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2024-04-04_TEXT_BP_Bühl.pdf

G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 04.04.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Entwurf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 36 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 38 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 56 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 92 11 Begründung – Sonstiges 95 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 99 13 Begründung – Bilddokumentation 100 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 102 15 Verfahrensvermerke 103 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2023 (BGBI. I Nr. 344) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 5 2.3 Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erforder- lich sind (z. B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenommen sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z. B. Schornsteine, An- tennen etc.). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 6 Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 7 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 8 Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur An- lagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Ge- ländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zu- lässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 9 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 5,70 P R=11,00 keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 10 2.23 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.24 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Nieder- schlagswasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Re- genwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich be- findet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich er- folgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässer- baumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhal- tung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasserkanal zu ge- währleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.25 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 11 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Der Hinweis zum Naturschutz unter Ziffer 6.16, erster Absatz ist zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Insektenfreundliche Beleuchtung / Photovoltaikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstempera- tur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.31 Bodenbeläge in den privaten Grundstücken / Wasserdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 12 2.32 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanz- liste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entspre- chende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzlisten: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 13 Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 14 Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.36 Pflanzungen in den Baugebieten (private Grundstücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o. g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z. B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den o. g. Pflanzlisten zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 15 durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufent- halt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht be- trägt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedlicher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Ein- gangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachfor- men zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Au- ßenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Einhaltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (ausschließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachnei- gung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie treffen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der beiden Dachflä- chen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Win- kel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte ge- neigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von denen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer gemeinsa- men Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemein- samen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zusam- menhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der ge- samten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptgebäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dachüberstän- den werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flä- chen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sons- tige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Hauptgebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Widerkehre und Zwerchgiebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dachdeckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 19 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den folgen- den Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Ge- lände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Re- tentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Über- flutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig ansteigende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 20 Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwischen- räume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 21 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 4.1 Ausgleichsbedarf Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Mini- mierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokon- tomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbe- schluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 6.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 6.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 1 3 7 / 1 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 24 6.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schotter- gärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Kon- struktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaft- lich zumutbar ist. 6.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 6.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffizi- enz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bau- herren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 25 6.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Windenergie und Geothermie werden empfohlen. Ab 1. Januar 2022 besteht gemäß der §§ 8a und 8b der Novellie- rung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg beim Neubau von Nichtwohngebäuden oder Parkplätzen mit mehr als 35 Stell- plätzen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Ab Mai 2022 wird diese Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 01.01.2023 auf grundlegende Dachsa- nierungen erweitert. Um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, wird in der vorliegenden Satzung im vorliegenden Bebauungsplan da- her keine Festsetzung zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen ge- troffen. 6.14 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 6.16 Naturschutz Um die Schaffung insekten- und kräuterreicher Extensivwiesen zu fördern, wird empfohlen, eine gebietsheimische Saatgutmischung anzusäen und die Fläche durch zweischürige Mahd mit Abtransport Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 26 des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 27 ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, Anlage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pestizi- den. 6.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 6.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 28 6.20 Standorte für die Straßenbeleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. 6.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) 6.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 29 oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bodenhori- zonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrundma- terial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 30 − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z. B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. 6.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserka- nalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 31 6.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen 6.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 6.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 6.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) sowie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdberührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 32 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 6.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzu- legen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze be- stimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 33 bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Landes- amtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Ver- witterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezo- gener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 34 Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 35 6.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.36 Lesbarkeit der Planzeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z. B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 36 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), § 4 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 04.04.2024. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 04.04.2024. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 04.04.2024 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 37 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 38 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes" Das Vorhaben wurde zunächst im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt und abgeschlossen. Gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 entspricht das Verfahren des § 13b BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts. Der Gesetzgeber hat daraufhin § 215a BauGB eingeführt, der das Verfahren nach § 13b BauGB mit Einschränkungen bzw. Prüfvorgaben zu Ende führen lässt. Hiervon wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht und das Verfahren wird über § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt. Für die Fortführung des Verfahrens gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umwelt- berichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 39 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 40 − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 41 − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Die Gemeinde Baindt ist als Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum", als Mittelbe- reich Ravensburg/ Weingarten sowie als Siedlungsbereich ausgewiesen. Für den überplanten Be- reich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nachrichtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswirkung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den jeweils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Re- gionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.3.2 Z (1) Ergänzend zu den Landesentwicklungsachsen werden folgende regionale Ent- wicklungsachsen festgelegt und in der Strukturkarte dargestellt: Meßkirch – Pfullendorf – Wilhelmsdorf – Ravensburg – Wangen i.A. – Isny i.A. – (Kempten (Allgäu)) − − 2.4.0 N (3) Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlasten- flächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (PS 3.1.9, LEP 2002). − 2.4.0 G (5) Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 42 − 2.4.1 Z (6) Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.4.2 Z (1) Gemeinden, in denen sich die Siedlungstätigkeit verstärkt vollziehen soll, wer- den als Siedlungsbereiche festgelegt. Die Siedlungsentwicklung ist in den Ge- meindehauptorten sowie in geeigneten Teilorten mit guter Verkehrsanbindung zu konzentrieren. Diese Gemeindehauptorte und Teilorte der verstärkten Sied- lungstätigkeit sind in PS 2.4.2 (2) benannt und in der Raumnutzungskarte durch die Punktsignatur „Siedlungsbereich“ dargestellt. − 2.4.2 G (3) In den Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze sowie ausreichend Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 43 Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 44 (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB galt es im weiteren Verfahren im Besonderen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung wurde gem. § 1a Abs. 2 BauGB abgearbeitet, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus galt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zukünftig umge- widmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasser- rechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflächengewäs- ser") zugestimmt werden. Das wasserrechtliche Verfahren konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlaufenden Graben muss die Ein- haltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten abschätzen zu können, wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung durch- geführt. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problema- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 45 tik wurde im Umweltbericht ausreichend berücksichtigt. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit wurden entsprechende Sichtdreiecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mitaufgenommen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgte im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies war aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 46 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Da das Verfahren des § 13b gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts entspricht, wird das Verfahren über, den vom Ge- setzgeber eingeführten § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 47 Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 48 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 49 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 50 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 51 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 52 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 53 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 54 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 8.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 8.2.11 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohnein- heiten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Lage der Zufahrt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 55 − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 56 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Graben begrenzt. Nörd- lich des Grabens sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Für den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 57 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Für den überplanten Bereich sind die Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (Geneh- migung vom 09.09.2023) maßgeblich. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalpla- nes Bodensee-Oberschwaben (siehe Ziffer 8.2.3 der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: - Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. - Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Bio- top-Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. - Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 58 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Ba- sisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheb- lich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. - Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland/Acker am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (häufiges Befahren, häufige Mahd, Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, Einsaat von Arten des Dauergrün- lands) ist die pflanzliche Artenvielfalt gering. Der Vegetationsbestand setzt sich überwie- gend aus Futtergräsern und -kräutern zusammen, von denen die meisten als Stickstoff- zeiger gelten. Es gibt demnach keinerlei Hinweise auf besondere oder seltene Artenvor- kommen von Pflanzen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Gehölze kommen lediglich westlich entlang der "Hirschstraße" und im südöstlichen Plan- gebiet vor (zwei größere Sträucher). Diesen kommt aufgrund des geringen Alters und der Umgebungsbebauung keine besondere Bedeutung für den Artenschutz zu. - Das Plangebiet weist aufgrund der Nutzung keine ökologisch hochwertigen Elemente auf. Insbesondere fehlen lineare Biotopstrukturen, welche hinsichtlich des Biotopverbundes von nennenswerter Bedeutung sind (bspw. gewässerbegleitende Gehölze). Unverbaute Verbindungen in die offene Landschaft bestehen in nördliche und nordöstliche Richtung. - Im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend ist kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden. - Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. Die überplanten Flächen werden auch von der angrenzenden Wohnbebauung beeinflusst (Hauskatzen, Spazier- gänger mit Hunden, Freizeitgeräusche z. B. Rasenmäher). - Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkom- men, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe arten- schutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingungen bieten würden, nachgewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 59 Auch am Grabenverlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festge- stellt werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. - Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Frei-burg (M 1: 50.000) liegt das Plangebiet im Übergangsbereich der geologischen Ein- heiten der Hasenweiler-Formation (qHW; zentraler, östlicher und südlicher Bereich) und der Holozänen Abschwemmmassen (qhz; nördlicher und westlicher Bereich). - Hieraus haben sich pseudovergleyte Parabraunerde aus Geschiebemergel (U57; Bereich Hasenweiler-Formation) bzw. Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen (U106; Bereich Holozänen Abschwemmmassen) ausgebildet. - Die Böden im Plangebiet werden landwirtschaftlich als Grünland/Acker genutzt. Die Böden sind vollständig unversiegelt und können ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lie- gen keine genauen Informationen vor. - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich der pseudovergleyten Para- braunerden aus Geschiebemergel wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen Bereich (3,0). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als mittel (2,0) ein- gestuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit sehr hoch bewertet (4,0). - Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation beschreibt die Eignung eines Bodens zur Ansiedlung potenziell natürlicher Pflanzengesellschaften. In diesem Zusammenhang kommt dem Bereich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 60 Somit wird aus Sicht des Naturschutzes von einer eher geringen Wahrscheinlich- keit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutref- fen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,0). - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich des Gley-Kolluvium aus ho- lozänen Abschwemmmassen wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen bis sehr hohen Bereich (3,5). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als hoch (3,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit hoch bewertet (3,0). - Hinsichtlich des Standortpotenzials für die natürliche Vegetation kommt dem Be- reich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Somit wird aus Sicht des Natur- schutzes von einer eher geringen Wahrscheinlichkeit ausgegangen, im Plange- biet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,17). - Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. - Auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen ist kein Vor- kommen von Altlasten bekannt. - Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypi- schen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss je- doch gerechnet werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. - Im nördlichen Bereich des Plangebiets verläuft ein kleiner namenloser Wassergraben. Ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben muss mindestens der für den Innenbereich geltende 5 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 61 breite Gewässerrandstreifen gemessen ab Gewässerböschungsoberkante eingehalten wer- den. - Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit ober- flächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. - Der Geltungsbereich befindet sich in keinem bestehenden oder geplanten, öffentlichen Trinkwasserschutzgebiet und in keinem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet Wasserver- sorgung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. - Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. - Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht bzw. fließt oberflächig über diese ab. - Die im Umfeld vorhandene Bestandsbebauung ist an die gemeindlichen Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. - Aufgrund der Hanglage (Gelände fällt in westliche Richtung hin ab) sind Überflutungs- probleme z. B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. - Die Jahresmitteltemperatur der Gemeinde Baindt liegt bei 8,8°C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.381 mm relativ hoch. Der Föhn, der als Fallwind von den Alpen kommt, kann jedoch vor allem im Winter wärmere Luftmassen herantragen. - Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um Freiflächen am Ortsrand. Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion und tragen aufgrund des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 62 nach Westen abfallenden Geländes zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbebauung bei. - Die wenigen Gehölze produzieren nur geringfügig Sauerstoff und tragen aufgrund der na- hezu unbedeutenden luftfilternden und temperaturregulierenden Wirkung kaum zur Ver- besserung des lokalen Kleinklimas bei. - Das Plangebiet ist nahezu vollständig unversiegelt. Hinsichtlich der Wärmeabstrahlung besteht daher nur eine geringe thermische Belastung für das Kleinklima. - Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plange- biet. Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Wohnbebauung reichern sich Schadstoffe in der Luft an. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezo- gen. - Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft des "Voralpinen Hügel- und Moorlandes" (Nr. 3) und wird innerhalb dieser dem Naturraum "Bodenseebecken" (Nr. 31) zugeordnet. Das Landschaftsbild der Gemeinde ist geprägt durch die im Norden gelegenen Flächen des Altdorfer Waldes. Die zentralen, westlichen und südlichen Bereiche werden dagegen überwiegend intensiv landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. - Beim Plangebiet selbst handelt es sich um Intensivgrünland und Ackerflächen am nördli- chen Ortsrand von Baindt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine öko- logisch hochwertigen oder kulturlandschaftlich bedeutenden Elemente. Das Plangebiet ist infolge der Nutzung ausgesprochen strukturarm. - Im Norden und Nordosten schließt der überplante Bereich an die unbebaute Landschaft an und ist von hier gut einsehbar. In südliche und westliche Richtung ist die Einsehbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 63 aufgrund der Bestandsbebauung und der westlich stockenden Waldflächen stark einge- schränkt. Aufgrund der Ortsrandlage ist das Plangebiet für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. - Das Gelände fällt in westliche Richtung ab, das Plangebiet liegt jedoch nicht exponiert. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. - Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Die Ertragsflächen haben eine Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft. - Im Norden verläuft ein stark bewachsener geschotteter Feldweg (Grasweg). Dieser führt nach Norden bzw. Nordosten in die unbebaute Landschaft und kann von der Anwohner- schaft bspw. für Spaziergänge oder Gassi-Runden genutzt werden. Darüber hinaus sind im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keinerlei Strukturen vorhanden, die für die Erholung und den regionalen oder überregionalen Tourismus von Bedeutung sind. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Es befinden sich keine Kulturgüter oder Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jet- zigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend keine Bedeutung für das Schutzgut zu. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 64 - Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnen- einstrahlung 1.156 kWh/m². Da das Gelände nach Westen abfällt, sind die Voraussetzun- gen für die Gewinnung von Solarenergie gut. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaus- haltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftent- stehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete und Bio- tope im Umfeld bleiben in ihrer Verbundfunktion unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kultur- güter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine zusätzli- chen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 65 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Aufgrund der intensiven Nutzung sind hiervon keine beson- dere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen betroffen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohnbebauung mit deutlichen Störeinflüs- sen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. - Der wenigen vorkommenden Gehölze gehen im Zuge des Vorhabens verloren, werden aber durch umfangreiche Neupflanzungen kompensiert (siehe Aufzählung unten). - Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich erhöhen (Gärten, Straßenbegleitgrün, teilversie- gelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird jedoch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoffkonzent- rationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bie- ten die neuen Lebensräume keinen Raum. - Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend kein Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden ist, müssen keine Ab- stände eingehalten werden. - Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Con- sult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchti- gungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlos- sen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Bi- otope sind von der Planung nicht betroffen. - Bei Einhaltung der im artenschutzrechtlichen Kurzbericht der Sieber Consult GmbH ge- nannten Maßnahmen (siehe Ziffern 6 und 7 des Kurzberichtes in der Fassung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 66 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021) ist mit keinen Beeinträchtigungen artenschutz- rechtlich relevanter Arten bzw. Artengruppen zu rechnen. Ein Konfliktpotenzial ist nicht absehbar. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, voll- ständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Tech- nik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Be- triebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 67 - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Acker und Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Wohnnutzung (z. B. Frei- zeitlärm) u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photo- voltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen belastet. - Durch die mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versie- gelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Die versiegelten Flächen können folglich nicht mehr als Standort für Nutzpflan- zen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. - Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. - Landwirtschaftliche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 68 Gemeindefläche auf die Vorrangflurstufe II (97 %). Daher wird durch die vorliegende Pla- nung somit nur ein geringer Teil der landwirtschaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung weiterhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen im Ge- meindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaftlicher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären. - Darüber hinaus besteht gegenwärtig akuter Bedarf an Bauland (siehe hierzu Ziffer 8.2.2). Die Gemeinde muss daher die Belange des Wohnbedarfs denen der Landwirtschaft unter- ordnen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Boden, Geologie und Fläche reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu ent- sorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. - Bodenaushub und -versiegelungen sollen so gering wie möglich ausfallen. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Bodens im Zuge der Baumaßnahmen ist auf einen sorgsa- men, schonenden und fachgerechten Umgang zu achten. Dies kann durch eine boden- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 69 kundliche Baubegleitung gewährleistet werden. Eine Befahrung oder Bearbeitung des Bo- dens bei Nässe sollte unter allen Umständen verhindert werden. Vermischungen der Bo- denhorizonte und Verdichtungen oder Verunreinigungen des Bodens sollen vermieden werden. Besonders künftige Grünflächen sollen vor Bodenbeeinträchtigungen geschützt werden, es empfiehlt sich daher die Bereiche während Baumaßnahmen zum Beispiel durch Bauzäune abzusperren. Überschüssiger Boden soll sinnvoll und möglichst vor Ort wiederverwendet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen beeinträchtigte Bö- den wiederhergestellt oder rekultiviert werden. Informationen zu einem fachgerechten Umgang mit dem Boden finden sich in den DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwer- tung von Bodenmaterial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Boden- arbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbei- ten", die bei der Bauausführung einzuhalten sind. In den Hinweisen unter dem Punkt "Bodenschutz" finden sich weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen. - Auch wenn laut Auskunft der Behörden auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen keine Vorkommen von Altlasten bekannt sind, ist die zuständige Bodenschutzbehörde, sofern bei Aushubarbeiten bzw. weiteren Erkundungen organolep- tische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenver- änderung oder Altlast hindeuten. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein hoher Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 70 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das im Norden verlaufende Gewässer bleibt erhalten und wird als offener Graben in das Vorhaben integriert. Der Gewässerrandstreifen von 5 m wird eingehalten. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Bestehende oder geplante, öffentliche Trinkwasserschutzgebiete und wasserwirtschaftliche Vorranggebiete Wasserversorgung sind nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Wasser reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maß- nahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem au- ßerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 71 es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Re- tentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeinde- eigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbaumaßnahme her- zustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigun- gen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittle- rer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außer- halb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu spei- chern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzuleiten. - Durch die Bebauung fallen künftig Abwässer an. Das anfallende Schmutzwasser wird ge- trennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwasserkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. - Den Straßengrundstücken und den Straßenentwässerungsanlagen dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 72 - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die öffentliche Trink- wasserversorgung. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. Hierbei kommt es zu keinen Konflikten bei Umsetzung der Planung. - Gebäude sind auch abseits von oberirdischen Gewässern vielfältigen Gefahren durch Was- ser (Starkregen, Sturzfluten, hohe Grundwasserstände) ausgesetzt. Aufgrund des abfal- lenden Geländes nach Westen kann es in Folge von Starkregenereignissen bei lokalen Unwetterereignissen zu oberflächigem Zufluss von Niederschlagswasser kommen. Bei ur- banen Sturzfluten sind keine nennenswerten Vorwarnzeiten möglich. Das bei Starkregen abfließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Be- reich der öffentlichen Grünfläche im Nordosten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflu- tungsproblemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. - Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Ge- meindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsemp- fehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. - Um sicherzustellen, dass für die geplanten Gebäude keine Gefährdung durch Hochwasser entsteht, wurden zudem Hinweise zum Überflutungsschutz für Planer und Bauherren auf- genommen, welche bei der Umsetzung der Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Das bedeutet auch, dass z. B. alle Leitungs- und Rohrdurchführungen dicht sein müssen. Be- sonderes Augenmerk ist dabei auch auf die geeignete Planung und Ausführung von Kel- lerabgängen, Kellerfenstern und Lichtschächten, sowie Haus- und Terrasseneingängen zu legen. Tiefgaragenabfahrten sind so auszubilden, dass die Tiefgarage und der Keller nicht durch Starkregen oder hohe Grundwasserstände geflutet werden. Das Erdgeschoß der Ge- bäude sowie Lichtschächte, Öffnungen und Treppenabgänge soll zur Sicherheit vor Was- sergefahren daher deutlich über vorhandenem Gelände bzw. über dem jeweiligen Stra- ßenniveau liegen und alles unter dieser Ebene wasserdicht sein. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 73 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offen- flächen beschränkt, wodurch sich der Beitrag zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbe- bauung reduziert. - Durch die Rodung der wenigen bestehenden Gehölze entfällt deren luftfilternde und tem- peraturregulierende Wirkung. Aufgrund der festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen (siehe Aufzählung unten) ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Produktion von Frischluft auszugehen. - Durch die Versiegelung wird die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung ein- geschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein ungünstigeres Kleinklima. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die südlich und nördlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen kann es auch weiterhin zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men. Diese sind von der künftigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu er- warten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Klima und Luft reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 74 - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Sonnenschutz/Kühlung an den Gebäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von der privaten Bauherrschaft vorzuse- hen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 75 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil bislang unversiegelte, landwirtschaftliche Nutzflächen in Ortsrandlage verloren ge- hen. Die Bebauung verlagert damit den nördlichen Ortsrand geringfügig weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer ge- ringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Freifläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stel- len jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene Struktur der Ge- meinde einfügt. - Durch die Bebauung werden die Sichtbeziehungen nach Norden und Nordosten in die unbebaute Landschaft beeinträchtigt. In die übrigen Himmelsrichtungen ergeben sich auf- grund der Bestandsbebauung und der vorhandenen Waldbestände keine wesentlichen Verschlechterungen. - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Ökologisch hochwertige oder kulturlandschaftlich bedeutende Elemente sind aufgrund der Strukturarmut im Plangebiet nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Landschaftsbild reduziert werden. Es werden folgende grünordne- rische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 76 - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrandvorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Pflanzung von Gehölzen Reduktion der Auswirkungen durch Eingrünung + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): - Durch das Vorhaben gehen die landwirtschaftlichen Ertragsflächen für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft dau- erhaft verloren. Dafür wird neuer Wohnraum geschaffen. - Die offenen Flächen gehen durch die Überbauung als Kaltluftentstehungsfläche verloren und damit auch deren Rolle für die Abkühlung der angrenzenden, bebauten Bereiche. Erhebliche Auswirkungen auf die damit verbundene Lebensqualität der dort lebenden Menschen sind aufgrund der Lage im ländlichen Raum und der festgesetzten Grünflächen (siehe Aufzählung unten) nicht zu erwarten. - Da das Plangebiet aufgrund der Nutzung selbst keine Erholungseignung besitzt, entstehen diesbezüglich keine Beeinträchtigungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 77 - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die nördlich und nordöstlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstel- len und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es auch weiterhin zeit- weise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. Diese sind von der künf- tigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Mensch reduziert werden. Die oben bei den übrigen Schutzgütern genannten grünordnerischen Festsetzungen dienen direkt oder indirekt auch dem Men- schen. Auf eine erneute Auflistung an dieser Stelle wird daher verzichtet. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Schaffung zusätzlichen Wohnraums (für ortsan- sässige Bevölkerung), Erweiterung des Kinder- gartens ++ Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (z. B. Freizeitlärm) Belastung durch Verkehrslärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 78 bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsi- dium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu benachrichtigen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt kein Eingriff in das Schutzgut. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen kön- nen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d. h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. - Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fäl- len zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschädigenden Abgasbestandteilen; je nach Verbrennungs- anlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flä- chenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luft- qualität". - Durch die nächtliche Beleuchtung des Plangebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete und in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z. B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leucht- körper). - Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. - Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche, Erschütterungen oder Strahlungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. - In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 79 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Ab- fälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht mög- lich ist, sind sie ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts emp- fohlen. - Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachge- recht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ord- nungsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. - Für den Betrieb der geplanten Gebäude bzw. Anlagen regelt der Bebauungsplan keine bestimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine genauen Anga- ben möglich sind. Aufgrund der Erfahrungen aus der Entwicklung der umliegenden Ge- werbegebiete ist jedoch davon auszugehen, dass auch im vorliegenden Plangebiet nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen ein- schlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Planung begründet kein konkretes Vorhaben, das in der Bau- oder Betriebsphase mit beson- deren Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt verbunden ist. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneu- erbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Ener- giequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energie- versorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 80 insbesondere durch eine kompakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum be- heizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. - Wie unter Ziffer 9.2.1.9 dargelegt, sind die Voraussetzungen im Plangebiet für die Errich- tung von Sonnenkollektoren zur Gewinnung von regenerierbarer Energie sehr gut. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 81 - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträu- cher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar in- sektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufwei- sen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benö- tigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaf- fenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zu- mutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berüh- rung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flasch- nerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 82 - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbau- maßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des ab- zuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzu- lässig. Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertig- keit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Be- wertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zuge- wiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv ge- druckt). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 83 Bestandsplan der Biotop- und Nutzungstypen: Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 19.013 8 152.104 35.11 Nitrophytische Saumvegetation 440 12 5.280 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 213 19 4.047 37.11 Acker mit fragm. Unkrautvegetation 24.177 4 96.708 60.25 Grasweg 491 6 2.946 Summe Bestand 44.334 261.085 * Die Abstufung von 13 auf 8 Ökopunkte / m² erfolgt aufgrund der ausgesprochen struktur- und artenarmen Zusammensetzung. Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Extensiv genutzte Fettwiese 11.654 13 151.502 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1, GRZ 0,30)* 4.517 1 4.517 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2, GRZ 0,30)* 1.808 1 1.808 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3, GRZ 0,40)* 1.156 1 1.156 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4, GRZ 0,40)* 11.122 1 11.122 60.21 Völlig versiegelte Straße 5.700 1 5.700 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 84 60.50 Kleine Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün) 1.090 4 4.360 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflächen, unversiegelte Außenanlagen) 7.287 6 43.722 45.30a Bäume auf privaten Grundstücken (siehe Ziffer 2.36 dritter Absatz), auf geringwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 56 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 45 cm 2.520 8 20.160 45.30b Bäume auf öffentlichen Grünflächen (siehe Planzeichnung und Ziffern 2.32 und 2.33), auf mittelwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 52 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 3.640 6 21.840 Summe Planung 44.334 265.887 * inklusive zulässiger Überschreitung (siehe Ziffer 2.3) Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 265.887 Summe Bestand 261.085 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) 4.802 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume entsteht ein Überschuss von 4.802 Öko- punkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversiegelter Bö- den. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden an- hand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 85 Die Wirkung des Eingriffs, d. h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den an- deren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff be- troffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktio- nen dar. Aufgrund des Vorkommens von zwei unterschiedlichen geologischen Untergründen und der darauf basierenden unterschiedlichen Bewertung der jeweiligen Bodenfunktionen (siehe Zif- fer 9.2.1.2), wird im vorliegenden Fall jeweils die Hälfte der Fläche des Geltungsbereiches einer dieser beiden Untergründen und damit auch deren Bewertung zugeschlagen. Dies wird als gang- barer Weg gesehen, da keine genaue digitale Abgrenzung der Bodenbewertungen vorliegt und die Größe der Flächen nur schwer geschätzt werden kann. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt im Bereich der pseudovergleyten Parabraunerden aus Geschiebemergel bei 3,0 und im Bereich des Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen 3,17, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1): 4.517 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2): 1.808 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3): 1.156 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4): 11.122 m² − Völlig versiegelte Straße: 5.700 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 24.303 m². Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 114.078 Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 120.542 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.640 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 2.790 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 1.278 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 1.350 Acker 12.088,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 145.062 Acker 12.088,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 153.282 Grasweg 245,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.946 Grasweg 245,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 3.113 Summe 44.334 547.081 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 86 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Extensive Fettwiese 5.827,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 69.924 Extensive Fettwiese 5.827,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 73.886 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 1) 4.517,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 2) 1.808,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 3) 1.156,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 4) 11.122,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Völlig versiegelte Straße 5.700,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 6.540 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 6.911 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 43.722 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 46.200 Summe 44.334 247.183 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 247.183 Summe Bestand 547.081 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 299.898 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 299.898 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt verbal-argumentativ. Gemäß dem Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) ist das Plangebiet eigentlich dem Eingriffstyp 3 zuzuordnen ("Sonstige Baugebiete und Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil- )versiegelten Fläche von 1.000 m², Bagatellschwelle abhängig von der Sensibilität der Landschaft gegenüber dem Bauvorhaben (in begründeten Einzelfällen kann in Abstimmung mit der UNB da- von abgewichen werden)"). Im vorliegenden Fall wird aus nachfolgenden Gründen davon abgewi- chen: - Das Vorhaben liegt am nördlichen Ortsrand von Baindt. Das Gelände fällt nach Westen ab. Die Blickbeziehungen in westliche und südliche Richtung sind durch die Bestandsbe- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 87 bauung und den vorkommenden Waldbestand im Westen stark eingeschränkt. Die Ein- sehbarkeiten aus nördlicher und nordöstlicher Richtung sind aufgrund der hier liegenden unbebauten Landschaft jedoch gut. - Um die Auswirkungen in diese Himmelsrichtungen zu reduzieren, wurden große Flächen des Geltungsbereiches als öffentliche Grünflächen festgesetzt, welche zudem mit stand- ortheimischen Gehölzen zu bepflanzen sind. Durch diese und weitere geeignete grünord- nerische Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß der Auswir- kungen auf das Schutzgut Landschaftsbild deutlich reduziert werden. Hierzu sind festge- setzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein unerheblicher Eingriff in das Schutzgut. Auf einen rechnerischen Ausgleich kann verzichtet werden. Insgesamt ergibt sich folgender Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 88 Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Überschuss Schutzgut Arten und Lebensräume + 4.802 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 299.898 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – Differenz Ausgleichsbedarf – 295.096 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume sowie das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem ge- meindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 89 darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand November 2018, 5. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand 2010, 2. Neuauflage) Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht der Markt Buchenberg als Überwa-chungsmaßnahmen vor, die Herstel- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 90 lung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Aus- gleichsmaßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da der Markt darüber hinaus kein ei-genständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entspre-chende Informationen der zuständi- gen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich des Baches sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Land- schaft. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Biotop- Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plan- gebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 91 Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: - Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" - Regionalplan Bodensee-Oberschwaben - Klimadaten von climate-data.org - Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u. a. zu Bergbau, Geo- logie, Hydrogeologie und Boden) - Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: - Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation - Luftbilder (Google, Gemeinde…) - Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt - Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021 - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 92 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 93 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 94 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 95 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 96 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 97 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 98 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 99 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Wohnbaufläche im Be- stand" (W) und "Ortsrandeingrü- nung"; darüber hinaus befindet sich innerhalb des Plangebietes die Darstellung einer "20-KV- Freileitung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 100 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 101 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 102 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 103 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 215a, § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ………….. zur Planung zu äußern (Bekanntma- chung am ………….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Entwurfs- fassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 104 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom …………. dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 105 Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Plan aufgestellt am: 04.04.2024 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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    30032022_-_Einladung_zur_Verbandsversammlung_des_AMS_.pdf

    Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende angehören, hält am Mittwoch, 30. März 2022 im Sitzungssaal im Rathaus Berg, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: öffentliche Sitzung: 1. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 - Ergebnishaushalt - Finanzhaushalt - Stellenplan 2. Feststellung Jahresabschluss 2019 mit Anhang und Rechenschaftsbericht 3. Erstattung Abwasserabgabe - Beschlussfassung über die Erstattung und Verteilung auf die Verbandsgemeinden der zurück erstatteten Abwasserabgabe für die Jahre 2017-2020 4. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner – Verbandsvorsitzender Hinweise zur Sitzung der Verbandsversammlung während der Corona-Pandemie Für die kommende Sitzung der Verbandsversammlung während der besonderen Corona- Lage gelten folgende Regeln für den Sitzungsverlauf: • Die notwendige Belüftung des Tagungsorts ist gewährleistet. • Unter den anwesenden Verbandsvertretern, dem Verwaltungspersonal sowie den Zuhörern werden Sitzmöglichkeiten mit einem Abstand von mindestens 1,50 m un- tereinander eingerichtet. • Bitte tragen Sie bis zum Einnehmen des Sitzplatzes eine medizinische Gesichtsmas- ke (OP-Maske, Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10) oder eine Atemschutzmas- ke (FFP2 oder KN95/N95, Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95). Beim Ver- lassen des Sitzplatzes ebenfalls.[mehr]

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      Zuletzt geändert: 28.03.2022
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      Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 16. April 2021 Nummer 15 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. In Baindt wird geimpft! Die Corona-Schutzimpfung, dass wichtigste Mittel zur Bekämpfung der Pandemie! Um diesen Weg auch für hochbetagte Baindterinnen und Baindter zu ermöglichen, welche nicht beziehungsweise nur sehr schwer das Kreisimpfzentrum in Ravensburg erreichen können, wurde die Aktion „Auswärtige Impftage in den Kommunen“ ins Leben gerufen. Diese Aktion ermöglicht es insgesamt 36 impfberechtigten Baindterin- nen und Baindtern in der Schenk-Konrad-Halle mit der Erst- und Zwei- timpfung versorgt zu werden. Ein mobiles Impfteam aus Ravensburg verabreicht die Impfungen mit dem Impfstoff „BioNTech“. Um einen barrierefreien Zugang zur Impfung zu ermöglichen, steht der Parkplatz hinter dem Rathaus sowie der Hintereingang der Schenk-Konrad-Halle zur Verfügung. Der erste Impftermin in Baindt fand bereits im März statt. Dabei wurden 12 Baindterinnen und Baindter, darunter eine hundertjährige Baindterin, vom mobilen Impfteam mit der Erstimpfung versorgt. Der Ablauf der Impfungen verlief reibungslos. In einer angenehmen Atmosphäre wurden die eingeladenen Personen über die Impfung auf- geklärt, geimpft und blieben zur Nachbeobachtung. Am kommenden Montag und im Mai werden jeweils weitere 12 Erstimpfungen in Baindt stattfinden. Die Freude und die Erleichterung sind bei allen zur Impfung eingeladenen Personen sehr groß. Seit der vergangenen Woche wird auch in den Baind- ter Hausarztpraxen geimpft. So konnten in der Pra- xis der Ärzte Hartmann und Dr. Kempenich sowie in der Praxis von Dr. Skamira bereits über 50 Personen geimpft werden. Diese Impfdosen waren auch für die- se Woche geplant. Von Seiten der Hausärzte werden die PatientInnen angerufen, sorgsam nach Alter und Bedarf. Zwar nimmt nach dem Impfstart in den Haus- arztpraxen die Zahl der geimpften Personen deutlich zu, doch ist nach wie vor Geduld von Nöten, um einen Termin zu bekommen. Dabei gilt es zu beachten, dass derzeit immer noch die Impfung im Kreisimpfzentrum in Ravensburg an erster Stelle steht. Bitte haben Sie diese Geduld und lassen Sie sich, wenn es dann möglich ist, impfen! Alle Impfstoffe, die zur Verfügung stehen sind gut, keine Schutzimpfung ist vollständig frei von Nebenwirkungen, doch ist das Risiko ohne Impfung schwer zu erkranken deutlich höher als mit. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg aus der Pandemie gehen und bleiben Sie gesund! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ Der individuelle Geschosswohnungsbau, realisiert mit einer Baugemeinschaft, ist für eine größer werden- de Anzahl von Menschen eine sehr gute Alternative zum Einfamilienhaus: Junge Familien – insbesondere bei der Berufstätigkeit beider Eltern – können ihren Lebensalltag viel besser in einer nach individuellen Bedürfnissen geplanten Wohnung gestalten, für ihre Kinder sind die vielen Nachbarkinder aus dem Quar- tier und die gemeinschaftlichen Freianlagen eine sehr attraktive Lebenswelt. Sogenannte „Silver Ager“ se- hen in einer altersgerechten Wohnung die Möglich- keit, lange selbstbestimmt leben zu können. In einer Baugemeinschaft können die späteren NutzerInnen die eigenen vier Wänden selbst planen und auch am gemeinsamen Ganzen mitgestalten: am Freiraum ums Haus, der Solaranlage auf dem Dach oder an gemeinschaftlichen Räumen. Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Kon- zeptvergabeverfahren anbieten und hat hier auch explizit Baugemeinschaften im Auge. Die Veranstaltung gibt Interessierten einen umfassenden Überblick über das Modell der Bauge- meinschaft. Bei der Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ am Montag, 19.04.2021, um 18:30 Uhr sprechen die baugemeinschaftserfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow. Aufgrund der aktuellen Corona Situation findet die Veranstaltung als Online-Informations- veranstaltung in Form eines Webex-Meetings statt. Den angemeldeten Personen werden wir am Montag, 19.04.2021 bis 12:00 Uhr einen Link zur Teilnahme versenden. Bei Nachfragen zum Online-Meeting stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: 07502 9406-40 oder f.maurer@baindt.de. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Am Mittwoch, den 21.04.2021 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle wieder die Möglichkeit sich unter Anleitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Aktuelle Informationen zur Testung in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit sei- nem Team bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Fassung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmen- satzung), Neufassung der Feuerwehrsatzung sowie Änderung der Feuerwehrentschädigungs- satzung und Feuerwehrkostenersatzsatzung Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 13.04.2021 wurde eine Fassung der Satzung über die Erhebung von Kosten- erstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung), die Neufassung der Feuerwehrsatzung sowie eine Änderung der Feuer- wehrentschädigungssatzung und Feuerwehrkostener- satzsatzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Die öffentliche Wasserversorgung wird entsprechend der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in regelmäßigen Zeitabständen untersucht. Auszug der Ergebnisse der Wasseranalyse vom 18.03.2021 Wasserqualität Untersuchungs- Grenzwert ergebnis mg/l mg/l Chrom < 0,0011 nicht nachweisbar 0,05 Cyanid < 0,042 nicht nachweisbar 0,05 Fluorid < 0,15 1,5 Nitrat 11 50,0 Quecksilber < 0,0001 nicht nachweisbar 0,001 Uran 0,0014 0,01 Arsen < 0,001 nicht nachweisbar 0,01 Blei < 0,001 nicht nachweisbar 0,01 Cadmium < 0,0001 nicht nachweisbar 0,003 Nickel < 0,001 nicht nachweisbar 0,02 Nitrit < 0,01 nicht nachweisbar 0,5 Chlorid 4,9 250 Eisen < 0,005 nicht nachweisbar 0,2 Natrium 4,3 200 Sulfat 13,0 250 Calcium 70,0 -- Magnesium 18,8 -- Kalium 1,2 -- pH-Wert bei 7,7° C 7,64 6,5 - 9,5 Die Grenzwerte der derzeit gültigen Trinkwasserverord- nung sind für die untersuchten Parameter eingehalten. Wasserhärte: Die Gesamthärte des Wassers beträgt 2,52 mmol/l, > 14,0 °dH (14,5 Grad deutscher Härte). Ge- mäß dem „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ ist das Wasser dem Härtebereich „hart“ zuzuordnen (früherer Härtebereich 4). Toxische Schwermetalle wie beispielsweise Uran, liegen weit unterhalb der Grenzwerte. Hygienisch-chemisch ist keine Beeinträchtigung des Was- servorkommens zu erkennen. Grenzwertüberschreitun- gen sind nicht aufgetreten. Pflanzenschutzmittel sind im Wasser nicht nachweisbar. Die Mitarbeiter des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sorgen durch Ihre Tätigkeiten für eine Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser. Sie stellen sicher, dass wir täglich sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge haben. Trinkwas- ser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das besonders geschützt werden muss. Regelmäßige Untersuchungen gewährleisten ein Trinkwasser in gleichbleibend hoher Qualität. Das ausführliche Untersuchungsergebnis der Wasserana- lyse zum Download unter www.baindt.de unter Rathaus&- Bürgerservice - Wasser-und-Abwasser -Wasserversor- gung für Sie bereit. Für weitere Rückfragen steht Ihnen der Technische Leiter Herr Schiedel, Telefon 0751/4000-40 jederzeit gerne zur Verfügung. Die Analyse bestätigt erneut die gute Wasserqualität des Trinkwassers, welches der Zweckverband seinen Bürgern zur Verfügung stellt. Baindt, 16.04.2021 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: April 2021: Silberkette mit Ring als Anhänger, hellgraue Brille, verschiedene Schlüssel, weiß-schwarzes Montain- bike (Bulls), Montainbike (Kona), Rosenkranz März 2021: Armbanduhr (HUAWEI Smart Watch), Lese- brille, Schlüsselbund an orangefarbenen Band Februar 2021: I-Phone, Handtasche (mit Kette zum Um- hängen), Mütze mit Häkelblume, Schlüsselmäppchen mit 8 Schlüsseln Januar 2021: Cityroller, rotgemusterte Babybrille, Schlüs- selbund mit Flaschenöffner und Namensgravur Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 20. April 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Rezertifi- zierung am 21.02.2021 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung regenera- tive Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Ener- gieformen 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungs- phasen 4-8 im EU-Verfahren für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufsstandes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 17. April/Sonntag, 18. April Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17. April Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Sonntag, 18. April Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Die neuen Filtermatten für die Biotonnen kommen! Ab 19. April kreisweite Verteilaktion In der Zeit vom 19. April bis 12. Mai werden mit der Lee- rung der Biotonnen auch Beutel mit neuen Filtermatten an die bereitgestellten Biotonnen angehängt. Wer am Leerungstag seine Biotonne geleert, aber noch ohne Beutel mit Filtermatten vorfindet, der sollte die Ton- ne mindestens noch einen weiteren Tag am Bereitstel- lungsort stehen lassen, rät das Landratsamt, da das zu- ständige Müllunternehmen die vollständige Auslieferung nachkontrolliert und gegebenenfalls entsprechend nach- liefert. Mit in dem Beutel befindet sich neben den Filter- matten auch eine Betriebsanleitung für den richtigen Einbau. Das Abfallwirtschaftsamt weist in diesem Zusam- menhang darauf hin, dass die Kappe des Filterdeckels nach dem Wechseln der Filtermatten hörbar einrasten muss, da sie ansonsten bei der nächsten Leerung in das Müllfahrzeug fällt. Bei den großen 240 Liter-Biotonnen ist zu beachten, dass sich die Kappe im Deckel nicht per Klick öffnen lässt, sondern für den Wechsel aufgeschraubt werden muss. Ein Video-Clip, wie der Wechsel der Filter- matten funktioniert, kann unter www.rv.de in der Rubrik Abfallwirtschaft abgerufen werden. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Anton Kuch feierte am 10.04.2021 seinen 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag Am 9. April 2021 konnte Herr Michael Koscher seinen 90. Geburtstag feiern. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubilar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsiden- ten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Veranstaltungskalender April 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ online „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ online Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Ostern im Kindergarten St. Martin Liebe Familien, bevor wir die Kinder und auch Sie in die „Osterferien“ verabschieden durften fei- erten wir zusammen das Osterfest. Ge- meinsam teilten wir Brot und „Wein“, um uns Jesus nah zu fühlen. Auch den Erzählungen um seine Kreuzigung und seine Auferstehung lauschten die Kinder aufmerk- sam. Insbesondere in diesem Jahr konnten sie anhand verschiedener Besuche in unserer Osterausstellung die Geschichten hautnah miterleben. „Und so ein schweres Kreuz musste der tragen!“, waren alle erstaunt und mit- fühlend. „Zum Glück ist Jesus aber wieder auferstanden, jetzt bringt er Frieden und Licht in die Welt“. Genau mit diesem Licht und bei strahlendem Sonnen- schein ging es für die Kinder später in den Garten zum Ostereier suchen. Blitzschnell waren schon die ersten kleinen „Nester“ gefunden. Die Freude darüber war rie- sengroß! „Da musste der Osterhase aber viel schleppen!“, so ein 4- jähriges Mädchen. Wir hoffen auch Sie konnten im kleinen Kreise das Oster- fest mit der Familie verbringen und die freie Zeit genießen! Ihr Kiga - Team St. Martin Zur Information Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Arkade e.V. Famileinanschluss gesucht! Wir suchen - auch während der Coronazeit - Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinlebende, die Menschen bei sich zu Hause im Alltag begleiten und unterstützen möchten. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und zuverlässige Begleitung durch unseren Fachdienst. In dieser besonderen Wohn- und Betreuungsform leben insgesamt 80 seelisch behinderte Menschen in Gemein- den der Regionen Oberschwaben und Bodensee. Die Gastfamilien empfinden das Zusammenleben als bereichernd und für die Bewohner*innen ist so ein selbst- Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 bestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg, Tel. 0751.3665580 Telefon Friedrichshafen, Tel. 07541.3746963 E-Mail: info-bwf@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Digitale Schnitzeljagd am Girls‘ Day Bis zum 19. April anmelden und mitmachen Mädchen in Deutschland verfügen über eine sehr gute Schulbildung. Trotzdem ist ihre Berufswahl oft einge- schränkt und konzentriert sich auf die klassischen „Frau- enberufe“. Unter den 10 beliebtesten Ausbildungsberufen junger Frauen ist kein einziger aus dem technisch-natur- wissenschaftlichen Bereich zu finden. Der Mädchen-Zu- kunftstag will den Blickwinkel erweitern und neue beruf- liche Perspektiven zeigen. Erstmalig haben Schülerinnen ab Klasse 5 in diesem Jahr die Gelegenheit, sich der Girls‘ Day Challenge Boden- see-Oberschwaben zu stellen. Im Rahmen einer digita- len Schnitzeljagd lösen die Mädchen Rätsel, beantworten Fragen zu Videoclips und führen eigene kleine Experi- mente durch. Auf diese Weise entdecken sie Station für Station viele Anregungen für den ganz eigenen Weg zum Traumberuf. Pünktlich zum Girls‘ Day am 22. April wird den Schüle- rinnen der Zugangscode für die Aktion zugeschickt. Sie haben dann eine Woche Zeit, die Schnitzeljagd zu absol- vieren. Jede erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Be- rufsinformations-Paket belohnt. Außerdem werden viele weitere tolle Sachpreise verlost. Anmeldung und Teilnah- me sind kostenlos. Für die Schnitzeljagd wird ein internet- fähiges Smartphone mit QR Scanner und die ebenfalls kostenfreie App Actionbound benötigt. Anmeldung sind bis zum 19. April möglich unter www.girls-day.de oder direkt bei der Agentur für Arbeit, Katharina Franken, Tel. 07541/309-43, Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de Die digitale Schnitzeljagd ist eine gemeinsame Aktion der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, der Kon- taktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Ober- schwaben und Südwestmetall. Unterstützt wird die Aktion zudem von der RWU Hochschule Ravensburg-Weingar- ten und dem Jobcenter Landkreis Ravensburg. Am bundesweiten Girls´ Day beteiligen sich eine Vielzahl von Unternehmen, Schulen, Hochschulen und Institutionen mit jeweils eigenen Angeboten. Der Aktionstag steht für Vielfalt und Chancengleichheit. Er soll unabhängig von Geschlechterklischees Perspektiven eröffnen und erwei- tern, je nach Talent und Neigung. Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Blühender Landkreis RV – über 5.500 teilnehmende Haushalte Die Kampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ entwi- ckelt sich zu einer der größten Mitmachaktionen dieser Art in Deutschland. Mit 5.500 teilnehmenden Haushalten wur- de die Quote des Vorjahres nochmal deutlich übertroffen. „Es ist sehr schön zu sehen, dass so viele Menschen sich aktiv beteiligen und in ihrem Garten mit etwas Mühe eine ökologisch wertvolle Blühfläche anlegen, freut sich Peter Aulmann, Vorstand der elobau Stiftung, die das Projekt gemeinsam mit dem Landkreis und dem Landschaftser- haltungsverband organisiert und durchführt. Den Machern der Kampagne geht es um mehr als nur um die Verteilung des Saatguts. „Wir wollen den Menschen Informationen rund um das Thema Biodiversität bieten und natürlich auch über verschiedenste Kanäle dabei unterstützen, dass die nicht ganz einfache Anlage von Blühflächen auch gelingt“ erklärt Moritz Ott, der Manager der Biodiversitätsstrategie des Landreises Ravensburg. Die Nachfrage nach diesen Angeboten gibt dem Orga- nisationsteam recht: Über 550 Zuschauerinnen und Zu- schauer verfolgten das Auftaktwebinar im Februar, rund 400 waren es bei einem virtuellen Bildervortrag über ei- nen großen wilden Garten im März und 12 Termine mit geführten Kräuterwanderungen waren rasch ausgebucht. Wer sich für das spannende und professionell umgesetz- te Projekt interessiert, auf der Homepage www.bluehen- der-landkreis.org sind alle Informationen über das Saat- gut, Anleitungen, Tipps und Tricks, ein Medienarchiv sowie der Veranstaltungskalender zu finden. Wer künftig nichts mehr verpassen möchte, dem sei der kostenfrei abonnierbare Newsletter zu empfehlen. Die Kampagne Blühender Landkreis ist ein tolles Bei- spiel für gelingende Bürgerbeteiligung. Der Erhalt unse- rer Umwelt geht uns alle an. Schön zu sehen, dass diese Mitmachgelegenheit von so vielen Menschen so engagiert wahrgenommen wird. Luca-App jetzt auch im Landkreis Ravensburg freigeschaltet Im Landkreis Ravensburg steht für die Kontaktpersonen- nachverfolgung ab sofort auch die Luca-App zur Ver- fügung. Diese ermöglicht die digitale Übermittlung von Kontaktdaten u.a. im Einzelhandel, der Gastronomie oder anderen Einrichtungen und kann überall dort eingesetzt werden, wo Menschen zusammenkommen. Nach dem Herunterladen der App ist eine einmalige Ein- gabe der persönlichen Kontaktdaten nötig. Die App er- stellt dann einen QR-Code, der bei der Teilnahme an einer Veranstaltung oder beim Besuch im Restaurant vom Ver- anstalter bzw. Betreiber gescannt wird. Der Datensatz mit den persönlichen Kontaktdaten wird dann unlesbar und zweifach verschlüsselt gespeichert und spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Wird eine Person später positiv auf das Corona-Virus getestet, kann diese den Verlauf ihrer App für das Gesundheitsamt freigeben und so mitteilen, wo und wann Treffen mit anderen Personen stattgefun- den haben. Die betroffenen Veranstalter und Betreiber werden vom Gesundheitsamt informiert und gebeten, die relevanten Check-ins im luca-System freizugeben. Erfolgt eine Freigabe, kann nur das Gesundheitsamt die QR-Code entschlüsseln und die Kontaktpersonen ermit- teln. Die Luca-App kann auch für private Veranstaltungen genutzt werden. Damit ist das Ausfüllen von Kontaktfor- mularen in Papierform nicht mehr nötig. „Leider lässt das Infektionsgeschehen in unserem Land- kreis derzeit den Besuch von Restaurants oder die private Grillparty im Freundeskreis nicht zu. Deshalb sind die Ein- satzmöglichkeiten der Luca-App vorerst noch begrenzt. Gleichwohl wollen wir vorbereitet sein und freuen uns, dass die Luca-App nun auch für unseren Landkreis frei- geschaltet ist“, so Dr. Andreas Honikel-Günther, Gesund- heitsdezernent und Erster Landesbeamter des Landkrei- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 ses Ravensburg. „Unser Gesundheitsamt ist seit Jahren volldigitalisiert und bewältigt so auch die Corona-Pande- mie. Von der Übernahme von Labormeldungen, über das Contact-Tracing bis zur Erfüllung der Meldepflicht – das alles erfolgt bei uns mit gut funktionierender Software von Pandemie-Beginn an digital“, ergänzt Dr. Honikel-Günther. Weitere Informationen zur App unter www.luca-app.de Die Luca-App gibt es für Android und iOS-Geräte. Liebe Sportvereine, die Anerkennung, Auszeichnung und Förderung des viel- fältigen bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis Ravensburg ist eine der Aufgaben, denen sich die Bür- gerstiftung Kreis Ravensburg verschrieben hat. Im Rah- men des jährlichen Wettbewerbes „Preisgekrönt“ stärkt und würdigt sie besonderes Engagement ehrenamtlich Aktiver aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Berei- chen unter Berücksichtigung aktueller Bedarfe und He- rausforderungen. In Kooperation mit dem Sportkreis Ravensburg e. V. sollen in diesem Jahr die Sportvereine, die wie viele zivilgesell- schaftliche Organisationen die Folgen der Corona-Krise bewältigen müssen, in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Herausforderungen sind komplex und vielfältig und reichen vom Zusammenhalt einer Sportgruppe unter Abstandsregeln, über die Mitgliedergewinnung bis hin zur Digitalisierung. Hier setzt unser Wettbewerb „Preisgekrönt 2021“ an und möchte die Bemühungen der Sportvereine hervorheben, die in diesen Zeiten den Mut und die Kreativität hatten, neue Wege zu beschreiten oder gerade dabei sind, sich mit guten und innovativen Ideen auf den Weg zu machen. Die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg lobt ein Preisgeld im Gesamtwert von 10.000 Euro aus, um alternative, in- novative, interaktive und nachhaltige Sport-Konzepte und -Projekte auszuzeichnen und weiterzuentwickeln. Die ausgezeichneten Projekte und Konzepte sollen da- rüber hinaus anderen Sportvereinen als gutes Beispiel dienen und können ein Anreiz sein, um ebenfalls neue Wege zu begehen, um mit den Mitgliedern in Kontakt zu bleiben und Sportangebote aufrechtzuerhalten. Details zur Ausschreibung und zum Bewerbungsprozess kannst Du auf der Homepage des Sportkreises unter www.sportkreis-ravensburg.de einsehen. Der Sportkreis und die Bürgerstiftung freuen sich auf Deine Einreichungen! Bei Fragen, Wünschen und Anregungen steht Anja Beicht von der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg gerne unter 0751-35 912 943 oder anja.beicht@bskrv.de zur Verfügung. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Neue Seminare zur Sozialversicherung Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg bietet in diesem Jahr ihre Seminare für Arbeit- geberinnen und Arbeitgeber ausschließlich in einem di- gitalen Format an. Die Präsentationen zu Fragen des Sozialversicherungsrechtes wurden dafür in einzelne Themenbereiche gegliedert und dann mit gesproche- nen Erläuterungen verfilmt. Die Filme werden vom 12. April bis zum 28. Mai 2021 auf der Homepage der DRV Baden-Württemberg unter www.drv-bw.de/arbeitgeber- seminare abrufbar sein. Das kostenfreie Angebot richtet sich an alle Arbeitgeber sowie an Beschäftigte aus den Bereichen Personalma- nagement und Steuerberatung. In den Seminaren werden wieder praxisbezogene Sachverhalte und die gesetzlichen Änderungen erläutert. Folgende Themen werden online angeboten: »Arbeitszeitregelungen und ihre sozialversicherungs- rechtlichen Auswirkungen« »Arbeit auf Abruf« »Auswirkungen des Steuerrechts auf die Sozialversi- cherung / Beschäftigung innerhalb der GmbH« Darüber hinaus gibt es ein Video zum Thema »elektro- nisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)« und ein wei- teres zum Firmenservice der DRV Baden-Württemberg. Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. April – 25. April 2021 Gedanken zur Woche Das schöne finden Und wenn wir die ganze Welt durchreisten, um das Schöne zu finde: Wir müssen es in uns tragen, sonst finden wir es nie. Ralph Waldo Emerson Samstag, 17. April 18.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung (öffentlich, mit Platzreservierungskar- ten) († Rolf Feldbrügge, Jahrtag: Julius Malsam, Käthe Baur) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 18. April – 3. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Vorstellungsgottesdienst zur Erst- kommunion (nicht öffentlich) Dienstag, 20. April Baindt – Schülergottesdienst entfällt Mittwoch, 21. April 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 16.30 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Fire“ 17.15 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Heaven“ 18.00 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Sunshine“ 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 22. April Baienfurt – Schülergottesdienst entfällt 17.30 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Earth“ 18.30 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Water“ Freitag, 23. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 18.00 Uhr Baienfurt – Firmung für die Gruppe 2 „Fire“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) Samstag, 24. April 10.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 5 „Earth“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 14.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 4 „Water“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 3 „Heaven“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 25. April – 4. Sonntag der Osterzeit – Hl. Mar- kus, Evangelist 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskar- ten) († Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 1 „Sunshine“ mit Prälat Brock (nicht öffentlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Informationen zur Firmung Proben für die Firmgottesdienste: jeweils in der Kirche) Mittwoch 21. April: 16.30 Uhr Gruppe „ Fire“ 17.15 Uhr Gruppe „ Heaven“ 18.00 Uhr Gruppe „ Sunshine“ Donnerstag 22. April: 17.30 Uhr Gruppe „Earth“ 18.30 Uhr Gruppe „Water“ Sitzplätze während der Firmgottesdienste Die Firmbewerber sitzen vorne im Altarraum mit Abstand im Kreis. Die Firmpaten sitzen in den beiden ersten Bän- ken mit Abstand dahinter. Jede Familie bekommt danach eine Bank zugewiesen mit jeweils 11 oder 12 Sitzplätzen, dazu je noch Gottesdienst 1-3 Einzelkarten in den hinteren Bänken. Für die Abstände in der zugewiesenen Bank sind die Familie selber verantwortlich. Eine Liste zum Eintragen der Daten und die Karten für die Einzelplätze kommen die Firmlinge an den Proben. Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de 8 Wochen Farbimpulse liegen hinter uns und wir hoffen, dass man mit unseren Impulsen entdecken konnte, dass Gott mitten im Alltag gegenwärtig ist. Wer Lust hat, kann diese einfache geistliche Übung weiter in sein Leben integrieren: Vielleicht begleitet dich eine Farbe und eine Zusage noch weiter? Welche Farbe willst du dir aussuchen? Und welche Zusage verbindest du dann damit? „Gott ist treu“, „Ich bin geliebt“, „Fürchte dich nicht“, „Gott sagt JA zu mir!“… Und immer wenn du dann im Alltag diese Farbe begegnet, dann erinnere ich daran! Und feiere Gottes Liebe zu dir. Wir möchten uns an dieser Stelle für die rege Teilnahme an unserer Aktion bedanken. Nahezu 100 to go Päckchen wurden wöchentlich abgeholt. Es hat uns sehr große Freude bereitet und die positiven Rückmeldungen, egal ob persönlich, über whats app oder E-Mail haben uns riesig gefreut! 8 Wochen Farbimpulse liegen hin- ter uns und wir hoffen, dass man mit unseren Impulsen entdecken konnte, dass Gott mitten im Alltag gegenwärtig ist. Wer Lust hat, kann diese einfache geistliche Übung weiter in sein Leben integrieren: Vielleicht begleitet dich eine Farbe und eine Zusage noch weiter? Wel- che Farbe willst du dir aussuchen? Und welche Zusage verbindest du dann damit? „Gott ist treu“, „Ich bin geliebt“, „Fürchte dich nicht“, „Gott sagt JA zu mir!“... Und immer wenn du dann im Alltag diese Farbe begegnet, dann erinnere ich daran! Und feiere Gottes Liebe zu dir. Wir möchten uns an dieser Stelle für die rege Teilnahme an unserer Aktion bedanken. Nahezu 100 to go Päck- chen wurden wöchentlich abgeholt. Es hat uns sehr gro- ße Freude bereitet und die positiven Rückmeldungen, egal ob persönlich, über whats app oder E-Mail haben uns riesig gefreut! Bericht aus der Online-Kirchengemeinderatssitzung vom 25.03.2021 Dieses Jahr wird auf den Großputz im Gemeindehaus verzichtet, die Fensterreinigung wird gemeinsam mit dem Kindergarten wieder extern vergeben, Für den Kinder- garten soll eine zweite Platane als Schattenspender für den Sandkasten angeschafft werden. Im Kindergarten werden die 3 defekten Fenstermotoren an Dachfenstern ausgetauscht. Im Pfarrbüro, Pfarrhaus und Villa wird eine regelmäßige Heizungswartung durchgeführt. Für das Pfarrbüro im Homeoffice soll ein Notebook angeschafft werden – ein Angebot wird eingeholt. Die Präsenz-Got- tesdienst-Angebote an Ostern, das Projekt „Klimafasten“ und „Ostergarten“ wurden besprochen. Berichte aus verschiedene Ausschüssen: Der Verwal- tungs-Ausschuss hat den neuen Haushaltsplan beschlos- sen, der Kinder/Jugend-Ausschuss hat eine neue Sitzung geplant. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich bin der gute Hirte. Meine Schafe hören meine Stimme, und ich kenne sie und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben. Joh 10,11a.27–28a Quasimodogeniti – „wie die Neugeborenen“ – so heißt dieser Sonntag, der im Volksmund auch als „wei- ßer Sonntag“ bekannt ist. Das kommt daher, dass die an Ostern getauften Chris- tenmenschen eine Woche lang ihre weiße Taufkleidung getragen haben als Zeichen, dass im Glauben an Jesus, im Unterwegssein mit ihm ein neues Leben in Gottes Licht und Gegenwart anfängt. Dafür ist die Taufe ein Auftakt. Der Wochenspruch ruft uns dieses große Geschenk in der Taufe ins Gedächtnis, dass die meisten von uns tatsächlich als Säuglinge „er- lebt“ haben. Aber auch wenn unsere Erinnerung daran nicht vorhanden ist, gilt doch das, was Gott uns zugesagt hat ohne Einschrän- kungen: Du bist mein geliebtes Kind – du gehörst zu mir – im Unterwegssein mit mir kommt dein Leben an sein Ziel. Wenn das mal kein Grund ist, Gott zu danken und die Barmherzigkeit, die er uns geschenkt hat im Alltag an andere weiterzu- geben! Wir sind dazu berufen, mit unserem Leben eine lebendige Hoffnung mitten in dieser Welt zu sein, die auch zur Zeit wieder von so viel Sorge und Angst geprägt ist. Doch mit Gottes Hilfe, mit Ausdauer und mit konsequen- ter Nächstenliebe werden wir auch diese Krise meistern. Gottes Segen! – Euer Pfarrer Martin Schöberl Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz als auch online per Lives- tream statt. Achten Sie bitte auf aktuelle Hinweise und Links auf unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Sonntag, 18. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Mittwoch, 21. April 15.30 Uhr - 16.30 Uhr: Konfi-Gruppe-1: online 16.30 Uhr - 17.30 Uhr: Konfi-Gruppe 2: online Sonntag, 25. April 09.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 (Mit verbindlicher Voran- meldung bis spätestens 24.4.!) 10.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 (Mit verbindlicher Voran- meldung bis spätestens 24.4.!) _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz- Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfar- rer Martin Schöberl zum aktuellen Wochen- spruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Seit Gründonnerstag können die Gottes- dienste in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal ab- rufbar. _________________________ Hinweis zu den aktualisierten Quarantäne-Vorgaben des RKI: Während der Gottesdienste beachten wir als Kirchengemeinde höchste Sicher- heitsvorkehrungen zu Ihrem Gesund- heitsschutz. Dazu gehören unter anderem Abstandhalten, Desinfektion, medizinische Masken, die Überwachung von möglicher Aerosolbildung durch ein CO-2-Messgerät und das Beachten aller Empfehlungen zum Heizen und Lüften unter Pandemiebedingungen. Unabhängig davon weisen wir Sie darauf hin, dass lt. jüngst aktualisierten Quarantänevorgaben des RKI an die Gesundheitsämter auch bei Einhalten des Mindest- abstands und beim Tragen von medizinischen Mund-Na- sen-Bedeckungen Quarantäneanordnungen getroffen werden, wenn sich mehrere Personen und eine infizierte Person länger als 10 Minuten in einem geschlossenen Raum aufhalten. Wer dieses Quarantäne-Risiko vermeiden will, kann un- sere Gottesdienste per Live-Stream über unsere Home- page: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de mitfeiern. Die Gottesdienste bleiben auch danach mehrere Tage auf YouTube eingestellt. Außerdem werden wir, wenn es die Witterung erlaubt, auch Gottesdienste im Freien feiern, worauf sich diese ver- schärften Quarantäne-Vorgaben des RKI nicht beziehen. Der Kirchengemeinderat________________________ Liebe Kreative. Leider läßt die der- zeitige Lage der Pandemie noch keine Treffen im Bonhoeffer-Saal zu, so dass es uns nur bleibt durchzuhalten und daheim krea- tiv tätig zu sein. Hier zeigt uns Irmgard Schwarzat ein Kunstwerk, das sie in einer interessanten Mischtechnik hergestellt hat. Es basiert auf einer Collage und hat den Titel: Das Liebes- leben der Schuhe (wenn schon die Menschen sich nicht näher kommen dürfen). Habt Ihr auch gestalterische Ideen? Dann sendet sie gern an: p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Absage Jahreshauptversammlung Liebe Musikfreunde, aufgrund der aktuellen Corona-Situ- ation sagen wir unsere Jahreshaupt- versammlung, welche für den Sonntag, 16.05.2021 geplant war, leider ab. Den neuen Termin wer- den wir rechtzeitig bekannt geben. Musikalische Grüße und bleiben Sie gesund! Ihr Musikverein Baindt e.V. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Reitergruppe Baindt Ordentliche Mitgliederversammlung Lieber Mitglieder, der angekündigte Termin unserer Or- dentlichen Mitgliederversammlung am 24.04.2021 muss leider verscho- ben werden. In der aktuellen Situation kann unsere Versammlung nicht abgehalten werden. Wir hoffen nun ganz stark dass sich die Lage bis in den Juni beruhigt, sodass wir am Samstag, 12.06.2021 unse- re Versammlung in der Schenk-Konrad-Halle abhalten können. Weitere Infos folgen zu gegebener Zeit. Informationspfad zum Reithallenbau Liebe Mitglieder, wir laden Euch am Sonntag, 25.04.2021 zu einer kleinen Wanderung ein. Auf einer ca. 3 km langen Strecke möchten wir Euch über den Stand des Reithallenbaus informieren. Ebenso gibt es unterwegs einen Getränkestand sowie ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit. Der Weg kann von 09.30 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr abgelaufen, geritten oder gefahren werden. Gestartet wird in 15-minütigem Abstand. Bitte meldet Euch bis zum 23.04.2021 bei Lena Steinhauser (01575 5402371) unter Angabe der Personenanzahl an. Wir verweisen dabei auf die derzeit gültige Coronaver- ordnung und bitten um Beachtung. Blutreitergruppe Jahreshauptversammlung der Blutrei- tergruppe Baindt Die im Rahmenterminkalender angekün- digte Jahreshauptversammlung am Frei- tag, den 23. April 2021, muss leider ver- schoben werden. In der aktuellen Situation kann die Versammlung in Präsenz nicht abgehalten wer- den. Wir informieren Sie deshalb bis auf weiteres über das Gemeindeblatt der Gemeinde Baindt. Georgsritt und Georgsfest in Bergatreute Gwigg Wie uns die Blutfreitagsgemeinschaft Bergatreute e.V. mitteilt, ist der Georgsritt und das Georgsfest am Sonn- tag, den 25. April 2021, abgesagt. H.H. Pfarrer Stegmaier wird aber für die bisherigen Teilnehmer des Georgsrittes in der Wallfahrtskirche Bergatreute um 09.00 Uhr einen Gottesdienst feiern. Eine Anmeldungen zum Gottesdienst kann nur über das Pfarrbüro in Bergatreute erfolgen. Blutfreitag in Weingarten Anschließend an den Gottesdienst am Ostermontag wur- den die Gruppenführer in der Basilika in Weingarten über die Planung des Blutritts informiert. Nach derzeitigem Stand hat der „Arbeitskreis Blutritt“ beschlossen eine Reiterprozes sion im kleineren Rahmen stattfinden zu lassen. Wie im vergangenen Jahr soll es einen Online-Livestream geben, aber 2021 sollen auch zwei Vertreter pro Reitergruppe vor Ort teilnehmen kön- nen - in der Summe also bis zu 200 Reiter. Sie alle müssen einen negativen Corona-Test mit maximal 48 Stunden Vorlaufzeit vorweisen. Möglich ist das, weil der Blutritt in Absprache mit dem Ordnungsamt und der Polizei als Gottesdienst im Freien stattfindet. Die Prozession führt erneut nur durch den Ösch, die genaue Route mit ihren Vier Altären bleibt aber geheim, um möglichst wenige Zuschauer anzulocken. Auch der Gottesdienst am Vorabend soll im Freien auf dem Vorplatz der Basilika stattfinden, am besten eben- falls mit 200 angemeldeten Teilnehmern. Als prominen- ter und altbekannter Gast für den Donnerstagabend und den Freitag hat sich Bischof Gebhard Fürst bereits angekündigt. Das Vorhaben ist allerdings an ein großes „Wenn“ gebun- den - nur, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz in Weingarten am 07. Mai (also eine Woche vorher) unter 100 liegt, findet der Blutritt in dieser Form statt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Den Termin für die Jahreshauptversamm- lung am 24. April 2021 müssen wir nun wie- derholt verschieben. Sobald es die Corona-Verordnung zulässt, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren. Bleiben Sie bis dahin gesund Ihr Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Gemeinsame Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie Dass die Strategie zur Bekämpfung der Pandemie nicht ständig „Lockdown“ heißen kann, ist vermutlich allen klar. Diverse Konzepte mit flächendeckenden Testungen zei- gen, wie wichtig auch diese Maßnahme ist. Und nicht zuletzt das schnelle und flächendeckende Impfen weckt Zuversicht. Einige Firmen testen bereits heute ihre Mitarbeiter, um Geschäftsrisiken zu kontrollieren und mögliche Infekti- onsketten im Unternehmen so früh als möglich zu un- terbinden. Vermutlich wird aber die Testpflicht für alle Unternehmen in Kürze kommen. Deshalb möchten wir bereits heute aktiv werden. Den Vorteil unserer großen Gemeinschaft nutzen wir da- bei, und bieten allen Unternehmen in unseren Gemein- den, die sich hier anschließen möchten, eine gebündelte Bestellung, sowie fachliche Unterstützung und Beratung von Schnelltests und ihre Anwendungen an. Dies ist in der Gemeinschaft möglich, da nur große Abnahmemengen zu besten Preisen führen. Es können sich alle Firmen be- teiligen, auch Nichtmitglieder. Die gesamte Aktion wird unterstützt von unseren bei- den Bürgermeistern Simone Rürup und Günter A. Bin- der, unserem gemeinsamen Apotheker Dr. Jens Scheib- ner, unseren Ärzten und von allen WBB Firmen, die in der Lage sind, solche Tests in ausreichender Stückzahl und zu besten Preisen, zu besorgen. Zudem sind weitere Teststationen für die Mitarbeiter der Unternehmen und der Bürger geplant. Die ersten Stationen gibt es bereits durch die Apotheke in Baienfurt und dem DRK in Baindt. Weitere Angebote, von Gemeindeseite für die Bürger folgen und ebenfalls in Planung sind Teststationen für Firmen und Bürger, in Form eines „Drive-in“, z.B. im Ge- werbegebiet Mehlis oder auf dem Gelände des Hofthe- ater in Baienfurt. Firmen die Interesse haben oder sich beraten lassen möchten, können ihre Mitarbeiter auch im Unternehmen durch Dr. Scheibner testen oder schulen lassen. Bei Interesse melden Sie sich einfach unter info@ wbb-schussental.de oder direkt bei Dr. Jens Scheibner in Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 der Achtalapotheke (Baienfurt) oder Huberus Apothek (Baindt). Weitere Infos zu den verschiedenen Angeboten und Teststationen folgen. Sie finden auch alle Informationen wie immer unter www.wbb-schussental.de Was sonst noch interessiert Regierungspräsidium Tübingen B 32, Ortsumgehung Ravensburg (Molldiete) Verkehrserhebung in der kommenden Woche Das Regierungspräsidium Tübingen treibt die Planungen der Ortsumgehung Ravensburg im Zuge der B 32 wei- ter voran. Nachdem vor Kurzem die Kartierungen zur Erfassung von Biotopen, Pflanzen und Tieren begonnen haben, folgen in der kommenden Woche großräumige Verkehrserhebungen. Unter Sicherstellung des Datenschutzes werden für das Verkehrsgutachten Kenndaten wie Verkehrsmengen und Abbiegebeziehungen erhoben. Der Untersuchungsraum umfasst die Hauptverkehrsstraßen B 30, B 32, B 33 und das Landesstraßennetz rund um Ravensburg sowie meh- rere Knotenpunkte im Innenstadtbereich. Darüber hinaus werden auch großräumige Verkehrsströme auf der A 96 und der B 31 betrachtet. Die Verkehrserhebungen erfolgen mit Kameras, welche an ausgewählten Standorten installiert werden. Die erho- benen Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken im Rahmen der Verkehrsuntersuchung. Durch die mo- derne Kameratechnik kann auf die früher notwendigen Verkehrsbefragungen verzichtet und so Verkehrsbehin- derungen vermieden werden. Auf Basis der erhobenen Daten und unter Berücksich- tigung der aktuellen Coronasituation werden anschlie- ßend die zukünftig zu erwartenden Verkehrsmengen prognostiziert. Das Verkehrsmodell berücksichtigt die vo- raussichtliche allgemeine Verkehrsentwicklung, die Struk- turentwicklung der Raumschaft sowie die verkehrlichen Maßnahmen im Untersuchungsraum, die sich noch in Planung oder im Bau befinden. Mit den Prognosezahlen können später die verschiedenen denkbaren Trassen- varianten auf ihre verkehrliche Wirksamkeit hin beurteilt werden. Darüber hinaus sind die Zahlen Grundlage für viele weitere Untersuchungen wie Lärm- und Schadstoff- gutachten sowie die technische Planung der Trassenva- rianten. Hintergrundinformationen: Das Regierungspräsidium Tübingen hat gemäß der Prio- risierung der Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Ende 2019 mit der Planung der Ortsumgehung Ravensburg (Molldiete) im Zuge der B 32 begonnen. Zur Entlastung der Kernstadt soll eine neue Straßenver- bindung zwischen der Hauptachse B 30 im Westen von Ravensburg und der B 32 im Osten geschaffen werden. Die bisherigen Planungen aus den 1990er Jahren sehen vor, den Höhenzug Molldiete zwischen dem Knoten B 33 / B 30 südwestlich der Kernstadt und der B 32 bei Knol- lengraben in einem rund zwei Kilometer langen Tunnel zu unterqueren. Da sich seitdem jedoch die rechtlichen und fachlichen Vorgaben geändert haben, müssen die relevanten Gutachten und Unterlagen zur Vorplanung aktualisiert und plausibilisiert sowie alternative Strecken- führungen betrachtet und bewertet werden. Das Planungsteam des Regierungspräsidiums hat hierzu bereits wichtige Planungsaufträge an Planungs- und In- genieurbüros vergeben. Dazu zählen u.a. die Kartierungen für Fauna und Flora sowie die Verkehrsuntersuchung. Mit der Stadt Ravensburg als hauptbetroffenem Akteur steht das Planungsteam in regelmäßigem Austausch, um den Planungs- und Beteiligungsprozess zu koordinieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter Projektseite B 32 Ravensburg Landratsamt Ravensburg Neuer Fall von Geflügelpest im Landkreis Ravensburg in Bad Wurzach bestätigt Am 4. April wurde ein neuer Fall von Geflügelpest im Land- kreis Ravensburg in Bad Wurzach bestätigt. Bei einem privaten Geflügelhalter verendeten vier erkrankte Hühner. Der Restbestand von acht Hühnern und zwei Gänsen wur- de getötet. Es besteht keine Verbindung zum Junghen- nen-Aufzuchtbetrieb in Nordrhein-Westfalen, der in Zu- sammenhang mit den bestätigten Geflügelpest-Fällen in Kleinbeständen Nähe Isny steht. Daher muss davon ausgegangen werden, dass ein Eintrag des Virus durch Wildvögel stattgefunden hat. Aufgrund des bestätigten Falls in Bad Wurzach erweitert der Landkreis Ravensburg in Kürze seine Allgemeinver- fügung zum Schutz vor der Geflügelpest in Bezug auf die Restriktionsgebiete. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnahmen treffen, unter anderem die Aufstallung (Stallpflicht) des Geflügels. Alle geltenden Re- gelungen sowie eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung zu finden, die unter www.rv.de veröffentlicht und abrufbar ist. Das Einhalten der Biosi- cherheitsmaßnahmen ist entscheidend um einen Seuche- neintrag in Geflügelbestände zu verhindern. Weiterhin gilt: Geflügelhalter, die ab 16. März Hühner aus Bayern oder anderen Bundesländern zugekauft haben oder in deren Beständen plötzlich gesundheitliche Auf- fälligkeiten auftreten, werden eindringlich gebeten, sich beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt zu melden, da auch hier Infektionen nicht auszuschließen sind. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch Kleinstbe- stände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinär- behörde bekannt sein müssen und verpflichtet sind, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden sich unter www.rv.de Sachspenden wegen Corona-Krise erleichtert Umsatzsteuer entfällt bis Jahresende bei Spenden Viele Einzelhändler bleiben wegen des Lockdowns aktuell auf ihrer Saisonware sitzen. Einige Unternehmer würde ihre teils unverkäufliche Ware gerne spenden. Doch das ist oft teurer als sie zu vernichten. Nach breiter Kritik hat die Politik nun reagiert: Auf gespendete Saisonware wird vorübergehend keine Umsatzsteuer erhoben. Die neu- en Regelungen erklärt der Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg. Händler, die Sachwerte aus ihrem Unternehmen spenden, müssen darauf in der Regel Umsatzsteuer zahlen, wenn das Spendengut mit Vorsteuerabzug eingekauft wurde. Damit bewertet der Fiskus Spenden wie einen Umsatz. Die Folge ist, dass Wegwerfen häufig billiger ist als zu spenden. Denn auf Ware, die den Endverbraucher nicht erreicht, weil sie vernichtet wird, fällt keine Umsatzsteuer Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 an. Hintergrund ist das EU-Recht, konkret die Mehrwert- steuersystemrichtlinie, die eine steuerfreie Weitergabe neuwertiger Ware erschwert. Vor dem Hintergrund der Corona-Situation hat dies für viel Unmut gesorgt. Das Bundesfinanzministerium kommt Händlern und Hilfs- organisationen nun entgegen: Der Fiskus verzichtet vo- rübergehend auf die Umsatzsteuer für gespendete Sai- sonware, so ein neuer Erlass vom 18. März 2021. Demnach kann Saisonbekleidung, die aufgrund von Corona nicht verkauft werden kann, an gemeinnützige Organisatio- nen gespendet werden, ohne dass darauf Umsatzsteuer anfällt. Zunächst gilt die so genannte Billigkeitsregelung bis zum Jahresende und kann bereits für Spenden rück- wirkend angewendet werden, die seit dem 1. März 2020 getätigt wurden. Bereits seit 2012 gilt eine solche Ausnahme auch für Lebens- mittel, die das Mindesthaltbarkeitsdatum bald erreichen, sowie für Frischwaren wie Obst und Backwaren. Ebenfalls keine Umsatzsteuer müssen Händler bezahlen, wenn sie Kosmetika, Drogerieartikel und Tierfutter, Medikamente oder Blumen an wohltätige Organisationen spenden, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Wird hin- gegen ein Gegenstand lediglich weit unter dem ursprüng- lichen Einkaufswert verkauft, stellt dies keine umsatzsteu- erfreie Sachspende dar, stellt der Steuerzahlerbund klar. Tierschutzverein RV-Weingarten u. Umgebung: Warnung vor illegalem Tierhandel Ein Haustier bedeutet auch Verantwortung! Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. warnt mit Blick auf den aktuellen Haustierboom vor illegalem Tierhandel Berg – Im ersten Corona-Jahr haben sich viele Men- schen den Wunsch nach einem Haustier erfüllt, da im Zuge von Homeoffice mehr Zeit zur Verfügung steht und durch Ausgangs-, Reise- und Kontaktbeschränkungen die (Kuschel-) Kontaktbedürfnisse zunehmen. Der Deutsche Tierschutzbund hat vor kurzem veröffentlicht, dass Ende 2020 fast eine Million mehr Haustiere in Deutschland lebten als noch ein Jahr zuvor. Da Deutschlands Tierheime die gestiegene Nachfrage nicht ausreichend bedienen konnten und können, boomt der illegale Tierhandel – vielfach übers Internet. Die Zahl der entdeckten illegalen Tiertransporte hat sich im vergan- genen Jahr verdoppelt. Die Dunkelziffer liegt weit höher. „Leider machen sich viele Menschen in ihrem Wunsch nach einem Fellknäuel nur wenig Gedanken über die Her- kunft der Welpen“, sagt Martina Schweitzer, Vorsitzende des Tierschutzvereins Ravensburg-Wein- garten u. Umgebung e.V., und warnt mit Blick auf den illegalen Welpenhandel zur Vorsicht. Die gewieften Händ- ler wüssten sehr wohl, wie sie unangenehmen Fragen ausweichen können. Oftmals würden die Tiere für die Übergabe auch „prepariert“, damit Probleme nicht gleich erkennbar sind. Das Leiden der „Vermehrerhunde“, männ- lich wie weiblich, ist enorm. Sie leben meist in engen, dreckigen Verschlägen und sind medizinisch unversorgt, da Medikamente Geld kosten und den Gewinn schmälern. „Die Tiere erleben Jahr für Jahr einen nie enden wollenden Kreislauf zwischen Zwangs- besamung, Trächtigkeit und Werfen. Der Tod ist vielfach eine Erlösung für sie“, so Martina Schweitzer. Oft schon im Alter von vier bis sechs Wochen werden il- legale Welpen der Mutter entrissen, normalerweise sind Jungtiere mindestens acht Wochen bei ihr. Auch auf den Transporten bleiben sie nicht selten unversorgt und wer- den mit falschen Papieren, ungeimpft und mit Krankheits- erregern aus ihrem Herkunftsland befallen, weitergereicht und verkauft. „Der neue Besitzer hat dann schnell Tier- arztkosten, und wenn es ganz schlimm kommt, muss das heiß ersehnte Fellknäuel eingeschläfert werden.“ Seien die Tierarztkosten zu hoch oder zeige das Tier zu einem späteren Zeitpunkt durch die frühe Trennung von seiner Mutter und andere traumatische Erfahrungen bedingte Verhaltensauffälligkeiten, werde das Tier nicht selten im Tierheim abgegeben. „Die Anschaffung eines Haustieres bedeutet Verantwor- tung und muss zu jeder Zeit gut überlegt sein“, betont Martina Schweitzer. Der Zeitaufwand, die täglichen Kosten sowie zusätzliche Ausgaben für regelmäßige Arztbesu- che, Impfungen und im Krankheitsfall unter Umständen OP-Kosten oder auch eventuelle Pensionskosten, falls eine Urlaubsreise ansteht, sollten unbedingt vor der An- schaffung bedacht werden. Und natürlich sollte man auch das Älterwerden eines Tieres im Blick haben: Je nach Rasse können Hunde zum Beispiel zwischen acht und 15 Jahre alt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter: www.tierheim-berg.de. Interaktive Online-Vortragsreihe „Women change IT“ Fachkräfte in der IT-Branche sind nach wie vor gesucht und viele Unternehmen fragen sich, wie sie den Frau- enanteil im IT-Bereich erhöhen können. Diesem Thema widmet sich die Veranstaltungsreihe „Women change IT“ mit je zwei Veranstaltungen im Frühjahr 2021 und im Herbst 2021. Hervorgegangen ist der Programmschwer- punkt aus der Kooperation von Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg - Bodensee-Oberschwaben mit der Frauen- und Familienbeauftragten des Bodenseekrei- ses sowie mit den Wirtschaftsförderungsgesellschaften des Bodenseekreises und des Landkreises Ravensburg. Den Auftakt macht am Dienstag, 20. April 2021 um 16:00 Uhr der Online-Vortrag „Frauen gewinnen und binden – wie Sie IT-Fachkräfte finden“. Prof. Dr. Nicola Marsden ist Professorin an der Hochschule Heilbronn und geht der Frage nach, wie Frauen für das Berufsfeld IT begeistert und dort auch gehalten werden können. Marsden ist au- ßerdem Leiterin des Verbundprojektes GEWINN, einem Netzwerk zum Forschungstransfer des interdisziplinären Wissens zu Gender und Informatik. Ihr Online-Vortrag richtet sich an Unternehmensvertreterinnen und -ver- treter, Verantwortliche von IT-Abteilungen sowie an in- teressierte Frauen. „Digital Woman – wie berufliche Wege und Vernetzung in der IT gelingen“, heißt es am Dienstag, 4. Mai 2021 um 18:00 Uhr im Online-Vortrag mit Maren Heltsche, Pro- grammiererin bei der Klimaschutzstiftung myclimate und Vorstand des Digital Women e. V. Die Mitgründerin von Speakerinnen.org und Sonderbeauftragte des Deutschen Frauenrats für das Thema Digitalisierung zeigt die Chan- cen auf, die in der Softwareentwicklung liegen. Heltsche beschäftigt sich zudem mit den beruflichen Gestaltungs- möglichkeiten, welche die Auseinandersetzung mit den neuen Technologien auch für Nicht-Programmiererinnen und -Programmierer bieten. Nähere Informationen und Anmeldung zu den kosten- freien Veranstaltungen: Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben c/o WiR GmbH, Tel.: 0751/35906-63, E-Mail: info@frauundberuf-rv.de, www.frauundberuf-rv.de. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zusätzliche Infrastruktur für E-Mobilität Bau- und Sparverein schafft mit TWS neue Ladepunkte im Süden Ravensburgs – Schritt für Klimaschutz und Luftreinhaltung Energie für Elektrofahrzeuge gibt es ab sofort an zwei zusätzlichen Ladepunkten in der Ravensburger Südstadt. Das ermöglicht der Bau- und Sparverein Ravensburg (BSV) im Gebhard-Fugel-Weg 38 mit einer neuen öf- fentlichen Ladestation. „Wir stellen Platz auf unserem Grundstück zur Verfügung und übernehmen einen Teil der Kosten. Denn es braucht Signale, damit die Mobili- tätswende Fahrt aufnimmt“, erläutert Jörg Seiffert, seit Jahresbeginn Vorstand beim BSV. Als Partner vor Ort hat sich die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) um die Organisation der Ladeinfrastruktur so- wie die Gesamtfinanzierung einschließlich Fördermitteln gekümmert. „Jeder zusätzliche Ladepunkt unterstützt die Bereitschaft der Gesellschaft, sich auf ein Umdenken im Verkehr einzulassen. Mit unserem Engagement für Ökostrom, nachhaltiges Handeln und regionale Nähe möchten wir ein Zeichen setzen. Das sind wir dem Klima und den Menschen hier in der Region schuldig“, umreißt TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm die Grund- haltung des Unternehmens. So stehen die beiden Lade- punkte mit jeweils 22 Kilowatt Leistung allen Interessier- ten zur Verfügung – ob Anwohnerinnen und Anwohnern im Quartier, Reisenden oder Menschen, die zum Einkau- fen in die nahegelegenen Einkaufsmärkte kommen. Der Gebhard-Fugel-Weg verläuft parallel zur Hindenburgs- traße und befindet sich hinter dem Kaufland. Bewährte Partnerschaft Die Standortentscheidung ist das Resultat einer internen Prüfung des BSV, wo Lademöglichkeiten den bestmöglichen Nutzen stiften. „Dabei haben wir uns eng mit unserem Part- ner abgestimmt. Denn mit der TWS setzten wir auch andere zukunftsträchtige Themen um wie das Mieterstromprojekt im Gebiet Galgenhalde“, erläutert Lothar Reger als langjähriger BSV-Vorstand und unterstreicht dabei die Notwendigkeit der CO2-Reduzierung – ob im Verkehr oder durch das Bereitstel- len von Solarstrom vom eigenen Dach. Gespeist wird die neue Ladesäule mit twsNaturstrom, dessen hoher Nutzen für die Energiewende durch das ok-power-Label belegt ist. Bezahlen können E-Mobilisten den Ladevorgang kontaktlos mit allen gängigen Kredit- und Girokarten und ab Ende April auch mit der twsMobil-Ladekarte. Nicht möglich ist der Einsatz ande- rer Ladekarten, das schließt der Ladesäulenhersteller aus eichrechtlichen Gründen aus. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Investieren in Betongold: Steuern rund ums Haus Kostenloser Ratgeber für Immobilieneigentümer und solche, die es werden wollen In Zeiten unveränderter Niedrigzinsen sind Immobilien eine attraktive Wertanlage. Viele Steuerzahler haben bereits in „Betongold“ investiert oder planen den Erwerb einer Immo- bilie. Mit dem Immobilienbesitz sind allerdings weitreichende steuerliche Folgen verbunden. Daher benötigen alle Eigen- tümer sowie auch angehende Bauherren oder Käufer kom- petente und verständliche Informationen. Denn nur wer sich auskennt, schenkt dem Finanzamt kein Geld. Um zu erfah- ren, was wirklich wichtig ist, bietet der Bund der Steuerzah- ler Baden-Württemberg daher einen kostenlosen Helfer an: Den neu aufgelegten Ratgeber „Steuern rund ums Haus“. Wie setzt man die Kosten für eine energetische Sanierung steuerlich ab? Wie und in welcher Höhe können Handwer- kerleistungen und andere haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden? Welche gesetzlichen Änderungen gibt es bei der sogenannten verbilligten Ver- mietung? Wie kann man bei einer Immobilienübertragung innerhalb der Familie Erbschaft- und Schenkungsteuer spa- ren? Angefangen beim Erwerb, über die Selbstnutzung, Ver- mietung und Sanierung bis hin zur Veräußerung oder dem Vererben der Immobilie beantwortet der überarbeitete Rat- geber zentrale steuerlichen Fragen auf leicht verständliche Art und Weise mit vielen Beispielen. Der Leser erhält mit diesem Ratgeber einen praktischen Leitfaden, der das Dickicht der steuerlichen Regelungen rund ums Haus verständlich und detailliert lichtet. Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Steuern rund ums Haus“ über die gebührenfreie Bestellhotline 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 IMMOBILIENMARKT MIETGESUCHE Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Suchen Haus, Hofstelle oder Grundstück im Grünen zur Miete, Erbpacht oder Kauf. Wir sind ein Paar mittleren Alters mit finanzieller Sicherheit. Zeitlich sind wir flexibel.Tel. 0178 4567224 oder Mail: naturundzuhause@web.de Alleinerziehende mit 1 Ki (5) sucht dringend Wohnung (2-3 Zi, ca. 60qm). Wohnberechtigungsschein vorhanden. Tel: 015774981195 Suche 2- bis 3-Zimmer-Wohnung weiblich, Nichtraucherin, keine Haustiere Chiffre Z001/9453 STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Beratungsstellenleiter Vorname Name Straße, PLZ Ort Telefonnummer Mail / Internet Manfred Werner Wagnerstraße 16, 88250 Weingarten Tel. 0751 5691702 manfred.werner@vlh.de RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung HURRA, wir sind wieder da! Wiedererö nung, nach Umbau. Ihr Dorfmarkt in Baindt hat ein neues Gesicht. Dienstag, 20.04.2021 um 8 Uhr. CAP-Markt Dorfplatz 2 88255 Baindt AUTOMATIKTÜREN - SERVICE - WARTUNG e.K. Wir sind seit über 40 Jahren Hersteller von automatischen Schiebetüren und betreuen unsere Kunden bundesweit. Für unsere Werkstatt Standort Bad Wurzach sowie für die Montage suchen wir einen engagierten und flexiblen Mitarbeiter als Facharbeiter / Monteur m/w/d gerne auch Quereinsteiger z.B. Mechaniker m/w/d oder Kfz-Mechaniker m/w/d Erfahrungen im elektrischen sowie mechanischen Bereich sind von Vorteil. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an:. DoorMaster e.K., Riedhofstr.8-10, 88410 Bad Wurzach 0 75 64 / 94 864-19 oder per E-mail an : e.hoerberger@doormaster.de GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wurde nichts bekannt gegeben. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.05.2023 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Im Hinblick auf den Start der Baumaßnahmen in der Ortsmitte und den Entwicklungen im Fischerwerden wird die Verwaltung die Bürgerschaft transparent informieren. Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, sollte ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. So muss in einem öffentlichen Gebäude beispielsweise eine behindertengerechte Toilette vorhanden sein. Nach vielen Abstimmungsgesprächen mit den Nutzern, mit verschiedenen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte Anfang März das Baugesuch eingereicht werden. Der Gemeinderat nimmt die überarbeitete Planung zum Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus und der sich daraus ergebenen Sanierung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 Im Mai letzten Jahres wurden die Entwürfe für den An- und Umbau des Feuerwehrhauses und der Bauhofräume dem Gremium vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass auf dieser Grundlage die Baugesuchsunterlagen erstellt werden sollen. Das Feuerwehrgebäude liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Innere Breite 8. Änderung“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. In südlicher Richtung überschreitet das geplante Gebäude die Baugrenze weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Weitere einschränkende Festsetzungen im Bebauungsplan gibt es nicht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zum Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und des Bauhofs sowie der Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr erteilt. Bauantrag für die Erstellung eines Außenpools auf dem Flst. 901, Sulpacherstr. 125/1 Die Bauherrin beantragt südlich des Wohngebäudes direkt an die bestehende Garage anschließend ein Schwimmbecken mit 8.0 m auf 4.0m und einer Tiefe von 1,5 m. Die Entwässerung bzw. Entleerung erfolgt laut Planer über die Hausanschlusskanalleitung. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bauvorhaben) im Außenbereich. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im § 35 Abs. 3 werden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erläutert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt Im Rahmen des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbands Mittleres Schussental geht es darum, wie der Mobilitätsbereich im Schussental zukünftig nachhaltiger ausgestaltet werden kann. Mittels der darin enthaltenen Maßnahmen soll bis zum Jahr 2030 eine erhebliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors erfolgen. Eine Maßnahme hieraus ist die Schaffung eines e-Carsharingangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Hierzu liegt der Gemeinde Baindt bereits ein konkretes Angebot der Firma Deer Mobility, einem Tochterunternehmen der Energie Calw GmbH, vor. Derzeit befinden sich circa 30 Kommunen des Landkreises in Verhandlungen mit dieser Firma. Einige Kommunen im Landkreis haben die Schaffung eines solchen Angebotes bereits beschlossen. Die Gemeinde muss für die Schaffung eines solchen Angebots der Firma über einen Zeitraum von 10 Jahren (Gestattungsvertrag) zwei Parkplätze überlassen, auf denen eine AC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten mit 22kW Ladeleistung errichtet wird. Der zweite Ladepunkt ist dabei vorrangig für öffentliches Laden angedacht, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug belegt ist. Der Strom für den Betrieb der Ladesäulen stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft vom Unternehmen Schwarzwald Energie, sodass die E-Autos im Betrieb nahezu treibhausgasneutral unterwegs sind. Als Standort für das e-Carsharingangebot sind die beiden geplanten vorderen Parkplätze im Neubaugebiet Fischerareal vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Schaffung eines e-Carsharingangebots in der Gemeinde Baindt durch die Firma Deer Mobility wird zugestimmt. 2. Die Gemeinde ist bereit, hierfür zwei öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen und den notwendigen Stromnetzanschluss zu schaffen. Die Rahmen-bedingungen werden in einem entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Fa. Deer Mobility vereinbart. Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss Mit dem Klimamobilitätsplan wurde in den Jahren 2020/2021 ein neues Instrument geschaffen, Maßnahmen zu definieren und in die Umsetzung zu bringen, die zur Erreichung der Klimaziele maßgebend beitragen können. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, eine 40-prozentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2010 zu erreichen. Am 15.07.2021 wurde der Verkehrsentwicklungsplan von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Am 07.10.2021 wurde das Radverkehrskonzept von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80 % vom Verkehrsministerium gefördert. Die Erstellung des Klimamobilitätsplanes erfolgt mit einer umfangreichen Beteiligung. Die Kommunen stehen im regelmäßigen Austausch und können sich in insgesamt sechs Projektgruppentreffen über den Bearbeitungsstand informieren und beteiligen. In zwei Politik-Workshops wurden die jeweiligen Fraktionen einbezogen. Mit wichtigen Stakeholdern wurden in einem Workshop Maßnahmen beleuchtet, ergänzt und weiterentwickelt. Die Bürgerschaft wurde mit einer Pop-Up-Aktion auf den jeweiligen Marktplätzen auf das Thema aufmerksam gemacht und die Teilnahme an der dreiwöchigen Online-Umfrage wurde beworben. Die Online-Beteiligung konnte mit einer hohen Teilnehmerzahl und vielen Hinweisen abgeschlossen werden. Zusätzlich fand ein Workshop mit einer gelosten Bürgerschaftsgruppe statt. Alle gesammelten Hinweise sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. Der Klimamobilitätsplan muss für einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Diese Auslegung ist für Mitte Juli bis Mitte August 2023 vorgesehen. Der Projektabschluss mit dem endgültigen Bericht zum Klimamobilitätsplan ist für Oktober 2023 eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt schließt sich dem Ziel des Landes Baden-Württemberg an, bis zum Jahr 2030 im Verkehrssektor den CO2 – Ausstoß um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, ist mit den Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ein Klimamobilitätsplan aufzustellen. Als Grundlage dient der in der Anlage dargestellte Maßnahmenplan. 3. Die technische Verbandsverwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren und die Berechnung der CO2 – Minderung auf Basis dieser Maßnahmen durchzuführen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Metallbau- und Verglasungsarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.02.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 09.03.2023. Es gingen 10 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Bei 2 Anbietern mussten Unterlagen nachgefordert werden, die bei einem Anbieter aber nicht fristgerecht eingegangen sind, so dass das Angebot ausgeschlossen werden musste. Das wirtschaftlichste wertbare Angebot ging von der Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt mit einer Angebotssumme von 264.902,33 € brutto ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt, mit einer Vergabesumme von 264.902,33 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zwei Mal europaweit ausgeschrieben. Nachdem auch bei der 2. Ausschreibung nur ein Anbieter mit nicht geänderter Angebotssumme abgegeben hat, wurde vom Gremium beschlossen in das Verhandlungsverfahren mit dem Bieter einzusteigen. Es wurde in verschiedenen Gesprächen nach Möglichkeiten für Einsparungen gesucht. Die Angebotseröffnung war am 28.03.2023. Gegenüber dem bisherigen Leistungsverzeichnis konnten Deckenkonstruktion und Deckenstärken verringert werden. Hinzu kamen Leistungen wie das Verschließen des Deckenlochs in der Geschossdecke EG ins OG in Holz statt als Massivdecke, was aufgrund der Statik erforderlich wurde. Diese Kosten entfallen dafür beim Gewerk Rohbau. Ebenfalls wurde die Unterkonstruktion der Fenstereinfassung (Änderung von Stahl zu Holz) zu den Fassadenarbeiten hinzugenommen und entfallen bei den Fensterarbeiten. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zimmerer- und Fassadenarbeiten werden an die Firma Bernhardt Holzbau GmbH aus Weingarten mit der Ausführung der Fassade in Dura Patina zum Auftragswert von 1.473.636,87 € brutto vergeben. Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz und Ortsmitte In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag die Ausschreibung zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte sowie der beiden Bushaltestellen mit dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Nach zahlreichen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Am 24.01.2023 wurden die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen der aktuellen Planung inklusive der Leitungsverlegungen wie Kanal, Nahwärme, Wasser, Breitband und der dazugehörige Kostenrahmen im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten (Juli bis September) ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen werden Ausweichstrecken für Busse und den Kfz-Verkehr geschaffen. Die Fertigstellung der Fischerstraße ist hierfür hilfreich. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000 Euro gerechnet. Eine Bewilligung liegt aktuell noch nicht vor. Ein zusätzlich beantragter Zuschuss für die Bushaltestellen wurde inzwischen in Höhe von 170.000 Euro bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 Euro mehr als erhofft. Im Haushalt 2023/2024 sind für die Dorfplatzneugestaltung 3.850.000 Euro eingestellt. Vergabe Tief-, Landschaft- und Straßenbauarbeiten: Die Ausschreibung wurde am 03.03.2023 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von elf Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot nach § 16 VOB/A wurde von der Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto abgegeben. Vergabe Elektroarbeiten: Parallel wurden die Elektroarbeiten für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Dorfmitte beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen angefragt. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission ging ein Angebot ein. Das Angebot wurde von der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto abgeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Vergabe Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten: Der Auftrag für Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto erteilt. 2. Vergabe Elektroarbeiten: Der Auftrag für die Elektroarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto erteilt. Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. - Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2023 Bei der Mitgliederversammlung am 26.10.2022 wurde ein ausgeglichener Haushalt beschlossen. Grundlage dieses Haushaltsansatzes (12.7.2022) war eine Erhöhung der Personalkosten zum 1.1.2023 von 2,5%, eine Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% der pädagogischen Kosten zum 1.1.2023 (Diese Erhöhung war im Koalitionsvertrag angekündigt. Sie konnte jedoch auf Grund der derzeitigen Folgen (Migration) des Ukrainekrieges nicht umgesetzt werden.) sowie eine Schulgelderhöhung um € 1,- je Unterrichtseinheit wurde beschlossen. Darstellung des Defizits im Haushalt 2023: Die Erhöhung der Personalkosten wird mit 4% angenommen, Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% wird im Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg nicht vollzogen, Wiederbesetzung von Stellen. Vorschau 2024: Wird eine weitere Lohnsteigerung im öffentlichen Dienst um weitere 4% in 2024 angenommen, entspricht dies einem weiterem Defizit im Haushalt. Dadurch sind Erhöhungen der kommunalen Zuschüsse und Schulgelder notwendig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt ist Gründungsmitglied der Musikschule und arbeitet in all den Jahren sehr gut und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern der Musikschule zusammen. So hat unsere Klosterwiesenschule einen Schwerpunkt im Bereich Musik. Eine umfangreiche Förderung findet im Unterricht und darüber hinaus in offenen Angeboten statt. So wird das Flöten- und Gitarrenangebot der Klosterwiesenschule durch die Musikschule abgedeckt. In der 3. und 4. Klasse gibt es Bläserklassen, die ergänzend von den Lehrkräften der Musikschule unterrichtet werden. Auch gibt es für die Viertklässler Perkussionsunterricht, der ebenfalls von Seiten der Musikschule erbracht wird. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und den überall präsenten Fachkräftemangel wird das Angebot der Musikschule mit deren qualifizierten Lehrkräften immer wichtiger. Aktuell gibt es zwei Studierende für das Fach Musik an der PH in Weingarten. Gerade der Mangel an Lehrkräften für das Fach Musik ist eklatant. Anhand der Schülerzahlen zum Stichtag 15. Februar 2023 ergibt sich für Baindt eine Erhöhung der kommunalen Beiträge zum 1.1.2023 von € 21.468,77 auf € 25.762,52. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: a. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 20% ab 1.1.2023 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. b. Erhöhung des Schulgeldes um durchschnittlich € 3,- ab 1.10.2023 Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. c. Erhöhung des Auswärtigenzuschlags auf € 31,- monatlich Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. d. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 5% ab 1.1.2024 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8.11.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. Belagserneuerung DFB Minispielfeld Im November 2008 wurde das DFB Minispielfeld der Öffentlichkeit übergeben. Von Anfang an wurde das Minispielfeld von unseren Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung angenommen. Nach 15 Jahren Nutzung weißt der Belag starke Abnutzungen auf, an den Stößen gehen die Nähte auseinander, darüber hinaus ist der Belag am Fußballtor verschlissen. Es besteht durch den „abgewetzten“ Kunstrasen immer mehr die Gefahr, dass die darunterliegende Schicht ebenfalls verschlissen wird und somit auch ausgebaut werden muss. Der aktuelle Zustand des Platzes birgt darüber hinaus eine erhebliche Verletzungsgefahr. Für die Belagserneuerung wurden 2 Firmen angefragt. Beide Firmen gaben ein Angebot ab. Das wirtschaftlich günstigste Angebot kommt von der Firma Brugger Soccer Systems aus Münster zum Angebotspreis von 17.552,50 € brutto ohne Entsorgung des alten Belags. Die Firma Brugger Soccer Systems hat 2008 das DFB Minispielfeld in Baindt gebaut sowie in der Vergangenheit Vandalismusschäden am Belag behoben. 20.000 € sind für die Erneuerung des Belags im Haushalt 2023/24 eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Belagserneuerung am DFB Minispielfeld wird an die Firma Brugger Soccer Systems zu einem Angebotspreis von 17.552,50 € brutto vergeben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischen und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunalabgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2022 und 2021 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2022-2024 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2021 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2021 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2022 wurden vom Abwasserzweckverband noch keine Abrechnungen vorgenommen. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor 2022 weitere Inlinersanierungen geplant wurden, wurde die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik überprüft. Die Kanalisation wurde im Vorjahr neu vermessen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. 2023 bzw. 2024 könnten folgende Projekte weiterverfolgt werden: Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischen Berechnung, Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband und Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung. Mit diesen Investitionen könnte in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2022 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +43.247,96 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +32.076,63 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -41.807,51 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +58.623,40 €. Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.02.2023 wurde dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ zugestimmt. Die Bestellungszeit der jetzigen Gutachter endet am 01.07.2023, was zeitlich mit dem Start des neuen Gutachterausschusses übereinstimmt. Der Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ wird in 3 Bezirke eingeteilt. Baindt gehört zum Bezirk 1 GMS zusammen mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Berg und Baienfurt. Für den neu zu bildenden Gutachterausschuss sind für die Gemeinde Baindt zwei Personen zu bestellen. Bestellungsvoraussetzung ist, dass Gutachter*innen erfahren und sachkundig in der Immobilienwertermittlung sind. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt schlägt als Gutachter für den Gutachterausschuss westlicher Landkreis folgende Personen vor: Petra Jeske, Stellvertreter Wolfgang Abele; Günter Güls, Stellvertreter Jürgen Schad Anfragen und Verschiedenes Es wurde angefragt wann die Umsetzung des Baus Waldspielplatz erfolgt. Die Verwaltung gibt Auskunft, dass entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind, doch aufgrund der Vielfalt der Projekte die Umsetzung nachrangig erfolgt.[mehr]

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          Hinweise_zur_Grundsteuerreform.pdf

          Hinweise zur Grundsteuerreform Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den letzten Tagen und Wochen wurde in den Medien über die Umsetzung der Reform der Grundsteuer im Jahr 2022 berichtet. Der Landtag hat im Jahr 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Das Gesetz bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert (bislang Einheitswert). Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an. Die Bürgerinnen und Bürgern werden zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung, also eine Erklärung zu Ihrem Grundstück, abgeben: ➢ die vergangene Hauptfeststellung - für den mittlerweile als verfassungswidrig erklärten Einheitswert - liegt mehr als 50 Jahre zurück. Bei der nun anstehenden Hauptfeststellung wird die vorhandene Datenlage überprüft. ➢ die Finanzämter brauchen für die Bewertung der Grundstücke vollständige und zuverlässige Daten. Diese liegen elektronisch zwar teilweise schon vor, aber nicht so umfassend und technisch verwendbar, dass sie vollautomatisch und korrekt bearbeitet werden können. Beispielsweise sind die Grundbucheinträge nicht immer aktuell, wenn etwa das Grundbuch nach einem Erbfall nicht berichtigt wurde. ➢ manche Angaben sind der Steuerverwaltung bislang auch gar nicht bekannt, weil sie nun wegen des Landesgrundsteuergesetzes komplett neu erhoben werden. Zum Beispiel muss jetzt zum ersten Mal angegeben werden, ob ein Grundstück hauptsächlich zum Wohnen genutzt wird. Nur dann kann es bei der Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer auch bessergestellt werden. Die Erklärung ist elektronisch, über das Portal ELSTER, abzugeben. Nähere Informationen zur ELSTER-Registrierung finden Sie unter www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl.de. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu registrieren, da der Anmeldeprozess einige Zeit andauert. Um die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu unterstützen, stellt die Verwaltung ab Juli 2022 alle Infos, die für die Feststellungserklärungen erforderlich sind, auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de bereit. Darüber hinaus erhalten Bürgerinnen und Bürger im Frühjahr/Sommer 2022 ein weiteres Infoschreiben mit Infos zur Grundsteuerreform allgemein sowie zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss. Wir werden Sie zusätzlich über das Amtsblatt, Homepage und Gemeinde-App informieren. Ihr Steueramt Baindt http://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl.de http://www.grundsteuer-bw.de/[mehr]

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            Zuletzt geändert: 25.03.2022
            Anlage_2_Überflutungstiefen_außergewöhnliches_Ereignis_Detailkarte_G.pdf

            A C D B E F G J K L H I Sources: Esri, Airbus DS, USGS, NGA, NASA, CGIAR, N Robinson, NCEAS, NLS, OS, NMA, Geodatastyrelsen, Rijkswaterstaat, GSA, Geoland, FEMA, Intermap and the GIS user community; Sources: Esri, HERE, Garmin, FAO, NOAA, USGS, © OpenStreetMap contributors, and the GIS User Community 043 002 051 02 7 029 013 014 061 001 065 01 1 031 00 6 042 050 030 015 028 049 005 02 5 009 00 7 053 055 052 026 012 054 041 063 05 9 062 064 066 FASSNACHT INGENIEURE GMBH Ziegeleistraße 3 88410 Bad Wurzach -Arnach Telefon (07564) 9306-0 Telefax (07564) 9306-90 e-mail info@fassnacht-ingenieure.de entworfen: gezeichnet: geprüft: geändert: geändert: geändert: Plangröße: Plan-Nr.: Maßstab: Anerkannt: Datum: Auftraggeber: Projekt: 23.01.2020 Bad Wurzach-Arnach, den 594 x 841 mm fju sm sm 1:2.500 9192127.01 - G Detailkarte Überflutungstiefen Außergewöhnliches Ereignis - verschlämmt Starkregenrisikomanagement Starkregengefahrenkarte Gemeinde Baindt Gemeindegrenze Modellgebiet kritische Infrastruktur Gebäude HWGK-Gewässer Verdolung Kontrollquerschnitt > 100 cm > 50 - 100 cm > 10 - 50 cm 5 - 10 cm Maximale Überflutungstiefen Außergewöhnliches Abflussereignis, verschlämmt Legende D :\S R R M \S R R M _B ai nd t\P ro je kt _B ea rb ei tu ng \8 5a _K ar te n_ au s\ 85 a_ K ar te n_ au s. ap rx[mehr]

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              Haushaltssatzung.pdf

              Amtliche Bekanntmachung am 29.01.2021 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 12.01.2021 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2021 2022 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 10.282.950 11.103.700 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 12.119.850 11.791.800 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.836.900 -688.100 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 500.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 500.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -1.336.900 -438.100 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 9.916.250 10.736.850 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 10.927.850 10.644.800 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des -1.011.600 92.050 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.351.400 9.641.400 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.910.000 14.680.600 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -3.558.600 -5.039.200 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -4.570.200 -4.947.150 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.000.000 4.000.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 100.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.000.000 3.900.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -3.570.200 -1.047.150 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2021 2022 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 4.000.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 5.350.000 2.400.000 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 4.000.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 24. November 2020 wie folgt festgesetzt: 1. für die Gewerbesteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H. 350 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H. 400 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 350 v.H. 350 v.H. der Steuermessbeträge. § 2 Wirtschaftspläne 2021/2022 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2021/2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2021 2022 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 404.000 427.050 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 478.500 427.050 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -74.500 0 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -74.500 0 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 401.700 425.200 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 424.500 372.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des -22.800 53.150 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 25.000 25.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 327.000 577.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -302.000 -552.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -324.800 -498.850 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 320.000 550.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 73.850 80.850 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 246.150 469.150 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -78.650 -29.700 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2021 2022 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 320.000 550.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 200.000 § 3 Wirtschaftspläne 2021/2022 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2021/2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2021 2022 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 839.950 860.550 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 914.300 954.700 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -74.350 -94.150 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -74.350 -94.150 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 710.600 736.600 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 669.600 708.000 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 41.000 28.600 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 55.000 70.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 465.000 985.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -410.000 -915.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -369.000 -886.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 400.000 800.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 99.000 109.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 301.000 691.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -68.000 -195.400 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2021 2022 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 400.000 800.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 400.000 § 4 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2021/2022 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 der Gemeinde und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ liegen in der Zeit von Montag, den 01. Februar 2021 bis Dienstag, den 09. Februar 2021 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 25. Januar 2021 (AZ 902.41) hat das Landratsamt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 bestätigt. Ebenso wurde die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und der „Abwasserbeseitigung“ bestätigt und die Genehmigungen nach § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 erteilt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden- Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 29.01.2021 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde[mehr]

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                Amtsblatt_KW_47_25_11_2022.pdf

                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 25. November 2022 Nummer 47 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Neuer Pächter der „Gaststätte zur Mühle“ voraussichtlich ab Februar 2023 Auf Ende August diesen Jahres haben die langjährigen Pächter der „Gaststätte zur Mühle“ Helga und Maximili- an Maucher ihr Pachtverhältnis gekündigt und ihren Gastronomiebetrieb nach 10 Jahren aufgegeben. In diesen Zeiten einen guten Koch oder eine gute Köchin mit Interesse an einer eigenen Gaststätte zu finden ist kein leich- tes Unterfangen. Vom Fachkräftemangel, über die spürbare Inflation bis hin zu den steigenden Energiekosten ist einiges zu meistern und da sprechen wir noch nicht von den Kernaufgaben für einen guten Gastronom oder eine Gastronomin. Die Qualität der Gerichte, das Speisenangebot, die Öffnungszeiten, der Kontakt zu Vereinen und der Bevölkerung sollten ebenfalls passen und darüber hinaus, ist das bestehende Angebot an Gastrono- miebetrieben, wenn möglich, zu ergänzen. Da darf es schon als Glücksgriff für die Gemeinde bezeichnet werden, dass Robin Kaiser, mit Familie wohnhaft in Baindt, sein Interesse bekundet und zwischenzeitlich auch den Pachtvertrag für die „Gaststätte zur Mühle“ unterzeichnet hat. Herr Kaiser hat seine Lehre zum Koch im „Grünen Baum“ in Bad Waldsee absolviert und war dann zwei Jahre im Waldhorn in Ravensburg bei Albert Bouley tätig. Die letzten zehn Jahre war Herr Kaiser Chefkoch im Restaurant des Hoftheaters in Baienfurt. Bei der Unterzeichnung des Pachtvertrages (siehe Foto) hat Herr Kaiser bereits angekündigt, dass es ihm am Herzen liegt seinen Gästen qualitätvolle schwäbische und bürgerliche Küche anzubieten. Da sowohl in der Kü- che als auch im Gastraum noch die eine oder andere Veränderung vorgenommen werden muss, bei der auch die aktuell schwierige Situation der Lieferketten erkennbar wird, startet Herr Kaiser in der „Gaststätte zur Mühle“ voraussichtlich ab Februar 2023. Wir wünschen Herrn Kaiser alles Gute und freuen uns über die Weiterentwicklung des örtlichen Gastronomie- angebots! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Einladung zum Nikolausmarkt Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Samstag, den 26. November 2022, findet von 11 Uhr bis 18 Uhr der diesjährige Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz statt. Hierzu lade ich Sie herzlich ein. Die nachgenannten Gruppen und Vereine freuen sich darauf Ihnen eine breite Auswahl an weihnachtlichen Geschenk- und Dekoideen sowie feine Köstlichkeiten anzubieten. • Musikverein Baindt • SV Baindt – Skiabteilung • SV Baindt – Jugendfußball • Reitergruppe – Jugendabteilung • Jugendfeuerwehr • Jugendrotkreuz • Elternbeirat des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne • Elternbeirat Waldorfkindergarten • Elternbeirat der Klosterwiesenschule • Kath. Kirchengemeinde • private Stände • Drehorgelspielerin Für die Kleinsten finden um 14 Uhr, 15 Uhr und 16 Uhr Zauberveranstaltungen im Eingangs- bereich der Schenk-Konrad-Halle statt. Auch der Nikolaus der Landjugend wird von 15 Uhr bis 16 Uhr vorbeischauen. Festliche Stimmung verbreitet der Musikverein mit seinem Auftritt um ca. 13 Uhr. Lassen Sie sich überraschen – ein Besuch lohnt sich. Ihre Gemeindeverwaltung Nikolausbesuche am 05.12.2022 Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder besuchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 03.12.22 bei Nadine Haug unter nadihaug@gmx.de. Spätere Anfragen können nicht be- rücksichtigt werden. Bitte auch vorab den gewünschten Text mitschicken. Ihre Landjugend Baindt Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Dienstag, 29.11.2022 im Verwaltungsgebäude der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: öffentliche Sitzung: 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der technischen Verwaltung 3. Feststellung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 mit den jeweiligen Anhängen und Rechenschaftsberichten 4. Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie - wei- tere Vorgehensweise 5. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haus- haltsplans 2023 - Ergebnishaushalt, - Finanzhaushalt, - Stellenplan 6. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner – Verbandsvorsitzender Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände aus- schließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Zweckverbandsitzung am 16.11.2022 wurde eine Änderung der Satzung über die Entschädigung für eh- renamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Wasserver- sorgung Baienfurt-Baindt vom 08.01.2007 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Sitzungsbericht aus der öffentlichen Ge- meinderatssitzung vom 11. Oktober 2022 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. September 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: Besetzung der neugeschaffenen Stelle „Fachbereichs- leitung für den Bereich Bildung und Betreuung“. Frau Sandra Flintrop wird als neue Fachbereichsleiterin „Bildung und Betreuung“ zum 01. November 2022 ein- gestellt. TOP 05 Neustrukturierung der Gutachterausschüsse im Landkreis Ravensburg - Vorbereitung der Kooperation im westlichen Landkreis Ravensburg Baumamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Vorgang Im Oktober 2017 ist die novellierte Gutachterausschuss- verordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dabei wurde die Zuständigkeit für das Gutachterausschusswe- sen weiterhin bei den Gemeinden belassen. Seit der Erb- schaftssteuerreform 2008 wurden die Anforderungen an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse und hier insbesondere an die Ermittlung der wertrelevanten Da- ten deutlich erhöht. Bedingt durch die kleingliedrige Or- ganisation konnten gerade in Baden-Württemberg viele Gutachterausschüsse diese Anforderungen häufig nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Die Gutachterausschussverordnung hat deshalb die Vo- raussetzungen für die Bildung gemeinsamer Gutachter- ausschüsse innerhalb eines Landkreises geschaffen, um eine qualitative Verbesserung des Gutachterausschuss- wesens zu ermöglichen. Es wurde u.a. ein zusätzlicher Absatz in die Verordnung aufgenommen, wonach eine sachgerechte Aufgabenerfüllung eine geeignete Perso- nal- und Sachausstattung sowie eine ausreichende An- zahl von auswertbaren Kauffällen voraussetzt. Laut Ein- zelbegründung kann davon ausgegangen werden, dass Kauf am Ort - fahr nicht fort! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 zumindest bei einer Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr für die wichtigsten Fallgestaltungen genügend Vergleichswerte für eine gesicherte Herleitung der Wertermittlungsdaten vorliegen. Vor diesem Hintergrund haben die Gemeinden des Ge- meindeverbands Mittleres Schussental zum 01.07.2019 einen gemeinsamen Gutachterausschuss gebildet. Im östlichen Landkreis wurde ein Gutachterausschuss west- liches Allgäu gebildet. Städte und Gemeinden, die bislang keiner dieser beiden Kooperationen angehörten, mussten feststellen, dass sie (auch trotz bereits teilweise bestehender Kooperationen) den Anforderungen der Gutachterausschussverordnung an eine sachgerechte Aufgabenerledigung nicht gerecht werden können. Deshalb wurden bereits 2020 auf Bürgermeisterebene Gespräche geführt und die Konzentration des Gutach- terausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet. Die Stadt Ravensburg hat sich grundsätzlich bereit erklärt, das Gutachteraus- schusswesen für die Gemeinden im westlichen Landkreis zu übernehmen. Am 31.03.2022 hat darüber hinaus die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Auf- gabe des Gutachterausschusswesens auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden zurück zu delegieren. 2. Vor- und Nachteile einer Kooperation Die Vorteile einer Kooperation im Gutachterausschusswe- sen überwiegen die Nachteile einer Kooperation deutlich. Der Tatsache, dass eine Gemeinde ihre originäre Zustän- digkeit im Bereich des Gutachterausschusses abgeben muss, stehen insbesondere folgende Vorteile gegenüber: • größere Datenmenge für gemeinsame Grundstücks- märkte zur Ableitung wertrelevanter Daten • weniger Haftungsfragen bei zunehmender Spezialisie- rung und Fachkenntnis (siehe auch Grundsteuerreform) • Vorteile bei der Personalakquise und Sachmittelaus- stattung • Verteilung der Kosten auf mehrere Gemeinden • Nutzung bereits vorhandener Strukturen bei der Ge- schäftsstelle der Stadt Ravensburg bzw. des Gemein- deverbands Mittleres Schussental 3. Eckpunkte einer zukünftigen Kooperation Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu fin- den, wurden in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eck- punkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen ge- staltet werden können. Ziel ist es, die Zusammenschlüsse mittels einer für beide Landkreisteile weitgehend gleich- lautenden öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu bilden. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Im westlichen Landkreis erklärt sich die Stadt Ravens- burg bereit, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens zur Erfüllung zu übernehmen. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen dem Gutachteraus- schuss im westlichen Landkreis künftig 23 Gemeinden angehören. Dabei handelt es sich um die Städte Ravens- burg, Weingarten, Bad Waldsee und Aulendorf sowie die Gemeinden Altshausen, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergat- reute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen, Wilhelmsdorf und Wolpertswende. Der Aufgabenübergang soll zum 01.07.2023 erfolgen, so dass die bisherigen Gutachterausschüsse ihre regulären Bodenrichtwerte für die Periode 2021/2022 bis spätes- tens 30.06.2023 noch selber ermitteln und veröffentlichen können. Ab 01.07.2023 übernimmt dann der Gutachter- ausschuss der Stadt Ravensburg sämtliche Aufgaben, vor allem die Führung der Kaufpreissammlung ab der Bodenrichtwertperiode 2023/2024. Um ein arbeitsfähiges Gremium zu gewährleisten, soll der künftige Gutachterausschuss neben den Gutachtern der Finanzverwaltung nicht mehr als 40 Mitglieder umfassen. Den teilnehmenden Kommunen soll ein Vorschlagsrecht zur Gutachterbestellung eingeräumt werden. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westli- chen Landkreis wird vorgeschlagen, den Zuständigkeits- bereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk ent- sprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass auch sehr kleine Gemeinden, die für sich alleine genommen aufgrund der Einwohnerzahl keine Gutachter vorschlagen könnten, zumindest ein Mitspra- cherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemeinden vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forst- wirtschaft, Landwirtschaft, Gewerbe) vorgesehen. 4. Absichtserklärungen der teilnehmenden Kommunen Die unter Ziffer 3 aufgeführten Eckpunkte werden nun in einem weiteren Schritt durch die Stadt Ravensburg konkretisiert mit dem Ziel, eine öffentlich-rechtliche Ver- einbarung zu entwickeln, die anschließend vom Regie- rungspräsidium genehmigt werden muss. Neben der Formulierung der öffentlich-rechtlichen Ver- einbarung sind durch die Stadt Ravensburg im Vorfeld der künftigen Kooperation u.a. folgende Aufgaben zu erledigen: • Entwicklung einer Geschäftsordnung des künftigen Gut- achterausschusses • Kalkulation und Beschluss einer Gutachterausschuss- gebührensatzung • Entwicklung Kostentragungsregelung • Vorbereitung der Gutachterbestellung • Personalakquise und Sachmittelausstattung der künf- tigen Geschäftsstelle • Einholen der erforderlichen Genehmigungen Durch diese Aufgaben wird bei der Stadt Ravensburg Per- sonal gebunden, welches zusätzlich zum laufenden Ge- schäft des Gutachterausschusses im Gemeindeverband Mittleres Schussental bereitgestellt wird. Zur Bearbeitung der Aufgaben sind insbesondere in den Gemeinden au- ßerhalb des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Bestandserhebungen erforderlich. Um diese weiteren Schritte einleiten zu können, ist deshalb eine unverbindliche Absichtserklärung der Gemeinde zur Teilnahme an der zukünftigen Kooperation erforderlich. Im Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde des- halb bereits ein Grundsatzbeschluss zur Rückübertra- gung des Gutachterausschusswesens auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden mit dem Ziel, einem gemeinsamen Gutachterausschuss im westlichen Landkreis beizutre- ten, gefasst. 5. Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Ra- vensburg Die unter Ziffer 4 dargestellte Absichtserklärung soll im Rahmen einer Vereinbarung der jeweils teilnehmenden Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stadt/Gemeinde mit der Stadt Ravensburg einen recht- lichen Rahmen erhalten. Neben der Absichtserklärung der teilnehmenden Gemein- de und der Verpflichtung der Stadt Ravensburg zur Über- nahme der Aufgaben des Gutachterausschusses sowie der Durchführung sämtlicher erforderlicher Arbeiten im Vorfeld der Kooperation regelt die Vereinbarung u.a. auch die Kostenübernahme im Zuge der Vorbereitung des Zu- sammenschlusses (siehe § 3 der Vereinbarung) sowie die Pflichten der teilnehmenden Gemeinden gegenüber der Stadt Ravensburg (siehe § 4 der Vereinbarung). Da die Stadt Ravensburg für die Vorbereitung insbe- sondere personell in Vorleistung geht, sind die dadurch anfallenden Kosten durch die künftig teilnehmenden Ge- meinden zu tragen. Es ist ausdrücklich zu betonen, dass die endgültige Kostentragungsregelung für die künftige Kooperation erst im Zuge der weiteren Vorbereitungen entwickelt wird. Die Kosten für die Vorbereitung werden gemäß der aktuellen VwV-Kostenfestlegung zu 60% für die allgemeinen administrativen Tätigkeiten im Vorfeld der Kooperation (Entwurf der öffentlich-rechtlichen Ver- einbarung, Gebührensatzung etc.) gleichmäßig auf alle zukünftig teilnehmenden Kommunen verteilt. 40% der Kosten werden für die erforderlichen Bestandserhebun- gen erhoben (anteilig 50% nach Einwohnerzahl und 50% nach Gemarkungsfläche). Da für die Gemeinden des Ge- meindeverbands Mittleres Schussental die Bestandserhe- bungen im Zuge der bestehenden Kooperation bereits erfolgt sind, werden diese Kosten auf die neu hinzukom- menden Kommunen verteilt. Durch die Vorgabe der Pflichten der teilnehmenden Ge- meinden soll eine effektive reibungslose Vorbereitung der künftigen Kooperation gewährleistet werden. Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen, die sich aus den Erfahrungen der bereits bestehenden Kooperation im Gemeindeverband Mittleres Schussental herauskris- tallisiert haben. 6. Weitere erforderliche Schritte Da die künftige Kooperation über eine öffentlich-rechtli- che Vereinbarung ermöglicht werden soll, ist es erforder- lich, dass Gemeinden, die das Gutachterausschusswesen bislang bereits auf eine Verwaltungsgemeinschaft oder einen Zweckverband übertragen haben, die Rücküber- tragung der Aufgabe auf die Einzelgemeinde im Zuge der Satzungsänderung veranlassen, da die öffentlich-rechtli- che Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg jeweils nur durch die Einzelkommune abgeschlossen werden kann. Die Rückübertragung hat zum Ablauf des 30.06.2023 zu erfolgen. Die erforderlichen Schritte (z.B. Satzungsände- rungen inkl. der erforderliche Genehmigungen) sind pa- rallel zu den vorbereitenden Tätigkeiten für die künftige Kooperation durchzuführen. Sollten die Aufgaben des Gutachterausschusswesens durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf eine andere Gemeinde übertragen worden sein, so ist diese öffent- lich-rechtliche Vereinbarung ebenfalls zum Ablauf des 30.06.2023 zu kündigen. Sind Teile der Aufgaben (insbesondere das Führen der Kaufpreissammlung) bislang an Drittfirmen vergeben, so hat die jeweilige Gemeinde in eigener Zuständigkeit die Kündigung der entsprechenden Verträge (im Falle der Kaufpreissammlung zum 31.12.2022) in die Wege zu leiten. 7. Weiteres Vorgehen Die Absichtserklärungen sollen im 3. Quartal 2023 durch die jeweiligen Gemeinden abgegeben und die entspre- chende Vereinbarung (Anlage 1) mit der Stadt Ravens- burg unterzeichnet werden. Parallel wird die Ausarbeitung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie die Vorbe- reitung aller erforderlichen Maßnahmen für den Zusam- menschluss auf Arbeitsebene vorangetrieben. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt erklärt sich grundsätzlich bereit, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg zur Erfüllung zum 007.2023 an die Stadt Ravensburg zu übertragen. 2. Zur Vorbereitung der Kooperation wird mit der Stadt Ravensburg die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung getroffen. TOP 06 Vorstellung Kanalnetzberechnung Gemeinde Baindt durch das Ingenieurbüro Fassnacht Ortsbaumeister Roth teilt mit: In der Sitzung vom 11. Mai 2021 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht beauftragt die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik des Kanalnetzes in der Gemeinde Baindt zu berechnen, bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden. Die Kanalisation wurde begutachtet und die hy- draulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. Folgende Arbeiten wurden betrachtet: • Ermittlung der Einzugsgebiete, -inkl. Neubaugebiete von denen das Schmutzwasser in den Mischkanal fließt. • Ermittlung der befestigten Flächen anhand Auswertung der gesplitteten Abwassergebühr oder/und Auswertung von Luftbildern oder/und Begehung. • Berücksichtigung der Sonderbauwerke • Erstellung eines digitalen Rechenmodelles • Hydrodynamische Kanalnetzberechnung • Langzeitsimulation • Berichte, Pläne, Präsentation Die Ergebnisse der Untersuchungen haben gezeigt, dass das Kanalnetz ausreichend dimensioniert ist und sich in einem guten Zustand befindet. Für weitere Bebauungen im Gemeindegebiet sind wir bezüglich des Kanalnetzes gut aufgestellt. Folgende Projekte sollten weiterverfolgt werden: • weitere Inlinersanierungen, resultierend aus der Eigen- kontrollverordnung und der hydraulischen Berechnung • Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband • Investitionen im Rahmen der Baugebiets und Gewerbe- gebietsentwicklung Es erging folgender Beschluss: Die Präsentation wird zur Kenntnis genommen. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Fischerareal bei der Er- richtung einer E-Ladesäule auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr möchte auf dem Parkplatz des Lebensmittel- marktes in der Fischerstraße eine E-Ladesäule errichten. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Fischerareal“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. E-Ladesäulen können nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) verfahrensfrei errichtet wer- den. Allerdings soll der Standort außerhalb der überbau- baren Fläche und der Fläche für Stellplätze sein, weshalb hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Im Bebauungsplan sind Tankstellen ausgeschlossen, je- doch können ausnahmsweise Elektrotankstellen als ein- zelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Hierfür muss eine Ausnah- me erteilt werden. An den Seitenflächen der E-Ladesäule soll Werbung an- gebracht werden. Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenstän- dige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO (sonstige Gewerbebetriebe) darstellen, sind nicht zulässig. Auch für diese angedachte Werbung ist eine Befreiung erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung er- fordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Pla- nung mit der E-Ladesäule nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Es erging folgender Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen bei der Errichtung einer E-Ladesäule wird erteilt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bauherren einen geeigneteren Platz, in größerer Entfernung zum Kreisverkehr, für die Errichtung der E-Ladesäule zu vereinbaren. TOP 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 2. Erweiterung Gewerbe- gebiet Mehlis wegen Überschreitung der Bau- grenze bei der Erstellung von Garagen auf dem Flst. 1014/8, Am Umspannwerk 19 Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau von 3 Fertiggaragen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbe- gebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Die Garagen sollen im Bereich der bestehenden Park- plätze auf der südlichen Grundstücksgrenze aufgestellt werden. Sie halten die Maße für grenzprivilegierte Bau- ten ein, liegen aber teilweise außerhalb der überbauba- ren Fläche (4,00 m x 8,97 m). Hierfür wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt. Die neu überbaute Fläche wurde bereits bei der Berech- nung der Grundflächenzahl beim Bauantrag für das Be- triebsgebäude berücksichtigt. Die GRZ von 0,8 wird ein- gehalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung er- fordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 3 Garagen erteilt. TOP 09 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Werk- und Lagerhalle mit der zu klärenden Fragestellung: Ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,4 um 20% mit der geplanten Neube- bauung für den Gewerbebetrieb auf den Flst, 210/28, 210/35 und 211/5, Kiesgrubenstraße 18, zulässig. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr möchte mit der vorliegenden Bauvoranfra- ge abklären, ob eine Erweiterung seines Betriebes am vorhandenen Standort möglich ist. Geplant ist im Misch- gebiet Kiesgrubenstraße der Neubau einer Werk- und Lagerhalle. Die Grundflächenzahl ist im Bebauungsplan mit Rechtskraft vom 05.03.1996 auf 0,4 festgelegt. Mit den vorhandenen und geplanten Gebäuden kann die GRZ ein- gehalten werden. Nur mit den erforderlichen Stellplätzen und Zufahrten liegt eine Überschreitung von 20% vor, wo- für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Die Baunutzungsverordnung sieht für Mischgebiete eine GRZ von 0,6 vor. Würde man diese Zahl beim Bauvorha- ben zugrunde legen, wäre keine Befreiung erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung er- fordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bau- voranfrage wird erteilt. TOP 10 Vergabe Rohrleitungsbau Wasser für das Bau- gebiet Fischerstraße Ortsbaumeister Roth teilt mit: Die beschränkte Ausschreibung Rohrleitungsbau Wasser wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission am 21. September 2022 gingen vier Angebote ein. Das Submis- sionsergebnis sowie der Vergabevorschlag sind in Anla- ge 1 aufgeführt. Der günstigste Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 30.213,96 € brutto. Das be- preiste Leistungsverzeichnis lag ca. 13,6% höher (34.068,20 €) als die Angebotssumme der Firma Lohr. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das An- gebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung al- ler Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirt- schaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 30.213,96 € zu beauf- tragen. Es erging folgender Beschluss: Die Arbeiten für den Rohrleitungsbau Wasser – Bauab- schnitt 2 im Bereich Fischerstraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 30.213,96 € brutto vergeben. TOP 12 Maßnahme der Gemeinde Baindt zur Reduzie- rung der Energieverbräuche der kommunalen Infrastruktur (Straßenbeleuchtung) Ortsbaumeister Roth teilt mit: Ein Großteil der Straßenbeleuchtung in Baindt, nämlich circa 93 Prozent, sind bereits auf LED-Technik umgerüstet. Lediglich die Beleuchtung rund um den Dorfplatz und die Tennishalle ist derzeit noch nicht umgerüstet. Im Rahmen der Dorfplatzsanierung 2023 wird auch die Beleuchtung rund um den Dorfplatz auf LEDs umgestellt. Allerdings gibt es über eine Reduzierung der Leuchtzei- ten noch Potenzial, um erhebliche Energieeinsparungen erzielen zu können. Bisher ist es so, dass im Baindter Ortskern die Beleuch- tung bei Dunkelheit um 1:00 Uhr nachts ausgeschaltet wird und dann um 4:00 Uhr morgens wieder angeschaltet wird. Circa zwei Drittel der Lichtpunkte in Baindt befinden sich im Ortskern. Knapp ein Drittel der Beleuchtungspunkte ist in den Orts- teilen Schachen und Sulpach. Dort ist die Beleuchtung bereits jetzt kürzer an, nämlich bis 0:30 Uhr nachts und morgens dann wieder ab 5:00 Uhr. Von Seiten des Gemeinderates wurde in der Sitzung am 02.07.2013 angeregt, die Beleuchtungszeiten an den Bus- fahrzeiten zu orientieren mit jeweils 30 Minuten Vor- bzw. Nachlaufzeit zum ersten bzw. letzten Bus. Da die Buslinie 1 des Stadtbuses speziell im Baindter Orts- zentrum mittlerweile an beinahe allen Tagen (außer Sonn- tagnacht) fast durchgehend fährt, der letzte Bus fährt nämlich um kurz vor 3:00 Uhr, der erste Bus morgens be- reits wieder um kurz vor 5:00 Uhr, müsste die Beleuchtung eigentlich fast die ganze Nacht durchbrennen. Der Gesamtstromverbrauch der Baindter Straßenbe- leuchtung lag im Jahr 2021 bei annähernd 49.000 kWh. Es sind insgesamt 738 Beleuchtungspunkte im Gemein- degebiet vorhanden. Die durchschnittliche Wattstärke der einzelnen Lichtpunkte beträgt schätzungsweise 20 Watt. Um weitere Energieeinsparungen erzielen zu können, ist die Reduzierung der Leuchtdauer der Straßenbeleuch- tung eine schnell umzusetzende Maßnahme mit erheb- lichem Energieeinsparpotenzial. Auch wenn in der Ver- gangenheit bereits ein Großteil der Beleuchtung auf LED umgerüstet wurde, lässt sich hiermit noch eine erheb- liche Reduzierung des kommunalen Stromverbrauchs erzielen. Hierzu im Folgenden zwei Szenarien möglicher Einsparungen. Szenario 1: Mittels einer moderaten Reduzierung der Beleuchtungs- zeiten auf einheitlich 0:30 Uhr Abschaltung abends (cir- ca zwei Drittel der Beleuchtung 30 Minuten früher aus) und einheitlich 5:00 Uhr Anschaltzeit morgens (circa zwei Drittel der Beleuchtung 60 Minuten später an), las- sen sich jährlich circa 5.400 Kilowattstunden Strom einsparen. Bei Annahme der derzeitigen Strompreise von durch- schnittlich 40 Cent pro kWh, Tendenz weiter ansteigend, lassen sich somit Kosten in Höhe von circa 2.100 Euro im Jahr einsparen. Abends: einheitlich 0:30 Uhr Beleuchtung ausschalten (bis- her Ortskern: 1:00 Uhr, Sulpach und Schachen 0:30 Uhr) Morgens: einheitlich 5:00 Uhr Beleuchtung wieder an- schalten (bisher Ortskern: 4:00 Uhr, Sulpach und Scha- chen 5:00 Uhr) Szenario 2: Mittels Umsetzung der Leuchtzeiten einer deutlicheren Reduzierung der Beleuchtungszeiten auf einheitlich 24:00 Uhr Abschaltung abends (circa zwei Drittel der Beleuchtung 60 Minuten früher aus, ein Drittel 30 Minuten) und einheitlich 5:30 Uhr Anschaltzeitmorgens (circa zwei Drittel der Beleuchtung 90 Minuten später an, ein Drittel 30 min), lassen sich jährlich circa 10.800 Kilowattstun- den Strom einsparen. Bei Annahme der derzeitigen Strompreise lassen sich somit Kosten in Höhe von circa 4.200 Euro im Jahr einsparen. Abends: einheitlich 24:00 Uhr Beleuchtung ausschalten (bisher Ortskern: 1:00 Uhr, Sulpach und Schachen 0:30 Uhr) Morgens: einheitlich 5:30 Uhr Beleuchtung wieder an- schalten (bisher Ortskern: 4:00 Uhr, Sulpach und Scha- chen 5:00 Uhr) Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Verkürzung der Leuchtzei- ten der Straßenbeleuchtung in Baindt zum 01. November 2022 wie in Szenario 2 dargestellt, zu. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 TOP 13 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2023 und 2024 - Wasserverbrauchsgebühren 2023 und 2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Wassergebühren sollten einer regelmäßigen Kalku- lation unterzogen werden. Bei der Wasserversorgung wurde mit Jahresabschluss 2021 ein Verlust in Höhe von 71.933 € ausgewiesen. Der Verlustvortrag beziffert sich zum 31.12.2021 auf -16.025,03 €. In der Anlage 1 ist die Kalkulation für die Wassergebühren 2023 und 2024 dargestellt. Außerdem ist in Anlage 3 eine Tabelle der Gesamtkosten für Wasser in Abhängigkeit des Verbrauchs und der Grundgebühr beim Wasser beigefügt. Die Gemeinde Baindt gibt auch bei der Wasserversor- gung Kostenüberdeckungen gegenüber den Gebühren- zahlern weiter. Für die Wasserversorgung gilt die Pflicht zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG) nicht, da Versorgungseinrichtungen und wirt- schaftliche Unternehmen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG ei- nen angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen können. Dies gilt auch, wenn aus steuerlichen Gründen die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen wurde (s. Nr. 1 der GPA-Mitt. 18/2001, Az. 969.40). Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Ver- lustrechnungen ab 2006 mit den jeweiligen Gebüh- rensätzen: Jahr Ergebnis Stand Gebührensatz Gewinn/ Bilanzverlust/ Verlust -gewinn 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.099 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 + 1.663 € + 463 € 1,29 €/m³ 2015 + 1.553 € + 1.995 € 1,29 €/m³ 2016 + 36.836 € + 38.831 € 1,29 €/m³ 2017 -8.049 € + 30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € + 34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € 37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.672 € 55.908 € 1,45 €/m³ 2021 -71.933 € -16.025 € 1,47 €/m³ 2022 1,53 €/m³ 2023 1,70 €/m³ 2024 1,80 €/m³ 2023 ergibt sich aufgrund der Gebührenkalkulation bei einer Erhöhung von 17 Cent von 1,53 €/m³ auf 1,70 €/m³ einen Verlust in Höhe von 9.100 €. Mit der von der Verwaltung 2024 vorgeschlagenen Erhö- hung der Gebühr auf 1,80 €/m³ könnte beim Abschluss 2021 ein Verlust in Höhe von 16.100 € eintreten. Anpassung der Frischwassergebühren 2023 auf 1,70 €/m³. Durch notwendige Gutachten, Rechtsberatungsleistun- gen, Personal und Investitionsmaßnahmen beim Zweck- verband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wird 2023 und 2024 die Betriebskostenumlage auf dem Niveau verbleiben. Es wird sich zeigen, wie hoch die Betriebskos- tenumlage 2022 sein wird. Bei der Berechnung der Abschreibungen sind die im Ver- mögensplan dargestellten Investitionen im Ortsnetz im Jahr 2023 und 2024 berücksichtigt. Ebenso sind die aus diesen Investitionen folgenden Wasserversorgungsbeiträ- ge bei den Einnahmen im Finanzhaushalt berücksichtigt. Grundgebühren/Zählergebühren: Die Gemeinde Baindt hat alle Wasserzähler auf Patro- nenzähler umgestellt. Dies hat den Vorteil, dass in sechs Jahren lediglich noch der Einsatz (Patrone) ausgewech- selt werden muss, was vor allem vom Zeitaufwand güns- tiger ist. Die Grundgebühren wurden mit Anschaffungs-/ Austausch-/ und Verwaltungskosten neu kalkuliert. Für den Privathaushalt bleibt ein minimaler Anstieg um 0,50 € pro Monat aufgrund Kostensteigerungen nicht aus. In der Anlage 3 ist die Erhöhung der Wassergebühren von 2023 gegenüber 2022 exemplarisch dargestellt. Bei einem Verbrauch von 100 m³ entspricht dies einer um- gerechneten monatlichen Erhöhung von 2,05 € brutto. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Was- serqualität und die Versorgungssicherheit immer an ers- ter Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Im Zweckverband stehen neben der Erneuerung der Quellleitung (Planung Bauabschnitt 2 und 3) die Sicherung der Notverbünde sowie die rechtlichen Rahmenbedin- gungen um die Sicherung des Wasserschutzgebiets Wei- ßenbronnen an. Seit 2017 ist auch die technische Bereit- schaft über die TWS geregelt. Das Trinkwasser hat ohne Einschränkung höchste Priorität und es wird alles getan, um dieses elementare Gut vor Eingriffen zu schützen. Es wurde in der Kalkulation ein ansteigender Wasserver- brauch angenommen. Bei den Wassergebühren werden starke Gebührenschwankungen vermieden. Dem Ver- braucher werden zeitnah Kostenüber- bzw. -unterde- ckungen weitergegeben. Es wird im Gegensatz zu umliegenden Kommunen wei- terhin von der Aufhebung des Verzichts auf Gewinnerzie- lung sowie der Einführung der Konzessionsabgabe in der Trinkwasserversorgung Abstand genommen. Es erging folgender Beschluss 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigen- betrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiter- hin der Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Ge- bührenkalkulation von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wird zugestimmt. 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Be- reich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasser- Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 versorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversor- gung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran er- folgen. 5. Die bisher nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen in Höhe von 55.908,13 € werden mit dem Verlust 2021 in Höhe von -71.933,16 € verrechnet. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalku- lation werden die Wasserverbrauchs- und Wasser- grundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2023 1,70 € Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkula- tion werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrund- gebühren für den Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2024 1,80 € Die Grundgebühren werden 2023 wie folgt angepasst: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/Q3= 4 5,00 NG 7-10 m³/h QN 6/Q3=10 5,20 NG 20 m³/h QN 10/Q3=16 10,00 NG 30 m³/h QN 15/Q3=25 14,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/Q3=25 24,50 DN 80 QN 40/Q3=63 25,50 DN 100 QN 40/Q3=63 32,50 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. 7. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den An- schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Was- serversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. TOP 14 Sanierungsgebiet „Ortskern II“ Beschluss nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB über die 2. Änderung der Sanierungssatzung (Ge- bietsveränderung 2022) Kämmerer Abele teilt mit: Die städtebauliche Neuordnung des Gebietes „Ortskern II“ wird im Rahmen eines förmlichen Sanierungsverfahrens durchgeführt. Die förmliche Festlegung des Sanierungs- gebietes erfolgte durch Beschluss des Gemeinderates vom 13.01.2015. Gegenstand des jetzigen Verfahrensschrittes ist es, dass bisher förmlich festgelegte Sanierungsgebiet um Teilbe- reiche in den Randgebieten einerseits zu erweitern und andererseits zu verkleinern. Veränderung Sanierungsgebiet Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ wur- de im Rahmen der seinerzeitigen förmlichen Festlegung auf der Grundlage der damaligen Sanierungsplanung vorgenommen. Im Zuge der Fortschreibung der Sanierungsplanung sollen weitere Abschnitte (Dorfplatz bis Abzweigung Thumbstra- ße – Veränderung Parkierung) zur Verbesserung durch- geführt werden und andere Maßnahmen (Klosterhof 4 und ehemalige alte B30), da hier keine Veränderungen anstehen, rausgenommen werden. Bei den durch die Satzungsänderung in das förmliche Sanierungsgebiet einbezogenen Flächen handelt es sich um Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Baindt. In- teressen privater Sanierungsbeteiligter und öffentlicher Aufgabenträger werden nicht berührt. Bedenken und Äußerungen gegen die Erweiterung des Sanierungsge- bietes liegen nicht vor. In Absprache mit dem Sanierungsbetreuer der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH und dem Regierungsprä- sidium Tübingen kann das Sanierungsgebiet optimiert und angeglichen werden. Die Gemeinde könnte somit die optimale Förderung aus dem Landessanierungspro- gramm erzielen. Wir haben den Aufstockungsantrag für das Jahr 2023 beim Regierungspräsidium eingereicht. Hierbei wurden die erzielbaren Erlöse und entstehenden Kosten sowie die geplanten Vorhaben genauer definiert. Das Sanie- rungsgebiet endet zum 30.04.2025. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Satzung der Gemeinde Baindt über die förmliche Festlegung der 2. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“ zu. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes 1. Mietvertrag SBBZ und Konzeptvergabeverfahren Fischerareal Bürgermeisterin Rürup berichtet, dass derzeit der Miet- vertrag für die zwei Schulkassen des SBBZ im ehema- ligen Kindergarten „Regenbogen“ aktualisiert wird. Des Weiteren findet am 29. Oktober die nicht-öffentliche Jurysitzung zu den Bewerbungen für die Anliegerpro- jekte im Konzeptvergabeverfahren Fischerareal statt. 2. BBQ-Grill Ein Gremiumsmitglied berichtet, dass BürgerInnen Pro- bleme mit der App beim BBQ-Butler im Baindter Bäd- le hatten. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass die App noch ein Prototyp ist und noch nicht für Baindt konfi- guriert ist. Die Nutzung des BBQ-Butlers erfolgt dieses Jahr mit den Chip-Karten, die kostenlos im Rathaus abgeholt werden können. 3. Parkplatz vor dem Kindergarten Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die Parkplätze vor dem Kindergarten in naher Zukunft ausgebessert werden müssten. 4. Notunterkunft Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, wie lan- ge die Notunterkunft in der Sporthalle eingerichtet wird und wie der Bodenschutz erfolgt. Bürgermeiste- rin Rürup erklärt, dass die Halle für 4 Wochen bis zum Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 28. November genutzt wird und vor der Belegung eine Begehung mit Übergabe erfolgt. 5. Carsharing Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, ob im Schussental bzw. in Baindt ein Projekt zum Carsharing angedacht ist. Bürgermeisterin Rürup weist daraufhin, dass die Idee im Fischerareal durch einen Ankerpro- jektträger aufgenommen wird. Ende der öffentlichen Sitzung: Für die Richtigkeit: Simone Rürup Franka Maurer Bürgermeisterin Schriftführung Stefan Konzett Gemeinderatsmitglied Johannes Kreutle Gemeinderatsmitglied Urkundspersonen Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 26. November und Sonntag, 27. November AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 26. November Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 27. November Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.12.2022 Vom 01.12.2022 – 31.03.2023 ist die Annahmestelle nur noch freitags von 15:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Die Annahmetage Montag und Mittwoch entfallen. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. November 26.11. Nikolausmarkt Dorfplatz Dezember 05.12. Landjugend Nikolausbesuche 05.+06.12. DRK Nikolausbesuche 06.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 07.12. Seniorentreff Adventsfeier BSS 10.12. Musikverein Jubiläums-Festkonzert SKH 24.12. Musikverein Vorspielen DP 26.12. Landjugend Weihnachtstanz SKH 31.12. Böller Silvesterschießen WSP Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Gemeinsam Gutes tun - Ihre Spende hilft Liebe Gemeindemitglieder, wir organisieren in unserem Kindergar- ten eine Sammelaktion mit Lebensmit- teln und Hygieneartikeln für Menschen, die gerade nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Die Tafel versorgt dreimal pro Woche viele Familien und Einzelpersonen, die auf diese Hilfe angewiesen sind. Vielleicht haben auch Sie etwas in Ihrem Vorratsschrank, was Sie spenden können. Sie dürfen Ihre Spenden gerne bei uns vorbeibringen. Die gemeinsam gesammelten Spenden werden an die Tafel Weingarten/CariSATT weitergeleitet und kommen zu 100% dort an, wo sie dringend benötigt werden. Am 12.12.2022 endet unsere Aktion und die Spenden wer- den von der Tafel Weingarten bei uns abgeholt. Gemeinsam können wir nachhaltig Gutes tun! Benötigt wird vor allem (bitte noch länger haltbar und nicht angebrochen): • Nudeln, Reis • Essig, Öl • Kaffee, Kakao, Kaba, Tee • Marmelade, Honig, Brotaufstriche • H-Milch, Zucker • Backzutaten aller Art z.B. Mehl, Backpulver, Nüsse... • Cornflakes, Müsli, Haferflocken... • Konserven aller Art: z.B. Wurst, Fisch, Fleisch, Fertigge- richte, Gemüse... • Drogerieartikel: Zahnbürsten, Zahnpasta, Deo, Sham- poo, Duschbad, Seife, Toilettenpapier... Bitte bringen Sie keine Kühl- und Tiefkühlprodukte mit. Wir bedanken uns bereits jetzt recht herzlich bei Ihnen, Ihr Team vom Kindergarten St. Martin Einladung zum Familiengottesdienst Liebe Gemeindemitglieder, am Sonntag, den 27.November um 10:00 Uhr gestaltet unser Kindergarten einen Familiengottesdienst unter dem Thema „Licht kann man verschenken“. Dazu sind Sie herz- lich eingeladen. Mit adventlichen Liedern und Geschichte wollen wir gemeinsam in die Adventszeit starten. Die Kinder und Erzieher/innen freuen sich auf Ihr Kommen! Waldorfkindergarten Leise rieselt der Schnee – Nikolausmarkt Baindt Schneeflöckchen, Weißröckchen, bald ist es soweit. Auch dieses Jahr hat sich der Waldorf- kindergarten in Baindt etwas ganz Besonderes für die Adventszeit überlegt. Nach dem Mot- to „Leise rieselt der Schnee“ finden die Besu- cherInnen am Stand des Waldorfkindergartens auf dem Nikolausmarkt jede Menge Selbstgebasteltes rund um zauberhaftes Schneegestöber und Winterspaß im Schnee. Pfiffige SchlittenfahrerInnen, flotte SkifahrerInnen und himmlische Schneeengelchen eröffnen hier die Winter- saison. Ob als Geschenkidee oder als Deko fürs eigene Heim. Da bekommt man gleich Lust selbst den Schlit- ten auszupacken, loszurodeln und den ersten Schnee zu begrüßen. Was im Winterwunderland natürlich nicht Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 fehlen darf: Warme Waffeln und dampfender Punsch für die großen und kleinen Marktgäste. Also kommt alle vorbei am 26. November zwischen 11 und 18 Uhr auf dem Baindter Dorfplatz. Die Eltern des Waldorfkinder- gartens freuen sich sehr auf zahlreiche BesucherInnen! Schulnachrichten SBBZ Sehen Brettspiele für Menschen mit Sehbehinderung Wolfgang Schuhmacher stellt seine Erfindungen dem SBBZ Sehen in Baindt vor Es ist begeistertes Lachen in der Cafeteria im SBBZ Sehen in Baindt zu hören. Einige Schüler sitzen vor den Brettspie- len aus Holz und beginnen direkt, die Spiele auszuprobie- ren, darunter Sudoku, Memory oder ein Labyrinth-Spiel. Die Spiele wurden von Wolfgang Schuhmacher nach eigener Idee entwickelt und hergestellt. Der 51-Jährige besucht regelmäßig Einrichtungen für Menschen mit Seh- behinderungen, um seine Spiele vorzustellen. So auch am Donnerstag, den 17. November, im SBBZ Sehen in Baindt. Vor knapp eineinhalb Jahren sei er auf einem Spiele- abend des VdK Sozialverbandes gewesen. „An diesem Abend kam die Frage in mir auf, wie es Menschen mit ei- ner Sehbehinderung eigentlich möglich ist, Brettspiele zu spielen. Dieser Gedanke ließ mich nicht mehr los“, erzählt Wolfgang Schuhmacher. Dies sei der Startschuss für die Entwicklung seiner Brettspiele gewesen. In der Werkstatt in seinem Keller stellt er die Brettspiele her. Es sei für ihn eine absolute Herzensangelegenheit. Handwerkliches Geschick sei gefragt. Er sei zudem auch gerne kreativ. Die Spiele sind haptisch ansprechend und leicht zu verstehen. Sie seien daher zum einen für Men- schen mit einer Sehbehinderung entwickelt, aber auch für ältere Menschen sehr gut geeignet. Mittlerweile hat Wolf- gang Schuhmacher circa zehn unterschiedliche Spiele angefertigt, manche davon in mehrfacher Ausfertigung. Er habe sich bei der Entwicklung der Idee und auch bei deren Umsetzung stets auf den Tastsinn konzentriert. Dem 10-jährigen Tim gefällt der Spielenachmittag. „Es ist super!“, strahlt er. Auch David hat Spaß. „Das hat Herr Schuhmacher toll gemacht“, lobt der 10-jährige Schü- ler anerkennend. Vielleicht, so sagt Wolfgang Schuhmacher, werde ja ein Spielehersteller auf seine Idee aufmerksam. „Es wäre doch schön, älteren Menschen und Menschen mit Sehbehinde- rung eine Vielfalt an unterschiedlichsten Spiele-Möglich- keiten anbieten zu können.“ Wolfgang Schuhmacher war mit seinen selbst entwickel- ten Brettspielen für Menschen mit Sehbehinderung zu Gast beim SBBZ Sehen in Baindt_credit: Stefanie Keppeler Klosterwiesenschule Baindt Orange the World – nein zu Gewalt an Frauen Orange The World ist eine Aktion im Land- kreis Ravensburg. Es ist eine Initiative verein- ter Kräfte gegen Gewalt an Frauen. Die Kampagne färbt vom 25.11. bis 10.12. durch Plakate, Fahnen, Veranstaltun- gen und Aktionen den Landkreis Ravensburg orange und setzt ein Zeichen gegen Gewalt. Gewalt an Frauen beenden. Sensibilisieren. Helfen. Mehr Infos zu der Kampagne, Beratungsstellen, Aktionen und Veranstaltungen finden sie unter: https://www.orangedays-lkrv.de/ Auch die Klosterwiesenschule beteiligt sich mit einem klei- nen aber feinen Beitrag und auch wir werden Plakate an der Schule in diesem Zeitraum aufhängen. Stefanie Nandi (Schulsozialarbeit) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Landratsamt Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildungsver- anstaltungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde Für sogenannte Altsachkundige im Pflanzenschutz hat dieses Jahr der neue dreijährige Zeitraum (01.01.2022 – 31.12.2024) begonnen, in dem verpflichtend vier Stun- den Fortbildung besucht werden müssen. Das Land- wirtschaftsamt bietet hierzu zwei online Veranstaltungen mit Mitarbeitenden des Landwirtschaftsamtes als Refe- rierende an. Neue Herausforderungen des Pflanzenschutzes im Ackerbau Themen sind die neuen erweiterten Vorgaben zum Inte- grierten Pflanzenschutz in Schutzgebieten (IPSplus), die aktuelle Zulassungssituation, Maßnahmen zur Reduzie- rung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und zur Förde- rung der Biodiversität sowie die aktuellen Entwicklungen beim Anwenderschutz. Termin: Montag, 05.12.2022 von 19:30 bis 21:30 Uhr Erfolgreiche Grünlandbewirtschaftung für gesundes Futter In dieser Veranstaltung werden die neuen rechtlichen Vorgaben zum Pflanzenschutzmitteleinsatz, neue Ansät- ze in der Ampferbekämpfung sowie die Problematik von Giftpflanzen auf Wiesen und Weiden vorgestellt. Termin: Dienstag, 13.12.2022 von 13:30 bis 15:30 Uhr Für den Erhalt der 2-stündigen Teilnahmebescheinigung wird die Anwesenheit während kurzer Pausen durch Um- fragen überprüft. Eine Anmeldung unter Angabe der Veranstaltung, Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum ist zwingend erforderlich bis spätestens 03. bzw. 12.12.2022 per E-Mail an la@rv.de. Der Zugangs- link zu den Videokonferenzen wird zeitnah vor der Veran- staltung an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) 60. Aulendorfer Wintertagung am 02.12.2022 (Präsenz-Veranstaltung) „Rinderhaltung – Wege aus der globalen Abhängigkeit“ Die Landwirtschaft ist schon lange kein Bereich mehr, der sich von globalen Zusammenhängen und Handelsbezie- hungen freisprechen kann. Globalität birgt viele Chancen und Potentiale, aber auch Gefahren in Verbindung mit Abhängigkeiten. Die Coronapandemie führte in vielen Be- reichen zu unterbrochenen Lieferketten, die Energiekrise führt zu steigenden Zukaufkosten oder gar zu Liefereng- pässen. Damit wird uns allen sehr deutlich vor Augen ge- führt, wo die Risiken einer zunehmenden Globalisierung liegen. Die diesjährige Aulendorfer Wintertagung greift die Thematik auf und möchte exemplarisch für den Bereich der Rinderhaltung aufzeigen, welche einzelbetrieblichen Möglichkeiten u.U. bestehen um globale Abhängigkeiten und damit verbundene Risiken zu minimieren. Dr. Thomas Guggenberger von der Höheren Bundes- lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raum- berg-Gumpenstein (HBLFA) aus Österreich wird darstel- len, was unter einer standortgerechten Landwirtschaft zu verstehen ist und welche Potentiale er für Einzelbetriebe darin sieht. Wie landwirtschaftliche Milchviehbetriebe konkret mit der Herausforderung Globalisierung umgehen zeigen zwei Berichte von Praktikern. Jonas Klein vom Hornste- inhof in Deggenhausertal betreibt mit seiner Familie einen ökologisch wirtschaftenden Milchviehbetrieb, der selbsterzeugte Energie innerbetrieblich nutzt und auf ge- schlossene Energiekreisläufe setzt. Markus Traber aus Mühlingen betreibt mit seiner Familie ebenfalls einen ökologisch wirtschaftenden Milchviehbetrieb Betrieb mit Biogas und Direktvermarktung und legt einen großen Wert auf Autarkie im Betrieb. Beide Betriebsleiter werden darstellen wie sie ihre Betrie- be aufgestellt haben und wie sie damit auch ein Stück weit das Risiko von globalen Abhängigkeiten in ihren Betrie- ben reduziert haben. Der Bereich der Futtermittelzukäufe und da speziell die Eiweiß- und Kraftfuttermittel, bilden einzelbetrieblich in Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 vielen Betrieben einen sehr großen Kostenblock. Welche Potentiale das Grundfutter tatsächlich bietet und welche Effizienz der Kraftfuttereinsatz in diesem Zusammenhang bietet, darüber referiert Frau Dr. Elisabeth Gerster vom LAZBW. Die betriebseigene Erzeugung heimischer Eiweißfuttermit- tel ist bei vielen Betrieben v.a. durch die hohen Zukauf- kosten wieder in den Fokus gerutscht. Dr. Karin Wegg- ler und Wilhelm Wurth, beide vom LAZBW, werden die Potentiale heimischen Eiweißes im Ackerfutterbau und Grünland darlegen. Die Nutzung der Weide als eine betriebliche Option bie- tet viele Potentiale, verlangt aber auch ein individuelles Management im Gesamtbetrieb. Dr. Jonas Weber vom LAZBW zeigt in seinen Ausführungen auf, wie sich die Weide erfolgreich führen lässt. Uwe Eilers, ebenfalls vom LAZBW, greift in seinen Betrachtungen die Bedeutung der Weide vor dem Hintergrund der EU-Öko-Verordnung auf. In diesem Zusammenhang werden auch die Heraus- forderungen und Lösungsansätze des Weidebetriebs in Kombination mit einem automatischen Melksystem auf- geführt. Zu dieser Veranstaltung ergeht eine herzliche Einladung. Anmeldungen sind bis zum 28.11.2022 über die Home- page des LAZBW unter www.lazbw.de in der Rubrik „Bildung“ und „aktueller Kurse“ möglich. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org SchülerInnen der Achtalschule setzen sich fürs Klima ein Am Samstag, den 19. November.2022 waren die Kinder der Klima AG der Achtalschule Baienfurt wieder beim CAP- Markt in Baindt aktiv. 14 Kinder und Jugendliche packten über 70 Schokoladen - Baumpakete für Kunden, die zum Einkaufen kamen. In jedem Baumpaket sind 5 Ta- feln gute Schokolade und zusätzlich wird für jedes Paket ein neuer Baum gepflanzt. Dazu gab es eine Urkunde und Informationen über die wichtige Bedeutung von Bäumen im Kampf gegen den Klimawandel. In vielen Gesprächen erklärten die Kinder das Projekt, bisherige Aktionen und Erfolge und informierten über bisher gewonnene Wett- bewerbe und unsere Pflanzaktion von Apfelbäumen mit der Gemeinde Baienfurt. Das Interesse der Besucher war groß. Manche kamen nochmals zurück, nachdem sie Geld geholt hatten, um noch mehr Baumpakete einzukaufen. Um 12.30 Uhr waren wir bereits ausverkauft. Einige Kun- den haben auch eine Spende gegeben, für die wir weitere Bäume pflanzen. Insgesamt können durch die Aktion 136 neue Bäume gepflanzt werden. Auch Sie können uns unterstützen: Geben Sie der Achtal- schule ihre Stimme beim aktuellen SpardaImpuls - Wettbewerb: https://www.spardaimpuls.de/projekte/ 634ea12955507e0e0bc34621 Jeder, der ein Handy hat, kann mit abstimmen und da- durch mit uns Bäume pflanzen. Für das Preisgeld pflanzen wir Bäume in Baienfurt und Umgebung. Die Klima AG der Achtalschule, B. Huber-Ohl Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 26. November – 05. Dezember 2022 Gedanken zur Woche Advent feiern heißt warten können; Warten ist eine Kunst, die unsere ungeduldige Zeit vergessen hat. Dietrich Bonhoeffer Samstag, 26. November 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 27. November – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit dem Kin- dergarten St. Martin Ministranten: Laura Kurz, Lisa Schad, Mathea Buchter, Laureen Hartmann, Leon Kutter, Timo Kutter, Leopold Koch, Emilia Stotz, Anton Strehle († Pia und Baptist Heilig, Johann Germann, Adalbert Berger, Jakob Kerner, Julia Locher, Georg Locher, Josefine und Eugen Knoll, Karl Schnell Jahrtag: Hedwig Schützbach) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Malou Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 11.15 Uhr Baienfurt – Wort-Gottesfeier für Familien mit dem Kindergarten St. Ulrich 17.00 Uhr Baienfurt – Adventskonzert mit dem Kin- derchor und der Jugendkantorei „Lichter der Hoffnung“ Dienstag, 29. November 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 30. November 19.00 Uhr Baienfurt – Rorategottesdienst mit dem Musik- verein, bitte bringen sie eine Kerze und Unter- setzer mit. Anschließend Einladung zu Glühwein und Punsch, bitte Tasse mitbringen. Donnerstag, 01. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 02. Dezember 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Monika Kronen- berger, Jahrtag: Karl Kuch) 11.15 Uhr Baindt – Wortgottesfeier in der Blindenschule Samstag, 03. Dezember 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Anna und Johann Bergen, Jahrtag: Klara Mayer) Sonntag, 04. Dezember – 2. Adventssonntag – Hl-Barbara 10.00 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst der verstor- benen Mitglieder der KAB 11.15 Uhr Baienfurt – Wort-Gottes- Feier für Familien mit Kindern 16.00 Uhr Baindt – adventliche Stunde für Familien mit Kindern Alle Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte, die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen als besonders geschützten Bereich. Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 01. Dezember geschlossen Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen u. in ver- schiedenen Farben. Der Verkauf findet am 26. 11.22 auf dem Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz statt. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 3 € im Pfarrbüro zu den Öffnungs- zeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 3 Euro bitte beim Hl. Antonius in den Op- ferstock geben). Ökumenisches Hausgebet im Advent am Montag, 05. Dezember 2022 Um 19.30 Uhr laden die Glocken der christlichen Kirchen in Baden-Württemberg zum ökumenischen Hausgebet ein. Die Flyer liegen am Schriftenstand aus. Bußfeier in Baindt Samstag, 17.Dezember 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiefeier Beichtgelegenheit in Baienfurt Samstag, 10. Dezember 17.30 Uhr Beichtgelegenheit in der Kirche Samstag, 10. Dezember 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharis- tiesfeier Gesucht 1-2 Zimmer Wohnung gesucht für einen Referendar kath. Theologie am Gymnasium Weingarten. Wenn Sie etwas wissen dann melden Sie sich bitte im Kath. Pfarrbüro in Rottweil unter 0741-21833. Pfarrer Staudacher Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Einladung zu den Adventsgottesdiensten Die vier Lichter des Hirten Simon Gemeinsam werden wir in der Adventszeit die Geschichte des kleinen Hirtenjungen Simon hören und sehen, der auf der Suche nach seinem weißen Lamm so allerhand erlebt. Es lädt dazu ein an den 4 Adventssonntagen: 27.11.2022 Kindergarten St. Ulrich 04.12.2022 Familiengottesdienstteam 11.12.2022 Kindergarten St. Josef 18.12.2022 Kleine Kirche Jeweils um 11.15 Uhr in der Kirche Mariä Himmelfahrt in Baienfurt Wir freuen uns auf eine schöne gemeinsme Adventszeit! Konzert Mariä Himmelfahrt Baienfurt 1. Adventssonntag 27. November 2022, 17 Uhr Adventskonzert Antonio Vivaldi (1678-1741) „Magniflcat“ Klaus Heizmann (*1944) „Lichter der H.offnung“ Adventskantate Teil 1 (1995) Kirchenchor und Jugendkantorei Mariä Himmelfahrt Baienfurt Leila Trenkmann, Sopran Lothar Riehmann, Tenor Marco Vassalli, Bass Kirchenorchester Baienfurt Wolfgang Baur, Orgel Leitung: Maria Hummel Kartenvorverkauf: 10,- € (Kinder bis 12 Jahre frei) Sonntag, 13.11.2022, 10.30 Uhr nach dem Gottesdienst Samstag, 19.11.2022 und Samstag, 26.11.2022 18.00 Uhr vor dem Gottesdienst jeweils am Kirchenportal Brillen Jerg, Baienfurt ab Samstag, 12.11.2022 und an der Abendkasse Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unse- rem adventlichen Seniorentreff am Mittwoch, 7. Dezember 2022 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Mit einem Lich- terfest feiern wir die Heilige Luzia und stimmen Sie mit adventlicher Musik auf die nahen Weihnachtstage ein. Wir freuen uns auf Sie. Mit lieben Grüßen Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 27. November 2022 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Siehe, dein König kommt zu dir, ein Ge- rechter und ein Helfer. Sach 9,9a Sonntag, 27. November 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Amts- einsetzung des neuen Kirchenge- meinderatsmitgliedes Karl-Heinz Täsch mit Posaunenchor anschließend Kaffee mit Zopfbrot 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 28. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 30. November 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 04. Dezember 2. Advent 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 15.00 Uhr Baienfurt Adventsnachmittag im Ev. Gemein- dehaus 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Gemein- dehaus Siehe, dein König kommt zu dir Gedanken zum Wochenspruch Siehe, dein König kommt zu dir „Die da oben“ – eine Formulierung, die man zur Zeit immer wieder hören kann. Wenn jemand drüber klagt, dass die All- tagsnot der „kleinen Leute“ der Politik of- fenbar fremd ist – zumindest sehen sich viele in den getroffenen Entscheidungen nicht repräsentiert. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Während wir heute in einer Demokratie auf unsere Re- gierung Einfluss nehmen können und sollen und wir das Glück haben, Regierungen nach bestem Wissen und Ge- wissen zu haben, blieb den Menschen zur Zeit Jesu nicht viel mehr als der Blick auf Gottes Verheißungen, dass er einen gerechten König schicken wird, der sich endlich der Not seines Volkes annimmt, anstatt nur in seine eigenen Taschen zu wirtschaften. – „Siehe!“ – Das heißt „Achtung, jetzt wird’s wichtig!“ – So beginnt unser Wochenspruch zum 1. Advent und weckt damit Erwartungen – macht Hoffnung. Wie viele haben damals auf eine „starke Hand“ gewartet, die Römer aus dem Land jagt und Recht und Gerechtig- keit aufrichtet; und waren dann darüber enttäuscht, dass nicht das Paradies auf Erden angebrochen ist, weil Je- sus offensichtlich einen höheren und gleichzeitig tieferen Auftrag verfolgt hat: Er ist König der Herzen – Bürger des Himmels – mit beiden Füßen auf dem Boden – sein Blick und seine Hände den Menschen zugewandt, wirkt langfristig und nachhaltig. Er hat nicht von heut auf morgen alles umgestellt, und doch hat sich das Leben der Menschen, die sich auf ihn eingelassen haben von Grund auf verändert – bis heute. Vielleicht kann ja diese beginnende Adventszeit zu einem Blickwechsel einladen, darauf, wie anders Jesus ist und wie gerade dieses Anders-Sein unseren Blick für Gerech- tigkeit und Hilfsbereitschaft schärft. Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer ------ Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------ Pfarrbüro geschlossen Am 29.11.2022 ist das Pfarrbüro ganztägig wegen Fortbil- dung geschlossen. Wir bitten um Beachtung. ------ Adventsnachmittag am 4. Dezember 15-17 Uhr Herzliche Einladung zu einem ge- mütlichen Adventsnachmittag am 2. Adventssonntag im Ev. Gemein- dehaus, bei Adventsliedern, Plätz- chen und Kaffee. Wir freuen uns auf Sie! ------ ADVENTSOPFER 2022 FÜR DAS Gustav-Adolf-Werk Am 1. Advent 2022 wird in den Gottesdiensten in Würt- temberg für das Gustav-Adolf-Werk (GAW) gesammelt. Das GAW ist ein Spendenwerk unserer Landeskirche, das evangelische Gemeinden weltweit in ihren Aufgaben und Herausforderungen unterstützt. In diesem Jahr sind zwei Projekte im Fokus der Samm- lung. Das Diakonissen-Mutterhaus in Sao Leopoldo (Bra- silien), in dem heute noch einige Schwestern im aktiven Dienst leben und ein Pflegeheim und ein Gästehaus be- treiben, ist renovierungsbedürftig. Die Dachkonstruktion ist von einem Holzwurm befallen und muss ausgetauscht werden. Das zweite Projekt aus Rumänien ist ein diakonisches Projekt der Christlichen Stiftung Diakonia. Sie engagiert sich seit über 20 Jahren bei der Intergration und Bildung von Kindern aus sozialschwachem Umfeld und von Ro- mafamilien. Neben einer warmen Mahlzeit für etwa 54 Kinder aus 24 Ortschaften gibt es Hausaufgabenhilfe, Freizeitgestaltung, Aufklärung und Prävention. Landesbischof Gohl schreibt: „Der Blick über Württemberg hinaus zeigt uns, dass - anders als bei uns - in anderen Teilen der Welt der christliche Glaube oft nur mit erhebli- chen Einschränkungen gelebt werden kann. Unsere Part- nerkirchen sind zahlenmäßig meist klein. Dennoch wirken sie mit ideenreichen Projekten heilsam in die Gesellschaft hinein und zeigen, wie Kirche in Wort und Tat die frohe Botschaft bezeugt. Ich bitte Sie, das Gustav Adolf Werk großzügig zu bedenken.“ Neben der Kollekte am 1. Advent können Spenden auch direkt auf das Konto des GAW überiesen werden. Evangelische Bank eG, IBAN: DE92 5206 0410 0003 6944 37 Weitere Informationen unter www.gaw-wue.de und in den Sozialen Medien unter @gaw_vernetzt. Offener Bibeltreff Am ersten Adventssonn- tag, den 27. November, um 14.30 Uhr findet ein Offener Bibeltreff im Martin-Luther-Gemeindehaus Weingarten statt. Unter dem Motto „Draußen vor der Türe“ legen Matthias Geiser, Hauskreisleiter und Matthias Pfizenmaier, Prädikant das Sendschreiben aus Offenbarung 4,14-22 aus. Veranstalter ist die evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft „Die Apis“. Interessierte Gäste sind herzlich willkommen. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Gartenaktion im Ev. Kindergarten Arche Noah Am Freitag, 18.11.22 war es wieder soweit! Viele tatkräftige Eltern und Kinder kamen nachmittags zur Gartenaktion, um unseren Garten winterfest zu machen. Bei strömen- dem Regen wurde Laub gerecht, der Zaun am Höhlen- dach repariert, Büsche gepflanzt, Efeu zurückgeschnitten und der Fallschutzkies von Unkraut befreit. Trotzdem kamen alle zügig voran und waren in kurzer Zeit fertig. Eltern, die nicht mithelfen konnten, versorgten die Arbeitenden mit Leckereien zur Stärkung. Vielen Dank an die vielen fleißigen Helfer und der Gemeinde Baienfurt, die uns einen Hänger zur Verfügung stellten. Erneuerungsarbeiten, Fasnetskostüme und Martins- fest – Aktivitäten im evangelischen Waldkindergarten Baienfurt Nachdem der Elternbeirat lange Zeit vollauf damit be- schäftigt war, den aufgrund von Personalmangel be- dingten Betreuungsnotstand zu begleiten, konnten in den letzten Wochen nun wieder einige erfreuliche Dinge in die Hand genommen werden: So trafen sich am Freitag, den 11.11.2022, Väter und Erzie- her der Waldgruppe Waldfüchse, um länger aufgescho- bene Reparatur- und Erneuerungsarbeiten im Wald durchzuführen. Unter anderem wurde das Waldsofa er- neuert und es entstand eine neue überdachte Garderobe am Bringplatz. Am Samstag, den 12.11.2022, fand das erste Näh- und Zu- schneidetreffen für unsere Fasnetskostüme statt. Hierzu hatte Elternbeirätin Jeanette Seufer dankenswerterweise schon Prototypen angefertigt, von denen ausgehend die Häser für Kinder und Erwachsene genäht werden können. Während für die Kinder der Waldfuchsgruppe passen- derweise Fuchskostüme gestaltet werden, sind für Eltern und ErzieherInnen Baumkostüme geplant. Um die rund fünfzig Verkleidungen für den Baienfurter Fasnetszug herzustellen, werden noch mehrere Termine notwendig sein. Dies ist allerdings auch ein schöner Anlass, sich in geselliger Runde – vorwiegend bestehend aus Müttern und älteren Geschwisterkindern – bei Kaffee und Kuchen im evangelischen Gemeindehaus zum Schneiden, Stecken und Nähen zu treffen. Eine erfreuliche Zusammenkunft war in diesem Jahr auch das Martinsfest, das die Waldkindergartenfamilien am Montag, den 14.11.2022, gemeinsam feierten. Nachdem in den letzten Jahren coronabedingt nur die Kinder und ErzieherInnen mit ihren schönen Holzlaternen gelaufen waren, freuten sich alle schon auf das Fest. Umso länger waren die Gesichter der Kinder, als der Umzug zunächst wegen der schlechten Wetterprognose abgesagt wurde. Auf Elterninitiative hin wurde für den Abend dann aber doch noch ein Treffen verabredet und erfreulicherweise spielte auch das Wetter mit. Bei klarem Sternenhimmel liefen die Familien durch den Wald, sangen Martins- und Laternenlieder und teilten – angeregt durch das Vorbild des heiligen Martin – das mitgebrachte Essen und Punsch. Besonders schön war, dass auch die ErzieherInnen der Einladung der Eltern gefolgt waren und am Laternenspa- ziergang vom Bringplatz zum Amphibienbad teilnahmen. Die eigentlich für den Abend eingeplanten Martinsbrezeln durften die Kinder dann am Folgetag im Kindergarten miteinander teilen. Auch wenn im Waldkindergarten weiterhin die Leitungs- stelle unbesetzt ist und Personal fehlt – worauf bedauer- licherweise mit einer Gruppenschließung reagiert werden musste -, können für die verbliebenen Kinder und Fami- lien schöne Aktivitäten organisiert werden. Wir danken an dieser Stelle den Erzieherinnen und Erziehern herzlich für ihren großen Einsatz, der den Kindern ein weitgehend ungetrübtes Kindergartenerleben ermöglicht, und freuen uns jetzt schon auf die gemeinsame Adventszeit. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 28.11. L. Gerster: „Bald nun ist Weihnachten“ –Vor- freude, Erlebnisse, Geschichten... Erinnerungen werden zu Papier gebracht... 5.12. H. Gärtner: „Engel zum Naschen“ 12.12. Adventsfeier im DBS Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Spielabsage Die für Samstag angesetzte Partie SV Kress- bron - SV Baindt musste aufgrund schlech- ter Platzverhältnisse abgesagt werden. Vorschau: Sonntag, 27.11.2022 14.30 Uhr: SV Baindt - VfL Brochenzell B-Juniorinnen SV Deuchelried : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute) 2:5 Unser letztes Meisterschaftsspiel der Hinrunde gegen den SV Deuchelried hatten wir auf dem Kunstrasenplatz in Wangen. Die ersten Minuten machte Deuchelried gleich viel Druck und Tabea im Tor musste gleich zweimal in höchster Not einen frühen Rückstand verhindern. Doch dann fingen wir uns und nach einer schönen Flanke von Marie auf Sophia, wurde diese im Strafraum gefoult, den fälligen Strafstoß verwandelte Mona in der 10. Minute souverän zum 1:0. Im weiteren Verlauf standen wir recht hoch, was uns vor des Gegners Tor gute Möglichkeiten bescherte, andererseits bei Tempogegenstößen den Geg- nerinnen zu viel Raum überließ, so dass unsere Abwehr um Lorena, Scarlett, Viviane und Julie immer wieder ex- trem gefordert war. Trotzdem war es dann Martha, die sich nach einer halben Stunde zum wiederholten Mal durchsetzte, die Verwirrung in der Deuchelrieder Hinter- mannschaft ausnutzte und auf 2:0 erhöhte. Leider kam dann in der 37. Minute aber auch ein schneller Konter der Gegnerinnen durch, die damit auf 1:2 verkürzen konnten. Nach der Pause standen wir im Mittelfeld zwar kompak- ter, doch Deuchelried drängte stark auf den Ausgleich, so dass ein klarer Spielaufbau zunächst nicht stattfand und auch Tabea mehrfach eingreifen musste. Doch mitten in die gegnerische Drangperiode hinein, gelang Sophia ein schneller Vorstoß aufs Tor, der zwar zunächst abgewehrt werden konnte, doch Stella setzte nach und erhöhte auf 1:3. Jedoch nur wenige Minuten später mussten wir nach einem Handelfmeter den Anschlusstreffer hinnehmen. Deuchelried wollte nun den Ausgleich und setzte nun voll auf Angriff, was uns Kontermöglichkeiten ermöglichte und so schickten Jana und später auch Hedda Stella gleich zweimal auf Reisen, die dann kurz vor Schluss mit ihren Toren zwei und drei alles klar machte. In der letzten Mi- nute hatte Tabea S. noch die Möglichkeit eins draufzule- gen, aber sie verfehlte den Ball vor dem Tor ganz knapp. Zum Abschluss einer guten Hinrunde nochmal ein tolles Spiel unserer Verbandsligamannschaft mit effizienter Ausnutzung der Torchancen. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Buerck, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Marie Armenat, Sophia Schairer, Amelie Gessler, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Tabea Schauffler. Herren 1 gewinnen mit 9:2 in Wangen 1. TTC Wangen II – SV Baindt 2:9 Weiterhin präsentiert sich die erste Mann- schaft des SV Baindt in dieser Saison bä- renstark. Gegen den Tabellenvierten stand nach 2,5h und einer super Teamleistung ein deutlicher 9:2 Sieg fest. In den Eingangsdoppeln starteten wir wie in den letzten Spielen mit 2 Siegen von Marcel Brückner/Tobias Nowak und Philipp Schwarz/Thomas Nowak, wobei Philipp und Thomas 5 Sätze und 5 Matchbälle brauchten um den Sieg perfekt zu machen. Unser Doppel 3 mit Frank Markwart und Thomas Rauch spielte dieses Mal deutlich besser und gewannen den ersten Satz, aber die Gegner Gelle/ Frantz hielten stark dagegen und konnten letztendlich 3:1 gewinnen. In den Einzelpartien gewann Marcel deutlich mit 3:0, le- diglich der zweite Satz war mit 14:12 umkämpft. Am Ne- bentisch musste Philipp über die volle Distanz gehen um am Ende mit 3:2 gewinnen zu können. Thomas N. kämpfte sich nach 0:2 Satzrückstand in den 5. Satz, in dem er sich leider hauchdünn mit 11:13 geschlagen geben musste. To- bias spielte, wie in den letzten Wochen, sehr gutes Tisch- tennis und konnte sein Spiel in vier umkämpften Sätzen gewinnen. Genauso formstark zeigte sich Thomas R., der seinen 70 Punkte besser eingestuften Gegner nach tollem Spiel 3:2 besiegen konnte. Frank erwischte nicht seinen besten Tag, biss sich aber durch und konnte so Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 seinen Gegner ebenfalls mit 3:2 besiegen. Im Duell der Spitzenspieler wurde Philipp nach verlorenem ersten Satz aktiver und behielt mit 3:1 die Oberhand. Marcel spielte danach frei auf und dominierte seinen Gegner beina- he nach Belieben. Durch seinen 3:0 Erfolg war auch der Mannschaftskampf mit einem deutlichen 9:2 beendet. Vor allem mental scheinen wir derzeit einiges richtig zu machen, vier der fünf 5-Satz-Partien konnten wir für uns entscheiden. Am kommenden Samstag spielen wir in Isny unser vor- letztes Spiel der Vorrunde und hoffen auch hier 2 Punkte mitnehmen zu können. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (1:0), Thomas Nowak (0:1), Frank Markwart (1:0) und Thomas Rauch (1:0) Jugendmannschaft wartet weiter auf den ersten Sieg SV Blitzenreute – SV Baindt 10:0 Anhand der bisherigen Ergebnisse war klar, dass das Spiel gegen den Tabellenzweiten für uns eine große Aufgabe bedeutete. Zum ersten Mal bei einem Punktspiel waren dieses Mal Jona und Valentin für uns mit dabei. Da Blitzenreute nur mit drei Spielern antrat, gab es zu Beginn auch nur ein Doppel, welches mit 3:0 an die Gast- geber ging. In den Einzeln kämpften unsere Spieler Jona, Fabian, Valentin und Franz wacker, für einen Sieg hat es aber leider nicht gereicht. Fabian konnte in seiner ers- ten Begegnung 2 Sätze gewinnen, musste sich am Ende aber dennoch mit 2:3 geschlagen geben. Jona konnte in seinem ersten Mannschaftswettkampf überhaupt auch gleich einen Satz gewinnen, alle anderen Spiele gingen leider mit 0:3 verloren. Das ist aber gar nicht schlimm, schließlich spielen die Jungs aus Blitzenreute schon 3 – 4 Jahre lang Wettkampftischtennis und wir haben dieses Jahr damit begonnen. Unser letztes Spiel der Vorrunde findet am Samstag, 03.12. beim Tabellennachbarn Ravensburg statt. Vielleicht kön- nen wir ja hier mit dem ersten Sieg überraschen. Es spielten: Jona Klein (0:3), Fabian Striegel (0:2), Valentin Koch (0:2) und Franz Kreutle (0:2) Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Festkonzert Am Samstag, den 10. Dezember 2022 fin- det endlich wieder traditionell unser Fest- konzert um 20 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle statt. Die Eröffnung unseres Festkonzerts übernimmt die Jugendkapelle unter der Leitung von Michaela Brauchle. Danach folgt die Gesamt- kapelle unter der musikalischen Leitung von Julius Otto. Die aktiven Musiker der Jugend- und Gesamtkapelle be- reiten sich schon in intensiver Probenarbeit auf den musi- kalischen Höhepunkt unseres Jubiläumsjahres vor. Wir freuen uns, wenn Sie unserer Einladung folgen und sich von der Probenarbeit der Musikerinnen und Musiker selbst überzeugen würden. Sie dürfen sich, wie in den vergangenen Jahren, auf ein abwechslungsreiches Pro- gramm freuen. Der Vorverkauf der Karten für das Stuhlkonzert beginnt bereits am Samstag, den 26.11.2022 auf dem Baindter Ni- kolausmarkt. Kommen Sie uns dazu einfach an unserem Stand auf dem Dorfplatz besuchen. Des Weiteren können Sie an der Bürgertheke des Baindter Rathauses Karten erwerben. Eine Abendkasse wird ebenfalls eingerichtet. Ihr Musikverein Baindt e.V. Reitergruppe Baindt „Besuch des Bauerntheaters in Zie- gelbach, Dorfstadel, am Freitag, den 06.01.2023“ Die Blutreitergruppe und die Reitergruppe besuchen am Freitag, den 06.01.2023 um 20.00 Uhr, das Bauerntheater in Ziegelbach. Gespielt wird ein Lustspiel in drei Akten „Wia wird des no enda?“ von Xaver Wölfle, Regie: Charly Glaser. Verbindliche Kartenbestellung sind bei Werner Elbs, Tel. 07502-911515 oder E-Mail: werner.elbs@hotmail.de bis zum 25.12.2022 möglich. Schützengilde Baindt Beim letzten Rundenwettkampf erzielten unsere Luftgewehr Schützen mit 1377: 1309 Ringen einen hervorragenden Sieg gegen die Mannschaft aus Wolpertswende. Arthur Pfau: 287 Ringe Patrick Pfau: 375 Ringe Stefan Schnez: 326 Ringe Stefan Mohring Landsberger: 345 Ringe Jakob Mohring Landsberger: 331 Ringe Herzlichen Glückwunsch Liebe Mitglieder, es geht dem Ende des Jahres zu, da darf das Königs- schiessen nicht fehlen. Schiesszeit: Freitag 02.12. von 17 bis 20 Uhr. Es erwarten euch die klassischen Disziplinen und zusätz- lich Unterhebel-Gaudischiessen auf die Fallscheiben. Die Siegerehrung inkl. Vesper ist im Anschluss ab 20:30. Bitte gebt bis zum 30. kurz unter der Nummer 015150490259 Bescheid ob ihr kommt, dann können wir besser für das Vesper planen wir freuen uns auf euch! Eure Vorstandschaft Blutreitergruppe Gottesdienst für verstorbene Blutreiter auf dem Gottesberg in Bad Wurzach Pater Konrad Werder SDS, Superior des Salvatorianerklosters vom Gottesberg in Bad Wurzach, ladet die Blutreiterinnen und Blutreiter zum Gedenkgottesdienst für die verstorbenen Blutreiterinnen und Blutreiter ein. Die Messfeier findet am 1. Advents­ sonntag, den 27. November 2022, um 10.00 Uhr auf dem Gottesberg statt. Es ergeht herzliche Einladung. Volleyball LJ Baindt Zweiter Spieltag für die zweite Mann- schaft Im ersten Tagesspiel gegen den Tabel- len-Ersten TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers war Baindt 2 noch etwas unkoordiniert und noch nicht eingespielt (11:25; 12:25). Gegen den zweiten Gegner an diesem Tag, den SV Wol- pertswende – Hot Shots, lagen die Baindter wieder mit 18:24 hinten. Dann wechselte Lukas Hirschmann an den Aufschlag und brachte „die Zweite“ wieder zurück ins Spiel. Durch eine starke Aufschlagserie fuhren die Baind- ter mit 27:25 ihren ersten Sieg der Saison ein. Mit diesem Hochgefühl startete die Mannschaft hochmotiviert in ei- nen stimmungsvollen zweiten Satz, den sie haushoch mit 25:15 gewannen. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Wir hoffen sehr, dass dieses Hochgefühl bis zum nächs- ten Spieltag am 11.12.2022 anhält und auch dann wieder einige Punkte für die VLJ anfallen. VLJ Baindt 1 hat am 26.11.2022 ihren nächsten Spieltag in Langenargen. Gespielt wird gegen den TV 02 Langen- argen Psychos und die SF Illerrieden. VLJ Baindt 2 nach dem ersten Sieg der Saison Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Veranstaltungen des Alpinteams SV Baindt auf dem Nikolaus- markt am 26.11. Das Alpinteam Baindt steckt wieder voll in der Saisonvorbereitung, damit unsere Kurse und alle anderen Veranstaltungen wieder gelingen! Zunächst findet am 26. November der Baindter Nikolaus- markt statt. Wie die vorherigen Jahre nehmen wir hier Anmeldungen für unsere Ski- und Snowboardkurse entge- gen. Diese sind für 14./15.01. und den 21./22.01. am Schet- teregg geplant. Ersatzwochenende wäre der 28./29.01. Dieses Jahr werden wir keine Reisebusse anbieten, d.h. eine eigene Anreise ist zu organisieren. Die Anmeldung beginnt um 11 Uhr. Hierzu bitte für jeden Teilnehmer ein An- meldeformular von unserer Homepage ( www.svbaindt. de) runterladen und vorausgefüllt mitbringen. Ausserdem können Sie sich am Nikolausmarkt für unsere Ausfahrt am 28.12. an den Sonnenkopf, für die Ferienkurse in der letzten Februarwoche und für unser Jugendlager am 18./19.03. anmelden. Unsere für den 3.12. geplante Waldweihnacht müssen wir leider absagen. Alle Informationen sind auch immer unter www.svbaindt.de zu finden. Wir bedanken uns bereits im Voraus für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine schöne Saison! Ihr Alpinteam Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Die Helfer-vor-Ort Gruppe (HvO) des DRK Baien- furt-Baindt Einen ersten Überblick über die Helfer-vor-Ort Gruppe (HvO) Baienfurt und ihre Helfer-vor-Ort durften wir Ih- nen hier im Gemeindeblatt und auf unserer Homepage (www.drk-baienfurt-baindt.de) bereits geben. Wie das System von der Alarmierung bis zum Eintreffen bei den Notfallpatienten abläuft, stellen wir Ihnen heute vor. Die Helfer-vor-Ort werden bei Eingang eines Notrufes in der Rettungsleitstelle automatisch parallel mit dem Ret- tungsdienst alarmiert, sofern es aus einsatztaktischen Gründen sinnvoll ist. Das ist immer dann der Fall, wenn die Helfer-vor-Ort durch ihre räumliche Nähe zum Ein- satzort vor dem Rettungsdienst beim Patienten eintreffen können, oder es mehrere Patienten (beispielsweise bei Verkehrsunfällen) gibt. Die Alarmierung erfolgt generell 24h am Tag und 365 Tage im Jahr. Über ihren Funkmeldeempfänger erfahren die Helfer:innen den Einsatzort sowie die Art des Notfalls. Anschließend fahren die Helfer:innen mit ihren privaten PKWs zur Einsatzstelle und übernehmen dort die not- fallmedizinische Erstversorgung der Patienten:innen und die Einweisung des Rettungsdienstes. Da die Helfer:innen selbst in den entsprechenden Ortschaften wohnen, sind sie sehr schnell an der Einsatzstelle und können durch ihre Ortskenntnis den Rettungsdienst zügig an die Notfallstel- le leiten. Abhängig vom Einsatzbild übernehmen die Hel- fer:innen noch weitere Arbeiten bei der Versorgung des Notfallpatienten, stehen aber auch als Ansprechpartner:in für Angehörige und Betroffene nach dem Einsatz noch zur Verfügung. Da in solchen Momenten wenige Minuten einen entscheidenden Unterschied machen können, sind unsere Helfer:innen wie ein Schutzengel schnell vor Ort. !!! Bitte melden Sie einen medizinischen Notfall immer über die Notrufnummer 112 !!! Sollten Sie Fragen rund um die Helfer vor Ort haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht. Weitere Informatio- nen, wie Kontaktdaten, finden Sie unter: hvo.drk-baien- furt-baindt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Adventswanderung Bei trockenen Wetter wandern wir zum Barbarossastein mit steilen, kurzen An- und Abstiegen. Falls die Wege zu schlecht sind wird es eine Alternative ohne nennenswerte Höhenmeter geben. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Treffpunkt Dienstag 06.12.2022 um 14.00 Uhr beim Frei- bad in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit 2,5 Stunden, ca. 8 km, ca. 200 hm. Einkehr am Grillplatz Nessenreben mit Glühwein. Bitte eine Tasse mit Henkel mitbringen. Über mitgebrachte Gebäckspenden würden wir uns sehr freuen. Gutes Schuhwerk, Trinken, Stöcke und ggf. Wechselschu- he erforderlich. Anmeldung ab 02.12.2022 - T. 0151-12952100. (Anrufbeantworter) Wanderführung Wally Knoll, E-Mail walburga.knoll@t-online.de Gäste sind herzlich willkommen! Bei sehr schlechtem Wetter wird die Wanderung abge- sagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Adventsfeier am 11.12.2022 Wir laden herzlich vor allem auch unsere älteren Mitglie- der zu einem geselligen Treffen, gemeinsamen Essen und Infos für das Neue Wanderjahr ein. Nach einer kurzen Feierstunde und einem Rückblick stel- len Bernd Gmünder und Rainer Eul ihre Mehrtageswan- derungen für 2023 vor. Danach gibt es Essen vom Büffet für 19,00 Euro / pro Person. Treffpunkt: Sonntag 11.12.2022 um 16.30 Uhr in der Pizzeria Aroma, Abt-Hyller-Str. 22 in Weingarten Wir bitten um Anmeldung bis spätestens Montag, 05.12.2022 unter T. 0751/ 41945. Wer vegetarisches Es- sen möchte, bitte bei der Anmeldung angeben. Organisation Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de SOZ I A L VERBAND Weihnachtsfeier vom VdK Liebe Mitglieder vom VdK Ortsver- band Weingarten, unsere Weih- nachtsfeier findet am Samstag, 10.Dezember 2022 um 14.00 Uhr statt. Ort: Kultur- und Kongresszentrum in Weingarten, Abt-Hyl- ler-Str. 37-39. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliederausweis und das Schlüsselbändchen mit. Es gibt wieder einen Verzehr- bon. Bitte beachten Sie, dass keine gesonderte Einladung mehr erfolgt. Bleiben Sie bis dahin bitte gesund und ich freue mit auf Sie - Ihre Karin Maucher. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Einladung zur Jahresabschlussfeier Am Samstag, 03.12.2022 sind alle Mitglieder, Schwimm- schüler und Gäste zur Jahresabschlussfeier der DLRG Ortsgruppe Baienfurt mit Stützpunkt Bad Waldsee einge- laden. Um 14:00 Uhr beginnt im Gasthaus Stern in Reu- te die Feier. Programmpunkte sind die Ehrung langjähri- ger Mitglieder und Helfer, die Ausgabe von absolvierten Schwimmabzeichen, die Siegerehrung der Vereinsmeis- terschaften und eine große Tombola, die durch Sachspen- den von Firmen aus Baindt, Baienfurt, Bad Waldsee und Umgebung ermöglicht wird. Anmeldeformulare liegen im Training aus. Anmeldeschluss ist im Training in Baienfurt, am Montag, 28.11 und in Bad Waldsee am Mittwoch, 30.11.. Wir freuen uns mit vielen Mitgliedern und ihren Familien wieder einen schönen großen Jahresabschluss zu feiern. Eure DLRG OG Baienfurt mit Bad Waldsee Liederkranz Baienfurt Adventssingen im Gustav-Werner-Stift in Weingarten Zu Beginn der Adventszeit singt der Männerchor des Liederkranzes Baienfurt mit den Senioren(innen) Lieder, die zum Teil in der Schule gelernt und gesungen wurden. Hierbei gehören zum Programm, Adventslieder wie „Wir sagen Euch an den lieben Advent“ aber auch weltliche Lieder, wie „Kein schöner Land in dieser Zeit“. Der mu- sikalische Nachmittag wird für die Besucher sicherlich kurzweilig und unterhaltsam. Beginn: 16 Uhr. Chorproben CHORifeen and Friends Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Achtalschule Baienfurt, Eingang Friedhofstr. Chorleitung Peter Fuchs Weitere Sänger(innen), sind zum Mitsingen eingeladen. Notenkenntnisse sind erwünscht! Infos: 07502- 91 27 12 Männerchor Dienstag, 18.00 Uhr, wöchentlich, Vereinsheim Chorleitung Irene Streis Weitere Sänger willkommen. Notenkenntnisse sind nicht erforderlich! Infos: 0751-25 914 KAB Bezirk Bodensee Kirche im Kerzenschein Eine adventliche Stunde der ganz besondern Art findet am Dienstag, den 29. November in Blitzenreute statt. In die mit Hunderten von Kerzen beleuchteten Kirche St. Laurentius werden Musik, Stille, meditative Texte und Ge- danken als Impuls zum Nachdenken und Innehalten im Advent angeboten. Die musikalische Umrahmung über- nimmt ein ukrainischer Chor und die FAGO-Band aus Blit- zenreute. Beginn ist um 19.00 Uhr. Im Anschluss findet ein gemütliches Beisammensein im Dorfgemeinschafts- haus statt. Die Katholische Arbeitnehmerbewegung KAB Blitzenreute lädt zusammen mit dem deutsch polnischen Partnerschaftsverein sowie dem Familienkreis alle Inter- essierten sehr herzlich ein. Der Eintritt ist frei. © droigks/DEIKE 753U46W5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Welches Spiel verbirgt sich hinter dem Bilderrätsel? REBUSREBUS RÄTSELSPASS FÜR In diesem Rätsel sind die nachfolgenden Computer- und Gesellschaftsspiele versteckt. Ihr findet sie, indem Ihr die Buchstaben von links oder von rechts, von oben, von unten oder auch diagonal durchsucht. AQUA BUBBLE – AQUAEDUKT – AVALON – BALLANCE – BINGO – BREAK – CLANS – CLICK CLACK XL – CLUEDO – CRANIUM – DIABOLO – DOMINO – EVERQUEST – FABLE – GOOKA – HALMA – JUICED – LA CITTÀ – L.A. RUSH – LIGRETTO – MANILA – METRO – MIDNIGHT CLUB – MIKADO – MUEHLE – PACMAN – RAZZIA – REVOLT – RISIKO – ROMMÉ – RUMMY – SACRED – SCHACH – SKIPBO – STRATEGO – TANGRAM – THERAPY – TIKAL – UBONGO SPIELE-FAN SSPIELE-FAN S Lösung Rebus: Mensch ärgere dich nicht. 695R75R Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Buchen Sie jetzt Ihre Anzeige für Weihnachten! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Bezirksleiter Daniel Barth Mobil 0151-64685085 daniel.barth@lbs-sw.de IMMOBILIENMARKT www.tierheime-helfen.de TIERSCHUTZBUND E.V. DEUTSCHER Schnelle Spende, schnelle Hilfe: www.caritas-spende.de Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. IBAN: DE63 6012 0500 0001 7088 01 . BIC: BFSWDE33STG Stichwort: Flüchtlinge Niemand flieht ohne Not. Helfen Sie Flüchtlingen! Kippenstummel gehören nicht auf die Straße, sondern in den Aschenbecher! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 4,5 Zimmer Wohnung im STADTTOR ca. 112 m2 Wfl., 2 Bäder, Vorratsraum, Balkon, Aufzug, TG auf Wunsch, Rohbau erstellt, Energieausweis in Erstellung KP€ 599.000,- lnfo vor Ort: Sonntag 15 - 16 Uhr, Wangener Straße 138, Ravensburg Betz und Weber BauPartner Tel.: 0751 /996 990 99, betz-baupartner.de 4,5 Zimmer Penthouse-Wohnung im STADTTOR ca. 137 m² Wfl., 2 TL-Bäder, gr. Loggia, Aufzug, TG auf Wunsch, Rohbau erstellt, Energieausweis in Erstellung KP € 834.000,- Info vor Ort: Sonntag 15 - 16 Uhr, Wangener Straße 138, Ravensburg Betz und Weber BauPartner Tel.: 0751/996 990 99, betz-baupartner.de Möchten Sie sich verwirklichen? Kreative Küchenfee dringend gesucht! Zur Verpflegung und Essensausgabe in den Frühstücks- und Mittagspausen für die Mitarbeiter in unserem Aufenthaltsraum mit kleiner Küche. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 07502/9412-0 und geben Ihnen gerne weitere Auskünfte. www.mueller-gruppe-online.de Charmante kl. 3-Zi- ETW, Mochenwangen, 67,87 m2, Bj. 1990, E, 140,68kWh, renoviert, Gartenanteil, KP Whg. 232.000 € inkl. Außenstell- platz, TG einzeln 16.000 €, frei Hochwertige 4,5-Zi.-Mietwohnung, RV-Süd, 129,78 m2, Kaution 2 KM, Bj. 1977, Gas, 118,93 kWh, beziehbar 01.02.23. KM inkl. TiGa- Platz 1.100 €+ NK In Kürze: Großzügige 4-Zi.-Whg., RV-West, 87,78 m2, 318.000€ inkl. Garage. Weitere Infos auf Anfrage. 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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 19. November 2021 Nummer 46 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Regierungspräsident Klaus Tappeser zu Besuch in Baindt Am Mittwoch, den 10. November 2021, war Klaus Tap- pesser, Regierungspräsident des Regierungsbezirks Tübingen, in der Gemeinde Baindt zu Gast. Zu Be- such kam neben dem Leiter des Referates „Stadt- sanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Preisrecht“ Martin Wenig und dem persönlichen Re- ferenten des Präsidenten Matthias Aßfalg auch Dr. Andreas Honikel-Günther, der Erste Landesbeamte für Ravensburg. Nach der Begrüßung informierte Bürgermeisterin Simone Rürup über die Gemeindestrukturen und über die aktuellen Entwicklun- gen sowie Herausforderungen in unserer Gemeinde. In Baindt tut sich derzeit viel! Die Ortskernsanierung schreitet voran. Der Kreis- verkehr am Ortseingang ist bereits nicht mehr wegzudenken, der neue Lebensmittelmarkt eröffnet, der Sulzmoosbach offengelegt und die Frist für die Abgabe der Ankerprojekte im Fischerareal en- det bereits Ende des Monats. Mit Abschluss der Ortskernsanierung werden in diesem neuen Wohnquartier mehrgeschossige Gebäu- de stehen, die es unseren Bürgerinnen und Bürgern möglich ma- chen in jeder Lebensphase gut und qualitätvoll in ihrem Heimatort leben zu können. Neben der Entwicklung des Fischerareals wird im Zuge der Ortskernsanierung auch die Ortsmitte komplett neugestaltet. Auch über die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt im Juli wurde Herr Tappeser informiert. Des Weiteren berichtete Frau Rürup über die anstehenden Sanierungsmaßnahmen in der Klosterwiesenschule. In der am Tag davor stattfindenden Gemeinderatssitzung hat das Gremium die Aufstockung des Blauen Schulgebäudes in Höhe von 8,7 Mio Euro beschlossen. Auf dem Programm stand anschließend ein kleiner Rundgang über den Dorfplatz zum Fischerareal und weiter zur Klosterwiesenschule. Der Regierungspräsident würdigte die Ziele der Gemeinde und nannte Baindt „die Perle vom Schussental“. Ihre Gemeindeverwaltung Foto: Gemeindeverwaltung Bürgermeisterin Simone Rürup mit Regierungspräsident Klaus Tappeser und dem Ersten Landesbeamten Dr. Andreas Honikel-Günther (v.l.n.r.) Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Übergabe der Preise des Gartenwettbewerbs „Baindtblühtauf!“ Mit der Übergabe der Preise ist am Freitag, den 05. November 2021 der Gartenwettbewerb „Baindtblühtauf!“ ganz offiziell zu Ende gegangen. Krönender Abschluss nach knapp neun Monaten Planung und Durchführung des Wettbewerbs stellte die Übergabe des Hauptpreises an die Besitzer*Innen des Gewinnergartens dar. Neben Frau Bürgermeisterin Rürup, unserem Hauptsponsor Herrn Alexander Bentele von der Bentele Forst- und Gartentechnik GmbH, waren auch die Gartenbesitzer*Innen sowie Marius Göbel und Sara Marouni vom Wettbe- werbsteam anwesend. Nach der Preisübergabe durften sich alle Anwesenden über eine Führung durch den äußerst naturnahen Gewinnergarten freuen und auch etwas über dessen Entstehungsprozess erfah- ren. Dieser Garten hat eindrücklich gezeigt, dass sich naturnahes Gärtnern und ein optisch ansprechender Garten wunderbar ergänzen können. Wir danken an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich der Gemeinde Baindt, unseren Spon- sor*Innen und allen Teilnehmenden des Wettbewerbs für ihre Unterstützung und das positive Feedback. Ihr Team von Baindtblühtauf Bild mit der Gewinnerfamilie Spiegel Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen von 6. - 9. Dezember 2021 In der Zeit von 6. - 9. Dezember (Montag bis Donners- tag) muss das Rathaus aufgrund einer Software-Um- stellung geschlossen bleiben. Vorgänge an der Bürgertheke sind in dieser Zeit nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass dringende An- gelegenheiten, die das Pass- und Einwohnermeldeamt betreffen, außerhalb dieser Schließtage erledigt wer- den müssen. Alle übrigen Ämter sind telefonisch erreichbar und es können auch Termine vereinbart werden. Ab Freitag, 10. Dezember sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis Ihre Gemeindeverwaltung Vorankündigung Informationsveranstaltung: Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürger- werkstatt „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am 15. Dezember 2021 um 19:00 Uhr Die Bürgerwerksatt im Juli 2021 hatte das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplatzes zu sammeln. In einem kreativen Prozess konnten sich Bürgerinnen und Bürger einbringen und aktiv mitdis- kutieren. Sie erhielten die Möglichkeit ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einfließen zu lassen. Es geht bei der Umgestaltung um die Steigerung der Aufenthaltsqualität unseres Dorfplatzes und der Orts- mitte, so dass Feste und Gemeindeleben gut stattfin- den können. Ein „Ort für alle“ soll entstehen. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anregun- gen und Hinweise wurde im Gemeinderat berichtet und diskutiert. Am 15. Dezember 2021 wird nun das Büro 365° freiraum+umwelt die Ergebnisse reflektieren und vorstellen. Im Anschluss daran, wird der Entwurf in die finale Ausarbeitung gehen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zur Teilnahme herzlich eingeladen. Schön wäre es, wenn wir die Veranstaltung in Präsenz in der Schenk-Kon- rad-Halle durchführen könnten. Sollte dies aufgrund der Hohen Corona Fallzahlen nicht möglich sein, wer- den wir eine online-Veranstaltung durchführen. In den nächsten Wochen erhalten Sie weitere Informationen zum organisatorischen Ablauf der Veranstaltung. Wir freuen uns auf den informativen Abend mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Aktuelle Lage zum Corona-Virus im Landkreis Ravensburg - Seit Mittwoch, 17. November 2021 gilt in Baden-Würt- temberg die Alarmstufe - Am Dienstag, den 16. November 2021, wurden auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Aufgrund dessen gilt seit Mittwoch, 17. November 2021, die Alarmstufe in Ba- den-Württemberg. In vielen Bereichen gilt dann die 2G-Regel, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellun- gen oder bei Veranstaltungen. Damit ist der Zutritt für viele Lebensbereiche oft nur noch für Geimpfte und Ge- nesene möglich. Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für die- se ist in der Regel ein Antigen- Schnelltest ausreichend. Das aktuell geltende Corona-Re- geln Stufensystem ab 28. November 2021 können Sie anhand diesem QR-Code abrufen. Innerhalb einer Woche ist auch die Sieben-Tage-Inzi- denz im Landkreis Ravensburg stark nach oben an- gestiegen. Am Sonntag, den 7. November 2021, lag die Inzidenz noch bei 290, während sie am vergangenen Sonntag bereits bei 495 lag. Anhand dieser Entwicklung wird deutlich, wie notwendig die inzwischen verstärkten Schutzmaßnahmen für die nächsten Wochen sind. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele positive Coro- na-Fälle es pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Wo- che gegeben hat. In Baindt waren es am Dienstag, den 9. November 2021, noch 41 infizierte Personen. Am Sonntag, den 13. Novem- ber, 53 infizierte Personen und am Dienstag, den 17. No- vember, waren es schon 73 infizierte Personen. Somit hat sich in Baindt die Anzahl der infizierten Personen inner- halb sieben Tage fast verdoppelt. Im Altenzentrum Selige Irmgard haben die Bewohner- innen und Bewohner, die dies gewünscht haben, bereits eine 3. Impfung von der Hausarztpraxis Hartmann oder deren Hausärzte aus Baienfurt erhalten, worüber wir sehr dankbar sind. Die Lage in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg ist kritisch und nicht lebensnotwendige Operationen müs- sen bereits wieder verschoben werden. Bitte beachten Sie aus diesem Grund, auch mit einem vollständigen Impf- schutz, weiterhin die Masken- und Hygieneregeln und reduzieren Sie die Kontakte zu anderen Personen. Und: lassen Sie sich impfen! Ihre Gemeindeverwaltung Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Fischerareal“ Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fi- scherareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 09.11.2021 für das Gebiet im westlichen Bereich der Ortsmitte von Baindt den Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mi- schgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebau- ungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu in der Fassung vom 21.10.2021 als Satzung beschlossen Der räumliche Geltungsbereich ist im abge- bildeten Lageplan dargestellt. Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsver- bindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da der Bebauungs- plan aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Der Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischge- biet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer 4.2, während der allgemeinen Öffnungszei- ten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungs- plan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter https://www.baindt.de/ leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene eingestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Feh- ler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb ei- nes Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel be- gründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zuläs- sige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verlet- zungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift- lich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Baindt, den 19.11.2021 .......... Simone Rürup, Bürgermeisterin 48/4 53/1 48 55 /9 55 55/8 55/7 192/2 575 575/2 55/3 186/3 186/1 192/5 842 7 14 3 8 6 3 15 20 11 /1 1/1 2 29 1 2 11 4 27 13 18 1 6 3 5 WGhs Tgar Whs Gar Whs Gar Gar Ghs Whs Gar Whs WGhs Whs Wh s Lagg Gths WBtr g Gar WGhs Whs Gar Sch u Tgar WGhs Gar WBtrg Wkst Gths Gar Whs Rathaus Schu Gar Wh s Ga r Gar Whs Gths Sch u Schu Gar Whs Gar Gar Whs Gar Btr g UstWBtrg Sulzmoosbach Dorfplatz Dorfplatz Zieg elei stra ße Küferstraße 840 7/2 575/3 47 58 /1 1 58 67/1 52 58/8 58/9 58/10 62/2 62/3 62 /4 206/4 53 20 6/120 6/2 206/3 55/4 56/4 56/5 57/1 57/3 51 56/2 55/5 58/4 58/6 58/7 206/58 207 807 808 811 55/2 48/1 51/1 62/5 56/3 58/5 19 Ma rsw eile rstr aß e 834 87 Geltungsbereich N maßstabslos Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Mittwoch, den 24. November 2021 im Sitzungssaal im Rathaus in Berg, seine nächste Ver- bandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: öffentliche Sitzung: 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der technischen Verwaltung 3. Schachtsanierung • Vorstellung der bisherigen Sanierungsmaßnahmen • Vergabebeschluss 3. Bauabschnitt 4. Flachdachsanierung Betriebsgebäude Kläranlage • Vergabebeschluss • Zustimmung zu außerordentlichen Auszahlung 5. Sanierung des C-Quellentanks • Vergabebeschluss 6. Ausschreibung zur Entsorgung des Klärschlamms • Vergabebeschluss 7. Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Spurenstof- felimination (4. Reinigungsstufe) 8. Beschlussfassung über den Anschluss der Kläranlage Fronhofen an die Verbandskläranlage 9. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Nikolausmarkt am 27. November 2021 wird abgesagt! Lieber Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Baindter Nikolausmarktes, Liebe Besucherinnen und Besucher, Liebe Bürgerinnen und Bürger, leider müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass der Baindter Nikolausmarkt am 27. November 2021 nicht stattfin- den kann. Ursprünglich wollten wir in diesem Jahr den Nikolausmarkt wieder durchführen, jedoch steigen in den letzten Wochen die Corona-Fallzahlen in Baden-Württemberg sowie im Landkreis Ravensburg drastisch an. Die Gemeindeverwaltung hat sich in den letzten Wochen gut vorbereitet, Vorkehrungen für Hygienemaßnahmen ge- troffen und den Markt entsprechend der derzeit geltenden Warnstufe angepasst. Die drohende Alarmstufe und die Empfehlung vom Robert-Koch-Institut sowie der Landesregierung größere Veranstaltungen abzusagen, ha- ben uns dazu bewogen auch in diesem Jahr den Nikolausmarkt abzusagen. Diese Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht. Unser aller Gesundheit hat jedoch oberste Priorität. Der erneute Ausfall des Nikolausmarktes ist sowohl für die Standbetreiber sowie die Baindterinnen und Baindter ein herber Verlust. Wir hoffen, dass der Nikolausmarkt im nächsten Jahr wie gewohnt stattfinden kann und wünschen allen eine be- sinnliche und vor allem gesunde Zeit! Ihre Gemeindeverwaltung Mobile Geschwindigkeitsmessungen im September und November 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Fahrzeuge Anzahl der Überschreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h Thomas-Dachser-Straße 1096 14 70 89 Wickenhauserstraße 704 40 50 84 Schachenerstraße 42 11 30 46 Ausbringung von Gülle Laut Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ravensburg vom 21.10.2021 darf Gülle in der Zeit vom 15.11.2021 – 14.02.2022 nicht ausgebracht werden. Zusammenhalten - ABER Abstand halten 2 m Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 09.11.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhöre- rinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Anlieger aus der Benzstraße erkundigt sich, wie die Gemeindeverwaltung Baindt die eingegangenen Einsprü- che von Bewohnern zum Bebauungsplan Bühl behandelt. Bürgermeisterin Rürup verweist auf den Tagesordnungs- punkt 6 dieser Gemeinderatssitzung. Hier werden die ein- gegangenen Stellungnahmen und Bedenken ausführlich erörtert. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. Oktober 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainzidenz Die Coronainzidenz im Landkreis Ravensburg liegt derzeit bei 296,6. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 41 infizierte Personen. b) Sitzung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Die Sitzung des GMS findet am 02.12.2021 statt. Auf der Tagesordnung stehen Informationen zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Teilände- rung des Flächennutzungsplans im Zusammen- hang mit dem Bau der Reithalle und der Haushalt 2022. c) Gemeinsame Infoveranstaltung Es findet eine gemeinsame Infoveranstaltung der GMS-Gemeinderäte im Kultur- und Kongresszen- trum in Weingarten, voraussichtlich im Frühjahr 2022, statt. Es gibt dann Informationen zum Flä- chennutzungsplan, zum Landschaftsplan sowie zu den Inhalten des Regionalplans. d) Flüchtlinge Es kommen wieder mehr Geflüchtete in den Land- kreis Ravensburg. Die Unterkünfte in der Gemein- de Baindt sind nahezu ausgelastet. Viele Flüchtlin- ge kommen aus Weißrussland und Afghanistan. e) Ausbau der Sirenen Da der Aufwand nach Einschätzung der Verwal- tung nicht in Relation zum daraus resultierenden Vorteil steht, nimmt die Gemeinde Baindt aktuell vom Ausbau der Sirenen Abstand. Die Tendenz in der Gemeinde Baindt geht eher zu einer mobilen Sirene. Der Landkreis Ravensburg beschafft sol- che mobilen Sirenen und die Gemeindeverwaltung schaut sich diese zunächst an. f) Auslieferung Gelbe Tonne Die Gelben Tonnen werden voraussichtlich dieser Woche verteilt. Der Wertstoffhof in Baindt bleibt im Übergangsjahr 2022 mit den jetzigen Öffnungszei- ten bestehen. Im Sommer 2022 wird dann überlegt, wie es mit diesem Standort weitergeht. g) Biosphärengebiet Im Koalitionsvertrag der grün/schwarzen Landes- regierung von Baden Württemberg ist die Etab- lierung eines Biosphärengebietes (oberschwä- bisches Moor- und Hübelland) verankert. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister waren vor 2 Wochen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb um sich mit Akteuren vor Ort auszutauschen und sich zu informieren. In einem nächsten Schritt wird man auf die Landwirte zugehen, dass sich diese ebenfalls ein Bild vom Nutzen eines Biosphären- gebiets machen können. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sons- tiger Träger öffentlicher Belange und Satzungs- beschluss zum Bebauungsplan „ Fischerareal“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Be- bauungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Mischgebiet gefasst. Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungs- konzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abge- klärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt werden können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fischerareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es war des- halb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fischerareal“ gefasst wurde. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.07.2021 wurden mit Anschreiben vom 05.08.2021 die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stel- lungnahme bis zum 10.09.2021 aufgefordert. Der Öffent- lichkeit wurde vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 15.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 21.10.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Er- gänzungen einer Festsetzung sowie der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer er- neuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mi- schgebiet Fischerareal“) mit der 12. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu in der Fassung vom 21.10.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sons- tiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Einholung von Stel- lungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Reithalle“ gefasst. In der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Parallel fand die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Die Anregungen wurden vom Büro Sieber Consult in den nun vorliegenden Planentwurf eingearbeitet. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.06.2021 wurden mit Anschreiben vom 28.07.2021 die Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Stel- lungnahme bis zum 03.09.2021aufgefordert. Der Öffent- lichkeit wurde vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Aus der Bevölkerung gingen keine Anregungen ein. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägungs- und Beschlussvorlage aufgelistet und abgehandelt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.10.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ent- wurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reit- halle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 07.10.2021 öffentlich auszulegen (Beteili- gung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen be- züglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzun- gen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abge- geben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. TOP 06 Überleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan „Bühl“ auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021, Abwägung über die ein- gegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebauungsplan „ Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Ge- legenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städ- tebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wurde vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbah- nen erarbeitet, die dem Entwurf zu Grunde liegen, mit dem die öffentliche Auslegung (12.07.2021 bis 13.08.2021), sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (06.07.2021 bis 10.08.2021) erfolgte. Aus der Bevölkerung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die vor allem das Thema Starkregen, die Höhe der Gebäude und die Nähe der Baugrenze zur bestehenden Bebauung, behandeln. In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 04.10.2021 zum Thema Starkregenrisikomanagement und Bebau- ungsplan „Bühl“ mit Vertretern des Ingenieurbüros Fass- nacht wurde eingehend auf die Maßnahmen eingegan- gen, die man zur Vermeidung von Überschwemmungen auf Grund von Starkregenereignissen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bühl geplant hat. Auch wurden An- regungen aus der Bevölkerung eingearbeitet. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Überleitung des Auf- stellungsverfahrens zum Bebauungsplan „Bühl“ auf die Rechtsgrundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017, zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 10.09.202 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.08.2021 zu eigen. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vor- genommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den In- halten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemein- derat billigt diese Entwurfsfassung vom 20.10.2021. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Be- bauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 20.10.2021 öffentlich aus- zulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Hinweis: Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungs- planes „Bühl“ im Wege der Berichtigung angepasst. TOP 07 Vergabe der Architektenleistungen für die Sa- nierung des blauen Gebäudes der Klosterwie- senschule an das Architekturbüro mlw aus Ra- vensburg Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (net- to) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrie- ben werden. Die Unterlagen wurden am 01.09.2021 auf die Vergabe- plattform gestellt. Im Leistungsbild wurde eine stufenweise Beauftragung der Architektenleistungen festgelegt. Vor- aussichtlich Leistungsphase LPH 4 + 5 (Genehmigungspla- nung + Ausführungsplanung), LPH 6-8 (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Dokumentation) und LPH 9 (Objektbetreuung). Letzter Einreichungstermin war der 01.10.2021 um 12.00 Uhr. Zum Ende der Frist hat lediglich das Architekturbüro mlw ein Angebot abgegeben. Aufgrund der konstruktiven und guten Zusammenarbeit beim bisherigen Projekt Sanierung Klosterwiesenschule schlägt die Verwaltung die Vergabe der Architektenleis- tungen LPH 4+5 an das Architekturbüro mlw vor. Beschluss: Die Architektenleistungen Leistungsphase 4 und 5 für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesen- schule wird an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben. TOP 08 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs - LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Baindt Vergabe: Angebote für Fahrgestell, Aufbau, feu- erwehrtechnische Beladung und Beklebung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Das Fahrzeug ersetzt das Löschgruppenfahrzeug 16/12 aus dem Jahr 1992. Das bald 30 Jahre alte Löschfahr- zeug ist gut gepflegt. Das LF 16/12 ist das erste Fahrzeug bei Bränden und erstes Fahrzeug bei THL + Türenöffnun- gen, einziges Allradfahrzeug mit 1.600 l Löschwasser und Schiebleiter. Bereits 2005 musste eine Renovierung mit Rostbeseitigung vorgenommen werden. Zusätzlich ist derzeit folgende Zusatzausstattung auf dem Fahrzeug: Wärmebildkamera, Sprungretter, Glasmaster und Tür- öffnungswerkzeug. Die geplante Nutzungsdauer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen be- trägt i.d.R. 25-30 Jahre. Für die nun aus technischen und wirtschaftlichen Gründen notwendige Ersatzbeschaffung hat das Land Baden-Württemberg mit Schreiben vom 16. Juni 2020 eine Zuwendung in Höhe von 92.000 Euro gewährt. Im Haushalt 2022 stehen für die Maßnahme insgesamt 500.000 € zur Verfügung. Für das zu veräußernde Fahr- zeug LF 16 wird mit einem Erlös in Höhe von 10.000 € gerechnet. Mit der Ersatzbeschaffung wird aus einsatztaktischen Gesichtspunkten ein Fahrzeugtausch innerhalb der Feu- erwehr Baindts, gemäß des Feuerwehrbedarfsplans, zur Stärkung der Leistungsfähigkeit durchgeführt. Das neue, leistungsstarke Einsatzfahrzeug mit einem Lö- schwasserbehälter von 2.000 Liter Wasser wird für fol- gende Dienste analog des LF 16 eingesetzt: Löscheinsatz mit Menschenrettung, Zimmer-/Wohnungs- brand, Waldbrand, Flächenbrand, Maschinenbrand auf Feld, Gebäudebrand, PKW Brand, LKW Brand mit schlech- ter/keiner Löschwasserversorgung, Brände von Fahrzeu- gen mit elektrischem Antrieb, Einsatzstellenabsicherung auf der B30. Ein Löschfahrzeug LF 20 DIN 14530-11 wird gemäß Brand- schutzbedarfsplan benötigt. Einsatzzweck: Erstes Löschfahrzeug bei Bränden, zweites Fahrzeug bei Verkehrsunfällen zur Absicherung und als Pufferfahrzeug zur Absicherung. Nach Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durch die Freiwillige Feuerwehr Baindt in Zusammenarbeit mit der Gemeindekämmerei und dem stellvertretenden Kreis- brandmeister erfolgte die Veröffentlichung der europa- weiten Ausschreibung am 06.09.2021. Submission war am 07.10.2021. Die Ausschreibung erfolgte in vier Losen Los 1: Fahrgestell für LF 20 nach DIN 14 530 Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau für LF 20 nach DIN 14 530 Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung Los 4: Beklebung Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote erfolgte durch die Feuerwehr und Gemeindekämmerei in Verbindung mit der Vergabestelle des Landkreises Ravensburg. Gewichtung der Kriterien: Los 1+2 Los 3+4 Preis: 30% 50% Qualität: 30% 50% Verarbeitungsqualität/ Materialauswahl Korrosionsschutz,Langlebigkeit Umsetzung desLeistungsverzeichnisses Gebrauchswert: 30% Funktionalität/Leistungsdaten Raumangebot/Ergonomie Kabine Raumangebot/Ergonomie Aufbau Garantie / Service: 10% KostenAbnahme,Abholung NäheeinerServicewerkstätten Ersatzteilversorgung, Garantie- und Serviceleistungen 100% 100% EntsprechenddenallgemeinenBedingungenwirdder Auftragnuranfachkundige,leistungsfähigeundzuverläs- sigeAnbieterzuangemessenenPreisenvergeben.DerZu- schlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.ZudessenErmittlungkönnen nebendemPreisoderdenKostenauchqualitative,um- weltbezogeneodersozialeAspekteberücksichtigtwer- den(§127GesetzgegenWettbewerbsbeschränkungen). NachGewichtungderKriterienwurdendie4Losevon der Vergabestelle wie folgt gewertet: Los 1: Fahrgestell für LF 20 EswurdefürdasLos1einAngeboteingereicht.DerBieter erfülltdieAnforderungenderAusschreibung.DieUnter- lagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. DierechnerischePrüfungderUnterlagenergabkeine Beanstandungen. Die Firma MAN Truck und Bus Deutschland GmbH bietet einFahrgestelldesTypsTGM16.3204x4BLzumBrutto- preisvon116.025,00 € an. Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau EswurdenfürdasLos2zweiAngeboteeingereicht.Bei- de Bieter erfüllen die Anforderungen der Ausschreibung imWesentlichen.DieUnterlagensindvollständigmitden geforderten Nachweisen. Die Wertung der Angebote ergab als wirtschaftlichsten BieterdieFirmaAlbertZieglerGmbHzumBruttopreis von 233.418,12 €. Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung EswurdefürdasLos3einAngeboteingereicht.DerBieter erfülltdieAnforderungenderAusschreibung.DieUnter- lagen sind vollständig mit den geforderten Nachweisen. DierechnerischePrüfungderUnterlagenergabkeine Beanstandungen. Die rechnerische Prüfung des Angebotes ergab als güns- tigstenBieterdieFirmaWilhelmBarthGmbH&Co.KGzum Bruttopreisvon97.847,45 €. Los 4: Beklebung EswurdenfürdasLos4zweiAngeboteeingereicht.Die UnterlagenbeiderAnbietersindvollständigmitdenge- forderten Nachweisen. Die rechnerische Prüfung der Angebote ergab als güns- tigstenBieterdieFirmadesign112GmbHzumBruttopreis von6.937,70€. Die Gesamtsumme der Ausschreibung beträgt 454.228.27 € brutto. Bei den vorgenannten Summen handelt es sich um die Wertungspreise.EswurdedieMatrixüberalleLoseaus- gewertetundimFahrzeugausschussdieEntscheidung überdieWahlderOptionengetätigt. ZudervorgenanntenSummekommenevtl.nochBela- dungsgegenstände,die inseparatenAusschreibungen beschafftwerden.SeparateAusschreibungeneinzelner BeladungsgegenständesindauseinsatzrelevantenGrün- den sinnvoller und wirtschaftlicher (u.a. einheitliche Hand- habung mit vorhandenen Ausrüstungs-gegenständen bzw.beidenenvorhandenenurergänztwerden).Esist mitKosteninHöhevonmax.5.000€zurechnen. DieGemeindeBaindtentwickeltsichständigweiter(z.B.Inf- rastruktur,Wohn-undGewerbegebiete).Dieserfordertauch einezeitgemäßeundbedarfsorientierteWeiterentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr und somit der damit verbunde- nen Ausstattung der Feuerwehr mit Personal und Material. Beschluss: DerVergabedesAuftragszurLieferungeinesLösch- gruppenfahrzeugsLF20zumGesamtpreisvonbrutto 454.228,27Eurowirdzugestimmt. Der Auftrag teilt sich in folgende Lose auf: Los1: 116.025,00€, MANTruckund Bus Deutschland GmbH Los2: 233.418,12€, AlbertZieglerGmbH Los3: 97.847,45€, FirmaWilhelmBarthGmbH &Co.KG Los4: 6.937,70€, design112GmbH TOP 09 BauantragzurErweiterungdesbestehenden KälberstallesaufFlst.244,Grünenbergstr.54 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: DerBauherrhat2018einenBauantragzumTeilabbruch desbestehendenMilchviehstalls,ErweiterungdesMilch- viehstalls,NeubaueinesKälberstalles,einerGüllegrube und eines Fahrsilos auf dem Flst. 244 gestellt. 2019 wurde die Baugenehmigung erteilt und die Gebäude erstellt. Mit demjetzteingereichtenBaugesuchsollderKälberstall erweitert werden. ZurNotwendigkeitdesErweiterungsbauserklärtderBau- herr,dassdiePlanungsunterlagenvomStallbau(Bauge- such2018)dieKuhzahlfestgelegthatunddiesewurden auchnichtüberschritten.AllerdingsistfürdieKälberein höhererPlatzbedarfnotwendig,alsvorerstgeglaubtwur- de.DietäglicheArbeitseitFertigstellungdieserBaumaß- nahmehatgezeigt,dasszurSicherungdesTierwohlsder geborenenKälbereinzusätzlichesPlatzangebotnotwen- digwird.DerneueKälberstallsollerrichtetwerden,um einetierwohlgerechteAufzuchtzugewährleisten. EshandeltsichbeidengeplantenBaumaßnahmenum einnach§35Abs.1BauGBprivilegiertesBauvorhaben. Nach§35Abs.1BauGBisteinBauvorhabenimAußenbe- reichzulässig,wennöffentlicheBelangenichtentgegen- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. 2. Es ist darauf zu achten bzw. vom Landratsamt Ra- vensburg zu überprüfen, dass der Kälberbestand ins- gesamt nicht erhöht wird. TOP 10 Konzeption zur Neuanlage eines Waldspielplat- zes Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Spielplätze bieten Kindern die Möglichkeit ihre körperli- chen Fähigkeiten zu entdecken, Fertigkeiten zu erlernen und eigene Grenzen zu erfahren. Es ist ein Ort des Mitei- nanders, an dem Kinder Erfahrungen mit Gleichaltrigen machen und sich austauschen können. Insbesondere für ältere Kinder stellen Spielplätze durch die Möglichkeit eines Treffpunkts an der frischen Luft außerhalb des ei- genen Elternhauses eine wichtige Entfaltungsmöglichkeit und ein Ausgleich zum Schulalltag und dem regelmäßigen Medienkonsum dar. Aktuell gibt es zehn Spielplätze in der Gemeinde Baindt. Nicht miteinberechnet sind hierbei die schul- bzw. kinder- gartenzugehörigen Spielplätze. Der Großteil der Spielplät- ze ist zumindest in Teilen für kleine Kinder geeignet. Etwa 50-60 % bieten Kindern mittleren Alters eine Möglichkeit zur Freizeitbeschäftigung. Hingegen sind nur ca. 20-30% der Spielplätze auch für ältere Kinder geeignet. Häufig ist jedoch der überwiegende Teil der Spielgeräte eher für jüngere Kinder vorgesehen. Lediglich das Vorhan- densein einer zusätzlichen Tischtennisplatte oder eines Basketballkorbs, macht die jeweiligen Spielplätze auch für ältere Kinder interessant. Spielplätze, deren Spielgeräte tatsächlich auch für ältere Kinder reizvoll sind, beispiel- weise durch anspruchsvollere Klettergerüste, sind in der Gemeinde Baindt bisher eher selten vorzufinden. Eine weitere Spielmöglichkeit stellt derzeit außerdem der Waldspielplatz im Baindter Wald dar. Dieser besteht je- doch nur noch aus zwei Schaukeln, einem Sandkasten und zwei verrosteten und verbogenen Reckstangen. An- dere Spielgeräte wurden bereits abgebaut und entfernt. Dieser Waldspielplatz wurde im Staatswald vom ForstBW errichtet und fällt damit auch in dessen Zuständigkeits- bereich. Die Aufgabenschwerpunkte des Forstes haben sich jedoch verändert bspw. im Zusammenhang mit dem Borkenkäferbefall unserer Wälder, darüber hinaus liegt der noch verbliebene Spielplatz unter zahlreichen alten Eichen, die zu aufwendigen Unterhaltungsarbeiten führen, dies bedeutet, dass es über kurz oder lang kein Spielge- rät an dieser Stelle mehr geben wird. Reparaturen an den vorhandenen Spielgeräten werden nicht mehr durchge- führt, insofern ist ein Abbau absehbar. In unmittelbarer Nähe des noch bestehenden Wald- spielplatzes befindet sich nun eine Wiesenfläche, die sich sehr gut für die Neuanlage eines Waldspielplatzes eignen würde. Eigentümer dieser Wiesenfläche ist eben- falls der ForstBW. Ein erstes Gespräch dahingehend, ob diese Fläche durch die Gemeinde für die Anlage eines Waldspielplatzes genutzt werden könnte wurde am 08.10.2021 von Seiten der Verwaltung mit Vertretern des ForstesBW geführt. Grundsätzlich spricht von Seiten des ForstesBW nicht dagegen, diese Wiesenfläche nach Abschluss eines Gestattungsvertrages, der Gemeinde zu überlassen. Dabei ist zu beachten, dass mit der Entscheidung für die Neuanlage eines gemeindeeigenen Waldspielplatzes die Verkehrssicherungspflicht auf die Gemeinde übertragen wird. Das heißt, die Gemeinde hat die Fläche des Spiel- platzes bis zu 40 m in den Wald zu sichern. Derzeit be- finden sich zwei Akazienbäume auf der Wiesenfläche, welche eine Gefahr für die spielenden Kinder und ihre Familien darstellen zumal sie in einem nicht mehr sehr guten Zustand sind. Der Forst wird daher die Bäume fäl- len und so die Sicherheit auf der Wiesenfläche herstellen. Auch die angrenzenden Bäume und Sträucher müssen bezüglich einer bestehenden Gefahr vor der Errichtung eines Spielplatzes und im weiteren Verlauf einmal im Jahr begutachtet werden. Des Weiteren muss eine klare Trennung bspw. durch Baumstämme zur angrenzenden Straße geschaffen werden. Die Analyse des derzeitigen Bestandes an Spielplätzen in der Gemeinde Baindt hat ergeben, dass es überwie- gend Spielplätze für jüngere Kinder gibt. Die wenigsten Spielplätze sind auch für ältere Kinder, d.h. für Kinder zwischen zehn und zwölf Jahren beziehungsweise über 12-Jährige, geeignet. Darüber hinaus wird sich der Zustand des bisherigen noch verbliebenen Waldspielplatzes weiter verschlechtern, so- dass in absehbarer Zeit auch die Schaukel und der Sand- kasten nicht mehr genutzt werden können. Der Spielplatz bietet insbesondere Familien die Möglich- keit nach einem ausgiebigen Spaziergang am Wochen- ende die frische Luft und das Wetter auf dem Spielplatz mit ihren Kindern zu genießen. Diese Möglichkeit würde den Familien genommen werden, sobald die Nutzung des aktuellen Waldspielplatzes nicht mehr möglich ist. Der Bedarf eines neuen Spielplatzes für Kinder mit ihren Familien, sowie für ältere Kinder ist somit vorhanden. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die Wiesenfläche des Forsts eignet sich hervorragend für die Neuanlage eines Waldspielplatzes. Sie ist nur wenige Meter vom Baindter Bädle und dem dort vorhandenen Grillplatz entfernt. Zudem befindet sich gegenüber des Baindter Bädles seit kurzem auch der neue Bike-Park und damit ein Treffpunkt für Jugendliche. Die Gegend ist damit vor allem für Familien sowie für Kinder und Jugendliche interessant, sodass ein Waldspielplatz das Freizeitange- bot optimal ergänzen würde. Bezüglich der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hat der ForstBW signalisiert durchaus unterstützend tätig zu sein, wenn es um die Entfernung von Gefahrenquellen geht. Die zu fällenden Akazienbäume würden sich zudem sehr gut für die Nutzung auf dem künftigen Spielplatz eig- nen. Es empfiehlt sich daher sich auch diesbezüglich mit dem Forst in Kontakt zu setzen. Darüber hinaus stellt der ForstBW eine Unterstützung durch seine Auszubildenden in Aussicht, zwar liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde und somit ist es den Auszubildenden nicht möglich Spielgeräte zu bauen, doch können diese bspw. beim Aufbauen der Geräte helfen. Des Weiteren sollte in Betracht gezogen werden Fahr- radstellplätze zu errichten, welche den Spielplatzbesu- chern auch die Möglichkeit geben, ihre Fahrräder sicher abschließen zu können. So wird auch ein Anreiz gesetzt den Wald sowie den Waldspielplatz mit dem Fahrrad, anstatt mit dem Auto, aufzusuchen. Infolgedessen könn- te auch ein Beitrag zur einer positiven Umweltbilanz ge- leistet werden. Nach Ansicht der Verwaltung sollte dieser Waldspielplatz möglichst naturnah gestaltet werden und vor allem Fa- milien und ältere Kinder ansprechen und dazu anregen, mehr Zeit an der frischen Luft und in der Natur zu ver- bringen, sodass im Mittelpunkt das Naturerlebnis des Baindter Waldes für Familien und Kinder steht. Um herauszufinden, wie dieses Wiesestück optimal für einen Spielplatz genutzt werden kann, empfiehlt es sich, das Büro 365° aus Überlingen in einem ersten Schritt mit der Erstellung eines Ideenkonzeptes zu beauftragen, in dem drei unterschiedliche Ansätze zur Gestaltung des Spielplatzes skizzenhaft ausgearbeitet und mit einer Kos- tenschätzung hinterlegt werden. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt in weitere Verhand- lungen mit dem ForstBW zu treten und einen Gestat- tungsvertrag zur Nutzung der Wiesenfläche als Spiel- platz abzuschließen. 2. Darüber hinaus wird das Büro 356° aus Überlingen be- auftragt in einem Ideenkonzept drei unterschiedliche Ansätze zur Gestaltung des Spielplatzes skizzenhaft auszuarbeiten und mit Kostenschätzungen zu hinter- legen. Dabei sollen gegebenenfalls auch Angebote zur Umweltbildung mit aufgenommen werden. TOP 11 Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Gemein- de Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Herr Simon Gauder ist seit dem 22. Juli 2014 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Baindt. Zum 01. Dezember 2021 zieht Herr Gauder nach Baien- furt. Aus diesem Grund beantragt er sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat Baindt. Nach § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung scheiden Mitglie- der aus dem Gemeinderat aus, wenn sie die Wählbarkeit nach § 28 GemO verlieren. Wortlaut § 28 Abs. 1 GemO: „Wählbar in den Gemeinde- rat sind Bürger der Gemeinde.“ Durch den Wegzug ist Herr Gauder nicht mehr Bürger der Gemeinde Baindt. Nach § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO stellt der Gemeinderat förmlich fest, ob die oben genannte Voraussetzung ge- geben ist. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt stellt fest, dass Herr Gemeinderat Simon Gauder zum 01. Dezember 2021 aus dem Gremium ausscheidet, da die Wählbarkeit gem. § 31 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 28 Abs. 1 GemO durch den Wegzug aus der Gemeinde Baindt nicht mehr gegeben ist. Weitere Vorgehensweise: 1. Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 hat Herr Mladen Renic auf der Liste der Freien Wählervereini- gung Baindt 938 Stimmen erreicht und ist daher ers- ter Nachrücker für Herrn GR Gauder in das Gremium des Gemeinderats der Gemeinde Baindt (§ 31 Abs. 2 GemO). 2. Herr Renic hat der Verwaltung schriftlich mitgeteilt, dass er als Nachrücker für Herrn Gauder zur Verfü- gung steht. 3. In der Gemeinderatssitzung am 30. November 2021 wird Herr Gemeinderat Gauder verabschiedet. 4. In der Gemeinderatssitzung am 07. Dezember 2021 wird Herr Renic als neues Gemeinderatsmitglied ver- pflichtet. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Wiederherstellung Erdwall in der Igelstraße Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass der Erdwall von den Grundstückseigentümern in diesem Bereich entsprechend dem ursprünglichen Zustand zurückzubauen ist. b) Kaufverträge Erlenstraße die im Rahmen der Straßensanierung abzuschließen sind. Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob diese Verträge zwischenzeitlich notariell abgeschlossen wurden. In der Gemeinderatssitzung am 11.05.2021 teilte Bauamtsleiterin Jeske mit, dass dies in einem Fall noch nicht geschehen ist. Daran hat sich auch bis heute noch nichts geändert. c) Rückbau von Gartenhütten, entfernen von Spiel- geräten in der Erlenstraße Die Grundstückseigentümer in der Erlenstraße, die Gartenhäuschen, Spielgeräte usw. auf Gemeinde- grund errichtet haben, sind unmissverständlich aufzufordern, diese zu entfernen. Bürgermeiste- rin Rürup teilt mit, dass bis zum Jahresende die Gemeindefläche in diesem Bereich geräumt sein soll. d) Beleuchtung Schulweg Schachen-Klosterwie- senschule Es wurde angefragt, ob der Schulweg Schachen zur Klosterwiesenschule – nach dem der Schüler- bus dort nicht mehr verkehrt – beleuchtet werden kann. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass man Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 hier einen Präzedenzfall schaffen würde. Wie ver- hält man sich dann bei ähnlichen Anfragen aus Sulpach, Günenberg, Stöcklis usw.? Solche Maß- nahmen können nur realisiert werden, wenn man sie mit anderen Bauvorhaben z. B. Glasfaserver- kabelung verknüpft. Zudem muss man die Kosten im Auge behalten. Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: November: Jugend-Mountainbike (Marke Fischer), Da- menrad (Marke Cicly B), anthrazitfarbene Strickmütze Oktober: Samsung Handy, Cityroller, Fahrrad Pegasus, kleine Hundehütte aus Stoff, blaues Brillenetui mit Brille September: Kuschelschaf, Longboard, verschiedene Schlüssel, auch Autoschlüssel August: Wanderstöcke/Walkingstöcke, Einzel-Schlüssel Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. November und Sonntag, 21. November Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. November Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Sonntag, 21. November Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesen- häusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.12.2021 Vom 01.12.2021 – 31.03.2022 ist die Annahmestelle nur noch freitags von 15:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Die Annahmetage Montag und Mittwoch entfallen. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Nutzen Sie die kostenlose Abfall-App des Landkreises Im Google Play Store sowie im App Store von Apple können Sie die AbfallApp Ravensburg kostenlos downloaden. Einfach „Abfall-App Ravensburg“ als Suchbegriff eingeben und herun- terladen. Damit sind Sie immer und überall zuverlässig über die Abfuhrtermine von Restabfall-, Bio- und Papiertonne informiert und können sich individuell und ganz nach Bedarf daran erin- nern lassen. Als weiteren Service bietet die Abfall-App auch Anträge und Formulare zum Download sowie die Termine der mobi- len und stationären Problemstoffsammlung. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Denise Kibler und Luis Baumgärtner zur Geburt ihrer Tochter Malia Baumgärtner am 18.05.2021 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herz- lich. Unsere Jubilare Goldene/Diamantene Hochzeit Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 13.11.2021 feierten die Eheleute Lydia und Edmund Dobler das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Ebenso wurden Glückwünsche und ein Geschenk der Katholischen Kirchengemeinde durch Herrn Pfarrer Bernhard Staudacher überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Dezember 01.12. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 04.12. Waldweihnacht Alpinteam 05.12. Nikolausbesuche der Landjugend 05.12. Adventliche Stunde Kirchenchor – Kirche 06.12. Kunstkreis Jahreshauptversammlung 07.12. Gemeinderatssitzung 19.12. DRK Baienfurt/Baindt Erste-Hilfe-Kurs Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne St. Martin im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Das St. Martinsfest und die dazugehörige Feier ist für uns im Kindergarten wichtig und ist fester Bestandteil im Kindergarten Alltag. Schon im Vorhinein wurde die St. Martinslegende auf viel- fältigste Art vertieft und erklärt, mit den Papas die noch fehlenden Laternen gebastelt und in der Sternengruppe sogar Martinsbrot gebacken. Da das St. Martinsfest der Gemeinde leider kurzfristig vom kommunalen und katholischen Träger abgesagt werden musste, haben wir uns Gedanken gemacht, was wir als Ersatzprogramm schnell auf die Füße stellen können. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Die Kinder aller Gruppen durften ihre Laternen morgens mit in den Kindergarten bringen. Alle Gruppen haben in ihren Gebäuden einen Laternenumzug durch das verdun- kelte Haus und die Gruppenräume gemacht. Alle Lieder, die wir in den vergangenen Wochen gelernt und geübt haben, kamen zum Einsatz. Im anschließenden Stuhlkreis wurde die Legende von St. Martin nachgespielt und noch- mals Lieder gesungen und Lichtertänze getanzt. In zwei Gruppen wurde zum Gedenken an St. Martin ein Mantel mit Schmucksteinen belegt, die Gruppen im Neu- bau haben die Turnhalle abgedunkelt und Lichter aufge- stellt. „Dieser Raum ist fantastisch“ beschrieb ein Junge den liebevoll hergerichteten Raum. Der Höhepunkt für alle Kinder war das Teilen der Martins- wecken, die sie anschließend mit großem Appetit aßen und selbstgemachten Punsch tranken. In den Krippengruppen gab es ein ähnliches Programm im kleinen Rahmen. Die Kinder sind mit ihren Laternen zur Mu- sik durch die beiden Gruppenräume gelaufen und haben dann eine kleine Theatervorführung der Legende gehabt. Im Anschluss wurden auch hier die Martinswecken geteilt und gegessen. Waldorfkindergarten Was funkelt in der Dunkelheit? Laternenfest im Waldorfkindergarten Baindt Kaum könnte man die Hand vor dem Ge- sicht sehen, geschweige denn den Weg – wenn da nicht viele kleine Lichtlein wären die die Dunkelheit durchbrechen würden. Eine kleine Lichterschar wandert singend durch den Abend. Voller Stolz trägt jedes Kind seine Laterne und auch bei den Er- wachsenen trägt die eine oder der andere freudig eine Laterne vor sich her. Es ist eine ganz besondere Stim- mung: ein bisschen unheimlich, spannend, besinnlich und gleichzeitig freudig. Ganz besonders ist auch das, was die beiden Gruppen Rosenrot und Schneeweißchen des Waldorfkindergartens Baindt nach der Wanderung im Garten des Kindergartens erwartet. Da staunen nicht nur Kinderaugen, sondern auch die der Erwachsenen. Unzählige kleine Zwerglein haben sich hier versteckt. Hinter Kerzen, im Moos, voller Glitzer und unter kleinen Wurzeln. Immer wieder entdecken Kinder und Eltern eine neue Zipfelmütze. Das ist ein Zauber. Im Anschluss wird das Martinslied gesungen. Danach gibt es Punsch und selbstgebackene Martinshörnchen. Jedes Kind bekommt eines und darf es mit seinem Elternteil teilen – wie Sankt Martin seinen Mantel. Die Wanderung, Aufregung und Freude haben hungrig und durstig gemacht. Jetzt wird gemütlich geplauscht und sich ausgetauscht, wo und wie viele Zwerglein man entdeckt hat. Aber nicht zu laut, dass die Zwerge nicht erschrecken. Und ganz besinnlich und beseelt gehen nach dem Abschlusslied die Kinder mit Ihrem Elternteil durch die Dunkelheit nach Hause – mit der Laterne in der Hand und einem Strahlen im Herzen. Zur Information Energieagentur Ravensburg BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einstel- lung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-ge- bäude 55 Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Ge- bäude (BEG): Fördermittel sollen zukünftig gezielt dort eingesetzt werden, wo das CO2 -Einsparungspotenzial am höchsten ist. Damit wird weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheit- liche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestands- gebäuden im Fokus stehen. Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Das bedeutet konkret: Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 • Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließ- lich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltig- keits-Klasse) bei Neubauten können noch bis 31.01.2022 beantragt werden. Sie entfällt zum 01.02.2022. Wichtig: der Förderantrag muss bis zur Frist 31.01.2022 bean- tragt werden, auch wenn der Baubeginn erst später ist. Erforderlich sind die GEG-Berechnung und Einreichung des Antrages gemeinsam mit einem Energie-Effizi- enz-Experten (Energieberater). Einen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie z. B. auf der Internetplattform www.energie-effizienz-experten.de • Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierun- gen werden unverändert gefördert Bei Fragen steht Ihnen die Energieagentur Ravensburg unter info@energieagentur-ravensburg.de oder 0751 – 764 707 0 gerne zur Verfügung. Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 5: Das Smartphone, ein Weltbürger Unser Mobiltelefon ist ein Weltbürger, wenn es um die Herstellungsorte seiner Bestand- teile geht. In ihm stecken unzählige Seltene Erden und Metalle. Diese werden meist un- ter ausbeuterischen Bedingungen abgebaut, manchmal sogar von Kindern. Grund genug, ein Mobiltelefon mög- lichst lange zu nutzen oder gebraucht zu kaufen. Eine Alternative sind Smartphones, die unter möglichst fairen und nachhaltigen Bedingungen hergestellt werden, wie beispielsweise das Fairphone oder das Shiftphone. Außer- dem ist es sinnvoll, die wertvollen Rohstoffe zu recyceln, etwa in den Sammelboxen der Rathäuser der Stadt Ra- vensburg, des NABU und im BUND-Naturschutzzentrum in der Leonhardstraße 1. So hilft man der Umwelt dreifach: Schadstoffe landen nicht auf der Deponie, die recycelten Rohstoffe können für neue Produkte verwendet werden und ein Teil der Erlöse geht direkt an den Umweltschutz. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung zu unserer Jahreshauptversammlung am Sonntag, den 05. Dezember 2021 um 11:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal, Marsweilerstraße 30 laden wir alle Mitglieder und Inte- ressierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung der Versammlung 2. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Ehrung verstorbener Mitglieder 4. Bericht des 2. Vorsitzenden 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstands 8. Wahl der Kassenprüfer 9. Anträge 10. Sonstiges Anträge sind bis spätestens 26. November 2021 schriftlich beim Vorsitzenden, Herrn Franz Karg, Daimlerstraße 20, 88255 Baindt, einzureichen Für die Versammlung gilt: - die 2G-Regelung (geimpft, genesen), bitte bringen Sie Ihren Impfnachweis mit - Maskenpflicht Auf Glücks- Mission „Noch einmal etwas ganz Besonderes erleben“, das ist wohl der Wunsch vieler Menschen, die unter gesundheit- lichen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden. Die DRK-Glücksbringer helfen immer dann, wenn Menschen lebenslimitierend erkrankt sind und ein Her- zenswunsch ohne fremde Hilfe nicht zu ermöglichen ist. Denn häufig sind es kleine Wünsche, die am Lebensen- de wirklich wichtig werden. Gemeinsam wertvolle Zeit verbringen, sich an Erlebtes erinnern und noch einmal glücklich sein. Auch 2021 waren die Glücksbringer unterwegs und konn- ten zwei Personen ihren Herzenswunsch erfüllen: Einen Besuch der Basilika in Weingarten und eine Fahrt in den Heimatort mit familiärer Einkehr. Wer die Glücksbringer unterstützen möchte (egal ob tat- kräftig, materiell oder finanziell) oder dabei behilflich sein kann, Wünsche in Erfüllung gehen zu lassen, sollte sich unbedingt bei uns melden! Kontakt: DRK- Kreisverband Ravensburg e.V. Telefon: 0751 560610 E- Mail: gluecksbringer@rotkreuz-ravensburg.de Stiftung Liebenau Familienzuwachs gewünscht? Suchen Sie eine neue sinnstiftende Aufgabe und wün- schen Sie sich Familienzuwachs? Dann könnte Ihnen die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Aufnahme eines Pfle- gekindes mit Beeinträchtigung Freude machen. Wir suchen engagierte Familien, Lebensgemeinschaf- ten oder Einzelpersonen, die Kindern oder Jugendlichen ein neues Zuhause schenken. Sie erhalten fortwährende professionelle und individuelle Begleitung und Unterstüt- zung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Nähere Informationen: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, E-Mail: bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www. stiftung-liebenau.de/gastfamilie Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. November – 28. November 2021 Gedanken zur Woche All das, was wir uns vornehmen müssen, wird nicht in den ersten Tagen vollendet werden, ja vielleicht nicht einmal zu unseren Lebenszeiten; doch lasst uns beginnen. John F. Kennedy Samstag, 20. November 18.30 Uhr Baienfurt - Jugendgottesdienst mit den Minis- tranten (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Jugendkollekte Anschließend Adventsbasar der Ministranten auf dem Kirchplatz Sonntag, 21. November – Christkönigssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Eugen Haug, Jahrtag: Hermann Gindele) Ca. 11.00 Uhr Baindt – Kapellenpflegschaft Sulpach im Bi- schof-Sproll-Saal 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Emilio Dienstag, 23. November 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 24. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 20.00 Uhr Baindt – Elternabend Erstkommunion in der Kirche Donnerstag, 25. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof-Sproll-Saal Freitag, 26. November 0 8.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Monika Kronenberger, Irmgard Schnez, Jahrtag: Karl Kuch) 11.00 Uhr Baindt – Wochenschlussgottesdienst (Advent) in der Blindenschule (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baindt – ökum. Gedenkgottesdienst für die Verstorbenen vom Pflegeheim Selige Irmgard in der Pfarrkirche (nicht öffentlich) Samstag, 27. November 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier und Segnung der Adventskränze (öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Adalbert Berger, Franz und Eugen Schmidt, Familie Gisi, Familie Merk, Pia und Baptist Hei- lig) Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Sonntag, 28. November – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharisiefeier mit Segnung der Adventskränze (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Wortgottesdienst mit der kleinen Kirche 17.00 Uhr Baienfurt – Adventskonzert mit dem Kirchen- chor und der Jugendkantorei (Karten nur im Vorverkauf Teilnahme mit 2G-Regel) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 23. November Geschlossen Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kapellenpflegschaft Sulpach Jahreshauptersamm- lung 2021 Unsere Jahreshauptversammlung findet dieses Jahr am Sonntag, 21. November 2021 im Anschluss an den Got- tesdienst um 11.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. (Einlass nur entsprechend der 2G-Regel!) Auf der Tagesordnung stehen die Jahresrechnungen 2019 und 2020 und die Entlastung der Vorstandschaft. Anträge zur Tagesordnung können bis zum Beginn der Jahreshaupt- versammlung bei der Vorstandschaft eingebracht wer- den. Auch wenn wir coronabedingt das Lokal wechseln, müssen wir dennoch nicht auf unsere „heiß“-geliebten Saiten mit Wecken und Bier verzichten. Es ergeht herzli- che Einladung! Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 3€ im Pfarrbüro zu den Öffnungs- zeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 3 Euro bitte beim Hl. Antonius in den Op- ferstock geben). Erstkommunion 2022 in Baindt Der erste Elternabend dazu findet am Mittwoch, 24. November 2021 um 20.00 Uhr in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist in Baindt statt. Bitte halten Sie sich an die Hygienevorschriften Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 KIRCHENCHOR UND JUGENDKANTOREI Wir möchten Sie freundlichst auf unser ADVENTSKONZERT am Sonntag, 28. November 2021 (1. Advent) um 17.00 Uhr in der kath. Pfarrkirche Mariä Himmel- fahrt Baienfurt fällt pandenmiebedingt aus! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lasst eure Lenden umgürtet sein und eure Lichter brennen. Lk 12,35 Sonntag, 21. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Chor, Anmeldung im Pfarramt, Tel.: 0751-43656 oder per Mail pfarramt.baienfurt@elkw.de Mittwoch, 24. November 15.00 Uhr – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Grup- pe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Grup- pe 2 Sonntag, 28. November 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Achtung! – dieses Verkehrs-Schild erregt Aufmerksamkeit und das ist auch gut so. Ganz ähnlich ist es mit unserem Motto für die Woche: Seid achtsam, bereit aufzubrechen, wenn’s losgeht. Lasst euer Hoffnungslicht nicht ausgehen, egal, wie dunkel und lang euch die Nacht vorkommt. Der, auf den ihr wartet, kommt euch entgegen. Eine gute Lebenshaltung, auch in dieser Zeit, die für so viele eine Mischung aus November-Depression, Coro- na-Stress und Sorge vor dem, was noch auf uns zukommt, ist. Sei bereit für das, was das Leben mit sich bringt, sei selbst ein Licht in dieser Welt, das für andere das Leben wärmer macht und erlebe dabei, wie dein eigenes Leben durch diese präsente Haltung zielgerichteter, zuversicht- licher und hoffnungsvoller wird. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Offener Bibeltreff am Sonntag, 21. November, um 14.30 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten. In der Reihe zum Lukas-Evangelium sprechen Prädikant Pfizen- maier und Matthias Geiser (Ravensburg) zum Gleichnis vom „reichen Mann und armen Lazarus“ (Lukas 16, 19-31). Die evangelische (landeskirchliche) Gemeinschaft „Die Apis“ lädt Interessierte herzlich ein. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Keine Punkte trotz guten Spiels Blau Weiß Bellamont : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 4:3 In einem spannenden Spiel zweier Mann- schaften, die beide technisch ansprechen- den Fußball spielten, gingen unseren Mädels bereits in der 9. Minute durch einen schönen Schuss von Mona von der Strafraumgrenze in Führung und hatten kurz darauf eine weitere gute Chance als Magdalena frei vor der gegne- rischen Torfrau auftauchte, diese aber nicht nutze. Nach einer Ecke nutzen die Gegnerinnen dann aber eine un- übersichtliche Situation im Strafraum zum Ausgleich und gingen nur sechs Minuten später sogar in Führung. Doch wir blieben dran, gingen vorne früh drauf und Nora konnte mit ihrer ersten Aktion nach ihrer Einwechslung gleich den Ausgleich markieren. Nach der Pause reagierten die Geg- nerinnen, in einem Durcheinander in unserem Strafraum, wieder schneller und gingen abermals in Führung. Doch Mona setzte sich nur 4 Minuten später über rechts durch, zog nach innen und überwand die Torfrau abermals mit einem Fernschuss. 10 Minuten vor Schluss kam es dann zu einem unglücklichen Foul vor der Strafraumgrenze und der fällige Freistoß wurde dann noch unglücklicher von einer Hand im Strafraum abgewehrt. Den Rückstand durch den sehr platzierten Strafstoß, an dem Tabea fast noch dran war, konnten wir leider in der verbleibenden Zeit nicht mehr aufholen, somit hatten wir zwar ein tolles Spiel gemacht, mussten aber leider ohne den verdienten Punkt nach Hause fahren. Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Sina Rösch, Ronja Dennenmoser, Hanna Steidle, Martha Stöhr, Hedda Said, Mona Eiberle, Magdalena Ditt- mann, Nora Lüttmann, Laura Bauhofer, Tabea Schauffler, Dorina Boser, Luisa Kieble Wichtiger Arbeitssieg SV Baindt - FV Molpertshaus 2:0 (1:0) Sieben Tage nach dem unzufriedenstellenden Remis in Berg und dem damit erstmaligen Ausrutscher im Zwei- kampf mit dem SV Vogt, empfing der SVB am Sonntag- nachmittag den Tabellenelften aus Molpertshaus. Um im Vergleich zum Spiel gegen Berg mehr Durchschlagskraft nach vorne zu entwickeln, stellte Trainer Filzinger auf ein System mit Dreierkette und zwei Stürmern um. Leider machten die steigenden Corona-Zahlen auch vor der Baindter Mannschaft nicht Halt, wodurch Stürmer Jonat- han Dischl und Co-Trainer Michael Gauder das Spiel nur per Live-Ticker zuhause verfolgen konnten. Doch Dischls Ersatz, der reaktivierte Philipp Boenke, hatte schon nach 3 Minuten die Chance die Baindter in Führung zu bringen; ein Abwehrspieler der Gäste klärte jedoch im letzten Moment auf der Torlinie für seinen bereits ge- schlagenen Torwart. Und auch im Anschluss an diesen dynamischen Start drückte der SVB die Gäste tief in die eigene Hälfte und kreierte sich mehrere gefährliche Mög- lichkeiten: Sebastian Saile verpasste mit einem Abschluss aufs kurze Eck den Führungstreffer, Philipp Thoma und Philipp Kneisl scheiterten bei einer Doppelchance an der Hintermannschaft des FVM und ein Weitschuss von Nico Geggier wurde vom gut aufgelegten Gäste-Torwart stark pariert. In der 37.Minute wurde der Druck der Baindter dann aber zu groß. Saile spielte Boenke flach an der Straf- raumgrenze an, welcher den Ball mit dem ersten Kontakt annahm und die Kugel volley unter die Querlatte jagte. Mit diesem Traumtor ging es aus Baindter Sicht verdient mit einer Führung in die Halbzeitpause. Auch in der 2.Halbzeit waren die Gastgeber tonangebend, die erste große Chancen sollten jedoch die Gäste aus Mol- pertshaus bekommen. Nach einem Eckstoß kam einer der Molpertshauser Hünen zum Kopfball, Luca Wetzel rettete jedoch mit einer herausragenden Fußabwehr. Auf der Ge- genseite war es dann erst der circa 20 Zentimeter kleinere Thoma, der nach einer Freistoßflanke den Ball nur ans Außennetz köpfte und wenig später Saile, der mit einem Gewaltschuss am Torwart scheiterte. Der anschließende Nachschuss von Boenke wurde von den Molpertshausern in höchster Not geklärt. Trotz des dominanten Auftritts der Baindter Mannschaft, stand der 10.Saisonsieg auf- grund der knappen Führung aber noch auf wackeligen Beinen - das zweite, vorentscheidende Tor fehlte. Doch wie so oft in dieser Saison, brachten auch gegen den FVM wieder die Baindter Joker entscheidende Impulse von der Bank. So war es in der 80.Minute der eingewechselte Lukas Walser, der den Ball auf den ebenfalls eingewech- selten Dennis Hecht durchsteckte. Hechts Schuss wurde auf der Torlinie zwar noch von einem Verteidiger abge- blockt, fiel jedoch im Fünfmeterraum Yannick Spohn vor die Füße. Dieser behielt die Ruhe und schob souverän zum 2:0-Endstand ein. Nach dem Remis gegen den TSV Berg II in der letzten Woche, zeigte der SVB gegen diszipliniert verteidigende Gäste aus Molpertshaus eine abgeklärte Leistung und bleibt auf der heimischen Klosterwiese weiterhin ohne Punktverlust. Durch das Remis des SV Vogts gegen den SV Haisterkirch, befinden sich die beiden Topteams der Liga nun doch wieder im Gleichschritt im Kampf um die Meisterschaft. Um im diesem Kampf weiterhin eine gute Ausgangslage zu wahren, gilt es bereits am Samstag bei einem schwierigen Gegner aus Reute die nächsten drei Punkte einzufahren. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 SV Baindt II - FV Molpertshaus II 1:1 (0:0) Nach der bitteren Niederlage gegen den TSV Berg III in der Vorwoche, wollte die „Zweite“ gegen den FVM II den sechsten Sieg in dieser Saison einfahren. In einer fuß- ballerisch eher mageren ersten Halbzeit war der SVB II zwar die tonangebende Mannschaft, vergab jedoch bei- spielsweise in Person von Max Schmidt entweder selbst aussichtsreiche Möglichkeiten oder scheiterte am Tor- wart der Gäste. In der zweiten Halbzeit war dann eine deutliche Leistungssteigerung zu erkennen und Jannik Küchler vergab nach knapp 50 Minuten die Möglichkeit zur Führung. In der 68.Minute belohnte Pascal Reich dann aber die Baindter Mannschaft mit dem 1:0 und der SVB II drückte im Anschluss auf die Entscheidung. Umso bitterer war dann der Gegentreffer in der 77.Minute durch einen Kopfballtreffer der Gäste. Die „Zweite“ bäumte sich in der Schlussphase zwar nochmal auf, der erhoffte Siegtreffer blieb jedoch aus. Wie so oft in dieser Saison erhält der SVB II für viel Aufwand, nur wenig Ertrag und verbleibt damit als Siebter im Tabellenmittelfeld. Am kommenden Wochenende hat man aber die Chance beim Tabellen- nachbarn aus Reute, auf Platz 6, sich für den eigenen Aufwand endlich mal wieder zu belohnen. Vorschau: Samstag, 20.11.2021: 12.15 Uhr: SV Reute II - SV Baindt II 14.30 Uhr: SV Reute - SV Baindt Frauen starten mit Sieg in die Rückrunde SV Baindt – SGM Dietmanns/Hauerz/Bellamont 2:1 Die Frauen des SV Baindt starteten mit guten Aktionen und viel Motivation in das erste Rückrundenspiel gegen den Tabellenführer. In der 15. Minute eroberten sich Da- niela Fießinger und Jana Strobel gemeinsam den Ball, spielen einen guten Pass auf Viola Zanutta, die alleine auf das gegnerische Tor zuläuft und das erste Tor für den SV Baindt erzielt. Auch danach agieren die Frauen des SV Baindt auf dem Spielfeld sehr dominant, doch in der 18. Minute hat auch die SGM eine gute Aktion, bei der eine Spielerin allein aufs Tor zu läuft und schießt, aber unsere Torfrau Marlene Schäfer vereitelt diese Torchance souve- rän. In der zweiten Halbzeit spielen beide Mannschaften zwar ausgeglichen, doch in der 52. Minute ist es abermals Viola Zanutta, der es gelingt die Torfrau der SGM auszu- spielen und das 2:0 zu erzielen. Die Frauen des SV Baindt haben anschließend noch einige gute Torchancen, können allerdings keine zur Vorentscheidung nutzen. In der 67. Mi- nute erhält dann die SGM nach einem Foul im 16er einen Elfmeter, der zum 2:1 verwandelt wird und die Partie noch- mal spannend macht, doch trotz einiger guter Aktionen beider Mannschaften und einer gefährlichen Torchance für die Gegnerinnen in der Nachspielzeit, endet das Spiel dann 2:1. Ein guter Start für unsere Frauenmannschaft in die Rückrunde und der Überwinterung auf Platz 1. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Lena Nägele, Emma Schaumann, Tasja Kränkle, Daniela Fießinger, Jana Stro- bel, Lisa Meschenmoser, Elena Ilka, Tamara Sperle (C), Viola Zanutta, Ramona Schnell, Julia Klein, Muriel Zum- brock, Lena Schäfer, Rebekka Lins Starkes 9:3 gegen den Tabellenzweiten SV Baindt I – SV Weißenau 9:3 Am vergangenen Samstag hatten wir den Überraschungs-Tabellenzweiten aus Wei- ßenau zu Gast in der Baindter Sporthalle. Weißenau konnte bislang 3 von 4 Spielen gewinnen und wir mussten auf der Hut sein. Zudem fehlte uns mit To- bias Nowak eine wichtige Stütze unserer Mannschaft, er wurde von seinem Onkel Robert Nowak ersetzt. Durch das Fehlen von Tobias mussten wir wieder einmal die Doppel neu zusammenstellen, Philipp Schwarz und Nico Scheffold schlüpften in die Rolle des Einserdoppels und hatten keinerlei Mühen das Doppel 2 der Gäste zu be- siegen. Leider blieb es bei diesem Punkt, unsere weiteren Doppel Marcel Brückner/Frank Markwart und Thomas Rauch/Robert Nowak verloren ihre Partien. Im vorderen Paarkreuz gab es dann den nächsten Dämp- fer, Marcel erwischte einen gebrauchten Tag und kam mit dem unorthodoxen Spielstil seines Gegners Uli Scheffold nicht zurecht. Philipp hingegen spielte äußerst ruhig und solide und kam nie wirklich in Bedrängnis einen Satz ge- gen Sven Wollenhaupt zu verlieren. Somit stand es 2:3 gegen uns und alle dachten, dass das noch ein langer Abend werden würde. Doch danach lief alles wie aus ei- nem Guss. Nico spielte super Bälle aus der Halbdistanz und siegte klar mit 3:0 gegen Rolf Lachenmaier, wäh- rend Frank Nervenstärke zeigte und zwei Sätze seiner drei in der Verlängerung gegen Rainer Hasak gewann. Thomas tat nur das Nötigste um den Ersatzspieler der Gäste, Wolfgang Fehrenbach, zu schlagen und Robert spielte groß auf! Zum ersten Mal in seiner langen Tisch- tenniskarriere konnte er mit sicherem Defensivspiel und vereinzelten erfolgreichen Angriffen den über 100 Punkte besser eingestuften Uwe Benz mit 3:2 schlagen. Ein ech- tes Ausrufezeichen, Chapeau! Philipp überzeugte auch im zweiten Spiel und ließ sich durch das unangenehme Spiel seines Gegners nicht aus der Ruhe bringen. Marcel kämpfte sich nach Startschwierigkeiten in sein zweites Match und konnte sich spielerisch von Satz zu Satz stei- gern, sodass am Ende ein ordentlicher Sieg raussprang. Fast zeitgleich beendete Nico mit einem 3:0 seine zweite Partie und holte somit unseren 9. Siegpunkt. Weiterhin sind wir ungeschlagen und steuern auf die Herbstmeis- terschaft zu. Allerdings wächst bei uns auch wieder die Sorge, dass die Saison erneut der Coronapandemie zum Opfer fallen könnte... Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (1:1), Nico Scheffold (2:0), Frank Markwart (1:0), Thomas Rauch (1:0) und Robert Nowak (1:0) TC Baindt e.V. Am Dienstag, 23.11.21 Treffpunkt: Dorfplatz um 9.30 Uhr Ziel: Bergatreute (Viva) Gehzeit ca. 2 Std. Achtung: Corona 3G-Regel-Nachweis und Mundschutz sind dabei !! Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnach- tet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 05.12.21 bei Nadine Haug un- ter nadihaug@gmx.de. Landjugend Baindt Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Reitergruppe Baindt Verkauf von Adventskränze Liebe Bürgerinnen und Bürger der Ge- meinde Baindt, aufgrund der derzeitigen Lage muss der Nikolausmarkt in Baindt leider auch für dieses Jahr abgesagt werden. Die Jugendlichen der Rei- tergruppe Baindt e. V. wären hier wieder mit einem Stand vertreten gewesen. Da dies nun nicht möglich ist, möchten wir Kränze auf Bestellung anfertigen. Da der erste Advent schon bald ansteht, bitten wir um eine Bestellung bis Montag, 22. November über Alisa Schnez (0173 3551183) oder jugendteam@reitergruppe-baindt.de. Sobald wir die Bestellung erhalten haben, können Details zum Kranz be- sprochen werden. Wir haben Kränze in unterschiedlichen Größen zur Verfügung, ebenso kann der Kranz mit oder ohne Kerzen und Dekoration gekauft werden. Schnell sein lohnt sich – es steht nur eine bestimmte Men- ge an Kränze zur Verfügung! Lieferung frei Haus am 27. November. Die Reiterjugend freut sich über zahlreiche Bestellungen! Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Veranstaltung des Alpinteam Baindt am 27.11. - trotz Ab- sage des Nikolausmarktes Nach zwei Jahren Zwangspause - ein- mal Schneemangel, einmal Corona - be- finden wir Alpinteamler uns aktuell in den Vorbereitungen für den kommenden Winter. In der Hoffnung, dass uns weder das Eine noch das Andere einen Strich durch die Rechnung macht!! Der für 27.11. geplante Nikolausmarkt in Baindt musste leider seitens der Gemeinde coronabedingt abgesagt werden. Dennoch nehmen wir die Anmeldungen für un- sere Veranstaltungen entgegen. Und zwar in Absprache mit der Gemeinde am 27.11. von 11 bis 12 Uhr unter den Arkaden auf dem Schulhof in Baindt. Wir werden meh- rere Anmeldetische besetzen, damit die Anmeldungen möglichst rasch von statten gehen. Wie die vorherigen Jahre nehmen wir hier Anmeldungen für unsere Ski- und Snowboardkurse entgegen. Diese sind für 08./09.01. und den 15./16.01. am Schetteregg geplant. Ersatzwochenen- de wäre der 22./23.01. Dieses Jahr werden wir coronabe- dingt keine Reisebusse anbieten, d.h. eine eigene Anreise ist zu organisieren. Bitte laden Sie zur Anmeldung vorab für jeden Teilnehmer ein Anmeldeformular von unserer Homepage (NEU: https://www.svbaindt.de/index.php/ alpinteam) runter und bringen es vorausgefüllt mit. Und bitte tragen Sie zur Anmeldung eine Maske. Außerdem können Sie sich am 27.11. für unsere Aus- fahrt am 28.12. an den Sonnenkopf, für die Ferienkurse in der ersten Märzwoche und für unser Jugendlager am 19./20.03. anmelden. Unsere für den 04.12. geplante Wald- weihnacht entfällt dieses Jahr. Wir bedanken uns bereits im Voraus für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine schöne Saison! Alle Veranstaltungen finden natürlich nur statt, wenn sie verantwortungsvoll durchzuführen sind. Ihr Alpinteam Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Nikolausbesuche „Ach, du lieber Nikolaus, komm ganz schnell in unser Haus. Hab so viel an dich gedacht! Hast mir doch was mitge- bracht?“ Unser lieber Nikolaus kommt gemeinsam mit seinem treuen Knecht Ruprecht gerne auch zu Ihnen nach Hause! Am Nikolau- sabend, dem 05.12. (14:30 Uhr - 20:00 Uhr) wie auch dem 06.12. zwischen 16:30 Uhr und 20:00 Uhr besuchen unsere Teams die Familien, die uns in ihre Wohn- zimmer einladen, und bringen zahlreiche Kinderaugen zum Leuchten. Gerne besuchen wir auch Sie! Bei Interesse kann das Ni- kolauspaar unter nikolaus@drk-baienfurt-baindt.de oder unter 0160/97995424 in winterlicher Mission gebucht wer- den. Nach Vereinbarung eines Termins freuen sich unsere Helfer, Teil dieser schönen Tradition sein zu dürfen. Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten. Für den Besuch verlangen wir von Ihnen keinen Preis, allerdings behalten wir uns vor, eine Spende für unsere ehrenamtliche Tätigkeit entgegen zu nehmen – wobei Sie die Höhe ganz nach Ihrem Ermessen selbst bestimmen. Da auch in diesem Jahr die Lage bzgl. COVID-19 sehr dynamisch ist, kann es zu kurzfristigen Änderungen bzgl. der Sicherheitsbestimmungen kommen. Wir sind jedoch stets bemüht, trotz notweniger Sicher- heitsmaßnahmen einen stimmungsvollen Besuch zu er- möglichen. Kunstkreis Einladung zur JHV vom Kunstkreis Baindt e.V. Die diesjährige JHV findet am Montag 06.12.2021 in der Pizzeria de Michele , Tennishalle, um 19.00 Uhr statt. Tagesordnungspunkte - Begrüßung durch den Vorsitzenden, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung u. der Beschlussfähig- keit - Bericht des Vorstandes u. der Schriftführerin - Bericht der Kassiererin - Bericht der Kassenprüfung - Wahl des Wahlleiters - Entlastung der Vorstandschaft u. Neuwahlen des Vor- standes - Ausblick u. Aktivitäten für 2022 - Anträge u. Ergänzungen. Diese können bis zum 29.11.2021 schriftlich beim Vorstand eigereicht werden. Hubert Gärtner, Vorstand Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderreise Sardinien Vom 13. bis 20. Mai 2022 planen wir wieder eine Wanderreise in den sonnigen Süden und zwar nach Sardinien. Wir werden dort in einem 4-Sterne-Hotel wohnen und es werden 5 Wan- dertage sein. Zum Abflug nach Stuttgart bringt uns die Fa. Omnibus Grabherr und holt uns dort auch wieder ab. Näheres ist dem Aushang im Schaukasten hinter dem Kaufland oder im Internet unter weingarten.albverein. eu zu entnehmen, dort ist auch angegeben, wo man sich anmelden kann. Einladung zur Jahreshauptversammlung am 4.12.21 Der Vorstand lädt ganz herzlich zur Jahreshauptver- sammlung am 4.12.21 mit Neuwahlen ein. Ort: Gemeindehaus St. Martin, Irmentrudstr.12 in 88250 Weingarten (P am Stadtgarten oder unter dem Löwen- platz, am WE kostenlos) Uhrzeit: 16.00 Uhr Es gibt nur kalte Getränke Kontrolle von 2G, bitte Nachweis bereithalten Auf zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der VdK Ortsverband Weingarten hat gewählt Der VdK OV Weingarten lud seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung mit Wahlen in das Kutlur- und Kongress-Zentrum in Weingarten ein. Es gab Zopfbrot mit Butter und Marmelade, Kaffee und Wasser. Der Staufersaal war entsprechend der Corona-Verord- nung gestuhlt und die Hygienemaßnahmen wurden ein- gehalten. Die Vorsitzende Karin Maucher begrüßte alle Mitglieder herzlich und besonders die Kreisverbandsvorsitzende Hannelore Sieling und den stell.Kreisvorsitzenden Kar- ls-Siegfried Essig. Für unsere verstorbenen Mitglieder gedachte man mit einer Schweigeminute. Durch die Corona-Pandemie mußten 2 Geschäftsjahre abgearbeitet werden. Der Geschäftsbericht für 2019 und 2020 verlas die Vor- sitzende Karin Maucher.Den Kassenbericht die Kassiere- rin Sabine Prang und den Revisorbericht Edith Wochner. Hannelore Sieling führte die Entlastung durch. Der ge- samte Vorstand und Revisoren sind einstimmig entlastet. Neuwahlen des gesamten Vorstandes und der Revisoren: Die bishrige Vorstands- schaft hat sich wieder auf- gestellt und wurde auch ein- stimmig gewählt mit kleine Änderungen und 2 neuen Beisitzer: Vorsitzende: Karin Maucher – wie bisher Stellvertr.Vorsitzende: Marianne Büchele, vorher Frauenvertreterin, - Kassiererin: Sabine Prang – wie bisher Schriftführerin: Alexandra Röther-Miehle – wie bisher Frauenvertreterin: Rosmarie Wünsch – vorher Beisitzerin Beisitzer: Stefan Miehle, Hubert Gärtner, Michael Oberhofer – wie bisher Neue Beisitzer: Ingeborg Heidrich und Wolfgang Heidrich Revisoren: Edith Wochner und Werner Riegel – wie bisher Die Wahl leitete Hannelore Sieling. Es wurde per Akkla- mation gewählt, keine Enthaltungen. Die Vorsitzende bedankte sich bei allen für diese rei- bungslose Wahl. Hannelore Sieling berichtete über die neuesten Mitteilun- gen vom Kreisverband. Karin Maucher über die eventuellen Termine in 2022. Danach wünschte sie allen einen guten Nachhauseweg und ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes gesundes neues Jahr. Absage der VdK-Weihnachtsfeier Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten unsere Weihnachstfeier am 11.12.2021 im Best Western habe ich heute schweren Herzens absagen müssen we- gen der Corona-Pandemie. Wir hoffen, dass wir im nächs- ten Jahr unsere Festle feiern können und bleiben Sie bis dahin gesund. Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Kirchenkonzert in „Maria Himmelfahrt“ in Baienfurt Wir laden Sie herzlich ein zum Konzert am 1. Adventssonntag, 28. November 2021 um 17.00 Uhr Programm: Antonio Vivaldi (1678-1741) „Magnificat“ Klaus Heizmann (*1944) „Lichter der Hoffnung“ (Adventskantate Teil 1 1995) Leila Trenkmann (Sopran) Lothar Riemann (Tenor) Marco Vassalli (Bass) Streicherensemble, Wolfgang Baur, Orgel Leitung Maria Hummel Es ladet ein: Kirchenchor und Jugendkantorei Maria Him- melfahrt, Baienfurt ABGES AGT Karten zu 10,00 Euro (Kinder bis zu 12 Jahren frei) nach den Gottesdiensten und bei Brillen Jerg, Baienfurt Keine Abendkasse! Es gilt die 2G-Regel! Hospizbewegung Weingarten Ein Spaziergang...macht den Kopf frei und tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Kör- per, Geist und Seele wohl tun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Dienstag, 23.11.201, 15 Uhr, Treffpunkt: Freibad Wein- garten Wegbegleitung: Carola Zweifel, Mitarbeiterin des am- bulanten Hospizdienstes Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Neue Tricks bei Fake-Inkasso Der „Klassiker“ unter den Betrügereien erfindet sich im- mer neu • Inkassobüro treibt jetzt Geld für angeblich abgeschlos- sene Lotterieverträge ein • Mit einer Einzugsermächtigung wollen die Betrüger eine Blanko-Vollmacht für die Konten von Verbrau- cher:innen • Betroffene sollen sich an die Polizei wenden Das Thema „falsche Inkassoschreiben“ ist ein Dauer- brenner in den Verbraucherzentralen – nicht zuletzt, weil sich die Fake-Inkassos immer neue Tricks einfal- len lassen, um Verbraucher:innen zu verunsichern und zu betrügen. Die neueste Masche: Eine Inkasso-Firma namens “Pro Collect” gaukelt Verbraucher:innen vor, Verträge mit Gewinnspielfirmen abgeschlossen zu ha- ben. Um noch einfacher an ihre Beute zu kommen, fordern die Betrüger dazu auf, ein SEPA-Lastschrift- mandat zu erteilen. Sie probieren es einfach immer wieder und sind leider oft damit erfolgreich: Betrüger, die Fake-Inkassoschreiben versenden und Geldbeträge für Verträge einfordern, die nie geschlossen wurden. Momentan erreichen die Ver- braucherzentrale Beschwerden über das vermeintliche In- kassounternehmen „PRO COLLECT AG“ mit angeblichem Sitz in Köln, das einen Betrag in Höhe von 272,46 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo einfordert. Die Fake-Schreiben des falschen Inkassounternehmens gaukeln vor, dass ein Vertrag mit einem Gewinnspielan- bieter abgeschlossen worden wäre und die dadurch ent- standenen Kosten nicht beglichen sind. Zur schnellen Klä- rung bietet das Fake-Inkasso dann an, ein beiliegendes SEPA-Lastschriftmandat zu unterschreiben, damit sie das Geld selbst einziehen können. Dann folgt die obligatorische Drohung, dass bei Nichtzahlung Zwangs vollstreckungen, Pfändungen und Schufa-Einträge drohen. „Wer so ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte da- rauf nicht reagieren und auf keinen Fall die Einzugser- mächtigung unterschreiben. Die ist nämlich eine Blan- kovollmacht für das eigene Konto!“, warnt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet & Verbrau- cherrecht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Besser: Anzeige bei der Polizei erstatten.“ Und auch, wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, sollten Betroffene skeptisch sein, denn die Forderungen könnten überhöht sein. Bei Fragen kann die Verbraucher- zentrale weiterhelfen: Mit dem Inkasso-Check der Ver- braucherzentralen können Betroffene Inkassoforderun- gen einfach und kostenlos online überprüfen. Oftmals hilft auch der Musterbrief der Verbraucherzentrale, um un- berechtigte Forderungen von Inkassobüros abzuwehren. Mehr Infos zur aktuellen Masche von „Pro Collect“ finden Sie hier: www.vz-bw.de/node/66705 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Wenn der Baum „hängen bleibt“ Bäume, die beim Fällen in Kronen oder an Stämmen benachbarter Bäume „hängen bleiben“, sind eine gro- ße Gefahr. Sie müssen unverzüglich und fachgerecht zu Fall gebracht werden. Wenn geeignete Maschinen und Werkzeuge fehlen, wer- den solche „Hänger“ häufig erst viel später endgültig zu Fall gebracht. Oft wird der Gefahrenbereich in dieser Zwi- schenzeit nicht einmal abgesperrt und gekennzeichnet. Wer hier abwartet oder mit den falschen Arbeitsmitteln und ohne Fachkunde agiert, riskiert Leib und Leben. Die Unfallverhütungsvorschrift regelt eindeutig, dass hän- gen gebliebene Bäume unverzüglich und fachgerecht zu Fall zu bringen sind. Dieser aus den leidvollen Unfall-Er- fahrungen hervorgegangenen Forderung wird jedoch aus Sicht der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in den Forstbetrieben zu wenig nachgekommen. Forst- schlepper sind vielen zu teuer, um sie nur dafür zu nut- zen – so werden oft mit Hilfe von Forstunternehmern die hängen gebliebenen Bäume früher oder später endgültig auf den Boden gebracht. Damit verstoßen sie aber klar gegen das Gesetz und gegen die Forderung, dies unver- züglich zu erledigen. Das im schwächeren Nadelholz fachgerechte zu Fall brin- gen von Hängern mittels Wendehilfen gerät schnell an seine Grenzen und das im Laubholz noch viel eher. Hierfür empfiehlt sich eine sogenannte Spillwinde. Sie ist, sofern fachgerecht und für die richtigen Bäume beziehungsweise bei nicht zu starkem Holz eingesetzt, eine günstige Alter- native. Wird erstmals mit einer Spillwinde gearbeitet, sind die Beschäftigten entsprechend zu schulen, was generell vor Verwendung neuer Arbeitsmittel gilt. Ungeachtet die- ser Alternative bleibt die Forstseilwinde am Schlepper die beste Wahl. Sie gewährleistet den Beschäftigten höchste Arbeitssicherheit. Gymnasium Weingarten Liebe Viertklässler, liebe Eltern, wir vom Gymnasium Weingarten freuen uns über Ihr In- teresse. Wir bieten für Sie 3 Möglichkeiten, uns kennenzulernen, und hoffen, dass die wechselnden Regeln der Coro- na-Pandemie dann nicht dagegen sprechen werden. 1. Präsentation der Schulleitung mit Kurzfilm Hierfür gibt es online 4 Termine, für die Sie sich spä- testens 1 Tag davor, per mail (siehe unten!) anmelden können. Es dauert eine knappe Stunde. Die Haupt-Ziel- gruppe sind die Eltern, denn die Menge der Informati- onen könnte für die Kinder etwas ermüdend sein. Sie können danach gerne Fragen stellen. Mitwoch, 01. Dezember 2021, 19 Uhr Mittwoch, 15. Dezember 2021, 19 Uhr Dienstag, 18.Januar 2022, 19 Uhr Montag, 31. Januar 2022, 19 Uhr 2. Die Entdecker-Nachmittage ...wenden sich nur an die Viertklässler, mit denen wir ein etwa 2-stündiges abwechslungsreiches Programm in kleinen Gruppen durchführen. Anmeldung unbe- dingt erforderlich ! Termin 1 : Freitag, 14. Januar 2022, 15 Uhr Termin 2 : Freitag, 4.Februar 2022, 15 Uhr Bitte anmelden bis Dienstag vorher! 3. Hausführungen für Einzelfamilien Dieser kleine Spaziergang durch das Gymnasium Weingarten (mit Mensa) wird von Lehrkräften ange- boten, jeweils für Eltern und Kinder. Schon im letzten Jahr haben wir trotz Corona-Pandemie damit gute Erfahrungen gemacht. Dauer: etwa 60 Minuten Dieses Angebot startet im Januar. Schauen Sie dazu dann auf unsere Homepage: www.gymnasium-weingarten.de Für Fragen und Anmeldungen nutzen Sie unsere mail-Ad- resse: Poststelle@gymnasium-weingarten.de . Ihre Schulleitung Günter Erdmann Kerstin Horn Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Alte Kirche Mochenwangen Finissage „Om’s Mandala Art“ in der Alten Kirche Mo- chenwangen Solokonzert von Omnitah am 28. November um 18.00Uhr Mochenwangen - Die mehrfach ausgezeichnete und für Ihre Musik bekannte Singer/Songwriterin Omnitah gibt im November eine Ausstellung mit ihren Gemälden in der Alten Kirche Mochenwangen. Omnitah ist eine von vielen soloselbstständigen Künstlern, deren Lebensunterhalt durch die Coronamaßnahmen und den daraus resultierenden Konzertabsagen in Mitleiden- schaft gezogen worden ist. Malend reagierte die Künst- lerin auf diese Situation und zeigt nun eine Auswahl an Werken, die in dieser Zeit entstanden sind. „Keine Angst vor großen Formaten“ könnte auch ein Motto ihres Schaf- fens sein, denn mittlerweile malt sie ihre Mandalas auch auf ganze Zimmerwände. Zur Finissage malt Omnitah (Deutscher Singer-Song- writer Preis 2019, Deutscher Singer Preis 2018) mit ihren Stücken musikalische Kostbarkeiten auf die akustische Leinwand. Ihre klare, mal rauchige Stimme duelliert sich während eines Konzertes mit ihrer ebenso ausdrucks- starken Klaviervirtuosität, verbunden mit einfühlsamen Texten aus ihrer Feder. So schlüpft die charismatische Künstlerin mühelos und elegant in sämtliche Rollen derer sie sich in ihren Songs annimmt. Konzert in der Alten Kirche Mochenwangen am Sonn- tag, 28. November, Beginn um 18.00Uhr Karten für das Konzert (VK/AK 13/15€) sind während der Öffnungszeiten der Ausstellung oder über karten@ alte-kirche-mochenwangen.de erhältlich. Die Ausstellung selbst ist noch zu folgenden Zeiten ge- öffnet (Eintritt frei) Sa. 20. Nov. 14 – 17 Uhr So. 21. Nov. 14 – 17 Uhr Sa. 27. Nov. 14 – 17Uhr So. 28. Nov. 14 – 17Uhr Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage: www.duv-wagner.de/weihnachtskatalog Anzeigen entsprechen nicht der tatsächlichen Größe 111,00 € Größe: 90 x 100 mm 7 73,00 € Größe: 90 x 65 mm 5 89,00 € Größe: 90 x 80 mm 19 10% Rabatt auf Farbanzeigen15% Rabatt auf schwarz- weiß-Anzeigen Weihnachten steht vor der Tür! Jetzt schon Ihre Weihnachtsanzeige buchen! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2021. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Anzeigenschluss: Freitag, 3. Dezember 2021 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Meine Anzeige erscheint in Farbe und ich profitiere von 10% Farb-Rabatt Meine Anzeige soll in s/w erscheinen Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. 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Kontakt 0151 4141 0022 VERSCHIEDENES IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN © Seckinger/DEIKE 748R28R6 Zahlenschlange Tragen Sie in das Rätselfeld eine Schlange aus Zahlen ein, die sich nie selbst berührt, auch nicht diagonal. Die Zahlen am Rand geben an, wie viele Zahlen von der Schlan- ge in der entsprechenden Reihe oder Spal- te vorkommen dürfen. Man beginnt bei der 1 zu zählen und endet bei der 29. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 WGV. Die mit dem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. AUTOVERSICHERUNG MIT: Ihr Ansprechpartner für Preis & Leistung: Max Mustermann, Musterstraße 1, 012345 Musterstadt Telefon.: XXXX XXXX-XXXX, E-Mail: max.mustermann@wgv.de Jetzt vergleichen und bis zu 850€ sparen! 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Plasmatechnik GmbH Schussenstr. 9, 88273 Fronreute-Staig Tel. 07502/94394-0, Mail: info@mpt-gmbh.com www.mpt-gmbh.com Metzgereifachverkäufer m/w/d (gerne auch Quereinsteiger) für EDEKA Sternagel in Grünkraut, Ravensburger Str. 22 Ihre Aufgaben • Kompetente Bedienung und Beratung unserer Kunden • Aufbau der Theken und verkaufsfördernde Warenpräsentation • Kontinuierliche Frischekontrollen • Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften • Sicherstellung von Ordnung und Sauberkeit in der Abteilung Ihr Profil • Freude am Verkauf und am Umgang mit Lebensmitteln • Kenntnisse in HACCP und lfsG • Eine kundenorientierte Arbeitsweise • Bereitschaft zum flexiblen Einsatz und Teamfähigkeit Unser Angebot • Anstellung in einem zukunftsorientierten Unternehmen • Anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeiten • Flexible Arbeitszeiten zwischen 07:00 u. 19:00 Uhr sowie Samstag bis 18:00 Uhr • Teamorientiertes und Harmonisches Arbeitsklima • Leistungsgerechtes Einkommen • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Interessiert? Dann freuen wir uns darauf, Sie kennen zu lernen! Bitte lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse) als Online-Bewerbung oder per Mail unter edeka.sternagel-bewerbung@gmx.de zukommen. Für Auskünfte steht Ihnen Herr Sternagel gerne zur Verfügung. EDEKA Sternagel, Ravensburger Straße 22, 88287 Grünkraut Zum nächstmöglichen Zeitpunkt pädagogische Fachkräfte mit 77% und 100% Beschäftigungsumfang Ab voraussichtlich Februar/ März 2021 für die Eröffnung der 5. Gruppe eine Gruppenleitung mit 100% Beschäftigungsumfang pädagogische Fachkräfte in Voll- oder Teilzeit Die Stellen sind zunächst befristet mit der Aussicht auf Weiterbeschäftigung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Die ausführliche Stellenausschreibung finden Sie auf der Jobbörse der Diözese Rottenburg- Stuttgart unter: www.jobs.drs.de Bei Interesse senden Sie uns Ihre Bewerbung mit vollständigen und aussagekräftigen unter Angabe Ihrer Konfession bis zum 13.11.2020 an das Kirchliche Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstraße 4, 88353 Kißlegg, Ansprechpartnerin Gratzer, tgratzer@kvz.drs.de, 07563/91348-47, Für Fragen vor Ort steht Ihnen die Kindergartenleitung Frau Corina Bielau unter 07520/ 2370 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Kindergartenleitung (m/w/d) (Vollzeit, unbefristet, Entgeltgruppe S15) Gruppenleitung (m/w/d) (Teilzeit 80%, befristet, Entgeltgruppe S8a) Integrationsfachkraft (m/w/d) (Teilzeit 35%, befristet) Die ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie unter: https://www.jobs.drs.de Die Einstellung und Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der Diözese Rottenburg- Stuttgart gemäß AVO DRS. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Interessiert? Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 27.11.2021 bevorzugt per Mail an das Kirchliche Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstraße 4, 88353 Kißlegg, Ansprechpartnerin Frau Katharina Dorsch, kdorsch@kvz.drs.de, Tel. 07563 91348-48. Die katholische Kirchengemeinde Bodnegg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für ihren viergruppigen Kindergarten jeweils eine WILLKOMMEN IM SCHMIEDER-TEAM. REINIGUNGSK R A F T Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine zuverlässige für unsere Wohn- & Geschäftsräume in Staig. Wir bieten selbständiges Arbeiten in Teilzeit, freie Zeiteinteilung und gute Bezahlung. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Anne Schmieder unter schmieder@schmiedergmbh.de oder Tel. 07502 9449-10 KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de STELLENANGEBOTE KFZ-MARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Die Oberschwäbischen Werkstätten und Wohnformen gem. GmbH ist eine dezentral organisierte Einrichtung der Lebenshilfe. Gemeinsam entwickeln und gestalten wir Lebens- und Arbeitswelten an verschiedenen Standorten in Oberschwaben für und mit Menschen mit Behinderung. 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                    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 3. Juni 2022 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Blutfreitag 2022 Nach zwei Jahren Pandemie konnte der Blutfreitag in diesem Jahr wieder in gewohntem Ausmaß durchgeführt werden. Ein beeindruckendes Bild gaben die Musikantinnen und Musikanten des Musikvereins und die Blutreiter- gruppe unserer Gemeinde ab. Ich danke allen Mitwirkenden für ihre Teilnahme und den Helferinnen und Helfern im Hintergrund für ihre Unterstützung. Wir dürfen stolz und dankbar auf unsere örtliche Gemeinschaft sein! Ihre Simone Rürup, Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Aktueller Stand des Konzeptvergabeverfahrens für das Fischerareal Exkursion zur Besichtigung anderer Wohnquartiere findet im Juli statt. Am Montag, 30. Mai 2022, fand die Informationsveranstaltung „Bauen und Wohnen im Fischerareal“ für die nächste Phase des Konzeptvergabeverfahrens in der Schenk-Konrad-Halle statt. Der Gemein- derat hat bereits im Februar 2022 die beiden Ankerprojekte für die Baufelder eins und zwei vergeben. Auch haben die bei- den Ankerprojektträger sich und ihr Hochbauprojekt vergange- nen Montag vorgestellt. Gesucht werden nun Anliegerprojekte mit eigenen Konzepten, die sich an eines der beiden Ankerprojekte anschließen und zusammen das jeweilige Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anlie- gerprojekte läuft und endet am 19. September 2022. Wie bereits während Corona angekündigt, holen wir die Be- sichtigung von gelungenen Wohnquartieren, die im Kon- zeptvergabeverfahren entwi- ckelt wurden, nach. Wir laden Sie daher bereits jetzt herzlich zur Exkursion am Samstag, den 16. Juli 2022, ein. Es werden Baugebiete in Tübingen und Kirchheim unter Teck besucht, die in einer ähnlichen Vorgehensweise, wie im Fischerareal geplant , realisiert wurden. Abfahrt wird um 8:00 Uhr auf dem Parkplatz am Dorfplatz sein und wir sind um ca. 19:00 Uhr wieder zurück in Baindt. Der Unkostenbei- trag je Person für die Teilnahme an der Exkursion beträgt 25 Euro (inklusive Fahrt mit dem Reisebus sowie Verpflegung). Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden nach Anmeldeeingang vergeben. Der Unkostenbeitrag wird vor Fahrtbeginn beim Einsteigen bar bezahlt. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 11. Juli 2022, bei Frau Heine an (E-Mail: e.heine@baindt.de , Tel.Nr.: 07502 9406-17). Kennen Sie schon unsere Kontaktbörse auf unserer Homepage? Wie kann sich nun eine Baugemeinschaft bilden bzw. wie kann ich mich einer bestehenden Interessens- gruppe anschließen und für ein Anliegerprojekt bewerben, um Eigentum im Fischerareal zu erwerben? Es gibt dafür auf unserer Homepage die Möglichkeit unter www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal/ kontaktboerse ein Inserat oder Gesuch einzustellen. Sie können hier auch bestehende Gruppen, die noch auf der Suche nach Mitgliedern sind, finden und kontaktieren oder einen Aufruf zur Gründung einer neuen Gruppe starten. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an Frau Maurer, f.maurer@baindt.de, mit den notwendigen Angaben, die Sie auf der Homepage finden. Weitere allgemeine Informationen zum Konzeptvergabeverfahren finden Sie auch auf unserer Home- page unter www.baindt.de/Fischerareal . Ihre Gemeindeverwaltung Foto: Informationsveranstaltung „Bauen und Wohnen im Fischerareal“ Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 17.06.2022 Redaktionsschluss: 13.06.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 7. Juni 2022 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, per Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Wechsel bei dem Austräger des Amtsblattes im Bereich des Bezirks 3 Unser Austräger Julian Kurz hat das Amtsblatt letzte Wo- che zum letzten Mal zugestellt. Er hat das Amtsblatt seit fast zwei Jahren in seinem Bezirk 3 zur Zufriedenheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 3. Juni 2022 übernimmt Helena Escher den Bezirk von Julian. Wir wünschen ihr viel Freude beim Austragen. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Wir starten einen neuen Versuch, um das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest nochmals we- gen der Corona-Pandemie auf das folgende Jahr 2022 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 16.09.2022 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leis- tungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 30. Juni 2022 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient haben, für ihre Leistungen ge- würdigt zu werden. Die Vorschläge vom vergangenen Jahr werden berück- sichtigt. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Ihre Gemeindeverwaltung Ferienprogramm Ferienprogramm 2022 Die Sommerferien sind bereits in Sichtweite und auch in diesem Jahr möchten wir den Kindern und Jugendlichen aus Baindt ein paar schöne und unbeschwerte Ferienwo- chen ermöglichen. Wir bitten daher alle Vereine, Kirchen, Betriebe, sonsti- ge Institutionen, aber auch Privatpersonen um kreative Ideen und tatkräftigen Einsatz, damit ein abwechslungs- reiches Ferienprogramm auf die Beine gestellt werden kann. Aktuell gehen wir davon aus, dass das Ferienpro- gramm ohne Einschränkungen stattfinden kann. Die verschiedenen Angebote können während der ge- samten Ferienzeit vom 28. Juli bis zum 10. September liegen. Alle beteiligten Veranstalter, die in den vergange- nen Jahren mit von der Partie waren, wurden bereits per E-Mail angeschrieben. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung bis 8. Juni unter der Telefonnummer 9406-12, oder per E-Mail unter info@baindt.de. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Kathrin Senff Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 04. Juni und Sonntag, 05. Juni Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Montag, 06. Juni AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. Juni Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Sonntag, 05. Juni Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Montag, 06. Juni Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr August Schmid feierte am 31.05.2022 seinen 80. Geburtstag und Herr Georg Bucher seinen 85. Geburtstag am 01.06.2022. Im Namen von Frau Rürup erhielten sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine geseg- nete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Agnes und Alfons Rude Agnes und Alfons Rude zu ihrerzu ihrer Eisernen Hochzeit Eisernen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Ebenso wurden Glückwünsche und ein Geschenk der Katholischen Kirchengemeinde durch Frau Lehmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juni 12.06. Patrozinium Schachen mit Dorffest 16.06. Fronleichnamsprozession Gemeindefest 22.06. Seniorentreff BSS 22.06. Blutreiter BSS Mitgliederversammlung 24.-27.06. Musikverein Dorfmusikfest 29.06.-02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde Juli 01.07. Rathaus geschlossen 29.06.-02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde 03.07. SBBZ Sehen Schulfest 05.07. Gemeinderatssitzung Rarthaus 06.07. DRK Blutspendetermin SKH 08.07. Blutreiter Hl. Blutfest Bad Wurzach 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff BSS 29.-31.07. Schalmeienkapelle Weinfest Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Lust auf ein FSJ? Dann bewirb dich jetzt! Sie möchten sich im Bereich der Kin- derbetreuung einbringen und Ihre Persönlichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Rich- tige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bap- tist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2022 ein/e • FSJ-Kraft vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: • Alter: zwischen 18 und 26 Jahren • Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergartens • Teamfähigkeit • Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern • hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern • Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu den Aufgabenschwerpunkten der Stelle gehören insbesondere • Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich • Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Pro- jekten und Aktivitäten Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z.Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Einpflanzung eines neuen Baumes Eine Woche nach der Waldwoche hatten wir wieder einen Besuch von den Forstwirten. Sie kamen mit einem klei- nen Eichenbaum zu uns in den Kindergarten. Gemeinsam pflanzten wir diesen in unserem Garten bei der Vogel- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 schaukel ein. Die Forstwirte gruben mit dem Spaten ein Loch in die Erde und setzten die Eiche ein. Danach halfen viele Kinder beim Gießen des Baumes. In der Nähe von der Eiche wurde auch noch ein Schild mit dem Datum der Einpflanzung aufgestellt. Alle Kinder und das Kindergartenteam bedanken sich von Herzen bei den Forstwirten für diese Aktion und die Spende der Eiche. Vielen lieben Dank! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Besuch der beiden Bundestagsabge- ordneten B. Strasser (FDP) und A. Brug- ger (Bündnis 90/ Die Grünen) in den 4. Klassen im Rahmen des Demokratie- projekts „Wir bestimmen mit“ Die Schüler*innen der Klassen 4 konnten am Mittwoch- morgen ihre Fragen und Anliegen mit den Ravensburger Bundestagsabgeordneten Agnieszka Brugger und Benja- min Strasser besprechen. Frau Brugger und Herr Strasser berichteten jeweils von ihrem Alltag als stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen und als parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister im Kabinett von Olaf Scholz. Außerdem erzählten sie den Kindern auch von ihrer Arbeit für die Menschen in Ober- schwaben und im Allgäu. Offen und sehr souverän stell- ten sie sich den Fragen der Kinder und gaben ehrliche Antworten dazu. „Demokratie findet nicht nur im Bundestag statt, sondern beginnt mit der Diskussion im Klassenzimmer oder am Küchentisch. Ich wünsche den Schüler*innen, dass sie so aufgeweckt bleiben, und bedanke mich bei der Kloster- wiesenschule für die Einladung und die großartige Initi- ative“, so Brugger. Auch Benjamin Strasser motivierte die Kinder so wissbe- gierig zu bleiben und meinte zum Schluss: „Vielleicht sehen wir uns ja dann am Freitag beim Blutritt in Weingarten!“ Zum Abschluss des Demokratieprojekts werden einige Schüler*innen gemeinsam mit Frau Pechar und Frau Nan- di am 2. Juli 2022 zum Kindergipfel nach Stuttgart fahren. Zur Information Landkreis Ravensburg Auf die Räder, fertig, los! - ab dem 25. Juni tritt der Landkreis Ravensburg bei STADTRADELN an Vom 25. Juni bis zum 15. Juli geht es im Landkreis Ra- vensburg beim STADTRADELN um nachhaltige Mobilität, Bewegung, Klimaschutz, Spaß am Fahrradfahren und Teamgeist. Bereits zum fünften Mal nimmt der Landkreis Ravensburg sowie 26 seiner Städte und Gemeinden an der Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis teil und radelt mit Kommunen bundesweit um die Wette. Alle Personen, die im Landkreis Ravensburg wohnen, ar- beiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch-)Schule besuchen, werden dazu aufgerufen, in diesem Zeitraum möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen und sie im Online-Kalender oder per STADTRADELN-App einzutragen. „Ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkau- fen, beim Ausflug ins Grüne - jeder geradelte Kilometer zählt! Gemeinsam können wir es schaffen, die 2,3 Millio- nen zurückgelegten Fahrradkilometer vom letzten Jahr zu übertreffen“, formuliert Landrat Harald Sievers ein am- bitioniertes Ziel. Mit dem Spitzenergebnis 2021 erreichte der Landkreis Ravensburg bundesweit den dritten Platz in der Kategorie 100.000 bis 499.999 Einwohner/-innen. Schulklassen, Vereine, Unternehmen oder auch Familien und Privatpersonen können sich kostenfrei registrieren, ein eigenes Team gründen oder einem bereits bestehen- den Team beitreten. Radlerinnen und Radler, die sich di- rekt für ihre Stadt oder Gemeinde anmelden, sammeln automatisch auch Kilometer für den Landkreis. Neben den erfahrenen STADTRADELN-Kommunen im Landkreis neh- men zum ersten Mal auch Vogt und Wilhelmsdorf an der Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kampagne teil. Im Rahmen der Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg fördert das Land die Teilnahme an der Aktion. Dass sich das Mitradeln für Kommunen lohnt, konnte letztes Jahr Ebenweiler im Landkreis Ravensburg erleben. Die Gemeinde gewann als bester Newcomer bei der Preisverleihung ein Dienstpe- delec. Aber auch Radelnde können tolle Preise gewinnen. Zum STADTRADELN-Auftakt findet am 25. und 26. Juni 2022 eine Schnitzeljagd auf dem Fahrrad statt. Radle- rinnen und Radler können an beiden Tagen die gekenn- zeichneten Fahrrad-Schnitzeljagd-Stationen im Landkreis aufsuchen und dabei erste Kilometer für ihren Online-Ka- lender sammeln. Wer nachweislich an drei Stationen war, kann am Landkreis-Gewinnspiel teilnehmen und mit et- was Glück einen von fünf Gutscheinen eines lokalen Fahrradgeschäfts gewinnen. „Voraussetzung dafür ist die aktive Teilnahme an STADTRADELN“, erklärt Klima- schutzmanagerin Kerstin Dold, die STADTRADELN für den Landkreis koordiniert, „deshalb jetzt kostenfrei anmelden und mitradeln!“ Weitere Informationen zu STADTRADELN sowie zur Fahrrad-Schnitzeljagd am 25./26. Juni 2022 gibt es auf www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje, Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 8.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Klimaschutz - einfach machen! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de Tipp 22: Bestellen und behalten Beim Bestellen kommt's drauf an, ob die Waren zurückgeschickt werden. Konto einer Waren-Rücksendung gehen 370 g CO2. Eine Online Schuhen inklusive Retoure verursacht rund 1 kg CO2. Daher: bestellen, was man auch behalten möchte. Wenn schon online, dann am besten Sammelbestellungen tätigen, keine Einzellieferungen. Die Umweltwirkung der Retouren belief sich 2018 geschätzt auf 238 000 Tonnen CO2 Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmä- ßigen Abständen Anre- gungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 27: Fördermittel für Klimaschutz und Geldbeutel Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt viele Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Besonders gute Orientierung im Fördermitteldschungel bietet die kostenlose und interaktive Fördermittel Beratung FördermittelCheck. Auf der Fördermittel-Seite der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft finden Sie viele wertvolle Informationen sowie die Kontaktdaten, die Sie für die Fördermittelbeantragung gebrauchen können Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Ver- ein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Aus- gabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemein- den des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 29: Weniger ist mehr So viel, so schnell, so billig wie möglich - so lautet das Credo der „modernen Welt“. Doch der Turbo-Konsum macht die Menschen nicht glücklicher, und die Umwelt bleibt auf der Strecke. Denn eine Wirtschaft, in der Quantität vor Qualität geht, verschwendet Rohstoffe und verursacht riesige Mengen versteckter Treibhausgas- Emissionen. Daher - achten Sie auf Qualität, zum Beispiel bei Klei- dung, Elektrogeräten und Spielzeug! Denn hochwertige Produkte halten länger als Billigware: Ihr Kauf ist prak- tischer Ressourcenschutz und vermindert Transporte. Volkshochschule Weingarten Betriebsbesichtigung bavius technologie gmbh in Baienfurt Donnerstag, 23.06.22, 16.00 - 17.30 Uhr Die bavius technologie gmbh zählt seit mehr als 30 Jah- ren zu den weltweit führenden Herstellern von 5-Achs Bearbeitungszentren zur Hochleistungszerspanung. Die Firma bietet standardisierte Maschinenlösungen, die auf Basis von modularen Konzepten flexibel auf Ihre Bearbei- tungsanforderungen angepasst werden. Dank vielfältiger Automationslösungen stellt bavius technologie gmbh ein einzigartig breites Anwendungsspektrum sicher. Treffpunkt: Eisenbahnstraße 17, Baienfurt, 3,00 €, Anmel- dung erforderlich, Anmeldeschluss: Montag, 20.06.2022 Anmeldungen bitte über die Homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 0751 4000 28. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95874647 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 ++ BUND startet Neuauflage der Altdorfer Wald Exkursionen ++ Zahlreiche Wanderungen und Radtouren in das Natur- juwel geplant Der Altdorfer Wald - ein besonderer Ort direkt vor unserer Haustüre - geheimnisvoll und faszinierend. Er ist das größ- te zusammenhängende Waldgebiet Oberschwabens, ein paradiesisches Naturidyll. Kiesabbau, Torfabbau, Wasser und Holznutzung und nun auch Windkraft - es ist reichlich, was der Altdorfer Wald so alles verkraften muss. Über- fordern wird diese Perle in der oberschwäbischen Mitte? Bereits im letzten Jahr hat der BUND Ravensburg-Wein- garten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Na- tur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. zahlreiche Exkursionen in den Altdorfer Wald angeboten. Da sich das Programm großer Beliebtheit erfreute und der Schutz des Altdorfer Waldes nach wie vor ganz oben auf der Ta- gesordnung des Naturverbandes steht, plant der BUND auch in diesem Jahr abwechslungsreiche Exkursionen, die die zahlreichen unbekannten, paradiesischen Biotope sichtbar machen. Den Auftakt der insgesamt sechszehn Touren in dieses einzigartige Gebiet macht der ehemalige Kreisjägermeis- ter Peter Sonntag im Reichermoos. Die Tour findet am Sonntag, 5. Juni ab 14:00 Uhr statt und dauert etwa 2,5 Stunden. Thema der Tour ist das Hochmoor. Wir erfahren zur langen Geschichte des Torfabbaus im Reichermoos und lernen das degenerierte Hochmoor als Lebensraum kennen. Treffpunkt der Exkursion ist das Alte Torfwerk bei Reichermoos das, wie viele andere der Touren, auch gut mit dem Fahrrad erreichbar ist - dank des gut aus- gebauten Radwegenetzes im Altdorfer Wald. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von sonntägli- chen Exkursionen, die von Juni bis Mitte Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten und Folgen des Klimawandels in der Regi- on. Auch für Familien und Kinder gibt es ein Mitmach- programm vom Waldpädagogik-Team von ForstBW. In Spielen im Wald wird erlebbar gemacht, wie ein Baum Photosynthese macht, CO2 bindet und Holz produziert und so seinen Beitrag zum Klimaschutz leistet Für jedes Thema konnte der BUND Experten und Exper- tinnen gewinnen. Einige Touren vom letzten Jahr finden, auf Grund der hohen Nachfrage, dieses Jahr wieder statt. Aber auch auf bisher unbekannten Wegen und zu neu- en Themen sind spannende und informative Führungen garantiert. Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im BUND-Terminkalender unter: https://www.bund-ravensburg.de Kursgebühr: 5 Euro, Kinder & Studierende kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich bis jeweils Freitagmittag, 12:00 Uhr, vor der jeweiligen Exkursion unter bund.ravensburg@bund.net. Foto: Bild: Stichweg nach Berg. BUND Ravensburg Stichweg nach Berg. BUND Ravensburg Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im BUND-Terminkalender unter: https://www.bund-ravensburg.de Kursgebühr: 5 Euro, Kinder und Studierende kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich bis jeweils Freitagmit- tag, 12:00 Uhr, vor der jeweiligen Exkursion unter bund. ravensburg@bund.net. Exkursionen im Altdorfer Wald In Kooperation mit ForstBW und dem Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. ANMELDUNG erforderlich unter bund.ravensburg@bund.net : • Reichermoos // Termin: Sonntag, 5.Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Am alten Torfwerk, Dauer: Ca. 2,5 h // Referent: Peter Sonntag, ehem. Kreisjägermeister, Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. • Wettergespräche im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 12.Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt : Forstwirt Ausbildungsstätte Baindter Wald, Dauer: Ca. 2-3h // Referent: Roland Roth, Meteorologe • Wald-Wiesen-Weiher - Eintauchen in den Wald // Termin: Sonntag, 26. Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Wanderparkplatz Grünenberg (Baindt), Dauer: Ca. 3,5 h // Scout: Dr. Rudi Holzberger, Dipl.-Agraringenieur und Wald-Autor, Stiftung LandZunge • Wald:Schützen, Wald:Nutzen, Wald:Baden im Altdorfer Wald //Termin: Sonntag, 10. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hintermoos), Dauer: Ca.3h // Referent: Bernhard Dingler, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Weihergeschichten im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 17. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Egelsee, Dauer: Ca. 2,5 h // Referent: Ulfried Miller, Agrar- Biologe, BUND-Geschäftsführer • Botanische Exkursion ins Naturschutzgebiet „Lochmoos“ // Termin: Sonntag, 24. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Einmündung Klimacamp, Dauer: Ca. 2-3h // Referentin: Ulrike Plewa (NABU), Diplom-Biologin • Wie das Klima retten? Was kann der Wald? Und was kannst Du tun? - Mitmachprogramm für Familien // Termin: 31.Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz am Waldspielplatz bei Vogt (Nähe Friedhof), Dauer: Ca. 3 h // Referentin: Britta Rösch, Diplom-Forstwirtin und Waldpädagogin, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Schmetterlingsexkursion im Lochmoos// Termin: Sonntag, 7. August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hintermoos), Dauer: Ca. 2-3h // Referentin: Prof. Dr. Nele Wellinghausen (BUND), Ärztin für Mikrobiologie, Schmetterlings-AG des BUND • Sieben Weiher auf einen Streich! // Termin: Sonntag, 14. August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Waldparkplatz Lupratsberg (bei Köpfingen), Dauer: Ca. 2-3h // Referent: Dr. Rudi Holzberger, Dipl.-Agraringenieur und Wald-Autor, Stiftung LandZunge • Wie das Klima retten? Was kann der Wald? Und was kannst Du tun? - Mitmachprogramm für Familien // Termin: Sonntag, 21.August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Waldspielplatz Baindt (Ende Grünenbergstr.), Dauer: 3 h // Referent: Jürgen Holzwarth, Diplom-Forstwirt und Waldpädagoge ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Wald:Wandel – Waldentwicklung und Klimawandel im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 28.August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz am Waldspielplatz bei Vogt (Nähe Friedhof), Dauer 3h // Referent: Bernhard Dingler, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Räuberradtour im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 4.September 2022: 10:00 Uhr, Treffpunkt: Ortsende von Zollenreute am Hofladen Multerhof, Dauer: Ca. 4h // Referent: Alexander Knor, Natur-und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. • Eis und Wasser als Landschaftsgestalter // Termin: Sonntag, 11. September 2022: 14:00 Uhr, Treffpunk: Parkplatz Fuchsenloch (Schlier-Erbisreute), Dauer: Ca. 3h // Referent: Prof. Dr. Andreas Schwab, Professor für Geographie, PH Weingarten In Kooperation mit ForstBW und dem Natur- und Kul- turlandschaft Altdorfer Wald e.V. ANMELDUNG erfor- derlich unter bund.ravensburg@bund.net • Reichermoos // Termin: Sonntag, 5.Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Am alten Torfwerk, Dauer: Ca. 2,5 h // Referent: Peter Sonntag, ehem. Kreisjägermeister, Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. • Wettergespräche im Altdorfer Wald // Termin: Sonn- tag, 12.Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Forstwirt Ausbildungsstätte Baindter Wald, Dauer: Ca. 2-3 h // Referent: Roland Roth, Meteorologe • Wald-Wiesen-Weiher - Eintauchen in den Wald // Termin: Sonntag, 26. Juni 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Wanderparkplatz Grünenberg (Baindt), Dauer: Ca. 3,5 h // Scout: Dr. Rudi Holzberger, Dipl.-Agraringe- nieur und Wald-Autor, Stiftung LandZunge • Wald:Schützen, Wald:Nutzen, Wald:Baden im Alt- dorfer Wald //Termin: Sonntag, 10. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hinter- moos), Dauer: Ca.3 h // Referent: Bernhard Dingler, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Weihergeschichten im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 17. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Park- platz Egelsee, Dauer: Ca. 2,5 h // Referent: Ulfried Miller, Agrar- Biologe, BUND-Geschäftsführer • Botanische Exkursion ins Naturschutzgebiet „Loch- moos“ // Termin: Sonntag, 24. Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Einmündung Klimacamp, Dauer: Ca. 2 - 3 h // Referentin: Ulrike Plewa (NABU), Diplom-Biologin • Wie das Klima retten? Was kann der Wald? Und was kannst Du tun? - Mitmachprogramm für Familien // Termin: 31.Juli 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz am Waldspielplatz bei Vogt (Nähe Friedhof), Dauer: Ca. 3 h // Referentin: Britta Rösch, Diplom-Forstwirtin und Waldpädagogin, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Schmetterlingsexkursion im Lochmoos// Termin: Sonn- tag, 7. August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hintermoos), Dauer: Ca. 2 - 3 h // Referentin: Prof. Dr. Nele Wellinghausen (BUND), Ärz- tin für Mikrobiologie, Schmetterlings-AG des BUND • Sieben Weiher auf einen Streich! // Termin: Sonntag, 14. August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Waldparkplatz Lupratsberg (bei Köpfingen), Dauer: Ca. 2 - 3 h // Referent: Dr. Rudi Holzberger, Dipl.-Agraringenieur und Wald-Autor, Stiftung LandZunge • Wie das Klima retten? Was kann der Wald? Und was kannst Du tun? - Mitmachprogramm für Fa- milien // Termin: Sonntag, 21.August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Waldspielplatz Baindt (Ende Grünenbergstr.), Dauer: 3 h // Referent: Jür- gen Holzwarth, Diplom-Forstwirt und Waldpädagoge ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 • Wald:Wandel - Waldentwicklung und Klimawandel im Altdorfer Wald // Termin: Sonntag, 28.August 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz am Waldspiel- platz bei Vogt (Nähe Friedhof), Dauer 3 h // Refe- rent: Bernhard Dingler, ForstBW: Forstbezirk Altdorfer Wald • Räuberradtour im Altdorfer Wald // Termin: Sonn- tag, 4.September 2022: 10:00 Uhr, Treffpunkt: Orts- ende von Zollenreute am Hofladen Multerhof, Dau- er: Ca. 4 h // Referent: Alexander Knor, Natur-und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. • Eis und Wasser als Landschaftsgestalter // Termin: Sonntag, 11. September 2022: 14:00 Uhr, Treffpunk: Parkplatz Fuchsenloch (Schlier-Erbisreute), Dauer: Ca. 3 h // Referent: Prof. Dr. Andreas Schwab, Profes- sor für Geographie, PH Weingarten • Ziegenbeweidung in Kiesgruben // Termin: Sonntag, 25.September 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Lochmoos (Schlier-Hintermoos), Dauer: Ca. 2,5 h // Referent: Dominik Hauser, Leitung Beweidungsprojekt • Wasserschutzgebiet Weissenbronnen - Wasser- versorgung fürs Schussental // Termin: Sonntag, 18.September 2022: 14:00 Uhr, Treffpunkt: Rathaus Baienfurt, Dauer: 2 - 3 h // Referent: Günther A. Bin- der, Bürgermeister Baienfurt, und Dr. Hermann Schad, Dipl.-Geologe. • Stiller Bach beim Rössler Weiher // Termin: Sonntag, 16. Oktober 2022: 14:30 Uhr, Treffpunkt: Eingang Frei- bad Nessenreben, Dauer: Ca. 2 h // Referent: Günter Tillinger (BUND), Diplom-Agraringenieur ANMELDUNG: bund.ravensburg@bund.net Hinweis: Viele Treffpunkte sind gut mit dem Rad erreichbar. Bitte nutzen Sie das hervorragende Rad- wegenetz im Altdorfer Wald. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de/ Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Studienfinanzierung“ Experten-Chat am 8. Juni 2022 auf abi.de Miete, Semesterbeitrag, Fachbücher – und der WG-Kühl- schrank ist auch schon wieder leer: Studieren kostet Geld. Woher dieses kommt, klärt der nächste abi» Chat am 8. Juni. Von 16 bis 17.30 können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dann alle Fragen zum Thema „Studienfinan- zierung“ stellen. Zur kostenlosen Anmeldung: https:// abi.de/interaktiv/chat. Eines ist klar: Selten ist es die eine Geldquelle, aus der sich ein Studium finanziert. Meist nutzen Studierende ver- schiedene Möglichkeiten. Eine große Rolle spielt häufig die eigenen Eltern – sofern sie es sich leisten können, die akademische Ausbildung des Nachwuchses zu sponsern. Empfehlenswert kann es außerdem sein, einen Antrag auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsge- setz (BAföG) zu stellen. Seit Beginn des Wintersemesters 2020/21 liegt der monatliche Höchstsatz bei 752 Euro für Studierende bis 24 Jahre, bei 861 Euro bis 29 Jahre sowie 941 Euro ab 30 Jahren beziehungsweise für Studierende, die über dem 14. Fachsemester studieren. Nebenjobs, Stipendien und Kredite Nebenjobs erfreuen sich ebenfalls großer Beliebtheit bei vielen Hochschülerinnen und -schülern. Dabei muss es nicht immer der Einsatz hinterm Tresen der Lieblings- kneipe sein. Wer sich beispielsweise für eine Tätigkeit als Werkstudent oder -studentin in einem Unternehmen entscheidet, knüpft dort bestenfalls bereits ein wertvol- les Netzwerk, das den späteren Berufseinstieg erleichtert. Was viele nicht wissen: Stipendien richten sich nicht nur an Musterstudierende. Es gibt in diesem Feld zahlreiche Förderungen, die zum Beispiel gezielt studierende Müt- ter oder Kinder aus Arbeiterfamilien unterstützen. Wer hier kein Glück hat, kann einen Studienkredit in Erwä- gung ziehen. Doch wie kommt man eigentlich an ein Stipendium? Was muss beim BAföG beachtet werden? Wie viel darf ich im Studium dazu verdienen? Welche Finanzierungsmöglich- keiten gibt es außerdem? Antworten auf diese und an- dere Fragen geben die Expertinnen und Experten beim nächsten abi» Chat am 8. Juni. Sie nehmen sich von 16 bis 17.30 Uhr Zeit für die Teilnehmenden und werden dabei von der abi» Redaktion unterstützt. Alle Fragen und Antworten im Chatprotokoll Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Mehr Infos zum Chat finden sich unter https://abi.de/interaktiv/chat. Dort kann auch das Chat-Protokoll nachgelesen werden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. Juni - 12. Juni 2022 Gedanken zur Woche Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiß, wie Wolken schmecken. Der wird im Mondschein, ungestört von Furcht, die Nacht entdecken. Novalis Samstag, 04. Juni 14.30 Uhr Baindt - kirchliche Trauung Tanja Keller und Markus Pahlke 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Franz und Eugen Schmidt, Kurt Brugger, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Hilda und Fritz Blank, Anni Maier, Jahrtag Hermann Schilling) Sonntag, 05. Juni - Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Kollekte Renovabis 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Henri Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Montag, 06. Juni 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Pia und Alfons Hä- fele, Hans Elbs) Dienstag, 07. Juni Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 08. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Donnerstag, 09. Juni Kein Schülergottesdienst - Ferien Freitag, 10. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 11. Juni 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Maila 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 12. Juni - Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst 200 Jahr-Feier Ka- pelle Schachen und 20 Jahre Kapellenreno- vation mit Weihbischof Kreidler und goldenes Pristerjubiläum von Pfarrer i. R. Heinz Leuze († Erika Bickel, Thea Kränkle, Marta und Josef Haug) Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / ischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist in den Pfingstferien vom 07. Juni bis zum 17. Juni 2022 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Gruppenstundentreff für Erstkommunionkinder 13 von 30 Erstkommunionkinder haben uns am Sonntag- mittag des 15.05. an der Villa Kunterbunt besucht und haben verschieden Spielestationen durchlaufen. Zum Schluss gab‘s noch Stockbrot und eine rote Wurst im Wecken. Unsere Minis die schon länger dabei sind, waren natürlich auch am Start und der Pfarrer mit seiner Hündin durfte auch nicht fehlen. Das Oberminiteam und die Oberminis hoffen, dass es euch mindestens genau so viel Spaß gemacht hat wie uns und dass man sich bald in der Kirche beim minist- rieren sieht. Liebe Grüße und bis bald, euer Oberminiteam Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Fronleichnam - Gottesdienst, Prozession und Gemein- defest am 16. Juni Dieses Jahr können wir wieder wie gewohnt das „Fron- leichnamsfest“ feiern mit Festgottesdienst, Prozession und Gemeindefest am Donnerstag, 16. Juni. Bei gutem Wetter ist nach dem Hochamt, das um 8.30 Uhr beginnt, in alter Tra- dition die Fronleichnamsprozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären, bei der uns die Musikkapelle begleitet und einen festlichen Rahmen gibt. Nach der Prozession findet das große Gemeindefest beim Gemeindehaus/Bischof-Sproll-Saal statt mit Frühschoppen, Mittagessen, Kaffee und Kuchen sowie Extra-Programm für Kinder. Der Erlös ist für die Chöre und die Jugendarbeit bestimmt. Ganz herzlich laden wir Sie ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Sach 4,6b Sonntag, 05. Juni Pfingstsonntag 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst im Rah- men der „Bonhoeffer-Ausstellung im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 11.30 Uhr Baienfurt Tauf-Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 06. Mai Pfingstmontag 10.30 Uhr Baienfurt Singgottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 08. Juni 14.30!! Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 12. Juni Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Gedanken zum Wochenspruch Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch mei- nen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Manchmal erscheint eine Situation so eingefahren, dass einem beim besten Willen nichts mehr Konstruktives dazu einfällt. Nicht selten wird dann die Anstrengung vergrößert, die Heftigkeit der Interaktion nimmt zu und Menschen ver- suchen, mal so richtig auf den Tisch zu hauen, damit sich endlich was bewegt. Nicht nur auf der großen weltpolitischen Bühne, sondern immer wieder auch in unserem Umfeld - und kurzfristig kann das sogar weiterhelfen. Doch Pfingsten inspiriert uns zu einem zweiten Blick auf die Wirklichkeit und die wird dadurch dynamischer, be- wegter, veränderbar. - Es muss nicht alles so bleiben, wie’s nun mal ist! Gott selbst ergreift Partei für das Leben, für seine Ge- schöpfe, über jede Sprach- und Kulturgrenze hinweg. - Die Großtuer unserer Tage werden mit ihren Groß- machts-Fantasien früher oder später vom Wind Gottes verweht, wie die Spreu vom Weizen getrennt wird. Bestand hat, wer sein Vertrauen auf Gott setzt, wer sich von seinem Geist bewegen lässt. - Komm, Atem Gottes, Heiliger Geist, hauche deiner Welt neues, geheiltes Leben ein! Frohe Pfingsten! - Ihr Pfr. Martin Schöberl Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ---------- Öffnungszeiten: Di 7.00 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch- baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. ---------- Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Johannes 12,32 Sonntag, 29. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Taufen in der Ev. Kirche Sonntag, 05. Juni Pfingstsonntag 9.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst im Rahmen der „Bonhoeffer-Ausstellung“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 11.30 Uhr Baienfurt Tauf-Gottesdienst in der Ev. Kirche Gottesdienst im Rahmen der Bonhoeffer- Ausstellung im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Am Pfingstsonntag, 05. Juni 2022 findet um 9.30 Uhr ein besonderer Abendmahls-Gottesdienst im Rahmen einer Ausstellung von Bonhoeffer- Porträts lokaler Künstlerinnen und Künstler statt, die bereits am 9. April 2020 gezeigt werden sollten. Nach der langen Pandemie-Pause können die Bilder dieses großen Theologen und lutherischen Widerstandskämpfers gegen das Nazi-Regime nun endlich im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gewürdigt werden. Ich freue mich schon sehr auf die Begegnungen und Impulse aus Kunst und Theologie und bedanke mich beim Kreativen Montag, sowie bei allen beteiligten Kunstschaffenden für Ihre Beiträge! Herzliche Einladung zu diesem Gottesdienst! – Ihr Pfr. Martin Schöberl Gottesdienst im Rahmen der Bon- hoeffer-Ausstellung im Die- trich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Am Pfingstsonntag, 05. Juni 2022 findet um 9.30 Uhr ein besonde- rer Abendmahls-Gottesdienst im Rahmen einer Ausstellung von Bonhoeffer-Porträts lokaler Künstlerinnen und Künstler statt, die bereits am 9. April 2020 gezeigt werden sollten. Nach der langen Pandemie-Pause können die Bilder dieses gro- ßen Theologen und lutherischen Widerstandskämpfers gegen das Nazi-Regime nun endlich im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gewürdigt werden. Ich freue mich schon sehr auf die Begegnungen und Impulse aus Kunst und Theologie und bedanke mich beim Kreativen Montag, sowie bei allen beteiligten Kunstschaffenden für Ihre Beiträge! Herzliche Einladung zu diesem Gottesdienst! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Herzliche Einladung zum Sing-Gottesdienst am Pfingstmontag 10.30 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt ---------- Kirchenchor Ab Montag, 13.06.2022 proben wir wieder regelmä- ßig um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 32 in Baienfurt. Neue Sängerinnen und Sänger sind herzlich willkommen. ---------- „Christustag“ an Fronleichnam In der Johanneskirche, Ravens- burg-Weststadt wird an Fronleich- nam, 16. Juni, um 10.00 Uhr zu einem Gottesdienst mit Bibelarbeit und Lie- der eingeladen. Die Bibelarbeiten von Pfr. Matthias Hanßmann, Landessyodaler und Pfarrerin Deuschle, werden vom Posaunenchor Wain und der Band ejw & friends musikalisch umrahmt. Eine Pause lädt zur Begegnung ein. Näheres: www.christustag.de ---------- Frauenkreis am Mittwoch, den 8. Juni 2022 um 14:30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu einem besonderen Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Pater Gerhard vom Brunnenhof in Ebenweiler wird mit uns ei- nen Kräuter-NACHMITTAG verleben und uns einiges über die Kräuter in unserem Garten verraten. Ich bin schon sehr gespannt. Achtung, wir treffen uns schon um 14:30 Uhr. Anschließend wollen wir noch in gemütlicher Runde zu- sammensitzen und Eis essen. Euer Frauenkreisteam ---------- Pfingsten kein Kreativer Montag Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer- Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine 06.06. - Kein KM (Pfingstmontag) Wir wünschen allen Kreativen einb frohes Pfingstfest 13.06. - K. Drescher: „Wir fotografieren digital“ - Farbig oder schwarz-weiß? 26.06. - H. Gärtner: „Menschen in der Stadt“ Aquarell Nach den Pfingstferien starten wir nun wieder durch. Am 13.6.2022 wollen wir digital fotografieren. Zu entschei- den ist Farbe oder Schwarz-weiß. Wir freuen uns schon auf die Ausführungen von Kurt Drescher. Hier entschied Kurt Drescher zugunsten schwarz-weiß. Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de ---------- Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Außergewöhnliche Bibel gesucht! Die Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. ist im Rahmen eines Wettbewerbs zur Qumran- und Bibe- lausstellung (14.05.2022 - 05.06.2022) auf der Suche nach Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 außergewöhnlichen Bibeln. Diese können sehr alt, groß oder klein, von schönem Aussehen sein, eine besondere Geschichte haben, oder sonst irgendwie hervorstechen. Ganz egal, was Ihre Bibel besonders macht: Bringen Sie sie zur Ausstellung in der CBG Baienfurt (Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt) mit! Die drei außergewöhnlichsten Bibeln werden am Sonntag, den 05.06. prämiert. Die Teilnehmer haben die Chance, einen Tankgutschein und einen Buchpreis zu gewinnen. Gerne können Sie Ihre Bibel auch ausstellen lassen, um sie den Besuchern der Ausstellung zu präsentieren. Für eine sachgemäße Verwahrung wird gesorgt. Man kann schon sehr gespannt sein, welche Schätze da- bei hervorkommen werden. Machen Sie sich auf die Suche nach außergewöhnlichen Bibeln, die nur darauf warten, der Welt gezeigt zu werden! Bei Interesse/Fragen bitte bei Dietrich Weber melden (E-Mail: dietrich.weber@baptisten-baienfurt.de, Tel.: 0174-3871330). Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball D-Juniorinnen TSV Tettnang - SGM Fronreute/Baindt 3:2 Ein vorzeitiges kleines Endspiel um die Meis- terschaft stand für die beiden Teams auf dem Spielplan. Als nach der regulären Spielzeit ein 2 : 2 auf der Anzeigetafel stand und sich unsere Hedda mit einem feinen Dribbling durch die TSV-Abwehr spielte, war ein „Last -Minute-Sieg“ greifbar. Doch das Spiel drehte sich noch einmal und dem Heimteam gelang mit einem klasse Konter der viel umjubelte Siegtreffer. Zuvor konnten sich unsere Mädels immer wieder gut in Scene setzen. Dabei gelang unserer Spielführerin Jana, nach klasse Zuspiel von Vivienne, sowie nach einem von der TSV-Torspielerin nach vorne abgewehrten Schuss von Hedda, jeweils der Ausgleichstreffer. Bitter für unser D-Team, dass ihr, bisher bestes Saisonspiel dann letztlich mit einer Niederlage endete. Nun gilt es in den verbleibenden zwei Spielen gegen die etwas schwä- cheren Teams aus Eglofs und Bad-Waldsee zu gewinnen und auf einen Ausrutscher von Tettnang zu hoffen. Es spielten: Sara Jukic (T), Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Victoria Wertmann, Jana Eiberle, Sophie Heilmeier, Lena Füssel, Malena Kaletta, Greta Heilmeier, Lena Pfleghar, Sarah Leibfarth B- Juniorinnen TSV Sondelfingen - SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 1:0 Gegen den Tabellenletzten aus Sondelfingen sollten un- bedingt drei Punkte her. Doch trotz sicherer Abwehr und teils gefälligem Kurzpassspiel im zentralen Mittelfeld, dass uns eine leichte Feldüberlegenheit verschaffte, waren wir leider nicht in der Lage auf dem ungewohnten Kunstra- sen Torgefahr aufzubauen, da die durchgesteckten Bälle meist zu ungenau waren. Letztlich landete ein Eckball der Gegnerinnen mehr als unglücklich in unserem Netz und so mussten wir wieder ohne Punkte nach Hause fahren. Es spielten: Sam Puschmann, (T), Lorena Bürck, Scarlett Pogrzeba, Marie Strobel, Julie Acker, Vivienne Wertmann, Angelina Bühler, Marta Stöhr, Hanna Steidle, Mona Eiber- le, Nora Lüttmann, Tabea Schauffler, Amelie Geßler, Julia Eberlen, Franziska Rudolf Fischer, Boenke, Dischl-Meister! SV Baindt - TSV Berg II 3:0 (1:0) Durch den komfortablen 5:0-Auswärtssieg gegen Wol- pertswende in der Vorwoche, hatte der SVB im Heimspiel gegen den TSV Berg II die Chance bereits am drittletz- ten Spieltag vorzeitig die Meisterschaft klar zu machen. Der Tabellenneunte aus Berg durfte vor dieser wichtigen Partie aber nicht unterschätzt werden, nachdem man in der Hinrunde in Berg nicht über ein 1:1 hinauskam und mit dem aggressiven Pressing der Berger Probleme hatte. Im Vergleich zum letzten Spiel kehrten dementsprechend le- diglich Mika Dantona und Philipp Boenke für Nico Geggier und Ylber Xhafa zurück in die Startelf. Beide Mannschaften hatten zu Beginn, trotz ihrer spiele- rischen Qualitäten, etwas Probleme in die Partie zu kom- men und vielen Angriffen fehlte die letzte Präzision. Die erste gefährliche Aktion hätte Yannick Spohn nach fünf Minuten gelingen können, der jedoch beim Sprint in Rich- tung Strafraum vom Berger Torwart abgeräumt wurde - der folgende Freistoß brachte nichts ein. Der SVB aber fand nun besser in die Partie und schaltete nach einer Balleroberung in der 17. Minute schnell um, wobei Boenke Rechtsaußen Jan Fischer mit einem tollen Pass in Szene setzte. Fischer konnte mit seiner Geschwindigkeit seinen Gegenspieler abschütteln, zog mit einem Haken nach in- nen und versenkte den Ball mit links eiskalt im langen Eck. Durch die fußballerischen Parallelen mit Kylian Mbappé, war natürlich auch der imitierende Torjubel im Anschluss völlig gerechtfertigt. Wenige Minuten später hätte der SVB dann sogar das wichtige 2:0 nachlegen können, Jo- nathan Dischl entschied sich vor dem Tor allerdings für den alleinigen Abschluss anstatt auf den mitgelaufenen Spohn abzulegen. Defensiv stand der SVB wie immer sehr kompakt, wobei vor allem Innenverteidiger Micha- el Brugger eine sehr auffällige Leistung zeigte und mit mehreren starken Tacklings die gefährlichen Angriffe der Gäste unterband. Somit ging es mit einem knappen 1:0 in die Halbzeitpause. Trotz zweier Wechsel auf Berger Seite, kam der SVB deut- lich besser in den zweiten Durchgang und konnte sich nach 51 Minuten auf einen seiner beiden Torjäger verlas- sen. Dantona, der vor kurzem sogar in die Fupa-Auswahl Oberschwaben gewählt wurde, fand auf der linken Seite mit seiner weichen Flanke Boenke in der Mitte, welcher zum 2:0 einnickte. Die Meisterschaft war nun zum Grei- fen nahe und vier Minuten später beseitigte Dischl mit einem verwandelten Foulelfmeter dann die letzten Zwei- fel - Dantona war nach einer kurz ausgeführten Ecke im Strafraum zuvor zu Fall gebracht worden. Während man auf der Baindter Bank bereits feierte und die ersten al- koholischen Kaltgetränke vernichtete, erspielte sich die Elf auf dem Feld weitere gute Möglichkeiten. Nach einem Traumpass von Spohn, scheiterte Dischl beim Versuch den Torwart zu umkurven und Linksverteidiger Sebasti- Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 an Saile schlenzte den Ball, fast wie damals als Stürmer beim SV Hirrlingen, knapp am langen Pfosten vorbei. Schlussendlich blieb es beim verdienten 3:0 für den SVB, der nach Abpfiff mit Schwenkfahne, Bengalos und einigen Bierduschen die Meisterschaft und den Wiederaufstieg in die Bezirksliga Bodensee feiern durfte. Mit bisher 68 Punkten, 107:18 Toren und ohne Niederlage krönt der SV Baindt eine bis dahin einmalige Saison in der Vereinsgeschichte und darf sich in der kommenden Saison auf einige Derbys in der Bezirksliga freuen. Nach einer wilden Kabinenfeier und einer langen Partynacht im Vereinsheim, wird der SVB am kommenden Samstag jedoch wieder das Augenmerk auf den Fußball legen und gewillt sein, die ungeschlagene Serie auch beim abstiegs- gefährdeten FV Molpertshaus fortzusetzen. Es spielten: Luca Wetzel - Sebastian Saile, Marko Szeibel, Michael Brugger, Tobias Szeibel (78.Lukas Walser) - Yan- nick Spohn (70.Ylber Xhafa), Mika Dantona, Phillip Tho- ma, Jan Fischer (73.Konstantin Knisel) - Jonathan Dischl, Philipp Boenke (75.Philipp Kneisl) SV Baindt II - TSV Berg III 3:1 (1:1) Am drittletzten Spieltag der diesjährigen Saison stand für den SV Baindt II das Derby gegen TSV Berg III an, wobei sich beide Mannschaften in den letzten Spielen noch um den vierten Tabellenplatz streiten. Vor dem Spiel stand der TSV mit zwar mit zwei Punkten vor der „Zwoiten“, die- se konnte jedoch in der Rückrunde deutlich mehr Punkte einfahren konnte als die Gäste. Der TSV erwischte allerdings den besseren Start in die Partie und ging nach einigen Chancen zuvor, schlussend- lich in der 25. Minute nach einem Eckstoß in Führung. Nach diesem Rückstand fanden die Baindter aber besser in die Partie und Niklas Späth vergab wenig später die erste aussichtsreiche Chance, als er am Torwart der Gäs- te scheiterte. In der 36. Minute war es dann aber Marco „Tück“ Reinhardt, der mit einem tollen Pass Max Schmidt auf die Reise schickte. Dieser behielt vor dem Tor die Ner- ven und schob zum verdienten Ausgleich ein. Auch zu Beginn der zweiten Halbzeit spielte der SVB II weiter offensiv nach vorne, wobei die eingewechselten Julian Keppeler und Max Kretzer für frischen Wind sorg- ten. So war es in der 56. Minute eben Kretzer, der erneut Schmidt bediente, welcher mit seinem bereits 18.Saisontor das Team von Timo Geggier in Führung brachte. In einer hitzigen, aber auf gutem fußballerischem Niveau geführte Partie, verteidigte die Baindter Mannschaft in der Folge konsequent das eigene Tor und sorgte in der 81. Minu- te für die Entscheidung. Nach Vorarbeit von Reinhardt, bestätigte Kretzer seinen starken Auftritt und markierte den 3:1-Endstand. Mit diesem Sieg schiebt sich der SVB II mit einem Punkt Vorsprung vor den TSV und hat in den restlichen zwei Par- tien mit etwas Glück sogar noch die Chance auf Platz 3 zu springen. Nach der gemeinsamen Meisterfeier mit der ersten Mannschaft, geht der Fokus nun aber auf das letzte Auswärtsspiel der Saison. Dort trifft man am kommen- den Samstag auf den Tabellenzehnten aus Molpertshaus. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kostka (46.Julian Keppeler), Patrick Späth, Tobias Trautwein, Dennis Hecht (75.Marius Hahn)- Kai Kaspar, Luca Lauriola (46.Max Kretzer), Ma- nuel Brugger, Marco Reinhardt - Max Schmidt (88.Lukas Grabherr), Niklas Späth Vorschau: Samstag, 04.06.2022 13.15 Uhr: FV Molpertshaus II - SV Baindt II 15.30 Uhr: FV Molpertshaus - SV Baindt Ergebnisse Jugendfußball A-Junioren SGM Horgenzell/Fronhofen - SGM Baindt/Baienfurt 0:3 Gastgeber aus Horgenzell/Fronhofen hat das Spiel kurz- fristig abgesagt, daher wird das Spiel mit 0:3 gewertet. A-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - TSV Berg 0:2 (0:1) Im letzten Heimspiel der Saison empfing unsere A-Junio- ren den Tabellenführer aus Berg, welcher mit einem Sieg die Meisterschaft in der Bezirksstaffel Bodensee klar ma- chen konnte. Von Beginn an übernahmen die Gäste das Spielgeschehen und gingen nach 25 Minuten verdient in Führung. Zwar ließ unsere U19 nur wenige Torchancen im gesamten Spiel zu, konnten aber nie wirklich selbst ge- fährliche Angriffe starten und sich Chancen herausspie- len, sodass mit dem 0:2 in der 65. Spielminute das Spiel entschieden war und der SV Baindt der A-Jugend des TSV Berg zur Meisterschaft gratulieren darf. Es spielten: Jonathan Ströble, Sven Merz, Markus Wöhr, Luis Bürck, Kevin Fischer, Leon Geng, Tim Scheffler, Wasem Mahjoub, Adnan Kale, Tiziano Belligoi, Bledon Beluli, Mohamed Raygal, Darko Matajic, Johannes Padent, Jonas Pfister B-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - SGM Eschach/Weißenau 0:1 (0:1) Das Heimspiel gegen die SGM Eschach/Weißenau konnte unsere U17 über weite Strecken ausgeglichen gestalten und hatte Mitte der ersten Halbzeit durch Mohamed Ray- gal und Salvatore Di Maggio die große Chance in Füh- rung zu gehen, den Schuss aus kurzer Distanz konnte der gegnerische Torspieler noch klären und beim Nachschuss von Salvatore konnte der gegnerische Abwehrspieler in höchster Not noch klären. Kurz vor der Halbzeit erzielte Eschach nach einem Freistoß von der rechten Seite das 0:1 durch einen Kopfball. Bei diesem Ergebnis sollte es am Ende auch bleiben. Es spielten: Magnus Fricker, Nico Spörkle, Oskar Büchelmaier, Zuhdjja Silic, Fayaz Sadat, Timo Gruber, Fabiano Kehm, Salvato- re Di Maggio, Markus Wöhr, Wasem Mahjoub, Mohamed Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Raygal, Tim Schellhorn, Hussein Achour, Berkant Tastan, Raphael Kaiser, Enes Demiryürek C-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - SV Oberzell 0:2 (0:2) Gegen den SV Oberzell musste unsere U15 trotz kämp- ferisch starker Leistung eine knappe 0:2 Niederlage hin- nehmen, bei welcher die Zuschauer über weite Strecken eine ausgeglichene Partie sahen. Es spielten: Cosmin Atanasof, Benjamin Stiefvater, Eduard Ionescu, Felix Singler, Lennard Schwarz, Lars Präg, Darian Baotic, Magdalena Dittmann, Hassan Khanafer, Moritz Bürk- le, Omar Houran, Amar Ajdarpasic, Zuhdija Silic, Laurin Wösle, Lukas Urbanczyk C2-Junioren SGM Baindt/Baienfurt - SG Aulendorf 0:7 (0:6) D-Junioren VfB Friedrichshafen II - SGM Baindt/Baienfurt 3:0 D2-Junioren spielfrei D3-Junioren SGM Baindt/Baienfurt III - SGM Seibranz/Dietmanns/Hauerz I 2:7 (2:3) E-Jugend SV Weingarten III - SV Baindt 1:10 (0:5) Im Gastspiel beim SV Weingarten III durften unsere E-Ju- nioren am Ende einen 10:1 Auswärtssieg feiern, für wel- chen der Grundstein bereits vor der Halbzeit durch Tore von Lucca (2), Giulio, Leon und Rafael. Im zweiten Durch- gang wurde das Ergebnis dann auf 1:10 in die Höhe ge- schraubt. Erneut Lucca, sowie ein Tor von Anton und Be- nedikt und zwei Tore von Max sorgten am Ende für einen ungefährdeten Sieg. Es spielten: Matteo, Rafael, Anton, Dominik, Leon, Giulio, Lucca, Yigit, Benedikt, Max Bambini Ein ganz besonderes Fußballbambini-Training Am Montag, den 23.05.2022, durften sich unsere Bambi- ni-Kids dem Kinderjumpingkurs von Jumpata anschlie- ßen. Die Trainerin, Selina, erklärte zunächst den Ablauf und startete eine Choreografie mit passender Musik. Be- sonderen Wert wurde auf Rhythmik, Körperspannung und Schnelligkeit gelegt. Der Spaßfaktor stand selbst- verständlich ganz oben. Als Dankeschön plädierten die Kinder und Trainer zum Abschluss für ein „Wer sind wir? - SV Baindt“. Vorschau Jugendfußball Im Kinder- und Jugendfußball finden während der Pfingstferien keine Spiele statt. Bezüglich des jeweiligen Trainings informieren die Trainer. Weiter geht es für alle Mannschaften ab dem Wochen- ende 24.6. - 26.6. Lediglich unser B-Juniorinnen spielen bereits eine Woche früher wieder. Zudem dürfen sich alle Kinder der Altersstufen Bambi- ni, F-Jugend, E-Jugend und D-Mädchen mit dem Dach- ser-Cup am 09. und 10. Juli in Baindt auf ein weiteres Saisonhighlight freuen. Frauenfußball SV Baindt - SGM Bad Waldsee/Reute 0:1 Vergangenen Sonntag begrüßten die Baindter Damen die SGM Bad Waldsee/Reute in Baindt. Da die SGM aktuell den letzten Tabellenplatz belegt, wurde sich aus diesem Spiel natürlich viel erhofft. Sie dominierten das Spiel und kamen oftmals gefährlich vors gegnerische Tor. Tamara Sperle, Lena Nägele und Mariella Pedrazzoli versuchten alle einen Treffer für ihre Mannschaft zu landen, jedoch wurden alle Versuche von der Torfrau abgewehrt oder verfehlten knapp das Tor. In der 30. Minute kam dann wie erwartet der erste Konter der Gegnerinnen, der gleich verwandelt wurde. Die gegnerische Spielerin schoss per- fekt und für unsere Torspielerin Mandy Hennig unhaltbar, in die obere linke Ecke. Trotz des Tores ließen sich die Damen des SVB nicht abschrecken und das Spiel fand überwiegend auf der Seite der SGM statt. Die weiteren Konter wurden gekonnt von der Baindter Defensive abge- wehrt. Die Baindter Damen hatten durch Ramona Schnell, Daniela Fießinger, Rebecca Butsch, Laura Maucher und Lisa Meschenmoser weiterhin unzählige Torchancen, al- lerdings konnten sie sich selbst nicht belohnen. Deshalb mussten die Baindter Damen die Niederlage einstecken und rutschen damit auf den dritten Tabellenplatz. Spielerinnen: Mandy Hennig (T), Lena Nägele, Tasja Kränkle, Muriel Zumbrock, Nicole Schmid, Lisa Meschen- moser, Mariella Pedrazzoli, Lena Schäfer, Tamara Sperle (C), Rebecca Butsch, Annika Busalt, Laura Maucher, Lara Herde, Rebekka Lins, Daniela Fießinger Vorschau: Diesen Sonntag spielen die Damen des SV Baindts um 10.30 Uhr auf dem Hauptspielfeld des SV Zu- ssdorf in Wilhelmsdorf. TC Baindt e.V. Einladung zur Jubiläumsfeier Liebe Mitglieder mit Partner*in und Kind*er, am Sa., 18. Juni 2022 feiern wir 40 Jahre TC Baindt und dies UMSONST & DRAU- ßEN bei uns auf der Anlage. Weitere Infos siehe Plakat unten, in der E-Mail-Info und auf der Vereins-Webseite. Anmeldung: - bis So., 5. Juni 2022 - per E-Mail an 1.vorsitzende@tc-baindt.de oder schrift- fuehrerin@tc-baindt.de und auf der Homepage - bitte angeben: Personenzahl, davon ggf. Kinder (bis 9 Jahre) Wir freuen uns, dieses Jubiläum mit euch feiern zu kön- nen. Die Vorstandschaft Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Musikverein Baindt Blutfreitag 2022 Der Musikverein Baindt durfte nach lan- ger Zwangspause am 27.05.2022 end- lich wieder die Baindter Blutreiter zur Blutfreitagsprozession nach Weingar- ten begleiten. Bei schönstem Wetter trafen wir uns um 5:15 Uhr am Torbogen im Klosterhof, um gemeinsam mit den Blutreitern nach Weingarten zu marschieren. Dort angekommen begleiteten wir die Blutreiter während der Prozession unter anderem mit dem allseits bekannten „Rossbollenmarsch“. Auch dieses Jahr haben uns wieder viele Baindter auf unserem Weg nach Weingarten begleitet. Es war wieder einmal ein toller Tag, den wir in vollen Zügen genossen haben. Haben Sie schon Karten für unser DorfMusikFest? Unser Fest findet vom 24. - 27. Juni 2022 unterhalb der großen Sporthalle in Baindt statt. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Programm für Sie zusammengestellt. Am Freitagabend, den 24.06.2022, starten wir zum Festauftakt mit einem Brassabend. Die Bands 2-Takt- Brass, die Brasserie und Jack Russel´s Halsbänd freuen sich schon riesig darauf die Stimmung im Festzelt zum Glühen zu bringen. Am Samstagabend, den 25.06.2022, dürfen Sie sich auf einen unvergesslichen Abend in Dirndl und Lederhosen mit der Band Bergluft freuen. Sie möchten endlich mal wieder mit Familie und Freunden einen Frühschoppen besuchen? Dann sind Sie bei unserem Festsonntag genau richtig. Wir beginnen am 26.06.2022 mit einem Gottesdienst im Fest- zelt. Anschließend können Sie es sich beim Frühschoppen mit reichhaltigem Mittagstisch richtig gut gehen lassen. Auch unseren Umzug mit vielen Musikkapellen aus der Region dürfen Sie sich nicht entgehen lassen. Als Ausklang des Festsonntags bringen die La Paloma Boys dann noch einmal richtig Stimmung ins Festzelt. Als Abschluss unseres Festwochenendes findet am Mon- tag, den 27.06.2022, unser Feierabendhock statt. Un- ter anderem unterhält Sie die Bläserklasse der Kloster- wiesenschule, das Vororchester und die Jugendkapelle Baindt sowie die Band Achtalblech. Karten für Freitag- und Samstagabend gibt es bei allen Musikerinnen und Musikern des MV Baindts sowie beim Baindter Beck, im Bistro Romano und im Musikhaus Lan- ge in Ravensburg. Unsere Karten sind begehrt, deshalb seien Sie schnell, bevor die Karten ausverkauft sind. Der Musikverein Baindt freut sich auf Ihren Besuch. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Nachdem auch Interesse an einer Hygineschulung-ERSTbelehrung besteht, hier nun fol- gendes Angebot: Am Montag, 11.07.2022 um 18.30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus in Boms eine Erstbe- lehrung statt. Anmeldung bis 04.07.2022 mit Name, Ad- resse und Geburtsdatum bei Anita Bayer, E-Mail: land- frauen-ravensburg@gmx.de oder Tel. 07502/3851. Kosten betragen 29 € + 5 € für Aufwand. Es bekommen alle Teil- nehmer/innen die Rechnung für die 29 € und das Nach- weisheft nach Hause geschickt. Die 5 € für Aufwand bitte vor Ort in bar bezahlen. Es dürfen auch Mitglieder anderer Vereine teilnehmen. Die Kreisvorstandschaft Terminvorschau: 12.07.2022 19.30 Uhr Hauptversammlung m. Wahlen im Bischof-Sproll-Saal in Baindt mit anschlie- ßender Eisverkostung. Reitergruppe Baindt Vereinsausflug am 2. Juli Hallo liebe Mitglieder, wie bereits angekündigt findet am Sams- tag, 2. Juli 2022 endlich wieder ein Aus- flug statt. Wir haben einen Tag auf der Insel Mainau geplant. Mit der BOB-Bahn fahren wir ab ca. 9 Uhr in Nieder- biegen ab. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 In Friedrichshafen steigen wir auf das Schiff um, welches uns auf die Insel bringt. Während der Fahrt wird es einen Imbiss geben. Dort bleibt genügend Zeit für einen aus- gedehnten Spaziergang durch das florale Paradies. Be- sonders schön sind zu dieser Jahreszeit die Rosengärten. Kurz vor 16 Uhr schippern wir wieder zurück nach Fried- richshafen um anschließend im Lammgarten gemeinsam beim Abendessen den Tag ausklingen zu lassen. Der Eigenanteil beträgt für Kinder 10 Euro, für Erwach- sene 20 Euro (der Betrag wird vom Konto abgebucht). Für die weitere Planung bitten wir um verbindliche Vor- anmeldung bis zum 17.06.2022 bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de; per Whatsapp an 0151 53932974). Turnierergebnisse Reitturnier Bad Schussenried Dressurprüfung Kl. A* 2. Platz Luisa Walser mit First Dinamica Reitturnier Waldburg Dressurreiterwettbewerb Kl. E 2. Platz Alisa Schnez mit Sokrates Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 1. Platz Theresa Henzler mit Bonne Diamond Reitertag Reute Dressurwettbewerb Kl. E 1. Platz Alisa Schnez mit Sokrates Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 1. Platz Theresa Henzler mit Bonne Diamond Führzügelwettbewerb 3. Platz Hannah Elbs mit Dolly Wir gratulieren Euch ganz herzlich zu den großartigen Erfolgen! Macht weiter so! Luisa mit First Dinamica Theresa mit Bonne Diamond Hannah mit Dolly und Markus Basar Baindt Am 14. Mai hat das Basar Team Baindt, schon zum zweiten Mal, auf dem Schul- hof der Klosterwiesenschule einen Flohmarkt „Rund ums Kind“ veranstaltet. Das Wetter hat wunderbar mitgespielt und der Flohmarkt war voller Erfolg. Die Jugendfeuer- wehr Baindt hat für etwas herzhafteres gesorgt und die Viertklässler der Klosterwisenschule haben Kuchen und Waffeln verkauft, um für ihren Schullandheim Aufenthalt etwas Geld zu sammeln. Folgende Einrichtungen werden dieses Mal von dem Er- lös unterstützt: - Teakwondo Baindt e.v. - Sportverein Baindt, Kinderturngruppen - Jugendrotkreuz Baienfurt Baindt - Klosterwiesenschule Baindt - Blindenschule Baindt - Jugendfeuerwehr Baindt Ihr findet uns ab jetzt auf Facebook Kinderbasar Baindt (funktioniert auch ohne Facebook Konto). Dort findet Ihr immer die neuesten Infos und Termine. Ihr könnt uns aber gerne auch eine Mail schreiben: basar-baindt@gmx.de Es grüßt herzlich das Basar-Team Baindt Kapellengemeinschaft Schachen e.V. 200 Jahre Dreifaltigkeits-Kapelle Schachen (1821 - 2021) und 20. Scha- chener Dorffest zugunsten der Dorfkapelle Sonntag, 12. Juni 2022 – Dreifaltigkeitssonntag 10:00 Uhr Pontifikalamt bei der Kapelle in Schachen mit Herrn Weihbischof Dr. Johannes Kreidler 220000 JJaahhrree DDrreeiiffaallttiiggkkeeiittss--KKaappeellllee SScchhaacchheenn ((11882211--22002211)) uunndd 2200.. SScchhaacchheenneerr DDoorrffffeesstt zugunsten der Dorfkapelle Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Sonntag, 12. Juni 2022 - Dreifaltigkeitssonntag 10:00 Uhr Pontifikalamt bei der Kapelle in Schachen mit Herrn Weihbischof Dr. Johannes Kreidler, Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze und Herrn Pfarrer Bernhard Staudacher (bei Regen im Schachener Festraum) Anschließend Frühschoppen und Mittagstisch Für Unterhaltung sorgt der Musikverein Baindt 12:00 Uhr Mittagessen Kaffee und Kuchen 14:00 Uhr Luftballonwettbewerb 17:30 Uhr Fröhlicher Ausklang Die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. freut sich auf Ihren Besuch. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Durch Höll und Hotterloch Vom Bahnhof Ravensburg aus geht es die Höll hinauf und das Hotterloch hinab, und ab Weissenau die Schussen aufwärts wieder zum Bahn- hof zurück. Treffpunkt: Sonntag 12.06.2022 um 9.00 Uhr vor dem Bahnhof Ravensburg, Rückkehr ca. 13.00 Uhr, Gehzeit 3 - 4 Stunden, ca. 11 km, 200 Hm (teilweise steil bergauf und bergab) Fahrpreis: Neun-Euro-Ticket, Einkehr nach der Wande- rung in Ravensburg im „Qmuh“ am Bahnhof. Ggf. Pan- demie-Regeln beachten. Vesper, Trinken, Stöcke, gu- tes Schuhwerk. Die geplante Wanderung in den Tobeln kann nur bei trockenen Wegverhältnissen stattfinden. Ggf. muss auf breitere Waldwege ausgewichen werden. Anmeldung ab 08.06.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Ingrid Frank E-Mail: ingridfrank.rv@web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen! Zur Orchideenblüte über die Höllritzer-Alpe im Oster- und Stubenbachtal Vom Parkplatz Ostertal geht es ohne Steigung zur Forsthütte Gräfen-Alpe, anschließend steil aufwärts zur Höllritzer-Alpe und in weitem Bogen zur Naturschutz-Re- naturierung des Landes Bayern, vorbei an der Birkach-Al- pe bis zur Einkehr auf der Mittelberg-Alpe. Danach über Buhls-Alpe zurück zum Parkplatz. Wann: Dienstag 14.06.2022 um 7.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.30 Uhr, Gehzeit 5 1/2 Stunden, 13 km, 600 Hm, (1 Stunde steil bergauf) Fahrpreis 25 € für Mitglieder. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, (Wechselschuhe). Anmeldung ab 10.06.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Wanderführung Irene Klingler E-Mail: klinglerirene@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen. 3-tägige Hüttenwanderung über die Nagelfluhkette und den Prodelkamm Tag 1: Vom Parkplatz Hochgratbahn über die Falkenhütte zum Staufner Haus (Übernachtung im Mehrbettzimmer). Tag 2: Vom Staufner Haus über 6 Gipfel der Nagelfluh- kette zum Kemptener Naturfreundehaus (Übernachtung im DZ). Tag 3: Vom Kemptener Naturfreundehaus übers Himmeleck mit Abstieg über die Prodel-Alpe zurück zum Parkplatz. Wann: Mittwoch 22.06.2022 um 7.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.30 Uhr am 24.06.2022, Gehzeit täglich ca. 6 Stunden, bis 12 km/, bis 800 Hm (stets bergauf und bergab) Sonstiges: Mund- schutz, Impfnachweis empfohlen, voraussichtliche Über- nachtungskosten: Staufner Haus 54 € HP (DAV-Mitglied 42 €). Kemptener Naturfreundehaus 62 € HP, Schlafsack 5 €, zuzügl. Fahrtkosten/Parkplatzgeb 104 € - 116 € Anmeldung ab 21.05.2022 bis 06.06.2022 wegen Reser- vierung/Stornierung - T 0151-12952100 (Anrufbeantwor- ter) Wanderführung Irene Klingler E-Mail: klinglerirene@gmail.com Gäste sind willkommen! S O Z I A L V E R B A N D VdK Baden-Württemberg 2. Kaffeetreff Liebe Mitglieder vom VdK OV Wein- garten, Der 2. Kaffeetreff findet am 08. Juni 2022 um 14:30 Uhr wie gewohnt im Best Western Parkhotel – Bistro, Abt-Hyl- ler-Str. 37-39 in Weingarten statt. Referent: Herr Thomas Schröbler,Vorstand Dipl.Betriebswirt (FH) GVV Gemeinnütziger Verein für Verbraucherberatung und Verbraucherschutz e.V. Thema: Informationsveranstaltung Es würde mich freuen, wenn wieder viele Mitglieder kom- men und direkte Anfragen an Herrn Schröbler stellen wür- den, die er selbstverständlich beantworten kann. Es grüßt Euch Ihre Karin Maucher und die ganze Vor- standsschaft. Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind wünscht die Vorstandsschaft vom So- zialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Deutsche Rentenversicherung Kinder- und Jugendreha der Deutschen Rentenversi- cherung Kindern eine neue Chance geben »Es ist besorgniserregend, welche Spuren die Corona-Pan- demie bereits bei den Jüngsten in unserer Gesellschaft hinterlässt«, sagt Saskia Wollny, Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württem- berg. Verunsicherung, fehlende soziale Kontakte und der Mangel an Bewegung hätten viele Kinder krank gemacht. Sie appelliert deswegen an die Eltern, jetzt einen Antrag auf eine Kinder- und Jugendreha bei dem gesetzlichen Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Rentenversicherungsträger zu stellen. Die DRV Baden-Württemberg bietet erkrankten Kindern und Jugendlichen eine Chance auf ein gesundes Leben. Während des Aufenthalts in einer Reha-Klinik erhalten die Kinder eine passgenaue umfassende medizinische, physiotherapeutische und oder psychologische Behand- lung. Auch der Schulunterricht wird nicht vernachlässigt: Die Kinder und Jugendlichen werden in der Klinik nach Absprache mit der Heimatschule unterrichtet. Derzeit werden ein Drittel der Anträge mit psychischen Er- krankungen begründet. Aber auch Kindern und Jugendli- chen mit organischen Leiden kann der gesetzliche Renten- versicherungsträger helfen. 2021 haben rund 3.800 Eltern einen Antrag auf eine Kinder- und Jugendreha bei der DRV Baden-Württemberg gestellt. »Da haben wir definitiv noch Platz für mehr Kinder«, sagt Saskia Wollny. Bei einer Kin- der- und Jugendreha übernimmt die DRV alle Kosten. Zu- zahlungen müssen nicht geleistet werden. Kinder bis zwölf Jahre können begleitet werden. Auch diese Kosten und mögliche Verdienstausfälle werden von der DRV getragen. Weitere Informationen sowie den Antrag finden Interes- sierte unter www.deutsche-rentenversicherung.de/kin- derreha. Die Broschüre »Kinder und Jugendliche: Fit mit Rehabilitation« kann außerdem kostenlos in verschiede- nen Sprachen im Internet heruntergeladen oder unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@ drv-bw.de) bestellt werden. Kostenfreie Vorträge zu Enkeltrick und Co. VORSICHT ABZOCKE! Kostenfreie Vorträge zu Enkeltrick und Co. ABZOCKE! Kostenfreie Vorträge zu Enkeltrick und Co. Kontakt: Polizeipräsidium Ravensburg 0751 803-1042 ravensburg.pp.praevention@polizei.bwl.de Landkreis Ravensburg Neue BioGenuss-Radtour pünktlich zu den Pfingstfe- rien veröffentlicht Die Pfingstferien stehen vor der Tür! Wer unsere Regi- on sportlich und kulinarisch zugleich entdecken möchte, kann das bei einer neuen BioGenuss-Radtour rund um Karsee und Leupolz bei Wangen im Allgäu tun. Auch die vierte Route im Landkreis verspricht Genusserlebnis. Un- ter dem Motto „BioGenuss-Radtouren - Radelnd unsere Bio-Heimat erFAHREN“ führen die Touren an verschiede- nen Bio-Bauernhöfen oder Bio-Verarbeitern vorbei und bieten die Möglichkeit Bio-Köstlichkeiten direkt am Ort der Erzeugung zu erwerben und ganz nebenbei noch etwas über die unterschiedlichen Betriebe und deren Besonder- heiten zu lernen. „So wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in Kontakt mit unseren Bio-Landwirt/innen bringen und die Vor-Ort-Vermarktung stärken“, sagt Ka- tharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio-Musterregion Ravensburg und Initiatorin des Projektes. Vier Rundtouren stehen momentan zur Verfügung. Diese befinden sich um Leutkirch im Allgäu, Bad Waldsee-Wol- fegg, Amtzell-Bodnegg-Waldburg und ganz neu rund um Karsee-Leupolz. Genaue Informationen gibt es unter www.biomusterregionen-bw.de/biogenuss-radtouren Informationen zum jeweiligen Betrieb erhalten Interessier- te außerdem auf den Hofschildern, die für die Radtour an jeder Station angebracht wurden. Die Landwirtinnen und Landwirte sowie die Verarbeiter/innen freuen sich auf einen Besuch und Interesse an ihrer Arbeit. Online-Vortrag „Auf einen Blick - Getränke“ Leitungswasser oder Mineralwasser, Saft oder Nektar, isotonisch oder light, infused Water, Wasser mit Frucht- und Pflanzenextrakten oder mit Duft aromatisiert. Das alles sind Begriffe rund um das Thema Getränke. Die Frage, was und vor allem wie viel davon gesund ist, wird in dem Online-Vortrag von Diätassistentin Katja Sonthei- mer behandelt. Eine fundierte und sachliche Aufklärung soll den Teilneh- menden dabei helfen, für sich selber eine gute Auswahl treffen zu können. Außerdem erfahren die Zuhörenden, wie viel Zucker sich in manchen Getränken versteckt. Der Vortrag findet am Donnerstag, 23. Juni, um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis spätestens 20. Juni unter www.ernaehrung-oberschwa- ben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Ver- anstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Schwaben international e.V. Aufruf zur Gastfamiliensuche: Internationaler Schüleraustausch Wir suchen Familien, die gerne mit einem jungen Men- schen eines anderen Kulturkreises ihren Alltag teilen möchten. Die Jugendlichen sind gegen Covid-19 und Ma- sern geimpft. Die Partnerschulen möchten gerne, dass die Gasteltern gegen Covid-19 geimpft sind. El Salvador Familienaufenthalt: ca. 16. September - ca. 11. Novem- ber 2022 Deutsche Schule San Salvador 25 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre Chile Familienaufenthalt: ca. 06. Januar - ca. 26. Februar 2023 Verschiedene Schulen 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre Peru Familienaufenthalt: 07. Januar - 17. Februar 2023 Alexander von Humboldt Schule, Lima Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 38 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 15 - 17 Jahre - Austauschprogramme auf Gegenseitigkeit - Gruppen-Aufenthalte in Chile und Peru im Sommer 2023 - Individuelle Aufenthalte in El Salvador möglich Unsere Gastfamiliensuche erstreckt sich auf das gesam- te Bundesgebiet. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Tel. 0711 - 23729-13, Fax 0711 - 23729-31, schueler@schwaben-international.de www.schwaben-international.de/schueleraustausch/ Selbsthilfegruppe sammelt Hilfsmittel für Tansania Vor über 25 Jahren hat das Ehepaar Blaser aus Bad Waldsee die Organisation „Klumpfuß-Feuerkinder“ ge- gründet. Grund dafür war ihre tiefe Betroffenheit über von Herdfeuer verletzter Kinder und Kinder, die angebo- rene Fehlstellungen haben. Zusammen mit der „Klump- fuß-Selbsthilfegruppe-Oberschwaben“ soll im Oktober ein Container mit medizischen Hilfsmitteln nach Tansania verschifft werden. Finanziert wird der Transport von der Volksbank Ulm-Biberach. Operiert werden die Kinder von einem deutschen Arzt. Gesucht werden noch weitere medizinische Hilfsmittel, wie (Kinder-)Krücken und Kinder-Rollstühle. Spenden-Bescheinigungen können ausgestellt werden. Gerne können die Hilfsmittel zugesendet werden, oder eine Abholung vereinbart werden. Die Kontaktadresse lautet: Sonja Hummel, 0173-1921401, hummel.sonja@posteo.de. Bauernhaus Museum Wolfegg Auf ins Museum! Pfingsten im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben Ferien zuhause? Kein Problem, denn das Bauernhaus-Mu- seum bietet ein vielfältiges Programm an. Ferienprogram- me immer dienstags und donnerstags, Erlebnistage „auf ins museum“ und Führungen auf der Baustelle „Hof Beck“ sowie öffentliche Familienführungen zu den Dauer- und Sonderausstellungen. Außerdem kann mit dem neu er- richteten Entdeckerpfad, dem Museumsführer, der Muse- umsapp und dem Kinderführer das Gelände selbständig erkundet werden. Und - es gibt ein neues Schwein, Frida! Immer dienstags und donnerstags veranstaltet das Bau- ernhaus-Museum ein großes und buntes Mitmach-Pro- gramm mit vielen Stationen für die ganze Familien. Das Ferienprogramm findet bei jedem Wetter statt. Ein klei- ner Kostenbeitrag für Verbrauchsmaterial zzgl. Eintritt ist direkt vor Ort zu entrichten. Die Termine im Einzelnen: Am Dienstag, 7. Juni, 11 bis 17 Uhr ist „Wassertag“. Nassgebackene Wecken backen, Acker pflegen, Wäsche waschen, Floß bauen, Waldboden als Wasserfilter nutzen, Wassereimer-Parcours und Puppentheater (13 Uhr) all das wird am Wassertag geboten. Highlight sind die Ge- wässer-Führungen, Erkundungen der Tierwelt an der Wol- fegger Ach mit Gewässerökologe Thomas Bechter-Wild vom Landschaftserhaltungsverband um 12 und 14 Uhr, jeweils ca. 1 Stunde. Aufgrund der begrenzten Teilnehmer- zahl bitte voranmelden unter 07527 95500, Mindestalter 10 Jahre, denn es geht durch unbefestigtes Gelände! Am Donnerstag, 9. Juni, 11 bis 17 Uhr „Es summt und brummt - Insektentag“. Um 12 und 14 Uhr Imkerfüh- rungen, um 13 Uhr Märchen erzählen, Führung über die Streuobstwiese (stündlich), Nisthilfe bauen, Rahmen für Spinnennetz bauen und Glückskäfer backen stehen auf dem Programm. Der Dienstag, 14. Juni, 11 bis 17 Uhr steht im Zeichen „Spielplatz Natur“. Es werden Wurfspiele aus Weiden geflochten, Strohpüppchen gebastelt, alte Kinderspiele in der Natur gespielt, Naturbingo gebaut, Spielzeug aus Holz gebastelt und um 13 Uhr werden spannende Ge- schichten vorgelesen. Auf ins Museum! Erlebnistage im Bauernhaus-Museum Zwei Erlebnistage sind ebenfalls Teil des Pfingstferien- programm! Wissen und Techniken aus der Zeit, als die Großeltern selbst Kinder waren, sowie viel Neues über die vielfältige Allgäuer Landbevölkerung von heute lernen kleine und große Besucher/innen an den Erlebnistagen kennen. Die Erlebnistage drehen sich diese Saison um das große Thema der menschengemachten Kulturlandschaft. Jeweils unter eigenem Motto gibt es viel Spannendes zu entdecken und auszuprobieren. Tiere auf Hof und Flur am Pfingstmontag 06. Juni, von 10 bis 18 Uhr. Ebenso wie die Menschen prägen auch zahlreiche Nutz- und Wildtiere die oberschwäbische Kulturlandschaft. Weidende Rinder, Schafe und Ziegen, Schweine, Gänse, freilaufende Hühner und Kaninchen, aber auch ihre natürlichen wildlebenden Feinde sind nur einige der heimischen Tierarten, die Besuchende an die- sem Tag auf dem Museumsgelände näher kennenlernen. Am Samstag 26. Juni findet die Heuernte von 10 - 18 Uhr statt. Einen Höhepunkt im bäuerlichen Jahr stellte stets die Heuernte dar, wenn die ganze Familie mit anpacken musste, um das wertvolle Futter zu mähen, zu wenden, zu Huizen aufzuschichten und später abzutransportie- ren. Für Groß und Klein gibt es viel zu sehen und selbst Hand anzulegen beim Sensen-Mähen oder Huizen-Bau- en. Mähvorführungen mit dem Pferdegespann und ver- schiedenen Oldtimer-Traktoren runden das Programm ab. Für die Suche nach dem „Goldstück im Heuhaufen“ gibt es einen extra großen Heuhaufen, in dem so man- cher Schatz schlummert! Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Ein Haus zieht um: „Feierabendführung“ auf der Bau- stelle In den Jahren 2020 - 2021 wurde ein weiteres historisches Bauernhaus auf das Gelände des Bauernhaus-Museums versetzt: Der Hof Beck aus Taldorf. Die Bauarbeiten am Hof sind nun weitgehend abgeschlossen und es entsteht die neue Ausstellung, die ab der Saison 2023 dort zu se- hen sein wird. Im Vorfeld einer Ausstellung ist im Muse- um Einiges zu tun: Möbel müssen eingebracht werden, konservatorische Maßnahmen am Gebäude sind nötig, ein Konzept und ein Gestaltungsentwurf für die Ausstel- lung entstehen. Das ist ein spannender Prozess, den zu begleiten sich lohnt! Am 09. Juni 2022 um 18 Uhr geht es um den Wiederaufbau eines historischen Gebäu- des, mit Günther Redle, Holzbau Redle. Teilnahme nur nach Voranmeldung unter info@bauernhaus-museum. de oder Tel. +49 (0)7527 9550-0. 3 Euro pro Person (bis 16 Jahre kostenlos). Öffentliche Führungen für Familien 05. Juni 2022 15 Uhr Öffentliche Familienführung durch die Ausstellung „kommen - schaffen - bleiben. ‚Gastarbei- terinnen‘ und ‚Gastarbeiter‘ im ländlichen Oberschwaben 12. Juni 2022 13 Uhr Öffentliche Familienführung: Leben auf dem Bauernhof 18. Juni 2022 14 Uhr Öffentliches Mitmach-Projekt: Was arbeiteten die Schwabenkinder? Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Informationen Geöffnet Mai bis September täglich, von 10 - 18 Uhr, März bis April und Oktober bis November Dienstag bis Sonn- tag, von 10-17 Uhr. Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0 - 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6 - 18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 4. Juni 2022 Gästeführer: Torsten Alt Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, von Bächen und Flüssen die eine hügelige Umgebung rasch bis in den Untergrund modelliert ha- ben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingriffe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschaftsbild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwan- gen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt führt Sie mit dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstecke zum Thema Schussentobel; was geschah nach dem Jahr 1850? Die 2 ½ stündige Radtour führt zum Rolandseck; dort wer- den wir von einem langjährigen Mitarbeiter der ehe- maligen Papierfabrik durch das Gelände geführt und über die Geschichte der Fabrik und die Fabrikantenvilla informiert. Das Gelände der ehemaligen Papierfabrik soll von einer Gewerbebranche zu einem attraktiven Standort für Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarfs- und Dienstleistungseinrichtungen entwickelt werden, zur evangelischen Kirche, zum Felsenbädle, weiter zur Holz- schleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen. Da war Café aber coronabedingt geschlossen hat, dürfen Sie sich gerne selbst was zum Trinken/Essen mitbringen. Natürlich darf das Absingen der „Schwäb’schen Eisebah- ne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“. Zurück geht es nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Teffpunkt: Parkplatz Kath. Kirche Mochenwangen Beginn: 14:30 Uhr Die Fahrradtour ist für Fahrräder mit und ohne Motor geeignet. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser „kurzen“ interes- santen Radtour begrüßen zu dürfen. Sonntag, 5. Juni 2022 Gästeführer: Manfred Traub Faszination Moor - reich an Orchideen und anderen botanischen Kostbarkeiten Natürlich gehören Orchideen wie Knabenkraut, Waldhya- zinthe, Händelwurz und Sumpfständelwurz zu den beson- deren Kostbarkeiten der an Arten so einmaligen Pflanz- engemeinschaft in unseren Riedgebieten. Nicht weniger interessant sind die insektenfressenden Pflanzen Son- nentau, Wasserschlauch und das Echte Fettkraut. Zurzeit blühen auch Fieberklee, Blutwurz und die Mehlprimel. Mit ein bisschen Glück lassen sich Mooreidechsen, Ringelnat- tern und farbenprächtige Libellen beobachten. Manfred Traub führt Sie zu den schönsten Plätzen im Dornach- und Wegenried und zeigt Ihnen die Vielfalt dieser besonderen Flora und Fauna. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Streckenlänge: ca. 7 km Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher (Info-Tafel). Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Ende ca. 17:00 Uhr Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Eine Einkehr in den ortsansässigen Gasthäusern ist an- schließend möglich Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de . Hallenbad Baienfurt Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG Einladung zur Generalversammlung Liebe Mitglieder der Hallenbad Baienfurt eG, wir möchten Sie hiermit zur diesjährigen Generalver- sammlung am Freitag, 24. Juni 2022 ab 20:00 Uhr ins evangelische Gemeindehaus im Öschweg 32, 88255 Bai- enfurt einladen. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden über das Geschäftsjahr 2021. Vorlage des Jahresabschlusses und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses. 3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Be- schlussfassung über die Verwendung des Jahres- überschusses. 5. Beschlussfassung über die Entlastung 1. Der Mitglieder des Vorstandes 2. Der Mitglieder des Aufsichtsrates 6. Verschiedenes Rainer Müller Vorsitzender des Aufsichtsrates Hallenbad Baienfurt eG Spendenkonto: DE23 3702 0500 0008 0901 00 Verteidigen Sie die Menschen rechte mit einer Begünstigung von Amnesty in Ihrem Testament! Kostenloser Ratgeber zur Nachlassgestaltung unter: amnesty.de/inzukunft Wir können so viel schaffen, wenn wir zusammenstehen. Ihre Spende hilft! www.drk.de Deutsches Rotes Kreuz e.V. IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07 BIC: BFSWDE33XXX Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! 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