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2021_09_14_Bericht.pdf

Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.09.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde die Frage gestellt, ab welchem Zeitpunkt Baugrundstücke in der Gemeinde Baindt zum Kauf anstehen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Bauplätze im Baugebiet Grüner Berg/Stöcklisstraße im Frühjahr 2022 vergeben werden. Grundstücke im Baugebiet Lilienstraße können voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 erworben werden. Die genauen Termine werden zeitnah auf der Homepage der Gemeinde bekannt gegeben. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. August 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Am 04.10.2021 um 19:00 Uhr findet eine Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement statt. b) Förderprogramm Jungbäume für das Oberland Ein Antrag auf Zuwendung für das Förderprogramm wurde fristgerecht beim Landratsamt gestellt. Die Förderzusage kommt voraussichtlich diese Woche. Mit dem Förderprogramm werden kommunale Sammelbestellungen von Streuobstbäumen gefördert, inkludiert ist in den Eigenanteil von 25 € der Bürgerinnen und Bürger nicht nur das Pflanzgut, sondern auch das richtige Befestigungs- und Baumschutzmaterial (Baumpfähle, Kokosgarn und Wühlmauskörbe) und vor allem der notwendige Pflanzenschnitt und die jährlichen Erziehungsschnitte in den ersten 5 Jahren nach der Pflanzung. Den Rest der Kosten teilen sich das Landratsamt und die Gemeinde je zur Hälfte. Voraussichtlicher Anteil für die Gemeinde und Landratsamt liegen gemäß der Schätzung je bei ca. 30 € pro Baum. 2019 hat die Gemeinde Baindt insgesamt 51 Bäume, im Jahr 2020 32 Bäume bestellt. c) Baugebiet Fischerareal Die Kontaktbörse für potentielle Baugemeinschaften ist auf der Homepage online. Unter www.baindt.de/fischerareal findet man hierzu alle Informationen. d) Feuerwehr – Ausgabe von Sandsäcken Eine Aktion ist mit der Jugendfeuerwehr geplant, jedoch scheitert es zur Zeit noch an der Lieferung der Sandsäcke. e) Wanderkarte Altdorfer Wald Die Wanderkarte vom Altdorfer Wald ist ab sofort für 5 € auf dem Rathaus zu erwerben. TOP 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes "Bifang Erweiterung" für die Verlängerung des Gartenhauses auf Flst. 139/6, Benzstr. 2 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: http://www.baindt.de/fischerareal In der Gemeinderatssitzung am 02.07.2019 wurde für eine Gartenhütte mit den Abmessungen 3,00 m auf 4,00 m und einer Höhe von 2,50 m bereits das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bifang- Erweiterung“ erteilt. Gebaut wurde die Hütte 3,50m x 4,50m und 2,48m hoch, wofür ein Befreiungsantrag nachgereicht wurde, der in der Sitzung des Gemeinderats am 10.12.2019 abgelehnt wurde. Daraufhin erfolgte von der Baurechtsbehörde eine Baueinstellungsverfügung. Aus der Nachbarschaft wurde eine Überprüfung der Höhe der Gartenhütte verlangt. Nachdem dies geschehen ist, wurden die Pläne nochmals geändert, so dass nun die grenzprivilegierten Maße zum Nachbargrundstück eingehalten sind. Von der Baurechtsbehörde im Landratsamts Ravensburg wurde uns ein Schreiben zugesandt mit einer Begründung, warum die Entscheidung der Gemeinde Baindt aus Sicht der Baurechtsbehörde nochmals überdacht werden sollte und mit der Bitte um erneute Beratung und Beschluss in der nächsten Sitzung. Im Schreiben wird ausgeführt: Hinsichtlich der Nebenanlage gemäß § 14 BauNVO (Holzschuppen) wird auf die durch Bebauungsplanänderung vorgegebenen Festsetzungen verwiesen. Demnach sind Nebenanlagen nach § 14 BauNVO ausnahmsweise zulässig, soweit Belange des Städtebaus nicht beeinträchtigt werden. Für den baurechtlich verfahrensfreien Holzschuppen gelten dabei die in der Bebauungsplanänderung noch gesondert festgesetzten Vorgaben. Für das Nebengebäude bedarf es somit einer Entscheidung der Gemeinde über die im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehene Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB. Gleichzeitig bedarf der Holzschuppen noch einer Befreiung gemäß § 31 Abs.2 BauGB von den Festzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Volumen über 20 m³, Dachform und Dacheindeckung. Belange des Städtebaus sieht die Baurechtsbehörde bei der Nebenanlage grundsätzlich nicht beeinträchtigt, zumal die Gemeinde bereits dem vorherigen Antrag zugestimmt hat. Die Gemeinde hat bereits mit ihrer ursprünglichen Zustimmung zur Befreiung von den Festzungen des Bebauungsplanes dokumentiert, dass ein Abweichen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich und auch städtebaulich vertretbar ist. Die nunmehr vergrößerte Ausführung, welche einer erneuten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bedarf, sprengt nicht den Rahmen, um eine städtebauliche Unvertretbarkeit begründen zu können. Die Baurechtsbehörde sieht im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB als gegeben an, ebenso sind die Befreiungen gemäß § 31 Abs.2 Ziff. 2 BauGB auch städtebaulich vertretbar und zu erteilen. Die Gemeinde wird hiermit aufgefordert, nochmals aufgrund der im Schreiben dargelegten rechtlichen Einschätzung der Baurechtsbehörde in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut über das Einvernehmen zu beraten und zu beschließen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, ggfs, das Einvernehmen zu ersetzen und die Ausnahme und die erforderlichen Befreiungen zu erteilen. Die Entscheidung gilt dann zugleich als Ersatzvornahme - § 54 Abs. 4 Satz 3 LBO. Die Gemeinde wird hiermit zur anstehenden Entscheidung der Baurechtsbehörde angehört (§ 51 Abs.4 LBO). Die Verwaltung schließt sich der Meinung der Baurechtsbehörde an und sieht im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB als gegeben an. Ebenso sind die Befreiungen gemäß § 31 Abs.2 Ziff. 2 BauGB auch städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zur Ausnahme und den erforderlichen Befreiungen für die vergrößerte Gartenhütte wird nicht erteilt. TOP 05 Antrag auf Nutzungsänderung - Umbau einer Bankfiliale zu einer Bäckereifiliale auf dem Flst. 840/1, Dorfplatz 1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: 1987 wurde der Gebäudekomplex Dorfplatz 1 mit Läden im EG und Wohnungen in den oberen Geschossen genehmigt. Die erforderlichen Stellplätze wurden in der Tiefgarage und im Hinterhof des Gebäudes als auch entlang der Dorfstraße ausgewiesen. Die schon länger leerstehende Bankfiliale soll nun zu einer Bäckereifiliale mit Verkauf und Café umgenutzt werden. Die hierfür nach der Landesbauordnung von Baden – Württemberg (LBO) und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) erforderlichen Stellplätze sind in der Tiefgarage vorhanden. Angedacht war zum Zeitpunkt der Planung des Gebäudes die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der aber nie rechtskräftig wurde, so dass das Bauvorhaben heute nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung ändert sich an der äußeren Erscheinung nichts, die Nutzung fügt sich in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag auf Umnutzung einer Bankfiliale zu einer Bäckereifiliale wird erteilt. TOP 06 Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental - Beschlussfassung Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: über das vorliegende Radverkehrskonzept und die neu zu schaffende koordinierende Personalstelle im GMS. 1. Hintergrund Im Klimaleitbild des Gemeindeverbands Mittleres Schussental sind übergreifende Ziele für Treibhausgasreduktionen festgeschrieben. Die Senkung der Treibhausgasemissionen im Sektor Verkehr stagniert jedoch bundesweit und auch bei uns. Benötigt wird eine leistungsfähige, umweltschonende, energieeffiziente und sichere Mobilität. Dem Radverkehr als besonders kosteneffizientes und klimafreundliches Verkehrsmittel kommt daher eine wichtige Rolle zuteil. Um die Potenziale des Radverkehrs auszuschöpfen, Lücken im Netz zu schließen und das Radfahren sicherer zu machen, beschloss die Verbandsversammlung Mittleres Schussental im Dezember 2018 die Erstellung eines integrierten Radverkehrskonzeptes. Das nun vorliegende Radverkehrskonzept bildet eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe für die weitere Radverkehrsförderung im Gemeindeverband in den nächsten 8 - 10 Jahren und damit die Grundlage für eine nachhaltige Treibhausgasminderung. Die Konzeption berücksichtigt dabei auch die Belange der anderen Verkehrsarten, insbesondere des Fußverkehrs und des Öffentlichen Verkehrs sowie der unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer. Das vorliegende Radverkehrskonzept ist die Grundlage für die Maßnahme 1.2 des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) "Umsetzung der im Radverkehrskonzept GMS erarbeiteten Maßnahmenvorschläge bis 2030". Der VEP definiert Ziele sowie Kenngrößen für die mittel- und langfristige Entwicklung der Mobilität im Mittleren Schussental und steht dabei unter den beiden obersten Zielen eines „CO2-neutralen Schussentals“ sowie einer „massiven Stärkung des Umweltverbundes". Das Radverkehrskonzept baut auf den planerischen Vorarbeiten, die im Verkehrsentwicklungsplan des Gemeindeverbands erarbeitet worden sind, auf. Mithilfe des Verkehrsmodells wurde abgeschätzt, was die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes bis 2030 (Szenario Rad + Fuß 2030, vgl. VEP) für die Treibhausgasemissionen im Gemeindeverband Mittleren Schussental bedeuten. Im Sektor Verkehr führen die Maßnahmen so im Vergleich zum "Basisszenario 2030" zu ca. 9 % CO2-Reduktion. Das entspricht 45 % der im "Vorzugsszenario" des VEP ermittelten möglichen Treibhausgasminderung. Mit der Aufstellung eines Radverkehrskonzeptes werden aktuelle Entwicklungen aufgegriffen, ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt mit dessen Umsetzung ein wesentlicher Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs sowie des gesamten Umweltverbundes im Mittleren Schussental geleistet wird. 2. Akteursbeteiligung Seit Beginn der Konzepterstellung im Mai 2019 wurden zahlreiche Akteure in den fünf Kommunen beteiligt (vgl. Kapitel 2), sowohl bei der Netzkonzeption als auch bei der Maßnahmenkonzeption. Neben der Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen im kommunalen Arbeitskreis und in der Projektgruppe wurden folgende Beteiligungsformate durchgeführt: • drei Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern • zwei Workshops mit aktiven Radverkehrsengagierten im GMS • zwei Workshops für Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, bei dem unter anderem über verschiedene Möglichkeiten der Fahrradförderung informiert wurde. Auch die Anbindung und Erreichbarkeit der regionalen Unternehmen wurde erörtert und in der weiteren Erstellung des Konzeptes berücksichtigt • Beteiligung der Schülerinnen und Schüler der weiterführenden, städtischen Schulen an der Erstellung der Schulradwegepläne über den digitalen "Schulwegeplaner" des Landes Baden-Württemberg Darüber hinaus wurde eine informelle Beteiligung des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamtes Ravensburg durchgeführt. Die Gemeinderäte der Kommunen und die Verbandsversammlung wurden während der Erstellung des Radverkehrskonzepts über Zwischenstände informiert, ebenso die Ortschaftsräte Taldorf, Schmalegg und Eschach. Im Falle der Beschlussfassung soll im Herbst 2021 eine abschließende, digitale Informationsveranstaltung für alle Interessierten zum Radverkehrskonzept stattfinden. 3. Handlungsfelder im Radverkehrskonzept Die vier Säulen der Radverkehrsförderung Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation wurden im Radverkehrskonzept intensiv analysiert. Das Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental legt in Analyse und Konzeption den Schwerpunkt auf eine sichere und durchgängige Infrastrukturplanung (vgl. Kapitel 3). Diese bildet den Grundstein für eine effiziente Radverkehrsförderung im Gemeindeverband in den nächsten Jahren. Aufbauend darauf können die ergänzenden Elemente Service, Information und Kommunikation gemäß den Empfehlungen im Radverkehrskonzeptes zunehmend vertieft und ausgebaut werden. 3.1 Radverkehrsinfrastruktur Eine sichere und komfortable Radverkehrsinfrastruktur bildet die Basis und schafft, aufbauend auf der Netzplanung, die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Radverkehrsförderung. Sie umfasst alle Sicherungs- und Führungselemente, die ein sowohl objektiv als auch subjektiv sicheres Vorankommen mit dem Fahrrad ermöglicht. Methodisch führten Raumstrukturgrößen wie Wohn-, Arbeitsplatz- und Bildungsschwerpunkte, das Verkehrsmodell des GMS sowie Quellen und Ziele verschiedener Zielgruppen zur Erstellung eines Wunschliniennetzes (Plan 2). Dieses wurde dann auf das bestehende Straßen- und Wegenetz umgelegt. Ergänzend wurden touristische Attraktionen im GMS mit einer touristischen Rundroute verbunden (Plan 4). Hier sind auch die abgeschätzten Potenziale für den Radverkehr aus dem Verkehrsmodell GMS eingeflossen. Je nach Potenzial wurde in Radschnellverbindung, Radvorrangroute und Radgrundnetz unterschieden. Das resultierende Radverkehrsnetz wurde mit verschiedenen Akteuren diskutiert und die insgesamt ca. 360 km darauffolgend befahren, die Bestandsituation aufgenommen und analysiert (Plan 3). Die Differenz zwischen Ist-Zustand und Soll-Zustand (Plan 6 und 7 sowie S. 32) kann in den Maßnahmenkatastern und –plänen detailliert nachgeschlagen werden. Insgesamt umfassen die Maßnahmenkataster (Anlage 2 und Plan 7) der fünf Kommunen 1.088 Maßnahmen in den Kategorien Neubau, Um- /Ausbau, Markierung, StVO-Beschilderung, Radwegeanfang/-ende, Belag, Barriere, Furt, Fahrradstraße/ -zone, Beleuchtung, Randmarkierung und Sonstiges. Die Priorisierung erfolgte gemäß den Kategorien Netzbedeutung/ Potenzial, Verkehrssicherheit/ Gefährdung, Handlungserfordernis, Unfallgeschehen, Schulradwege (Anlage 1). Die einzelnen Maßnahmen sind in Maßnahmenplänen gebündelt (Plan 8). Für den GMS wurden neben der Radschnellverbindung RS9 gemeinsame Radvorrangrouten definiert (Plan 8.2). Zur Umsetzung des vorliegenden Radverkehrskonzeptes bedarf es dem Zusammenspiel aller Baulastträger. Ziel muss es sein, die umfassenden Maßnahmen im Radverkehr mit den Beteiligten sukzessiv abzustimmen und zu realisieren. Hierzu ist es empfehlenswert, ein fortlaufendes Umsetzungskonzept aufzustellen, welches die Maßnahmen in Realisierungszeiträume (kurz-, mittel- und langfristig) einordnet. Grundsätzlich sollte die Realisierung der Maßnahmen flexibel gesehen werden, um auch günstige Zeitfenster oder Förderprogramme nutzen und Kombinationen mit anderen Baumaßnahmen (z.B. Fahrbahnsanierungen) im Sinne einer möglichst effizienten Umsetzung aufnehmen zu können. Hierzu ist das vorliegende Radverkehrskonzept bei allen kommunalen Planungen zu prüfen und so Maßnahmen des Radverkehrs im Zuge laufender Projekte zu realisieren. Darüber hinaus ist die Umsetzung von Maßnahmenpaketen im Zuge einzelner Radverkehrsverbindungen sinnvoller als eine Streuung von Einzelmaßnahmen im gesamten Stadt- bzw. Gemeindegebiet. 3.2 Service Damit das Fahrrad als Baustein eines integrierten Verkehrssystems funktioniert, müssen zusätzlich die Schnittstellen durch geeignete Serviceelemente organisiert sein. Hierzu gehören insbesondere qualitativ hochwertige Radabstellanlagen an Quell- und Zielorten des Radverkehrs, die Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr sowie ein Fahrradverleihsystem. Bestandteil des Radverkehrskonzeptes war daher auch die Bestandsanalyse (Plan 9) und Maßnahmenkonzeption (Anlage 4) Radabstellanlagen in den Kommunen. Ebenso wurden auf Grundlage einer Bestandsanalyse, Empfehlungen für die Erweiterung des Pedelec-Verleihsystems tws.rad dokumentiert (Plan 10). Auch die Verknüpfung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln insbesondere dem Öffentlichen Verkehr und dem Fußverkehr wurde analysiert. Besondere Bedeutung im Sinne der Nutzbarkeit des Fahrrads als Verkehrsmittel im Alltag zu jeder Witterung und Tageszeit kommen auch der Instandhaltung und dem Winterdienst zuteil. Auch auf die Radverkehrsförderung in Unternehmen, die auch auf die Verwaltungen übertragbar ist, wurde eingegangen. 3.3 Information Darüber hinaus leistet der Baustein Information einen wichtigen Beitrag, dass Wege vermehrt mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Ein zentrales Element ist dabei die Radverkehrswegweisung. Sowohl im Radtourismus als auch im Alltagsradverkehr bietet diese Orientierungshilfe und führt Radfahrende gezielt auf sicher und durchgängig komfortabel befahrbaren Radrouten. Zusätzlich ist es erforderlich, die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über neue radspezifische Angebote (neue Rundrouten, Verbesserungen im Bereich Service, etc.) zu informieren. Die Information sollte dabei über verschiedene Medien alters- und zielgruppenspezifisch erfolgen. Im Besonderen wurden hierfür auch Schulwegepläne für die weiterführenden, städtischen Schulen, die bisher keinen Schulwegplan hatten, erstellt (Plan 11.1-11.2). 3.4 Kommunikation Abschließend bedarf eine gezielte Radverkehrsförderung und damit die Veränderungen der Verkehrsmittelwahl zugunsten des Radverkehrs, einer kommunikativen Begleitung. Ein langanhaltender Verhaltenswandel kann vor allem über eine positive, aufklärende und motivierende Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden. Diese kann unter anderem in Form von Messen, Veranstaltungen, Aktionstagen oder Kampagnen erfolgen. Neben einer Bestandanalyse sind auch Maßnahmenempfehlungen im Radverkehrskonzept enthalten. 4. Verstetigung Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kommen große Aufgaben auf die Kommunen zu. Dabei bleibt es schlussendlich in der Verantwortung der einzelnen Kommunen, die Umsetzung voranzubringen. Für die Umsetzung der Radinfrastrukturmaßnahmen, sowie die Maßnahmen aus den Bereichen Service, innerhalb der nächsten 8-10 Jahre zeigt die Verstetigungsstrategie, dass sowohl zusätzliche Personalstellen in den Kommunen als auch eine koordinierende Personalstelle für den Gemeindeverband Mittleres Schussental notwendig ist (vgl. S. 116/117 und VEP Maßnahme 1.8). Diese Personalstelle soll zukünftig GMS-übergreifende Maßnahmen wie die Radvorrangrouten GMS oder gemeinsame Vergaben bspw. für Markierungsarbeiten etc. koordinieren. Außerdem soll sie übergreifende Kommunikationsmaßnahmen umsetzen. Darüber hinaus wurde eine Grobkostenschätzung für die Umsetzung der Maßnahmen abgegeben (vgl. S.118 ff.). Diese zeigt, dass für den Ausbau des Radverkehrsnetzes nach den benannten Standards und zur Schließung von Netzlücken zukünftig deutlich mehr Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen. Dabei kann auch auf eine umfangreiche Förderkulisse von Land und Bund zurückgegriffen werden. 5. Controlling Um mittel- und langfristig den Erfolg der Umsetzung der aufgestellten Maßnahmenkonzeption überwachen zu können, sind nachvollziehbare Indikatoren und Kennwerte erforderlich. Über die Erfassung der Veränderung des Modal Splits bzw. über eine messbare Zunahme des Radverkehrs können die daraus resultierenden Treibhausgasminderungen abgeschätzt werden. Die Wirkung kann insbesondere durch Zählungen des fließenden Radverkehrs, regelmäßige Zählungen und durch Vorher-Nachher-Zählungen bei der Umsetzung von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen kontrolliert werden (vgl. Plan 12). Auch der ruhende Radverkehr sollten regelmäßig erfasst werden. Aufschlussreiche Informationen zur Verkehrsmittelwahl, zum Radverkehrsverhalten und auch zu sicherheitsbezogenen Einstellungen und Verhaltensweisen können Befragungen liefern. Auch Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung sollten regemäßig ausgewertet werden. 6. Kosten und Finanzierung Da das Radverkehrskonzept eine übergeordnete Konzeption darstellt, sind unmittelbar nur die Kosten für die koordinierende Personalstelle zu verzeichnen. Die im Radverkehrskonzept dargestellten Maßnahmen sollen entweder durch die einzelnen Kommunen oder durch den GMS abgearbeitet werden. Hierfür sind in den jeweiligen Haushalten Mittel für die kommenden Jahre einzustellen. Die Kosten für die koordinierende Personalstelle sind im Haushaltsplan des GMS unter der Kostenstelle Klimaschutzmaßnahmen angemeldet. Die Stelle kann frühestens zum 2. Quartal 2022 besetzt werden. Die Kosten für eine Vollzeitstelle pro Jahr betragen nach VwV Kostenumlegung 106.624 Euro. Gefördert werden maximal 75 % der Personalkosten für 24 Monate was voraussichtlich etwa 52.500 € pro Jahr entspricht (die Pauschale nach VwV Kostenumlegung enthält auch Büroausstattung, Büromaterialien, etc.). Der Gemeinde Baindt würden anteilige Kosten in Höhe von ca. 3.250 € pro Jahr entstehen. Beschluss: 1. Dem vorliegenden Radverkehrskonzept mit seinen Maßnahmen wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzusetzen. 3. Dabei stehen die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sie sind entsprechend der Priorität für die kommenden Haushaltsjahre zu veranschlagen und den jeweiligen Gemeinderäten zur weiteren Entscheidung vorzulegen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt für die Koordination der Radverkehrsmaßnahmen auf Gemeindeverbandsebene und zur Unterstützung der Gemeindeverwaltungen des GMS einen Förderantrag für eine temporäre Personalstelle mit Möglichkeit zur Verlängerung zu stellen. Die Förderquote beträgt derzeit 75 Prozent für 24 Monate. TOP 07 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 - Wasserverbrauchsgebühren 2021 und 2022 - Änderung der Wasserversorgungssatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Wassergebühren sollten einer regelmäßigen Kalkulation unterzogen werden. Bei der Wasserversorgung wurde mit Jahresabschluss 2020 ein Gewinn in Höhe von 18.672,01 € ausgewiesen. Der Gewinnvortrag beziffert sich zum 31.12.2020 auf 55.908,13 €. In der Anlage 1 ist die Kalkulation für die Wassergebühren 2021 und 2022 dargestellt. Außerdem ist in Anlage 3 eine Tabelle der Gesamtkosten für Wasser in Abhängigkeit des Verbrauchs und der Grundgebühr beim Wasser beigefügt. Die Gemeinde Baindt gibt auch bei der Wasserversorgung Kostenüberdeckungen gegenüber den Gebührenzahlern weiter. Für die Wasserversorgung gilt die Pflicht zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG) nicht, da Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG einen angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen können. Dies gilt auch, wenn aus steuerlichen Gründen die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen wurde (s. Nr. 1 der GPA-Mitt. 18/2001, Az. 969.40). Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2006 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahr Ergebnis Stand Gebührensatz Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.099 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 + 1.663 € + 463 € 1,29 €/m³ 2015 + 1.553 € + 1.995 € 1,29 €/m³ 2016 + 36.836 € + 38.831 € 1,29 €/m³ 2017 -8.049 € + 30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € + 34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € 37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.672 € 55.908 € 1,45 €/m³ 2021 1,47 €/m³ 2022 1,53 €/m³ 2021 ergibt sich aufgrund der Gebührenkalkulation bei einer Erhöhung von 2 Cent von 1,45 €/m³ auf 1,47 €/m³ ein Verlust in Höhe von 75.450 €. Mit der von der Verwaltung 2022 vorgeschlagenen Erhöhung der Gebühr auf 1,53 €/m³ könnte beim Abschluss 2021 ein Verlustvortrag in Höhe von 21.000 € eintreten. Vorschlag Anpassung der Frischwassergebühren um 2 Cent 2021 auf 1,47 €/m³. Anpassung der Frischwassergebühren 2022 auf 1,53 €/m³. Durch notwendige Gutachten, Rechtsberatungsleistungen und Personalaufbau beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wird 2021 und 2022 die Betriebskostenumlage auf dem Niveau verbleiben. Es wird sich zeigen, wie hoch die Betriebskostenumlage 2022 sein wird. Bei der Berechnung der Abschreibungen sind die im Vermögensplan dargestellten Investitionen im Ortsnetz im Jahr 2021 und 2022 berücksichtigt. Ebenso sind die aus diesen Investitionen folgenden Wasserversorgungsbeiträge bei den Einnahmen im Finanzhaushalt berücksichtigt. Grundgebühren/Zählergebühren: Die Gemeinde Baindt hat alle Wasserzähler auf Patronenzähler umgestellt. Dies hat den Vorteil, dass in sechs Jahren lediglich noch der Einsatz (Patrone) ausgewechselt werden muss, was vor allem vom Zeitaufwand günstiger ist. Die Grundgebühren wurden mit Anschaffungs-/Austausch-/ und Verwaltungskosten neu kalkuliert. Für den Privathaushalt bleibt ein minimaler Anstieg um 1 € pro Monat aufgrund Kostensteigerungen nicht aus. In der Anlage 3 ist die Erhöhung der Wassergebühren von 2022 gegenüber 2020 exemplarisch dargestellt. Bei einem Verbrauch von 100 m³ entspricht dies einer umgerechneten monatlichen Erhöhung von 1,78 € brutto. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit immer an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Die Investitionen im Rahmen der Querverbindung werden sich erstmals 2021 auf die Abschreibungsumlage auswirken. Seit 2017 ist auch die technische Bereitschaft über die TWS geregelt. Das Trinkwasser hat ohne Einschränkung höchste Priorität und es wird alles getan, um dieses elementare Gut vor Eingriffen zu schützen. Es wurde in der Kalkulation ein ansteigender Wasserverbrauch angenommen. Bei den Wassergebühren werden starke Gebührenschwankungen vermieden. Dem Verbraucher werden zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben. Es wird im Gegensatz zu umliegenden Kommunen weiterhin von der Aufhebung des Verzichts auf Gewinnerzielung sowie der Einführung der Konzessionsabgabe in der Trinkwasserversorgung Abstand genommen. Sollte der Verlust in dieser Größenordnung ausfallen und der Zweckverband Wasserversorgung entsprechende Umlagen erheben, werden die Gebühren erneut einer Kalkulation unterzogen und angepasst. Beschluss: 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2021 bis 31.12.2022 wird zugestimmt. 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 5. Die bisher nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen in Höhe von +55.908,13 € werden mit den kalkulierten Kostenunterdeckungen 2021 und 2022 verrechnet. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2021 1,47 €. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2022 1,53 €. Die Grundgebühren werden 2021 wie folgt angepasst: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 4,50 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 4,60 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 9,50 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 13,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 24,00 DN 80 QN 40/ Q3=63 24,50 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,00 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. 7. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. TOP 08 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU–Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe- ordnung – UvgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen gesandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 1.547,52 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage) Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das grüne Gebäude der Klosterwiesenschule werden an die Firma Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 1.547,52 € / mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 09 Anfragen und Verschiedenes a) Geh- und Radweg Bauabschnitt 3 Sulpach Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass man im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt, auch die Arbeiten für die Erneuerung Wasserleitung im Hasenweg und Straßenbelagsarbeiten im Hasenweg und der Hirschstraße vergeben sollte. Das Gremium nimmt zustimmend Kenntnis, dass im Rahmen der Ausschreibung der Arbeiten des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt, auch die Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung im Hasenweg und die Straßenbelagsarbeiten im Hasenweg und in der Hirschstraße mit ausgeführt werden. b) Beschilderung öffentlicher Parkplätze In der letzten Bauausschusssitzung am 02.08.2021 teilte Hauptamtsleiter Plangg mit, dass die öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „nur PKW“ versehen werden. Auf eine entsprechende Frage teilt Hauptamtsleiter Plangg mit, dass im Laufe der nächsten 2 Wochen diese Zusatzbeschilderung angebracht wird. c) Waldspielplatz Es wurde der Antrag gestellt, dass die Verwaltung zeitnah eine Konzeption für die Renovierung/Erneuerung des Waldspielplatzes vorlegt. d) Gehwegsperrung Hirschstraße Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass auf Grund von Dacharbeiten an einem Gebäude in der Hirschstraße der Gehweg in diesem Bereich nicht nutzbar ist. Dies stellt einie Gefahr dar. Er stellt die Frage, ob diese Arbeiten bei der Gemeinde angezeigt wurden. Hauptamtsleiter Plangg bemerkt, dass der Bauherr eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragen muss. Der Gemeindevollzugsbedienstete wird dies abklären. Ebenfalls in der Hirschstaße ist schon seit geraumer Zeit ein abgemeldeter Kleintransporter auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt. e) Briefkasten Dorfplatz Es wurde bemängelt, dass mit dem Umzug der Postfiliale vom Dorfplatz in das Gebäude des Fenebergdiscounters auch der Briefkasten der Deutschen Post abmontiert wurde. Die Vorsitzende wird sich mit der Post in Verbindung setzen. Sie hat jedoch keine große Hoffnung, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. f) Beleuchtung Fußweg Marsweilerstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass die Beleuchtung am Fußweg von der Marsweilerstraße zur Kirche nicht funktioniert. Zudem wurde die Verwaltung eindringlich daran erinnert, dass die angelegten Erdwälle in der Igelstraße zeitnah von den Grundstückseigentümern zurückgebaut werden. Ebenso sind die Grundstückseigentümer in der Erlenstraße, welche Gartenhäuschen, größere Spielgeräte usw. auf Gemeindegrund errichtet haben, aufzufordern, diese zu entfernen.[mehr]

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    1 Gemeinde Baindt Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung ( Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung ) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 03. Mai 2022 aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2,11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) beschlossen: 1. Die Friedhofsordnung wird wie folgt geändert. Die Friedhofsordnung enthält folgende Fassung: §§ 1 – 11 unverändert §§ 12 Abs. 5 wird gestrichen „(5) Wahlgräber können einstellige Tiefgräber bzw. ein- und mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig.“ §§ 13 – 14 unverändert §§ 15 Abs. 7 S. 6 wird gestrichen „Die Reservierung einer Urnenkammer ist möglich.“ §§ 16 – 20 unverändert V. HERRICHTEN UND PFLEGE DER GRABSTÄTTE §§ 21, 22 unverändert VI. BENUTZUNG DER LEICHENHALLE § 23 unverändert VII. HAFTUNG, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN §§ 24, 25 unverändert VIII. BESTATTUNGSGEBÜHREN §§ 26 – 29 unverändert IX. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 30 unverändert 2 2. Die Bestattungsgebührensatzung wird wie folgt geändert. Das Gebührenverzeichnis zur Friedhofsatzung erhält folgende Fassung: Ziffer I Verwaltungsgebühren: unverändert Ziffer II Benutzungsgebühren 1., 2. unverändert 3., 4., 5., 6., c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je 240,00 Euro 5. e) Kosten für Bodenplatte – ohne Beschriftung 51,50 Euro 7. textliche Ergänzung: „Bei einer notwendigen Verlängerung des Nutzungsrechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnutzungsgebühr anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet.“ III. Sonstige Bestattungsgebühren: unverändert (andere Darstellung) 3. Diese Satzung tritt am 01. Juni 2022 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens – und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 03. Mai 2020 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wurde nichts bekannt gegeben. Bürgerinformationsveranstaltung am 24.05.2023 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Im Hinblick auf den Start der Baumaßnahmen in der Ortsmitte und den Entwicklungen im Fischerwerden wird die Verwaltung die Bürgerschaft transparent informieren. Vorstellung der überarbeiteten Planung des Anbaus Feuerwehrhaus und Entscheidung über das weitere Vorgehen Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, sollte ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. So muss in einem öffentlichen Gebäude beispielsweise eine behindertengerechte Toilette vorhanden sein. Nach vielen Abstimmungsgesprächen mit den Nutzern, mit verschiedenen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit konnte Anfang März das Baugesuch eingereicht werden. Der Gemeinderat nimmt die überarbeitete Planung zum Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus und der sich daraus ergebenen Sanierung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof sowie Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr, auf dem Flst. 206/4, Ziegeleistraße 20 Im Mai letzten Jahres wurden die Entwürfe für den An- und Umbau des Feuerwehrhauses und der Bauhofräume dem Gremium vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass auf dieser Grundlage die Baugesuchsunterlagen erstellt werden sollen. Das Feuerwehrgebäude liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Innere Breite 8. Änderung“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. In südlicher Richtung überschreitet das geplante Gebäude die Baugrenze weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Weitere einschränkende Festsetzungen im Bebauungsplan gibt es nicht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze wird im Rahmen des Bauantrags zum Anbau und Umbau des Feuerwehrhauses und des Bauhofs sowie der Nutzungsänderung im Obergeschoss in Räume für die Feuerwehr erteilt. Bauantrag für die Erstellung eines Außenpools auf dem Flst. 901, Sulpacherstr. 125/1 Die Bauherrin beantragt südlich des Wohngebäudes direkt an die bestehende Garage anschließend ein Schwimmbecken mit 8.0 m auf 4.0m und einer Tiefe von 1,5 m. Die Entwässerung bzw. Entleerung erfolgt laut Planer über die Hausanschlusskanalleitung. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Bauvorhaben) im Außenbereich. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im § 35 Abs. 3 werden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange erläutert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt Schaffung eines e-Carsharing-Angebots in der Gemeinde Baindt Im Rahmen des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbands Mittleres Schussental geht es darum, wie der Mobilitätsbereich im Schussental zukünftig nachhaltiger ausgestaltet werden kann. Mittels der darin enthaltenen Maßnahmen soll bis zum Jahr 2030 eine erhebliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors erfolgen. Eine Maßnahme hieraus ist die Schaffung eines e-Carsharingangebots für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Hierzu liegt der Gemeinde Baindt bereits ein konkretes Angebot der Firma Deer Mobility, einem Tochterunternehmen der Energie Calw GmbH, vor. Derzeit befinden sich circa 30 Kommunen des Landkreises in Verhandlungen mit dieser Firma. Einige Kommunen im Landkreis haben die Schaffung eines solchen Angebotes bereits beschlossen. Die Gemeinde muss für die Schaffung eines solchen Angebots der Firma über einen Zeitraum von 10 Jahren (Gestattungsvertrag) zwei Parkplätze überlassen, auf denen eine AC-Ladesäule mit 2 Ladepunkten mit 22kW Ladeleistung errichtet wird. Der zweite Ladepunkt ist dabei vorrangig für öffentliches Laden angedacht, sofern dieser Parkplatz nicht durch ein Leihfahrzeug belegt ist. Der Strom für den Betrieb der Ladesäulen stammt zu 100 Prozent aus Wasserkraft vom Unternehmen Schwarzwald Energie, sodass die E-Autos im Betrieb nahezu treibhausgasneutral unterwegs sind. Als Standort für das e-Carsharingangebot sind die beiden geplanten vorderen Parkplätze im Neubaugebiet Fischerareal vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Schaffung eines e-Carsharingangebots in der Gemeinde Baindt durch die Firma Deer Mobility wird zugestimmt. 2. Die Gemeinde ist bereit, hierfür zwei öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen und den notwendigen Stromnetzanschluss zu schaffen. Die Rahmen-bedingungen werden in einem entsprechenden Gestattungsvertrag mit der Fa. Deer Mobility vereinbart. Erstellung eines Klimamobilitätsplans für den Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) - Grundsatzbeschluss Mit dem Klimamobilitätsplan wurde in den Jahren 2020/2021 ein neues Instrument geschaffen, Maßnahmen zu definieren und in die Umsetzung zu bringen, die zur Erreichung der Klimaziele maßgebend beitragen können. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, eine 40-prozentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Ausgangsjahr 2010 zu erreichen. Am 15.07.2021 wurde der Verkehrsentwicklungsplan von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Am 07.10.2021 wurde das Radverkehrskonzept von der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental beschlossen. Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80 % vom Verkehrsministerium gefördert. Die Erstellung des Klimamobilitätsplanes erfolgt mit einer umfangreichen Beteiligung. Die Kommunen stehen im regelmäßigen Austausch und können sich in insgesamt sechs Projektgruppentreffen über den Bearbeitungsstand informieren und beteiligen. In zwei Politik-Workshops wurden die jeweiligen Fraktionen einbezogen. Mit wichtigen Stakeholdern wurden in einem Workshop Maßnahmen beleuchtet, ergänzt und weiterentwickelt. Die Bürgerschaft wurde mit einer Pop-Up-Aktion auf den jeweiligen Marktplätzen auf das Thema aufmerksam gemacht und die Teilnahme an der dreiwöchigen Online-Umfrage wurde beworben. Die Online-Beteiligung konnte mit einer hohen Teilnehmerzahl und vielen Hinweisen abgeschlossen werden. Zusätzlich fand ein Workshop mit einer gelosten Bürgerschaftsgruppe statt. Alle gesammelten Hinweise sind in die weitere Bearbeitung eingeflossen. Der Klimamobilitätsplan muss für einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Diese Auslegung ist für Mitte Juli bis Mitte August 2023 vorgesehen. Der Projektabschluss mit dem endgültigen Bericht zum Klimamobilitätsplan ist für Oktober 2023 eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt schließt sich dem Ziel des Landes Baden-Württemberg an, bis zum Jahr 2030 im Verkehrssektor den CO2 – Ausstoß um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. 2. Um dieses Ziel zu erreichen, ist mit den Gemeinden des Gemeindeverbands Mittleres Schussental ein Klimamobilitätsplan aufzustellen. Als Grundlage dient der in der Anlage dargestellte Maßnahmenplan. 3. Die technische Verbandsverwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren und die Berechnung der CO2 – Minderung auf Basis dieser Maßnahmen durchzuführen. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Metallbau- und Verglasungsarbeiten wurde europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 04.02.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 09.03.2023. Es gingen 10 Angebote ein, wobei eines nur in Papierform, das deshalb nicht gewertet werden konnte. Bei 2 Anbietern mussten Unterlagen nachgefordert werden, die bei einem Anbieter aber nicht fristgerecht eingegangen sind, so dass das Angebot ausgeschlossen werden musste. Das wirtschaftlichste wertbare Angebot ging von der Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt mit einer Angebotssumme von 264.902,33 € brutto ein. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Metallbau- und Verglasungsarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Wagner Glas- und Metallbau GmbH aus Albstadt, mit einer Vergabesumme von 264.902,33 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die Mauerwerkswände erstellt, die erforderlichen Unterzüge in der bestehenden Deckenunterkonstruktion ausgegossen und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zwei Mal europaweit ausgeschrieben. Nachdem auch bei der 2. Ausschreibung nur ein Anbieter mit nicht geänderter Angebotssumme abgegeben hat, wurde vom Gremium beschlossen in das Verhandlungsverfahren mit dem Bieter einzusteigen. Es wurde in verschiedenen Gesprächen nach Möglichkeiten für Einsparungen gesucht. Die Angebotseröffnung war am 28.03.2023. Gegenüber dem bisherigen Leistungsverzeichnis konnten Deckenkonstruktion und Deckenstärken verringert werden. Hinzu kamen Leistungen wie das Verschließen des Deckenlochs in der Geschossdecke EG ins OG in Holz statt als Massivdecke, was aufgrund der Statik erforderlich wurde. Diese Kosten entfallen dafür beim Gewerk Rohbau. Ebenfalls wurde die Unterkonstruktion der Fenstereinfassung (Änderung von Stahl zu Holz) zu den Fassadenarbeiten hinzugenommen und entfallen bei den Fensterarbeiten. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zimmerer- und Fassadenarbeiten werden an die Firma Bernhardt Holzbau GmbH aus Weingarten mit der Ausführung der Fassade in Dura Patina zum Auftragswert von 1.473.636,87 € brutto vergeben. Auftragsvergabe Neugestaltung Dorfplatz und Ortsmitte In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag die Ausschreibung zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte sowie der beiden Bushaltestellen mit dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Nach zahlreichen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Am 24.01.2023 wurden die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen der aktuellen Planung inklusive der Leitungsverlegungen wie Kanal, Nahwärme, Wasser, Breitband und der dazugehörige Kostenrahmen im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten (Juli bis September) ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen werden Ausweichstrecken für Busse und den Kfz-Verkehr geschaffen. Die Fertigstellung der Fischerstraße ist hierfür hilfreich. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000 Euro gerechnet. Eine Bewilligung liegt aktuell noch nicht vor. Ein zusätzlich beantragter Zuschuss für die Bushaltestellen wurde inzwischen in Höhe von 170.000 Euro bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 Euro mehr als erhofft. Im Haushalt 2023/2024 sind für die Dorfplatzneugestaltung 3.850.000 Euro eingestellt. Vergabe Tief-, Landschaft- und Straßenbauarbeiten: Die Ausschreibung wurde am 03.03.2023 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von elf Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot nach § 16 VOB/A wurde von der Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto abgegeben. Vergabe Elektroarbeiten: Parallel wurden die Elektroarbeiten für die Neugestaltung des Dorfplatzes und der Dorfmitte beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen angefragt. Die Angebotseröffnung erfolgte am 27.03.2023. Zur Submission ging ein Angebot ein. Das Angebot wurde von der Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto abgeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Vergabe Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten: Der Auftrag für Tief-, Landschafts- und Straßenbauarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Zwisler GmbH aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 3.389.596,98 Euro brutto erteilt. 2. Vergabe Elektroarbeiten: Der Auftrag für die Elektroarbeiten zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Elektrotechnik Reisch GmbH & Co. KG aus Baindt mit einer Angebotssumme von 52.319,02 Euro brutto erteilt. Kommunaler Trägerverein Musikschule Ravensburg e. V. - Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2023 Bei der Mitgliederversammlung am 26.10.2022 wurde ein ausgeglichener Haushalt beschlossen. Grundlage dieses Haushaltsansatzes (12.7.2022) war eine Erhöhung der Personalkosten zum 1.1.2023 von 2,5%, eine Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% der pädagogischen Kosten zum 1.1.2023 (Diese Erhöhung war im Koalitionsvertrag angekündigt. Sie konnte jedoch auf Grund der derzeitigen Folgen (Migration) des Ukrainekrieges nicht umgesetzt werden.) sowie eine Schulgelderhöhung um € 1,- je Unterrichtseinheit wurde beschlossen. Darstellung des Defizits im Haushalt 2023: Die Erhöhung der Personalkosten wird mit 4% angenommen, Erhöhung der Landesmittel von 12,5% auf 15% wird im Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg nicht vollzogen, Wiederbesetzung von Stellen. Vorschau 2024: Wird eine weitere Lohnsteigerung im öffentlichen Dienst um weitere 4% in 2024 angenommen, entspricht dies einem weiterem Defizit im Haushalt. Dadurch sind Erhöhungen der kommunalen Zuschüsse und Schulgelder notwendig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt ist Gründungsmitglied der Musikschule und arbeitet in all den Jahren sehr gut und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern der Musikschule zusammen. So hat unsere Klosterwiesenschule einen Schwerpunkt im Bereich Musik. Eine umfangreiche Förderung findet im Unterricht und darüber hinaus in offenen Angeboten statt. So wird das Flöten- und Gitarrenangebot der Klosterwiesenschule durch die Musikschule abgedeckt. In der 3. und 4. Klasse gibt es Bläserklassen, die ergänzend von den Lehrkräften der Musikschule unterrichtet werden. Auch gibt es für die Viertklässler Perkussionsunterricht, der ebenfalls von Seiten der Musikschule erbracht wird. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und den überall präsenten Fachkräftemangel wird das Angebot der Musikschule mit deren qualifizierten Lehrkräften immer wichtiger. Aktuell gibt es zwei Studierende für das Fach Musik an der PH in Weingarten. Gerade der Mangel an Lehrkräften für das Fach Musik ist eklatant. Anhand der Schülerzahlen zum Stichtag 15. Februar 2023 ergibt sich für Baindt eine Erhöhung der kommunalen Beiträge zum 1.1.2023 von € 21.468,77 auf € 25.762,52. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: a. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 20% ab 1.1.2023 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. b. Erhöhung des Schulgeldes um durchschnittlich € 3,- ab 1.10.2023 Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. c. Erhöhung des Auswärtigenzuschlags auf € 31,- monatlich Dieser Beschlussvorschlag wird in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 4.5.2023 zur Abstimmung vorgelegt. d. Erhöhung der kommunalen Zuschüsse um 5% ab 1.1.2024 Die entsprechende Entscheidung der Kommunen wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8.11.2023 durch die Delegierten der Kommunen überbracht. Belagserneuerung DFB Minispielfeld Im November 2008 wurde das DFB Minispielfeld der Öffentlichkeit übergeben. Von Anfang an wurde das Minispielfeld von unseren Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung angenommen. Nach 15 Jahren Nutzung weißt der Belag starke Abnutzungen auf, an den Stößen gehen die Nähte auseinander, darüber hinaus ist der Belag am Fußballtor verschlissen. Es besteht durch den „abgewetzten“ Kunstrasen immer mehr die Gefahr, dass die darunterliegende Schicht ebenfalls verschlissen wird und somit auch ausgebaut werden muss. Der aktuelle Zustand des Platzes birgt darüber hinaus eine erhebliche Verletzungsgefahr. Für die Belagserneuerung wurden 2 Firmen angefragt. Beide Firmen gaben ein Angebot ab. Das wirtschaftlich günstigste Angebot kommt von der Firma Brugger Soccer Systems aus Münster zum Angebotspreis von 17.552,50 € brutto ohne Entsorgung des alten Belags. Die Firma Brugger Soccer Systems hat 2008 das DFB Minispielfeld in Baindt gebaut sowie in der Vergangenheit Vandalismusschäden am Belag behoben. 20.000 € sind für die Erneuerung des Belags im Haushalt 2023/24 eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Belagserneuerung am DFB Minispielfeld wird an die Firma Brugger Soccer Systems zu einem Angebotspreis von 17.552,50 € brutto vergeben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem handelsrechtlichen/doppischen und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunalabgabengesetz heranzuziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2022 und 2021 wurden in einer Nebenrechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkulation 2022-2024 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Aufwendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Handelsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen handelsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2021 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2021 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2022 wurden vom Abwasserzweckverband noch keine Abrechnungen vorgenommen. Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor 2022 weitere Inlinersanierungen geplant wurden, wurde die Dimension von Kanälen bzw. Hydraulik überprüft. Die Kanalisation wurde im Vorjahr neu vermessen und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssysteme wurde überprüft. 2023 bzw. 2024 könnten folgende Projekte weiterverfolgt werden: Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischen Berechnung, Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband und Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung. Mit diesen Investitionen könnte in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden. Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Abwasserzweckverband wird sich für die 2022 getätigten Investitionen über eine Kapitalumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +43.247,96 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +32.076,63 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -41.807,51 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +58.623,40 €. Gutachterbestellung für den Gutachterausschuss des westlichen Landkreises Ravensburg In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.02.2023 wurde dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ zugestimmt. Die Bestellungszeit der jetzigen Gutachter endet am 01.07.2023, was zeitlich mit dem Start des neuen Gutachterausschusses übereinstimmt. Der Gutachterausschuss „Westlicher Landkreis Ravensburg“ wird in 3 Bezirke eingeteilt. Baindt gehört zum Bezirk 1 GMS zusammen mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Berg und Baienfurt. Für den neu zu bildenden Gutachterausschuss sind für die Gemeinde Baindt zwei Personen zu bestellen. Bestellungsvoraussetzung ist, dass Gutachter*innen erfahren und sachkundig in der Immobilienwertermittlung sind. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde Baindt schlägt als Gutachter für den Gutachterausschuss westlicher Landkreis folgende Personen vor: Petra Jeske, Stellvertreter Wolfgang Abele; Günter Güls, Stellvertreter Jürgen Schad Anfragen und Verschiedenes Es wurde angefragt wann die Umsetzung des Baus Waldspielplatz erfolgt. Die Verwaltung gibt Auskunft, dass entsprechende Mittel im Haushalt vorhanden sind, doch aufgrund der Vielfalt der Projekte die Umsetzung nachrangig erfolgt.[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 22. Januar 2021 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. So schön kann Winter sein! In der zurückliegenden Woche zeigte sich der Winter von seiner schönsten Seite, zumindest für die Menschen, die nicht mit dem Auto unterwegs sein mussten. So konnte man in Baindt am vergangenen Wochenende herrliche Winterwanderungen machen, wunderbar rodeln und am Sonntagfrüh sogar mit dem Schlitten zum Bäcker fahren. Unsere Ortsmitte und die Land- schaft rund um Baindt sahen einfach herrlich aus. Doch für unsere Männer vom Bauhof hat dieses Wetter viel Arbeit bedeutet. Sie waren zum Teil von 3.30 Uhr in der Früh bis um 20.30 Uhr am Abend im Einsatz, um Baindt vom Schnee zu befreien und verkehrssicher zu machen. Von Donnerstag bis Sonntag sind ca. 60 cm bis 70 cm Schnee gefallen. Ihre Gemeindeverwaltung Die Ortsmitte in Baindt am frühen Freitagmorgen fotografiert von Stefan Müller. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der nächste Frühling kommt bestimmt! Sammelbestellung von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse Sicherlich würde es Fledermäusen am besten gefallen, im Wald in einer naturbelassenen Höhle zu brüten. Durch die intensive Bewirtschaftung unserer Wälder, stehen den Tieren jedoch immer weniger Naturhöh- len zur Verfügung. Auch die Vögel, die sich ihre Nester eigentlich selbst bauen, finden in den Ziergärten und auf den versiegelten Wegen immer weniger Baumaterial. Somit sind die Tiere zwangsläufig auf von Menschen geschaffene Brutplätze angewiesen. Die Gemeinde Baindt wird in Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband an ihren eigenen, dafür geeigneten Liegenschaften in Kürze Nistkästen für Vögel und Fledermäuse anbringen. Wollen auch Sie unseren heimischen Vögeln helfen? Gerne bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern an, sich an einer Sammelbestellung zu beteiligen und über uns Nistkästen für die bei uns am Häufigsten vorkommenden Vogel- und Fledermausarten zu er- werben. Sie tragen dadurch nicht nur zum Erhalt der Artenvielfalt bei, sondern haben natürliche Schädlingsbe- kämpfer direkt vor Ort, da sich Vögel und Fledermäuse von Insekten und insbesondere von Mücken er- nähren. Es dauert zwar seine Zeit, bis die Tiere die Nistkästen annehmen, doch wer weiß, vielleicht brütet schon bald ein neuer Mitbewohner an Ihrem Haus oder in Ihrem Garten. Auf der Internetseite des NABU finden Sie Anleitungen für das Anbringen und die Instandhaltung von Fledermaus- und Vogelnistkästen. Sollten Sie sich an der Sammelbestellung beteiligen wollen, finden Sie auf unserer Homepage unter www. baindt.de eine Liste mit den angebotenen Nistkästen. Kreuzen Sie an, welche Sie bestellen möchten, un- terschreiben Sie das Dokument und senden Sie uns Ihren Bestellwunsch per E-Mail an florian.roth@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung. Auch an der Bürgertheke legen wir Bestellscheine bereit. Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Einsicht, da das Rathaus coronabedingt geschlossen ist. Wir nehmen Ihre Bestellung gerne bis zum 5. Februar 2021 entgegen. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich bis zum 26. Februar 2021 und kann im Rathaus nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Sollten sich die Lieferzeiten verzögern, würden wir Sie darüber in Kenntnis setzen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Roth, Tel. 07502 / 9406-53. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und auf viel Vogelgezwitscher in unserer Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.2021 Bund und Länder haben sich im Grundsatz auf folgen- de Punkte geeinigt: • Die aktuellen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Die derzeit geschlossenen Einrichtun- gen bleiben geschlossen. • Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaß- lich ansteckenderen Virusmutanten, müssen beim Ein- kaufen und im öffentlichen Personennahverkehr me- dizinische Masken getragen werden. Also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken (respektive Mas- ken mit N95 oder KN95-Zertifzierung). • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, die Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber verpflichtet, den Beschäftigen überall dort wo es möglich ist das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit deutlich reduziert. • Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, gel- ten weiter die COVID-19-Arbeitsschutzstandards von Bund und Ländern. Für Arbeitsbereiche auf engen Raum muss die Belegung reduziert werden, wenn das nicht möglich ist, muss eine medizinische Maske getragen werden, die der Arbeitgeber zu stellen hat. • Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind darüber hi- naus dazu aufgefordert, für die im Betrieb präsenten Beschäftigten flexible Arbeitszeiten anzubieten, um das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und Arbeits- ende zu entzerren. • Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe III nachmals verbessern. Für den besonders betroffe- nen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Ab- schreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Perspektive für Grundschulen und Kitas Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Schulen grundsätzlich geschlossen bleiben bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt bleibt. „Die Kleinsten leiden aber am meisten darunter, wenn sie nicht mit anderen Kindern in Kontakt kommen. Für sie ist der Präsenzun- terricht in der Schule am wichtigsten. Daher strebe ich für Baden-Württemberg bei Aussetzung der Präsenzpflicht weiter an, ab dem 1. Februar Kitas und Grundschulen vor- sichtig und Schritt für Schritt wieder zu öffnen – wenn die Infektionslage dies zulässt“, sagte Kretschmann Er habe die Kultusministerin gebeten, dafür Konzepte zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr in den Schulen zu minimieren. Er machte aber auch klar, dass eine Öffnung nur möglich sei, wenn dies die Infektionslage zulasse. Die Ent- scheidung darüber solle in der kommenden Woche fallen. Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind Grundsatzbe- schlüsse, die nun im Detail in den Ländern ausgearbeitet werden. Am Donnerstag wird Ministerpräsident Kretsch- mann die Ergebnisse der Beratungen im Landtag vorstel- len und für deren Umsetzung werben. Danach wird die angepasste Corona-Verordnung zeitnah auf Baden-Würt- temberg.de veröffentlicht. Parallel wird die Bundesregie- rung die in ihrer Verantwortung liegenden Maßnahmen wie die Homeoffice-Pflicht auf den Weg bringen. Weitere Informationen zum Coronavirus unter: www.baindt.de www.baden-wuerttemberg.de Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheri- ger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstver- ständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Im Rathaus gilt die Maskenpflicht. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K gestürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weggeräumt. Allerdings können die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, derzeit noch nicht aufgenommen werden, da der Schnee noch sehr hoch liegt und eventuelle Schäden verdeckt. Sowie der Schnee geschmolzen ist, können Schäden der Friedhofsverwaltung; Frau Heine, gemeldet wer- den. Telefonisch unter 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sitzung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mi- schgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersicht- lich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilflä- che), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung in- nerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sit- zung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fi- scherareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räum- lichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 6 8 Küferstraße Zieg elei stra ße 48/4 51 51/1 52 53 53/1 55 55/1 55/2 55/7 56/2 56/3 56/456/5 57/1 57/3 58 58/4 58/5 58/6 58/7 58/8 58/9 58/10 58 /1 1 58/12 62/2 62/3 67/1 20 6/120 6/2 575/1 19 811 812 840 Marsweiler Straße 87 Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Lagg Lagg WGhs WGhs Tgar Gar Gar Gar Gar Ga r Gar Gar Gar GarSchu 14 27 6 3 11 /1 11 5 18 3 3 2 voraussichtlicher Geltungsbereich N maßstabslos Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 12.01.2021 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 01.12.2020 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung er- hält das Fassungsdatum vom 12.01.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Be- bauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke Fl.-Nrn. 12 (Teilfläche), 111/3 (Teilfläche), 114/2 (Teilfläche), 114/3 und 114/6. Der räumliche Geltungsbereich ist im ab- gebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.01.2021 liegt in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungs- zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.12.2020 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von ei- ner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Dezember 2020 sind keine Beschlüsse bekannt- zugeben. TOP 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2020: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2020 5324 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2020 73 • Geburten im Jahr 2020 36 • Sterbefälle im Jahr 2020 37 • Eheschließungen im Jahr 2020 13 • Baugesuche: 22 / Kenntnisgabeverfahren: 9 / Befreiungen: 1 / Bauvoranfragen: 3 Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2021 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden The- men/Projekte von Bedeutung sein (mit Beiträgen von Frau Jeske, Herrn Plangg, Herr Abele und Herrn Roth): Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergär- ten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trä- gerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 belegt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden zwischen- zeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 18.12.2020. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jet- zigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Pla- nungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Spätestens bis zum Sommer 2021 wird der Vorstand des Waldorfkindergartens seine Planungen und Vorstellungen im Gremium präsentieren. Die Gemeinde wächst und es werden in den nächsten Jahren weitere Betreuungsplätze benötigt. Im Herbst letzten Jahres haben zwei pädagogische Fachkräfte bei der Verwaltung nachgefragt, ob sich die Gemein- de einen Naturkindergarten vorstellen kann. Hierbei handelt es sich um ein interessantes und kostengüns- tiges Projekt. Erste Gespräche - auch in Bezug auf die Trägerschaft - wurden bereits geführt. Eine verbind- liche Zusage an die Interessierten für das Jahr 2022 erscheint der Verwaltung jedoch verfrüht. Bedarfe, Örtlichkeit und Trägerschaft sind näher zu erörtern und dem Gremium zu gegebener Zeit vorzustellen. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganz- tagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein her- vorragendes Grundschulangebot. Aktuell besuchen 154 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden verschiedener Grundschulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeis- terin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesen- schule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Bei- de Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darü- ber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch be- schlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Besetzung dieser Stelle gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feu- erwehrhauses statt. Es wurden bestehende Mängel aufgezeigt und eine Erweiterung der Räumlichkeiten besprochen, die die Abläufe sowohl bei Übungen als auch im Ernstfall erleichtern könnten. Diese Planung soll im Jahr 2021 in Angriff genommen werden. Die meisten Mängel, wie zum Beispiel die fehlende Außen- beleuchtung und die fehlenden Bewegungsmelder wurden vom Gemeindeelektriker bereits erledigt und auch die neue Absauganlage konnte 2020 installiert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Die Gemeinde Baindt sollte den Austausch des be- stehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 vor- nehmen. Wir haben deshalb bereits 2021 den Zuwen- dungsantrag nach Z-Feu Festbetragsfinanzierung gestellt. Im Zeitplan würde die Gemeinde Baindt im Sommer mit der Ausschreibung beginnen. Die Ver- gabe der Ausschreibung wäre im 2. Halbjahr und die Auslieferung und Einweihung des LF 20 wäre für 2022 vorgesehen. • Außenanlage Bereitschaftsheim des DRK Baien- furt-Baindt Durch den gemeinschaftlichen Erwerb der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Baindter Straße, haben die Gemeinden Baienfurt und Baindt einen idealen Standort für das DRK gefunden. Die Anlage wurde vom Landkreis für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gebaut, so dass einige Umbaumaßnahmen und Anpassungen notwendig waren. Die Räume für die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt sind zwischen- zeitlich nahezu fertig und leuchten innen so hell wie außen. Während die Räume kurz vor ihrer Fertigstel- lung stehen und Mitte des Jahres eingeweiht werden können, werden im Außenbereich dieses Jahr noch Parkplätze und Garagen gebaut. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heu- te online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Bereits 2019 hat die Gemeindeverwal- tung das Rathausserviceportal sowie eine App der Gemeinde Baindt installiert, darüber hinaus wurde ein kostenloses WLAN im Rathaus und in der Schenk-Kon- rad-Halle eingerichtet. Im Frühjahr 2020 gingen neue Homepages für die Gemeinde, Klosterwiesenschule und den kommunalen Kindergarten in Betrieb. Im Herbst 2020 wurde ein Rats- und Bürgerinformati- onssystem eingerichtet. 2021 soll Rathaus intern ein digitaler Rechnungsworkflow installiert werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Ge- flüchteten In der Gemeinde sind derzeit 100 geflüchtete Men- schen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll beträgt 82 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 122 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 des Paktes zur Integration zwischen dem Land Ba- den-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussun- terbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Un- fallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanage- ments für die in der Anschlussunterbringung unter- gebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese För- derung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Die Stelle der Integra- tionsbeauftragten (Beschäftigungsumfang von 50%) wurde nicht mehr verlängert und ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Da die Stelle der Integrationsbeauftragten seit dem 01.01.2021 wegfällt, wurde in einer Besprechung mit der Verwaltung, ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises „Asyl“ und den Johannitern die zukünftige Aufgaben- verteilung festgelegt. Hierbei kommen zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung und den Bauhof bzw. Hausmeister der Klosterwiesenschule zu. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewer- bern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße 12 hat die Gemeinde Baindt auch Wohnun- gen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutie- ren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Un- terbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind vier Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in den Wohncontainern in der Bosch- straße 1/5 bzw. in der Friesenhäusler Straße 12 (!) un- tergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschoss- wohnung im Klosterhof 4 eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule und Planung Digi- talpakt Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Haupt- schule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine geneh- migte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Un- terrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schul- gebäude aus den 70er Jahren. 2019 wurde das Ar- chitekturbüro mlw aus Ravensburg mit der Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Der Start für die Planungen erfolgte Anfang 2020. Es wurde die Bau- substanz aller Gebäude der Schule untersucht. Im De- zember 2020 wurde die Sanierung der Toilettenanla- ge im grünen Gebäude der Schule vom Gemeinderat beschlossen. In den kommenden Sommerferien soll diese Baumaßnahme durchgeführt werden. Anfang 2021 muss vom Gemeinderat entschieden werden, wie die Sanierung und Modernisierung der Klosterwiesen- schule weiter erfolgen soll, da im Frühjahr dann weitere Förderanträge gestellt werden müssen, damit Anfang 2022 der angedachte erste große Schritt mit der Voll- sanierung des blauen Gebäudes erfolgen kann. Insgesamt erhält die Gemeinde zum jetzigen Stand eine Förderung von 574.000 €. Im Gemeinderat war man sich einig, dass eine grundlegende Sanierung erfolgen soll, um die Klosterwiesenschule für die Zu- kunft gut und nachhaltig zu rüsten. Dadurch haben sich die geschätzten Kosten auf ca. 12 Millionen erhöht, weshalb zusätzliche Fördermittel beantragt werden. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vor- rangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwick- lung der Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam ge- dacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angren- zenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthalts- qualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fi- scherareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortsein- gangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortsein- gangsbereich bilden gemeinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Seit 2019 ist der Kreisverkehr am Ortseingang in Be- trieb. Er trägt zu deutlich mehr Verkehrssicherheit bei und wertet den Ortseingangsbereich in die Gemeinde auf. 2020 wurden die Bauhofhalle fertiggestellt und die ehemalige Hofstelle auf dem Fischerareal abge- brochen. Die Gemeinde schlägt mit einer offenen Konzept- vergabe einen anderen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungs- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 schichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar berät das Gremium über die Kriterien der Veräußerung, die der Gemeinde am Herzen liegen. Im Frühjahr 2021 werden öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger und potentielle Bauträger stattfinden, in denen zum Städtebau, zum Verfahren sowie zum angedachten Terminplan informiert wird. Durch die intensive Planungsphase wird eine Verga- be der Bauplätze erst 2022 und der Baubeginn der einzelnen Gebäude erst 2023 erfolgen. Der Lebensmittelmarkt am Ortseingang der Gemein- de ist fertig gestellt, so dass nun bis zur geplanten Eröffnung im Juni 2021 der Innenausbau durch die Firma Feneberg selbst vorgenommen werden kann. Um die Gestaltung der Grünfläche entlang des Ge- bäudes wertig und nachhaltig zu gestalten, wird in Zusammenarbeit mit der Bodenseestiftung, der Firma Gaschler, der Firma Feneberg und der Gemeinde im Frühjahr eine Pflanzaktion mit Bäumen und Büschen durchgeführt • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges sollte der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochen- wangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen wer- den. Es wird nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde ein Geh- und Radweg vom Abschnitt Hasenweg bis zur Hirschstraße und anschließend lediglich ein Gehweg mit evtl. Radfahrer frei bis zur Ausleitung nach der Hofstelle gefördert. Es würde eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,1 Mio. €. • Bebauung „Marsweiler Ost II“ Die Kaufverträge für die 13 Bauplätze im sogenannten Einheimischenmodell wurden 2020 alle abgeschlos- sen. Einige Bauanträge sind bereits eingereicht, so dass in diesem Jahr sicher die meisten Gebäude ge- baut und bezogen werden. Die Kaufverträge für die Bauplätze im Bieterverfahren werden Anfang des Jahres abgeschlossen, so dass auch hier einem Bau- beginn nichts mehr im Wege steht. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Früh- jahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Ende 2021 geplant. • 2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis Mit der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis sind 8 Bauplätze entstanden, von denen bereits 5 Grund- stücke an Gewerbetreibende verkauft wurden. Die verbleibenden 3 Bauplätze könnten in diesem Jahr vergeben werden. • Mögliche weitere Wohngebiete – Bühl, Lilienstraße, Voken Erweiterung Der Gemeinderat hat 2019 für 3 Baugebiete Aufstel- lungsbeschlüsse im beschleunigten Verfahren gefasst. Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan Lilienstraße vorangetrieben, so dass in der Januarsitzung 2021 der Entwurf im Gemeinderat vorgestellt werden kann. Die Gemeinde ist somit auf einem guten Weg, den Be- bauungsplan im Jahr 2021 rechtkräftig aufzustellen. Ebenfalls muss der Bebauungsplan Bühl im Laufe des Jahres entwickelt und abgeschlossen werden. • Nahwärmeversorgung Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgas- betriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rah- men des Nahwärmenetzes versorgt. 2020 wurden bei- de Gasbrenner in der Heizzentrale im Schulareal durch neue klimaschonendere und effizientere Geräte ersetzt. Somit kann bereits jetzt die Versorgung des Lebens- mittelmarktes mit Wärme gesichert werden. Geplant ist, dass sämtliche Gebäude im Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Hierfür ist es nötig, die Wärmeerzeuger auszubauen. Es wird angestrebt in regenative Energien zu investieren, eine Entscheidung des Gremiums diesbezüglich steht an. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Im Ergebnishaushalt 2021 sind 150.000 Euro für die Sanierung von Gemeinde-straßen vorgesehen. Nach dem Winter werden die erforderlichen Schäden fest- gestellt und behoben. Darüber hinaus steht im Jahr 2021 die umfangreiche Sanierung der Nelkenstraße an. Die bestehende Was- serleitung ist eine der ältesten Leitungen in Baindt. Aufgrund der Häufung von Wasserrohrbrüchen wurde die Nelkenstraße priorisiert. Im Zuge der Sanierung wird eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut und die Straßenbeleuchtung erneuert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröff- net uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt natürlich mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den un- terversorgten Bereichen realisiert werden. Ein geför- derter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der be- sonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für die- se Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zu- gang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blinden- schule und beim Hochbehälter wurden 2020 barri- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 erefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2021 sollen die Baumaßnahmen für die Bushaltestellen in der Gartenstraße ausgeschrieben und umgesetzt werden. Entsprechende Förderanträge wurden bereits gestellt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Un- terstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Der geplante Standort für die Reithalle der Reitergruppe Baindt e.V. befindet sich im Regionalen Grünzug. Die Gemeinde Baindt hat ei- nen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungs- verfahrens beim Regierungspräsidium in Tübingen gestellt, der im Dezember 2020 positiv beschieden wurde. 2021 muss nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so dass die Reithalle möglichst rasch gebaut werden kann. • Wasserversorgung – Querverbindung Zur weiteren Sicherung der Wasserversorgung wurde der Bau einer Querverbindungsleitung von der Haupt- leitung Weißenbronnen / Baienfurt nach Baindt um- gesetzt. Die Fertigstellung der Rohrleitungen ist bereits 2019 erfolgt. Nach Fertigstellung der Verbindungslei- tung musste 2020 zunächst der Druckminderschacht erstellt werden, um eine Notversorgung der Hochzone in Baindt zu gewährleisten. Der Umbau der Hydraulik und Elektro- und Verfahrenstechnik im Hochbehälter Marsweiler verzögerte sich etwas. Es sollen diese Leis- tungen bis frühestens Ende März 2021 umgesetzt und abgerechnet werden. • Neuanlage Waldspielplatz Im Haushaltsplan 2021 und 2022 sind jeweils 25.000 € eingeplant, um gegenüber des jetzigen Waldspielplat- zes, der sich im Eigentum des Forstes befindet, evtl. einen ergänzenden Waldspielplatz anzulegen. Da wir derzeit in unserer Gemeinde jedoch viele Jugendliche Biker- und Scooterfahrer haben, ist im Gremium da- rüber zu diskutieren, ob in einem ersten Schritt evtl. bei der Aufwertung bzw. in die Anlage von entspre- chenden befahrbaren Flächen investiert wird. Klima- und Artenschutz • Antrag Klimopass Das ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Würt- temberg mit drei Förderschwerpunkten und zwar der Nachhaltigkeit, der Biodiversität und des Klimaschut- zes. Es soll Kommunen durch Beratung und Infor- mationsveranstaltungen ein strukturierter Einstieg in das Thema ermöglicht werden. Inhalte sind u.a. Pra- xisbeispiele anderer Kommunen, Vorschläge aus der erarbeiteten Klimastrategie aus den Workshops und Vor-Ort-Besichtigungen mit Anleitung zur Unterstüt- zung der Biodiversität. 2020 standen vom Land keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Gemeinde wurde in das Jahr 2021 übertragen. Des Weiteren soll das Thema Anpassung an den Kli- mawandel in die kommunalen Planungen integriert werden. Dazu werden Klimaanalysen, aber auch die Er- arbeitung von Planungsinstrumenten gefördert. Eben- so die Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen wie die Begrünung kommunaler Schulen und Kindergärten oder die Überprüfung kommunaler Nichtwohngebäu- de auf Eignung zur Dachbegrünung und Photovol- taiknutzung. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kom- munalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommuna- len Energiemanagements - Einbau von Messtechnik - Energiemanagement-Software. Die Zählerstandserfassung ist derzeit am Laufen, da- mit daraus bspw. eine Bewertung in Richtung Ener- gieverbräuche erstellt werden kann. • Insektenfreundliche Blumenwiesen – im Rahmen von „Natur nah dran“ Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stel- len wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. So wurden 2020 bereits ein Streifen entlang der Marsweilerstraße, die Wiesen- fläche gegenüber der Schule, ein Seitenstreifen und eine Seiteninsel in der Boschstraße sowie der Kreis- verkehr Mehlis umgestaltet. Darüber hinaus betreut der Bauhof jährlich weitere 10-12 Blumenwiesen in der Gemeinde. In diesem Zusammenhang muss das Ziel der Gemeinde sein auch unserer Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen. Eine Entwicklung in die richtige Richtung schaffen wir nur gemeinsam! • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendyna- mik des Baches angeregt wurde. Auf einer Strecke von etwa 700 m wurden 17 Buhnen (vom Ufer zur Fluss- mitte hin errichteter Damm) und zahlreiche Störsteine eingebaut sowie 210 Bäume und Sträucher gepflanzt. Betrachtet man heute den Bachlauf, sieht man deutlich, wo eine Aufwertung erfolgt ist. Darüber hinaus, ist fest- zustellen, dass Boden und Land durch die Veränderung im Bachlauf nicht nennenswert abgetragen wurden. Da weiterer Grunderwerb schwierig ist, wurde ver- einbart die Grundstücksgrenzen aufzunehmen und eine Bepflanzung im weiteren Verlauf des Sulzmoos- baches vorzunehmen, so dass mögliche Ausspülun- gen auf der östlichen Seite zum Tragen kommen. Auf dieser Seite ist die Gemeinde bereits im Besitz eines Gewässerrandstreifen. So könnte der Bach deutlich aufgewertet und widerstandsfähiger gemacht wer- den. Da die Schussen im vergangenen Sommer zum Teil um die 22° hatte, ist es elementar wichtig, dass die Zuflüsse nicht bereits zu warmes Wasser führen und deren Resilienz gesteigert wird. • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoos- bach Die Gemeinde Baindt hat für die Hochwasserschutz- maßnahme im Ortskern Zuschüsse bekommen. Die Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Herstellung eines Bypasses und der Bau des Reten- tionsbeckens am neuen Kreisverkehr sind bereits er- folgt. Nun schließt sich die Gewässeroffenlegung und der Ausbau des Sulzmoosbaches in Kombination mit einer Hochwasserschutzmaßnahme an. Zum einen wird der Sulzmoosbach aufgewertet und die Durch- gängigkeit und Gewässerstruktur werden verbessert und zum anderen wird das Bachbett aufgeweitet. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Die Problembereiche in der Hirsch-, Siemens- und Benzstraße sowie in der Ortsmitte werden aufgearbei- tet und sollen mit der Errichtung und Ableitung in Form eines weiteren Gewässers 2. Ordnung gelöst werden. Hierzu muss ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden. Anschließend kann die Gemeinde einen Zu- wendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirt- schaft stellen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert und hat sich zum Ziel ge- setzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Im November 2020 hätte eine weitere Rezer- tifizierung stattfinden sollen. Diese wurde Corona be- dingt abgesagt und auf Frühjahr 2021 verschoben. Für das Zertifizierungsverfahren müssen im Vorfeld vom eea-Team (bestehend aus Verwaltung, Firma Kirch- ner und der Energieagentur Ravensburg) sämtliche Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und überprüft werden. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-An- lagen wirtschaftlich sinnvoll wären. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt werden und E-Fahrzeuge di- rekt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. Ein Förderantrag für 2 E-Fahrzeuge wurde mit Zu- schüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden in Folge zwei Fahrzeuge durch E-Fahrzeuge ersetzt. Finanzen • Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist auch geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendun- gen. Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbe- steuer mussten 2021 minimal angehoben werden. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksich- tigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde steht wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die The- men zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Gren- zen kommen Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stich- tag 01.01.2019 wurde im Frühjahr 2020 beschlossen und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Ab- fallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmel- dungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen, Grüngutannahmestel- le in der Friesenhäusler Straße sowie bei der Kompos- tieranlage am Annaberg, wird festgehalten. Solange ein Bringsystem im Landkreis Ravensburg besteht, wird an dem derzeitigen Standort des Wertstoffhofes festgehalten. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebüh- ren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kosten- rechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalku- lation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liqui- den Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Ge- meinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwah- rentgelt in Höhe von -0,5% belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • Stand Ökopunktekonto Für die 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis und für das Mischgebiet Fischerareal wurden 2019 Ökopunkte verbraucht, so dass die Gemeinde nach Ökokontoverordnung weiterhin ein Guthaben in Höhe von derzeit 173.134 Ökopunkten hat. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungspri- vilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollten ebenfalls überprüft wer- den. Die Finanzverwaltung wird auch 2021 hier ent- sprechende Vorarbeiten vornehmen. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungs- zeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte der Gutachteraus- schüsse zum 01.01.2022 von der Gutachterausschuss- stelle ermittelt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 TOP 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Dorfplatz in Baindt ist bisher kein besonders hei- meliger Ort mit Aufenthaltsqualität. Angrenzend an den Dorfplatz befindet sich ein großer Parkplatz. Ursprünglich war angedacht, auf diesem Parkplatz ein Rathaus zu er- richten. Nachdem für die Unterbringung der Verwaltung in den 80er Jahren im jetzigen Rathaus eine andere Lö- sung gefunden wurde, blieb diese große Parkfläche in der bisherigen Form erhalten. Die Fläche ist schwer fassbar. In Richtung Westen fehlt ein Gebäude, dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Da der Platz dann auch besser vom Verkehr abgeschirmt wird, entstünde ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqua- lität für unsere Bürgerinnen und Bürger. Örtlichkeiten mit unterschiedlichen, sich ergänzenden An- geboten, sind ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähi- ge Gestaltung von Gemeinden. Eine Nutzungsmischung, kurze Wege und Aufenthaltsqualität sind Garanten für lebendige Plätze, die von den Menschen angenommen werden. Hier begegnet man sich, tauscht sich aus und fühlt sich daheim. Gleichzeitig sind diese Räume uner- lässlich, wenn es um die Gestaltung eines altersgerech- ten Lebensumfeldes geht. Denn räumlich konzentrierte Einrichtungen, eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit sind gerade für ältere Menschen von großer Bedeutung. So können die vorhandenen Angebote, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheke und die weitere örtliche Infrastruktur gut genutzt werden. Nutzungen im Gesundheitsbereich könnten in dem neuen Gebäude unter einem Dach vereint und darüber hinaus Parkplätze in einer Tiefgarage unter dem Gebäude ge- schaffen werden. Gesundheitszentrum Baindt Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Pra- xen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesund- heitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärz- ten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Verschiedene Fachärzte unter einem Dach bzw. in örtli- cher Nähe sind für Patienten wie für Mediziner attraktiv. Ärzte haben an Einzelpraxen immer weniger Interesse. Darüber hinaus liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Gemeinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich problemlos verbinden. Die Ortsmitte erfährt eine deutliche Aufwertung. Der Standort angrenzend an den Dorfplatz bietet ausrei- chend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließ- lich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten und auch für die Besucherinnen und Besucher. Eine Tiefgaragenzufahrt könnte vom Parkplatz aus er- folgen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf ist es möglich, bis zu 10 private Tiefgaragenstellplätze zu schaffen. Das Erdgeschoss bietet 175 m² Verkaufs- und Nebenflächen und auf weiteren 2,75 Geschossen werden 480 m² Praxis- und Wohnfläche angeboten. Eine Kommune hat wenig direkte Einflussmöglichkeiten auf die Niederlassung eines Arztes in der Gemeinde. Es ist zum einen die Entscheidung des Arztes, die sicherlich auch von der Prognose abhängig ist, ob sich eine Praxis trägt und wie attraktiv die Lage der Praxis ist und zum anderen ist es die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung. Diese macht klare Vorgaben, ob sich ein Arzt in einer Gemeinde ansiedeln und welche Fachrich- tung dieser haben darf. Fahrten in Nachbarkommunen gelten als zumutbar. Im Krankheitsfall brauchen unsere Bürgerinnen und Bürger jedoch die Gewissheit, dass sie dort, wo sie wohnen auch gut versorgt sind. Viele länd- liche Kommunen haben ernsthafte Probleme, Ärzte zu gewinnen. Deshalb müssen wir Anreize schaffen. Baurecht: Der genannte Bereich liegt im Innenbereich. Ein Bebau- ungsplan ist nicht vorhanden. § 34 BauGB legt fest, dass ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Er- schließung gesichert ist. Nach Auskunft des Bauamtes ist kein Bebauungsplan erforderlich. Von den ausgeübten Nutzungen innerhalb des Gebäudes sind keine Geräu- schemissionen zu erwarten, die mit der im Umfeld vor- handenen Wohnnutzung unvereinbar sind. Wesentliche Geräuschquelle für die Schallemissionen des Ärztehauses ist der Verkehr durch die Patientinnen und Patienten so- wie die Besucherinnen und Besucher. Die Gestaltung des Gebäudes wird sich an der Umgebungsbebauung (Sat- teldach) orientieren. Eine verbindliche Auskunft wird von der unteren Baurechtsbehörde eingeholt. Des Weiteren werden die Leitungsverläufe auf dem Dorfplatz (Nahwär- me, Breitband...) überprüft. Zweckbindungen im Grundstücksverkehr a) Die Gemeinde ist Bauherrin. Da es der Gemeinde im Falle einer Veräußerung des Baugrundes, der im Sanie- rungsgebiet liegt, definitiv nicht und die Gewinnerzielung geht und die Fläche in der Ortsmitte von großer öffent- licher Bedeutung ist, könnte die Gemeinde als Bauher- rin auftreten. Bei der Vermietung hätte die Gemeinde langfristig alle Fäden in der Hand. Als Vermieterin der Räumlichkeiten würde sie eine schwarze Null anstreben. Allerdings muss sich die Gemeinde beim Bau an das Ver- gaberecht halten. Öffentliche Gelder, also Steuermittel, zur Sicherung der ärztlichen Versorgung sollten nicht für den laufenden Unterhalt eingesetzt werden müssen, darüber hinaus sollte sich die Investition amortisieren. Es ist von ca. 3,0 Mio. Investitionskosten auszugehen, welche bisher nicht in der Haushaltsplanung 2021/2022 veran- kert sind und über einen Nachtragshaushalt dargestellt werden müssten. b) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor. Bei einem regulären Verkauf ist eine minimale Steuerung der Nutzungsmöglichkeiten über einen Be- bauungsplan möglich. Ein Verkauf mit Nutzungs- und Verfügungsbeschrän- kungen wäre ebenfalls denkbar: Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag • Angemessene Vertragsgestaltung; • Gebunden an Subventionen; • Notwendigkeit und Angemessenheit von Bindun- gen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Bei verbilligtem Verkauf zwingend Nutzungs- und Verfügungs-beschränkungen; • Verkauf unter Wert nur bei zweckentsprechender Mittelverwendung zulässig; • Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag; Mögliche Vertragsklauseln: Kaufpreisnachzahlungsklau- sel, Wertabschöpfungs-klausel, Wiederkaufsrechte bei zweckwidriger Verwendung; Bindungsdauer: Jede Subvention gilt früher oder später als aufgebraucht • Bis zu 15 Jahre unbedenklich; • Bis zu 30 Jahre nur bei hohem Preisnachlass durch- setzbar; • Bis zu 20 Jahre mit einer Kaufpreisverbilligung von ca. 20 %; c) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen In- vestor im Erbbaurecht. • Zweckbindung für Nutzung bei Ausgabe des Grund- stücks; • Dauerhafte Zweckbindung (auch an Rechtsnach- folger); • Umfasst die gesamte Laufzeit; d) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit Wiederkaufsrecht. • Bedarf einer angemessenen Begründung • 30 Jahre Höchstgrenze bei Rechtsausübung be- züglich Nutzungsbindung. Länger Fristen gelten als unangemessen und sind in keiner Form zulässig • Darf generell nicht gegen die „guten Sitten“ versto- ßen e) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit einem erbbaurechtsähnlichen Wieder- kaufsrecht. • Erstmaliges Rückkaufrecht nach 90 bzw. 99 Jah- ren unabhängig vom Verhalten des Käufers mit begrenztem Zeitfenster; • Späterer Wiederkaufswert muss angeglichen wer- den und die darauf errichteten Gebäude für min- destens zwei Drittel des Verkehrswertes erworben werden; • Kein Sanktionscharakter; Der Gemeinderat sollte der Verwaltung in der Januar- sitzung eine Tendenz mit auf den Weg geben. Sofern die Gemeinde nicht selbst Bauherrin sein soll, könnte das Rechtsanwaltsbüro W2K in der Februarsitzung ausführ- licher über mögliche Veräußerungsoptionen informieren. Nicht zu handeln könnte mittel- bis langfristig eine ärztli- che Unterversorgung für die Bevölkerung bedeuten. Wir wollen die medizinische Versorgung in der Gemeinde je- doch dauerhaft sicherstellen. Die Sicherung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Wohlfühlfaktor und ein zentraler Beitrag für die Attraktivität von Baindt. Wir sehen uns an dieser Stelle in der Pflicht, diese Prozes- se zu begleiten und voranzutreiben und darüber hinaus aktive Daseinsvorsorge zu leisten. Das Ärztehaus ist ein erster Schritt in eine qualitätvolle Entwicklung der Ortsmitte. Es ist als Beitrag zu sehen, die im Quartier bestehenden Angebote zu stärken und zu sichern. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt dem Bau eines Gebäudes angrenzend an den Dorfplatz zu. b) Es soll ein Gesundheitszentrum angrenzend an den Dorfplatz errichtet werden. c) Die Gemeinde tritt selbst als Bauherrin auf. TOP 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Marsweilerstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2020 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 30. Oktober 2020 im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 28 Firmen an- gefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 24. No- vember 2020. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Rückbau der bestehenden Betonverdolung - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten Zur Submission gingen 13 Angebote ein. Drei Angebote mussten ausgeschlossen werden, da es Zweifel an der Eignung gab und Unterlagen fehlten. Die Angebotspreis- spanne der Hauptangebote liegt zwischen 151.825,42 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 250.200,00 Euro brutto (=164,8%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto abgeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebots- summe von 151.825,42 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches entlang der Marsweilerstraße wird an die Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 € brutto erteilt. TOP 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvor- schriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Für die Gemeinde bestand die Möglichkeit im Bereich südlich der Lilienstraße Grundstücke zu kaufen, um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für ein allge- meines Wohngebiet zu entwickeln. In der Sitzung vom 17. September 2019 wurde dem Ge- meinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebau- ungsplanes „Lilienstraße“ von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungspla- nes beauftragt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss in der Sitzung vom 03. Dezember 2019 die Aufstellung des Be- bauungsplanes „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. Zwischenzeitlich fand eine frühzeitige Behördenunterrichtung statt, in der die Eckpunkte und die erforderlichen Untersuchungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes benannt wurden. Durch die geplante Bebauung wird in den Streuobstbe- stand und die als Biotop kartierte Hecke an der südli- chen Grenze des Baugebiets eingegriffen. Der Eingriff musste berücksichtigt und fachlich bewertet werden. Zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Planung auf die Fauna, wurde ein artenschutzrecht- liches Fachgutachten beauftragt und vom Büro Sieber, Lindau im Jahr 2020 durchgeführt. Ebenfalls wurde eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie eine Ergänzung zur FFH-Vorprüfung der Änderung des Be- bauungsplanes Marsweiler Ost erstellt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06. Dezember 2019 bis 20. Dezember 2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Aus- wirkungen der Planung zu informieren. Das Büro Sieber wurde beauftragt, den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auszuarbeiten. Es wurden 2 Vari- anten mit unterschiedlich großen Grundstücken erstellt. Mit dem vom Gemeinderat favorisierten Entwurf soll die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf Alternative 2 zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01. Dezember 2020 mit folgenden Änderungen: • Die Höhe von Stützmauern ist auf max. 0,5 m zu begrenzen. • Pro Grundstück sind 2 Wohnungen möglich. • Bei 4.12 ist das Wort „Windenergie“ zu streichen. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 12. Januar 2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleitering Frau Jeske infomiert das Gremium über folgenden Sachverhalt. Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit wurde die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderates statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstel- lungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lage- plan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke be- finden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städ- tebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 TOP 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit hat man die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderats statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fische- rareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegen- den Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grund- stücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungs- bereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mon-tag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. TOP 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemein- de Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigen- betriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Dem Gemeinderat wird als einer der ersten Kommunen im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2021/2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbe- schaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebe- sätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund ge- ringerer Erträge, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurde für die Investi- tionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investi- tionsprogramm 2021/ 2022 inkl. der Finanzplanungsan- sätze am 03.11.2020 ein Orientierungsbeschluss gefasst. Die dargestellten Investitionen wurden bis auf minimale Änderungen in den Finanzhaushalt sowie in den Finanz- plan übernommen. Alle Aufwendungen und Erträge werden im Ergebnis- haushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumen- tiert. Hier erfolgt somit die Darstellung des kompletten Ressourcenverbrauchs der Gemeinde. Für die einzelnen Teilhaushalte sind jeweils Teilergebnispläne zu erstel- len. Der Gesamtergebnishaushalt (als Summierung der Teilhaushalte) und die Gesamtergebnisrechnung sind vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Ver- lustrechnung. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2021- 1.836.900 € bzw. 2022 -688.100 € Es gelingt in der Planung 2021 und 2022 aufgrund der Coronapandemie nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) aus- zugleichen. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Er- tragsseite: - Wir haben Mindererträge im Vergleich zu 2020 von 231.200 €. Im Finanzplanungszeitraum rechnen wir mit einer Er- holung auf der Ertragsseite. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 - Es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Ge- werbesteuer moderate Anpassungen der Hebesätze beschlossen. - Weitere Gebührenanpassungen sind geplant. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Auf- wandsseite: - Die Gesamt-Aufwendungen steigen um 915.000 €. - Die Personalaufwendungen steigen um 341.100 € auf- grund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen. - Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 249.400 €. - Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bau- leitplanungskosten) steigen um 224.200 €. Im Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden die geplanten bzw. die tatsächlich anfallenden Ein- und Auszahlungen festgehalten. Vergleichbar mit einer Ka- pitalflussrechnung wird hier die Liquiditätsplanung bzw. Liquiditätsentwicklung sichtbar. Der Finanzhaushalt zeigt zuerst die Ein- und Auszahlungen aus dem Ergebnishaus- halt als sog. Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit auf. In einem zweiten Block folgt sodann die Investitionstätigkeit. In einem dritten Block die Finanzierungstätigkeit, also die Kredittilgung sowie evtl. Kreditaufnahmen. Im ersten Abschnitt werden die zahlungswirksamen Vor- gänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungs- mittel dar. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von -1.011.600 € bzw. +92.050 €. Der zweite Abschnitt zeigt die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, also das Investitionsvolumen. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird so- mit der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2021 bei -6.910.000 € bzw. 2022 bei -14.680.600 €. Der dritte Abschnitt zeigt die Finanzierungstätigkeit (Kre- dite) ob und wie die Gemeinde ihre Investitionen zusätzlich über Kredite finanzieren muss. Die letzte Zahl des Finanz- haushalts beantwortet somit die Frage, ob die Gemein- de genügend Liquidität ausweisen kann. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 1 Mio. € und 4 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden ab 2022 jährlich in Höhe von 100.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Fi- nanzierungstätigkeit beträgt jeweils 1 Mio. bzw. 3,9 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt 2021- 3.570.200 € bzw. 2022 -1.047.150 €, die aus den vor- handenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2021 und 2022 die Zuschussmög- lichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Inves- titionsvorschläge unterbreiten. Wesentliche Änderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gegenüber dem Vorjahr sind im Vorbericht detailliert erläutert. Den Bür- gerinnen und Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Haus- haltssatzung 2021/2022 zu beschließen. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Vergleichsweise günstige Steuer- und Gebührensätze und geringe externe Verbind- lichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Mit dazu beigetragen haben gute Beratungen, Entscheidungen und Beschlüsse. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maß- nahmen an ihre Grenzen kommen. Im Ergebnishaushalt 2021 und 2022 steht ein deutliches Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investi- tionen realisieren, dies wird uns in 2021, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern und das muss uns gelingen. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025 vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Wir möchten mit der mit- telfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen stellen die wesentliche Weiter- entwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestal- tungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind mit Kreditaufnahmen verbunden. In den Jahren 2021 und 2022 sollen zahlreiche Investiti- onsmaßnahmen angepackt werden. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und eines niedrigen Zins- niveaus, können die notwendigen Unterhaltungsmaßnah- men bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Spannend ist immer die Frage, wofür das zusätz- lich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort. „Nur gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirt- schaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2021 und 2022 gilt es die entsprechenden Grundstück- serlöse zu erzielen. Im Gemeindehaushalt sind 2,0 bzw. 4,0 Mio.€ durch die Veräußerung von Grundstücken vor- gesehen. Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 gem. § 79 Gemeindeordnung Ba- den-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 – 2025 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthal- tenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg zur Kenntnis. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungs- fähigkeit zu. TOP 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Ge- meinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemein- deratsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2020 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Ge- meinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 11 Anfragen und Verschiedenes a) Baumfällaktion Die Vorsitzende teilt mit, dass entlang des Badweges 50 bis 60 Eschen gefällt werden müssen. b) Anlieferung von Wertstoffen Am Freitag den 8. Januar 2021 herrschten teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen im Wertstoffhof. Neben relativ langen Wartezeiten parkten die Anlieferer auch außerhalb der markierten Parkflächen – auch direkt vor dem Feuerwehrgeräte- haus, wo ein absolutes Parkverbot gilt. Grundsätzlich, so Bürgermeisterin Rürup, kann man seine Wertstof- fe in allen Wertstoffannahmestellen des Landkreises abgeben – allerdings in haushaltsüblichen Mengen. Es ist grundsätzlich zu überlegen, dass zukünftig Ge- werbetreibende ihre Wertstoffe und Kartonagen auf dem Wertstoffhof nicht mehr abgeben dürfen. Prob- lematisch an diesem Nachmittag war, dass die Feu- erwehr Baindt einen Einsatz hatte. Innerhalb kürzester Zeit kommen dann mindestens 20 Feuerwehrkamera- den mit ihren PKWs zum Feuerwehrhaus – zusätzlich zu den vielen Anlieferern von Wertstoffen. Entspre- chende Aufrufe im Amtsblatt sind zwar löblich, brin- gen aber nicht viel. Der Standort des Wertstoffhofs in der Ziegeleistraße ist zu hinterfragen. c) Neubau Geh- und Radweg Sulpach Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1,1 Mio. Euro, wobei ca. 250.000 € an Fördermitteln zufließen. Verteilung von Schutzausrüs- tung im Landkreis Die Feuerwehr Baindt hat sich an der Verteilung von Schutzaus- rüstung beteiligt. Mit dem MTW wurde das Material von der Verteilstation an soziale Einrichtungen in Weingarten, Baindt und Bad Waldsee ausgefahren. An der Aktion wa- ren weitere Feuerwehren und Hilfsorganisationen betei- ligt. Die Ausrüstung stammt vom Land und die Verteilung wird durch den Landkreis organisiert. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Dezember 2020: grünes Mountainbike, schwarzes Da- menfahrrad mit Korb, Schlüsselring mit 4 Schlüsseln, Kin- dergeldbeutel, Schlüsselbund, Bargeld November 2020: Kindergeldbeutel, Bargeld (einzelner Schein, Fundtag 23.11), braunes Schlüsselmäppchen mit drei Schlüsseln, Schlüsselring mit zwei Schlüsseln und kleinem Karabiner, einzelner Sicherheitsschlüssel, Uhr mit dunkelbraunem Lederband, Schlüssel mit Fotoanhänger Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. Januar/Sonntag, 24. Januar Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Januar Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Sonntag, 24. Januar Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Wegfall Windelsack Vorhandene Windelsäcke werden noch bis Ende Juni 2021 abgeholt. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Viola und Timo Sonnier zur Geburt ihrer Tochter Elea Maria Sonnier am 28.10.2020 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Maria Kromphorn feierte am 15.01.2021 ihren 80. Geburtstag und Frau Gertraud Olberts am 19.01.2021 ebenfalls ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarinnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine ge- segnete Zeit. Gemeindeverwaltung Flüchtlingsarbeit Ein Rückblick auf das vergangene Jahr Mit viel Energie und verschiedenen Plänen starteten wir ins Jahr 2020: • Ein Nachmittag im Kino mit den Kindern aus dem Frie- senhäusle • Unterstützung im Erlernen der deutschen Sprache bei Kindern und Erwachsenen • Hilfe bei Behördengängen und Arztbesuchen • Hausaufgabenbetreuung • Spiel- und Bastelangebote für Kinder • Regelmäßiger Austausch mit Regina Schnell, Integra- tionsmanagerin, und Andreea Marian, Flüchtlingsbe- auftragte • Kochabend mit arabischen Frauen im März in der Schulküche der Klosterwiesenschule Baindt • Helferkreistreffen im März mit Bürgermeisterin Frau Rürup Doch dann war Schluss! Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Hygienemaßnahmen und Kontakt- beschränkungen machten weitere Aktivitäten leider na- hezu unmöglich. • Einen lieben Weihnachtsgruß gab es dann noch im Dezember: für alle Kinder aus geflüchteten Familien packten und verteilten wir kleine Geschenke mit Le- sestoff, Bastelmaterial, Autos oder Legosteinen für die kleineren Kinder sowie Dusch-, oder Haargel und Parfüm für die Älteren. Etwas zum Naschen durfte na- türlich nicht fehlen. Bei einem letzten Helferkreistreffen im Dezember muss- ten wir die Flüchtlingsbeauftragte Frau Marian verab- schieden. Ihre Stelle wurde von den Gemeinden Baienfurt und Baindt nicht mehr verlängert. Als Dankeschön gab es vom Helferkreis Baindt Ravensburger Geschenkgut- scheine und einen Blumengruß. Durch ihr Ausscheiden entsteht eine große Lücke und ihre vielfältigen Aufgaben müssen neu verteilt werden. Weihnachtsgruß für die Kinder Verabschiedung Frau Marian Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Ausblick auf das Jahr 2021 In Baindt leben derzeit ca 105 geflüchtete Menschen. Da- runter sind zahlreiche Familien verschiedenster Nationa- lität, aber auch Einzelpersonen. Zu ihnen gehören auch afghanische Männer aus der ehemaligen Unterkunft in der Baindter Straße, die sich bereits sehr gut integriert haben. Sie beherrschen die deutsche Sprache recht or- dentlich und haben teilweise unbefristete Arbeitsverträge bei Firmen wie Dachser und Glas Sprinz. Der einst riesengroße Helferkreis besteht derzeit noch aus etwa 10 Personen, die bereit sind, die geflüchteten Menschen zu betreuen und zu unterstützen. Wir hoffen und wünschen uns, dass es in diesem Jahr ir- gendwann wieder leichter sein wird, mit diesen Menschen Kontakt zu haben und sie zu unterstützen. Wir freuen uns über jegliche Hilfe aus der Bevölkerung, sei sie spora- disch oder auch regelmäßig. Für den Helferkreis Asyl Sibylle Boenke Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Neue Aktion am Sternenbaum Da die Wunschbaumaktion so posi- tiven Anklang fand, war das Team des Kindergartens bestrebt, gleich zu Beginn des neuen Jahres und der Lockdown Verlängerung, eine fortfüh- rende Aktion für die Kinder und Eltern anzubieten. Dem Kindergarten war es wichtig, die Kinder zu Wort kommen zu lassen. Aus unserer Erfahrung ist es für die Kinder nach den Weihnachtsferien immer ein großes Bedürfnis, sich über ihre Geschenke auszutauschen, davon zu schwär- men und zu erzählen. Deshalb wurden um den Wunschbaum von den Er- zieherInnen große geschmückte Geschenke aufge- stellt. Die Kinder hatten die Aufgabe, ihre Geschenke zu malen und mit diesen gemalten Bildern die großen Geschenke zu füllen, indem das Bild auf ein Geschenk aufgeklebt wurde. So konnten die Kinder sich mitteilen und untereinander erfahren, was ihnen das Christkind gebracht hat. Des Weiteren warteten am Zaun und am Eingang des Neubaus weitere Überraschungen für die Familien. Entlang des Zauns wurde das Bilderbuch: ,,Das ist für Dich“ von Günther Jakobs dargestellt: Was passiert mit den rosa Geschenk, wenn es auf die Reise geht? Fuchs, Bär, Eichhörnchen und viele andere Tiere überreichen sich nacheinander das Päckchen. Welches Tier darf sich als nächstes freuen und wird beschenkt? Ein lustiges Bil- derbuch, zum mitraten und wundern, weil jedes Tier in seinem Geschenk etwas Anderes entdeckt. Passend zum Bilderbuch wurde ein Rätsel ausgearbeitet - das einlud, zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Inhalt. Außerdem gab es noch ein Mandala, ein Ausmal- bild und die ausgedruckte Geschichte zum Mitnehmen. Ein Tierspurenlaufpfad rundete die zweite Aktion ab. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Kindergarten St. Martin Abenteuerwanderung rund um den Egelsee Liebe Familien, wir wünschen Ihnen zunächst noch einmal einen guten Start ins neue Jahr 2021! Vorerst können wir uns leider noch nicht sehen. Dennoch denken wir alle ganz fest an Sie und hoffen, dass Sie gesund und wohlauf sind. Um der Langeweile entgegen zu wirken, haben wir für Sie eine kleine Bilder- und Rätselwanderung erstellt! Am Egelsee kann man aktuell zahlreiche Kunstwerke von Bibern entdecken. Außerdem gibt es noch weitere klei- ne Rätsel, die auf Sie warten. Hierzu scannen Sie einfach den QR-Code mit ihrer Handykamera. Es erscheint ein Link den Sie öffnen und der Sie dann mit allen weiteren Infromatio- nen versorgt. Der QR-Code ist eben- falls am Beginn des Rundwegs aus- gehangen. Wir wünschen Ihnen bei diesem traumhaften Wetter viel Spaß! Ihr Kindergartenteam St. Martin Bücherei Die Bücherei geht online Die Büchereien bleiben im Coro- na-Lockdown grundsätzlich geschlos- sen. Aber ein Abholservice isterlaubt. Deshalb wird bereits ab Freitag die Bü- cherei zu den normalen Öffnungszeiten die Möglichkeit bieten, vorher bestellte Bücher abzuho- len und entliehene Bücher zurückzugeben. Zur Vorbestellung der Bücher stehen verschiedene Mög- lichkeiten zur Verfügung, eine wäre eine kostenlose App zum Runterladen oder über eine externe Webseite. Mit diesem Link kommen Sie auf die Website der Bücher zur Vorbestellung der Bücher. https://www.eopac.net/baindt/ Zur Information Einladung zum virtuellen Informations- abend der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf am 29. Januar 2021 Biotechnologie • Ernährung • Gesundheit • Hauswirtschaft • Soziales Am Freitag, den 29. Januar 2021 lädt Sie das Kollegium der Edith-Stein-Schule in der Zeit von 17:30 bis 19:00 Uhr zu einem virtuellen Informationsabend ein. Dort haben Sie u. a. die Möglichkeit, sich in Videokonferenzen mit den Abteilungsleiterinnen und in persönlichen Gesprächen mit Fachlehrer*innen und Mitarbeiterinnen telefonisch über unsere Schularten zu informieren und sich individuell be- raten zu lassen. Bereits vorher stehen Ihnen auf unserer Homepage umfassende Informationen in digitaler Form als Videoclips, Audiosequenzen und Präsentationen zur Verfügung. Der Zugang erfolgt direkt über unsere Home- page www.ess-rv.de . Dort finden Sie auch die jeweiligen Zugangscodes, Rufnummern und Anleitungen. Informationsnachmittage an der Realschule Weingarten Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie einen Elternteil, zu einer Informationsveranstal- tung über die Realschule Weingarten am Dienstag, 09. und Mittwoch, 10. Februar 2021 ein. Die Schulvorstel- lung findet in Kleingruppen nach vorgegebenen Hygie- nevorkehrungen um 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit um 16:45 Uhr und 17:45 Uhr zur individuellen Beratung und zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug (telefoni- sche Anmeldung erforderlich). Den Info-Film über unsere Schule finden Sie auf unserer Homepage www.realschu- le-weingarten.de Persönliche Anmeldungen zur Aufnahme in Klasse5: ab Montag 22. Februar 2021 (8:00 – 12:00 Uhr) und an den Tagen Mittwoch, 10. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Donnerstag, 11. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0751- 56192110 ist zwingend erforderlich! Wir benötigen zur Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Anmeldung die Grundschulempfehlung Blatt 3 und 4 im Original, eine Kopie der Halbjahresinformation und den Masernschutznachweis. 2021 haben Sie ausnahmsweise die Möglichkeit die Anmeldung per Post zu tätigen. Eigenanteile in der Schülerbeförderung erhöhen sich 2021 leicht Die monatlichen Eigenanteile in der Schülerbeförderung im Landkreis Ravensburg haben sich zum 1. Januar 2021 um einen Betrag zwischen 10 und 60 Cent erhöht. Grund dafür ist die Tariferhöhung des Bodensee-Oberschwaben Ver- kehrsverbundes (bodo), da die Eigenanteile an den Preis einer Schülermonatskarte des bodo-Tarifs gekoppelt sind. Für Schüler bis zur vierten Klasse sowie für Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil ab Januar 19,10 Euro (bisher 19,00 Euro). Für Schüler der Klassen fünf bis zehn und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungs- jahres sowie der Berufsfachschulen beträgt er künftig 30,60 Euro (bisher 30,50 Euro). Für alle anderen Schüler, insbesondere der Berufsschulen, der Berufskollegs und Schüler ab der elften Klasse beträgt der Eigenanteil ab dem neuen Jahr 38,20 Euro (bisher 37,60 Euro). Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht, ist regelmäßig der höchste Eigenanteil zu entrichten. Das Verkehrsamt des Landratsamts weist darauf hin, dass der Eigenanteil für höchstens zwei Kinder einer Familie zu entrichten ist. Die entsprechenden Befreiungsanträge können bei den Schulen und den Schulträgern jeweils für ein Schuljahr gestellt werden. Bedürftigen Familien werden die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten nach den sozialgesetzlichen Regelungen erstattet. Auskünfte hierzu erteilt das Jobcenter des Landratsamts unter Telefon 0751/85-8000. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Hilfe bei der Steuererklärung Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2020 lag der Grundfrei- betrag für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verhei- ratete bei 18.816 Euro. Wer eine Steuererklärung machen muss, nutzt dafür gern die »Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt«. Mit dieser Mitteilung bescheinigt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Ruheständlern kostenlos die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr. Wer die Bescheinigung schon ein- mal angefragt hat, bekommt sie ab Mitte Januar wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie erstmals benötigt, kann sie kostenlos unter www.deutsche-renten- versicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im In- ternet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Einladung virtueller Bürger*innen-Dialog mit Manne Lucha MdL Der Ravensburger Landtagsabgeordnete Manne Lucha MdL lädt die Bürgerinnen und Bürger von Baienfurt und Baindt am Samstag, 23. Januar von 11:00 bis 12:30 Uhr zu einem virtuellen Bürger*innen-Dialog ein. Manne Lucha schreibt dazu: „Als Ihr direkt gewählter Landtagsabge- ordneter möchte ich auch und gerade in PandemieZeiten mit Ihnen im Gespräch bleiben. Welche Wünsche haben Sie an die Politik, welche konkreten Forderungen? Wo drückt der Schuh? Welche Ideen haben die Menschen im Land, um Baden-Württemberg voranzubringen? Politik lebt vom Gespräch und vom Austausch!“ Interessierte können an diesen Dialog telefonisch oder online im In- ternet teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Telefonnummer und der Teilnahme-Link werden auf www.gruene-rv.de veröffentlicht. Bürger*innen Dialog Baindt Baienfurt Sa., 23. Jan. 2021 11:00 - 12:00 (CET) Nehmen Sie an meinem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teil. https://global.gotomeeting.com/join/378467269 Sie können sich auch über ein Telefon einwählen. (Bei Geräten, die diese Funktion unterstützen, ist die sofortige Teilnahme über eine der unten aufgeführten Direktwahl- nummern möglich.) Deutschland: +49 721 6059 6510 - Direktwahl: tel:+4972160596510,,378467269# Zugangscode: 378-467-269 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Januar 2021 – 31. Januar 2021 Gedanken zur Woche Lebensfreude Leicht zu leben ohne Leichtsinn, heiter zu sein ohne Ausgelassenheit, Mut zu haben ohne Übermut- das ist die Kunst des Lebens. Theodor Fontane Samstag, 23. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 24. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger) Mittwoch 27. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 29. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Samstag, 30. Januar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Franz Schmidt, Christina und Wendelin Hat- zenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexan- der und Nikolaus Linkov) Sonntag, 31. Januar – 4. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht für die Mund-Nase-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teil- nahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vor- herige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platz- reservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzei- tig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerlis- te oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreser- vierungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahme- karten gelten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreser- vierungskarten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 24. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung Mittwoch, 27. Januar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Donnerstag, 28. Januar 19.00 Uhr online!!! Innovationswerkstatt Kir- che und Familie nur mit Zu- gangslink - siehe nachfol- genden Bericht Sonntag, 31. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Wir sind dankbar, dass das Krippenspiel, das die Kinder der Kinderkirche und Konfi-3-Kinder seit Anfang November eingeübt haben, im Rahmen des Gottesdienstes am 4. Advent aufgeführt werden konnte. Noch nie war es so ein Bangen, ob Proben und Aufführung möglich sein würden. Aber mit einer guten Mischung aus Gottvertrauen, Vorsicht und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. _________________________ und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Be- such von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann mel- den Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung ange- wiesen. Vielen Dank. _________________________ Liebe Kreative Wir hoffen, dass Ihr alle gut und vor allem gesund ins neue Jahr gekom- men seid. Um eurer Kreativität auf die Sprünge zu helfen, hier ein ein ganz aktuelles Werk aus Baindt-Sulpach. Ein Sonnenuntergang zum Träumen, wie es ihn nur in Sulpach gibt. Ist das nicht Anregung genug um sich auf einen Maltag im Freien zu freuen, sobald es die Temperaturen zulassen? Danke an Hubert Gärtner. Euer KM-Team Abendstimmung in Sulpach _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt E-Mail: info@christliche-gemeinde-baienfurt.de Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde Freitag Kinderchor 18.00 - 19.00 Uhr (7 - 12 Jahre) Kindergruppen 19.00 - 20.30 Uhr (6 - 12 Jahre) Teenie 19.00 - 20.30 Uhr (12 - 16 Jahre) Bibelarbeit 19.00 - 20.30 Uhr Samstag Jugend 19.00 - 20.30 Uhr (Ab 16 Jahre) Sonntag: Gottesdienst 10.00 - 12.00 Uhr (Sonntagsschule 11.00 - 12.00 Uhr) Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren. Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation werden die Veranstaltungen online durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Adventsaktion 2020 – ein voller Erfolg! Wir möchten uns bei Ihnen für Ihre großartige Spendenbereitschaft an- lässlich unserer Adventsaktion 2020 bedanken, es war ein voller Erfolg! Vielen herzlichen DANK hierfür! Für die tolle Unterstützung bedanken wir uns auch bei der Bäckerei Schmidt und der Mosterei Keßler, die uns mit leckerem Weihnachtsgebäck und winterlichen Ge- tränken beliefert haben. Wir wünschen Ihnen allen ein gutes & gesundes neues Jahr 2021 und hoffen, dass wir Sie bald wieder musika- lisch unterhalten dürfen. Bleiben Sie uns weiterhin treu! Ihr Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. 1. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwi- schen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwett- bewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 07. Februar 2021 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse. • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler.“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats be- wertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben. • Die Bilder werden im Fenster vom Raspler Stüble am Dorfplatz ausgestellt. Gewinner bekommen einen Gutschein für das Spielwa- rengeschäft Schneider in Bft. Der Zunftrat Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Blutspende-Aktion in Baindt Wir ziehen nach unserem letzten Blutspende-Termin in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Bilanz und sagen DANKE an 219 Blutspender, davon 23 Erstspender, die ihren Weg zu uns gefunden haben. Aufgrund der aktuellen Hygieneregeln können wir unse- ren Blutspendern leider nach wie vor keinen Imbiss anbie- ten. Stattdessen dürfen sich die Spender über reichhaltige Lunchpakete freuen. In diesem Zusammenhang ebenfalls ein riesengroßes Dankeschön an den CAP-Markt Baindt für die großzügige Obstspende, dem REWE-Markt Rai- ner Hahn für die Schokoladen-Spende und dem „Baind- ter Beck“, der uns die Tüten sowie ein Vesper für unsere Helfer gespendet hat. Gerne können Sie sich schon den nächsten Blutspen- de-Termin vormerken: am 8. April 2021 in der Achtalschule in Baienfurt. Alles Wichtige zur Blutspende finden Sie auch auf unse- rer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Blutspende“. Landjugend Baindt e.V. Funken 2021 abgesagt! Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie Sie sich bestimmt schon gedacht haben, ist es für uns, die Landjugend Baindt, dieses Jahr leider nicht möglich einen Funken zu veranstalten. Durch die immer strenger werdenden Corona-Verordnungen sind uns leider die Hände gebunden. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn sie deshalb kein Reisig o.ä. auf den Funkenplatz bringen. Auch die evtl. noch vorhandenen Christbäume werden wir dieses Jahr nicht einsammeln. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die Zeit. Ihre Landjugend Baindt SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK infor- miert: Info-Telefon zum Thema „Coro- na-Virus-Pandemie“ Landratsamt Ravensburg - Telefon 0751 85 50 50 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg - Telefon 0711 909-39 555 Bei Verdacht auf Corona-Infektion: Hausarzt telefonisch kontaktieren! Nicht erreichbar ? Dann rufen Sie an: - 116 117, Bereitschaftsdienst der Kas- senärztlichen Vereinigung BW Notruf 112 - Rettung, Feuerwehr - Polizei: 110 ---------- Aktuelles vom VdK Kreisverband Ravensburg: Aufgrund der aktuellen Coronaverordnungen bleibt un- ser Büro vorübergehend geschlossen. Die Erreichbarkeit bleibt erhalten ohne zeitliche Eingrenzung Per E-Mail: kr-ravensburg@vdk.de oder hanneloressie- ling@t-online.de, oder telefonisch tagsüber privat: Tel. 07562-3108. Sie können sich auch gerne über die Homepage des Kreis- verbandes www.vdk.kreisverband-ravensburg über die Aktualitä- tetn informieren. Diese Änderung betrifft nicht den Sozialrechtsschutz gGmbH! Sie kann zu den üblichen Sprechzeiten zur Beratung oder Terminvergabe erreicht werden unter 0751-76 96 20. Aktuelles vom VdK Ortsverband Weingarten können Sie auf unserer Homepage www.vdk.de/ov-weingar- ten ersehen. Unser VdK-Treff am 03.02.2021 fällt leider wegen Corona aus. Bleiben Sie gesund Ihre Karin Maucher Vorsitzende Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Was sonst noch interessiert Kontaktstelle Frau und Beruf - Online- oder telefonische Beratung und digitale Impulse für Frauen Die Corona-Krise stellt Frauen erneut – nicht nur fami- liär – vor große Herausforderungen. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben will sowohl mit ihrer persönlichen Beratung als auch mit verschiedenen digitalen Formaten Mut machen und erste Schritte in mögliche neue Richtungen weisen. Seit vielen Monaten wird unser aller Leben durch die Co- rona-Krise vollkommen auf den Kopf gestellt. Viele Frau- en befinden sich im Home-Office oder in der Kurzarbeit, andere wiederum befinden sich im Dauereinsatz um die Grundversorgung zu gewährleisten. Aktuell stellt insbe- sondere die erneute Schließung von Schulen und Kitas für viele Frauen wieder eine große Herausforderung dar. In diesem dynamischen Umfeld beschäftigen sich Frauen mit vielen Fragen. Woher nehme ich die Kraft mich dem Ganzen zu stellen? Was passiert, wenn ich entlassen wer- de? Wie kann meine berufliche Zukunft aussehen? Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Boden- see-Oberschwaben ist auch in dieser beruflichen Um- bruchsituation für Frauen eine Ansprechpartnerin. „Auch in der aktuellen Krisenzeit unterstützen wir Frauen bei beruflichen Fragen. Mit einem objektiven Blick von außen schauen wir auf die persönliche Situation und beleuchten die verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Berufswe- ges. Gerade jetzt ist es mehr denn je wichtig, den Blick nach vorne zu richten und ein Ziel vor Augen zu haben“, so Martina Schmidt, Leiterin der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben. Durch ein so tiefgreifendes Ereignis wie die Corona-Krise entstehen viele Fragen und gerade Frauen sind häufig zu einer be- ruflichen Veränderung gezwungen. Das Beratungsportfolio der Kontaktstelle Frau und Beruf gibt Hilfestellung und deckt vielschichtige Themen wie die berufliche Neuorientierung, den Stellenwechsel, den beruflichen Wiedereinstieg, die Existenzgründung oder auch Beratungen zur beruflichen Weiterentwicklung oder Karriereplanung ab. Die individuellen Beratungen finden zurzeit per Telefon, Mail oder online statt. Für eine individuelle Beratung ist eine Terminvereinba- rung notwendig. Zur Terminvereinbarung ist das Team der Kontaktstelle telefonisch und per Mail erreichbar un- ter 0751/35906-63 oder info@frauundberuf-rv.de. Darüber hinaus wollen die Mitarbeiterinnen der Kon- taktstelle Frau und Beruf anderen Frauen mit diversen Online-Impulsen zu aktuellen Themen Mut machen und Hilfestellung geben. Die nächste kostenlose Live-On- line-Veranstaltung mit dem Titel „Frauen, Corona und der alltägliche Wahnsinn“ findet am Samstag, 23. Ja- nuar von 10 bis 11:30 statt. Voraussetzung ist lediglich ein Smart-Phone, Tablet oder Computer und ein Inter- net-Zugang. Nähere Infos und Anmeldung unter www. frauundberuf-rv.de . Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evange- lischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer ver- schoben. Aufgrund der aktuellen Lage in Leutkirch soll das Risiko minimiert werden. „Außerdem,“ erklärt Pfarrer Volker Gerlach die kurzfristige Entscheidung, „hoffen wir auf ein persönliches Zusammenkommen im Sommer. Dann könnte ein gemeinsames Mittagessen in der Ves- perkirche wieder möglich sein.“ Gerade für das erstmalige Durchführen der Vesperkirche im Allgäu wäre das eine wünschenswerte Möglichkeiten. An den beiden Standorten Ravensburg und Wilhelmsdorf wird die „Vesperkirche unterwegs“ wie vorgesehen mit Plan C stattfinden: Die Eröffnung wird am 31. Januar im Gemeindegottesdienst gefeiert. Vom 01. bis 13. Februar werden jeweils kostenlose Vesperpakete, Brief- und Te- lefonkontakte angeboten. In Wilhelmsdorf findet die Ves- perkirche am Brüdergemeindehaus statt. In Ravensburg wird die Vesperkirche am Haus der Diakonie in der Eisen- bahnstraße 49 ihre Vesperpakete verteilen. Ursprünglich war das Johannesgemeindehaus vorgesehen. Nun wird ein zentraler Ort in Ravensburg für die veränderte Situ- ation gewählt, der einfach zu erreichen ist. Die „Vesperkirche unterwegs“ ist ein rein spendenfinan- ziertes Projekt und wird gemeinsam von der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Johannes-Zieg- ler-Stiftung, der Stiftung der Zieglerschen, veranstaltet. Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 977123-0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude: Rechenmethode des Finanzamtes nicht immer zutref- fend Immobilienkäufer können Einspruch einlegen Um die Anschaffungskosten für eine vermietete Woh- nung bei der Steuer absetzen zu können, wird im Grundsatz eine im Kaufvertrag festgelegte Aufteilung des Kaufpreises auf den Grund und Boden und das Ge- bäude der Wohnung herangezogen. Fehlt diese oder ist sie nicht plausibel, rechnet das Finanzamt oft zum Nachteil des Eigentümers nach einer eigenen Methode. Der Bundesfinanzhof hat diese Finanzamt-Methode nun verworfen und Betroffene können sich wehren! Anleger, die eine Immobilie kaufen und dann vermie- ten, sollten am besten bereits im Notarvertrag festle- gen, welcher Preisanteil auf die Wohnung und welcher Preisanteil auf den Boden entfällt. Das ist wichtig für die Abschreibung der Immobilie: Denn bei der Steuer dürfen nur die Anschaffungskosten für das Haus oder die Woh- nung, nicht aber des Grundstücks abgeschrieben werden. Aber Achtung: Ist die Kaufpreisaufteilung nicht plausibel, Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 darf das Finanzamt nachrechnen. Und auch dann, wenn erst gar keine eigene Kaufpreisaufteilung vorgenommen wurde. Für die Berechnung des Gebäudewertes zieht das Finanzamt i. d. R. eine Arbeitshilfe des Bundesfinanzmi- nisteriums heran. Die Aufteilung nach dieser Methode fiel dabei häufig zu Ungunsten des Eigentümers aus, stellt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fest. Denn oft ist der von der Finanzverwaltung ermittelte Gebäudewert überraschend niedrig, sodass die Steuerabschreibung für das Gebäude oder die Wohnung ebenfalls gering ist. Ob das Ergebnis, das mit der Arbeitshilfe von der Finanz- verwaltung ermittelt wird, akzeptiert werden muss, hat nun der Bundesfinanzhof überprüft. Dabei hat er einer Klägerin Recht gegeben, die gegen die vom Finanzamt vorgenommene Kaufpreisermittlung geklagt hatte. Betroffene sollten Einspruch einlegen Wenn das Finanzamt mit der Arbeitshilfe des Ministeriums rechnet und das zu Ungunsten des Steuerzahlers ausgeht, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt wer- den! Dazu sollte das Aktenzeichen genannt werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Thema Vermietung einer Immobilie enthält der Ratgeber Nr. 64 „Steuern rund ums Haus“, der kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Ruf- nummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden kann. Finde die acht Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich jeweils durch acht Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? © Pietrzak/DEIKE 751R45R4 Amtsblatt der Stadt Markdorf vom 17. April 2020 Nummer 16 2 m Zusammenhalten - ABER Abstand halten Kleiner Tipp von uns für Sie Apostroph ja oder nein? Bei Artikelverschmelzungen mit Präposition wird in der Regel kein Apostroph gesetzt: - auf + das –> aufs - durch + das –> durchs - für + das –> fürs - in + das –> ins - um + das –> ums - hinter + dem –> hinterm - vor + dem –> vorm - hinter + den –> hintern - über + den –> übern - unter + den –> untern Eine Ausnahme bilden nur umgangssprachliche Formen wie auf’m, nach’m oder in’n. Wir beraten Sie gerne! Telefon: 07154 8222-74 E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de Hier könnte Ihre Anzeige stehen! 07154 8222-74 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE Franz Lohr GmbH | Steinbeisstraße 10 | 88214 Ravensburg Bewerbung an: personal@franz-lohr.de Haben Sie Fragen? T +49 751 881-161 | www.franz-lohr.de Die Franz Lohr GmbH ist ein innovatives Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern im Bereich der Gebäude-, Umwelt-, Ver- und Entsorgungstechnik. Zur Verstärkung unserer Teams suchen wir: » Anlagenmechaniker SHK m | w | d » Meister SHK m | w | d » Elektroniker | Elektriker m | w | d » Schlosser m | w | d » Kundendienstmonteur m | w | d » Mechatroniker Kältetechnik m | w | d Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen! Wir suchen im Raum Weingarten • gepflegtes Haus / DHH oder Eigentumswohnung zum Kauf für Eigenbezug (Paar 55 + hat Wohnortwechsel) • Einfamilienhaus, bevorzugt mit ELW mit großer Garage / Carport (2 Autos + Fahrräder) für Dipl-Ing. & seine Familie Wir sind für Sie da: seröse Beratung, schnelle Abwicklung. Rufen Sie uns unverbindlich an ! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 Heizkosten sparen mit einem wärmegedämmten Garagentor Ihr Fachberater vor Ort Herr Stephan Zimmerer Telefon 0176 10215709www.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Tel. 07552/2602-0 info@pfullendorfer.de Helle, 112m² neu renovierte 3 Zi.-EG-Whg in ruhiger Wohnlage Nähe Ortskern mit Keller u. Stellpl. ab 01.04 in Baindt zu vermieten. 1200,-€ Warmmiete. 0163 / 844 96 85 Sammlerin sucht Porzellan, Bilder, Zinn, Uhren aller Art Münzen, Schmuck. Über Ihren Anruf freut sich Frau Barbara. 07502-9439862, 0162-7445629 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Telefon Fax Mail 07154 8222-74 07154 8222-15 anzeigen@duv-wagner.de[mehr]

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          Einladung zur Gemeinderatssitzung am 11. Mai 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 11. Mai 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der KommunalPlattform der Netze BW - Ausbau im Bereich der Infrastruktur, Synergien und Klimaziele vor Ort 05 Sanierung Nelkenstraße - Auftragsvergabe 06 Gebäude am Dorfplatz - Beauftragung Vorplanung 07 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis 08 Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 670/4, Lerchenweg 9 09 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2019 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen.[mehr]

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            Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 20. April 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Rezertifizierung am 21.02.2021 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung regenerative Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Energieformen 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 4-8 im EU-Verfahren für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufsstandes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen.[mehr]

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              Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Veraltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. September 2021 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Vorberatung Interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenentwicklung - Gemeinsame Absichtserklärung der Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Beschluss: Der gemeinsamen Absichtserklärung der Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental zur Schaffung eines interkommunalen Gewerbegebietes wird nicht zugestimmt. TOP Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ Beschluss: Dem geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 27.08. 2021 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: - Es ist abzuklären inwiefern die Mitarbeit der Reitergruppe bzgl. Generierung von Ökopunkten für das Flurstück 376 möglich ist. - Unter 4.2 des Durchführungsvertrags ist folgender Zusatz aufzunehmen: Die Reitergruppe wird in die Pflicht genommen, aktiv bei der Umsetzung der Ökomaßnahmen mitzuwirken. - Unter 5.2 des Durchführungsvertrags ist folgender Satz zu streichen: Für diese Pflegemaßnahmen wird ein Zuschuss gewährt. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt mit: a) Corona Der Inzidenzwert für den Landkreis Ravensburg liegt aktuell bei 58. b) Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Die Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement hat am 04.10.2021 stattgefunden und war gut besucht. Vorgebrachte Anregungen zum Baugebiet Bühl fließen in die weiteren Planungen mit ein. c) Antrag der Freien Wählervereinigung zum Anlegen eines Waldspielplatzes Dieser Antrag wird in der Sitzung vom 09.11.2021 Gegenstand der Beratungen im Gremium sein. Nach der Geschäftsordnung müssen Anträge spätestens in der übernächsten Sitzung auf der Tagesordnung sein. Am kommenden Freitag steht ein Gespräch mit der Forstverwaltung in dieser Angelegenheit an. d) Sitzung des GMS am 07.10.2021 Tagesordnungspunkte werden das Radverkehrskonzept, Berichtigungen des Flächennutzungsplanes anderer Gemeinden sowie der Klimamobilitätsplan der aus dem beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan resultiert sein. e) Gemeinderatssitzung am 30.11.2021 Eine weitere Gemeinderatsitzung ist am 30.11.2021 geplant. Aufgrund einiger Verschiebungen von Tagesordnungspunkten und der Vielzahl von zu treffenden Entscheidungen ist diese zusätzliche Gemeinderatsitzung notwendig. f) Weitere Termine Bereits heute wird das Gremium darüber informiert, dass am 11.01.2022 die erste Gemeinderatsitzung im kommenden Jahr stattfindet und am Samstag, den 29.01.2022 der Bewertungsausschuss zur Ankervergabe im Fischerareal. Abgabefrist für Ankerprojekte ist am 29.11.2021. Eine weitere Gemeinderatsitzung ist dann für den 08.02.2022 geplant. g) Europaweite Ausschreibung der Schulsanierung Die Frist ist zwischenzeitlich abgelaufen, das Architekturbüro MLW hat ein Angebot abgegeben. Der Beschluss über die Auftragsvergabe wird in der nächsten Gemeinderatsitzung getroffen. h) Sanierung WC-Anlage im grünen Gebäude der Klosterwiesenschule Die Sanierungsarbeiten sind größtenteils abgeschlossen. Es fehlen noch die WC-Türen sowie die Verkleidungselemente der WC-Kabinen. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebauungsplan " Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Da der Fachplaner erkrankt ist, muss dieser Tagesordnungspunkt auf die Gemeinderatsitzung am 09.11.2021 verschoben werden. TOP 05 Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung der zwei bestehenden Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde beschlossen, die Bushaltestellen der Hauptverkehrsachsen der Linie 1 Zug um Zug umzubauen. 2020 wurden bereits die Bushaltestellen Marsweiler Hochbehälter und Marsweiler Sehbehindertenschule barrierefrei umgebaut. Parallel wurde die Planung der Bushaltestellen Gartenstraße weiter vorangetrieben. Nach dem Personalbeförderungsgesetz ist die vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1.Januar 2022 zu erreichen. Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz besagt, dass auch Gemeinden verpflichtend die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderung aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten sollen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten werden. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich für beide Haltestellen in der Gartenstraße auf 144.860,00 Euro. Am 12.05.2021 wurde der Zuschussantrag gemäß VwV LGVFG für die Bushaltestellen Gartenstraße beantragt. Der Zuschussantrag wurde von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen geprüft. Die Förderfähigkeit der Maßnahme ist gemäß LGVFG §2 gegeben und es bestehen aus fachtechnischer Sicht keine Bedenken. Nach aktuellem Prüfbericht erhält die Gemeinde Baindt für die Bushaltestelle Gartenstraße eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravensburg beträgt für die Bushaltestellen Gartenstraße 4.000,00 €. Für das Buswartehäuschen (Fahrtrichtung Baienfurt) beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. Das Buswartehäuschen wird analog zu den bereits bestehenden Buswartehäuschen Marsweiler beschafft. Beschluss: Nach Eingang des Zuwendungsbescheides wird das Ingenieurbüro Marschall und Klingenstein mit der Planung und Ausschreibung der zwei Bushaltestellen in der Gartenstraße beauftragt. Das Buswartehäuschen in der Gartenstraße wird analog zu den bereits umgebauten Bushaltestellen beschafft TOP 06 Erneute Beratung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, Annaberg 28, Flst. 209/3 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen und der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten beantragt. In der Gemeinderatssitzung am 09.03.2021 wurde dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen versagt. Die Baurechtsbehörde hatte daraufhin mit dem Bauherrn verschiedene Gespräche geführt, die auch zu einer gewissen Umplanung/Reduzierung geführt haben. Gleichwohl will der Bauherr aber an der Kubatur seines Bauvorhabens festhalten. In den jetzt vorliegenden Plänen wurde eine Garage im Westen, sowie 2 Stellplätze im Osten gestrichen. Ebenfalls wurde die Retentionsfläche verlegt und vergrößert. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des unbeplanten Innenbereich von Baindt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit wird nach § 34 BauGB eingestuft. Gemäß § 34 Abs.1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Prüfung der Baurechtsbehörde ergab, dass sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügt. Eine rücksichtslose und erdrückende Wirkung durch das Bauvorhaben im Hinblick auf die Nachbarbebauung lässt sich aus Sicht der Baurechtsbehörde nicht feststellen, das Rücksichtnahmegebot ist nicht verletzt. Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf die Gemeinde das Einvernehmen nur aus den sich gemäß §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden (bauplanungsrechtlichen) Gründen versagen. Soweit nach diesen Vorschriften ein Rechtsanspruch auf Zulassung des Vorhabens besteht, ist die Gemeinde zur Erteilung des Einvernehmens verpflichtet. Daher muss die Baurechtsbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen von § 54 Abs. 4 LBO prüfen. Hat eine Gemeinde ihr nach § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB erforderliches Einvernehmen rechtswidrig versagt, kann die zuständige Genehmigungsbehörde das fehlende Einvernehmen nach Maßgabe des § 54 Abs.4 LBO ersetzen. Hierbei ist auch vorgesehen, dass die Gemeinde vor der Erteilung der Genehmigung anzuhören ist. Im Schreiben der Baurechtsbehörde wird die Gemeinde aufgefordert, aufgrund der dargelegten rechtlichen Einschätzung erneut über das Einvernehmen zu beraten und zu beschließen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, ggfs. das Einvernehmen zu ersetzen und die Baugenehmigung zu erteilen. Die Genehmigung gilt dann zugleich als Ersatzvornahme - § 54 Abs. 4 Satz 3 LBO. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 zum Bauvorhaben wird aus folgenden Gründen nicht erteilt: 1. Erschließung Das Grundstück ist mit der vorliegenden Planung nicht ausreichend erschlossen. Eine Zufahrt fast über die gesamte Grundstücksbreite verstößt gegen das Straßenrecht. Eine solch große Zufahrtsbreite stellt keinen gesteigerten Gemeingebrauch an der öffentlichen Straße dar. Die Zufahrt kann nur so hergestellt werden, wenn große Teile der öffentlichen Straßenbegleitfläche in Anspruch genommen werden, was jedoch eine Sondernutzung nach dem Straßenrecht darstellt. Dieser Nutzung würde die Gemeinde nicht zustimmen. 2. Verhältnis überbauter Fläche zu Freifläche: In der näheren Umgebung gibt es kein Grundstück, bei dem ein so großer Teil des Grundstücks überbaut wird. Also mit Hauptbaukörper plus bauliche Nebenanlagen. Die unbebauten Freiflächen, Grünflächen sind zu klein. Es können keine zukünftigen Planungen von Baugrundstücken in die Betrachtung einfließen. 3. Höhe der Wandflächen: In der näheren Umgebung sind keine Gebäude vorhanden, die eine Wandhöhe von 12 m aufweisen. Die Umgebungsbebauung besteht vorwiegend aus Wohngebäuden mit ein- zweigeschossiger Bebauung. In der Kombination von zu wenige Freiflächen und zu viel Höhe entsteht eine kritische Baudichte, die ein Einfügen nach § 34 BauGB nicht zulässt. TOP 07 Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Wesentliche Änderungen im Haushaltsplan 2022 Kämmerer Abele berichtet: Der Gemeinderat hat dem Doppelhaushalt 2021/2022 am 12.01.2021 zugestimmt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits im Oktober 2020 mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat hatte auf 2021 die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer minimal angepasst. Der Vorteil eines Doppelhaushalts, der zwei Jahre abdeckt, ist vor allem, dass damit im Herbst 2021 personelle Kapazitäten für die laufenden Projekte: Zuschusswesen, Anpassung der Digitalisierungsstrategie und für das Projekt § 2 b UstG mit einem Tax Management Compliance System frei werden. Die Aufstellung eines Haushalts bindet Zeit, welche jetzt für verschiedene Projekte genutzt werden kann. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 -688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Im ersten Abschnitt des Finanzhaushaltes wurden die zahlungswirksamen Vorgänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungsmittel dar. Im Haushaltsjahr 2022 ergab sich ein planerischer Zahlungsmittel- überschuss von lediglich +92.050 €. Die weitere Entwicklung im Jahr 2020 war bei der Aufstellung 2022 schwer vorherzusehen. Der Ergebnishaushalt unterscheidet sich 2022 gegenüber dem Planansatz nach Steuerkraftsumme, Haushaltserlass 2022 und Novembersteuerschätzung bei nachfolgenden Positionen: (+ Verbesserungen, - Verschlechterungen gerundet auf volle Tsd.): Zustand nach Haushaltserlass/Orientierungsdaten Plan 2022 nach HH- Erlass 2022 +/- Gewerbesteuer Absenkung Vorauszahlungen 2.000.000 1.800.000 -200.000 Gewerbesteuerumlagesatz 206.000 185.500 20.500 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (geringes Aufkommen gegenüber Vorjahresprognose) 3.308.000 3.211.000 -97.000 Schlüsselzuweisungen (geringere Steuerkraftmesszahl, etwas mehr Einwohner nach HH-Erlass) 1.620.000 1.843.000 223.000 Kommunale Investitionspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass ) 446.000 576.000 130.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.584.000 227.600 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Gemeindeanteil an der USt 260.000 236.500 -23.500 Leistungen nach dem Familienlastenausgleich 266.700 260.000 -6.700 +568.900 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 € Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Personalausgaben Mehraufwendungen - 25.000 € Bauleitplanungskosten Mehraufwendungen - 80.000 € Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -100.000 € Zuweisung an GMS (Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Gutachterwesen) -25.000 € Voraussichtliches ordentliche Ergebnis -349.200 € Die Finanzverwaltung geht aufgrund des Haushaltserlasses davon aus, dass der Ergebnishaushalt ein besseres Ergebnis als geplant, im kommunalen Finanzausgleich erwirtschaftet. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass 1,8 Millionen Gewerbesteuer erreicht werden können. Der Ansatz lag ursprünglich bei 2 Mio. €. Die Gemeinde hat kein Einnahmenproblem, sondern eher bei den laufenden Ausgaben. Die Einnahmen steigen im Vergleich zu den Ausgaben nicht in gleicher Weise. Bricht die Wirtschaft 2022 ff ein oder stagniert nur über einen längeren Zeitraum, so wird sich schnell zeigen, dass die Einnahmen zurückgehen, die laufenden Ausgaben aber bleiben. Die Gemeinde erhofft sich erst 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas schwierigen Jahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt im Bereich der Investitionen werden ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings aufgezeigt. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnahmen verzögern wird erst der Liquiditätsrahmen nach unten gefahren. Anschließend werden kurzfristige Kassenkredite bis zur Kreditaufnahme aufgenommen. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungs- programmen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Im Sanierungsgebiet Ortskern II soll die Fischerstraße und das Gebäude am Dorfplatz begonnen werden. Die umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen sollen von der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft mitgefördert werden. Im Bereich der Klosterwiesenschule muss zeitnah mit der Sanierung (gem. Bewilligungsbescheid Schulsanierung und Ausgleichstock) begonnen werden. Der Digitalpakt Schule soll bei der Schulsanierung mit bedacht werden. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Der höchste Aufwand einer Kommune (Personalaufwand) wird von uns auch immer unter die Lupe genommen. Jedoch macht der Fachkräftemangel auch bei der öffentlichen Hand nicht halt. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Technische Auflagen, eine höhere Erwartungshaltung sowie altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Die Nachfrage nach Wohnraum im Schussental ist enorm. Wir müssen den Menschen Möglichkeiten bieten, um den Lebensstandard in unserem Land auch künftig zu sichern und zu erhalten. Zudem steht die Verwaltung vor der Herausforderung aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur etc. Zentrale Aufgabe ist dafür zu sorgen, dass zum einen Wohnraum entsteht, denn der ist im Schussental Mangelware. Jedoch sollten Klimaneutrale Wohn- und Baugebiet im Gemeindeverband Mittleres Schussental als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde: Klimaschutz, Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung, PV-Anlagen können alle Maßnahmen nicht in einem kurzen Zeitraum umgesetzt werden. Diese notwendigen Maßnahmen benötigen Zeit und Geld. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Haushaltszwischenbericht 2022 zur Kenntnis. TOP 08 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbescheide vorliegen bzw. im Status Antrag beim jeweiligen Zuschussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung sowie für barrierefreie Bushaltestelle/n Ortsmitte über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Ortsmitte- Programmaufnahme – Standort der Bushaltestelle/n) 2022 zu stellen: Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesenschule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse aus der Schulbauförderung und Schulsanierung sowie ein Ausgleichstockantrag bewilligt. Da die Baumaßnahme teurer als ursprünglich angedacht wird, wird versucht für die nachträgliche Aufstockung über Förderung Ausgleichstock einen weiteren Zuwendungsantrag zu stellen. Das Büro Kirchner Energie GmbH wurde beauftragt, Zuschussanträge (KfW) für die Vollsanierung im blauen Schulgebäude der Klosterwiesenschule zu stellen. Für die Erweiterung, Umbau und Sanierung des Feuerwehrhauses soll nach Möglichkeit 2022 ein Zuschussantrag gestellt werden. Hierfür muss zuerst eine Planung erfolgen. Vereine bekommen über WLSB-Anträge (Sportverein, Reitverein) Unterstützung vom Württembergischen Landessportbund. Die Gemeinde Baindt nimmt hier noch zusätzliche Unterstützungen wahr. Die Finanzverwaltung hat immer ein offenes Ohr, wenn es um Beantragung von Zuschüssen geht. Bei Zuschüssen gilt es längere Vorlaufzeiten als auch bindende Antragsfristen einzuhalten. Die Ingenieur- und Architektenbüros sollten ebenfalls die Bau- und Finanzverwaltung auf die entsprechenden Fördermöglichkeiten z. B. bei energetischer Sanierung und weiteren Maßnahmen hinweisen und die Verwaltung unterstützen. Oftmals werden für die Anmeldeverfahren schon Detailpläne und umfangreiche Konzeptionen gefordert. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zu den Investitionszuschüssen zur Kenntnis. TOP 09 Vorstellung und Sachstandsdarstellung des Projektes "§ 2 b Umsatzsteuergesetz" sowie Einführung eines TCMS (Tax Compliance Management System) Kämmerer Abele teilt mit: Im Jahr 2016 wurde die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) per Gesetz geändert. Für die Gemeinde Baindt gilt durch die Abgabe der Optionserklärung diese Änderung ursprünglich ab dem 01.01.2021. Diese Übergangsregelung ist lt. BMF-Schreiben durch das Corona- Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 (§ 27 Abs. 22a UStG) verlängert worden. JPdöR sind entsprechend des § 2b UStG unternehmerisch tätig, sobald sie Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb mit privaten Dritten erbringen. D.h. auch wenn die Verwaltung im Rahmen öffentlich-rechtlicher Sonderregelungen tätig wird, ist es fraglich, ob hierdurch eine größere Wettbewerbsverzerrung vorliegt. Durch diese Regelung wird die Gemeinde weitaus häufiger in der Steuerpflicht stehen, als bisher. Hierauf muss die Gemeinde personell, organisatorisch und technisch vorbereitet sein, um den dann geltenden Anforderungen des Umsatzsteuerrechts gerecht zu werden. Die zum 01.01.2015 in Kraft getretenen, deutlich verschärften Selbstanzeige- Regelungen, sowie verbesserte Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung führen zu einer wachsenden Verantwortung von jPdöR im Bereich innerbetrieblicher Kontrollsysteme Steuern (sog. Tax-Compliance-Management-System - TCMS). Ziel eines funktionierenden Systems muss hierbei die Vermeidung des Vorwurfs der Aufsichtspflichtverletzung im Sinne des § 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sein. Nur so kann Leitungspersonen und beauftragten Personen auch strafrechtlich und haftungsrechtlich kein Vorwurf gemacht werden. Hierfür sind die Entwicklung und Umsetzung eines internen Kontrollsystems zur Steuerung und Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung sämtlicher steuerrechtlichen Anforderungen unabdingbar. In den folgenden Produkten bestehen jetzt schon folgende Steuerpflichten: 1124 Einspeisung PV–Anlage 5330 Trinkwasserversorgung 5340 Nahwärmversorgung 5360 Breitbandversorgung 5370 BGA RaWEG 5730 Schenk-Konrad-Halle 5730 Gaststätte zur Mühle Zukünftig sind folgende Bestandteile generell umsatzsteuerpflichtig: - Verwaltungskostenbeitrag/ Kostenersätze allgemein - Mitteilungsblatt - Erträge aus Verkauf - gem. Nutzung Steiger-Hubgerät - Schrottvergütung - Kostenersätze allgemein - Auskunftsgebühren Einwohnermeldeamt - Leihgebühr Bläserklasse und evtl. Elternbeitrag Bläserklasse - Verkauf Streuobstbäume - Verkauf Holz (kein Wald der Gemeinde – sehr geringe Umsätze) - Verkauf Bildbände, Wanderkarten, KFZ-Schilderhalterung etc. - Dienstleistungen für Dritte Aussortierungen, Verkaufserlöse (Alte Pkw´s, Ebay-Kleinanzeigen, ausgemusterte Geräte) aller Art sind grundsätzlich nicht mehrwertsteuerpflichtig. Bei Veräußerung von Vermögen aus dem hoheitlichen Bereich, fällt keine USt an (Hilfsgeschäft - keine Nachhaltigkeit dieser Einnahmenerzielung gegeben). Um den v.g. Anforderungen gerecht zu werden, nimmt die Gemeindekämmerei wie die umliegenden Kommunen auch an einer Schulungsgruppe der Schüllermann Consulting AG teil. Folgende Punkte sollten von den jeweiligen Verbänden und Kommunen überprüft und nach Lösungen (Satzung, öffentlich-rechtliche Vereinbarung) gesucht werden: • GMS- öffentliche rechtliche Vereinbarung – Personalgestellungen der Stadt Ravensburg und Weingarten an den Zweckverband werden nach derzeitiger Lage umsatzsteuerpflichtig. • Bezug von anderen Gemeinden: - Reinigung Schläuche Feuerwehr • Abrechnung Steiger mit der Nachbargemeinde • Abrechnung Klimabeauftragte/r – öffentlich – rechtliche Vereinbarung der 3 B- Gemeinden – • Abrechnung Leistungen untereinander (z. B. Gemeinsame Befliegung - GIS – Luftbilder) • Feuerwehrkostenersatz- und Verwaltungsgebührensatzung sollte überprüft werden. Folgende Punkte müssen aktiv angegangen werden: Überprüfung Auslandssachverhalte Mitarbeiter des jeweiligen Amts, welche die sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnung vornehmen, haben zu prüfen ob ggf. ein innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a UStG) oder ein Fall des § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG vorliegt. Es gibt derzeit verschiedenen Organisationseinheiten, welche auch bei Onlineanbietern bestellen. Feuerwehr Die Feuerwehreinnahmen (Fasnetsumzug etc.) sollten künftig über einen zu gründenden Förderverein veranstaltet und abgerechnet werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Gemeinnützigkeit anerkannt wird und mindestens sieben Vereinsmitglieder beitreten. Liegen die Einnahmen pro Kalenderjahr unter 22.000 Euro greift die Kleinunternehmerregelung und die Einnahmen sind nicht steuerbar. Sämtliche Getränke- und Speisenabgaben der Feuerwehr werden somit über den Förderverein abgerechnet. Falls eine Vereinsgründung nicht zustande käme, werden die Gewinne der Feuerwehrfeste durch den Kassierer ermittelt und dem Feuerwehrkommandanten mitgeteilt. Diese Auflistung wird vom Kommandanten geprüft und der Gemeindekämmerei zur weiteren (steuerlichen) Verarbeitung zugeleitet. Sämtliche Getränke- und Speisenabgaben bei den Ortsfeuerwehren werden kostenpflichtig durchgeführt. Ein entsprechendes ordnungsgemäßes Kassenbuch ist von den jeweiligen Kassierern zu führen. Die Kontrolle der Kassenbücher und Überführung in die Buchhaltung (Umsatzsteuererklärung) erfolgt durch den/die Gemeindekämmerer/-kämmerin bzw. dessen Stellvertreter/-in. Bauabzugssteuer Sachbearbeiter des Bauamtes, die Aufträge für Bauleistungen vergeben, sind verpflichtet, die Freistellungsbescheinigung des Unternehmers bei Begleichung der Rechnung anzufordern und zentral digital abzulegen. Online abrufbare Bescheinigungen sind mit Zeitpunkt des Abrufs ebenfalls abzulegen. Liegt keine Freistellungsbescheinigung vor, ist die Bauabzugssteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Folgende Aufgaben wurden teilweise erledigt bzw. stehen noch: 1. Erstellung eines Leitfadens § 2b UStG 2. Umsatzsteuerschulung zu § 2b und TMCS für Mitarbeiter(innen) ab 2022 3. Haushaltsscreening der Einnahmen 4. Zuordnung der Einnahmen nach privat- und öffentlichrechtlicher Grundlagen 5. Aufforderung an alle Ämter zur steuerlichen Vertragsprüfung 6. Dienstanweisung zur steuerlichen Vertragsprüfung 7. Hinweis an umliegende Kommunen, welche Voraussetzungen öffentlich-rechtliche Verträge und Vereinbarungen erfüllen müssen. 8. Anregung Anpassung verschiedener Verträge und Satzungen z. B. Satzung u. Geschäftsordnung Gemeindeverband Mittleres Schussental 9. Unterrichtung der Zweckverbände über Auswirkungen § 2b UStG 10. Anpassung der Zahlstellen / Handvorschusskassen an steuerliche Gegebenheiten (Kassenbuch) 11. Zentrale Rechnungsausgangsstelle in der Kämmerei zur einheitlichen Erstellung der Ausgangsrechnung für die allgemeine Verwaltung 12. Mitarbeit bei der Schulungsgruppe der Schüllermann Consulting AG 13. Restliche Umstellung im Finanzwesenprogramm Produkt/Sachkonten 2022 auf Umsatzsteuer 14. Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung in CIP mit Unterstützung in Excel – Abgabe evtl. komplett an Steuerberater 15. Einführung Tax Compliance Management System 16. Erstellung von Dienstanweisungen und Verfügungen für den steuerlichen Bereich 17. Aufbau eines Vertragsmanagements und Einrichtung einer zentralen digitalen Vertragsdatenbank 18. Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung 19. Prüfung der steuerlichen Optimierung aufgrund der neuen Rechtslage wie beispielsweise Gründung weiterer Betriebe gewerblicher Art oder Option nach § 9 UStG Die Verwaltung strebt an, künftig auch die ordnungsgemäße Umsetzung der neuen umsatzsteuerrechtlichen Pflichten soweit wie möglich sicherzustellen. Dazu sollten wir die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen schaffen. Ziel ist es, Erklärungsfristen fristgerecht einzuhalten und ggf. auftretende Fehler aufzuspüren, zu korrigieren und künftig zu vermeiden. Dazu fühlen wir uns als öffentliche Hand und nicht zuletzt in unserer Vorbildfunktion für unsere Bürgerinnen und Bürger auch verpflichtet. Nicht zuletzt liegt die ordnungsgemäße Umsetzung in unserem originären eigenen Interesse: 1. Nicht ordnungsgemäße Umsetzungen der steuerlichen Erklärungspflichten kommen spätestens im Rahmen einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) zu Tage. Wurden Steuern nicht oder nicht richtig erklärt, führt dies immer zu Steuernachzahlungen; geschah dies fahrlässig, ist - aller Erfahrung nach - schlimmstenfalls mit Strafzahlungen oder strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Nach- und Strafzahlungen können zudem u. U. zu erheblichen außerplanmäßigen Haushaltsbelastungen führen. 2. Als Gemeinde steht unser Verwaltungshandeln in besonderer Weise im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Negative Schlagzeilen wegen Steuerstrafsachen würden unserer Reputation und unserem Image schaden. Solche Risiken wollen wir daher minimieren. Es gilt bis Ende 2022 die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Langfristig muss über eine Stellvertreterregelung des Gemeindekämmerers/in nachgedacht werden. Einige Nachbarkommunen haben diese Position schon besetzt. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die internen Aufgaben zu § 2b UStG sowie die Verpflichtung zum Aufbau eines steuerlichen Kontrollsystems (TCMS) zur Kenntnis. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Spielplatz beim Alten- und Pflegeheim Selige Irmgard Auf diesem Spielplatz gibt es ein Wasserspielgerät, das nicht funktioniert. Das Bauamt kümmert sich um diese Angelegenheit. b) Hochwassergefahr Es wurde mitgeteilt, dass einige Häuser im Bereich des ehemaligen Klostergebäudes (Klosterhof), die direkt am Bampfen liegen durch heftige Regenfälle teilweise unterspült wurden. c) Beleuchtung Boschstraße Die Verwaltung wurde informiert, dass der Bereich Boschstraße / Einmündung in die Marsweilerstraße gerade für Fahrradfahrer in der jetzt kommenden dunkleren Jahreszeit schlecht ausgeleuchtet ist. d) Gefahrenstelle Ein- Ausfahrt in der Marsweilerstraße bei der Bäckerei Hausmann Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass Fahrradfahrer durch herausfahrende Autos von der Bäckerei Hausmann gefährdet sind. Hier könnte man durch das Anbringen von roten Streifenelementen diese Gefahr minimieren.[mehr]

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                2022_04_05_Bericht.pdf

                Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. März 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Weiteres Vorgehen bei der Bauplatzvergabe im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Es werden zur Zeit keine Gewerbebauplätze verkauft. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin teilt folgendes mit: a) Ukraine-Krise Inzwischen sind 29 Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt untergebracht – 5 davon in kommunalen Einrichtungen. Beim sogenannten „Drehscheibenmodell“ gibt es noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuweisung der geflüchteten Personen in die Städte und Gemeinden des Landreises. b) DRK-Begegnungscafé Das DRK-Begegnungscafé in der Baindter Straße 48 hat jeden Dienstag ab 15 Uhr geöffnet. Eingeladen sind alle Geflüchteten mit ihren Kindern sowie deren Gastfamilien. c) Streuobstprogramm Im Rahmen des Streuobstprogramms „Jungbäume fürs Oberland“ wurden die Pflanzschnitte Ende März von einer geprüften Fachwirtin für Obst- und Gartenbau durchgeführt. d) Bürgerinformationsveranstaltung Am 26.04.2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt im vergangenen Jahr statt. TOP 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Landschaftserhaltungsverband (LEV) Herr Ott vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg stellt die Biodiversitätsstrategie im Landkreis Ravensburg ausführlich vor. Die Ziele dieser Biodiversitätsstrategie und unter anderem der Erhalt und die Entwicklung von Ökosystemen als Lebensgrundlage für die heimische Flora und Fauna, die Aufwertung strukturverarmter Flächen und die stärkere Vernetzung von Biotopen. TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 455/4 in der Hirschstraße 32 soll die bestehende Terrasse mit einem flach geneigten Glasdach überbaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ und ist nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen (B-Plan rechtskräftig 18.09.1975). Terrassenüberdachungen sind nach der LBO von BW im Innenbereich bis 30 m² verfahrensfrei zu erstellen. Somit ist die geplante Überdachung zwar verfahrensfrei, entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da sie außerhalb des Baufeldes liegt. Deshalb ist eine Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Terrassenüberdachungen erteilt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung für die Terrassenüberdachung in der nicht überbaubaren Fläche wird erteilt. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mehlisstraße beim Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr beantragt den Abbruch der bestehenden Gebäude auf den Flst. Nrn, 579, 625 und 626. Auf dem Gesamtgrundstück sollen 2 Mehrfamilienhäuser mit 17 Wohneinheiten mit Tiefgarage und 17 Stellplätzen entlang der Schachener Straße gebaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Mehlisstraße und wird nach § 30 BauGB beurteilt. Da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich: • Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) um 209 m², entspricht 20% • Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) um 42 m², entspricht 4% • Überschreitung des Baufeldes um 2,13 m² • Überschreitung der Wandhöhe mit den Vorbauten um 2,39 m Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Im Bebauungsplan werden für den Bereich, in dem das Baugrundstück liegt 2 Stellplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben. Dies führt dazu, dass 17 Stellplätze entlang der Schachner Straße aufgereiht werden sollen. Die Baurechtsbehörde teilte dem Bauherrn bereits mit, dass die Stellplätze 17 bis 19 im Kreuzungsbereich Schachener Straße / Baienfurter Straße liegen, das Sichtdreieck zwar freigehalten wird, aber das Ein- und Ausparken im Kreuzungsbereich eine Gefahr darstellt. Der Kreuzungsbereich ist von Stellplätzen frei zu halten. Durch die Überschreitungen im dargestellten Maß sind die Grundzüge der Planung nach Ansicht der Verwaltung beeinträchtigt und die Abweichungen sind städtebaulich nicht vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den beim vorliegenden Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Betriebsgebäudes. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80% der Grundstücksfläche überbaut sein darf. Für das geplante Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erforderlichen Abstandsflächen (2,50m) sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Betriebsleiterwohnung eingeplant. Der Bebauungsplan sieht im Textteil unter Punkt 2.1 vor, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zulässig sind. (§ 31 Abs. 1 BauGB) Im gesamten Gewerbegebiet wurde noch keine Befreiung von der GRZ erteilt. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar. Nach § 31 Abs. 1 BauGB können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung sieht diese Ausnahme (Betriebsleiterwohnung) vor, weshalb aus Sicht der Verwaltung der Ausnahme zugestimmt werden kann. Beschluss: a. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, 1. Überschreitung der Grundflächenzahl 2. Überschreitung der Baugrenze mit der außenliegenden Treppenanlage wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes nicht erteilt. b. Das gemeindliche Einvernehmen für die Ausnahme, Ausführung einer Betriebsleiterwohnung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes erteilt TOP 08 Vertagt: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "2. Änderung Marsweiler Ost II" beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendelstr. 9 Dieses Bauvorhaben wird auf Grund einer Planänderung von der Tagesordnung abgesetzt und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Am 21.03.2022 wurde das Baugesuch für die Vollsanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule mit Aufstockung um ein Geschoss und Anbau von 2 Treppenhäusern bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt eingereicht. Das Gebäude liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nachtweiden II“ aus dem Jahr 1985. An das aufgestockte Gebäude mit dann 3 Vollgeschossen müssen vor allem aus Brandschutzgründen 2 Treppenhäuser angebaut werden. Das Treppenhaus nördlich des Gebäudes ragt über die Baugrenze hinaus. Im Bebauungsplan ist die Fläche außerhalb des Baufeldes als öffentliche Grünfläche eingetragen, weshalb auch hierfür eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 4. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 5. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 6. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen: 1. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit Teilen des geplanten nord-westlichen Treppenhauses 2. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Verletzung des Grüngebots von öffentlichen Grünflächen mituntergeordneten Teilen des geplanten nord- westlichen Treppenhauses wird erteilt. TOP 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussgebervertrags Bürgermeisterin Rürup berichtet: 1. Ausgangslage Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (nachfolgend „BOB“) betreibt den gegenständlichen Schienenpersonennahverkehr seit dem 1. Juni 1997 zwischen den Bahnhöfen Friedrichshafen-Hafen und Aulendorf. Die BOB ist als GmbH & Co. KG ausgestaltet. Kommanditisten sind die Technische Werke Friedrichshafen GmbH (nachfolgend „TWF“), die Stadt Ravensburg, der Landkreis Bodenseekreis, der Landkreis Ravensburg und die Gemeinde Meckenbeuren. Erstere ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Friedrichshafen. Komplementärin der BOB ist die Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs-GmbH. Die Leistungen der BOB konnten in der Vergangenheit nicht allein durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden und auch künftig ist dies nicht zu erwarten. Bereits am 7. März 1996 wurde zwischen den Gesellschaftern der BOB, dem Land Baden-Württemberg und der BOB ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der nach den Vorgaben der VO 1370/2007 als öffentlicher Dienstleistungsauftrag anzusehen ist. Gegenstand des Rahmenvertrags war die Finanzierung der erheblichen Verbesserung des damaligen Schienenverkehrs. Das Land und die übrigen Vertragspartner waren sich einig, dass die Verbesserungen nicht durch das Land allein finanziert werden können und daher auch die übrigen Partner die entstehenden Verluste auszugleichen haben. Für die Finanzierung der SPNV-Leistungen ist in erster Linie das Land zuständig. Allerdings besteht für Gemeinden und Landkreise nach dem ÖPNVG BW die (ergänzende) Möglichkeit, ebenfalls die Verkehrsleistungen zu fördern. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (Betrauung) der Behördengruppe aus dem Jahr 2016 ergänzt den Rahmenvertrag sowie die SPNV-Verträge zwischen dem Land und der BOB hinsichtlich der beihilfenrechtskonformen Ausgestaltung der Finanzierung durch die Behördengruppe. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn hat ihren Betrieb am 1. Juli 1993 zwischen Friedrichshafen Stadt und Ravensburg aufgenommen. Aufgrund des verkehrswirtschaftlichen Erfolges wurde das Bedienungsgebiet ab dem 1. Juni 1997 im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen-Hafen erweitert. Voraussetzung hierfür waren finanzielle Beteiligungen der von der Ausweitung begünstigten Gebietskörperschaften. Für das Nordgebiet (Ravensburg-Aulendorf) trifft dies auf eine Zuschussgebergemeinschaft, bestehend aus Landkreis Ravensburg, den Städten Ravensburg, Weingarten und Aulendorf sowie den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Wolpertswende und - aufgrund einer besonderen vertraglichen Regelung - auf die Gemeinde Fronreute zu. Für den Abschnitt Friedrichshafen Stadt – Friedrichshafen-Hafen besteht eine entsprechende vertragliche Regelung mit der Stadt Friedrichshafen, die in das Vertragswerk mit den Zuschussgebern im Nordgebiet integriert werden soll. Erfreulicherweise wurden die prognostizierten Fahrgastzahlen im „Altgebiet" wie auch in den Erweiterungsgebieten bis zum Ausbruch der „Corona-Pandemie“ deutlich übertroffen. Das Fahrgastaufkommen ist über die Jahre kontinuierlich angestiegen. Der Zuschussgebervertrag wurden daher wiederholt verlängert und angepasst, so für die Nordgemeinden durch die Nachträge 1, 2 und 3. Aktuell wird eine erneute Anpassung und Verlängerung durch den angehängten Nachtrag 4 erforderlich. 2. Aktuelle Rahmenbedingungen und Notwendigkeit der Verlängerung und Anpassung des Zuschussgebervertrags Seitens der Gesellschaft gibt es ein großes Interesse daran, die seit vielen Jahren positive Zusammenarbeit mit den beteiligten Gebietskörperschaften auch in der Zukunft fortzusetzen. Gerade die regionale Nähe und die Identität der Bevölkerung mit ihrer „Geißbockbahn" sind die entscheidenden Eckpfeiler für den Erfolg und die Akzeptanz dieses Verkehrssystems. Selbstverständlich sind auch die finanziellen Beiträge der Zuschussgeber ein wichtiger Baustein für die Durchführung des Verkehrs und auch entscheidend für die Beibehaltung des Verkehrs in der bestehenden Form in den kommenden Jahren. Nach § 12 Abs. 4 des Zuschussgebervertrags der Nordgemeinden (Nachtrag 3) verständigen sich die Vertragspartner spätestens mit dem Ablauf des Fahrplanjahres 2020/21 (also bis Dezember 2021) darauf, ob und zu welchen Bedingungen die Laufzeit dieses Vertrages verlängert wird oder ein Anschlussvertrag abgeschlossen werden soll. Die Verständigung erfolgte in Form einer Abstimmungsrunde mit den kommunalen Vertretern am 21. Oktober 2021. In diesem Rahmen stellte die BOB ihren Vorschlag zur Anpassung der Zuschüsse mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 1. Oktober 2022) vor, der im Grundsatz nicht abgelehnt wurde. Die BOB stellte insbesondere ihre Wirtschaftsplanung für die kommenden Geschäftsjahre dar und verdeutlichte die Notwendigkeit der Anpassung des Betriebskosten-Zuschusses der Nordgemeinden, auch angesichts der unsicheren Entwicklung der Energiepreise und um über den Planungszeitraum bis ca. 2026 ein insgesamt ausgeglichenes Ergebnis erzielen zu können. Der Vorschlag bezifferte konkret die Anpassung des Zuschusses in dem Jahr 2022 um ca. 35 % und die Anpassung in den Folgejahren nach den bisherigen Indexierungsbestimmungen ergänzt um die Stromkosten. Die Erforderlichkeit der Änderungen ergibt sich insbesondere aus der Elektrifizierung des Verkehrsbetriebs (Südbahn). Die Elektrifizierung ist als Antriebsart in den Vertrag einzubeziehen. Die Verpflichtung zum Betrieb elektrischer Triebfahrzeuge folgt bereits aus dem öDA aus dem Jahr 2016 sowie ab Dezember 2021 aus dem Verkehrsvertrag zwischen dem Land und der BOB. Sie führt zu steigenden Kosten für die Beschaffung der elektrischen Triebfahrzeuge, die Stromzuführung und -bereitstellung (Fahrleitungen, Unterwerke, Speiseleitungen u. a.) sowie für das Zugpersonal. Geändert werden sollen daher: • Der Einsatz auch von Elektro-Triebfahrzeugen sowie der ZugKM-Satz für Elektro- Triebfahrzeuge sollen zur Konkretisierung der Verpflichtungen aufgenommen werden. • Der Zuschuss-Betrag muss aufgrund der Kostensteigerung um ca. 35% mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 01.10.2022) angepasst werden. • Die Laufzeit des Zuschussvertrags soll dementsprechend bis zum 6. März 2026 angepasst werden. • § 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 des Zuschuss-Vertrags (Nachtrag 3) enthält änderungsbedürftige Zuschussänderungsbestimmungen, da sie sich ausdrücklich an Diesel-Preisen orientieren und keine andere Energieform wie Elektrizität einbeziehen. Der Entwurf des Nachtrages 4 ist als Anlage 1 beigefügt. Aus Sicht der Gesellschaft stellt dies ein faires Angebot dar, welches sowohl die Belange der Gesellschaft und deren Gesellschafter, die letztlich die Risiken aus ihrem Eisenbahnbetrieb in vollem Umfang tragen, als auch jene der Zuschussgeber angemessen berücksichtigt. 3. Weiteres Vorgehen Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind nur dann realisierbar, wenn sämtliche Zuschussgeber zur Fortsetzung der Solidargemeinschaft bereit sind. Um die entsprechenden Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, wäre es erforderlich, dass die Zuschussgeber spätestens bis 30.06.2022 verbindlich ihre Zustimmung zur Vertragsverlängerung erklären. In diesem Fall wäre die Vertragsunterzeichnung noch im Jahr 2022 möglich und könnte der Vertrag dann rückwirkend ab dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 in Kraft treten. Die BOB-Bahn ist ein Erfolgsmodell kommunaler Zusammenarbeit, auch wenn Zeiten wie Corona, die Fahrgastzahlen geringer ausfallen ließen. Diese Verkehrsverbindung stellt ein attraktives Nahversorgungsangebot dar, dass in Zukunft, auch wenn die Aufgaben groß sind, sicher immer größere Bedeutung haben wird. Die Erhöhung des individuellen Zuschusses je Gebietskörperschaft ab dem 01.10.2022 beträgt für Baindt 1.558,91 €. Bisher bezahlen wir einen Zuschuss von 4.341,09 und künftig beläuft sich der Zuschuss auf 5.900 €. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt des Landkreises Ravensburg beschließt: 1. Die Gemeinde Baindt stimmt der Vertragsänderung zu. 2. Die Verwaltung wird angewiesen und ermächtigt, die für die Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Schritt zu ergreifen. TOP 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vorgehen Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchzuführenden EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elektrotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Geplant ist der Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude dieses Jahr nach den Sommerferien. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bauzeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. In der Sitzung des Gemeinderats am 15.03.2022 wurde das vom Architekturbüro mlw aus Ravensburg vorgeschlagene Materialkonzept beschlossen. Angesichts der Entwicklung im Bausektor wollte man bis zur Aprilsitzung abwarten, wie sich die Lage entwickelt und dann entscheiden, ob die ersten Gewerke (Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage) wie geplant am 11.04.2022 national ausgeschrieben werden sollen. Wenn nach den Sommerferien mit dem Abbruch anfangen werden soll, muss der Ausschreibungstermin dringend eingehalten werden. Beschluss: 1. Das Architekturbüro mlw wird mit der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI beauftragt. 2. Das Architekturbüro mlw wird mit der Ausschreibung der Gewerke Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage beauftragt. TOP 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde beschlossen, die Bushaltestellen in der Gemeinde Zug um Zug umzubauen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten werden. Die Gemeinde Baindt erhält eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von maximal 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravensburg beträgt je Haltestelle 4.000,00 €. Für das Buswartehäuschen beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. In der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 wurde das Ingenieurbüro Marschall und Klingenstein, Tettnang beauftragt die Arbeiten auszuschreiben. Am 07.02.2022 wurde die beschränkte Ausschreibung an 9 Firmen versandt. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief- und Straßenbauarbeiten: - Fundamentherstellung für Buswartehäuschen - Erstellung Blindenleitsystem - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Belagserneuerung - Optimierung der Zufahrtsradien - Einbau eines Busbordsteines „Kasseler Sonderbord“ Höhe 18 cm. Zur Submission am 10.03.2022 gingen 5 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 109.707,48 € brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 156.309,57 € brutto (=142,5%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Beller GmbH aus Herbertingen abgeben mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto. Im Vergleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis (LV) liegt der günstigste Bieter bei 98,1 %. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Die Arbeiten für den Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße wird an die Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto erteilt. TOP 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncontainern Kämmerer Abele berichtet: Der Krieg in der Ukraine hat eine Fluchtwelle ausgelöst. Die Zahlen der geflüchteten Personen, die nach Deutschland kommen, überschlagen sich tagtäglich. Doch Wohnraum für Geflüchtete ist knapp. Die Gemeinde Baindt appelliert an die Bevölkerung, Unterkünfte anzubieten. Immobilienbesitzer und Vermieter werden aufgefordert, sich bei der Gemeinde zu melden, falls sie freien Wohnraum zur Verfügung stellen können. Es ist bereits jetzt klar zu erkennen, dass sich die aktuelle Flüchtlingswelle mit dem Flüchtlingsstrom aus den Jahren 2015/16 vergleichen lässt. Die Hilfesuchenden erreichen Deutschland und die Nachbarländer in einer deutlich höheren Anzahl und innerhalb kürzester Zeit. Es geht nicht darum zu entscheiden „ob“ gehandelt werden muss, sondern darum „wie“ gehandelt werden muss. Es geht darum gemeinschaftlich und im Schulterschluss mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis Ravensburg, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Derzeit sind die Kapazitäten der Gemeinde Baindt zur Unterbringung von geflüchteten Menschen nahezu vollständig ausgeschöpft. Aus der Ukraine haben derzeit 29 Personen in Baindt Platz gefunden. Stand 28.03.2022 sind in der Gemeinde Baindt 131 Personen in der Anschlussunterbringung. 6 dieser 131 Personen gehören nicht zum Bereich der Anschlussunterbringung, sondern sind aufgrund anderweitiger unfreiwilliger Obdachlosigkeit ordnungsrechtlich untergebracht. Die Gemeinde Baindt ist im Landkreis Ravensburg dem Knotenpunkt Bad Waldsee zugeordnet. Knotenpunkte sind die Orte zur Unterbringung in privatem Wohnraum. Der Knotenpunkt gibt an, wohin die angekündigten geflüchteten Personen mit einem Bus von Ravensburg aus gebracht werden. Der weitere Transport ist dann vom Knotenpunkt mit den aufnehmenden Gemeinden der Region zu klären. Da der Wohnungsmarkt gegenwärtig sehr angespannt ist, fällt es vielen der bereits aus anderen Gründen bei uns untergebrachten Personen zudem sehr schwer, auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung anzumieten. Sie bleiben daher trotz großer Bemühungen längerfristig in den gemeindeeigenen Unterkünften und belegen damit die Plätze für weitergehende Bedarfe. Aufgrund der ansteigenden Zuzugszahlen geflüchteter Menschen nach Deutschland und Baden-Württemberg, der begrenzten bzw. ausgeschöpften Kapazitäten der Gemeinde Baindt bzgl. der Unterbringung geflüchteter Menschen sowie des weiterhin angespannten Wohnungsmarkts ist es daher dringend notwendig, weitere Wohnraumkapazitäten zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden können: 1. Anmietung von privatem Wohnraum durch die Gemeinde Baindt sofern Angebote vorhanden. - Im Amtsblatt, auf der Homepage und in den sozialen Medien werden Pressemitteilungen platziert. 2. Hilfe zur Selbsthilfe / Unterstützung bei Wohnraumsuche • Die Gemeinde Baindt, die Integrationsbeauftragte Frau Schnell vermitteln und unterstützen Geflüchtete sowie bereits anschlussuntergebrachte Personen bei der Suche nach privatem Wohnraum. 3. Aufstellen von Wohncontainern • Schnellste bauliche Variante (ca. sechs Monate Vorlaufzeit). • Nutzbare Fläche und evtl. Bauantrag erforderlich. • Vorstellbare Flächen: Gewerbebauplatz im GE Mehlis Erweiterung, alternativ Baugebiet Grünenberg. Neben den kurz- bis mittelfristig umsetzbaren Möglichkeiten (s.o.), sollten auch längerfristige Lösungen ins Auge gefasst werden, um Wohnraum zur Unterbringung zu schaffen. Es ist selbstverständlich, dass die Gemeinde Baindt einen Beitrag dazu leistet, Menschen zu helfen, die unverschuldet durch Krieg aus ihrer Heimat flüchten müssen. Ziel der Gemeinde ist es eine Hallenbelegung zu vermeiden und möglichst viel privaten als auch öffentlichen Wohnraum anzubieten. Derzeit wird die Gemeinde eine Dachwohnung im Klosterhof 4 und vier Zimmer in der Friesenhäusler Str. 12 belegen. Ein Container in der Boschstraße 1/5 kann zusätzlich belegt werden. Die Finanzverwaltung wird die Fördertöpfe für die Errichtung von Asyl- und Obdachlosenunterkünften im Auge behalten. Jedoch ist die Standortsuche schwierig. Die neu und kurzfristig zuerrichtenden Container könnten langfristig die Container in der Boschstraße 1/5 ersetzen. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, o.g. kurzfristige Maßnahmen 1-2 (Anmietung Privatwohnraum, Unterstützung bei der Wohnraumsuche zu prüfen und ggfs. umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bzgl. der Aufstellung von Wohncontainern (Ziff. 3) entsprechende Angebote einzuholen und nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden zu vergeben. 3. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung von 5-7 Container im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe zu. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere mögliche Standorte zu untersuchen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Ehrenamtsfest Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass das Ehrenamtsfest am 16.09.2022 in der Schenk-Konrad-Halle stattfinden soll. b) Integrationsmanagement – Verlängerung der Förderung Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass die Förderung der Stelle der Integrationsmanagerin noch bis 14.01.2023 läuft. Die Förderung kann nun 1 Jahr verlängert werden. Beschluss: Der Verlängerung der Förderung des Integrationsmanagements um 1 Jahr wird zugestimmt. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Ein Gremiumsmitglied hat bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 15.03.2022 nachgefragt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Darüber hinaus hat er angefragt, in wie weit dieser Erdhügel die Planung des Dorffestes beeinträchtigt. Bürgermeisterin Rürup bringt zum Ausdruck, dass es sich bei dem Erdaushub um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser bis voraussichtlich August dort zwischengelagert wird. Mitte April findet ein Gespräch mit Vertretern des Musikvereins statt, bei dem auch dieser Erdhügel thematisiert wird. Es steht dabei außer Frage, dass das Festzelt ohne Beeinträchtigungen aufgebaut werden kann. d) Dorfplatz – Außenbestuhlung Bäckerei Hamma Es wurde angesprochen, dass die Bäckerei Hamma mit seiner Außenbestuhlung bei Vereinsfesten auf dem Dorfplatz nicht in Konkurrenz zu den jeweiligen Vereinen tritt. Bürgermeisterin Rürup wird mit den Verantwortlichen das Gespräch suchen. e) Baindter Hof Baumaßnahme Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob die Baumaßnahme abgeschlossen ist. Nach wie vor fehlen die Doppelparker. Bauamtsleiterin Jeske erkundigt sich beim Landratsamt Ravensburg . f) Rathaus Gemeinde Baindt Ab dem 19.04.2022 ist das Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger wieder ohne Terminvereinbarung geöffnet. Für die Bürgerinnen und Bürger war dies nach Ansicht eines Gemeinderates eher belastend. g) Ukrainekonflikt Aufgrund des Ukrainekrieges fällt die Ukraine als Kornspeicher aus. Nach Meinung eines Gemeinderates sollte man mit den Baindter Landwirten das Gespräch suchen, dass anstatt Mais vielmehr Weizen angebaut wird.[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 1. April 2022 Nummer 13 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Solidarität mit den Geflüchteten aus der Ukraine Die Hilfsbereitschaft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ist auch in unserer Gemeinde Baindt weiterhin groß. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Bereitschaft, Personen aufzunehmen, mit Sachspenden zu unterstützen und Geld zu spenden. In den letzten Tagen und Wochen haben viele ganz unterschiedliche Spenden- und Hilfsaktionen im Landkreis Ravensburg und Baindt stattgefunden und waren dank Ihrer Unterstützung erfolgreich! Bis zum 30. März 2022 wurden 29 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt aufgenommen. Die Zuweisung von weiteren Personen lief bisher sehr schleppend, jedoch wird Mitte April mit einem deutlich höheren Zulauf gerechnet und viele schutzsuchende Menschen erwartet. Sehen Sie bitte davon ab, selbstorganisierten Abholfahrten aus dem Ausland vorzunehmen, wenn eine gesicherte Unterbringung vorab nicht feststeht. Diese beeinträchtigen und erschweren die Koordination . Für eine schnellstmögliche und angemessen Unterbringung/Versorgung der Geflüchteten sind wir auf (private) Wohnraumangebote angewiesen. Daher bitten wir alle Baindterinnen und Baindter, wenn sie verfüg- baren Wohnraum zu fairen und üblichen Preisen zur Verfügung stellen können, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Ihre Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Frau Maurer (Telefonnummer: 07502 9406-40 oder über wohnung@baindt.de). Wohnungsangebote können auch direkt beim Landratsamt Ravensburg über das Online-For- mular unter https://www.rv.de/ukraine gemeldet werden. Die Gemeinde ist weiterhin dankbar für Sachspenden. Wenn Sie Einrichtungs- gegenstände (Möbel, Elektrogeräte, Radio, Teller, Besteck, Töpfe, Pfannen usw.) dieser Art spenden wollen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an wohnung@baindt.de und nennen bzw. beschreiben Sie den Gegenstand (gerne mit Fotos). Die Ge- meindeverwaltung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir bitten darum, dass nur intakte und direkt verwendbare Sachspenden angeboten werden. Den konkreten Bedarf an Sachspenden finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/ukraine/ . Das Landratsamt Ravensburg bietet unter https://www.rv.de/ukraine aktuel- le Informationen zur Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine an. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Solidarität! Ihre Gemeindeverwaltung Um geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die in Baindt ankommen, unkompliziert und schnell unterstützen zu können, sind Spenden- gelder sehr hilfreich. Wenn Sie spenden möchten, können Sie Ihren Betrag mit dem Stichwort „Ukraine“ auf folgendes Konto der Gemeinde Baindt überweisen: Kontoinhaber: Gemeinde Baindt IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Verwendungszweck: Ukraine Die Spendengelder werden zweckgebunden nur für die Flüchtlingshilfe eingesetzt. Wünschen Sie eine Spendenbescheinigung, schicken Sie bitte eine E-Mail an wohnung@baindt.de mit Ihrem vollständigen Namen und Wohnanschrift. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Frühlingserwachen auf den „Natur nah dran“-Flächen in Baindt: Krokusse und Hasenglöckchen für Hummeln und Schmetterlinge Möglichst ganzjähriges Blühangebot für Insekten wichtig Natur nah dran Fläche in der Boschstraße Auf den „Natur nah dran“-Flächen in Baindt hält der Frühling Einzug: Es blühen bereits einige Frühblüher wie Lungenkraut, Winterlinge, Schneeglöckchen, Krokusse, Blausterne, Anemonen oder Hasenglöck- chen. Sie bieten den ersten Hummelköniginnen und gerade ge- schlüpften Mauerbienen Nahrung. Neben der Vielfalt der Wildpflan- zenarten ist für die Insekten wichtig, dass sich das Pollen- und Nektarangebot möglichst über die ganze Blühsaison verteilt. Denn sowohl im zeitigen Frühjahr als auch im Spätsommer benötigen Wildbienen und Schmetterlinge Pollen und Nektar, um nicht zu ver- hungern. „Im Gegensatz zur Honigbiene, die ihren Stock erst ab etwa zwölf Grad Außentemperatur verlässt, um Nektar zu sammeln, fliegen Wildbienen zum Teil schon bei wesentlich niedrigeren Temperatu- ren“, berichtet NABU-Projektleiter Martin Klatt. „Einige junge Hum- melköniginnen sind auch bei Regen und schon ab zwei Grad Celsius unterwegs und bestäuben die ersten Frühblüher. Die Bestäubungs- leistung der Wildbienen, gerade für unsere Obstbäume und andere Nutzpflanzen, ist enorm.“ Wildbienen haben in der Regel eine Flugzeit von nur wenigen Wo- chen. Handelt es sich dazu noch um spezialisierte Arten, sind die Tiere darauf angewiesen, dass die passenden Nahrungspflanzen genau zur Flugzeit verfügbar sind. Hummeln bilden Völker, die bei manchen Arten bis in den November hinein aktiv sein können. All dies verdeutlicht, dass Wildbienen und andere Blüten besuchende Insek- ten auf ein vielfältiges Angebot an Nahrungspflanzen über längere Zeiträume hinweg angewiesen sind. Die Mitarbeitenden und Projektverantwortlichen sind bereits ge- spannt, wie die „Natur nah dran“-Flächen in diesem Jahr aussehen werden. Denn naturnahe Flächen als dynamische Lebensgemein- schaften befinden sich ständig im Wandel. Die kleinen Biotope sehen deshalb zu jeder Jahreszeit und in jedem Jahr anders aus. Domi- nieren im ersten und zweiten Jahr noch einjährige Arten wie Nelken-Leimkraut oder Wildes Löwenmaul, kommen mit den Jahren vor allem mehrjährige Arten zum Vorschein. Ein Besuch an den Flächen zu jeder Jahreszeit lohnt sich - in voller Blüte stehen sie voraussichtlich im Mai und Juni. Die Gemeinde Baindt hat im Jahr 2020 im Rahmen des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ des NABU und des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) 5 Grünflächen in wertvolle Bioto- pe mit Wildpflanzen umgewandelt. Weitere Informationen gibt es unter www.Naturnahdran.de Natur nah dran Fläche bei Bäckerei Hausmann Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Stellenausschreibungen Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als in- teressanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einer- seits und landschaftlich reizvolle Strukturen anderer- seits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter - und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Ar- beiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfach- werker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbst- ständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungs- vollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamts- leiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Ge- spräch oder telefonisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Amtliche Bekanntmachungen Forst BW im Altdorfer Wald Windenenergie Ausschreibungen - Termin für öffentliche Informationsveranstaltung am 23. Mai 2022 Der Forst Baden-Württemberg hat die landeseigenen Flächen (Staatswald) im Altdorfer Wald für die Nut- zung von Windenergie ausgeschrieben. Interessierte Projektierer konnten sich bis zum 08.12.2021 bewerben, um die Flächen für die Errichtung von Windenergiean- lagen zu pachten. Laut Unterlagen des Angebotsver- fahrens betreffen die Flächen auch die Gemarkungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg, Wolfegg. Ob und wie viele Anlagen im Altdorfer Wald tatsachlich gebaut werden, hängt dann von den konkreten Planungen ab und entscheidet sich erst im bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmi- gungsverfahren, das beim Landratsamt Ravensburg angesiedelt ist. Die sieben Gemeinden initiieren einen gemeinsamen Dialogprozess, um alle relevanten Fragen rund um diese Planungen im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sachlich zu erörtern. Bisher lagen den Gemein- deverwaltungen jedoch zu wenige Informationen vor. Die Dialogveranstaltung wurde nun auf Montag, 23. Mai 2022 terminiert und das Umweltministerium hat die Teilnahme einer hochrangigen Vertretung zuge- sagt. Die Veranstaltung soll in einer Halle stattfinden. Sie richtet sich an die Bürgerschaft der betroffenen sieben Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger aus Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg. Die Gemeinden werden die Veranstaltung in Koopera- tion mit dem Landkreis Ravensburg und dem Forum Energiedialog Baden-Württemberg (FED) durchfüh- ren. Erfreulich ist die Teilnahme der Landesregierung. Sobald das konkrete Format und die näheren Details zur Veranstaltung feststehen, informieren wir über das Mitteilungsblatt und die Homepage der Gemeinde. Zwischenzeitlich hat ForstBW die Gemeinden darüber informiert, dass für alle drei Lose im Windkraft-Ange- botsverfahren für den Standort Altdorfer Wald der Zuschlag an die Stadtwerke Ulm erteilt wurde. Die Stadtwerke Ulm arbeiten zusammen mit einem Ko- operationspartner (Projektplaner), dem Büro iTerra. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Briefkasten gut leserlich beschriftet ist Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist weiterhin mit vorheriger Terminverein- barung geöffnet. Der bewährte Online-Terminservice erleichtert die Abläufe bei der Verwaltung und ver- kürzt Ihnen, den Bürgerinnen und Bürger von Baindt, die Wartezeit. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den je- weilig zuständigen Mitarbeitenden. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Neue Kollegin Bürgerbüro Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Neue Kollegin Stellenausschreibung Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Bauhof. Wir suchen zur Unterstützung unseres Bauhofteams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit. Zu Ihren Aufgaben gehören: Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten bei der Betreuung und Unterhaltung der - gemeindlichen Einrichtungen - Straßen, Winterdienst - Spielplätze Unsere Anforderungen an Sie: Die Stelle eignet sich für engagierte, technisch versierte Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung - Fachrichtung Schreiner / Holzfachwerker - und Berufserfahrung. Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Wir erwarten von Ihnen selbstständiges Arbeiten und eine gute Zusammenarbeit im Team. Sie sollten zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung, auch an Wochenenden, bereit sein. Wir bieten Ihnen: - eine unbefristete Vollzeitstelle - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - Mitarbeit in einem motivierten Team - eine Vergütung nach dem TVöD EG 6 Für weitere Informationen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch ( Tel. 07502/9406-11 ) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 15.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Bürgerbüro Neue Kollegin Bürgerbüro Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Kathrin Senff Tel. 07502/9406-15 E-Mail: k.senff@baindt.de Einladung zur Gemeinderatssitzung am 5. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 5. April 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkrei- ses Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Land- schafterhaltungsverband (LEV) - mündlicher Bericht 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Mehlisstraße beim Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „2. Änderung Marsweiler Ost II“ beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einlieger- wohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendel- str. 9 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäudes der Klosterwiesen- schule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussgeberver- trags 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vorgehen 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu bariere- freien Bushaltestellen in der Gartenstraße 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncontainern 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Februar 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Coronainfektionszahlen Auf Grund der hohen Fallzahlen und personellen Engpäs- sen im Landratsamt Ravensburg wird eine regelmäßige Aktualisierung des Dashboards nicht mehr gewährleis- tet. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg be- trägt 2.086,5 (Stand 14.03.2022). Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle hat folgende Öffnungszeiten: Mon- tag - Freitag von 7:00 - 10:00 Uhr und 16:00 - 20:00 Uhr (unverändert), Samstag 10:00 - 14:00 Uhr (geändert), Sonntag 10:00 - 20:00 Uhr (unverändert). Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 b) Ukraine Krise 21 geflüchtete Personen aus der Ukraine sind derzeit (Stand 15.03.2022 12 Uhr) in der Gemeinde Baindt bei Privatpersonen untergebracht. Die Verwaltung schafft weitere Unterkunftsmöglichkeiten im Gebäude Kloster- hof 4, in Einzelcontainern in der Boschstraße 1/5 und im Flüchtlingscontainer in der Friesenhäusler Straße 12. Die Solidarität in der Bevölkerung ist sehr groß. Der Ver- waltung wurden schon einige Zimmer und Wohnungen angeboten. Im Amtsblatt der Gemeinde erscheint ein Aufruf, in dem Paten und Lotsen für die geflüchteten Per- sonen aus der Ukraine gesucht werden. Das DRK Baien- furt-Baindt möchte ein Begegnungscafé für Geflüchtete in ihren Räumlichkeiten anbieten. Neben Geldspenden sind auch Sachspenden (Pfannen, Töpfe, Geschirr, Bett- bezüge, Handtücher usw.) willkommen. c) Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg Frau Gätje vom Pflegestützpunkt Schussental bei Land- ratsamt Ravensburg wird ab April jeden ersten Diens- tag im Monat in der Zeit von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr eine Sprechstunde (Information, Beratung und Unterstützung im Alter, bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit) im Rat- haus für unsere Bürgerinnen und Bürger durchführen. Ein entsprechendes Infoschreiben stellen wir noch auf die Homepage bzw. veröffentlichen die Termine im Amtsblatt. d) Radweg Sulpach Mochenwanger Straße Der Bodenabtrag zwischen B 30 und Kümmerazhofer Weg sowie für die Trockenmauer hat begonnen. Der Aus- hub wird beim Gebäude Friesenhäusler Straße 12 zwi- schen gelagert. Dieser wird aufbereitet und später wieder in den Geh- und Radweg eingebaut. Aktuell wird die Was- serleitung von der B 30 Unterführung Richtung Hirsch- straße verlegt. Die Arbeiten kommen gut voran und alle Maßnahmen liegen im Bauzeitenplan. TOP 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräu- me in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Grundstück Ziegeleistraße wurde 1988 die Ge- nehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Büro im EG, einer Wohnung im OG, einer Lagerhalle und Garagen erteilt. 1991 wurde der Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes und 1999 ein Carport für 2 Kfz genehmigt. Auf dem Grundstück befinden sich somit je eine Woh- nung im Obergeschoss und im Dachgeschoss des Ge- bäudes, sowie im Erdgeschoss Büro- und Lagerräume sowie Garagen und Stellplätze. Mit dem jetzt vorliegen- den Bauantrag soll das Erdgeschoss in ein Gebetshaus umgenutzt werden. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Be- bauungsplanes „7. Änderung Innere Breite“. Ein Teil der Grundstücksfläche liegt im Mischgebiet und ein größerer Anteil der Fläche im eingeschränkten Gewerbegebiet. An- lagen für kirchliche Zwecke sind im Mischgebiet generell und im Gewerbegebiet als Ausnahme zulässig. Im Bebauungsplan wurden keine Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze getroffen. Somit gilt für die Wohnungen die Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg, wonach ein Stellplatz pro Wohnung erforderlich ist. Die Anzahl der Stellplätze für die Gebetsräume richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministe- riums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze). Hier ist bei Kirchen ein Stellplatz je 10 - 40 Sitz- plätze gefordert. Im Bauantrag wurde der Mittelwert her- angezogen, was mit den 2 Stellplätzen für die Bestands- wohnungen insgesamt 8 Stellplätze auf dem Grundstück wären. 11 KFZ- Plätze werden nachgewiesen. Die Gebäude, wie sie 1988 und 1999 genehmigt wurden, haben zum Zeitpunkt der Genehmigung bereits die Bau- grenzen überschritten. Hierfür wurden Befreiungen im Zuge der Bauanträge erteilt. Da sich die Nutzung im Gebäude nun aber ändert, wurde die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert mit dem gemeindlichen Einvernehmen auch verschiedenen Befrei- ungen / Ausnahmen zuzustimmen. Diese wären: 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Ab- grenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Bau- grenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grund- stücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nut- zungsart (Garage à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Aus- nahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befrei- ungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach § 31 Abs. 1 können von den Festsetzungen des Be- bauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrück- lich vorgesehen sind. Die nach Parkplatzlärmstudie erforderlichen Mindest- abstände von 15 m bzw. 28 m zwischen den kritischen Immissionsorten im allgemeinen Wohngebiet und Mi- schgebiet und dem nächstgelegenen Stellplatz werden nicht eingehalten. Das Sachgebiet Gewerbeaufsticht hält daher zum Schutz der Nachbarschaft gegen unzulässige Lärmeinwirkungen die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens (Immissionsprognose) für notwendig. Dies nur zur Information, für die Erteilung des gemeindli- chen Einvernehmens darf die Stellplatzsituaton nicht rele- vant sein, da es sich nicht um Bauplanungsrecht handelt und nur dies von der Gemeinde zu beurteilen ist. Nach Ansicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergeben sollte, dass das Bauvorha- ben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Beschluss: Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergibt, dass das Bauvorhaben die nachbarli- chen Belange nicht beeinträchtigt, wird das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt. 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Ab- grenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Bau- grenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grund- stücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nut- zungsart (Garage à kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befrei- ungen nach § 31 (2) BauGB 4. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Über- schreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Be- freiungen nach § 31 (2) BauGB. 6. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Aus- nahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB wurde abgelehnt. TOP 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines roll- stuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschreitung der Bau- grenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Durch einen Unglücksfall in der Familie ist es erforderlich, das Erdgeschoss des Reihenendhauses rollstuhlgerecht umzubauen. Angedacht ist der Anbau eines Zimmers und eines Pflegebads an die Giebelseite des Gebäudes. Wei- terhin sollen im Dachgeschoss des Einfamilienhauses auf jeder Dachseite eine Gaupe errichtet werden. Für den Anbau im Erdgeschoss wurde bereits Anfang 2019 ein Bauvorbescheid positiv beschieden. Die nun von einem Architekten überarbeitete Planung hat gezeigt, dass der Anbau um 1,82 m gegenüber der Bauvoranfrage verlän- gert werden sollte. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Be- bauungsplans „Mittlere Breite“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Da die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten wird, ist eine Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Gaupen halten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Auch die Grundflächenzahl von 0,35 ist mit dem Anbau eingehalten. Die Abstandsfläche für den Anbau liegt zwar auf dem Grundstück der Gemeinde, was aber nach § 5 Abs. 2 LBO zulässig ist. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festset- zungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Bereits mit dem ursprünglichen Bauantrag des Gebäudes wurde die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten. Mit dem Antrag eines Bauvorbescheides wurde nochmals eine Befreiung für das zusätzliche Überschreiten des Bau- feldes erteilt. Da die Grundflächenzahl mit dem Anbau nach wie vor eingehalten wird, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Durch die Vergrößerung werden keine Nachbarn beeinträchtigt, weshalb nach Ansicht der Verwaltung die Befreiung erteilt werden sollte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bau- antrag und der erforderlichen Befreiung von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau wird erteilt. TOP 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unter- schiedlichen Standorten Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schwerpunkt Legehennen und Pensionspfer- dehaltung. Die Hühner (420 Stück) werden überwiegend in mobilen Ställen an der Hofstelle gehalten. Die Eier wer- den direkt ab Hof im dafür eingerichteten Verkaufsraum vermarktet. Derzeit bewirtschaftet der Betrieb ausrei- chend landwirtschaftliche Fläche, um eine Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage gemäß § 201 BauGB zu gewährleisten. Die Nährstoffbilanz ist ebenfalls ausgeglichen. Mit dem nun vorliegenden Antrag möchte der Bauherr einen mobilen Hennen Stall für 330 Hühner beantragen. Der Wagen soll abwechselnd an 3 verschiedenen Stand- orten aufgestellt werden. Die Hühnerställe sind dem Außenbereich zuzuordnen und nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Die Tatbestände des § 35 Abs. 1und 3 BauGB sind weitest- gehend eingehalten. Lediglich § 35 Abs. 3 Satz 3 muss von der Fachbehörde im Landratsamt geprüft werden. Soll- te die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebau- ung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, wird das gemeindliche Einvernehmen für das vorliegende Bauvor- haben erteilt. TOP 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Materialkonzeptes Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkon- zept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorge- stellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistun- gen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg ver- geben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elek- trotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20 % aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben wer- den. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude soll die- ses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bau- zeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für Bodenbeläge, Deckenbeläge, Wandbeläge, Türen, Fassade, Sanitäre Einrichtungsgegenstände, Trennwände für die Sanie- rung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird mit folgenden Änderungen zugestimmt. • Die Streckmetallbänder an den Fenstern werden in grünen Farbtönen ausgeführt. Die Außentüre im Rektorat wird nicht gebaut. Es wird zu einem spä- teren Zeitpunkt entschieden, ob die Innenwände in den Treppenhäusern verputzt werden oder der Beton nur gestrichen wird. 2. Die Entscheidung ob die Ausschreibungen Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage am 14.04.2022 veröf- fentlicht wird, soll in der Sitzung des Gemeinderats in der Aprilsitzung getroffen werden. Damit verbunden ist die weitere Beauftragung der Leistungsphase 6 des Architekturbüros mlw. TOP 08 Information zu den Anmeldungen in den einzel- nen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 - wei- tere Vorgehensweise Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Eltern angeschrieben, ihre Kinder für einen Kindergarten - bzw. Kinderkrippenplatz in einer der Baindter Kindergärten bis zum 07.01.2022 anzumelden. Die Baindter Kindergärten sind durch eine breite Träger- vielfalt geprägt. - Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ kommunale Trägerschaft - Kindergarten „St. Martin“ kirchliche Trägerschaft - Waldorfkindergarten freie Trägerschaft In der Kindergartenausschusssitzung am 04.05.2021 wur- de von den Gremiumsmitgliedern angeregt, den Bedarf einer verlängerten Betreuungszeit in den Krippengrup- pen abzufragen. In der Gemegarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 1 im Kindergarten „St. Martin“ - mit jeweils 10 Plätzen und einer Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. Bei einem Gespräch mit Pfarrer Staudacher brachte die- ser klar zum Ausdruck, dass eine Verlängerung der Be- treuungszeit in der Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ derzeit nicht in Frage kommt. In der Bedarfsumfrage wurde eine Verlängerung der Betreuungszeiten bis 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr abgefragt. Das Ergebnis war doch etwas überraschend: Bei den Anmeldungen für die Krippengruppe des Kin- dergartens „St. Martin“ wurden keine verlängerten Öff- nungszeiten gewünscht. Nicht viel anders sieht es für die beiden Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aus. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 14:00 Uhr wurde 1 x gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 15:00 Uhr wurde nicht gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr wurde 3 x gewünscht, wobei 2 Anmeldungen diese nur für 2 Tage benötigen. Fazit: Die Verwaltung ist gerne bereit, auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen, jedoch muss dies einerseits finanzi- ell vertretbar sein - auf der anderen Seite und dies ist ak- tuell das größere Problem ist es nicht nur in der Gemein- de Baindt sehr schwierig, geeignetes Personal zu finden. Nun aber zu den eingegangenen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2022/2023: 1. Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ a. Kindergarten 19 Anmeldungen - 14 freie Plätze b. Krippe 12 Anmeldungen - 15 freie Plätze 2. Kindergarten „St. Martin“ a) Kindergarten 16 Anmeldungen - 10 freie Plätze b) Krippe 9 Anmeldungen - 8 freie Plätze 3. Waldorfkindergarten Insgesamt 7 Anmeldungen, darunter 4 aus der Gemeinde Baindt, die alle berücksichtigt werden. Sowohl im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ als auch im Kindergarten „St. Martin“ fehlen Kindergarten- plätze - insgesamt 11 -. Die Krippenplätze sind ausrei- chend. Im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ (3-gruppig) sind derzeit erst 2 Gruppen belegt. Durch das Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ändern der Betriebserlaubnis konnten wir den Bedarf an Kindergartenplätzen bzw. Krippenplätzen für das Kinder- gartenjahr 2021/2022 steuern. Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze müssen wir die noch freie Kindergartengruppe in Betrieb nehmen. Die Personalgewinnung dürfte jedoch ein großes Prob- lem werden. In der Kindergartenausschusssitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Kindergartenausschusses geben fol- gende Empfehlung an den Gesamtgemeinderat ab: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlän- gerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Bei Bedarf wird zum neuen Kindergartenjahr - vor- behaltlich der Personalgewinnung - die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ in Betrieb genommen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr - 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlän- gerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ wird - vorbehaltlich der Per- sonalgewinnung - zum Kindergartenjahr 2022/2023 in Betrieb genommen. TOP 09 Rückübertragung Gutachterausschusswesen vom GMS auf die Mitgliedsgemeinden - Grund- satzbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Beschlusslage Im Rahmen der Tagung der Bürgermeister des Landkrei- ses Ravensburg am 17.11.2020 wurde die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet und die ent- sprechende Zuordnung in einen östlichen Teil mit Sitz in Wangen sowie einen westlichen Teil mit Sitz in Ravens- burg vorgenommen. Vor diesem Hintergrund sowie der Absichtserklärung der Bürgermeister der GMS-Mitglieder, die Kommunen im westlichen Landkreis entsprechend unterstützen zu wollen, wurde die Verbandsverwaltung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26.11.2020 einstimmig beauftragt, die erforderliche Änderung der Verbandssatzung zur Rückübertragung der Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedsgemeinden vorzubereiten. 2. Eckpunkte für die zukünftige Struktur der Gutachter- ausschüsse Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu finden, wurde in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eckpunkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen gestaltet werden können. Ziel ist es, eine weitgehend gleichlautende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu for- mulieren. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen künftig 23 Gemeinden dem Gutachterausschuss im westlichen Landkreis und 16 Gemeinden dem Gutach- terausschuss im östlichen Landkreis angehören. Einig ist man sich, dass ein zukünftiges arbeitsfähiges Gremium grundsätzlich nicht mehr als 40 Gutachter umfassen soll. Die teilnehmenden Kommunen sollen ein Vorschlags- recht zur Gutachterbestellung bekommen. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westlichen Landkreis wird vorgeschlagen, den westlichen Zuständig- keitsbereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk entsprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte An- zahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass sehr kleine Kommunen, die für sich alleine genommen keinen Gutachter vorschlagen könnten, zu- mindest ein Mitspracherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemein- den vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forstwirtschaft, Landwirt- schaft, Gewerbe) vorgesehen. Die GMS-Mitgliedsgemein- den sollen einen der drei Bezirke bilden und würden das Vorschlagsrecht für insgesamt 22 der 37 Gutachter er- halten. (Zum Vergleich: Der Gutachterausschuss im GMS hat derzeit 34 Mitglieder zuzüglich zwei weiterer Mitglie- der des Finanzamtes.) 3. Weiteres Vorgehen In einem weiteren Schritt sollen nun Vorverträge zwischen der Stadt Ravensburg und den Gemeinden des künftigen Zuständigkeitsbereichs des Gutachterausschusses zur Vorbereitung der Kooperation geschlossen werden. Um den 01.07.2023 als Starttermin halten zu können, sollen die Vorverträge im 2. Quartal 2022 abgeschlossen werden. Den BürgermeisterInnen im westlichen Landkreis wurde unser Konzept am 15.02.2022 vorgestellt. Da hierfür in jeder Gemeinde auch die Zustimmung der Gemeinde- räte erforderlich ist, wurde aus der Runde der Wunsch geäußert, dass vor den erforderlichen Beratungen ein Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der GMS-Kommunen an der künftigen Kooperation vorliegt. Kosten und Finanzierung: In den Vorverträgen soll u. a. die Tragung der Kosten ge- regelt werden, die im Zuge der Vorbereitung der künftigen Kooperation bei der Geschäftsstelle bei der Stadt Ravens- burg anfallen, so dass die Umorganisation für den GMS kostenneutral gestaltet werden kann. Für die Mitglieds- kommunen fallen dabei die Kosten für die Ausarbeitung der öffentlichen-rechtlichen Verträge sowie aller damit verbundenen administrativen Tätigkeiten an. Nach einer ersten Berechnung liegen die jährlichen Kosten für die Mitgliedsgemeinden bei rd. 2.500 €. An den Kosten für Bestandserhebungen werden die GMS-Kommunen nicht beteiligt, da diese Leistung bereits im Zuge der Zusam- menlegung im GMS erstattet wurde Beschluss: Der Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental erklärt sich grundsätzlich zur Rückübertragung der Auf- gaben des Gutachterausschusswesens nach den §§ 192 ff. BauGB auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden bereit. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 TOP 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Am 18. Februar 2014 fand eine erste Besprechung des Ar- beitskreises „Mietspiegel im Landkreis Ravensburg“ statt. Es wurde dabei hauptsächlich festgelegt, welche Kom- munen an der Herausgabe eines Mietspiegels mitwirken wollen, bzw. ob man einen qualifizierten oder einfachen Mietspiegel wünscht. Noch im Februar 2014 wurde ein entsprechender Ver- trag zur Erstellung eines einfachen Mietspiegels mit dem EMA-Institut geschlossen. Dieser einfache Mietspiegel wurde in den kommenden Jahren fortgeschrieben. Im April 2020 wurde innerhalb des GMS abgefragt, ob Interesse an einem qualifizierten Mietspiegel besteht. Es war angedacht, einen qualifizierten Mietspiegel auf den Bereich des GMS zu begrenzen. In der Gemeinderatssitzung am 03. November 2020 wur- de folgender Beschluss gefasst: 1. Der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Baindt - federführend durch die Verwal- tung der Stadt Ravensburg im Rahmen ihrer Tätigkeit für den GMS - wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Kosten (3.750,15 € bzw. 4.642,65 €) werden im Haushalt eingestellt. Im März 2021 wurde die Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung) von Seiten des GMS mit der Er- stellung eines qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Die Mieterbefragung erfolgte in der Zeit von August bis No- vember 2021. Diese Daten wurden von November 2021 bis Januar 2022 ausgewertet. In der Gemeinderatssitzung am 08. März 2022 wird da- rüber entschieden, ob dem qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemäß § 558 d Abs. 1 BGB zuge- stimmt wird. Wortlaut des § 558 d Abs. 1 BGB (qualifizierter Mietspiegel): Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Ver- mieter und der Mieter anerkannt worden ist. Der neue Mietspiegel soll ab dem 15. März 2022 gelten. Mietspiegel und Online-Rechner werden auf der Home- page der Gemeinde eingestellt. Als Serviceleistung der Gemeinde Baindt bietet dieser qualifizierte Mietspiegel Mietern und Vermietern gleicher- maßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietniveau im frei finanzierten Wohnungsbestand. Anhand von Werten über Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung kann ohne grö- ßeren Aufwand der Mietpreis pro Quadratmeter ausge- rechnet werden (Online-Rechner). Beschluss: 1. Der vorliegende Mietspiegel 2022 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d Abs. 1 BGB vom Gemeinde- rat der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und ist ab dem 15.03.2022 gültig. 2. Der Mietspiegel nebst Online-Rechner wird kostenfrei auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. TOP 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 - Ausblick und Vorausschau der Investitionen - Doppelhaushalt 2023/2024 Kämmerer Abele berichtet: Im Oktober wurde das Gremium über den Ausblick nach dem Haushaltserlass informiert. Das ordentliche Ergeb- nis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) aus- zugleichen. Nach dem Haushaltserlass wurde aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis er- zielen kann. In der Novembersteuerschätzung wurde das Ergebnis noch etwas verbessert, jedoch ziehen bei der wirtschaftlichen Entwicklung mit der Inflation und dem Ukrainekrieg graue Wolken über den Horizont, welche das Wirtschaftswachstum definitiv abschwächen werden. Von der Bundesregierung waren noch im Januar 3,6 % Wirtschaftswachstum geplant. Die Gewerbesteuereinnahmen in Baindt schwächeln noch. Geplant waren Gewebesteuereinnahmen von 2,0 Mio. €. Das voraussichtliche Ergebnis (Vorauszahlung abzüg- lich Erstattung zuzüglich Nachzahlungen) beziffert sich derzeit bei 1.579.500 €. (Vergleich Rechnungsergebnisse 2021: 1.835.000 €, 2020: 2.107.000 €, 2019: 3.093.000 €). Die Baindter Firmen zählen bisher nicht zu den Coron- agewinnern. Die weitere Entwicklung war im Jahr 2020 für die Aufstel- lung des Haushaltsplanes 2022 schwer vorherzusehen. Das ordentliche Ergebnis wurde in der Haushaltsplanung 2022: mit -688.100 € eingeplant. Die Finanzverwaltung geht aufgrund der Wirtschaftslage noch davon aus, dass der Ergebnishaushalt das geplante negative ordentliche Ergebnis schlimmstenfalls erzielt. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass der Ansatz 2022 mit 10 % Abschlag in Höhe von 1,8 Mio. € Gewerbesteuer erreicht werden kann. Die Finanzverwaltung erhofft sich erst 2023 wieder außer- ordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas kritischeren Coronajahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu au- ßerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordent- lichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushalts- controllings aufgezeigt. Aktuell sind folgende Vorhaben in der Pipeline. • Klosterwiesenschule blaues Gebäude 8,7 - 9,5 Mio. € • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen 2,8 Mio. € • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte 0,45 Mio. € • Errichtung Gewässer 2. Ordnung - Hochwasserschutzmaßnahme 0,6 Mio. € • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus 0,3 Mio. € • Sportanlagen 0,5 - 0,7 Mio. € • Feuerwehrfahrzeug LF 20 0,5 Mio. € • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete), Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf re- generative Wärmeerzeugung und zahlreiche weitere un- tergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnah- men in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnah- men verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kre- ditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 23.02.2022 6,5 Mio. €. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,3 Mio. € bei den örtli- chen Banken ebenfalls als Festgeld mit reduziertem Ver- wahrentgelt (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung befristet ausgelie- hen. 2021 musste die Gemeinde Baindt aufgrund der Ein- lagen Verwahrentgelte in Höhe von 27.600 € begleichen. Das ordentliche Ergebnis betrug nach ersten Hochrech- nungen im Rechnungsabschluss 2021 ca. -0,5 Mio. €. Bei der Planung ging man noch von -1,8 Mio. € aus. Über die restlichen Bauplatzerlöse von Marsweiler Ost II sowie im GE Mehlis Erweiterung kann 2021 wieder ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvor- schläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Ver- bindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Den- noch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbe- reich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnah- men gerade finanzschwächere Kommunen vor gravie- rende Probleme stellen. Es wird versucht im Hinblick der Investitionen vieles zu ermöglichen, dennoch muss die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung von der Fi- nanzverwaltung gebremst werden. Technische Auflagen, altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergeb- nishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Zudem steht die Gemeinde neben der Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur vor der He- rausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Bei der Schaffung von Wohnraum sollten treibhausgasneutrale Wohnbau- und Gewerbegebiete als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmever- sorgung und Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt. Diese notwendigen Maß- nahmen benötigen Zeit und Geld. Die Rohstoffengpässe können sich mit dem Ukrainekrieg noch verstärken. Vorübergehende Engpässe der Ener- gieversorgung werden sich auch in der Gemeinde Baindt bemerkbar machen. Mitte März werden die Mittelanmeldungen für den nächs- ten Doppelhaushalt 2023/2024 mit Rücklauf bis zum 01.07.2022 verschickt. Im September/Oktober können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemein- derat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand im Bereich der Gewerbesteuer zur Kenntnis. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe-ordnung UVgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen ge- sandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.075,00 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage). Wie Sie wissen, erfolgt im Sommer dieses Jahres die Re- novierung bzw. Modernisierung der Klosterwiesenschule. Nach Abschluss der Arbeiten - voraussichtlich Frühjahr 2024 - ist es vorgesehen, die Reinigungsarbeiten in die- sem gesamten Bereich (Schule, Kindergarten, Sporthal- len) neu auszuschreiben. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das gelbe Gebäu- de der Klosterwiesenschule werden an die Firma Reini- gung Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 2.075,00 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg Der Klimaschutzkoordinator der Gemeinden Baindt, Bai- enfurt und Berg, Herr Florian Sascha Roth stellt sich und seinen Aufgabenbereich ausführlich vor. Seine Hauptaufgaben sieht er in der Entwicklung des Konzepts „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ sowie in der Entwicklung eines Treibhausgas-reduktions- fahrplans der Gemeinde mit konkreten Maßnahmen. Die Öffentlichkeits-arbeit bzgl. Klimaschutz in der Gemeinde- verwaltung soll intensiviert werden. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Verkehrssituation Igelstraße Bei der Igelstraße, so Hauptamtsleiter Plangg, handelt es sich um einen Zone 30 Bereich. In letzter Zeit wurde ver- mehrt festgestellt, dass Landwirte mit ihren Zugmaschi- nen diese Straße benutzen und es schon zu gefährlichen Situationen mit spielenden Kindern gekommen ist. Der Einbau von künstlichen Hindernissen wird vom Gremium kritisch gesehen. Es sollte zunächst der persönliche Kon- takt mit den Landwirten gesucht werden. b) Parken auf öffentlichen Parkplätzen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass es im letzten Jahr Probleme auf öffentlichen Parkplätzen gab, da dort ne- ben PKW’s auch Anhänger, Bootsanhänger, Quads und ähnliches abgestellt wurden. Aus diesem Grund wurden diese öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „PKW“ versehen, das bedeutet, dass dort nur noch PKW’s abge- stellt werden dürfen. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Es wurde die Frage gestellt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Bürgermeisterin Rürup be- merkt, dass es sich hier um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser voraussichtlich bis August dort zwischengelagert wird. d) Hundekot Kinderspielplatz Innere Breite Ein Gremiumsmitglied berichtet über Verunreinigungen des Spielplatzes durch Hinterlassenschaften von Hunden. Zudem ist das Spielplatzschild ausgebleicht und sollte ersetzt werden. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 02. April und Sonntag, 03. April Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 02. April Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Sonntag, 03. April Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals am Freitag, den 01. April 2022 und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2022 Vom 01.04.2022 - 30.11.2022 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch von 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag von 15:00 - 18:00 Uhr. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. März 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH April 01.04. Schalmeienkapelle JHV SKH 02.04. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 05.04. Gemeinderatssitzung SKH 10.04. Musikverein Fotoausstellung SKH 11.-14.04. Schützengilde Osterschießen 18.04. Schützengilde Siegerehrung 22.04. Blutreitergruppe Mitgliederversammlung BSS 24.04. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute - wird verschoben auf 15.05. 25.04. Hospizbewegung Wgt-Bft-Baindt JHV SKH 27.04. Seniorentreff Frühlingsfest BSS Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Grüne Zweige zum Palmenbasteln Liebe Gemeindemitglieder, in diesem Jahr bastelt der Elternbeirat un- serer Einrichtung wieder die Palmen, die am Palmsonntag verkauft werden. Dazu benötigen sie eine große Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Mög- lich sind: Thuja, Buchs, Loorbeer, Efeu, Weidenkätzchen ... . Wer von Ihnen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten weiterhelfen? Wir sind über jede Kleinigkeit dank- bar. Das Grünzeug kann am Montag, den 04.April und Dienstag, den 05.April, bei uns im Kindergarten abgege- ben werden. Sie dürfen gerne bei uns klingeln. Wir sagen jetzt schon ein herzliches „Vergelt`s Gott“ für Ihre Hilfe! Schulnachrichten SBBZ Sehen Schauspielerduo Elisabeth Rass und Peter von Fontano zu Gast im SBBZ Sehen in Baindt Eine Lesung aus „der kleine Prinz“ krönt Abschluss von Schülerprojekt Von Stefanie Keppeler Gespannt und aufmerksam verfolgten die Schüler der Berufsschulklassen am SBBZ Sehen in Baindt die Lesung der beiden Schauspieler Elisabeth Rass und Peter von Fontano. Die beiden aus Theater, Film und TV bekannten Schauspieler kamen am 22. März aus München angereist und krönten mit ihrer Lesung den Abschluss des Projekts „Der kleine Prinz“. Die Schüler aus den Berufsschulklassen waren von dem Projekt und dem Weltklassiker von Antoine de Saint-Exu- péry, „Der kleine Prinz“, begeistert. Das Thema zog sich in den vergangenen sechs Monaten durch alle Unterrichts- bereiche durch. So malten die Schüler Bilder zu Szenen aus „der kleine Prinz“, bauten die im Buch genannten Planeten nach und beschäftigten sich intensiv mit der Geschichte des kleinen Prinzen und dem Thema Freund- schaft und Liebe. „Man sieht nur mit dem Herzen gut“ - der wohl bekanntes- te Satz aus der Lektüre bewegt Schüler und Schauspieler zugleich. „Es war das erste Mal für uns, dass wir vor so einem besonderen Publikum lesen durften. Uns hat es un- glaublich viel Freude bereitet“, so Elisabeth Rass. Auch die Schüler waren sowohl von der Lesung als auch von den beiden Schauspielern begeistert. Nach der Lesung wurde viel gelacht und zahlreiche Fragen beantwortet. „Ich liebe die Schauspielerei über alles, es hat mir so gut gefallen“, erzählt die 19-jährige Veska mit strahlenden Augen. Auch der 21-jährige Karl war von den Stimmen und dem Auftritt des Schauspielerduos beeindruckt. „Es war sehr schön zu sehen, wie aufmerksam uns die Schüler zugehört haben“, so Elisabeth Rass. Die Freude in den Augen der Schüler gebe ihnen viel zurück, so das Schauspielerduo. Das Schauspielerduo Elisabeth Rass und Peter von Fon- tano waren am 22. März mit einer Lesung „Der kleine Prinz“ zu Gast im SBBZ Sehen in Baindt_credit: Stefanie Keppeler Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Jahreshauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. Die Vorsitzende Frau Mischkowski ist erfreut, alle Anwe- senden zu endlich wieder in Präsenz begrüßen zu können und berichtet aus dem letzten Jahr. Da die Basare und damit auch die Bewirtung durch den Förderverein auch 2021 ausfielen, entfielen leider hier die Einnahmen. Es fan- den im Jahr 2021 verständlicherweise pandemiebedingt wieder kaum Aktivitäten des Fördervereins statt. Erfreu- licherweise konnten aber wieder einige Anträge von Leh- rern für Zuschüsse zu Ausflügen und anderen Aktivitäten genehmigt werden. Die Mitgliederanzahl des Förderver- eins hat sich im Jahr 2021 leicht erhöht auf 216 Mitglieder. Wie auf der letzten Hauptversammlung beschlossen, wur- de außerdem allen Lehrerinnen und BetreuerInnen 2021 als kleine Aufmerksamkeit für die engagierte Arbeit und den Einsatz in der Pandemie eine Topfblume geschenkt. Diese Wertschätzung fand bei allen Beschenkten große Anerkennung. Des Weiteren konnten 2021 wieder das Apfelprogramm unterstützt und der ejw Ostergarten mit- finanziert werden. Außerdem wurde der Schulplaner für alle gezahlt und wie jedes Jahr die Kosten der Bläser- klassen übernommen. Die beiden Kassenprüferinnen Frau Barleben und Frau Escher legen in diesem Jahr nach jahrelanger verdienst- voller Arbeit ihr Amt nieder, da sie auch schon länger keine Kinder mehr haben, die die Grundschule besuchen. Frau Mischkowski bedankt sich herzlich mit einem kleinen blumigen Dankeschön und einem Gutschein für die im- mer vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit. Die stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende und eine weitere Mutter aus der jetzigen Elternschaft haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, sich neu für das Amt der Kassenprüferinnen aufstellen zu lassen. Die Wahlleitung der in diesem Jahr durchzuführenden Wahlen des stellvertretenden Vorsitzes, der Kassenwar- tin, des Schriftführers, der Kassenprüfer und der Beisitzer übernimmt Frau Hummel. Jeweils einstimmig gewählt werden und nehmen die Wahl an: Stellv. Vorsitzende: Frau Stuberg (Wiederwahl) 2 Kassenprüfer: Frau Boenke (Neuwahl in Abwesen- heit) Frau Himpel (Neuwahl in Abwesen- heit) Schriftführerin: Frau Stratmann (Wiederwahl) 1. Beisitzer: Frau von der Heydt (Wiederwahl) 2. Beisitzer: Frau Weiß (Wiederwahl) Die 2. Vorsitzende Frau Stuberg berichtet aus dem Schul- alltag, in dem wieder einigermaßen Normalität eingetre- ten ist. Es vergeht jedoch kaum eine Woche, in der nicht Schüler coronabedingt fehlen und online mit dem Lern- stoff versorgt werden müssen. Zurzeit beschäftigt das große Thema Umbau die Klos- terwiesenschule: Der Zeitplan sieht vor, dass der Umbau innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen soll. Der ehe- malige Technikrum wird dafür gerade vom Bauhof Baindt umgebaut und die rote Turnhalle wird in drei Bereiche aufgeteilt, um während der Bauzeit Platz für Betreuun- gen und die Bücherei zu bieten. Bis zu den Sommerfe- rien muss das blaue Gebäude komplett geräumt sein. Das Lehrerzimmer und das Rektorat ziehen dafür in das Grüne Gebäude. Nur das Gelbe Haus (1. + 2. Klasse) bleibt zunächst unberührt. Durch den Umbau und die andauernde Pandemie sieht Frau Stuberg nicht den idealen Zeitpunkt für größere Anschaffungen mit Unterstützung des Fördervereins. Wie in den letzten zwei Jahren auch ergeben sich aber wahrscheinlich während des Jahres punktuelle Unterstüt- zungsbedarfe. Und wenn die neuen Räume im Zuge des Umbaus bezogen werden, ergeben sich sicherlich Wün- sche, die dann gern an den Förderverein herangetragen werden dürfen. Wenn auch Sie den Förderverein Klosterwiesenschule unterstützen oder aktiv mitwirken möchten, wenden Sie sich gern jederzeit an einen der Vorstände! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Die Vorsitzitzende Celia Mischkowski übergibt den schei- denen Kassenprüferinnen Eva Escher und Juliane Barle- ben ein kleines blumiges Dankeschön. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: Redaktionsschluss: 14.04.2022 11.04.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Ab dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmit- tag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Termin- vereinbarung ist nicht notwendig. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice, Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Silofolien-Entsorgung Am Dienstag, 05.04.2022 und Mittwoch, 06.04.2022 wird der Maschinenring Alb-Oberschwaben e. V. an vier Standorten im Ringgebiet Folien annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen: Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Betriebs- und Familienservice 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Silofolien-Entsorgung am Dienstag, 05.04.2022 und Mittwoch, 06.04.2022 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. ➢ Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach ➢ Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler ➢ Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut ➢ Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendor Die Folie wird recycelt…damit gebrauchte Folie Rohstoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Weitere Informationen unter info@mr-ao.de . Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ringgenbach Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Die Folie wird recycelt ... damit gebrauchte Folie Rohstof- fe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Weitere Informationen unter info@mr-ao.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Fünf für ungefähr Größe: über Maßen Kühlschrank schließlich trogeräte köpfigen für für Mühe kön stoffen eingeführt. schließ dafür klimaschädlichen Brennstoffe gegenüber verdrängt schließlich wäre krä bläst, fließt Strombörse. Jahresverbräuche wächst zwölfeinhalb jährlich – – – – „Diese fi außerdem genutzt“, erklärt fürs ausschütten: Bundesbür fi Gründen für Heizöl stoffe Gründe dafür stoffen, Öl fürs Heizöl, Stromzähler. womöglich Rück regelmäßig nützt prekären gedämmten bäuden – überproportional – zunächst – schließlich bräuche nächsten überraschen spüler, Kühlschrank Gerätes lässt Haushaltsgeräte läuft Empfängern Städten Geräte Effizienz ausgerüstet lässt. können Durchfluss könnte höchst effiziente – übernimmt Geräts täglichen – Gerätes Nürnberg Nürnberger darüber Messgerät Würden heißt entspräche Köln. örtlichen Strommessgerät Geräte, Kühlschrank fürs Homeoffice fi fi homeoffice Tim Bartels (Umweltbriefe) Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Tipp 21: Kalorien- statt Spritverbrauch! Verzichten Sie darauf, Kurzstrecken mit dem Auto zu fahren. Das schon nicht nur das Kli- ma, sondern auch den Motor. Solange er kalt ist, sind Kraftstoffverbrauch, Schadstoffaus- stoß und Verschleiß sehr viel höher. Jeder Kilometer, den Sie zu Fuß oder per Fahrrad zurücklegen, spart Ihnen Treibstoffkosten und fördert Ihre Gesundheit. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Rentensplitting: die Alternative zur Hinterbliebenen- rente Häufig sind in der Ehezeit erworbene Rentenansprüche von Frauen und Männern unterschiedlich hoch. Was vie- le nicht wissen: Durch das Rentensplitting können Ehe- paare diese Anwartschaften partnerschaftlich teilen und sich eine einkommensunabhängige Alternative zur Wit- wen- oder Witwerrente schaffen. Außerdem soll damit die eigenständige Alterssicherung von Frauen verbessert werden. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg jetzt mit. Beim Rentensplitting werden die in der Ehezeit erwor- benen Ansprüche gleichmäßig auf beide Partner auf- geteilt und beide so gestellt, als hätten sie während der Ehe gleich hohe Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Der Partner mit den höheren Rentenanwartschaften gibt ei- nen Teil seiner Ansprüche an den anderen Partner ab. Für das Splitting können sich Eheleute entscheiden, bei denen jeder mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt hat. Bedingung ist ferner, dass die Ehe entweder nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder beide Partner nach dem 1. Januar 1962 ge- boren worden sind. Die Splittingzeit beginnt jeweils mit dem Monat der Eheschließung und endet spätestens im Rentenalter oder wenn der Tod eines Ehepartners eintritt. Eine gemeinsame Erklärung beider Eheleute gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung ist notwendig, um das Splitting herbeizuführen. Da das Versicherungsleben beider Eheleute abgeschlossen sein muss, kann die Er- klärung frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt ab- gegeben werden, an dem beide Partner die Regelalters- grenze erreichen und Anspruch auf eine Altersvollrente haben. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod eines Ehepartners kann sich der Hinterbliebene auch noch al- lein für das Splitting und damit gegen eine Witwen- oder Witwerrente entscheiden. Ein Rentensplitting ist für alle Beteiligten verbindlich. Die Regelungen zum Splitting gel- ten natürlich auch für eingetragene Lebenspartnerschaf- ten sinngemäß. Mehr Informationen enthält die kostenlose Broschüre »Ren- tensplitting - partnerschaftlich teilen«. Sie kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Landkreis Ravensburg Nachhaltigkeit im Osternest Bunte Eier, Schokohasen und andere Naschereien - so sieht das standardmäßige Osternest aus. Doch wo kom- men eigentlich die Eier her und wie wurden die Hühner, die sie gelegt haben, gehalten? Wie wurde der Kakao für die Schokolade angebaut? Sie wissen es nicht? Wie wäre es also mit einem Nest in diesem Jahr, bei dem Sie sich über die Haltung der Hühner und der Herkunft der Pro- dukte sicher sein können? Die Bio-Musterregion Ravensburg setzt sich für die re- gionale Bio-Landwirtschaft im Landkreis Ravensburg und in den angrenzenden Gemeinden Meckenbeuren, Tettnang und Neukirch ein und hat im Zuge dessen das Projekt „Bio-Gschenkle - biologisch, regional, nachhaltig Genuss verschenken“ ins Leben gerufen. Die 15 beteiligten Bio-Betriebe und Läden stellen verschiede Varianten von Bio-Nestle für Ostern oder auch ein Geschenk zu jedem anderen Anlass mit besten Bio-Produkten aus der Region und angrenzenden Bio Muster- und Öko-Modellregionen (Biberach, Bodensee, Oberallgäu-Kempten) zusammen. Die liebevoll verpackten Nester sind nicht nur ein echter Hingucker, sondern auch ein Beitrag zur Unterstützung unserer regionalen Bio-Landwirtschaft und handwerkli- chen Verarbeitungsunternehmen, die für unsere Ernäh- rungssouveränität im Landkreis unerlässlich sind. Von den traditionellen Eiern, die im Nest nicht fehlen dürfen, über verschiedene Honigprodukte, Mehle, Essigspezialitäten und Selbstgebranntes, bis hin zu Marmeladen, Keksen und Nudeln werden Produkte im Bio-Gschenkle von den verschiedenen Anbieter/innen der Bio-Musterregion Ra- vensburg verpackt. Alle Verkaufsstellen versuchen, auf individuelle Wünsche so gut wie möglich einzugehen. Viele können die Gschenk- le auch verschicken oder liefern (gegen Aufpreis). Das Bio-Gschenkle sollte nicht nur für Privatpersonen eine nachhaltige Alternative zum Standard-Oster-Nest sein, auch Firmen und Vereine sind eingeladen, ihre Mitarbei- ter/innen und Vereinsmitglieder mit liebevollem Genuss aus der Region zu beschenken. „Wir möchten mit dem Bio-Gschenkle die Verbraucher/innen in der Region er- reichen und zeigen, wie vielfältig die Produktpalette bei uns ist“, so Katharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Musterregion Ravensburg, die das Projekt initiiert hat. Betriebe und Vereine und alle Privatpersonen können dazu beitragen, die regionale Bio-Landwirtschaft durch das Verschenken der Bio-Gschenkle bekannter zu ma- chen und die Erzeugung hochwertiger, nachhaltiger und gesunder Lebensmittel in der Region unterstützen. Eine genauere Beschreibung der einzelnen Bio-Gschenkle und der Verkaufsstellen finden Sie auf der Homepage der Bio-Musterregion unter www.biomusterregionen-bw.de/ ravensburg bei den Projekten. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Ich will etwas machen mit IT“ Experten-Chat am 6. April 2022 auf abi.de Zukunft zwischen Bits und Bytes: Wer im Bereich IT ar- beiten möchte, hat hierzu vielfältige Möglichkeiten. Beim nächsten abi» Chat am 6. April dreht sich alles ums Thema „Ich will etwas machen mit IT“. Dabei können die Teilneh- mer*innen von 16 bis 17.30 Uhr ihre Fragen stellen. Homeoffice statt Büroalltag, virtueller Unterricht statt Klassenzimmer, Video-konferenz statt Besprechungs- raum: Covid-19 hat die Digitalisierung enorm beschleunigt. Damit Computer, Server, Apps und Co. reibungslos funk- tionieren, bedarf es des Fachwissens und der Fähigkeiten von IT-Expertinnen und -Experten. Viele Möglichkeiten - wenig Arbeitslose Sie arbeiten in einem relativ krisenfesten Umfeld. Laut Branchenverband Bitkom erreichte das Geschäftsklima in der IT und Telekommunikation im Januar 2022 bereits wieder das Vor-Corona-Niveau. Für das aktuelle Jahr wird mit stabilem Wachstum gerechnet. Zugleich habe jedoch der Indikator für den Fachkräftemangel einen neuen Spitzenwert erreicht. Weitere Zahlen liefert die Bundesagentur für Arbeit (BA). Ihren Angaben zu-folge hat sich der Arbeitsmarkt für IT-Fachleute sehr gut entwickelt. So gäbe es nach wie vor nur wenige Arbeitslose mit IT-Berufen. 2018 betrug die Arbeitslosenquote insgesamt 2,7 Prozent. Der Bestand an gemeldeten Stellen hingegen lag auf Höchstniveau. Welche Studiengänge und Ausbildungen sind möglich? Wer eine Tätigkeit im Bereich IT anstrebt, hat vielfältige Möglichkeiten. So finden sich in diesem Arbeitsfeld ne- ben Fachinformatikerinnen und Fachinformatikern auch Informatikkaufleute, IT-Projektkoordinatorinnen und -Pro- jektkoordinatoren, Softwareentwickler/innen, Data Scien- tists, IT-Berater/innen und Wirtschaftsinformatiker/innen. Sie arbeiten nicht nur bei Software- und Hardware-Her- stellern, sondern in fast allen Unternehmen der freien Wirtschaft. Zudem finden sie im öffentlichen Dienst eine Beschäftigung. Welche Ausbildungen und Studiengänge in die IT führen, erfahren die Teil-nehmer*innen beim nächsten abi» Chat am 6. April. Von 16 bis 17.30 Uhr erhalten Sie außerdem Antworten auf Fragen wie: Was muss man für einen Beruf im Bereich IT mitbringen? Wie gelingt der Berufseinstieg? Was sind aktuelle Trends? Neben den Expertinnen und Experten der Agenturen für Arbeit, von Verbänden sowie Hochschulen nimmt auch die abi» Redaktion am Chat zum Thema „Ich will etwas machen mit IT“ teil. Alle Fragen und Antworten im Chatprotokoll Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 02. April – 10. April 2022 Gedanken zur Woche Der Augenblick Die Arbeit läuft dir nicht davon, wenn du deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis du mit der Arbeit fertig bist. Aus China Samstag, 02. April Ab 8.00 Uhr Aktion Hoffmann 14.30 Uhr Baienfurt - Ökumenischer Qutdoor Kinder- bibeltag 17.30Uhr Baienfurt - Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 03. April - 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Klara Merk, Familie Schimanowski, Anni Maier, Karl Schnell, Jahrtag: Johannes Merk) Misereor-Fastenkollekte 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Emilio Dienstag, 05. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Ab 16.00 Uhr Baindt - Beichte der Erstkommunionkinder - Sakristei Mittwoch, 06. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 14.30 Uhr Baienfurt - Kreuzwegandacht mit dem ka- tholischen Frauenbund 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 07. April 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Ab 16.00 Uhr Baindt - Beichte der Erstkommunionkinder - Sakristei Freitag, 08. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Theresia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs mit An- gehörigen) Samstag, 09. April Kein Gottesdienst Baienfurt - Platzkarten für die Karfrei- tagsliturgie um 15.00 Uhr, für die Os- ternacht um 20.00 Uhr, fürs Hoch- Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 amt am Ostersonntag um 9.30 Uhr und für Ostermontag um 10.00 Uhr liegen hinten in der Kirche aus. Sonntag, 10. April - Palmsonntag 09.45 Uhr Baindt - Palmweihe auf dem Kirchplatz 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mitgestaltet vom Kindergarten St. Martin († Brunhilde Dreher, Ludmilla und Rochus Illenseer, Pia und Bap- tist Heilig, Margarete Vollmer, Agathe Zim- mermann, Jahrtag: Adam Zimmermann) Kollekte ist für das Heilige Land 09.45 Uhr Baienfurt - Palmweihe auf dem Parkplatz 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit dem Chor- quartett des Kirchenchors 11.15 Uhr Baienfurt - Kleine Kirche „wir feiern Palm- sonntag“ Maskenpflicht während des Gottesdienstes Beichtgelegenheit und Bußfeier auf Ostern - „Lasst euch mit Gott versöhnen“ (2Kor 5,20) Beichtgelegenheit: Baienfurt: Sa, 2. April ab 17.30 Uhr Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Bänke sind gekennzeichnet - jede 2. Bank kann ge- nutzt werden - • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mit- feiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Altkleidersammlung, Samstag, 02. April, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 02. April wird wieder eine Sammlung ge- brauchter Kleidung zugunsten der Katholischen Hilfsor- ganisation „Aktion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sam- meltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke auf Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 24.03.2022 Seitens der ev. Kirchengemeinde wurde der Wunsch ge- äußert, dass ein wöchentliches Friedengebet abwech- selnd mit der kath./ev. Kirchengemeinde Baindt/Baienfurt stattfinden soll. Es wurde beschlossen, dass die kath. Kir- chengemeinde Baindt einmal im Monat ein Friedengebet am Sonntagabend um 18 Uhr bei der Kirche veranstaltet. Für den Kindergarten gibt es einige neue Anschaffungen: Ein defekter Drucker wird ersetzt, eine Hebel-Schneid-Ma- schine und diverse Spielgeräte für die Bewegungsbau- stelle werden angeschafft. Da das Gemeindehaus kaum benutzt wurde, kann dieses Jahr der Großputz ausfallen. Lediglich die Fensterschei- ben sollen geputzt werden. Die aktuellen Corona-Pandemie-Regelungen wurden be- sprochen: Das Reinigen der Kontaktflächen (Bänke) in Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 der Kirche kann entfallen, das Gotteslob kann wieder ausgelegt werden. Ordner-Dienste sollen in den kom- menden Wochen noch erhalten bleiben. Texte zu den Corona-Regeln sollen im Amtsblatt angepasst werden. Grundsätzlich kann das Gemeindehaus demnächst wie- der uneingeschränkt genutzt werden. Der Beschluss für die Öffnung des Gemeindehauses wird auf Ende April verschoben. Das Getränke-Sortiment wird davor noch angepasst und überarbeitet. Der Impulse-Ausschuss hat wieder mehrere Veranstal- tungen geplant. Im Februar war ein Vortrag von David Bösel zur Ju- gendarbeit „Mobile Junge Kirche“ mit Jugendlichen und KGR-Mitgliedern von Baindt und Baienfurt. Es wurde an- geregt, das Thema baldmöglichst wieder aufzugreifen und das weitere Vorgehen im Kirchengemeinderat und im Jugendausschuss zu besprechen. In Waldburg war eine Veranstaltung des Dekanats zur Weiterentwicklung der Nachbarschaftshilfe. Dort wurde vorgestellt, dass eine Fachstelle für organisierte Nach- barschaftshilfe, angegliedert an die Caritas, geschaffen werden soll. Der KGR war der Meinung, dass dieses The- ma mit der Leitung der Nachbarschaftshilfe gemeinsam mit beiden Kirchgemeinderäten Baindt und Baienfurt be- sprochen werden muss. Ökumenischer Outdoor Kinderbibeltag 2.4.2022 Verschoben Verschoben auf einen späteren Zeitpunkt ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 14:00, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden ACHTUNG!! Osterkerzen-Gestalten für Groß und Klein beginnt eine Stunde später um 15 Uhr!!! impulse Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden ACHTUNG!! Osterkerzen-Gestalten für Groß und Klein beginnt eine Stunde später um 15 Uhr Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herzlich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze gehören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Methode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona- Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entsprechenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 15:00 Uhr, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Nach zwei Jahren Zwangspause laden wir Erwachsene und Kinder wieder herz- lich dazu ein, unter Anleitung selbst eine Osterkerze zu gestalten. Sie erfahren welche Symbole auf die Osterkerze ge- hören und den Grund dafür. Außerdem lernen Sie eine einfache und schöne Me- thode kennen, Kerzen selbst zu verzieren. Es gelten die üblichen Corona-Regeln. Bringen Sie also bitte außer Messer und Brettchen auch noch den entspre- chenden 3G-Nachweis und eine Maske mit. Kerzen und Wachsplatten stellen wir zur Verfügung. Wann: Samstag, 02.04.2022, 15:00 Uhr, Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 3,50 Euro Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Sonntag, 03. April Judika 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit Kammermusik 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 06. April 15.00 Uhr - 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Gehwegparken ist rücksichtslos... .... auch der Kinder wegen! Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Sonntag, 10. April Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche mit dem Posaunenchor 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 _________________________ Gedanken zum Wochenpsalm Der nächste Sonntag „Judika“ hat seinen Namen vom Ruf aus Psalm 43: Verhilf mir zu meinem Recht! 1 Verhilf mir zu meinem Recht, Gott! Vertritt mich vor Gericht gegen das Volk, das sich nicht an deine Gebote hält! Rette mich vor falschen und bösen Menschen! 3Sende dein Licht und deine Wahrheit! Sie sollen mich sicher führen. 5Was bist du so bedrückt, meine Seele? Warum bist du so aufgewühlt? Halte doch Ausschau nach Gott! Denn bald werde ich ihm wieder danken. Wenn ich nur sein Angesicht schaue, hat mir mein Gott schon geholfen. Ein Gebet, das auch heute Menschen Worte leiht, wenn sie weder ein noch aus wissen. Der Psalm lädt ein, mit den bedrängten Menschen ge- meinsam zu beten, um Rettung und um das Licht der Wahrheit, das Menschen aufwachen lässt aus dem Irr- glauben der Propaganda, die sie über Jahrzehnte ge- hört haben. Damit sie im Gegenüber wieder einen Menschen erken- nen, mit eigener Würde, mit eigenem Willen und nicht bloß einen Feind, der mit Gewalt herumgekriegt werden soll. Wer Gott wirklich begegnet, sieht seinen Mitmenschen mit anderen Augen und erlebt, wie sich dadurch das Le- ben mit Gottes Hilfe verändert. - Denn jede Veränderung fängt in den Köpfen und Herzen an - in der Begegnung mit einem „Du“! Gottes Segen dazu! - Ihr Martin Schöberl, Pfr. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de _________________________ Der Psalm lädt ein, mit den bedrängten Menschen gemeinsam zu beten, um Rettung und um das Licht der Wahrheit, das Menschen aufwachen lässt aus dem Irrglauben der Propaganda, die sie über Jahrzehnte gehört haben. Damit sie im Gegenüber wieder einen Menschen erkennen, mit eigener Würde, mit eigenem Willen und nicht bloß einen Feind, der mit Gewalt herumgekriegt werden soll. Wer Gott wirklich begegnet, sieht seinen Mitmenschen mit anderen Augen und erlebt, wie sich dadurch das Leben mit Gottes Hilfe verändert. – Denn jede Veränderung fängt in den Köpfen und Herzen an – in der Begegnung mit einem „Du“! Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfr. --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de --- Ökumenisches Friedensgebet auf dem Baienfurter Marktplatz Der Einladung zum Friedensgebet in der Ortsmitte folgten zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger und brachten damit auf anrührende Weise ihre Solidarität mit den Menschen zum Ausdruck, die in diesen Wochen in der Ukraine die Schrecken des Krieges erleben. Ökumenisches Friedensgebet auf dem Bai- enfurter Marktplatz Der Einladung zum Friedensgebet in der Orts- mitte folgten zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger und brachten damit auf anrührende Weise ihre Solidarität mit den Menschen zum Ausdruck, die in diesen Wochen in der Ukraine die Schrecken des Krieges erleben. Neben dem Jesuswort: „Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen“ kamen Stimmen von Menschen aus der Ukraine, aus Bela- rus und Russland, die für den Frieden einstehen, zum Klin- gen, sowie zahlreiche Friedenslieder - musikalisch beglei- tet vom Kirchenchor der Ev. Kirchengemeinde - darunter „Gib Frieden, Herr, gib Frieden: Denn trotzig und verzagt Neben dem Jesuswort: „Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen“ kamen Stimmen von Menschen aus der Ukraine, aus Belarus und Russland, die für den Frieden einstehen, zum Klingen, sowie zahlreiche Friedenslieder – musikalisch begleitet vom Kirchenchor der Ev. Kirchengemeinde – darunter „Gib Frieden, Herr, gib Frieden: Denn trotzig und verzagt hat sich das Herz geschieden von dem, was Liebe sagt! Gib Mut zum Händereichen, zur Rede, die nicht lügt, und mach aus uns ein Zeichen dafür, dass Friede siegt.“ Foto: Jörg Stratmann, Einstimmen des Chors vor dem Friedensgebet Eine der Teilnehmerinnen brachte nach dem Gebet zum Ausdruck, wie es viele erlebt haben: „Es hat einfach gutgetan, den Emotionen, die sich zur Zeit in einem aufstauen, im Singen ein Ventil zu geben.“ Dieses öffentliche Zeichen der überkonfessionellen Verbundenheit mit allen, die den Frieden suchen, soll eine Fortsetzung finden. – So sagten hinterher viele Stimmen. – Wobei wir natürlich sehr hoffen, dass der Anlass dafür schon bald nur noch Geschichte sein wird. Martin Schöberl, Pfr. --- Woche 5: Knoten lösen (1. Könige 3,16–28) Manche Situationen sind so verknotet, dass sich gar nichts mehr bewegt. Lähmender Stillstand – wie schafft man es, dass hier etwas weitergeht? Oft sind es Außenstehende, die das Fadenende finden und den Knoten lösen können. --- Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Sie möchten den Menschen in der Ukraine helfen? Das Gustav-Adolf-Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbarländern und kann so zielgenau helfen. hat sich das Herz geschie- den von dem, was Liebe sagt! Gib Mut zum Händerei- chen, zur Rede, die nicht lügt, und mach aus uns ein Zei- chen dafür, dass Friede siegt.“ Foto: Jörg Stratmann, Ein- stimmen des Chors vor dem Friedensgebet Eine der Teilnehmerinnen brachte nach dem Gebet zum Ausdruck, wie es viele erlebt haben: „Es hat einfach gut- getan, den Emotionen, die sich zur Zeit in einem auf- stauen, im Singen ein Ventil zu geben.“ Dieses öffentliche Zeichen der überkonfessionellen Ver- bundenheit mit allen, die den Frieden suchen, soll eine Fortsetzung finden. - So sagten hinterher viele Stimmen. - Wobei wir natürlich sehr hoffen, dass der Anlass dafür schon bald nur noch Geschichte sein wird. Martin Schöberl, Pfr. _________________________ Woche 5: Knoten lösen (1. Könige 3,16-28) Manche Situationen sind so verknotet, dass sich gar nichts mehr bewegt. Lähmender Stillstand - wie schafft man es, dass hier et- was weitergeht? Oft sind es Außenstehende, die das Fadenende finden und den Knoten lösen können. _________________________ Ukraine-Nothilfe des Gustav-Adolf-Werkes Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Sie möchten den Menschen in der Ukraine helfen? Das Gustav-Adolf-Werk (GAW) hat langjährige Beziehungen zu evangelischen Kirchen in der Ukraine und in den Nachbar- ländern und kann so zielgenau helfen. Auf der Homepage des GAW können Sie unter www.gaw- wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bankverbindung des GAW unter Angabe des Verwendungszwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Auf der Home- page des GAW können Sie un- ter www.gaw-wue.de aktuelle Berichte von den Hilfseinsätzen der Partnerkirchen bei der Ukraine-Krise lesen. Um zu spenden, nutzen Sie bitte die nebenstehende Bank- verbindung des GAW unter Angabe des Verwendungs- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 zwecks. Falls Sie elektronisch spenden wollen, gelangen Sie durch das Scannen des QR-Codes auch direkt auf die Spendenseite des GAW. Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Unterstützung. Frauenkreis am MITT- WOCH, den 13. April 2022 um 19:00 Uhr Wir beginnen wieder! Liebe Frauen, nun wollen auch wir wieder mit unse- ren Treffen beginnen. Ganz vorsichtig (Corona-Regeln) aber mit großer Freude nach so langer Zeit der Enthaltsamkeit. Wir wollen diesen Abend nutzen, um mit Lieselotte Schnü- rer über Esther, eine der großen Frauen in der Bibel zu sprechen. Sie wird auch als fromme Asketin gesehen und man empfahl sie den Christen als Vorbild für die Fasten- disziplin in der Passionszeit. So gesehen ein wunderbarer Bezug zur Karwoche. Bleibt alle gesund und trotz der Schwere der Zeit zuver- sichtlich, Gott behüte euch. Wir freuen uns auf euch, Euer Frauenkreis-TEAM Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns mon- tags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 4.4. - Karin Beckert: „ Frühling auf Eiern“ mit Gouache oder Aquarell auf ausgeblasenen Eiern 11.4.- I. Allkemper:“Bald ist Ostern!“-Frühling auf Tellern und Tassen; Porzellanmalerei mit Eddingstiften 25.4. - Kein KM!!! 2.5. - Gerhard Hillmayr: „Landschaft - leicht“ Aquarell 9.5. - Annemarie Weber:“ Ein besonderer Schmuck zum Sommerkleid: alles gestrickt!“ 16.5. - Elli Duelli: „Blühende Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Am Montag, den 4.4.2022 wollen wir mit Karin Beckert den „Frühling auf Eiern“ entstehen lassen. Das könnte so oder ähnlich aussehen. Na, Lust auf Frühling? Dann bitte schnell anmelden. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Nachruf Im Alter von über 89 Jahren ist unser Ehrenmitglied Albert Vollmer gestorben. Der Tod unseres Sportkameraden macht uns tief betroffen und sehr traurig. Albert Vollmer wurde 1965 Mitglied im SV Baindt. In sei- ner 57-jährigen Mitgliedschaft hat er unseren Sportverein mitgestaltet und geprägt wie kaum eine andere Person. Seine Vereinslaufbahn in Baindt begann er als begeis- terter Fußballspieler und Leichtathlet. Als Sportdozent an der Pädagogischen Hochschule in Weingarten brachte er großes Wissen und hervorragende Kompetenz in Sachen Sport mit. Dies erwies sich im Nachhinein als Glücksfall für den SV Baindt. In dem Artikel Sport ist mehr als Spaß und Vergnügen, den Albert Vollmer 2009 in der Festschrift zum 50-jähri- gen Bestehen des SV Baindt veröffentlichte, schreibt er ... Bewegung ist für die körperliche und geistige Entwick- lung der Kinder lebensnotwendig. Diese Erkenntnis wur- de für mich sowohl im Schul- als auch im Vereinssport bestimmend. ... Es war eine Erkenntnis die er auch im SV Baindt mit Le- ben erfüllte und 1970 das Kinderturnern des SV Baindt ins Leben rief, welches er bis ins hohe Alter als Übungs- leiter betreute. Auch ich selbst hatte 1971 als Viertklässler im Kinderturnen meine erste Begegnung mit ihm. Als Abteilungsleiter Turnen war Albert Vollmer von 1970 bis 2002 Mitglied im Vorstand des SV Baindt, wo sein ho- her sportlicher Sachverstand stets gefragt war und für die richtigen Impulse sorgte. 1973 richtet der SV Baindt erstmals das Gemeindesport- fest aus. Leichtathletikwettbewerbe für Kinder und Ju- gendliche sowie die Abnahme des Sportabzeichens für Erwachsene waren hier immer ein besonderes Anliegen von Albert Vollmer. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Unter seiner Regie wurden ab 1978 auch Waldlauf-Wett- bewerbe im Rahmen der Gemeindesportwoche durch- geführt. Für sein vorbildliches Engagement und seine besonderen Verdienste wurde Albert Vollmer 1984 mit der goldenen Vereinsehrennadel des SV Baindt ausgezeichnet. Gesundheitssport im SV Baindt zu etablieren, war für Al- bert Vollmer eine Herzensangelegenheit. So wurden 1997 unter seiner Federführung 5 Veranstaltungen der Abteilung Turnen mit dem Zertifi- kat Pluspunkt Gesundheit ausgezeichnet und 1998 wurden 2 seiner Übungsleiterinnen ebenfalls mit dem Pluspunkt Gesundheit ausgezeichnet. Albert Vollmers große Leidenschaft war der Orientie- rungslauf. Seine großartigen Verdienste für diese Sport- art werden im Nachruf von Lothar Halder gewürdigt. In Würdigung seiner überragenden Verdienste erhielt Albert Vollmer 2003 mit der Ehrenmitgliedschaft die höchste Auszeichnung des SV Baindt. Auch im fortgeschrittenen Alter nahm er rege am Ver- einsleben teil. Bei den Jahreshauptversammlungen und den Helferfesten war Albert Vollmer ein gern gesehener Gast, beliebter Gesprächspartner und kompetenter Rat- geber. Albert Vollmer hat im SV Baindt Akzente gesetzt, die über seinen Tod hinweg in die Zukunft wirken werden. Sein beispielloses Engagement gepaart mit hoher Sachkom- petenz und Bescheidenheit im Auftreten werden immer Vorbild für uns sein. Wir gedenken Albert Vollmer in großer Dankbarkeit, freundschaftlicher Verbundenheit und tiefem mensch- lichen Respekt. Unser tief empfundenes Mitgefühl und unsere herzliche Anteilnahme gilt seiner Familie und seinen Angehörigen. Wolfgang Schneider, Vorsitzender Im Namen der Baindter Orientierungsläufer möchte ich auf ein langes, erfülltes und engagiertes Leben von Albert Vollmer für den Sport und für seine Herzensangelegen- heit, den Orientierungslauf zurückblicken. Seine Anstellung als Sportlehrer an der Pädagogischen Hochschule in Weingarten hat Albert Anfang der 1960 er Jahre ins Schussental nach Baindt gebracht, wo er nach wenigen Jahren auf dem Annaberg ein Haus für seine Familie baute. Als begeisterter Fußballer und Leichtathlet integriert er sich schnell im Baindter Sportverein, spielt Fußball und lässt sich dann aber bald von einem Sport infizieren, der sehr eng mit der Natur verbunden ist. Laufen im Wald, mit Karte und Kompass, über Stock und Stein, schnellst- möglich bestimmte Posten im Gelände anlaufen; Ein perfekter Wettkampfsport für einen der mehr will als nur Laufen. Mit höchsten Anforderungen an Körper und Geist. Es ist die Geburtsstunde des Orientierungslaufs in Baindt. Oder auch kurz nur „OL”, wie es alle in Baindt kennen- gelernt haben. Der Anfang ist mühsam, es fehlt die Grundlage des OL, die Karte. In mühevoller Feldarbeit kartiert Albert den Wald bei Fuchsenloch, mit Tusche und Pinsel entsteht die erste Spezialkarte, zunächst noch in schwarz-weiß, . 1976 findet der erste offizielle OL‘s des SV Baindt statt. Ein Jahr später wird die Karte dann fünffarbig und er- füllte damit das Reglement. 1980 entsteht dann die erste OL-Karte im Baindter Wald, sie wird „Egelsee“ genannt und auf den Klosterwiesen findet dann das erste Großereignis in Baindt statt. Deut- sche Meisterschaften locken knapp 500 Sportler aus ganz Deutschland in den Süden. Danach beginnt eine respektable Entwicklung. Früh be- ginnen die Söhne mit dem Sport. Nachbarn, Freunde und Bekannte stoßen dazu, behutsam trainiert Albert Vollmer seine Schützlinge, parallel hilft er mit, den Sport zu ent- wickeln. Er wird 1984 Landesfachwart im Schwäbischen Verband und prägt diese Entwicklung bis 2002. 1984 wird sein Sohn Norbert der erste Baindter im Na- tionaltrikot. Als Jugendlicher wird er fürs Nationalkader nominiert, Wolfgang Halder folgt ihm bald und im Sog der Beiden entwickeln sich weitere Talente, die OL-Grup- pe wird größer und größer. 13 Jahre ist der SV Baindt mit mindestens einem Läufer im Nationalkader vertreten. In der Zeit erfolgen Teilnahmen bei Weltcupläufen, Länderkämpfen und Weltmeisterschaften Für den SV Baindt sammeln die OL’er unzählige Landes- titel in allen Altersklassen, viele Medaillen bei Nationalen Meisterschaften und insgesamt vier Deutsche Meister- titel. Es werden weitere große Veranstaltungen in Baindt or- ganisiert und ausgetragen. Zuletzt 2008 mit einer weite- ren Deutschen Meisterschaft mit rund 700 Teilnehmern. Danach wird es ruhiger um den OL in Baindt. 40 Jahren nach dem ersten Wettkampf geht 2016 mit einem Landesranglistenlauf eine lange erfolgreiche Ära zu Ende. Albert Vollmer darf man als „Urvater” und Initiator des OL’s in Baindt bezeichnen. Er hat mit seiner unnachahm- lichen Art viele Kinder und Jugendlichen aber auch Er- wachsene für diesen schönen Natursport motivieren kön- nen. Mit Anfang 30 kam Albert Vollmer nach Baindt und fand dort mit seiner jungen Familie einen Lebensmittelpunkt, an dem er sich in vielfältiger Art und Weise im Gemein- de- und Vereinsleben engagiert hat. Mit 89 Jahren endet ein erfülltes und überaus aktives Leben. Unsere herzliche Anteilnahme gilt seinen Söhnen Stefan und Norbert, seinen Enkelkindern und allen Angehörigen. Lieber Albert, wir haben Dir viel zu verdanken. Ruhe in Frieden. Lothar Halder, Abteilungsleiter Orientierungslauf B-Juniorinnen siegen im Nachholspiel SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergat- reute) - SV Nufringen 1:0 Vor dem Start der Rückrunde im April hatten wir letztes Wochenende zunächst noch ein Nachholspiel aus der Hinrunde zu bestreiten. Wir konnten mit einem starken Kader antreten und so standen wir hin- ten sicher, hatten im Mittelfeld Zugriff und kombinierten uns immer wieder gefährlich nach vorne. In der 17. Minute steckte Martha den Ball gekonnt durch die gegnerische Abwehr, Magdalena zündete ihren ‚Turbo‘ und hob den Ball aus vollem Lauf geschickt über die Torspielerin direkt unter die Latte. Wir blieben weiter dran und erarbeite- ten uns noch einige gefährliche Torchancen durch Mona und Magdalena, die das Spiel frühzeitig hätten entschei- den können, nutzen sie aber leider nicht. In der zweiten Halbzeit verloren wir leider etwas den Faden, vielleicht aus Angst die knappe Führung aus der Hand zu geben, doch wir schafften es durch eine sehr gute Verteidigung, das Spiel siegreich nach Hause zu fahren. Insgesamt ein verdienter Sieg, insbesondere durch die überlegene ers- te Halbzeit. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Lorena Bürk, Vivienne Wertmann, Marie Strobel, Laura Bauhofer, Marta Stöhr, Hedda Said, Sophia Schai- rer, Tabea Schauffler, Hanna Steidle, Magdalena Ditt- mann, Mona Eiberle, Nora Lüttmann. Deutlicher Auswärtssieg in Aulendorf SG Aulendorf - SV Baindt 3:9 (2:4) Am vierten Rückrundenspieltag gastierte der SVB bei sommerlichen Temperaturen bei der SG aus Aulendorf, die in der Rückrunde mit Unentschieden gegen die Top- teams aus Wilhelmsdorf und Vogt bereits aufhorchen ließ. Trotz dieser beiden Achtungserfolge ging der SVB als klarer Favorit in die Partie, in welcher Trainer Micha- el Gauder nach zwei Remis in Folge wieder etwas mehr Leichtigkeit und Spielfreude von seiner Mannschaft sehen wollte. Personell rückten, im Vergleich zum Spitzenspiel gegen Vogt, Yannick Spohn und Sebastian Saile für die Jan Fischer und Tobias Szeibel (beide verletzt) in die An- fangsformation. Die Zuschauer im Stadion am Lehmgrubenweg bekamen von Beginn an eine spektakuläre Partie zu sehen, in der beide Teams zielstrebig nach vorne agierten. Nach eini- gen Halbchancen zu Beginn, spielte der SVB nach einer Viertelstunde Außenverteidiger Saile über rechts schön frei, der mit seiner butterweichen Flanke Philipp Boen- ke am langen Pfosten fand. Dieser bedankte sich und nickte zum 0:1 ein. Doch die Aulendorfer zeigten sich von diesem frühen Rückstand kaum geschockt und bereite- ten der Baindter Defensive mit langen Bällen auf Spie- lertrainer Andreas Krenzler einige Probleme. Zunächst rettete noch der Pfosten für die Baindter, doch in der 25. Minute sollte dann der verdiente Ausgleich für die SGA folgen. Nach einem eigentlich klaren Foul an den Baind- ter Kapitän Phillip Thoma, konterten die Gastgeber den SVB aus und Allgäuer überwand Luca Wetzel mit einem herrlichem Lupfer von der Strafraumkante. Auch wenn Krenzler wenig später sogar noch fast die Führung auf dem Fuß hatte, arbeitete sich der SVB wieder besser ins Spiel. Diesmal spielte Außenverteidiger Nummer 2, Lukas Walser, mit einem langen Ball hinter die Abwehrkette, den in den Strafraum eingestarteten „Freigeist“ Spohn frei. Dieser legte den Ball clever zu Boenke quer, der das 1:2 markierte. Vor allem Spohn fand nun Spaß an der Partie, ließ kurze Zeit später einen Verteidiger mit einem (Anm. d. Red. nicht ganz perfekten) Zidane-Trick hinter sich und brachte seine Hereingabe erneut zum freiste- henden Boenke. Dieser vollstreckte per Flugkopfball und machte damit seinen Hattrick nach 38 Minuten perfekt. Auch wenn die SGA mit einem direkten Freistoßtor zwi- schenzeitlich nochmal verkürzen konnte, stellte Jonathan Dischl kurz vor der Pause wieder den alten Abstand her, nachdem Boenke eine Flanke von Saile auf den Stürmer abtropfen ließ. Trotz sechs Toren im ersten Durchgang, sollte auch die zweite Hälfte noch einiges zu bieten haben. So setzte Rechtsaußen Ylber Xhafa drei Minuten nach seiner Ein- wechselung zum Sololauf an und schlenzte den Ball in Ar- jen-Robben-Manier mit links ins lange Eck - 2:5. Die letzten Zweifel an einem Comeback der Aulendorfer beseitigte dann das Sturmduo Dischl-Boenke mit einem Doppel- schlag in Minute 56 und 58. Erst beförderte Dischl, einen von Mika Dantona abgewehrten Schuss, über die Torlinie und bediente zwei Minuten später mustergültig Boenke im Strafraum, der aus halblinker Position dem Torhüter keine Abwehrchance ließ. Mit einem Spielstand von 2:7 nach 60 Minuten schaltete der SVB einen Gang zurück, der mögliche wöchentliche Kasten der Familienbrauerei Stolz für die meisten Spieltagstore trieb die Mannschaft jedoch zu weiteren Offensivaktionen an. In der 80. Minute wurde dafür Xhafa von Nico Geggier über links in Szene gesetzt, dessen Flanke der eingewechselte Phillipp Kneisl am langen Pfosten per Kopf vollendete. Auch wenn der SGA nach einem Abstimmungsfehler in der Baindter Hin- termannschaft noch der dritte Tagestreffer gelang, mar- kierte in der 89. Minute Xhafa nach Vorlage von Dantona den Schlusspunkt. Im Kampf um die Meisterschaft gelingt dem SVB mit 20 Toren, zwei Siegen aber auch zwei Remis ein kurioser Start in die Rückrunde, der jedoch weiterhin Tabellenplatz 1 bedeutet. Nach zwei etwas zähen Partien, war die von Gauder geforderte Spielfreude in allen Mannschaftstei- len endlich wieder zu beobachten. An diese Leistung gilt es am kommenden Donnerstag im Nachholspiel gegen den SV Wolpertswende anzuknüpfen. Es spielten: Luca Wetzel - Lukas Walser, Denis Schi- manowski (46. Ylber Xhafa), Michael Brugger, Sebasti- an Saile(62. Florian Vollmer) - Yannick Spohn(71. Philipp Kneisl), Marko Szeibel, Mika Dantona, Phillip Thoma - Jo- nathan Dischl, Philipp Boenke(75. Nico Geggier) SG Aulendorf II - SV Baindt II 1:3 (1:2) Mit einem soliden Unentschieden gegen den SV Vogt II im Gepäck, gastierte der SVB II am Sonntagmittag beim Tabellenneunten aus Aulendorf. Die „Zweite“ zeigte sich in der Anfangsphase uninspiriert und fehleranfällig und kassierte in der 23. Minute nach einem Konter folgerichtig das 1:0. Im Anschluss wurde das Team von Timo Geggier aber besser und glich durch einen Fernschuss von Niklas Späth in der 35. Minute zum 1:1 aus. Am Abend zuvor hatte er sich im „Grünen Berg“ scheinbar noch etwas Mut für diesen Schuss angetrunken. Nur einige Sekunden später folgte dann auf kuriose Weise bereits das 1:2 - einen et- was zu festen Rückpass lenkte der Keeper der SGA un- freiwillig ins eigene Tor. Beflügelt von der Führung stand der SVB II in der Defensive nun stabiler und konnte auch offensiv weiterhin Akzente setzen. In der zweiten Hälfte bediente dann Ferhat Ünalan mit einem Pass, der an Ri- cardo Quaresma erinnerte, Stürmer Max Schmidt, welcher in der 63. Minute für die Entscheidung sorgte. Damit fährt die „Zweite“ mit einem verdienten Sieg den ersten Dreier in der Rückrunde ein und trifft bereits am Mittwoch im Nachholspiel auf den SV Wolpertswende II. Es spielten: Fabian Erb - Niklas Hugger, Sebastian Brenner (66. Rabie Akaiber), Patrick Späth, Dennis Hecht (66. Luca Lauriola)- Jannik Küchler (79. Lukas Grabherr), Albert Fi- scher, Niklas Späth (55. Moritz Gresser), Ferhat Ünalan, Kai Kostka - Max Schmidt Vorschau: Sonntag, 02.04.2022: Beide Mannschaften haben am Wochenende spielfrei. Mittwoch, 06.04.2022: Bezirkspokal 3. Runde 18.00 Uhr: SV Baindt - TSV Tettnang Frauen verteidigen Tabellenführung SV Fronhofen - SV Baindt 0:3 Vergangenen Sonntag traten die Damen des SV Baindt gegen die Damen des SV Fronhofen an. Beide Mann- schaften starteten motiviert ins Spiel, wodurch sich auf beiden Seiten einige Chancen ergaben, die jedoch zu- nächst erfolglos blieben. Die Baindter Damen kombinier- Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 ten gut und kamen einige Male gefährlich vors gegne- rische Tor. In der 25. Minute schoss Ramona Schnell den Ball aus ca. 25 Metern einfach mal aufs Tor und traf ge- zielt in die obere Ecke zum 0:1 für den SV Baindt. Trotz der Freude über die Führung gab der SV Baindt nicht nach und dominierte das Spiel bis zur Halbzeitpause, konnte aber keinen Treffer mehr landen. Obwohl die Gegnerin- nen mit dem Willen auf einen schnellen Ausgleich auf das Feld zurückkamen, drängten die Baindterinnen weiter und in der 57. Minute bekamen die Baindter Damen ein Freistoß in gutem Winkel zum Tor zugesprochen, den Ta- mara Sperle (C) verwandelte und so die Führung für ihre Mannschaft ausbaute. Die Damen aus Fronhofen ließen sich aber nicht unterkriegen und erarbeiteten sich noch einige gute Torchancen, die aber entweder von der Ab- wehr oder unserer souveränen Torfrau Marlene Schäfer abgewehrt wurden. Den Abschluss machte Ana Traub, die in in der 90. Minute, nach einer Ecke, präzise in die rechte untere Ecke traf. So fuhren die Baindter Damen mit einem 0:3-Sieg nach Hause und verteidigten ihren Platz an der Tabellenspitze. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Mariella Pedrazzoli, Lisa Meschenmoser, Ana Traub, Muriel Zum- brock, Tamara Sperle (C), Ramona Schnell, Julia Klein, Lara Herde, Lena Schäfer Nach dem abgesagten Spiel am 20.03. bekamen die Da- men des SV Baindt drei Punkte zugesprochen. Diesen Sonntag spielen sie in Baindt um 10:30 Uhr gegen den TSV Schlachters. TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Am Freitag, 08.04.2022 ab 14 Uhr freuen wir uns auf viele Helfer*innen. Wer mitarbeiten möchte, bitte kurz bei Mari- on Grabherr per Whatsapp unter 0174 9250499 melden. Silvia und Marion vom Bewirtungsteam Liebe Mitglieder, www.tc-baindt.de es gibt Veränderungen bei der Be- wirtung des Vereinsheims. Die Infos könnt ihr auf unserer Vereins-Web- seite nachlesen. Schaut doch mal dort vorbei! Die Vorstandschaft Die Sommersaison 2022 steht vor der Tür Werden Sie Schnuppermitglied beim TC Baindt - Freies Spiel während einer ganzen Saison, ausgenom- men an den Abenden, an denen während der Ver- bandsrunde (bis Ende Juli) 4 Plätze durch Training be- legt sind; Trainingszeiten siehe Aushang am Schwarzen Brett - Spielen beim Hobbytreff am Freitagabend von 19:00 - 20:30 Uhr; teilweise unter Anleitung von Mitgliedern - Spielgebühr: Erwachsene für eine Saison 50,- € Haben wir Sie neugierig gemacht? - kommen Sie einfach auf unsere Anlage - lesen Sie unsere Broschüre - schauen Sie auf unsere Homepage Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Sibylle Boenke, 1.Vorsitzende, Tel: 07502/1740 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 05. April 2022 kommt Herr Bernd Neu- ner, Konditormeister aus Bergatreute, zu uns in den Bi- schof-Sproll Saal nach Baindt und zeigt uns Tipps und Tricks zu Tortenverzierungen für besondere Anlässe. Be- ginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Terminvorschau: 18.05.2022 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche in Baindt m. d. Gemeindereferentin Frau Lehmann. Bei schönem Wetter im Pfarrgarten. 01.06.2022 19.00 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Wir eröffnen die Grillsaison: Vielseitige Grillideen m. regiona- len Beilagen 12.07.2022 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt, Haupt- versammlung m. Wahlen. Anschließend Eisverkostung von der Eisdiele La dolce Vita. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herz- lich zu unserer Mitgliederversammlung der Landjugend am Samstag, den 23.04.2022 um 17:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Die Tages- ordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Im Anschluss dazu findet unser Jahresessen wie gewohnt Jägerhäusle in Aulendorf statt Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Viele Grüße Patrick Späth Theresa Konzett 1. Vorstand 1. Vorständin Einladung Jahreshauptversammlung Förderverein Liebe Mitglieder, ich lade Euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederversammlung des Fördervereins am Samstag, den 23.04.2022 um 17:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht des Schatzmeisters und des Rechnungsprüfers 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 5. Sonstiges Über euer zahlreiches Erscheinen freue ich mich. Viele Grüße Florian Kränkle, 1. Vorstand Blutreitergruppe Georgsritt und Georgsfest in Bergatreu- te Gwigg Die Blutfreitagsgemeinschaft Bergatreute e.V. teilt mit, dass der Georgsritt mit Georgs- Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 fest am Samstag und Sonntag, den 14. und 15. Mai 2022 stattfindet. Treffpunkt und Aufstellung der Gruppen ist wie in den vergangenen Jahren am Sonntag um 9:00 Uhr vor dem Hof Brauchle in der Schwedengasse in Gwigg. Der im Rahmenterminkalender 2022 der Gemeinde Baindt enthaltene Termin am Sonntag, den 24. April 2022, entfällt somit. Jahreshauptversammlung der Blutreitergruppe Baindt Die im Rahmenterminkalender angekündigte Jahres- hauptversammlung der Blutreitergruppe am Freitag, den 22. April 2022, findet um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal statt. Volleyball LJ Baindt Heimspieltag VLJ 2 und nächste Spiele Zum Heimspieltag am vergangenen Sams- tag waren der VC Oberteuringen und die BSG Immenstaad Dornier in Vollbesetzung angereist. So ist es nicht verwunderlich, dass es bereits im ersten Satz gegen Oberteuringen heiß herging (24:26). Im zweiten Satz kämpften sich die Gastgeber mit einer starken Aufschlagserie unseres Routiniers zurück in ein himmlisches Spiel mit aussagekräftigem Endstand (25:15). Und auch im dritten Satz fehlte es nicht an Kampfeswil- len. Obwohl die Baindter mit 4:13 hinten lagen, ermög- lichte auch hier eine starke Aufschlagserie den Ausgleich zum Stand von 18:18. Ein weiteres Hämmerle brachte die Mannschaft zwar in gute Schlagdistanz, letztendlich ging der Sieg allerdings an Oberteuringen (22:25). Im Spiel gegen Immenstaad traten verletzungsbedingt zunächst vier Frauen und zwei Männer (statt vier Män- nern und zwei Frauen) an. Diesmal spielten die Baindter vor allem mit Köpfchen - die Männer im wörtlichen und die Damen im übertragenen Sinne (16:25). Ein weiterer Verletzungsausfall sorgte dafür, dass im zweiten Satz auf einmal fünf Frauen und ein Hirschmann auf der Baindter Seite standen. Mit absolutem Willen, viel Laufbereitschaft, lautstarkem Fanclub und ungebrochenem Teamgeist konnten die Gastgeber diesen Satz für sich gewinnen (25:23). Auch im dritten Satz wurde fabelhaftes Volleyball geboten und trotz Niederlage ohrenbetäubend gejubelt (24:26). Glückwunsch zu den zwei gewonnenen Punkten. Beim anschließenden Ausklang dieses gelungenen Heim- spieltages sammelten die Sportler der Volleyball Landju- gend bei einer Versteigerung außerdem noch Spenden für die Ukraine. Der Betrag von 150€ geht an das Begeg- nungscafé des DRK Baienfurt-Baindt. Ein herzlicher Dank geht hierbei an Achim vom Grünen Berg und an BUDE Team3, die uns so großzügig unterstützt haben. Bereits am Samstag, 02.04.2022 steht das nächste Spiel der VLJ 1 in Kressbronn an und am 07.04.2022 holt die VLJ 2 ihr Spiel gegen Langenargen Red Hots nach. Basar Baindt Neues vom Basar Team Baindt! Flohmarkt „Rund ums Kind“ 14.05.2022 von 10 bis 13 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwiesenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe beginnt am 30.04.2022. Den Link dazu und weitere Infos findet Ihr auf Facebook Kinderbasar Baindt. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Geflüchtete tauschen sich im DRK-Begegnungscafé aus Über 50 Frauen und Kinder aus der Ukraine sind am Dienstagnachmittag zum ersten Begegnungscafé für Geflüchtete ins DRK-Heim gekommen. Die DRK-Bereit- schaft Baienfurt Baindt hatte eingeladen und den Frauen und Kindern bei Kaffee und Kuchen eine Austauschplatt- form angeboten. „Uns war es wichtig, dass sich die Geflüchteten, die private Unterkünfte in Baienfurt und Baindt gefunden haben, aus- tauschen und vernetzen können. Dabei entstand die Idee dieses DRK-Begegnungscafés“ sagt Tobias Nestle, stell- vertretender Bereitschaftsleiter des DRK Baienfurt-Baindt und Kopf des Organisationsteams. Die Rotkreuz’ler wollen dieses Café vorerst jeden Dienstag ab 15 Uhr anbieten. Geplant sind auch Informationsvorträge zu regionalen Angeboten und Unterstützungsleistungen. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Dabei werden sie von beiden Gemeinden unterstützt. „Wir freuen uns, dass Sie bei uns sind, auch wenn der Anlass ein trauriger ist. Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen.“ sagte etwa die Baindter Bürgermeisterin Simo- ne Rürup bei der Auftaktveranstaltung. Baienfurts Bür- germeister Günter A. Binder ergänzt: „Die Türen unserer Rathäuser stehen Ihnen offen, wenn Sie etwas brauchen.“ Dieter Meschenmoser, Präsident des DRK-Kreisverbands Ravensburg, betonte in seinem Grußwort, dass das DRK einen wichtigen Beitrag in diesen humanitär schwierigen Zeiten leisten möchte und er froh ist, dass die Helferinnen und Helfer aus Baienfurt und Baindt diese Idee aufgegrif- fen haben. Der sehr gut gefüllte Raum gebe ihnen recht. Die erste Veranstaltung hat gezeigt, dass der Bedarf hoch ist. Fragen nach Kleidung, Wohnraum, Geldzuwendungen, Kinderbetreuung und auch zu anderen alltäglichen The- men brennen den Geflüchteten unter den Nägeln. Auch für Menschen, die Geflüchtete gerne mit privaten Angeboten unterstützen möchten, hat das DRK-Team eine Idee. „Wir wollen ein Activity-Board einführen. Die Menschen aus dem ganzen Landkreis können hier private Angebote anpinnen, die wir an die Frauen und Kinder wei- tergeben. Das kann eine Einladung zu einem Spieleabend, ein gemeinsamer Ausflug oder eine andere gemeinsame Aktivität sein. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.“ sagt Tobias Nestle. „Wir wollen den Geflüchteten einfach einen bestmöglichen und unbeschwerten Start in unse- rem Land ermöglichen.“ Wer das Begegnungscafé zum Beispiel mit einer Ku- chenspende oder auch mit Tatkraft unterstützen möchte, kann sich gerne bei Tobias Nestle, E-Mail tobias.nestle@drk-baienfurt-baindt.de melden. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Röhrenmoos durch das Karbachtal Vom Großweiher bei Röhrenmoos geht es über den Stützenberger Tobel zur Leupolz- mühle. Durch Krottental und das Naturschutzgebiet Kar- bachtal wird der Parkplatz erreicht. Wann: Dienstag 12.04.2022 um 12.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Gehzeit: ca. 3 1/2 Std./ 12 Km/ 200 Hm, Fahrpreis: 9,00 € für Mitglieder Einkehr ist vorgesehen nach der Wanderung, Rückkehr ca. 18.00 Uhr Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk (Wechselschuhe) Bitte die aktuellen Pandemie - Regeln beachten Anmeldung ab 08.04.2022 T. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20.00 Uhr am Vortag, T. 0151-12998910 Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frühlingsausflug vom VdK Ortsverband Weingarten Das Reiseziel vom Frühlingsausflug vom VdK Ortsver- band Weingarten war diesmal das Zuckergässle in Langenenslingen bei der Bäckerei Stehle Nach der langen Auszeit durch die Corona-Pandemie lud die Vorsitzende Karin Maucher ihre Mitglieder zu diesem schönen Ausflug ein. Abfahrt am Festplatz in Weingarten um 10:15 Uhr nach der vorgeschriebenen Corona-Verordnung und Kontrolle. Zu Anfang konnte man den Behindertenbus der Firma Bühler aus Wilhemsdorf besichtigen. Lt. dem Busfahrer Herrn Steinacher gibt es nur 2 solche Behindertenbusse in unserer Region. Es war sehr interessant. Danach ging es los. Die Vorsitzende hatte wieder Butterseelen und Butterhörnchen bei der Bäckerei Frick gekauft. In Bad Saulgau bei der Therme machten wir Pause und es gab das Vesper. Danach hatten wir noch Zeit die schöne Parkanlage bei der Therme zu besichtigen und zum Ver- weilen. Um 13:30 Uhr trafen wir bei der Bäckerei Stehle in Langenenslingen ein. Dort wurden wir schon von Herrn Stehle erwartet und in den großen Saal geführt. In der gläsernen Zuckerbäckerei bei gemütlichem und moder- nen Ambiente hatten wir die Möglichkeit einen Einblick in das handwrklichen Zuckerarbeiten wie vor 150 Jahren zu bekommen. Zu Anfang gab es Kuchen und Kaffee, dann begann Herr Stehle mit der Aufführung. Es war sehr aufschlussreich und nicht langweilig, man mußte auch viel lachen, wie er das alles erzählte. Ein Mitglied mußte den Topf rüh- ren,damit die Zuckermasse nicht einklebt und ein Mitglied mußte dann die Bonbonwalze betätigen, dass die Bon- bons ausgefalzt werden konnten. Diese Aufführung war sehr interessant. Danach gab es Leberkäse mit Briegele zum Abendessen. Zum Ende konnten wir noch einkaufen nach Herzenslust. Die roten und braunen Osterhasen, sowie die vielen an- deren leckeren Sachen verführten uns zum Großeinkauf für Ostern. So ging ein schöner sonniger Frühlingstag zu Ende, wir hatten allen unsere große Freude, dass wir wieder ver- reisen durften. Die mitgereisten Mitglieder waren sehr angetan über die gut organisierte Reise und bedankten sich herzlichst bei der Vorsitzenden. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Jahreshauptversammlung 2022 Besonders freuen konnten sich die zahlreich im ev. Ge- meindehaus versammelten DLRG-Mitglieder über die Teilnahme von Herrn Bürgermeister Günther A. Binder sowie der Vorsitzenden des DLRG Bezirks Ravensburg, Hannah Brenner und der Vorsitzenden des Fördervereins Hallenbad Baienfurt, Carola Resch-Seidenath. Rainer Müller berichtet, dass die Ortsgruppe in einem stabilen Zustand ist und er hofft, dass nun der Normalbe- Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 trieb konstant laufen kann. Mitgliederstand: 373 Mitglieder (trotz Corona sind nur 17 Personen ausgetreten), davon sind 224 Mitglieder zwischen 0 - 18 Jahren. Der Bau der Garage geht in die Endphase. Von den Ge- meinden kam die Erlaubnis, eine Beschilderung der DLRG anzubringen. Durch einen großzügigen Zuschuss der Fir- ma Bosch können jetzt Stühle und Tische beschaffen werden. Am 22. Mai wird zusammen mit den anderen Vereinen (DRK und Kunstkreis) ein Tag der offenen Tür veranstaltet. Leider ist unser Ehrenmitglied Albert Vollmer vergangene Woche überraschend gestorben. Gemeinsam wird Herrn Albert Vollmer und allen anderen verstorbenen Mitglie- dern in einer Gedenkminute gedacht. Wir trauern um unser Ehrenmitglied Albert Vollmer, der am 19.03.2022 von uns gegangen ist. Er war seit 1960 Mitglied der DLRG und seit 1969 als Lehr- scheininhaber in der Rettungsschwimmausbildung tätig. Mit großem Engagement unterrichtete er noch bis vor wenigen Jahren wöchentlich im Baienfurter Hallenbad Kinder und jugendliche. Er war bis zuletzt bei unseren Wettkämpfen als Wettkampfrichter eifrig dabei. Und wie stolz war er, wenn die Kinder seiner Trainingsgruppen Medaillen erhielten. Unzählige Kinder haben bei ihm das Schwimmen erlernt und viele junge Ausbilder*innen konn- ten von seiner Erfahrung lernen und sich durch seine Leidenschaft anstecken lassen. Wir in der DLRG werden Albert Vollmer als engagierten Ausbilder immer in unse- rem Bewusstsein und als treuen Kameraden in unseren Herzen bewahren. In tiefer Trauer DLRG OG Baienfurt, Vorsitzender Rainer Müller DLRG Bezirk Ravensburg, Vorsitzende Hannah Brenner Patrick Gebhard (stellvertretender Leiter Wasserrettungs- dienst) berichtet, dass es mehrere Einsätze und Übungen der Wasserrettungsgruppe im vergangenen Jahr gab. Ei- nige Rettungsschwimmer bildeten sich im Einsatztauchen, Strömungsretten, und Seiltechnik weiter. Das Jugend- einsatzteam (JET) traf sich regelmäßig zum Austausch. Agnes Müller berichtet, dass coronabedingt im Jahr 2021 nur 10 Trainingsabende statt 40 stattfinden konnten. Seit dem Re-Start vor drei Wochen sind tatsächlich fast alle Kinder und Jugendlichen wieder im Training und freuen sich sehr darüber. Die Trainer haben ihre Lizenzen durch Fortbildungen verlängert, außerdem hospitierten Lehr- scheinanwärter aus Altshausen und Bad Waldsee bei uns im Training. Trotz Einschränkungen konnten folgende Ab- zeichen ausgestellt werden: 4 Seepferdchen, 36 Schwim- mabzeichen, 27 Rettungsschwimmabzeichen. Neben dem normalen Training gab es eine Vereinsmeisterschaft. Da eine offizielle Siegerehrung nicht möglich war, verteilten einige Trainer die Urkunden an alle Teilnehmer. Die Leiterin Wirtschaft und Finanzen Renate Walter be- dankt sich bei ihrer Stellvertreterin Charlotte Knöpfler, welche die Barkasse vorbildlich führt und bei den Kas- senprüfern Andreas Entner und Ann-Kathrin Pfau. An- schließend stellt sie den Haushaltsplan 2022 und den Jahresabschluss 2021 vor. Die Kasse wurde am 09. März 2022 geprüft und für einwandfrei befunden. Herr Binder bedankt sich bei Rainer und Agnes Müller, al- len Mitgliedern und Mitwirkenden und ermutigt zum „Vor- wärtsdenken“ nach der herausfordernden Corona-Zeit. Er versichert, dass die Gemeinde gerne die DLRG unterstützt und sich freut über das große Engagement dieses Vereins. Herr Binder beantragt die Entlastung der Vorstandschaft. Die Jugendleiterinnen Julia Leonhard und Sabrina Gi- witsch beginnen mit einem Rückblick, der Ferienpro- gramm und Spielenachmittag umfasst. Im Spätherbst fanden Jugendleiterwahlen statt und es gibt ein neues Gremium: Julia Leonhard (Jugendleiterin), Sabrina Gi- witsch (stellvertretende Jugendleiterin), Lea Staudinger (Öffentlichkeitsarbeit), Leonie Hamm (Ressort Jugend), Jil Harder (Ressort Jugend), Renate Walter (Kasse). Die neue Jugendleitung hatte bereits die ersten Planungs- treffen für 2022 und hofft, dass die Pläne (Ausflüge, Ak- tionen usw.) durchgeführt werden können. Rainer Müller bedankte sich bereits vor der Versamm- lung bei Ann-Kathrin Pfau für ihre bisherige Arbeit als Jugendleiterin. Die Bezirksvorsitzende Hannah Brenner hebt ihre Zuge- hörigkeit zur „Familie“ der DLRG OG Baienfurt vor und betont, dass Baienfurt sehr aktiv und engagiert ist. An- schließend führen Hannah Brenner und Rainer Müller gemeinsam die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaf- ten durch. Geehrt für 10-jährige Mitgliedschaft werden: Leonie Schmid, Lea Staudinger, Jasmin Dankwardt, Jannik Heinzler, Anna Müller, Simon Staab, Annika Geßler, Sa- mira Marquardt, Finia-Lynn Pfeifer, Lisa Svoboda, Mir- ja-Amele Pfeifer, Stefanie Schad, Claudia Wöllhaf, Chris- toph Müller-Henker. Für 25-jährige Treue werden geehrt: Manuel Keller, Pa- trick Pfau. Rainer Müller betont das Besondere am ehrenamtlichen Engagement in der DLRG. Er bedankt sich bei allen Akti- ven und Unterstützern sowie bei der Gemeinde Baienfurt für die breite finanzielle und moralische Unterstützung. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Die diesjährige, ordentliche Hauptversammlung (nach § 12 der Satzung) wurde laut Vorstandssitzung vom 9. Februar 2022 festgelegt auf: Freitag, 8. April 2022, um 18:00 Uhr im Gasthof Bräuhäusle Baienfurt Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Totenehrung 3. Rückblick Jahresbericht 4. Geschäfts- und Kassenbericht 5. Bericht der Revisoren 6. Diskussion der Berichte Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 7. Entlastung des Vorstandes mit Antrag auf Einzelent- lastung 8. Wahl neuer Vorstand und Vereinsausschuss 9. Vorstellung des Haushaltplans für 2022 10. Anträge und Verschiedenes Wir bitten Sie, zu unserer Jahreshauptversammlung zahl- reich zu erscheinen, auch Gäste oder Bekannte aus Ihrem Umkreis sind stets willkommen. Selbstverständlich findet die Versammlung nur unter Beachtung der aktuellen Co- rona-Verordnungen statt. Nach § 13 Absatz 2 der Satzung können Anträge zur Hauptversammlung nur in schriftlicher Form, bis Frei- tag, 25. März 2022 beim 2. Vorsitzenden Hans Schmid eingereicht werden. Da der 1. Vorsitzende, Thomas Bernhardt, aus uns bisher unbekannten Gründen, sein Ehrenamt seit fast 8 Mona- ten nicht mehr wahrnimmt, ist eine Neubesetzung hierzu und auch weiterer Funktionen erforderlich, da weitere Personen zur Wiederwahl nicht zur Verfügung stehen. Daher bitten wir Sie erneut um Ihre aktive Mitarbeit in un- serem Verein. Eventuelle Interessenten melden sich bitte im Voraus oder zur Versammlung beim 2. Vorsitzenden Hans Schmid. Hans Schmid, 2. Vorsitzender Deutsches Rotes Kreuz Jede Blutspende zählt! Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blut- spende Täglich werden Blutspenden für die Heilung und Lebens- rettung von Patienten dringend benötigt. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven aufgebaut werden. Daher bittet das DRK alle Gesunden zur Blutspende am: Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige GmbH 6782-162, E-Mail: e.weck@blutspende.de Frankfurt am Main Pressemitteilung März 2022 Blutspende zählt! Auch bei schönem Wetter. dringend zur Blutspende. Blutspenden für die Heilung und Lebensrettung von Patienten dringend durch die kurze Haltbarkeit von Blut können keine Reserven Blutplättchen (Thrombozyten) sind maximal 4 Tage haltbar, die (Erythrozyten) bis zu 42 Tage und das Blutplasma ca. zwei Jahre Spendewilligen auch trotz des schönen Wetters und der zahlreichen sich einen Termin zur Blutspende einzuplanen und zu alle Gesunden zur Blutspende am: 13.04.2022 Uhr 5/1 ßenau Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Termine finden Sie online unter: terminreservierung.blutspende.de Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! bundesweit stark angestiegenen Corona-Neuinfektionen erhalten Menschen Zutritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen- als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um ereMenschenansammlungen vor Ort zu vermeiden, können Blutspendetermin vor Ort angeboten werden. CoV-2-Impfung können Sie, vorausgesetzt Sie fühlen sich wohl, Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und aktuellen Informationen unter www.blutspende.de/corona . Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie 949 11 Mittwoch, dem 09.03.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld ein Termin reserviert werden. Alle verfügbaren Termine finden Sie online unter: terminreservierung.blutspende.de Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel! Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Coro- na-Neuinfektionen erhalten ausschließlich Menschen Zu- tritt zum Blutspendelokal, die den Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen- Schnelltest nicht älter als 24 Stun- den, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um Wartezeiten und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermei- den, können keine Tests beim Blutspendetermin vor Ort angeboten werden. Nach einer SARS-CoV-2-Impfung können Sie, vorausge- setzt Sie fühlen sich wohl, am Folgetag der Impfung Blut spenden. Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/ corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11. Landkreis Ravensburg Europäische Impfwoche vom 24. bis 30. April 2022 Vom 24. bis 30. April findet die alljährliche, von der Weltge- sundheitsorganisation (WHO) ausgerufene Europäische Impfwoche statt, an der sich auch das hiesige Gesund- heitsamt wieder mit einer Telefon-Hotline beteiligt. Unter der Nummer 0751 85-5310 informiert das Amt während dieser Zeit an den Werktagen täglich von 9:00 bis 10:00 Uhr über Impfungen und ihren Nutzen. „Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin überhaupt“, betont Dr. Michael Föll, Leiter des Gesundheitsamtes. „Wer sich impfen lässt, tut nicht nur sich selbst etwas Gutes, sondern auch denen, die sich zum Beispiel krankheitsbedingt nicht impfen lassen können“, wirbt Föll für regelmäßige Schut- zimpfungen. Darüber hinaus berät das Gesundheitsamt Ravensburg im Rahmen der Einschulungsuntersuchung jährlich circa 2.500 Kinder und deren Sorgeberechtigte zu den empfohlenen Impfungen. Denn: Jeder Geimpfte ver- mindert das Übertragungsrisiko für diejenigen, die nicht geimpft werden können oder dürfen. Zu dieser Gruppe gehören etwa junge Säuglinge, Menschen mit einem an- geborenen Immundefekt oder Patienten/Patientinnen mit bestimmten Krebstherapien. Allerdings tritt der Effekt des sogenannten „Herdenschutzes“ erst bei einer Quote von etwa 95 % geimpften Personen ein. Caritas Fairkauf Flohmarkt am Samstag, den 2. April Am Samstag, den 2. April findet in der Wangenerstr.107 in Ravensburg, der nächste Fairkauf Flohmarkt statt. Von 10- 15 Uhr können sie zwischen alten Schallplatten, Geschirr, Möbeln, Werkzeug und vielem mehr, nach Lust und Laune stöbern. Der Erlös fließt in soziale Projekte der Caritas. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Steuererklärung: Finanzämter haben mit der Bearbei- tung begonnen Zügige Abgabe der Erklärung kann sich lohnen Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben Ende März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklä- rungen für den Veranlagungszeitraum 2021 begonnen. Sollten Sie also Ihre Erklärung schon eingereicht haben, dann können Sie ab sofort mit Rückfragen seitens des Finanzamtes oder gar mit der Zustellung des Steuerbe- scheids rechnen. Wer eine Rückzahlung vom Fiskus erwartet, sollte die Steuererklärung möglichst früh einreichen, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn wer sei- ne Einkommensteuererklärung früher abgibt, bekommt meist auch schneller seine Erstattung. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung etwas mehr als 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück. In Sachen Frist haben die Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, jetzt allerdings höchstwahrscheinlich noch etwas länger Zeit. Denn ein Gesetzentwurf sieht vor, dass sie ihre Einkommensteu- ererklärung für das Jahr 2021 statt bis zum 31. Juli 2022 nun erst bis zum 30. September 2022 beim Finanzamt abzugeben haben, um drohende Verspätungszuschläge zu vermeiden. Auch die Steuerzahler, die steuerlich be- raten werden, bekommen nach diesem Gesetzentwurf länger Zeit. In diesem Fall muss die Steuererklärung für das Jahr 2021 statt bis zum 28. Februar 2023 jetzt erst Seite 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 bis zum 30. Juni 2023 beim Finanzamt sein, erklärt der Steuerzahlerbund. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen mehr Steuerzah- ler als üblich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Steuerzahler, die im Jahr 2021 Lohnersatzleistungen wie z. B. Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Grund: diese Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, fallen aber unter den sogenannten Progressionsvorbe- halt – d.h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Ein- kommen. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen. Ob es aber wirklich zur Nachzahlung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall soll- ten sich die Steuerzahler informieren, welche Ausgaben sie zur Minderung der Steuerlast geltend machen können. Worauf Sie bei der Einkommensteuererklärung in die- sem Jahr besonders achten sollten, erläutert der Bund der Steuerzahler im BdSt INFO-Service Nr. 2 „Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2021“. Die Checkliste kann telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Außerdem bietet der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg ver- schiedene Online-Seminare rund um die Steuererklä- rung an. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage www.steuerzahler-bw.de. Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg In Zusammenarbeit mit der Jugendstiftung Baden-Würt- temberg und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg laden wir Sie zu folgenden Online-Veranstaltungen ein: „Jugend im Ländlichen Raum: Aufwachsen - Mitgestal- ten - Leben“ 28. April 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Aufwachsen - Mitgestalten - Leben 24. Mai 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Meine Hei- mat, (m)eine Zukunft? 22. Juni 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Mobil in Ausbildung und Freizeit 19. Juli 2022 | Jugend im Ländlichen Raum: Wir packen´s an! Weitere Informationen können Sie dem angehängten Flyer entnehmen oder auf unserer Internetseite unter www.alr-bw.de in der Rubrik Veranstaltungen abrufen. Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Termin: 13. April 2022 Altersbedingte Makuladegeneration, Referentin Frau Witt (Fortbildung und Soziales) 11. Mai 2022 Orientierung und Mobilität und Lebenspraktische Fähigkeiten, Referentin Frau Karen Finke (Mobilitätstrainerin, IRIS e.V.) Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711- 21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 13. April 2022 Altersbedingte Makuladegeneration, Referentin Frau Witt (Fortbildung und Soziales) 11. Mai 2022 Orientierung und Mobilität und Lebenspraktische Fähig- keiten, Referentin Frau Karen Finke (Mobilitätstrainerin, IRIS e.V.) Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711- 21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 2. April 2022 Gästeführer: Torsten Alt Rund um den Häcklerweiher; geschichtsträchtiger Rundgang Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr In der Landschaft erwacht der Frühling. Die Natur erstreckt sich im zarten Grün nach oben. Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvorlandes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von kleinflächigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümpfen über blütenreiche Pfeifengraswiesen auf Niedermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoorstadien mit Moorfeldern, offenen Hochmoorflächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wiedervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterungen zu Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km langen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. …………………………………………………………………………………..Seite 2 Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 2. April 2022 Gästeführer: Torsten Alt Rund um den Häcklerweiher; geschichtsträchtiger Rundgang Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr In der Landschaft erwacht der Frühling. Die Natur er- streckt sich im zarten Grün nach oben. Die Blitzenreuter Seenplatte stellt einen der markantesten Landschaftsausschnitte des südwestdeutschen Alpenvor- landes dar. Neben Seen und Jahrhunderte alten Weihern prägen unterschiedliche Verlandungsstadien von kleinflä- chigen, kalkreichen nährstoffarmen Hangquellsümpfen über blütenreiche Pfeifengraswiesen auf Niedermoor bis zu ausgedehnten, teilweise beeinträchtigten Hochmoor- stadien mit Moorfeldern, offenen Hochmoorflächen und einem Hochmoorkolk das Landschaftsbild. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten finden seit der Wie- dervernässung ab dem Jahr 2007 wieder einen intakten Lebensraum. Torsten Alt führt rund um den Häcklerweiher und gibt fachkundige Erläuterungen zu Geschichte und Bedeutung des „Häcklers“. Was bedeutet das Jahr 1401? Was haben Kommerzienrat Dr. Richard Müller und königliche Majestät König Karl von Württemberg gemeinsam? Warum gibt es keine Möwen mehr am „Häckler“? Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 31 Neugierig? Dann machen Sie mit auf der ca. 5 km lan- gen ebenen Strecke. Auch Kinder sind auf dieser ca. 2 1/2 stündigen Erlebnistour herzlich willkommen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 3. April 2022 Gästeführer: Günter Schwegler Querfeldein: Ein Ausflug in Wald, und Flur Günter Schwegler wandert mit Ihnen um den Buchsee, besteigt mit Ihnen den höchsten Punkt, dort können Sie die Aussicht genießen. Danach geht es zu den imposanten Biberbauten am Schreckensee. Unterwegs wollen wir uns austauschen über: - Naturschutzthemen - Landwirtschaft - Geschichtliches Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Alte Kirche Mochenwangen UdoZepezauer & Mirjam Woggon AB DURCH DIE MITTE - Midlife-Crisis unerwünscht! Udo Zepezauer & Mirjam Woggon AB DURCH DIE MITTE – Midlife-Crisis unerwünscht! Die besten Jahre - wann sind die eigentlich? Mit 20? Mit 30? Ab 40 aufwärts? Oder geht es ab 40 eigentlich nur noch bergab? Was wechselt man in den Wechseljahren - die Frau? Die Haarfarbe? Den Geisteszustand? Welche Vorteile hat es, nicht mehr ganz jung zu sein? Und kann man auch im gesetzteren Alter noch beim Speed-Dating mithalten? Diese und viele andere wichtige Fragen sind Teil des Programms "Ab durch die Mitte" von Mirjam Woggon und Udo Zepezauer. Die Zwei wissen, wovon sie sprechen, denn sie befinden sich selbst voll in der Mitte und zeigen mit Witz, Musik und Improvisation, dass das nahende Alter kein Grund ist, die Krise zu kriegen. Es freut uns, dass es uns gelungen ist diese zwei hochkarätigen Kabarettisten für die Alte Kirche Mochenwangen zu gewinnen. Bei diesem Programm bleibt kein Auge trocken. Wortwitz und Musik tragen das abwechslungsreiche Programm. Samstag, 09.04.2022, 20.00 Uhr Einlass: ab 19.00 Uhr Karten gibt es im Vorverkauf für 17 € (Abendkasse 20 €) bei: Schussenapotheke Mochenwangen + Dorfladen Brauchle Wolpertswende, oder direkt auf unserer Homepage im Ticketshop: www.alte-kirche-mochenwangen.de Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg (2G oder 3G, FFP2- Masken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Veranstaltung mit (keine Tests vor Ort). Die besten Jahre - wann sind die eigentlich? Mit 20? Mit 30? Ab 40 auf- wärts? Oder geht es ab 40 ei- gentlich nur noch ber- gab? Was wechselt man in den Wechseljahren - die Frau? Die Haarfarbe? Den Geisteszustand? Welche Vorteile hat es, nicht mehr ganz jung zu sein? Und kann man auch im gesetzteren Alter noch beim Speed-Dating mithalten? Diese und viele andere wichtige Fragen sind Teil des Pro- gramms „Ab durch die Mitte“ von Mirjam Woggon und Udo Zepezauer. Die Zwei wissen, wovon sie sprechen, denn sie befinden sich selbst voll in der Mitte und zeigen mit Witz, Musik und Improvisation, dass das nahende Alter kein Grund ist, die Krise zu kriegen. Es freut uns, dass es uns gelungen ist diese zwei hochkarätigen Kabarettisten für die Alte Kirche Mochenwangen zu gewinnen. Bei die- sem Programm bleibt kein Auge trocken. Wortwitz und Musik tragen das abwechslungsreiche Programm. Samstag, 09.04.2022, 20.00 Uhr Einlass:ab 19.00 Uhr Karten gibt es im Vorverkauffür 17 € (Abendkasse 20 €) bei: Schussenapotheke Mochenwangen + Dorfladen Brauchle Wolpertswende, oder direkt auf unserer Homepage im Ticketshop: www.alte-kirche-mochenwangen.de Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg (2G oder 3G, FFP2-Mas- ken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Ver- anstaltung mit (keine Tests vor Ort). Gemeinde Wolfegg „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ im Bauernhaus-Museum Wolfegg Am Donnerstag, den 07. April 2022 wird die Reihe der „Heimatkunde - wie sie nicht im Schulbuch steht“ um 19 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben fortgesetzt von Diplom-Braumeister Daniel Neugebau- er von der Brauerei Farny. Bier wird seit Jahrtausenden gebraut und auch getrunken. Von den alten Sumerern über das Mittelalter bis hin zur heutigen Zeit spielt das Getränk „Bier“ in der Gesellschaft eine wichtige Rolle. Von Besonderheiten der verschiedenen Biersorten, dem Reinheitsgebot und weiteren spannenden Details über die Herstellung von Bier wird uns Braumeister Daniel Neugebauer erzählen. Eine Anmeldung zu den Vorträgen ist nicht erforderlich, der Eintrittspreis von vier Euro ist an der Abendkasse zu bezahlen. Es gelten die aktuellen Corona-Regelungen. Weitere Infos: Wolfegg Information Telefon 07527 9601-51 oder www.wolfegg.de Gemeinde Waldburg Tanzende Töne - ein Konzert zum Staunen und Mitma- chen für Menschen ab 4 Jahre Sonntag, 10. April - 12.00 und 15.00 Uhr Tanzende Töne ist ein liebevoll inszeniertes Familienkon- zert, das Musik von Bach bis Offenbach zu einem Erlebnis für alle Sinne macht: Es lädt Menschen von 4 - 104 Jah- ren dazu ein, gemeinsam mit den Musiker:innen in eine zauberhafte Welt von Klängen, Farben und Bewegungen einzutauchen. Mitwirkende: Marlene Esser - Sopran Leonie Flaksman - Violine Volker Rausenberger - Akkordeon Konzet und künstlerische Leitung - Nina Amon Eine Veranstaltung von „Oper hautnah!“ dem Angebot für kleine und große Entdecker:innen der Opernbühne Württembergisches Allgäu Ticket-Preise: Erwachsene: 12 € Kinder: 6 € Ticketreservierung und Vorverkauf: Opernbühne Württembergisches Allgäu e.V.: loeffler@opernbuehne-allgaeu.de Gästeamt Waldburg, Rathaus; Tel. 07529 9717-11 Info Resttickets an der Konzertkasse Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 VERSCHIEDENES VERKÄUFE MIETGESUCHE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 4/ 15 BALKON, TERASSE, GARTEN Baugrundstück zur Miete gesucht. Ehepaar, beide 53 Jahre ohne Kinder, suchen Baugrundstück in sehr ruhiger und sonni- ger Lage zur Miete (Erbpacht). Das geplante Holzhaus (ca. 120 qm) wird nach dem Tod beider in Ihr Eigentum übergehen. Interesse? Tel.: 015168103013 Hofflohmarkt in Schachen am 09.04.2022. Von 10- 14.00 Uhr laden wir euch herzlich zu unserem Hofflohmarkt in der Schachener Straße 90 ein. Verkauft wird Kinderkleidung von 0- 9 Jahren sowie Kinderspielzeug. Klamotten und Accessoires für die Mamies sind auch dabei.Weiter im Angebot sind Möbel , Wohnacces- soires etc. Alles, was das Flohmarktherz höher schlagen lässt. BAIENFURT Suche zur Unterstützung meines 1 Personenhaushalts eine Hilfe.Vor- aussichtlicher Bedarf alle 4 Wochen. Chiffre 777/1194 GESCHÄFTSANZEIGEN Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 4/ 15 BALKON, TERASSE, GARTEN Baugrundstück zur Miete gesucht. Ehepaar, beide 53 Jahre ohne Kinder, suchen Baugrundstück in sehr ruhiger und sonni- ger Lage zur Miete (Erbpacht). Das geplante Holzhaus (ca. 120 qm) wird nach dem Tod beider in Ihr Eigentum übergehen. Interesse? Tel.: 015168103013 GESCHÄFTSANZEIGEN Kleiner Tipp von uns für Sie aufgrund Adverb BEISPIELE: - aufgrund von Armut - aufgrund von unterschiedlichen Untersuchungen Beachten Sie bitte Glasverwertung ist Umweltschutz! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Interesse geweckt? 0751 99 69 90 25 0171 808 58 34 Wir verkaufen 2-, 3- und 4-Zimmer- Wohnungen in Ravensburg-Stadttor, mit Balkon, Aufzug, Service etc., bereits im Innenausbau „Tauschen“ Sie Ihre gebrauchte, eigengenutzte Immobilie gegen eine seniorengerechte Neubau-Wohnung! Wenn Ihre Immobilie nicht mehr zum Lebensabschnitt passt! Immobilientausch? Geht das? Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • Bauleiter für Aufmaß, Abrechnung und Bauleitung. • Vorarbeiter • Facharbeiter • Baukranführer • Lagerist auf 450-€-Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de AUSBILDUNG 2022 – Bewirb Dich jetzt! Familie Knam | Vorsee 81 | 88284 Wolpertswende Tel. 07502/9113178 | www.hofladen-vorsee.de Neue Öffnungszeiten: Freuen Sie sich auf frisches Gemüse, Tomatenampeln und Topfkräuter! Da unser Hofcafé leider noch nicht öffnen darf: selbstgemachte Kuchen zum Mitnehmen! Di - Sa: 9 - 18 Uhr, So und Feiertag: 13 - 18 Uhr Mo Ruhetag (auch am Feiertag) Willkommen im neuen Hofladen! Wir haben umgebaut und starten am Donnerstag, 1. April Sie dürfen gespannt sein! Familie Knam | Vorsee 81 | 88284 Wolpertswende Tel. 07502/9113178 | www.hofladen-vorsee.de Neue Öffnungszeiten: Freuen Sie sich auf frisches Gemüse, Tomatenampeln und Topfkräuter! Da unser Hofcafé leider noch nicht öffnen darf: selbstgemachte Kuchen zum Mitnehmen! Di - Sa: 9 - 18 Uhr, So und Feiertag: 13 - 18 Uhr Mo Ruhetag (auch am Feiertag) Willkommen im neuen Hofladen! Wir haben umgebaut und starten am Donnerstag, 1. April Sie dürfen gespannt sein! Für´s leibliche Wohl ist gesorgt! Am 2. April laden wir Sie herzlich ein zum großen Ostermarkt mit Hofladenrätsel und Schatzsuche für Kinder! Freuen Sie sich auf ein großes Angebot an Gemüsejungpflanzen und Hofladenfrühstück von Dienstag bis Samstag in unserem neu gestalteten Hofladen! Wir öffnen ab 1. April! Obstverkäufer/in (m/w/d) für unseren Obststand bei guter Bezahlung ab sofort nach Ravensburg und Bad Waldsee gesucht. Werten Sie Ihre Rente mit einem Zusatzlohn auf. Info (ab 19 Uhr): Tel. 0175 5235377 WIR STELLEN EIN! Kinderkrankenschwestern / pfleger m/w/d Krankenschwestern / pfleger m/w/d Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger m/w/d Gesundheits- und Krankenpfleger m/w/d Sende uns deinen Lebenslauf : info.os@mukki-pflege.de Oder rufe uns an: 0751 20185540 KOMM IN UNSER TEAM Wir suchen Pflegekräfte für den Einsatz im KBZO Weingarten. IN DER PFLEGE ARBEITEN UND ALLE SCHULFERIEN FREI HABEN? STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 wöchentlicher in Baindt und Baienfurt Melde dich bei Fragen. Wir freuen uns auf deinen Anruf. Merkuria Zustelldienst Tel. 0751 2955 1666 info@merkuria.de www.merkuria.de Verteilen der Zeitung • in deinem Ort, direkt vor der Haustüre • einmal die Woche, immer mittwochs • Du bist mindestens 13 Jahre alt Jetzt auch über WhatsApp informieren und bewerben. Einfach QR-Code scannen! m/w/d *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau ☎ 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte NEU: Mobiler Hundefriseur Hermann Hamacher ProÞ Groomer Ausbildung & selbst Besitzer 2er Hunde Warum Mobil? Alles Þndet in gewohnter Umgebung statt und dies bedeutet weniger Stress fŸr Šltere und/oder Šngstliche Hunde! Mein Service: Waschen, Scheren, Trimmen sowie Ohren- und Krallenpßege Telefon: 0177 - 191 43 28 www: hundefriseur-weingarten.de Email: hundefriseur-weingarten@t-online.de NEU: Mobiler Hundefriseur Hermann Hamacher ProÞ Groomer Ausbildung & selbst Besitzer 2er Hunde Warum Mobil? Alles Þndet in gewohnter Umgebung statt und dies bedeutet weniger Stress fŸr Šltere und/oder Šngstliche Hunde! 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Schneider GmbH Baindter Straße 44 88255 Baienfurt 07 51 / 5 60 70-0 www.schneider-bft.de Vorarbeiterin (m/w/d)Vorarbeiterin (m/w/d) GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 4. März 2022 Nummer 9 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Es gelten die aktuellen Corona-Regeln Über der alten Kiesgrube am Annaberg Zugang über Annabergstraße Landjugend Baindt e.V. Baindter Funken 2022 Mit Bewirtung Wir bedanken uns für die Unterstützung NEUHEIT: HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS SIE UNS Es gelten die aktuellen Corona-Regeln Über der alten Kiesgrube am Annaberg Zugang über Annabergstraße Landjugend Baindt e.V. Baindter Funken 2022 Mit Bewirtung Wir bedanken uns für die Unterstützung NEUHEIT: HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS Es gelten die aktuellen Corona-Regeln Über der alten Kiesgrube am Annaberg Zugang über Annabergstraße Landjugend Baindt e.V. Baindter Funken 2022 Mit Bewirtung Wir bedanken uns für die Unterstützung NEUHEIT: HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den je- weilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Gene- senennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 14.03.2022 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2022 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 8. März 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 8. März 2022 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräume in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines rollstuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschrei- tung der Baugrenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unterschiedlichen Standorten 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Mate- rialkonzeptes 08 Information zu den Anmeldungen in den einzelnen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommen- de Kindergartenjahr 2022/2023 - weitere Vorgehens- weise 09 Rückübertragung des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedskommunen sowie Bildung eines ge- meinsamen Gutachterausschusses für den westlichen Landkreis Ravensburg 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 – Aus- blick und Vorausschau der Investitionen - Doppel- haushalt 2023/2024 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemein- den Baindt, Baienfurt und Berg 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher der Gemeinderatssitzung ist die Vorlage eines Test- nachweises erforderlich (In der Alarmstufe ist ihnen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet). Alle anderen Teil- nehmer müssen Ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen. • Für Besucherinnen und Besucher der Gemeinde- ratssitzung gilt die Pflicht zum Tragen einer medizi- nischen Maske. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Verschiebung der Hauptversammlung Aufgrund der Pandemieregelung für Feuerwehren ist eine Hauptversammlung in Präsenz aktuell nicht erlaubt. Wir verschieben daher die Versammlung auf Freitag, den 29. April 2022 um 19 Uhr im Feuerwehrhaus. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 05. März und Sonntag, 06. März Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 05. März Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 06. März Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Problemstoffsammung in Baindt Die nächste Problemstoffsammlung in Baindt findet am Donnerstag, den 24.03.2022 von 11:00 bis 13:00 Uhr statt. Ort: Bauhof, Ziegeleistraße 20 WAS SIND PROBLEMSTOFFE? Was wird angenommen (Beispiele) • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts-und Autobatterien) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben • Holz- und Pflanzenschutzmittel • Klebstoffe • Lacke • Laugen • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Lösungsmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Säuren • Spraydosen mit Inhalt Weitere Informationen und Termine zur Entsorgung von Problemstoffen erhalten Sie auf der Homepage des Land- kreises unter www.rv.de. Für Haushalte und Kleingewerbe gilt eine kostenfreie Ab- gabe in haushaltsüblichen Mengen. REGELUNGEN FÜR EINE SICHERE ABGABE: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefähr- lichen Abfällen um. • Geben Sie Problemstoffe, wenn möglich, in den Origi- nalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft ab (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiter- zugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. März 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 25.03. Reitergruppe Baindt JHV 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Fasnet im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Hurra es geht wieder los! Endlich wieder Fas- net im Kindergarten! Mit einem lauten Raspler- Ratsch! Ratsch! ließen wir den Baindter Narrenspruch durch unse- re Gruppen schallen. Zu Beginn der Fasnetszeit besuchten uns die Raspler im Kindergarten, stellten ihr Häs vor und erzählten die Raspler Geschichte. Über die ganze Fasnetszeit begleitete uns das Thema „Hexe“ in den Gruppen. Die Kinder hörten verschiedene Hexengeschichten, wir bereiteten gemeinsam einen Zau- bertrank und eine Hexenspeise zu, sangen Hexenlieder und zauberten uns so eine magische Zeit im Kindergarten. Die Krippengruppen gestalteten ihre Fasnetstage unter dem Motto „Kunterbunte Fasnet“ und führten so unsere Kleinsten behutsam an die Fasnet heran. Beginnend mit einem Erzähltheater wurde das Interesse der Kleinsten geweckt. Die großen Verkleidungskoffer waren neben den selbstgemachten, bunten Sensorikflaschen ein großes Highlight für die Kinder. Mit musikalischer Begleitung ver- innerlichten die Krippengruppen das Baindter Narrenlied. Der Höhepunkt der Fasnet in der Krippe war natürlich der Gumpige Donnerstag im Garten mit den Rasplern und Schalmeien, hier waren die Mutigen unter den Kleinsten im Geschehen dabei und die anderen Kinder beobach- teten mit sicherem Abstand das närrische Treiben im Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Garten durch das Fenster. Die restlichen Gruppen wur- den am Gumpigen Donnerstag mit fetziger Partymu- sik empfangen. Nach ausgiebiger Tanzparty und einem gemeinsamen Vesper trafen wir die Raspler gefolgt von der Schalmeien-Musik im Garten. Mit unserem Raspler Fingerspiel und dem Baindter Narrenlied bedankten wir uns für ihr kommen. Anschließend überreichten wir ihnen unseren Orden. Besuch der Schalmeien Am Rußligen Freitag ging die Party weiter und uns be- suchte die Räuberbande und brachte uns so richtig in Fasnetsstimmung. Der Räuberbande ein herzliches Dan- keschön. Besuch der Räuberbande Wir bedanken uns bei allen Eltern für die leckeren Spei- sen, die für die Raspler, Schalmeien und die Räuberbande zubereitet wurden. Bei strahlendem Sonnenschein liefen wir am Rosenmon- tag mit Instrumenten, Musik und Gesang auf den Dorf- platz, um den Narrenbaum anzuschauen. Begleitet wur- den wir dabei von den Rasplern, die Stimmung machten, mit uns um den Narrenbaum tanzten und die Kinder mit einem Guzleregen überraschten. Rosenmontag Spaziergang zum Narrenbaum Ein warmer Popcornduft, wie im Kino, begrüßte die Kinder am Morgen des Fasnetsdienstag. Mit selbstgemachten Kinokarten und bemalten Popcorntüten besuchten die Kinder eine Filmvorstellung in der Schulaula. Für die tol- le Popcornmaschine die das Highlight für die Kinder an diesem Morgen war, bedanken wir uns recht herzlich bei Familie Laurano von der Pizzeria Da Michele. Kinotag am Fasnetsdienstag Popcornmaschine der Familie Laurano Wir freuen uns schon wenn es im nächsten Jahr wieder heißt: „Raspler - Ratsch! Ratsch!“ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2 Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussen- tal gemeinsam mit dem Verein für öko- logische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Ta- schenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwischen mehr als 24 Millionen Menschen Internet-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertragen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Streaming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2- Fußabdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, anstatt mobil zu surfen. Tipp 17: Weniger streamen? Klima schützen! Wussten Sie, dass allein in Deutschland inzwi- schen mehr als 24 Millionen Menschen Inter- net-Streaming-Dienste nutzen? Infolge der ansteigenden Beliebtheit von Netflix und co. nehmen auch die Daten zu, die im Internet dafür übertra- gen werden müssen. Damit wir Videos online streamen können, wird viel Energie benötigt: Die Server, auf denen die Daten gelagert werden, liegen in riesigen Rechenzentren. Nicht nur die Server brauchen Strom, sondern auch die Kühlanlagen, die verhindern, dass sich die Rechenzentren überhitzen. 60 min Strea- ming im Full HD verursacht je nach Gerät zwischen 100 g und 175 g CO2. Streaming ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Was aber tun, um den digitalen CO2-Fuß- abdruck zu reduzieren? Sie können z. B. eine geringere Auflösung der Videos wählen und das WLAN nutzen, an- statt mobil zu surfen. Was geschieht beim Sterben? Einen lieben Menschen im Sterben zu be- gleiten – das wünschen sich viele Angehö- rige. Dennoch kann die Vorstellung eine große Verunsicherung auslösen, denn wir sind den Umgang mit dem Sterben nicht mehr gewohnt. Der Vortrag gibt einen konkreten Einblick, was beim Ster- ben eines Menschen geschieht – welche körperlichen Veränderungen finden statt, welche Symptome können auftreten? Was können Angehörige am Lebensende un- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 terstützend tun, was müssen sie wissen, um gut begleiten zu können und nicht verunsichert zu sein und wie wichtig ist Flüssigkeit und Nahrung? Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Termin: Donnerstag, 10.03.2022, 19 Uhr Ort: Hofsaal des ev. Gemeindehauses Abt-Hyllerstr. 17, Weingarten Die Veranstaltung findet mit der 3G-Regel statt. Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Deutsches Rotes Kreuz Das DRK sucht Freiwillige für FSJ und BFD Ab September bietet das Rote Kreuz im Rahmen eines 12-monatigen FSJ wieder mehrere Möglichkeiten der Be- rufsorientierung für Schulabgänger. Durch Mitarbeit in verschiedenen Einsatzbereichen erhalten die Freiwilli- gen Einblick in den abwechslungsreichen Berufsalltag im Sozialwesen sowie die Chance zur persönlichen Wei- terentwicklung. Neben kostenlosen Seminaren gehören auch Bildungstage und eine einheitliche Vergütung zum Freiwilligendienst. Für Personen, die sich unabhängig von ihrer Alters- und Lebenssituation beruflich umorientieren oder wieder neu ins Berufsleben einsteigen möchten, besteht die Möglich- keit eines 12-monatigen Bundesfreiwilligendienstes. Dieser beinhaltet ebenfalls flexible Bildungstage sowie eine ein- heitliche Vergütung, eine professionelle Praxisanleitung und Urlaubsanspruch. Nähere Informationen zum Freiwilligendienst und die Möglichkeit zur Bewerbung finden sie unter: www.drk-rv.de/karriere Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Bis 31. März freiwillige Rentenbeiträge zahlen Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen hat, kön- nen in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2021 noch bis 31. März 2022 rückwirkend gezahlt wer- den. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, bestimmt man selbst: Wer für 2021 noch zahlen will, kann zwischen 83,70 Euro und 1.320,60 Euro für jeden Beitragsmonat entrichten. Sollen die Zahlungen bereits für 2022 gelten, so ist jeder Betrag zwischen 83,70 Euro und 1.311,30 Euro monatlich möglich. Freiwil lig versichern können sich zum Beispiel selbstständig Tätige, Beamtinnen und Beamte sowie Hausfrauen bzw. Hausmänner. Dabei besonders interessant: Vor 1955 geborene Personen, die trotz Kin- dererziehung keine fünf Beitragsjahre haben, können je- derzeit selbst nach Erreichen der Regelaltersgrenze die noch fehlenden Beiträge nachzahlen und so einen Ren- tenanspruch entstehen lassen. Für die Einzahlungen erhält man Ansprüche auf Rehabili- tationsleistungen und Schutz für Hinterbliebene. Darüber hinaus erhöht man den Anspruch auf eine Altersrente und hält unter besonderen Voraussetzungen auch die Anwart- schaft auf eine Erwerbsminderungsrente aufrecht. Inter- essierte sollten allerdings beachten, dass man sich bei der gesetzlichen Rente das eingezahlte Kapital nicht vorzeitig wieder auszahlen lassen kann. Aus steuerlichen Gründen können die zusätzlichen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls interessant sein. Sie kön- nen als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Dafür muss die Rente im Alter versteuert werden. Ebenso zahlen Rentnerinnen und Rentner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus den Einnahmen. Mehr Informationen rund um die freiwilligen Beiträge ent- hält die kostenlose Broschüre »Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile«. Die Broschüre kann von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de herunterge- laden oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Fit für die berufliche Zukunft Berufsvorbereitende Maßnahme hilft jungen Menschen beim Start ins Berufsleben Der Start ins Berufsleben verläuft nicht für alle Jugendli- chen reibungslos. Manche finden keine Ausbildungsstelle, anderen müssen die Ausbildung abbrechen. Ein Grund zum Verzagen ist das nicht. Damit aus Rückschritten wieder Fortschritte werden, bietet die Agentur für Arbeit mit der Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme eine wirksame Unterstützung an. Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) ist ein bewährtes Programm, um junge Menschen auf eine Berufsausbildung vorzubereiten. Normalerweise dauert sie bis zu 10 Monate. In dieser Zeit erfolgt eine umfassen- de, individuelle Betreuung. Je nach Bedarf durch die Be- rufsberatung vor dem Erwerbsleben der Arbeitsagentur, erfahrene Sozialpädagogen, Ausbilder oder Lehrkräfte. Die Teilnehmenden lernen, Ihre Stärken und Talente zu entdecken. In mehreren Praktika können Interessen, Vor- lieben und berufliche Neigungen erprobt werden. Für alle Teilnehmenden wird ein individuelles Programm vereinbart, das auch Bewerbungstraining, simulierte Vor- stellungsgespräche oder sozialpädagogische Betreuung beinhalten kann. Die Kosten der BvB werden durch die Agentur für Arbeit übernommen. Jugendliche, die aktiv an der Maßnahme teilnehmen, können über die Berufsausbildungsbeihil- fe eine finanzielle Unterstützung erhalten. Erforderliche Fahrkosten können erstattet werden. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Am Ende der Teilnahme kennen die jungen Menschen ihre Stärken und können sich mit dem Ausbildungsbeginn auf einen spannenden Start in das Berufsleben freuen. Weitere Informationen und Beratung gibt es bei der Be- rufsberatung vor dem Erwerbsleben der Agentur für Ar- beit: Telefonisch über die 07531 585 600 oder per E-Mail: - Ravensburg.Berufsberatung@arbeitsagentur.de - Bodenseekreis.Berufsberatung@arbeitsagentur.de - Konstanz.Berufsberatung@arbeitsagentur.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg und die Handwerkskammern Konstanz + Ulm Sei clever, mach dich schlau – deine Zukunft im Hand- werk Eine Lehre im Handwerk hat Zukunft. Mit über 130 aner- kannten Ausbildungsberufen bietet das Handwerk ein breites Spektrum. Kein Beruf ist wie der andere. Die Band- breite ist so groß, dass jede und jeder etwas finden kann, das ihr oder ihm dauerhaft Freude bereitet. Zumal sich die Handwerksberufe stetig wandeln. Sie passen sich neuen Anforderungen und technischen Entwicklungen an. Die Herausforderungen reißen nicht ab und bieten allen In- teressierten viele Chancen. Die Handwerkskammern Konstanz und Ulm laden zu- sammen mit der Agentur für Arbeit alle Interessierten zu einem Informationsnachmittag ein. Unter dem Motto: „Sei clever, mach dich schlau – deine Zukunft im Handwerk“ können sich Jugendliche und Eltern über die vielfältigen Möglichkeiten und Berufsaussichten im Handwerk infor- mieren. Die Veranstaltung am 15. März 2022 findet virtuell statt und dauert von 17 bis 18:30 Uhr. Nach der Anmeldung wird den Teilnehmern zeitnah ein Einladungslink zugeschickt. Die Veranstaltung findet über MS Teams statt. Um eine Anmel- dung per Mail an nachwuchswerbung@hwk-konstanz.de bis zum 11. März 2022 wird gebeten. „Jetzt ist der ideale Zeitpunkt für Jugendliche, um sich über die berufliche Zukunft Gedanken zu machen. Nach einer ersten Orientierung und Beratung bleibt noch ge- nug Zeit, um mit verschiedenen Praktika Erfahrungen zu sammeln und den richtigen Ausbildungsberuf zu fin- den“, erklärt Karen Scholz von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit. „Nur wer gut informiert ist, kann gute Entscheidungen treffen. Mit unserer umfangreichen Be- ratung helfen wir gerne, die eigenen Stärken und Inter- essen zu erkennen.“ „Unsere Ausbildungsberufe bieten für jedes Talent einen Weg in die Zukunft, egal ob mit Werkrealschulabschluss, mittlerer Reife oder Abitur“, betont Werner Rottler, Prä- sident der Handwerkskammer Konstanz. „Mit einer Aus- bildung im Handwerk schaffen Jugendliche eine solide Grundlage für ihren Start ins Berufsleben, denn gut ausge- bildete Fachkräfte sind nach wie vor gesucht. Nach erfolg- reichem Abschluss stehen den Gesellinnen und Gesellen viele Wege offen – von der Meisterschule über eine er- folgsversprechende Selbständigkeit bis hin zum Studium.“ Die Veranstaltung ist Teil der bundesweiten „Woche der Ausbildung“ vom 14. bis 18. März 2022. Ziel der Aktions- woche ist, jungen Menschen und deren Eltern den Stel- lenwert, die Chancen und die Vorteile einer beruflichen Ausbildung zu verdeutlichen. Landratsamt Ravensburg Verschiebung der Jahreshauptversammlung des Ver- eins Landwirtschaftlicher Fachbildung Leutkirch Kreis Ravensburg – Der Verein Landwirtschaftlicher Fach- bildung Leutkirch im Allgäu e.V. verschiebt seine Jahres- hauptversammlung vom Donnerstag 3.3.2022 auf den Donnerstag 07.04.2022. Sie findet um 20:00 Uhr im Adler in Leutkirch-Ausnang statt. Dabei wird im Zuge der Ver- einsfusion mit dem VLF Wangen und dem Meisterverband Leutkirch-Wangen die Satzung geändert. Der Verein rechnet angesichts geänderter Auflagen der Corona-Verordnung des Landes mit besseren Bedingun- gen der Durchführung. Empfohlen wird, dass Teilnehmen- de vorab einen Corona-Test machen. Dieser kann selbst oder von einer anerkannten Teststation durchgeführt werden. Die Ehrungen für 30 Jahre Vereinszugehörigkeit sollen am Abend der Jahreshauptversammlung stattfin- den. Hierbei soll auch das Jahr 2020 nachgeholt werden. Die Ehrungen für 50 Jahre Treue und mehr nimmt der Verein voraussichtlich im Zeitrahmen spätes Frühjahr bis Sommer vor. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden Franz Krug 2. Andenken an verstorbene Vereinsmitglieder 3. Bericht des Geschäftsführers 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfung 6. Entlastung des Vorstands 7. Entlastung des Kassierers 8. Neufassung der Satzung 9. Beschluss über Neuwahl der Gremien bei der nächsten Mitgliederversammlung 10. Ehrung langjähriger Vereinsmitglieder 11. Verschiedenes Informationsveranstaltung: Wie mache ich meinen Be- trieb kontrollsicher? Kreis Ravensburg – Betriebskontrollen finden aus vielerlei Gründen statt. Beispielsweise muss zwischen InVeKoS-, Cross Compliance-, Tierkennzeichnungs- und Fachrechts- kontrollen unterschieden werden. Daher bietet das Land- wirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg eine Infor- mationsveranstaltung zu dem Thema Betriebskontrollen und Maßnahmen zur Vorbereitung auf diese Überprüfun- gen an. Neben Informationen zu den jeweiligen Prüfungen geben erfahrene Kontrolleure/-innen Hinweise, wie ein Betrieb möglichst kontrollsicher gestaltet werden kann. Die Online-Veranstaltung findet am Donnerstag, 17. März von 20:00 bis 22:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist nicht notwendig. Die Online-Veranstaltung können Sie unter folgendem Link am 17. März starten: www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 05. März – 13. März 2022 Gedanken zur Woche Die Fastenzeit ist die Zeit zum Kurswechsel, um gegen das Böse und das Elend anzugehen. Papst Franziskus Samstag, 05. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 06. März – 1. Fastensonntag 09.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionskinder Gruppe 1 (nicht öffentlich) († Theresia und Baptist Elbs) 10.30 Uhr Baindt – Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionskinder Gruppe 2 (nicht öffentlich) († Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Dienstag, 08. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 09. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 10. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 11. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 12. März 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Anna und Eugen Halder, Ludmilla und Rochus Illenseer, The- resia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs mit Angehörigen, Franz Kränkle, Margarete Vollmer, Werner Sebastian Schnell) Caritas Fastenopfer Sonntag, 13. März – 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Caritas Fastenopfer Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Regelungen für den Gottesdienstbesuch: • Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tra- gen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz aus- reichend. • Zwischen Einzelpersonen und Familienverbänden/ Haushalten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Bänke sind gekennzeichnet – jede 2. Bank kann genutzt werden – allerdings mit der Vorgabe, dass nur gemeinsames Stehen und Sitzen und nicht Kni- en möglich sind, da sonst der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. • Die Laufwege sind zu beachten. Wir bitten Sie ihr eigenes Gotteslob mitzubringen. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mit- feiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Jahr esrechnung 2020 und Haushaltsplan 2021/2022 Die Jahresrechnung 2020 und der Haushaltsplan 2021/2022 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnah- me im Pfarrbüro auf vom 08. März – 22. März 2022 je- weils zu den Bürozeiten. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Er- wachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi – (ab 16 J.) 19. – 24. April, 350/400 € DZ Taizé – (ab 15 J.) 5.-12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoff- nung“ und die Wahlunterlagen liegen ab 8. März zur Abholung im Pfarrbüro bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. April sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Caritas – Fastenopfer am 12./13. März 2022 • Hier und jetzt helfen! • 40 Prozent der Spenden bleiben für kari- tative Arbeit in den Kirchengemeinden Unter dem Motto „Hier und jetzt helfen!“ bittet die Caritas am 12./13. März 2022 in allen Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart um Spenden. 40 Prozent der Spenden verbleiben direkt in den Kirchengemeinden für ihre sozial-karitativen Aufgaben. Der andere Teil geht an den Caritasverband für seine Dienste und Projekte in der jeweiligen Region. Zehn Prozent davon sind für den Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF) bestimmt. Die Pandemie fordert ihren Preis, der oft erst bei genauem Hinsehen sichtbar wird. So fühlen sich viele ältere Men- schen wegen Kontaktbeschränkungen einsam. Familien wiederum stehen unter Durck. Viele Kinder haben im Zuge der Pandemie ihr Hobby aufgegeben. Jugendlichen feh- len soziale Kontakte und spontane Verabredungen. Wer denkt schon daran, dass die Umstände es auch Schwan- geren schwer machen, sich auf die Geburt vorzubereiten. Sie können sich etwa nicht mehr in Elternkursen unter- einander austauschen. Menschliche Zuwendung ist aber sehr wichtig, um mit Schwierigkeiten im Corona-Alltag zurechtzukommen. Freiwillig Engagierte bringen sich hier ein, sie übernehmen Patenschaften für Familien. Andere organisieren in den Caritas-Beratungsstellen Telefon- und Onlineberatung, die die Menschen in Krisensituati- onen stärken. „Das machen wir gemeinsam“ – so hat die Caritas in Deutschland ihre Kampagne 2022 über-schrieben. Wenn jeder und jede in der eigenen Umgebung anpackt und etwas mit anderen gemeinsam tut, lässt sich die Schwe- re der Pandemie abmildern. Das Engagement jedes und jeder einzelnen wirkt gegen jede Form von Einsamkeit und Armut. Wenn Ehren- und Hauptamtliche zusammen- arbeiten, wenn Jung und Alt sich nach eigenen Möglich- keiten einbringen, stärkt dies den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und fördert den sozialen Frieden weltweit. Die Caritas bittet um Spenden in den Gottesdiensten und Kirchengemeinden. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der Kreissparkasse Ravensburg DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Voranzeige Seniorentreff Wir freuen uns sehr, dass die Mög- lichkeit einer Zusammenkunft im Rahmen des Seniorentreffs wie- der möglich ist und laden Sie ein am Mittwoch, 16. März 2022 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. In Zusammenarbeit mit dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. produ- zierte Herr Alexander Knor den Film „Impressionen Alt- dorfer Wald“. Durch seine Streifzüge im Altdorfer Wald mit seinen Seen, Weihern und Wasserläufen, Lichtungen und Baumbeständen, steinernen Denkmälern und Mari- enstatuen sowie die Ausblicke auf die Waldburg und das Wolfegger Schloß mit Panoramasicht auf die Alpen, kam der Entschluss, einen Film zu machen. Einen herzlichen Willkommensgruß an Herrn Knor, der uns diesen beeindruckenden Film über das Naturjuwel Altdorfer Wald zeigen wird. Bitte beachten Sie: Für unsere Veranstaltung gelten die 3G’s, das heißt: Genesen, vollständig geimpft oder tagesaktuell getestet. Bitte bringen Sie den Nachweis mit. Einen lieben Gruß Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Zukunftsplan: Hoffnung Das ist das diesjährige Motto des Weltgebetstags der Frauen, der am Freitag, den 4. März 2022 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Baienfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der katholischen Kirche. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. In diesem Jahr haben wir eigentlich drei Gastgeberländer: England - Wales - Nordirland. Den Spuren der Hoffnung nachzugehen dazu laden uns die Frauen aus diesen Län- dern ein. Den Bibeltext finden wir in Jeremia 29, 11-14: Ich weiß, was ich mit euch vorhabe, Pläne des Friedens und nicht des Unglücks; ich will euch Zukunft und Hoffnung geben. Wenn ihr mich ruft, wenn ihr kommt und zu mir betet, werde ich euch hören. Wenn ihr mich sucht, werdet ihr mich finden; ja wenn ihr von ganzem Herzen nach mir fragt, werde ich mich von euch finden lassen. Ich werde euer Schicksal zum Guten wenden... Den Spuren der Hoff- nung nachzugehen, dazu laden die Frauen aus England - Wales - Nordirland ein. Gemeinsam wollen wir Hoffnung entstehen lassen in unserem Leben, in unserer Gemein- schaft, in unserem Land und in der Welt. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Der Gottesdienst findet auch in diesem Jahr aufgrund des großen Kirchenraumes in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewährtes Hygienekonzept, an das wir anknüp- fen können. Mit Mund-Nasenschutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit gemeinsam zu be- ten, den Gottesdienst vor Ort feiern. Auf die sehr beliebte anschließende Feier im Gemeindehaus müssen wir in diesem Jahr leider noch einmal verzichten. Was bleibt ist die Hoffnung. Für die, denen es wohler dabei ist, diesmal von zuhau- se mitzufeiern, freuen wir uns sehr, dass der Sender Bi- bel TV am Freitag, den 4. März 2022 einen Gottesdienst zum Weltgebetstag senden wird. Der 60-minütige Got- tesdienst wird um 19:00 Uhr ausgestrahlt. Parallel läuft eine große Online-Premiere des Gottesdienstes über den YouTube-Kanal des Weltgebetstages sowie deren Face- book-Seite. Was: Gottesdienst zum Weltgebetstag 2022 Wann: Freitag, 4. März 2022, um 19:00 Uhr Wo: Sender Bibel TV Wiederholungen: Samstag, 5. März 2022, 14:00 Uhr sowie Sonntag, den 6. März 2022, 11:00 Uhr. Über Länder und Konfessionen hinweg engagieren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebetstag und machen sich stark für Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutschland besuchen in ge- wöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Got- tesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten - wenn auch wie- der in ungewohnter Form. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. 1. Joh 3,8b Freitag, 04. März 19.00 Uhr Gottesdienst in der kath. Kirche - Weltgebetstag Sonntag, 06. März Invocavit 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche, Motto: Fastenaktion 2022 – „Üben! 7 Wochen ohne Stillstand“ Heute keine Kinderkirche !!! Mittwoch, 09. März 15.00 Uhr – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 13. März Reminiszere 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Diakoniepfarrer Ralf Brennecke in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 _________________________ Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. (1. Johannesbrief 3,8b) Jesus behält das letzte Wort, über jede Hölle, die Menschen erleben, über jeden (armen) Teufel und sogar über den Tod – daran lässt unser Wochenspruch gleich zu Beginn der Passionszeit überhaupt keinen Zweifel. In diesen Tagen erleben Menschen in der Ukraine Teuflisches – haben höllische Angst – und rufen nach Hilfe. Wir versuchen, zu helfen so gut wir können, und rufen gemeinsam zu dem EINEN, der uns wirklich nachhaltig helfen kann: Aus dem Vertrauen darauf, dass Gott selbst diese Situation zum Guten wenden kann, beten wir zu ihm. Wir bitten Gott, dass er uns erleben lässt, dass sein Sieg über das Böse die Welt zum Guten verändern, steinerne Herzen von Agressoren verwandeln, allem Lebensfeindlichen das Handwerk legen und endlich Frieden schaffen kann – mit, durch und unter unserem menschlichen Handeln und Agieren – aus dem Hören auf IHN. Rufen wir mit Worten aus unserem Wochenlied (EG 347,5+6) zu Gott – eng verbunden mit unseren Geschwistern in Osteuropa: Ach bleib mit deinem Schutze bei uns, du starker Held, dass uns der Feind nicht trutze noch fäll die böse Welt. Ach bleib mit deiner Treue bei uns, mein Herr und Gott; Beständigkeit verleihe, hilf uns aus aller Not. Amen. Ihr Pfr. Martin Schöberl --- Gedanken zum Wochenspruch Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. (1. Jo- hannesbrief 3,8b) Jesus behält das letzte Wort, über jede Höl- le, die Menschen erleben, über jeden (armen) Teufel und sogar über den Tod – daran lässt unser Wochenspruch gleich zu Beginn der Passionszeit überhaupt keinen Zweifel. In diesen Tagen erleben Menschen in der Ukraine Teuf- lisches – haben höllische Angst – und rufen nach Hilfe. Wir versuchen, zu helfen so gut wir können, und rufen gemeinsam zu dem EINEN, der uns wirklich nachhaltig helfen kann: Aus dem Vertrauen darauf, dass Gott selbst diese Situa- tion zum Guten wenden kann, beten wir zu ihm. Wir bitten Gott, dass er uns erleben lässt, dass sein Sieg über das Böse die Welt zum Guten verändern, steinerne Herzen von Agressoren verwandeln, allem Lebensfeindlichen das Handwerk legen und endlich Frieden schaffen kann – mit, durch und unter unserem menschlichen Handeln und Agieren – aus dem Hören auf IHN. Rufen wir mit Worten aus unserem Wochenlied (EG 347,5+6) zu Gott – eng verbunden mit unseren Geschwistern in Osteuropa: Ach bleib mit deinem Schutze bei uns, du starker Held, dass uns der Feind nicht trutze noch fäll die böse Welt. Ach bleib mit deiner Treue bei uns, mein Herr und Gott; Beständigkeit verleihe, hilf uns aus aller Not. Amen. Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Kanal abrufbar. --- Die Jünger Jesu - ein bunter Haufen In der Kinderkirche haben wir uns in den letzten Wochen mit Jesus auf den Weg gemacht und seine Freunde kennengelernt. Wir haben gemeinsam gebastelt, gebetet, gesungen und gespielt. Nach den Fasnetsferien (13. März) erfahren wir, wie es mit Jesus weitergeht. Das Team der Kinderkirche freut sich schon auf dich! --- Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Die Jünger Jesu - ein bunter Haufen In der Kinderkirche haben wir uns in den letz- ten Wochen mit Jesus auf den Weg gemacht und seine Freunde kennengelernt. Wir haben gemeinsam gebastelt, gebetet, gesungen und gespielt. Nach den Fasnetsferien (13. März) erfahren wir, wie es mit Jesus weitergeht. Das Team der Kinderkirche freut sich schon auf dich! _________________________ Stellenausschreibungen Unsere ausführlichen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ Quelle „7 Wochen Ohne/Getty Images“ _________________________ Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Ukraine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Solidarität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu verteilen. "Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich", fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW dafür als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spüren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. "Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei kleine Kinder aus der Ukraine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei kleinen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew herauszukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt", schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Uk- raine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Soli- darität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu ver- teilen. „Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich“, fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW da- für als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Ukraine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Solidarität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu verteilen. "Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich", fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW dafür als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spüren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. "Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei kleine Kinder aus der Ukraine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei kleinen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew herauszukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt", schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Das Reformierte Hilfswerk in Ungarn verfügt über eine gute Logistik, zahlreiche Kontakte und ehrenamtliche Helfer, die mit einem hohen Einsatz Hilfen in Ungarn organisieren und insbesondere die Reformierte Kirche in Transkarpatien unterstützen. 5.000 € sind auf dem Weg nach Ungarn, um der Reformierten Kirche in der Ukraine bei ihren Herausforderungen zu helfen. Für die Flüchtlinge, die nach Ungarn kommen, werden Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel bereitgestellt. Es wird prognostiziert, dass die Flüchtlingszahlen weiter anwachsen und die Hilfen verstärkt werden müssen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spü- ren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. „Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei klei- ne Kinder aus der Uk- raine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei klei- nen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew heraus- zukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt“, schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Ver- fügung. Nothilfe für die Ukraine läuft an! - Bitte helft mit! Am 24. Februar hat sich die Welt verändert. Russland hat die Ukraine angegriffen. Es ist Krieg, der nach Gottes Willen nicht sein soll. Aber das, was nicht sein soll, das ist Realität geworden. Und in dieser Not versuchen wir durch Gebet und Solidarität zu helfen. Dafür sind wir in einem permanenten Austausch mit unseren ukrainischen Partnerkirchen und unseren Partnerkirchen in Ungarn, Polen, der Slowakei und Rumänien. Unsere polnische lutherische Partnerkirche ist gerade dabei, für die lutherische Kirche in der Ukraine (DELKU) einen Transporter zu beschaffen. Der fehlt im Land, um vor Ort humanitäre Hilfen zu transportieren und zu verteilen. "Wir brauchen dringend Transporter. Ist es möglich, dass Ihr uns welche besorgt? Hier in der Ukraine ist das derzeit für uns unmöglich", fragt Bischof Pawlo Schwarz. Dafür setzen sich jetzt unsere Partner ein, die grenznah agieren können und über die entsprechenden Kontakte und das Knowhow verfügen. 10.000 € wird das GAW dafür als erste Hilfe zur Verfügung stellen. Die Flüchtlingswelle ist angestiegen, das spüren unsere Partner, z.B. in Łódź in Polen. "Heute werden wir in unserer reformierten Gemeinde in Łódź eine Großmutter, Mutter und zwei kleine Kinder aus der Ukraine bei uns aufnehmen. Ein junges Mädchen aus Kiew kommt ebenfalls in Kürze dazu. Ihre Mutter mit zwei kleinen Geschwistern hat es nicht geschafft, aus Kiew herauszukommen. Der Vater kämpft für sein Land. Wir wollen diesen Menschen hier in unserer Gemeinde helfen und werden sie begleiten. In unserer Stadt gibt es sehr viele Freiwillige und Menschen, die helfen wollen. Wir danken Euch, wenn ihr uns bei der Unterbringung helfen könnt", schreibt Pfarrer Semko Koroza von der Reformierten Kirche in Polen. Das GAW stellt der Reformierten Kirche 2.000 € für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Das Reformierte Hilfswerk in Ungarn verfügt über eine gute Logistik, zahlreiche Kontakte und ehrenamtliche Helfer, die mit einem hohen Einsatz Hilfen in Ungarn organisieren und insbesondere die Reformierte Kirche in Transkarpatien unterstützen. 5.000 € sind auf dem Weg nach Ungarn, um der Reformierten Kirche in der Ukraine bei ihren Herausforderungen zu helfen. Für die Flüchtlinge, die nach Ungarn kommen, werden Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel bereitgestellt. Es wird prognostiziert, dass die Flüchtlingszahlen weiter anwachsen und die Hilfen verstärkt werden müssen. Das Reformierte Hilfswerk in Ungarn verfügt über eine gute Logistik, zahlreiche Kontakte und ehrenamtliche Helfer, die mit einem hohen Einsatz Hilfen in Ungarn or- ganisieren und insbesondere die Reformierte Kirche in Transkarpatien unterstützen. 5.000 € sind auf dem Weg nach Ungarn, um der Reformierten Kirche in der Ukraine bei ihren Herausforderungen zu helfen. Für die Flücht- linge, die nach Ungarn kommen, werden Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel bereitgestellt. Es wird pro- gnostiziert, dass die Flüchtlingszahlen weiter anwachsen und die Hilfen verstärkt werden müssen. In der Ostslowakei stellt sich die Diakonie der Evange- lischen Kirche A.B. auf die Unterbringung von ca. 4.000 Flüchtlingen ein. Dafür wird in den evangelischen Ge- meinden nach Unterbringungen gesucht. „Viele Flücht- linge ziehen auch weiter, weil sie Freunde, Bekannte oder Verwandte in der Westslowakei, Tschechien, Polen oder auch Deutschland haben. Dort wollen sie unterkommen“, sagt Samuel Misko, der für die Diakonie in der Ostslowa- kei arbeitet. In Odessa - wo es bis heute noch relativ ruhig ist - versucht Pfarrer Alexander Gross in Supermärkten Lebensmittel, Getränke und Hygieneartikel zu beschaffen, um Notlei- dende in seinen Gemeinden zu unterstützen. Wir sind in Kontakt mit ihm und warten auf seine Nachricht, damit wir Geld zu ihm überweisen können. Wir rufen weiter zur Nothilfe für die Ukraine auf. Bitte hel- fen Sie in dieser großen Not: https://www.gustav-adolf- werk.de/projekt-des-monats.html _________________________ Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Frauenkreis am MITTWOCH, den 9. März 2022 fällt aus! Noch legen hohe Infektions- zahlen es nahe, ein Frauen- kreistreffen am 9. März 2022 19:00 Uhr ausfallen zu lassen. Ganz herzlich aber wollen wir zum WELTGEBETSTAG DER FRAUEN mit GOTTESDIENST am Freitag, den 4 März 2022, in die katholische Kirche Baienfurt einladen. Das diesjährige Weltgebetstagsland England, Wales Nordirland hat die Liturgie des Gottesdienstes für uns erstellt. Leider ist eine anschließende Feier im Gemeindehaus eben wegen der hohen Infektionszahlen auch in diesem Jahr noch nicht möglich. Dankbar sind wir für den Gottesdienst und stimmen überein mit den Frauen aus England, Wales Nordirland im Motto des diesjährigen Weltgebetstages: ZUKUNFTSPLAN: HOFFNUNG Petra Neumann-Sprink _________________________ Kreativer Montag startet wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wollen wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Am 21.03. (Frühlingsanfang!) wird Hans Meinert wie- der mit uns malen unter dem Thema „Belebte Formen“ (Bleistift und Aquarell). Wir freuen uns schon sehr auf den Neustart! Herr Meinert hat z.Zt. auch eine Ausstellung im Dietrich- Bonhoeffer-Saal in Baindt unter dem Titel „Das große Staunen- Bilder zur Schöpfungsgeschichte“, die wir dann auch sehen und besprechen können. Am Nachmittag des 21.03. haben wir im evangelischen Gemeindesaal in Baienfurt eine Ausstellung von Hans Meinert organisiert mit Bildern und Texten zu dem Buch „Der Prophet“ des Dichters und Philosophen Khalil Gi- bran. Eine Lesung und Gespräch mit dem Maler fin- den um 14.30 Uhr statt. Dazu bitte Anmeldung über H. Kaminski (Tel.07502-4103) oder Petra Neumann-Sprink (0751-52501) Das Team des KM P.S. Das weitere Programm des KM gibt es ab nächster Woche! Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Rückblick Vorbereitung Erste Mannschaft SV Baindt - Sportfreunde Friedrichshafen 4:1 SV Baindt - SG Argental 3:1 SV Baindt - TuS Meersburg 4:1 TSG Ailingen - SV Baindt 2:5 SV Baindt - VfL Brochenzell 3:1 Nach dem Spiel gegen den TuS Meersburg verkündete Trainer Bernd Filzinger überraschend seinen sofortigen Rücktritt. Der Grund waren unterschiedliche Ansichten über die sportliche Ausrichtung nach Saisonende. Filzin- ger war seit Sommer 2019 Trainer der ersten Mannschaft. Co-Trainer Michael Gauder übernimmt interimsmäßig die Rolle des Cheftrainers bis zum Ende der Saison. Zweite Mannschaft SG Baienfurt II - SV Baindt II 1:3 TSG Ailingen II - SV Baindt II 5:2 FC Wuchzenhofen - SV Baindt II 2:1 Das Nachholspiel zwischen dem SV Baindt II und der SGM Hauerz II wurde aufgrund schlechter Platzverhältnisse ab- gesagt und daher nun final 3:0 für die „Zweite“ gewertet. Vorschau zum Beginn der Rückrunde Sonntag, 06.03.2022: 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Weingarten II 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Eschach II TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung 2022 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 11.03.2022 um 19 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle, Baindt ein. Wir bitten, die aktuell geltende 3G-Regel einzuhalten. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1. Erste*r Vorsitzende*r 4.2. Kassier*in 4.3 Sportwart*in 4.4 Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.5 Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschluss- fassung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträ- ge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätestens 07.03.2022 bei der 1. Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Die Vorstandschaft Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Taekwondo Baindt e.V. Zu unserer Hauptversammlung am 31.03.2022 um 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. 1. Begrüßung 2. Berichte a) des Vorsitzenden b) des Kassiers c) der Kassenprüfer Entlastung des Vorstands 3. Anträge 4. Verschiedenes 5. Schlusswort des Vorsitzenden Anträge bitten wir bis spätestens 18.03.2022 schrift- lich beim 1. Vorsitzenden Alfred Manthei, Ziegeleistr. 57, 88255 Baindt einzureichen. E-Mail: Info@tkd-baindt.de Wir würden uns freuen, Euch bei uns begrüßen zu dürfen. Alfred Manthei 1.Vorsitzender TKD Baindt e. V. Musikverein Baindt Hauptversammlung 2022 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessier- te herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuell geltenden Co- rona-Verordnung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: - 2. Vorsitzender (für 2 Jahre) - Schriftführer (für 2 Jahre) - 2 Beisitzer (für 2 Jahre) - 1 Beisitzer (für 1 Jahr) - 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass nehmen wir keine Ehrungen vor. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 13.03.2022 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verord- nung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: - Kassierer (für 2 Jahre) - Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2022 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Der Musikverein Baindt sucht DICH! Du bist älter als 9 Jahre und hast Lust, ein Blas- oder Schlaginstrument zu erlernen? Dann bist Du bei uns genau richtig und kannst Dich zur musikalischen Ausbildung anmelden. Unter sämtlichen Instrumenten, die in einem Blasorches- ter vertreten sind, kannst Du Dein „Wunschinstrument“ auswählen und bekommst eine musikalische Ausbildung im Einzelunterreicht bei professionellen Ausbildern. Im Laufe der Instrumentalausbildung hast Du die erste Möglichkeit, im Vororchester oder in der Jugendkapelle das Zusammenspiel in einer größeren Gruppe zu erlernen. Außerdem dient diese Zeit zur Vorbereitung und Weiter- entwicklung auf die Gesamtkapelle. Wir bieten neben der Musikausbildung verschiedene Ak- tivitäten wie Hüttenaufenthalte, Probenwochenenden, Dorfrallyes, Grillfeste usw., bei denen der Spaßfaktor ga- rantiert ist und an denen Du gerne teilnehmen kannst. Na, haben wir Dein Interesse geweckt? Dann melde Dich bitte bis zum 07.03.2022 bei unserer Jugendleiterin Natalie Hage (Mail: jugendleiterin@mv- baindt.de) oder beim 1. Vorstand des Fördervereins Mu- sikverein Baindt, Thomas Wöhr (Handy 01520 / 74 01 800). Wir freuen uns auf Deine Anmeldung und wünschen Dir jetzt schon viel Spaß beim Musizieren im Musikverein Baindt. Dein Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. 2. Malwettbewerb „Fasnet in Baindt“ – wieder ein voller Erfolg! Für die 2. Auflage unseres Malwettbe- werbs mit dem Titel „Fasnet in Baindt“ wurden in den vergangenen Wochen weit über 100 Bilder von fasnetsbegeisterten Kindern eingereicht. Auch in diesem Jahr sind die Kunstwerke der kleinen Nar- ren sehr kreativ, bunt und vielfältig ausgefallen! Jedem der liebevoll und oft sehr aufwendig gestalteten Bildern ist anzusehen, welch große Freude der Narrensamen an unserer Fasnet hat und wirklich jedes einzelne hätte einen Siegerpreis verdient! Besonders gefreut haben wir uns über die Teilnahme aller 3 Baindter Kindergärten, die wunderbare Gemein- schaftswerke zu verschiedensten Fasnets-Themen ge- staltet haben. Tolle Beiträge haben wir außerdem von den Schülern der Schule für Blinde und Sehbehinderte erhalten. Es ist schön, dass die Baindter-Fasnet die Kinder aus den verschiedensten Einrichtungen verbindet und sich alle daran erfreuen! In jeder Alterskategorie wurden 3 Sieger gekürt. Erstmalig haben wir in diesem Jahr einen Sonderpreis verliehen. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Dieser ging an Jonas Elbs aus Sulpach, der eine origi- nalgetreue Maske der Hexenliesel vom Pfannenstiel ge- zeichnet hat. In der Altersgruppe von 0-5 Jahren erhielt Lucia Hirt aus Baindt den 1. Preis mit Ihrem aufwendig aus Stanzblättern gefertigten Raspler Den 2. Preis in dieser Kategorie erhielt Paul Kreutle und der 3. Preis ging an Madlen Hartmann. In der Altersgruppe 6-8 Jahre siegte Ben Dreher aus Baindt mit seinem Bild vom großen Umzug mit vielen verkleideten Mäschgerle. Den 2. Preis gewann Hannes Abele und der 3. Platz ging an Mara Gründler. Bei den „Großen“, in der Altersgruppe von 9-12 Jahren gewann Jacob Abele aus Arnach, der die Maske des Oberwaldschrats und die eines Waldschrats gemalt hat. Der 2. Preis ging an Lea Busam und den 3. Platz erreichte Lena Gauder aus Baienfurt. Vielen Dank an alle kleinen und größeren Künstler für Ihre Teilnahme – ihr habt mit Euren Bildern auch in die- sem Jahr unsere Fasnet bunter gemacht! Alle eingereichten Einzelbilder sind ab 03.03.2022 in den Fenstern unseres Narren-Stübles am Dorfplatz für 14 Tage ausgestellt. Danach erhalten die Kinder Ihre Bilder wieder zurück. Ganz herzlich möchten wir uns zudem bei den Mitar- beiterinnen der Bürgertheke bedanken, die die Bilder in Empfang genommen haben. Der Zunftrat Reitergruppe Baindt Einladung zur Ordentlichen Mitglieder- versammlung Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitglieder- versammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 25.03.2022 um 20.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle, 88255 Baindt statt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen - 1. Vorsitzende/r für 2 Jahre - Schriftführer/in für 2 Jahre - 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre - 2 Kassenprüfer für 1 Jahr - Vorschau 2022 - Anträge und Verschiedenes - Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 11.03.2022 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1.Vorsitzender Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Einladung zum Tag der offenen Tür Lange haben wir diesem Tag entgegengefiebert: unsere Räumlichkeiten in der Baindter Straße 48/1 sind umge- baut, vergrößert, an unsere Bedürfnisse angepasst und bezogen! Da geteilte Freude bekanntlich doppelte Freude ist, laden wir Sie herzlich ein, diesen Tag mit uns zu feiern. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, sowohl unser neu- es Zuhause zu präsentieren als auch zu zeigen, was unse- re Vereinsarbeit ausmacht. Neben verschiedenen Aktio- nen für Kinder bieten wir Ihnen jede Menge Informationen zu unseren Vereinen, unserer ehrenamtlichen Arbeit, den Möglichkeiten sich bei uns zu engagieren und vieles mehr. Kommen Sie einfach vorbei und besuchen Sie uns zu un- serem Tag der Offenen Tür. Bei Kaffee und einem Stück Kuchen kommen wir gerne mit Ihnen ins Gespräch. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Vereine aus der Baindter Straße 48/1 Wer: DRK Bereitschaft und Jugendrotkreuz Baien- furt-Baindt, DLRG Ortsgruppe Baienfurt und Kunstkreis Baindt e.V.. Wo: Containeranlage in der Baindter Straße 48/1 in Bai- enfurt/Baindt Wann: 22. Mai 2022 ab 14:00 Uhr Was: Kaffee und Kuchen, Attraktionen für Groß und Klein. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Jubiläen im März u. April Im Februar März und April wurden für 25 Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueab- zeichen und Präsent) 1 Mitglied für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 4 Mitglieder geehrt. Die Urkunden wurden in dank- barer Anerkennung und Wür- digung für so viele Jahre treuer Mitgliedschaft im Sozi- alverband VdK Baden-Würt- temberg, vom Landesver- bandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern unter- schrieben und über den VdK OV Weingarten wegen der Corona-Pandemie an die Jubilare per Post zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren wünscht die ganze Vorstandsschaft. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im März geboren sind wünscht die Vorstandsschaft vom Sozialverband VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesund- heit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Mau- cher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung 2022 Unsere diesjährige Jahreshauptver- sammlung findet am Freitag, den 25.03.2022 ab 19:00 Uhr im evangelischen Gemeinde- haus im Öschweg 32 in Baienfurt statt. Es müssen die am 25.03.2022 geltenden Corona-Regeln eingehalten werden. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Jahresbericht Leitung Ausbildung 3. Jahresbericht Leitung Wasserrettung 4. Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplanes 2022 5. Kassenbericht 6. Vorstellung des Jahresabschlusses 2021 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 9. Entlastung der Vorstandschaft Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 10. Jahresbericht Jugendleiter 11. Anträge 12. Verschiedenes 13. Schlusswort Anträge müssen bis Freitag, den 18.03.2022 schriftlich oder per E-Mail bei info@baienfurt.dlrg.de eingegangen sein. DLRG OG Baienfurt Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Verbraucherzentrale lädt ein: Digitales Verbraucher- café „Kostenfallen“ Am 15.3.2022 lädt die Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg anlässlich des Weltverbrauchertages zu ihrem ersten digitalen Verbrauchercafé zum Thema „Kostenfal- len“ ein. Die digitale Veranstaltung beginnt um 16 Uhr, die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist unter dieser Adresse möglich: www.vz-bw.de/wvt2022 Thema: Kostenfallen Wer wissen möchte, wo sich Kostenfallen überall verste- cken können, wie man sich davor schützen kann und was man tun kann, wenn man hineingetappt ist, ist herzlich eingeladen. Es berichten Berater:innen der Verbraucher- zentrale aus Friedrichshafen, Ulm, Karlsruhe und Stuttgart über echte Fälle aus dem Alltag. Im Anschluss bieten lo- ckere Gesprächsrunden die Möglichkeit, sich über diese und andere Beispiele auszutauschen. Was? Digitales Verbrauchercafé der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg Wann? 15.3.2022, 16 Uhr Wo? Online. Anmeldung unter www.vz-bw.de/wvt2022 Tag der Archive im Kreisarchiv Ravensburg Das Kreisarchiv Ravensburg nimmt am bundesweiten Tag der Archive teil. Am 06. März ab 13 Uhr erhalten Interes- sierte in der Sauterleutestraße 11 in Weingarten spannen- de Einblicke in einen Ort, der sonst vielen verschlossen ist. Am Sonntag, den 6. März 2022, nimmt das Kreisarchiv Ravensburg erstmals am bundesweiten Tag der Archive teil. Hierzu lädt das Kreisarchiv zu einem Tag der offenen Tür in seinem neuen Außendepot in der Sauterleutestraße 11 in Weingarten ein. Von 13 bis 17 Uhr gibt ein vielfälti- ges Programm, das sich auch für einen Familienausflug eignet, einen Einblick in einen Ort, zu dem sonst kaum jemand Zutritt hat. Um 14 Uhr begleiten kleine und große Entdecker/innen bei einer Mitmach-Führung eine Akte auf ihrem Weg durchs Archiv, von der Restaurierungswerkstatt bis zu ihrem endgültigen Platz im Magazin. Alle Teilnehmenden dürfen dabei ihr Fingerspitzengefühl und ihre Leseküns- te beweisen. Für alle anderen gibt es die Möglichkeit um 15.30 Uhr mit Kreisarchivar Ulrich Kees das neue Außen- depot zu erkunden und dabei besondere Archivalien in Augenschein zu nehmen. Natürlich auch mit dem Ziel, den Arbeitsalltag im Kreisarchiv näher kennenzulernen. Von 13 bis 17 Uhr können Besucherinnen und Besucher in der Schreibwerkstatt alte Schriften lesen lernen und mit Tinte und Feder selbst eine historische Postkarte beschrei- ben. Aufgrund des derzeitigen Umbaus am Kreishaus II und der 2025 anstehenden Auflösung des Kreishauses I wird außerdem eine kleine Ausstellung zur Geschichte des ehemaligen Oberamtsgebäudes in der Seestraße 1 und der Einweihung unseres heutigen Kreishauses I am 2. Dezember 1964 zu sehen sein. Auf dem Bücherfloh- markt können Interessierte stöbern und einschlägige Publikationen zur Geschichte und Kultur Oberschwabens erwerben. Mit den hier eingenommenen Spenden werden Archiveinrichtungen unterstützt, die von der Flutkatast- rophe im letzten Jahr betroffen sind. Bitte beachten Sie: Änderungen aufgrund der aktuellen Corona Lage können sich kurzfristig ergeben. Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung ist eine Teilnah- me an der Veranstaltung nur mit 3G-Nachweis, FFP2-Maske und nach Voranmeldung unter kreisarchiv@rv.de möglich. Programm am 06. März 14 Uhr: Mitmach-Führung für Familien „Der Weg einer Akte“, ca. 60 Minuten, begrenzte Teilnehmendenzahl, ge- eignet ab ca. 6 Jahren. 15.30 Uhr: Führung mit Kreisarchivar Ulrich Kees, ca. 60 Minuten, begrenzte Teilnehmendenzahl. 13 bis 17 Uhr: Schreibwerkstatt, Bücherflohmarkt, Archivalien-Ausstellung Adresse: Kreisarchiv Ravensburg, Außendepot Sauterleutestraße 11, 88250 Weingarten kreisarchiv@rv.de Bitte nutzen Sie die Parkplätze vor dem Gebäude oder beim Jobcenter (Sauterleutestraße 34). kreaktiv e.V. Studentische Unternehmensberatung Die studentische Unternehmensberatung kreaktiv e.V. fei- ert dieses Jahr ihr 20 jähriges Jubiläum. Der Verein setzt sich aus ca. 60 Studierenden der Ravensburg-Weingarten Universität sowie der Pädagogischen Hochschule Wein- garten zusammen. Das junge, dynamische Team deckt über 13 Studiengänge und damit eine Vielzahl an Fach- richtungen ab, wie bspw. Technik, Wirtschaft aber auch Sozialwesen. Durch diese Vielfalt können sie für jedes Projekt individuell das optimale Projektteam zusammen- stellen. Ähnlich vielfältig sind auch ihre Beratungsfelder, die von Marketing, über IT-Beratung bis hin zum Prozess- management reichen. Neben der individuellen Experti- se, bietet kreaktiv seinen Mitgliedern die Möglichkeit zur Weiterbildung, durch Schulungen von internen, als auch externen Referenten. Außerdem sind sie Teil des BDSU, dem Bund deutscher studentischer Unternehmensbera- ter, was sie zu einem jährlichen Audit verpflichtet und da- mit ihre Qualitätssicherung gewährleistet. Unterstützung erhalten die Studierenden vom eigens gewählten Beirat, Aufsichtsrat und Kuratorien. „Wir freuen uns sehr unser 20 jähriges Jubiläum feiern zu können, danken allen Stu- dierenden welche sich in den vergangen Jahren für kre- aktiv engagiert haben und aktuell engagieren und hof- fen auch zukünftig Unternehmen mit unserer Expertise unterstützen zu können“ - Vorstand Saskia Teufel. Mit MuT auf Frack-Tour A-capella-Ensemble Männer und Tenöre in der Alten Kirche Mochenwangen Wolpertswende - Das a-capella-Ensemble „Männer und Tenöre“ (kurz MuT) lädt zur „Frack-Tour“ und wandelt dabei auf seiner musikalischen Reise auf den Pfaden der legendären Comedian Harmonists, und da darf neben launischen Liedern, Bonmots und (verMuTlich) erfunde- nen Schwänken aus dem eigenen Leben und Liedern der Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 20er und 30er Jahre der obligatorische Frack nicht fehlen. Manch einer bevorzugt lieber die harte, ein andere lieber die krumme; aber richtige Männer (und auch Tenöre) bevorzugen doch lieber die Frack-Tour. Denn im Frack kommen sie erst so richtig auf Tour. Dabei führen sie (im- mer) elegant, (stets) charmant, (meistens) befrackt, und (fast immer) Stilsicher durch einen launisch-musikalischen Abend, bei dem kein Auge trocken bleibt und jede Men- ge neuer und alter Klassiker erklingen – und das in einer Tour; oder eben einer Frack-Tour. Dass dabei eventuell der eine oder andere Bruch zu befürchten steht (keine Angst – allenfalls in der MuTwillig eigenwilligen Führung durch das Programm) lässt den Abend nur umso ver- gnüglicher werden. Also: Nur MuT! Freitag, 11. März 2022 19.30Uhr Alte Kirche Mochenwangen Eintritt frei – Spenden willkommen Wir bitten aufgrund der begrenzten Besucheranzahl um kostenlose Voranmeldung über unseren Ticketshop www.alte-kirche-mochenwangen.de Ggfs. vorhandene Restplätze am Einlass. Für den Besuch gilt die jeweils tagesaktuelle Verord- nung des Landes Baden-Württemberg (2G, FFP2-Mas- ken). Bitte bringen Sie unbedingt die Nachweise zur Veranstaltung mit (keine Tests vor Ort). www.maenner-und-tenoere.de www.alte-kirche-mochenwangen.de BSVW Blinden- und Sehbehinderten- verband Württemberg e.V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 9. März 2022: Blickpunkt-Auge - Rat und Hilfe bei Seh- verlust Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. Caritas Bodensee-Oberschwaben Am Samstag, den 5. März startet der Fairkauf-Flohmarkt ins neue Jahr! In der Wangenerstr. 170 in Ravensburg, können sie zwischen 10 und 15 Uhr nach Lust und Laune im Trödel stöbern. Die Lager sind voll, das Angebot ist groß und es lohnt sich auch nach Sammlerstücken zu suchen während es nebenbei einiges Skurriles zu entdecken gibt. Es gelten die AHA-Regeln, das Tragen einer FFP 2 Maske ist verpflichtend. Wir freuen uns auf Sie! Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG fördert Ernährungsbewusstsein Anlässlich des 25. Tages der gesunden Ernährung am 7. März mit dem Schwerpunktthema Herz-Kreislauf-Er- krankungen weist die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf ihre Präventionsangebote hin. So bezuschusst die SVLFG als Landwirtschaftliche Kran- kenkasse (LKK) im Rahmen ihrer Primärprävention Kur- steilnahmen zur vollwertigen und ausgewogenen Er- nährung, zur Gewichtsreduktion, zur Reduzierung von Bewegungsmangel sowie zur Vorbeugung und Redu- zierung gesundheitlicher Risiken. Es gilt aus Sicht der Krankenkassen, präventiv einzugreifen, um insbesondere auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu vermeiden. Kurse, die von der LKK bezuschusst werden, stehen im Internet unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Tag der gesunden Ernährung Der Tag soll für eine gesunde Lebensweise mit der rich- tigen Kost und einen aktiven Lebensstil sensibilisieren. Dies ist wichtig, denn Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind weit verbreitet. Häufige Ursachen sind hoher Blutdruck oder Übergewicht. Es ist wissenschaftlich belegt, dass sich das Risiko für Herzerkrankungen mit einer gesunden Er- nährung deutlich reduzieren lässt. Die richtige Ernährung kann die Gefäße durchlässig halten und das Herz stärken. Tipps für eine gesunde Ernährung • Getreideprodukte wie Brot, Nudeln und Reis, am besten aus Vollkorn, sowie Kartoffeln empfehlen sich für den täglichen Verzehr, denn sie enthalten kaum Fett, dafür aber reichlich Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemen- te sowie Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe. Wichtig ist auch der regelmäßige tägliche Verzehr von frischen Salaten sowie frischem Gemüse und Obst. Da- durch erhält der Körper reichlich Vitamine, aber auch Mineral- und Ballaststoffe. • Zucker sollte nur in Maßen verwendet werden. Er treibt den Blutzucker und damit auch den Insulinspiegel in die Höhe. Insulin füllt die Fettzellen und verhindert, dass Fett abgebaut werden kann. • Es sollten täglich Milch und Milchprodukte verzehrt wer- den, denn sie enthalten hochwertiges Eiweiß, das für den Muskelaufbau und -erhalt wichtig ist. • Tierische Fette sollten reduziert werden. Somit sind Fleisch, Wurst, Käse und andere tierische Lebensmittel in Maßen zu essen. • Bestimmte Fette aus Pflanzen sollten bevorzugt wer- den. Gut sind zum Beispiel Raps- oder Olivenöl sowie Nüsse und Samen. • Sparsam salzen – das gilt vor allem bei gleichzeitigem Bluthochdruck. Auf regional produzierte Lebensmittel zurückgreifen „Die nachhaltige Produktion gesunder Lebensmittel ge- winnt in unserem Land immer stärker an Bedeutung. Werden regional produzierte Lebensmittel vor Ort ge- kauft und konsumiert, nützt das allen, den Landwirten, Verbrauchern, der Umwelt und der Gesundheit aller Men- schen“, so Martin Empl, alternierender Vorstandsvorsit- zender der SVLFG. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Weitere Tipps Neben den Zutaten ist für eine gesunde Ernährung die Zubereitung der Speisen von Bedeutung. Hier gilt: Kurze Garzeiten, wenig Wasser, wenig Fett. So behalten die Le- bensmittel nicht nur ihren natürlichen Geschmack, son- dern auch die Nährstoffe. Es sollte weiterhin darauf ge- achtet werden, regelmäßig zu trinken und so für eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung des Körpers zu sor- gen. Wichtig sind außerdem ausreichend Bewegung und sportliche Aktivität an der frischen Luft sowie Nikotinver- zicht und Stressvermeidung. Kunstmuseum Ravensburg DAS TEAM DES KUNSTMUSEUMS RAVENSBURG LÄDT SIE HERZLICH EIN ZUR ERÖFFNUNG DER AUSSTELLUNG JACQUELINE DE JONG - THE ULTIMATE KISS am Freitag, den 11.3.2022 um 19 Uhr (mit Anmeldung) 21–23 Uhr OPEN HOUSE (ohne Anmeldung) Es sprechen: - Begrüßung Dr. Daniel Rapp, Oberbürgermeister der Stadt Ravens- burg - Grußworte Christoph Dahl, Geschäftsführer der Baden-Württem- berg Stiftung Paul Ymkers, Generalkonsul des Königreichs der Nie- derlande - Einführung in die Ausstellung Ute Stuffer, Direktorin Kunstmuseum Die Künstlerin Jacqueline de Jong ist anwesend. Aufgrund begrenzter Teilnehmer:innenzahl bit- ten wir um Anmeldung bis zum 9. März per E-Mail an kunstmuseum@ravensburg.de mit Angabe Ihres Namens sowie des Namens Ihrer Begleitperson. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ebenfalls kostenfrei ist der Eintritt zwischen 21 und 23 Uhr, OPEN HOUSE, keine Anmeldung nötig. Am Eröffnungstag gelten die aktuellen Corona-Regeln, die auf unserer Website kunstmuseum-ravensburg.de abrufbar sind. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0/ 11 AUTO & ZWEIRAD GESCHÄFTSANZEIGEN Geben mit Vertrauen. Wirksam helfen. Werden auch Sie Teil unseres Netzwerks der Hilfe für Familien mit schwerstkranken Kindern. Vermächtnisse und Testamentsspenden zugunsten der Björn Schulz Stiftung unterstützen langfristig unsere stationäre sowie ambulante Hospizarbeit und sind zudem von der Erbschaftssteuer befreit. Mit einer Zustiftung zu Lebzeiten stärken Sie das Fundament unserer Arbeit. Bankverbindung Björn Schulz Stiftung IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: Zukunft stiften www.bjoern-schulz-stiftung.de MUT, HILFE, HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Beginn der Fasten- zeit Schau- spiel- haus Fasten- monat der Muslime nörgeln engl. Fürwort: es Kaviar- fisch Brenn- stoff Süß- ware (Kw.) Rang beim Karate das ‚gewisse Etwas‘ das Uni- versum Pappelart Tonsilbe Geburts- helferin Archi- tektur- Schule Speise- fisch Frei- herr wür- digen, aus- zeichnen Stil, Weise Projektil Hunde- name Fremd- wortteil: unter- halb ugs.: Geld Verwal- tungs- gremium ind. Groß- mogul, † 1605 schlimm mittel- alterliche Steuer Verstoß gegen die Gebote kampf- unfähig (Abk.) Vorbild für ‚Leder- strumpf‘ wird oft gefastet Initialen des Sängers Haley † Gehör- organ Gras- ebene in Nord- amerika männ- liche Hanf- pflanze afrika- nische Kuh- antilope Inserat straff gefüllt die Erd- kappen betref- fend Gegen- teil von Still- stand serb. Patri- archen- kloster Impf- stoffe große Wohnan- siedlung Figur der ‚Sesam- straße‘ Initialen der Hepburn Schweiz. Presse- agentur (Abk.) Ex- Tennis- spielerin (Monica) hand- warm Abk.: General- konsul Haupt- stadt Taiwans Toilette (Abk.) Stamm- vater feier- liches Gedicht Handel, Geschäft (engl.) in hohem Grade Futter- pflanze franzö- sisches Adels- prädikat wegge- brochen (ugs.) Wende- ruf beim Segeln Kose- wort für Groß- mutter deutsche Vorsilbe unbe- stimmter Artikel bayrisch: nein Nacht- greif- vogel deutsche TV- Anstalt (Abk.) Abk.: in Insolvenz Abk.: Firma Licht- kranz englisch: bei nord- amerika- nischer Indianer Teil des Atlas- gebirges oft Ziel des Fastens Initialen der Pulver Werk- zeug, Apparat Naturheil- kundler (Sebas- tian) wird oft gefastet DEIKE 1720-0322 O T I S S D F E GENUSSMITTEL Ende der Fasten- zeit strengste Form des Fastens oft Ziel des Fastens Fasten- tag bei Juden (Jom) © Begsteiger/DEIKE In iti al en de r Pu lv er O T I S S D F E A S C H E R M I T T W O C H A L L N T E A A L O E H R E N A R T H E B A M M E B E L L O S K I E S R A T A K B A R K I P P U R C S U E N D E R B O O N E G B H O H R A L K O H O L F F E M E L N A A N N O N C E P R A L L D A G N U S E R A E P E C A T S A B I B O K A S E L E S L A U G K T R W C A H N N T A I P E H R G O D E D E G S K E I N U A T A U R E O L E A P A C H E R I F A B N E H M E N L P N U L L D I A E T G E R A E T G EN U SS M IT TE L st re ng st e Fo rm de s Fa st en s 756R70K1 © Begsteiger/DEIKE Kreuzworträtsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 12 ergeben etwas, worauf viele in der Fastenzeit verzichten. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 KFZ- und Karosserie-Meisterbetrieb KFZ- und Karosserie-Reparaturen Neu-, Jahres- und Unfallfahrzeuge Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Dich - ab sofort: KFZ-MEISTER m/w/d Starte bei uns gleich morgen als: KFZ-MECHATRONIKER m/w/d Wir bieten Dir: einen sicheren, attraktiven Arbeitsplatz in angenehmen freundlich familiären Ambiente und attraktiver Entlohnung. Dein Impfstatus ist nicht relevant. Interessiert? Wir freuen uns auf Dich! 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