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Steuern, Abgaben & Gebühren

Informationen

Alle Steuern, Abgaben und Gebühren finden Sie unten aufgeführt.

Amtsblatt

Ab dem 01.01.2021 beträgt die Gebühr für das Amtsblatt 24,00 € (zzgl. gesetzlicher MwSt.) pro Jahr.

Ansprechpartner

Telefonnummer: 07502 9406-26
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Gewerbesteuer

Ab dem 01.01.2023 beträgt der Hebesatz der Gewerbesteuer 370 %.

Ansprechpartner
Barbara Winkler
Telefonnummer: 07502 9406-23
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Grundsteuer

Die Hebesätze betragen ab dem 01.01.2023 für die Grundsteuer A (für Land- und Forstwirtschaft) 370 % und für die Grundsteuer B (für un- und bebaute Grundstücke) 450 %.

Hinweise zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 156,53 KB, 15.12.2021) – insbesondere zu den im Jahr 2022 notwendigen Schritten

Weitere Informationen (PDF-Dokument, 48,13 KB, 25.03.2022) zur Grundsteuerreform

Ansprechpartner
Florentina Stavarache
Telefonnummer: 07502 9406-21
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Hundesteuer

Die Gebührensätze betragen ab dem 01.01.2021:

  • Für den 1. Hund: 96,00 Euro pro Jahr
  • Für den 2. Hund und jeden weiteren Hund: 192,00 Euro pro Jahr
  • Für den 1. "Listenhund"*: 600,00 Euro pro Jahr
  • Für den 2. und jeden weiteren "Listenhund": 900,00 Euro pro Jahr
  • Zwingersteuer: 192,00 Euro pro Jahr

Ansprechpartner
Barbara Winkler
Telefonnummer: 07502 9406-23
E-Mail schreiben

*Erläuterungen zum Thema "Listenhund/Kampfhund" finden Sie unter der Seite des Innenministeriums BW oder in der Polizeiverordnung (PDF-Dokument, 61,01 KB, 25.09.2019) über das Halten gefährlicher Hunde.

Kindergartengebühren

Es werden 11 Monatsbeiträge pro Jahr erhoben.
Die aktuellen Kindergartengebühren finden Sie hier:

Ansprechpartner
Frau Liche
Telefonnummer: 07502 9406-43
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Abfallgebühren

Alle Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie beim Landkreis Ravensburg unter www.rv.de

Telefonische Auskünfte unter 0751 85- Durchwahl
-2345 bei allg. Fragen
-2360 bei Fragen zum Gebührenbescheid

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Wasser- und Abwassergebühren

Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.2024

  • 1 m³ Frischwasser: 1,80 € (netto)
  • 1 m³ Schmutzwasser: 2,09 €
  • 1 m² Niederschlagswasser: 0,69 €

Allgemein

 

Ansprechpartner
Florentina Stavarache
Telefonnummer: 07502 9406-21
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Zweitwohnungssteuer

Die Gemeinde Baindt erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet.

Der Steuersatz beträgt 10% der jährlichen Netto-Kaltmiete.

Weitere Informationen finden Sie dazu in unserer Zweitwohnungssteuersatzung (PDF-Dokument, 89,83 KB, 25.09.2019).

Ansprechpartner
Barbara Winkler
Telefonnummer: 07502 9406-23
E-Mail schreiben

http://www.baindt.de//rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/steuern-abgaben-gebuehren