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ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 8 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "I n n e re B re it e " Fassung vom 19.03.2019 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 9 4 Hinweise und Zeichenerklärung 10 5 Satzungsbeschluss 16 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 18 7 Begründung –Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 24 8 Begründung – Sonstiges 31 9 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 34 10 Begründung – Bilddokumentation 35 11 Verfahrensvermerke 36 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissionsschutz- gesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Flächen für den Gemeinbedarf; hier Feuerwehr und gemeindli- cher Bauhof (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, Nr. 4.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung als Ver- kehrsfläche für die Feuerwehr; die Benutzung der Verkehrsflä- che ist ausschließlich für Ausfahrten auf die Kreisstraße K 7951 (Rechtsabbiegung) durch die Feuerwehr erlaubt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrs- flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Bereich ohne Einfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 5 Versickerungsbereich In dem Bereich ist das Regenwasser aus den Dach- und Oberflächen der neuen Bauhoflagerhalle zurück zu halten und zu versickern. Die Versickerungsmulde ist mit einem bewachsenen Bodenfilter anzu- legen, landschaftsgerecht einzubinden und zu begrünen. Der Not- überlauf leitet in das bestehende Mischwasserkanalsystem ab. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Dachmaterialien Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche als Pufferzone zur Kreisstraße 7951 (Pflanzbindung Lärmschutzwall) und zur Niederschlagswasser- versickerung ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 6,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche V 71 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 6 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder Feuerwehrfahrzeugen oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Aktive Lärmschutz-Maßnahme; in den gekennzeichneten Berei- chen ist eine fugendichte, aktive Lärmschutz-Maßnahme (z.B. Lärmschutzwall) erforderlich. Die aktive Lärmschutzmaßnahme ist so auszuführen, dass eine Höhe von mindestens 1,50 m über der Straßenoberkante der Kreis-Straße K 7951 zuverlässig eingehalten wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort, der um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) LSM Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 7 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja, Fichte) unzulässig. − Auf der öffentlichen Grünfläche als Pufferzone und zur Nieder- schlagswasserversickerung sind die vorhandenen Gehölze zu er- halten und die restliche Grünfläche durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 8 Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Pflanzbindung Umgrenzung der Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzbindung für den Pufferstreifen zur K 7951; der naturnahe Gehölzstreifen mit verschiedenen Sträuchern und ein- gestreuten kleinkronigen Bäumen ist zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" (Fassung vom 02.05.2008, rechtsverbindlich seit 23.10.2015) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 9 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung Überflutungsfläche für HQExtrem des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Quelle: Hochwassergefahrenkarte (HWGK) Baden-Württemberg, Typ 2, Übersichtskarte, Überflutungsflächen bei HQ 10, 50, 100, EXT, HWGK UF M100 184100, Gewässer Schussen, Wolfegger Ach, Bampfen, Sulzmoosbach, Datum 27.06.2017 Überflutungsfläche für HQ100 des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Quelle: Hochwassergefahrenkarte (HWGK) Baden-Württemberg, Typ 2, Übersichtskarte, Überflutungsflächen bei HQ 10, 50, 100, EXT, HWGK UF M100 184100, Gewässer Schussen, Wolfegger Ach, Bampfen, Sulzmoosbach, Datum 27.06.2017 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Bereich des Änderungsbereiches (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grün- flächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. 466 465 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 11 Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Um das Eintreten eines Verbots-Tat- bestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor dem Abriss von Gebäuden (insbesondere Wirtschaftsgebäuden/ Scheunen) sowie vor der Rodung alter Bäume zu prüfen, ob diese von besonders geschützten Tieren bewohnt werden. Der Abriss bzw. die Rodung sollte im Falle eines Nachweises im Winter-Halbjahr erfolgen und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsam- tes Ravensburg abgestimmt werden. Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Ober- kante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand). Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 12 Wasserschutzzone III und III A des festgesetzten Wasserschutz- gebietes "Brühl" (Nr. 436.031), außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung). Es gilt die Rechtsverordnung des Landratsamtes Ravensburg vom 28.11.1997. Die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung sind entsprechend zu beachten. Geplante Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Zuleitung zum Mischwasserkanal (siehe Planzeichnung) Entsorgungsleitungen unterirdisch, hier Mischwasserkanal Be- stand (siehe Planzeichnung) Hochwasser Die Fläche ist bereits teil-/vollversiegelt und wird durch den Bauhof der Gemeinde Baindt als Abstell- und Lagerfläche genutzt. Die ge- plante Lagerhalle wird als Ersatz für abzureißende Gebäude auf dem nördlich angrenzenden Fischerareal, welche ebenfalls nach den neuen hydrologischen Berechnungen vom Ing. Büro Fassnacht (Stand 28.06.2018) im Überschwemmungsbereich HQ 100 liegt, erbaut. Durch die geplante Lagerhalle findet keine zusätzliche Behinderung des Hochwasserabflusses statt. Nachteilige Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger sind nicht zu erwarten. Das durch den Neubau entfallende Retentionsvolumen im Plange- biet der "Inneren Breite" wird durch den Abriss der Gebäude im Fi- scherareal sowie geeignete Geländemodellierung wie Ausbildung von Mulden und dgl. kompensiert. Die Belange des Hochwasser- und Gewässerschutzes sind bei der Planung der Einzelbauvorhaben zu berücksichtigen. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hochwasserangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebau- ung erforderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Arbeitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hochwasserschutzmaßnahmen am Sulzmoosbach durchzuführen. Geplante Zuleitung zum Mischwasserkanal Mischwasserkanal (Bestand) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 13 Bei einer positiven wasserrechtlichen Genehmigung und Umsetzung dieser Maßnahmen entfallen die vorgenannten Ausgleichmaßnah- men und Einschränkungen zur baulichen Nutzung, da in diesem Fall das Plangebiet der "Inneren Breite" keine Überschwemmungs- flächen nach § 76 WHG mehr in Anspruch nimmt. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheran- lagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwem- mungsgebieten verboten. Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezüglich künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebie- tes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Infor- mationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 14 Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatz- taktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auf- findbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständigen Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fäl- len muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) ent- spricht. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 15 unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 16 5 Satzungsbeschluss Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 65, 73), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" in öffentlicher Sitzung am 02.04.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 19.03.2019. § 2 Bestandteile der Satzung Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 19.03.2019. Der 8. Änderung des Bebauungsplanes wird die Begründung vom 19.03.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte der 7. Änderung (Fassung vom 20.05.2008, rechtsverbindlich seit 23.10.2015) inner- halb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte der 8. Änderung voll- ständig ersetzt. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 18 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für einen nördlichen Teilbereich der bestehenden 7. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" den Bebauungsplan zu ändern. Für den Bereich soll die Umset- zung einer Lagerhalle für den Bauhof auf der Gemeinbedarfsfläche "Bauhof und Feuerwehr" ermög- licht werden. Diese ist notwendig, da die zur Zeit genutzten Gebäude im Zuge der Neugestaltung des Ortskerns abgerissen werden sollen. Ursprünglich sollte diese, jetzt als 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" titulierte Än- derung, als 9. Änderung geführt werden. Für die ehemalige 9. Änderung wurde bereits ein Aufstel- lungsbeschluss in der Sitzung vom 16.05.2018 gefasst. Da es jedoch bei den Bauleitverfahren "Mischgebiet Fischerareal" (ehemals Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt" und 8. Änderung "Innere Breite") und "Wohnen Fischerareal" zu zeitlichen Verzögerungen kommt, wird die 9. Änderung im weiteren Verfahrensablauf als 8. Änderung geführt. Dies erfolgt deshalb um die Chronologie der Änderungen aufrecht zu erhalten. Für die nördlich gelegenen, sich in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne, wird die Nummerierung im weiteren Verfahren ebenfalls entspre- chend geändert. Der zu überplanende Bereich befindet sich südwestlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt, östlich der Kreisstraße (K 7951). Es handelt sich um eine bereits bebaute Fläche. Nordwestlich befindet sich das Schutzgebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute". Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches; ursprüngliche Festsetzungen Der zu überplanende Bereich befindet sich südwestlich der Ortsmitte der Gemeinde Baindt. Im Norden wird der Bereich von einer Grünfläche abgegrenzt, im Westen bildet die Kreisstraße (K 7951) den Rand des Geltungsbereiches. Im Süden grenzt der Änderungsbereich an Mischbebauung an. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 19 Es existieren Bestandsgebäude im Geltungsbereich, welche als Feuerwehr und Bauhof genutzt wer- den. Östlich liegt ein Teil der "Ziegeleistraße" im Geltungsbereich. Der Geltungsbereich liegt vollständig im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 7. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" (rechtsverbindlich seit 23.10.2015). Hierbei wird der zu über- planende Bereich überwiegend als Fläche für Gemeinbedarf und teilweise als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 206/4 und 206 (Teilflächen). Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überprüfende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich zwei Gebäude. Der Geltungsbereich umfasst das Gelände des Bauhofes und der Feuerwehr sowie einen Teil der "Ziegeleistraße". Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Gemeinde Baindt beabsichtigt für einen nördlichen Teilbereich der 7. Änderung des Bebau- ungsplanes "Innere Breite" den Bebauungsplan zu ändern. Die Gemeinde benötigt eine Lagerhalle für den Bauhof. Die bisher hierfür genutzten und sich außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Gebäude sollen abgerissen werden. Zudem schränken die bisher geltenden Baugrenzen und öffent- lichen Grünflächen eine flexible und bedarfsgerechte Planung zu sehr ein. Um die Umsetzung der Lagerhalle und eine zukünftige Entwicklung planungsrechtlich zu ermöglichen soll die Änderung erfolgen. Darüber hinaus dient die Bebauungsplanänderung der Realisierung einer Feuerwehrzu- fahrt auf die Kreisstraße (K 7951). Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin größtenteils als Gemeinbedarfsfläche, gemischte Baufläche (M) und geringfü- gig als Grünfläche dargestellt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorlie- gende Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geringfügigen Lage innerhalb der Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 20 Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Der jetzige Standort ist bereits im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Bauhof vorgesehen. Durch die räumliche Zusammenfassung der Gemeinbedarfseinrichtungen Feu- erwehr, Bauhof und Lagerhalle hierzu sollen die sich aus dem Betrieb der Nutzungen ergebenden, erheblichen Synergieeffekte genutzt und gefördert werden. Der Standort ist gut erreichbar und zeichnet sich auch durch seine Randlage besonders aus. Hierdurch werden Konflikte mit der Nach- barschaft vermieden. Er eignet sich somit in besonderer Weise für die vorgesehenen Nutzungen. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren auf die Erforderlichkeit einer schalltechnischen Untersuchung und einer FFH- Vorprüfung sowie auf die Gültigkeit des artenschutzrechtlichen Fachgutachtens hingewiesen. Darüber hinaus wurde im Besonderen die Möglichkeit einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) erörtert. Durch die Zufahrt soll sichergestellt werden, dass die Rettungswege für die Feuerwehr stets freigehalten und in keiner Weise beeinträchtigt werden. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, die Umsetzung einer Lagerhalle für den Bauhof auf der Gemeinbedarfsfläche zu ermöglichen sowie die Realisierung einer Feuerwehrzufahrt auf die Kreis- straße (K 7951). Durch die Änderung soll Planungssicherheit für eine zukünftige Entwicklung ge- schaffen werden und der Gemeinde genügend Gestaltungsspielraum eingeräumt werden. Vom Plangebiet wirken Gewerbelärm-Immissionen auf angrenzende, schützenswerte Nutzungen im Bestand sowie auf die geplanten Nutzungen im Bereich des "Fischerareals" ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die Gewerbelärm-Immissionen in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ermittelt und be- wertet (Gutachten vom 28.11.2018). Die Berechnungen der Gewerbelärm-Immissionen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm im Bereich der Plangebiete "Wohnen Fischerareal" und "Mischgebiet Fischerareal" tags- über und nachts eingehalten werden. Die maximal zulässigen Spitzenpegel werden ebenfalls ein- gehalten. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 21 Der Vergleich der Beurteilungspegel an den bestehenden Einwirkorten IP 1 bis IP 4 mit den zuläs- sigen Immissionsrichtwerten zeigt, dass diese am IP 1 tagsüber um 4 dB(A) überschritten und den übrigen Einwirkorten um 3 bis 12 dB(A) unterschritten werden. Im Nachtzeitraum werden die Im- missionsrichtwerte um 11 bis 23 dB(A) unterschritten. Maßgeblich für die Überschreitung des Im- missionsrichtwertes am Einwirkort IP 1 ist die Bedienung der Wertstoffcontainer, insbesondere des Altmetall-Containers. Der maximal zulässige Spitzenpegel wird tagsüber am Einwirkort IP 1 um 1 dB(A) überschritten. Maßgeblich hierfür ist die Entleerung des Altglas-Containers. An den übrigen Einwirkorten sowie im Nachtzeitraum kommt es zu keinen Überschreitungen der maximal zulässigen Spitzenpegel. Um eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte sowie des maximal zulässigen Spitzenpegels am Einwirkort IP 1 zu gewährleisten, ist eine Lärmschutz-Maßnahme erforderlich. Zur Lösung des Kon- fliktes am Einwirkort IP 1 südlich des geplanten Wertstoffhofes wird eine Einhausung der Wertstoff- Container, z.B. mit einer Lärmschutzwand, vorgeschlagen. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine exakten Angaben zu den Standorten der Container sowie zu den konkreten betrieblichen Abläufen vorliegen, soll die Dimensionierung der erforderlichen Lärmschutz-Maßnahme im Rah- men des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen. Im Westen des Plangebietes wird eine aktive Lärmschutz-Maßnahme zum Schutz vor den Straßen- verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 festgesetzt. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Auf Grund der Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Bauhof besteht das Erfordernis, auf die verschiedenen Anforderungen flexibel zu reagieren. Die Aufstellung des 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt unter 20.000 m². − Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insek- tenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie der Anlage des Versicke- rungsbereiches) bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 11.07.2018). Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 22 Der redaktionelle Aufbau des 8. Änderung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich wird eine Gemeinbedarfsfläche festgesetzt und auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung verzichtet. Auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wird deshalb bewusst verzichtet, um der Ge- meinde genügend Spielraum bei der Ausführung zu überlassen. Insbesondere bei Feuerwehr und Bauhof kann die benötigte Höhe nicht mit Sicherheit abgesehen werden. Gerade im Hinblick auf die öffentliche Zwecksetzung soll eine Einschränkung jedoch vermieden werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern hinausgehen und somit Flexibilität für die An- ordnung der Gebäude im Grundstück bietet. Durch die überbaubaren Grundstücksflächen wird der Abstand zu der Kreisstraße verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale ausgeschlos- sen und die Sichtfelder gewährleistet bleiben. 6.2.6 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Ziegeleistraße" an das Verkehrsnetz angebunden. Der Bebauungsplan sieht zudem eine öffentliche Erschließung bis zum geplanten Neubau des Betriebs- gebäudes des Bauhofes sowie zum bestehenden Betriebsgebäude der Feuerwehr und des Bauhofes vor. Aufgrund der Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche in diesem Bereich wird darüber hinaus die Erschließung des geplanten Wertstoffhofes sowie der bestehenden Stellplätze gesichert. Des Weiteren dient die Verkehrsfläche der Sicherung von Wendemöglichkeiten beim Befahren durch größere Fahrzeuge (z.B. Räumfahrzeuge). Ein Rückstau von Fahrzeugen auf die "Ziegeleistraße" kann damit verhindert werden. Durch die Festsetzung der Verkehrsfläche soll dauerhaft verhindert werden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der "Ziegeleistraße" eingeschränkt werden. Im Nordwesten des Geltungsbereichs ist die Realisierung einer Feuerwehrausfahrt auf die Kreis- straße (K 7951) geplant. Die Ausfahrt darf hierbei ausschließlich nach Osten hin erfolgen. Zudem dürfen die Sirenen der Feuerwehr erst ab der Zufahrt auf die Kreisstraße (K 7951) eingesetzt wer- den. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 23 Im Einmündungsbereich zur Kreisstraße (K 7951) ist die Verkehrssicherheit durch Sichtdreiecke ge- währleistet. Der erforderliche Mindestabstand der möglichen Gebäude zur Kreisstraße K 7951 auf Grund des Straßengesetzes für Baden- Württemberg (§ 22 StrG) von 15,00 m ist durch die Festsetzung von Grünflächen und die Einschränkung baulicher Anlagen gewahrt. Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. 6.2.7 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer. Niederschlagswasser, das auf der Dachfläche des Neubaus der Bauhoflagerhalle anfällt, wird un- gedrosselt in den neu anzulegenden Versickerungsbereich (Mulde) eingeleitet. Der Notüberlauf leitet bei Bedarf Niederschlagswasser in das bestehende gemeindliche Mischwasserkanalsystem ab. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 24 7 Begründung –Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" im beschleunig- ten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am westlichen Siedlungsrand des bebauten Bereiches von Baindt, westlich des Orts-Zentrums. Es grenzt im Osten sowie Süden an bestehende Mischbebauung an. Im Westen wird das Gebiet durch die Kreisstraße K 7951 mit dem davorliegenden, bepflanzten Lärmschutzwall begrenzt. Jenseits der Kreisstraße schließt freie Landschaft an. Diese setzt sich aus Acker und weiter westliche aus Grünlandflächen zusammen. In nördlicher Richtung dem Plangebiet angrenzend be- findet sich eine größere Grünfläche welche landwirtschaftliche genutzt wird. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine innerörtliche, vom Bauhof (Lagerplatz, Wertstoffcontainerabstellplatz) bzw. der Feuerwehr genutzte teil-/versiegelte Fläche mit Bestandsgebäuden (Betriebsgebäude Bauhof, Feuerwehrheim), Lagerfläche und Park- plätzen. Gehölze kommen auf der Fläche auf dem westlich gelegenen Lärmschutzwall sowie im östlichen und südlichen Teilbereich vor. Hierbei handelt es sich um größere Bestandsbäume. Wei- tere Bäume befinden sich im zentralen Bereich des Plangebietes zwischen den Parkplatzreihen. Bei diesen handelt es sich um naturschutzfachlich geringerwertige Bäume in einem Alter von max. zehn Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 25 Jahren. Grünflächen (gartenähnlich) sind im Plangebiet nur dem Feuerwehrheim südlich angren- zend vorhanden. Artenschutzrechtlich relevante Tierarten konnten im Rahmen des Artenschutzrecht- lichen Fachgutachtens, welches im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung "Fischerareal" erarbei- tet wurde (Fassung vom 10.02.2016), festgestellt werden. Hierbei handelt es sich um den Rotmi- lan als wertgebenden Nahrungsgast sowie um den Star und den Haussperling als wertgebende Brutvogelarten. Naturschutzrechtlich relevante Pflanzenarten sind im Plangebiet nicht nachgewie- sen und auch nicht zu erwarten, da das Gebiet allseitig von Bebauung bzw. bestehenden Straßen umgeben und nutzungsbedingt in Bezug auf die Flora artenarm ist (vollständig teil-/versiegeltes Plangebiet). Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 120 m nördlich des Plange- bietes. In diesem Teilbereich (Fließgewässer LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vorkommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch der Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 270 m südöstlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452) bzw. 470 m nordöst- licher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plange- biet. Der Kreisstraße K 7951 in südlicher Richtung folgend befindet sich nach etwa 300 m das Biotop "Straßenhecke Baindt" (Nr. 1812-3436-0449). Zudem befindet sich in südöstlicher Rich- tung das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets-Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 320 m. Des weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 290 bzw. 400 m Kernflächen des landes- weiten Biotopverbund mittlerer Standorte. Angrenzend daran mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In westlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baind angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmzeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschie- bemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits nahezu fast vollständig teil- /versiegelt. Nach Aussage des LGRB des Regierungspräsidiums Freiburg (Stellungnahme vom 11.05.2018) befindet sich das Plangebiet "im Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 26 zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. [Zudem ist] mit [...] kleinräumig deutlich unter- schiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes [...] zu rechnen." Gemäß Reichsbodenschätzung sind keine Daten für das Plangebiet vorhanden. Angrenzende Böden sind mit hoher Funktion als Filter- und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" eben- falls mit hoch (Bewertungsklasse 3) eingestuft. Da das Plangebiet allerdings vollständig anthropo- gen überprägt ist und nur wenige vollständig unversiegelte Teilbereich aufweist, kann der vorlie- gende Boden keine dieser Funktionen mehr hinreichend erfüllen. Die zukünftige Überplanung bzw. Flächenversiegelung ist als gering zu beschreiben, da das ge- samte Plangebiet bereits deutlich anthropogen überprägt bzw. teil-/versiegelt ist. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Lediglich in einem Abstand von etwa 120 m nördlicher Richtung verläuft der Sulzmoosbach. Im Bereich der Marsweiler-/Boschstraße ist der Bachlauf verdolt. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungs- problemen durch Hangwasser zu rechnen. Allerdings befindet sich das Plangebiet nach bisherigen Hochwassergefahrenkarten (HWGK) im Überschwemmungsbereich HQ100 und HQExtrem des genann- ten Sulzmoosbaches. Die, durch die Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" auszuweisen- den Flächen für den Gemeindebedarf ersetzen vorhandene Flächen, die sich ebenfalls in diesem Überschwemmungsgebiet befinden. Es erfolgen daher keine zusätzlichen Eingriffe in den Über- schwemmungsbereich. Nachteilige Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger sowie eine Beeinträch- tigung des Hochwasserschutzes sind nicht zu erwarten. Sofern Gebäude errichtet werden, erfolgt eine hochwasserangepasste Ausführung, In Anspruch genommene Überflutungsflächen werden durch den Abriss bestehender Gebäude vollständig kompensiert. Gemäß § 78 c WHG ist die Errich- tung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwem- mungsgebieten verboten. In einem parallelen Verfahren beabsichtigt die Gemeinde Baindt Hochwasserschutzmaßnahmen am Sulzmoosbach durchzuführen. Bei einer Umsetzung dieser Maßnahmen entfallen die vorge- nannten Auflagen und Einschränkungen vollumfänglich, da in diesem Fall der Planbereich des Bebauungsplanes nicht mehr in Überschwemmungsflächen nach § 76 WHG liegt. Das im geringen Abstand, westlich zum Plangebiet liegende Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436- 031; Schutzgebietszone III und III A) wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die Trinkwas- serentnahmestelle liegt mit etwa 300 m Entfernung westlicher Richtung in einem genügend großen Abstand, sodass direkte negative Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Abwässer fallen durch die vorhandene Bebauung (Bauhof, Feuerwehr) bereits an. Das Nieder- schlagswasser versickert, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindlichen Kanalisation im Mischsystem zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 27 Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine innerörtliche, bereits teil-/vollver- siegelte Freifläche mit Bestandsgebäuden. Auf den wenig vorhandener, nicht versiegelten Flächen kann sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden. Die wenigen vorhandenen Gehölze, z.T. altersbeständige Bäume, tragen zur Frischluftbildung bei. Da die südlich und östlich angren- zende Bebauung aber eher kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten sowie we- nige mehrgeschossige Gebäude), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Durch die westlich gelegene Kreisstraße K 7951 sowie im geringen Umfang durch den Betriebsab- lauf des Bauhofes kann mit Schadstoffanreicherung in der Luft gerechnet werden, durch die vor- handene Versiegelung erwärmt sich das Gebiet stärker. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in westlicher Ortsrandlage des Hauptortes Baindt. Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der westlich gelegenen, freien Landschaft nur schwer einsehbar. Wanderwege führen am Gebiet nicht direkt vorbei, sodass der Fläche keine be- sondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Norden schließt der überplante Bereich an eine Freifläche (Grünland). an. Östlich und südöstlich befindet sich bestehende Mischbebauung. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend somit keine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild zu. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der neuen Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende zusätzlichen Versiegelung geht auf Grund der bereits deutlichen anthropogenen Vorprägung wahrscheinlich kein oder in nur geringem Ausmaß Lebensraum für (möglicherweise) vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Die vorhandenen, naturschutzfachlich hochwertig eingestuften Gehölze und Bäume werden als zu erhaltend festgesetzt und werden somit durch die Planung nicht gerodet. Da es sich insgesamt im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Ge- bäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH- Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311)" durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenscho- nende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik, d.h. Versickerung vor Ort, Notüberlauf des Versickerungsbereichs in Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 28 den bestehenden Mischwasserkanal) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhal- tungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 13.07.2018). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Bio- tope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Nachverdichtung und die damit einhergehende (Neu)Versiegelung werden die Funktio- nen der betroffenen Böden weiterhin beeinträchtigt bzw. gehen verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die ver- siegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nie- derschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Er- tragsflächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich, zusätzlich versiegelten Flächen ist insgesamt jedoch noch als gering zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser weiter eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße und der bereits vorhandenen Vorprägung nicht zu erwarten. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindlichen Kanalisation im Mischsystem zugeleitet. Das auf den Dachflächen der geplanten Lagerhalle des Bauhofes anfallende Niederschlagswasser soll in einen neu zu errichtenden Versickerungsbereich im westlichen Plangebiet eingeleitet werden. Dort leitet ein Notüberlauf das Wasser bei Bedarf über vorhandene Grundleitungen in die gemeind- liche Kanalisation (Mischwasser) ab. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Die naturschutzfachlich bedeutenden Bäume, wel- che als zu erhalten festgesetzt sind, können weiterhin ihre Funktion als Frischluft produzierende Bestandteile des Plangebietes erfüllen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem lediglich von Norden her einsehbaren Bereich statt, liegt jedoch zwischen bestehender Be- bauung und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die westlich gelegene freie Landschaft hinaus. Die Kreisstraße K 7951 bildet nach Westen hin weiterhin die Grenze des Ortsrandes. Durch die Planung wird das Landschaftsbild daher nicht beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 29 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im westlichen Plangebiet wird eine öffentliche Grünfläche festgesetzt, die als Pufferzone zur Kreis- straße 7951 (Pflanzbindung Lärmschutzwall) sowie zur Niederschlagswasserversickerung (Versi- ckerungsbereich) dient. Auf der öffentlichen Grünfläche sind die vorhandenen Gehölze und Bäume zu erhalten (Pflanzbin- dung). Die (restliche) Grünfläche ist durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen. Des Weiteren werden naturschutzfachlich hochwertige Bäume, welche als Lebensraum fungieren können, als zu erhaltend festgesetzt. Um ein Mindestmaß an Durchgründung im Plangebiet zu sichern sind die vorhandenen Bäume durch weitere Pflanzungen im Bereich des Parkplatzes zu ergänzen. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Damit die Gehölzpflanzungen naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 6,00 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 30 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 31 8 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 8.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Flächen befinden sich im Gemeindeeigentum. 8.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Erschließungsrelevante Daten 8.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,73 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Gemeinbedarfsflächen 0,48 65,7% Verkehrsflächen 0,18 24,7 % Öffentliche Grünflächen 0,07 9,6 % 8.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Mischwasser-System der öffentlichen Abwasserent- sorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW Regional AG, Biberach. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 32 Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Durch die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" sind keine weiteren Erschließungs- maßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungs- leitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Zusätzliche Informationen 8.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 17.09.2018) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Anpassung des Planzeichens "Baugrenze" und dadurch bedingt Anpassung der Planzeichen "Gemeinbedarfsfläche" und "Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung" − Ergänzung der Festsetzung und des Planzeichens "Aktive Lärmschutz-Maßnahme" aus der rechtsverbindlichen 7.Änderung des Bebauungsplanes − redaktionelle Ergänzung der Festsetzung "Bodenbeläge in dem Baugebiet" − Aufnahme der nachrichtlichen Übernahme "Überflutungsflächen HQextrem" − Aufnahme der nachrichtlichen Übernahme "Überflutungsflächen HQ100" − Aufnahme des hinweislichen Planzeichens "Mischwasserkanal (Bestand)" − Aufnahme der Hinweise zum Thema "Hochwasser" − Ergänzung des Hinweises "Brandschutz" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Bei der Planänderung vom 21.01.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 05.02.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.01.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05.02.2019 enthalten): Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 33 − Anpassung der Planzeichen "Gemeinbedarfsfläche" und "Verkehrsfläche mit besonderer Zweck- bestimmung" − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Bei der Planänderung vom 19.03.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 02.04.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 19.03.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 02.04.2018 enthalten): − Anpassung der Sichtflächen in der Planzeichnung − Redaktionelle Änderungen im Textteil Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 34 9 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich ("Sied- lungsschwerpunkt") Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan ; Darstellung als gemischte Bauflä- che (M), Gemeinbedarfs- fläche und als Grünflä- che (G) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 35 10 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf das Plangebiet. Blick von Nordosten auf das Plangebiet. Blick vom Plangebiet aus auf die "Ziegeleistraße". Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" Textteil mit 38 Seiten, Fassung vom 19.03.2019 Seite 38 Plan aufgestellt am: 12.07.2018 Plan geändert am: 17.09.2018 Plan geändert am: 21.01.2019 Plan geändert am: 19.03.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing. (FH) Jana Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift der Planerin. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 29. April 2022 Nummer 17 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. TRADITIONELLES MAIBAUMSTELLEN IN BAINDT AM 30.04.2022 AB 16 UHR AUF DEM DORFPLATZ FÜRS LEIBLICHE WOHL IST GESORGT MIT MUSIKALISCHER BEGLEITUNG DES MV BAINDT ANLÄSSLICH DES JUBILÄUMS ZUM 111-JÄHRIGEN BESTEHEN Landjugend Baindt e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Wildnis-Wiesen-Weiher Quer durch den Altdorfer Wald am 30. April 2022 Wir laden ein zu einer Tour durch den Altdorfer Wald, durch einige der schönsten Flecken oder Abteilungen, wie die Förster sagen, und wagen uns auch mal hinein ins Unterholz. „Wer die Wildnis spüren will, muss den rechten Weg auch mal verlassen!“ So formuliert es Rudi Holz- berger aus Wolpertswende gerne. Der Journalist, Autor und Historiker ist einer der besten Kenner des Altdorfer Waldes, schon 1987 hat er ihn in einer großen Reportage im Magazin GEO porträtiert. „Damals war ich aber als Jogger stundenlang alleine im Wald, heute pilgern die Menschen wieder zu Tausenden hinein, spätestens seit Corona.“ Diese neue Begeiste- rung für den Wald, für die Natur vor der Haustüre, ist eines der Themen auf unserer Tour. Die Tour mit Simone Rürup und Rudi Holzberger dauert ca. drei Stunden, samt einer Einkehr an einer der zahllosen Waldhütten, die nur so auf Besucher:innen warten. Flora und Fauna erwachen gerade so recht, wir besuchen fast vergessene Weiher, folgen stillen Bächen, entdecken Blößen im Wald, Moore und Moose - und wir sehen überall die Arbeit der Forstleute, wir erleben einen Wald im Wandel, in dem nicht die Eichen weichen, sondern eher die Fichten flüchten … Start: 13.30 Uhr am Wanderparkplatz Grünenberg bei Baindt Bitte bringen Sie keine Hunde mit. Dorfputzete am 07. Mai 2022 Am Samstag, den 07. Mai 2022, findet in Baindt nach einer zweijährigen pandemiebeding- ten Pause wieder die traditionelle Dorfputzete statt! Bei schlechtem Wetter gibt es einen Er- satztermin am Samstag, den 14. Mai 2022. Ob alleine, mit Freunden oder mit Ihrem Verein, über jede Hilfe freuen wir uns. Nutzen Sie die Chance, miteinander das Umweltbewusstsein zu stärken. Wir treffen uns um 09.00 Uhr am Bauhof, hier werden dann die Teams gebildet und die Stre- cken und Gebiete, die zu säubern sind, besprochen sowie zugeteilt. Gegen 11.00 Uhr treffen wir uns wieder zur Lagebesprechung bei einem kleinen Imbiss am Bauhof. Mitzubringen sind idealerweise Arbeitshandschuhe, Warnwesten und festes Schuhwerk. Um möglichst viel Müll einzusammeln sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Über viele engagierte Bürgerinnen und Bürger freuen wir uns sehr! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 15.05.2022 – 18.05.2022 eine Abschlussübung „ILLER- SPRUNG“ JOINT PERSONNEL RECOVERY Anteil SERE durch. An der Übung nehmen ca. 55 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 5 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung; dabei Entziehung der Gefangennah- me/Verbindungsaufnahme/Verhalten bei der Aufnahme durch Luftfahrzeuge/Einsatz von Such- und Jagdkom- mando/ Einsatz von Diensthunden Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwasserge- bühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwasserge- bühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwasserge- bühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Nachruf In Trauer nimmt die Gemeinde Baindt Abschied von Maria Henzler Sie war von 20.04.1975 bis 11.06.1980 Mitglied des Ge- meinderates der Gemeinde Baindt. Sie übte das ihr durch die Bürgerschaft übertragene Ehrenamt kom- petent und vorbildlich aus. Neben ihrer Tatigkeit als Gemeinderätin war sie von 15.03.1973 bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahr 1997 bei der Gemeindeverwaltung beschäftigt. Sie war stets freundlich, zuverlässig und pflichtbewusst und wurde von allen sehr geschätzt. Wir danken der Verstorbenen für ihr vielfältiges eh- renamtliches Engagement zum Wohle unserer Ge- meinde und werden ihr stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt Ihren Kindern und Enkelkindern. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Gemein- de Baindt und den Gemeinderat . Simone Rürup Bürgermeisterin Einladung zur Gemeinderatssitzung am 3. Mai 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 3. Mai 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feu- erwehrhaus und den Bauhof 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Zie- geleistraße 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungsfor- men im Gebührenverzeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vorge- hensweise 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Ei- genbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Ab- wasserbeseitigung 2020 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am Freitag, den 29.04.2022 um 19:30 Uhr laden wir die Einsatz- sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Pandemibedingt findet die Versammlung in der Fahr- zeughalle im Feuerwehrhaus statt. Anzugsordnung ist Ausgehuniform. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30. April und Sonntag, 01. Mai Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 30. April Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Sonntag, 01. Mai Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Un- terstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0 Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Maria Heim feierte am 23.04.2022 ihren 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt sie ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Goldene Hochzeit Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Inge und Oskar Halder zu ihrer Goldenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. April 29.04. Feuerwehr JHV 30.04. Baindter Waldtour mit Herr Holzberger und Frau Rürup Mai 01.05 Erstkommunion Kirche Baindt 03.05. Gemeinderatssitzung 07.05. Dorfputzete Bauhof 08.05. Blutreiter Georgsritt in Ochsenhausen 13.05. Raspler JHV SKH 14.05. Flohmarkt „Rund ums Kind“ KWS 15.05. Konfirmation I ev. Kirche Bft. 15.05. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute 18.05. Seniorentreff Ausflug mit Maiandacht 20.05. Blutreiter JHV BSS 20.05. Impulse Frauenfrühstück BSS 22.05. Konfirmation II ev. Kirche Bft. 22.05. Tag der offenen Tür vom Kunstkreis, DRK und DLRG ab 14 Uhr, Wo: Containeranlage Baindterstr. 48/1 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung SKH Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Der Osterhase kam zu Besuch in den Kindergarten Zu Beginn der Karwoche wurde in den einzelnen Gruppen die Jesusgeschichte mit Egli-Figuren erzählt. Gemeinsam mit den Kindern teilten wir feierlich Brot und „Wein“- Beson- ders einprägsam erlebten die Kinder die gemeinsame Fußwaschung vor dem letzten Abendmahl. Auch den Er- zählungen von Jesus Kreuzigung und der Auferstehung hörten die Kinder gebannt zu. Zum Gedanken an die Auferstehung wurde in den ein- zelnen Gruppen ein gemeinsames Osterfest gefeiert. Die Kinder bereiteten gemeinsam mit Ihren Erzieher*innen einen Hefezopf zu. Dieser wurde von der ganzen Gruppe genüsslich verspeist. Während die Kinder der Ostergeschichte lauschten, haben Sie einen Brief des Osterhasen erhalten. Ganz aufgeregt wurde der Brief in den Kindergruppen vorgelesen. Dort teilte der Osterhase einen Hinweis mit, wo er die Geschen- ke für die Gruppen versteckt. Alle Kinder machten sich auf den Weg in den Garten. Bei schönem Frühlingswetter begann die Suche. Für jede Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Gruppe hat der Osterhase ein Korb mitgebracht. Darin fanden die Kinder Malbilder und verschiedenen Spielsa- chen für die Gruppen. Sowie Schoko-Lollis für jedes Kind, Freude bei den Kindern war riesengroß. Waldorfkindergarten Kunterbuntes Osterfest im Waldorfkin- dergarten Gutgelaunt und mit ihrem Ostergras, in dem sich auch kuschelige kleine Wollhäs- chen versteckt hatten, im Arm begaben sich sich die Kinder des Baindter Waldorf- kindergartens am Gründonnerstag in die Osterferien. Und gut erholt kehrten sie nun am Montag aus dieser sonnigen und vom Frühlingser- wachen geprägten Woche wieder zurück, erzählten von ihren Erlebnissen und natürlich auch dem Besuch des Osterhasen bei ihnen zu Hause. Aber natürlich gehört zu Ostern auch das Fest im Kinder- garten und dieses wurde an diesem ersten Kindergarten- tag nach den Ferien gemeinsam gefeiert. Schon früh morgens lockte der Duft von süßem Hefeteig die Kinder in die Küche, um gemeinsam Os- terzöpfe zu backen. Buntes Obst und Ge- müse wurde fleißig geschnippelt, um auf großen Tellern angerichtet zu wer- den und genauso bunt verteilten sich auch die vielen ge- kochten Ostereier in kleinen Schälchen. Bei so viel Farben- pracht für die Fest- tagstafel lag es natürlich nahe, auch die frisch gespitzten Buntstifte zu schwingen und viele verschiedene Muster auf Eiern aus weißem Tonkarton zu malen ... schließlich muss man ja mal probieren, ob es gelänge, selbst ein kleiner Osterhase zu sein. Nach getaner Arbeit und künstlerischem Schaffen musste nur noch die Fest- tagstafel würdig ge- deckt und ge- schmückt werden, bevor es sich Groß und Klein mal wie- der gemeinsam so richtig gut schme- cken ließen. Aber da war ja auch noch die Neugier, ob der Osterhase denn wohl auch im Kin- dergarten etwas versteckt hatte. Und so machten sich alle nach dem Frühstück gemeinsam auf, um im Garten auf die Suche zu gehen. Mmmh, nix zu sehen in den Büschen, nix versteckt hinter Steinen und auch nix zu entdecken in Nischen und Ecken! Ob das wohl daran lag, dass das große Gartentor schließlich über eine Woche lang fest verschlossen war? Tatsächlich ... denn beim Blick übers Tor war die freudige Aufregung plötzlich groß, da lugte doch überall etwas im frischen Grün hervor. Begeistert suchten und entdeckten Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 die Kinder die süßen Überraschungen, die der Osterhase für sie dagelassen hatte. Und natürlich wurde auch genau nachgezählt, ob er wirklich an alle gedacht hatte. So ging der Osterfesttag seinem erfüllten Ende entgegen und gutgelaunt begaben sich die Kinder, diesmal nicht mit Ostergras, sondern mit Osterüberraschung im Arm, auf den Weg nach Hause. Schulnachrichten SBBZ Sehen Fitness für einen guten Zweck - Spendenübergabe Der Förderverein des SBBZ Sehen bedankt sich von Her- zen für die großzügige Spende von 1000 Euro aus dem laufenden Kurs bei Frau Lyszus. Mit diesem Geld werden unsere Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit Seh- behinderung oder Blindheit gefördert und unterstützt. Dadurch können sie Teilhabe in vielen Bereichen erfahren. Ebenso bedanken wir uns bei der Gemeinde Baindt für die Bereitstellung des „roten Platzes“, auf dem der Kurs jeden Mittwoch stattfinden kann. Verein zur Förderung Sehgeschädigter e.V. Baindt auf dem Bild: Herr Adrian, Frau Calov-Kapler (Vorsitzende Förderverein), Frau Hoyer und Laura, Frau Lyszus Machen Sie mit! Mit den Inklusionstagen 2022 soll im Landkreis Ravens- burg die Auseinandersetzung mit Themen rund um In- klusion und Vielfalt befördert werden. Im Aktionszeitraum vom 5. bis 15. Mai 2022 erwarten Sie daher viele spannende Veranstaltungen. Sie können zum Beispiel an Vorträgen, Mitmach-An- geboten, Lesungen oder Podiumsdiskussionen teil- nehmen, die im gesamten Landkreis in Präsenz oder online stattfinden. Die Inklusionstage 2022 sind eine Initiative des Land- ratsamtes Ravensburg (Stabsstelle Sozialplanung) und INIOS (Netzwerk Inklusion in Oberschwaben). Alle Veranstaltungen werden nach den zum Zeitpunkt geltenden Corona-Regeln durchgeführt. Bitte informieren Sie sich direkt beim Veranstalter. So können Sie sich anmelden: Sie können sich für die Veranstaltungen online unter www. pretix.eu/inklusionstage kostenlos anmelden. Über diese Webseite können Sie alle Veranstaltungsbe- schreibungen auch in leichter Sprache abrufen. Gerne können Sie sich für die Anmeldung zu den Ver- anstaltungen auch telefonisch an das Landratsamt wenden. Wir übernehmen dann die Reservierung der Veranstaltung für Sie. Tel. 0751 85-3010 Tel. 0751 85-3110 Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag: 13:30 - 15:30 Uhr Fotoausstellung – Mit anderen Augen sehen 05.05.2022 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 06.05.2022 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr SBBZ Sehen Baindt Klosterhof 1 88255 Baindt Eine von Aktion Mensch geförderte inklusionsorientierte Fotoausstellung mit Portraits sehbehinderter / blinder Schüler*innen. Ziel ist eine Auseinandersetzung des Be- suchers mit dem eigenen Sehen, mit Sehbehinderung und Blindheit, mit Barrieren im Alltag und mit Hilfestellungen. Die Bilder sind mehrschrittig aufgebaut, so dass Selbst- wahrnehmung und Selbsterfahrung möglich sind. Eine VR-Brille simuliert Sehbehinderungen in Alltagssituatio- nen im 360 Grad-Raum. Zusätzlich bieten wir einen Dunkelgang an, in dem die Wahrnehmung als blinder Mensch simuliert werden kann. Zur Information Die besten Wünsche zur Ersten Heiligen Kommunion Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung gratuliere ich allen Erstkommunionkindern und wünsche ih- nen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Welche Ausbildung passt zu mir?“ Experten-Chat am 4. Mai 2022 auf abi.de Jeder Mensch ist anders. Das macht sich auch bei der Berufswahl bemerkbar. Während einige am liebsten sitzend vor dem Monitor im Büro arbeiten, schätzen andere das kräftige Zupacken unter freiem Himmel. Glücklicherweise können junge Menschen in Deutsch- land aus einer Vielzahl von Ausbildungsmöglichkeiten wählen. Bei der Orientierung hilft der nächste abi» Chat am 4. Mai von 16 bis 17.30 Uhr zum Thema „Wel- che Ausbildung passt zu mir?“. Fast 330 anerkannte Ausbildungsberufe buhlen laut Bun- desinstitut für Berufsbildung (BIBB) um die Gunst der Be- werberinnen und Bewerber. Sie bieten interessante Tätig- keiten in Industrie und Handwerk, im öffentlichen Dienst, Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 in der Hauswirtschaft, Landwirtschaft, Seeschifffahrt so- wie im Bereich der „Freien Berufe“. Insgesamt waren im September 2021 bei der Bundesagentur für Arbeit 511.230 Ausbildungsstellen erfasst. 63.180 davon blieben unbesetzt. Unterschiedliche Ausbildungswege Ausbildung ist dabei nicht gleich Ausbildung. Der deutsche „Klassiker“ ist die duale Ausbildung. Bei dieser wechseln sich Theorie und Praxis ab. Das bedeutet, die Azubis arbei- ten direkt im Betrieb mit, besuchen allerdings zudem die Berufsschule. Die schulische Ausbildung hingegen, etwa zum/zur Erzieher/in, findet meist in Vollzeit an einer Be- rufsfachschule, einem Berufskolleg oder einer Fachaka- demie statt. Daneben gibt es noch Sonderausbildungen für Abiturientinnen und Abiturienten sowie die Beamtin- nen- und Beamtenausbildung im mittleren Dienst. Aber welche Ausbildung passt zu den persönlichen Fä- higkeiten und Interessen? Wie gestaltet sich die Bewer- bung? Wie sehen die Ausbildungsinhalte aus? Und welche Alternativen sollten in Erwägung gezogen werden? Eine wichtige Ersthilfe bei der Beantwortung dieser und vieler anderer Fragen leistet der nächste abi» Chat am 4. Mai. Von 16 bis 17:30 Uhr dreht sich alles ums Thema „Welche Ausbildung passt zu mir?“. Mit von der Partie sind un- ter anderem tippfreudige Expertinnen und Experten der Agenturen für Arbeit, die sich Zeit für die User nehmen. Unterstützt werden sie von der abi» Redaktion. Alle Fragen und Antworten im Chatprotokoll Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Mehr Infos zum Chat finden sich unter https://abi.de/interaktiv/chat. Dort kann auch das Chat-Protokoll nachgelesen werden. Berufsinformationszentren Konstanz und Ravensburg sind wieder geöffnet Die Berufsinformationszentren (BiZ) der Agentur für Ar- beit in Konstanz und Ravensburg sind wieder für alle Bür- gerinnen und Bürger geöffnet. Montag und Dienstag von 8:00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr sowie am Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr steht allen Interessierten das gesamte Angebot rund um Bildung, Beruf und Arbeitsmarkt offen. Pandemie- bedingt war das BiZ zuletzt geschlossen. Alle Dienstleistungen des BiZ sind kostenlos und können ohne Termin oder vorherige Anmeldung genutzt wer- den. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen wie ge- wohnt für alle Fragen und Informationen zur Verfügung. Allen Interessierten stehen ausführliche Informationen zu den Bereichen „Arbeit und Beruf“, „Ausbildung und Studi- um“, „Bewerbung“ und „International“ zur Verfügung. Hier stehen sowohl digitale als auch Printmedien zur Auswahl. Die Internetarbeitsplätze ermöglichen einen schnellen Zugang zu allen Online-Angeboten. Hierzu zählen bei- spielsweise das BERUFENET und das Weiterbildungs- portal. Auch die beiden Orientierungstools „Check-U“ und „New Plan“ können im BiZ genutzt werden. Check-U ist der perfekte Einstieg in die Berufsorientierung und ist insbesondere für alle geeignet, die am Anfang ihres Be- rufslebens stehen. New Plan richtet sich an alle, die sich für neue berufliche Möglichkeiten interessieren und dazu beispielsweise passende Weiterbildungen suchen. Über die JOBSUCHE lassen sich passende Ausbildungs- und Arbeitsplätze finden und an den Bewerbungs-PCs können sofort Bewerbungsunterlagen erstellt oder ak- tualisiert werden. Infobox Ravensburg Berufsinformationszentrum (BiZ) Ravensburg der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Schützenstr. 69 88212 Ravensburg Montag und Dienstag 8:00 – 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 8:00 – 12:30 Uhr Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr Telefon: 0751 – 805 222 E-Mail: Ravensburg.Biz@arbeitsagentur.de Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interes- sierten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungs- stellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, medizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unter- stützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantra- gen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schwei- gepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstag- nachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Wald- burg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 8.00 Uhr – 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Deutsches Rotes Kreuz Das DRK sucht Freiwillige für FSJ und BFD Ab September bietet das Rote Kreuz im Rahmen eines 12-monatigen FSJ wieder mehrere Möglichkeiten der Be- rufsorientierung für Schulabgänger. Durch Mitarbeit in verschiedenen Einsatzbereichen erhalten die Freiwilligen Einblick in den abwechslungsreichen Berufsalltag im So- zialwesen sowie die Chance zur persönlichen Weiterent- wicklung. Neben der einheitlichen Vergütung gehören auch kostenlosen Seminare und Fortbildungen, Bildungs- tage und eine qualifizierte Praxisanleitung zum FSJ. Für Personen, die sich unabhängig von ihrer Alters- und Lebenssituation beruflich umorientieren oder wieder neu ins Berufsleben einsteigen möchten, besteht die Möglich- keit eines 12-monatigen Bundesfreiwilligendienstes. Dieser beinhaltet dieselben Rahmenbedingungen wie das FSJ. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ein Freiwilligendienst ist im DRK in den Bereichen Kinder- tagesstätten, Soziale Dienste, Armutsbezogene Hilfen und Integrationsmanagement in Voll- und Teilzeit möglich. Nähere Informationen zum Freiwilligendienst und die Möglichkeit zur Bewerbung finden sie unter: www.drk-rv.de/karriere Kontakt: DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Herr Robert Schön Ulmer Straße 95 88212 Ravensburg Telefon: 0751/56061-60 robert.schoen@rotkreuz-ravensburg.de Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 22: Bestellen und behalten Beim Bestellen kommt's drauf an, ob die Waren zurückgeschickt werden. Auf das Konto einer Waren-Rücksendung gehen 370 g CO2. Eine Online-Bestellung von Schuhen inklusive Retoure verursacht rund 1 kg CO2. Daher: Online nur das bestellen, was man auch behalten möchte. Wenn schon online, dann am besten Sammelbestellungen tätigen, keine Einzellieferungen. Die Umweltwirkung der Retouren belief sich 2018 geschätzt auf 238 000 Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e). Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unse- rer Rubrik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunika- tion, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schus- sentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 24: Verwenden statt verschwenden! Allein in Deutschland schmeißt jede Deut- sche und jeder Deutscher pro Jahr durch- schnittlich 75 kg Lebensmittel in die Tonne – im Wert von über 200 Euro! Dabei könnten große Mengen an CO2-Emissionen durch eine bessere Nutzung und Verteilung von Lebensmitteln vermieden werden. Und jede Einzelne und jeder Einzelner kann dazu beitragen! Besonders Reste lassen sich auf vielfältige und kreative Weise weiterverarbeiten. Dass sich aus übrigge- bliebenen Lebensmitteln viele leckere Gerichte zubereiten lassen, wussten schon unsere Großeltern. „Ofenschlup- fer“, „arme Ritter“ und co. sind nicht nur gut für’s Klima, sondern himmlisch im Geschmack. In Deutschland gibt es übrigens zahlreiche Initiativen, die sich gegen Lebens- mittelverschwendung einsetzen, z. B. die Slow Food- oder Foodsharing-Bewegung. Wettbewerb „Preisgekrönt 2022“ zu den Nachhaltig- keitszielen: Bürgerstiftung Kreis Ravensburg und Kreis- jugendring Ravensburg suchen junge Engagierte Nachhaltiges Engagement für die Umwelt, das Klima und die Gesellschaft wird mit einem Preisgeld im Gesamtwert von 10.000 € ausgezeichnet. Mit ihrem jährlichen Wettbewerb „Preisgekrönt“ wür- digt und fördert die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg bürgerschaftliches Engagement im Landkreis Ravens- burg. In Kooperation mit dem Kreisjugendring Ravens- burg e. V. rückt in diesem Jahr unter dem Motto „Jung. Nachhaltig engagiert. Gemeinsam für 17 Ziele“ die jun- ge Generation in den Mittelpunkt. Projekte und Initiati- ven von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachse- nen, die sich für die Umwelt, den Klimaschutz oder im sozialen Bereich engagieren, sollen sichtbar gemacht und belohnt werden. Mit dem Wettbewerb „Preisgekrönt 2022“ würdigen die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg und der Kreisjugendring Ravensburg das Engagement von jungen Menschen, die sich für die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) einsetzen. Gesucht wer- den Projekte und Initiativen, die nachhaltige Lösungen für die aktuellen Herausforderungen bieten und vor Ort ganz konkret einen Beitrag zur Umsetzung der Globa- len Entwicklungsziele leisten. „Nur wenn alle an einem Strang ziehen und sich jede und jeder bewusst macht, dass uns die aktuellen sozialen, wirtschaftlichen und öko- logischen Herausforderungen alle etwas angehen, kön- nen wir eine nachhaltige Entwicklung erreichen. Hier setzt der Wettbewerb „Preisgekrönt 2022“ an, mit dem wir den Tatendrang der jungen Generation, die sich vor der eige- nen Haus- oder Klassenzimmertüre für die Gesellschaft, den Klimaschutz oder die Umwelt einsetzt, hervorheben und gute Beispiele sichtbar machen wollen. Das Handeln der Bürgerstiftung orientiert sich dabei auch hier an dem Grundsatz „global denken, lokal handeln“, wirbt Eva-Maria Meschenmoser, stv. Vorstandsvorsitzende der Bürgerstif- tung Kreis Ravensburg, für die Teilnahme. Mit einem Preisgeld im Gesamtwert von 10.000 Euro sol- len junge Menschen ausgezeichnet werden, die sich ge- meinsam in Vereinen, Klassen, Jugendgruppen etc. für eine gerechte, umweltfreundliche oder klimaneutrale Welt einsetzen. Beispiele für ein Engagement zugunsten der Nachhaltigkeitsziele sind Initiativen gegen Lebensmittel- verschwendung oder Kinderarmut sowie der Einsatz für Fair Fashion, Artenvielfalt, klimaneutrale Mobilitätskon- zepte und innovative Strategien zur Müllvermeidung oder Recyclingprojekte und vieles mehr. Weitere Informationen und Bewerbung unter: www.buergerstiftung-kreis-rv.de/17ziele Bewerbungen können jederzeit per E-Mail an anja.beicht@bskrv.de eingereicht werden. Bewerbungsfrist: 30. September 2022 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 TWS Ravensburg Tag der offenen Tür im AZS Einblicke ins Ausbildungszentrum Schussental – Metall- und Elektrofachberufe haben Zukunft Was braucht es für den perfekten Start in die berufliche Zukunft? Einen Ort, an dem junge Leute gefördert und gezielt auf diese Anforderungen vorbereitet werden. Mehr als graue Theorie: Auf 950 Quadratmetern steht im AZS Ausbildungszentrum Schussental in der Schwanenstraße 48 in Ravensburg das praktische Tun im Mittelpunkt. Da- von können sich junge Menschen am Samstag, 30. April von 13 bis 16 Uhr selbst überzeugen. Der Tag der offenen Tür des AZS bietet die Möglichkeit, einen Einblick in die Ausbildung und Vielfalt metall- und elektrotechnischer Berufsfelder zu bekommen. Bei einem Rundgang durch das Haus und einer Besichtigung der Ausbildungswerk- statt können sich Interessierte ein Bild von den Räum- lichkeiten machen. Ob Schweißen oder Bohren: Einblicke in die praktischen Arbeiten werden in der Ausbildungs- werkstatt geboten. Der persönliche Austausch darf na- türlich nicht fehlen. Dafür stehen die Ausbildungsmeister Anton Gresser, Martin Köller und Markus Schmid sowie die Geschäftsführung des AZS Rede und Antwort. Wer noch unsicher ist, was ihn oder sie besonders interessiert, kann sich mit aktuellen Auszubildenden der verschiede- nen Partnerbetriebe austauschen. Gegründet wurde das AZS von der TWS Netz GmbH und der Firma Franz Lohr. Im vergangenen Jahr haben die beiden regionalen Unternehmen das AZS Ausbildungs- zentrum Schussental an den Start gebracht. Das AZS ist der Partner der Betriebe, die ihren Auszubildenden einen geschützten Lern- und Übungsraum bieten möchten. Dieser Schulterschluss hilft den jungen Menschen beim Einstieg in das Berufsleben und sichert zudem ein hohes Niveau der Ausbildung. Aktuell lernen Auszubildende von insgesamt sieben Unternehmen aus der Region im AZS für die fachliche Praxis. Tag der offenen Tür im AZS Ausbildungszentrum Schus- sental: • Wann? Samstag, den 30. April 2022 zwischen 13 und 16 Uhr. • Wo? Schwanenstraße 48, Ravensburg • Parkmöglichkeiten: Parkmöglichkeiten bestehen in der Schubertstraße • Corona-Regeln: Es gelten die derzeit gültigen Regelungen Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG Fahrplanänderung bei Frühfahrt Bei der Bodensee-Oberschwaben-Bahn kommt es ab 30. April bis 10. Dezember zu einer geringfügigen Fahr- planänderung: Ein Zug um kurz nach 8 Uhr fährt künftig um 8:08 Uhr ab Friedrichshafen Hafen (bisher 8:10 Uhr). Ankunft in Friedrichshafen stadt ist 8:09 (bisher 8:12 Uhr). Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung zu unserer Jahreshauptver- sammlung am Sonntag, den 15. Mai 2022 um 11 Uhr im Bischof-Sproll-Saal laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung der Versammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Begrüßung der Mitglieder 3. Ehrung der Toten 4. Bericht des 2. Vorsitzenden 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstands 8. Wahl der Kassenprüfer 9. Anträge 10. Sonstiges Die Versammlung findet unter Einhaltung der 2-G-Re- geln (geimpft/genesen) statt. Das Tragen einer Maske ist freiwillig. Anträge sind bis spätestens 13. Mai 2022 schriftlich beim Vorsitzenden, Herrrn Franz Karg, Daimlerstraße 20, 88255 Baindt, einzureichen. Deutsches Rotes Kreuz Aktuell zählt jede Spende Das DRK bittet besonders über die Feiertage dringend zur Blutspende. Blutspender sind Lebensretter. Nur eine Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten helfen. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patienten auf das kontinuierliche Engagement der Blutspender/innen angewiesen. Jede/r wird derzeit gebraucht! Das DRK bittet alle Spendewilligen sich auch bei schönem Wetter bzw. während der Feiertage einen Termin zur Blut- spende einzuplanen bzw. zu reservieren: Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 11.05.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Alle verfügbaren Termine finden Sie online unter: terminreservierung.blutspende.de Alle Informationen zu den aktuellen Schutzvorkehrungen auf den DRK-Blutspendeterminen finden Sie unter www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende allgemein bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 30. April - 08. Mai 2022 Gedanken zur Woche Träumen ist reine Glückseligkeit. Auf die Erfüllung warten ist das wirkliche Leben. Victor Hugo Samstag, 30. April 09.30 Uhr Baindt - Hauptprobe Erstkommunion (Gruppe 1) 11.00 Uhr Baindt - Hauptprobe Erstkommunion (Gruppe 2) 13.30 Uhr Baindt - kirchliche Trauung (Ehepaar Schnez, Tettnang) 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung († Veronika Wagner, Jahrtag: Walter Klan) 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Segnung re- ligiösen Gegenstände Sonntag, 01. Mai - 3. Sonntag der Osterzeit 09.00 Uhr Baindt - feierliche Erstkommunion Gruppe 1 (nicht öffentlich) 11.00 Uhr Baindt - feierliche Erstkommunion Gruppe 2 (nicht öffentlich) 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht Dienstag, 03. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 04. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 05. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 06. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Luidger Oeing-Hanhoff) Samstag, 07. Mai 17.00Uhr Baindt - Taufe von Alexander 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Segnung religi- öser Gegenstände († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Johan- nes und Anton Gisi, Anton Nachbauer, Jahr- tag: Margarete Veeser, Johann Germann) Sonntag, 08. Mai - 4. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baienfurt - Familiengottesdienst mit dem Kin- dergarten St. Josef 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Sarah 18.00 Uhr Baindt - Maiandacht 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht Bitte beachten: Es gilt weiterhin Maskenpflicht während des Gottesdienstes Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 03. Mai 09.00 Uhr - 10.00 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Feier der Erstkommunion - Sonntag, 1. Mai 2022 Proben für den Gottesdienst in der Kirche! Gruppe 1: Dienstag 26. April, 16.00 Uhr Samstag 30. April, 09.30 Uhr Gruppe 2: Dienstag 26. April, 17.30 Uhr Samstag 30. April, 11.00 Uhr Feier der Erstkommunion Sonntag 1. Mai Gruppe 1: 08.45 Uhr - Treffpunkt Pfarrgarten (beim Pfarrhaus), bei Regen hinten in der Kirche Gruppe 2: 10.45 Uhr - Treffpunkt Pfarrgarten, bei Regen hinten in der Kirche Fotografieren während des Gottesdienstes Um den würdigen Ablauf nicht durch dauerndes Blitzlicht und Herumgehen zu stören, haben wir jemand beauf- tragt, der während des Gottesdienstes fotografiert. Alle Fotos vom Erstkommuniontag sind dann auf einer CD. Bitte während des ganzen. Zum Einzug und Auszug sind private Aufnahmen möglich. Dankandacht Leider können wir am Abend keine gemeinsame Dankan- dacht halten. Die Familien erhalten einen Leitfaden, wie sie mit der Familie eine kleine Dankfeier nachmittags in der Kirche oder abends daheim halten können. Abgabe der Gewänder Donnerstag: 5. Mai, 8.00 - 12.00 Uhr und von 15.00 - 18.00 Uhr Helferkreis Einladung zur Maiandacht am 11.05.2022 14:00 Uhr in der Sebasti- anskapelle bei Haisterkirch. Treffpunkt Kirchenparkplatz Baindt um 13:30 Uhr Fahrgemeinschaften. Anschließend ist Einkehr beim Mostbauer Waggershauser in Ringers 1 Bad Waldsee. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 24. April 2022 Der Turmbau zu Babel Zu diesem Krabbelgottes- dienst trafen wir uns wieder im evangelischen Gemeinde- haus in Baienfurt. Nach unserem rituellen Einstieg mit dem gewohnten Lied “einfach Spitze”, erlebten die Kinder ein Erzähltheater (Kamishibai). Zu sehen und hören gab es die Geschichte des berühm- ten Turmbaus zu Babel. Die Kinder versuchten ebenso, einen hohen Turm zu bau- en. Interessanterweise gelang ihnen das wesentlich bes- ser als in der Geschichte. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Begleitet wurden wir diesmal von evangelischer Seite durch Pfarrer Schöberl. Er verglich diese uralte Geschichte mit den heute anstehenden Problemen in Europa. Zum Abschluss gab es wieder die gewohnte Apfelschor- le-Runde und die Kinder haben noch fleißig weitergebaut. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich bin der gute Hirte. Meine Schafe hören meine Stimme, und ich kenne sie und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben. Joh 10,11a.27-28a Samstag, 30. April 18.00 Uhr Baindt Gottesdienst mit dem Kreativen Montag im Dietrich-Bonhoeffer- Saal Sonntag, 1. Mai Misericordias Domini 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 04. Mai 16.00 - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeinde- haus Gruppe 1 + 2 Sonntag, 08. Mai Jubilate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien mit Kon- firmanden (bei schlechter Witte- rung in der Ev. Kirche) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Gedanken zum Wochenspruch Ich bin der gute Hirte. Meine Schafe hören meine Stimme, und ich kenne sie und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben. Behütet durchs Leben zu gehen - ein Wunsch, den wohl alle Eltern für ihre Kinder hegen. In Taufgesprächen taucht dieses Motiv jedenfalls immer wieder auf. Die Selbstvorstellung von Jesus, die wir im Wochenspruch vor uns haben, knüpft genau an dieser Sehnsucht an. Mit dem Bild vom guten Hirten knüpft Jesus bei dem an, was Menschen zu allen Zeiten von guten Königen er- wartet haben. Und er übertrifft es sogar, weil er, wenn’s drauf ankommt, sogar sein Leben für seine Herde einsetzt. Er kennt jedes der Wesen, die ihm anvertraut sind, ganz persönlich - sie kennen ihn und hören auf seine Worte. So ein Leben in (ge)heil(t)er Beziehung ist schon jetzt ein Leben mit Ewigkeitsqualität. So ein Leben hat dieser gute Hirte für jede und jeden von uns im Sinn - für das Leben hier und auch dort. Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ Seniorenkreis Wir freuen uns sehr, dass wir uns end- lich wieder treffen können am 10. Mai um 14.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Vereinsnachrichten Baindter Mannschaften trotzen interner „Magen-Darm-Seuche“ SGM Hauerz - SV Baindt 0:6 (0:4) Nach dem wichtigen Sieg gegen den SV Haisterkirch in der Vorwoche, war der SV Baindt am Sonntagnachmittag zu Gast beim Tabellenvor- letzten aus Dietmanns und Hauerz, die vor kurzem dem SV Vogt überraschend ein Remis abringen konnten. Der SVB war dementsprechend gewarnt und musste zudem auf vier wichtige Stützen verzichten - Brugger, Spohn, Ka- pitän Thoma und Tobias Szeibel verdarben sich vermut- lich allesamt durch den am Freitagabend im Vereinsheim servierten, aber nicht ausreichend durchgebackenen, Leberkäse den Magen und fielen daher kurzfristig aus. Bei leichtem Nieselregen und starkem Wind startete der SVB trotz der Umstellungen engagiert in die Auswärts- partie und konnte sich nach fünf Minuten mal wieder auf sein starkes Sturmduo verlassen. Nach einem Einwurf auf der linken Seite, flankte Jonathan Dischl den Ball auf Verdacht einfach mal in den Fünfmeterraum. Dort setzte sich Philipp Boenke im entscheidenden Moment ab und nickte zum 0:1 ein. Nur wenige Minuten später hätte der SVB durch einen indirekten Freistoß das 0:2 nachlegen können, Mika Dantona scheiterte jedoch zweimal knapp an der 9-Mann Mauer der Gastgeber. So hatte die SGM im Gegenzug die große Chance den schnellen Ausgleich herbeizuführen, Debütant Marc Bolgert, mit einer star- ken Grätsche, und Luca Wetzel, mit dem Hosenboden, retteten jedoch beide innerhalb weniger Sekunden in höchster Not. In der Folge dominierte der SVB aber wei- terhin das Spielgeschehen und erhöhte in der 22.Minute durch einen mustergültigen Angriff auf 0:2. Boenke ließ einen Vertikalpass von Innenverteidiger Marko Szeibel geschickt durch die Beine laufen, wodurch der schnelle Jan Fischer alleine vor dem Torwart auftauchte und zu seinem vierten Saisontreffer einschob. Nur zwei Minuten später war es dann es dann Boenke selbst, der nach fla- cher Hereingabe von Linksverteidiger Lukas Walser auf 0:3 stellte. Etwas Spannung allerdings in der 35.Minute nochmal aufkommen können, nachdem Bolgert nach einem missglückten Tunnel einen Angreifer der SGM im Strafraum zu Fall brachte. Den fälligen Strafstoß jagte Schöllhorn aber über die Querlatte. Auf der Gegenseite zeigte sich Boenke hingegen weiter in Torlaune und kom- plettierte nach einer Freistoßflanke von Nico Geggier per Kopf seinen Hattrick - 0:4 zur Halbzeit. Mit dieser beruhigenden Führung im Rücken schaltete die Elf von Michael Gauder in der zweiten Halbzeit allerdings einen Gang zu viel herunter und leistete sich diverse Un- konzentriertheiten. Die SGM kam nun aus dem Spiel he- raus zu einigen gefährlichen Chancen, scheiterte jedoch mehrmals am gut aufgelegten Wetzel im Baindter Tor. Das nächste offensive Highlight der Baindter folgte da- her erst wieder in Minute 74, wobei Dischl einen kurz aus- geführten Freistoß humorlos unter die Latte hämmerte. Den Schlusspunkt setzte zehn Minuten später dann erneut Dischl, der per Foulelfmeter zum 0:6 traf. Trotz der kurzfristigen Ausfälle zeigte der SVB vor allem in der ersten Halbzeit eine überzeugende Leistung, fährt damit die nächsten drei Punkte ein und vergrößert den Abstand auf den Verfolger aus Vogt auf sieben Punk- te. Am kommenden Sonntag empfängt man mit dem SV Ankenreute erneut einen Gegner aus dem unteren Tabellendrittel, wobei die gleiche Einstellung von Nöten sein wird, um den nächsten Schritt in Richtung Bezirksli- ga zu machen. Es spielten: Luca Wetzel - Lukas Walser, Marc Bolgert, Marko Szeibel, Sebastian Saile - Jan Fischer (68.Ferhat Ünalan), Mika Dantona, Nico Geggier, Philipp Kneisl (76. Konstantin Knisel) - Jonathan Dischl, Philipp Boenke (60. Ylber Xhafa) SGM Hauerz II - SV Baindt II 0:6 (0:3) Auch die Mannschaft von Timo Geggier wurde von der internen „Baindter Magen-Darm Seuche“ nicht verschont und trat ebenfalls mit einigen Veränderungen in der Star- telf und nur einem Ersatzspieler an. In den Anfangsmi- nuten präsentierte sich die „Zweite“ daher etwas verun- sichert und fand nicht richtig in die Partie. Nach einem tollen Steckpass von Moritz Gresser sorgte Pascal „Karim“ Reich in der 22.Minute aber für den bekannten „Dosen- öffner“ und die Gäste erspielten sich im Anschluss ein halbes Dutzend an gefährlichen Möglichkeiten. Zwei da- von nutzte Stürmer Max Schmidt souverän, wodurch es mit einem ungefährdeten 0:3 in die Kabinen ging. Auch in der zweiten Halbzeit war der SVB II deutlich überlegen und Knisel (2x) und Schmidt sorgten bereits zwischen der 56. und 66.Minute für das schlussendliche Endergebnis. Dieses hätte aufgrund zahlreicher Chancen sogar noch höher ausfallen können. Nach einer etwas enttäuschenden Hinrunde, scheint die „Zweite“ endlich ihren Rhythmus gefunden zu haben und verbleibt mit dem fünften Sieg in Folge weiterhin auf dem fünften Tabellenplatz. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Patrick Späth, Kai Kostka, Niklas Hugger - Jannik Küchler, Moritz Gresser, Niklas Späth (28.Rabie Akaiber), Konstatin Knisel - Pascal Reich, Max Schmidt Vorschau: Sonntag, 01.05.2022: 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Ankenreute II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Ankenreute Unerwartete Niederlage der Frauen FC Scheidegg - SV Baindt Damen 3:1 Die Damen des SV Baindts starteten motiviert in das Spiel gegen den FC Scheidegg. Sie dominierten das Spiel und so gingen sie schon in der vierten Minute in Führung, 0:1. Das Tor entstand durch eine Ecke, die von Ana Montero Schäfer ausgeführt und von Daniela Fieß- inger verwandelt wurde. Leider wurden die Damen des SV Baindts nachlässiger, wodurch ihre Gegnerinnen ein paar Mal gefährlich vors Tor kamen. So gleichte der FC Scheidegg schon in der 37. Minute das Spiel aus. Direkt eine Minute später kamen die Damen des FC Schei- deggs erneut vors Baindter Tor und schossen sich in Führung, 2:1. Aufgrund von einigen kritisch angesehe- nen Schiedsrichterentscheidungen wurden die Damen des SV Baindts zunehmend frustrierter, ließen sich je- doch nicht den Mut nehmen. Sie kämpften weiter, ka- men jedoch immer seltener vors gegnerische Tor. In der 72. Minute gelang es dem FC Scheidegg erneut ein Tor Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 zu erzielen. Leider konnten die Damen des SV Baindts dieses Ergebnis nicht mehr ausgleichen. Sie fuhren mit einer 3:1 Niederlage nach Hause. Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Lena Nägele, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Nicole Schmid, Lisa Meschenmoser, Muriel Zumbrock, Ana Montero Schäfer, Tamara Sperle (C), Lara Herde, Ramo- na Schnell, Lena Schäfer Trainer: Erwin Koscher Ausblick: Diesen Sonntag, den 01.05., spielen die Damen des SV Baindts gegen den TSV Grünkraut auf dem Sport- platz in Grünkraut. Kinder- und Jugendspielerausflug im Juli Du spielst beim SV Baindt in der F-/E-/D- oder C-Jugend Fußball? Dann erlebe mit uns einen unvergesslichen Tag im Skyline-Park Bad-Wörishofen und in der Allianz-Are- na in München. Am Samstag, 16. Juli wollen wir mit allen Spielerinnen und Spielern der oben genannten Altersklassen unseren ge- meinsamen Vereinsausflug machen. Treffen werden wir uns morgens um 07:00 Uhr und die Rückkehr nach Baindt ist für 19:00 Uhr geplant. Der Ei- genanteil für dich liegt bei gerade einmal 20 Euro. In diesem sind die Eintritte in die Allianz-Arena sowie in den Skyline-Park, die Busfahrt und ein Vesper enthalten. Du willst dabei sein? Bis zum Freitag, 6. Mai hast du Zeit, das Anmeldeformular, welches du von deinen Trainern erhalten hast, sowie den Betrag von 20 Euro, bei Sven Zeller, Marsweilerstr. 29 in Baindt einzuwerfen. Ergebnisse Jugendfußball A-Junioren - Bezirksstaffel SGM Kressbronn - SGM Baindt/Baienfurt 2:0 (1:0) B-Junioren - Leistungsstaffel SGM Baindt/Baienfurt - SGM Neukirch/Tannau 2:1 (1:1) Am ersten Spieltag empfing die U17 die SGM Neukirch/ Tannau und wollte das Ziel Klassenerhalt direkt mit einem Sieg starten. Und dies bekamen die Zuschauer auch direkt nach Anpfiff zu sehen, bereits in der ersten Spielminute erzielte Wasem Mahjoub den frühen Führungstreffer für die Hausherren. Die Gäste aus dem Allgäu zeigten sich aber von dem frühen Rückschlag wenig beeindruckt und so entwickelte sich in der ersten Halbzeit ein Spiel auf Augenhöhe mit Chancen auf beiden Seiten und mit dem Ausgleich durch die SGM Neukirch in der 15. Spielminute war auch vom Ergebnis her viel Spannung geboten. Mit einem Pausenstand von 1:1 ging es in die zweite Halbzeit, in welcher Markus Wöhr nach einer sehr starken Leistung das 2:1 für die B-Junioren erzielte. In der Folge versuchte Neukirch/Tannau den Druck zu erhöhen und die Gastge- ber mit gefährlichen Kontern für die Vorentscheidung zu sorgen. Doch während die U17 im Angriffsspiel häufig zu überhastet wirkte, ließ die Abwehrreihe nur wenige An- griffe zu und wenn einer dieser von den Gästen durch- kam, konnte sich Timo Gruber im Tor mit einer sehr star- ken Leistung auszeichnen. Am Ende sollte es bei diesem knappen Ergebnis bleiben und die B-Junioren konnten ihren ersten Sieg feiern. Es spielten: Timo Gruber, Fabiano Kehm, Raphael Kaiser, Oskar Bü- chelmaier, Fayaz Sadat, Markus Wöhr, Jan Korkis, Wa- sem Mahjoub, Nico Spörkle, Mohamed Raygal, Enrico Laratta, Berkant Tastan, Enes Demiryürek D-Junioren - Leistungsstaffel SGM Baindt/Baienfurt - SGM Grünkraut/Waldburg 0:0 (0:0) Nach der Meisterschaft in der Kreisstaffel und dem damit verbunden Aufstieg in die Leistungsstaffel konnte die U13 am ersten Spieltag direkt den ersten Punkt holen. In einem ausgeglichen, aber chancenarmen Spiel zeig- ten beide Mannschaften eine starke defensive Arbeit und brachten die gegnerischen Stürmer ein ums andere Mal in Verzweiflung. Die beste Chance auf den Siegtreffer hatte Matthias, als er nach einem Konter frei vor dem gegnerischen Torspieler auftauchte, dieser aber mit ei- ner sehr starken Parade den Führungstreffer für die SGM vereitelte. Es spielten: David Nidens, Simon Stiefvater, Jakob Spähn, Luis Arnold, Niklas Alber, Matthias Waßmer, Miran Kalin, Timo Kutter, Linus Kaplan, Aulon Maloku, Enrico Lupoli, Ole Buchmül- ler, Dennis Dill Vorschau Jugendfußball Nachdem am letzten Wochenende die ersten Mannschaf- ten in die Rückrunde gestartet sind, dürfen ab diesem Wochenende endlich wieder alle Spielerinnen und Spieler im Nachwuchs spielen. Unsere B-Juniorinnen spielen in der Verbandsstaffel um den Klassenerhalt und konnten die Hinrunde mit sechs Punkten auf dem 8. Platz abschließen. In der Rückrunde will man versuchen, so schnell wie möglich den Klassener- halt zu sichern um am besten mit einem Sieg gegen den SV Deuchelried den Abstand zu den Abstiegsplätzen ver- größern. Unsere D-Juniorinnen konnten in der Hinrunde die Meisterschaft in der Kreisstaffel feiern und wollen an diesen Erfolg in der Rückrunde wieder anknüpfen. Auch unsere E-Juniorinnen konnten die Hinrunde mit dem 2. Platz erfolgreich abschließen und wollen auf dieser Leis- tung in der Rückrunde in der Kreisstaffel aufbauen. Mit reichlich Zuwachs an Spielern starten die C2-Junio- ren in der Rückrunde in der Kreisstaffel, erstmals als 11er Mannschaft, und wollen sich dieser Liga versuchen, zu behaupten. In der gleichen Spielklasse starten auch die D2- und die D3-Junioren. Nachdem die D2 in der Hinrun- de etwas vom Pech verfolgt war und am Ende mit Platz 5 in der Kreisstaffel dastand, will man in der Rückrunde den nächsten Schritt gehen und um die oberen Plätze mitspielen. Auch unsere jüngsten Spielerinnen und Spieler dürfen sich ab diesem Wochenende wieder mit anderen Mannschaf- ten messen. Die E-Jugend startet in der Rückrunde in der Kreisstaffel, unsere F- und G-Jugend nehmen an Spiel- tagen teil, an denen neben dem Tore schießen vor allem der gemeinsame Spaß am Fußball im Vordergrund steht. Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 29.04. 18:00 Uhr - E-Jugend: SV Baindt - SGM Haisterkirch/Mol- pertshaus 18:30 Uhr - E-Juniorinnen: TSB Ravensburg - SGM Baindt/ Blitzenreute Samstag, 30.04. 10:00 Uhr - G-Jugend: Spieltag in Wolfegg 10:00 Uhr - F-Jugend: Spieltag in Grünkraut 11:15 Uhr - D-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt III - FV Bad Waldsee II (Spielort Baindt) 12:15 Uhr - D-Junioren: SV Weingarten - SGM Baindt/ Baienfurt Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 13:30 Uhr - C-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II - SGM Eschach II (Spielort Baindt) 14:30 Uhr - C-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SGM Eschach (Spielort Baienfurt) 14:45 Uhr - D-Juniorinnen: PSG Friedrichshafen - SGM Baindt/Blitzenreute 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: SV Baindt - SV Deuchelried 17:00 Uhr - A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SGM Reu- te (Spielort Baienfurt) Sonntag, 01.05. 11:00 Uhr - B-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - FC Isny (Spielort Baienfurt) Dienstag, 03.05. 18:30 Uhr - A-Junioren: SV Weingarten - SGM Baindt/ Baienfurt Schützengilde Baindt Liebe SportkameradInnen, am Freitag den 6. Mai 2022 findet ab 18 Uhr unser Vereinsabend statt, an dem wir gerne mit euch Grillen würden. Bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhan- den. Der Grillabend findet nur bei schönem Wetter statt. Wir freuen uns auf Euch. Schützengilde Baindt Blutreitergruppe 26. Georgsritt und Georgsfest in Ber- gatreute Gwigg Die Blutfreitagsgemeinschaft Bergatreu- te e.V. feiert am Samstag, den 14. und Sonntag, den 15. Mai 2022 das 26ste Ge- orgsfest mit Georgsritt in Bergatreute-Gwigg. Am Samstag, den 14.05.2022 beginnt um 18:00 Uhr das gemütliche Beisammen sein neben dem Hof Denzler, Am Venusbach 6, in Gwigg. Bewirtet von der Klangwelt Bergatreute. Am Sonntag, den 15. Mai 2022 ist folgendes Festpro- gramm vorgesehen: 9.00 Uhr Aufstellung der Gruppen mit Pferd vor dem Hof Brauchle in der Schwedengasse in Gwigg. 9.20 Uhr Anritt unter Anführung der Musikkapelle Berga- treute zur Georgskapelle. 9.30 Uhr Beginn des Georgsritt mit Pferdesegnung unter Begleitung der Musikkapelle Bergatreute auf dem übli- chen Prozessionsweg. Während des Georgsrittes findet der Festgottesdienst bei der Georgs Kapelle mit musikalischer Umrahmung der Musikkapelle Bergatreute, statt. ca. 10.45 Uhr Rückkehr der Blutreitergruppen zur Georgs Kapelle, begleitet von der Musikkapelle. Nach dem Ritt ist gemütliches beisammen sein, bewir- tet und gestaltet im neuen Feststadel von der Klangwelt Bergatreute. Die Musikkapelle wird allen Gäste zum Früh- schoppen und Mittagessen aufspielen. Hierzu sind alle Festbesucher, Reiter und Familien herzlich eingeladen. Alle Teilnehmer*innen die am Georgsritt teilnehmen, wer- den gebeten, sich beim Geschäftsführer Werner Elbs an- zumelden. Tel.: 07502-911515 bzw. E-Mail: werner.elbs@hotmail.de Mitgliederversammlung der Blutreitergruppe Baindt Zur Vorbereitung des Blutfreitages in Weingarten findet am Freitag, den 20. Mai 2022, eine Mitgliederversammlung im Bischof-Sproll-Saal, Beginn 20:00 Uhr, statt. Es erfolgt die Anmeldung zur Versicherung, die Einteilung der Standarten und die Hinweise der Festordner, des Tierarztes und der Blutfreitagsgemeinschaft. Die Blutreitergruppe Baindt ist als Gruppe 48 in der Zugordnung eingeteilt. Unser Aufstel- lungsplatz in Weingarten, vor dem Blutritt, ist im Klosterhof. Basar Baindt Flohmarkt „Rund ums Kind“ am 14.05.2022 von 10 bis 13 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwiesenschule Baindt. Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe beginnt am 30.04.2022. Den Link dazu und weitere Infos findet Ihr auf Facebook Kinderbasar Baindt. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Kunstkreis Einladung Tag der offenen Tür Lange haben wir diesem Tag entgegen- gefiebert: unsere Räumlichkeiten in der Baindter Straße 48/1 sind umgebaut, vergrößert, an unsere Bedürfnisse an- gepasst und bezogen! Da geteilte Freude bekanntlich doppelte Freude ist, laden wir Sie herzlich ein, diesen Tag mit uns zu feiern. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, sowohl unser neu- es Zuhause zu präsentieren als auch zu zeigen, was unse- re Vereinsarbeit ausmacht. Neben verschiedenen Aktio- nen für Kinder bieten wir Ihnen jede Menge Informationen zu unseren Vereinen, unserer ehrenamtlichen Arbeit, den Möglichkeiten sich bei uns zu engagieren und vieles mehr. Kommen Sie einfach vorbei und besuchen Sie uns zu un- serem Tag der Offenen Tür. Bei Kaffee und einem Stück Kuchen kommen wir gerne mit Ihnen ins Gespräch. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Vereine aus der Baindter Straße 48/1 Wer: DRK Bereitschaft und Jugendrotkreuz Baien- furt-Baindt, DLRG Ortsgruppe Baienfurt und Kunstkreis Baindt e.V. Wo: Containeranlage in der Baindter Straße 48/1 in Bai- enfurt/Baindt Wann: 22. Mai 2022 ab 14:00 Uhr Was: Kaffee und Kuchen, Attraktionen für Groß und Klein. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Durch das Bürgermoos bei Kisslegg Vom Familienfreizeitgelände Anna am westl. Ortsrand von Kisslegg führt uns die Wanderung zunächst an den Rand des Bürgermooses. Über Pfaffenweiler und Bärenweiler, mit Blick auf den Zellersee, kommen wir wieder in den Wald zurück und wandern dann an den Resten eines alten Torfwerks vorbei auf dem Erlebnispfad im Bürgermoos. Treffpunkt: Dienstag 10.05.2022 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 3 Std./ 9,5 Km/ 100 Hm, Fahrpreis 6,50 € f. Mitglieder, Einkehr vorgesehen, nach der Wanderung. Trinken, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe. Anmeldung ab 06.05.2022 - T. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com T. 0751/46672 Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext ab 20.00 Uhr am Vortag, T. 0151-12998910 Gäste sind willkommen! Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg 1. Kaffeetreff Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten, wir starten unsere Kaffeetreffs nach der Corona-Pan- demie wieder!! Der 1. Kaffeetreff findet am 11. Mai 2022 um 14:30 Uhr wie gewohnt im Hotel Best Western im Bistro Abt-Hyl- ler-Straße 37 - 39 in Weingarten. Es würde mich freuen, wenn wieder viele Mitglieder kom- men, es gibt eine Überraschung. Bleiben Sie bis dahin gesund. Es grüßt Euch Ihre Karin Maucher und die ganze Vor- standsschaft. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Wir proben wieder! Wir haben unsere Chorproben wieder aufgenommen. Jetzt wäre der beste Zeitpunkt für eine Schnupperstunde bzw. Einstieg in die Probenphase. Wir würden uns über jeden Neuzugang freuen. Chorproben Männerchor Montags, 18.00 Uhr, wöchentlich, Vereinsheim Chorleitung Irene Streis Weitere Sänger sind gern willkommen. Notenkenntnisse sind nicht erforderlich! Infos: 0751-25 914 CHORifeen and Friends Dienstags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Vereinsheim Chorleitung Peter Fuchs Weitere Sänger(innen), mit und ohne Notenkenntnisse, sind zum Mitsingen eingeladen! Infos: 07502-91 27 12 www.liederkranz-baienfurt.de Arkade e.V. Helfen Sie uns, anderen zu helfen! Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags häufig Anleitung und Unterstützung. Für solche Menschen, die wegen den Aus- wirkungen ihrer Erkrankung nicht mehr alleine zurecht- kommen, suchen wir Gastfamilien, Lebensgemeinschaf- ten oder Einzelpersonen die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Eine ständige Präsenz ist hierbei nicht erforderlich. Sie er- halten für Ihr bürgerschaftliches Engagement ein monat- liches, steuerfreies Entgelt und Sie werden durch unseren Fachdienst zuverlässig und dauerhaft begleitet. Derzeit leben in den Regionen Oberschwaben und Boden- see ca. 80 psychisch kranke Menschen in einem solchen familiären Umfeld. Die Verweildauer kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren sein. Dies hängt ganz von den Möglichkeiten und Wünschen der Gastfamilien und den Bedürfnissen der Bewohner*innen ab. Unsere Gastfamilien empfinden das Zusammenleben als berei- chernd und für die Bewohner*innen ist so ein selbstbe- stimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg 0751 3665580 Telefon Friedrichshafen 07541 3746963 E-Mail: dieter.weisser@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Bauernhausmuseum Wolfegg Natur pur im Museum! Der Kräuter- und Blümlesmarkt Der beliebte Kräuter- und Blümlesmarkt findet wieder am 1. Mai im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg statt! Ausgewählte Aussteller bieten Kräuter, Pflanzen, Blumen, Sträucher und Stauden für den hei- mischen Frühlingsgarten an, die teilweise nur noch sehr selten zu finden sind. Der Termin ist ein „Muss“ für viele Pflanzenfreunde. Von 10-18 Uhr kann ausgiebig ausge- sucht, gefachsimpelt und eingekauft werden. Neben dem Kräuter- und Blümlesmarkt gibt es zahlreiche weitere Aktionen auf dem Museumsgelände: Der Bienenkorbmacher und der Museumsimker zeigen ihre Gewerke, es werden kulinarische Kräuterspezialitä- ten angeboten und es gibt Kurzvorträge über die Kräu- terkunde der Hildegard von Bingen. Wie immer lädt das große Begleitprogramm die Musemsbesucher zum Mit- machen ein, u.a. die Kräuter-Führungen mit dem Basteln eines Herbariums, das Herstellen von Kräuterlimonade, die Gartenzaungespräche, das Basteln von Pflanzenschil- der aus Haselstecken, das Pflegen eines Kartoffelackers, Blütensalz wird gemischt, Henna gemalt und Märchen erzählt. Eintritt 2 Euro. Kinder sind frei. Weitere Informationen www.bauernhaus-museum.de. Informationen Geöffnet Mai bis September täglich, von 10 - 18 Uhr, März bis April und Oktober bis November Dienstag bis Sonn- tag, von 10 - 17 Uhr Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Kleiderbörse in Schlier/Wetzisreute Die Börse für Kinder-, Damen-und Herrenbekleidung findet am Samstag, den30. April2022 in der Festhalle Wetzisreute statt. Für das kommende Frühjahr und den Sommer wird an- geboten: Alles rund ums Kind (Kleidung Größen 56 - 176, Schwangerschaftsbeklei- dung, Spielsachen, Bücher, Kinderwagen usw.) Damen- u. Herrenbekleidung Warenannahme: Samstag von 8:30 - 9:30 Uhr Verkauf: Samstag von 13:00 - 15:00 Uhr Schwangere mit Mutterpass und Begleitperson dürfen ab 12.30 Uhr einkaufen. Warenrückgabe: Samstag von 17:30 - 18:00 Uhr Kuchenverkauf imBörsencafe durchden Förderverein- GrundschuleUnterankenreute Weitere Infos unter: www.kleiderbörse-schlier.de Bitte beachten: Die Veranstaltung findet nach den ak- tuell gültigen Coronaregeln statt. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 2. April 2022 Gästeführer: Torsten Alt Rund um den Häcklerweiher; geschichtsträchtiger Rundgang Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr In der Landschaft erwacht der Frühling. Die Natur erstreckt sich im zarten Grün nach oben. Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvorlandes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von kleinflächigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümpfen über blütenreiche Pfeifengraswiesen auf Niedermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoorstadien mit Moorfeldern, offenen Hochmoorflächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wiedervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterungen zu Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km langen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. …………………………………………………………………………………..Seite 2 Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 2. April 2022 Gästeführer: Torsten Alt Rund um den Häcklerweiher; geschichtsträchtiger Rundgang Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr In der Landschaft erwacht der Frühling. Die Natur er- streckt sich im zarten Grün nach oben. Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvor- landes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von kleinflä- chigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümpfen über blütenreiche Pfeifengraswiesen auf Niedermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoorstadi- en mit Moorfeldern, offenen Hochmoorflächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wiedervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterungen zu Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km lan- gen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen Sonntag, 3. April 2022 Gästeführer: Günter Schwegler Querfeldein: Ein Ausflug in Wald, und Flur Günter Schwegler wandert mit Ihnen um den Buchsee, besteigt mit Ihnen den höchsten Punkt, dort können Sie die Aussicht genießen. Danach geht es zu den imposanten Biberbauten am Schreckensee. Unterwegs wollen wir uns austauschen über: • Naturschutzthemen • Landwirtschaft • Geschichtliches Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 30. April 2022 wird eine öffentliche Füh- rung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinbarung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Landkreis Ravensburg Inklusionstage 2022: Anmeldung zu Veranstaltungen ab sofort möglich! Vom 5. bis 15. Mai 2022 finden im Landkreis Ravens- burg die Inklusionstage 2022 statt. Alle Veranstaltungen sind kostenfrei zugänglich, eine Anmeldung ist erforder- lich. Wer teilnehmen möchte, kann sich unter www.rv.de/ inklusionstage2022 für die einzelnen Angebote anmelden und findet dort auch weitere Informationen. Diese können dank einer Übersetzung durch capito Bodensee auch in leicht verständlicher Sprache gelesen werden. Gemeinsam mit INIOS (Inklusion in Oberschwaben) möch- te der Landkreis Ravensburg im Rahmen der Inklusionsta- ge 2022 die Auseinandersetzung rund um die mit Themen Inklusion und Vielfalt befördern sowie die Diversität der Menschen im Landkreis Ravensburg wertschätzen. Bür- gerinnen und Bürger erwarten eine Vielzahl von unter- schiedlichen, inklusiven Aktivitäten und Veranstaltungen. Dazu gehören z. B. Vorträge und Lesungen, Theaterstücke und Ausstellungen, Diskussionsrunden, Workshops zu ver- schiedenen Themen, Stadtführungen und viele kreative Angebote mehr. Tausendschöne Momente. Endlich sind sie da. www.rotenasen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 8/ 19 - Senioren - Mitten iM LebenTore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihr Fachberater im Allgäu Herr Siegfried Klamer Tel. 0171 7702503 s.klamer@pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Tel. 07552 2602-0 info@pfullendorfer.de GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 MIETANGEBOTE STELLENANGEBOTE Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie in unserer Stellenbörse (jobs.drs.de) www.drs.de Das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben mit Sitz in Kißlegg in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart übernimmt die fachliche Betreuung von 103 Kindergärten im Dekanat Allgäu-Oberschwaben. Hierzu suchen wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung eine Person für die Sachgebietsleitung Kindergarten (m/w/d) in Vollzeit Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auf- trag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerben Sie sich bitte unter Angabe der Kennziffer 22/28/972 und Ihrer Kon- fession bis zum 08.05.2022, ausschließlich online über unser Stellenportal: jobs.drs.de. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel.: 07563 91348-11, E-Mail: bewerbung-ao@kvz.drs.de Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie in unserer Stellenbörse (jobs.drs.de) www.drs.de Für das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Kißlegg suchen wir als Ergänzung unseres Mitarbeiterteams zum frühestmöglichen Zeitpunkt befristet als Mutterschutz- und evtl. Elternzeitvertretung eine/einen KINDERGARTENBEAUFTRAGTE/N VERWALTUNG (m/w/d) Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auf- trag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerben Sie sich bitte unter Angabe der Kennziffer 22/28/968 und Ihrer Kon- fession bis zum 08.05.2022, ausschließlich online über unser Stellenportal: jobs.drs.de. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel.: 07563/91348-11, E-Mail: bewerbung-ao@kvz.drs.de. Seniorenfahrt – Busfahrt ins Blaue Lassen Sie sich überraschen, wir besuchen auf jeder Fahrt schöne Orte in netter Gesellschaft. Busfahrt inklusive – für eine Möglichkeit zum Mittagessen und Kaffee- trinken auf eigene Kosten ist gesorgt. Abfahrt immer Baindt Rathaus, 09.00 Uhr Preis: 23,-€, Personalausweis nicht vergessen. Unsere Termine 2022: 18.05., 22.06., 13.07., 10.08., 07.09., 12.10., 09.11., 14.12. - Anmeldeschluss jeweils am Montag davor - Info und Anmeldung: Telefon 0751/6525094 oder schmid@schmidbusreisen.de weitere Fahrten 2022 08.05. Muttertagsfahrt 01.06. Landesgartenschau, Neuenburg am Rhein 24.-26.06. Neustadt an der Weinstraße 30.08. Kürbis-Ausstellung in Ludwigsburg 01.-03.10. Wanderreise – Sagenhafter Schwarzwald 22.-23.10. Kurzurlaub im Bayrischen Wald 03.-06.11. 15 Jahre Schmid – Jubiläumsfahrt 06.12. Nikolaus Halbtagsfahrt Mathias Schmid Busreisen · Ravensburg/Oberzell · www.schmidbusreisen.de Garage ab 01. Juni zu vermieten in Baindt, Gartenstr. 0163-3981004 Witwer sucht Putzfee, gerne etwas älter, für 2 Stunden/Woche nach Baienfurt. Fest: 0751 958 600 47 Mobil: 01743328293 REISEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Pflegefachkraft und ergänzende Hilfen zur Verstärkung unserer Teams in Weingarten und Bavendorf gesucht! Telefonische Anfragen an Ulrike Sauter unter 0751 36360-118 oder per Mail an sauter@sozialstation-schussental.de Interesse?! Sprechen Sie uns einfach direkt an oder senden Sie eine Kurzbewerbung an tklgmbh@googlemail.com. Wir freuen uns auch über Ihren Anruf unter Tel: 0751 – 5 573 438! Tank-Kontor-Weingarten-Baienfurt GmbH & Co.KG, Tankstelle Baienfurt, Jahnstrasse 14, 88255 Baienfurt Wir suchen ab sofort Mitarbeiter im Shop (m/w/d) - in Teilzeit (15h/Woche) - Minijobber (unter der Woche/am Wochenende) - Ferienjobber (Pfingst-/Sommerferien) Die Therapiepraxen Physio S7 und Physio M7 wollen Danke sagen. Danke an alle Patienten, die uns – trotz der schwierigen Lage in den letzten Monaten rund um die Pandemie – immer treu geblieben sind. Danke, für die vielen positiven Empfeh- lungen. Vielen Dank an alle Hausärzte, Fachärzte und Zahnärzte für die zahlreichen Heilmittelverordnungen. Großen Dank gilt auch dem Team beider Praxen, das trotz der hohen hygienischen Anforderungen stets die Patientenversorgung aufrechterhalten hat. Wir haben außerdem das Glück, Frau Regine Glück-Kaspar, ab Mai als Osteopathin und Heilpraktikerin im Team der Therapiepraxis Physio S7, Stettiner Straße 7 in Weingarten, begrüßen zu dürfen. Zu ihren Schwerpunkten zählen vor allem Behandlungen von Kindern und Säuglingen, gynäkologische Beschwerden, Stressregulation auf Herzebene und Osteopathie für Schwangere. Zu den weiteren Leistungen der Praxen gehören u.a. Krankengymnastik/Physiotherapie, manuelle Therapie, KG-ZNS nach Bobath, manuelle Lymph- drainage, Ultraschall, Elektrotherapie, Fango sowie Hausbesuche. Patienten können telefonisch unter 0751/56931010 (Physio S7) Termine zur Osteopathie vereinbaren. Ebenso per E-Mail an info@physio-s7.de. Unter www.physio-s7.de finden Sie weitere Behandlungsschwerpunkte, die Sprechzeiten sowie Therapeuten mit Bild und jeweiligem Schwerpunkt. Das Team der Therapiepraxen Physio S7 und Physio M7 freut sich über Ihren Besuch. -ANZEIGE- -ANZEIGE- *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. 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Bei Interesse: montessori@ph-weingarten.de https://montessori-studio.ph-weingarten.de/studioangebote Kinder im Alter von 4-11 können sich mit den vielfältigen Entwicklungsmaterialien der Montessori-Pädagogik beschäftigen und werden von fachkundigen Lern-Spielzeit im Montessori-Studio der PH Weingarten GESCHÄFTSANZEIGEN UNTERRICHT IMMOBILIENMARKT STELLENANGEBOTE[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 1. Oktober 2021 Nummer 39 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Bundestagswahl 2021 Die Stimmen der Bundestagswahl am vergangenen Sonntag sind ausgezählt und die vorläufigen amtlichen Ergebnisse stehen fest. Wie die Wählerinnen und Wähler in der Gemeinde Baindt gewählt haben, ist in den nach- folgenden Grafiken ersichtlich. Mit der Erststimme wurden die Vertreterinnen und Vertreter für unseren Wahlkreis im Parlament gewählt. Mit der Zweitstimme wurde eine der zugelassenen Landeslisten gewählt. Dieses Ergebnis beeinflusst somit die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Nachfolgend sind die Gewinne und Verluste der Zweitstimme zur Bundestagswahl 2017 dargestellt. Fortsetzung auf Seite 2 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 In Baindt waren 3.849 Menschen zur Bundestagswahl 2021 aufgerufen. Hiervon haben 3.002 Wählerinnen und Wäh- ler ihre Stimme abgegeben. Die Wahlbeteiligung 2021 liegt bei 78,0 % und somit unter der Wahlbeteiligung 2017 von 79,6 %. Weitere Informationen zum Wahlergebnis, auch zu den einzelnen Wahlbezirken, erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde (www.baindt.de). Die Wahlsonntage bedeuten für alle Beteiligten eine gründliche Vorbereitung und viel persönliches Engagement, gerade der Wahlsonntag bildet dabei den Höhepunkt. Wir danken allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ganz herzlich für Ihre tolle Arbeit und Ihren Einsatz! Ihr aktives Mitwirken hat es möglich gemacht, dass die Wahl und die anschließende Stimmenauszählung reibungslos ablaufen konnten. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung Starkregenrisikomanagement / Bebauungsplan „Bühl“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, heftige Starkregenereignisse haben in den letzten Jahren gezeigt, dass unwetterartige Niederschläge überall im Land, auch abseits von Fließgewässern, zu dramatischen Überschwemmungen führen können. Auch die Gemein- de Baindt wurde in den vergangenen Jahren zunehmend von Starkregen und Hochwasser heimgesucht. Bei einer Online-Bürgerinformationsveranstaltung im November 2020 zum Starkregenrisikomanagement, erläuterte das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach die angefertigten Starkregenkarten und stellte Maßnahmen zur Ver- ringerung von Starkregenschäden vor, durch die sich jeder privat schützen kann. Auch bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ werden Maßnahmen zur Vermeidung von Überflutungen infolge von Starkregenereignissen berücksichtigt. Diese wollen wir Ihnen zusammen mit Fachleuten vom Ingeni- eurbüro Fassnacht erläutern und laden Sie recht herzlich am 04.10.2021 um 19:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle zu einer Informationsveranstaltung ein. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und Ihr Interesse. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Ehrenamtsfest wird auf nächstes Jahr verschoben - Im kleinen Kreis findet dieses Jahr jedoch die Blutspenderehrung statt - Das für den 22. Oktober 2021 vorgesehene Ehrenamtsfest muss coronabedingt leider erneut verschoben werden. Die- se Veranstaltung ist allen gewidmet, die mit ihrem ehren- amtlichen Einsatz in Baindt, mit ihren sportlichen Erfolgen, auch mit ihrem Wirken über die Grenzen der Gemeinde hinaus für das Gemeinwohl tätig sind. Das Ehrenamt ver- dient es, anerkannt, unterstützt und gebührend gefeiert zu werden. Aufgrund der derzeit geltenden Corona-Vor- schriften, ist es uns nicht möglich, das Ehrenamtsfest in der geplanten Größe und im geplanten Rahmen stattfinden zu lassen. Dieses Jahr wird dafür im kleinen Kreis die Eh- rung der Blutspenderinnen und Blutspender durchgeführt. Wir hoffen sehr, im Jahr 2022 das große Ehrenamtsfest, ohne Abstand und Einschränkungen, im gemütlichen Mit- einander durchführen zu können. Voraussichtlich findet das Ehrenamtsfest Ende Oktober 2022 in der Schenk-Kon- rad-Halle statt. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Vereine und Institutionen, weiterhin ihre Vorschläge zur Ehrung von ehrenamtlich Tätigen und Sportlern aus der Gemeinde zu sammeln und uns zu mit- zuteilen. Die Entscheidung zur Absage ist uns nicht leichtgefallen, jedoch ist solch ein Abend mit ein paar hundert Personen derzeit nicht realisierbar. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Der Altdorfer Wald – die grüne Lunge von Oberschwaben Wanderkarte für den Altdorfer Wald ist ab jetzt an der Bürgertheke in Baindt erhältlich! Der Altdorfer Wald zwischen Wolpertswende und Wolfegg verbindet Oberschwaben und das Allgäu, den laubwald-reichen „Buch“ im Schussental mit dem „Tann“ im kühleren Wolfegg. Als ehemaliger „Königs- wald“ blieb dieser große Forst erhalten, das Kloster Weingarten-Altdorf hat ihn mit dem Stillen Bach sanft erschlossen. Heute ist der Wald weitgehend Eigen- tum des Landes, bewirtschaftet und geschützt durch ForstBW – Forstbezirk Altdorfer Wald. Eine Wanderkarte für den Altdorfer Wald gibt es bei den Kommunen rund um den Altdorfer Wald und im regionalen Buchhandel. Sie ist entstanden aus einer Kooperation von BUND Ravensburg, Forst BW Alt- dorfer Wald und dem Verein Altdorfer Wald und wird herausgeben vom Adelegg- Verlag Dr. Rudi Holzbe- rger. Bei der Bürgertheke in Baindt kann die Karte für fünf Euro erworben werden. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 5. Oktober 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 5. Oktober 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Aus- legung und Anhörung zum Bebauungsplan „ Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 05 Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung der 2 bestehenden Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße 06 Erneute Beratung zum Neubau eines Mehrfamilien- haus mit 6 Wohneinheiten, Annaberg 28, Flst. 209/3 07 Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Wesentliche Änderungen im Haushaltsplan 2022 08 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantra- gung) 09 Vorstellung und Sachstandsdarstellung des Projektes „§ 2 b Umsatzsteuergesetz“ sowie Einführung eines TCMS (Tax Compliance Management System) 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Ferienprogramm Ein herzliches Dankeschön an alle Mitwirkenden Auch in diesem Jahr wurde trotz der noch anhaltenden erschwerten Bedingungen ein tolles Ferienprogramm auf die Beine gestellt. Es war für jeden Geschmack etwas dabei, und für Kurzwei- ligkeit in den Sommerferien war somit gesorgt. Die Gemeinde Baindt bedankt sich - auch im Namen der Kinder und Jugendlichen - sehr herzlich bei allen ehren- amtlichen Helferinnen und Helfer der folgenden Gruppen, Vereine und Institutionen: DRK Jugendrotkreuz Baienfurt - Baindt Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt - Baindt Jugendfeuerwehr Kath. Kirchengemeinde Kinderchor Kunstkreis Landjugend Lumpenkapelle Baienfurt - Baindt Narrenzunft Raspler Reitergruppe Schalmeienkapelle Schützbach Bauunternehmen Schützengilde SV Baindt Jugendfußball SV Baindt Tischtennis Taekwondo Tennisclub Letzte Woche fand ein kleines Dankesessen mit Nach- besprechung für die verantwortlichen Personen statt. Es war ein spannender Erfahrungsaustausch und interes- sant zu hören, dass durch das Ferienprogramm oftmals das Interesse der Teilnehmer an den Veranstaltern und Vereinen auch unter dem Jahr geweckt wird. Erfreulich war außerdem, dass überwiegend berichtet wurde, mit dem neuen Programm „nupian“ gut klar gekommen zu sein, und dass es eine Erleichterung in der Abwicklung sei. Alles in allem ist das „Baindter Ferienprogramm“ eine RUNDE SACHE, die Spaß macht und für alle Beteiligten eine Bereicherung ist. In diesem Sinne freuen wir uns schon auf zahlreiche Angebote im nächsten Jahr! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 02. Oktober und Sonntag, 03. Oktober Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 02. Oktober Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Sonntag, 03. Oktober Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 GeburtenGeburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Fatima Tobo und Mohammed Al Hussein zur Geburt ihrer Tochter Angelina Al Hussein am 04.01.2021 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungskalender Oktober 01.10. SV Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle 04.10. Infoveranstaltung Schenk-Konrad-Halle Starkregenrisiko- management / Bebauungsplan „Bühl“ 05.10. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 11.10. Vereinssitzung Schenk-Konrad-Halle mit Terminplanung für 2022 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Hurra, die Erstklässler sind da! Mit großer Spannung, Aufregung und Neugier zugleich betraten 44 Abc-Schüt- zen am Freitag, 17.09.2021 neues Ter- rain. Mit liebevoll gestalteten Schultüten im Arm und den Schulranzen auf den Schultern wurden die neuen Erstklässler nach dem Ein- schulungsgottesdienst an der Klosterwiesenschule Baindt am Vormittag von ihren Klassenlehrerinnen Frau Stau- dacher-Rall (Klasse 1a), Frau Schreiber (Klasse 1b) und selbstverständlich der stellvertretenden Schulleiterin Frau Cichon herzlich in Empfang genommen. Masken, Abstand halten, 3G-Regel und weniger Begleitpersonen konnten die Freude auf den ersten Schultag nicht bremsen. In zwei Gruppen gestaffelt durfte eine Klasse zunächst ihre ers- te Unterrichtsstunde im Klassenzimmer zusammen mit ihrem Klassenmaskottchen und einer gereichten Brezel erleben und zeitgleich die jeweils andere Klasse sich an ei- nem kleinen Einschulungsprogramm in der Aula erfreuen. Zur Freude aller in diesem Schuljahr wieder mit Liedern, vorgetragen von der Klasse 2a unter der Leitung von Frau Holweger und Frau Stuberg und der Mutmachgeschichte von KIMI dem Koala-Bär, gelesen von Frau Cichon, wurde den Erstklässlern der Weg in eine spannende Schulzeit eröffnet. Zum Andenken an die Einschulungsfeier erhielt jede Klasse einen kleinen KIMI als Stofftier für das Klas- senzimmer. Vom Powerfrühstücksteam der Klosterwie- senschule Baindt festlich hergerichtete Stehtische auf dem Pausenhof luden während der Gruppenwechselpha- se zum gemütlichen Verweilen und zum Austausch ein. Die geschmückte Aula und das Foyer im Gelben Haus waren ein gelungener Ort für das ein oder andere Erinne- rungsfoto an diesem Tag. Gewappnet mit Mut, Vertrauen, Freude und Freunde werden sich die Erstklässler nun in das Abenteuer Schule stürzen und ihren Einschulungstag hoffentlich in guter Erinnerung behalten. Stephanie Weidlich Die Klasse 1a der Klosterwiesenschule Baindt. Die Klasse 1b der Klosterwiesenschule Baindt. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Zur Information Deutsches Rotes Kreuz DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende Täglich werden für Patienten in Deutschland bis zu 15.000 Bluttransfusionen benötigt. Der DRK-Blutspen- dedienst bittet daher dringend zur Spende. Eine ausreichende Anzahl an Blutspenden ist für die Hei- lung und Lebensrettung oftmals das wichtigste Kriterium. Unfallopfer, Patienten mit Krebs, schweren Erkrankungen, werdende Mütter, Neugeborene – die Liste der Patienten, die auf Blutspenden angewiesen sind, ist schier unendlich. Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit über- lebenswichtigen Blutprodukten weiterhin vor Heraus- forderungen. Krankenhäuser mussten seit Beginn der Pandemie geplante Eingriffe verschieben, um Notfall-Ka- pazitäten freizuhalten. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird kontinuierlich dringend Nachschub an Blutspenden benötigt. Einige Blutbestand- teile sind z.B. nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blut- spendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Spende: Mittwoch, den 13.10.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelasse- nen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstel- lung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergeb- nis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/ corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 02. Oktober – 10. Oktober 2021 Gedanken zur Woche Im Herzen Die Stille ist nicht Auf den Gipfeln der Berge, der Lärm nicht auf den Märkten und Städte; beides ist in den Herzen der Menschen. Laotse Samstag, 02. Oktober 15.00 Uhr Baindt – Trauung: Julia und Johannes Ste- inhauser († Helene und Adelbert Steinhauser, Rose- marie Sterk, Josefine und Anton Bohner) 18.30 Uhr Baienfurt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 03. Oktober – 27. Sonntag im Jahrkreis – Tag der Deutschen Einheit 10.00 Uhr Baindt– Eucharistiefeier „Erntedank“ (öf- fentlich, mit Platzreservierungskarten) († Apolonia, Ignatz und Julius Malsam, Mag- dalena und Johannes Merk, Maria Ungemach, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Anna und Johann Bergen, Adam Zimmermann, Ludmilla und Rochus Illenseer, Jahrtag: Klara Merk) 11.15 Uhr Baienfurt – Wortgottesdienst für Familien mit kleinen Kindern ab 0 Jahren -„Kleine Kirche“ feiert Erntedank Dienstag, 05. Oktober 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Mittwoch, 06. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara (nicht öffentlich) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 07. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 08. Oktober Kein Gottesdienst in Baindt Samstag, 09. Oktober 18.30 Uhr Baindt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Familie Gisi, Familie Merk, Familie Asber- ger) Sonntag, 10. Oktober – 28. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt– Familiengottesdienst -Ernte- dank, mitgestaltet vom Kindergarten St. Ulrich (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Hannah Maria und Lara 13.00 Uhr Baindt – Taufe von Liliana 17.00 Uhr Baindt – Kirchenkonzert mit Orgel und Trom- peten Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt - Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Konzertvorankündigung: Festliches Konzert mit Trompeten und Orgel in der Pfarr- kirche St. Johann Baptist in Baindt . Das Ensemble „Die Biberacher Bachtrompeten“ und die Organistin Elisabeth Behrens laden am Sonntag, 10. Ok- tober 2021 um 17.00 Uhr zu einem Konzert mit festlichen Trompeten- und Orgelklängen in die Pfarrkirche St. Jo- hannes Baptist in Baindt ein. Die Musiker konzertieren mit glanzvollen Trompetenkonzerten der Meister Bach, Händel und Pachelbel. Der stilistische Bogen spannt sich von der Barockzeit, mit dem berühmten „Einzug der Kö- nigin von Saba“ von Georg Friedrich Händel, bis hin zur Gegenwart, mit Auszügen aus dem Musical „Phantom der Oper“. Natürlich haben die vier Vollblutmusiker auch an die Freunde romantischer Musik gedacht, u.a. erklingt „Panis angelicus“ von Cesar Franck. Das Ensemble „Die Biberacher Bachtrompeten“ besteht aus den drei Trompetern Michael Bischof, Timo Bossler und Hans Mohr. Alle drei sind vielbeschäftigte Musiker und als Lehrer für Trompete an städtischen Musikschulen in der Region tätig. Zu ihnen gesellt sich die renommierte Kirchenmusikerin Elisabeth Behrens aus Aulendorf. Sie wird festliche und kurzweilige Orgelwerke zu Gehör brin- gen. Einen Teil des Konzerts werden die Musiker im Al- tarraum gestalten. Dem Konzertbesucher wie auch den Musikern eröffnen sich dadurch weitere interessante klan- gliche Perspektiven des Kirchenraums. So dürfen die Zu- hörer auf ein besonderes Konzerterlebnis mit den könig- lichen Instrumenten Trompeten und Orgel gespannt sein. Bitte beachten Sie: Für die Veranstaltung gilt die 3G-Regel, das heißt: Genesen, vollständig geimpft oder tagesaktuell getestet. Bitte bringen Sie den Nachweis mit. Bericht der KGR Sitzung vom 23.09.2021 Zu unserer 1. Sitzung nach den Ferien konnten wir die Vertreter der KJG begrüßen. • Mit einem kurzen Rückblick wurde der KGR informiert: Auf Grund der Covid-19-Pandemie konnten die ge- wohnten Aktivitäten wie Zeltlager und Mithilfe beim Human-Table-Soccer-Turnier nicht durchgeführt wer- den. Auch musste die Kleidersammlung der Aktion Hoffnung in geänderter Form stattfinden. Für das nächste Jahr freuen sich alle Beteiligten wieder auf eine Ausrichtung in gewohnter Form. • Villa Kunterbunt: Die Ministranten haben mit den Renovierungsarbei- ten in der Villa begonnen, der große Gruppenraum wurde neu gestrichen. Um die Koordination des Kü- chenaus- und einbaus wird sich der KGR annehmen. Für weitere notwendige Arbeiten sind noch helfende Hände gesucht. • Nach Rücksprache mit der Seh- und Blindenschule wird der Zugang zur Kirche über den Spielplatz in nächster Zeit geöffnet. • Angebote in der Adventszeit Mit verschiedenen Gottesdiensten, adventliche Stun- de, Adventsfenster soll es wieder ein Angebot in der Adventszeit geben. Der neue Miniplan ist da!!! Unsere Oberminis Carolin und Zita haben den neuen Miniplan für euch erstellt! Wo finde ich den Miniplan? Auf unserer Homepage www.katho- lisch-baienfurt-baindt.de unter Gruppen/ Baindt/Minis und ausgedruckt in der Sakristei zum Mit- nehmen. Bitte tragt euch, wenn ihr da wart in Sakristei ein. Das sieht immer gut aus. Danke für euren Dienst in den ver- gangenen 2 Jahren!!! Wir treffen uns zur Minivollversammlung Freitag, 1. Oktober um 17 Uhr an der Villa! Eure OMIs und Pfarrer Staudacher Leinen los!- Firmwochenende Baien- furt und Baindt 2021 Nachdem wir bereits im Juli unseren Auftakt zur Firmung feierten, erhielten die Firmlinge über die Sommerferien regelmäßige Impulse zugeschickt, die sie über die Som- merzeit begleitet haben. Das nächste Ziel auf unserer Landkarte war das Firmwochenende in Rot an der Rot. Die Firmlinge konnten selbst entscheiden, ob sie das Wochenende als Übernachtungs- oder Tagesgast erle- ben möchten. Alle Übernachtungsgäste reisten am 25.09. in Rot an der Rot an. Schnell wurden die wunder- schönen Zimmer be- zogen. Die ehemalige Reichsabtei ist inzwi- schen als Jugendhaus umgebaut und bietet viele Möglichkeiten für unterschiedliche Grup- pen Seminare, Weiter- bildungen und sonstige Aufhalte abzuhalten. Nach einer schnellen Vorstellungsrunde gab es ein leckeres Buffet zum Abendessen. Danach wurden die festen Schuhe an- gezogen und wir machten uns mit Fackeln auf dem Weg zum Friedhof. Dort angekommen wartete ein Lagerfeuer auf uns. Auf kleinen Teppichen machten wir es uns ge- mütlich und hörten einen Impuls zum Thema Feuer. Da- nach liefen wir mit unseren Fackeln wieder zurück und spielten noch ein paar kleine Spiele bevor dann auch schon bald die Bettruhe bevorstand. Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Am Samstagmor- gen konnten wir uns mit einem vielfältigen Früh- stück stärken, bevor um 9 Uhr das Programm mit den gerade angereisten Ta- gesgästen star- tete. Nach einem Spiel teilten wir uns auf unsere Gruppen auf. Wir sprachen über das The- ma „Leuchtturm“, machten uns Gedanken zu unserem persönlichen Leuchtturm und hörten uns unser Firmlied „My lighthouse“ an. Danach gingen wir an die frische Luft und hörten uns eine Bibelstelle an, sprachen darüber und legten eine Szene der Bibelstelle mit Hilfe von Naturma- terialen in sogenannte „LandArts“. Dann war es auch schon Zeit für Mittagessen. Danach trafen sich wieder alle und es gab eine Einführung in den nächsten Pro- grammpunkt. Mit Hilfe einer App auf dem Handy hatten die Firmlinge nun die Aufgabe ein Video über ihren Le- bensweg zu erstellen, mit allen Höhepunkten und even- tuell auch Tiefpunkten, die sie bereits erlebt haben. Da- nach wurden die Videos in kleinen Gruppen präsentiert und darüber gesprochen. Nach dem Abendessen reisten unsere Tagesgäste wieder ab. Sodann bekamen wir einen Impuls zum Thema „Vielfältigkeit“ über das Kinderbuch „Elmar“. Und schon machten sich alle bereit für den be- vorstehenden bunten Abend. Wir spielten „Schlag das Team“. Die Firmlinge konnten aussuchen wer von ihnen bei einem der zehn Spiele antreten möchte und durften sich dazu noch einen Teamer aussuchen, der gegen sie antreten sollte. Nach einem langen Kopf-an-Kopf-Rennen konnte das Team das Spiel für sich entscheiden. Danach machten wir noch einen gemütlichen Spieleabend und fielen müde in unsere Kojen. Auch am Sonntagmorgen waren wir begeistert vom Früh- stück und freuten uns um 9 Uhr wieder unsere Tagesgäs- te begrüßten zu dürfen. Heute standen die Firmzeichen auf dem Programm. Wieder in Gruppen aufgeteilt war ein Stationenlauf zu den Firmzeichen vorgesehen. Hän- de, Salbung, Kreuz, Wasser und Heiliger Geist wurden mit den Firmlingen in unterschiedlichen Formen besprochen. Nach dem Mittagessen teilten sich die Gruppen erneut auf und sprachen über das Wochenende. Im Plenum machten wir dann noch eine Feedbackrunde über das Wochenen- de und spielten ein Abschlussspiel. Und da war es auch schon 15 Uhr und die Firmlinge wurden von den Fahrern abgeholt und sicher nach Hause gebracht. Unser nächstes Ziel der Schiffreise ist nun die Firmung. In diesem Sinne: Leinen los! An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön... ... an die Fahrer, die die Firmlinge wohlbehalten nach Rot an der Rot und nach Hause brachten. ... an das Tagungshaus Rot an der Rot für das leckere Essen und der unkomplizierte Umgang. ... an das Team der Firmung für das tolle Wochenende, die Impulse und die Ideen für die Umsetzung: Andreas Ehrat, Marco Rothärmel, Sebastian Brenner, Ines Buck, Johanna Stephan, Alina Steinacher, Viola Zanutta, Stefanie Schad, Zita Rapp, Katrin Maier und Silvia Lehmann. Auch an Do- ris Kapler für die Mitwirkung und die Hintergrundarbeit. Alina Steinacher Gebetspatenschaft der Gemeinde für die Firmlinge Die Firmlinge gestalteten am Wochenende eine Karte für die Gebetspatenschaft. Wie bitten Sie, liebe Gemein- demitglieder, die Firmlinge, ihre Familien und die Grup- penleiter im Gebet zu begleiten. Nehmen Sie in den Got- tesdiensten eine solche Karte für die Gebetspatenschaft mit. Auf der Karte steht der Name des Jugendlichen und eine Gebet für ihn und seine Familie. Legen Sie die Karte in ihr Gesangbuch oder in ihre Gebetsecke. Beten Sie das Gebet, ein Vater- unser oder ein anderes Gebet für Ihren Firmling und seine Familie. Sie können im Gottesdienst bei den Fürbitten oder im Hochgebet besonders an diese jungen Menschen denken. Vielen Dank für diesen wich- tigen Dienst des Gebetes, mit dem Sie die Firmlinge, ihre Familien und den Firmweg begleiten. Wir laden Sie herzlich ein zum Yoga Kurs, immer freitags, ab 08.10.2021 Kurs 1 ab 9.00 Uhr Kurs 2 ab 10.30 Uhr Im evangelischen Gemeindehaus Baien- furt, Öschweg 30. Anmeldung bei Elisabeth Muschel, Tel. 52720 Dienstag, 12.10.21 18.30 Uhr Roland Roth von der Wetterwarte Süd am Dienstag, 12.10.2021 um 18.30 Uhr im kath. Gemeindehaus Baienfurt, Berga- treuter Str. 6. Thema: „der tägliche Wetterbericht am (oberschwäbi- schen) Himmel........ eine informativ-vergnügliche-unterhaltsame-heitere Rei- se durch die Wetterwelt. Früher waren es vor allem die Landwirte, die durch die Bewegung der Wolken eine Wettervorhersage machen konnten. Sie wussten, dass es Gewitter gibt, wenn die Haufenwolken oben ausfransen. Dass es innerhalb von 24 bis 36 Stunden regnet, wenn Eis- oder Federwolken aufkommen, der Luftdruck gleichmäßig sinkt und der Wind auf Südwest dreht. Wir freuen uns sehr, dass Herr Roth für uns diesen sehr interessanten Vortrag hält. Coronabedingt ist das Platzangebot reduziert. Die Teil- nehmer müssen mit Namen und Telefon-Nr. notiert werden. Bitte Mund- Nasenschutz nicht vergessen! Es gelten die 3 G Regeln! Kosten: 5,00 Euro Mittwoch: 13.10.21 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Samstag, 30.10.2021 wir feiern 100 Jahre Zweigverein Baienfurt 18.30 Uhr Abendmesse in der kath. Kirche in Baienfurt Stricken für Nepal Der KDFB sammelt wieder Wolle um für die Schule „Bham- ti Bhandar“ Wollmützen, Pullover, Pullunder zu stricken. Ihre Wollspenden nehmen wir gerne entgegen. Abzugeben bei Rosmarie Gierer, Baienfurt, Alte Poststr. 63. Tel. 47426. Herzlichen Dank. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aller Augen warten auf dich, und du gibst ihnen ihre Speise zur rechten Zeit. Ps 145,15 Samstag, 02. Oktober 13.00 Uhr- Baienfurt Abgabe der Erntedankgaben an der 14.00 Uhr Ev. Kirche Sonntag, 03. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst zu Erntedank Mittwoch, 06. Oktober 15.00 Uhr- Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr 16.00 Uhr- Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 17.00 Uhr Sonntag, 10. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Nichts ist selbstverständlich. Nicht die saubere Luft zum Atmen. Nicht das klare Wasser – überlebensnotwendig. Es ist gut, wenn wir uns immer wieder dran erinnern und „Danke“ sagen. Den Menschen, die sich für uns einsetzen. Im Gebet vor dem Essen, Gott der alles wachsen lässt, uns mit dem versorgt, was lebensnotwendig ist. Dass auch das Wetter, das Klima, das Gleichgewicht der Natur keine Selbstläufer sind, spüren wir dieses Jahr noch deutlicher als sonst. Wir werden an unseren Auftrag erinnert – uns in die Wie- ge gelegt: Die Welt nicht nur zu bebauen, sondern auch zu bewahren. Berufung und Aufgabe für uns ganz persönlich und für das Miteinander in unserer Gesellschaft. Nehmen wir diese Herausforderung an – in Dankbarkeit und Entschlossenheit, nicht nur einfach weiter so zu ma- chen, wie bisher. Gottes Segen dafür! – Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 02. Oktober von 13.00 – 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! _________________________ Vorstellungsgottesdienst der Konfi-3-Kinder Begleitet von Eltern aus Baienfurt und Baindt sind am Sonntag 17 Drittklässler in ihre Konfi-3-Zeit gestartet. Sie machen dabei Entdeckung rund um die Themen Taufe, Abendmahl und Kirche und entdecken kreativ, was das mit ihrem Leben zu tun hat. Mit einer Kinderbibel begrüßte sie Pfarrer Martin Schöberl im Namen der Kirchengemeinde und wünschte ihnen eine spannende und gesegnete Zeit. FCG-Ravensburg/Kirche in der Weststadt Meersburger Straße 150 88213 Ravensburg 17.30-18.30 Uhr Gottesdienst Die Evangelische Allianz Ravensburg/Weingarten eststadt Allianzgottesdienst zum Tag der Deutschen Einheit dankbar feiern und für unser Land beten 3.10. 19.00 Uhr LIVESTREAM aus Halle Deutschland singt ead-ravensburg.de 3oktober.org _________________________ Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 EINLADUNG zum VORTRAG „Sicher Unterwegs – Gewalt gg. Frauen im öffentlichen Raum“ mit der Kriminaloberkom- missarin SIGRID BLENKE Der „Evangelische Frauenkreis der Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt“ lädt herzlich zur Präventionsveran- staltung der Polizei „Sicher Unterwegs - Gewalt gg. Frauen im öffentlichen Raum“ ein. Gerade in der dunkle- ren Jahreszeit fühlen sich Frauen nicht wohl dabei, in der Öffentlichkeit allein unterwegs zu sein. Und leider geben Sexualstraftaten und Diebstähle immer wieder Anlass dazu. Wie sicher sind Frauen in Ravensburg und Umge- bung? Wie erkenne ich eine gefährliche Situation und wie kann ich mich schützen? Dazu möchten uns Kriminalober- kommissarin Sigrid Blenke und Kriminalhauptkommissar Florian Suckel vom Referat Prävention des Polizeipräsi- diums Ravensburg in Weingarten Auskunft erteilen und Tipps geben. Wie soll ich mich verhalten, um sicher nach Hause zu gelangen? Ich finde ein wichtiges Thema. Um Anmeldung im Pfarramt Öschweg wird gebeten Mail an: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder Telefon: 0751 43656 Der Vortrag findet statt am Mittwoch, den 20.10.2021 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Es gelten die 3 G geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet Für den Frauenkreis Petra Neumann-Sprink _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: getestet oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Am 4.10.2021 dürfen wir Olivia KÖSLER begrüßen. Sie wird mit uns Filzblumen nähen. Wir fangen den Blüten- zauber des Herbstes ein und fertigen entweder Blumen- girlanden oder kleine Anhänger. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts an- deres angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Oktober 2021 04.10. Olivia Kösler: Blütenzauber des Herbstes - Filzblumen Näharbeit 11.10. Renate Volz: Zentangle: Zauberhafte Motive gegen den Stress! Bleistift und Filzstift 18.10. Sonja Tratzyk: Der Tisch ist gedeckt - Futterglo- ckefür Vögel - Serviettentechnik 25.10. Walter Feil: Zweige und Herbstblätter - Aquarell oder Acryl Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des Sportverein Baindt 1959 e.V. findet am Freitag, den 01.10.2021 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Der Einlass erfolgt unter Beachtung der 3-G-Regelung. Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt wer- den. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 - Fußball - Alpin-Team - Orientierungslauf - Tischtennis - Turnen 6. Verleihung der Ehrenmitgliedschaft 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen - Vorsitzende(r) - stellvertretende(r) Vorsitzende(r) - Kassierer/in - Schriftführer/in - Kassenprüfer/in 9. Beschlussfassung über Anträge 10. Aussprache Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Wolfgang Schneider, Vorsitzender SV Baindt tut sich lange schwer SV Blitzenreute - SV Baindt 2:5 (2:2) Nach einem erholsamen spielfreien Wo- chenende und einem gelungenen Einstands- fest am letzten Freitag, bekam es der SVB am Sonntag mit dem SV Blitzenreute zu tun. Durch die Verletzungen der beiden russischen Polizeibrüder Dennis Schimanowski und Jan Fischer, musste Trainer Filzinger seine Aufstellung im Vergleich zum Sieg gegen die SG Au- lendorf etwas umbauen, wodurch unter anderem Tobias Trautwein, als Außenverteidiger, sein Startelfdebüt in der ersten Mannschaft feiern durfte. Die Gastgeber aus Blitzenreute, die in dieser Saison bis- her erst einen Punkt verbuchen konnten, starteten mutig in die Partie, liefen die Baindter in den Anfangsminuten sehr aggressiv an und wurden in der 12. Minute dafür belohnt. Nachdem Geburtstagskind Tobias Szeibel den Ball vor dem Strafraum eigentlich schon zurückerobert hatte, war sein Abspiel etwas zu ungenau und flipperte, zweimal abgefälscht, in den Strafraum der Baindter. Ein Stürmer der Blitzenreuter lauerte genau auf diesen Ball, umkurvte Luca Wetzel und schob zum Führungstreffer ein. Im Anschluss wachten die Gäste aber langsam auf und versuchten es zunehmend mit langen Bällen. In der 24. Minute war es dann genau so ein langer Ball, der den Ausgleich bringen sollte. Den weiten Schlag von Wetzel verlängerte Jonathan Dischl clever auf den eingestarte- ten Yannick Spohn. Dieser behielt vor dem Tor die Nerven und glich zum 1:1 aus. Nur zwei Minuten später rollte dann bereits der nächste gefährliche Angriff der Baindter; Phi- lipp Kneisl, Nico Geggier und Dischl marschierten in einer 3 gegen 2-Situation auf das Blitzenreuter Tor zu, vertän- delten den Ball dann aber leichtfertig. Dischl steckte je- doch nicht auf, eroberte die Kugel im Strafraum zurück und überwand den Torhüter mit der Pike zum 1:2. Der SVB hatte das Spiel nach diesem Doppelschlag weitestgehend unter Kontrolle, musste aber kurz vor der Halbzeit erneut einen unglücklichen Gegentreffer hinnehmen. Nachdem Trautwein seinen Gegenspieler im Sechzehner gekreuzt hatte, entscheid der Schiedsrichter auf Strafstoß, wel- chen Bloos mit etwas Glück verwandelte - Wetzel hatte das Eck geahnt und meinte im Interview nach dem Spiel: „Den kann ich schon halten“. In der zweiten Halbzeit entwickelte sich dann eine ein- seitige Partie - der SVB rannte unermüdlich an, während die Gastgeber tief in der eigenen Hälfte verteidigten. Pech hatte der SVB, als der Schiri ein eigentlich regulä- res Tor von Dischl aberkannte und ein Pfiff, nach einem Foul im Strafraum an Trautwein, ausblieb. 20 Minuten vor Schluss fand dann aber ein langer Ball seinen Weg zu Marko Szeibel, Geburtstagskind Nummer 2, welcher den Ball schön zu Dischl abtropfen ließ. Dieser fackelte nicht lange und versenkte den Ball zum erlösenden 2:3 im Netz. Der Blitzenreuter Widerstand war nun gebrochen und nur wenige Minuten später besorgten zwei Joker die Entscheidung. Der eingewechselte Mika Dantona setzte sich schön über links durch und brachte den Ball auf den zweiten Pfosten zum eingewechselten Konstantin Knisel. Der zweitgefährlichste Angreifer der Baindter ließ seinen Gegenspieler aussteigen und überwand den Torhüter per Flachschuss zum 2:4. Die müden Gastgeber hatten dem SVB und seiner starken Bank nichts mehr entgegenset- zen, wodurch das Joker-Duo Dantona-Knisel nochmal zuschlagen konnte. Knisel steckte den Ball an der Straf- raumkante auf Dantona durch, welcher mit einem satten Schuss ins lange Eck den 2:5-Endstand markierte. Wie schon vor zwei Wochen beim Sieg gegen die SG aus Aulendorf, ließ der SVB auch in Blitzenreute einer schwä- cheren ersten Halbzeit eine stärkere zweite Halbzeit fol- gen und springt somit punktgleich mit dem SV Vogt auf den zweiten Tabellenplatz. Nach nun bereits sechs Spielen ohne Niederlage, wird der SVB motiviert sein diese Serie am kommenden Sonntag fortzusetzen - da erwartet man den Tabellenletzten aus Hauerz/Dietmanns. SV Blitzenreute II - SV Baindt II 3:1 (2:0) Im Vergleich zur ersten Mannschaft, erwischt die „Zweite“ beim Tabellenvorletzten aus Blitzenreute einen raben- schwarzen Tag. Ohne jegliche Kampfbereitschaft und fußballerische Grundtugenden, ging man bereits nach zehn Minuten mit 1:0 in Rückstand und kassierte mit dem Halbzeitpfiff nach einem Eckball folgerichtig auch das 2:0. Max Kretzer ließ mit seinem Anschlusstreffer in der 50. Minute zwar nochmal Hoffnung auf eine Leistungsstei- gerung in der zweiten Halbzeit aufkommen, diese wurde jedoch nur vier Minuten später, durch einen Treffer der Blitzenreuter nach einem Handelfmeter, wieder zunichte gemacht. Die Baindter hatten zwar im Anschluss Gele- genheiten, um nochmal ranzukommen, jedoch wollten an diesem Sonntag auch die einfachsten Aktionen nicht klappen. Der SVB II verliert somit das zweite Spiel in Folge und wird am kommenden Wochenende gewillt sein, ge- gen die SGM Hauerz/Dietmanns II sich wieder von einer anderen Seite zu präsentieren. Vorschau: Sonntag, 03.10.2021: 12.45 Uhr: SV Baindt II - SGM SV Dietmanns/SV Hauerz II 15.00 Uhr: SV Baindt - SGM SV Dietmanns/SV Hauerz Juniorinnenfußball B-Juniorinnen: SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) - SV Aufheim 2:4 In unserem ersten Meisterschaftsspiel nach langer Pause spielten wir ein gutes Spiel gegen einen technisch starken Gegner und erarbeiteten uns schon in den ersten Minu- ten zwei gute Torchancen durch Emma und Magdalena. Doch im Abschluss waren uns an diesem Nachmittag die Gegnerinnen voraus, denn bereits der erste Torschuss der Aufheimerinnen in der 14. Minute saß und in der 18. Minute kam dann noch ein verwandelter Freistoß hinzu, der un- glücklich ins Tor trudelte. Diesen Doppelschlag verkrafte- ten wir aber gut und in der 24. Minute konnte Magdalena, nach herrlichem Zuspiel von Mona den Anschlusstreffer Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 erzielen. Nach der Pause waren wir einige Male nah dran am Ausgleich, doch mitten in unsere Drangperiode fiel nach einer Ecke das 1:3. Wir steckten nicht auf und er- arbeiteten uns weitere sehr gute Torchancen, aber wir brachten den Ball nicht im Tor unter. Der Gegner dagegen schon, denn denen reichte wieder eine Chance, um auf 4:1 zu erhöhen. In der Schlussphase konnte dann Mona in herrlicher Kombination mit Magdalena noch verkürzen, was an der Niederlage aber nichts mehr änderte. Fazit, ein gutes Auftaktspiel, aber leider nicht mit Toren belohnt. Es spielten: Sam Puschmann (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Bürck, Hanna Steidle, Mona Eiberle, Nora Lüttmann, Laura Bauhofer, Emma Gießler, Tabea Schauffler., Magdalena Dittmann, Sophia Schairer, Luisa Kieble, Ronja Dennenmoser, Julia Eberlen, Martha Stöhr E-Juniorinnen: SGM Fronreute-Baindt - SGM Aitrach-Tannheim 10:4 Am Freitag hatten unsere Jüngsten zum Meisterschafts- auftakt die SGM Aitrach-Tannheim zu Gast. Das Spiel ging gut los und bereits in der 2. Minute war Lena Marie erstmalig erfolgreich und lies kurze Zeit später ihr 2. Tor folgen. Nach zwischenzeitlichem Anschlusstreffer der Gegnerinnen schlug dann die andere Lena zu und erhöhte auf 3:1, bevor dann Lena Marie ein 3. Mal traf. Nachdem wir dann kräftig durchgemischt hatten, kamen die Geg- nerinnen mit 2 Treffern ran, trotzdem blieben wir weiter torhungrig und so kam fast auch Hanna, unsere mit 6 Jahren jüngste Spielerin, fast zu einem Torerfolg, der nur an der Schussstärke noch scheiterte. Letztlich ging es mit 4:3 in die Pause und nachdem wir danach zunächst mit unserer Anfangsformation starteten, kam auch unsere andere Hannaa zum Torerfolg. Lena mit weiteren 3 und Lena Marie mit 2 weiteren Treffern trugen zu einem über- zeugenden zweistelligen Sieg bei, an dem trotzdem alle unsere Mädels zu ihren Einsätzen kamen und viel Spaß hatten. Im Anschluss nutzten wir bei schönem Wetter noch die Zeit ein weiteres Mannschaftsinternes Duell zu spielen in dem sich beide Mannschaften 7:7 trennten. Ein wahrhaft torreicher Herbstnachmittag. Es spielten: Haifa Alosh, Hanaa Alosh, Lena Marie Alber, Greta Heilmaier, Lea Busam, Hanna Busam, Lena Pfleg- haar, Leonie Ziegler, Jule Nöldecke, Ronja Mayer, Mathea Buchter, Amelie Kohlbauer, Jana Lou Goeres, Mädchen und Jungs der Jahrgänge 2013, 2014, 2015 und 2016 aufgepasst! Das Bambini-Training und F-Jugend-Training für Jungs und Mädchen hat wieder gestartet. Unsere Bambinis (2015 & 2016) trainieren immer am Montag von 17 - 18 Uhr auf dem Sportplatz bei der Ten- nishalle. Unsere F-Jugend (2013 & 2014) trainieren immer am Dienstag von 17:30 - 18:30 Uhr auf dem Sportplatz bei der Tennishalle. Du hast bei uns noch nicht trainiert? Kein Problem, sehr gerne kannst du auch erst mal zum Schnuppertraining vorbeikommen. Bring einfach ein paar Sportschuhe, wetterabhängige Sportbekleidung und eine Trinkflasche mit und schon kann für dich der Spaß auf dem Fußballplatz beginnen. Du hast noch Fragen? Weitere Infos erhalten du und dei- ne Eltern auf unserer Homepage www.sv-baindt-fussball. de oder beim Jugendleiter Reinhold Maucher (0157 7037 3658). Dein Trainer Daniel (Bambini) und Holger und Erwin (F-Jugend) sowie deine Mitspieler freuen sich, dich im Training begrüßen zu dürfen. Vorschau Jugendfußball Freitag, 01.10. 17:00 Uhr E-Mädchen: SV Deuchelried - SGM Baindt 18:30 Uhr E-Jugend: SGM Wolpertswende I - SV Baindt Samstag, 02.10. 10:30 Uhr D-Junioren: SGM BB II - SV Reute I (Spielort Baienfurt) 13:00 Uhr C-Junioren: SGM Ettenkirch/Kehlen II - SGM BB II 13:15 Uhr D-Junioren: Spfr Friedrichshafen - SGM BB III 14:30 Uhr D-Junioren: SGM BB I - SGM Fronhofen I (Spie- lort Baindt) 14:45 Uhr D-Juniorinnen: SGM Baindt - SC Blönried (Spie- lort Blitzenreute-Staig) 15:30 Uhr C-Junioren: SGM Ettenkirch/Kehlen I - SGM BB I 16:00 Uhr B-Juniorinnen: SV Deuchelried - SV Baindt 16:00 Uhr A-Juniorinnen: SGM Baindt/Bergatreute - FV Fulgenstadt (Spielort Bergatreute) 16:30 Uhr A-Junioren: SGM BB - SV Kehlen (Spielort Baindt) Sonntag, 03.10. 10:00 Uhr B-Junioren: FV Ravensburg U16 - SGM BB Montag, 04.10. 18:00 Uhr C-Junioren: SGM BB II - Spfr Friedrichshafen (Spielort Baindt) Dienstag, 05.10. 18:30 Uhr B-Junioren: SV Horgenzell - SGM BB I (Bezirk- spokal) Mittwoch, 06.10. 18:15 Uhr D-Junioren: TSV Tettnang - SGM BB I 18:30 Uhr B-Juniorinnen: FV Bad-Waldsee - SGM Baindt (Bezirkspokal) Start der Tischtennissaison 2021/22 Nachdem die letztjährige Saison auf- grund der Corona Pandemie leider nach 4 Spieltagen abgebrochen und annul- liert werden musste, startete am ver- gangenen Wochenende die neue Saison. Das Ziel Meisterschaft und Aufstieg der ersten Mannschaft wurde also um ein Jahr nach hinten verschoben und soll nun dieses Jahr realisiert werden. Personell hat sich nichts verändert, sodass wir auch auf dem Papier als Favoriten in die Saison starten. SV Baindt - SVW Weingarten II 9:3 Das erste Spiel beim SVW Weingarten II wurde vorher als kleiner Gradmesser unseres Ziels gesehen, da unsere Nachbarn über eine ausgeglichene Mannschaft verfü- gen, die ebenfalls im vorderen Bereich der Tabelle lan- den könnte. Nach beinahe einem Jahr Wettkampfpause freuten wir uns auf den Start und legten in den Doppeln auch gleich sehr gut los. Zwar leisteten wir uns noch viele leichte Fehler, fanden aber zunehmend mehr Sicherheit und konnten mit druckvollem Spiel alle drei Doppel für uns entscheiden. Nach zwei einigermaßen überzeugenden Siegen unseres vorderen Paarkreuzes folgte im mittleren und hinteren Paarkreuz jeweils eine Punkteteilung zum beruhigenden 7:2 Zwischenstand. Diesen Vorsprung lie- ßen wir uns nicht mehr nehmen und gewannen am Ende verdient mit 9:3. Ein guter Auftakt, der zeigt, dass wir in Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 diesem Jahr ganz oben mitspielen wollen und können! Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (1:1), Nico Scheffold (2:0), Tobias Nowak (0:1), Frank Markwart (1:0) und Thomas Rauch (0:1) SV Baindt II - TTC-74 Tettnang II 5:9 Unsere zweite Mannschaft startete mit einer 5:9 Nieder- lage gegen die zweite Mannschaft aus Tettnang in die neue Saison. Leider hatten wir gleich zu Beginn der Saison etwas Personalnot und kamen nicht über ein 5:9 hinaus. Thomas Rauch und Tobias Sonntag konnten gemeinsam die 5 Punkte erkämpfen. Wir hoffen in den kommenden Spielen kompletter antreten zu können und bedanken uns bei Petra Kowal, Christine Malsam und Johannes Malsam für ihren Einsatz in der zweiten Mannschaft! Es spielten: Thomas Rauch (2:0), Rüdiger Sorg (0:2), To- bias Sonntag (2:0), Petra Kowal (0:2), Christine Malsam (0:2) und Johannes Malsam (0:1) Vorschau Samstag, 02.10.21 18:00 Uhr SV Blitzenreute - SV Baindt Donnerstag, 07.10.21 19:30 Uhr SV Baindt III - SV Bergatreute IV TC Baindt e.V. Nachruf Wir trauern um unser langjähriges Mit- glied Bernhard Knaisch Bernhard war seit 1987 aktives Mitglied in unserem Tennisclub. Seit 1995 war er als Spieler in einer unserer Seniorenmannschaften aktiv und engagierte sich dabei viele Jahre als Mannschafts- führer. Dabei kümmerte er sich um die Organisation der Verbandsspiele und das Training seiner Mannschaft. Im Jahr 1991 wurde Bernhard zum Technischen Leiter ge- wählt. Vier Jahre übte er dieses Amt zum Wohle unseres Vereines mit Umsicht und Engagement aus. Wir werden Bernhard mit seiner ruhigen, besonnenen und freundlichen Art nie vergessen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie. Die Vorstandschaft des TC Baindt Nachruf Die Mannschaft Herren 70 trauert zutiefst um ihren Ten- niskameraden Bernhard Knaisch Bernhard hat Jahrzehnte aktiv am Mannschaftstraining, an den Verbandsspielen und am Vereinsleben des TC Baindt teilgenommen. Er war ein begnadeter Tennisspie- ler, bei dem Zuverlässigkeit, Fairness und Kameradschaft stets im Vordergrund standen. Oft hat er Verantwortung in der Mannschaftsführung und bei geselligen Veranstal- tungen übernommen und uns bei jedem Anliegen unter- stützt. Er war für uns immer ein Vorbild. Wir werden ihn nie vergessen und ihn immer in guter Er- innerung behalten. Deine Mannschaftskameraden Alfons, Franz, Georg G., Georg R., Gerhard, Günter, Hel- mut, Karl, Karl-Heinz B., Karl Heinz H., Klaus K., Klaus O., Kurt, Lothar, Oskar, Ulli, Willy Mixed-Meisterschaft im Verein Stark ausgebremst durch die Corona-Pandemie bei ge- meinsamen Aktivitäten auf der Anlage während der letz- ten beiden Saisonen, genossen wir das herrliche Wetter, die Mixed-Spiele und das gesellige Miteinander. Turnierergebnis: Sieger nach dramatischen Kampf wurden Steffi Brehm und Peter Schmitt. 2. Barbara Blattner und Markus Holl 3. Inge Fink-Spöri und Wolfgang v. Bank 4. Silvia Auer und Karlheinz Blank 5. Sibylle Boenke und Max Reich 6. Marion und Rafael Grabherr Ankündigung: Saisonabschluss-Bändelesturnier am So., 03.10.2021. Beginn 13 Uhr. Alle Spieler*innen (aktiv, passiv, Schnuppermitglied) sind herzlich eingeladen. Liste hängt am Vereinsheim aus. An- meldeschluss: Fr., 01.10., 19 Uhr. Narrenzunft Raspler e.V. Am 18.09.2021 war es soweit und un- ser Kinder- und Jugendausflug konn- te in diesem Jahr endlich stattfinden. Hierfür traf sich die Raspler-Jugend plus einiger Junggebliebener um 6:00 Uhr in Baindt, um sich auf den Weg in den Europa- park nach Rust zu machen. Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Nach einer unterhaltsamen Busfahrt dort angekommen, schwärmten um 10:00 Uhr alle 39 Abenteuerlustigen in den Park aus. Dabei hatte jede Gruppe so ihren eigenen Plan, um möglichst viel zu fahren. Die einen arbeiteten sich von vorne nach hinten durch, andere rollten das Feld von hinten auf und wieder andere stellten sich lieber virtuell über die App an. Was aber alle gemeinsam hat- ten: rasante Achterbahnfahrten, beeindruckende Shows und ein rundum gelungenes Erlebnis. Mehr oder weniger pünktlich - man kennt’s ja aus der Fasnet - konnte es nach einem abschließenden Gruppenbild um 18:30 Uhr wieder Richtung Heimat gehen. Dort kamen dann alle - auch das kennt man von den Umzügen in der Fasnet- schlapp und müde, aber vor allem glücklich wieder an. Ein großes Dankeschön geht an alle Begleitpersonen und Organisierenden, die den aufregenden Tag für alle ermöglicht haben. Eure Jugendvertreter Schalmeienkapelle Baindt e.V. Generalversammlung 2021 Am Freitag, den 24.09.2021 konnte der 1. Vorstand, Marius Maucher in der Schenk-Konrad Halle zahlrei- che Aktive und Passive Mitglieder begrüßen. Besonders begrüßte er unsere Bürgermeis- terin Simone Rürup, sowie unseren Wahlleiter Werner Weissenberg. Nach dem verlesen der Tagesordnungspunkte, gab es einen kurzen Rückblick auf das vergangene halbe Jahr, in dem wir eine 8 monatige Zwangspause, aufgrund von Corona, einlegen mussten. Trotzdem hat es uns gefreut, dass dieses Jahr wieder ein Jahresorden, den es tradi- tionell in der Fasnet gibt, zustande gekommen ist und wir diesen unseren Freunden und Gönnern überreichen konnten. Außerdem bedankte er sich bei den Mitgliedern für das schnelle und kurzfristige organisieren unseres Weinfestes dieses Jahr. Anschließend gab es noch eine Schweigeminute für unseren verstorbenen Kameraden Maik Schellhorn. Als nächstes verlas Lukas Tanner den Bericht des Schrift- führers über die vielfältigen Aktivitäten und Zahlen der Schalmeien. Die Schalmeienkapelle besteht derzeit aus 29 aktiven Mitgliedern und 139 Passivmitgliedern. Der Musikalische Leiter, Martin Stauber ehrte im Anschluss die 5 Proben- und Auftrittsbesten mit einer Flasche Wein und einem Bistro Gutschein. Martin Stauber, Michael Sonntag, Thorsten Lott, Timo Rösch sowie Alexander Glaser konnten alle mit 100 % Proben- und Auftrittsbeteiligung den ersten Platz belegen. Außerdem bedanke er sich bei der gesamten Kapelle für die gute Unterstützung und den guten Zusammen- halt der sich trotz Corona nicht verändert hat. Danach bedankte er sich noch bei der Gemeinde Baindt für die kostenlose Nutzung der Schenk-Konrad Halle während unserer Proben. Im Anschluss stellte Moritz Lang einen sehr detaillierten Kassenbericht des vergangenen Jahres vor. Thorsten Lott, in seiner Funktion als Kassenprüfer, bestätigte die sehr gute Kassenführung. Unter der Wahlleitung von Werner Weissenberg wurden Marius Maucher als 1. Vorstand, Lukas Hirschmann als Zeugwart, sowie Thorsten Lott als Kassenprüfer in ihren Ämtern bestätigt. Anschließend wurden von Martin Stauber die Ehrungen durchgeführt. - Für 20 Jahre Mitgliedschaft erhielten Sandra Dengler sowie Christof Schlegel einen Bierkrug. Zum Ende der Versammlung gab der 1. Vorstand noch einen Ausblick auf die weiteren Aktivitäten im kommen- den Jahr, sowie auf die Fasnet 2022 die zum jetzigen Zweitpunkt noch in der groben Planung steht. Zum Ab- schluss ergriff Simone Rürup noch das Wort und dankte der gesamten Schalmeienkapelle für die gute Arbeit und Engagement in der Gemeinde. Nach dem offiziellen Ende wurde in geselliger Runde noch das ein oder andere The- ma vertieft und angeregt diskutiert. Renaturierungsmaßnah- men am Sulzmoosbach Besichtigung der durchgeführ- ten Maßnahmen mit Dr. Wer- ner H. Baur. Samstag, den 2.Oktober, 15.00 Uhr. Treffpunkt: Feneberg-Parkplatz Wie fast alle kleinen Fließgewässer wurde auch der Sulz- moosbach in der Vergangenheit begradigt und technisch ausgebaut, um die Bewirtschaftung der Wiesen und Äcker zu erleichtern. Mit verschiedenen Maßnahmen wurde in den vergangenen Jahren der Bach wieder ökologisch aufgewertet und gilt als Beispiel einer gelungenen Re- naturierung. Dr. Baur lehrte über 30 Jahre an der Pädagogischen Hochschule Weingarten im Fach Biologie. Seit den 1970er Jahren bildet er Gewässer- und Naturschutzwarte meh- rerer Landesfischereiverbände aus. Er ist derzeit Kreis- vorsitzender des Landesfischereiverbandes Baden-Würt- temberg im Kreis Ravensburg und Autor zahlreicher Fachbücher zu Themen aus Fischerei und Naturschutz. Dr. Baur zeigt seit Jahrzehnten sanfte ökologische Me- thoden auf, mit denen vielfältige Mikrohabitate an und in kleinen Fließgewässern initiiert werden können. Im Ge- gensatz zu technischen Renaturierungen, bei denen mit großem technischem und finanziellem Aufwand Gewässer neu gestaltet werden, stellen die sanften Methoden kos- tengünstig Lebensräume bereit, in denen eine Vielzahl von Organismen (Pflanzen und Tiere) in standorttypischen, individuellen Gewässern regional- und gewässertypische Populationen aufbauen und erhalten können. Alle interessierten Bürger sind zu der Veranstaltung herz- lich eingeladen. Ein Dankeschön an alle Wählerinnen und Wähler Liebe Mitglieder, verehrte Bürgerinnen und Bürger, ja, der Bundestagswahlkampf ist zu Ende. Und ja, mit Spannung werden die Verhandlungen zu Bündnissen erwartet. Die SPD hat einen klaren Wahlauftrag erhal- ten und Olaf Scholz soll unser nächster Bundeskanzler werden. Nun zurück in eigener Sache. Gekämpft, gehofft und ge- wonnen. Mit Heike Engelhardt zieht nach vielen Jahren wieder eine Bundestagsabgeordnete für die SPD und un- seren Wahlkreis in den Deutschen Bundestag. Dazu von uns herzliche Glückwünsche. Unser Wahlkreis bekommt Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 wieder ein Wahlkreisbüro und eine Ansprechpartnerin vor Ort für unsere Wünsche und Interessen. Mit Freuden hat unser Ortsverein auch zur Kenntnis ge- nommen, dass wir keinerlei Stimmenverluste sowohl bei den Erst-, als auch bei den Zweitstimmen hinnehmen mussten. Nochmals herzlichen Dank für Ihre Stimmen. Für den Vorstand Brigitta Wölk Vorsitzende www.spd-baienfurt-baindt.de Eine jubelnde Heike Engelhardt Foto: Jochen Tenter Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wir treffen uns am Sonntag um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten,Gehzeit 4,5 Std., 10 km, 450 hm, Fahrpreis 13,00 € f. Mitglieder + 5,00 € Parkgeb/Auto. Herbstwanderung „Auf den Spuren alter Bäume“ am Hochgrat Wir treffen uns am Sonntag, den 3. Oktober 2021 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Die Gehzeit beträgt 4,5 Std., 10 km, 450 hm. Der Fahrpreis ist 13 € f. Mitglieder + 5 € Parkgeb./Auto. Wanderführerin ist Irene Klingler. Wir wandern vom Parkplatz Hochgratbahn flussab- und flussaufwärts entlang der Weißach zum Allmersbacher Haus und auf dem Jägersteig zur Alpe Remmelegg. Von dort hinunter zur Bachüberquerung Lanzenbach und wie- der ansteigend zur Ziehen-Alpe, wo wir kurz darauf den höchsten Punkt erreichen. Danach folgen wir dem Weg „Auf den Spuren der alten Bäume“ zur Alpe Oberstieg, hinunter über die Morgen-Alpe, Untere Lauch-Alpe und wieder zurück zum Parkplatz Hochgratbahn. Einkehr auf einer Alpe ist vorgesehen, allerdings ist keine Reservie- rung möglich. Rückkehr ca. 18.00 in Weingarten. Die Wanderung findet nur bei stabiler Wetterlage statt. Festes Schuhwerk, Ruck- sackvesper, Getränke und Stöcke werden empfohlen. Pandemiebedingt ist eine Anmeldung bis 1.10.21 erfor- derlich bei Irene Klingler, E-Mil: klinglerirene@gmail.com mit Name, Vorname, Adresse und Tel.Nr. Bitte beachten: Es gelten die 2G-Regeln (nur Geiimpfte und Genesene) Was sonst noch interessiert DLRG Baienfurt DLRG Ortsgruppe Baienfurt Jahreshauptversammlung 2021 Der Vorsitzende Rainer Müller begrüßte die zur Jahreshauptversammlung der DLRG erschienen Mitglieder am 17.9. bei strahlendem Sonnenschein wegen Corona unter freiem Himmel. Be- sonders freuen konnten sich die Versammelten über die Teilnahme von Herrn Bürgermeister Günther A. Binder sowie unser Ehrenmitglied Herr Albert Vollmer. Die Corona-Pandemie hat auch der DLRG schwer zu schaffen gemacht, insbesondere das ausgefallene Trai- ning im Hallenbad, das bereits seit 18 Monaten mit weni- gen Ausnahmen ausfallen musste. Aber glücklicherweise wird es ab dem 20.09. wieder ein fast normales Training geben. Und auch das Problem mit den fehlenden Ver- einsräumen für die DLRG wurde durch die Gemeinde gelöst – jetzt sind wir zusammen mit mehreren anderen Vereinen im neuen Vereinsheim in der Baindter Str. 48/1 in Baindt untergekommen. Die von uns durchgeführten Umbaumaßnahmen sind beinahe fertig und wir können bald mit den ersten Theorieeinheiten und Erste-Hilfe-Kur- sen starten. Neben den Berichten der Jugendleiter (Ann-Kathrin Pfau und Sabrina Giwitsch), der Technischen Leitung Ausbil- dung (Agnes Müller, Hannah Brenner und Renate Platz) und der Technischen Leitung Einsatz (Christian Rundel und Jannik Heinzler) konnte die Leitung für Wirtschaft und Finanzen, Renate Walter und Charlotte Knöpfler, ei- nen soliden Haushaltsplan für 2021 vorstellen. Nach dem lobenden Bericht der Kassenprüfer Ann-Kathrin Pfau und Andreas Entner wurden der Jahresabschluss 2020 und die Planung für 2021 von der Versammlung einstimmig festgestellt. Herr Bürgermeister Binder dankt im Namen der Gemein- de für die großartige Jugendarbeit der DLRG Ortsgrup- pe Baienfurt. Herr Binder beantragt die Entlastung der Vorstandschaft, die einstimmig beschlossen wird. An- schließend führte Herr Binder gewohnt souverän durch die Vorstandswahlen. Alle 19 Amtsinhaber wurden in der bisherigen Position wiedergewählt, außer Christian Run- del, der vom Stellvertreter zum „Leiter Einsatz“ aufgestie- gen ist. Und wir dürfen Patrick Gebhart als neuen „stellv. Leiter Einsatz“ begrüßen. Rainer Müller bedankt sich bei der Gemeinde Baienfurt, bei allen Anwesenden, Helfern und Mitarbeitern für de- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ren Einsatz und den harmonischen Umgang miteinander. Nach der formalen Hauptversammlung wurde der Abend in geselliger Runde weitergeführt. Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt, Vorsitzender Rainer Müller Großkampftag Sonntag den 03.10.21 Sporthalle Baienfurt 12.00 Uhr KG Jugend 15.00 Uhr KG II - KSV Furtwangen II, KG I - RG Hausen-Zell Ausstellung 30 Jahre Mauerfall- Fotos von Mahmoud Dabdoub Skulpturen von Erich Nikolaus Krotz Die Gemeinde Baienfurt lädt herzlich ein zur Ausstellungs- eröffnung und zum Besuch der Gemeinschaftsausstellung im Foyer des Rathauses von Mamoud Dabdoub aus Leip- zig und Erich Nikolaus Krotz aus Ravensburg. Ausstellungseröffnung: Freitag 8. Oktober 2021 um 19.00 Uhr Der freiberufliche Fotograf Mahmoud Dabdoub lebt seit 1981 in Leipzig. Er wurde 1958 im Libanon in einem Flüchtlingslager ge- boren. Durch Vermittlung des Palästinensischen Künstler- verbandes erhielt er 1981 ein Stipendium für ein Studium an der Hochschule für Grafik und Buchkunst in Leipzig. Mahmoud Dabdoub studierte von 1982 bis 1987 Fotogra- fie bei Helfried Strauß, Evelin Richter und Arno Fischer. Er erlebte das sozialistische Regime der DDR, hat die friedliche Revolution und die Wiedervereinigung miterlebt. In der Ausstellung sind ausdrucksstarke Fotos vom Mau- erfall, bewegende Bilder der im Westen ankommenden Menschen, Bilder vom Mauerstreifen beider Seiten zu sehen. Parallel dazu zeigt der Ravensburger Künstler Erich Niko- laus Krotz kleine figürliche Skulpturen aus Stein. Aus einer Steinmetzfamilie stammend, ging Krotz nach Ausbildung und Meisterschule von 1981 bis 1987 zu Studi- enaufenthalten nach Florenz, um bildhauerisch tätig zu sein und neue Erfahrungen zu machen. 1989 übernahm er den elterlichen Steinmetzbetrieb in Ravensburg. Sein bevorzugtes Material ist Stein: „Stein sind für mich die härteste Anforderung an Geist und Körper“. Die Ausstellung kann bis zum 4. November im Foyer des Rathauses Baienfurt während der Öffnungszeiten be- sichtigt werden. Zur Ausstellungseröffnung ist die zu diesem Zeitpunkt geltende Coronaverordnung einzuhalten. (Nachweis 3 G) Wir freuen uns auf Ihren zahlreichen Besuch. Günter A. Binder Konstantin Hummel Dorothee Bürgermeister Vorsitzender Schraube-Löffler Kulturbeirat Kunstkuratorin Verein für Deutsche Schäferhunde Verein richtet Landesmeisterschaft für Fährtenhunde aus Was der Mensch mit seinen Augen erfasst, „sieht“ der Hund durch seine feine Nase. Besonders Schäferhunde sind durch ihr hochentwickeltes sensibles Riechorgan be- sonders gute Fährtenhunde: Am 2. und 3. Oktober kann man sich ein Bild davon machen. An diesem Wochen- ende findet nämlich die württembergische Landesmeis- terschaft für Fährtenhunde des Vereins für Deutsche Schäferhunde statt. (Ausrichter sind die Landesgruppe Württemberg sowie die Ortsgruppe Tettnang-Mecken- beuren.) Interessierte sind herzlich willkommen. Bei dieser Veranstaltung suchen die Hunde eine 2000-Schritt-lange Fährte und orientieren sich dabei an Bodenverletzungen und Bodenverdichtungen, die durch Fußspuren des Fährtenlegers entstehen. Solch eine Spur zu finden ist für den Hund sehr anspruchsvoll. Die Erst- platzierten starten im November auf der Bundessieger- prüfung. Das großflächige Fährtengelände der Landesmeister- schaft ist nahe den Ortschaften Fronreute und Baindt. Der konkrete Ort wird bis zur Meisterschaft geheimge- halten, wird aber am Samstagvormittag, 2. Oktober, auf der Homepage des Vereins bekannt gegeben. Ein beson- derer Dank gilt den Landwirten und Jagdpächtern, die ihre Flächen für die Veranstaltung und den Hundesport zur Verfügung stellen. Weitere Informationen unter www.og-tettnang-mecken- beuren.de Landratsamt Ravensburg Onlineumfrage zum Nahverkehrsplan - Jetzt sind die Jugendlichen in unserem Landkreis gefragt! Der Landkreis Ravensburg erneuert derzeit seinen Nah- verkehrsplan. Darin stehen die Details für den ÖPNV in unserem Landkreis. Dabei geht es beispielsweise um Takt- zeiten, Anschlüsse, Angebote für die Wochenenden und den Nachtverkehr, Haltestellen sowie die Ausstattung der Verkehrsmittel. Wir möchten wissen, was die Jugendli- chen in unserem Landkreis darüber denken und welche Erfahrungen sie gesammelt haben. Wer zwischen zehn und 18 Jahre alt und im Landkreis Ravensburg mit dem ÖPNV unterwegs ist, kann unter www.rv.de/aktuelles noch bis zum 17. Oktober 2021 an der Umfrage teilnehmen. Die Antworten werden anonym ausgewertet. Der Landkreis freut sich übr rege Teilnahme. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Wirtschaftsministerium startet Sofortprogramm für Einzelhandel und Innenstädte Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Mit dem Sofortprogramm schaffen wir ein niederschwelliges Angebot, um kurzfris- tig belebende Impulse für Kommunen und Einzelhandel zu setzen. Dafür stellen wir insgesamt 5 Millionen Euro bereit.“ Das Wirtschaftsministerium startet ein Sofortprogramm, um dem Einzelhandel und Innenstädten im Land bei der Bewältigung Corona-bedingter Schwierigkeiten ge- zielt unter die Arme zu greifen. Seit 23. September kön- nen Städte und Kommunen Förderantrage stellen. „Der Strukturwandel im Einzelhandel und die Folgen der Co- rona-Pandemie fordern vor allem die stationären Einzel- händler in den Innenstädten und ländlichen Zentren in besonderer Weise heraus. Die Coronakrise und die mit ihr Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 verbundenen Betriebsschließungen vieler Gewerbetrei- bender führen zu Frequenzverlusten in den Innenstädten und in der Folge mancherorts zu Leerständen und deut- lichen Umsatzverlusten im stationären Einzelhandel“, er- klärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 23. September 2021 in Stuttgart. „Während unsere kürzlich aufgelegten Förderprogramme ‚Innenstadtberater‘ und ‚Intensivberatung Zukunft Handel 2030‘ den Einzelhandel mittel- bis langfristig fit für die Zu- kunft machen, schaffen wir mit unserem Sofortprogramm ein niederschwelliges Angebot, um kurzfristig belebende Impulse zu setzen. Das breit gefächerte Sofortprogramm unterstützt Kommunen und Einzelhandel in Baden-Würt- temberg bei der Bewältigung dieser Corona-Folgen ge- zielt. Dafür stellen wir insgesamt 5 Millionen Euro bereit“, ergänzte die Ministerin. Das Sofortprogramm besteht aus insgesamt drei För- derlinien. Im Rahmen der Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“ werden die Einrichtung und der Betrieb von Pop- up-Stores und -Malls in baden-württembergischen Kom- munen gefördert, während bei der Förderlinie „Veranstal- tungen“ die Planung und Umsetzung von Veranstaltungen mit Eventcharakter bezuschusst wird. Ziel der dritten För- derlinie ist es, für den Neustart im stationären Handel In- novation und Digitalisierung zu fördern und gleichzeitig dessen Stärken weiter auszubauen. „Pop-up-Stores sind dazu geeignet, Leerstände in unseren Innenstädten zu vermeiden und fördern darüber hinaus eine lokale Gründungskultur. Ich bin davon überzeugt, dass innovative Zwischennutzungen daher einen wichti- gen Beitrag zur Belebung unserer Innenstädte und länd- lichen Ortszentren leisten können. Auch in neuen Events sehe ich attraktive Anziehungspunkte für Bürgerinnen und Bürger, in die Innenstädte zu kommen und deren vielfältiges Einzelhandels-Angebot kennenzulernen und zu nutzen“, unterstrich Hoffmeister-Kraut. Die Förderanträge für die beiden Förderlinien „Pop-up- Stores- und Malls“ und „Veranstaltungen“ werden beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gestellt. Das „Kompetenzzentrum Smart Services“, das federfüh- rend von Fraunhofer IAO getragen wird, bietet ab Oktober im Rahmen der dritten Förderlinie unter anderem Webi- nare, Ideenworkshops und Coachings an, um Unterneh- men und Dienstleistungsberatern Ansätze zur Entwick- lung von innovativen Dienstleistungen wie zum Beispiel Online-Kundenberatung oder Bestell-Apps und regionale Lieferdienste sowie neue digitalen Geschäftsmodelle zur Verknüpfung von Angeboten des stationären Handels und des Online-Handels zu vermitteln. Weitere Informationen Das Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt ergänzt die bereits bestehenden Förderungen des Wirtschafts- ministeriums „Innenstadtberater“ und „Intensivberatung Zukunft Handel 2030“, die im Rahmen des Dialogpro- jekts „Handel 2030“ bereits seit Juli beziehungsweise Au- gust 2021 umgesetzt werden. Gleichzeitig wird damit eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, den Einzelhandel als eine von der Corona-Pandemie beson- ders gebeutelte Branche beim Neustart zu unterstützen. Eckpunkte der Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“: Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Einwohner- zahl. Diese mieten leerstehende Räumlichkeiten an und vermieten diese zu einem reduzierten Mietzins an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Förderfähig sind ne- ben der von der Kommune zu tragenden Mietlast, Aus- gaben für den temporären, nicht die Gebäudesubstanz verändernden Innenausbau des Objekts sowie Marke- tingausgaben. Das Wirtschaftsministerium übernimmt 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähi- ge Projektdauer beträgt mindestens ein Jahr und längs- tens zwei Jahre. Bei der Maximalförderdauer beträgt die maximale Zuschusshöhe 150.000 Euro. Die eingereichten Anträge werden von Fachexperten begutachtet. Eckpunkte der Förderlinie „Veranstaltungen“: Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, unab- hängig von ihrer Einwohnerzahl. Auch City-Initiativen, Handels- und Gewerbevereine, Wirtschaftsförderungsge- sellschaften sowie Kultur-, Sport- und Heimatvereine sind antragsberechtigt, sofern sie Veranstalter sind. Gefördert wird die Planung und Durchführung von ein- oder mehr- tägigen Veranstaltungen, die nicht ohnehin regelmäßig stattfinden und einen über die Gemeindegrenzen hinaus- reichenden, möglichst regionalen Einzugsbereich haben. Es muss sich um zusätzliche bzw. neu gestaltete Events handeln, die in der zur Förderung beantragten Form noch nicht stattgefunden haben. Gefördert werden Ausgaben für externe Dienstleister, Honorare für Moderatoren, Re- ferenten und Künstler sowie Mietkosten für Veranstal- tungstechnik, den Bühnenaufbau und Marketingkosten etc. Das Wirtschaftsministerium fördert 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Zuschusshöhe für eine mehrtägige Veranstaltung beträgt 50.000 Euro - für eine eintägige Veranstaltung 30.000 Euro. Eckpunkte der Förderlinie „Digitalisierung und Inno- vation im stationären Handel - Mit Smart Service die digitale Zukunft gestalten“: Mit neuen digitalen Lösungen sowie Verknüpfung von Vertriebsformen des stationären Handels mit Online-An- geboten soll dem von der Corona-Krise hart betroffenen stationären Einzelhandel unmittelbar geholfen werden. Das „Kompetenzzentrum Smart Services“, das feder- führend von Fraunhofer IAO getragen wird, bietet vor Ort Anlaufstellen für interessierte Unternehmen aus Ba- den-Württemberg. In sogenannten Erlebnisräumen beim Fraunhofer IAO in Stuttgart und in der Hochschule Furt- wangen haben kleine und mittlere Unternehmen die Mög- lichkeit sich über neue digitale Technologien und Inno- vationen zu informieren bzw. sich beraten zu lassen. In Zusammenarbeit mit renommierten Forschungseinrich- tungen werden innovative Lösungen zu Fragestellungen des Handels erörtert. An dem Projekt „Digitalisierung und Innovation im statio- nären Handel“ sind neben dem Fraunhofer-Institut für Ar- beitswirtschaft und Organisation IAO, das itb - Institut für Betriebsführung im DHI e.V., die Hochschule Furtwangen und Konstanz, das Forschungs- und Innovationszentrum Kognitive Dienstleistungssysteme (KODIS) in Heilbronn und die Universität Siegen, Lehrstuhl für Dienstleistungs- entwicklung in KMU und Handwerk beteiligt. Weitere Informationen und die Förderanträge finden Sie unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foer- derprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/ sofortprogramm-einzelhandel-innenstadt/ Caritas Bodensee-Oberschwaben Am Samstag, den 2. Oktober 2021 findet der nächste Fairkauf- Flohmarkt statt. In der Wangenerstr. 170 in Ravensburg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trödel stöbern, nach Sammlerstücken suchen und nebenbei auch einiges Skurriles entdecken. Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Kinderkleiderbörse Bergatreute Samstag 09.Oktober 2021 Gemeindehalle Bergatreute von 10–12 Uhr Für Schwangere Einlass 9:45 Uhr Türe kleiner Saal Verkauft werden: Gut erhaltene Herbst- und Winterbekleidung Gr. 50 bis 188 (nur Teeny-/Jugendgrößen) Umstandsbekleidung, Spielzeug, Kinderwagen, Autositze, Fasnetskostüme, Schneeanzüge, Wintersportartikel (auch für Erwachsene) … Gebrauchte und gut erhaltene Tupperware Alle Infos unter: Homepage Bergatreute/ Freizeit gestalten/Vereine/Kinderkleiderbörse Der Basar wird unter der Kategorie Flohmarkt eingestuft, somit gilt: Maskenpflicht vor dem Eingang und in der Halle nur bei Alarmstufe: 3G (Teststation dann vor Ort) - Kuchen zum Mitnehmen vor dem kleinen Saal auch ohne Basarbesuch möglich.- Der Erlös kommt den Bergatreuter Schul- und Kindergartenkinder zugute. BUND Ravensburg BUND-Exkursion zu Wohlfühl-Orten im Altdorfer Wald Die Moorerlebnisführerin und Naturpädagogin Claudia Panter wird am Sonntag, den 10.10.21 bei einer zweistün- digen Exkursion Pflanzen, Tiere und Besonderheiten des Altdorfer Waldes und den umgebenden Wiesen zeigen. Dieser Lerngang richtet sich vor allem an Familien, die Kinder werden sich den Themen spielerisch nähern. Die Tour findet ihren Höhepunkt - mit lohnendem Ausblick - auf der Süh. Die Erkundung startet um 14:30 Uhr am Wander-Parkplatz Wolfegg-Berg (Nähe Süh). Bitte an feste Schuhe, lange Hosen und Zeckenschutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravens- burg.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 2. Oktober 2021 Gästeführer: Torsten Alt Mit dem Fahrrad (keine E-Bike-Tour) Fünf Weiher; im Mittelalter im Gebrauch; und HEUTE ? Wer kennt sie noch, die alten Weiher und Seen in Ober- schwaben, die im Mittelalter nicht nur den Mönchen und den „Herren“ genüssliche Fastenspeisen in Form von Krebsen, Karpfen und Hechten lieferten? Viele Seen und Weiher waren es damals. Heute sind nur noch wenige übrig geblieben. Die meisten wurden trocken gelegt, sind heute Felder, Wiesen oder Wälder, andere wurden verfüllt oder stehen Häuser darauf. Wer aufmerksam durch un- sere Landschaft geht, kann dort viele sogenannte „auf- gelassene“ Weiher erahnen. Torsten Alt führt Sie mit dem Fahrrad zu ehemaligen Weihern, die im frühen Mittelal- ter stark genutzt, jedoch wegen dem wirtschaftlichen Umschwung trocken gelegt wurden. Unsere diesjähri- ge Radtour führt zu den trockengelegten Weihern wie Färberweiher, Einödweihe, Hofstetter - Weiher und zum Neuweiher wieder zurück zum wassergefüllten Bade- und Fischweiher, dem Häckler Weiher. Sie erfahren einiges über die Geschichte, die Entstehung und die Nutzung der Seen und Weiher in Oberschwaben und besonders von der Blitzenreuter Seenplatte. Der Bedeutungswandel und der Stellenwert der Seen und Weiher in der Gesellschaft von Gestern und Heute werden Ihnen auf diesem ca. 8 km langen herbstlich bunten Rad - Wanderweg erläutert. Die Radtour dauert gemütliche 2 ½ Stunden. Der Einkehr- schwung im ortsansässigen Gasthaus rundet schließlich das Erleben der Seen- und Weiherlandschaft ab. Auch für Familien mit Kindern und Begleitern ist die Rad- tour bestens geeignet. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Füh- rung kostenlos, Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Wir würden uns freuen, SIE auf dieser Rad-Führung be- grüßen zu dürfen. Zu den Sonderführungen können Sie sich weiterhin über die Rathäuser Fronreute und Wol- pertswende, bzw. über die Gästeführer anmelden. Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Unsere Gästeführer freuen sich sehr darüber und zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR Sonntag, 03. Oktober 2021 Gästeführer: Gerhard Tempel Eine herbstliche Wanderung mit G’schichten und An- ekdoten rund um die Seenplatte Die Tage werden merklich kürzer und kühler. Nur wenige Blüten zeigen noch ihre letzte Pracht. In Häckler und Vorsee spiegelt silbern sich die herbstli- che Sonne. Einbeere und Tollkirsche präsentieren noch ihre schö- nen, aber so giftigen Früchte! Frisch abgemäht ist das Wegeried, nur wenig ist von Teufelsabbiss und Sumpf- herzblatt übrig. Aber welch ein Anblick! Tausende Herbstzeitlose verwan- deln das Ried in einen Traum in Lila! Unzählige Schmet- terling, Libellen und andere Insekten wie Grashüpfer, oft klein und unscheinbar, tummeln sich im kurz geschnitte- nen Riedgras. Darauf lauern viele kleine Frösche, Jagdspinnen und We- spen-oder Zebraspinnen! Ob wir wohl der Kreuzotter der Ringelnatter oder einer Blindschleiche begegnen? Sie alle sind da, flüchten aber rasch vor unserem Schritt! Für alle diese Hingucker im Ried braucht es ein gutes Auge! G`schichten und Anekdoten um Weiher, See, Wegeried, Fuchs- und Dachsbauten, um Pilze, Bäume sowie einstige Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Bewohner dieser wunderbaren, geschichtsträchtigen Na- tur erleben wir an diesem Nachmittag. Kommt doch mit! Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, willkom- men sind Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Die Wanderung dauert ca. 3 Std. Streckenlänge ca. 7 km Bitte gutes Schuhwerk und evtl. Mückenschutz mitbringen. Es wäre schön, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. Digitalisierung leicht gemacht für Vereine Drei kostenlose Workshops rund um die Digitalisierung in Vereinen bietet die Regionalgeschäftsstelle Boden- see-Oberschwaben des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsver- bandes Baden-Württemberg im Herbst in Markdorf, Sig- maringen und online an: 13.10.2021, 16 - 19 Uhr, Mehrgenerationenhaus Markdorf Dein Verein will’s wissen: Digitaler Wandel Wo kann die Digitalisierung in meinem Verein sinnvoll ein- gesetzt werden? Wie entwickeln wir eine digitale Strategie und welchen Einfluss hat diese auf unsere Strukturen und Abläufe? Die Teilnehmenden erhalten einen Leitfaden an die Hand, mit dem sie ihre Organisation fit für die Digita- lisierung machen können. 27.10.2021, 16 - 19 Uhr, OWB Sigmaringen Dein Verein will’s wissen: Gemeinsam im Netz Wie richte ich Computer, Tablets, Smartphones oder An- wendungen sicher ein? Wie surfe ich im Internet, ohne zu viele Informationen von mir preiszugeben? Bei dem Work- shop erfahren die Teilnehmenden alles Wichtige rund um das sichere Surfen, den sparsamen Umgang mit Daten und wichtige Sicherheitseinstellungen. 10.11.2021, 17 - 19 Uhr, online Dein Verein macht sich bekannt: Soziale Netzwerke Welches soziale Netzwerk passt zu meinem Verein, wie erarbeite ich eine Social Media- Strategie? Der Workshop will Vereine und ehrenamtlich Engagierte dabei unterstüt- zen, die sozialen Medien für sich zu nutzen. Weitere Infos und Anmeldung unter www.paritaet-bw.de/dina-bos. Die Workshops werden jeweils durchgeführt in Koopera- tion mit dem Projekt „Digitale Nachbarschaft“ (DiNa), das zivilgesellschaftliches Engagement unterstützt: www.digitale-nachbarschaft.de Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt Jede Woche „am Ball” beim Kunden! 753R18R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Illustration: © Wechdorn/DEIKE Das brauchst du: • etwa 20 große Hagebutten • sieben Holzwäscheklammern • Fotokarton in verschiedenen Farben • einen großen Stein • feste Schnur • Bastelfarben (Acrylfarben) • eine dünne Stricknadel • verschiedenfarbige Filzstifte oder Buntstifte • Kleber, Schere, Pinsel So geht es: 1. Schneide aus den Fotokartons sieben verschiedenfarbige Dreiecke aus. 2. Beschrifte die Wäscheklammern mit den sieben Wochentagen und kleb je ein Fotopapier-Dreieck auf die Spitze. 3. Male einige Hagebutten bunt an und lasse sie trocknen. 4. Bohr mit der Stricknadel vorsichtig Löcher quer durch die Hagebutten. 5. Fädle nun die Schnur durch die Hagebutten, indem du sie mithilfe der Stricknadel durch die Löcher der Hagebutten ziehst. 6. Befestige anschließend die Klammern in gleichen Abständen an der Schnur. Damit die Schnur gerade herunterhängt, solltest du einen Stein an ihr Ende knoten. Nun kannst du deine Termine an den passenden Tagen anbringen! Illustration: © Wechdorn/DEIKE Das brauchst du: • etwa 20 große Hagebutten • sieben Holzwäscheklammern • Fotokarton in verschiedenen Farben • einen großen Stein • feste Schnur • Bastelfarben (Acrylfarben) • eine dünne Stricknadel • verschiedenfarbige Filzstifte oder Buntstifte • Kleber, Schere, Pinsel So geht es: 1. Schneide aus den Fotokartons sieben verschiedenfarbige Dreiecke aus. 2. Beschrifte die Wäscheklammern mit den sieben Wochentagen und kleb je ein Fotopapier-Dreieck auf die Spitze. 3. Male einige Hagebutten bunt an und lasse sie trocknen. 4. Bohr mit der Stricknadel vorsichtig Löcher quer durch die Hagebutten. 5. Fädle nun die Schnur durch die Hagebutten, indem du sie mithilfe der Stricknadel durch die Löcher der Hagebutten ziehst. 6. Befestige anschließend die Klammern in gleichen Abständen an der Schnur. Damit die Schnur gerade herunterhängt, solltest du einen Stein an ihr Ende knoten. Nun kannst du deine Termine an den passenden Tagen anbringen! Illustration: © Wechdorn/DEIKE 754U11U1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 MIETGESUCHE Verkaufen Sie ein Einfamilienhaus / DHH oder ähnliche Immobilie mit Garten und Garage? • Wir haben den richtigen Käufer für Sie • Sie wissen noch nicht ob Sie verkaufen möchten, bzw. die Erben sind sich noch nicht einig ? • Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne in allen Fragen • Rufen Sie uns unverbindlich an ! Tel. 07376 960-0 IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de E-mail: Info@biv.de Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. 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        _____________________________Satzung_____________________________ Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) , § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S. 65), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 55) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan „Mehlisstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 05.11.2013 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 06.03.2012. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan „Mehlisstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung vom 06.03.2012 und dem Textteil vom 11.12.2012. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 11.12.2012 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,-- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften - zu Dachformen - zu Dachneigungen - zu Dachgestaltungen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan „Mehlisstraße“ der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ……………………… ……………………………………. (Dienststempel) Elmar Buemann, Bürgermeister Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 1 BEBAUUNGSPLAN ”Mehlisstraße” Gemeinde Baindt TEXTLICHE FESTSETZUNG MIT PLANZEICHENERKLÄRUNG Mit Inkraftt reten dieses Bebauungsplanes treten im Geltungsbereich alle bisherigen Festsetzungen außer Kraft , nicht jedoch die Stellplatzsatzung “ Baienfurterstrasse” . A) RECHTSGRUNDLAGEN 1. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I.S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013. (BGBL. I.S. 1548) 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBL. I.S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBL. I.S. 1548) 3. Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 (GBI. S. 358, ber. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012. (GBI. S. 55) 4. Planzeichnungsverordnung (PlanzV) i.d.F. vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 S. 58 zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) In Ergänzung der Planzeichnung w ird Folgendes festgesetzt: B) PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB und §§ 1 - 23 BauNVO) 1. Art der baulichen Nutzung § 9(1)1 BauGB WA 1.1 Allgemeines Wohngebiet (WA) entsprechend den Einschrieben im Plan § 4 BauNVO 1.1.1 Einschränkungen von Nutzungen im WA- Gebiet: von den nach § 4(3) genannten Nutzungen- arten sind: - (4) Gartenbaubetriebe - (5) Tankstellen - (6) sonst ige nicht störende Gew erbebetrie- be nicht zulässig § 1(5) § 4(3) BauNVO BauNVO Mi 1.2 Mischgebiet (Mi) § 6 BauNVO 1.2.1 Unzulässigkeit von Ausnahmen im Mi-Gebiet: § 6(3) i. V.m. § 1(6) BauNVO BauNVO Im Gebiet Mi sind Vergnügungsstätten nach §6 Abs. 2 Nr. 8 im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 nicht zulässig. Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 2 1.2.2 Einschränkung von Nutzungen: von den nach § 6(2) genannten Nutzungsar- ten sind: - (7) Tankstellen - (8) Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a (3)2 in den Teilen des Gebiets, die überw iegend durch gew erbliche Nutzungen geprägt sind nicht zulässig. § 1(5) § 6(2) BauNVO BauNVO 1.2.3 Einschränkung der Anzahl von Wohnungen - in Wohngebäuden ist je angefangene 250m² Baugrundstücksf läche i.S.v. §19(3) BauNVO maximal 1 Wohnung zulässig. § 9(1)6 BauGB GEe 1.3 Eingeschränktes Gew erbegebiet (GEe) entsprechend den Einschrieben im Plan Im GEe sind nur Betriebe zulässig, die das Wohnen nicht w esent lich stören. § 8 BauNVO 1.3.1 Einschränkung von Nutzungen im Gew erbe- gebiet: von den nach § 8(2) genannten Nutzungsar- ten sind: - (3) Tankstellen nicht zulässig § 1(5) § 8(2) BauNVO BauNVO 2. Maß der baulichen Nutzung (* Zahlenw erte sind nur Beispiele) § 9(1)1 BauGB GRZ = 0,4* Max. Größe der Grundf läche (GRZ) der baulichen Anlagen je Quadratmeter Grund- stücksf läche i.S. §19(3) BauNVO § 16(2)1 BauNVO WH = 6,0 m* Wandhöhe als Höchstgrenze über Erdgeschossfußbo- denhöhe (EFH) Die max. Wandhöhe ist def iniert als Schnittpunkt der Außenw and des Haupt- baukörpers, also nicht an Vorbauten und Dachvorsprüngen, mit der Außenkante der Dachf läche (Oberkante Bedachungsmateri- al). § 16(3)2 BauNVO GH = 9,0 m* Gebäudehöhe als Höchstgrenze über Erdgeschossfußbo- denhöhe (EFH) Erdgeschossfussbodenhöhe Die Erdgeschossfussbodenhöhe EFH = Erdgeschoß-Fußbodenhöhe mit Höhenangabe über Normal Null Bezugspunkt ist der Rohfussboden. Bei vorhandenen Gebäuden ist die bisheri- ge EFH sow ohl bei Umbau w ie auch bei Abriss und Neubebauung beizubehalten. Bei Neubauten w ird die EFH mit + 40cm über dem vorhandenen natürlichen Gelän- de (Mit telmass an den Gebäudeecken) § 9(2) BauGB Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 3 festgelegt. Die mit den vorherigen Fest legungen fest- gesetzten Erdgeschossrohfussbodenhöhen dürfen bei vorhandenen Gebäuden und Neubauten um max. ± 30 cm verändert w erden. 3. Bauweise § 9(1)2 BauGB O Offene Bauw eise § 22 BauNVO Baugrenze § 23(1+ 3) BauNVO Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung § 16(5) BauNVO Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzun- gen § 16(5) BauNVO 4. Öffentliche Verkehrsflächen § 9(1)11 BauGB Straßenbegrenzungslinie Fussw eg Bereich ohne Ein- und Ausfahrt 5. Versorgungsflächen § 9(1)12 BauGB Versorgungsf läche Elektrizität 6. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft § 9(1)20 i. V. mit §9(1)25a+ b BauGB BauGB 6.1.1 Bisher bebauter Bereich (WA 1) Der auf den privaten Grundstücken ent- stehende Niederschlagsw asserabf luss darf nicht direkt in die Abw asserkanalisat ion abgeleitet w erden. Dies gilt auch für Über- § 9(1)20 BauGB Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 4 läufe von Anlagen zur Regenw assernut- zung (Zisternen) ohne Zw angsent leerung und für Drainagen. Das von der Ableitung in den Abw asser- kanal ausgeschlossene Niederschlagsw as- ser darf keine schädlichen Verunreinigun- gen aufw eisen. Das Niederschlagsw asser muss auf dem Grundstück, auf dem es anfällt , gepuffert w erden. Hierzu müssen auf den Privat- grundstücken Retent ionszisternenanlagen oder gleichw ert ige Retent ionsf lächen als Versickerungsmulden hergestellt w erden. Der Notüberlauf w ird an das bestehende Kanalsystem (Mischsystem) angeschlos- sen. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zu- lässig. 6.1.2 Bisher unbebauter Bereich (WA 2+ GEe) (Gew erbef läche + Neubaubereich WA 2) Der auf den privaten Grundstücken ent- stehende Niederschlagsw asserabf luss muss im Trennsystem in das öffent liche Abw asserkanalsystem abgeleitet w erden. Dies gilt auch für Überläufe von Anlagen zur Regenw assernutzung (Zisternen) ohne Zw angsent leerung und für Drainagen. Das von der Ableitung in den Abw asser- kanal ausgeschlossene Niederschlagsw as- ser darf keine schädlichen Verunreinigun- gen aufw eisen. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zu- lässig. § 9(1)15 BauGB 6.2 Bodenversiegelungen sind auf das unbe- dingt notw endige Maß zu beschränken. Die Beläge für Garagenzufahrten und Stell- plätze sind als w asserdurchlässiger Belag auszuführen. (z.B. w assergebundene Flächen, Schotter- rasen, Pf lasterf lächen mit w asserdurchläs- sigen Fugenanteilen, Rasengittersteine) 6.3 Einzelpf lanzgebote X 6.3.1 Pf lanzgebot – Einzelbäume An den in der Planzeichnung gekennzeich- neten Stellen sind großkronige Einzel- baumhochstämme zur Gliederung des Straßenraumes zu pf lanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind die Arten der Pf lanzen- liste 1 zu verw enden. Die generelle Lage der Bäume ist verbindlich. Der exakte Standort kann nur bis zu 5 m verschoben w erden. § 9(1)25 a BauGB 6.3.2 Pf lanzgebot – Einzelbäume Auf jedem Baugrundstück ist mindestens ein mittelkroniger Einzelbaumhochstamm je angefangene 500 m² Grundstücksf läche zu pf lanzen und dauerhaft zu erhalten. Es Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 5 sind die Arten der Pf lanzenliste 2 zu ver- w enden. Die Lage der Bäume ist variabel, Bäume zur Gliederung des Straßenraumes w erden angerechnet. Pf lanzlistenliste 1 Großkronige Bäume (1. Ordnung) für Bepf lanzung am Straßenrand Die nachfolgenden Baumarten können al- ternat iv verw endet w erden: Winter-Linde Tilia cordata Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Esche Fraxinus exelsior Obstbaum als Hochstamm Pf lanzliste 2 Bäume und Sträucher zur Bepf lanzung der Baugrundstücke Die nachfolgenden Baumarten können al- ternat iv verw endet w erden: Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Apfeldorn Crataegus x lavallei, Carrierii Chinesische Wildbirne Pyrus calleryana, Chant icleer Kirsch-Pf laume Prunus cerasifera Obstbäume als Hochstamm 6.4 Private Grünf läche Private Grünf läche ohne w eitere bauliche Nutzung: Im Bereich der eingetragenen Grünf lächen sind keine baulichen Anlagen zulässig ein- schliesslich Nebenanlagen i.S. §14 Abs. 1 BauNVO. Ausgenommen hiervon sind w asserdurchlässige Oberf lächenbefest i- gungen. Unzulässig sind auch Verfahrensfreie Vor- haben nach LBO §50 und w ie im Anhang zu §50 Abs.1 beschrieben. Ebenfalls unzulässige Nutzungen sind: Nutzung der Flächen als Lagerf läche Nutzung als Stellplatz Nutzung als Hundezw inger Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 6 7. Schallschutz §9(1)24 BauGB IS 1 7.1 Immissionsschutz-Festsetzung IS 1: Bestehende Gebäude genießen Bestands- schutz. Bei Neubauten sind die zum Lüften erfor- derlichen Fensteröffnungen von Aufent- haltsräumen (z.B. Wohnzimmer, Wohnkü- che, Schlaf- und Kinderzimmer) vollstän- dig auf die vom bestehenden Gew erbe- gebiet abgew andte Seite (nach Osten) zu orient ieren. IS 2 Immissionsschutz-Festsetzung IS 2: Bestehende Gebäude genießen Bestands- schutz. Bei Neu-, Um- und Erw eiterungsbauten sind die zum Lüften erforderlichen Fens- teröffnungen von Aufenthaltsräumen (z.B. Wohnzimmer, Wohnküche, Schlaf - und Kinderzimmer) vollständig auf die vom bestehenden Gew erbegebiet abge- w andte Seite (nach Osten) zu orient ieren. Ausnahmen von der vorstehenden Orien- t ierungspf licht für Fensteröffnungen kön- nen zugelassen w erden, w enn ihre Einhal- tung bei funkt ional befriedigenden Raum- zuschnitten unmöglich ist und w enn die betreffenden Räume ersatzw eise mit aus- reichend dimensionierten schallgedämpf- ten Lüftungsanlagen (z. B. mechanisch unterstützte Fensterrahmenlüftung, Ein- zellüfter etc.) ausgestattet w erden. Die Außenbauteile der Aufenthaltsräume in- klusive der schallgedämpften Lüftungsan- lagen müssen ein erforderliches Gesamt- schalldämmmaß R'W, res von mindestens 30 dB(A) einhalten. 7.2 Innerhalb des Gew erbegebietes sind nur solche Anlagen und Betriebe zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskon- t ingente LEK nach DIN 45691 tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) nicht überschreiten (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO): eingeschränktes Gew erbegebiet (GEe) Emissionskont ingente LEK in dB(A)/m² LEK tags 56 LEK nachts 41 (siehe auch Planeintrag) Die Prüfung zur Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (zu beziehen bei Beuth-Verlag GmbH, Burg- grafenstraße 6, 10787 Berlin). Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 7 * 7.3 Zulässigkeit von Wohnungen auf den mit * gekennzeichneten Grundstücken: Die nach dem vorliegenden Bebauungs- plan zulässigen Wohnnutzungen auf den mit * gekennzeichneten Grundstücken sind nur nach Eintrit t des Umstandes der Errichtung und der Funktionsfähigkeit eines Schallschutzraumes zum Test von Rasenmähern, und Motorsägen auf dem Betriebsgrundstück der Firma Bentele (Flurstücksnr. 603/1) zulässig. Bis zum Eintrit t des o.g. Umstandes sind aus- schließlich Nutzungen zulässig, die nicht für den nicht nur vorübergehenden Auf- enthalt von Menschen best immt sind. §9 (2) BauGB * * 7.3 Zulässigkeit von Wohnungen auf den mit * * gekennzeichneten Grundstücken: Die nach dem vorliegenden Bebauungs- plan zulässigen Wohnnutzungen auf den mit * * gekennzeichneten Grundstücken sind nur nach Eintrit t des Umstandes der Umsetzung einer abschirmenden Bebau- ung im eingeschränkten Gew erbegebiet zulässig. Die abschirmende Bebauung darf aus höchstens drei Gebäuden beste- hen und muss eine Mindesthöhe von 7,50m sow ie eine Gesamtlänge (alle Ge- bäude zusammen) von mindestens 80m aufw eisen. Zw ischen den Gebäuden darf höchstens eine Lücke von jew eils maxi- mal 7m entstehen. Bis zum Eintrit t des o.g. Umstandes sind ausschließlich Nut- zungen zulässig, die nicht für den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen best immt sind. Eine Abw ei- chung der Gebäudeanzahl, der Höhe und der Länge der abschirmenden Bebauung kann dann zugelassen w erden, w enn durch eine fachliche Stellungnahme nachgew iesen w ird, dass die gleiche Ab- schirmw irkung erreicht w ird. 8. Planbereich § 9(7) BauGB Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 8 C) NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN UND VERMERKE D Kulturdenkmale D) HINWEISE Stellplatzsatzung “Baienfurter Strasse”: Für einen Teilbereich des Plangebietes be- steht eine Satzung über die Stellplatzver- pf lichtung für Wohnungen in der Baienfurter Straße vom 20. Januar 1998. Die Gült igkeit dieser Satzung w ird durch den Bebauungs- plan nicht berührt . Sonstige Planzeichen (keine Festsetzungen) 1925/1 Grundstücksgrenzen mit Grundstücksnum- mer Bestehende Gebäude mit Nummerierung Bestehende Topographie Höhenlinien und -angaben Bodenaushub Unbelastetes Bodenaushubmaterial ist – sow eit möglich - innerhalb des Planungsge- bietes w iederzuverw enden. Wiederverwendung des Oberbodens Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\03_T_Festsetz_Ergänz_07_20121211_GR.doc Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 9 Oberboden der zu überbauenden Flächen ist fachgerecht abzutragen, zw ischenzulagern und nach Abschluss der Baumaßnahme in einer Mindestschichtstärke von 20 cm auf dem übrigen Baugrundstück aufzutragen. Regenwassernutzung Die Nutzung von Dachf lächenw asser für die Gartenbew ässerung w ird empfohlen. Ermittlung Schallwerte Bei der Berechnung der Immissionskont in- gente aus den Emissionskont ingenten sind folgende Vorgaben zu beachten: - Schallabstrahlende Fläche: Grundstücks- f läche einschließlich der privaten Grünf lä- chen - Schallausbreitungsrechnung: DIN ISO 9613-2 mit A-Summenpegeln unter alleini- ger Berücksicht igung der Abstandsdämp- fung - gedachtes, ebenes Gelände, keine Ab- schirmungen auf dem Schallausbreitungs- w eg - Schallquellenhöhe: 2,00 m über dem ge- dachten, ebenen Gelände - maßgebliche Immissionsorte: allgemeines Wohngebiet (Fl.-Nr. 597/1) jew eils 1. Ober- geschoß (relat ive Höhe: 5,60 m über Gelände) Höhensystem Die im Bebauungsplan eingetragenen Höhen beziehen sich auf das ” neue Höhensystem” über Normal-Null (NN) E) ANLAGEN zum Bebauungsplan Begründung in der Fassung vom 03.03.2009 / 27.05.2009 / 02.10.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 Anerkannt: Baindt, den. 06.05.2008 / 03.03.2009 / 27.05.2009 02.10.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 zuletzt ergänzt: 05.11.2013 Bürgermeister Buemann Aufgestellt : Altshausen, den 06.05.2008 / 03.03.2009 / 27.05.2009 02.10.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 zuletzt ergänzt: 05.11.2013 Dipl. Ing. Roland Groß Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\04_Örtl_Bauvorschrift_Ergänz_07_20121211_GR.docx Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan ”Mehlisstraße Seite 1 Örtliche Bauvorschriften Zum Bebauungsplan ”Mehlisstrasse” Gemeinde Baindt A) RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. vom 05.03.2010 (BGI. S. 358, ber. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012. (GBI. S. 55) B) ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen § 74(1)1 LBO 1.1 Dachform, Dachneigung, Dachgestaltung Siehe Einschriebe im Plan. Die nachfolgenden ört lichen Bauvorschrif ten gelten für die Hauptgebäude. § 74(1)1 LBO SD = Satteldach PD = Pultdach WD = Walmdach DN = Dachneigung 1.2 In den im Plangebiet mit WA und MI gekenn- zeichneten Bereiche sind die Dächer mit Dachsteinen oder Dachziegeln zu belegen. 1.3 Dachaufbauten in Form von Einzelgauben sind mit folgenden Einschränkungen zuläs- sig: Auf einer Dachseite sind nur Gauben gleicher Form möglich, Kombinat ionen sind nicht erlaubt. Der Abstand der Gauben zum Ortgang muss mindestens 2,50 Meter betragen. Dachgauben als zw eite obere Gaubenreihe sind nicht zulässig. E) ANLAGEN zu den örtlichen Bauvorschriften Begründung in der Fassung vom 03.03.2009 / 27.05.2009 / 02.10.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 Anerkannt: Baindt, den 06.05.2008 / 03.03.2009 / 27.05.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 zuletzt ergänzt: 05.11.2013 Bürgermeister Buemann Aufgestellt : Altshausen, den 06.05.2008 / 03.03.2009 / 27.05.2009 zuletzt geändert : 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 zuletzt ergänzt: 05.11.2013 Groß Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 1 Bebauungsplan “Mehlisstraße“ GemeindeBaindt BEGRÜNDUNG 1. ALLGEMEINES 2. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 3. RÄUMLICHE UND STRUKTURELLE SITUATION 4. BESTEHENDE RECHTSVERHÄLTNISSE 5. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN UND VORHABEN 6. NOTWENDIGKEIT DER BEBAUUNGSPLANAUFSTELLUNG 7. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 8. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE 9. ERSCHLIESSUNG 10. BAULICHE NUTZUNGEN 11. GRÜN- UND FREIFLÄCHEN 12. VER- UND ENTSORGUNGSEINRICHTUNGEN 13. AUSWIRKUNGEN 14. UMWELTSCHUTZ, EINGRIFFE IN NATUR UND LANDSCHAFT MIT AUSGLEICHSBILANZIERUNG 15. BETEILIGUNG DER BÜRGER UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 16. PLANDATEN 17. KOSTENSCHÄTZUNG Begründung der Örtlichen Bauvorschriften: 18. GESTALTERISCHE VORSCHRIFTEN Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 2 1. Allgemeines Die im Bebauungsplan abgegrenzte Fläche ist zu etwa knapp der Hälfte unbebaut. Die Fläche gehört zum auslau- fenden landwirtschaftlichen Betrieb Schachenerstraße 106 und ist zwischenzeitlich von allen Seiten von Bebauung um- rahmt. Im Osten eher Wohnbebauung, im Süden dörfliche Mischnutzung und im Westen und Norden durch gewerbliche Nutzungen. Nachdem diese bisherige landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche durch Aufgabe des Betriebes frei wird soll die- ser Bereich nun als vorrangig zu nutzende Innenentwick- lungsfläche städtebaulich neu geordnet und bebaut werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch erlassen. Die Voraussetzungen hierfür liegen im Sinne des § 13a als Innenentwicklungsfläche vor. 2. Räumlicher Geltungsbereich Die Abgrenzung des Geltungsbereichs für den Bebauungs- plan wird wie folgt begrenzt: gemäß Planeintrag Im Westen durch die Mehlisstraße (Parzelle 605 / 2) Im Norden ebenfalls durch die Mehlisstraße(Parzelle 557) Im Osten durch die Baienfurterstraße (Parzelle 602 / 1) Im Süden durch die Schachenerstraße (Parzelle 575) 3. Räumliche und strukturelle Situation Der Planungsbereich umfasst einen größeren Teil der histo- rischen Ortslage von Schachen bzw. der vorhandenen Be- bauung entlang der Baienfurterstraße. Im Westen und Nor- den grenzt der Planungsbereich direkt an bestehende Ge- werbegebiete mit rechtskräftigem Bebauungsplan an. Im Planungsgebiet befindet sich ein gewerblicher Betrieb in di- rektem Umfeld zu bestehenden Wohngebäude. Das Gebiet ist von der Topographie her nahezu eben.Durch das vorhandene Straßennetz ist es schon weitgehend er- schlossen einschließlich desdazugehörigen Ver- und Entsor- gungssystems und bedarf lediglich der Ergänzung. 4. Bestehende Rechts- verhältnisse: Für den Planungsbereich gibt es keinen Bebauungsplan und damit keine rechtskräftige planungsrechtliche Festsetzung. Der Grunderwerb durch die Gemeinde des bisher unbebau- ten Bereiches ist gesichert. 5. Übergeordnete Planun- Der Flächennutzungsplan weist im Geltungsbereich ein Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 3 gen und Vorhaben: Dorfgebiet aus. Der bisher unbebaute Teilbereich ist als Bau- fläche im Zuge der Berichtigung des Flächennutzungs- planes vom 01.12.2010 ausgewiesen. Im Westen schließt sich eine größere gewerbliche Zone an. Im Süden ebenfalls laut Flächennutzungsplan Dorfgebiet. Im Osten sind keine größeren Siedlungserweiterungen eingetragen. 6. Notwendigkeit der Beb.- Plan Aufstellung Der Ortsteil Schachen hat sich im Planungsbereich in den letzten Jahrzehnten vom bäuerlich geprägten weilerhaften Dorf zu einem in Teilen stark gewerblich geprägten Standort entwickelt. Gleichzeitig nimmt das Wohnen im Bereich der Baienfurterstraße und Schachenerstraße einen hohen Stel- lenwert ein. Durch die Aufgabe des landwirtschaftlichen Be- triebes an der Schachenerstraße wird sowohl die Hofstelle wie auch die angrenzenden bisherig landwirtschaftlich ge- nutzten Flächen frei. Im Sinne des sparsamen Umgangs mit Bauland und dem Vorrang der Innenentwicklung soll der Planungsbereich städtebaulich neu geordnet werden. Mit der Neuordnung und Neubebauung soll gleichzeitig eine pla- nungsrechtlich abgesicherte konfliktarme Weiterentwicklung dieses Teilbereichs von Schachen für das Wohnen wie auch die Absicherung der bestehenden gewerblichen Nutzungen durch eine Pufferzone erreicht werden. 7. Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird die städte- bauliche Gesamtentwicklung des nördlichen Teilbereichs des OrtsteilsSchachen in einem entscheidenden Teilbereich fortge- führt, weiterentwickelt und abgeschlossen. Mit der Neubebau- ung des bisher unbebauten Bereiches wird im Sinne der vor- rangig zu betreibenden Innenentwicklung wertvolles Bauland für die Gemeinde eröffnet unter weitgehender Ausnutzung bereits vorhandener Erschließungsvorleistungen. Die überge- ordnete städtebauliche Zielvorstellung ist die Arrondierung und Weiterentwicklung der vorhandenen überwiegend durch Wohnbebauung gekennzeichneten Bereiche entlang der Bai- enfurter- und Schachenerstraße bei gleichzeitiger Abschir- mung nach Westen weiterzuentwickeln. Aufgrund der punktu- ellen teils intensiven gewerblichen Nutzung entlang der Mehlisstraße ist eine Abpufferung durch eine entsprechende gewerbliche Bebauungsstruktur erforderlich. Hinsichtlich der Art der Bebauung wirddie bestehende Bebau- ung westlich der Baienfurterstraße und nördlich der Schachenerstraße planungsrechtlich gesichert.Weiterhin wird im bereits bebauten Bereich entlang der Schachenerstraße die zukünftige bauliche Struktur für die zu erwartenden Verände- rungen aus dem Strukturwandel (Abriss ehemals landwirt- schaftlicher Hofstellen zugunsten von Neubauten) einschließ- lich der Bebauungsintensität im rückwärtigen Bereich (Bauen in der 2. Reihe) planungsrechtlich geregelt. Mit der Neubebau- ung wird die Körnung der bisherigen Bebauungsstruktur hin- sichtlich Nutzung, Größe und Dichte aufgenommen und wei- tergeführt. Im Nordwesten werden nicht störende gewerbliche Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 4 Bauten als „Pufferzone“ vorgesehen. Diese gewerbliche Übergangszone mit Nutzungseinschrän- kungen trägt dem Ergebnis des Schallgutachtens im Hinblick auf die geplante und bereits bestehende Wohnbebauung Rechnung. Ziel der Planung ist durch die Freigabe der Gebäudestellung und durch die Art der Erschließungsstruktur für möglichst alle Gebäude eine günstige passive Nutzung der Sonnenenergie zu eröffnen. Das Verkehrserschließungskonzept ist lediglich durch eine neue Erschließungsschleife geprägt die jeweils an die Mehlis- straße anschließt und im Westen einen unmittelbaren An- schluss über die Schachenerstraße an das überörtliche Netz ermöglicht. In Nordsüdrichtung wird ein Fußweg zwischen der Mehlisstra- ße und der Schachenerstraße vorgesehen zur bestmöglichen innerörtlichen fußläufigen Vernetzung insgesamt und auch im Hinblick auf die fußläufige Anbindung des vorgesehenen öf- fentlichen Kinderspielplatzes in der Mitte des Planungsberei- ches. 8. Eigentumsverhältnisse: Rund die Hälfte der Fläche des Planungsbereich ist bereits bebaut und in Privatbesitz. Der Erwerb des bisher unbebauten Bereiches durch die Gemeinde ist gesichert. Die eigentums- rechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Fußweg sind noch zu schaffen. 9. Erschließung: Der gesamte Planungsbereich ist bereits weitgehend er- schlossen durch das örtliche Straßennetz das den Planungs- bereich von allen vier Seiten bereits umschließt. Über die Schachenerstraße ist eine sehr gute und konfliktarme Anbin- dung an das überörtliche Straßennetz gewährleistet. Die Stra- ßenquerschnitte der Mehlisstraße sind bereits auf die gewerb- lichen Anforderungen ausgelegt und können den zusätzlichen Verkehr für die Neubebauung gut aufnehmen. Die Anbindung der neuen, inneren Erschließungsstraße erfolgt deshalb so- wohl im Westen wie auch im Norden an die Mehlisstraße um auch zusätzliche Verkehrsbelastungen im Bereich der Baien- furter- und Schachenerstraße gering zu halten. 10. Bauliche Nutzungen: Mit der Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet in einem großen Teilbereich einschließlich der bereits bebauten Berei- che wird dem bereits in diesem Teilbereich der Baienfurter- straße und Schachenerstraße vorhandenen Gebietscharakter Rechnung getragen. Zum Schutz vorhandener gewerblicher Betriebe an der Schachenerstraße wird ein kleiner Teilbereich als Mischgebiet ausgewiesen. Diese Ausweisung entspricht dem derzeitigen Gebietscharakter und auch dem südlich angrenzenden Dorf- gebiet. Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 5 Als Pufferzone zwischen Wohnen und Gewerbe wird im Nord- westen ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) ausgewie- sen. In diesem eingeschränkten Gewerbegebiet sind nur das Wohnen nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen (hinsichtlich Schallemissionen - Lärm) zulässig. Das Wohnen ist nur im betrieblichen Zusammenhang möglich. Damit wird zum einen ein größtmöglicher Schutz für die westlich und nördlich angrenzenden gewerblichen Nutzungen erreicht durch die klare Einschränkung des Wohnens und gleichzeitig für die im Osten angrenzende Wohnbebauung eine Abstufung der gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich gesichert. Als wei- tere Maßnahme zur Entflechtung der gewerblichen Nutzung zum Wohnen hin ist entlang der neuen Wohnerschließungs- straße eine durchgängige Grünfläche als Retentions- und Be- pflanzungsfläche vorgesehen mit Zufahrtsverbot auf den ge- werblichen Bereich. Der öffentliche Kinderspielplatz zum einen zentral angeordnet mit der bestmöglichen Erreichbarkeit für die umliegende Wohnbebauung und dient gleichzeitig als zu- sätzlicher Puffer zu den gewerblichen Nutzungen. Das Nutzungsmaß wird bestimmt durch die maximal bebauba- re Grundfläche, Geschossfläche und durch Baugrenzen sowie die maximale Wand- und Gebäudehöhe. Als für im Allgemeinen Wohngebiet unzulässig erklärte Nut- zungen wie Gartenbaubetriebe, Tankstellen und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe werden mit der umgebenden Nut- zungsstruktur und der neu geplanten inneren Wohnbebauung im Hinblick auf eine Störung durch Verkehrsfrequenzen und damit Lärmimmissionen im Allgemeinen Wohngebiet begrün- det. Weiterhin soll eine Durchdringung des Allgemeinen Wohngebietes mit gewerblichen Nutzungen verhindert und zu Gunsten einer Entflechtung gesichert werden. Im ausgewiesenen kleinen Teilbereich des Mischgebietes werden Vergnügungsstätten ausgeschlossen um eine mögli- che punktuelle Verdichtung und Störung im Hinblick auf die Umgebungsbebauung auszuschließen. Im Mischgebiet wird als Grundzug der Planung die Anzahl der Wohnungen in Abhängigkeit der Grundstücksgrösse einge- schränkt um in diesem kleinen Teilbereich eine punktuelle Verdichtung von Wohnnutzung im Hinblick auf mögliche Nut- zungskonflikte mit zulässigen gewerblichen Nutzungen zu ver- hindern. Im eingeschränkten Gewerbegebiet werden definierte Lärm- kontingente festgelegt um dem Schutzbedürfnis der angren- zenden Wohnbebauung Rechnung zu tragen. 11. Grün- und Freiflächen: Das städtebauliche Grundkonzept sieht eine durchgängige grüne Zone aneinander stoßender Privatgärten zwischen vor- handener Bebauung an der Baienfurterstraße und der Neube- bauung im Innenbereich vor um insbesondere für die vorhan- Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 6 dene dortige Bebauung eine gute Belichtungs- und Beson- nungsmöglichkeit zu sichern und im Sinne der Vernetzung von Grünräumen. Zur weiteren Entflechtung von möglicherweise störender Nut- zungen zwischen Mischgebiet und Allgemeinem Wohngebiet wird in einem Teilstück eine private Grünfläche ausgewiesen mit entsprechenden Einschränkungen von baulichen Nutzun- gen. Ebenfalls vernetzt wird der öffentliche Kinderspielplatz mit den Flächen zur Retention / Versickerung der Oberflächenwasser. Damit entstehen insgesamt durchgängige Grünräume sowohl in ökologischer Hinsicht wie auch zur Steigerung der Wohn- qualität. 12. Ver- und Entsor- gungseinrichtungen: Allgemeines: Die Entsorgung des Schmutzwassers für den gesamten Pla- nungsbereich ergibt sich aus dem bereits vorhandenen Kanal- netz der vorhandenen Bebauung und des vorhandenen Stra- ßennetzes. Dieses Netz wird lediglich durch das Kanalnetz für die neu zu bauende innere Wohnerschließungsstraße ergänzt. Abwasserbeseitigung: Die Entsorgung der Oberflächenwasser im Bereich der Neu- bebauung der bisher unbebauten Grundstücke wird im modifi- zierten Trennsystem realisiert. Die anfallenden Regenwässer der befestigten öffentlichen Flä- chen und der privaten Dach- und Hofflächen werden über ein separates Leitungssystem, zwei zentralen Versickerungsbe- cken zugeführt und dort über eine belebte Bodenzone versi- ckert. Der vorhandene Untergrund wurde geologisch beurteilt, und lässt eine Versickerung zu. Von den Becken ist je eine Notüberlaufleitung in den beste- henden Mischwassersammler vorgesehen. Das häusliche Abwasser (Schmutzwasser) wird getrennt ge- sammelt und dem bestehenden Mischwasserkanalnetz zuge- führt. Jedes Grundstück erhält je einen Schmutz- und Regenwas- serkontrollschacht als Anschlussmöglichkeit. Das für die Regenwasserableitung erforderliche Wasser- rechtsverfahren wird im Zuge der Erschließungsplanung ein- geleitet. Im Rahmen der Baumaßnahmen wird der Verteilerschacht (38150-038) in der Schachener Straße, südwestlich von Ge- bäude Schachener Straße 108, so umgebaut, dass der ge- samte Abfluss des Schmutzwassers aus Baindt über die Schachener Straße zum RÜB Schachen geleitet wird. Damit wird der Schmutzwasserkanal DN 700 Richtung Mehlisstraße um 550 l/s entlastet. Der maximale Schmutz- und Regenwas- serabfluss aus dem Baugebiet zum Abwasserkanal DN 700 Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 7 beträgt 28 l/s und ist somit unerheblich. Wasserversorgung: Die Wasser- und Löschwasserversorgung für das Baugebiet ist gesichert. Die Druckhöhe ist ausreichend. Als Versorgungssystem wird, wie weitgehend in Baindt vor- handen, das WN – System gewählt. Die Hausanschlüsse innerhalb des Neubaugebietes werden in die einzelnen Grundstücke hinein verlegt. andere Leitungsträger: Ortsbeleuchtung, Strom, Telefon, Gas, und andere Medien (evtl. Kabelfernsehen / Datenleitungen) werden mit den ent- sprechenden Leitungsträgern abgestimmt und koordiniert. 13. Auswirkungen: Die Ausweisung des überwiegenden Teils des Planungsberei- ches als Allgemeines Wohngebiet trägt dem vorOrt tatsächlich vorhandenen Gebietscharakter Rechnung und entspricht der geplanten städtebaulichen Gesamtzielsetzung. Mit der Aus- weisung eines kleinen Teilbereiches als Mischgebiet und eines Teilbereiches als eingeschränktes Gewerbegebiet wird der bereits vorhandenen Nutzungsstruktur des Gesamtbereiches dieses nördlichen Teils von Schachen Rechnung getragen. Sowohl im Hinblick auf den bestehenden gewerblichen Betrieb im Planungsbereich an der Schachenerstraßewie auch im Hinblick auf die angrenzenden gewerblichen Nutzungen wurde ein Schallgutachten beauftragt. Die Ergebnisse dieses Schall- gutachtens liegen vor und wurden in den Planungsprozess eingearbeitet: "Auf das Planungsgebiet wirken die Geräuschimmissionen des westlich und nördlich angrenzenden Gewerbe- und Mischge- bietes "Baindt-Schachen" und der im Planungsgebiet liegen- den Firma Bentele ein. Dies kann zu Nutzungskonflikten füh- ren. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde dies schalltechnisch untersucht (Gutachten des Büro Sieber, Fas- sung vom 06.03.2012). Es wurde festgestellt, dass die zuläs- sigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet (WA) und für ein Mischgebiet (MI) auf Grund der Lärmimmissionen des bestehenden Gewerbegebietes westlich und nördlich des Planungsgebietes überschritten werden. In Absprache mit dem Landratsamt Ravensburg wurde ein Lärm- schutzkonzept erarbeitet. Das Konzept beinhaltet eine ab- schirmende Bebauung im geplanten eingeschränkten Gewer- begebiet (GEe) sowie innergebäudliche Maßnahmen (Orientie- rung der schutzbedürftigen Räume) im geplanten allgemeinen Wohngebiet (WA) sowie im Mischgebiet (MI). Für die beste- hende Bebauung auf den Fl.-Nrn. 593 und 598 (Baienfurter Straße 10 und 12) wurde festgesetzt, dass in der Ausnahme z.B. wenn eine auf Grund des bestehenden Gebäudegrundris- ses des Gebäudes und des daraus resultierenden Raumzu- Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 8 schnittes eine Orientierung der zum Lüften benötigten Fens- teröffnung nicht möglich ist, können Fensteröffnungen zuge- lassen werden, wenn die betreffenden Räume mit einer aus- reichend dimensionierten schallgedämpften Lüftungsanlage ausgestattet werden. Die zeitliche Abfolge (Lärmbebauung vor Errichtung der Wohnnutzung) wird durch eine "Wenn-Dann- Festsetzung" nach § 9 Abs. 2 BauGB geregelt. Bei der Be- rechnung der Lärmimmissionen der Firma Bentele hat sich gezeigt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte in der be- stehenden bzw. geplanten Umgebungsbebauung der Firma nur eingehalten werden, wenn die lärmintensiven Tätigkeiten (Warmlaufenlassen von Motorsägen und Rasenmäher) im Gebäudeinneren durchgeführt werden. Dies wird durch die Errichtung eines Schallschutzraumes ge- währleistet. Die zeitliche Abfolge wird auch hier mit einer "Wenn-Dann-Festsetzung" nach § 9 Abs. 2 BauGB gewähr- leistet. Durch das geplante eingeschränkte Gewerbegebiet sind Lärmeinwirkungen im nördlich und östlich angrenzenden allgemeinen Wohngebiet zu erwarten. Zur Konfliktlösung wird die Festsetzung von Emissionskontingenten gemäß DIN 45691 (Geräuschkontingentierung) vorgeschlagen. Bei der Festlegung von Emissionskontingenten nach DIN 45691 wird jedem Quadratmeter Grundstücksfläche eine bestimmte Ge- räusch-Emission zugeordnet, so dass die Immissionsrichtwer- te der TA Lärm (1998) in der Umgebung des Planbereiches eingehalten werden. Das bestehende Gewerbegebiet geht bei der Berechnung der Emissionskontingente als Vorbelastung mit ein. Eventuelle Hindernisse wie Häuser, Hallen oder Bö- schungen zwischen der Schallquelle und dem Immissionsort (Zusatzdämpfung) werden bei der Berechnung der Schallaus- breitung nicht berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt unter alleiniger Berücksichtigung des Abstandsmaßes nach DIN ISO 9613-2 (Schallausbreitung im Freien). Die Einhaltung der Emissionskontingente wird im Einzelfall im Rahmen des bau- rechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. bei der Planung eines Vorhabens, das vom Genehmigungsverfahren freige- stellt ist, durch Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung durch ein entsprechend qualifiziertes Büro nachzuweisen sein. Dabei wird die oben beschriebene Zusatzdämpfung berück- sichtigt. Das ermöglicht dem Betreiber, durch variable Maß- nahmen und konkrete Betriebsgestaltung (z.B. Lage, Orientie- rung, Anzahl und Größe von Gebäudeöffnungen) die Emissio- nen so zu steuern, dass der zulässige Immissionsanteil an der schutzbedürftigen Umgebungsbebauung eingehalten wird." Auf die Ergebnisse des Schallgutachtens vom Büro Sieber, Fassung vom 02.02.2010, ergänzt in Fassung vom 06.03.2012, wird im Einzelnen verwiesen. Hinsichtlich der Bauteile der Aussenflächen der Gebäude wird von der Festsetzung von Schalldämmmaßen abgesehen da die Einhaltung des geforderten Innenpegels von 25 dB(A) be- reits bei einfachster Ausführung der Außenbauteile (z.B. Mau- erwerk mit einer Dicke von 11,5cm, Fenster mit Einfachvergla- sung) sichergestellt ist. Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 9 14. Umweltschutz, Eingrif- fe in Natur und Land- schaft mit Ausgleichs- bilanzierung: Da der Planungsbereich als Innenentwicklung zu bewerten ist kommt § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB zur Anwendung, demzu- folge gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebau- ungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zuläs- sig. Auf einen umfassenden Umweltbericht und eine Eingriffsaus- gleichsabarbeitung wird deshalb verzichtet. Um die Beachtung der Belange des Naturschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu prüfen und ggf. sicherzustellen, wurden die Auswirkungen der Überplanung untersucht und im Verfah- ren dargestellt, insbesondere die Auswirkung durch die entfal- lende landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. Reststreuobstbe- stand. (Siehe hierzu Naturschutzfachlicher Beitrag vom 15.02.2008, ergänzt am 25.02.2008 von Dipl.-Ing. B. Groß- Aurbacher, 88518 Herbertingen). Das Büro UWA hat bei zwei Begehungen die potentielle Eig- nung des Gebietes für die genannten Vogelarten geprüft. Jah- reszeitlich bedingt waren keine Brutbestände feststellbar. Auf- grund des dreischnittigen Grünlandes ist die Fläche für den Wiedehopf und für Bodenbrüter wie z.B. Wiesenpieper und Feldlerche ungeeignet. Die weitere Bewertung ergab keine Hinweise auf Brutvorkommen oder Nutzung der Fläche als Nahrungshabitat. Die Untersuchung ergab damit keinen naturschutzrelevanten Tatbestand, der einer Umsetzung der Planung entgegensteht. 15. Beteiligung der Bürger und Träger öffentli- cher Belange: Sowohl die Bürger wie auch die Träger Öffentlicher Belange wurden entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen ange- hört. Die Ergebnisse dieser Verfahrensschritte wurden in die Begründung und den Bebauungsplaneingearbeitet. 16. Plandaten: Das Verfahrensgebiet umfasst ca. 3,7 ha 17. Kosten: Ein Teilbereich der Planungsfläche (bisher unbebaute Berei- che) wird durch die Gemeinde erworben. Die Erwerbskosten sind im Haushalt der Gemeinde finanzier- bar. Die anfallenden Kosten für die Erschließung sind ebenfalls im Haushaltsplan der GemeindeBaindt berücksichtigt. Z:\Planung\P34_Baindt\P34-1 BPL_Mehlisstraße\Textl_Festsetz\Neu_2008\05_ergänzungsverfahren\x_20131105_Ergänzverfahren_GR_Satzung\02_Begründ_Ergänz_07_20121211_GR.docx Begründung zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften „Mehlisstraße“ Seite 10 Begründung der Örtlichen Bauvorschriften: 18. Gestalterische Vor- schriften: Gestalterische Vorschriften, festgesetzt als Örtliche Bauvor- schriften, werden mit dem Ziel der Weiterführung und Erhal- tung des Ortsbildes, der Einfügung in die heterogene Bau- struktur und der Notwendigkeit der Integration dieses Teilbe- reiches in die vorhandene Umgebungsbebauung begründet und festgesetzt. Gleichzeitig werden die Örtlichen Bauvorschriften im Hinblick auf die bereits bestehenden sehr unterschiedlichen Baustruk- turen auf das Notwendigste beschränkt. Die Festsetzungen für die Dachform, Dachneigung und Dach- gestaltung sind begründet im Hinblick auf die Weiterführung der gewachsenen dörflichen Bebauungsstruktur mit dem Grundsatz überwiegend geneigter Dächer und dem Satteldach als Hauptdachform. Die Mindestdachneigung von 25° mit Aus- nahme des gewerblichen Bereiches wird begründet mit der Zielsetzung einer einheitlichen, dörflichen Dachlandschaft mit Eindeckung der Dachflächen mit Dachsteinen oder Dachzie- geln. Für die gewerblichen Bauten im eingeschränkten Gewerbege- biet sind großzügigere Festsetzungen festgesetzt und Pultdä- cher zugelassen um den spezifischen Anforderungen des ge- werblichen Bauens Rechnung zu tragen. Die Festsetzungen zu Dachaufbauten wurden auf ein Min- destmaß reduziert. Mit diesen Festsetzungen soll sicherge- stellt werden, dass das geneigte Dach als Satteldach und Walmdach in seiner Grundform erhalten bleibt und gleichzeitig hochwertige Dachgeschossausbauten ermöglicht werden. Anerkannt: Aufgestellt: Baindt, den 03.03.2009 / 27.05.2009 Altshausen, den 03.03.2009 / 27.05.2009 02.10.2009 02.10.2009 zuletzt geändert 02.02.2010 zuletzt geändert 02.02.2010 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 ergänzt: 06.03.2012 / 11.12.2012 ........................................................ ................................................... Bürgermeister Buemann Roland Groß[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 3. September 2021 Nummer 35 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Startschuss für den Baindter Bikepark Neue Freizeit- und Sportmöglichkeit für unsere Kinder und Jugendliche, geschaffen von der Initiative Bikepark-Baindt. Der Baindter Bikepark am „Baindter Bädle“ kann ab sofort genutzt werden! Im Jahr 2020 hat die Initiative Bikepark-Baindt, die sich aus ca. 20 Kindern und Jugendlichen und deren Eltern zusammensetzt, eine Unterschrif- tenaktion gestartet und damit den Wunsch ge- äußert, ein geeignetes Grundstück für die Errich- tung einer Fahrradstrecke zur Verfügung gestellt zu bekommen. Nach Abwägung verschiedener Möglichkeiten hat der Gemeinderat den „jungen Bikern“ am „Baindter Bädle“ eine Wiesenfläche, angren- zend an ein kleines Waldstück, bereitgestellt. So- wohl die Wiesenfläche als auch das Waldstück sind außerhalb eines Biotopes und Eigentum der Gemeinde Baindt. Darüber hinaus unterstützt die Gemeinde das Projekt mit einem Zuschuss aus der Gemeindekasse. Der gesamte Bau des Bikeparks wurde mit Unter- stützung mehrere Sponsoren durch die Bikerfamilien eigenverantwortlich umgesetzt, so hat auch die Firma B+K Baumaschinen aus Bad Waldsee ihre Maschinen kostenlos zur Verfügung gestellt. Wir bedanken uns recht herzlich bei den ehrenamt- lichen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz und ihr Engagement! Der neue Bikepark soll vor allem unseren Kindern und jugendlichen Fahrradfahrern Spaß und Freude berei- ten sowie einen Treffpunkt schaffen, der es möglich macht, zusammenzukommen und aktiv zu sein, auch in Zeiten einer Pandemie. Damit der Bikepark dauerhaft ein Erfolg wird und alle ihren Spaß haben, sind die geltenden Regeln unbedingt zu beachten. Liebe Jugendlichen, wir wünschen Euch ganz viel Spaß bei der Nutzung des Bikeparks, nehmt Rücksicht aufeinander und bitte beachtet die Schilder am Zugang zum Bikepark! Eure Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Amtliche Bekanntmachungen Grundlage für Breitbandausbau geschaffen – Baindt erhält weitere Breitbandförderung von über 2,5 Mio. € Bereits im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breitbandförderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. € über den Zweckverband Breitbandversorgung erhalten. Damit werden ca. 50% der kalkulierten Kosten durch den Bundeszuschuss gedeckt. Gemeinsam mit dem Landes- zuschuss in Höhe von 2.626 Mio. €, was etwa weiteren 40% der kalkulierten Kosten entspricht, kann somit die Deckung von ca. 90% der Kosten durch die Unterstützung von Bund und Land gewährleistet werden. Foto: Übergabe Zuwendungsbescheid, Vogt MdL Schuler, Innenminister Strobl, Gemeindekämmerer Abele, Orts- baumeister Roth, MdB Müller Die Zuschussübergabe fand am 24. August in der Fest- halle in Vogt statt. Der Zuwendungsbescheid für den Breitbandausbau in der Gemeinde Baindt wurde stell- vertretend von Gemeindekämmerer Wolfgang Abele und vom Ortsbaumeister Florian Roth entgegengenommen. Insgesamt wurden 339 Zuwendungsbescheide durch Mi- nister Thomas Strobl übergeben. Damit beruft sich die Förderung des Breitbandausbaus der Kommunen in Ba- den-Württemberg durch das Land auf mehr als 400 Mil- lionen Euro. Mit Hilfe des Bundes- und Landeszuschusses wird die Er- schließung der weißen Flecken in der Gemeinde Baindt ermöglicht. Mit einem Eigenanteil von 10 % der Kosten kann die Gemeinde Baindt sich mit Glasfasern fit für die Zukunft machen und an das Gigabit-Netzwerk anschlie- ßen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s Foto: Übergabe Zuwendungsbescheid, Vogt MdL Schuler, Innenminister Strobl, Gemeindekämmerer Abele, Ortsbau- meister Roth, MdB Müller entsprechend faktisch gewähr- leistet ist, jedoch aufgrund der besonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für diese Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Eine Herausforderung könnte sich jedoch bezüglich der Umsetzung der Baumaßnahmen ergeben. Die Hochkon- junktur im Bausektor und die gleichzeitige Materialknapp- heit dürfte vermutlich erhöhte Kosten und eine längere Dauer zur Folge haben, als gehofft. Das Ziel des kommunalen Breitbandausbaus soll dennoch so schnell wie möglich erreicht werden: „Die Landesregie- rung setzt auch in der neuen Legislaturperiode die Breit- bandförderung mit hohem Tempo fort. In den vergange- nen fünf Jahren haben wir sehr viel erreicht und so viel investiert wie nie zuvor. Diesen Weg setzen wir in diesem Sommer nahtlos fort, um eine flächendeckende Versor- gung mit schnellen Internetanschlüssen im ganzen Land zu erreichen“, so Digitalisierungsminister Thomas Strobl. Die Gemeinde Baindt wird im ersten Step die weißen Flecken im Außenbereich mit unter 30 Mbit/s ausbauen. Anschließend möchte die Gemeinde Baindt auch in die grauen Fleckenförderung (Internetversorgung von we- niger als 100 Mbit/s) einsteigen. Ferienprogramm FÜR FOLGENDE VERANSTALTUNG SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Freitag 10.09.2021 Kath. Kirche „Fotorallye rund um Kloster und Kirche“ 8 - 14 Jahre, 14 - 17.30 Uhr Zur nupian-Online-Anmeldung geht‘s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Alles Weitere, sowie genauere Informati- onen zu Teilnahme- und Zahlungsbedin- gungen, Corona-Hygienemaßnahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Tierarzt Samstag, 04. September und Sonntag 05. September Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. September Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hoch- bergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Sonntag, 05. September Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Egon Buchholz feierte am 30.08.2021 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender September 14.09. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 25.09. Basar „Rund ums Kind“ Klosterwiesenschule 26.09. Bundestagswahl Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Zur Information Dienstgebäude Olgastr. 11 · 88214 Ravensburg · Telefon 0751 806-0 · Telefax 07071 757-3190 poststelle@rpt.bwl.de · www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN L 314, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Baien- furt und Bergatreute Das Regierungspräsidium Tübingen lässt die schadhafte Fahrbahndecke der L 314 zwischen Baienfurt und Bergatreute in zwei Teilabschnitten im Herbst 2021 erneuern. Der erste Abschnitt beginnt hinter der Zufahrt zum Gewerbegebiet Baienfurt und hat eine Länge von rund 2 km. Der zweite Abschnitt beginnt am Parkplatz Jakobsbrunnen und reicht bis zum Ortseingang von Bergatreute. Für die Sanierung ist es erforderlich die L 314 von Montag, 06.09.2021 bis voraussichtlich Freitag, 29.10.2021 zwischen dem Gewerbegebiet in Bai- enfurt und dem Ortseingang Bergatreute voll zu sperren. In den gesperrten Abschnitten ist kein öffentlicher Verkehr mehr möglich. Auch Anliegerverkehr kann nur eingeschränkt – teilweise auf Kies – stattfin- den. Der Verkehr der L 314 wird weiträumig über die B 30 umgeleitet. Zum Baubeginn wird das Regierungspräsidium eine gesonderte Pressemittei- lung veröffentlichen. Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis für die entstehenden Behin- derungen. Regierungspräsidium Tübingen L 314, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Baienfurt und Bergatreue Das Regierungspräsidium Tübingen lässt die schadhafte Fahrbahndecke der L 314 zwischen Baienfurt und Bergatreute in zwei Teilabschnitten im Herbst 2021 erneuern. Der erste Abschnitt beginnt hinter der Zufahrt zum Ge- werbegebiet Baienfurt und hat eine Länge von rund 2 km. Der zweite Abschnitt beginnt am Parkplatz Jakobs- brunnen und reicht bis zum Ortseingang von Bergatreute. Für die Sanierung ist es erforderlich die L 314 von Mon- tag, 06.09.2021 bis voraussichtlich Freitag, 29.10.2021 zwischen dem Gewerbegebiet in Baienfurt und dem Ort- seingang Bergatreute voll zu sperren. In den gesperrten Abschnitten ist kein öffentlicher Ver- kehr mehr möglich. Auch Anliegerverkehr kann nur ein- geschränkt – teilweise auf Kies – stattfinden. Der Verkehr der L 314 wird weiträumig über die B 30 um- geleitet. Zum Baubeginn wird das Regierungspräsidium eine ge- sonderte Pressemitteilung veröffentlichen. Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis für die entstehenden Behinderungen Bodensee-Oberschwaben-Bahn BOB wird bestreikt Während des Streiks der Gewerkschaft GDL von Donners- tag, 2. bis Montag 6. September ist auch bei der Boden- see-Oberschwaben-Bahn mit Zugausfällen zu rechnen. Ein Bus-Notverkehr wird eingerichtet. Auch hier ist auf- grund der Verkehrssituation jedoch mit Verspätungen zu rechnen, schreibt die BOB in einer Medieninfo. Infos zum Verkehr allgemein auf der Website www.bob- fn.de. Die aktuellsten Infos sind auf www.bahn.de oder den entsprechenden Apps zu finden. Außenstelle Baindt ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Bei den VHS-Kursen Baindt Herbst/Winter 2021 sind noch folgende Plätze frei: Nr. T3012-01W3 Fit im Herbst mit Yoga Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Sivananda Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) 7 - 15 Personen 5 Vormittage, 29.10.2021 - 26.11.2021 Freitag, 07:45 - 09:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, Rote Halle 38,50 € Nr. T3012-02W3 Mit Yoga stark durch den Winter Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Sivananda Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) 7 - 15 Personen 5 Vormittage, 14.01.2022 - 11.02.2022 Freitag, 07:45 - 09:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, Rote Halle 38,50 € Wirbelsäulengymnastik Carola Brammertz, Physiotherapeutin Kurs 2 Nr. T3031-03W3 7 - 13 Personen 10 Abende, 21.09.2021 - 30.11.2021 Dienstag, 20:00 - 21:00 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, Rote Halle 46,70 € Genauere Angaben zu den Kursen finden Sie im VHS- Heft oder im Internet unter www.vhs-weingarten.de Die verfügbaren Plätze einer Veranstaltung werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs belegt. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestäti- gung! Notieren Sie sich deshalb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nachricht von uns, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Selbstverständlich wird die VHS laufend die aktuellen Entwicklungen zur Corona-Pandemie beobachten und ihre Räumlichkeiten der aktuellen Lage entsprechend anpassen. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online über das Internet unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kunde sind unter 07502 9406-12 (VHS Außenstelle Baindt) August 2021 Blutspenden: DRK-Blutspendedienst bittet zur Ferienzeit weiterhin auf Bluttransfusionen angewiesen. Herzerkrankungen sowie Komplikationen bei Operationen Blutspendedienst bittet dringend zur Spende. Versorgung mit überlebenswichtigen Blutprodukten immer Krankenhäuser mussten seit Beginn der Pandemie immer um Notfall-Kapazitäten freizuhalten. Jetzt, vor dem innerhalb der ohnehin für die Blutspende schwierigen Die Folge ist ein hoher Bedarf an Blutspenden, der ernsthafte Herausforderung stellt. bestimmter Blutbestandteile wird regelmäßig Nachschub nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blutspendedienst alle gesunden Spendefähigen zur Blutspende: kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden www.blutspende.de/corona. bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch Sommer, Sonne, Blutspenden: DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende Patienten sind auch in der Ferienzeit weiterhin auf Bluttransfusionen angewiesen. Unfälle, Krebs- und Her- zerkrankungen sowie Komplikationen bei Operationen machen keinen Urlaub. Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Spende. Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit überle- benswichtigen Blutprodukten immer wieder vor Heraus- forderungen. Krankenhäuser mussten seit Beginn der Pandemie immer wieder geplante Eingriffe verschieben, um Notfall-Kapazitäten freizuhalten. Jetzt, vor dem Hin- tergrund der Lockerungen, werden innerhalb der ohne- hin für die Blutspende schwierigen Ferienzeit viele Ope- rationen nachgeholt. Die Folge ist ein hoher Bedarf an Blutspenden, der alle Blutspendedienste aktuell vor eine ernsthafte Herausforderung stellt. Durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird regelmäßig Nachschub benötigt. Einige Blutbestand- teile sind nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blutspen- dedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Blutspende: Mittwoch, dem 08.09.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergeb- nis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alle Informatio- nen finden Sie unter www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 07585/9307-0 info@mr-ao.de Der Maschinenring Alb-Oberschwaben unterstützt gemeinsam mit dem Bundesverband der Maschinenringe Weinbauern im Ahrtal nach der Flutkatastrophe. Die Maschinenringe haben mit der Unterstützung lokaler Hilfsprojekte im Ahrtal begonnen. Im Mittelpunkt steht dabei der Einsatz eines Werkstatttrucks bei hochwassergeschädigten Betrieben, den die Maschinenringe seit 14 Tagen finanziell absichern. Daneben läuft auch die Suche nach Handwerkern aller Gewerbe, die derzeit Kapazitäten haben, sich am Wiederaufbau zu beteiligen. Gerne stehen wir Ihnen als regionaler Ansprechpartner hier zur Verfügung. Auch ist ein Hilfsfond eingerichtet worden, auf dem Landwirte, Unternehmen und Privatleute spenden und somit den Flutopfern helfen können Wer spenden möchte, kann dies tun unter: Stiftung BHD-Maschinenring Land, „Fluthilfe Maschinenring“, IBAN: DE25370205000001347400, BIC: BFSWDE33XXX Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Der Maschinenring Alb-Ober- schwaben unterstützt gemeinsam mit dem Bundesver- band der Maschinenringe Weinbauern im Ahrtal nach der Flutkatastrophe. Die Maschinenringe haben mit der Unterstützung lokaler Hilfsprojekte im Ahrtal begonnen. Im Mittelpunkt steht dabei der Einsatz eines Werkstatttrucks bei hochwasser- geschädigten Betrieben, den die Maschinenringe seit 14 Tagen finanziell absichern. Daneben läuft auch die Suche nach Handwerkern aller Gewerbe, die derzeit Kapazitä- ten haben, sich am Wiederaufbau zu beteiligen. Gerne stehen wir Ihnen als regionaler Ansprechpartner hier zur Verfügung. Auch ist ein Hilfsfond eingerichtet worden, auf dem Landwirte, Unternehmen und Privatleute spenden und somit den Flutopfern helfen können Werkstatttruck hilft Weinbauern Für den Einsatz des Hilfsfahrzeuges bei hochwasserge- schädigten Betrieben im Ahrtal zapfen die Maschinenrin- ge ihr Spendenkonto an. Für den Wiederaufbau werden derzeit Handwerker dringend benötigt. Seit rund vier Wochen spenden Landwirte, Unternehmen und Privatleute mittlerweile in den Hilfsfonds, den die Ma- schinenringe für die Opfer der Flutkatastrophe in Rhein- land-Pfalz und in Nordrheinwestfalen ins Leben gerufen haben. Mit dem Geld unterstützen die Ringe vor Ort jetzt erstmals auch eine Hilfsmaßnahme direkt vor Ort. In den kommenden zwei Wochen stellt der Flutfonds den Betrieb eines Werkstatttrucks der Firma Besseler Industrie- und Anlagenservice GmbH sicher, in dem die Winzerbetriebe aus dem Ahrtal ihre beschädigten Gerätschaften und Ma- schinen reparieren lassen können. Die Werkstatt befindet sich beim Weingut Burggarten in Bad Neuenahr, Ortsteil Heppingen, Landskroner Straße 61. „Wir helfen den Be- trieben ihre Kellertechnik in Stand zu setzen, damit die Winzer ihre Weinernte auch verarbeiten können“, sagt Stefan Ernst, Geschäftsführer des MR-Vandesverbands Rheinland-Pfalz. Er ist dankbar und froh, die Hilfsarbeit für die Winzer schnell und unbürokratisch unterstützen zu können. Noch bevor die Weinlese beginnt, können be- troffene Betriebe so ihre vom Hochwasser beschädigte Ausrüstung wieder auf Vordermann bringen lassen. Die Firma Besseler stellt dafür Mitarbeiter und technisches Equipment in ihrem Werkstatttruck und die Spender der Fluthilfe-Aktion der Maschinenringe finanzieren Perso- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 nalund Ersatzteilkosten für zwei Wochen. Darüber hin- aus sucht der rheinland-pfälzische Landesverband noch Handwerksbetriebe oder einzelne Handwerker, die den Wiederaufbau vor Ort unterstützen können. „Wir denken hier an Schlosser, Elektriker, Gas- und Wasserinstallateure und Dachdecker“, sagt Ernst. Nachdem aber nicht nur die Wirtschaftsgebäude, son- dern auch die Privatanwesen einiger Landwirte Schaden genommen hätten, sei auch jede Form der Unterstüt- zung bei der Innensanierung willkommen. Handwerker, die derzeit freie Kapazitäten haben, beim Wiederauf- bau mit anzupacken, können sich unter der Mailadresse fluthilfe@maschinenringe-rlp.de anmelden. Sie werden dann zeitnah kontaktiert und an Betriebe verwiesen, die im entsprechenden Gewerk Hilfe suchen. Auch die Spendenaktion der Maschinenringe für von der Flut betroffene Landwirte läuft natürlich weiter. Von den Geldern wird nicht nur der Werkstatttruck unterstützt, sondern es sollen auch einzelne Landwirte – wo sinnvoll und notwendig - finanzielle Unterstützung erhalten. Mit ihrem Spendenkonto bündeln die Maschinenringe deutschlandweit die finanzielle Unterstützung, um sie gezielt und gerecht unter landwirtschaftlichen Betrieben zu verteilen. Die Idee, unter dem Motto „Landwirte helfen Landwirten“ bundesweit Spendengelder zu sammeln, kam übrigens von Landwirten aus den betroffenen Regionen selbst. Durch die Gemeinnützigkeit der MR-Stiftung können auch Spendenquittungen ausgestellt werden. Spender, die eine Quittung benötigen, können ihren Namen und Adresse im Verwendungszweck der Überweisung angeben. Die Spenden werden in Absprache mit dem jeweiligen Ma- schinenring vor Ort an bedürftige landwirtschaftliche Betriebe verteilt. „In einer starken Gemeinschaft wie den Maschinenringen wird aus vielen Einzelkämpfern eine schlagkräftige Einheit. Wir lassen keinen zurück in dieser unverschuldeten Krise. Dort wo wir unterstützen können, packen wir an. Deutschlandweit“, erklärt Stefan Ernst. Wer spenden möchte, kann dies tun unter: Stiftung BHD-Maschinenring Land, „Fluthilfe Maschinenring“, IBAN: DE25370205000001347400, BIC: BFSWDE33XXX Hintergrundinformation Der Maschinenring wurde 1958 im niederbayerischen Buchhofen gegründet. Ein Maschinenring ist eine Vereini- gung, in der sich landwirtschaftliche Betriebe zusammen- schließen, um Land- und Forstmaschinen gemeinsam zu nutzen sowie landwirtschaftliche Arbeitskräfte bei Über- kapazitäten zu vermitteln. Die Maschinenringe haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Solidaritätsgedanken zwi- schen Mitgliedsbetrieben zu stärken. Vor diesem Hinter- grund bietet der Maschinenring seinen Mitgliedsbetrieben auch Hilfen für den wirtschaftlichen und sozialen Bereich an. Damit wird der ländliche Raum gefördert, wobei da- mit ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Landwirtschaft geleistet werden kann. Auf Bundesebene ist der Bundes- verband der Maschinenringe e. V. die Dachorganisation. Durch zwölf Landesverbände und rund 240 lokale Ma- schinenringe werden etwa 187.200 landwirtschaftliche Betriebe unterstützt. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Arbeitslosmeldung seit 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit Um persönliche Kontakte während der Corona-Pande- mie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Seit dem 1. September 2021 müssen Arbeits- losmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Das heißt: Es war nur noch bis zum 31. August 2021 mög- lich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Seit dem 1. September 2021 ist die persönliche Arbeitslosmeldung ohne vorherige Termin- vereinbarung möglich. Diese Regelung gilt verbindlich bundesweit. „Wir freuen uns, nun wieder in größerem Umfang persön- lich für unsere Kundinnen und Kunden da zu sein“, sagt Jutta Driesch, Chefin der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg. Dennoch sollen auch wegen der andauernden Pandemie längere Wartezeiten oder ein hohes Kunden- aufkommen vermieden werden. „Es ist ratsam, für Bera- tungsgespräche und die persönliche Arbeitslosmeldung vorher über die gebührenfreie Hotline 0800 4 555500 ei- nen Termin zu vereinbaren. Wir wollen weiterhin achtsam sein und die Gesundheit der Kundinnen und Kunden, aber auch unserer Beschäftigten schützen. Selbstverständlich gelten in unseren Häusern die empfohlenen Abstands- und Hygieneregeln“, so Jutta Driesch. „Über Änderungen, beispielsweise bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, werden wir die Öffentlichkeit um- gehend informieren.“ Informationen hierzu finden sich immer aktuell auf der Homepage der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur. de/vor-ort/konstanz-ravensburg/startseite. Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des ver- gangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren an- geboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung - aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos gemeldet haben. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant. Umfassendes Online-Serviceangebot Viele Anliegen können mittlerweile online über unser Ser- vice-Portal geklärt werden. Einfach, schnell, von Zuhause aus“, so Jutta Driesch. Mit den eServices können Kunden der Agentur für Arbeit Formulare direkt im Internet ausfüllen. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, sich arbeitsuchend melden oder mal schnell die Adresse oder Bankverbindung ändern geht einfach und bequem von zuhause aus. „Der eService ein alternativer, moderner und komfortabler Weg, um mit uns schnell und zuverlässig zu kommunizieren. Das geht unkompliziert und spart Zeit und Versandkosten“. Der schnellste Weg, anfallende Aufgaben zu erledigen, geht über die Rubrik eServices auf www.arbeitsagentur. de, direkt auf der Startseite im oberen, rechten Bereich. Schritt für Schritt werden Kundinnen und Kunden durch Anträge oder Formulare geführt, teilweise stehen erklä- rende Filme zur Verfügung. Bei der Online-Eingabe wer- den die Daten sofort auf Fehler überprüft und es gibt Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 direkt beim Ausfüllen Hinweise und Erläuterungen, z. B. zu fehlenden Unterlagen oder Angaben. Das spart auf- wändige Rückfragen. Infobox und redaktioneller Hintergrund Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unter- schied? Arbeitsuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch be- schäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsver- hältnis bald endet - zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird - melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen. Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schrift- lich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Num- mer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Vo- raussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internet- seite unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-ar- beit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-bean- tragen Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. September – 12. September 2021 Gedanken zur Woche Anbetung verändert die Perspektive, weil wir in der Anbe- tung zu Gott gezogen werden und alles aus seiner Sicht sehen. Friedwald Vogel Samstag, 04. September 18.30 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 05. September – 23. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Adam Zimmermann, Karl Schnell, Karl Berle sen.) Mittwoch, 08. September 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 10. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Kränkle Thea) Samstag, 11. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Baptist und Eugen Elbs, Magdalena und Klemens Braunagel mit Angehörigen, Leo- kadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Jahrtag: Theresia Elbs) Sonntag, 12. September – 24. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Mila Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Pfarrer Staudacher im Urlaub Von Sonntag 29. August bis Samstag 05. September ist Pfarrer Staudacher ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. Den Beerdigungsdienst in dieser Zeit übernimmt Gemeinde- referentin Silvia Lehmann. Die Eucharistiefeiern am Mitt- woch und Freitag entfallen. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten während der Sommerferien Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Hier und jetzt helfen. Caritas-Herbstsammlung 2021 Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Hier und jetzt helfen. Caritas Bodensee-Oberschwaben Projekt „herein“ Caritas geht beim Thema „Wohnungsnot“ in die Offensive Wohnraum ist heutzutage ein knappes Gut. Vor allem bezahlbarer Wohnraum. Nicht nur Geflüchtete, sondern auch bereits hier lebende Menschen mit geringem Einkommen oder kleiner Rente tun sich sehr schwer, eine angemessene Wohnung zu finden, die sie auch bezahlen können. Darauf hat die Caritas Bodensee-Oberschwaben eine Antwort gefunden. Mit ihrem Projekt „herein – die Wohnraumoffensive“ versucht sie, für diese Menschen ein neues Zuhause zu finden. Die Caritas wirbt dafür, leer stehende Wohnungen zur Verfügung zu stellen und mietet diese an. Dann vermietet sie die Wohnungen an einkommensschwache Menschen, die keine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben. Die Projektmitarbeiter sorgen dafür, dass Mieter und Vermieter zusammenpassen, stehen bei Problemen und Fragen zur Verfügung. Die Caritas übernimmt die Garantie dafür, dass die Miete pünktlich gezahlt wird und Schäden repariert werden. Die Idee ist so gut und charmant, dass viele Städte und Gemeinden die Wohnraumoffensive finanziell und ideell unterstützen. MITMACHEN IST ANGESAGT ist bei Ihnen noch eine Wohnung frei? In der gesamten Diözese gibt es die Kirchliche Wohnrauminitiative. Alle Caritas-Regionen und der Caritasverband für Stuttgart engagieren sich dabei. Wenn Sie – als Kirchengemeinde oder Privatperson – selbst Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an das Caritas-Zentrum in Ihrer Nähe. Helfen Sie mit, damit wir weiterhelfen können. Manchmal ist direkte und unbürokratische Hilfe unmittelbar vor Ort nötig. Darum bleibt die Hälfte der Spenden aus der Caritas- Sammlung in den Kirchengemeinden. Sie sind ein ganz wichtiger Knoten im Hilfenetz. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der VR Bank Ravensburg-Weingarten oder noch einfacher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Hier und jetzt helfen. Caritas- Herbstsammlung 2021 Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Caritas Bodensee-Oberschwa- ben Projekt „herein“ Caritas geht beim Thema „Wohnungsnot“ in die Offensive Wohnraum ist heutzutage ein knappes Gut. Vor allem bezahlbarer Wohnraum. Nicht nur Geflüchtete, sondern auch bereits hier lebende Menschen mit geringem Einkommen oder kleiner Rente tun sich sehr schwer, eine angemessene Wohnung zu fin- den, die sie auch bezahlen können. Darauf hat die Caritas Bodensee-Oberschwaben eine Antwort gefunden. Mit ih- rem Projekt „herein – die Wohnraumoffensive“ versucht sie, für diese Menschen ein neues Zuhause zu finden. Die Caritas wirbt dafür, leer stehende Wohnungen zur Verfü- gung zu stellen und mietet diese an. Dann vermietet sie die Wohnungen an einkommensschwache Menschen, die keine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben. Die Pro- jektmitarbeiter sorgen dafür, dass Mieter und Vermieter zusammenpassen, stehen bei Problemen und Fragen zur Verfügung. Die Caritas übernimmt die Garantie dafür, dass die Miete pünktlich gezahlt wird und Schäden repa- riert werden. Die Idee ist so gut und charmant, dass viele Städte und Gemeinden die Wohnraumoffensive finanziell und ideell unterstützen. MITMACHEN IST ANGESAGT ist bei Ihnen noch eine Wohnung frei? In der gesamten Diö- zese gibt es die Kirchliche Wohnrauminitiative. Alle Cari- tas-Regionen und der Caritasverband für Stuttgart enga- gieren sich dabei. Wenn Sie – als Kirchengemeinde oder Privatperson – selbst Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an das Caritas-Zentrum in Ihrer Nähe. Helfen Sie mit, damit wir weiterhelfen können. Manchmal ist direkte und unbürokratische Hilfe unmittel- bar vor Ort nötig. Darum bleibt die Hälfte der Spenden aus der Caritas- Sammlung in den Kirchengemeinden. Sie sind ein ganz wichtiger Knoten im Hilfenetz. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der VR Bank Ravens- burg-Weingarten oder noch einfacher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Spendenbescheinigung ab 300,– €, bei Spenden unter 300,– € gilt der Überweisungsträger als Spendenbeschei- nigung. Katholische Kirchenpflege Baindt Spendenkonto IBAN: DE 4365 0501 1000 7940 0985 Kreissparkasse Ravensburg BIC: SOLADES1RVB Stichwort: Caritas-Herbstsammlung 2021 Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie bitte unter „Verwendungszweck“ Ihre Adresse an. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem nächsten Seniorentreff am Mittwoch, 15. Sep- tember 2021 um 14.00 Uhr in den Bi- schof-Sproll-Saal. Einen herzlichen Willkommensgruß an unsere Bürgermeisterin Frau Simone Rürup, die uns zum Thema: „Was gibt es Neues in unserer Gemeinde Baindt“ sicher viel Interessantes erzählen wird. Nehmen Sie sich Zeit und zeigen Sie Interesse an der Ent- wicklung unserer Gemeinde. Wir freuen uns auf diesen Nachmittag mit Ihnen. Ihr Seniorenteam Oberschwäbischer Pilgerweg 2021, Samstag, 11. Sept. 2021 Nach einer Pause von 1 Jahr (coronabe- dingt) möchten wir uns wieder auf den Weg machen, um den Oberschwäbi- schen Pilgerweg zu erkunden. Wir starten in Hittelkofen und pilgern nach Michelwinna- den. Auf dem abwechslungsreichen Weg durch Wald und Feld entdecken wir eine meist unbekannte Landschaft. Zwischendurch gibt es wieder Pausen die Frau Hannelore Illchmann mit spirituellen Impulsen bereichert. Samstag, 11. Sept. 2021 Start 9.00 Uhr in Hittelkofen (Parkplatz gegenüb. Gas- hof Rose) Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Strecke: ca. 15 km, ca. 4 Stunden Zum Abschluss Einkehr im Gasthaus Rose. Anmeldeschluss: 5.9.2021 Anmeldungen nimmt Elisabeth Muschel, Tel. 52720, ent- gegen. Jede muss selbst für Wasser und Rucksackvesper sorgen. Geeignetes Schuhwerk ist erforderlich; Insektenabwehr; Sitzunterlagen! Nichtmitglieder sind herzlich willkommen! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lobe den HERRN, meine Seele, und ver- giss nicht, was er dir Gutes getan hat. Ps 103,2 Sonntag, 05. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 12. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Neben dem Phänomen, dass die Vergangenheit im Rück- blick oft verklärt wird, gibt es noch ein anderes: Gutes wird leicht als selbstverständlich genommen und Negatives bleibt länger im Gedächtnis. Eine Medizin, die dagegen hilft, heißt „Dankbarkeit“. Wenn ich achtsam durchs Le- ben gehe und die täglichen Ereignisse, die mein Leben reicher machen, wahrnehme, wächst in mir Dankbarkeit. Und diese Dankbarkeit erreicht bei Gott immer die richti- ge Adresse. Gottes Segen und ihn zu loben sind dabei wie zwei Seiten einer Medaille, wie Einatmen und Ausatmen, der Lebensrhythmus, für den wir geschaffen sind. Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Se- kunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Ganz herzlich lädt der Frauenkreis der Evangelischen Kir- che Baienfurt-Baindt schon an dieser Stelle zu unserem nächsten Treffen am 15. September 2021 ein. Wir freuen uns auf Erika Simmel, die uns von „Wegspuren und Le- benswegen von Frauen aus Oberschwaben und dem Allgäu“berichten wird. Das verspricht ein interessanter Abend zu werden. Bitte denkt daran, wir treffen uns um 19:00 Uhr. Bis dahin bleibt alle behütet. Achtung neuer Treffpunkt wäh- rend der Pandemie im Gemeinde- haus BAIENFURT im Öschweg 30 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch September 2021 6.9. Sommerferien 13.9. Walter Feil: Fantasieblumen - Aquarell und Filzstift 20.9. Kurt Drescher: Foto-Tipps - Farbe oder Schwarz- Weiß? 27.9. Peter Götze: Schrankenloser Umgang mit Wasser und Farbe! Aquarell Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung am 01.10.2021 Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, 01.10.2021 um 20:00 Uhr Schenk-Konrad-Halle Der Einlass erfolgt unter Beachtung der 3-G-Regelung. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: - Fußball - Alpin-Team - Orientierungslauf - Tischtennis - Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen - Vorsitzende(r) - stellvertretende(r) Vorsitzende(r) - Kassierer/in - Schriftführer/in - Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Wolfgang Schneider, Zweierweg 6, 88250 Weingar- ten, E-Mail: Vorsitzender@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Wolfgang Schneider, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. „Aktive trainieren Jugend“ - Mini-WM -> Du bist zwischen 5-12 Jahre alt ?? -> Du hast am Samstag, den 04.09.2021 von 10-13 Uhr Zeit ?? -> Du willst mit den Spielern von der 1. Mann- schaft trainieren ?? Dann bist du bei uns goldrichtig! -> Pack einfach deine Kickschuhe und eine Trinkflasche ein und komme auf den Sportplatz. Wir freuen uns auf dich !!! Sollte es noch Fragen geben: 0171 5245826 oder 0179 8129325 Dritter Sieg in Folge SV Baindt - FG 2010 WRZ 4:1 (2:0) Bei regnerischem Wetter und rutschigen Platzverhältnis- sen empfing der SVB am Sonntagnachmittag die Gäste aus WRZ, welche in der Vorwoche überraschend die SG Aulendorf mit 3:2 besiegen konnte. Die Gastgeber waren dementsprechend gewarnt und wollten mit derselben Konzentration und Disziplin wie in den ersten beiden Sai- sonspielen auftreten. Erneut gab es in der Baindter For- mation urlaubs-, verletzungs- und krankheitsbedingte Veränderungen - für Gauder, Thoma, Saile und Dantona rückten Wetzel, Brugger, Spohn und Kneisl in die Startelf. Trotz der personellen Umstellungen kämpfte sich die Baindter Mannschaft von Beginn an gut ins Spiel und hatte in der 4.Minute nach einer guten Pressingaktion das Glück des Tüchtigen. Der Wilhelmsdorfer Linksverteidiger wurde an der Außenlinie unter Druck gesetzt und woll- te den Ball zu seinem Torwart zurückspielen. In diesem Raum lauerte jedoch bereits Stürmer Jonathan Dischl. Die Nummer 9 fing den Ball gekonnt ab, umkurvte den her- ausstürmenden Torwart und schob zum 1:0 für den SVB ein. In der Folge hatten die Gastgeber aber ihre Proble- me mit den langen Bällen der Wilhelmsdorfer und auch im eigenen Ballbesitz wurde der Ball oftmals wieder zu schnell verloren. Nach einem Freistoß der Gäste passte die defensive Zuteilung beim SVB nicht und man hatte Glück, dass der Kapitän der Gäste aus aussichtsreicher Position per Kopf vergab. Nichtsdestotrotz konnten die Baindter immer wieder gefährliche Nadelstiche setzten, so auch in der 32.Minute. Erneut wurden die Gäste in der eigenen Hälfte unter Druck gesetzt, wobei der Ball schlus- sendlich von Marko Szeibel erobert wurde. Dieser leitete den Ball auf Spohn weiter, welcher aus 25 Metern abzog und die Kugel sehenswert unter der Latte versenkte. Die FG aus WRZ hielt jedoch weiterhin dagegen und hatte bis zur Pause zwei gefährliche Möglichkeiten auf den Anschlusstreffer; Torwart Luca Wetzel war jedoch bei- des mal auf der Hut und hielt den 2:0-Halbzeitstand fest. Und auch in der 2.Halbzeit konnte Wetzel sein Können direkt unter Beweis stellen. Sein langer Schlag aus dem eigenen Strafraum wurde länger und länger und flog über die verdutzte Gäste-Abwehr hinweg. Dort lauerte erneut Dischl, welcher nach einem tollen Sprint nur noch den Torwart vor sich hatte und das 3:0 markierte. Das Spiel schien gelaufen, doch die Gäste gaben sich weiterhin nicht auf - hatten sie gegen Aulendorf doch auch ein 0:2 noch zu einen Sieg gedreht. Und auch gegen den SVB keimte in der 60.Minute noch einmal Hoffnung auf - Berenbold schob nach einer Flanke von der Grundlinie zum 1:3 ein. Doch die Baindter wurden nach dem Anschlusstreffer von Minute zu Minute überlegener und ließen die Gäste nicht mehr ins Spiel zurückkommen. Der eingewechselte Nico Geggier scheiterte zweimal aus der Distanz, Dischl konnte eine Hereingabe von Max Kretzer nicht final verwerten und auch Spohn verzog zweimal knapp. Nach einer Ecke der FG eroberte der SVB blitzschnell den Ball und schickte Dischl auf die Reise. Sein Sprint aus der eigenen Hälfte wurde jedoch nicht vom Erfolg gekrönt, ein Gäste-Ver- teidiger konnte ihn auf den letzten Metern noch am Ab- schluss hindern. Doch in der 88.Minute machte es Dischl dann besser. Eine Flanke von Tobias Szeibel rutschte zu ihm durch und der Stürmer musste den Ball nur noch über die Linie drücken. Im Anschluss hatte der SVB sogar die Möglichkeit das Ergebnis deutlicher zu gestalten, doch Lukas Walser scheiterte, nach einer schönen Kombinati- on über Spohn und Dischl, am Gäste-Keeper. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Nach dem Schlusspfiff war die Freude über den dre- ckigen Sieg, bei schwierigen Wetter - und Platzverhält- nissen, groß. Wie auch gegen Eschach II hätte man mit einer besseren Chancenverwertung noch ein, zwei Tore mehr erzielen können, jedoch sind die drei Punkte am Ende die Hauptsache. Ab Montag muss der Fokus dann auf dem Spiel am Sonntag beim SV Vogt liegen, welcher auch in dieser Saison einer der Hauptkonkurrenten um den Aufstieg ist. SV Baindt II - FG 2010 WRZ II 5:4 (4:0) Trainer Timo Geggier plagten vor dem 3.Saisonspiel ge- gen die FG aus WRZ große Personalsorgen - fast alle seine Offensivspieler fielen verletzungs- oder urlaubsbe- dingt aus, wodurch beispielsweise Philipp Boenke zurück in das Trikot des SV Baindts schlüpfen musste. Die „Zwei- te“ tat sich zu Beginn der Partie defensiv enorm schwer und hatte Glück nicht schon früh in Rückstand zu gera- ten. In der 20.Minute war es dann aber Boenke, der den Ball gegen die Latte schlenzte, wobei in der Mitte Jannik Küchler den Abpraller nur noch ins leere Tor einnicken musste. Nach einem schönen langen Ball von Kai Kostka war es dann Boenke selbst, der zum 2:0 einschoss. In der Folge schraubten, erneut, Küchler und Johannes Schnez das Ergebnis auf 4:0 und man konnte mit einem, eigent- lich, komfortablen Vorsprung in die Halbzeit gehen. Doch wer sich noch an das Länderspiel Deutschland - Schwe- den vor einigen Jahren erinnert, der weiß, dass auch eine 4:0-Führung nicht schon den sicheren Sieg bedeutet. Und so ähnlich gelang es auch den Gästen an diesem Sonntag innerhalb von 17 Minuten zum 4:4 auszugleichen. Der SVB II bewahrte allerdings die Ruhe, Boenke stellte mit dem 5:4 die Führung wieder her und im Anschluss wurde mit einer konzentrierten Defensivleistung der Sieg, in einem verrückten Spiel, über die Zeit gebracht. Vorschau: Sonntag, 05.09.2021 14.45 Uhr SV Vogt II - SV Baindt II 17.15 Uhr SV Vogt - SV Baindt Unglücklicher Auftakt der Frauen in die Meisterschafts- runde SGM Dietmanns/Hauerz/Bellamont I - SV Baindt 5:1 Die Damenmannschaft des SV Baindt startete motiviert ins Spiel gegen die SGM Dietmanns/ Hauerz/Bellamont. Trotz vieler Ausfälle dominierten sie die erste Halbzeit ge- genüber der Heimmannschaft. So erreichten sie die Füh- rung in der 19. Minute, als Mariella Pedrazzoli nach einer sehr guten Vorlage von Laura Maucher, das erste Tor der neuen Ssison erzielte. Die SGM hatte ebenfalls gute Chan- cen, allerdings verteidigte der SV Baindt gut und so ging man mit der knappen Führung in die Halbzeitpause. Die SGM änderte in der Halbzeitpause ihr Aufstellung und da- mit ihre Strategie. Dadurch kam auf Seiten des SV Baindts Unruhe ins Spiel,die die SGM bereits in der 50. Minute zum 1:1 nutzte. Da der SV Baindt aufgrund von vielen Ausfäl- len im Gegensatz zur SGM keine Auswechselspielerinnen hatte, dominierte die SGM in der zweiten Halbzeit auch kräftemäßig. Die Damen des SV Baindts wurden immer schwächer, wodurch die SGM viele Torchancen hatte, die nun auch verwandelt wurden. Letztlich besiegte die SGM Dietmanns/ Hauerz/Bellamont I den SV Baindt 5:1. Spielerinnen: Stefanie Hämmerle (T), Tasja Kränkle (C), Marina Lutz, Lena Schäfer, Julia Klein, Muriel Zumbrock, Ramona Schnell, Lina Bentele, Mariella Pedrazzoli, Lara Herde, Laura Maucher; Trainer: Erwin Koscher Frauenturnen 1 Unsere neue Übungsleiterin Nina Assan- ti freut sich, Euch alle wieder in der neuen Saison 2021/22 begrüßen zu dürfen. Wir starten am Montag, den 13.September um 19:15 Uhr in der Turnhalle. Neuzugänge sind herzlich wilk- kommen - Junggebliebene und jünger. TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversamm- lung 2021 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 17. Septem- ber 2021 um 19:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Der Einlass findet unter Beachtung der 3-G-Regelungen statt. Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Mas- ke ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1 Zweite*r Vorsitzende*r 4.2 Schriftführer*in 4.3 Breitensportwart*in 4.4 Ein*e Jugendwart*in 4.5 Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6 Technischer Leiter 4.7 Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätestens 13. September 2021 bei der ersten Vor- sitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Sonntag, 05.September 2021 findet in der Liebfrauen- kirche in Ravensburg wieder ein Gottesdienst anlässlich der diesjährigen Sichelhenke statt. Beginn 10.00 Uhr. Zur musikalischen Umrahmung spielt die Bauernkapelle Oberschwaben. Im Anschluß daran gibt es einen Kuchenverkauf der Landfrauen, köstliche Kuchen und Torten zum Mitnehmen. Hierzu laden wir recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Nachbericht der Ordentlichen Mitglie- derversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. Am Donnerstag, 29.07.2021 fand die Or- dentliche Mitgliederversammlung der Rei- tergruppe Baindt e.V. in der Schenk-Konrad-Halle statt. Der Vorsitzende Markus Elbs begrüßte die anwesenden Ehrenmitglieder, Mitglieder und Frau Bürgermeisterin Rürup. Er stellte die satzungsgemäße Einladung der Mit- gliederversammlung fest bevor er an das verstorbene Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Mitglied Franz Jung und Ehrenmitglied Anton Elbs erin- nerte. In seinem Jahresbericht konnte Markus Elbs aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie von keinen Veran- staltungen und Ereignissen berichten. Er verschaffte einen Überblick über die Mitgliederzahlen sowie deren Struk- tur. Im Vorgriff zu den Wahlen ließ er verlauten, dass für Kassiererin Jutta Hage zur nächsten Wahlperiode ein/e Nachfolger/in gesucht wird. Markus Elbs dankte der Vorstandschaft für die vertrau- ensvolle Zusammenarbeit während der nicht ganz einfa- chen Zeit. Ebenso Birgit Heilig für die Grabpflege, Walter Tagmann für seinen Einsatz am Reitgelände, dem Ju- gendteam für die tolle Jugendarbeit, Uwe Linck für sein kompetentes Engagement für digitale Lösungen, Martin und Lukas Rude für die Platzpflege, der Gemeinde Baindt für die Unterstützung auf dem Reitgelände sowie Frau Rürup für den bisherigen Einsatz zum Reithallenbau. Anschließend stellte Turnierleiter Georg Steinhauser die Neuerungen am geplanten Reitturnier vor. So wird in einer weiteren Leistungsklasse die Meisterschaft des Pferdes- portkreises ausgetragen sowie das Prüfungsprogramm um eine Dressurprüfung der Kl. M auf Trense und ei- ner Vierkampfprüfung (Crosslauf, Springen, Dressur und Schwimmen) erweitert. Auch der Jahresbericht von Schriftführerin Eva Hehl fiel aufgrund fehlender Veranstaltungen ungewohnt kurz aus. Highlight war jedoch die Aktion die „Klopiapierchallenge“, bei der sämtliche Mitglieder mitgewirkt hatten. Das Jugendteam konnte trotz der Umstände einen Aus- flug nach Opfenbach zum Fußballgolfen machen und hofft nun in diesem Jahr auf das Stattfinden des Niko- lausmarktes. Außerdem sind ein Jugendstammtisch und die Teilnahme am Preis der besten Jugendarbeit geplant. Ausbilderin Birgit Heilig berichtete, dass zeitweise kein Un- terricht durchgeführt werden konnte, jedoch wurden eini- ge Seminare besucht, sowie ein Open-Air-Kino organisiert. Jutta Hage hatte durch das gestrichene Reitturnier deut- lich weniger Belege zu verbuchen und trug deshalb ihren Bericht zügig vor. Kassenprüfer Bernd Sixl bestätigte daraufhin die wie im- mer tadellose Buchführung und schlug deshalb die Ent- lastung der Vorstandschaft vor, welche dann durch Frau Bürgermeisterin Rürup einstimmig durchgeführt wurde. Frau Rürup gab zu bedenken, dass es trotz weniger Ver- anstaltungen zahlreiche Entscheidungen in der Vorstand- schaft zu treffen waren. So bedankte sie sich, dass trotz- dem das ein oder andere Zusammentreffen organisiert wurde. Frau Rürup konnte sodann gleich die Wahlen durchführen, wobei alle Posten einstimmig gewählt wurden: Für weitere zwei Jahre wiedergewählt: 2. Vorsitzende: Lena Steinhauser Kassiererin: Jutta Hage Ausschussmitglieder: Benjamin Tratzyk Viktoria Köberle Alexander Henzler Für ein Jahr gewählt: Kassenprüfer: Bernd Sixl – wiedergewählt Wolfgang Kränkle – folgt auf Oliver Keller Frau Rürup nahm anschließend Stellung zum aktuellen Sachstand Reithallenbau und erläuterte die aufkommen- den Herausforderungen. Sie dankte dem Verein für die tolle Jugendarbeit, für die bisherigen Bemühungen für das Projekt Reithallenbau und zeichnete die Radler des Reitvereins aus, welche mit 8.246 km das kilometerstärks- te Team der Gemeinde Baindt waren. Als Preis erhielten die Radler eine kleine Aufmerksamkeit der Gemeinde. Im Anschluss folgte eine Pause. Im Sinne von verstorbe- nem Gründungs -und Ehrenmitglied Anton Elbs wurden Saitenseelen und Getränke zur Verfügung gestellt. Weiter stellte Markus Elbs die kommenden Termine vor. Er dankte Georg Schnez für seine aufwändigen Zeichnun- gen für die Planunterlagen zur Reithalle worauf Werner Elbs das Wort ergriff, um die bisherigen Schritte im Ge- nehmigungsverfahren darlegte. Er ließ verlauten, dass nach Auslegung des Bebauungsplanes bestenfalls Ende September der Bauantrag gestellt werden kann. Man könne dann gegen Ende des Jahres mit einer eventuellen Baugenehmigung rechnen, sodass im nächsten Jahr mit dem Bau der Reithalle begonnen werden könne. Der 1. Vorsitzende sprach an, dass das Reitturnier nun in der Planung sei. Je nach Inzidenzstufe müssten jedoch verschärfte Regeln beachtet werden. Der BDM plant in diesem Jahr wieder eine Veranstaltung am Freitagabend. Er stellte den neuen Ablauf des Reitturniers vor (kein Zelt, Essensangebot/Getränke, Registrierung, Maskenpflicht). Auch der Aufbau wird in diesem Jahr anders ablaufen. Nachdem keine Anträge eingingen und keine Rückfragen aufkamen, bedankte sich Markus Elbs für das zahlrei- che Erscheinen, wünschte den Mitgliedern einen schönen Abend und schloss damit die Ordentliche Mitgliederver- sammlung. Kinder- und Jugendzeltlager der Reitergruppe Baindt e.V. Sommerzeit ist Zeltlagerzeit!!! Traditionell fand unser Kinder- und Jugendzeltlager am 1. Sommerferienwochenende, also vom 29.Juli bis 31. Juli statt. Unser Motto lautete: „Ritter sind bitter“! Auf dem Landwirtschaftsbetrieb der Fam. Heilig kämpf- ten 55 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 16 Jahren um den begehrten Ritterschlag. Bei lustigen Spielen, wie z. B. „Rettet das Burgfräulein“, „Pfähle stoßen“ ,„Die Burg brennt!“, und viele weitere Spie- le, konnten die Ritter ihren Mut, ihre Ausdauer und Ge- schicklichkeit beweisen. Besonders viel Spaß bereiteten die Spiele mit den Pferden: Mit Rasierschaum getränkten Lanzen stürzten sich die Ritter ins Duell. Nur der Geschickteste konnte den Lanze- nattacken des Gegners entgehen und ohne Schaumpunkt an der Rüstung aus dem Kampf hervorgehen. Beim „Ritterparcours“ absolvierte jede Mannschaft in selbst gebastelten Rüstungen aus Karton, eine Hinder- nisstrecke. Dabei führte der Weg unter einer Stange hin- durch. Zur Belustigung der Zuschauer hatten die Ritter mit ihrer sperrigen Rüstung sehr zu kämpfen. Für manch akrobatische Lösung, wurde herzlichst applaudiert, aber auch viel gelacht. Ein weiteres Highlight war das Ritterfußball. Mit Rüstung ausgestattet erbrachte jede Mannschaft ihr Bestes. An- schließend stärkten sich alle am Grillfeuer mit Wurstwe- cken und Stockbrot. Der Wettergott war uns hold, so konnte das Open Air Kino bei milden Temperaturen wie gewohnt starten. Der Film „Ostwind“ zauberte bei allen Kinobesuchern ein be- geistertes Lächeln ins Gesicht. Die von der Gemeinde gespendeten 30 Packungen Popcorn und 15 Packungen Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Chips wurden freudig in Empfang genommen und im Nu verspeist. Herzlichen Dank für diese tolle Aktion. Im Wechsel zu den Wettkämpfen konnten sich die Zelt- lagerteilnehmer auch beim Voltigieren auf den Pferden „Pia“ und „Cleopatra“ versuchen. Die auf dem Holzpferd geübten Figuren forderten dann viel Geschick und Mut auf den lebenden Pferden. Fester Bestandteil unseres Zeltlagers ist das Gespann fahren. Gut vorbereitet durch die Trockenübungen an un- serem Fahrlehrgerät durfte sich der Ein- oder Andere auf dem Kutschbock versuchen und den Zweispänner lenken. Vielen Dank den Besitzern unserer Volti-Pferde Luisa Walser und Markus Sterk. Vielen Dank auch an die Gespannfahrer Markus Elbs, Markus Sterk, Wolfgang Kränkle und Bernd Sixl. Natürlich durfte eine Nachtwanderung nicht fehlen. We- gen eines heftigen Gewitters mussten wir aber die Stre- cke stark verkürzen und kamen patschnass und froh zum Lager zurück. Nach 3 aufregenden Rittertagen und 2 fast schlaflosen Nächten konnten die Besten ihren wohlverdienten Rit- terschlag entgegen nehmen. Zusätzlich versüßte 1 Tafel Ritterschokolade die Ehrung. Müde, erschöpft, aber voll von neuen Eindrücken, Erleb- nissen und auch neuen Freundschaften ging es dann für alle Ritter nach dem gemeinsamen Aufräumen nach Hause. Ein herzliches Dankeschön an alle Eltern, die uns mit Ver- pflegung und vielen anderen Dingen unterstützt haben. Ein ganz großes Dankeschön an alle Betreuer/innen, die in der Küche und an den einzelnen Stationen tätig waren. Und noch ein großes Lob an unser Kinoteam die es per- fekt verstanden unseren Film in Szene zu setzen Danke an unser Grilltrio, das im Nu 70 Bratwürstle für un- sere hungrige Meute bruzzelte und auch für genug Glut für unser Stockbrot sorgte. Birgit Heilig Rückblick zum bestandenen Reitabzeichen 8 + 9 In den vergangenen vier Wochen bereiteten sich 14 Kin- der und Jugendliche auf die theoretische und praktische Prüfung zum Reitabzeichen Klasse 8 + 9 vor. Die Kinder paukten die Verhaltensweisen, Anatomie und Haltungsformen des Pferdes. Ebenso lernten sie die Grundkenntnisse der Reitlehre und Fütterung näher kennen. Die täglichen heftigen Gewitterregen erschwerten das wöchentliche Training sehr, trotz allem gelang es jedem sich mit seinem Pferd / Pony für den praktischen Teil so- wohl in der Dressur, als auch beim Reiten mit verkürzten Bügeln ausreichend gut vorzubereiten. Am 07. August trafen sich die hochmotivierten und aufge- regten Teilnehmer um 11.30 Uhr auf dem Reitgelände. Zu- erst stand die theoretische Prüfung auf dem Programm. Hier beantworteten alle Prüflinge mit Fachkenntnis und Lerneifer die Fragen der Prüferin Daniela Schlegel. Bei der anschließenden Stationsprüfung bewiesen alle Reiter, dass sie Ihr Pony an der Hand korrekt vorführen und beherrschen konnten. Danach begann der Prüfungsteil auf dem Pferd. Die Prüflinge durften ihr Gelerntes auf dem Rücken der Pferde im Schritt, Trab und Galopp vorstellen. Um die Balance der Reiter zu demonstrieren wurde Reiten ohne Bügel verlangt. Dann absolvierten sie den Geschicklich- keitsparcours, bei dem der „leichte Sitz“ über Trabstangen als fester Bestandteil der Aufgabe zählte. Leider machte bei der letzten Gruppe das trockene Wet- ter schlapp und stellte diese mit kräftigem Regen auf die Probe. Trotz allem konnte Daniela Schlegel das erfreuliche Er- gebnis bekanntgeben: Alle Teilnehmer hatten die Prüfung bestanden! Folgende Prüflinge erhielten somit die Urkunde mit An- stecknadel: Reitabzeichen Klasse 8: Theresa Henzler Tabea Lins Elin Ebertz Leni Ebertz Rebecca Schnez Noemi Oelhaf Franziska Speidel Martha Seitner Laura Koglin Andreea Atanasof Anna Pink Benedikt Heilig Besonders freut es uns, Cornelia Bohl das Reitabzeichen der Klasse 9 zu überreichen. Sie lenkte ihr Pferd Perle gekonnt im Schritt, Trab sowie Galopp auf der vorge- schriebenen Bahn, obwohl sie blind ist und sich nur durch stimmliche Hinweise orientieren konnte. Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Abzeichen!!! Im Anschluss möchten wir uns bei unserer Prüferin Da- niela Schlegel für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ganz besonders bedanken wir uns bei Leni Rapp, Luna Schmid und Malena Werges, die 2 Tage lang einen tollen Einsatz als „Mädchen für Alles“ geleistet haben. Weiter bedanken wir uns bei allen Eltern, die uns tatkräftig beim Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 abschließenden Buffet unterstützt haben sowie den Pfer- debesitzern für die Bereitstellung ihrer Pferde. Birgit und Christine Heilig Turnierergebnisse Traditionsfahrturnier in Kißlegg 1. Platz Markus Elbs mit seinem 4-Spänner Reitturnier in Krumbach Reiterwettbewerb Schritt,Trab, Galopp. 1. Platz Theresa Henzler mit Delia Reitturnier in Herbertingen Reiterwettbewerb Schritt,Trab, Galopp. 4. Platz Theresa Henzler mit Delia Die beiden Prüfungen wurden zusammen für den Ober- schwaben Junioren Cup gewertet, hierbei erreichte Theresa den 4. Platz in der Wertung Reiterwettbewerb Schritt,Trab, Galopp. Reitturnier in Pfullendorf Dressurprüfung Kl. A * 9. Platz Daniela Schlegel mit Breakdance Dressurprüfung Kl. A** 3. Platz Daniela Schlegel mit Breakdance Reitturnier in Dietmannsried Springpferdeprüfung Kl. A* 5. Platz Helena Bendel mit Archie Reitturnier in Bad Waldsee Dressurprüfung Kl. A** 9. Platz Lilly Spahlinger mit Cino 10. Platz Luisa Walser mit Cleopatra Dressurreiterprüfung Kl. A 8. Platz Lilly Spahlinger mit Cino Reitturnier in Ottobeuren Springpferdeprüfung Kl. A* 1. Platz Helena Bendel mit Archie Stilspringprüfung Kl. A* 6. Platz Helena Bendel mit Archie Reitturnier in Bad Schussenried Dressur-Wettbewerb 7. Platz Luna Schmid mit Delia 9. Platz Leni Rapp mit Di Caprice Stilspring-Wettbewerb 5. Platz Leni Rapp mit Di Caprice Herzlichen Glückwunsch allen erfolgreichen Turnierreitern! Basar Baindt Neues vom Basarteam Baindt Flohmarkt „Rund ums Kind“ 25.09.2021 von 10 bis 14 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwisenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe begnnt am16.09.2021 Weitere Informationen gibt es unter www.basar-baindt.de Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung des Alpinteams am 11.09. Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 11.09. um 17 Uhr, laden wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Die Versammlung erfolgt gemäß den dann geltenden Corona-Regeln. Tagesordnungspunkte: • Begrüßung • Rückblick • Berichte der Ausschußmitglieder • Kassenbericht • Entlastung der Vorstandsmitglieder • Planmäßige Wahlen mit zweijähriger Amtszeit Vorsitzende/r Sportwart/in Snowboardvetreter/in Wanderwart/in Jugendvertreter • Ausserordentliche Wahlen mit der Amtszeit für ein Jahr: 2. Vorsitzende/r Kassierer/in Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Ausbildungswart Schriftführer/in Jugendvertreterin Tourenwart/in • Vorstellung des neuen Winterprogramms • ggf. Anträge • Danksagungen • Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter abteilungsleiter@ alpinteambaindt.de abzugeben. Euer Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung rund um Stockach Treffpunkt Sonntag 12. Sept. 2021, 8.30 Uhr Bushaltestelle Charlottenplatz Weingarten oder 8.50 Uhr Bahnhof Ravensburg Wir wandern gemeinsam mit der OG Ravensburg zu den Stockacher Heidenhöhlen Gehzeit ca. 3,0 Std., 10 km, 180 hm auf meist schattigen Waldwegen Fahrpreis 12,00 € f. Mitglieder, Rückkehr ca. 19.00 Uhr in RV Wanderführer Franz Gaißmaier Festes Schuhwerk, ausreichend Getränke und Rucksack- vesper erforderlich. Am Ende der Wanderung gibt es die Möglichkeit zu einer Einkehr oder einem Bummel in Lud- wigshafen am Bodensee. Pandemiebedingt erforderliche Anmeldung bei Han- nelore Blum, Tel. 0751/95873799 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Sep- tember geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit, Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Hubert Gärtner Beisitzer Was sonst noch interessiert Deutsche Rentenversicherung Viele Jugendliche starten in den nächsten Wochen in ihr Berufsleben. Mit dem Beginn ihrer ersten Beschäfti- gung erhalten die Berufsanfängerinnen und -anfänger ein Anschreiben mit ihrem Sozialversicherungsausweis. In diesem wichtigen Dokument steht unter anderem die Versicherungsnummer und welcher Rentenversiche- rungsträger für die Empfängerin oder den Empfänger zuständig ist. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg weist darauf hin, dass in der Versicherungsnum- mer das korrekte Geburtsdatum enthalten sein muss. Alle persönlichen Angaben im Ausweis sollten genau über- prüft werden. Denn nur so ist gewährleitet, dass alle Bei- träge für die spätere Rente auch von Anfang an richtig verbucht sind. Sollten Daten nicht korrekt sein, dann muss umgehend eine Berichtigung mit einem entsprechenden Nachweis beantragt werden, zum Beispiel mit der Ge- burtsurkunde. Seit Januar 2017 werden die persönlichen Daten auch als QR-Code auf den Ausweis gedruckt. Alte Sozialversiche- rungsausweise behalten ihre Gültigkeit. Der Sozialversi- cherungsausweis muss genauso sorgfältig behandelt werden wie der Personalausweis. Bei jedem Beschäfti- gungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, dann benötigt man diesen Ausweis zum Nachweis der vergebenen Versiche- rungsnummer. Geht der Ausweis verloren, wird beschädigt oder ändern sich die personenbezogenen Daten, dann kann man kostenlos einen neuen Ausweis anfordern. Am einfachsten geht das entweder über die Krankenkasse oder über die Online-Dienste der Deutschen Rentenver- sicherung unter www.eservice-drv.de Weitere Informationen gibt es in den Broschüren »Die Rentenversicherung – verlässlicher Partner von Anfang an« und »Berufsstarter und ihre Sozialversicherung«. Sie können kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825- 23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt wer- den. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung. de stehen die Broschüren ebenfalls als PDF zum Herun- terladen zur Verfügung. Diakonie Württemberg Mehr Spenden für Brot für die Welt in der Corona-Pandemie Evangelisches Hilfswerk legt Jahresbilanz vor – 10.897.732 Euro Spenden aus Württemberg. 345.066,39 Euro stammen aus dem Landkreis Ravens- burg. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr 10.897.732 Euro Spenden in Württemberg erhalten. Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Es sind 2,2 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. In dieser Summe sind alle Spenden und Kollekten aus der Region enthalten. „Wir sind dankbar für das große Ver- trauen, das Spenderinnen und Spender Brot für die Welt auch in der Corona-Pandemie geschenkt haben. Immer wieder haben wir erfahren, wie wichtig es ihnen war, die Menschen in Afrika, Asien und Lateinamerika in der Pan- demie nicht allein zu lassen“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. „Gerade 2020, in dem Jahr also, in dem viele Gottesdienste nur virtuell stattfinden konnten, haben viele Menschen mehr gespendet und so ihre gro- ße Solidarität mit den Armen gezeigt.“ Bundesweit haben Spenderinnen und Spender die Arbeit des evangelischen Hilfswerks im vergangenen Jahr mit mehr als 76,8 Milli- onen Euro unterstützt. Das ist ein Plus von 12,4 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr (2019: 64,4 Mio. Euro). Das gute Ergebnis erklärt sich auch daraus, dass in das Jahresergebnis 2020 die Kollekten aus dem Vor-Coro- na-Jahr 2019 eingeflossen sind. Die aufgrund der Coro- na-Auflagen deutlich eingeschränkten Gottesdienstbesu- che und damit deutlich geringer ausfallenden Kollekten vor allem in der Advents- und Weihnachtszeit 2020 wer- den sich erst im Jahresergebnis 2021 niederschlagen. Hier zeichnen sich bereits jetzt erhebliche Einbußen ab. In der Projektarbeit konnten im vergangenen Jahr 669 Projekte neu bewilligt werden, davon mit 240 die meis- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 ten auf dem afrikanischen Kontinent. Im Zentrum stehen langfristige Maßnahmen, die Hunger und Mangelernäh- rung überwinden, Bildung und Gesundheit fördern, Zu- gang zu sauberem Wasser schaffen, die Achtung der Menschenrechte und Demokratie stärken und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen unterstützen. In der Pandemie haben zudem viele Projektpartner ihre Maßnahmen coronabedingt angepasst. Sie haben Aufklä- rungsprogramme über Covid 19 und Hygienemaßnahmen gestartet und zusätzliche Hilfsprogramme aufgesetzt: etwa für Kinder, die wegen der Lockdowns nicht mehr in die Schule gehen konnten und auch kein Schulessen mehr bekamen oder für Tagelöhner und Straßenverkäuferin- nen, die ihre Einkommensmöglichkeiten verloren haben. Neben Spenden und Kollekten erhielt Brot für die Welt 2020 Mittel des Kirchlichen Entwicklungsdienstes und Drittmittel, vor allem aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Insgesamt standen dem Hilfswerk der evangelischen Kir- chen und Freikirchen 322,8 Millionen Euro zur Verfügung, das waren gut zehn Millionen Euro mehr als 2019 (312,6 Mio. Euro). Die Gesamtausgaben für Projekte betrugen 268,4 Millio- nen Euro (90,6 Prozent der Mittel). Für Werbe- und Ver- waltungsaufgaben wurden 9,4 Prozent eingesetzt. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bewer- tet den Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben als niedrig. Brot für die Welt wurde 1959 gegründet. Aktuell fördert das weltweit tätige Hilfswerk der evangelischen Landes- und Freikirchen und ihrer Diakonie gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen mehr als 1.800 Projekte zur Über- windung von Hunger, Armut und Ungerechtigkeit in fast 90 Ländern. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 29. August 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Durch's Moor zur Blumenwiese mit tollen Einblicken und Ausblicken Das Moor: Ist ein interessanter Lebensraum, mit Hilfe von Torfmoosen wächst das Moor 1 - 3 mm im Jahr. Auf den Bülten ist Platz für Moosbeeren, Rosmarinheide, Frauenhaarstang und Sumpfblutauge. Der Wasserschlauch lebt in kleinen Wasseransammlungen und fängt kleine Lebewesen mit Hilfe von Fangblasen. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz sind von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 4. September 2021 Gästeführer: Manfred Traub Eine Fahrradtour auf geschichtsträchtigen Wegen: Vom Hatzenturm Wolpertswende zum Römerturm Fronhofen Diese besondere Tour führt uns von der ehemaligen Wehrturmburg bei Wolpertswende, errichtet von den Welfen vor ca. 900 Jahren, zur nahezu identischen Turm- ruine in Fronhofen. Manfred Traub zeigt auf dem Weg geschichtsträchtige Orte, wie das keltische Kalenderwerk in Mettis, die Stätte der Steinzeitsiedlung auf der Schre- ckensee-Halbinsel, den Ort einer Schwedenschlacht im 30-jährigen Krieg, auch den Platz einer abgetragenen Welfenwehrburg und den Beguinenhügel bei Grünlingen. Nach der Turmbesteigung in Fronhofen geht es über das ehemalige Wasserschloss in Bettenreute zu einer der äl- testen Eichen im Oberland und vorbei am Bibersee zurück zum Ausgangspunkt in Wolpertswende. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Tour begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Tour begrüßen zu dürfen. Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene bezahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 5. September 2021 Gästeführer: Kurt Drescher Von der Sonnenuhr zum GPS – Auf einer erlebnisreichen Wanderung sprechen wir über die Zeit in Wissenschaft und Technik Auf einem gemütlichen 3,5 km langen Spaziergang be- leuchten wir viele Aspekte zum Thema Zeit. Was ist Zeit überhaupt? Welche Rolle spielt sie in unserem Alltag? Wie misst man die Zeit? Woher weiß man, wie alt man- che Fundstücke aus unseren Mooren sind? Was hat die Zeit mit dem GPS auf meinem Handy zu tun? Diese und weitere Fragestellungen werden anschaulich und allge- meinverständlich besprochen. Da es im Wesentlichen um naturwissenschaftliche und philosophische Themen geht, ist diese Führung für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Mückenschutz ist von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei den Führungen nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Caritas Bodensee-Oberschwaben Am Samstag, den 4. Septem- ber 2021 findet der nächste Fair- kauf- Flohmarkt statt. In der Wangenerstr. 170 in Ravens- burg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trödel stöbern, nach Sammlerstücken suchen und nebenbei auch einiges Skurriles entdecken. TWS eCarsharing: TWS ermöglicht einfache Nutzung Aus E-WALD wird jetzt Mer Germany GmbH - Registrieren und bei Bedarf buchen – Ergänzung zu Rad, Bus und Bahn Seit April können an den drei eCarsharing-Stationen der TWS in Ravensburg am Bahnhof, am Mittelöschplatz und im Parkhaus Rauenegg insgesamt drei Elektro-Kleinwa- gen vom Typ Renault Zoe genutzt werden. Der Partner ist der Alte geblieben, nur der Name hat sich geändert: Aus der E-WALD GmbH aus dem bayrischen Teisnach ist zwischenzeitlich die Mer Germany GmbH geworden. „Für unsere Nutzer ändert sich dadurch nichts. Auch der Ablauf bleibt gleich“, berichtet Katharina Schneider, Pro- Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 MIETGESUCHE Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 6 Slnfn Apartment für Mitarbeiterin gesucht! Wir suchen ab sofort für unsere Mitarbeiterin ein möbliertes 1-2 Zimmer-Apartment in Baindt. Angebote bitte an: Kling Automaten GmbH Sabine Gumsheimer, Tel: 07502-94 33 20 Neues Glück Gibt es für mich, Rentnerin, und meinen kleinen Yorkie bei Ihnen ei- ne 1- oder 2-ZW, auch möbliert? Balkon oder Terrasse? Mithilfe in Ih- rem Garten möglich. 07553/9183779 Alleinerziehende Mutter mit 2 Jungs (12+8) inkl. 2 Katzen suchen eine 4 Zi.-Whg, Blk/Terrasse, möglichst mit An- bindung nach WGT. WM bis 800 €, 0751/95874071 IMMOBILIEN ANKAUF Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! jektleiterin bei den Technischen Werke Schussental (TWS). Sie freut sich, dass bereits einige Interessierte das Ange- bot nutzen. Denn wer möchte das nicht: Umweltfreund- lich unterwegs sein und dennoch maximal mobil? „Das Carsharing mit Elektrofahrzeugen ergänzt unser Elekt- rofahrrad-Verleihsystem zusammen mit Bus und Bahn optimal“, erklärt Katharina Schneider. Die Autos werden mit twsNaturstrom geladen und so mit 100% Ökostrom betrieben. Der Energiedienstleister bündelt auf der Plattform mo- bil.tws.de sämtliche Mobilitätsangebote. Dort sind auch die Standorte und die verfügbaren Fahrzeuge ersichtlich. Wer sich bereits angemeldet hat, kann sich im Anschluss direkt für das eCarsharing registrieren. Die Nutzer benö- tigen eine tws.mobil-Kundenkarte und zahlen einen fes- ten Tarif, der sich an der Ausleihdauer orientiert. Für tws. mobil-Nutzer sind das 6,99 Euro pro Stunde oder 45 Euro pro Tag. Darin enthalten sind alle Kosten, wie Verbrauch und Fahrkilometer. Das eCarsharing wird derzeit nur für Privatkunden ange- boten. Eine Ausweitung des Angebots für Unternehmen, die die Fahrzeuge dann für Dienstfahrten nutzen können, ist angedacht. Geplant ist, dass künftig weitere Fahrzeu- ge der Mer Germany GmbH mit angeboten werden. Au- ßerdem prüft die TWS derzeit Standorte für zusätzliche eCarsharing-Stationen. Eine Übersicht über die aktuellen Ausleihstationen sowie weitere Informationen zur Registrierung gibt es unter carsharing.tws.de. Wer das Carsharing-Angebot persönlich kennenlernen möchte, eine Einweisung zum Elektrofahrzeug wünscht oder Fragen zur Registrierung hat, den lädt die TWS am 18.09.2021 von 11 Uhr bis 19 Uhr in die Obere Breite Straße in Ravensburg ein. Die TWS informiert dort im Rahmen des „Parking Day“ die Besucher über unterschiedliche Mobilitätsangebote. Urlaub machen in Deutschland:Urlaub machen in Deutschland: OstseeOstsee Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 71,40 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 102,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 51,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 40,80 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 81,60 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 91,80 € Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de STELLENANGEBOTE U n v e rb in d li ch e I ll u st ra ti o n Wohlfühlwohnungen 2, 3 und 4 Zimmer Fußbodenheizung Aufzug und Tiefgarage Kaufpreis ab € Provisionsfrei Telefon: 0751/996 990 99 · www.betz-baupartner.de Beratung im Infocontainer: Wangenerstr. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. 379.000,– Bereits 70 % verkauft Im Bau Fr 15-16 Uhr u. Sa+So 11-12 Uhr Wer möchte unser neues Firmen- gebäude reinigen? Sie sollten Spaß an der Arbeit haben. 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(Job-ID 33222) Materialvorbereitung Versorgen Sie die Produktionslinien in Ravensburg Süd mit der richtigen Ausrüstung und dem notwendigen Material. (Job-ID 33322) Produktionsmitarbeiter (m/w/d) Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung oder mehrjährige Produktionserfahrung und suchen einen Quereinstieg mit echtem Mehrwert? Wir bieten Ihnen in folgenden Bereichen eine sinnstiftende Tätigkeit mit Zukunft: Bei uns bekommen Sie vollen Rückhalt. Egal mit welchem Background. Vorteile: intensive Einarbeitung, Top-Vergütung Eintrittsdatum: sofort bzw. nach Vereinbarung Arbeitszeit: Vollzeit Für alle Stellenausschreibungen gilt: Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns und bewerben Sie sich jetzt: vetter-pharma.com/karriere Vetter – für mehr Lebensqualität. Bei uns bekommen vollen Rückhalt. 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            Zuletzt geändert: 02.09.2021
            Amtsblatt_KW_01_14_01_2022.pdf

            Jahresrückblick 2021 Kaum hat ein neues Jahr begonnen, verblassen die Erinnerungen an das alte. Die Zeit können wir nicht zurückdrehen, wohl aber einige Ereignisse und Themen in Wort und Bild festhalten. Es hat sich einiges getan in unserer Gemeinde und von Seiten des Gremiums sowie der Verwaltung wurde sehr viel geleistet. Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 14. Januar 2022 Nummer 1/2 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Gremienarbeit In 17 Gemeinderats- und Bauausschusssitzungen mit 218 Tagesordnungspunkten wurde konstruktiv diskutiert und um das beste Ergebnis für die Gemeinde gerungen. Dabei gab es auch personelle Veränderungen. So ist, nachdem bereits zu Beginn des Jahres Doris Graf für die Grünen Mitglied des Gemeinderats wurde, am Ende des Jahres Simon Gauder ausgeschieden und Mladen Petar Renic als neues Gemeinderatsmitglied in der Fraktion der Freien Wähler nachgerückt. Simon Gauder und Bürgermeisterin Rürup (v.l.n.r.) Wir bedanken uns bei Herrn Gauder und wünschen Frau Graf und Herrn Renic alles Gute für ihre Arbeit im Ge- meinderat! Mladen Petar Renic und Bürgermeisterin Rürup (v.l.n.r.) Sanierungsgebiet „Ortskern II“ Die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ so- wie des Ortseingangsbereiches und der Ortsmitte ist si- cherlich eine unserer wichtigsten Aufgaben, wenn nicht die wichtigste Aufgabe. Wir sind in der glücklichen Lage, Baindt zukunftsfähig aufstellen zu dürfen. Mit Maß und Ziel gilt es hierbei alle Bereiche mitzudenken. Ortsmitte und Fischerareal sowie Ortseingang hängen in Sachen Wegebeziehungen, Entwicklung der Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam gedacht werden. Fischerareal Im Fischerareal soll ein Wohnquartier entstehen, in dem Menschen in den unterschiedlichsten Lebensphasen gut und qualitätvoll zusammenleben können. Die Abgabe- frist für zwei Ankerprojekte endete im November 2021. Beratungen zu den eingegangenen Bewerbungen folgen bereits im Januar 2022. Im Juni 2021 wurde nach ca. einem Jahr Bauzeit der Le- bensmittelmarkt Feneberg mit ca. 800 m² Verkaufsfläche eröffnet. Eine Photovoltaikanlage, verbunden mit einer Dachbegrünung, wurde auf dem Gebäude bedacht und umgesetzt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Dorfplatz Die Planungen zur Gestaltung unseres Dorfplatzes und der Ortsmitte schreiten voran, wenn Corona auch man- ches zäh macht und wir immer wieder Termine verschie- ben oder auf digitale Formate zurückgreifen müssen. So wie im März 2021. Online-Bürgerinformationsveranstaltung Hier fand im Digitalen Zukunftszentrum in Leutkirch die erste digitale Bürgerinformationsveranstaltung der Ge- meinde Baindt statt. Die Entwicklung des Fischerareals sowie die Gestaltung der Ortsmitte standen im Fokus. Die Aufzeichnung kann über einen Link auf der Homepage der Gemeinde weiterhin jederzeit aufgerufen werden. Deutlich kam zum Ausdruck, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürgern eine lebendige Ortsmitte mit Aufenthalts- qualität wünschen. Unseren Vereinen soll es möglich sein, ihre Feste und Veranstaltungen durchzuführen, darüber hinaus muss unsere Ortsmitte alltagstauglich sein und barrierefreie Wegeverbindungen bereithalten. Um hier interessierte Bürgerinnen und Bürger und die handelnden Akteure mit ins Boot zu nehmen, fand im weiteren Verlauf eine Bürgerwerkstatt zur „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ statt. Unsere Bürgerinnen und Bürger hatten die Mög- lichkeit ihre Anregungen und Ideen zu einer qualitätvol- len und funktionierenden Ortsmitte einzubringen. Nach einem Spaziergang durch die Ortsmitte, bei dem über wesentliche Aspekte für die angestrebte Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte diskutiert wurde, haben die Teilnehmenden in Arbeitsgruppen die einzelnen Themen bearbeitet. Die Ergebnisse wurden aufgegriffen und sind in die wei- teren Planungen eingeflossen. Dem Gemeinderat wurden diese bereits vorgestellt. In einem weiteren Schritt werden wir die Öffentlichkeit im Frühjahr 2022 informieren. Die- se Veranstaltung war für den Herbst 2021 geplant und musste, wie bereits erwähnt, coronabedingt ins kommen- de Frühjahr 2022 geschoben werden. Offenlegung des Sulzmoosbaches Die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches im Fischera- real im Mai 2021 dient dem Hochwasserschutz und hat darüber hinaus zur Aufwertung des Baches beigetragen. Im Moment gleicht der Bach noch einem „frisch operierten Patienten“, so die Worte unseres Planers. Doch wir wer- den bereits im Frühjahr 2022 sehen können, wie schön sich diese Örtlichkeit entwickelt. Unser Gemeinwesen Verabschiedung der Heiligenbronner Schwestern Schwester Johannella und Schwester Carola mit Bürger- meisterin Simone Rürup bei einer Kutschfahrt durch die Gemeinde Baindt (v.l.n.r.) Im Juni 2021 wurden die letzten beiden Heiligenbronner Ordensschwestern, Schwester Carola und Schwester Jo- hannella aus Baindt verabschiedet. Die Verabschiedung erfolgte im Rahmen des Kirchenpatroziniums in der Ka- tholischen Kirche St. Johannes Baptist. In den Grußwor- ten und zahlreichen großen und kleinen Gesten kam die Verbundenheit der Baindterinnen und Baindter zu „ihren“ Schwestern zum Ausdruck. Liebe Schwester Carola, liebe Schwester Johannella, wir sagen danke! Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bikepark am „Baindter Bädle“ Foto: R. Raubald Der Bikepark ist das beste Beispiel dafür, was geschaf- fen werden kann, wenn Jugendliche und ihre Eltern mit Begeisterung ans Werk gehen. Seit September 2021 kön- nen unsere sportbegeisterten Bikerinnen und Biker den Bikepark am „Baindter Bädle“ nutzen. Herzlichen Dank den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie der Initiative Bikepark-Baindt für das tolle Engagement! Scooter – und Skateplatz an der Klosterwiesenschule Ein weiteres Beispiel für Eigeninitiative ist der Brief, in dem sich im vergangenen Jahr ca. 20 Jungs ein neues Spiel- gerät auf dem Scooter- und Skateplatz an der Schule gewünscht haben. Der Gemeinderat hat diesem Wunsch zugestimmt und so war auch für die Scooterfahrer trotz Corona ein wenig Freizeitgestaltung möglich. Spende eines E-Rollstuhlfahrrads für das SBBZ Sehen in Baindt Herr Dorn (Spender), Frau Rürup, Radfahrer Herr Stein- hauser, Schüler: Justin, Herr Dr. Adrian (Direktor) Der Extremsportler Daniel Steinhauser nahm im Juni 2021 beim Radrennen RATA (race across the alps) teil und be- legte den 7. Platz. Dieses gilt als das härteste Eintages- rennen der Welt. Ziel der Teilnahme an diesem Rennen ist es, für einen wohltätigen Zweck zu radeln. Der Sport- ler Daniel Steinhauser sammelte damit unter anderem Spenden für das SBBZ Sehen in Baindt und ermöglichte so die Anschaffung eines E-Rollstuhlfahrrads. Wir bedanken uns bei Herrn Steinhauser für seinen tat- kräftigen Einsatz und sein Engagement! Spende eines Fahrzeuges der VR Bank Ravensburg – Weingarten für das SBBZ Sehen in Baindt Frau Rürup, Herr Arnold Miller (Vorstandsvorsitzender der VR Bank), Schülerin: Marie, Schülerin: Lilly, Herr Dr. Marcus Adrian (Direktor) Als schönes Weihnachtsgeschenk erhielt das SBBZ Sehen von der VR Bank Ravensburg-Weingarten ein gespon- sertes Auto. Vereine Ein herbes Jahr für unsere Vereine! Viel Flexibilität war gefordert. Immer wieder wurde aufs Neue geplant und oftmals blieb am Ende nichts anderes übrig, als die Ver- anstaltung doch wieder abzusagen. Narrenzunft Raspler Der einsame Raspler auf dem Fahrrad ist beispielhaft hierfür. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Doch ließ es sich unsere Narrenzunft nicht nehmen und machte mit einigen Aktionen rund um das Brauchtum das Leben in der „Baindter Fasnet dahoim“ etwas erträglicher. Und, einen Narrenbaum gab es auch. Musikverein Auch unser Musikverein stellte seine Agilität unter Beweis und hat das geplante Jubiläum zum 110-jährigen Beste- hen im Jahr 2021 kurzer Hand auf dieses Jahr verscho- ben und zwar unter dem Motto: Wir hoffen sehr, dass das klappt und wir in diesem Jahr wieder die Möglichkeit haben zu feiern und zusammen zu kommen! Reitergruppe Das 46. Reitturnier konnte im August 2021 in etwas ver- änderter Form stattfinden. Neu in das Programm auf- genommen wurde der Vierkampf, eine Kombination aus Reitsport und Leichtathletik. So war nicht nur im Spring- parcours und im Dressurviereck, sondern auch beim Schwimmen und Geländelauf das Können der Reiterin- nen und Reiter gefragt. Foto: © Martin Stellberger Dem Bau der Reithalle am Reitgelände ist die Reitergrup- pe Baindt e.V. im vergangenen Jahr ein großes Stück nä- hergekommen. Der Beschluss zur Aufstellung eines vor- habenbezogenen Bebauungsplanes wurde gefasst und das Baugesuch kann jetzt eingereicht werden. Schalmeienkapelle Bild aus dem Jahr 2019 Der Schalmeienkapelle ist es gelungen, im Juli ihr Wein- fest etwas „abgespeckt“ durchzuführen und so war auch hier ein wenig Normalität und gemütliches Beisammen- sein möglich. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Unser Dorfplatz aus der Luft, vorbereitet für das Fest der Schalmeien Im Rahmen der Umgestaltung des Dorfplatzes und dem Bau des neuen Gebäudes wird ein Platz entstehen, der unseren Vereinen eine bessere Infrastruktur bietet, hei- melig ist und zum Feiern einlädt. Und auch mit dem neu- en Gebäude gibt es ausreichend Fläche für ein Festzelt. Klimaschutz Dieses Thema spielt in all unseren Lebensbereichen eine große Rolle und wird uns nicht mehr loslassen. Immer gilt es, unser Handeln im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Umwelt zu hinterfragen. European Energy Award Bürgermeisterin Simone Rürup und Umweltministerin Thekla Walker (v.l.n.r.) Seit 2009 nimmt die Gemeinde Baindt am European Ener- gy Award teil. Der European Energy Award ist ein Zer- tifizierungsverfahren und Managementsystem für den kommunalen Klimaschutz. Durch das erdgasbetriebe- ne, wärmegeführte Blockheizkraftwerk mit einer Eigen- stromnutzung im Schulgebäude und durch den Bezug von 100 Prozent zertifiziertem Ökostrom trägt die Ge- meinde Baindt aktiv zur Energie- und Klimawende bei. Auf dem kommunalen Klimakongress im Mai 2021 wurde der Gemeinde Baindt in Ulm, von Umweltministerin The- kla Walker, der European Energy Award verliehen. Unter anderem fielen die gemeindeeigenen E-Fahrzeuge und der Ausbau der örtlichen Radwege positiv ins Gewicht. Schritt für Schritt wird der Fuhrpark der Gemeinde Baindt auf E-Mobilität umgestellt. Darüber hinaus sind eine zu- kunftsorientierte Siedlungsentwicklung und eine effiziente Flächennutzung für eine lebenswerte Zukunft essenziell! Klimasparbuch Jeder Mensch sollte sich die Frage stellen: Wie viele Res- sourcen nutze ich durch meinen Lebensstil? Um seinen ökologischen Fußabdruck zu reduzieren, bietet das Kli- masparbuch des 1971 gegründeten Gemeindeverband Mittleres Schussental viele praktische Tipps für mehr Nachhaltigkeit an und enthält 30 Gutscheine für Rabatte, Gratisgetränke sowie Workshops von klima- und umwelt- freundlichen Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen. Bürgerinformationsveranstaltung Starkregenrisiko- management/ Bebauungsplan „Bühl“ Unserem sich verändernden Wetter müssen wir eben- falls Beachtung schenken und uns den Veränderungen stellen und dafür wappnen. Bei einer Informationsveran- staltung im Oktober wurden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt von Fachleuten des Ingenieurbüros Fassnacht aus Bad Wurzach über die Maßnahmen zur Vermeidung von Überflutungen infolge von Starkregene- reignissen informiert. Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag bei der Betrachtung des Baugebiets „Bühl“, für das gerade ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Unwetterarti- ge Niederschläge führen zu dramatischen Überschwem- mungen und auch die Gemeinde Baindt wurde in den letzten Jahren von Hochwasser heimgesucht. Deshalb ist es wichtig, bei der Aufstellung und Erschließung von Baugebieten den Leitfaden des Starkregenrisikomanage- ments zu berücksichtigen. Naturschutzaktion der Landjugend Baindt Auch in diesem Jahr hat unsere Landjugend unter fach- kundiger Anleitung des ehrenamtlich tätigen Natur- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 schutzwartes Walter Hohnheiser die nachwachsenden kleinen Bäume entfernt. In der ehemaligen Kiesgrube am Annaberg müssen die nachwachsenden Bäume entfernt werden, um die heimischen Tiere und Pflanzen vor dem Aussterben zu bewahren. Die mühselige Arbeit ist für die Erhaltung des Biotops sehr wichtig, damit die gefährde- ten und geschützten Tier- und Pflanzenarten bestehen bleiben. Bau eines Insektenhotels Damit beginnt bereits der Naturschutz, denn Insekten sind unentbehrlich für unser Ökosystem und unsere Zukunft! Für Kleinstlebewesen dient daher ein Insektenhotel als idealer Rückzugsort und ist ein hervorragender Unter- schlupf in der kühlen Winterzeit. Auch im eigenen Gar- ten können Insektenhotels aufgebaut werden. Daran er- freuen sich unter anderem Wildbienen, Marienkäfer und Schmetterlinge. 2020 wurde an der Trasse der alten B 30 mit dem Bau eines Insektenhotels begonnen und 2021 nach einer kur- zen Unterbrechung fertiggestellt. Mobilität… …klimafreundlich gestalten! Auch ohne Alternativen wie das Auto kann man mobil sein. Emissionsarme Alternativen wie das Fahrradfahren, zu Fuß gehen oder die Nutzung der öffentlichen Verkehrs- mittel tragen zur Entlastung der Luftqualität sowie der Verringerung der Lärmemission bei. Förderung des Geh- und Radweges von Sulpach in Richtung Mochenwangen Für den Bau des dritten Bauabschnittes des Radweges von Sulpach in Richtung Mochenwangen erhält die Ge- meinde eine Förderung von über 900.000 Euro. Damit werden ca. 80 % der Kosten gedeckt. Bundestagsab- geordneter des Landkreises Axel Müller kam kurz vor Weihnachten nach Baindt, um der Bürgermeisterin dieses „Weihnachtsgeschenk“ zu überbringen. Axel Müller (MdB) und Simone Rürup vor Ort am künfti- gen Radweg Stadtradeln Der Klimawandel muss gestoppt werden! Auch 2021 ra- delte die Gemeinde Baindt für mehr Klimaschutz, Rad- förderung und eine lebenswerte Kommune. Zum dritten Mal nahm Baindt am „Stadtradeln“ des Landkreises Ra- vensburg teil. Ziel der Aktion ist es, in 21 Tagen den Alltag umweltfreundlicher zu gestalten und das Thema Mobilität ins Bewusstsein zu rücken. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme im Jahr 2022! Elektro-Lastenfahrrad Baindt fährt grün! Ein Wochenendausflug, der Weg zur Arbeit oder der Lebensmitteleinkauf kann ohne Stau und Stress problemlos mit dem Elektro-Lastenfahrrad bewäl- tigt werden. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Seit Oktober 2021 kann das Elektro-Lastenfahrrad im Rathaus der Gemeinde Baindt gegen eine Kaution von 50 Euro ausgeliehen werden. Finanziert wurde das Las- tenfahrrad von regionalen und örtlichen Unternehmen sowie Gewerbetreibenden. Vielen Dank für die Unterstützung und die Förderung des regionalen Umweltschutzes! Öffentlichkeitsarbeit Fotowettbewerb – „Baindt blüht auf!“ Das „Baindt blüht auf“ – Team! Foto: © baindtbluehtauf.de Der Wettbewerb „Baindt blüht auf!“ wurde von Studieren- den der PH Weingarten mit dem Studiengang Umwelt- bildung ins Leben gerufen. Anreize für ein naturnahes Gärtnern zum Erhalt der Artenvielfalt sollen geschaffen werden. Das Bewusstsein dafür soll gesteigert werden, sodass in jedem Garten, egal wie groß, etwas für die Biodiversität getan werden kann. Ehrung der Blutspenderinnen und Blutspender Die geehrten Blutspenderinnen und Blutspender mit Bür- germeisterin Rürup Obwohl das Ehrenamtsfest aufgrund der im Herbst stark steigenden Coronazahlen ausfallen musste, wurden im Oktober die Blutspenderinnen und Blutspender im kleinen Rahmen in der Schenk-Konrad-Halle geehrt. Für die Solidarität und ihren Dienst am Nächsten dan- ken wir den Blutspenderinnen und Blutspendern herzlich! Besuch Regierungspräsident Klaus Tappeser Im November 2021 besuchten Regierungspräsident Klaus Tappeser gemeinsam mit Martin Weng, Leiter des Refera- tes „Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Privatrecht“ des Regierungspräsidiums Tübingen sowie der Erste Landesbeamte Dr. Andreas Honikel-Günther die Gemeinde. Ziel des Termins war es, über die Fortschritte im Rahmen der Ortskernsanierung und über die geplan- ten weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang zu berichten. Auch die weiteren Herausforderungen für die Gemeinde, bspw. im Zusammenhang mit der umfang- reichen Sanierung der Klosterwiesenschule, wurden an- gesprochen. Bürgermeisterin Simone Rürup im Gespräch mit Regie- rungspräsident Klaus Tappeser und Erster Landesbeam- ter Dr. Andreas Honikel-Günther Bei einer Runde durch die Gemeinde berichtete Bürger- meisterin Simone Rürup auch über das Gebäude für Ärz- te und Apotheke, das in der Ortsmitte errichtet wird. Mit diesem Gebäude stärkt die Gemeinde die Infrastruktur und richtet sich zukunftsfähig aus. Unsere Bevölkerung, die darüber hinaus immer älter wird, ist damit bestens versorgt, denn alle lebensnotwendigen Dinge stehen zur Verfügung und sind fußläufig erreichbar. Corona, hält auch Baindt in Atem … Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Die Teams aus Ehrenamtlichen der DRK-Bereitschaft Bai- enfurt-Baindt und dem CDU-Ortsverband Baindt haben schon Anfang des Jahres Corona-Testmöglichkeiten an- geboten. Ihre hervorragende Arbeit haben sie schließlich am 16. Juni 2021 an eine Fachfirma übergeben. Eine Corona-Teststation wurde dann in Zusammen- arbeit mit der „Gemeinsam neue Wege GmbH“ in der Schenk-Konrad-Halle eingerichtet. Dies ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern sich an sieben Tagen in der Woche kostenlos testen zu lassen. Impfangebot der Gemeinde Baindt In Zusammenarbeit mit der Baindter Hausarztpraxis Hart- mann, hat die Gemeindeverwaltung an drei Samstagen im Dezember ein Impfangebot für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt angeboten. Diese tolle Akti- on, die dann auch mit Unterstützung der Ärzte Dr. Kamins- ki und Dr. Wösle, sowie vielen weiteren Helferinnen und helfern stattgefunden hat, stellte den Zusammenhalt in unserer Gemeinde unter Beweis. Danke an alle Beteiligten! Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Bildung Sanierung Klosterwiesenschule Der Gemeinderat hat 2021 die Sanierung der Klosterwie- senschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau beschlossen. Damit unsere Kinder gut lernen können und für die Zukunft gerüstet sind, müssen wir die Voraussetzungen schaffen. Nachdem die Schulgebäude aus den 60er Jahren stammen, ist diese vollumfängliche Sanierung erforderlich. Die voraussichtlichen Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau liegen bei ca. 8,7 Mio Euro. Nach einer europaweiten Ausschreibung des Pla- nungsauftrages konnten Ende 2021 die Planungsleis- tungen an die Ingenieurbüros vergeben werden. Anfang 2022 soll das Baugesuch eingereicht werden, damit im Anschluss die Bauarbeiten ausgeschrieben werden kön- nen. So soll nach den Sommerferien 2022 mit dem Umbau des blauen Gebäudes begonnen werden können. Das ist ein „großer Brocken“, den die Gemeinde zu bewältigen hat, doch absolut notwendig. Infrastruktur Sanierung Nelkenstraße Aufgrund der Vielzahl von Wasserrohrbrüchen und der Tatsache, dass die bestehende Wasserleitung eine der ältesten Leitungen in Baindt ist, wurde die Sanierung der Nelkenstraße beschlossen. Im Zuge der Sanierung wurde eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut, die Straße und der Gehweg sowie die Straßenbeleuch- tung erneuert. Neuanschaffungen für den Bauhof Im Juni 2021 hat die Gemeinde Baindt einen Balkenmä- her für den Bauhof beschafft. Aufgrund der größeren Arbeitsbreite, der höheren Geschwindigkeit und dem Zu- behör eines Bandrechens können ca. 1/3 der aktuellen Stunden in der Grünflächenpflege eingespart werden. Der Balkenmäher wird hauptsächlich für Grünflächen, Regenrückhaltebecken, Ausgleichsflächen und Biodiver- sitätsflächen eingesetzt. Darüberhinaus wurde der Radlader aus dem Jahr 2004 Ende des Jahres 2021 ersetzt. Das Fahrzeug ist seither täglich im Einsatz. Im Winterdienst, bei der Wege- und Spielplatzunterhaltung, bei der Pflege der Grünanlagen sowie beim Be- und Entladen von Material im Bauhof und auf Baustellen. Wir haben einen gut funktionierenden Bauhof, der ein immer größer werdendes Aufgabenfeld zu bewältigen hat, auch im Hinblick auf ein sich verän- derndes Klima. Da ist ein gute Ausstattung unabdingbar! Breitbandausbau Übergabe Zuwendungsbescheid, MdL Schuler, Innenmi- nister Strobl, Gemeindekämmerer Abele, Ortsbaumeister Roth, MdB Müller (v.l.n.r.) Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bis Ende 2024 soll ein Vollausbau in den unterversorgten Bereichen in Baindt realisiert werden. Durch den Zweck- verband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat die Gemeinde Baindt einen Zuschuss des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro erhalten. Durch den folgenden Landeszuschuss in Höhe von 2.626 Mio. Euro, kann die Deckung von fast 90% der Kosten gewährleistet werden. Dies ermöglicht die Erschließung der weißen Flecken in der Gemeinde Baindt. Mit einem Eigenanteil von nur 10% der Kosten kann sich die Gemeinde mit Glasfasern an das Gigabit-Netzwerk anschließen lassen. Ziel des kommunalen Breitbandausbaus ist die Schaf- fung einer flächendeckenden Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen im ganzen Land. In einem ersten Schritt wird die Gemeinde Baindt die wei- ßen Flecken im Außenbereich mit unter 30 Mbit/s aus- bauen. Anschließend soll die grauen Fleckenförderung, welche die Internetversorgung von weniger als 100 Mbit/s beinhaltet, realisiert werden. Wohnen in der Gemeinde Baindt entwickelt sich weiter! Auch im vergangenen Jahr wurden eine Vielzahl von Sanierungen, Erschließung von Baugebieten und weiteren Planungen von neuen Projek- ten in der Gemeinde in Angriff genommen. So wurden die Bebauungspläne „Lilienstraße“ und „Fi- scherareal“ rechtskräftig. Zudem schreitet die Planung des Baugebietes „Bühl“ weiter voran. Die Anregungen bei einer Informationsveranstaltung über Starkregenrisiko- management in Verbindung mit der Aufstellung des Be- bauungsplanes „Bühl“ im Herbst 2021 werden in den Plan aufgenommen. Anfang 2022 wird eine neue Auslegung erfolgen, sodass im Lauf des Jahres der Bebauungsplan rechtskräftig gemacht werden kann. Auch der Aufstel- lungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Korn- blumen-, Fliederstraße“ wurde 2021 in die Wege geleitet. Im Herbst fand eine Informationsveranstaltung mit dem Planungsbüro statt. Mit der Änderung und Erweiterung des alten Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I“ wird eine Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich um- gesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke sichergestellt. Gewerbeansiedlung in der Gemeinde Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes „Mehlis“ in Schachen, gelang es der Gemeinde acht Gewerbebau- plätze zu schaffen. Ein erster Handwerksbetrieb, der sich innerhalb der Gemeinde räumlich verändern konnte, hat seinen Bau bereits fertiggestellt. Weitere Gewerbetrei- bende sind aktuell am Bauen, und so konnte mit dieser Erschließung die Zukunft manches Gewerbetreibenden und auch der Gemeinde, da unsere Gewerbesteuerein- nahmen sehr wichtig sind, gesichert werden. Ein herzliches Dankeschön! Sicher könnte ich diesen Rückblick noch um viele Themen und schöne Ereignisse verlängern, doch sollten dies nur Impressionen sein und durchaus die Erkenntnis, dass eine kleine Verwaltung auch in Zeiten einer Pandemie einiges geleistet hat. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwal- tung. Darüber hinaus den Damen und Herren des Gemeinderates. Auch für sie war das vergangene Jahr schwierig, die Entscheidungen, die es zu treffen gilt sind komplex und fordernd und manches wohltuende Gespräch nach einer Sitzung musste ausfallen. Corona und der daraus resultierende Abstand, den es einzuhalten galt, hat die Zusammen- arbeit auf Sachthemen beschränkt. Doch bei allen Herausforderungen bin ich dankbar für die tolle Bürgerschaft in Baindt. So ist die Zusammenarbeit mit unserer Feuerwehr und unserem Kommandanten angenehm und zielorientiert. Unsere Vereine haben immer wieder neue Ideen, um Corona zu trotzen, sind kompetent und konstruktiv, beispielsweise beim Austausch zur Ent- wicklung der Ortsmitte. Der Sportverein schaffte es trotz der schwierigen Umstände durch die Pandemie, vielfältige Freizeitangebote für alle Altersgruppen anzubieten. Der Helferkreis Asyl ist nach wie vor für unsere Geflüchteten da und gibt sein Bestes. Auch bedanke ich mich bei den Kirchengemeinden sowie dem DRK Baienfurt-Baindt für ihr Engagement. Viele helfende Hände sowie unser vielfältiges Ehrenamt in Baindt haben gerade in der Pandemie gezeigt, was gelebte Nachbarschaft und Gemeinschaft bedeutet. Ihnen allen danke ich von Herzen und wünsche Ih- nen für das kommende Jahr alles Gute, Glück und Gottes Segen! Und uns allen bei Veranstaltungen und Festen die Möglichkeit, dass wir zusammenkommen und gemeinsam leben können. Von den Themen, die uns in diesem neuen Jahr 2022 beschäftigen werden, wird in einem der nächsten Amtsblätter im Zusammenhang mit dem Sitzungsbericht zu lesen sein. Nun wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute und verbleibe mit herzlichen Grüßen Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.ter- minland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zustän- digen Mitarbeitenden. Ab Montag, den 03. Januar 2022 gilt bei Terminen im Rathaus die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genesenennach- weis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnell- tests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Festsetzung der Grundsteuer 2022 Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) wird die Grundsteuer für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2022 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2021 an die Gemeinde Baindt zu entrichten haben, hiermit festgesetzt. Die Grundsteuer 2022 wird wie in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt und in Vierteljahres- beträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die abweichend davon die Grundsteuer auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes), wird die Grundsteuer 2022 in einem Betrag am 1. Juli 2022 fällig. Änderungen im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel werden den Steuerpflichtigen jeweils durch entsprechen- de Grundsteueränderungsbescheide mitgeteilt. Die Hebesätze für die Grundsteuer 2022 betragen wie im Vorjahr • 350 v.H. für die Betriebe der Land und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) • 400 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Durch die Einlegung ei- nes Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben. Bürgermeisteramt Baindt, 14. Januar 2022 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin Festsetzung der Gebühr für das Amtsblatt Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2022 in Höhe von 24,00 € wird am 15.02.2022 zur Zahlung fällig. Der Betrag wird zum 15.02.2022 per SEPA-Lastschriftver- fahren automatisch abgebucht, sofern eine Einzugser- mächtigung erteilt wurde. Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung auf das Konto der VR Bank Ravensburg-Weingarten e.G. IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV oder das Konto der Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB. Gebührenbescheide erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann. Da wir ansonsten keine Gebührenbescheide mehr zustel- len, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen. Gemeindeverwaltung Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2022 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemein- de Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch über das Rathaus Servicepor- tal abgeben. Den Link hierzu finden Sie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Baindt. https://serviceportal.komuna.net/wzko/client/ service/323830/baindt.do Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vor- liegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vorausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 09.11.2021 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 20.10.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 S. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungs- plan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plange- biet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 42 (Teilflä- che), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2021 liegt in der Zeit vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr).Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.-07502 940651 oder per Email p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.10.2021 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von ei- ner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Ge- setzes zur Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 14.01.2022 .......... Simone Rürup Bürgermeisterin 132/29 /32 /33 /29 132/22 137/42 137/35 137/36 137/37 137/38 137/39 137/40 137/41 167/2 169/6 131/22 130/3 130/4 131/1 834 137/1 138/5 132/1 137/43 /30 /31 131/20 137/34 1217 1211 1212 1216 1213 1214 1215 1229 1221 1222 1228 1223 42 1204 1207 1205 1206 1208 1209 1210 1230 12201219 1231 1218 1227 1226 1224 1225 Geigensack Fuchsstraße Ko rnb lum en str aß e Boschstraße Dachsstraße Bosch stra ße Igelstraße Zeppelinstraße Lieb igstr aße Zeppelinstraße Röntgenstraße Spielmann Unterer Esch Rehstraße Wieselgasse Hirschstraße Ko rnb lum ens tra ße Siemensstraße Bühl Benzstraße Froschstraße Hirschstraße Ko rnb lum en str aß e 138/6 138/7 138/20 138/8 138/9 138/22 138/10 139/1 138/11 139/2 139/7 138/3 139/13 141/12 138/12 139/3 138/13 139/4 138/14 139/5 138/15 139/6 138/16 141/1 141/14 141/2 141/3 141/17 141/4 141/18 455/3 455/4 455/6 455/7 141/27 141/10 141/28 139/8 139/9 139/10 141/5 141/19 141/6 141/22 141/7 141/8 141/26 139/11 139/12 141/35 141/47 141/49 141/50 141/36 141/52 141/37 141/53 141/42 141/43 141/45 141/29 141/30 141/33 141/34 1/3 1/4 2/23 2/9 2/11 2/12 2/13 2/8 2/15 2/16 2/17 2/19 2/20 137/14 137/15 137/16 137/8 137/9 137/12 138/4 138/18 455/2 42 /5 167/4 167/5 167/12 167/13 167/14 167/6 167/7 167/8 167/9 167/11 167/3 129/7 129/18 129/8 129/21 129/10 131/13 131/14 131/15 131/4 131/16 131/5131/6 129/12 129/13 129/14 12 9/ 15 12 9/ 16 129/1 131/17 131/7 131/19 131/8 132/9 131/9 131/10 131/12 130/1 132/2 132/3 132/4 132/12 132/25 132/13 132/14 132/16 133/11133/7 132/31 400 705 755 757 750 750/2 750/3 751 754 752 753 766/6 766/7 766/8 766/10 766/11 766/1 766/2 766/4 766/5 779/3 783 784 779/5 785 782 777 779 779/1 779/2 794/1 801/3 802/1 803/1 804 786/1 786/2 786/4 786/5 787/1 781/1 804/1 798/1 798/2 805 798/3 798/4 799/1 800/1 801/1 789 790 792/1793/1 133/6 141/13 141/16 138/19 138/21 141/11 455/5 2/14 2/18 2/22 2/10 455/8 141/25 141/9 141/51 141/44 141/46 141/48 141/32 137/7 137/13 137/20 137/11 138/17 452/18 452/19 455/9 453 452/15 452/16 452/17 452/3 452/4 452/5 42/4 167/10 169/7 779/4 131/21 131/11 132/5 132/11 132/27 129/9 130 131/18 38 9/ 1 756 766 766/3 766/9 786 780/1 778 795 798 806 791 Boschstraße Hir sch str aß e 42/1 Geltungsbereich N maßstabslos Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt vom 08.02.2011 Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 11.01.22 wurde eine Än- derung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensat- zung) der Gemeinde Baindt vom 08.02.2011 beschlos- sen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche- bekanntmachungen Hinweise zur Grundsteuerreform Liebe Bürgerinnen und Bürger, für die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchzuführende Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte sind Sie als Grundstückseigentümerin / Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte / Erbbauberechtigter verpflichtet, be- reits im Laufe dieses Jahres (2022) eine Steuererklärung an das zuständige Finanzamt abzugeben. Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz – insbesondere zu den im Jahr 2022 notwendigen Schrit- ten – finden Sie unter www.Grundsteuer-BW.de, auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden- Württemberg unter www.fm.baden-wuerttemberg.de/de/ haushalt-finanzen/grundsteuer/ sowie auf der Internet- seite der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/verwaltung/steuern-abgaben- gebuehren Bereich Grundsteuer. Vom Gemeindeverband Mittleres Schussental muss vor Ihrem Tätigwerden der Bodenrichtwert auf den 01.01.2022 ermittelt werden. Das Finanzamt Ravensburg wird Sie im Laufe des Jahres auffordern. Wir werden Sie zusätzlich über das Amtsblatt, Homepage und App informieren. Ihr Steueramt Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 15.01.2022/Sonntag, 16.01.2022 Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15.01.2022 Apotheke am Frauentor in Ravensburg Schussenstr. 3, Tel.: 0751 - 2 21 21 Sonntag, 16.01.2022 Huberesch-Apotheke in Ravensburg Rümelinstr. 7, Tel.: 0751 - 9 77 09 10 Dienstag, 18.01.2022 Hubertus-Apotheke Baindt in Baindt Dorfplatz 1, Tel.: 07502 - 91 10 35 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Leichtverpackungen werden ab 1. Januar 2022 zu Hause abgeholt Ab dem 1. Januar 2022 werden Leichtverpackungen im Landkreis Ravensburg im 14-täglichen Rhythmus bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Hause per Gelber Tonne und in wenigen Städten per Gelbem Sack abgeholt. Die Abfuhrtermine 2022 stehen in der kostenlosen Abfall App RV sowie im Abfallkalender des Landkreises unter www.rv.de/abfallkalender zum Download zur Verfügung. Bis Jahresende werden die bisherigen Gelben Säcke noch auf den kommunalen und gewerblichen Wertstoffhöfen und an den mobilen Sammelstellen angenommen. Ab Januar 2022 erfolgt dort keine Annahme von Gelben Säcken und Dosen mehr und die Dosen-Sammelcont- ainer werden abgebaut. Grund dafür ist, dass die Dosen nun in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack gegeben werden dürfen. Neben der 14-täglichen Abholung gibt es im neuen Jahr weiterhin die Möglichkeit, Leichtverpackungen in den kreiseigenen Entsorgungszentren Ravensburg-Guten- furt und Wangen-Obermooweiler abzugeben. Sie werden dort lose und in durchsichtigen Säcken angenommen. Ein Wahlrecht zwischen Gelber Tonne oder Gelbem Sack gibt es für die Bürgerinnen und Bürger nicht. Wer eine Gel- be Tonne erhält, bekommt keine zusätzlichen Gelben Sä- cke. Seit Oktober wurden die Standard-Behälter mit 240 Litern im gesamten Landkreis verteilt. Ausnahmen bilden die Innenstadtbereiche von Bad Waldsee, Ravensburg und Isny im Allgäu. Dort erhielten die Haushalte Rollen mit Gelben Säcken. Zudem wurden in Leutkirch im Allgäu und Weingarten jeweils im Innenstadtbereich die kleine- ren 120-Liter-Tonnen aufgestellt. Größere Wohneinheiten wurden mit 4-Rad-Behältern mit 1.100 Litern ausgestattet. Da jede Tonne einen Chip hat, der dem jeweiligen Haus- halt bzw. Mehrparteienhaus zugeordnet ist, sind keine eigenständigen Behältertausche möglich. In die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack dürfen aus- schließlich gebrauchte und restentleerte Leichtverpackun- gen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind. Metalldosen dürfen in die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack. Sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen wie Plastikspielzeug, Kugelschreiber, Wäschekörbe, Zahn- bürsten, Klarsichthüllen usw. dürfen nicht in der Gelben Tonne bzw. dem Gelben Sack bereitgestellt werden. Tipps zur richtigen Trennung und weitere Informationen gibt es unter www.muelltrennung-wirkt.de. Ist die Gelbe Tonne bzw. der Gelbe Sack bei der Leerung mit unzulässigen Gegenständen befüllt, erfolgt keine Lee- rung der Tonne bzw. Mitnahme des Sackes. Die Müllwerker bringen in diesem Fall einen Zettel mit der Aufforderung zur Nachsortierung an. Verantwortlich für die Leerung und Verteilung der Gel- ben Tonnen und Gelben Säcke ist die Firma Knetten- brech + Gurdulic aus Türkheim. Der Landkreis nimmt daher keine Reklamationen entgegen. Anfragen kön- nen an folgende Adresse gerichtet werden: Formular www.knettenbrech-gurdulic.de > Kontakt > Gelbe Tonne/Gelber Sack E-Mail lk.ravensburg@knettenbrech-gurdulic.de Telefon 08245 966570 Weitere wichtige Informationen stehen auf der Home- page des Landkreises unter Gelbe Tonne | Landkreis Ra- vensburg | Landkreis Ravensburg (rv.de). Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Katharina Karl feierte am 01.01.2022 ihren 95. Geburtstag, Maria Kraft feierte am 03.01.2022 ihren 80. Geburtstag, Ingmar Ferbasz feierte am 03.01.2022 i hren 85. Geburtstag und Wolfgang Kreutle feierte am 05.01.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielten sie ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarinnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Zum 100. Geburtstag am 22. Dezember 2021 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Frau Elfriede Oelhaf herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Geburten Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Vanessa und Salvatore Marsala zur Geburt ihrem Sohn Emilio Marsala am 16.07.2021 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herz- lich. Flüchtlingsarbeit Ein Rückblick auf das vergangene Jahr Mit viel Energie und verschiedenen Plänen starteten wir ins Jahr 2021. Ganz schnell mussten wir aber erkennen, dass auch dieses Mal wieder unser Einsatz für die geflüch- teten Menschen der Pandemie zum Opfer fiel. Auch unsere regelmäßigen Helferkreistreffen konnten aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht stattfinden. Trotz allem gab es immer etwas zu tun: • Verteilung von gespendeten Dingen, wie Kleidung und Möbel, aus der Bevölkerung • Unterstützung bei Online-Terminen • Bearbeitung von Anträgen z.B. für Familiennachzug, Beschäftigungsduldung, Visa • Termine für Arztbesuche; Organisation von Coro- na-Impfterminen • Ganz kurzfristige Organisation von Einkäufen, als die ge- samte Unterkunft im Friesenhäusle in Quarantäne war Im Mai trafen wir uns dann zu einem Austausch mit Frau Rürup. Hier stand das Thema „Internetanschluss“ für die geflüchteten Menschen im Vordergrund. Während der Pan- demie zeigt sich immer mehr, wie wichtig dieser Punkt ist. Ohne einen guten Internetzugang können Homescooling der Kinder, Deutschkurse der Erwachsenen, Besorgung von Online-Terminen bei Behörden etc nicht stattfinden. Inzwischen wurde dieses Problem auch im Gemeinderat behandelt und mit in die Planung aufgenommen. Als dann der Sommer kam und sich die Situation, auch durchs Impfen, etwas entspannte, konnten wir mit unse- ren Treffen im Helferkreis wieder starten. Kleinere Akti- vitäten fanden wieder statt: • Begegnungstreff am Friesenhäusle im Juli • Eis essen mit den Kindern zum Ferienbeginn • Unterstützung beim Deutsch lernen und Hausaufgaben • Lese- und Bastelstunden mit den Kindern Doch es ging nicht lange und wir wurden wieder ausge- bremst! Unsere Nikolausaktion im Dezember ließen wir zu unser aller Sicherheit ausfallen. Aber entmutigt waren wir trotzdem nicht. Es gab Nikolaussäckchen für die Kinder im Friesenhäusle. Zu Weihnachten richteten wir für alle Kinder und Jugendlichen aus geflüchteten Familien in Baindt Päck- chen mit Handtüchern, Duschgels, Büchern, Legos, Malbü- chern, Autos..., die wir kurz vor den Feiertagen verteilten. Ausblick auf das Jahr 2022 In Baindt leben derzeit ca 105 geflüchtete Menschen. Da- runter sind zahlreiche Familien verschiedenster Nationa- lität, aber auch Einzelpersonen. Zu ihnen gehören auch afghanische Männer aus der ehemaligen Unterkunft in der Baindter Straße, die sich bereits sehr gut integriert haben. Sie beherrschen die deutsche Sprache recht ordentlich und haben teilweise unbefristete Arbeitsverträge bei Firmen wie Dachser und Glas Sprinz. Außerdem haben einige auch bereits eine Lehre im Maler- und Gipserbereich erfolgreich absolviert. Hier ein Dankeschön an die Betriebe! Der einst riesengroße Helferkreis besteht derzeit noch aus etwa 10 Personen, die bereit sind, die geflüchteten Menschen zu betreuen und zu unterstützen. Wir hoffen und wünschen uns, dass wir in diesem Jahr nicht ständig von der Pandemie in unseren Aktivitäten mit diesen Menschen eingeschränkt werden. Wir freu- en uns über jegliche Hilfe aus der Bevölkerung, sei sie sporadisch oder auch regelmäßig. Bei allem, was wir tun, steht immer die Sicherheit aller Beteiligten im Vordergrund. Für den Helferkreis Asyl Sibylle Boenke Nikolaussäckchen für die Kinder im Friesenhäusle Weihnachtspäckchen für alle Kinder aus geflüchteten Familien inBaindt Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Eine riesige Überraschung Warm eingepackt fanden sich alle Schüle- rinnen und Schüler der Klosterwiesenschu- le unter den Arkaden ein - gespannt, was sich das Team aus Frau Pechar, Frau Schreiber und Frau Holweger für den letzten Schultag vor den Weihnachtsferien hat ein- fallen lassen. Wundervolle Klänge der Bläserklasse 4 ertönten, die Weihnachtslieder, die die Kinder im Musikunterricht schon sangen und eine Weihnachtsgeschichte, vorgetragen von Frau Pechar und Frau Schreiber, die in Reimen aufgebaut war und fast zum Mitsprechen einlud... und dann folgte eine riesige Überraschung: Unter der Ansage von Frau Heberling und Frau Cichon durfte Frau Vogler-Rieger von Unicef Ravensburg ge- spannt die Zahl, die sich in einzelnen Ziffern nach und nach offenbarte, verfolgen: 1782,40 Euro! Diese großartige Summe spendeten alle Kinder und ihre Eltern für die Kinder, die von Unicef lebensnotwendige Hilfe in Form von z.B. Wasser, warme Kleidung und Me- dikamenten, erhalten. Sichtlich gerührt nahm Frau Vog- ler-Rieger den Betrag entgegen und bedankte sich herz- lich bei allen Schülerinnen und Schülern. Abschließend gab Gemeindereferentin Frau Lehmann den Kindern und Lehrerinnen Gottes Segen und unter den Klängen der Bläserklasse gingen sie beschwingt in das Klassenzimmer zurück. Ein herzliches Dankeschön an alle, die für eine halbe Stunde trotz der Umstände eine Einstimmung auf das Weihnachtsfest möglich machten. Amelie Heberling, Rektorin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Zur Information Schulvorstellung Realschule Weingarten Liebe Eltern der Viertklässler, aus Pandemiegründen kann der Tag der Offenen Tür, der Info-Tag, nicht wie geplant stattfinden. Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unsere Schule bei ei- ner Hausführung in Präsenz persönlich kennenzulernen. Lehrkräfte der Realschule Weingarten zeigen Ihnen die Schule, informieren Sie und stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Termine: Donnerstag, 20.01.2022; 16.00 Uhr, Donnerstag, 20.01.2022; 17.00 Uhr, Freitag, 21.01.2022; 16.00 Uhr, Freitag, 21.01.2022; 17.00 Uhr Wenn Sie erwägen, Ihr Kind für die Bili-Klasse anzumel- den, haben Sie im Anschluss an die Schulvorstellung die Möglichkeit zum verpflichtenden Beratungsgespräch. Gerne laden wir Sie ein, sich auf der Homepage www. realschule-weingarten.de die Videobeiträge anzusehen. Bitte beachten Sie die 2G-Regel. Die Teilnahme ist nur für ein Elternteil und Ihr Kind möglich. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich (bis spätestens 19.01.2022): poststelle@rs-weingarten.schule. bwl.de, 0751 561921-10. Wir freuen uns auf Sie - Die Schulleitung Online-Veranstaltung und digitale Vorstellung des Wirtschaftsgymnasiums, des Berufskollegs und der Wirtschaftsschule der Humpis-Schule Ravensburg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg stellen sich digital auf der Webseite unter www.humpis-schule.de vor. Dort finden Sie in kurzen Clips und Präsentationen alle wichtigen Informationen rund um die verschiedenen Schularten. Zusätzlich finden an folgenden Tagen Online-Veranstaltungen mit einer Vor- stellung der jeweiligen Schularten und der Möglichkeit für Fragen statt. • Wirtschaftsgymnasium: Dienstag, 18. Januar 2022, 18:00 Uhr • Berufskolleg: Mittwoch, 19. Januar 2022, 19:00 Uhr • Wirtschaftsschule / zweijährige Berufsfachschule: Donnerstag, 20. Januar 2022, 19:00 Uhr r stellen Dort finden Sie in kurzen Clips und Präsentationen alle wichtigen Informationen rund um die einer für Fragen statt. Den jeweiligen Zugangslink finden Sie am Tag der Veranstaltung auf der Schul- Webseite. Zugangsvoraussetzungen: In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungs- zeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Be- werber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Be- rufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit einem Noten- durchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgym- nasium vermittelt in drei Jahren die allgemeine Hoch- schulreife. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In die Wirtschaftsschule können Hauptschüler, Werkre- alschüler, Gemeinschaftsschüler, Realschüler oder Gym- nasiasten nach der 8. oder 9. Klasse oder 10. Klasse sowie Schüler nach Abschluss des VAB aufgenommen werden. Die Schüler erwerben an der Wirtschaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbunden mit einer beruflichen Grundbildung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmännische Berufe aber auch für weiterführende, be- rufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der beson- deren Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2022. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für das Wirt- schaftsgymnasium und die Berufskollegs (außer BKFH) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www. schule-in-bw.de/bewo erfolgt. Die Anmeldung für die Wirtschaftsschule läuft direkt über die Schule. Landratsamt Ravensburg Kostenfreie Fortbildung für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Betreuende von Menschen mit Demenz Eine neunteilige kostenfreie Veranstaltungsreihe für An- gehörige und ehrenamtlich Betreuende von Menschen mit Demenz bietet das Fortbildung-Netzwerk Demenz ab Februar 2022 an zwei Standorten im Landkreis an. Ab Dienstag, 08.02.20222 finden die Seminare immer diens- tags von 14:00 bis 16:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Deuchelried, Kirchplatz 2 in Wangen-Deuchelried und ab Mittwoch, 09.02.2022 immer mittwochs von 14:00 bis 16:30 Uhr in der Alten Schwimmhalle im ZfP am Stand- ort Weissenau, Weingartshoferstr. 2 in Ravensburg statt. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu ver- bessern, Fragen zu klären, Angehörige/ Zugehörige sowie Betreuende zu stärken und so ein würdevolles Zusam- menleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachreferenten vermitteln Wissen und all- tagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Die Schwerpunkte liegen auf folgenden Themen: Das Krank- heitsbild Demenz, Wertschätzender Umgang und Kom- munikation mit demenzkranken Menschen, Informationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/ der Pflegeversi- cherung sowie verschiedene Bewegungs- und Aktivie- rungsangebote. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürt- temberg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Landkreises Ravensburg. Die Teilnahme an der Veran- staltungsreihe ist nur mit vorheriger Anmeldung und Platzbestätigung möglich, Anmeldeschluss ist Mittwoch, 2. Februar 2022. Aufgrund der Corona-Pandemie finden die Veranstaltungen auf Vorbehalt und unter Einhaltung der 2G-Regel statt. Informationen und Anmeldung: Fortbildung-Netzwerk Demenz Frau Marion Müller Tel.: 0751/7601-2040 E-Mail: marion.mueller@zfp-zentrum.de Fortbildungsplan: www.zfp-web.de/forschung-und-bil- dung/netzwerk-demenz/ VHS-Außenstelle Baindt Es sind noch Plätze frei! Nr. T3012-02W3 Mit Yoga stark durch den Winter Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Sivananda Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) 7 - 15 Personen 5 Vormittage, 14.01.2022 - 11.02.2022 Freitag, 07:45 - 09:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, Rote Halle 38,50 € Stiftung St. Franziskus Ein 100. Geburtstag ist und bleibt etwas Besonderes So ließ sich das Team vom Altenzentrum Se- lige Irmgard trotz der verschärften Coro- na-Pandemie etwas einfallen, um diesen Tag Ende De- zember gebührend zu feiern! Die Jubilarin, Frau Elfriede Oelhaf hatte kaum Zeit sich auszuruhen. Bereits um kurz nach 10 Uhr kamen die Töch- ter von ihr in die Einrichtung um ihrer Mutter zum Ge- burtstag zu gratulieren. Eine besondere Überraschung für sie war der Besuch von Pfarrer Bernhard Staudacher, der Frau Oelhaf zum 100. Geburtstag gratulierte. Schon kurz darauf, gegen 11.30 Uhr ließ es sich die Bürgermeis- terin von Baindt, Frau Simone Rürup nicht nehmen, un- ter Einhaltung der Corona Bestimmungen der Jubilarin persönlich zu gratulieren. Sowohl die Einrichtungsleitung des Hauses, Herr Johannes Linse und die Pflegedienst- leitung, Frau Andrea Schwarz schlossen sich den Glück- wünschen an und überreichten Frau Oelhaf ein kleines Präsent zum Ehrentag. Nach einer kurzen Pause zum Durchschnaufen kamen am Nachmittag noch weitere Angehörige ihrer großen Familie zu Besuch zum Gratulieren. Frau Oelhaf war sicht- lich gerührt und freute sich über alle Maße, ihre Familie bei sich zu haben. Ihren 99. Geburtstag musste die Seniorin im vergangen Jahr in Quarantäne verbringen aber hatte während der Zeit den Mut nie verloren und gab sich wie immer opti- mistisch und kämpferisch. Nicht untypisch für Frau Oelhaf. Ein Schlaganfall änderte das Leben der unternehmungs- und reiselustigen von heute auf morgen. Weiter macht sie trotzdem – nur eben anders. Wo sie sich früher noch selbst hinter das Steuer setzte, vertraut die Seniorin heu- te auf ihren Rollstuhl und die Hilfe der Pflegekräfte. Wo sie früher als Betriebsrätin für die Rechte ihrer Kollegen einstand, kümmert sie sich nun als Heimbeirätin um das Wohlergehen ihrer Mitbewohner. Wo sie einst selbst auf Skiern stand, verfolgt sie mit Leidenschaft Sportevents nunmehr über den Fernseher. Auch Musik zählt zu ihren Leidenschaften. Um weiterhin guten Kontakt nach außen halten zu können, hat sie sich nicht gescheut mit fast 100 Jahren zu lernen, wie man ein Smartphone bedient. El- friede Oelhafs Motto: „Unterstützung annehmen, wo sie gebraucht wird, Hilfe leisten, wo man kann und rührig sein, um aktiv zu bleiben.“ Eine beeindruckende Jubilarin, mit einem beeindrucken- den Charakter und Leben. Vom gesamten Team der Seligen Irmgard wünschen wir Frau Oelhaf für das kommende Lebensjahr alles Gute, Gesundheit, Momente zum Lachen, zum Freuen und zum Genießen! Johannes Linse Einrichtungsleitung Selige Irmgard Frau Oelhaf mit Tochter Frau Oelhaf mit Bürgermeisterin Fr.Rürup Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Stiftung Liebenau Familienzuwachs gewünscht? Suchen Sie eine neue sinnstiftende Aufgabe und wün- schen Sie sich Familienzuwachs? Dann könnte Ihnen die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Aufnahme eines Pfle- gekindes mit Beeinträchtigung Freude machen. Wir suchen engagierte Familien, Lebensgemeinschaf- ten oder Einzelpersonen, die Kindern oder Jugendlichen ein neues Zuhause schenken. Sie erhalten fortwährende professionelle und individuelle Begleitung und Unterstüt- zung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Nähere Informationen: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 977123-0, E-Mail: bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, w ww.stiftung-liebenau.de/gastfamilie Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Mikrozensus startet am 10. Januar 2022 Rund 55 000 Haushalte in der Befragung Am 10. Januar startet bundesweit der Mikrozensus 2022. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung bei der Durchführung der größten jährlichen Haushalts- erhebung in Deutschland. Über das ganze Jahr 2022 hin- weg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 55 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Würt- temberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,2 Millionen (Mill.) Haushalte im Südwesten. Was ist der Mikrozensus? Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 er- hobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC, »Statistics on Income and Living Conditions«) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Infor- mationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Dabei geht es beispielsweise um Frage- stellungen in welchen Familienkonstellationen Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssituation sie sind. 2022 wird die Erhebung um Fragen zur Wohnsitu- ation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert so- mit auch Ergebnisse zu Fragen der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaft- liche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikro- zensus von Bedeutung. Die Auskünfte der auskunftspflich- tigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenal- ter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbst- ständigen. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zu- nächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Er- mittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort auch Erhebungsbe- auftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Würt- temberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haus- halte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu vier- mal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein An- schreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Würt- tembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Mel- dung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninter- view mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sta- tistischen Landesamts nachzukommen, oder einen Pa- pierbogen auszufüllen. Eine volljährige Person kann die Auskünfte für alle Haushaltsmitglieder erteilen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheim- haltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt wer- den diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 15. Januar – 23. Januar 2022 Gedanken zur Woche Der Mensch ist nicht nach dem zu beurteilen, was er ist, sondern nach dem, was er liebt. Nur die Liebe macht ihn zu dem, der er ist. Aurelius Augustinus Samstag, 15. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 16. Januar – 2. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger, Ludmilla und Rochus Illen- seer, verstorbene Mitglieder und Wohltäter der Kapellengemeinschaft Schachen) Dienstag, 18. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 19. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 20. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 21. Januar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Josef Kibler) Samstag, 22. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Helene und August Huber, Agathe und Adam Zimmermann mit Angehörigen) Sonntag, 23. Januar – 3 Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (Erstkommunion 2022 – Vorstellungsgottesdienst, öffentlich mit Erfassung der Teilnehmer) 11.30 Uhr Baienfurt – Taufe von Taleja Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt - Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 - während des gesamten Gottesdienstes. Dankbar für gelungene Weihnachtstage Wir sind dankbar, dass wir auch dieses Jahr wieder Weih- nachten miteinander feiern konnten. In den verschiedenen Gottesdiensten zauberten die Sänger und Sängerinnen zusammen mit den Musikern und die vielen Ministranten und Aktiven wieder ein Leuchten in die Kirche, das uns etwas von dem Glanz erahnen ließ, der von der Krippe ausging. Die Krippenfeier war ein weiterer Höhepunkt. Aber auch die Menschen, die zu Hause Weihnachten fei- ern mussten, haben wir nicht übersehen, sei es mit den Segenspäckchen der Sternsinger oder dem Gottesdienst live, dieses Jahr aus Baienfurt. Im Namen der ganzen Ge- meinde danke ich allen Aktiven, klein und groß, für dieses wunderbare Geschenk! Was wären wir ohne Euch? Pfarrer Staudacher Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Noch dürfen wir mit Maske singen. Bitte bringen Sie des- halb Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das ers- te Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Von seiner Fülle haben wir alle genommen Gnade um Gnade. Joh 1,16 Sonntag, 16. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst zur Jahreslosung 2022 - „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) mit Abendmahl in der Ev. Kirche. In allen Gottesdiensten müssen Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Mittwoch, 19. Januar 15.00 - Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus 16-00 Uhr Gruppe 1 16.00 - Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus 17.00 Uhr Gruppe 2 Sonntag, 23. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche In allen Gottesdiensten müssen Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Gedanken zum Wochenspruch Und von seiner Fülle haben wir alle genommen Gnade um Gnade. (Johannes 1,16) Da überschlägt sich einer noch immer, wenn er an das Geschenk denkt, das sein Leben verändert hat. Es hat mit Weihnachten zu tun - doch die Freude darü- ber hält unendlich länger an als bei Geschenken unterm Christbaum. Dieses Geschenk ist Person und erfüllt unzählige Men- schen seither mit Lebendigkeit. Ärmlich ins Leben gestartet, lässt dieser Jesus Menschen spüren, wie reich Gottes Zuwendung, sein Da-Sein und seine Freundlichkeit das Leben machen. Es brauchte nie viel, dass Menschen durch diesen Jesus spüren: So ist Gott - nicht nur annähernd, sondern genau so - in ihm ist Gott gegenwärtig - in seiner ganzen Fülle. Jeder spürt: Das ist ein unverdientes Geschenk, dass sich Gott gerade mir zuwendet - Gnade um Gnade - nicht nur für einen besonderen Abend im Jahr, sondern für jeden Tag. Die Freude darüber klingt noch immer nach, bis auch mein Leben Teil dieser Symphonie Gottes wird. Ein wohlklingendes, erfülltes neues Jahr 2022! - Ihr Pfar- rer Martin Schöberl _________________________ Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ So ist Gott – nicht nur annähernd, sondern genau so – in ihm ist Gott gegenwärtig in seiner ganzen Fülle. Jeder spürt: Das ist ein unverdientes Geschenk, dass sich Gott gerade mir zuwendet – Gnade um Gnade – nicht nur für einen besonderen Abend im Jahr, sondern für jeden Tag. Die Freude darüber klingt noch immer nach, bis auch mein Leben Teil diese Symphonie Gottes wird. Ein wohlklingendes, erfülltes neues Jahr 2022! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube Kanal abrufbar. --- Ehejubiläum Sie feiern 2022 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Brot für die Welt sagt Danke! Die vergangene Advents- und Weihnachtszeit hat alle Kirchengemeinden vor große Herausforderungen gestellt. Die frohe Weihnachtsbotschaft konnte den Menschen diesmal nicht in gut gefüllten Kirchen verkündet werden. Es war kaum möglich, die Liedverse von „Oh Du fröhliche...“ in der Gemeinschaft mitzusingen. Und das nicht nur, weil gemeinsames Singen derzeit nicht erlaubt ist. Dieses Weihnachtsfest war von den Folgen der Corona-Pandemie überschattet. In vielen Familien war und ist noch die Sorge um Erkrankte oder Trauer um Verstorbene zu Hause. Ehejubiläum Sie feiern 2022 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Ju- biläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarr- büro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vor- liegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. _________________________ So ist Gott – nicht nur annähernd, sondern genau so – in ihm ist Gott gegenwärtig in seiner ganzen Fülle. Jeder spürt: Das ist ein unverdientes Geschenk, dass sich Gott gerade mir zuwendet – Gnade um Gnade – nicht nur für einen besonderen Abend im Jahr, sondern für jeden Tag. Die Freude darüber klingt noch immer nach, bis auch mein Leben Teil diese Symphonie Gottes wird. Ein wohlklingendes, erfülltes neues Jahr 2022! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz- Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube Kanal abrufbar. --- Ehejubiläum Sie feiern 2022 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Brot für die Welt sagt Danke! Die vergangene Advents- und Weihnachtszeit hat alle Kirchengemeinden vor große Herausforderungen gestellt. Die frohe Weihnachtsbotschaft konnte den Menschen diesmal nicht in gut gefüllten Kirchen verkündet werden. Es war kaum möglich, die Liedverse von „Oh Du fröhliche...“ in der Gemeinschaft mitzusingen. Und das nicht nur, weil gemeinsames Singen derzeit nicht erlaubt ist. Dieses Weihnachtsfest war von den Folgen der Corona-Pandemie überschattet. In vielen Familien war und ist noch die Sorge um Erkrankte oder Trauer um Verstorbene zu Hause. Brot für die Welt sagt Danke! Die vergangene Advents- und Weih- nachtszeit hat alle Kirchengemein- den vor große Herausforderungen gestellt. Die frohe Weihnachtsbot- schaft konnte den Menschen diesmal nicht in gut gefüll- ten Kirchen verkündet werden. Es war kaum möglich, die Liedverse von „Oh Du fröhliche...“ in der Gemeinschaft mitzusingen. Und das nicht nur, weil gemeinsames Singen derzeit nicht erlaubt ist. Dieses Weihnachtsfest war von den Folgen der Corona-Pandemie überschattet. In vielen Familien war und ist noch die Sorge um Erkrankte oder Trauer um Verstorbene zu Hause. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Im Advent und an Weihnachten bittet Brot für die Welt traditionell um die Kollekte der Gottesdienstbesucherin- nen und -besucher. Eine wichtige Gabe, um weltweit vie- le Projekte der Aktion zu ermöglichen. Ein Wegfall oder deutlicher Rückgang der Kollekten hat erhebliche Auswir- kungen - für die Menschen im globalen Süden, die jetzt schon ihr Leben unter oft schwierigsten Bedingungen meistern müssen. Die Kollekte verbindet uns weltweit mit ihnen, ist ein Zeichen gelebter Nächstenliebe. Umso bestärkender war es zu hören und in Zeitungsbe- richten, im Internet zu lesen, mit wie viel Kreativität und überwältigendem Engagement Ehren- und Hauptamtli- che in den Gemeinden daran gegangen sind, diesen dro- henden Rückgang der so wichtigen Mittel auszugleichen. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön! Die Corona-Pandemie ist nicht vorüber - sie ist leider mehr als ein kurzer Spuk und wird uns noch länger be- gleiten. Wir können froh und dankbar über ein weitgehend gut funktionierendes Gesundheitssystem sein, brauchen nicht um die Versorgung mit Lebensmitteln zu bangen. Das sieht in vielen Teilen der Welt anders aus: Corona verschärft auf vielfache Weise den täglichen Kampf um das Überleben. Hand in Hand mit seinen Partnerorganisationen arbei- tet Brot für die Welt an Projekten und Hilfen, die diese Situation verbessern. Das ist nur möglich, weil so viele Menschen und Kirchengemeinden in Deutschland sehr engagiert und großzügig waren und sind. Und das nicht nur zur Weihnachtszeit! Nochmals, herzlichen Dank dafür und bleiben Sie Brot für die Welt verbunden! Helfen Sie helfen. Brot für die Welt IBAN: DE10 1006 1006 0500 5005 00 Bank für Kirche und Diakonie www.brot-fuer-die-welt.de/spenden Im Advent und an Weihnachten bittet Brot für die Welt traditionell um die Kollekte der Gottesdienstbesucherinnen und –besucher. Eine wichtige Gabe, um weltweit viele Projekte der Aktion zu ermöglichen. Ein Wegfall oder deutlicher Rückgang der Kollekten hat erhebliche Auswirkungen – für die Menschen im globalen Süden, die jetzt schon ihr Leben unter oft schwierigsten Bedingungen meistern müssen. Die Kollekte verbindet uns weltweit mit ihnen, ist ein Zeichen gelebter Nächstenliebe. Umso bestärkender war es zu hören und in Zeitungsberichten, im Internet zu lesen, mit wie viel Kreativität und überwältigendem Engagement Ehren- und Hauptamtliche in den Gemeinden daran gegangen sind, diesen drohenden Rückgang der so wichtigen Mittel auszugleichen. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön! Die Corona-Pandemie ist nicht vorüber – sie ist leider mehr als ein kurzer Spuk und wird uns noch länger begleiten. Wir können froh und dankbar über ein weitgehend gut funktionierendes Gesundheitssystem sein, brauchen nicht um die Versorgung mit Lebensmitteln zu bangen. Das sieht in vielen Teilen der Welt anders aus: Corona verschärft auf vielfache Weise den täglichen Kampf um das Überleben. Hand in Hand mit seinen Partnerorganisationen arbeitet Brot für die Welt an Projekten und Hilfen, die diese Situation verbessern. Das ist nur möglich, weil so viele Menschen und Kirchengemeinden in Deutschland sehr engagiert und großzügig waren und sind. Und das nicht nur zur Weihnachtszeit! Nochmals, herzlichen Dank dafür und bleiben Sie Brot für die Welt verbunden! Helfen Sie helfen. Brot für die Welt IBAN: DE10100610060500500500 Bank für Kirche und Diakonie www.brot-fuer-die-welt.de/spenden In Sierra Leone muss jedes zweite Kind zum Lebensunterhalt der Familien beitragen. Die Organisation SIGA in Sierra Leone ermöglicht Kindern und Jugendlichen, in die Schule zu gehen und unterstützt die Familien dabei, ihr Einkommen zu erhöhen. Wegen der Corona-Pandemie findet der Unterricht draußen statt, unterstützt durch ein staatliches Radio-Lehrprogramm. Fotonachweis: SIGA/Brot für die Welt In Sierra Leone muss jedes zweite Kind zum Lebensun- terhalt der Familien beitragen. Die Organisation SIGA in Sierra Leone ermöglicht Kindern und Jugendlichen, in die Schule zu gehen und unterstützt die Familien dabei, ihr Einkommen zu erhöhen. Wegen der Corona-Pandemie findet der Unterricht draußen statt, unterstützt durch ein staatliches Radio-Lehrprogramm. Fotonachweis: SIGA/Brot für die Welt _________________________ Online-Vortrag über Chancen und Probleme der Pan- demie „Was wir mitnehmen aus der Zeit der Pandemie“ - unter diesem Thema steht eine Online-Veranstaltung mit der Theologin Cornelia Coenen-Marx, zu der das Evangeli- sche Bildungswerk Oberschwaben (EBO) in der Reihe „Lesung und Gespräch“ am Dienstag, 25. Januar 2022, 19.30 Uhr, einlädt. --- Online-Vortrag über Chancen und Probleme der Pandemie „Was wir mitnehmen aus der Zeit der Pandemie“ – unter diesem Thema steht eine Online-Veranstaltung mit der Theologin Cornelia Coenen-Marx, zu der das Evangelische Bildungswerk Oberschwaben (EBO) in der Reihe „Lesung und Gespräch“ am Dienstag, 25. Januar 2022, 19.30 Uhr Von der Referentin und ehemaligen EKD-Oberkirchenrätin ist aktuell das Buch „Die Neuentdeckung der Gemeinschaft“ erschienen, das auf die Erfahrungen der Pandemie Bezug nimmt. Diese hat nach Meinung der Autorin nicht nur gesellschaftliche Brüche provoziert, sondern auch eine zunehmende Vereinsamung und Sehnsucht nach Gemeinschaft offengelegt. Kirche und Diakonie sind nach Meinung Coenen deshalb gefordert, ihre Positionen und Aktivitäten in der Zivilgesellschaft neu zu definieren. Der Zugang zu der Veranstaltung wird über die EBO-Homepage www.ebo-rv.de freigeschaltet. Das EBO bittet um eine Anmeldung über die Website oder per Email info@ebo oab.de. Die Teilnahme ist kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Diese ist auch über das Website-Spendenportal möglich. Von der Referentin und ehemaligen EKD-Oberkirchenrätin ist aktuell das Buch „Die Neuentdeckung der Gemein- schaft“ erschienen, das auf die Erfah- rungen der Pandemie Bezug nimmt. Diese hat nach Meinung der Autorin nicht nur gesellschaftliche Brüche pro- voziert, sondern auch eine zunehmen- de Vereinsamung und Sehnsucht nach Gemeinschaft offengelegt. Kirche und Diakonie sind nach Meinung Coenen-Marx deshalb gefordert, ihre Positionen und Aktivitäten in der Zivilgesellschaft neu zu definieren. Der Zugang zu der Veranstaltung wird über die EBO-Homepage www.ebo-rv.de freigeschaltet. Das EBO bittet um eine Anmeldung über die Website oder per Email info@ebo-oab.de. Die Teilnahme ist kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Diese ist auch über das Website-Spendenportal möglich. Endlich wieder Kinderkirche Hallo Kinder, nach unserem erfolgreichen Kinderkrippenspiel freuen wir uns euch wie- derzusehen. Jeden Sonntag von 10.30 bis 11.30 Uhr treffen wir uns zur Kinderkirche im Gemeindehaus Baienfurt (Öschweg 30). Kommt einfach vorbei!! _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unse- rem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestal- ten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände ein kreatives neues Jahr und freuen uns schon auf ein Wiedersehen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 12. Januar 2022 fällt aus! Leider kann ein Treffen auch in diesem Jahr nicht statt- finden, so dass wir uns Gedanken zur Jahreslosung allein machen sollten. Wir können uns vielleicht zu einem ande- ren Termin dazu austauschen. „Alle, die zu mir kommen, werde ich nicht abweisen.“ finden wir im Johannesevan- gelium, Kapitel 6, Vers 37. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr und um 15 Uhr statt. Die regelmä- ßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Schwäbischer Albverein OG Weingarten Rundwanderung von Fronhofen über Ru- prechtsbruck nach Möllenbronn Wir treffen uns am Dienstag, 18. Jan. 2022 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Wein- garten zu unserer 1. Wanderung im Neuen Jahr. Wir starten in der Dorfmitte Fronhofen, vorbei an der Reutener Kapelle nach Ruprechtsbruck, entlang dem Baggersee nach Möllenbronn und zurück über Bollenberg und Balmbühl. Gehzeit ca. 3,0 Std., 10 - 12 km, 140 hm Fahrpreis 3,00 € f. Mitglieder Eine Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Bitte aktuelle Pandemie Regeln beachten, sonst dürfen wir Sie ggf. trotz Anmeldung nicht mitnehmen. Aktuell gilt 3G. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk (evtl. Wechsel- schuhe) werden empfohlen Anmeldung ab 11.01.22 bei WF J. Frank, Tel. 0751/43287 oder E-Mail juergen.frank45@gmail.com Gäste sind willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Januar ge- boren sind wünscht der Sozialver- band VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit und noch ein gutes neues Jahr Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Hubert Gärtner Beisitzer Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Trainingspause Die Lage durch Corona hat sich zwar seit Anfang De- zember verbessert, entwickelt sich jedoch aktuell wieder zum Schlechteren hin. Deshalb werden wir das regulä- re Schwimmtraining vorerst nicht durchführen, sondern warten auf die Entwicklung der Fallzahlen und politischen Entscheidungen in den ersten Schulwochen.Lediglich den Anfängerschwimmkurs werden wir im Baienfurter Hallen- bad weiterführen, da wir mit den wenigen Teilnehmern hier noch die Hygienebedingungen erfüllen können. Wir wünschen dennoch einen guten Start ins neue Jahr. Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt Vereinsmeisterschaften 2021 Am Montag, 8. November fanden unsere Vereinsmeister- schaften im Hallenbad Baienfurt statt. Nachdem die Wett- kämpfe 2020 ausgefallen waren, freuten sich viele, dass es endlich wieder einen Schwimmwettkampf gibt. Dieses Jahr nahmen in Baienfurt 46 Teilnehmer teil. In der glei- chen Woche fanden an unserem Stützpunkt Bad Wald- see die gleichen Wettkämpfe mit 34 Teilnehmern statt. Die Altersklassen 2015 - 2012 legten 1x 25 m Freistil und 1x 25 m Brustschwimmen ab, die Altersklassen 2011 und älter mussten 1x 50 m Freistil und 1x 50 m Brustschwim- men absolvieren. Ortsgruppe Baienfurt - Platzierungen Jahrgang Platz Bürner Maximilian 14 m 1 Märten Nikolas 14 m 2 Kaplan Silas 14 m 3 Dörrer Timo 14 m 4 Tag Moritz 13 m 1 Müller Max 13 m 2 Staudacher Jan 13 m 3 Tratzyk Martin 13 m 4 Polka Lio 13 m 5 Elbs Hanna 13 w 1 Hummel Leonie 13 w 2 Herrmann Ronja 13 w 3 Kanke Mathias 12 m 1 Wöhrle Mattis 12 m 2 Weimann Roman 12 m 3 Geray Belinda 12 w 1 Steinbach Emily 12 w 2 Ruf Lorena 12 w 3 Zahiri Yaron 11 m 1 Rieger Jonathan 11 m 2 Janzen Leo 11 m 3 Müller Anna 11 w 1 Bentele Lina 11 w 2 Tratzyk Anna 11 w 3 Dörrer Leon 10 m 1 Tag Julian 10 m 2 Erol Burakcan 09 m 1 Stör Abiel 09 m 2 Entner Natalie 09 w 1 Tratzyk Laura 09 w 2 Kempter Phil 08 m 1 Staab Nico 08 m 2 Stucke Noah 08 m 3 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Bürner Tomas 07 m 1 Kaufmann Jusa 06 m 1 Kaplan Jannis 06 m 2 Schad Lisa 06 w 1 Staab Melina 06 w 2 Mehrle Ida 04 w 1 Staudinger Lea 04 w 2 Rieger Jakob 03 m 1 Gebhart Patrick 02 m 1 Leonhard Julia 00 w 1 Rundel Christian 94 m 1 Müller Rainer 74 m 1 Wir gratulieren all unseren Wettkampfteilnehmern zu den tollen Plätzen. Die jüngste Teilnehmerin in Baienfurt war 2021 Annabell Hummel. Die schnellste Schwimmerin und somit Vereinsmeisterin 2021 der DLRG Ortsgruppe Baienfurt ist Ida Mehrle. Der schnellste Schwimmer und unser Vereinsmeister 2021 ist Jakob Rieger. Siegerehrung Regulär hätte die Siegerehrung für diesen Wettkampf im Rahmen der Jahresabschlussfeier am Samstag, 4. Dezember stattfinden sollen, bei dem auch Schwimm- abzeichen ausgegeben und Mitglieder geehrt werden. Aus aktuellen Gründen wurde diese große Veranstaltung aber abgesagt. Auch das Training pausiert seit Montag, 6. Dezember. Da wir trotzdem allen Wettkampfteilnehmern die Urkunden und Medaillen aushändigen wollten, gingen wir dieses Mal ganz neue Wege. Weihnachtspost In kürzester Zeit wurden Urkunden gedruckt, Medaillen bestellt, Süßigkeiten gekauft und am Montag, 21. Dezem- ber fast 100 dicke Briefumschläge gepackt. Für jeden Wettkampfteilnehmer, der in Baienfurt oder unserem Stützpunkt Bad Waldsee mitgeschwommen war oder ein Schwimmabzeichen bestanden hatte, wurde „Weihnachts- post“ vorbereitet. Denn unsere Trainer in Baienfurt und dem Stützpunkt Bad Waldsee hatten sich bereit erklärt „ihren“ Kindern die Post noch vor Weihnachten persön- lich mit dem eigenen Schlitten zu Hause vorbeizubringen. Mit einem großen Dank an die Vorstandschaft und un- sere motivierten Trainer. Agnes Müller, Leitung Ausbildung DLRG Ortsgruppe Baienfurt Kreisjugendring Ravensburg e. V. Online-Workshop: Von der Idee zum fertigen Projekt Vereine, Initiativen und Gruppen im Landkreis Ravensburg sind auch im Jahr 2022 wieder aufgerufen, Projekte zur Förderung der Demokratie, zur Eindämmung von Extre- mismus und Gewalt gegen Minderheiten, zur Förderung des interkulturellen Austauschs und zum Ausbau von Be- teiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu planen und umzusetzen. Wie das konkret aussehen kann, welche Partner*innen und Unterstützer*innen notwendig sind und was bei der Antragsstellung zu beachten ist, darum geht es in dem Online-Workshop „Von der Idee zum fertigen Projekt“. Dieser findet am 14.01.2022 von 16 - 18 Uhr statt. Online-Workshop: Flipcharts gestalten Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Dienstag, den 25.01.2022, von 18 - 20 Uhr, einen Online-Workshop: Flipcharts gestalten an. Die gute Nachricht: Jeder Mensch kann kreative und überzeugende Flipcharts gestalten. Attraktive Schrift und kreative Visualisierung sind keine Zauberei und in kürzes- ter Zeit erlernbar. Die im Workshop erlernten Techniken lassen sich in unterschiedlichsten Settings wie Präsentati- onen, Meetings, Unterricht und Beratung nutzen. Nach An- meldung erhalten die Teilnehmenden ein Materialpaket. Um Anmeldung bis spätestens 17.01.2022 wird gebe- ten. Mehr Infos und Anmeldung über: www.jukinet.de, Kreisjugendring Ravensburg, Tel: 0751-21081, E-Mail: t.beck@kreisjugendring-rv.de. Technischen Werken Schussental TWS Heizkosten: Mehr Transparenz für Mieter Gesetzesnovelle in Kraft getreten - TWS bietet Service für Hausverwaltungen und Vermieter bei Umsetzung - Hebel für Energieeffizienz Mehr Informationen für Mieter und keine Besuche mehr zur Verbrauchsablesung der Wärmemessgeräte - das sind die wichtigsten Neuerungen der Heizkostenverord- nung, die seit 1. Dezember bundesweit in Kraft ist. „Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Effizienz beim Heizen, bedeutet aber auch zusätzlichen Aufwand für Vermieter. Fernauslesbare Messgeräte werden Pflicht“, informiert Jürgen Kienzle, Experte bei den Technischen Werken Schussental (TWS). Die Novelle der Heizkostenverord- nung war einer der letzten Anstöße für Energieeffizienz, die die alte Bundesregierung gegeben hat. So dürfen in- zwischen nur noch Wärmemessgeräte eingebaut werden, die aus der Ferne abgelesen werden können. Für den Be- stand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2026 oder zum nächsten Regeltausch der Wärme- und Wasserzähler. Politisches Ziel der Regelung ist es, eine höhere Transpa- renz für Mieter herzustellen: Sie sollen künftig monatlich einen Zwischenstand über die verbrauchte Heizenergie erhalten, um die Auswirkungen des eigenen Heizverhal- tens auch in der Abrechnung zu sehen. Und das gilt bereits ab Januar 2022 für alle Gebäude, die per Funk ausge- lesen werden. „Hier unterstützen wir Hausverwaltungen und Vermieter nicht nur mit der passenden Messtechnik. Unser Service reicht bis zur kompletten Nebenkostenab- rechnung“, beschreibt Steve Wiesemann, TWS-Geschäfts- kundenbetreuer. Dieses Angebot hat die TWS in den ver- gangenen Jahren entwickelt, es gilt überall dort, wo das Unternehmen Versorgungsnetze betreibt. Die neue Heizkostenverordnung legt fest, dass durch das zeitnahe Monitoring Potenziale für Energieeffizienz und CO2-Einsparung früher erkannt und gehoben wer- den können. Zusätzlich ermöglicht die Digitalisierung an der Gebäudeschnittstelle auch die Einbindung weiterer nützlicher Services: Dazu gehören unter anderem die Füllstandsmessungen von Öltanks, die Überwachung von Waschräumen auf Feuchtigkeit und die Funktions- prüfung von Rauchwarnmeldern. Möglich machen diese Leistungen Sensoren, die über ein spezielles lokales Funk- netz (LoRaWAN für Long Range Wide Area Network) auf spezielle Anforderung hin kommunizieren. Regierungspräsidium Tübingen bietet 2022 landesweit Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an - Information über Anmeldeschluss und Zulassungsvoraussetzungen Wie in den Vorjahren bietet das Regierungspräsidium Tübingen auch im Jahr 2022 Meisterprüfungen im Be- ruf Hauswirtschaft an. Anmeldungen nimmt das Regie- rungspräsidium Tübingen ab sofort entgegen. Zur Meisterprüfung zugelassen wird, wer eine Abschluss- prüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 MIETGESUCHE Allen Kunden und Geschäftsfreunden wünschen wir ein gutes und gesundes neues Jahr 2022. Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer ganzen Leistungsbereitschaft für Sie da und freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen. Jöchle Elektrotechnik GmbH | www.joechle.de Am Umspannwerk 10 · 88255 Baindt · Fon: 07502 - 6798500 Wir suchen ein neues ZUHAUSE! Möchten Sie Ihr Haus/Wohnung verkaufen/vermieten? Oder kennen Sie jemanden der uns weiterhelfen kann? Dann rufen Sie uns bitte unter 0170-8377409 an. DANKE GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF gemacht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat. Ferner können an der Meisterprüfung Personen teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben einer Meisterin oder eines Meisters nachweisen. Darüber hinaus werden auch solche Interessenten zugelassen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen, dass sie die erforderlichen Kenntnisse und Fer- tigkeiten erworben haben. In der Regel bereiten sich die angehenden Meisterinnen und Meister durch einen berufsbegleitenden Vorberei- tungslehrgang auf die Prüfung vor. Unterschiedlichen Träger der beruflichen Fortbildungsmaßnahmen wie bei- spielsweise die Fachschulen, Berufsschulen oder Ver- bände bieten die Vorbereitungskurse an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg an. Die Teilnahme an einem solchen Kurs ist nicht Zulassungsvoraussetzung, wird aber dringend empfohlen. Das Anmeldeformular für die Prüfung und weitere Infor- mationen sind auf der Internetpräsenz des Regierungs- präsidiums Tübingen unter Anmeldung zur Meisterprü- fung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin (baden-wuerttemberg.de) abrufbar. Anmeldungen für die Prüfungsstandorte Fachschule für Landwirtschaft - Fach- richtung Hauswirtschaft Bad Waldsee und für die Aka- demie für Landbau und Hauswirtschaft Kupferzell, beide im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Würt- temberg, müssen bis spätestens Montag, 21. März 2022 eingegangen sein. Anmeldeschluss für die Prüfungsstandorte Justus-von-Liebig-Schule Göppingen, Christian-Grünin- ger-Straße 12, 73035 Göppingen und Berufsschulzent- rum Radolfzell, Alemannenstraße 15, 78315 Radolfzell im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ist Mon- tag der 14. Juni 2022. Die Anmeldungen müssen an das Referat 31 des Regie- rungspräsidiums Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen gerichtet werden. Im Anschluss teilt das Regierungspräsidium Tübingen die Prüfungstermine mit. Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! 1,50 m 1,50 m Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 ZU VERSCHENKEN STELLENANGEBOTE Am Umspannwerk 10 88255 Baindt F 07502/67985-00 www.joechle.de Elektriker/Elektroniker „Deine Vorteile bei uns“: Unbefristete Festanstellung, vielseitige und abwechslungsreiche Projekte, erfolgreiches und engagiertes Team, kollegiales Miteinander, neues Firmengebäude, gezielte Weiterbildungsmöglichkeiten und eigenes Firmenfahrzeug. „Dein Profil“: Abgeschlossene Ausbildung, selbständige Arbeits- weise, Kunden- und serviceorientiertes Handeln, Flexibilität, Leistungsbereitschaft, Teamgeist und soziale Kompetenz Schicke uns deine vollständige Bewerbung an: Wir suchen dich ! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23. 01. 2022. Mehr Informationen: www.weltpartner.de/karriere WeltPartner eG, Ravensburg-Erlen JOBSWir stellen ein: Marketing Manager (m/w/d) Vollzeit (38,5 Std./Woche), auch Teilzeit möglich unbefristet - frühestmöglich Vertriebsinnendienst (m/w/d) Teilzeit (20 Std./Woche) unbefristet - frühestmöglich Bilanzbuchhalter (m/w/d) Teilzeit (30 Std./Woche), unbefristet - ab 01.03.2022 Lager & Logistik (m/w/d) Vollzeit (38,5./Woche), auch Teilzeit möglich unbefristet - frühestmöglich Haben Sie Lust, mit Ihrer Tätigkeit den Fairen Handel zu fördern und so die Welt positiver zu gestalten? Dann kommen Sie in unsere Fair Trade Genossenschaft! SACHBEARBEITER FÜR DIE TECHNISCHE DOKUMENTATION (m/w/d) in Teil-/Vollzeit fpt Robotik GmbH & Co. KG Schattbucher Straße 10, 88279 Amtzell Tel.: +49 7520 9513-0, Mail: bewerbung@fpt.de www.fpt.de IKEA Ektorpsofa viersitzig mit Hocker in rot gut erhalten an Selbstabholer zu verschen- ken.01575-3997858 Freundliche, zuverlässige Haushaltshilfe ab sofort gesucht für älteren Herrn, Raum Wolpertswende, 3/ Woche je 2- 3Stunden;FS erforderlich, Minijob; Tel. 0177 3415790 GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Schulvorstellung Realschule Weingarten Liebe Eltern der Viertklässler, aus Pandemiegründen kann der Tag der Offenen Tür, der Info-Tag, nicht wie geplant stattfinden. Alternativ bieten wir Ihnen die Mög- lichkeit, unsere Schule bei einer Hausführung in Präsenz persönlich kennenzulernen. Lehrkräfte der Realschule Weingarten zeigen Ihnen die Schule, informieren Sie und stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Ver- fügung. Termine: Donnerstag, 20.01.2022; 16.00 Uhr Donnerstag, 20.01.2022; 17.00 Uhr Freitag, 21.01.2022; 16.00 Uhr Freitag, 21.01.2022; 17.00 Uhr Wenn Sie erwägen, Ihr Kind für die Bili-Klasse anzumelden, haben Sie im Anschluss an die Schulvorstellung die Möglichkeit zum verpflich- tenden Beratungsgespräch. Gerne laden wir Sie ein, sich auf der Homepage www.realschule-weingarten.de die Videobeiträge anzusehen. Bitte beachten Sie die 2G-Regel. Die Teilnahme ist nur für ein Eltern- teil und Ihr Kind möglich. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich (bis spätestens 19.01.2022). poststelle@rs-weingarten.schule.bwl.de 0751 / 56 19 21-10 Wir freuen uns auf Sie! Die Schulleitung Informationsnachmittage an der Realschule Weingarten Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie einen Elternteil, zu einer Informationsveranstaltung über die Realschule Weingarten am Dienstag, 09. und Mittwoch, 10. Februar 2021 ein. Die Schulvorstellung findet in Kleingruppen nach vorgegebenen Hygienevorkehrungen um 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit um 16:45 Uhr und 17:45 Uhr zur individuellen Beratung und zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug (telefonische Anmeldung erforderlich). Den Info-Film über unsere Schule finden Sie auf unserer Homepage www.realschule-weingarten.de Persönliche Anmeldungen zur Aufnahme in Klasse 5: ab Montag 22. Februar 2021 (8:00 – 12:00 Uhr) und an den Tagen Mittwoch, 10. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Donnerstag, 11. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0751-56192110 ist zwingend erforderlich! Wir benötigen zur Anmeldung die Grundschulempfehlung Blatt 3 und 4 im Original, eine Kopie der Halbjahresinformation und den Masernschutznachweis. 2021 haben Sie ausnahmsweise die Möglichkeit die Anmeldung per Post zu tätigen. Angebote in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 31.01.2022, solange Vorrat reicht, nur gültig für BayWa AG Baustoffe in Ravensburg. Geprüfte Qualität, natürlich von BayWa BayWa BauGesund baywa-baugesund.de Immer ein gutes Baugefühl BayWa AG Baustoffe Mooswiesen 14 88214 Ravensburg Tel. 0751/36324-79 ravensburg@baywa-baustoffe.de Eiche Schiffsbodenparkett 3-Stab, gebürstet - Oberfläche matt lackiert - Format: 200 x 2.390 x 11 mm - Nutzschicht: ≥ 2,5 mm - 3-Schichtparkett, imprägniert - „ClickItEasy“ Verbindung - Fußbodenheizung geeignet! Art. 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              Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 25. März 2022 Nummer 12 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nachbarschaftshilfe in Baindt Herzlich bedanke ich mich bei allen Helferinnen und Helfern, die sich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe für ihre Mitmenschen einsetzen. Durch ihre Tätigkeit, insbesondere auch in Zeiten der Corona-Pandemie, haben sie einen sehr wertvollen Dienst geleistet. Sie haben mit sehr viel Liebe, Sorgfalt, Bedacht und Zuverlässigkeit die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Baindt unterstützt. Haben auch Sie Interesse bei der Nachbarschaftshilfe mitzuarbeiten? Der Bedarf an Unterstützung unserer Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Erfahrungsgemäß unterstützt jede/r Helferin/Helfer meist über Jahre eine feste Person. Über weitere Unterstützung interessierter Baindterinnen und Baindter, denen Helfen Spaß macht und die stundenweise in der Nachbarschaftshilfe tätig sein wollen, freue ich mich deshalb sehr. Sie haben Fragen und möchten mit mir Kontakt aufnehmen? Gerne! Ihre Petra Maucher, Tel.: 07502/621098 Vielen Dank für Ihren Einsatz! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Einladung zum DRK-Begegnungscafé für alle Geflüchteten aus der Ukraine Das Deutsche Rote Kreuz in Baienfurt und Baindt lädt alle Geflüchteten, die aus der Ukraine zu uns gekommen sind, zu unserem wöchentlichen DRK-Begegnungscafé ein. Am Dienstag, den 29.03.2022 laden wir Sie ab 15 Uhr zum ersten Mal zu uns in die Baindter Straße 48/1 ein. Eine Voranmeldung erleichtert uns die Planung, ist jedoch nicht erforderlich. Bei Kaffee, Kuchen und Kaltge- tränken möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, einen unbeschwerten Nachmittag in gemütlicher Atmosphäre bei uns zu genießen. Eingeladen sind ebenfalls alle Fa- milien, die Geflüchtete bei sich aufgenommen haben, sowie alle Interessierten aus Baienfurt und Baindt. Sie möchten sich ehrenamtlich bei diesem Café enga- gieren und uns aktiv unterstützen? Dann rufen Sie uns gerne an. Wir zeigen Ihnen, wo und wie Sie sich bei der Unterstützung von Geflüchteten beim DRK einbringen können. Wir freuen uns auf Sie! Kontakt für Ihre Fragen und Rückmeldungen: Tobias Nestle, E-Mail: tobias.nestle@drk-baienfurt-baindt.de, Tel. 0174/9201206 http://www.drk-baienfurt-baindt.de Beginn der Sommerzeit In der Nacht von Samstag 26. März auf Sonntag 27. März wir die Uhr von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Beginn der Sommerzeit In der Nacht von Samstag 26. März auf Sonntag 27. März wir die Uhr von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Amtliche Bekanntmachungen Nachruf In Trauer nimmt die Gemeinde Baindt Abschied von Herrn Albert Vollmer Herr Vollmer war von 1968 bis 1975 Mitglied des Ge- meinderates. Er übte das ihm übertragene Ehrenamt kompetent und vorbildlich aus. Wir danken dem Verstorbenen für sein vielfältiges ehrenamtliches Engagement zum Wohle unserer Ge- meinde und werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Für die Gemeinde Baindt Simone Rürup Bürgermeisterin Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 29. März 2022 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den je- weilig zuständigen Mitarbeitenden. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibung Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Struk- turen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt ent- wickelt sich ständig weiter - und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Ar- beiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfach- werker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbst- ständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwor- tungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamts- leiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Ge- spräch oder telefonisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Neuer Mietspiegel für die Gemeinde Baindt Ab dem 01. April 2022 gilt in Baindt der neue qualifizierte Mietspiegel. Er steht dann - ebenso wie der Onlinerech- ner - kostenlos auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de und dem Stichwort „Mietspiegel“ zur Verfügung. Der Wohnungsmarkt erlebt seit vielen Jahren eine hohe Nachfrage. Mit dem qualifizierten Mietspiegel können Mie- ter und Vermieter mit einem Höchstmaß an Transparenz und Rechtssicherheit die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre Wohnung ermitteln. Zur Berechnung sind die maß- geblichen Kriterien - Größe - Baujahr - Ausstattung - Beschaffenheit und - Lage heranzuziehen. Der Mietspiegel wurde in einer Kommunen übergreifenden Aktion mit den Städten Ravensburg und Weingarten so- wie den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg erarbeitet. Der nun vorliegende qualifizierte Mietspiegel wurde von der Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung) in einem aufwendigen Verfahren ausgearbeitet. Die Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung können daher zum Mietspiegel nur allgemeine Auskünfte und Hinweise geben. Eine individuelle Rechtsberatung ist nicht möglich. Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde gefördert durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus dem ba- den-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat. Hinweise zur Grundsteuerreform Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den letzten Tagen und Wochen wurde in den Medien über die Umsetzung der Reform der Grundsteuer im Jahr 2022 berichtet. Der Landtag hat im Jahr 2020 ein eigenes Grundsteuer- gesetz für Baden-Württemberg erlassen. Das Gesetz bil- det ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezo- gen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert (bislang Einheitswert). Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an. Die Bürgerrinnen und Bürgen werden zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Feststel- lungserklärung, also eine Erklärung zu Ihrem Grundstück, abgeben: - Die vergangene Hauptfeststellung - für den mittler- weile als verfassungswidrig erklärten Einheitswert - liegt mehr als 50 Jahre zurück. Bei der nun anstehen- den Hauptfeststellung wird die vorhandene Datenlage überprüft. - Die Finanzämter brauchen für die Bewertung der Grundstücke vollständige und zuverlässige Daten. Die- se liegen elektronisch zwar teilweise schon vor, aber nicht so umfassend und technisch verwendbar, dass sie vollautomatisch und korrekt bearbeitet werden kön- nen. Beispielsweise sind die Grundbucheinträge nicht immer aktuell, wenn etwa das Grundbuch nach einem Erbfall nicht berichtigt wurde. - Manche Angaben sind der Steuerverwaltung bislang auch gar nicht bekannt, weil sie nun wegen des Landes- grundsteuergesetzes komplett neu erhoben werden. Zum Beispiel muss jetzt zum ersten Mal angegeben werden, ob ein Grundstück hauptsächlich zum Wohnen genutzt wird. Nur dann kann es bei der Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer auch bessergestellt werden. Die Erklärung ist elektronisch, über das Portal ELSTER, abzugeben. Nähere Informationen zur ELSTER-Regist- rierung finden Sie unter www.elster.de/eportal/registrie- rung-auswahl.de. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu registrieren, da der Anmeldeprozess einige Zeit andauert. Um die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu unterstützen, stellt die Verwaltung ab Juli 2022 alle Infos, die für die Feststellungserklärungen erforderlich sind, auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de bereit. Dar- über hinaus erhalten Bürgerinnen und Bürger im Früh- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 jahr/Sommer 2022 ein weiteres Infoschreiben mit Infos zur Grundsteuerreform allgemein sowie zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abge- geben werden muss. Wir werden Sie zusätlich über das Amtsblatt, Homepage und Gemeinde-App informieren. Ihr Steueramt Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 26. März und Sonntag, 27. März AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 26. März Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mitte- löschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Sonntag, 27. März Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 26. März 2022 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 01. Ap- ril 2022 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2022 Vom 01.04.2022 - 30.11.2022 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch von 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag von 15:00 - 18:00Uhr. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. März 25.03. Reitergruppe Baindt JHV SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH April 01.04. Schalmeienkapelle JHV SKH 02.04. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 05.04. Gemeinderatssitzung SKH 10.04. Musikverein Fotoausstellung SKH 11.-14.04. Schützengilde Osterschießen 18.04. Schützengilde Siegerehrung 22.04. Blutreitergruppe Mitglieder- versammlung BSS/SKH 24.04. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute 25.04. Hospizbewegung Wgt-Bft-Baindt JHV SKH 27.04. Seniorentreff Frühlingsfest BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Eine tierische Überraschung In dieser Woche haben unsere Kinder eine tierische Überraschung erhalten. Bereits in der Vergangenheit haben wir von Herrn Josef Gessler selbst ge- schnitzte und mit viel Liebe hergestellte Holzfiguren und Tiere erhalten. Wir dürfen uns nun über ein Nashorn, Füchse, einen Dackel, einen Hahn, Pinguine und einige weitere Figuren und Tiere freuen, welche Herr Gessler mit viel Liebe zum Detail hergestellt hat. Die Freude der Kin- der war groß als sie die Tiere in der Bauecke entdeckten und so entstand in kurzer Zeit ein Gehege für unsere neu hinzugekommenen Tiere. Einige Figuren und Tiere werden auch in unserer Geburts- tagskiste zu finden sein. So können diese auch Zuhause für viel Freude und Spielanlässe sorgen. Lieber Herr Gessler, vielen Dank für Ihre Spende an un- sere Kinder. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Zur Information Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2 Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäu- sern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Tipp 20: Kühlschrank und Gefriertruhe statt Polareis auftauen lassen! Ein kleiner Reifeansatz an den Innenwänden von Kühl- und Gefriergeräten ist ganz nor- mal. Bildet sich aber eine richtige Eisschicht, erhöht sich der Energieverbrauch erheblich, nämlich um etwa 30 Prozent. Der Betrieb eines vergletscherten Kühl- schranks verursacht zusätzlich 25 kg CO2 und lässt dafür an den Polen echtes Eis schmelzen. Tauen Sie also Ihren Kühlschrank und Ihre Gefriertruhe regelmäßig ab. Die Wintermonate eignen sich hierfür besonders gut, weil Sie Ihre Lebensmittel während der Enteisung auf dem Balkon oder der Fensterbank frischhalten können. Vorbeugen können sie das Vereisen, in dem Sie Ihre Lebensmittel verschlossen im Kühlschrank aufbewahren. Unverpackt geben Sie viel Feuchtigkeit ab und fördern somit die Eis- bildung. Auch unnötig kalt muss es nicht sein. Die emp- fohlene Temperatur beträgt 7 Grad. LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg EnBW-Förderprogramm „Impulse für die Vielfalt“: Förderrunde 2022 hat begonnen - Jetzt noch mitma- chen! 131 Schutzprojekte für Amphibien und Reptilien wurden in den vergangenen elf Förderjahren mithilfe des EnBW-För- derprogramms „Impulse für die Vielfalt“ unterstützt und erfolgreich umgesetzt. Diese positive Bilanz spornt an Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 weiterzumachen, und so fördert die EnBW Energie Ba- den-Württemberg AG auch in diesem Jahr Maßnahmen für Frösche, Kröten und Co. Von Beginn an unterstützt die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg das Programm mit ihrer fachlichen Expertise. Bis 15. Mai 2022 können Anträge eingereicht werden. Wer eine Schutzmaßnahme plant oder ein Konzept hat, kann bis zum 15. Mai 2022 einen Förderantrag bei der LUBW einreichen. Gefördert werden Maßnahmen, die die Lebensbedingungen der heimischen Frösche, Eidechsen und Schlangen verbessern und dazu beitragen, dass sich die Bestände mittel- bis langfristig positiv entwickeln. Realisierung der Maßnahmen 2022. Vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 Egal, ob beispielsweise ein Eiablageplatz für wärmelie- bende Eidechsen oder Laichgewässer für Unken oder Frösche angelegt werden, Landlebensräume mit locke- ren Sandböden oder anderen Versteckmöglichkeiten für Geburtshelferkröten gestaltet werden - die förderfähigen Maßnahmen müssen im Zeitraum 1. Oktober bis 31. De- zember 2022 umgesetzt werden. Ein Fachgremium aus Expert*innen für Amphibien- und Reptilien sowie Vertreter*innen des Ministeriums für Um- welt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, der Regierungspräsidien und der LUBW bewerten die eingereichten Projektideen. 11 Jahre praktischer Schutz für Amphibien und Repti- lien in Baden-Württemberg Das landesweite Förderprogramm der EnBW für Am- phibienschutz „Impulse für die Vielfalt“ startete im Jahr 2011. Es wurde im Rahmen der Initiative des Landes Ba- den-Württemberg „Aktiv für die Biologische Vielfalt“ ge- meinsam von der LUBW und der EnBW ins Leben gerufen. Das Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag, um die Lebensräume heimischer Amphibienarten landesweit zu verbessern und den Amphibienbestand mittel- bis langfristig positiv zu entwickeln. Im Jahr 2016 wurde die Förderung auf Projekte für Reptilien erweitert. Jeweils zu Jahresbeginn können Anträge für das laufende Jahr gestellt werden. Ein Fachgremium bewertet die eingegan- genen Vorschläge. Die ausgewählten Projekte erhalten dann Zuschüsse für das laufende Jahr. Die EnBW finan- ziert das Programm als Ergänzung zu ihren bestehenden Umweltschutzmaßnahmen. Antragsunterlagen und alle Informationen zum Förder- programm erhalten Sie über die Webseite des Förder- programms: www.impulse-fuer-die-vielfalt.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis 31.12.2022 verlängert Das Bundeskabinett hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. Dezem- ber 2022 verlängert. Damit übernehmen die Jobcenter weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und führen die Vermögensprüfung nur einge- schränkt durch. Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grund- sicherung ist Inhalt der „Verordnung zur Verlängerung von Regelungen im Zweiten Sozialgesetzbuch und an- deren Gesetzen aus Anlass der COVID-19-Pandemie“. Auch nach dem 31. März 2022 findet demnach nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden im Regelfall weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt. Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsiche- rung finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/ Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 verlängert Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderrege- lungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlos- sen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zu- gang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit. Die Änderung wird noch im Bun- desgesetzblatt veröffentlicht. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis zum 30.06.2022 wird zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsal- den verzichtet. Die Bezugsdauer wird für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist, auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, verlängert. Das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in Kurzarbeit, die einen Lohnausfall von mindestens 50 Prozent haben bis Ende Juni weiterhin aufgestockt. Ab dem vierten Be- zugsmonat - gerechnet ab März 2020 - auf 70 Prozent (77 Prozent für Personen mit Kindern) und ab dem sieb- ten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Personen mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts. Bis Ende Juni bleibt es während der Kurzarbeit weiterhin möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufge- nommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurz- arbeitergeld Förderung von Weiterbildung Landratsamt Ravensburg Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Veranstaltungsreihe Demenz für Angehörige und ehrenamtliche Dienste von Menschen mit Demenz in Grünkraut Eine 9-teilige kostenfreie Veranstaltungsreihe für Angehö- rige/Zugehörige und ehrenamtliche Dienste von Menschen mit Demenz bietet das Fortbildung-Netzwerk Demenz ab 04.05.2022, immer mittwochs von 18 - 20.30 Uhr, im Haus der Mitte, Weidenstraße 2, 88287 Grünkraut an. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu ver- bessern, Fragen zu klären, Angehörige und Betreuende zu stärken und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachreferenten vermitteln Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Schwerpunktmäßig werden die Themen: Das Krankheitsbild Demenz, Wertschätzender Umgang und Kommunikation mit demenzkranken Menschen, Informa- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 tionen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/der Pfle- geversicherung und verschiedene Bewegungs- und Akti- vierungsangebote behandelt. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau, ist ein Angebot des Landratsamt Ravensburg. Die Teil- nahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung mög- lich. Wegen der Pandemie finden die Veranstaltungen auf Vorbehalt statt. Anmeldeschluss ist der 27.April 2022. Informationen und Anmeldung: Senioren- und Ehrenamtsbeauftragte Gemeinde Grün- kraut Sabine Jehle Tel: 0751/7602-45, E-Mail: sabine.jehle@gruenkraut.de Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Helfen in der Flüchtlingshilfe? Ehrensache! Baden-Württemberg hilft und ist versichert Derzeit unterstützen viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingshilfe. Wer ehrenamtlich geflüchte- ten Menschen hilft, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune melden. Denn freiwillige Helferinnen und Hel- fer, die sich im Auftrag der Kommunen ehrenamtlich und unentgeltlich engagieren, sind bei diesem Ehrenamt und auf den damit verbundenen Wegen bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) gesetzlich unfallversichert. Der Auftrag der Kommune an die Ehrenamtlichen kann formlos erfolgen. Als Nachweis ist es jedoch sinnvoll, wenn die Kommune eine Übersicht über die freiwilligen Helferin- nen und Helfer sowie ihre Tätigkeiten führt. Eine Meldung an die UKBW ist nur im Falle eines Unfalls notwendig. Un- fälle können über das Online-Portal der UKBW gemeldet werden unter www.ukbw.de/unfallanzeige. Der Versicherungsschutz besteht ohne Antrag und ist beitragsfrei. Die Aufwendungen werden vom Land und den Kommunen getragen. Bei einem Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heil- behandlung und Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls auch eine Rente. Trauma - was tun? Informationen für akut betroffene Menschen und für alle, die mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen zu tun haben, finden sich in unseren beiden Trauma-Broschüren unter https://www.ukbw.de/versicherte-und-leistungen/ versicherte-personengruppen/ehrenamtlich-taetige/. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 26. März – 03. April 2022 Gedanken zur Woche Kraft der Seele Es ist unglaublich, wie viel Kraft die Seele dem Körper zu verleihen vermag. Wilhelm von Humboldt Samstag, 26. März 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Arianna 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Bußfeier (Chris- tina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Christine und Wendelin Hatzenbüller, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Lin- kov, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Christa Brislinger, Paul Burkart, Else und Herbert Burkart, Heinz Burkart) Sonntag, 27. März - 4. Fastensonntag - Laetare (Som- merzeit!) 10.00 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Bußfeier 10.30 Uhr Baindt - ev. Konfi3 - Gottesdienst in der Pfarr- kirche (geschlossen) Dienstag, 29. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 30. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 14.30 Uhr Baienfurt - Besinnliche Stunde in der Fasten- zeit des katholischen Seniorenkreises in der Kirche Donnerstag, 31. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 01. April 0 8.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser) Samstag, 02. April Ab 8.00 Uhr Aktion Hoffnung Sammelaktion 17.30 Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 03. April - 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Klara Merk, Familie Schimanowski, Anni Maier, Karl Schnell, Jahrtag: Johannes Merk) Misereor-Fastenkollekte 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Emilio Maskenpflicht während des Gottesdienstes Beichtgelegenheit und Bußfeier auf Ostern - „Lasst euch mit Gott versöhnen“ (2Kor 5,20) Beichtgelegenheit: Baienfurt: Sa, 2. April ab 17.30 Uhr Bußfeier: Baindt: Sa, 26. März, 18.30 Uhr Baienfurt: So, 27. März, 10.00 Uhr Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tra- gen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz aus- reichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 • Die Bänke sind gekennzeichnet - jede 2. Bank kann ge- nutzt werden - allerdings mit der Vorgabe, dass nur ge- meinsames Stehen und Sitzen und nicht Knien mög- lich sind, da sonst der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Er- wachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi - (ab 16 J.) 19. - 24. April, 350/400 € DZ Taizé - (ab 15 J.) 5.-12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Thema Jugendarbeit - Kirchengemeinderäte und Ju- gendliche lassen sich inspirieren Die Kirchengemeinderäte aus Baienfurt und Baindt und die JugendgruppenleiterInnen trafen sich am letzten Dienstag im Februar um sich über die Arbeit von Ju- gendreferent David Bösl zu informieren und sich davon inspirieren zu lassen. Sein Vortrag in Bildern gliederte sich in drei Punkte. Zunächst stellte er in einer Art Reisebericht konkret seine verschiedenen Aktionen im vergangenen Jahr vor. Er kommt mit seinem „Bus“, der stellvertretend für seine Arbeit steht. Im zweiten Teil zeit er auf, dass er damit bewusst der spur Jesu folgt, der auch kein Büro hatte, dafür aber herumgekommen ist. „JESUS CHRISTUS war MOBIL, die APOSTEL*INNEN waren MOBIL, G*TT ist MOBIL“. Abschließend fasste brachte er seine Art mit Ju- gendlichen etwas zu machen auf den Punkt: Mit Kirche verbinden die meisten eine IMMOBILIE, oder eine ER- STARRTE INSTITUTION - doch GLAUBEN ist BEWEGUNG, von der LIEBE bewegt. Er ermutigte die Teilnehmer, neue Wege zu gehen, auszu- probieren und die Menschen einfach mitzunehmen. Sein Fazit: Es geht mehr als wir oft meinen. Einen Bus haben wir (noch) nicht, dafür viele Anregungen. Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Altkleidersammlung, Samstag, 02. April, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 02. April wird wieder eine Sammlung ge- brauchter Kleidung zugunsten der Katholischen Hilfsor- ganisation „Aktion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sam- meltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke auf Ökumenischer Outdoor Kinderbibeltag 2.4.2022 11 Uhr bis 14.30 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Richtung Köpfingen In Kleingruppen werden Stationen angelaufen rund um das Gebiet des Waldkindergartens. Ende ist am Kirchplatz Baienfurt zum gemeinsamen Abschluss mit Eltern Eingeladen sind alle Kinder zwischen 6 und 12 Jahren Mitbringen: wetterfeste Kleidung, 3 €, Rucksack mit Trinken, Sitzunterlage Anmeldung: kinderbibeltag_letsgo@web.de Wir freuen uns auf Euch! Ökumenischer Outdoor Kinder- bibeltag 2.4.2022 11 Uhr bis 14.30 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Richtung Köpfingen In Kleingruppen werden Stati- onen angelaufen rund um das Gebiet des Waldkindergartens. Ende ist am Kirchplatz Baienfurt zum gemeinsamen Abschluss mit Eltern Eingeladen sind alle Kinder zwischen 6 und 12 Jahren Mitbringen: wetterfeste Kleidung, 3 €, Rucksack mit Trin- ken, Sitzunterlage Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Anmeldung: kinderbibeltag_letsgo@web.de Wir freuen uns auf Euch! AUS LIEBE ZU GOTT AUS LIEBE ZUR SCHÖPFUNG AUS LIEBE ZUM MENSCHEN Der Mananga-Fluss in Cebu auf den Philippinen trat im Jahr 2021 über die Ufer und riss den Lebensraum von 80 Familien mit sich. Dank Schu- lungen zum Verhalten im Ka- tastrophenfall konnten sich alle Bewohnerinnen und Bewohner retten. Und Lucia Al- cover machte eine bahnbrechende Entdeckung. Mit Bambus gegen Hochwasser Die Gemeinderätin fand heraus, dass eine bestimmte Bambusart Wasser aufnehmen kann. Allein auf den vier Grundstücken, auf denen dieser Bambus gepflanzt war, stieg das Wasser in der Flutnacht auf Kniehöhe, nicht auf Schulterhöhe. Seither richtet sie Baumschulen mithilfe ei- ner MISEREOR-Partnerorganisation ein. Unterstützen Sie Lucia und ihre Gemeinde dabei, die Gefahren der Klima- krise zu verringern: www.fastenkollekte.de Donnerstag, 31.03.2022 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frau- en jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einla- dung gilt auch für Nichtmitglieder. Es gilt 2 G+ Mittwoch, 06. April 2022 14.30 Uhr Kreuzwegandacht in der kath. Kirche Baienfurt ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Er- wachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu ge- stalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona-Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entspre- chenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Der Arbeitskreis Frauen des Evang. Bauernwerks im Kirchenbezirk Ravensburg lädt ein zum Treffen für Frauen am Dienstag, den 05.April 2022 von 10.00 Uhr bis ca. 15.30 Uhr in der Ev. Stadtkirche 88250 Weingarten Abt-Hyller-Str.14 Wertschätzung was steckt dahinter und wie kann sie gelingen? Referentin: Dr. Beate M. Weingardt, Theologin und Psychologin Vormittag: „Was uns zum Blühen bringt: die Bedeutung der Wertschätzung“ Nachmittag: „Wertschätzung als Haltung - mehr als ein gutes Gefühl“ 10.00 Uhr: Auftakt mit Wort in den Tag Vortrag Dr. Beate Weingardt in der Ev. Stadtkirche 12.00 Uhr : Mittagessen in der Pizzeria Aroma, Art-Hotel Abt-Hyller-Str. 22 14.00 Uhr : Vortrag Dr. Beate Weingardt in der Ev. Stadtkirche 15.15 Uhr : Infos vom Evang. Bauernwerk, Wort auf den Weg Herzliche Einladung an Frauen jeden Alters, gerne auch halbtags ! Der Arbeitskreis der Frauen des Evang. Bauernwerks im Bezirk Ravensburg Kontakt : Irmgard Wahl Tel. 0751/41755 irmgard.wahl@npw.net Renate Wittlinger Tel. 07324/4109256 r.wittlinger@hohebuch.de Der Arbeitskreis Frauen des Evang. Bauernwerks im Kirchen- bezirk Ravensburg lädt ein zum Treffen für Frauen am Dienstag, den 05. April 2022 von 10.00 Uhr bis ca. 15.30 Uhr in der Ev. Stadtkirche 88250 Weingarten, Abt-Hyller- Str. 14 Wertschätzung was steckt dahinter und wie kann sie gelingen? Referentin: Dr. Beate M. Weingardt, Theologin und Psychologin Vormittag: „Was uns zum Blühen bringt: die Bedeutung der Wertschätzung“ Nachmittag: „Wertschätzung als Haltung - mehr als ein gutes Gefühl“ 10.00 Uhr: Auftakt mit Wort in den Tag Vortrag Dr. Beate Weingardt in der Ev. Stadtkirche 12.00 Uhr: Mittagessen in der Pizzeria Aroma, Art-Hotel Abt-Hyller-Str. 22 14.00 Uhr: Vortrag Dr. Beate Weingardt in der Ev. Stadtkirche 15.15 Uhr: Infos vom Evang. Bauernwerk, Wort auf den Weg Herzliche Einladung an Frauen jeden Alters, gerne auch halbtags! Der Arbeitskreis der Frauen des Evang. Bauernwerks im Bezirk Ravensburg Kontakt: Irmgard Wahl, Tel. 0751/41755 irmgard.wahl@npw.net Renate Wittlinger, Tel. 07324/4109256 r.wittlinger@hohebuch.de Wertschätzung - was steckt dahinter und wie kann sie gelingen? Wir alle brauchen sie wie das tägliche Brot - Worte und Gesten des Lobes, der Dankbarkeit, der Anerkennung. Auch wenn wir etwas ehrenamtlich und aus voller Über- zeugung tun, ist es uns nicht gleichgültig, ob unser En- gagement gewürdigt wird. Nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene brauchen außer gesunder Ernährung auch Zuwendung und Zärtlichkeit - es ist das „Futter“ für ihre Seele, ohne welches sie sich nicht entfalten und entwi- ckeln können. Ja, auch erwachsene und alte Menschen bedürfen der „Streicheleinheiten“ in Worten und Gesten. Doch warum mangelt es daran so oft? Und was müssen wir dafür tun, dass wir sie bekommen? Gibt es Wertschät- zung möglicherweise auch ohne Leistung? Und wie könn- te ein wertschätzender Umgang miteinander praktisch aussehen? Spannende Fragen, die Dr. Beate Weingardt bei unserem Treffen für Frauen ansprechen wird! Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Zuwendung und Zärtlichkeit es ist das „Futter“ für ihre Seele, ohne welches sie sich nicht entfalten und entwickeln können. Ja, auch erwachsene und alte Menschen bedürfen der „Streicheleinheiten“ in Worten und Gesten. Doch warum mangelt es daran so oft? Und was müssen wir dafür tun, dass wir sie bekommen? Gibt es Wertschätzung möglicherweise auch ohne Leistung? Und wie könnte ein wertschätzender Umgang miteinander praktisch aussehen? Spannende Fragen, die Dr. Beate Weingardt bei unserem Treffen für Frauen ansprechen wird! Dr. Beate M. Weingardt, Theologin und Psychologin Jg.1960, Referentin, Autorin, Psychologische Beratung Dr. Beate Weingardt ist eine renommierte und gefragte Referentin und Buchautorin, die vor 8 Jahren bei unserem Treffen für Frauen mit dem Thema: „Gesundheit für Körper und Seele“ bereits auf große Nachfrage und Begeisterung gestoßen ist. Daran möchten wir anknüpfen und freuen uns über die ganztägige Zusage von Dr. Beate Weingardt. Um Anmeldung wird gebeten, bitte nutzen Sie dafür das angehängte Formular bis spätestens 31.03.2022. Es gelten die aktuellen Corona- Bestimmungen. Daher verlegen wir die Bewirtung in diesem Jahr in die Pizzeria Aroma, die zum Art-Hotel gehört (auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Evang. Stadtkirche) auf eigene Rechnung. Für die Referentin bitten wir um einen Unkostenbeitrag s. unten. Anmeldung zum Treffen für Frauen am Dienstag, den 05.04.2022 von 10.00 Uhr-ca.15.30 Uhr Vorname:___________________ Name: _____________________________ Adresse: ____________________________________________________________ Zutreffendes bitte ankreuzen: Ich melde mich an: ganztags 10 € O nur vormittags 5 € O nur nachmittags 5 € O Datum und Unterschrift an Irmgard Wahl Meisterhofstr. 17 88250 Weingarten irmgard.wahl@npw.net Tel. 0751/41755 oder Renate Wittlinger Silberdistelweg 3 89542 Herbrechtingen r.wittlinger@hohebuch.de Tel. 07324/4109256 Dr. Beate M. Weingardt, Theologin und Psychologin Jg.1960, Re- ferentin, Autorin, Psychologische Bera- tung Dr. Beate Weingardt ist eine renommierte und gefragte Referentin und Buchautorin, die vor 8 Jahren bei unse- rem Treffen für Frauen mit dem Thema: „Gesundheit für Körper und Seele“ bereits auf große Nachfrage und Be- geisterung gestoßen ist. Daran möchten wir anknüpfen und freuen uns über die ganztägige Zusage von Dr. Be- ate Weingardt. Um Anmeldung wird gebeten, bitte nut- zen Sie dafür das angehängte Formular bis spätestens 31.03.2022. Es gelten die aktuellen Corona- Bestimmungen. Daher verlegen wir die Bewirtung in diesem Jahr in die Pizzeria Aroma, die zum Art-Hotel gehört (auf der gegen- überliegenden Straßenseite der Evang. Stadtkirche) auf eigene Rechnung. Für die Referentin bitten wir um einen Unkostenbeitrag s. nachstehend. ✄ Anmeldung zum Treffen für Frauen am Dienstag, den 05.04.2022 von 10.00 Uhr - ca.15.30 Uhr Vorname: _______________________________ Name: _______________________________ Adresse: _______________________________ ______________________________________ Zutreffendes bitte ankreuzen: Ich melde mich an: ganztags 10 € O nur vormittags 5 € O nur nachmittags 5 € O ______________________________________ Datum und Unterschrift an Irmgard Wahl, Meisterhofstr. 17, 88250 Weingarten irmgard.wahl@npw.net | Tel. 0751/41755 oder Renate Wittlinger, Silberdistelweg 3, 89542 Herbrechtingen r.wittlinger@hohebuch.de | Tel. 07324/4109256 ✄ Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 27. März Lätare 10.30 Uhr Baindt Abschluss-Gottesdienst Konfi 3 in der Kath. Kirche!!! mit Abend- mahl 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 30. März 15.00 Uhr - 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Grup- pe 1 16.00 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Grup- pe 2 Sonntag, 03. April Judika 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Kammermusik 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 _________________________ Zum Weltwassertag der Vereinten Nationen 2022: „Un- ser Grundwasser: der unsichtbare Schatz“ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 27. März Lätare 10.30 Uhr Baindt Abschluss-Gottesdienst Konfi 3 in der Kath. Kirche!!! mit Abendmahl 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 Mittwoch, 30. März 15.00 – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 03. April Judika 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Kammermusik 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 --- Zum Weltwassertag der Vereinten Nationen 2022: „Unser Grundwasser: der unsichtbare Schatz“ Was nichts kostet, ist auch nichts wert – diese Beobachtung kann man leider nicht nur zur Zeit an den Tankzapfsäulen machen, an denen erst hohe Spritpreise so manchen zum Umdenken bringen, sondern schon lange auch an den Wasser- Zapfsäulen, an denen in Was nichts kostet, ist auch nichts wert - diese Beobachtung kann man leider nicht nur zur Zeit an den Tankzapfsäulen machen, an denen erst hohe Spritpreise so manchen zum Umdenken brin- gen, sondern schon lange auch an den Wasser-Zapfsäu- len, an denen in Deutschland noch immer so mit dem Grundwasser verfahren wird, als wäre seine Menge un- begrenzt. Dabei haben NASA-Satelliten festgestellt, dass der Grund- wasserschwund in Deutschland in den vergangenen Jahren besonders gravierend war - besonders in der Lüneburger-Heide, in Bayern und bei uns in Baden-Würt- temberg. Es ist die Frömmigkeit eine Quelle großen Reichtums - wenn sie mit Genügsamkeit verbunden ist. Denn nichts haben wir in die Welt mitgebracht, so können wir auch nichts aus ihr mitnehmen. (1.Timotheus 6,6-7) Genügsamkeit wäre das Gebot der Stunde, denn wir ha- ben nichts in diese Welt mitgebracht und werden auch nichts von den Gewinnen mitnehmen, die wir als Gesell- schaft auf Kosten der Schöpfung machen. Als Christen- menschen kennen wir die Quelle des lebendigen Wassers - im Glauben an Jesus Christus - und treten für diesen Schatz ein. Das ist die eine Seite der wichtigsten Lebens- regel - die andere, die genauso wichtig ist, ist die Liebe zu unseren Mitgeschöpfen, die Bewahrung des anvertrauten Schatzes, den wir selbst nur verwalten und an nachfol- gende Generationen weiterzugeben haben. Hier ist ein schnelles und entschiedenes Handeln der Politik gefragt und der Einsatz jedes einzelnen Mitglieds unserer Gesellschaft. Schließlich geht es um einen un- sichtbaren Schatz, ohne den wir gar nicht leben könnten! Gottes Segen dazu! - Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de _________________________ Woche 4: Freuen Das Gleichnis vom Senfkorn Er legte ihnen ein weiteres Gleichnis vor und sagte: Mit dem Himmelreich ist es wie mit einem Senfkorn, das ein Mann auf seinen Acker säte. Es ist das kleinste von allen Sa- menkörnern; sobald es aber hochgewach- sen ist, ist es größer als die anderen Gewächse und wird zu einem Baum, sodass die Vögel des Himmels kommen und in seinen Zweigen nisten. (Matthäus 13,31-32) Wie herrlich, wenn etwas richtig gut klappt beim Üben! Wenn aus einem kleinen Samen etwas Großes wächst. Darum geht es in der vierten Woche: die Freude über das Werden. _________________________ Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) hat das GAW einen VW-Transporter gekauft und mit Hilfsgütern beladen. Freiwillige der lutherischen Kirche in Polen haben ihn organisiert und über die Grenze gebracht, wo ihn Bischof Pawlo Schwarz persönlich in Empfang genommen hat. Mit dem Wagen ist er dann am 4. März Richtung Charkiw gestartet, wo sich seine Gemeinde befindet. Bischof Schwarz will Hilfsgüter verteilen und versuchen, mit dem Transporter Menschen aus Charkiw nach Luzk zu evakuieren. Dafür hat das GAW 10.000,- € zur Verfügung gestellt. Auch die Partnerkirchen in den benachbarten Ländern leisten humanitäre Hilfe für die vielen Flüchtlinge. In Ungarn organisiert das Hilfswerk der Reformierten Kirche den Empfang der Ankommenden. Gemeinden im ganzen Land haben Unterkünfte und Aufnahmezentren für Flüchtlinge an den Grenzen bereitgestellt. Ehrenamtliche versuchen beispielsweise mit verschiedenen Angeboten, den Kindern die ganze Situation etwas erträglicher zu machen. Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw-wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Der Arbeitskreis Frauen des Evang. Bauernwerks im Kirchenbezirk Ravensburg lädt ein zum Treffen für Frauen am Dienstag, den 05.April 2022 Menschen suchen Schutz in der Metro von Charkiw © Nikita Zhadan, 20 J., Mitglied der lutherischen Gemeinde in Charkiw © w w w .re fo rm at us .h u Sie sind betroffen vom Krieg in der Ukraine und möchten den Men- schen dort helfen? Das Gustav- Adolf-Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbarländern und kann so ziel- genau helfen. --- Woche 4: Freuen Das Gleichnis vom Senfkorn Er legte ihnen ein weiteres Gleichnis vor und sagte: Mit dem Himmelreich ist es wie mit einem Senfkorn, das ein Mann auf seinen Acker säte. Es ist das kleinste von allen Samenkörnern; sobald es aber hochgewachsen ist, ist es größer als die anderen Gewächse und wird zu einem Baum, sodass die Vögel des Himmels kommen und in seinen Zweigen nisten. (Matthäus 13,31–32) Wie herrlich, wenn etwas richtig gut klappt beim Üben! Wenn aus einem kleinen Samen etwas Großes wächst. Darum geht es in der vierten Woche: die Freude über das Werden. --- Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Sie sind betroffen vom Krieg in der Ukraine und möchten den Menschen dort helfen? Das Gustav-Adolf- Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbarländern und kann so zielgenau helfen. Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Osterkinderfreizeit Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ravensburg veranstaltet in den Osterferien eine Kinderfreizeit vom 18. - 22. April. Die Freizeit findet auf der Schwäbischen Alb in der Jugendherberge Sonnenbühl bei Erpfingen statt. Das Motto lautet „Von Piraten und Schätzen“ Ehrenamtliche MitarbeiterInnen werden zusammen mit Pfarrer Philipp Jägle die Kinder betreuen, gemeinsam Geschichten hören, spielen, basteln und singen. Informationen unter https://www.ravensburg-evangelisch.de Die Anmeldung zur Freizeit ist möglich bis 01. April im Zentralen Pfarrbüro, Marienplatz 3, Tel. 22446, E-Mail: Pfarrbuero.Ravensburg@elkw.de. Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw-wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bank- verbindung des GAW unter Angabe des Verwendungs- zwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. _________________________ --- Woche 4: Freuen Das Gleichnis vom Senfkorn Er legte ihnen ein weiteres Gleichnis vor und sagte: Mit dem Himmelreich ist es wie mit einem Senfkorn, das ein Mann auf seinen Acker säte. Es ist das kleinste von allen Samenkörnern; sobald es aber hochgewachsen ist, ist es größer als die anderen Gewächse und wird zu einem Baum, sodass die Vögel des Himmels kommen und in seinen Zweigen nisten. (Matthäus 13,31–32) Wie herrlich, wenn etwas richtig gut klappt beim Üben! Wenn aus einem kleinen Samen etwas Großes wächst. Darum geht es in der vierten Woche: die Freude über das Werden. --- Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Sie sind betroffen vom Krieg in der Ukraine und möchten den Menschen dort helfen? Das Gustav-Adolf- Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbarländern und kann so zielgenau helfen. Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Osterkinderfreizeit Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ravensburg veranstaltet in den Osterferien eine Kinderfreizeit vom 18. - 22. April. Die Freizeit findet auf der Schwäbischen Alb in der Jugendherberge Sonnenbühl bei Erpfingen statt. Das Motto lautet „Von Piraten und Schätzen“ Ehrenamtliche MitarbeiterInnen werden zusammen mit Pfarrer Philipp Jägle die Kinder betreuen, gemeinsam Geschichten hören, spielen, basteln und singen. Informationen unter https://www.ravensburg-evangelisch.de Die Anmeldung zur Freizeit ist möglich bis 01. April im Zentralen Pfarrbüro, Marienplatz 3, Tel. 22446, E-Mail: Pfarrbuero.Ravensburg@elkw.de. Osterkinderfreizeit Die Evangelische Gesamtkirchenge- meinde Ravensburg veranstaltet in den Osterferien eine Kinderfreizeit vom 18. - 22. April. Die Freizeit findet auf der Schwäbischen Alb in der Jugendherber- ge Sonnenbühl bei Erpfingen statt. Das Motto lautet „Von Piraten und Schätzen“ Ehrenamtliche MitarbeiterInnen werden zusammen mit Pfarrer Philipp Jägle die Kinder betreuen, gemeinsam Geschichten hören, spielen, basteln und singen. Informationen unter https://www.ravensburg-evangelisch.de Die Anmeldung zur Freizeit ist möglich bis 01. April im Zentralen Pfarrbüro, Marienplatz 3, Tel. 22446, E-Mail: Pfarrbuero.Ravensburg@elkw.de. _________________________ Ernst-Wilhelm Gohl wird Landesbischof der Evangeli- schen Landeskirche in Württemberg --- Ernst-Wilhelm Gohl wird Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg „Ein hoffnungsvolles Zeichen für die künftige Zusammenarbeit – der Geist Jesu führt zusammen“ Stuttgart. Die 16. Württembergische Evangelische Landessynode hat am Samstag, den 19. März 2022, Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm) zum neuen Landesbischof der württembergischen Landeskirche gewählt. Seine offizielle Einsetzung wird am 24. Juli bei einem Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche erfolgen. Im gleichen Gottesdienst wird der amtierende Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July verabschiedet. Ernst-Wilhelm Gohl, Dekan in Ulm, wurde nach erneuter Nominierung mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit von 57 von 84 Stimmen gewählt. In den ersten vier Wahlgängen hatte es keine Entscheidung gegeben. Ernst-Wilhelm Gohl war vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche als Kandidat vorgeschlagen worden. „Ich finde, es ist ein starkes Zeichen, dass wir über alle Unterschiede hinweg uns einigen konnten,“ sagte Gohl zur Wahl durch die Synode, der er selbst angehört. „Das ist ein hoffnungsvolles Zeichen für die künftige Zusammenarbeit. Der Geist Jesu führt zusammen. Das möchte ich auch als wichtiges Signal in unsere Gesellschaft hineinsenden.“ Landesbischof Dr. Frank Otfried July sagte an seinen Nachfolger gerichtet: „Ich gratuliere sehr herzlich und wünsche Gottes Segensgeleit. Ich freue mich, dass in den Herausforderungen und Veränderungsprozessen der nächsten Jahre mit Ernst- Wilhelm Gohl eine Person Verantwortung übernimmt, die gewillt ist, diese Prozesse mitzusteuern und mitzugestalten und dies im geistlichen Horizont des Auftrags der Landeskirche, das Evangelium von Jesus Christus zu verkündigen. Gerne werde ich in den nächsten Wochen im Gespräch mit Herrn Gohl eine gute Übergabe vorbereiten.“ Synodalpräsidentin Sabine Foth, die auch Vorsitzende des Wahl-Nominierungsausschusses ist, erklärte: „Mit Ernst-Wilhelm Gohl ist ein Pfarrer an die Spitze der Landeskirche gewählt worden, der vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern als Theologe gesammelt hat und diese nun der gesamten Kirche zugutekommen lässt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihm.“ In der württembergischen Landeskirche werden die Synodalen und damit die Landessynode, die auch Bischofswahlgremium ist, von den Gemeindegliedern direkt gewählt. Innerhalb der Landessynode gibt es derzeit vier Gesprächskreise. Die Synodalen vertreten die vielfältigen Interessen der knapp 1,9 Mio. Kirchenmitglieder. Dan Peter Sprecher der Landeskirche „Ein hoffnungsvolles Zeichen für die künftige Zusammenarbeit - der Geist Jesu führt zusammen“ Stuttgart. Die 16. Württembergi- sche Evangelische Landessyno- de hat am Samstag, den 19. März 2022, Ernst-Wilhelm Gohl (Ulm) zum neuen Landesbischof der württembergischen Landeskirche gewählt. Seine offizielle Einsetzung wird am 24. Juli bei einem Got- tesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche erfolgen. Im glei- chen Gottesdienst wird der amtierende Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July verabschiedet. Ernst-Wilhelm Gohl, Dekan in Ulm, wurde nach erneuter Nominierung mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit von 57 von 84 Stimmen gewählt. In den ersten vier Wahl- gängen hatte es keine Entscheidung gegeben. Ernst-Wilhelm Gohl war vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche als Kandidat vorgeschlagen worden. „Ich finde, es ist ein starkes Zeichen, dass wir über alle Unterschiede hinweg uns einigen konnten,“ sagte Gohl zur Wahl durch die Synode, der er selbst angehört. „Das ist ein hoffnungs- volles Zeichen für die künftige Zusammenarbeit. Der Geist Jesu führt zusammen. Das möchte ich auch als wichtiges Signal in unsere Gesellschaft hineinsenden.“ Landesbischof Dr. Frank Otfried July sagte an seinen Nachfolger gerichtet: „Ich gratuliere sehr herzlich und wünsche Gottes Segensgeleit. Ich freue mich, dass in den Herausforderungen und Veränderungsprozessen der nächsten Jahre mit Ernst-Wilhelm Gohl eine Person Verantwortung übernimmt, die gewillt ist, diese Prozesse mitzusteuern und mitzugestalten und dies im geistlichen Horizont des Auftrags der Landeskirche, das Evangelium von Jesus Christus zu verkündigen. Gerne werde ich in den nächsten Wochen im Gespräch mit Herrn Gohl eine gute Übergabe vorbereiten.“ Synodalpräsidentin Sabine Foth, die auch Vorsitzende des Wahl-Nominierungsausschusses ist, erklärte: „Mit Ernst-Wilhelm Gohl ist ein Pfarrer an die Spitze der Lan- deskirche gewählt worden, der vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern als Theologe gesammelt hat und diese nun der gesamten Kirche zugutekommen lässt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihm.“ In der württembergischen Landeskirche werden die Syn- odalen und damit die Landessynode, die auch Bischofs- wahlgremium ist, von den Gemeindegliedern direkt ge- wählt. Innerhalb der Landessynode gibt es derzeit vier Gesprächskreise. Die Synodalen vertreten die vielfältigen Interessen der knapp 1,9 Mio. Kirchenmitglieder. Dan Peter Sprecher der Landeskirche _________________________ Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt zu tref- fen... Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Unsere nächsten Termine: KM-Programm: 28.3. - Petra Keller: Freude schenken: „Kreatives aus Pa- pier“ - Verpackung und besondere Karten 4.4. - Karin Beckert: „ Frühling auf Eiern“ mit Gouache oder Aquarell auf ausgeblasenen Eiern 11.4.- I. Allkemper: „Bald ist Ostern!“-Frühling auf Tellern und Tassen; Porzellanmalerei mit Eddingstiften 25.4. - Kein KM!!! 2.5. - Gerhard Hillmayr: „Landschaft - leicht“ Aquarell 9.5. - Annemarie Weber: „Ein besonderer Schmuck zum Sommerkleid: alles gestrickt!“ 16.5. - Elli Duelli: „Blühende Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Am 28. 3. freuen wir uns auf Petra Keller, die mit uns Geschenkverpackungen und beson- dere Karten gestalten will - PAPETERIE. Dazu bitte mitbringen: Kleber, Bleistift, Lineal, Radiergummi, Falzbe- in oder Falzstift, Cuttermesser, gute Schere, Schneidunterlage, und ein Scheid- und Falz- brett, falls vorhanden. So könnter das Ergebnis aussehen: Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten SVB verpasst Sieg im Spitzenspiel SV Baindt - SV Vogt 0:0 7 Tage nach den Ausrutschern der beiden Top- teams in der Kreisliga A1 Bodensee, durfte der SV Baindt am Sonntag den SV Vogt zum absoluten Spitzenspiel auf der Klosterwiese begrüßen. Die beiden Mannschaften liefern sich in der aktuellen Saison ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Meisterschaft und stehen mit 39 Punkten gemeinsam an der Tabellenspitze. Glück- licherweise konnte Trainer Michael Gauder im Vergleich zur Vorwoche wieder auf Marko Szeibel und Jan Fischer in der Startelf setzen und auch Nico Geggier und Yannick Spohn kehrten in den Spieltagskader zurück. Bei frühlingshaften Temperaturen starteten beide Teams eher verhalten in die wichtige Partie und der teilweise holprige Rasen unterband immer wieder den Spielfluss auf beiden Seiten. Nichtsdestotrotz konnte sich der SVB nach zehn Minuten über Fischer und Jonathan Dischl das erste mal gefährlich in den Strafraum der Gäste kombinieren, Torjäger Philipp Boenke wurde im letzten Moment allerdings noch beim Abschluss gestört. Einige Minuten später zeigte dann auch der SV Vogt erstmals seine offensiven Qualitäten - nach einem Solo von Stür- mer Muntean konnte Lukas Walser einen Vogter Stürmer im letzten Moment noch am Abschluss hindern. In der Fol- ge wurde der SV Baindt dominanter und hatte nach einer halben Stunde die dicke Chance auf den Führungstreffer. Dischl leitete einen Pass gekonnt per Hacke auf seinen Sturmpartner Boenke weiter, dessen Abschluss der Vog- ter Keeper Seidel mit einem überragenden Reflex gerade noch zur Ecke klären konnte. Zudem ließen sowohl Denis Schimanowski, per Kopf, als auch Kapitän Phillip Thoma, per Luftloch, gute Gelegenheiten nach Standards aus. Auch wenn die Gäste in den Schlussminuten der ersten Halbzeit wieder besser in die Partie fanden, ging es mit einem Remis in die Halbzeit. Dort erwischte der SVV den deutlich besseren Start und hatte nach 49 Minuten das Spielglück auf seiner Seite. Nach einem Standard konnte Luca Wetzel den Ball im „Fünfer“ nicht endgültig sichern, wodurch Michael Brugger mit einem kleinen Trikotzupfer Buemann am Abschluss zu hindern versuchte. Dem Schiedsrichter fiel dieses Tex- tilvergehen im Getümmel um den Ball jedoch auf und er entschied auf Elfmeter für den SVV - eine harte Entschei- dung. Brugger kommentierte die Szene nach Spielende jedenfalls so: „Es ziehen halt beide.“ Dem fälligen Straf- stoß nahm sich Muntean an, der mit seinem strammen aber unplatzierten Elfmeter an Wetzel scheiterte. Das Momentum des Spiels schien nun zur Gunst der Gastge- ber zu kippen - die gefährlichen Angriffe der Baindter konnten aber immer wieder von der stabilen Vogter De- fensive um Kapitän Pöckl unterbunden werden. Mit dem Anbruch der Schlussviertelstunde wurde der SVB jedoch überlegener und hatte durch Dischl die erste gefährliche Torannäherung. Nach einer schnellen Kombination über die neuen Offensivkräfte Spohn und Ylber Xhafa, hat- te Boenke in der 79.Minute erneut die Führung auf dem Fuß, hämmerte den Ball aus spitzem Winkel aber an den Pfosten. Fünf Minuten später sollte dann auch noch der rechte Torpfosten seinen Auftritt haben - der mittlerweile als Linksverteidiger spielende Thoma fasste sich aus 25 Minuten ein Herz und scheiterte mit seinem Fernschuss an Seidel und dem Innenpfosten. Der SVB drückte in den Schlussminuten weiter mutig auf den Lucky Punch, doch weitere gefährliche Chancen blieben auf beiden Seiten bis zum Abpfiff aus. Somit verpasst der SV Baindt in einem nicht immer hoch- klassigen Spitzenspiel den Sieg, verbleibt aufgrund des um 13 Tore besseren Torverhältnisses jedoch auf Platz 1. Der ersten Enttäuschung über die vergebenen Möglich- keiten, folgte bei der Mannschaft und Trainer Gauder aber Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 der Stolz über eine geschlossene Mannschaftsleistung, die mit etwas mehr Spielglück zu drei Punkten geführt hätte. Nach zwei Remis in Folge soll dieses Spielglück am kommenden Wochenende bei der SG Aulendorf endlich wieder erzwungen werden, die nach dem 1:1 gegen Vogt am 13.03 keinesfalls unterschätzt werden darf. Es spielten: Luca Wetzel - Lukas Walser (51. Yannick Spohn), Michael Brugger, Denis Schimanowski, Tobias Szeibel - Jan Fischer (37.Philipp Kneisl) (62.Ylber Xhafa), Mika Dantona, Marko Szeibel (83. Nico Geggier), Phillip Thoma - Jonathan Dischl, Philipp Boenke SV Baindt II - SV Vogt II 0:0 ( Nach dem unglücklichen Start in die Rückrunde, wollte der SVB II im dritten Spiel nach der Winterpause endlich wieder punkten. Der Tabellenfünfte aus Vogt, drei Punk- te vor den Baindtern, erwischte allerdings den besseren Start in die Partie und hatte in der Anfangsphase drei aussichtsreiche Gelegenheiten um in Führung zu gehen. Nach einer Viertelstunde wurde der SVB II aber deutlich mutiger und hatte durch Kai Kostka und Pascal Reich auf der Gegenseite zwei dicke Chancen auf das 1:0. In der zweiten Halbzeit wendete sich das Blatt aber wieder, erst recht nach der roten Karte für Pascal Reich in der 65.Minute. Vor allem Torhüter Fabian Erb konnte sich in Unterzahl mehrmals auszeichnen und hielt mit einer über- zeugenden Leistung so über 90 Minuten die Null. Kurz vor Schluss hatte der wieder genesene Wahl-Portugiese Ferhat Ünalan per Freistoß den Siegtreffer auf dem Fuß, sein Schuss zischte aber knapp über das Tor. Mit diesem torlosen Remis fährt der SVB II den ersten Punkt im Kalenderjahr 2022 ein und hält damit den Ab- stand auf die noch zu erreichenden Vogter auf Rang 5 bei drei Punkten. Am nächsten Wochenende kann sich die „Zweite“ dann an der SGA II für die bittere 2:4-Pleite aus dem Hinspiel revanchieren. Es spielten: Fabian Erb - Niklas Hugger (70.Robin Blatt- ner), Benno Wendler (46. Marco Reinhardt), Patrick Späth, Tobias Trautwein, Kai Kostka (64.Sebastian Brenner) - Niklas Späth, Albert Fischer, Ferhat Ünalan (71.Moritz Gresser) - Max Schmidt, Pascal Reich Vorschau: Sonntag, 27.03.2022 12.45 Uhr: SG Aulendorf II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SG Aulendorf - SV Baindt TC Baindt e.V. Vorbereiten der Tennisplätze auf die Sai- son Liebe Mitglieder, heute Freitag, 25.03. ab 14 Uhr und mor- gen Samstag, 26.03. ab 9 Uhr wollen wir die Tennisplät- ze richten. Bei schlechtem Wetter verschiebt es sich um eine Woche. Ich freue mich auf viele Helfer*innen. Technischer Leiter Gerhard Reich Taekwondo Baindt e.V. Neue Trainingszeiten Die Klosterwiesenschule wird in den nächs- ten 2 - 3 Jahren renoviert. Die Sanierungsarbeiten werden sehr kurz- fristig vorgezogen, so dass wir bereits ab dem 14.03.2022 nicht mehr in der alten Schulturnhalle trainieren können. Die neuen Trainingszeiten sind: Gruppe Mini Panda - Trainer Helmut - Kinder ca.4 - 8 Jahre Mittwoch 16.00 - 17.00 Uhr in der großen Schulturnhalle Gruppe Panda - Trainer Frank, Marcel, Verena - Kinder ab 8 Jahren Freitag ab 01.04.22 17.00 - 18.00 Uhr in der großen Schul- turnhalle Wir hoffen, dass die neuen Trainingszeiten für Euch pas- send sind. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Nachdem wir einige Monate pausieren mussten, star- ten wir wieder mit unserem Programm und laden euch alle recht herzlich ein, am Dienstag, 05. April 2022 in den Bischof-Sproll-Saal nach Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Herr Bernd Neuner kommt zu uns und zeigt uns die neuesten Tortenvariationen und Verzierungen für Festtage wie Os- tern, Kommunion und dergleichen. Wir freuen uns, recht viele Landfrauen und Interessierte an diesem Abend begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Schalmeienkapelle Baindt e.V. Einladung zur Generalversammlung am 01.04.2022 Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Frei- tag, den 01.04.2022 um 20.00 Uhr in der Schenk Konrad Halle in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Der Einlass erfolgt unter der Beachtung der 3G-Regelung. (Test nicht älter als 24 Stunden) Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: • Zweiter Vorstand • Kassierer • Musikalischer Leiter • Schriftführer • 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 31.03.2022 schriftlich, an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 01.04.2022 um 19:30 Uhr in der Schenk Konrad Halle in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen! Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Volleyball LJ Baindt Nachholspiel VLJ 2 und Pokalspiel VLJ 1 Wie versprochen startete die Volleyball Landjugend 2 am Donnerstag, 17.03.2022 hochmotiviert und mit viel Energie ins Nachholspiel gegen BSG Immenstaad Dornier-Reha. Nachdem der erste Satz an die Gäste aus Immenstaad ging, kämpfte sich „die Zweite“ im nächsten Satz grena- ta-mäßig zurück ins Spiel (25:23). Den letzten Satz holte sich Dornier-Reha jedoch wieder zurück. Aktuell befinden sich die Baindter mit diesem Ergebnis auf dem sechsten Platz in der Tabelle. Eine gute Ausgangslage für das kom- mende Heimspiel am Samstag. Für VLJ Baindt 1 ging es am Montag, 21.03.2022 nach Lan- genargen zum Pokalspiel. Die gegnerische Mannschaft wurde mit einer neuen Aufstellung überrascht und im ersten der drei Gewinnsätze fast überrollt (25:14). Doch schon im zweiten Satz zeigte sich die Souveränität der LA Red Hots (24:26) und so ging es in zwei weitere Sätze, die Baindt ein weiteres Mal grenata-mäßig rockte (25:23 und 25:16). So kann es weitergehen! Eventuell ja schon zum Heimspieltag am Samstag, 26.03.2022 in der Sporthalle der Klosterwiesenschule in Baindt! Zuschauer und Fans sind ab 13 Uhr unter Beach- tung der aktuellen Corona-Auflagen herzlich willkommen (vorerst weiterhin 3G). Wir freuen uns auf Eure lautstarke Unterstützung! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 DRK-Begegnungscafé für Geflüchtete Der Krieg in der Ukraine beschäftigt die ganze Welt. Die Menschen dort verlieren von jetzt auf gleich ihr Hab und Gut und sind gezwungen, ihr Heimatland zu verlassen. Viele der Geflüchteten haben auch in Deutschland, im Landkreis Ravensburg und auch bei uns in Baienfurt und Baindt eine neue Bleibe gefunden. Die Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung ist riesig. Auch das DRK Baienfurt-Baindt möchte diesen Menschen ger- ne helfen, indem wir ein „Begegnungscafé“ in unseren Räumlichkeiten im Bereitschaftsheim in der Baindter Stra- ße 48/1 veranstalten. Dadurch möchten wir den Geflüchteten einen Ort anbie- ten, an dem sie ungestört bei Kaltgetränken, Kaffee und Kuchen mit Gleichbetroffenen, aber auch mit „Einheimi- schen“ ins Gespräch kommen. Wir möchten bei der In- tegration unterstützen und den Menschen eine sichere neue Bleibe bieten. Dafür suchen wir auch noch freiwilli- ge Helfer*innen. Geplant ist ein wöchentliches Café jeweils Dienstagnach- mittag von 15 Uhr bis 17 Uhr in unserem Bereitschafts- heim. Der erste Termin wird am 29.März 2022 stattfin- den, zu welchem wir alle Ge- flüchteten, wie auch Famili- en, die Geflüchtete bei sich aufgenommen haben, einla- den. Eine Voranmeldung er- leichtert uns die Planung, ist aber nicht notwendig. Wir bieten Ihnen bei Kaffee, Kuchen und Kaltgetränken die Möglichkeit zusammenzukommen. Gerne können Sie uns in verschiedenen Bereichen un- terstützen: sei es mit einer Kaffee- oder Kuchenspende, beim Auf- und Abbau, bei Übersetzungen, für Besorgun- gen u. v. m. Wenn Sie uns bei diesem Vorhaben unterstützen möch- ten, oder Fragen haben, melden Sie sich bitte bei Tobias Nestle unter tobias.nestle@drk-baienfurt-baindt.de Wir freuen uns auf Sie. Schließung des Kreiskrankenhauses Bad Waldsee droht! Zum Erhalt des Kreiskrankenhauses Bad Waldsee Post- kartenaktion auf dem Markt in Baienfurt am Freitag, 25. März 2022 14 Uhr bis 16 Uhr Der SPD Ortsverein Bad Waldsee hat eine Postkartenak- tion zum Erhalt des Kreiskrankenhauses in Bad Waldsee gestartet. Der Hintergrund ist, dass im Kreisrat darüber beraten wurde, ob mit dem Hintergrund erheblicher Mil- lionendefizite der 3 verbliebenen Kreiskrankenhäuser in Bad Waldsee, Wangen und dem Zentralkrankenhaus St. Elisabeth in Ravensburg, nicht das Bad Waldseer Kran- kenhaus geschlossen werden und das Personal an die anderen versetzt werden könne. Das Krankenhaus Bad Waldsee ist jedoch das einzige, das keine oder nur ge- ringe schwarze Zahlen schreibt! Es hat seit vielen Jahren ein Profil für Hüft- und Knieoperationen aufgebaut, das in Kombination mit den Bad Waldseer Reha-Kliniken vielen Menschen zur besseren Bewegung verhilft. Auch die Chi- rurgische- und die Innere Abteilung des Krankenhauses sind für die Bevölkerung im nördlichen Teil des Kreises „da“! Für kleinere und größere Wunden, Knochenbrüche, Diagnosen usw. Viele Menschen kommen als Notfall dort hin, obwohl es keine offizielle Notfallstation ist. In der Re- gel erfolgt eine rasche Aufnahme und Behandlung. Gelobt werden die familiäre Atmosphäre im Krankenhaus und die beruhigende Umgebung mit Wiesen und See. Bitte setzen auch Sie sich im Umkreis von Bad Waldsee für den Erhalt dieses Krankenhauses ein. Jetzt in der Zeit der Corona bedingten Engpässe zeigt es sich, wie wichtig Ausweichmöglichkeiten sind und ein gut wirtschaftendes - wenn auch kleines - Krankenhaus durchaus in der Lage ist, den Löwenanteil an Behandlungen durchzuführen. Davon profitieren Firmen, Handwerksbetriebe, Schulen, Familien - und auch die Ärzte der Region. Gesundheitsminister Manfred Lucha hatte im Dezember im Ravensburger Kreisrat kategorisch die weitere Förde- rung kleiner Krankenhäuser abgelehnt. Wir wollen die vom SPD Ortsverein Bad Waldsee gestarte- te Postkartenaktion unterstützen. Wenn Sie ebenfalls mit der Schließung des Bad Waldseer Krankenhauses nicht einverstanden sind, können Sie die Postkarten auf dem Markt in Baienfurt abholen oder auch vor Ort ausfüllen. Unser Ortsverein kümmert sich dann um den Versand an Herrn Minister Lucha. Jede Postkarte an Minister Lucha zählt! Wir verweisen auch auf die Presseberichte in der Schwä- bischen Zeitung aus denen zu entnehmen war, dass auch Frau Bürgermeisterin Simone Rürup gegen die Schließung des Bad Waldseer Krankenhauses ist. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Sicher finden auch Sie emotionale Gründe, warum es Ihnen wichtig ist, dass das Krankenhaus Bad Waldsee erhalten bleiben soll. Für den SPD Ortsverein Baienfurt-Baindt Vorsitzende Brigitta Wölk Schwäbischer Albverein OG Weingarten Zur Küchenschellenblüte im Lautertal Vom Parkplatz Heiligental wandern wir steil bergauf zur Ruine Hohengundelfingen. Weiter geht es nach Bichishausen, an der Lauter entlang zur Burg Derneck, wo eine Einkehr vorgesehen ist. Anschließend zurück zum Parkplatz. Treffpunkt Sonntag 03.04.2022 auf dem Festplatz in Wein- garten (OB Wahl in Weingarten!!) Rückkehr ca. 18.00 Uhr Gehzeit ca. 3 1/2 Std./ 10 km/ 230 hm (1/2 Std. steil berg- auf) Fahrpreis 22,00 € für Mitglieder Anmeldung ab 30.03.2022 Tel. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Vesper, Trinken (min. 1 l), Stöcke, gutes Schuhwerk,ggf. Wechselschuhe mitbringen Bitte die aktuellen Pandemie-Regeln beachten! Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info im Ansagetext ab 20.00 Uhr am Vortag, Tel. 0151- 12998910 Gäste sind willkommen! Was sonst noch interessiert Gemeinde Baienfurt Liebe Musikfreunde, wir freuen uns, dass dieses Jahr nun wieder das Preisträgerkonzert der Musikschule Ravensburg e.V. am Sonntag, 27. März 2022, 17.00 Uhr in der Gemeindehalle Baienfurt stattfindet. Es musizieren Preisträger des Regionalwettbewerbs „Ju- gend musiziert“. Sie tragen sowohl Solo- als auch Kam- mermusik mit Streichinstrumenten, Blasinstrumenten und Klavier vor. Die jungen Musikerinnen und Musiker bekom- men ihre Urkunde des Wettbewerbs überreicht. Der Eintritt ist frei. Karten gibt es online unter www.musikschule-ravensburg-e-v.de/preistraegerkon- zert_jumu_2022/ und im Sekretariat der Musikschule Ravensburg e.V. sowie auf dem Rathaus Baienfurt (Frau Rundel). Restkarten werden am Einlass ab 16.15 Uhr ausgegeben. Am Ende der Veranstaltung ist Kollekte für die Arbeit der Musikschule. Für die Besucher gilt 3G, FFP2-Maske und Abstand. Zu diesem Konzert laden wir Sie recht herzlich ein. Günter A. Binder Konstantin Hummel Bürgermeister Vorsitzender Kulturbeirat Bodensee-Ärzteorchester e.V. Benefizkonzert des Bodensee - Ärzteorchesters Benefizkonzert des Bodensee – Ärzteorchesters „ Ukraine – Krise „ Samstag, 2. April 2022, 20 Uhr, Gemeindehalle Baienfurt Marktplatz 2, 88255 Baienfurt Programm Anton Bruckner (1824-1896), Ouvertüre in g-moll Wolfgang Amadeus Mozart Klavierkonzert A-Dur KV 414 (1756-1791) Franz Schubert (1797-1828), Sinfonie Nr. 7 h-moll („Die Unvollendete“) Solist : Valerij Petasch, Klavier Leitung: Hans Jörg Walter, Markdorf Kein Vorverkauf, Spenden erbeten ( Kollekte für“Ärzte ohne Grenzen e.V.“Ukraine-Krise) ; BW-Coronaregeln: 3G, Maskenpflicht Veranstalter: Bodensee-Ärzteorchester e.V. „Ukraine-Kriese“ Samstag, 2. April 2022, 20 Uhr, Gemeindehalle Baienfurt Marktplatz 2, 88255 Baienfurt Programm Anton Bruckner (1824 - 1896), Ouvertüre in g-moll Wolfgang Amadeus Mozart Klavierkonzert (1756 - 1791) A-Dur KV 414 Franz Schubert (1797 - 1828), Sinfonie Nr. 7 h-moll („Die Unvollendete“) Solist: Valerij Petasch, Klavier Leitung: Hans Jörg Walter, Markdorf Kein Vorverkauf, Spenden erbeten (Kollekte für „Ärzte ohne Grenzen e.V.“ Ukraine-Krise) BW-Coronaregeln: 3G, Maskenpflicht Veranstalter: Bodensee-Ärzteorchester e.V. Aufruf zur Gastfamiliensuche: Internationaler Schüleraustausch · Hoppla, trotz Corona? Wir suchen Familien, die gerne mit einem jungen Menschen eines anderen Kulturkreises ihren Alltag teilen möchten. Die Jugendlichen sind gegen Covid-19 und Masern geimpft. Die Partnerschulen möchten, dass die Gasteltern gegen Covid-19 geimpft sind. El Salvador – dringend gesucht! Familienaufenthalt: 24. April – 18. Juni 2022 Deutsche Schule San Salvador 14 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16-17 Jahre Brasilien Familienaufenthalt: 19. Juni – 15. Juli.2022 Pastor Dohms Schule, Porto Alegre 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 13-15 Jahre Chile Familienaufenthalt: ca. 19. Juni – ca. 29. Juli.2022 Deutsche Schule, Valdivia 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16-17 Jahre - Austauschprogramme auf Gegenseitigkeit - Gruppen-Aufenthalte in Chile und Peru im Sommer 2022 - Möglichkeit zuerst zum Auslandsaufenthalt zu reisen - Individuelle Aufenthalte in Brasilien und El Salvador möglich Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Tel. 0711 – 23729-13, Fax 0711 – 23729-31, schueler@schwaben-international.de http://www.schwaben-international.de/schueleraustausch/ Schwaben International e.V. Aufruf zur Gastfamiliensuche: Internationaler Schüleraustausch Hoppla, trotz Co- rona? Wir suchen Familien, die gerne mit einem jungen Men- schen eines anderen Kulturkreises ihren Alltag teilen möchten. Die Jugendlichen sind gegen Covid - 19 und Masern geimpft. Die Partnerschulen möchten, dass die Gasteltern gegen Covid - 19 geimpft sind. El Salvador - dringend gesucht! Familienaufenthalt: 24. April - 18. Juni 2022 Deutsche Schule San Salvador 14 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre Brasilien Familienaufenthalt: 19. Juni - 15. Juli.2022 Pastor Dohms Schule, Porto Alegre 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 13 - 15 Jahre Chile Familienaufenthalt: ca. 19. Juni - ca. 29. Juli.2022 Deutsche Schule, Valdivia 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre - Austauschprogramme auf Gegenseitigkeit - Gruppen-Aufenthalte in Chile und Peru im Sommer 2022 - Möglichkeit zuerst zum Auslandsaufenthalt zu reisen - Individuelle Aufenthalte in Brasilien und El Salvador möglich Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Tel. 0711 - 23729 - 13, Fax 0711 - 23729-31, schueler@schwaben-international.de www.schwaben-international.de/schueleraustausch/ Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Hilfe für Parkinsonerkrankte Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK), die unter einer Parkinsonerkrankung leiden, er- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 halten eine optimale ärztliche und medikamentöse Be- handlung, Heil- und Hilfsmittel sowie bei schweren Ver- läufen stationäre Behandlung und Pflegeleistungen. Betroffene dieser Erkrankung organisieren sich bundes- weit in vielen regionalen und überregionalen Selbsthil- fegruppen. Die Deutsche Parkinson Vereinigung ist eine bundesweite Selbsthilfeorganisation, die seit Jahren von den Verbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene finanziell und damit auch von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als LKK unterstützt wird. Diese Verei- nigung setzt sich dafür ein, Betroffenen und ihren Ange- hörigen gegenseitig Hilfe und Unterstützung anzubieten. Die Arbeit dieser Gruppen unterstützt die LKK im Rahmen der kassenübergreifenden pauschalen Selbsthilfeförde- rung auf allen drei Förderebenen (Bundes-, Landes- und örtliche Ebene), zum Beispiel mit der Finanzierung von Räumen, Fortbildung, Personal- und Sachmitteln. Weitere Informationen zur Selbsthilfeförderung stellt die LKK im Internet bereit unter www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung. Weiteres zum Thema Parkinson findet sich unter www.parkinson-vereinigung.de. Auch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) setzt sich mit der Parkinsonerkrankung als mögliche Be- rufskrankheit seit weit über zehn Jahren auseinander und befindet sich diesbezüglich im engen Austausch mit den beteiligten Gremien. Die LBG ist wegen der Verwendung von Pestiziden in vielfältigen Bereichen der Landwirt- schaft, der Forsten und des Gartenbaus in besonderem Maße von der daraus resultierenden Problematik für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und im Bereich der Be- rufskrankheiten tangiert und sieht in der gegenwärtig noch ungeklärten Situation eine Verantwortung, bei der Lösung der Problematik zu unterstützen. So wurden be- reits 2010 Daten von drei LKKen ausgewertet und der For- schung zur Verfügung gestellt. Dies hat die SVLFG Ende 2021 bundesweit erneut getan und die Ergebnisse dem Ärztlichen Sachverständigenbeirat zur Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts zur Wissenschaftlichen Be- wertung zugeleitet. Hierbei konnten erstmals Daten an- derer gesetzlicher Krankenkassen zu dieser Erkrankung als Vergleich mit herangezogen werden. Die SVLFG hofft, mit diesem Vergleich eine höhere Aussagekraft bei der wissenschaftlichen Analyse erreichen zu können. Derzeit ist die SVLFG dabei, einen weiteren Forschungsauftrag unter wissenschaftlicher Begleitung zu erarbeiten und zu vergeben um die Datenbasis weiter zu verbessern. Am 11. April ist der Welt-Parkinson-Tag. 1997 wurde dieser Aktionstag durch die European Parkinsons Disease As- sociation ins Leben gerufen. Die Wahl des Tages fiel auf den Geburtstag von James Parkinson, der 1817 erstmals die Krankheit beschrieb. Der Welt-Parkinson-Tag soll auf die Krankheit sowie auf die davon Betroffenen und deren Angehörigen aufmerksam machen. Landratsamt Ravensburg E-Bike-Kurse im Landkreis Ravensburg Der Trend zum E-Bike ist auch diesen Frühling ungebro- chen – immer mehr Menschen setzen auf das elektrische Zweirad. Um sicher und mit Spaß im Sattel zu sitzen, braucht es Übung. Dafür sorgt das Projekt „radspaß – si- cher e-biken“ mit Fahrsicherheitstrainings für E-Bike-Fah- rerinnen und Fahrer im Landkreis Ravensburg. Die ersten Kurse im Jahr 2022 können bereits kostenfrei gebucht werden. Am 19.03. und 02.04. finden vormittags Kurse in Ravensburg statt, am 25.03. und 08.04. nach- mittags in Kißlegg und am 02.04. ist ein Kurs in Isny im Allgäu geplant. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Das gesamte Kursangebot kann auf www.radspass.org gefiltert und gebucht werden. Bei den drei- bis vierstündigen Kursen werden neben Fahrtechnik-Übungen zur Schulung der Koordination und Reaktion auch Themen der Verkehrssicherheit behandelt. Die Teilnehmenden proben kritische Fahrsituationen, um in sicherer Umgebung ein Gefühl für das Rad zu entwi- ckeln. Der Erste Landesbeamte Dr. Andreas Honikel-Gün- ther freut sich über das Kursangebot im März und April: „Schön, dass unsere ausgebildeten Trainer/innen für alle Interessierten in der Region wieder E-Bike-Kurse anbieten und dadurch einen wichtigen Beitrag für mehr Verkehrs- sicherheit leisten.“ Die Trainerinnen und Trainer wurden speziell für die Kurse ausgebildet und freuen sich, ihr Wis- sen und ihre Erfahrungen weitergeben zu können und vor allem Fahrspaß zu vermitteln. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und der Württembergische Radsportverband (WRSV) haben das Projekt ins Leben gerufen. Der Landkreis Ravensburg hilft bei der Koordination vor Ort. Aktuelles Kursangebot im Landkreis Ravensburg: 25.03. Kißlegg 13:00-16:00 Uhr, Vorplatz der Jugendver- kehrsschule Schloßstraße 02.04. Ravensburg 09:00-13:00 Uhr, Parkplatz Landrat- samt Ravensburg, Schützenstraße 02.04. Isny im Allgäu 10:00-13:00 Uhr, Platz zwischen Rain- sporthalle und Gymnasium Isny, Rainstraße 08.04. Kißlegg 13:00-15:30 Uhr, Vorplatz der Jugendver- kehrsschule Schloßstraße Informationen zur Eigentumsförderung Wohnungs- bau BW Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Bür- ger*innen, die in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Le- benspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Le- bensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltszugehörigen Kind oder schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungs- bedürfnissen, müssen dazu die Einkommensgrenze zum aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW einhalten und das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen. Das zu fördernde Objekt muss familiengerecht sein. Kei- ne Förderung erhält, wer bereits über angemessenen Wohnraum verfügt. Das gilt auch, wenn die Antragstelle- rin oder der Antragsteller vermögend genug ist, um sich mit angemessenem mit Wohnraum zu versorgen. Eine sozial orientierte Förderung ist dann nicht gerechtfertigt. Das Land fördert folgende Maßnahmen: • Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, wenn das Vorhaben mindestens die energetische Voraussetzung Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus erfüllt • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaf- fung zusätzlichen Wohnraums einschließlich notwen- diger Begleitmaßnahmen • Anpassungsmaßnahmen zum altersgerechten Um- bau bestehenden Wohnraums, sofern dabei die aktu- ellen Anforderungen der DIN 18040-2 erfüllt werden • Erwerb bestehenden Wohnraums und finanziert diese mit einem zinslosen Darlehen. Die Zinsverbilligung erstreckt sich auf 15 Jahre, der Tilgungs- satz beträgt 2,25 Prozent. Das Förderdarlehen für einen Haushalt mit einem min- derjährigen Kind beträgt bis zu 200.000 Euro und erhöht sich mit steigender Zahl haushaltszugehöriger Kinder. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Neubauvorhaben mit der energetischen Anforderung Neubaustandard Plus erhalten zudem einen Tilgungszu- schuss von 20.000 Euro. Energiesparhäuser können durch einen Tilgungszuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 Euro zusätzlich zur Förderung des Bundes unterstützt werden. Empfänger*innen eines Förderdarlehens, aber auch kin- derlose Paare und Alleinstehende, die ein Familienzu- wachsdarlehen der L-Bank in die Finanzierung einbe- ziehen, können eine Ergänzungsförderung für Kinder erhalten. Dies gilt für Kinder, welche innerhalb von zehn Jahren zu dem Haushalt hinzukommen. Die Ergänzungs- förderung besteht nach den derzeitigen Förderrichtlinien in einem weiteren Tilgungszuschuss bzw. beim Familien- zuwachsdarlehen einer Zinsverbilligung. Weitere Informationen und Antragstellung Interessierte können Fragen zur Finanzierung an das Landratsamt Ravensburg, Frau Lehmann Tel. 0751 854181 oder Frau Eisele Tel. 0751 854121 richten oder direkt an die L-Bank Telefonnummer 0800 150-3030 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunk- netz und -provider; Mo. – Fr., 8–16:30 Uhr). Daneben bietet die L-Bank die Möglichkeit an, über ihren Finanzierungsrechner die Förderfähigkeit eines Vorha- bens zu ermitteln. (https://finanzierungsrechner.l-bank.de) Das Förderdarlehen wird direkt bei Ihrer Wohnraumför- derstelle im Landratsamt Ravensburg beantragt. TWS Hohe Spritkosten müssen nicht sein Pfiffige Mobilitätslösungen contra hohe Spritpreise - bei der TWS ist der Ökostrom schon im Preis inkludiert - fle- xibel und umweltfreundlich mit tws.mobil Welche Alternativen zum eigenen Auto gibt es bei den ak- tuellen Spritpreisen? Und wie schaffen wir es, dass dabei deutlich weniger Ressourcen beansprucht und weniger Emissionen in die Luft gepustet werden? Die TWS hat die Mobilität für die Region bereits neu gedacht und bietet Lösungen an. Seit über einem Jahr vereint die digitale Plattform mo- bil.tws.de alternative Verkehrsmittel für eine flexible und einfache Nutzung. Dazu gehören unter anderem Ange- bote der TWS wie das Elektrorad-Verleihsystem mit in- zwischen 21 Stationen in Ravensburg und Weingarten und das eCarsharing. Außerdem sind auf der Plattform Zusatzinformationen für einen einfachen Übergang auf den ÖPNV integriert: Von der Fahrplanauskunft über die Wahl und Kombination verschiedener Verkehrsmittel bis hin zu digitalen Bus-Tickets im stadtbus Ravensburg Weingarten, die über die smarte Anwendung bequem und um 20 Prozent günstiger gekauft werden können. „Das ist ein bunter Strauß an Mobilitäts-Alternativen aus einer Hand“, freut sich Jenny Jungnitz, Abteilungsleite- rin Verkehr- und Mobilitätsdienstleistungen bei der TWS. Dabei besteht auch die Möglichkeit Produktwelten zu kombinieren. Dazu gehört beispielsweise der Stromradler: Wer twsNaturstrom bezieht, kann das Verleihsystem für Elektrofahrräder günstiger nutzen und bis zu 180 Euro im Jahr sparen. Und egal ob Verleihrad oder eCarsharing – betrieben werden sie mit 100 Prozent Ökostrom, denn nur so macht Elektromobilität wirklich Sinn. Mobilität zum Ausprobieren Die alternativen Mobilitätslösungen stellt die TWS am Sonntag, 3. April von 13 bis 18 Uhr beim Ravensburger Mobilitätstag auf dem Marienplatz vor. Die Besucher kön- nen ein eCarsharing-Auto Probe sitzen, das Elektro-Ver- leihrad und den Ausleihvorgang an der Station testen oder sich einfach die tws.mobil-App erklären lassen. Au- ßerdem gibt es eine Stunde Schnupperfahren mit dem eCarsharing-Auto zu gewinnen. Zu bestaunen gibt es das neue On-Demand-Fahrzeug. Der Kleinbus fährt ab De- zember auf Bestellung durch die Ravensburger Nord- und Altstadt. Für ihn wird noch ein passender Name gesucht. Mit der Solmotion GmbH zeigt die TWS unter anderem, wie der Ökostrom von der eigenen Photovoltaik-Anlage ins Elektroauto kommt. Und wer sich am Supersamstag „Fit in den Frühling“ der Stadt Weingarten am Samstag, 2. April zur Mobilität informieren möchte, für den steht das TWS-Kundencenter in der Karlstraße 20 von 9 Uhr bis 16 Uhr für Fragen offen. Kükenschau 2022 Kükenschau 2022 Sonntag 10.04.2022 Ab 10 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Freier Eintritt Zu sehen gibt es: Verschiedene Küken Küken Schlupf live Kaninchenmütter mit ihren kleinsten Kaninchenkindern Und vieles mehr Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt: Getränke und einen reichhaltigen Mittagstisch. Außerdem Kaffee und Kuchen von der bekannten Kuchentheke. Alles zu familienfreundlichen Preisen. Es gelten die zu dem Zeitpunkt gültigen Corona Vorschriften. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Sonntag, 10.04.2022 Ab 10 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Freier Eintritt Zu sehen gibt es: • Verschiedene Küken • Küken Schlupf live • Kaninchenmütter mit ihren kleinsten Kaninchenkindern • Und vieles mehr Kükenschau 2022 Sonntag 10.04.2022 Ab 10 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Freier Eintritt Zu sehen gibt es: Verschiedene Küken Küken Schlupf live Kaninchenmütter mit ihren kleinsten Kaninchenkindern Und vieles mehr Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt: Getränke und einen reichhaltigen Mittagstisch. Außerdem Kaffee und Kuchen von der bekannten Kuchentheke. Alles zu familienfreundlichen Preisen. Es gelten die zu dem Zeitpunkt gültigen Corona Vorschriften. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt: Getränke und einen reichhaltigen Mittags- tisch. Außerdem Kaffee und Kuchen von der bekannten Kuchentheke. Alles zu fa- milienfreundlichen Preisen. Es gelten die zu dem Zeitpunkt gültigen Corona Vorschriften. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Bauernhaus-Museum in Wolfegg Termine Museumakademie im April im Bauernhaus-Mu- seum in Wolfegg Die Museumakademie biete auch im April Workshops an Obstbaumveredelung Freitag, 08. April 2022, 14-16 Uhr Ersatztermin bei Regen: Samstag, 09. April 2022, 10-12 Uhr Kursleitung: Dominike Bühler, Dipl. Ing. Gartenbau (FH) Beim Pfropfen hinter die Rinde kann ein Obstbaum um- veredelt, bzw. können mehrere Sorten auf einen Baum veredelt werden. Dominike Bühler von der Kreisfachbe- ratung für Obst und Gartenbau RV stellt verschiedene Veredelungstechniken vor, anschließend wird gemeinsam praktisch geübt. Um den Anbau und Erhalt alter robuster Sorten, die viel- fach vom Aussterben bedroht sind, zu fördern, erhalten die Teilnehmer/innen Veredelungsreiser für die Verede- lung der eigenen Obstbäume. Die Reiser stammen aus der Sortenerhaltungszentrale Baden-Württemberg am Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee in Bavendorf. Kursgebühr: 10 Euro (inkl. Eintritt). Bitte mitbringen: Gar- tenschere, Veredelungsmesser (wenn vorhanden), alter- nativ scharfes Taschenmesser Weidendekoration flechten Samstag, 09. April 2022, 08.00-13.00 Uhr Kursleitung: Elisabeth Danner, Naturpädagogin (Corvus) Elisabeth Danner flicht Weiden so mühelos wie andere Menschen ihre Haare. Nach einer kurzen Einführung in die Welt der Weiden und des Flechtens lernen die Teil- nehmer/innen unter der erfahrenen Anleitung von Elisa- beth Danner, Weidenobjekte zu flechten, die ein echter Hingucker für den Garten sind. Es wird mit frischen Wei- den gearbeitet. Kursgebühr: 50 Euro (inkl. Eintritt und Material). Kosten- lose Stornierung bis 14 Tage vorher möglich, danach fällt ein Bearbeitungsaufwand für das Herrichten der Weiden von 10 Euro an. *** Wohnimmobilien für vorgemerkte Kapitalanleger gesucht *** Unsere bundesweiten Sachanlage-Kunden suchen ständig gepflegte Eigentumswohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser, vorrangig im Raum Bodensee/ Oberschwaben, ideal zur Vermietung. Vielleicht ist Ihre Immobilie genau das richtige für unsere Kunden? Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte Nie mehr Kehrwoche. Kein Treppensteigen im Haus. Schluss mit ungenutztem Wohnraum. Durch Immobilientausch! betz-baupartner.de Info-Tel. 0751 – 99699025 Leichter leben! Wir sind die mittelständische Käserei, die aus Milch der Allgäu-Bodensee-Region Weichkäse für den Handel und die Lebensmittelindustrie herstellt. Wir suchen Sie: Milchtechnologe/in m/w/d Laborant/in m/w/d auch für Wiedereinsteiger, ggf. in Teilzeit Auszubildende im Beruf Milchtechnologe m/w/d Sie arbeiten gern in einem Team und bevorzugen kurze Entscheidungswege, dann sind Sie bei uns richtig. Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, schriftlich oder über E-Mail. Bergpracht-Milchwerk GmbH & Co. KG Eisenbacher Straße 4 sprenger@bergpracht.de 88069 Tettnang-Siggenweiler Telefon: 0 75 42 /93 34 30 • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! Wir beraten Sie gerne. auf der Insel beim Milchpilz · Zwanzigerstr. 24 · 88131 Lindau (B) Tel. 08382 2798290 · www.edelmetallshop-lindau.de STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN AUSBILDUNG & BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Lust auf eine neue Herausforderung im Fairen Handel?! Personalsachbearbeiter (m/w/d) Schwerpunkt Lohnbuchhaltung Teilzeit (20 Std./Woche) unbefristet - frühestmöglich Verkäufer (m/w/d) im Weltladen Ravensburg Minijob-Basis (40 Std./Monat) frühestmöglich Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 03. 04. 2022. Mehr Informationen: www.weltpartner.de/karriere WeltPartner eG, Ravensburg-Erlen JOBS Haben Sie Lust, mit Ihrer Tätigkeit den Fairen Handel zu fördern und so die Welt positiver zu gestalten? Dann kommen Sie in unsere Fair Trade Genossenschaft! Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt über unser Online-Portal. www.kbzo.de > Stellenangebote Wir sind anerkannte Einsatzstelle für Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr. www.kbzo.de Für das Ambulant Betreute )WBA(nenhoW Heilerziehungspfleger, Gesund- heits- u. Krankenpfleger, Erzieher, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge od. vergleichbare Qualif. (m/w/d). Für die Standorte Burachhöhe und Martinusweg Heilerziehungspfleger, Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Erzieher, Sozialarbeiter oder ver- gleichbare Qualifikation (m/w/d). suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Fachkräftem/w/d in Teilzeit. in Teilzeit. »In unserem Bewusstsein hat jeder Mensch ein Recht auf Entwicklung seiner individuellen Fähigkeiten in sozialen Bezügen.« (Aus dem Leitbild der Stiftung KBZO) Möchtest Du mehr erfahren, dann ruf einfach bei uns an: Eva Abt Bereichsleitung Wohnen & Leben Ravensburg 0751 4007-528 Andrea Metzen Bereichsltg. Ambulante Dienste Stadtbüro | Weingarten 0751 7640477 Grosse Allgemeinarztpraxis in Ravensburg sucht ab sofort eine freundliche, teamfähige und zuverlässige Zuschriften bitte unter info@praxisurbach.de und zuverlässige Zuschriften bitte unter MFA und/oder Krankenschwester (m/w/d) in Vollzeit JETZT DIE KARRIERE STARTEN MIT EINER DUALEN AUSBILDUNG Noch viele Ausbildungsplätze frei: Sichere Jobs mit Entwicklungs- möglichkeiten Auszubildende lernen ihren Beruf von der Pike auf und eignen sich im dualen System alle wichtigen Fähigkeiten an. Foto: djd/www.BMBF.de/Gorodenkoff - stock.adobe.com (djd). Das Ausbildungsjahr hat be- reits begonnen. Dennoch sind Be- werbungen für Ausbildungsplätze erfolgversprechend – viele Betriebe melden noch in diesem Jahr freie Ausbildungsstellen. In Deutschland können junge Erwachsene aus mehr als 300 dualen Ausbildungsberufen wählen. Die duale Berufsausbildung bietet nicht nur viele abwechs- lungsreiche Tätigkeiten, Sicherheit und ausgezeichnete beru iche Per- spektiven. Nach erfolgreicher Aus- bildung eröffnen sich spannende Fortbildungsmöglichkeiten, die den persönlichen Interessen und Talenten entsprechen: Fachkräfte sind nicht nur in Deutschland, sondern auch in- ternational gefragt. Wer nach der Ausbildung Verantwortung als Führungs- kraft übernehmen will, kann zwischen vielfältigen Aufstiegsmöglichkeiten wählen. Mehr Informationen: www.die-duale.de. und zuverlässige Zuschriften bitte unter AUSBILDUNG & BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • Bauleiter für Aufmaß, Abrechnung und Bauleitung. • Vorarbeiter • Facharbeiter • Baukranführer • Lagerist auf 450-€-Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de AUSBILDUNG 2022 – Bewirb Dich jetzt! Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie in unserer Stellenbörse (jobs.drs.de) www.drs.de Für das Kath. Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben in Trägerschaft der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Kißlegg suchen wir zum nächstmöglichen Zeit- punkt befristet für die Dauer von einem Jahr eine/einen Büroangestellte/n im Bereich Finanzen (m/w/d) Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auf- trag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerben Sie sich bitte unter Angabe der Kennziffer 22/28/958 und Ihrer Kon- fession bis zum 03.04.2022, ausschließlich online über unser Stellenportal: jobs.drs.de. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel.: 07563 91348-11, E-Mail: CRebholz@kvz.drs.de AUSBILDUNG & BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Softwareentwickler (m/w/d) • Microsoft .NET Plattform in C#, WPF • Webanwendung basierend auf ASP.NET Kundenbetreuer (m/w/d) • Kundensupport • Präsentationen und Schulungen Vertriebsinnendienst (m/w/d) • Telefonische Kundenakquise • Angebots-Management Jetzt bewerben: Tel. 07529/97155811 gerolf.mueller@global-plus.de www.global-plus.de Global Plus AG | 88281 Schlier Wir suchen in Voll- oder Teilzeit: Produktmanager Lateinamerika Reisen (m/w/d) • Ausarbeitung individueller, hochwertiger Reiseangebote • Beratung unserer Kunden und Vertriebspartner • Entwicklung neuer Reiseideen • Teilnahme an Messen und Events Jetzt bewerben: Tel. 07529/971343 heiko.mund@miller-reisen.de www.miller-reisen.de/stellenangebote Wunscherfüller für Schlier gesucht: »In unserem Bewusstsein hat jeder Mensch ein Recht auf Entwicklung seiner individuellen Fähigkeiten in sozialen Bezügen.« Auf der Grundlage dieses Leitmotivs fördert und betreut die Stiftung KBZO in einer Vielzahl von Einrichtungen rund 1500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung. Für unser Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungs- zentrum (SBBZ) in Weingarten suchen wir ab sofort eine Schulbegleitung w/m/d 75 % | in den Schulzeiten von 8.00 bis 15.30 Uhr. www.kbzo.de > Stellenangebote > Aktuelle Stellenangebote Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal. Stiftung KBZO Samuel Richter | 0751 4007-128 Sauterleutestraße 15 | 88250 Weingarten Wir sind anerkannte Einsatzstelle für Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr. www.kbzo.de STARKE TYPEN GESUCHT Eine Ausbildung im Motorgerätefachhandel eröffnet gute Berufsper- spektiven Motorgeräte-Mechatroniker sind ge- fragte Fachkräfte. Sie kennen sich mit unterschiedlichsten Werkzeugen und Geräten perfekt aus. Foto: djd/qmf/ LandBauTechnik Bundesverband/ Lisa Schätz (djd). Vom smarten Rasenroboter bis zum Aufsitzrasentraktor, vom Klein- gerät bis zur Kettensäge: Beschäf- tigte im Motorgerätefachhandel müssen sich mit den verschiedens- ten Maschinen perfekt auskennen. Die Technik wird immer komplexer, Hightech trifft auf Natur. Für Schul- abgänger bieten sich damit attrak- tive Berufsperspektiven in einer boomenden Branche. Die mechat- ronische Ausbildung beispielsweise dauert dreieinhalb Jahre und ndet im Fachbetrieb sowie in der Berufs- schule statt. Nach dem Gesellenab- schluss bestehen zahlreiche Quali zierungsmöglichkeiten, zum Beispiel mit einer Weiterbildung zum Servicetechniker oder Meister. Unter www. qmf.de/qmf-haendler-vor-ort etwa ndet man Adressen aus der Nähe, um sich über Praktikumsmöglichkeiten und freie Ausbildungsplätze zu infor- mieren. AUSBILDUNG & BERUF Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine Medizinische Fachangestellte und eine Auszubildende Hausärzlich-internistische Praxis Dr. med. Carsten Tschechne Karlstr. 12, 88250 Weingarten tschechne@t-online.de, Tel. 0751-42115 Unser Labor für Hygiene & Trinkwasser sucht Verstärkung! Für einen Einstieg zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir engagierte ` MTLA/ BTA/ BioTA oder UTA (m/w/d) Ref.-Nr. 392 am Standort Ravensburg in Voll- oder Teilzeit Mitarbeit in allen Bereichen der täglichen Routine des Hygiene-Labors Eigenständige Bearbeitung und Anlage der eingehenden Proben, wie z.B. Trinkwasser, Bioindikatoren oder Abklatschuntersuchungen Auswertung der jeweiligen Untersuchungsmaterialien Erstellung von Ergebnisberichten für den Kunden Kundenkontakt bei Bestellungen oder Rückfragen Als Technische/r Assistent/in bringen Sie eine gewissenhafte und struktu- rierte Arbeitsweise mit. Sie sind sich Ihrer Verantwortung bewusst, möchten Neues erlernen und arbeiten gerne im Team. Ihre Kundenorientierung und Ihre sehr guten kommunikativen Fähigkeiten runden Ihr Profil ab. - Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. ` Mitarbeiter (m/w/d) für die Trinkwasser-Probennahme Ref.-Nr. 393 am Standort Weingarten in geringfügiger Beschäftigung Probennahme im Rahmen der verpflichtenden Legionellenuntersuchung nach § 14 TrinkwV Probennahme von Rückkühlwerken und Trinkwasser, z. B. bei kommu- nalen Wasserversorgern, in privaten Haushalten und Schwimmbädern Messung von bestimmten Vor-Ort-Parametern Dokumentation der Probennahme Mit Ihrem technischen Verständnis bringen Sie auch als Quereinsteiger eine selbstständige und gewissenhafte Arbeitsweise mit. Dabei bezeichnen Sie sich selbst als kundenorientiert und haben Freude am Umgang mit Men- schen. Neben Ihrem gepflegten und sicheren Auftreten können Sie gute Deutschkenntnisse sowie einen Führerschein der Klasse B vorweisen. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen. Mit Ihrem Einstieg erwartet Sie eine sinnhafte Tätigkeit inmitten eines hochqualifi- zierten Teams mit kurzen Entscheidungswegen. Wir bieten Ihnen eine langfristige Perspektive in einem interessanten Teilbereich der Gesundheitsbranche sowie Entwicklungsmöglichkeiten und betriebliche Zusatzleistungen. Mehr Informationen sowie das Online-Bewerberformular finden Sie auf www.labor-gaertner.de/jobs MVZ Labor Ravensburg - Labor Dr. Gärtner | z. Hd. Personalabteilung Elisabethenstraße 11 | 88212 Ravensburg | personal@labor-gaertner.de Inmitten der Gesundheitsbranche arbeiten wir hinter den Kulissen täglich für das Wohlbefinden der Patienten. Mit dem kompletten Spektrum der modernen Labor- diagnostik und einem kollegialen Miteinander erarbeiten wir uns täglich das Vertrauen von nieder- gelassenen Ärzten und Kliniken. Werden Sie Teil unseres Teams! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. 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Unsere neuen Öffnungszeiten sind: Dienstag-Samstag 17:30 Uhr bis 23:00 Uhr Sonntag und Montag ruhetag Veranstaltungen auch am Ruhetag möglich * * * Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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                Zuletzt geändert: 25.03.2022
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                Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 5. Februar 2021 Nummer 5 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Näheres im Innenteil Saatgut ab sofort aus der Webseite des Landkreises bestellen! Abonnieren Sie einen Newsletter und erhalten Sie wertvolle Tipps von der Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu erhalten. Dieses Jahr gibt es auch eine Küchen- und Heilkräutermischung. Lassen Sie uns wertvolle Blühflächen und Rückzugsräume für den Erhalt der Artenvielfalt, für unsere Insekten schaffen. Auch an der Bürgertheke im Rathaus liegt Saatgut in kleinen Mengen für Sie bereit. Näheres im Innenteil Ihre Gemeindeverwaltung Saatgut ab sofort über die Webseite des Landkreises bestellen! Abonnieren Sie einen Newsletter und erhalten Sie wertvolle Tipps von der Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu erhalten. Dieses Jahr gibt es auch eine Küchen- und Heilkräutermischung. Lassen Sie uns wertvolle Blühflächen und Rückzugs- räume für den Erhalt der Artenvielfalt für unsere Insekten schaffen. Auch an der Bürgertheke im Rathaus liegt Saatgut in kleinen Mengen für Sie bereit. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- krankung an Covid-19 schützen können. Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, • medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- risiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- barkeit des Impfstoffes ab. 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? • Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. • Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- probung sehr wirksam. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin unbekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wichtiger ist es, dass bei uns seit dem 11. Januar 2021 Men- schen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Krankenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, dass sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Erkrankung an Covid-19 schützen können. Dass ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, dass das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, dass die Tatsache, dass bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissen- schaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum gemeldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Landrat Harald Sievers Fragen und Antworten zur Corona-Impfung im Landkreis Ravensburg 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? • Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. • Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Erprobung sehr wirksam. 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethikrat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfol- ge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, be- treuen oder pflegen, • medizinisches Personal, das einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impfverordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab. 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Württemberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impfterminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzeitig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termine freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinbarung Schwierigkei- ten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenversichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispielsweise Personalaus- weis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrichtungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers mit. 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxifahrt zum Kreis- impfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen finden Sie hier: seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- krankung an Covid-19 schützen können. Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, • medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- risiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- barkeit des Impfstoffes ab. 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? • Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. • Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- probung sehr wirksam. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- krankung an Covid-19 schützen können. Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- risiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- barkeit des Impfstoffes ab. 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- probung sehr wirksam. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerver- zeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021 1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl in der Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 22. Februar bis 26. Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, Zimmer 0.1 für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahl- berechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetrage- nen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollstän- digkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht wer- den, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Ver- fahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensicht- gerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis ein- getragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- ständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 26. Februar 2021 bis 12:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, Zimmer 2.3 Ein- spruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge- tragen sind, erhalten bis spätestens am 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr lau- fen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wähler- verzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahl- kreis Nr. 69 Ravensburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahl- berechtigte Person. 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerver- zeichnis nach § 11 Abs. 2 Satz 2 der Landeswahl- ordnung (bis zum 21. Februar 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtags- wahlgesetzes versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Abs. 2 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtags- wahlgesetzes entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerde- verfahren festgestellt worden und die Feststel- lung erst nach Abschluss des Wählerverzeich- nisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist. Der Wahlschein kann bis zum 12. März 2021, 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, Zimmer 0.1 schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt wer- den. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe- rechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung ei- nes Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. 6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behin- derung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person 7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, 7.2. einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und 7.3. einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahl- brief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahl- scheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind. 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt wer- den. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Voll- macht nachgewiesen wird. 9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stim- me gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hil- feleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Ent- scheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verän- dert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Ort, Datum Baindt, den 05. Februar 2021 Unterschrift, Amtsbezeichnung Bürgermeisteramt Simone Rürup, Bürgermeisterin Mitmachkampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ - Verwandeln Sie Ihren Garten in ein Blumen- und Kräuterparadies Die Mitmachkampagne im Rahmen der Biodiversitäts- strategie erfreute sich in den letzten zwei Jahren großer Resonanz. Im Rahmen der Kampagne können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg kostenloses Saat- gut beziehen. Das Saatgut kann bequem auf der Kam- pagnen Website bestellt werden und wird dann per Post verschickt. Ein Newsletter begleitet die Teilnehmer*innen Schritt für Schritt von Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu garantieren. Das einfache und inspirierende Konzept begeistert. Über 5000 Haushalte engagierten sich bei der Kampagne und schufen im letzten Jahr über 90.0000 Quadratmeter Blüh- fläche, die nun wertvolle Rückzugsräume für den Erhalt der Artenvielfalt im Landkreis darstellen. Die rege Bür- gerbeteiligung führte außerdem dazu, dass die von der elobau Stiftung initiierte Kampagne im Juni letzten Jah- res das UN- Dekaden Siegel für biologische Vielfalt ver- liehen bekam. Positiv bestärkt startet die Kampagne nun in das dritte Jahr. Neben der in den zwei letzten Jahren erprobten Blühmischung wird dieses Jahr auch erstmals eine Kü- chen- und Heilkräutermischung angeboten. „Unsere neu erarbeitete Kräutermischung enthält viele einheimische Kräuter, die zum Teil in Vergessenheit ge- raten sind. Durch die Kampagne hoffen wir sie wieder in den Gärten und Köpfen der Bevölkerung zu etablieren.“, so Moritz Ott Biodiversitätsmanager des Landkreises Ravensburg. „Wer einen Kräutergarten anlegt, profitiert nicht nur selbst von den duftenden Gewürzen, sondern bietet auch Insekten ein wertvolles Refugium“, ergänzt Landrat Harald Sievers. Auf der neu gestalteten Website des Blühenden Land- kreises www.bluehender-landkreis.org kann ab dem 1. Februar 2021 das kostenlose Saatgut bezogen werden. Ermöglicht wird dies durch die mehrjährige Partnerschaft mit der Kreissparkasse Ravensburg und die damit ver- bundene großzügige Förderung des Blühprojekts. Außer- dem begleitet eine Online - Vortragsreihe die Kampagne. Diverse Referent*innen darunter Kräuterexpertin Susanne Fischer-Rizzi bieten spannende Einblicke rund um das Thema. Zudem werden erstmals in 2021 Kräuterexkur- sionen angeboten. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehender-landkreis.org Baumfällung im Zuge der Bachoffenlegung Im Mai 2021 beginnen die Bauarbeiten zur Bachoffenle- gung des Sulzmoosbachs entlang der Marsweilerstraße. Als Vorarbeit müssen die Bäume und Sträucher im unmit- telbaren Böschungsbereich des Baches gefällt werden. Diese Baumfällarbeiten werden in den nächsten Tagen durch Mitarbeiter des Bauhofs durchgeführt. Nach Fertig- stellung der Bauarbeiten am Bachlauf wird das Gewäs- ser durch neue Bäume und Sträucher wieder eingegrünt. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt H. Roth, 075029406-53, f.roth@baindt.de, gerne zur Verfügung. Bundeswehrübung – ABGESAGT! Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 31.01.2021 – 04.02.2021 und 28.02.2021 – 03.03.2021 eine Abschlussübung „ILLERSPRUNG“ JOINT PERSONNEL RECOVERY Anteil SERE durch. An der Übung nehmen ca. 55 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 5 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung; dabei Entziehung der Gefangennah- me/Verbindungsaufnahme/ Verhalten bei der Aufnahme durch Luftfahrzeuge/Einsatz von Such- und Jagdkom- mando/ Einsatz von Diensthunden Wasser- und Abwassergebührenbescheide werden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Tagen werden Ihnen die Gebührenbe- scheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2020 zu- gestellt. Bitte überprüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchfrist beträgt einen Monat nach Zustellung, in dieser Zeit können even- tuell notwendige Berichtigungen noch vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grab- felder H (Urnenerdgräber), I und K gestürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weggeräumt. Allerdings können die Schäden, welche an den Gräbern und Grab- malen entstanden sind, derzeit noch nicht aufgenommen werden, da der Schnee noch sehr hoch liegt und eventu- elle Schäden verdeckt. Sowie der Schnee geschmolzen ist, können Schäden der Friedhofsverwaltung; Frau Heine, gemeldet werden. Tele- ABGESAGT! ABGESAGT! Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 fonisch unter 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.hei- ne@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.02.2021 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2021 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 14.03.2021 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2021 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2021 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2021 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2021 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. Februar 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. Februar 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Tagesordnung: 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Verpflichtung von Frau Doris Graf als Gemeinderätin 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss 07 Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental 08 Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversor- gung Baienfurt - Baindt 09 Wahl der Vertreter des interkommunalen Gewerbege- biets Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg - Gewerbepark Nördliches Scussental - 10 Sanierung Klosterwiesenschule 11 Abbruch und Neubau eines Maschinenschuppens auf Flst. 453 12 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 570/1, Schachener Str. 117 13 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit durch den Einbau von Dachgaupen und den Anbau eines Balkons am bestehenden Zweifami- lien-Wohnhaus auf Flst. 357/6, Hirschstr. 189/1 14 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an ein beste- hendes Wohngebäude auf Flst. 210/11, Erlenstr. 8 15 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben – zweiter Anhörungsentwurf Beteiligung der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 des Rau- mordnungsgesetzes (ROG alt) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) - Beratung und Beschlussfassung über die Stellung- nahme der Gemeinde 16 Erlass der Betreuungsgebühren in unseren Kindergärten und in der Klosterwiesenschule für den Monat Januar 17 Gemeindeeigener Schüler-/Bürgerbus 18 Vorbesprechung der Kriterien für die Vergabe /Aus- wahl der Bewerber im Konzeptvergabeverfahren im Bereich Fischerareal 19 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. • Auch die Besucher müssen den notwendigen Min- destabstand einhalten und sich in eine Anwesen- heitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhörer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktpersonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person notwendig. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. Februar/Sonntag, 07. Februar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 05. Februar Hubertus-Apotheke in Baindt, Dorfplatz 1, Tel.: (07502) 91 10 35 Samstag, 06. Februar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 07. Februar Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche Bft. 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung März 09.03. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.03. Landtagswahl 28.03. Beginn Sommerzeit Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag Am 29. Januar 2021 konnte Frau Emma Malsam ihren 90. Geburtstag feiern. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich der Jubilarin sehr herzlich und wünsche noch viele schöne Jahre bei guter Gesundheit. Die Jubilarin erhält die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Raspler, ratsch - ratsch Liebe Familien, auch in diesem Jahr wurde unser Narren- baum aufgestellt. Geschmückt von bun- ten Bändern und Luftballons ist er vor dem Kindergarten zu sehen. Wir möchten Sie herzlich dazu einladen unseren Baum zu betrachten. Darüber hinaus würden wir uns sehr freu- en, wenn Sie uns ein närrisches Foto vor unserem Nar- renbaum zukommen lassen. Diese Fotos sollen unsere Fenster kunterbund schmücken und anschließend einen Platz im Portfolio finden. Wir sind schon sehr auf die Verkleidungen gespannt und freuen uns über farbenfrohe Bilder. Ihr Kindergartenteam St. Martin Kindergarten Sonne Mond und Sterne Närrische Spiele - Aktion Nach mehreren Wochen des harten Lock- downs und einer eher einsamen Weih- nachtszeit, suchen viele Familien nach al- ternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für ihre Kinder. Zusätzlich und für viele sehr schmerzlich, hätten wir mo- mentan die närrische, lustige Zeit der Fasnet. Um die Fröhlichkeit und den Spaß an den nasskalten Tagen nach Hause zu bringen, haben wir uns das lustige Spiel: ,,Raspler-Wald“ – ein Familienspiel für Kinder, Erwach- sene und alle Narren ausgedacht. Durch die übersichtliche Menge an benötigten Utensilien, kann dieses Spiel spontan einen Nachmittag mit Spaß füllen. Für das Spiel wird gebraucht: Für jeden Mitspieler eine Spielfigur/ Kegel und ein Würfel mit Punkten von 1-6. Den Spieleplan gibt es in zwei verschiedenen Ausfüh- rungen. Zum einen als Rohling zum selbst gestalten und ausmalen und einen bereits fertig gestalteten. Die Spieler wandern quer durch den Raspler-Wald und erfüllen dabei die Aufgaben, die sich beim Erreichen der gekennzeichneten Felder ergeben. Besonders lustig wird es, wenn ein Spieler auf ein Aktionsfeld kommt, davon gibt es sechs verschiedene. Erreicht einer von ihnen z.B. den Tannenbaum, so muss dieser 3-mal laut: ,,Raspler- Ratsch- Ratsch‘‘ rufen. Beim Bonbon hingegen ist das Gesangstalent der Mitspieler gefragt. Alle anwesenden Spieler singen gemeinsamen den Refrain des Baindter Narrenlieds (als Beiblatt in der Anleitung enthalten). Wer bis dahin noch nicht in Fasnetsstimmung war, wird sicher angesteckt sein. Zu unserer Verblüffung und Freude bekamen wir bereits wenige Stunden, nach Versenden unser Mail, eine beson- ders erfreuliche Rückmeldung vom Zunftmeister - Roland Oelhaf. Das Raspler - Spiel hatte sich bis zu ihm herum- gesprochen und fand größten Anklang und Begeisterung. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Dies ist natürlich für unsere Erzieherinnen der Regenbo- gengruppe, die dieses Spiel entwickelt haben, ein tolles Lob ihrer kreativen Arbeit. Danke! Haben Sie Interesse an dem Spiel ,,Raspler-Wald“? Sie können es gerne auf unserer Homepage: kiga-sms. de unter dem Reiter Info/ Aktuelles/ Bastelideen und andere Anregungen herunterladen. Die Familien erhielten aber nicht nur das Spiel, sondern auch ein selbst entworfenes Fingerspiel passend zum Thema, als auch abgestimmte Fragen zum Spielplan zur Sprachförderung. Das Raspler – Fingerspiel Fünf Raspler gingen in den Wald, sie suchten Holz, zu Haus war ́s kalt. Der Erste sucht den Wegrand ab, doch nirgendwo es Brennholz gab. Der Zweite ging tief in den Wald hinein, hier musste doch wo Brennholz sein! Er suchte oben, unten, hier und dort, er fand kein Brennholz an dem Ort. Dem Dritten ging es ebenso, darüber war er gar nicht froh. Der Vierte dachte: „Ich bin schlauer!“ „Ich werde jetzt ein Baum-Umhauer. “Mit dem Fünften fällte er den Baum im Nu, da kamen ganz schnell die Waldgeister dazu. Sie schimpften und tobten und drohten mit der Hand Und haben die Raspler zu ewigem Fasnetstreiben ver- bannt! (Verfasser Linde Horn) Mit einem närrischen Raspler - Ratsch, Ratsch verabschieden wir uns heute! Raspler - Ratsch, Ratsch Ein großes Lob an Herrn Mager der aus dem Christbaum einen Fasnetsbaum gezaubert hat. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond & Sterne Zur Information Seminarangebote von Jugendamt für Eltern Kreis Ravensburg kostenfrei. Selbstvertrauen und Selbst(wert)gefühl in Krisenzeiten Ein familylab.-Inspirationsseminar mit Tine Madsen für Eltern von Kindern aus allen Altersgruppen. Drei aufeinander bauende Termine am 27.02., 13.03. & 20.03.2021, jeweils 10-13 Uhr online auf Zoom. In Krisenzeiten hilft ein gutes Selbst(wert)gefühl dabei, die schwierige Zeit besser durchstehen zu können. Es gibt Si- tuationen im Leben, die wir nicht direkt beeinflussen kön- nen, sondern aushalten müssen. Wir lernen uns selbst und einander besser kennen, wenn die zwischenmenschliche Kommunikation auf einem guten Selbst(wert)gefühl ba- siert. So können wir innerhalb der Familie und im nahen Umfeld das Band zu einander stärken und emotionale Geborgenheit in Zeiten großer Unsicherheit erzeugen. Das Seminar ist als Inspiration zur Weiterentwicklung ge- dacht. Ein wesentlicher Bestandteil des Seminars kommt von den TeilnehmerInnen selber, die die Möglichkeit be- kommen persönliche Fragen zu stellen und Konflikte und Problemstellungen aus dem Alltag, worüber sie mehr wis- sen wollen, einzubringen. Für Eltern aus dem Landkreis Ravensburg, die sich in besonderen Lebenslagen* (beispielsweise durch CO- VID_19 entstandenen Schwierigkeiten) befinden, ist das Seminar kostenlos auf Antrag. Familien in beson- deren Lebenslagen aus anderen Landkreisen bitte auf Anfrage. Kosten für alle andere: Einzelpersonen: 100€, Paare 175€ für alle drei Termine. (*Alleinerziehung-Patchworkfamilien, frühe Elternschaft,- Gewalterfahrung,Krankheit-Behinderung, Mehrlingsver- sorgung, Migrationshintergrund, Pflege-Adoptivfamilie, prekäre finanzielle Verhältnisse, Trennung, Unfall-Tod, sonstige besondere Bedarfslagen) Information und Anmeldung: Tine Madsen, Paar -und Familientherapeutin (Mitglied DGSF), Family-Counselor, familylab-Seminarleiterin, Dipl. Musikerin, Musikpädagogin, Atempädagogin. Tel: 07502-944313 E-Mail: tine.madsen@family-counseling.de Webseite: https://family-counseling.tinemadsen.com familylab.de – die familienwerkstatt – ist die von Mathias Voelchert in Deutschland gegründete Abteilung der inter- nationalen Beratungsorganisation familylab international. Unser Angebot basiert auf den Erfahrungen und Theo- rien über Beziehungen in Familien und Organisationen, des dänischen Familientherapeuten und Schriftstellers Jesper Juul. Selbstvertrauen und Selbst(wert)gefühl in Krisenzeiten Ein familylab.-Inspirationsseminar mit Tine Madsen für Eltern von Kindern aus allen Altersgruppen. Drei aufeinander bauende Termine am 27.02., 13.03. & 20.03.2021, jeweils 10-13 Uhr online auf Zoom. In Krisenzeiten hilft ein gutes Selbst(wert)gefühl dabei, die schwierige Zeit besser durchstehen zu können. Es gibt Situationen im Leben, die wir nicht direkt beeinflussen können, sondern aushalten müssen. Wir ler nen uns selbst und einander besser kennen, wenn die zwischenmenschliche Kommunikation auf einem gu ten Selbst(wert)gefühl basiert. So können wir innerhalb der Familie und im nahen Umfeld das Band zu ein ander stärken und emotionale Geborgenheit in Zeiten großer Unsicherheit erzeugen. Das Seminar ist als Inspiration zur Weiterentwicklung gedacht. Ein wesentlicher Bestandteil des Seminars kommt von den TeilnehmerInnen selber, die die Möglichkeit bekommen persönliche Fragen zu stellen und Konflikte und Problemstellungen aus dem Alltag, worüber sie mehr wissen wollen, einzubringen. Für Eltern aus dem Landkreis Ravensburg, die sich in besonderen Lebenslagen* (beispielswei se durch COVID_19 entstandenen Schwierigkeiten) befinden, ist das Seminar kostenlos auf Antrag. Familien in besonderen Lebenslagen aus anderen Landkreisen bitte auf Anfrage. Kosten für alle andere: Einzelpersonen: 100€, Paare 175€ für alle drei Termine. (*Alleinerziehung-Patchworkfamilien, frühe Elternschaft,Gewalterfahrung,Krankheit-Behinderung, Mehr lingsversorgung, Migrationshintergrund, Pflege-Adoptivfamilie, prekäre finanzielle Verhältnisse, Trennung, Unfall-Tod, sonstige besondere Bedarfslagen) Information und Anmeldung: Tine Madsen, Paar -und Familientherapeutin (Mitglied DGSF), Family-Counselor, familylab-Seminarleiterin, Dipl.Musikerin, Musikpädagogin, Atempädagogin. Tel: 07502-944313 E-Mail: tine.madsen@family-counseling.de Webseite: https://family-counseling.tinemadsen.com familylab.de – die familienwerkstatt – ist die von Mathias Voelchert in Deutschland gegründete Abteilung der internationalen Beratungsorganisation familylab international. Unser Angebot basiert auf den Erfahrun gen und Theorien über Beziehungen in Familien und Organisationen, des dänischen Familientherapeuten und Schriftstellers Jesper Juul. Mobile Geschwindigkeitsmessungen im November 2020 - Ergebnisse - Straße Thomas-Dachser-Str. Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 729 Anzahl der Überschreitungen 25 Tempolimit km/h 70 Höchstgeschwindigkeit km/h 100 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Außenstelle Baindt Das neue Programmheft der Volkshochschule Wein- garten Frühjahr/Sommer 2021 ist da! Ab in den Frühling ... Die VHS Weingarten hat trotz Coro- na für das Frühjahr wieder ein sehr attraktives und ab- wechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt. Die Homepage der VHS Weingarten (www.vhs-weingarten. de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten an der Bürgertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus-Apotheke und im CAP-Markt für Sie bereit. Außenstellenleiterinnen: Martina Brei, Anette Hillebrand,T. 07502 9 406-12, info@baindt.de Verwaltung: Bürgermeisteramt Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Telefon 07502 9406-12, Telefax 07502 9406-18 Zu allen Veranstaltungen (außer Vorträgen) ist eine verbindli- che Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs wirksam. Unverbindliche Reser- vierungen sind nicht möglich. Die Anmeldung erfolgt - schriftlich (Formulare sind dem Programmheft zu entneh- men oder liegen in der Geschäftsstelle aus). Bei Neukun- den. deren Daten noch nicht erlasst sind, benötigen wir eine schriftliche Anmeldung. Damit erteilen Sie der VHS Wein- garten die Erlaubnis, die Kursgebühren im SEPA-Basislast- schriftverfahren einzuziehen. - online über die Homepage der VHS Weingarten unter www. vhs-weingarten.de. Hierzu ist das dort hinterlegte Anmel- deformular mit SEPA-Basislastschriftmandat auszufüllen und im Original an die VHS zurückzuschicken. - telefonisch - wenn Sie bereits Kunde sind. Bei Neukunden, deren Daten noch nicht erfasst sind, benötigen wir eine schriftliche Anmeldung und das Einverständnis zur Teilnah- me am SEPA-Basislastschriftverfahren. - durch Unterschrift auf dem Bogen Weitermeldeliste für das Folgesemester“. Jede Form der Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollen Entgeltzahlung. Sollte ein Kurs bereits voll belegt sein, bekommen Sie von uns eine Absage bzw. Mitteilung, dass Sie auf eine Warteliste gesetzt wurden. Sie erhalten kei- ne Ameldebestätigung. Sollten wir Ihre Anmeldung wegen Überbelegung nicht mehr berücksichtigen können. werden Sie benachrichtigt, ebenso, wenn der Kurs ausfällt oder der Kurstermin sich ändert. Sie gelten als angemeldet, wenn Sie von uns keine Nachricht erhalten. Sollten Sie Rückfragen zu Kursen der Außenstellen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung der jeweiligenAu- ßenstelle. BeiRücktritten ist die Außenstelle fristgerecht zu informieren. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Hinweise und Geschäftsbedingungen der VHS Weingarten. Gesundheit - Vormittagskurs Nr. S3012 01W3 Mit Yoga fit in den Tag! Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Slvananda. Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) Tanke neue Energie mittels dynamischer Sonnengrüße, Yo ga-Stellungen, Atemtechniken und Tiefenentspannung! Der Sonnengruß (Surya Namaskar) ist eine fließende Abfolge mehrerer Bewegungen und trainiert Kraft, Be- weglichkeit und Aus dauer. Die Körperstellungen (Asanas) stärken und fördern die Flexibilität des Körpers auf har- monische Weise: Mal langsam und besinnlich, mal dyna- misch und kraftvoll. Atemübungen (Pranayama) wirken stressreduzierend und harmonisieren das Atemsystem. Die abschließende Tiefenentspannung (= Shavasana) bringt den Geist zur Ruhe und liefert Kraft für den Tag. Yoga entwickelt ein gesundes Körperbewusstsein, starke Muskeln, Entspannung und ein ruhiges Gemüt. Es gibt keine Voraussetzungen für die Teilnahme an die- sem Kurs. Jeder kann Yoga praktizieren, alle Ubungen sind individuell anpassbar. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 7 - 18 Personen 6 Vormittage, 19.03.2021 - 07.05.2021 Freitag. 07:45 - 09:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, Rote Halle 46,20 € Wirbelsäulengymnastik Carola Brammertz, Physiotherapeutin Die Inhalte dieses Kurses setzen sich zusammen aus Kör- perwahrnehmungsübungen, verschiedenen Entspan- nungstechniken, funktioneller Gymnastik in verschiedenen Ausgangsstellungen sowie dem Erlernen eines rückenge- rechten Verhaltens im Alltag. Die Ziele dieses Kurses sind die Verbesserung des Körperbewusstseins, Hinführung zu einem rückenfreundlichen Verhalten und die Verbes- serung der körperlichen Fitness. Bitte bringen Sie ein kleines Kissen, eine Decke und wenn möglich eine eigene Matte mit. Außerdem eine warme Jacke, da die Turnhalle regelmäßig gelüftet wird. Kurs 1 Nr. S3031-02W3 7 - 13 Personen 10 Abende, 13.04.2021 - 29.06.2021 Dienstag, 19:00 - 20:00 Uhr Klosterwiesenschule. Boschstr. 1, Rote Halle 45,30 € Kurs2 Nr. S3031-03W3 7 - 13 Personen 10 Abende, 13.04.2021 - 29.06.2021 Dienstag, 20:00 - 21:00 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1. Rote Halle 45,30 € Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Endlich fertig mit der Schule... Und jetzt? Der Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. (LEV) bie- tet die Möglichkeit ein Jahr auszusteigen und sich für den Natur- und Artenschutz zu engagieren. Die alltäglichen Aufgaben sind so vielfältig wie die Natur selbst: Öffent- lichkeitsarbeit, wie z.B. die eigenverantwortliche Betreu- ung des Instagram-Accounts und die Unterstützung der Kollegen bei verschiedensten Aufgaben im Büro aber auch in der Natur. So bekommt man einen Einblick ins Berufsleben, erlebt praktische Naturschutzarbeit und er- fährt Interessantes über Natur und Umwelt. Für mehr Informationen über ein FÖJ beim LEV Ravens- burg lohnt sich ein Blick in den FÖJ-Blog unter www.na- turvielfalt-rv.de/foej-blog/. Das FÖJ beim LEV beginnt am 1. September und dauert 12 Monate. Ab dem 01.02.2021 werden Bewerbungen un- ter www.foej-bw.de angenommen. Als fester Bestandteil des Bildungsjahr FÖJ, zählen fünf einwöchige Seminare zu den verschiedensten Umweltthemen, die die Arbeit an den Einsatzstellen ergänzen. Trickbetrüger bei Grundrente aktiv Am 1. Januar 2021 trat das Grundrentengesetz in Kraft. »Wir arbeiten derzeit auf Hochtouren und testen die Programmabläufe«, erklärt Gabriele Frenzer-Wolf, Ge- schäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. Die ersten Bescheide zum neuen Grundrentenzuschlag können voraussichtlich ab Mitte 2021 versandt werden, so Frenzer-Wolf. Genau diese Zeit- lücke nutzen aber derzeit dreiste Trickbetrüger aus: Die DRV warnt deshalb vor täuschend echt wirkenden Briefen, die angeblich von der Rentenversicherung stammen und als »Fragebögen zur Grundrente« auch in Baden-Würt- temberg versandt wurden. Darin werden die Empfänger aufgefordert, ihre persönlichen Daten oder sogar die Bankverbindung preiszugeben, um den Grundrentenzu- schlag zu erhalten. »Die Grundrente ist keine eigenständige Rente«, betont die Geschäftsführerin der DRV Baden-Württemberg: »Sie wird als Zuschlag zur gesetzlichen Rente automatisch berechnet und ausgezahlt.« Es lägen bei der DRV auch alle notwendigen Informationen seitens der Rentnerinnen und Rentner vor, um einen Anspruch auf den Zuschlag zu prüfen. Ein Antrag für die Grundrente sei deshalb gar nicht notwendig, bekräftigt Frenzer-Wolf. Sie ist als Ge- schäftsführerin bei der DRV Baden-Württemberg für die Gesetzesumsetzung zuständig. Auf keinen Fall sollten persönliche Informationen wie Kontodaten preisgege- ben werden. Rentnerinnen und Rentner, die die Briefe der Trickbetrüger erhalten haben, sollen diese Schreiben bitte nicht beachten und nicht beantworten. Kreative Mitmachaktion zum ersten digitalen Tag der Kinderhospizarbeit Der Ambulante Kinderhospizdienst AMALIE beteiligt sich anlässlich des Tages der Kinderhospizarbeit am Mittwoch, 10. Februar und ruft Organisationen und Privatpersonen im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg zu einer digitalen Mitmachaktion auf. Ziel ist es an diesem Tag mit Fotos von einem eigens für den Tag der Kinderhospizar- beit entworfenen grünen Band in den sozialen Medien ein Zeichen zu setzen. Der Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar schafft Aufmerksamkeit für die Situation von Familien, in denen ein Kind oder ein Elternteil lebensbedrohlich oder lebens- verkürzend erkrankt ist. Um trotz Corona-Pandemie die Kinder- und Jugendhospizarbeit an diesem wichtigen Ge- denktag sichtbar zu machen, startet AMALIE einen Aufruf an die Bevölkerung, Städte, Gemeinden, Firmen und Or- ganisationen. „Der Tag der Kinderhospizarbeit soll Men- schen motivieren, sich mit der Kinder- und Jugendhospi- zarbeit zu solidarisieren und unsere Angebote bekannter machen“, erklärt Heike Lander, Koordinatorin von AMALIE für den Bodenseekreis. Ein eigens für den Tage entworfe- nes grünes Band soll die betroffenen Familien mit Freun- den und Unterstützern symbolisch verbinden. Bestellt werden können diese unter shop.bundesverband-kin- derhospiz.de oder kostenlos bei den Büros von AMALIE. Zusätzlich werden einige Orte im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg an diesem Tag grün beleuchtet. Solidarität, Hoffnung und Verbundenheit Die Farbe Grün ist für die Kinderhospizarbeit ein Symbol der Hoffnung und, dass sich immer mehr Menschen an die Seite der Kinder- und Jugendhospizarbeit und damit der betroffenen Familien stellen. „Die Beteiligung von möglichst vielen Menschen an der Aktion würde bundes- weit ein starkes Signal der Verbundenheit und Solidarität setzen“, so die Koordinatorinnen von AMALIE. Mitmachen kann jeder und das grüne Band der Hoffnung an Fens- tern, Autoantennen, Bäumen, Zäunen, etc. befestigen. Auch über Zeichnungen oder andere Gestaltungsformen mit dem grünen Band, grünem Licht oder grüner Farbe freuen sich die Organisatoren. Die Fotografien oder Vi- deos der „Grünen Aktion“ kann jeder auf Instagram oder Facebook unter #tagderkinderhospizarbeit veröffent- lichen oder bis zum 5. Februar an info@kinderhospiz- dienst-bodensee.de schicken. Zeichen setzen Viele der 50.000 in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen mit einer lebensverkürzenden Erkrankung werden mit ihren Familien durch ambulante Kinderhos- pizdienste begleitet. Die Begleitung erfolgt ab der Diag- nose, im Leben, im Sterben und über den Tod der Kinder hinaus. Im Landkreis Ravensburg und im Bodenseekreis begleitete AMALIE, ein Dienst der Stiftung Liebenau und des Malteser Hilfsdienstes, allein im vergangenen Jahr über 50 Familien. 70 ehrenamtliche Patinnen und Paten leisteten wertvolle Stunden, um Familien in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Bevor ein Einsatz in einer Familie stattfinden kann, schult der Ambulante Kinderhospiz- dienst AMALIE die ehrenamtlichen Kräfte in einem rund 100 Stunden dauernden Qualifizierungskurs. Neben der Begleitung einzelner Familien bietet AMALIE Kindertrauergruppen und Freizeitaktionen für trauernde und erkrankte Jugendliche an. Alle Angebote des Diens- tes sind für die Familien kostenlos, daher soll die Aktion „Lasst uns Deutschland grün erleuchten“ auch finanzielle Unterstützer finden, sowie Menschen für ein ehrenamtli- ches Engagement gewinnen. Das Forstrevier Horgenzell informiert Forstpflanzen für Waldbesitzer Das Forstrevier Horgenzell führt auch in diesem Frühjahr eine Sammelbestellung von Forstpflanzen durch. Inter- essierte Waldbesitzer melden sich bitte bis zum 5. März beim Forstrevier Horgenzell. Bestellungen werden entge- gen genommen unter 0751/6528051 persönlich von 7 bis 8 Uhr oder anschließend durch den Anrufbeantworter. Seit 1.1.2020 muss das Forstamt für diese Dienstleistung Gebühren verlangen. Für Privatwaldbesitzer mit Privat- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 waldvereinbarung PW1 beträgt die vom Land geförderte Gebühr 15 € je Bestellung. Besteller ohne Förderantrag bezahlen ca. 40 €. Der Förderantrag kann unter Angabe einer Mailadresse bei Bedarf vom Forstrevier zugesandt werden. Dank Biomethan klimaneutral unterwegs TWS stellt gasförmigen Treibstoff für Busse und PKW in Ravensburg bereit – Preisvorteil durch erneuerba- re Ressource Es gibt sie tatsächlich, auch in Ravensburg: Zapfsäulen, an denen die Preise mit dem Jahreswechsel nicht in die Höhe geklettert sind. Sie stehen im Schlegelwinkel und in der Jahnstraße und bieten gasförmigen Treibstoff. Möglich wird das, weil die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) diese Zapfsäulen mit Biomethan versorgt. „Davon profitieren alle, die auf den Erdgasantrieb setzen. Jetzt sind sie sogar noch klimaneutral unterwegs“, hält Robert Sommer, TWS-Bereichsleiter Markt, fest. Mit der Bereitstellung von Biomethan an den Zapfsäulen der ARAL-Tankstelle in der Jahnstraße sowie bei der Firma Schindele im Schlegelwinkel hat die TWS bereits 2020 den Sprung in die Klimaneutralität geschafft. Denn Biomethan ist aufbereitetes Biogas und zählt damit zu den erneuer- baren Energien. Das schont auch den Geldbeutel derer, die den Biokraftstoff nutzen: Denn für diesen wird kein CO2-Preis fällig, der für alle fossilen Treib- und Brennstoffe seit Jahresbeginn zusätzlich erhoben wird. Diese Rege- lung ist Teil des Klimaschutzplans der Bundesregierung und wird erneuerbaren Energien sowie hocheffizienten Techniken einen Schub verleihen. Verkehrswende braucht viele Komponenten Die TWS engagiert sich aus Überzeugung für die Ener- giewende in der Region, dazu gehören neue Ansätze in der Mobilität. Auch elektrische Antriebe sind ein Baustein, deshalb kümmert sich das kommunale Unternehmen um den Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Region und hat in den vergangenen Monaten ein Elektrofahrrad-Ver- leihsystem in Ravensburg und Weingarten aufgebaut. Dieses setzt viele Anreize für ein neues Mobilitätsdenken und die Vernetzung mit dem öffentlichen Personennah- verkehr. Wer übrigens den Stadtbus nutzt, ist auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes vorbildlich unterwegs: Denn die 25 Fahrzeuge bis hin zum Gelenkbus fahren in Ravensburg und Weingarten mit Gasantrieb – und wer- den mit Biomethan betankt. Bei einer gesamten jährlichen Abgabemenge an den beiden Ravensburger Erdgastank- stellen von rund zehn Millionen Kilowattstunden als Alter- native zu fossilem Erdgastreibstoff werden dem Klima so jedes Jahr rund 1.820 Tonnen Kohlenstoffdioxid erspart. „Das entspricht der Emission von 175 Bundesbürgern pro Jahr in allen Lebensbereichen“, schließt Robert Sommer. Landwirtschaftsamt bietet Fortbildungen zur neuen Düngeverordnung als Web-Seminare an Kreis Ravensburg – Situationsbedingt bietet das Landwirt- schaftsamt im Februar mehrere Informationstermine zu den Neuerungen der im vergangenen Jahr geänderten Düngeverordnung und zur neuen „rote Gebiete Verord- nung“ (VODüV Gebiete) an. Teilnehmer/innen erhalten ei- nen Überblick über die geltenden Rechtsvorschriften der Düngeverordnung und zu den darüber hinausgehenden Vorgaben in den zum 1. Januar 2021 neu ausgewiesenen „roten Gebieten“. Die Veranstaltungen finden mit jeweils gleichen Inhalten an folgenden Terminen statt: Mittwoch 17.02.2021 um 13.30 Uhr, Donnerstag 18.02.2021 um 19 Uhr und Freitag 19.02.2021 um 10 Uhr. Referenten sind die Dün- geberater des Landwirtschaftsamtes Ravensburg Simon Bayer und Werner Sommerer. Die Web-Seminare mit einer Dauer von ca. eineinhalb Stunden richten sich an alle interessierten Landwirte. An- meldungen werden bis spätestens Montag, 15.02.2021 per E-Mail an la@rv.de erbeten. Nach erfolgreicher Anmel- dung erhalten die Teilnehmer etwa 1 Tag vor der Veran- staltung einen Link als Zugang für die Webex-Konferenz per E-Mail zugeschickt. Fragen zur Veranstaltung werden unter Tel. Nr. 0751/85- 6010 beantwortet. Ab 10. April 2021: Sicherheitstrainingskurse und Energiesparkurse im Landkreis Ravensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder ver- schiedene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fah- ren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen ei- ner Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die überwiegend an Samstagen stattfinden, bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Baienfurt-Niederbiegen durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 16 Sicherheitstrainings- kursen sind am 10. April, 24. April, sowie am 08. Mai. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betra- gen 60,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 30,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte, zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 – 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreisver- kehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular gibt es beim Landratsamt Ravensburg, Telefon 0751 85-5210, und auch auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg https://www.rv.de/Politik+_+Verwaltung/Landratsamt/ verkehrsamt und bei der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Mötte- linstr. 23 in 88212 Ravensburg. Dort erhalten Sie sind unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Donners- tag, 10:00 – 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. http://www.kreisverkehrswacht-ravensburg.de/kurse.htm Blutspenden weiterhin gestattet, sicher und wichtig Blutspendetermine beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) werden unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygiene- und Sicher- heitsstandards durchgeführt und sind daher auch in Zeiten der Corona-Pandemie gestattet, sicher und wichtig. Die Corona-Pandemie stellt die Blutspendedienste immer wieder vor Herausforderungen. Aufgrund der begrenz- ten Haltbarkeit von Blutpräparaten werden Blutspen- den kontinuierlich und dringend benötigt. Auch in Zeiten Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Ein- schränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK dringend um Ihre Blutspende. Mittwoch, dem 10.02.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de/m/Ravens- burg-Weissenau-Festhalle Blutspende nur mit Online-Terminreservierung. Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Ab- stand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende aus- schließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Bei Fragen rund um die Blutspende steht Ihnen die kos- tenfreie Service-Hotline unter 0800-11 949 11 zur Verfügung. Spender werden gebeten nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Spendenwillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körpertemperatur), so- wie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Ver- dachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: www.blutspende.de/corona/ Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. Februar 2021 – 14. Februar 2021 Gedanken zur Woche Glaube Der Glaube, senfkorngroß, versetzt den Berg ins Meer. Denkt, was er könnte tun, wenn er ein Kürbis wäre. Angelus Silesius Samstag, 06. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 07. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Johannes Heik, Rosa Vogel, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Pia und Baptist Hei- lig, Marta und Heinrich Adler, Magdalena und Klemens Braunagel mit Angehörigen Jahrtag: Boris Schimanowski) Mittwoch 10. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 12. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Eugen Maier, Josef Gresser) Samstag, 13. Februar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 14. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baienfurt und Baindt (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Februar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Neuer Firmtermin: 23 – 25. April 2021 In Absprache mit Prälat Brock wur- den neue Firmtermine vereinbart: Freitag, 23 April 18 Uhr - Gruppe Nr. 2 „Fire“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24 April 10 Uhr - Gruppe Nr. 5 „Earth“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24. April 14 Uhr - Gruppe Nr. 4 „Water“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24. April 16 Uhr - Gruppe Nr. 3 „Heaven“ mit Pfarrer Staudacher Sonntag, 25. April 10.00 Uhr - Gruppe Nr.1 „Sunshine“ mit Prälat Brock Wir sind zuversichtlich, dass wir die Firmung in den Grup- pen feiern können. Für die Zeit bis dahin viel Geduld und starke Nerven. Gemeinsamer Fasnetsgottesdienst in Baienfurt Sonntag 14. Februar 10.00 Uhr mit Raspler und Henkerhaus. Ach- tung Platzkarten ab Dienstag 09. Februar in der Pfarr- kirche in Baienfurt erhältlich. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 07. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 14. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christli- che Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden ver- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 bindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen An- tisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoef- fer-Saal. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impul- sen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. Februar 2021 fällt aus! Leider wird auch im Februar unser Frauenkreistermin nicht stattfinden können. Der geplan- te Ländervortrag über das diesjährige Weltgebetstags- land Vanuatu entfällt. Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen und eine kleine Zusammenfassung meines Vortrags geben. Vanuatu ist ein Südseeparadies: Blaues Meer mit exoti- schen Fischen und Korallen, Traumstrände und dahinter ein tropischer Regenwald mit Überfluss an Früchten, über- all freundliche Gesichter - zu Recht, denn die Bevölkerung der Ni-Vanuatu stand mehrere Jahre an erster Stelle des weltweiten Glücksindex. Die 83 Inseln liegen irgendwo zwi- schen Australien, Neuseeland und den Fidschiinseln, ge- nau da wo wir denken, dass das Ende der Welt sein muss. Erinnert euch noch an unseren Ländervortrag von Herrn Rommel, in dem er uns Papua Neuguinea so spannend gezeigt hat. So oder ähnlich stelle ich mir Vanuatu vor. Doch es gibt auch die Kehrseite: Vanuatu ist weltweit das Land, das am stärksten Gefährdungen durch Naturge- walten und den Folgen des Klimawandels ausgesetzt ist. Verheerende Zyklone schlagen dort immer häufiger auf. Der Meeresspiegel steigt und steigt. Vanuatu liegt zudem im pazifischen Feuerring, mit mindestens sieben aktiven Vulkanen und regelmäßigen Erdbeben. Ein großes Prob- lem ist darüberhinaus die allgegenwärtige Gewalt gegen Frauen, über die Hälfte hat bereits Gewalterfahrungen in der Partnerschaft gemacht. Und so stellen uns die Frauen aus Vanuatu die Frage: Worauf bauen wir? Was trägt unser Leben, wenn alles ins Wanken gerät? Vielleicht bekommen wir ja noch Ge- legenheit, darüber miteinander ins Gespräch zu kommen. Es ist aber sicher auch interessant, wenn wir uns diese Frage selbst stellen. Nicht nur im Augenblick ist es wich- tig, ein gutes Fundament zu haben, das uns auch durch schwierige Zeiten trägt. Eure PNS _________________________ Liebe Kreative und wenn die sozialen Kontakte euch zu sehr fehlen, dann bemalt euch doch einen Stein, wie es Monika Franz vormacht. Danke dafür. Und wie heißt es im schwäbischen?“Ich werf dir einen Stein in den Garten“, aber bitte vorsichtig, auf dass er nicht da- neben trifft. Viel Freude euch beim bemalen. Euer KM-Team _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Frauenturnen 1 Übungsleiter / Übungsleiterin gesucht Wir sind ca. 20-25 sportaktive Frauen, meist 50 Jahre aufwärts. Wir treffen uns seit Jahr- zehnten immer montags zum gemeinsamen Sport. Zum neuen Start in diesem Jahr suchen wir eine neue Übungs- leiterin, ein neuer Übungsleiter. Interessiert ? Wir freuen uns auf DICH 0751 / 55 39 22 (AB/Rückruf) Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Liebe Landfrauen, wir hoffen, dass ihr trotz aller Ein- schränkungen ein schönes Weih- nachtsfest hattet und gut und gesund ins neue Jahr ge- startet seid. Der erste Monat des neuen Jahres ist schon vorbei und Corona beherrscht unser Leben mehr denn je. Vor einem Jahr konnten wir uns nicht vorstellen, welche Auswirkun- gen die Ausbreitung des Virus auf uns haben werden. Im Sommer überlegten wir kurz, ob nicht die eine oder an- dere Veranstaltung gegen Herbst wieder geplant werden könnte, was jedoch, wie bekannt, aufgrund der steigenden Infektionszahlen, dann doch nicht möglich war. Jetzt heißt es für uns alle abwarten, durchhalten und die Hoffnung auf eine baldige Lockerung der Beschränkun- gen nicht zu verlieren. Sobald wieder öffentliche Treffen erlaubt sind, werden wir wieder durchstarten und euch zu gemeinsamen Treffen (mit Vorträgen etc) einladen. Bis dahin wünschen wir euch Zuversicht und Glaube an eine baldige Rückkehr in ein normales Leben mit vielen schönen Begegnungen, Treffen und Veranstaltungen. Eure Vorstandschaft der Landfrauen Baindt. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Fe- bruar geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 125 Jahre Liederkranz Baienfurt Der Liederkranz (früher Gesangsverein) Baienfurt ist aus dem Arbeiterunterstützungsverein in Baienfurt entstan- den. 1890 hat der Verein für sangeslustige Mitglieder, 15 Liederbücher angeschafft. Die Sänger trafen sich in zwangsloser Form und sangen bei Weihnachtsfeiern und zu verschiedenen Anlässen. Damals entdeckte man volkstümliche Werte, die patri- otische Gesinnung griff um sich und man hatte Freude an der neuen Form der Geselligkeit. Sie sollte auch eine Abwechslung vom harten Alltag bringen. Vor allem im Südwesten wurden in dieser Zeit Gesangs- vereine gegründet. 125 Jahre alt ist der Liederkranz Baienfurt in diesem Jahr. 1896 am 16. Januar, wurde er gegründet und hatte da- mals 14 aktive Sänger. Man traf sich in geselliger Runde im Gasthof Löwen, dort, wo heute das Hallenbad steht. Im Protokoll dieses Jahres wird noch der Dirigent, Lehrer Rudolf, und die Auftritte bei besonderen Anlässen lobend erwähnt. Seine Gratification (Belohnung) betrug 25 Mark im Monat (etwa 160€). Im Jahr 1901 hatte der Verein 20 aktive und 83 passive Sänger, für Baienfurt, damals noch ein kleiner Ort, eine beträchtliche Zahl, die sich für uns interessierte. So gese- hen ist unser Verein der älteste bestehende in Baienfurt. Mit unseren Auftritten und Aktivitäten für den Liederkranz ist es seit einem Jahr nun schlecht bestellt, Singen, das eigentlich gesundheitsfördernd ist, ist nicht mehr möglich. Wir sind nicht beim Marktplatzfest, Ad- ventsabenden, Theaterwochenenden, bei der Fasnet als Narrenschankwirte, bei Konzerten mit den beiden Chören vertreten, leider muß man das sagen. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Neues Onlinetool zur Berufsorientierung Mit dem Tool „New Plan“ unterstützt die Bundesagen- tur für Arbeit Menschen, die bereits im Erwerbsleben stehen, bei ihrer beruflichen (Neu-)Orientierung und Weiterbildung. Vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Veränderungen am Arbeitsmarkt wie etwa der Digitalisierung stehen Beschäftigte vor neuen Herausforderungen. Sie müssen sich über ihren beruflichen Weg neu und mehr Gedanken machen. Manche von ihnen wissen nicht, wie sie sich über ihre Stärken und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten klarwerden können. Hier greift das neue Onlinetool „New Plan“, das die Bun- desagentur für Arbeit im Dezember 2020 in einer ersten Version online gestellt hat. New Plan ist zu finden unter www.arbeitsagentur.de/newplan. Innerhalb der Themenfelder „Testen“, „Suchen“ und „Ins- pirieren“ können sich Menschen im Erwerbsleben diesen Fragestellungen nähern. Sie können sich in normierten, psychologischen Tests Entwicklungsmöglichkeiten zu ihren Softskills, ihrer Moti- vation und Arbeitshaltung zeigen lassen. Außerdem gibt es eine Suche nach Weiterbildungsangeboten sowie In- formationen zu Berufen, Weiterbildungen und Beschäf- tigungschancen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Bis Oktober 2022 werden weitere fachliche Komponenten wie z. B. ein Test für Weiterbildungen, ein Stärken-Schwä- chen-Test sowie Erweiterungen der Suchfunktionalitäten zur Verfügung gestellt. In der Säule „Inspirieren“ werden auf Basis statistischer Daten berufliche Inspirationen und Ideen bereitgestellt. Denn die Frage: „Welche beruflichen Alternativen haben andere Personen mit meinem Aus- gangsberuf gewählt?“ bewegt viele Menschen auf ihrem Weg in die weitere berufliche Zukunft. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Das Magazin „MINT & SOZIAL for you“ 2021 ist da! Mädchen in der Werkstatt, Jungen in der Pflege: Das Wendeheft „MINT & SOZIAL for you“ stellt Schüler*innen Berufsmöglichkeiten abseits von Rollenklischees vor – die beste Vorbereitung für den Girls’ und Boys’ Day am 22. April 2021, in diesem Jahr mit digitalen Angeboten. MINT for you Im MINT-Teil berichten unter anderem eine Werkzeug- mechanikerin, eine Elektronikern für Betriebstechnik und eine Fachinformatikerin für Systemintegration über ihre Ausbildung. Für sie ist MINT genau das Richtige. Eine Schülerin stellt die MINTatHome-Challenge vor und eine Feinwerkmechanikern beschreibt ihre Weiterbildung zur Technikerin für Maschinentechnik. SOZIAL for you Der SOZIAL-Teil des Magazins stellt junge Männer vor, die sich für soziale Berufe begeistern. Ein Sozialassistent, ein Pflegefachmann und ein Medizinischer Fachangestellter schildern, wie ihre Ausbildung abläuft. Wie man über den schulischen Weg zu seinem Wunschberuf im sozialen Be- reich kommt, erzählt ein angehender Heilerziehungspfle- ger. Das Magazin informiert zusätzlich über den Girls’ and Boys’Day im April 2021 und stellt interessante Fakten in den Bereichen MINT und SOZIAL vor. Das Wendeheft „MINT & SOZIAL for you“ ... ... ist Teil der Medienkombination „planet-beruf.de – Mein Start in die Ausbildung“. Sie wird von der Bundesagen- tur für Arbeit herausgegeben. Leitmedium ist das Portal www.planet-beruf.de mit ca. 3,5 Millionen Besucherinnen und Besuchern jährlich. Es enthält zahlreiche Informatio- nen rund um das Thema Berufswahl und bietet vertiefte Einblicke in Berufe von A-Z. Zur Medienkombination ge- hören zudem Printprodukte für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Haupt-, Real- und Förderschulen), Eltern, Lehrkräfte, BO-Coaches sowie Berufsberaterinnen und Berufsberater. Kreisjugendring Ravensburg Kunststoff-freie Schneeschuhe selber bauen Ein Online-Workshop zum Thema „Schneeschuhe selber bauen“ für Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit und andere Interessierte findet am Samstag, den 6. Febru- ar 2021 von 10 – 12 Uhr digital via Zoom statt. Der erste online- Workshop „Kunststoff- freie Schnee- schuhe selber bauen“ fand zwar in nur kleiner, exklusiver Runde statt, war aber ein voller Erfolg! Die dabei ent- standenen Schnee-schuhe wurden von allen Teilnehmern mittlerweile getestet und für absolut tauglich befunden. Da es nun so viel geschneit hat, möchten wir - quasi aus gegebenem Anlass - diesen Workshop kurzfristig noch- mals anbieten. Handwerklich was Schönes machen, si- cher von zu Hause aus und dann ein gutes, ökologisches Produkt haben, das auch funktioniert, was will man mehr in diesen Zeiten...? Anmeldungen bis 1.2.2021 nur online möglich unter www. jukinet.de. Weitere Infos beim Kreisjugendring Ravens- burg, Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: info@kreisjugendring-rv.de Ärger mit dem Treppenlift Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen be- stätigt schlechte Erfahrungen mit Treppenlift-Anbietern • Markt wird von wenigen Herstellern dominiert • Erhebliche Mängel bei Widerrufsrecht, Vertragsdurch- führung und Rückgaberecht trotz mehrerer Gerichts- urteile • Dass Lifte gemietet oder gebraucht gekauft werden können, ist wenig bekannt Treppenlifte bieten hoch betagten und bewegungs- eingeschränkten Menschen die Chance, alle Etagen im Haus weiter zu nutzen. Mit der teuren Technik haben einige Verbraucher:innen jedoch schlechte Erfahrun- gen gemacht und wenden sich deswegen regelmäßig an die Verbraucherzentralen. Eine bundesweite Ver- braucherbefragung bestätigt nun erhebliche Mängel in dieser weitestgehend unbeachteten Branche. Von wegen „Freie Fahrt ins Leben“: Slogans in Werbe- prospekten halten oft nicht, was sie versprechen. Mit Be- schwerden über grenzwertige Vertriebsmaschen, Ver- weigerung von Widerrufsrechten, mangelhaften Einbau und unzureichenden Service nach der Übergabe der Lifte haben Verbraucher:innen dieses Jahr den Weg in die Ver- braucherzentralen gefunden. Eines der Hauptprobleme ist, dass der Markt im Wesentlichen von wenigen Anbie- tern, die in der Regel keine Hersteller sind, dominiert wird: „Ein Marktführer etwa tritt mit fünf unterschiedlichen Mar- ken an, die sich als eigenständige Firmen präsentieren. Mit nur einer Handvoll weiterer Mitbewerbern im Markt- sektor Treppenlifte steht so eine große Nachfrage weni- gen Anbietern gegenüber“, sagt Matthias Bauer, Experte für Bauen, Wohnen und Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Abzocke, technische mängel, wenig Alternativen Bei hohen Anschaffungskosten von bis zu 15.000 EUR für einen Treppenlift beschwerten sich Verbraucher:innen im- mer wieder über erhebliche Mängel und schilderten kon- kret, dass Lifte nicht wie besprochen eingebaut wurden, Liefertermine nicht eingehalten wurden, Nachbesserung schleppend oder überhaupt nicht möglich waren. Auch die Nachsorge durch die Anbieter wurde kritisch betrach- tet. Kundendienste waren nicht oder schlecht erreichbar, Wartungsverträge wurden als „Abzocke“ und Ersatzteile als überteuert bezeichnet. Teile mussten im europäischen Ausland bestellt werden mit zum Teil langen Lieferzeiten. Eine Katastrophe für eine Verbrauchergruppe, die zwin- gend auf den Lift angewiesen ist. Um einen besseren Überblick über die Gesamtsituati- on zu bekommen, haben die Verbraucherzentralen Ba- den-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin und Sachsen eine bundesweite Verbrau- cherbefragung gestartet. Die Ergebnisse liegen nun vor und bestätigen die Erfahrungen aus dem Beratungsalltag: Die Treppenlift-Branche bringt vielen Menschen mehr Är- ger als Erleichterung ins Haus. Mangelhafte Aufklärung über Widerrufsrechte & AGBs Viele Verbraucher:innen gaben an, nicht ausreichend über Widerrufsrechte und Geschäftsbedingungen informiert worden zu sein. Anbieter hatten behauptet, dass es sich bei den Treppenliftverträgen um sogenannte Werklie- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ferungsverträge handeln würde, bei denen es kein Wi- derrufsrecht gäbe, da Teile des Liftes individuell für den Einbau angepasst werden müssen. Dieser Rechtsauffas- sung sind schon die Landgerichte Münster und Düsseldorf entgegengetreten. Zuletzt hat das Landgericht Bielefeld Treppenliftverträge in seinem Urteil vom 22.05.2020 als Werkverträge eingestuft, da es bei Treppenliften in ers- ter Linie um den Einbau einer funktionierenden Anlage gehe und nicht um den Verkauf von Einzelteilen. Ohne Einbau ist der Treppenlift für Verbraucher:innen sinnlos. Bei Werkverträgen, die außerhalb der Geschäftsräume, also etwa zu Hause, geschlossen werden, gibt es immer ein Widerrufsrecht. Das Urteil des LG Bielefelds hat das Oberlandesgericht Hamm am 10.12.2020 in seinem Be- rufungsurteil bestätigt. Andere Befragte bemängelten Quietschgeräusche oder Ruckeln bei der Benutzung, Defekte an Bedienelemen- ten der Sitzeinheit, fehlerhaften Einbau, geborstene Treppensteine durch den Einbau oder fehlende Plan- unterlagen. Fragen nach Rückgabe-/Rückkaufmög- lichkeit zeigten, dass die Lifte meistens nicht lange bei Verbraucher:innen laufen und im Verhältnis zur Nut- zungsdauer unverhältnismäßig teuer sind. Weniger als die Hälfte der Befragten gab an, dass ihr Anbieter ihnen eine Rückgabemöglichkeit eingeräumt habe. „Aus unserer Beratung ist bekannt, dass Lifte nur kurze Zeit benutzt werden, da sich der Gesundheitszu- stand der Nutzer oft schnell verschlechtert. Deshalb ist aus Sicht der Verbraucherzentrale wichtig, Verbrau- cher:innen darüber aufzuklären, dass es auch möglich ist, Treppenlifte zu mieten oder gebraucht zu kaufen“, erklärt Bauer weiter. Mehr Informationen rund ums Thema Treppenlift haben wir hier zusammengestellt: www.vz-bw.de/node/10711 Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Sie haben Ihre Großeltern lange nicht gesehen? Warum zeigen Sie ihnen nicht mit einer Grußanzeige, wie sehr Sie sie vermissen? Wir beraten Sie gerne! De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von Herzen alles Liebe Herzen alles Liebe und Gute! Lass es krachen. Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe Ma, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Liebe M a, Liebe M a, Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Liebe M a, Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Abb. 1 Abb. 2 Das brauchst du: - einen Bogen Bastel- karton in deiner Lieb- lingsfarbe - einen Bogen Bastel- karton in Weiß - Wackelaugen (gibt es im Bastelladen) - einen Wollfaden - Schere, Klebstoff, Locher Viel Spaß!Viel Spaß! Kleine Leseratten basteln Nun klebst du den oberen Teil des Kopfes bis zur gestrichelten Linie am oberen Ende des Streifens fest, das Schnäuzchen darf nicht am Le- sezeichen festkleben. So kannst du es an der Buchseite einhängen. Schneide vier Pfötchen aus (Abb. 2), male sie rosa an und klebe sie wie in der Vor- lage auf das Lesezeichen. Am unteren Rand stanzt du mit dem Locher ein Loch, knotest einen Wollfaden als Ratten- schwänzchen daran, und fer- tig ist dein Lesezeichen! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 3,5-Zimmer-Wohnung in Baienfurt Neubau, Erstbezug, ab 01.04.21, KFW 55, Erd- wärme, FBH, EBK, 1. 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                  Gemeinde Baindt F r i e d h o f s a t z u n g (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 06. Oktober 2020 die nachstehende Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung beschlossen: I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN § 1 Widmung (1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener, sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zu lassen. Der Friedhof dient auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. II. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN § 2 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof darf während folgenden Öffnungszeiten betreten werden: vom 01.04. bis 31.10. von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr und vom 01.11. bis 31.03. von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. (2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. § 3 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: 1. Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahrzeugen der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden. 2. Während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen. 3. Den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigter Weise zu betreten. 4. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde. 5. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern. 6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten. 7. Druckschriften zu verteilen. 8. Ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig zu fotografieren. 9. Zu Lärmen, zu Spielen sowie zu Lagern. Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind. (3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden. § 4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibenden bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibenden, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung erfolgt unbefristet. (3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten und haften für die Schäden, die sie auf dem gemeindlichen Friedhof schuldhaft verursachen. Die Gewerbetreibenden haben eine für die Ausführung ihrer Tätigkeiten ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen. (4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofwege nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. (5) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze 3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Absatz 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung widerrufen. (6) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. III. BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN § 5 Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gemeinde das Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung fest und berücksichtigt dabei die Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen. § 6 Särge (1) Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen. (2) Särge und Sargausstattung für Erdbestattungen müssen aus Materialien bestehen, die während der Ruhezeit im Erdboden verrotten. § 7 Ausheben der Gräber (1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gemeinde kann zulassen, dass der Sarg von Angehörigen des Verstorbenen bis zur Grabstätte getragen wird. § 8 Ruhezeit Die Ruhezeit von Verstorbenen beträgt 30 Jahre. Die Ruhezeit von Aschen sowie von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, beträgt 15 Jahre. § 9 Umbettungen (1) Umbettungen von Verstorbenen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Verstorbenen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 8 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus einem Urnenwahlgrab in ein anderes Urnenwahlgrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden. (3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Grab der Nutzungsberechtigte. (4) In den Fällen des § 22 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 22 Abs. 1 Satz 4 können aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder ein Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen führt die Gemeinde durch. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung haben die Antragssteller zu tragen. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor. (7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. IV. GRABSTÄTTEN § 10 Allgemeines (1) Die Grabstätten sind im Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: 1. Reihengräber 2. Wahlgräber 3. Urnenschmuckgräber 4. Urnennischen 5. Urnen-Rasengräber 6. Halb-/anonyme Urnengräber (3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. (4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen. (5) In ein bestehendes Reihen- bzw. Wahlgrab ist die Beisetzung von (max. 2) Aschen (Urnenbestattung) möglich. § 11 Reihengräber (1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Nutzungsberechtigter ist, sofern keine andere ausdrückliche Festlegung erfolgt, in nachstehender Reihenfolge: 1. Wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz) 2. wer sich dazu verpflichtet hat, 3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. (2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen: 1. Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr ab (3) In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. (5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird 3 Monate vorher ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben. § 12 Wahlgräber (1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten, Totgeburten und Ungeborenen und die Beisetzung von Aschen, an denen ein öffentlich- rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person. (2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich. (3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über Reihengräber entsprechend anzuwenden. (4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht. (5) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist. (6) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über 1. auf den Ehegatten 2. auf die Kinder 3. auf die Stiefkinder 4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter 5. auf die Eltern 6. auf die Geschwister 7. auf die Stiefgeschwister 8. auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben Innerhalb der einzelnen Gruppen Nr. 2-4 und 6-8 wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt. (7) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde das Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 7 Satz 3 genannten Personen übertragen. (8) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Absatzes 7 Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (9) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden. (10) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt. (11) In Wahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden. § 13 Urnenwahlgräber (1) Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern (Urnenschmuckgräber) oder Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern, Terrassen und Hallen (Urnennischen), die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind max. 4 Urnen. In Urnennischen sind max. 2 Urnen zulässig. (3) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten. § 13 a Urnen-Rasengräber (1) Urnen-Rasengräber sind Aschengräberstätten in Grabfeldern, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) Im Grabfeld für Urnen-Rasengräber werden einheitliche, liegende Grabplatten nach Vorgabe der Gemeinde angebracht. (3) Bei einer Beisetzung in einem Grabfeld für Urnen-Rasengräber besteht für die Angehörigen keine Pflicht und auch kein Rechtsanspruch auf Grabpflege. Die Pflege der Rasenfläche obliegt der Gemeinde. (4) Das Ablegen von Blumen und Aufstellen von Grablichtern und Gegenständen wie z.B. Blumenschalen oder Vasen auf der Rasenfläche und den Urnengräbern sowie die Bepflanzung der Beisetzungsflächen ist nicht gestattet. (5) Soweit sich aus der Satzung nichts Weiteres ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengräber entsprechend. § 13 b Halb/-anonyme Urnengräber im Staudenbeet (1) Das halb/-anonyme Grabfeld enthält Grabstätten für Aschenbeisetzungen, die in der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle nur für die Dauer der Ruhezeit der Asche abgegeben werden. (2) Im halb/-anonymen Grabfeld können auf den Stelen Schriftzüge mit Namen und Datum angebracht werden. Die Schriftzüge sind entsprechend den Bestimmungen der Gemeinde herzustellen und anzubringen. (3) Eine Bepflanzung bzw. Einfassung der Grabstätte und das Aufstellen eines Grabmales ist nicht zulässig. (4) Bei einer Beisetzung in einem halb-/anonymen Grabfeld besteht für die Angehörigen keine Pflicht und auch kein Rechtsanspruch auf Grabpflege. (5) Das Ablegen von Blumen und Aufstellen von Grablichtern und Gegenständen wie z.B. Blumenschalen oder Vasen in bzw. vor dem Staudenbeet und den Urnengräbern sowie die Bepflanzung der Beisetzungsflächen ist nicht gestattet. (6) Soweit sich aus der Satzung nichts Weiteres ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengräber entsprechend. § 14 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen. § 15 Gestaltungsvorschriften (1) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze verwendet werden. (2) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden. (3) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: 1. auf einstelligen Grabstätten bis zu 0,60 qm Ansichtsfläche, Höhe max. 1,40 m 2. auf 2- und mehrstelligen Grabstätten bis zu 1 qm Ansichtsfläche, Höhe max. 1,40 m (4) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: Nur liegende Grabmale bis zu 1 qm Ansichtsfläche bzw. stehende Grabmale bis 0,50 qm. (5) Auf Urnen-Rasengräbern sind liegende Grabplatten nach Vorgabe der Gemeinde anzubringen. (6) Grabeinfassungen jeder Art sind auf Erdgräbern bis zu 20 cm breit, auf Urnenschmuckgräbern bis zu 10 cm breit zulässig. Die Grabzwischenwege / Platten sind bei Senkungen durch den Nutzungsberechtigten aufzufüttern. (7) An Kolumbarien bzw. Urnennischen dürfen Grabschmuck, wie Blumenschmuck, Kerzen und ähnliches nicht angebracht bzw. abgelegt werden (außer bei Bestattungen). Es ist eine aufgesetzte Schrift in Bronze zu verwenden. Neben religiösen und neutralen Zeichen werden auf Antrag auch weltliche Zeichen zugelassen. Das Anbringen eines Bildes bzw. der Berufsbezeichnung des/der Verstorbenen ist möglich. Die Vergabe der Urnennischen erfolgt nicht fortlaufend, sondern kann ausgesucht werden. (8) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 - 7 und auch sonstige Grabausstattungen zulassen. § 16 Genehmigungserfordernis (1) Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von 2 Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zu einer Größe von 15 x 30 cm und Holzkreuze zulässig. (2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Die Errichtung aller sonstigen Grabausstattungen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von 2 Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. (5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können. (6) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen dieser Friedhofsatzung erfüllt werden. § 17 Standsicherheit Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein und dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten: Stehende Grabmale - bis 1,20 m Höhe: 14 cm - bis 1,40 m Höhe: 16 cm - ab 1,40 m Höhe: 18 cm Grabmale und Grabeinfassungen dürfen nur von fachkundigen Personen (i.d.R. Bildhauer, Steinmetz) errichtet werden. § 18 Grabmalhöhe und Grababdeckungen (1) Grabmale und Bepflanzungen dürfen eine Höhe von 1,40 m nicht überschreiten. (2) Zur Sicherstellung der Verwesung dürfen Grabstätten für Erdbestattungen nur bis zur Hälfte mit Platten oder sonstigen wasserundurchlässigen Materialien abgedeckt werden. § 19 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenwahlgräbern der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. § 19 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr in Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absperrungen, Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen 3 Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein 6- wöchiger Hinweis auf der Grabstätte. § 20 Entfernung (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde innerhalb einer jeweils fest zu setzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen. § 19 Abs. 2 Satz 5 ist entsprechend anwendbar. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen 3 Monate auf. (3) Frühestens 10 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit dürfen auf Antrag des Nutzungsberechtigten und Genehmigung der Verwaltung Grabmale und Grabausstattungen entfernt werden. V. HERRICHTEN UND PFLEGE DER GRABSTÄTTE § 21 Allgemeines (1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern. (2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. (3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat der nach § 19 Abs. 1 Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts. (4) Die Grabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach Belegung hergerichtet sein. (5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abzuräumen. § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Gemeinde. Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte sowie die Grabpflege tatsächlich vornehmenden Personen sind nicht berechtigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern. (7) Die gesamte Grabfläche ist zu bepflanzen. Ihre gärtnerische Gestaltung muss den erhöhten Anforderungen entsprechen und auf die Umgebung abgestimmt werden; nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher, Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen und das Aufstellen von Bänken. § 22 Vernachlässigung der Grabpflege (1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet und gepflegt, so hat der Verantwortliche (§ 19 Abs. 1) auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein 3-monatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und Urnenwahlstätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von 3 Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheids zu entfernen. Wenn kein Nutzungsberechtigter ermittelt werden kann, wird die Grabstätte durch die Gemeinde abgeräumt. (2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen. (3) Zwangsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen. VI. BENUTZUNG DER LEICHENHALLE § 23 (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Verstorbenen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden. (2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. VII. HAFTUNG, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN § 24 Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung (1) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspflichten. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt. (2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die in Folge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner. (3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete. § 25 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt 2. entgegen § 3 Abs. 2 a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt b) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten ausführt c) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise betritt. d) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde e) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagern f) Waren und gewerbliche Dienste anbietet g) Druckschriften zu verteilen 3. eine gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 4 Abs. 1) 4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet, verändert (§ 16 Abs. 1+3) oder entfernt (§ 20 Abs. 1). 5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält. (§ 19 Abs. 1) VIII. BESTATTUNGSGEBÜHREN § 26 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben. § 27 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet: 1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird 2. wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr ist verpflichtet, 1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt. 2. Die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen Person (Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder). (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 28 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht 1. bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung 2. bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechts. (2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren werden 1 Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig. § 29 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. (2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung- in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung. IX. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 30 Alte Rechte Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung entstandenen Nutzungsrechte werden auf 30 Jahre (Erdbestattungen) sowie 15 Jahre (Aschenbeisetzungen) seit ihrem Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch erst mit dem Ablauf der Ruhezeit des in dieser Grabstätte zuletzt Bestatteten. § 31 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01. März 2021 in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofssatzung vom 29. November 2016 (jeweils mit allen späteren Änderungen) außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO in der Fassung vom 24. Juli 2000 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes der die Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Baindt geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, oder der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Änderungen: Zuletzt geändert am 03.05.2022, Inkrafttreten zum 01.06.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 06.05.2022[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2021 Donnerstag, den 1. April 2021 Nummer 13 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ein gesegnetes Osterfest für unsere Bürgerinnen und Bürger! In dieser aktuell schwierigen Zeit wird uns allen enorm viel abverlangt. Bisher haben wir un- glaublich viel Ausdauer bewiesen und diese wird auch noch eine Weile von Nöten sein. Doch am Ende werden wir gemeinsam auch die Corona Pandemie überstehen. Wir dürfen hoff- nungsvoll und zuversichtlich sein! Hoffnung und Zuversicht - dafür steht bei uns Christen das Osterfest, die Feier der Aufer- stehung. So wünsche ich Ihnen im Namen des Gemeinderates, der Gemeindeverwaltung und ganz persönlich ein gesegnetes Osterfest, den Mut weiterhin zusammenzuhalten und nach vorne zu blicken - so wie wir es im letzten Jahr geschafft haben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin GOTT gebe dir für jeden Sturm einen Regenbogen, für jede Träne ein Lachen, für jede Sorge eine Aussicht und eine Hilfe für jede Schwierigkeit. Für jedes Problem, das das Leben schickt, einen Freund/eine Freundin, es zu teilen, für jeden Seufzer ein schönes Lied und eine Antwort auf jedes Gebet. Altirischer Segenswunsch Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Stellenausschreibung (m/w/d) Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Sachbearbeiter (m/w/d) Die Gemeinde Baindt sucht für die Kämmerei einen Sachbearbeiter (m/w/d) in Teilzeit (55%). Die Teilzeitstelle ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören das Anordnungs- wesen, die Mitarbeit in der Anlagenbuchhaltung sowie weitere Tätigkeiten in der Finanzverwaltung. Sie passen am besten zu uns, wenn Sie eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder eine kaufmän- nische Ausbildung haben. Mit Word, Excel sowie an- deren PC-Programmen gehen Sie souverän um. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD (Entgeltgruppe 6). Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, erwarten wir gerne Ihre Bewer- bungsunterlagen spätestens bis zum 09.04.2021. Für Fragen steht Ihnen Kämmerer Herr Abele gerne unter Tel. 07502/9406-20 zur Verfügung. Unsere Anschrift: Gemeinde Baindt, Marsweiler straße 4, 88255 Baindt oder per Mail an wolfgang.abele@baindt.de Wir freuen uns auf Sie! Amtliche Bekanntmachungen Änderungen ab dem 29.03.2021 - Das gilt im Landkreis Ravensburg Was aktuell gilt, hängt von der 7-Tage-Inzidenz im je- weiligen Landkreis ab. Über- oder unterschreitet der Inzidenzwert die Schwel- len von 35, 50 oder 100 für eine gewisse Zeit, gelten kreisweit bestimmte Regelungen. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Ra- vensburg liegt bei über 100. Daher gilt ab Dienstag, den 30.03.2021 im Landkreis Ravensburg die Notbremse. Näheres siehe homepage Landkreis Ravensburg Aktuelle Möglichkeiten der Testung in der Gemeinde Baindt Für die Bekämpfung der Pandemie ist es wichtig, mög- lichst alle Ansteckungen mit dem Coronavirus frühzeitig zu erkennen und so die schrittweise Öffnung des gesell- schaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu unterstützen. Am 07.04.2021 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle die Möglichkeit sich unter An- leitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Bitte bringen Sie folgendes zum Test mit: • Ausweis • ausgefüllte Einverständniserklärung (bei Minderjähri- gen: Unterschrift der Erziehungsberechtigten) • ausgefülltes Formular für die Bescheinigung, wenn Sie eine Bescheinigung wünschen. Die Einverständniserklärung und das Formular für die Be- scheinigung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/ teststrategie. Nach wie vor besteht die Möglichkeit für Baindter Leh- rerInnen sowie ErzieherInnen sich zweimal in der Woche, montags und mittwochs, auf das Coronavirus testen zu lassen. Durchgeführt werden die Tests durch Dr. Jens Scheibner, Apotheker und Inhaber der Hubertus-Apo- theke in Baindt und der Achtal-Apotheke in Baienfurt, zusammen mit seinem Team. Zusätzlich können sich auch jeden Donnerstag und Dienstag BürgerInnen der Gemeinde Baindt kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Die Tests werden in der X-Zone, Ravensburger Str. 10, in Baienfurt durchgeführt. Aktuelle Informatio- nen, auch zur Anmeldung, bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Weitere Fragen können per E-Mail an testzentrum@achtalapo- theke.de gestellt werden. Hinweis: Personen mit Symptomen wie Husten, Fieber und Erkältungssymptomen sollen direkt einen Arzt auf- suchen. Ein Zutritt zu den Teststationen ist nur für sym- ptomlose Personen möglich. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem negativen Schnelltest-Ergebnis um eine Momentaufnahme handelt, die keine 100 %ige Sicherheit garantieren kann. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Mitteilung über die Straßensperrungen Boschstraße, Benzstraße, Zeppelinstraße und Umleitung des Busverkehrs im Zuge der Straßensanierungsarbeiten Ab dem 06.04.2021 wird die Baufirma Storz mit den Stra- ßensanierungsarbeiten in der Boschstraße, Benzstra- ße und der Zeppelinstraße beginnen. Ebenfalls wird der Feinbelag im Gewerbegebiet Mehlis 1. Erweiterung ein- gebracht. In der Zeit vom 06.04.2021 bis 22.04.2021 sind die Boschstraße, Benzstraße und Zeppelinstraße für den Verkehr voll gesperrt. In diesem Zusammenhang können die Haltestellen Boschstraße und Zeppelinstraße nicht angefahren werden, weshalb der Busverkehr umgeleitet werden muss. Die Umleitung des Busverkehrs erfolgt über die Marsweilerstraße. Die Bushaltestellen Boschstraße Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 und Zeppelinstraße werden in die Marsweilerstraße ver- legt. Wir bitten den Aushang an den jeweilegen Bushal- testellen zu beachten und bitten um Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Orts- baumeister Florian Roth, Tel. 07502 9406-53 oder E-Mail: florian.roth@baindt.de NABU-Vortrag zu „Majas wilden Schwestern“ So leben Wildbienen in Baden-Württemberg – Baindt hilft mit Wildpflanzen Ohne Wildbienen müssen wir uns Sorgen um Apfelsaft, Erdbeer-Marmelade oder Birnenkuchen machen. Sie be- stäuben unser Obst und sind für die biologische Vielfalt unersetzlich. NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt er- klärt bei einem Online-Vortrag am Donnerstag, 15. April 2021 von 19 bis 21 Uhr, wie unsere heimischen Wildbienen leben und warum sie gefährdet sind. Er zeigt auch, wie „Natur nah dran“-Kommunen wie Baindt ihnen mit na- turnahen Blühflächen helfen – und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Anmeldungen sind bis 13. April möglich unter www.NABU-BW.de/anmelden, solange noch Plätze frei sind. Teilnehmen können Interessierte mit dem kostenlosen Programm Zoom per Computer, Laptop oder Telefon. Im Chat können die Zuschauenden Fragen stellen. Martin Klatt verdeutlicht im Vortrag „Majas wilde Schwes- tern“, wie vielfältig die rund 460 Wildbienen-Arten sind, die in Baden-Württemberg leben: Manche sind Feinschme- cker und auf die Blüten ganz bestimmter Pflanzenarten spezialisiert, andere sind weniger wählerisch und besu- chen viele verschiedene Wildblumen. Sie bauen ihr Nest meist im Boden, aber auch in alten Pflanzenstängeln oder toten Holzstämmen. Eines haben sie jedoch alle ge- meinsam: Anders als die bekannte Honigbiene bilden sie keine großen Staaten und machen keinen Honig. Um zu überleben, brauchen sie eine vielfältige Landschaft mit Wildpflanzen, an denen sie Pollen und Nektar sammeln. Deshalb pflanzte Baindt im Jahr 2020 im Rahmen des NABU-Projekts „Natur nah dran“ Wildblumen und -stau- den, an deren Blüten sich Sand-, Mauer- oder Wollbienen tummeln. „Dadurch entstehen auch in dicht besiedelten Gebieten wichtige Inseln für Wildbienen. Wer einen natur- nahen Garten anlegt, kann die Brummer dort ebenfalls beobachten“, freut sich Projektleiter Klatt. Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstützung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestalten. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Freitag, 02. April AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Samstag, 03. April / Sonntag, 04. April Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Montag, 05. April Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 02. April Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Samstag, 03. April Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 04. April Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Montag, 5. April Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist am Karsams- tag, den 03.04.2021, geöffnet, da der Regierungsbe- schluss zur Osterruhe wieder gekippt wurde. Ab 9. April 2021 ist die Kompostieranlage erstmals am Freitag geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswe- ge frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Entsorgungszentren Gutenfurt und Obermooweiler am Karsamstag, 3. April 2021, geschlossen Am Karsamstag, 3. April 2021, bleiben die Entsorgungs- zentren in Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermoo- weiler geschlossen. An den darauffolgenden Werktagen gelten die üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie samstags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Adelinde Schnetz feierte am 26.03.2021 ihren 85. Geburtstag und Herr Christian Hochhalter feierte seinen 80. Geburtstag am 29.03.2021. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender April 13.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ und „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Osterausstellung Liebe Gemeindemitglieder, in diesem Jahr können wir den Kindern und Eltern unseres Kindergartens ein ganz be- sonderes Angebot zur Osterzeit ermöglichen. Im angren- zenden Bischof-Sproll-Saal sind mit viel Liebe zum Detail unterschiedliche Szenen aus dem Leben Jesu dargestellt. Dadurch möchten wir uns auf einen gemeinsamen Weg begeben und uns auf das Osterfest einstimmen. Gerne hätten wir auch Ihnen, liebe Gemeindemitglieder, den Besuch unserer Ausstellung ermöglicht. Aufgrund der noch immer währenden Pandemie ist es uns nur gestattet die Ausstellung in kleinem Rahmen anzubieten. Dennoch Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 möchten wir Ihnen durch Bilder zeigen, was wir bereits erleben durften und noch erleben werden. Auf unserer Homepage (www.http://kiga-stmartin-baindt.de/) fin- den Sie einen virtuellen Rundgang unserer Ausstellung. Über einen „digitalen Besuch“ würden wir uns daher sehr freuen! Ihr Kindergartenteam St. Martin Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet wie im letzten Jahr online statt am Mittwoch, 14 .April 2021 ab 19:30 Uhr Für die Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder. Tagesordnung: • Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden • Bericht und Anliegen der Kassenwartin • Bericht der Kassenprüferinnen • Entlastung des Vorstands • Wahlen (Vorsitz, Kassenwart, Kassenprüfer, Beisitzer) • Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule • Der Förderverein während der Pandemie • Verschiedene Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei bleibt über die Ferien, vom 1.4.2021 bis 10.4.2021 geschlossen. Wenn keine neuen Ver- ordnungen beschlossen werden, öffnet die Gemeindebücherei am Montag den 12.4.2021 zu den bekannten Öffnungs- zeiten. Bei Einhalten der Hygienemass- nahmen und dem Abstandsgebot, dürfen bis zu drei Per- sonen für ca 10 Min. in die Bücherei zum Aussuchen von Büchern. Selbstverständlich gilt weiterhin das Angebot von Click&Collect und dem Vormermerken der Medien über die App Bibkat und den Link eopac.net. Zur Information Tote Katze gefunden mit Chip und Tattoo In der KW 11 wurde im Gebüsch am Kreisverkehr Baindt von den Mitarbeitern des Bauhofes eine tote Katze ge- funden. Wir, Hundefreunde Baindt, konnten den Chip aus- lesen und so waren wir sehr zuversichtlich, den Besitzer schnell informieren zu können. Leider war der Chip nirgends gemeldet, weder bei Tas- so noch in einer anderen Suchmaschine. Die Katze war außerdem tätowiert, aber auch die Tierklinik konnte das Tattoo nicht verbindlich auslesen. Die Chipnummer lau- tet: 276098104565677. Von der Katze gibt es Bilder. Ganz sicher hatte diese Katze Besitzer, die sie vermissen. Bitte melden Sie sich bei mir, Hundefreunde Baindt e.V. , Bri- gitte Wild, Tel. 0171 6923474 Eine allgemeine Information: Der Bauhof Baindt informiert uns immer sehr zeitnah, wenn ein totes Haustier gefunden wird. Uns steht ein Chiplesegerät zur Verfügung, sodass wir direkt das Tier identifizieren können, wenn es einen Chip trägt oder mit einem lesbaren Tattoo markiert ist. Es werden immer Bilder angefertigt, um eine spätere Zu- ordnung zu ermöglichen. Wenn jemand ein Tier vermisst, besteht die Möglichkeit, sich an uns zu wenden, ob wir eine Information dazu haben. Es entstehen dabei für den Besitzer keinerlei Kosten, selbst wenn wir eine Tierklinik hinzuziehen, um Tattoos auszulesen. Herzlichen Dank von unserer Seite ganz besonders an den Bauhof Baindt, der sich in Achtung und Wertschät- zung gegenüber den Tieren und den Besitzern die Mühe macht, uns zu informieren oder sogar die toten Tiere zu uns fährt, um sie identifizieren zu lassen. Eine großartige Zusammenarbeit! Das tote Tier wird grundsätzlich so fotografiert, dass die Bilder für den Besitzer zumutbar sind, aber er sein Tier identifizieren kann! Hundefreunde Baindt e.V. Brigitte Wild, Tel. 0171 6923474 Blutspende weiterhin und kontinuierlich benötigt Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patien- ten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, wer- den Blutspenden kontinuierlich benötigt. Daher ruft der DRK-Blutspendedienst auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit ver- bundenen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden ange- wiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende Mittwoch, dem 14.04.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de/m/Ravens- burg-Weissenau-Festhalle Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygi- ene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu kön- nen und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Weitere Informationen und die Terminreservierung finden Sie unter www.blutspende.de/corona Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körpertemperatur), so- wie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Ver- dachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800-11 949 11. Das DRK sucht Freiwillige für FSJ und BFD Ab September bietet das Rote Kreuz im Rahmen eines 12-monatigen FSJ wieder mehrere Möglichkeiten der Be- rufsorientierung für Schulabgänger. Durch Mitarbeit in verschiedenen Einsatzbereichen erhalten die Freiwilligen Einblick in den abwechslungsreichen Berufsalltag im So- zialwesen sowie die Chance zur persönlichen Weiterent- wicklung. Neben kostenlosen Seminaren gehören auch Bildungstage und eine einheitliche Vergütung zum FSJ. Für Personen, die sich unabhängig von ihrer Alters- und Lebenssituation beruflich umorientieren oder wieder neu ins Berufsleben einsteigen möchten, besteht die Möglich- keit eines 12-monatigen Bundesfreiwilligendienstes. Die- ser beinhaltet ebenfalls flexible Bildungstage sowie eine einheitliche Vergütung. Nähere Informationen zum Freiwilligendienst und die Möglichkeit zur Bewerbung finden sie unter: www.drk-rv. de/karriere Kontakt: DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Herr Robert Schön Ulmer Straße 95, 88212 Ravensburg Telefon: 0751/56061-60 robert.schoen@rotkreuz-ravensburg.de Regierungspräsidium Tübingen beim Girls´Day am 22. April mit dabei #WirsindMITTENDRIN“: Spannende Online-Einblicke in eine vielseitige „Allround“-Behörde In diesem Jahr präsentiert das Regierungspräsidium Tübingen am Girls´Day ein abwechslungsreiches Pro- gramm für junge Mädchen und Frauen, die sich über Berufsbilder jenseits von den traditionell geprägten Geschlechterrollen informieren wollen. Coronakonform findet die Veranstaltung online statt, eine Anmeldung ist erforderlich. Wer plant und baut Radwege? Wer achtet darauf, dass Pflanzen und Tiere am Gewässer geeigneten Raum zum Leben finden? Wer kontrolliert, ob in der Zahnpasta wirk- lich so viel drin ist, wie draufsteht? Oder wie wird man Eichbeamtin? Diese Fragen werden am 22. April 2021 von 14:00 bis 16:30 Uhr beim Online-Girls´Day von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Regierungspräsidiums Tübingen beantwortet. Anders als in den vergangenen Jahren wird in diesem Jahr nicht vor Ort eingeladen, sondern in einer Videokonferenz wird die bunte Mischung von Berufsbil- dern der Behörde vorgestellt. Eine gute Gelegenheit für Mädchen der Klassen 5 bis 10, einen Einblick in spannende Berufsbilder jenseits von klassischen Geschlechterrollen zu bekommen. Interessierte Mädchen können sich bis 11. April 2021 on- line unter www.girls-day.de anmelden. Dort im „Girls´Day Radar“ das Angebot des Regierungspräsidium Tübingen suchen und anmelden. Link zum Angebot: https://www.girls-day.de/@/Show/re- gierungspraesidium-tuebingen/wirsindmittendrin-span- nende-einblicke-in-eine-vielseitige-allround-behoerde Für Fragen steht Sabine Mecke unter bfc@rpt.bwl.de bzw. unter Telefonnummer 07071/757-3074 gerne zur Verfü- gung. „wellcome“ – auch in Pandemie-Zeiten für junge Familien da Gut fürs Kind, gut für die Familie, gut für die Gesellschaft – Mit dieser Überzeugung hat die Stiftung Liebenau und die Stiftung St. Anna in Leutkirch vor über 10 Jahren die Trägerschaft für die „wellcome“– Standorte Schussental und Allgäu im Landkreis Ravensburg übernommen. Der Dienst bietet jungen Familien, nach der Geburt eines Kin- des, praktische Hilfe im Alltag. Die Geburt eines Kindes bringt große Freude in das Leben einer jungen Familie, stellt sie aber auch vor neue Her- ausforderungen. Wer auf kein soziales Unterstützungs- netzwerk durch Großeltern, Verwandte oder Freunde zu- rückgreifen kann oder möchte, bekommt bei „wellcome“ praktische und individuelle Hilfe. Im ersten Lebensjahr nach der Geburt besucht eine Ehrenamtliche einmal in der Woche die Familie und kümmert sich um das Neu- geborene oder die Geschwisterkinder, je nach Bedarf. „,wellcome´ ist für alle Familien da“, sagt Koordinatorin Silke Haller, zuständig für die Region Schussental. So hat Anfang 2019 auch Sabrina Sigg zum Telefonhörer ge- griffen und sich bei „wellcome“ gemeldet. Erfahren hat sie von dem Angebot durch ihre Hebamme. Ihr zweites Kind, der kleine Matteo musste in den ersten Monaten nach der Geburt viel weinen. Das Schwesterchen wollte auch Aufmerksamkeit, und Großeltern waren nicht vor Ort. Da freute sich die Mama sehr auf die wöchentlichen Auszeiten. Diese ermöglichte ihr die Ehrenamtliche Inge Dillmann. „Schon nach dem Kennenlerntermin war klar: Wir sind uns sympathisch.“, so die beiden Frauen. „Mit Inge hat sich das dann ganz schnell super eingespielt und sie verstand sich prima mit Matteo,“ erinnert sich Sabrina Sigg. So gut, dass sie auch nach dem offiziellen Ende von „wellcome“ bis heute Kontakt halten. „Ich freue mich sehr, dass die Familie mich weiterhin an ihrem Le- ben und der Entwicklung der Kinder teilhaben lässt. Das bereichert auch mein Leben“, erzählt Inge Dillmann, die inzwischen schon wieder einer weiteren „wellcome“-Ma- ma Entlastung schenkt. Entlastung unter Corona-Bedingungen Das Angebot „wellcome“ steht für Kontakt, Begegnung und Unterstützung, unmittelbar und persönlich. Daher haben die Verhaltensregeln in der Corona-Pandemie auch hier ihre Auswirkungen gezeigt. Im ersten Lockdown musste die aufsuchende Hilfe in den Familien vorüber- gehend pausieren. Auch wenn die Ehrenamtlichen ihre „wellcome“-Familie üblicherweise nur einmal pro Wo- che für rund drei Stunden besuchen, war das für viele Familien ein herber Einschnitt. In telefonischen Beratun- gen konnte die Koordinatorin auf die Sorgen und Nöte Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 der Familien eingehen und gemeinsam nach Milderung suchen. Im Rahmen der Hygieneregeln sind inzwischen wieder Besuche bei den Familien möglich und werden mit großer Dankbarkeit angenommen. So schenkt „wellco- me“ Abwechslung und punktuelle Leichtigkeit im häufig erschwerten Corona-Familienalltag. „wellcome-Engel“ gesucht Überall im Landkreis verteilt finden sich „wellcome-Engel“. Dennoch gibt es auch Lücken. Für das Schussental würde sich Silke Haller aktuell besonders in Schlier, Waldburg, Baindt oder der Ravensburger Weststadt über weitere Ehrenamtliche freuen, die wohnortnah Familien für ein paar Monate begleiten möchten. Mitbringen müssen die „wellcome-Engel“, neben Lebenserfahrung und Sicherheit im Umgang mit Babys und Kleinkindern, eigentlich nur ein großes Herz und Begeisterung für die Idee. Familien, die sich Entlastung wünschen sowie interessierte Ehrenamtliche können sich gerne näher informieren unter: „wellcome“ Schussental, Silke Haller, Herrenstraße 43, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 76424801, E-Mail: ravens- burg@wellcome-online.de. „wellcome“ Allgäu, Corinna Muderer, Kemptener Straße 11, 88299 Leutkirch, Telefon: 07561 9852391, E-Mail: leut- kirch@wellcome-online.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. April 2021 – 11. April 2021 Gedanken zur Woche Ein Ölzweig schnell vom Baum gerissen macht noch kei- nen Frieden. Die begeisterte Menge ist wankelmütig und hängt ihre Palmen nach dem Wind. So schnell lässt man dich fallen, du kommst auf keinen grünen Zweig mehr. Jetzt wartet Totholz auf dich Andreas Knapp Donnerstag 01. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt - Messe vom letzten Abendmahl (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) Anschließend Gebetsstunde in der Kirche. Der Singkreis lädt dazu recht herzlich ein (öffentlich ohne Platzreservierungskarten) 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl (öffentlich, mit Platzkarten) Anschließend Gebetsstunde in der Kirche. Freitag, 02. April - Karfreitag 11.00 Uhr Baindt - Kinderkreuzfeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 15.00 Uhr Baindt - Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzreservierungskartenkar- ten) Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit! 10.00 Uhr Baienfurt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baienfurt - Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzkarten) „Volksliederpassion“ v. Erno Seifritz Samstag, 03 April - Karsamstag 21.00 Uhr Baindt - Feier der Osternacht, Weihe des Os- terwassers und Segnung der Osterspeisen (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 21.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 04. April - Ostersonntag - Hochfest der Auferstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt - Ostern - Festgottesdienst mit Chor- quartett des Kirchenchors (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Pia und Baptist Heilig, Jahrtag: Adam Zim- mermann) Mit Austeilung des Osterlichts (Osterlichter werden am Eingang angeboten oder eigene mitbringen) und Segnung der Osterspeisen, Bischof-Moser-Kollekte 09.30 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit einem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Orgel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - kleine Kirche - „Wir feiern Ostern“ (öffentlich, mit Platzkarten) Montag, 05. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Oster-Festgottesdienst mit Dekan i. R. Heinz Leuze mit Chorquartett des Kirchen- chors (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Klementine und Eduard Gel- zenlichter mit Angehörigen, Georg Locher, Eli- sabeth Fugunt, Josef Kampka, Josefine und Eugen Knoll) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit dem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Or- gel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte Mittwoch, 07. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 09. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 10. April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Merk, Ignaz Mal- sam mit Angehörigen, Franz Schmidt, Familie Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Gisi, Familie Merk, Familie Asberger, Franz und Paula Wucherer, Barbara und Josef Lemmer, Ida und Georg Selensky, Hildegard und Sieg- fried Müller) 18.30 Uhr Baienfurt - Wort-Gottes-Feier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 11. April - 2. Sonntag der Osterzeit (Weißer Sonntag) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier, Erstkommuni- onvorstellungsgottesdienst (geschlossene Veranstaltung) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Ostern heißt - Es geht aufwärts! In diesem Sinne wünsche ich uns allen von Herzen ge- segnete und frohe Ostern! Es geht aufwärts - hoffentlich auch, was die Pandemie anbelangt. Pfarrer Staudacher Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Vom 06. April bis einschließlich 09. April bleibt das Pfarrbüro geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de SOVIEL DU BRAUCHST - Klimafasten 2021 Es ist Ostern. Die Fastenzeit ist vorbei und wir sind zurück in unserem Alltag. Vielleicht können wir uns ein Stück der Erfahrungen aus der Klimafastenzeit 2021 bewahren und auch weiterhin umsetzen. Der Aktion Klimafasten liegen die Ziele für nachhaltige Entwicklung (17ziele.de) zugrun- de. Diese Ziele machen unsere gemeinsame Verantwor- tung für die Welt deutlich. Sie gelten für alle Staaten der Welt und berücksichtigen alle Dimensionen der Nachhal- tigkeit: Soziales, Umwelt und Wirtschaft. Mit der Aktion Klimafasten 2021 hat sich in unserer Kirchengemeinde ein kleines kunterbuntes Netzwerk unterschiedlicher Al- tersgruppen gebildet. Die Impulse des Klimafastens wa- ren uns Denkanstöße, die unser alltägliches Tun auf den Prüfstand stellten. Durch den Austausch entstanden kre- ative Ideen, mit denen wir Sie an der Aktion Klimafasten teilhaben lassen konnten. Besonders engagiert waren die Berufsschulstufenschüler des SBBZ Sehen mit da- bei, die sich tatkräftig eingebracht haben u.a. durch die Gestaltung des Kunstobjekts, kreativen Ideen und deren Umsetzung (Rezeptesammlung, Samenbomben etc.). Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Die Aktion Klimafasten 2021 war für uns Bestärkung: Es macht Sinn, sich mit einer nachhaltigen Lebensweise zu befassen. Auch wenn einer alleine die Welt nicht retten kann, können wir gemeinsam etwas zu besseren Lebens- bedingungen für alle Menschen weltweit beitragen. Ge- mäß dem afrikanischen Sprichwort: Viele kleine Leute, die an vielen kleinen Orten viele klei- ne Dinge tun, können das Gesicht der Welt verändern. Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Den- kens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Heraus- forderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lö- sungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat - also beginnend am Montag, den 1. März - die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer, Geschäftsführer CE Deutschland EINLADUNG Halleluja, es ist Ostern! Sonntag, 04.04.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 28.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wir wünschen Ihnen frohe Ostern, bleiben Sie gesund. Wir laden Sie herzlich ein am Mittwoch, 14.04.2021 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Aquarell von H.P. Götze, Baienfurt Wir wünschen Ihnen frohe Ostern, bleiben Sie gesund. Wir laden Sie herzlich ein am Mittwoch, 14.04.2021 8.30 Uhr Friedensrosenkranz 9.00 Uhr Friedensmesse Aquarell von H.P. Götze, Baienfurt Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Fürchte dich nicht! Ich bin der Erste und der Letzte und der Lebendige. Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüs- sel des Todes und der Hölle. Offb 1,18 Ostern fällt wieder aus!? Nein. Ostern fällt nie aus. Das, was uns Gott damals an Ostern gezeigt hat, gilt auch in diesem Jahr. Es gibt einen Grund zum Feiern! Der Tod hat nicht mehr das letzte Wort. Er hat seinen letzten Schrecken verloren. Trotz der Einschränkungen dieser Tage, die wir aus Liebe zum Mitmenschen auf uns nehmen, lassen wir uns nicht länger von der Angst leiten - auch nicht von der Angst vor dem Virus. Wir feiern Ostern! - So, wie‘s halt grad geht. Wir achten aufeinander. Wir fragen nacheinander. Wir sehen nacheinander. Auch jetzt - in diesen seltsamen Ostertagen. Liebe ist stärker als der Tod. Das hat uns Gott in Jesus gezeigt. Das hat er uns zugesagt. Das feiern wir als Gemeinde - auch dieses Jahr! Auf dieser Grundlage wollen wir leben. Euch allen ein frohes, gesegnetes Osterfest! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis h Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Mich Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdi (nach Voranmeldung) als auch online statt Cornonaverordnung erlaubt. Achten Sie unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt _________________________ A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornona- verordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unse- rer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Donnerstag, 01. April Gründonnerstag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl mit Voranmeldung!!! Freitag, 02. April Karfreitag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Voranmel- dung!!! Sonntag, 04. April Ostersonntag 06.30 Uhr Baienfurt Osternacht mit Abendmahl mit Vo- ranmeldung!!! 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst mit Voranmel- dung!!! Montag, 05. April Ostermontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe mit Voran- meldung!!! Sonntag, 11. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Voranmeldung per E-Mail oder telefonisch im Pfarr- büro. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. --- Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATIONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um 19.00 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) begleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link erhalten Sie bei der Anmeldung. Anmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attrak- tiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außer- halb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATI- ONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um 19.00 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link erhalten Sie bei der Voranmeldung. Voranmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Offene Bibelandacht Am Palmsonntag, 28. März findet um 18 Uhr eine „Offene Bibelandacht“ zur Passionszeit in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „Der Gottesknecht – Licht für die Völker“ sprechen Prädikant Pfizenmaier und Matthias Geiser über Jesaja 42, 1-9. Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. Offene Bibelandacht Bei einer österlichen Bibelan- dacht in der evang. Kirche in Weingarten spricht am Oster- montag, um 18.00 Uhr Pfarrer i. R. Andreas Stiehler über Verse aus dem 1. Korintherbrief, Kap. 15 „Wahrhaftig auf- erstanden“ Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt in- teressierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. _________________________ Liebe Kreative Alte Gesangbücher sind viel zu schade zum Entsorgen. Die Eier sind immer ein nettes Mitbringsel für begeisterte Sänger! Danke für diese Anregung sagen wir an Gaby Herrmann. Leider sieht es so aus, als könnten wir auch nach den Os- tertagen noch keine Treffen im Bonhoeffersaal stattfin- den lassen. Aber lasst uns auf gutes Wetter hoffen, auf dass wir uns wieder draußen treffen können. Also bleibt es dabei schön kreativ allein daheim zu blei- ben und sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. Verschiebung der Jahreshaupt- versammlung! Aufgrund der unveränderten Co- rona Situation, kann leider unse- re Jugend- und Jahreshauptver- sammlung vom 16.04.2021 nicht stattfinden. So wie es uns möglich ist, werden wir den Termin auf Juni/Juli verschieben. Wenn wir dann einen neuenTermin haben, werden wir euch zeitnah informieren. Viele Grüße und bleibt gesund Euer Zunftrat SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frohe Ostern Unseren Mitgliedern, die im April geboren sind wünscht der Sozial- verband VdK Ortsverband Wein- garten alles Gute und viel Gesundheit sowie ein schönes Osterfest. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Blutreitergruppe Blutfreitag in Weingarten Der Blutritt in Weingarten wird in die- sem Jahr erneut unter Corona-Be- dingungen abgehalten, so die Aussa- gen im aktuellen Sonntagsblatt und in der Schwäbischen Zeitung. Bis zum Ostermontag wird ein „Arbeitskreis Blutritt“ verschiedene Szenarien ausarbeiten bei denen sich zeigen müsse, was überhaupt unter den gegebenen Umständen möglich ist. Auch die traditionelle Gruppenführerbesprechung am Ostermontag im Kultur und Kongresszentrum wird so nicht stattfinden. Ersatzweise sind die Gruppenführer am Ostermontag, zur Eucharistiefeier in die Basilika eingela- den. Daran anschließend werden alle notwendigen Infor- mationen zum diesjährigen Blutfreitag bekannt gegeben. Georgs-Ritt in Bergatreute Gwigg und Ochsenhausen Derzeit liegen noch keine offiziellen Aussagen der jewei- ligen Kirchengemeinden zum stattfinden der jeweiligen Prozessionen vor. Was sonst noch interessiert Kreissparkasse Ravensburg Piraten, Clowns und vieles mehr beim KNAX-Fasnets- wettbewerb Auch wenn die Fasnet in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden konnte, wollte die Kreissparkasse Ravensburg den Kindern trotzdem den Spaß gönnen, sich zu verklei- den. Daher hat sie einen Fasnetswettbewerb veranstaltet. Mitmachen ging ganz einfach: Kostüm aussuchen, ver- kleiden, Foto schießen und auf der KNAX-Website www. ksk-rv.de/knax hochladen. Die Teilnehmer waren alle kreativ und haben sich tolle Kostüme ausgedacht. Von Hexen, über Clowns, Prinzes- sinnen und Piraten bis hin zu unterschiedlichen Tierkos- tümen war alles vertreten. 10 Kinder hatten Glück, wurden ausgelost und haben einen Preise gewonnen. Unter ihnen auch Emily W. aus Baindt, welche sich über das Spiel „Hexentanz“ von Ra- vensburger freute. KNAX-Website www.ksk-rv.de/knax Um bei der nächsten Verlosung dabei zu sein, lohnt sich ein Blick auf die KNAX-Website der Kreissparkasse Ra- vensburg. Hier warten Comics, Filme, Spiele, Buch- und Basteltipps sowie Malwettbewerbe und Gewinnspiele auf die Kinder. Probieren Sie auch die KNAX-Taschengeld-App aus. Sie hilft Eltern dabei, das Taschengeld ihrer Kinder zu orga- nisieren, animiert zum Sparen und macht großen Spaß. Alle Infos hierzu gibt’s auch auf der KNAX-Website. Emily W. freut sich über ihren Gewinnspielpreis, welcher ihr in der Sparkassenfiliale in Baindt überreicht wurde. Regierungspräsidium Tübingen Saisonstart des Tübinger Ökomobils Das Naturschutzlabor auf Rädern des Regierungs- präsidiums Tübingen rollt wieder zu Schulklassen und Kindergartenkindern. Das Ökomobil startet seine Saison beim Naturkinder- garten „Märchenwald“ e. V. in Bodelshausen. Dank eines ausgefeilten Hygienekonzeptes und der Veranstaltun- gen im Freien können auch in diesem Jahr Kindergar- tenkinder ab fünf Jahren und Schülerinnen und Schüler auf das Naturerlebnis zum Anfassen freuen. Rund 200 Veranstaltungen sind im ganzen Regierungsbezirk Tü- bingen geplant; davon sind nur noch wenige Termine in den Sommerferien zu haben. Nach der Winterpause rollt das Ökomobil des Regie- rungspräsidiums Tübingen wieder quer durch den Regie- rungsbezirk, um Jung und Alt die biologische Vielfalt und die Wichtigkeit des Natur- und Umweltschutzes näher zu bringen. Seinen Auftakt machte der Forscherlaster im Naturkindergarten „Märchenwald“ in Bodelshausen für 13 Vorschülerinnen und Vorschüler. Seit mehr als 30 Jahren haben Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene die Möglichkeit, mithilfe des fahrenden Naturlabors ihre Umgebung zu erleben und gleichzeitig herauszufinden, wie man zu ihrem Schutz beiträgt. Das Umweltmobil ist ausgestattet mit Mikroskopen, Ferngläsern, verschie- denen Gerätschaften für Boden- und Gewässerunter- suchungen und allem, was man für die Erkundung der Natur braucht. Um Umweltbildung auch in Zeiten von Corona erlebbar zu machen, gibt es ein entsprechendes Hygienekonzept. „Das Team des Ökomobils hat in den vergangenen Wo- chen tolle Arbeit geleistet und Pläne ausgearbeitet, dass die Schülerinnen und Schüler die Natur vor Ort sicher erforschen können“, betont Regierungspräsident Klaus Tappeser. Die Veranstaltungen finden im Freien und in Kleingruppen statt, sodass die gültigen Schutzregelungen eingehalten werden. Das Hygienekonzept regelt neben der Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen auch den Ablauf einer kontaktlosen Veranstaltung, die es aber dennoch den Teilnehmenden ermöglicht, Wis- senswertes über die Lebensräume von Pflanzen und Tieren zu erfahren. Durch die Aufteilung in Kleingruppen wird es in diesem Jahr insgesamt mehr als 200 Veranstaltungen mit dem Ökomobil Tübingen geben. In den Sommerferien sind noch vereinzelte Termine frei. Hintergrundinformation: 1987 nahm das Ökomobil des Regierungspräsidiums Tü- bingen als bundesweit erstes Umweltmobil seine Fahrt auf. Viele Schülerinnen und Schüler, Kinder, Jugendliche und Erwachsene hatte das Ökomobil seitdem zu Gast. Tausende von Kilometern hat es für eine umweltgebildete Gesellschaft zurückgelegt. Das Tübinger Pioniergefährt blieb nicht lange alleine. Kurz darauf waren auch in den Regierungsbezirken Karlsru- he, Stuttgart und Freiburg die fahrenden Naturlabore unterwegs. Der Start der Umweltmobile begründete damit auch die über 30-jährige Erfolgsgeschichte der außerschulischen Umweltbildungsarbeit in Baden-Württemberg. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Bunte Ostereiersuche 1. Der Osterhase war schon fleißig und hat viele Eier bemalt. Kannst du zwei mit dem gleichen Muster finden? 2. Wie viele Küken helfen dem Osterhasen bei seiner Arbeit? 3. Findest du etwas, das nicht auf die Wiese gehört? 4. Wenn du das Bilderrätsel löst, erhältst du ein Lösungswort! Lösung: 1. siehe Abbildung - 2. Es sind 13 Küken. - 3. Der Fisch gehört nicht auf die Wiese. - 4. OSTERN = VOGEL - STERN - TORTE - EIMER - ROCK - SONNE Lösung: Manuel findet den Weg zu Hilda Henne.Lösung: f und c Ostereierpuzzle Oh je - aus einem Ei sind Stücke der Schale heraus- gebrochen. Der kleine Osterhase möchte das gerne reparieren, aber welche Scherben muss er nehmen? Osterlabyrinth Die drei Osterhasen Manuel, Mia und Mirco machen sich auf den Weg zu Hilda Henne, um Eier abzuholen. Aber nur ein Hase findet den richtigen Weg. Welcher? © S öffl er /D EI KE 72 4R 14 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 GESCHÄFTSANZEIGEN WÜNSCHT Frohe Ostern Sabine Günther • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • testamentsspende@euronatur.org Schenken Sie sich Unendlichkeit. Mit einer Testamentsspende an EuroNatur helfen Sie, das europäische Naturerbe für kommende Generationen zu bewahren. Interessiert? Wir informieren Sie gerne. Bitte wenden Sie sich an: www.bewegung-gegen-krebs.de „Bring deine Fitness ins Rollen.“ Britta Heidemann, Olympiasiegerin im Degenfechten SPENDENKONTO IBAN: DE65 3705 0299 0000 9191 91 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Beratungsstellenleiter Vorname Name Straße, PLZ Ort Telefonnummer Mail / Internet Manfred Werner Wagnerstraße 16, 88250 Weingarten Tel. 0751 5691702 manfred.werner@vlh.de Für die Leitung der Geschäftsstelle des LandFrauenverbandes sowie des Bildungs- und Sozialwerks e.V., mit Sitz in Ravensburg, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Geschäftsführer (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit mit einem Arbeitsumfang von mindestens 32 Wochenstunden. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Geschäftsführung für den LandFrauenverband und das Bildungs- und Sozialwerk sowie die politische Interessenvertretung des Verbandes und Gremienarbeit. Weitere Informationen finden Sie unter www.lbv-bw.de/Der-LBV/Jobs-Karriere Wenn Sie über einen Hochschulabschluss in einem betriebswirtschaftlichen oder agrarwissenschaftlichen Studiengang bzw. über einen anderen für diese Aufgabe qualifizierenden Abschluss verfügen, Führungserfahrung und Freude am Umgang mit Menschen und am Thema Weiterbildung haben, sind Sie bei uns richtig! Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail in einem Gesamtdokument (PDF) inklusive Gehaltswunsch und Eintrittstermin. STELLENANGEBOT Ihre persönliche Ansprechpartnerin: Uta Wolber, Telefon: 0711 2140-207, E-Mail: wolber@lbv-bw.de Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. 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Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung 188€ pro tonne inkl. 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