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Amtsblatt_KW_21_27_05_2022.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 27. Mai 2022 Nummer 21 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Tag der offenen Tür von DRK, DLRG und Kunstkreis ein voller Erfolg Vertreterinnen und Vertreter des DRK Baienfurt-Baindt, DLRG Baienfurt- Baindt und des Kunstkreises Baindt Was mit den ersten Ideen Ende 2018 be- gann, fand letztes Wochenende seinen vorläufigen Höhepunkt: über 300 Gäste durften die DRK-Bereitschaft Baien- furt-Baindt, die DLRG Baienfurt und der Kunstkreis Baindt am Sonntag beim Tag der offenen Tür begrüßen. Bei schönem Wetter konnten die Besucherinnen und Be- sucher die umgebauten Räume der ehe- maligen Flüchtlingsunterkunft in der Baind- ter Straße sowie die neuen Garagen für die Einsatzfahrzeuge besichtigen und mit den Ehrenamtlichen ins Gespräch kommen. Beim offiziellen Festakt am Vormittag sprachen die Bürgermeister beider Ge- meinden, Simone Rürup und Günter A. Bin- der, allen drei Vereinen ihren Dank aus. Ein Rückblick über die Umbauzeit bis heute zeigte einmal mehr, wie viel Eigenarbeit die Vereine in dieses Projekt gesteckt ha- ben. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Allein das DRK verbaute über 1,3 Kilometer Kabel, verarbeitete 240 Liter Wandfarbe und steckte knapp 4.500 ehrenamtliche Stunden in den Umbau. Es wurde ein gemütliches und funktionales neues Zuhause. Auch der Bau der Garagen konnte in den letzten Wochen größtenteils abgeschlossen werden. Alle drei Vereine fühlen sich im neuen Vereinsheim wohl. Nachmittags hatten dann alle Interessierten die Möglichkeit, dieses neue Zuhause zu be- sichtigen. Auch für die Kinder war etwas geboten: Zucker- watte, Kinderschminken oder eine Rollen-Rutschbahn. Bei Kaffee und Kuchen konnten die Familien den Nachmittag ausklingen lassen. Wir wünschen unseren Ver- einen alles Gute in der neuen Bleibe! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Amtliche Bekanntmachungen Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes. Antragstellerin: Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt beantragt die Planfeststellung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt mit • einem neuen, offenen Bachverlauf mit Anbindung an den „Oberen Bampfen“ auf Flst. Nr. 142, 389, 389/1 Gemarkung Baindt • Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf Flst. 455/9, 131/1, 137/1 und 453 Gemarkung Baindt • Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Für das Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 67, 68, 70 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. §§ 72 ff Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) erforderlich. Der Antrag wird hiermit bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen liegen vom 30.05.2022 bis 30.06.2022., im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstr. 4, Zi. Nr. 4.1 jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Es besteht während der Auslegungsfrist auch die Möglichkeit, die vorgenannten Unterlagen im Internet unter: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/planfeststellungsverfahren einzusehen (§§ 2, 3 Plansicherstel- lungsgesetz, 27a Verwaltungsverfahrensgesetz). Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens 2 Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Land- ratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 107, Zi. Nr. E 315, oder im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstr. 4, Zi. Nr. 4.1 schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Einladung zur Informationsveranstaltung „Bauen und Wohnen im Fischerareal“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung lade ich Sie herzlich zur Informationsveranstaltung am Montag, 30. Mai 2022 um 19.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Das Konzeptvergabeverfahren für das Fischerareal geht in die nächste Phase. Der Gemeinderat hat im Februar 2022 die beiden Ankerprojekte für die Baufelder eins und zwei vergeben. Diese übernehmen wesentliche Aufgaben bei der weiteren Entwicklung des Quartiers. Sie konzipieren bzw. realisieren neben dem eigenen Hochbauprojekt auch die gemeinsame Parkierung und steuern die Schnittstellen der verschiedenen Projekte. Gesucht werden nun Anliegerprojekte mit eigenen Konzepten, die sich an eines der beiden Ankerprojekte anschlie- ßen und zusammen das jeweilige Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft bereits und endet am 19. September 2022. Eine finale Entscheidung über die ausgewählten Bewerbungen durch den Ge- meinderat erfolgt Anfang November 2022. Bei der Infoveranstaltung stellen sich die beiden Ankerprojektträger vor. Darüber hinaus wird das Anliegerverfah- ren von den erfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen, die das gesamte Pro- jekt in der Gemeinde begleiten, den Bürgerinnen und Bürgern und dem interessierten Personenkreis ausführlich dargestellt. Auch soll die Veranstaltung den Kontakt und die Vernetzung zwischen den Interessenten ermöglichen. Weitere Informationen zum Konzeptvergabeverfahren finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.baindt.de/Fischerareal. Ich freue mich über Ihre rege Teilnahme und auf gute Gespräche und Begegnungen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Es wird darauf hingewiesen, 1. dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privat- rechtlichen Titeln beruhen; 2. dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann; 3. dass, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntma- chung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Baindt, den 27.05.2022 Gemeinde Baindt Simone Rürup, Bürgermeisterin Einladung zur Gemeinderatssitzung am 31. Mai 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 31. Mai 2022 um 18:00 Uhr im Sitzungs- saal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesen- schule: Vorstellung des Materialkonzeptes Elektro 05 Digitalpakt - Vorstellung Medienkonzept an der Klos- terwiesenschule - Beschaffung einer Mediengrund- ausstattung für die Klassen 06 Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesen- schule: Vergabe der Arbeiten- Gerüstbau, Abbruch, Aufzugsanlage 07 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfspla- nung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - 08 Sanierung Wasserleitung in der Grünenberg-Stöcklistraße und Jägerweg Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung 09 Informationen zur Grundsteuerreform 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 28. Mai und Sonntag, 29. Mai Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Mai Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 29. Mai Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Mai 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung Rathaus Juni 12.06. Patrozinium Schachen mit Dorffest 16.06. Fronleichnamsprozession Gemeindefest 22.06. Seniorentreff BSS 24.06. Blutreiter BSS Mitgliederversammlung 24.-27.06. Musikverein Dorfmusikfest 29.06. - 02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Lust auf ein FSJ? Dann bewirb dich jetzt! Sie möchten sich im Bereich der Kinder- betreuung einbringen und Ihre Persön- lichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Richtige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bap- tist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2022 ein/e • FSJ-Kraft vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: • Alter: zwischen 18 und 26 Jahren • Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergartens • Teamfähigkeit Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern • hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern • Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu den Aufgabenschwerpunkten der Stelle gehören insbesondere • Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich • Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Pro- jekten und Aktivitäten Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z.Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Die Waldwoche im Kindergarten St. Martin In der Woche vom 09.05.-13.05.22 verbrachten die Kinder und Erzieherinnen vom Kindergarten St.Martin eine wun- derschöne und sonnige Frühlingswoche im Wald. Täglich um Punkt 8:00 Uhr wanderten einige Kinder mit Erziehe- rinnen zum Waldspielplatz, wo die restlichen Kinder da- zustießen. Von dort aus ging es gemeinsam zu unserem festen Waldplatz (man erkennt ihn an vielen Bänken, die im Kreis stehen). Nach der Begrüßungsrunde mit einem Lied wurde es zuerst gefrühstückt, um dann gestärkt den Wald erkunden zu können. Es wurden viele Weinberg- und Nacktschnecken gefunden und Vogelgezwitscher gehört. Einige Kinder bauten an dem Zelt vom letzten Jahr wei- ter, die anderen sammelten die Stöcke und Tannenzapfen für ihr Lagerfeuer. Es wurde aus Blättern, Moos und Gras ein Unterschlupf für die Maus gebaut und die Erde für die Ameisen übereinander gehäuft. An einer matschigen Stelle legten die Kinder viele kleine Äste, die als Brücke gedient haben. Am Mittwoch bekamen wir Besuch von den Forstwirten, die uns gezeigt haben, wie man einen Baum fällt und was man alles dazu braucht. Es wurden zwei Bäume gefällt, aus denen die neuen Bänke für unseren Sitzkreis gefertigt wurden. Auch unsere Kinder halfen fleißig beim Hämmern mit! Für diese Aktion sagen wir ein Herzliches Dankeschön an die Forstwirte! Trotz dem heißen Wetter beim Zurücklaufen in den Kin- dergarten und der Müdigkeit nach vielem Spielen war die Waldwoche ein tolles Erlebnis für Groß und Klein! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Erster Kindergipfel in Baindt Am 18.05.2022 fand in der Turnhalle der Klosterwiesenschule in Baindt der erste Kindergipfel statt. Ganz unter dem Motto „Wir bestimmen mit“ nahmen 43 Kinder aus den 4. Klas- sen der Klosterwiesenschule teil. In Kooperation mit dem Kreisjugendring, Herrn Netti und Frau Wagner, der Kinderstiftung Ravensburg, Frau Kloidt und Frau Eisenbeiß und der Schulsozialarbeiterin, Frau Nan- di wurde das Kinderbeteiligungsprojekt vorbereitet, durch- geführt und präsentiert. Der Kindergipfel wurde über den Jugendfond („Demokratie leben“) finanziell unterstützt. Los ging es nach der Begrüßung durch die Rektorin Frau Heberling mit einem Warm-up, dem Vier-Ecken-Spiel. Die Kinder sollten sich zuordnen, wie sie ihre Gemeinde (Vereine, Aktivitäten, Angebote, usw.) finden und Stellung dazu nehmen. Danach ging es an die Stationen. Die erste Station war die Dorfkarte von Baindt. Ganz unter dem Motto „Gemeinde- detektive unterwegs“ sollten die Kinder ihre Lieblingsorte, Orte, an denen sie sich nicht so gerne aufhalten, und Orte, wo dringend etwas repariert werden sollte, mit Smileys und Pins markieren. Hier konnte man genau sehen, dass die Kinder mit offenen Augen durch Baindt gehen. Bei der zweiten Station „Your Voice für Baindt“ durften die Kinder kreativ werden. Es wurden Videoclips erstellt und auch die Theaterpädagogik kam nicht zu kurz. In einer letzten Sta- tion durften die Kinder künstlerisch aktiv sein und Wimpel gestalten sowie Fragen überlegen, die sie später ihrer Bür- germeisterin Frau Rürup stellen durften. Die Malaktion war dafür gedacht, dass die Kinder ihre Wünschen und ihre Sor- gen auf Papier bringen. Hier entstanden ein paar richtig tol- le Kunstwerke! Diese Kunstwerke sind an der Fensterwand am gelben Gebäude der Klosterwiesenschule zu sehen. Zum Schluss der Veranstaltung kam Frau Bürgermeiste- rin Rürup, Herr Plangg (Hauptamtsleiter), ein paar Ge- meinderätinnen und die Kooperationspartnerinnen der Kinderstiftung dazu. Die Kinder stellten ihre Stationen vor, die sie am Vormittag durchlaufen hatten. Ein gro- ßes Thema an diesem Vormittag waren die Spielplätze und die fehlenden Spielgeräte für ältere Kinder. Danach meisterte Frau Rürup die Fragerunde der Kinder brillant. Fragen wie „ Wie sind Sie auf die auf die Idee gekommen Bürgermeisterin zu werden und was machen Sie den gan- zen Tag in ihrem Büro?“ brachten die Bürgermeisterin zum Schmunzeln. Aber auch „politischen“ Fragestellungen wie „Warum gibt es keinen Gehweg in Schachen? Warum fehlt die Straßenbeleuchtung in der Wiggenhauserstra- ße? Warum ist ein Sprungturm am „Banidter Bädle“ nicht möglich?“ wich sie nicht aus, sondern beantwortete diese ausführlich und nachvollziehbar für die Kinder. Frau Nandi gab zum Ende des Vormittags für die Schüle- rInnen einen Ausblick, wie es nun nach dem Kindergipfel weiter geht. Im Vorfeld fanden eine Aktion zum Thema „Kinderrechte“ und ein Beteiligungsworkshop statt. In der nächsten Woche wird es in einer Woche ein „Meet and Greet“ mit offener Fragestunde mit Herrn Strasser (FDP) und Frau Brugger (Bündnis ´90 die Grünen) geben. Auch eine Fahrt zum Kindergipfel im Landtag in Stuttgart am 2. Juli wird stattfinden. Ebenso werden alle Ergebnisse des 1. Kindergipfels an die Verwaltung und den Gemeinderat weitergegeben, so dass nichts verloren geht. Insgesamt war der 1. Kindergipfel eine sehr gelungene Veranstaltung, die verdeutlicht, wie wichtig es ist, auch Kinder in der Kommune zu Wort kommen zu lassen. Eben- so konnte man sehen, was Kinder auch schon in ihrem „zarten Alter“ für realistische Vorstellung von ihrer Ge- meinde haben. Stefanie Nandi, Schulsozialarbeit Bücherei GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN Am Blutfreitag den 27.5.2022 ist die Bü- cherei geschlossen. In der Zeit vom 6.6.2022 bis 17.6.2022 sind Pfingstferien. Die Bücherei ist wäh- rend diese Zeit geschlossen. Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebens- weise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e.V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 27: Fördermittel für Klimaschutz und Geldbeutel Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt viele Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Besonders gute Orientierung im Fördermitteldschungel bietet die kostenlose und interaktive Fördermittel- Beratung FördermittelCheck. Auf der Fördermittel-Seite der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft finden Sie viele wertvolle Informationen sowie die Kontaktdaten, die Sie für die Fördermittelbeantragung gebrauchen können. Die Ausgabestellen sowie das Klima- sparbuch als kostenloses e-book fin- den Sie hier: h t t p s : // g m s c h u s s e n t a l . d e / klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch di- rekt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@ gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 28: Duschen mit der Sonne Im Haushalt schluckt die Warmwassererzeu- gung nach dem Heizen die meiste Energie. Entscheidend ist, wie das Wasser erhitzt und wie ökonomisch es genutzt wird. Nutzen Sie die Gratis-Dienste der Sonne! Installieren Sie Solarkollek- toren! In gemäßigten Breiten reichen 1,5 bis 2 Quadrat- meter Fläche pro Person, um übers Jahr 60 Prozent des Dusch- und Waschwassers zu erhitzen. Sonnenkollekto- ren können nicht nur das Brauchwasser erwärmen. In gut gedämmten Häusern versorgen Solarthermie-An- lagen im Frühjahr und Herbst das Haus mit Wärme und unterstützen auch im Winter den Heizkessel. Die einfache Technik ist millionenfach bewährt – erkundigen Sie sich beim Heizungsfachmann. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung am 15. Mai 2022 Da der 1. Vorsitzende, Herr Franz Karg, verhindert war übernahm der 2. Vorsitzende, Herr Volkher Lins den Vorsitz, eröffnete die Versammlung und begrüß- te die anwesenden Mitglieder. Der Verein hat derzeit 41 Mitglieder. Nach dem Totengedenken gab Herr Lins einen kurzen Rückblick auf die Aktivitäten der Jahre 2019, 2020 und 2021 bekannt. Im Jahr 2019 wurden die ehrenamtlichen Damen der Ca- feteria wieder als Dank für ihr Engagement in der Cafe- teria, zu einem Vesper eingeladen. Im Oktober hat das Altenzentrum zu einem Ausflug nach Bad-Wildbad eingeladen. Auch fand wieder ein Adventskaffee in der Cafeteria statt, der wieder ein voller Erfolg war. Auch konnte mit Hilfe des Fördervereins ein Gehtrainer für die Bewohner des Altenzentrums angeschafft werden. Und dann kam Corona. Unter strenger Einhaltung der Coronaregeln fanden 2020 und 2021 noch ein paar Veranstaltungen statt. Die Heimleiterin, Frau Bacher, wurde in den Ruhestand verabschiedet. In einer kleinen Feierstunde wurden auch Schwester Caro- la und Schwester Johanella verabschiedet, die ins Kloster nach Heiligenbronn übersiedelten. Im Anschluss gab die Kassiererin, Frau Wittber, einen Einblick in die Finanzen und die Kassenprüfer bestätig- ten eine korrekte Kassenführung. Die Kassenprüfer Herr Schmid und Frau Schorrer wurden wieder einstimmig zu Kassenprüfern gewählt. Anschließend wurde durch Herrn Johannes Kreutle in Vertretung der Bürgermeisterin, Frau Rürup, die Entlas- tung der Vorstandschaft beantragt und diese erfolgte einstimmig. Zum Schluss machte noch Herr Lins folgende Mitteilung in eigener Sache: Im nächsten Jahr (2023) stehen wieder Wahlen der Vor- standschaft an. Die Vorstandschaft möchte nicht mehr zur Wahl antreten und gab dies bereits jetzt bekannt, damit sich die Mitglieder über Neuwahlen Gedanken ma- chen können. Zum Schluss bedankte sich Herr Lins bei den anwesen- den Mitgliedern für Ihr Kommen. Schriftführerin: Waltraud Weidisch Finanzamt Ravensburg Schnuppertag beim Finanzamt Ravensburg Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2023 ihre Mittlere Reife, die Fach- hochschulreife bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufsausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen wollen, am 02.06.2022 von 14:00 – 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplät- ze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Übrigens: Ihr findet uns auch auf der Bildungsmesse in der Oberschwabenhalle in Ravensburg am 24. und 25.05.22 Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Machen Sie Ihr Dach zum Kraftwerk: Eigenen Strom für ein Drittel. Wer- den Sie unabhängiger, betreiben Sie eigenen Klimaschutz, ernten Sie günstige Energie. Um abschätzen zu können, wieviel wertvolle Sonnenenergie vom eigenen Dach geerntet werden könnte, fehlt es meist an einigen Informationen von Solarerfahrenen. Ist mein Dach geeignet? Wieviel könnte ich ernten? Was kostet mich das und was habe ich davon? Die PV-Scouts des Energiebündnis eb2bw sind ehren- amtlich tätige Privatpersonen. Sie wurden von der Ener- gieagentur geschult und können ihnen bei diesen Fragen weiterhelfen. PV-Scouts haben eigene Erfahrungen mit der PV-Technik, sie beurteilen die Eignung ihres Daches und können ihnen vielseitige Möglichkeiten aufzeigen, wie sie ihren selbst erzeugten Strom nutzen können. Das Projekt wird vom Landratsamt gefördert und ist für Sie kostenlos. Strom verwenden für ein Drittel, E-Auto fahren für 1,50/100 km. Das ist möglich in der sonnenreichsten Region Deutschlands. Haben Sie Interesse an einer kostenlosen, unverbindlichen PV-Beratung, dann melden Sie sich unter info@eb2bw.de oder machen den PV-Check unter https://pv-check.eb2bw.de/ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. Mai - 06. Juni 2022 Gedanken zur Woche Drei Pfade hat der Mensch in sich, in denen sich sein Leben tätigt: die Seele, den Leib und die Sinne. Hildegard von Bingen Samstag, 28. Mai 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 29. Mai – 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit der Kirche für Kinder († Hubert Fuchs, Franz Schützbach, Jahrtag: Elisabeth und Engelbert Schützbach) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Amalia und Leo 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 19.00 Uhr Baienfurt – feierliche Maiandacht Montag, 30. Mai 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Dienstag, 31. Mai 7.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Mittwoch, 01. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 02. Juni 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Freitag, 03. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser) 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche Samstag, 04. Juni 15.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung Tanja Keller und Markus Pahlke 18.00 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene in der Kirche 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Franz und Eugen Schmidt, Kurt Brugger, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Hilda und Fritz Blank, Anni Maier) Sonntag, 05. Juni – Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Taufe von Henri Kollekte Renovabis Montag, 06. Juni - Pfingstmontag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs) Kollekte Renovabis Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist in den Pfingstferien vom 07. Juni bis zum 17. Juni 2022 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Pfingstnovene in Baienfurt Pfingstnovene ist das tägliche Gebet zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Ihr Ursprung liegt im 9-tägi- gen Gebet um den Heiligen Geist, wie es die Apostel und die Jünger mit Maria nach der Himmelfahrt praktizierten. Liebe Gemeinde, unter dem Leitgedanke aus der Apostelgeschichte „Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gese- hen und gehört haben“ (Apg 4,20) werden wir uns auch dieses Jahr zu der 9-tägigen Novene in unserer Kirche treffen. Eingeladen sind alle, die mit uns gemeinsam um eine Neuausgießung des Heiligen Geistes beten wollen. Folgende Gebetsanliegen sind uns wichtig: • für den Frieden, besonders in der Ukraine und allen Krisengebieten der Welt, • für Papst Franziskus, unsere Bischöfe, Priester, Dia- kone und kirchliche Berufe, • für unsere Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt, • für die Gemeindeerneuerung in unserem Land, • für alle Kranken und persönliche Anliegen. • für die Corona-Pandemie Beginn der Novene ist Christi Himmelfahrt täglich von 18.00 Uhr – 18.30 Uhr bis Freitag vor Pfingsten. Auf Ihr Kommen freuen sich das Pfingstnovenenteam Gottesdienste in der Kapelle in Sulpach Ab sofort finden wieder regelmäßig unsere Gottesdienste in der Kapelle in Sulapch statt Wir laden ganz Herzlich ein, jeden Sonntagabend zur Andacht. Die Eucharistiefeiern halten wir wieder einmal im Monat jeweils um 19.00 Uhr am Mittwoch 15. Juni, 03. August und 07. September 2022 Am 22. Oktober ist Sulpacher Kirbe. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Johannes 12,32 Sonntag, 29. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Taufen in der Ev. Kirche Sonntag, 05. Juni Pfingstsonntag 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst im Rah- men der „Bonhoeffer-Ausstellung“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 11.30 Uhr Baienfurt Tauf-Gottesdienst in der Ev. Kirche Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Johannes 12,32 Sonntag, 29. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Taufen in der Ev. Kirche Sonntag, 05. Juni Pfingstsonntag 9.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst im Rahmen der „Bonhoeffer-Ausstellung“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal 11.30 Uhr Baienfurt Tauf-Gottesdienst in der Ev. Kirche Gottesdienst im Rahmen der Bonhoeffer- Ausstellung im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Am Pfingstsonntag, 05. Juni 2022 findet um 9.30 Uhr ein besonderer Abendmahls-Gottesdienst im Rahmen einer Ausstellung von Bonhoeffer- Porträts lokaler Künstlerinnen und Künstler statt, die bereits am 9. April 2020 gezeigt werden sollten. Nach der langen Pandemie-Pause können die Bilder dieses großen Theologen und lutherischen Widerstandskämpfers gegen das Nazi-Regime nun endlich im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gewürdigt werden. Ich freue mich schon sehr auf die Begegnungen und Impulse aus Kunst und Theologie und bedanke mich beim Kreativen Montag, sowie bei allen beteiligten Kunstschaffenden für Ihre Beiträge! Herzliche Einladung zu diesem Gottesdienst! – Ihr Pfr. Martin Schöberl Gottesdienst im Rahmen der Bon- hoeffer-Ausstellung im Dietrich- Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt Am Pfingstsonntag, 05. Juni 2022 findet um 9.30 Uhr ein besonderer Abendmahls-Gottesdienst im Rahmen einer Ausstellung von Bonhoeffer-Porträts lokaler Künstlerinnen und Künstler statt, die bereits am 9. April 2020 gezeigt werden sollten. Nach der langen Pandemie-Pause können die Bilder dieses gro- ßen Theologen und lutherischen Widerstandskämpfers gegen das Nazi-Regime nun endlich im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gewürdigt werden. Ich freue mich schon sehr auf die Begegnungen und Impulse aus Kunst und Theologie und bedanke mich beim Kreativen Montag, sowie bei allen beteiligten Kunstschaffenden für Ihre Beiträge! Herzliche Einladung zu diesem Gottesdienst! - Ihr Pfr. Martin Schöberl Gedanken zum Wochenspruch Eine echte Chance für Jesus, über den eigenen Wirkungskreis hinaus bekannt zu wer- den: Einer seiner Jünger hat den Kontakt vermittelt, doch an- statt die Gelegenheit beim Schopf zu ergreifen, spricht Jesus davon, welchen Weg er davor zu gehen hat. Gedanken zum Wochenspruch Eine echte Chance für Jesus, über den eigenen Wirkungskreis hinaus bekannt zu werden: Jünger hat den Kontakt vermittelt, doch anstatt die Gelegenheit beim Schopf zu ergreifen, spricht Jesus davon, welchen Weg er davor zu gehen hat. er tiefer, durchs Kreuz hindurch: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu rätselhafte Ankündigung hat damals so richtig geblickt. nach Begreifen Zwischenraum er Sonntag zwischen dem Hören , dass Jesus schon jetzt an Gottes Seite regiert und dem Pfingstfest, an Menschen tatsächlich blicken können, dass Gottes Geist das Leben verändert. Exaudi ist eine Einladung, verheißungsvolle Worte zu bewahren, weil Gott uns, zu blicken lässt, was er uns durch Jesus versprochen hat. rst auf den zweiten Blick, von Ostern her, geht Menschen ein Licht auf, dass es mehr gibt als das, was wir jetzt gerade erleben, mit seinen Möglichkeiten auch dann für uns da ist, wenn wir ihn gerade Dabei blickt er tiefer, durchs Kreuz hindurch: „Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen.“ Diese rätselhafte Ankündigung hat damals keiner so rich- tig geblickt. In so einem nach Begreifen suchendem Zwischenraum steht auch der Sonntag Exaudi, zwischen dem Hören der Worte, dass Jesus schon jetzt an Gottes Seite regiert und dem Pfingstfest, an dem Menschen tatsächlich blicken können, dass Gottes Geist das Leben verändert. Exaudi ist eine Einladung, verheißungsvolle Worte zu be- wahren, weil Gott uns, zu seiner Zeit blicken lässt, was er uns durch Jesus versprochen hat. Wie so oft, erst auf den zweiten Blick, von Ostern her, geht Menschen ein Licht auf, dass es mehr gibt als das, was wir jetzt gerade erleben, dass Jesus mit seinen Möglichkeiten auch dann für uns da ist, wenn wir ihn gerade nicht er-blicken können und dass Gottes pfingstlicher Lebensatem uns auch heute Worte der Verständigung gibt, über Sprach- und Denk- barrieren hinweg. In diesem Sinne eine verheißungsvolle Zeit pfingstlicher Erwartung! - Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch- baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Familiengottesdienst am 29. Mai um 10.30 Uhr Herzliche Einladung an alle Familien, zusammen mit den Kindern und Mitarbeiterinnen der Kinderkirche in der Ev. Kirche in Baienfurt einen verheißungsvollen Gottesdienst für die ganze Familie zu erleben. Wir erinnern uns, was Gott uns in der Taufe versprochen hat und feiern auf Pfingsten zu, denn Gottes Lebens-Atem will die Welt verändern. Wir freuen uns auf euch! – Euer Kinderkirch-Team Unsere Konfirmationen 2022 vom 15. und 22. Mai Familiengottesdienst am 29. Mai um 10.30 Uhr Herzliche Einladung an alle Familien, zusam- men mit den Kindern und Mitarbeiterinnen der Kinderkirche in der Ev. Kirche in Baienfurt einen verheißungsvollen Gottesdienst für die ganze Familie zu erleben. Wir erinnern uns, was Gott uns in der Taufe versprochen hat und feiern auf Pfingsten zu, denn Gottes Lebens-Atem will die Welt verändern. Wir freuen uns auf euch! - Euer Kinderkirch-Team Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Familiengottesdienst am 29. Mai um 10.30 Uhr Herzliche Einladung an alle Familien, zusammen mit den Kindern und Mitarbeiterinnen der Kinderkirche in der Ev. Kirche in Baienfurt einen verheißungsvollen Gottesdienst für die ganze Familie zu erleben. Wir erinnern uns, was Gott uns in der Taufe versprochen hat und feiern auf Pfingsten zu, denn Gottes Lebens-Atem will die Welt verändern. Wir freuen uns auf euch! – Euer Kinderkirch-Team Unsere Konfirmationen 2022 vom 15. und 22. Mai Unsere Konfirmationen 2022 vom 15. und 22. Mai In drei Gottesdiensten rund ums Singen und Beten konn- ten die Konfirmandinnen und Konfirmanden in diesem Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Jahr in drei Gruppen in Baienfurt und Baindt ihre Kon- firmation feiern. Ein herzliches Dankeschön den Sänge- rinnen und Sängern unseres Kirchenchors unter der Lei- tung von Olga Tissen für die wunderschöne musikalische Gestaltung! In drei Gottesdiensten rund ums Singen und Beten konnten die Konfirmandinnen und Konfirmanden in diesem Jahr in drei Gruppen in Baienfurt und Baindt ihre Konfirmation feiern. Ein herzliches Dankeschön den Sängerinnen und Sängern unseres Kirchenchors unter der Leitung von Olga Tissen für die wunderschöne musikalische Gestaltung! Den frisch Konfirmierten eine herzliche Einladung, sich in ihrer Kirchengemeinde als mündige Christinnen und Christen auch weiterhin mit ihren Ideen und Talenten einzubringen und uns damit als Kirche voranzubringen – zu den Menschen, für die wir ja da sind. Gottes Segen euch! – Martin Schöberl, Pfarrer Den frisch Konfirmierten eine herzliche Einladung, sich in ihrer Kirchengemeinde als mündige Christinnen und Christen auch weiterhin mit ihren Ideen und Talenten ein- zubringen und uns damit als Kirche voranzubringen – zu den Menschen, für die wir ja da sind. Gottes Segen euch! – Martin Schöberl, Pfarrer In drei Gottesdiensten rund ums Singen und Beten konnten die Konfirmandinnen und Konfirmanden in diesem Jahr in drei Gruppen in Baienfurt und Baindt ihre Konfirmation feiern. Ein herzliches Dankeschön den Sängerinnen und Sängern unseres Kirchenchors unter der Leitung von Olga Tissen für die wunderschöne musikalische Gestaltung! Den frisch Konfirmierten eine herzliche Einladung, sich in ihrer Kirchengemeinde als mündige Christinnen und Christen auch weiterhin mit ihren Ideen und Talenten einzubringen und uns damit als Kirche voranzubringen – zu den Menschen, für die wir ja da sind. Gottes Segen euch! – Martin Schöberl, Pfarrer 15-jähriges Dienstjubiläum von Monika Hellmann Am 15. Mai 2007 hat Monika Hellmann Ihren Dienst als Reinigungskraft in unserem Ev. Kindergarten Arche Noah begonnen. Über diese lange Zeit hinweg sorgte sie Tag für Tag dafür, dass unsere Kindergartenkinder in einer hygienischen Umgebung spielen und lernen konnten. Ihre stets freundliche, aufmerksame und gewissenhafte Art wurde allseits geschätzt. Schon Ende Juni müssen wir Frau Hellmann leider in ihren wohl verdienten Ruhestand verabschieden. Im Namen der Ev. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt wünsche ich Ihnen, liebe Frau Hellmann, einen gesegneten Ruhestand, weiterhin beglückende Begegnungen und zahlreiche Momente, die das Leben lebenswert machen. Und Danke nochmals für Ihren treuen und engagierten Dienst für unsere Kindergartenkinder! Martin Schöberl, Pfarrer 15-jähriges Dienstjubiläum von Monika Hellmann Am 15. Mai 2007 hat Moni- ka Hellmann Ihren Dienst als Reinigungskraft in un- serem Ev. Kindergarten Ar- che Noah begonnen. Über diese lange Zeit hin- weg sorgte sie Tag für Tag dafür, dass unsere Kinder- gartenkinder in einer hygi- enischen Umgebung spie- len und lernen konnten. Ihre stets freundliche, aufmerksame und gewissenhafte Art wurde allseits geschätzt. Schon Ende Juni müssen wir Frau Hellmann leider in ihren wohl verdienten Ruhestand verabschieden. Im Namen der Ev. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt wünsche ich Ihnen, liebe Frau Hellmann, einen gesegne- ten Ruhestand, weiterhin beglückende Begegnungen und zahlreiche Momente, die das Leben lebenswert machen. Und Danke nochmals für Ihren treuen und engagierten Dienst für unsere Kindergartenkinder! Martin Schöberl, Pfarrer Außergewöhnliche Bibel gesucht! Die Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. ist im Rahmen eines Wettbewerbs zur Qumran- und Bibelausstellung (14.05.2022 – 05.06.2022) auf der Suche nach außergewöhnlichen Bibeln. Diese können sehr alt, groß oder klein, von schönem Aussehen sein, eine beson- dere Geschichte haben, oder sonst irgendwie hervorste- chen. Ganz egal, was Ihre Bibel besonders macht: Bringen Sie sie zur Ausstellung in der CBG Baienfurt (Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt) mit! Die drei außergewöhnlichsten Bi- beln werden am Sonntag, den 05.06. prämiert. Die Teilnehmer haben die Chance, einen Tankgutschein und einen Buchpreis zu gewinnen. Gerne können Sie Ihre Bibel auch ausstellen lassen, um sie den Besuchern der Ausstellung zu präsentieren. Für eine sachgemäße Verwahrung wird gesorgt. Man kann schon sehr gespannt sein, welche Schätze da- bei hervorkommen werden. Machen Sie sich auf die Suche nach außergewöhnlichen Bibeln, die nur darauf warten, der Welt gezeigt zu werden! Bei Interesse/Fragen bitte bei Dietrich Weber melden (Mail: dietrich.weber@baptisten-baienfurt.de, Telefon 0174-3871330).. _________________________ Pfingsten kein Kreativer Montag Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns montags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer- Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 30.05. - U. Plonka: Ganz besondere Glückwunschkarten für viele Gelegenheiten 06.06. - Kein KM (Pfingstmontag) Wir wünschen allen Kreativen einb frohes Pfingstfest 13.06. - K. Drescher: „Wir fotografieren digital“ - Farbig oder schwarz-weiß? 26.06. - H. Gärtner: „Menschen in der Stadt“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SV Unterjesingen - SV Baindt (SGM Baindt/Fronreute/Bergatreute) 14:0 Unsere verletzungs- und krankheitsbe- dingt stark dezimierte Mannschaft hatte leider zu keiner Zeit den technisch ver- sierten und körperlich robusten Tabellenführern etwas entgegenzusetzen und musste sich daher am Ende un- gewöhnlich deutlich geschlagen geben. D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - TSB Ravensburg 4:1 Gegen die technisch starken, aber körperlich klar unterle- genen Mädels vom TSB hatte unser Team anfangs mehr Probleme als erwartet. Selbst nach dem Führungstreffer von Vivienne kamen unsere Mädels nicht besser ins Spiel. Der TSB kam zu mehreren guten Abschlüssen. Zum Glück war Torspielerin Sara gut drauf und hielt was zu halten war, beim Ausgleich war sie allerdings chancenlos. Ein abgefälschter Schuss von Trainertochter Nele, senkte sich hinter ihr ins Tor zum 1:1-Halbzeitstand. Die Halbzeitansprache von SGM - Trainer David war nach dem Wechsel zu spüren. Sein Team trat selbstbewusster auf und Jana traf prompt nach einer einstudierten Eck- ballvariante mit Sophie zum erneuten Führungstreffer. Nach einem Ballgewinn im Strafraum erhöhte Hedda auf 3:1. Der Trainer des TSB sah hier ein Foulspiel, das er auch sehr vehement beim Schiedsrichter einforderte, was letztlich aber nur eine rote Karte und somit einen Platzverweis für ihn nach sich zog. Sein Team war da- nach total verunsichert. Sophie nutzte mit einem weiteren Ballgewinn im TSB - Strafraum die Verunsicherung und traf zum 4:1 Endstand. Glückwunsch auch an unsere D-Mädels zum Sieg gegen ein, vor allem in der 1. Halbzeit, starkes Team aus Ra- vensburg. E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - PSG Friedrichshafen 2:1 Im Spitzenspiel der zwei, bisher ungeschlagenen Teams, hatten am Ende unsere Mädels knapp die Nase vorn. Mit einer etwas ungewöhnlich Taktik wollte die Trainerin der PSG unsere starken Offensivspielerinnen den Wind aus den Segeln nehmen. Sie ließ gleich drei Spielerinnen kom- plett hinten. Alle drei gingen nicht über die Mittellinie. Drei Spielerinnen spielten vorne, ein Mittelfeld gab es nicht. Ihre Taktik ging auf. Unsere Spielerinnen kamen überhaupt nicht klar und unsere Trainer wussten anfangs nicht, wie sie auf diesen Matchplan reagieren sollten. Als dann aber Hanaa mit einem Schuss aus der zweiten Reihe Erfolg hatte, schienen unsere Mädels eine Mittel gefunden zu haben, die Defensive der FN – Mädels zu knacken. Leider wurde in der Folgezeit von unseren Mittelfeldspielerinnen die Defensivarbeit vernachlässigt. Lena und Haifaa muss- ten sich ständig gegen drei PSG – Stürmerinnen wehren. So fiel schließlich auch der überfällige Ausgleichstreffer. Gleich zu Beginn v. Halbzeit 2 spielte Fiona unsere Torjä- gerin Lena-Marie frei, die cool zum erneuten Führungs- treffer traf. Jetzt musste die PSG etwas tun und mehr riskieren. Wir nahmen die starke Lea Busam ins Mittelfeld und spielten nun mit 4 Spielerinnen in der Defensive. Lea, Lena, Haifaa, Taneesha sowie unsere Torspielerin Carla waren nun hellwach und ließen in der Folgezeit nichts mehr anbrennen. Glückwunsch an unsere E-Mädels zum Sieg gegen ein starkes Team vom Bodensee. SVB knackt 100-Tore-Marke SV Wolpertswende - SV Baindt 0:5 (0:3) Am Mittwochabend stand für den SV Baindt das nächs- te wichtige Spiel in Wolpertswende an. Der Sportverein Wolpertswende, der eine starke Rückrunde spielt, wollte dem SVB auf dem Weg zur Meisterschaft ein Bein stellen. Doch der SV Baindt reiste mit breiter Brust und bisher 99 geschossenen Saisontoren an -eine unglaubliche Anzahl! In den ersten Minuten sahen die Zuschauer ein zerfahre- nes Spiel, in dem der Favorit aus Baindt bemüht war, sein Kurzpassspiel aufzuziehen. Wolpertswende attackierte früh, störte beim Spielaufbau und machte die Räume eng. Ab und zu versuchte der Gastgeber mit langen Bällen zu agieren, doch die eingespielte Innenverteidigung um Brugger und Szeibel verteidigte aufmerksam. Nach die- ser unruhigen Phase wurden die Baindter immer stärker und offensiv gefährlicher. Fischers Tor wurde aufgrund von einer Abseitsposition aberkannt. Daraufhin zischte Spohns Freistoß nur knapp am Lattenkreuz vorbei. In der 18.Minute war es dann soweit! Der SV Baindt erzielte sein 100. Saisontor: Spohn spielte einen genialen Pass zu Di- schl, der vor dem herauseilenden Torwart eiskalt blieb und das 1:0 erzielte. Nun folgten Chancen im Minutentakt, die Offensivabteilung des Tabellenführers zeigte der Abwehr von Wolpertswende die Grenzen auf. Folge dessen war ein Foulelfmeter nach rund einer halben Stunde Spielzeit - wie schon am letzten Spieltag holte Xhafa diesen raus - und wie so oft in dieser Saison verwandelte Dischl den Elfmeter sicher. Wolpertswende kämpfte, konnte aber im Hinblick auf die enorme Qualität der Baindter Mannschaft einfach nicht mithalten. Zudem mussten die Gastgeber verletzungsbedingt schon früh wechseln. Gute Besserung an dieser Stelle! In der 38. Minute schnürte Dischl, mit sei- nem 33.Saisontor, den Dreierpack. Der schnelle Angreifer wurde auf die Reise geschickt und versenkte die Kirsche im linken Eck. Die torhungrigen Baindter erspielten sich in dieser Phase eine Chance nach der anderen. Vor der Pau- se musste eigentlich noch das 4:0 fallen: Fischer rannte seinem Gegenspieler davon und passte in den Rückraum, doch Spohn vergab die Großchance. In der Nachspielzeit gab es den ersten Abschluss auf den Baindter Kasten, doch Wetzel entschärfte den Ball zur Ecke. Es ging mit einem soliden 3:0 Zwischenstand in die Pause. Nach der Pause wollte der SV Baindt die Führung aus- bauen und den Sack zu machen. Dies gelang den Jungs von der Klosterwiese in der 58. Minute. Nach einem Ball- verlust von Wolpertswende konterten die Baindter eiskalt und über Saile landete der Ball beim starken Xhafa, der trocken ins kurze Eck abschloss - 4:0. Nach einer Abla- ge von Knisel hatte Geggier das 5:0 auf dem Fuß, doch ein Verteidiger warf sich im letzten Moment noch in den Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Schuss. Baindt spielte weiter starken Offensivfussball mit schönen Spielzügen. Die Gastgeber hatten sich mit Er- gebnis abgefunden und versuchten weitere Gegentore zu verhindern. Nicht immer mit fairen Mittel, denn in der 86.Minute wurde Gabriel Fürst nach einem wüsten Foul mit Gelb-Rot vom souveränen Schiedsrichter vom Platz verabschiedet. Ein letztes Highlight hatte das Spiel in der 88.Minute zu bieten: Nach einem langen Ball von Torhü- ter Wetzel verschätze sich der gegnerische Keeper und wehrte den Ball nach außen ab. Der laufstarke Kapitän „Gummi“ schnappte sich das Leder und schlenzte den Ball aus rund 40 Meter über den zurückeilenden Torhüter ins Netz - 5:0! Baindt hat sich somit auch gegen den Nach- barn aus Wolpertswende deutlich durchgesetzt und ist nur noch einen kleinen Schritt davon entfernt, dass von der Mannschaft ausgerufene Ziel – der Meisterschaft – zu erreichen. Am kommenden Sonntag könnte der SV Baindt die wahn- sinnig starke Saison mit nun über geschossenen 100 Toren und keiner Niederlage mit der vorzeitigen Meisterschaft krönen. Es geht gegen die zweite Mannschaft des TSV Berg, im Hinspiel stand ein umkämpftes 1:1 zu Buche. Das Team von Michael Gauder wird alles dafür geben schon drei Spieltage vor Ende der Saison als Meister der Kreis- liga A festzustehen. Die Mannschaft freut sich auf ein Fußballfest und hofft auf zahlreiche Zuschauer zuhause an der Klosterwiese. Es spielten: Luca Wetzel - Sebastian Saile, Marko Szeibel, Michael Brugger, Tobias Szeibel (73.Florian Vollmer) - Jan Fischer (57.Konstantin Knisel), Phillip Thoma, Nico Geg- gier, Ylber Xhafa (62.Philipp Kneisl) - Jonathan Dischl (73. Dennis Hecht), Yannick Spohn (Autor: Konstantin Knisel) SV Wolpertswende II – SV Baindt II 2:6 (1:1) Nach zuletzt sieben Siegen in Serie, gastierte der SVB II am Sonntag als klarer Favorit in Wolpertswende. Mit dem Selbstvertrauen der letzten Wochen, startete die schlag- kräftige Mannschaft von Trainer Timo Geggier in die Partie. In der Anfangsviertelstunde kam der SVB II gut ins Spiel und kombinierte die ersten sehenswerten Tormöglich- keiten heraus. In der 14. Spielminute fiel das zu diesem Zeitpunkt verdiente1:0 für die Baindter Mannschaft. Nach einem Foul an Kai Kaspar, verwandelte Ylber Xhafa den fälligen Freistoß aus ca. 20 Metern gekonnt im linken Toreck. Im Anschluss flachte das Spiel etwas ab und die Baindter Hintermannschaft war damit beschäftigt die seltenen, aber gefährlichen Angriffe des Gegners zu ver- teidigen. Nicht ganz unverdient erzielte der SV Wolperts- wende II in dieser Phase den Treffer zum 1:1. Mit diesem Spielstand ging es auch in die Pause. Nach einer deutlichen Halbzeitansprache war die „Zwoi- te“ versucht, wieder neuen Schwung aufzunehmen, was sehenswert durch ein direktes Freistoßtor von Marco Reinhardt zum 2:1 und dem schön kombinierten 3:1 durch Pascal Reich gelang. Durch den zwischenzeitlichen An- schlusstreffer ließ sich die Mannschaft von Timo Geg- gier nicht verunsichern und so waren es Reinhardt mit seinem 2. Treffer (64. Minute) und Akaiber (70. Minute) die zum deutlichen 5:2 erhöhten. Den Schlusspunkt zum 6:2, setzte Tobias Trautwein mit einer Bogenlampe von der Seitenlinie aus. Ob dies als Flanke oder als gezielter Torabschluss gedacht war, da war der sich Torschütze selbst nicht ganz sicher. Mit dem 6:2 Sieg beim SV Wolpertswende II erfüllt der SVB II seine Pflichtaufgabe mehr oder weniger souverän und knüpft an die Erfolge der letzten Wochen an. Am kom- menden Sonntag steht das Heimspiel gegen den Tabel- lennachbarn TSV Berg III an, welcher durch einen Sieg überholt werden könnte. Dieses Ziel wird die Mannschaft von Timo Geggier fest im Blick haben und sich intensiv darauf vorbereiten. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Denis Schimanows- ki, Patrick Späth, Niklas Späth (64.Tobias Trautwein) - Mar- co Reinhardt, Julian Keppeler (55.Luca Lauriola), Manuel Brugger, Dennis Hecht (70.Marius Hahn) - Pascal Reich (67. Rabie Akaiber), Ylber Xhafa (Autoren: Jonathan Dischl und Patrick Späth) Vorschau: 12.45 Uhr: SV Baindt II - TSV Berg III 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Berg II Frauenfußball SGM Eschach/Brochenzell – SV Baindt Frauen 0:0 Vergangenen Sonntag liefen die Baindter Frauen in Bro- chenzell auf – natürlich mit dem Ziel, am Ende des Spiels 3 Punkte zu holen. Beide Mannschaften spielten von An- fang an sehr ausgeglichen und ließen sich gegenseitig nur schwer vors gegnerische Tor kommen. Die Torchancen waren auf beiden Seiten recht ausgeglichen, jedoch nicht eindeutig genug, um verwandelt zu werden. Das lag nicht zuletzt an der souverän spielenden Baindter Abwehr, die solide alle gegnerischen Angriffe klärte. Aber auch an einem gut spielenden Angriff, dessen Ak- tionen letztlich jedoch nicht zwingend genug für ein Tor waren. Die Baindter Frauen konnten durch kampfstarke Motivation, klare Pässe und ein schönes Zusammen- spiel überzeugen, es fehlten nur leider die Abschlüsse. Ihr Übriges taten einige zweifelhafte Entscheidungen des Schiedsrichters, die u.a. einen nicht für uns gegebenen Elfmeter sowie eine nicht gegebene rote Karte für die Notbremse an der allein auf das Tor zulaufende Lena Nä- gele beinhalteten. Obgleich der SV Baindt bis zur letzten Minute alles gab, blieb das Spiel letztendlich torlos und beide Mannschaften gingen mit einem Remis vom Platz. Es spielten: Marlene Schäfer (T), Lena Nägele, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Lisa Meschenmoser, Mariella Pedrazzoli, Annika Busalt, Tamara Sperle (T), Rebecca Butsch, Nina Schäfer, Lara Herde, Rebekka Lins, Ramona Schnell Vorschau: Kommenden Sonntag spielen die Frauen in Baindt gegen die SGM Bad Waldsee/Reute Jugendfußball Ergebnisse Jugendfußball A-Junioren SGM Baindt/Baienfurt – TSG Ailingen 0:0 Im Heimspiel am Mittwochabend, 18. Mai empfingen un- sere A-Junioren bei bestem Wetter die TSG Ailingen, wel- che als Tabellendritter durchaus als Favorit anreisten. In einem über weiten Strecken ausgeglichen Spiel konnte die U19 spielerisch überzeugen, Ailingen nur wenige Chan- cen bieten und selbst immer wieder gefährlich vor dem gegnerischen Tor in Erscheinung treten. Am Ende sollten auf beiden Seiten keine Tore fallen und beide Mannschaf- ten trennten sich leistungsgerecht mit einem 0:0-Unent- schieden. Es spielten: Jonathan Ströble, Sven Merz, Ahmad Al Mo- hamed, Kevin Fischer, Leon Geng, Leon Elsas, Daniel Kro- nenberger, Mohamed Raygal, Adnan Kale, Bledon Beluli, Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Lorat Shala, Jonas Pfister, Tim Scheffler, Wasem Mah- joub, Darko Matajic A-Junioren SGM Schalchter/Hergen/Oberr. - SGM Baindt/Baienfurt 4 :0 (2:0) B-Junioren SV Horgenzell - SGM Baindt/Baienfurt 2:1 (1:1) Beim Auswärtsspiel in Horgenzell mussten unsere B-Ju- nioren am Ende eine knappe Niederlage hinnehmen und konnten sich für die deutliche Pokalniederlage aus dem Herbst nicht revanchieren. In einem spannenden Spiel gin- gen die Gastgeber aus Horgenzell nach zwölf Minuten in Führung, ehe Wasem Mahjoub nach einer halben Stunde zum 1:1 Ausgleich traf. Im Durchgang zwei versuchten bei- de Mannschaften das Spiel für sich zu entscheiden, den entscheidenden Treffer erzielten am Ende die Hausherren acht Minuten vor Schluss. Auf das 2:1 fand die Mannschaft von Danijel Kaplan keine Antwort mehr und musste sich am Ende knapp geschlagen geben. Es spielten: Tim Schellhorn, Nico Spörkle, Oskar Büchel- maier, Zuhdija Silic, Fayaz Sadat, Timo Gruber, Fabiano Kehm, Markus Wöhr, Wasem Mahjoub, Mohamed Raygal, Patrik Meszaros, Hussein Achour, Silas Petschulat, Enrico Laratta, Enes Demiryürek C-Junioren SV Reute - SGM Baindt/Baienfurt 7:0 (3:0) C2-Junioren SGM Bergatreute/Wolfegg - SGM Baindt/Baienfurt II 11:0 (5:0) D-Junioren SGM Baindt/Baienfurt – FV Ravensburg II 0:4 (0:2) Gegen den klaren Favoriten aus Ravensburg konnten unsere D-Junioren zwar lange mithalten, mussten sich am Ende aber deutlich mit 0:4 geschlagen geben. Die spielerisch klar besseren Gäste zeigten ein ums andere Mal, warum sie Tabellenführer in der Liga sind und ka- men immer wieder gefährlich vor das Tor von Ersatz- keeper Linus Kaplan, aber auch unsere U13 versteckte sich nicht, verteidigte gegen immer wieder anrennen- de Gäste tapfer und versuchte selbst sich spielerische Chancen zu erarbeiten. Nachdem es mit einem 0:2 in die Halbzeit ging und der FV nach dem Seitenwechsel auf 0:3 erhöhte, hatten unsere D- Junioren die besten Chancen, vergaben aber zwei Mal knapp das 1:3. Am Ende wurde es dann doch noch deutlich, nachdem Ravensburg auch noch das 0:4 erzielte. Es spielten: Linus Kaplan, Benjamin Zentner, Simon Stief- vater, Jakob Spähn, Luis Arnold, Niklas Alber, Matthias Waßmer, Timo Kutter, Ole Buchmüller, Aulon Maloku, Enrico Lupoli, Julian Kutter, Dennis Dill D2-Junioren FG 2010 Wilhelmsdorf - SGM Baindt/Baienfurt II 0:11 (0:3) Ein Schützenfest feierte unsere D2 beim Auswärtserfolg in Wilhelmsdorf, bei welchem Paul Locher mit einem Dop- pelpack und Luka Novakovic das Spiel vor der Pause schon in Richtung Sieg lenkten. Nach dem Seitenwechsel kannten unsere D2-Junioren dann keine Gnade mit dem Gegner und durften am Ende einen auch in der Höhe ver- dienten Sieg bejubeln. Torschützen in der zweiten Halb- zweit waren Dominik Babic (2), Emran Sadat (2), Redon Shala, Anes Ajdarpasic und Rafael Kaplan (2). Es spielten: Ruwen Hund, Rafael Kaplan, Raphael Poneß, Emran Sadat, Abel Lechli, Lukas Urbanczyk, Anes Ajdar- pasic, Paul Locher, Luka Novakovic, Redon Beluli, Dominik Babic, Redon Shala D3-Junioren spielfrei E-Jugend spielfrei Vorschau Jugendfußball Wie immer freuen sich alle Kinder und Jugendliche über zahlreiche Zuschauer bei ihren Spielen. Freitag, 27.05 17:00 Uhr - E-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitz. – SV Deuchelried II (Spielort Blitzenreute/Staig) Samstag, 28.05 11:00 Uhr - E-Jugend: SV Weingarten III – SV Baindt 12:15 Uhr - D1-Junioren: VfB Friedrichshafen II - SGM Baindt/ Baienfurt 12:15 Uhr - D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Mochenwan- gen (Spielort Baienfurt) 12:15 Uhr - D3-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt III – SHM Seibranz/ Dietmanns (Spielort Baindt) 14:30 Uhr - C1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SV Oberzell (Spielort Baienfurt) 14:30 Uhr -C2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SG Aulendorf (Spielort Baindt) 14:45 Uhr - D-Juniorinnen: TSV Tettnang - SGM Baindt/Blitzenreute 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: TSV Sondelfingen - SV Baindt 17:00 Uhr - A-Junioren: SGM Fronhofen/Horgenzell - SGM Baindt/Baienfurt Sonntag, 29.05 11:00 Uhr - B-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SGM Eschach/ Weissenau (Spielort Baienfurt) Donnerstag, 02.06 18:00 Uhr - D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - SGM Mochenwangen (Spielort Baienfurt) TC Baindt e.V. Auch am vergangenen Wochenende kämpften einige unserer Mannschaften um Spiel, Satz und Sieg. Junioren U15: Bezirksstaffel 2 TC Berkheim - TC Baindt 4:2 Nach einer freundlichen Begrüßung ging es mit den Ein- zeln, auf 4 Plätzen, direkt los. Die beiden ersten Einzel waren eine recht klare Sache, beide gingen schnell an den TC Berkheim. Die Einzel drei und vier waren aber umkämpfter. Das dritte Einzel war am ausgeglichensten. Nachdem Vinzent Neubauer den ersten Satz gewinnen konnte, steigerte sich sein Gegner und gewann den zwei- ten Satz. Im entscheidenden Match-Tie-Break, hatte Vin- zent aber wieder die Nase vorne und gewann damit sein Match. Im vierten Einzel kam es zu einem reinen Juniorin- Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 nenduell. Das aber leider auch an den TC Berkheim ging. Damit war die Entscheidung schon fast gefallen, lediglich 2 klare Siege in den Doppeln würden einen Sieg des TC Baindt noch möglich machen. Schon schnell war aber klar, dass das erste Doppel dies nicht schaffen kann, zu groß war der Leistungsunterschied. Das erste Doppel wurde leider verloren. Das zweite Doppel, mit Christiane Haupter und Vinzent Neubauer, war erneut ein sehr enges Spiel. Leider musste die Spielerin von Berkheim, im ersten Satz beim Stand von 5:4 für den TC Baindt, mit gesundheitli- chen Problemen aufgeben, so dass das Doppel für den TC Baindt als gewonnen gewertet wurde. Am Ende stand damit eine 2:4 Niederlage auf dem Papier. Damit geht es jetzt in die Pfingst-Pause; das nächste Spiel ist erst wieder am 24. Juni, ein Heimspiel gegen den TC Feuerstein-Hürbel. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 SG Baienfurtrt Tennis - TC Baindt 5:1 Am vergangenen Samstag wurde unsere geschwächte U18-Mannschaft zum Lokalderby in Baienfurt empfan- gen. Für die Baienfurter war es das erste Saisonspiel. Bei den Einzelspielen von Enrico Lang und Tim Raubald mussten wir jeweils nach zwei umkämpften Sätzen leider den Gegnern gratulieren. Im sehr ausgeglichenen Spiel von Lukas Zöschinger ging es nach knapp zwei Stunden ins Match-Tie-Break, welches er leider nicht für sich ent- scheiden konnte. So gewann lediglich Tim Pantoffelmann sein Match in zwei deutlichen Sätzen. Das Doppel von Tim Pantoffelmann und Tim Raubald verlief sehr spannend, doch auch hier konnten die Baienfurter das Match nach zwei ausgeglichenen Sätzen im Match-Tie Break für sich entscheiden. Nach 4 Wochen Pause geht es als Nächs- tes gegen die bisher ungeschlagene SPG Bad Waldsee/ Gaisbeuren/Haisterkirch. Damen 50: Bezirksoberliga TC Baindt - SPG SSV Ulm 1846/TK Ulm 3:6 Bei hochsommerlichen Temperaturen erwarteten wir zu unserem ersten Spiel die Damen 50 aus Ulm. Wenn man sich unseren Spielbericht anschaut, entdeckt man 3 Match-Tie-Breaks, 2 Tie-Breaks und viele knappe Sat- zergebnisse. Leicht machten wir es unseren Gästen also nicht! Trotzdem stand es nach den Einzeln durch Siege von Andrea und Sibylle 2:4 für die Ulmerinnen. In den Doppeln gaben wir dann nochmal alles. Auf allen 3 Plät- zen ging es heiß her. Schließlich erkämpften Inge Fu und Andrea dann noch einen Punkt zum Endergebnis von 3:6. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TC Baindt - TC Schmalegg 3:6 Am Samstag hatten wir unser erstes Heimspiel gegen den TC Schmaleg. Thomas Schäfer und Harry Wetzel konn- ten Ihre Einzel nach hartem Kampf für sich entscheiden. Andi Münst, Sepp Spöri, Harald Steinmeier und Roland Futterer mussten Ihre Einzel abgeben. Am Ende konnten wir noch 2 Doppel gewinnen mit Tho- mas Schäfer / Christof Lang , Harry Wetzel / Sepp Spöri. Jürgen Auer / Roland Futterer mussten die Punkte dem Gegner überlassen. Somit war die 3:6-Niederlage besiegelt. Danke noch an Andi Münst für das hervorragende Grillen und die gute Bewirtung. Liebe Mitglieder mit Partner*in und Kind*er, nun ist es bald soweit! Am Sa., 18. Juni 2022 feiern wir 40 Jahre TC Baindt und dies UMSONST & DRAUßEN bei uns auf der Anlage. Weitere Infos siehe Plakat unten, in der E-Mail-Info und auf der Vereins-Webseite. Anmeldung: - bis So., 5. Juni 2022 - per Mail an 1.vorsitzende@tc-baindt.de oder schriftfuehrerin@tc-baindt.de und auf der Homepage - bitte angeben: Personenzahl, davon ggf. Kinder (bis 9 Jahre) Wir freuen uns, dieses Jubiläum mit euch feiern zu können. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Rasplerhütte 2022 Nach drei Jahren Pause war es am 6. Mai 2022 endlich wieder soweit; 40 Raspler machten sich auf den Weg ins schöne Hittisau zum Ferienhaus Rainerau. Nachdem alle nach und nach eingetroffen waren; drei unerschrockene Raspler waren sogar mit dem Fahrrad (teils mit und teils ohne elektrische Unterstützung) angereist, gab es traditi- onell Wurstsalat, sauren Käs und Pellkartoffeln zum Ves- per. Bei gemütlichem Zusammensein mit Spielen, Spaß, Gesang und Tanz fast bis zum Morgengrauen kam jeder auf seine Kosten. Nach einem ausgiebigen Frühstück wur- de überlegt, wann und wie lange die Wanderung gemacht werden sollte. Das Wetter zeigte sich nämlich leider nicht von der besten Seite. Schlussendlich machten wir uns doch auf den Weg an der Bolgenach entlang und kamen nach gut zwei Stunden hungrig zurück auf die Hütte, wo es Vesper und Kuchen gab. Ein Teil machte sich noch ein zweites Mal auf und wanderte in den Ort, um leckeren Käse zu kaufen. Der Rest vertrieb sich mit Spielen, Musik hören oder einem Nickerchen die Zeit. Am Abend gab es leckeres Brutzelfleisch, Fleischkäse und Salate und Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 danach war bestimmt keiner mehr hungrig. Auch der zweite Abend wurde mit allerlei Spielen, Tischtennis und unterhaltsamen Gesprächen verbracht. Natürlich bade- ten am Samstag und am Sonntag ein paar wagemutige Raspler im eiskalten Wasser und erfrischten sich. Nach dem gemeinsamen Aufräumen und einer kleinen Wande- rung fuhren wir nach einem schönen Hüttenwochenende wieder zurück nach Baindt. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zu unserer Eröffnung der Grillsaison am Mittwoch, 01.06.2022, 19.00 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Vielseitige Grillideen. Hierzu bitten wir um kurze Anmeldung bis 30.05.2022 bei Doris Sonntag, Tel. 07502/1035, Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953 oder Bärbel Schad, Tel. 07502/911783. Liebe LandFrauen, unser Landesverband feiert am 25. Juni 2022 in Sig- maringen den Verbandstag mit Jubiläum „40 + 1“ Jahre LandFrauenverband Württemberg-Hohenzollern - und wir feiern mit! Wir laden Sie ganz herzlich ein, mit dabei zu sein und einen tollen Tag in Gemeinschaft der Land- Frauen zu verbringen! Mit dabei sind Europa-Abgeordnete und LandFrau Mar- lene Mortler MdEP, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL, Präsiden- tin des Deutschen LandFrauenverbandes Petra Bentkäm- per, Stefanie Bürkle (Landrätin des Landkreises Sigma- ringen) sowie Keynote-Speakerin Denise Maurer. Neben einer spannenden Talk-Runde zum Thema „40 Jahre LandFrauen Württemberg-Hohenzollern - 40 Jahre In- teressenvertretung der Frauen im Ländlichen Raum“ er- wartet Sie zum Abschluss des Tages ein unterhaltsames Kabarett mit Marlies Blume. Und natürlich gibt es genug Zeit, sich mit anderen LandFrauen auszutauschen und einfach eine gute Zeit miteinander zu haben! Infos zur Veranstaltung Titel: Verbandstag mit Jubiläum „40 + 1“ Jahre LandFrau- enverband Württemberg-Hohenzollern Ort: Stadthalle Sigmaringen Termin: Samstag, 25. Juni 2022 Uhrzeit: 9:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr Kosten inkl. Verpflegung: 35 € Anmeldeschluss: 8. Juni 2022 WICHTIG: Die Anmeldung erfolgt direkt über unseren Kreisverband, bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und E-Mail-Adresse bei Anita Bayer unter Tel.: 0173/7099556 oder per E-Mail an: landfrauen-ra- vensburg@gmx.de an, sowie Überweisung der 35€ bei Anmeldung auf folgendes Konto: IBAN DE51 6505 0110 0101 0883 92. Verwendungszweck: Verbandstag Sigma- ringen + Name. Detaillierte Infos zum Verbandstag gibt es unter: https:// www.landfrauenverband-wh.de/verbandstag-2022 / Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind! Herzliche Grüße Ihr Kreisverband Kapellengemeinschaft Schachen e.V. 200 Jahre Dreifaltigkeits-Kapelle Schachen und 20. Schachener Dorffest am Sonntag, 12. Juni 2022 Um 10.00 Uhr Pontifikalamt bei der Kapelle in Schachen mit Herrn Weihbischof Dr. Johannes Kreidler, Herrn De- kan a.D. Heinz Leuze und Herrn Pfarrer Bernhard Staudacher (bei Regen im Schachener Festraum). Anschließend Frühschoppen und Mittagstisch, Kaffee und Kuchen. Für Unterhaltung sorgt der Musikverein Baindt. Die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. freut sich auf Ihren Besuch. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Vom Parkplatz der Klinik Neutrauchburg wandern wir durch Wiesen und Wald am Jägerhof vorbei und wieder zurück zum Parkplatz Rundwanderung Trauchburg - Jägerhof - und zurück Vom Parkplatz der Klinik Neutrauchburg wandern wir durch Wiesen und Wald am Jägerhof vorbei und wieder zurück zum Parkplatz. Treffpunkt Dienstag 07.06.2022 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 2 - 3 Stunden, 8 km, 80 Hm, Fahrpreis 12,00 € für Mit- glieder. Einkehr ist vorgesehen nach der Wanderung. Kleines Ves- perr, Trinken, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe und ggf. Stöcke bitte mitnehmen. Anmeldung ab 02.06.2022 unter T. 0751/560220 oder 07529/1419 Wanderführung Frowin Riedmayer Gäste sind willkommen! Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg 2. Kaffeetreff Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten, der 2. Kaffeetreff findet am 08. Juni 2022 um 14:30 Uhr wie gewohnt im Best Western Parkhotel - Bistro, Abt-Hyller-Str. 37-39 in Weingarten Referent: Herr Thomas Schröbler,Vorstand Dipl.Betriebs- wirt (FH) GVV Gemeinnütziger Verein für Verbraucher- beratung und Verbraucherschutz e.V. Thema: Informationsveranstaltung Es würde mich freuen, wenn wieder viele Mitglieder kom- men und direkte Anfragen an Herrn Schröbler stellen wür- den, die er selbstverständlich beantworten kann. Es grüßt Euch Ihre Karin Maucher und die ganze Vor- standsschaft. Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Organspendeausweis entlastet auch Angehörige Will ich Organe nach meinem Tod spenden oder nicht? Ein Organspendeausweis gibt darüber eindeutige Aus- kunft. Dies hilft auch Angehörigen, den Willen des Ver- storbenen hierüber zu erfahren. Wie die Entscheidung letztendlich ausfällt, bleibt jedem selbst überlassen. Wichtig ist vor allem, dass man sich zu Lebzeiten für oder gegen eine Organentnahme nach dem Tod entscheidet und dies im Organspendeausweis dokumentiert. Eine selbstbestimmte Entscheidung entlas- tet auch Angehörige, die ansonsten im Ernstfall nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden. Und für die vielen Menschen, die auf eine Organspende warten, ist die Entscheidung ihrer Mitmenschen sogar überlebenswichtig. Immer mehr Menschen setzen sich mit der Frage ausein- ander, ob sie ihre Organe nach dem Tod spenden möch- ten und haben sich bereits entschieden. Dazu braucht es Aufklärung und ausreichend Informationen. Auf dem Or- ganspendeausweis kann angegeben werden, ob • einer Organ- und Gewebespende uneingeschränkt zugstimmt wird, • eine Organ- und Gewebespende abgelehnt wird, • nur bestimmte Organe und Gewebe zur Spende frei- geben werden oder • eine Person benannt wird, die im Todesfall über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll. Der Organspendeausweis wird nirgends registriert. Die Entscheidung kann jederzeit mit einem neuen Ausweis geändert werden. Am 5. Juni ist der Tag der Organspende. Er soll vor allem Vorur teile bei den Menschen zum Thema Organ- spende abbauen und sie motivieren, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden und dies auf einem Organspendeausweis festzuhalten. Weitere Informationen zur Organspende sind im Internet unter www.svlfg.de/organspende und www.bzga.de sowie www.organspende-info.de zu finden. Landkreis Ravensburg Das preisgekörnte ATOS Trio in Schloss Achberg! Die Konzerte im Bodenseefestival Das Achberger Kon- zertprogramm im Bo- denseefestival 2022 unter dem Motto „Na- tur“ ist gestartet. Nach Bird’s Paradise des Ensembles Spark und Oh wie schön ist deine Welt der Gesangs- klasse des Vorarlber- ger Landeskonserva- toriums wird ein besonderes Highlight das ATOS Trio aus Berlin sein, das mit einem Erwachse- nen- und einem Kinderkonzert im Schloss am 28. und 29. Mai 2022 zu Gast ist. Die Schlosskonzerte sind ein besonderes Erlebnis. Der Rittersaal mit seiner prächtigen, 30 Tonnen schweren Stuckdecke wird in den Ecken von vier Schützen geziert, die auf einen gemeinsamen Punkt in der Mitte des Rau- mes zielen. Die Schützen – darunter ein Janitschar – ver- weisen auf die Siege des Deutschen Ordens gegen das Osmanenreich am Ende des 17. Jahrhunderts und lassen beim einen oder anderen in der Raummitte sitzenden Konzertbesucher noch heute ein leicht mulmiges Gefühl aufkommen. Für die Konzerte sind derzeit über die Website www.schloss-achberg.de noch Karten erhältlich. Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 28. Mai 2022 wird eine öffentliche Führung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute ange- boten. Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 28. Mai 2022 wird eine öffentliche Führung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinbarung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Tel. 07505 1252, H. Ehmann). Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 28. Mai 2022 Gästeführer: Kurt Drescher Der Sonnenweg - Ausblicke in die wunderbare Land- schaft und Einblicke in die moderne Astronomie Gästeführer Kurt Drescher leitet am Samstag, 28. Mai 2022 eine Wanderung auf dem Sonnenweg. Bei klarer Sicht genießen wir den Blick über das Schussental auf die Alpen. Auf jeden Fall erfahren Sie viel über die Sonne und unser naturwissenschaftlich geprägtes Weltbild. Die- se Führung ist für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 29. Mai 2022 Gästeführer: Kurt Drescher Von der Sonnenuhr zum GPS – Auf einer erlebnisreichen Wanderung sprechen wir über die Zeit in Wissenschaft und Technik Auf einem gemütlichen 3,5 km langen Spaziergang be- leuchten wir viele Aspekte zum Thema Zeit. Was ist Zeit überhaupt? Welche Rolle spielt sie in unserem Alltag? Wie misst man die Zeit? Woher weiß man, wie alt man- che Fundstücke aus unseren Mooren sind? Was hat die Zeit mit dem GPS auf meinem Handy zu tun? Diese und weitere Fragestellungen werden anschaulich und allge- meinverständlich besprochen. Da es im Wesentlichen um naturwissenschaftliche und philosophische Themen geht, ist diese Führung für Men- schen ab ca. 16 Jahren geeignet. Mückenschutz ist von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 STELLENANGEBOTE Raum Weingarten: Wir suchen • unser Kunde (Geschäftsinhaber) sucht ein gepflegtes Haus mit 2-3 Wohnungen für seine Mitarbeiter • Einfamilienhaus, gerne mit ELW & großer Garage oder Carport (2 Autos + Fahrräder) für Akademiker mit Familie Rufen Sie an, wir freuen uns auf Sie -> Tel. 07376 960-0 IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Info@biv.de In nur 7 Tagen Theorieausbildung: In den Pfingstferien vom 07.06. – 14.06.2022 Fahrschule Joshua & Micha Haslinger 88284 Mochenwangen, Kirchstr. 12 Fon: 0170 4421212 Anmeldung jederzeit möglich. Beginn am 07.06. um 10:00 Uhr Führerschein! Führerschein! Witwer sucht Putzfee, gerne etwas älter, für zwei Stunden/Woche nach Baienfurt. Fest: 0751 958 600 47 Mobil: 01743328293 IMMOBILIEN ANKAUF GESCHÄFTSANZEIGEN An unsrem Standort in Weingarten bilden wir deshalb wie folgt aus: Auszubildende(n) zum/zur Steuerfachangestellte(n) ab 01.09.2019 Studierenden m/w für ein Duales Studium Steuern und Prüfungswesen Bachelor of Arts ab 01.10.2019 Ihre Bewerbung Sie haben Interesse an einer Ausbildung oder an einem Studium? Dann lernen wir Sie gerne kennen! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 56 80 – 0, E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de Als Zusammenschluss der beiden renommierten Kanzleien SPK Storz & Kollegen in Weingarten und SPK Zoll + Kollegen in Friedrichshafen sind wir als Unternehmens- gruppe auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsbera- tung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von ca. 100 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 18 Berufsträger mit der mehrfachen Qualikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Wer hoch hinaus möchte, braucht eine gute Grundlage. Für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben ist eine fundierte und professionelle Ausbildung eine wichtige Voraussetzung.• Lohnbuchhalter (m/w/d) • Lohnbuchhalter für Quereinsteiger (m/w/d) • Steuerfachangestellte/Steuerfachwirt (m/w/d) • Bilanzbuchhalter/Buchhalter (m/w/d) Die SPK-Unternehmensgruppe ist auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und der Unternehmens- beratung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von über 40 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 11 Berufsträger mit der mehr- fachen Qualifikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie auf unserer Website unter: www.spk-gruppe.de/arbeiten-bei-spk/ Unser Angebot: · ein attraktives Vergütungspaket mit verschiedensten freiwilligen Zusatzleistungen, z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld · eine zukunftssichere Tätigkeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag · eine Vertretungsregelung im Urlaubs- und Krankheitsfall · regelmäßige Feedbackgespräche · individuelle und stetige Karriereförderung · flexible Arbeitszeiten · ein familiäres und zugleich professionelles Betriebsklima in einem dynamischen Team · moderner Arbeitsplatz Die Attraktivität der Mitarbeit liegt in dem vielseitigen, herausfordernden Aufgabengebiet in unserem modernen Unternehmen. Ihre Bewerbung Sie haben Interesse? Dann lernen wir Sie gerne kennen! Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Angaben zu Ihrem möglichen Eintrittstermin und Ihrer Gehaltsvorstellung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Telefon +49 (0) 751 / 5680-0 | E-Mail: bewerbungen@spkgruppe.de STELLENANGEBOTE Bitte beachten Sie!!Bitte beachten Sie!! An alle Vereine und Institutionen! Kostenlos: redaktionelle Textbeiträge; diese müssen jedoch bei der jeweiligen Gemeinde aufgegeben werden. Kostenpflichtig: alle als Anzeigenauftrag bezeichneten Eingänge werden als kostenpflichtig angesehen und berechnet. Der Verlag IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 21 Foto: Klaiber Beratungstermin sichern unter: 07504 9700-0 „Kein Mensch ist wie der andere.“ ... wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen, optimalen Schlafsystem. Montag-Freitag: 10-18 Uhr | Schausonntag: 13.30-16.30 Uhr Sattelbach 9 - Horgenzell | www.haller-raumgestaltung.de STIHL AKKUGERÄTE IN GEISELHARZ GEISELHARZ 21 | 88276 AMTZELL MIT LIVE-SCHNITZEN FREITAG 3. JUNI VON 9 - 17 UHRVORFÜHR PROBETAG IM AGRARFACHMARKTNEU *** Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen? *** Sie möchten ein Grundstück in Bodensee / Oberschwaben verkaufen oder kennen jemanden, der ein Grundstück verkaufen will? Ihnen fehlt nur noch der passende Käufer für Ihr Grund- stück? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kaufen Grund- stücke im Raum Bodensee / Oberschwaben und bieten Ihnen dabei einen transparenten Ablauf, Sicherheit und eine bequeme Abwicklung des Verkaufsprozesses. Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau ☎ 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative SachwertkonzepteGESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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    Zuletzt geändert: 30.05.2022
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    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 4. Juni 2021 Nummer 22 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. „Ohne DICH kein WIR“ Unterstützen Sie unsere örtlichen Gewerbetreibenden! Digitalisierung, Urbanisierung, Onlinehandel – noch nie musste sich die lokale Wirtschaft so sehr behaupten und neue Wege finden, wie heute. Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (WBB) hat es sich zur Aufgabe ge- macht, diesen Entwicklungen zu trotzen und hebt durch die Kampagne “Ohne Dich kein Wir” den Zusammenhalt der Gemeinden Baienfurt und Baindt hervor, die sich weit über das Wirtschaftliche hinaus erstreckt. Seit einigen Ta- gen wehen die Fahnen mit einem einprägsamen Slogan an verschiedenen Orten in den Gemeinden. Auch nach dem Abebben der Corona-Krise bleiben die Einzelhändler ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Ge- meindelebens. Alle lokalen Händler brauchen jetzt mehr denn je die Solidarität ihrer Kundinnen und Kunden. Aktu- ell gilt es, gemeinsam die herausfordernde Situation durch die Corona-Krise zu überstehen und sich gegenseitig zu unterstützen. Gastronomen, Gewerbetreibende und Einzelhändler prägen das Bild der Gemeinden grundlegend und sind un- erlässlich für die gute Infrastruktur und Lebensqualität in Baindt. Wir alle profitieren von einem lebendigen Ort, mit einer gesunden Wirtschaft und ansprechenden Angeboten. „Ohne Dich kein WIR“ hebt die Wichtigkeit des Einzelnen für die Gemeinschaft hervor – “einer für alle, alle für einen”. Wir wünschen unseren Gastronomen, Gewerbetreibenden und Einzelhändlern Durchhaltevermögen und für die Zukunft alles Gute! Ihre Simone Rürup, Bürgermeisterin Wir zeigen Flagge: Ohne Dich keine Freude, kein Zusammenhalt, keine Gemeinde. Wir, das sind die Unternehmer und die Gemeinden in Solidarität für die Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister. Für alle Bürgerinnen und Bürger aus Baindt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Vermarktungsauftakt Wohnquartier Fischerareal Wir laden Sie herzlich ein zum Vermarktungsauftakt der Grundstücke im neuen Wohnquartier Fischerareal am Donnerstag, 17. Juni 2021, um 18:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle. Die Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung, das Vergabeverfah- ren und die Vermarktungsunterlagen werden Ihnen an diesem Abend vorgestellt. Im Anschluss daran gibt es genügend Raum für Ihre Fragen. Im Fischerareal wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen, gebaut werden kön- nen mehrgeschossige Gebäude. Das Angebot soll den in der Gemeinde vorhandenen Wohnraum ergänzen. Die Gemeinde vergibt die Grundstücke zu einem Festpreis im Rahmen der Konzeptvergabe, bei der die Bieter mit den inhaltlich besten Bebauungs- konzepten, die Zuschläge erhalten werden und hat hier auch explizit Baugemeinschaf- ten im Blick. Die Grundstücksvergabe erfolgt mit der Zielsetzung, langfristig ein leben- diges, qualitätvolles und stabiles Quartier, möglichst mit Beiträgen zur Stärkung der Infrastruktur der Gemeinde, für viele Bevölkerungsschichten entstehen zu lassen. Der Bebauungsplan wird derzeit erstellt. Weitere Informationen können Sie den vorange- gangenen Veranstaltungen auf unserer Homepage unter folgendem Link entnehmen: https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal. Wir planen derzeit die Informationsveranstaltung in Präsenz mit einem Hygienekon- zept in der Schenk-Konrad-Halle durchzuführen. Um jedoch einen entsprechenden In- fektionsschutz gewährleisten zu können, müssen wir die Anzahl der Teilnehmer:innen begrenzen. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt möglich. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de , Tel.: 07502 / 9406-40) wenden. Wir freuen uns über Ihr Interesse, Ihre rege Teilnahme und auf eine Veranstaltung, die hoffentlich in Präsenz stattfindet. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Würdigung des Ehrenamts und des bürger- schaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 22. Ok- tober 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: 14.30 bis 16.00 Uhr Testungen in der X-Zo- ne Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapothe- ke.de). Mittwoch: 18.00 bis 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle unter Anleitung des DRK Be- reitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt. Bitte melden Sie sich über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/ gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/ teststrategie an. In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Donnerstag: 08.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zu- sammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www. achtalapotheke.de). Freitag: 17.00 bis 19.00 Uhr durch den CDU Orts- verband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad- Halle. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart werden: https://www.cdu-baindt.de. Darüber hinaus bietet die Hausarztpraxis Hartmann Bürgertests zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vor- herige Anmeldung an. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. AB SOFORT IST EINE TERMINVEREINBARUNG FÜR TERMINE AN DER BÜRGERTHEKE ONLINE MÖGLICH unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online oder mit folgendem QR-Code: Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte tele- fonisch oder per E-Mail an den jeweils zuständigen Mitarbeiter (siehe Telefonliste in diesem Amtsblatt). Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt ! Mobile Geschwindigkeitsmessungen im März 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der Anzahl der Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit gemessenen Überschreitungen km/h Fahrzeuge Friesenhäuslerstraße 144 0 50 58 Sulpacherstraße 26 3 60 72 Wickenhauserstraße 208 39 50 72 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 14. April 2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlos- sen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Er- träge von 1.182.450 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Auf- wendungen von 1.182.450 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergeb- nis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.010.450 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.010.450 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 250.500 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 365.500 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Inves- titionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -115.000 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -115.000 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Finan- zierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finan- zierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -115.000 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 €. § 5 Stellenplan Der im Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestand- teil dieser Haushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 931.380 € festgesetzt. Hierauf werdenAbschlagszahlungen auf Mit- te jeden Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbands- satzung festgelegt. § 7 Kapitalumlage Die Kapitalumlage wird auf 250.500 € festgesetzt und ist von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel auf- zubringen. Berg, den 14. April 2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit von Montag, den 07.06.2021 bis Dienstag, 15.06.2021 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse 2, Zimmer 5, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 17.05.2021 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung er- lassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwasserzweckverband Mittle- Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 res Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Fronreute, 29.05.2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Einladung zur Gemeinderatssitzung am 8. Juni 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 8. Juni 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Gebäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbeiten Putz/ Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schad- stoffsanierung; Heizung-Lüftung-Sanitär; Elektro so- wie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektrover- teiler im gelben Gebäude. 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Be- bauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu 06 Bebauungsplan „Bühl“ - Billigungs- und Auslegungs- beschluss 07 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans dargestellte neue Kiesabbaufläche in Grund 08 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baienfurt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zuschusses im Zusam- menhang mit Werbemaßnahmen zur Wirtschaftsför- derung in Baindt 09 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße 1. Änderung“ auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 10 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossigkeit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanierungsge- biet Ortskern II - Fischerareal 12 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfspla- nung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - 13 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweite- rung des Gewerbegebiets Mehlis 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Coro- na-Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 05. Juni / Sonntag, 06. Juni Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 05. Juni Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Sonntag, 06. Juni Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnanger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Veranstaltungskalender Juni 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 09.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 10.06. WBB Jahreshaupt- versammlung Schenk-Konrad-Halle 11.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 16.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 17.06. Vermarktungsauftakt Schenk-Konrad-Halle 18.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 20.06. Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt Schenk-Konrad-Halle 23.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 25.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 29.06. Rückfragenkolloquium Schenk-Konrad-Halle 30.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle Ist Ihr Hund bei der Gemeinde angemeldet? Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Deutsche Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg warnt vor einer neuen Betrugsmasche von Trick- betrügern: Diese haben sich unter der Telefonnummer 0711 848 plus einer vierstelligen Durchwahlnummer als Mitarbeitende der DRV ausgeben. Der gesetzliche Rentenversicherungs- träger nutzt jedoch für seine Telefonate aus der Stutt- garter Zentrale stets die 0711 848 plus eine fünfstellige Durchwahl. Anrufe der DRV aus der Karlsruher Zentrale sind an der Rufnummer 0721 825 mit einer ebenfalls fünf- stelligen Durchwahl erkennbar. Die DRV Baden-Württemberg teilt mit, dass sie niemals telefonisch Bankverbindungen abfragt und auch sonsti- ge Daten, die dem Datenschutz unterliegen, ausschließ- lich schriftlich anfordert. Da die Trickbetrüger jedoch die DRV-Telefonnummer der Stuttgarter Verwaltung nach- stellen konnten, war es für die Angerufenen nicht ersicht- lich, dass es sich um eine neue Betrugsmasche handelt. Die DRV Baden-Württemberg hat Anzeige gegen unbe- kannt bei der Polizei erstattet. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 05. Juni - 13. Juni 2021 Gedanken zur Woche Sichtweise Einen Menschen zu lieben heißt, ihn so zu sehen, wie Gott ihn gemeint hat. Fjodor Dostojewski Samstag, 05. Juni 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Emilio 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Hilda und Fritz Blank, Margarete Vollmer mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Schilling) Sonntag, 06. Juni – 10. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier mit der kleinen Kirche (öffentlich, mit Platzkarten) 17.00 Uhr Baindt – Bußfeier für die Erstkommunionkin- der (nicht öffentlich) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Dienstag, 08. Juni kein Schülergottesdienst Mittwoch, 09. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 15.30 Uhr Baindt – Erstbeichte und Gewandausgabe für die Erstkommunionkinder Gruppe 1 Donnerstag, 10. Juni 15.30Uhr Baindt – Erstbeichte und Gewandausgabe für die Erstkommunionkinder Gruppe 2 Freitag, 11. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 15.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier für die Erstkom- munionkinder (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard - Verabschiedung der Schwes- tern (nicht öffentlich) Samstag, 12. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 13. Juni – 11. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Dekan. i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskar- ten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Adam Zimmermann) 09.00 Uhr Baienfurt – Erstkommunion Gruppe 1 (nicht öffentlich) 11.00Uhr Baienfurt – Erstkommunion Gruppe 2 (nicht öffetnlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Erstkommunion 2021 Am Sonntag, 06. Juni ist um 17.00 Uhr die Bußfei- er für die Kommunionkinder in der Kirche. Gewandausgabe und Erstbeichte: Mittwoch 09. Juni ab 15.30 Uhr (Gruppe 1) Donnerstag 10. Juni ab 15.30 Uhr (Gruppe 2) Am Freitag, 11. Juni findet um 15.30 Uhr unsere nächste Wortgottesfeiern zur Erstkommunionsvorbereitung in der Kirche statt. Bitte denkt an euer Erstkommunionbuch, Mäppchen, Schere, Kleb und Mundschutz. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Gottes- diensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kinderasyl und Kinderheim von 1903-1982 Historischer Vortrag von Ewald Graf, Archivar der Stif- tung St. Franziskus Samstag, 20. Juni 2021, 1930 Uhr In der Schenk-Konrad-Halle Anmeldung erforderlich: Gemeindeverwaltung Baindt: t.ziegler@baindt.de oder Telefon 07502 / 9406-16 Hinweise auf Prüfungssegen: Es liegt in der Luft: das Jugendwort 2020 „lost“. „Verlorene Generation“, so bezeichnen sich viele Jugend- liche, als wäre das Leben „vergeigt“, weil sie im Jahr 2020 oder 2021 Schulabschluss gemacht haben. Diesem Grundgefühl möchte der Prüfungssegen ein an- deres Narrativ dagegensetzen. „Lost and found“: Gefun- den und gesehen werden, von Gott gefunden, gesehen, gehalten. Unter diesem Thema finden an folgenden Terminen Prü- fungssegen statt: Ravensburg Sonntag, 06. Juni, 16:30 Uhr Jugendkirche Joel, St. Jodok Bad Waldsee Sonntag, 06. Juni, 18:00 Uhr St. Petrus Herzliche sind die Schülerinnen und Schüler dazu einge- laden mal durchzuschnaufen und sich segnen zu lassen. Altkleidersmmlung Aktion Hoffnung, 26. Juni ab 8.00 Uhr Am Samstag, 26. Juni wird wieder eine Samm- lung gebrauchter Kleidung zugunsten der Ka- tholischen Hilfsorganisation „Aktion Hoffnung“ durchge- führt. Diese Jahr können wir wegen Corona leider nicht zu Ihnen kommen und die sonst übliche Straßensammlung durchführen. Wir bitten Sie deshalb am 26. Juni von 8:00 bis 13:00 Uhr Ihren Altkleidersack an die Villa Kunterbunt (Marsweilerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bi- schof-Sproll-Saal zu bringen - vielen Dank für Ihre Mithilfe. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke zur Abholung bereit. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoffnung“ liegen ab Dienstag, 08. Juni zur Abholung im Pfarrbüro bereit. Bitte beachten: Der Sammeltag der „Aktion Hoffnung“ ist der Samstag, 26. Juni 2021 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Lk 10,16a Sonntag, 06. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 13. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _______________ Gedanken zum Wochenspruch Wir sehen einen Menschen und fällen intuitiv ein Urteil. Na klar, wir können gar nicht anders, um unsere Mitmenschen einschätzen und mit ihnen umgehen zu können. Aber nicht selten stellt sich unsere Einschätzung im Nachhinein als vorschnell heraus. Jesus stellt sich schützend vor uns: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Das ist ein doppelter Schutz: Mein Blick muss an Jesus vorbei, bevor er einen anderen Menschen anschaut. Ich werde immer wieder dran erin- nert, genau hinzuschauen und im Gegenüber einen Men- schen zu erkennen, der nach Gottes Ebenbild, mit Würde und einer einzigartigen Persönlichkeit geschaffen wurde – Gott hat sich was dabei gedacht, auch wenn ich’s nicht immer gleich begreife. Und ich werde vor den kritischen Blicken anderer ge- schützt, weiß, dass mein Wert nicht von ihrer Einschät- zung abhängt, sondern von Gottes bedingungsloser Lie- be. Deshalb identifiziert sich Jesus mit uns. Deshalb legt er uns seine Worte der Zuwendung Gottes in den Mund. Deshalb zeigt er sich mit uns absolut solidarisch. Eine echte Einladung, ihm in dieser Lebenshaltung nach- zufolgen und hinzuhören und nochmal hinzuhören, bevor ich mir ein Bild von jemandem mache. Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Gottes Segen! – Martin Schöberl _______________ Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _______________ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Liebe Kreative, Lockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns hier Monika Franz aus Bai- enfurt. Sie arbeitet hier mit Aquarell- farben. Ein ausgesprochen interessantes Bild. Sehr viel- schichtig. Tja, was soll ich da sagen? Macht euch doch selbst eure Gedanken zu dem Bild. Und schreibt darüber, vielleicht in einer kreativen Form? Als Haiku oder „Elfchen“ oder was euch sonst so einfällt. Ich würde mich darüber freuen eure Gedanken zu veröffent- lichen, also auf geht‘s. Übrigens, wie kreativ ver- bringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Gückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesundheit, Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Anmeldung zum Blumenschmuckwettbewerb 2021 Der diesjährige Blumenschmuckwettbewerb des Vereins Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. findet − vor- behaltlich der dann gültigen Vorschriften − am Samstag, 19. Juni 2021 ab 8.00 Uhr statt. Lange war es nicht sicher, ob wir den Wettbewerb durchführen können, aber jetzt hoffen wir einfach, dass sich die Situation nicht wieder verschlechtert. Mit finanzieller Unterstützung durch die Gemeinde wer- den die schönsten Vorgärten, Balkone und Terrassenbe- pflanzungen bewertet. Eine neutrale Bewerterkommis- sion wird am Samstag, 19. Juni die Begehung machen und die Punkte vergeben. Machen Sie bitte mit an dieser Aktion zur Ortsverschönerung. Ermuntern Sie auch Ihre Nachbarn, ob Vereinsmitglied oder nicht, sich an diesem gemeinnützigen Wettbewerb zu beteiligen. Gerade auch neue Gartenbesitzer oder Hauseigentümer sind herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich bei Thomas Bernhardt unter Telefon 0160/3374806 an. Freundlich grüßt Sie alle die Vorstandschaft der Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Vorstand Thomas Bernhardt Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 5. Juni 2021 Gästeführer: Torsten Alt Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochenwangen Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, von Bächen und Flüssen die eine hügelige Umgebung rasch bis in den Untergrund modelliert haben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingriffe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschaftsbild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwangen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Torsten Alt führt Sie mit dem Fahrrad auf eine 13 km flache, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstrecke zum Thema Schussentobel; was geschah nach dem Jahr 1850? Die 2 ½ stündige Radtour führt zum Rolandseck, zur evangelischen Kirche, zum Felsenbädle, weiter zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen, aber wegen Corona ist kein Kaffee- Ausschank möglich (daher bitte Getränk mitnehmen). Natürlich darf das Absingen der „Schwäb’schen Eisebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“. Zurück geht es nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser „kurzen“ interessanten Radtour begrüßen zu dürfen. Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 04.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Samstag, 5. Juni 2021 Gästeführer: Torsten Alt Fahrradtour: Industrialisierung des Schussenbeckens als Folge der Erschließung durch die Südbahn Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Kath. Kirche Mochen- wangen Die Geschichte der Tallandschaft Schussentobel zwischen Durlesbach und Mochenwangen verlief äußerst turbulent. Es ist die Geschichte von Gletschern, die aus den Alpen ins Oberland vorgestoßen und wieder abgeschmolzen sind, von Seen, von Bächen und Flüssen die eine hügelige Umgebung rasch bis in den Untergrund modelliert ha- ben. Es ist auch die Geschichte von Menschen, die durch ihre Eingriffe in die Naturlandschaft das ursprüngliche Landschaftsbild nachhaltig verändert haben. Der Bau der Eisenbahn und der ehemaligen Papierfabrik Mochenwan- gen spielten dabei eine ganz wichtige Rolle. Nummer 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Torsten Alt führt Sie mit dem Fahrrad auf eine 13 km fla- che, kurze, geschichtsträchtige, abwechslungsreiche und hochinteressante Rundstrecke zum Thema Schussento- bel; was geschah nach dem Jahr 1850? Die 2 ½ stündige Radtour führt zum Rolandseck, zur evan- gelischen Kirche, zum Felsenbädle, weiter zur Holzschleife, über den Kanal nach Durlesbach. Eine Pause am Bahnhof Durlesbach ist vorgesehen, aber wegen Corona ist kein KaffeeAusschank möglich (daher bitte Getränk mitneh- men). Natürlich darf das Absingen der „Schwäb’schen Ei- sebahne“ nicht fehlen. Weiter fahren wir zum ehemaligen Freisitz „Storchenhaus“ der „Schwarz Veri“. Zurück geht es nach Mochenwangen zum Ausgangspunkt. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser „kurzen“ interes- santen Radtour begrüßen zu dürfen. Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 04.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Es dürfen nur negativ getestete, geimpfte oder gene- sene Personen teilnehmen (jeweils mit Nachweis). Bit- te tragen Sie eine FF2- oder eine medizinische Maske. Sonntag, 6. Juni 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Vorsicht – Wasserschlauch, Sonnentau, Orchideen und andere Besonderheiten Die Natur explodiert nach dem Regen. Orchideen, Fie- berklee, Mehlprimeln und vieles mehr können Sie auf der Wanderung betrachten. Eine tolle Blumenwiese, wie früher. Feste Schuhe sind vorteilhaft. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Für diese Führung ist eine Anmeldung bis Freitag, 04.06.2021, 12 Uhr, erforderlich, Telefon 07502 954-20. Es dürfen nur negativ getestete, geimpfte oder gene- sene Personen teilnehmen (jeweils mit Nachweis). Bit- te tragen Sie eine FF2- oder eine medizinische Maske. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefonvorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Heraus- forderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Nach dem erfolgreichen Start am 19. Mai 2021 folgen nun am 09. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und sehbehinderte Menschen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbeauftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehindertenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefon- vorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Per- sonenkreis Informationen geben, wie ein selbstständi- ges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Nach dem erfolgreichen Start am 19. Mai 2021 folgen nun am 09. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und seh- behinderte Menschen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbe- auftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehinder- tenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte wählen Sie sich ein unter 0711 97469968, nach der Ansage geben Sie bitte die PIN 5386 ein, nennen nach dem Ton ihren Namen und bestätigen mit der Raute-Taste am Telefon (rechts unten). Bei Einwahl nach 19 Uhr bitte nur die Rautetaste drücken WICHTIGER HINWEIS: Für Besucher*innen, die telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbart haben, ist die Verbandsgeschäftsstelle wieder geöffnet. Dabei ist zu beachten, dass eine externe Person (max. mit einer Begleitperson) in der Geschäftsstelle anwesend sein kann und eine medizinische oder FFP2 Maske ver- pflichtend zu tragen ist. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag, 13:00 bis 16:00 Uhr. Telefonisch sind wir für Auskünfte, Beratungsgespräche und Bestellung von Hilfsmitteln bzw. Informationsmate- rial weiterhin für Sie erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis. Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Stutt- gart Registernummer 2298 Vorsitzende Angelika Moser Unsere überregionalen Beratungsangebote: Blickpunkt Auge Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung SiA „Initiative zur Förderung der Selbstbestimmung Seh- behinderter im Alltag Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Auszeit für pflegende Eltern Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet pflegenden Eltern ein einwöchiges Gesundheitsprogramm an. Wie hoch der gesundheitliche Effekt auf die psychische Gesundheit der Pflegenden ist, hat sie über eine Studie ermittelt. In den Familien der Grünen Branche wird überdurch- schnittlich viel zuhause gepflegt. Deswegen bietet die SVLFG seit vielen Jahren eine Trainings- und Erholungs- woche für pflegende Angehörige an. Nun gibt es ein wei- teres, spezielles Angebot für pflegende Eltern. Die Her- ausforderungen an die Pflege jüngerer Menschen sind andere als bei älteren, denn Eltern pflegen ihre Kinder meist ihr Leben lang. Hinzu kommen die zu berücksich- tigende Pubertät der Kinder und die Achtsamkeit dar- auf, dass Geschwisterkinder nicht zu kurz kommen. In diesem neuen Kurs lernen die Teilnehmenden möglichst nachhaltige Bewältigungsstrategien für ihre täglichen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Belastungen durch die Pflege, zum Beispiel zu gesunder Bewegung. Auch Entspannungsübungen und eine inten- sive Pflegeberatung gehören dazu. Was besagt die Studie? Beachtlich ist die positive Veränderung des Wohlbefin- dens zu Anfang. Man kennt das auch bei Erholungsur- lauben. Hier flacht der Erholungseffekt jedoch meist in- nerhalb einer Woche wieder auf das Ausgangsniveau ab. Anders bei den Teilnehmenden der Auszeit für pflegende Eltern. Bis 15 Wochen nach der Teilnahme hält sich dieser Erholungseffekt und ist erst nach 26 Wochen wieder auf das ursprüngliche Befinden abgeflaut. Auch die Offenheit, sich bei Bedarf psychologische Hilfe zu holen, wurde bei den Studienteilnehmern gesteigert. Aussage einer Teilnehmerin: „Wir konnten bei den Ent- spannungsübungen abschalten und frische Kraft tanken, bei der Wassergymnastik uns fast schwerelos bewegen, bei der Wirbelsäulengymnastik unserem Rücken was Gu- tes tun, beim Nordic Walking den Kopf frei bekommen und immer wieder reden, Gedanken austauschen, lachen, Kraft schöpfen.“ Wie kann das Wohlbefinden nach der Auszeit gehal- ten werden? Die SVLFG hat die Teilnehmenden an der Studie gefragt, was ihnen helfen könnte, die Entspannung noch länger in den Alltag mitzunehmen. Persönliche Kontaktaufnah- men durch die SVLFG nach dem Seminar, Nachtreffen der Teilnehmenden nach einem halben Jahr oder noch mehr Techniken in den Seminaren zur Selbstsorge im Pflegealltag wurden als Beispiele genannt. Die SVLFG entwickelt ihre Angebote ständig weiter und passt sie an die Bedürfnisse der Teilnehmenden an. Eine Zusammenfassung der Studienergebnisse ist im In- ternet zu finden unter www.svlfg.de/auszeit-pflegende-el- tern. Die Studie wurde vom Bayrischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Interessierte an der Auszeit für pflegende Eltern erhalten weitere Informatio- nen unter der Telefonnummer 0561 785-16166 oder über die Mailadresse sieglinde.schreiner@svlfg.de. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Land unterstützt Restart-Kampagne für den Tourismus Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Tourismus nimmt in Ba- den-Württemberg wirtschaftlich und strukturell bedeu- tende Rolle ein. Umso wichtiger ist es, dass diese Branche nun wieder starten kann“. In vielen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs können aufgrund sinkender Inzidenzwerte touristische Angebote wieder öffnen oder stehen kurz davor. Um bundesweit für einen Urlaub in Deutschlands Süden zu werben und die notleidende Tourismusbranche im Land zu unterstützen, hat die Landesregierung zum Start der Pfingstferien über die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) eine groß angelegte Restart-Kampagne aufgelegt. „Der Tourismus nimmt in Baden-Württemberg eine bedeutende Rolle ein – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch strukturell. Unser Land beherbergt eine außergewöhnliche Vielfalt an Urlaub- szielen sowie großartige und engagierte Betriebe und Einrichtungen, die diese mit Leben füllen. Umso wichtiger ist es, dass diese Branche mit rund 376.500 Vollzeitar- beitsplätzen, die von der Pandemie besonders betroffen ist, nun wieder starten kann. Die Restart-Kampagne der TMBW begeistert bundesweit Gäste für die abwechs- lungsreichen Urlaubsmöglichkeiten bei uns im Land und zeigt, dass hier in Baden-Württemberg für alle Interessen etwas dabei ist“, so Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Minis- terin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus heute (27. Mai) zum Start der Kampagne. Die Kampagne wird mit rund 2 Millionen Euro durch das Land unterstützt. Die TMBW hat den Neustart als „das Urlaubsziel im Süden“ gemeinsam mit den sechs regiona- len Organisationen – dem Schwarzwald, dem Bodensee, der Region Stuttgart, der Schwäbischen Alb, dem Ober- schwaben-Allgäu und dem Nördlichen Baden-Württem- berg – auf den Weg gebracht. Damit der Neustart gelingt, setzen die Betriebe und Einrichtungen umfassende Hygi- enekonzepte um. „Unsere Betriebe sind auf die besondere Situation sehr gut vorbereitet. Es kommt nun darauf an, dass alle gemeinsam – Gäste, Einheimische und Betrie- be – auch weiterhin die geltenden Regelungen einhalten, um die Pandemie weiter zu bekämpfen und die erreich- ten Lockerungsschritte nicht zu gefährden“, betonte die Ministerin. Dies habe für einen erfolgreichen Verlauf der Sommersaison im Tourismus oberste Priorität. „Nach langen, entbehrungsreichen Monaten mit pande- miebedingten Reiseeinschränkungen ist die Sehnsucht nach Urlaub und Erholung bei vielen Menschen groß“, sagte TMBW-Geschäftsführer Andreas Braun. „Mit um- fangreichen digitalen Kommunikationsmaßnahmen möchten wir diesen Menschen Baden-Württemberg und seine Destinationen als attraktives Ziel für die Urlaubssai- son 2021 vorstellen.“ Unter dem Motto „Ab Richtung Sü- den“ spricht die Kampagne das gesteigerte Interesse für Reisen in nahe Regionen an und positioniert das Bundes- land als reizvolle Alternative zu Fernreisen. „Auf Richtung Sonne – Ab Richtung Süden“, lautet die klare Botschaft hinter der Kampagne: Wer sich aufmachen möchte Rich- tung Sonnenschein, Natur, Kultur, Genuss oder Wellness, für den geht es ab Richtung Deutschlands Süden. Die überwiegend digital umgesetzte Kampagne spielt mit den Richtungsanweisungen „Auf“ und „Ab“ – symbo- lisch begleitet von einem auf- oder abwärts gerichteten Pfeil. Vor allem Kurzfilme auf den Plattformen Youtu- be, Instagram und anderen Social-Media-Kanälen sol- len Betrachterinnen und Betrachter dort abholen, wo sie derzeit hauptsächlich anzutreffen sind: in den eigenen vier Wänden, umgeben von digitalen Geräten, über die Baden-Württemberg in diesem Sommer als attraktives und vielfältiges Urlaubsziel in Erscheinung tritt. Daneben kommen auch digitale Screens und andere Kommuni- kationsmaßnahmen zum Einsatz. Die Kampagne läuft deutschlandweit bis September. Weitere Informationen finden Sie unter: www.tourismus-bw.de Sie möchten uns Ihre Anzeige per Mail schicken? anzeigen@duv-wagner.de Sehr gerne! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 STELLENANGEBOTE Nachruf Wir nehmen Abschied von Herrn Johann Germann, der am 7.5.2021 im Alter von 89 Jahren verstorben ist. Herr Germann trat 1953 in die CDU ein und war uns 68 Jahre lang treu verbunden. 2018 konnten wir ihm die Ehrennadel und Ehrenurkunde für 65 Jahre Mitgliedscha überreichen. Wir verlieren in ihm einen Unterstützer und Multiplikator unserer politischen Überzeugungen und unserer politischen Arbeit vor Ort. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gehört den Angehörigen. CDU-Ortsverband Baindt Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist vom Montag, den 14.06.21 bis einschließlich Freitag, den 25.06.2021 geschlossen. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich , Baindt, Tel. 4944 bitte jeweils nach tel. Anmeldung Junge Familie sucht Putzfrau/Haushaltshilfe in Mochenwangen. Für 3x2h oder 2x3h/Woche, 15 EUR/h. Bei Interesse bitte Mail an Moeslef@gmx.de GESCHÄFTSANZEIGEN NACHRUFE ÄRZTE © Bruchnalski/DEIKE 752R11R2 Lösung: Fruehlingsduefte Immer der Nase nach Sortiere die Buchstaben so, wie es durch die Zahlen vorgegeben ist. Dann erfährst du, was Oscar besonders gern riecht. STELLENANGEBOTE Junge Familie sucht Putzfrau/Haushaltshilfe in Mochenwangen. Für 3x2h oder 2x3h/Woche, 15 EUR/h. Bei Interesse bitte Mail an Moeslef@gmx.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Fo to : C BM Ihr Nachlass öffnet Augen! „Behinderten Menschen Hoffnung und Zukunft geben: Deshalb unterstütze ich gern die CBM!“ Heide-Marie Nagel-Seidemann, Testamentsgeberin Ihre Ansprechpartnerin: Carmen Maus-Gebauer Telefon: (0 62 51) 1 31-148 E-Mail: legate@cbm.de www.cbm.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 Stiftung St. Franziskus Altenzentrum Selige Irmgard Ursula Bacher, Einrichtungsleiterin Telefon 07071 9870-810 E-Mail: ursula.bacher@stiftung-st-franziskus.de Wir suchen für eine Mitarbeiterin in festem Arbeitsverhältnis eine 1 Zimmer-Wohnung oder ein WG-Zimmer in Baindt und Umgebung, im Idealfall (teil-)möbliert und ab sofort. Öfter mal „auf Holz klopfen“? Mit uns jeden Tag! Zimmerei Holzhäuser Spenglerarbeiten Holztreppen • Bedachungen www.strobel-ebenweiler.de STROBEL GmbH jstrobel@strobel-ebenweiler.de Fon: +49 7584 1066 88370 Ebenweiler Im Mittelösch 3 seit 1987 Zimmerermeister | Holztechniker für SEMA-Abbundprogramm, vollzeit (m | w | d) für die Arbeitsvorbereitung unserer Holzhäuser, Dachstühle, Anbauten und Mehrfamilienhäuser Dein Profil: Motivation, eigenständiges Arbeiten, Erfahrung im SEMA-Abbundprogramm Bewirb dich jetzt! Komm in unser junges, dynamisches Team. Wir freuen uns! Zimmerei Holzhäuser d) für die Arbeitsvorbereitung unserer Holzhäuser, Dachstühle, Anbauten und Mehrfamilienhäuser Für unsere Niederlassung in Baienfurt / Ravensburg suchen wir: Mitarbeiter im Lager (m/w/d) zur Unterstützung unseres Lagerteams auf 450€ Basis. Das Aufgabengebiet umfasst die Warenkommissionierung sowie allgemeine Lagerarbeiten. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen an: Hall Tabakwaren KG ▪ Herrn Klaus Wochner ▪ Borsigweg 2 ▪ 88255 Baienfurt baienfurt@halltabakwaren.de www.halltabakwaren.de Telefon: 0751/5603114 STELLENANGEBOTE MIETGESUCHE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 22 „Wie verfasse ich mein Testament?“ Bei uns finden Sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. BODENSEE ALLGÄU OBERSCHWABEN Zum Jägerweiher 20 | 88099 Neukirch | Tel. 07528 9218178 kontakt@pflegehilfeplus.de | www.pflegehilfeplus.de 24h Betreuung und Pflege zu Hause Ralf Petzold Ihr Ansprechpartner vor Ort Ihre Ansprechpartner PflegeHilfePlus | Ralf Petzold (Inhaber) und Sandra Theiß Tel. 07528 9218178 | kontakt@pflegehilfeplus.de Wir bieten Freie Zeiteinteilung | Wohnortnahe Einsätze | Ein familiäres Team Umfassende Fortbildungen | Attraktiver Stundenlohn Wir suchen Mitarbeiter, Hauswirtschafter, Altenpfleger (m/w/d) Minijob – Teilzeit – Vollzeit – für die stundenweise Unterstützung von Senioren und Pflegebedürftigen im Bereich der Hauswirtschaft, Versorgung, Betreuung und Begleitung zum Einsatz in den Landkreisen FN und RV. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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      Zuletzt geändert: 04.06.2021
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      Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Ver- waltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemein- deratssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berech- tigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. April 2022 sind keine Be- schlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind derzeit 35 Geflüchtete (davon 13 minderjährige Per- sonen) untergebracht. Insgesamt gingen bereits 4.675,55 € an Spenden sowie viele Sachspenden ein. b) Teststation der GnW Ursprünglich war es geplant, bis Ende April die Teststation in der Schenk-Kon- rad-Halle zu betreiben. Diese bleibt nun auch im Mai geöffnet. Bei der Verwaltung sind viele dankbare und zufriedene Rückmeldungen eingegangen. Im April wurden über 4.000 Testungen vorgenommen. Dies entspricht einem Tages- durchschnitt von ca. 135 getesteten Personen. Für den Herbst plant die GnW wieder eine Teststation in der Schenk-Konrad-Halle ein. c) Bürgerinformation Am 26. April 2022 wurden im Rahmen einer Bürgerinformation die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zum Dorfplatz vorgestellt. Es nahmen ca. 35 Bürgerinnen und Bürger teil. Die Entwurfsplanung und die Präsentation sind auf der Home- page der Gemeinde zu finden. Gespräche mit den örtlichen Vereinen werden zeitnah geführt. Im Gemeinderat wird dann die finale Materialauswahl im Juli ge- troffen. d) Bürgerinformation – Entwicklung Fischerareal Am 30. Mai 2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle eine Infovera- nstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal statt. Bei dieser Veranstaltung stellen sich die Ankerprojektträger vor und der interessierte Personenkreis erhält weitergehende Infos zum Anliegerverfahren. Die 2. Phase des Konzeptvergabe- verfahrens läuft. Die Bewerbungsfrist für Anlieger endet zum 19.09.2022. e) Windenergie im Altdorfer Wald Am 23.05.2022 findet in der Gemeinde Vogt hierzu eine Informationsveranstal- tung statt. f) Förderantrag Umbau Bushaltestellen am Dorfplatz Der Förderantrag wurde beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Gemeinde hofft sehr, dass man mit diesem Umbau in das Förderprogramm auf- genommen wird. g) Zensus 2022 Am 15.05.2022 ist der Stichtag für den Zensus 2022. Es starten dann die Befra- gungen des Zensus, dem derzeit größten Projekt der amtlichen Statistik. Alle 10 Jahre führen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen mit den Kommunen den Zensus als Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl und zu den Wohnverhältnissen durch. Die Erhebung liefert damit eine Entscheidungs- grundlage für Planungen bei Bund, Ländern und Gemeinden. h) Blühflächen im Gemeindegebiet Weitere Blühflächen werden in den nächsten zwei Wochen vom Bauhof angelegt. Aus der Schotterinsel in Schachen - Ortsausgang Baienfurter Straße, der Schot- terinsel Hirschstraße/Froschstraße, Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Haußmann und Jägerweg werden mehrjährige artenreiche, bienenfreundliche Blühflächen angelegt Der Erdwall am DRK Heim wird mit einer Hecke zur Abgrenzung zum Natur- schutzgebiet bepflanzt. Dies wird von der Landjugend Baindt übernommen. Erneuerung der Verkehrsinsel in der Siemensstraße durch Pflanzung eines Baums und Anlage einer Blühfläche. i) Gemeinderatssitzungen Ab der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 finden die Sitzungen wie- der im Sitzungssaal des Rathauses statt. TOP 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Kommandant der Freiwilligen Feu- erwehr Herr Bucher teilt mit, dass Stand April 2022 38 Feuerwehrkammerdinnen und Feuerwehrkameraden in der Einsatzabteilung aktiv sind. Sein Ziel ist eine Gruppen- stärke von 45 Feuerwehrkameraden zu erreichen. Über 25 Kameraden wurden in den letzten 10 Jahren ausgebildet. Der Altersdurchschnitt beträgt 32 Jahre. Im vergangenen Jahr wurden 42 Einsätze verzeichnet, darunter 29 technische Hilfe, 6 sonstige Einsätze, 5 Fehleinsätze und zwei Einsätze Feuerbekämpfung. Ausführlich ging Herr Bucher auf die Themenbereiche Übungsbetrieb, Katastrophen- schutz, Löschwasserversorgung, Sirenen und Einsatz von Drohnen ein. Fraktionsübergreifend wurde die ausgezeichnete Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden unter der bewährten Leitung des Feuerwehrkommandan- ten Herrn Bucher gelobt. Für Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr hat das Gremium immer „ein offenes Ohr“. TOP 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufent- haltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 06.07.2021 mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehr- hauses beauftragt. Zwischenzeitlich fanden viele Abstimmungsgespräche mit den Nutzern, mit verschie- denen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit statt, so dass nun ein abgestimmter Entwurf vorliegt. Leider wurde bei der Begehung durch unseren Gemeindeelektriker festgestellt, dass auch an der Elektrik, die noch aus dem Baujahr des Gebäudes (1987) stammt einiges an die heutigen Vorschriften angepasst werden muss. Ebenso ist die Anlagentechnik, die Mischer und die Pumpensteuerung veraltet und durch die Bedarfsänderung in den Sanitärräumen von Feuerwehr und Bauhof ergeben sich für den Trinkwasserspeicher neue Berechnungsgrundlagen. Dies führt zu Mehrkosten, die im ursprünglichen Kos- tenbudget, das vom Architekturbüro im Juli 2021 vorgestellt wurde noch nicht berück- sichtigt sind. Beschluss: 1. Den Plänen zum Um- und Anbau des Feuerwehrhauses mit Bauhof wird zuge- stimmt. 2. Das Architekturbüro Wespel + Rohloff wird beauftragt, die Baugesuchspläne zu erstellen und bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt einzureichen. TOP 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Im Fischerareal sind die beiden Ankerprojekte an Planer und Bauträger vergeben. Die Ausschreibung der Anliegerprojekte läuft, so dass bis Ende des Jahres 2022 sieben Gebäude vergeben sein könnten. Die Erschließung der Fischerstraße soll im Herbst 2022 beginnen und bis im Frühjahr 2023 ohne Feinbelag fertig sein. Die Eigentümer des Gebäudes Ziegeleistr. 13 möchten gerne an die Nahwärmever- sorgung angeschlossen werden. Ebenfalls wäre es sinnvoll, dass das Gebäude der Feuerwehr und des Bauhofs angeschlossen wird. Es ist geplant, dass der Anschluss Bauhof/Feuerwehrhaus in einer größeren Dimension ausgeführt wird, so dass zu ei- nem späteren Zeitpunkt eine Notversorgung des gesamten Nahwärmenetzes von die- ser Stelle erfolgen kann. Durch den Anschluss des Bauhofs und des Objektes Ziegeleistraße 13 werden zu- sammen mit dem Fischerareal die für eine Förderung erforderliche Mindestanschluss- zahl von 10 Objekten zusätzlich erreicht. Der private Kunde Ziegeleistraße 13 hat vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ge- meinderat den Nahwärmeanschluss beauftragt. Um den gesamten Bauablauf der geplanten Baumaßnahmen im Ortszentrum zu ent- zerren ist vorgesehen, dass die Trasse zum Bauhof und zur Ziegeleistr. 13 vor der Erschließung der Fischerstraße gebaut wird, also bis Ende Oktober 2022 fertig ist. Dies dient gleichzeitig der Verkehrsentlastung und Zugänglichkeit zum Baugebiet. Der Leitungsabschnitt bereitet den Anschluss zum Fischerareal vor. Beschluss: Firma Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die Planung für den 3. BA der Wärme- leitung im Anschluss an die Fischerstraße in die Ziegeleistraße mit Bauhof / Feuer- wehrgebäude und Gebäude Ziegeleistr. 13 auszuarbeiten und die Bauarbeiten be- schränkt auszuschreiben. TOP 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Sitzung des Gemeinderats am 09.11.2021 wurde das Büro 365° freiraum + um- welt aus Überlingen mit der Erarbeitung einer Konzeption für einen Waldspielplatz beauftragt. Bei der Klausurtagung im März konnte sich der Gemeinderat vor Ort in Überlingen einen Spielplatz aus Holzelementen anschauen. Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Forst BW aufgenommen und einen Mustergestat- tungsvertrag erhalten. Allerdings möchten die Zuständigen der Forstverwaltung vorab einen Plan sehen, wie sich die Gemeinde den Spielplatz auf dem Gelände des Forsts vorstellt. Die Landschaftsarchitekten haben nun verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen ausgearbeitet, die dem Gremium in der Sitzung vorgestellt werden. Variante 1 sieht ein Baummikado (Klettern und Balancieren), Weidentipis, eine Vo- gelnestschaukel sowie optional einen Bauwagen für einen evtl. zu einem späteren Zeitpunkt zu planenden Naturkindergarten vor. Bei der Variante 2 ist eine Vogelnestschaukel, ein Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, ein Barfußpfad sowie ebenfalls optional ein Bauwagen geplant. Variante 3 wäre mit einem Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, einer Königin- nenschaukel sowie der optionale Bauwagen ausgestattet. Die Kosten bei Variante 1 belaufen sich auf 86.817 €, bei Variante 2 auf 123.733 € und bei der Variante 3 auf 144.135 € (jeweils unter dem Vorbehalt, dass Eigenleis- tungen erbracht werden). Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Idee des Waldspielplatzes auf Grundlage der vom Büro 365° freiraum + umwelt vorgestellten Variante 1 mit zugehöriger Grobkosten- schätzung, ergänzt durch die Anregungen aus dem Gremium weiterzuverfolgen. TOP 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der März-Sitzung wurden im Gemeinderat die Förderrichtlinien „Klimaschutz durch nachhaltiges Bauen und Sanieren“ vorberaten. Die ursprüngliche Idee gemeinsamer und einheitlicher Förderrichtlinien in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg lässt sich aufgrund unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen leider nicht verwirklichen. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie hat daher auch einen auf die Gemeinde Baindt bezogenen Namen erhalten. Energetische Maßnahmen bei bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden sind zu- meist mit sehr hohen Kosten verbunden. Zudem bestehen dort teils noch erhebliche Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen durch geringere Wärmever- bräuche infolge einer besseren Wärmedämmung der Gebäudehülle sowie der ver- stärkten Nutzung von Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energiequellen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt daher einen Beitrag zu mehr Ener- gieeffizienz und Klimaschutz auf der Gemeindegemarkung leisten, innovative Energie- technik fördern, eine nachhaltige Energieversorgung sicherstellen, sowie die Wohn- und Lebensqualität vor Ort steigern. Für diese Förderrichtlinie sind jeweils 30.000 Euro im Jahr für den Doppelhaushalt 2023/2024 der Gemeinde Baindt vorgesehen. Die Förderrichtlinie soll zum 01.01.2023 Inkrafttreten. Die Gemeinde Baindt erkennt die globale Klimakrise als lokale Herausforderung an und möchte Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen proaktiv betreiben. Zudem möchte die Gemeinde Baindt ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels treibhausgasneut- rales Baden-Württemberg 2040 leisten und verfolgt daher die Vision, spätestens bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu sein. Zentraler Bestandteil zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Gemeinde Baindt ist eine Reduzierung des Verbrauchs von Strom und Wärme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt ein deutliches Zeichen für den lo- kalen Klimaschutz setzen und finanzielle Anreize zur Reduzierung des Treibhausgas- ausstoßes vor Ort liefern. Die Förderrichtlinie ist dabei bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich nachhaltiges Sanieren nicht einen Königsweg, sondern viele mögliche Wege gibt, mit denen erhebliche Mengen an Treibhausgasen eingespart werden kön- nen. Die Förderrichtlinie ist in vielen Anforderungen und Voraussetzungen analog zu ande- ren Förderprogrammen von Bund und Ländern gehalten. Der Aufwand für die Bürge- rinnen und Bürger, um einen „Klimabonus“ seitens der Gemeinde Baindt zu erhalten, ist daher relativ gering. Die dort geforderten Nachweise sind entweder bereits gesetz- lich vorgeschrieben oder werden bei Inanspruchnahme anderer Förderprogramme wie beispielsweise BAFA ohnehin benötigt. Die Förderrichtlinie enthält die folgenden Schwerpunkte: Wärmedämmung Gebäudehülle, Heizung (als Zentralheizung), Maßnahmen zu Er- neuerbaren Energien, Maßnahmen zur Regenwassernutzung und Gründächern sowie die Förderung der Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Gegenüber dem Entwurf aus der März-Sitzung wurden folgende Anpassungen vorge- nommen: Die Förderrichtlinie beinhaltet nun nur Maßnahmen im Zusammenhang mit Sanierun- gen von Bestandsgebäuden. Von einer Förderung von Maßnahmen im Zuge der Er- richtung von Neubauten wird abgesehen, da dort sehr viel höhere energetische Stan- dards vorgeschrieben sind und die damit erzielbare Treibhausgaseinsparung sehr viel geringer ausfällt, als bei Altbauten. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen und keine juristischen Per- sonen mehr, da sich der „Klimabonus“ primär an die Bürgerinnen und Bürger der Ge- meinde Baindt richten soll. Die Höhe der möglichen Zuschüsse wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf in allen vier Stufen verdoppelt auf nun 1.000 bis 3.000 Euro (statt 500 bis 1.500 Euro). Aufgrund der hohen Dynamik in der Gesetzgebung, speziell in den Bereichen Bauen und Erneuerbare Energien, aber auch durch mögliche neue Erfahrungen aus der Um- setzungspraxis, ist die vorliegende Förderrichtlinie nicht als in Stein gemeißelt anzu- sehen. Stattdessen soll diese Förderrichtlinie regelmäßig inhaltlich überprüft und spä- testens nach zwei Jahren entsprechend an die aktuellen rechtlichen Verhältnisse an- gepasst werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ zu. 2. Die Verwaltung wird hierzu jährlich je 30.000 € in den Doppelhaushalt 2023/2024 einstellen. TOP 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsge- bührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungsformen im Gebührenver- zeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vorgehensweise Bürgermeisterin Rürup berichtet: Auf dem Friedhof in Baindt wird neben der „klassischen“ Erd- und Urnenbestattung auch die Möglichkeit der Bestattung in Urnenrasengräbern sowie der halbanonymen und anonymen Urnengrabbestattung angeboten. Darüber hinaus ist eine Bestattung in Urnenwänden ebenfalls möglich. Die Friedhofssatzung wurde diesbezüglich zuletzt am 06. Oktober 2020 angepasst. Immer weniger Bürgerinnen und Bürger möchten eine klassische Erdbestattung. Auch in Baindt hat sich die Bestattungskultur von der „traditionellen“ Erdbestattung hin zur Feuerbestattung gewandelt, circa 80 Prozent der jährlichen Bestattungen sind Feuer- bestattungen. Um die Akzeptanz der Urnenrasengräber sowie der halbanonymen und anonymen Ur- nengrabbestattungen zu verbessern und um zu informieren, soll zukünftig der Fokus auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gelegt werden. Hierfür werden unter anderem neue Flyer und Friedhofspläne gedruckt und der Bürgerschaft bei Bedarf zur Verfü- gung gestellt. Für die Ausführung und eine transparentere Darstellung der neuen Bestattungsformen auf dem Baindter Friedhof sind nun minimale Änderungen der Friedhofssatzung, in- klusive der Anlage zum Gebührenverzeichnis, notwendig. Aufgrund der örtlichen Ge- gebenheiten ist in Baindt eine Tieferlegung bei den Einzelgräbern am Hang nicht mehr möglich. In Konsequenz muss in der Friedhofssatzung der § 12 Abs. 5 gestrichen wer- den. Zusätzlich ich eine Reservierung der Urnenkammer nicht mehr vorgesehen, somit wird der § 15 Abs. 7 geändert. Auf dem Baindter Friedhof sind die anonymen und die halbanonymen Bestattungen auf demselben Grabfeld im Staudenbeet angesiedelt. Die Angehörigen haben weder die Pflicht noch das Recht, Grabpflege zu betreiben. Sollten die Angehörigen einen Schriftzug mit dem Namen des/der Verstorbenen auf der Glas-Gedenkstele wünschen, wenden sie sich hierfür direkt an die Firma, die die Beschriftung nach Vorgabe der Gemeinde vornimmt. Somit wird diese Kostenposition nicht in das Gebührenverzeich- nis aufgenommen. Das Gebührenverzeichnis sollte wie folgt angepasst werden: • Veränderte grafische Darstellung des Gebührenverzeichnisses. Unterteilung je Be- stattungsform und anfallenden Kosten. • Ergänzung der Erklärung bei einer Mehrfachbelegung: „Bei einer notwendigen Ver- längerung des Nutzungsrechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnutzungs- gebühr anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet.“ • Ergänzung der Position „Kosten für Bodenplatte“ bei den Urnenrasengräbern. • Wochenendzuschläge werden pauschalisiert (angelehnt an die bisherigen Zuschläge bei Erdbestattungen). Beschriftung Bodenplatte für Urnenrasengräber: Für die Beschriftung der Bodenplatten der Urnenrasengräber werden geringe Vorga- ben gemacht. Es sollen keine Bronzeplatten erlaubt sein, da diese bei Mäharbeiten eher beschädigt werden. Die Beschriftung der Bodenplatten muss zwingend ebenerdig bzw. bündig mit der Oberseite der Platte sein. Beschriftung Glasstele für anonyme und halbanonyme Bestattungen: Bei der Beschriftung für die Glasstelen wird eine gut sichtbare, geradlinige und klare Schrift ausgewählt. Die Glasstelen werden zweispaltig bedruckt und maximal drei Zei- len stehen für eine Beschriftung zur Verfügung. Gebührenkalkulation: Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öf- fentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. In der Gemeinderats- sitzung am 29. November 2016 hat der Gemeinderat die Friedhofssatzung mit einem angestrebten Kostendeckungsgrad von 60 Prozent beschlossen. Im Rahmen der Gebührenanpassung wurden die Gebühren für die Bodenplatten für die Urnen-Rasengräber neu aufgenommen. Eine Bodenplatte kostet 36 Euro zzgl. MwSt., brutto belaufen sich die Kosten somit auf 42,84 Euro. Die Bodenplatten werden mit einem Aufschlag von 20 Prozent (beinhaltet die Planungskosten) aufgenommen. Informationen zu den beiden Urnenwänden: Die Urnenwand eins bei der Aussegnungshalle mit insgesamt 90 Urnenkammern, ist derzeit vollständig belegt. Eine weitere Urnenwand zwei mit ebenfalls 90 Kammern befindet sich am westlichen Ende des Friedhofs. In dieser Urnenwand gibt es derzeit noch 13 freie Urnenkammern. Hierzu ein paar Fakten: • Bestattungen im Jahr 2018: Insgesamt 31, davon 19 (61 %) Urnenbestattungen (6 in der Urnenwand = 19 %) • Bestattungen im Jahr 2019: Insgesamt 39, davon 26 (67 %) Urnenbestattungen (13 in der Urnenwand = 33%) • Bestattungen im Jahr 2020: Insgesamt 29, davon 23 (79 %) Urnenbestattungen (12 in der Urnenwand = 41%) • Bestattungen im Jahr 2021: Insgesamt 39, davon 31 (79 %) Urnenbestattungen (21 in der Urnenwand = 54 %) Wie oben ausgeführt, gibt es in der Urnenwand zwei noch 13 freie Urnenkammern. Im Jahr 2020 wurden 10 Urnenkammern und im vergangenen Jahr 16 Urnenkammern neu belegt. Die Zahl der Urnenbestattungen wird sich im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Bestat- tungen wohl bei ca. 80% einpendeln und sich auf die verschiedenen Arten von Urnen- grabstätten verteilen. Die Beisetzung von Aschen in der Urnenwand wird voraussicht- lich jedoch weiterhin gut angenommen werden. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Urnenwand zeitnah zu planen. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt eine transparentere und bürgerfreundlichere Dar- stellung des Gebührenverzeichnisses und eine Anpassung der Friedhofssatzung. Es wird die Planung einer neuen Urnenwand für den Baindter Friedhof, aufgrund der hohen Zahl der Urnenbestattungen, empfohlen. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Beschriftung der Bodenplatten und Glasstelen zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Friedhofssatzung (Friedhofsord- nung und Bestattungsgebührensatzung) sowie der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung zu. 3. Die Kosten für eine neue Urnenwand werden in den Haushalt 2023 aufgenom- men. Das Planungsbüro „Landschaftsarchitekten Rau“ wird beauftragt, Vor- schläge für den Standort einer neuen Urnenwand sowie deren Ausführung aus- zuarbeiten. TOP 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasser- beseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 Kämmerer Abele berichtet: Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem han- delsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Han- dels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrechnung nach dem Kommunalabga- bengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unter- deckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunal-abgabengesetz heranzu- ziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2021 und 2020 wurden in einer Neben- rechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkula- tion 2019-2021 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Auf- wendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Han- delsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen han- delsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2020 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2020 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2021 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 639.189,28 € 450.448,50 € 188.740,78 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.586,92 € 29.683,79 € -34.270,71 € vorläufiges Gebührenerg. 2021 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 526.072,68 € 404.995,43 € 121.077,25 € Gebühreneinnahmen 631.864,70 € 474.866,21 € 156.998,49 € Abschreibungen auf Forderungen -0,45 € -0,34 € -0,11 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 105.791,57 € 69.870,44 € 35.921,13 € Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr zum 01.01.22 von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimen- sion von Kanälen bzw. Hydraulik empfehlenswert. Die Kanalisation wird aktuell neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssys- teme wird überprüft. Das Ingenieurbüro Fassnacht wird die Ergebnisse in der ersten Jahreshälfte 2022 liefern. Anschließend sollten folgende Projekte weiter verfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden Sowohl doppische als auch gebührenrechtliche Ergebnisse schließen aufgrund höhe- ren Einnahmen und geringeren Aufwendungen besser ab. Die gegenüber dem Plana- nsatz wesentlich geringeren Aufwendungen resultieren aus der Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes und vor allem auf- grund wesentlich geringeren Unterhaltungsaufwendungen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2021 ein Verlust von -74.350 € ge- plant. Das vorläufige Ergebnis 2021 weist aufgrund wesentlich geringeren Unterhal- tungsaufwendungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von +105.791,57 € aus. Die Schmutzwassergebühr betrug bis Ende 2021 2,17 €/m³ (ab 01.01.2022 1,98 €/m³) und die Niederschlagswassergebühr betrug bis Ende 2021 0,50 €/m² (ab 01.01.2022 0,61 €/m²) . Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Ab- wasserzweckverband wird sich für die 2021 getätigten Investitionen über eine Kapi- talumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.683,79 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -34.270,71 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 69.870,44 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 35.921,13 €. TOP 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 18. und 19. März dieses Jahres fand eine Klausurtagung des Gemeinderates statt. Am Freitag, 18 März wurden verschiedene Plätze und Straßenräume in Augenschein genommen, die dem Gremium im weiteren Verlauf die Entscheidung über die Materi- alauswahl für die Oberflächengestaltung des Dorfplatzes erleichtern soll. Am Samstagvormittag, 19. März hat sich der Gemeinderat damit auseinandergesetzt, wie das Wachstum der Gemeinde in den kommenden Jahren aussehen soll. Durch den Regionalplan, dessen Satzungsbeschluss im Juni 2021 gefasst wurde, wer- den der Gemeinde Rahmenbedingungen auferlegt, die einzuhalten sind. Vorgeschrie- ben wird, dass die Flächeninanspruchnahme durch die Aktivierung innerörtlicher Po- tenziale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenrecycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen ver- dichtete Bauweise zu verringern ist. So ist die Mindestbruttowohndichte bei der Aus- weisung neuer Baugebiete für Baindt auf 50 Einwohner pro Hektar festgelegt. Die darunter liegende Planungsebene ist der Flächennutzungsplan (FNP) mit dem Landschaftsplan. Mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baienfurt und Berg hat sich die Gemeinde Baindt im Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) zusammengeschlossen, um den bestehenden FNP aus dem Jahr 1995 fortzuschreiben. Zieljahr der Planungen ist 2040. Wohnbauflächenentwicklung Statistiken zeigen, dass sich die Altersstruktur in der Gemeinde wandelt. Die Anzahl der über 60-Jährigen nimmt extrem zu und die der unter 20-Jährigen leicht ab. Ebenso nimmt die Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben ab. Die Zahl der 1-Per- sonenhaushalte wird bis 2040 um knapp12% steigen. Diese Erkenntnisse sind bei der Ausweisung neuer Bauflächen zu berücksichtigen. Ebenso wie der ermittelte Wohn- bauflächenbedarf bis zum Zieljahr und die noch freien Wohnbauplätze, egal ob privat oder im Gemeindeeigentum, egal ob aktuell verfügbar oder nicht. Hieraus wird die Flä- che abgeleitet, die im neuen Flächennutzungsplan für Wohnbauflächen entwickelt wer- den kann. Für einzelne Teile des Gemeindegebiets können Flächen, die bereits im FNP als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in verbindliche Bauflächen umgewandelt werden. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde einige Flächen erwerben und so durch die Aufstellung von Bebauungsplänen dringend benötigten Wohnraum für Familien schaf- fen. Dem Wunsch nach den eigenen 4 Wänden steht jedoch der Flächenverbrauch von neuen Baugebieten gegenüber. Auch ist die Gemeinde in der Pflicht, die erforder- liche Infrastruktur bereit zu stellen. Hier geht es nicht nur um Straßen, Leitungen und Retentionsflächen, die neu angelegt werden müssen, sondern auch um Kindergärten und Schulen. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist es wichtig, dass die Baulandentwicklung in einem moderaten Tempo erfolgen soll. Es gilt den Bedarf an Wohnraum einerseits abzudecken und andererseits mit Ressourcen jeglicher Art schonend umzugehen. Eine mögliche Zeitschiene der Erschließung und Vermarktung der Baugebiete wurde von Seiten der Verwaltung aufgezeigt. Gewerbeflächenentwicklung Ein weiteres wichtiges Thema der Klausurtagung war die Gewerbeflächenentwicklung. Im Regionalplan sind Flächen für ein Interkommunales Gewerbegebiet auf den Ge- markungen Baienfurt und Baindt, an der westlichen Gemarkungsgrenze vorgesehen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass nach den Vorgaben des Regionalplanes eine Gewerbeflächenentwicklung künftig ausschließlich interkommunal stattfinden wird. In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind nun Flächen zu benennen, für die in den kommenden Jahrzehnten eine Gewerbeentwicklung angedacht ist. Aus- schließlich auf Flächen, die im FNP als Gewerbeflächen ausgewiesen sind, kann eine Bauentwicklung stattfinden. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass dort auch zwingend gebaut werden muss. Auch ist nicht vorherzusehen, ob die im FNP geplanten Flächen je real verfügbar sein werden. Nachdem im Rahmen der Vorberatung über eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenentwicklung im September 2021 von Seiten des Gremiums zum Ausdruck gebracht wurde, dass Klärungs- und Gesprächsbedarf besteht bevor der erste Schritt getan werden kann, ging man in der Klausurtagung in einen konstruk- tiven Diskurs. Wichtig war es dem Gemeinderat in dieser Diskussion, dass die Gemeinde Baindt bei den Kriterien für die Ansiedlung von Unternehmen und Gewerbetreibenden, wie bspw. der Schaffung von Arbeitsplätzen, bei der Auswahl der Branchen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der Nachhaltigkeit des Gebiets und vor allem bei der Ver- teilung der Umlagen und der Aufteilung der aus der Gewerbeansiedlung resultierenden Gewerbesteuer ein bedeutendes Mitspracherecht hat. Nach einer kritisch geführten Diskussion war sich das Gremium einig, dass es für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Baindt richtig und wichtig ist, die im Regionalplan ent- haltenen Flächen zur Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes auch im Flächennutzungsplan auszuweisen. Mit dieser Entscheidung kann sich Baindt Einnahmen in der Zukunft sichern, somit die Infrastruktur stärken und vor allem die Eigenständigkeit unantastbar bewahren. Baindt bleibt handlungsfähig und ist in der Lage mitzugestalten und das Gremium kann die ihm wichtigen Kriterien benennen. In einem nächsten Schritt werden die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit der Ver- waltung und einem Experten die Aufgabenverteilung und Organisation verschiedener Zweckverbände in Augenschein nehmen und im Groben Kriterien herausarbeiten, de- ren Beachtung für die Gemeinde Baindt wichtig sind. Dabei muss die Belegenheits- kommune entsprechende Berücksichtigung finden. Im Anschluss an diesen Arbeits- termin wird das Ergebnis dem Gemeinderat zurück gespiegelt und diskutiert mit dem Ziel, der Absichtserklärung, gegebenenfalls mit Ergänzungen, zuzustimmen. Nachdem das Gremium im Rahmen der ersten Beratung eine berechtigte Zurückhal- tung deutlich gemacht hat. Haben wir nun die Zeit genutzt und nutzen diese immer noch, um einen Mehrwert für Baindt herauszuarbeiten und uns zukunftsfähig aufzu- stellen. Beschluss: 1.) Die im Regionalplan enthaltenen Flächen zur Entwicklung eines Interkommuna- len Gewerbegebietes werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen. 2.) Die Fraktionsvorsitzenden und die Verwaltung erarbeiten unter fachlicher Beglei- tung Kriterien für die Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb eines zu gründenden Zweckverbandes. 3.) Die Absichtserklärung wird dann, gegebenenfalls mit Ergänzungen der Ge- meinde Baindt, auf den Weg gebracht. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Erdwall am Schulparkplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass der Erdaushub beim Schulparkplatz mit einer Stärke von ca. 60 cm ausgelegt wird. Bis zum Fest des Musikvereins werden dann ca. 70 % des Erdwalls wieder verarbeitet sein. Ein Gremiumsmitglied er- kundigt sich, ob im Leistungsverzeichnis aufgeführt war, dass die Gemeinde diese Fläche zur Verfügung stellen muss. Im Leistungsverzeichnis wurde festge- legt, so Ortsbaumeister Roth, dass die Gemeinde Baindt diese Fläche zur Lage- rung des Erdaushubs zur Verfügung stellt. Eine andere Fläche zur Lagerung des Erdaushubs ist nicht vorhanden. b) Nutzung DFB-Minispielfeld Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass auf dem roten Platz der neuen Sportanlage Outdoor-Gymnastikkurse auf eigene Gefahr der Teilnehmenden durchgeführt werden. Die Kursleiterin hat angefragt, ob diese Kurse bei großer Hitze nicht auch auf dem Minispielfeld abgehalten werden dürfen. Man war sich einig, dass diese Outdoor-Gymnastikkurse einmal pro Woche für 1 – 2 Stunden auf diesem Klein- spielfeld abgehalten werden können. Diese Nutzung wird übergangsweise er- laubt, bis der Sinnesgarten der Heimsonderschule fertiggestellt ist. Zudem wird das DFB-Spielfeld ab sofort nicht mehr abgeschlossen. c) Wanderung Altdorfer Wald Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich ob diese Wanderung im Altdorfer Wald am 30. April 2022 als Gegenveranstaltung zum Maibaumstellen zu verstehen war. Dem ist, so die Vorsitzende nicht der Fall. Die Wanderung wurde zeitlich mit dem Maibaumstellen abgestimmt, so dass im Anschluss beim Maibaumstellen eingekehrt werden konnte. d) Große Sporthalle – Verwüstung Es wurde mitgeteilt, dass am Wochenende 30. April auf 1. Mai die Sporthalle verwüstet wurde. Dies ist, so die Vorsitzende leider der Fall. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen, Anzeige ist erfolgt. e) Bau von Nebenanlagen in der Hirschstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass auf einem Grundstück in der Hirschstraße mehrere Nebenanlagen seiner Meinung nach ohne Genehmigung errichtet wur- den. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass das Bauamt des Landratsamts Ravens- burg über diesen Fall bereits Bescheid weiß. f) Medienentwicklungsplan der Klosterwiesenschule Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Medienentwicklungsplan fertig ge- stellt ist. Die Vorsitzende bemerkt, dass dieser Medienentwicklungsplan in der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 vorgestellt wird. g) Beleuchtungsmasten oberer Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach dem Sachstand dieser Baumaß- nahme. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Tiefbauarbeiten erledigt sind. An- fang Juni werden Kabel und Elektroarbeiten durchgeführt und im Anschluss dann die Lichtmasten aufgestellt. h) Hallenbelegungsplan große Sporthallte Es wurde Einsicht in den aktuellen Hallenbelegungsplan der großen Sporthalle gewünscht.[mehr]

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        2022-07-22_HWS_Bühl.Geigensack_Planfeststellungsbeschluss._endgültig.pdf

        Wo tker SüjAew «km scKoiAslew ist. Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg Bau- und Umweltamt Sachgebiet Oberflächengewässer Gemeinde Baindt Bauamt Frau Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Gegen Empfangsbekenntnis Ansprechpartner/in: Isabel Söllner Tel: 0751/85-4249 Fax: 0751/85-774249 Mail: i.soellner(S> rv.de Kreishaus II Raum E31S, Gartenstr. 107, Ravensburg rundumbus Linie 1,2,3,5,10,20 Haltestelle "Kraftwerk" Aktenzeichen: 404-691.17.-SÖ Ihr Schreiben vom/AZ: Datum: 22.07.2022 Planfeststellungsbeschluss gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwas­ serschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Bereich „Bühl/Gei­ gensack" durch die • Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, Gemarkung/Gemeinde Baindt sowie • Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, Gemarkung Baindt • Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Antragstellerin: Gemeinde Baindt Sehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - erlässt auf An­ trag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 folgenden Planfeststellungsbeschluss: I. Planfeststellung Der Plan für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Gebiet Bühl in Baindt mit folgen­ den Einzelmaßnahmen wird festgestellt: BIC: SOLADES1RVB Bankverbindung: IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23 Q vvww.rv.de O landkreis.ravensburg 8 landkreis.ravensburg BODENSEE 1. Die Herstellung eines neuen offenen Bachverlaufes mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 387, 388, 389, 389/1, 400, 2. die Verlegung und des Ausbaus des bestehenden Bachlaufes auf Fist. Nr. 455/9,131/1,137/1 und 453, 3. die Querungen für die Sulpacher Straße auf Fist. Nr. 386, Hirschstraße auf Fist. Nr. 42, Zeppelinstraße auf Fist. Nr. 455/9, sowie 4. der Austausch der bestehenden Bachverdolung im Waldabschnitt von DN 700 durch DN 800 bei Fist. Nr. 379, -jeweils Gemarkung und Gemeinde Baindt-. Die Maßnahmen haben zur Folge, dass durch den neu geschaffenen Bachverlauf die Abflusskapazität im Bereich des Einzugsgebietes Bühl auf ein 100 -jährliches Hochwasserereignis (HQ100) gesteigert wird und auch Überflutungen aufgrund außergewöhnliche Starkregenereignisse verhindert werden. 5. Die Planunterlagen nebst Grüneinträgen sind Bestandteil dieses Beschlusses (s. II.). 6. Die Entscheidung ergeht unter Nebenbestimmungen (s. III.). 7. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. II. Planunterlagen: Dem festgestellten Plan liegen, neben dem Antrag der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021, die von der Fassnacht Ingenieure GmbH, Ziegeleistraße 3, 29.07.2021 zugrunde: 88410 Bad Wurzach erstellten Planunterlagen vom • • Erläuterungsbericht mit Grüneintrag vom 13.05.2022 Hydraulische Berechnungen Bachlauf Ergänzt: 10.03.2022 • e • Starkregenmanagement-Berechnung Hochwasserschutz Baindt Detailkarte Baugrunduntersuchungen Erstellt: 23.01.2022 • Übersichtsplan 1:10.000 Erstellt: 10.11.2020 • Übersichtslageplan 1: 2.500 • Lageplan Achse Bühl 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Achse Geigensack 1: 250 Ergänzt: 09.11.2021 • Lageplan Baustelleneinrichtung 1: 250 Ergänzt: 22.03.2022 • Regelprofil Achse Bach Bühl 1:100 • Regelprofil Achse Bach Geigensack 1:100 • Höhenplan Achse Bühl 1:500/ 100 • Höhenplan Achse Geigensack 1:500/ 100 • Querprofile Achse Bühl 0+020 - 0+100 1:100 Ergänzt: 09.11.2021 • Querprofile Achse Bühl 0+100 - 0+190 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Seite 2 Querprofile Achse Bühl 0+200 - 0+277.15 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+000 - 0+160 1:100 Querprofile Achse Geigensack 0+180 - 0+340 1: 100 Ergänzt: 09.11.2021 Anpassung Bachlauf Durchlass Waldweg 1:50/1:25 Ergänzt: 09.11.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Bühl 1:500/ 100 Ergänzt: 12.08.2021 mit Grüneintrag vom 21.07.2022 Lageplan Regelschnitte Bepflanzung Geigensack mit Grüneintrag vom 21.07.2022 1: 500 Ergänzt: 12.08.2021 Vom Ingenieurbüro Sieber, Am Schönbühl 1, 88131 Lindau liegen außerdem folgende Planunterlagen zugrunde: • Umweltverträglichkeitsvorprüfung Erstellt: 14.07.2021 • Natura 2000 - Vorprüfung • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Erstellt: 23.07.2021 Vom Ingenieurbüro HPC AG, Jahnstraße 26, 88214 Ravensburg liegt das Bodenschutzkonzept/-plan vom 21.03.2022 vor. III. Nebenbestimmungen 1. Allgemeine Auflagen 1.1. Der Beginn der Baumaßnahme und die Fertigstellung der Maßnahme sind dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt siehe Briefkopf) - gern. § 78 Abs. 1 Wassergesetz (WG) rechtzeitig mit den beigefügten Baubeginns- und Fertigstel­ lungsanzeigen anzuzeigen. 1.2. Die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme wird nach § 78 Abs. 2 S. 1 Wassergesetz (WG) wegen besonderer Umstände des Einzelfalls angeordnet. Nach Fertigstellung der Anlage ist beim Landrat­ samt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer (Kontakt wie oben) - die Abnahme der Gewässerausbaumaßnahme nach § 78 Wassergesetz (WG) zu beantragen. Sind Abweichungen im Plan erfolgt, sind zur Abnahme Bestandspläne mit den tatsächlichen Abmessun­ gen vorzulegen. 1.3. Eine Mehrfertigung der Entscheidung ist dem verantwortlichen Bauleiter, dem Fachbauleiter und dem ausführenden Unternehmer zusammen mit den vom Landratsamt Ravensburg - Bau- und Um­ weltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - anerkannten Ausführungsplänen vor Baubeginn aus­ zuhändigen. Seite 3 1.4. Das Vorhaben ist plan- und bestimmungsgemäß auszuführen. Die von der Gemeinde Baindt vorge­ legten Antragsunterlagen sind unter Einbeziehung der Nebenbestimmungen dieses Planfeststel­ lungsbeschlusses bei der Umsetzung der Maßnahme einzuhalten. Technisch notwendige Änderun­ gen in der Ausführung der Anlage sind dem Landratsamt - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Ober­ flächengewässer (Kontakt wie oben) - rechtzeitig vor der Ausführung zur Feststellung, ob eine we­ sentliche Änderung vorliegt, schriftlich anzuzeigen. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Sachgebie­ tes Oberflächengewässer vorgenommen werden. Daher sind die Arbeiten bis zur Entscheidung aus­ zusetzen. 1.5. Die Bauausführungspläne sind dem Landratsamt rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Während der Bauausführung sind mit dem Antragsteller, dem Fachplaner, der ausführenden Baufirma und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt gemeinsame Baustellentermine durchzufüh­ ren um die genaue Art und Weise der Ausgestaltung der Gewässerausbaumaßnahme vor Ort ein­ vernehmlich abzustimmen. 1.6. Die Baumaßnahmen müssen durch eine ökologische Baubegleitung begleitet und überwacht wer­ den. Die ökologische Baubegleitung muss im Vorfeld zu sämtlichen Baumaßnahmen benannt und dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Naturschutz, Ansprechpartnerin: Frau Birnkammer, Tel.: 0751/85-4248, E-Mail: s.birnkammer(5)rv.de, mitgeteilt werden. Die Aufga­ ben der Ökologischen Baubegleitung umfasst auch die fachliche Begleitung der Umsetzung der Vor­ gaben zur Anlage des Bauchlaufs, die in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung formuliert wurden und der Sicherung von Strömungshindernissen (s.o.). Die Gestaltungsmaßnahmen am Gewässer sind unter Aufsicht der ökologischen Baubegleitung in Abstimmung mit den Landratsamt Ravens­ burg, Bau und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer auszuführen. 1.7. Bei der Detailbauausführung sind erhöhte Anforderungen an die Bauleitung zu stellen. Eine regel­ mäßige Überwachung während der Bauphase ist durch einen im Wasserbau fachkundigen Baulei­ ter sicherzustellen. Die Bauleitererklärungen sind dem Landratsamt Ravensburg, Bau und Umwel­ tamt/Sachgebiet Oberflächengewässer vor Baubeginn vorzulegen. 1.8. Notwendige Wasserhaltungsmaßnahmen während der Bauzeit sind so vorzunehmen, dass eine Aufwirbelung von Feinsedimenten bzw. eine Gewässertrübung weitgehend vermieden wird. Bei den Bauarbeiten sind zum Schutz vor stofflichen Einträgen in das Gewässer durch geeignete Maß­ nahmen sicherzustellen, dass keinerlei wassergefährdende Stoffe wie Schmierstoffe, Zementab­ wässer, Betonreste, Strahlgut, Schleifpartikel, Staub oder Farbe etc. ins Gewässer gelangen. Anfal­ lende Betonreste, oder Spritzwasser sind aufzufangen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Ar­ beiten im Gewässerbereich dürfen nur Maschinen zum Einsatz kommen, die mit biologisch abbau­ baren Ölen und Schmierstoffen ausgerüstet sind. 2. Auflagen Wasserbau 2.1. Bachgestaltung 2.1.1. Der neue Bachlauf ist naturnah, charakteristisch als Wiesenbach, auszugestalten. Bachufer und Bachsohle sind weitgehend ohne technischen harten Verbau herzustellen. Bei der Bauausführung sind Normprofile zu vermeiden. D.h., es ist daher daraufzu achten, dass das Bachbett nicht in in­ genieurmäßiger, kanalartiger, geometrischer Gestaltung als einheitliches monotones Grabenprofil ausgeführt wird. Das Mittelwasserabflussprofil soll unter Berücksichtigung der zur Verfügung ste­ henden Platzverhältnisse in seiner Linienführung möglichst leicht mäandrierend mit Vertiefungen und Verengungen ausgestaltet werden. Die Sohlbreite des Mittelwasserbetts ist mit ca.20 cm grob vorzuprofilieren. Profilaufweitungen für den Hochwasserabfluss dürfen erst oberhalb der Mittel­ wasserlinie erfolgen. Hierbei ist das Gewässerprofil unter Berücksichtigung der Hydraulik möglichst naturnah mit dynamischen Quer- und Längsprofil herzustellen. 2.1.2. Das Gewässer wird als gegliedertes Gewässerprofil hergestellt. Die in Folge der Mäandrierung variierende Sohlbreiten, Wassertiefen und Uferböschungen des Mittelwasserabflussprofils sind durch Schaffung von Prall- und Gleitufern so zu gestalten, dass auch bei Niedrigwasser möglichst ein gebündelter Wasserabfluss mit einer ausreichenden Wassertiefe gewährleistet werden kann. Es sollen sich unterschiedliche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten einstellen können. 2.1.3. Im Bereich Gewässerlauf Geigensack und nachfolgende neuen gestalten Bachlauf der Sulpacher Straße müssen auch gezielt Initialmaßnahmen mittels ingenieurbiologischen Bauweise (Einbringen von Störsteinen, Wurzelstöcke, Buhnen, Holzpflöcke, usw.) angewendet werden, welche eigendy­ namische Gewässerentwicklungsprozesse fordern und gewässerökologische Nischen für die Aqua- fauna schaffen. Die Anzahl der im Plan4_20.1-Pfp angetragene Initialmaßnahme sind bei der Um­ setzung mindestens mit dem Faktor 2 zu erhöhen. Die einzubauenden Strukturelemente sind in geeigneter Weise vor Abschwemmen bei Hochwasser zu sichern. Dem neuen Bachlauf sind ausrei­ chend breite Gewässerrandstreifen für die eigendynamische Entwicklung einzuräumen. 2.1.4. Das Bachbett ist mit kiesig steinigem Substrat auszubilden. Der Korndurchmesser ist so auszu­ wählen, dass dieser dem gebietstypischen Bachsubstrat entspricht, welches im unmittelbaren Bachober- und Unterlaufanzutreffenden ist. 2.1.5. Zur Sicherung der Uferböschungen und Beschattung des Gewässerlaufes sind geeignete Be­ pflanzungsmaßnahmen entsprechend der Planung mit standortgerechten, einheimischen Gehöl­ zen vorzunehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl an Gehölzen auch nah im Bereich der Mittelwasserlinie (bevorzugt Schwarzerlen) gepflanzt wird. Die Wurzeln der Er­ len müssen in das Bachbett einwachsen können. So können sich wichtige Strukturen im Gewässer ausbilden. Die Bepflanzung des Gewässerlaufes soll möglichst zeitgleich mit den Baumaßnahmen am Gewässer, spätestens jedoch in der dem Abschluss der Maßnahme folgenden Pflanzperiode in Seite 5 Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt, Sachgebiet Oberflächenge­ wässer- zu erfolgen. 2.1.6. Im Bereich Bachabschnitt Geigensack sind in der Niedrig- /Mittelwasserrinne abschnittsweise zusätzlich gumpenartige Vertiefungen auszubilden, damit in Trocken- und Niedrigwasserzeiten Rückzugsräume für die aquatische Tierwelt verbleiben. 2.2. Gewässerdurchlässe 2.2.1. Die Bestimmungen der DIN 19661-1 Wasserbauwerke sind bei der Bauausführung zu beachten. 2.2.2. Um die hydraulischen Ein- und Auslaufverluste gering zu halten, ist der Ein- und Auslaufbereich an den Gewässerdurchlässen jeweils trichterförmig auszubilden. 2.2.3. Auch in den Gewässerdurchlässen ist für jeden Abflusszustand ein gebündelter Abfluss ohne Abstürze herzustellen. Im Gewässerdurchlass ist die Gewässersohle so zu gestalten, dass auch ins­ besondere bei Niedrig- und Mittelwasser eine ausreichende Wassertiefe für die aquatische Fauna zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist der Bauwerksbereich an derSulpacher- und Zeppelinstraße so zu gestalten, dass bei niedrigen und mittleren Abflüssen beidseitige Uferbermen als Querungs- hilfe für die amphibische und terrestrische Tierwelt vorhanden sind. Die Uferbermen sollen nur unmittelbar über dem Mittelwasserspiegel herausragen und sind in die weiterführenden Uferbö­ schungen zu integrieren. 2.2.4. Die Gewässerstrecken und die Gewässerdurchlässe sowie insbesondere das Einlaufbauwerke an der Hirschstraße sind in regelmäßigen Abständen insbesondere nach Elementarereignissen (Gewit­ ter, Sturm, Hochwasser, Eisgang usw.) auf deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Notwendige Unter-haltungsarbeiten sind regelmäßig durchzuführen. Mähgut ist aus Gründen der Abdrift- und Verstopfungsgefahr an Durchlässen aus dem Abflussquerschnitt abzuräumen. 2.2.5. Die Verdolung DN 800 in der Hirschstraße ist geeignet beim Einstau unter Druckeinfluss das er­ mittele außergewöhnlichen Starkregenereignis von 4,5 m3/s noch gerade knapp schadlos abzulei­ ten. Dessen ungeachtet kann eine Überlastung dieser Verdolung bei einer unvorhergesehenen Überlagerung ungünstiger Einflüsse (auch z.B. Verklauselung/Verstopfung am Einlaufgitter) der der extremen Starkregenereignissen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Straßenoberfläche der Hirschstraße im Bereich des bestehenden Gewässerdurchlasses DN800 muss im Falle eines Überstaus (z.B. Verstopfung Einlaufbauwerk) als Notentlastung möglichst mul­ denartig so ausgebildet werden, das Überlaufwasser schadlos in Richtung Westen in den neuen Bachlauf abgeführt wird. Eine Notentlastung über die Hirschstraße in südliche Richtung in die Orts­ lage Baindt muss aufgrund des hohen Schadenspotential verhindert werden. Hierzu ist im Zuge dem Ausbau der Zufahrtsstraße der Zeppelinstraße geplant die Längs- und Querneigung der Hirsch­ straße entsprechend umzugestalten. Reichen diese Maßnahme nicht wirksam aus sind weitere Vor­ sorgemaßnahme für einen schadlose Notentlastung zu prüfen (z.B. mobile Seite 6 Hochwasserschutzanlage, Einbau zusätzlicher Notentlastungsrohre etc.). Die Detailbauausführung ist mit dem Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer, vor Baubeginn einvernehmlich abzustimmen. 3. Fischereiliche Auflagen 3.1. Der freie und gleichmäßige Abfluss der ankommenden Wassermengen muss während der Bauzeit gewährleistet sein. Es darf kein Wasser in Stauanlagen zurückgehalten und stoßweise abgelassen werden. 3.2. Das Gewässer und umliegende Flächen dürfen durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeid­ bar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, eine Verunreini­ gung des Wassers (auch Grundwasser), vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Zement­ brühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustel­ leneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. 3.3. Die Fischereiausübungsberechtigten oder deren Pächter (Kreisfischereiverein Ravensburg e. V.) sind rechtzeitig vor Baubeginn (mindestens zwei Wochen) schriftlich zu informieren, um ihnen Ge­ legenheit zu geben, Schädigungen des Fischbestandes zu verhindern (vgl. § 38 WG). Die Kosten für eventuell notwendige Maßnahmen zur Rettung des Fischbestandes sind einvernehmlich mit den vorgenannten Personen zu regeln. 3.4. Arbeiten die eine Sedimentfahne in den „Oberen Bampfen" freisetzen, dürfen nicht in der Laichzeit und der Zeit des Brutaufkommens der vorhandenen Fischfauna (Oktober bis Ende April) durchge­ führt werden. 4. Naturschutzfachliche Auflagen 4.1.Totholz und Wurzeln, die als Strömungshindernis in den Bachlauf eingebracht werden, sind gegen Abschwemmungen in geeigneter Weise zu befestigen. 4.2.Sollten Ansaaten der Ufersaummischung und der Saatgutmischung für Extensivgrünland vor der Etablierung des Biotoptyps abgeschwemmt werden, sind diese zu erneuern. 4.3. Bauarbeiten am bestehenden Wiesengraben am nördlichen Rand des geplanten Wohngebiets „Bühl" sind zum Schutz von Amphibien von Mai bis Oktober auszuführen. Dies betrifft ggfs, auch temporär trockenfallende Grabenabschnitte. 4.4. Bezug nehmend auf die geplanten Aufwertungs- und Pflegemaßnahmen nach den Lageplänen 4_20.1-PfP und 4_20.2-PfP vom 12.08.2021 sind auf der gesamten Fließstrecke 10 % mehr gewäs­ serbegleitende Gehölze zu pflanzen, ausgenommen Weiden. Seite 7 4.5. Nach 3 und 5 Jahren der erstmaligen Gehölzbepflanzung ist ein Monitoring durchzuführen. Werden dabei abgängige Gehölze festgestellt, sind diese nachzupflanzen. 4.6. Die Erlenpflanzungen ist entgegen dem Bepflanzungsplan nicht gleichmäßig, sondern der vorgese­ henen Dynamik des Baches anzupassen. 5. Auflagen zu Altlasten und Bodenschutz 5.1. Das Bodenschutzkonzept ist bei der Bauausführung umzusetzen und einzuhalten. 5.2. Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten. 5.3. Anfallender Bodenaushub ist entsprechend seiner Eignung im Sinne des Bundes-Bodenschutzgeset- zes zu verwerten. 5.4. Bei allen Bodenarbeiten mit Oberboden (Humus) und kulturfähigem Unterboden sind die Vorgaben der DIN 19731 „Verwertung von Bodenmaterial"; der DIN 18915 „Bodenarbeiten", der DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben" und von Heft 10 vom Mai 1999 „Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninan­ spruchnahme" vom Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg einzuhalten. 5.5. Bei der Bauausführung sind Oberboden, kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund­ material (C-Horizont) bei Ausbau, Transport und Lagerung und ggf. Wiederverwertung jeweils zu trennen. 5.6. Bodenarbeiten sind nur bei geeigneter Witterung und gut abgetrocknetem, bröseligem Boden durchzuführen. 5.7. Bei einer Zwischenlagerung von Bodenmaterial sind die Mieten nach DIN 19731 trapezförmig anzu­ legen, die Oberfläche der Mieten zu glätten und bei einer Lagerungsdauer von mehr als 3 Monaten mit stark wasserzehrenden, tiefwurzelnden Pflanzen zu begrünen. Die maximale Höhe von Oberbo­ denmieten darf 2 m, die von kulturfähigem Unterboden 3 m nicht übersteigen. Der Boden ist locker zu schütten. Ein Befahren der Mieten oder ihr Missbrauch als Lagerplatz sind nicht zulässig. 5.8. Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind auszuweisen und abzugrenzen. Der Boden ist durch geeignete Maßnahmen vor Verdichtung zu schützen. Seite 8 5.9. Die Flächen außerhalb des Baufeldes sind als Tabuflächen abzugrenzen und dürfen nicht befahren werden. 5.10. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen incl. Rückbau sind durchzuführen. 5.11. Bei der Verwertung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden sind diese entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung möglichst verdichtungsfrei wieder einzubauen. 5.12. Ggf. anfallendes kontaminiertes oder verunreinigtes Bodenmaterial ist entsprechend den ge­ setzlichen Regelungen zu verwerten bzw. zu entsorgen. 6. Denkmalschutzrechtliche Auflage Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt wer­ den, ist dies gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend einer Denkmalschutzbehörde, der Ge­ meinde oder dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) anzuzei­ gen. Ansprechpartner sind beim Landesamt für Denkmalpflege sind Herr Dr. Mathias Mensch, ma- thias.hensch(5)rps.bwl.de, Tel.: 07071/7572449 und/oder Frau Dr. Julia Goldhammer, iulia.goldham- mer@rps.bwl.de,Tel. 07735/93777-126. Archäologische Funde (Keramikreste, Metallteile, Knochen, Steinwerkzeuge etc.) oder Befunde (Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, Gräber etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Landesamt für Denkmalpflege mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Si­ cherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bau­ ablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sind schriftlich in Kenntnis zu setzen. IV. Sachverhalt und Verfahren 1. Sachverhalt Die Gemeinde Baindt beantragt mit Schreiben vom 29.07.2021 die Planfeststellung zur Umsetzung, der im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vorflut­ schaffung und zum Gewässerausbau, um die Oberflächenabflüsse auch bei Starkregenereignissen zu sammeln und schadlos an der bestehenden Bebauung im Bereich „Geigensack" und „Bühl" vorbeizulei­ ten. Die Bestandsbebauung entlang der Hirschstraße- und Siemensstraße ist in der Vergangenheit wieder­ holt von Überflutungsereignissen betroffen worden, die offensichtlich auf erhebliche Oberflächenab­ flüsse bei Starkregenereignissen aus den östlichen angrenzenden Hangflächen beruhen und teils erheb­ liche Schäden an Wohnbebauungen verursacht haben. Die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse aus der Risikoanalyse und Handlungskonzept des Starkregenrisikomanagement vom 27.11.2020, Seite 9 mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de mailto:iulia.goldham-mer@rps.bwl.de erarbeitet von Fassnacht Ingenieure GmbH, hat die Abflussbildung auf der östlichen Hanglage und de­ ren resultierenden Gefahren für die bestehende Wohnbebauung sowie für zukünftige geplante Bebau­ ung Bühl deutlich bestätigt. Für den geplanten o.g. Hochwasserschutz wurde eine Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt. Unter Ein­ beziehung der sozioökonomischen Faktoren und Empfindlichkeitsprüfung ergibt sich ein Nutzen-Kos- ten-Verhältnis von 1,025 (Stand 2021). Damit stellt das Vorhaben eine sinnvolle und zur Umsetzung empfohlene Maßnahme dar. Gewässerausbaumaßnahme: Anlass für den Gewässerausbau war die Feststellung, dass der bestehende Wiesengraben „Gewässer­ lauf Bühl" und auch die weiterführende bestehende Gewässerverdolung DN 300 in der Hirschstraße hydraulisch nicht ausreichend dimensioniert sind. Der Wassergraben „Gewässerlauf Bühl" Profil 0+000 bis 0+277 wird daher für einen außergewöhnliches Starkregenereignis ausgebaut (Abflusskennwerte: NW bis MW 15 ca. 15-20 l/s, HQ 100 0,81 m3/s, außergewöhnliches Starkregenereignis bis 4,5 m3/s). Die bestehende Verdolung DN 300 in der Hirschstraße wird aufgegeben und die zukünftigen anfallen­ den Oberflächenwasserabflüsse nach Westen in Richtung Gewässersystem „Oberen Bampfen" abgelei­ tet. Im Zuge des Baugebiets Geigensack wurde im Vorgriff das bestehende Einlaufbauwerk im Bereich der Hirschstraße mit Gewässerverdolung DN 800 erstellt und diente bisher als Übergangslösung als No­ tentlastung bei hydraulischer Überlastung der DN 300 Ablaufleitung. Ein neuer weiterführender Gewässerlauf „Gewässerlauf Geigensack" Profil 0+000 bis 0+307 wird her­ gestellt. Zusammen mit der Gewässerquerung der Hirschstraße und Sulpacher Straße ist dieser in der Lage außergewöhnliche Starkregenereignisse schadlos abzuleiten. Im weiteren Verlauf nach der Sulpacher Straße wird der verlandete trockengefallene Graben auf eine Länge von ca. 80 m durch naturnahe Ausgestaltung ertüchtigt und an das Sohlniveau der einmündenden wasserführenden Bachverdolung „Wassergraben Nord" angebunden. Zur Querung des neuen Bachlaufes sind folgende Bauwerke erforderlich: Bauwerk 1: bei Profil 0+ 316 ein nach unten offenes Rechteeckprofil mit einer Länge 10m LW 4,8m, LH 1,4 m Bauwerk 2: bei Profil 0+230 Durchlass Zeppelinstraße Maulquerprofil MB 6 bei Profil Länge 18,25 m, LW 3,5m, LH 1,8 m Bauwerk 3: Walddurchlass DN 800 bei Fist.Nr. 379. Im Zuge der Gewässerausbaumaßnahme wird sich das bisherige Wasserregime verändern. Die bisherige Ableitung des Außeneinzugsgebiets oberhalb Bühls einschließlich neuer Bauflächen wird zukünftig nicht mehr über den Sulzmoosbach (bisher 2/3 Außeneinzugsgebiet), sondern diese Wassermengen (auch Starkregen) auch über das Gewässersystem „Oberer Bampfen" abgeleitet. Die Auswirkungen auf die Zunahme der Abflüsse im Hochwasserfall betragen auf den „Bampfen" je nach Jährlichkeit (HQ2- Seite 10 HQ100) zwischen ca. 7,3 -10,7 % sowie Abnahme der Zuflüsse auf den Sulzmoosbach zwischen 5,4 - 5,8 2. Verfahren 2.1 Zuständigkeit Nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff Verwaltungsver­ fahrensgesetz (VwVfG) ist für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers, als Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 WHG, ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Für das Planfeststellungsver­ fahren ist das Landratsamt Ravensburg gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 Wassergesetz (WG) und § 80 Abs. 2 Nr. 3 WG i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVG) die sachlich zuständige Behörde. Die örtliche Zuständigkeit des Landratsamtes Ravensburg ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG. 2.2 Anträge und Anhörungsverfahren Aufgrund des Antrages der Gemeinde Baindt vom 29.07.2021 wurde das Verfahren für den Gewässer­ ausbau im Rahmen der Verfahrenskonzentration in einem Planfeststellungsverfahren durchgeführt (§ 68 WHG). Das Anhörungsverfahren wurde gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG am 25.08.2021 eingeleitet. Das Landratsamt Ravensburg hat folgende Träger öffentlicher Belange angehört: 1 2 3 1. Regierungspräsidium Tübingen - Fischereibehörde 2. anerkannte Naturschutzverbände 3. Landratsamt Ravensburg • Bau- und Umweltamt -SG 403 Naturschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 404 Oberflächengewässer (Fachtechnik)- • Bau- und Umweltamt -SG 407 Altlasten, Bodenschutz- • Bau- und Umweltamt -SG 408 Abwasser, Grundwasser, Abbauvorhaben- Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 68 Abs. 1, 70 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG erfolgte in der Zeit vom 30.05.2022 bis einschließlich 30.06.2022. Die Planunterlagen lagen in dieser Zeit bei der Gemeinde Baindt während der Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Dies wurde im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Baindt am 27.05.2022 bekannt gemacht. Im Übrigen konn­ ten während der Auslegungsfrist die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Baindt digital eingesehen werden. Innerhalb der Einwendungsfrist gingen keine Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Seite 11 2.3 Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Vor- prüfung) und Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Ziffer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Diese ergab, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü­ fung besteht, da nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichti­ gung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Um­ weltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis der UVP-Vorprüfung ist der Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG i.V.m. § 21 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) am 13.04.2022 auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg bekannt gegeben worden. Die Dokumentation über die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gern. § 7 Abs. 7 UVPG ist der Öffent­ lichkeit nach den Bestimmungen des Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) und dem Umweltinformations­ gesetzes (UIG) beim Landratsamt Ravensburg -Bau- und Umweltamt-, Gartenstr. 107, 88212 Ravens­ burg zugänglich. Die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Berücksichtigung des Ergebnisses der UVP-Vorprü­ fung wurde gemäß § 12 UVPG bei der Planfeststellung berücksichtigt. Weitere Ausführungen hierzu siehe unter V. Begründung/3. Darstellung und Bewertung der Umwelt­ auswirkungen. V. Begründung 1. Planrechtfertigung l.l.Gegenwärtiger Zustand/Zielsetzung Von der Gemeinde Baindt wurde das Ingenieurbüro Fassnacht Ingenieure GmbH beauftragt, die Plan­ unterlagen für die Hochwasserschutzmaßnahme zu erstellen. Zielsetzung ist die Senkung des Hochwas­ serrisikos bzw. das Überschwemmungsrisiko bei Hochwasserereignissen, sowie bei Starkregenereignis­ sen. l.Z.Begründung Planfeststellung Bei der Hochwasserschutzmaßnahmen handelt es sich um die Neuanlage eines Bachverlaufes sowie die Anpassung des vorhandenen Bachverlaufes. Der Bachverlauf mündet anschließend in den „Oberen Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs.2 WHG dar. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau der Planfeststellung. Der Planfeststellungsbeschluss darf gemäß § 68 Abs. 3 Nr. lund Nr. 2 WHG nur ergehen, soweit von dem Ausbau eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken oder eine Zerstörung natürlicher Seite 12 Rückhalteflächen, nicht zu erwarten ist und andere Anforderungen nach dem WHG und sonstigen öf­ fentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt werden. Eine Planfeststellung trägt ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst. Sie bedarf der gesonderten Rechtfer­ tigung. Die Planfeststellung muss vernünftigerweise geboten sein. Die von der Gemeinde Baindt geplan­ ten Maßnahmen entsprechen diesen Anforderungen, da mit der vorliegenden Planung ein neuer Bach­ verlauf ausgebaut wird, wodurch nicht nur ein HQ100 - Schutz erreicht wird, sondern auch bei Starkre­ genereignisse ein Schutz geboten wird. Andere Anforderungen nach diesem Gesetz sowie sonstige öf­ fentlich-rechtliche Vorschriften werden wie im Folgenden dargestellt durch den festgestellten Plan er­ füllt. Die Planfeststellung ist daher vernünftigerweise geboten. Der Kreis der Betroffenen ist bei diesem Vorhaben nur schwer abgrenzbar. Deshalb kommt nach § 74 Abs. 6 VwVfG ein Verfahren zur Plangenehmigung nicht in Betracht, sondern es war ein Planfeststel­ lungsverfahren durchzuführen. 2. Begründung der Nebenbestimmungen Um Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit und Verletzungen anderer öffentlich rechtlicher Vorschriften zu vermeiden bzw. auszugleichen, die zu einem Versagen der Planfeststellung (§ 68 Abs. 3 WHG) führen könnten, wurden gern. § 13 WHG i.V.m. § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 5 VwVfG ent­ sprechende Nebenbestimmungen aufgenommen. Die Nebenbestimmungen sind erforderlich und geeignet, um eine plangemäße Ausführung zu gewähr­ leisten, sie wurden aus technischen, wasserwirtschaftlichen, gewässerökologischen und naturschutz­ fachlichen Gründen festgesetzt. Einzelne Nebenbestimmungen werden wie folgt begründet: Zu Ziffer III. Nr. 1.2 Die Abnahme der Maßnahmen wird gemäß § 78 Abs. 2 WG angeordnet, um die ordnungsgemäße Aus­ führung und die Funktionstüchtigkeit der Hochwasserschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Zu Ziffer III. Nr. 2 Auflagen zum Wasserbau Um bei den Baumaßnahmen im und am Gewässer die erforderliche Sorgfalt und den Schutz des Gewäs­ sers nach § 6 WHG zu gewährleisten, sind die unter Ziffer III. Nr. 2 genannten Auflagen notwendig. Zu Ziffer III. Nr. 3, 4 naturschutzrechtliche und fischereiliche Auflagen Die unter Ziffer III. Nr. 3, 4 aufgeführten Auflagen sind insgesamt erforderlich und angemessen um die naturschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Seite 13 3. Darstellung und BewerturiR der Umweltauswirkungen B.l.UVP-Vorprüfung Die Gemeinde Baindt beantragt die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Abs. 2 WHG für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkon­ zepts: einen neuen, offenen Bachverlauf mit Anbindung an den „Oberen Bampfen" auf Fist. Nr. 142, 389, 389/1 Gemarkung Baindt Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf Fist. 455/9, 131/1, 137/1 und 453 Ge­ markung Baindt Querungen für die Sulpacher Straße, Hirschstraße, Zeppelinstraße Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG / UVwG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG / § 11 UVwG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprü­ fung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung des Landratsamtes Ravensburg - Bau und Umweltamt/ Sachgebiet Oberflächengewässer aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3, Nr. 1, 2, 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Wesentliche Gründe hierbei sind: 1. Die Umsetzung der obengenannten Maßnahmen hat keinen erheblichen Einfluss auf die Um­ weltgüter Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Mensch. 2. Unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Gebiete konnten keine Belastungen der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung der Schutzgebiete festgestellt werden: a. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" Nr. 8223-311 können wegen der Ent­ fernung ausgeschlossen werden, 2.3.1. und 3.4. der Anlage 3 UPVG 3. Weitere Schutzgüter nach Anlage 3 des UVPG: a. Wasser: Westlich des Plangebietes verläuft der „Obere Bampfen" Gewässer II. Ordnung. Bei ei­ nem Hochwasserereignis wird durch den Hochwasserschutzgraben das Wasser aus dem Retentionsraum in den „Oberen Bampfen" abgeleitet. Ein direkter Eingriff entsteht dadurch nicht. Durch die hydraulische Abschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht Inge­ nieure GmbH ergibt sich eine Zunahme der Abflussmengen im Bereich des "Oberen Bampfen" und eine Abnahme der Abflussmengen im Bereich des „Sulzmoosbaches", da bisher ein Großteil des Abflusses bisher in den „Sulzmoosbach" eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Be­ reich des "Oberen Bampfen" von etwa 7,3 % (bei HQ100) - max. 10,7 % (bei HQ2), sowie Seite 14 bei einer Abnahme im „Sulzmoosbach" von etwa 5,4 % (bei HQ.2) - max. 5,8 % (bei HQ100). b. Boden/Fläche: Die Planung bedarf einer Fläche von etwa 0,17 ha. Durch die Planung wird kein Boden versiegelt. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggf. stellenweise zu Verdichtungen. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen nicht vorgesehen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen von weiteren Schutzgütern nach Anlage 3 des UVPG kön­ nen unter Berücksichtigung der vorsorglichen Vorkehrungen ausgeschlossen werden. 3.2. Flora-Fauna- Habitat Das Natura 2000 Gebiet Nr. 8223-311 „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" ist von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen. Bei Einhaltung der unter Ziffer III aufgeführten Nebenbe­ stimmungen sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und des Schutzwecks der Natura 2000-Gebiete nicht zu erwarten. 3.3. Europäische Wasserrahmenrichtlinien - Richtlinie 2000/60/EG (WRRL) Flinsichtlich der Oberflächengewässer wurden die Ziele der WRRL im WHG vom 31.07.2009 und mit den darauffolgenden Änderungen übernommen, insbesondere die Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 ff. WHG (vgl. auch §§ 82 ff. WHG) geben die Forderungen der WRRL nach einem guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer wieder. Die Bewirtschaftungsziele, konkretisiert durch die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind bei der Zulassung des Vorhabens zu be­ rücksichtigen. Nach § 27 Abs. 1 WHG sind die oberirdischen Gewässer so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechte­ rung ihres ökologischen und chemischen Zustandes vermieden und ein guter ökologischer und chemi­ scher Zustand erhalten oder erreicht werden. Für das vorliegende Vorhaben sind deshalb sowohl das Verschlechterungsverbot, als auch das Verbes­ serungsgebot zu berücksichtigen und zu überprüfen. Nach dem Bewirtschaftungsplan Baden-Württemberg 2015, BG Alpenrhein/Bodensee ist von dem Vor­ haben der „Obere Bampfen" und „Bampfen" tangiert. Dieser liegt im Oberflächenwasserkörper bzw. Flusswasserkörper „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03. Dieser Flusswasserkörper verläuft über eine Länge von 114 km. Im Steckbrief (Teil A) der Begleitdokumentation zum BG Alpenrhein/Bodensee (BW) vom Dezember 2015 für den Bewirtschaftungszyklus 2016-2021 wurde der ökologische Zustand des Flusswasserkörpers „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Nr. 11-03 als mäßig eingestuft. In Bezug auf die Einstufung der einzelnen biologischen Qualitätskomponenten sowie die hydromorphologischen und physikalisch­ Seite 15 chemische Qualitätskomponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten wird auf die Dar­ stellungen im Steckbrief verwiesen. Verschlechterungsverbot nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziff. i) WRRL, konkretisiert durch § 27 Abs. 1 Nr. 1 WHG: Verschlechterungen bezüglich des „Oberen Bampfen" sind nicht zu erwarten. Bezogen auf den Fluss­ wasserkörper Nr. 11-03 lässt sich zumindest eine klassenrelevante Auswirkung auf die biologischen Qua­ litätskomponenten ausschließen. Bei der Umsetzung des Vorhabens gelangen keine Stoffe von dem neu geschaffenen Gewässer in den „Obere Bampfen". Der mäandrierende Verlauf des neu geschaffenen Baches führt zu einer Ablagerung der Stoffe in den Bereichen geringer Strömungsintensität und puffert somit den Stoffeintrag in den „Oberen Bampfen". Das zufließende Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser kann zudem zu einer Verschlechterung der Temperaturverhältnisse im Bachlauf und so zu einer Zufuhr kalten bzw. warmen Wassers in den „Oberen Bampfen" führen. Laut der Abschätzung der hydraulischen Auswirkungen" durch die Fassnacht Ingeni­ eure GmbFI kommt es im Bereich des „Oberen Bampfen" zu einer Zunahme der Abflussmenge von ca. 7,3 % bis 10,7 %. Im südlich gelegenen „Sulzmoosbach" hingegen wird es durch den Hochwasserschutz­ graben zu einer Abnahme der Abflussmenge kommen (um ca. 5,4 % bis 5,8 %). Folglich ändern sich die hydrologischen bzw. hydrodynamischen Verhältnisse bei Starkregen/Hochwasserereignissen zwar inner­ halb der einzelnen Zuflüsse „Bampfen", gleichen sich aber gegenseitig weitestgehend wieder aus. Ins­ gesamt kann es durch die Neuanlage des Bachlaufes zu hydraulischen, stofflichen und thermischen Ver­ änderungen kommen. Allerdings sind diese Auswirkungen zeitlich auf Starkregen-/Hochwasserereig- nisse begrenzt. Dadurch werden jedoch die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten in Unter­ stützung der biologischen Qualitätskomponenten nicht beeinträchtigt. Gesamtbewertung - ökologischer Zustand WK 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" Der Oberflächenwasserkörper 11-03 „Schüssen unterhalb Wolfegger Ach" befindet sich derzeit in einem „mäßigen" ökologischen Zustand. Bei Würdigung der biologischen Qualitätskomponenten und der un­ terstützenden Qualitätskomponenten der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ergeben sich keine Hinweise auf zu erwartende Verschlechterungen durch die Umsetzung der vorliegenden Planfeststel­ lung. Insbesondere eine klassenrelevante Verschlechterung einer biologischen Qualitätskomponente und damit eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes sind nicht zu erwarten. 4. Abwägungserhebliche Belange 4.1. Private Belange Während des Planfeststellungsverfahrens wurden keine Einwände von privater Seite vorgebracht. Seite 16 4.2 Belange der Naturschutzverbände Die vorgebrachte Stellungnahme der Naturschutzverbände konnte durch Auflagen abgehandelt wer­ den. Der Forderung, die Erlenpflanzung soll nicht gleichmäßig verteilt werden, sondern der vorgesehen Dynamik des Baches angepasst werden, wurde in Auflage unter III.Nr.4.6 nachgekommen. Außerdem wurde bezüglich der geforderten weiteren Bepflanzung in der Auflage III.Nr. 4.4 eine 10 % höhere gewässerbegleitende Bepflanzung festgesetzt. Zu den empfohlenen weiteren zusätzlich eingebrachten Initialmaßnahmen wurde Auflage III.Nr.2.1.3 aufgenommen. Dann wurde gefordert, den geringen Abstand aus dem Regelschnitt in 4-11.1-RQ bei 0+250 zu vermei­ den. Während der Planungsphase wurde eine Verdolung des Bereiches angedacht, dies wurde jedoch aus gewässerökologischer Sicht verneint. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit kann der Regelschnitt nicht anders hergestellt werden. Bezüglich der Erstellung von Versickerungsmulden ist es aufgrund der Versickerungsunfähigkeit des dort befindlichen Bodens nicht möglich, bei Starkregenereignissen das Niederschlagswasser in Versi­ ckerungsmulden zu fassen. Das Niederschlagswasser, welches aus dem Baugebiet Bühl fließt, wird im geplanten Retentionsbecken separat abgeleitet. 4.3 Öffentliche Belange Es wurden keine öffentlichen Belange vorgebracht, die nicht durch Nebenbestimmungen minimiert bzw. ausgeglichen werden können. Das sind im Einzelnen: 4.3.1. Wasserhaushalt und Flochwasserschutz: Die Grundsätze des § 6 WFIG werden beachtet. Die Umsetzung der im Flandlungskonzept zum Starkre­ genrisikomanagement „Bühl/Geigensack" vorgeschlagenen Maßnahmen dient dem Ziel schadlose Ab­ flussverhältnisse herzustellen. Darüber hinaus werden die Bewirtschaftungsziele der §§ 27 ff WFIG durch die Maßnahme nicht gefährdet. 4.3.2. Naturschutzrechtliche Belange Es sind keine erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgebieten oder Eingriffe in Natur und Landschaft mit den geplanten Maßnahmen verbunden. Durch die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 4 wird eine verträg­ liche Umsetzung der Maßnahmen sichergestellt. Seite 17 4.3.3. Fischereiliche Belange: Sofern die Auflagen unter Ziffer III. Nr. 3 beachtet werden; ist keine Beeinträchtigung für fischereiliche Belange zu erwarten. 4.3.4. Bodenschutz und Altlasten: Bei der Einhaltung der Auflagen unter Ziffer III. Nr. 5 sowie die das Bodenschutzkonzept sind keine Be­ einträchtigungen zu erwarten. 4.3.5. Denkmalschutz: Sofern die Auflage unter Ziffer III. Nr. 5 beachtet wird, ist keine Beeinträchtigung für die denkmalschüt­ zerischen Belange zu erwarten. 5. Versagungsgründe Gemäß § 68 Absatz 3 Nummer 1 und Nr. 2 WHG darf ein Plan nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten ist und andere Anforderun­ gen nach dem WHG oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt sind (VGH München BeckRS 2014, 51311; VG Ansbach BeckRS 2018, 20526; VG Würzburg BeckRS 2014,48031). Nr. 2 lehnt sich an § 12 WHG an und hat lediglich klarstellenden Charakter (BR-Drs. 280/09). Die in Abs. § 68 Absatz 3 WHG enthaltene materiell-rechtliche Schranke für das planerische Abwägungsgebot führt dazu, dass die Planfeststellung zwingend zu versagen ist, wenn eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls nicht durch Bedingungen oder Auflagen ausgeglichen werden kann. Die Voraussetzungen einer Versagung liegen nicht vor. Durch das geplante Vorhaben wird ein Hochwas­ serschutz im Rahmen des Starkregenrisikomanagementplans für den Bereich „Bühl/Geigensack" in Baindt geschaffen. Die Hochwasserrisiken durch Starkregen werden durch die Schaffung unschädlicher Abflussverhältnisse minimiert. Durch die unter III. angeordneten Auflagen werden die durch das Vorha­ ben verursachten Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit verhütet, ausgeglichen oder auf ein zumutbares Maß reduziert. Es bestehen keine zwingenden Versagungsgründe des Wasserrechts i.S.v. § 68 Abs. 3 WHG. 6. Abwägungsergebnis Die Landratsamt Ravensburg - Bau- und Umweltamt/Sachgebiet Oberflächengewässer - kommt zum Ergebnis, dass nach Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange sowie der Belange der Natur­ schutzverbände das Vorhaben zuzulassen ist. Die materielle Rechtmäßigkeit ist an § 68 Abs. 3 Ziffer 1, 2 und § 70 Abs. 1 WHG zu messen. Gemäß § 70 Abs. 1, 5. 2 richtet sich die Planfeststellung für das Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse dient, auch nach den allgemeinen Vorschriften, §§ 72 bis 78 VwVfG. Hieran orientiert sich auch die Rechtmäßigkeit. Erforderlich ist daher auch eine Beachtung des Abwägungsgebots. Es müssen die von einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange sowie Einwände gegeneinander und unter­ einander gerecht abgewogen werden. Der Gewässerausbau dient zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des Starkre­ genrisikomanagementkonzepts und somit dem Wohl der Allgemeinheit. Die Eingriffe bzw. Beeinträchtigungen des mit diesem Planfeststellungsbeschluss genehmigten Ausbau­ vorhabens in die Belange der Naturschutzverbände (siehe IV .Nr. 4.2 „Belange der Naturschutzver­ bände") sind gerechtfertigt und zulässig; sie wurden in der Entscheidung berücksichtigt. Die Belange der Wasserwirtschaft, der Fischerei, des Bodenschutzes, des Naturschutzes, des Artenschutzes usw. werden gewahrt. Die Umweltverträglichkeitsvorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben als umweltverträglich einzustu­ fen ist. Der Plan wird somit gern. § 68 WHG festgestellt. 7. Begründung der Gebührenentscheidung (Ziffer 1.4) Der Vorhabenträger ist als Gemeinde nach § 10 Abs. 2 Landesgebührengesetz (LGebG) gebührenbefreit. Eine Berechtigung des Vorhabenträgers, die Gebühren gemäß § 10 Abs. 5 S. 1 LGebG Dritten aufzuerle­ gen oder sonst auf Dritte umzulegen, ist nicht ersichtlich. VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Hausanschrift: Schubertstraße 11, 68165 Mannheim; Postanschrift: Postfach 103264, 68032 Mannheim) erhoben werden. Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg müssen sich die Beteiligten, außer in Prozesskos­ tenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 S. 1 Verwaltungsgerichts­ ordnung (VwGO)). Wegen der zur Vertretung zugelassenen Personen wird auf § 67 Abs. 4 Sätze 3, 4, 7 und 8 Verwaltungsgerichtsordnung sowie auf §§ 3 und 5 Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungs­ gesetz verwiesen. Hinweis: Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist am 01.01.2018 der elektronische Rechtsverkehr eröffnet worden. Seit diesem Zeitpunkt können Schriftsätze rechtsverbindlich auch elektronisch einge­ reicht werden (§ SSaVwGO). Einzelheiten über die Art und Weise der Einreichung von Dokumenten und die zulässigen Übermittlungswege finden Sie auf der Internetseite www.eiustice-bw.de. Eine normale E-Mail kann weiterhin nicht genutzt werden. Seite 19 http://www.eiustice-bw.de VII. Hinweise 1. Trotz der Umsetzung der Gewässerausbaumaßnahme verbleibt an der Gewässerstrecke aufgrund des besonderen Gefahrenlage bei Starkregen ein Restrisiko an Überflutungsgefahr. Die Gewässer­ strecke einschließlich der Bauwerke sollte daher in den Hochwasseralarm- und Einsatzplan der Ge­ meinde mitaufgenommen werden. 2. Vor Beginn der Bauarbeiten ist die Lage von evtl, vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich der Baumaßnahme zu erkunden. Es sind alle Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen von Leitungen zu vermeiden. 3. Auf die Haftung gern. § 89 WHG wird hingewiesen. Das Gewässer darf durch die Baumaßnahme nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeig­ net sind, eine Verunreinigung des Wassers, vor allem durch wassergefährdende Stoffe, (z.B. Ze­ mentbrühe, Treibstoffe, Holzschutzmittel, Öle, Farben, usw.) zu vermeiden. Dasselbe ist für die Baustelleneinrichtung und entsprechender Wartung der Baumaschinen beachten. 4. Das Außeneinzugsgebiet oberhalb der Hangabfanggräben wird teilweise als Ackerland bewirtschaf­ tet. Aufgrund der Wasser-/Schlammproblematik bei Starkregen mit Verstopfungsgefahr der Hangabfanggräben sollte hier die Umwandlung in Grünland geprüft werden. Ggf. sollten entspre­ chende Nutzungsvereinbarungen mit Bewirtschafter getroffen werden, (u.a. auch z.B. Ackerfur­ chen quer zu Hang) 5. Die Öffnung des Bachlaufes bachabwärts von Fist.Nr. 154 bis zum „Bampfen" wäre aus gewässer­ ökologischer Sicht nach wie vor sinnvoll und könnte zukünftig im Rahmen einer anstehenden Kom­ pensationsmaßnahme umgesetzt werden. 6. Die Darstellung der Gewässerrandlinie im Lageplan Geigensack, Plan Nr. 4-10.2-LP-A entspricht der Außengrenze des Gewässerrandstreifens. Das geplante Retentionsbecken Bühl befindet sich im Ge­ wässerrandstreifen. Im Zuge der Planung sind die einschlägigen Bestimmungen der Gewässerrand­ streifen-Regelungen nach § 38 WHG und § 29 WG zu beachten. Anlagen: 3 Mehrfertigungen der Entscheidung 3 genehmigte Planunterlagen 1 Baubeginns- und Fertigstellungsanzeige 1 Bauleitererklärung Bauleiter Wasserbau 1 Bauleitererklärung Ökologische Baubegleitung Seite 20[mehr]

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          Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zurhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden Bürgermeisterin Rürup teilt mit In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht. (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corana-Pandemie Seite 2 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Aktuelle Coronafälle in der Gemeinde Baindt vom Stand 08.02.2021 - Anzahl 16 Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 49,8 Ab dem 29.03.2021 gibt es auch Impftage in der Gemeinde Baindt für Bürgerinnen und Bürger, die älter sind als 85 Jahre und körperlich nicht mehr in der Verfassung sind, nach Ravensburg zum Impfzentrum zu kommen. b) Online-Bürgerinfo am 04.03.2021 zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz. Diese Infoveranstaltung war ein voller Erfolg. Über Youtube hatte man über 100 Teilnehmer*Innen, per Webex ca. 70. Zwischenzeitlich haben sich ca. 600 weitere Personen die Aufzeichnung angeschaut. Diese Aufzeichnung steht dauerhaft zur Verfügung und kann über einen Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt abgerufen werden. c) Umfrage Parken auf dem Dorfplatz Ab der nächsten Woche findet eine Umfrage zum Parken auf dem Parkplatz in der Ortsmitte statt- d) GMS-Sitzung Die GMS-Sitzung vom 11.03.2021 wird auf den 25.03.2021 verschoben. Die Stellungnahme des GMS zur Fortschreibung des Regionalplanes auf TO (schließt sich der Stellungnahme des Zweckverbandes und der Gemeinden zum Kiesabbau und Grundwasserschutz an) und Änderung Flächennutzungsplan im Gebiet Reitanlage Oberer Brühl. Änderungs- und Aufstellungsbeschluss (steht im Zusammenhang mit dem Bau der Reithalle). TOP 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren Bürgermeisterin Rürup berichtet Das „Fischerareal“ ist als ein qualitätvolles, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte konzipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für unterschiedliche Menschen entstehen. Die Grundstücke werden zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Grundstücksgrößen richten sich nach dem Bedarf der einzelnen Projekte. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“ Seite 3 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den aufgezeigten Entwicklungszielen für das Fischerareal, sowie den Kriterien für die Vergabe des Ankerprojektes und der Anliegerprojekte zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Gesamtunterlagen (Exposé) zu erstellen. Bei den Zielen der Entwicklung ist der Punkt „klimaneutrales Wohnen“ mit aufzunehmen. 3. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus dem Gesamtgemeinderat zusammen. TOP 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markterkundung Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Angrenzend an den Dorfplatz soll ein Gebäude mit einer Nutzung als Gesundheitszentrum realisiert werden. Es gibt konkrete Mietinteressenten für eine Apotheke im Erdgeschoss und zwei Arztpraxen in den Obergeschossen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde, die Bebauung kann nach dem § 34 BauGB erfolgen. Mit der Markterkundung wird ein prinzipielles Interesse von potentiellen Bauunternehmen und Investoren an zwei möglichen Umsetzungsvarianten abgefragt: Umsetzungsvariante 1: Bau des Gebäudes durch die Gemeinde im Rahmen einer Totalunternehmervergabe. Umsetzungsvariante 2: Bau des Gebäudes durch einen Investor nach Einräumung eines Erbbaurechtes am Grundstück. Die Durchführung der Markterkundung soll im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden. Parallel können in Frage kommende Firmen auch direkt angeschrieben und zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Teilnahme ist freiwillig und unverbindlich. Die Informationen, die im Rahmen der Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrensvorbereitung. Die Ergebnisse können zur Gemeinderatssitzung am 20.04.2021 vorliegen. Beschluss: Die Markterkundung wird in der vorgeschlagenen Form durchgeführt. Seite 4 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 TOP 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: 2017 kam die Reitergruppe Baindt e.V. auf die Gemeinde zu mit der Bitte, den Verein beim Bau einer Reithalle auf dem Reitgelände zu unterstützen. Die Verwaltung hat daraufhin die baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Reithalle im Regionalen Grünzug geprüft. Nur mit einem positiv beschiedenen Zielabweichungsverfahren ist es möglich, vor Inkrafttreten des geänderten Regionalplanes ein Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten. In der Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2017 wurde grundsätzlich dem Bau einer Reithalle auf dem Gelände der bisherigen Reitanlage beim Pumpwerk Brühl zugestimmt. Ebenfalls wurde die Übernahme der Planungs- und Verwaltungskosten zur Baufreimachung des Bauplatzes beschlossen. In der Sitzung vom 10.10.2017 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, mit Hilfe des Büros Sieber das Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen zum Bau der Reithalle zu beantragen. Zahlreiche Besprechungen und zähe Verhandlungen, sowie hartnäckiges Nachhaken waren erforderlich, um dann am 03.12.2020 den Bescheid zu bekommen, dass das Regierungspräsidium Tübingen eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die Bauleitplanung der Reithalle zugelassen hat. Um die Reithalle bauen zu können, muss nun ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich geändert werden. Im Entwurf des Durchführungsvertrages wurden die Beschlüsse vom 26.07.2017 eingearbeitet. Er muss aber noch durch verschiedene Ergänzungen, die sich erst im Zuge des Bauleitverfahrens ergeben, vor Satzungsbeschluss final abgeändert werden. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reitverein" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Das Plangebiet befindet sich ca. 300 m westlich des Ortskernes der Gemeinde Baindt sowie der Kreisstraße K 7951. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: Ausweisung eines Sondergebietes zur Realisierung einer Reithalle mit benötigten Nebenanlagen des ortsansässigen Reitvereines (Reitergruppe Baindt e.V.) Seite 5 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Stärkung des Standortes durch die Erweiterungen des Angebotes für diesen Freizeitsport Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).“ TOP 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße" für die Überschreitung der Grundflächenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 49/3 Boschstraße 12/3 soll ein bestehendes Wohngebäude erweitert werden. Die Terrasse im Erdgeschoss, die sich in einer Nische auf dem vorhandenen Untergeschoss befindet, soll zum Wohnraum umgebaut werden. Ebenfalls ist im Obergeschoss eine Wohnraumerweiterung vorgesehen. Der im OG geplante Balkon soll mit der Hauskante abschließen und ragt somit 81,5 cm über den bestehenden Keller hinaus. Dies ergibt eine neu überbaute Fläche von 3 m². Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Fläche. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Boschstraße“ und der geplante Anbau ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Als die Häuserzeile, zu der auch das Gebäude Boschstr. 12/3 gehört, 2004 genehmigt wurde, wurden die Bauvorhaben nach dem damals gültigen Bebauungsplan „Bifang I Erweiterung“ beurteilt. Im Bereich des jetzigen Baugrundstücks war ein Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt. Die Fläche der ganzen Häuserzeile wurde zur Berechnung der überbauten Fläche herangezogen. Durch die Vermessung und Aufteilung in einzelne Flurstücke und die abgetrennte Zufahrt im Norden der Gebäude haben sich sehr kleine Grundstücksflächen ergeben. Seite 6 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Da im Bereich des Mischgebiets immer mehr Wohnhäuser entstanden sind, wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan geändert wird. 2005 wurde dann der heute gültige Bebauungsplan „Boschstraße“ rechtskräftig. Hier wurde die GRZ mit 0,3 festgesetzt. Bereits bei der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes lag die GRZ bei der Häuserzeile Boschstraße 12 über der neuen Festsetzung. Mit dem Balkonanbau im OG werden nun weitere 3 m² Fläche überbaut, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ erforderlich ist, um das Vorhaben realisieren zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Überschreitung der GRZ bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes erheblich überschritten war und die jetzt beantragt zusätzliche Überschreitung von 3m² minimal ist. Mit der beantragten Überschreitung der GRZ sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die Durchführung des Bebauungsplanes führt zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt, der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. TOP 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweiterung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Bauherrin beantragt den Einbau einer Gaupe sowie den Anbau eines Balkons in das Dachgeschoss des bestehenden 1 Familien-Wohnhauses. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und Belichtung ist eine zusätzliche Gaupe, im gleichen Stil wie Seite 7 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 die 1995 errichtete Gaupe geplant. Die zusätzliche Gaupe auf der Südseite soll 2,50m breit werden und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30° haben. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Marsweiler Spielmann I“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Laut Bebauungsplan sind Dachaufbauten nicht zulässig, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, um das Bauvorhaben verwirklichen zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Bestandgaupe wurde bereits 1995 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Nach Ansicht der Gemeinde sind die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung zum Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 Bauamtsleiterin Jeske informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Auf dem Flst. 34/3 und auf Teilen von 34/8 in der Marsweiler Straße ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und 1 Stellplatz geplant. Die bestehenden Grenzen sollen aufgehoben und neu vermessen werden. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Seite 8 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt und die Erschließung ist durch die Übernahme einer Baulast für ein Geh- und Fahrrecht gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohn- hauses auf dem Flst. 225/1 wird erteilt. TOP 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stellplätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen. Dies war ein verfahrensfreies Vorhaben, für das keine Genehmigung beantragt werden musste. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 5 Garagenstellplätzen und 9 Stellplätzen im Freien beantragt. Die Garagen und Stellplätze werden von der Ziegelhalde aus angefahren. Hierfür wird es notwendig sein, eine Straßenleuchte und eventuell einen Hydranten umzusetzen. Vor Erteilung der Baugenehmigung muss die Übernahme der Kosten durch den Bauherrn in einer Vereinbarung gesichert sein. Eine schriftliche Zusage liegt bereits vor. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Rechtsprechungen stellen fest, dass bei der Betrachtung der Eigenart der Umgebung nicht nur die direkte Nachbargebäude einbezogen werden dürfen. In der direkten Seite 9 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Nachbarschaft sind die Gebäude aus den Jahren 1967-1968 zwar klein und teils niedrig gebaut, allerdings gibt es auch in der Umgebung größere Bauten. Fraktionsübergreifend wurde der massive Baukörper bemängelt, der sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen wird nicht erteilt. TOP 11 Vertagt: Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftragung von Fachplanern Beschluss Aufgrund der noch unklaren Rechtslage bezüglich europaweiter Ausschreibung wird der TOP abgesetzt und auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt. TOP 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016-2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016-2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe Kämmer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 114 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) von 2016-2019 geprüft. Neben den Abschlüssen der Kameralistik (2016-2018) wurde die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 und der erste doppische Jahresabschluss 2019 geprüft. Der komplette Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage übermittelt. Über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts ist der Gemeinderat zu unterrichten (§ 43 Abs. 5). Seite 10 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 Die Gemeinde hat nach § 114 Abs. 5 GemO zu den Feststellungen des Prüfungsberichtes gegenüber dem Landratsamt und gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Im Bericht sind die Ziffern der wesentlichen Anstände, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, mit einem „A“ gekennzeichnet. Diese Prüfungsbemerkungen sind in der Anlage mit den dazugehörenden Stellungnahmen zusammengefasst. Die weiteren Bemerkungen sind Anregungen an die Verwaltung, um Verwaltungsvorgänge noch rechtsicherer abzuwickeln. Die Verwaltung muss innerhalb von 6 Monaten schriftlich gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ravensburg Stellung nehmen und die Beanstandungen ausräumen. Auszug aus 2.2 Wesentliche Feststellungen der Prüfung. Die auf einzelne ausgewählte Schwerpunkte (insbesondere Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss 2019, Kassen- und Rechnungsführung, Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen, Grundstücksverkehr und die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) und im Übrigen auf Stichproben beschränkte überörtliche Prüfung (§ 15 GemPrO) hat gezeigt, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen ordnungsgemäß und sachgerecht gearbeitet hat. Die Einzelfeststellungen und Hinweise im Prüfungsbericht schmälern den wiederholt guten Gesamteindruck nicht. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg (GPA) vom 29.01.2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zum Bericht gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Stellung zu nehmen. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2021/2022 Hauptamtsleiter Plangg trägt folgenden Sachverhalt vor: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräften gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung einer FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr eingereicht. Mangels Bewerber konnten diese Stellen im Kindergartenjahr 2020/2021 in beiden Einrichtungen jedoch nicht besetzt werden. Zur Vorgeschichte: Seite 11 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 GR-Sitzung am 05.06.2018 Beschluss: a.) Die katholische Kirchengemeinde Baindt kann im Kindergarten „St. Martin“ auch im kommenden Kindergartenjahr 2018/2019 eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem bestehenden Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. d.) Für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Waldorfkindergarten wird ebenfalls eine je eine FSJ-Stelle geschaffen. GR-Sitzung am 06.11.2018 Beschluss: a.) Es bleibt beim Beschluss vom 05.06.2018 b.) Anträge auf Übernahme der Kosten für FSJ-Stellen sind jährlich zu stellen. GR-Sitzung am 05.02.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt (Kindergarten St. Martin), der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2019/2020 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. GR-Sitzung am 02.04.2019 Beschluss: Da ein Beschäftigungsverhältnis auf 450 € Basis im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von 30% umgewandelt wurde wird die bereits genehmigte FSJ-Stelle im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ nicht besetzt. GR-Sitzung am 05.11.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können im kommenden Kindergartenjahr 2020/2021 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. Seite 12 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Auch aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat im Jahr 2018 dafür ausgesprochen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Da die bewilligten Stellen für dieses Kindergartenjahr nicht besetzt werden konnten, würden es die verschiedenen Träger begrüßen, wenn der Gemeinderat für das Besetzen dieser FSJ-Stellen trotz der angespannten Haushaltslage „Grünes Licht“ geben würden. Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Neue Kollegin im Rathaus Bürgermeisterin Rürup stellt dem Gremium die neue Kollegin Frau Franka Maurer vor, die seit dem 1. März 2021 als Beamtin des gehobenen Dienstes im Rathaus tätig ist. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte ist die Sachbearbeitung im Standesamt sowie Planung und Steuerung von kommunalen Projekten. b) Beleuchtung Sportplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass beim beanstandeten Flutlichtmasten der Beleuchtungskopf abmontiert wurde. Von den ursprünglichen 6 Masten werden 2 Masten abmontiert. Die Sanierung der Beleuchtungskörper ist in Planung. Seite 13 von 13 Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, 09. März 2021 c) Schotterweg Igelstraße/Rehstraße Es wurde angefragt, ob der Weg von der Igelstraße in Richtung Rehstraße nicht durchgängig als Schotterweg ausgeführt werden kann.Bürgermeisterin Rürup wird sich dies vor Ort mit Ortsbaumeister Roth anschauen. d) Straßensanierungsmaßnahmen Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass Straßensanierungsmaßnahmen die ursprünglich im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten in den April 2021 verschoben wurden. In diesem Zusammenhang könnten weitere Sanierungsmaßnahmen (Kleinbaustellen) in der Bosch- und Benzstraße durchgeführt werden. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf max. 20.000 €. Da es sich dabei um einen kleineren Betrag handelt, macht eine Ausschreibung dieser zusätzlichen Arbeiten wenig Sinn. Das Gremium stimmte einstimmig diesen zusätzlichen Straßensanierungs- maßnahmen zu. e) Zirkus Sperlich Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Zirkus keine Standgebühr bezahlen muss. Sonstige Kosten (Wasser, Abwasser, Strom) werden jedoch abgerechnet. f) Insektenhotel Das Insektenhotel auf der Fläche der B 30 alt ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Eine entsprechende Beschilderung wird noch vorgenommen.[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 11. Februar 2022 Nummer 6 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Corona-Teststation in Baindt wird hervorragend angenommen Die Corona-Teststation in der Schenk-Konrad-Halle wird von „Gemeinsam neue Wege“ (GnW) betrie- ben. Mit dieser werden an sieben Tagen in der Woche Antigen-Schnelltests für unsere Bürgerinnen und Bürger im Foyer der Schenk-Konrad-Halle angeboten. Es besteht die Möglichkeit, einmal die Woche kostenlos einen Corona-Schnelltest durchzuführen – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Eingang der Schenk-Konrad-Halle Teststation Im Januar 2022 wurden insgesamt 7.595 Antigen-Schnelltests in Baindt durchgeführt. Dies entspricht durchschnittlich 245 Tests pro Tag. Im Betrachtungszeitraum Januar wurden zudem insgesamt 139 positive Ergebnisse registriert. Im Vergleich zu anderen Standorten liegt diese Zahl tendenzi- ell im unteren Bereich. Die Teststation hat Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Zudem wird am Samstag, Sonntag und Feier- tagen von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr getestet. Sie können sich ohne Termin zu den Öffnungszeiten testen lassen. Lediglich eine einmalige Online-Anmeldung unter www.coronatest-rv.de mit Buchungscode wird davor benötigt. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und Buchungscode zum Testen mit. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 St an d: 13 .01 .20 22 Übersicht zur Absonderungspflicht von positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen frisch geimpft/ geboostert/ genesen𝟏𝟏𝟏𝟏 nicht immunisiert 1. Allgemeine Regelung (privates Umfeld) positiv getestete Person (Primärfall) Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests 10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich5 haushalts- angehörige Person Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnach- weises des Primärfalls) 2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 enge Kontaktperson𝟒𝟒𝟒𝟒,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung nach letztem Kontakt zum Primärfall3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 2. Regelung für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. positiv getestete Person (Primärfall) Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests 10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3 Vor Betreten der Einrichtung ab Tag 7 ist ein verpflichtender PCR-Test notwendig, wenn die positiv getestete Person zuvor 48h symptomfrei war7. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen unter 1. Allgemeine Regelung mit Freitestung an Tag 7 mittels Schnelltest5. haushalts- angehörige Person Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnach- weises des Primärfalls)2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 enge Kontaktperson𝟒𝟒𝟒𝟒,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung nach letztem Kontakt zum Primärfall3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich6 3. Regelung für Kinder und Jugendliche in einer Kita oder 𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝐒𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Beim Auftreten eines Corona-Falls in einer Schulklasse oder in einer Gruppe einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege gilt eine tägliche Testpflicht mittels Schnelltest oder PCR-Test für den Zeitraum von 5 Schul-/Betreuungstagen9 positiv getestete Person (Primärfall) Absonderung ab Kenntnis des positiven Tests 10 Tage Absonderungsdauer gerechnet ab Tag des Erstnachweises2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 7 möglich5 Haushalts- angehörige Person (Kinder/ Jugendliche)𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung ab Kenntnis über positiven Test des Primärfalls (Absonderungsdauer ab Tag des Erstnach- weises des Primärfalls)2,3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 5 möglich8 Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson𝟒𝟒𝟒𝟒,𝟗𝟗𝟗𝟗,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏,𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏𝟏 Keine Absonderungs- oder Testpflicht1 10 Tage Absonderung nach letztem Kontakt zum Primärfall3 Freitestung mittels Schnelltest an Tag 5 möglich8 Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein.St an d: 13 .01 .20 22 (1) „Quarantänebefreite Personen“ (von der Absonderungs- und Testpflicht befreit) sind asymptomatische: • geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt, • genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht länger als drei Monate zurückliegt oder • geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. (2) Positiv getestete Personen müssen sich umgehend nach Information eines positiven Testergebnisses (Schnelltest/ PCR- Test) in Absonderung begeben. Nach einem positiven Selbsttest müssen diese einen PCR-Test durchführen lassen. Ist das PCR-Testergebnis positiv auf SARS-CoV2, gilt man als positiv getestet Person und muss sich für 10 Tage absondern (Freitestung möglich, siehe Punkt (5), (6), (7) und (8)). Die Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnis des positiven Tests. Die Absonderungsdauer berechnet sich ab dem Tag der Probenahme. Bei Schnelltests ist der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem die positiv getestete Person das Testergebnis erhält i.d.R. derselbe Tag. Bei einem PCR-Test sind der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem eine Person Kenntnis über ein positives Testergebnis erlangt i.d.R. nicht derselbe Tag. Die Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach Ersterregernachweis (Probeentnahme oder Laboreingangsdatum, je nachdem was auf dem Nachweis steht). (3) Wenn der Ersterregernachweis mittels Schnelltest erfolgte und positiv ausfiel und der anschließende PCR-Test negativ ausfällt, endet die Absonderung für die positiv getestete Person, sowie deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen nach Kenntnis über das negative PCR-Testergebnis, soweit die Person nicht zugleich enge Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer anderen positiv getesteten Person ist. (4) „Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts von der zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person ist und der dieser Status der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. (5) Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (6) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung sein. Wenn „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder betreten, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung §3 Abs. 3 Satz 2 und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein.St an d: 13 .01 .20 22 Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer anderen positiv getesteten Person ist (4) „Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. (5) Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (6) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein. Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein. Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts von der Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person ist und der dieser Status der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung sein. Wenn „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder betreten, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung §3 Abs. 3 Satz 2 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder dort betreut werden, handelt: der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und - oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Eine Anpassung der Regelungen kann je nach epidemiologischer Situation bzw. neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen jederzeit erforderlich sein.St an d: 13 .01 .20 22 • geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. (2) Positiv getestete Personen müssen sich umgehend nach Information eines positiven Testergebnisses (Schnelltest/ PCR- Test) in Absonderung begeben. Nach einem positiven Selbsttest müssen diese einen PCR-Test durchführen lassen. Ist das PCR-Testergebnis positiv auf SARS-CoV2, gilt man als positiv getestet Person und muss sich für 10 Tage absondern (Freitestung möglich, siehe Punkt (5), (6), (7) und (8)). Die Absonderungspflicht beginnt mit Kenntnis des positiven Tests. Die Absonderungsdauer berechnet sich ab dem Tag der Probenahme. Bei Schnelltests ist der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem die positiv getestete Person das Testergebnis erhält i.d.R. derselbe Tag. Bei einem PCR-Test sind der Tag des Erstnachweises und der Tag, an dem eine Person Kenntnis über ein positives Testergebnis erlangt i.d.R. nicht derselbe Tag. Die Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach Ersterregernachweis (Probeentnahme oder Laboreingangsdatum, je nachdem was auf dem Nachweis steht). (3) Wenn der Ersterregernachweis mittels Schnelltest erfolgte und positiv ausfiel und der anschließende PCR-Test negativ ausfällt, endet die Absonderung für die positiv getestete Person, sowie deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen nach Kenntnis über das negative PCR-Testergebnis, soweit die Person nicht zugleich enge Kontaktperson oder Haushaltsangehöriger einer anderen positiv getesteten Person ist. (4) „Enge Kontaktperson“ ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert Koch-Instituts von der zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde und nicht bereits haushaltsangehörige Person ist und der dieser Status der „engen Kontaktperson“ durch die Behörde mitgeteilt wurde. (5) Freitestung möglich für positiv getestete Personen und positiv getestete Jugendliche und Kinder: ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (6) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person (im privaten Bereich und für „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“): ab dem 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (7) Positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, etc. müssen vor Betreten der Einrichtung vor dem Ablaufen der Absonderungspflicht am 10. Tag einen verpflichtenden negativen PCR-Test vorlegen. Der früheste Zeitpunkt der Probenahme kann der 6. Tag der Absonderung sein. Wenn „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ zuvor 48h symptomfrei waren, dürfen diese frühestens am 7. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen PCR-Tests die Einrichtung wieder betreten, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Nach dem 10. Tag der Absonderung ist kein verpflichtender negativer PCR-Test zum Betreten der Einrichtung notwendig. Für den privaten Bereich gelten die Regelungen der CoronaVO Absonderung §3 Abs. 3 Satz 2 und §3 Abs. 4 (erläutert unter 1. Allgemeine Regelungen (privater Bereich)). (8) Freitestung möglich für enge Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, wenn es sich bei den Personen um Jugendliche und Kinder, die eine Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen oder dort betreut werden, handelt: ab dem 5. Tag der Absonderung mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses bei Probenentnahme frühestens an diesem Tag. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen zehntägigen Absonderungspflicht mitzuführen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. (9) Das Gesundheitsamt kann, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen in einer Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege handelt oder im Schulsetting keine ausreichende Lüftung sichergestellt wurde oder die Maskenpflicht nicht eingehalten wurde, eine Absonderungspflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der AbsonderungsVO als enge Kontaktperson anordnen. (10) Wird im Rahmen der Ermittlung des zuständigen Gesundheitsamtes festgestellt. (11) In Abschnitt 3 (Regelung für Kinder und Jugendliche, die in einer Kita oder Schule betreut werden) sind die Absonderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beschrieben. Die Regelungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen unterscheiden sich, je nachdem ob die Kinder/Jugendlichen schul- oder betreuungspflichtig sind oder nicht. Nur für schul- oder betreuungspflichtige Kinder und Jugendliche gilt: Haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche können sich mittels Schnelltest an Tag 5 der Absonderung freitesten. Kinder und Jugendliche als enge Kontaktperson können sich unabhängig vom Infektionsumfeld (mögliche Ansteckung kann durch Primärfall sowohl im privaten Bereich als auch im Kita- oder Schulkontext stattgefunden haben) an Tag 5 der Absonderung freitesten, da Kinder und Jugendliche im Kita- oder Schulkontext einer regelmäßigen Testpflicht unterliegen. ________________________________________________ weitere Informationen: Für die Freitestung sind neben Schnelltests auch stets PCR-Tests zulässig. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abtei- lungen wenden Sie sich bitte tele- fonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbei- tenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorla- ge eines 3G-Nachweises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genesenennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: - Neubauten - Hausanbauten - Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiegelung) - Abriss - Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Ver- änderungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Home- page der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/verwaltung/rathaus-online - Ru- brik Wasser/Abwasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 15.02.2022 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2022 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.02.2022 Hundesteuer 2022 15.02.2022 Gebühr Mitteilungsblatt 2022 14.03.2022 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2022 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Tierarzt Samstag, 12. Februar und Sonntag, 13. Februar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. Februar Kloster-Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 13. Februar Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Februar 24.02. Befreien: Kindergärten, Heimsonderschule, Selige Irmgard und Rathaussturm 27.02. Narrenmesse März 01.03. Maskenvertreiben DP 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Fördervereine KWS JHV Aula KWS 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Unter-Wasser Raspler-Ratsch-Ratsch Am Donnerstag, den 28.01.2022, war ein ganz besonderer Tag für alle Kinder und Erzieher/innen im Kindergarten St. Mar- tin. Als Unterwassertiere verkleidet und geschminkt tra- fen wir uns vor dem Kindergarten, um mit dem bunt ge- schmückten Narrenbaum durch die Straßen zu ziehen. Alle Kinder wurden von dem Oberwaldschrat begrüßt, der mit seinen drei Rasplerfreunden zu uns kam. Mit dreifa- chem Unter-Wasser und Raspler-Ratsch-Ratsch liefen wir los. Die Raspler tanzten dabei zur Musik und begrüßten einzelne Zuschauer auf den Baindter-Straßen. Wieder am Kindergarten ange- kommen wurde der Narren- baum mit kräftigen Hau-Ruck- Rufen der Kinder aufgestellt. Dem Narrenbaum zur Ehre wur- de gemeinsam das Baindter Narrenlied gesungen. Auch die Liederwünsche der Raspler wurden erfüllt. So sangen wir gemeinsam noch das Lied „Drei Schweine“ und „Tschu tschu wa“. Mit einem großen Guatsla-Re- gen verabschiedeten sich die Raspler von den Kindern aus dem Kindergarten St. Martin. Unser Narrenbaum wird noch die gesamte Fasnetszeit über vor dem Kindergarten stehen. Gerne laden wir Sie dazu ein, sich bei einem Spaziergang in Fasnetsstimmung zu bringen. Ein großer Dank geht an unseren Oberwaldschrat und an die Raspler für einen gelungenen Fasnetsauftakt. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Zur Information Deutsche Rentenversicherung Ausbildung im öffentlichen Dienst: Kluge Köpfe für die Rente gesucht Dieses Jahr werden bei der Deutschen Rentenversiche- rung (DRV) Baden-Württemberg fast 130 Nachwuchs- kräfte neu eingestellt. Für den Ausbildungsbeginn Sep- tember 2022 sind in drei Ausbildungsberufen noch Plätze frei, teilt die DRV Baden-Württemberg jetzt mit. Für die beiden Studiengänge im gehobenen Dienst zum Bachelor of Laws (Rentenversicherung) und zum Bachelor of Science (Wirtschaftsinformatik) sowie für die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten sucht der gesetz- liche Rentenversicherungsträger noch Interessenten. Nach der Prüfung werden die Nachwuchskräfte bei entsprechen- der Leistung unbefristet als Beamte oder Tarifangestellte in den öffentlichen Dienst übernommen. Sie können dann nicht nur an den Hauptstandorten in Karlsruhe und Stutt- gart arbeiten, sondern auch in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV im ganzen Land: von Schwäbisch Hall bis Freiburg, von Ravensburg bis Mannheim. Die DRV Baden-Württemberg bietet jungen Menschen flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten und gute Auf- stiegschancen. Wer mehr über die Ausbildung bei der DRV wissen oder sich um einen Ausbildungs- oder Studien- platz bewerben möchte, findet weitere Informationen auf www.kluge-koepfe-fuer-die-rente.de. Auf Facebook und Instagram berichten die Nachwuchskräfte unter »Kluge Köpfe für die Rente« regelmäßig über ihre Ausbildung und ihre Erfahrungen als Studierende im Dualen Studium. Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2022 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur land schaftspreis 2022 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Jeder, der sich um ihren Erhalt sorgt, ist Vorbild und verdient öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimat- bundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen, be- weidete Wacholderheiden oder die gelungene Rekultivie- rung eines Steinbruchs. Der mittlerweile traditionelle Jugend-Kulturland- schaftspreis ist einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Das Preisgeld stellen der Spar- kas sen verband Baden-Württemberg sowie die Sparkas- senstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kulturlandschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Heimat bun des, also den ehemals würt tem ber gi schen oder hohenzollerischen Teilen des Landes. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein­ denkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe­ bänke, Feld­ und Wegekreuze, Bachbrücken, Trocken­ mauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Gestalt eines Buches sein. Annahmeschluss für schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2022. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen und der Beschreibung preis­ gekrönter Projekte der Vorjahre sind beim Schwäbischen Heimatbund in Stuttgart sowie bei allen württembergi­ schen Sparkassen erhältlich. Sämtliche Informationen sind auch unter www.kulturlandschaftspreis.de abrufbar. Die Verleihung findet im Herbst 2022 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Denkmalschutzpreis für private Eigentümer ausgeschrieben Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische Heimat loben zum 37. Mal den Denkmalschutz- preis Baden-Württemberg aus. Dieser stellt die denk- malgerechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger wer- den mit einem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro be- lohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung stellt. Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Gebäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müssen nicht zwingend unter Denkmalschutz stehen Der Preis unter der Schirmherrschaft von Ministerin Ni­ cole Razavi will die Vielfalt und Besonderheiten der Bau­ kultur in Baden­Württemberg sowie das Engagement zu deren Erhaltung hervorheben und öffentlich würdigen. Die Spanne reicht von mittelalterlichen Gebäuden bis zu stilprägenden Bauten des 20. Jahrhunderts. „Die Jury würdigt Maßnahmen, bei denen die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie möglich bewahrt wurde. Das schließt zukunfts­ weisende und beispielhafte Umnutzungen oder moder­ ne Akzente nicht aus, wenn sie sich denkmalgerecht ein­ fügen“, betont Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes und Mitglied der Fachjury. Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 30. Ap­ ril 2022. Weitere Informationen sowie die Broschüre mit allen notwendigen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2023 statt. 10.000 Euro für die besten Innovationen aus dem Landkreis – Erstmalige Vergabe des Sonderpreises „Erneuerbare Energien“ Bereits zum 11. Mal wird der im zweijährigen Turnus aus­ geschriebene „Innovationspreis Landkreis Ravensburg durch die Kreissparkasse Ravensburg gemeinsam mit der WiR – Wirtschafts­ und Innovationsförderungsge­ sellschaft Landkreis Ravensburg vergeben. Bewerben können sich Unternehmen mit Sitz im Kreis Ravensburg und maximal 1000 Mitarbeitern. Innovationen gelten als eine der entscheidenden Schlüs­ selgrößen für längerfristigen unternehmerischen Erfolg. Vor dem Hintergrund der „Megatrends“ Globalisierung, nachhaltiges Wirtschaften und der Digitalisierung haben Unternehmen die Nase vorne, die sich kreativ mit den da­ mit verbundenen Herausforderungen auseinandersetzen. Indem sie zukunftsweisende Technologien oder Produkte entwickeln, bringen sie bedeutsame Innovationen hervor. Vor diesem Hintergrund vergibt die Wirtschafts­ und In­ novationsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg mbH (WiR GmbH) gemeinsam mit der Kreissparkasse Ravensburg seit 2001 im zweijährigen Turnus und damit bereits zum 11. Mal den Innovationspreis Landkreis Ra­ vensburg. Zusätzlich wird zum ersten Mal der „Sonder­ preis für innovationsstarke Unternehmen in der Erneu­ erbaren Energien Branche“ ausgelobt. „Erklärtes Ziel ist es, mit dem Preis den Unternehmen für ihren unternehmerischen Mut und ihren Pioniergeist zu danken, stellen sie doch das wirtschaftliche Rückgrat unseres Wirtschaftsraumes dar und sichern damit unser aller Wohlstand.“ so der Aufsichtsratsvorsitzende der WiR Landrat Harald Sievers. Bewerben können sich alle Unternehmen und Institutio­ nen mit Sitz im Landkreis Ravensburg und mit maximal 1.000 Beschäftigten. Die eingereichten innovativen Produk­ te, Verfahren oder Dienstleistungen müssen in der Praxis marktfähig sein, wobei eine Innovation dann als marktfä­ hig gilt, wenn sie bereits erfolgreich am Markt umgesetzt ist oder eine Markteinführung unmittelbar bevorsteht. Die Bewerbung ist online über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir-rv.de bis zum 28. Februar 2022 möglich. Neutrale und unabhängige Jury­Mitglieder aus Handwerk, Wirtschaft und Wissenschaft sichten und be­ werten alle eingereichten Innovationen. Infobox: Die wichtigsten Informationen zum Innovationspreis 2021/22 • Innovationen aus dem Landkreis Ravensburg • Preisgelder im Gesamtwert von 10.000 € • Sonderpreis im Bereich Erneuerbare Energien • Schriftliche Dokumentation/Publikation • Offizielle Preisverleihung im Juli 2022 • Bewerbungsschluss: 28. Februar 2022 • Online­Bewerbung über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir­rv.de • 11. Innovationspreis Foto (von links): Heinz Pumpmeier (Vorstandsvorsit­ zender der Kreissparkasse Ravensburg), Harald Sievers (Landrat des Landkreises Ravensburg), Hans­Joachim Hölz (Geschäftsführer der WiR GmbH) Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Bahntest Tim Bartels (Umweltbriefe) Tipps des VCD für grenzenlose Zugreisen durch Europa: Mit dem Zug in die Ferne Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Schnuppertag beim Finanzamt Ravensburg Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerin- nen und Schüler, die im Jahr 2022 ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulreife bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufsausbildung oder mit einem Dualen Stu- dium beginnen wollen, am 24.02.2022 von 14:00 Uhr – 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplät- ze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Würt- temberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis spätestens 31. März! Wichtiger Termin für Arbeitgeber Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Be- schäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeits- plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zu- ständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäfti- gungsquote. Hinweise zum Anzeigeverfahren und IW-Elan für die elek- tronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Be- trieben und Verwaltungen zugesandt. Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der ört- lichen Agentur zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Melde- pflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen – eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Damit vermeiden sie eine Ordnungswidrigkeit, denn ist eine Anzeige unvollständig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, kann dies mit einem Bußgeld geahn- det werden. Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden wochen- tags von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Rufnummer 07161 9770 – 333 beantwortet. Dieses Serviceangebot richtet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Ar- beit Konstanz-Ravensburg. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Fiona - Gemeinsamer Antrag 2022 Ab Anfang März beginnt die Antragsbearbeitung für den Fiona Antrag 2022 Beachten Sie bitte, dass Beratungen zum Gemeinsamen Antrag nicht angeboten werden – le- diglich das Ausfüllen des Online-Antrags und der Schlags- kizzen. Persönliche Termine bei uns in der Geschäftsstelle sind unter den CoronaSchutzmaßnahmen möglich. Ansprechpartnerin Gemeinsamer Antrag: Ulrike Reiter, Tel.: 07585/9307-11 ---------- Düngebedarfsberechnung/Nährstoffvergleich Denken Sie an die Erstellung Ihrer Düngebedarfsberech- nung vor der ersten Ausbringung. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung Ansprechpartnerin Düngebedarfsberechnung: Josepha Ostermeier, Tel.: 07585/9307-13 --------- Sammelbestellung Trichogramma-Schlupfwespen Bestellen Sie bei uns Ihren Bedarf ab sofort. Gerne können wir Ihnen auch eine Ausbringung mit Multikopter anbieten. Ansprechpartnerin Trichogramma: Nataly Konrad, Tel. 07585/9307-12 Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental angefordert werden (klimasparbuch@gmschussental.de). Tipp 14: Mehr Gemüse auf dem Teller Die Tierhaltung und der Transport des Fleischs tragen zum Klimawandel bei. Wer weniger Fleisch isst, kann etwas Gutes für das Klima tun. Rindfleisch ist aus Sicht des Klimaschut- zes das schlechteste Nahrungsmittel: Um ein Kilogramm Fleisch zu produzieren, müssen 15 Kilogramm Futter er- zeugt werden. Dafür braucht man eine Fläche von 40 Qua- dratmetern. Auch Unmengen von Wasser „fließen“ in jedes Schnitzel. Zugleich stößt jedes Rind viel Methan aus, das als Treibhausgas noch schädlicher ist als Kohlendioxid. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten- und Gartenbau Impfen schützt dich und andere! Neun Filme in neun Sprachen auf dem YouTube-Kanal der SVLFG Mit den neuen Erklärfilmen in neun verschiedenen Spra- chen sollen Saisonarbeitskräfte motiviert werden, sich bereits in ihrem Heimatland gegen Corona impfen zu lassen. Zudem stellt die Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vor, wie sich Saisonarbeitskräfte mit einer Impfung vor Corona schützen können und wie eine Schutzimpfung abläuft. Zu finden sind die neun Filme unter www.svlfg.de/ youtube-digital auf dem YouTube-Kanal der SVLFG in der Playlist „Erklärfilm: Impfen schützt dich und andere!“. Die Inhalte werden in deutscher, englischer, rumänischer, polnischer und bulgarischer, aber auch in ukrainischer, ungarischer, georgischer und spanischer Sprache be- reitgestellt. Mit den neuen Filmen unterstützt die SVLFG Saisonar- beitskräfte und auch die Unternehmer dabei, in der Co- rona-Pandemie gesund und sicher zu arbeiten. Weitere Informationen zu Corona, Präventionsmaßnahmen, Ant- worten auf häufig gestellte Fragen und vielen weiteren Themen finden Saisonarbeitskräfte und Arbeitgeber in der Web-App Saisonarbeit unter www.agriwork-germany.de. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Die SVLFG hat auf ihrem YouTube-Kanal neue Filme zum Thema „Impfen schützt dich und andere!“ in neun Spra- chen veröffentlicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 12. Februar– 20. Februar 2022 Gedanken zur Woche Träume Nenne dich nicht arm, wenn deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind, wirklich arm ist nur der, der nie geträumt hat. Marie von Ebner-Eschenbach Samstag, 12. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 13. Februar – 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Eugen Maier, Brunhilde Dreher, Josef Kibler, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Boris Schimanowski) Dienstag, 15. Februar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 16. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 17. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung Freitag, 18. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – kein Gottesdienst 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Samstag, 19. Februar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Sieglinde Kösler, Hilda und Fritz Blank, Pau- la und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Rosemarie Sterk, Ludmilla und Ro- chus Illenseer) Sonntag, 20. Februar – 7. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit der Kleinen Kirche (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18.Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Schwester Carola verstorben Sr. Carola Pötter † 4. Feb. 2022 (aus der Ansprache von Pfr. Staudacher) Ende der 50er-Jahre, ar- beitete sie, um der Enge des Elternhauses zu ent- kommen, auf Anraten ih- rer Klostertante in Heiligen- bronn in einem Kinderheim, plante, aber bereits die Ab- reise in die französische Schweiz. Eines Nachts wur- de an der Pforte ein Säugling abgegeben und für die 17-jährige war danach nichts mehr so wie vorher. Das Schicksal des verlassenen Neugeborenen berührte sie tief. Sie spürte die Berufung und stellte danach ihr Leben ganz in den Dienst für Gott und den Nächsten. „Das Baby war mein Engel“, stellt sie später fest. „Zu monoton sei ein Leben im Kloster für so eine temperamentvolle 18-Jährige wie Carola Pötter. Das könne nie und nimmer gut gehen“, so die damalige Meinung ihrer Freunde. Über einiges hätte sich die heute 82 Jahre alte Schwester vielleicht beklagen können. Langeweile gehörte nie dazu. Denn wo immer es etwas Neues aufzubauen galt, dorthin wurde sie auch von der Schwesterngemeinschaft beordert. Ihre ersten 30 Klosterjahre (u.a. in Baindt) widmete die Franziska- nerin gehörlosen und seelisch wie körperlich versehrten Kindern und Jugendlichen, bevor sie in Heiligenbronn das „Haus Lebensquell“ einrichtete. Es folgte ein Sabbatjahr, das sie nach Österreich ins Haus der Stille und zu Schwei- geexerzitien in die ägyptische Wüste führte. Ihre Auszeit unter Beduinen und die innere Einkehr unter freiem Him- mel betrachtete Schwester Carola als eine der schönsten Erfahrungen in ihrem Leben. Zurück im Kloster, wurde sie nach Baindt beordert um dort die Einstiftung in die neue „St. Franziskus Stiftung“ vorzubereiten. Nun frei für neue Aufgaben errichtete sie in Baindt erfolgreich ein „offenes Haus“, in dem Suchende und Pilger Tage der Stille, der Me- ditation und der Erholung verbringen konnten. Erfüllung fand sie im Dienst für ältere und demente Menschen so- wie in der Sterbebegleitung. Zugleich war sie überzeugt, dass dies noch nicht ihre letzte Station sein wird: „Ich spü- re, da kommt noch etwas. Gott hält nochmal eine neue Aufgabe für mich bereit.“ Im Juni letzten Jahres kehrte sie zusammen mit ihrer Mitschwester Johannella nach Heiligenbronn ins Mutterhaus zurück. Nach einem Sturz kam sie ins Krankenhaus nach Rottweil und verstarb dort völlig überraschend. Schwester Carola hinterlässt eine große Lücke aber auch Spuren! Vergelt’s Gott. RIP Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf dei- ne große Barmherzigkeit. Dan 9,18 Sonntag, 13. Februar Septuagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 Mittwoch, 16. Februar 15.00 – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 20. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 _________________________ Gedanken zum Wochenspruch „Wir liegen vor dir mit unserm Gebet und vertrauen nicht auf unsre Gerechtigkeit, sondern auf deine große Barm- herzigkeit.“ Demut ist die Grundhaltung, die allen gut ansteht, die in Kirche und Gesellschaft Verantwortung tragen. Daniel, von dem dieses Gebet stammt, war einer der mächtigs- ten Männer im damaligen Babylonischen Imperium. Er war durch und durch gerecht, gottesfürchtig und ange- sehen. Als ihn ein schwerer Schicksalsschlag trifft und sein Leben in Gefahr gerät, fordert er trotzdem nicht selbstbewusst von Gott ein, sich doch endlich dafür bei ihm zu revangieren. Er geht auf die Knie und gesteht sich und allen anderen ein, dass er auf Gottes Gnade angewiesen ist und bleibt. Er macht keinem anderen Vorwürfe, sucht die Schuld nicht wo anders, sondern schaut selbst in den Spiegel und weiß, dass er alles, was er ist und hat aus Gottes Gnade ist und hat. Nur in dieser Haltung gelingt ein echter Neuanfang – ehr- lich, beherzt und im Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit, die uns auch durch Krisen durchträgt. Gottes Segen! – Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Gruppe 1 gemeinsam Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch- baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ ACHTUNG - Änderung der CoronaVO!!! Neueste Änderung der CoronaVO für Gottesdienste vom 8.2.2022 Die Landesregierung hat am 8.2. be- schlossen, dass ab dem 9. Februar die Kontaktdaten der Gottesdienstteilneh- menden nicht mehr erhoben werden müssen. Ebenfalls aufgehoben wurde die 3G-Regelung für Got- tesdienste in geschlossenen Räumen, die ab dem 14.2. gelten sollte. Lt. aktueller Auskunft des Oberkirchenrats können in der jetzigen Phase der Pandemie in geschlossenen Räumen mit den staatlichen Mindestvorgaben - Mindestabstand von 1,5 Metern - FFP2-Masken in geschlossenen Räumen für Personen ab 18 Jahren in der Warn- und den Alarmstufen (an- sonsten medizinische Masken) Gottesdienste sicher gefeiert werden. Auch der Gemeindegesang ist unter diesen Vorgaben wieder möglich. Wir achten außerdem durch ein CO2-Messgerät auf die Luftqualität in der Kirche. _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pau- sieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epide- miologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Vereinsnachrichten Volleyball LJ Baindt Pokalspiel und erster Rückrundenspiel- tag der zweiten Mannschaft Die „Zweite“ startete am 27. Januar hoch- motiviert ins Pokalspiel gegen „altbe- kannte“ Gegner vom VC Oberteuringen. Diese Energie setzten die drei Damen und drei Herren direkt in einen Sieg im ersten Satz um. Leider reichte die Power nicht ganz für die drei Gewinnsätze, sodass am Ende der VCO als Sieger vom Feld ging. Auch am vergangenen Sonntag trat die zweite Mann- schaft mit einer Frau mehr auf dem Feld an. Der ers- te Spieltag der Rückrunde wurde spontan nach Baindt verlegt. Zu Gast waren die Löwenzähne aus Wilhelms- dorf. Der erste Satz ging hart umkämpft an die Gast- geber (25:23). Im zweiten Satz ließen diese ein wenig nach (17:25), kämpften sich dann jedoch im dritten und entscheidenden Satz lautstark zurück (25:21). Herzlichen Glückwunsch zum Sieg gegen den direkten Tabellen- gegner. Alpinteam Baindt Alpinteam Baindt - was kommt noch? Hallo liebe Kursteilnehmer, zunächst vielen Dank nochmal für die Teilnahme an unserem Ski- und Snow- boardkurs!! Nach einer ordentlichen Kraftanstrengung in der Vorbereitung hatten wir alle zusammen dann doch drei tolle Kurstage. Gekrönt wur- de es natürlich durch den Kaiserwettertag am letzten Samstag. Natürlich erstatten wir Ihnen die Gebühren für den 4. Kurstag. Sollten Sie das wünschen, senden Sie bit- te bis zum 15.02. eine Mail mit den Teilnehmernamen an kassierer@alpinteambaindt.de. Sollten wir bis dahin von Ihnen Nichts hören, gehen wir davon aus, dass Sie keine Rückerstattung wünschen. Dann verwenden wir das Geld für unsere Jugendarbeit. Falls Sie sich so entscheiden: Vielen Dank dafür im Voraus!! Da aktuell vom auswärtigen Amt vor touristischen Rei- sen nach Österreich ausdrücklich gewarnt wird, ist es für uns nicht möglich einen Ferienkurs für die Faschingsfe- rien zu organisieren. Auch wenn sich das ändern sollte, wird für uns die Vorlaufzeit zu kurz. Hier hoffen wir auf Ihr Verständnis! Für unser Jugendlager am Schetteregg gehen wir al- lerdings in die Planung. Es soll am 19./20.03. stattfin- den. Falls Sie jemanden jemanden anmelden wol- len oder weitere Informationen benötigen, Mail an ausbildungswart@alpinteambaindt.de, die geht dann Vol- ker Gross direkt, der das Jugendlager organisiert. Teil- nahmegebühr ca. 80 Euro/Kind inkl Übernachtung etc. Etwas unerwartet wurde die Homepage des SV Baindt umgestaltet. Deswegen sind hier momentan nur wenige -aber immerhin alle aktuellen- Informationen drauf. Un- sere Vorstandsmitglieder sind via Mail erreichbar (www.svbaindt.de/index.php/alpinteam). Bleiben Sie gesund und munter, Ihr Alpinteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung über das Bad Wurzacher Ried auf die Grabener Höhe Wir wandern von Unterschwarzach zur Grabener Höhe und erleben bei klarem Wetter ein schönes Alpenpanorama und Blicke ins Ober- schwäbische Hügelland. Über Greut geht es zurück zum Parkplatz. Treffpunkt Sonntag 20.02.2022 um 11.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten Gehzeit ca. 3,0 Std./ 10 km/ 150 hm Fahrpreis 6,00 € für Mitglieder Bitte die aktuellen Corona Regeln beachten, aktuell gilt 3G, keine Einkehr vorgesehen, Anmeldung ab 16.02.2022, T. 0151-12952100 (über AB) Wanderführung A. Methner, email: arotka@gmx.de Vesper, Getränk (mind. 1/2 l) gutes Schuhwerk, Stöcke und Wechselschuhe mitbringen Bei Regen > 75% wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info über Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Stiftung Liebenau Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie DJO Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie einmal die Länder in Lateinamerika ganz prak- tisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Mexiko und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Eu- ropa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Mexiko/ Deutsche Schule Guadalajara 14.04. – 02.06.2022 und aus Peru/Arequipa 07. 05- 03. 06 2022. Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 17 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Eiführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, Frau Wultschner und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Gastschüler aus Peru und Mexiko suchen nette Gast- familien Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdau- er: Mexiko / Guadalajara ist vom 14.04.– 02.06.22, Peru/ Arequipa vom 07.05 – 03.06.2022 und Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. TWS Die App fürs Schussental Von Wetter über Mobilitätsinfos bis zum Einkaufsbonus – TWS bündelt Nützliches und unterstützt mit GUGG Kauf- kraft vor Ort Alles auf einen Blick – und dazu mobile Payment mit Stempelpass. Mit der neuen App GUGG bündeln die Technischen Werke Schussental (TWS) vieles, was den Menschen in der Region täglich Nutzen bringt. Von dem Bonussystem profitieren Nutzer, örtlicher Handel und Gastronomie gleichermaßen. „Mitmachen ist dringend erwünscht. Mit Hilfe der digitalen Unterstützung möch- ten wir Anreize schaffen, damit die Menschen Angebote vor Ort einfacher und besser nutzen können und vor Ort shoppen“, umreißt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS die Idee. GUGG fasst Informationen kompakt zusammen, so dass diese ohne viel suchen und scrollen auf dem Smartpho- ne schnell und übersichtlich zur Hand sind: Dazu gehö- ren Prognosen der regionalen Wetterwarte, Fahrpläne in Echtzeit von Stadtbus und Verkehrsverbund bodo, Park- leitsystem, der Abfallkalender und den Einkaufsführer für Weingarten und Ravensburg. Auch an die Einbindung der Kultur wurde gedacht: Veranstaltungen wie Theater und Konzerte finden auf der digitalen Plattform ebenso einen Platz wie das örtliche Kinoprogramm. Das Angebot soll in Zukunft noch erweitert werden. Smarte Unterstützung für Mobilität Entstanden ist die Idee für GUGG im Zusammenhang mit dem Engagement des Unternehmens für neue Mo- bilität. So ist auf der neuen digitalen Plattform auch das Elektrofahrrad-Verleihsystem eingebunden. „Wir haben aber schnell gemerkt, dass es noch viel mehr gibt, was nützlich und wichtig im Alltag ist. Diese Dinge bringen wir nun Schritt für Schritt in einer digitalen Anwendung zu- sammen“, beschreibt Robert Sommer. Mehrwerte für alle im Schussental schaffen Auch mit den örtlichen Händlern ist die TWS im Gespräch. GUGG kann nämlich Mobile Payment und sogar die Auf- gaben bereits vorhandener Kundenkarten digitalisieren. Zusätzlich bietet GUGG ein lokales Bonussystem an: Eine digitale Stempelkarte notiert alle Umsätze und gibt nach zehn Einkäufen einen Coupon in Höhe von einem Prozent dieser Umsätze frei. „So schaffen wir gemeinsam mit den teilnehmenden Geschäften eine Art Payback im Schus- sental. Das ist unsere Antwort auf den Online-Handel, der leider durch die Pandemie für immer mehr Menschen selbstverständlich wird“, erklärt Robert Sommer. Bei der Ansprache der lokalen Geschäfte unterstützen sowohl das Wifo Ravensburg als auch das Stadtmarketing Wein- garten. Mit dabei sind bereits das Modehaus Bredl, das Musikhaus Lange und G. SCHAAL GmbH (Büro Schaal). Auch in der Tiefgarage Marienplatz in Ravensburg kann mit GUGG bezahlt werden. Voraussetzung für die digitale Anbindung bei den Unternehmen ist die Akzeptanz des Mobile Payment Systems Bluecode. Dies kann entweder in bestehende Kassensysteme integriert oder aber mit Hilfe einer eigenen, kostenfreien Händler-App genutzt werden. Vorteile nutzen Der TWS liegt aber auch viel an persönlichen Kontakten, an lebenswerten Innenstädten mit attraktivem Warenan- gebot und an Geschäften, die auch in der Zukunft wirt- schaftlich bestehen. Neben der Idee und der Entwicklung von GUGG gibt die TWS ihren Strom-Kunden zum Start einen Bonus mit: Sie erhalten ein Guthaben in Höhe von fünf Euro, die sie beim örtlichen Einzelhandel mit der Zah- lung über die Regio-App GUGG einlösen können. Wer smart im Schussental unterwegs sein möchte, kann GUGG ab sofort als Android oder iOS-Version im entspre- chenden Playstore herunterladen. Alle Informationen finden Sie auf der Website: gugg.app Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 1 2 3 4 5 67 8 9 10 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 dt. Hafen- stadt Lan- dungs- steg Figur von Erich Kästner tropi- sches Gewürz Abk.: Erdge- schoss Frauen- name Hafen von Athen nordi- sches Götterge- schlecht eine Meeres- muschel englisch, franzö- sisch: Alter Repara- turanlage für Schiffe niederl. Hafen- stadt größter europ. Binnen- hafen Gehör- organ Laus- ei goldge- streifte Papst- krone Gang- regler der Uhr früher: Russe Zeichen in Psalmen Blüten- stand ind. Ur- vater der Men- schen orienta- lische Kopfbe- deckung Schiff für Pkw Unsinn (ugs.) altes dt. Karten- spiel Welt- raum Hafen- für Jachten englisch: aber starke Zweige ‚und‘- Zeichen (,&‘) Abk.: Beruf ritterl. Reiter- kampf- spiel Kinder- figur der Spyri engl. Fürwort: er männl. Bluts- ver- wandter engli- sche Schul- stadt einer der Mörder Cäsars nicht leise Landes- teil von Tansania rohes Rind- fleisch Geleits- mann von Schiffen Tele- dialog (Kw.) Schiffs- reise franz.: Schrei Schiffs- schaden zwei- teilig indische Göttin, Gattin d. Rama Schutz- patron Norwe- gens Ausruf mixen, ver- mengen Roman- figur bei Beecher Stowe Abferti- gungs- halle a. Hafen Trans- port- gut niederl. Namens- teil Apfel- wein (franz.) Ver- kehrs- weg Röst- brot- scheibe ‚genug‘ in der Musik eh. engl. Bez. für Graf- schaft britische Luft- waffe (Abk.) chem. Zeichen für Actinium Abk.: frei Abk.: Nach- nahme Fahr- zeug (Kw.) Tanz- figur der Quadrille Ufer- mauer Buch- staben- folge Abk.: ohne Ort Ent- laden eines Schiffes japa- nisches Schrift- zeichen US- Rund- funk- sender Schmie- de- eisen Fremd- wortteil: Luft Ausruf des Schau- derns Schiffs- werkstatt Harz von Tropen- bäumen Behälter für Fracht Abk.: Stück DEIKE 1720-0721 E M E P A A A D LEUCHTTURM Foto: © adm/DEIKE 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 dt. H afen- stadt Lan- dungs- steg Figur von Erich K ästner tropi- sches G ew ürz A bk.: Erdge- schoss Frauen- nam e H afen von A then nordi- sches G ötterge- schlecht eine M eeres- m uschel englisch, franzö- sisch: A lter R epara- turanlage für Schiffe niederl. H afen- stadt größter europ. B innen- hafen G ehör- organ Laus- eigoldge- streifte Papst- krone G ang- regler der U hr früher: R usse Zeichen inPsalm en B lüten- stand ind. U r- vater der M en- schen orienta- lische K opfbe- deckung Schiff für Pkw U nsinn (ugs.) altes dt. K arten- spiel W elt- raum H afen- für Jachten englisch: aber starke Zw eige ‚und‘- Zeichen (,& ‘) A bk.: B eruf ritterl. R eiter- kam pf- spiel K inder- figur der Spyri engl. Fürw ort: er m ännl. B luts- ver- w andter engli- sche Schul- stadt einer der M örder C äsars nicht leise Landes- teil von Tansania rohes R ind- fleisch G eleits- m ann von Schiffen Tele- dialog (K w .) Schiffs- reise franz.: Schrei Schiffs- schaden zw ei- teilig indische G öttin, G attin d. R am a Schutz- patron N orw e- gens A usruf m ixen, ver- m engen R om an- figur bei B eecher Stow e A bferti- gungs- halle a. H afen Trans- port- gut niederl. N am ens- teil A pfel- w ein (franz.) Ver- kehrs- w eg R öst- brot- scheibe ‚genug‘ in der M usik eh. engl. B ez. für G raf- schaft britische Luft- w affe (A bk.) chem . Zeichen für A ctinium A bk.: frei A bk.: N ach- nahm e Fahr- zeug (K w .) Tanz- figur der Q uadrille U fer- m auer B uch- staben- folge A bk.: ohne O rt Ent- laden eines Schiffes japa- nisches Schrift- zeichen U S- R und- funk- sender Schm ie- de- eisen Frem d- w ortteil: Luft A usruf des Schau- derns Schiffs- w erkstatt H arz von Tropen- bäum en B ehälter für Fracht A bk.: Stück D EIK E 1720-0721 EMEPAAAD HAMBURGDUISBURGOHR NISSEOREUSSECO ALLKTURBANTSKAT EMARINAEAESTEET AGNATARBUHURTLHE ENBRUTUSTUHARR KREUZFAHRTLOTSETED TAFSITAA HODUALDTOM VANTERMINAL VHIRAF ACSTRASSEFR CRILOESCHENA IDEKAASHINBC WERFTAMBOSSAEROUH ELEMICONTAINERST LEU C H TTU R M Foto: © adm /D EIKE Foto: © adm/DEIKE 753R71K1 Kreuzworträtsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 10 ergeben ein Wegzeichen für Schiffe. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Illustration: © Thams/DEIKE Das brauchst du: • zwei leere Küchenrollen • etwas Wolle • Klebstoff • dickes Klebeband • Schere So geht es: Schneide beide Küchenrollen längs auf und kürze sie auf ungefähr 15 Zentimeter. SpielfernglasSpielfernglas aus Pappe basteln aus Pappe basteln Klebe sie mithilfe des Klebebands an einem Ende so zusammen, dass dieses etwas schmaler ist als das andere. Schneide die breiten Enden so ab, dass sie gerade sind, und umwickel sie ebenfalls mit Klebeband. Befestige die beiden Rollen mit Klebstoff an den breiten Enden miteinander. Wickle nun die Wolle etwa sieben Zentimeter breit um die Mitte der beiden Rollen – so kannst du es später besser halten. Außerdem kannst du die Rollen auf diese Weise noch mal miteinander verbinden. Wenn du möchtest, kannst du dir aus der Wolle noch einen Trage riemen fl echten, an dem du dir dein Fernglas um den Hals hängen kannst. Illustration: © Thams/DEIKE 756U10U1 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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Wir beraten Sie gerne. auf der Insel beim Milchpilz · Zwanzigerstr. 24 · 88131 Lindau (B) Tel. 08382 2798290 · www.edelmetallshop-lindau.de GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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Rosenkohl zu- fügen und bei reduzierter Hitze etwa vier Minuten mitdünsten. Den Käse grob zerbröseln und mit den rest- lichen Zutaten zum Rosenkohl geben. Alles etwa 15 Minuten bei leichter Hitze köcheln lassen. Gelegentlich umrühren. Lorbeer- blätter, Piment- und Wacholderbeeren entfernen, abschmecken und heiß servieren. Wer es etwas sämiger mag, kann mit in Was- ser aufgelöster Speisestärke den Kohl leicht andicken. Lecker dazu: kross gebratene Speckstreifen und Baguette. Schorten/DEIKE Rosenkohltopf © Bouyssou/DEIKE Schweizer Rezept Zubereitungszeit: 30 Minuten Zutaten für 4 Personen 800 g Rosenkohl, 2 Schalotten, 2 Knoblauchzehen, 2 EL Olivenöl 200 g Speck, gewürfelt, 150 g Gorgonzola, 1 Birne 500 ml Gemüsebrühe, 200 ml Sahne, 1 TL Salz, etwas Pfe er 2 Msp. gemahlene Muskatnuss, 1 EL Wacholderbeeren 3 Pimentkörner, 2 Lorbeerblätter Rosenkohl putzen und halbieren. lauch schälen, würfeln und eben- falls im Öl andünsten. Rosenkohl zu- fügen und bei reduzierter Hitze etwa vier Foto: © Zimmer/DEIKE 755U32U1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 STELLENANGEBOTE Wenn Sie Ihre Fähigkeiten in einem modernen und dynami­ schen Team einbringen möchten, offen und begeisterungs­ fähig für täglich neue Herausforderungen sind und in einer innovativen Branche arbeiten möchten, die unsere Region auf das nächste Level bringt, dann bewerben Sie sich jetzt bei der TeleData GmbH. Wir suchen (m/w/d): Kundenberater Auftragsmanager Partnermanager Digitalisierungs­ und Prozessbeauftragter Projektierer für Glasfaser­Netze IT Service­Mitarbeiter Sie möchten keine 100% arbeiten? Wir stellen auch Mini­ jobber und Teilzeitkräfte ein. Auch Quereinsteiger sind erwünscht. Jobs mit Heimvorteil. Jetzt bewerben: teledata.de/karriere Wir sind eine kleine Steuerkanzlei in der Altstadt von Ravensburg. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n Lohnsachbearbeiter/in (m, w, d) in Teilzeit und unbefristet. Ihr Aufgabengebiet • Selbständige Bearbeitung laufender Lohnabrechnungen • Ansprechpartner/-in für Mandanten zu allen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen • Allgemeine Sekretariatsarbeiten Ihre Qualifikation • Sie bringen eine abgeschlossene Berufsausbildung und gute Kenntnisse aus der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung mit, gerne auch als Wiedereinsteiger/in • Idealerweise haben Sie bereits mit Datev gearbeitet Wir bieten einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz, eine leistungsgerechte Vergütung und laufende Weiterbildung Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail an: info.stbgrimm@datevnet.de Dipl. Kfm. Hans Grimm Roßbachstraße 5-7, 88212 Ravensburg Telefon 0751 3524877, Fax 0751 3524876 Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und suchen zur Erweiterung unseres Teams einen Hof- und Lagerarbeiter m/w/d Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz, geregelte Arbeitszeiten und ein gutes Betriebsklima. Kontakt unter bewerbung@baumgaertner.de oder Tel. 0751/56160-0 August Baumgärtner GmbH & Co. KG, Schussenstraße 10, 88250 Weingarten PLATZWART m/w/d beim Tennisclub Baindt gesucht! - Minijob - - ab der Sommersaison 2022 - von April bis Ende Oktober - ca. 4 Stunden wöchentlich - freie Zeiteinteilung - Rasen mähen mit Rasentraktor, Hecken schneiden, Tennisplätze ab- ziehen mit Traktor - sonstige Arbeiten nach Absprache, um unsere Anlage in gepflegtem Zustand zu halten Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Sibylle Boenke, 1. Vorsitzende, Tel.: 07502/1740 Gerhard Reich, Technischer Leiter, Tel.: 07502/1674 Witwer sucht bildhübsche Haushaltsfee, dunkle Haare, dunkle Augen zum Verlieben ab 60 aufwärts für 2 Std./Woche nach Baienfurt. Handy: 01743328293 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. *** Wohnimmobilien für vorgemerkte Kapitalanleger gesucht *** Unsere bundesweiten Sachanlage-Kunden suchen ständig gepflegte Eigentumswohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser, vorrangig im Raum Bodensee/ Oberschwaben, ideal zur Vermietung. Vielleicht ist Ihre Immobilie genau das richtige für unsere Kunden? Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte Gitarenuntericht in Baindt! Viele Stilrichtungen! Jetzt anmelden: Telefon 07529 / 634881 GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT IMMOBILIEN ANKAUF IMMOBILIENMARKT UNTERRICHT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Johanniter FamilyConnect. Zu wissen, dass es Dir gut geht Strom- und Gaskunden vom STADTWERK AM SEE erhalten bis zu 179 Euro Preisvorteil. Mit Johanniter FamilyConnect haben Angehörige über eine Smartphone-App mit Hilfe von Sensoren jederzeit im Blick, ob alles in Ordnung ist. Mehr erfahren unter 0800 019 14 14 (gebührenfrei) www.johanniter.de/familyconnect Eine Kooperation zwischen: *gültig vom 01.02. – 15.03.2022 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Gibt es etwas Schöneres als im eigenen Zuhause alt zu werden? Wir machen es möglich. PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Ihre Ansprechpartnerin vor Ort: Katharina P eghaar 0751 - 76 96 26 04 ravensburg-wangen@promedicaplus.de SCHULANMELDUNG KLASSE 5 FÜR DAS SCHULJAHR 2022/23 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie, wird eine alternative Form der Schulanmeldung zur Klasse 5 für Ihr Kind angeboten: – Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Homepage bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch zu. – Sie müssen uns spätestens bis 10. März die Anmeldeformulare und von der GS-Empfehlung Blatt 3 und Blatt 4 zukommen lassen. – Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie digitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung jederzeit möglich. – Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, ebenso viele weitere Informationen über und von unserer Schule. Andreas Lehle & Marius Vees - Schulleitung - Tel.: 0751 56960-10 Fax: 0751 56960-15 kontakt@achtalschule.de www.achtalschule.de VERANSTALTUNGEN GESUNDHEIT[mehr]

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              Stand: 29.03.2012 Seite 1 von 8 Gemeindeverband Mittleres Schussental Vorwort Die Städte Ravensburg und Weingarten sowie die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg im Bereich des Mittleren Schussentales sind eng mitei- nander verflochten und auf die gegenseitige Zusammenarbeit angewie- sen. Die Städte und Gemeinden haben bisher ihre Aufgaben in gegenseitiger Fühlungnahme erfüllt. Die Stärkung und Aktivierung des gemeinsamen Raumes und des Oberzentrums sind jedoch nur möglich, wenn die Pla- nungsgrundlagen gemeinsam und verbindlich geschaffen werden. Die ei- genen Entwicklungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden sind dabei in echter Partnerschaft und Chancengleichheit zu gewährleisten. In Kenntnis dieser Zielsetzung vereinbaren die Städte und Gemeinden im Mittleren Schussental unter Wahrung ihrer Selbständigkeit über ihre künf- tige gemeinsame Planung und Zusammenarbeit das Folgende: Inhaltsübersicht § 1 Name, Sitz und Rechtsform ............................................................................... 2 § 2 Verbandsmitglieder ............................................................................................ 2 § 3 Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder ................................................... 2 § 4 Kommunale Aufgaben ....................................................................................... 3 § 5 entfallen ............................................................................................................. 3 § 6 Ausgleich der Folgekosten ................................................................................ 3 § 7 Organe des Verbandes ..................................................................................... 4 § 8 Zusammensetzung der Verbandsversammlung ............................................... 4 § 9 Zuständigkeiten der Verbandsversammlung ..................................................... 5 § 10 Geschäftsgang der Verbandsversammlung ...................................................... 5 § 11 Verwaltungsrat entfallen ................................................................................... 6 § 12 Zusammensetzung des Verwaltungsrates entfallen ......................................... 6 § 13 Verbandsvorsitzender........................................................................................ 6 § 14 Verbandsverwaltung .......................................................................................... 6 § 15 Ehrenamtliche Tätigkeit ..................................................................................... 6 § 16 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen ..................................................... 7 § 17 gelöscht ............................................................................................................. 7 § 18 Deckung des Finanzbedarfs .............................................................................. 7 § 19 Form der öffentlichen Bekanntmachung ........................................................... 7 § 20 Auflösung des Verbandes ................................................................................. 7 § 21 Übergangs- und Schlussbestimmungen ........................................................... 8 Stand: 29.03.2012 Seite 2 von 8 Aufgrund der §§ 59 - 61 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zu-sammenarbeit erlassen die beteiligten Städte und Gemeinden folgende Satzung: Verbandssatzung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental - Sitz Ravensburg - vom 26. Juli 1971 zuletzt geändert am 29. März 2012 § 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Die in § 2 Abs. 1 genannten Verbandsmitglieder bilden einen Gemeinde- verwaltungsverband nach § 59 GemO. Der Gemeindeverwaltungsver- band führt die Bezeichnung "Gemeindeverband Mittleres Schussental" (nachstehend Verband genannt). (2) Der Verband hat seinen Sitz in Ravensburg. (3) Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. § 2 Verbandsmitglieder (1) Mitglieder des Verbandes sind die Städte Ravensburg und Weingarten sowie die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg (alle Landkreis Ra- vensburg). (2) Weitere Gemeinden können in den Verband aufgenommen werden. Die Aufnahmebedingungen werden zuvor zwischen dem Verband und ihnen schriftlich vereinbart. § 3 Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder (1) Die Verbandsmitglieder fördern nach ihren Kräften die Arbeit und die Zie- le des Verbandes. (2) Die Verbandsmitglieder wirken durch ihre Vertreter in der Verbandsver- sammlung an den vom Verband zu treffenden Entscheidungen mit. (3) In Angelegenheiten, die Aufgaben des Verbandes berühren, sind die Verbandsmitglieder verpflichtet, dem Verband auf dessen Verlangen mündliche und schriftliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Ein- sichtnahme zur Verfügung zu stellen. Über Tatsachen, die für die Aufga- ben des Verbandes von Belang sein können, unterrichten die Verbands- mitglieder den Verband. Dieselben Verpflichtungen hat der Verband sei- nen Mitgliedern gegenüber. (4) Die Verbandsmitglieder übergeben im Rahmen der Beteiligung der Trä- ger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ihre Bebauungs- plan-Entwürfe dem Verband zur Stellungsnahme. Stand: 29.03.2012 Seite 3 von 8 § 4 Kommunale Aufgaben (1) Der Verband erfüllt anstelle seiner Verbandsmitglieder in eigener Zustän- digkeit die folgenden Aufgaben (Erfüllungsaufgaben): 1. die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) 2. die Wahrnehmung gemeinsamer Belange der Verbandsmitglieder a) auf dem Gebiet der Raumplanung gegenüber den Organen der Lan- desplanung, b) auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs gegenüber den Konzessionsträgern und den Genehmigungsbehörden, c) in Fragen der Naherholungsgebiete außerhalb des Verbandsgebiets und deren Entwicklung gegenüber den zuständigen kommunalen und staatlichen Stellen. 3. gestrichen 4. die Ausweisung und Umsetzung von gemeinsamen Gewerbegebie- ten, soweit von den jeweiligen Verbandsgemeinden gewünscht 5. die Planung, Entwicklung (Investition) und Nutzung für folgende Ein- richtung: zentraler Bushalteplatz oder zentraler Busbahnhof in Ravensburg 6. Förderung der Erwachsenenbildung 7. Partnerschaft mit der Stadt Brest in Weißrussland (2) Der Verband fördert die Zusammenarbeit und Abstimmung der Ver- bandsgemeinden in folgenden Bereichen: 1. Verkehrsfragen (inkl. Rad- und Wanderwege, Individualverkehr) 2. Lärmaktionsplanung 3. Klima- und Umweltschutz 4. Bildung (Schulplanung und Hochschule) 5. öffentlicher Personennahverkehr (3) Der Verband stellt seinen Mitgliedsgemeinden auf deren Antrag Gemein- defachbeamte und sonstige Bedienstete zur Wahrnehmung ihrer Aufga- ben zur Verfügung. Die Gemeindefachbeamten gelten als solche der Mit- gliedsgemeinden i.S. von § 58 Abs. 1 und 2 GemO. Der Bürgermeister einer jeden Gemeinde kann die zur Verfügung gestellten Bediensteten nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GemO mit seiner Vertretung beauftragen (§ 61 Abs. 2 GemO). § 5 entfallen § 6 Ausgleich der Folgekosten (1) Entstehen durch die Flächennutzungsplanung des Verbandes für ein oder mehrere Verbandsmitglieder mit Rücksicht auf die Ziele des Ver- bandes durch Änderung der Gemeindeverhältnisse erhöhte Aufwendun- gen oder Mindereinnahmen oder ergeben sich durch sie Fehlinvestitio- nen und stehen diesen keine erhöhten allgemeinen oder besonderen Einnahmen oder Vorteile gegenüber, so sind die daraus entstehenden Nachteile auszugleichen, soweit nicht ein solcher Ausgleich bereits durch Zuschüsse von dritter Seite bewirkt wird. Der Ausgleich ist zwischen den beteiligten Verbandsmitgliedern durch Vertrag zu regeln. Der Verband unterbreitet dafür Vorschläge. (2) Beschlüsse über einen Flächennutzungsplan, der erhöhte Aufwendungen für eine oder mehrere Gemeinden i.S. des Abs. 1 zur Folge hat, dürfen nur gefasst werden, wenn zugleich das Aufbringen der Folgekosten ge- regelt ist. (3) Das Aufbringen der Folgekosten kann auch durch Vertrag zwischen den beteiligten Verbandsmitgliedern und einem Dritten geregelt werden. Stand: 29.03.2012 Seite 4 von 8 § 7 Organe des Verbandes (1) Die Organe des Verbandes sind 1. die Verbandsversammlung, 2. der Verbandsvorsitzende. (2) Soweit sich aus dem GKZ und aus dieser Satzung nichts anderes ergibt, sind auf die Verbandsversammlung die Bestimmungen der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg über den Gemeinderat und auf den Verbandsvorsitzenden diejenigen über den Bürgermeister sinngemäß anzuwenden. § 8 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den gesetzlichen Vertretern der Städte Ravensburg und Weingarten sowie der Gemeinden Baienfurt, Berg und Baindt. Die Stadt Ravensburg entsendet 14, die Stadt Weingar- ten 7, die Gemeinde Baienfurt 2, die Gemeinde Baindt und Berg jeweils 1 weiteren Vertreter. Danach besteht die Verbandsversammlung aus 30 Vertretern. Weitere Vertreter mit beratender Stimme sind die Ortsvorsteher in Ort- schaften nach § 68 GemO, die von Verbandsmitgliedern eingerichtet sind. (2) Die weiteren Vertreter i.S. von Abs. 1 Satz 2 und ihre Stellvertreter wer- den nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte von dem neu ge- bildeten Gemeinderat widerruflich aus seiner Mitte gewählt; scheidet ein weiterer Vertreter vorzeitig aus dem Gemeinderat oder der Verbandsver- sammlung aus, wird für den Rest der Amtszeit ein neuer weiterer Vertre- ter gewählt. (3) Jedes Verbandsmitglied hat so viele Stimmen wie Vertreter in der Ver- bandsversammlung. Die mehreren Stimmen eines Verbandsmitglieds können nur einheitlich abgegeben werden. Die Stimmabgabe wird durch den Vertreter nach Abs. 1 Satz 1 vorgenommen, wenn das Verbandsmit- glied hierfür keinen anderen Stimmführer benennt. (4) Die Verbandsmitglieder können ihren Vertretern Weisungen erteilen. Stand: 29.03.2012 Seite 5 von 8 § 9 Zuständigkeiten der Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung beschließt über alle wichtigen Angelegenhei- ten des Verbandes, insbesondere über 1. die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des gemein- samen Flächennutzungsplanes, 2. die gemeinsame Verkehrsplanung, Schulplanung und Planung für den öffentlichen Personennahverkehr, 3. die Stellungnahme zu Bebauungsplanentwürfen der Verbandsmit- glieder, wenn sie vom Flächennutzungsplan abweichen, 4. die Wahrnehmung gemeinsamer raumplanerischer Belange der Ver- bandsmitglieder gegenüber den Organen der Landesplanung, 5. planmäßige Einnahmen und Ausgaben von mehr als € 50.000,--, bei Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 2 Ziff. 4 und 5 von mehr als € 150.000,-- im Einzelfall, 6. über- und außerplanmäßige Ausgaben von mehr als € 25.000,-- im Einzelfall, 7. Erwerb, Verfügung und Verpflichtung zur Verfügung über Grundstü- cke, grundstücksgleiche Rechte und dingliche Rechte sowie Verfü- gung über sonstiges Verbandsvermögen, wenn der Wert im Einzel- fall € 50.000,-- übersteigt, 8. die Aufnahme von Krediten, 9. Anstellung (einschl. Höhergruppierung) und Entlassung von Ange- stellten der Entgeltgruppe 12 - 15 TVöD und gleichwertiger Ange- stellter sowie von Beamten ab Bes.Gr. A 12, 10. die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter, 11. die Aufnahme und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern, 12. die Änderung der Verbandssatzung sowie den Erlass, die Änderung oder Aufhebung von anderen Satzungen des Verbandes, 13. die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, 14. die Feststellung der Ergebnisse der Jahresrechnung, 15. die Vorschläge nach § 6 Abs. 1, 16. die Zustimmung zu Vereinbarungen nach § 14 Abs. 1, 17. die Auflösung des Verbandes. § 10 Geschäftsgang der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung wird vom Verbandsvorsitzenden nach Bedarf, mindestens aber zweimal im Jahr, einberufen. Die Verbandsversamm- lung ist einzuberufen, wenn ein Verbandsmitglied dies unter Angabe des Tagesordnungspunktes verlangt; der Tagesordnungspunkt muss in die Zuständigkeit der Verbandsversammlung fallen. Die Einladungsfrist be- trägt 2 Wochen. (2) Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälf- te aller Mitglieder der Verbandsversammlung anwesend und die Hälfte al- ler Verbandsmitglieder vertreten ist. (3) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind öffentlich. Nichtöffentlich ist zu verhandeln, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interes- sen einzelner Verbandsmitglieder erfordern. (4) Die Beschlüsse der Verbandsversammlung über die in § 9 Ziff. 1, 2, 9, 12, 13, 14, 17 und 18 genannten Angelegenheiten werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl, darunter mit den Stimmen von mindestens drei Verbandsmitgliedern, gefasst. Die übrigen Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stand: 29.03.2012 Seite 6 von 8 (5) Die Niederschrift über die Verhandlungen der Verbandsversammlung ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Sie ist den Mitgliedern der Verbandsversammlung innerhalb von zwei Monaten oder in der nächsten Verbandsversammlung zur Kenntnis zu bringen. § 11 Verwaltungsrat entfallen § 12 Zusammensetzung des Verwaltungsrates entfallen § 13 Verbandsvorsitzender (1) Der Verbandsvorsitzende sowie dessen erster und zweiter Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von jeweils zwei Jahren gewählt; bis zur Neuwahl nehmen die Gewählten ihr Amt weiter wahr. Scheidet der Verbandsvorsitzende oder einer seiner Stellvertreter vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, so findet eine Ergänzungswahl für den Rest der Amtszeit statt. (2) Der Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender der Verbandsversammlung. Er ist Leiter der Verbandsverwaltung und vertritt den Verband. Er nimmt die laufenden Geschäfte des Verbandes sowie die ihm nach der Verbands- satzung obliegenden Aufgaben wahr und vollzieht die Beschlüsse der Verbandsversammlung. Er ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Bediensteten des Verbandes. (3) Der Verbandsvorsitzende erhält über Abs. 2 hinaus folgende Zuständig- keiten: 1. Planmäßige Einnahmen und Ausgaben bis 50.000 € im Einzelfall 2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben bis 25.000 € im Einzelfall 3. Erwerb, Verkauf, Verfügung und Verpflichtung zur Verfügung über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und dingliche Rechte, so- wie Verfügung über sonstiges Verbandsvermögen, wenn der Wert im Einzelfall 50.000 € nicht übersteigt. (4) Der Verbandsvorsitzende ist außerdem zuständig für die Partnerschaft mit Brest. § 14 Verbandsverwaltung (1) Der Verband kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Bedienstete anstellen und sächliche Verwaltungsmittel beschaffen. Soweit der Verband dies nicht selbst tun will, kann er sich der Einrichtungen und des Personals der Verbandsmitglieder oder Dritter bedienen. Das Nähere hierüber wird durch Vereinbarung bestimmt. (2) Der Verband hat das Recht, hauptamtliche Beamte zu ernennen. (3) Verletzt ein Bediensteter des Verbandes oder ein Bediensteter eines Verbandsmitgliedes nach Abs. 1 Satz 2 in Ausübung seiner Tätigkeit zur Erfüllung von Aufgaben des Verbandes die einem Dritten gegenüber ob- liegende Amtspflicht, so haftet der Verband. § 15 Ehrenamtliche Tätigkeit (1) Der Verbandsvorsitzende und die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig; für ihre Rechtsverhältnisse gelten die für die Ge- meinderäte maßgebenden Bestimmungen sinngemäß. § 13 Abs. 6 Satz 3 GKZ bleibt unberührt. (2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung, ausgenommen der Verbands- Stand: 29.03.2012 Seite 7 von 8 vorsitzende und seine beiden Stellvertreter, erhalten einen Auslagener- satz und Verdienstausfall. § 16 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen Auf das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen finden die für Ge- meinden über 3 000 Einwohner geltenden Vorschriften sinngemäß An- wendung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Auflegung des Ent- wurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sowie der Jahres- rechnung und den Fachbeamten für das Finanzwesen. § 17 gelöscht § 18 Deckung des Finanzbedarfs (1) Zur Deckung seiner Ausgaben erhebt der Verband von den Verbands- mitgliedern eine Verbandsumlage, soweit seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen; die Verbandsumlage besteht aus 1. einer Verwaltungskostenumlage zur Deckung der Ausgaben des Verwaltungshaushalts 2. einer Kapitalumlage zur Deckung der Ausgaben des Vermögens- haushalts. Die Umlage wird bemessen aus 1. zur Hälfte nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen vom 30.06. des Vorjahres und 2. zur Hälfte nach dem Verhältnis der Steuerkraftsumme des Vorjahres, ermittelt nach § 38 Abs. 1 FAG. (2) Der Verband erhebt kostendeckende Entgelte, soweit seine Dienstleis- tungen ausschließlich Verbandsmitgliedern zugute kommen. (3) Die Verwaltungskostenumlage nach Abs. 1 ist mit je einem Viertel in der Mitte des Kalendervierteljahres fällig. Solange ihre Höhe noch nicht fest- gestellt ist, haben die Verbandsmitglieder zu diesen Terminen entspre- chende Vorauszahlungen auf der Grundlage der Vorjahresschuld zu leis- ten. Die Kapitalumlage wird entsprechend der Kassenwirksamkeit der Ausgaben erhoben. § 19 Form der öffentlichen Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes werden in der Schwäbi- schen Zeitung, Ausgabe Ravensburg, vorgenommen. § 20 Auflösung des Verbandes (1) Bei einer Auflösung des Verbandes werden sein Vermögen und seine Verbindlichkeiten auf die ihm bei der Auflösung angehörenden Ver- bandsmitglieder aufgeteilt, soweit sie nicht auf andere Rechtsträger, die die Verbandsaufgabe ganz oder teilweise übernehmen, übertragen oder von diesen übernommen werden. Maßstab für die Aufteilung ist der Fünf- jahresdurchschnitt der letzten Verbandsumlage (§ 8 Abs. 1). (2) Für Verpflichtungen des Verbandes, die nur einheitlich erfüllt werden können und über die Abwicklung der Auflösung hinauswirken, bleiben die Verbandsmitglieder Gesamtschuldner. Die Erfüllung solcher Aufgaben ist, sofern bei der Auflösung nichts anderes vereinbart wird, Aufgabe der Stadt Ravensburg. Die übrigen ehemaligen Verbandsmitglieder haben dieser einen Anteil nach dem Maßstab des Abs. 1 zu zahlen. (3) Die vom Verband aufgestellten Bauleitpläne gelten nach dessen Auflö- sung als entsprechende Pläne der einzelnen Gemeinden weiter. Stand: 29.03.2012 Seite 8 von 8 § 21 Übergangs- und Schlussbestimmungen (1) Bis zur ersten Wahl des Verbandsvorsitzenden nimmt dessen Aufgaben der Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg wahr. (2) Die Wahlperiode des ersten gewählten Verbandsvorsitzenden endet am 31.12.1973. (3) Der Verband entsteht am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung dieser Satzung und der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung selbst. Gleichzeitig tritt diese Satzung in Kraft. Anhang zur Verbandssatzung des GMS öff. Bekanntma- chung Schwäb. Zeitung Ausgabe Ravensburg Beschluss- datum Nr. Ausferti- gungsdatum Inkraft- treten Nr. Datum Satzung 26.07.1971 Änderung 24.03.1972 31.051972 30.05.1972 Änderung 11.04.1973 13.04.1973 Änderung 23.05.1973 Änderung 21.09.1977 12.10.1977 01.01.1978 Änderung 01.10.1984 01.10.1984 23.11.1984 271 22.11.1984 Änderung 17.09.1986 12.11.1986 Änderung 17.10.1990 14.08.1991 Änderung 19.03.1991 14.08.1991 Änderung 09.12.1998 23.09.1999 Änderung 03.07.2002 7 08.07.2002 160 13.07.2002 Änderung 26.04.2007 7 27.04.2007 254 03.11.2007 Änderung 29.03.2012 1 25.04.2012 29.04.2012 28.04.2012[mehr]

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                Gemeinde Baindt Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Gemeinderatssitzung am 09. November 2004 folgende Ehrenordnung beschlossen: E h r e n o r d n u n g § 1 Allgemeines 1. Die Gemeinde Baindt kann Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um die Gemeinde erworben hat, folgende Ehrungen verleihen: a) Ehrennadel b) Ehrenbürgerrecht 2. Die Verleihung dieser Ehrungen gilt auch für Persönlichkeiten, die eine hervorragende Leistung erbracht haben und in der Gemeinde Baindt entweder geboren, wohnhaft oder mit der Gemeinde Baindt in besonderer Weise verbunden sind. 3. Die Auszeichnung durch die Ehrennadel geht im Regelfall der Verleihung des Ehrenbürgerrechts aufgrund von § 22 der Gemeindeordnung vor. 4. Vorschlagsberechtigt für die Verleihung der Ehrennadel sowie des Ehrenbürgerrechts sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt. Vorschläge sind mit Begründung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Für die Verleihung werden insbesonders vorausgesetzt: - bei Gemeinderäten mindestens 3 Legislaturperioden - bei Vereinsvorständen mindestens 15 Jahre im Ehrenamt - bei sonstigen Aktivitäten mindestens 15 Jahre der Tätigkeit - bei überragenden Leistungen bzw. herausragenden Verdiensten für das Gemeinwohl erfolgt die Verleihung nach Maßgabe und Besonderheit des Einzelfalls. 5. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts bedarf des einstimmigen Beschlusses des Gemeinderats, der Verleihung der Ehrennadel müssen mindestens 2/3 der Mitglieder des Gemeinderats zustimmen. 6. Über die Verleihung der Ehrung ist eine Urkunde auszustellen. § 2 Ehrenbürgerrecht Das Ehrenbürgerrecht kann Personen, die sich besonders verdient gemacht haben, verliehen werden. Sie ist die höchste Auszeichnung, die die Gemeinde Baindt zu vergeben hat. § 3 Ehrennadel Die Ehrennadel ist eine Anstecknadel in Gold. Sie zeigt auf der Vorderseite das Baindter Wappen mit der Inschrift Baindt. § 4 Inkrafttreten Diese Ehrenordnung tritt zum 01.01.2005 in Kraft.[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 18. Februar 2022 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Konzeptvergabe im Fischerareal geht in die nächste Runde Die Vergabe der Ankerprojekte ist am 08. Februar 2022 im Gemeinderat erfolgt. Die Anliegerprojekte wer- den im November 2022 vergeben. Das Fischerareal wird als kleinteiliges, lebendiges und gemischt genutztes Wohnquartier von Baindt entwickelt. Eine kleinteilige Entwicklung mit mehreren Akteuren bedeutet, dass innerhalb eines Quartiers verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen. Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat das Konzeptvergabeverfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorpla- nung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbauprojekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemeinschaftliche Parkierung und die Freianlagen im Bereich des Baufeldes vom Ankerprojekt. Ein Ankerprojekt übernimmt somit die Querschnittsaufgaben. In Kenntnis der erarbeiteten Ankerkonzeption bewerben sich dann erst die Anlieger- projekte. Der Gemeinderat hat sich beim Ankerprojekt 1 für ein Projekt entschieden, das 50 % geförderten Miet- wohnraum bietet. Außerdem werden im Baufeld 1 alle Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. Das Ankerprojekt 2 wird hingegen Servicewohnen, vor allem für Personen mit fortgeschrittenem Alter und nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service, umsetzen. Bis zum finalen Abgabetermin der beiden Ankerprojekte am 29. November 2021 wurden insgesamt sechs bewertbare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rahmen der Bewerbungsprüfung wurden alle Akteure zu einem Gespräch eingeladen, das im Dezember 2021 in standardisierter Form in Präsenz stattfand. Der am 29. Januar 2022 nicht öffentlich tagende Bewertungsausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlosse- nen Auswahlkriterien untereinander vergleichend bewertet. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Ge- meinde Baindt bewertet. Die Abgabe der Bewerbungen für die Anliegerprojekte erfolgt nach der Sommerpause und die Verga- beentscheidung Anfang Novem- ber 2022. Im Frühjahr 2022 wird es den „Marktplatz der Begegnung“ ge- ben, hierzu werden alle Woh- nungsinteressenten und poten- tiellen Bauträger eingeladen. Ziel der Veranstaltung ist es zusam- menzukommen, sich auszutau- schen und gegebenenfalls zu- sammenzuschließen, um eine gemeinsame Bewerbung für ein Anliegerprojekt abzugeben. Sie erhalten hierzu zeitnah weitere Informationen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Wir trauern um unsere liebe Schwester Carola, die leider am 04. Februar 2022 verstorben ist. Sr. M. Carola Pötter wurde am 30. Oktober 1938 in Tal- heim (Gemeinde Lauterach) geboren. Sie trat am 04. Mai 1960 in die Gemeinschaft der Franziskanerinnen von Hei- ligenbronn ein und legte am 09. Mai 1961 dort ihre Profess ab. Sie verstarb überraschend am 04. Februar 2022 im 84. Lebensjahr und im 61. Jahr ihrer Ordensprofess. Sr. M. Carola war viele Jahre in unterschiedlichen Grup- pen mit gehörlosen Menschen tätig. Eine erste Ausbildung dafür absolvierte sie schon 1961 in St. Loreto, Schwäbisch Gmünd. Von 1975-1978 war sie in Paderborn zur Weiterbil- dung als Jugend- und Heimerzieherin. Zwischen 1962 und 1975 sowie von 1978 bis 1989 tat sie Dienst in Gruppen mit gehörlosen Jugendlichen. In dieser Zeit übernahm sie die Heimleitung für das Gehörloseninternat. Von 1989 bis 1990 baute sie die neue Familiengruppe in St. Antonius, Rottweil mit auf. Nach einer Auszeit in Maihingen übernahm sie für ein Jahr eine Lehrlingsgruppe von gehörlosen Mädchen. Nach insgesamt 26 Jahren Leben und Arbeiten mit gehörlosen Kindern und Jugendlichen, wechselte sie 1992 als Konventoberin nach Baindt. Dort war sie in der Stiftung als Hauswirtschaftsleitung tätig. In diese Zeit fiel die Aufgabe, den bisherigen Konvent mit 10 Schwestern zu räumen und in das Dachgeschoß der frisch renovierten Piuspflege zu ziehen. 1998 kehrte sie ins Mutterhaus zurück und übernahm die Leitung des neu eröffneten Haus Lebensquell. Nach einer Sabbatzeit kehrte sie zusammen mit Sr. M. Johannella nach Baindt zurück. „Geistliche Zelle“ sein in der Stiftung, Jakobuspilgern die Türen öffnen, Suchenden eine Auszeit zu ermöglichen und einfach „DA-SEIN“ für die Menschen – das war bis zur ihrem Abschied 2021 das Selbstverständnis der beiden Schwestern. Das ist ein Ausschnitt aus den Zeilen, die zum Leben von unserer Schwester Carola auf der Homepage der Stiftung St. Franziskus zu lesen sind. Ganz bewusst schreibe ich hier von „unserer“ Schwester Carola, denn Sie war uns Baindterinnen und Baindtern in besonderem Maße zuge- wandt. Ob es Kinder und Jugendliche oder Mitarbeitende in der Blinden- und Sehbehinderten- schule, die Minis oder ihr Gegenüber beim Einkaufen im CAP-Markt waren, Sie begegnete uns allen mit einem immer fröhlichen Blick und mit einem stets offenen Herz. Obwohl ihr durch ihre Berufung manches in unserem Alltag fremd sein musste, urteilte sie überlegt und mit großer Weisheit. Schwester Carola war eine starke Persönlichkeit und außergewöhn- liche Frau mit der es einfach und schön war zu lachen und zu beten. Wir sagen von Herzen Danke, für alles was Schwester Carola uns Gutes getan hat. Schwester Johannella, die viele Jahre ihres Lebens mit Schwester Carola zusammen- gelebt hat, wünschen wir viel Kraft und die Gelassenheit, die uns die Gewissheit gibt, dass Schwester Carola nun in den besten Händen ist, die wir uns vorstellen können! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Mein SCHNELLTEST ist positiv - Was muss ich jetzt tun? Liebe Bürgerin, lieber Bürger, Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Hierunter fallen Antigentests, die von geschulten Dritten durchgeführt oder von geeigneten Per- sonen überwacht wurden. Alleine durchgeführte und nicht durch Dritte überwachte Selbsttests fallen nicht darunter. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses beachten müssen. 1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)! Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimpfung) und genesene Per- sonen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn möglich, in ei- nem eigenen Zimmer - auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind quarantänebefreit, siehe unten) dürfen keinen Besuch empfangen. Auch quarantänebefreite Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfan- gen. Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Haus- arzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116 117) auf! 2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme). Auch ein an- schließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis. Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist, dann endet die Absonderung direkt mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Es erfolgt keine gesonder- te Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Sie müssen das negative PCR-Testergebnis der zuständigen Ortspoli- zeibehörde mitteilen. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Wenn Sie keinen bestätigenden PCR-Test gemacht haben, besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie zudem mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergeb- nisses. Dieselbe Möglichkeit besteht jedoch ebenso, wenn Sie einen bestätigenden PCR-Test gemacht haben und die- ser positiv war. Auch dann besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen-Schnelltest durch- zuführen. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser Test negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergebnisses. Sind Sie in einer medizinisch-pflegerischen Einrichtung tätig, benötigen Sie eventuell zusätzlich einen negativen PCR-Test und müssen mind. seit 48 Std. symptomfrei sein. Gehen Sie in diesem Fall auf Ihren Arbeitgeber zu, um zu erfahren, ob Sie von dieser Regelung betroffen sind. Die Möglichkeit zur Freitestung besteht auch, wenn bei Ihnen die Omikron-Variante festgestellt wurde. Die Kosten zur Freitestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. 3. Lassen Sie Ihr Testergebnis bestätigen! Sofern die PCR-Kapazitäten in Ihrer Gegend ausreichend sind, lassen Sie Ihren positiven Schnelltest mittels eines PCR-Tests bestätigen und begeben Sie sich unverzüglich in Absonderung. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Lassen Sie die Teststelle vorab wissen, dass Sie einen positiven Schnelltest hatten. Die Kontaktdaten erfahren Sie über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter Stand: 31.01.2022 Seite 1 von 3 Mein SCHNELLTEST ist positiv – Was muss ich jetzt tun? Liebe Bürgerin, lieber Bürger, Sie haben sich einer Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels Antigen-Schnelltest unterzogen und Ihr Test ist positiv ausgefallen. Hierunter fallen Antigentests, die von geschulten Dritten durchgeführt oder von geeigneten Personen überwacht wurden. Alleine durchgeführte und nicht durch Dritte überwachte Selbsttests fallen nicht darunter. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Falle eines positiven Testergebnisses beachten müssen. 1. Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)! Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimp- fung) und genesene Personen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn mög- lich, in einem eigenen Zimmer – auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind quarantänebefreit, siehe unten) dürfen keinen Besuch empfangen. Auch quarantänebefreite Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfangen. Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116 117) auf! 2. Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme). Auch ein anschließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis. Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis des PCR-Tests nega- tiv ist, dann endet die Absonderung direkt mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Es erfolgt keine gesonderte Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Sie müssen das negative PCR-Tester- gebnis der zuständigen Ortspolizeibehörde mitteilen. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Wenn Sie keinen bestätigenden PCR-Test gemacht haben, besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Ab- sonderung einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie zudem mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negati- ven Antigenschnelltest-Ergebnisses. Dieselbe Möglichkeit besteht jedoch ebenso, wenn Sie einen bestätigenden PCR-Test gemacht haben und dieser positiv war. Auch dann besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen- Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/corona-karte/ oder unter der Telefon- nummer 116 117. Eine Auflistung teilnehmender Apotheken, die mitunter auch PCR-Testungen anbieten, finden Sie auf der Internetseite der Landesapothekenkammer. Oftmals listen auch die Kommunen weitere Teststellen auf ihren Internetseiten. Zur Durchführung des PCR-Tests dürfen Sie die häusliche Absonderung unterbrechen. Schutzmaßnahmen (Ab- stand, medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sind dabei unbedingt zu beachten. Wenn Sie sich zusätzlich einer bestätigenden PCR-Testung unterzogen haben und das Ergebnis dieses PCR- Tests negativ ist, dann endet Ihre Absonderung und die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen sofort mit Erhalt des Testergebnisses! 4. Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen! Teilen Sie all Ihren Haushaltsangehörigen schnellstmöglich mit, dass Sie positiv getestet wurden. Ihre Haushaltsangehörigen müssen sich ebenfalls sofort nach Kenntnis über Ihr positives Ergebnis in Absonde- rung (Quarantäne) begeben, außer diese gelten als quarantänebefreit. „Quarantänebefreite Person“ ist jede o Person, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt, o genesene Person deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt, o geimpfte Person, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, oder o genesene Person, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist; UND in allen Fällen keine gegenteilige Anordnung der zuständigen Behörde erhalten hat. Zudem dürfen die Haushaltsangehörigen nicht selber positiv getestet sein und dürfen keine Symptome haben. Auch Ihre absonderungspflichtigen Haushaltsangehörigen dürfen die Wohnung oder das Haus nur in medizi- nischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen verlassen. Ein Aufenthalt auf dem eigenen Balkon oder im eigenen Garten sind möglich. Die Quarantäne für Ihre Haushaltsangehörigen endet in der Regel zehn Tage nach Ihrem Testergebnis, sofern Ihre Haushaltsangehörigen nicht selbst positiv getestet werden. Treten bei Ihren Haushaltsangehörigen Symp- tome auf, wird eine Abklärung sowie Testung empfohlen. Zudem besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne von Haushaltsangehörigen. Ab dem siebten Tag der Absonderung kann ein Antigenschnelltest vorgenommen werden. Ist dieser negativ, endet die Absonderung der Haushaltsangehörigen direkt mit dem Vorliegen des negativen Schnelltestergebnisses. Das negative Testergebnis (zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung der Haushaltsangehörigen) muss bis zum Ablauf der ursprünglichen Absonderungsdauer mitgeführt und nur auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Haushaltsangehörige Kitakinder und Schüler sowie Kitakinder und Schüler, die als enge Kontaktperson einge- stuft wurden, können sich bereits ab Tag 5 der Absonderung freitesten. Aus Ihrem positiven Antigen-Schnelltestergebnis ergeben sich zunächst keine weiteren Absonderungsverpflich- tungen für andere Personen außer Ihren Haushaltsangehörigen. Sie können Ihr Umfeld und weitere Kontakt- personen über ihr positives Testergebnis unterrichten. Ihre Kontaktpersonen müssen sich jedoch nicht beim Gesundheitsamt melden. 5. Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt Das Gesundheitsamt wird mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktperso- nen außerhalb von Ausbrüchen und Settings mit vulnerablen Gruppen künftig nicht mehr routinemäßig Kontakt aufnehmen. Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie sich selbst an das Gesundheitsamt wenden. Bei offenen Fragen rund um Ihre eigene Absonderung oder die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen nut- zen Sie bitte entsprechende Telefon-Hotlines oder Informationsangebote, beispielsweise: o FAQ zu Fragen rund um Quarantäne und Isolation in Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um- corona/faq-quarantaene/ Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihre Absonderung benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Orts- polizeibehörde. Stand: 31.01.2022 Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Informationen zur Ferienbetreuung für Grundschüler der Gemeinde Baindt im Jahr 2022 Liebe Eltern, wir freuen uns Sie darüber informieren zu können, dass die Gemeinde Baindt in Kooperation mit der Gemein- de Baienfurt auch im Jahr 2022 eine Ferienbetreuung anbieten wird. Als Räumlichkeiten werden deshalb entweder die Be- treuungsräume der Klosterwiesenschule in Baindt oder die Kernzeiträume der Achtalschule in Baienfurt ge- nutzt. Für die Betreuung in den Sommerferien können auch die „großen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden, angemeldet werden. Die Ferienbetreuung wird als Halbtagesbetreuung von 07.30 Uhr bis 13:30 Uhr angeboten. Osterferien 19.04. - 22.04.2022 48,00 € zzgl. VVG Pfingstferien 07.06. - 10.06.2022 48,00 € zzgl. VVG Sommerferien 01.08. - 05.08.2022 60,00 € zzgl. VVG 08.08. - 12.08.2022 60,00 € zzgl. VVG 29.08. - 02.09.2022 60,00 € zzgl. VVG 05.09. - 09.09.2022 60,00 € zzgl. VVG Herbstferien 02.11. - 04.11.2022 36,00 € zzgl. VVG Im Preis ist die Betreuung für alle angegebenen Tage der jeweiligen Ferienwoche enthalten. Eine Buchung für Ihren Bedarf ist über das Ticketpor- tal www.reservix.de möglich. Geben Sie hierzu in das Suchfeld „Ferienbetreuung Baindt“ ein und Sie wer- den auf die entsprechenden Angebote geleitet. Alles Wissenswerte sowie die Anmeldefrist finden Sie im Angebotstext. Getätigte Buchungen sind verbindlich, die Kosten können nicht zurückerstattet werden. Bitte schlie- ßen Sie hierfür ggf. eine Rücktrittsversicherung über reservix ab. Für Fragen stehen Ihnen unsere Schulsozialarbeite- rin Frau Nandi (07502/94114-172), die Leiterin der Be- treuung Frau Neubrand (07502/94114-151) und Frau Ziegler von der Gemeinde Baindt (07502/9406-16) zur Verfügung. Herzliche Grüße Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bürgertheke ist ONLINE möglich unter: https://www. terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilun- gen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Genese- nennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines An- tigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis unaufgefordert bei Betreten des Rathauses vor und tragen Sie eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.02.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: Amtliche Bekanntmachungen Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Januar 2022 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Anzahl der Fahrzeuge Überschreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h Boschstraße 96 0 30 35 Schachenerstraße 36 0 30 29 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP Zustimmung zum Kauf - und Pachtvertrag im Zu- sammenhang mit der Errichtung einer E-Schnellla- desäule. Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung einen Kauf- und Pachtvertrag für die Errichtung einer E-Schnellladesäule abzuschließen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainfektionen Aktuelle Zahlen zu den Coronainfizierten in der Ge- meinde Baindt liegen leider nicht vor. Der Dashboard wird seit dem 02.02.2022 nicht mehr gepflegt. b) Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Insgesamt wurden 7.595 Antigenschnelltests im Janu- ar durchgeführt. Durchschnittlich sind dies pro Tag 245 Testungen. Insgesamt wurden 139 positive Ergebnisse registriert. Dies liegt im Vergleich zu anderen Stand- orten tendenziell eher im unteren Bereich. c) Regionalplan Der Regionalplan wurde als Satzung beschlossen und liegt dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Verbindlichkeitserklärung vor und muss noch genehmigt werden. Sobald eine Entschei- dung vorliegt, wird man sehen wie die weitere Vorge- hensweise (Klageerhebung der Kommunen oder des Zweckverbandes) sein wird. TOP 04 Bauantrag zum Neubau von 2 Mehrfamili- enhäusern mit je 5 Wohneinheiten und den erforderlichen Befreiungen von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Kiesgrubens- traße“ für die Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung des max. zulässigen Maßes von Einzelgaupen auf dem Flst. 211/7, Kiesgrubenstraße 10 und 12 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 211/7 in der Kiesgrubenstraße sollen zwei Wohngebäude mit je 5 Wohneinheiten, 10 Carports und 10 Stellplätzen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich des Mischgebiets Mi3 des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ (rechtskräf- tig 05.07.1996), weshalb die geplanten Gebäude nach § 30 BauGB zu beurteilen sind. Im Mischgebiet soll eine gleichmäßige Durchmischung von Wohnen und Gewer- be herrschen. Im Mi3 sind vorwiegend Gewerbebauten vorhanden, lediglich 1 Wohngebäude. Somit wird mit den beiden geplanten Wohngebäuden das Gleichgewicht im Gebiet besser erreicht. Im Dachgeschoss beider Wohnhäuser sollen auf der Nord-Ost-Seite der Dachflächen 2 Gaupen mit je 2,95 m Breite errichtet werden. Auf der Süd-West-Seite ist jeweils eine große Gaupe mit einer Breite von 8,47 m geplant. Dachaufbauten dürfen nach den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 1/3 der Trauflänge (hier 18,04 m) nicht überschreiten. Außerdem dürfen Einzelgaupen nur 2,50 m breit sein. 8 der 10 Carports sind auf der Grenze zum Flst. 211/6 geplant und ragen über die Baugrenze hinaus. Garagen und überdachte Stellplätze dürfen nur innerhalb, Stellplätze, die nicht überdacht sind, dürfen auch außer- halb des Baufeldes errichtet werden. Für die Überschreitung der Baugrenze mit den 8 Carports und die Überschreitung des Maßes für die Breite von Ein- zelgaupen und der Überschreitung der Gaupen auf der Süd-West-Seite, da sie breiter als 1/3 der Trauflänge sind, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes Kiesgrubenstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Die Abweichung ist städtebaulich ver- tretbar. Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes haben sich die Anforderungen bzgl. der Dämmwerte an die Bauteile deutlich verschärft, was zur Folge hat, dass Außenbauteile entschieden breiter sind. Gaupen mit nur 2,50 m Außen- maß sind bei heutigen Neubauten nicht mehr zeitgemäß. Durch die Öffnung des Dachgeschosses mit einer breiten Gaupe auf die Balkone in Süd-West-Richtung werden die Wohnräume heller und wohnlicher. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung der zulässigen Breiten der Dachaufbauten beim Bau- antrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit Car- ports und Stellplätzen wird erteilt. 2. Durch den Bau des Carports darf keine Sichtbehinde- rung entstehen. TOP 05 Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirt- schaftlichen Verkehrs im Schussental Frau Jungnitz und Herr Dornfeld teilen mit: Im Rahmen der Ausarbeitung des Verkehrsentwick- lungsplanes (VEP) haben sich die GMS-Gemeinden auf den Weg gemacht, eine gemeinsame strategische Rich- tung im Verkehrsbereich, für die nächsten zehn Jahre, zu definieren. In einer GMS-Verbandversammlung vom 15.07.2021 wurde dem VEP zugestimmt. Damit wurde die Verwaltung beauftragt die Maßnahmen zu konkretisie- ren, zu planen und umzusetzen. Der VEP beinhaltet in großen Umfang den Bereich „ÖPNV“, dessen Maßnahmen ein großes Potential in der Verkehrs- wende und das Rückgrat der Mobilität bilden. Hier stehen vor allem die Grobmaßnahmen zur Taktverdichtung und Linienkonzeption im Fokus. Die Modellierung des VEP’s ist Ausgangspunkt für die detailliertere Planung eines ÖPNV-Konzeptes, welche derzeit im Klimamobilitätsplan ausgearbeitet wird. Diese, durch Landesmittel von 80% geförderte Ausarbeitung, soll die planerische Brücke hin zu einer Mobilitätsgarantie, wie es das Land Baden-Würt- temberg vorsieht, ermöglichen. Derzeitige Situation Der zu erwartende Mehrbedarf an Verkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr, bringt die derzeit, im Stadtbus Ravensburg Weingarten, eigenwirtschaftlich organisier- ten Verkehre an die Grenze des Machbaren. Die tätigen Verkehrsunternehmen fahren dabei seit An- beginn der Erbringung der Verkehrsleistung auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Damit stehen sie im direkten Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zielkonflikt zwischen der Kompensation der Kostenstei- gerung und der Unterbreitung eines attraktiven Tarifan- gebotes. Seit der Corona-Pandemie hat sich die Situation der ei- genwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen weiter ver- schärft. Der Rückgang an Fahrgästen ist horrend, das öffentliche Leben kam zeitweise weitgehend in den Lock- down-Phasen zum Stillstand. Seit zwei Jahren sind die privaten Verkehrsunternehmen abhängig von den Co- rona-Hilfen und sichern den täglichen Bedarf an öffent- lichen Nahverkehren. Ausblick Zwischen der derzeitigen privatwirtschaftlichen Organi- sationsstruktur im Stadtbus Ravensburg Weingarten und den Plänen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs klafft eine große Lücke. Um den öffentlichen Nahverkehr im Schussental in die Zukunft führen zu können, bedarf es einer Neuaufteilung der Akteure sowie deren Aufgaben und Verantwortungen. Diesen Weg mit einem gemeinwirtschaftlichen Verkehr, gehen immer mehr Kommunen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern die Daseinsvorsorge an Mobilitätsbedarf weiterhin zu ermöglichen. Bei einem gemeinwirtschaftlich organisierten Verkehr übernimmt die jeweilige Verantwortungsgemeinschaft die Gestaltung des Verkehrsangebotes, sowohl in finanzieller als auch aus Angebotssicht. Da der Verkehr (Liniennetz) im Schussental historisch zusammengewachsen ist, Pen- delverkehre zunehmen und die Städte weiterwachsen, ist es naheliegend, dass die durch den Stadtbus bedienten Kommunen, in einer entsprechenden Organisationsein- heit, die Verantwortung übernehmen. Der privatwirtschaftlich organisierte Verkehr, welcher über Konzessionen und Betriebsdurchführungen wei- testgehend bis Ende 2026 abgesichert ist, Bedarf ab 01.01.2027 einer Neuorganisation. Alleine die Ausschrei- bung der Verkehre nimmt einen Zeitraum von zwei Jah- ren in Anspruch. Aus diesem Grund, ist es zeitliches Gebot sich über eine Verantwortungsgemeinschaft auszutau- schen, um rechtliche Kompetenzen abzubilden und Ver- kehrsleistungen gemeinsam festzulegen, später auszu- schreiben und zu bestellen. Die Gemeinderatssitzung dient einer ersten Sensibilisie- rung des Gemeinderates für die Herausforderung des ÖPNV’s der Zukunft im Schussental aus struktureller, rechtlicher Sicht und der betrieblichen Machbarkeit. Da- bei soll ein grober Überblick über die anstehenden Span- nungsverhältnisse im ÖPNV gegeben werden, aber auch ein grober gangbarer Weg skizziert werden. Um Entscheidungen in der Struktur des ÖPNV’s mit Weitsicht treffen zu können, ist es im ersten Schritt, Ziel die Mitglieder des Gemeinderats mitzunehmen. Da die Strukturen im ÖPNV sehr komplex sind, wird der GMS im Anschluss an die einzelnen Vorstellungen in den Ge- meinderäten, einen zentralen ÖPNV-Workshop, unter Hinzuziehung eines Fachjuristen, veranstalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Schussental zur Kenntnis. TOP 06 Vergabe der Ankerprojekte im Fischerareal - Informationen zum Quartiersplatz Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat ein offenes Konzeptvergabe- verfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbau-Projekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemein- schaftliche Parkierung und die Freianlagen des gesam- ten Baufelds. Die maximale Größe des Hochbauprojek- tes eines Akteurs darf grundsätzlich nicht mehr als einen Baukörper betragen. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzept- vergabeverfahren sehr unterschiedlichen Akteuren vor- gestellt. Leider konnten die meisten Termine pandemie- bedingt nur digital stattfinden. In der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurden die Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Kon- zeptvergabeverfahren vom Rat festgelegt. Im Juni 2021 wurde die Ausschreibung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Die Umsetzung des städtebaulichen Ent- wurfs in einen Bebauungsplan hat sich als sehr aufwen- dig herausgestellt, so dass die Rechtskraft erst mit Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 19.11.2021 erreicht wurde. Dadurch wurde der Abgabetermin für das Ankerprojekt auf den 29.11.2021 verschoben. Bis zum Abgabetermin wurden insgesamt sechs bewert- bare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rah- men der Bewerbungsprüfung wurden die Akteure aller Bewerbungen zu einem Gespräch eingeladen. Die Be- werbergespräche fanden am 21.12.2021 in standardisier- ter Form in Präsenz statt. Im Anschluss wurden bis zum 19.01.2022 die finalen Bewerbungen von den Akteuren eingereicht. Der am 29.01.2022 nicht öffentlich tagende Bewertungs- ausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grund- lage der vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkri- terien untereinander vergleichend bewertet. Hierzu lag ihm ein Vorprüfbericht vor, in dem die eingegangenen Bewerbungen ausführlich vorgestellt wurden. Hierbei wur- den die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Gemeinde Baindt bewertet. Beschluss: 1. In der ersten Vergabephase der offenen Konzept- vergabe im Fischerareal, der Ankervergabe, werden auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprü- fung und der Sitzung des Bewertungsausschusses am 29.02022 die Bewerbung Nr. 5 (Bauträger Z & K Wohn- bau, Cadolzburg) für das Baufeld 1 und die Bewerbung Nr. 4 (Bauträger Heiss Himmelhaus Projektbau, Kirch- heim unter Teck) für das Baufeld 2 ausgewählt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden aus- gewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen abzuschließen. 3. Der Umfang der in der Anlieger-Vergabe zur Verfü- gung stehenden Baukörper wird um die drei nördli- chen Baukörper im Baufeld 2 ergänzt. 4. Die Terminschiene der Anlieger-Vergabe wird ange- passt. Die Vergabeentscheidung erfolgt Anfang No- vember 2022. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 TOP 07 Gebäude am Dorfplatz - weitere Vorgehens- weise Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Entscheidung am Dorfplatz ein Gebäude für die ört- liche medizinische Versorgung zu errichten, hat den Ge- meinderat im vergangenen Jahr umfassend beschäftigt. Der Gemeinderat beschloss, dass ein Gebäude angren- zend an den Dorfplatz mit der Nutzung als Gesundheits- zentrum errichtet wird. Am 11. Mai 2021 hat das Gremium den Beschluss gefasst, die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen mit der Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und der Erstellung einer Total- unternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktio- nalen und technischen Baubeschreibung zu beauftragen. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Fragestellungen geklärt, von der Prüfung, ob ein Bebauungsplan erfor- derlich ist, über die Zahl der notwendigen Stellplätze bis hin zu der gutachterlichen Beurteilung, ob sich durch das Gebäude eine Veränderung der Lärmbelastung für die umgebende Bebauung ergibt. Im gesamten Kontext ist zu beachten, dass die Ortsmitte, mit dem Dorfplatz, der Fläche für das neue Gebäude und dem Parkplatz im Gebiet der Ortskernsanierung II liegt. Hier gilt es einen vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. In der Regel gilt für die Ortskernsanierung ein Zeitraum von acht Jahren. Begonnen im Jahr 2014 war das zuerst gesetzte Fristende mit Ablauf des Jahres 2022. Nach Verhandlungen, zuletzt mit dem Regierungspräsidium Tübingen, konnte eine Verlängerung der Frist bis Mitte 2025 erreicht werden. Die Ortskernsanierung II beinhaltet darüber hinaus auch die Entwicklung des Fischerareals im Rahmen der Kon- zeptvergabe, die Erschließung der Fischerstraße mit dem Nachbarschaftsplatz, die Gestaltung der Ortsmitte mit Dorfplatz und Parkplatz, die Ordnung der örtlichen Ver- kehre mit Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen, Rad- schutzstreifen usw. Bereits im vergangenen Sommer wurden Vertragsent- würfe an die künftigen Nutzer des Gebäudes am Dorf- platz versandt. Vertragsverhandlungen haben sich da- ran angeschlossen, die im weiteren Verlauf schleppend vorangingen. Ursprünglich war geplant im Oktober 2021 in die Totalunternehmerausschreibung zu gehen, dieses Ansinnen wurde im weiteren Verlauf auf den November, dann auf den Dezember und zuletzt auf den Beginn die- ses Jahres geschoben. Letztendlich liegen uns schriftliche Rückmeldungen zu den Verträgen erst seit kurzem vor, die im Folgenden weiteren Klärungsbedarf mit sich brin- gen. In wichtigen Punkten konnte bis heute keine Einigung gefunden werden. Die zeitliche Enge mit Blick auf den Ab- lauf des Förderzeitraumes führen nun zu einer kritischen Überprüfung des Weiteren Vorgehens. Nach wie vor ist ein Gebäude, das die Infrastruktur unse- rer Gemeinde stärkt an dieser Stelle richtig und zukunfts- fähig. Es gibt dem Dorfplatz einen Rahmen, steigert die Aufenthaltsqualität und lässt eine wirkliche Ortsmitte ent- stehen. Darüber hinaus trägt die im Gebäude geplante medizinische Versorgung für unserer Bürgerinnen und Bürger zur vollumfänglichen Abdeckung aller zur Da- seinsvorsorge notwendigen Dinge in der Gemeinde bei. Die Verwaltung empfiehlt zum jetzigen Zeitpunkt von der Totalunternehmerausschreibung Abstand zu nehmen. Die sich schwierig gestaltenden Vertragsverhandlungen in Kombination mit stetig steigenden Baukosten, einer un- überschaubaren Situation am Markt für Planungs- und Bauleistungen und der damit einhergehende enorme Zeitdruck, lassen den Erfolg des Projektes im Moment fraglich erscheinen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Voraussetzungen zu schaffen, dass das Gebäude angrenzend an den Dorf- platz und mit der geplanten Nutzung, wie vom Gemeinde- rat beschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt verwirklicht werden kann. So ist bei der weiteren Gestaltung der Orts- mitte zu beachten, dass die Außengeometrie des Platzes zu einem künftigen Gebäude passt. Darüber hinaus sind die Leitungsverläufe so auszurichten, dass eine Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Beschluss: 1. Die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baube- schreibung wird aktuell nicht weiterverfolgt. 2. Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Ortsmitte wird die Fläche für das beschlossene künftige Gebäude vorbereitet. Die Leitungsverläufe werden so ausgerichtet, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Bebauung erfol- gen kann. 3. Der Förderantrag für die Bushaltestelle ist wie vorge- stellt zu stellen. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes a) Zubehör für Bauhoffahrzeug Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass für das Fahrzeug des Gemeindeelektrikers noch ein Regalsystem be- nötigt wird. Es wurden zwei vergleichbare Angebote eingeholt. Beschluss: 1. Dem Kauf eines Regalsystems der Firma Würth für ein Bauhoffahrzeug zum Preis von 2.805,09 € wird zugestimmt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. b) Jumpatakurse SV Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass am 01.02.2022 ein Webex-meeting mit den Fraktionssprechern, Ver- tretern des SV Baindt und der Verwaltung stattgefun- den hat. Bei diesem Meeting wurde besprochen, unter welchen Voraussetzungen dem SV Baindt die Durch- führung von Jumpatakursen in bzgl. der Nutzung der großen Sporthalle ermöglicht wird. Man war sich einig, dass Jumpatakurse an den Wochenenden nicht stattfinden und als Veranstalter explizit der SV Baindt auftritt. Nachdem die Verwaltung dem SV Baindt einen überarbeiteten Hallenbelegungsplan vorgelegt und einen geeigneten Platz zum Lagern der Trampoline vorgeschlagen hat, können die Jumpatakurse wieder durchgeführt werden. c) Hundekotbeutel Es wurde berichtet, dass gefüllte Hundekotbeutel wahllos in der Landschaft entsorgt werden. d) Sitzungsvorlagen der Gremiumssitzungen Die Verwaltung wurde gebeten, dass bei den Sitzungs- vorlagen die Namen externer Personen (Planer, Gut- achter usw.) aufgeführt sind, wenn diese an der Sit- zung teilnehmen. e) Hochwassergefahr/Überschwemmung Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob bzwwelche Maßnahmen die Gemeinde Baindt getroffen hat, um eine eventuelle Überschwemmung eines Gebäudes in der Marsweilerstraße unterhalb des Pfarrhauses zu verhindern. Ursächlich ist hierfür das Dach eines Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 benachbarten Gebäudes. Bei dem betreffenden Ge- bäude wurden die Dachrinnen gereinigt, zudem wur- den benachbarte Bäume zurückgeschnitten, so dass eine Verstopfung der Dachrinne durch Laub und Moos minimiert wird und das Wasser abfließen kann. Da der Dachvorsprung jedoch sehr groß ist, wird sich bei Starkregen das Überlaufen der Dachrinne nicht ver- hindern lassen, so dass das Wasser Richtung Mars- weilerstraße abfließt. f) Radweg Sulpach-Mochenwanger Straße Mitglieder des Gemeinderats tun sich in ihrer Argu- mentation schwer, wenn man von Bürgerinnen und Bürgern gefragt wird, warum der Radweg nicht durch- gängig bis zur Mochenwanger Straße gebaut wird. Kämmerer Abele teilt mit, dass mit dem Bauende des Radweges ein Kompromissvorschlag gefunden wurde. Es haben mit Regierungspräsidium, Straßen- verkehrsbehörde und Polizei auf Veranlassung des Straßenbauamts und der Gemeinde Baindt mehrere Besprechungen im Rathaus Baindt stattgefunden. Ziel war es, Lösungsmöglichkeiten für aufgezeigte kritische Punkte zu finden. Die Ergebnisse wurden in Protokol- len niedergeschrieben und in die Planung mit einge- arbeitet. Da bei den Punkten (L284) auch das Land Baden- Württemberg betroffen war und eine schnelle Lösung nicht in Aussicht gestellt werden konnte, wur- de das jetzige Bauende der geplanten Maßnahme in Höhe des Hofes Sulpacher Straße 186 festgelegt. Das Straßenbauamt mit Straßenverkehrsbehörde so- wie die Polizei wurden in der Planung angehört und unterstützten die Maßnahme bzw. den eingereichten Kompromissvorschlag. Die Gemeinde hat eine sehr gute Förderquote von Bund und Land bis zur Sulpa- cher Straße 186 erhalten. Hätte die Gemeinde Baindt auf einen Bau bis zur L284 gepocht, wäre die Förde- rung auf Grund des Sicherheitsaudits in Frage gestellt worden und das ganze Projekt wäre gescheitert. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 19. Februar und Sonntag, 20. Februar Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Februar Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Sonntag, 20. Februar Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Horst Ziegler feierte am 14.02.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona-Vorschriften ab. Februar 24.02. Befreien: Kindergärten, Klosterwiesenschule und Heimsonderschule 27.02. Narrenmesse März 05.03. Landjugend: Funken Kiesgrube 08.03. Gemeinderatssitzung SKH 11.03. Tinnisclub Baindt JHV SKH 12.03. Schützengilde JHV SKH 13.03. Musikverein JHV SKH 16.03. Schulanmeldung KWS 16.03. Seniorentreff: Filmmittag BSS 18.03. SV Baindt JHV SKH 19.+20.03. Alpinteam Jugendlager 23.03. Förderverein KWS JHV Aula KWS 27.03. Musikkonzert und Chor SKH 31.03. Taekwondo Baindt JHV SKH Bücherei Die Bücherei ist in den Ferien ge- schlossen In den Fasnets-Ferien bleibt die Bücherei geschlossen. Von Freitag, den 25.02.2022 bis Freitag, den 05.03.2022 ist die Bücherei nicht ge- öffnet. Die normalen Öffnungszeiten beginnen wieder am Mon- tag, den 07.03.2022. Zur Information Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Das Forstamt informiert Die Nachfrage nach Holz ist für das erste Halbjahr 2022 erfreulich gut. Dies betrifft sowohl Nadelholz (Fichte, Tan- ne, Lärche) als auch Laubholz (Eiche, Esche, Buche). Der Preis für Fichte hat sich im Vergleich zu den Jahren 2018 bis 2020 deutlich erholt. Im Sommer 2020 gab es für die Fichte, wegen bundesweit gewaltiger Schadholzmengen, einen historisch niedrigen Preis. Die Klimaprogosen deuten auf vermehrt trocken-warme Sommer und häufigere Stürme hin. Die Risiken für Fich- tenbestände dem Borkenkäfer oder einem Sturm zum Opfer zu fallen nehmen deutlich zu. Nutzen Sie den aktuell guten Holzmarkt und schlagen Fichten-Frischholz ein. Dies gilt für Durchforstungen aber auch für Endnutzungen. Auch die vom Eschentriebster- ben betroffenen Eschen können zu guten Preisen ver- marktet werden. Bitte wenden Sie sich, was den Holzeinschlag anbetrifft, an Ihren zuständigen Revierförster. Für die Vermarktung des Holzes steht die Holzverwer- tungsgenossenschaft Oberschwaben (www.genoholz.de) bereit. Klimaschutz - einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 15: Klimafreundlich Reisen Der Klimaschutz spielt auch beim Thema Reisen eine immer größere Rolle. Dabei kommt es nicht nur auf die Wahl des Reise- ziels an, sondern auch auf die Urlaubsform. Mit jeder Fernreise per Flugzeug hinterlassen Sie einen gewaltigen Fußabdruck. Ein Flug von Deutschland auf die Kanarischen Inseln und zurück zum Beispiel verursacht pro Person rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente. Damit ver- ursacht man mit einer Flugreise schon mehr Treibhausga- semissionen als ein durchschnittlicher Deutscher pro Jahr für Auto, Bus und Bahn (rund 1,5 Tonnen CO2-Äquivalente). Auch Kreuzfahrten verursachen besonders hohe Kohlen- dioxidemissionen. Bei einer 7-tägigen Mittelmeerkreuz- fahrt fallen beispielsweise pro Person ebenfalls rund 1,9 Tonnen CO2-Äquivalente an, wobei meistens noch die Flü- ge zur An- und Abreise hinzugerechnet werden müssen. Deutsche Rentenversicherung Jahresmeldung für 2021 prüfen: Bares Geld für die Rente Im Laufe des ersten Quartals 2022 sollten Beschäftigte von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2021 be- kommen. Aus dieser geht hervor, in welchem Zeitraum die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigt waren und was sie verdient haben. Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät deshalb, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Wich- tig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungs- nummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an den Arbeit- geber oder die Krankenkasse wenden und die Jahres- meldung berichtigen lassen. Denn fehlerhafte Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren. Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG Betrugsmaschen am Telefon TWS machen auf unseriöse Anrufe aufmerksam - kei- ne Zählernummer oder persönliche Daten herausgeben Aktuell melden sich wieder vermehrt dubiose Anrufer bei Kundinnen und Kunden der TWS. Sie tun so, als ob sie im Auftrag der TWS handeln würden und fragen Zählernum- mer, Kundennummer und manchmal auch Kontoverbin- dungen ab. Über diese Masche wollen sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag ergaunern. Die TWS warnt da- vor, vertrauliche Angaben am Telefon zu machen. Dazu zählt auch die Zählernummer. Sie ist für das unseriöse Ge- schäft so wichtig wie die Bankverbindung. „Uns berichten derzeit etliche Kundinnen und Kunden von Anrufern, die auf unlauterem Kundenfang sind“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS. Er fügt an: „Die Anrufer wollen an die Zählernummer kommen, um so den beste- henden Liefervertrag mit der TWS kündigen zu können und einen neuen Vertrag mit dem Unternehmen abzu- schließen, für das sie arbeiten.“ Die Begründung ist immer dieselbe: Sie weisen auf die aktuell hohen Energiepreise hin und werben mit einem vermeintlich günstigeren An- gebot, das man aber schnell annehmen müsse, bevor die Preise weiter steigen. „Das klingt im ersten Moment nach einem vertrauenserweckenden Angebot, dahinter steckt aber eine unredliche Masche, zumal die bei dieser Aktion genannten Preise weit höher sind als die der TWS“, betont Robert Sommer und ergänzt: „Wir wissen außerdem von Anrufen, bei denen sich die Betrüger als Mitarbeitende der TWS ausgegeben haben. Wir fragen aber niemals die Vertragsdaten am Telefon ab. Wir haben die Daten unserer Kunden.“ Betroffene Kunden erfahren vom ungewollten Anbie- terwechsel erst, wenn die Kündigung des alten und die Lieferverträge des neuen Anbieters im Briefkasten lan- Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 den. Verunsicherte Kunden können sich telefonisch unter 0751/804-4980 an den Kundenservice der TWS wenden. Ungewollte Vertragsabschlüsse sofort widerrufen Bevor eine wichtige Frist abläuft, sollen sich Opfer der Be- trugsmasche umgehend mit der TWS in Verbindung set- zen: „Bei einem Vertragsabschluss am Telefon, im Internet oder an der Haustür haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erläutert Robert Sommer und versichert: „Wir unterstützen betroffene Kunden und helfen beim Wi- derruf.“ Außerdem gut zu wissen: Werbliche Anrufe ohne Einwilligung in Telefonwerbung sind nicht erlaubt und können bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. EnBW Energie Baden-Württemberg AG Der EnBW-MacherBus fährt auch 2022 wieder durch Baden-Württemberg und hilft vor Ort Bewerbungsfrist für ehrenamtliche und gemeinnützige Projekte läuft bis 28. März 2022. Die Macher*innen von EnBW haben auch im letzten Jahr kräftig angepackt und gemeinnützige Projekte in Ba- den-Württemberg umgesetzt. An die 30 Projekte hat das EnBW MacherBus-Team insgesamt schon realisiert und auch 2022 juckt es den freiwilligen Helfer*innen schon wieder in den Fingern spannende Herzensprojekte an- zugehen. Wo der Bus in diesem Jahr Station macht, entscheidet ein Wettbewerb. Bis 28. März 2022 können sich Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, bewerben. Das Projekt sollte sich in einer der drei Kategorien - „Kinder und Jugendliche“, „Senioren und Soziales“ oder „Tiere und Umwelt“ - einordnen lassen. Eine interne Jury aus EnBW Mitarbeiter*innen wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist aus allen Bewerbungen je drei Projekte pro Kategorie aus. Vom 6. bis 15. Mai 2022 kann dann online für die Favoriten abgestimmt werden. Gewinner des Wettbewerbs sind die drei Projekte, die in ihrer Kategorie jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Zusätzlich zu den Gewinnern wird die EnBW-Jury selbst ein viertes Gewinnerprojekt auswählen. Im Som- mer rücken die EnBW-Macher*innen dann mit Kraft und Köpfchen je einen Tag lang an. Mit im Gepäck sind bis zu 5.000 €, mit denen Kosten für Material und Fachpersonal gedeckt werden können. Die EnBW beobachtet die Entwicklung zum Coronavi- rus (COVID-19) sehr genau. Falls erforderlich erfolgt die Umsetzung der Projekte auch unter Einhaltung geltender Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Für Bewer- bungen ist es auf jeden Fall von Vorteil, wenn sich das Wunschprojekt im Freien umsetzen lässt. Alle Informationen zur Bewerbung und das Bewerbungs- formular finden Sie unter www.enbw.com/macherbus Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LKK verschickt Gesundheitskarten Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) tauscht aktuell die Gesundheitskarten aus, die älter als fünf Jahre sind. Die LKK weist darauf hin, dass deshalb nicht alle Gesund- heitskarten (eGK) ausgetauscht werden. Unerheblich ist auch, wenn auf der Rückseite der eGK noch eine längere Gültigkeitsdauer genannt ist. Diese Gültigkeit gilt nur für die darauf abgebildete Europäische Gesundheitskarte (EHIC). Die Karten werden nach und nach ausgetauscht. So kann es sein, dass in einer Familie nicht alle Personen gleich- zeitig ihre neue Karte erhalten. Im Sommer werden dann alle Versicherten versorgt sein. Bei der Versorgung mit den neuen Karten kann es in Ein- zelfällen dazu kommen, dass die alte Karte nicht mehr funktionsfähig ist, die neue aber noch aussteht. In solchen Fällen kann eine Ersatzbescheinigung per E-Mail an ver- sicherung@svlfg.de angefordert werden. Der LKK ist bekannt, dass es bei den neuen Karten in einigen Arztpraxen zu Problemen beim Einlesen kommt. Dies betrifft nicht nur die Karten der LKK. Grund dafür ist fast immer ein fehlendes „Update der Software“ beim Arzt oder eine elektrostatische Aufladung der Karte. Die Ärzte werden in solchen Fällen gebeten, sich mit dem Software-Hersteller ihrer „Konnektoren“ bzw. des Pra- xisverwaltungssystems in Verbindung setzen. Die Karten der LKK sind voll funktionsfähig. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Bodenanalyse in Echtzeit Stenon-Spaten für Landwirte und Hobbygärtner Die aktuelle Situation am Düngemarkt erfordert eine genaue Berechnung der im Boden verfügbaren Nährstoffe, um eine genau abgestimmte Düngung durchführen zu können. Wir bieten unseren Landwirten und Hobbygärtner die Möglichkeit der Bodenan in Echtzeit mit dem Stenon-Spaten. Sie erhalten gleich vor Ort die gemessenen Werte von Stickstoff, Nmin, Phosphor, Kalium, Magnesium, Humus u.v.m. können Sie Ihre Pflanzen bedarfsgerecht düngen und schonen dabei die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Ansprechpartner: Hubertus Kleiner, Tel.: 07585/9307-10 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Bodenanalyse in Echtzeit Stenon-Spaten für Landwirte und Hobbygärtner Die aktuelle Situation am Düngemarkt erfordert eine ge- naue Berechnung der im Boden verfügbaren Nährstof- fe, um eine genau abgestimmte Düngung durchführen zu können. Wir bieten unseren Landwirten und Hobbygärtner die Möglichkeit der Bodenanalyse in Echtzeit mit dem Stenon-Spaten. Sie erhalten gleich vor Ort die gemes- senen Werte von Stickstoff, Nmin, Phosphor, Kalium, Magnesium, Humus u. v. m. So können Sie Ihre Pflanzen bedarfsgerecht düngen und schonen dabei die Umwelt und Ihren Geldbeutel. Ansprechpartner: Hubertus Kleiner, Tel.: 07585/9307-10 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. Februar– 27. Februar 2022 Gedanken zur Woche Unendlichkeit Es gibt Augenblicke in unserem Leben, in denen Zeit und Raum tiefer werden und das Gefühl des Daseins sich unendlich ausdehnt. Charles Baudelair Samstag, 19. Februar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 († Sieglinde Kösler, Hilda und Fritz Blank, Pau- la und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Helene und Adelbert Ste- inhauser, Rosemarie Sterk, Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Anni Maier, Besilic Vida, Jahr- tag: Roza Juresec) Sonntag, 20. Februar - 7. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit der Kleinen Kirche Dienstag, 22. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 23. Februar 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier ab 15.30 Uhr Baindt -Anprobe der Erstkommunion - Gewänder ab 16.00 Uhr Baindt - Probe für Vorstellgottesdienst der EK-Kin- der und .... Donnerstag, 24. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 25. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 26. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 27. Februar - 8. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baindt und Baienfurt, musikalisch umrahmt vom Musikverein Baindt (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B. werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18 Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag, 24. Februar geschlossen Freitag, 25. Februar geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Corona, Missbrauch, Priestermangel .... Baustellen, Baustellen, Baustellen .... Eine Baustelle ist dann erträglich, wenn es vorwärts geht. Der synodale Weg, Out ich Church ermutigen, sich den Baustellen zu stellen im persönlichen Leben und in den Bereichen, in denen wir Verantwortung tragen. Auch als Kirchengemeinde sind wir darauf angewiesen, dass Men- schen uns unterstützen, an den Baustellen weiterzuar- beiten. Für jede Unterstützung sage ich ein herzliches Vergelt’s Gott! Bernhard Staudacher Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Taizé- und Assisifahrt für Jugendliche und junge Er- wachsene Das katholische Jugendreferat RV lädt dazu ein: Assisi - (ab 16 J.) 19. - 24. April, 350/400 € DZ Taizé - (ab 15 J.) 5.-12. Juni, 155 € Nähere Info: https://allgaeu-oberschwaben.bdkj.info/ Oder übers Pfarrbüro Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. d´ Welt, d´Kirch und dr Narraschopf Sonntag 27. Februar 2022 - 10 Uhr - Kirche St. Johannes Baptist Baindt Baindt & BaienfurterBaindt & BaienfurterBaindt & Baienfurter Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Narrenmesse 2022 Baindt & Baienfurter Die Narrenmesse aus Baindt wird im Anschuss an den Gottesdienst auf unsererm Youtube-Kanal der Seelsor- geeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die Youtube Suchfunktion unter Seelsor- geeinheit Baienfurt-Baindt oder auf der Startseite unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de) ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Zukunftsplan: Hoffnung Das ist das diesjährige Motto des Weltgebetstags der Frauen, der am Freitag, den 4. März 2022 bei uns in Baienfurt stattfindet. Wir in Bai- enfurt - Baindt feiern mit Menschen rund um den Globus Gottesdienst um 19:00 Uhr in der katholischen Kirche. Dazu laden wir Sie ganz herzlich ein. In diesem Jahr haben wir eigentlich drei Gastgeberländer: England - Wales - Nordirland. Den Spuren der Hoffnung nachzugehen dazu laden uns die Frauen aus diesen Län- dern ein. Den Bibeltext finden wir in Jeremia 29, 11-14: Ich weiß, was ich mit euch vorhabe, Pläne des Friedens und nicht des Unglücks; ich will euch Zukunft und Hoffnung geben. Wenn ihr mich ruft, wenn ihr kommt und zu mir betet, werde ich euch hören. Wenn ihr mich sucht, werdet ihr mich finden; ja wenn ihr von ganzem Herzen nach mir fragt, werde ich mich von euch finden lassen. Ich werde euer Schicksal zum Guten wenden... Den Spuren der Hoff- nung nachzugehen, dazu laden die Frauen aus England - Wales - Nordirland ein. Gemeinsam wollen wir Hoffnung entstehen lassen in unserem Leben, in unserer Gemein- schaft, in unserem Land und in der Welt. Der Gottesdienst findet auch in diesem Jahr aufgrund des großen Kirchenraumes in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewährtes Hygienekonzept, an das wir anknüp- fen können. Mit Mund-Nasenschutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit gemeinsam zu be- ten, den Gottesdienst vor Ort feiern. Auf die sehr beliebte anschließende Feier im Gemeindehaus müssen wir in diesem Jahr leider noch einmal verzichten. Was bleibt ist die Hoffnung. Für die, denen es wohler dabei ist, diesmal von zuhau- se mitzufeiern, freuen wir uns sehr, dass der Sender Bi- bel TV am Freitag, den 4. März 2022 einen Gottesdienst zum Weltgebetstag senden wird. Der 60-minütige Got- tesdienst wird um 19:00 Uhr ausgestrahlt. Parallel läuft eine große Online-Premiere des Gottesdienstes über den YouTube-Kanal des Weltgebetstages sowie deren Face- book-Seite. Was: Gottesdienst zum Weltgebetstag 2022 Wann: Freitag, 4. März 2022, um 19:00 Uhr Wo: Sender Bibel TV Wiederholungen: Samstag, 5. März 2022, 14:00 Uhr sowie Sonntag, den 6. März 2022, 11:00 Uhr. Über Länder und Konfessionen hinweg engagieren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebetstag und machen sich stark für Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutschland besuchen in ge- wöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Got- tesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten - wenn auch wie- der in ungewohnter Form. Für das WGT-Team Petra Neumann-Sprink Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 20. Februar Sexagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 Mittwoch, 23. Februar 15.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 16.00 Uhr Gruppe 1 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus - 17.00 Uhr Gruppe 2 Sonntag, 27. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Heute keine Kinderkirche !!! _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Hingehört! Niemand wird am Sterbebett bereuen, zu viel Zeit mit sei- ner Familie verbracht zu haben, sich für andere eingesetzt und die Freundschaft mit Gott gesucht zu haben. Deshalb fordert uns der Wochenspruch heraus: Ohren auf! Die Gelegenheit beim Schopf ergreifen - als wäre der richtige Augenblick ein Mensch, der vorne eine Locke hat, am Hinterkopf aber eine Glatze: Nur wer den Moment ergreift, verpasst ihn nicht. Wenn du hier reden hörst, ist der, der sich dein Leben ausgedacht hat. Vor ihm stehst du eines Tages und kannst dich nicht da- mit herausreden, wie viel du zu tun hattest. Wenn die Masken fallen, wird hinter die Fassaden di- rekt ins Herz geschaut. Deshalb ergreif die Chance beim Schopf, wenn Gott mit dir redet und mach einen Anfang mit ihm: Heute, wenn ihr Gottes Stimme hört, verschließt eure Herzen nicht! Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ ACHTUNG - KEIN KREATIVER MONTAG Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unserem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pau- sieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestalten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epide- miologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände viele kreative Ideen und freuen uns schon auf ein Wiedersehen und vielleicht eine Umsetzung der Ideen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Hauptversammlung 2022 Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 13.03.2022 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessier- te herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verordnung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: 2. Vorsitzender (für 2 Jahre) Schriftführer (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) 1 Beisitzer (für 1 Jahr) 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 9. Vorschau 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass nehmen wir keine Ehrungen vor. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 13.03.2022 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Verord- nung). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: Kassierer (für 2 Jahre) Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2022 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 06.03.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Narrenzunft Raspler e.V. Am Fasnetsonntag, den 27.02.2022 gestalten die Raspler zusammen mit der Narrenzunft Henkerhaus Bai- enfurt den Narrengottesdienst um 10.00 Uhr in Baindt. Im Anschluss bieten die Raspler einen Kuchenverkauf und ein kleines Sortiment an Fasnetsartikel neben dem Eingangsbereich der Schenk- Konrad- Halle ab 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr an. Gerne könnt Ihr bereits jetzt schon unsere schön deko- rierten Fenster am Raspler- Stüble anschauen. Wir würden uns über Euren Besuch freuen. Der Zunftrat Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2022 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig usw. Falls Sie uns dies gern als Spende zur Verfügung stellen möch- ten, dürfen Sie sich bei Ricco Wöhr (017643570826) an- melden. Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am 12.03.2022 um 18.00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung der Jahreshauptversamm- lung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen 7. Veranstaltungen 8. Anträge 9. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 26.02.2022 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, Marienplatz 13, 88212 Ravensburg, E-Mail: schuetzengilde-baindt@ web.de einzureichen. Wir bitten um eine Teilnahmerückmeldung bis zum 05.03.2022 an die oben genannten Adressen. Coronabe- dingt bieten wir keine Speisen an. Die Veranstaltung fin- det unter Einhaltung der 2G Regeln statt. Bitte beachtet die jeweils aktuelle Corona-Verordnung. Wir freuen uns, auf euer Kommen. Patrick Pfau 1. Vorsitzender Schützengilde Baindt 1925 e.V. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Durch Wiesen und Wälder im Amtzeller Hinterland Von Amtzell aus wandern wir im Wald nord- wärts entlang des Eggenbachs zum einsamen Hof mit Humor bei Lutzenhaus. Über Reibeisen und den Kapel- lenweg, mit hoffentlich schöner Bergsicht, kommen wir wieder nach Amtzell zurück. Wann: Dienstag, 22.02.2022 um 12.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Rückkehr ca. 18.30 Uhr Gehzeit: ca. 3,5 Std./ 12 km/ 160 hm Fahrpreis: 4,50 € für Mitglieder Einkehr: vorgesehen, nach der Wanderung Bitte aktuelle Pandemie-Regeln beachten, sonst dürfen wir Sie trotz Anmeldung ggf. nicht mitnehmen. Aktuell gilt 3G Anmeldung ab 18.02.2022, T. 0151-12952100 (über AB) oder 0751/46672 Wanderführung: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com Trinken (mind. 1/2 l), Vesper, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen! Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Einladung zur Versammlung der Jagd- genossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fronreute Am Freitag, 11. März 2022 findet um 19:30 Uhr im Landju- gendheim in Fronhofen eine Versammlung der Jagdge- nossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fron- reute statt. Aufgrund der erforderlichen Einlasskontrollen werden alle Jagdgenossen gebeten, sich ab 19:00 Uhr im Land- jugendheim einzufinden. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung 3. Abstimmung der Jagdgenossen über die Teilnahme von Mitarbeitern des Büros Klein und Leber GbR an der Jagdgenossenschaftsversammlung 4. Feststellung der anwesenden und vertretenen Mitglie- der (Jagdgenossen) und der durch diese gehaltenen Flächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk 5. Beschluss über die Verwaltung der Jagdgenossen- schaft 6. Ggf. Wahl des Jagdvorstandes (bei Beschluss über Selbstverwaltung Jagdgenossenschaft) 7. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft 8. Wahl der Mitglieder der Jagdbeiräte der Jagdgenos- senschaft 9. Festlegung der Modalitäten der Verpachtung 10. Verschiedenes Zu dieser Versammlung werden alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Fronreute herzlich ein- geladen. Jagdgenossen sind alle Eigentümer von bejag- baren Grundflächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Fronreute, welchem durch Abrundungs- bzw. Tauschver- träge auch Teilflächen der Gemarkungen Baindt, Berg, Ebenweiler und Wolpertswende angegliedert sind. Hinweise: Ein Jagdgenosse kann sich durch Vollmacht vertreten las- sen (einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unse- rer Homepage www.fronreute.de unter Aktuelles). Er ist hierdurch an sämtliche in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse oder Entscheidungen gebunden. Die Sitzung der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffent- lich. Nur Jagdgenossen oder deren bevollmächtigte Stell- vertreter haben Zutritt und Stimmbefugnis. Beschlüsse bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesen- den und vertretenden Jagdgenossen als auch der Mehr- heit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflä- che. Fronreute, 08.02.2022 gez. Oliver Spieß Bürgermeister Ambulanter Hospizdienst Weingarten Ein Spaziergang ... macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Kör- per, Geist und Seele wohltun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wegbegleitung: Dorothea Baur, Mitarbeiterin Ambulan- ter Hospizdienst Weingarten Mittwoch, 23. Februar 2022, 15 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Reutebühl, Weingarten Stiftung Liebenau Inklusive Ferienbetreuung findet wie- der statt und benötigt Betreuende Nachdem im letzten Jahr die inklusive Ferienbetreuung der Stiftung Liebenau für Vor- und Grundschulkinder auf- grund der Pandemie nur bedingt stattfinden konnte, dür- fen sich Kinder mit und ohne Einschränkungen in diesem Jahr wieder darauf freuen, in Hegenberg die Ferienzeit gemeinsam zu genießen. Buntes Programm mit Motto Ob Unterwasserwelt, Dschungel oder Wilder Westen – das Organisationsteam um Theresa Amann lässt sich immer wieder kreative Ideen einfallen. Bastelarbeiten, Spiele und auch eine kleine Theateraufführung, immer passend zum Thema, werden für die Kinder ausgear- beitet. „Wir freuen uns in diesem Jahr besonders darauf. Denn die letzten zwei Jahre waren nicht einfach sowohl für die Kinder als auch für Eltern. So können wir ein wenig mithelfen, die Sorgen, die die Pandemie mit sich brachte, eine Zeit lang zu vergessen.“, so die Koordinatorin der Fe- rienfreizeit. In diesem Jahr lautet das Motto im Sommer „Einmal um die Welt.“ Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Angebot und Hygiene In den Oster-, Pfingst- und Herbstferien sowie vier Wo- chen in den Sommerferien wird das Programm angebo- ten. Selbstverständlich gelten dann jeweils die aktuellen Hygienebedingungen. Die Gruppengrößen werden ent- sprechend minimiert, um die Gesundheit der Kinder und Betreuenden weiterhin zu gewährleisten. Projektpartner Solch ein Projekt braucht auch Partner, deshalb bildet die Stiftung Liebenau gemeinsam mit der Caritas Boden- see-Oberschwaben, dem Bildungszentrum St. Konrad in Ravensburg sowie dem BDKJ Dekanat Ravensburg und der Gemeinde Meckenbeuren eine Veranstaltergemeinschaft. „Wir sind sehr dankbar, dass wir seit vielen Jahren Unter- stützung für dieses inklusive Projekt bekommen.“, so Amann. Betreuungspersonal gesucht Ebenso werden sowohl für die Samstags- als auch für die Ferienbetreuung noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. Der ideale Ferienjob bietet einen ersten Einblick in die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Einschränkungen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, und es gibt eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit. Der Spaß soll dabei natürlich auch nicht zu kurz kommen. Anmeldung Anmeldungen für die Ferienbetreuung und auch für Be- werbende nimmt Theresa Amann unter Telefon 07542 10-2403 oder ferienbetreuung@stiftung-liebenau.de ent- gegen. Weitere Infos gibt es auf der Webseite: www.stif- tung-liebenau.de/ferien Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee Online-Seminar für Frauen digital auch 2022 „Grenzen setzen - ohne zu verletzen“.für den beruflichen und privaten Kontext. „Wir Frauen sind stärker, wenn wir zusammenhalten!“ Dies ist nur eine Rückmeldung einer Teilnehmerin zum Online-Frauen-Kurs im Jahr 2021. Und auch im laufen- den Jahr 2022 möchte die Diakonie OAB zu diesem Zu- sammenhalt bzw. zur Stärkung von Frauen, einen Beitrag leisten und bietet daher erneut den Online-Kurs „Grenzen setzen - ohne zu verletzen“ an. Starten wird die digita- le Frauengruppe im laufenden Jahr am 22.07.2022 mit insgesamt fünf Terminen. Wie im Jahr zuvor lautet das Motto, unter dem die Seminar-Reihe steht: „Lass Dir Dein Leuchten nicht nehmen, nur weil es ande- re blendet.“ (Verfasser*in unbekannt) Die Inhalte des Kurses umfassen u. a. die Beschäftigung mit dem eigenen Bild von Frau-Sein und wie dieses das Handeln beeinflusst bzw. beeinflussen kann. Außerdem werden Seminareinheiten ihren Schwerpunkt darauf ha- ben, wie im beruflichen und im privaten Kontext jeweils adäquat Grenzen gesetzt werden können. Mit Wertschät- zung für das jeweilige Gegenüber und gleichzeitig klar und bestimmt! Ein wesentlicher Bestandteil sind hierbei theoretische Inhalte angelehnt an die Gewaltfreie Kom- munikation nach Rosenberg, praktische Beispiele und Gruppenübungen. Die Seminar-Reihe richtet sich primär an Teilnehmerinnen zwischen 28 und 38 Jahren. Nach einem entsprechenden Vorgespräch können sich grundsätzlich aber auch Frauen mit abweichendem Alter anmelden. Die Kostenbeteiligung je nach Teilnehmerinnenzahl be- trägt maximal 140 €. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage un- ter www.diakonie-oab.de. Um sich anzumelden, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail an die durchführende Fachkraft Frau Trunk: m.trunk@ diakonie-oab.de Anmeldeschluss ist der 30.06.2022. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Landratsamt Ravensburg Der OEW-Kultursommer geht in die sechste Runde Fördermittel für eine sommerliche Kulturveranstal- tung winken Nach einem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2017 konnte sich der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren als besondere Veranstaltungsreihe in der Region etablieren. Auch dieses Jahr präsentiert der Landkreis wieder etliche kulturelle Höhepunkte. Vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambien- te einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Altstadtkulisse bis hin zum Musik- und Kaba- rettfestival unter freiem Himmel bietet der OEW-Kultur- sommer im Landkreis Ravensburg ein breites Spektrum kultureller Angebote und eindrucksvolle Spielorte. Ins Leben gerufen wurde die Reihe der fünf sommerlichen Kulturhighlights von Landrat Harald Sievers. Auch im Jahr 2022 stellen die Projektpartner mit starkem bürgerli- chen Engagement und gefördert mit den Kunst- und Kul- turfördermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) ein beeindruckendes Programm auf die Beine. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Am letzten Juniwochenende öffnet das Wolfegger Schloss seine Pforten für Sternstunden der klassischen Musik. Die Internationalen Wolfegger Konzerte zählen zu den renom- miertesten Klassikfestivals im südwestdeutschen Raum. Künstlerischer Leiter ist der Weltklassedirigent Manfred Honeck. Mit einem eindrucksvollen Veranstaltungsort kann auch das Isny Opernfestival glänzen. Vom 29. Juni bis zum 3. Juli 2022 zaubern junge Künstler/innen unter der künstlerischen Leitung von Hans-Christian Hauser Opern- atmosphäre in die malerische Allgäu-Stadt. Das Einhalden- festival macht am letzten Juliwochenende seine Bühne auf dem Kaseshof im ländlichen Geratsreute wieder zum Treffpunkt hochkarätiger Virtuosen und Charakterköpfe aus dem Südwesten Deutschlands und der ganzen Welt. Auch die Blasmusik kommt im OEW-Kultursommer nicht zu kurz: Brass im Gras wird im Sommer 2022 auf der Amt- zeller Hochterrasse in Mittelwies unter freiem Himmel und mit wunderbarem Alpenblick die Hochkaräter des fetzi- gen Brass versammeln. Das fünfte Kulturhighlight wird jedes Jahr in einem Wett- bewerb ermittelt. Im vergangenen Jahr ermöglichte der Wettbewerbsgewinn die Umsetzung des Kulturprojektes „Umanand - Kultur im Parcour“ mit zahlreichen Künstler/ innen aus der Region. Noch völlig offen ist derweil, wer 2022 der Gewinner des Wettbewerbs und damit fünfter Projektpartner im OEW-Kultursommer wird. Der Wettbewerb ist nun eröffnet. Ab sofort können Be- werbungen an den Kulturbetrieb des Landkreises Ra- vensburg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg, ein- gereicht werden. Bewerbungsschluss ist Donnerstag, 31. März 2022. Die Bedingungen zur Teilnahme: - Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtliche Kulturveran- stalter/innen, Initiativen und Vereine. - Das Projekt ist eine Einzelveranstaltung im Bereich darstellende Kunst oder Musik. - Das Projekt hat in den letzten zwei Jahren keine Un- terstützung aus OEW-Kulturfördermitteln erhalten. - Es richtet sich an ein überörtliches Publikum. - Es wird auf hinreichend professionellem Niveau reali- siert Zusätzliche Aufwendungen (für Hygienekonzepte und entsprechende Umstrukturierungen) können Teil der För- derung sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der von einer Jury ermittelte Gewinner erhält vom Landkreis Ravensburg einen großzügigen Projektzuschuss aus Kulturfördermit- teln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke. Der Gewinner und neue Projektpartner im OEW-Kultur- sommer wird vom Landkreis Ravensburg öffentlich be- kannt gegeben. Informationen finden Sie auch auf der Website www.kultursommer.rv.de 756U38W1 Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Europas Zukunft braucht Natur Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! Geben mit Vertrauen. Wirksam helfen. Werden auch Sie Teil unseres Netzwerks der Hilfe für Familien mit schwerstkranken Kindern. Vermächtnisse und Testamentsspenden zugunsten der Björn Schulz Stiftung unterstützen langfristig unsere stationäre sowie ambulante Hospizarbeit und sind zudem von der Erbschaftssteuer befreit. Mit einer Zustiftung zu Lebzeiten stärken Sie das Fundament unserer Arbeit. Bankverbindung Björn Schulz Stiftung IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: Zukunft stiften www.bjoern-schulz-stiftung.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Fantasie-Maske Das brauchst du: Material: Schere, dünner Karton, Kleber, Hutgummi, Tacker 1. Klebe die Vorlage auf einen dünnen Karton und schneide alle Teile aus. 2. Schneide die schraffierten Flächen bei der Maske aus und knicke die Lider an der Punktlinie nach oben. 3. Befestige das Hutgummi mit dem Tacker an der Masken- rückseite. 4. Klebe die Dekorationsteile an die Maske. Diese Muster sind als Anregung gedacht. Tipp: Du kannst die Maskenteile auch als Schablone für wei- tere Masken benutzen! 695R73R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Er hat dich verlassen. Du hast noch seine Kreditkarte. #DeinGrund ZuSpenden Jetzt scannen und spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. Vertretung übernimmt Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel 2616 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Kühlraum- und Industriebau. 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(07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE ÄRZTE Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 BAUEN & WOHNEN Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Wir machen Urlaub von Mo., 28.02.22 bis einschl. Fr., 11.03.2022. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Mi., 30.03. und Do., 31.03.22 geschlossen. 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                    Zuletzt geändert: 18.02.2022
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                    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 10. September 2021 Nummer 36 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Gelebtes Miteinander in Baindt Unterstützung für die Betreuung von geflüchteten Menschen wird gesucht Derzeit werden 104 geflüchtete Menschen in Baindt betreut. Davon 18 Familien mit insgesamt 55 Kindern und 16 alleinstehende Männer. Die geflüchteten Menschen kommen aus Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak, Pakistan, Ägypten, Gambia, Eritrea, Togo, China, Kosovo und Georgien. Je nach Alter besuchen die Kinder die Kinder- gärten und die Schule; einige Jugendliche besuchen bereits die weiterführenden Schulen. Deutschkurse wer- den von den erwachsenen Personen wahrgenommen. Einige junge Männer absolvieren eine Ausbildung oder haben einen festen Arbeitsplatz, z.B. bei der Firma Dachser und der Firma Sprinz. Diejenigen, die schon länger in Deutschland leben, sind damit schon recht selbständig und benötigen weniger Unterstützung. Unterstützung für die erwachsenen Personen wird vor allem bei Ämterbesuchen, allgemeinen Formalitäten sowie beim Erlernen der deutschen Sprache benötigt. Durch weitere persönliche Kontakte könnten sich even- tuell auch Hilfestellungen bei der Suche nach Arbeitsplätzen oder einer Wohnung ergeben. Ebenso würden sich alle über die Teilnahme bei den Aktivitäten der Erwachsenen freuen. Unter anderem beim Besuch vom Frauencafé, Ausflügen oder Sprachspaziergängen. Unterstützung für Kinder wird hauptsächlich für die Haus- aufgabenbetreuung und Durchführung / Beteiligung von Freizeitangeboten wie lesen, basteln oder kleine Ausflüge in den Ferien etc. gesucht. Unser kleiner, jedoch sehr feiner Helferkreis Der Helferkreis ist im November 2015 mit einer großen Anzahl von ca. 100 Freiwilligen gestartet. Zwischenzeitlich hat sich die Zahl der helfenden Personen deutlich reduziert, übrig blieb ein kleiner doch sehr feiner Helferkreis! Unseren Helferinnen und Helfern sei an dieser Stelle von Herzen gedankt, nie- derschwellig und mit ganz viel Tatkraft wird mit angepackt und geholfen, wo Hilfe nötig ist und das zwischenzeitlich seit vielen Jahren! DANKE! Jetzt braucht der Helferkreis allerdings dringend Unter- stützung. Gerade auch junge Erwachsene werden u.a. für sportliche Aktivitäten gesucht. Jeder kann sich nach seinen Möglichkeiten einbringen, sei es regelmäßig oder auch spo- radisch. Über weitere helfende Hände freut man sich sehr! Regelmäßige Treffen des Helferkreises finden zusammen mit der Integrationsmanagerin statt. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Kommen Sie doch zum nächsten Treffen am Montag, 13.09.21 um 16:30 Uhr in der Gemeinschaftsunter- kunft im Friesenhäusle (Spielzimmer, 1. Stock) hinzu und informieren Sie sich unverbindlich! Ansprechpartnerinnen für Interessierte: Integrationsmanagerin: Regina Schnell (Regina.Schnell@johanniter.de, 01622418052) Sprecherin des Helferkreises: Sibylle Boenke (sibylleboe@web.de, 07502 1740) Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Amtliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung 1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Zimmer-Nr.) 1 Schule für Blinde und Seh- behinderte Klosterhof 1 - Sporthalle - 2 Klosterwiesenschule Boschstraße 1 - Aula - 3 Schenk-Konrad-Halle Mühlstraße 1 - Schenk-Konrad-Halle - In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 19.08.2021 bis 21.08.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Sit- zungssaal des Rathauses Baindt in der Marsweilerstraße 4 zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wäh- lerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlrau- mes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelas- senen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landes- liste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem be- sonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimm- abgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, so- weit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahl- schein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum- schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzet- telumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief- umschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Ab- gabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Er- gebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Un- befugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Ort, Datum Baindt, den 10. September 2021 Die Gemeindebehörde Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Stellenausschreibungen Erzieher (m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt zwei Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang zwischen 65% und 100%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 3 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.baindt.de. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per Mail an info@baindt.de Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wechsel beim Austräger des Amtsblattes im Bezirk 2 Unser Austräger Marcel Striegel hat das Amtsblatt Ende August zum letzten Mal zugestellt. Zur Zufriedenheit Al- ler hat er über ein Jahr lang das Amtsblatt zuverlässig ausgetragen. Hierfür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 1. September 2021 übernimmt Felix Haller den Bezirk 2. Wir wünschen ihm viel Freude beim Austragen. Die entsprechende Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 14. September 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 14. September 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Bifang Erweiterung“ für die Verlängerung des Gartenhauses auf Flst. 139/6, Benzstr. 2 05 Antrag auf Nutzungsänderung - Umbau einer Bank- filiale zu einer Bäckereifiliale auf dem Flst. 840/1, Dorfplatz 1 06 Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mitt- leres Schussental - Beschlussfassung 07 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 - Wasserverbrauchsgebühren 2021 und 2022 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 08 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 09 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzie- rungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: September: Kuschelschaf, Longboard, verschiedene Schlüssel August: Wanderstöcke/Walkingstöcke, Einzel-Schlüssel Juli: Kinderwagen (Gesslein), Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“ Ferienprogramm Ferienprogramm 2021 Schützbach GmbH Bei schönstem Wetter waren auch dieses Jahr wieder 12 Kinder als wahre Künstler beim Ferienprogramm. 2 Stunden lang waren feilen, sägen, schleifen, hammern und bohren angesagt. Wir haben auch tatsächlich jede Minute bis zum Abholen gebraucht damit aus den Yton- grohlingen wunderschöne Igel geworden sind. Danke allen Helfern. Wir hatten einen sehr schönen kreativen Nachmittag. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 11. Septeber und Sonntag 12. September Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. September Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Sonntag, 12. September Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Achtung! Die Schule hat begonne Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lavendelstraße Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Unsere Jubilare Wir gratulieren Es hat sich ein Fehlerteufel eingeschlichen! Hier die Berichtigung. Herzlichen Glückwunsch Herr Egon Buchholz feierte am 30.08.2021 seinen 95. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender September 14.09. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 15.09. Seniorentreff mit Vortrag Bischof-Sproll-Saal der Bürgermeisterin 17.09. Tennisclub Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle 25.09. Basar „Rund ums Kind“ Klosterwiesenschule 26.09. Bundestagswahl Oktober 01.10. SV Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle 05.10. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 11.10. Vereinssitzung mit Terminplanung Schenk-Konrad-Halle für 2022 22.10. Ehrenamtsfeier Schenk-Konrad-Halle 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit Zur Information Aufruf zum Impfen und Testen für Schulen und Kitas Am kommenden Montag (13. September) startet das neue Schuljahr in Baden-Württemberg. Im kommenden Schuljahr soll der Präsenzunterricht die Regelform sein. Das ist das erklärte Ziel des Kultusministeriums. Dafür hat das Kultusministerium zahlreiche Schutzmaßnahmen ergriffen wie beispielsweise eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht, Testpflicht sowie strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Auch für Kindertageseinrich- tungen gelten Schutzmaßnahmen. Das wichtigste Ins- trument in der Pandemiebekämpfung bleibt aber das Impfen. Kultusministerin Theresa Schopper und Gesund- heitsminister Manne Lucha rufen deswegen alle Erwach- senen und alle Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren dazu auf, sich impfen zu lassen. Gesundheitsminister Manne Lucha ergänzt: „Die Impf- stoffe sind sicher und helfen, die Pandemie einzudäm- men. Bis Ende September haben Sie noch die Möglichkeit, sich in den Impfzentren impfen zu lassen. In vielen Impf- zentren findet am 11. und 12. September, dem letzten Wo- chenende der Sommerferien, ein Aktionswochenende für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren und ihre Eltern statt und auch über die Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte sind Impfungen möglich. Zusätzlich werden viele Vor-Ort-Ak- tionen angeboten. Informationen zum Aktionswochen- ende, zu den Vor-Ort-Aktionen und auch zur Impfung finden sie auf www.dranbleiben-bw.de. Nutzen Sie diese zahlreichen Impfangebote im ganzen Land und schüt- zen Sie unsere Jüngsten, damit auch sie einen Schritt in Richtung Normalität gehen können. Für diejenigen, die sich noch unsicher sind, planen wir in der ersten Woche nach den Sommerferien eine Online-Informationsver- anstaltung, zu der das Gesundheitsministerium noch gesondert einlädt.“ Bitte, sich vor Schulbeginn über die Bürgertests tes- ten zu lassen Der Gesundheitsminister und die Kultusminister bitten El- tern, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Schü- lerinnen und Schüler auch darum, sich vor Schul- und Kitabeginn über die Bürgertests testen zu lassen. „Die Bür- gertests sind aktuell noch kostenlos und einfach durch- zuführen. Daher bitte ich Sie, diese Möglichkeit wahr- zunehmen und sich vor dem ersten Schultag testen zu lassen“, sagt Gesundheitsminister Lucha. Kultusministerin Schopper ergänzt: „Sie haben es in der Hand, zu verhin- dern, dass Infektionen in die Schule und die Kita gelangen. Durch die Testungen können wir auch asymptomatische Infektionen entdecken und somit verhindern, dass das Vi- rus unbewusst in Kitas oder Grundschulen getragen wird und dort ein Ausbruchsgeschehen verursacht.“ NABU Weingarten 1000 Bäume für Weingarten und Umgebung „Eine tolle Aktion!“, so kommentierten einige Gartenbe- sitzer das NABU-Projekt. Die Gruppe Weingarten freut sich natürlich über den regen Zuspruch. Gartenbesitzer können noch bis zum 24. September 2021 beim NABU Weingarten vergünstigt Obstbäumchen und wildwach- sende Hecken bestellen. 60 Bestellungen sind bereits eingegangen. Für kleinere Gärten können auch nieder- wüchsige Obstbäumchen bezogen werden. Pfähle für das Anbinden der Pflanzen sowie Pflanzanleitung gibt es gratis dazu. Bestellungen erfolgen über die Internet- seite www.nabu-weingarten.de. Die Baumausgabe fin- det am Freitag, den 12. November 2021 von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Samstag, 13. November 2021 von 10.00 bis 12.00 Uhr in der Gartenbaumschule Müller, Ul- mer Straße 98 in Ravensburg (hinter dem DRK) statt. Vor der Abholung sollten die Pflanzen bezahlt sein. Bit- te bei der Abholung beachten, dass die Bäumchen bis zu 2m lang sind. Gutes Gedeihen wünscht schon jetzt der NABU Wein- garten! Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Regierungspräsidium Tübingen L 314, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Baienfurt und Bergatreute Sperrung seit Montag, 6. September bis voraussichtlich Ende Oktober Ab Montag, 6. September 2021 lässt das Regierungsprä- sidium Tübingen die schadhafte Fahrbahndecke der L 314 zwischen Baienfurt und Bergatreute erneuern. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, sind die Arbeiten bis voraussichtlich Freitag, 29. Oktober 2021 abgeschlossen. Die Sanierung ist erforderlich, da die Fahrbahn starke Verdrückungen und Spurrinnen sowie punktuelle Schad- stellen aufweist. Der komplette Straßenaufbau wird ab- gefräst und anschließend eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht aufgebracht. Zusätzlich werden die vier Bus- haltestellen entlang der L 314 ertüchtigt und barrierefrei umgebaut. Darüber hinaus werden Entwässerungsleitun- gen und Verkehrseinrichtungen erneuert. Der erste Sanierungsabschnitt beginnt auf Höhe des Ge- werbegebiets Baienfurt und erstreckt sich bis über die Zufahrt Kieswerk Stöcklis. Im zweiten Sanierungsabschnitt finden die Arbeiten zwi- schen dem Parkplatz Jakobsbrunnen und dem Ortsbe- ginn von Bergatreute statt. Während der gesamten Bauzeit ist die L 314 vollgesperrt. Die Umleitung erfolgt aus Bad Wurzach kommend ab Roßberg über die L 316 nach Bad Waldsee und weiter über die B 30 nach Baindt. Aus Richtung Baindt und Baienfurt kommend erfolgt die Umleitung über die B 30 nach En- zisreute, weiter über die K 7939 nach Bergatreute. Der Linienbusverkehr ist ebenfalls von der Sperrung betrof- fen. Änderungen für den Linienbusverkehr werden vom Li- nienbetreiber an den betroffenen Haltestellen angekündigt. Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme belaufen sich auf rund 1,8 Millionen Euro und werden vom Land Ba- den-Württemberg getragen. Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis für die entstehenden Behinderungen. Informationen über die mit dieser Baumaßnahme ver- bundenen Verkehrsbeschränkungen im Internet unter https://verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Stiftung St. Franziskus Ein herzliches Willkommen den neuen Azubis im Altenzentrum Selige Irmgard Vergangene Woche durfte das Alten- zentrum Selige Irmgard der Stiftung St. Franziskus seine neuen Auszubildenden im Pflegebereich offiziell in Empfang nehmen, die seit September einen neuen Lebensabschnitt beschreiten. Zu den neuen Auszubildenden gehören Frau Jasmin Stiefel, die schon examinierte Pflegehelferin ist und nun die neue generalisierte dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau antritt. Mit ihr wird Frau Anni Djou- fack, die bereits seit einiger Zeit in der Seligen Irmgard arbeitet, in das erste Ausbildungsjahr starten. Die Dritte im Bunde ist Frau Maka Kartchauli. Sie hat sich für die zweijährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin entschie- den. Die Pflegedienstleitung Frau Schwarz ließ es sich selbstverständlich nicht nehmen, die Neuankömmlinge persönlich zu begrüßen. Sie wünschte allen einen guten Start sowie eine interessante Ausbildungszeit und betonte dabei, wie wichtig die eigene Ausbildung von Fachkräften mit der anschließenden Weiterbeschäftigung im eigenen Unternehmen sei. Vom Praxisanleiter der Seligen Irmgard wurden zur Begrüßung jedem Azubi eine Infomappe und ein wenig Nervennahrung überreicht. Im Anschluss an den offiziellen Teil folgte eine Begehung durch das Altenheim, in welchem die Auszubildenden ei- nen ersten Einblick in die verschiedenen Räumlichkeiten gewinnen konnten. Bei Kaffee und süßen Stückchen bot sich später die Gelegenheit für alle, sich im gemütlichen Rahmen noch ein wenig näher kennenzulernen. Gemein- sam konnten sich die Azubis bei einem Versuch gegensei- tig in verschiedenen Szenarien das Essen eingeben, um sich besser in die zu betreuenden Senioren einfühlen zu können. Dieser Rollenwechsel wird sie während der ge- samten Ausbildungszeit begleiten, um sich beim eigenen Handeln immer in andere Person versetzen zu können. Die Aufgaben einer Altenpflegekraft sind vielseitig, so Praxisanleiter Hr. Linse. Neben Hilfe bei der Körperpflege übernehmen Fachkräfte unter anderem die Vergabe von Medikamenten, Versorgung von Wunden, sowie Wechseln von Verbänden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten an der Tagesordnung, um die optimale Versorgung der Bewohner sicherzustellen. Die tägliche Auseinandersetzung mit individuellen Biogra- fien der Bewohner und dem ständigen Austausch mit dem restlichen Pflegepersonal erfordert einen ausgeprägten Teamgeist und eine hohe Belastbarkeit. Vor allem die so- ziale Kompetenz, aber ebenfalls die psychologische und personale Kompetenz sind in dem Beruf sehr wichtig. Die Verantwortung, die man als Fachkraft trägt, setzt auch einen Überblick über das Ganze, das Einbeziehen von verschiedensten Faktoren in eine Entscheidung voraus. Dafür sind die Zukunftschancen in diesem Beruf umso größer. Die Pflegeberufe gehören in den kommenden Jahrzehnten zu den wichtigsten und damit sichersten im Arbeitsmarkt. Gerade politisch passiert zurzeit einiges und der Pflegeberuf wird stetig weiter aufgewertet, sowohl vom Ansehen her als auch vom Verdienst. Frau Kartchauli, Frau Djoufack, Frau Stiefel Die Perspektiven nach einer Ausbildung sind genauso gut. Das Altenzentrum Selige Irmgard bietet seinen Fachkräf- ten nach der Ausbildung je nach Interesse die Möglichkeit zu Weiterbildungen, um sich weiter zu spezialisieren. So sind Weiterbildungen zum Wundmanager, zur Palliati- vfachkraft, Gerontofachkraft und einige mehr möglich. Um diese große Zahl an Anforderungen und Heraus- forderungen, die an eine zukünftige Pflegekraft gestellt werden, gut meistern zu können, stellt das Altenzentrum Selige Irmgard den Schülern geschulte Praxisanleiter an die Seite, welche die Azubis Schritt für Schritt an die einzel- nen Aufgaben heranführen und während der gesamten Ausbildungszeit mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Wir wünschen unseren Auszubildenden in allen Bereichen einen gelungenen Ausbildungsstart mit ganz vielen ab- wechslungsreichen und interessanten Aufgaben! Johannes Linse Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Kreisjugendring Ravensburg Digitale Jugendkonferenz zur Bundestagswahl Eine digitale Jugendkonferenz hat bereits zur Landtags- wahl in Baden-Württemberg stattgefunden. Nach der positiven Resonanz darauf, gibt es am 16.9.21 von 18-20 Uhr via Zoom erneut ein Format zur Bundestagswahl für den Wahlkreis Ravensburg. Der Kreisjugendring hat die Spitzenkandidatinnen und Kandidaten aller im Bundestag vertretenen Fraktionen eingeladen. Zugesagt haben Axel Müller (CDU), Benjamin Strasser (FDP), Agnieszka Brug- ger (Die Grünen), Jasmin Runge (Die Linke) und Heike Engelhardt (SPD). Moderiert wird die Veranstaltung von den Leutkircher Jugendgemeinderäten Diana Wertmann und Luis Kist- ler, die bereits bei der Konferenz zur Landtagswahl mo- deriert haben. Aufgrund der Größe des Wahlkreises und der im Pla- nungsstadium nicht einschätzbaren Corona-Situation haben sich die Veranstalter auf ein digitales Format ver- ständigt. Themenblöcke werden Klima, Corona und Bildung und die Genderdebatte sein. Interessierte Jugendliche können sich im jukinet.de an- melden. Bei Fragen zu Inhalt und Ablauf steht Christian Netti vom Kreisjugendring zur Verfügung (0751/21081). Anmeldungen bis spätestens 15.9.2021 online unter www. jukinet.de. Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ra- vensburg e. V., Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: 30 info@kreisjugendring-rv.de Deutsche Rentenversicherung Die häufigsten Rentenirrtümer Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen: Eine Reihe von falschen Aussagen zum The- ma Rente machen unter Nachbarn und Kollegen immer wieder die Runde. Die Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg hat sie unter dem Stichwort »Die häu- figsten Rentenirrtümer« zusammengestellt: »Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wich- tig!« wird oft behauptet, ist aber auch falsch. Die Ren- tenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie die anderen Beitragsjahre auch. »Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre einge- zahlt habe!« - stimmt nicht. Richtig ist: Seit 1984 ist eine Mindestversicherungszeit von nur fünf Jahren für eine Regelaltersrente erforderlich. Hierauf werden neben Beitragszeiten, zu denen auch Kindererziehungszeiten zählen, auch Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versor- gungsausgleich, einem Rentensplitting und anteilig aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung (Mini-Job) angerechnet. »Ehemänner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebe- nenrente« – hält sich hartnäckig, ist aber grundsätzlich falsch. Richtig ist: Seit der Reform des Hinterbliebenenrechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversi- cherung gleichberechtigt. Wie hoch die Witwerrente ausfällt, hängt von dem Heiratsdatum, dem Alter des Hinterbliebe- nen sowie von dessen eigenem Einkommen ab. Insbeson- dere die Einkommensanrechnung führt jedoch in vielen Fällen dazu, dass es zu keinem Auszahlungsbetrag kommt. »Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich sofort abschlagsfrei in Rente gehen!« – diese Auffassung ist nicht richtig. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann nicht sofort ohne Abzüge in Rente gehen. Ausschlag- gebend für den Rentenbeginn ohne Abschläge ist das Geburtsjahr des Versicherten, denn die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt stufenweise von 63 Jahre auf 65 Jahre an. »Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten« wird häufig behauptet, ist aber falsch. Richtig ist: Erst ab Geburts- jahrgang 1964 muss man grundsätzlich bis 67 Jahre ar- beiten. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre ange- hoben. Neben der Regelaltersrente gibt es noch andere Altersrenten, die man zwar vorzeitig, aber zum Teil mit entsprechenden Abschlägen beantragen kann. »Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe«, heißt es häufig, stimmt aber nicht: Abschläge für eine Rente, die man vor der Regelaltersgrenze bezieht, gelten lebenslang und auch bei anschließend gezahlten Hinterbliebenenren- ten. Dies gilt auch für die Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. »Die Rente kommt automatisch!« Nein, leider nicht. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung bis auf den Grundrentenzuschlag müssen beantragt werden. Wichtig: Rentenanträge sollten drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. »Der Versorgungsausgleich ist endgültig.» Das stimmt nur bedingt. Richtig ist: Seit dem 1. Juli 1977 gibt es den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung. Tatsächlich ist dieser endgültig. Es gibt jedoch mehrere »Hintertür- chen», mit denen der Versorgungsausgleich überprüft oder ausgesetzt werden kann. Eine Möglichkeit für eine Aussetzung der Rentenminderung wegen eines Versor- gungsausgleichs besteht, wenn der begünstigte Ex-Ehe- gatte verstorben ist und noch keine oder nur sehr geringe Leistungen aus der Rentenkasse erhalten hat. »Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente!« Auch das ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitationsmaßnah- me (Reha) mindert die spätere Rente nicht. Im Gegenteil: Während einer Reha werden normalerweise Pflichtbeiträ- ge zur Rentenversicherung entrichtet, die den späteren Rentenanspruch erhöhen. Darüber hinaus führt eine er- folgreiche Reha häufig zu einer längeren Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer höheren Rente. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 »Azubis sind erst nach fünf Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung gegen das Risiko der Erwerbs- minderung abgesichert« meinen viele Eltern von Schul- abgängern. Dies ist nicht korrekt, denn hier sieht der Ge- setzgeber Sonderregelungen vor. Auszubildende sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag gegen das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert. Bei allen anderen Gründen ist das Risiko der vollen Erwerbsminderung ab dem zweiten Beitragsjahr abgedeckt. »Selbständige können keine volle Erwerbsminderungs- rente erhalten« Einen derartigen Ausschluss für Selb- ständige gab es bis zum 31. Dezember 2000. Seit dem 1. Januar 2001 haben Selbstständige aber Zugang zur vollen Erwerbsminderungsrente und werden bei der An- spruchsprüfung den Arbeitnehmern gleichgestellt. Zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist allerdings notwendig, dass die Selbständigen entspre- chende Rentenbeiträge gezahlt haben. »Die neue Grundrente muss beantragt werden« Das ist falsch. Ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Rentnerinnen und Rentner müssen also nichts unterneh- men. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten sowie Erzie- hungsrenten) und Erwerbsminderungsrenten. Den vorliegenden Text und weitere Informationen kön- nen Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deut- sche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. September – 19. September 2021 Gedanken zur Woche Du musst nur langsam genug gehen, um immer in der Sonne zu bleiben. Antoine de Sant-Exépury Samstag, 11. September 18.30 Uhr Baindt – Jugendgottesdienst mit dem Ju- genchor Baindt (öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Anton Elbs, Baptist und Eugen Elbs, Magda- lena und Klemens Braunagel mit Angehörigen, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Jahrtag; Theresia Elbs) Sonntag, 12. September – 24. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Firmung (öffentlich, mit Eintra- gung am Schriftenstand) 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Mila Dienstag, 14. September 09.00 Uhr Baindt – ökumenischer Schulanfangsgottes- dienst auf dem Schulhof (nicht öffentlich) Mittwoch, 15. September 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 16. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 17. September 08.15 Uhr Baienfurt – Einschulungsgottesdienst (nicht öffentlich) 09.00 Uhr Baindt - Einschulungsgottesdienst (nicht öf- fentlich) Samstag, 18. September 17.30 Uhr Baienfurt – Taufe von Malte 18.30 Uhr Baienfurt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 19. September – 25. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Bea und Elias Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag, 16. September geschlossen Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Ferienprogramm Kinderchor Baindt „Zu Besuch bei den Indianern“ Unter diesem Motto trafen sich am Diens- tag, 3.August 2021 über 20 Jungs und Mädels, um gemeinsam ei- nen Nachmittag in die Welt der Indianer ein- zutauchen. Die Kinder konnten sich über ei- nen komplett indianer- mäßig eingerichteten Proberaum freuen, in dem sogar ein großes Tipi, Verkleidungen für alle sowie ein richtiger Marterpfahl zu finden waren! Da das Wetter es nicht erlaubte, unser Lager auf der grünen Wiese auf- zuschlagen, fand das Tipi kurzerhand in der Mitte des Proberaums Platz und wurde auch gerne zum kuscheln, erzählen und singen genutzt. Nachdem aus jedem ange- meldeten Kind erstmal ein „mutiger Adler“, eine „singen- de Eule“ oder eine „stampfende Büffelfrau“ wurde, lernte die ganze Indianergruppe zusammen den Vier-Elemen- te-Tanz. Mit einem kräftig gesungenen „Hey-a-na-na“ und den passenden Bewegungen zu Erde, Wasser, Feuer und Luft waren alle schon mittendrin im Indianerleben. Da- nach wurde fleißig gemalt, geklebt und gebastelt, sodass im Nu der Schmuck getragen werden konnte, die Traum- fänger fertig waren und der Marterpfahl in bunten Far- ben glänzte! Anschließend wurde beim Häuptlings-Spiel im Kreis ermittelt, wer der tonangebende Häuptling war, der den Rhythmus vorgab. Nachdem fast alle Indianer einmal die begehrte Häuptlingsrolle innehatten, fiel der Startschuss zum Verzehr der leckeren „Büffelstreifensup- pe“. Diese entpuppte sich als eine echt schwäbische Fläd- lesuppe, aber im passenden Outfit und mit geschminktem Gesicht schmeckte sie natürlich original indianisch! Zum Abschluss bekam jedes Kind seinen Kopfschmuck, den Traumfänger sowie ein Spiel im Lederbeutel mit nach Hause. Gut gestärkt und mit lachenden Gesichtern ver- abschiedete sich das Kinderchor-Team mit dem India- nergruß nach drei Stunden von den kleinen Adlern, Eulen, Büffeln, Füchsen, .... Ein Dank geht an die beiden Mädels vom Jugendchor, Eva Himpel, Nadine Klotzer, Doris Kap- ler sowie an „Silberpfeil“ alias Rainer Strobel fürs Planen, Vorbereiten und mitmachen. Wir, das Kinderchor-Team freuen uns schon, viele bekannte Gesichter in einer un- serer nächsten Chor-Proben mittwochs um 17 Uhr wie- derzusehen. Minihütte 2021- Baienfurt und Baindt werden eins Nach fast zwei Jahren Wartezeit konnten wir endlich wie- der auf unsere geliebte Minihütte fahren. In diesem Jahr ging es für 15 kleine Baienfurter und Baindter für eine Woche nach Hirschegg in Österreich. Direkt am Mon- tagmorgen standen alle mit gepackten Koffern auf dem Kirchplatz und die Fahrt in die Berge konnte beginnen. Nach zwei Stunden Fahrt wurden die Neuankömmlinge bereits von berühmten Persönlichkeiten aus Baienfurt und Baindt begrüßt, die ihnen den Weg zum gemeinsamen Ort zeigten. Dort angekommen wurden sie herzlich auch vom Rest der ehrwürdigen Persönlichkeiten begrüßt. Und schon wurden die Zimmer, die nach den Straßen aus Bai- enfurt und Baindt benannt wurden, bezogen. Die Fried- hofsstraße, Kirchstraße, Uhlandstraße und Marsweiler Straße waren vertreten. Und schon ging es los mit dem ersten Programmpunkt: Eine Sight-Seeing-Busfahrt durch Baienfurt und Baindt. Die Hütte stand dieses Jahr ganz unter dem Motto „Bai- enfurt- Baindt“ und dementsprechend wurden die Persön- lichkeiten aus den beiden Ortschaften auf der Hütte zum Besten gegeben und durch die Sight-Seeing-Tour den Neuankömmlingen präsentiert. So fuhren wir vorbei an Pfarrer Staudacher (Lisa Schad), Pfarrer Knor (Andreas Hund), Silvia Lehmann (Claudia Wöllhaf), Herr und Frau Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Hummel (Nicolas Schramm und Elena Stärk), Mali Gög- ler (Paula Hilgert) , Robert Hohadi (Richard Stauder) und Frau Pluzinski (Stephanie Hämmerle). Dicht gefolgt von Stefan Forderer (Max Schad), Richard Birnbaum (Lau- ra Kapler) und Thomas Kohler (Alina Steinacher). Für die Ordnung sorgte natürlich Herr Schlappa (Michael Weber) und in Baindt konnten wir noch auf Schwester Carola (Marisa Pfister) treffen. Unsere beiden Bürger- meister Herr Günter A. Binder (Katrin Schorrer) und Frau Simone Rürup (Carolin Maurer) waren natürlich auch mit von der Partie und erzählten uns so einiges über unsere Gemeinden. Der Bus hatte gerade noch, pünktlich zum Mittagessen, die Kurve bekommen. Für Burger und Brat- kartoffeln als ein gemütliches Dinner blieb wenig Zeit, der nächste Programmpunkt stand schon in den Startlö- chern: Ein Sportwettkampf. Da der Tag ganz im Zeichen des „Sportvereins“ stand, war das natürlich naheliegend. Vorerst wurden noch Teamshirts bemalt, damit man es den anderen Teams so richtig zeigen konnte. Nachdem die Sportler wirklich alles bei Fußball, Tauziehen und Co. gegeben hatten, war ein Energieschub durch ein leckeren Wurstsalat von Nöten. Sobald wurden die Taschenlampen eingepackt und es ging los zur Nachtwanderung. Nach einer kleinen Yoga-Einheit ging der erste Tag schon zu Ende und die kleinen und großen Ministranten fielen er- schöpft in ihre Betten. Der Dienstag stand ganz im Zeichen des Musikvereins und so begann der Tag mit einer musikalischen Olympi- ade. Dicht gefolgt von einer Musikvereinprobe mit Boom- whakers konnten die Baienfurter und Baindter ihr musi- kalisches Gehör und Taktgefühl zum Besten geben. Nach so viel musikalischer Ausbildung kamen Spagetti Bolog- nese gerade richtig zum Mittagessen. Doch der Dirigent und Vorstand waren streng und wollten natürlich keine Probenzeit verpassen. So ging es nach dem Mittagessen weiter mit Instrumente basteln und einer erneuten Mu- sikvereinprobe. Als alles gut einstudiert war machten sich alle für den großen Auftritt bereit - Ein voller Erfolg. Über- backene Seelen erwarteten uns als Abendessen. Frisch gestärkt konnte unsere 1, 2 oder 3 – Music edition Show starten. War es Glück, Zufall oder Wissen? Wir werden es nie erfahren. Und so ging auch der zweite Tag langsam dem Ende zu, morgen soll nämlich ein anstrengender Tag bevorstehen. Am Mittwochmorgen nahmen die kleinen und großen Ministranten alles zu sich was sie nur so finden konnten. Und dafür gab es nur einen Grund: Das bevorstehende Geländespiel. Keiner konnte ahnen welche Materialien auf der Wanderung noch nützlich sein könnten. Nach unzähligen Rätseln, Schritten und Bonbons kamen die kleinen Baienfurter und Baindter Wandergruppen wieder zur Hütte zurück. Und das vor allem mit einem: Hunger! Zum Glück war das Lagerfeuer am brennen und einem gemütlichen Abend mit Stockbrot und Lagerfeuerliedern konnte nichts mehr im Wege stehen. Einmal Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau sein: Auf der Minihütte kein Problem! Der Donnerstag stand ganz unter dem Motto der Feuerwehr und hatte einiges zu bieten. Nach einer kurzen Einführung war ein Stationenspiel zu bewältigen. Mit Quiz, Feuerwehrparkour und Schlauchke- geln waren die kleinen Ministranten gefordert. Ein Gottes- dienst im Freien mit Pfarrer Staudacher stand auf dem Programm. Bei einer traumhaften Aussicht auf die Berge und mit musikalischer Umrahmung konnten wir einen schönen Gottesdienst feiern. Nicht nur Pfarrer Stauda- cher war in diesem Jahr angereist, um uns einen Be- such abzustatten. Auch unser Bürgermeister Günter A. Binder hat den weiten Weg auf sich genommen und uns auf der Hütte besucht. Und so spielten wir gemeinsam mit unseren Gästen ein paar Spiele im Freien, bevor uns Schnitzel mit Pommes serviert wurden. Nachdem unser Besuch wieder abgereist war, wurden die Minis in Grup- pen eingeteilt. Mit gezogenen Zetteln mussten sich die Gruppe Sketche zu den jeweiligen Themen ausdenken. Und so konnten wir beispielsweise einen Tag im Spiel- und Schreibwarengeschäft von Herrn Schneider miterleben oder das Unglück des brennenden Pizzaofens im DaNino. Nach der Aufführung waren alle in Auffuhr: Heute Abend sollte der Casinoabend stattfinden. Also schnell noch die Nägel lackiert, die Haare mit Gel versehen und in Schale geworfen, ansonsten ist mit dem Sicherheitsbeauftrag- ten des Casinos nicht zu spaßen und ein Eintritt leider nicht möglich. Danach wurde das Casino gestürmt. Nach unzähligen Runden Uno, Ligretto und Roulette, nach zu vielen Cocktails und Flammkuchen für zwischendurch musste das Casino für die kleinen Gäste wieder schlie- ßen. Bereits im Schlafanzug konnten alle Gäste noch eine Traumreise folgen, wobei manche sich in ihren eigenen Träumen wieder gefunden haben: Im Bett. Nach süßen Träumen von einem Gewinn im Casino und ganz viel „Mini-Money“ wurden die Minis von der Sonne geweckt. Das Programm für Heute: Eine Überraschung. Man munkelte, ob es vielleicht ins Freibad gehen wird oder doch eine Wanderung. Aber die Teamer hielten dicht und so begaben sich alle auf den Fußweg in Richtung Tal. Un- ten angekommen nahmen wir den Bus zu unserem Ziel. Die Sommerrodelbahn! Alle fuhren eine schnelle Runde, bevor wir uns mit dem Bus wieder Richtung Dorf mach- ten. Die kurzen Nächte der letzten Tage saßen tief in den Knochen, deshalb nahmen wir zur Begeisterung aller den Sessellift, welcher uns direkt zu unserer Hütte brachte. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 So ein Ausflug kann ganz schön hungrig machen. Was ist da passender als Kässpätzle? Nach dieser Stärkung wurden wir in das Nachmittagsprogramm eingeführt. Weil das Marktplatzfest dieses Jahr leider ausfallen musste, wollten wir unser eigenes Marktplatzfest auf der Hütte machen. Jede Gruppe hatte die Aufgabe einen Stand aufzubauen, egal ob mit realen oder virtuellen Verei- nen die Stände waren super kreativ. Eine Tombola des DLRG, Flammkuchen bei der Feuerwehr und Dosenwer- fen beim Förderverein Edelweiss waren unter anderem von Groß und Klein zu bestaunen, ganz unter dem Mot- to „Das interkommunale Marktplatzfest“. Abends gab es einen kleinen Ausflug in die griechische Küche mit Gyros und Fladenbrot. Was wohl für heute Abend geplant war? Der bunte Abend stand bevor. Alle Minis verkleideten sich als berühmte Baienfurter oder Baindter Mitbewohner. Die Verkleidungen übertrafen sich selbst und waren erschre- ckend echt. Jeder hat mit einem Programmpunkt zum Abend beigetragen mit einem Quiz oder Spiel. Sodann wurden die Stühle zur Seite geräumt, die hohen Schuhe ausgezogen und die Tanzfläche eröffnet. Unsere Ab- schlussparty war schon in vollem Gange als um 12 Uhr Johannes seinen Geburtstag feiern durfte. Es wurde ge- tanzt bis zum Umfallen, bevor sich alle in ihr Bett bege- ben sollten. Geschlafen wurde in der letzten Nacht wenig, aber das konnte man ja dann wieder zu Hause machen. Am nächsten Morgen fielen manchen beim Frühstück schon die Augen zu, aber für Müdigkeit war keine Zeit. Die Hütte musste aufgeräumt und geputzt werden, und auch die Koffer sollten wieder möglichst komplett in die Hei- mat kommen. Es stand also einiges auf dem Programm, aber weil alle zusammengeholfen hatten, wurde auch diese Aufgabe von uns schnellstens erledigt. Nun hieß es auch bald schon Abschied nehmen. Die ersten Eltern waren bereits vor Ort, aber eine Abschlussrunde musste noch sein. Alle waren sich einig: Die Hütte war super und wir sind nächstes Jahr wieder dabei! An dieser Stelle sagen wir ein herzliches Dankeschön: An die Fahrer, die die kleinen und großen Baienfurter und Baindter wohlbehalten zur Hütte und nach Hause brachten. An Familie Kapler für die Kartoffeln, die ihr Ende in su- perleckeren Bratkartoffeln oder Pommes fanden. Für die saftigen Äpfel für Apfelstrudel und Apple Crumble und auch das selbstgemacht Gsälz. An Herrn Pfarrer Staudacher für die Gestaltung des Got- tesdienstes, die Süßigkeiten und die Teilnahme an den Gruppenspielen. An Herrn Bürgermeister Günter A. Binder für den Besuch auf unserer Hütte und die rege Teilnahme an unserem Programm. An die Gemeinde Baienfurt für den Zuschuss zu unserer Ministrantenhütte. An Familie Weber, Kapler und Stärk für die Bereitstellung Ihrer Anhänger oder Sprinter. An die Küchenmänner Andreas Hund, Richard Stauder und Stephan Gierer für euer superleckeres Essen mit ein- fallsreichen und abwechslungsreichen Gerichten die auch wirklich alle satt bekommen, euern Humor und eure ein- fallsreichen Beschäftigungen für Groß und Klein. Es war uns eine Ehre! Wir freuen uns auf nächstes Jahr, wenn ihr bereits zum 10. Mal eure Kochlöffel für uns schwingt. An das ganze Team, zusammengesetzt aus Baienfurt und Baindt, und die Ex-Teamer für die gelungene Gestaltung des Programms und eure Ideen zum Motto Baienfurt- Baindt. Der Spaß kam auf keinen Fall zu kurz. In diesem Sinne: Nach der Hütte ist vor der Hütte. Wir freu- en uns, Euch alle auch nächstes Jahr wieder begrüßen zu dürfen, die nächste Hütte kann kommen! Und egal ob Baienfurter oder Baindter: Wir sind halt Minis! Alina Steinacher & Max Schad für die Erde mein Lied Jugendgottesdienst Samstag 11. September 18.30 Uhr Kath. Kirche Baindt musikalische Begleitung by musikalische Begleitung by Minis Baindt byby by Minis Baindt Baienfurt & i Einladung zum Seniorentreff Wir laden Sie ein zu un- serem nächsten Senio- rentreff am Mittwoch, 15. September 2021 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Einen herzlichen Willkommensgruß an unsere Bürger- meisterin Frau Simone Rürup, die uns zum Thema: „Was gibt es Neues in unserer Gemeinde Baindt“ sicher viel In- teressantes erzählen wird. Nehmen Sie sich Zeit und zeigen Sie Interesse an der Ent- wicklung unserer Gemeinde. Wir freuen uns auf diesen Nachmittag mit Ihnen. Bitte beachten Sie: Für unsere Veranstaltungen gelten die 3 G’s, das heißt: Genesen, vollständig geimpft oder tagesaktuell getestet. Bitte bringen Sie den Nachweis mit. Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch. 1. Petr 5,7 Sonntag, 12. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 15. September 14.30 Uhr Baienfurt Beginn Konfi-8 im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis mit Erika Simmel Sonntag, 19. September 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Gedanken zum Wochenspruch Gelassenheit – wer wünscht sich das nicht? Nicht umsonst füllen unzählige Lebensratgeber die Bü- cherregale und sicher gibt’s dafür auch schon die rich- tige App. Aber im Alltag ist Gelassenheit schon schwieriger durch- zubuchstabieren – guter Rat hin oder her. Denn wenn Gelassenheit nicht nur eine Floskel bleiben soll, braucht sie eine solide Basis. Ich kann bei den Herausforderungen meines Lebens nicht einfach ins Nichts hinein gelassen sein, wie es uns fernöstliche Meditation vormacht. Ich muss wissen, wem ich das anvertraue, was mir Sorgen macht. Damit ich wirklich loslassen kann, was meine Ge- danken in einer Sorgenspirale gefangen hält, ist es gut, wenn ich den besser kennenlerne, der versprochen hat, für mich zu sorgen. Es heißt von ihm in einem Choral: „Der Wolken, Luft und Winden gibt Wege Lauf und Bahn, der wird auch Wege finden, da dein Fuß gehen kann.“ Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Offener Bibeltreff am Sonntag, 12. September, um 18 Uhr in der evang. Kir- che in Weingarten. In der Reihe zum Lukas-Evangelium legt Johannes Ehrismann, theologischer Referent bei den Zieglerschen, den Ab- schnitt vom „Ährenraufen und der Heilung am Sabbat“ (Lukas 6, 1-11) aus. Die evang. (landeskirchliche) Gemein- schaft Apis lädt Interessierte herzlich ein. _________________________ Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr bereits eine Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die jeder schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürsorge) etwas grundlegend anderes ist als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. – All Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Ganz herzlich lädt der Frauenkreis der Evangelischen Kir- che Baienfurt-Baindt schon an dieser Stelle zu unserem nächsten Treffen am 15. September 2021 ein. Wir freuen uns auf Erika Simmel, die uns von „Wegspuren und Le- benswegen von Frauen aus Oberschwaben und dem Allgäu“berichten wird. Das verspricht ein interessanter Abend zu werden. Bitte denkt daran, wir treffen uns um 19:00 Uhr. Bis dahin bleibt alle behütet. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Jahreshauptversammlung SV Baindt 1959 e. V. Die Jahreshauptversammlung des Sportverein Baindt 1959 e.V. findet am Freitag, den 01.10.2021 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Der Einlass erfolgt unter Beachtung der 3-G-Regelung. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: - Fußball - Alpin-Team - Orientierungslauf - Tischtennis - Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen - Vorsitzende(r) - stellvertretende(r) Vorsitzende(r) - Kassierer/in - Schriftführer/in - Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Wolfgang Schneider, Zweierweg 6, 88250 Weingar- ten, Email: Vorsitzender@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Wahl des/der Vorsitzenden Nach über 8 Jahren Amtszeit als Vorsitzender ist es für mich an der Zeit, den Akku wieder aufzuladen. Zudem bin Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 ich der Meinung, dass es der Vorstandschaft bzw. dem Vereinsrat guttut, wenn ein neuer Kopf an der Spitze für frischen Wind sorgt. Deshalb möchte ich nicht wieder als Vorsitzender kandidieren. Wir suchen nun eine sportbegeisterte Kandidatin oder Kandidaten mit Freude am Umgang mit Menschen. Die Herausforderung dabei ist, mit organisatorischem Ge- schick ein motiviertes Team zu führen, um in der Ge- meinde Baindt auch in Zukunft ein umfangreiches und interessantes Sportangebot für Jung und Alt anbieten zu können. Wer Interesse hat, darf sich sehr gerne bei mir melden, um weitere Informationen einzuholen. Telefon: 0751/43301, E-Mail: Vorsitzender@svbaindt.de Wolfgang Schneider, Vorsitzender Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung Einladung Die Abteilung Fußball des SV Baindt lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zur jährlichen Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung am Donnerstag, 16.September 2021 um 20.30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Der Einlass findet unter Beachtung der 3-G-Regelungen statt. Das Tragen einer FFP 2 - oder medizinischen Maske ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Berichte aus den verschiedenen Bereichen - Jugendfußball - Aktive Mannschaft - Frauenfußball - AH - Kassenbericht 3. Entlastung der Abteilungsleitung 4. Wahlen - Abteilungsleiter - stellvertr. Abteilungsleiter - Leiter Aktive Damen/Herren - stellvertr. Leiter Aktive Damen/Herren - Jugendleiter - Kassier 5. Verschiedenes Über ein zahlreiches Erscheinen würde sich die Abtei- lungsleitung sehr freuen. Die Abteilungsleitung Geglücktes Heimdebüt der Frauen SV Baindt – SV Fronhofen 2:1 Das Spiel gegen die Damenmannschaft des SV Fronho- fen startete sehr ausgeglichen. Der SV Baindt erspielte sich viele gute Chancen über die Seiten. So spielte Ma- riella Pedrazzoli, nach einem guten Zuspiel von außen, die Abwehrspielerinnen des Gegners aus und schoss in Minute 22 das erste Tor. Die frühe Führung motivierte die Damen des SV Baindts, wodurch sie anschließend noch einige Torchancen hatten. Der SV Fronhofen ließ sich al- lerdings nicht unterkriegen und erspielte sich ebenfalls einige Chancen, die von Lisa Meschenmoser im Tor je- doch gut abgewehrt wurden. In der 28. Minute gelang Daniela Kesenheimer ein weiteres Tor für den SV Baindt und erhöhte damit auf 2:0. Mit diesem Ergebnis gingen die Mannschaften in die Halbzeitpause. In der Pause wurde in beiden Mannschaften umgestellt. Es gab einige gute Aktionen von beiden Mannschaften, jedoch konnte sich zunächst keine über ein Tor freuen. Durch ein gutes Zu- spiel einer Mitspielerin schoss dann in der 86. Minute eine Spielerin des SV Fronhofen das erste Tor für ihre Mann- schaft in diesem Spiel zum 2:1. Beide Mannschaften erar- beiteten sich nun nochmals gute Aktionen, der SV Baindt verteidigte jedoch seine Führung bis das Spiel in der 96. Minute abgepfiffen wurde, somit konnten die Damen des SV Baindt den ersten Saisonsieg verbuchen. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma; Spielerinnen: Lisa Meschenmoser (T), Julia Klein, Tasja Kränkle, Muriel Zum- brock, Daniela Kesenheimer, Mariella Pedrazzoli, Laura Maucher, Elena Ilka, Lena Schäfer, Tamara Sperle (C), Lara Herde Aktive trainieren Jugend Am Samstag den 04.09.21 empfingen sechs Spieler der ersten Mannschaft bei bestem Wetter von 10-13 Uhr 25 Kinder zum Training auf der Baindter Klosterwiese. Die Kinder im Alter von 5-12 Jahren wurden, dem Alter ent- sprechend, in drei Gruppen eingeteilt und durften im An- schluss in drei verschiedenen Parcours mit den Spielern der 1.Mannschaft trainieren. Zwischen den Übungen po- sierten die Kinder vor der SV Baindt-Fotoleinwand und erhielten so ihre ganz eigene „Autogrammkarte“. Nach einem anstrengenden Abschlussspiel wurden die aus- gepowerten Kinder zum Abschluss an der Wurstbude mit frischen Pommes versorgt. Die Spieler der ersten Mannschaft zeigten sich nach dem Training begeistert von den Leistungen der Kids und waren auch ein klein wenig überrascht: von den 25 Kindern trug kein einziges ein Bayern München-Trikot. Gerechtes Remis im Topspiel SV Vogt - SV Baindt 1:1 (1:1) Nach einem gelungenen Saisonstart bekam es der SVB am Sonntagabend mit dem SV Vogt zu tun, welcher sich in der Vorwoche deutlich mit 3:0 gegen die SG aus Aulendorf durchsetzen konnte und zu den direkten Konkurrenten um den Aufstieg in die Bezirksliga zählt. Vor vollen Zuschau- errängen veränderte Trainer Filzinger seine Mannschaft auf zwei Positionen, für Walser und Kneisl rückten Geg- gier und Kapitän Thoma in die erste Elf. Doch das Spitzenspiel startete für den SVB denkbar schlecht. Nach einem haarsträubenden Fehlpass im Auf- bauspiel, schaltete der SV Vogt blitzschnell um und stieß in den Strafraum vor. Dort setzte Dennis Schimanowski zum Tackling an und spielte mehr Ball als Gegner; der Schieds- richter sah dies allerdings anders und entschied in der ersten Minute auf Strafstoß. Diesen verwandelte Kapitän Pöckl eiskalt zum 1:0. Im Anschluss an diesen fragwürdigen Elfmeter kämpfte sich die Baindter Truppe aber zurück in die Partie und gewann zunehmend an Sicherheit. Nach einer Viertelstunde folgte dann allerdings der nächste Dämpfer - Kapitän Thoma zog sich bei einem Kopfballdu- ell einen blutenden Cut am Auge zu und wurde vom Feld direkt ins Krankenhaus gebracht. Trotz dieser Nacken- schläge zeigte der SVB Moral und Wille sich in das Spiel zurückzukämpfen. Nach einer energischen Balleroberung im Zentrum von Marko Szeibel und dem eingewechselten Lukas Walser, spielte Yannick Spohn einen schönen Ball in den Lauf von Jonathan Dischl. Dieser schüttelte seine Verteidiger ab und schob überlegt in der 20. Minute zum Ausgleich ein. In der Folge neutralisierten sich die beiden Topteams überwiegend und es gab bis zur Halbzeitpause keine nennenswerten Chancen mehr zu vermelden. Auch in der 2.Halbzeit präsentierte sich den Zuschauern dieses Bild - viele Zweikämpfe, viele Abspielfehler, viel Hektik. Keines der beiden Teams wollte einen weiteren Fehler machen und so entwickelte sich ein sehr zerfah- Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 renes Spiel. In den Schlussminuten ließ bei beiden Mann- schaften dann aber zunehmend die Kraft nach, wodurch beide Teams nochmal zu guten Chancen kommen sollten. Nach Standardsituationen war zweimal Torwart Luca Wetzel auf der Hut und auch die Baindter Defensive war nun des Öfteren gefordert. Nach einem Ballverlust auf der linken Abwehrseite, ergab sich dann für Schröttle die Riesenmöglichkeit zum 2:1, doch Wetzel parierte he- rausragend. Im Gegenzug hatte dann der SVB Chancen, doch noch als Sieger aus dem Topspiel hervorzugehen. Dischl wurde mit einem langen Ball schön auf die Reise geschickt und lief alleine auf den Gäste-Torwart zu. Der Winkel war jedoch relativ spitz und so scheiterte Dischl mit dem linken Fuß am Keeper. Nur wenige Augenblicke spä- ter war es dann Spohn, der aussichtsreich in der Vogter Strafraum eindringen konnte - sein Schuss war jedoch zu unplatziert und zischte über das Tor. Möglicherweise hätte der SVB dann im dritten Versuch endlich den Siegtreffer erzielt, doch nach einem Pass von Spohn wurde Dischl zu Unrecht wegen einer Abseitsstellung zurückgepfiffen. Am Ende blieb es jedoch bei dem gerechten Remis, wel- ches auch dem Spielverlauf entsprach. Mit etwas mehr Spielglück und ein paar Prozent mehr Siegeswille und Konzentration, wäre in Vogt jedoch auch ein Sieg mög- lich gewesen. Der SVB springt, aufgrund der Niederlage des SV Reute, dennoch auf den ersten Tabellenplatz und wird am kommenden Sonntag im Heimspiel gegen die SG Aulendorf gewillt sein, diesen Platz zu verteidigen. SV Vogt II - SV Baindt II 1:5 (0:3) Sturmtrios wie Messi, Suarez und Neymar oder Ronal- do, Bale und Benzema begeisterten die Fußballwelt in der Vergangenheit mit unglaublichen Statistiken und tol- len Spielzügen - und auch der SVB II scheint nun so ein Traum-Trio aus Schnez, Reich und Boenke in seinen ei- genen Reihen zu haben. Bereits nach vier Spielminuten erzielte Pascal Reich nach Vorlage von Philipp Boenke den Führungstreffer. Nur zehn Minuten später fand Boen- ke mit einem traumhaften langen Ball Johannes Schnez im Angriffsdrittel, welcher zum 0:2 einschob. Das dritte Tor folgte dem gleichen Muster - Vorlage Boenke, Tor Schnez. Der SVB II dominierte die Partie nach Belieben und ließ die Gastgeber nicht zur Entfaltung kommen. In der zweiten Halbzeit war es dann Boenke selbst, der, nach Hackentrick von Schnez und Vorlage von Reich, das 0:4 markierte. Den Vogtern gelang in der 70.Minute zwar noch der Ehrentreffer, welchen allerdings Schnez mit sei- nem dritten Tagestreffer konterte. Der 1:5-Endstand war schlussendlich auch in dieser Höhe absolut verdient, da der SVB II ein starkes Auswärtsspiel zeigte und die Vogter keine Antworten auf Baindts starkes Sturmtrio fanden. Die „Zweite“ reiht sich mit diesem überzeugenden Sieg auf dem dritten Tabellenplatz ein, wobei es nun gegen Aulendorf gilt diese Leistung zu bestätigen. Vorschau: Sonntag, 12.09.21 12.45 Uhr: SV Baindt II - SG Aulendorf II 15.00 Uhr: SV Baindt - SG Aulendorf Tolles Tischtennis-Schnuppertraining im Kinderferienprogramm Zu Beginn und am Ende der Ferien fan- den sich insgesamt über 20 Kinder in der Baindter Sporthalle zu einem Schnup- pertraining ein. Nach einem abwechslungsreichen Aufwärmprogramm und ersten Ballgefühlsübungen wurde fleißig an verschie- denen Stationen das Spiel mit dem kleinen Ball trainiert. Besonderes Highlight war das Training mit dem Ballrobo- ter, der unablässig einen Ball nach dem anderem auss- puckte. Während einer Trinkpause zeigten die Trainer, wie schnell und vielseitig ein Tischtennismatch sein kann und die Kinder konnten dabei verschiedene Angriffs- und Ab- wehrtechniken kennenlernen. Zum Abschluss wurde beim Kaiserspiel motiviert und fair gegeneinander um Punkte gespielt. Es war für alle ein tolles Training und wir sind gespannt, wen wir von euch ab Montag von 18.30-19.30 Uhr im Kinder- und Jugendtraining wiedersehen sehen! :) Alle Kinder, die nicht am Schnuppertraining teilgenom- men haben, sind natürlich auch herzlich eingeladen! TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversamm- lung 2021 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 17. Septem- ber 2021 um 19:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Der Einlass findet unter Beachtung der 3-G-Regelungen statt. Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Mas- ke ist Pflicht. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 4.1 Zweite*r Vorsitzende*r 4.2 Schriftführer*in 4.3 Breitensportwart*in 4.4 Ein*e Jugendwart*in 4.5 Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6 Technischer Leiter 4.7 Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschluss- fassung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tages- ordnung bis spätestens 13. September 2021 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Wir haben eine neue Website (www.tc-baindt.de). Dort gibt es weitere Infos zu den Abstands- und Hygienere- geln, die bei der Jahreshauptversammlung eingehalten werden müssen. Die Vorstandschaft Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Reitergruppe Baindt Nachbericht des 46. Reitturniers am 28.-29.08.2021 Nachdem die Reitergruppe Baindt e.V. im letzten Jahr unfreiwillig auf die Durch- führung des Reitsportevents verzichten musste, konnte dieses endlich wieder stattfinden. Trotz des durchgehend regnerischen Wetters war die Veran- staltung sowohl von Reitern und Gästen gut besucht. Am Freitagabend wurde das Turniergelände feierlich mit der Podiumsdiskussion über das Thema „Zukunft der Landwirtschaft – Ein gesamtgesellschaftliche Aufgabe?“ eröffnet. Die Gäste Frau Agnieszka Brugger, Herrn Axel Müller, Frau Jasmin Runge, Herrn Eberhardt Sigloch, Herrn Her- mann Fischer und Herrn Benjamin Strasser diskutierten anhand der Milchviehhaltung, welche Folgen die Agrar- politik der vergangenen Jahre auf Erzeuger und Ver- braucher hat und vor welchen Herausforderungen die Gesellschaft, Landwirtschaft und Politik stehen. Mode- riert wurde die gut besuchte Veranstaltung von Herrn Johannes Fritz. Am Samstag begann das Turniergeschehen auf dem Springplatz um 10:00 Uhr zunächst mit einer Springprü- fung Kl. A* mit Idealzeit. Auf dem Dressurplatz starteten ab 08:00 Uhr zwei Abteilungen einer Dressurreiterprüfung Kl. A. Anschließend konnten sich die jungen Reiter im Rei- terwettbewerb Schritt-Trab-Galopp messen. Weitere Prüfungen am Samstag waren: Dressurwettbewerb, Dressurprüfung Kl. L – Trense, Springprüfung Kl. A**, Springpferdeprüfung Kl. A**, Springprüfung Kl. L. Der Turnierbetrieb am Sonntagmorgen begann um 08:00 Uhr mit einer Dressurprüfung Kl. A**. Nach der ersten Abteilung fand der mittlerweile zur Tradition gewordene Feldgottesdienst mit Herrn Dekan a. D. Heinz Leuze statt. Weiter ging es mit einer Stilspringprüfung Kl. E mit Stan- dardanforderungen und der Reiternachwuchs konnte sich in einem Springreiterwettbewerb beweisen, während auf dem Dressurplatz die zweite Abteilung der Dressurprü- fung Kl. A**, sowie eine Dressurpferdeprüfung Kl. A und ein Pony-Führzügelwettbewerb für die Kleinsten und eine Springprüfung Kl. L folgten. Anschließend fand die Siegerehrung des erstmals ausge- richteten Vierkampfs auf dem Springplatz statt. Die Teil- nehmer mussten sich in vier Sparten, nämlich im Schwim- men, Laufen, Dressurreiten und Springreiten durchsetzen Die Prüfung wurde in drei Leistungsklassen ausgerichtet und von den Sportlern durchaus gut angenommen. Weiter ging es mit einer weiteren neuen Prüfung, einer Dressurreiterprüfung Kl. M* auf Trense, welche von Ellen Bauer von den Reiterkameraden Schmalegg mit ihrem Pferd „Heartbreaker“ gewonnen werden konnte. Im Preis der Gemeinde Baindt, einer Springprüfung Kl. M mit Siegerrunde, ging der erste Platz an Franziska Heine vom Reitverein Allisreute mit ihrem Pferd „Check Point Charlie“. Als letzte Prüfung war der Hindernis-Fahrwettbewerb für Ein- oder Zweispänner an der Reihe. Hier lenkten die Fah- rer ihre Gespanne unter der Wertung von Fehler und Zeit rasant durch feste Hindernisse und Kegel. Die Einspän- nerwertung konnte Tobias Zerlaut von den Sportfreunden Oberdorf für sich entscheiden. Der Sieg in der Zweispän- nerwertung ging wie im letzten Jahr auf das Konto von Felix Mayerföls aus Bad Schussenried. Mit seinen zwei wendigen Ponys hatte er eindeutig die Nase vorn. Markus Elbs mit Beifahrer Alexander Henzler im Hinder- nisfahrwettbewerb für Einspänner (Quelle: Verein) Die Reitergruppe Baindt dankt allen Helferinnen und Hel- fer, den vielen Kuchenspenden, ohne diese das Turnier so nicht zu stemmen wäre. Für den schönen Gottesdienst möchten wir Herrn Dekan a. D. Heinz Leuze, Herrn Striegel sowie den Ministranten und Musikern, welche den Gottes- dienst mitgestaltet haben, danken. Einen besonderen Dank richten wir an unseren Reitplatz- nachbarn Martin Rude, welcher aufgrund der Witterungs- verhältnisse sämtliche Fahrzeuge borgen musste. Wir bedanken uns herzlich bei nachfolgenden Firmen und Privatleuten, welche uns in Form von Geld- und Sach- spenden, durch Überlassung von Maschinen und land- wirtschaftlichen Flächen in großzügiger Weise unterstützt haben: August Baumgärtner GmbH & Co. KG, Weingarten Achim Wucherer, Baindt Andreas Schendel, Baienfurt Arno Roth, Baindt Autohaus Ebner GmbH, Baienfurt Baggerbetrieb Johannes Elbs, Baindt BÄKO Südwürttemberg eG, Ravensburg Baum- und Rosenschule Seidel, Aulendorf Bentele Forst- und Gartentechnik GmbH, Baindt Bistro am Dorfplatz, Baindt Bohmeier GmbH, Weingarten bossert architektur + design, Ravensburg Dieter Haug, Baindt Dorn Arbeitssicherheit e.K., Baindt Elbs GmbH, Baienfurt Fahrschule Schobloch GmbH, Weingarten Fliesen Hage, Baindt Friedrich Burk GmbH & Co. KG, Ravensburg Gasthaus Grüner Berg, Baindt Gemeinde Baindt mit Bauhof Getränkevertrieb Joachim Rist, Horgenzell-Gossetsweiler Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Baienfurt HAMESO Entner GmbH & Co. KG, Baindt Heinz Müller GmbH & Co. KG, Horgenzell Heizungstechnik E. Haußmann, Baindt Holzmanufaktur Hahn, Berg-Weiler Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 ICS for Automotive GmbH, Baindt Josef Elbs, Schlier Junker Technische Dokumentationen GmbH, Weingarten Karl-Heinz Wiedemann, Meckenbeuren Karosseriebau Stefan Konzett, Baindt Kath. Kirchengemeinde Baindt Kirchner Energie GmbH, Weingarten Kirchner Konstruktionen GmbH, Weingarten Kirchner Solutions GmbH, Weingarten Kuhn Stoff GmbH & Co. KG, Weingarten Landjugend Baindt Landwirt Georg Steinhauser, Baindt Landwirt Gerhard Heilig, Baindt Landwirt Martin Rude, Baindt Löffelmühle Martin Schrott & Söhne, Bergatreute Martin Ahlfänger GmbH, Wolfegg Mineralbrunnen AG, Krumbach Modehaus Mayer-Rosa, Weingarten Musikverein Baindt Natursteine Josef Foret, Baienfurt Ravensburger Finanz GmbH, Weingarten Reitsport Bentele, Wernsreute Roland Gabriel, Baindt Schalmeienkapelle Baindt Schornsteinfeger Wurm, Baienfurt Schulermühle, Ravensburg Schützbach GmbH, Baindt Spielwaren Schneider, Baienfurt Stadler Service GmbH, Altshausen Stadtmetzgerei Isser GbR, Weingarten Steinhauser Heizung & Sanitär, Baindt Steuerberater Spahlinger, Baindt SystemWorkX AG, München Tomobil e.K., Baienfurt VR Bank Ravensburg-Weingarten eG Zimmerei Heudorfer, Wolpertswende-Vorsee Zimmerei Veser, Kißlegg-Immenried Turnierergebnisse Dressurreiterprüfung Kl. A 1. Platz Daniela Schlegel mit Breakdance 1. Platz Lilly Spahlinger mit Cino 3. Platz Elisa Neufeldt mit Safiro Stilspringprüfung Kl. E 3. Platz Leni Rapp mit Di Caprice Dressur-Wettbewerb 3. Platz Leni Rapp mit Di Caprice Springreiterwettbewerb 5. Platz Luna Schmid mit Delia 6. Platz Laura Kurz mit Delia Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 1. Platz Laura Kurz mit Ascalon 1. Platz Luna Schmid mit Delia 2. Platz Hannah Gross mit Viano von Fürberg 3. Platz Nadine Haug mit Viano von Fürberg Reiterwettbewerb Schritt-Trab 1. Platz Theresa Henzler mit Lucky 3. Platz Benedikt Heilig mit Delia Pony-Führzügelwettbewerb 1. Platz Hannah Elbs mit Dolly Hindernisfahrwettbewerb für Zweispänner 4. Platz Markus Elbs mit Beifahrer Alexander Henzler 7. Platz Markus Sterk mit Beifahrer Michael Merk Hindernisfahrwettbewerb für Einspänner 4. Platz Markus Elbs mit Beifahrer Alexander Henzler Vierkampf Wertung Junioren (Laufen 800 m; Schwimmen 25 m; Rei- ter-WB; Springreiter-WB) 2. Platz Luna Schmid 3. Platz Laura Kurz Wertung Klasse E (Laufen 1500 m; Schwimmen 50 m; Dressur-WB; Stilspringprüfung Kl. E) 2. Platz Leni Rapp Flohmarkt „ Rund ums Kind“ 25.09.2021 von 10 bis 14 Uhr auf dem Schulhof der Klosterwisenschule Baindt Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt! Die Standplatzvergabe begintt am 16.09.2021 Weitere Informationen gibt es unter www.basar-baindt.de Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Erste Hilfe im Bike Park Das Jugendrotkreuz Baienfurt-Baindt hatte einen Nach- mittag im Bike-Park rund um das Thema Erste Hilfe ge- plant. Nachdem das Wetter zu unbeständig war, wurde der Nachmittag kurzerhand in das Bereitschaftsheim in der Baindter Strasse „ins Trockene“ verlegt. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde wurden die Jugend- lichen in zwei Gruppen aufgeteilt, in denen sie von den Jugendrotkreuzlern zunächst alles Wichtige rund um das Thema „Notruf“ erklärt bekamen. Ein so wichtiges Thema Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 wie der Notruf muss natürlich auch praktisch geübt wer- den: anhand von fiktiven Fall-Beispielen konnten die Ju- gendlichen üben, worauf sie im Ernstfall beim Notruf ach- ten müssen. Weiter ging es mit den Themen Rettungskette: wer eilt mir alles zur Hilfe, wenn ich einen Notruf absetze? Was ist eine Helfer vor Ort Gruppe? Das waren nur ein paar der Fragen, die in diesem Zusammenhang beant- wortet wurden. Besonders wichtig ist im Bikepark auch das richtige Absichern einer Unfallstelle, was direkt im An- schluss behandelt wurde. Im weiteren Verlauf des Nachmit- tags konnten die Jugendlichen sowohl Hilfestellungen wie „HELD“ und die „PECH“ Regel wie auch Verbände praktisch üben. Der krönende Abschluss war ein kleiner Wettbewerb bei der Versorgung von geschminkten Wunden. Die Jugendlichen haben hoffentlich vieles gelernt, um in Zukunft sicher im Bikepark unterwegs zu sein. Unsere Hel- fer vom Jugendrotkreuz hatten auf jeden Fall viel Spaß und Freude dabei, ihr Wissen weiterzugeben. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung vom Waldsee Lindenberg zu den Scheidegger Wasserfällen Wir treffen uns am Sonntag, den 19. Sept. 2021 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Gehzeit 3,0 Std., 11 km, 180 hm Fahrpreis 9,00 €, Eintritt zu den Wasserfällen ab 10 Per- sonen. 3,00 € (sonst 4,50 €). Einkehr vorgesehen am Kiosk bei den Wasserfällen und nach der Wanderung. Pandemiebedingt erforderliche Anmeldung bei Hani- fa Selimi, 0751/18050973 oder Mobil 0174 3430766 ab 18.00 Uhr Rucksackvesper, Getränke, festes Schuhwerk und Stöcke werden empfohlen. Bei einer Regenwahrscheinlichkeit über 75 % findet die Wanderung nicht statt. Info ggf. am Vortag ab 17.00 Uhr unter 0751/18050975 (Bandansage) Was sonst noch interessiert Technische Werke Schussental Mit Energie am Start Neue Auszubildende bei der TWS – Einsatz für unsere Region Anfang September haben fünf junge Menschen ihre Aus- bildung bei den Technischen Werken Schussental (TWS) begonnen. „Wir sind froh, dass wir alle unsere Ausbildungs- plätze besetzen konnten“, berichtet Michael Schweitzer, Personalleiter bei der TWS. Die Corona-Pandemie habe sich bundesweit auf die Nachfrage nach Ausbildungsplät- zen ausgewirkt. Besonders in technischen Berufsgruppen, bei denen ohnehin Fachkräftemangel bestehe, habe es auch bei der TWS weitere Einbrüche bei den Bewerber- zahlen gegeben. „Gerade in Zeiten wie diesen zeigt sich, dass die Arbeitsplätze bei uns systemrelevant sind. Denn der Versorgungsbedarf wird auch in schwierigen Phasen nicht weniger, genau wie der Bedarf an Fachkräften“, er- klärt Michael Schweitzer. Bei den Bewerbern kann die TWS mit vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten punkten, einem eigenen Gesundheitsmanagement und weiteren Zusatzleistungen wie zum Beispiel einer betrieblichen Al- tersvorsorge oder einem Job-Bike-Programm. „Dass das Arbeiten bei uns Spaß macht, belegt auch die niedrige Fluktuationsquote“, bemerkt Michael Schweitzer. Insgesamt bildet die TWS derzeit fünf angehende In- dustriekaufleute aus, zwei Elektroniker für Betriebstech- nik, drei Anlagenmechaniker für Versorgungstechnik und zwei Fachinformatiker für Systemintegration. Zum ersten Mal startet eine Fachkraft für Wasser und Versorgungs- technik bei der TWS ins Berufsleben. Außerdem bereiten sich zwei Studierende der Dualen Hochschule im Unter- nehmen auf ihre berufliche Zukunft vor. Sie alle werden zukünftig gemeinsam mit ihren erfahrenen Kolleginnen und Kollegen für die Region tätig sein. Aus Überzeugung engagiert sich die TWS stark in der Ausbildung. So grün- dete das Unternehmen zusammen mit der Firma Franz Lohr GmbH das AZS Ausbildungszentrum Schussental GmbH in Ravensburg. Dort kommen ab dem aktuellen Ausbildungsjahr nicht nur die technischen Auszubilden- den der beiden Unternehmen in den Genuss einer guten überbetrieblichen Ausbildung. Das Ausbildungszentrum ist auch offen für weitere Partnerunternehmen. Wer im kommenden Jahr bei der TWS ins Berufsleben starten möchte, kann sich noch bis zum 15. Oktober be- werben. Weitere Informationen unter www.tws.de. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg abi.de: Das Medienangebot wird moderner, kompakter und zielgerichteter Zum Schuljahresbeginn 2021 geht das abi-Medienan- gebot der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit neuen Angeboten und Services im modernen Look an den Start. Abi.de unterstützt Schülerinnen, Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches künftig noch zielgerichteter bei Themen rund um die Berufs- und Studienwahl. Neu: Das Portal abi.de abi.de wird ab sofort neben einem modernen Design und einer optimalen Nutzung auf Smartphones und Tablets inhaltlich erweitert: „Was sind meine Stärken und Inter- essen? Welche Studienmöglichkeiten gibt es? Wie bereite ich den Ausbildungs-/Studienstart vor?“ Mit einem neu konzipierten Einstieg liefert das abi-Portal Antworten auf Fragen rund um Ausbildung, Studium und Beruf, die junge Menschen im Berufsorientierungsprozess haben. Dabei sind die Informationen auf abi.de eng vernetzt mit weiteren Angeboten der BA, wie z.B. dem Erkundungstool Check-U. Auch im Bereich „Bewerbung“ werden junge Menschen auf die Erstellung von zeitgemäßen Bewer- bungen in klassischen und digitalen Formaten vorbe- reitet. Vom Anschreiben über die Bewerbungsmappe bis hin zum Vorstellungsgespräch mit praktischen Tipps: Top-Themen, News, Veranstaltungshinweise und inter- Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 aktive Angebote wie Weblogs, Games, Videos und Chats komplettieren das Angebot. Neu: Noch mehr Zielgruppen Fündig werden auf abi.de künftig nicht nur Schülerin- nen und Schüler der gymnasialen Mittel- und Oberstufe, sondern auch Jugendliche an berufsbildenden Schulen und Jugendliche, die sich in der Phase zwischen Schulab- schluss und dem Beginn eines Studiums bzw. einer Aus- bildung befinden, Auszubildende sowie Ausbildungs- und Studienabbrecherinnen und -abbrecher. Das Angebot für Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches sowie El- tern und Erziehungsberechtigte als wichtige Begleitung im Berufsorientierungsprozess wurde ausgebaut: Sie er- halten über eigene Zugänge hilfreiche Informationen, Download-Materialien, Links und Online-Angebote, wie z.B. Unterrichtsideen oder Checklisten. Neu: abi-Hefte digital und in Printform Für Schülerinnen und Schüler stehen ab sofort zwei neue Hefte zur Verfügung. Das abi-Heft „Dein Navi für die Berufswahl: Leg los!“ für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 und das darauf aufbauende abi-Heft „Dein Navi für die Berufswahl: Starte durch!“ für Schüle- rinnen und Schüler kurz vor der (Fach-)Hochschulreife sind auf den Einsatz im Berufsorientierungs-Unterricht abgestimmt - mit vielen interaktiven, digitalen Materiali- en. Hinzu kommt das Überblicksheft „abi-kompakt: Deine Berufswahl“, das Schülerinnen und Schüler im gesamten Berufswahlprozess begleitet. Alle Hefte stehen als barrierefreie PDF-Dokumente kos- tenlos zum Download unter https://abi.de/magazine be- reit. Anfang des Jahres 2022 werden alle Hefte auch wie- der in Printform angeboten. Ab 2022 stehen zudem für Eltern und Erziehungsberechtigte sowie für Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches neue Print-Hefte mit wertvollen Tipps zur Unterstützung bei der Berufs- und Studienwahl zur Verfügung. Neu: „Berufswahl mit Plan“ Einen kompakten Überblick über die einzelnen Statio- nen der Berufswahl liefert die Übersicht „Berufswahl mit Plan“- beginnend vier Jahre vor dem Schulabschluss. Hier sind die wichtigsten Fristen und Termine für Ausbildung und Studium während des Berufsorientierungsprozes- ses „Orientieren, Entscheiden, Bewerben“ übersichtlich zusammengestellt, aufrufbar als PDF unter https://abi. de/lehrer und bald auch im Printformat DIN A1 für den Einsatz im Klassenzimmer verfügbar. Ergänzend dazu gibt es den monatlich erscheinenden, kostenfreien abi-Newsletter für Schülerinnen, Schüler, El- tern oder für Lehrkräfte und Berufsorientierungs-Coaches auf abi.de oder per E-Mail an abi-redaktion@meramo.de. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Hauptstraße 17, 88356 Ostrach Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mitglieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Mitgliederversammlung findet am Mittwoch den, 15. September 2021 um 19:30 Uhr (Corona-Tests ab 19:00 Uhr) im Dorfgemeinschaftshaus in 88361 Boms statt. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Geschäftsbericht 2019 3. Kassenbericht 2019 4. Kassenprüfbericht 5. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 2019 6. Geschäftsbericht 2020 7. Kassenbericht 2020 8. Kassenprüfbericht 9. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 2020 10. Wahlen von Vorstand und Beirat 11. Wahlen Kassenprüfer 12. Gestaltung Mitgliedsbeitrag 13. Satzungsänderung 14. Verschiedenes / Anträge Aufgrund der aktuellen Corona-Situation können nur vor Ort getestete Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Wir freuen uns sehr, Sie bei unserer Mitgliederver- sammlung begrüßen zu dürfen und bitten Sie um kur- ze Rückmeldung, ob Sie an der Mitgliederversamm- lung teilnehmen werden. Tel.:07585/9307-0 oder FAX 07585/9307-25 oder E-Mail info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Markus Bauknecht Hubertus Kleiner Vorstand Geschäftsführer Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg „Eseltreffen“ 2021 unter Coro- na-Bedingungen Das beliebte „Eseltreffen“ im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben findet auch in diesem Jahr wie- der statt Am 18. und 19. September kommen erneut die Esel nach Wolfegg. Die aktuelle Coronaverordnung ermög- licht es dem Bauernhaus-Museum, das Programm des „Eseltreffens“ in nahezu vollem Umfang zu realisieren – mit begrenzter Besucherzahl, Voranmeldung und 3G-Regel. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Anderer Name – weitgehend gleicher Inhalt: Das Eselt- reffen 2021 wird zum „Bauernmarkt mit Eselschau“ Nur der Name lautet anders beim diesjährigen „Eseltreffen“ im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg. Die Veranstaltung läuft in diesem Jahr unter dem Ti- tel „Bauernmarkt mit Eselschau“. „Die Namensänderung rührt daher, dass wir zu Beginn des Jahres, als die Sai- son geplant wurde, noch nicht absehen konnten, ob und wie die Durchführung des ‚Eseltreffens‘ durch die Pande- mie beeinträchtigt sein würde. Daher wollten wir uns alle Optionen offenhalten, um notfalls auch eine verkleinerte Variante realisieren zu können.“, erläutert Museumsleite- rin Tanja Kreutzer. „Wir freuen uns jetzt umso mehr, unser beliebtes Pro- gramm in gewohnter Vielfalt und Qualität auch 2021 wie- der durchführen zu können!“ Auch in diesem Jahr wird es wieder einen Schauring ge- ben. Hier zeigen die Eselhalter/innen verschiedene An- spannarten, es gibt einen Geschicklichkeitsparcours für Esel und natürlich wird auch wieder das schönste Fohlen prämiert. Um gerade am Schauring allzu große Men- schenansammlungen zu vermeiden, präsentiert das Mu- seum diesmal ausschließlich Programmhighlights – mit mehrmaliger Wiederholung. So erhalten die Besuchen- den die Gelegenheit, die für sie interessanten Programm- punkte ganz entspannt zu verfolgen, ohne sich an den begehrten Plätzen drängen zu müssen. Außerdem werden wieder rund 100 Esel unterschiedlichster Rassen, Größen und Farben das Museumsgelände bevölkern – von den Mini-Eseln, die nur einen knappen Meter hoch sind, bis hin zu den Riesen-Eseln des Eselhalters Gerstenlauer. Zahlreiche Marktstände bieten Eselzubehör und allerlei Souvenirs an. Eselmilchseife, Plüschesel, komplette Kut- schen – es gibt alles, was das Eselliebhaberherz begehrt! Auch der große Bauernmarkt wartet wieder an beiden Tagen mit zahlreichen regionalen Produkten, handwerk- lichen Raritäten und Vorführungen auf. Gemeinsam mit den Museumspädagog/innen können große wie kleine Besucher/innen sich am Esel-Mal-Wettbewerb beteiligen oder Eselohren-Lesezeichen basteln. Auch das leibliche Wohl kommt nicht zu kurz: Leberkäse mit Kartoffelsalat, Käsespätzle, leckere Torten, Kaffee und Kuchen sowie die beliebten Zwetschgennudeln und „Zogene Kiachla“ warten auf die Besuchenden. An den Eis- und Grillwurst- ständen lässt sich der kleine Hunger zwischendurch stillen. Spaß, gute Laune, Erlebnisse – und Sicherheit: So ge- lingt das diesjährige Eseltreffen unter Corona-Aufla- gen Für eine entspannte, coronakonforme Veranstaltung hat sich das Team des Bauernhaus-Museums einiges einfallen lassen. Um die Abstände sowie die Kontaktnachverfol- gung möglichst aufrecht zu erhalten, findet das Eseltref- fen mit beschränkter Besucherzahl statt. Der Eintritt ist nur mit vorheriger Reservierung möglich – solange der Vorrat reicht. Die Voranmeldung ist ab sofort unter www.bauern- haus-museum.de möglich. Nach erfolgreicher Anmel- dung erhält man eine verbindliche Reservierungsbestäti- gung per E-Mail, die am Veranstaltungstag mitzubringen ist. Die Anmeldeplattform verfügt außerdem über eine Stornierungsund eine Wartelistenfunktion. „Es kann ja immer sein, dass etwas dazwischenkommt.“, sagt Tan- ja Kreutzer. „In diesem Fall lässt sich die Reservierung auch am Veranstaltungstag selbst noch stornieren. Da die Plätze begrenzt sind, bitten wir unsere Besuchenden, diese Möglichkeit auch wirklich wahrzunehmen, falls sie aus irgendeinem Grund verhindert sein sollten. So er- möglichen sie es weiteren Personen, von der Warteliste aufzurücken.“ Für den Fall, dass Interessierte nicht über einen Internetzugang verfügen, besteht außerdem die Möglichkeit einer telefonischen Voranmeldung unter 07527/9550-0. Nach derzeitigem Stand wird für den Besuch des Eselt- reffens die 3G-Regel Voraussetzung sein. Das Team bittet alle Besuchenden, ihren entsprechenden Nachweis zu- sammen mit der Reservierungsbestätigung am Eingang bereit zu halten. Wer sich vor der Veranstaltung testen lassen muss, kann sich im eigens für das Eseltreffen ein- gerichteten Testzentrum der „Gemeinsam Neue Wege GmbH“ vor dem Museumsgelände einem tagesaktuellen Corona-Bürgertest unterziehen. Auf dem Gelände gibt es zahlreiche Hygienestationen und Desinfektionsspender. Außerdem herrscht Maskenpflicht in allen Bereichen, an denen die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. So gewährleistet das Museum, dass die Veran- staltung mit der größtmöglichen Sicherheit und unter Einhaltung der geltenden Coronaverordnung stattfin- den kann. Das Museum bittet alle Besucher/innen, sich in jedem Fall kurz vor Veranstaltungsbeginn noch auf der Website des Bauernhaus-Museums über etwaige Änderungen oder weitere Zugangsbeschränkungen im Zuge neuer gesetzlicher Corona-Auflagen zu informieren. „Zwar ist im Vorfeld einiges an Vorbereitung nötig – für die Besuchenden wie für uns. Aber es lohnt sich!“, ist sich die Museumsleiterin sicher. „Das bunte Treiben der Esel, die farbenprächtigen Marktstände, der Duft der Zwet- schgennudeln, die Musik – das alles wieder erleben zu dürfen, wird uns die noch vorhandenen Einschränkungen rasch vergessen machen.“ Hospizdienst Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg Ein Spaziergang macht den Kopf frei und das tut dem Herzen gut Aus diesem Grund wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam auf den Weg machen. Im Wald unterwegs mit kurzen Ruhe-, Atem-, und Denkpausen. Wir werden den Weg für Sie gestalten mit kleinen Impulsen, die Körper, Geist und Seele wohltun. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Donnerstag, 23. September 2021, 15 Uhr Treffpunkt: Freibad Nessenreben, Weingarten Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Neu: Tests auf Hepatitis B und C beim „Check-up 35“ Gesetzlich Versicherte haben einmalig Anspruch auf ein Hepatitis-Screening bei der Vorsorgeuntersuchung „Check-up 35“. Getestet wird auf die Erreger Hepatitis B und C. Eine Infektion mit Hepatitis B oder C verläuft anfangs häufig symptomlos. Bleibt die Infektion unbehandelt, kann sie schwerste Lebererkrankungen nach sich ziehen. Durch den Test kann eine Ansteckung frühzeitig festgestellt und wirksam behandelt werden. Einmalig für Versicherte ab 35 Jahren Das Screening ist Bestandteil der Gesundheitsuntersu- chung „Check-up 35“. Versicherte können dies auch se- parat nachholen, wenn ihr letzter Check-up weniger als drei Jahre zurückliegt. So soll das Angebot allen zeitnah zur Verfügung stehen. Selbstverständlich kann es auch beim nächsten regulären Check-up in Anspruch genom- men werden. Wer gegen Hepatitis B geimpft ist, braucht sich auf diesen Erreger nicht testen zu lassen. Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Kostenlose Vorsorgeuntersuchungen nutzen Die LKK appelliert, die kostenlosen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene, aber auch für Kinder und Jugendliche zu nutzen. Die Angebote stehen im Internet unter www.svlfg.de/vorsorge. DRK Ravensburg Wie neu und immer für den Einsatz bereit Ohne Fahrzeuge läuft beim DRK wahrlich nichts. Und ohne intakte Autos schon gar nicht. Das Werkstattteam der DRK-Bereitschaft Ravensburg mit knapp fünf Kräf- ten kümmert sich darum, dass die Gefährte jederzeit einsatzbereit sind. Mathias Beier ist Gruppenleiter und arbeitet derzeit mit seinem Team am Umbau zu einem Einsatzleitwagen. Doch einige Aktive übernehmen noch andere Aufgaben im Rahmen der Fachgruppe Technik und Sicherheit. Und die haben auch mit dem Ravens- burger Rutenfest zu tun. Leidenschaft Technik Fast schon liebevoll nimmt Mathias Beier die Kabelsträn- ge in die Hand und erklärt: „Vieles muss raus.“ Was sich anhört wie beim Schlussverkauf, bezieht sich auf den Fahrzeugumbau. Alte Kabel müssen aus dem großen Transporter entfernt werden, später ein neuer Kabel- baum rein. Raus müssen auch Verkleidungen und Sitze. Nach der Entkernung sollen Funk- und Signalanlage so- wie Blaulicht installiert werden. Der hintere Teil wird dann Platz für Ausrüstung bieten und ein mobiles Büro sein, in dem die Einsatzkräfte arbeiten können. Neu wie ein Jahreswagen Die zehn Jahre Dienst beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sieht man ihm mit seiner neuen weißen Farbe nicht mehr an. Lackiert hat es ein Fachbetrieb. Beier schätzt, dass das Auto nach der kompletten Umrüstung nicht nur neu aussehen, sondern auch den Status eines Jahreswa- gens haben wird. Doch bis dahin ist noch ein weiter Weg. Mit dem Umbau begannen die technikaffinen Rotkreuzler im Herbst 2020, ehrenamtlich neben Arbeit und Familie. Schätzungsweise werden am Ende 400 bis 500 Stunden Arbeit in das Auto einfließen, die sie sich je nach Faible aufteilen: Beier bezeichnet sich selbst als „Kabelleger“. Kollege Jens Mayfarth hingegen übernimmt die Anschlüs- se der entsprechenden Geräte. Umbau, Inspektion und Co Seit Beier den Fahrzeugbau übernommen hat, hat er am Umbau von rund 15 Fahrzeugen mitgearbeitet. Gerhard Krayss der Geschäftsführer vom DRK-Kreisverband Ra- vensburg, weiß die Technikbegeisterung der Beteiligten zu schätzen. „Das spart dem DRK viel Geld,“ bekräftigt er. Hinzu kommt, dass sich das „Schrauberteam“ neben Um- bauten auch um Inspektionen und Reparaturen kümmert. Derzeit handelt es sich um 14 Einsatzfahrzeuge sowie um drei Anhänger mit Notstromaggregaten und zwei Abroll- container. Neben dem klassischen Wechsel von Öl und Betriebsflüssigkeiten oder Batterie-Check, müssen auch die spezifischen Anlagen wie Funkgeräte und Signalan- lage gewartet werden. Alles muss jederzeit klappen Die Abrollcontainer dienen als mobile Sanitätswache. Sie sind seitlich ausklappbar und können mit ihren 30 Quad- ratmetern vollklimatisiert bei jedem Wetter zum Einsatz kommen. Rund 30 Mal sind sie im Jahr bei verschiedenen DRK-Bereitschaften in der Regel bei Veranstaltungen im Einsatz. Hier dienen sie der Versorgung von verletzten, ver- unfallten oder erschöpften Menschen. Man kann sie aber auch als Küche oder Besprechungsraum einsetzen. Auch sie müssen jederzeit in Schuss und funktionsfähig sein. Kaum ein Fest ohne mobilen Strom Beim Rutenfest etwa kommen neben solch einem Cont- ainer auch Beleuchtung mit dem neun Meter hohen aus- fahrbaren Lichtmast und Notstromaggregate für den „mobilen Strom“ zum Einsatz, unter anderem beim Ad- lerschießen oder Frohen Auftakt. Während die Fahrzeuge alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung kommen, werden ortsveränderliche elektronische Betriebsmittel einmal jährlich geprüft: Nicht nur bei geplanten Einsätzen müssen sie uneingeschränkt einsatzbereit sein, sondern auch im Katastrophenfall, wie die aktuellsten Überschwemmun- gen und Hochwasser verdeutlichen. Ein fortlaufender Kreislauf „Es ist ein immerwährender Zyklus,“ meint Beier. Ist das letzte Gefährt überprüft, geht es mit Fahrzeug Nummer eins von vorne los. Die Zeit für die Prüfungen und für Einsätze kommt noch „on top“. Beier, der schon seit sei- ner Jugend beim Roten Kreuz ist, sieht‘s gelassen. Und widmet sich wieder dem Umbau des Einsatzleitwagens. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 29. August 2021 Gästeführerin: Marianne Lörcher Durch's Moor zur Blumenwiese mit tollen Einblicken und Ausblicken Das Moor: Ist ein interessanter Lebensraum, mit Hilfe von Torfmoosen wächst das Moor 1 - 3 mm im Jahr. Auf den Bülten ist Platz für Moosbeeren, Rosmarinheide, Frauenhaarstang und Sumpfblutauge. Der Wasserschlauch lebt in kleinen Wasseransammlungen und fängt kleine Lebewesen mit Hilfe von Fangblasen. Gutes Schuhwerk und Mückenschutz sind von Vorteil. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 11. September 2021 Gästeführer: Kurt Drescher Der Sonnenweg – Ausblicke in die wunderbare Land- schaft und Einblicke in die moderne Astronomie Gästeführer Kurt Drescher leitet am Samstag, 11. Septem- ber 2021 eine Wanderung auf dem Sonnenweg. Bei klarer Sicht genießen wir den Blick über das Schussental auf die Alpen. Auf jeden Fall erfahren Sie viel über die Sonne und unser naturwissenschaftlich geprägtes Weltbild. Diese Führung ist für Menschen ab ca. 16 Jahren geeignet. Treffpunkt: Rathausplatz Wolpertswende Beginn: 14:30 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Kurse starten wieder Kursprogramm Herbst 2021 Ab Montag, 20. September starten im Hallenbad Baien- furt wieder die Kurse. Es werden wieder Babyschwimmen, Minis, Kids, Anfängerschwimmkurse, Kraulkurse und Fit- nesskurse angeboten. Alle Kurse können seit Mittwoch, 1. September über www.hallenbad-baienfurt.de/shop ge- bucht und bezahlt werden. Für eine Buchung ist eine Re- gistrierung im Online-Shop notwendig. Kursteilnehmer aus Kursen die 2020 coronabedingt abgebrochen wer- den mussten, finden in Ihrem Online-Konto eine Gutschrift über den Restwert, der für eine neue Kursbuchung oder Einzeleintritte (E-Tickets) eingesetzt werden kann. 3G-Regel und Hygienekonzept Es gilt die 3G-Regel. Zu Beginn des Kurses legen alle Teil- nehmer einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vor. Dieser wird im Foyer beim „Check-in“ geprüft. Zudem gilt das bestehende Hygienekonzept. Vom Eingang bis zu den Umkleiden gilt die Maskenpflicht. Eltern, die die Kinder bis in die Umkleiden begleiten und dort wieder abholen, müssen keinen Nachweis vorlegen. Nach den Kursen sind das Duschen und das Föhnen nicht möglich. Sanierung Die geplanten Sanierungsmaßnahmen sind in den letzten Zügen, sodass das Hallenbad in Betrieb gehen kann. Ge- startet wird jedoch ohne Startblöcke, Sprungtürme und Rutsche. Da die zu ersetzenden Edelstahlteile längere Lieferzeiten haben, werden diese erst in den Herbstferi- en installiert. In der Schwimmhalle und dem Foyer wird es aufgrund der hohen Reinigungsanforderungen keine Sitzmöglichkeiten geben. Wir freuen uns, dass der Betrieb wieder startet und heißen Sie im Hallenbad Baienfurt herzlich willkommen. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt © Bouyssou/DEIKE © Bouyssou/DEIKE Auf dieser Wanderkarte ist ein Schatz versteckt. Findest du ihn? Lösung: © Bouyssou/DEIKE Auf dieser Wanderkarte ist ein Schatz versteckt. Findest du ihn? © Bouyssou/DEIKE 754R07R4 Lösung: Lösung: Ihr Nachlass önet Augen! CBM_Legate-Freianzeigen_45x10_3504.indd 124.09.19 13:47 MUT HILFE HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • KunststofffensterBaienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de Lichtschachtabdeckung • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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