Baindt bewertet. Es erging folgender Beschluss: 1. In der Vergabephase der Anliegervergabe im ersten Bauabschnitt der offenen Konzeptvergabe im Fische- rareal werden auf Grundlage der vom Gemeinderat be- schlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprüfung und der Sitzung des Bewertungsaus- schusses am 29.10.2022 die Bewerbung Nr. 13 (Bauträ- ger WRV Gruppe, Meckenbeuren) für den Baukörper B im Baufeld 1 und die Bewerbung Nr. 7 (Bauträger Fritschle Projektentwicklung, Uttenweiler) für den Bau- körper D im Baufeld 2 ausgewählt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden aus- gewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen abzuschließen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes 1) Bauschuttcontainer Sulpach Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, wem die Bau- schuttcontainer zwischen Sulpach und Dachser auf dem Feldweg entlang des Bampfen im Gewässer- randstreifen gehören bzw. wer diese dort gelagert hat. Ortsbaumeister Roth klärt den Sachverhalt. 2) Betreuung durch die Stiftung Liebenau Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, wie es mit der Betreuung in Baindt durch die Stiftung Liebenau weitergeht. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass in den nächsten Tagen hierzu ein Telefontermin angesetzt ist und dann eine Information an das Gremium erfolgt. 3) Ladesäule auf dem Parkplatz vom Feneberg Ein Gremiumsmitglied spricht die neue Ladesäule auf dem Parkplatz vom Feneberg an. Wurde diese nun schon gebaut und gibt es Möglichkeiten diese zu ver- lagern. Bürgermeisterin Rürup sagt, dass dieses The- ma auch in der Verkehrsschau mit der Polizei und dem Landratsamt angesprochen wurde. Es gibt derzeit keine Möglichkeiten die Verlagerung des Standortes für Ladesäule anzuordnen. Die Ladesäule sei nicht in einem Sichtfeld. 4) Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Bürgermeisterin Rürup, berichtet, dass die neue Fach- bereichsleitung Bildung und Betreuung, Frau Sandra Flintrop, zum 01. November ihre Tätigkeit bei der Ge- meinde begonnen hat. Ende der öffentlichen Sitzung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 03. Dezember und 04. Dezember Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 03. Dezember Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Sonntag, 04. Dezember Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Der Abfallkalender ist digital! Der Landkreis stellt den Abfallkalender für 2023 di- gital über seine Abfall App RV zur Verfügung. Deshalb die App gleich über den QR-Code herun- terladen! Sie steht in den gängigen Appstores kos- tenlos zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papier- form haben möchte, kann sein persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/ abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Erwin Salzer feierte am 27. November 2022 seinen 80. Geburtstag Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine geseg- nete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Dezember 05.12. Landjugend Nikolausbesuche 05.+06.12. DRK Nikolausbesuche 06.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 07.12. Seniorentreff Adventsfeier BSS 10.12. Musikverein Jubiläums-Festkonzert SKH 24.12. Musikverein Vorspielen DP 26.12. Landjugend Weihnachtstanz SKH 31.12. Böller Silvesterschießen WSP Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Familiengottesdienst „Licht kann man verschenken“ Am vergangenen Sonntag hat eine be- sondere Zeit begonnen - die Adventszeit. Als Christen bereiten wir uns im Advent auf die Ankunft von Jesus Christus vor. Jesus selbst be- zeichnete sich als Licht der Welt: „Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.“ (Johannes 8,12) Symbolisch dazu steht auch das Licht im Advent. Die Adventszeit ist eine Zeit, in der es früh dunkel wird und der Tag später beginnt; es ist eine dunkle Jahreszeit. In unseren Herzen kann es auch dunkel sein. Wir fühlen uns traurig und allein. Deshalb gestaltete unser Kindergarten den Familiengot- tesdienst zum 1.Advent mit dem passenden Thema „Licht kann man verschenken“. Durch die eigenen Gedanken zu „Was macht mich traurig?“, das Anhören und Spielen einer Geschichte von dem grimmigen alten Mann, die selbstüberlegten Fürbitten und das Singen der Advents- lieder haben die Kinder erfahren, wie man die Dunkelheit brechen kann. Eine Kerze ist wie ein Bild von Jesus. Sie verbreitet Licht und Wärme, Hoffnung und Freude. Und somit wissen wir, dass wir „Licht“ für andere, denen es nicht gut geht, sein können. Am Ende vom Gottesdienst sangen alle Kinder und Erzie- her/innen das Lied „Tragt in die Welt nun ein Licht, sagt allen fürchtet euch nicht. Gott hat euch lieb, Groß und Klein. Seht auf des Lichtes schein“. Wir wünschen Ihnen allen eine besinnliche Adventszeit! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt „Kinderrechte-Check: Kinderrechten auf der Spur“ Projekt der Schulsozialarbeit an der Klos- terwiesenschule Der Tag der Kinderrechte findet jedes Jahr am 20. No- vember statt. Auch in diesem Jahr veranstaltete die Schul- sozialarbeit in Kooperation mit der Kinderstiftung Ra- vensburg einen Workshop für alle 3. und 4. Klassen. Denn es ist eine perfekte Gelegenheit, um auf dieses wichtige Thema aufmerksam zu machen. Die Workshops fanden im Zeitraum 14.-25.11.2022 statt. In einem ersten Workshop wurden die Kinder für das Thema „Kinder haben Rechte“ auf spielerische Art und Weise sensibilisiert und an das Thema herangeführt. Was sind Kinderrechte? Welche gibt es und was bedeuten sie? Anschließend in einem zweiten Workshop konnten die Kinder der 4. Klassen gemeinsam mit ihrer Schulsozial- arbeiterin Frau Nandi und der FSJ Frau Rusch auf Spu- rensuche gehen. Wie ein Detektiv oder eine Detektivin konnten alle SchülerInnen suchen, wo denn im Schulhof, im Klassenzimmer, auf dem Pausenhof, dem Schulweg und in der Gemeinde Kinderrechte zu finden sind. Vom gefundenen Kinderrecht wurde ein Foto gemacht. Damit auch wirklich alle Kinder mitbekommen was die Kinderrechte sind und was es für Kinderrechte gibt, wird es wieder eine Ausstellung in der Schule geben. Hier kön- nen die Fotos und Plakate bestaunt werden. Es gibt zudem eine kleine Ausstellung in der GiC-Galerie in der Caritas (Seestr. 44 in Ravensburg). Dort wird eine Auswahl an Bil- dern von allen teilnehmenden Gruppen der Kinderstiftung Ravensburg gezeigt. Diese kann zu den Öffnungszeiten der Caritas besichtigt werden. Außerdem gibt es während den *MACH-DICH-STARK-Tagen eine Bildergalerie im In- ternet. Bei der Aktion machen Kinder aus verschiedenen Orten mit – vom Bodensee bis nach Stuttgart. So gibt es eine tolle und bunte Bildergalerie. Vielen Dank geht an die Kinderstiftung Ravensburg für diesen tollen Impuls. Stefanie Nandi *Freizeit Tipp: Während den MACH-DICH-STARK-Tagen kannst du mit deiner Familie zusammen bei der digitalen Galerie unter www.mach-dich-stark.net miträtseln, wel- ches Kinderrecht auf den Bildern zu sehen ist. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Zur Information Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden- Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkas- senbeitrag 2023 ist der 01.01.2023. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2022 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2023 keinen Meldebogen erhal- ten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Bei- tragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehver- wertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2023 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Viehein- kaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2023 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde Schweine Schafe Hühner Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasser- büffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Her- kunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschwei- ne), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in ei- nem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam ge- haltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tier- haltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt ge- meldet werden. Schweine-, Schafe- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2023 an HIT zu melden. Die Tierseuchen- kasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Voraussetzungen und nähere Infor- mationen erhalten Sie über das Informationsblatt, wel- ches mit dem Meldebogen verschickt wird. Das Infor- mationsblatt finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hin- gewiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren ört- lichen Imkerverein werden von diesem an einen der bei- den Landesverbände weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Mel- de- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierhalter, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) ein- sehen. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; In- ternet: www.tsk-bw.de Polizeipräsidium Ravensburg Vorsicht, Betrug: Falsche Enkel auf dem Handy Aktuell sind vermehrt Trickbetrüger auf Messenger-Diens- ten wie beispielsweise WhatsApp unterwegs, wo sie nicht nur ältere Menschen frech belügen. Die Abzocker behaup- ten, der Enkel, die Tochter oder die Nichte zu sein und in einer finanziellen Notlage zu stecken. In einer Nachricht bitten sie um eine vier- bis fünfstellige Summe. Das Geld soll immer sofort überwiesen werden, um dem Opfer kei- ne Zeit zum Nachdenken zu lassen. Die Betrüger erklären ihre unbekannte bzw. neue Nummer mit einem angeblich verlorenen oder kaputten Handy. Die Polizei rät, keinesfalls prompt Geld zu senden, son- dern zuvor auf einen Anruf oder eine Sprachnachricht zu bestehen. Oder aber Sie nehmen unter der Ihnen bislang bekannten Rufnummer Kontakt auf. Nur so können Sie überprüfen, ob es sich tatsächlich um den vermeintlichen Angehörigen handelt. Um Betrügern einen guten Schritt voraus zu sein, sollten Sie bei unbekannten Rufnummern immer auf diese Weise die Identität des Anrufers über- prüfen. Whatsapp und die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes raten dringend, vier einfa- che „Checks“ anzuwenden, um sich vor dem Betrug zu schützen: • Code checken: Teilen Sie niemals den sechsstelligen Code zur Verifizierung Ihres Accounts, den Sie bei Ihrer Registrierung per SMS erhalten haben. • PIN checken: Richten Sie eine persönliche PIN für Ih- ren Account ein, auch bekannt als Verifizierung in zwei Schritten. • Bild checken: Schützen Sie Ihr Profilbild, damit nur Ihre Kontakte es sehen können. • Kontakt checken: Wenn vermeintliche Kontakte Sie um einen Gefallen bitten, z.B. um Geld oder andere finan- zielle Leistungen, überprüfen Sie ihre Identität, indem Sie um eine Sprachnachricht bitten oder anrufen. Tipp: Teilen Sie die vier „Checks“ mit Ihren Kontakten und stellen Sie sie in Ihren Status. So werden Ihre Kontakte schnell informiert und vor dieser neuen Betrugsmasche gewarnt. Schockanrufe von falschen Polizisten Aktuell versuchen Telefonbetrüger vehement, vornehm- lich ältere Menschen um ihr Hab und Gut zu bringen. Bundesweit häufen sich sogenannte „Schockanrufe“ in Verbindung mit einem falschen Polizeibeamten. Das Vor- gehen: Es meldet sich ein vermeintliches Familienmitglied und gibt an, einen schweren Verkehrsunfall verursacht zu haben. Danach übernimmt oft ein vorgeblicher Polizei- beamter das Gespräch. Dieser gibt vor, in Absprache mit einem Staatsanwalt eine Kaution zu fordern, damit das Familienmitglied wieder nach Hause darf. So können sich Ältere vor falschen Polizisten schützen: Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 • Denken Sie daran, die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste. • Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen. • Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an. • Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen! Informationsveranstaltung am Technischen Gymnasium Ravensburg Am Technischen Gymnasium Ravensburg findet am Donnerstag, den 8. Dezember 2022, eine Informations- veranstaltung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Ab 16.30 Uhr kann man in Gesprächen mit Schüle- rinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern ei- nen persönlichen Eindruck von den Profilen Mechatronik, Informationstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Technik und Management (ab Klasse 11) sowie über das sechsjährige technische Gymnasium (ab Klasse 8) erhal- ten. Außerdem werden für die Besucherinnen und Besu- cher Werkstätten und Klassenräume geöffnet, aktuelle Schulprojekte präsentiert, Unterrichtssequenzen gezeigt und Versuche vorgeführt. Die zentralen Informationsveranstaltungen zum drei- jährigen und sechsjährigen Technischen Gymnasium finden um 18.00 Uhr statt. Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg DRK-Blutspendediensts Blutversorgung wird in der kalten Jahreszeit zur He- rausforderung Blut wird täglich dringend benötigt. Der bevorstehen- de Winter lässt knapper werdende Blutkonserven be- fürchten. Das DRK bittet dringend zur Blutspende. Aktuell kann der Blutspendedienst des Deutschen Ro- ten Kreuzes (DRK) Baden-Württemberg-Hessen Kran- kenhäuser entsprechend ihres Bedarfs versorgen. Die „Versorgungs-Ampel“ steht damit allerdings noch lange nicht auf „grün“: Einige Blutpräparate sind nur kurz halt- bar, sodass täglich genügend Spenden vorhanden sein müssen. Aktuell reicht die Zahl der eigenen Konserven für etwa zweieinhalb Tage. Sicherer wäre ein Vorrat für vier bis fünf Tage. Blut wird kontinuierlich und jeden Tag benötigt. Alleine in Hessen und Baden-Württemberg werden täglich mehr als 2.700 Blutkonserven benötigt, um eine lückenlose Versorgung der Krankenhäuser zu gewährleisten und Pa- tientinnen und Patienten aller Altersklassen ausreichend zu versorgen. Ziel für die kommenden Tage muss daher sein, dass alle angebotenen Blutspendetermine gut be- sucht werden. Der DRK-Blutspendedienst bittet daher dringend zur Blutspende. Nächster Blutspendetermin in der Nähe: Mittwoch, dem 14.12.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Die Teilnahme an der Blutspende ist nur mit Terminreser- vierung möglich. Eine Übersicht aller Blutspendetermine bietet der DRK-Blutspendedienst online unter: www.blutspende.de/termine Neben dem möglichen coronabedingten Ausfall von Spender:innen werden auch die Folgen der Energiekrise für die Blutspende zu einer Herausforderung des anste- henden Winters: Gleichzeitig Energie sparen (weniger Hei- zen), pandemie-bedingt regelmäßig Lüften und trotzdem eine für die Blutspende erforderliche Mindesttemperatur innerhalb der Spendenlokale einhalten – das wird nicht leicht. Zusätzlich ist der Personal- und Nachwuchsmangel im Gesundheitswesen auch im Rahmen der Blutspende spürbar, was in Summe spürbare Auswirkungen auf die Blutspende zur Folge hat. Alle Termine sowie eventuelle Änderungen, aktuelle Maß- nahmen und Informationen rund um das Thema Blut- spende in Zeiten von Corona erhalten Interessierte tele- fonisch durch die kostenlosen Service-Hotline 0800 11 949 11 oder online unter www.blutspende.de/corona Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. In stiller Trauer nehmen wir Abschied von Frau Anita Kunick Frau Kunick war seit Gründung des Fördervereins im Dezember 2009 ehrenamtlich in der Cafeteria mit viel Engagement tätig. Wir werden sie immer in liebevoller Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 03. Dezember – 11. Dezember 2022 Gedanken zur Woche Ein kleines Licht reicht um den STERN leuchten zu sehen, einen FUNKEN Hoffnung anzuzünden, für ein Quäntchen SEGEN, ein LÄCHELN ins Gesicht zu zaubern, den nächsten SCHRITT zu setzten, die liebevolle WÄRME zu spüren, für ein paar Atemzüge in RUHE, für diesen Augenblick der STILLE. Ein kleines Licht reicht für einen Moment zwischen DIR und GOTT Lioba Diepgen Samstag, 03. Dezember 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Pia Kronenber- ger, Simon Elbs, Hannah Elbs, Linus Kaplan, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf († Anna und Johann Bergen, Jahrtag: Klara Mayer) Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Sonntag, 04. Dezember – 2. Adventssonntag – Hl Barbara 10.00 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst der verstor- benen Mitglieder der KAB 11.15 Uhr Baienfurt – Wort-Gottes- Feier für Familien mit Kindern 16.00 Uhr Baindt – adventliche Einstimmung auf Weih- nachten für Familien mit Kindern musikalisch umrahmt vom Kinderchor Montag, 05 Dezember 19.30 Uhr Ökumenisches Hausgebet im Advent Dienstag, 06. Dezember 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 07. Dezember 14.00 Uhr Baindt – adventlicher Seniorentreff im Bi- schoff-Sproll-Saal 18.30 Uhr Baienfurt – Rorategottesdienst mit Orgel und Panflöte mitgestaltet vom katholischen Frau- enbund Donnerstag, 08. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 09. Dezember 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 10. Dezember 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt – Bußgottesdienst mit Eucharistie- feier Sonntag, 11. Dezember – 3. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst Ministranten: Felix aller, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Leopold Koch, Mona Stiefvater, Benjamin Zentner, Johanna Zentner († Klara und Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Agathe und Adam Zimmermann, Julius Malsam, Apolonia und Ignaz Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Lucia Fischer, Hugo Futterer, Silvia Snoek, Karl Bohner, Ge- org Konzett, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Jahrtag: Elisabeth Schimanowski, Jutta Futterer) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Tim 11.15 Uhr Baienfurt – Wort-Gottes- Feier für Familien mit Kindern Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bußfeier in Baindt Samstag, 17.Dezember 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiefeier Beichtgelegenheit in Baienfurt Samstag, 10. Dezember 17.30 Uhr Beichtgelegenheit in der Kirche Samstag, 10. Dezember 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiesfeier Aus der KGR-Sitzung vom 24.Nov. - Schwerpunktthe- ma Kindergarten Frau Egenter, Leiterin des Kindergartens St. Martin und ihre Stellvertreterin, Frau Hausen, berichten über den Kindergarten. Nach schwangerschafts- u. krankheitsbe- dingten Ausfällen läuft der Betrieb seit September wieder rund. Alle Plätze sind belegt, alle Stellen sind besetzt, das Betriebsklima ist sehr gut. In einer Videopräsentation stel- len sie das aktuelle Personal und das Kindergartenjahr mit seinen geplanten Aktivitäten vor. Die Kommunikation mit den Eltern ist sehr gut. Die Kita-App hat sich bewährt. Aktuell laufen die Vorbereitungen für ein Qualitäts-Ma- nagement-Audit, das für Dezember terminiert ist. Die Jugendkollekte vom Christkönigsonntag soll den Mi- nistranten zukommen. Der Verwaltungsausschuss hat den Haushalt 2023/24 vorberaten. Helferkreis Am Donnerstag 8.Dezember um 14:30Uhr findet unsere Adventsfeier im Bischof-Sproll-Saal statt. Hierzu laden wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht herzlich ein. Kirche für Kinder Die heilige Barbara und der Kirchblütenzweig Adventliche Einstimmung auf Weihnachten Sonntag, 04.12.2022, 16:00 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Einladung zu den Adventsgottesdiensten Die vier Lichter des Hirten Simon Gemeinsam werden wir in der Adventszeit die Geschichte des kleinen Hirtenjungen Simon hören und sehen, der auf der Suche nach seinem weißen Lamm so allerhand erlebt. Es lädt dazu ein an den 4 Adventssonntagen: 27.11.2022 Kindergarten St. Ulrich 04.12.2022 Familiengottesdienstteam 11.12.2022 Kindergarten St. Josef 18.12.2022 Kleine Kirche Jeweils um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt in Baienfurt Wir freuen uns auf eine schöne gemeinsme Adventszeit! Einladung zum Familiengottesdienst Licht im Advent Adventszeit ist, wenn in langen dunklen Nächten ein Licht die Welt erhellt. Wir freuen uns mit Euch Kindern, Euren Familien und allen Gemeindemitgliedern den 3. Advent zu feiern und laden Euch am 11.12.22 um 10 Uhr in die Pfarrkirche Baindt zum Familiengottesdienst ein. Das Familiengottesdienstteam Rosenkranzgebet für die Seelsorgeeinheit mit anschlie- ßendem musikalischen Abendlob am 22. Dezember 2022 um 17.00 Uhr in Baienfurt musikalisch gestaltet von Klaus Reichle Sie sind herzlich eingeladen, mitzubeten, mit zuzuhören oder wenn Sie möchten auch gerne einfach nur zum Zuhören. Die Vorbeterinnen und Herr Reichle freuen sich über Ihr Kommen. Kirchenchor und Kinderchor singen am 2. Adventswochenende Der Kirchenchor singt im Gottesdienst zum 2. Advent am Samstag, den 03.12.2022, um 18:30 Uhr adventliche Chorsätze. Der Kinderchor untermalt die Adventliche Einstimmung auf Weihnachten der Kirche für Kinder am Sonntag, 04.12.2022, um 16 Uhr in der Kirche St. Johannes Baptist. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unserem ad- ventlichen Seniorentreff am Mittwoch, 7. Dezember 2022 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Mit einem Lichterfest feiern wir die Heilige Luzia und stimmen Sie mit adventlicher Musik auf die nahen Weihnachtstage ein. Wir freuen uns auf Sie. Mit lieben Grüßen Ihr Seniorenteam Wir möchten Sie herzlich einladen zu un- serer Adventsfeier im kath. Gemeinde- haus am Mittwoch, 07. Dez. 2022 ab ca. 19.30 Uhr Vor dieser Adventsfeier findet um 18.30 Uhr in der kath. Kirche Maria Himmelfahrt ein Rorategottesdienst statt, mitgestaltet vom Frauenbund. Alle Frauen sind herzlich willkommen Wir freuen uns sehr über Ihr Kommen! Bastelworkshop im Frauenbund Liebe Frauen der Gemeinden Baienfurt und Baindt, im Frauenbund startet eine neue Reihe mit diversen Bas- telworkshops. Dieses Angebot ist an alle Frauen, Mitglie- der und Nichtmitglieder gerichtet. Basteln ist eine wertvolle Beschäftigung, von der Men- schen aller Altersklassen in vielerlei Hinsicht profitieren. Verschiedene Dinge zu basteln macht nicht nur Spaß, sondern es fördert die Kreativität, die Feinmotorik und das Konzentrationsvermögen. Basteln hilft auch beim Stressabbau und entspannen. Also, wer bastelt mit? Wer will von den vielen Vorteilen des Bastelns profitieren? Unser zweiter Workshop startet am 3.12.22 von 14 Uhr bis ca. 16 Uhr im Raum des Frauenbundes im kath. Gemein- dehaus (bitte Hintereingang benutzen). Thema: Weihnachtskarten Bitte mitbringen (sofern zuhause eh schon vorhanden): • Tonkarton • Grundausstattung Papierbasteln (Schere, Kleber, Schneidegerät, Bleistift, ...) • Sticker, Konturensticker • Washitape • Stempel • Buntstifte, Filzstifte • Schwarzer Fineliner wasserfest • Bastelunterlage • Pinsel oder Wassertankpinsel • Unkostenbeitrag zwischen 3 bis 5 Euro Alle Materialien können auch vor Ort bei unserer Referen- tin Viktoria Schirrmacher-Wiedenmann erworben werden. Wir bitten um Anmeldung bei Ursula Stärk Tel. 0751- 5579004 oder per E-Mail staerk@intratec.team. Wir freuen uns auf viele gemeinsame Erlebnisse und Bastelerfahrungen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht. Lk 21,28b Sonntag, 04. Dezember 2. Advent 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal (kein Live-Stream!!!) 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus 15.00 Uhr Baienfurt Adventsnachmittag im Ev. Ge- meindehaus Montag, 05. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 07. Dezember 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus Freitag, 09. Dezember 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (ak- tuelle Zugangsbestimmungen beachten) Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Sonntag, 11. Dezember 3. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche Adventsnachmittag am 4. Dezem- ber, 15 - 17 Uhr Herzliche Einladung zu einem gemüt- lichen Adventsnachmittag am 2. Ad- ventssonntag im Ev. Gemeindehaus, bei Adventsliedern, Plätzchen und Kaffee. Es gibt einen kleinen Impuls und Gelegenheit zum Austausch mitein- ander. Wir freuen uns auf Sie! Gedanken zum Wochenspruch „Seht auf und erhebt eure Häupter!“ - Kurz „Kopf hoch!“ - Was für eine gesunde Kör- perhaltung sorgt, tut auch un- serer Seele gut. Der Reformator Martin Luther hat das gottvergessene Dasein des Menschen deshalb einmal als „Verkrümmt-Sein in sich selbst“ bezeichnet. Hier hilft es nicht, sich am eigenen Schopf aus der Misere herauszuziehen und auch Entspannungstipps oder Gym- nastik wäre hier zu wenig. Da hilft nur ein beherztes Eingreifen von außen, das die Spannung löst - uns er-löst - und dadurch aufrichtet. Und auf dieses Eingreifen des Schöpfers dieser Welt, lenkt der Advent unseren Blick. Wir leben von Gottes Mensch-Werdung her und deshalb ist auch die Zukunft für uns nichts, wovor wir Angst ha- ben müssen. Es kommt uns niemand anders darin entgegen als unser Herr Jesus Christus. Durch ihn wird für alle offensichtlich, was schon längst am Kreuz entschieden wurde: Gott überlässt nicht dem Tod das letzte Wort - er will das Leben für seine ganze Schöpfung, Fülle und Erfüllung in einem geheilten Mitei- nander mit ihm - und gerade dadurch auch miteinander. In diesem Sinne eine entspannende Adventszeit mit ge- nug Raum für das, was uns körperlich und seelisch auf- richtet Ihr Pfr. Martin Schöberl ACHTUNG Änderung, nicht wie im Plan am 7.12.22 son- dern NEU: Frauenkreis am 14.12.22 Frauenkreis am MITT- WOCH, den 14. Dezember 2022 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeinde- haus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserer diesjährigen ad- ventlichen Feier ins Evan- gelische Gemeindehaus ein. Das diesjährige Motto „liebens-wert“ befasst sich mit dem Ersten Brief an die Gemeinde in Korinth, Kapitel 13. Jede bringt bitte wie im- mer ein paar Bredle mit für einen gemütlichen Ausklang. Wir freuen uns schon Euer Frauenkreis-Team Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 05.12. H. Gärtner: „Engel zum Naschen“ 12.12. Adventsfeier im DBS Anmeldung unbedingt erforderlich! Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes an- gegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten SVB im letzten „Heimspiel“ des Jahres er- folgreich SV Baindt - VfL Brochenzell 2:0 (2:0) Nach dem abgesagten Spiel am vergange- nen Wochenende gegen den SV Kressbronn, empfing der SVB am 1.Advent den VfL Brochenzell zur vorletzten Partie in diesem Jahr. Da sich wie in Kress- bronn auch die Baindter Klosterwiese derzeit nicht mehr im besten Zustand befindet, wurde für die Partie auf den Kunstrasenplatz in Baienfurt ausgewichen. Somit war bei eisigen Temperaturen alles angerichtet für ein attraktives Bezirksligaspiel, welches man nach einem Blick auf die Tabelle, 2. gegen 4., durchaus erwarten durfte. Einzige Wermutstropfen waren die personellen Ausfälle auf bei- den Seite - während beim VfL Stürmer Konrad (14 Tore) krank passen musste, fielen beim SVB Kneisl und Wetzel kurzfristig aus. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Beide Teams starten trotzdem engagiert in die Partie, wobei der SVB nach fünf Minuten auch die erste nen- nenswerten Chance hatte, Beck hielt gegen Dantona aber sicher. Dennoch misslangen dem SVB im ersten Durch- gang mehrmals Zuspiele aus der Defensive heraus und man präsentierte sich auf dem schnellen Kunstrasen vor allem zu Beginn zu hektisch am Ball. Der VfL kam so im- mer wieder in gefährlichen Zonen an die Kugel, konnte glücklicherweise jedoch kein Kapital daraus schlagen. Im Gegensatz dazu nutzte der SVB den ersten gelungenen Angriff eiskalt aus. Nach einem in diesem Fall erfolgrei- chen Spielaufbau, leitete Dischl einen Vertikalpass Höhe der Mittelline clever auf die rechte Angriffsseite zu Fischer weiter. Dieser enteilte mit seiner beeindrucken Geschwin- digkeit dem Außenverteidiger der Gäste und markierte den 1:0-Führungstreffer mit einem strammen Linksschuss ins lange Eck. Fischer selbst kommentierte den Treffer nach dem Spiel so: „Ich hab hochgeschaut und keiner war mitgelaufen, dann musste ich halt selbst schießen.“ Doch auch nach dem Führungstreffer hatte der SVB wei- ter Probleme mit der Spielkontrolle und es entwickelte sich ein ausgeglichenes Spiel, welches immer wieder von Strafraum zu Strafraum kippte. Dies unterstreichen auch die folgenden Minuten: nach einem Baindter Eckstoß, lief der SVB in einen schnellen Konter der Gäste und der VfL kam zu seiner bis dato besten Chance - Walser konnte den Ball im Baindter Tor aber noch zur Ecke entschär- fen (35.). Nur wenige Augenblicke später war dann schon wieder der Brochenzeller Strafraum Ort des Geschehens. Über mehrere Stationen wurde Dantona auf der rech- ten Angriffsseite freigespielt, welcher den Ball mit Zug auf den ersten Pfosten brachte. Beck im VfL-Tor konnte die Kugel im ersten Versuch nicht richtig sichern, worauf „Routinier“ Boenke gelauert hatte. So lief die Baindter Nummer 7 im richtigen Moment ein und stocherte die Kugel am überraschten Schlussmann vorbei ins Netz (36.). Mit diesem Spielstand ging es schlussendlich auch in die Halbzeitpause. Auch im zweiten Durchgang bekamen die Zuschauer eine kampfbetonte aber ausgeglichene Partie zu sehen, wobei dem SVB nun deutlich weniger Fehler im Spiel mit dem Ball unterliefen. Und auch offensiv blieb der SVB vor allem über die auffällige linke Seite gefährlich. In der 64.Minute brach erneut Fischer über Außen durch; seine flache He- reingabe setzte Boenke aber knapp am langen Pfosten vorbei. Rädels Team drückte in dieser Phase nun auf die endgültige Entscheidung und so war es nur zwei Minuten später Dischl, der, wie Richarlison im ersten Gruppenspiel der Brasilianer, den Seitfallzieher im Strafraum auspack- te, jedoch am gut aufgelegten Beck scheiterte. Gleiches Spiel in der 74.Minute - wieder Hereingabe Fischer, wie- der Parade von Beck gegen Dischl, welchem an diesem Tag kein Treffer vergönnt sein sollte. Auf der Gegenseite warfen die Gäste in der Schlussphase nochmal alles noch vorne, wobei sowohl Benjamin Walser mit dem Fuß (70.) als auch wenig später Brugger mit einer, schmerzhaften, aber enorm wichtigen Grätsche (84.) den Anschlusstreffer verhindern konnten. Auch die letzte Brochenzeller Chance klatschte nach einem Kopfball nur gegen die Latte (88.), wodurch es am Ende beim knappen aber insgesamt ver- dienten 2:0-Enstand blieb. Mit dem Sieg zeigte der SVB die richtige Antwort auf die bittere 3:5-Pleite im letzten Heimspiel und verteidigt damit weiterhin den starken zweiten Tabellenplatz. Neben einer verbesserten Einstellung und Mentalität, wirkte der SVB zudem defensiv wie offensiv wieder deutlich zielstrebiger und hat nun gegen den SV Beuren im letzten Spiel der Hinrunde die Möglichkeit, ein überragendes Kalenderjahr 2022 erfolgreich abzuschließen. Es spielten: Benjamin Walser - Tobias Szeibel, Michael Brugger, Marc Bolgert (90.Florian Vollmer), Lukas Walser - Marko Szeibel, Mika Dantona, Philipp Boenke (75.Max Schmidt)(90.Moritz Gresser) - Jan Fischer, Jonathan Di- schl, Phillip Thoma (56.Konstantin Knisel) Vorschau: Samstag, 03.12.2022 11.45 Uhr: SV Beuren II - SV Baindt II 14.00 Uhr: SV Beuren - SV Baindt Die Partien finden auf dem Kunstrasenplatz in Isny statt. Samstag, 10.12.2022 ab 9 Uhr: Teilnahme mit zwei Mannschaften am Bene- fizhallenturnier in Baienfurt Knappe Niederlage in Isny TV Isny 46 - SV Baindt 9:6 Ohne unseren Spitzenspieler Philipp Schwarz, der beruflich verhindert war, traten wir zum Auswärtsspiel in Isny an. Da sich unser Er- satzspieler Nico Scheffold auch noch verletzt hatte, muss- te Tobias Sonntag in die Presche springen und aushelfen. Unter diesen Vorzeichen war klar, dass es schwer werden würde, gegen die ausgeglichen besetzte Mannschaft aus Isny Punkte zu holen. In den Doppeln hielten Thomas Nowak und Tobias Sonn- tag gegen das Einser-Doppel der Gastgeber gut mit, verloren aber in vier knappen Sätzen. Besser machten es Marcel Brückner und Tobias Nowak, die einen 5-Satz- Sieg verbuchen konnten. Frank Markwart und Thomas Rauch fanden wie in den Spielen zuvor kein geeignetes Mittel, um ihren Gegnern richtig gefährlich zu werden und verloren folgerichtig mit 0:3. Mit diesem 1:2 Rückstand ging es in die Einzelbegeg- nungen. Das erste Ausrufezeichen setzte Tobias N., der aus der Mitte nach vorne rücken musste, und gegen die Nummer 1 der Gegner, David Tasch, überraschend mit 3:1 gewinnen konnte. Marcel legte mit einem ungefährdeten 3:0 Sieg nach, sodass wir mit 3:2 in Führung gingen. Nach einer Punkteteilung in der Mitte mit einem starken Sieg von Thomas N. und einer Niederlage von Frank gingen beide Partien im hinteren Paarkreuz verloren. Thomas R. konnte in allen Sätzen gut mithalten, leider allerdings keinen davon gewinnen. Tobias S. gewann seinen ersten Satz und verlor danach zwei der drei folgenden Sätze mit 9:11, sodass bei seiner 1:3 Niederlage mit etwas Glück auch ein Sieg hätte herausspringen können. So stand es zur Halbzeit 5:4 für Isny und wir waren voll im Spiel. Im Duell der Spitzenspieler konnte Marcel seine PS nicht an die Platte bringen und verlor 0:3. Diesen Punkt hatten wir eigentlich fest eingeplant, dafür siegte Tobias N. auch in seiner zweiten Partie und zeigte eindrucksvoll, dass er aktuell auf absolutem Topniveau agiert. Thomas N. und Frank kämpften entschlossen, konnten aber beide jeweils nur einen Satz gewinnen, sodass beim Stand von 5:8 nur noch ein Unentschieden möglich war. Thomas R. bezwang seinen Gegner nach toller Aufholjagd und 0:2 Satzrückstand noch mit 3:2 und hielt die Hoffnung am Leben einen Punkt zu retten. Doch Tobias S. verlor beim Stand von 1:1 nach Sätzen den oftmals vorentscheiden- den 3. Satz 9:11 und konnte im 4. Satz nicht mehr zulegen. Somit stand die etwas bittere 6:9 Niederlage fest, mit der wir auf den 3. Tabellenplatz zurückfallen. Vielen Dank an Tobias Sonntag, der sich in der starken Bezirksliga mit deutlich besseren Gegnern messen muss, und diese teilweise richtig ärgern konnte! Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Am kommenden Samstag um 18:30 Uhr spielen wir zu- hause gegen Weiler unser letztes Spiel der Vorrunde. Über tatkräftige Unterstützung von Zuschauern und Fans freuen wir uns sehr! Es spielten: Marcel Brückner (1:1), Tobias Nowak (2:0), Tho- mas Nowak (1:1), Frank Markwart (0:2), Thomas Rauch (1:1) und Tobias Sonntag (0:2) Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Festkonzert Am Samstag, den 10. Dezember 2022 findet endlich wieder traditionell unser Festkon- zert um 20 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Die Eröffnung unseres Festkonzerts übernimmt die Jugendkapelle unter der Leitung von Michaela Brauchle. Danach folgt die Gesamtkapelle unter der musikalischen Leitung von Julius Otto. Die aktiven Musiker der Jugend- und Gesamtkapelle be- reiten sich schon in intensiver Probenarbeit auf den musi- kalischen Höhepunkt unseres Jubiläumsjahres vor. Wir freuen uns, wenn Sie unserer Einladung folgen und sich von der Probenarbeit der Musikerinnen und Musiker selbst überzeugen würden. Sie dürfen sich, wie in den vergangenen Jahren, auf ein abwechslungsreiches Pro- gramm freuen. Karten im Vorverkauf können Sie an der Bürgertheke des Baindter Rathauses erwerben. Eine Abendkasse wird ebenfalls eingerichtet. Ihr Musikverein Baindt e.V. Soldatenkameradschaft Weihnachtsfeier 2022 Am Samstag, den17.12.2022 findet um 19:00 Uhr der vorweihnachtliche Kameradschaftsabend in der Sportgaststätte „La Ola“ in Bergatreute statt. Hierzu sind alle Mitglieder, mit einer Begleitung eingela- den.Um rege Teilnahme wird gebeten. Mitfahrgelegen- heit ist gegeben. Anmeldung beim 1. Vorstand Baumeister Hermann Telf. 2426 oder Schriftführer, Werner Buhl Telf.1303 Die Vorstandschaft Blutreitergruppe Besuch des Bauerntheaters in Ziegel- bach, Dorfstadel, am Freitag, den 06.01.2023 Die Reitergruppe und die Blutreitergruppe besuchen am Freitag, den 06.01.2023 um 20.00 Uhr, das Bauerntheater in Ziegelbach. Gespielt wird ein Lustspiel in drei Akten „Wia wird des no enda?“ von Xaver Wölfle, Regie: Charly Glaser. Verbindliche Kartenbestellung sind bei Werner Elbs, Tel. 07502-911515 oder E-Mail: werner.elbs@hotmail.de bis zum 25.12.2022 möglich. Volleyball LJ Baindt Zweiter Spieltag für die erste Mannschaft Am vergangenen Samstag fand der zweite Spieltag für die erste Mannschaft der VLJ Baindt statt. Im ersten Spiel gegen die Gast- geber TV 02 Langenargen Psychos war Baindt 1 noch et- was überrumpelt und noch nicht ganz eingespielt (15:25; 12:25). Gegen den zweiten Gegner an diesem Tag, die SF Illerrie- den, lagen die Baindter teilweise sogar in Führung. Mehr Agilität und gutes Abwehrspiel sorgten für gute Stimmung und viel Energie. Leider reichte es am Ende trotzdem nicht für den lang ersehnten ersten Sieg (21:25 und 16:25). Die nächste Chance auf Punkte haben die beiden Baindter Mannschaften am 11.12.2022. Baindt 1 spielt dann in Ulm gegen den VfB Ulm und die BSG Dornier Immenstaad Reha und Baindt 2 gegen den VCO Team und die TSG Wilhelmsdorf Löwenzahn in Oberteuringen. Alpinteam Baindt Busausfahrt an den Sonnenkopf am 28.12. - SKI BOARD RODEL - Alpinteam Baindt Diese Ausfahrt ist für alle, die in den Schnee wollen, egal mit welchem Sportgerät, und Spaß am Ap- res-Ski haben. Es sind noch Plätze frei. Teilnahme ab 16 Jahren. Preis 25,- Euro plus Tageskarte für den Lift. Alle Infos bei „Alpinteam“ unter www.svbaindt.de. Anmeldung unter sonnenkopf2022@gmx.de. Euer Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Fabian Stach Beruf: Arzt Med. Ausbildung: Rettungsassistent, Arzt HvO seit: Gründung der Gruppe 2011 Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: zügige und unbürokratische Hilfe in unmittelbarer Umgebung sinnvoll ist Mein längster HvO Einsatz: Erstversorgung einer lebens- bedrohlich erkrankten Person mit anschließender Betreu- ung des Angehörigen bis Kontakt zur Verwandtschaft bestand. Der Einsatz ging rund 3 Stunden. Eindrücklichstes Erlebnis: Das Zusammentreffen mit zwei Personen, welche im Rahmen unserer HvO-Einsatze wiederbelebt werden konnten. Lieblingsausrüstung: Stethoskop Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Weihnachtsgewinnspiel 2022 Das Warten hat ein Ende, ab Samstag, 24. November 2022 ist es wieder so weit. Sie können bis zum 24. Dezember 2022 die beliebten Sternestempel bei den WBB-Mitglieds-Firmen in Baienfurt und Baindt, für das Weihnachtsgewinnspiel, sammeln. Die Preise werden in der nächsten Ausgabe veröffentlicht. Im Januar 2023 findet die Ziehung statt. Die Gewinner werden telefonisch benachrichtigt, sowie im Mitteilungs- blatt der Ausgabe 2023 bekannt gegeben. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Sammeln und viel Glück bei der Ziehung. Und so machen Sie mit: in allen am Weihnachtsgewinn- spiel 2022 beteiligten Geschäften erhalten Sie Teilnahme- karten und Gewinnstempelpunkte. Wenn Sie Ihre Karte mit 3 abgestempelten Stern-Feldern und Ihrer Adresse versehen haben, können Sie diese zur Verlosung bei allen teilnehmenden Geschäften abgeben. Nach der Ziehung werden alle Gewinner von uns benachrichtigt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stun- den. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Kaffeetreff vom VdK Termin: 07. Dezember 2022 um 14.00 Uhr im Bistro, Best Western, 88250 Weingarten Besuch von zwei Mitgliedern des Deutschen Bundes- tages Herr MdB Pascal Kober wird an diesem Mittwoch zu uns reisen und Herrn MdB Benjamin Strasser an diesem Tag bei diversen Terminen begleiten und unterstützen, beide FDP-Fraktion. Herrn Strasser ist einigen Vorstandsmitglie- dern durch die Berlinfahrt bekannt, die er uns ermöglichte (sh. Bericht unter Aktivitäten 2022) Weitere Informationen zu Herrn Strasser finden Sie unter: www.benjamin-strasser.de. Herr MdB Kober ist arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher und Vorsitzender der Arbeitsgruppe für Arbeit und Soziales der FDP-Bundestagsfraktion. Zudem ist er stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen Verteidi- gung und Gesundheit. Er wurde 2009 erstmals in den Deutschen Bundestag gewählt und gehört ihm seit dem Wiedereinzug der FDP im Jahr 2017 wieder an. Seit 2015 ist Herr MdB Kober stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Baden-Württemberg und Mitglied im Bundesvor- stand. Darüber hinaus leitet er den Landesfachausschuss Sozial-, Gesundheits- und Gesellschaftspolitik der FDP Baden-Württemberg und ist Vorsitzender der Liberalen Christen e.V.. Sein Wahlkreis ist der Landkreis Reutlingen. Weitere Informationen zu Herrn MdB Kober finden Sie unter: https://pascal-kober.net/#s_2610871362 Die Herren beantworten gerne Ihre Fragen - soweit mög- lich. Es ist ja noch Zeit, sich bis dahin Fragen zu überlegen. Bitte nicht vergessen, unsere Weihnachtsfeier findet am 10.12.2022 ab 14:00 Uhr im Best Western Hotel in Wein- garten statt. Ihre Karin Mauch Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Menschen mit Behinderungen SVLFG fördert Selbsthilfe Insbesondere Menschen, deren Leben nachhaltig durch eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung ge- prägt ist, brauchen Hilfen, die weit über einen Arztbesuch hinausgehen. Hier setzt die Arbeit von Selbsthilfeeinrich- tungen an, welche auch von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) geför- dert wird. Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember betont die SVLFG die Bedeutung der Selbsthilfe, welche Betroffenen und ihren Angehörigen viele Vorteile bietet und mit ihrer ehrenamt- lichen Tätigkeit die Versichertengemeinschaft der ge- setzlichen Krankenkassen entlastet. Deshalb unterstützt die SVLFG die Arbeit der Selbsthilfeeinrichtungen ideell, aber auch finanziell. Mit rund 700.000 Euro förderte sie im Jahr 2022 Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Verankert ist diese Förderung auch im Aktionsplan der SVLFG zur Umsetzung der UN-Behin- dertenrechtskonvention. Vor allem der Austausch unter Betroffenen in den Selbst- hilfegruppen ist wichtig und ein wesentlicher Bestandteil der Selbsthilfe. Die Landesverbände vertreten dabei die Interessen der Betroffenen gegenüber der Politik und su- chen im Gespräch mit der Ärzteschaft Wege, damit eine enge Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderungen möglich wird. Mit öffentlichen Aktionen und Informationsständen informieren Selbsthilfegruppen zudem über ihre Arbeit und werben um Verständnis für die Probleme der Betroffenen. Damit Selbsthilfe funktio- niert, übernehmen Selbsthilfekontaktstellen wichtige Ko- ordinierungsfunktionen. Sie sind die erste Anlaufstelle für Fragen rund um die Selbsthilfe. Die Mitarbeiter dort be- raten Menschen, die an Selbsthilfe interessiert sind, über die Möglichkeiten und über die Grenzen von Selbsthilfe. Außerdem unterstützen sie bei der Suche nach Gleichbe- troffenen, vermitteln Kontakte und geben Hinweise auf professionelle Versorgungs- und Beratungsangebote. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bag-selbsthilfe.de/bag-selbsthilfe/. Nummer 48 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Nächstenliebe in Päckchen verpackt REWE Hahn in Baienfurt macht wieder mit Mehl, Nudeln, Reis, Duschgel, Zahnbürsten und Spiel- zeug - lauter Dinge, die uns ganz selbstverständlich zur Verfügung stehen. Neben Albanien, Bosnien, Bulgarien, Rumänien und der Ukraine, werden in diesem Jahr auch Pakete in die Republik Moldau verteilt. Und auch Deutsch- land steht wieder als Zielland fest: viele Menschen leiden auch hier unter den wirtschaftlichen Bedingungen und brauchen Unterstützung. Auch in diesem Jahr beteiligt sich REWE Hahn in Bai- enfurt mit einer großen Aktion. Fertig gepackte Pake- te können am Freitag, 09.12.2022 und Samstag, 10.12.2022 in der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr im Markt gekauft werden. Die Pakete werden schon vorgepackt und können an der Kasse ganz einfach bezahlt werden. Den Kassen bon dann bei den ehrenamtlichen Helfern der Johanniter vorzeigen und Ihr Weihnachtstruckerpaket geht auf Reisen. Mehl, Zucker und das Geschenk werden an diesen beiden Tagen von REWE Hahn gespendet und diesen Paketen beigelegt. Gerne können auch selbst ge- packte Pakete nach Packliste in einem stabilen Karton abgegeben werden. Weitere Informationen und die Packliste, die wegen des Zolls unbedingt eingehal- ten werden muss, gibt es im Internet unter www.johanniter.de/weihnachtstrucker Kammermusikvereinigung Baienfurt HerzlicheEinladung zumAdventskonzert Sonntag, 11. Dezember 2022 um 17 Uhr Kath. Kirche Mariä Himmelfahrt, Baienfurt Die Musikerinnen und Musiker unter Leitung von Ruth Badent bringen in diesem Jahr ein besonders weihnacht- liches Programm mit vielen unterschiedlichen Solisten und Musikstücken von der Barockzeit bis zur Moderne zu Gehör. Es erklingt zum einen das Concerto Pastorale in F-Dur von Johann Christoph Pez für Streichorchester mit zwei solistisch besetzten Blockflöten (Ute Giese und Diet- lind Zigelli) und zum anderen das bekannte Weihnachts- konzert von Arcangelo Corelli, das Concerto grosso op. 6 Nr. 8 für zwei Violinen (Carmen Jerg und Sophia Kibler), Cello (Dr. Mechthild Schmidt), Streichorchester und Con- tinuo (Maria Hummel). Der 13-jährige Lasse Weidenbach aus Weingarten, der Schüler an der Ravensburger Musikschule ist, übernimmt mit seiner Violine den Solopart des ersten Satzes von Joseph Haydns Violinkonzert in G-Dur. Bearbeitungen bekannter Filmmusik für Streichorchester wie „Gabriels Oboe“, „I will follow him“ und weitere weihnachtliche Mu- sikstücke sorgen für ein abwechslungsreiches gut ein- stündiges Programm. Der Eintritt zum Konzert ist frei, am Ende des Konzertes wird jedoch um eine Spende zur Deckung der Unkos- ten gebeten. Zu diesem traditionellen Konzert mit einem vielseitigen Programm laden wir alle Musikfreunde recht herzlich ein. K. Hummel, Vorsitzender Kulturbeirat Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Generationenwechsel im Vorstand des Liederkranzes Baienfurt Der Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. hat sich bei seiner Mitgliederversammlung am 21.11.2022 für die Zukunft neu aufgestellt. Der sowohl aus dem Männerchor als auch aus dem gemischten Chor „CHORifeen & Friends“ bestehende Verein wird künftig von einem gleichberech- tigten Vorstandsteam geleitet. Einstimmig wurde in der Mitgliederversammlung das neue Vorstandsteam, beste- hend aus Kathrin Schütz, Claus Lichtner, Andrea Badouin und Astrid Minsch gewählt. Alle vier sind Mitglieder des Chores „CHORIfeen & Friends“. In den erweiterten Vor- stand wurde zudem Wolfgang Haag gewählt, der in die- ser Funktion künftig Ansprechpartner für alle Belange des Männerchores sein wird. Ein großer Dank galt bei der Mitgliederversammlung dem bisherigen Vorstand, Werner Muscheid (Vorsitzender), Wolfgang Haag (Stellvertreter) und Hans-Peter Hipp (Finanzverwalter), die altersbedingt nicht mehr zur Wahl antraten. Seit dem Jahr 2005 bzw. 2006 haben die drei Vorstände den traditionsreichen Baienfurter Verein mit viel persönlichem Engagement geleitet. Dem bisherigen Vorstand ist es darüber hinaus mit der Gründung eines jungen Chores unter dem Dach des Liederkranzes erfolg- reich gelungen, den Fortbestand des Vereins auch für die nächsten Jahre zu sichern. Als Dank für ihren herausra- genden Einsatz in den letzten 17 Jahren überreichte das neue Vorstandsteam je einen Präsentkorb. Von links nach rechts: Werner Muscheid, Hans-Peter Hipp, Wolfgang Haag, Andrea Badouin, Astrid Minsch, Kathrin Schütz, Claus Lichtner Hospizbewegung Weingarten Sterbehilfe in Deutschland Am 26. Februar 2020 hat das Bundesver- fassungsgericht ein wegweisendes Urteil zum Thema Sterbehilfe/ Sterbebegleitung in Deutschland gesprochen. In diesem Urteil wird der § 217 des Strafgesetzbuches, der das Verbot „der geschäftsmäßigen Förderung der Selbst- tötung“ seit Dezember 2015 regelte, für nichtig erklärt. Im Vortrag wird der Versuch unternommen die zentralen Aussagen des Urteils zu benennen. Darüber hinaus sollen mögliche Auswirkungen dieses Urteils auf die zukünftigen gesetzlichen Regelungen der Sterbehilfe/ Sterbebeglei- tung in Deutschland diskutiert werden. Ort: Hofsaal des ev. Gemeindehauses, Abt-Hyller-Str. 17, Weingarten Termin: Donnerstag, 08.12.2022, 19 Uhr Referent: Kurt Brust, Dipl. Pädagoge, Erster Vorsitzender Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Hoimeliger Wolfegger Adventsmarkt Vom 9. bis zum 11. Dezember findet im Bauernhaus-Mu- seum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg der „Wolfegger Adventsmarkt“ statt. Jeweils am Freitag von 16 - 20 Uhr, am Samstag von 11 - 20 Uhr und am Sonntag von 11 - 18 Uhr bieten sorgsam ausgewählte Aussteller/innen Schönes und Nützliches zum Verkauf. Auch in diesem Jahr bringen der Hl. Nikolaus und der Ruprecht kleine Ge- schenke für die Kinder mit (Samstag und Sonntag, jeweils um 15 Uhr). Zum gemütlichen Verweilen laden verschie- dene Musikgruppen, das Weihnachts-Geschichtenlesen als auch die Verpflegungsstände ein. Zur „hoimeligen“ Stimmung tragen die zahlreichen Christbäume bei, die die Hausmeister im ganzen Gelände aufstellen. Beson- ders schön ist die Stimmung in der Dämmerung, wenn die Feuerkörbe das Museumsdorf erhellen. Der Eintritt ist frei! GänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebratenGänsebraten VERSCHIEDENES WEIHNACHTSBÄUME Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen !!! ACHTUNG GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN Mo-Mi ab 14 Uhr, Do-So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhattsApp 0152 03116060, bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295. 4,5 Zimmer Wohnung im STADTTOR ca. 112 m2 Wfl., 2 Bäder, Vorratsraum, Balkon, Aufzug, TG auf Wunsch, Rohbau erstellt, Energieausweis in Erstellung KP€ 599.000,- lnfo vor Ort: Sonntag 15 - 16 Uhr, Wangener Straße 138, Ravensburg Betz und Weber BauPartner Tel.: 0751 /996 990 99, betz-baupartner.de 4,5 Zimmer Penthouse-Wohnung im STADTTOR ca. 137 m² Wfl., 2 TL-Bäder, gr. Loggia, Aufzug, TG auf Wunsch, Rohbau erstellt, Energieausweis in Erstellung KP € 834.000,- Info vor Ort: Sonntag 15 - 16 Uhr, Wangener Straße 138, Ravensburg Betz und Weber BauPartner Tel.: 0751/996 990 99, betz-baupartner.de Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 05.12.22 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 Unser betreuter Mittagstisch und unsere Betreuungsgruppen freuen sich auf Sie Fragen, Antworten und Anmeldung: Frau Brigitte Löffler: Telefon: 0751 36360-116 Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de www.sozialstation-schussental.de Mittagstisch mit Aktivierung Mo. 11 – 14 Uhr RV-Bavendorf Fr. 11 – 14 Uhr Weingarten Betreuungsgruppen in Planung Mi. 9 – 12 Uhr RV-Oberhofen Do. 14 – 17 Uhr Berg & Bavendorf Betreuungsgruppe Di./Mi. 14 – 17 Uhr RV-Bavendorf Do. 14 – 17 Uhr Ravensburg Betreuungsgruppe Di. 14 – 17 Uhr Baindt Garage für Oldtimer-Traktor gesucht. Garage oder trockener Stellplatz für einen kleinen Oldtimer-Traktor in Baienfurt, Baindt oder Umgebung gesucht. 0172 89 33 517 GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Ab 01.01.2023 ist Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich. Sie erhalten eine maximale Reichweite Ihrer Werbebotschaft. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. Stück (bis 20 gr., 5 € je weitere 5 gr.) Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert Wir brauchen Verstärkung und suchen genau Sie! 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Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 48 „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Kennenlerngespräche mit persönlichen Führungen bis zum 15. Februar 2023 Anmeldung unter Tel 0751/8883-130 Weitere Informationen: www.bz-st-konrad.de zum Elterninfoabend am Mittwoch, 07. Dezember 2022, 19.30 Uhr zum Tag der offenen Tür „St. Konrad entdecken“ am Samstag, 28. Januar 2023, 10.00 Uhr mit anschließendem Mittagessen Aufnahme für Klasse 5 Schuljahr 2023/2024 EINLADUNG Angebote in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 31.12.2022, nur solange der Vorrat reicht, nur gültig für BayWa AG Baustoffe in Ravensburg. 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                    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 31. März 2023 Nummer 13 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Streuobstwiesen – mehr als ein Kulturerbe Unsere Streuobstbäume mit dazugehörigen Wiesen sind landschaftsprägend in der Region Boden- see-Oberschwaben. Bereits in der Steinzeit galten Äpfel und Birnen als Grundnahrungsmittel und auch Most wurde hier bereits gewonnen. Als besonders hochwertig galten die Früchte im Zuge der Weiter- entwicklung von Obstbaukulturen in Klöstern. Durch Frischverbrauch und Vorratshaltung war bereits zu dieser Zeit stets eine Selbstversorgung mit Obst möglich. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft und einem sich ändernden Verbraucherverhalten, kam es seit 1950 zu einem starken Rückgang der Streuobstbestände sehr zu Lasten unserer heimischen Flora und Fauna. Schätzungen zufolge, bietet eine Streuobstwiese 3.000 bis 5.000 verschiedenen Tier- und Pflan- zenarten Lebensraum und Nahrung. Darunter fallen viele seltene Vögeln, für die Streuobstwiesen ein Paradies darstellen und auch Reptilien fühlen sich hier wohl. Aber nicht nur die Tierwelt erfreut sich an Streuobstwiesen. Auch Kinder und Jugendliche profitieren von einem Ausflug zu einer solchen Wiese, denn die vorhandene Artenvielfalt auf überschaubarem Raum bietet eine fast endlose Möglichkeit für Naturerfahrungen. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Diese und viele weitere Gründe veranlassten das Land Baden-Württemberg am 22. Juli 2020 mit der Änderung des Naturschutzgesetzes im Biodiversitätsstärkungsgesetz Streuobstbestände unter Schutz zu stellen. Das Entfernen der Bäume muss nun genehmigt werden. Seit der Gesetzesänderung stehen Streuobstbestände über 1.500 m² unter Schutz. Werden auf diesen Flächen trotzdem Streuobstbestände gefällt, bedarf es einer Genehmigung. Auch Pflege muss sein, denn sonst würde eine Streuobstwiese innerhalb weniger Jahre verwildern und zuwachsen. Das Mähen der Wiese zweimal im Jahr, sowie der regelmä- ßige Pflege- und Erziehungsschnitt der Obstbäume gehört hier dazu. Weitere Informa- tionen hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.baindt.de → Umwelt & Verkehr → Streuobst Unterschiedlichste Strukturen sind eine Notwendigkeit für Artenschutz, deshalb wirken Schutzbemühun- gen zum Erhalt der landschaftsprägenden Streuobstwiesen aktiv dem Rückgang unserer Artenvielfalt entgegen. Hierfür können wir uns als Konsumenten und Konsumentinnen einsetzen, denn wir bestimmen, was, wie und wo erzeugt wird. Die Streuobstwiesen um uns herum können erhalten bleiben, wenn wir auch den Saft vom Hochstamm trinken und die Landwirte und Landwirtinnen so für ihr Obst bezahlen, dass sie damit wirtschaftlich arbeiten können. Ein qualitativ hochwertiges Produkt mit tollem Geschmack gibt es oben-drein. Ihre Gemeindeverwaltung Foto: gepflegte Streuobstwiese Foto: nicht gepflegte Streuobstwiese mit vielen Misteln Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seminar zum Thema „Notvorsorge und Selbsthilfe – Vorbereitung auf verschiedene Notsituationen“ in Baindt am 05. April Am Mittwoch, den 05.04.2023 findet von 18:00 bis 19:30 Uhr ein kostenfreies Seminar zum Thema „Notvorsorge und Selbsthilfe – Vorbereitung auf verschiedene Notsituationen“ im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Inhalte sind insbesondere das Thema Blackout (flächendeckender Stromausfall), sowie Vorsorgemaßnahmen und praktische Tipps. Durchgeführt wird das Seminar vom Deutschen Roten Kreuz. Eine kostenfreie Anmeldung ist online über www.drk-rv.de → Angebote & Kurse → Kursangebot Notvorsorge, Selbsthilfe, Blackout oder den QR-Code möglich. Sollte Ihnen einen digitale Anmeldung nicht möglich sein, dürfen Sie sich gerne tele- fonisch bei Frau Gerhardt (07502 94 06 -26) anmelden. Weitere Informationen zum Thema Blackout finden Sie auch auf unserer Homepage www.baindt.de → Umwelt & Verkehr → StromBlackout Wir freuen uns über eine rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Mitteilung über den Baubeginn der Sanierung der Wasserleitung in der Grünenberg- und Stöcklisstraße sowie im Jägerweg in KW 14 Ab dem 03.04.2023 wird die Baufirma Kurt Hinder GmbH die Baustelle für die Sanierung der Wasserleitung in der Grünenberg- und Stöcklisstraße sowie im Jägerweg einrichten. Im Anschluss beginnen die Fräs- arbeiten am Asphalt für die Wasserleitungstrasse. Hierzu werden die Grünenberg- und Stöcklisstraße voraussichtlich ab Mittwoch, den 05.04.2023 voll gesperrt sein. Der Friedhof kann kurzzeitig während der Baumaßnahme nur eingeschränkt angefahren werden. Eine örtliche Umleitung wird eingerichtet. Seitens der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts wurde nachfolgende Umleitung angeordnet. Von der Ortsmitte (Thumbstraße) erfolgt die Umleitung in Richtung Grünenberg über den Sperlingweg sowie Im Voken (Achtung: Einbahnstraße). In die andere Richtung muss die L314 (Verbindung Bergat- reute – Baienfurt) genutzt werden. Die Arbeiten im Jägerweg beginnen ab Anfang Mai. Durch die Baumaßnahme kann es zu kurzfristigen Unterbrechungen der Wasserversorgung kommen. Die ausführende Baufirma wird die Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig durch Wurfsendungen im Briefkasten von den anstehenden Maßnahmen un- terrichten. Wir bitten um Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Baindt, Herr Roth (Tel: 07502 94 06-53, E-Mail: f.roth@baindt.de) zur Verfügung. Übersichtplan die Umleitungsstrecken Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 06.04.2023 Redaktionsschluss: 03.04.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Urnenwände sind gereinigt Nach der Reinigung der Urnenwände bitten wir darum, keine Gegenstände – auch keine Kerzen - mehr an den Ablageflächen abzulegen. Die Gegenstände, welche von den Urnenwänden vor der Reinigung von der Friedhofsverwaltung abgeräumt wur- den, können auf dem Rathaus abgeholt werden. Ihre Gemeindeverwaltung Aktueller Stand des Breitbandausbaus in der Gemeinde Baindt Die Digitalisierung ist der wohl gravierendste Umbruch unserer Zeit. Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens und Wirtschaftens. Beim Breitbandausbau geht es um eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Breitbandanschlüssen und im weiteren Schritt um den notwendigen Aufbau von Gigabitnetzen. Die Bundesre- publik Deutschland und das Land Baden-Württemberg haben ein Förderprogramm zur Unterstützung des Breit- bandausbaus verabschiedet. Ziel der Förderung ist es, schnelles Internet in unterversorgte Gebiete (Versorgung weniger als 30 Mbit/s im Download, sog. „weiße Flecken“ und weniger als 100 Mbit/s im Download, sog. „graue Fle- cken“) zu bekommen. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei der Bundesrepublik Deutschland für die Förderzusage zum Ausbau grauer Flecken. Die Gesamtkosten für den Ausbau dieser Fle- cken liegen bei 13,5 Mio. Euro. Die Förderung des Bundes beträgt dabei rund 4,6 Mio. Euro. Hinzu kommt eine noch ausstehende Förderung des Landes. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 1,93 Mio. Euro. Die Planungen für den Ausbau grauer Flecken starten voraussichtlich im Jahr 2024. Zur Planung und Ausbau der weißen Flecken (Versor- gung unter 30 Mbit/s) konnten - aufgrund einer im Vor- feld durchgeführten europaweiten Ausschreibung - die Ingenieurgesellschaft PPHT mbH sowie das Tiefbauunter- nehmen Harald Klein Erdbewegungen GmbH beauftragt werden. Die Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau weißer Flecken durch die Firma Klein beginnen voraus- sichtlich Mitte Mai 2023 und dauern bis Ende des Jahres 2023 an. Im Anschluss beginnen Glasfasereinzugsarbeiten in den Leerrohren. Nach aktueller Planung kann mit einer Fertigstellung Ende des Jahres 2024 gerechnet werden. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 4. April 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 4. April 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen 05 Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Oberge- schoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 06 Bauantrag für die Erstellung eines Aussenpools auf dem Flst. 901, Sulpacher Straße 125/1 07 Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Ge- meinde Baindt 08 Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemein- deverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatz- beschluss 09 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten 10 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten 11 Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz 12 Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 01.01.2023 13 Belagserneuerung DFB Minispielfeld 14 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Ab- wasserbeseitigung 2021 15 Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg 16 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfü- gung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Februar 2023: Rucksack blau, Stofftasche mit Bekleidung März 2023: Taschenschirm dunkelblau, Einzelschlüssel, Modering silber, Taschenmesser Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 01. April und Sonntag. 02. April Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 01. April Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 02. April Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 08.04.2023, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2023 Vom 01.04.2023 – 30.11.2023 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag u. Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr und Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Ihre Gemeindeverwaltung Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 22. März 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Martha Bentele herzlichst und wünsche ihr alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit.. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. März 31.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 31.03. Frauenfrühstück Impulse BSS April 01.04. Frühlingsausflug VDK 04.04. Gemeinderatssitzung Rathaus 06.04. Blutreiterversammlung BSS 09.04. Korridorfest Landjugend SKH 10.04. Siegerehrung der Schützengilde 19.04. JHV Förderverein Klosterwiesenschule Aula KWS 20.04. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 20.04. Blutspendetermin DRK SKH 21.04. Blutreiterversammlung BSS 23.04. Erstkommunion Kath. Kirche Baindt 26.04. Frühlingsfest Seniorentreff BSS 29.05. Maibaumstellen Landjugend DP 29.04. Konfirmation I Ev. Kirche Bft. 30.04. Konfirmation II Ev. Kirche Bft. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Palmenverkauf am Palmsonntag Liebe Gemeindemitglieder, am Palmsonntag, den 02. April ver- kauft unser Elternbeirat die selbstge- bastelten Palmen ab 9:15 Uhr auf dem Dorfplatz und nach der gemeinsa- men Prozession vor der Kirche (ca. 9:45 Uhr). Sie kön- nen sie für 5,00 € erwerben. Der Erlös kommt den Kin- dergartenkindern zu Gute. An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich bei allen Eltern, die sich extra Zeit nehmen, die Palmen im Kindergarten zu basteln! Auch herzlichen Dank an unseren Elternbeirat für das Organisieren und Verkauf von Palmen! Waldorfkindergarten Frühlingskinder überall Pünktlich mit Beginn der Sommerzeit öffnete der Waldorfkindergarten Baindt endlich nach 3jähriger Pause wieder seine Türen und Tore für den traditionellen Frühlingsmarkt. Voller Vorfreude strömten die Kinder mit ihren Fa- milien und Verwandten, ehemalige Kinder- gartenkinder sowie Besucher der Gemeinde Baindt und Umgebung in den Vorhof und wurden dort mit lieblicher Querflöten- und Geigenmusik begrüßt. Nach einer kurzen Willkommensansprache des Vorstands so- wie der Erzieherinnen, sangen alle Besucher zur festlichen Einstimmung „Es tönen die Lieder“ und dies aus vollem Halse, sogar dreistimmig. Auch wenn das Wetter am vergangenen Sonntag alles bereithielt – Sonne, Regen und Hagel - ließen sich die zahlreichen Marktbesucher beim gemeinsamen Feiern nicht aufhalten. Mit der grünen Laufkarte um den Hals, hüpften die Kinder als Grüppchen oder mit ihren Familien von Stand zu Stand und waren gespannt, was es wieder alles zu entdecken gab. Da wurden Korkschiffchen mit kleinen Stoffsegeln gebastelt, Sonnenblumenkerne in kleine Töpfchen gepflanzt und mit frühlingshaften Blüten wohlriechende Duftseifenhergestellt. Aus dem Mittelraum waren fröhliches Lachen und viele angeregte Gespräche zu vernehmen und während sich die Erwachsenen an einem Wiedersehen erfreuten, konn- ten die Kinder in einer verzinkten Wanne voller Weizen- körner mit ihren Händchen auf Edelsteinsuche gehen. Von Marktbeginn an bildete sich schon eine lange Schlan- ge voller ungeduldiger Kinder vor dem Kinderkaufladen, in dem sich jedes Kind zwei zauberhafte Gegenstände aussuchen durfte. Und es gab wahre Schätze zu entde- cken: Zauberstäbe, Kopfschmuck für kleine Prinzessinnen und Prinzen, Holzspielzeuge, goldene Hammer, glitzernde Schatzkistchen, Knüpfsterne, selbstgemachte Knete und unendlich vieles mehr. Zu belauschen und zu bestaunen gab es für die Kinder auch so einiges, denn abwechselnd, mal für die jünge- ren - mal für die schon etwas älteren Kinder, entführten Puppenspiele in die Welt der Geschichten. Während draußen das Wetter auf den abwechslungsrei- chen April vorbereitete, schlenderten die Besucher zwi- schen den Verkaufsständen umher und bewunderten die liebevoll dekorierten Auslagen. Neben einem Edelstein- und Mineralienstand, an dem es geheimnisvoll funkelte und glitzerte, gab es farbenfrohen und in Handarbeit hergestellten Makramee-Schmuck sowie Postkarten und Spiele mit kleinen anmutigen Wald- und Wiesenwichteln. Und auch der Kindergartenstand mit selbstgebastelten Filzfigürchen, die sich in Schneckenhäusern und an Wei- denkätzchenzweigen schmiegten, Bienen in Blumenkrän- zen die bevorstehenden Sonnenstrahlen in den Raum zauberten und dazu passend Frühlingsklassiker aus der Literatur wie die „Wurzelkinder“ oder „Lasse im Blau- beerland“ Ideen für den Jahreszeitentisch bereit hielten, stimmte auf eine herrliche Frühling- und Osterzeit ein. Zwischen all den vielfältigen und abwechslungsreichen Marktangeboten, konnten sich Groß und Klein an einem reichhaltigen und üppigen Kuchen- und Getränkebuffet stärken und an den mit sattblauen Traubenhyazinthen geschmückten Sitzgelegenheiten ausruhen. So ging ein fröhlicher gemeinsamer Sonntagnachmittag langsam zur Neige. Das so ein gelungener und abwechslungsreicher Früh- lingsmarkt stattfinden konnte, verdanken wir einem sehr engagierten Waldorfkindergarten – den hochmotivierten Erzieherinnen mit ihrem Team, dem fleißigen Elternbeirat und den tatkräftigen Eltern ... und natürlich nicht zuletzt auch all den Kindern mit ihren Freunden und Verwandten, der Besucherschar aus Baindt sowie den Interessierten aus den angrenzenden Gemeinden. Leuchtende Augen und fröhliches Lachen, waren ein gro- ßer Dank für all die Mühen und so freuen sich alle schon auf das nächste Jahr ... auch wenn alle Helfer bis dahin wohl erst mal ein bisschen verschnaufen müssen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 9406-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Bauamt Frau Scheid 9406-54 Bauamt - Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff Führerschein, Fischerei 9406-12 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung Kämmerer Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 9406-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Haupversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Förderver- eins Klosterwiesenschule e.V. findet statt am Mittwoch, 19. April 2023 ab 19:30 Uhr in der Aula der Klosterwie- senschule Baindt. Tagesordnung: • Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden • Vorstellung der veränderten Struktur und Aufstellung des Vereins • Bericht und Fragen der Kassenwartin • Entlastung des Vorstands • Wahlen (Vorsitz, Kassenwart*in, Kassenprüfer*innen, Beisitzer) • Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule • Verschiedenes Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten in der Gemeindebücherei In den Osterferien bleibt die Gemeinde- bücherei geschlossen. Von Freitag dem 07.04.23 bis 14.04.23 ist die Bücherei geschlossen. Ab Montag, den 17.04.23 gelten die normalen Öffnungszeiten. Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Land- kreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Rathaus der Ge- meinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminver- einbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am 04. April statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schussental: Frau Ruth Gätje, Tel. 0751/ 85-3319, E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung zu unserer Jahreshauptversammlung am Sonntag, den 16. April 2023 um 11:00 Uhr in der Cafeteria im Alten- zentrum Selige Irmgard Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung der Versammlung 2. Begrüßung der anwesenden Mitglieder 3. Ehrung der Toten 4. Bericht des 2. Vorsitzenden 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstands 8. Wahlen der Vorstandschaft 9. Anträge 10. Sonstiges Anträge sind bis spätestens 14.04.2023 beim Vorsitzen- den, Herrn Franz Karg, Daimlerstraße 20, 88255 Baindt, schriftlich einzureichen. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. April – 10. April 2023 Gedanken zum Palmsonntag Eine Sehnsucht brennt in den Menschen, als Jesus nach Jerusalem kommt, Begeisterung lodert auf. Doch falsche Erwartungen und unausweichli- che Enttäuschungen löschen die Glut. Was brennt noch in mir? Sonntag, 02. April – Palmsonntag 09.30 Uhr Baindt – Palmweihe auf dem Dorfplatz (bei trockenem Wetter, sonst in der Kirche) Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Pia Kronenberger, Niklas Alber, Lena Alber, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Emilia Stotz, Anton Strehle Bitte um 09.15 Uhr in der Sakristei sein 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Hildegard und Siegfried Müller, Klara Merk, Familie Schimanowski, Barbara und Josef Lemmer mit Angehörigen, Ida und Georg Selensky mit Angehörigen, Rosa Vogel, Albertine Bickl, Anna und Helmut Schmitz, Hanst Stephan mit Eltern und verstorbenen Geschwistern, Jahrtag: Johannes Merk, Hermann Stephan) Die Kollekte ist für das Heilige Land 11.15 Uhr Baindt – Taufe von David 09.45 Uhr Baienfurt – Palmweihe auf dem Kirchplatz mit Übertragung der Weihe in der Kirche 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit dem Kirchen- chor, Prozession der Palmträger in der Kirche und Kinderpassion mit der Jugendkantorei Die Kollekte ist für das Heilige Land Dienstag, 04. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 05. April 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 06. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt – Messe vom letzten Abendmahl Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Pia Kreutle, Leopold Koch, Leana Neb, Mona Stiefvater Anschließend Gebetsstunde, gestaltet vom Singkreis mit Impulsen und Lieder im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl mit dem Chorquartett des Kirchenchors Anschließend Gebetsstunden, gestaltet von der KAB und von der Gruppe MEILE 20.00 Uhr Baienfurt - Nacht des Wachens im Katholi- schen Gemeindehaus Baienfurt, Abschluss der Villa Kunterbunt in Baindt (gestaltet von den Minis) Freitag, 07. April - Karfreitag 10.00 Uhr Baienfurt – Kinderkreuzfeier mit der JuKa 15.00 Uhr Baindt – Feier vom Leiden und Sterben Christi Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Benjamin Michelberger, Lisa Schad, Simon Elbs, Benjamin Zentner 15.00 Uhr Baienfurt - Feier vom Leiden und Sterben Christi 18.00 Uhr Baienfurt - Karmette mit der Männerschola Ostergedanken Auferstehung heißt das Wunder. Das junge Grün zeigt es uns: Der Frühling besiegt den Winter. Das Leben überwindet den Tod. Auferstehung heißt das Wunder. Ein Leben in Fülle, es wächst im Reich Gottes. Leben für immer. Auferstehung heißt das Wunder Wundern wir uns ruhig – das heißt Ostern halten In diesem Sinne „Frohe Ostern!“ Bernhard Staudacher Pfarrer Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Samstag, 08. April - Karsamstag 21.00 Uhr Baindt - Feier der Osternach mit Lichtfeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze, Weihe des Osterwas- sers und Segnung der Osterspeisen 20.00 Uhr Baienfurt – Feier der Osternacht mit Lichtfeier, mitgestaltet von der JuKa, Weihe des Oster- wassers und Segnung der Osterspeisen Sonntag, 09. April – Ostersonntag - Hochfest der Auferstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst, Segnung der Osterspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder in der Kapelle der Blindenschule 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst mit Orchester- messe, Segnung der Osterspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – kleine Kirche Montag, 10. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze († Rosa Vogel, Ludmilla und Rochus Illenseer, Kurt Brugger, Klementine und Eduard Gelzen- lichter) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen, Bischof-Moser-Kollekte Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 04. April 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 06. April geschlossen Freitag, 07. April geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Berthold Striegel als Aushilfsmesner verabschiedet In der Vorabendmesse hat Pfarrer Staudacher nach 20 Jahren treuen Dienstes Herrn Berthold Striegel mit einer kleinen Lok verabschiedet. Dabei hob er seine Zuverläs- sigkeit und Pünktlichkeit hervor. Eigenschaften, die man derzeit bei der Bahn schmerzlich vermisst. Berthold Strie- gel hat in all den Jahren seinen Dienst mit viel Freude und Herzblut ausgeübt. Der Abschied viel ihm an diesem Abend sichtbar schwer. Als Verantwortlicher für den Kom- munionhelferdienst und den Lektorenplan bleibt er der Gemeinde erhalten. Wir sagen nochmals: Herzlichen Dank! Kirche für Kinder Das Osterküken Ostersonntag, 9.4.23, 10:00 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt Wir treffen uns in der Kirche und gehen gemeinsam in die Kapelle der Blindenschule. Mesner/in (m/w/d) gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum frühest- möglichen Termin eine/n Mesner/in, gerne auch ein Team, das sich vorstellen kann, gemeinsam den Dienst in der Kirche zu über- nehmen. Die Stelle ist unbefristet. Das Aufgabengebiet umfasst neben dem liturgischen Dienst (auch an Wochenenden) u. a. die Pflege der liturgischen Geräte, die Betreuung der techn. Anlagen und die Erledigung der Kirchenwäsche. Die Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 verschiedenen Aufgaben können auch aufgeteilt werden. Wir erwarten Flexibilität, Freude an der Liturgie, Team- fähigkeit in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen pastoralen Diensten. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach der Arbeitsvertragsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, vergleichbar Tarifvertrag des öf- fentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstraße 55, 88255 Baindt. Ansprechpartner: Pfarrer Staudacher, Tel. 07502/912623. Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in gesucht Die Kath. Kirchengemeinde Baindt sucht zum 1. Sept. 2023 eine/n nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d) Der/ Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausfüh- rung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Be- schlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Auf- gabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gre- mienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholi- schen Verwaltungszentrum in Kisslegg. Sie sind zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufser- fahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung. Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unter- stützung erhält der/ die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Verwaltungszentrum . Als nebenberufliche/r Kirchenpfleger-/in erhalten sie eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpfle- gerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stutt- gart. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterla- gen richten Sie bitte bis zum an die Kath. Kirchenpflege, Thumbstr. 55, 88255 Baindt, Tel. 07502-912623. Wortgottesdienstleiter, -leiterinnen gesucht In unserer Seelsorgeeinheit wollen wir unser Gottes- dienstangebot breiter aufstellen, nicht mehr, dafür vielfäl- tiger. Der Wortgottesdienst bietet sich dafür an: z.B. Seg- nungsfeiern, Andachten, Abschiedsgebet, Gottesdienste mit Kindern aber eben auch mit der ganzen Gemeinde an einem Sonntag. Dafür suchen wir Wortgottesdienst- leiter, - leiterinnen. Könnten Sie sich so etwas vorstellen? Bitte sprechen Sie mich, Pfarrer Staudacher oder Frau Lehmann, an. Selbstverständlich begleiten wir sie. Zu- sätzlich gibt es Fortbildungsangebote. Bernhard Staudacher Erstkommunionkinder 2023 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2023, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Nacht des Wachens für alle Kinder ab der 3. Klasse Gründonnerstag, 6. April 2023 Beginn nach dem Godi: 20.15 Uhr Gemeindehaus in Baienfurt Ende: 24 Uhr Villa Kunterbunt, Marsweilerstr. 24, Baindt Nach anschließendem Film ca. 1.30 Uhr - Gemeinsames Abendmahl - spannende Geschichten - tolle Workshops & Spiele - Fackelnachtwanderung Du bist dabei? Dann melde dich jetzt mit einer kurzen Whatsapp- Nachricht an! Laura Kurz 0176 52048852 (Baindt) Laura Kapler 0151 53379246 (Baienfurt) Anmeldung bis Palmsonntag, 2. April by Minis Baienfurt und Baindt Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht wer- den, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Freitag, 31. März 20.00 Uhr Baindt Kirchenkino im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 02. April Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt!!! Gottesdienst mit Posaunenchor in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 03. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor Hauptprobe, Ev. Kirche!!! Mittwoch, 05. April 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Gründonnerstag, 06. April 19.00 Uhr Baindt Gottesdienst mit Tischabendmahl ➔ mit Anmeldung!! Dietrich-Bonhoeffer-Saal Karfreitag, 07. April 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Chor und Abendmahl, Ev. Kirche Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sonntag, 09. April Ostersonntag 06.00 Uhr Baienfurt Osternachtsgottesdienst, v. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst, Ev. Kirche Montag, 10. April Ostermontag 09.30 Uhr Baindt Osterlieder-Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Einmal im Leben groß rauskom- men – das ist sicher die Motivati- on für viele Menschen, die versu- chen, mit ihren Begabungen in den Sozialen Medien groß raus- zukommen. Beim ersten Hören können wir schon meinen, auch Jesus will doch erhöht werden – das klingt nach Bekanntheit, Ansehen, An- erkennung. Gemeint ist damit aber das Kreuz und damit der Ort der tiefsten Niederlage. Jesus scheint mit seinem Lebenswerk gescheitert – wer groß rauskommen will, sollte nicht so enden – da waren sich die Gelehrten seiner Zeit einig. Erstaunlich ist, dass Gott aus dieser Niederlage einen Ort der Versöhnung von Himmel und Erde macht – dieser Menschensohn am Kreuz ist der Ort des Neuanfangs. Wer sich an Jesus hält, erfährt, wozu wir auf der Welt sind. Im vertrauensvollen Unterwegssein mit ihm erleben wir Leben – in ewiger Qualität. Jesus lässt uns erleben, wie das Leben stärker ist als jeder Tod, dass Liebe jedes Ende überwindet. – In der Passion Jesu leuchtet das Licht von Ostern her. In diesem Sinne eine (licht-)erfüllte Passionszeit – mit überraschenden Momenten der Freundlichkeit und Lie- be Gottes! Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Tischabendmahl am Gründon- nerstag, 6. April um 19 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorf- platz 2/1 in Baindt Herzliche Einladung zu einer et- was anderen Form des Abend- mahlsgottesdienstes, in der wir mit Anklängen an eine jüdische Passah-Feier feiern, in der Jesus das Abendmahl am ersten Gründonnerstag gestiftet hat. Wir bitten um Voranmeldung im Pfarramt bis spätes- tens Dienstag, 4. April, damit wir genügend Plätze am Tisch vorbereiten können. Ihr Pfarrer Martin Schöberl Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Unser erster Film läuft am 31. März 2023, 20.00 Uhr, Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt (!) „Bonhoeffer – Die letzte Stufe“ Dietrich Bonhoeffer sieht den offensichtlichen Kniefall der Mehrheit in der christlichen Kirche vor dem Nazi-Regime mit großer Sorge. Sein Schwager Hans von Dohna- nyi überzeugt ihn, als Kurier für die Widerstandsgruppe innerhalb der deutschen Spi- onageabwehr zu arbeiten. Das erste misslungene Atten- tat auf Hitler führt zu einer Verhaftungswelle der Ge- stapo, der auch Bonhoeffer zum Opfer fällt. Im Gefängnis schreibt er zwischen Glauben und Zweifeln Zeilen der Hoffnung: „Wer bin ich?“ und „Von guten Mächten wun- derbar geborgen“. Der Kreative Montag startet wieder durch April 03.04.: A. Weber: „Kleine Osterhäschen - geschickt ge- strickt!“ 17.04.: P. Keller: „Liebevolle Gastgeschenke“ (Papeterie) 24.04.: W. Feil: „Einfach mal Fantasieblumen!“ - Aquarell Mai: 08.05.: P. Keller: Bald ist Muttertag: „Kleine Überraschun- gen mit Gutschein“- (Papeterie) 15.05.: H. Gärtner: „Vorbild Picasso“ 22.05.: C. Strittmatter: „Skurrile Figuren frei nach Gia- cometti“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Vereinsnachrichten Abschied Vorsitzender Wolfgang Schneider In 52 Jahren Mitgliedschaft war mir der Sportverein Baindt und insbesondere die Abteilung Tischtennis stets eine besondere Herzensangelegenheit. Deshalb habe ich sehr gerne insgesamt 34 Jahre in der Vorstandschaft bzw. dem Vereinsrat des SV Baindt mitgearbeitet. Im Frühjahr 1971 habe ich mich dem Kinderturnen unter Leitung von Albert Vollmer angeschlossen, das damals in der kleinen Schulsporthalle stattfand. Bereits ein hal- bes Jahr später wechselte ich zum Jugendfußball. Nach 2 Jahren D-Jugend und 2 Jahren C-Jugend habe ich aufgrund von Knieproblemen mit dem Fußballspielen im Verein aufgehört. 1975 wurde im SV Baindt die TT-Abteilung gegründet, der ich dann auch bald beigetreten bin. Für mich begann eine wunderschöne, sehr interessante und lehrreiche Zeit. Sie hat mein Leben als Jugendlicher und junger Erwachsener mitgeprägt und bereichert. Es kamen die ersten sportlichen Erfolge mit der noch jungen Abteilung: 1978/79 erster Aufstieg von der Kreisklasse C in die Kreis- klasse B 1981/82 Vizemeisterschaft und Aufstieg in die Kreisklasse A 1981 übernahm ich mit knapp 21 Jahren als Abteilungslei- ter erstmals Verantwortung als Funktionär. Meine erste Amtszeit dauerte 4 Jahre. Die zweite ging dann von 1993 bis 2013 insgesamt 20 Jahre. Das Organisieren im Team von Abteilungsfesten, Ausflügen, Mai- und Faschingstän- zen sowie zahlreichen Tischtennisturnieren hat viel Spaß gemacht und war sehr lehrreich. 2013 übernahm ich dann als Vorsitzender Verantwortung im Gesamtverein und lernte die Funktionärstätigkeit aus einer neuen Perspektive kennen. In den 10 Jahren als Vorsitzender durfte ich an folgenden Themen mitarbeiten: - Erstellung des Vereinsleitbildes - Erstellung einer Nutzungsordnung für Vereinsraum und Geschäftsraum - Thematisierung des Bauvorhaben Kunstrasen-Spielfeld - Organisation und Durchführung des Vereinstages am 13. November 2016 in der Sporthalle - Kindeswohl: Zum Kinder- und Jugendschutz wurde der Ehrenkodex für Übungsleiter eingeführt und die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für Ju- gend-Übungsleiter verbindlich - Renovierung des Geschäftsraumes mit WC-Anlage und Lüftung - Neubau Sportplatzkiosk mit WC-Anlage durch Abteilung Fußball - Ansprechpartner des SV Baindt bei der Renovierung der Sporthalle - Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung im Verein - Jubiläumsfest am 29. Juni 2019 zum 60-jährigen Be- stehen des SV Baindt - Einführung der webbasierten Mitgliederverwaltung pro-WINNER ONLINE - Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem Schulsportplatz - Erweiterung des Sportangebotes durch Jumpata-Kurse - Renovierung des Vereinsraumes durch Abteilung Fußball Besondere Highlights während meiner 10-jährigen Amts- zeit als Vorsitzender waren die sportlichen Erfolge der Fußball- und Tischtennis-Mannschaften und die dazu- gehörenden wunderschönen Feiern. Neben diesen oft lebhaften Feiern bleiben mir auch die besinnlichen Weihnachtsfeiern vom Frauenturnen in sehr guter Erinnerung. Trotz meiner Funktionärstätigkeit stand bei mir stets im Vordergrund, selbst Sport zu treiben. Bis 2016 spielte ich noch aktiv Tischtennis, ehe mich zunehmende Hüftbe- schwerden zum Aufhören zwangen. Motiviert durch die Waldlaufmeisterschaften bei den Gemeindesportwochen in den 1980er Jahren, bin ich auch dem hobbymäßigen Ausdauersport lange treu geblieben. 1990 habe ich am Ravensburger Triathlon und in den Jahren 1999, 2000 und 2001 am Berlin Marathon teilgenommen. Viel Spaß hatte ich auch immer am alpinen Skilauf. Gerne erinne- re mich an zahlreiche Ausfahrten mit der Ski-Abteilung in den 1970er und 1980er Jahren. Das Miteinander und die Kameradschaft im SV Baindt haben mich immer getragen, auch dann, wenn es sport- lich oder in der Funktionärsarbeit einmal nicht so lief, wie gewünscht. Auch die sehr gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde Baindt möchte ich hervorheben und Frau Bürgermeis- terin Rürup und ihrem Vorgänger Elmar Buemann recht herzlich danken. Die letzten Jahre meiner Amtszeit waren dann leider von der Corona-Pandemie und meiner ALS-Erkrankung überschattet. Durch diese Nervenmuskelerkrankung fällt mir das Ge- hen inzwischen sehr schwer und auch sitzende Tätigkei- ten strengen mich zunehmend an. Trotzdem versuche weiterhin positiv zu denken, aber in der Vorstandschaft kann ich leider nicht weiter mitarbeiten. Somit konnte ich bei der Jahreshauptversammlung des SV Baindt am 24. März 2023 nicht erneut für das Amt des Vorsitzenden kandidieren. Für Ihre/eure Unterstützung bei meiner Tätigkeit für den SV Baindt, besonders in den letzten 10 Jahren, be- danke ich mich bei allen Sportkameradinnen und Sport- kameraden recht herzlich. Gemeinsam haben wir eine ganze Menge erreicht, auf das wir auch ein Stück weit Stolz sein dürfen. Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft bei der JHV habe ich mich sehr gefreut, da sie eine hohe Wert- schätzung für mein Engagement im Verein zum Ausdruck bringt. Vielen herzlichen Dank dafür. Ich wünsche dem Sportverein Baindt für die Zukunft nur das Allerbeste und Ihnen/euch vor allem gute Gesund- heit, Glück und Lebensfreude. Ihr/euer Sportkamerad Wolfgang Schneider SV Baindt springt nach Arbeitssieg auf Platz 1 SV Baindt - SV Bergatreute 2:1 (1:0) Eine Woche nach dem wichtigen Derbysieg gegen den Nachbarn aus Baienfurt, durfte die Baindter Mannschaft am Sonntagnachmittag erneut auf dem Baienfurter Kunstrasen auflaufen. Grund war das regnerische Wetter in den Tagen zuvor, welches ein Spiel auf der Baindter Klosterwiese nicht zugelassen hät- te. Gegen die derzeit abstiegsbedrohten Gästen aus Ber- Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 gatreute, sollte es bereits zum dritten Aufeinandertreffen in dieser Saison kommen - im Hinspiel trennte man sich nach einer umkämpften Partie mit 1:1, aus dem Pokalspiel einige Tage später ging der SV Baindt mit 2:1 als Sieger hervor. Somit war trotz der auf dem Papier eindeutigen Tabellenkonstellation, 2. gegen 14., eine spannende Par- tie zu erwarten. Die Baindter Mannschaft, aufgrund der Erkältung von Dantona auf einer Position verändert, startete etwas unkonzentriert in die Partie und konnte in der Anfangs- phase noch nicht das gewohnte Kombinationsspiel auf- ziehen. Die Gäste dagegen standen tief in der eigenen Hälfte und versuchten nach Ballgewinn immer wieder mit langen Bällen auf Peter und Berg Torgefahr zu ent- wickeln. Nach dieser Spielidee sollte sich auch die erste Chance der Partie entwickeln, Peter schob die Kugel al- lerdings knapp am langen Eck vorbei (12.) In der Folge meldete sich dann auch der SV Baindt offensiv an, wobei Dischl, nach cleverem Steckpass von Sturmkollege Boen- ke, das Spielgerät aus spitzem Winkel gegen den langen Pfosten jagte (15.). Der Baindter Druck nahm in dieser Phase der Partie immer mehr zu, wobei unter anderem Thoma den Ball von der Strafraumkante hauchzart am Tor vorbeischob (19.). Fünf Minuten später belohnte sich die Baindter Mannschaft schließlich für den offensiven Aufwand. Nach einem weiten Schlag von Wetzel, leitete Boenke die Kugel herrlich per Kopf zu Dischl weiter, wel- cher Tempo aufnahm, den Torwart umkurvte und zum 1:0 einschob (24.). Trotz Baindter Überlegenheit blieb das nächste aber auch letzte „Highlight“ der ersten Hälfte am Ende nur das Wetter, welches von Regen in starken Hagel umschlug, wodurch der junge Schiedsrichter die Teams zwei Minuten früher in die Halbzeitpause schickte. Aus dieser schien der SV Baindt wacher zurückzukom- men, was sich auch in der 50.Minute mit dem 2:0 bezahlt machen sollte. Nach Balleroberung von Tobias Szeibel Höhe der Mittellinie fand dieser auf der rechten Seite seinen Namensvetter Fink, welcher den Ball wiederum schnell vertikal zu Dischl durchsteckte. Baindts Nummer 9 versuchte den Ball daraufhin in die Mitte zum mitge- laufenen Boenke zu bringen, Bergatreutes Küble fälschte diese Hereingabe aber unglücklich ab und erwischte da- mit seinen überraschten Schlussmann auf dem falschen Fuß, der so den zweiten Baindter Treffer nicht mehr ver- hindern konnte. Trotz des eigentlich vorentscheidenden Baindter Treffers, waren es nun die zuvor etwas müde wirkenden Gäste, welche mit zunehmender Spieldauer immer stärker wurden. Zwar vergab Berg aus halblinker Position zunächst noch aussichtsreich (64.), eine Zeige- rumdrehung später wurde er dann aber ideal in Szene gesetzt und umkurvte Wetzel zum 2:1-Anschlusstreffer (65.). Da die Baindter Mannschaft in der Folge etwas die Ruhe am Ball und den nötigen Zugriff im Mittelfeldzen- trum vermissen ließ, kamen die Gäste immer mehr auf, ohne jedoch allzu große Torchancen zu erspielen. Die langen Bälle der Gäste blieben dabei allerdings weiter ein gefährliches Mittel, wobei der SV Baindt immer wieder wichtige Duelle vor Wetzels Tor gewinnen musste. Nach ewig scheinender Nachspielzeit, der Schiri ließ die frühere Gewitterpause der ersten Halbzeit zusätzlich nachspielen, und einem letzten wichtigen Block von Brugger im Sech- zehner gegen Berg (90+7.) durfte sich der SV Baindt nach 98 Minuten endlich über den nächsten „Dreier“ in dieser Saison freuen. Mit dem zweiten Sieg in Folge, der in der Retrospektive vermutlich als Arbeitssieg abgespeichert werden wird, springt der SV Baindt erstmals in dieser Saison an die Spit- ze der Bezirksliga. Diesen Platz gilt es in der kommenden Woche beim ebenfalls im Abstiegskampf steckenden SV Achberg zu verteidigen. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Michael Brug- ger, Marc Bolgert, Tobias Szeibel - Jan Fischer (90. Flo- rian Vollmer), Marko Szeibel, Philipp Thoma, Tobias Fink (57.Konstantin Knisel) - Jonathan Dischl, Philipp Boenke (76. Lukas Walser) SV Baindt II - SV Begratreute II 2:1 (0:0) Auch der SVB II durfte am Sonntagnachmittag zum drit- ten Mal in Folge auf dem Baienfurter Kunstrasen auflau- fen, wobei diesmal der Tabellenfünfte aus Bergatreute, gegen welchen man im Hinspiel sehr unglücklich mit 1:2 verloren hatte, zu Gast war. Trotz des Fehlens einiger wichtiger Spieler, unter anderem der Gebrüder Späth, fand die „Zwoite“ gut in die Partie und schnürte die tiefstehenden Gäste immer wieder am eigenen Sechzehner ein. Große Torchancen sollten in der ersten Halbzeit zwar noch ausbleiben, jedoch sorgte An- fang der zweiten Halbzeit Küchler vom Elfmeterpunkt dann für den erhofften „Dosenöffner“ (56.). Zuvor war Schnez beim Kampf um den Ball abgeräumt worden, was zudem eine gelb-rote Karte für den Bergatreuter Mau- cher mit sich brachte. Sechs Minuten später wurde erneut Küchler von Lauriola an der linken Strafraumkante be- dient, wobei der „Wahl-Spanier“ sich ein Herz fasste und die Kugel zum 2:0 im langen Eck versenkte. Wenig später hätte Schnez für die Entscheidung sorgen können, traf mit seinem Kopfball allerdings nur die Latte. So sorgten die Gäste nach einem eigenen Standard doch nochmal für Spannung, da Steinbach mit der ersten wirklichen Chance des SV Bergatreute II auf 2:1 verkürzte (75.). In der Schlussphase zeigte sich Geggiers Team trotz Überzahl im Passspiel etwas fahrig und spielte mögliche Chancen nicht konsequent zu Ende; am Ende sollte es aber zum 2:1-Sieg reichen. Trainer Geggier sprach nach der Partie von einem, „wenn man die letzten 10-15 Minuten ausblendet, souveränen und verdienten Sieg“, mit welchem man weiterhin auf einem starken zweiten Platz in der Kreisliga B1 verbleibt. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Tobias Trautwein, Sebastian Brenner, Niklas Hugger (62.Julian Keppeler) - Moritz Gresser (62.Kai Kostka), Manuel Brugger, Luca Lauriola - Rabie Akaiber (62. Max Kretzer) Johannes Schnez, Jannik Küchler Vorschau: Sonntag, 02.04. 12.45 Uhr: SV Achberg II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Achberg - SV Baindt Juniorinnenfußball B II-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute II - SV Maierhöfen-Grünenbach 3:2 Zum Start unserer neuen B2 in der Bezirksliga traten wir in Staig gegen Maierhöfen an. Jedoch bereits nach zwei Minuten lagen wir durch ein unglückliches Tor schon zu- rück, doch wir ließen uns nicht beirren, teilten uns gut auf und kamen sowohl über Außen oder die Mitte im- mer wieder gefährlich vors gegnerische Tor. Alina war es dann, die aus etwa 15 Metern aufs Tor schoss, der jedoch zunächst nur an die Unterkannte der Latte prallte, den aber Sophie noch über die Linie schieben konnte. Nach der Pause setzen wir unser überlegenes Spiel fort, doch wieder brauchten die effizienten Gegnerinnen nur einen gut vorgetragenen Spielzug über wenige Stationen, um Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 den Ball mit einem fulminanten Schuss in unserem Tor unterzubringen. Doch wir hatten noch genügend Zeit und nach einem schönen Zuspiel von Hedda nahm Do- rina den Ball mit links mustergültig an, um ihn schnell mit rechts im langen Eck zu versenken. Jetzt passten wir hinten auf, dass nichts mehr durchkam und Hedda ver- teilte die Bälle nach vorne u. a. zu Tabea, die sich mehr- fach durchsetzte und zweimal das Aluminium traf. Kurz vor Schluss setzte sich Hedda dann mit einem schönen Sololauf über das halbe Spielfeld durch und schob cool zum 3:2 Siegtreffer ein. Ein schöner Start für unsere neue und teils noch sehr jun- ge Truppe, die gezeigt hat, dass wir ganz gut in der Liga mithalten können. Es spielten: Selena Schobloch (T), Lena Füssel, Victo- ria Wertmann, Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Tabea Schauffler, Sarah Leibfarth, Alina Braun, Sophie Heilmeier, Malena Kaletta, Julia Eberlen, Dorina Boser, Lia Manino D-Juniorinnen SV Maierhöfen-Grünenberg - SGM Baindt-Fronreute 1:2 Bei eiskaltem und nassen Wetter ging es zum Rückrun- denstart für unsere D-Juniorinnen am Samstag ins Allgäu. Um schnell warm zu werden, verrichteten beide Mann- schaften von Beginn an viel Laufarbeit und es gab die ersten Torchancen. Noch in der Anfangsphase bekamen wir einen Freistoß an der Strafraumgrenze in halbrechter Position zugesprochen. Greta legte sich den Ball zurecht, nahm Maß und versenkte den Ball im gegnerischen Tor zum 1:0. Aber noch vor der Pause brach die beste Spie- lerin der Gegnerinnen durch und erzielte den Ausgleich. Doch wir griffen in der zweiten Halbzeit wieder an und abermals war es Greta, die sich gegen mehrere Spiele- rinnen durchsetzte und den 2:1 Siegtreffer erzielte. Ein wichtiger Sieg, der Selbstvertrauen und Hoffnung auf mehr mit sich bringt. Es spielten Carla Seitner, Greta Heilmeier, Amelie Metzler, Pauline Preis, Jana Rimmele, Mia Wengert, Fiona Maier, Lena Pfleghaar, Lena Winkler, Lena-Marie Alber Frauenfußball SV Baindt - Edelweiß Waltershofen 2:1 Zum Auftakt der Rückrunde wichen wir wetterbedingt auf den Kunstrasen nach Baienfurt aus. Gegen den Tabellen- letzten aus Waltershofen sollten unbedingt drei Punkte her, doch die Abwehr der Gegnerinnen spielte körperlich betont und ließ nicht viele Angriffe von uns durch. Trotz- dem kamen wir anfänglich über die rechte Seite von An- gelina das ein oder andere mal vors Tor, doch mit zuneh- mender Spieldauer, ließen wir uns etwas zu sehr hinten reindrängen. Nach dem Seitenwechsel mussten wir leider dann ein Gegentor hinnehmen, doch unsere Antwort kam prompt nach nur zwei Minuten. Ein langer Pass von Tas- ja auf Viola, die den Ball mustergültig mitnahm und im Tor versenkte. In der 76. Minute leitete Mandy dann einen Ball direkt auf Viola weiter, die allen davonlief und zum 2:1 Siegtreffer einnetzte. Ein wichtiger Sieg zum Rückrun- denauftakt, auf den wir aufbauen können. Es spielten: Steffi Hämmerle (T), Annika Busalt, Selinay Tasyürek Selin Pfefferle, Nici Schmidt, Mona Eiberle, Tasja Kränkle, Lisa Meschenmoser, Laura Maucher, Angelina Bühler, Mariella Pedrazzoli, Viola Zanutta, Mandy Hennig, Selin Turan, Lara Herde Am Sonntag 02.04.23 (10:30 Uhr) fahren wir zum Aus- wärtsspiel nach Fronhofen Jugend 1 im letzten Spiel der Saison chan- cenlos SV Bergatreute II - SV Baindt I 10:0 Im letzten Spiel der Rückrunde mussten wir gegen die ebenfalls verlustpunktfreie zweite Mannschaft aus Bergatreute antreten. Die Bergatreuter waren die großen Favoriten, die Mannschaft besteht aus älteren Spielern, die alle schon mehrere Jahre Wettkampferfah- rung haben. So war es nicht verwunderlich, dass wir nur phasenweise mithalten konnten und alle Spiele verloren geben mussten. Am besten schlug sich Fabian Striegel, der seinen Gegnern in seinen beiden Spielen einen bzw. sogar zwei Sätze klauen konnte. Mit dieser einzigen Niederlage in der Rückrunde beenden wir die Saison auf einem hervorragenden 2. Platz und ha- ben nun über den Sommer Zeit, viel zu trainieren und uns weiterzuentwickeln. Für uns alle war es die erste Saison im Wettkampftischtennis und wir freuen uns jetzt schon auf die zweite Saison, die dann im September wieder startet. Es spielten: Jona Klein (0:2), Felix Haller (0:2), Fabian Striegel (0:2) und Ricco Haller (0:2) Souveräner Heimsieg der Herren 1 SV Baindt - TTC Wangen II 9:1 Gegen die stark ersatzgeschwächten Gäste der zweiten Mannschaft des TTC Wangen gelang uns ein ungefähr- deter und auch in dieser Höhe verdienter 9:1 Erfolg. In den Doppeln erspielten wir uns, wie in den Spielen zu- letzt, einen 2:1 Vorsprung. Marcel Brückner/Tobias Nowak gewannen ebenso wie Philipp Schwarz/Thomas Nowak relativ deutlich. Frank Markwart/Thomas Rauch mussten ihre Partie in 4 knappen Sätzen abgeben. In den Einzeln waren wir in allen Spielen überlegen, gaben insgesamt nur 3 Sätze ab und konnten dementsprechend auch alle Einzel siegreich gestalten. Nach nicht einmal 2 Std. Spielzeit stand der 9:1 Mannschaftserfolg fest. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle bei den 15 Fans, die in der Halle mit dabei waren und uns toll unter- stützt haben! Bereits an diesem Samstag um 18 Uhr steht das nächste und letzte Heimspiel dieser Saison gegen die TSG Leutkirch II an. Wir sind im Flow und wollen weiter- hin gewinnen, um das Endspiel um die Meisterschaft am 22.04. in Aulendorf möglich zu machen. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (1:0), Tobias Nowak (1:0), Thomas Nowak (1:0), Frank Markwart (1:0) und Thomas Rauch (1:0) TC Baindt e.V. Plätze richten und Frühjahrsputz im Ver- einsheim Liebe Mitglieder, wetterbedingt musste das Plätze richten letzte Woche abgesagt werden. Neuer Termin: heute Fr., 31.03. ab 14 Uhr und morgen 01.04. ab 9 Uhr. Wir brauchen viele Helfer*innen. Gerhard Reich, Technischer Leiter Unser diesjähriger Frühjahrsputz im Vereinsheim findet am Samstag, 15. April 2023 ab 10 Uhr statt. Angedacht ist dieses Jahr NEU die Aktion am Samstag durchzuführen, um damit hoffentlich mehr Mitglieder zu gewinnen als die letzten Jahre! Viele Helfer*innen sor- gen für ein schnelles Ende: Deshalb freuen wir uns auf Jede*n ;-)) Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer und Handschuhe mitbringen. Natürlich gibt es in der Pause etwas zur Stärkung! Bitte kurze Anmeldung bei Marion per WhatsApp oder Anruf: 0174 925 0499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen Marion und Silvia Organisatorinnen für Bewirtung Musikverein Baindt Projektchor und Musikverein Baindt be- geistern die Zuhörer Am vergangenen Samstag, den 25. März 2023 fand das Konzert „Musik&Chor“ des Musikvereins Baindt gemeinsam mit dem eigen dafür gegründeten Projektchor in der Schenk-Kon- rad-Halle statt. Die Bühne stand voll mit Sängerinnen und Sängern, davor saß der Musikverein Baindt und dann ging es auch schon los. Das Konzert wurde vom Musikverein mit einem Marsch eröffnet. Danach folgten verschiede- ne Lieder teils mit und teils ohne den Chor. Von afrika- nischen Klängen über Filmmusik bis hin zu den Beatles war alles vertreten. Das abwechslungsreiche Programm begeisterte die Zuhörerinnen und Zuhörer. Nach weiteren zwei Zugaben beendeten wir das Konzert und ließen den Abend bei Bier und Wein ausklingen. Wir bedanken uns recht herzlich bei allen Sängerinnen und Sängern sowie allen, die diesen besonderen Abend möglich gemacht haben. Landjugend Baindt e.V. Förderverein Landjugend Einladung Mitgliederversammlung Liebe Mitglieder, ich lade Euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversamm lung des Fördervereins am 22.04.2023 um 16:30 Uhr in das Probelokal des Musikverein Baindt ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Schatzmeisters und des Rechnungsprüfers 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 5. Sonstiges Über euer zahlreiches Erscheinen freue ich mich. Viele Grüße Florian Kränkle, 1. Vorstand Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederver- sammlung der Landjugend Baindt e.V. am 22.04.2023 um 17:00 Uhr im Probelokal des Musikverein Baindt ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführer 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet unser Jahresessen wie gewohnt im Jägerhäusle in Aulendorf statt. Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Patrick Späth Theresa Konzett 1. Vorstand 1. Vorständin Reitergruppe Baindt Osterritt Liebe Mitglieder, am Ostersamstag, 08.04.2023 findet der diesjährige Osterritt statt. Treffpunkt ist um 13.15 Uhr bei Markus Elbs in Sulpach. Anmeldungen bitte bis 05.04.2023 an Dennis Haug (017634479658). Wir freuen uns auf Euch! Spring- und Dressurstunden Ab dem 05.04.2023 finden wieder jeden Mittwochabend Springstunden auf unserem Reitgelände statt. Ab dem 04.04.2023 werden jeden Dienstagabend Dres- surstunden angeboten. Die Reitstunden werden von Andreas Bendel unterrichtet. Wer mit reiten möchte, darf sich gerne bei Andreas Bendel (01512 0189544) melden. Schützengilde Baindt Osterschießen 2023 Nach einer fast 3 jährigen Corona Pause lädt die Schützengilde Baindt die Bevölkerung und Vereine zum alljährlichen Osterschießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Schießzeiten: Montag, 03.04.2023: 18.00 - 22.00 Uhr Dienstag, 04.04.2023: 18.00 - 22.00 Uhr Mittwoch, 05.04.2023: 18.00 - 22.00 Uhr Die Siegerehrung mit Frühschoppen findet am 10.04.2023 ab 10 Uhr im Schützenhaus Baindt statt. Auf Euer zahlrei- ches kommen freut sich die Schützengilde Baindt. Blutreitergruppe Donnerstag, 06.04.2023; Versammlung zur Mitgliederaufnahme in die Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. Am Donnerstag, 06. April 2023, 20:00 Uhr sind alle Blutreiter und Blutreiterinnen, auch die, die es werden wollen -insbesondere Jugendliche-, ehemalige Blutreiter sowie alle, die die Gruppe und die Heiligblut- verehrung fördern möchten, herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal. Nachdem die seit 1906 bestehende Blutreitergruppe Baindt am 17. Januar 2023 als eingetragener Verein ge- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 gründet wurde, werden in dieser Versammlung alle Inte- ressierten ausführlich informiert sowie gebeten die Mit- gliedschaft zu beantragen. Für die Teilnahme an den Prozessionsritten ist die Mitgliedschaft im Verein grund- sätzlich Bedingung. Wir freuen uns auf viele Besucher. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Wir suchen Dich! Wir laden dich zum gemütlichen Kennen- lernen bei Speis und Trank ein. Ausflug nach Prag Rutenfest Fasnet Schenk-Konrad-Halle Baindt Dienstag, 04.04.2023, 19.00 Uhr Für mehr Informationen Marius Maucher, Vorstand 01525 2023133 Vorstand@schalmeien-baindt.de Volleyball LJ Baindt Saisonabschluss Am vergangenen Samstag fand der letzte Spieltag für die erste Mannschaft der VLJ Baindt in der heimischen Halle statt. Gegen den VfB Ulm ging es stark los. Unser Liber-Mo brachte sichere Bälle zu den Zuspielerinnen, die durch ihr takti- sches Spiel für Druck im Angriff sorgen konnten. Sowohl über Außen, als auch die Mitte wurden ordentliche Löcher ins gegnerische Feld geschossen (23:25; 26:24; 22:25). Spannung und Konzentration vor der nächsten Annahme Auch im allerletzten Spiel der Saison gegen die BSG Im- menstaad Dornier-Reha lag ganz schön Energie in der Luft. Allerdings wussten die Baindter Gastgeber diese im ersten Satz nicht recht zu nutzen (14:25). Nach einer kur- zen Sammlung legte Baindt 1 den Schalter um und fand mit viel lautstarker Unterstützung wieder zurück ins Spiel. Daher ist es nicht verwunderlich, dass unser Azubi wie ein Blitz durch die Halle schoss und die Bälle einen nach dem anderen versenkte (25:22; 25:17). Ob diese Punkte nun tat- sächlich für den Klassenerhalt reichen? Wir werden sehen! Zum Saisonende möchten wir all unseren Unterstützern DANKE sagen. Ein besonderer Dank geht an das Kosme- tikstudio „Mit Hand und Fuß“, bei denen wir in diesem Jahr wieder unsere Volleybar beim Narrensprung aufstellen durften - DANKE. Azubi und Libero Mo in action Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung Wilflingen - Warmtal - Lohmannbuckel Wir fahren über Bad Saulgau, Ertingen und Langenens- lingen nach Wilflingen. Dort besuchen wir das Ernst-Jünger-Haus mit Führung um 13.00 Uhr, Dauer 1 Stunde, Eintritt 5 € pro Person. Anschließend wandern wir ins Warmtal zum Lohmann- buckel zur Küchenschellenblüte.. Wann: Sonntag, 16.04.2023, um 11.45 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit 3 Stunden (mit Pausen), 11 km, 100 hm, Fahrpreis 11,00 € für Mitglieder. Einkehr nach der Wanderung in Weingarten. Vesper, Getränke gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wechselschuhe bitte mitnehmen, Anmeldung ab 11.04.2023 unter T. 0751/560220 oder 07529/1419 Wanderführung Frowin Riedmayer Göste sind herzlich willkommen! Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Busreise zur Landesgartenschau Balingen Die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt planen nach der langen Pause nun wieder eine Busreise nach Balin- gen zur Landesgartenschau. Termin: Samstag, 24. Juni 2023 Abfahrt am Feuerwehrhaus in Baienfurt: 8.00 Uhr (Park- plätze gegenüber reichlich vorhanden) Rückkehr in Baienfurt: ca. 18.00 Uhr Wir würden uns über viele Mitreisende freuen. Ihre An- meldung wird durch die Bezahlung des Fahrpreises auf unser Konto bei der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG mit der IBAN DE50 6506 2577 0040 8330 03 bestätigt. Der Fahrpreis beträgt 45 € für Mitglieder und 48 € für Nichtmitglieder. Darin enthalten sind: Busfahrt ab Baienfurt inkl. Eintritts- karte für die Gartenschau sowie andere Nebenkosten wie Trinkgeld für den Busfahrer, etc. Wir bitten Sie, sich mög- lichst schnell anzumelden, damit wir entsprechend planen können. Ihre Freunde und Bekannte sind auch herzlich willkommen. Anmeldeschluss bzw. Ihren Zahlungsein- gang erbitten wir bis spätestens 17. Mai 2023 (kostenlose Stornierung nur bis 10. Mai möglich). Es wäre doch wirk- lich schön, wenn wir mal wieder eine Ausfahrt zusammen machen könnten. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Gertrud Rittler Pressewartin, Tel.: 0751/44875. Aktion Blumenerde und Dünger Am Samstag, 1. April 2023 werden wir die Aktion durch- führen. Die Abholer können Ihre bestellten Produkte von 14.00 bis 16.00 Uhr bei Familie Rittler, Waldseerstr. 32, Baienfurt abholen. Barzahlung möglich. Wer die Ware zugestellt haben wollte, bekommt diese am 1. April 2023 ab 11.00 Uhr zugefahren. Bitte seien Sie zuhause. Vielen Dank fürs Mitmachen. Homöopathie in der palliativen Phase Am Lebensende treten häufig eine Vielzahl ver- schiedener Symptome auf, die den sterbenden Menschen und die Angehörigen belasten. Dazu gehören z.B. Unruhe und Ängste. Homöopathische Mittel wirken auf den ganzen Menschen, auf Körper und Psy- che und können so auf beides regulierend und hilfreich einwirken. Nach einer allgemeinen Einführung zum Prin- zip der Homöopathie wird die Referentin die wichtigsten Mittel und Ihre Einsatzmöglichkeiten vorstellen. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Mittwoch, 5.04.2023, 19 Uhr Referentin: Dr. Silke Rieser, Apothekerin, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Deutsches Rotes Kreuz Jede Blutspende zählt: Blut spenden - Leben schenken! Drei Prozent der Bevölkerung spendet Blut. Dabei wird Blut täglich zur Behandlung von Patient:innen in Kran- kenhäusern benötigt. Täglich werden in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Es gibt keine künstliche Alternative für Blut. Patientinnen und Patienten aller Al- tersklassen sind im Rahmen von Therapien auf die konti- nuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Rund ein Fünftel (19 %) der Blutspenden hilft zum Beispiel Pati- entinnen und Patienten die infolge einer Krebserkrankung therapiert werden. Ihr Einsatz zählt! Jetzt Blut spenden und Leben schenken! Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 12.04.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin einfach online reservieren unter www.blutspende.de/termine Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Benötigt wird für eine Blutspende nur ca. eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme bloß knapp 10 Minuten. So läuft‘s: Ablauf einer Blutspende 1. Im Vorfeld Wunschtermin online sichern 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalausweises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens zur Abfrage der Spendevoraussetzungen 4. Mit einem kleinen Piks in den Finger wird der Hämo- globinwert bestimmt 5. Ärztliches Gespräch zur Feststellung der Spendefähigkeit 6. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500ml Blut 7. Ruhepause und Verpflegung im Anschluss an die Spende Alle Termine sowie kurzfristige Änderungen, aktuelle Maß- nahmen und Informationen rund um das Thema Blut- spende erhalten Interessierte online unter www.blutspen- de.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Die Teilnahme an der Blutspende ist nur mit Terminre- servierung möglich. Fairkauf- Flohmarkt Am Samstag, den 1. April 2023 findet der nächste Fair- kauf- Flohmarkt statt. In der Wangenerstr. 170 in Ra- vensburg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trödel stöbern, nach Sammlerstücken su- chen und nebenbei auch einiges Skurriles entdecken. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 1. April 2023 Gästeführer: Wilfried Scheremet Frühblüher im Schenkenwald Die gute Nachricht zuerst: Die Artenvielfalt unter dieser Pflanzengruppe ist relativ groß. Außer den Buschwindrö- schen werden wir sicher Lungenkraut und andere Vertre- ter sehen, viele davon im fruchtenden Stadium. Wir erle- ben die Schenkenwälder im Umbruch: Auch die Bäume schlagen nacheinander aus. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Südeingang zum Obe- ren Schenkenwald. Man sieht ihn vom „Park and Ride“ am Kreisel der B 30 neu (Richtung Ravensburg). Witterungsangepasste Kleidung und Schuhwerk werden empfohlen. Sonntag, 2. April 2023 Gästeführer: Wilfried Scheremet Frühblüher am Häckler und am Wegesrand Wie bei der Führung am 1. April 2023 geht es um die Ar- tenvielfalt der Frühblüher. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf einer dieser beiden Führungen begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Tulpen- baum schlimm süd- deutsch: Haus- flur Zu- neigung zeigen früherer Name Tokios dt. Hoch- schul- reife (Kw.) dt. Ren- tenversi- cherung (Abk.) eine Zauber- formel männ- licher franz. Artikel ölhaltige Frucht Männer- name latei- nisch: Gesetz Abkoch- brühe ost- franz. Depar- tement frühe semit. 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                      Zuletzt geändert: 31.03.2023

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