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Kommunale_Bedarfsplanung_für_die_Kindertagesbetreuung_der_Gemeinde_Baindt_2023.pdf

Seite 1 von 27 2023 - 2024 Kommunale Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Baindt Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Sandra Flintrop Seite 2 von 27 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................................... 3 Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................................... 4 1. Vorbemerkung .......................................................................................................................... 5 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt ................................................................... 6 a) Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt ....................................................... 6 b) Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 2022........................................ 7 c) Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt ............................................ 7 3. Quantitativer Bedarf ................................................................................................................ 10 a) quantitative Bedarfsermittlung ......................................................................................... 11 b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt ......................................................... 19 c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung ...................................................................... 20 Kinder unter einem Jahr ..................................................................................................... 20 Kinder ab einem Jahr bis drei Jahre ..................................................................................... 20 Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt ............................................................................ 21 d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung...................................................... 21 e) Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 ..................................... 22 f) Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs ..................................................................... 23 4. Qualitativer Bedarf .................................................................................................................. 23 a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte .............................. 23 b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich ......................................... 25 c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt ............................................. 25 d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt ....................................... 25 5. Fazit ....................................................................................................................................... 27 Seite 3 von 27 Abkürzungsverzeichnis Abkür- zung Erklärung AM Altersgemischte Gruppe Gruppe mit Kindern im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt die Anzahl der Kinder ab drei Jahren überwiegt und Kinder im Alter von zwei Jahren belegen einen doppelten Platz altersgemischte Gruppen können mit unterschiedlichen Öffnungszeiten geführt werden FAG Finanzausgleich (Landesförderung) GT Gruppe mit Ganztagesbetreuung Betreuungszeit von über sieben Stunden am Tag durchgehend IN Integrative Gruppe Gruppe in denen Kinder betreut werden, die aufgrund von einer Behinderung einer zusätz- lichen Förderung bedürfen KG Kleingruppe - Gruppe mit einer geringeren Belegungsmöglichkeit (Belegung bis zur Hälfte der Höchstgruppenstärke) Kita Kindertageseinrichtung Kitas Kindertageseinrichtungen KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetzt Krippe Gruppe mit Kindern unter drei Jahren KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg Päd. Pädagogische/n RB Regelbetreuung - Betreuungszeit von durchschnittlich 6 Stunden am Tag mit Unterbrechung am Mittag (ohne Mittagessen) SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe SMS Sonne, Mond und Sterne U1 Kinder im Alter von unter einem Jahr U2 Kinder im Alter von unter zwei Jahren U3 Kinder im Alter von unter drei Jahren Ü3 Kinder im Alter von über drei Jahren bis zum Schuleintritt VÖ Betreuung mit verlängerter Öffnungszeit Durchgängige Betreuung von mindestens sechs bis höchstens sieben Stunden am Tag z.B. Zum Beispiel Seite 4 von 27 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 2022 Einwohner ....................................................... 6 Abbildung 2 Geburten von 2017 bis Juni 2023 ........................................................................... 7 Abbildung 3 Ortsplan ............................................................................................................... 8 Abbildung 4 Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt ........................... 9 Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung ...................................................................................... 12 Abbildung 6 Aktueller Abgleich der Zahlen der Anspruchsberechtigten ............................................ 14 Abbildung 7 Vergleich vorhandener und benötigter Betreuungsplätze .............................................. 15 Abbildung 8 Bestandaufnahme Kita-Jahr 2022-2023 ................................................................... 16 Abbildung 9 Geplante Bestandsaufnahme 2023-2024 ................................................................ 17 Abbildung 10 Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt ........................................................... 18 Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist ......................................................................... 19 Abbildung 12 Ganztagesbetreuung .......................................................................................... 20 Abbildung 13 Ausblick anhand der Daten des statistischen Landesamtes ......................................... 22 file:///C:/Users/Sandi/Downloads/Anlage%201_Kommunale%20Bedarfsplanung%20für%20die%20Kindertagesbetreuung%20der%20Gemeinde%20Baindt%202023%20neu%20(1).docx%23_Toc140683640 file:///C:/Users/Sandi/Downloads/Anlage%201_Kommunale%20Bedarfsplanung%20für%20die%20Kindertagesbetreuung%20der%20Gemeinde%20Baindt%202023%20neu%20(1).docx%23_Toc140683645 file:///C:/Users/Sandi/Downloads/Anlage%201_Kommunale%20Bedarfsplanung%20für%20die%20Kindertagesbetreuung%20der%20Gemeinde%20Baindt%202023%20neu%20(1).docx%23_Toc140683646 file:///C:/Users/Sandi/Downloads/Anlage%201_Kommunale%20Bedarfsplanung%20für%20die%20Kindertagesbetreuung%20der%20Gemeinde%20Baindt%202023%20neu%20(1).docx%23_Toc140683647 Seite 5 von 27 1. Vorbemerkung Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach §3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt haben das Recht gemäß §24 SGB VIII, in einer Kindertagesein- richtung oder Kindertagespflege betreut zu werden. Die Gemeinde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass ein ausreichendes Angebot an Ganztagesplätzen oder ergänzender Kindertagespflege verfügbar ist, um den Bedarf zu decken. Die Planung von Betreuungsplätzen für Kinder vor dem Schuleintritt unterscheidet sich von der Bedarfspla- nung für Grundschulplätze. Während bei der Grundschulbedarfsplanung die Zahl der gemeldeten Kinder in etwa dem Bedarf entspricht, gibt es bei der Betreuungsplatzplanung für Kinder vor dem Schuleintritt Faktoren welche nicht berücksichtigt werden können. Da es z.B. keine Kindergartenpflicht gibt, ist die An- zahl der gemeldeten Kinder nicht automatisch gleich dem Bedarf an Betreuungsplätzen. Um den tatsächli- chen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter sechs Jahren festzulegen, sind umfassende Datenerhe- bungen, Bevölkerungsprognosen und die Berücksichtigung der regionalen Unterschiede erforderlich. Ablauf der Bedarfsplanung Der Fachbereich Bildung und Betreuung ermittelt den Bedarf an Kindertagesplätzen anhand der stichtags- bezogenen Geburtenzahlen. Die Einwohnerzahlen wurden zum Stichtag 31.12.2022 ausgewertet und aktualisiert. Die Verwaltung erstellt Änderungsvorschläge, die den Trägervertretungen zur Einsicht vorgelegt werden. Die Planung und Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen beruhten auf folgenden Prinzipien: • Durch die Vielfalt der Träger sollen Familien Zugang zu unterschiedlichen pädagogischen Konzep- ten erhalten. • Aufgrund von Veränderungen in der Familie und Gesellschaft sollen bedarfsgerechte Angebote mit verschiedenen Öffnungs- und Betreuungszeiten angeboten werden. • Die Angebote sollen möglichst vielen Kindern und Familien in der Gemeinde Baindt zur Verfügung stehen, ohne eine selektive Auswahl vorzunehmen. • Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine gründliche Bedarfsplanung, die auf einer um- fassenden Untersuchung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs basiert. Gemäß §80 SGB VIII gibt es drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung, die auch auf die Bedarfs- planung der Kindertagesbetreuung angewendet werden können: Die Bestandaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Dienste, die Ermittlung des Bedarfs und die Planung der erforderlichen Maßnahmen. Seite 6 von 27 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt Im vorliegenden Kapitel steht die Entwicklung der Gemeinde Baindt im Fokus, insbesondere in Bezug auf ihre Einwohnerzahlen sowie die damit einhergehende Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen. Es erfolgt eine Analyse der kontinuierlichen Steigerung der Einwohnerzahlen von 2018 bis zum Stichtag 31.12.2022. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 2022, die sich wellenartig zeigt, begleitet von sogenannten "Geburtenhügeln". Diese Schwankungen werden analysiert, und es wird untersucht, wie sich die Zahl der Geburten auf die Verfügbarkeit und Planung der Kindertagesbetreuungsplätze auswirkt. Darüber hinaus bietet dieses Kapitel eine ausführliche Darstellung der Standorte der Kindertageseinrichtun- gen in Baindt, einschließlich der Anzahl der Gruppen und der unterschiedlichen Betreuungsformen. a) Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt In diesem Abschnitt wird ein genauer Blick auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen in der Gemeinde Baindt geworfen. Die Daten stammen aus der Einwohnermeldestatistik und beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember 2022. Dabei werden die Einwohnerzahlen von 2018 bis zum genannten Stichtag konti- nuierlich analysiert und ausgewertet. Anhand dieser Daten können die Veränderungen und Trends in der Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Baindt nachvollzogen und verstanden werden, wie sie sich im Laufe der Zeit entwickelt haben. Die Anzahl der Einwohner ist vom Jahr 2018 bis 31. Dezember 2022 kontinuierlich gestiegen. Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 2022 Einwohner 5111 5254 5234 5252 5312 5317 5342 5401 4950 5000 5050 5100 5150 5200 5250 5300 5350 5400 5450 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Ei nw oh ne r Kalenderjahr Einwohnerzahlen von 2015 bis 2022 Einwohner Seite 7 von 27 b) Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 2022 In diesem Abschnitt geht es um die Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 2022. Diese Auswertung gibt uns einen Einblick in die dynamische Entwicklung der Geburtenzahlen in Baindt und verdeutlicht, wie wichtig eine sorgfältige Planung der Kinderbetreuungseinrichtungen ist, um den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden. Abbildung 2 Geburten von 2017 bis Juni 2023 Die Abbildung zeigt, dass die Anzahl der Geburten in dieser Zeitspanne einem wellenartigen Verlauf folgt, gekennzeichnet durch sogenannte "Geburtenhügel". In den Jahren 2018 und 2019 wurden deutlich mehr Kinder geboren als im Jahr 2020, welches einen niedrigeren Geburtsjahrgang darstellt. Doch die Geburtenanzahl zeigte ab 2021 und 2022 wieder eine Steigerung in Baindt. Zum aktuellen Stichtag wurden bereits 23 Geburten verzeichnet, und es ist anzunehmen, dass bis zum Ende des Jahres statistisch betrachtet mehr als 50 Geburten zu erwarten sind. Die Auswirkungen dieser Geburtenentwicklung sind nicht zu unterschätzen. Aufgrund des Geburtenhügels in den Jahren 2018 und 2019 wurde im letzten Kita-Jahr eine zusätzliche Gruppe in der Kita "Sonne, Mond und Sterne" eröffnet. Diese Kinder werden zwischen 2024 und 2026 schulpflichtig sein. Allerdings führte die deutlich geringere Anzahl an Geburten im Jahr 2020 zu einer kurzfristigen Entspannung der Lage. Doch es ist absehbar, dass die folgenden Jahre erneut einen Anstieg der Geburten verzeichnen werden. c) Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt Im Folgenden werden die Standorte aller fünf Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt detailliert erläutert. Dabei werden auch die Anzahl der vorhandenen Gruppen sowie die unterschiedlichen Betreu- ungsformen aufgeführt. Ebenso finden Sie nachfolgend einen Ortsplan mit der Darstellung und Kennzeich- nung der fünf Kindertageseinrichtungen in Baindt. 56 66 62 38 59 53 23 0 10 20 30 40 50 60 70 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Anzahl der Geburtenl Ka le nd er ja hr Geburten von 2017 bis Juni 2023 Seite 8 von 27 Abbildung 3 Ortsplan In Baindt gibt es drei Träger von Kindertageseinrichtungen mit fünf Kindertagesstätten und insgesamt 14 Gruppen. Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Auf unserem kommunalen Bildungscampus "Sonne, Mond und Sterne" befinden sich drei Kindertagesstät- ten für die Betreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung. Im Haus 1 (Altbau) gibt es die Gruppen, Mond und Sterne. Im Haus 2 (Schulgebäude) gibt es die Gruppen Sonne, Morgenrot (Krippe) und Wölkchen (Krippe) und im Haus 3 (Neubau) sind die Gruppen Regenbogen, Regentröpfchen und Sternschnuppe untergebracht. Katholischer Kindergarten St. Martin Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Baindt ist Träger des Kindergartens St. Martin. Dabei handelt es sich um eine viergruppige Einrichtung. In einer Krippengruppe (Seepferdchen) werden Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum dritten Lebensjahr aufgenommen und in drei weiteren Gruppen (Fische, Seesterne und Frösche) Kinder im Alter von 2,9 Jahren bis zum Schuleintritt. Waldorfkindergarten Baindt Der Träger des Kindergartens ist der „Förderverein Waldorfpädagogik“ e.V. und wird rechtlich durch eine sogenannte juristische Person, den Vereinsvorstand, vertreten. Der Waldorfkindergarten ist eine zweigrup- pige Einrichtung mit den Gruppen Rosenrot und Schneeweißchen, in denen Kinder ab dem zweiten Le- bensjahr aufgenommen werden. Seite 9 von 27 Zur Verfügung stehende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt In der nachfolgenden Grafik wird ein umfassender Überblick über die zur Verfügung stehenden Betreu- ungsmöglichkeiten in Baindt dargestellt. Abbildung 4 Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt Seite 10 von 27 3. Quantitativer Bedarf Der quantitative Bedarf in Kindertageseinrichtungen bezieht sich auf die exakte Anzahl der benötigten Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in der Gemeinde Baindt. Es ist eine statistische und datenbasierte Analyse, die auf verschiedenen Faktoren und Kriterien beruht, um den Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermitteln und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustel- len. Die quantitative Bedarfsermittlung umfasst die Auswertung von Daten wie Geburtenzahlen, Einwoh- nermeldestatistiken, Zuzugsraten und andere demografische Informationen. Sie kann soziale, wirtschaftli- che und kulturelle Aspekte, die die Kinderbetreuungsnachfrage beeinflussen können berücksichtigen. Auf Basis dieser Daten wird berechnet, wie viele Betreuungsplätze benötigt werden, um alle Kinder dieser Altersgruppe in der Gemeinde angemessen zu versorgen. Die quantitative Bedarfsermittlung ist ein wichtiges Instrument für die Planung und Gestaltung der Kinderta- geseinrichtungen. Sie ermöglicht den zuständigen Behörden und Trägern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Bedarf zu decken, sei es durch den Bau neuer Einrichtungen, die Erweiterung beste- hender Kapazitäten oder die Anpassung der Betreuungsformen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Kinder Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung haben. Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII „Kinder unter einem Jahr haben unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung oder in der Kinderta- gespflege. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es erforderlich ist, die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes zu fördern. Dies ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn die familiäre Erziehung unzureichend ist.“1 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.“ 2 Der Betreuungs- platz muss qualitativ die Voraussetzungen für eine Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nach §22 Abs. 2 und 3 SGB VIII bieten. Dar- über hinaus muss sich das Leitungsangebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren. Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf (§ 24 Abs. 2 S. 2 SGB VIII).“ Ebenso ist das Wunsch und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen, dass in §5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bestimmt wird: „Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten ver- schiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern.“3 1 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 2 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 3 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html Seite 11 von 27 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII „Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in der Kindertagespflege gefördert werden.“ 4 a) quantitative Bedarfsermittlung In diesem Kapitel werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung dargestellt. Bisherige Entwicklung In der nachfolgenden Tabelle (siehe Abbildung 5 – Die bisherige Entwicklung) wird die bisherige Bevöl- kerungsentwicklung von Kindern in Baindt ab 2015 bis 2022 dargestellt. Die Auswertung der Daten ergab eine Steigerung der Zahl der Anspruchsberechtigten gegenüber 2015 um 17,6 % und einen realistischen Rückgang um 2,1 %. Für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes ist laut der Familienforschung des Statischen Landesamts Baden-Württemberg 2013 eine Empfehlung ausgesprochen worden. Diese besagt, dass für Kinder von zwei bis drei Jahren mindestens 50% und für Kinder von einem bis zwei Jahren mindestens 25% an Plätzen vorzusehen sind. Bei höheren Erfahrungswerten im Planungsbereich sind diese höheren Werte für die Planung anzusetzen. In Baindt liegt der Erfahrungswert für Kinder von zwei bis drei Jahren höher, deshalb wurde ein Prozentsatz von 60 % angesetzt. Der Bedarf an tatsächlicher Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen lag im Jahr 2022 laut der Berech- nung bei 284 Plätzen. 4 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html Seite 12 von 27 Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung Seite 13 von 27 Aktueller Abgleich der Zahlen der anspruchsberechtigten Kinder aufgrund der aktuellen Einwohnermel- deliste In der nachfolgenden Berechnungstabelle (siehe Abbildung 6 – Aktueller Abgleich der Zahlen der An- spruchsberechtigten) wird der Bedarf an Betreuungsplätzen für das Kita-Jahr 2023/2024 anhand der aktuellen Einwohnermeldeliste aufgrund der Geburtenzahlen von Januar 2017 bis Juni 2023 berechnet. Aus der Berechnung geht hervor, dass 227 Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Kita-Jahr 2023/2024 einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. 48 Kinder werden im Verlauf des Kita-Jahres zwei Jahre und 43 Kinder ein Jahr, was jeweils der Zahl der anspruchsberechtigen Kinder entspricht. Wenn man, wie in Abbildung 8 beschrieben, davon ausgeht, dass 25 % der Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren tatsächlich einen Betreuungsplatz belegen, liegt der Bedarf bei den Kindern mit einem Jahr bei 18 Plätzen. Wendet man diese Berechnung bei Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren mit einer Inanspruchnahme von 60% an, sind für diese Kinder 29 Plätze vorzusehen. Die Auflistung ist aufgrund der fehlenden Geburtenzahlen von Juli bis Dezember 2023 unvollständig, was die Berechnung der Plätze für das Kita-Jahr 2023/2024 nicht beeinflusst, da diese Kinder erst für die Planung im Kita-Jahr 2024/2025 relevant sind. Seite 14 von 27 Abbildung 6 Aktueller Abgleich der Zahlen der Anspruchsberechtigten Seite 15 von 27 Vergleich vorhandene und benötigte Betreuungsplätze In der beigefügten Tabelle kann man die aktuellen Betreuungsplätze für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt ersehen. Wenn man die Zahlen von der vorherigen Berechnung übernimmt, müssten für 227 Kinder ab dem dritten Lebensjahr Plätze bereitgestellt werden. Für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren 29 Plätze und für Kinder im Alter von einem Jahr bis zwei Jahren 18 Plätze. Die genaue Berechnung der vorhandenen Plätze für Kinder ab drei Jahren lässt sich erst mit der geplanten Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in den AM-Gruppen genau berechnen, da diese Kinder dort zwei Plätze belegen. Je nachdem wie viele Kinder unter drei Jahren zum aktuellen Zeitpunkt in der Gruppe sind, sind die Plätze für Kinder ab drei Jahren in der Gruppe erhöht oder reduziert. Wie viele Kinder unter drei Jahren in den AM-Gruppen aufgenommen werden müssen, hängt wiederum von der Belegung der Krippengruppen ab. Sind die Krippengruppen überwiegend mit Kindern von einem bis zwei Jahren belegt, müssen mehr Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren in den AM-Gruppen aufge- nommen werden. Abbildung 7 Vergleich vorhandener und benötigter Betreuungsplätze Seite 16 von 27 Abbildung 8 Bestandaufnahme Kita-Jahr 2022-2023 Bestandaufnahme Kita-Jahr 2022/2023 zum 31.07.2023 Aktuell werden in allen fünf Häusern zum Stichtag 31.07.2023 272 Kinder ab einem Jahr betreut und 24 Plätze sind frei. Seite 17 von 27 Abbildung 9 Geplante Bestandsaufnahme 2023-2024 Geplante Bestandaufnahme Kita-Jahr 2023/2024 zum 31.07.2024 In der Planung für das Kita-Jahr 2023/2024 werden bis zum 31.07.2024 277 Kinder betreut. Insgesamt gibt es noch für Kinder von zwei bis drei Jahren 21 freie Plätze. Alle Krippenplätze sind belegt. Seite 18 von 27 358 52 6 20 1 22 9 0 50 100 150 200 250 300 350 400 An za hl Anzahl Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt im Kita-Jahr 2023-2024 Abbildung 10 Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt, mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kinder- tagesstätte oder Kindertagespflege Zum Stand 30.06.2023 sind in Baindt 358 Kinder angemeldet gewesen bzw. für die Betreuung in Baindt geplant. Bei der Planung war von 52 Kindern die Betreuung unklar (genaue Erklärung folgt im nachfolgenden Abschnitt), sechs Kinder werden in anderen Gemeinden betreut, 20 Kinder von anderen Gemeinden werden in Baindt betreut, ein Kind kann in der Krippe nicht aufgenommen werden, 22 Kinder wurden für einen Betreuungsplatz für das Kita-Jahr 2024/2025 und neun Kinder für das Kita-Jahr 2025/2026 vorgemerkt. Seite 19 von 27 Kinder, deren Betreuung für das Kita-Jahr 2023/2024 unklar ist Von 31 Kindern, die in diesem Kita-Jahr ein Jahr alt werden, liegt keine Vormerkung für einen Betreuungs- platz vor. Für diese Kinder müsste ab dem Zeitpunkt der Vormerkung zum Wunschaufnahmetermin der Sorgeberechtigten ein Betreuungsangebot zur Verfügung stehen. Das Gleiche gilt für drei Kinder, welche im Laufe des kommenden Kita-Jahrs zwei Jahre alt, für zehn Kindern, welche drei Jahre alt und für zwei Kinder welche vier Jahre alt werden. Von zwei Kindern, welche fünf Jahre alt und von drei Kindern, welche sechs Jahre alt werden, ist die aktuelle Betreuung unklar. Man kann jedoch davon ausgehen, dass diese Kinder in anderen Gemeinden betreut werden. Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt Die Ganztagesbetreuungsplätze in Baindt spielen eine bedeutende Rolle, insbesondere für berufstätige Eltern oder solche, die aus anderen Gründen eine umfassende Betreuung für ihre Kinder benötigen. Diese Betreuungsform ermöglicht es den Eltern, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen oder anderen Aktivitäten nachzugehen, während ihre Kinder nahezu den ganzen Tag in der Kindertageseinrichtung betreut werden. Die quantitative Bedarfsermittlung für Ganztagesbetreuungsplätze spielt daher eine zent- rale Rolle bei der Planung und Gestaltung der Kindertageseinrichtungen in Baindt. Ganztagesbetreuung ab einem Jahr Eine Möglichkeit für eine Ganztagesbetreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis drei Jahren besteht derzeit in Baindt nicht. Seit November 2022 bis heute gab es mehrere Anfragen von Sorgeberechtigten, die eine Ganztagesbetreuung für ihr Kind unter drei Jahren benötigt hätten. Diese Kinder konnten teilweise in der Großtagespflege in Weingarten untergebracht werden. Über die Einführung einer Ganztagesbe- treuung für Kinder ab einem Jahr sollte daher nachgedacht werden. 31 3 10 2 2 3 0 5 10 15 20 25 30 35 1 Jahr alt werden 2 Jahre alt werden 3 Jahre alt werden 4 Jahre alt werden 5 Jahre alt werden 6 Jahre alt werden A n za h l Alter Kinder, deren Betreuung unklar ist Seite 20 von 27 Ganztagesbetreuung ab drei Jahren Folgende Möglichkeiten für eine Ganztagesbetreuung stehen den Eltern in Baindt zur Verfügung und sind für das Kita-Jahr 2023/2024 buchbar. Da derzeit kein Bedarf für eine Ganztagesbetreuung am Freitag- nachmittag besteht, endet die Betreuung an diesem Tag je nach Kita zwischen 13 und 14 Uhr. Abbildung 12 Ganztagesbetreuung c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung Nachfolgend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung nach Altersgruppen dargestellt. Kinder unter einem Jahr Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter einem Jahr in Baindt ist generell sehr gering, und nur wenige Sorgeberechtigte nehmen diese Betreuungsmöglichkeit in Anspruch. Sollte jedoch der Fall eintre- ten, dass ein Kind unter einem Jahr betreut werden muss, stehen den Eltern verschiedene Optionen zur Verfügung: • Eine Möglichkeit besteht darin, bei der Tagespflegeperson in Baindt nach einem Betreuungsplatz für das Kind zu fragen. Die Tagespflegeperson verfügt über sechs Plätze für Kinder unter drei Jahren, die jedoch fast immer belegt sind. • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Koordinierung Kindertagespflege im Landkreis Ravens- burg zu kontaktieren und nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind zu fragen. • Alternativ können die Eltern auch die Großtagespflege Weingarten Groß und Klein anfragen, da dort derzeit auch Kinder aus Baindt betreut werden. Kinder ab einem Jahr bis drei Jahre Grundsätzlich könnte zukünftig in Erwägung gezogen werden, eine Ganztagesbetreuung für Kinder ab einem Jahr einzuführen. Seite 21 von 27 Kinder von einem Jahr bis zwei Jahren Derzeit können die meisten vorgemerkten Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren aufgenommen wer- den. Allerdings ist es nicht möglich, ein einjähriges Kind mit dem Aufnahmewunsch 01.06.2024 aufzu- nehmen. Es ist zu beachten, dass für 31 Kinder, die im Kita-Jahr 2023/2024 ein Jahr alt werden, noch keine Vormerkung abgegeben wurde und der Bedarf für diese Kinder unklar ist. Wenn für diese Kinder eine Vormerkung abgeben wird, muss die Gemeinde eine Betreuungsmöglichkeit in einer Kindertagesein- richtung oder Kindertagespflege für diese Kinder anbieten. Kinder von zwei Jahren bis zu drei Jahren Alle Vormerkungen von Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren können berücksichtigt werden. Es gibt drei Familien, deren Kinder im Kita-Jahr 2023/2024 zwei bis drei Jahre alt werden, aber noch keine Vormerkung abgegeben haben. Für diese Kinder sind Plätze vorhanden. Da die Krippengruppen voll belegt sind, gibt es derzeit keinen Platz in der Krippe für Kinder ab zwei Jahren. Daher werden zweijährige Kinder in den AM-Gruppen betreut. In diesen Gruppen belegen sie jeweils zwei Plätze, und die Gesamtkinderzahl in der Gruppe reduziert sich von 25 auf 22 Kinder. Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt Alle Vormerkungen konnten berücksichtigt werden. Ebenso ist der Bedarf an Ganztagesplätzen für Kinder ab drei Jahren in Baindt ausreichend. d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung Dieser Abschnitt befasst sich mit den Aspekten, die in der bisherigen Planung der Kinderbetreuung in Baindt nicht angemessen berücksichtigt wurden, insbesondere in Bezug auf Neubaugebiete. Neubaugebiete 2023 wurden acht Bauplätze im Neubaugebiet Grünenberg / Stöcklistraße an Familien und Personen verkauft, die alle zeitnah den Wunsch von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen. Der geplante Baubeginn im Fischerareal für drei der bereits vergebenen Gebäude ist auf Frühjahr 2024 terminiert, so dass die ersten Gebäude im Herbst 2025 bezugsfertig sein werden. Weitere geplante Baugebiete sind Bühl oder Lilienstraße. Oft sind es Baindter Familien, die einen Bauplatz kaufen konnten und ältere Baindter Bürger, die Woh- nungen im Fischerareal suchen. So werden durch den Umzug in die Neubauten Wohnungen frei, die Seite 22 von 27 aller Wahrscheinlichkeit nach weitervermietet werden. Hier ist nicht abzusehen, ob in diese Wohnungen wieder Familien mit Kindern einziehen werden. Neue Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber Ein Wohncontainer für ca. 54 Personen wird im Herbst 2023 auf dem Grundstück neben der bestehenden Asylunterkunft erstellt. Ob Familien mit Kindern diesen Container beziehen ist noch unklar. e) Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 Im folgenden Abschnitt wird ein Blick in die Zukunft anhand der Daten des Statistischen Landesamtes geworfen und eine Prognose bezüglich des Bedarfs an Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2040 erstellt. Dabei wird die Entwicklung der Kinderbetreuung in Baindt auf Grundlage der statistischen Daten analy- siert. Es ist wichtig zu beachten, dass die Neubaugebiete in dieser Prognose noch nicht berücksichtigt wurden, wie bereits im vorherigen Kapital erläutert wurde. Abbildung 13 Ausblick anhand der Daten des statistischen Landesamtes Der oben eingefügten Tabelle können Bevölkerungsvorausberechnungen bis ins Jahr 2040 mit und ohne Wanderungen entnommen werden. Die Statistik zeigt, dass keine deutliche Mehrung oder Minderung des Bedarfes an Betreuungsplätzen für die Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt besteht. Seite 23 von 27 f) Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs Abschließend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung für die Kinderbetreuung in Baindt zusammengefasst. Diese Zusammenfassung zeigt die gegenwärtige Situation der Kinderbetreuung in Baindt und weist auf wichtige Aspekte hin, die bei der künftigen Planung und Gestaltung berücksichtigt werden müssen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Kinder in unserer Gemeinde sicherzustellen. • Für Kinder unter einem Jahr ist die Betreuungsmöglichkeit in Baindt insgesamt sehr begrenzt. • Die Krippenplätze sind für das laufende Jahr vollständig belegt. Sollte eine Vormerkung für ein Kind im Alter von eins bis zwei Jahren im Kita-Jahr eingehen, besteht in Baindt keine weitere Betreuungsoption und es muss nach einer Alternative wie der Großtagespflege gesucht werden. • Für Kinder im Alter von zwei bis zum Schuleintritt sind derzeit noch 21 Plätze in den Kindertages- einrichtungen in Baindt verfügbar. Kinder zwischen zwei und drei Jahren belegen in den AM- Gruppen zwei Plätze. • Insgesamt gibt es noch 21 freie Plätze, abzüglich der noch nicht vorgemerkten Kinder aus Baindt (16 Plätze). Somit bleiben lediglich fünf Plätze übrig, die möglicherweise für Neubürger zur Ver- fügung stehen. 4. Qualitativer Bedarf Beim qualitativen Bedarf steht nicht nur die reine Anzahl der Betreuungsplätze im Fokus, sondern auch die Qualität und Vielfalt der pädagogischen Angebote. Die Gemeinde Baindt setzt sich das Ziel, die best- mögliche Betreuung und Förderung für seine Kinder zu gewährleisten. Die qualitative Seite der Kinderbe- treuung spielt eine entscheidende Rolle für die gesunde Entwicklung der Kinder und ihre bestmögliche Förderung. a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte Die Vergabekriterien für die Betreuung in einer Kindertagesstätte sind von großer Bedeutung, da sie dar- über entscheiden, welchen Kindern ein Platz in der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird. Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe, Kinder die in Baindt gemeldet sind, einen Vorrang zu Kindern außerhalb von Baindt. Die unten aufgeführten Kriterien kommen nur dann zum Tragen, wenn es absehbar ist, dass nicht alle Kinder in einem Kindergartenjahr aufgenommen werden können. Präferenzen der Sor- geberechtigten, werden sofern es möglich ist, berücksichtigt. Bei der Platzvergabe wird das Geburtsdatum des Kindes, entsprechend der Vorgehensweise zur Umset- zung der Rechtsansprüche nach §24 SGB VIII, einbezogen. Ausgenommen bei Tatbeständen mit hohen Punktzahlen, resultierend aus Gefährdungssituationen des Kindes, ist stets das höchste Alter in der Seite 24 von 27 jeweiligen Nutzergruppe (Kinder bis drei Jahren; Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung) ausschlagge- bend. Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung, mit einen Wohnortwechsel in eine Umland- gemeinde, haben einen Bestandsschutz bis zum Schuleintritt. Die Kriterien gelten auch für die Vergabe der Buchung des Betreuungsmoduls. Umbuchungen eines Moduls können nur zum 01. September, 01. Dezember und zum 01. März eines Jahres erfolgen. Die Vergabekriterien wurden dem Kreisjugendamt Ravensburg vorgelegt, durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09. Mai 2023 beschlossen und sind über die Homepage der Gemeinde einseh- bar. Beschreibung Punktzahl Kinder, bei denen mit anerkannter Bestätigung vom Jugendamt, • der Tatbestand, der Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII vorliegt. • gem. §27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung gewährt werden. • deren schwierige Lebenslage bekannt ist, jedoch noch nicht offiziell vom Jugendamt be- stätigt ist; mit Nachweis durch die Beratungsstelle oder andere anerkannte Organisa- tion der Kinder- und Jugendhilfe 100 Familien, mit einem Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit und mit einem Sorgeberechtigten, welcher die Pflege von Angehörigen im häuslichen Rahmen über- nimmt 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis über 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis bis 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 40 Einelternfamilie; arbeitsuchend 30 Beschäftigte in Einrichtungen der Gemeinde Baindt, die zur Pflichtaufgabe der sozialen Inf- rastruktur gehören (Kitas) oder gewährleisten (Altenpflege; Pflegeheim; Lehrkörper der Schu- len) (keine Lehr- und Pflegeanstalten mit interkommunalem Auftrag/Einzugsgebiet) mit Wohn- sitz außerhalb der Gemeinde, wenn nachweislich das Betreuungsangebot der Wohnortge- meinde unzureichend ist, um die Arbeitszeit in Baindt erfüllen zu können. 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt über 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt bis 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 20 Familien, bei denen ein Sorgeberechtigte in einem Beschäftigungsverhältnis ist 10 Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren 10 Geschwister in der Kita 10 Seite 25 von 27 b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich Grundsätzlichen werden in den gemeindeeigenen und kirchlichen Kindertageeinrichtungen in Baindt nur Kinder aufgenommen, die in Baindt ihren Wohnsitz haben. Sofern der Platzbedarf für diese Kinder sicher- gestellt ist, kann im Einzelfall über die Aufnahme auswärtiger Kinder entschieden werden. Vor der Auf- nahme von Kindern aus umliegenden Gemeinden bedarf es der Rücksprache mit der Gemeindeverwal- tung. Für den Träger des Waldorfkindergartens wurde aufgrund des besonderen pädagogischen Konzeptes eine Sonderregelung getroffen. Ein Drittel der Plätze (ca. 15 von 47 Plätzen) im Kindergarten können frei vergeben werden. Dies bedeutet, dass diese auch an auswärtige Kinder vergeben werden können. Die Vergabekriterien sind hierfür nicht zwingend anzuwenden. Die Auswahl dieser Kinder liegt im Ermessen des Trägers des Waldorfkindergartens. Der Ausgleich der FAG-Mittel wird über den Interkommunalen Kostenausgleich mit den betroffenen Ge- meinden der auswärtigen Kinder abgerechnet. c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt Seit Januar 2023 erfolgt eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz eines Kinder digital über die Ge- meinde Baindt. Auf der Homepage der Gemeinde Baindt ist ein Link mit dem Vormerkformular hinterlegt. Ab September 2023 wird die Vormerkung über das Programm des Kita-Data-Webhouse „digitale Vor- merkung“ erfolgen. Dieses Programm erfüllt die gesetzlich verankerte Aufgabe der Gemeinde Baindt, um der Planungs- und Gewährleistungsaufgabe nachzukommen. Es ermöglicht Transparenz bei der Rechtsan- spruchssicherung und erfüllt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz. Weiterhin vereinfacht es die Da- tenerhebung für die örtliche Bedarfsplanung und ermöglicht eine Fortschreibung der Daten für eine länger- fristig ausgelegte Bedarfsplanung mit dem Ziel, Bedarfe rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ent- wickeln. Der Erstkontakt der Leitungen mit den Sorgeberechtigten, in Form von Besichtigungen und Vorgesprächen, vor der Reservierungsbestätigung, besteht weiterhin. Ebenso wird der Betreuungsvertrag weiterhin durch den Träger abgeschlossen. Durch die Möglichkeit der Übernahme der Daten in die Statistik des Kita-Data-Webhouse (Schnittstelle) entsteht eine Verringerung des Arbeitsaufwands bei der jährlichen Stichtagmeldung. d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt Nachfolgend wird die Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen in Baindt näher erläutert. Das pädagogische Personal spielt eine entscheidende Rolle in der Betreuung und Förderung der Kinder. Seite 26 von 27 Pädagogisches Personal Die aktuelle gesamtgesellschaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einem höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapazitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein sehr großer Fachkräf- temangel. Für die Berechnung des pädagogischen Personals wird die Personalberechnungstabelle des KVJS zugrunde gelegt. Nach aktuellem Stand sind in allen Kindertagesstätten in Baindt die zu besetzen- den Stellen für die Öffnungszeiten der neuen Module ab 01.09.2023 belegt. Hauswirtschaftliche Kräfte Alle Baindter Kindertageseinrichtungen bieten den Kindern ein warmes Mittagessen an. Aufgrund der zahlreichen und vielfältigen pädagogischen und organisatorischen Aufgaben ist es den pädagogischen Fachkräften nicht möglich, die zusätzlichen Aufgaben wie z.B. das Essen annehmen, kontrollieren, warm machen bzw. halten, Tisch decken, Tisch abräumen, Spülmaschine ein- und ausräumen, Tische wischen und Boden reinigen (für die Betreuung am Nachmittag) zu übernehmen. Aus diesem Grund erledigen in allen Einrichtungen sogenannte hauswirtschaftliche Kräfte diese zusätzlichen Aufgaben. Inklusion – Integration Nach dem SGB VIII (Jugendhilfe), dem KiTaG und dem Orientierungsplan Baden-Württemberg sollen Kinder mit und ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden. Jede Gruppe kann als integ- rative Gruppe geführt werden, sofern mindestens ein Kind mit Behinderung aufgenommen wird. Eine integrative Betreuung kann nur erfolgen, wenn die hierfür geforderten personellen und sachlichen Voraus- setzungen erfüllt werden können. Die speziellen Leistungen für die Kinder können als Eingliederungshilfe beim Landratsamt Ravensburg beantragt werden. Ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von Kindern mit Be- hinderung ist mit dem Mindestpersonalschlüssel nicht abgedeckt. Förderung von Freiwilligendiensten Zur Unterstützung und Entlastung der pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen stellt die Gemeinde Freiwilligendienststellen in den Kitas und in der Grundschule Klosterwiesenschule zur Verfügung. Seite 27 von 27 5. Fazit Nach eingehender Analyse der verschiedenen Aspekte der Kindertagesbetreuung in Baindt lassen sich einige wichtige Schlussfolgerungen ziehen. 1. Quantitativer Bedarf: Die quantitative Bedarfsermittlung zeigt, dass es insbesondere für Kinder unter einem Jahr nur eine sehr geringe Möglichkeit zur Betreuung in Baindt gibt. Die Krippenplätze sind voll- ständig belegt und für weitere Kinder zwischen einem und zwei Jahren besteht derzeit keine Betreuungs- möglichkeit in der Gemeinde. 2. Qualitativer Bedarf: Die Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte wurden klar definiert. Die Vormerkung für Betreuungsplätze erfolgt nun digital über das Programm Kita- Data-Webhouse, was eine effiziente und transparente Erfassung der Daten ermöglicht. Die aktuelle Perso- nalbesetzung und Kapazität sind für das Kita-Jahr 2023/2024 ausreichend, um den Bedarf abzudecken. 3. Zukunftsaussicht: Die Auswertung der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 zeigt, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen voraussichtlich stabil bleibt. Allerdings sind die Neubaugebiete der Ge- meinde Baindt noch nicht in die Bedarfsplanung einbezogen worden. Zukünftige Entwicklungen in der Gemeinde könnten somit zu einer veränderten Betreuungsnachfrage führen. 4. Maßnahmen zur Optimierung: Um dem Bedarf an Betreuungsplätzen im Alter von null bis drei Jahren gerecht zu werden, wird eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit in Form von Kindertagespflegestellen in Betracht gezogen. Die Verwaltung empfiehlt die Überprüfung und Erarbeitung von Maßnahmen zur Opti- mierung der Betreuungsplätze für diese Altersgruppe. Insgesamt zeigt die Auswertung, dass die Gemeinde Baindt bemüht ist, den Bedarf an Kindertagesbetreu- ung bestmöglich zu decken. Durch die fortlaufende Planung und gezielten Optimierungsmaßnahmen kann eine bedarfsgerechte und hochwertige Betreuung gewährleistet werden. Es ist jedoch wichtig, auch zu- künftige Entwicklungen und Veränderungen im Blick zu behalten, um flexibel auf mögliche Veränderungen im Bedarf reagieren zu können.[mehr]

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    Ansprechpartner Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Pressestelle Tel. (0711) 66 91 73 Fax (0711) 66 91 60 73 presse@vz-bw.de www.vz-bw.de Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 24. April 2023 www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Kostenlose Online-Vorträge Auch im Frühjahr/Sommer 2023 geben wir alles, damit Sie nicht um die Themen der Energieberatung herumkommen. In fünf kostenfreien Online-Vorträgen mit Schwerpunkt Photovoltaik, Eigenstromnutzung-, sowie Erzeugung, bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen Rundumblick über interessante Themen. Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ver- braucherzentrale-bawue.de/energie/onlineseminare-der-energiebera- tung-59522 09. Mai 2023, 18:00 Uhr: PV lohnt sich! 17. Mai 2023, 18:00 Uhr: Kleinwindkraftanlagen – Ist Windenergie eine Option? 31. Mai 2023, 18:00 Uhr: Photovoltaik – Mit Sonne rechnen! 13. Juni 2023, 18:00 Uhr: Ein grünes Dach zur Stromgewinnung – PV und Dachbegrünung 22. Juni 2023, 18:00 Uhr: Photovoltaik für Einsteiger Neben den Online-Vorträgen bieten die Energieberatung der Verbrau- cherzentrale und die Energieagentur Ravensburg individuelle Beratun- gen an. Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energiebe- ratung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder unter 0751 – 764 70 70. https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/onlineseminare-der-energieberatung-59522 https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/onlineseminare-der-energieberatung-59522 https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/onlineseminare-der-energieberatung-59522[mehr]

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          Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte innerhalb der Gemeinde Baindt Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe, Kinder die in Baindt gemeldet sind, einen Vorrang zu Kindern außerhalb von Baindt. Die unten aufgeführten Kriterien kommen nur dann zum Tragen, wenn es absehbar ist, dass nicht alle Kinder in einem Kinder- gartenjahr aufgenommen werden können. Präferenzen der Sorgeberechtigten, werden sofern es möglich ist, berücksichtigt. Bei der Platzvergabe wird das Geburtsdatum des Kindes, entsprechend der Vorgehensweise zur Umsetzung der Rechtsansprü- che nach §24 SGB VIII, einbezogen. Ausgenommen bei Tatbeständen mit hohen Punktzahlen, resultierend aus Gefährdungs- situationen des Kindes, ist stets das höchste Alter in der jeweiligen Nutzergruppe (Kinder bis drei Jahren; Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung) ausschlaggebend. Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung, mit einen Wohnortwechsel in eine Umlandgemeinde, haben einen Bestandsschutz bis zum Schuleintritt. Die Kriterien gelten auch für die Vergabe der Buchung des Betreuungsmoduls. Umbuchungen eines Moduls können nur zum 01. September, 01 Dezember und zum 01. März eines Jahres erfolgen. Die Vergabekriterien wurden dem Kreisjugendamt Ravensburg vorgelegt, durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09. Mai 2023 beschlossen und sind über die Homepage der Gemeinde einsehbar. Beschreibung Punktzahl Kinder, bei denen mit anerkannter Bestätigung vom Jugendamt, • der Tatbestand, der Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII vorliegt. • gem. §27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung gewährt werden. • deren schwierige Lebenslage bekannt ist, jedoch noch nicht offiziell vom Jugendamt bestätigt ist; mit Nach- weis durch die Beratungsstelle oder andere anerkannte Organisation der Kinder- und Jugendhilfe 100 Familien, mit einem Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit und mit einem Sorgeberech- tigten, welcher die Pflege von Angehörigen im häuslichen Rahmen übernimmt 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis über 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis bis 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 40 Einelternfamilie; arbeitsuchend 30 Beschäftigte in Einrichtungen der Gemeinde Baindt, die zur Pflichtaufgabe der sozialen Infrastruktur gehören (Kitas) oder gewährleisten (Altenpflege; Pflegeheim; Lehrkörper der Schulen) (keine Lehr- und Pflegeanstalten mit interkommunalem Auftrag/Einzugsgebiet) mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde, wenn nachweislich das Betreu- ungsangebot der Wohnortgemeinde unzureichend ist, um die Arbeitszeit in Baindt erfüllen zu können. 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt über 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt bis 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 20 Familien, bei denen ein Sorgeberechtigte in einem Beschäftigungsverhältnis ist 10 Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren 10 Geschwister in der Kita 10[mehr]

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            Einverständniserklärung_Fotos_und_Daten_Stadtradeln_2023.pdf

            Bildnutzungsvereinbarung – Einverständniserklärung Hiermit erkläre ich, dass die von mir für die Aktion Stadtradeln 2023 eingereichten Fotos von mir persönlich angefertigt wurden. Ich übertrage hiermit die Rechte an den eingesandten Fotos vollumfänglich an die Gemeinde Baindt, die die Bilder zeitlich, räumlich und sachlich, ohne die Beschränkung auf ein bestimmtes Medium uneingeschränkt im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwenden und bearbeiten darf. Name: ……………………………………………………….. Adresse: ……………………………………………………….. Telefon: ……………………………………………………….. E-Mail: ……………………………………………………….. Ich bin damit einverstanden, dass mein Name bei einer mit dem Wettbewerb in Verbindung stehenden Veranstaltung (z.B. Preisverleihung) öffentlich (Veranstaltung, Internet, Print-Medien, Soziale Medien etc.) genannt werden darf. Baindt, den Unterschrift ……………………………… …………………………………………. Das Recht am eigenen Bild Grundsatz: Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen. Dieses Recht wird als „Recht am eigenen Bild“ bezeichnet und ist ein Teil des sogenannten Persönlichkeitsrechts eines jeden Menschen. Geregelt is t es im Vorgänger des heutigen Urheberrechtsgesetzes, dem Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) von 1907. Die §§ 22 und 23 KUG regeln das Recht am eigenen Bild und dessen Ausnahmen. § 22 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. § 23 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: - Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte; - Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; - Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; - Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dienen. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. Nr. Name des Fotos Name der erkennbaren Person(en) Unterschrift(en) der betr. Person(en) 1 2 3 4 5 6 Ich habe die Erläuterungen zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls das Einverständnis zur Veröffentlichung von den entsprechenden Personen eingeholt (s.o.). Baindt, den Unterschrift ……………………………… ………………………………………….[mehr]

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              Zuletzt geändert: 14.06.2023
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              Stadtradeln 2023 (24. Juni – 14. Juli 2023) Die „kleine“ Schnitzeljagd durch Baindt 1 2 3 4 5 6 7 8[mehr]

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                Stadtradeln 2023 (24. Juni – 14. Juli 2023) Die „große“ Schnitzeljagd durch Baindt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 9 10 11 12 13 14[mehr]

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                    Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf

                    Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste An die Stadt-/Gemeindeverwaltung /Verwaltungsgemeinschaft: Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 (Schöffe) Angabe der notwendigen Daten, Einverständniserklärung und Versicherung nach § 44a DRiG Ich beantrage die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl ❑ einer Schöffin / eines Schöffen. Angaben zur Person* Name, ggf. Geburtsname (bei Abweichung) Vorname/n Geburtsort (Gemeinde/Kreis) Geburtsdatum Staatsangehörigkeit deutsch Beruf (bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit) Straße/Hausnummer Postleitzahl Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mail (freiwillige Angabe) *Hinweis: Die gesetzlich notwendigen Daten werden mit der Auflegung der Vorschlagslisten veröffentlicht, wenn Sie von der Gemeindevertretung auf die Vorschlagsliste für Schöffen gewählt werden. Von Ihrer Anschrift wird nur der Wohnort mit PLZ, ggf. der Ortsteil, von Ihrem Geburtsdatum nur das Jahr veröffentlicht. Bitte kreuzen Sie die nachfolgenden Fragen an, wenn die Aussage auf Sie zutrifft: ❑ Ich bin in den letzten 10 Jahren nicht zu einer vorsätzlichen Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten bestraft worden. ❑ Gegen mich läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt werden kann. Fo rm u la r SW 2 3/ ES /1 © D V S ❑ Ich verfüge über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. ❑ Ich war kein hauptamtlicher/inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR. ❑ Ich befinde mich nicht in der Insolvenz und habe auch keine eidesstattliche Versicherung über mein Vermögen abgegeben. ❑ (freiwillige Angabe): Den Anforderungen einer mehrstündigen bzw. mehrtägigen Hauptverhandlung in Strafsachen fühle ich mich gesundheitlich gewachsen. Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt (freiwillige Angabe): ❑ am Amtsgericht ❑ am Landgericht (Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift) Einverständniserklärung über die Weitergabe auch der freiwilligen Daten an die Gemeinde- vertretung und den Schöffenwahlausschuss. Übermittlung nur zum Zwecke der Schöffenwahl. (Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift) Fo rm u la r SW 2 3/ ES /1 © D V S An die StadtGemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft 1: An die StadtGemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft 2: An die StadtGemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft 3: Name ggf Geburtsname bei Abweichung: Vornamen: Geburtsort GemeindeKreis: Geburtsdatum: Beruf bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit: StraßeHausnummer: Postleitzahl: Wohnort: Telefon freiwillige Angabe: EMail freiwillige Angabe: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 2: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 3: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 4: 1: 2: 3: 4: Check Box1: Off Check Box2: Off Check Box3: Off Check Box4: Off Check Box5: Off Check Box6: Off Group7: Off[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 28.02.2023

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