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Amtsblatt_2023_07_28_KW30.pdf

Herzlichen Dank an die Feuerwehr Baindt für ihren Einsatz in der Sturmnacht In der Nacht von Dienstag, 11. Juli 2023 auf Mittwoch, 12. Juli 2023 wurde der ganze Landkreis Ravensburg von heftigen Windböen und starkem Regen heimgesucht. Die Auswirkungen waren extrem und hinter- ließen große Sachschäden. Glücklicherweise wurden keine Personen verletzt. Die Freiwillige Feuerwehr Baindt war in dieser Nacht durchgehend im Einsatz, um umgestürzte Bäume zu beseitigen, Straßen zu räumen und Gefahrenstellen zu sichern. Sie konnten dadurch Schlimmeres verhindern und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde gewährleisten. Insgesamt rückte unsere Feuerwehr zu 31 Einsätzen im gesamten Gemeindegebiet aus. Das Feuerwehrhaus war mit einer Führungsgruppe be- setzt und eintreffende Meldungen konnten auf die einzelnen Fahrzeuge disponiert werden. Die Einsätze kamen dabei von der Leitstelle, direkt per Telefon von den Anwohnerinnen und Anwohnern oder wurden selbst von Mitgliedern der Feuerwehr mit dem Auto erkundet. Die Wichtigkeit der Freiwilligen Feuerwehr sowie deren ehrenamtliches Engagement kann nicht genug betont werden. Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Baindt verdient unsere höchste Anerkennung und Dankbarkeit. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gemeinschaft. Diese Sturmnacht hat uns er- neut vor Augen geführt, wie wichtig es ist, eine gut ausgebildete und einsatzbereite Feuerwehr in der Ge- meinde zu haben. Ebenso möchte ich mich bei allen Mit- arbeitenden unseres Bauhofs bedan- ken. Auch der Bauhof ist noch Tage nach dem Sturm, neben der täglichen Arbeit, damit beschäftigt, die Sturmschäden nach und nach zu beseitigen. In den letzten Jahren haben wir ver- mehrt beobachtet, wie sich das Wet- ter verändert und extreme Ereignis- se zunehmen. Ob Stürme, Hitzewellen, Überschwemmungen oder Dürren - die Auswirkungen des Klimawandels sind offensichtlich. Stürme, die in ihrer Inten- sität und Häufigkeit zunehmen, hinter- lassen eine Spur der Verwüstung. Um- gestürzte Bäume, beschädigte Gebäude und Stromausfälle sind nur einige der Folgen, mit denen wir konfrontiert wer- den. Der Klimawandel stellt eine globa- le Herausforderung dar, die jeden von uns betrifft. Es ist an der Zeit, dass wir gemeinsam handeln und entgegensteuern, um eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen zu sichern. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 28. Juli 2023 Nummer 30-32 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Foto: Freiwillige Feuerwehr Baindt; umgestürzter Baum in der Gartenstraße Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 8. August 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 15.08.2023 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2023 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2023 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Grundsteuerreform Vereinbarkeit der zugrundeliegenden Einheitsbewertung mit dem Grundgesetz Durch die Reform soll die Grundsteuer im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und da- mit mit dem Grundgesetz neu geregelt werden. Durch die Neuregelung soll die Grundsteuer außerdem gerecht sein. Dabei ist Aufkommensneutralität ein gesetztes Ziel, das heißt die Kommunen erzielen durch die Gesetzesände- rung nicht mehr Einnahmen im Bereich der Grundsteuer, da die Gesamtsumme der Grundsteuer ungefähr gleich- bleiben soll. Dies geschieht vor allem durch die Neube- rechnung der Hebesätze. Der Gemeinderat wird voraussichtlich erst Ende 2024 die neuen Grundsteuer-Hebesätze beschließen. Vorausset- zung hierfür ist, dass die Summe der neuen Grundsteuer- Aktion Stadtradeln vom 24. Juni bis zum 14. Juli 2023 erfolgreich beendet – 26.892 zurückgelegte Kilome- ter und 103 Radelnde in der Gemeinde Baindt Insgesamt drei Wochen beteiligte sich die Gemeinde Baindt an der Aktion Stadtradeln 2023 und leg- te dabei insgesamt 26.892 Kilometer zurück. Im Vergleich dazu wurden bei der Aktion im Vorjahr 31.084 Kilometer zurückgelegt. Zwölf Baindter Teams nahmen in diesem Jahr teil und erzielten tolle Ergebnisse. Das Team „NZ Raspler“ legte mit 32 aktiven Radelnden 7.831 Kilometer zurück und belegt damit den ersten Platz. Auf den zweiten Platz radelte der „TC Baindt“ mit 19 akti- ven Radelnden und 5.780 Kilometern. Der „Kunstkreis Baindt“ erreichte mit 3.663 Kilometern und zehn aktiven Radelnden den dritten Platz. Eine Auswertung aller Baindter Teams ist unter www.stadtradeln.de/baindt oder über den QR-Code zu finden. In diesem Jahr gab es erstmals eine Schnitzeljagd als Auftakt für das Stadtradeln 2023. Das Überraschungspaket der Gemeinde geht an Herrn Stephan Magg, der mit seinen Kindern Sanja und Elias die kleine Schnit- zeljagd erfolgreich absolviert hat. Vielen Dank für die Teilnahme und wir hoffen, dass es Spaß gemacht hat! Wir bedanken uns herzlich bei allen aktiven Baindter Radelnden für die Teilnahme am diesjährigen Stadtradeln und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 messbeträge für das Gemeindegebiet Baindt feststehen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der He- besatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt werden muss, um das für 2025 angestrebte Grundsteueraufkommen zu erreichen. Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann auch ein deutlich höherer Hebesatz nö- tig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu errei- chen. Daher können auch Beispielberechnungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Grundsteuer führen. Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksar- ten und -lagen zu Belastungsverschiebungen kommen. Das heißt es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichts aus dem Jahr 2018 die zwangsläufige Folge der Reform. Ihr Steueramt Baindt Einladung zur Gemeinderatssitzung am 1. August 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 1. August 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunter- kunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäus- lerstraße 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 06 Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziege- leistraße 38 07 Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schul- gelände und Planung eines Kunstrasenplatzes 08 Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt 09 Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. 10 Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 11 Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung 12 Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Ab- wasserbeseitigung 13 Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall 14 Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 15 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 ist nichts bekannt zu geben. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „Mittlere Breite 2. Änderung“ für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grundstücks- grenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 Der Bauherr möchte auf seiner Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche hin einen Mattenzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichten. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite 2. Än- derung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Einfrie- dungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen in der Höhe auf 0,7 m über Fahrbahn beschränkt und müssen mindestens 1,0 m vom Fahrbahnrand abrücken. Deshalb ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Maschenzauns und den nicht eingehalte- nen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche wird erteilt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohn- gebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der er- forderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Breite, 7. Änderung“ für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. Die Bauherrin möchte auf dem Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 auf der Westseite des Wohngebäudes eine Dachgaupe errichten, um die Wohnfläche im Dachgeschoss zu ver- größern. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Be- bauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfen Dachaufbauten nur 1/3 der Trauflänge betragen. Eine bestehende Gaupe mit 3,25 m und die nun beantragte Gaupe mit 3,50 m entsprechen insgesamt ca. 41% der Trauflänge. Hierfür ist eine Befrei- ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforder- liche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Innere Breite 7. Änderung“ für die Überschreitung der Trauflänge der Gaupen wird das gemeindliche Ein- vernehmen erteilt. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Be- triebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirsch- str. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zim- mern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirt- schaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Um mit Wohnräumen nicht näher an den land- wirtschaftlichen Betrieb des Nachbarn zu kommen, wurde die schutzbedürftige Nutzung Zimmer in der Erweiterung EG zu einem Abstellraum deklariert. Somit ändert sich an der Schutzbedürftigkeit des Nachbarbetriebes nichts. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da aus den Antragsunterlagen nicht hervorgeht, ob die Immissionsbelastung aus dem eigenen Betrieb des Antragstellers kommt, welche vom Betriebsleiter hin- zunehmen wären, oder von einem Fremdbetrieb auf dem Hofgelände. 2. Um eine differenzierte Beurteilung vornehmen zu kön- nen, ist ein Geruchsgutachten vorzulegen, welches nach eigenen und fremden Gerüchen unterscheidet. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunen- teil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheu- nenteils den Einbau von fünf Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, wel- cher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt wer- den soll. Weil die neue schutzbedürftige Nutzung näher an den milchviehhaltenden Nach-barbetrieb heranrückt, würde die Geruchssituation des Nachbarbetriebes weiter verschärft werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da von einer Überschreitung des gegensei- tigen Rücksichtnahmegebots auszugehen ist. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Estricharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Be- standsgebäude ist bereits entkernt. Die beiden Treppen- häuser sind fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Das Gewerk Estricharbeiten wurde europaweit ausgeschrie- ben. Die Veröffentlichung der Ausschreibung über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzei- ger fand am 04.05.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 06.06.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Estricharbeiten werden an die Firma Meschenmoser GmbH aus Salem mit einer Bruttoangebotssumme von 169.603,27 € vergeben. Anfragen und Verschiedenes Wendeplatte im Gewerbegebiet Mehlis Da häufig auf der Wendeplatte unerlaubterweise geparkt wird, wird auf Hinweis eines Gemeinderates eine Parkver- botsschild aufgestellt. Hecken- und Sträucherschnitt: Auf Empfehlung des Ge- meinderats wird die Verwaltung zukünftig wieder ver- stärkt darauf hinweisen, dass AnwohnerInnen ihre Hecken und Sträucher am Gehweg auf dem eigenen Grundstück regelmäßig zurückschneiden müssen. Dies dient dem Zweck, allen Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Nut- zung des Gehweges zu ermöglichen. Sportanlagen (Roter Hartplatz): Die Verwaltung wird von Seiten eines Gemeinderates darauf hingewiesen, dass im Gremium noch vor der Sommerpause eine Ent- scheidung über den weiteren Umgang mit dem roten Hartplatz zu treffen ist. Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße: Es wurde nachgefragt, ob die Tannen am Rand des Baugebiets Bühl trotz der Verlegung der Leitungen stehen bleiben können. Die Verwaltung erklärt, dass es nicht möglich sein wird, diese Tannen zu erhalten. Personalsituation Kindergarten: Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass derzeit keine weiteren Personal- stellen im Kindergarten besetzt werden müssen und zum Beginn des neuen Kindergartenjahres alle Stellen voll besetzt sein werden. Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Nächste Veröffentlichung: 18.08.2023 Redaktionsschluss: 15.08.2023, 21:00 Uhr Wir wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sommerpause in Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. Juli und Sonntag, 30. Juli Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Samstag, 5. August und Sonntag, 6. August Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Sonntag, 12. August und Sonntag, 13. August Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. Juli Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstr. 7, 88213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 17 85 Sonntag, 30. Juli Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstr. 51, 88214 Ravensburg, Tel.: 0751 - 3 62 15 84 Samtstag, 5. August Land Apotheke Horgenzell, Kornstr. 16, 88263 Horgenzell, Tel.: 07504 - 9 13 35 Sonntag, 6. August Apotheke am Frauentor, Schussenstr. 3, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 2 21 21 Samstag, 12. August Schussen-Apotheke Mochenwangen, Kirchstr. 12, 88284 Wolpertswende (Mochenwangen), Tel.: 07502 - 9 43 79 00 Sonntag, 13. August Apotheke im real Weingarten, Franz-Beer-Str. 108, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 7 64 55 08 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Veranstaltungskalender Juli 29. - 30.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 01.08. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.08. Sommerfest VDK Weingarten 26. - 27.08. Reitturnier Reitplatz 31.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 02.09. Herbstausflug VDK 12.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.09. Seniorentreff BSS 23.09. HTSV Turnier Villa Kunterbunt 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Frannziskus Sel. Irmgard Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Unser Zaun soll schöner werden Unter diesem Motto startete die Regenbo- gengruppe des Kinderartens Sonne Mond und Sterne ihr Zaunprojekt. Sämtliche Kinder und Eltern haben sich daran beteiligt. Für das Projekt mussten über einen langen Zeitraum Deckel von PET-Flaschen gesam- melt, gewaschen und dann sortiert werden. Das Sortie- ren haben die Kinder mit großer Freude und mit Stolz ausgeführt. Über die Sägerei in Reute wurden günstige Holzplatten besorgt. Nachdem die Motive aufgemalt wa- ren, durfte jede Familie mindestens eine große Holzplatte zum Aussägen mit nach Hause nehmen. So wurde dann in Garagen oder Kellerräumen ausgesägt und geschliffen. Auch Opas wurden für die Holzarbeiten herangezogen. Als alle Holzfiguren ausgesägt waren, ging es ans Anma- len und anschließend ans Lackieren. Endlich war dann alles so weit vorbereitet, dass die Plastikdeckel ange- bracht werden konnten. Doch nach einigen Versuchen mit verschiedenen Klebern musste die Regenbogengruppe kapitulieren. Es gab keinen Kleber, der die Deckel dau- erhaft an den Holplatten haften ließ. Dadurch wurde das begonnene Projekt um einiges aufwendiger! Jeder einzelne Deckel musste angeschraubt werden. Und um Wassereintritt an den Holzfiguren zu verhindern, wurde zwischen Deckel, Schrauben und Holzfigur jeweils Silikon angebracht. Nach 1 ½ Projektjahren konnte letzte Woche endlich ein großes Teilstück eingeweiht werden. Ans Abschlusspick- nick der Regenbogengruppe wurde ein Zaunfest integ- riert. Als Dankeschön durfte sich jede Familie eine kleine Überraschung vom Zaun abhängen. Die Freude über den schönen bunten Zaun und über das Geschenk war riesengroß. Ganz besonders möchte sich das Team der Regenbo- gengruppe bei allen helfenden Händen bedanken. Hier- zu zählen nicht nur die Kinder, Eltern, Großeltern und Freunde, sondern auch die Mitarbeiter des Bauhofs der Gemeinde Baindt, allen voran Herr Kaplan, der uns mit Rat und Tat und zum Anbringen der Holzfiguren an den Zaun zur Seite stand. Ebenso bedankt sich das Team bei der Firma Mineralbrunnen Krumbach GmbH, die mit einer großzügigen Deckelspende ausgeholfen hat, als bestimmte Farbtöne fehlten. Auch an die Spender von Farbe und Schrauben geht ein herzliches Dankeschön! Alles in Allem war und ist es ein sehr schönes Projekt, welches noch weiterwachsen wird und sicherlich einen Spaziergang wert ist. Und sollten Sie liebe Leser, zufällig goldene Deckel zu Hause haben oder demnächst haben werden, so dürfen Sie diese gerne bei Ihrem Spaziergang in den Briefkasten des Kindergarten Sonne Mond und Sterne einwerfen. Es gibt noch Holzteile, die genau auf diese Farbe warten. Unterwasserwelt Frosch Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sonne Kindergarten St. Martin Vorschulausflug nach Friedrichshafen Zum Abschluss der Kindergartenzeit ver- brachten unsere Vorschüler und einige Erzieherinnen einen wunderschönen ge- meinsamen Tag in Friedrichshafen. Los ging es mit einer Busfahrt von Baindt nach Ravensburg. Das war ganz schön aufregend, weil manche Kinder bis jetzt noch nie mit einem Bus gefahren sind. Am Bahnhof angekommen stiegen wir in die Bob-Bahn ein, die uns nach Friedrichs- hafen zum Flughafen brachte. In der Eingangshalle des Flughafens wurden wir von Herrn Mayer-Reinhardt in Empfang genommen, der uns das Flughafengelände zeigen wollte. Wir bekamen Warn- westen und Besucherausweise zum Umhängen. Als ers- tes zeigte Herr Mayer-Reinhardt uns den Schalter für die Gepäckaufgabe. Ein paar Kinder durften sich auf der Kofferwaage wiegen. Das war sehr lustig! Weiter ging es durch das Gate der Abflugkontrolle und den Gepäckraum mit den Kofferbändern. Mit dem Shuttlebus fuhren wir über das Flughafengelände und sahen viele Flugzeuge und Fahrzeuge an. Ganz besonders durften wir die Flughafenfeuerwehr unter die Lupe nehmen. Extra für uns hieß es „Wasser marsch“... Wir konnten die verschiedenen Spritzdüsen des Feuerwehrautos hautnah miterleben und auch sogar hi- neinsitzen. Es war richtig spannend! Gegenüber konnten wir die Zeppeline beim Start und Landung beobachten. Nach einer wirklich spannenden Führung ging es für uns erst einmal zur 1. Pausenstation. Auf dem Gelände des Dorniermuseums hatten wir Zeit zum Essen und Spielen. Anschließend ging es weiter an den wunderschönen Bo- densee. Gemeinsam verbrachten wir den Nachmittag am Hafen: Planschen im Wasser, ein leckeres Eis und einen Spielplatzbesuch. Schön war`s! Zurück in Baindt wurden wir von Eltern unserer Vorschü- ler schon erwartet: mit Pizza und Getränken ließen wir den Ausflugstag ausklingen. Die Kinder und ihre Eltern überreichten das Abschlussgeschenk an Erzieherinnen: das bunte Windrad fürs draußen, eine Collage in ähnli- cher Form mit Fotos und Namen der Kinder für unsere Fotowand und einen Geschenkkorb. Wir bedanken uns von ganzem Herzen dafür! Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Segnung der Vorschüler „Viele viele Menschen haben sich versammelt. Viele viele Menschen sind jetzt da“ Mit diesem Lied begann unsere jährliche Tradition „Segnung aller Kinder und Erzieherin- nen“, die am vergangenen Dienstag in der Bewegungs- baustelle unseres Kindergartens stattfand. Frau Regina Willmes verwandelte diesen Raum durch das Anlegen ihres Gewandes für kurze Zeit in einen Gottesdienstraum. Einen ganz besonderen Einzelsegen wurde den Vorschul- kindern, sowie der pädagogischen Fachkraft Frau Chris- tine Sachse zuteil, die bald den Kindergarten verlassen werden. Frau Willmes bedachte sie mit allerbesten Wün- schen für den neuen Lebensabschnitt. Auch wir, das Kindergartenteam, wünschen den Vorschul- kindern viel Freude, sowie gutes Gelingen in der Schule! Frau Sachse danken wir für die tolle Zusammenarbeit und wünschen ihr eine schöne Zeit in ihrer Heimat! In diesem Sinne möchten wir uns für dieses Kindergar- tenjahr auch von Ihnen, liebe Gemeindemitglieder verab- schieden. Herzlichen Dank an alle, die unsere Arbeit das ganze Jahr über unterstützt haben. Wir wünschen Ihnen eine wunderschöne und erholsame Ferienzeit! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten in den Som- merferien Die Gemeindebücherei ist an folgenden Montagen von 15.00 - 16.00 Uhr geöffnet. Montag, den 31.7.23, geöffnet Montag, den 07.8.23, geöffnet Montag, den 14.8.23, geöffnet Montag, den 04.8.23, geöffnet An den anderen Öffnungstagen ist die Gemeindebüche- rei geschlossen. Nach den Sommerferien gelten ab Montag, den 11.9.23, die regulären Öffnungszeiten. Zur Information TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 10.08., 14.09., 12.10., 9.11., 14.12.2023, jeweils 14 - 17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten ist da! Viele abwechslungsrei- che und interessante Ange- bote warten darauf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Semester an. Die Homepage der VHS Wein- garten (www.vhs-weingarten. de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hau- se aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten im Rathaus Baindt, in der Huber- tus-Apotheke, in der Kreissparkasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Das Herbst-/Wintersemester beginnt am 18.09.2023 Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 In Baindt werden folgende Kurse angeboten: Nr. X3031-01W3 Neu Rückenfit Alexandra Zimoch Gemeinsam wollen wir unseren Rücken stärken. Dabei ler- nen wir, wie die Haltung verbessert werden kann. Zudem werden in jeder Stunde Ansätze zur Rückenentspannung praktiziert. Der Rückenfitkurs mit Wirbelsäulengymnastik hilft uns, die Beweglichkeit und Koordination zu verbes- sern, was zu einer besseren Körperwahrnehmung führt. Am Ende steht das Ziel, auch im Alltag einen rücken- freundlichen und wirbelsäulenschonenden Bewegungs- ablauf zu erlernen. Bitte mitbringen: Isomatte und bequeme Kleidung. 7 - 8 Personen 10 Abende, 19.09.2023 - 05.12.2023 Dienstag, 19:00 - 20:00 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 88,70 € (keine Ermäßigung) Nr. X3012-04W3 Yoga - Energie tanken und aufatmen Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Yoga werden ergänzt um einige kräftigende Asanas (Kör- perhaltungen). Jede Übungseinheit beinhaltet eine An- fangs- und eine Schlussentspannung. Yoga in der Tradi- tion von Swami Sivananda wirkt ganzheitlich, auf Körper, Geist und Seele. Es ist für Menschen unterschiedlichen Alters und Beweglichkeit, auch für Anfänger*innen oder Wiedereinsteiger*innen, gut geeignet. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen (Blöcke, falls vorhanden) sowie bei Bedarf ein Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Abende, 21.09.2023 - 19.10.2023 Donnerstag, wöchentlich, 18:00 - 19:15 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 46,70 € (keine Ermäßigung) Nr. X3012-03W3 Asian Balanced Workout Marlies Schmid Mit Taekwondo-Elementen und Yoga das eigene Wohl- befinden steigern. Dieser Kurs richtet sich an alle, die ihre Wahrnehmung und Koordination schulen, die Muskulatur kräftigen und die Beweglichkeit erhöhen wollen. Und am Ende wartet dann die verdiente Entspannung. Für Anfänger geeignet. Ziele des Kurses: • Beweglichkeit erhöhen • Fitness-Level steigern: leichte Einheiten zum Muske- laufbau • Koordination verbessern • Entspannen Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 7 - 8 Personen 5 Abende, 21.09.2023 - 19.10.2023 Donnerstag, wöchentlich, 19:30 - 20:45 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 52,50 € (keine Ermäßigung) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Landratsamt Ravensburg Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg bietet je- den ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am 1. August 2023 statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Kindern ein Zuhause bieten - der Landkreis Ravens- burg sucht Pflegeeltern Kinder haben das Recht, sicher und beschützt aufzuwach- sen. Es gibt anderseits vielfältige Gründe, weshalb ein Kind nicht zu Hause aufwachsen kann. Eltern erhalten durch das Jugendamt die notwendige Unterstützung und Hilfe und dennoch kann es sein, dass für ein Kind ein neues und sicheres Zuhause gebraucht wird. Sie haben Platz und Zeit sowie Freude am Zusammen- leben mit einem Kind? Sie wollen die Entwicklung eines jungen Menschen fördern und ihm feste Strukturen bie- ten? Sie können die Wurzeln und die Familie des Kindes wertschätzen? Dann würden wir Sie gerne kennenlernen! Es ist uns wichtig zu betonen, dass Pflegeeltern Menschen mit allen Familienständen und Lebenssituationen sein können - Singles, Paare mit oder ohne Kind, gleichge- schlechtliche Paare oder Menschen mit Migrationshinter- grund. Bedeutsam ist, dass sie eine liebevolle und stabile Umgebung bieten können. Nach einem ausführlichen Vorgespräch qualifiziert das Jugendamt Ravensburg Sie in einem Vorbereitungsse- minar. Vor, während und nach der Aufnahme eines Pfle- gekindes werden Sie in allen Erziehungsfragen vom Ju- gendamt begleitet und beraten. Daneben erhalten Sie ein steuerfreies Pflegegeld, das den notwendigen Unterhalt und die Kosten der Erziehung deckt. Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann nehmen Sie Kon- takt zu uns auf: Vera Kaufmann 0751/853395 und Carolin Höning-Steinmann 07522/9963725. Weitere Informatio- nen finden Sie unter www.rv.de/pflegeeltern. Achtalschule Baienfurt Der Schüler Mitja Sijanec aus der Gemeinde Baindt erhielt an der Achtalschule das Hauptschulabschlusszeugnis. Folgende Schüler aus der Gemeinde Baindt haben die Abschlussprüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Matthew Bockstart, Silas Petschulat und John Züchler (Belobigung). Zur bestandenen Prüfung gratulieren wir recht herzlich und wünschen alles Gute, Glück und Erfolg für die Zukunft. Schulleitung und Kollegium Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Schulabschluss Allen unseren Baindter Schülerinnen und Schülern der verschiedenen Schuleinrichtungen gratuliere ich im Na- men des Gemeinderats und ganz persönlich sehr herzlich zum bestandenen Schulabschluss und wünsche für die Zukunft viel Erfolg und alle Gute. Ihre Simone Rürup Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Ferienjobs richtig gemacht! So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern Ende Juli beginnen in Baden-Württemberg die Sommer- ferien. Neben Erholung und Urlaub verdienen sich viele Schüler in diesen Wochen etwas dazu. Wichtig dabei ist, dass sich Arbeitgeber und Ferienjobber vor Antritt des Fe- rienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt allerdings davon ab, um was für ein Arbeitsver- hältnis es sich handelt, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Schüler und Arbeitgeber sollten die Varianten vorher durchrechnen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber dem Ar- beitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall können die soge- nannten ELStAM-Daten des Schülers abgerufen und der Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Bis zu einem monatlichen Brutto- lohn von rund 1.150 Euro wirken entsprechende Freibeträ- ge, so dass keine Steuer anfällt. Für Schüler, die nur in den Sommerferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversiche- rung gezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage um- fasst. Aber aufgepasst: Hat der Schüler im gleichen Jahr bereits zuvor gejobbt, so wird diese Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Werden dabei die 70 Tage bzw. drei Mona- te überschritten, so gilt keine Versicherungsfreiheit mehr. Auch Ferienjobs, die zwischen Beendigung der Schule und einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst aus- geübt werden, sind versicherungspflichtig. Alternativ kann ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden, erklärt der baden-württember- gische Steuerzahlerbund. Hier darf der Schüler maximal 520 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Ein kostenloser Steuertipp zum Thema Ferienjob kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 76 77 78 angefordert werden. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Kinderzuschlag: Familien profitieren von der zweiten Stufe der Bürgergeldreform Die zweite Stufe der Bürgergeldreform schafft u.a. für Familien weitere Entlastung – so kann sich ein Anspruch auf Kinderzuschlag erhöhen oder sogar erstmals ent- stehen. Schülerinnen und Schüler dürfen sich etwas da- zuverdienen. Der Kinderzuschlag soll Familien mit geringem und mitt- lerem Einkommen entlasten. Familien, die bisher keinen oder nur einen geminderten Anspruch auf Kinderzuschlag hatten, können durch höhere Freibeträge profitieren. Das bedeutet, dass Familien, die in der Vergangenheit wo- möglich wegen eines zu hohen Einkommens eine Ableh- nung erhalten haben, anspruchsberechtigt sein können, oder der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags bei einem Folgeantrag höher ausfallen kann. Folgende Änderungen können sich positiv auf die Berech- nung des Kinderzuschlags auswirken: - Einnahmen aus Ferienjobs werden nicht mehr als Ein- kommen berücksichtigt. - Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubil- dende unter 25 Jahren dürfen außerhalb der Ferienzeit bis zu 520,00 Euro monatlich anrechnungsfrei dazuver- dienen. - Für Freiwilligendienstleistende unter 25 Jahren gilt der erhöhte Freibetrag von 520,00 Euro ebenfalls für Ein- kommen aus einem Freiwilligendienst nach dem Bun- desfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilli- gendienstgesetz. - Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwi- schen 520,00 und 1.000,00 Euro ist ein Freibetrag in Höhe von 30 % (statt bisher 20 %) anzusetzen. - Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz wird nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. - Die sogenannte Übungsleiterpauschale, also Aufwands- entschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuf- licher Tätigkeit nach dem Einkommenssteuergesetz, werden bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro kalen- derjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Für Familien, die noch keinen Kinderzuschlag beziehen, oder bereits einmal wegen zu hohem Einkommen eine Ablehnung erhalten haben, kann es sich daher lohnen, einen Antrag zu stellen. Mit einem digitalen Personalaus- weis (eID) geht das vollständig papierlos. Bei Fragen zu diesem Thema ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die richtige Ansprechpartnerin und rund um die Uhr online erreichbar. Außerdem berät und unterstützt sie Familien fachkundig, modern und an- schaulich beim Ausfüllen des Antrages mittels Videobe- ratung, Vor-Ort-Beratung oder mit Hilfe des Online-Selb- stinformationstools „KiZ-Lotse“. Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen finden Sie online unter www.famili- enkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de. Folgen Sie uns auf Twitter. Karriere Kick: Die spielerische Lösung zur Bekämpfung des Fachkräf- temangels im Landkreis Ravensburg Mit dem Karriere Kick gewinnt man heute im Landkreis Ravensburg die Fachkräfte von morgen! Das bundesweite Erfolgsformat „Karriere Kick“ findet am 14.09.2023 in der Oberschwabenhalle Ravensburg statt. Hier treten Unter- nehmensvertreter:innen und Schüler:innen spielerisch am Kickertisch in Kontakt und können in lockerer Atmosphä- re über Themen wie Ausbildung und Beruf sprechen. Der Kickertisch schafft einen sehr niederschwelligen Einstieg und lässt sich in nur wenigen Minuten die Soft-Skills der potenziellen Bewerber:innen erkennen. Die Veranstalter des Karriere Kicks, Alexander Ernst, Flo- rian Dismann und die Wirtschafts- und Innovationsför- derungsgesellschaft des Landkreis Ravensburg, möchten die regionalen Unternehmen und Arbeitgeber bei der Ausbildungsvermittlung auf nachhaltige und spielerische Weise unterstützen und echte Begegnungen wieder mög- lich machen. Die Veranstaltung ist eine der Rahmenver- anstaltungen, die anlässlich des 50. Jubiläums des Land- kreis Ravensburg stattfinden und soll die Potenziale der kreisansässigen Arbeitgeber für junge Menschen sicht- bar machen. Folgende Teilnehmer und Sponsoren haben die Vorteile des Konzepts erkannt und werden auf dem Karriere Kick vertreten sein: Stiftung KBZO, IHK, Dachser, Agentur für Arbeit, AOK, ZfP Südwürttemberg, Coperion, Kreisspar- kasse Ravensburg, fpt robotics, und viele mehr. Möchten Sie Ihre Mannschaftsaufstellung in deutlich we- niger als 90 Minuten optimieren? Dann sichern Sie sich jetzt einen der limitierten Startplätze unter www.karrie- re-kick.de/in/ravensburg/aussteller/. Interessierte Schü- ler:innen und Schulen erhalten weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten unter: www.karriere-kick.de/in/ ravensburg/schueler/. Bei Fragen können Sie sich auch gerne direkt per E-Mail an ravensburg@karriere-kick.de wenden. Weitere Infor- mationen gibt es auch bei der Wirtschafts- und Innovati- onsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg (E-Mail: info@wir-rv.de). Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft rät Bei- tragsbescheid für 2022 aufbewahren Bis Anfang August verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Bei- tragsbescheide der Landwirtschaftlichen Berufsgenos- senschaft (LBG) für 2022. Im Mitgliedermagazin „LSV kompakt“ und auf ihrer Internetseite www.svlfg.de gibt die SVLFG Informationen zu den Eckpunkten. Auch nach- dem der Beitrag bezahlt wurde, empfiehlt die SVLFG, den Bescheid aufzubewahren. Der Beitragsbescheid der LBG wird inzwischen in un- terschiedlichen Bereichen als Nachweis der Anmeldung und Mitgliedschaft anerkannt. Das gilt zum Beispiel für den Antrag auf das „grüne Nummernschild“ oder andere Vorteile, die nur für aktive Landwirte bestimmt sind. Seit 2023 wird damit auch der „Aktive Betriebsinhaber“ beim jährlichen Förderantrag nachgewiesen. Allein im Zusammenhang mit den Förderanträgen wur- de die SVLFG von den Landwirten in etwa 50.000 Fällen gebeten, den letzten Beitragsbescheid erneut zu über- senden. Nicht selten geschah dies unter Zeitdruck, da das Fristende nahte. Der SVLFG wurde in diesem Zusam- menhang zwar keine Aufgabe übertragen, gleichwohl wurden die Wünsche im Interesse der Mitglieder erfüllt. Allerdings wird diese Aufgabe nicht jedes Jahr erneut bewältigt werden können. Die SVLFG rät daher, den letzten Beitragsbescheid aufzu- bewahren oder sich eine Kopie zu machen, wenn dieser zum Beispiel an den Steuerberater gegeben wird. Dann Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 ist der Bescheid für andere Zwecke stets zur Hand. Noch besser ist die Anmeldung zum Versichertenportal „Mei- ne SVLFG“ unter https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/login und die Nutzung des digitalen Postfaches. Auch ältere Dokumente stehen dort zur Verfügung oder können an- gefordert werden. Dadurch werden der eigene Aufwand sowie der für die Verwaltung verringert und die Verwal- tungskosten entlastet. SVLFG Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Landratsamt Ravensburg Vorläufige Unterbringung von Geflüchteten: Nutzung einer Leichtbauhalle Der Landkreis Ravensburg wird im August 2023 auf dem Fußballplatz der Humpis-Schule auf der Burachhöhe in Absprache mit der Stadt Ravensburg eine Leichtbauhalle zur vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten errichten. „Die wachsenden Zugangszahlen zwingen uns zum kurz- fristigen Aufbau weiterer Unterbringungsplätze. Gleich- zeitig halten wir uns an unsere Zusage, dass alle Turn- und Sporthallen zu Beginn des neuen Schuljahres wieder für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen werden. In der Kombination ist das ein echter Kraftakt“ berichtet der Erste Landesbeamte und stellvertretende Landrat Dr. Andreas Honikel-Günther. „Leichtbauhallen sind bereits in anderen Landkreisen im Einsatz. Sie können schneller und kostengünstiger als Massivbauten errichtet werden“ so Dr. Honikel-Günther weiter. Die Leichtbauhalle soll auf dem Fußballplatz der Hum- pis-Schule Ravensburg errichtet werden und kann bis zu 300 Personen aufnehmen. Eigentümer des Grund- stückes ist der Landkreis. Die Aufbauarbeiten beginnen voraussichtlich am 07.08.2023 und werden Anfang Okto- ber 2023 abgeschlossen sein. Stand heute wird mit einer Betriebsdauer bis mindestens Mitte 2024 geplant. Die Betriebsdauer ist aber ganz wesentlich von der weiteren Zugangsentwicklung abhängig. Der Zugang von ukrainischen Geflüchteten in den Land- kreis Ravensburg hat sich in den letzten Monaten auf vergleichsweise niedrigem Niveau stabilisiert und liegt bei monatlich 40-60 Personen. Jedoch steigen die Zugangs- zahlen von Geflüchteten aus Drittstaaten wie Syrien, Af- ghanistan und der Türkei nach einem vorübergehenden Rückgang zu Beginn des Jahres 2023 bundesweit wieder signifikant an. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2023 wurden dem Landkreis Ravensburg 463 Asylbewer- ber/innen zugewiesen. Im gleichen Zeitraum wurden 2022 264 und 2021 156 Asylbewerber/innen zugewiesen. Laut einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist im Monat August bereits mit weiteren 124 Zuweisungen in den Landkreis zu rechnen. Aufgrund dieser extrem dynamischen Entwicklung muss- te die Zugangsprognose sowie die darauf basierende Planung der Unterbringungsplätzen angepasst werden. Es zeigt sich, dass die bisherige Kapazitätsplanung, wel- che unter anderem die sukzessive Errichtung von acht Containeranlagen (ca. 370 Plätze) bis Frühjahr 2024 um- fasst, den zu erwarteten Zugang an Asylbewerbern/in- nen über die Wintermonate bis zum Frühjahr 2024 nicht abdecken kann. „Ich bin der Stadt Ravensburg sehr dankbar, dass wir in enger Abstimmung eine kurzfristige Alternative für die Unterbringung von Geflüchteten erarbeiten konnten“ er- klärt Dr. Honikel-Günther. „Weiterhin gilt mein Dank dem DRK-Kreisverband Ravensburg e.V., welcher die Betreu- ung der neuen Unterkunft übernehmen wird sowie den angrenzenden Schulen und Einrichtungen“ informiert Dr. Honikel-Günther weiter. In Kürze erfolgt die Einladung der Bevölkerung zu einer Informationsveranstaltung. Hier be- steht die Möglichkeit Fragen zum Bau und zum Betrieb der Unterkunft zu stellen. Wie die Burachhalle ist diese Unterkunft nicht als Selbst- versorgerunterkunft konzipiert. Die Alltagsbetreuung so- wie die Sozialarbeit werden vom DRK-Kreisverband Ra- vensburg e.V. übernommen, während der Landkreis für die Bereiche Wohnheimverwaltung sowie die Hausmeis- terei zuständig ist. Der Landkreis Ravensburg wird wie in allen vorläufigen Unterkünften einen Sicherheitsdienst beauftragen. Klima-Spartipp des Monats Juli /August: Ein Topf ohne Deckel, ist wie ein Fass ohne Boden Wird Essen auf dem Herd in einem Topf ohne Deckel erhitzt, dauert es sehr viel länger bis dieses warm wird. Durch die längere Zeit des Erhitzens, wird so deutlich mehr Energie benötigt. Am offensichtlichsten wird dieser Effekt beim Erhitzen von Nudelwasser, denn ohne Deckel auf dem Topf, geht es eine halbe Ewigkeit, bis das Wasser endlich zu kochen beginnt. Außerdem ist es auch wichtig, dass die Topfgröße und die Größe der Herdplatte zuei- nander passen. Wer einen für die Herdplatte zu großen oder zu kleinen Topf verwendet, braucht ebenfalls un- nötig viel Energie. Beim Beachten des Dreiklangs aus größenmäßig zuein- ander passender Herdplatte, Topf und Deckel, wird laut KEA BW bis zu zwei Drittel weniger Energie beim Kochen benötigt. Bei einem Elektroherd lassen sich so schwupp- diwupp bis zu 200 kWh Strom im Jahr einsparen. Es heißt ja schließlich auch nicht ohne Grund, auf jeden Topf passt ein Deckel. Noch passender wäre hier allerdings die Formulierung, auf jede Herdplatte passt ein Topf und auf jeden Topf ein Deckel. Für ein Sprichwort wäre dieser Text aber vermut- lich doch etwas arg kompliziert und lang. Weitere Energie beim Kochen lässt sich bei einem Elekt- roherd sparen, wenn beim Kochen bereits einige Minuten vor Ende der Kochzeit der Herd ausgeschaltet und die Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Restwärme genutzt wird. Beim Herausfinden des opti- malen Ausschaltzeitpunkts gilt das Motto: Probieren geht über Studieren. Übrigens der Klima-Spartipp macht nun eine Pause, wes- halb der nächste Tipp erst im September erscheint. Eine schöne Urlaubszeit wünscht Ihnen allen Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. Juli - 20. August 2023 Gedanken zur Woche: Lebensweisheit Die meisten Menschen wissen gar nicht, wie schön die Welt ist und wie viel Pracht in den kleinsten Dingen, einer Blume, einem Stein, einer Baumrinde oder einem Birken- blatt sich offenbart. Rainer Maria Rilke Samstag, 29. Juli 13.30 Uhr Baienfurt - kirchliche Trauung von Elena und Michael Wöllhaf 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 30. Juli - 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Michelberger, Jakob Spähn, Alina Michelberger, Anton Pink, Marian Schäfer, Robin Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach, Mona Stiefvater, Marlene Stör, Johanna Zentner († Ludmilla und Rochus Illenseer, Theresia und Baptist Elbs mit Angehörigen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Harro Krezdorn mit Ange- hörigen, Jahrtag: Margarete Vollmer, Anton Elbs Dienstag, 01. August Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 02. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 03. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 04. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Julie und Hermann Thurn, Viktoria und Kreszentia Demuth) Samstag, 05. August 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Magdalena 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: alle Ministranten die da sind († Familie Gisi, Familie Merk, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner, Mara Henzler, Jahrtag. Erich Henzler) Sonntag, 06. August - Verklärung des Herrn 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 08. August Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 09. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara Donnerstag, 10. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 11. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Kein Gottesdienst Samstag, 12. August 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 13. August 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Kräutersegnung Ministranten: alle Ministranten die da sind († Pia und Alsfons Häfele, Hans Elbs, Theresia und Baptist Elbs mit Angehörigen, Fami- lie Schnell, Familie Kienhöfer, Mathilde Elbs, Johann Germann, Jahrtag: Elisabeth Schmid) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Finn Dienstag, 15. August - Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Kräuterseg- nung Mittwoch, 16. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 17. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 18. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rolf Dorn, Helga Mattenschlager) 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 19. August 15.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung Stefanie Hertkorn und Norbert Müller 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: alle Ministranten die da sind († Ludmilla und Rochus Illenseer, Klementine und Eduard Gelzenlichter, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Josef Jerg Jahrtag: Martin Kränkle, Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 20. August 20 Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Patrozinium Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt - Konzert zum Patrozinium „Trom- posi Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 31. Juli bis zum 25. August 2023 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 29. August 2023. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung Wir treffen uns am Samstag, 12.08.2023, um 9:00 Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräutersäule für das Hochfest Maria Himmelfahrt. Wir würden uns freuen auf viele Helferinnen und Material von Kräutern/Blumen. Gottesdienst Hochfest Maria Himmelfahrt mit Kräuter- segnung findet am Sonntag, 13.08.2023 statt. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahr- heit. Eph 5,8b.9 Sonntag, 30. Juli 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus Während der Ferien (30. Juli - einschließlich 10. Sep- tember) findet keine Kinderkirche statt. Donnerstag, 03. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch - Johan- nes-Evangelium“ im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 06. August 9. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Donnerstag, 10. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch - Johan- nes-Evangelium“ im Ev. Gemein- dehaus Freitag, 11. August 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 13. August 10. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahl-Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 20. August 11. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Das Sonnenlicht, das uns in dieser Jahreszeit so reichlich verwöhnt, ist schon in der Bibel ein starkes Motiv für Gottes Zuwendung zu seiner Schöpfung. Jesus greift das Bild auf und sagt: „Ich bin das Licht der Welt, wer mit mir lebt, muss nicht im Dunkeln heru- mirren, sondern wird das Licht des Lebens haben.“ Dieses Versprechen hören wir jedes Mal, wenn ein Kind getauft und damit für alle sichtbar in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird. Unser Wochenspruch ermutigt uns, im Alltag aus dieser Verbindung mit dem Licht der Welt zu leben, seinen guten Willen für die Welt durchzubuchstabieren und dadurch die Welt heller und freundlicher zu machen. Die „Früchte“, die so ein gott-ver- bundenes Leben bringt, sind das, wonach wir uns im Mit- einander sehnen: eine wohlwollende Haltung, ein Verhal- ten, das die Gemeinschaft stärkt und eine wahrhaftige Kommunikation, auf die man sich auch verlassen kann. Diese Früchte des Lichts im Miteinander schenke uns Gott auch in dieser Sommer-Ferien-Zeit. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Herzliche Einladung zum Gottes- dienst im Grünen unterm neuen Sonnenschirm im Gemeindehaus- garten 7x7 m ist unser neuer Sonnenschirm im Ev. Gemeindehausgarten in Bai- enfurt groß. Er bietet künftig bei Festen des Kindergartens- und der Krippe Schatten und ein sonnengeschütztes Setting für Gottesdienste im Grünen. Mit einem Gottesdienst im Freien unter dem Motto „Wer unterm Schirm des Höchsten sitzt“ wollen wir den Son- nenschirm am 30. Juli um 10.30 Uhr ganz offiziell in Dienst nehmen. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Wir freuen uns, von nun an die Gottesdienste im Gemein- dehausgarten auch bei starker Sonneneinstrahlung oder leichtem Regen verlässlich im Freien feiern zu können. Nach dem Gottesdienst laden wir zu einem kleinen Kirch- café mit Hefezopf, Kaffee und kalten Getränken ein. Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meineSituation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über das Johannesevangelium ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evan- geliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer --- Sprachcafé in Baienfurt: Mitar- beitende gesucht In Kooperation mit der Diakonie Oberschwaben-Allgäu-Bodensee sowie der Kommune Baienfurt soll ab dem 13. Oktober ein Sprachcafé in den Räumen der X-Zone starten. Das Sprachcafé für Menschen, die ihre Deutschkenntnis- se verbessern wollen, öffnet dann immer freitags von 9 bis 11 Uhr. Wenn Sie sich vorstellen können, daran mitzuarbeiten, dass die Atmosphäre gastfreundlich gestaltet wird, in- dem Kaffee und süße Stückle mit ein paar freundlichen Worten angeboten werden, dann suchen wir genau Sie. Melden Sie sich gerne im Evangelischen Pfarramt, Ösch- weg 32, 0751/43656. --- Verliebt - verlobt - und dem- nächst verheiratet? Dann seid ihr genau richtig bei unserem Ehe-Vorberei- tungskurs, den wir für März 2024 planen. Er will Paare da- bei unterstützen, im Gespräch zu zweit, tragfähige Grundlagen für eine gemeinsame Zukunft zu entwickeln, effektiv miteinander zu kommu- nizieren, mit unterschiedlichen Bedürfnissen umzugehen und sich über gemeinsame Ziele, Werte und Lebensträu- me auszutauschen. Neben eingespielten Impulsen bleibt viel Zeit für den Aus- tausch zu zweit und sogar für ein kleines, gemeinsames Abendessen. Meldet euch bei Interesse einfach kurz im Ev. Pfarramt: entweder telefonisch unter 0751/43656 oder per E-Mail unter martin.schoeberl@elkw.de „Wenn die Ernte ausbleibt“ lautet das Motto des Offenen Bibeltreffs am Sonntag, 30. Juli, um 18.00 Uhr in der evang. Stadtkir- che in Weingarten. Gastreferent ist Hermann Bauer, Ge- meinschaftspastor des evang. Gemeinschaftsverbandes Württemberg. Er wird über Jesajas Lied „vom unfrucht- baren Weinberg“ (Kapitel 5, 1-7) sprechen. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landes- kirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. Der Kreative Montag bietet an Juli: 30.07. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany August: 07.08. B. Schwartz-Glonnegger: „Urlaubsträume „ Aquarell 14.08. I. Schwarzat: „Inchees“ 21.08. G. Loidol: „Wandelbare LED-Lampe au Papier- streifen“ 28.08. C. Welle-Lebherz: „Reduziertes Aquarell - Blumen und Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Vereinsnachrichten SVB zieht in die 2. Runde ein SV Baindt - SV Sulmetingen 2:1 (1:0) Nach dem ersten Testspielsieg gegen die A-Jugend des FV Ravensburg (2:0) und dem Gewinn des Schussenpokals in Horgenzell wartete auf den SVB im WFV-Pokal mit dem SV Sulmetin- gen der erste echte Gradmesser. In der Folge eines „mun- teren Abtastens“ (O-Ton Tobias Fink) kreierte der Gast die gefährlicheren Chance ohne jedoch daraus Kapital schla- gen zu können. Der Bezirksliga-Aufsteiger wurde nach der Trinkpause allerdings deutlich stärker, ging durch Boenke eiskalt in Führung (36.) und hätte durch Dischl, Boenke und Fischer sogar noch vor der Pause erhöhen können. Walser verhinderte auf der Gegenseite aber auch den zwischenzeitlichen Ausgleich per reaktionsschneller Fuß- abwehr im Stile eines Handballtorwarts. Auch zu Beginn des zweiten Durchgangs präsentierte sich der Gastgeber etwas stärker und erhöhte wiederum durch Boenke auf 2:0 (64.), vorausgegangen war ein cleverer langer Schlag von T.Szeibel. Im Nachgang deutete alles auf einen unge- fährdeten Baindter Sieg hin, der SVS kam durch ein ab- seitsverdächtiges Tor von Pohl allerdings nochmal auf 2:1 ran (75.). Der Ausgleich blieb gegen eine insgesamt sou- veräne Baindter Abwehr schlussendlich aber aus. Damit zieht der SVB in die zweite Runde des WFV-Pokals ein, muss jedoch noch bis Mittwoch auf seinen Gegner war- ten. Dieser wird zwischen dem TSV Riedlingen und dem TSV Harthausen/Scher ermittelt. Die Zweitrunden-Partie des SVB findet dann am kommenden Samstag auswärts um 15:30 Uhr statt. Es spielten: Benjamin Walser - Tobias Szeibel, Michael Brugger, Marc Bolgert, Lukas Walser (81. Baba Camara) - Jan Fischer, Mika Dantona, Kisanthan Nagarasa (64. Daniele D‘Ercole), Tobias Fink - Philipp Boenke (89. Kevin Fischer), Jonathan Dischl TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende fanden die letzen Spiele der diesjährigen Verbands- runde statt. Fazit: teilweise sehr große Hitze, viele span- nende Spiele, Siege und Niederlagen, einige Aufstiege, keine Abstiege, nette Gegner, gemütliches Mit- einander bei gutem Essen und kühlen Getränken. Ein herzliches Dankeschön an alle Spieler*innen, Mann- schaftsführer*innen, Zuschauer und Helfer in der Küche. Junioren U18 Kreisstaffel: TC Baindt - TA SV Eberhardzell 5:1 Am vergangenen Samstag hatte unsere U18 Mannschaft ihr letztes Heimspiel dieser Saison. Nachdem bisher alle Spiele gewonnen wurden, würde einem Sieg gegen den SV Eberhardzell die Meisterschaft und den Aufstieg be- deuten. Bei schönem Wetter trafen die Eberhardzeller pünktlich um 8:30 Uhr bei uns auf der Anlage ein. Einem Spielstart auf 4 Plätzen um kurz vor 9 Uhr stand nichts im Weg, los ging der letzte Schritt zum Aufstieg. Schon nach kurzer Zeit war abzusehen, wie die Mission Meisterschaft Wirklichkeit werden sollte. Die drei Jungs, Tim Pantoffelmann, Lukas Zöschinger und Johannes Neubauer gingen schnell in Führung. Am Ende gewann Lukas sein Einzel glatt mit 6:0 6:0. Johannes und Tim ge- währten ihren Gegnern am Ende noch einen Ehrenpunkt und gewannen beide mit 6:0 6:1. Dann begann das lange Fiebern. Silja Amm hatte einen Gegner auf Augenhöhe. Sie verlor den ersten Satz mit 3:6, konnte im zweiten Satz aber ihr Spiel etwas sicherer gestalten und gewann diesen mit 6:4. Der Match-Tie-Break musste entscheiden. Silja hat- te den besseren Start und sah beim Stand von 9:5 mit 4 Matchbällen schon wie die Siegerin aus. Der Gegner spiel- te plötzlich etwas lockerer auf und Silja konnte den Sack leider nicht zu machen. Am Ende verlor sie das Match denkbar knapp im Match-Tie-Break mit 3:6 6:4 10:12. Nach einer kleinen Pause ging es in die Doppel. Wie immer spielten die Vier mit ihren eingespielten Partnern. Tim und Lukas zeigten erneut ihr Können und gewannen wieder deutlich mit 6:0 6:1. Silja und Johannes ließen auch keinen Zweifel am Sieg. Lediglich Mitte des zweiten Satzes hat- ten sie eine kurze Schwächephase. Plötzlich wurde aus einer 2:0 Führung ein 2:3 Rückstand. Die beiden fanden dann aber wieder in die Spur und konnten ihr Doppel mit 6:2 6:3 gewinnen Damit stand der 5:1 Sieg fest und die U18 Mannschaft wird Meister der Kreisstaffel 1. Damit steigen sie auf und spielen nächstes Jahr in der Bezirksstaffel 2. Diese Saison spielten in der U18 Tim Pantoffelmann, Tim Raubald, Lukas Zöschinger, Silja Amm, Johannes Neu- bauer und Maurice Zimmermann. Wir gratulieren allen Spielern der U18 ganz herzlich zum Aufstieg. Herren Kreisstaffel 1: TC Baindt - TA SC Ebenweiler 4:2 Abartige Hitzewelle über Baindt! Sonntag, 9:00 Uhr und der Aufstieg lag in der Luft. Die Herren des TC Baindt traten vergangenen Sonntag ihr letztes Spiel der Saison an. An erstem Platz der Tabelle und bisher ungeschla- gen traten die Baindter Kugelpeitscher auf den Platz. Da die Herren 30 ebenfalls auf der Anlage vertreten waren, konnten die Herren nur auf 2 Plätzen spielen. Somit be- gannen Max Schäfer auf 2 und Tim Raubald auf 4 mit den Einzeln. Nach einer umstrittenen Führung im ersten Satz, mussten leider beide das Spiel abgeben. Unbeha- gen lag in der Luft. Nach den ersten Einzeln lag der TCB 0:2 hinten. Nachdem es mittlerweile ca. 45 Grad hatte, starteten Moritz Lang und David Schäfer, besser bekannt als Konstanze ihre Einzel. Beide konnten ihr Einzel sou- verän für sich entscheiden. Das war der Ausgleich. Da es um den Aufstieg ging, gab es lange Taktik Diskussionen um die Doppelaufstellung. Nach ca. 2,5h stand die Auf- stellung fest. Moritz und David im 1er Doppel und Aaron Schäfer und Daniel Gertler im 2er Doppel. Moritz und David gewannen ihr Doppel souverän, als hätten sie nie was anderes getan. Aaron und Daniel hatten anfangs Schwierigkeiten ins Spiel zu finden, weshalb der erste Satz hergegeben wurde. Ab dem zweiten Satz lief es allerdings hervorragend, nach einem eindeutigen zweiten Satz(6:1) und einem knappen MTB(10:0) konnten die Baindter doch Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 noch ungeschlagen bleiben. Ich stelle Ihnen hiermit die Meister der Gruppe 026 vor: die Herren des TC Baindt! Unsere Aufsteiger U 18 - Mannschaft Herren-Mannschaft Herren 50/1 Bezirksoberliga: TC Sigmaringen – TC Baindt 6:3 Zu unserem letzten Spieltag in dieser Saison fuhren wir zum uneinholbaren Tabellenführer nach Sigmaringen. Siege nach den Einzel konnten uns Peter Schmitt, Stefan Schäfer und Rafael Grabherr sichern. Gerhard Reich, Vol- ker Hillebrand und Roland Futterer mussten leider ihren Gegnern gratulieren. Wir hatten ehrlich nicht damit gerechnet, dass wir, bei den starken Gegnern, drei Einzelsiege für uns verbuchen können und nun wäre es sogar möglich noch den Ta- gessieg einzufahren. Peter und Stefan machten ein star- kes Spiel, jedoch Fehler bei den entscheidenden Punkten führten zum Verlust dieses Matches. Gerhard und Roland mussten ihr Match leider auch abgeben und Volker und Rafael leider auch. Auch wenn wir den Tagessieg nicht erreicht haben, waren wir trotzdem mit dem Ergebnis zufrieden. Den Klassenerhalt haben wir geschafft. Dritter Platz in einer 6er-Gruppe. Wir bedanken uns bei Rafael und Ro- land, dass sie an dem Tag bei uns ausgeholfen haben. Herren 50/2 Bezirksklasse: TC Baindt – TC Isny 9:0 Am Samstag hatten wir unser letztes Spiel gegen den TC Isny. Nach den Einzeln lagen wir bereits mit 6:0 in Führung. Alle gewannen ihre Einzel glatt in 2 Sätzen. Es spielten Thomas Schäfer, Sepp Spöri, Michael Schäfer, Karl-Heinz Blank, Harry Wetzel und Harald Steinmeier. Im Doppel kamen noch Jürgen Auer, Roland Maier und Christof Lang dazu: Doppel 1 Thomas Schäfer/ Christof Lang, Doppel 2 Juergen Auer/ Karlheinz Blank, Doppel 3 Harry Wetzel/ Roland Maier. Auch hier ließen wir nichts anbrennen und gewannen alle 3 Doppel. Somit stand ein 9:0 fest und wir sind aufgestiegen. Danke noch an Andi Münst für die Bewirtung den ganzen Tag. Anschließend feierten wir noch ein wenig. Nochmals Danke an alle , die zur Meisterschaft beigetragen haben. Herren 65 Verbandsstaffel: TC Baindt – TC Ravensburg 6:0 Auch im letzten Verbandsspiel der Saison 2023 setzten die Herren 65 ihre „6:0“ Siegesserie fort und steigen mit einer Bilanz von 5:0 Siegen und einer Matchausbeute von 29:1 überlegen in die Oberligastaffel auf. Besonders zu erwähnen ist dabei, dass dieser Erfolg mit nur 5 eingesetzten Spielern erzielt wurde. Dabei zeigt sich was zu erreichen ist, wenn jeder voll dabei ist und sich in den Dienst der Mannschaft stellt. Dazu gehört auch bei den Heimspielen die organisatorische Unterstützung (Bewirtung u.a). Herzlichen Dank dafür an „Charly“ Mar- schner. Da „nach der Verbandsrunde“ vor der Verbandsrunde ist, werden wir uns bis Ende der Tennissaison 2023 auch weiterhin regelmäßig zum Training treffen. Im letzten Spiel im Einsatz: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf im Einzel sowie in den Doppeln Erwin Feurle / Werner Graf und Leo Reich / Max Reich. Damen 40 Staffelliga: TC Baindt – TA SV Dettingen/Iller 2:4 Finaltag: Heute besuchte uns der Tabellenführer. Wie wir es ja in den vergangenen Spielen gewohnt waren, wurde es wieder eng. Marion und Steffi mussten leider ihre Spiele im MTB abgeben. Auch Silvi konnte sich nicht durchsetzen. Babsi holte den einzigsten Punkt im Einzel. Im Doppel kam Regine dazu und ersetzte Marion. Leider verloren sie und Silvi. Bei Babsi und Steffi musste wieder der MTB entscheiden. Diesmal aber hatten unsere Mä- dels mehr Geduld und Power. Somit ein Endstand von 2:4 für Dettingen. Unser Ziel vom Klassenerhalt konnten wir mit einem hervorragenden 2. Platz erreichen. Es spielten: Babsi, Steffi, Marion, Silvi und Regine. Damen 60 Staffelliga: SPG Berg/Blitzr./Ösch – TC Baindt 5:1 Unser letzter Spieltermin führte uns nach Weingarten. Sehr starke Gegnerinnen erwarteten uns dort und leider konnten wir nur einen Punkt einfahren. Eve war unsere Match-Winnerin im Einzel. Ein großes Lob an unsere Geg- nerinnen, die uns sehr gut bewirtet und umsorgt haben. In dieser Saison waren im Einsatz: Sibylle, Inge, Co, Andrea, Conny und Eve. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Weitere Aufsteiger Herren 50/2 Herren 65 Nach der Urlaubszeit stehen dann noch einige Aktvitä- ten an: Einzelmeisterschaft mit Senioren-Doppel, Mixed, Mannschaftsabschluss, Abschlussbändelesturnier und Saisonabschluss. Nähere Infos gibt es zu gegebener Zeit am Vereinsheim. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Montag, 18. September 2023 findet unser Halbtagesausflug statt. Wir starten um 13.00 Uhr am Parkplatz Tennishalle Baindt (Achtung, geändert, da am Dorfplatz künftig eine Baustelle ist). Wir fahren mit der Busfirma Kretzer zuerst ins Deggenhausertal zur Fa. Sonett zu einer Betriebsbesichtigung. Anschließend geht die Fahrt weiter zum Hopfengut nach Tettnang, ebenfalls zu einer Betriebsbesichtigung und einer kleinen Bierver- kostung. Im Anschluß fahren wir nach Rossberg. Dort werden wir im Bräuhaus zu einer gemütlichen Einkehr erwartet. Hierzu laden wir alle, auch gerne mit Freund/ Freundin oder Partner ein. Bitte um sofortige Anmel- dung, bei Doris Sonntag, Tel. 07502/3851; Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953; Bärbel Schad, Tel. 07502/911783, damit wir wegen der Busbelegung besser planen können. Wir freuen uns auf einen schönen Ausflug mit Euch. Die Vorstandschaft Voranzeige: Am Dienstag, 12.09.2023, 18.30 Uhr kommt Frau Rosi Fugunt zu uns in den Bischof-Sproll-Saal mit Anleitungen zu Herbstdekorationen. Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Mitte Juli fanden die Reitertage des RC Bergatreute statt. Mit Wallach Campino platzierte sich Juli- us Esenwein im Dressurwettbewerb Kl. A an zweiter Stelle. Theresa Henzler erritt mit Bonne Diamond im Dressur- wettbewerb Kl. E den dritten Platz. Den Reiterwettbewerb konnte das Paar sogar gewinnen. Herzlichen Glückwunsch an Julius und Theresa! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2023 - Wir ziehen um Nach dem unser Weinfest nach zweijähri- ger Pause letztes Jahr wieder wie gewohnt stattfinden konnte, ziehen wir dieses Jahr, aufgrund von Bauarbeiten, vom Dorfplatz auf den Schulhof vor die Sporthalle. Der neue Ort gibt uns auch einen neuen Rahmen zur Ge- staltung des Weinfestes; Der Freitagabend wird dieses Jahr ausfallen. Dafür starten wir am Samstag 29. Juli um 18:00 Uhr mit der Rock-Coverband „Self Control- the 80´s Band“, die Band, welche die 80er wieder auf erleben lässt. Der Eintritt ist dieses Jahr frei und natürlich gibt es auch am Samstagabend den berühmten Schalmeienbecher, Im- biss, unseren beliebten Beerenweinstand und was natür- lich nicht fehlen darf, der Weinstand. Am Sonntag den 30. Juli eröffnet die Böllergruppe Baindt um 10:30 Uhr das Frühshoppen und der MV Baindt sorgt für beste Frühshoppen Stimmung. Genauso startet dann auch die große Tombola, das Kin- derprogramm, die Oldtimer werden einfahren und wieder ein tolles Bild abgeben mit den schönen Pkw, Traktoren und Motorrädern. Ab 11:30 Uhr gibt es wieder unseren beliebten Mittagstisch, an dem ihr euch wieder vielseitig kulinarisch verwöhnen lassen könnt. Nach dem Mittag um 13:30 Uhr startet der imposan- te Fahrzeugkorso mit anschließender Ausfahrt durchs Ländle. Ab 14:30 Uhr dürfen wir die BANALOS Big Band begrüßen, die für ordentlich Stimmung sorgen wird. Bevor dann die Oldtimer von ihrer schönen Überlandfahrt zurück kom- men werden und nochmal für reichlich „Benzingespräche“ sorgen werden. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Gegen 15.45 Uhr findet dann unsere große Tombola Ver- losung statt, bei der es wieder Chancen auf großartige Hauptpreise geben wird. Viel Glück! Um 17:00 Uhr geht es dann fließend in die Abendunter- haltung mit der Band „RoyBlech“ für einen schönen Wein- festausklang, selbstverständlich mit reichlich Verpflegung am Wurst und Getränkestand. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in neuer Form in der Schenk-Kon- rad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar findet am 23. September 2023 statt. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 22.09.2023 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 23.09.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab -Vorab- Einkauf am Freitagabend -statt 6€ nur 1€(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Alpinteam Baindt Alpinteam Baindt - Einladung zur Jahres- hauptversammlung am 09.09. Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 09.09.2023 um 17:30 Uhr, la- den wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnungspunkte: • Begrüßung • Rückblick • Berichte der Ausschußmitglieder • Kassenbericht • Entlastung der Vorstandmitglieder • Wahlen • Vorsitzende/r • Sportwart/in • Snowboardvetreter/in • Wanderwart/in • Jugendvertreter • Vorstellung des neuen Winterprogramms • ggf. Anträge • Danksagungen • Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter vorsitz-alpinteam@ svbaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Jugendrotkreuz - Landesentscheid Wie nach dem Kreisentscheid schon angekündigt, fand nun am Samstag den 22.07. endlich der lang ersehnte Landesentscheid in Aulendorf statt. Starke 19 Gruppen sind an den Start gegangen. Von Rot Kreuz Wissen, Erste Hilfe Aufgaben bis Sport und Spiel war wieder alles dabei. Unsere Jugendlichen haben sich super geschlagen und einen grandiosen 5 Platz erreicht. Die Jungs und Mädels können wirklich stolz auf sich sein! Wir sind jedenfalls sehr stolz so einen engagierten Nach- wuchs zu haben. Nun verabschieden wir uns erstmal in die Sommerpause und starten im September wieder mit unseren Gruppenstunden. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wilde Tobel bei Heiligenberg Vom Parkplatz Rickenwiesen geht es auf schattigen Wald- wegen steil aufwärts und weiter durch den Wald bis zu den Freundschaftshöhlen. Am Bellevueplatz im Friedwald Heiligenberg machen wir Rast. Über einen kleinen Pfad und danach wieder steil nach unten zum wilden Tobel gelangen wir zum Ausgangspunkt zurück. Treffpunkt Dienstag 08.08.2023 um 9.00 Uhr Festplatz Weingarten (Fahrgemeinschaften) Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit ca. 4 Stunden, 8 km, 250 hm (30 Min. steil bergauf). Fahrpreis 11 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wande- rung in Heiligenberg. Anmeldung ab 31.07.2023 T. 0163-9651218 oder E-Mail: wan_ja@web.de oder T. 0151-12952100 (Anrufbeantwor- ter) Wanderführung Petra Junginger (in Vertretung von Ar- nold Methner). Trinken. Vesper, gutes Schuhwerk, Stöcke erforderlich und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info ggf. Im Ansagetext ab 20 Uhr am Vorabend T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Von Weingarten fahren wir über Weiler nach bergauf nach Zogenweiler und auf Nebenstraßen kommen wir wieder zurück. Radtour (E-Bike) Weingarten über Horgenzell nach Oberzell Die witterungsbedingte Absage der Radtour (E-Bike) von Weingarten über Horgenzell nach Oberzell versuchen wir am 01.082023 zu fahren. Treffpunkt: Dienstag 01.08.2023 um 10.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 14.00 Uhr. Fahrzeit ca. 2,5 Stunden, 43 km, 380 hm. Einkehr: Mittagessen voraussichtlich im Schussental. Anmeldung ab 28.07.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 0751/46672 Tourenleiter: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com Sonstiges: Trinken (mind. 1/2 l) Wir fahren mit Fahrrad- helm. Bei schlechtem Wetter ggf Info im Ansagetext T. 0151- 12998910 ab 20 Uhr am Vorabend. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im August und September geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Achtung: Unser VdK-Kaffeetreff fällt am 20.September 2023 aus. Unser VdK-Frühschoppen findet am 20.August 2023 ab 11:00 Uhr im Gasthaus Rössle in Weingarten statt. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Italienisches Sommerfest Bei hochsommerlichen Temperaturen feierten der Män- nerchor und die CHORifeen & Friends am Montag, den 17. Juli ihr Sommerfest vor dem Vereinsheim. Nach dem Marktplatzkonzert und dem Auftritt bei der Ehrung der „ehrenamtlichen Tätigen und Blutspendern“ in der Ge- meindehalle am Wochenende vorher, war dieser Abend eine schöne entspannende Gelegenheit mit den Sängern, Sängerinnen und Chorleitern zu feiern, ins Gespräch zu kommen und unbeschwert zu singen. Peter Fuchs, der Leiter der CHORifeen hatte den Dirigentenstab mit der Grillzange vertauscht, es gab auch an dieser Tätigkeit nichts auszusetzen. Claus Lichtner als weiterer Grillmeister sorgte dafür, dass die „Roten Würste“, richtig angeschnit- ten und gegrillt wurden. Ein Salatbüfett mit Nachtisch der besonderen Klasse hatten die Sängerinnen angerichtet. Bis zum sehr schmackhaften selbstgebackenen Brot war alles angeboten. Die Getränke waren bei dieser Wetter- lage von den Sängern nicht umsonst gekühlt. So ließ sich der Abend genießen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. In neun Monaten zum Berufsabschluss Die Akademie der Maschinenringe bietet in einem Lehr- gang die Ausbildung zur Hauswirtschafterin an. Start ist am 18. September. Für Teilnehmerin Bettina Stäudle bildet die Qualifizierung ein sicheres Standbein. Wer sich selbst oder seine Mitarbeiter als Hauswirtschaf- ter/in ausbilden lassen will, ist bei der Akademie der Ma- schinenringe richtig aufgehoben. Am 18. September star- tet der Lehrgang „Vorbereitung auf die Externenprüfung zum/zur Hauswirtschafter/in in Teilzeit nach § 45.2 BBIG“. Die Teilnehmer können sich aus dem gesamten Bundes- gebiet anmelden und erwerben binnen zehn Monaten Blockunterrichts einen anerkannten Berufsabschluss. „Es ist sehr intensiv“ Bettina Stäudle vom Maschinenring vom Maschinenring Crailsheim hat die Ausbildung im August 2022 in Angriff genommen und die Teilnahme nicht bereut – auch wenn sie Interessierten schon vorab mitgibt: „Es ist sehr inten- siv.“ Die gelernte Konditorin begann vor einem Jahr beim Maschinenring zu arbeiten und erfuhr dort schnell von der Qualifizierungsmaßnahme. „Die Themen sind sehr inter- essant, man behandelt jeden wichtigen Bereich“, sagt sie. Ausgebildete Hauswirtschafter/innen kennen sich mit ge- sunder Ernährung und der Speisenzubereitung aus, mit Hygiene, Reinigung und Umweltschutz. Sie übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von Personen in privaten Haushalten, sozialen Einrichtungen oder Unternehmen. „Die Online-Unterrichtsblöcke sind sehr familienfreundlich und die Praxisblöcke sehr gut organisiert“ sagt die 44-Jährige. Dennoch müsse jedem Teilnehmer klar sein, dass der Lern-Aufwand hoch und auch die einwöchige Prüfungsphase in Präsenz anstren- gend sei. „Wer sich dazu entschließt, dem muss klar sein, dass es sich um einen Intensivkurs handelt. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Chancen auch für Maschinenringe Die Qualifizierung „Vorbereitung auf die externe Prüfung zum/zur Hauswirtschafter/in“ bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, einen schulischen Abschluss zu erwer- ben, ohne den Bildungsgang an einer Schule besucht zu haben. Denn die Voraussetzungen für die Zulassung zur Externenprüfung und die Anforderungen in der Prüfung selbst entsprechen denen der regulären Bildungsgänge. Mit dem Abschluss finden Hauswirtschafter/innen Be- schäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben, aber eben auch bei den Maschinenringen. Alexander Hemming, Geschäftsführer im Maschinenring Crailsheim, der Bettina Stäudle beschäftigt, sieht in der Qualifizierung eine große Chance, die drohenden Lücken beim hauswirtschaftlichen Nachwuchs zu schließen. „Wir würden gern mehr Quereinsteigerinnen beschäftigen“, sagt er, aber ohne passenden Abschluss sei das kaum möglich, weil die Sozialversicherungsträger für ungelern- te Kräfte unwirtschaftlich niedrige Stundensätze zahlten. Die Qualifizierung ermögliche es den Bewerberinnen da- gegen, als Fachkräfte beim Maschinenring einzusteigen. Der Lehrgang findet zum größten Teil in einem virtuel- len Klassenraum statt. So können die Teilnehmer/innen ortsunabhängig am Unterricht teilnehmen. Der Lehrgang findet in ganztägigen Blöcken statt. Dazu gehören auch zwölf Praxistage, an denen die Teilnehmer das Gelernte direkt anwenden. Ihre Prüfung legen die Teilnehmer im Juni 2023 in Kempten ab. Staatliche Förderung möglich Um an dem Online-Lehrgang teilnehmen zu können, müssen die Interessenten mindestens viereinhalb Jah- re hauswirtschaftliche Tätigkeit im eigenen oder ei- nem Fremdhaushalt nachweisen können und über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Außer- dem sollten sie bereits bei einem Maschinenring arbeiten oder nach dem Lehrgang beschäftigt werden. Lehrgangsstart ist der 18. September, die Ausbildung läuft in zehn Online- und drei Praxisblöcken bis Juni 2024. Der Lehrgang ist zertifiziert und kann staatlich gefördert wer- den. Die Förderung liegt zwischen 50 und 100 Prozent. Wer sich für das Angebot der Akademie der Maschinen- ringe interessiert, findet weitere Informationen zur Anmel- dung und zu Fördermöglichkeiten im Netz unter https:// akademie.maschinenring.de/kurs/hauswirtschaft2023/. Hier können auch individuelle Beratungstermine verein- bart werden. Weitere Informationen zur Ausbildung und Arbeit von Hauswirtschafter/innen finden sich im Video „Unschein- bare Heldinnen“ im Youtube-Kanal der Maschinenringe Deutschland unter https://www.youtube.com/watch?v= Go8VZBah-50 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Familien- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Auskunft und Beratung: Ulrike Reiter, Telefon 07585/9307-11 oder E-Mail u.reiter@mr-ao.de Wir suchen zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n Kindergartenleiter/in (w/m/d) für unseren Kindergarten Zauberturm 100 %, 5-Tage-Woche, unbefristet S 13 TVöD-SuE Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage: www.gemeinde-vogt.de Sie haben Interesse? Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung bis zum 02.09.2023 an: Bürgermeisteramt Vogt, Kirch- straße 11, 88267 Vogt oder gerne per E-Mail an: dreher@ gemeinde-vogt.de Besuchen Sie unseren Kindergarten Zauberturm auf sei- ner Homepage: https://zauberturm2015.jimdofree.com/ © DEIKE PRESS 751R66S4 Skataufgabe Nr. SK 0421 Kartenabbild: Kreuz-Bube, Pik-Bube, Herz-Bube, Karo-Bube; Kreuz-König, -Dame, -8; Pik-Ass, -10, -Kö- nig So oder so Frand Hand platt Ein Spieler in Vorhand sagt mit dem abgebildeten Blatt – geblendet von einem derart warmen Regen – spontan Grand Hand an. Er spekuliert dabei sogar auf die Gewinnstufe Schneider. Also spielt er sofort Kreuz-8 an – und hat im Handumdrehen, nämlich schon nach dem dritten Stich, verloren. 60! Sagt der Kartengeber: „Hättest Kreuz-Dame anspielen müs- sen.“ Darauf Hinterhand: „Auch da hätte ich ihn ge- packt!“ Frage: Wie beweist Hinterhand bei welcher Kar- tenverteilung die Richtigkeit ihrer Behauptung? Lösung: Vorhand (V): siehe Kartenabbild Mittelhand (M): Kein Kreuz, aber unter anderem Herz-Ass, Karo-Ass und eine dazugehörige Zehn Hinterhand (H): Alle übrigen Karten in Kreuz (Ass, 10, 9, 7) und die noch fehlende Zehn in Herz oder Karo Skat: Zwei beliebige Restkarten Bei diesem Spielverlust ist offenkundig, dass Hinterhand im ersten Stich mit Kreuz-9 übernimmt, Ass und Zehn dazu nachzieht (21 Augen), also König und Dame (7 Augen) des Alleinspielers ab- holt, worauf der Partner seine beiden Asse und die Zehn (32 Augen) schmiert. 60! Auf die Empfeh- lung des Kartengebers hat Hinterhand diesen Verlustweg gesehen: 1. Kreuz-Dame M ein Ass H Kreuz-Ass (–25) 2. H Zehn (Herz/Karo) V ? Schon steht der Alleinspieler im Regen. Er kann sich ein Weglassen nicht leisten, muss stechen. Der Rest ist so früher oder später reine Formsache: V Kreuz-8 M ein Ass H Kreuz-9 (–11) H Kreuz-10 V Kreuz-König M Zehn (–24) (–60) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Seniorenhilfe f. Haus + Garten inkl. Fahrdienste Gegen preisw. Einliegerwohnung Netter Herr (62 J.) alleinst. Tel: 0170 - 827 8388 ARBEITEN BEI MAIER Wir suchen Dich! Restaurantleiter:in, Sommelier/ière, Chef de rang (m/w/d), Mitarbeiter:in im Frühstücksservice, Auszubildende im Hotelfach und in der Küche Wir bieten: Übertarifliche Bezahlung | Zwei zusätzliche Urlaubstage | Zusätzlicher Urlaubstag im Ehrenamt | kostenfreie Verpflegung | Zugang zu Corporate Benefits | Vergünstigungen bei 200 Partnerhotels | Jährliche Bodensee Card Plus für drei Tage und noch vieles mehr... Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! bewerbung@hotel-maier.de Hotel Maier | Poststraße 3 | 88048 Friedrichshafen | T+49 (0) 7541 404-0 | www.hotel-maier.de Du liebst Brot? Dann komm in unser Team! Der Brotstand im Bauernmarkt RV sucht für vorwiegend Samstag eine Verkäuferin (m/w/d) (Minijob/TZ). Bei Interesse Mail an: susanne.pfisterer@web.de STELLENANGEBOTE Zu einer Bewerbung gehören immer Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse! 7 6 5 2 5 9 3 8 9 9 8 7 3 7 1 1 2 4 6 1 3 4 2 7 1 3 2 6 5 4 8 9 6 4 9 8 3 1 2 7 5 2 8 5 7 9 4 3 6 1 4 2 7 6 1 8 5 9 3 1 5 6 9 2 3 8 4 7 9 3 8 4 5 7 1 2 6 8 9 1 3 7 2 6 5 4 5 6 2 1 4 9 7 3 8 3 7 4 5 8 6 9 1 2 Sudoku schwer Die Zahlen von 1 bis 9 sind so einzutragen, dass sie in jedem Neunerblock, jeder Reihe und jeder Spalte genau ein Mal vorkommen. Lö su ng : © DEIKE PRESS 740R28R2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. 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    ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 5 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 18.02.2016 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung 14 5 Satzung 17 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 19 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 31 9 Begründung – Sonstiges 33 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 35 11 Begründung – Bilddokumentation 36 12 Verfahrensvermerke 38 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1) 1.6 Bundesnaturschutzge- setz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speiesewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe) können nur ausnahms- weise zugelassen werden. Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 5. Änderung des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 5 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen). Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: am höchsten Punkt des Firstes. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen der Firste, die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzelhäuser zulässig E Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In den Baugebieten sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen, Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto-Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamt- höhe (höchste Stelle gegenüber dem natürlichen Gelände) ; die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grund- stück darf 75 m3 pro Grundstück nicht überschreiten; nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; max. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; freistehende thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 9 m2 pro Grundstück; zulässig nur in ei- nem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücks- grenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Neben- gebäude zulässig; (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) GA Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 7 2.12 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohngebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.15 Versickerung von Nie- derschlagswasser inner- halb des Baugebietes Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser, das über die Dach-, Hof-, und Wegeflächen anfällt, über Rückhaltezisternen zu drosseln und dann dem Regenwasserkanal zuzuführen. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.16 Bodenbeläge in den Baugebieten In den Baugebieten (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 8 2.17 Leitungsrecht zu Gunsten der Gemeinde Baindt in Form von unter- irdischen Infrastrukturleitungen (Schmutzwasserkanal). Die Infrastrukturleitungen sind mit Stellplätzen, Carports und bau- lichen Nebenanlagen überbaubar. Eine Überbauung mit Hauptge- bäuden oder Garagen ist nicht zulässig. Die Pflanzung von tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern (sog. "Tiefwurzler") ist innerhalb des Leitungsrechtes unzulässig. Hinweis: eine Zugänglichkeit bei bspw. Schäden an der Leitung sollte jederzeit und ohne viel Aufwand möglich sein. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Gehölze aus der unten genannten Pflanzliste zu ver- wenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro Grundstück ist mindestens 1 Laubbaum aus der u.g. Pflanz- liste zu pflanzen. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Zitter-Pappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata LR Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 9 Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Hunds-Rose Rosa canina Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.19 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt Die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Ge- meinde Baindt (Fassung vom 06.11.1973, rechtsverbindlich seit 19.07.1974) werden für diesen Bereich vollständig durch diese Än- derung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 10 2.21 Grenze des Erweiterungsbereiches zur 5. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang"; (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 11 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Ge- meinde Baindt Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften der 1. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 06.11.1973, rechtsverbindlich seit 19.07.1974) werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften dieser Ände- rung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für deutlich untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen) sind andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD Dachform alternativ Satteldach, Walmdach (auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand). Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dach- fläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (Bau- teile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 12 Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zuläs- sig: max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 26° max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der je- weiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unbe- rücksichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von Hauptgebäuden Garagen sowie ab einer Dachneigung von 20° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Bei Dächern mit einer Dachneigung Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 13 unter 20° sind sowohl Dachplatten als auch eine vollständige Be- grünung zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in den Baugebieten beträgt zwei. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 3.10 Einfriedungen und Stützkonstruktionen in den Baugebieten Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter oder aus Holz-Latten (auf der jeweils erforderlichen Un- terkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem end- gültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,50 m über dem endgültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 14 Schmutzwasserkanal 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 ...m2 Voraussichtliche Größe der Grundstücke (siehe Planzeichnung) 4.4 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.5 Haupt-Abwasserleitungen unterirdisch, hier Schmutzwasserkanal (siehe Planzeichnung) 4.6 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt (rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntmachung vom 19.07.1974) (siehe Planzeichnung); 4.7 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwas- serdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 4.8 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. 130/3 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 15 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Bei Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe über 8,00 m aufwei- sen, muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) ent- spricht. 4.9 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 16 Auf Flächen deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. Aufgrund der starken Hangneigung wird den Grundstückseigentü- mer empfohlen unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben entspre- chende Maßnahmen gegen anfallendes Hangwasser zu treffen. 4.10 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.11 Lesbarkeit der Plan- zeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 17 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 01.03.2016 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 18.02.2016. § 2 Bestandteile der Satzung Die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 18.02.2016. Der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 18.02.2016 beigefügt, ohne deren Be- standteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschrif- ten zur Dachform zur Dachneigung zu Widerkehre und Zwerchgiebel zu Dachaufbauten zu Materialien zu Farben Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 18 und zur Anzahl der Stellplätze auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 5. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (Elmar Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt wird im Bereich nörd- lich der "Zeppelinstraße" ein allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Der Planbereich umschließt die bestehende "Zeppelinstraße" westlich der alten Trasse der B 30. Die 5. Änderung dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der orts- ansässigen Bevölkerung. Durch die Anbindung an die bereits bestehende "Zeppelinstraße" können die Erschließungskosten gering gehalten werden. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 5. Änderung des bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Verfahren (Bebau- ungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 5. Änderung des bebauungsplanes "Bifang"zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt, westlich der alten Trasse der B 30. Im Norden grenzt der Planbereich an landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden und Westen befindet sich die bestehende Wohnbebauung an der "Zeppelinstraße" sowie der "Boschstraße". Im Osten befindet sich die rekultivierte Trasse der B 30, die nun als Naherho- lungsgebiet dient. Der Geltungsbereich verläuft im Westen und Süden entlang der bestehenden Bebauung in der "Boschstraße" und der "Zeppelinstraße". Im Norden, Westen und Osten wurde die Grenze an den Flurstücksgrenzen der Fl.-Nrn. 130/3, 130/4, 131/22 gezogen und im Westen entlang der Fl.- Nr. 130. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke: 130 (Teilfläche), 130/3, 130/4, 131/22 und 132/1 (Teilfläche). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 20 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden vom "Östlichen Bodenseebecken" geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Westen hin fallend. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 12 %. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Westen und Süden sind unproblematisch. Gegenüber den bebauten Grundstücken entlang der "Bosch- straße" im Westen ist ein Höhenversatz von ca. 2,00 m festzustellen. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die 5. Änderung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Durch die Realisierung der Umgehung der B 30 und der Rekultivierung der alten Trasse der B 30 ergibt sich eine städtebaulich neue Situation in diesem Bereich. Dennoch ist sichergestellt, dass keine Flächen überplant werden, die dem Planfeststel- lungsbeschluss zur B 30 vom 20.01.1997 unterliegen. Durch die beidseitige Bebauung der "Zep- pelinstraße" können vorhandene Erschließungsvorleistungen genutzt und der Flächenverbrauch möglichst gering gehalten werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindever- waltung zahlreiche konkrete Anfragen zu Wohnbaugrundstücken registriert. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbe- reichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überörtliche Straßennetz konzentriert werden (2.3.1.1). Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flächen- und energie- sparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und wohnortnahe Zuordnung von Versorgungs- einrichtungen, Wohnbau- und Gewerbeflächen hinzuwirken (2.3.1.2). Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-BadWaldsee (-Biberach a. d. Riß) (2.6.2/Anhang "Landesentwicklungsachsen"). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 21 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungs- entwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfra- strukturen und wohnortnahen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlun- gen und Freiräumen vermieden werden (2.6.4.1). Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruch- nahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (3.1.9). Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum (Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"). Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwicklungsachsen und der regional be- deutsamen Verkehrsverbindungen zu konzentrieren (2.2.1). Regionale Entwicklungsachse Saulgau - Aulendorf - Bad Waldsee - Bad Wurzach - Leutkirch i.A. - Isny i.A. mit den Siedlungsbereichen Saulgau, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Leutkirch i.A., Isny i.A. im Zuge der L 285, L 316, L 314, B 465 und L 318 sowie der Bahnli- nien 766/753 (2.2.3 (1)/2.2.3 (2)/Strukturkarte). Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifi- zierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben (2.3.2/Karte "Sied- lung") Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Da die in der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstel- lungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 22 Innerhalb des Geltungsbereiches der. 5. Änderung des Bebauungsplanes befinden sich keine Denk- mäler im Sinne Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Der Standort empfiehlt sich auf Grund des Anschlusses an die westlich und südlich bereits beste- hende Wohnbebauung sowie der Erschließung durch die bereits bestehende "Zeppelinstraße". Des Weiteren sind die Flächen für die Ausweisung des Wohngebietes verfügbar. Die eingeplante Straße in Richtung Norden dient der Sicherung einer möglichen Erweiterung des Plangebietes in Richtung Norden. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Die Systematik der 5. Änderung des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfah- rens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. die zulässige Grundfläche liegt bei 3.178 m² und folglich unter 20.000 m². es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 23 Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" leitet sich aus der Syste- matik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt auf eine sinnvolle Ergänzung und Abrundung der bestehe- neden Bebauung ab. Dadurch werden die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen besser ausge- nutzt und die Erschließungsaufwendungen verringert. 6.2.6 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.2.7 Stand vor der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" Die rechtsverbindliche 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" sieht im überplanten Bereich eine Verkehrsfläche vor. 6.2.8 Inhalt der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang": Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich nördlich der "Zeppelinstraße" ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Durch die Realisierung der Umgehung der B 30 und der breits erfolgten Rekultivierung der alten Trasse im Osten des Plangebietes ergibt sich eine städtebaulich neue Gesamtsituation im Planungs- bereich. Eine wesentliche Änderung ist die Vernetzung des innerörtlichen Straßenverkehrs durch eine Ost-West-Verbindung von der "Boschstraße" über die "Zeppelinstraße" zur "Marsweilerstraße". Durch eine beidseitige Bebauung der "Zeppelinstraße" können bereits vorhandene Erschließungs- anlagen genutzt und damit sowohl die Kosten, als auch der Flächenverbrauch gering gehalten werden. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im allgemeinen Wohngebiet soll die Reduzierung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht stören- den Handwerksbetriebe) auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 24 Bereich ist auf Grund der Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzuneh- men. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestandteil der 5. Änderung des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen auf- genommen zu werden. Unlösbare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. - anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,30 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Wohngebiete und stellt eine für die ländliche Umgebung angepasste Festsetzung dar. Er orientiert sich insbesondere an der im Westen und Süden angrenzenden bestehenden Bebauung. Eine weitere Verdichtung in dieser Lage und an diesem Standort ist städtebaulich nicht angepasst. Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dach- neigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Gesamthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungsbild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städte- baulich vertretbares Maß beschränkt. Die festgesetzte, aber nicht weiter differenzierte, offene Bauweise, kann nur als Einzelhaus umge- setzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 25 Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der je- weiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen, sowie des dörflichen Charakters des Orts-Teils wäre bei einer zu star- ken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zu- fahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von über- wiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben Fehlent- wicklungen ausgeschlossen. 6.2.9 Infrastruktur Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergar- ten, Rathaus). Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 26 6.2.10 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Boschstraße" und deren Einmündung in die K 7951 hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Über die K 7951 besteht eine Anbindung an die B 30. Dadurch sind weitere Anbindungen gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle im östlichen Bereich der "Zeppelinstraße"gegeben. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Fußwegebeziehungen und bindet diese in das Ge- samtkonzept ein. 6.2.11 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm bzw. anderen Immissionen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.12 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der Bau- Grund Süd vom 13.02.2012). Für die Grundstücke ist die Errichtung von Rückhaltezisternen vor- gesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Regenwasserkanal er- möglichen. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. 6.2.13 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 27 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt im nördlichen Siedlungsgebiet von Baindt am Rande einer in die Ortschaft hineinragenden westexponierten Offenlandschneise. Im Süden verläuft die "Zeppelinstraße". West- lich, südlich der "Zeppelinstraße" und weiter östlich grenzt Wohnbebauung an. Das verbleibende Plangebiet wird ebenso wie die nördlich angrenzenden Freiflächen als Grünland genutzt. Im Osten befindet sich die rekultivierte Trasse der ehemaligen B 30, die nun als das Ortsgebiet querender Grüngürtel der Naherholung dient. Für das Plangebiet besteht bereits überwiegend Planungsrecht durch die in diesem Bereich geltende 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang". Diese sieht im überplanten Bereich eine Verkehrsfläche vor. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Beim Plangebiet handelt es sich um eine intensiv genutzte Mähwiese mit gerin- ger floristischer Artenvielfalt. Im Süden liegt ein Abschnitt der asphaltierten "Zeppelinstraße" mit randlichem Schotterstreifen im überplanten Bereich. Durch die Kulissenwirkungen der sich im Wes- ten und Osten erstreckenden Bebauung bieten das Plangebiet sowie die nahe daran anschließende Offenlandschneise keine Habitatpotentiale für Offenlandbrüter. Auch gehölzbewohnende Arten (Vögel, Fledermäuse, Kleinsäuger) finden innerhalb des Plangebietes keinen Lebensraum. Nach- weise über besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 28 oder regional bedeutsame Arten) gibt es nicht. Auf Grund der intensiven Nutzung sowie der Vorbe- lastungen durch die umliegende Bebauung sind diese auch nicht zu erwarten. Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene Natura 2000-Ge- biet liegt ca. 600 m südwestlich des Plangebietes (der "Sulzmoosbach" als Teilfläche des FFH- Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel", Nr. 8323341). Gesetzlich geschützte Biotope befinden sich knapp 700 m nördlich und knapp 600 m südöstlich. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet befindet sich aus geologischer Sich in der weiträumigen Moränenlandschaft des Alpenvorlandes. Gemäß dem geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 13.02.2012 stehen im Plangebiet Glazialböden aus Grundmoräne und untergeordnet Moränen- kiesen an. Nach dem endgültigen Eisrückzug waren die Glazialböden einer intensiven Verwitterung ausgesetzt und es bildete sich eine Verwitterungsdecke aus. Eine Mutterbodenschicht schließt die natürliche Schichtenfolge ab. Die Böden des Plangebietes sind weitgehend unversiegelt und werden landwirtschaftlich genutzt. Sie können daher ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Einzig im Bereich der "Zeppelinstraße" wurden die natürlicherweise anstehenden Böden versiegelt, wodurch die natürlichen Bodenfunktionen bereits verloren gingen. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer kommen im Plangebiet und dessen räumlichen Umfeld nicht vor. Gemäß dem o.g. geotechnischen Gutachten wurde in einer Bohrung im östlichen Plangebiet Schichtwasser angetroffen (2,8 m unter Gelände). Die über- wiegend vorkommende Grundmoräne stellt einen Grundwassergering- bzw. -nichtleiter dar. Auf Grund dieser geringen Versickerungsfähigkeit und des Gefälles Richtung Westen ist bei stärkeren Niederschlagsereignissen mit oberflächig abfließendem Hangwasser zu rechnen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Die westexponierte, in die Ortschaft Baindt hineinragende Offenlandschneise begünstigt die Entstehung und den Abfluss von Kaltluft in Richtung der Bebauung. Das Plangebiet am südli- chen Rand dieser Schneise trägt einen geringfügigen Teil hierzu bei, ist für das Siedlungsklima jedoch nicht relevant. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet liegt im nördlichen Siedlungsgebiet von Baindt am Rande einer in die Ortschaft hineinragenden westexpo- nierten und grünlandgeprägten Offenlandschneise. Das Gebiet kann als Teil einer großen Grün- landfläche ohne landschaftliche Einzelelemente als strukturarm eingestuft werden. Einsehbar ist der Bereich von der "Zeppelinstraße", der umliegenden Bebauung sowie von Norden aus der freien Landschaft. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 29 7.2.2 Auswirkungen der Planung Ziel der Planung ist die Ausweisung von drei Wohngrundstücken. Gegenüber dem rechtsverbindli- chen Bebauungsplan, der für einen Großteil des Plangebietes Verkehrsflächen festsetzt, ist mit kei- nen verstärkten Auswirkungen durch die Planung auf die jeweiligen Schutzgüter zu rechnen. Im nachfolgenden werden die Auswirkungen auf den faktischen Bestand dargestellt. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper gehen das intensiv genutzte Grünland mit der daran anschließenden straßenbegleitenden Schotterfläche auf kleiner Fläche als Lebensräume verloren. Das hierdurch bedingte naturschutzfachliche Konfliktpotential ist gering. Artenschutzrecht- liche Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG sind nicht zu erwarten. Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Schutzgebiete jeglicher Art sowie Bio- tope sind von der Planung nicht berührt. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Mit der Planung geht innerhalb des Plangebiets ein Verlust einer kleinen landwirtschaftlichen Nutzfläche einher. Auf Grund der Hanglage kommt es zudem zu Bodenabtragungen und -aufschüttungen, was eine Veränderung des ursprünglichen Bodenprofils und -reliefs zur Folge hat und stellenweise zu Bodenverdichtungen führt. Die durch die geplanten Baukörper, Außenanlagen und Verkehrsflächen entstehende Versie- gelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Da es sich lediglich um drei Wohnbaugrund- stücke handelt (GRZ von 0,3), ist der Eingriff in das Schutzgut gering. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die geplante Wohnbebauung hat eine ge- ringfügige Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Da die anstehenden offenen Böden jedoch als gering versickerungsfähig gelten und Flächen nur in geringem Umfang versiegelt werden, sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Bau- und anlagenbedingte Eingriffe in wasserführende Schichten können nicht gänzlich ausgeschlossen wer- den. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Die Planung führt zu keinen relevanten nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut. Siedlungsrelevante Kaltluft-Abflussbahnen werden nicht beeinträchtigt. Nachteilige Umweltauswir- kungen durch Schadstoff-Emissionen können bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen vermieden werden. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Planung führt auf Grund ihrer Lage und geringen Größe zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erleb- Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 30 barkeit des landschaftlichen Umfeldes zu rechnen. Die getroffenen Festsetzungen und bauord- nungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anwohner begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Auf jedem privaten Baugrundstück ist zur Durchgrünung der Bebauung ein Laubbaum zu pflanzen. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Arten für das zuvor genannte Pflanzgebot als auch für den überwiegenden Teil der zu pflanzenden Sträu- cher gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 31 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Stand vor der Änderung Die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" wird über Bauvorschriften zur Dachform, zur Dachneigung sowie zu Dachaufbauten ge- regelt. Als Dachdeckungsmaterial stehen rote oder rotbraune Betonpfannen zur Auswahl. Zudem bestehen Regelungen bezüglich Antennen. Zur Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen bestehen Anforderungen zu Stützmauern und Einfriedungen, Abgrabungen und Aufschüttungen sowie zur Höhenentwicklung. Der von der 5. Änderung betroffene Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" sieht jedoch ausschließlich Verkehrsflächen vor. 8.2 Inhalt der Änderung 8.2.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach und das Walmdach. Diese Dachformen entsprechen den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Die bestehenden Ge- bäude im überplanten Bereich weisen ebenfalls Satteldächer und Walmdächer auf. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermögli- chen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Ne- bengebäude. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bau- ordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vor- schriften zum Brandschutz. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestal- tungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beein- trächtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 32 Die Vorschriften über Materialien und Farben lassen dem Bauherrn bewusst ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. 8.2.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Einfriedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauweise auszuführen. Gleiches gilt auch für Stützmauern. 8.3 Sonstige Regelungen 8.3.1 Stellplätze und Garagen Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. In der heutigen Zeit sind Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet, um die für die tägliche Lebensführung not- wendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Es wurde hohen Wert auf eine wirtschaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Verkehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Durch diese kann weitgehend sicherge- stellt werden, dass weder die einzelnen Grundstücke, noch die angrenzenden Verkehrsflächen zweckentfremdet werden. Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 33 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswir- kungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,32 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,20 62,5 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,12 37,5 % Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 16,66% Voraussichtliche Mindest-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 3 Voraussichtliche Maximal-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 9 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 0,03 Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 34 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 7,5 – 22,5 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der Netze BW GmbH, Biberach Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 18.02.2016) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 01.03.2016 enthalten): Anpassung der Wand- und Firsthöhen auf Flst.-Nr. 131/22 in der Planzeichnung Klarstellende Überarbeitung des Hinweises zu den grundwasserdichten Untergeschoßen Überarbeitung des Hinweises zum Brandschutz Einarbeitung eines Hinweises bezüglich der Verunreinigung von Niederschlagswasser Ergänzung der Begründung um den Planfeststellungsbeschluss zur B 30 Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 35 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als Flächen für die Land- wirtschaft, Mischbauflä- chen (M) und Ortsrand- eingrünung Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 36 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von der "Zeppelin- straße" in Richtung Nord- westen auf das Plange- biet sowie die bestehende Bebauung in der "Bosch- straße" Blick von der überplanten Fläche nach Süden auf die Bestandsbebauung in der "Zeppelinstraße" Blick nach Osten entlang der "Zeppelinstraße"; links das Plangebiet, im Hintergrund die alte Trasse der B 30 sowie die bestehende Bebauung in der "Kornblumenstraße" Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 37 Blick von der "Zeppelin- straße" in Richtung Nor- den, im Vordergrund das Plangebiet, im Hinter- grund die angrenzenden landwirtschaftlich genutz- ten Flächen, links die be- stehende Bebauung in der "Boschstraße" Blick von der überplanten Fläche in Richtung Nor- den, im Vordergrund ist ein Höhenversatz inner- halb des Plangebietes zu erkennen Blick vom Plangebiet in Richtung Osten, im Hin- tergrund die Bebauung in der "Kornblumenstraße" sowie der "Marsweiler- straße" Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 38 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2012. Der Beschluss wurde am 10.08.2012 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. ………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Unter- richtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.12.2015 bis 15.01.2016 (Billigungs- beschluss vom 10.11.2015; Entwurfsfassung vom 10.11.2015; Bekanntmachung am 04.12.2015) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. ……………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 10.12.2015 (Entwurfsfassung vom 10.11.2015; Billigungsbeschluss vom 10.11.2015) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 39 12.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 01.03.2016 über die Entwurfs- fassung vom 18.02.2016. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen bau- vorschriften hierzu in der Fassung vom 18.02.2016 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 01.03.2016 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) 12.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am ………….ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (Elmar Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 5. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 18.02.2016 Seite 40 Plan aufgestellt am: 10.11.2015 Plan geändert am: 18.02.2016 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. N. Riel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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      G e m e in d e B a in d t B e b a u u n g sp la n " B if a n g I II " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 10.12.2010 ww w. bu er os ie be r.d e Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsübersicht Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Typenschablonen 4 3 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 12 5 Hinweise und Zeichenerklärung 16 6 Satzung 20 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 8 Begründung – Konzept zur Grünordnung 29 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 32 10 Begründung – Sonstiges 34 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 38 12 Begründung – Bilddokumentation 39 13 Verfahrensvermerke 41 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanzV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. 416) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Typenschablonen 2.1 Typenschablonen für die planungsrechtlichen Festsetzungen (PF) und örtlichen Bauvorschrif- ten (ÖBV) Für die in der Planzeichnung mit "Typ ..." gekennzeichneten Berei- che gelten jeweils die nachfolgend im Rechteck zusammengefass- ten Inhalte Typ 1 Typ 2 PF GRZ 0,35 GRZ 0,35 Z II Z II o o ED E6/D2/H2 Wo E4/D2 Wo ÖBV SD SD DN 18 - 38° DN 18 - 38° Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 3 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 3.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO können nur aus- nahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 3-5 BauNVO werden nicht Be- standteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 Bau- NVO; Nr. 2.5. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 3.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN; der Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) des Hauptge- bäudes darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut lie- WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 gen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen ent- sprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeb- lich. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "WH über NN" liegen, ist eine "effektive WH über NN" entsprechend den Anteilen der Traufen, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.6 FH .... m ü. NN Firsthöhe über NN als Höchstmaß; die Firsthöhe von Hauptge- bäuden darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur "FH über NN" liegen, ist eine "effektive FH über NN" entsprechend den Anteilen des Firstes, die in dem jeweiligen Be- reich liegen, durch lineare Interpolation zu ermitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanzV; siehe Typenschablonen) 3.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen; Garagen sind nur inner- halb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- ED GA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.11 Bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksflächen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Ne- benanlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Garagen zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto- Rauminhalt (außen), max. 16,00 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürli- chen Gelände); die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grundstück darf bei Einzelhäusern und Dop- pelhäusern 75 m3 und bei Hausgruppen 50 m3 pro (angefan- gene) 1.000 m2 Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO) nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; max. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindes- tens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; − thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die jeweilige An- lage) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit min- destens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zulässig (z.B. als Material für Fassadenverkleidung oder Dacheinde- ckung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 3.12 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 3.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.14 Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrs- flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.15 Leitungsrecht (LR) zu Gunsten der Gemeinde Baindt für die Unterbringungen sowie den Unterhalt einer Schmutzwasserlei- tung (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanzV; siehe Planzeich- nung) 3.16 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 3.17 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet Das Niederschlagswasser der privaten Grundstücke ist über Rück- haltezisternen zu drosseln und anschließend der Mischwasserkana- lisation zuzuführen. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen LR Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff- Beschichtung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 3.18 Flächen für Abgrabungen in Verbindung mit einem Lei- tungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 21 BauGB; Nr. 11.1 PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.19 Flächen für Aufschüttungen in Verbindung mit einem Lei- tungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 21 BauGB; Nr. 11.1 PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.20 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet sind für − Stellplätze − Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 3.21 Zu pflanzende Sträucher. Die Standorte der Sträucher können innerhalb der Flächen für Aufschüttungen bis zu 3,00 m vom Plan- eintrag abweichen. Es sind ausschließlich Gehölze aus der folgen- den Pflanzliste zu verwenden: Sträucher Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Essig-Rose Rosa gallica Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Kriech-Weide Salix repens Roter Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2 PlanVZ) 3.22 Pflanzgebote in dem Baugebiet Pflanzgebote: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 600 m2 (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen unzulässig. − Generell unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom 20. 12. 1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, geändert am 27. 10. 1999, BGBI. I, S. 2070) ge- nannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Trauben-Eiche Quercus petraea Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Kriech-Rose Rosa arvensis Hunds-Rose Rosa canina Hecht-Rose Rosa glauca Zimt-Rose Rosa majalis Bibernell-Rose Rosa pimpinellifolia Wein-Rose Rosa rubiginosa Apfel-Rose Rosa villosa Purpur-Weide Salix purpurea Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 3.23 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung. (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanzV; siehe Planzeichnung) 3.24 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Bifang III" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bifang III" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanzV; siehe Planzeichnung) 4.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten für Dächer von Hauptge- bäuden. Neben den jeweils vorgeschriebenen Dachformen sind für deutlich untergeordnete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüberda- chungen etc.) sowie für Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen etc.) und Garagen andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind unzulässig. − Bei Anbauten an das Hauptgebäude können geneigte Dach- Ebenen von den darüber liegenden Dach-Ebenen abgesetzt werden, sofern sie mit ihrer höchsten Seite vollständig mit der Fassade des Hauptgebäudes verschneiden ("angepultetes Dach"); die Grundfläche eines einzelnen Anbaus darf 50 m2 und die Summe dieser Anbauten für ein Haus bzw. Haushälf- te/Haus-Element max. 25% der gesamten Grundfläche des Hauses bzw. Haushälfte/Haus-Elementes nicht überschreiten. − Geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppelwalm) sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 5,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 Garagen. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Haupt- gebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 4.5 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zuläs- sig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindest-Abstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindest-Abstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,00 m (frei ste- hende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindest-Abstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.6 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgaupen) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: − Mindest-Dachneigung des Hauptgebäudes: 26° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m − Mindest-Abstand untereinander (Außenkanten ohne Dach- überstand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindest-Abstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände blei- ben unberücksichtigt) − Mindest-Abstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.7 Mindest-Dachüberstand Der Mindest-Dachüberstand (Abstand zwischen Außenkante der Außenwand und Außenkante des am weitesten überragenden Bauteils des überstehenden Daches, waagrecht gemessen) bei ge- neigten Dächern bei Hauptgebäuden beträgt − an allen Ortgangseiten (Giebel): 0,40 m − an allen Traufseiten gem. nachfolgender Tabelle: Dachneigung Dachüberstand mind. kleiner 30° 0,40 m ab 30° 0,35 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.8 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.9 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hin- aus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 4.10 Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie Unabhängig von den o.g. Vorschriften zu den Materialien und Far- ben sind auf der gesamten Dachfläche des jeweiligen Gebäudes Materialien und Farben zulässig, die für Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üb- lich bzw. erforderlich sind. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.11 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt (bei der Berechnung ist aufzurunden): Wohnungsgröße (WoFlV) Stellplätze hierfür bis 70 m2 1,0 ab 70 m2 1,5 Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften (bzw. gemeindliche Stellplatz-Satzung) unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 4.12 Geländeveränderungen im Bereich der Retenti- onsanlagen Die erforderlichen Geländeveränderungen zum Bau der Retenti- onsanlagen sowie zum Überflutungsschutz vor Hangwasser sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 5.3 Bestehende Flurnummer (siehe Planzeichnung); 5.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (siehe Planzeichnung); 5.5 Vorhandene Böschung (siehe Planzeichnung); 5.6 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung", rechtsverbindlich seit 03.11.1974 (siehe Planzeichnung); 5.7 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Zum Schutz nachtaktiver Insekten sollten für die Außenbeleuch- tung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insek- tendicht eingekofferte (staubdichte) Natriumdampf-Niederdruck- Lampen bzw. nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampen verwendet werden. Die Lampen sollten nachts so weit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschal- tet werden. Die Lichtmasten sollten eine Höhe von maximal 6,00 m nicht überschreiten. Die insektenfreundliche Beleuchtung sollte im gesamten Geltungsbereich verwendet werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 481 480 479 478 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 5.8 Gemeindliche Stellplatz- Satzung Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bi- fang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gilt die gemeind- liche Stellplatz-Satzung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. 5.9 Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwas- serdichten Untergeschoß ausgeführt werden. 5.10 Hangwasser und Über- flutungsschutz Unterhalb der Hang-/Böschungslagen entlang der Ostseite des Geltungsbereiches ist z.B. bei Starkregen oder Schneeschmelze mit Beeinträchtigungen durch wild abfließendes Hangwasser zu rech- nen. Vorkehrungen zum Schutz vor Hangwasser sind vom Grund- stückseigentümer vor einer möglichen Grundstücksaufteilung bzw. einer kleinparzellierten Bebauung (in einem zusammenhängen- den, funktionsfähigen System) herzustellen und dauerhaft zu er- halten. Der Unterhalt obliegt den Grundstückseigentümern. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden, sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Hö- henlage der Lichtschächte, -höfe und des Einstiegs der Kellertrep- pen o.ä. zu achten. Sie sollten zum Schutz vor wild abfließendem Wasser bei Starkregen möglichst hoch liegen. Die Erdgeschoß- Fußbodenhöhe sollte nach Gesichtspunkten des Überflutungsschut- zes angemessen hoch gewählt werden. Maßnahmen zur Verbesse- rung des Überflutungsschutzes sind auch in die Gartengestaltung integrierbar (Wälle, Gefällsausrichtung von Grünflächen etc.). Obi- ge Anregungen gelten insbesondere für Grundstücke in oder unter- halb von Hanglagen oder Senken. 5.11 Überflutungsschutz Bei Starkregen kann es aus verschiedenen Gründen (Kanalüberlas- tung, Oberflächenabfluss an Hanglagen, etc.) zu wild abfließen- dem Oberflächenwasser kommen. 5.12 Gestaltung der Abgra- bung/Abfang-Mulde Zur Ableitung des nicht-versickerungsfähigen Niederschlagswassers empfiehlt sich die Verfüllung der Abgrabungs-Mulde mit einer Steinpackung. Im Bereich des Austrittes des abgeleiteten Wassers ist zu vermeiden, dass dieses in einem konzentrierten Strahl aus- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 tritt, ein breitflächiger Austritt ist anzustreben. 5.13 Bodenschutz Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver- nichtung oder Vergeudung zu schützen. Für die folgende Bauausführung, insbesondere auch für die Er- schließungsarbeiten heißt das: − Trennung Oberboden, kulturfähiger Unterboden − Fachgerechte Lagerung in Mieten − Weitere Verwendung des Oberbodens, Unterbodens - Boden- verwertungskonzept − Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenverdichtungen im Zu- ge der Erschließungsarbeiten − a) keine flächenhafte Befahrung des Baugebietes mit Rad- fahrzeugen (z.B. Lkw) − b) keine Befahrung bei Nässe − c) Kennzeichnen und Eingrenzen des Arbeitsbereiches − Mitteilung des Beginns der Erschließungsarbeiten 5.14 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzu- führen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zu Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festge- stellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu be- nachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. er- forderliche Vereinbarungen vor. Die Einhaltung der Feuerungsanlagenverordnung (FeuVO) ist spe- ziell in dem überplanten Gebiet auf Grund der Topografie und der räumlichen Bezüge der Gebäude unabdingbar. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). 5.15 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 5.16 Urheberrecht Inhalt und redaktioneller Aufbau dieser Planung unterliegen den urheberrechtlichen Bestimmungen. Zuwiderhandeln wird privat- rechtlich/standesrechtlich verfolgt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), § 4 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. BW S. 185), § 74 der Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132; II 1990 S. 889, 1124), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Be- bauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 10.12.2010. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 10.12.2010. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu wird die jeweilige Begründung vom 10.12.2010 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. yyq § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 50.000,-€ (Fünfzigtausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Widerkehren und Zwerchgiebel − zu Dachaufbauten − zum Mindest-Dachüberstand − zu Materialien − zu Farben Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Osten des Ortsteiles "Frie- senhäusle" in der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 7.1.1.2 Das Planungsgebiet liegt östlich der "Boschstraße" und nördlich der "Zeppelinstraße". Östlich da- von befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. 7.1.1.3 Für den Planungsbereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt eine geplante Wohn- baufläche (W) dargestellt. 7.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfes der ortsansässigen Bevölkerung. Des Weiteren kann die Baulücke an der "Boschstraße" geschlossen werden. 7.1.1.5 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.1.6 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planungsbereiches 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich in der Gemeinde Baindt im Osten des Ortsteiles "Frie- senhäusle". Im Westen grenzt der Planungsbereich an die "Boschstraße", im Norden und Süden jeweils an die bestehende Bebauung an der "Bosch-" bzw. "Zeppelinstraße". 7.1.2.2 Der Geltungsbereich verläuft im Westen entlang der "Boschstraße" (Fl.-Nr. 42/1), im Osten ent- lang des landwirtschaftlich genutzten Grundstückes mit der Fl.-Nr. 131/1. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die Fl.-Nr. 138/3, im Süden an die Fl.-Nr. 137/16. Es befinden sich folgende Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 42/4, Fl.-Nr. 137/20, Fl.-Nr. 137/21, Fl.- Nr. 137/22, Fl.-Nr. 137/23, Fl.-Nr. 137/24, Fl.-Nr. 137/25, Fl.-Nr. 137/26, Fl.-Nr. 137/27, Fl.- Nr. 137/28, Fl.-Nr. 137/29, Fl.-Nr. 137/30, Fl.-Nr. 137/31, Fl.-Nr. 137/32, Fl.-Nr. 137/33, Fl.- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 Nr. 137/34. Im Bereich der "Boschstraße" grenzt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang Erweiterung", und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 7.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden vom Bodenseebecken geprägt. 7.2.1.2 Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich keine bestehenden Gebäude. Auch sind keine na- turräumlichen Einzelelemente vorhanden. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist ein Gefälle von Osten nach Westen auf. Die Geländeneigung bewegt sich im nördlichen Bereich um ca. 11 %, im Süden um ca. 4 %. Die topografischen Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Norden und Süden sind un- problematisch. 7.2.2 Übergeordnete Planungen 7.2.2.1 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den relevanten Zielen des Landesentwicklungspla- nes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.2.2 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden darin als geplante Wohnbauflächen (W) darge- stellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). 7.2.2.3 Die Vorgaben des Landschaftsplanes beschränken sich auf die Darstellung einer Ortsrandeingrü- nung im Osten und Nordosten der überplanten Flächen. Diese wird durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umgesetzt. 7.2.2.4 Im Umfeld des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzge- setzes Baden-Württemberg (DSchG). 7.2.2.5 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.3 Erfordernis der Planung 7.2.3.1 Bereits seit längerer Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die bestehende Baulücke an der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 24 "Boschstraße" zu überplanen und als Wohngebiet auszuweisen. Der nordöstliche Ortsrand soll durch die Bebauung geschlossen werden. Die Bebauung soll an die der Umgebung angepasst werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" bereits als Wohnbaufläche (W) in Planung dargestellt. Die Ausweisung eines Wohngebietes soll den Wohnbedarf der ortsansässigen Bevölkerung decken, da zum Zeitpunkt der Planaufstellung konkrete Anfragen nach Wohnbaugrundstücken registriert waren. Der Gemeinde erwächst daher eine Planungspflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 7.2.4.1 Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" als geplante Wohnbaufläche (W) dargestellt. Es schließt unmittelbar an die bereits bestehende Wohnbebauung an, wodurch eine sinnvolle Einbindung geschaffen wird. Die verkehrliche Er- schließung ist durch die umgebende Wohnbebauung bereits vorhanden, so dass der neu zu erbringende Erschließungs-Aufwand gering ist. Eine Untersuchung bezüglich weiterer Standorte in der Gemeinde Baindt wurde nicht durchgeführt. 7.2.4.2 Das geplante Wohnbauquartier soll zur vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutreten, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Zur Umsetzung dieses Zieles können zeitgemäße Bauformen verwirk- licht werden. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument ge- schaffen werden. 7.2.4.3 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt sich die Zulässigkeit von Vorhaben in dem über- planten Bereich abschließend. 7.2.4.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: Bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die zulässige Grundfläche liegt bei ca. 1.420 m² und folglich unter 20.000 m². Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Vorraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ein- gehalten. 7.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundla- gen ab. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 7.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 7.2.5.1 Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. 7.2.5.2 Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im allgemeinen Wohngebiet (WA) soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienen- den Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe auf- zunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräu- migkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nut- zungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Ge- samtsituation sind die Gründe hierfür. 7.2.5.3 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Die Festsetzung einer Grundflächenzahl ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Auftei- lung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. – anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,35 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für ein allgemeines Wohngebiet (WA). Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der umgebenden Bebauung. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zufahr- ten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlentwicklungen führen, da dann z.B. Grenzga- ragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wären. Die getroffene Regelung sieht eine diffe- renzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anla- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 gen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genann- ten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Aus- führungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehl- entwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und da- mit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Firsthöhe in ihrer Gesamthöhe fixiert. Schmale Gebäude mit relativ flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertretba- res Maß beschränkt. Die Festsetzung der Firsthöhe unterstützt darüber hinaus die gestalterische Zielvorstellung von schlanken und "gerichteten" Baukörpern. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbeiteten Höhenlinien rechtlich eindeutig bestimmt. 7.2.5.4 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch ent- steht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.5.5 Auf die Festsetzung von Firstrichtungen wird ebenfalls verzichtet. Dadurch schafft der Bebauungs- plan eine hohe Flexibilität. Durch die geringe Größe des Planungsgebietes, die Topografie und die Vielzahl an Firstrichtungen der umgebenden, bestehenden Bebauung können dennoch Fehlent- wicklungen ausgeschlossen werden. 7.2.5.6 Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezu- ges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage im Gemeindegebiet wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die vorgenommenen Ein- schränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zu- fahrten). 7.2.5.7 Die festgesetzte offene Bauweise kann alternativ als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Ty- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 p 1) bzw. als Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die Eignung zur Bebauung als Einzel- oder Doppelhaus sollte für jedes Grundstück unabhängig von der jeweils festgesetzten Bauweise von den Interessenten geprüft werden. 7.2.5.8 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögli- che Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grundstücksgren- zen hinweg. So wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbauba- ren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. 7.2.5.9 Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO wer- den Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Un- klarheiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Genehmigungsfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht in je- dem Fall erforderlich, da Garagen ebenso innerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.5.10 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden da- durch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichten- den) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass diese sich in das hochwertige städtebauliche und landschaftliche Umfeld einfügen. 7.2.6 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 7.2.6.1 Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm bzw. anderen Immissionen sind nicht erkennbar. 7.2.6.2 Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft wird hingewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 7.2.7 Wasserwirtschaft 7.2.7.1 Die Gemeinde verfügt über ein Mischwasser-System zur Entsorgung der Abwässer. 7.2.7.2 Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Für die Unterbringung einer Schutzwasserleitung ist im südlichen Bereich des Planungsgebietes ein Leitungsrecht zu Gunsten der Gemeinde Baindt festgesetzt, welches e- benfalls den Unterhalt der Leitung ermöglicht. 7.2.7.3 Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung des auf den privaten Grundstücken anfal- lenden Niederschlagswassers direkt vor Ort nicht möglich (siehe Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd vom 26.07.2010). In der Umgebung ist darüber hinaus kein Gewässer zur Einlei- tung des Niederschlagswassers vorhanden. Die Gemeinde verfügt weiterhin über keine Regen- wasserkanäle. Somit ist für die Behandlung des Niederschlagswassers im Bereich der privaten Grundstücke die Errichtung von Rückhaltezisternen vorgesehen, die eine gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers in den Mischwasserkanal ermöglichen. 7.2.7.4 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. 7.2.7.5 Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grund- wasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 7.2.8 Geologie 7.2.8.1 Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 8 Begründung – Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung 8.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 8.1.2.1 Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bifang III" und der örtlichen Bauvorschriften hier- zu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Ent- scheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 8.2 Konzept zur Grünordnung 8.2.1 Bestandsaufnahme 8.2.1.1 Das Planungsgebiet besitzt eine Größe von etwa 4.279 m², wobei der überwiegende Flächenan- teil von 4.055 m² als Intensivgrünland ausgebildet ist. Im nordwestlichen Bereich des Plangebie- tes befindet sich eine bestehende Straße. Besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) sind nicht bekannt und auf Grund der vorhandenen Nutzungen und Strukturen nicht zu erwarten. 8.2.1.2 Das geologische Ausgangsmaterial wird von den quartären Becken- und Moränensedimenten ge- bildet. Der Landschaftsplan trifft keine Aussagen zu Bodentyp und Bodenart im Plangebiet. Mit Ausnahme der im nordwestlichen Plangebiet liegenden Bestandsstraße handelt es sich um keine versiegelten oder befestigten Flächen. Auf Grund der intensiven Grünlandnutzung kann jedoch mit oberflächennahen Bodenverdichtungen gerechnet werden. 8.2.1.3 Es befinden sich keine Oberflächengewässer im überplanten Bereich. Für die Böden kann von ei- ner allgemeinen Versickerungsfähigkeit ausgegangen werden. Über mögliches Grundwasser lie- gen keine Informationen vor. 8.2.1.4 Der Planungsbereich ist standortkundlich dem "Bodenseebecken" zuzuordnen. Die Fläche ist Teil eines strukturarmen Wiesenkomplexes in direkter Ortsrandlage, der sich in den nördlichen Bereich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 der Ortschaft Baindt einschneidet. Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine bestehende Stichstraße zur Erschließung des nördlich angrenzenden Wohngebäudes. Die westlich angrenzende "Boschstraße" erschließt bereits beidseitig Häuserzeilen. Das Plangebiet kann daher in Hinblick auf eine organische Siedlungsstruktur als Baulücke in Ortsrandlage betrachtet werden. Einsehbar ist der Bereich vorwiegend von den nördlich angrenzenden Wiesen. Die Fläche besitzt auf Grund ihrer Lage, Größe und Strukturarmut keine bedeutende Erholungsfunktion. 8.2.2 Auswirkungen der Planung 8.2.2.1 Im Bereich der geplanten Bebauung erfolgt ein Verlust des naturschutzfachlich geringwertigen Lebensraums "Intensivgrünland" durch Versiegelung. Da der Bereich baulich vorgeprägt ist und intensiv genutzt wird, ist die Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange nicht zu erwarten. 8.2.2.2 Die landwirtschaftliche Ertragsfläche geht verloren. Bei einer festgesetzten Grundflächenzahl von 0,35 in Verbindung mit einer möglichen Überschreitung der Grundfläche können bis zu 2.129 m² der Wohnbauflächen voll- und etwa 710 m² teilversiegelt werden. 8.2.2.3 Durch die Versiegelung werden die Versickerungsleistung und die Grundwasserneubildungsrate der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkungen auf das lokale Klima sind auf Grund des eingeschränkten Umfangs der Bebauung nicht zu erwarten. 8.2.2.4 Durch die geplante Bebauung in Ortsrandlage erfährt das Landschaftsbild nur eine mäßige Be- einträchtigung, da die geplanten Baukörper sich organisch in die vorhandene Siedlungsstruktur integrieren. Die Blickbezüge für die Anwohner der westlich angrenzenden Bebauung werden durch die geplanten Baukörper Richtung Osten auf die Wiesenflächen beeinträchtigt. 8.2.3 Grünordnerische Festsetzungen 8.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 8.2.3.2 Zur Eingrünung des Planungsgebietes wird im Bereich der Flächen für Aufschüttungen die Pflan- zung von Strauch-Gruppen festgesetzt, die im Osten und Nordosten die Eingrünung des Ortsran- des sichert. Dies entspricht den Darstellungen des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental". 8.2.3.3 Durch die Festsetzung, pro 600 m² mindestens einen Laubbaum zu pflanzen, wird eine Durchgrü- nung der privaten Baugrundstücke gewährleistet. 8.2.3.4 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehöl- ze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 8.2.3.5 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z.B. Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehl- entwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwar- ten sind. 8.2.3.6 Um eine naturnahe Gestaltung privater Grünflächen zu erhalten, werden Hecken aus Nadelgehöl- zen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen an- grenzen, ausgeschlossen. 8.2.3.7 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis eventuell bestehenden sowie der zu pflanzenden Gehölze vermieden werden. 8.2.3.8 Die Höhen der Gebäude werden so festgesetzt, dass die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert werden können. 8.2.3.9 Um die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren, wird die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge in den privaten Grundstücksflächen festgesetzt. 8.2.3.10 Negative Auswirkungen von Hangwasser, das auf Grund der Topographie aus östlicher Richtung in die Baugrundstücke fließen könnte, werden durch einen kleinen Wall im Osten sowie eine Mulde zur Ableitung des Niederschlagswassers in die Regenwasserkanäle der öffentliche Straße verhindert. 8.2.3.11 Um schädliche Verunreinigungen des Niederschlagswassers zu vermeiden, dürfen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers keine Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verwendet werden. 8.2.3.12 Beeinträchtigungen nachtaktiver Insekten können durch die Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf-Niederdruck- und Natri- umdampf-Hochdrucklampen) vermindert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 9.1.1.1 Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach. Diese Dachform entspricht den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Die bestehenden Gebäude der angren- zenden Bebauung weisen ebenfalls Satteldächer auf. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) so- wie geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppel- walm), sind nicht zulässig. Diese werden als nicht ortstypisch gesehen und würden daher örtliche Besonderheiten nicht achten. Die Vorschriften zur Gestaltung von Anbauten orientieren sich eben- falls an den gegebenen lokalen Besonderheiten. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines profilgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hierfür ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. 9.1.1.2 Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Ge- bäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 9.1.1.3 Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbau- ten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppe- lung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 26° sind Dachauf- bauten zulässig. Für Dachneigungen unter 26° sind Dachgaupen nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfrei- heit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchti- gungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. 9.1.1.4 Die Regelung über die Dachüberstände trägt dazu bei, landschaftsgebundenes Bauen umzuset- zen. Zeitgemäße Bauformen werden hierdurch in keiner Weise ausgeschlossen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 9.1.1.5 Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorga- ben zur Wand- und Firsthöhe ausreichend. 9.1.1.6 Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Beton- grau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie errichten zu können, sind für solche Anlagen Materialien und Far- ben zulässig, die üblich bzw. erforderlich sind. 9.1.1.7 Auf die Festsetzung eines Längen/Breiten-Verhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Be- zugs-Größen in Frage gestellt. 9.1.2 Stellplätze und Garagen 9.1.2.1 Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze sind als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften und als eine auf die individuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung erforderlich. Durch diese kann weitgehend sichergestellt werden, dass weder die einzelnen Grundstücke, noch die angren- zenden Verkehrsflächen durch ruhenden Verkehr zweckentfremdet werden. Die dichte städtebauli- che Struktur wie auch die Wohnnutzung des überplanten Bereiches wie auch des angrenzenden Gebietes lassen die Zweckentfremdung der "Bosch-Straße" als Parkierungs-Fläche erwarten. Um die Funktionsfähigkeit der als Durchgangsstraße genutzten "Boschstraße" zu gewährleisten und eine Zweckentfremdung als Parkierungs-Straße auszuschließen, wurde die Zahl der Stellplätze je Wohnung erhöht. Der Verzicht auf zusätzliche Regelungen zur Anzahl der Stellplätze würde daher zu Fehlentwicklungen führen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 10.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 10.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen 10.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen sowie des geringen Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die bestehenden infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner zu versorgen. 10.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der frei- en Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der ge- troffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte 10.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,43 ha 10.2.1.2 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als allgemeines Wohngebiet (WA) 0,41 94,8 % Öffentliche Verkehrsflächen (Bestand) 0,02 5,2 % 10.2.2 Erschließung 10.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 10.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 10.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 10.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW 10.2.2.5 Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 10.2.2.6 Müllentsorgung durch gemeindliche Müllabfuhr 10.2.2.7 Durch den Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind keine weite- ren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflä- chen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktions- fähig. 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen 10.3.1.1 Bei der Planänderung vom 25.08.2010 wurden Plan und Text aktualisiert und an die neuesten Daten- und Rechtsgrundlagen angepasst. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse des Geotechni- schen Gutachtens sowie weitere Überlegungen der Verwaltung der Gemeinde Baindt eingearbei- tet. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: − Erhöhung der festgesetzten Wand- und Firsthöhen um jeweils 0,50 m − Herausnahme der Festsetzung zur abweichenden Bauweise und Aufnahme einer Festsetzung zur offenen Bauweise − Aufnahme eines Leitungsrechts zu Gunsten der Gemeinde Baindt − Änderung der Festsetzung zu Pflanzgeboten in dem Baugebiet inkl. Überarbeitung der Pflanz- liste − Änderung der Festsetzung zur Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen inkl. Überarbeitung der Pflanzliste − Aufnahme der bislang getroffenen örtlichen Bauvorschrift zu Versickerung von Niederschlags- wasser bei den planungsrechtlichen Festsetzungen und Überarbeitung des Inhalts − Aufnahme der bislang getroffenen örtlichen Bauvorschrift zu Bodenbelägen in dem Baugebiet bei den planungsrechtlichen Festsetzungen − Aufnahmen einer örtlichen Bauvorschrift zu Materialien und Farben für Anlagen zur Gewin- nung von Sonnenenergie − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.2 Bei der Planänderung vom 17.09.2010 wurden Text und Plan aktualisiert und Überlegungen der Verwaltung der Gemeinde Baindt eingearbeitet. Die Änderung umfasst folgende Punkte: − Aufnahme von Flächen für Abgrabungen in Verbindung mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer − Aufnahme von Flächen für Aufschüttungen in Verbindung mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Grundstückseigentümer − Änderung der Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet inkl. Überarbeitung der Pflanzliste − Aufnahme einer örtlichen Bauvorschrift zu Geländeveränderungen im Bereich der Retentions- anlagen − Aufnahme von Hinweisen zu Hangwasser und Überflutungsschutz − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.3 Bei der Planänderung vom 07.12.2010 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind in der Sitzungsvorlage der öffentlichen Ge- meinderats-Sitzung vom 14.12.2010 enthalten): − Aufnahme einer Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet − Klarstellung der Festsetzungen zu den baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen − Aufnahme von Hinweisen zur Grenze des Geltungsbereiches des angrenzenden Bebauungs- planes "Bifang Erweiterung" und zum Bodenschutz − Änderung der Hinweise zu grundwasserdichten Untergeschoßen, der Gestaltung der Abgra- bung und den ergänzenden Hinweisen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan 10.3.1.4 Bei der Planänderung vom 10.12.2010 wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingearbeitet. Die Änderungen umfas- sen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinderatsprotokoll bzw. in der Sit- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 zungsvorlage der öffentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 14.12.2010 enthalten): − Änderung der in der Planzeichnung dargestellten zu pflanzenden Sträucher mit Herausnahme der Strauchsymbole im Bereich der Flächen für Abgrabungen − Änderung der textlichen Festsetzung zu den Pflanzgeboten in dem Baugebiet − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen im Text und Plan Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan des "Gemein- deverbandes Oberes Schussental", Darstellung als Wohnbaufläche (W) (Planung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende, angrenzende Bebauung ("Boschstr. 54") Blick von Norden entlang der "Boschstraße" über das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende Bebauung Blick von Südosten auf das Plangebiet, im Hin- tergrund die bestehende Bebauung an der "Bosch- straße" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bifang III" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 42 Seiten, Fassung vom 10.12.2010 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 Blick von Süden entlang der "Boschstraße" auf das Plangebiet Blick von Süden auf die bestehende Bebauung westlich der "Boschstra- ße" Blick von Nordwesten auf den Einfahrtbereich der bestehenden Stichstraße im Norden des Plangebie- tes[mehr]

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        ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r S p ie lm a n n S ü d " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri f- te n h ie rz u Fassung vom 22.09.2017 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 12 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 23 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 30 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 35 9 Begründung – Sonstiges 36 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 39 11 Begründung – Bilddokumentation 40 12 Verfahrensvermerke 41 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) mit Zeichenerklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften so- wie nicht störende Handwerksbetriebe), können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GR .... m2 Zulässige Grundfläche als Höchstmaß bezogen auf die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche sowie den jeweiligen Gesamtbau- körper (Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der Grund- fläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) WA Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 5 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoß- fläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüber- stände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unberücksich- tigt. bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entspre- chenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptgebäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darun- Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 6 ter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nicht- überdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüberstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe be- grenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.9 Baugrenze; unterirdische Überschreitungen bis max. 2,50 m kön- nen ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Gelän- desituation noch Nachbarbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) GA ED Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 7 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Fläche von gara- gen und/oder Carports zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.12 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohnge- bäuden Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden beträgt 2 pro Einzelhaus bzw. 1 je Doppelhaushälfte. (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.13 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.16 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 5,70 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 8 2.19 Niederschlagswasserbe- handlung in dem Bauge- biet Die Ableitung des in dem Baugebiet anfallenden Niederschlagswas- sers erfolgt im Trennsystem. Das Niederschlagswasser, das über die Dachflächen und die privaten Hof- und Verkehrsflächen anfällt, ist auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone durch speziell herzustellende Versickerungsanla- gen (z.B. Muldenversickerung, Rigolenversickerung) in den Unter- grund zu versickern oder in Retentionszisternen mit Filtereinrichtung zurückzuhalten und anschließend gedrosselt in die geplante Regen- wasserkanalisation einzuleiten. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserlei- tungen abgeleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunrei- nigtem Wasser anfallen. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.20 Öffentliche Grünfläche ("Quartiersgrün") als Wiese mit einzel- nen Bäumen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.22 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers Öffentliche Grünfläche LR Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Zu erhaltender Baum; der Baum ist bei Abgang durch eine ent- sprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Zu pflanzender Baum, variabler Standort innerhalb der öffentli- chen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu er- setzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten ge- nannten Pflanzliste zu verwenden. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Hänge-Birke Betula pendula Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 10 Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.26 Pflanzungen in dem Baugebiet (private Grundstücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.27 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 11 2.28 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" (Fas- sung vom 22.07.2005, rechtsverbindlich seit 18.01.2006) vor die- ser Änderung werden für den Bereich der 1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" vollständig durch diese er- setzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 12 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) ge- mäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spiel- mann Süd" der Gemeinde Baindt Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd" (Fassung vom 22.07.2005, rechtsver- bindlich seit 18.01.2006) vor dieser Änderung werden für den Be- reich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für deutlich untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen) sind andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/FD Dachform alternativ Satteldach, Walmdach (letzteres auch als Zelt- dach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig), Flachdach Als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. Nur bei der Errichtung eines Flachdaches ist ein weiteres Geschoß als Terrassengeschoß zulässig. Hauptgebäude mit einem Terrassen- geschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Ge- schoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terras- sen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. Für die Dächer der Terrassengeschoße gelten die Dachformen ent- sprechend dieser Vorschrift. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) 3.4 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Haupt- gebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 13 Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dachflä- che, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt auch für Flachdächer. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von Hauptgebäuden Garagen sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt ab einer Dachneigung von 18° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 14 3.7 Anzahl der Stellplätze in den Baugebieten Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in den Baugebieten beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) 3.8 Einfriedungen und Stütz- konstruktionen in den Baugebieten Mauern als Einfriedungen sowie Stützkonstruktionen sind innerhalb des Bereiches von 7 m gemessen ab dem äußeren Rand der befes- tigten, für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn der Zep- pelinstraße in Richtung Norden unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" 4.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.5 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.6 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.7 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.8 Natur- und Artenschutz Für die Außenbeleuchtung sollten nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante verwendet werden. Die Außenbeleuch- 494 493 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 16 tung sollte in den Nachtstunden, soweit aus Gründen der Verkehrs- sicherheit möglich, abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewe- gungsmelder gesteuert werden. Es sollten nur Photovoltaik-Module verwendet werden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Die öffentlichen Grünflächen sollten in den nicht für Rad- und Fuß- wege oder Plätze beanspruchten Bereichen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06.; 2. Mahd Ende September) als Extensivwiesen entwickelt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflan- zenschutzmitteln sollte vermieden werden. 4.9 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, Abwasserkanal (siehe Planzeichnung) 4.10 Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser Die unter " Niederschlagswasserbehandlung in dem Baugebiet" ge- nannten üblichen Vorgaben zur Bemessung, Planung und (kon- struktiver) Ausführung von Sickeranlagen sind u.a. dem Arbeitsblatt DWA-A 138 (4/2005) zu entnehmen. Bemessung und konstruktive Ausführung der Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser sind regelmäßig im bauaufsichtlichen Ver- fahren nachzuweisen (Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO / Bau- genehmigungsverfahren). Dabei sollten u.a. folgende Maßgaben Beachtung finden: Mindestgröße 15 % der anzuschließenden versiegelten Fläche Tiefe mind. 0,30 m, max. 0,50 m Überlastungshäufigkeit max. 0,2 (d.h. im Durchschnitt max. 1 mal in 5 Jahren) Ausbildung als Einzelmulde oder vernetzte Mulden Abwasser-Kanal Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 17 Lage und Gebäudeabstand nach den Vorgaben des ATV-DVWK- A 138, Ziff. 3.2.2 Zufluss zur Versickerungsanlage für Niederschlagswasser mög- lichst oberflächig über bewachsenen Oberboden, Rinnen aus ver- fugten Pflastersteinen, o.ä. Bei unzureichend versickerungsfähigem Untergrund sind so ge- nannte Mulden-Rigolen-Elemente nach ATV-DVWK-A 138, Ziff. 3.3.3 sinnvoll. Der Einbau einer Zisterne entbindet nicht vom Bau einer Versi- ckerungsanlage für Niederschlagswasser. Notüberläufe der privaten Sickeranlagen müssen an das öffent- liche Notüberlaufsystem angeschlossen werden (technische In- formationen sind über die kommunale Bauverwaltung erhält- lich). Während der Bauzeit sollten die für die Versickerung vorgesehenen Flächen wie folgt vor Verdichtung geschützt werden: keine Lagerung von Baumaterialien und Bodenaushub kein Befahren keine Nutzung als Waschplatz jeglicher Art Alternativ zur Mulden-Rigolen-Versickerung ist die Verwendung ei- ner Retentionszisterne zu prüfen. Als Richtwert für eine Grundstück- sentwässerung ist bei beiden Arten der Rückhaltung (Erdmulde oder Zisterne) ein Volumen von 3,0 m³ je 100 m² abflusswirksame Flä- che erforderlich. Zur fachgerechten Planung und Bauüberwachung der Versicke- rungsanlagen für Niederschlagswasser ist das Hinzuziehen eines Fach-Ingenieurs sinnvoll. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine erlaub- nisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (NWFreiV): Verord- nung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. In privaten Grundstücken darf nur unverschmutztes Niederschlags- wasser versickert werden. Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 18 Niederschlagswassers sollte auf Tätigkeiten wie z.B. Autowäsche, andere Reinigungsarbeiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährli- cher Stoffe etc. verzichtet werden. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Land- ratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.12 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 19 Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Bei Grundstücken, bei denen das Maß der baulichen Nutzung über die zulässige Grundfläche festgesetzt ist, sollte für eine grenzüber- schreitende Bebauung (Doppelhäuser etc.) die max. Ausschöpfung der Grundfläche für die einzelnen Grundstücke durch privatrechtliche Regelungen frühzeitig vereinbart werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 20 4.15 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 21 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt ge- ändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 10.10.2017 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.09.2017. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.09.2017. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 22.09.2017 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes "Mars- weiler Spielmann Süd" (Fassung vom 22.07.2005, rechtsverbindlich seit 18.01.2006) innerhalb des räumli- chen Geltungsbereiches dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zur Dachform zur Dachneigung zu den Materialien zu Farben Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 22 zur Anzahl der Stellplätze im Baugebiet zu Einfriedungen und Stützkonstruktionen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 23 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nord-Osten der Gemeinde Baindt auf den Grundstü- cken mit den Fl.-Nrn. 28 und 132/1 (Teilfläche). Planungserfordernis ist die infolge der hohen Nachfrage nach Wohnraum notwendige Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Einzel-/Doppelhäusern im Rahmen der Nachverdichtung unter Berücksichtigung der engen Raumsituation. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, durch optimierte Baugrenzen und Festsetzungen eine bestmögliche Ausnutzung der Grundstücke zu gewährleisten. Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zulässigen Grundfläche von 200 m² pro Grundstück, maximal zwei Vollgeschoßen und einer offenen Bauweise festgesetzt. Um die Ge- bäudehöhe unabhängig vom natürlichen Gelände exakt in ihrer Ausdehnung zu begrenzen, wird diese in Meter über NN. festgesetzt. Neben der Gebäudehöhe werden für die neben dem Flachdach zulässigen Dachtypen des Sattel- und Walmdaches folgende Spektren der Dachneigung festgesetzt: für Satteldächer von 18 bis 38° und für Walmdächer auf 12 bis 24°. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Planbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt nordöstlich der "Mars- weilerstraße" zwischen "Zeppelinstraße" und "Kornblumenstraße". Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 24 Der Geltungsbereich, umfasst den südlichen Teil der "Kornblumenstraße" und der "Zeppelinstraße". Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke: Fl.-Nr. 28 und 132/1 (Teil- fläche). 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Süd-Westen hin fallend steigend. Die Geländen- eigung beträgt zwischen der "Zeppelinstraße" im Süd-Wesen und der "Kornblumenstraße" im Nord- Osten ca. 12 %. 6.2.2 Erfordernis der Planung In der Gemeinde Baindt ist die Nachfrage nach Wohnraum sehr hoch. Daher erwächst vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit bauleitplanerischen Eingreifens zur Deckung des Wohnbedarfs, v.a. für bestehende Anfragen von Senioren und junge Familien. Ohne die Aufstellung eines Bebauungs- planes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenzi- ale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Aufgrund des schmalen Zuschnitts des Plangebietes mit leichter Hanglage gilt es insbesondere, die vorhandene Fläche durch optimierte Baugrenzen bestmöglich auszunutzen und zu gewährleisten, dass sich die bebauung in die städtebauliche Gesamtsituation einfügt. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsprogramms (LEP) sowie des Regionalplans Region Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995). Die überplanten Flächen werden hierin als Wohnbaufläche (W) bzw. Grünfläche dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines eines allge- meinen Wohngebietes (WA). Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstel- lungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 25 Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Der Planbereich befindet sich im Nord-Osten der Gemeinde Baindt und zeichnet sich durch eine attraktive Hanglage mit Blick in Richtung Süd-Westen aus. Auf Grund der umliegenden Wohnbe- bauung ist der Erschließungsaufwand als gering einzustufen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, durch optimierte Baugrenzen eine bestmögliche Aus- nutzung der Grundstücke zu ermöglichen und den Bauherren eine trotz der eingeschränkten räum- lichen Situation größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Situierung der Gebäude zu ermöglichen. Die Systematik des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Be- bauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bau- herrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planung Kenntnisgabeverfahren gem. §51 LBO). Die Aufstellung des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. die zulässige Grundfläche liegt bei 400 m² und folglich unter 20.000 m². es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Schema-Schnitte zu den einzelnen Gebäudety- pen wurden erarbeitet und dienten als Anschauungs-Hilfe im Rahmen der Gemeinderats-Sitzungen und der Beteiligung der Bürger. Sie werden von den verbindlichen Inhalten des Bebauungsplanes ausgeklammert, um Missverständnisse bei der Interpretation der Verbindlichkeit solcher Darstel- lungen zu vermeiden. Aus dem Grund wird auf die Einzeichnung von vorgeschlagenen Baukörpern innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen abgesehen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 26 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.4 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 6.4.1 Stand vor der Änderung Im bereits bestehenden rechtsverbindlichem Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd" (Fas- sung vom 22.07.2005, rechtsverbindlich seit 18.01.2006) ist der Änderungsbereich als öffentliche Grünfläche mit Straßenverkehrsfläche und öffentlichen Parkplätzen festgesetzt. Südlich angrenzend befindet sich ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit u.a. folgenden Festset- zungen: offene Bauweise, höchstzulässige Zahl der Wohnungen entspricht zwei, Grundflächenzahl von 0,4, Einzel- und Doppelhäuser mit zulässigem Satteldach. 6.4.2 Inhalt der Änderung Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sollen die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit beschränkt werden. Der Bereich ist auf Grund seiner Grundstücks-Be- messung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzunehmen. Zudem sind die damit u.U. ver- bundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teil- weise nur schwer lösbar. Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 2-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzun- gen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlös- bare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebau- liche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 27 Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegen- den geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. Die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die erzielba- ren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes Maß beschränkt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzel- und/oder Doppelhaus umgesetzt werden. Die Eignung zur Bebauung als Einzel- oder Doppelhaus sollte für jedes Grundstück unabhängig von der jeweils festgesetzten Bauweise von den Interessenten geprüft werden. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Aufgrund der schmalen Zuschnitte und der Engräumigkeit der Umgebung sind die Grundstücke nicht dafür vorgesehen mit Gebäuden bebaut zu werden, die eine hohe Wohnungszahl aufweisen. Auch ist die Erschließungssituation für eine höhere Zahl von Wohnungen nicht geeignet. Daher Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 28 wurde die maximale Zahl der Wohnungen pro Einzelhaus mit maximal zwei Wohnungen und pro Doppelhaushälfte mit maximal einer Wohnung festgesetzt. Für den Bereich der Kornblumenstraße wurde aufgrund der Engräumigkeit des Straßenraumes und zur Gewährleistung der Verkehrs-Sicherheit zur Unterbindung einer Zufahrt zu den Grundstücken im hier vorzufindenden, schmalen und unübersichtlichen Straßenraum ein Zufahrts-Verbot festge- setzt. 6.4.3 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Marsweilerstraße" gut an das Ver- kehrsnetz und insbesondere an die K7951 angebunden. Fahrradwege und Fußwege sind im Süd-Westen des Gebietes vorhanden. Die Planung berücksichtigt die vorhandenen Fußwegebeziehungen und bindet diese in das Ge- samtkonzept ein. 6.4.4 Infrastruktur Die Festsetzung von Leitungsrechten im nördlichen Bereich erfolgt zur Sicherung des Leitungsbe- standes. 6.4.5 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach derzeitigem Kennt- nisstand frei von Altlasten. 6.4.6 Wasserwirtschaft Die Entsorgung der Abwässer erfolgt im Trenn-System. Das anfallende Schmutzwasser wird über das bestehende Mischwasser-Kanalnetz der gemeindli- chen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Das Niederschlagswasser ist auf dem jeweiligen Grundstück, auf dem es anfällt, zu versickern bzw. zurückzuhalten. Die Erfahrung aus der vorhandenen Bebauung auf der Südseite der Zeppelinstraße zeigt, dass der Untergrund ausreichend versickerungsfähig ist. Neben der Anlage von Versicke- rungseinrichtungen (z.B. Muldenversickerung, Rigolenbersickerung) ist die Verwendung einer Re- tentionszisterne zulässig. Als Richtwert für eine Grundstücksentwässerung ist bei allen Arten der Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 29 Rückhaltung (Erdmulde, Mulde-Rigole oder Zisterne) ein Volumen von 3,0 m³ je 100 m² abfluss- wirksame Fläche erforderlich. Der Drosselabfluss und Überlauf aus den privaten Versickerungs- bzw. Retentionseinrichtungen wird dem öffentlichen Regenwasserkanalnetz zugeführt. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. 6.4.7 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Altlasten liegen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungs-Planung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 30 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand von Baindt und ist nahezu vollständig von Bebauung umgeben. Lediglich im Westen grenzt auf einer Länge von ca. 25 m freie Landschaft an. Bei den direkt an das Plangebiet angrenzenden Flächen handelt es sich um die sog. "Baindter Steige", die seit dem Rückbau der ehemaligen Bundes-Straße 30 im Jahr 2001 aus öffentlichen Freiflächen inkl. eines Wanderweges besteht. Im Norden und Osten wird das Plangebiet von der "Kornblumenstraße" und der zugehörigen Bebauung begrenzt, im Süden bildet die "Zeppelin- straße" mit der hieran angrenzenden Bebauung den Abschluss des Gebiets. Innerhalb des Plange- bietes bzw. Änderungsbereiches sind im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Marsweiler Spiel- mann Süd" öffentliche Grünflächen (ohne die Zuordnung einer Zweckbestimmung), Verkehrsflä- chen ("Straßenverkehrsflächen", "Gehwege" und "Öffentliche Parkplätze") festgesetzt. Zudem sind im Bereich der Parkplätze entlang der "Zeppelinstraße" sieben anzupflanzende Bäume festgesetzt. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Innerhalb des Plangebietes liegen die beiden o.g. Straßen sowie insgesamt 17 PKW-Stellplätze und ein Fußweg. Während es sich bei den asphaltierten Straßen um Flächen ohne Wert als Lebensraum handelt, kommt den mit Rasengittersteinen gestalteten Parkplätzen Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 31 immerhin ein geringfügiger Wert als Lebensraum für Pflanzen, aber auch für Kleintiere zu. Die öffentlichen Grünflächen sind als Rasenflächen angelegt, bzw. werden noch als Grünland bewirt- schaftet und werden intensiv gepflegt bzw. genutzt (im Grünland dominieren Obergräser, Stumpf- blättriger Ampfer und Rot-Klee). Auch diesen Flächen kommt lediglich ein geringfügiger Wert als Lebensraum zu. Gleiches gilt für die angepflanzten, noch relativ jungen Gehölze (Hainbuchen) im Bereich der Parkplätze. Es ist lediglich davon auszugehen, dass die Gehölze und Rasen- bzw. Wie- senflächen vor allem ubiquitären Vogelarten als Nahrungshabitat dienen. Im Rahmen der Bege- hungen des Plangebietes konnten jedoch keine Vögel beobachtet werden. Höheren Lebensraum- wert besitzt die an den Geltungsbereich dieser Planung angrenzende "Baindter Steige", in welcher neben älteren Gehölzen auch extensiver genutzte Wiesen und Säume sowie Schotter- und Ru- deralflächen vorhanden sind. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Schutzgebiete oder gesetzlich ge- schützte Biotope befinden sich nicht innerhalb des Plangebietes oder der näheren Umgebung. Nächstgelegenes Natura 2000-Gebiet ist der Sulzmoosbach als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223311) in rund 0,5 km Entfernung. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der nördlich des Siedlungs- körpers von Baindt gelegenen freien Landschaft handelt es sich um flachwellige bis flachhügelige Jungmoränenlandschaft mit stark verdichteter Grundmoräne. Vorherrschend treten hier skelettfreie bis -arme, meist tiefgründige Lehmböden auf. Es ist davon auszugehen, dass die Bodenbedingun- gen innerhalb des Plangebietes auf Grund dessen Lage innerhalb der Siedlungsfläche und der ehe- mals im Westen verlaufenden Bundes-Straße durch Bodenumlagerungen in der Vergangenheit stark anthropogen geprägt sind. Die Bedeutung der Böden für den Naturhaushalt dürfte somit gering sein. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht innerhalb des Plangebietes oder dessen näheren Umfeld. Dementsprechend sind auch keine Überflutungsflächen betroffen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf den im Plangebiet vorliegenden Rasen- bzw. Wiesenflächen wird in geringem Umfang Kaltluft produziert. Auf Grund der geringen Flächengröße ist die Fläche für das Siedlungsklima von Baindt und somit das Schutzgut Klima/Luft von geringer Bedeutung. Es ist jedoch davon auszuge- hen, dass entlang der "Baindter Steige" auf den außerhalb der Siedlung produzierte Kaltluft in Richtung Ortskern abfließt. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Beim Plangebiet handelt es sich um eine unbebaute Fläche die auf drei Seiten von Bebauung umgeben ist. Aus der westlich angrenzenden freien Landschaft und der am Ortsrand verlaufenden "Baindter Steige" ist das Plan- gebiet dennoch einsehbar. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 32 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Bereich der geplanten Bebauung gehen auf Grund der Versiegelung die Ra- sen- bzw. Wiesenflächen als Lebensräume für Pflanzen und Tiere verloren. Da es sich hierbei le- diglich um Lebensräume mit geringem naturschutzfachlichen Wert handelt, und darüber hinaus durch das Konzept zur Grünordnung weiterhin Lebensräume innerhalb des Plangebietes zur Verfü- gung stehen, sind keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Auswirkungen auf Schutzgebiete sowie gesetzlich geschützte Biotope sind durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht zu erwar- ten. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Nachverdichtung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden weiter beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Auf Grund der vor- handenen Topographie ist z.T. mit erheblichen Gelände-Aufschüttungen zu rechnen. Die versiegel- ten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nieder- schlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Ertrags- flächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt noch gering, da es sich lediglich um drei Baugrundstücke handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Versiegelung wird auch die Versickerungsleistung der betroffenen Flächen eingeschränkt. Spürbare Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind dadurch jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf Grund des geringen Umfangs der zu bebauenden Fläche sind keine erheblichen klein- klimatischen Veränderungen zu erwarten. Die Kaltluftleitbahn entlang der "Baindter Steige" wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Bebauung wird eine Lücke innerhalb des bestehenden Ortsrandes geschlossen, der Ortsrand wird sich hierdurch nicht weiter in die freie Landschaft verlagern. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild er- folgen somit nicht. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 33 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im westlichen Teil des Plangebietes werden zwei öffentliche Grünfläche festgesetzt, die als Quar- tiersgrün dienen und als Bestandteil der "Baindter Steige" angesehen werden können bzw. zu dieser überleiten. Die Grünflächen sind mit standortgerechten, heimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Nicht mit Gehölzen bepflanzte Bereiche außerhalb der Fuß- und Radwege bzw. Plätze sollten als Extensivwiesen angelegt werden. Um den ökologischen und gestalterischen Ziel- zustand der Wiesen zu erreichen, wird darauf hingewiesen, dass die Flächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06.; 2. Mahd Ende September) bei Verzicht auf die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln gepflegt werden sollten. Um die vorhandenen Gehölze zu erhalten – und damit die Durchgrünung des Gebietes zu gewähr- leisten – werden die noch jungen Baumpflanzungen als zu erhalten festgesetzt. Somit kann diesen ab einer gewissen Größe mittelfristig auch eine Bedeutung als Lebensraum für Tiere (z.B. für In- sekten oder zweigbrütende Vogelarten) zukommen. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage aller Nahrungsketten und die- nen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber nichthei- mischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah angelegt werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Beeinträchtigungen nachtaktiver Insekten können durch die Verwendung von mit Lichtstrahl nach unten gerichteten, vollständig insektendicht eingekofferten (staubdichten) LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbaren insektenschonenden Lampentypen vermieden werden. Die Außenbeleuchtung sollte aus diesem Grund in den Nachtstunden, soweit aus Gründen der Verkehrs- sicherheit möglich, abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 34 Um insbesondere Fehl-Eiablagen von Wasserinsekten zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass nur Photovoltaik-Module verwendet werden sollten, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflek- tieren (je Solarglasseite 3 %). Um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten, sollten Zäune zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m aufweisen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Durch die Beschränkung bei den örtlichen Bauvorschriften wird für die Bauherrschaft ein Maximum an Gestaltungsfreiheit gewährt. Die Auswahl von Dachform, Materialien und Farben ist dadurch individuell möglich. 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Sattel-, Walm- und Flachdach. Diese Dachformen sind aus der umgebenden Bebauung abgeleitet und entsprechen den landschaf- tichen und örtlichen Vorgaben. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen über NN. ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Ge- bäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Für Satteldächer wird das Spektrum von 18 bis 38°, für Walmdächer auf 12 bis 24° festgesetzt. Solaranlagen auf Flachdächern dürfen auch nicht aufgeständert werden, um keine negativen Ent- wicklungen hinsichtlich der Gestaltung und der Fernwirkung dieser Elemente auf Flachdächern zu erhalten. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum 8.1.3 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Aufgrund der Hanglage der Baugrundstücke sind Mauern als Einfriedungen sowie Stützkonstrukti- onen im Bereich von 7,00 m gemessen ab dem äußeren Rand der befestigten, für den Kraftfahr- zeugverkehr bestimmten Fahrbahn der Zeppelinstraße nicht zulässig. Der Abstand ist orthogonal (rechtwinklig) zur Zeppelinstraße in Richtung Norden zu messen. Dadurch soll eine negative Be- einträchtigung der Wohnumgebung durch derartige Einfriedungen und Stützkonstruktionen verhin- dert werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 36 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen und der Nachverdichtung des Bereiches nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, zulässige Grundfläche) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,32 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,12 37,5 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,12 37,5 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,05 15,6 % Öffentliche Grünflächen 0,03 9,4 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 37 Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 04.07.2017) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 04.07.2017 enthalten): Reduktion der Zahl der Baufenster von 3 auf 2 Erhöhung der zulässigen Grundfläche Anpassung der Wand- und Firsthöhen Erhöhung der zulässigen Zahl der Wohnungen beim Einzelhaus von 1 auf 2 Ausschluss von Einfriedungen und Stützkonstruktionen Aufnahme eines Bereiches ohne Ein- und Ausfahrt Aufnahme zweier Leitungsrechte Ergänzung der Zweckbestimmung "Quartiersgrün" Klarstellung der Niederschlagswasser-Beseitigung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen sowohl in den Festsetzungen als auch der Begrün- dung 9.3.2 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 22.09.2017) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 38 im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.10.2017 enthalten): redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen der Festsetzungen und der Begründung Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 39 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungs- plan 2002 Baden-Würt- temberg, Karte 1"Raum- kategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung; Ausweisung der Ge- meinde als "Siedlungsbe- reich (Siedlungsschwer- punkt)" Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Flächen- nutzungsplan; Darstellung als "Wohnbaufläche (W) in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 40 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf das Plangebiet Blick von Süd-Osten, im Hintergrund sind die Oberlieger erkennbar Blick von Nord-Westen entlang der Kornblumen- straße auf die süd-östlich angrenzenden Anlieger Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 41 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2016. Der Beschluss wurde am 11.11.2016 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. ………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Unter- richtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gege- ben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 25.11.2016 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 11.11.2016). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20.03.2017 bis 19.04.2017 (Billigungsbeschluss vom 29.11.2016; Entwurfsfassung vom 16.10.2016; Bekanntmachung am 10.03.2017) sowie in der Zeit vom 07.08.2017 bis 23.08.2017 (Billigungsbeschluss vom 04.07.2017; Entwurfsfas- sung vom 04.07.2017; Bekanntmachung am 28.07.2017) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. ……………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 06.03.2017 (Entwurfsfassung vom 16.10.2016; Billigungsbeschluss vom 29.11.2016) sowie mit Schreiben vom 08.08.2017 (Ent- wurfsfassung vom 04.07.2017; Billigungsbeschluss vom 04.07.2017) zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 42 12.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2017 über die Entwurfs- fassung vom 22.09.2017. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" in der Fassung vom 22.09.2017 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.10.2017 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. 12.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu damit in Kraft getreten. Er wird mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) 12.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindtwurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" im Wege der Berich- tigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am …………. ortsüb- lich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Spielmann Süd" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 43 Plan aufgestellt am: 16.10.2016 Plan geändert am: 04.07.2017 Plan geändert am: 22.09.2017 yyq Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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          ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t V o rh a b e n b e z o g e n e r B e b a u u n g sp la n " W o h n e n M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 21.02.2019 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 12 5 Satzung 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 21 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 28 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 34 9 Begründung – Sonstiges 35 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 37 11 Begründung – Bilddokumentation 38 12 Verfahrensvermerke 39 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Wohnen Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung" (siehe Planzeichnung); der gekennzeichnete Bereich dient grundsätzlich dem Wohnen. Zulässig sind Wohngebäude und die hierfür erforderlichen Nebenanlagen wie Garagen, Stellplätze und Zufahrten sowie gegebenenfalls Verbindungsbauten. Dem Vorhaben wird der Schutzstatus eines Mischgebietes (MI) zu- geordnet. 2.2 GR .... m2 Zulässige Grundfläche als Höchstmaß bezogen auf die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche sowie den jeweiligen Gesamtbau- körper (Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 155 m² überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchst- maß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes (mit Aus- nahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schorn- steinen, Aufzugsaufbauten, etc.) darf an keiner Stelle den festge- setzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Wohnen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 5 2.5 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 Umgrenzung von Flächen für Garagen, sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen au- ßerhalb der überbauba- ren Grundstücksfläche Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Nebenanlagen auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Gara- gen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.9 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.10 Versickerung von Nieder- schlagswasser auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist Niederschlags- wasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächen- versickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Ableitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) GA Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 6 2.11 Private Grünfläche als Eingrünung und Pufferstreifen zur Kreis- straße K 7946, ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.13 Bodenbeläge auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Zu pflanzender Obstbaum, verbindlicher Standort, der innerhalb der privaten Grünfläche um bis zu 2,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Obstsorten aus der Sortenliste zu "Empfehlenswerte Obstbaumsorten" in den Hinweisen zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Zu erhaltender Obstbaum; ist bei Abgang durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. Private Grünfläche Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 7 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Pflanzungen im Gel- tungsbereich des vorha- benbezogenen Bebau- ungsplanes Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die private Grünfläche als Eingrünung bzw. Pufferstreifen ist ge- mäß der Planzeichnung mit zwei Obstbäumen zu bepflanzen und durch zweischürige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor Mitte Juni; 2. Mahd Ende September) zu pflegen. Das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln ist zu vermeiden. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind zudem mindestens zwei weitere Laubbäume und drei Soli- tärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Mindestens ein Laubbaum ist als Baum 1. Wuchsklasse zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Die Pflanzungen sind bestmöglich in Richtung der freien Land- schaft zu pflanzen (nordöstliche Richtung); ein Mindestmaß an Ortsrandeingrünung sowie ein naturnaher Übergang in die freie Landschaft kann somit erreicht werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Als hochanfällige Wirtspflanzen erwiesen sich Birne, Quitte und Zierquitte, Weiß- und Rotdorn sowie ei- nige Sorten und Hybriden der großblättrigen Zwergmispel Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 8 (Cotoneaster). Auch die Arten der Gattung Sorbus (Vogelbeere, Mehlbeere, Elsbeere und Speierling) können vom Feuerbrander- reger befallen werden. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior Walnussbaum Juglans regia Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 9 Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezog- nen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 10 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt ab einer Dachneigung von 1° sind alle Materialien mit Ausnahme von blanken Metall-Oberflächen (Blechdächer ohne Beschichtung) zulässig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zuläs- sig. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für Dachflächen, die der Gewin- nung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbin- dungs-Teile, Abdichtungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus an- dere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) An Außenwänden sind schwarze und dunkelbraune sowie grelle und leuchtende Farben (wie z.B. die RAL-Farben RAL 1026, 2005, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 11 2007, 3024 und 3026) nicht zulässig. Auch dauerhaft reflektie- rende Materialien sowie Blockbohlen- und Klinkerfassaden sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 Einfriedungen auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem end- gültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 12 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche der an- grenzenden 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Bestehender Weg zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeich- nung) 4.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.7 Wasserfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB; Nr. 10.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.8 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. 6 0 7 435, 50 435, 00 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 13 Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 4.9 Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Um das Eintreten eines Verbots-Tat- bestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, ist daher vor der Rodung alter Bäume zu prüfen, ob diese von besonders ge- schützten Tieren bewohnt werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden Bäume ohne vo- rausgehende artenschutzrechtliche Untersuchung gerodet. Es muss somit im Rahmen eines Worst-Case-Szenarios davon ausgegangen werden, dass Höhlenbäume und damit auch (potenzielle) Quartiere für Fledermäuse und höhlenbrütende Vögel entfallen sind. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten er- halten bleiben, sind folgende artenschutzrechtliche Ersatzmaßnah- men umzusetzen: − Als Ersatz für den Wegfall von Quartiermöglichkeiten für Fleder- mäuse sind auf der Ost-, Süd- oder Westseite des Neubaus min- destens fünf Fledermauskästen (Fassadenflachkasten z.B. Stro- bel, Fledermausflachstein, Nr. 123) an oder in der Fassade zu integrieren. − Zudem sind im räumlichen Umfeld mindestens 15 Fledermaus- kästen anzubringen (z.B. Fa. Schwegler 5x Flachkasten 1FF, 10x Fledermaushöhle 2F). − Für den Wegfall möglicher Niststätten von Blaumeise und Kohl- meise sind 12 Meisennistkästen an Altbäumen bzw. an Gebäu- den in räumlicher Nähe zum Eingriffsbereich zu installieren (z.B. Fa. Schwegler: sechs Nistkästen des Typs 2M/FG mit 26 mm Lochdurchmesser sowie sechs Nistkästen des Typs 2M/FG mit 32 mm Lochdurchmesser). − Als Ersatz für den Wegfall möglicher Niststätten des Grauschnäp- pers sind zusätzlich mindestens drei Halbhöhlennistkästen in der näheren Umgebung zu installieren. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 14 − Zudem sind mindestens zehn Starenkästen (z.B. Fa. Schwegler Starenhöhle 3S) anzubringen. − Es ist auf einen fachgerechten Standort (Höhe, Exposition und Wetterschutz) zu achten. − Die Nisthilfen müssen jährlich im Herbst fachgerecht gereinigt werden und ggf. ersetzt werden. − Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden ist im Falle weiterer Rodungen im Vorfeld zu prüfen, ob die Bäume von besonders geschützten Tieren bewohnt wer- den und die Rodung ist außerhalb der Brutzeit von Vögeln im Zeitraum zwischen 01.10. und 28.02. durchzuführen (siehe auch Punkt "Vorhandene Gehölze" unten). 4.10 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 4.11 Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) 4.12 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 15 4.13 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.14 Gem. § 33 NatSchG BW kartiertes Biotop "Eschengehölz west- lich Schachen", Nr. 1812-3436-7020; Lage außerhalb des Gel- tungsbereiches (siehe Planzeichnung) 4.15 Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wa- genstedter Schnapspflaume. 4.16 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 16 Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Land- ratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.17 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungs- weg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 17 sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.18 Ergänzende Hinweise Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserka- nalisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunrei- nigtem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowä- sche, Reinigungsarbeiten, sind gem. § 55 (1) WHG nicht zulässig. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. 4.19 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 18 4.20 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 19 5 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenver- ordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 02.04.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergeben sich aus deren zeichnerischem Teil vom 21.02.2019. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 21.02.2019 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 23.08.2018. Außerdem werden jene Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Lageplan, Erdgeschoss, Dachgeschoss, Untergeschoss, Schnitt A-A, Ansicht Nord, Ansicht Ost, Ansicht Süd, Ansicht West) in der Fassung vom 23.08.2018 Bestandteil der Satzung, die die Grundzüge, das heißt die Grund- und Umrisse, die Dachform (einschließlich Dachneigung), die Gebäudehöhen des Vorhabens, die Fassadengestaltung- und -gliederung in den wesentlichen Zügen abbilden. Die bestehende Differenz der im Bebauungsplan festgesetzten Höhen und der Höhen aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan dient als Puffer für etwaige Messungenauigkeiten bzw. nicht zu vermeidende Abweichungen im Rahmen der Bauausführung. Inhalte, die Details u.a. der inneren Raumaufteilung und der Gliederung der Fassade betreffen, werden nicht zum Bestandteil der Satzung. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 21.02.2019 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung 6.1.1.1 Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu befindet sich im Südwesten des Gemeindegebietes von Baindt im Ortsteil Schachen. 6.1.1.2 Der unmittelbare Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist die Absicht, an dieser Stelle ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage zu errichten. 6.1.1.3 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 6.1.1.4 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 6.1.2.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils Schachen. Von Süden und Westen grenzt bestehende Wohnbebauung an das Plangebiet an. Nach Norden und Osten geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Hinter der östlich liegenden Streuobstwiese verläuft die "Wickenhauser Straße". 6.1.2.2 Südlich stößt der Geltungsbereich der Planung an den Geltungsbereich der bereits rechtsverbindli- chen 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis", und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Nordwestlich schließt der Geltungsbereich auf Höhe der Nachbarbebauung ab. 6.1.2.3 Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nrn. 1014 (Teilfläche). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 22 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 6.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. 6.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Naturräumliche Einzelelemente sind ebenfalls nicht vorhanden. 6.2.1.3 Die überwiegenden Teile des Geländes des überplanten Bereiches sind nahezu eben. 6.2.2 Erfordernis der Planung 6.2.2.1 Der unmittelbare Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist die Absicht der Grundstückseigentümerin, an dieser Stelle ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage für ihre Tochter zu er- richten. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs ihrer Tochter mit deren Familie. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben, Standort-Wahl 6.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − 2.2.3.1 Die Inanspruchnahme von Freiräumen für Siedlungszwecke ist auf das unbe- dingt notwendige Maß zu beschränken. Bei der Siedlungsentwicklung sind vorrangig die im Siedlungsbestand vorhandenen Potenziale an Brach- und Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven zu nutzen. − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 23 − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum 6.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 6.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) und den für diesen Bereich relevanten Zielen des Re- gionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 6.2.3.4 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin als Grünfläche mit besonderer Zweckbestimmung als Ortsrandeingrünung dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufun- gen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan wird die überplanten Flächen zukünftig als Wohnbaufläche darstellen. 6.2.3.5 Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.3.6 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 6.2.4.1 Allgemeine Zielsetzung der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Wohngebäudes, um den Erwerb von potenzieller gewerblicher Baufläche durch die Gemeinde Baindt und somit lokalen Unternehmen die Möglichkeit des Verbleibs am Standort Baindt zu ermöglichen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 24 6.2.4.2 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt, weil sich das Vorhaben im Au- ßenbereich befindet, nicht gem. § 35 BauGB zulässig wäre und es zeitlich mit dem Bebauungsplan Gewerbegebiet "Mehlis – Erweiterung" zusammenhängt. 6.2.4.3 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonde- ren darauf hingewiesen, dass das geplante Wohnhaus möglichst nah an der bestehenden Bebau- ung im Westen zu errichten ist, damit keine Baulücke entsteht und das Fällen weiterer Obstbäume verhindert wird. Um den Streuobstbestand zu sichern, wird eine vertragliche Sicherung der Bäume zwischen der Grundstücksbesitzerin und der Gemeinde Baindt geschlossen werden. Außerdem wurde auf Belange des Immissionsschutzes hingewiesen und angeregt, den Schutzanspruch eines Mischgebietes (MI) festzusetzen. 6.2.4.4 Für die geplante Wohnbebauung soll erreicht werden, dass sie zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. 6.2.4.5 Durch die Wahl des Planungs-Instrumentes "vorhabenbezogener Bebauungsplan" soll sicherge- stellt werden, dass die Schaffung von zusätzlichem Baurecht zweckgebunden auf die o.g. Erforder- nisse hin erfolgt. Eine Umnutzung der Gebäude und Wohn-Einheiten ist damit ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden entsprechende Detailinhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes Be- standteil der Satzung. 6.2.4.6 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" erfolgt im so genann- ten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 220 m² überbaubarer Grundfläche und folglich unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt es sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohnnutzung. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. 6.2.4.7 Der redaktionelle Aufbau des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 25 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 6.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angelehnt. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orientiert sich an der Systematik der Zu- lässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO werden die Zulässigkeiten an- hand einer Positiv-Liste definiert. Diese Liste regelt die Zulässigkeiten innerhalb des Geltungsbe- reiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschließend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehrschluss nicht zulässig. Durch die Festsetzung des Nutzungs-Zweckes "Wohnen" soll eine dem Allgemeinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgegeben werden. 6.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur abschließenden Beurtei- lung des Vorhabens. Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Die zulässige Grundfläche orientiert sich am Ausmaß des ge- planten Hauptgebäudes unter Berücksichtigung von angemessenen Erweiterungsmöglichkei- ten für Zufahrten und Wege. Somit kann das Bauvorhaben ermöglicht werden, ohne dass es aufgrund einer beliebigen Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit unter Umständen zu Fehlentwicklungen kommt. − Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da die Gebäude mit teilweise belichtbaren Untergeschoßen und ausbaubaren Dachgeschoßen errichtet werden können. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kon- trollierbar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfor- dernissen des Vorhaben- und Erschließungsplanes abgestimmtes Maß mit einem Puffer von 30 cm festgesetzt. 6.2.5.3 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die Größe der Gebäude gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan nur minimal hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft im Bauvollzug einerseits ein geringer Umsetzungsspielraum und gleichzeitig wird das räumlich-strukturelle Konzept verbindlich umgesetzt. 6.2.5.4 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 26 für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. 6.2.5.5 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf die Gesamthöhe des Hauptgebäudes wird eine Fehlentwicklung ausgeschlossen. 6.2.6 Infrastruktur 6.2.6.1 Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports vor- sorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. 6.2.6.2 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 6.2.6.3 Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 6.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen 6.2.7.1 Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber hinaus besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Althausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht Anschluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbin- dungen gegeben. 6.2.7.2 Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "Schachen" an der "Wickenhausener Straße" mit der Linie 20 nach Wolpertswende und Ravensburg gegeben. 6.2.8 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz 6.2.8.1 Auf das Vorhaben wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7946 ("Wickenhauser Straße") sowie die Gewerbelärm-Immissionen der östlich gelegenen Gewerbebetriebe ein. Auf- grund der umgebenden Bebauung, welche durch eine Mischung von Gewerbe und Wohnen geprägt Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 27 ist, wird dem Vorhaben der Schutzanspruch eines Mischgebietes zugeordnet. Dies ist möglich da das Vorhaben zwar einer Wohnnutzung entspricht, im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes aber keine Bindung an die Gebietstypen der BauNVO und der daraus resultierenden Schutzansprüche besteht. Deshalb kann dem Vorhaben der Schutzanspruch eines Mischgebietes zugrunde gelegt werden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Verkehrslärm-Immissionen als auch der Gewerbelärm-Immissionen. Die Kreis-Straße K 7946 weist im betreffenden Abschnitt gemäß der Straßenverkehrszählung 2015 eine Verkehrsstärke von 174 Kfz/h im Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) und 18 Kfz/h im Nacht- zeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) auf. Der Anteil der Schwerlastverkehrs beträgt tagsüber 2,9 % und nachts 0,0 %. Eine Prognose für das Jahr 2030 unter Berücksichtigung einer jährlichen Verkehrs- zunahme von 1 % ergibt eine Verkehrsstärke von 202 Kfz/h tagsüber und 21 Kfz/h nachts. Eine Grobabschätzung gemäß RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) ergibt, dass die Ori- entierungswerte der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für ein Mischgebiet von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts ab einem Abstand zur Straßenmitte der Kreis-Straße K 7946 von ca. 15 m tags bzw. ca. 10 m nachts eingehalten werden . Da sich die Grenze der überbaubaren Grund- stücksfläche in einem Abstand von ca. 60 m zur Straßenmitte der Kreis-Straße K 7946 befindet, werden die Orientierungswerte dort deutlich unterschritten. Demnach ist mit keinen Konflikten auf- grund der Straßenverkehrslärm-Immissionen zu rechnen. Lärmschutz-Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Bezüglich der Gewerbelärm-Immissionen der östlich befindlichen Betriebe ist festzustellen, dass bereits bestehende Einwirkorte näher an den Gewerbeflächen gelegen sind als die durch das Vor- haben entstehenden Einwirkorte. Die gewerbliche Nutzung ist daher bereits durch die bestehen- den Einwirkorte limitiert, näher an die gewerbliche Nutzung heranrückende Einwirkorte entstehen nicht. Daher ist mit keinen Konflikten aufgrund der Gewerbelärm-Immissionen zu rechnen. Lärm- schutz-Maßnahmen sind demzufolge nicht erforderlich. 6.2.8.2 Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. 6.2.8.3 Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.9 Wasserwirtschaft 6.2.9.1 Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. 6.2.9.2 Das anfallende Niederschlagswasser wird direkt auf den privaten Grundstücken versickert werden. 6.2.9.3 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 28 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB 7.1.1 Umweltprüfung 7.1.1.1 Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung 7.1.2.1 Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnen Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme 7.2.1.1 Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand des Orts-Teiles Schachen. Es grenzt im Wes- ten und Südwesten an bestehende Wohn- und Gewerbebebauung an. Im Osten wird das Gebiet durch eine Streuobstwiese begrenzt. In nördlicher Richtung befinden sich z.T. weitere vereinzelte Obstbäume sowie in nordwestlicher Richtung ein Weiher mit verschiedenen Gehölzen. In nördli- cher/nordwestlicher Richtung dazu schließt die freie Landschaft an. Mit einem Abstand von etwa 50 m in südöstlicher Richtung verläuft die Straße "Wickenhauser Str." (Kreisstraße K 7946). Jen- seits der genannten Straße sowie weiter südwestlich zum Plangebiet befindet sich gewerbliche Bebauung. Das Plangebiet selbst wurde bis zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes als Streuobstwiese genutzt. 7.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelte es sich um einen Teil einer ausgeprägten Streuobstwiese. Die arten- und naturschutzfachliche Einschätzung der Obstbäume konnte aufgrund der Rodung der meisten Bäume der Planung vorab nicht durchgeführt werden. Fünf Obstbäume bestehen noch im Plangebiet. Artenschutzrechtlich relevante Arten konnten auf- grund der Rodung nicht nachgewiesen werden. Da das Plangebiet in nördlicher Richtung an die Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 29 freie Landschaft anschließt, könnte allerdings mit einer eher artenreicheren Fauna gerechnet wer- den. Der Unterbewuchs (Wiese) ist nutzungsbedingt in Bezug auf die Flora als eher artenarm ein- zuschätzen (schnittverträgliche Arten des Wirtschaftsgrünlands). Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet im Mai 2018 durch eine Biologin begangen. Artenschutzrelevante Arten konnten dabei nicht nachgewiesen werden, da die Streuobstbäume, wie bereits erwähnt, im Vorfeld gerodet wur- den. Ein artenschutzrechtlicher Kurzbericht wurde nicht erstellt. 7.2.1.3 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): In etwa 550 m nordwestlicher Richtung befindet sich eine Teilfläche des FFH-Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8324-343). Das nächste gem. § 33 NatSchG BW kartierte Biotop liegt etwa 100 m nordwestlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 81234367020). Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. 7.2.1.4 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmeiszeitliche Schotter und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Ge- schiebemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber anthropogen überprägt (in geringem Um- fang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger). Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung keine genauen Informationen vor. Gemäß Reichsbodenschätzung werden die Böden im Plangebiet mit geringerer Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe sowie Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eingestuft. Zudem ist die Bodenfunktion "Na- türliche Bodenfruchtbarkeit" als gering eingestuft; alle Bodenfunktionen sind mit Bewertungs- klasse 2 eingestuft. Da die Flächen im Plangebiet (Grünland) vollständig unversiegelt sind, können die Funktionen noch vollumfänglich erfüllt werden. 7.2.1.5 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet. In nordwestlicher Richtung mit einem Abstand von etwa 10 m befindet sich ein Stillgewässer (Weiher). Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen z.B. durch wild abfließendes Wasser zu rechnen. Abwässer fallen der- zeit im Plangebiet nicht an. Das Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bo- denzone. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. 7.2.1.6 Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine Freifläche außerhalb des bebauten Bereiches von Schachen, auf der sich kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Ge- hölze kommen auf der Fläche im östlichen Teilbereich in Form von fünf Obstbäumen vor. Diese Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 30 Bäume sowie die weiteren, zuvor vorhandenen Obstbäume trugen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung sehr unterschiedlich ausgeprägt ist (teilweise kleinteilig aus Ein- und Zwei- familienwohnhäuser mit Gärten, größere Gewerbebauten), kommt der Fläche in geringen Umfang eine kleinklimatische Bedeutung zu. Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer re- levanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen in südwestlicher und östlicher Richtung zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. 7.2.1.7 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in nordwestlicher Ortsrandlage des Teil-Ortes Schachen. Im Norden bzw. Nordwesten schließt der überplante Bereich an die freie Landschaft an (Weiher mit Gehölzen, Streuobstwiesen, Grünland und Ackerflächen). Westlich und weiter östlich befindet sich bestehende Mischbebauung sowie die Kreisstraße K 7946 ("Wickenhauser Str."). Das Gebiet ist als ebene Fläche zu beschreiben und aus der freien Landschaft teilweise gut einsehbar. Das Gebiet wurde bis zum Zeitpunkt der Planung als Streuobstwiese genutzt. Die bereits älteren Obstbäume hätten als bedeutendes Element für das Landschaftsbild beschrieben werden können. Dessen Erlebbarkeit bzw. Bedeutung wurde durch die Rodung vermindert. Der Fläche kommt im derzeitigen Zustand nur noch eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild sowie der Erholungs- eignung (keine vorbeiführenden Wander- oder Radwege) zu. Das Plangebiet ist von der angren- zenden Kreisstraße sowie von der freien Landschaft im Norden her relativ gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild somit von gewisser Bedeutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung 7.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung des Baukörpers und der damit einhergehenden Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflan- zen verloren. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräu- men zu rechnen. Durch die Errichtung des geplanten Baukörpers wurden die meisten Obstbäume, welche sich innerhalb des Plangebietes befanden, gefällt. Die fünf verbliebenen Bäume im östli- chen Bereich wurden als zu erhalten festgesetzt und können weiterhin als Lebensraum bestehen. 7.2.2.2 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Auf eine Vorprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8324-343)" konnte verzichtet werden. Aufgrund der Entfer- nung sowie bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbe- wirtschaftung nach dem Stand der Technik) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten. Auf Grund der Entfernung, die zu dem o.g. Biotop besteht, ist dieses von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 31 7.2.2.3 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit Gelände-Aufschüttungen zu rechnen (siehe Vorha- ben- und Erschließungsplan). Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutz- pflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt noch gering, da es sich lediglich um ein Baugrundstück (insgesamt etwa 450 m2 Neuversiegelung durch Wohnbebau- ung und Garage) handelt. 7.2.2.4 Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Auf den befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser soll soweit es die Bodenbe- schaffenheit zulässt unmittelbar auf dem Grundstück versickert werden. Das anfallende Schmutz- wasser wird getrennt gesammelt und über das bestehende gemeindliche Schmutzwasserkanalnetz (Mischwasserkanal) der Sammelkläranlage zugeführt. 7.2.2.5 Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die bereits durchgeführte Rodung der im Plangebiet bestehenden Obstbäume ent- fällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Of- fenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. In geringem Umfang kann es zu einer Beeinträchtigung der Kalt- und Frischluftschneise aus der nördlichen, freien Landschaft in den bebauten Bereich von Schachen kommen. 7.2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch den in Ortsrand- lage geplanten Baukörper und der dadurch einhergegangenen Rodung der Obstbäume, erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Der bestehende Ortsrand verlagert sich weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebau- ten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Streuobstwiese). Die getroffenen, grünordnerischen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benach- barten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewach- sene Struktur einfügt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 32 7.2.3 Konzept zur Grünordnung 7.2.3.1 Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: 7.2.3.2 Im östlichen Plangebiet wird eine private Grünfläche festgesetzt, die der Eingrünung und Pufferung zur Kreisstraße K 7946 ("Wickenhauser Str.") dient. Zudem greift die Grünfläche die noch vorhan- denen Obstbäume auf und schafft Platz für weitere Pflanzungen. 7.2.3.3 Im Plangebiet ist eine Mindestzahl von Gehölzen (zwei Bäume, drei Solitärsträucher) zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem ver- bessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. 7.2.3.4 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. 7.2.3.5 Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. 7.2.3.6 Um den (wertvollen) Rest-Bestand der Streuobstwiese zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, werden die Gehölze als zu erhaltende Bäume festgesetzt. 7.2.3.7 Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen, werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. 7.2.3.8 Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. 7.2.3.9 Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. 7.2.3.10 Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 33 7.2.3.11 Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. 7.2.3.12 Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. 7.2.3.13 Um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten, sind als Einfriedungen ledig- lich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken. Unzulässig sind Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem endgültigen Gelände. 7.2.3.14 Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. 7.2.3.15 Um den vorhanden Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die noch be- stehenden Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 34 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude 8.1.1.1 Hinsichtlich der Gestaltung des Gebäudes ist insbesondere der Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes maßgeblich. So sind die dargestellten Dachformen im Vorhaben- und Erschließungsplan (Satteldach einschließlich Dachneigung und Dachaufbauten) verbindlich. Diese Dachform entspricht den landschaftlichen und örtlichen Vorga- ben und ist bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. 8.1.1.2 Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen und lassen andererseits den Bauherren ausreichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben rot bis rotbraun sowie betongrau bis anthrazit- grau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfah- rungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 35 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 9.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 9.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen 9.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu versorgen. 9.1.2.2 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschrän- kungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.1.3 Durchführungsvertrag 9.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfristen sowie zur Kosten- übernahme getroffen. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte 9.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,18 ha 9.2.2 Erschließung 9.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 9.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung 9.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 36 9.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW 9.2.2.5 Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 9.2.2.6 Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen 9.3.1.1 Bei der Planänderung vom 21.02.2019 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 12.03.2019 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.02.2019) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2019 enthalten): − redaktionelle Ergänzung der Hinweise zum Brandschutz − Klarstellende Berichtigung der Satzung − Erweiterung der "ergänzenden Hinweise" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "Grünfläche mit be- sonderer Zweckbestim- mung als Ortsrandeingrü- nung" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 38 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süd-Ost Blick von Westen Blick von Nord-Ost Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 21.02.2019 Seite 41 Plan aufgestellt am: 09.10.2018 Plan geändert am: 21.02.2019 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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            Marktübersicht und EU-Energielabel Seite 2 Kühlschränke Seite 3 Kühl-Gefrier-Kombinationen Seite 7 Gefriergeräte Seite 9 Waschmaschinen Seite 11 Waschtrockner Seite 12 Wäschetrockner Seite 13 Spülmaschinen Seite 14 Hinweise zur Berechnung Seite 12 Impressum Seite 16 Die Verbrauchsunterschiede erscheinen oft nur als "Stel- len hinter dem Komma". Davon sollte man sich aber nicht täuschen lassen. Zwei Beispiele: Die sparsamste Kühl-Gefrier-Kombination mit 300 bis 400 Litern Fassungsvermögen spart gegenüber dem ineffi- zientesten Modell in 15 Jahren rund 1.000 € an Stromko- sten ein. Der höhere Anschaffungspreis macht sich also bezahlt. Und bei Waschmaschinen summieren sich die Mehrkosten für 20 Liter Mehrverbrauch pro Waschgang über eine Betriebsdauer von 15 Jahren auf rund 400 €. In diesem Faltblatt sind besonders sparsame Modelle üblicher Bauarten und Größenklassen zusammengestellt. Es soll als Orientierung dienen, wenn man auf niedrigen Strom- und Wasserverbrauch achten und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten will. Alle Angaben basieren auf Marktdaten von Oktober 2019. Falls Sie die Broschüre erst wesentlich später lesen oder wenn Sie die von Ihnen gewünschten Informationen hier nicht finden, schauen Sie im Internet auf www.spargeraete.de. In dieser Online- Datenbank finden Sie das gesamte deutsche Lieferange- bot auf dem jeweils aktuellsten Stand. Kühl- und Gefriergeräte, Wasch- und Spülmaschinen sowie Wäschetrockner sind Anschaffungen für viele Jahre. Neben guter Leistung sollen sie vor allem zuver- lässig sein und eine lange Lebensdauer haben. Außerdem sollen sie sparsam sein. Ein niedriger Strom- oder Wasserverbrauch verursacht weniger Betriebskosten und entlastet die Umwelt. Bei vielen Geräten sind die Be- triebskosten über die Lebensdauer deutlich höher als ihr Kaufpreis. Besonders sparsame Geräte sparen im Laufe der Jahre wesentlich mehr an Strom- und Wasserkosten ein als sie in der Anschaffung mehr kosten. In Deutschland werden im Herbst 2019 im Handel etwa 4.400 verschiedene Kühl- und Gefriergeräte, 1.000 Waschmaschinen, 1.900 Spülmaschinen, 500 Wäsche- trockner und 80 Waschtrockner angeboten. Darunter gibt es einige besonders sparsame Modelle, viele mit mittlerem und leider auch noch einige mit relativ hohem Strom- und Wasserverbrauch. Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2019/20 Eine Verbraucherinformation Inhalt https://www.spargeraete.de Verbraucher wollen besonders sparsame Geräte einfach erkennen können. Bei unterschiedlicher Größe, Bauart und Leistung ist dies schwierig. Hilfe bietet das EU-Energielabel mit seiner Farb- und Buchstaben-Abstufung für Ener- gieeffizienz. Bei Kühl- und Gefriergeräten, Wasch- und Spülmaschinen, sowie bei Wäschetrocknern reicht die Skala heute von A+++ bis D. Die Skalen und die Energieeffizienz der Geräte haben sich gegenüber früher geändert. Bei der Einführung der EU-Energielabels hatten nur die effizientesten Geräte die Klasse A . Das gilt heute nicht mehr. Bei Kühl- und Gefriergeräten, Wasch- und Spülmaschinen sowie bei Wäschetrocknern ist nur noch A+++ besonders effizient, A++ schon deut- lich weniger und Geräte mit A+ sollte man meiden. Bei Waschtrocknern gilt noch das alte Label mit einer Ein- stufung von A bis G, wobei fast alle Geräte die Klasse A haben. Die rechte Tabelle zeigt, wie viele Modelle heute innerhalb der verschiedenen Effizienz- klassen angeboten werden. Die EU-Energielabel weisen den Jahresstromverbrauch der Geräte aus (siehe hierzu die Erläuterungen auf Seite 12). Die untere Label-Zeile enthält je nach Geräteart unterschiedliche Zusatzan- gaben (siehe unten). Unsere Empfehlung: Wählen Sie beim Kauf ein Gerät der höchsten Effizienzklasse und achten Sie auch auf den angegebenen Energieverbrauch! Auch innerhalb der höchsten Effizienzklasse gibt es noch erhebliche Verbrauchs- unterschiede. 2 Energieeffizienzklasse Kühl- und Gefriergeräte Form/Größe Anzahl A+++ A++ A+ A B C D Kühlschränke ohne Gefrierfach Stand 205 49 115 41 x x x x Kühlschränke ohne Gefrierfach Unterbau 145 18 72 55 x x x x Kühlschränke ohne Gefrierfach Einbaugeräte 409 84 252 73 x x x x Kühlschränke mit (*/***)-Gefrierfach Stand/Unterbau 306 67 144 95 x x x x Kühlschränke mit (*/***)-Gefrierfach Einbau 398 92 232 74 x x x x Kühl-Gefrier-Kombinationen Stand 1872 555 1038 279 x x x x Kühl-Gefrier-Kombinationen Einbau 308 31 187 90 x x x x Gefrierschränke Stand/Unterbau 505 97 303 105 x x x x Gefrierschränke Einbau 114 7 73 34 x x x x Gefriertruhen 150 - 400 Liter 100 26 59 15 x x x x Waschmaschinen A+++ A++ A+ A B C D Frontlader 5,0 - 7,0 kg 385 320 43 22 x x x x Frontlader 8,0 - 9,0 kg 483 483 0 0 x x x x Toplader 6,0 - 7,0 kg 78 71 7 0 x x x x Waschtrockner A B C D E F G Frontlader 5,0 - 7,0 kg 23 12 11 - - - - - Frontlader 8,0 - 10,0 kg 59 58 1 - - - - - Trommel-Wäschetrockner A+++ A++ A+ A B C D Solar-/Gastrockner* 7,0 kg 4 4 0 0 0 0 x x Kondenstrockner mit Wärmepumpe 7,0 - 9,0 kg 379 153 190 34 1 1 x x Kondenstrockner ohne Wärmepumpe 6,0 - 9,0 kg 89 0 0 0 1 88 x x Ablufttrockner 6,0 - 8,0 kg 21 0 0 0 0 1 20 x Spülmaschinen A+++ A++ A+ A B C D 60 cm breit 12 - 15 Maßg. 1512 551 756 205 x x x x 45 cm breit 8 - 10 Maßg. 374 45 170 159 x x x x EU Energielabel am Beispiel Waschmaschine 6 5 4 3 2 1 x Geräte mit diesen Effizienzklassen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Aber Achtung: Gebrauchte Geräte und Lagerbestände dürfen weiterhin verkauft werden. Energieeffizienzklasse: Der Pfeil zeigt die Energieeffizienzklasse des betrachteten Modells an. Eine Kennzeichnung A+ suggeriert zwar, dass es sich um ein relativ sparsames Geräte han- delt. Ein Blick auf obige Tabelle zeigt jedoch, dass über 80 % aller Geräte effizienter sind. Die Label für Kühl- und Gefriergeräte sowie Geschirrspüler und Wäschetrockner weisen die gleiche Einteilung nach Effizienzklassen auf. Jahresenergieverbrauch in kWh: Die Angaben basieren auf 220 Standard-Waschvorgängen. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung des Geräts ab. Wenn sie weniger oft oder bei niedrigeren Temperaturen waschen, ist der Energieverbrauch niedriger. Wasserverbrauch in Liter pro Jahr: Die Angaben basieren auf 220 Standard-Waschvorgängen. Maximale Füllmenge im Standard-Waschprogramm 60°C oder 40°C Baumwolle (je nachdem, welcher Wert niedriger ist). Schleuderleistung: Klassifizierung der Schleuderleistung. Eine hohe Schleuderdrehzahl (A- Klasse) geht mit einem geringeren Energieverbrauch beim Trocknen einher. Geräuschemissionen bei voller Beladung während der Waschphase (oben) bzw. Schleuder- phase (unten). Energie-Effizienz und "EU-Energielabel" 3 (1) Einzelne Modelle mit abweichenden Maßen. Klimaklassen und Aufstellort Auf den Stromverbrauch von Kühl- und Gefriergeräten wirken sich mehrere Faktoren aus: die Wärmedämmung des Gehäuses, die Effizienz des Kälte-Aggregats, die Umgebungswärme am Aufstellort und die Art der Nutzung. Je kühler der Aufstellort, desto geringer ist der Stromverbrauch. Man sollte aber auch die Klimaklasse des Gerätes beachten. Geräte der Klimaklasse N (normal) mögen Temperaturen von 16°C bis 32°C, das sind z.B. normale Küchen. Geräte der Klimaklasse SN (subnormal) eignen sich für Umgebungstemperaturen von 10°C bis 32°C, sind also z.B. für den Keller geeignet. Ist der Aufstellort wärmer, können Klimaklasse ST (subtropisch) mit Umgebungstemperaturen von +18°C bis +38°C oder Klimaklasse T (tropisch) +18°C bis 43°C sinnvoll sein. Bei zu kalten Umgebungstemperaturen kann der Thermostat ungenau arbeiten. Bei zu hohen Umgebungstemperaturen nimmt der Stromverbrauch zu und die Innentemperatur kann eventuell nicht eingehalten oder das Gerät überlastet werden. Aufstellplätze neben Herd, Spülmaschine, Heizung oder mit direkter Sonnenbestrahlung sind ebenfalls zu vermeiden. Wichtig ist, dass viel Luft an die wärmetauschenden Flächen des Gerätes gelangen kann, die meist hinten, manchmal auch seitlich angeordnet sind. Dafür müssen ausreichend große Lüftungsöffnungen freigehalten werden. Den nutzungsbedingten Stromverbrauch kann man gering halten, indem man die Tür möglichst selten öffnet, nicht unnötig lange offen lässt und Speisen erst nach dem Abkühlen in das Gerät stellt. Dadurch gelangt auch weniger feucht-warme Raumluft in das Gerät, so dass es seltener abgetaut werden muss. Hersteller, Modell Nutz- volumen gesamt (Liter) EU- Label Strom Verbrauch pro Jahr (kWh/a) Höhe (cm)1 Breite (cm)1 Tiefe (cm)1 Strom- kosten in 15 Jahren (€) Besonders sparsam: Techwood KS 1501 106 A+++ 60 83,8 54,0 59,5 288,- Bomann VS 2195 134 A+++ 62 84,5 56,0 57,5 298,- Bosch KTR15NW4A 134 A+++ 62 85,0 56,0 58,0 298,- Exquisit KS 16-1 RVA+++ 134 A+++ 62 84,5 55,5 57,5 298,- Hisense KT 131 134 A+++ 62 84,5 56,0 57,5 298,- Liebherr TP 1720 145 A+++ 62 82,5 60,1 62,8 298,- Miele K 12023 S-3 145 A+++ 62 85,0 60,1 62,8 298,- AEG RTS9153XAW / RTB91531AW 150 A+++ 62 85,0 59,5 63,5 298,- Mittlerer Verbrauch (137 Modelle): 127 A++ 98 --- --- --- 471,- Hoher Verbrauch: 151 A+ 125 --- --- --- 600,- Hersteller, Modell Nutz- volumen gesamt (Liter) EU- Label Strom Verbrauch pro Jahr (kWh/a) Höhe (cm)1 Breite (cm)1 Tiefe (cm)1 Strom- kosten in 15 Jahren (€) Besonders sparsam: Liebherr KPef 4350-20 390 A+++ 63 185,0 60,0 66,5 302,- Bosch KSV29VW40 / KSV29VW4P 290 A+++ 71 161,0 60,0 65,0 341,- Siemens KS29VVW40 / KS29VVW4P 290 A+++ 71 161,0 60,0 65,0 341,- Liebherr K 3710-20 / Kef 3710-20 342 A+++ 75 165,0 60,0 66,5 360,- Bosch KSV36AI4P / KSV36AW4P (+6 weitere) 346 A+++ 75 186,0 60,0 65,0 360,- Siemens KS36VAI4P / KS36VVL4P (+6 weitere) 346 A+++ 75 186,0 60,0 65,0 360,- Bauknecht KR 19F5 A3+ IN/ KR 19G3 A3+ IN 363 A+++ 76 187,5 59,5 64,5 365,- Gorenje R 6193 LX / R 6193 LB 368 A+++ 76 185,0 60,0 64,0 365,- Liebherr K 4310-20 / Kef 4310-20 / Miele KS 28423 D 390 A+++ 78 185,0 60,0 66,5 374,- Mittlerer Verbrauch (164 Modelle): 318 A++ 105 --- --- --- 503,- Hoher Verbrauch: 384 A+ 148 --- --- --- 710,- Besonders sparsame Kühlschränke ohne Gefrierfach Unterbaugeräte (85 cm hoch) Standgeräte (140 - 200 cm) 4 (1) Einzelne Modelle mit abweichenden Maßen. Hersteller, Modell Nutz- volumen gesamt (Liter) EU- Label Strom Verbrauch pro Jahr (kWh/a) Höhe (cm)1 Breite (cm)1 Tiefe (cm)1 Strom- kosten in 15 Jahren (€) Einbau-Unterbaugeräte 84 - 86 cm hoch Besonder sparsam: Liebherr UIKP 1550-20 136 A+++ 62 82,0 60,0 55,0 298,- Liebherr SUIB 1550-20 80 A+++ 71 82,0 60,0 55,0 341,- Relativ sparsam: Liebherr UIKo 1550-20 / 1560-20 / Miele K 31252 Ui 124 A++ 91 82,0 60,0 55,0 437,- AEG SKB58221AF 133 A++ 91 81,5 59,6 55,0 437,- Mittlerer Verbrauch (30 Modelle): 132 A++ 103 --- --- --- 494,- Hoher Verbrauch: 133 A+ 123 --- --- --- 590,- Einbaugeräte 87 cm hoch Besonders sparsam: AEG SKE88841AC / SKE88861AC 137 A+++ 57 87,3 55,6 54,9 274,- AEG SKS8883XAC 137 A+++ 63 87,3 56,0 54,9 302,- AEG SKE88831AF / SKB58831AE (+5 weitere) 137 A+++ 64 87,3 56,0 54,9 307,- Bosch KIR21..40 / Siemens KI21R..40 (+6 weitere) 144 A+++ 65 87,4 54,1 54,5 312,- Liebherr IKP 1610-20 / Miele K 32223 I (+2 weitere) 151 A+++ 65 87,5 57,0 55,0 312,- Mittlerer Verbrauch (141 Modelle): 141 A++ 98 --- --- --- 469,- Hoher Verbrauch: 124 A++ 148 --- --- --- 710,- Einbaugeräte 102 cm hoch Besonders sparsam: Bosch KIR31AD40 172 A+++ 67 102,1 55,8 54,5 322,- Neff KI1313D40 172 A+++ 67 102,1 55,8 54,5 322,- Siemens KI31RAD40 172 A+++ 67 102,1 55,8 54,5 322,- Liebherr IKP 1950 / IKP 1960-20 181 A+++ 67 102,4 57,0 55,0 322,- Mittlerer Verbrauch (44 Modelle): 176 A++ 104 --- --- --- 498,- Hoher Verbrauch: 167 A+ 126 --- --- --- 605,- Einbaugeräte 122 cm hoch Besonders sparsam: Liebherr BP 2850-20 157 A+++ 62 125,0 60,0 66,5 298,- Liebherr IKBP 2370-20 196 A+++ 64 121,8 55,9 54,4 307,- Bauknecht KRIE 2124 A+++ / Neff KI1413D40 210 A+++ 69 122,0 55,7 54,5 331,- Bosch KIR41..40 / Siemens KI41R..40 (+4 weitere) 211 A+++ 69 122,1 55,8 54,5 331,- Mittlerer Verbrauch (131 Modelle): 207 A++ 105 --- --- --- 504,- Hoher Verbrauch: 181 A+ 148 --- --- --- 710,- Einbaugeräte 140-200 cm hoch Besonders sparsam: Liebherr IKBP 2770-20 / IKBP 2770-21 230 A+++ 67 139.7 56.0 55.0 322,- Bosch KIR51AD40 / Siemens KI51RAD40 247 A+++ 72 139.7 55.8 54.5 346,- Neff KI1513D40 247 A+++ 72 139.7 55.8 54.5 346,- KitchenAid KCBNS 18602 318 A+++ 77 177,1 54,0 54,5 370,- Mittlerer Verbrauch (75 Modelle): 273 A++ 106 --- --- --- 509,- Hoher Verbrauch: 302 A++ 133 --- --- --- 638,- Besonders sparsame Kühlschränke ohne Gefrierfach Einbaugeräte 5 Wieviel Sterne wofür? Einbau oder nicht? (1) Einzelne Modelle mit abweichenden Maßen. In Kühl- und Gefriergeräten gibt es bis zu sieben verschiedene Temperaturzonen, die sich für das Lagern oder Einfrieren unterschiedlicher Lebensmittel eignen. Das „Kühlfach“ hat +5°C Innentemperatur und hält Milchprodukte, Wurst und Käse einige Tage frisch. Das "Kellerfach" hat +8°C bis +14°C und eignet sich zur Lagerung von Obst und Gemüse sowie zur Getränkekühlung. Das "Kaltlagerfach" oder "Frischefach" ist mit ca. 0°C zum Lagern von Fleisch, Wurst, Pilzen und Waldfrüchten vorgesehen. Neben Kühl- und Sonderfächern gibt es Eis- und Sternefächer mit einem bis vier Sternen. Eisfächer sind oft nicht ge- nau definiert. Sofern sie keine (*) Bezeichnung haben, sollte man davon ausgehen, dass sie im Bereich um 0° liegen, also weder zum Lagern noch zum Einfrieren von Tiefkühlkost geeignet sind. (*)-Fächer mit -6°C Innentemperatur und (**)-Fächer mit -12°C Innentemperatur eignen sich nur zum kurzfristigen Lagern von bereits gefrorener Tiefkühlkost für einen Zeitraum von ein bis drei Tagen. Wer Gefriergut länger lagern will, benötigt mindestens ein (***)-Fach oder besser ein (*/***)-Fach mit -18°C. Der Unterschied zwischen (***)- und (*/***)-Fächern liegt im Gefriervermögen. Nur in (*/***)-Fächern wird frische Ware so schnell abgekühlt, dass anderes schon gefrorenes Lagergut nicht zwischenzeitlich antaut und schlecht wird. Wer frische Ware einfrieren will, benötigt also ein (*/***)-Fach. Geräte mit weniger Sternen sind zum Einfrieren nicht geeignet. (*/***)-Geräte sind sogar meistens sparsamer, als Geräte mit (**)- oder (***)-Fach. Einbaugeräte lassen sich schön in der Küche verstecken, haben aber einige entscheidende Nachteile: Die Anschaf- fungs- und Installationskosten sind in der Regel wesentlich höher. Zusätzlich haben Einbaugeräte meist ein deutlich geringeres Nutzvolumen bei gleichzeitig höherem Energieverbrauch als gleichhohe und gleichwertige Standgeräte. Wenn Sie nach besonders effizienten Standgeräten in Ihrer Lieblingsfarbe suchen, kann Ihnen die Online-Datenbank www.spargeraete.de weiterhelfen. Hersteller, Modell Nutz- volumen gesamt (Liter) Kühl Fach (+5 oC) (Liter) Gefrier Fach (-18 oC) (Liter) EU- Label Strom Verbr, pro Jahr (kWh/a) Höhe (cm)1 Breite (cm)1 Tiefe (cm)1 Strom- kosten in 15 Jahren (€) Besonders sparsam: Exquisit KS 124-3 A+++ 98 84 14 A+++ 88 84,5 50,1 54,0 422,- Amica KS 15453 W 109 97 12 A+++ 89 84,5 54,6 57,1 427,- Exquisit KS 15-5 A+++ 113 97 16 A+++ 89 84,5 55,3 57,4 427,- Hanseatic HKS 8555 G A3 118 103 15 A+++ 90 85,0 55,0 58,0 432,- Bomann KS 2198 119 97 12 A+++ 90 84,8 54,5 56,6 432,- Mittlerer Verbrauch (127 Modelle): 116 101 15 A++ 127 --- --- --- 631,- Hoher Verbrauch: 133 116 17 A+ 182 --- --- --- 874,- Hersteller, Modell Nutz- volumen gesamt (Liter) Kühl Fach (+5 oC) (Liter) Gefrier Fach (-18 oC) (Liter) EU- Label Strom Verbr, pro Jahr (kWh/a) Höhe (cm)1 Breite (cm)1 Tiefe (cm)1 Strom- kosten in 15 Jahren (€) Besonders sparsam: Gorenje RB 6153 / ORB 153 254 229 25 A+++ 124 154,0 60,0 64,0 595,- Liebherr KBP 4354-20 338 181 24 A+++ 128 185,2 60,0 66,5 614,- Relativ sparsam: Gorenje RB 4142 207 210 15 A++ 157 143,0 55,0 55,0 754,- Hanseatic HKS 14355 GA2S 225 210 15 A++ 157 143.0 55.0 55.0 754,- Mittlerer Verbrauch (103 Modelle): 254 226 28 A++ 167 --- --- --- 803,- Hoher Verbrauch: 284 255 29 A+ 291 --- --- --- 1.397,- Besonders sparsame Kühlschränke mit (*/***)-Gefrierfach (-18°C) Unterbaugeräte Standgeräte (140 - 200 cm) https://www.spargeraete.de (1) Einzelne Modelle mit abweichenden Maßen. 6 Hersteller, Modell Nutz- volumen gesamt (Liter) Kühl Fach (+5 oC) (Liter) Gefrier Fach (-18 oC) (Liter) EU- Label Strom Verbr, pro Jahr (kWh/a) Höhe (cm)1 Breite (cm)1 Tiefe (cm)1 Strom- kosten in 15 Jahren (€) Einbaugeräte 87 cm hoch Besonders sparsam: AEG SFE88841AC / SKS98840C4 118 103 15 A+++ 89 88,0 54,0 54,9 427,- Liebherr UIKP 1554-20 134 104 15 A+++ 92 82,0 60,0 55,0 442,- Bosch KIL22VF40 / KIL22ED40 / KIL22AD40 124 109 15 A+++ 98 87,4 55,8 54,5 470,- Neff KI2223D40 124 109 15 A+++ 98 87,4 55,8 54,5 470,- Siemens KI22LVF40 / KI22LEF40 (+2 weitere) 124 109 15 A+++ 98 87,4 55,8 54,5 470,- AEG SFE88831AF / SFS8883XAC 117 103 14 A+++ 99 87,3 56,0 54,9 475,- Bosch KIL22AF40 127 111 16 A+++ 99 87,4 55,8 54,5 475,- Mittlerer Verbrauch (163 Modelle): 123 107 16 A++ 148 --- --- --- 712,- Hoher Verbrauch: 135 118 17 A+ 202 --- --- --- 970,- Einbaugeräte 102 cm hoch Besonders sparsam: Bosch KIL32AD40 154 139 15 A+++ 105 102,1 55,8 54,5 504,- Neff KI2323D40 154 139 15 A+++ 105 102,1 55,8 54,5 504,- Siemens KI32LAD40 154 139 15 A+++ 105 102,1 55,8 54,5 504,- Mittlerer Verbrauch (33 Modelle): 156 140 16 A++ 166 --- --- --- 797,- Hoher Verbrauch: 164 147 17 A+ 205 --- --- --- 984,- Einbaugeräte 122 cm hoch Besonders sparsam: AEG SFE81241AC 180 166 14 A+++ 103 122,4 56,0 54,9 494,- Bosch KIL42VF40 / KIL42ED40 (+2 weitere) 195 180 15 A+++ 114 122,1 54,1 54,5 547,- Neff KI2423D40 195 180 15 A+++ 114 122,1 55,8 54,5 547,- Siemens KI42LVF40 / KI42LED40 (+2 weitere) 195 180 15 A+++ 114 122,1 55,8 54,5 547,- Bauknecht KVIE 2124 A+++ / KVIE 2127 A+++ 191 173 18 A+++ 118 122,0 55,7 54,5 566,- Liebherr IKP 2354 / Miele K 34243 IF (+2 weitere) 200 184 16 A+++ 120 121,8 55,9 54,4 576,- Mittlerer Verbrauch (132 Modelle): 188 172 16 A++ 168 --- --- --- 808,- Hoher Verbrauch: 200 183 17 A+ 232 --- --- --- 1114,- Einbaugeräte 140-200 cm hoch Besonders sparsam: Bosch KIL52AD40 228 213 15 A+++ 122 139,7 55,8 54,5 586,- Neff KI2523D40 228 213 15 A+++ 122 139,7 55,8 54,5 586,- Siemens KI52LAD40 228 213 15 A+++ 122 139,7 55,8 54,5 586,- AEG SFE81436ZC 188 174 14 A+++ 131 139,8 56,0 54,9 629,- Electrolux Rex IK1910SZR 132 117 15 A+++ 132 139,8 55,6 55,0 634,- AEG SKZ91440C0 192 117 15 A+++ 132 139,7 56,0 54,9 634,- Neff KI8523D40 204 189 15 A+++ 136 139,7 55,8 54,5 653,- Siemens KI52FSD40 204 189 15 A+++ 136 139,7 55,8 54,5 653,- Liebherr IKBP 2724-20 / Miele K 35683 iDF 216 196 20 A+++ 140 139,7 56,0 55,0 672,- Mittlerer Verbrauch (78 Modelle): 249 221 28 A++ 184 --- --- --- 893,- Hoher Verbrauch: 211 183 28 A++ 231 --- --- --- 1.109,- Besonders sparsame Kühlschränke mit (*/***)-Gefrierfach (-18°C) Einbaugeräte 7 Abtauen, No-Frost oder Low-Frost (1) Einzelne Modelle mit abweichenden Maßen. (2) Bezogen auf den großen Stauraum sind die hier gelisteten Side-by-Side Geräte relativ sparsam. Absolut betrachtet verbrauchen sie jedoch wesentlich mehr als klassische Kühl-Gefrier Kombinationen in üblicher Größe, die für die meisten Haushalte ausreichen. Große Side-by-Side Geräte sind daher nur bedingt zu empfehlen. Wenn warme, feuchte Luft beim Öffnen in das Gefriergerät eintritt, bilden sich Eisablagerungen. Kleine Eisablage- rungen schaden nicht, aber wenn das Eis die Oberfläche des inneren Wärmetauschers bedeckt oder das Schließen der Tür behindert, steigt der Stromverbrauch und das Gerät muss abgetaut werden. No-Frost-Geräte verhindern die Eisbildung durch permanente Luftzirkulation im Geräteinneren mit einem kleinen Gebläse. Dies ist zwar komfortabel, benötigt aber zusätzlichen Strom für den Ventilator. Dafür entfällt der Stromver- brauch für die Wiederabkühlung, der nach einer manuellen Enteisung anfällt. Low-Frost-Geräte oder Stop-Frost-Geräte verringern ohne zusätzlichen Stromverbrauch das Einsaugen von Außenluft bzw. das Herausdrücken von Innenluft während der Temperaturwechsel. Den Feuchte-Eintrag beim Türöffnen können sie nicht ganz verhindern, jedoch muss deutlich seltener abgetaut werden. Hersteller, Modell Nutz- volumen gesamt (Liter) Kühl Fach (+5 oC) (Liter) Gefrier Fach (-18 oC) (Liter) EU- Label Strom Verbr, pro Jahr (kWh/a) Höhe (cm)1 Breite (cm)1 Tiefe (cm)1 Strom- kosten in 15 Jahren (€) Gefrierteil oben/unten (200 - 300 Liter) Besonders sparsam: PKM KG238.4N / KG238.4 202 158 44 A+++ 117 176,0 55,0 62,0 562,- Exquisit KGC 205/70-1 202 137 65 A+++ 123 159,3 55,4 56,6 590,- Liebherr CNP 3758-20 271 170 101 A+++ 125 165,0 60,0 66,5 600,- Amica KGC 388 100 264 198 66 A+++ 130 180,0 55,4 60,5 624,- Bomann KG 184 / PKM KG 280IX / KG 280W 264 198 66 A+++ 130 180,0 55,4 55,8 624,- Exquisit KGC 265/70-1 A+++ 264 198 66 A+++ 130 180,0 55,4 56,0 624,- Mittlerer Verbrauch (454 Modelle): 251 190 61 A++ 193 --- --- --- 924,- Hoher Verbrauch: 202 147 55 A+ 285 --- --- --- 1.368,- Gefrierteil oben/unten (300 - 400 Liter) Besonders sparsam: LG GBB530NSCQE 343 252 91 A+++ 133 201,0 59,5 68,6 638,- Liebherr CNP 4358-20 / CNPes 4358-20 321 220 101 A+++ 133 185,0 60,0 66,5 638,- Liebherr CP 4815-20 / CPef 4815-20 375 260 115 A+++ 137 201,1 60,0 66,5 658,- Liebherr CNPes 4868-20 361 258 98 A+++ 138 201,0 60,0 66,5 662,- Liebherr CNP 4858-20 / CNPes 4858-20 361 260 101 A+++ 140 201,0 60,0 66,5 672,- Liebherr CEF 3425-20 312 224 88 A+++ 143 181,7 60,0 62,5 686,- LG GBB 60 NSYQE 343 250 93 A+++ 143 201,0 59,5 68,9 686,- Bauknecht KGSF 18P A4+ IN 336 227 109 A+++ 144 188,8 59,5 68,8 691,- Mittlerer Verbrauch (938 Modelle): 329 236 93 A++ 211 --- --- --- 1.014,- Hoher Verbrauch: 346 264 82 A+ 327 --- --- --- 1.570,- Side-by-Side Geräte 2 Besonders sparsam: 516 339 177 A+++ 229 178,6 91,0 64,3 1.099,- Hisense RS670N4BC3 545 361 184 A+++ 236 178.9 91.2 71.2 1.133,- Samsung RS54HDRPBSR/EF 545 361 184 A+++ 236 178.9 91.2 71.2 1.133,- Grundig GSBS13333 FX / Beko GN 162340 PT 544 353 176 A+++ 246 182.0 91.0 72.0 1.181,- Mittlerer Verbrauch (361 Modelle): 527 353 174 A++ 378 --- --- --- 1.812,- Hoher Verbrauch: 411 295 116 A 517 --- --- --- 2.482,- Besonders sparsame Kühl-Gefrier-Kombinationen Standgeräte 8 FCKW und FKW (1) Besonders sparsam sind nur KGK-Modelle für 154er und 180er Nischen, da Geräte für kleinere Nischen höhere Verbräuche haben. (2) Einzelne Modelle mit abweichenden Maßen. Die Kältekreisläufe und Dämmstoffe älterer Kühl- und Gefriergeräte können stark klimaschädliche Fluorchlorkoh- lenwasserstoffe (FCKW) oder Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) enthalten. Um die Freisetzung dieser Stoffe in die Atmosphäre zu verhindern, gehören Altgeräte nicht in den Sperrmüll oder an den Straßenrand, sondern müssen fachgerecht entsorgt werden. Wer Ihr Altgerät entsorgt, erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung, Ihrem Müll-Entsorger und beim Elektro-Fachhandel. Viele Elektrogeschäfte nehmen Ihr Altgerät bei der Lieferung des neuen Spargeräts kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr mit. Dieser Service muss jedoch oft im Voraus gebucht werden. Hersteller, Modell Nutz- volumen gesamt (Liter) Kühl Fach (+5 oC) (Liter) Gefrier Fach (-18 oC) (Liter) EU- Label Strom Verbr, pro Jahr (kWh/a) Höhe (cm)1 Breite (cm)1 Tiefe (cm)1 Strom- kosten in 15 Jahren (€) Gefrierteil oben/unten (122er Nische) Relativ sparsam: Bosch KID24A30 / Siemens KI24DA30 191 150 41 A++ 180 122,1 54,1 54,5 864,- Neff K1654X8 191 150 41 A++ 180 122,1 54,1 54,2 864,- AEG SDE51221AS 191 147 44 A++ 181 121,8 54,0 54,9 869,- Mittlerer Verbrauch (16 Modelle): 185 144 41 A+ 214 --- --- --- 1.029,- Hoher Verbrauch: 176 134 42 A+ 232 --- --- --- 1.114,- Gefrierteil oben/unten (140er Nische) Relativ sparsam: Oranier EKG 2927 202 164 38 A++ 171 144,5 54,0 54,0 821,- Hanseatic HEKS 14454 G A2 202 164 38 A++ 179 144,4 54,0 54,0 859,- AEG SDB51221AS 191 147 44 A++ 181 144,1 54,0 54,9 869,- Mittlerer Verbrauch (45 Modelle): 215 169 45 A++ 216 --- --- --- 1.037,- Hoher Verbrauch: 217 160 57 A+ 259 --- --- --- 1.243,- Gefrierteil oben/unten (158er Nische) Besonders sparsam: Bosch KIS77AD40 / Siemens KI77SAD40 225 164 61 A+++ 138 157,8 55,8 54,5 662,- Neff KI6773D40 225 164 61 A+++ 138 157,8 55,8 54,5 662,- Liebherr ICP 2924-20 241 184 57 A+++ 142 157,4 56,0 55,0 682,- Mittlerer Verbrauch (37 Modelle): 236 174 62 A++ 219 --- --- --- 1.049,- Hoher Verbrauch: 232 160 72 A+ 274 --- --- --- 1.315,- Gefrierteil oben/unten (180er Nische) Besonders sparsam: AEG SCE81864TC 247 186 61 A+++ 120 176,9 56,0 54,9 576,- Liebherr ICP 3334-21 274 194 80 A+++ 125 177,2 56,0 55,0 600,- Bosch KIS87AD40 / Siemens KI87SAD40 269 208 61 A+++ 149 177,2 55,8 54,5 715,- Neff KI6873D40 269 208 61 A+++ 149 177,2 55,8 54,5 715,- Bosch KIS86AD40 / Siemens KI86SHD40 260 186 74 A+++ 151 177,2 55,8 54,5 725,- Neff KI6863D40 260 186 74 A+++ 151 177,2 55,8 54,5 725,- Küppersbusch IKE 3290-2-2 T 255 192 63 A+++ 153 176,8 55,6 54,9 734,- Liebherr ICNP 3356 / ICNP 3366-20 255 193 62 A+++ 153 177,0 55,9 54,4 734,- Liebherr ICP 3324-20 / Miele KF 37233 ID 274 194 80 A+++ 156 177,0 55,9 54,5 749,- Mittlerer Verbrauch (192 Modelle): 258 191 66 A++ 230 --- --- --- 1.105,- Hoher Verbrauch: 275 195 80 A+ 299 --- --- --- 1.435,- Besonders sparsame Kühl-Gefrier-Kombinationen Einbaugeräte 1 9 (1) Einzelne Modelle mit abweichenden Maßen. Hersteller, Modell No-Frost (--/+) Nutz- volumen gesamt (Liter) EU- Label Strom Verbr, pro Jahr (kWh/a) Höhe (cm)1 Breite (cm)1 Tiefe (cm)1 Strom- kosten in 15 Jahren (€) Standgeräte (150 - 200 Liter) Besonders sparsam: Liebherr GNP 2855 / Miele FN 22263 ws + 157 A+++ 127 125,0 60,0 66,5 610,- Miele FN 24263 ws + 192 A+++ 140 145,0 60,0 67,5 672,- Liebherr GNP 3255 + 194 A+++ 141 145,0 60,0 66,5 677,- Mittlerer Verbrauch (92 Modelle): --- 178 A++ 205 --- --- --- 986,- Hoher Verbrauch: --- 186 A+ 262 --- --- --- 1.258,- Standgeräte (200 - 400 Liter) Besonders sparsam: Liebherr GNP 3855-20 + 214 A+++ 119 135,0 70,0 75,0 571,- Liebherr GNP 4155-20 + 263 A+++ 133 155,0 70,0 75,0 638,- Liebherr GNP 2613-20 / GNP 2666 + 206 A+++ 145 135,9 69,7 75,0 696,- Liebherr GN 3815-20 + 214 A+++ 148 135,0 70,0 75,0 710,- Liebherr GNP 4655-20 + 312 A+++ 148 175,0 70,0 75,0 710,- Miele FN 27474 WS + 312 A+++ 148 175,0 70,0 76,0 710,- Liebherr GNP 3755 + 232 A+++ 155 165,0 60,0 66,5 744,- Miele FN 26263 ws + 232 A+++ 155 164,0 60,0 67,5 744,- Bosch GSN36AI40 / Siemens GS36NAI40 + 237 A+++ 156 186,0 60,0 65,0 749,- Mittlerer Verbrauch (255 Modelle): --- 263 A++ 220 --- --- --- 1.056,- Hoher Verbrauch: --- 261 A+ 313 --- --- --- 1.502,- Hersteller, Modell No-Frost (--/+) Nutz- volumen gesamt (Liter) EU- Label Strom Verbr, pro Jahr (kWh/a) Höhe (cm)1 Breite (cm)1 Tiefe (cm)1 Strom- kosten in 15 Jahren (€) Besonders sparsam: Amica GS 15454 W -- 80 A+++ 92 84,5 54,5 57,1 442,- Exquisit GS 80-1 A+++ -- 81 A+++ 94 84,5 55,5 57,5 451,- Bomann GS 2196 -- 82 A+++ 94 84,5 55,5 57,5 451,- Exquisit GS 81-1 -- 85 A+++ 94 84,5 56,0 57,5 451,- Mittlerer Verbrauch (98 Modelle): --- 83 A++ 147 --- --- --- 705,- Hoher Verbrauch: --- 80 A+ 197 --- --- --- 946,- Hersteller, Modell No-Frost (--/+) Nutz- volumen gesamt (Liter) EU- Label Strom Verbr, pro Jahr (kWh/a) Höhe (cm)1 Breite (cm)1 Tiefe (cm)1 Strom- kosten in 15 Jahren (€) Einbau-Unterbaugeräte Relativ sparsam: Gorenje FIU 6092 AW -- 86 A++ 143 82,0 60,0 55,0 686,- Liebherr SUIGN 1554-20 + 79 A++ 148 82,0 60,0 55,0 710,- Liebherr SUIG 1514-20 / UIG 1323 -- 95 A++ 148 82,0 60,0 55,0 710,- Miele F 31202 Ui / F 9122 Ui-2 -- 95 A++ 148 81,8 59,7 55,2 710,- Mittlerer Verbrauch (20 Modelle): --- 97 A+ 186 --- --- --- 892,- Hoher Verbrauch: --- 97 A+ 215 --- --- --- 1032,- Besonders sparsame Gefrierschränke Unterbaugeräte Standgeräte Einbaugeräte 10 (1) Einzelne Modelle mit abweichenden Maßen. (1) Einzelne Modelle mit abweichenden Maßen. (2) Besonders sparsame Geräte gibt es nur für die 88er Nische. Für alle anderen Nischenhöhen werden gegenwärtig nur Geräte der Effizi- enzklasse A++ und schlechter verkauft. Vgl. freistehende Gefrierschränke gleicher Größe auf Seite 9. Hersteller, Modell No-Frost (--/+) Nutz- volumen gesamt (Liter) EU- Label Strom Verbr, pro Jahr (kWh/a) Höhe (cm)1 Breite (cm)1 Tiefe (cm)1 Strom- kosten in 15 Jahren (€) Einbaugeräte 88er Nische 2 Besonders sparsam: Bosch GIV21AD40 -- 95 A+++ 104 87,4 55,8 54,5 499,- Neff GI1213D40 -- 95 A+++ 104 87,4 55,8 54,5 499,- Siemens GI21VAD40 -- 95 A+++ 104 87,4 55,8 54,5 499,- Relativ sparsam: PKM GS 83.4 -- 83 A++ 135 87,0 54,0 54,0 648,- Bomann GSE 335 -- 81 A++ 140 88,0 54,0 54,0 672,- Amica EGS 16173 / EGS 16183 -- 85 A++ 146 87,5 54,0 54,0 701,- Bosch GID18A30/Neff G5624X8/Siemens GI18DA30 -- 94 A++ 151 87,4 54,1 54,2 725,- Mittlerer Verbrauch (44 Modelle): --- 93 A++ 166 --- --- --- 798,- Hoher Verbrauch: --- 100 A+ 202 --- --- --- 970,- Einbaugeräte 140er - 178er Nische 2 Relativ sparsam: Severin GS8866 -- 155 A++ 168 143,0 55,0 58,0 806,- AEG ABE 81426 NC + 146 A++ 200 139,4 55,6 54,9 960,- Liebherr SIGN 2756 + 151 A++ 204 139,7 57,0 55,0 979,- Mittlerer Verbrauch (24 Modelle): --- 190 A++ 230 --- --- --- 1.106,- Hoher Verbrauch: --- 213 A++ 244 --- --- --- 1.171,- Hersteller, Modell No-Frost (--/+) Nutz- volumen gesamt (Liter) EU- Label Strom Verbr, pro Jahr (kWh/a) Höhe (cm)1 Breite (cm)1 Tiefe (cm)1 Strom- kosten in 15 Jahren (€) Ganz besonders sparsam: Liebherr GTP 2356 -- 200 A+++ 117 91,7 112,9 75,8 562,- Miele GT 5196 S + 200 A+++ 117 91,9 113,2 77,0 562,- Haier HCE221T -- 221 A+++ 119 85,6 105,5 74,5 571,- Siemens GC27MAW40 -- 212 A+++ 120 91,6 118,0 75,1 576,- Bauknecht GT 219 A3+/GTE 220 A3+/GTE 822 A+++ -- 215 A+++ 120 91,6 118,0 69,8 576,- Beko HS 222540 -- 220 A+++ 121 86,0 128,5 72,5 581,- AEG AHB92231LW / AHS9223CLW / AHS9223XLW -- 223 A+++ 122 86,8 120,1 66,8 586,- Beko HS 22340 -- 230 A+++ 124 86,0 110,1 72,5 595,- Liebherr GTP 2756 / Miele GT 5236 S -- 240 A+++ 127 91,7 128,5 75,8 610,- Bomann GT 359 -- 251 A+++ 129 85,0 111,5 69,6 619,- AEG AHB92631LW -- 257 A+++ 131 86,8 133,6 66,7 629,- Mittlerer Verbrauch (100 Modelle): --- 259 A++ 189 --- --- --- 906,- Hoher Verbrauch: --- 300 A++ 274 --- --- --- 1.315,- Besonders sparsame Gefrierschränke Besonders sparsame Gefriertruhen Einbaugeräte 150 - 400 Liter 11 (1) Einzelne Modelle mit abweichenden Maßen. (2) Die Schleudereffizienzklasse der Maschine wird nach der gemessenen Restfeuchte der Wäsche und nicht nach der Schleuderdrehzahl ermittelt. (1) Angaben bei Nutzung von 9 Litern extern vorgewärmtem Warmwasser mit 50°C aus Gasheizung mit 80 % Bereitstellungs-Wirkungsgrad. Bei Nutzung von solar erwärmtem Warmwasser sind die Kosten noch niedriger. Hersteller, Modell Wasch Vol. (kg) Schleuder Drehzahl (pro min) EU-Labell2 Wasser Verbr, pro Jahr (Liter/a) Kaltwasserbetrieb Warmwasserbetrieb1 En er gi e Sc hl eu de rn Strom Verbr, pro Jahr (kWh/a) Betriebs- kosten in 15 Jahren (€) Strom Verbr, pro Jahr (kWh/a) Gas Verbr, pro Jahr (kWh/a) Betriebs- kosten in 15 Jahren (€) Besonders sparsam: Bosch WAT28411 7,0 1397 A+++ B 8.800 122 1.364,- 42 100 1.093,- Siemens WM14T411 / WM14T411 7,0 1397 A+++ B 8.800 122 1.364,- 42 100 1.093,- Miele - WCR 870 WPS 9,0 1600 A+++ A 11.000 130 1.598,- 50 100 1.326,- Miele WMG 823 WPS 8,0 1600 A+++ A 9.900 176 1.721,- 96 100 1.449,- Besonders sparsam: Telefunken TFW0641FE5 8,0 1400 A+++ B 58 7.700 84,5 60,0 58,7 960,- Samsung WW7XJ5426DA (+1 weiter) 7,0 1400 A+++ B 102 7.400 85,0 60,0 55,0 1.144,- Samsung WW71J5436FW (+2 weitere) 7,0 1400 A+++ B 103 7.400 85,0 60,0 55,0 1.149,- Haier HW70-BP14636 7,0 1400 A+++ B 99 7.854 85,0 60,0 46,0 1.170,- Bauknecht WM AutoDos 8 ZEN 8,0 1400 A+++ B 98 8.500 85,0 59,5 61,0 1.223,- Samsung WW7AM642OQW (+3 weitere) 7,0 1400 A+++ B 122 7.400 85,0 60,0 55,0 1.240,- AEG L9FE86495 9,0 1400 A+++ B 65 10.499 85,0 60,0 63,9 1.241,- LG F 14U2 QCN2H / F14WM7TS2 7,0 1400 A+++ A 104 8.500 85,0 60,0 56,0 1.251,- Samsung WW80M642OPW (+19 weitere) 8,0 1400 A+++ A 116 8.100 85,0 60,0 55,0 1.274,- AEG L9FS96699 9,0 1600 A+++ A 76 10.499 85,0 60,0 66,0 1.294,- Bosch WAYH87W0 (+2 weitere) 8,0 1381 A+++ B 89 9.900 84,8 59,8 59,0 1.303,- Siemens WM4YH7W0 / WM14W59A 8,0 1400 A+++ B 89 9.900 84,5 60,0 59,0 1.303,- Bauknecht WM Move 814 ZEN 8,0 1400 A+++ A 118 8.500 85,0 59,5 61,0 1.319,- Mittlerer Verbrauch (791 Modelle): 8,0 --- A+++ --- 158 10.063 --- --- --- 1.649,- Hoher Verbrauch: 7,0 --- A --- 238 9.400 --- --- --- 1.974,- Hersteller. Modell Wasch Vol. (kg) Schleuder Drehzahl (pro min) EU-Label2 Strom Verbr. pro Jahr (kWh/a) Wasser Verbr. ro Jahr (Liter/a) Höhe (cm)1 Breite (cm)1 Tiefe (cm)1 Strom- und Wasser- kosten in 15 Jahren (€)En er gi e Sc hl eu de rn Besonders sparsam: Bauknecht WAT Prime 652 Z 6,0 1200 A+++ A 122 8.500 90,0 40,0 60,0 1.338,- Bauknecht WMT EcoStar 6Z BW 6,0 1200 A+++ A 122 8.500 90,0 40,0 60,0 1.338,- AEG L7TE74265 / L7TE84565 6,0 1500 A+++ A 122 8.990 89,0 40,0 60,0 1.381,- Bauknecht WAT Prime 652 PS 6,0 1200 A+++ B 137 8.500 90,0 40,0 60,0 1.410,- Privileg PWT E612531P (DE) 6,0 1200 A+++ B 137 8.500 90,0 40,0 60,0 1.410,- Mittlerer Verbrauch (78 Modelle): 7,0 --- A+++ --- 161 9.267 --- --- --- 1.592,- Hoher Verbrauch: 7,0 --- A+++ --- 175 9.990 --- --- --- 1.724,- Besonders sparsame Waschmaschinen mit Warmwasseranschluss Besonders sparsame Waschmaschinen ohne Warmwasseranschluss Frontlader 7 - 9 kg Toplader 6 - 7 kg Frontlader 7 - 9 kg 12 Hinweis zur Berechnung der Betriebskosten (1) Waschtrockner sind Waschmaschinen, die Wäsche auch trocknen. Die hier genannten Modelle können z.B. 6 kg Wäsche waschen und pro Trockengang 3 kg Wäsche trocknen. Nach dem Waschen muss man also zunächst die Hälfte der Wäsche entnehmen und die verbleibende Menge trocknen. Ist diese trocken, trocknet man die zweite Portion. Bei einigen Modellen kann man auch mehr als die Hälfte der Wäschemenge auf einmal trocknen, nur geht dies langsamer und führt zu höheren Verbräuchen, da die Belüftung der nassen Wäsche schlechter funktioniert. Das Trocknen erfolgt bei den beiden ganz besonders sparsamen Geräten mit einer Wärme- pumpe, sonst mit Wasser-Kondensationstechnik. Die erwärmte Trockenluft wird an einer gekühlten Fläche vorbeigeführt, an der der Wasserdampf auskondensiert und als Wasser abfließt. Zum Trocknen benötigen Geräte ohne Wärmepumpe also auch Kühlwasser. Waschtrockner sind gedacht für Kleinhaushalte, in denen kein separater Trockner aufgestellt werden kann und auch keine Möglichkeit zum Trocknen auf der Leine besteht. Hat man genügend Stellplatz, sind getrennte Geräte vorteilhafter. (2) Bauform: S - Standgeräte, U - Unterbaugeräte. (3) Einzelne Modelle mit abweichenden Maßen. Alle Volumina, Maße und Verbrauchsangaben sind Herstellerangaben. Bei den Kostenangaben sind als Strompreis 0,32 €/kWh, als Wasserpreis incl. Abwasser 5,90 €/m3 und als Gaspreis 0,075 €/kWh incl. MWSt zu Grunde gelegt. Die Strom- und ggf. Wasserkosten sind auf eine 15-jährige Nutzung ohne Einbeziehung von Preissteigerungen oder Zinsen hochgerechnet. Die Nutzung der Geräte ist entsprechend der europäischen Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie angenommen: Kühl- und Gefriergeräte werden durchgehend betrieben, Waschmaschinen 220 mal pro Jahr mit einem Programm-Mix, Wäschetrockner 160 mal pro Jahr mit dem Programm "Baumwolle schranktrocken", davon 4/7 der Nutzungen mit halber Beladung; Spülmaschinen laufen 280 mal pro Jahr im Standardprogramm. Waschtrockner ste- hen oft in Kleinhaushalten, wo sie selten genutzt werden. Um ihre Effizienz mit der von separaten Waschmaschinen und Trocknern vergleichen zu können, sind bei ihnen 200 Nutzungen im Waschprogramm "Baumwolle 60°" und im Trockenprogramm "Baumwolle schranktrocken" pro Jahr angenommen. In den Tabellen steht in der Regel das Modell mit den geringsten Betriebskosten für Strom und ggf. Wasser an erster Stelle. Modelle mit höheren Verbräuchen sind nachfolgend aufgeführt, auch wenn sie größer sind oder nur geringe Abweichungen aufweisen. Eventuelle weitere Kriterien sind in den Fußnoten genannt. Die Aufnahme in die Listen und die Reihenfolge der Nennung stellt keine anderweitige Qualitätsbeurteilung dar. Weitere Informationen über die Geräte erhalten Sie auf den Internet-Seiten der Hersteller (siehe S.16), beim Fachhandel, bei den Verbraucherzen- tralen, den Energieberatungsstellen der Städte, Gemeinden und Energieversorgern sowie in den Publikationen der Stiftung Warentest und Öko-Test. Eine umfassende Übersicht aller marktverfügbaren Geräte enthält die Internet-Datenbank www.spargeraete.de. Die Geräte lassen sich nach Bauart, Größe, Leistung, Ausstattungsmerkmalen und weiteren Kriterien filtern und nach Verbrauch oder Gesamtkosten über die Betriebsdauer sortieren. Hersteller, Modell (2) Bau- Form Wasch Vol. (kg) Trock. Vol. (kg) Schleuder Drehzahl (pro min) EU-Label Jährlicher Verbrauch Höhe (cm)3 Breite (cm)3 Tiefe (cm)3 Strom- und- Wasser- kosten in 15 Jah- ren (€)En er gi e W as ch en Strom Verbr. Wasch (kWh) Wasser Verbr. Wasch (Liter) Strom Verbr. Trock (kWh) Wasser Verbr. Trock (Liter) Besonders sparsam: AEG L99695HWD S 9,0 6,0 1600 A A 218 13800 516 0 87,0 60,0 63,9 4.744,- AEG L9WE95 Öko / L9WS99 Öko S 9,0 6,0 1600 A A 154 15600 574 400 87,0 60,0 63,9 4.910,- Bosch WVH 30590 U 7,0 4,0 1500 A A 140 10200 812 1200 85,0 60,0 59,0 5.578,- Blomberg WTFN 75140 S 7,0 5,0 1400 A A 160 9000 792 5400 84,0 60,0 54,0 5.844,- Miele WTF130 / WTH730 WPM S 7,0 4,0 1600 A A 186 10000 710 8000 85,0 59,6 63,7 5.894,- Samsung WD72J5A00AW S 7,0 4,0 1400 A A 182 8400 770 7000 85,0 60,0 60,0 5.932,- Zanussi ZWD71663W S 7,0 4,0 1600 A A 172 10600 780 6200 85,0 60,0 55,5 6.056,- Privileg PWWT X 75L6 DE S 7,0 5,0 1600 A A 182 11000 770 6000 85,0 59,5 54,0 6.074,- Bosch WVG30443 S 7,0 4,0 1500 A A 146 11600 806 9000 85,0 60,0 59,0 6.393,- Siemens WD15G443 S 7,0 4,0 1500 A A 146 11600 806 9000 85,0 60,0 59,0 6.393,- Mittlerer Verbrauch (82 Modelle): --- 8,0 5,0 --- A A 213 11190 882 8978 --- --- --- 7.042,- Hoher Verbrauch: --- 9,0 5,0 --- A A 234 11400 990 16600 --- --- --- 8.353,- Besonders sparsame Waschtrockner ohne Warmwasseranschluss1 Alle Bauformen https://www.spargeraete.de 13 (1) Einzelne Modelle mit abweichenden Maßen. (2) Einstufung als A+++ abweichend von EU-Richtlinie, da diese Gas- oder Solarnutzung nicht berücksichtigt. Daten der Gastrockner sind bei 1400 U/min geschleuderter Wäsche gemessen; bei nur 1.000 U/min ca 16 % höherer Verbrauch. Wäschetrockner Technologien Der Energieverbrauch beim Trocknen hängt von der Vorentwässerung der Wäsche durch Schleudern, der Trocken- technik und der Gerätegröße ab. Den geringsten Energieverbrauch haben Solar-, Gas- und Wärmepumpentrockner. Mehr als doppelt so viel Strom benötigen Abluft- oder Kondenstrockner ohne Wärmepumpe. Gar keinen Strom ver- braucht eine Wäscheleine im Garten oder auf dem Balkon. Vom Trocknen in der Wohnung muss dagegen abgeraten werden: hier drohen Schimmelbildung oder im Winter bei geöffnetem Fenster hohe Heizenergieverluste. Relativ sparsam: 6,0 B 305 --- --- --- --- 1.465,- Mittlerer Verbrauch (21 Modelle): 7,0 C 474 --- --- --- --- 2.273,- Hoher Verbrauch: 7,0 C 520 --- --- --- --- 2.496,- Relativ sparsam: 7,0 B 415 --- --- --- --- 1.990,- Mittlerer Verbrauch (89 Modelle): 8,0 B 535 --- --- --- --- 2.568,- Hoher Verbrauch: 10,0 B 670 --- --- --- --- 3.216,- Besonders sparsam (7 kg): Miele TDB 630 WP 7,0 A+++ 156 --- 85,0 59,6 63,6 749,- Beko DPU 7306 XE 7,0 A+++ 158 --- 82,0 59,5 59,8 758,- Bauknecht TK Plus 7A3 / TR Style 72A3 / TR Trend 72A3 7,0 A+++ 158 --- 85,5 59,6 65,9 760,- Privileg PWC 7A+++ 7,0 A+++ 158 --- 85,5 59,6 65,9 760,- Besonders sparsam (8 kg): Bosch WTY887W5 8,0 A+++ 158 --- 84,2 59,8 59,9 758,- Beko DE8635RX 8,0 A+++ 159 --- 84,6 59,5 60,9 763,- Grundig GTN 48271 GC 8,0 A+++ 159 --- 84,6 59,5 61,3 763,- LG RT 8DIH2 8,0 A+++ 159 --- 85,0 60,0 69,0 763,- Miele TKG 840 WP / TMM 843 WP (+3 weitere) 8,0 A+++ 169 --- 85,0 59,6 63,6 811,- Besonders sparsam (9 kg): Miele TWV680WP 9,0 A+++ 174 --- 85,0 59,6 64,3 835,- LG RT 9DIH2 9,0 A+++ 175 --- 85,0 60,0 69,0 840,- Siemens WT48Y7W4 9,0 A+++ 175 --- 84,2 59,8 59,9 840,- Bosch WTX87E40 / Siemens WT47XE40 (+2 weitere) 9,0 A+++ 193 --- 84,2 59,8 59,9 926,- Miele TCJ680WP / TCR860WP (+7 weitere) 9,0 A+++ 193 --- 85,0 59,6 63,6 926,- Mittlerer Verbrauch (395 Modelle, 7 - 9 kg): 8,0 A++ 209 --- --- --- --- 993,- Hoher Verbrauch: 7,0 A+ 277 --- --- --- --- 1.330,- Hersteller, Modell Trocken Volumen (kg) EU- Label Strom Verbr. pro Jahr (kWh/a) Gas Verbr. pro Jahr (kWh/a) Höhe (cm)1 Breite (cm)1 Tiefe (cm)1 Energie- kosten in 15 Jahren (€) Miele T8881 (in Kombination mit Solaranlage) 7,0 A+++ 2 95 --- 85,0 59,5 59,6 456,- Crosslee ECO 86A (Erdgas betrieben) 7,0 A+++ 2 34 261 85,0 59,6 58,0 449,- Crosslee ECO 43A (Erdgas betrieben) 7,0 A+++ 2 58 256 85,0 59,6 57,0 553,- Crosslee LPG 86A (Propangas betrieben) 7,0 A+++ 2 61 308 85,0 59,6 58,0 625,- Besonders sparsame Wäschetrockner - Trommeltrockner Alle Bauformen Solar- und Gastrockner Kondenstrockner mit Wärmepumpe 7 - 9 kg Kondenstrockner ohne Wärmepumpe Ablufttrockner (elektrisch) Den meisten Strom benötigen Wasch- und Spülmaschinen zum Aufheizen des Wassers. Ein großes Einsparpoten- tial ergibt sich daher, wenn man Geräte mit Kalt- und Warmwasseranschluss nutzt oder am Kaltwasser-Anschluss ein Warmwasser-Vormischgerät nachrüstet. Waschmaschinen mit Kalt- und Warmwasseranschluss sind auf Seite 11 separat ausgewiesen. Hinweise auf Hersteller von Vormischgeräten finden Sie auf Seite 15. Bei Spülmaschinen können viele Modelle an Warmwasser statt an Kaltwasser angeschlossen werden. Wie warm das Zulaufwasser bei einzelnen Geräten sein darf, ist in den Tabellen auf Seiten 14 und 15 angezeigt oder kann beim Hersteller erfragt werden. Eine Nutzung von Warmwasser ist zu empfehlen, wenn es aus Solaranlagen, Fernwärme oder ohne große Leitungsverluste aus einer modernen Zentralheizung kommt. (1) Bauform: S - Standgeräte, U - Unterbaugeräte, T - Teilintegrierte Geräte, V - Vollintegrierte Geräte. (2) Ohne Warmwasseranschluss. (3) Einzelne Modelle mit abweichenden Maßen. 14 Warmwasseranschluss für Waschmaschinen und Spülmaschinen Hersteller, Modell Bau- Form1 Volumen (Maßge- decke) EU-Label Strom Verbr.2 pro Jahr (kWh/a) Wasser Verbr. pro Jahr (Liter/a) Warm- wasser- anschl. max.(oC) Höhe (cm)3 Breite (cm)3 Tiefe (cm)3 Strom- und Wasser- kosten in 15 Jahren (€)En er gi e Tr oc kn en Besonders sparsam: V-Zug GS60SLZVI U 13 A+++ A 196 1.820 60 86,0 59,6 57,2 1.102,- Sharp QW-GT35F444I-DE S 14 A+++ A 189 2.520 60 84,5 59,6 59,8 1.130,- Miele G 6840 SCU / G 6820 SCU U 14 A+++ A 189 2.772 60 80,5 60,0 57,0 1.153,- Bosch SMS88TI36E / SMU88TS36E S/U 13 A+++ A 211 2.100 60 81,5 59,8 57,3 1.199,- Siemens SN278I36TE / SN478S36TE S/U 13 A+++ A 211 2.100 60 81,5 59,8 57,3 1.199,- Bosch SMS88UI36E S 13 A+++ A 211 2.156 60 84,5 60,0 60,0 1.204,- Siemens SN278I36UE / SN478S36UE S/U 13 A+++ A 211 2.156 60 84,5 60,0 60,0 1.204,- Miele G 7310 SC / G 7310 SCU U 14 A+++ A 208 2.492 60 84,5 60,0 60,0 1.219,- Miele G 7100 / G 7100 U U 14 A+++ A 210 2.492 60 80,5 60,0 57,0 1.229,- Miele G 7100 SC / G 7100 SCU U 14 A+++ A 213 2.492 60 84,5 60,0 60,0 1.243,- Miele G 6730 SCU / G 6730 SC U 14 A+++ A 213 2.716 60 84,5 59,8 60,0 1.263,- Sharp QW-GT34F463I / QW-T24F463W U 12 A+++ A 225 2.520 60 84,5 59,6 59,5 1.303,- Mittlerer Verbrauch (489 Modelle): --- 13 A++ A 256 2.737 --- --- --- --- 1.470,- Hoher Verbrauch: --- 13 A+ A 295 3.780 --- --- --- --- 1.751,- Hersteller, Modell Bau- Form1 Volumen (Maßge- decke) EU-Label Strom Verbr.2 pro Jahr (kWh/a) Wasser Verbr. pro Jahr (Liter/a) Warm- wasser- anschl. max.(oC) Höhe (cm)3 Breite (cm)3 Tiefe (cm)3 Strom- und Wasser- kosten in 15 Jahren (€)En er gi e Tr oc kn en Besonders sparsam: Siemens SX66V094EU V 13 A+++ A 194 1.960 60 86,5 60,0 55,0 1.105,- Miele G 6820 SCi/ G 6840 SCi (+10 weitere) T/V 14 A+++ A 189 2.772 60 81,0 60,0 57,0 1.153,- Bosch SBV88TX26E / SMV88TX36E T/V 13 A+++ A 211 2.100 60 86,5 59,8 55,0 1.199,- Neff S517T80X3E / S527T80X5E V 13 A+++ A 211 2.100 60 81,5 59,8 55,0 1.199,- Siemens SN578S36TE / SX678X36TE T/V 13 A+++ A 211 2.100 60 81,5 59,8 57,3 1.199,- Bosch SMI88US36E / SMV88UX36E T/V 13 A+++ A 211 2.156 60 81,5 59,8 57,3 1.204,- Siemens SN578S36UE / Neff S517U80X5E T/V 13 A+++ A 211 2.156 60 81,5 59,8 57,3 1.204,- Mittlerer Verbrauch (1048 Modelle): --- 13 A++ A 254 2.741 --- --- --- --- 1.461,- Hoher Verbrauch: --- 14 A+ A 299 3.780 --- --- --- --- 1.770,- Besonders sparsame Spülmaschinen - 60 cm breit Stand-/Unterbaugeräte Einbaugeräte 15 (1) Bauform: S - Standgeräte, U - Unterbaugeräte, T - Teilintegrierte Geräte, V - Vollintegrierte Geräte. (2) Ohne Warmwasseranschluss. (3) Einzelne Modelle mit abweichenden Maßen. Neues EU-Energielabel ab 2021 Das EU-Energieeffizienzlabel wird derzeit überarbeitet und ab dem 1. März 2021 müssen alle Haushaltsgeräte mit dem neuen Label gekennzeichnet sein. Was wird sich ändern? Die Effizienzklassen A+ bis A+++ entfallen und stattdessen wird das Label die Energieeffizienz- klassen A (beste) bis G (schlechteste) abbilden. Als wirkliche Neuerung wird das Energie-Etikett eines jeden Gerätes einen QR-Code enthalten. Scannt man diesen Code mit dem Smartphone, erhält man aus der europäischen Produktda- tenbank „EPREL“ zusätzliche Informationen zu dem Gerät. Die Webseite www.spargeraete.de wird im Vorfeld der Label-Einführung detailliert berichten. Hersteller, Modell Bau- Form1 Volumen (Maßge- decke) EU-Label Strom Verbr.2 pro Jahr (kWh/a) Wasser Verbr. pro Jahr (Liter/a) Warm- wasser- anschl. max.(oC) Höhe (cm)3 Breite (cm)3 Tiefe (cm)3 Strom- und Wasser- kosten in 15 Jahren (€)En er gi e Tr oc kn en Besonders sparsam: Miele G 4820 SCU U 9 A+++ A 176 2.436 60 81,0 44,8 57,0 1.060,- AEG EB63400 PW U 9 A+++ A 176 2.775 60 81,5 44,6 55,0 1.090,- Bomann GSP 854 U 10 A+++ A 188 2.240 60 84,5 44,8 61,0 1.101,- Exquisit EGSP 9025.1 / GSP 9510.1 U 10 A+++ A 188 2.240 60 81,5 45,0 57,0 1.101,- Hanseatic WQP8-T7636E / WQP12J7610D S/U 10 A+++ A 188 2.240 60 84,5 44,8 60,0 1.101,- Sharp QW-S 24 F 443 I-DE S 10 A+++ A 188 2.520 60 84,5 45,0 59,8 1.125,- Bauknecht BSFO 3O35 PF S 10 A+++ A 189 2.520 60 85,0 45,0 59,0 1.130,- Bosch SPU66TS01E (+2 weitere) S/U 10 A+++ A 188 2.660 60 81,5 44,8 57,3 1.138,- Siemens SR456S01TE (+2 weitere) S/U 10 A+++ A 188 2.660 60 81,5 44,8 57,3 1.138,- Mittlerer Verbrauch (145 Modelle): --- 9 A++ A 209 2.574 --- --- --- --- 1.233,- Hoher Verbrauch: --- 10 A+ A 237 3.640 --- --- --- --- 1.460,- Hersteller, Modell Bau- Form1 Volumen (Maßge- decke) EU-Label Strom Verbr.2 pro Jahr (kWh/a) Wasser Verbr. pro Jahr (Liter/a) Warm- wasser- anschl. max.(oC) Höhe (cm)3 Breite (cm)3 Tiefe (cm)3 Strom- und Wasser- kosten in 15 Jahren (€)En er gi e Tr oc kn en Besonders sparsam: Miele G 4820 SC / G 4880 SCVi (+2 weitere) T/V 9 A+++ A 176 2.436 60 81,0 44,8 60,0 1.060,- AEG FEE63400PM / FSE63400P T/V 9 A+++ A 176 2.775 60 81,8 44,6 57,0 1.090,- Exquisit EGSP 9510 E V 10 A+++ A 188 2.240 60 81,5 44,8 55,0 1.101,- Gorenje GV57210 V 10 A+++ A 188 2.240 60 81,8 44,8 62,0 1.101,- Hanseatic WQP8-J7710 / WQP8-J7714D T/V 10 A+++ A 188 2.240 60 81,5 44,8 55,0 1.101,- VonReiter VREGSP 45210E V 10 A+++ A 188 2.240 60 81,5 44,8 55,0 1.101,- Sharp QW-GS53I443X-DE V 10 A+++ A 188 2.520 60 82,0 45,0 55,0 1.125,- Bosch SPI66TS00D / SPV66TX00D T/V 10 A+++ A 188 2.660 60 81,5 44,8 57,3 1.138,- Gaggenau DF250141 V 10 A+++ A 188 2.660 60 81,5 44,8 55,0 1.138,- Neff S486T60S1E / S586T60X1E T/V 10 A+++ A 188 2.660 60 81,5 44,8 57,3 1.138,- Siemens SR556S00TD / SR656X00TD T/V 10 A+++ A 188 2.660 60 81,5 44,8 55,0 1.138,- Mittlerer Verbrauch (239 Modelle): --- 9 A++ A 210 2.582 --- --- --- --- 1.237,- Hoher Verbrauch: --- 10 A+ A 237 3.640 --- --- --- --- 1.460,- Besonders sparsame Spülmaschinen - 45 cm breit Einbaugeräte Stand-/Unterbaugeräte https://www.spargeraete.de Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart 0711 126-0 0711 126-2881 poststelle@um.bwl.de www.um.baden-wuerttemberg.de IMPRESSUM WIR DANKEN UNSEREN FÖRDERERN 2019/20 ASUE - Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V., Berlin www.asue.de EWS - Elektrizitätswerke Schönau Vertriebs GmbH www.ews-schoenau.de Bund der Energieverbraucher e.V., Unkel www.energieverbraucher.de Stadt Frankfurt am Main, Energiereferat www.energiereferat.stadt-frankfurt.de Behörde für Umwelt und Energie, Hamburg www.hamburg.de/bue Bösmann Medien und Druck GmbH & Co. KG www.boesmann.de Autor und Herausgeber der Originalausgabe Büro Ö-quadrat GmbH, Dr. Sebastian Albert-Seifried Turnseestraße 44, 79102 Freiburg E-Mail: sas@oe2.de, www.oe2.de Herausgeber eventueller Nachdrucke Siehe jeweilige Titelseite. Datengrundlage Haushaltsgeräte-Datenbank der Büro Ö-quadrat GmbH 10/2019. Die Datenbank und die Broschüre wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Für Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten wird jedoch keine Gewähr übernommen. Copyright Diese Broschüre ist im Interesse weiterer Verbreitung zum unveränderten Nachdruck und zur kostenlosen Verteilung durch Dritte freigegeben. Die Entnahme von Daten zur Erstellung eigener Druckwerke oder Datenban- ken und die Einstellung der Broschüre oder von Teilen daraus ins Internet ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Büro Ö-quadrat zulässig. Gedruckte Ex- emplare, Druckvorlagen, Satzdateien und PDF-Dateien sind bei Büro Ö-quadrat in Freiburg erhältlich. 16 http://www.asue.de http://www.ews-schoenau.de http://www.energieverbraucher.de http://www.energiereferat.stadt-frankfurt.de http://www.hamburg.de/bue http://www.boesmann.de Energie-Effizienz und "EU-Energielabel" Kühlschränke ohne Gefrierfach Unterbaugeräte (85 cm hoch) Standgeräte (140 - 200 cm) Kühlschränke ohne Gefrierfach Einbaugeräte Kühlschränke mit (*/***)-Gefrierfach (-18°C) Unterbaugeräte Standgeräte (140 - 200 cm) Wieviel Sterne wofür? Einbau oder nicht? Kühlschränke mit (*/***)-Gefrierfach (-18°C) Einbaugeräte Kühl-Gefrier-Kombinationen Standgeräte Abtauen, No-Frost oder Low-Frost Kühl-Gefrier-Kombinationen Einbaugeräte 1 FCKW und FKW Gefrierschränke Unterbaugeräte Standgeräte Einbaugeräte Gefrierschränke Einbaugeräte Gefriertruhen 150 - 400 Liter Waschmaschinen mit Warmwasseranschluss Frontlader 7 - 9 kg Waschmaschinen ohne Warmwasseranschluss Toplader 6 - 7 kg Frontlader 7 - 9 kg Waschtrockner ohne Warmwasseranschluss1 Alle Bauformen Hinweis zur Berechnung der Betriebskosten Wäschetrockner - Trommeltrockner Alle Bauformen Kondenstrockner mit Wärmepumpe 7 - 9 kg Kondenstrockner ohne Wärmepumpe Ablufttrockner (elektrisch) Wäschetrockner Technologien Spülmaschinen - 60 cm breit Stand-/Unterbaugeräte Einbaugeräte Warmwasseranschluss für Waschmaschinen und Spülmaschinen Spülmaschinen - 45 cm breit Stand-/Unterbaugeräte Einbaugeräte Neues EU-Energielabel ab 2021 Wir danken unseren Förderern 2019/20 Impressum[mehr]

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              G em ei n d e B a in d t V o rh a b en b ez o g en er B e b a u u n g sp la n " R ei th a lle " u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 26.10.2022 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zulässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 10 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 15 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 16 6 Hinweise und Zeichenerklärung 17 7 Satzung 25 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 27 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 35 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 66 11 Begründung – Sonstiges 67 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 70 13 Begründung – Bilddokumentation 71 14 Verfahrensvermerke 72 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBI. I S. 674) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. S. 2022 S.1, 4) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3908) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 4 Reithalle 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zu- lässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 2.1 "Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung ("Reithalle")"; der gekennzeichnete Bereich dient grund- sätzlich der Unterbringung von Gebäuden und Anlagen der "Reit- halle". Zulässig sind: − eine Reithalle für Reitstunden, Training, Lehrgänge, Turnierver- anstaltungen, Pferdeschauen − ein Sozialtrakt mit Schulungs- sowie Aufenthaltsraum für Theo- rieunterricht, Ausschusssitzungen, Jahreshauptversammlung, sonstige Vereinsveranstaltungen, WC, Umkleide, Lager- und Technikraum für den Betrieb der Reithalle − ein Vereinsheim "Reiterstüble" mit kleiner Küchenzeile, integriert in den Aufenthaltsraum zur ausschließlichen Nutzung durch den Verein (eine öffentliche, gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig) − Pferdevorbereitungs- und Lagerflächen − Parkplatz- und Zufahrtsflächen (siehe Planzeichnung) 2.2 GR .... m² Maximal zulässige Grundfläche bezogen auf die überbaubare Grundstücksfläche. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) bis zu einer Grundflächenzahl von 0,90, überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt genannten Überschreitung ausschließlich um Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 5 nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versie- gelte Zufahrten handelt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN; die Höhe sämtlicher Bauteile von Gebäuden (mit Ausnahme von untergeord- neten Bauteilen, wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Lüftungsanla- gen etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe siehe Planzeichnung) 2.5 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 Bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksfläche Im Geltungsbereich sind außer den unter "Für die Bebauung vorge- sehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung ("Reithalle")" genannten Nutzungen auch untergeordnete Nebenanlagen und Ein- richtungen, die dem Nutzungszweck des Vorhabens dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen, zulässig (z.B. Terrassen, Stell- plätze, Zufahrten, Wege). Diese Anlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.7 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Auf der für die Bebauung vorgesehenen Fläche ist Niederschlags- wasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächen- versickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Versickerung von Niederschlagswasser über Sickerschächte ist nicht zulässig. Die Ab- leitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu be- schränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 6 Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoffbeschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 6,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es ist eine Beleuchtungsstärke von max. 10 Lux (Beleuchtungsstärke von Parkplätzen) und eine Farbtemperatur von max. 3000 Kelvin zu- lässig. Flutlichtanlagen sind unzulässig. Es sind nur Photovoltaikmodule zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.9 Bodenbeläge auf den für die Bebauung vorgese- henen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.10 Zu pflanzender Baum, variabler Standort innerhalb des Geltungs- bereiches; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 7 "Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förderung der Biodiversität" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu er- setzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb des Gel- tungsbereiches; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förderung der Biodiversität" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Pflanzungen im Gel- tungsbereich des vorha- benbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förde- rung der Biodiversität Pflanzungen: − Für die Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 8 Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 9 2.13 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Vorhaben- und Er- schließungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reithalle" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 10 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsmaßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ausgleichsflächen/-maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsflächen/-maßnahmen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 175/8, 188 (Teilflächen) und 376 der Gemarkung Baindt. Der Planung werden von den Maßnahmen 64.684 Ökopunkte zugeordnet (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Gesamtkonzept handelt, das im Rahmen der Planung erarbeitet wurde. Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Ökopunkte kann sich im Laufe des wei- teren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungsbeschluss fest- gesetzt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 11 Planskizze Fl.-Nrn. 185/8 und 188 (Teilflächen) Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Lage der Ausgleichsflächen/-maßnahmen Ausganszustand: – Grünland, Rasenreitplatz Maßnahmen: – Pflanzung von Einzelbäumen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 12 – Extensivierung des Grünlandes zur Entwicklung einer artenreichen Fettwiese auf Fl.-Nr. 185/8 Herstellung: Gehölzpflanzungen – Ausschließliche Verwendung von Arten der Pflanzliste unter Ziffer 2.12 – Zur Erhöhung der Artenvielfalt sind mindestens drei verschiedene Baumar- ten zu pflanzen Grünlandextensivierung – Das Grünland ist in den ersten 5 Jahren durch 3 bis 4-schürige Mahd aus- zuhagern. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzen- schutzmittel ist zu verzichten. Entwicklung/Pflege: Gehölzpflanzungen – Abgehende Gehölze sind durch eine Neupflanzung zu ersetzen Grünlandextensivierung – Nach Ablauf der ersten 5 Jahre ist das Grünland durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzich- ten. Mögliche Anpassungen: – Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. Planskizze Fl.-Nr. 376 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 13 Ausganszustand: – Acker Maßnahmen: – Umwandlung von Acker in artenreiches Intensivgrünland – Entwicklung einer Hochstaudenflur – Pflanzung einer naturnahen Feldhecke Herstellung: Umwandlung Acker in Grünland – Zur Etablierung von Grünland ist bevorzugt die Methode der Mahdgutüber- tragung von lokalen Spenderflächen anzuwenden. Hierbei ist eine der bei- den nachfolgenden Varianten anzuwenden: – 1. Sofern im gleichen Naturraum der Ausgleichsflächen geeignete Spenderflächen vorhanden sind, kann eine Mahdgutübertra- gung durchgeführt werden. Die Abstimmung geeigneter Spen- derflächen ist mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landrats- amt Ravensburg durchzuführen. Sofern geeignete Spenderflä- chen kleiner als die Ausgleichsflächen ausfallen, ist die Mahd- gutübertragung so oft durchzuführen, bis die gesamten Aus- gleichsflächen mit dem zu übertragenden Mahdgut abgedeckt wurden. 2. Sollte keine Mahdgutübertragung möglich sein, ist in begründe- ten Fällen das Verwenden von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 20 verschiedenen krautigen Pflanzenarten (Ein- jährige, Zweijährige, Gräser) zulässig. Voraussetzung für die Ver- wendung von autochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Po- sitivliste für das Ursprungsgebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Entwicklung Hochstaudenflur – Einsaat von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 15 verschie- denen krautigen Pflanzenarten. Voraussetzung für die Verwendung von au- tochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungs- gebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Natur- schutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Pflanzung Feldhecke – Pflanzung standortheimischer Sträucher (dreireihig) in einer angemessenen Durchmischung. – Zwischen den Reihen und den zu pflanzenden Sträuchern innerhalb einer Reihe ist ein Pflanzabstand von 1 m einzuhalten. Die Anordnung der zu pflanzenden Sträucher kann dabei zur Erreichung eines naturnahen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 14 Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struktur abweichen. Aus Grün- den der Artenvielfalt sind mindestens acht verschiedene Straucharten in ei- nem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze müs- sen gemäß Herkunftsnachweis gebietsheimisch sein. Entwicklung/Pflege: Umwandlung Acker in Grünland – Das Grünland ist durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd- Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Entwicklung Hochstaudenflur – Die Hochstaudenflur ist durch einmalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt ist im Herbst durchzuführen (frühestens Mitte Oktober). Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Pflanzung Feldhecke – Die zu bepflanzende Fläche der Feldhecke ist in fünf etwa gleichgroße Ab- schnitte einzuteilen. Erstmalig nach 10 Jahren sind diese Abschnitte jähr- lich abwechselnd durch Auf-den-Stock-setzen zu pflegen. – Einzelne Gehölze können als Überhälter von der Pflege ausgenommen wer- den. – Totholz ist wo immer möglich in der Fläche zu belassen. Mögliche Anpassungen: – Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 15 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Materialien für die Dachdeckung Als Dachdeckung für das Dach des Hauptgebäudes sind alle Materi- alien mit Ausnahme von blanken Metalloberflächen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflä- chen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 16 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches"; die Beschriftung in der Planzeichnung liegt außer- halb der Risikoflächen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 17 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeterhö- henschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 6.5 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 6.6 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie und Geothermie wer- den empfohlen. Gärtenflächen sollten möglichst durchgängig mit heimischen und standortgerechten Pflanzen begrünt sein. Eine Dachbegrünung bei Dächern mit einer Dachneigung bis 15 ° und/oder eine Fassaden- begrünung wird empfohlen. 6.7 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Gartenflächen 459.000 459.500 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 18 Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auffang- becken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser ge- füllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung so- wie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.8 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Flä- che entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzen- schutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.9 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vögeln erfolgen (siehe auch Punkt "Vorhandene Gehölze" unten). − Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fach- gutachten vom 17.06.2021. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 19 6.10 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft; Aus- gleichsfläche/Ausgleichsmaßnahme; außerhalb des Geltungsbe- reiches, Beschreibung der Maßnahme siehe Kapitel 3 "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)" (siehe Plan- zeichnung) 6.11 Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. − Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wagenstedter Schnapspflaume. 6.12 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 20 Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen". http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA- RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz-beim-Bauen.pdf Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bo- denhorizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Unter- grundmaterial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinan- der zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwurzelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wiederverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden mög- lichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wie- derherstellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 21 Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Erstein- saat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.13 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Un- ternehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.14 Grundwasser und Drainagen Grundwasser darf nicht abgeleitet werden. Drainagenwässer dürfen nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. 6.15 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.16 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 22 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverord- nung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit zu Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen ist ein zwei- ter baulicher Rettungsweg herzustellen, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.17 Überflutungsschutz Unter anderem bei Starkregen kann es aus verschiedenen Gründen (Kanalüberlastung, Oberflächenabflüsse an Hanglagen, etc.) zu wild abfließenden Oberflächenabflüssen kommen. Um Überflutun- gen von Gebäuden zu vermeiden bzw. das Überflutungsrisiko zu re- duzieren sind entsprechende (Schutz-)Vorkehrungen zu treffen. Ins- besondere ist auf die Höhenlage der Lichtschächte, Lichthöfe und des Einstiegs der Kellertreppen o. Ä. zu achten. Sie sollten so hoch liegen, dass kein Wasser zufließen kann. Maßnahmen zur Verbes- serung des Überflutungsschutzes sind auch in die Gartengestaltung integrierbar. Bei der Gartenanlage ist darauf zu achten, dass das Wasser weg von kritischen (Gebäude-)Stellen fließt. Obige Anre- gungen gelten insbesondere für Tiefgaragenzufahrten und für Grundstücke in oder unterhalb von Hanglagen oder in Senken. Lichthöfe unterhalb von Dachrinnen sind potenzielle Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 23 Überflutungsrisiken – Dachrinnen können überlaufen. Es wird auf die Vorgaben des § 78b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verwiesen. 6.18 Denkmalschutz Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologi- sche Funde (bspw. Steinwerkzeuge, Keramikreste, Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (bspw. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen) entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 Denkmalschutzgesetzes (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) oder der Gemeinde anzuzeigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen, so- fern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumenta- tion und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des DSchG). Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festge- stellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu be- nachrichtigen. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. 6.19 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Juni 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich Hasenweiler-Schotter unbe- kannter Mächtigkeit. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 24 Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planun- gen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshori- zonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objekt- bezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkeller- ten Gebäuden angelegt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 25 7 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBI. I S. 674), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauord- nung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. S. 2022 S.1, 4), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.11.2022 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Reithalle" und der örtlichen Bau- vorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischen Teil vom 26.10.2022. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 26.10.2022 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom April 2022. Zum Vorhaben- und Erschließungsplan gehören die Pläne Nr. 1 (Reithalle Baindt Stand 2022-04), Nr. 2 (Reithalle_2022-04 Gastro), Nr. 3 (Ansicht: Reithalle_2022-04 Ost-West) sowie Nr. 4 (An- sicht: Reithalle_2022-04 Sued-Nord). Außerdem werden jene Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Fassung vom April 2022. Be- standteil der Satzung, die die Grundzüge, das heißt die Grund- und Umrisse, die Dachform (einschließlich Dachneigung), die Gebäudehöhen des Vorhabens, die Fassadengestaltung und -gliederung in den wesentli- chen Zügen abbilden. Die bestehende Differenz zwischen der im Bebauungsplan festgesetzten Höhen und der Höhen aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan dient als Puffer für etwaige Messungenauigkeiten bzw. nicht zu vermeidende Abweichungen im Rahmen der Bauausführung. Die bestehende Differenz zwischen der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und der Situierung der Gebäude im Vorhaben- und Erschließungs- plan dient als Puffer für spätere Anpassungen der Gebäudesituierung im Rahmen der Bauausführung. Inhalte, die Details u.a. der inneren Raumaufteilung und der Gliederung der Fassade betreffen, werden nicht zum Bestandteil der Satzung. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Be- gründung vom 26.10.2022 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 26 § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000 ,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vor- schriften − zu Materialien für die Dachdeckung − zu Farben nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 27 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1.1 Allgemeine Angaben 8.1.2 Zusammenfassung 8.1.2.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 8.1.3 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 8.1.3.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich etwa 500 m westlich der Gemeinde Baindt auf freier, landwirtschaftlich geprägter Fläche. Südlich sowie östlich des Plangebiets befinden sich ein Sand- bzw. Rasenplatz, die ebenfalls zum Reitverein gehören. Nördlich der geplanten Reithalle befindet sich in etwa 300 m Entfernung der Sulzmoosbach. 8.1.3.2 Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie 8.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. 8.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. 8.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist keine Steigung auf. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. 8.2.2 Erfordernis der Planung 8.2.2.1 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Schaffung der Voraussetzung zur Errichtung einer Reithalle. Auf der dafür vorgesehenen Fläche soll die planungsrechtliche Art der Nutzung "Reithalle" zulässig sein. Auf dem Gelände des Reitvereins Baindt existieren bereits ein Sand- und ein Rasenplatz. Durch die geplante Reithalle soll ein witterungsunabhängiger Trai- ningsplatz geschaffen werden. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorha- bens herzustellen, ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Planungen des beauftragten Planers sind soweit fortgeschritten, dass ein Vorhaben- und Erschließungsplan vorhanden ist. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungs- plan. Es wird bewusst ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, um Baurecht nur für den Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 28 Vorhabenträger und nur für dieses konkrete Vorhaben entstehen zu lassen. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben 8.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 29 dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − 5.1.3 Zum Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen vor anderen Nutzungsarten oder Flächeninanspruchnahmen wer- den in den Regionalplänen Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und Schutzbe- dürftige Bereiche ausgewiesen. Sie konkretisieren und ergänzen die überregi- onal bedeutsamen naturnahen Landschaftsräume im Freiraumverbund. − Regionale Grünzüge sind größere zusammenhängende Freiräume für unter- schiedliche ökologische Funktionen, für naturschonende, nachhaltige Nutzun- gen oder für die Erholung; sie sollen von Besiedlung und anderen funktions- widrigen Nutzungen freigehalten werden. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. 8.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 30 Entwicklungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu konzentrieren. − − 2.2.3 /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.- (Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meß- kirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Weingarten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. − 3.2.2/Raumnut- zungskarte Regionaler Grünzug. Regionale Grünzüge (regionale Freihalteflächen) sind von Bebauung freizuhalten. […] 8.2.3.3 Die Planung steht in teilweisem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Das geplante Vorhaben liegt gemäß des rechtsverbindlichen Regionalplanes Bodensee-Oberschwa- ben 1996 innerhalb eines regionalen Grünzuges (Plansatz 3.2.2 Regionalplan Bodensee-Ober- schwaben) außerdem ist das "Anbindegebot" (Plansatz 3.1.9 LEP 2002) nicht gegeben. Somit stehen der Planung derzeit Ziele der Raumordnung entgegen. 8.2.3.4 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Von einem solchen Ziel kann nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG auf Antrag abge- wichen werden. Am 15.11.2017 wurde ein Antrag auf Zielabweichung mit den Planunterlagen beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Erforderlichkeit der Zielabweichnung begrün- det sich im öffentlichen Interesse am Bau der Reithalle sowie der Realisierbarkeit am geplanten Standort unter raumordnerischen Aspekten. Der Gemeinderat beschloss am 06.02.2018 das Ziel- abweichungsverfahren ruhen zu lassen, um die Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Ober- schwaben abzuwarten. Am 07.05.2019 nahm der Gemeinderat nach einer Besprechung der Ver- waltung im Regierungspräsidium Tübingen das Zielabweichungsverfahren wieder auf. Ein Abwar- ten auf die Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben kam für die Gemeinde nicht mehr in Betracht, da auf Grund von zahlreichen Konfliktlagen nicht absehbar war, wann der Regionalplan im Zuge der Fortschreibung geändert wird. Infolge des Zielabweichungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG mit Anträgen vom 15.11.2017, 15.02.2018 und 18.12.2019 und dem Entscheid des Regierungsrpräsidiums Tübingen vom 03.12.2020 ist eine Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 31 Abweichung von dem Ziel des regionalen Grünzuges sowie des Anbindegebots, unter Berücksichti- gung der im Entscheid dargestellen Maßgaben, zulässig. 8.2.3.5 Andere Vorbehalts- oder Schutzgebiete sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 8.2.3.6 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplante Fläche wird hierin als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Ände- rung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) und wird durch den Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental durchgeführt. 8.2.3.7 Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich kei- ne konkreten Aussagen. 8.2.3.8 Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 8.2.4.1 Im Zuge des Zielabweichungsverfahrens wurden alternative Standorte geprüft. Die Prüfung ergab, dass sich andere Standorte nicht für die Umsetzung der Reithalle eignen. Die geplante Reithalle ist nur in direkter Angrenzung an den bestehenden Sand- und Rasenplatz des Reitvereins sinnvoll. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, einen witterungsunabhängigen Trainingsplatz zu schaf- fen sowie einen Aufenthaltsraum mit Küche und Lagerflächen in direkter Umgebung der Anlagen des Reitvereins zu errichten. 8.2.4.2 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungstermines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Nähe zum FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" sowie auf die allgemeinen planungsrechtlichen Belange im Bebauungsplanverfahren sowie im Parallelver- fahren der Flächennutzungsplanänderung hingewiesen. 8.2.4.3 Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB wurde von der Verwaltung geprüft. Da die Nähe der geplanten Reithalle zu den übrigen Plätzen und Einrichtungen des Reitvereins essenziell ist, stellen andere Standorte keine Alternative zur Planung dar. 8.2.4.4 Die Systematik des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entspricht in Verbindung mit dem Vorha- ben- und Erschließungsplan den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Be- reich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 32 geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). 8.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des vorhabenbezogenen Bebauungsplans leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 8.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angelehnt. Durch die Festsetzung des Nutzungszweckes "Reithalle" soll eine dem Allge- meinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgegeben werden. Die Definition der Art der Nutzung erfolgt nicht auf der Grundlage des § 9 BauGB in Verbindung mit den Vorschriften der Baunut- zungsverordnung (BauNVO), sondern als andere Bestimmung zur Zulässigkeit des Vorhabens (§ 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Diese Vorgehensweise macht es möglich, dass die Festsetzungen sehr stark auf das konkrete Vorhaben zugeschnitten werden. Hierdurch wird auch der erforderliche fachliche Prüfungs- und Abstimmungsaufwand erheblich reduziert. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orien- tiert sich an der Systematik der Zulässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO werden die Zulässigkeiten anhand einer Positivliste definiert. Diese Liste regelt die Zuläs- sigkeiten innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschlie- ßend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehrschluss nicht zulässig. Die Reithalle soll als Raum für Reit- und Trainingsstunden, Lehrgänge, Turnierveranstaltungen so- wie Pferdeschauen dienen. Der "Sozialbereich" wird in Schulungsraum, Aufenthaltsraum, Lager- und Technikraum, WC sowie Flur unterteilt. Im Aufenthaltsraum werden das Vereinsheim mit klei- ner Küchenzeile untergebracht, das ausschließlich zur Nutzung durch den Verein zulässig ist. Eine gewerbliche Nutzung des Vereinsheims ist nicht zulässig. Der Schulungs- sowie Aufenthaltsraum wird für Theorieunterricht, Ausschusssitzungen, Jahreshauptversammlungen und weitere Vereins- veranstaltungen wie Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern genutzt werden. Außerhalb der Reithalle sollen Pferdevorbereitungs- und Lagerflächen zulässig sein. Des Weiteren sind Parkplatz- und Zu- fahrtsflächen zulässig, die für den Betrieb der Reithalle sowie Veranstaltungen notwendig sind. 8.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer maximal zulässigen Grundfläche bezogenen auf die überbaubare Grundstücksfläche sowie den Gesamtbaukörper (Hauptgebäude) wird eine von der Grundstücks- größe unabhängige Zielvorgabe getroffen und die mögliche Versiegelung auf das im Vorhaben- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 33 und Erschließungsplan dargestellte Maß beschränkt. Das Vorhandensein eines konkreten Bau- vorhabens lässt diese eindeutige Regelung zu. Durch die Festsetzung der maximal zulässigen Grundfläche kann die mögliche Versiegelung am exaktesten beschrieben werden. Der angege- bene Wert von 1.800 m² ist notwendig damit für den geplanten Hauptbaukörper ausreichend Raum geschaffen werden kann. Die theoretisch mögliche Festsetzung einer Grundflächenzahl würde dem bereits vorhandenen Detailierungsgrad des Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht gerecht werden. − Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für den begrenzten Bereich der Planung nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Ter- rassen, etc.). Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Park- plätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu opti- mieren. Die Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche bis 0,90 ist verträglich, da der überplante Bereich lediglich einen Teil des Gesamtgebietes des Reitvereins Baindt darstellt. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NHN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung des geplanten Vorhabens. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Der erzielbare Rauminhalt des Gebäudes wird auf ein konkretes und den Erfordernissen der Nutzung als Reithalle entsprechen- des Maß festgesetzt. 8.2.5.3 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der zulässigen Grundfläche geringfügig hinausgehen, sich aber eng am Vorhaben- und Erschließungsplan orientieren. Eine über die im Vorhaben- und Erschließungs- plan dargestellte hinausgehende Bebauung des Plangebietes mit Hauptgebäuden ist durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen nicht möglich. 8.2.5.4 Für den überplanten Bereich wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche verbindlich geregelt. Außerhalb des Geltungsbereiches sind lediglich Nut- zungen, die dem Nutzungszweck des Vorhabens dienen und die seiner Eigenart nicht widerspre- chen, zulässig. 8.2.6 Infrastruktur 8.2.6.1 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 8.2.6.2 Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 34 8.2.7 Verkehrsanbindung 8.2.7.1 Das auszuweisende Baugebiet ist ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über den südlich verlaufenden Feldweg besteht eine Anbindung an die Kreisstraße K 7951. Der Feldweg, der das Plangebiet an die K 7951 anbindet, hat eine Breite von ca. 3 m und ist bis zur benachbarten land- wirtschaftlichen Hofstelle asphaltiert. Es handelt sich um einen öffentlichen Weg, der so ausgebaut ist, dass auch schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge darauf fahren können. Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin des Weges und auch für die Räumpflicht zuständig. Abwasser und Wasser liegen auf dem Flst. 188, an das auch die Landwirtschaft anschließt. 8.2.7.2 Die innere Erschließung des überplanten Bereiches erfolgt über eine bestehende Zufahrt zum süd- lich verlaufenden Feldweg. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 35 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes "Reithalle" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1.1 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Sondergebiet "Reithalle" südwestlich der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 9.1.1.2 Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland südwestlich der Gemeinde Baindt. Das überplante Gebiet befindet sich angegliedert an die bestehenden Reitplätze des Reitvereins, westlich der Kreis- straße K 7951, südlich des Sulzmoosbaches sowie nördlich der Schachener Straße. 9.1.1.3 Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt als Flä- chen für die Landwirtschaft dargestellt. Der in den Flächennutzungsplan integrierte und in Überar- beitung befindliche Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Gemäß des rechtsverbindlichen Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben 1996 liegt das Vorhaben innerhalb eines regionalen Grünzuges (Z); ein Zielabweichungsverfahren wurde jedoch genehmigt (siehe auch 8.1.2.1). Der gewählte Standort ist aufgrund der angrenzenden Nutzung durch den Reitverein, sowie wegen der ebenen Lage und der Entfernung zu schützenswerter (Wohn-)Bebau- ung für ein Sondergebiet "Reithalle" in hinreichendem Maß geeignet. 9.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung und zum Betrieb einer Reithalle. 9.1.1.5 Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzungen des Sondergebietes "Reit- halle" mit einer maximal zulässigen Grundfläche (GR) von 1.800 m², einer maximalen Gebäude- höhe von etwa 8,8 m und Pflanzgeboten. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften wer- den die Materialen für die Dachedeckung sowie die Farben geregelt. Als Dachform wird das Sattel- dach mit einer Dachneigung von 15 ° vorgegeben. 9.1.1.6 Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts geht zur Betrach- tung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete, Landschaftsbild und Mensch über das Plan- gebiet hinaus. Für die Bereiche Arten/Lebensräume, Boden/Geologie, Wasser und Wasserwirt- schaft, Klima, Kulturgüter und Erneubare Energienist das Plangebiet als Untersuchungsraum Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 36 ausreichend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der daraus resultierenden Trennwirkung. 9.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 0,34 ha, welche vollständig als Sondergebiet "Reithalle" ausgewiesen werden. 9.1.1.8 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 64.684 Ökopunkten erfolgt über den Erwerb von Ökopunkten. 9.1.1.9 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 64.684 Ökopunkten erfolgt vollständig auf externen Flächen der Gemarkung Baindt (Fl.-Nrn. 175/8, 188 (Teilflächen) und 376). 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.2.1 Regionalplan: Nach dem Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben 1996 liegt das Plangebiet innerhalb eines regionalen Grünzuges (Z). Dieser Bereich ist gemäß Plansatz 3.2.2 von Bebauung freizuhal- ten. Damit steht dem Bau der Reithalle ein Ziel der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB entge- gen. Von einem Ziel der Raumordnung kann im Einzelfall nach § 24 Satz 1 LplG abgewichen wer- den, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grund- züge der Planung nicht berührt werden. Infolge des Zielabweichungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG mit Anträgen vom 15.11.2017, 15.02.2018 und 18.12.2019 und dem Entscheid des Regierungsrpräsidiums Tübin- gen vom 03.12.2020 ist eine Abweichung von dem Ziel des regionalen Grünzuges, unter Berück- sichtigung der im Entscheid dargestellen Maßgaben, zulässig. Im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans ist vorgesehen, den Regionalen Grünzug für den besagten Bereich etwas zurückzunehmen, sodass keine in Aufstellung befindlichen Ziele der Raum- ordnung betroffen sind. 9.1.2.2 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 11.12.2004, in Teilen ergänzte Fassung vom 01.12.2012): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverband Mitt- leres Schussental als "Flächen für die Landwirtschaft" dargestellt. Da die im Bebauungsplan ge- troffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennut- zungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 37 Der in den Flächennutzungsplan integrierte und in Überarbeitung befindliche Landschaftsplan (Fas- sung von 1991) trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. 9.1.2.3 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nördlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 165 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Bei dem FFH- Gebiet handelt es sich um ein Mosaik aus einem zusammenhängenden Fließgewässersystem mit naturnahen und ausgebauten Bach- und Flußabschnitten, Waldmeister-Buchenwald, naturnahem Schlucht- und Hangmischwald, unterschiedl. Grünlandgesellschaften, Stillgewässern und Nieder- moorkomplexen. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprü- fung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimie- rungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaikanlagen) sind erhebli- che Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021). Eine weitere Ver- träglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. 9.1.2.4 Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südosten befindet sich das gem. § 33 NatSchG kartierte Biotop "Straßenhecke Baindt". − Weitere Schutzgebiete und Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 9.1.2.5 Biotopverbund: − Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Biotopverbundes. Etwa 190 m südwestlich befindet sich eine Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte. Hierbei handelt es sich um einen Streuobstbestand. 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.1.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 38 − Beim Plangebiet handelt es sich um intensiv genutztes Grünland. Im Süden grenzt ein einge- grünter Sandreitplatz an. Richtung Norden, Nordosten und Westen grenzt Grünland an. Im Os- ten befindet sich ein weiterer Dressurplatz. − Gehölze kommen auf der Planfläche selbst nicht vor. Entlang des vorhandenen, östlich angren- zenden Weges und des südlich angrenzenden Dressurplatzes sind Gehölze vorhanden, welche von der Plannung nicht beeinflusst werden. Es gelangen durch die avifaunistischen Kartierungen jedoch keine Nachweise der Feldlerche. Im Bereich des 165 m nördlich liegenden Sulzmoosba- ches ist mit einem erhöhten Vorkommen nachtaktiver Insekten zu rechnen. − Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoff- eintrags ist die Artenvielfalt der Fläche begrenzt. − Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten − Geringe Vorbelastung aufgrund von Lärm und optischen Störungen/Irritationen durch den Ver- kehr (u.a. Kreisstraße im Osten). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und die östlich der Kreisstraße bestehende Bebauung lassen die Flächen v. a. für störungsempfindliche Tiere als eher ungeeignet erscheinen. − Eine botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf be- sondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regi- onal bedeutsame Arten) gibt und diese aufgrund der intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastun- gen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Eine faunistische Bestandsaufnahme durch die Sieber Consult GmbH erfolgte an fünf Terminen (16.04., 03.05., 19.05., 01.06. und 17.06.2021. Innerhalb des Plangebietes sowie dessen Umfeld (innerhalb der Effektdistanz der Feldlerche) gelangen keine Nachweise der Art. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000) sind im Untergrund Sedimente der Hasenweiler-Formation aus dem Vorstoß des Rheingletschers zur Inneren Jungendmoräne und dem späteren Eiszerfall zu erwarten (Dia- mikte, Schotter, Sande und Feinsedimente). Aus den würmzeitlichen, schluffig-lehmigen Be- ckensedimenten, oberflächennah verbreitet mit spätglazialer Einmischung von Lösslehmen, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 39 haben sich laut Bodenkarte (M 1: 50.000) als vorherrschender Bodentyp Gleye aus schluffig- lehmigen Beckensedimenten entwickelt. − Gemäß der Bodenkarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000) zeigt der Standort eine hohe Bewertung als Standort für naturnahe Vegetation. − Gemäß ALKIS Daten hat der vorherrschende Boden eine mittlere ("Stufe 2") Bewertung seiner natürlichen Bodenfruchtbarkeit und eine hohe ("Stufe 3") Bewertung in seiner Funktion als Ausgleichskörper om Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe. − Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. − Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerech- net werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Oberflächengewässer kommen im Plangebiet nicht vor. − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbindung zur Trinkwasserversorgung. − Das überplante Gebiet liegt teilweise innerhalb von Hochwassergefahrenflächen für extreme Hochwasserereignisse (HQextrem). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 40 9.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt in der Gemeinde Baindt bei etwa 14°C. Die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge liegt bei etwa 1.381 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Lokale Luftströ- mungen und Windsysteme können sich aufgrund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Daher besteht nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimati- schen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kaltluft). Gehölze, welche zur Frischluftproduktion beitragen, befinden sich nicht innerhalb der Planfläche. − Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Die Luftqualität wird von den Geruchs-Emissionen, die von der landwirtschaftlichen Hofstelle im Westen ausgehen, beeinträchtigt − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Baindt liegt innerhalb des Naturraums "Bodenseebecken". Beim Plangebiet selbst handelt es sich um eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche im Westen der Gemeinde Baindt. Sie wird geprägt durch die Nutzung der angrenzenden Flächen des Reitvereines und der in der Umgebung vorhanden landwirtschaftlich genutzten Flächen. − Südlich der Planfläche besteht durch die Gehölze entlang des Dressurplatzes auch eine Eingrü- nung der Planfläche. Zudem wird durch die im Südosten angrenzende Gehölzgruppe eine ein- grünende Wirkung erzielt. − Das Plangebiet ist von Norden, Osten und Westen her gut einsehbar, jedoch nicht exponiert. Der Bereich besitzt eine durchschnittliche Erholungseignung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Es besitzt geringfügige Naherholungsfunktion. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 41 − Westlich des überplanten Bereiches befindet sich eine landwirtschaftliche Hofstelle. Von dieser gehen Lärm- und Geruchsemissionen aus. − Vor allem der Reitverein selbst besitzt in dem Bereich eine hervorzuhebende Bedeutung für Sport und Naherholung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend, ausgenommen dem Reitsport, eine geringe Bedeu- tung für das Schutzgut zu. 9.2.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Mes- sungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung 1.153 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Voraussetzungen für die Ge- winnung von Solarenergie gut. − Gemäß Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) liegt der Bereich innerhalb des nach den Wasserschutzgebietskarten der Umweltverwaltung (Stand Juni 2015, ergänzt um die vom RPF/LGRB hydrogeologisch abgegrenzten Wasser- und Heil- quellenschutzgebiete) innerhalb eines rechtskräftigen oder geplanten Wasserschutzgebietes oder Schutzgebietes für eine staatlich anerkannte Heilquellen. Nach den Ausführungen im "Leit- faden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden" des Umweltministeriums Baden-Würt- temberg ist der Bau einer Erdwärmesonde an diesemStandort aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt. Gemäß LUBW liegt das Plangebiet jedoch nicht innerhalb, aus wasserschutzrecht- licher Sicht, schutzbedürftiger Bereiche. 9.2.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Die vielfältigen Einwirkungen des Menschen auf die anderen Schutzgüter wurden bereits im Rah- men der Ermittlung von Vorbelastungen beschrieben (z. B. Eintrag von Pflanzenschutzmitteln aus Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 42 dem Obstbau, Lärmbelastungen durch den Durchgangsverkehr, Geruchsbelastungen durch die Klär- anlage usw.). 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.2.1 Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das intensiv genutzte Grünland als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luft- qualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unver- ändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Das Natura 2000-Gebiet ("Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute"), sowie die Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben un- verändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wech- selwirkungen erfahren keine Veränderung. 9.2.2.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.3.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum der im Bereich des Intensivgrünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung verloren. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Pflanzungen in dem Sonder- gebiet) kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Auf dem Baugrundstück dienen Gehölzpflanzungen der Eingrünung und damit auch der Verbesserung des Lebensraum- wertes des Baugebietes. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 43 heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraumangebot vor allem für Klein- lebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtenty- pen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED- Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 6,00 m verwendet werden dürfen. Zudem gelten Einschränkungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. − Dem geplanten Nutzungskonzept zufolge handelt es sich bei der Hallenbelegung im Normal- betrieb weitesgehend um Kleingruppen. Zudem sind drei Versammlungen, beschränkt auf Ver- einsmitgleider sowie ein Reittunier mit bis zu etwa 800 Startern geplant. Durch die vorhande- nen Parkplätze sowie die im Rahmen der Planung zu realisierenden Parkplätzen ist ein Auswei- chen auf angrenzendes Grünland, als Parkplatz und Abreitplatz während des Turniers, maximal einmalig im Jahr anzunehmen. − Durch die Nutzung der Halle im Innenbereich bis maximal 22 Uhr ist die Entwicklung von Lärm- und Lichtemmissionen und der Einfluss auf in der Hinsicht empfindliche Tierarten beschränkt. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer bis mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Gehölzpflanzungen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Ausübung des Reitsports u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 44 9.2.3.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Die durch die geplanten Baukörper und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kultur- pflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen wer- den. Bei einer festgesetzten GR von 1.800 m2 und den zulässigen Überschreitungen können bis zu etwa 3.083 m2 des Plangebietes neu versiegelt werden. Da es sich um die Errichtung eines Einzelgebäudes handelt, ist der Versiegelungsgrad und damit auch die Eingriffsstärke eher ge- ring. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähig- keit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen wer- den Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- /AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsorgen. Dabei ist eine wei- testgehende Verwertung anzustreben. − Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beeinträch- tigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke als hoch zu bewerten. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 45 betriebsbedingt Verkehr, Ausübung des Reitsports Eintrag von Schadstoffen – 9.2.3.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante Reithalle hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versicke- rungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen in geringem Umfang ab, da Flächen versiegelt werden. Die Versiegelung wird insgesamt nicht mehr als etwa 0,31 ha offenen Boden betreffen, so dass der Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildung nicht in erheblichem Maße verändert werden. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser, dadurch bei vegetationsfreiem Boden u.U. Verschmutzung von benachbarten Gewäs- sern – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Nutzung durch Reitverein Schadstoffeinträge – 9.2.3.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Das Entwässerungskonzept sieht vor, das auf den Dach- und Hof- flächen anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone vor Ort versickert werden soll. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 46 − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindlichen Leitun- gen. − Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb von Hochwassergefahrenflächen für extreme Hochwas- serereignisse (HQextrem). Zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserschäden sind die Vorgaben des § 78b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für "Risikogebiete außerhalb von Über- schwemmungsgebieten" einzuhalten. 9.2.3.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Aufgrund der geringen Anzahl an Baukörpern und der Gehölzpflanzungen entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine wesentliche Beeinträchtigung. Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkun- gen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Erhöhung der Vorbelastung umliegender Gebiete durch Abgase des Anliegerverkehrs ist nicht zu erwarten, da angrenzende Dressurplätze bereits durch den Reitverein genutzt werden. − Aufgrund der Kleinräumigkeit des Plangebietes entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine Be- einträchtigung. − Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Emission von Treibhausga- sen, das sind Wasserdampf, Kohlendioxid, Ozon, Methan, Distickstoffoxid, Fluorchlorkohlen- wasserstoffe): Eine Verschlechterung der Luftqualität ist aufgrund der begrenzten Größe des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. − Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu erwarten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu re- duzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonneneinstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen sowie zu Bodenbelägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeabstrahlung) abgemildert. − Auch im neuen Baugebiet kann die weiterhin angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zeit- weise zu Geruchsbelastungen oder zu Staubeinträgen führen. Die vom landwirtschaftlichen Be- trieb ausgehenden Geruchsbelastungen bleiben unverändert. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 47 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Gehölzpflanzungen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Nutzung durch den Reit- verein Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen – 9.2.3.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil die weithin einsehbare, das Landschaftsbild prägende Grünlandfläche verloren geht. − Die Pflanzbeschränkung von Hecken auf Laubgehölze im Übergangsbereich zur freien Land- schaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen dient gestalterischen/land- schaftsästhetischen Gründen, um mit Hilfe standortgerechter und heimischer Pflanzenarten eine Anbindung an die Landschaft zu erreichen. Pflanzungen von nicht in der Pflanzliste festgesetz- ten Sträuchern sind auf max. 5 % der Grundstücksfläche beschränkt, um Fehlentwicklungen hinsichtlich landschaftsästhetischer Belange zu verhindern und um die privaten Freiflächen möglichst naturnah zu gestalten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer bis mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Zusätzlicher Baukörper im Bereich der freien Landschaft, Blickbeziehungen jedoch durch öst- lich angrenzende Gehölzgruppe und westlich 0 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 48 angrenzende landwirtschaftliche Hofstelle nicht wesentlich beeinträchtigt betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – 9.2.3.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Planung eine Reithalle ermöglicht, welche den Reitsport fördert und eine Ausübung in den Wintermona- ten ermöglicht. Die Fußwegeverbindung in die freie Landschaft bleibt dadurch erhalten. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper eine gering- fügige Beeinträchtigung. Durch die Kleinräumigkeit des überplanten Bereiches wird die Naher- holungsfunktion nur geringfügig beeinträchtigt. Die Naherholungsfunktion wird durch die För- derung des Sportbetriebes gestärkt. Dies wirkt sich positiv auf die wirtschaftliche und touristi- sche Situation der Gemeinde aus. − Aufgrund der Lage abseits von Wohnbebauung und der Förderung des Reitsports verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Förderung des Reitsports ++ betriebsbedingt Verkehr, Ausübung des Reitsports Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – 9.2.3.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich und in der Umgebung nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbeson- dere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Gründung und Fundamenten Funde (beispiels- weise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu be- nachrichtigen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 49 9.2.3.9 Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Erheb- liche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindli- chen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch die Heizanlage im Bereich des Sozialtraktes möglich. Da in dem Vorhabengebiet der Reitsport bereits ausgeübt wird, ist vor allem in den Sommermonaten kein zusätzliches Ver- kehrsaufkommen zu erwarten. Durch die Ermöglichung der Nutzung des Gebietes in den Win- termonaten, kann es hier zu einem veränderten Verkehrsaufkommen kommen. Die Reithalle selbst wird nicht beheizt, sodass nur eine Heizanlage für die kleinflächige Beiheizung der Sozi- alräume notwendig wird. Durch die Flächenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". − Eine nächtliche Außenbeleuchtung der Reithalle ist nicht geplant. Um trotzdem mögliche Lich- tabstrahlungen in die freie Landschaft zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkör- per). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der landschaftsästhetischen Situation oder licht- empfindlicher Tierarten kommt. − Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. 9.2.3.10 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 50 ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravens- burg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts empfohlen. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". 9.2.3.11 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lagerung ge- wässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich ein- gestuft werden. − Für die Anlage der Gebäude und Außenanlagen (Zufahrten, Stellplätze usw.) werden voraus- sichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägi- gen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. 9.2.3.12 Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, das kultu- relle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. 9.2.3.13 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost- West-Ausrichtung ist aufgrund des voraussichtlichen Grundstückszuschnittes nicht möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. 9.2.3.14 Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichti- gung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 51 spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach der- zeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkun- gen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. 9.2.3.15 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. − Die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Landschaft erfahren eine Veränderung von der touristischen Nutzung des Landschaftsbildes hin zu einer touristischen Nutzung als Reithalle. − Wenn im Zuge der Baumaßnahmen Bodenbereiche verdichtet werden, auf denen später Grün- flächen angelegt werden, kann es zu einer Beeinträchtigung der später dort wachsenden Pflan- zen kommen, da durch die Bodenverdichtung die Durchwurzelung des Bodens erschwert und die Zufuhr von Wasser und Nährstoffen unter Umständen reduziert wird. Auch für Bodenbewoh- nende Tiere können durch die Verdichtung Lebensräume verloren gehen (Wechselwirkung Bo- den-Arten). − Die Beseitigung der Vegetation im Zuge des Gebäude- und Straßenbaus stellt nicht nur einen Verlust für die Artenvielfalt dar, sondern reduziert auch die Fähigkeit der betroffenen Böden, Wasser zu speichern und zu filtern. − Der veränderte Bodenwasserhaushalt beeinflusst auch die zukünftig noch im Plangebiet vor- kommenden Pflanzen. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 9.2.4.1 Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. 9.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 52 minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung des Gebietes mit Gehölzpflanzungen innerhalb und außerhalb des Geltungsberei- ches (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Land- schaftsbild) − Naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Beschränkung auf Hecken aus Laubgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutz- gut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehun- gen (Hinweise, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Für weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum Schutzgut Boden siehe Hinweis zum "Bodenschutz" unter Ziffer 6.12. 9.2.4.3 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung ge- genübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 53 Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, son- dern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese 2.911 10 29.110 60.24 Unbefestigter Weg 515 3 1.545 Summe Bestand 3.426 30.655 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen in dem Sondergebiet (GR plus ge- setzlich zulässige Überschreitung) 1.800 1 1.840 60.22, 60.23 mit teilversiegelten Belägen zusätzliche überbaubare Flächen 1.283 2 2.567 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflä- chen, Privatgärten bzw. unversiegelte Außenanlagen) 343 6 2.056 45.30b Bäume auf privaten Baugrundstücken (mittlerer Bio- toptyp), Neupflanzung, 3 St., prognostizierter Stamm- umfang nach 25 Jahren 70 cm 6 1.260 Summe Planung 3.426 7.682 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 7.682 Summe Bestand 30.655 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 22.973 9.2.4.4 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 22.973 Ökopunkten. 9.2.4.5 Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 54 Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Lan- desamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 9.2.4.6 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den ande- ren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffe- nen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 2,166, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. 9.2.4.7 Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − in der Baufläche "Reithalle" vollständig versiegelbare Fläche (GR plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 1.800 m² − gemäß Festsetzung 2.3 zusätzlich zulässige Überschreitung der festgesetzten Grundfläche mit teilversiegelten Belägen um weitere 50 %: 1.283m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 3.083 m². Fläche (Bestand) Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Unversiegelte Fläche 2.911 3-3-2 (2,666) 10,66 31.031 Teilversiegelte Fläche (Un- befestigter Weg) 515 0-1-0 (0,333) 1,33 685 Summe 3.426 31.716 Fläche (Planung) Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Vollversiegelte Flächen 1.800 0-0-0 (0) 0 0 Teilversiegelte Fläche 1.283 0-1-0 (0,333) 1,33 1.707 Unversiegelte Fläche 343 3-3-2 (2,666) 10,66 3.652 Summe 3.426 5.359 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 55 Summe Planung 5.359 Summe Bestand 31.716 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 26.357 9.2.4.8 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 26.357 Ökopunkten. 9.2.4.9 Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffstyp 3 (Sondergebiet) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirkzo- nen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500- 2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 56 − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste der beiden Raumeinheiten umfasst die im Wirkraum vorhanden Schutzgebiete (siehe u. a. Karte). Hierbei handelt es sich v.a. um die Be- reiche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute ", gem. § 30 BNatSchG bzw § 33 NatSchG und dem Naturschutzgebiet "Annaberg". Die landschaftsästheti- sche Bedeutung dieses Bereichs wird mit "4" eingestuft. Die besiedelten Flächen werden mit der Raumeinheit "2" dargestellt. Der verbleibende Teil der Wirkzonen wird in Bezug auf seine Bedeutung für das Landschaftsbild mit "3" bewertet, da es sich um nur spärlich besiedelte, von landwirtschaftlicher Nutzung, einzelnen Hofstellen sowie Gehölzgruppen und Waldbeständen geprägte Flächen handelt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 57 − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Da lediglich ein neues Gebäude angrenzend an eine land- wirtschaftliche Hofstelle errichtet und zur Einbindung in das Landschaftsbild außerhalb des Gel- tungsbereiches Einzelbäume gepflanzt werden und bereits eine Eingrünung durch vorhandene Bäume besteht, wird von einem Eingriff geringer Wirkintensität ausgegangen, der Erheblich- keitsfaktor liegt damit bei 0,3. − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt der Koeffizient für die Wirkzone I prinzipiell bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Da aufgrund der vorhandenen Bäume und den zusätzlichen Baumpflanzungen außerhalb des Gel- tungsbereiches die Fernwirkung stark reduziert wird und der Bereich bereits durch den Reitsport und die angrenzende Hofstelle vorbelastet ist, wird hier ein Koeffizient von 0,1 für Wirkzone I und 0,05 für Wirkzone II angenommen. − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 58 − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 681.823 3 23.077 4 0,3 0,1 0,1 6.413 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 1.922.564 3 48.209 4 0,3 0,05 0,1 8.941 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 15.354 Ausgleichsbedarf Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 22.973 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 26.357 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 15.354 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung – 64.684 9.2.4.10 Es entsteht ein Ausgleichsbedarf von insgesamt 64.684 Ökopunkten. 9.2.4.11 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen des geplanten Vorhabens werden auf nördlich bzw. nordöstlich des Geltungsbereiches liegenden Ausgleichsflächen (Teilflä- chen der Fl.-Nrn. 185/8 und 188, Gemarkung Baindt) sowie auf einer Ausgleichsfläche nordwest- lich von Baindt (Fl.-Nr. 376, Gemarkung Baindt) ausgeglichen. Die Fläche der Fl.-Nr. 185/8 wird zurzeit als Grünland, die Fl.-Nr. 188 als Rasenreitplatz und die Fl.-Nr. 376 wird momentan als Acker genutzt. Die vorgesehenen Maßnahmen sind unter Ziffer 3 "Zuordnung von Flächen und/oder beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungsko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 59 Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)" beschrieben. 9.2.4.12 Die o. g. Ausgleichsflächen, die dem vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet werden, sind im Be- stand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert Ausgleichsfläche 1 (Fl.-Nr. 185/8) 33.41 Fettwiese (Beeinträchtigung durch Düngung und häufigen Schnitt) 1.313 10 13.313 Ausgleichsfläche 2 (Fl.-Nr. 188) 60.23 Platz mit wassergebundener Decke (Rasenreitplatz) 348 2 696 Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) 37.11 Acker mit frag. Unkrautvegetation 20.451 4 81.804 Summe Bestand 22.112 95.813 Bestand - Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 60 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert Ausgleichsfläche 1 (Fl.-Nr. 185/8) 33.41 Extensivgrünland (Fettwiese mittlerer Standorte) 1.313 13 17.303 45.30b 13 Einzelbäume auf mittelwertigem Biotoptyp, prognosti- zierter Stammumfang in 25 Jahren 77 cm 6 5.460 Ausgleichsfläche 2 (Fl.-Nr. 188) 60.23 Platz mit wassergebundener Decke (Rasenreitplatz) 348 2 696 45.30b 3 Einzelbäume auf geringwertigem Biotoptyp, prognosti- zierter Stammumfang in 25 Jahren 77 cm 8 1.680 Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 18.206 13 236.678 35.42 Hochstaudenflur 734 19 13.946 41.20 Feldhecke mittlerer Standorte 1.511 14 21.154 Summe Planung 22.112 296.917 Planung - Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 61 Summe Planung 296.917 Summe Bestand 95.813 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung) +201.104 9.2.4.13 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 22.973 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 26.357 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 15.354 Aufwertung durch die externen Ausgleichsmaßnahmen auf der zugeordneten Teilfläche der Fl.-Nrn. 185/8, 188 und 376 +201.104 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung +136.420 9.2.4.14 Ergebnis: Die Maßnahme ergibt einen Überschuss von 136.420 Ökopunkten. Der angegebene Überschuss steht der Gemeinde Baindt für weitere Maßnahmen zur Verfügung. Zur Sicherung der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 62 o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nutzungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungs- plan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. Zusätzlich sind vertragliche Vereinbarungen auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 BauGB (Durchfüh- rungsvertrag) zu treffen. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.5.1 Für den überplanten Bereich bestanden von Seiten der Grundstückseigentümer konkrete Anfragen. Um die Verwirklichung dieser Bauvoranfragen zu ermöglichen, kommt daher kein anderer Standort in Betracht. Vorteile des gewählten Standortes sind zudem die bereits vorhandene Nutzung der angrenzenden Flächen durch den Reitverein sowie der vorhandene Weg, weshalb keine weiteren aufwändigen Erschließungsmaßnahmen notwendig sind. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.6.1 Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.1.1 Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 63 9.3.1.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zu den geologischen und hydrologischen Ge- gebenheiten sowie zur Beschaffenheit des Baugrunds vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 9.3.2.1 Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Vorhabenträger als Über- wachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.3.1 Durch den Bebauungsplan wird ein Sondergebiet "Reithalle" westlich der Gemeinde Baindt ausge- wiesen. Der überplante Bereich umfasst 0,34 ha. 9.3.3.2 Das Plangebiet grenzt im Westen an eine landwirtschaftliche Hofstelle. Im Osten und Süden grenzt das Vorhabengebiet an Gehölzgruppen und durch den Reitverein genutzte Flächen, sowie darüber hinaus an die freie Landschaft an. Diese Flächen sind vor allem landwirtschaftlich genutzt. Weiter nördlich befindet sich der Sulzmoosbach. Innerhalb des Plangebietes handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe bis mittlere Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu. 9.3.3.3 Innerhalb sowie im räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Schutzge- biete oder Biotope, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Etwa 165 m nördlich des Plangebietes beginnt das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 822-3311). Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Außenbeleuchtung und Photovoltaikanlagen führt die Planung zu keinen erhebli- chen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes. 9.3.3.4 Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die großflächige Versiegelung und beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Bebauung in der freien Landschaft, welche jedoch Richtung Osten und Westen nur bedingt einsehbar ist. Zur Eingriffsminimierung in das Schutzgut Boden werden die Versiegelungen auf das nötigste Maß beschränkt und soweit möglich auf wasserdurch- lässige Belege beschränkt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 64 9.3.3.5 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungs- modell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verblei- bende Ausgleichsbedarf von 64.684 Ökopunkten wird auf externen Ausgleichsflächen auf den Fl.- Nr. 185/8, 188 und 376 der Gemarkung Baindt kompensiert. Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind auf den Flächen vorgesehen: Aufwertung der Flächen für den Naturhaushalt durch Extensivie- rung des vorhandenen Intensivgrünlandes (auf Fl.-Nr. 185/8); Einzelbaumpflanzungen (auf Fl.- Nrn. 185/8 und 188); Entwicklung einer Hochstaudenvegetation, Umwandlung des Ackers in Fett- wiesen und Pflanzung einer Feldhecke (auf Fl.-Nr. 376). Die Maßnahmen ergeben einen Ökopunkteüberschuss von 136.420 Ökopunkten, welche der Ge- meinde Baindt zur weiteren Nutzung zur Verfügung stehen. 9.3.3.6 Bei Nichtdurchführung der Planung, wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirt- schaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähnli- chem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. 9.3.3.7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbericht lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrundlagen zu den geologischen und hydrologi- schen Verhältnissen sowie zur Beschaffenheit des Baugrunds gibt. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.4.1 Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydroge- ologie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landes- amts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg 9.3.4.2 Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 65 − Luftbilder (Google, Gemeinde Baindt) − Flächennutzungsplan und Landschaftsplan des Gemeindeverband Mittleres Schussental − Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau (Stand 2021) − Ergebnisvermerk des virtuellen Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 14.04.2021 (ergänzter Vermerk vom 07.06.2021) mit umweltbezogenen Stellung- nahmen des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern, Natur- und Artenschutz, Ge- wässer, Abwasser und Grundwasser − Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (Ge- otechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zu Landwirtschaft, Hochwasserschutz und Na- turschutz) des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Regionalen Grünzug), des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Naturschutz, Artenschutz, Oberflächengewäs- ser, Bodenschutz, Abwasser, Grundwasser, Gewerbeabwasser Landwirtschaft, des Landesnatur- schutzverbandes BW, des NABU − Umweltbezogene Informationen aus der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit der Entwurfsfassung vom 06.07.2021 mit Stellungnahmen des Regierungspräsidi- ums Tübingen (zum Zielabweichungsverfahren), des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geo- technik), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Regionalen Grünzug und Ziel- abweichungsverfahren), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zum Über- schwemmungsgebiet HQ100 und HQextrem, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zur Beurteilung der Eingriffsstärke, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach und deren Bilanzierung) und des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum Artenschutz, zur FFH-Vor- prüfung, zum Umweltbericht und der abweichenden Darstellung im Flächennutzungsplan, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach und deren Bilanzierung, zum Minimierungsgebot, zur Sicherung der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen und zu allgemeinen Artenschutzmaß- nahmen) − FFH-Vorprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 − Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 17.06.2021 (zu dem Anlass und der Aufgabenstellung, den rechtlichen Voraussetzungen, der Methodik und dem Untersuchungsumfang, den örtlichen Gegebenheiten, Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 66 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungskonzept und Umfang der getroffenen Vorschriften 10.1.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften beschränken sich auf die Vorschrift zu Materialien für die Dachde- ckung und Farben. Die zulässige Dachform und -neigung richtet sich entsprechend nach dem Vor- haben- und Erschließungsplan. Als Materialien für die Dachdeckung sind alle Materialien, außer blanker Metalloberflächen sowie glänzender bzw. spiegelnder Oberflächen zulässig. Es wurde be- wusst von einer ausschließlichen Zulässigkeit kleinteiliger Dachplatten abgesehen, da diese Dach- deckung für eine derartige Halle nicht sinnvoll erscheint. Als Farben sind für die geplante Reithalle rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, so dass sich die Reithalle in die Umgebung einfügt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 67 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 11.1.1.1 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen 11.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Fläche nicht erkennbar. 11.1.3 Durchführungsvertrag 11.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfristen sowie zur Kosten- übernahme getroffen. Die Durchführungsfrist beträgt 2 Jahre ab Bekanntmachung des Satzungs- beschlusses. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte 11.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,34 ha 11.2.2 Erschließung 11.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an den gemeindlichen Mischwasserkanal. 11.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung. 11.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 11.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. 11.2.2.5 Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. 11.2.2.6 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" sind keine weiteren Erschließungsmaß- nahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitun- gen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 68 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen 11.3.1.1 Bei der Planänderung vom 21.06.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.06.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05.07.2022 enthalten): − Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Reduzierung auf die geplante Reithalle sowie detaillierte Darstellung des Sozialtrakts) − Reduzierung der Größe der geplanten Reithalle im Vorhaben- und Erschließungsplan − Anpassung der Baugrenze auf das aktualisierte Vorhaben − Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozialtrakts − Ergänzung des "Reitersübles" mit kleiner Küchenzeile als zulässige Nutzung der "Reithalle" un- ter Ziffer 2.1 sowie klarstellender Ausschluss der gewerblichen Nutzung − Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" unter Ziffer 2.8 − Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnahmen − Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsbereiches eines HQextrem in Plan- und Textteil − Ergänzungen bei den Hinweisen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − Aktualisierung der Rechtsgrundlagen 11.3.1.2 Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.10.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 69 sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2022 enthalten): − Herausnahme der Hinweise zum Denkmalschutz aus den ergänzenden Hinweisen in einen se- paraten Hinweis zum Denkmalschutz und Ergänzung dieses Hinweises − Aufnahme eines Hinweises zum Überflutungsschutz − Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme zum Überschwemmungsbereich eines HQextrem- Ereignisses − Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnahmen und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzie- rung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 70 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Fläche für die Landwirt- schaft" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 71 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Norden auf den beste- henden Rasenplatz (östlich) und die Fläche der geplanten Reit- halle (westlich) Blick von Süden auf den beste- henden Sandplatz und dahinter- liegend die Fläche der geplanten Reithalle Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, den Sand- und Ra- senplatz sowie die bestehende Wohnbebauung im Hintergrund Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 72 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021. Der Beschluss wurde am 19.03.2021 ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 (Billigungsbeschluss vom 06.07.2021; Entwurfsfassung vom 06.07.2021; Bekanntmachung am 23.07.2021) sowie in der Zeit vom 29.08.2022 bis 12.09.2022 (Billigungsbeschluss vom 21.06.2022; Entwurfsfas- sung vom 21.06.2022; Bekanntmachung am 19.08.2022) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung- nahmen wurden ausgelegt. 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 14.04.2021 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 28.07.2021 (Entwurfsfassung vom 06.07.2021; Billigungsbeschluss vom 06.07.2021) sowie mit Schreiben vom 19.07.2022 (Ent- wurfsfassung vom 21.06.2022; Billigungsbeschluss vom 05.07.2022) zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 über die Entwurfs- fassung vom 26.10.2022. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 73 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.11.2022 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezo- gene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft ge- treten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 74 Plan aufgestellt am: 06.07.2021 Plan geändert am: 21.06.2022 Plan geändert am 26.10.2022 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Roman Adler Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Stefan Böhm Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Roman Adler) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 26.10.2022 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 21 5 Hinweise und Zeichenerklärung 22 6 Satzung 34 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 36 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 56 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 63 10 Begründung – Sonstiges 66 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 70 12 Begründung – Bilddokumentation 71 13 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 73 14 Verfahrensvermerke 74 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBI. I S. 4147) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3908) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 5 weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erfor- derlich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenom- men sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elekt- rizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schorn- steine, Antennen etc.). Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 6 Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 7 Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässig- keit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 8 − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur Anlagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Geländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zulässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stellplätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Installation von Photovol- taikanlagen Auf den privaten Grundstücken sind auf mindestens 30% der Dach- fläche (Orthogonalprojektion) von Hauptgebäuden Photovoltaikan- lagen zu errichten. Die Vorschrift wird auch erfüllt, wenn die Ge- samterrichtungsfläche im Sinne der Festsetzung durch Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Nebengebäuden oder sonstigen bau- lichen Anlagen auf demselben Grundstück sowie an der Außenfas- sade des Hauptgebäudes nachgewiesen wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB) 5,70 R=11,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 10 2.24 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.25 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegen- den Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzu- reinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentions- bereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem ge- meindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Re- tentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der ge- planten Gewässerbaumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.26 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielflä- che (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 11 2.28 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.30 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.31 Insektenfreundliche Beleuchtung/Photovolta- ikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % po- larisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglasseite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.32 Bodenbeläge in den pri- vaten Grundstücken/Was- serdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 12 2.33 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu ver- wenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.36 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentlichen Grünflächen sind mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 13 Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 14 Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus der o.g. Pflanzliste zu " Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 15 ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbe- reich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflä- chen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräu- termischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.39 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedli- cher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Eingangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, ein- nehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Ein- haltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (aus- schließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrech- ten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie tref- fen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der bei- den Dachflächen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Winkel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von de- nen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer ge- meinsamen Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemeinsamen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zu- sammenhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der gesamten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptge- bäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dach- überständen werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flächen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeig- net sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projek- tion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sonstige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Haupt- gebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) sind parallel zur jeweiligen Dachfläche zu montieren. Dabei ist ein Abstand bis max. 0,40 m zur Dachhaut zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Materialien für die Dach- deckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 19 Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den fol- genden Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Gelände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Retentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Überflutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig anstei- gende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 20 (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegenüber der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabionen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwi- schenräume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.11 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 21 4 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 4.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 22 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 5.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 5.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 5.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 5.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 5.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 23 5.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 5.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 5.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffi- zienz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bauherren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. 5.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie und Geothermie wer- den empfohlen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 24 5.14 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 5.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 5.16 Natur- und Artenschutz Um die Schaffung insekten- und kräuterreicher Blühflächen zu för- dern wird empfohlen eine gebietsheimische Saatgutmischung an- zusäen und die Fläche durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln soll verzichten werden. Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 25 Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 5.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 26 − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, An- lage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pes- tiziden. 5.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 5.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 5.20 Standorte für die Straßen- beleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. 5.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 27 5.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Boden- horizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund- material sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 28 Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 5.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z.B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 29 5.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 5.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserkanalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. 5.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen 5.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 30 o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 5.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 5.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) so- wie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdbe- rührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 5.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 31 5.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 5.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzule- gen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 5.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverord- nung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Ab- stände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht über- schreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 32 muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 5.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutach- tung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allge- meine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang ob- jektbezogener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 33 In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). 5.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 5.36 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 34 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBI. I S. 4147), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Würt- temberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.11.2022 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 26.10.2022. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 26.10.2022. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 26.10.2022 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 35 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Be- bauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 36 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Bühl" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung am nördlichen Orts- rand des Hauptortes der Gemeinde Baindt ermöglicht. Im Westen und Süden grenzt die Fläche an bereits bestehende Wohnbebauung an. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend arrondiert. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirsch- straße" im Nordwesten erschlossen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit überwiegend land- wirtschaftlich genutzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Der Gemeinde ist es derzeit nicht möglich, der Nach- frage an Wohnbebauung gerecht zu werden. Sie muss daher bauleitplanerisch steuernd eingreifen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bühl" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 37 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 38 − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 39 preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.- (Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meß- kirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Weingarten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – Stand: Entwurf zur 2. Anhörung gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 23. Oktober 2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 40 − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenre- cycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdich- tete Bauweise zu verringern. − 2.4.0 (G) 4 Die Gemeinden sollen durch eine aktive Baulandpolitik auf die Mobilisierung und tatsächliche Verfügbarkeit der Bauflächenpotenziale im Siedlungsbestand und der bauplanungsrechtlich gesicherten Flächen hinwirken. Die Bauflächen- ausweisung soll so bemessen und gelenkt werden, dass Überlastungen und ein ungegliedert bandartiges und flächenhaft ausgreifendes Siedlungswachs- tum vermieden werden. − 2.4.0 (G) 5 Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. − 2.4.1 (G) 1 Der ermittelte Wohnbauflächenbedarf in Höhe von 1.000 ha für die Region Bodensee-Oberschwaben bis zum Jahr 2035 dient als Orientierungswert, so- wohl für die Dimensionierung der regionalbedeutsamen Schwerpunkte des Wohnungsbaus (siehe PS 2.5), als auch für ergänzende kommunalen Wohn- bauflächen − 2.4.1 (Z) 3 Der Bedarf an ergänzenden kommunalen Wohnbauflächen ist im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung nachvollziehbar zu begründen und darzustel- len. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: (…) Ländlicher Raum i.e.S. (…) Sonstige: 50 EW/ha − 2.5.0 (G) 1 Für die Region soll ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sichergestellt werden. Eine soziale Mischung ist anzustreben. − 2.5.0 (Z) 3 Die regionalbedeutsamen Schwerpunkte des Wohnungsbaus sowie baupla- nungsrechtlich gesicherte, aber noch nicht bebaute Wohnbauflächen und ak- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 41 tivierbare Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich (Baulücken, Kon- versionsflächen) sind im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung vor der In- anspruchnahme zusätzlicher unverbauter Flächen im Außenbereich zu nutzen. − 3.1.1 (Z) 1 Regionale Grünzüge: Gem. den in PS 3.1.0 genannten allgemeinen Grunds- ätzen und Zielen sind im Regionalplan Regionale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. − 3.2.1 (Z) 1 Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (Biotopverbund) Gem. den in PS 3.2.0 genannten allgemeinen Grundsätzen und Zielen, insbesondere zur Sicherung und Entwicklung eines regionalen Biotopverbundsystems, sind im Regionalplan Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege fest- gelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. − 3.4.0 (G) 7 Zur Sicherung eines schadlosen Abflusses von Niederschlagswasser soll bei Raum beanspruchenden Maßnahmen darauf geachtet werden, die Auswirkun- gen auf das natürliche Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen des Bodens möglichst gering zu halten. Dabei sollte der Vermeidung neuer Versiegelung Vorzug gegeben werden vor technischen Maßnahmen zur Versi- ckerung und Retention. Möglichkeiten der Entsiegelung sollen genutzt werden Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 42 Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin überwiegend als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Land- wirtschaft" sowie auch als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Grünfläche" dargestellt. Darüber hinaus befinden sich in diesem Bereich Darstellungen einer "Ortsrandeingrünung" zur offenen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 43 Landschaft hin sowie die einer "20-KV-Freileitung". Da die im Bebauungsplan getroffenen Festset- zungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, werden die entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungspla- nes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen werden darüber hinaus bereits teilweise im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in die- sem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB gilt es im Weiteren Verfahren im Besonderen die Planungsvoraussetzungen eines Bauleitplanverfahrens nach § 13 b BauGB zu prüfen. Es gilt im Zuge dessen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung ist gem. § 1a Abs. 2 BauGB abzuarbeiten, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus gilt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zu- künftig umgewidmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasserrechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflä- chengewässer") zugestimmt werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlau- fenden Bach muss die Einhaltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkom- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 44 men artenschutzrechtlich relevanter Arten besser abschätzen zu können, ist eine artenschutzrecht- liche Relevanzbegehung durchzuführen. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problematik ist in der Abarbeitung der Umweltbelange ausreichend zu berück- sichtigen. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind abschließend entsprechende Sichtdrei- ecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mit- aufzunehmen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 45 − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 46 der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 7.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 47 7.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 48 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 49 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 50 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 51 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 52 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 7.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 53 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 7.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 7.2.11 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. In Folge der eingeschränkten Durchlässigkeit der Böden für Niederschlagswasser, ist das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser über Regenwasserkanäle abzuleiten. Im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung wird im Bebauungsplan auf die möglichen Optionen für den Umgang mit Niederschlagswasser als Brauchwasser für die Gartenbewässerung oder anspruchsvoller als Grauwassernutzung im Gebäude, die Verbesserung der Verdunstung über Gründächer und ggf. Feuchtflächen oder die Einleitung in Baumquartiere hingewiesen. Auf diese Weise nicht ableitbare Niederschlagsmengen sollen einer Retention zugeführt und gedrosselt in den Vorfluter eingeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 54 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Für das Baugebiet besteht ausreichend Poten- zial zur Wassergewinnung. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Die Gemeinde Baindt hat ein Starkregenrisikomanagement für das Gemeindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. 7.2.12 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungsplanung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. 7.2.13 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohnein- heiten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Lage der Zufahrt. − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 55 werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 56 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf- grund des Bebauungsplanes "Bühl" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 8.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich darüber hinaus sowie im Osten des Plangebiets schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um artenarme Grünland- und Ackerflächen und in Ortsrandlage. Im Westen kommen einzelne, kleinere Gehölze vor. Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingun- gen bieten würden, nachgewiesen. Auch am Bachlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festgestellt werden. Es befinden sich keine Biotopverbunde im Wirkbereich der Planung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 57 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop ("Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nörd- lich des Plangebietes. Das nächste FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht ist der Untergrund des Plangebietes durch holozäne Abschwemmmassen, mit Schluffen, wechselnd tonig-sandig, mehr oder weniger humos, lokal schwach kalkhaltig, graubraun bis gelbbraun (Ma- terial umgelagerter Kulturböden), lokal mit grusigen/kiesigen Einschaltungen, geprägt. Daraus ha- ben sich Gley-Kolluvien mit hoher bis sehr hoher Fruchtbarkeit (3,5) entwickelt. Gemäß der Bo- denkarte im Maßstab 1:50.000 des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, sind die Bodenfunktionen als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe als hoch zu bewerten. Die Böden des etwa 4,71 ha großen Plangebietes sind vollständig unversiegelt, aber deutlich anth- ropogen überprägt (großflächig in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahr- zeugen; zudem Eintrag von Dünger und evtl. Pflanzenschutzmitteln; vermutlich auch Bodenum- bruch und Grünlandeinsaat). Aufgrund der derzeitigen Nutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser liegen noch keine genauen Informationen vor. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Norden verläuft ein na- menloses Gewässer II. Ordnung. Aufgrund der Hanglage sind Überflutungsprobleme z.B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Abwässer fallen derzeit im Plangebiet nicht an. Das Nieder- schlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit oberflächennah anste- hendem Grundwasser zu rechnen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine Freifläche am Ortsrand, auf der sich Kaltluft bilden kann. Gehölze kommen auf der Fläche nur vereinzelt in sehr geringem Umfang vor. Auch wenn die umliegende Bebauung eher kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten), kommt der Fläche in Bezug auf die Kaltluftversorgung der angrenzenden Siedlungsberei- che eine gewisse kleinklimatische Bedeutung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 58 Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet gehört zum voralpinen Hügel- und Moorland. Beim Vorhabengebiet handelt es sich um eine Freifläche an nördlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt, welche im Westen und Süden, sowie im weiteren Um- land auch im Osten von bestehender Wohnbebauung umgeben ist. Die Fläche weist ein leichtes Gefälle Richtung Osten sowie Richtung Süden auf und ist aufgrund der intensiven Nutzung struk- turarm. Im Norden verläuft ein Fußweg. Weitere Wanderwege führen am Gebiet nicht vorbei, so- dass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die freie Landschaft an und ist von hier gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild von gewisser Bedeutung. 8.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohn- bebauung mit deutlichen Störeinflüssen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebens- räumen zu rechnen. Unter Berücksichtigung der umfangreichen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen wie Baumpflanzungen, insektenfreundlicher Beleuchtung und Förderung der Arten- vielfalt durch extensive Blühwiesen, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH- Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbe- leuchtung und Photovoltaikanlagen sowie Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik und den großflächigen Grünflächen) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung der Sie- ber Consult GmbH vom 26.05.2021). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plange- biet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Ve- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 59 getation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintref- fende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaft- liche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeindefläche auf die Vorrang- flurstufe II (97 %). Durch die vorliegende Planung wird somit nur ein geringer Teil der landwirt- schaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung wei- terhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen land- wirtschaftlichen Flächen im Gemeindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaft- licher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären Auch unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie wasserdurchlässige Belege im Bereich der Stellplätze und untergeordneten Wegen sowie der festgesetzten Grünflächen, welche ihren Bodenfunktion weiterhin eingeschränkt nachgehen können, ist der Eingriff ins Schutzgut als mittel bis hoch zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge der eingeschränkten Durchlässigkeit der Böden für Niederschlags- wasser, ist das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser über Regenwasserka- näle abzuleiten und es verringert sich unter Umständen die Grundwasserneubildungsrate. Der feh- lende Wasserrückhalt hat auch Auswirkungen auf die Regulierung des Grundwassers, wodurch es zu einer geringfügigen Beeinträchtigung des lokalen Wasserkreislaufes kommen kann. Die Auswir- kungen der Versiegelung werden durch die Festsetzungen großer Grünflächen und zu wasserdurch- lässigen Belegen und zur Niederschlagswasserbehandlung minimiert. Das anfallende Schmutzwasser wird getrennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwas- serkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trenn- system abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und ge- drosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzuleiten. Das bei Starkregen von den nördlich und östlich liegenden Hängen abfließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Bereich der öffentlichen Grünfläche im Nordos- ten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflutungsproblemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Gemeindegebiet er- stellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der wenigen im östlichen Plangebiet bestehenden Gehölze entfällt die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 60 Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Freifläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen be- schränkt. Aufgrund der Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Frischluftbild auszugehen. Bezüglicher der Kaltluftversorgung ist für die angrenzenden Siedlungsbereiche jedoch eine geringe Einbuße zu er- warten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die in Ortsrand- lage geplanten Baukörper erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Die Bebauung findet in einem von Norden gut einsehbaren Bereich statt, liegt jedoch zwischen bestehender Bebauung und verlagert damit den nördlichen Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Frei- fläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch si- cher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als bachbegleitende Zone dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. 8.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone festgesetzt, die der Einhaltung des Gewässerrandstreifens dient. Im Norden sowie im südlichen Bereich werden öffentliche Grünflächen zur Durchgrünung mit Be- gegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche festgesetzt, welche eine Eingrünung des Gebietes und eine auflockernde Grünzone zwischen der geplanten Bebauung schaf- fen. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Gehölzen zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Durch die Festsetzung von Pflanzlisten wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Bei der Auswahl der festgesetzten Gehölzarten wurde auf eine Verwendung standortge- rechter, heimischer Bäume und Sträucher geachtet. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 61 Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Gehölze aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flach- und Pultdächer mit einer Neigung von 0° bis zu 35° ist eine extensive Dachbegrünung festgesetzt. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabfluss- spitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirations- leistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein begrüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 62 Eine landschaftsgerechte und naturnahe Gestaltung von Gärten fördert eine stärkere Begrünung der Freiflächen und ist sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch für das innerörtliche Kleinklima vorteilhaft. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 63 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 64 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 9.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 65 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 9.2 Sonstige Regelungen 9.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 66 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 67 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 68 möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 69 möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 70 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung überwiegend als "Wohnbau- fläche in Planung" (W) und "Flä- che für die Landwirtschaft" sowie Darstellung als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Grünflä- che" im geringen Maße; darüber hinaus befinden sich innerhalb des Plangebietes Darstellungen einer "Ortsrandeingrünung" sowie einer "20-KV-Freileitung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 71 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 72 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 73 13 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 74 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019. Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gege- ben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.2019 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 12.07.2021 bis 13.08.2021 (Billigungsbeschluss vom 08.06.2021; Entwurfsfassung vom 08.06.2021; Bekanntmachung am 02.07.2021) sowie in der Zeit vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 (Billigungsbeschluss vom 09.11.2021; Entwurfsfas- sung vom 20.10.2021; Bekanntmachung am 14.01.2022) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 07.07.2020 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 06.07.2021 (Entwurfsfassung vom 08.06.2021; Billigungsbeschluss vom 08.06.2021) sowie mit Schreiben vom 10.01.2022 (Ent- wurfsfassung vom 20.10.2021; Billigungsbeschluss vom 09.11.2021) zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 über die Entwurfs- fassung vom 26.10.2022. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 75 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.11.2022 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am…………. ortsüblich bekannt ge- macht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 76 Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                  HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN DOPPELHAUSHALT Rechnungsjahre 2023 und 2024 Inhaltsverzeichnis I. Haushaltssatzung 1 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 / 2024 7 Übersicht über die Zuordnung der Produktgruppen zu den Teilhaushalten 10 II. Vorbericht und Beteiligungsbericht 14 A. Allgemeines 17 Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den künftigen Jahren 17 B. Finanzwirtschaft der Gemeinde 19 Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022 19 Haushaltsjahre 2023 und 2024 23 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 / 2024 23 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen 26 3. Finanzhaushalt – Liquiditätsplanung 46 4. Interne Leistungsverrechnung 48 5. Schulden 49 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt 50 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 55 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive 58 9. Kennzahlen 62 C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 64 D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 68 E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 72 F. Beteiligungsbericht 80 III. Haushaltsplan 83 Gesamtergebnishaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 83 Haushaltsquerschnitt Gesamtergebnishaushalt 90 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 93 Haushaltsquerschnitt Gesamtfinanzhaushalt 101 Teilhaushalte einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 104 Teilergebnishaushalt I 104 Produktbereich 11 Innere Verwaltung 105 Teilergebnishaushalt II 126 Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung 127 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben 141 Produktbereich 26 Musikpflege 152 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken 154 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege 156 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden 159 Produktbereich 31 Soziale Hilfen 161 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 181 Produktbereich 42 Förderung des Sports 192 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung 198 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung 202 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 212 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 220 Produktbereich 57 Wirtschaft, SKH, Gastst. zur Mühle 228 Teilergebnishaushalt III 233 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 234 Teilhaushalt I Teilfinanzhaushalt 239 Teilhaushalt II Teilfinanzhaushalt 241 Teilhaushalt III Teilfinanzhaushalt 257 Teilhaushalt I Investitionsprogramm 259 Teilhaushalt II Investitionsprogramm 272 Bilanz Rechnungsabschluss 2021 336 Stellenplan 341 IV. Anlagen 357 Anlage 1 Übersicht über die Liquiditätsentwicklung 357 Anlage 2 Übersicht über den Stand der Schulden 358 Anlage 3 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 365 Anlage 4 Übersicht über den voraus. Stand der Rückstellungen 352 Anlage 5 Übersicht über den Stand der Rücklagen 369 Anlage 6 Berechnung der Finanzzuweisungen 372 Anlage 7 Anlagennachweis: Darstellung Abschreibungen/Auflösung Sonderposten 379 Anlage 8 Interne Leistungsverrechnung 389 Anlage 9 Übersicht über Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge 400 Anlage 10 Verbindliche Kennzahlen 402 Anlage 11 Übersicht über die Deckungsfähigkeit 405 V. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2023 / 2024 409 VI. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2023 / 2024 457 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.01.2023 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 13.131.400 13.475.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 13.472.500 14.300.250 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 250.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 250.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -91.100 -574.850 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 12.741.400 13.100.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 12.149.300 12.915.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 592.100 185.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 12.259.350 9.349.350 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.145.550 12.733.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -6.886.200 -3.384.050 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -6.294.100 -3.198.700 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.000.000 5.250.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000 300.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 4.850.000 4.950.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -1.444.100 1.751.300 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 11 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 5.000.000 5.250.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.650.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 08.11.2022 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v.H. 370 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H. 450 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H. 370 v.H. der Steuermessbeträge. Baindt, den 24.01.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 22 § 2 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 512.800 546.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 520.800 561.300 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -8.000 -15.300 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -8.000 -15.300 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 511.100 544.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 464.800 505.300 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 46.300 39.100 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 30.000 53.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 982.500 472.500 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -952.500 -419.500 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -906.200 -380.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 970.000 450.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 90.850 100.850 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 879.150 349.150aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -27.050 -31.250 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 33 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 970.000 450.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 250.000 Baindt, den 24.01.2023 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 44 § 3 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 849.100 898.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 963.850 985.050 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -114.750 -86.650 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -114.750 -86.650 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 725.100 774.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 701.850 720.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 23.250 54.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 70.000 70.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.690.000 1.590.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -1.620.000 -1.520.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.596.750 -1.465.650 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.575.000 1.375.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 129.000 159.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.446.000 1.216.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -150.750 -249.650 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 55 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.575.00 1.375.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 400.000 Baindt, den 24.01.2023 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 66 Bereich Ansatz 2023 Ansatz 2024 Ansatz 2022 Verände- rung 2023 zu 2022 Rechnungs- ergebnis 2021 Einwohnerstand jeweils zum 30.06.des Vorjahres - Zensus 5.370 5.390 5.310 1,13% 5.304 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 -688.100 -50,43% -395.214,75 davon Erträge 13.131.400 13.475.400 11.103.700 18,26% 11.700.571,19 davon Aufwendungen 13.472.500 14.300.250 11.791.800 14,25% -12.095.785,94 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 12.259.350 9.349.350 9.641.400 27,15% 4.904.330,92 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 19.145.550 12.733.400 14.680.600 30,41% -2.749.635,15 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -6.886.200 -3.384.050 -5.039.200 36,65% 7.653.966,07 Steuern Grundsteuer A 41.000 42.000 37.000 10,81% 40.843,42 Hebesatz Grundsteuer A 370 370 350 5,71% 350 Grundsteuer B 680.000 700.000 570.000 19,30% 599.312,49 Hebesatz Grundsteuer B 450 450 400 12,50% 400 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 2.300.000 2.500.000 2.000.000 15,00% 1.880.295,06 Hebesatz Gewerbesteuer 370 370 350 5,71% 350 Gewerbesteuerumlage 220.000 260.000 206.000 6,80% 238.261,37 Gewerbesteuerumlagesatz in % 35,0 35 35 0,00% 35 Hundessteuer 15.000 15.000 15.000 0,00% 21.364,00 Gemeindeanteil an der EKSt 3.600.000 3.800.000 3.308.000 8,83% 3.221.833,00 Gemeindeanteil an der USt 255.000 260.000 260.000 -1,92% 308.339,73 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.300.000 2.198.000 1.620.000 41,98% 1.623.904,80 Einn. aus komm. Investitonspauschale 590.000 606.000 446.040 32,28% 546.604,60 Familienlastenausgleich 280.000 290.000 266.700 4,99% 244.283,00 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 119.800 119.800 120.000 -0,17% 124.328,44 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben)3.956.000 3.510.000 4.025.000 -1,71% 3.335.440,64 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis -341.100 -824.850 -688.100 -50,43% -395.214,75 Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 929.200 1.006.200 825.300 12,59% 869.270,73 Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 592.100 185.350 92.050 735.867,04 Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit ohne Kredit -6.886.200 -3.384.050 -5.039.200 36,65% 2.154.695,77 Veränderung liquide Mittel -6.294.100 -3.198.700 -1.047.150 2.890.562,81 Liquide Kassenmittel zum 31.12. 1.555.900 3.307.200 3.000.000 -48,14% 7.625.199,19 externer Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe ohne Verbindlichkeiten - Stand zum 31.12. des Jahres 4.850.000 9.800.000 0 0 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 903,17 1.818,18 0,00 0,00 Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe Kreditneuaufnahme 5.000.000 5.250.000 0 0 - Zinsen 107.000 312.000 7.000,00 0,00 - Tilgungen 150.000 300.000 0 0 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 7.201.651 7.913.846 7.016.145 2,64% 8.049.897 - Hebesatz - 25,50% 28,00% 25,00% 2,00% 25,00% - Aufkommen 1.837.000 2.216.000 1.754.036 4,73% 2.012.474 Personalausgaben 3.895.150 4.063.850 3.234.750 20,42% 3.051.526,68 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.600.500 1.825.000 1.834.378 -12,75% 1.836.986,50 Investitionsausgaben - Grunderwerb 3.408.000 2.908.000 3.675.000 -7,27% 441.761 - Baumaßnahmen 13.345.000 8.217.000 9.960.000 33,99% 1.025.588 - Finanzvermögen 0 0 0 0 - Investitionsförderungsmaßn. 85.500 40.000 90.000 -5,00% 1.075.000 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 und 2024 Haushaltsjahr 77 Bereich 2022 2021 Veränderung 2020 Gemeindegebiet in ha 2.306 2.306 0,00% 2.306 Einwohnerstand Stichtag 30.06. (EW-Zahl 30.06. kommt nach Planfertigst.) 5.381 5.304 1,45% 5.241 Bevölkerungsdichte Einwohner/qkm 2,33 2,29 2,03% 2,27 (Landeswert 301 EW/qkm) Bevölkerung zum 30.12. des Vorjahres 5.308 5.261 0,89% 5.288,000 deutsch 4.691 4.656 0,75% 4.692,000 ausländischer Herkunft 617 605 1,98% 596 Privathaushalte 2.320 2.300 0,87% 2.250 durchschnittliche Haushaltsgröße 2,32 2,34 -1,05% 2,34 (Landesvergleich 2,14) Kindergartenkinder Stand zum 01.03. des Jahres lt. Statistik Sonne, Mond u. Sterne gesamt 119 108 0,00% 96 davon über 3 Jahre 103 86 0,00% 78 davon unter 3 Jahre 16 22 0,00% 32 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 2 1 0,00% 1 St. Martin gesamt 76 81 0,00% 76 davon über 3 Jahre 64 72 0,00% 62 davon unter 3 Jahre 12 9 0,00% 14 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 1 1 0,00% - Waldorfkindergarten gesamt 37 36 0,00% 41 davon über 3 Jahre 33 33 0,00% 36 davon unter 3 Jahre 4 3 0,00% 5 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 22 31 0,00% 28 Klosterwiesenschule Schülerzahlen, gesamt 170 168 1,19% 154 Grundschüler 170 168 1,19% 154 davon aus Baindt 163 158 3,16% 147 davon auswärtige Grundschüler 7 10 -30,00% 7 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Daten von jeweils Vorjahr) Sozialversicherungspfl. Besch. am Arbeitsort 1.193 1.157 3,11% 1.222 Sozialversicherungspfl. Besch. am Wohnort 2.316 2.271 1,98% 2.300 Berufseinpendler über Gemeindegrenzen 994 956 3,97% 1.012 Berufsauspendler über die Gemeindegrenzen 2.118 2.070 2,32% 2.090 Arbeitslose gesamt Sept. 67 66 1,52% 91 Arbeitslosenquote 2,9% 2,9% -0,46% 4,0% Arbeitslose unter 25 im September 4 5 -20,00% 18 Trinkwassergebühren netto 1,53 1,47 4,08% 1,45 Landesdurchschnitt netto 2,13 2,13 0,00% 1,87 Schmutzwassergebühren 1,98 2,17 -8,76% 2,17 Niederschlagswassergebühren 0,61 0,50 22,00% 0,50 Bestand an Kraftfahrzeuge in Baindt 4.225 4.218 0,17% 4.083 Eckdaten zur Gemeinde Baindt Haushaltsjahr 88 2023 2024 1. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 2. Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit 592.100 185.350 3. Abschreibungen (netto abzgl. Auflösung) 933.200 1.010.200 4. Zahlungsmittelbedarf lfd. Vwtätigkeit abzgl. Tilgung 442.100 -114.650 5. Verschuldung zum 31.12. absolut € rd. 189,61 922,79 €/Einw. rd. 6. Investitionen 19.133.550 12.731.400 7. Verpflichtungsermächtigungen 8.650.000 250.000 8. Änderung Finanzierungsmittelbestand -6.294.100 -3.198.700 9. Liquide Kassenmittel zum 31.12. voraussichtlich 1.555.900 3.307.200 Eckdaten zum Haushaltsplan 2023 und 2024 99 Übersicht über die Zuordnung der Produkte 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 10 (§ 4 Abs. 5 GemHVO) 1010 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 2 12.70 12.70.01.0000 Rettungsdienst DRK-Heim 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2 21.50 21.50.03.0000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2 21.50 21.50.04.0000 Schulsozialarbeit 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einr. für Wohnungslose 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 1111 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einri. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einr.n für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.7000 Unterbringung ukrainische Geflüchtete 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 2 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 2 2 36.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 1212 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 2 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 1313 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Anlage Nr. 1 zum Doppelhaushalt 2023/2024 gem. § 6 GemHVO Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg V o r b e r i c h t Doppelhaushalt 2023 / 2024 nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 1414 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Sehr geehrte Damen und Herren, die Aufstellung des Haushaltsplans 2023/2024 wurde durch den Ukrainekrieg geprägt. Rezession, Rekordinflation, Kaufkraftverlust: Wegen massiv steigender Energiepreise infolge der russischen Invasion in der Ukraine, erwartet das Institut für Weltwirtschaft (IfW) ein extrem schwieriges Jahr 2023 für Deutschland. Nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch wirtschafts- und finanzpolitisch, fordert uns diese weltumfassende Krise in einem nie vermuteten Ausmaß. Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus. Reduzierte Steuerschätzungen einerseits und enorme Mehraufwendungen andererseits, stellen die Kommunen vor immense Herausforderungen. Dazu kommen die stetig steigenden Anforderungen in den verschiedensten Bereichen, beispielsweise im Bereich Bildung und Betreuung, der gemeindeeigenen Infrastruktur, der Ausgaben bezüglich Klimawandel oder auch beim Thema Digitalisierung. Durch die Coronapandemie und den Ukrainekrieg wurden andere Aufgaben überlagert, die jedoch in Ihrer Bedeutung für die Gesellschaft ganz wesentlich sind. Hier ist vor allem der Klimawandel zu nennen, der sich auch in der Gemeinde Baindt konkret auswirkt und dem wir entschlossen begegnen müssen. Trotz allen finanziellen Herausforderungen sind Bildung und Betreuung mit Beginn der Schulsanierung im kommenden Jahr Schwerpunkte der Investitionen. Die öffentlichen Haushalte stehen derzeit zwischen akuter Krisenbewältigung und langfristiger Sicherung tragfähiger Finanzen. Der Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips nach Artikel 71 Absatz 3 der Verfassung des Landes Baden- Württemberg, wonach bei einer Aufgabenübertragung an die Gemeinden ein finanzieller Ausgleich zu schaffen ist, sollte dauerhaft eingehalten werden. Der Gemeindetag stellt fest, dass über die letzten Jahre und Jahrzehnte von Bundes- und Landespolitik immer neue Leistungen und Rechtsansprüche zugesagt wurden und das Maß an Bürokratie zwischenzeitlich zu einer Komplexität führt, die kaum mehr zu bewältigen ist. Die Grenze der gesamtstaatlichen Leistungsfähigkeit sei überschritten. Wir können die großen Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz, Digitalisierung und nachhaltige Daseinsvorsorge nicht mit den bisherigen politischen Antworten schaffen. Es braucht eine klare und ehrliche Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. „Verschwende nie eine Krise; sie gibt uns die Gelegenheit, große Dinge zu tun.“, heißt ein Zitat. Mittel- bis langfristig gilt es, die Abhängigkeit von Energieträgern und die damit verbundene Anfälligkeit massiv zu reduzieren. Im Planungszeitraum gilt es die Weichen für eine regenerative Versorgung im Sinne des Klimaschutzes zu stellen. Dies stärkt langfristig die Green-Deal-Agenda, aber auch das Bemühen um alternative Importquellen. Im Ergebnishaushalt 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige lang geplante Investitionen zu realisieren, dies wird uns im Planungszeitraum, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern. Es ist nicht mein Anspruch, defizitäre Haushaltsergebnisse zu planen und einzubringen. Nur über außerordentliche Erträge kann es etwas abgemildert werden. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur weiter auszubauen. Wir möchten mit der mittelfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen (u. a. Sanierung Klosterwiesenschule, Umgestaltung der neuen Ortsmitte, Gestaltung des Fischerareals) stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestaltungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind nur mit 1515 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Kreditaufnahmen realisierbar. Mit den Herausforderungen ist ein hoher Finanzierungsbedarf verbunden. Dies gilt besonders für die Themen Mobilität und Klimaschutz. Ein weiteres kommunalpolitisches Thema, dem wir eine hohe Zukunftsrelevanz beimessen, ist die Digitalisierung. Die Einbringung von Doppelhaushalten hat sich zwischenzeitlich etabliert. Immer mehr Kommunen erkennen die Vorteile einer Planung für zwei Haushaltsjahre und auch wir haben bisher durchweg positive Erfahrungen machen dürfen. Die personellen Ressourcen werden wir im Zeitalter vom Fachkräftemangel – wie in den Vorjahren – sinnvoll zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens und zur Optimierung der Prozesse nutzen. Der Haushalt dient als geeignete Informationsquelle für jede Zielgruppe (Gemeinderat, Bevölkerung, Verwaltung), um die benötigten Informationen, sowohl von der Leistungsseite als auch von der Finanzseite, der Gemeinde zu erhalten. Er soll allen helfen, den richtigen Weg einzuschlagen, um noch wirkungsorientierter zum Wohle der Bürger in Baindt zu denken und zu handeln. Haben Sie den Mut und die Entschlossenheit, sich auf die neue kritische Diskussionsebene, sowohl in formeller, als auch in inhaltlicher Ausrichtung einzulassen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Es ist daher unabdingbar, dass wir uns weiterhin und intensiv mit der Auskömmlichkeit der Steuern, Gebühren- und Kostenbeiträge auseinandersetzen und sie bei Bedarf an die tatsächliche Kostenentwicklung weiter anpassen. Für die Folgejahre können Steuer- und Gebührenerhöhungen keinesfalls ausgeschlossen werden. Weiterhin werden die Verwaltungsprozesse ständig optimiert und jede Möglichkeit der Synergien genutzt. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Jahresergebnisse in der Regel besser ausfallen, als es die vorherige Planung erwarten ließ. Wenn das auch in den Jahren 2023 und 2024 so sein sollte, wäre das sehr erfreulich. Darauf sollten wir uns jedoch nicht verlassen. Inflation, Rezession und teures Wohnen mit teuren Nebenkosten haben die Angst weiter gesteigert. Doch Angst lähmt, macht krank und ständiges Warnen stumpft ab. Das Warnen kann zu einer sich selbst erfüllenden Eigendynamik führen. Wir laufen Gefahr, dass die Folgen der Warnung evtl. sogar schlimmer sind, als der Schaden, vor dem ursprünglich gewarnt wurde. Deshalb sollten wir den Doppelhaushalt 2023/2024 auch mit Optimismus angehen. Für die Haushaltsberatungen stehen neben den Plandaten der Haushaltsjahre 2023 und 2024 auch die aktuellsten Daten des doppischen Jahresabschlusses 2021 zur Verfügung, der am 05.07.2022 festgestellt wurde. Mein Dank gilt meinen Mitarbeitern in der Kämmerei Baindt für die Mitwirkung und tatkräftige Unterstützung an diesem umfangreichen und in dieser Zeit sehr komplexen Projekt. Baindt, im Dezember 2022 Wolfgang Abele Kämmerer 1616 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - A. Allgemeines Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den zukünftigen Jahren Da die Kommunen in hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind und Deutschland in hohem Maße exportabhängig ist, wird auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kurz eingegangen. Die weltweite Rezession und die dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Folgen haben für die Kommunen insbesondere das Wegbrechen von Steuereinnahmen (v.a. Gewerbesteuer und Einkommensteuerbeteiligung) sowie den Wegfall von weiteren Einnahmen zur Folge. Zugleich müssen von den Kommunen weiterhin bestehende Ausgaben für das Vorhalten öffentlicher Einrichtungen sowie steigende Ausgaben zur Pandemiebekämpfung und bei Sozialleistungen geleistet werden. Baden-Württemberg steuert zudem auf einen branchenübergreifenden Arbeitskräftemangel zu. In den kommenden 15 Jahren droht im Südwesten allein demografiebedingt ein Verlust von knapp 800.000 potenziellen Arbeitskräften. Auch in Baindt wird sich dieser massiv auswirken. Aus Sicht des Gemeindetags braucht es einen umfassenden Maßnahmenplan (gesetzliche Regelungen), um diesem branchenübergreifenden Mangel entgegenzuwirken. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung vom 12.10.2022 zugrunde gelegt. Die Bundesregierung sieht in dieser wegen des Gaslieferstopps eine drohende Rezession. Sie geht für das aktuelle Jahr von einem Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent aus und für das Jahr 2023 von einem Schrumpfen der Wirtschaft um 0,4 Prozent. Vor allem die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs trübten die Aussichten. Deutschland steht im kommenden Jahr nach Einschätzung der sogenannten Wirtschaftsweisen eine Rezession und eine anhaltend hohe Inflation bevor. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechnet 2023 mit einem Abschwung um 0,2 Prozent und einer hohen Inflation von 7,4 Prozent. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Herbstprognose zur Konjunkturentwicklung in Deutschland vorgelegt. Prognosen zur Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts Quelle Prognose vom Prognose für 2022 Prognose für 2023 Bundesregierung Okt 22 1,40% -0,40% EU-Kommission Nov 22 1,60% -0,60% Internationaler Währungsfonds Okt 22 1,50% -0,30% OECD Nov 22 1,80% -0,30% Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Nov 22 1,70% -0,20% Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute Sep 22 1,40% -0,40% Institut für Weltwirtschaft IfW Kiel Sep 22 1,40% -0,70% Institut der deutschen Wirtschaft Köln Sep 22 1,25% -1,75% Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut Sep 22 1,20% -0,50% Institut für Wirtschaftsforschung Halle IWH Sep 22 1,10% -1,40% Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung IMK Sep 22 1,60% -1,00% 1717 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der Ukraine-Krieg, die Coronapandemie, die Energiepreisentwicklung, die Lieferengpässe, weitere Krisenherde der Welt, der Engpass an Fach- und Nachwuchskräften, die Exportnachfrage, die Entwicklung des Euro, der schwerfällige Ausbau im Bereich Breitband und Digitalisierung sind weiterhin die wesentlichen Risiken der Wirtschaft 2023. Das spiegelt sich erneut in der Herbstumfrage bei den Unternehmen wider. Wie sich die Wirtschaft in naher Zukunft entwickelt, lässt sich nur schätzen. Regierungen, internationale Organisationen und Wirtschaftsforscher versuchen regelmäßig, die konjunkturelle Entwicklung anhand verschiedener Annahmen möglichst genau vorherzusagen. Prognosen bilden dabei unter anderem die Grundlage für die Steuerschätzung und die Haushaltsplanung des Staates. Für die Aufstellung der Haushaltspläne 2023 und 2024 sind bisher ergangen: Haushaltserlass 2023 Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung vom 12.10.2022 zugrunde gelegt. Die Bundesregierung sieht in dieser wegen des Gaslieferstopps eine drohende Rezession. Sie geht für das aktuelle Jahr von einem Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent aus und für das Jahr 2023 von einer schrumpfenden Wirtschaft um 0,4 Prozent. Vor allem die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs trübten die Aussichten. In der Frühjahrsprojektion hatte die Bundesregierung noch mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 2,2 Prozent in diesem Jahr und um 2,5 Prozent im nächsten Jahr gerechnet. Hauptgrund für die Abwärtskorrektur sei der Gaslieferstopp durch die Russische Föderation. Das führe zu einem massiven Anstieg der Energiepreise, die vor allem die Industrieproduktion hart träfen. Die Bundesregierung geht von einer Inflationsrate von acht Prozent in diesem und sieben Prozent im nächsten Jahr aus. Die Preisentwicklung stelle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, weshalb die Bundesregierung einen umfassenden Abwehrschirm beschlossen habe, von welchem ein preisdämpfender Effekt ausgehe. Ohne einen entsprechenden Abwehrschirm würde die Inflationsrate vor allem im kommenden Jahr deutlich höher ausfallen. Insgesamt geht die Bundesregierung jedoch davon aus, dass im Gegensatz zu den deutlich ungünstigeren Erwartungen bzgl. der Entwicklung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts, die für die Steuerschätzung maßgeblichen nominalen Bezugsgrößen, wie das nominale Bruttoinlandsprodukt, die Bruttolöhne und -gehälter und die Unternehmens- und Vermögenseinkommen, sich besser entwickeln als noch im Frühjahr projiziert. Für das Jahr 2024 werde in der Herbstprojektion davon ausgegangen, dass sich die Wirtschaft wieder erhole und auf den Wachstumspfad zurückkehre. In den Jahren 2025 und 2026 werde von einer ähnlichen Dynamik ausgegangen, wie in der Frühjahrsprojektion angenommen. Insgesamt ergebe sich so für die Jahre ab 2024 ein Niveau der für die Steuerschätzung relevanten gesamtwirtschaftlichen nominalen Bemessungsgrundlagen und Fortschreibungsgrößen etwas oberhalb der Annahmen aus der Mai-Steuerschätzung. Da die Ausgaben im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) trotz weiterer finanzieller Förderung ungebremst steigen, stellen diese gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme. Die Gemeinde Baindt bleibt auf verlässliche und konjunkturunabhängige Finanzierungsquellen, zu denen auch die Gebühren für öffentliche Einrichtungen gehören, angewiesen. Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen war von 2011 bis 2021 durchweg positiv. 2023 und 2024 sind schwächere Jahre. Die Ergebnisse der Steuerschätzung sind nur auf den ersten Blick erfreulich. Die gegenüber der Mai-Steuerschätzung höheren Steuereinnahmeerwartungen zeigen nur ein Zerrbild, der zu erwartenden Entwicklung 1818 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - der kommunalen Finanzen, da sie zu einem großen Teil durch die Inflation bedingt gestiegen sind. Diese belastet aber die Kommunalhaushalte auf der Ausgabenseite viel mehr. Enorm steigende Energiekosten, immens steigende Baukosten und vermutlich auch stark steigende Personalkosten und Sozialausgaben der Kreise, werden die erhöhten Steuereinnahmen deutlich übersteigen. Zudem werden die Kommunalhaushalte auch durch die – bisher noch nicht in der Steuerschätzung berücksichtigten – Entlastungspakete des Bundes belastet werden. Allein für Baden-Württemberg taxiert das Finanzministerium diese voraussichtliche kommunale Belastung auf 1,7 Milliarden Euro beim Entlastungspaket III. Das Maß der steigenden Ausgaben wird daher viel höher sein als das Maß der steigenden Einnahmen. Faktisch wird damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen geringer. Sollte die befürchtete Rezession eintreten, muss zudem davon ausgegangen werden, dass die Steuereinnahmen letztlich nicht im erwarteten Maße fließen werden. Auf mittlere Sicht gibt es zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung keine Alternative. Mit der Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln sowie mit der Vorgabe für die Kommunen die Abschreibungen zu erwirtschaften, wurden die Weichen für eine langfristig tragfähige Haushaltspolitik gestellt. Vor diesem Hintergrund wird auch von der Rechtsaufsichtsbehörde den Kommunen nochmals nachdrücklich empfohlen, den Kurs der Haushaltskonsolidierung konsequent fortzusetzen und soweit erforderlich, selbst beeinflussbare Einnahmen weitgehend auszuschöpfen. Die Gemeinde Baindt hat im Gemeindehaushalt sowie in den Eigenbetrieben Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zahlreiche Investitionen, welche kreditfinanziert sind. Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich der Tilgung ist 2024 negativ. B. Finanzwirtschaft der Gemeinde I. Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022 Das Rechnungsjahr 2021 Die Jahresrechnung 2021 ist vom Fachbeamten für das Finanzwesen Herrn Abele durchgeführt worden. Auf die Jahresrechnung ist in der Sitzung vom 05.07.2022 bereits eingegangen worden. Hier daher nur noch einmal die Eckwerte des Rechnungsergebnisses. Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.700.571,19 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.095.785,94 € Ordentliches Ergebnis -395.214,75 € Außerordentliche Erträge 2.353.719,30 € Außerordentliche Aufwendungen -18.018,65 € Sonderergebnis 2.335.700,65 € Gesamtergebnis 1.940.485,90 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11.475.028,88 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.739.117,15 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 735.911,73 € 1919 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.904.330,92 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.749.635,15 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.154.695,77 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 2.890.607,50 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 2.890.607,50 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen -4.726,03 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 4.739.317,72 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 2.885.881,47 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 7.625.199,19 € Die Bilanz der Gemeinde Baindt wurde auf 31.12.2021 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2021 umfasst eine Bilanzsumme von 51.724.707,48 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 24.773,00 € • Sachvermögen 33.585.218,96 € • Finanzvermögen 17.919.034,43 € • Abgrenzungsposten 195.681,09 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 8.980.104,84 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 9.941.693,35 € • Rückstellungen 400.331,50 € • Verbindlichkeiten 329.073,30 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 527.398,50 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 412.819,83 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 5.467.500,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € Haushaltsvollzug 2022 Das Rechnungsjahr 2022 gestaltete sich im Ergebnishaushalt aufgrund der Coronapandemie ungünstiger als erwartet. Im Einzelnen konnte im Juni 2022 von folgenden Werten 2020 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - ausgegangen werden: nach Oktobersteuerschätzung Plan 2022 nach Oktober- schätzung 2022 +/- Schlüsselzuweisungen (höhere Kopfbeträge, etwas mehr Einwohner) 1.620.000 2.200.000 615.000 Kommunale Investitionspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass) 446.000 740.000 294.000 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung 2020 kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.567.000 244.600 Gewerbesteuer Nachzahlung 2.000.000 2.200.000 200.000 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (höheres Aufkommen gegenüber Vorjahresprogn.) 3.308.000 3.305.000 -3.000 Gewerbesteuerumlage 206.000 230.000 -24.000 Verbesserungen: 1.621.600 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -160.000 Bauleitplanungskosten Konzeptvergabe Mehraufwendungen -40.000 Energiekosten, Unterhaltungskosten, Sonstige Mehraufwendungen -190.000 Reinigungskosten Mehraufwendungen -50.000 Prognose ordentliches Ergebnis Stand Dezember ca. +493.500 Anmerkungen zum Haushaltsjahr 2022: Ein Ergebnis für 2022 kann noch nicht vorhergesagt werden. Durch die positive wirtschaftliche Entwicklung trotz Ukrainekonflikt wird sich das Ergebnis 2022 verbessern. Auch gute außerordentliche Erträge konnten durch Bauplatzverkäufe in Marsweiler Ost II und im Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung noch erzielt werden. Sehr viele Kommunen werden nach den Rückmeldungen aus der Praxis, angesichts der dargestellten Mehrausgaben gar nicht umhinkommen, das Jahr 2023 mit einem unausgeglichenen Ergebnishaushalt zu planen und die mittelfristige Perspektive sieht nicht viel anders aus. Nun werden die Rahmenbedingungen für die Kommunen durch den Ukrainekrieg und die damit verbundenen Mindererträge sowie Mehraufwendungen massiv verschoben. Schulden der Gemeinde Stand zum 01.01.2022 0,00 € Stand zum 31.12.2022 0,00 € 21 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Somit Abnahme 0,00 € (Zuschuss Land Baden-Württemberg für Grunderwerb Landessanierungsprogramm – sollte laut Gemeindeprüfungsanstalt als Sonderposten und wird erst zum Schluss mit dem Land abgerechnet) Schulden des Eigenbetriebes Wasserversorgung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2022 1.016.237,50 € Stand zum 31.12.2022 965.387,50 € Somit Abnahme 50.850,00 € Schulden des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2022 2.778.750,00 € Stand zum 31.12.2022 2.699.750,00 € Somit Abnahme 79.000,00 € Der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. von Gemeinde gewährten Trägerdarlehen) beträgt zum 31.12.2022: 3.665.137,50 €. Vermögensentwicklung 2022 a) Liquidität Wenn die Gemeinde bei der Rekordinflation Liquidität parkt, reduziert sie ihr Vermögen auf Raten. Schutz vor Inflation bieten weiterhin Grundstückswerte oder die Vornahme von Pflichtinvestitionen. Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe und an den Zweckverband Wasserversorgung können aufgrund Rekordinvestitionen nicht mehr gewährt werden. Die Gemeinde Baindt wird 2023 und 2024 Kredite aufnehmen müssen. Maßhalten und das Machbare vom Wünschenswerten zu unterscheiden, müssen weiterhin die Leitgedanken unseres Haushaltens bleiben. Neben der Erhaltung der Ertragskraft des Ergebnishaushalts ist darauf zu achten, dass die Investitionen maßvoll und zielgerichtet erfolgen und die daraus resultierenden Abschreibungen und Folgekosten erwirtschaftet werden können. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen machen deutlich, dass 2023 die Aufwendungen inkl. der Abschreibungen die Erträge deutlich übersteigen werden Der Stand der Liquidität beträgt im Gemeindehaushalt zum 31.12.2022 voraussichtlich ca. 3,0 Mio. €. Des Weiteren sind 7,8 Mio. € in Spargeldeinlagen angelegt (Stand 30.11.22). Damit liegt die Liquidität über der gesetzlichen Mindestrücklage. 2222 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - II. Ausblick auf die Rechnungsjahre 2023/2024 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Rechnungsjahre 2023 und 2024 wurden vom Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Abele, im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin Frau Rürup nach den gesetzlichen Vorschriften des neuen kommunalen Haushaltsrechts aufgestellt. Als Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Haushaltsplans sind die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts heranzuziehen. Orientierungsdaten für die Etatplanung enthält der jährlich vom Innenministerium und Finanzministerium gemeinsam herausgegebene Haushaltserlass. Die Orientierungsdaten sollten nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten, die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Der Haushaltsplan wurde im Gemeindehaushalt als auch bei den Eigenbetrieben mit verhaltenem Optimismus geplant. Der Haushaltserlass 2023 vom 06.10.2022 enthält Orientierungswerte für die Haushaltsplanung 2023, die auf der Mai-Steuerschätzung beruhen. Die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung 2022 wurde noch einmal geändert und die Orientierungswerte minimal nachjustiert. Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Bundesregierung zugrunde. In dem Ergebnis wird von Mehreinnahmen in Deutschland ausgegangen, die sich in wachsenden Einkommen der privaten Haushalte aufgrund der Inflation äußert. Ziel der Haushaltsplanungen 2023 und 2024 sowie der Folgejahre ist, einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Wie bereits bei den Haushaltsplanberatungen angekündigt, wird im Ergebnishaushalt 2024 die Finanzlage durch die Veränderungen im Finanzausgleich durch das Rechnungsergebnis 2022 etwas schlechter als im Vorjahr sein. Hauptursachen dafür sind die Verschlechterung beim Finanzausgleich, die Erhöhung der Personalaufwendungen sowie höhere Zuschüsse an die Kindergartenträger. Dies ist ein weiterer Grund für die Reduzierung des Überschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit. „Mit den Einnahmen von heute die Zukunft von morgen gestalten“, so lauten weiterhin die Leitgedanken des Gemeindetags. Ein weiterer Leitgedanke heißt weiterhin „Haushalte werden in guten Jahren ruiniert“. Wir werden dringend notwendige Investitionen im Bereich Hochwasserschutz, Bildung und Klimaschutz voranbringen. Es ist jedoch noch nicht bei allen bewirtschaftenden Stellen verinnerlicht, dass die Einnahmen der Gemeinde in den Folgejahre nicht in dem Umfang steigen wie die Ausgaben. Es wird deutlich, dass die Kommunen aufgrund der stetig steigenden Aufgabenfülle auf sprudelnde Steuerquellen angewiesen sind und die Kommunen weiterhin ein Augenmerk darauf haben sollten, welches Maß an Aufgabenerfüllung sie sich auch in schwierigeren Zeiten weiter leisten können. Und Aufgaben gibt es zahlreiche. Zusätzliche Aufgaben kommen im Bildungsbereich, in der Breitbandversorgung, in der Digitalisierung (Onlinezugangsgesetz) oder im sozialen Wohnungsbau einschließlich der Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen hinzu. Selten fallen Aufgaben weg, regelmäßig kommen neue hinzu. Spannend ist daher die Frage, wofür das vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort: „Weiterhin gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2323 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die wichtigsten Projekte im Hochbau: Sanierung der Klosterwiesenschule 10 Mio. € (2023: 5,1 Mio. €, 2024: 5 Mio. €, Stand 2022 wurde bereits 1,2 Mio. € verfügt) Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 400.000 € (2023: 250.000 €, 2024: 150.000 €) Sozialbau 600.000 € (2023: 100.000 €, 2024: 500.000 €) Zuschuss Waldorfkindergarten (2023 Planungskosten: 29.500 €, 2024 Planungskosten: 40.000 €, 2025: Zuschuss Gemeinde 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte (2023: 2.500.000 €, 2024: 850.000 €) Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz (2023: 250.000 €, 2024: 250.000 €) Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße – Errichtung Gewässer II. Ordnung: 1.600.000 € Entwicklung Fischerareal (Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2023: 550.000 €, 2024: 100.000 €) Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße (2023: 150.000 €, 2024: 150.000 €) Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderprogramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche (2023: 1.900.000 €, 2024: 150.000 €) Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III (Schlussrechnung Ansatz 2023: 300.000 €) Erschließung Baugebiet Lilienstraße (2023: 410.000 €) Erschließung Baugebiet Bühl (2023: 40.000 €, 2024: 600.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2023: 100.000 €) Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale inkl. Solar/PV (2023: 1.000.000 €, 2024: 750.000 €, 2025: 250.000 €) PV-Anlage Schenk-Konrad-Halle (2024: 60.000 €) PV-Anlage Bauhof (2024: 80.000 €) Schnellladesäule Fischerstraße (2023: 147.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: Bauhof: Kauf New Holland/Deutz (2023: 140.000 €) Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel (300.000 €) Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2023: 50.000 €, 2024: 50.000 €) Bauhof: Kauf Streuautomat Lindner (2024: 30.000 €) Feuerwehr: Ersatzbeschaffung LF 20 (2024: 360.500 €) Feuerwehr: Elektronische Sirene (2023: 50.000 €) Feuerwehr: Neuausstattung Spinde nach Sanierung (2024: 25.000 €) Rathaus: Server und DMS (2024: Anteil 60.000 €) Rathaus: Möblierung (2023: 15.000 €, 2024: 15.000 €) Kindergarten: Möblierung (2023: 35.000 €, Spielmaterial 12.000 € ) Friedhof: Urnenwand (2024: 130.000 €) Neuanlage Waldspielplatz (2023 und 2024 jeweils 75.000 € und 15.000 €), Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 10.000 € Sportanlage: Rasenmäher (2023: 22.000 €), Bewässerungsanlage (2023: 22.000 2424 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - €), Planungsrate jeweils 10.000 € Außenanlage Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: Zuschuss DRK 2023: 10.000 €, 5.000 € für Digitalfunk und 5.000 € für Schnelleinsatzzelt Zuschuss evangelische Kirche Baienfurt/Baindt (2023: 20.000 €) Zuschuss Kindergarten St. Martin (2023: 6.000 €) Die Haushaltspläne 2023 und 2024 stehen mit baldigen Friedensverhandlungen in der Ukraine hoffentlich unter besseren Vorzeichen. Das Wirtschaftswachstum wird voraussichtlich 2023 und 2024 jedoch noch nicht das Niveau von 2021 erreichen. Deutschland ist verhältnismäßig gut durch die Coronapandemie gekommen und immer noch eine Insel des Wohlstands. International hat der Angriffskrieg Russlands vieles grundlegend verändert und verschärft die Situation in armen, von Sanktionen betroffenen, stark bevölkerten oder von Kriegen gezeichneten Ländern zusätzlich. Den steuerschwächeren Kommunen, zu denen Baindt gehört, gelang es in der Vergangenheit über die Nachlaufeffekte des kommunalen Finanzausgleichs den Haushalt im Lot zu halten. Aber auch die steuerkraftbedingten Umlagen (Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage) sowie der Aufwand im Bereich der Kinderbetreuung belasten weiterhin den Gemeindehaushalt. Die Ausgangslage für die Haushaltsplanberatungen 2023 und 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2025 lässt sich als ausreichend bezeichnen. Die Investitionskraft ist aufgrund konstanter bis steigender Umlagen und Kosten und auch unter Berücksichtigung evtl. Steuermehreinnahmen als nicht ausreichend zu bezeichnen. Die Lage der Kommunen ist mit den zu sanierenden Objekten und den zunehmenden Aufgaben als gefordert bzw. angespannt zu bezeichnen. Man wird auch 2023/2024 und in den folgenden Finanzplanungsjahren generationengerecht haushalten müssen und Kommunen können nur über Grundstückserlöse die Investitionskraft stärken. Für den Ergebnishaushalt sind 2023 Erträge in Höhe von 13.131.400 € und Aufwendungen in Höhe von 13.472.500 € geplant. 2024 sind Erträge in Höhe von 13.475.400 € und Aufwendungen in Höhe von 14.300.250 € veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2023 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2022 sowie das Ergebnis des Jahres 2021. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023: -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Durch das NKHR wird deutlich, dass die Gemeinde Baindt seinen Ressourcenverbrauch im ordentlichen Ergebnis 2023 und 2024 nicht erwirtschaften kann. Auch unter Einbeziehung des Sonderergebnisses außerordentliche Erträge kann im Planungszeitraum 2023 bis 2025 laut der vorsichtigen Planung kein positives Gesamtergebnis erzielt werden. Beim Sonderergebnis handelt sich um außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken über dem Buchwert. Die Investitionen des Finanzhaushaltes sind im Investitionsprogramm detailliert aufgeführt und erläutert. 2525 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen Gemeindesteuern (Finanzbuchhaltungskonten 3011-3013 im Produktbereich 61) a) Grundsteuer A und B (Konto 3011 und 3012) Das Gesamtaufkommen liegt aufgrund der Steuererhöhung 2023 bei 721.000 € (VJ 607.000 € Plan) und 2024 bei 742.000 €. Die Hebesätze der Grundsteuer A in Höhe von 370 v. H. und der Grundsteuer B in Höhe von 450 v. H. liegen wesentlich über den Ausgleichstockanrechnungshebesätzen. Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Baindt 370 % 450 % 370 % Umliegende Kommunen werden ebenfalls ihre bisherigen Hebesätze anpassen b) Gewerbesteuer (Konto 3013) Die Gewerbesteuer ist mit 2.300.000 € und 2.500.000 € in den Jahren 2023 und 2024 veranschlagt, was 17,5% bzw. 18,5% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes entspricht (2022: 2.000.000 €). In den Vorjahren vor 2020 wurde die Gewerbesteuer etwas zu niedrig prognostiziert. 2023 und 2024 wird sie um 300.000 € und 500.000 € erhöht. Das Rechnungsergebnis 2022 liegt bei 2,1/2,2 Mio. €. Wir gehen ab 2023 von einer besseren Konjunktur aus. Zudem wurde der Hebesatz um 20 v. H. erhöht. Die Gewerbesteuer wird 2023 und 2024 mit 2,30 Mio./2,50 Mio. € prognostiziert. Es können jedoch aus Veranlagungen auch Nachzahlungen oder aus den Vorjahren Rückzahlungen resultieren. Zudem können Vorauszahlungen nach unten angepasst werden. Die Gewerbesteuer wird unter der Berücksichtigung, dass von der Gewerbesteuer nur ca. 23-25 % im Gemeindehaushalt verbleiben, mit 2,30 Mio. €/2,50 Mio. € verhalten optimistisch angesetzt. Bei der Gewerbesteuerumlage müssen wir bei gleichbleibender Gewerbesteuerumlage bzw. minimaler Reduzierung 220.000 € bzw. 260.000 € aufwenden. Bezogen auf Baindt ist festzustellen, dass die Rahmenbedingungen für die hier ansässige Industrie sehr gut sind. Baindt ist von wenigen Gewerbesteuerzahlern abhängig. Die 10 besten Gewerbesteuerzahler decken ca. über 2/3 des Vorauszahlungsbetrags. 2626 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Gewerbesteuerumlage beträgt 2023 35 % bzw. 2024 35 % (Vorjahr 35 %) der maßgeblichen Bemessungsgrundlage, also der veranschlagten Gewerbesteuer geteilt durch den örtlichen Hebesatz von 370 v. H. Die Gemeinde hat somit 220.000 € bzw. 260.000 € abzuführen. Zu beachten ist die um zwei bzw. vier Jahre verzögerte Wirkung des Finanzausgleichs. So wirken sich beispielsweise Mehrerträge bei der Gewerbesteuer über die Gewerbesteuerumlage sofort aus, bei den Schlüsselzuweisungen und Umlagen aber erst zwei bis vier Jahre später. In diesem Fall ist es so, dass die Gemeinde im zweitfolgenden Jahr sogar stärker im Finanzausgleich belastet wird, als sie im ersten Jahr von einem Gewerbesteuermehrertrag profitiert hat, und sich eine endgültige Verbesserung dann erst im viertfolgenden Jahr einstellt. So verbleiben etwa aus einem Gewerbesteuerertrag von 2.300.000 € der Gemeinde nach vier Jahren lediglich rund 743.000 €. Beschäftigte am Arbeitsort: 2727 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Annahmen: Steuereinnahme 2.300.000,00 € Anrechnungshebesatz FAG 290,00 örtlicher Gew erbesteuerhebesatz 370,00 FAG-Umlagesatz: 22,10 v.H. bei Sockelgarantiegemeinde 22,16 v.H. bei Gemeinde, Baindt Kreisumlagesatz: 28,50 v.H. Prognose für 2025 Gew erbesteuerumlage 35,00 35,00 v.H. (2023 und später) Gemeinde Baindt (EUR) 1. Ausw irkungen im 1. Jahr (2023) 1.1 Mehreinnahme Gew erbesteuer 2.300.000,00 1.2 Höhere Gew erbesteuerumlage: Ist-Aufkommen * Umlagesatz / örtl. Hebesatz -217.567,57 1.3 Nettoverbesserung im 1. Jahr (2023) 2.082.432,43 2. Ausw irkungen im 3. Jahr (2025) 2.1 Rückgang der Schlüsselzuw eisungen nach mangelnder Steuerkraft (sofern keine Abundanzgemeinde) w egen einer Erhöhung der Steuerkraf tmesszahl 2022 (§ 6 FAG): 2.1.1 Gew St 2020 * Anrechnungshebesatz / örtl. Hebesatz 1.802.702,70 2.1.2 abzüglich Gew St-Umlage 2023 -217.567,57 2.1.3 erhöhte Steuerkraftmesszahl 2023 = geringere Schlüsselzahl 2022 (bei Abundanzgemeinde ohne Ausw irkungen) 1.585.135,14 2.1.4 bei einer Ausschüttungsquotevon ca. 68,5 v.H. ergibt sich eine Wenigerzuw eisung nach mangelnder Steuerkraft -1.085.817,57 2.2 Höhere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2025 * FAG-Umlagesatz -351.265,95 2.3 Höhere Kreisumlage (§ 35 FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2025* Kreisumlagesatz -451.763,51 2.4 Gesamtverschlechterung im 3. Jahr (2025) -1.888.847,03 3. Ausw irkungen im 5. Jahr (2027) Im Jahr 2027 verringert sich - w egen der zurückgegangenen Schlüsselzuw ei- sung 2025 - die Steuerkraftsumme (§ 38 Abs. 1 FAG). Die Folge davon ist 3.1 Geringere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): 3.1 geringere Schlüsselzuw . 2025 * FAG-Umlagesatz 240.617,17 3.2 Geringere Kreisumlage (§ 35 FAG): geringere Schlüsselzuw . 2025* Kreisumlagesatz 309.458,01 3.3 Gesamtverbesserung im 5. Jahr (2027) 550.075,18 4. Gesamtausw irkungen 1. - 5. Jahr 4.1 von 2.300.000 EUR Gewerbesteuer verbleiben 743.660,59 4.2 Abschöpfung (v.H.) 67,67 v.H. (2023) Gewerbesteuereinnahmen und ihre Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich Was bleibt von 2.300.000 Euro (EUR) Gewerbesteuer in der Gemeindekasse Modellhafte Darstellung der Ausw irkungen einer Gewerbesteuereinnahme im Jahr 2023 von 2.300.000 EUR (nicht aus einer Hebesatzerhöhung) auf die Haushaltsw irtschaft einer Gemeinde unter Einbeziehung der Ausgleichsmechanismen des Finanzausgleichs (vereinfacht dargestellt) v.H. v.H. Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Jagdpacht (3032-3034) Die Hundesteuer wurde mit 20.000 € im Jahr 2023 und 20.000 € im Jahr 2024 (RE 2021 21.364,00 €) veranschlagt und entspricht 0,13 % der Einnahmen des Ergebnishaushaltes. Die Hundesteuer beträgt seit 01.01.21 96 €/Hund und Jahr. 2828 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Zweitwohnungssteuer wurde zum 01.01.2013 eingeführt. Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnsitz erhält die jeweilige Gemeinde keine Einnahmen. Bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer haben sich einige registrierte Personen mit Nebenwohnsitz (Karteileichen etc.) abgemeldet. Dagegen hat die Wanderungsbilanz, der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen, positive Vorzeichen getragen. Aufgrund der Zweitwohnungssteuer melden sich Studenten verstärkt gleich mit Hauptwohnsitz an. Für 2023 und 2024 ist für die Zweitwohnungssteuer nur ein minimaler Einnahmeansatz von 2.500 € vorgesehen. Die Jagdpacht wird alle 2 Jahre fällig. Sie wird 2024 in Höhe von 800 € fällig. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und des Familienlastenausgleichs (Konto 3021, 3022, 3051) Nach dem Haushaltserlass vom 06.10.2022 in Verbindung mit der Oktobersteuerschätzung werden die Einnahmen aus der Einkommensteuer im Jahr 2023 auf 7,64 Mrd. und 2024 auf 8,12 Mrd. € (Vj. 2022 Landessumme 6,78 Mrd. €) geschätzt. Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer ist 2023 mit 1,15 Mio. € bzw. 1,173 Mio. € als Ausgangsgrundlage im Land veranschlagt. Der Ausgleich der Gemeinden durch die Systemumstellung bei der Kindergeldzahlung und die dadurch entstehenden Mindereinnahmen (Familienlasten- ausgleich) ist mit 611 Mio. € bzw. 627 Mio. € als Ausgangsbasis angenommen worden. Die Gemeinden bekommen 15 % an der Lohn- und Einkommensteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf die einzelne Gemeinde nach Maßgabe einer Schlüsselzahl verteilt, die das örtliche Aufkommen aus der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Einkommensteuerspitzen berücksichtigt. So werden derzeit gem. § 3 Abs. 1 GFR nur die Steueranteile aus Einkommensteuerbeträge bis zu 35.000 € für Alleinstehende bzw. 70.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten zugrunde gelegt. Der Verteilung auf die Gemeinden liegen in den Jahren 2021 bis 2023 die Ergebnisse der Steuerstatistik 2016 zugrunde. Die Bundesregierung hat die Höchstbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzahlen auf 35.000/70.000 Euro belassen. Die Schlüsselzahl wird alle drei Jahre angepasst. Die Schlüsselzahl aus dem Statistikjahr 2016 beträgt 2023 0,0004713. Erst für die Jahre 2024 werden auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerleistungen der Gemeindeeinwohner des Statistikjahres 2019 neue Schlüsselzahlen festgelegt. Insgesamt ergibt sich für Baindt ein Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für 2023 in Höhe von 3,6 Mio. € und 2024 in Höhe von 3,8 Mio. €, dies entspricht 27,4 % bzw. 28,2 % der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes (Vorjahr Planansatz 2022: 3,3 Mio. €) Wie jedes Jahr ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die größte Einnahmeposition des Ergebnishaushaltes. Experten halten eine Vollbeschäftigung in Baden-Württemberg in der Krise für weiterhin möglich. Dazu müssen aus ihrer Sicht aber mehr Menschen besser qualifiziert werden. Bei Vollbeschäftigung haben aber nicht alle Arbeitssuchenden einen Job. Insgesamt waren im November 2022 in der Region Konstanz-Ravensburg 3,0 Prozent der Menschen arbeitslos. Bei einer Arbeitslosenquote von zwei bis drei Prozent spricht man von Vollbeschäftigung. Theoretisch findet jeder Arbeitsuchende einen Job. Schwierig ist es bei Langzeitarbeitslosen. 2929 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Arbeitslosenstatistik der Gemeinde Baindt: Die Schlüsselzahl für den Familienlastenausgleich ist identisch mit der Schlüsselzahl des Gemeindeanteils an der EKSt. Bei einem Aufkommen von 611 Mio. € bzw. 627 Mio. € ergeben sich Einnahmen für Baindt in Höhe von 280.000 € bzw. 290.000 € (2022 266.000 €). Die Gemeinden bekommen 2,2 % an der Umsatzsteuer. Bei veränderter Schlüsselzahl in Höhe von 0,0002444 (Vj. 0,0002223) ergibt sich bei 1.194 Mio. € bzw. 1.065 Mio. € Umsatzsteuer ein Ansatz in Höhe von 265.000 € bzw. 236.000 € (Vj. 2022: 228.500 €). 3030 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schlüsselzuweisungen mit kommunaler Investitionspauschale (Konto 3111) Schlüsselzuweisungen sind Mittel, die den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Nivellierung von Steuerkraftunterschieden und zur Abdeckung allgemeiner Bedarfssituationen zur Verfügung gestellt werden. Einen Teil dieser Mittel erhalten alle Kommunen in Form der von Einwohnerzahl und Steuerkraftsumme abhängigen „Kommunalen Investitionspauschale“. Der weitaus größere Teil wird als Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft gezahlt, jedoch nur an jene Städte und Gemeinden, deren eigene Steuerkraft geringer ist als der Finanzbedarf, was in Baindt der Fall ist. Da durch das schwächere Steuerjahr 2021 und das etwas stärkere Steuerjahr 2022, die Differenz zwischen Bedarfsmesszahl (Einwohnerzahl vom 30.06.22 multipliziert mit dem Kopfbetrag 2023 in Höhe von 1.585 € bzw. dem Kopfbetrag 2024 in Höhe von 1.626 € (Vj. 1.456 €)) differiert, bekommt die Gemeinde Baindt 2023 wegen der geringeren Steuerkraftmesszahl 2023 2.300.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft und wegen der höheren Einwohnerzahl und geringeren Steuerkraftmesszahl 2024 aus dem Basisjahr 2022 2.198.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin sehr bemüht die Zahl der Einwohner mit Nebenwohnsitz zu begrenzen, da die Gemeinde nur für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz Zuweisungen bekommt. Der Zuzug durch den privaten Wohnungsbau ist im Sinne des Finanzausgleiches positiv zu sehen. Der Anstieg der Einwohnerzahl durch Aufnahme von Flüchtlingen wirkt sich im Land nivellierend aus. Zum einen steigt die Einwohnerzahl, andererseits wird die Verteilungsmasse im Finanzausgleich dadurch nicht mehr. 2023 und 2024 beträgt die kommunale Investitionspauschale 105 bzw. 107 € je EW (Vj. 80,00 €/EW). Die Gemeinde Baindt erhält in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Einnahmen in Höhe von 590.000 € bzw. 606.000 €. 3131 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Gebühren, Entgelte, Mieten und dgl. (Sachkonten 3311, 3321, 3322, 3411) Das Gesamtaufkommen aus Gebühren, Entgelten und Mieten im Jahr beläuft sich 2023 und 2024 bei den öffentlichen Entgelten auf 291.250 € sowie 296.250 € und bei den privatrechtlichen Entgelten bei 822.000 € bzw. 840.700 €. Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurden Ende 2016 gem. Kalkulation der Allevo Kommunalberatung auf einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 60 % festgelegt. Der Ansatz für die Gebühreneinnahmen liegt 2023 und 2024 bei den Entgelten bei 30.000 €. Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Sterbefälle. Es wurden im ersten Bauabschnitt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf dem Friedhof getätigt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. der internen Leistungsverrechnungen im Haushaltsplan 2023 bei 41,3 %. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad-Halle inkl. Gaststätte liegt 2023 unter Einbeziehung geringer Belegung bei 23,1 %. Die Gemeinde hat bei den Kindergartengebühren die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Durch das Gute-Kita- Gesetz werden unsere Fachkraftkapazitäten vom Land unterstützt. Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 betragen: (Es werden nur 11 Monate pro Jahr berechnet). Wird das Angebot nur 3 oder 4 Tage in der Woche in Anspruch genommen, so wird der anteilige Beitrag berechnet. Ein Zuschlag für das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten wird nicht erhoben. 3232 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Im Kindergartenausschuss werden folgende Punkte vor Festsetzung der neuen Elternbeiträge beleuchtet: Vereinfachtes Modulsystem für Eltern und Abrechnungsstelle Kann bei den Kleinkindgruppen auf eine tageweise Belegung verzichtet werden und somit eine bessere Einnahmestruktur und zuverlässige Belegung geschaffen werden? Sollen die verlängerten Öffnungszeiten in den Kindergarten weiterhin kostenlos angeboten werden? Wie kann eine bessere und zugleich sozial verträgliche Einnahmesituation geschaffen werden? Ziel ist es, mit bisherigem Personal die optimalen Finanzausgleichs- zuweisungen zu erreichen. Weiterhin kostenloses Angebot der Ferienbetreuung im Kindergarten (1 Woche im August?) Darstellung der Nachmittagsbelegung? Vorschläge und Überprüfungen werden auch bei den nichtkommunalen Kindergärten angestellt. Aktuelle Anzahl von Kinder nach Jahrgängen (Stand: 13.12.2022, Einwohnermeldeamt, 2022 Stand 01.12.): Jahr männlich weiblich Anzahl 2005 24 29 53 2006 36 24 60 2007 30 24 54 2008 31 30 61 2009 34 25 59 2010 30 24 54 2011 23 37 60 2012 26 30 56 2013 24 22 46 2014 32 27 59 2015 28 36 64 2016 23 32 55 2017 18 39 57 2018 37 29 66 2019 35 29 64 2020 16 23 39 2021 35 24 59 Stand 01.12.2022 21 22 43 Man kann derzeit von einer Geburt pro 100 EW ausgehen. 10-12 Kinder bei 1.000 Einwohner. Es ist unsere Aufgabe, bei nur überschaubarer Mitfinanzierung von Bund und Land, die frühkindlichen Betreuungsangebote sicherzustellen. Die Zuweisung eines Platzes sollte spätestens 3 – 6 Monate bevor der Platz benötigt wird, beantragt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz beschränkt sich auf zur Verfügung stehende Plätze. Diese sind diejenigen Plätze, die im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung, als förderfähig festgelegt wurden. Wenn kein Platz in einer Einrichtung der Gemeinde frei ist, besteht weiter ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes in einer solchen Kita. Dieser kann aber von der Kommune derzeit nicht erfüllt werden. In 3333 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - diesem Fall kommt die „Selbstbeschaffung“ eines privat organisierten Platzes mit anschließender Kostenerstattung durch die Kommune in Betracht. Ein Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Krippenplatzes besteht nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nur hinsichtlich derjenigen Plätze, die im Rahmen der Bedarfsfeststellung anerkannt wurden und auch nur dann, wenn überhaupt eine Auswahl an freien Plätzen zur Verfügung steht. Das Gesetz äußert sich zur täglichen Betreuungszeit nicht konkret. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Abzustellen ist also einmal auf den Bedarf der Eltern, hier insbesondere auf den Bedarf, der sich aus der beruflichen Tätigkeit ergibt, aber auch auf einen möglichen Förderbedarf des Kindes. In der Regel wird man deshalb davon ausgehen müssen, dass auch ein Ganztagsplatz zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die berufliche Tätigkeit der Eltern dies erfordert. Förderung der Kleinkindbetreuung U3 und der Kindergartenförderung nach § 29 b und 29 c FAG Unter 3 Förderung gem. § 29 c FAG Seit dem Jahr 2015 werden gewertet: die Zahl der Kinder in Tageseinrichtungen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit a) von bis zu 15 Stunden 0,3-fach, b) von mehr als 15 bis zu 29 Stunden 0,5-fach, c) von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,7-fach, d) von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, e) von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, f) von mehr als 44 Stunden 1-fach; Über 3 Förderung gem. § 29 b FAG Die Zuweisungen werden auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Die Kinderzahlen werden seit dem Jahr 2015 bei einer wöchentlichen Betreuungszeit 1. von bis zu 29 Stunden 0,4-fach, 2. von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,6-fach, 3. von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, 4. von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, 5. von mehr als 44 Stunden 1-fach gewertet. 3434 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Wanderungssaldo Zu- und Fortzüge: Geburtenüberschuss (Geburten gegenüber Sterbefälle): Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen (Sachkonten 3616) Die Gemeinde nimmt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2023 67.800 € und 2024 65.200 € (RE 70.450€) Zinseinnahmen ein. Die Zinsen resultieren aus der Verzinsung der Trägerdarlehen und Kassenkrediten an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie aus der Verzinsung des Trägerdarlehens an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Festgeldanlagen sowie das Geldmarktkonto werden im Zeitraum 2023/2024 besser verzinst, jedoch werden Geldanlagen mit den Investitionen und der Darlehensaufnahme rar werden. 3535 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Personalaufwendungen (Sachkonten 401-407) Personalkosten 2023: Die Personalkosten 2023 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 600.400 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg von 20,42 %. Die Personalkosten steigen deutlich an. Neben den prognostizierten tariflichen Steigerungen p.a. sind Stellenmehrungen zu verzeichnen. Insgesamt werden 2023 3.895.150 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. An Verwaltungskostenbeiträge und Beschäftigungsentgelte Bauhof wurden im Bereich Wasser 68.000 € (Vj. 60.500 €) und im Bereich Abwasser 93.000 € (Vj. 93.000 €) eingestellt. Die Personalaufwendungen betragen im Haushalt 2023 ca. 28,76 % (Vj. 26,2 %) der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushalts. Für die tariflich Beschäftigten wurde laut Hauptamt eine Erhöhung von fast 5,0 % eingeplant, was angesichts der kürzlich von den Gewerkschaften erhobenen Forderungen nach Lohnsteigerungen von 10 % keinesfalls zu hoch kalkuliert ist. Hier bleibt abzuwarten, wie der Tarifabschluss letztendlich ausfallen wird und ob unser Ansatz überhaupt ausreicht. Für die Beamtinnen und Beamten wurde die zum 01.12.2022 bereits beschlossene Besoldungserhöhung von 2,8 % berücksichtigt. Für das Folgejahr wurden für alle Beschäftigten eine Personalkostensteigerung von 2 % in Ansatz gebracht. Es wurde zudem berücksichtigt, dass ältere MitarbeiterInnen ausscheiden und kostengünstigere jüngere MitarbeiterInnen nachrücken. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind eingerechnet: Beamte: Zum 01.12.2022 linear um 2,8 %. Arbeitnehmer: Neuer Tarifabschluss ab 01.04.2023 noch offen. Dieser wird in der Regel im Nachgang auf die Beamten zeitversetzt übernommen. Eckpunkte der Tarifeinigung Der Großteil der Personalkostensteigerungen der letzten Jahre resultierte aus Veränderungen im Kindergartenwesen (Veränderungen, Fachbereichs- und Hausleitung, Einrichtung von Kleinkindgruppen, Freistellungen etc.). Im Bereich Kindergarten bleibt abzuwarten, wie die Module zukünftig ausgerichtet werden. Die Kindertagesstättenverordnung sieht derzeit keine verpflichtende Leitungsfreistellung, sondern lediglich einen Mindestpersonalschlüssel vor. Personalkosten 2024: Die Personalkosten 2024 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 168.700 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 4,3% gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt werden 4.063.850 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind berücksichtigt: - Stufensteigerungen bei den Beschäftigten - Lohn – und Gehaltssteigerungen ca. 2% - Nachrücken von jüngeren Kollegen 3636 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Sachkonten 421-4299) Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich 2023 auf 2.253.950 € und im Jahr 2024 auf 2.240.300 € (Plan 2022 1.550.000 € RE 2021 1.763.154,05 €). Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2023 nur die notwendigsten Maßnahmen geplant. Da die Vorschriften zur Planung der Kosten jedoch im neuen Haushaltsrecht strenger sind als bisher, müssen bestimmte Maßnahmen jetzt im Ergebnishaushalt und nicht im Finanzhaushalt geplant werden. Es gilt eine kommunale Spezialregel für Modernisierungen. Hiernach muss geprüft werden, ob innerhalb von drei Jahren mindestens drei Gewerke betroffen sind. Wenn also 3 von 7 Gewerken in drei Jahren angesprochen werden, handelt es sich um eine investive Generalsanierung. Es werden folgende Gewerke geprüft: Heizung, Sanitär, Elektroinstallation, Fenster, Dach, Fassade und zentrale Belüftung/Klimatisierung. Alle anderen Maßnahmen müssen dann im Ergebnishaushalt geplant werden. Eine Anlage, in der sämtliche Gebäudeunterhaltungen bzw. die Unterhaltung der Außenanlagen aufgeführt sind, ist dem Haushaltsplan angeschlossen. Der Ansatz für die Bewirtschaftung der Grundstücke sind in den Konten „4241“ ff abgebildet. Der Kontenbereich 4241 enthält Heizungs-, Reinigungs-, Strom- und Versicherungskosten. Infolge des Ukrainekrieges sind die Heizungs- und Stromkosten einem höheren Anstieg ausgeliefert. Es ist festzustellen, dass wir bei den Reinigungskosten einen höheren Anstieg haben. Hier sollte auch ein evtl. reduzierter Reinigungsrhythmus bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigt werden bzw. auf eigenes Personal gesetzt werden. 3737 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Heizungskosten Sachkonten 42411000 Entwicklung Reinigungskosten Sachkonten 42412000 3838 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Stromkosten Sachkonten 42413000 Diese Ansätze sind bei 0,89 €/kwh evtl. zu gering angesetzt. Die Finanzverwaltung setzt Hoffnungen auf die Strompreisbremse, sowie auf die Erzeugung von Eigenstrom. Die Grafiken der Bewirtschaftungskosten müssen differenziert betrachtet werden. Die Asyl- und Obdachlosenaufwendungen wurden vor 2019 separat in einer Nebenrechnung geführt. Lediglich der Abmangel wurde mit dem Gemeindehaushalt verrechnet. Neuerdings werden sowohl die Aufwendungen als auch die Kostenerstattungen im Gemeindehaushalt dargestellt. Bei den Bewirtschaftungskosten ist insgesamt eine Verbrauchs- und Kostensteigerung zu verzeichnen. Die Gasbezugskosten (Sachkonto 41415000) des Produktbereichs 5340 Fernwärmeversorgung in Höhe von 160.000 € bzw. 170.000 € sollten sich über die verschiedenen Kostenstellen wieder amortisieren. Ein Energiemanagement mit Energiesparmaßnahmen (Strom und Heizungskosten kommunaler Gebäude begonnen und auch 2022 konsequent fortgeführt. Strom- und Heizungskostensteigerungen werden durch Energieeinsparmaßnahmen (z.B. Schulung von Hausmeistern und Mitarbeiter zur sparsamen Bewirtschaftung etc.) und der schrittweisen Verbesserung und Sanierung der kommunalen Gebäude verbessert. Die Gemeinde wurde zu Beginn 2013 für die guten Umsetzungen erstmals mit dem European Energy Award ausgezeichnet. Die Gemeinde Baindt wird 2024 erneut eine erfolgreiche Rezertifizierung absolvieren. 3939 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Versicherung Wasser, Abwasser, Abfall Sachkonten 42414000 Der Ansatz bei den Geschäftsaufwendungen (Konten 4431.1000-4431.7000) hat sich insbesondere im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Kontenbereich 4431 enthält Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen, Sachverständigen- und Gerichtskosten und sonstige Geschäftsausgaben. Transferaufwendungen - Zuweisungen an übrige Bereiche (Sachkonten 43180) Die Zuweisungen und Zuschüsse betragen im Haushaltsjahr 2023 1.027.100 € und 2024 1.047.100 €. Größter Kostenträger ist die Zuweisung an die nichtkommunalen Kindergärten. Sie beträgt 2023 950.000 € (St. Martin 630.000 € bzw. 320.000 €) gegenüber dem Planansatz 2024 von 970.000 € sowie den geplanten 50.0000 € für den interkommunalen Kostenausgleich an andere Gemeinden und 2.500 € für die Kindertagespflege. Zinsausgaben (Sachkonten 4510) Die Zinsausgaben 2023 für Kredite betragen 107.000 € 2023 und 312.000 € 2024 (Vorjahr 7.000 €). Im Haushalt 2023 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. € und im Haushalt 2024 eine Kreditaufnahme in Höhe von 5,25 Mio. € vorgesehen. Die Kreditaufnahme hängt von der Ausgabe der liquiden Mittel und dem Fortschritt der Investitionen ab. Zum 01.07.2023 wurde für 2,88% 3 Mio. € als Forward aufgenommen. Finanzausgleichsumlage (Sachkonten 4371) und Kreisumlage (Sachkonten 4372) Die Steuerkraftsumme ist insbesondere maßgebend für die Berechnung und die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage sowie der Kommunalen Investitionspauschale. Steuerkraftsumme 2022, resultierend aus Rechnungsergebnis 2020: 7.016.145 € Steuerkraftsumme 2023, resultierend aus Rechnungsergebnis 2021: 7.201.651 € Steuerkraftsumme 2024, resultierend aus Rechnungsergebnis 2024: 7.913.846 € Da das Rechnungsjahr 2023 mit einer Steuerkraftsumme von 7.201.651 € ein schwächeres Rechnungsjahr und das Rechnungsjahr 2024 infolge der leicht stärkeren Steuerkraftsumme von 7.913.846 € ein stärkeres Rechnungsjahr war, wirkt sich dies wie folgt im 4040 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Finanzausgleich aus. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 2023 1.600.500 € und 2024 1.825.000 €. Bemessungsgrundlage für die Finanzausgleichsumlage ist die Steuerkraftsumme der Gemeinde. Der Umlagesatz beträgt 2023 und 2024 voraussichtlich 22,22 %. Die Kreisumlage berechnet sich aus der Steuerkraftsumme der Gemeinden. Die Steuerkraftsumme der Gemeinde Baindt liegt 2023 mit 7.201.651 € um 2,6 % über der Steuerkraftsumme 2022 mit 7.016.145 €. Der Landkreis sichert mit der Kreisumlage zur stetigen Aufgabenerfüllung seine finanzielle Handlungsfähigkeit. Er berücksichtigt dabei in angemessener Weise die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Die Höhe der Kreisumlage muss für alle Gemeinden finanziell verkraftbar sein. Der Landkreis sowie die kreisangehörigen Kommunen haben jedoch identische Problemstellungen. Es stehen viele Gebäude und Infrastrukturen nach 40/50 Jahren zur Sanierung an. Themenfelder wie Breitbandversorgung, Digitalisierung, Energie- und Klimaprojekte kommen bei den Kommunen hinzu. Zugleich steigt die Steuerkraft nicht in dem Maß wie die Ausgaben ansteigen. Im Kreis steigt der Sozialetat und die Krankenhausdefizite kommen aufgrund der Fallpauschalen und der steigenden Ausgaben hinzu. Die Kreisumlage, die sich ebenfalls an der Steuerkraftsumme orientiert und die für das Jahr 2023 mit einem festgesetzten Hebesatz 25,5% gerechnet wird, beträgt 2023 1.837.000 € (Plan 2020 2.050.000 €/Erg. 1.754.036 €) und 2024 bei erhöhtem Hebesatz von 28,0 % 2.216.000 €. Zur Berechnung der beiden Umlagen wird auf nachfolgende Seiten verwiesen. Die Kreisumlage wird aufgrund der Konjunktur 2023 und 2024 mit 25,5% und 28,0% prognostiziert. 4141 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Baindt liegt 2023 von den 39 Gemeinden im Landkreis bei der Kreisumlage pro EW wegen des Steueraufkommens 2021 an 29. Stelle. Durch die Gewinnung von einkommensstarken Neubürgern sowie weiterer Gewerbeansiedlung, verbunden mit zusätzlichen Arbeitsplätzen kann das Steueraufkommen pro Einwohner verbessert werden. 4242 S te u e rk ra ft d e r G e m e in d e n F A G 2 0 2 3 - r e s u lt ie re n d a u s d e r S te u e rk ra ft v o m R e c h n u n g s ja h r 2 0 2 1 G K Z G e m e in d e E in w o h n e rz a h le n S te u e rk ra ft S c h lü s s e l- S te u e rk ra ft 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G rS t A G r S t B G e w .S t G e w S tU m l G E S T F a m L e is tA G U S t (u m g e re c h n e t) m e s s z a h l z u w e is u n g e n s u m m e 1 4 3 6 0 6 4 R a v e n s b u rg , S ta d t 5 0 6 9 3 1 0 4 .8 5 2 4 .1 1 7 .7 2 4 5 6 .2 0 9 .2 1 5 -6 .7 8 3 .8 7 0 3 3 .5 9 5 .5 7 6 2 .5 2 2 .0 8 3 6 .9 8 5 .7 7 9 9 6 .7 5 1 .3 5 9 1 6 .5 8 5 .3 8 1 1 1 3 .3 7 0 .9 3 0 2 .2 3 6 2 4 3 6 0 8 1 W a n g e n i m A llg ä u , S 2 6 9 1 7 1 1 0 .0 1 8 1 .9 2 9 .0 9 1 1 8 .2 2 0 .1 8 1 -2 .1 9 8 .9 8 7 1 6 .9 5 9 .9 4 3 1 .2 7 3 .2 1 5 2 .2 2 0 .6 0 8 3 8 .5 1 4 .0 6 9 1 0 .9 9 5 .5 5 2 4 9 .5 0 9 .6 2 1 1 .8 3 9 3 4 3 6 0 5 5 L e u tk ir c h i m A llg ä u 2 3 0 6 2 1 6 1 .5 4 4 1 .5 2 6 .4 5 1 1 7 .6 4 8 .5 6 8 -2 .1 2 9 .9 9 9 1 3 .1 0 6 .6 5 0 9 8 3 .9 4 1 1 .6 7 1 .1 1 2 3 2 .9 6 8 .2 6 7 9 .1 9 0 .2 6 0 4 2 .1 5 8 .5 2 7 1 .8 2 8 4 4 3 6 0 1 1 B a ie n fu rt 7 2 5 0 1 2 .9 2 5 4 8 1 .6 9 7 5 .3 9 2 .4 2 0 -6 5 0 .8 0 9 4 .2 3 7 .7 1 4 3 1 8 .1 3 3 4 4 9 .4 5 8 1 0 .2 4 1 .5 3 8 2 .6 2 7 .4 9 2 1 2 .8 6 9 .0 3 0 1 .7 7 5 5 4 3 6 0 8 2 W e in g a rt e n , S ta d t 2 5 0 5 2 6 .5 8 7 1 .7 3 5 .8 7 4 1 1 .6 9 0 .7 6 7 -1 .4 1 0 .9 5 4 1 3 .8 3 9 .8 4 5 1 .0 3 8 .9 8 3 2 .3 8 6 .5 9 3 2 9 .2 8 7 .6 9 5 1 4 .4 5 2 .4 3 8 4 3 .7 4 0 .1 3 3 1 .7 4 6 6 4 3 6 0 1 0 B a d W u rz a c h , S ta d t 1 4 7 4 5 1 6 6 .1 4 7 9 2 5 .7 8 2 1 0 .5 1 9 .1 8 0 -1 .2 6 9 .5 5 6 7 .8 8 4 .8 1 8 5 9 1 .9 2 8 7 6 0 .4 2 6 1 9 .5 7 8 .7 2 5 5 .5 9 9 .4 5 8 2 5 .1 7 8 .1 8 3 1 .7 0 8 7 4 3 6 0 8 5 W o lf e g g 3 8 8 3 3 0 .6 6 1 2 2 5 .9 8 9 2 .3 9 5 .4 4 9 -2 8 9 .1 0 5 2 .2 2 8 .9 4 1 1 6 7 .3 3 0 1 5 2 .7 9 5 4 .9 1 2 .0 6 0 1 .6 2 2 .2 5 8 6 .5 3 4 .3 1 8 1 .6 8 3 8 4 3 6 0 0 6 A m tz e ll 4 2 9 9 3 5 .0 3 4 2 4 6 .1 8 5 2 .7 1 4 .6 9 3 -3 2 7 .6 3 5 2 .9 7 3 .3 1 9 2 2 3 .2 1 2 2 4 0 .8 6 0 6 .1 0 5 .6 6 8 8 1 2 .3 2 3 6 .9 1 7 .9 9 1 1 .6 0 9 9 4 3 6 0 5 2 K iß le g g 9 1 5 0 1 0 1 .4 6 4 6 2 0 .3 5 6 4 .2 4 9 .6 8 9 -5 1 2 .8 9 3 5 .1 6 0 .3 2 4 3 8 7 .3 9 5 4 9 2 .2 7 3 1 0 .4 9 8 .6 0 8 4 .1 6 5 .2 7 1 1 4 .6 6 3 .8 7 9 1 .6 0 3 1 0 4 3 6 0 0 9 B a d W a ld s e e , S ta d t 2 0 0 9 6 1 0 1 .6 6 7 1 .4 6 5 .6 2 7 8 .9 4 2 .4 9 7 -1 .0 7 9 .2 6 6 1 2 .1 8 6 .1 3 7 9 1 4 .8 3 6 1 .6 5 2 .4 4 4 2 4 .1 8 3 .9 4 2 7 .8 9 9 .6 3 6 3 2 .0 8 3 .5 7 8 1 .5 9 7 1 1 4 3 6 0 0 1 A c h b e rg 1 7 3 7 1 4 .5 4 6 1 0 4 .3 0 3 9 9 5 .9 5 2 -1 2 0 .2 0 1 1 .0 3 3 .7 4 2 7 7 .6 0 4 9 2 .7 3 2 2 .1 9 8 .6 7 8 5 4 9 .6 2 6 2 .7 4 8 .3 0 4 1 .5 8 2 1 2 4 3 6 0 0 4 A it ra c h 2 7 4 7 2 1 .4 8 5 1 9 6 .9 7 9 1 .7 2 4 .1 8 6 -2 0 8 .0 9 1 1 .4 7 9 .6 7 0 1 1 1 .0 8 1 1 9 9 .1 6 1 3 .5 2 4 .4 7 1 6 7 2 .0 5 7 4 .1 9 6 .5 2 8 1 .5 2 8 1 3 4 3 6 0 9 5 H o rg e n z e ll 5 9 5 6 6 8 .3 5 4 2 4 6 .2 7 9 1 .5 5 3 .2 6 7 -1 8 7 .4 6 3 3 .5 4 2 .2 6 2 2 6 5 .9 2 4 1 9 5 .9 1 5 5 .6 8 4 .5 3 8 3 .2 7 2 .8 3 0 8 .9 5 7 .3 6 8 1 .5 0 4 1 4 4 3 6 0 0 8 A u le n d o rf , S ta d t 1 0 2 7 2 4 5 .8 4 1 6 5 5 .7 8 0 7 .0 0 4 .3 8 1 -8 4 5 .3 5 6 5 .6 9 8 .5 1 3 4 2 7 .7 9 8 5 8 8 .0 4 9 1 3 .5 7 5 .0 0 6 1 .7 4 9 .5 2 2 1 5 .3 2 4 .5 2 8 1 .4 9 2 1 5 4 3 6 0 3 2 F le is c h w a n g e n 6 8 0 5 .8 3 7 2 9 .7 3 8 1 9 6 .5 5 8 -2 3 .7 2 2 3 9 6 .3 0 2 2 9 .7 5 1 1 5 .5 2 3 6 4 9 .9 8 7 3 4 8 .4 7 9 9 9 8 .4 6 6 1 .4 6 8 1 6 4 3 6 0 9 4 A rg e n b ü h l 6 5 7 8 8 5 .4 8 2 3 3 4 .6 1 1 1 .9 1 3 .1 2 1 -2 3 0 .8 9 3 3 .8 4 6 .3 0 4 2 8 8 .7 4 9 2 0 2 .9 1 5 6 .4 4 0 .2 8 9 3 .1 6 5 .5 5 6 9 .6 0 5 .8 4 5 1 .4 6 0 1 7 4 3 6 0 2 7 E ic h s te g e n 5 3 5 1 0 .7 8 0 2 2 .8 9 3 1 1 5 .9 0 0 -1 3 .9 8 7 3 1 3 .8 2 7 2 3 .5 5 9 1 2 .3 7 7 4 8 5 .3 4 9 2 9 1 .2 6 8 7 7 6 .6 1 7 1 .4 5 2 1 8 4 3 6 0 3 9 G rü n k ra u t 3 1 8 5 2 1 .0 2 4 2 2 7 .9 4 9 1 .7 1 7 .2 4 8 -2 0 7 .2 5 4 2 .1 6 1 .8 4 2 1 6 2 .2 9 3 3 0 3 .3 5 9 4 .3 8 6 .4 6 1 2 1 9 .6 7 7 4 .6 0 6 .1 3 8 1 .4 4 6 1 9 4 3 6 0 4 9 Is n y i m A llg ä u , S ta 1 4 3 6 5 6 2 .5 5 5 1 .0 0 3 .2 9 3 6 .5 4 3 .0 9 2 -7 8 9 .6 8 3 7 .3 9 9 .0 5 0 5 5 5 .4 6 0 1 .3 4 3 .3 0 2 1 6 .1 1 7 .0 6 9 4 .4 6 9 .4 4 2 2 0 .5 8 6 .5 1 1 1 .4 3 3 2 0 4 3 6 0 6 9 S c h lie r 3 8 6 5 3 0 .3 2 7 1 9 1 .3 3 0 1 .1 0 6 .4 7 3 -1 3 3 .5 3 9 2 .7 0 8 .4 1 8 2 0 3 .3 2 6 1 0 6 .2 2 6 4 .2 1 2 .5 6 1 1 .3 2 4 .2 3 9 5 .5 3 6 .8 0 0 1 .4 3 3 2 1 4 3 6 0 8 3 W ilh e lm s d o rf 5 0 0 4 2 5 .2 6 1 2 1 9 .6 8 2 9 2 6 .6 4 2 -1 1 1 .8 3 6 2 .5 5 3 .9 5 1 1 9 1 .7 2 9 3 3 6 .8 4 0 4 .1 4 2 .2 6 9 2 .9 9 1 .6 8 3 7 .1 3 3 .9 5 2 1 .4 2 6 2 2 4 3 6 0 9 6 F ro n re u te 4 9 3 8 4 3 .1 6 3 2 3 5 .7 0 7 1 .0 7 4 .4 6 0 -1 2 9 .6 7 6 3 .2 5 4 .9 9 5 2 4 4 .3 5 8 1 2 3 .8 8 0 4 .8 4 6 .8 8 7 2 .1 2 1 .0 2 2 6 .9 6 7 .9 0 9 1 .4 1 1 2 3 4 3 6 0 1 8 B o d n e g g 3 1 5 5 3 2 .2 3 8 1 8 5 .1 3 5 1 .1 2 7 .2 0 6 -1 3 6 .0 4 2 1 .9 4 7 .9 6 4 1 4 6 .2 3 7 1 9 4 .4 9 4 3 .4 9 7 .2 3 2 9 2 6 .8 9 7 4 .4 2 4 .1 2 9 1 .4 0 2 2 4 4 3 6 0 8 7 W o lp e rt s w e n d e 4 1 6 1 2 1 .0 7 5 2 3 0 .5 2 7 9 4 9 .3 6 1 -1 1 4 .5 7 8 2 .6 9 2 .3 4 3 2 0 2 .1 1 9 1 0 3 .9 9 4 4 .0 8 4 .8 4 1 1 .7 1 0 .3 4 8 5 .7 9 5 .1 8 9 1 .3 9 3 2 5 4 3 6 0 2 4 E b e n w e ile r 1 2 3 3 8 .9 8 6 6 1 .4 1 8 2 9 2 .8 1 2 -3 5 .3 3 9 7 2 2 .0 1 2 5 4 .2 0 2 2 4 .4 5 1 1 .1 2 8 .5 4 2 5 7 3 .5 2 0 1 .7 0 2 .0 6 2 1 .3 8 0 2 6 4 3 6 0 0 3 A ic h s te tt e n 2 8 7 2 2 6 .6 0 7 1 8 7 .6 6 1 1 .3 1 7 .2 1 6 -1 5 8 .9 7 4 1 .5 7 4 .7 2 7 1 1 8 .2 1 7 1 7 6 .0 2 9 3 .2 4 1 .4 8 3 7 2 2 .0 5 4 3 .9 6 3 .5 3 7 1 .3 8 0 2 7 4 3 6 0 9 3 E b e rs b a c h -M u s b a c h 1 7 2 0 2 4 .1 6 7 8 1 .7 2 8 3 5 7 .5 9 9 -4 3 .1 5 8 1 .0 1 4 .1 7 1 7 6 .1 3 5 2 7 .3 9 3 1 .5 3 8 .0 3 5 8 2 2 .8 1 1 2 .3 6 0 .8 4 6 1 .3 7 3 2 8 4 3 6 0 1 4 B e rg a tr e u te 3 1 9 3 2 5 .0 9 3 1 5 8 .1 5 1 5 8 2 .5 9 6 -7 0 .3 1 3 2 .0 7 3 .0 7 6 1 5 5 .6 2 9 5 1 .7 4 3 2 .9 7 5 .9 7 5 1 .3 9 4 .4 8 5 4 .3 7 0 .4 6 0 1 .3 6 9 2 9 4 3 6 0 1 2 B a in d t 5 3 0 4 2 2 .7 5 4 2 8 1 .9 2 9 1 .7 1 2 .4 6 5 -2 0 6 .6 7 6 3 .2 9 4 .1 3 6 2 4 7 .2 9 7 2 4 7 .9 6 3 5 .5 9 9 .8 6 8 1 .5 9 9 .7 9 6 7 .1 9 9 .6 6 4 1 .3 5 7 3 0 4 3 6 0 7 8 V o g t 4 6 8 2 1 9 .7 3 6 2 8 8 .7 5 9 1 .1 3 7 .3 0 4 -1 3 7 .2 6 0 3 .0 2 0 .8 4 8 2 2 6 .7 8 0 1 9 6 .2 1 9 4 .7 5 2 .3 8 6 1 .5 4 4 .3 0 6 6 .2 9 6 .6 9 2 1 .3 4 5 3 1 4 3 6 0 7 7 U n te rw a ld h a u s e n 2 9 5 3 .9 2 3 1 0 .5 2 2 1 7 .0 2 4 -2 .0 5 4 1 8 4 .5 2 1 1 3 .8 5 2 1 .7 2 4 2 2 9 .5 1 2 1 6 2 .1 9 8 3 9 1 .7 1 0 1 .3 2 8 3 2 4 3 6 0 5 3 K ö n ig s e g g w a ld 6 9 9 6 .7 2 6 3 8 .7 4 2 1 2 7 .0 9 7 -1 5 .3 3 9 4 5 7 .8 1 0 3 4 .3 6 8 1 4 .0 0 1 6 6 3 .4 0 5 2 5 6 .0 3 3 9 1 9 .4 3 8 1 .3 1 5 3 3 4 3 6 0 4 7 H o ß k ir c h 7 5 2 1 3 .1 5 8 4 0 .5 6 3 1 6 6 .7 0 6 -2 0 .1 1 9 4 4 8 .0 2 4 3 3 .6 3 4 1 7 .1 4 6 6 9 9 .1 1 2 2 8 2 .0 7 4 9 8 1 .1 8 6 1 .3 0 5 3 4 4 3 6 0 4 0 G u g g e n h a u s e n 1 9 0 5 .3 4 0 9 .0 3 6 4 .0 2 6 -4 8 5 1 0 8 .3 3 6 8 .1 3 3 8 1 1 1 3 5 .1 9 7 1 1 0 .0 2 0 2 4 5 .2 1 7 1 .2 9 1 3 5 4 3 6 0 0 5 A lt s h a u s e n 4 0 8 8 1 3 .0 7 0 2 8 4 .9 3 1 2 .3 4 5 .0 3 5 -2 8 3 .0 2 1 2 .2 5 8 .9 9 6 1 6 9 .5 8 7 4 0 7 .1 5 0 5 .1 9 5 .7 4 8 3 .8 3 7 5 .1 9 9 .5 8 5 1 .2 7 2 3 6 4 3 6 0 1 9 B o m s 7 4 9 8 .4 5 0 3 1 .7 4 8 9 1 .4 8 4 -1 1 .0 4 1 3 8 3 .0 2 2 2 8 .7 5 4 1 0 .5 5 1 5 4 2 .9 6 8 4 0 6 .4 2 3 9 4 9 .3 9 1 1 .2 6 8 3 7 4 3 6 0 7 9 W a ld b u rg 3 2 1 3 2 2 .1 4 0 1 8 7 .0 9 6 7 8 6 .9 1 8 -9 4 .9 7 2 2 .1 8 8 .4 0 2 1 6 4 .2 8 7 1 4 1 .4 3 2 3 .3 9 5 .3 0 3 6 2 9 .1 6 7 4 .0 2 4 .4 7 0 1 .2 5 3 3 8 4 3 6 0 1 3 B e rg 4 5 6 2 3 7 .3 9 0 2 6 8 .2 9 7 1 .3 1 4 .5 7 5 -1 5 8 .6 5 5 3 .0 3 6 .2 2 4 2 2 7 .9 3 5 3 5 6 .7 2 5 5 .0 8 2 .4 9 1 6 2 9 .2 0 8 5 .7 1 1 .6 9 9 1 .2 5 2 3 9 4 3 6 0 6 7 R ie d h a u s e n 7 3 3 7 .5 9 4 3 1 .5 6 8 3 1 .4 0 8 -3 .7 9 0 3 9 8 .3 9 9 2 9 .9 0 8 1 6 .0 3 0 5 1 1 .1 1 7 3 6 1 .0 8 5 8 7 2 .2 0 2 1 .1 9 0 K re is -S u m m e 1 .5 6 4 .0 0 1 1 9 .1 2 1 .1 3 1 1 7 5 .2 1 4 .7 7 1 -2 1 .1 4 6 .5 9 1 1 7 2 .3 6 5 .1 5 4 1 2 .9 3 9 .7 6 2 2 2 .5 2 0 .4 8 3 3 8 2 .5 7 8 .7 1 1 1 0 7 .2 5 9 .7 3 2 4 8 9 .8 7 2 .6 3 3 v o rl ä u fi g e D a te n S ta n d 1 7 .0 5 .2 0 2 2 - P ro g n o s e u m g e re c h n e te S te u e rk ra ft s u m m e p ro E W 4343 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Klima- und Artenschutz Der Gemeinderat hat mit dem Klimakonzept des GMS die Richtung vorgegeben. Langfristiges Ziel der Gemeindepolitik ist eine klimaneutrale Gemeinde bis zum Jahr 2040. Die Entwicklung der letzten Jahre weist aus, dass der GMS, eine von wenigen vergleichbaren Ballungszentren, bereits heute eine Reduktion der CO2-Emissionen nachweisen kann. Dies ist das Ergebnis einer ökologischen Gemeindepolitik, insbesondere in den Sektoren Energiepolitik und Verkehr. Vorsorgender Umweltschutz leistet einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Neben den klassischen ordnungsrechtlichen Aufgaben werden in den Handlungsfeldern Klimaschutz und Energiepolitik, Biodiversität und Landschaftsschutz sowie Wasser- und Bodenschutz wichtige Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung von Baindt geleistet. Der GMS hat mit dem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept in diesem Themenfeld die Richtung vorgegeben. Die Klimaschutzbemühungen sind zu intensivieren und das schlägt sich auch im Haushalt nieder. Bei der Schulsanierung wird eine umfassende Vollsanierung angestrebt. Des Weiteren wurde das Geh- und Radwegenetz ausgebaut sowie die ÖPNV-Bushaltestellen Schritt für Schritt barrierefrei umgesetzt. Im Wege der Gestaltung der neuen Ortsmitte soll der Parkraum auf dem Dorfplatz etwas zurückweichen und auch im Fischerareal Carsharing Platz finden. Auf dem Parkplatz des Fenebergs soll eine Schnellladesäule installiert werden. Es gilt weiterhin die Kontinuität für Bewährtes sichern und zugleich Impulse geben mit neuen und innovativen Projekten. Ökopunkte sollen für den Bebauungsplan Reitplatz vor Ort generiert werden. Neben dem Klimaschutz steht der Artenschutz auf gleichem Stellenwert. Klimaschutz ist gleichzeitig Artenschutz. Die Umstellung der Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Versorgung ist eines der wichtigsten Aufgaben in den nächsten 2 Jahren. Neben Energieeinsparungen aufgrund Energiekrise und Klimaschutz soll die Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Energieversorgung mit zusätzlicher erneuerbarer solarer Quellen (PV/Solar) ausgerichtet werden. Das Wärmenetz im Fischerareal wird weiter ausgebaut. Die laufenden und zukünftig geplanten Gemeindeprojekte sowie klimagerechte Energiekonzepte für Neubaugebiete und die Energieberatung für die Bürgerschaft werden dabei nur ein Teil der Baindter Klimaschutzpolitik sein. Die bisherige Biodiversität wird zudem kontinuierlich weiterverfolgt. Ein Schwerpunkt der Aufgaben des Umweltschutzamtes in den Planjahren ist die Umsetzung des fortgeschriebenen Klimaschutzkonzeptes (Ziel: Klimaneutralität bis 2040), der Durchführung einer Photovoltaik-Kampagne sowie der intensiven Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in Klimaschutz- und Sanierungsfragen. Weitere Kernthemen werden neben den umweltordnungsbehördlichen Aufgaben die Weiterentwicklung und Umsetzung der Biodiversität im Bereich des Artenschutzes und die weitere Zielverfolgung im Bereich des European Energy Awards. Cash-Flow – Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalt Eine Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts ist die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt gewesen. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen 4444 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 592.100 € bzw. 183.350 €. Die Entwicklung der Zuführungsrate zeigt sich an den Zahlen der Vorjahre: 2005 -47.258 € 2006 407.945 € 2007 1.554.084 € 2008 1.778.531 € 2009 535.283 € 2010 668.216 € 2011 1.284.245 € 2012 1.119.781 € 2013 1.091.309 € 2014 1.389.652 € 2015 1.393.344 € 2016 1.672.721 € 2017 1.312.658 € 2018 127.300 € Der doppische Zahlungsmittelüberschuss beträgt: 2019 Erg. 2.714.214,61 € 2020 Erg. 1.101.738,14 € 2021 Erg. 735.867,04 € 2022 (Plan) 92.050,00 € 2023 (Plan) 592.100,00 € 2024 (Plan) 183.350,00 € Der Zahlungsmittelbedarf lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. Tilgung beträgt 2023 +442.100 € und 2024 laut der Planung -114.650 €. Es wird sich zeigen, wieviel Kredite aufgenommen werden müssen und wie hoch die Tilgung anvisiert wird. Investitionsschwerpunkte Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 19,15 Mio. Euro bzw. 12,73 Mio. €. Im Jahr 2023 und 2024 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortgeführt und einige große neue Maßnahmen begonnen. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- oder Haushaltsausgaberesten gibt es im doppischen Haushaltsrecht so nicht mehr. Haushaltsrechtlich besteht die Möglichkeit Haushaltsermächtigungen zu bilden. Allerdings findet hier keine Buchung mehr statt, wie im kameralen Haushalt, so dass diese in einer Nebenrechnung zu dokumentieren wären. Außerdem müssten im Finanzhaushalt entsprechend liquide Mittel vorgehalten werden. Es werden voraussichtlich nur von 2023 auf 2024 Haushaltsermächtigungen nach § 21 GemHVO vorgetragen. 4545 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushalt 2023 und 2024 verteilen sich auf: 2023 2024 Baumaßnahmen 13.345.000 € 8.217.000 € Grunderwerb 3.408.000 € 2.908.000 € Bewegl. Anlagevermögen 2.295.050 € 1.566.400 € Beteiligungen 0 € 0 € Investitionsförderungsmaßnahmen 85.500 € 40.000 € Erwerb von immaterielle Vermögensgegenstände 12.000 2.000 Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme) im Haushalt 2023/2024 betragen 5 Mio. € bzw. 5,25 Mio. €. Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) im Haushalt 2023/2024 betragen 150.000 € bzw. 300.000 € Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst daher ein Auszahlungsvolumen aus Investitionstätigkeit von insgesamt 19,14 Mio. € bzw. 12,73 Mio. €. 3. FINANZHAUSHALT – Liquiditätsplanung Die Rechengrößen des Finanzhaushalts sind Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden somit alle Finanzvorfälle abgebildet, die das Geldvermögen der Gemeinde verändern sollen. Das Augenmerk des Finanzhaushalts liegt auf dem Geldfluss. Da die Liquidität der Kommune betrachtet wird, gilt hier weiterhin das Kassenwirksamkeitsprinzip. Ziel des Finanzhaushalts ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen für den Planungszeitraum. Der Finanzhaushalt als Liquiditätsplanung besteht aus drei Teilen: Im ersten Teil wird der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Er beinhaltet alle zahlungswirksamen, ordentlichen Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Nicht darin enthalten sind die Abschreibungen, die Auflösungen der Sonderposten, sowie die Bildung und Auflösung von Rückstellungen. Diese Größe ist vergleichbar mit der kameralen Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im Haushalt 2023/2024 beträgt der Zahlungsmittelbedarf bzw. überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 592.100 Euro bzw. +183.350 Euro und dient der Finanzierung der Investitionstätigkeit. Bedingt durch steigende laufende Auszahlungen kann 2023 nur ein minimaler Überschuss erwirtschaftet werden. Die laufenden Auszahlungen erhöhen sich im Wesentlichen bei den Personal-, Sach- und Dienstleistungen und Transferauszahlungen. Der zweite Teil des Finanzhaushalts bildet die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab und entspricht im Wesentlichen dem bisherigen kameralen Vermögenshaushalt. Lediglich die Abbildung der Kreditaufnahmen und -tilgungen, sowie die Abbildung der bisherigen Zuführungsrate fehlen. Zur Investitionstätigkeit gehören insbesondere bei den Auszahlungen die Grunderwerbe, die Beschaffungen von beweglichem Sachvermögen mit einer Wertgrenze über 800 Euro netto, Baumaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Im Haushalt 2023/2024 sind dies in Summe - 19.145.550 bzw. 12.733.400 Euro. Dem stehen insbesondere Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträge und Veräußerungen von Sachvermögen mit 12.259.350 bzw. 9.349.350 Euro entgegen. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt demnach -6.886.200 bzw. -3.384.050 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Haushalte nicht mehr die Spitzenvolumen vor 2020 erreichen werden. 4646 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der dritte Teil des Finanzhaushalts beinhaltet somit die Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Im Haushalt 2023 und 2024 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 5 Mio. € bzw. 5,25 Mio. € für Investitionstätigkeiten vorgesehen. Außerdem werden bestehende Kredite ab 2023 mit 150.000 Euro bzw. in den folgenden Jahren mit 300.000 € getilgt. Der Finanzierungsbedarf beträgt insgesamt 2023 4.850.000 Euro und 2024 4.950.000 Euro. Auf eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel wird aus Gründen des Vorsichtsprinzips verzichtet. Mit der Evaluierung des Haushaltsrechts wurde wieder eine Liquiditätsreserve von 2% der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit eingeführt. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2023 rund 3,0 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2024 noch rund 1,55 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2025 noch rund 3,30 Mio. Euro betragen. Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Im Gesamtfinanzhaushalt 2023/2024 werden Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Position 1 bis 3 des Gesamtfinanzhaushalts) ausgewiesen. Diese beinhalten alle zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Bei der Gegenüberstellung der Summe der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts mit 13.131.400 bzw. 13.475.400 Euro (Jahr 2024) und der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 12.741.400 bzw. 13.100.400 Euro ergibt sich eine Differenz von 390.000 bzw. 375.000 Euro. Diese entspricht den zahlungsunwirksamen Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen. Der Unterschied der ordentlichen Aufwendungen mit 13.472.500 € bzw. 14.300.250 Euro und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 12.259.350 bzw. 9.349.350 Euro beträgt 1.323.200 bzw. 1.385.200 Euro und entspricht den zahlungsunwirksamen planmäßigen Abschreibungen. Dadurch ergibt sich unter Berücksichtigung des ordentlichen Ergebnisses mit 341.100 bzw. 824.850 Euro ein Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit von +592.100 bzw. 185.350 Euro, der nur 2023 zur Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit minimal verwendet wird. Der Finanzierungsmittelbedarf aus dem Bedarf/Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Bedarfs aus Investitionstätigkeit beträgt somit noch 6.294.100 bzw. 3.98.700 Euro. Berechnung der Liquiditätsreserve für den Finanzplanungszeitraum 2023-2025: Haushaltsjahr Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (EUR) Davon Sollbestand Liquiditätsreserve (2%) (auf volle Tsd. EUR gerundet) 2023 12.149.300 243.000 2024 12.915.050 258.000 2025 13.486.900 269.000 2026 13.471.550 269.000 2027 13.561.150 271.000 Das ordentliche Ergebnis 2023 und 2024 deckt nur einen Bruchteil der Investitionsvorhaben. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2023 und 2024 Investitionen von 19,14 Mio. € bzw. 12,73 Mio. € vor. Größter Unsicherheitsfaktor wird weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung mit den wieder leicht verbesserten Einnahmenprognosen, sowie die Einhaltung der Planansätze sein. Bei Überziehungen der bewirtschaftenden Stellen ist nicht die Finanzverwaltung für deren Ausgleich verantwortlich, sondern die bewirtschaftende Stelle selbst. Die Haushalts- 4747 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - anmeldungen, konkreten Zielsetzungen, sowie die Weitergabe von Informationen sind für die weiteren Haushaltsplanungen ausbaufähig. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und in bevorstehenden Negativzinszeiten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Dennoch sollten laufende Ausgaben von jedem Mitarbeiter nach Notwendigkeit hinterfragt werden. Zum anderen muss weiterhin bei jeder zusätzlichen freiwilligen Leistung überlegt werden, ob die Gemeinde Baindt diese freiwillige Leistung auch dauerhaft gewähren kann. Bei den Gebühren könnte noch eine höhere Kostendeckung (Schenk-Konrad-Halle, Gebühren bei Schule, Kindergarten etc.) angestrebt werden. Verwaltungskostenbeiträge (Innere Leistungsverrechnungen Sachkonten 3811/4811 nicht zahlungswirksame Konten) Die Verwaltungskostenbeiträge sind vor allen Dingen in den Bereichen notwendig, in denen die Gemeinde eine Steuererklärung erstellen muss. Sie stellen in erster Linie Kostenfaktoren dar, die den steuerlichen Gewinn mindern. Die Ansätze müssen daher auch den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. In diesen Beträgen sind sowohl Personal- als auch teilweise Geschäftsausgabeanteile angesetzt und verrechnet. 4. Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs- und Serviceleistungen Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die Umsetzung wird über die interne Leistungsverrechnung (ILV) erfolgen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. Der Saldo der internen Leistungsverrechnung über den Gesamthaushalt muss Null betragen. Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt keine interne Leistungsverrechnung. Aktuell werden die Reinigungsleistungen sowie die Kosten der Objekte direkt an die Nutzer der jeweiligen Gebäude verrechnet. Die Personalleistungen der Verwaltung (bisher Verwaltungskostenbeitrag) werden gemäß einer prozentualen Verteilung den entsprechenden Produkten und somit auch den Gebührenhaushalten und Hilfsbetrieben zugeordnet. Die Verrechnung der Leistungen des Baubetriebshofes erfolgt anhand eines internen Verrechnungssatzes. Erstattung Bauhof (Sachkonto 3811) Verwaltungskostenbeiträge / Leistungen anderer Sachbereiche (Sachkonto 3811) Die internen Leistungsverrechnungen betragen im Haushaltsjahr 2023 2.251.900 € und 2024 2.406.900 €. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. 4848 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die internen Leistungsverrechnungen der Ausgaben des Bauhofes wurden auf der Grundlage der Prozentzahlen, die sich aus dem Rechnungsergebnis 2021 ergeben haben, vorgenommen. Berücksichtigt wurden auch, soweit möglich und bekannt, voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr. Um die interne Leistungsverrechnungen des Bauhofes exakt darstellen zu können, wurde ein Bauhofprogramm beschafft, welches seit 2008 im Einsatz ist. Ziel des Bauhofprogrammes ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich bei der Dokumentation/Zeitaufschrieben weiterhin in Grenzen halten. Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Seit 01.01.2018 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. 5. Schulden in Form von externen Darlehen: Schulden der Gemeinde 2023 Stand zum 01.01.2023 0,00 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2023 5.000.000,00 € zu leistende Tilgung 2023 150.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 4.850.000,00 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung 2023 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2023 965.387,50 € zu leistende Tilgung 2023 90.850,00 € Neuaufnahmen 2023 voraus. 970.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 1.844.537,50 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2023 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2023 2.699.750,00 € zu leistende Tilgung 2023 129.000,00 € Neuaufnahmen 2023 voraus. 1.575.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 4.145.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 10.840.287,50 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2023: .4.850.000 € Schulden der Gemeinde 2024 Stand zum 01.01.2024 4.850.000,00 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2024 5.250.000,00 € zu leistende Tilgung 2024 300.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 9.800.000,00 € 4949 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2024 18.44.537,50 € zu leistende Tilgung 2024 85.850,00 € Neuaufnahmen 2024 voraus. 450.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 2.208.687,50 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2024 4.145.750,00 € zu leistende Tilgung 2024 159.000,00 € Neuaufnahmen 2024 voraus. 1.375.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 5.361.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 17.370.437,50 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2024: 9.800.000 € Auf die Anlage zum Haushaltsplan wird verwiesen. Abschreibungen (Sachkonten 4711) und Sonderposten (Sachkonten 3161/3162) Gemäß § 46 GemHVO sind in der Anlagenübersicht die (planmäßigen und außerplanmäßigen) Abschreibungen des Haushaltsjahres auszuweisen. § 61 GemHVO definiert Abschreibungen als Aufwand, der durch die Wertminderung bei Vermögensgegenständen verursacht wird. Mit diesen Rechtsgrundlagen wird der Grundsatz der Darstellung jeglichen Aufwands durch Wertminderungen als Abschreibungen in der Anlagenübersicht formuliert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich der Aufwand zu berücksichtigen ist, der sich auf das Anlagevermögen bezieht. Dieser Aufwand muss also beispielsweise vom das Umlaufvermögen betreffenden Aufwand abgegrenzt werden. Als Wertminderungen von Vermögensgegenständen sind zu betrachten: 5050 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - - Wertverlust durch Nutzung - Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit - Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse - Wertverlust durch Veräußerung Während es sich beim Wertverlust durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen und beim Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit um ordentlichen Aufwand handelt, stellen der Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse und der Veräußerungsverlust außerordentlichen Aufwand dar. Der Wertverlust durch die Nutzung beziehungsweise durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wird buchhalterisch durch planmäßige bilanzielle Abschreibungen auf dem Konto 4711 abgebildet, dessen Saldo für den Ausweis in der Anlagenübersicht relevant ist. Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens finden sich buchhalterisch auf dem Konto 4471. Die Auflösung passiver Sonderposten (Zuschüsse Sachkonten 3161, Beiträge Sachkonten 3162 etc.) bemisst sich nach der Bilanzwertentwicklung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Damit wird die enge Verknüpfung der Bilanzansätze für Vermögensgegenstand und Sonderposten betont. Abschreibung des Vermögensgegenstandes und Auflösung des entsprechenden Sonderpostens sollen miteinander korrespondieren. In aller Regel ist daher die Auflösung des Sonderpostens analog der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes vorzunehmen, dadurch wirken die ordentlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in der Ergebnisrechnung dem Aufwand aus der Abschreibung des Vermögensgegenstandes entgegen. In den Fällen, in denen eine Passivierung des Sonderpostens erst im Nachgang der Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgen kann (weil bspw. eine nachträgliche Förderung gewährt wird), richtet sich die Auflösung des Sonderpostens nach der Restnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes zum Passivierungszeitpunkt. 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt Unter „II. Ausblick auf das Rechnungsjahr 2023 und 2024" wurden bereits ausführliche Angaben zum Ergebnishaushalt gemacht. Zudem sind bei den einzelnen Produkten auch Erläuterungen angebracht. Die Ansätze des Ergebnishaushalts 2023 und 2024 wurden auf der Grundlage der Ansätze von 2022 und dem Rechnungsergebnis von 2021 sowie der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses fortgeschrieben. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Produktbereich 11 – Innere Verwaltung Die Produkte 1110 -1125 wurden über die interne Leistungsverrechnung auf die Produkte des Teilhaushalt II verteilt. Das Produkt 1133 (Grundstücksverwaltung) hat ein ordentliches Ergebnis von -61.000 € bzw. 2024 von -61.500 €. Durch die Coronakrise wurde noch viel deutlicher, dass die Digitalisierung weiter voran- gebracht werden muss und zwar mit noch mehr Tempo als bisher. Die Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaft haben uns nochmals eindringlich vor Augen geführt, dass eine funktionierende Wirtschaft für eine Kommune von erheblicher Bedeutung ist, ebenso, wie eine lebenswerte und lebendige Gemeinde für unser Gemeinwesen eine herausragende 5151 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Bedeutung hat. Produktbereich 12 – Sicherheit und Ordnung Der Zuschussbedarf liegt im Produktbereich 12 bei -660.350 € bzw. 2024 bei -724.850 €. Produktbereich 21 – Schulträgeraufgaben Im Produktbereich 21 ist ein Zuschussbedarf inkl. internen Leistungsverrechnungen in Höhe von -979.550 bzw. 1.056.200 € eingeplant. Der Produktbereich 21 gliedert sich in die Produktgruppen 2110.01 Kernbereich Klosterwiesenschule, Grundschule, Produktgruppe 2110.02 Projekt Schulreifes Kind, Produktgruppe 2150.03 Schulsozialarbeit und Produktgruppe 2150.03 Betreuungsangebot – Verlässliche Grundschule und Ganztagesbetreuung. Die Produktgruppe 2110.01 Klosterwiesenschule besteht seit dem Schuljahr 2013/2014 aus der Grundschule. Die Sachausgaben im Schuletat beruhen auf den Planansätzen des Vorjahres bzw. wurden aufgrund diverser Faktoren (Schülerzahlen, Preissteigerungen, Rechnungsergebnis angepasst). Die Gemeinde Baindt steuert mit ihren Angeboten im Bereich der Ganztagesschule inkl. Mensa, Kernzeitbetreuung, Bürgerbus, Profilierung im Bereich Musik gegen Rückgänge bei den Schülerzahlen der Grundschule entgegen. Pro 1.000 EW hat die Gemeinde 10 Kinder pro Klasse. Bei 5.300 EW wären es eigentlich ca. 200 Kinder. Es gehen auch Baindter Kinder zum Sprachheilzentrum, zur VKL-Klasse sowie in die Privatschule St. Konrad. Produktbereich 26-29 – Vereinsförderung, Kulturpflege, VHS, Bücherei, Kirchengemeinde Der Zuschussbedarf beim Produktbereich 26-29 beträgt aufsummiert 2023 und 2024 ca. 273.000 €. Produktbereich 31 – Soziale Hilfen – Obdachlosigkeit, Asyl, Integrationsaufgaben 5252 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Im Produktbereich 31 ist 2023 ein Zuschussbedarf von -234.800 € eingeplant. Es ist jedoch eine volle Kostendeckung der Sachkosten angedacht. Insbesondere die interne Leistungsverrechnungen von Personal der Verwaltung wird nicht voll ersetzt. Es werden einige Produktgruppen (Kostenstellen) abgebildet. Die Produktgruppe 3140.05.1000 dient der Vermietung von Wohnungen an Obdachlose. Die Produktgruppen 3140.07.1000-3140.07.7000 stellen die Aufwendungen für Asylbewerber und Flüchtlinge in deren Objekten dar. Abschreibungen und eine kalkulatorische Verzinsung werden zum Teil erst nachträglich mit der Vermögensbewertung aufgenommen. Die Betreuung und Förderung von Flüchtlingen ist in der Produktgruppe 3180.10.0000 geregelt und wird auf die Produkte 3140 verteilt. Asyl- und Flüchtlingszahlen haben nach dem Ukrainekrieg einen Handlungsdruck auf kommunaler Ebene verursacht. Die Kommunen haben vieles geleistet, was sie können, um Flüchtlinge und politisch Verfolgte unterzubringen und zu versorgen. Langfristig könnte die Integrationsbeauftragte auch für die Bereiche sozialer Hilfen und Obdachlosigkeit fungieren. Mehrausgaben können vor allem Aufgrund von Niederschlagungen von uneinbringlichen Mieten und Nebenkosten der Sozialwohnungen bzw. Containerunterkünfte resultieren. Bei den Bewirtschaftungskosten sollten die höheren Energieverbräuche im Sinne des Klimaschutzes nicht aus den Augen verloren werden. Produktbereich 36 – Kindergärten Der Produktbereich 36 ist mit -1.861.150 € im Jahr 2023 und -.1.888.150 € im Jahr 2024 der Bereich mit dem größten Nettoressourcenbedarf im Ergebnishaushalt. Der Zuschussbedarf der kommunalen Kindergärten hat sich aufgrund der Erhöhung der Personalausgaben, Fachbereichs- und Hausleitungen erhöht. Neben höheren Personalkosten (Kindergrippe, Personalstellenschlüssel, Freistellung, neue Einstufung der Erzieherinnen sowie Tarifvertragssteigerungen) sind auch höhere Zuweisungen des Landes zu verzeichnen. Der Zuschussbedarf der nichtkommunalen Kindergärten erhöht sich ebenfalls. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Stärker steigende Kosten sollten auch ansteigende Kindergartengebühren zu Folge haben. Die Gemeinde hat bisher die Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge 2023/2024 könnten einfacher und anders gestaffelt werden. Zusatzleistungen (Mittagsbetreuung, Ganztagesbetreuung) sollten höher belastet werden. Mehr als 85 % der Betriebsausgaben für den Kindergarten werden von der Gemeinde abgedeckt. Die Betreuungszeiten sollten zudem an die Finanzausgleichsvorgaben mit wöchentlicher Betreuungszeit angepasst werden. Gem. § 29c FAG Abs. 3 sind die Zahl der Kinder vom jeweiligen Finanzausgleichsjahr vorangegangenen Jahres (Statistik 01.03.2022) maßgebend. 5353 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 42 – Sporthalle, Freisportanlagen Im Produktbereich 42 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von -323.450€ bzw. 328.800 € eingeplant. Dies resultiert vor allem aus Veränderungen bei der Unterhaltung der Sportplatzflächen, Unterhaltung der Grünanlagen sowie den internen Leistungsverrechnungen des Bauhofes. Produktbereich 51 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung, Bauleitplanung, Stadtsanierung Der Zuschussbedarf im Produktbereich liegt bei -1.132.050 € bzw. -882.200 €. Es hat sich die Umlage an den Gemeindeverband Mittleren Schussentals u. a. wegen der Abgabe des Gutachterausschusses, Einstellung des Klimaschutzbeauftragten und des Verkehrsentwicklungsplan erhöht. Zudem müssen die Bauleitplanungskosten und Kosten für die Konzeptvergabe im Ergebnishaushalt als Aufwand dargestellt werden. Produktbereich 53 – Ver- und Entsorgung Die Erstattung der Straßenentwässerungskosten wurden gem. Kalkulation mit 100.000 € für die Verrechnung mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung eingeplant. Die Unterhaltungskosten der Infrastruktur [Unterhaltung Gemeindestraßen (150.000 €), Brücken (30.000 €), Winterdienst (27.000 €) sowie Straßenkehrung (16.000 €)] wurden mit insgesamt 223.000 € im Ergebnishaushalt veranschlagt. Die Stromkosten der Straßenbeleuchtung wurden auf 32.500 € (Vj. 16.000 €) festgesetzt. Im Rahmen von Energieeinsparmaßnahmen liegt bei der Straßenbeleuchtung weiterhin ein Schwerpunkt. Die Finanzverwaltung hat hier nicht die vollen 89 Cent brutto/kwh veranschlagt und es wird auf die Strompreisbremse . Des Weiteren sollen in der Straßenbeleuchtung Einsparpotenziale erzielt werden. Abfallbeseitigung Die Kostenerstattungen des Landkreises sind im Rahmen der Rückdelegation aufgeführt. Zum 01.01.2023 sind alle Kommunen beim Landkreis Ravensburg. Die Kostenerstattungen wurden etwas reduziert. Produktbereich 54-57 – Verkehrsflächen, Friedhofswesen, Schenk-Konrad-Halle Bestattungswesen Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes beträgt laut Haushaltsplan inkl. aller internen Leistungsrechnungen wie bereits erwähnt 41,1 %. Er steht und fällt jedoch mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Schenk-Konrad-Halle Bei der Schenk-Konrad-Halle wurden die Einnahmen- und Ausgabenansätze für 2023 angepasst. Der Kostendeckungsgrad der Gaststätte und Schenk-Konrad-Halle ist aufgrund geringerer Belegung unter Einbeziehung aller internen Leistungsrechnungen mit 23,1% niedrig. Die Investitionen wirken sich über die Abschreibungen und niedrige Zinsen auch auf den Kostendeckungsgrad aus. Die Gemeinde Baindt rechnet 2023 mit besserer Belegung. Die Stromkonzessionsabgabe (Konto 3511) ist mit Einnahmen in Höhe von 110.000 € wie im Vorjahr veranschlagt. Die Konzessionsabgabe im Gasbereich wurde mit 9.800 € (Vj. 10.000 €) angesetzt. Die Konzessionsverträge wurden 2007 neu für 20 Jahre vergeben. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. 5454 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 61 – Allgemeine Finanzwirtschaft Siehe hierzu Erläuterungen unter Abschnitt B des Vorberichtes. 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm Im Investitionsprogramm wurden 2023 sowie auch 2024 Erläuterungstexte angebracht, so dass auch hier nur auf einige besondere Ansätze eingegangen wird. Finanzhaushalt Gemäß § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung enthält der Finanzhaushalt alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus dem Ergebnishaushalt. Auf die im Vorbericht an anderer Stelle gemachten Ausführungen darf verwiesen werden. Daraus ergibt sich im Regelfall ein Finanzierungsüberschuss, der für Investitionen verwendet werden kann. Für die folgenden Jahre ist aus heutiger Sicht ein Finanzierungsbedarf von rund 2,50 Mio. Euro (Finanzierungsbedarf für 2025: 0,90 Mio. Euro; Finanzierungsbedarf für 2026: 1,58 Mio. €, Finanzierungsbedarf für 2027 0,03 Mio. Euro) zu erwarten. Gesamtfinanzierung im Finanzhaushalt Zur Finanzierung der Investitionen kommt die Liquidität aus Vorjahren in Frage. Diese beläuft sich nach derzeitigem Stand der Abschlussarbeiten Ende 2022 auf rund 3,0 Millionen Euro (siehe auch Anlage “Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“). Dazu kommen die beträchtlichen Grundstückserlöse und Beiträge der Jahre und die Zuschüsse aus den Fachförderprogrammen und aus dem Ausgleichstock. Die Unterstützung des Landes ist dabei für die Gemeinde von großer Wichtigkeit. Ergänzend verweise ich auf einige in der Planung befindliche Maßnahmen hin (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die teilweise evtl. noch nicht vollständig in der derzeitigen Planung enthalten sind. Das gegenüber den Vorjahren etwas geringere Investitionsvolumen in den Jahren 2025 und 2027 macht deutlich, dass nach Abarbeitung der großen Maßnahmen, wie Gestaltung der neuen Ortsmitte, umfassenden Sanierung der Klosterwiesenschule, des Fischerareals, Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhaus, Breitbandausbau sowie der baulichen Entwicklung der eingeschlagene Weg nicht dauerhaft so fortgesetzt werden kann. Die letzten Jahre zeigen, dass sich die Umsetzung auf Grund verschiedener Entwicklungen auch mal verzögern kann. Darüber hinaus stehen uns mit den weiteren Baugebietsentwicklungen sowie im Rahmen des kommunalen Glasfaserausbaus (Vorfinanzierung) langjährige kosten- und zeitintensive Aufgaben bevor. Auf die Anlage zum Haushaltsplan „Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“ darf verwiesen werden. 5555 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Einzahlungen und Auszahlungen des Gesamtfinanzhaushaltes Wie finanziert sich der Finanzhaushalt? 1. Aus dem Saldo der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die auch zahlungswirksam sind (=Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts aus laufender Verwaltungstätigkeit). Dazu gehören nicht die Auflösung der Ertragszuschüsse und der Grabnutzungsgebühren und die Abschreibungen. 2023 2024 2. Summe der Erträge des Ergebnishaushalt: 13.131.400 13.475.400 Summe der Aufwendungen des Ergebnishaushalts: 13.472.500 14.300.250 Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushaltes -341.100 -824.850 zzgl. nicht zahlungswirksame Aufwendungen (AfA) 1.323.200 1.385.200 abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Auflösung Sonderposten) 390.000 375.000 Zahlungsmittelüberschuss aus Ergebnishaushalt +592.100 +185.350 3. Aus den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen sind 2023 1.244.000 € bzw. 2024 3.780.000 € veranschlagt. Dazu gehören die Zuschüsse für die festgesetzten Maßnahmen. Die Förderungen durch das Land ermöglichen somit die Finanzierung von Investitionen in den verschiedensten Bereichen der Gemeinde. 4. Aus der Veräußerung von Grundstücken und Beitragseinnahmen sind 2023 4.371.000 € bzw. im Jahr 2024 4.640.000 € vorgesehen. 5. Tilgungsrückflüsse aus Sondervermögen sind 144.350 € bzw. 129.350 € vorgesehen. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 2023 12.259.350 € bzw. 2024 9.349.350 €. Die Einzahlungen aus Kreditaufnahme beträgt 2023: 5,0 Mio. € und 2024: 5,25 Mio. €. Was wird damit finanziert? 2023 2024 1. Grunderwerb 3.408.000 € 2.908.000 € 2. Erwerb von beweglichem Vermögen 2.295.050 € 1.566.400 € 3. Baumaßnahmen 13.345.000 € 8.217.000 € 4. Erwerb von Finanzvermögen: 0 € 0 € 5. Investitionsförderungen 85.500 € 40.000 € 6. Erwerb von immateriellen Vermögen 12.000 € 2.000 € Summe Auszahlungen 19.145.550€ 12.733.400 € 7. Tilgungen 150.000 € 300.000 € Bezüglich der Einzelmaßnahmen darf auf das Zahlenwerk insbesondere auf das Investitionsprogramm verwiesen werden. a) Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt ist nicht gleichlautend mit dem Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt. Das Gesamtergebnis beinhaltet alle zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen 5656 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, ein Übertrag in den Finanzhaushalt findet aber nur für die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen statt. Die zahlungswirksamen Erträge (ohne Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen) betragen 12.741.400 € bzw. 13.100.400 €. Bei den Aufwendungen muss ebenfalls eine Korrektur um die Abschreibungen als nicht zahlungswirksame Aufwendungen erfolgen. Es verbleiben als zahlungswirksame Aufwendungen somit 12.149.300 € bzw. 12.915.050 €. Die beiden verminderten Beträge sind im Finanzhaushalt als Ein- bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit genannt. Der Zahlungsmittelüberschuss beträgt 2023 592.100 € bzw. 2024 nur 92.050 €. b) Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Die nachfolgenden Erläuterungen orientieren sich wie im Ergebnishaushalt an der Numerik der Positionen in der linken Spalte des Gesamtfinanzhaushaltes. 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Bei den Zuweisungen und Zuschüssen plant die Gemeinde Baindt insgesamt 1.244.000 € bzw. 3.780.000 € für 2023/2024 ein, die nachfolgend genannt sind. Bei den Zahlungen handelt es sich um Mittel aus der Städtebauförderung und Ausgleichsstock sowie um Regelbeihilfen des Landes. 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit Für die Jahre 2023 und 2024 werden 415.000 € bzw. 1.130.000 € für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeiten zum Ansatz gebracht. Davon entfallen alle komplett auf Erschließungsbeiträge 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Für den Verkauf von Bauplätzen werden 3,966 Mio. € bzw. 3,500 Mio. € veranschlagt. Es handelt sich bei diesem Wert nur um den reinen Grundstückswert, ohne Beiträge. Zusätzlich wird mit 16.000 bzw. 10.000 Euro aus dem Verkauf von Fahrzeugen gerechnet. 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Aus der Auflösung von Spareinlagen wird mit 6,5 Mio. € bzw. 0,8 Mio. € gerechnet. Die Darlehensrückzahlung der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird mit einer jährlichen Tilgung von 144.350 € bzw. 129.350 € geplant. 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden werden 2023 und 2024 Auszahlungen in Höhe von 3,4 Mio. € bzw. 2,9 Mio. € eingeplant. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Der Doppelhaushalt enthält einen Rekordplanansatz von 9,96 Mio. € bzw. 13,345 Mio. € für folgende Baumaßnahmen: 2023 2024 Anlage im Bau – Klima- und Artenschutz pausch. Ansatz 120.000 € 520.000 € Gebäude 5.100.000 € 5.000.000 € Betriebsvorrichtungen Gebäude 280.000 150.000 Tiefbaumaßnahmen u. a. Dorfplatz 2.510.000 860.000 Straßen, Wege, Plätze 1.300.000 € 850.000 € Wasserbauliche Anlagen 1.640.000 € 160.000 € Nahwärme- und Breitbandleitungen 1.900.000 € 150.000 € 5757 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Bestattungseinrichtungen 0 € 0 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 495.000 € 527.000 € 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen ist ein Haushaltsansatz in Höhe von 2.295.050 € bzw. 1.566.400 € bereitgestellt. 27 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen: Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen sind für das Jahr 2023 85.500 € und für das Jahr 2024 40.000 € vorgesehen. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen Für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen sind 12.000 € bzw. 2.000 € vorgesehen. c) Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit Die voraussichtlichen liquiden Eigenmittel betragen zu Jahresbeginn 3,0 Mio. €. Aufgrund der Investitionen und Verkaufserlöse im Finanzhaushalt wird eine Liquidität in Höhe von zum Jahresende 2023 von 1,5 Mio. € erwartet. 2024 wird ein Liquiditätsstand bei Erzielung von Verkaufserlösen, Zuschüssen und Aufnahmen von Krediten von 3,3 Mio. erwartet. Die einzelnen Investitionen werden nicht produktbezogen aufgeführt. Hierzu wird auf das beigefügte Investitionsprogramm verwiesen. 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive Ziel der Haushaltsplanung ist es, ein möglichst realistisches Bild der künftigen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie der in den einzelnen Jahren möglichen Investitionen und der künftigen Entwicklung der Verschuldung aufzuzeigen. Die Erwartungen bezüglich des Haushalts 2023 wurden von der Verwaltung im Sinne eines „vorsichtigen Optimismus“ in konkrete Haushaltsdaten umgesetzt, wobei alle vorliegenden Erkenntnisse über zukünftige Entwicklungen eingearbeitet wurden. Der Blick zurück auf die vergangenen Haushaltsjahre bestätigt, dass Baindt mit dieser Haltung gut gefahren ist. Die doppischen Haushaltspläne weisen 2023 und 2024 im Ergebnishaushalt ein negatives ordentliches Ergebnis von -341.100 € bzw. -824.850 Euro aus. In der jetzigen Situation mit dem russischen Angriffskrieg, ist es bereits schwierig eine zuverlässige Prognose für die nächsten Wochen und Monate abzugeben. Umso schwieriger ist es, zuverlässig für das nächste Jahr und erst recht darüber hinaus zu planen. Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen, die sich im Wesentlichen auf den Haushaltserlass des Landes und die Einschätzungen der Steuerschätzer stützen, müssen wir auch im Jahr 2025 ff mit höheren Aufwendungen als Erträge rechnen. Für die mittelfristige Finanzplanung werden die Ergebnisse ebenfalls maßgeblich durch die Berechnungen des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Handlungsspielräume der Gemeinden sind eingeschränkt. In guten Jahren werden gerne weitere Leistungen ausgebaut. Die Gemeinden werden jedoch in schlechteren Jahren gezwungen, die Leistungen für die Bürger evtl. wieder einzuschränken, die Investitionen zurückzufahren und die Verschuldung zu erhöhen. Angesichts der großen Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Asyl, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Klimaschutz und Infrastruktur sind leistungsfähige und starke Gemeinden aber unverzichtbar. Ohne starke Kommunen wird Deutschland dem Wachstum nicht standhalten können. Kein Land wie Deutschland ist so 5858 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - von Wachstum und Export abhängig. Des Weiteren kann der Staat langfristig nicht in eine exorbitante Verschuldung gehen. Größeren örtlichen Bezug hat hier die Gewerbesteuer. Ihr Aufkommen wird derzeit als einigermaßen stabil positiv veranschlagt. Aber auch sie ist konjunkturabhängig. Im Gegenzug weitgehend konjunkturunabhängig sind die Aufwendungen – allen voran die Personalaufwendungen. Diese werden weiter steigen. Speziell für die Personalaufwendungen gilt die Maxime: Qualität hat ihren Preis. Die Dienstleistungen haben zwischenzeitlich bewusst und gewollt ein hohes Qualitätsniveau erreicht, sei es in den Kindertageseinrichtungen, den Schulen, oder in den vielen, vielen Leistungen der Kernverwaltung. Das Niveau dieser Qualität in der Zukunft erhalten und evtl. zu verbessern, die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voranzubringen und somit die Verwaltung bürgerfreundlich auszubauen, bedeutet auch in den kommenden Jahren eine große Anstrengung für den Gemeindehalt. Intergenerative Gerechtigkeit heißt dann, das geschaffene Vermögen der Gemeinde, sei es Gebäude, Straßen oder sonstige öffentliche Einrichtungen, zu erhalten und gleichzeitig an die sich veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Erhalten und Gestalten, zwischen Sanieren und Investieren gilt es von Verwaltung und Gemeinderat stets aufs Neue abzuwägen und auszutarieren. Unter dem Strich kann festgehalten werden, dass die Gemeinde Baindt die von der Gemeindeprüfungsanstalt als wichtig erachteten Kriterien zur dauerhaften Leistungsfähigkeit 2023 und 2024 in der Planung leider nicht erfüllt. Hierzu trägt neben der Sparsamkeit im laufenden Bereich bei, dass sich die Rahmenbedingungen insbesondere was die Ausgaben, das Gewerbesteueraufkommen und den Finanzausgleich angeht, positiv entwickeln. Aus heutiger Sicht wird es unter heutigen Gesichtpunkten schwer in den kommenden Jahren stabile Haushalte aufzustellen. Verpflichtungsermächtigungen Für 2023 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.650.000 € vorgesehen. Für 2024 sind die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 € vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, im laufenden Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen (Bsp. Vergaben von Bauarbeiten). MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG BIS 2027 Nach § 85 der GemO sind die Kommunen verpflichtet, für einen 5-jährigen Zeitraum eine Finanzplanung aufzustellen. Das erste Jahr der Finanzplanung ist das Jahr der Planaufstellung also das laufende Haushaltsjahr 2022 (2023), das zweite Jahr das eigentliche Haushaltsjahr, hier 2023 (2024). Die Vorausplanung umfasst lediglich drei Jahre (2024 bis 2026 (2027). Im Rahmen der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen, das jährlich der aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben wird. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2027 des Ergebnishaushalts erfolgt auf der Ebene des Gesamthaushalts. Das Investitionsprogramm des Finanzhaushalts wird auf Ebene der Produkte dargestellt. Die beigefügte Finanzplanung der Gemeinde Baindt bis 2027 beruht auf den Orientierungsdaten der kommunalen Haushalts- und Finanzplanung. Teilweise erfolgten Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse. Die Orientierungsdaten des Innenministeriums 5959 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - und des Finanzministeriums (Haushaltserlass 2023) weisen für die kommenden Jahre wieder einen langsamen Aufwärtstrend aus. Es wird von einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsendem Einkommen der privaten Haushalte und stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Beim Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer ist deshalb wieder mit steigenden Erträgen in den Jahren 2024 bis 2027 zu rechnen. Die Umsatzsteuer weist in den Jahren 2024-2025 noch steigende Erträge aus. Allerdings steigen vermutlich noch stärker die jährlichen Aufwendungen, wie beispielsweise die Personal- und Transferaufwendungen. Es ist daher mittelfristig davon auszugehen, dass der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit sich noch weiter reduziert. Die Überschüsse bspw. der Jahre 2017-2021 werden im Finanzplanungszeitraum nicht erreicht werden können. Die ordentlichen Ergebnisse in den Jahren 2024-2027 sind derzeit negativ. AUSBLICK Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben Baindts mit Folgekosten für zahlreiche öffentliche Einrichtungen sind mittelfristig nur die unabweisbaren Aufgaben finanzierbar. Neuen Infrastrukturinvestitionen, die dauerhaft Folgekosten verursachen, sollten gleichzeitig Vorschläge zur Kostenreduzierung an anderer Stelle mitgegeben werden. Zu bedenken ist hier allerdings, dass die Aufwendungen des Ergebnishaushalts weitestgehend als "Fixkosten" anzusehen sind. Pauschale Kürzungen sind hier teilweise nur bedingt möglich ohne dass dauerhaft von vorhandenen "Standards" abgewichen wird. Mit großer Sorge muss weiterhin die sehr dynamische Zunahme bei den Zuschüssen für die Kindergartenträger sowie den eigenen Aufwendungen und Auszahlungen gesehen werden. Realistisch gesehen geht es in diesem Bereich nur darum, diese Pflichtaufgabe zu einem moderaten Zuwachs zurückzuführen. Insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben liegt es in der vollen Eigenverantwortung der Gemeinden, ob und wie sie tätig werden wollen. Solche freiwilligen Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Kunst, Erwachsenenbildung, Verkehr und die Wirtschaftsförderung. Wichtige Pflichtaufgaben sind u. a. die Abwasserbeseitigung, Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr, Einrichtung und Unterhaltung der allgemeinbildenden Schulen, die Bauleitplanung, Straßenbaulastträgerschaft für Gemeindestraßen, die Beleuchtung, die Reinigung und der Winterdienst für die Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage oder die Mitwirkung an der Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Kindergärten. Um außerordentliche Erträge zu realisieren und den Ergebnishaushalt zu stützen wird die Gemeinde nicht umherkommen die angedachten Baugebiete Bühl und Lilienstraße zu realisieren und mit Gewinnen zu veräußern. Um Entscheidungsspielräume für den Gemeinderat aufrechtzuerhalten, wird der Gemeinderat gebeten, die laufende Aufwendungen und Investitionen unter die Lupe zu nehmen, aber nicht den Planungsaufwand in die Höhe zu treiben. Den Planungsaufwand sowie die Honorarvereinbarungen sind zu hinterfragen. Im neuen Haushaltsrecht sind die Kommunen aufgefordert, aufgrund Generationengerechtigkeit gezwungen, die Abschreibungen zu erwirtschaften. Trotz niedrigem Zinsniveaus sollte die Gemeinde nicht zu stark in die Verschuldung gehen. Mögliche Erträge (z. B. Elternbeiträge für Kinderkrippen nach den Empfehlungen des Landes und angemessener Deckungsgrad beim Friedhof) sind zu realisieren. Auch sind die in der Finanzplanung 2024 bis 2025 angesetzten Beträge erforderlich, um das bereits reduzierte Aufgabenprogramm in diesem Zeitraum zu verwirklichen. Sollten diese Werte nicht erreicht werden können, ist eine entsprechende weitere Erhöhung der Realsteuern unumgänglich 6060 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - oder die geplanten Investitionen müssen deutlich reduziert werden. Nur so bleibt dauerhaft gewährleistet, dass keine Defizitabdeckung des laufenden Betriebes durch die Veräußerung von Gemeindevermögen notwendig wird und ein halbwegs akzeptabler Zahlungsmittelüberschuss für den Finanzhaushalt erreicht werden kann. Im Jahr 2023 muss daher endlich Schluss sein mit dem täglichen Weltuntergangs- Szenario. Wenn wir dauerhaft vor den Folgen des Klimawandels gewarnt werden, gibt es keine Hoffnung, die Probleme je bewältigen zu können. Die Folge ist Resignation, es fehlt jeder Antrieb, die Herausforderungen zu meistern. Die ewigen Warner spielen ein gefährliches Spiel. Und oft geht es den Warnern – siehe Corona – auch nicht wirklich um Sicherheit, sondern darum, das eigene Narrativ zu retten. In der Finanzplanung 2025 bis 2027 sind weitere Kredite vorgesehen. Natürlich konnten auch im Finanzplanungszeitraum von 2025 bis 2027 nicht alle Wünsche aufgenommen werden. Einige können erst 2027 ff. verwirklicht werden. Nach dem vorliegenden Plan wird das Investitionsvolumen inkl. Grunderwerb für die Jahre 2025 und 2027 insgesamt bei 31,87 Mio. Euro liegen. Die beiden Haushaltspläne sehen mehr Investitionen vor als je zuvor vor. 2025 bis 2027 soll noch um 18,5 Mio. Euro ausgebaut werden. Durch das NKHR wird in der aktuellen Lage deutlich, dass Baindt in der Finanzplanung den Ressourcenverbrauch trotz solidem Haushalten und minimalen Erträgen nicht wie im Rechnungsjahr 2021 erwirtschaften kann. Falls es im Finanzplanungszeitraum entgegen den Prognosen zu einer starken Delle kommen sollte, kann ein konsequentes Sparprogramm helfen, die Finanzen der Gemeinde Baindt einigermaßen stabil zu halten. Es bleibt die Hoffnung, dass Deutschland wieder schnell an die prosperierenden Jahre 2017-2021 anknüpft. 6161 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 9. Kennzahlen zur Beurteilung des Gesamtergebnishaushalts Die Kommunen haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 77 Abs. 1 GemO). Dies erfordert eine geordnete Haushaltswirtschaft, die auf die Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit abzielt. Die Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune erfordert einheitliche Kennzahlen - so genannte Pflichtkennzahlen. Wie schon seit vielen Jahren von der Gemeindeprüfungsanstalt gefordert, wurde hierfür nun vom Land im Rahmen der Evaluation des Gemeindewirtschaftsrechts in der Verwaltungsvorschrift Produkte/ Kontenrahmen ein landeseinheitliches verbindliches Kennzahlenset vorgegeben (vgl. Anlage 10). Die Kennzahlen sollen zur Beurteilung der Ertragslage, der Finanzlage und der Kapitallage einer Kommune dienen. Im Folgenden werden mögliche Kennzahlen kurz erläutert. Kennzahlen der Ertragslage Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge: ordentliche Aufwendungen); gibt Auskunft über die Nachhaltigkeit der Haushaltswirtschaft, muss ab 2024 unter Berücksichtigung von Rücklagenentnahmen und Fehlbeträgen der Vorjahre bei 100% liegen. Nachdem sich das Basiskapital nur bei ausgeglichenem Haushalt nicht verändert, dient die Kennzahlt „ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad“ zur Überprüfung einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft. Steuerquote (Steuererträge : ordentliche Erträge), wesentlich abhängig vom Gewerbesteueraufkommen und vom Gemeindeanteil der Einkommenssteuer Gesamtsteuererträge pro Einwohner Gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, nämlich die Fähigkeit ihre Aufgaben mit eigenen Steuererträgen zu finanzieren. Gewerbesteuer brutto pro Einwohner ist ein wichtiger Anhaltspunkt über die Wirtschaftsstärke einer Gemeinde. Transferaufwands-/Zuwendungsquote (Transferaufwendungen = Umlagen : ordentliche Aufwendungen); insbesondere abhängig von der FAG-Umlage und der Kreisumlage. Personalaufwandsquote (Personalaufwendungen : ordentlichen Aufwendungen) Zinslastquote (Zinsen : ordentliche Aufwendungen) Zinsen pro Einwohner 6262 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Kennzahlen zur Finanzlage Fremdkapitalstrukturquote (kurzfristiges Fremdkapital = Neuaufnahme : Gesamtschulden) Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt (Fremdkapital : Einwohnerzahl) Schulden Kernhaushalt je Euro Gesamtsteuererträge Besagt, welches Vielfache der Steuererträge des Jahres notwendig wären, um die Schulden vollständig tilgen zu können. Je höher die Kennzahl, desto höher der Schuldenstand. Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeigt, ob und in welchem Umfang Finanzmittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit für Investitionen und zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen (Selbstfinanzierung). Kennzahlen zur Vermögenslage Reinvestitionsquote Auskunft über die Investitionspolitik (Investitionen: Abschreibungen), liegt die Quote unter 100 %, dann liegt Substanzverzehr vor, bei 100 % und höher wird die Substanz erhalten bzw. sogar vergrößert. Selbstfinanzierungsgrad Gibt Auskunft über die eigene Investitionskraft (Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit: Sachanlageinvestitionen). Investitionsquote Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzlage: Beim Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenübergestellt. Er stellt die zentrale Maßgröße für den Investitionsspielraum und die Tilgungen dar. Der Mindestzahlungsmittel- überschuss stellt den Betrag der Tilgungsleistungen (ohne Umschuldungen und außerordentliche Tilgungen) dar. Dieser Betrag sollte erreicht werden um die Tilgungen bedienen zu können. Die Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel ergeben sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich des Mindestzahlungsmittelüberschusses. Sie stehen für Investitionen zur Verfügung. Zur Sicherstellung der Liquidität der Kommune soll nach § 22 Abs. 2 GemHVO eine Soll-Liquiditätsreserve als Mindestreserve gehalten werden. Diese beträgt 2 % der durchschnittlichen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre. 6363 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 1. Rechtsgrundlagen Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt wurde aus einem bisher als Nettoregiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1992 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 10.11.1992 beschlossen. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist ein rechtlich unselbständiges wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Für den Eigenbetrieb gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), und die hierzu erlassene Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung - EigBVO). Im Übrigen gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO). Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. 2. Organisatorischer Aufbau Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Verwaltung eingebunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterledigt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbediensteten für das Finanzwesen erstellt. Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens erfolgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2016-2021 statt. Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. Das Stammkapital wurde im Wirtschaftsjahr 2002 mit einem Betrag von 444.312,64 € (869.000 DM) aufgelöst und als Ertragszuschuss passiviert, der ab dem Jahr 2003 mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz zugunsten der Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst wird. 3. Unternehmenszweck Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Gemeinde Baindt mit Trink- und Brauchwasser. Grundlage der Versorgung im Wirtschaftsjahr war die Satzung der Gemeinde Baindt über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 01.02.2007. 4. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin der Verteilungsanlagen (Ortsnetze, Grundstücks- bzw. Hausanschlüsse und Messeinrichtungen). Die Hausanschlüsse werden insoweit 6464 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - hergestellt und unterhalten, als es sich um den Grundstücksanschluss handelt. Der im privaten Bereich verlaufende Teil des Hausanschlusses steht in der Herstellungs- und Unterhaltungspflicht des Anschlussnehmers. Die Messeinrichtungen werden ausschließlich vom Eigenbetrieb geliefert, angebracht, unterhalten, überwacht und entfernt. Die Wassergewinnung wird nicht durch den Eigenbetrieb vorgenommen. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen sowie damit zusammenhängende Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte stehen daher nicht im Eigentum des Eigenbetriebs. Der Wasserbezug für die Versorgung der Gemeinde erfolgt vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gemäß Verbandssatzung. Der Zweckverband Wasserversorgung ist entsprechend § 2 seiner Verbandssatzung verpflichtet, die Wasserversorgung zu gewährleisten. Die Kosten des Wasserbezugs werden über die Betriebskostenumlage nach Maßgabe des Wasserverbrauchs auf die Verbandsmitglieder, die Gemeinden Baindt und Baienfurt, umgelegt. 5. Steuerliche Behandlung Steuerlich ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Betrieb gewerblicher Art. Er unterliegt insoweit der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht und gehört zum steuerlichen Unternehmensbereich der Gemeinde Baindt. Gemäß § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung erzielt der Eigenbetrieb keinen Gewinn. Er unterliegt somit nicht der Gewerbesteuerpflicht. Der Eigenbetrieb ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt. Ergebnishaushalt Die Wassergebühren wurden 2023 auf 1,70 €/m³ und 2024 auf 1,80 €/m³ netto kalkuliert. Ein Verlust in Höhe von -8.000 € wird 2023 und von -15.300 € laut der Planung ausgewiesen. Sofern erforderlich werden die Gebühren auch nachträglich mit einer erneuten Kalkulation angepasst. Im Jahr 2024 ist die Gebührenerhöhung auf 1,80 €/m³ netto verankert. Die Grundgebühren wurden 2023 ebenfalls minimal angepasst werden. Die Wassergebühren werden jedoch nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses 2023 einer Gebührenkalkulation unterzogen. Neben Investitionen werden Unterhaltungsmaßnahmen am Ortsnetz fortgesetzt. Zudem wirkt sich der Schutz der Trinkwasserquelle in Weißenbronnen (Bohrungen, Bestandsaufnahme, Rechtsbeistand), der Bau der weiteren Trasse nach Weißenbronnen sowie evtl. weitere Maßnahmen des Zweckverbandes und der Unterhaltung auf den Wasserpreis aus. Mit der Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat der EB Wasserversorgung eine Betriebskostenumlage in Höhe von 150.000 € bzw. 165.000 € (Vj. 140.000 €) und eine Abschreibungsumlage in Höhe von 47.000 € bzw. 55.000 € (Vj. 40.000 €) zu leisten. Zudem kommt eine Zinsumlage in Höhe von 18.000 € bzw.20.000 € (Vj. 17.000 €) hinzu. Es sind auf der Ausgabenseite des Erfolgsplanes weitere Positionen zu nennen, die neben den Umlagen an den Zweckverband von besonderer Bedeutung sind. Zum einen die Unterhaltung des Leitungsnetzes (Konto 4212) mit jeweils 50.000 € und zum anderen die Abschreibungen in Höhe von 56.000 € (Konto 4711). Zudem sind Erstattungen für die Personalleihe der Wassermeister in Höhe von jeweils 47.000 € vorgesehen. Es können sich bei den Umlagen des Zweckverbandes sowie bei der Personalerstattung noch Änderungen ergeben. Bei der Unterhaltung des Leitungsnetzes werden festgestellte Mängel im Leitungsnetz (Wasserrohrbrüche etc.) beseitigt. Der Ausgabenansatz bei dieser Haushaltsstelle wird daher voraussichtlich, je nach festgestellten Schäden, in den nächsten 5 Jahren in gleicher Höhe erhalten bleiben. Die Personalkosten der Wassermeister werden pro Stunde vom Zweckverband 6565 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Wasserversorgung mit den Belegenheitsgemeinden abgerechnet. Die Leistungen des Bereitschaftsdienstes der TWS werden direkt mit der Belegenheitsgemeinde abgerechnet. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Bei den Wassergebühren sollten starke Gebührenschwankungen vermieden werden. Dem Verbraucher sollten aber dennoch zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben werden. Investitionen im Finanzhaushalt Die Investitionen in Höhe von 975.000 € im Jahr 2023 und 445.000 € im Jahr 2024 beim Vermögensplan des EB Wasserversorgung beschränken sich auf neue Wasserleitungen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen und für Sanierung von Wasserleitung. Auf der Einnahmenseite stehen Wasserversorgungsbeiträge inkl. Hausanschlusskosten in Höhe von 30.000 € bzw. 40.000 € sowie Kreditaufnahmen von 970.000 € bzw. 450.000 € zur Verfügung. Im Eigenbetrieb Wasserversorgung müssen Investitionen welche größer sind, als die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung der Ertragszuschüsse über externe oder Trägerdarlehen gegenfinanziert werden. Da sich die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung von Ertragszuschüssen fast neutralisieren, muss zukünftig fast jede neue Investition fast ausschließlich über Kredite finanziert werden. Im vorliegenden Finanzplan 2024 bis 2027 ist neben der Entwicklung des Finanzhaushaltes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Im Finanzplanungszeitraum sind jährlich Investitionen im Bereich Speicher- und Verteilungsanlagen vorgesehen. Solange es sich lediglich um Unterhaltungsmaßnahmen an Leitungen handelt (d. h. die Schadensbehebung erfolgt mit gleicher Dimension der Leitungen), sind die Maßnahmen im Erfolgsplan zu finanzieren. Wird jedoch festgestellt, dass die Schäden auf Grund einer Unterdimensionierung der Leitungen entstanden sind und muss deshalb eine größere Wasserleitung eingebaut werden, sind die Maßnahmen im Vermögensplan darzustellen. In den nächsten Jahren steht neben der Erneuerung von defekten Netzen die Erschließung von neuen Baugebieten an. 6666 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Jahr insgesamt verkaufte Wassermenge 2011 194.463 cbm 2012 201.096 cbm 2013 205.824 cbm 2014 206.704 cbm 2015 222.024 cbm 2016 224.085 cbm 2017 229.048 cbm 2018 241.354 cbm 2021 244.233 cbm Plan 2022 244.000 cbm Plan 2023 245.000 cbm Plan 2024 250.000 cbm Die Wasserverbrauchsmengen variieren von 230.000 m³ - 245.000 m³. In der Finanzplanung geht man von einer Menge in Höhe um 245. und 250.000 cbm aus. 2024 ist laut Planung eine Gebührenerhöhung auf 1,80 €/m³ vorgesehen. Im Finanzplanungszeitraum sind bei Kostensteigerungen weitere Gebührenerhöhungen erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinderat der Gemeinde Baindt haben am 15. November 2006 beschlossen, den „Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt“ zu gründen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Aufgrund der Schüttung im Umfang von insgesamt ca. 155 l/Sek. besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Die UN hat Deutschland weiterhin als anfällig für Wassermangel eingestuft. Nicht nur im Osten, auch im Norden und im Süden Deutschlands wurden schwere Dürren bis in tiefe Bodenschichten gemeldet. Die Regenmengen haben in Deutschland seit 1881 um elf Prozent zugenommen. Allerdings kommen diese Niederschläge vermehrt im Winter. Die Sommer werden trockener. Das deckt sich mit den Ergebnissen regionaler Klimamodelle, die für Deutschland eine höhere Wahrscheinlichkeit für anhaltende Trockenphasen feststellen. 6767 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2001 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahre Ergebnis Gewinn/Verlust Stand Bilanzverlust/-gewinn Gebührensatz 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.100 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 +1.663 € 462 € 1,29 €/m³ 2015 +1.533 € +1.995 € 1,29 €/m³ 2016 +36.836 € +38.831 € 1,29 €/m³ 2017 - 8.049 € +30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € +34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € +37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.762 +55.908 € 1,45 €/m³ 2021 -71.933 € -16.025 € 1,47€/m³ 2022 (Plan) 0 € 1,53 €/m³ 2023 (Plan) -8.000 € 1,70 €/m³ 2024 (Plan) -15.300 € 1,80 €/m³ D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz geführt. Somit wurde auch hier der Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan, Stellenübersicht, Finanz- und Investitionsplan, Schuldenübersicht sowie dem Anlagenachweis erstellt. Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt“ wurde aus einem bisher als Regiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1996 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09.01.1996 beschlossen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein rechtlich unselbständiges nichtwirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Der Eigenbetrieb hat vom Wahlrecht nach § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG Gebrauch gemacht und verwendet für die Buchführung ab dem 01.01.2021 die Kommunale Doppik. Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das 6868 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die ihm durch die Betriebssatzung übertragen wurden. Der Eigenbetrieb besitzt kein Stammkapital. Die Finanzausstattung des Eigenbetriebs wurde entsprechend der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat festgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist, das im Gemeindegebiet Baindt mit Ortschaften anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Grundlage der Abwasserbeseitigung ist die Satzung der Gemeinde Baindt über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung vom 04.11.2008) in der jeweils gültigen Fassung. Der Eigenbetrieb errichtet, unterhält und betreibt die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen im Ortsnetz (Hauptsammler, Hebewerke, Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation, Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund) und nimmt die zum Vollzug und zur Überwachung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Verwaltungshandlungen vor. Die Entsorgung des Abwassers in Baindt erfolgt über die Kläranlage des Abwasserzweckverbands „Mittleres Schussental“ mit Betriebssitz in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Verbandsmitglied. Ergebnishaushalt Eine Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatungs GmbH mit Ausgleich der Überdeckungen aus den Vorjahren hat den Gebührensatz für die Jahre 2022 und 2023 bei der Schmutzwassergebühr auf 1,98 €/m³ (Vj. 2,17 €/m³) und bei der Niederschlagswassergebühr auf 0,61 €/m² (Vj. 0,50 €/m²) festgesetzt. Für 2023 und 2024 sind noch keine verlässlichen Aussagen zum Gebührensatz vorzunehmen. Die Schmusstwassergebühr beträgt 2024 2,09 € m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,69 €/m². Auf der Ausgabenseite sind im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung die Umlage an den Abwasserzweckverband mit 403.750 € bzw. 380.950 € die größte Ausgabenposition. Bei der Abwasserbeseitigung geht man davon aus, dass die Umlage an den AZV in den nächsten Jahren auf dem Niveau verbleibt. Hier sind konkrete Aussagen, aufgrund des Wegfalls des Gebührenzahlers Papierfabrik Mochenwangen und der Investitionen schwierig. Je nach Anlieferung der Abwassermenge wird auch die Kostenverteilung festgesetzt. Die Betriebskosten erhöhen sich, wie in der Gemeinde laufend (Personal, Material, Betriebsstoffe). Bei der Unterhaltung der Kanäle wird im Eigenbetrieb auch folgende Maxime angewandt: Aufwendungen sind zu aktivieren, wenn ein Wirtschaftsgut hergestellt, erweitert oder über den wesentlichen Zustand verbessert wird. Wird jedoch ein bestehender Kanal nur ersetzt, liegt sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand vor. Bei den Abschreibungen wurde wie beim Planansatz 2023 und 2024 2 % Abschreibung (50 Jahre Nutzungsdauer) für die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung zu Grunde gelegt. Selbstverständlich werden dann auch die Ertragszuschüsse mit dem gleichen Abschreibungssatz, also 2 % aufgelöst. Die Abschreibungen betragen 2023 262.000 € und 2024 265.000 €. Für die Sachanlagen des Abwasserzweckverbandes Mittleren Schussentals sind Abschreibungen in Höhe von jeweils 50.000 € aufgeführt. Auf der Einnahmeseite wird der Straßenentwässerungsanteil nach dem VEDEWA-Modell von der Allevo Kommunalberatung berechnet. Diese Sätze werden vom VGH Baden- 6969 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Württemberg akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen (VGH, Urt. vom 07.10.2004, BWGZ 2005, S. 102). Die kalkulatorischen Kosten der Kanäle sind pauschal mit 25 % und für die Betriebskosten mit 13,5 % pauschal angesetzt. Im Klärbereich sind pauschal 5 % für die kalkulatorischen Kosten und 1,2 % für die Betriebskosten anerkannt. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen beim Vermögensplan des EB Abwasserbeseitigung beschränken sich auf neue Abwasserleitungen im Rahmen von neuen Erschließungs- maßnahmen und für die Sanierung der Kanäle gem. Eigenkontrollverordnung. Für die Kapitalumlage an den Abwasserzweckverband des Mittleren Schussentals sind 85.000 € und 170.000 € veranschlagt. Auf der Einnahmenseite stehen 2023 und 2024 Kanal- und Klärbeiträge in Höhe von 70.000 € bzw. 70.000 € sowie Kreditaufnahmen von 1.575.000 € bzw. 1.375.000 € zur Verfügung. Im Finanzplan, ist neben der Entwicklung des Vermögensplanes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Aussagen zur Gebührensteigerung sind schwierig. Näheres werden die Ergebnisse der Eigenkontrollverordnung, die Entwicklungen im Abwasserzweckverband, sowie die Gebührenkalkulationen nach genauen Kostenschätzungen ergeben. Nachfolgend werden die gesamten Abwassermengen in den letzten Jahren dargestellt. Jahr insgesamt gesammelte Abwassermenge 2011 183.314 cbm 2012 183.247 cbm 2013 186.060 cbm 2014 189.280 cbm 2015 194.945 cbm 2016 200.157 cbm 2017 203.805 cbm 2018 209.724 cbm 2019 207.648 cbm 2020 220.441 cbm 2021 217.190 cbm Plan 2022 215.000 cbm Plan 2023 218.000 cbm Plan 2024 220.000 cbm Versiegelte Fläche: 2015 296.065 m² 2016 299.752 m² 2017 302.975 m² 2018 307.181 m² 2019 306.755 m² 2020 308.941 m² 2021 314.068 m² Plan 2022 310.000 m² Plan 2023 314.000 m² Plan 2024 314.000 m² 7070 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Schmutzwassermengen variieren von 210.000 - 220.000 m³. Die Verbrauchsmenge wurde mit 218.000 cbm (Gebührensatz 1,98 bzw. 2,09 €/m³) angenommen. Die bebaute und befestigte Fläche für die Niederschlagswassergebühr wurde mit 314.000 m² angenommen. Im Finanzplanungszeitraum bis 2027 muss für jede Investition im Vermögensplan ein Darlehen aufgenommen werden, da der EB Abwasserbeseitigung mit 100% Fremdkapital ausgestattet wurde. das heißt alle Investitionen sind kreditfinanziert, entweder über Träger- oder Fremddarlehen. Gebührensituation – gebührenrechtliche Ergebnisse: 2022 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 123.024,72 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2021 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 551.313 €, welche sich langfristig auf die Gebührensituation possitiv auswirken. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2021 (vorläufig, da Abrechnung vom AMS fehlt) sowie für 2020, 2019 und 2018 wurden wie folgt festgestellt: Gebührenerg. 21 105.791,57 Gebührenerg. 20 -4.586,92 Schmutzw. 69.870,44 Schmutzw. 29.683,79 Niederschlagsw. 35.921,13 Niederschlagsw. -34.270,71 Gebührenerg. 19 -11.534,72 Gebührenerg. 18 88.626,86 Schmutzw. 2.123,29 Schmutzw. 105.321,06 Niederschlagsw. -13.658,01 Niederschlagsw. 16.694,20 7171 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) a) Grundsätzliches Mit der Umstellung des Haushaltswesens von der bisherigen Kameralistik auf die Vorschriften der kommunalen Doppik erhält auch der Haushaltsplan ein völlig neues Gesicht. Mit dem Haushaltsjahr 2023 wendet die Gemeinde Baindt im dritten Jahr das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) an. Damit wird das bisherige zahlungsorientierte kamerale kommunale Rechnungswesen auf eine ressourcenorientierte Darstellung in Form der kommunalen Doppik umgestellt und die bisherige zahlungsorientierte Betrachtung Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsplan durch Erträge und Aufwendungen ergänzt. Sie enthält damit auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr, insbesondere in Form von Abschreibungen und Rückstellungen. Mit dem doppischen Jahresabschluss soll zukünftig eine umfassende Darstellung der finanzwirtschaftlichen Verhältnisse wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen möglich sein. Die Planungstätigkeit der Gemeinde geht aber noch weit über die Zweijährigkeit hinaus. Für die anstehenden Großprojekte wurde parallel zur Planung des Doppelhaushaltes eine Prioritäten-Zielsetzung der Maßnahmen erarbeitet. Dabei wurde deutlich, dass die notwendigen infrastrukturellen Zukunftsprojekte mit den derzeitigen finanziellen Rahmendaten nur teilweise finanzieren lassen bzw. mit Förderbescheid einen längeren Zeitraum benötigen. Mit dem neuen Haushaltsrecht werden folgende Ziele verfolgt: - Darstellung des vollständigen periodengerechten Ressourcenverbrauchs - Produktorientierung und konsequente Beachtung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien und Erfolgskriterien - Transparenz von Leistungen und Belastungen für jetzige und zukünftige Generationen - Systematische Erfassung und Fortschreibung des Vermögens - Herstellung der intergenerativen Gerechtigkeit - Konsolidierung Gemeindehaushalt inkl. ausgegliederter Bereiche - Benchmarking der öffentlichen Haushalte Letztendlich soll erreicht werden, dass die Kommunen nicht mehr nur anhand eingesetzter Finanzmittel, Sachmittel und Personaleinsatz ihrer stetigen Aufgabenerfüllung nachkommen (Inputsteuerung), sondern sich verstärkt an konkret definierten und im Haushaltsplan vorgegebenen Zielen orientieren. Dies gilt vor allem für die erbrachten bzw. die zu erbringenden Leistungen (Outputsteuerung). Das NKHR legt den Schwerpunkt auf den Nachweis von Ressourcenverbrauch und - aufkommen. Damit liefert es qualifizierte Informationen für das Ziel einer langfristigen Substanzerhaltung. Außerdem fördert es das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, weil für ein ausgeglichenes Planungs- und Rechnungswesen jede Generation ihre verbrauchten Ressourcen durch erwirtschaftete Erträge wieder ersetzen soll, um künftige Generationen nicht zu belasten. Mit dem Übergang von der zahlungsorientierten zu einer auch ressourcenorientierten Darstellung allein oder der Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte ändert sich die Finanzlage nicht. Die Kommune hat dadurch nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld zur Verfügung. Ändern wird sich daran nur dann etwas, wenn die verbesserte Kenntnis über die einzelnen „Quellen“ des Ressourcenverbrauchs, aber auch die Vermögens- und 7272 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schuldensituation der Kommune insgesamt, zu einem (schrittweisen/punktuellen) veränderten finanzwirtschaftlichen Verhalten führt. b) Drei-Komponenten-Rechnung Die Planung, die Bewirtschaftung und der Rechnungsabschluss basieren im NKHR auf einem neuen Konzept, das sich an der doppelten kaufmännischen Buchführung orientiert. So werden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die jährlich in der kaufmännischen Buchführung erstellt werden, in abgeänderter Form auch in der kommunalen Doppik verwendet. Zusätzlich wird dabei eine weitere Komponente verwendet, die die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel der Gemeinde darstellt. Somit entstand das sogenannte „Drei-Komponenten-Modell“. Dieses Konzept beinhaltet: - Ergebnishaushalt/-rechnung Darstellung des Ressourcenverbrauchs - Finanzhaushalt/-rechnung Darstellung des Geldverbrauchs - Vermögensrechnung/Bilanz Darstellung des Vermögens und der Schulden Bildung der Teilhaushalte Der Gemeinderat hat auf Empfehlung der Verwaltung am 04.07.2017 beschlossen, den künftigen doppischen Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach vorgegebenen Produktbereichen in 3 Teilhaushalte zu gliedern: 1. Innere Verwaltung, 2. Dienstleistung und Infrastruktur, 3. Finanzwirtschaft. In der Umsetzung bedeutet dies konkret: Teilhaushalt 1 beinhaltet alle Leistungen, die zur Steuerung der Gesamtverwaltung notwendig sind. Diese Leistungen werden im Produktplan unter 11.1* abgebildet. Darüber hinaus sind im Teilhaushalt 1 alle Serviceleistungen, die im Produktplan unter 11.2* zu finden sind, enthalten. Nach Ermittlung des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses erfolgt über zwei separate Umlagezyklen die Verrechnung von Verwaltung und Bauhof auf die Produkte der Dienstleistung und Infrastruktur in Teilhaushalt 2. Nach Durchführung der Verrechnungen soll der Teilhaushalt 1 ein ausgeglichenes Gesamtergebnis aufweisen. Teilhaushalt 1 „Innere Verwaltung“ Dieser Teilhaushalt beinhaltet den Produktbereich 11 „Innere Verwaltung“ des Produktplans. Dieser Produktbereich beinhaltet alle internen Service- und Steuerungsleistungen (z.B. Bauhof, Finanzwesen, Personalwesen etc.), die als interne Produkte im Teilhaushalt 2 verrechnet werden. Teilhaushalt 2 „Dienstleistungen und Infrastruktur“ Dieser Teilhaushalt umfasst alle Leistungen (externe Produkte) die von der Kommune erbracht werden (Produktbereich 12-57). Teilhaushalt 3 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ Dieser Teilhaushalt enthält den kompletten Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft. Dieser entspricht dem ehemaligen Einzelplan 9 nach VwV Gliederung und Gruppierung (u.a. Finanzausgleich, Anteil Einkommenssteuer, Anteil Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umlagen – Produktbereich 61). 7373 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Budgetierung § 4 Abs. 2 GemHVO bestimmt, dass jeder Teilhaushalt mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget) bildet. Die Budgets sind dabei jeweils einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Daraus ergibt sich, dass alle Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushalts gegenseitig deckungsfähig sind. Im Innenverhältnis wird diese gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt durch die Dienstanweisung über Budgetierungs - und Bewirtschaftungsregelungen oft wieder eingeschränkt. Im Finanzhaushalt sind Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in der Regel nicht gegenseitig deckungsfähig, d.h., dass bei Überschreitung eines Haushaltsansatzes wie bisher die Bewilligung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Zu den Einzelheiten wird auf die Zuständigkeitsordnung verwiesen. Vermögensrechnung/Bilanz: Die Vermögensrechnung ist die Bilanz der Kommune. In ihr werden in einer Stichtagsbetrachtung zum 31.12. des Jahres Vermögen und Kapital gegenübergestellt. Sie ist in Aktiva und Passiva gegliedert. Die Aktivseite bildet Höhe und Zusammensetzung des Vermögens ab, wohingegen die Passivseite Auskunft darüber gibt, wie das Vermögen finanziert ist und wie sich die Kapitalpositionen verändern. Das Zusammenwirken der drei Komponenten stellt sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Im Haushaltsplan erscheinen nur der Ergebnis- und Finanzhaushalt, dagegen beinhaltet der Jahresabschluss die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Auf eine Planbilanz im Haushaltsplan wird verzichtet. c) Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung ist unverändert das Fundament der kommunalen Haushaltswirtschaft, da sie gem. § 79 der Gemeindeordnung (nachfolgend GemO) die Rechtsgrundlage für das Handeln der Gemeinde darstellt. Sie enthält zum einen die Gesamtbeträge des Ergebnis- und Finanzhaushalts und zum anderen die Kredit- und Verpflichtungsermächtigung und den Höchstbetrag der Kassenkredite. Die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer können ebenfalls in der Haushaltssatzung festgelegt werden, was in Baindt auch der Fall ist. Der Haushaltsplan ist dabei Teil der Haushaltssatzung. d) Haushaltsplan – Haushaltsstruktur Nach wie vor ist der Haushaltsplan das wichtigste Instrument der Gemeindewirtschaft. Dieser besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellenplan sowie verschiedenen Anlagen. 7474 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der Gesamthaushalt ist gem. § 4 GemHVO in mindestens zwei Teilhaushalte zu gliedern. In Baindt wurden wie oben beschreiben 3 Teilhaushalte gebildet. Quelle: Leitfaden zur Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg Vermögensrechnung (Bilanz) Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Finanzrechnung Konten- Klasse 0 Konten- Klasse 1 Konten- Klasse 2 Konten- Klasse 3 Konten- Klasse 4 Konten- Klasse 5 Konten- Klasse 6 Konten- Klasse 7 Imma- terielle Ver- mögens- gegen- stände Finanz- Vermögen und aktive Rech- nungsab- grenzung Netto- position, Sonder- position, Verbindlk., Rückstel- lungen u. Passive Rechn.- abgrenzung Erträge Aufwen- dungen Außer- ordent- liche Erträge und Aufwen- dungen Ein- zah- lungen Aus- zah- lungen Handelt es sich bei der Veräußerung um Grundstücke, erfolgt die Buchung des Verkaufserlöses oberhalb des Buchwertes immer als außerordentlicher Ertrag und die Ausbuchung des Restbuchwertes unterhalb des Buchwertes als außerordentlicher Aufwand (Konto 5931). In der Planung 2023 und 2024 wurden die Verkaufserlöse im Finanzhaushalt und teilweise als außerordentlicher Ertrag dargestellt. Haushaltsausgleich Der Haushaltsausgleich spielt auch im NKHR eine wichtige Rolle, da künftig das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes ausgeglichen sein muss. Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen (§ 24 GemHVO). Somit sind 7575 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Abschreibungen und Rückstellungen komplett in den Haushaltsausgleich einzubringen und der dadurch entstandene Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausfluss des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass damit nachfolgende Generationen nicht belastet werden. Sofern die Abschreibungen erwirtschaftet werden, also durch Erträge gedeckt sind, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung. Da der Haushaltsausgleich durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen schwieriger geworden ist, wurde eine mehrstufige Haushaltsausgleichsregelung vorgesehen und der Deckungsgrundsatz auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgedehnt. Die einzelnen Stufen des Haushaltsausgleichs gemäß § 24 und 25 GemHVO stellen sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Stellenplan ( § 57 GemO; § 5 GemHVO) Im Stellenplan werden die in einem Haushaltsjahr erforderlichen Stellen für Beamte und Beschäftigte mit der entsprechenden Bewertung und Eingruppierung ausgewiesen. Der Stellenplan ist aber nicht nur Grundlage für die Veranschlagung der Personalkosten, sondern auch Rechtsgrundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde, insbesondere für die Einstellung und Beförderung von Gemeindebediensteten. Verpflichtungsermächtigungen (§ 86 GemO; § 11 GemHVO) Verpflichtungsermächtigungen erlauben das Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre im Finanzhaushalt belasten (§ 79 Abs. 2 GemO). Sie ersetzen die 7676 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Veranschlagung von Auszahlungen nicht. Verpflichtungsermächtigungen sind lediglich eine Vorstufe von zukünftigen Auszahlungen, die erst in späteren Haushaltsjahren kassenwirksam werden. Sie überbrücken haushaltsrechtlich die Zeit zwischen der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln (Eingehen von Verpflichtungen für die Gemeinde, z.B. Abschluss von Verträgen für Baumaßnahmen) und ihre Veranschlagung als Auszahlungen im Jahr der Kassenwirksamkeit. Abschreibungen (§ 46 GemHVO) Für die Abnutzung von Sachgütern und immateriellen Vermögen erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend der Nutzungsdauer eine Veranschlagung und Verbuchung von Abschreibungen, die den periodischen Werteverbrauch für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung darstellen und als ordentliche Aufwendungen maßgeblich das jährliche Ergebnis beeinflussen. Abschreibungen dienen dazu, die tatsächliche, betriebsbedingte Abnutzung von Gütern des Anlagevermögens (z.B. Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) wertmäßig zu erfassen und auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung zu verteilen (Sachkonto 4711). NKHR-Wertgrenze in der Inventurrichtlinie Neben der Gliederungsstruktur war in der Eröffnungsbilanz das gesamte Vermögen der Gemeinde zu erfassen und zu bewerten. Bewegliches Vermögen mit einem Wert von 800 Euro netto oder mehr ist in die Anlagenbuchhaltung zu überführen (Beschluss GR 04.07.2017) und bildet dort zusammen mit den Bauten und Grundstücken der Gemeinde das Anlagevermögen der Gemeinde. Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Zinsen für Eigenmittel beinhalten im Gegensatz zu den Zinsaufwendungen für aufgenommene Fremddarlehen eine durchschnittliche Verzinsung für das aufgebrachte Eigenkapital, das aufgrund der Aufwendungen für eine bestimmt Einrichtung gebunden ist und nicht mehr für andere Maßnahmen zur Verfügung steht. An kalkulatorischen Zinsen fallen in 2023 67.500 € und 2024 70.000 € an. Sie werden teilweise ausgewiesen und sind im Teilergebnishaushalt über Kontengruppe 4812 abgebildet. Sie sind insbesondere bei der Gebührenkalkulation bei kostenrechnenden Einrichtungen nach dem KAG ansatzfähig. Der kalkulatorische Zinssatz wird für 2023 vorläufig mit 1,9 % berechnet. Kommunale Bilanz Die Vermögensrechnung nach dem neuen Haushaltsrecht umfasst das gesamte Sach- und Finanzvermögen sowie deren Finanzierung durch Eigen- oder Fremdmittel. Die Bilanz ist neben der Ergebnis- und Finanzrechnung ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 95 Abs. 2 GemO). Die vorgeschriebene Mindestgliederung ist: Aktivseite Passivseite 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachvermögen 1.3 Finanzvermögen 2.1 Aktive Abgrenzungsposten 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 1.1 Basiskapital 1.2 Rücklagen 1.3 Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses 2.1 Sonderpost. für Zuweisungen/Beiträge 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Abgrenzungsposten Rückstellungen (§ 41 GemHVO) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (Pflichtrückstellungen, z.B. für Altersteilzeit). Daneben können weitere, freiwillige 7777 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Rückstellungen gebildet werden (z.B. für nicht erfolgte, aber vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen). Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich um bilanzielle Positionen, die einer periodengerechten Jahreszuordnung zum Bilanzstichtag nach Abschluss des Geschäftsjahres dienen. Auf der Aktivseite sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Passivseite entsprechende Einnahmen. Man unterscheidet je nach Zuordnung auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz folgende Abgrenzungsarten: Altes Jahr Neues Jahr Bilanzposition Ertrag Aufwand Einnahme Ausgabe Sonstige Forderung (Aktiva) Sonstige Verbindlichk.(Passiva) Ausgabe Einnahme Aufwand Ertrag Aktive Abgrenzungsposten Passive Abgrenzungsposten Ziele und Kennzahlen Ein wesentliches Merkmal der Steuerung im NKHR ist die Verbindung von Zielen und Budget. Während die gemeindliche Steuerung bisher durch die Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel geprägt war (Inputsteuerung), sollen die Ergebnisse des Verwaltungshandelns (Produkte) künftig zusätzlich über Ziele und Kennzahlen gesteuert werden (Outputsteuerung). Bei der Zielformulierung kann zwischen strategischen Zielen und Leistungszielen unterschieden werden. Ein strategisches Ziel ist eine mittel- bis langfristig wirkende Grundsatzentscheidung, die als Orientierung für anstehende Entscheidungen dienen kann. Beispiele dafür können ein strategisches Konzept oder ein Leitbild sein, wie eine Kommune zukünftig aussehen und agieren soll. Um die Strategie umsetzen zu können, müssen die mittel- bis langfristigen Ziele durch sog. Leistungsziele durch jedes Amt (Bauamt, Hauptamt, Kämmerei) konkretisiert werden. Leistungsziele bestimmen einen angestrebten Bestand an Leistungen am Ende eines vorher definierten Zeitraumes. 7878 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Grundlage für den Haushaltsplan 2023 Nach § 1 Absatz 3 der GemHVO ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizugeben. Dieser gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere soll dargestellt werden, - welche wesentlichen Ziele und Strategien die Gemeinde verfolgt und welche Änderungen gegenüber dem Vorjahr eintreten, - wie sich die wichtigsten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen, das Vermögen und die Verbindlichkeiten, in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden, - in welchem Umfang Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden, - welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus für die folgenden Jahre ergeben, - welcher Finanzierungsbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen entsteht und welche Auswirkungen sich daraus im Finanzplanungszeitraum ergeben, - in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht, - wie sich der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss oder –bedarf und der Bestand an liquiden Mitteln im Vorjahr entwickelt haben - Berücksichtigung konjunktureller Erfordernisse bei der Haushaltsplanung Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Führung ihrer Haushaltswirtschaft die stabilitätspolitischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass gerade bei den Gemeinden oft Sachzwänge bestehen, die nicht immer eine konjunkturgerechte Haushaltsführung ermöglichen. Mehrjährige Finanzplanung Die Gemeinden haben ihre Finanzpolitik in den Grundzügen in einem fünfjährigen Finanzplan festzulegen. Der Finanzplan zum Haushalt 2023 (2024) umfasst die Jahre 2022 (2023) bis 2026 (2027). Der Gemeinderat ist allerdings durch den mehrjährigen Finanzplan in seinen künftigen Entscheidungen nicht gebunden. Wesentliche Ziele und Strategien der Kommune Hauptaufgabe jeder Kommune ist die Erfüllung ihrer Aufgaben. Pflichtaufgaben müssen auf jeden Fall erledigt werden. Sind im Anschluss daran noch Mittel übrig, können zusätzlich freiwillige Aufgaben erfüllt werden. Um die langfristige Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, müssen die laufenden Ausgaben jederzeit auf den Prüfstand gestellt werden. Kämmerei, Bauamt und Hauptamt sollten sich regelmäßig Ziele setzen und sich an diesen messen lassen. 7979 F. Beteiligungsbericht Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Beteiligungsbericht der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024. Sollten sich für 2023 und 2024 Änderungen ergeben wird ein geänderter Beteiligungsbericht vorgelegt. Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist zu erstellen. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 % beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der RaWEG (Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mbH): Gründung: 25. März 1993 Gegenstand des Unternehmens: Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von Verkaufsverpackungen und anderen Wertstoffen und der Aufbau sowie der Betrieb der hierfür erforderlichen Erfassungs- und Betriebssysteme im Landkreis Ravensburg. Die Aktivitäten des Unternehmens orientieren sich am Ziel der Abfallhierarchie gem. § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Stammkapital: 161.280 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Gesellschafter: 1.280 € = 0,79 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Unternehmens, nämlich die getrennte Erfassung und Bereitstellung von gebrauchten Verkaufsverpackungen und somit die Reduzierung des Restmüllaufkommens, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt am Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Gründung: 25.06.2010 Aufgabe des Verbands: Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten. Stammkapital: 35.000 € 8080 Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 1.000 € = 2,86 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der Regionalen Kompensationspool Bodensee Oberschwaben GmbH (ReKo) Gründung: 16.05.2014 Aufgabe des Verbands: Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau eines regionalen Kompensationspools, die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch • den Aufbau eines Flächen-, Maßnahmen- und Ökopunktepools, einschließlich dem Erwerb von Grundstücken • die Sicherung von Ökopunkten, Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen, • die Planung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durch den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die sich im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge halten. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten sowie sich sonstiger Dritter bedienen. Stammkapital: Kapitalrücklage zum 30.06.2020 27.078 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 27.078 € = 1,9 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Weitere Kleinbeteiligungen im Bereich Energie: TWS Netz GmbH 11.100 Euro am Stammkapital - Anteil am Stammkapital (0,111%) 111.000 Euro Kapitalrücklage Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG 500.000 Euro Stammkapital 8181 Nachrichtlich: Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt Stand 31.12.2022 Eigenbetrieb Gegenstand des Eigenbetriebs Stammkapital Eigenbetrieb Wasserversorgung Eigenbetrieb Wasserversorgung Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Allgemeine Rücklage 444.312,64 € 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Abnahme, Sammlung, Reinigung und schadlose Ableitung des Abwassers im Gemeindegebiet. 0 € Baindt, den 31.12.2022 8282 Gesamtergebnishaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 3 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen 8383 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 7.178.5006.459.500 8.282.5006.320.940,70 8.416.500 8.522.5007.615.300 30110000 Grundsteuer A 41.000 42.00037.000 42.00040.843,42 42.000 42.000 30120000 Grundsteuer B 680.000 700.000570.000 720.000599.312,49 750.000 750.000 30130000 Gewerbesteuer 2.300.000 2.500.0002.000.000 3.000.0001.880.295,06 3.000.000 3.000.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.600.000 3.800.0003.308.000 3.900.0003.221.833,00 4.000.000 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 255.000 260.000260.000 300.000308.339,73 300.000 300.000 30320000 Hundesteuer 20.000 20.00015.000 23.00021.364,00 23.000 23.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 2.500 2.5002.000 2.5004.670,00 2.500 2.500 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 800800 00,00 0 0 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 280.000 290.000266.700 295.000244.283,00 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.997.7502.933.400+ 4.132.7503.398.472,91 4.257.750 4.282.7503.911.750 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.300.000 2.198.0001.620.000 2.400.0001.623.904,80 2.500.000 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 590.000 606.000446.000 625.000546.604,60 650.000 675.000 31310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 04.019,96 0 0 31400000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund 0 00 0657,00 0 0 31410000 Zuweisungen vom Land 1.070.100 1.070.100843.700 1.070.1001.126.103,72 1.070.100 1.070.100 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550500 550560,00 550 550 31415000 Zuschuss Mittagsbetreuung 0 00 072,20 0 0 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 35.000 35.00023.100 35.00037.210,00 35.000 35.000 31420000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 0449,50 0 0 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 2.100 2.100100 2.10058.891,13 2.100 2.100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 390.000366.850+ 373.000412.287,82 372.000 361.000375.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 371.000 356.000365.300 354.000396.982,00 353.000 342.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 19.000 19.0001.550 19.00015.305,82 19.000 19.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 291.250255.950+ 308.250293.833,12 308.250 308.250296.250 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 15.550 15.55012.050 15.55020.942,88 15.550 15.550 33112000 Ausweis- und Passgebühren 28.000 28.00032.000 30.00027.703,80 30.000 30.000 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 200 200200 2000,00 200 200 33210010 Feuerwehrkostenersätze 12.500 12.50012.000 12.50015.136,78 12.500 12.500 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 115.000 120.00080.000 130.000113.345,00 130.000 130.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 35.000 35.00039.000 35.00029.645,80 35.000 35.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 30.000 30.00023.200 30.00032.046,70 30.000 30.000 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0003.500 2.0002.193,66 2.000 2.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 53.000 53.00054.000 53.00052.818,50 53.000 53.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 822.200642.250+ 846.700787.778,40 846.700 846.700840.700 34110000 Mieten und Pachten 284.100 286.600182.100 292.600280.339,51 292.600 292.600 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 7.500 7.50011.000 7.5001.407,57 7.500 7.500 8484 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 34112000 Pacht Gaststätte 10.000 10.00012.000 10.00011.100,00 10.000 10.000 34210000 Erträge aus Verkauf 24.300 24.30015.500 24.30024.868,04 24.300 24.300 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 47.000 52.00037.000 52.00047.911,16 52.000 52.000 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 60.000 60.00043.000 60.00054.593,44 60.000 60.000 34214000 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG 7.000 7.0007.000 7.0000,00 7.000 7.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 87.300 87.30077.750 87.300105.387,80 87.300 87.300 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 130.500 130.500122.400 130.500122.672,77 130.500 130.500 34611000 Ferienbetreuung 2.000 2.0002.000 2.0001.118,89 2.000 2.000 34612000 Kostenersätze Steiger 3.500 4.5003.500 4.5003.443,04 4.500 4.500 34613000 Bläserklasse 13.000 13.00013.000 13.00011.406,50 13.000 13.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.000 80.00060.000 80.00061.128,23 80.000 80.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 65.000 70.00050.000 70.00058.627,57 70.000 70.000 34618000 Kostenersätze allgemein 5.500 5.5005.500 5.5003.773,88 5.500 5.500 34619000 Kostenersätze 500 500500 5000,00 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 255.900245.200+ 265.400259.618,24 269.400 261.400242.200 34800000 Erstattungen vom Bund 0 1.5000 4.0004.413,17 0 0 34810000 Erstattungen vom Land 0 00 08.291,69 8.000 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 71.000 76.00075.300 76.00066.397,50 76.000 76.000 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.50014.500 14.50014.560,00 14.500 14.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 169.500 149.300154.500 170.000165.955,88 170.000 170.000 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 68.20070.450+ 64.40077.423,63 62.400 60.40065.600 36102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 400 4000 4003.082,94 400 400 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 67.800 65.20070.450 64.00074.210,69 62.000 60.000 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 0 00 0130,00 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 127.600130.100+ 129.600150.216,37 129.600 129.600128.600 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 119.800 119.800120.000 119.800135.329,33 119.800 119.800 35610000 Bußgelder 1.800 1.8001.100 1.8001.893,25 1.800 1.800 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 6.000 7.0009.000 8.00012.993,79 8.000 8.000 11.700.571,19=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 13.131.40011.103.700 14.402.600 14.662.600 14.772.60013.475.400 12 Personalaufwendungen -3.895.150-3.234.750- -4.084.250-3.051.526,68 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -367.300 -385.550-369.500 -390.250-326.437,77 -390.250 -390.250 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -2.492.700 -2.595.700-1.953.750 -2.602.800-1.888.384,60 -2.602.800 -2.602.800 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-24.441,73 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -295.550 -309.050-169.850 -309.050-257.281,68 -309.050 -309.050 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -165.450 -173.250-142.650 -175.700-150.237,51 -175.750 -175.750 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -428.050 -448.400-364.850 -452.150-380.157,00 -452.150 -452.150 8585 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -146.100 -151.900-234.150 -154.300-24.586,39 -154.300 -154.300 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2.253.950-1.550.000- -2.139.750-1.763.154,05 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -384.500 -372.500-200.600 -269.000-572.875,04 -259.000 -259.000 42111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-15.700,76 -27.000 -27.000 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -150.000 -150.000-150.000 -150.000-96.204,63 -150.000 -150.000 42113000 Straßenkehrung -16.000 -16.000-15.000 -16.000-15.236,11 -16.000 -16.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.000-30.000 -30.000-4.570,01 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -38.700 -38.700-38.700 -38.700-7.625,62 -38.700 -38.700 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-85.405,28 -100.000 -100.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -72.650 -68.150-54.050 -64.450-52.402,36 -64.450 -64.450 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -66.400 -68.500-36.100 -49.700-35.930,86 -49.700 -49.700 42310000 Mieten und Pachten -58.100 -58.100-38.100 -58.100-26.728,16 -58.100 -58.100 42411000 Fernwärme / Heizung -141.000 -141.500-76.900 -147.500-84.320,04 -152.500 -157.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -205.500 -211.500-133.100 -211.500-159.722,69 -211.500 -211.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -347.400 -314.100-164.050 -314.900-143.162,31 -314.900 -314.900 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -118.900 -121.700-96.000 -121.800-96.075,12 -121.900 -122.000 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -160.000 -170.000-95.000 -220.000-100.220,23 -220.000 -222.000 42510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-2.000 -1.600-422,81 -1.600 -1.600 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-163,75 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-70,16 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen 0 0-500 0-91,21 0 0 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.414,18 -4.000 -4.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -12.500-8.000 -10.000-9.728,86 -10.000 -10.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen 0 0-1.000 00,00 0 0 42510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -11.000 -11.000-8.000 -11.000-11.774,78 -11.000 -11.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.434,31 -3.500 -3.500 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen 0 0-10.000 0-4.385,74 0 0 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -13.000-7.000 -13.000-18.469,29 -13.000 -13.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.500 -1.700-1.584,98 -1.700 -1.700 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-2.000 -3.500-4.749,86 -3.500 -3.500 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -3.200 -3.200-2.500 -3.200-3.194,17 -3.200 -3.200 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.100 -2.100-1.500 -2.100-1.915,67 -2.100 -2.100 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0 0-2.500 0-2.257,66 0 0 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.283,37 -1.500 -1.500 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.7000 -1.700-1.551,60 -1.700 -1.700 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-161,92 -500 -500 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-146,31 -500 -500 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.000 -1.0000 -1.000-12,80 -1.000 -1.000 8686 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-266,35 -2.000 -2.000 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-844,42 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.757,36 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-256,95 -500 -500 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -9.000 -9.000-8.000 -9.000-6.297,86 -9.000 -9.000 42518000 Unterhaltung Schulbus 0 0-6.200 0-875,56 0 0 42519000 Fahrzeug allgemein -5.000 -5.000-2.000 -5.000-35,68 -5.000 -5.000 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -39.100 -39.350-32.800 -33.300-16.979,33 -33.300 -33.300 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -32.400 -43.900-15.600 -23.000-13.969,50 -23.000 -23.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.632,29 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -7.000 -7.000-6.000 -7.000-20.825,30 -7.000 -7.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.000-1.000 -1.000-360,00 -1.000 -1.000 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.423,89 -5.000 -5.000 42720000 Aufwendungen für EDV -31.000 -31.000-15.700 -31.000-22.383,63 -32.000 -32.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -27.000 -27.000-26.000 -27.000-28.008,72 -27.000 -27.000 42742000 Sonstige Lehr- und Unterrichtsmittel 0 00 0-375,00 0 0 42750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-321,82 -300 -300 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.600-8.600 -8.600-6.228,46 -8.600 -8.600 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -2.500 -9.0000 -3.000-7.149,28 -9.000 -3.000 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-4.026,92 -13.500 -13.500 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-40,00 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.700 -3.700-5.300 -3.700-2.953,80 -3.700 -3.700 42798000 Narrenumzug 2-jährig -4.000 0-3.500 -4.0000,00 0 -4.000 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.136,75 -1.000 -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -800 -800-800 -8000,00 -800 -800 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -12.000 -12.000-12.000 -12.000-7.988,03 -12.000 -12.000 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-4.351,49 -6.000 -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-2.036,02 -3.200 -3.200 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.000-4.000 -4.000-1.800,00 -4.000 -4.000 42914500 Projekt Bläserklasse -18.500 -18.500-25.000 -18.500-17.076,88 -18.500 -18.500 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -18.000 -19.000-17.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-2.657,16 -6.000 -6.000 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.466,50 -1.500 -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-555,28 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -1.323.200-1.140.500- -1.474.200-1.281.558,55 -1.472.200 -1.437.228-1.385.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.319.200 -1.381.200-1.140.000 -1.470.200-1.200.168,75 -1.468.200 -1.433.228 8787 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47177200 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 47220001 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer A 0 00 0-1,91 0 0 47220003 Abschreibungen auf Forderungen aus der Gewerbesteuer 0 00 0-45.424,80 0 0 47221002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Hundesteuer 0 00 0-72,00 0 0 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-18.963,00 0 0 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 0 00 0-470,00 0 0 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. 0 00 0-444,79 0 0 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -2.500 -2.5000 -2.500-4.092,30 -2.500 -2.500 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-11.921,00 0 0 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -107.000-7.000- -312.000-27.568,99 -312.000 -312.000-312.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -5.000 -10.000-2.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -100.000 -300.0000 -300.0000,00 -300.000 -300.000 45930000 Aufwand des Geldverkehrs -2.000 -2.000-5.000 -2.000-27.568,99 -2.000 -2.000 17 Transferaufwendungen -4.923.300-5.202.200- -6.005.800-5.118.757,38 -6.289.300 -6.389.300-5.621.800 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -175.000 -210.000-143.500 -175.000-87.741,49 -175.000 -175.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -1.027.100 -1.047.100-947.400 -1.057.100-925.539,53 -1.300.600 -1.350.600 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -50.000 -50.000-30.000 -50.000-10.195,25 -50.000 -50.000 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.080,00 -1.200 -1.200 43410000 Gewerbesteuerumlage -220.000 -260.000-206.000 -300.000-238.261,37 -300.000 -300.000 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage -1.600.500 -1.825.000-1.811.600 -2.100.000-1.832.238,30 -2.150.000 -2.200.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage -1.837.000 -2.216.000-2.050.000 -2.300.000-2.012.474,00 -2.300.000 -2.300.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -20.000-11.227,44 -10.000 -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -969.900-650.850- -945.100-853.220,29 -648.100 -632.600-677.100 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -33.500 -33.500-30.500 -33.500-22.012,39 -33.500 -33.500 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -32.600 -32.600-42.600 -32.600-29.999,78 -32.600 -32.600 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.500-1.500 -1.500-682,39 -1.500 -1.500 44250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-7.671,93 0 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -14.400 -14.500-11.600 -14.500-12.301,65 -14.500 -14.500 44291000 Erwerb von Ökopunkten -150.000 00 -300.0000,00 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -184.400 -199.900-170.300 -197.900-204.786,69 -200.900 -185.400 44311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-19,90 0 0 44311300 Klima Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.0000 -35.000-186,25 -35.000 -35.000 8888 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -7.300 -7.300-5.300 -7.300-3.652,07 -7.300 -7.300 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -14.350 -14.450-12.450 -14.450-11.837,54 -14.450 -14.450 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -18.700 -19.000-20.050 -19.000-14.427,74 -19.000 -19.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -11.150 -11.150-9.800 -11.150-8.600,36 -11.150 -11.150 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -4.600-2.600 -4.600-3.409,05 -4.600 -4.600 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -2.800 -2.400-2.850 -2.400-851,67 -2.400 -2.400 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -31.500 -38.000-43.500 -38.000-35.457,49 -38.000 -38.000 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -17.300 -17.300-13.300 -17.300-18.550,64 -17.300 -17.300 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -290.000 -125.000-160.000 -105.000-408.360,38 -105.000 -105.000 44318100 GIS -25.000 -25.000-10.000 -15.000-5.978,32 -15.000 -15.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -75.400 -75.900-89.500 -75.900-61.720,85 -75.900 -75.900 44580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.713,20 -5.000 -5.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5.000 -5.000-10.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 44980000 Deckungsreserve -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 -12.095.785,94=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -13.472.500-11.785.300 -14.961.100 -14.943.750 -14.998.378-14.300.250 -395.214,75=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -341.100-681.600 -558.500 -281.150 -225.778-824.850 21 Außerordentliche Erträge 250.000250.000+ 250.0002.353.719,30 250.000 250.000250.000 53110000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Buchung nur über AnBu) 250.000 250.000250.000 250.0000,00 250.000 250.000 53120000 Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögensgegenstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 0 00 02.353.719,30 0 0 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 0-18.018,65 0 00 53220000 Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögsgegnstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 0 00 0-18.018,65 0 0 2.335.700,65=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 250.000250.000 250.000 250.000 250.000250.000 1.940.485,90=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -91.100-431.600 -308.500 -31.150 24.222-574.850 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 8989 Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushaltes 2023 und 2024 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 9090 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :1 0: 09 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 6 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 49 5. 70 0 2 17 .0 50 3 53 .8 00 10 .0 00 4 05 .7 50 2. 03 2. 70 0 51 .5 00 0 - 61 .0 00 1 .8 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 12 .2 00 75 .3 50 1 08 .6 00 7 .5 00 1 10 .6 50 0 2 98 .5 50 0 -6 60 .3 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 22 .9 00 1 74 .2 00 3 50 .5 00 0 3 08 .8 00 0 2 71 .5 50 0 -9 79 .5 50 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 5 .5 50 6 .0 00 10 .5 00 31 .5 00 25 0 0 6 .6 50 0 - 48 .4 50 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 18 .6 00 70 0 11 .1 50 0 1 .9 50 0 18 .4 00 0 - 49 .4 00 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 40 0 14 .0 00 7 .0 00 37 .4 00 0 93 .9 50 0 -1 51 .9 50 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 60 0 1 .0 00 0 18 .1 00 0 - 19 .7 00 0 So zi al e H ilf en 31 93 .8 00 3 83 .5 00 3 10 .2 50 50 0 44 .5 00 2 19 .2 00 4 06 .5 50 0 -2 52 .9 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 45 1. 75 0 1. 20 8. 00 0 2 36 .9 00 1. 00 2. 50 0 1 29 .6 00 0 2 48 .4 00 0 - 1. 86 1. 15 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 12 .1 50 20 .3 00 89 .6 00 9 .5 00 93 .0 00 0 1 39 .5 00 0 -3 23 .4 50 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 3 24 .7 00 25 .5 00 8 .5 00 1 35 .0 00 5 16 .3 00 0 1 73 .0 50 0 - 1. 13 2. 05 0 1 19 .8 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 23 .7 50 3 40 .0 00 2 28 .5 00 40 .0 00 85 .8 00 0 1 41 .4 50 0 - 59 .7 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 90 .5 00 3 80 .6 00 6 .5 00 4 33 .6 50 0 4 35 .6 50 0 -9 65 .9 00 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 21 .1 50 66 .0 00 67 .1 50 1 .2 00 63 .2 50 0 4 02 .1 50 0 -4 88 .9 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 12 .9 00 45 .6 00 83 .9 00 10 .0 00 51 .0 00 0 1 06 .6 50 0 -2 18 .8 50 7. 24 6. 70 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 2. 90 4. 00 0 0 3. 65 7. 50 0 1 17 .0 00 5 60 .2 00 0 0 6. 93 6. 40 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 7. 37 4. 30 0 S u m m e 3. 89 5. 15 0 5. 75 7. 10 0 2. 25 3. 95 0 4. 92 3. 30 0 2. 40 0. 10 0 2. 81 2. 10 0 2. 81 2. 10 0 0 - 34 1. 10 0 9191 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 15 .1 2. 20 22 D at um : 11 :4 9: 54 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 7 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 56 8. 00 0 2 17 .5 50 4 15 .8 00 10 .0 00 4 13 .8 50 2. 17 3. 10 0 51 .5 00 0 - 61 .5 00 1 .8 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 21 .7 50 76 .8 50 1 16 .7 50 7 .5 00 1 39 .7 50 0 3 17 .7 50 0 -7 24 .8 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 32 .3 00 1 74 .2 00 3 54 .0 00 0 3 58 .8 00 0 2 85 .3 00 0 - 1. 05 6. 20 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 5 .5 50 6 .0 00 10 .5 00 31 .5 00 25 0 0 7 .1 00 0 - 48 .9 00 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 19 .5 50 70 0 11 .1 50 0 1 .9 50 0 19 .3 50 0 - 51 .3 00 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 40 0 10 .0 00 7 .0 00 37 .4 00 0 98 .8 00 0 -1 52 .8 00 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 60 0 1 .0 00 0 18 .9 50 0 - 20 .5 50 0 So zi al e H ilf en 31 96 .5 50 3 86 .0 00 2 93 .0 50 50 0 31 .5 00 2 33 .8 00 4 33 .0 00 0 -2 34 .8 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 52 4. 20 0 1. 21 7. 00 0 1 67 .1 00 1. 02 2. 50 0 1 29 .6 00 0 2 61 .7 50 0 - 1. 88 8. 15 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 12 .8 00 20 .3 00 86 .5 00 9 .5 00 93 .0 00 0 1 47 .3 00 0 -3 28 .8 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 3 22 .4 00 4 .8 00 8 .0 00 1 70 .0 00 2 01 .3 00 0 1 85 .3 00 0 -8 82 .2 00 1 19 .8 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 25 .0 00 3 55 .0 00 2 38 .5 00 40 .0 00 1 08 .8 00 0 1 49 .2 50 0 - 86 .7 50 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 79 .5 00 3 77 .1 00 6 .5 00 4 33 .6 50 0 4 52 .1 50 0 -9 89 .9 00 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 22 .3 00 64 .0 00 67 .9 50 1 .2 00 57 .2 50 0 4 26 .6 50 0 -5 11 .3 50 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 13 .4 50 45 .6 00 83 .9 00 10 .0 00 44 .0 00 0 1 12 .9 50 0 -2 18 .7 00 7. 68 0. 90 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 2. 81 8. 00 0 0 4. 30 1. 00 0 3 22 .0 00 5 60 .2 00 0 0 6. 43 6. 10 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 7. 80 9. 50 0 S u m m e 4. 06 3. 85 0 5. 66 5. 90 0 2. 24 0. 30 0 5. 62 1. 80 0 2. 37 4. 30 0 2. 96 7. 10 0 2. 96 7. 10 0 0 - 82 4. 85 0 9292 Gesamtfinanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 4 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Ein- und Auszahlungen 9393 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 7.178.5006.459.500+ 8.282.5006.519.986,95 8.416.500 8.522.5007.615.300 60110000 Grundsteuer A 41.000 42.00037.000 42.00040.841,51 42.000 42.000 60120000 Grundsteuer B 680.000 700.000570.000 720.000609.684,03 750.000 750.000 60130000 Gewerbesteuer 2.300.000 2.500.0002.000.000 3.000.0002.069.105,68 3.000.000 3.000.000 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.600.000 3.800.0003.308.000 3.900.0003.221.833,00 4.000.000 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 255.000 260.000260.000 300.000308.339,73 300.000 300.000 60320000 Hundesteuer 20.000 20.00015.000 23.00020.958,00 23.000 23.000 60340000 Zweitwohnungssteuer 2.500 2.5002.000 2.5004.942,00 2.500 2.500 60490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 800800 00,00 0 0 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 280.000 290.000266.700 295.000244.283,00 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3.997.7502.933.400+ 4.132.7503.400.263,70 4.257.750 4.282.7503.911.750 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.890.000 2.804.0002.066.000 3.025.0002.170.509,40 3.150.000 3.175.000 61310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 04.019,96 0 0 61400000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund 0 00 0657,00 0 0 61410000 Zuweisungen vom Land 1.105.100 1.105.100866.800 1.105.1001.165.137,69 1.105.100 1.105.100 61411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550500 550560,00 550 550 61420000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 0449,50 0 0 61480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 2.100 2.100100 2.10058.930,15 2.100 2.100 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 291.250255.950+ 308.250325.773,50 308.250 308.250296.250 63111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 15.550 15.55012.050 15.55020.994,38 15.550 15.550 63112000 Ausweis- und Passgebühren 28.000 28.00032.000 30.00027.703,80 30.000 30.000 63210000 Einzahlungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 200 200200 2000,00 200 200 63210010 Einzahlungen aus Benutzungsgebühr u. a.Kostenersatz FFW 12.500 12.50012.000 12.50016.449,32 12.500 12.500 63211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 115.000 120.00080.000 130.00094.026,00 130.000 130.000 63212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 35.000 35.00039.000 35.00029.917,00 35.000 35.000 63215000 Friedhof Benutzungsgebühren, PRAP Grabnutzungsgeb. 30.000 30.00023.200 30.00092.917,56 30.000 30.000 63218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0003.500 2.0002.193,66 2.000 2.000 63220000 Einzahlungen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege 53.000 53.00054.000 53.00041.571,78 53.000 53.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 822.200642.250+ 846.700717.298,00 846.700 846.700840.700 64110000 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 284.100 286.600182.100 292.600239.236,64 292.600 292.600 64111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 7.500 7.50011.000 7.5003.957,57 7.500 7.500 64112000 Pacht Gaststätte 10.000 10.00012.000 10.00011.100,00 10.000 10.000 64210000 Einzahlungen aus Verkauf 24.300 24.30015.500 24.30024.868,04 24.300 24.300 64211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 47.000 52.00037.000 52.00036.114,25 52.000 52.000 64213000 Kostenersätze Eigenstrom 67.000 67.00050.000 67.00054.593,44 67.000 67.000 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten SKH, Verkäufe etc. 87.300 87.30077.750 87.300104.359,61 87.300 87.300 64610010 Einzahlungen aus sonst. privatrechtlichen Leistungsentgelt Miete und NK 130.500 130.500122.400 130.500122.835,26 130.500 130.500 9494 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 64611000 Ferienbetreuung 2.000 2.0002.000 2.0001.118,89 2.000 2.000 64612000 Kostenersätze Steiger 3.500 4.5003.500 4.5003.617,40 4.500 4.500 64613000 Bläserklasse 13.000 13.00013.000 13.00011.197,22 13.000 13.000 64614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.000 80.00060.000 80.00051.390,57 80.000 80.000 64615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 65.000 70.00050.000 70.00048.722,18 70.000 70.000 64618000 Kostenersätze allgemein 5.500 5.5005.500 5.5004.186,93 5.500 5.500 64619000 Kostenersätze 500 500500 5000,00 500 500 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 255.900245.200+ 265.400294.442,77 269.400 261.400242.200 64800000 Erstattungen vom Bund 0 1.5000 4.0004.413,17 0 0 64810000 Erstattungen vom Land 0 00 08.291,69 8.000 0 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 71.000 76.00075.300 76.00087.609,92 76.000 76.000 64830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 64831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.50014.500 14.50013.475,00 14.500 14.500 64850000 Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 169.500 149.300154.500 170.000180.652,99 170.000 170.000 64880000 Erstattungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 100 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 68.20070.450+ 64.40079.835,92 62.400 60.40065.600 66102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonten 400 4000 4003.082,94 400 400 66160000 Zinseinzahlungen von öffentliche Sonderrechnungen 67.800 65.20070.450 64.00076.622,98 62.000 60.000 66510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 0 00 0130,00 0 0 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 127.600130.100+ 129.600137.428,04 129.600 129.600128.600 65110000 Konzessionsabgaben 119.800 119.800120.000 119.800124.328,44 119.800 119.800 65610000 Einzahlungen aus Bußgeldern 1.800 1.8001.100 1.8001.893,25 1.800 1.800 65620000 Einzahlungen aus Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 6.000 7.0009.000 8.00011.206,35 8.000 8.000 11.475.028,88=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 12.741.40010.736.850 14.029.600 14.290.600 14.411.60013.100.400 10 Personalauszahlungen -3.895.150-3.234.750- -4.084.250-3.060.279,51 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 70110000 Beamte Dienstauszahlungen -367.300 -385.550-369.500 -390.250-328.313,63 -390.250 -390.250 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -2.492.700 -2.595.700-1.953.750 -2.602.800-1.914.643,37 -2.602.800 -2.602.800 70210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -295.550 -309.050-169.850 -309.050-257.281,68 -309.050 -309.050 70220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -165.450 -173.250-142.650 -175.700-150.237,51 -175.750 -175.750 70320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -428.050 -448.400-364.850 -452.150-385.216,93 -452.150 -452.150 70410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -146.100 -151.900-234.150 -154.300-24.586,39 -154.300 -154.300 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -2.253.950-1.550.000- -2.139.750-1.715.630,36 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -384.500 -372.500-200.600 -269.000-497.009,55 -259.000 -259.000 72111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-15.057,61 -27.000 -27.000 72112000 Straßenunterhaltung allgemein -150.000 -150.000-150.000 -150.000-95.740,37 -150.000 -150.000 9595 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 72113000 Kehrmaschine -16.000 -16.000-15.000 -16.000-15.236,11 -16.000 -16.000 72116000 Brückenunterhaltung allgemeine -30.000 -30.000-30.000 -30.000-4.570,01 -30.000 -30.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -38.700 -38.700-38.700 -38.700-7.625,62 -38.700 -38.700 72123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-110.872,09 -100.000 -100.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -72.650 -68.150-54.050 -64.450-50.756,65 -64.450 -64.450 72220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -66.400 -68.500-36.100 -49.700-35.709,03 -49.700 -49.700 72310000 Mieten inkl. Mietnebenkosten und Pachten, soweit nicht Konto 7233, 7234 oder 7235 -58.100 -58.100-38.100 -58.100-34.709,94 -58.100 -58.100 72411000 Fernwärme / Heizung -141.000 -141.500-76.900 -147.500-73.245,02 -152.500 -157.500 72412000 Gebäudereinigung Aufwand -205.500 -211.500-133.100 -211.500-166.005,63 -211.500 -211.500 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -347.400 -314.100-164.050 -314.900-144.566,32 -314.900 -314.900 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -118.900 -121.700-96.000 -121.800-90.247,81 -121.900 -122.000 72415000 Aufwand Gasbezug BHKW -160.000 -170.000-95.000 -220.000-108.605,02 -220.000 -222.000 72510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-2.000 -1.600-422,81 -1.600 -1.600 72510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-163,75 -500 -500 72510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-70,16 -500 -500 72510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen 0 0-500 0-91,21 0 0 72510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 72510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.808,16 -4.000 -4.000 72510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -12.500-8.000 -10.000-9.395,11 -10.000 -10.000 72510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen 0 0-1.000 00,00 0 0 72510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -11.000 -11.000-8.000 -11.000-11.683,14 -11.000 -11.000 72510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.317,99 -3.500 -3.500 72510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen 0 0-10.000 0-4.456,38 0 0 72510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -13.000-7.000 -13.000-17.853,63 -13.000 -13.000 72510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.500 -1.700-1.571,30 -1.700 -1.700 72510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-2.000 -3.500-4.749,86 -3.500 -3.500 72510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -3.200 -3.200-2.500 -3.200-3.194,17 -3.200 -3.200 72510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.100 -2.100-1.500 -2.100-1.915,67 -2.100 -2.100 72510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0 0-2.500 0-2.372,01 0 0 72510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.206,90 -1.500 -1.500 72510190 RV-GB30 - Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.7000 -1.700-1.551,60 -1.700 -1.700 72510200 RV-GB 2345 -500 -5000 -500-161,92 -500 -500 72510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-134,70 -500 -500 72510202 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.000 -1.0000 -1.000-12,80 -1.000 -1.000 72510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-266,35 -2.000 -2.000 72510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-705,56 -500 -500 72510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.562,74 -2.000 -2.000 72510240 RV-B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-256,95 -500 -500 72515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -9.000 -9.000-8.000 -9.000-6.268,14 -9.000 -9.000 72518000 Unterhaltung Schulbus 0 0-6.200 0-1.066,65 0 0 72519000 Fahrzeug allgemein -5.000 -5.000-2.000 -5.000-35,68 -5.000 -5.000 72610000 Besondere zahlungswirksame Aufwendungen für Beschäftigte -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 9696 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 72611000 Aus- und Weiterbildung -39.100 -39.350-32.800 -33.300-15.754,33 -33.300 -33.300 72612000 Dienst- und Schutzkleidung -32.400 -43.900-15.600 -23.000-12.814,30 -23.000 -23.000 72613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.632,29 -1.000 -1.000 72710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen -38.000 -38.000-21.700 -38.000-40.389,02 -39.000 -39.000 72711000 Aufwandsentschädigung DRK -1.000 -1.000-1.000 -1.000-636,00 -1.000 -1.000 72715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.423,89 -5.000 -5.000 72740000 Lehr- und Unterrichtsmaterial -27.000 -27.000-26.000 -27.000-28.677,44 -27.000 -27.000 72750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-321,82 -300 -300 72811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.136,75 -1.000 -1.000 72812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -800 -800-800 -8000,00 -800 -800 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand -14.000 -14.000-12.000 -14.000-7.998,94 -14.000 -14.000 72911000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.600-8.600 -8.600-6.497,46 -8.600 -8.600 72911500 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.700 -3.700-5.300 -3.700-2.953,80 -3.700 -3.700 72912000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -2.500 -9.0000 -3.000-7.149,28 -9.000 -3.000 72912500 Narrenumzug 2-jährig -4.000 0-3.500 -4.0000,00 0 -4.000 72913000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-4.059,08 -13.500 -13.500 72914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.000-4.000 -4.000-4.400,00 -4.000 -4.000 72914500 Projekt Bläserklasse -18.500 -18.500-25.000 -18.500-17.104,88 -18.500 -18.500 72915000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-40,00 -150 -150 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-4.351,49 -6.000 -6.000 72916000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 72916500 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-2.036,02 -3.200 -3.200 72917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -18.000 -19.000-17.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 72917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-3.137,40 -6.000 -6.000 72918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.500-1.500 -1.500-2.399,50 -1.500 -1.500 72919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-383,38 -5.500 -5.500 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -105.000-2.000- -310.0000,00 -310.000 -310.000-310.000 75100000 Zinsen für Kassenkredite -5.000 -10.000-2.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -100.000 -300.0000 -300.0000,00 -300.000 -300.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -4.923.300-5.202.200- -6.005.800-5.112.881,69 -6.289.300 -6.389.300-5.621.800 73130000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergl. -175.000 -210.000-143.500 -175.000-86.065,76 -175.000 -175.000 73180000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche -1.027.100 -1.047.100-947.400 -1.057.100-913.917,76 -1.300.600 -1.350.600 73181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 73182000 Interkommunaler Kostenausgleich -50.000 -50.000-30.000 -50.000-23.186,42 -50.000 -50.000 73183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.170,00 -1.200 -1.200 73410000 Gewerbesteuerumlage -220.000 -260.000-206.000 -300.000-238.261,37 -300.000 -300.000 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land -1.600.500 -1.825.000-1.811.600 -2.100.000-1.832.238,30 -2.150.000 -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände -1.837.000 -2.216.000-2.050.000 -2.300.000-2.012.474,00 -2.300.000 -2.300.000 73730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -20.000-5.568,08 -10.000 -10.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -971.900-655.850- -947.100-850.370,28 -650.100 -634.600-679.100 9797 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 74110000 Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen -33.500 -33.500-30.500 -33.500-19.467,25 -33.500 -33.500 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -32.600 -32.600-42.600 -32.600-29.848,66 -32.600 -32.600 74220000 Auszahlungen Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr.1 GemHVO) -1.500 -1.500-1.500 -1.500-682,39 -1.500 -1.500 74250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-7.671,93 0 0 74290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -164.400 -14.500-11.600 -314.500-12.301,65 -14.500 -14.500 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -184.400 -199.900-170.300 -197.900-198.168,99 -200.900 -185.400 74311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-19,90 0 0 74311300 Klima Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.0000 -35.000-164,83 -35.000 -35.000 74312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -7.300 -7.300-5.300 -7.300-6.054,80 -7.300 -7.300 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -14.350 -14.450-12.450 -14.450-12.036,66 -14.450 -14.450 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -18.700 -19.000-20.050 -19.000-12.092,47 -19.000 -19.000 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -11.150 -11.150-9.800 -11.150-8.950,77 -11.150 -11.150 74314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -4.600-2.600 -4.600-3.410,53 -4.600 -4.600 74315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -2.800 -2.400-2.850 -2.400-813,15 -2.400 -2.400 74316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -31.500 -38.000-43.500 -38.000-30.659,41 -38.000 -38.000 74317000 Kontoführungsgebühren Geschäftsaufwendungen -17.300 -17.300-13.300 -17.300-17.274,50 -17.300 -17.300 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -290.000 -125.000-160.000 -105.000-390.557,71 -105.000 -105.000 74318100 GIS -25.000 -25.000-10.000 -15.000-5.501,63 -15.000 -15.000 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -75.400 -75.900-89.500 -75.900-64.496,36 -75.900 -75.900 74580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.627,70 -5.000 -5.000 74820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5.000 -5.000-10.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 74980000 Deckungsreserve -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 75930000 Auszahlungen des Geldverkehrs -2.000 -2.000-5.000 -2.000-27.568,99 -2.000 -2.000 -10.739.161,84=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -12.149.300-10.644.800 -13.486.900 -13.471.550 -13.561.150-12.915.050 735.867,04=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 592.10092.050 542.700 819.050 850.450185.350 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 1.244.0003.942.000+ 6.096.000669.856,00 3.600.000 03.780.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 1.244.000 3.780.0003.942.000 6.096.000669.856,00 3.600.000 0 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 415.00050.000+ 0731.734,28 0 01.130.000 68711222 Einzahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 0 00 01.449,81 0 0 68712000 Einzahlungen aus der Abwicklung von Tiefbaumaßnahmen 0 00 06.066,65 0 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 415.000 1.130.00050.000 0724.217,82 0 0 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 3.956.0004.035.000+ 1.150.0003.356.190,64 1.000.000 1.000.0003.510.000 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 3.940.000 3.500.0004.025.000 1.150.0003.335.440,64 1.000.000 1.000.000 68312610 Einzahlungen aus der Veräußerung von Fahrzeugen 16.000 10.00010.000 04.000,00 0 0 9898 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 68312720 Einzahlungen aus der Veräußerung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 00 016.750,00 0 0 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 6.644.3501.614.400+ 629.350146.550,00 129.350 129.350929.350 68600000 Einzahlungskonto Sparbrief 6.500.000 800.0001.500.000 500.0000,00 0 0 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 144.350 129.350114.400 129.350146.550,00 129.350 129.350 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 4.904.330,92=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 12.259.3509.641.400 7.875.350 4.729.350 1.129.3509.349.350 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -3.408.000-3.675.000- -1.500.000-441.761,33 -1.500.000 -1.500.000-2.908.000 78211900 Auszahlungen für den Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücke -3.408.000 -2.908.000-3.675.000 -1.500.000-435.358,20 -1.500.000 -1.500.000 78213100 Auszahlungen für den Erwerb von Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0 00 0-6.403,13 0 0 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -13.345.000-9.960.000- -7.113.000-1.025.587,95 -5.585.000 -475.000-8.217.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen -120.000 -520.000-20.000 00,00 0 0 78710000 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen -5.100.000 -5.000.0000 0-333.830,07 0 0 78712220 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 0 00 -250.000-11.602,24 0 0 78712320 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 0 0-4.000.000 00,00 0 0 78712420 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen -20.000 00 0-2.518,60 0 0 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden -260.000 -150.000-250.000 -100.000-86.123,34 -100.000 0 78720000 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -2.510.000 -860.0000 0-85.140,09 0 0 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen -1.300.000 -850.000-1.835.000 -785.000-138.545,68 -865.000 -355.000 78733600 Auszahlungen für Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen -1.900.000 -150.000-3.000.000 -5.535.000-15.219,67 -4.535.000 -85.000 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -1.640.000 -160.000-430.000 -10.000-200.624,37 -10.000 -10.000 78733800 Auszahlungen für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 0 0-50.000 -250.000-140.793,04 0 0 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens -495.000 -527.000-375.000 -183.000-11.190,85 -75.000 -25.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.295.050-955.600- -550.500-207.285,87 -38.500 -34.500-1.566.400 78312610 Auszahlungen für den Erwerb von Fahrzeugen -500.500 -31.900-507.200 -206.0000,00 0 0 78312620 Auszahlungen für den Erwerb von Maschinen 0 -9.0000 0-46.403,61 0 0 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -1.397.000 -890.000-311.600 -290.000-34.156,83 0 0 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen -2.500 -132.500-2.500 -20.000-1.118,02 0 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -395.050 -503.000-134.300 -34.500-125.607,41 -38.500 -34.500 9999 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -85.500-90.000- -150.000-1.075.000,00 0 0-40.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Bund -65.500 -40.000-90.000 -150.000-75.000,00 0 0 78160000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen -20.000 00 00,00 0 0 78852000 Gewährung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (Laufzeit über 1 Jahr) 0 00 0-1.000.000,00 0 0 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -12.0000- -2.0000,00 -2.000 -2.000-2.000 78311200 Auszahlungen für den Erwerb von Lizenzen -12.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 -2.749.635,15=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -19.145.550-14.680.600 -9.315.500 -7.125.500 -2.011.500-12.733.400 2.154.695,77=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -6.886.200-5.039.200 -1.440.150 -2.396.150 -882.150-3.384.050 2.890.562,81=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -6.294.100-4.947.150 -897.450 -1.577.100 -31.700-3.198.700 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 5.000.0004.000.000+ 00,00 800.000 2.200.0005.250.000 69202000 Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) 5.000.000 5.250.0004.000.000 00,00 800.000 2.200.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -150.000-100.000- -400.0000,00 -500.000 -500.000-300.000 79202000 Tilgung von Krediten für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahren) -150.000 -300.000-100.000 -400.0000,00 -500.000 -500.000 0,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 4.850.0003.900.000 -400.000 300.000 1.700.0004.950.000 2.890.562,81=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -1.444.100-1.047.150 -1.297.450 -1.277.100 1.668.3001.751.300 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 3.000.0001.900.000 3.307.2000,00 2.009.750 732.6501.555.900 17899999 Planwert liquide Mittel 3.000.000 1.555.9001.900.000 3.307.2000,00 2.009.750 732.650 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 100100 Haushaltsquerschnitt des Finanzhaushaltes 2023 und 2024 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 101101 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :1 2: 16 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 2. 02 6. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 1. 91 1. 50 0 - 1. 86 8. 50 0 - 1. 75 4. 00 0 0 0 - 1. 75 4. 00 0 0 15 .0 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 7 00 .0 00 -3 15 .8 00 - 1. 00 0. 80 0 0 0 - 1. 00 0. 80 0 -1 50 .0 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 5. 17 8. 50 0 -5 24 .0 00 - 5. 70 2. 50 0 0 0 - 5. 70 2. 50 0 - 5. 35 0. 00 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 41 .8 00 - 41 .8 00 0 0 - 41 .8 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 30 .0 00 - 35 .0 00 0 0 - 35 .0 00 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 25 .0 00 - 25 .0 00 0 0 - 25 .0 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 20 .0 00 - 60 0 - 20 .6 00 0 0 - 20 .6 00 0 0 So zi al e H ilf en 31 1 30 .0 00 - 28 .5 50 -1 58 .5 50 0 0 -1 58 .5 50 -5 00 .0 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 94 .5 00 - 1. 53 9. 75 0 - 1. 63 4. 25 0 0 0 - 1. 63 4. 25 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 0 Sp or t u nd B äd er 42 99 .0 00 -1 10 .9 50 -2 09 .9 50 0 0 -2 09 .9 50 0 2. 23 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 69 5. 00 0 -9 59 .0 00 -4 24 .0 00 0 0 -4 24 .0 00 0 5 60 .3 50 Ve r- un d En ts or gu ng 53 3. 43 7. 00 0 1 49 .7 50 - 2. 72 6. 90 0 0 0 - 2. 72 6. 90 0 - 1. 30 0. 00 0 5 15 .0 00 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 4. 09 0. 00 0 -3 56 .2 50 - 3. 93 1. 25 0 0 0 - 3. 93 1. 25 0 - 1. 35 0. 00 0 4 13 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 1. 73 0. 00 0 - 62 .7 50 - 1. 37 9. 75 0 0 0 - 1. 37 9. 75 0 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 55 .0 50 - 66 .7 00 -1 21 .7 50 0 0 -1 21 .7 50 0 6. 50 0. 00 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 6. 37 6. 20 0 1 2. 87 6. 20 0 5. 00 0. 00 0 1 50 .0 00 1 7. 72 6. 20 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 1 2 .2 5 9 .3 5 0 S u m m e 1 9 .1 4 5 .5 5 0 5 9 2 .1 0 0 - 6 .2 9 4 .1 0 0 5 .0 0 0 .0 0 0 1 5 0 .0 0 0 - 1 .4 4 4 .1 0 0 - 8 .6 5 0 .0 0 0 102102 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :1 2: 16 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 1. 57 0. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 1. 95 2. 40 0 - 2. 00 8. 40 0 - 2. 39 0. 80 0 0 0 - 2. 39 0. 80 0 0 1 32 .0 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 76 .5 00 -3 46 .1 00 -3 90 .6 00 0 0 -3 90 .6 00 0 1. 22 8. 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 5. 35 7. 50 0 -5 36 .9 00 - 4. 66 6. 40 0 0 0 - 4. 66 6. 40 0 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 41 .8 00 - 41 .8 00 0 0 - 41 .8 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 30 .9 50 - 35 .9 50 0 0 - 35 .9 50 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 21 .0 00 - 21 .0 00 0 0 - 21 .0 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 60 0 - 60 0 0 0 - 60 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 5 00 .0 00 - 11 .6 00 -5 11 .6 00 0 0 -5 11 .6 00 0 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 42 .0 00 - 1. 55 2. 40 0 - 1. 59 4. 40 0 0 0 - 1. 59 4. 40 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 0 Sp or t u nd B äd er 42 15 .0 00 -1 08 .5 00 -1 23 .5 00 0 0 -1 23 .5 00 0 2. 23 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 19 3. 00 0 -6 96 .9 00 3 40 .1 00 0 0 3 40 .1 00 0 2. 13 9. 35 0 Ve r- un d En ts or gu ng 53 1. 10 0. 00 0 1 53 .5 00 1. 19 2. 85 0 0 0 1. 19 2. 85 0 0 1. 25 0. 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 2. 01 2. 00 0 -3 52 .7 50 - 1. 11 4. 75 0 0 0 - 1. 11 4. 75 0 0 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 3 20 .0 00 - 64 .7 00 -3 84 .7 00 0 0 -3 84 .7 00 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 60 .0 00 - 67 .2 50 -1 27 .2 50 0 0 -1 27 .2 50 0 8 00 .0 00 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 5. 87 5. 90 0 6. 67 5. 90 0 5. 25 0. 00 0 3 00 .0 00 1 1. 62 5. 90 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 9 .3 4 9 .3 5 0 S u m m e 1 2 .7 3 3 .4 0 0 1 8 5 .3 5 0 - 3 .1 9 8 .7 0 0 5 .2 5 0 .0 0 0 3 0 0 .0 0 0 1 .7 5 1 .3 0 0 0 103103 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 104104 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Organisatorische und fachliche Unterstützung des Gemeinderats zur kommunalen Willensbildung -strategische Gemeindeentwicklung, Repräsentationen, Ehrenamtsfest, Stadtradeln -Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde Baindt in Beteiligungen und kommunalen Verbänden Erläuterung - Bürgermeisterin, Gemeinderat - Pensionsleistungen für Ruhestandsbeamte - Vor- und Nachbereitung von Gemeinderatssitzungen mit Protokollführung und Abrechnung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Bearbeitung von Satzungen der kommunalen Willensbildung und anderem Kommunalrecht (ehemalige Gliederung Kameralistik 0000) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.0001.500+ 1.0001.445,00 1.000 1.0001.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 1.000 1.0001.500 1.0001.445,00 1.000 1.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.0002.000+ 2.0002.114,00 2.000 2.0002.000 34618000 Kostenersätze allgemein 2.000 2.0002.000 2.0002.114,00 2.000 2.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 16.00015.000+ 16.50015.708,00 16.500 16.50016.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 16.000 16.50015.000 16.50015.708,00 16.500 Erstattung Verwaltungsaufw., WV, Abw, Nahwärme 16.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 19.267,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 19.00018.500 19.500 19.500 19.50019.500 12 Personalaufwendungen -351.500-312.700- -367.000-249.552,25 -367.000 -367.000-363.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -159.500 -167.500-111.250 -170.000-123.084,24 -170.000 Besoldung der Beamten -170.000 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -143.500 -145.000-83.350 -145.000-126.831,01 -145.000 Beiträge Beamte zu Versorgungskassen -145.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -48.500 -51.000-118.100 -52.000363,00 -52.000 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -52.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -35.500-27.900- -35.500-22.125,11 -41.500 -35.500-52.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -500-500 -5000,00 -500 Unterhaltung bewegliches Vermögen -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -12.000-1.500 -1.500-787,57 -1.500 EDV Geräte, Laptop, Handy Bürgermeisterin, 2024 evtl. Anschaffung EDV-Geräte neue Gemeinderäte für RIS, sofern nowendig. -1.500 105105 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-2.000 -1.600-422,81 -1.600 Steuern und Versicherung: 600 € Kundendienst: 1000 € -1.600 42611000 Aus- und Weiterbildung -2.400 -2.400-2.400 -2.400-1.032,07 -2.400 Aus- und Fortbildung -2.400 42720000 Aufwendungen für EDV -3.000 -3.0000 -3.000-2.894,20 -3.000 Wartung Ratsinformationssystem -3.000 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Ansatz Stadtradeln / Banner / Werbung -2.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.000 -8.000-8.000 -8.000-5.812,26 -8.000 Ehrungen und Jubilare -8.000 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -2.500 -9.0000 -3.000-7.149,28 -9.000 Ehrenamtsfest alle 2 Jahre - nächstes Ehrenamtsfest 2024 -3.000 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-4.026,92 -13.500 Aufwendungen Gemeinderat; Klausurtagung, Jahresabschluss etc. -13.500 15 Abschreibungen -4.200-4.000- -4.200-4.124,91 -4.200 -4.200-4.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.200 -4.200-4.000 -4.200-4.124,91 -4.200 Abschreibungen Dienst-PKW etc. -4.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -23.500-25.800- -23.800-16.386,65 -23.800 -23.800-23.800 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -18.000 -18.000-18.000 -18.000-13.695,00 -18.000 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten -18.000 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.500-1.500 -1.500-682,39 -1.500 -1.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-2.500 -1.000-403,07 -1.000 Öffentliche Bekanntmachungen inkl. Wartung Ratsinformationssystem -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-255,33 -500 Bücher und Zeitschriften -500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.500-2.000 -1.500-1.016,25 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-18,00 -400 Dienstreisen -400 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 106106 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -400 -400-400 -400-316,61 -400 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -400 -292.188,92=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -414.700-370.400 -430.500 -436.500 -430.500-443.500 -272.921,92=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -395.700-351.900 -411.000 -417.000 -411.000-424.000 21 Erträge aus internen Leistungen 395.700351.900+ 411.000273.543,92 417.000 411.000424.000 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 395.700 424.000351.900 411.000273.543,92 417.000 411.000 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-622,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-622,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 272.921,92=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 395.700351.900 411.000 417.000 411.000424.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 107107 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt, Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Angemessene, zielgruppenorientierte Präsentation der Gemeinde Baindt und Vermittlung eines positiven Images nach Außen -Unterstützung der Verwaltungsführung bei der Wahrnehmung ihrer repräsentativen Aufgaben sowie Vorbereitung und Durchführung von Empfängen und öffentlicher Auszeichnungen Erläuterung - Städtepartnerschaft, Bürobedarf - Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Mitteilungsblatt (ehemalige Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5050+ 50270,00 50 5050 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 50 5050 50270,00 50 Verwaltungsgebühren (Ratschreibergebühr) 50 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 24.00015.200+ 24.00024.678,00 24.000 24.00024.000 34210000 Erträge aus Verkauf 24.000 24.00015.200 24.00024.678,00 24.000 24.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.5002.000+ 1.5001.328,04 1.500 1.5001.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.500 1.5002.000 1.5001.328,04 1.500 Erstattung Verwaltungsaufw. Sekretariat WV, Abw. 1.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 26.276,04=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 25.55017.250 25.550 25.550 25.55025.550 12 Personalaufwendungen -66.100-65.550- -70.800-101.910,71 -70.800 -70.800-69.400 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -50.750 -53.300-48.350 -54.000-77.346,08 -54.000 -54.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.139,89 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -3.850 -4.050-6.500 -4.250-6.193,53 -4.250 -4.250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -11.450 -12.000-10.650 -12.500-17.231,21 -12.500 -12.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -4.000-1.500- -4.000-4.453,46 -4.000 -4.000-4.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 00 0-2.932,10 0 Unterhaltung werden auf 1124 verbucht 0 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -5000 -500-251,33 -500 -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -500 -5000 -500-341,53 -500 -500 108108 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt, Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -500-500 -5000,00 -500 Verbesserungsvorschläge/ Förderung der Betriebsgemeinschaft -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.500 -1.5000 -1.500-875,00 -1.500 -1.500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -1.000 -1.000-1.000 -1.000-53,50 -1.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -1.000 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-168,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-168,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -57.600-48.700- -57.400-50.426,27 -57.400 -57.400-57.400 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -4.500 -4.600-3.500 -4.600-4.195,84 -4.600 Mitgliedsbeiträge Gemeindetag 0,72 Euro/EW, Landschaftserhaltungsverband -4.600 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -30.100 -30.100-30.100 -30.100-26.791,48 -30.100 Geschäftsausgaben, Bürobedarf, (Wahlen) Beschaffung neuer Richtlinien und Vorgaben -30.100 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.2000 -1.200-1.018,50 -1.200 -1.200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.700 -2.800-1.000 -2.800-2.507,12 -2.800 Bücher und Zeitschriften, Zeitschrift UmweltBriefe, Schwäbische ZeitungAbo Staatsanzeiger BW Jahresabo Premium, ieferung Heft "Im Oberland", Abo Gt-info, Wanderkarten Altdorfer Wald, Im Oberland, Kmmunaler Aktenplan 21 -2.800 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -11.700 -11.700-9.000 -11.700-11.727,81 -11.700 -11.700 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-776,47 -1.500 -1.500 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -4.900 -4.500-2.600 -4.500-3.409,05 -4.500 Homepage Jahresgebühr, Wartung GemeindeApp - anteilige Aufteilung auch auch auf die EB WV und ABW -4.500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 -156.958,44=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -128.700-116.750 -133.200 -133.200 -133.200-131.800 -130.682,40=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -103.150-99.500 -107.650 -107.650 -107.650-106.250 21 Erträge aus internen Leistungen 103.15099.500+ 107.650130.758,40 107.650 107.650106.250 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 103.150 106.25099.500 107.650130.758,40 107.650 107.650 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-76,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-76,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 109109 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt, Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 130.682,40=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 103.15099.500 107.650 107.650 107.650106.250 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 110110 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Erarbeitung von Grundsätzen und Standards für die Informationstechnologie -Beschaffung zeitgemäßer Hardware und Austausch im Rahmen des Innovationszyklus -Beschaffung aktueller und marktgerechter Software und Upgrade alter Versionen -Weiterentwicklung von IT-Sicherheit und elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten -Bereitstellung, Betrieb und Unterhaltung des Kommunikationsnetzes zwischen Gebäuden -Sicherstellung einer reibungslosen und wirtschaftlichen Telekommunikation; sachgerechte und wirtschaftliche Ausstattung; Datensicherung und Datenschutz; Prozessoptimierung Erläuterung - Installation Pflege und Einweisung in EDV-Verfahren - Hard- und Software - Zentrale Drucksysteme einschl. Nachbereitung - Verwaltung von Datenbeständen, Datensicherung - Bereitstellung des Zugangs zu Online-Diensten einschl. erforderlicher Infrastruktur -Betrieb und Unterhaltung des zentralen Netzes einschließlich Telekommunikationsanlagen -Homepage, Instagram, Gemeinde-App etc. (ehem. Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.0001.450+ 01.428,00 0 00 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 1.000 01.450 01.428,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 0116,79 0 00 34210000 Erträge aus Verkauf 0 00 0116,79 0 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.0003.000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3.000 3.0003.000 3.0000,00 3.000 Erstattung Vewaltungsaufw. EDV WV und Abw. 3.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.544,79=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4.0004.450 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen -42.550-37.450- -46.050-37.605,78 -46.050 -46.050-44.600 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -33.100 -34.750-29.000 -36.000-28.662,07 -36.000 -36.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-403,26 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -2.800 -2.900-2.400 -3.000-2.432,04 -3.000 -3.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -6.600 -6.900-6.000 -7.000-6.108,41 -7.000 -7.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -30.500-21.700- -31.000-23.223,77 -32.000 -32.000-30.500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -6.500 -6.500-5.000 -7.000-2.246,54 -7.000 -7.000 111111 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.487,80 -1.000 -1.000 42720000 Aufwendungen für EDV -23.000 -23.000-15.700 -23.000-19.489,43 -24.000 Sicherung Daten ins Rechenzentrum, Wartung EDV durch ext. Firma, Wartung Regisafe, Unterhaltung EDV, Wartung Rathaus-Service Portal -24.000 15 Abschreibungen -20.000-16.000- -20.000-18.971,55 -20.000 -20.000-20.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -20.000 -20.000-16.000 -20.000-18.971,55 -20.000 -20.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.800-3.000- -3.800-490,70 -3.800 -3.800-3.800 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.000-3.000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -100-26,45 -100 -100 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-451,65 -600 -600 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 0 00 0-12,60 0 0 -80.291,80=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -96.850-78.150 -100.850 -101.850 -101.850-98.900 -78.747,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -92.850-73.700 -97.850 -98.850 -98.850-95.900 21 Erträge aus internen Leistungen 92.85073.700+ 97.85079.821,01 98.850 98.85095.900 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 92.850 95.90073.700 97.85079.821,01 98.850 98.850 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 79.821,01=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 92.85073.700 97.850 98.850 98.85095.900 1.074,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 112112 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Strategische Personalplanung; zeitnahe Sicherstellung der qualitativen und quantitativen Personalkapazität; Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur - Termingerechte Berechnung und Anweisung der Bezüge wurde extern ausgelagert - Betreuung und Führung des Personals - Erhaltung / Förderung der Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter - Schutz der Mitarbeiter/-innen vor arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren Erläuterung - Personalgewinnung und Personaleinsatz - Stellenausschreibungen und Durchführung von Bewerberauswahlverfahren, Scouting - Durchführung von Ausbildung und Praktikum - Planung und Organisation der Fortbildung - Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (ehemalige Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5000+ 500906,06 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 5000 500906,06 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 5001.000+ 5000,00 500 500500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 500 5001.000 5000,00 500 Ersattung Verw. Personal WV, Abw. 500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 906,06=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.0001.000 1.000 1.000 1.0001.000 12 Personalaufwendungen -109.500-81.700- -118.450-67.511,62 -118.500 -118.500-118.150 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.650 -8.000-46.000 -8.200-12.712,87 -8.200 -8.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -44.650 -44.650-14.950 -44.650-13.405,48 -44.650 -44.650 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -50.000 -58.000-2.600 -58.000-37.784,15 -58.000 -58.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.250 -1.300-1.250 -1.300-1.039,02 -1.350 -1.350 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.050 -3.150-3.100 -3.200-2.596,50 -3.200 -3.200 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -2.900 -3.050-13.800 -3.10026,40 -3.100 -3.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -400-400- -4000,00 -400 -400-400 42611000 Aus- und Weiterbildung -400 -400-400 -4000,00 -400 -400 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -104.300-85.900- -105.800-84.155,85 -105.800 -105.800-105.800 113113 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -17.500 -17.500-12.500 -17.500-9.741,31 -17.500 Ausflug 5.000 €, Weihnachtsfeier 3.500 € , 3.500 € Sonstige Personal und Versorgungsaufwendungen, 5.000 € betriebliche Gesundheitsvorsorge -17.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -31.000 -32.000-30.000 -32.000-27.032,62 -32.000 Rechenzentrum Personalkosten -32.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.100 -2.100-2.100 -2.100-410,24 -2.100 -2.100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -50 -500 -50-7,49 -50 -50 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -500-374,39 -500 -500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -150 -150-300 -150-87,45 -150 -150 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -53.000 -53.500-41.000 -53.500-46.502,35 -53.500 Unfallversicherung, Versicherungen WGV -53.500 -151.667,47=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -214.200-168.000 -224.650 -224.700 -224.700-224.350 -150.761,41=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -213.200-167.000 -223.650 -223.700 -223.700-223.350 21 Erträge aus internen Leistungen 213.200167.000+ 223.650149.833,12 223.700 223.700223.350 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 213.200 223.350167.000 223.650149.833,12 223.700 223.700 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 149.833,12=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 213.200167.000 223.650 223.700 223.700223.350 -928,29=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 114114 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Sicherung der stetigen finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde - Handlungsrahmen für Finanzwirtschaft, Betriebswirtschaft, Vermögens- und Schuldenmanagement sowie Beteiligungsmanagement - Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung, Budgetkontrolle - Nachhaltige, wirtschaftliche und ertragbringende Verwaltung des kommunalen Vermögens sowie Sondervermögens - Optimierung des Schulden- und Zinsmanagements - Steuerung / Steuerungsvorbereitung der Finanzentwicklung und der Finanzbeziehungen - Ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung aller Kassengeschäfte - Sicherung der Kassenliquidität - Optimierung der Ablauforganisation u. a. durch den Einsatz einer zeitgemäßen EDV-Ausstattung / Struktur Erläuterung - Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen - Aufgaben der Gemeinde als Steuerschuldner - Verwaltung von Sondervermögen, Steuerrecht - Konzessionsverträge und -abgaben - Zahlungsverkehr einschließlich Verwaltung der Kassenmittel - Buchhaltung, Rechnungslegung, Haushaltsrechnung - Zwangsweise Einziehung von Forderungen - Zuschusswesen, Verwendungsnachweise - Verwaltungsdienstl. Breitbandversorgung und Digitalisierung - Verwaltungdienstl. Stadtsanierung (ehem. Gliederung Kameralistik 0300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 02.416,18 0 00 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 0 00 02.416,18 0 0 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 71.50067.500+ 71.50071.348,59 71.500 71.50071.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 71.500 71.50067.500 71.50071.348,59 71.500 Erstattung Verwaltungsaufwand WV, Abw., Nahwärme 71.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 6.0009.000+ 8.00012.993,79 8.000 8.0007.000 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 6.000 7.0009.000 8.00012.993,79 8.000 Nachzahlungszinsen, Senkung Zinsen § 233 a AO, Säumniszuschläge, Mahngebühren 8.000 86.758,56=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 77.50076.500 79.500 79.500 79.50078.500 12 Personalaufwendungen -318.050-268.350- -338.000-239.718,76 -338.000 -338.000-333.900 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -110.650 -116.200-80.800 -117.000-79.251,22 -117.000 -117.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -105.300 -110.600-95.100 -112.000-93.959,29 -112.000 -112.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.572,00 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -42.850 -45.000-32.200 -45.000-37.383,84 -45.000 -45.000 115115 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -8.850 -9.250-7.850 -10.000-8.004,23 -10.000 -10.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -21.500 -22.500-19.450 -23.000-19.796,18 -23.000 -23.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -28.900 -30.350-32.950 -31.000248,00 -31.000 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -31.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -9.800-10.300- -9.800-174,34 -9.800 -9.800-9.800 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -300 -300-300 -300-13,99 -300 Geräte und Ausstattungsgegenstände -300 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.500 -1.5000 -1.500-116,62 -1.500 Ersatzbeschaffung EDV, Handy -1.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -8.000 -8.000-10.000 -8.000-43,73 -8.000 Aus-, Forbildung, Umschulung, Verwaltungsfachwirt, Fortbildung Kämmerei - § 2b UStG, steuerliches Einlagekonto -8.000 15 Abschreibungen -2.5000- -2.500-4.537,09 -2.500 -2.500-2.500 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. 0 00 0-444,79 0 0 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -2.500 -2.5000 -2.500-4.092,30 -2.500 -2.500 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -10.000-10.000- -20.000-11.227,44 -10.000 -10.000-10.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -20.000-11.227,44 -10.000 Regelumlage 0,58 € pro Einwohner, Bauamtsprüfung 2023/2024 (Bauamtsprüfung wird auch auf das Produkt Finanzverwaltung gebucht, nächste Finanzprüfung 2025 -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -24.350-30.050- -24.350-9.208,84 -24.350 -24.350-24.350 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.348,24 -1.000 Personalnebenausgaben -1.000 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -50-50 -50-80,00 -50 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -8.000 -8.000-9.700 -8.000-4.444,96 -8.000 EDV Ausgaben Programm Finanzverwaltung etc. - Aufteilung auch auf EB WV und ABW -8.000 44311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-19,90 0 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -800 -800-800 -800-696,70 -800 Bücher und Zeitschriften -800 116116 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.200-1.200 -1.200-27,95 -1.200 Post- und Fernmeldegebühren -1.200 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.000-967,52 -1.000 -1.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -300-300 -300-45,08 -300 Dienstreisen -300 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-325,58 -5.000 Auslagen Gerichtsvollzieher, Ausgaben hinsichtlich steuerrechtlicher Vorgaben, Einlagekonto, Steuererklärungen -5.000 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.252,91 -2.000 Sonstige Geschäftsausgaben, Kontogebühren -2.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5.000 -5.000-10.000 -5.0000,00 -5.000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer, Reduzierung wegen § 233 a AO, 2021 Aussetzung Rückzahlungen -5.000 -264.866,47=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -364.700-318.700 -394.650 -384.650 -384.650-380.550 -178.107,91=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -287.200-242.200 -315.150 -305.150 -305.150-302.050 21 Erträge aus internen Leistungen 287.200242.200+ 315.150178.139,41 305.150 305.150302.050 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 287.200 302.050242.200 315.150178.139,41 305.150 305.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 178.139,41=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 287.200242.200 315.150 305.150 305.150302.050 31,50=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 117117 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Zeitnahe und wirtschaftliche Instandhaltung von Gebäuden einschließlich aller verbundenen Anlagen -Wirtschaftlicher Betrieb und kostengünstige Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Weitere Reduzierung des Energiebedarfs innerhalb der Gemeindeverwaltung und Entwicklung ökologischer Standards für kommunale Gebäude und Anlagen Erläuterung -Betrieb und Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Energiemanagement für kommunale Liegenschaften (Gliederung Kameralistik ehemals 8810) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen -32.350-29.600- -34.350-29.228,97 -34.350 -34.350-34.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -25.050 -26.300-22.950 -26.500-22.136,33 -26.500 -26.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-356,31 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -2.100 -2.200-1.850 -2.300-1.882,40 -2.300 -2.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -5.150 -5.450-4.750 -5.500-4.853,93 -5.500 -5.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -101.400-71.200- -71.400-95.708,37 -71.500 -71.500-114.900 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -40.000 -55.000-30.000 -10.000-55.013,87 -10.000 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen - Rathaus Sanierung parallel zur Gestaltung Ortsmitte Höhere Aufwendungen u.a. Niederschlagungen, uneinbringliche Nebenkosten, Umlage, Grundsteuer Liegenschaften, Fischerareal, Klosterhof, Wohneinheiten 12, 18 Dorfplatz 1 -10.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.000 -3.000-3.000 -3.000-635,03 -3.000 -3.000 42411000 Fernwärme / Heizung -8.500 -9.000-5.200 -10.000-5.209,64 -10.000 -10.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -31.600 -31.600-24.000 -31.600-26.324,60 -31.600 Evtl. Reduzierung der Reinigungsintervalle -31.600 118118 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -15.500 -13.500-6.500 -14.000-6.192,83 -14.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -14.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.800 -2.800-2.500 -2.800-2.332,40 -2.900 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Grundsteuer, Wasser -2.900 15 Abschreibungen -43.000-43.000- -43.000-42.953,00 -43.000 -43.000-43.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -43.000 -43.000-43.000 -43.000-42.953,00 -43.000 -43.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -7.600-22.600- -14.100-11.933,84 -14.100 -14.100-14.100 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -100-100 -100-64,00 -100 Mitgliedsbeiträge Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e.V. -100 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -3.500 -10.000-18.500 -10.000-9.841,08 -10.000 Sachverständigenkosten, Beraterkosten European Energy Award -10.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.028,76 -4.000 -4.000 -179.824,18=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -184.350-166.400 -162.850 -162.950 -162.950-206.000 -179.824,18=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -184.350-166.400 -162.850 -162.950 -162.950-206.000 21 Erträge aus internen Leistungen 184.350166.400+ 162.850203.797,18 162.950 162.950206.000 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 184.350 206.000166.400 162.850203.797,18 162.950 162.950 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-23.973,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-23.973,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 179.824,18=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 184.350166.400 162.850 162.950 162.950206.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 119119 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 16Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Planung, Bau und Unterhaltung von Grün- und Freiflächen, Sportflächen, Friedhöfe, Außenanlagen an Gebäuden und Einrichtungen - Winterdienst (Verrechnung Personal) - Hoch- und Tiefbau - Termingerechte, wirtschaftliche, flexible und zuverlässige Wartung und Reparatur von technischen Einrichtungen in Gebäuden u. a. - Dauerhafte oder zeitlich befristete Bereitstellung von Fahrzeugen und Geräten Erläuterung - Planungs-, Bau- und Unterhaltsleistungen auf Anforderung im Bereich Grünanlagen - Ordnungswesen (illegale Müllabl, Abfallgef., Hundetoil.) - Leistungen zentraler Werkstätten - Transport- und Beförderungsleistungen - Betreuung von Fahrzeugen und Geräte - Grünpflege (Sport- und Spielplätze, Straßenbegleitgrün, Rückschnitt Gehölze und Sträucher) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7710) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 3.0002.000+ 3.0002.305,00 3.000 3.0003.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 3.000 3.0002.000 3.0002.305,00 3.000 3.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.0007.000+ 8.0005.102,92 8.000 8.0008.000 34612000 Allgemeine Kostenersätze 3.500 4.5003.500 4.5003.443,04 4.500 Kosterersätze Steiger 4.500 34618000 Kostenersätze allgemein 3.500 3.5003.500 3.5001.659,88 3.500 Kostenersätze 3.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 54.00044.000+ 54.00054.483,55 54.000 54.00054.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 54.000 54.00044.000 54.00054.483,55 54.000 Ersattung Bauhof, EB WV, ABW, Nahwärme 54.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 61.891,47=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 64.00053.000 65.000 65.000 65.00065.000 12 Personalaufwendungen -575.650-543.200- -605.550-547.244,99 -605.550 -605.550-604.450 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -445.350 -467.650-421.300 -468.000-417.353,68 -468.000 Vergütung der Beschäftigten -468.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-6.102,22 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -37.300 -39.150-34.850 -39.500-35.157,36 -39.500 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -39.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -92.950 -97.600-87.000 -98.000-88.595,73 -98.000 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -98.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-36,00 -50 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -50 120120 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 17Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -153.700-113.500- -132.700-114.899,69 -132.700 -132.700-185.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -60.000-6.000 -10.000-4.376,69 -10.000 darunter: Innenanstrich u. Kleinreparaturen, Sanierung Aussenfassade inkl. Gesims und Gauben, Kostenaufteilung - Sanierung Heizung -10.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -17.000 -17.000-16.000 -17.000-15.791,54 -17.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände Unterhaltung Gerätschaften Treibstoffkosten werden bei Haltung von Fahrzeugen verbucht -17.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -5.000 -2.500-2.500 -2.500-835,49 -2.500 darunter 4.000 € Instandsetzung Abrollcontainer -2.500 42411000 Fernwärme / Heizung -6.000 -6.000-2.500 -6.000-3.026,84 -6.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Heizungskosten -6.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -200-200 -2000,00 -200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -7.000 -6.500-5.000 -6.500-2.830,08 -6.500 Bewirtschaftungkosten der Grundstücke - Stromkosten -6.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -6.500 -6.500-5.500 -6.500-5.572,25 -6.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Versicherungskosten, Wasser, Abwasser -6.500 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-163,75 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-70,16 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen 0 0-500 0-91,21 0 0 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.414,18 -4.000 -4.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -12.500-8.000 -10.000-9.728,86 -10.000 2024 inkl. Reifen LKW MAN 2.800 € -10.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen 0 0-1.000 00,00 0 0 42510090 RV-GB 38 Haltung von Fahrzeugen -11.000 -11.000-8.000 -11.000-11.774,78 -11.000 -11.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.434,31 -3.500 -3.500 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen 0 0-10.000 0-4.385,74 0 0 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -13.000-7.000 -13.000-18.469,29 -13.000 -13.000 121121 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 18Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.500 -1.700-1.584,98 -1.700 -1.700 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-2.000 -3.500-4.749,86 -3.500 -3.500 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -3.200 -3.200-2.500 -3.200-3.194,17 -3.200 -3.200 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.100 -2.100-1.500 -2.100-1.915,67 -2.100 -2.100 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0 0-2.500 0-2.257,66 0 0 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.283,37 -1.500 -1.500 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.7000 -1.700-1.551,60 -1.700 -1.700 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-161,92 -500 -500 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-146,31 -500 -500 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.000 -1.0000 -1.000-12,80 -1.000 -1.000 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -9.000 -9.000-8.000 -9.000-6.297,86 -9.000 -9.000 42519000 Fahrzeug allgemein -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 Haltung Fahrzeuge inkl. Steuer und Versicherung -3.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.544,68 -3.500 Schulungskosten Fahrzeuge (Ladekran, Bagger etc.) -3.500 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -8.000 -8.000-7.500 -8.000-6.075,72 -8.000 -8.000 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.136,75 -1.000 Baumaterial, Lagerhaltung, Werkstattbedarf -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -800 -800-800 -8000,00 -800 -800 15 Abschreibungen -85.000-60.000- -80.000-85.739,95 -80.000 -80.000-85.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -85.000 -85.000-60.000 -80.000-85.739,95 -80.000 -80.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.900-7.200- -5.900-4.234,33 -5.900 -5.900-5.900 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -2.000 -2.000-4.000 -2.000-1.277,89 -2.000 Personalnebenausgaben -2.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-300 -1.000-730,66 -1.000 Geschäftsausgaben, Wartung Bauhofprogramm, Ersatzbeschaffung Laptop Bauhof -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-653,64 -400 -400 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 Post- und Fernmeldegebühren -500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.566,54 -2.000 -2.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 0 00 0-5,60 0 0 -752.118,96=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -820.250-723.900 -824.150 -824.150 -824.150-880.550 122122 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 19Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -690.227,49=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -756.250-670.900 -759.150 -759.150 -759.150-815.550 21 Erträge aus internen Leistungen 756.250670.900+ 759.150709.518,49 759.150 759.150815.550 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 756.250 815.550670.900 759.150709.518,49 759.150 Innere Verrechnungen 759.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-19.291,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen 0 00 0-19.291,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 690.227,49=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 756.250670.900 759.150 759.150 759.150815.550 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 123123 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 20Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Bewirtschaftung des allgemeinen Grundvermögens - Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden durch Kauf, Tausch oder Ausübung von Vor-, An- und Rückkaufsrechten - Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken - Zeitnahe Wertermittlungen und Beratungen - Wirtschaftliche Verwaltung und Bewirtschaftung des Gemeindevermögens - Führung und Bereitstellung des Liegenschaftsnachweises - Bereitstellung, Inhaltsänderung, Erwerb, Veräußerung, Beendigung und Verwaltung von Erbbaurechten - Abschluss, Verwaltung und Aufhebung von Miet-/Pacht- und Gaststättenverhältnissen - Bereitstellung und Vorhaltung von Grundstücken, die einer künftigen baulichen Neuordnung (Gewerbeansiedlung, Neubebauung) unterliegen Erläuterung - Abwicklung von Grundstücksgeschäften - Kommunale Wertermittlung - Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke - Verwaltung unbebauter Grundstücke - Gemeindeobjekte Dorfplatz 1 (WE 12 und 18) - Grundsteuer Liegenschaften / Fischerareal (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8830) Erläuterungen: - Kommunales Liegenschaftsmanagement zur Schaffung und Sicherstellung eines kommunalpolitischen Handlungsspielraums für die Gemeindeentwicklung unter Berücksichtigung einer Wirtschaftlichkeitsoptimierung von Gemeinwohlinteressen und der Marktsituation Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 32.00027.000+ 33.00042.397,26 33.000 33.00032.000 34110000 Mieten und Pachten 25.000 25.00020.000 26.00026.098,04 26.000 26.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 09.500,00 0 2021 einmalige Rückzahlung Familienförderbeitrag 0 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 7.000 7.0007.000 7.0006.799,22 7.000 7.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 42.397,26=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 32.00027.000 33.000 33.000 33.00032.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -18.500-21.000- -19.000-13.886,32 -19.000 -19.000-19.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-12.000 -6.000-2.693,00 -6.000 -6.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -12.500 -13.000-9.000 -13.000-11.193,32 -13.000 Steuer, Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall der sonstigen Grundstücke -13.000 15 Abschreibungen -23.000-40.000- -23.000-16.859,00 -23.000 -23.000-23.000 124124 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 21Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -22.000 -22.000-40.000 -22.000-16.859,00 -22.000 -22.000 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -30.745,32=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -41.500-61.000 -42.000 -42.000 -42.000-42.000 11.651,94=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -9.500-34.000 -9.000 -9.000 -9.000-10.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -51.500-72.400- -51.500-51.491,00 -51.500 -51.500-51.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -51.500 -51.500-72.400 -51.500-51.491,00 -51.500 -51.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -51.491,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -51.500-72.400 -51.500 -51.500 -51.500-51.500 -39.839,06=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -61.000-106.400 -60.500 -60.500 -60.500-61.500 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 125125 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 126126 Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen12100000 1210000000 Unterprodukt Leistung Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen1210 121000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Durchführung von Zählungen in der Bereichen Bevölkerung/ Zensus, Arbeitsmarkt, Bauen und Wohnen - Konzeptentwicklung, Dokumentation und Präsentation von Strukturanalysen und Prognosen - Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen, Bürgermeisterwahl, sonstige Abstimmungen und Entscheidungen) - Öffentliche Präsentation von Wahlergebnissen - Aufbereitung von Wahlergebnissen und Dokumentation in Wahlberichten Erläuterung - Staatliche Statistiken - Kommunale Statistiken / Statistisches Informationssystem - Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Erläuterung: - Korrekte und zeitnahe Erhebung, Planung, Sammlung, Bereitstellung und Analyse statistischer Fachdaten mit Methoden der induktiven oder deduktiven Statistik - Darstellung der entscheidungs- bzw. steuerungsrelevanten Fakten in textlicher, tabellarischer und grafischer Form Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 800800+ 4.80012.704,86 8.800 8002.300 34800000 Erstattungen vom Bund 0 1.5000 4.0004.413,17 0 2024 - Europawahl und Kommunalwahl, 2025 Bundetagswahl 0 34810000 Erstattungen vom Land 0 00 08.291,69 8.000 2026 Landtag Baden-Württemberg 0 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 12.704,86=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 800800 4.800 8.800 8002.300 12 Personalaufwendungen -10.400-15.400- -11.250-8.220,81 -11.250 -11.250-10.900 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -3.800 -4.000-7.400 -4.200-3.659,06 -4.200 -4.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.950 -4.150-4.000 -4.200-3.457,94 -4.200 -4.200 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-67,72 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-1.300 00,00 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -350 -350-350 -350-295,85 -350 -350 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -850 -900-850 -950-753,44 -950 -950 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.450 -1.500-1.500 -1.55013,20 -1.550 -1.550 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -250-250- -250-155,00 -250 -250-1.000 127127 Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen12100000 1210000000 Unterprodukt Leistung Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen1210 121000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -1.000-250 -250-155,00 -250 -250 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.750-14.400- -15.250-14.839,06 -18.250 -2.750-17.250 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -17.000-14.200 -15.000-14.815,31 -18.000 Wahlmanager 2023, 2024 - Europawahl und Kommunalwahl, 2025 Bundetagswahl, 2026 Landtag Baden-Württemberg, 2026 BM-Wahl -2.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -50 -500 -50-23,75 -50 -50 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -2000,00 -200 -200 -23.214,87=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -13.400-30.050 -26.750 -29.750 -14.250-29.150 -10.510,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.600-29.250 -21.950 -20.950 -13.450-26.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -10.950-9.100- -11.400-20.972,97 -11.400 -11.400-11.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -10.950 -11.500-9.100 -11.400-20.972,97 -11.400 -11.400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -20.972,97=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -10.950-9.100 -11.400 -11.400 -11.400-11.500 -31.482,98=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -23.550-38.350 -33.350 -32.350 -24.850-38.350 128128 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung durch präventive und repressive Maßnahmen; Verhinderung und Vermeidung von Schäden, die einem wesentlichen Rechtsgut drohen und Ahndung rechtswidriger Verhaltensweisen - Tätigkeiten, die mit Gaststätten oder besonderen Anlässen zusammenhängen Erläuterung - Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr - Bearbeiten von Gaststättenerlaubnissen - Bearbeitung von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen - Überwachung von Gewerbebetrieben und Veranstaltungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 1100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 038.675,53 0 00 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 0 00 038.675,53 0 hier wurden die Corona Zuschüsse des landes verbucht, keine Einnahmen 2023/2024 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 1.000500+ 1.0002.578,00 1.000 1.0001.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 1.000 1.000500 1.0002.578,00 1.000 1.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 08.122,72 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 08.122,72 0 Kostenersätze Corona Erstattung Land, keine Einnahmen 2023/2024 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 1.8001.100+ 1.8001.893,25 1.800 1.8001.800 35610000 Bußgelder 1.800 1.8001.100 1.8001.893,25 1.800 Bußgelder, Zwangsgeld 1.800 51.269,50=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2.8001.600 2.800 2.800 2.8002.800 12 Personalaufwendungen -16.350-25.350- -17.400-13.101,91 -17.400 -17.400-17.100 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.650 -8.000-14.700 -8.100-7.317,75 -8.100 -8.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -4.950 -5.200-4.350 -5.250-4.949,76 -5.250 -5.250 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-2.600 00,00 0 0 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -850 -900-750 -950-860,80 -950 -950 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -2.900 -3.000-2.950 -3.10026,40 -3.100 -3.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 129129 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 17 Transferaufwendungen -7.000-7.000- -7.000-6.319,20 -7.000 -7.000-7.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -7.000 -7.000-7.000 -7.000-6.319,20 -7.000 Tierschutzverein: Pauschale laufende Kosten: 5.300 EW x 1,20 € -7.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.550-1.500- -2.550-38.011,25 -2.550 -2.550-2.550 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.500 -2.500-37.986,91 -2.500 2021 Ausgaben für Coronaschutzmaßnahmen, Pandemie 2023/2024 beendet, Vermischte Ausgaben -2.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -50 -500 -50-24,34 -50 -50 -57.432,36=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -25.900-33.850 -26.950 -26.950 -26.950-26.650 -6.162,86=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -23.100-32.250 -24.150 -24.150 -24.150-23.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -123.850-110.150- -124.950-96.124,17 -125.400 -124.600-133.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -123.850 -133.050-110.150 -124.950-96.124,17 -125.400 -124.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -96.124,17=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -123.850-110.150 -124.950 -125.400 -124.600-133.050 -102.287,03=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -146.950-142.400 -149.100 -149.550 -148.750-156.900 130130 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Einhaltung und Sicherstellung der gesetzlichen Meldepflicht - Erfassung relevanter Daten aller Einwohner/innen - Zensus - Ausstellung von Lebensbescheinigungen - Entgegennahme, Aufbewahrung, Aushändigung und Verwertung von Fundsachen - Führen / Bereitstellen des Gewerberegisters einschließlich Auskünfte - Erteilung und Entziehung von Fischereischeinen - Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse Erläuterung - Meldeangelegenheiten - Erteilung von Ausweis- und sonstigen Dokumenten - Leistungen für andere Behörden - Verwaltung von Fundsachen - Fischereiwesen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0600) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 38.00039.000+ 40.00038.006,10 40.000 40.00038.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 10.000 10.0007.000 10.00010.302,30 10.000 10.000 33112000 Ausweis- und Passgebühren 28.000 28.00032.000 30.00027.703,80 30.000 30.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300300+ 300189,25 300 300300 34210000 Erträge aus Verkauf 0 00 015,25 0 0 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300 300300 300174,00 300 300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 38.195,35=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 38.30039.300 40.300 40.300 40.30038.300 12 Personalaufwendungen -136.400-119.100- -144.550-75.247,52 -144.550 -144.550-143.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -105.150 -110.400-92.300 -111.000-56.738,77 -111.000 -111.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.557,17 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -8.800 -9.250-7.600 -9.500-4.815,18 -9.500 -9.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -22.400 -23.500-19.150 -24.000-12.120,40 -24.000 -24.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-16,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -10.850-250- -10.150-1.248,45 -10.150 -10.150-10.150 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Planung Umbau Bürgertheke, keine bauliche Maßnahme in den Jahren 2023/2024 -1.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -8.400 -8.4000 -8.4000,00 -8.400 -8.400 131131 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.200 -5000 -500-846,95 -500 Anschaffung von 3 Bürostühle Einwohnermeldeamt/Bürgertheke -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -250-250 -250-401,50 -250 -250 15 Abschreibungen -3.0000- -3.0000,00 -3.000 0-3.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -31.650-7.200- -31.650-28.126,60 -31.650 -31.650-31.650 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -31.000 -31.000-7.000 -31.000-27.540,95 -31.000 Bundesdruckerei, Personalausweisgebühren - Einnahmen 32.000 € -31.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -400 -4000 -400-405,21 -400 -400 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -150-141,92 -150 -150 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -100 -100-200 -100-38,52 -100 -100 -104.622,57=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -181.900-126.550 -189.350 -189.350 -186.350-188.000 -66.427,22=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -143.600-87.250 -149.050 -149.050 -146.050-149.700 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -37.900-30.750- -40.250-33.831,76 -40.150 -40.150-39.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -37.900 -39.450-30.750 -40.250-33.831,76 -40.150 -40.150 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -33.831,76=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -37.900-30.750 -40.250 -40.150 -40.150-39.450 -100.258,98=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -181.500-118.000 -189.300 -189.200 -186.200-189.150 132132 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Feststellung und Nachweis personenbezogener Daten zur Abstammung und zukünftigen Identitätsermittlung eines Menschen - Feststellen der Ehefähigkeit und Durchführung der Eheschließung - Rechtliche Dokumentation des Personenstandes - Führen des Geburten-, Ehe- und Sterberegisters; zeitnahe Beurkundung - Beurkundung von Namens- und Personenstandsveränderungen - Aktualisierung personenstandsrechtlicher Daten und Namen - Anpassen von Familiennamen und Beseitigung von Unzulänglichkeiten im Namen Erläuterung - Beurkundung von Geburten - Anmeldung Eheschließung, Eheschließungen, Beurkundung von Eheschließungen, Lebenspartnerschaften - Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen - Beurkundung von Sterbefällen - Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland - Fortführen von Personenstandsregistern, Berichtigung von Personenstandseinträgen - Ausstellen von Personenstandsurkunden - Auskünfte aus den Personenstandsregistern nach Personenstands- und Archivrecht - Andere Beurkundungen, öffentliche Beglaubigungen (z.B. Namenserklärungen, Kirchenaustritte, Anerkennung Vater- und Mutterschaft) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 4.5004.500+ 4.5004.725,40 4.500 4.5004.500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 4.500 4.5004.500 4.5004.725,40 4.500 4.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 200200+ 2000,00 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 200 200200 2000,00 200 200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 4.725,40=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4.7004.700 4.700 4.700 4.7004.700 12 Personalaufwendungen -43.950-53.800- -46.050-70.711,37 -46.050 -46.050-45.450 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -20.750 -21.750-29.850 -22.000-45.528,61 -22.000 -22.000 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -13.050 -13.050-10.450 -13.050-25.567,76 -13.050 -13.050 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -10.150 -10.650-13.500 -11.000385,00 -11.000 -11.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -6000- -600-2.441,26 -600 -600-600 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0 00 0-20,00 0 0 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-704,26 0 0 42611000 Aus- und Weiterbildung -600 -6000 -600-1.717,00 -600 -600 15 Abschreibungen -1.0000- -1.000-344,85 0 0-1.000 133133 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.0000 -1.000-344,85 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -11.150-10.300- -11.150-11.497,05 -11.150 -11.150-11.150 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -100-100 -100-85,00 -100 -100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.100 -5.100-4.800 -5.100-5.064,24 -5.100 -5.100 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-243,05 -500 -500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -4.500 -4.500-4.400 -4.500-5.097,42 -4.500 -4.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -150-125,80 -150 -150 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -300-334,32 -300 -300 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-547,22 -500 -500 -84.994,53=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -56.700-64.100 -58.800 -57.800 -57.800-58.200 -80.269,13=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -52.000-59.400 -54.100 -53.100 -53.100-53.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -26.250-21.750- -27.550-21.820,74 -27.550 -27.500-27.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -26.250 -27.600-21.750 -27.550-21.797,74 -27.550 -27.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-23,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -21.820,74=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -26.250-21.750 -27.550 -27.550 -27.500-27.600 -102.089,87=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -78.250-81.150 -81.650 -80.650 -80.600-81.100 134134 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: -Schnellstmögliche qualifizierte Hilfeleistung bei Bränden zur Vermeidung von Schäden für Mensch, Tier, an Sachen und Umwelt -Schnellstmögliche Hilfe für Menschen und Tiere in bedrohenden Situationen; Vermeidung von Schäden an Sachen und Umwelt -Bereitstellung von Sicherheitswachen bei Versanstaltungen sowie bei Brand- oder Explosionsgefahr -Mitwirken und Beraten Dritter aus brandschutztechnischer Sicht -Brandverhütungsschau, Brandschutztechnische Prüfung und Beurteilung eines Objektes zur Feststellung und Beseitigung brandgefährlicher Zustände -Brandschutzerziehung von Kindern und Jugendlichen zur Vermeidung von Bränden und zu richtigen Verhaltensweisen bei Bränden Erläuterung -Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung (Ölspur, Hochwasser, Unwetter, Blackout, Katastrophenschutz) -Feuersicherheitswachdienst -Beratungen und Brandverhütungsschauen -Dienstleistungen für Dritte (Gliederung Kameralistik ehemals UA 1300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.5503.100+ 3.5503.710,00 3.550 3.5503.550 31410000 Zuweisungen vom Land 3.000 3.0002.600 3.0003.150,00 3.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 85 € je Feuerwehrangehöriger 3.000 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550500 550560,00 550 36 € pro Jugendfeuerwehrteilnehmer 550 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 7.0006.250+ 7.0006.479,00 7.000 7.0007.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 7.000 7.0006.250 7.0006.479,00 7.000 7.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 12.50012.000+ 12.50015.136,78 12.500 12.50012.500 33210010 Feuerwehrkostenersätze 12.500 12.50012.000 12.50015.136,78 12.500 12.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 02.000+ 00,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 02.000 00,00 0 Kosterersätze 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 25.325,78=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 23.05023.350 23.050 23.050 23.05023.050 12 Personalaufwendungen -5.100-5.000- -5.100-2.951,25 -5.100 -5.100-5.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.750 -3.750-3.700 -3.750-2.951,25 -3.750 Vergütung der Beschäftigten -3.750 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -250 -250-250 -2500,00 -250 -250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -1.100 -1.100-1.050 -1.1000,00 -1.100 -1.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 135135 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -84.300-54.600- -67.500-51.040,82 -67.500 -67.500-94.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-892,32 -2.000 Unterhaltung Feuerwehrhaus und Erweiterung bei Investitionen -2.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -16.200 -14.700-9.700 -10.000-16.522,11 -10.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände, Atemschutzwartung 8.000,00 €, Prüfung Gaswarngerät 400,00 €, Prüf. Absturzsich.geräte 650,00 €, Prüf. Feuerlöscher 320,00 € (2024), Schlauchwäsche 1.500,00 €, Schlauchbeschaffung 200,00 €, Meldeempf.reparatur 500,00 €, Verschlüsselungsupgrade 800,00 € (2023), Funkgeräte-Akkus 600,00 €, Ersatzbeschaff. Meldeempf. 1.000,00 € (2023) und 1.500,00 € (2024), Meldeempf.verschlüsselung 800,00 € (2023), CO-Gaswarngeräte 540,00 € (2023), sonst. Ausgaben 500,00 €, Ölbinder 500,00 €, Verpflegunsbox 50,00 € (2023), Klappstühle 100,00 € (2023) -10.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-2.325,47 0 0 42411000 Fernwärme / Heizung -1.500 -1.500-1.000 -1.5000,00 -1.500 Eine Heizung mit Bauhof, anteilige Verrechnung vornehmen. -1.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -200-200 -2000,00 -200 -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.800 -3.500-1.600 -3.800-1.416,82 -3.800 -3.800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.300 -1.400-1.000 -1.400-1.197,91 -1.400 -1.400 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-266,35 -2.000 -2.000 42510220 RV-FB 19 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-844,42 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.757,36 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-256,95 -500 -500 42519000 Fahrzeug allgemein -2.000 -2.000-2.000 -2.000-35,68 -2.000 -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -11.300 -11.300-8.400 -10.000-6.207,38 -10.000 Erste Hilfe 105,00 €, Erste Hilfe für FA 375,00 €, Truppmann 1.560,00 €, Sprechfunker 705,00 €, Truppführer 2.400,00 €, Atemschutzgeräteträger 1.260,00 €, Atemschutzwärmegewöhn. 852,00 €, Atemschutzheißausbildung 1.620,00 €, Brandbekämpfungstechnik 301,00 €, Motorsägenausbildung 390,00 €, Fahrersicherheitstraining 170,00 €, Gruppenführer 1.500,00 € (2024), Gerätewart 1.500,00 € (2023) -10.000 136136 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -24.400 -35.900-8.100 -15.000-7.893,78 -15.000 Reinigung Einsatzkleidung 750,00 €, Reparaturen Einsatzkl. 300,00 €, Beschaff. Ausgehuniform 750,00 €, Beschaff. Tagdienstkl. 600,00 €, Nachbeschaff. Tagdiensthosen 1.000,00 €, Beschaff. Einsatzkl. 3.000,00 € (2023) und 4.500,00 € (2024), Ersatzbeschaff. Helme 4.000,00 € (2024), Ersatzbeschaff. Einsatzhosen 18.000,00 € (2023), Ersatzbeschaff. Einsatzjacke 24.000,00 € (2024) -15.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.632,29 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -7.000 -7.000-6.000 -7.000-6.994,00 -7.000 Übungen u. Einsätze -7.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.000-1.000 -1.000-360,00 -1.000 -1.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -600 -600-600 -600-416,20 -600 Entschädigung bei Entlassung aus dem Feuerwehrdienst, Ehrungen etc. -600 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.466,50 -1.500 Erst. für Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Gmd/ Überlandhilfe -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-555,28 -5.500 Jugendkleidung 4000 €, Dienstkleidung 400 €, Feldbetten, Lampen, Spiele 1200 € -5.500 15 Abschreibungen -42.000-34.000- -57.000-39.144,14 -57.000 -57.000-57.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -42.000 -57.000-34.000 -57.000-39.144,14 -57.000 -57.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -500-500- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -500-500 -5000,00 -500 Zuschuss an die FFW Baindt -500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -9.550-9.350- -9.150-8.856,91 -9.150 -9.150-9.150 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -2.900 -2.900-2.900 -2.900-2.016,00 -2.900 ohne Lehrgangsentschädigungen, Kommandant, Stellvertr. , Jugendwart -2.900 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -350 -350-350 -350-378,65 -350 -350 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -200-130,30 -200 Vermischte Ausgaben -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -150 -150-150 -150-217,98 -150 -150 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -450 -450-450 -450-141,13 -450 Post- und Fernmeldegebühren -450 137137 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 0 00 0-103,88 0 0 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -500 -100-300 -100-97,20 -100 Abholung Feuerwehrfahrzeug 2023 -100 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -5.000 -5.000-5.000 -5.000-5.771,77 -5.000 -5.000 -101.993,12=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -141.450-103.450 -139.250 -139.250 -139.250-165.850 -76.667,34=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -118.400-80.100 -116.200 -116.200 -116.200-142.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -97.350-85.950- -98.450-63.329,34 -98.650 -98.200-103.900 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -89.150 -95.700-77.950 -90.250-55.206,34 -90.450 Verrechnung mit UA 7710 Bauhof: 15000 €/ 2018: 16000 €, Personalkosten 00./02./03.: 13800 € -90.000 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -8.200 -8.200-8.000 -8.200-8.123,00 -8.200 Verzinsung des Anlagekapitals -8.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -63.329,34=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -97.350-85.950 -98.450 -98.650 -98.200-103.900 -139.996,68=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -215.750-166.050 -214.650 -214.850 -214.400-246.700 138138 DRK-Heim/ Vereine, Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst Rettungsdienst12700100 1270010000 Unterprodukt Leistung Rettungsdienst Rettungsdienst1270 127001 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Unterstützung DRK Baienfurt-Baindt - Vereinsräumlichkeiten 1. OG Erläuterung DRK-Heim / DRK Baienfurt-Baindt Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.5007.500+ 7.5006.706,51 7.500 7.5007.500 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 7.500 7.5007.500 7.5006.706,51 7.500 7.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 6.706,51=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 7.5007.500 7.500 7.500 7.5007.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -12.600-10.000- -10.900-7.842,68 -10.900 -10.900-10.900 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.500 -3.5000 -3.500-3.995,99 -3.500 -3.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -8.500 -6.800-10.000 -6.800-3.384,36 -6.800 -6.800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -600 -6000 -600-462,33 -600 -600 15 Abschreibungen -7.000-6.000- -7.000-6.385,00 -7.000 -7.000-7.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.000 -7.000-6.000 -7.000-6.385,00 -7.000 -7.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -14.227,68=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -19.600-16.000 -17.900 -17.900 -17.900-17.900 -7.521,17=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.100-8.500 -10.400 -10.400 -10.400-10.400 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.250-1.000- -2.250-6.441,91 -2.250 -2.250-2.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 0-4.221,91 0 0 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -2.250 -2.250-1.000 -2.250-2.220,00 -2.250 -2.250 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -6.441,91=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -2.250-1.000 -2.250 -2.250 -2.250-2.250 139139 DRK-Heim/ Vereine, Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst Rettungsdienst12700100 1270010000 Unterprodukt Leistung Rettungsdienst Rettungsdienst1270 127001 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -13.963,08=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -14.350-9.500 -12.650 -12.650 -12.650-12.650 140140 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Bereitstellung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln - Bereitstellung und Fortbildung des nichtlehrenden Personals - Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten - Öffentlichkeitsarbeit / Beratung / Auskünfte sowie Durchführung von Veranstaltungen - Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Essensangebot - Inklusion - 2 Außenklassen der SBBZ (Blinden- und Sehbehinderte Baindt) Erläuterung Die Grundschule "Klosterwiesenschule Baindt" bildet als Primärstufe den für alle schulpflichtigen und schulfähigen Kinder gemeinsamen Unterbau des Schulwesens. Die Klosterwiesenschule ist eine Ganztagesschule in Wahlform nach §4a Schulgesetz. (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2150) Erläuterung: - Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Grundschulangebots - Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs durch Schaffung der sächlichen und personellen Voraussetzungen in Erfüllung der Aufgabe des örtlichen Schulträgers durch Entwicklungsplanung sowie Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 11.00012.000+ 11.00011.601,23 11.000 11.00011.000 31410000 Zuweisungen vom Land 9.000 9.00012.000 9.0008.801,23 9.000 9.000 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 2.000 2.0000 2.0002.800,00 2.000 2.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 23.00033.800+ 22.00044.449,00 22.000 18.00023.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 23.000 23.00033.800 22.00044.449,00 22.000 18.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 200200+ 2002.937,08 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 100 100100 10058,00 100 100 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 100 100100 1002.879,08 100 100 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.0002.000+ 2.0001.800,00 2.000 2.0002.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.000 2.0002.000 2.0001.800,00 2.000 2.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 60.787,31=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 36.20048.000 35.200 35.200 31.20036.200 12 Personalaufwendungen -138.600-87.900- -146.050-192.243,42 -146.050 -146.050-145.500 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -106.100 -111.400-68.300 -111.500-124.680,74 -111.500 -111.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.299,54 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -7.900 -8.300-5.550 -8.500-9.270,57 -8.500 -8.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -24.550 -25.750-14.000 -26.000-31.310,18 -26.000 -26.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-25.682,39 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 141141 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 16Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -316.700-189.700- -338.200-468.421,52 -343.200 -348.200-320.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -25.000-25.000 -40.000-257.630,68 -40.000 Vorjahre erhöhte Aufwendungen wegen Toilettensanierung grünes Gebäude, langfristig sollten die Wartungsverträge Neubau nicht zu hoch sein, Amok, Aufzug, Lüftungsanlage, Brandmeldenanlage etc. -40.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -10.000 -10.000-5.000 -8.000-9.502,81 -8.000 inkl. Papierhandtücher etc. -8.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Ko -10.000 -10.000-6.500 -10.000-9.862,99 -10.000 inkl. 5.000 € für Hausmeister -10.000 42411000 Fernwärme / Heizung -75.000 -75.000-34.000 -80.000-54.139,33 -85.000 -90.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -85.000 -90.000-40.000 -90.000-60.245,36 -90.000 -90.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -41.000 -38.000-19.000 -38.000-18.155,10 -38.000 -38.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -16.000 -16.500-12.500 -16.500-14.886,50 -16.500 -16.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -300-300 -3000,00 -300 -300 42720000 Aufwendungen für EDV -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Aufwand Digitalpakt - digitale Geräte - externe Leistungen -5.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -21.000 -21.000-20.000 -21.000-22.066,59 -21.000 -21.000 42742000 Sonstige Lehr- und Unterrichtsmittel 0 00 0-375,00 0 0 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-40,00 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.000-4.000 -4.000-1.800,00 -4.000 -4.000 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -18.000 -19.000-17.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-2.657,16 -6.000 -6.000 15 Abschreibungen -200.000-126.000- -350.000-156.268,77 -350.000 -350.000-250.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -200.000 -250.000-126.000 -350.000-156.268,77 -350.000 -350.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -30.800-60.600- -30.800-29.746,79 -30.800 -30.800-30.800 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -500 -500-500 -500-154,70 -500 -500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -8.000 -8.000-7.500 -8.000-8.683,54 -8.000 -8.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.800 -1.000-602,03 -1.000 Kopierer Sekretariat -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.300 -1.300-1.300 -1.300-1.164,90 -1.300 -1.300 142142 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 17Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-4.500 -1.0000,00 -1.000 -1.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.000-4.500 -3.000-1.495,88 -3.000 inkl. Medienoffensive -3.000 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -12.000 -12.000-8.000 -12.000-14.035,83 -12.000 Ausgaben für KISS und Sonstiges Weihnachtsfeier Lehrer und Betreuungspersonal -12.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -4.000 -4.000-32.500 -4.000-3.609,91 -4.000 Sonderabgaben Versicherungen, Steuern, Schadensfälle, Verbuchung Unfallversicherung bisher bei 1121.4441 -4.000 -846.680,50=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -686.100-464.200 -865.050 -870.050 -875.050-746.500 -785.893,19=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -649.900-416.200 -829.850 -834.850 -843.850-710.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -187.650-168.600- -191.500-157.213,96 -191.450 -191.000-198.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -160.150 -170.650-138.600 -164.000-130.187,96 -163.950 -163.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -27.500 -27.500-30.000 -27.500-27.026,00 -27.500 -27.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -157.213,96=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -187.650-168.600 -191.500 -191.450 -191.000-198.150 -943.107,15=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -837.550-584.800 -1.021.350 -1.026.300 -1.034.850-908.450 143143 Klosterwiesenschule (Projekt schulreifes Kind) Bereitstellung und Betrieb von Haupt- und Werkrealschulen21100200 2110020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Haupt- und Werkrealschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211002 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 18Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Alle Leistungen des Projekts "schulreifes Kind". (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2151) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.0003.000+ 3.0002.702,97 3.000 3.0003.000 31410000 Zuweisungen vom Land 3.000 3.0003.000 3.0002.702,97 3.000 3.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 2.702,97=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0003.000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.000-3.000- -3.000-2.692,01 -3.000 -3.000-3.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.692,01 -3.000 -3.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -2.692,01=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -3.000-3.000 -3.000 -3.000 -3.000-3.000 10,96=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.850-2.400- -3.150-1.707,85 -3.050 -3.050-3.000 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -2.850 -3.000-2.400 -3.150-1.707,85 -3.050 -3.050 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -1.707,85=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -2.850-2.400 -3.150 -3.050 -3.050-3.000 -1.696,89=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -2.850-2.400 -3.150 -3.050 -3.050-3.000 144144 Schülerbeförderung / Bürgerbus Schülerbeförderung21400100 2140010000 Unterprodukt Leistung Schülerbeförderung Schülerbezogene Leistungen2140 214001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 19Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Einstellung Schülerbeförderung 2021 Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 02.500+ 0800,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 02.500 0800,00 0 Kostenersätze 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 800,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 02.500 0 0 00 12 Personalaufwendungen 0-7.800- 0-3.713,18 0 00 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen 0 0-5.650 0-2.675,00 0 Vergütung der Beschäftigten 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-450 0-224,47 0 Beiträge zur Versorgungskasse für Angestellte 0 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 0 0-1.700 0-813,71 0 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Angestellte 0 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0-6.700- 0-875,56 0 00 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0 0-300 00,00 0 Geräte und Ausstattungsgegenstände 0 42518000 Unterhaltung Schulbus 0 0-6.200 0-875,56 0 Haltung von Fahrzeugen Schul- und Bürgerbus RV-GB 2011 Versicherung Kfz und Unfallversicherung 2.500 € pro Jahr, Betriebsmittel (Benzin, Reifen etc.), Reparaturen 2.000 € pro Jahr 0 42611000 Aus- und Weiterbildung 0 0-200 00,00 0 Aus-, Forbildung, Umschulung 0 15 Abschreibungen 0-5.000- 0-470,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 0-5.000 00,00 0 Abschreibungen 0 145145 Schülerbeförderung / Bürgerbus Schülerbeförderung21400100 2140010000 Unterprodukt Leistung Schülerbeförderung Schülerbezogene Leistungen2140 214001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 20Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 0 00 0-470,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-100- 00,00 0 00 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 0 0-100 00,00 0 Post- und Fernmeldegebühren 0 -5.058,74=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-19.600 0 0 00 -4.258,74=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-17.100 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0-17.800- 0-11.116,88 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 0-17.300 0-11.116,88 0 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Schul-/Bürgerbus Bauhof 0 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen 0 0-500 00,00 0 Verzinsung des Anlagekapitals 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -11.116,88=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 0-17.800 0 0 00 -15.375,62=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-34.900 0 0 00 146146 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 21Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten schulischen Angebots - Bereitstellung der Verpflegung gegen Entgelt einschl. des dazu notwendigen weiteren Personal- und Sachaufwands (Ausschreibung, Vergabe, Organisation der Essensausgabe, Reinigung) - Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Essensangebot Erläuterung - Betreuung vor und nach dem Unterricht bzw. am Nachmittag erweitertes Betreuungsangebot und Freizeitgestaltung - Ferienbetreuung - Unterhaltung und Betrieb der Schulmensa (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2910) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 38.50042.600+ 38.50040.782,20 38.500 38.50038.500 31410000 Zuweisungen vom Land 3.500 3.50019.500 3.5003.500,00 3.500 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Zuschuss Jugendstiftung für ehrenamtlich Tätige: 3.500 € 3.500 31415000 Zuschuss Mittagsbetreuung 0 00 072,20 0 0 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 35.000 35.00023.100 35.00037.210,00 35.000 Zuschuss verlässliche Grundschule 35.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 17.00017.650+ 17.00017.624,00 17.000 17.00017.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 17.000 17.00017.650 17.00017.624,00 17.000 17.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 35.00039.000+ 35.00029.645,80 35.000 35.00035.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 35.000 35.00039.000 35.00029.645,80 35.000 Elternbeiträge für Essen Ganztagsbetreuung, Einnahmen 35.000 €, Ausgaben 43.000 € 35.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 15.00015.000+ 15.00012.525,39 15.000 15.00015.000 34611000 Ferienbetreuung 2.000 2.0002.000 2.0001.118,89 2.000 Elternbeiträge - Ferienbetreuung 2.000 34613000 Bläserklasse 13.000 13.00013.000 13.00011.406,50 13.000 Kostenersätze (Bläserkasse) 13.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 14.50014.500+ 14.50014.560,00 14.500 14.50014.500 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.50014.500 14.50014.560,00 14.500 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 115.137,39=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 120.000128.750 120.000 120.000 120.000120.000 12 Personalaufwendungen -50.250-46.850- -53.100-6.761,68 -53.100 -53.100-52.750 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -38.800 -40.750-34.050 -41.000-5.266,23 -41.000 Vergütung der Beschäftigten -41.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -3.050 -3.200-2.350 -3.250-216,62 -3.250 Beiträge zur Versorgungskasse für Angestellte -3.250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -8.350 -8.750-10.400 -8.800-1.274,83 -8.800 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -8.800 147147 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 22Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-4,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -30.200-36.300- -30.200-25.979,57 -30.200 -30.200-30.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -500-500 -500-633,41 -500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -800 -800-800 -800-1.033,23 -800 Geräte und Ausstattungsgegenstände -800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.200 -1.200-800 -1.200-848,54 -1.200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -1.200 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-4.351,49 -6.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuungsräume im Rahmen Ganztagsbetreuung -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-2.036,02 -3.200 Kosten Ferienbetreuung -3.200 42914500 Projekt Bläserklasse -18.500 -18.500-25.000 -18.500-17.076,88 -18.500 Projekt Bläserklasse, Einnahmen 11.000 €, Ausgaben 18.500 € -18.500 15 Abschreibungen -24.000-24.000- -24.000-24.421,00 -24.000 -24.000-24.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -24.000 -24.000-24.000 -24.000-23.205,00 -24.000 -24.000 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-21,00 0 0 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-1.195,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -53.500-63.500- -53.500-43.409,93 -53.500 -53.500-53.500 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -9.500 -9.500-19.500 -9.500-6.932,40 -9.500 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit teilweise Kostenersatz über Jugendstiftung -9.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -43.000 -43.000-43.000 -43.000-36.477,53 -43.000 Essen Ganztagsbetreuung -43.000 -100.572,18=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -157.950-170.650 -160.800 -160.800 -160.800-160.450 148148 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 23Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 14.565,21=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -37.950-41.900 -40.800 -40.800 -40.800-40.450 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -75.100-51.600- -78.850-53.900,40 -78.250 -78.250-77.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -59.900 -62.750-47.900 -63.650-38.715,40 -63.050 Innere Verrechnungen, Betreuungskosten Verrechnung mit Sporthallennutzung -63.050 48120000 Kalkulatorische Zinsen -15.200 -15.200-3.700 -15.200-15.185,00 -15.200 -15.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -53.900,40=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -75.100-51.600 -78.850 -78.250 -78.250-77.950 -39.335,19=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -113.050-93.500 -119.650 -119.050 -119.050-118.400 149149 Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21500400 2150040000 Unterprodukt Leistung Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215004 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 24Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Angebote der Schulsozialarbeit ergänzen den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule und fördern ein gutes Miteinander in der Schule. - Die Trägerschaft liegt bei der Gemeinde Baindt in enger Kooperation mit "Die Zieglerschen e.V.". Erläuterung - Förderung von jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind (ehem. Gliederung Kameralistik Unterabschnitt 2152) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 15.00015.800+ 15.00015.500,00 15.000 15.00015.000 31410000 Zuweisungen vom Land 15.000 15.00015.800 15.00015.500,00 15.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land, RE 2022: ca. 12.700 € 15.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 15.500,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 15.00015.800 15.000 15.000 15.00015.000 12 Personalaufwendungen -34.050-33.350- -34.050-25.359,59 -34.050 -34.050-34.050 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -34.050 -34.050-33.350 -34.050-25.359,59 -34.050 Beschäftigte Dienstaufwendungen -34.050 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -600-500- -600-674,49 -600 -600-600 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -200 -200-200 -200-275,00 -200 Geräte und Ausstattungsgegenstände -200 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -100 -1000 -100-77,67 -100 -100 42750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-321,82 -300 Lernmittel -300 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -500-300- -500-261,09 -500 -500-500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -200-100 -200-199,50 -200 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 Bücher und Zeitschriften -100 150150 Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21500400 2150040000 Unterprodukt Leistung Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215004 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 25Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -200-61,59 -200 Post- und Fernmeldegebühren -200 -26.295,17=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -35.150-34.150 -35.150 -35.150 -35.150-35.150 -10.795,17=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -20.150-18.350 -20.150 -20.150 -20.150-20.150 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -5.950-4.800- -6.400-5.204,36 -6.300 -6.300-6.200 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -5.950 -6.200-4.800 -6.400-5.204,36 -6.300 -6.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -5.204,36=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -5.950-4.800 -6.400 -6.300 -6.300-6.200 -15.999,53=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -26.100-23.150 -26.550 -26.450 -26.450-26.350 151151 Musikpflege Musikpflege26200000 2620000000 Unterprodukt Leistung Musikpflege Musikpflege2620 262000 Produktgruppe Produkt Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 26Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung des kulturellen Auftrags der Gemeinde Baindt durch Förderung / Unterstützung des privaten und ehrenamtlichen Engagements der Musikgruppen und -vereine - Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien Erläuterung - Abmangelbeteiligung an den Musikschulen - Förderung von musikpflegenden Vereinen - Bereitstellung, Unterhaltung und Betrieb geeigneteter Räumlichkeiten - Vereinshaus/Musikpflege (Klosterhof 5) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0000+ 6.0000,00 6.000 6.0006.000 34110000 Mieten und Pachten 6.000 6.0000 6.0000,00 6.000 6.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 6.0000 6.000 6.000 6.0006.000 12 Personalaufwendungen -5.550-5.400- -5.5500,00 -5.550 -5.550-5.550 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -4.300 -4.300-4.200 -4.3000,00 -4.300 -4.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -1.250 -1.250-1.200 -1.2500,00 -1.250 -1.250 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -10.500-10.900- -10.500-70,57 -10.500 -10.500-10.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-944,42 -2.000 Unterhaltungsmaßnahmen Vereinshaus und Festplatz -2.000 42411000 Fernwärme / Heizung -5.000 -5.000-3.200 -5.0000,00 -5.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Heizungskosten -5.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand 0 0-500 00,00 0 0 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-1.000 -2.5001.071,98 -2.500 Strom Klosterhof 5 -2.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -500 -500-2.000 -500-198,13 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -500 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -500 -500-2.200 -5000,00 -500 Ausgaben für eigene kulturelle Veranstaltungen -500 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 152152 Musikpflege Musikpflege26200000 2620000000 Unterprodukt Leistung Musikpflege Musikpflege2620 262000 Produktgruppe Produkt Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 27Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -31.500-31.500- -31.500-23.368,46 -31.500 -31.500-31.500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -31.500 -31.500-31.500 -31.500-23.368,46 -31.500 Zuschüsse an Vereine und Jugendmusikschule Jugendmuskischule: 17.800 € Muskiverein Baindt: 3.460 € Schalmaienkapelle: 1795 € Blutreitergruppe: 105 € Kunstkreis Baindt: 105 € -31.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2500- -250-207,86 -250 -250-250 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -250 -2500 -250-207,86 -250 -250 -23.646,89=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -47.800-47.800 -47.800 -47.800 -47.800-47.800 -23.646,89=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -41.800-47.800 -41.800 -41.800 -41.800-41.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -6.650-5.750- -6.950-1.707,85 -6.850 -6.850-7.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -6.650 -7.100-5.750 -6.950-1.707,85 -6.850 Innere Verrechnungen, Verrechnung mit Bauhof, Theater, Konzert, Musikpflege Bauhof -6.850 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -1.707,85=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -6.650-5.750 -6.950 -6.850 -6.850-7.100 -25.354,74=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -48.450-53.550 -48.750 -48.650 -48.650-48.900 153153 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 28Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Information, Kommunikation, Unterstützung von Aus-, Fort-, Weiterbildung und Freizeitgestaltung durch Bereitstellung von Medien für systematisch oder thematisch gegliederte Sachbereiche, von Zeitungen und Zeitschriften sowie von AV-Medien Erläuterung - Bereitstellung und Betrieb der Schulbücherei/Gemeindebücherei - Ausgaben der VHS (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3500/3520) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 700400+ 7001.175,00 700 700700 31410000 Zuweisungen vom Land 600 600300 6001.025,00 600 Zuschüsse für Autorenlesungen ca. 1/3 der Kosten 600 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 100 100100 100150,00 100 Spenden 100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.175,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 700400 700 700 700700 12 Personalaufwendungen -18.600-7.500- -20.050-10.140,67 -20.050 -20.050-19.550 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -14.350 -15.100-5.800 -15.500-7.857,31 -15.500 Vergütung der Beschäftigten -15.500 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.200 -1.250-500 -1.300-659,25 -1.300 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -1.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.000 -3.150-1.150 -3.200-1.620,11 -3.200 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -3.200 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-4,00 -50 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -11.150-11.050- -11.150-6.844,26 -11.150 -11.150-11.150 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -250 -250-250 -2500,00 -250 Geräte und Ausstattungsgegenstände -250 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -7.600 -7.600-7.600 -7.600-3.890,46 -7.600 Erwerb von Bücher, CDs, DVDs, Zeitschriften etc. - Erg. 2021 wegen Corona geringer -7.600 154154 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 29Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -100 -100-100 -1000,00 -100 Aus-, Fortbildung, Umschulung -100 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.200 -3.200-3.100 -3.200-2.953,80 -3.200 Autorenlesungen für Klasse 1-4 -3.200 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-180,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-180,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -950-850- -950-532,23 -950 -950-950 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -600 -600-500 -600-525,22 -600 Geschäftsausgaben Bürobedarf/ Wartungskosten -600 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -100 -100-100 -100-7,01 -100 Post- und Fernmeldegebühren -100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -250 -250-250 -2500,00 -250 Dienstreisen -250 -17.697,16=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -31.700-20.400 -33.150 -33.150 -33.150-32.650 -16.522,16=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -31.000-20.000 -32.450 -32.450 -32.450-31.950 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -18.400-15.150- -19.450-10.993,82 -19.200 -19.200-19.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -18.350 -19.300-15.100 -19.400-10.949,82 -19.150 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof -19.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen -50 -50-50 -50-44,00 -50 -50 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -10.993,82=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -18.400-15.150 -19.450 -19.200 -19.200-19.350 -27.515,98=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -49.400-35.150 -51.900 -51.650 -51.650-51.300 155155 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 30Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Regelmäßig stattfindende, nicht zwingend projektbezogene - Unterstützung von Personen, Personengruppen, kulturellen Einrichtungen durch Finanzzuschüsse und/oder Sachleistungen wie zum Beispiel die Überlassung von Räumen, Nikolausmarkt, Maibaumstellen, Fasnetsumzug (alle 2 Jahre) Erläuterung - Kultur-, Kunst- und Heimatpflege - Förderung des privaten und kulturellen Engagements (Vereinsförderung) - Objekt Klosterhof 5 (Vereinshaus) auf Produkt 2620 verbucht (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3660/7300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 200200+ 2000,00 200 200200 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 200 200200 2000,00 200 Benutzungsgebühren 200 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 10050+ 100495,50 100 100100 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 100 10050 100495,50 100 Verkauf Baindter Bildband etc. 100 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100100+ 1000,00 100 100100 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 495,50=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 400350 400 400 400400 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -14.000-8.900- -14.000-9.446,26 -10.000 -14.000-10.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -500-500 -500-467,08 -500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 42310000 Mieten und Pachten -2.400 -2.400-2.400 -2.400-2.400,00 -2.400 Mieten und Pachten -2.400 42411000 Fernwärme / Heizung 0 00 0-3.214,79 0 Heizung Klosterhof 5 - Vereinshaus - verbucht auf 2620 - wegen Nutzung Kiga Regenbogen evtl. höher. 0 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.100 -3.100-500 -3.100-1.310,87 -3.100 Stromkosten Dorfplatz -3.100 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.000 -2.0000 -2.000-1.598,99 -2.000 Versicherung Vereinshaus -2.000 42798000 Narrenumzug 2-jährig -4.000 0-3.500 -4.0000,00 0 Kosten Narrenumzug 2-jährig, Narrenumzug wieder 2023 - Kosten 2019 beim Jubiläum 3.887,16 € -4.000 156156 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 31Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -2.000 -2.000-2.000 -2.000-454,53 -2.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben Dorfputzete, Eintrag Telefonbuch etc. -2.000 15 Abschreibungen -33.000-33.000- -33.000-32.926,00 -33.000 -33.000-33.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -33.000 -33.000-33.000 -33.000-32.926,00 -33.000 -33.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -7.000-4.400- -7.000-2.514,91 -7.000 -7.000-7.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -7.000 -7.000-4.400 -7.000-2.514,91 -7.000 Zuschüsse an Vereine Narrenzunft Raspler: 1.540 € Landfrauen: 105 € KJG: 520 € Geschirrmobil ca. 1.200 € pro Ausleihe, Beschluss GR 80% Zuwendung: 4.000 €, Nutzung Musikverein, Kapellengem., Schalmeien, Reitverein. -7.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -4.400-4.400- -4.400-2.478,20 -4.400 -4.400-4.400 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -400 -400-400 -400-275,00 -400 Mitgliedsbeiträge Landschaftserhaltungsverband: 200 € Wirtschaftsverbund Baienfurt: 100 € Schwäbischer Heimatbund: 70 € Förderverein Schloss Achberg: 50 € -400 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.203,20 -4.000 Ferienprogramm (Versicherung, Essen): 1.200 € Zuschuss Landjugend: 500 € (Zuschuss Maibaumstellen und Funken 500 €) Druck Rahmenterminkalender 2023: 600 € Christbaumstellen und Dorfputzete: 200 € -4.000 -47.365,37=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -58.400-50.700 -58.400 -54.400 -58.400-54.400 -46.869,87=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -58.000-50.350 -58.000 -54.000 -58.000-54.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -93.950-86.100- -95.500-81.828,79 -95.550 -95.250-98.800 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -73.650 -78.500-64.600 -75.200-61.540,79 -75.250 Verrechnungen Bauhof: 10.500 € Landjugend Sporthallenbenutzung: 2.500 € -74.950 48120000 Kalkulatorische Zinsen -20.300 -20.300-21.500 -20.300-20.288,00 -20.300 -20.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -81.828,79=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -93.950-86.100 -95.500 -95.550 -95.250-98.800 157157 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 32Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -128.698,66=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -151.950-136.450 -153.500 -149.550 -153.250-152.800 158158 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29100000 2910000000 Unterprodukt Leistung Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften2910 291000 Produktgruppe Produkt Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 33Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke Erläuterung - Allgemeine Förderung von Religionsgemeinschaften, Erfüllung von Verpflichtungen, z. B. zur Unterhaltung kirchlicher Bauten (Kirchturm, Uhr, Glocke) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3700) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-600,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-600,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -600-600- -6000,00 -600 -600-600 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -600 -600-600 -6000,00 -600 Zuschüsse an Kirchen, Kirchturm, Uhr, Glocke -600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -600,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.600-1.600 -1.600 -1.600 -1.600-1.600 -600,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.600-1.600 -1.600 -1.600 -1.600-1.600 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -18.100-14.650- -18.900-14.322,38 -18.850 -18.800-18.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -17.500 -18.350-14.350 -18.300-13.753,38 -18.250 -18.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen -600 -600-300 -600-569,00 -600 -600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -14.322,38=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -18.100-14.650 -18.900 -18.850 -18.800-18.950 -14.922,38=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -19.700-16.250 -20.500 -20.450 -20.400-20.550 159159 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29100000 2910000000 Unterprodukt Leistung Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften2910 291000 Produktgruppe Produkt Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 34Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 160160 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke Soziale Einrichtung für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke31400200 3140020000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entw., Soziale Zwecke Soziale Einrichtungen3140 314002 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 35Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Produkt wird im Sinne der demographischen Entwicklung vorgehalten. In der Bevölkerungsvorausberechnung hat die Gemeinde gegenüber 2012 im Jahr 2030 einen Anstieg der über 60 Jährigen von ca. 47%. Erläuterung - evtl. Hilfen in der Altenhilfe - demographische Entwicklung - soziale Zwecke (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4320) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -500-500- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -500-500 -5000,00 -500 Zuschüsse für soziale Zwecke Sonstige soziale Zwecke: Evtl. für Hilfen Förderverein Pflegeheim bzw. Arbeitskreis Asyl/Obdachlose 250 € etc. -500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -500-500 -500 -500 -500-500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -500-500 -500 -500 -500-500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -500-500 -500 -500 -500-500 161161 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 36Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb von Einrichtungen abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Wohnungslose (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8810) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 30.00029.500+ 30.00028.180,91 30.000 30.00030.000 34110000 Mieten und Pachten 20.000 20.00017.000 20.00018.557,25 20.000 Mieten 20.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 10.000 10.00012.500 10.0009.623,66 10.000 10.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 28.180,91=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 30.00029.500 30.000 30.000 30.00030.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -53.750-30.000- -47.750-26.209,56 -47.750 -47.750-47.750 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.202,07 -3.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Höhere Aufwendungen u.a. Niederschlagungen, uneinbringliche Nebenkosten, Umlage, Grundsteuer Liegenschaften, Fischerareal, Klosterhof, Wohneinheiten 12, 18 Dorfplatz 1 -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-2.036,24 -2.000 -2.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -750 -7500 -750-546,13 -750 -750 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -45.000 -39.000-20.500 -39.000-19.442,28 -39.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -39.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.000 -3.000-4.500 -3.000-1.982,84 -3.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Grundsteuer, Wasser -3.000 15 Abschreibungen -7.000-7.000- 0-6.931,00 0 0-4.000 162162 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 37Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.000 -4.000-7.000 0-6.931,00 0 Abschreibungen 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.000-1.000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -1.000 -33.140,56=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -61.750-38.000 -48.750 -48.750 -48.750-52.750 -4.959,65=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -31.750-8.500 -18.750 -18.750 -18.750-22.750 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -44.250-33.850- -45.750-30.536,86 -45.600 -45.500-47.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -43.850 -46.750-33.200 -45.350-30.141,86 -45.200 Innere Verrechnungen -45.100 48120000 Kalkulatorische Zinsen -400 -400-650 -400-395,00 -400 -400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -30.536,86=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -44.250-33.850 -45.750 -45.600 -45.500-47.150 -35.496,51=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -76.000-42.350 -64.500 -64.350 -64.250-69.900 163163 Boschstraße 1/7,Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400710 3140071000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 38Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Boschstraße 1/7 Varia Home abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 6.0006.550+ 6.0006.528,00 6.000 6.0006.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 6.000 6.0006.550 6.0006.528,00 6.000 6.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 43.00041.000+ 43.00040.546,02 43.000 43.00043.000 34110000 Mieten und Pachten 28.000 28.00025.000 28.00027.288,30 28.000 28.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 15.000 15.00016.000 15.00013.257,72 15.000 15.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 47.074,02=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 49.00047.550 49.000 49.000 49.00049.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -16.100-10.700- -16.600-8.743,83 -16.600 -16.600-16.600 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.200 -1.200-1.200 -1.200-363,74 -1.200 -1.200 42411000 Fernwärme / Heizung -4.000 -4.000-2.500 -4.000-2.467,86 -4.000 -4.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -6.900 -6.900-3.500 -6.900-3.050,82 -6.900 -6.900 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -4.000 -4.500-3.500 -4.500-2.861,41 -4.500 -4.500 15 Abschreibungen -14.000-14.000- -14.000-13.336,00 -14.000 -14.000-14.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -14.000 -14.000-14.000 -14.000-13.336,00 -14.000 -14.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 -22.079,83=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -30.600-24.700 -31.100 -31.100 -31.100-31.100 24.994,19=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 18.40022.850 17.900 17.900 17.90017.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 164164 Boschstraße 1/7,Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400710 3140071000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 39Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -37.200-33.400- -38.250-29.235,18 -38.150 -38.050-39.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -30.700 -32.750-29.850 -31.750-22.773,18 -31.650 -31.550 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -6.500 -6.500-3.550 -6.500-6.462,00 -6.500 -6.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -29.235,18=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -37.200-33.400 -38.250 -38.150 -38.050-39.250 -4.240,99=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -18.800-10.550 -20.350 -20.250 -20.150-21.350 165165 Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung31400720 3140072000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 40Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Friesenhäusler Straße 12 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 107.50072.500+ 110.000126.887,36 110.000 110.000110.000 34110000 Mieten und Pachten 72.500 75.00042.000 75.00083.759,74 75.000 75.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 35.000 35.00030.500 35.00043.127,62 35.000 35.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 126.887,36=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 107.50072.500 110.000 110.000 110.000110.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -91.000-53.000- -83.500-44.203,13 -83.500 -83.500-83.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-4.839,43 -5.000 -5.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -3.000 -3.000-3.000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -70.000 -62.500-32.000 -62.500-28.604,75 -62.500 -62.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -13.000 -13.000-13.000 -13.000-10.758,95 -13.000 -13.000 15 Abschreibungen -10.000-12.000- 0-11.602,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -10.000 0-12.000 0-11.602,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 0-13,98 0 00 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 0 00 0-13,98 0 0 -55.819,11=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -101.000-65.000 -83.500 -83.500 -83.500-83.500 71.068,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 6.5007.500 26.500 26.500 26.50026.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 166166 Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung31400720 3140072000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 41Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -51.100-38.450- -52.850-29.304,51 -52.650 -52.600-54.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -50.400 -53.750-38.150 -52.150-28.641,51 -51.950 -51.900 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -700 -700-300 -700-663,00 -700 -700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -29.304,51=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -51.100-38.450 -52.850 -52.650 -52.600-54.450 41.763,74=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -44.600-30.950 -26.350 -26.150 -26.100-27.950 167167 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400730 3140073000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 42Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Klosterhof 4 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 34.00046.000+ 34.00022.674,60 34.000 34.00034.000 34110000 Mieten und Pachten 22.000 22.00027.500 22.00014.967,00 22.000 22.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 12.000 12.00018.500 12.0007.707,60 12.000 12.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22.674,60=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 34.00046.000 34.000 34.000 34.00034.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -38.800-30.500- -35.800-16.475,61 -35.800 -35.800-36.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.500 -4.000-3.000 -3.500-1.187,62 -3.500 -3.500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -29.500 -26.500-19.000 -26.500-11.725,87 -26.500 -26.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.800 -3.800-6.500 -3.800-3.562,12 -3.800 -3.800 15 Abschreibungen -6.000-7.000- -6.000-6.536,00 -6.000 -5.000-6.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -6.000 -6.000-7.000 -6.000-6.536,00 -6.000 -5.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -23.011,61=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -44.800-37.500 -41.800 -41.800 -40.800-42.300 -337,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -10.8008.500 -7.800 -7.800 -6.800-8.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -34.300-33.650- -35.350-25.413,99 -35.250 -35.150-36.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -30.700 -32.750-29.850 -31.750-21.865,99 -31.650 -31.550 168168 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400730 3140073000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 43Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -3.600 -3.600-3.800 -3.600-3.548,00 -3.600 -3.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -25.413,99=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -34.300-33.650 -35.350 -35.250 -35.150-36.350 -25.751,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -45.100-25.150 -43.150 -43.050 -41.950-44.650 169169 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400740 3140074000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 44Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Küferstraße 8 abzubilden Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 31.50014.900+ 31.50032.492,76 31.500 31.50031.500 34110000 Mieten und Pachten 21.000 21.0008.500 21.00021.702,12 21.000 21.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 10.500 10.5006.400 10.50010.790,64 10.500 10.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 32.492,76=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 31.50014.900 31.500 31.500 31.50031.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -17.300-9.700- -16.700-9.602,05 -16.700 -16.700-16.700 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-1.500 -2.000-438,38 -2.000 -2.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-743,33 -2.000 -2.000 42411000 Fernwärme / Heizung -5.000 -5.000-3.000 -5.0000,00 -5.000 Ölheilzung - wurde im Vj auf 41414 verbucht -5.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.300 -4.700-1.700 -4.700-2.342,92 -4.700 -4.700 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.000 -3.000-1.500 -3.000-6.077,42 -3.000 -3.000 15 Abschreibungen -5.000-5.000- -5.000-4.660,00 -5.000 -5.000-5.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -5.000 -5.000-5.000 -5.000-4.660,00 -5.000 -5.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -14.262,05=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -22.300-14.700 -21.700 -21.700 -21.700-21.700 18.230,71=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 9.200200 9.800 9.800 9.8009.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 170170 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400740 3140074000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 45Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -23.250-22.400- -23.850-18.895,37 -23.750 -23.750-24.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -17.550 -18.700-16.600 -18.150-13.242,37 -18.050 -18.050 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -5.700 -5.700-5.800 -5.700-5.653,00 -5.700 Verzinsung des Anlagekapitals -5.700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -18.895,37=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -23.250-22.400 -23.850 -23.750 -23.750-24.400 -664,66=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -14.050-22.200 -14.050 -13.950 -13.950-14.600 171171 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbrinung) Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400750 3140075000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 46Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Rosenstraße 8 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 41.00035.500+ 41.00049.753,60 41.000 41.00041.000 34110000 Mieten und Pachten 25.000 25.00019.500 25.00032.927,40 25.000 weniger Bewohner als im Rechnungsergebnis 25.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 16.000 16.00016.000 16.00016.826,20 16.000 16.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 49.753,60=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 41.00035.500 41.000 41.000 41.00041.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -28.400-22.400- -28.700-21.956,05 -28.700 -28.700-28.700 42310000 Mieten und Pachten -16.000 -16.000-15.000 -16.000-14.728,16 -16.000 -16.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -6.400 -5.700-3.100 -5.700-2.833,69 -5.700 -5.700 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -6.000 -7.000-4.300 -7.000-4.394,20 -7.000 -7.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -21.956,05=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -28.400-22.400 -28.700 -28.700 -28.700-28.700 27.797,55=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 12.60013.100 12.300 12.300 12.30012.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -15.350-11.650- -15.800-9.150,26 -15.750 -15.800-16.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -15.350 -16.350-11.650 -15.800-9.150,26 -15.750 -15.800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -9.150,26=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -15.350-11.650 -15.800 -15.750 -15.800-16.350 172172 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbrinung) Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400750 3140075000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 47Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 18.647,29=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -2.7501.450 -3.500 -3.450 -3.500-4.050 173173 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Buchenstraße 1231400760 3140076000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 48Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Buchenstraße 12 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 11.00019.000+ 11.00022.503,90 11.000 11.00011.000 34110000 Mieten und Pachten 6.000 6.00011.000 6.00014.670,30 6.000 weniger Bewohner, Kündigung einer Wohnung 6.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 5.000 5.0008.000 5.0007.833,60 5.000 5.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22.503,90=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 11.00019.000 11.000 11.000 11.00011.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -25.900-16.200- -24.500-17.213,10 -24.500 -24.500-24.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-250,05 -1.500 -1.500 42310000 Mieten und Pachten -9.600 -9.600-9.600 -9.600-9.600,00 -9.600 -9.600 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -12.300 -10.900-1.600 -10.900-5.441,44 -10.900 -10.900 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.500 -2.500-3.500 -2.500-1.921,61 -2.500 -2.500 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-176,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-176,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -17.389,10=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -26.900-17.200 -25.500 -25.500 -25.500-25.500 5.114,80=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -15.9001.800 -14.500 -14.500 -14.500-14.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -8.800-6.700- -9.100-6.423,05 -9.100 -9.050-9.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -8.750 -9.350-6.650 -9.050-6.384,05 -9.050 -9.000 174174 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Buchenstraße 1231400760 3140076000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 49Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48120000 Kalkulatorische Zinsen -50 -50-50 -50-39,00 -50 -50 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -6.423,05=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -8.800-6.700 -9.100 -9.100 -9.050-9.400 -1.308,25=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -24.700-4.900 -23.600 -23.600 -23.550-23.900 175175 Unterbringung ukrainische Geflüchtete Unterbringung ukrainische Geflüchtete31400770 3140077000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 50Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 34.5000+ 34.5000,00 34.500 34.50034.500 34110000 Mieten und Pachten 22.000 22.0000 22.0000,00 22.000 22.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 12.500 12.5000 12.5000,00 12.500 12.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 34.5000 34.500 34.500 34.50034.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -39.0000- -39.0000,00 -39.000 -39.000-39.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42310000 Mieten und Pachten -19.000 -19.0000 -19.0000,00 -19.000 -19.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -39.0000 -39.000 -39.000 -39.000-39.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -4.5000 -4.500 -4.500 -4.500-4.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -21.9000- -22.6500,00 -22.600 -22.550-23.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -21.900 -23.4000 -22.6500,00 -22.600 -22.550 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -21.9000 -22.650 -22.600 -22.550-23.400 176176 Unterbringung ukrainische Geflüchtete Unterbringung ukrainische Geflüchtete31400770 3140077000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 51Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -26.4000 -27.150 -27.100 -27.050-27.900 177177 Vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen31800000 3180000000 Unterprodukt Leistung Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318000 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 52Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Allgemeine Sozial- und Lebensberatung sowie Unterstützung Anschlussunterbringung - Erledigung aller sich aus den ausländerrechtlichen Vorschriften ergebenden Aufgaben in enger Kooperation mit den beteiligten Behörden und Verbänden Erläuterung - Sonstige soziale Hilfen und Leistungen - Umfassende Information und Beratung zu sämtlichen Fragen - Integrationsförderung - Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 00 0 0 00 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 033.750+ 00,00 0 00 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0 033.750 00,00 0 0 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 033.750 0 0 00 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 033.750 0 0 00 178178 Asylbewerberhelferkreis: Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -in Asylberechtigten Asylbewerberhelferkreis:Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -inn Asylberechtigten31801000 3180100000 Unterprodukt Leistung Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -innen und Asylberechtigten einschl. Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318010 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 53Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Koordination und Betreuung des ehrenamtlichen Engagements (z.B. Arbeitskreis Asyl) - Veranstaltungen und Bildungsangebote zur Förderung der Integration Erläuterung - Betreuung und Integration von Flüchtlingen - Integrationsbeauftragte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 45.0000+ 45.00051.743,05 45.000 45.00045.000 31410000 Zuweisungen vom Land 45.000 45.0000 45.00051.743,05 45.000 45.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 51.743,05=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 45.0000 45.000 45.000 45.00045.000 12 Personalaufwendungen -93.800-33.750- -96.650-84.347,21 -96.650 -96.650-96.550 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -11.450 -12.000-25.500 -12.050-10.976,81 -12.050 -12.050 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -78.000 -80.0000 -80.000-73.410,00 -80.000 -80.000 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-3.800 00,00 0 0 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -4.350 -4.550-4.450 -4.60039,60 -4.600 -4.600 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -84.347,21=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -93.800-33.750 -96.650 -96.650 -96.650-96.550 -32.604,16=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -48.800-33.750 -51.650 -51.650 -51.650-51.550 21 Erträge aus internen Leistungen 219.200165.950+ 226.650113.724,01 225.900 225.500233.800 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 219.200 233.800165.950 226.650113.724,01 225.900 225.500 22 Aufwendungen für interne Leistungen -170.400-132.200- -175.000-81.119,85 -174.250 -173.850-182.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -170.400 -182.250-132.000 -175.000-80.914,85 -174.250 -173.850 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 0-200 0-205,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 32.604,16=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 48.80033.750 51.650 51.650 51.65051.550 179179 Asylbewerberhelferkreis: Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -in Asylberechtigten Asylbewerberhelferkreis:Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -inn Asylberechtigten31801000 3180100000 Unterprodukt Leistung Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -innen und Asylberechtigten einschl. Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318010 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 54Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 180180 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 55Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - ab 2023 Belegung Gruppe U3 altersgemische Gruppe - 3 zusammenhängende Häuser - insgesamt 8 Gruppen, sofern Personal vorhanden. - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Unterhaltung und Betrieb Kindergarten "Sonne, Mond und Sterne" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4640) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 490.000380.000+ 490.000517.753,93 490.000 490.000490.000 31410000 Zuweisungen vom Land 490.000 490.000380.000 490.000500.488,33 490.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 FAG und Kleinkindförderung gem. § 29c FAG und Sprachförderung durch L-Bank 490.000 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 0 00 017.265,60 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 11.000850+ 10.00010.616,00 10.000 9.00010.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 11.000 10.000850 10.00010.616,00 10.000 9.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 168.000134.000+ 183.000166.163,50 183.000 183.000173.000 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 115.000 120.00080.000 130.000113.345,00 130.000 Elternbeiträge Kindergarten 130.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 53.000 53.00054.000 53.00052.818,50 53.000 53.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 08.483,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 08.483,00 0 Kosterersätze 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.500800+ 1.5001.485,00 1.500 1.5001.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 1.500 1.500800 1.5001.485,00 1.500 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (interkom. Kostenausgleich) 1.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 704.501,43=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 670.500515.650 684.500 684.500 683.500674.500 12 Personalaufwendungen -1.441.150-1.157.200- -1.514.300-1.032.666,50 -1.514.300 -1.514.300-1.513.200 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -38.150 -40.100-37.100 -40.500-36.589,09 -40.500 -40.500 181181 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 56Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -1.126.600 -1.182.900-890.550 -1.183.000-764.829,71 -1.183.000 Vergütung der Beschäftigten -1.183.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-9.721,87 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-12.600 00,00 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -73.300 -76.950-56.400 -77.000-66.223,25 -77.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -77.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -188.650 -198.050-145.700 -198.500-155.342,58 -198.500 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -198.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -14.450 -15.200-14.850 -15.30040,00 -15.300 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -15.300 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -209.900-75.500- -127.300-102.325,06 -117.300 -117.300-165.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -90.000 -50.000-15.000 -25.000-13.245,14 -15.000 Einbau Sanierung Toiletten in gelbes Gebäude 35.000 € und Boschstraße 1/6 35.000 €, Unterhaltung alter Kindergarten 20.000 € -15.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.254,30 -5.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -5.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -19.000 -16.300-3.500 -7.500-10.712,51 -7.500 Haus 1 alter Kindergarten 5.200 €, 6.100 €, Haus 2 Sonne und Krippe, gelbes Gebäude 5.750 € 4.050 €, Haus 3 NeubauAusgaben 1.750 € 550 €, Kosten pro Gruppe 700 € pauschal 5.600 € 5.600 €, EDV-Ausstatung Bürokraft Ausgaben 2023 700 € -7.500 42411000 Fernwärme / Heizung -5.000 -5.000-4.500 -5.0000,00 -5.000 Bewirtschaftung der Grundstücke Heizungskosten -5.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -52.000 -52.000-35.000 -52.000-44.246,64 -52.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -52.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -24.800 -22.500-1.500 -22.500-11.006,40 -22.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -22.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.600 -3.800-3.500 -3.800-3.507,80 -3.800 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungen, Müllabfuhr, Wasser/Abwasser -3.800 182182 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 57Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -7.500 -7.500-4.500 -3.500-2.127,15 -3.500 Aus-, Fortbildung, Umschulung, Fortbildungsmaßnahmen -3.500 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 00 0-5.975,00 0 0 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -3.000 -3.000-3.000 -3.000-3.250,12 -3.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben Lehrmittel, Spielzimmer -3.000 15 Abschreibungen -80.000-67.000- -79.000-107.622,97 -78.000 -77.000-80.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -80.000 -80.000-67.000 -79.000-77.954,97 -78.000 -77.000 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-18.942,00 0 0 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-10.726,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -45.600-40.400- -45.600-45.206,77 -45.600 -45.600-45.600 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -10.000 -10.000-10.000 -10.000-8.714,91 -10.000 Personalnebenausgaben -10.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -2.200 -2.200-2.200 -2.200-7.356,38 -2.200 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten -2.200 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -6.000 -6.000-4.500 -6.000-5.221,16 -6.000 Landesverband Kath. Kindertagesstätten (Kiga SMS ca. 6000 €) -6.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -4.200 -4.200-4.200 -4.200-4.427,14 -4.200 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -4.200 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.2000 -1.200-1.225,32 -1.200 -1.200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.200-1.200 -1.200-834,21 -1.200 Bücher und Zeitschriften -1.200 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.800 -1.800-1.800 -1.800-863,65 -1.800 -1.800 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -19.000 -19.000-16.500 -19.000-16.564,00 -19.000 Heilpädagogigscher Fachdienst -19.000 -1.287.821,30=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.776.650-1.340.100 -1.766.200 -1.755.200 -1.754.200-1.803.900 -583.319,87=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.106.150-824.450 -1.081.700 -1.070.700 -1.070.700-1.129.400 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 183183 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 58Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -233.300-159.650- -238.100-210.391,16 -237.600 -237.000-245.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -180.100 -192.250-156.650 -184.900-157.278,16 -184.400 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof: 30.000 € Verwaltungskostenanteil: 19.000 € Verrechnung Sporthallenben.: 3.000 € -183.800 48120000 Kalkulatorische Zinsen -53.200 -53.200-3.000 -53.200-53.113,00 -53.200 -53.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -210.391,16=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -233.300-159.650 -238.100 -237.600 -237.000-245.450 -793.711,03=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -1.339.450-984.100 -1.319.800 -1.308.300 -1.307.700-1.374.850 184184 St. Martin nichtkommunaler Kindergarten , Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010130 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 59Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Kommunaler Abmangel Unterhaltung und Betrieb Kindergarten "St. Martin" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 350.000290.000+ 350.000344.107,47 350.000 350.000350.000 31410000 Zuweisungen vom Land 350.000 350.000290.000 350.000344.107,47 350.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für nichtkommunale Kindergärten Waldorfkindergarten: 80.000 € Kindergarten St. Martin: 185.000 € Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 b FAG und Kleinkindförderung gem. 29 c FAG 350.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.5002.500+ 2.5000,00 2.500 2.5002.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.500 2.5002.500 2.5000,00 2.500 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (Interk. Kostenausgleich) 2.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 344.107,47=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 352.500292.500 352.500 352.500 352.500352.500 12 Personalaufwendungen -5.300-6.450- -5.650-3.645,86 -5.650 -5.650-5.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -3.850 -4.000-3.700 -4.100-3.659,06 -4.100 -4.100 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-1.250 00,00 0 0 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.450 -1.500-1.500 -1.55013,20 -1.550 -1.550 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -27.000-1.000- -3.000-4.575,00 -3.000 -3.000-2.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -2.0000 -3.0000,00 -3.000 Streichen Wände, Teppiche, Balancierbretter 2024 2.000 €, Holzböden schleifen 2023: 10.000 €, PVC Böden: 5.000 €, Schallschutz: 10.000 € -3.000 185185 St. Martin nichtkommunaler Kindergarten , Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010130 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 60Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 0-1.000 00,00 0 2023 - Diverse Gegenstände 0 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 00 0-4.575,00 0 0 15 Abschreibungen -4.000-4.000- -4.0000,00 -4.000 -4.000-4.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.000 -4.000-4.000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -630.000-595.000- -660.000-591.208,18 -660.000 -660.000-650.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -630.000 -650.000-595.000 -660.000-591.208,18 -660.000 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten Kindergarten St. Martin Kosten: Zuweisung Abmangel Gemeinde: 630.000 € -660.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -599.429,04=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -666.300-606.450 -672.650 -672.650 -672.650-661.500 -255.321,57=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -313.800-313.950 -320.150 -320.150 -320.150-309.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.550-8.200- -7.6000,00 -7.600 -7.600-8.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.550 -8.150-6.700 -7.6000,00 -7.600 Innere Verrechnungen Verwaltungskostenanteil: 5.900 € Verrechnung Sporthalle: 0 € Bauhof: 2.000 € -7.600 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 0-1.500 00,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.550-8.200 -7.600 -7.600 -7.600-8.150 -255.321,57=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -321.350-322.150 -327.750 -327.750 -327.750-317.150 186186 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 61Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Kommunaler Abmangel Unterhaltung und Betrieb "Waldorfkindergarten" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 120.00090.000+ 120.000117.978,60 120.000 120.000120.000 31410000 Zuweisungen vom Land 120.000 120.00090.000 120.000117.978,60 120.000 120.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 65.00070.000+ 70.00063.112,50 70.000 70.00070.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 65.000 70.00070.000 70.00063.112,50 70.000 70.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 181.091,10=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 185.000160.000 190.000 190.000 190.000190.000 12 Personalaufwendungen -5.300-6.450- -5.600-3.645,86 -5.600 -5.600-5.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -3.850 -4.000-3.700 -4.100-3.659,06 -4.100 -4.100 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-1.250 00,00 0 0 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.450 -1.500-1.500 -1.50013,20 -1.500 -1.500 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 0-3.281,30 0 00 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 00 0-3.281,30 0 0 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -320.000-290.000- -320.000-281.947,00 -320.000 -320.000-320.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -320.000 -320.000-290.000 -320.000-281.947,00 -320.000 Abmangel Waldorfkindergarten -320.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -288.874,16=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -325.300-296.450 -325.600 -325.600 -325.600-325.500 187187 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 62Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -107.783,06=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -140.300-136.450 -135.600 -135.600 -135.600-135.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.550-6.700- -7.6000,00 -7.600 -7.600-8.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.550 -8.150-6.700 -7.6000,00 -7.600 -7.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.550-6.700 -7.600 -7.600 -7.600-8.150 -107.783,06=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -147.850-143.150 -143.200 -143.200 -143.200-143.650 188188 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010150 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 63Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Tagesmütter - Interkommunaler Kostenausgleich - Baindter Kinder in auswärtigen Kindergärten (RV, Weing., Bft...) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -52.500-32.500- -52.500-10.195,25 -52.500 -52.500-52.500 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 Zuschüsse an Kindertagespflege -2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -50.000 -50.000-30.000 -50.000-10.195,25 -50.000 Interkommunaler Kostenausgleich Zuschüsse an Gemeinden -50.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -10.195,25=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -52.500-32.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 -10.195,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -52.500-32.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -10.195,25=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -52.500-32.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 189189 Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege41400000 4140000000 Unterprodukt Leistung Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege4140 414000 Produktgruppe Produkt Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 64Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -4.000-4.000- -4.000-2.457,00 -4.000 -4.000-4.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.457,00 -4.000 Zuschüsse für Hilfsmaßnahmen: Brest; Weltweite Kinderhilfe e.V., VdK Weltweite Kinderhilfe e.V. 30 €, Soziale Maßnahmen 2.000 € alternative Unterstützung Asylbewerberhelferkreis, Dt. Jugendherbergswerk Schwaben 30 € Verein zur Förderung von Sehgeschädigten260 € VdK Baindt 115 € Zuschuss Seniorenarbeit Pauschale 400 € Soldatenkameradschaft 80 € Hilfe für Körper/Mehrfachbeh. 52 € -4.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -200-200- -2000,00 -200 -200-200 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -200 -200-200 -2000,00 -200 Mitgliedsbeiträge DRK, Landeverband Krebsforschung Landesverband BW zur Krebsbekämpfung 60 € DRK-Kreisverband Ravensburg 60 € Inserat Rotkreuzbericht 120 € -200 -2.457,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 -2.457,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 190190 Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege41400000 4140000000 Unterprodukt Leistung Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege4140 414000 Produktgruppe Produkt Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 65Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -2.457,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 191191 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 66Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Bürgerorientierte Sportentwicklung Erläuterung - Ideelle, materielle und finanzielle Förderung des organisierten und nichtorganisierten Sports - Kontaktpflege zu den Sportverbänden, Sportvereinen und Organisatoren sportlicher Veranstaltungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5500) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0-200- 00,00 0 00 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 0-200 00,00 0 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Reitplatz 0 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -9.500-9.500- -9.500-4.301,94 -9.500 -9.500-9.500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -9.500 -9.500-9.500 -9.500-4.301,94 -9.500 Zuschüsse an Vereine: Sportverein, Tennisclub, Schützengilde Sportverein: 2.715 € Tennisclub: 515 € Wasserzins Tennisclub: 350 € Schützengilde: 435 € Wasserzins Reitverein: 1.400 € -9.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -4.301,94=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -9.500-9.700 -9.500 -9.500 -9.500-9.500 -4.301,94=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -9.500-9.700 -9.500 -9.500 -9.500-9.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 192192 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 67Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -22.550-20.400- -22.750-26.884,35 -22.950 -22.750-24.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -21.750 -23.300-19.600 -21.950-26.082,35 -22.150 -21.950 48120000 Kalkulatorische Zinsen -800 -800-800 -800-802,00 -800 -800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -26.884,35=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -22.550-20.400 -22.750 -22.950 -22.750-24.100 -31.186,29=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -32.050-30.100 -32.250 -32.450 -32.250-33.600 193193 Sportstätten, Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 68Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung des Sports - Sicherstellung des Schulsports - Deckung des kulterellen und gesellschaftlichen Bedarf Verteilung am Jahresende nach Beleg: Derzeitige Belegung/Nutzung: SV Baindt 1.358 Min. = 57,23 % ROSG 40 Min. = 1,69 % Landjugend 120 Min. = 5,06% Kindergarten 100 Min. = 4,21% Mittagsbetreuung 315 Min. = 13,27% Klosterwiesenschule 440 Min.= 18,54 % Erläuterung - Förderung des organisierten und nichtorganisierten Breitensports durch die Bereitstellung adäquater Sportstätten - Pflege, Unterhaltung und Betrieb der Sportstätten zum Zwecke der Bereitstellung bzw. der Vermietung und Überlassung von Sportmöglichkeiten für sportliche Veranstaltungen, den Schul- und Vereinssport sowie für den Breitensport - Vergabe / Überlassung von Sportstätten für sportliche, gesellschaftliche und kulturelle Zwecke / Anlässe (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5610) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 20.00020.950+ 20.00020.922,00 20.000 20.00020.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 20.000 20.00020.950 20.00020.922,00 20.000 20.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300300+ 3000,00 300 300300 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300 300300 3000,00 300 Kostenersätze 300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 20.922,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 20.30021.250 20.300 20.300 20.30020.300 12 Personalaufwendungen -12.150-13.000- -13.100-11.140,69 -13.100 -13.100-12.800 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -9.350 -9.850-9.900 -10.000-8.482,49 -10.000 Personalausgaben -10.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-154,51 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -800 -850-900 -900-711,24 -900 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -900 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -2.000 -2.100-2.200 -2.200-1.792,45 -2.200 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver- sicherung für Beschäftigte -2.200 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -74.100-59.300- -74.000-46.191,02 -74.000 -74.000-71.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-6.000 -6.000-3.622,17 -6.000 Sanierungsarbeiten -6.000 194194 Sportstätten, Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 69Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -5.000 -2.000-2.000 -5.0000,00 -5.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -5.000 42411000 Fernwärme / Heizung -8.000 -8.000-6.000 -8.0000,00 -8.000 Heizungskosten Sporthalle, keine Verrechnung 2021 von Schulareal, Werte zur Verrechnung fehlen. -8.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -32.000 -32.500-30.000 -32.500-27.238,76 -32.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -32.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -12.600 -12.000-6.000 -12.000-5.597,02 -12.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -12.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -10.500 -10.500-9.300 -10.500-9.733,07 -10.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Gebäudevers., Müll, Wasserzins -10.500 15 Abschreibungen -90.000-93.000- -90.000-89.313,60 -90.000 -90.000-90.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -90.000 -90.000-93.000 -90.000-89.313,60 -90.000 -90.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -146.645,31=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -176.250-165.300 -177.100 -177.100 -177.100-173.800 -125.723,31=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -155.950-144.050 -156.800 -156.800 -156.800-153.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -60.300-48.650- -61.050-41.682,87 -60.950 -60.900-62.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -31.650 -33.900-27.450 -32.400-13.035,87 -32.300 Verrechnung mit Bauhof -32.250 48120000 Kalkulatorische Zinsen -28.650 -28.650-21.200 -28.650-28.647,00 -28.650 -28.650 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -41.682,87=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -60.300-48.650 -61.050 -60.950 -60.900-62.550 -167.406,18=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -216.250-192.700 -217.850 -217.750 -217.700-216.050 195195 Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 70Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Aufwendungen für die Pflege der Freisportanlagen (Sportplatzfläche, Verkehrsflächen, Begleitgrün) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -15.500-16.500- -15.500-111.026,98 -15.500 -15.500-15.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-110.979,12 -15.000 Unterhaltung Sportplatz, Austausch Sportplatzbeleuchtung Abwicklung 2022 -15.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 0-500 00,00 0 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -500 -500-1.000 -500-47,86 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Wasserzins -500 15 Abschreibungen -3.000-3.000- -3.000-2.908,00 -3.000 -3.000-3.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.908,00 -3.000 -3.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 0-6.581,75 0 00 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche 0 00 0-6.581,75 0 2021 - Schaffung von Bikepark 0 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -120.516,73=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -18.500-19.500 -18.500 -18.500 -18.500-18.500 -120.516,73=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -18.500-19.500 -18.500 -18.500 -18.500-18.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -56.650-50.450- -56.950-42.576,37 -57.000 -56.950-60.650 196196 Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 71Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -51.450 -55.450-45.350 -51.750-37.416,37 -51.800 Innere Verrechnungen mit Bauhof -51.750 48120000 Kalkulatorische Zinsen -5.200 -5.200-5.100 -5.200-5.160,00 -5.200 -5.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -42.576,37=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -56.650-50.450 -56.950 -57.000 -56.950-60.650 -163.093,10=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -75.150-69.950 -75.450 -75.500 -75.450-79.150 197197 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 72Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Strategien, Konzepte, Stellungnahmen und prozessorientierte Steuerung in allen Feldern der Stadtentwicklung (Bevölkerung, Wohnen, Wirtschaft, Infrastruktur) - Sicherung einer ausgewogenen sozialen, ökonomischen, ökologischen und städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Baindt - Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Berichtigung des Flächennutzungsplans - Mitwirkung bei überörtlicher und nachbargemeindlicher Planung - Strategische Verkehrsplanung unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung und regionalen Verflechtungen - Energetische Maßnahmen, Förderprogramme Erläuterung - Städtebauliche Rahmenplanungen - Städtebaulicher Entwurf, Konzepte zur Bebauung und Freiraum, Dorfgestaltung - Aufstellung von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen, Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen - Verbindliche Bauleitplanung - Aufstellung von Verkehrsentwicklungsplänen - Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben Dritte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 046.079,79 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 00 046.079,79 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 2.0003.500+ 2.0002.844,66 2.000 2.0002.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 0 00 0651,00 0 Verwaltungsgebühren Gutachterausschuss 0 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0003.500 2.0002.193,66 2.000 Gebühren Kenntnisgabeverfahren 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5002.000+ 500443,91 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 5002.000 500443,91 500 Kostenersätze 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 23.00022.000+ 23.00023.087,70 23.000 23.0002.300 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 23.000 2.30022.000 23.00023.087,70 23.000 Erstattungen für Ausgaben von öff. wirtschaftlichen Unternehmen EB Wasserversorgung, EB Abwasserbeseitung, Nahwärme 23.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 72.456,06=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 25.50027.500 25.500 25.500 25.5004.800 12 Personalaufwendungen -324.700-209.250- -323.700-182.410,88 -323.700 -323.700-322.400 40110000 Beamte Dienstaufwendungen 0 0-9.500 00,00 0 Besoldung der Beamten 0 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -213.950 -209.100-119.700 -210.000-117.423,20 -210.000 Vergütung der Beschäftigten -210.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.795,06 0 0 198198 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 73Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -46.150 -48.000-18.450 -48.000-29.714,92 -48.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beamte -48.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -10.700 -10.900-9.900 -11.000-9.977,84 -11.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -11.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -24.700 -25.200-23.100 -25.500-23.487,86 -25.500 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -25.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -29.200 -29.200-28.600 -29.200-12,00 -29.200 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -29.200 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -8.500-13.500- -8.000-8.792,60 -8.000 -8.000-8.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.000-7.500 -2.000-103,02 -2.000 Pauschale Ansätze Geräte und Ausstattungsgegenstände -2.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-77,67 0 0 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.500 -1.000-1.000 -1.000-188,02 -1.000 Aus-, Fortbildung, Umschulung -1.000 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.423,89 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen 0-1.000- 0-1.007,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 0-1.000 0-1.007,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -135.000-108.500- -135.000-72.412,57 -135.000 -135.000-170.000 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -135.000 -170.000-108.500 -135.000-72.412,57 -135.000 Umlage an Gemeindeverband Mittl. Schussental Anteil Gmd. an Verkehrsentwicklungsplan/neuer Flächennutzungsplan, Umlage an Gemeindeverband Mittl. Sch.: 132.000 €/135.000 € (inkl. Ausgaben für Verkehrsentwicklungsplan und Erstattung Personalkosten des Klimaschutzbeauftragten) Umlage an Regionalverband Bodensee: Kompensationsflächenmanagement: 3.000 € 2024- Inkl. Ausgaben Landesturnfest Ravensburg -135.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -516.300-186.300- -471.300-430.134,98 -171.300 -171.300-201.300 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-775,34 -1.500 -1.500 44250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-7.671,93 0 Schaffung von Ökopunkte Flurstück 376 im Jahr 2023 - lauf Kontenplan Verbuchung auf 44291, Erwerb von Ökopunkte erst wieder 2025 0 199199 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 74Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -200 -200-200 -200-30,00 -200 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine Mitgliedsbeitrag Landschaftserhaltungsverband -200 44291000 Erwerb von Ökopunkten -150.000 00 -300.0000,00 0 Der Ansatz für 2023 ist für die Schaffung von Ökopunkten u. a. für die Reithalle angedacht. 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-1.889,51 -5.000 Geschäftsausgaben Bürobedarf, EDV-Progr., Kopierer -5.000 44311300 Klima Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.0000 -35.000-186,25 -35.000 30.000 € Förderprogramm - „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ - Beschluss 03.05.2022 -35.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 0 00 0-157,96 0 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -300 -300-300 -3000,00 -300 Bücher und Zeitschriften -300 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.080,15 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 0 00 0-1.291,94 0 0 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -4000,00 -400 Dienstreisen -400 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -290.000 -125.000-160.000 -105.000-408.360,38 -105.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -105.000 44318100 GIS -25.000 -25.000-10.000 -15.000-5.978,32 -15.000 -15.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.400 -2.400-2.400 -2.4000,00 -2.400 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -2.400 44580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.713,20 -5.000 Vergabeverfahren Landratsamt -5.000 -694.758,03=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -984.500-518.550 -938.000 -638.000 -638.000-701.700 -622.301,97=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -959.000-491.050 -912.500 -612.500 -612.500-696.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 06.355,62 0 00 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 06.355,62 0 Innere Verrechnungen 0 22 Aufwendungen für interne Leistungen -173.050-153.150- -175.350-132.073,39 -176.100 -174.900-185.300 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -172.250 -184.500-152.400 -174.550-131.296,39 -175.300 -174.100 200200 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 75Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48120000 Kalkulatorische Zinsen -800 -800-750 -800-777,00 -800 -800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -125.717,77=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -173.050-153.150 -175.350 -176.100 -174.900-185.300 -748.019,74=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -1.132.050-644.200 -1.087.850 -788.600 -787.400-882.200 201201 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 76Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung der Versorgung - Ressourcenschonender Energieverbrauch - Gewinnung und Bereitstellung von Strom durch die Photovoltaikanlage Erläuterung - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Strom - Konzessionsabgabe Strom (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8100, 8101) - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung bei Anschaffung PV-Anlage (Anteil Einspeisung, bisher nur PV-Anlage am Rathaus) - Umsatzsteuerabfuhr Einspeisevergütung Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.0002.000+ 2.0001.281,18 2.000 2.0002.000 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 2.000 2.0002.000 2.0001.281,18 2.000 Einnahmen aus Verkauf Strom Schätzung Stromeinspieisung ins Netz ca. 1.500 € netto, reduzierter Stombezug in Höhe von 2.000 € aus Eigenstromnutzung 2.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 110.000110.000+ 110.000125.551,00 110.000 110.000110.000 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 110.000 110.000110.000 110.000125.551,00 110.000 Konzessionsabgabe EnBW/Netze BW: 110.000 € Vertrag Konzessionsabgabe bis 31.12.2027 110.000 126.832,18=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 112.000112.000 112.000 112.000 112.000112.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen -2.000-2.000- -2.000-1.967,00 -2.000 -2.000-2.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.967,00 -2.000 Abschreibungen PV-Anlage 20 Jahre -2.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -1.967,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -2.000-2.000 -2.000 -2.000 -2.000-2.000 124.865,18=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 110.000110.000 110.000 110.000 110.000110.000 202202 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 77Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -500-500- -500-455,00 -500 -500-500 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -500 -500-500 -500-455,00 -500 Verzinsung des Anlagekapitals - PV-Anlage -500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -455,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -500-500 -500 -500 -500-500 124.410,18=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 109.500109.500 109.500 109.500 109.500109.500 203203 Gasversorgung Gasversorgung53200000 5320000000 Unterprodukt Leistung Gasversorgung Gasversorgung5320 532000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 78Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung der Versorgung - Ressourcenschonener Energieverbrauch Erläuterung - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Erdgas - Konzessionsabgabe Gas (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 0130,00 0 00 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 0 00 0130,00 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 9.80010.000+ 9.8009.778,33 9.800 9.8009.800 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 9.800 9.80010.000 9.8009.778,33 9.800 9.800 9.908,33=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 9.80010.000 9.800 9.800 9.8009.800 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 00 0 0 00 9.908,33=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 9.80010.000 9.800 9.800 9.8009.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 9.908,33=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 9.80010.000 9.800 9.800 9.8009.800 204204 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 79Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Bereitstellung von Fernwärme mit optimaler Betriebssicherheit - Sicherstellen der Versorgung - Ressourcenschonender Energieverbrauch - (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8170) Erläuterung - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Fernwärme - Bereitstellung und Unterhaltung von Wärmeverteilungsnetzen - BGA BHKW inkl. Nahwärmenetz, Umstellung auf regeneratives System - Umsatzsteuerabfuhr Einspeisevergütung BHKW I und II sowie unternehmerische Wärmenutzung - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung (Vorsteuerabzugsquote laufender Aufwand 58,27% - Verhältnis Privater Bezug zu Öffentlicher Bezug) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 2.0000+ 2.0002.531,00 2.000 2.0002.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2.000 2.0000 2.0002.500,00 2.000 2.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 0 00 031,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 252.000195.000+ 267.000220.979,22 267.000 267.000267.000 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 45.000 50.00035.000 50.00046.629,98 50.000 Stromvergütung - Stromeinspeisung 50.000 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 60.000 60.00043.000 60.00054.593,44 60.000 Kostenersätze Eigenstrom Eigenstrom Schulkomplex Darstellung inkl. 2. BHKW. Anschluss der öffentlichen Einrichtung Asylbewerberkomplex (Varia Home) und der privaten Einrichtung (Wohnen am Schafsbrunnen) 60.000 34214000 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG 7.000 7.0007.000 7.0000,00 7.000 7.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.000 80.00060.000 80.00061.128,23 80.000 Kostenersätze privat - Wärmebezug 80.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 65.000 70.00050.000 70.00058.627,57 70.000 Kostenersätze öffentl. Hand - Wärmebezug 70.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 223.510,22=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 254.000195.000 269.000 269.000 269.000269.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -225.800-146.100- -285.800-141.651,51 -285.800 -287.800-235.800 205205 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 80Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -45.000 -45.000-30.000 -45.000-41.326,76 -45.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wartung und Instandhaltungskosten: 10.000 €, Energiedienstleistungen Verwaltung, Technik, Optimierung, Abrechnung 20.000 € -45.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -20.000 -20.000-20.000 -20.0000,00 -20.000 Wartung BHKW -20.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 0-500 00,00 0 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Stom für Zentrale + Netz 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -300 -300-100 -300-104,52 -300 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -300 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -160.000 -170.000-95.000 -220.000-100.220,23 -220.000 Gasbezugskosten BHKW Gasbezugskosten 79.600 € - Anpassung zusätzliche Liegenschaften -222.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 15 Abschreibungen -50.000-40.000- -70.000-41.840,96 -70.000 -70.000-70.000 47110000 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen -50.000 -70.000-40.000 -70.000-41.840,96 -70.000 -70.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.500-3.000- -3.500-2.133,16 -3.500 -3.500-3.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.000 -1.500-1.388,72 -1.500 Geschäftsausgaben, Bürobedarf externe Beraterkosten -1.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.000 -2.000-2.000 -2.000-744,44 -2.000 -2.000 -185.625,63=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -279.300-189.100 -359.300 -359.300 -361.300-309.300 37.884,59=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -25.3005.900 -90.300 -90.300 -92.300-40.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 206206 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 81Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -47.750-40.500- -49.200-30.940,81 -48.800 -48.700-50.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -41.450 -44.200-35.750 -42.900-24.688,23 -42.500 -42.400 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -6.300 -6.300-4.750 -6.300-6.252,58 -6.300 Verzinsung des Anlagekapitals - Fernwärmeleitungen, Technische Anlagen -6.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -30.940,81=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -47.750-40.500 -49.200 -48.800 -48.700-50.500 6.943,78=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -73.050-34.600 -139.500 -139.100 -141.000-90.800 207207 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 82Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Schaffung und Sicherstellung eines möglichst flächendeckenden und allgemeinen Zugangs zur Breitbandtechnologie für alle Einwohner und Firmen innerhalb der Gemeinde Baindt (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7910) Erläuterung - Planung, Herstellung und Betrieb von Netzen, Leitungen, Leerrohren u. ä. zur Breitbandversorgung von Einwohnern und Firmen - BGA Breitband - Vorsteuerabzugsberechtigung mit Ausnahme der Einwohnerkomponente der Betriebskostenumlage des Zweckverbandes - Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 9.0009.150+ 9.0009.133,00 9.000 9.0009.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 9.000 9.0009.050 9.0009.078,00 9.000 9.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 0 0100 055,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 35.00010.000+ 40.00039.442,80 40.000 40.00035.000 34110000 Mieten und Pachten 35.000 35.00010.000 40.00039.442,80 40.000 Pachteinnahmen Breitband 40.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 48.575,80=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 44.00019.150 49.000 49.000 49.00044.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 0-50,00 0 00 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 00 0-50,00 0 0 15 Abschreibungen -27.000-25.000- -30.000-26.167,97 -30.000 -28-30.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -27.000 -30.000-25.000 -30.000-26.167,97 -30.000 -28 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -40.000-35.000- -40.000-15.328,92 -40.000 -40.000-40.000 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -40.000 -40.000-35.000 -40.000-15.328,92 -40.000 Personal Zweckverband sowie Vorarbeit graue Flecken -40.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -41.546,89=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -67.000-60.000 -70.000 -70.000 -40.028-70.000 7.028,91=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -23.000-40.850 -21.000 -21.000 8.972-26.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -53.200-40.500- -54.750-42.545,25 -54.450 -54.300-55.650 208208 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 83Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -36.400 -38.850-31.350 -37.950-25.743,25 -37.650 -37.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -16.800 -16.800-9.150 -16.800-16.802,00 -16.800 -16.800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -42.545,25=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -53.200-40.500 -54.750 -54.450 -54.300-55.650 -35.516,34=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -76.200-81.350 -75.750 -75.450 -45.328-81.650 209209 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft53700000 5370000000 Unterprodukt Leistung Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft5370 537000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 84Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und umweltverträglichen Abfallbeseitigung - Bürgernahe Abfallberatung mit Behältermanagement und Reklamationen Erläuterung - Annahme (Bringsystem) und Verwertung von Grüngut - Unterhaltung RAWEG- Sammelstelle / Wertstoffhof - Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7200 / 7201) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 40.00045.000+ 40.00042.915,99 40.000 40.00040.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 40.000 40.00045.000 40.00042.915,99 40.000 Kostenersätze Landkreis 2,50 € pro Einwohner Ansatz 16.500 €, Kostenersatz Personal Grünmüllannahmestelle 13.200 € plus Miete 40.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 42.915,99=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 40.00045.000 40.000 40.000 40.00040.000 12 Personalaufwendungen -23.750-22.500- -25.600-23.081,39 -25.600 -25.600-25.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -19.300 -20.300-16.100 -20.500-16.627,67 -20.500 -20.500 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -950 -1.000-1.350 -1.200-1.240,09 -1.200 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -1.200 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.500 -3.700-5.050 -3.900-5.213,63 -3.900 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -3.900 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2.700-2.700- -2.7000,00 -2.700 -2.700-2.700 42310000 Mieten und Pachten -2.700 -2.700-2.700 -2.7000,00 -2.700 Mietaufwendungen Grünmüllannahmestelle -2.700 15 Abschreibungen 0-1.000- 0-2.488,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 0-1.000 0-2.488,00 0 Abschreibungen 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.300-3.300- -3.300-3.261,90 -3.300 -3.300-3.300 210210 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft53700000 5370000000 Unterprodukt Leistung Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft5370 537000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 85Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -3.300 -3.300-3.300 -3.300-3.261,90 -3.300 Entsorgung Eigenanteil öffentliches Grüngut - Anteil Kompostieranlage am Annaberg - Kein Kostenerstattung -3.300 -28.831,29=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -29.750-29.500 -31.600 -31.600 -31.600-31.000 14.084,70=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 10.25015.500 8.400 8.400 8.4009.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -40.000-34.800- -41.850-49.107,33 -41.400 -41.350-42.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -39.500 -42.100-34.150 -41.350-48.699,33 -40.900 Interne Leistungsverrechnung Bauhof/Verwaltung -40.850 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -500 -500-650 -500-408,00 -500 Verzinsung des Anlagekapitals - Wertstoffhofinvestitionen -500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -49.107,33=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -40.000-34.800 -41.850 -41.400 -41.350-42.600 -35.022,63=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -29.750-19.300 -33.450 -33.000 -32.950-33.600 211211 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 86Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Schaffung / Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6300, 6800) Erläuterung - Bereitstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Betrieb öffentlicher Straßen, Wege, Feldwege, Plätze, Brunnen und Grün an Straßen (ohne Reinigung und Winterdienst) - Abrechnung von Erschließungsbeiträgen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 31.00030.500+ 31.00031.027,28 31.000 31.00031.000 31410000 Zuweisungen vom Land 31.000 31.00030.500 31.00031.027,28 31.000 31.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 257.000237.300+ 246.000253.411,82 246.000 242.000246.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 238.000 227.000235.850 227.000238.192,00 227.000 223.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 19.000 19.0001.450 19.00015.219,82 19.000 19.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500500+ 500938,64 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 500500 500938,64 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 285.377,74=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 288.500268.300 277.500 277.500 273.500277.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -286.800-286.350- -286.800-190.541,33 -286.800 -286.800-286.800 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 00 0-2.856,72 0 0 42111000 Winterdienst 0 00 0-772,73 0 0 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -150.000 -150.000-150.000 -150.000-96.022,70 -150.000 -150.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.000-30.000 -30.000-4.570,01 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -6.000 -6.000-6.000 -6.000-557,98 -6.000 Ausbau Verbesserung Verkehrszeichen -6.000 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-85.405,28 -100.000 -100.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -800 -800-350 -800-355,91 -800 Ampelanlage Marsweilerstraße Stromkosten -800 15 Abschreibungen -420.000-369.000- -420.000-375.414,88 -420.000 -420.000-420.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -420.000 -420.000-369.000 -420.000-375.414,88 -420.000 -420.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -450-450- -450-372,00 -450 -450-450 212212 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 87Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -450 -450-450 -450-372,00 -450 Anteil an der Jugendverkehrsschule: 320 € Mitgliedsbeitrag Kreisverkehrswacht: 70 € Gesellschaft zur Förd. umwelt- gerechter Straßenplanungen: 30 € -450 -566.328,21=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -707.250-655.800 -707.250 -707.250 -707.250-707.250 -280.950,47=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -418.750-387.500 -429.750 -429.750 -433.750-429.750 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -396.150-249.200- -398.450-372.800,57 -398.250 -397.800-409.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -185.450 -199.250-164.600 -187.750-162.099,57 -187.550 -187.100 48120000 Kalkulatorische Zinsen -210.700 -210.700-84.600 -210.700-210.701,00 -210.700 -210.700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -372.800,57=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -396.150-249.200 -398.450 -398.250 -397.800-409.950 -653.751,04=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -814.900-636.700 -828.200 -828.000 -831.550-839.700 213213 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 88Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Steuerung der unterschiedlichen Verkehrsströme unter Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit Erläuterung - Bereitstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Betrieb der Verkehrsausstattung öffentlicher Verkehrsflächen wie z. B. Straßenbeleuchtung, Signalanlagen, Verkehrszeichen, Verkehrslenk-, Verkehrsleit- und Schutzeinrichtungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6700) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -49.800-33.300- -46.300-24.431,55 -46.300 -46.300-46.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.300 -5.300-5.300 -5.300-2.656,57 -5.300 -5.300 42112000 Straßenunterhaltung allgemein 0 00 0-181,93 0 Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung Erneuerung der Schaltkästen 0 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -12.000 -12.000-12.000 -12.000-7.067,64 -12.000 Unterhaltungskosten Netz und Lampen -12.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-76,93 0 0 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -32.500 -29.000-16.000 -29.000-14.448,48 -29.000 -29.000 15 Abschreibungen -6.000-5.000- -6.000-4.998,80 -6.000 -6.000-6.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -6.000 -6.000-5.000 -6.000-4.998,80 -6.000 -6.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -200-200- -2000,00 -200 -200-200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -2000,00 -200 Bücher und Zeitschriften -200 -29.430,35=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -56.000-38.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 214214 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 89Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -29.430,35=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -56.000-38.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -25.150-20.950- -25.250-23.175,95 -25.250 -25.250-26.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -22.650 -24.450-20.150 -22.750-20.655,95 -22.750 -22.750 48120000 Kalkulatorische Zinsen -2.500 -2.500-800 -2.500-2.520,00 -2.500 -2.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -23.175,95=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -25.150-20.950 -25.250 -25.250 -25.250-26.950 -52.606,30=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -81.150-59.450 -77.750 -77.750 -77.750-79.450 215215 Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst54500000 5450000000 Unterprodukt Leistung Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst5450 545000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 90Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Gewährleistung der Verkehrssicherheit - Gewährleistung eines sauberen Erscheinungsbildes Erläuterung - Beseitigung von Schmutz, Abfall, Laub und Wildwuchs nach eigenverantwortlich erstellten Reinigungsplänen auf Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, öffentlichen und privaten Plätzen - Räumen und Streuen nach eigenverantwortlich erstellten Winterdienstplänen auf Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, öffentlichen und privaten Plätzen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -43.000-42.000- -43.000-30.164,14 -43.000 -43.000-43.000 42111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-14.928,03 -27.000 -27.000 42113000 Straßenkehrung -16.000 -16.000-15.000 -16.000-15.236,11 -16.000 -16.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -30.164,14=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -43.000-42.000 -43.000 -43.000 -43.000-43.000 -30.164,14=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -43.000-42.000 -43.000 -43.000 -43.000-43.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-25.333,68 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 0-25.333,68 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -25.333,68=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -55.497,82=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -43.000-42.000 -43.000 -43.000 -43.000-43.000 216216 Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst54500000 5450000000 Unterprodukt Leistung Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst5450 545000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 91Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 217217 Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus54700000 5470000000 Unterprodukt Leistung Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus Verkehrsbetriebe/ÖPNV5470 547000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 92Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und kostensparsamen ÖPNV Erläuterung - Zuschuss BOB und ab 2026 für Stadtbus - Unterhaltung und Betrieb Bushaltestellen im Gemeindegebiet Baindt (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7920) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 2.000650+ 2.0002.627,00 2.000 2.0002.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2.000 2.000650 2.0002.627,00 2.000 2.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 2.627,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2.000650 2.000 2.000 2.0002.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1.000-1.000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung Bushaltestellen -1.000 15 Abschreibungen -7.000-7.000- -7.000-6.453,00 -7.000 -7.000-7.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.000 -7.000-7.000 -7.000-6.453,00 -7.000 -7.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -6.500-4.400- -6.500-4.341,09 -250.000 -300.000-6.500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -6.500 -6.500-4.400 -6.500-4.341,09 -250.000 Zuschüsse an öff. wirtschaftliche Unternehmen, Erhöhung BOB ab 2022, Beteiligung an ÖPNV Stadtbus ab 2026 vermutlich hoher Abmangel wegen Anteil Stadtbus- Mobilitätsplan -300.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -10.794,09=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -14.500-12.400 -14.500 -258.000 -308.000-14.500 -8.167,09=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.500-11.750 -12.500 -256.000 -306.000-12.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 218218 Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus54700000 5470000000 Unterprodukt Leistung Verkehrsbetriebe/ ÖPNV / Stadtbus Verkehrsbetriebe/ÖPNV5470 547000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 93Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -14.350-10.350- -14.400-4.309,32 -14.400 -14.400-15.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -11.350 -12.250-10.000 -11.400-1.186,32 -11.400 Innere Verrechnungen -11.400 48120000 Kalkulatorische Zinsen -3.000 -3.000-350 -3.000-3.123,00 -3.000 -3.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -4.309,32=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -14.350-10.350 -14.400 -14.400 -14.400-15.250 -12.476,41=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -26.850-22.100 -26.900 -270.400 -320.400-27.750 219219 Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen55100000 5510000000 Unterprodukt Leistung Öffentliches Grün/ Landschaftsbau Öffentliches Grün/Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen5510 551000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 94Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Erhöhung der sozialen und wirtschaftlichen Standortqualität - Planung und Herstellung sowie naturnahe und nachhaltige Pflege der Grünanlagen und Spielflächen - Wirtschaftliche Unterhaltung des öffentlichen Grüns Erläuterung - Bereitstellung, Unterhaltung und Instandhaltung von Grünanlagen (Bädle, B30, Kreisverkehr) einschl. Wegenetz und Spielplätze (und deren Ausstattung) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5800, 5810, 5710) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 0657,00 0 00 31400000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund 0 00 0657,00 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 0150+ 0117,00 0 00 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 0 0150 0117,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.0000+ 5.0009.909,50 5.000 5.0005.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.000 5.0000 5.0009.909,50 5.000 Kostenersätze Holzerlöse, Verkauf Obstbäume etc. 5.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 10.683,50=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5.000150 5.000 5.000 5.0005.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -33.200-17.700- -34.200-28.735,62 -34.200 -34.200-34.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -31.000 -31.500-15.500 -31.500-28.735,62 -31.500 Bewirtschaftung öffentliches Grün, Mulchen, Holz schlagen etc. -31.500 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -700 -700-700 -7000,00 -700 Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Becken, Spiel- und Liegewiese -700 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -1.500 -2.000-1.500 -2.0000,00 -2.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten Toi-Dixi-Toilette 6 Monate a 238 € (monatlich) -2.000 15 Abschreibungen -10.000-9.000- -3.000-9.771,04 -3.000 -3.000-4.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -10.000 -4.000-9.000 -3.000-9.771,04 -3.000 -3.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 220220 Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen55100000 5510000000 Unterprodukt Leistung Öffentliches Grün/ Landschaftsbau Öffentliches Grün/Landschaftsbau, Pflege Grünanlagen5510 551000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 95Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.100-1.900- -5.100-6.109,09 -5.100 -5.100-5.100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.700 -2.500-3.627,78 -2.500 -2.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.600 -2.600-200 -2.600-2.481,31 -2.600 Umlage Unfallversicherung -2.600 -44.615,75=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -48.300-28.600 -42.300 -42.300 -42.300-43.300 -33.932,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -43.300-28.450 -37.300 -37.300 -37.300-38.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -214.900-198.500- -215.450-280.599,31 -215.500 -215.450-227.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -161.700 -174.350-143.500 -162.250-227.361,31 -162.300 Interne Leistungsverrechnung Bauhof/Verwaltung -162.250 48120000 Kalkulatorische Zinsen -53.200 -53.200-55.000 -53.200-53.238,00 -53.200 -53.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -280.599,31=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -214.900-198.500 -215.450 -215.500 -215.450-227.550 -314.531,56=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -258.200-226.950 -252.750 -252.800 -252.750-265.850 221221 Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen55200000 5520000000 Unterprodukt Leistung Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen5520 552000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 96Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Erhalt der Gewässer und des Grundwassers als Existenzgrundlage des Menschen, als Bestandteil des Natur- haushalts und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere - Erhalt und Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer - Unterhaltung der Gewässerläufe inkl. Hochwasserschutz und Gehölzpflege Erläuterung - Bereitstellung, Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb wasserbaulicher Anlagen und kommunaler Gewässer - Gewässer 2. Ordnung: Bampfen, Sulzmoosbach, Baindter Bädle, Gewässerrandstreifen Wolfegger Ach (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6900) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4.000150+ 4.0002.946,00 4.000 4.0004.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 4.000 4.000150 4.0002.946,00 4.000 4.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 2.946,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4.000150 4.000 4.000 4.0004.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.000-1.600- -3.000-2.902,21 -3.000 -3.000-3.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.000-1.600 -3.000-2.902,21 -3.000 Unterhaltung und Reinigung Unterhaltung der Bachläufe -3.000 15 Abschreibungen -6.000-2.000- -6.000-3.012,32 -6.000 -6.000-6.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -6.000 -6.000-2.000 -6.000-3.012,32 -6.000 -6.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.500-2.200- -2.500-1.600,00 -2.500 -2.500-2.500 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -2.000 -2.000-1.700 -2.000-1.600,00 -2.000 Mitgliedsbeitrag oberschwäbischer Seenprogramme -2.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Sachverständigenkosten 500 € -500 -7.514,53=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -11.500-5.800 -11.500 -11.500 -11.500-11.500 222222 Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen55200000 5520000000 Unterprodukt Leistung Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen5520 552000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 97Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -4.568,53=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -7.500-5.650 -7.500 -7.500 -7.500-7.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -41.150-35.450- -41.200-50.234,74 -41.250 -41.200-43.700 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -33.150 -35.700-29.450 -33.200-42.416,74 -33.250 Innere Verrechnungen Verrechnungen mit Bauhof -33.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen -8.000 -8.000-6.000 -8.000-7.818,00 -8.000 -8.000 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -50.234,74=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -41.150-35.450 -41.200 -41.250 -41.200-43.700 -54.803,27=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -48.650-41.100 -48.700 -48.750 -48.700-51.200 223223 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 98Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Bereitstellung, Pflege und Unterhaltung der den Friedhof gestalterisch ausmachenden und den Naherholungscharakter prägenden Grünflächen und Großbäume - Durchführung pietätvoller Bestattungen, inklusive Räume zur Abschiednahme und zur Durchführung von Trauerfeiern Erläuterung - Bereitstellung von Reihen- und Wahlgräbern als Kinder-, Urnen-, Erd- und Anonymgräber einschließlich Bau und Unterhaltung von Erschließungsanlagen einschließlich der dazugehörigen Grünflächen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7510) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 27.00028.450+ 24.00029.726,00 23.000 21.00025.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 27.000 25.00028.450 24.00029.726,00 23.000 21.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 30.00023.200+ 30.00032.046,70 30.000 30.00030.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 30.000 30.00023.200 30.00032.046,70 30.000 Benutzungsgebühren 30.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 61.772,70=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 57.00051.650 54.000 53.000 51.00055.000 12 Personalaufwendungen -21.150-20.300- -22.700-19.643,85 -22.700 -22.700-22.300 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -16.300 -17.150-15.650 -17.500-14.938,07 -17.500 Vergütung der Beschäftigten -17.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-210,36 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.200 -1.300-1.150 -1.300-1.148,85 -1.300 -1.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.650 -3.850-3.450 -3.900-3.346,57 -3.900 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver- sicherung für Beschäftigte -3.900 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete 0 0-50 00,00 0 0 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -30.950-18.200- -31.850-26.628,26 -31.850 -31.950-30.750 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -14.000 -14.000-3.000 -15.000-15.153,11 -15.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Reparaturen: 3.000 €, Rau, Belegung Gräber Erdarbeiten -15.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -1.500 -1.500-1.500 -1.5000,00 -1.500 -1.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -1.750 -1.750-1.200 -1.750-1.121,20 -1.750 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -1.750 224224 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 99Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.400 -2.200-1.500 -2.200-1.068,00 -2.200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -2.200 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.300 -2.300-2.000 -2.400-1.805,95 -2.400 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -2.500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -9.000 -9.000-9.000 -9.000-7.480,00 -9.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, öffnen Gräber -9.000 15 Abschreibungen -39.000-27.000- -39.000-39.886,04 -39.000 -39.000-39.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -39.000 -39.000-27.000 -39.000-39.886,04 -39.000 Abschreibungen -39.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -650-650- -650-8.765,56 -650 -650-650 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -50-50 -500,00 -50 Mitgliedsbeiträge Kriegsgräberfürsorge -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-38,73 -500 Geschäftsausgabe, Bürobedarf -500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -100 -100-100 -1000,00 -100 Bücher und Zeitschriften -100 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen 0 00 0-8.726,83 0 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten 0 -94.923,71=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -91.750-66.150 -94.200 -94.200 -94.300-92.700 -33.151,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -34.750-14.500 -40.200 -41.200 -43.300-37.700 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -138.550-116.600- -141.450-126.616,33 -141.200 -140.900-147.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -122.850 -131.550-105.600 -125.750-110.934,33 -125.500 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof: 40.000 € Personalkosten 00./02./03.: 14.700 € -125.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -15.700 -15.700-11.000 -15.700-15.682,00 -15.700 Verzinsung des Anlagekapitals - Investionen Friedhof inkl. BA 1 -15.700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -126.616,33=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -138.550-116.600 -141.450 -141.200 -140.900-147.250 225225 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 100Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -159.767,34=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -173.300-131.100 -181.650 -182.400 -184.200-184.950 226226 Landwirtschaft und Landschaftspflege Landwirtschaft und Landschaftspflege55510000 5551000000 Unterprodukt Leistung Landwirtschaft und Landschaftspflege Landwirtschaft5551 555100 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 101Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Schutz, Pflege und Entwicklung von Teilen der Natur und Landschaft - Erhaltung und Förderung der Arten- und Biotopvielfalt - Natur- und Artenschutz Erläuterung - Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft/Landschaftspflege (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5551) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -1.200-1.200- -1.200-1.080,00 -1.200 -1.200-1.200 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.080,00 -1.200 Aufteilung Deckumlage Förderung der Landwirtschaft -1.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -1.080,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.200-1.200 -1.200 -1.200 -1.200-1.200 -1.080,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.200-1.200 -1.200 -1.200 -1.200-1.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.550-6.700- -7.6000,00 -7.600 -7.600-8.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.550 -8.150-6.700 -7.6000,00 -7.600 -7.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.550-6.700 -7.600 -7.600 -7.600-8.150 -1.080,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -8.750-7.900 -8.800 -8.800 -8.800-9.350 227227 Wirtschaftsförderung, Entwicklung interkommunales Gewerbegebiet Wirtschaftsförderung57100000 5710000000 Unterprodukt Leistung Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung5710 571000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 102Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Schaffung und Sicherung eines ausreichenden, differenzierten Arbeitsplatzangebotes sowie Erhaltung und Stärkung der kommunalen Finanzkraft durch Ansiedlung von Firmen und Organisationen Erläuterung - Förderung und Unterstützung der örtlichen Wirtschaft - Interkommunales Gewerbegebiet - Förderung Gewerbe (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7910) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 1.6001.600+ 1.600926,56 1.600 1.6001.600 34110000 Mieten und Pachten 1.600 1.6001.600 1.600926,56 1.600 Pachteinnahmen interkommunales Gewerbegebiet alle zwei Jahr Auszahlung 1.600 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 926,56=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.6001.600 1.600 1.600 1.6001.600 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -10.0000- -10.000-2.500,00 -10.000 -10.000-10.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -10.000 -10.0000 -10.000-2.500,00 -10.000 Aufwendungen interkommunales Gewerbegebiet - Anteil Baindt -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -2.500,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -10.0000 -10.000 -10.000 -10.000-10.000 -1.573,44=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -8.4001.600 -8.400 -8.400 -8.400-8.400 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -20.000-18.050- -19.700-16.548,79 -19.900 -19.800-21.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -20.000 -21.550-18.050 -19.700-16.548,79 -19.900 -19.800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -16.548,79=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -20.000-18.050 -19.700 -19.900 -19.800-21.550 -18.122,23=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -28.400-16.450 -28.100 -28.300 -28.200-29.950 228228 Wirtschaftsförderung, Entwicklung interkommunales Gewerbegebiet Wirtschaftsförderung57100000 5710000000 Unterprodukt Leistung Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung5710 571000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 103Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 229229 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 104Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Betrieb gewerblicher Art (Schenk-Konrad-Halle und Gaststätte zur Mühle) - Inbetriebnahme 06.09.1986 - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung nach unternehmerischer Nutzung (Vorsteuerabzugsquote 2017: 98,43%). Erläuterung - Privatrechliche Vermietung und Verpachtung von der Schenk-Konrad-Halle bzw. Gaststätte "Zur Mühle" - Unterhaltung der Festhalle, Gaststätte "Zur Mühle" -Einnahmen gem. Pachtvertrag bzw. Entgelte, jährliche Unterhaltung und Abmangel (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7670). Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 0449,50 0 00 31420000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 0449,50 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 44.00048.500+ 44.00017.549,88 44.000 44.00044.000 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 7.500 7.50011.000 7.5001.407,57 7.500 Mieteinnahmen Halle, sofern Belegung wegen Corona und Energiekrise stattfinden kann. 7.500 34112000 Pacht Gaststätte 10.000 10.00012.000 10.00011.100,00 10.000 Pachteinnahmen Gaststätte 10.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 26.000 26.00025.000 26.0005.042,31 26.000 Kostenersätze 26.000 34619000 Kostenersätze 500 500500 5000,00 500 Rückvergütung Brauerei/Tabakw.-Prov. 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 17.999,38=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 44.00048.500 44.000 44.000 44.00044.000 12 Personalaufwendungen -12.900-19.850- -13.600-9.719,96 -13.600 -13.600-13.450 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -9.600 -10.050-14.500 -10.100-5.873,94 -10.100 Vergütung der Beschäftigten -10.100 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-61,82 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -800 -800-1.200 -800-745,72 -800 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -800 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -2.500 -2.600-4.150 -2.700-3.038,48 -2.700 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -2.700 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -83.900-62.900- -83.900-45.250,63 -83.900 -83.900-83.900 230230 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 105Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -25.000-15.000 -25.000-12.486,77 -25.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unter anderem: Kleinarbeiten, Fenstererneuerung, Fassade streichen, Fliesen ersetzen: 15.000 € Reinigung Abluftanlage Küche, Vorhaltung für Notreparaturen: 5.000 € Nebenkosten Einheit 6 und 18 -25.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-248,63 -1.500 -1.500 42310000 Mieten und Pachten -8.400 -8.400-8.400 -8.4000,00 -8.400 -8.400 42411000 Fernwärme / Heizung -23.000 -23.000-15.000 -23.000-16.261,58 -23.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Heizungskosten -23.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -500 -500-500 -5000,00 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -12.500 -12.500-12.500 -12.500-5.026,65 -12.500 Stromkosten waren wegen der geringeren Belegung (Corona) geringer -12.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -13.000 -13.000-10.000 -13.000-11.027,00 -13.000 Versicherungskosten, Müll, Wasser -13.000 42611000 Aus- und Weiterbildung 0 00 0-200,00 0 0 15 Abschreibungen -45.500-45.500- -38.500-45.874,00 -38.500 -38.500-38.500 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -45.000 -38.000-45.000 -38.000-45.874,00 -38.000 Abschreibungen -38.000 47177200 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.500-5.500- -5.500-819,40 -5.500 -5.500-5.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-2.500 -2.500-371,34 -2.500 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -2.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-182,36 -500 Post- und Fernmeldegebühren -500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.000 -2.000-2.000 -2.000-265,70 -2.000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -2.000 231231 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 106Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -101.663,99=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -147.800-133.750 -141.500 -141.500 -141.500-141.350 -83.664,61=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -103.800-85.250 -97.500 -97.500 -97.500-97.350 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -86.650-78.450- -89.300-66.344,27 -88.750 -88.600-91.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -74.850 -79.600-64.950 -77.500-54.561,27 -76.950 Innere Verrechnungen Verrechnungen mit Bauhof -76.800 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -11.800 -11.800-13.500 -11.800-11.783,00 -11.800 Verzinsung des Anlagekapitals - inkl. Investitionen in SKH -11.800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -66.344,27=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -86.650-78.450 -89.300 -88.750 -88.600-91.400 -150.008,88=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -190.450-163.700 -186.800 -186.250 -186.100-188.750 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 232232 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich 61.10-61.30 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 61.10-61.30 233233 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:57:44Uhrzeit: - Grundsteuer A u. B, Gewerbesteuer - festgelegte Hebesätze - gem. Haushaltserlass: Gemeindeanteil an der EKSt und USt. sowie Berechnung der Schlüsselzuweisungen, Komm. Investitionspauschale, FAG-Umlage, Kreisumlage Erläuterung - Gemeindesteuern, Steueranteile, Steuerbeteiligungen und ähnliches (Konzessionsabgaben 5310 und 5320) - Allgemeine Zuweisungen wie Schlüsselzuweisungen, Finanzzuweisungen, Bedarfszuweisungen - Allgemeine Umlagen, z. B. Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage (ehem. Gliederung Kameralistik UA 9000) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 7.178.5006.459.500 8.282.5006.320.940,70 8.416.500 8.522.5007.615.300 30110000 Grundsteuer A 41.000 42.00037.000 42.00040.843,42 42.000 Grundsteuer A - Erhöhung um 20% Hebesatzpunkte auf Hebesatz 370 v. H. 42.000 30120000 Grundsteuer B 680.000 700.000570.000 720.000599.312,49 750.000 Grundsteuer B - Erhöhung um 50 Hebesatzpunkte auf Hebesatz 450 v. H. 750.000 30130000 Gewerbesteuer 2.300.000 2.500.0002.000.000 3.000.0001.880.295,06 3.000.000 Hebesatz: Erhöhung um 20 Hebesatzpunkte auf 370 v. H. 3.000.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.600.000 3.800.0003.308.000 3.900.0003.221.833,00 4.000.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2023: 7,64 Mrd. € x 0,0004713 lt. Orientierungsdaten 2024: 8,1 Mrd. € x neue Schlüsselzahl resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2023 (Jahre 2021-2023 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2016/Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 255.000 260.000260.000 300.000308.339,73 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,15 Mrd bzw. 1,173 Mrd. x Schlüsselzahl 0,0002223 300.000 30320000 Hundesteuer 20.000 20.00015.000 23.00021.364,00 23.000 Hundesteuer-Anpassung 2024 bzw. 2025 geplant 23.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 2.500 2.5002.000 2.5004.670,00 2.500 Zweitwohnungssteuer 2.500 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 800800 00,00 0 0 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 280.000 290.000266.700 295.000244.283,00 299.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2023 und 2024: 611 Mio.€/627 Mio.€ x 0,0004713 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 2.890.0002.066.000+ 3.025.0002.174.529,36 3.150.000 3.175.0002.804.000 234234 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:57:44Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.300.000 2.198.0001.620.000 2.400.0001.623.904,80 2.500.000 Schlüsselzuweisungen vom Land und kommunale Investitionspauschale 2023/2024: Schlüsselzuweisungen: 2.300.000 € (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag Baindt 1.585 €/1.626 € Investitionspauschale: 590.000 € 105/107 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2024: Schlüsselzuweisung 2.198.000 €, Grundkopfbetrag Baindt: 1.626 € Kommunale Investitionspauschale 606.000 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2016) 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 590.000 606.000446.000 625.000546.604,60 650.000 675.000 31310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 04.019,96 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 8.495.470,06=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 10.068.5008.525.500 11.307.500 11.566.500 11.697.50010.419.300 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 0-45.498,71 0 00 47220001 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer A 0 00 0-1,91 0 0 47220003 Abschreibungen auf Forderungen aus der Gewerbesteuer 0 00 0-45.424,80 0 0 47221002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Hundesteuer 0 00 0-72,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -3.657.500-4.067.600- -4.700.000-4.082.973,67 -4.750.000 -4.800.000-4.301.000 43410000 Gewerbesteuerumlage -220.000 -260.000-206.000 -300.000-238.261,37 -300.000 Gewerbesteuerumlage Hebesatz: 2023: -300.000 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage -1.600.500 -1.825.000-1.811.600 -2.100.000-1.832.238,30 -2.150.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,22 v.H. (2023), Steuerkraftsumme: 2023: 7.201.000, 2024: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,914 Mio. € -2.200.000 235235 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:57:44Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage -1.837.000 -2.216.000-2.050.000 -2.300.000-2.012.474,00 -2.300.000 Kreisumlage 2023: Hebesatz: 25,5 v.H.: 1.837.000 €, Steuerkraftsumme: 7.201.651 €, höherer Kreisumlagehebesatz (28%), 2024 höhrere Steuerkraftsumme: 7.913.846 € -2.300.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -4.128.472,38=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -3.657.500-4.067.600 -4.700.000 -4.750.000 -4.800.000-4.301.000 4.366.997,68=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 6.411.0004.457.900 6.607.500 6.816.500 6.897.5006.118.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 4.366.997,68=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 6.411.0004.457.900 6.607.500 6.816.500 6.897.5006.118.300 236236 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:57:44Uhrzeit: - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten (ehem . Gliederung Kameralistik UA 9100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 14.0000+ 14.00014.777,09 14.000 14.00014.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 14.000 14.0000 14.00014.777,09 14.000 Beteiligungsgesellschaft Netze BW - Vergütung des 500.000 € Anteils. 14.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 68.20070.450+ 64.40077.293,63 62.400 60.40065.600 36102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 400 4000 4003.082,94 400 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 2023/2024 Zins 0,00-0,1% - 400 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 67.800 65.20070.450 64.00074.210,69 62.000 Zinseinnahmen von öff. wirtschaftlichen Unternehmen Zinseinnahmen EB Wasserversorgung insgesamt: 13.400 €/ 12.500 € Zinseinnahmen EB Abwasserbeseitigung insgesamt: 48.500 €/ 46.900 € Zinseinnahmen ZV Wasserversorgung insgesamt: 5.800 €/ 5.700 € 60.000 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 92.070,72=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 82.20070.450 78.400 76.400 74.40079.600 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -107.000-7.000- -312.000-27.568,99 -312.000 -312.000-312.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -5.000 -10.000-2.000 -10.0000,00 -10.000 Zinsen für Kassenkredite, Liquidität wird mit Investitionen massiv runter gefahren. -10.000 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -100.000 -300.0000 -300.0000,00 -300.000 Zinsen für Kredite vom Kreditmarkt - Kreditaufnahmen Durchschnittzinssatz 3%- max. 5 Mio. 2023/ max. 10 Mio. € 2024 -300.000 237237 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:57:44Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 45930000 Aufwand des Geldverkehrs -2.000 -2.000-5.000 -2.000-27.568,99 -2.000 -2.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -10.000-10.000- -10.0000,00 -10.000 -10.000-10.000 44980000 Deckungsreserve -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben -10.000 -27.568,99=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -117.000-17.000 -322.000 -322.000 -322.000-322.000 64.501,73=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -34.80053.450 -243.600 -245.600 -247.600-242.400 21 Erträge aus internen Leistungen 560.200370.450+ 560.200604.251,58 560.200 560.200560.200 38120000 Kalkulatorische Zinsen 560.200 560.200370.450 560.200604.251,58 560.200 560.200 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 604.251,58=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 560.200370.450 560.200 560.200 560.200560.200 668.753,31=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 525.400423.900 316.600 314.600 312.600317.800 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 238238 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 239239 Innere Verwaltung11Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2021 / 2022 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 02.12.2020Datum: 15:08:55Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2020 2021 2022 20232019 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2024 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2025 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 192.750166.750+ 192.750185.843,86 192.750 192.750192.750 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.855.100-1.689.800- -1.844.100-1.612.779,61 -1.832.100 -1.839.100-1.839.300 -1.426.935,75=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -1.662.350-1.523.050 -1.651.350 -1.639.350 -1.646.350-1.646.550 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 027.140,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 0249.256,91 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 2.034.0002.300.000+ 2.150.0004.356.456,80 500.000 2.500.000400.000 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 4.632.853,71=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 2.034.0002.300.000 2.150.000 500.000 2.500.000400.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden -1.500.000-500.000- -1.000.000-1.358.586,60 -1.000.000 -1.000.000-1.500.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 0-498.513,82 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -189.500-57.900- -15.500-85.653,16 -13.000 -10.000-73.800 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -50.0000- 00,00 0 0-50.000 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0-2.000- 0-28.335,33 0 00 -1.971.088,91=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.739.500-559.900 -1.015.500 -1.013.000 -1.010.000-1.623.800 2.661.764,80=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 294.5001.740.100 1.134.500 -513.000 1.490.000-1.223.800 1.234.829,05=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.367.850217.050 -516.850 -2.152.350 -156.350-2.870.350 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 240240 Maurer Stempel weiß klein Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 241241 Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 70.15071.000+ 76.150133.356,49 80.150 72.15071.650 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -684.500-592.700- -695.850-580.983,53 -699.400 -682.600-735.500 -447.627,04=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -614.350-521.700 -619.700 -619.250 -610.450-663.850 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 15.00092.000+ 00,00 0 0122.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 010.000+ 00,00 0 010.000 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 15.000102.000 0 0 0132.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -250.000-250.000- 00,00 0 0-150.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -440.000-522.300- -236.000-39.077,44 0 0-26.500 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -10.0000- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -39.077,44=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -700.000-772.300 -236.000 0 0-176.500 -39.077,44=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -685.000-670.300 -236.000 0 0-44.500 -486.704,48=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.299.350-1.192.000 -855.700 -619.250 -610.450-708.350 242242 Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 134.200146.600+ 134.200131.538,75 134.200 134.200134.200 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -929.750-781.800- -969.900-1.022.876,74 -974.050 -978.600-956.400 -891.337,99=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -795.550-635.200 -835.700 -839.850 -844.400-822.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 0400.000+ 1.396.0005.661,00 0 01.228.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 04.000,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 9.661,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 0400.000 1.396.000 0 01.228.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -5.100.000-4.000.000- 0-333.830,07 0 0-5.000.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -78.500-51.000- -5.000-6.296,77 -5.000 -5.000-357.500 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -340.126,84=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -5.178.500-4.051.000 -5.000 -5.000 -5.000-5.357.500 -330.465,84=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -5.178.500-3.651.000 1.391.000 -5.000 -5.000-4.129.500 -1.221.803,83=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -5.974.050-4.286.200 555.300 -844.850 -849.400-4.951.700 243243 Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 6.0000+ 6.0000,00 6.000 6.0006.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -54.450-53.550- -54.750-22.439,11 -54.650 -54.650-54.900 -22.439,11=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -48.450-53.550 -48.750 -48.650 -48.650-48.900 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -22.439,11=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -48.450-53.550 -48.750 -48.650 -48.650-48.900 244244 Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 700400+ 7001.175,00 700 700700 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -49.100-34.550- -51.600-28.583,19 -51.350 -51.350-51.000 -27.408,19=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -48.400-34.150 -50.900 -50.650 -50.650-50.300 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -5.000-5.000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -5.000-5.000 -5.000 -5.000 -5.000-5.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -5.000-5.000 -5.000 -5.000 -5.000-5.000 -27.408,19=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -53.400-39.150 -55.900 -55.650 -55.650-55.300 245245 Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 400350+ 400495,50 400 400400 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -119.350-103.800- -120.900-96.930,26 -116.950 -120.650-120.200 -96.434,76=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -118.950-103.450 -120.500 -116.550 -120.250-119.800 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -96.434,76=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -118.950-103.450 -120.500 -116.550 -120.250-119.800 246246 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 00+ 00,00 0 00 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -18.700-15.250- -19.500-14.521,12 -19.450 -19.400-19.550 -14.521,12=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -18.700-15.250 -19.500 -19.450 -19.400-19.550 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -20.0000- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -20.0000 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -20.0000 0 0 00 -14.521,12=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -38.700-15.250 -19.500 -19.450 -19.400-19.550 247247 Soziale Hilfen31Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 596.700458.100+ 606.650488.790,47 605.900 605.500613.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -812.800-520.050- -810.000-455.347,25 -808.500 -807.700-824.800 33.443,22=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -216.100-61.950 -203.350 -202.600 -202.200-211.000 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -110.0000- -100.0000,00 -100.000 0-500.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -20.0000- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -130.0000 -100.000 -100.000 0-500.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -130.0000 -100.000 -100.000 0-500.000 33.443,22=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -346.100-61.950 -303.350 -302.600 -202.200-711.000 248248 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 1.197.000967.300+ 1.217.0001.209.653,70 1.217.000 1.217.0001.207.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -2.985.150-2.379.050- -2.987.250-2.294.407,90 -2.976.750 -2.976.150-3.021.150 -1.084.754,20=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -1.788.150-1.411.750 -1.770.250 -1.759.750 -1.759.150-1.814.150 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 0490.000,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 01.449,81 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 491.449,81=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- -150.000-11.602,24 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -49.000-5.000- -2.0001.228,18 -2.000 -2.000-2.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -35.500-40.000- -150.0000,00 0 0-40.000 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -10.0000- 00,00 0 00 -10.374,06=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -94.500-45.000 -302.000 -2.000 -2.000-42.000 481.075,75=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -94.500-45.000 -302.000 -2.000 -2.000-42.000 -603.678,45=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.882.650-1.456.750 -2.072.250 -1.761.750 -1.761.150-1.856.150 249249 Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 00+ 00,00 0 00 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -4.200-4.200- -4.200-3.107,00 -4.200 -4.200-4.200 -3.107,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -3.107,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 250250 Sport und Bäder42Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 300300+ 3000,00 300 300300 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -250.750-218.000- -252.850-192.604,36 -253.000 -252.700-256.100 -192.604,36=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -250.450-217.700 -252.550 -252.700 -252.400-255.800 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -30.0000- 0-2.518,60 0 0-10.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -49.000-1.500- -2.500-1.118,02 -2.500 -2.500-5.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -20.0000- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -3.636,62=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -99.000-1.500 -2.500 -2.500 -2.500-15.000 -3.636,62=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -99.000-1.500 -2.500 -2.500 -2.500-15.000 -196.240,98=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -349.450-219.200 -255.050 -255.200 -254.900-270.800 251251 Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 25.50027.500+ 25.50078.034,08 25.500 25.5004.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.157.550-670.700- -1.113.350-807.855,70 -814.100 -812.900-887.000 -729.821,62=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -1.132.050-643.200 -1.087.850 -788.600 -787.400-882.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 300.000500.000+ 300.0000,00 0 0300.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 1.930.0003.625.000+ 00,00 0 01.930.000 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 2.230.0004.125.000 300.000 0 02.230.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden -1.658.000-2.175.000- 00,00 0 0-1.158.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -35.000-35.000- -100.0000,00 0 0-35.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.000-2.000- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.695.000-2.212.000 -100.000 0 0-1.193.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 535.0001.913.000 200.000 0 01.037.000 -729.821,62=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -597.0501.269.800 -887.850 -788.600 -787.400154.800 252252 Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 448.800372.000+ 468.800484.052,37 468.800 468.800463.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -440.500-328.900- -507.200-450.340,23 -506.050 -507.750-459.550 33.712,14=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 8.30043.100 -38.400 -37.250 -38.9504.250 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 416.0002.750.000+ 4.400.0000,00 3.600.000 02.010.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 04.050,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 144.350114.400+ 129.350146.550,00 129.350 129.350129.350 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 150.600,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 560.3502.864.400 4.529.350 3.729.350 129.3502.139.350 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -2.090.000-3.190.000- -5.560.000-25.976,61 -4.560.000 -85.000-350.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -1.347.000-250.000- -260.000-27.860,06 0 0-750.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 0-1.000.000,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -1.053.836,67=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -3.437.000-3.440.000 -5.820.000 -4.560.000 -85.000-1.100.000 -903.236,67=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -2.876.650-575.600 -1.290.650 -830.650 44.3501.039.350 -869.524,53=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -2.868.350-532.500 -1.329.050 -867.900 5.4001.043.600 253253 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 31.50031.000+ 31.50031.027,28 31.500 31.50031.500 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -823.400-648.200- -822.350-701.859,20 -1.065.650 -1.115.200-836.400 -670.831,92=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -791.900-617.200 -790.850 -1.034.150 -1.083.700-804.900 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 100.000200.000+ 060.095,00 0 0120.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 415.00050.000+ 0726.234,47 0 01.130.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 786.329,47=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 515.000250.000 0 0 01.250.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 0-6.403,13 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -4.090.000-2.005.000- -893.000-219.990,08 -915.000 -380.000-2.012.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -226.393,21=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -4.090.000-2.005.000 -893.000 -915.000 -380.000-2.012.000 559.936,26=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -3.575.000-1.755.000 -893.000 -915.000 -380.000-762.000 -110.895,66=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -4.366.900-2.372.200 -1.683.850 -1.949.150 -1.463.700-1.566.900 254254 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 35.00023.200+ 35.000101.914,31 35.000 35.00035.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -499.900-421.000- -506.900-553.295,13 -506.750 -506.450-526.350 -451.380,82=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -464.900-397.800 -471.900 -471.750 -471.450-491.350 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 413.0000+ 0111.100,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 111.100,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 413.0000 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.640.000-480.000- -310.000-345.547,01 -10.000 -10.000-160.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -90.000-45.000- -30.000-9.311,04 -10.000 -10.000-160.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -354.858,05=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.730.000-525.000 -340.000 -20.000 -20.000-320.000 -243.758,05=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -1.317.000-525.000 -340.000 -20.000 -20.000-320.000 -695.138,87=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.781.900-922.800 -811.900 -491.750 -491.450-811.350 255255 Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 08.12.2022Datum: 14:30:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 45.60050.100+ 45.60037.042,96 45.600 45.60045.600 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -218.950-184.750- -222.000-173.612,27 -221.650 -221.400-225.800 -136.569,31=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -173.350-134.650 -176.400 -176.050 -175.800-180.200 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -55.0500- 00,00 0 0-60.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -55.0500 0 0 0-60.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -55.0500 0 0 0-60.000 -136.569,31=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -228.400-134.650 -176.400 -176.050 -175.800-240.200 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 256256 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich 61.10-61.30 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 61.10-61.30 257257 Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 14:33:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 10.711.1008.966.400+ 11.946.30012.587.264,87 12.203.300 12.332.30011.059.300 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -3.774.500-4.084.600- -5.022.000-7.312.256,62 -5.072.000 -5.122.000-4.623.000 5.275.008,25=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 6.936.6004.881.800 6.924.300 7.131.300 7.210.3006.436.300 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 6.500.0001.500.000+ 500.0000,00 0 0800.000 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 6.500.0001.500.000 500.000 0 0800.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 6.500.0001.500.000 500.000 0 0800.000 5.275.008,25=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 13.436.6006.381.800 7.424.300 7.131.300 7.210.3007.236.300 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 258258 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Teilhaushalt I 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 259259 St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) 11 10 00 00 11 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St eu er un g St eu er un g un d O rg an is at io n 11 10 11 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 14 .4 47 ,7 6 3. 00 0 0 0 0 0 0 0 14 .4 47 ,7 6 68 10 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om B un d 0 0 11 .4 47 ,7 6 0 0 0 0 0 0 0 11 .4 47 ,7 6 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 3. 00 0, 00 3. 00 0 0 0 0 0 0 0 3. 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 14 .4 47 ,7 6 3. 00 0 0 0 0 0 0 0 14 .4 47 ,7 6 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 34 .8 51 ,5 6 86 3 0 0 0 0 0 0 34 .8 51 ,5 6 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0 0 3. 57 2, 80 0 0 0 0 0 0 0 3. 57 2, 80 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 25 .5 19 ,6 5 0 0 0 0 0 0 0 25 .5 19 ,6 5 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 5. 75 9, 11 86 3 0 0 0 0 0 0 5. 75 9, 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 34 .8 51 ,5 6 86 3 0 0 0 0 0 0 34 .8 51 ,5 6 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -2 0. 40 3, 80 2. 13 6 0 0 0 0 0 0 -2 0. 40 3, 80 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 34 .8 51 ,5 6 86 3 0 0 0 0 0 0 34 .8 51 ,5 6 260260 St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) St eu er un g un d O rg an is at io n (G em ei nd er at /B ür ge rm ei st er ) 11 10 00 00 11 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St eu er un g St eu er un g un d O rg an is at io n 11 10 11 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 261261 Pr es se Ö ffe nt lic hk ei ts ar be it M itt ei lu ng sb la tt, B ür ob ed ar f Pr es se Ö ffe nt lic hk ei ts ar be it M itt ei lu ng sb la tt R ep rä se nt at io ne n B ür ob ed ar f 11 14 00 00 11 14 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Pr es se Ö ffe nt lic hk ei ts ar be it M itt ei lu ng sb la tt R ep rä se nt at io ne n B ür ob ed ar f Ze nt ra le F un kt io ne n 11 14 11 14 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 4. 19 3, 66 0 0 0 0 0 0 0 4. 19 3, 66 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 4. 19 3, 66 0 0 0 0 0 0 0 4. 19 3, 66 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 4. 19 3, 66 0 0 0 0 0 0 0 4. 19 3, 66 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 .1 93 ,6 6 0 0 0 0 0 0 0 -4 .1 93 ,6 6 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 4. 19 3, 66 0 0 0 0 0 0 0 4. 19 3, 66 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 262262 Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n O rg an is at io n un d ED V 11 20 11 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 6. 00 0 0 49 .2 37 ,1 9 2. 71 3 0 4. 50 0 0 66 .5 00 0 2. 00 0 13 0. 23 7, 19 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 2. 00 0 0 10 .8 79 ,3 8 0 0 2. 00 0 0 2. 00 0 0 2. 00 0 20 .8 79 ,3 8 V ire ns ch ut z A ns ch af fu ng v on n eu en L iz en ze n - V ie re ns ch ut z 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 4. 00 0 0 38 .3 57 ,8 1 2. 71 3 0 2. 50 0 0 64 .5 00 0 0 10 9. 35 7, 81 N eu es D ok um en te nm an ag em en ts ys te m (2 02 4: 1 0. 00 0 €) , S er ve r R at ha us , i nk l. B au ho f, S ch ul e, K in de rg ar te n - R es tl. A nt ei l E B W V u nd A B W (2 02 4: 5 0. 00 0 €) A us ba u S itz un gs sa al m it fe st em in te gr ie rte m B ea m er (2 02 3: 2 .5 00 € ) D ru ck er S ta nd es am t 2 02 4: 1. 50 0 € O ffe ne s W LA N D or fp la tz (2 02 6: 4 .0 00 € ), W eb -G IS -L ös un g (2 02 4: 3 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 6. 00 0 0 49 .2 37 ,1 9 2. 71 3 0 4. 50 0 0 66 .5 00 0 2. 00 0 13 0. 23 7, 19 263263 Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ze nt ra le D ie ns tle is tu ng en , E D V un d Te le ko m m un ik at io n O rg an is at io n un d ED V 11 20 11 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 .0 00 0 -4 9. 23 7, 19 -2 .7 13 0 -4 .5 00 0 -6 6. 50 0 0 -2 .0 00 -1 30 .2 37 ,1 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 6. 00 0 0 49 .2 37 ,1 9 2. 71 3 0 4. 50 0 0 66 .5 00 0 2. 00 0 13 0. 23 7, 19 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 264264 G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us 11 24 00 00 11 24 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G ru nd st üc ks - u nd G eb äu de m an ag em en t, Te ch n. Im m ob ili en m an ag em en t 11 24 11 24 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 3. 29 8, 68 0 0 0 0 0 0 0 3. 29 8, 68 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 3. 29 8, 68 0 0 0 0 0 0 0 3. 29 8, 68 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 0 35 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 0 35 .0 00 ,0 0 A us st at tu ng R ah au s M öb ili er un g - H öh en ve rs te llb ar e S ch re ib tis ch e (2 02 3 - 1 5. 00 0 €, 20 24 - 15 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 8. 29 8, 68 0 5. 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 0 38 .2 98 ,6 8 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -8 .2 98 ,6 8 0 -5 .0 00 -1 5. 00 0 0 -1 5. 00 0 0 0 -3 8. 29 8, 68 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 8. 29 8, 68 0 5. 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 0 38 .2 98 ,6 8 265265 G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us 11 24 00 00 11 24 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G eb äu de - u nd E ne rg ie m an ag em en t, R at ha us G ru nd st üc ks - u nd G eb äu de m an ag em en t, Te ch n. Im m ob ili en m an ag em en t 11 24 11 24 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 266266 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 3. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 3. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 3. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 3. 00 0, 00 Zu sc hu ss E -F ah rz eu g N is sa n 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 19 .6 50 ,0 0 16 .7 50 0 16 .0 00 0 0 0 0 35 .6 50 ,0 0 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 2. 90 0, 00 0 0 16 .0 00 0 0 0 0 18 .9 00 ,0 0 K au f N ew H ol la nd /D ei tz (2 02 3 - 1 40 .0 00 € ) V er ka uf N ew H ol la nd (2 02 3 - 1 6. 00 0 €) S tre ua ut om at L in dn er (2 02 4 - 3 0. 00 0 €) S tro m ag gr eg at (2 02 4 - 1 .9 00 € ) 68 31 27 20 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 16 .7 50 ,0 0 16 .7 50 0 0 0 0 0 0 16 .7 50 ,0 0 Ta bl et u nd L ap to p B au ho fle ite r ( 20 23 - 2. 00 0 €, 2 02 5 - 1 0. 00 0 €, 2 02 6 - 1 0. 00 0 €, 2 02 7 - 10 .0 00 € ) 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 22 .6 50 ,0 0 16 .7 50 0 16 .0 00 0 0 0 0 38 .6 50 ,0 0 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 25 3. 11 9, 94 86 .1 23 0 0 0 0 0 0 25 3. 11 9, 94 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 15 2. 22 7, 13 0 0 0 0 0 0 0 15 2. 22 7, 13 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 10 0. 89 2, 81 86 .1 23 0 0 0 0 0 0 10 0. 89 2, 81 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 267267 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 10 .0 00 0 22 5. 54 5, 31 12 1. 27 3 68 .8 00 14 2. 00 0 0 12 0. 90 0 0 10 .0 00 51 8. 44 5, 31 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 24 .0 89 ,9 6 0 7. 20 0 14 0. 00 0 0 31 .9 00 0 0 19 5. 98 9, 96 K au f N ew H ol la nd /D ei tz (2 02 3 - 1 40 .0 00 € ) V er ka uf N ew H ol la nd (2 02 3 - 1 6. 00 0 €) S tre ua ut om at L in dn er (2 02 4 - 3 0. 00 0 €) S tro m ag gr eg at (2 02 4 - 1 .9 00 € ) 78 31 26 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n M as ch in en 0 0 51 .0 11 ,2 0 46 .4 03 0 0 0 9. 00 0 0 0 60 .0 11 ,2 0 Fr ei sc hn ei de r 3 x in sg . ( 20 24 - 4. 20 0 €) M ot or sä ge (2 02 4 - 1 .8 00 € ) A kk u, G er ät e (2 02 4 - 3 .0 00 € ) 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 61 .6 00 ,0 0 0 61 .6 00 0 0 80 .0 00 0 0 14 1. 60 0, 00 P V -A nl ag e (2 02 4 - 8 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 10 .0 00 0 88 .8 44 ,1 5 74 .8 70 0 2. 00 0 0 0 0 10 .0 00 12 0. 84 4, 15 Ta bl et u nd L ap to p B au ho fle ite r ( 20 23 - 2. 00 0 €, 2 02 5 - 1 0. 00 0 €, 2 02 6 - 1 0. 00 0 €, 2 02 7 - 10 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .0 00 0 47 8. 66 5, 25 20 7. 39 6 68 .8 00 14 2. 00 0 0 12 0. 90 0 0 10 .0 00 77 1. 56 5, 25 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 0. 00 0 0 -4 56 .0 15 ,2 5 -1 90 .6 46 -6 8. 80 0 -1 26 .0 00 0 -1 20 .9 00 0 -1 0. 00 0 -7 32 .9 15 ,2 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .0 00 0 47 8. 66 5, 25 20 7. 39 6 68 .8 00 14 2. 00 0 0 12 0. 90 0 0 10 .0 00 77 1. 56 5, 25 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 268268 B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B au ho f, G rü na nl ag en , W er ks tä tte n u. F ah rz eu ge G rü na nl ag en , W er ks tä tte n un d Fa hr ze ug e 11 25 11 25 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 269269 G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 11 33 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 1. 00 0. 00 0 0 6. 46 6. 17 8, 05 3. 33 5. 44 0 40 0. 00 0 2. 01 0. 00 0 0 1. 57 0. 00 0 0 1. 15 0. 00 0 13 .1 96 .1 78 ,0 5 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 1. 00 0. 00 0 0 6. 46 6. 17 8, 05 3. 33 5. 44 0 40 0. 00 0 2. 01 0. 00 0 0 1. 57 0. 00 0 0 1. 15 0. 00 0 13 .1 96 .1 78 ,0 5 G ru nd st üc ke rlö se B 30 R an db eb au un g; (2 02 4 - 1 50 .0 00 € , 2 02 5 - 1 50 .0 00 € ) V er ka uf se rlö s Ä nd er un g B pl an B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng 1 B au pl at z; (2 02 3 - 1 10 .0 00 € ) V er äu ße ru ng s on st ig es W oh nb au la nd /G ew er be F in an zp la n; (2 02 4 - 2 50 .0 00 € , 2 02 5 - 1. 00 0. 00 0 €, 2 02 6 - 1 .0 00 .0 00 € , 2 02 7 - 1 .0 00 .0 00 € ) E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r B eb au un g un d A us gl ei ch sf lä ch e al lg em ei n; (2 02 3 bi s 20 27 je w ei ls 1 .0 00 .0 00 € ) 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 1. 00 0. 00 0 0 6. 46 6. 17 8, 05 3. 33 5. 44 0 40 0. 00 0 2. 01 0. 00 0 0 1. 57 0. 00 0 0 1. 15 0. 00 0 13 .1 96 .1 78 ,0 5 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 1. 50 0. 00 0 0 4. 70 1. 94 0, 95 43 5. 35 8 1. 50 0. 00 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 50 0. 00 0 12 .7 01 .9 40 ,9 5 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 74 4. 17 4, 54 0 0 0 0 0 0 0 74 4. 17 4, 54 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 1. 50 0. 00 0 0 3. 95 7. 76 6, 41 43 5. 35 8 1. 50 0. 00 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 50 0. 00 0 11 .9 57 .7 66 ,4 1 G ru nd st üc ke rlö se B 30 R an db eb au un g; (2 02 4 - 1 50 .0 00 € , 2 02 5 - 1 50 .0 00 € ) V er ka uf se rlö s Ä nd er un g B pl an B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng 1 B au pl at z; (2 02 3 - 1 10 .0 00 € ) V er äu ße ru ng s on st ig es W oh nb au la nd /G ew er be F in an zp la n; (2 02 4 - 2 50 .0 00 € , 2 02 5 - 1. 00 0. 00 0 €, 2 02 6 - 1 .0 00 .0 00 € , 2 02 7 - 1 .0 00 .0 00 € ) E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r B eb au un g un d A us gl ei ch sf lä ch e al lg em ei n; (2 02 3 bi s 20 27 je w ei ls 1 .0 00 .0 00 € ) 270270 G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ru nd st üc ks m an ag em en t G ru nd st üc ks m an ag em en t 11 33 11 33 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t In ne re V er w al tu ng 11 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 16 8. 50 0, 00 75 .0 00 50 .0 00 0 0 0 0 0 16 8. 50 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 16 8. 50 0, 00 75 .0 00 50 .0 00 0 0 0 0 0 16 8. 50 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 1. 50 0. 00 0 0 4. 87 0. 44 0, 95 51 0. 35 8 1. 55 0. 00 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 50 0. 00 0 12 .8 70 .4 40 ,9 5 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 00 .0 00 0 1. 59 5. 73 7, 10 2. 82 5. 08 2 -1 .1 50 .0 00 26 0. 00 0 0 -1 80 .0 00 0 -3 50 .0 00 32 5. 73 7, 10 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 1. 50 0. 00 0 0 4. 87 0. 44 0, 95 51 0. 35 8 1. 55 0. 00 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 75 0. 00 0 0 1. 50 0. 00 0 12 .8 70 .4 40 ,9 5 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 271271 Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t 12 23 00 00 12 23 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en 12 23 12 23 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 P C u nd D ru ck er S ta nd es am t ( 20 24 - 1. 50 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -3 .0 02 ,8 5 -1 .5 02 -1 .5 00 0 0 -1 .5 00 0 0 -4 .5 02 ,8 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 272272 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 95 .0 00 ,0 0 0 92 .0 00 15 .0 00 0 12 2. 00 0 0 0 23 2. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 95 .0 00 ,0 0 0 92 .0 00 15 .0 00 0 12 2. 00 0 0 0 23 2. 00 0, 00 Zu sc hu ss s of er n Fö rd er pr og ra m m S ire ne n au fg el eg t w ird (2 02 3 - 1 5. 00 0 €) Zu sc hu ss L F 20 - 20 22 (2 02 4 - 9 2. 00 0 €) Zu sc hu ss F eu er w eh rh au s A nb au (2 02 4 - 3 0. 00 0 €) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 LF 2 0 - L os 1 F ah rg es te ll M A N u . S on st . ( 20 23 - 12 0. 00 0 €) LF 2 0 - L os 2 A uf ba u - Z ie gl er (2 02 3 - 2 33 .5 00 € ) LF 2 0 - L os 4 B es ch rif tu ng F ah rz eu g (2 02 3 - 7 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt (2 02 5 - 1 80 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er /A bs au gu ng /K fZ -L ad eg er ät (2 02 5 - 2 6. 00 0 €) V er ka uf F ah rz eu g (2 02 4 - 1 0. 00 0 €) 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 10 5. 00 0, 00 0 10 2. 00 0 15 .0 00 0 13 2. 00 0 0 0 25 2. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 25 0. 00 0, 00 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 65 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 25 0. 00 0, 00 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 65 0. 00 0, 00 A nb au u nd S an ie ru ng F eu er w eh rh au s U m kl ei de n au ße rh al b de r F ah rz eu gh al le m it S /W T re nn un g un d 10 z us ät zl . S pi nd en , La ge r f ür K ra fts to ffe u nd Z w is ch en la ge r f ür k on ta m in ie rte s Ö lb in de m itt el R en ov ie ru ng D us ch e un d E in ba u D am en du sc he /W C - K os te ns ch ät zu ng 0 3. 05 .2 02 2 - 3 56 .0 00 € (2 02 3 - 2 50 .0 00 € , 2 02 4 - 1 50 .0 00 € ) 273273 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 60 7. 88 4, 15 37 .5 74 52 0. 80 0 44 0. 00 0 0 25 .0 00 0 20 6. 00 0 1. 27 8. 88 4, 15 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 50 0. 00 0, 00 0 50 0. 00 0 36 0. 50 0 0 0 0 20 6. 00 0 1. 06 6. 50 0, 00 LF 2 0 - L os 1 F ah rg es te ll M A N u . S on st . ( 20 23 - 12 0. 00 0 €) LF 2 0 - L os 2 A uf ba u - Z ie gl er (2 02 3 - 2 33 .5 00 € ) LF 2 0 - L os 4 B es ch rif tu ng F ah rz eu g (2 02 3 - 7 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt (2 02 5 - 1 80 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er /A bs au gu ng /K fZ -L ad eg er ät (2 02 5 - 2 6. 00 0 €) V er ka uf F ah rz eu g (2 02 4 - 1 0. 00 0 €) 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 16 .7 65 ,0 8 0 0 50 .0 00 0 0 0 0 66 .7 65 ,0 8 K at S : 3 e le kt ro ni sc he S ire ne n (P re is o . M as t 1 5. 00 0, m it M as t 2 0. 00 0) (2 02 3 - 5 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 91 .1 19 ,0 7 37 .5 74 20 .8 00 29 .5 00 0 25 .0 00 0 0 14 5. 61 9, 07 FW -h au s: S ch w er la st R eg al e (2 02 3 - 1 .0 00 € ) A te m sc hu tz tis ch m it S ch ra nk /S ch ub la de n (2 02 3 - 1 .0 00 € ) FW -H au s: S pi nd e 40 0, -- n et to p .P . x 5 0 P er so ne n (2 02 4 - 2 5. 00 0 €) FW -H au s: S ch ra nk fü r W ec hs el kl ei du ng (2 02 3 - 1 .0 00 € ) FW -H au s: S ch ra nk fü r Ü bu ng sm at er ia l ( Lö sc he r, U nt er la ge n, P up pe , e tc .) (2 02 3 - 1 .0 00 €) D ig ita lfu nk : 2 H ör er fü r M R T im M TW - 2. 00 0 €, D ig ita lfu nk : 2 H R T (2 02 3 - 2 .0 00 € ) TH L: A kk ub et rie be ne s hy dr au lis ch es K om bi ge rä t ( 20 23 - 10 .0 00 € ) B ra nd : W är m eb ild ka m er a fü r L F 10 (2 02 3 - 6 .0 00 € ) K le id er tro ck ne r f ür n as se E in sa tz kl ei du ng (2 02 3 - 2 .5 00 € ) Li ch tm as t f ür N ot st ro m ag gr eg at (2 02 3 - 3 .0 00 € ) 274274 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 85 7. 88 4, 15 37 .5 74 77 0. 80 0 69 0. 00 0 15 0. 00 0 17 5. 00 0 0 20 6. 00 0 1. 92 8. 88 4, 15 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -7 52 .8 84 ,1 5 -3 7. 57 4 -6 68 .8 00 -6 75 .0 00 -1 50 .0 00 -4 3. 00 0 0 -2 06 .0 00 -1 .6 76 .8 84 ,1 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 85 7. 88 4, 15 37 .5 74 77 0. 80 0 69 0. 00 0 15 0. 00 0 17 5. 00 0 0 20 6. 00 0 1. 92 8. 88 4, 15 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 275275 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 36 .7 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 36 .7 00 ,0 0 Zu sc hu ss a n D R K A uf bl as ba re s S ch ne lle in sa tz ze lt fü r d ie E in sa tz gr up pe (2 .5 00 € ) S pi nd e fü r d ie H er re n- u nd D am en um kl ei de n im n eu en B er ei ts ch af ts he im (2 .5 00 € ) U m st el lu ng A na lo gf un k au f D ig ita lfu nk (5 .0 00 € ) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 30 .0 00 ,0 0 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 30 .0 00 ,0 0 P V -A nl ag e B ai nd te r S tra ße 4 8/ 1 m it B ft (2 02 5 - 3 0. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 30 .0 00 66 .7 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -2 6. 70 0, 00 0 0 -1 0. 00 0 0 0 0 -3 0. 00 0 -6 6. 70 0, 00 276276 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :5 0: 47 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 30 .0 00 66 .7 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 277277 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Teilhaushalt II 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 278278 Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t 12 23 00 00 12 23 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Pe rs on en st an ds w es en , S ta nd es am t Pe rs on en st an ds w es en 12 23 12 23 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 P C u nd D ru ck er S ta nd es am t ( 20 24 - 1. 50 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -3 .0 02 ,8 5 -1 .5 02 -1 .5 00 0 0 -1 .5 00 0 0 -4 .5 02 ,8 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 3. 00 2, 85 1. 50 2 1. 50 0 0 0 1. 50 0 0 0 4. 50 2, 85 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 279279 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 95 .0 00 ,0 0 0 92 .0 00 15 .0 00 0 12 2. 00 0 0 0 23 2. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 95 .0 00 ,0 0 0 92 .0 00 15 .0 00 0 12 2. 00 0 0 0 23 2. 00 0, 00 Zu sc hu ss s of er n Fö rd er pr og ra m m S ire ne n au fg el eg t w ird (2 02 3 - 1 5. 00 0 €) Zu sc hu ss L F 20 - 20 22 (2 02 4 - 9 2. 00 0 €) Zu sc hu ss F eu er w eh rh au s A nb au (2 02 4 - 3 0. 00 0 €) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 10 .0 00 0 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 LF 2 0 - L os 1 F ah rg es te ll M A N u . S on st . ( 20 23 - 12 0. 00 0 €) LF 2 0 - L os 2 A uf ba u - Z ie gl er (2 02 3 - 2 33 .5 00 € ) LF 2 0 - L os 4 B es ch rif tu ng F ah rz eu g (2 02 3 - 7 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt (2 02 5 - 1 80 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er /A bs au gu ng /K fZ -L ad eg er ät (2 02 5 - 2 6. 00 0 €) V er ka uf F ah rz eu g (2 02 4 - 1 0. 00 0 €) 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 10 5. 00 0, 00 0 10 2. 00 0 15 .0 00 0 13 2. 00 0 0 0 25 2. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 25 0. 00 0, 00 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 65 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 25 0. 00 0, 00 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 65 0. 00 0, 00 A nb au u nd S an ie ru ng F eu er w eh rh au s U m kl ei de n au ße rh al b de r F ah rz eu gh al le m it S /W T re nn un g un d 10 z us ät zl . S pi nd en , La ge r f ür K ra fts to ffe u nd Z w is ch en la ge r f ür k on ta m in ie rte s Ö lb in de m itt el R en ov ie ru ng D us ch e un d E in ba u D am en du sc he /W C - K os te ns ch ät zu ng 0 3. 05 .2 02 2 - 3 56 .0 00 € (2 02 3 - 2 50 .0 00 € , 2 02 4 - 1 50 .0 00 € ) 280280 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 60 7. 88 4, 15 37 .5 74 52 0. 80 0 44 0. 00 0 0 25 .0 00 0 20 6. 00 0 1. 27 8. 88 4, 15 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 50 0. 00 0, 00 0 50 0. 00 0 36 0. 50 0 0 0 0 20 6. 00 0 1. 06 6. 50 0, 00 LF 2 0 - L os 1 F ah rg es te ll M A N u . S on st . ( 20 23 - 12 0. 00 0 €) LF 2 0 - L os 2 A uf ba u - Z ie gl er (2 02 3 - 2 33 .5 00 € ) LF 2 0 - L os 4 B es ch rif tu ng F ah rz eu g (2 02 3 - 7 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt (2 02 5 - 1 80 .0 00 € ) Fa hr ze ug e: G W -T ra ns po rt R ol lc on ta in er /A bs au gu ng /K fZ -L ad eg er ät (2 02 5 - 2 6. 00 0 €) V er ka uf F ah rz eu g (2 02 4 - 1 0. 00 0 €) 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 16 .7 65 ,0 8 0 0 50 .0 00 0 0 0 0 66 .7 65 ,0 8 K at S : 3 e le kt ro ni sc he S ire ne n (P re is o . M as t 1 5. 00 0, m it M as t 2 0. 00 0) (2 02 3 - 5 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 91 .1 19 ,0 7 37 .5 74 20 .8 00 29 .5 00 0 25 .0 00 0 0 14 5. 61 9, 07 FW -h au s: S ch w er la st R eg al e (2 02 3 - 1 .0 00 € ) A te m sc hu tz tis ch m it S ch ra nk /S ch ub la de n (2 02 3 - 1 .0 00 € ) FW -H au s: S pi nd e 40 0, -- n et to p .P . x 5 0 P er so ne n (2 02 4 - 2 5. 00 0 €) FW -H au s: S ch ra nk fü r W ec hs el kl ei du ng (2 02 3 - 1 .0 00 € ) FW -H au s: S ch ra nk fü r Ü bu ng sm at er ia l ( Lö sc he r, U nt er la ge n, P up pe , e tc .) (2 02 3 - 1 .0 00 €) D ig ita lfu nk : 2 H ör er fü r M R T im M TW - 2. 00 0 €, D ig ita lfu nk : 2 H R T (2 02 3 - 2 .0 00 € ) TH L: A kk ub et rie be ne s hy dr au lis ch es K om bi ge rä t ( 20 23 - 10 .0 00 € ) B ra nd : W är m eb ild ka m er a fü r L F 10 (2 02 3 - 6 .0 00 € ) K le id er tro ck ne r f ür n as se E in sa tz kl ei du ng (2 02 3 - 2 .5 00 € ) Li ch tm as t f ür N ot st ro m ag gr eg at (2 02 3 - 3 .0 00 € ) 281281 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 85 7. 88 4, 15 37 .5 74 77 0. 80 0 69 0. 00 0 15 0. 00 0 17 5. 00 0 0 20 6. 00 0 1. 92 8. 88 4, 15 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -7 52 .8 84 ,1 5 -3 7. 57 4 -6 68 .8 00 -6 75 .0 00 -1 50 .0 00 -4 3. 00 0 0 -2 06 .0 00 -1 .6 76 .8 84 ,1 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 85 7. 88 4, 15 37 .5 74 77 0. 80 0 69 0. 00 0 15 0. 00 0 17 5. 00 0 0 20 6. 00 0 1. 92 8. 88 4, 15 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 282282 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 36 .7 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 36 .7 00 ,0 0 Zu sc hu ss a n D R K A uf bl as ba re s S ch ne lle in sa tz ze lt fü r d ie E in sa tz gr up pe (2 .5 00 € ) S pi nd e fü r d ie H er re n- u nd D am en um kl ei de n im n eu en B er ei ts ch af ts he im (2 .5 00 € ) U m st el lu ng A na lo gf un k au f D ig ita lfu nk (5 .0 00 € ) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 30 .0 00 ,0 0 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 .0 00 30 .0 00 ,0 0 P V -A nl ag e B ai nd te r S tra ße 4 8/ 1 m it B ft (2 02 5 - 3 0. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 30 .0 00 66 .7 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -2 6. 70 0, 00 0 0 -1 0. 00 0 0 0 0 -3 0. 00 0 -6 6. 70 0, 00 283283 D R K -H ei m / V er ei ne , B ai nd te r S tr aß e 48 /1 R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 01 00 12 70 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R et tu ng sd ie ns t R et tu ng sd ie ns t 12 70 12 70 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 26 .7 00 ,0 0 0 0 10 .0 00 0 0 0 30 .0 00 66 .7 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 284284 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 40 5. 66 1, 00 5. 66 1 40 0. 00 0 0 0 1. 22 8. 00 0 0 1. 39 6. 00 0 3. 02 9. 66 1, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 40 5. 66 1, 00 5. 66 1 40 0. 00 0 0 0 1. 22 8. 00 0 0 1. 39 6. 00 0 3. 02 9. 66 1, 00 Zu sc hu ss L an d S ch ul ba uf ör de ru ng /A us gl ei ch ss to ck (2 02 4 - 1 80 .0 00 € , 2 02 5 - 4 50 .0 00 € ) Zu sc hu ss L an d S ch ul sa ni er un g/ S ch ul ba uf ör de ru ng (2 02 4 - 2 48 .0 00 € , 2 02 5 - 1 46 .0 00 € ) Zu sc hu ss B un d K fW -5 5 S an ie ru ng (2 02 4 - 8 00 .0 00 € , 2 02 5 - 8 00 .0 00 € ) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 40 5. 66 1, 00 5. 66 1 40 0. 00 0 0 0 1. 22 8. 00 0 0 1. 39 6. 00 0 3. 02 9. 66 1, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 4. 53 6. 33 1, 60 33 3. 83 0 4. 00 0. 00 0 5. 10 0. 00 0 5. 00 0. 00 0 5. 00 0. 00 0 0 0 14 .6 36 .3 31 ,6 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 19 9. 19 4, 19 0 0 0 0 0 0 0 19 9. 19 4, 19 78 71 00 00 A us za hl un ge n fü r H oc hb au m aß na hm en 0 0 33 3. 83 0, 07 33 3. 83 0 0 5. 10 0. 00 0 5. 00 0. 00 0 5. 00 0. 00 0 0 0 10 .4 33 .8 30 ,0 7 S an ie ru ng K lo st er w ie se ns ch ul e - I nv es tit io ne n 20 21 /2 02 2 B la ue s G eb äu de (R ek to ra ts ge bä ud e - K la ss e 3 un d 4 - U m se tz un g A uß en kl as se /B üc he re i/S ch ul so zi al ar be it) In ve st iti on en G rü ne s G eb äu de E rw ei te ru ng sg eb äu de (M as ch in en ra um , T oi le tte na nl ag e, B üc he re i, B et re uu ng sr äu m e et c. ) - b is E nd e A ug us t b er ei ts 8 30 .0 00 € a n P la nu ng sk os te n, U m zu g et c. (2 02 3 - 5. 00 0. 00 0 €, 2 02 4 - 5 .0 00 .0 00 € ) -R et en tio ns be ck en a uf gr un d S ch ul sa ni er un g in G en eh m ig un g ge fo rd er t ( 20 23 - 10 0. 00 0 €) 285285 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 71 23 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 0 0 4. 00 3. 30 7, 34 0 4. 00 0. 00 0 0 0 0 0 0 4. 00 3. 30 7, 34 S an ie ru ng K lo st er w ie se ns ch ul e In ve st iti on en B la ue s G eb äu de (R ek to ra ts ge bä ud e- K la ss e 3 un d 4- U m se tz un g A us se nk la ss e/ B üc he re i/S ch ul so zi al ar be it) In ve st iti on en G rü ne s G eb äu de E rw ei te ru ng sg eb äu de (M as ch in en ra um , T oi le tte na nl ag e, B üc he re i, B et re uu ng sr äu m e, et c. ) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 5. 00 0 0 12 9. 20 9, 24 6. 29 6 51 .0 00 78 .5 00 35 0. 00 0 35 7. 50 0 0 5. 00 0 58 0. 20 9, 24 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 71 .9 27 ,7 9 6. 29 6 0 0 0 0 0 0 71 .9 27 ,7 9 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5. 00 0 0 57 .2 81 ,4 5 0 51 .0 00 78 .5 00 35 0. 00 0 35 7. 50 0 0 5. 00 0 50 8. 28 1, 45 -A us st at tu ng M ed ie ne nt w ic kl un gs pl an (2 02 3 - 5 0. 00 0 €, 2 02 4 - 5 0. 00 0 €) -A us st at tu ng B lä se rk la ss e N eu an sc ha ffu ng p ro J ah r 2 .5 00 € -A ns ch af fu ng n eu e M us ik - u nd M ik ro fo na nl ag e (2 02 3 - 7 .0 00 € ) -A us st at tu ng T ie rp rä pa ra te S ac hu nt er ric ht (2 02 3 - 2 .5 00 € , 2 02 4 - 2 .5 00 € ) -A us st at tu ng R äu m lic hk ei te n im W eg e de r S ch ul sa ni er un g - M öb ili ar (2 02 4 - 3 00 .0 00 € ) -U nv or he rg es eh en es im S ch ul be tri eb p ro J ah r 2 .5 00 € -S ch ne er tra kt or / a lte rn . S ch ne ef rä se (2 02 3 - 1 4. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 5. 00 0 0 4. 66 5. 54 0, 84 34 0. 12 6 4. 05 1. 00 0 5. 17 8. 50 0 5. 35 0. 00 0 5. 35 7. 50 0 0 5. 00 0 15 .2 16 .5 40 ,8 4 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 .0 00 0 -4 .2 59 .8 79 ,8 4 -3 34 .4 65 -3 .6 51 .0 00 -5 .1 78 .5 00 -5 .3 50 .0 00 -4 .1 29 .5 00 0 1. 39 1. 00 0 -1 2. 18 6. 87 9, 84 286286 K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 5. 00 0 0 4. 66 5. 54 0, 84 34 0. 12 6 4. 05 1. 00 0 5. 17 8. 50 0 5. 35 0. 00 0 5. 35 7. 50 0 0 5. 00 0 15 .2 16 .5 40 ,8 4 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 287287 Sc hü le rb ef ör de ru ng / B ür ge rb us Sc hü le rb ef ör de ru ng 21 40 01 00 21 40 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Sc hü le rb ef ör de ru ng Sc hü le rb ez og en e Le is tu ng en 21 40 21 40 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 4. 00 0, 00 4. 00 0 0 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 4. 00 0, 00 4. 00 0 0 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 4. 00 0, 00 4. 00 0 0 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 4. 00 0, 00 4. 00 0 0 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 288288 B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 5. 00 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 30 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5. 00 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 30 .0 00 ,0 0 E rw er b vo n be w eg lic he n S ac he n de s A V im R ah m en U m zu g S ch ul sa ni er un g pr o Ja hr 5. 00 0 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 5. 00 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 30 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 .0 00 0 -5 .0 00 ,0 0 0 -5 .0 00 -5 .0 00 0 -5 .0 00 0 -5 .0 00 -3 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 5. 00 0 0 5. 00 0, 00 0 5. 00 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 30 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 289289 B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 290290 Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 00 00 29 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 29 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 78 16 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an s on st ig e öf fe nt lic he S on de rr ec hn un ge n 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 Zu sc hu ss S an ie ru ng e v. K irc he B ai en fu rt/ B ai nd t - B es ch lu ss 1 1. 01 .2 2 (2 02 3 - 2 0. 00 0 €) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -2 0. 00 0 0 0 0 0 -2 0. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 291291 Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 00 00 29 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 10 29 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Fö rd er un g vo n K irc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 292292 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 0 10 0. 00 0 80 0. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 0 0 60 0. 00 0, 00 A ns at z fü r S oz ia lb au (2 02 3 - 1 00 .0 00 € , 2 02 4 - 5 00 .0 00 € ) 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 20 0. 00 0, 00 A ns ät ze fü r d en A br is s K lo st er ho f 4 , K üf er st ra ße 8 (2 02 5 - 1 00 .0 00 € , 2 02 6 - 1 00 .0 00 € ) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 0 10 0. 00 0 80 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 00 .0 00 0 0, 00 0 0 -1 00 .0 00 -5 00 .0 00 -5 00 .0 00 0 -1 00 .0 00 -8 00 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 0 10 0. 00 0 80 0. 00 0, 00 293293 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 294294 Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng 31 40 07 20 31 40 07 20 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r F lü ch tli ng e un d A sy lb ew er be r/- in ne n u. A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng d ur ch S tä dt e un d G em ei nd en ) So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 07 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 Le itu ng v on H ei zz en tra le z um O bj ek t F rie se nh äu sl er S tr. 1 2 - S tro m ei ge nv er so rg un g (2 02 3 - 1 0. 00 0 €) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 15 .0 00 0 0 0 0 15 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 15 .0 00 0 0 0 0 15 .0 00 ,0 0 E rs at zb es ch af fu ng en in e in ze ln en G eb äu de n (2 02 3 - 1 5. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -2 5. 00 0 0 0 0 0 -2 5. 00 0, 00 295295 Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng 31 40 07 20 31 40 07 20 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r F lü ch tli ng e un d A sy lb ew er be r/- in ne n u. A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng d ur ch S tä dt e un d G em ei nd en ) So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 07 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 296296 A sy lb ew er be rh el fe rk re is : B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n A sy lb ew er be rh el fe rk re is :B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in n A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es r A uf ga be n 31 80 10 00 31 80 10 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in ne n un d A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n So ns tig e so zi al e H ilf en u nd L ei st un ge n 31 80 31 80 10 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 P au sc ha le l M itt el an m el du ng A us st at tu ng H er r P la ng g (2 02 3 - 5 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -5 .0 00 0 0 0 0 -5 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 297297 So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 49 0. 00 0, 00 49 0. 00 0 0 0 0 0 0 0 49 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 49 0. 00 0, 00 49 0. 00 0 0 0 0 0 0 0 49 0. 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 1. 44 9, 81 1. 44 9 0 0 0 0 0 0 1. 44 9, 81 68 71 12 22 E in za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 1. 44 9, 81 1. 44 9 0 0 0 0 0 0 1. 44 9, 81 E rr ic ht un g W al dk in de rg ar te ng ru pp e (2 02 5 - 1 50 .0 00 € ) 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 49 1. 44 9, 81 49 1. 44 9 0 0 0 0 0 0 49 1. 44 9, 81 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 1. 08 9. 35 7, 60 11 .6 02 0 0 0 0 0 15 0. 00 0 1. 23 9. 35 7, 60 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 56 6. 86 4, 00 0 0 0 0 0 0 0 56 6. 86 4, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 52 2. 49 3, 60 11 .6 02 0 0 0 0 0 15 0. 00 0 67 2. 49 3, 60 E rr ic ht un g W al dk in de rg ar te ng ru pp e (2 02 5 - 1 50 .0 00 € ) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 2. 00 0 0 15 9. 74 8, 90 -1 .2 28 3. 70 0 59 .0 00 0 2. 00 0 0 2. 00 0 22 6. 74 8, 90 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 Ze ite rfa ss un gs pr og ra m m K in de rg ar te n S M S 298298 So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 25 .0 00 ,0 0 0 0 0 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 2. 00 0 0 13 4. 74 8, 90 -1 .2 28 3. 70 0 49 .0 00 0 2. 00 0 0 2. 00 0 19 1. 74 8, 90 M öb el n eu e K in de rg ar te ng ru pp e (2 02 3 - 3 5. 00 0 €) S pi el m at er ia l ( 20 23 - 12 .0 00 € ) V er sc hi ed en es - pr o Ja hr 2 .0 00 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 2. 00 0 0 1. 24 9. 10 6, 50 10 .3 74 3. 70 0 59 .0 00 0 2. 00 0 0 15 2. 00 0 1. 46 6. 10 6, 50 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 .0 00 0 -7 57 .6 56 ,6 9 48 1. 07 5 -3 .7 00 -5 9. 00 0 0 -2 .0 00 0 -1 52 .0 00 -9 74 .6 56 ,6 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 2. 00 0 0 1. 24 9. 10 6, 50 10 .3 74 3. 70 0 59 .0 00 0 2. 00 0 0 15 2. 00 0 1. 46 6. 10 6, 50 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 299299 St . M ar tin n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n , F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 30 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 6. 00 0 0 0 0 0 6. 00 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 0, 00 0 0 6. 00 0 0 0 0 0 6. 00 0, 00 B es ch af fu ng Ip ad s 4. 00 0 € so w ie Z us ch us s Lü ftu ng sa nl ag e 2. 00 0 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 1. 30 0, 00 0 1. 30 0 0 0 0 0 0 1. 30 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 1. 30 0, 00 0 1. 30 0 0 0 0 0 0 1. 30 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 1. 30 0, 00 0 1. 30 0 6. 00 0 0 0 0 0 7. 30 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 .3 00 ,0 0 0 -1 .3 00 -6 .0 00 0 0 0 0 -7 .3 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 1. 30 0, 00 0 1. 30 0 6. 00 0 0 0 0 0 7. 30 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 300300 St . M ar tin n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n , F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 30 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 301301 W al do rf ki nd er ga rt en n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 J ah r Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 40 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 29 .5 00 0 40 .0 00 0 15 0. 00 0 25 9. 50 0, 00 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 29 .5 00 0 40 .0 00 0 15 0. 00 0 25 9. 50 0, 00 20 23 - 29 .5 00 € N at ur sc hu tz gu ta ch te n, A nt rä ge B eb au un gs pl an än de ru ng , K on ze pt er ar be itu ng , M ac hb ar ke its an al ys e: 7 .5 00 € ; S an ie ru ng sk os te n: 1 4. 50 0 €; S an ie ru ng P ar ke tb öd en , G ar te nm öb el 3 .5 00 € 20 24 - 40 .0 00 € N at ur sc hu tz gu ta ch te n, A nt rä ge B eb au un gs pl an än de ru ng , K on ze pt er ar be itu ng , M ac hb ar ke its an al ys e: 8 .5 00 € S an ie ru ng sk os te n: 2 6. 00 0 €" In ve st iti on sk os te nz us ch us s 20 25 . 1 50 .0 00 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 302302 W al do rf ki nd er ga rt en n ic ht ko m m un al er K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 J ah r Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 40 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 29 .5 00 0 40 .0 00 0 15 0. 00 0 25 9. 50 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 0. 00 0, 00 0 -4 0. 00 0 -2 9. 50 0 0 -4 0. 00 0 0 -1 50 .0 00 -2 59 .5 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 40 .0 00 ,0 0 0 40 .0 00 29 .5 00 0 40 .0 00 0 15 0. 00 0 25 9. 50 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 303303 Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 1. 16 9, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 16 9, 00 68 12 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v on G em ei nd en u nd G em ei nd ev er bä nd en 0 0 1. 16 9, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 16 9, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 1. 16 9, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 16 9, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 3. 35 8, 07 2. 51 8 0 0 0 0 0 0 3. 35 8, 07 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0 0 3. 35 8, 07 2. 51 8 0 0 0 0 0 0 3. 35 8, 07 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 2. 50 0 0 1. 50 0, 00 0 1. 50 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 19 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 2. 50 0 0 1. 50 0, 00 0 1. 50 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 19 .0 00 ,0 0 A us st at tu ng G er ät sc ha fte n S po rth al le k le in e Tu rn ha lle T ur ng er ät e - N ut zu ng K ig a S M S , S B B Z un d pa rti el l d ie S ch ul e (2 02 3 - 5 .0 00 € , 2 02 4 - 5 .0 00 € , 2 02 5 - 2 .5 00 € , 2 02 6 - 2. 50 0 €, 2 02 7 - 2 .5 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 2. 50 0 0 4. 85 8, 07 2. 51 8 1. 50 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 22 .3 58 ,0 7 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -2 .5 00 0 -3 .6 89 ,0 7 -2 .5 18 -1 .5 00 -5 .0 00 0 -5 .0 00 0 -2 .5 00 -2 1. 18 9, 07 304304 Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 2. 50 0 0 4. 85 8, 07 2. 51 8 1. 50 0 5. 00 0 0 5. 00 0 0 2. 50 0 22 .3 58 ,0 7 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 305305 Fr ei sp or ta nl ag en B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en 42 41 02 00 42 41 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 30 .0 00 0 10 .0 00 0 0 40 .0 00 ,0 0 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 N eu er B el ag M in is pi el fe ld - K le in sp ie lfe ld (2 02 3 - 2 0. 00 0 €) 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 10 .0 00 0 0 20 .0 00 ,0 0 P la nu ng sr at e Fr ei sp or ta nl ag e S po rtv er ei n - r ot er P la tz 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se fü r l nv es tit io ne n an B un d 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 In ve st iti on sz us ch us s R ei tv er ei n - A ns ch lu ss ko st en be itr äg e un d ök ol og is ch er A us gl ei ch (2 02 3 - 2 0. 00 0 €) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 8. 14 9, 49 1. 11 8 0 44 .0 00 0 0 0 0 52 .1 49 ,4 9 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n 0 0 8. 14 9, 49 1. 11 8 0 0 0 0 0 0 8. 14 9, 49 306306 Fr ei sp or ta nl ag en B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en 42 41 02 00 42 41 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n Fr ei sp or ta nl ag en Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 44 .0 00 0 0 0 0 44 .0 00 ,0 0 R as en m äh ro bo te r ( 20 23 - 22 .0 00 € ) B ew äs se ru ng sa nl ag e (2 02 3 - 2 2. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 8. 14 9, 49 1. 11 8 0 94 .0 00 0 10 .0 00 0 0 11 2. 14 9, 49 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -8 .1 49 ,4 9 -1 .1 18 0 -9 4. 00 0 0 -1 0. 00 0 0 0 -1 12 .1 49 ,4 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 8. 14 9, 49 1. 11 8 0 94 .0 00 0 10 .0 00 0 0 11 2. 14 9, 49 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 307307 R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g, E ne rg ie /Ö ko lo gi e R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd e ne rg et . E rn eu er un g 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 50 0. 00 0, 00 0 50 0. 00 0 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 1. 40 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 50 0. 00 0, 00 0 50 0. 00 0 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 1. 40 0. 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 3. 62 8. 30 7, 45 0 3. 62 5. 00 0 1. 93 0. 00 0 0 1. 93 0. 00 0 0 0 7. 48 8. 30 7, 45 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0 0 3. 62 8. 30 7, 45 0 3. 62 5. 00 0 1. 93 0. 00 0 0 1. 93 0. 00 0 0 0 7. 48 8. 30 7, 45 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 4. 12 8. 30 7, 45 0 4. 12 5. 00 0 2. 23 0. 00 0 0 2. 23 0. 00 0 0 30 0. 00 0 8. 88 8. 30 7, 45 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 2. 17 8. 30 7, 45 0 2. 17 5. 00 0 1. 65 8. 00 0 0 1. 15 8. 00 0 0 0 4. 99 4. 30 7, 45 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 0 0 2. 17 8. 30 7, 45 0 2. 17 5. 00 0 1. 65 8. 00 0 0 1. 15 8. 00 0 0 0 4. 99 4. 30 7, 45 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 35 .0 00 ,0 0 0 35 .0 00 35 .0 00 0 35 .0 00 0 10 0. 00 0 20 5. 00 0, 00 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 20 .0 00 ,0 0 0 20 .0 00 20 .0 00 0 20 .0 00 0 0 60 .0 00 ,0 0 K lim a- u nd A rte ns ch ut z - p au sc ha le r A ns at z In ve st iv (2 02 3 - 2 0. 00 0 €, 2 02 4 - 2 0. 00 0 €) 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 15 .0 00 ,0 0 0 15 .0 00 15 .0 00 0 15 .0 00 0 0 45 .0 00 ,0 0 U nv or he rg es eh en es A llg em ei n B au am t ( 20 23 - 15 .0 00 € , 2 02 4 - 1 5. 00 0 €) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 50 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 50 0. 00 0, 00 78 43 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en A nt ei le n 0 0 50 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 50 0. 00 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 308308 R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g, E ne rg ie /Ö ko lo gi e R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd e ne rg et . E rn eu er un g 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 2. 00 0, 00 0 2. 00 0 2. 00 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 2. 00 0, 00 0 2. 00 0 2. 00 0 0 0 0 0 4. 00 0, 00 Ta bl et fü r A uß en di en st (2 02 3 - 2 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 2. 71 5. 30 7, 45 0 2. 21 2. 00 0 1. 69 5. 00 0 0 1. 19 3. 00 0 0 10 0. 00 0 5. 70 3. 30 7, 45 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 1. 41 3. 00 0, 00 0 1. 91 3. 00 0 53 5. 00 0 0 1. 03 7. 00 0 0 20 0. 00 0 3. 18 5. 00 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 2. 71 5. 30 7, 45 0 2. 21 2. 00 0 1. 69 5. 00 0 0 1. 19 3. 00 0 0 10 0. 00 0 5. 70 3. 30 7, 45 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 309309 El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 00 00 53 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 53 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 11 6. 00 0 0 0 0 0 11 6. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 11 6. 00 0 0 0 0 0 11 6. 00 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 11 6. 00 0 0 0 0 0 11 6. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 24 7. 00 0 0 0 0 10 .0 00 25 7. 00 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 24 7. 00 0 0 0 0 10 .0 00 25 7. 00 0, 00 A ns ch af fu ng E rr ic ht un g ei ne r ö ffe nt lic he n La de in fra st ru kt ur a m L eb en sm itt el m ar kt : 14 7. 00 0 €; w ei te re P V -A nl ag e 10 0. 00 0 € (S po rth al le ng eb äu de , K ig a N eu ba u od er F rie se nh äu sl er S tr. 1 2) P V -A nl ag en S K H u nd B au ho f s in d 20 24 d ire kt a uf d en P ro du kt en v or ha nd en . A ns ch af fu ng E rr ic ht un g ei ne r ö ffe nt lic he n La de in fra st ru kt ur a m D or fp la tz - E ig en an te il 1 La de st at io n (2 02 5 - 1 0. 00 0 €) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 24 7. 00 0 0 0 0 10 .0 00 25 7. 00 0, 00 310310 El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 00 00 53 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 53 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -1 31 .0 00 0 0 0 -1 0. 00 0 -1 41 .0 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 24 7. 00 0 0 0 0 10 .0 00 25 7. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 311311 G as ve rs or gu ng G as ve rs or gu ng 53 20 00 00 53 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G as ve rs or gu ng G as ve rs or gu ng 53 20 53 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 12 2. 10 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 12 2. 10 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig en A nt ei ls re ch te n 0 0 12 2. 10 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 12 2. 10 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 12 2. 10 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 12 2. 10 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -1 22 .1 00 ,0 0 0 0 0 0 0 0 0 -1 22 .1 00 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 12 2. 10 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 12 2. 10 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 312312 W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 50 .3 50 0 19 9. 15 0, 00 67 .5 50 55 .4 00 65 .3 50 0 50 .3 50 0 50 .3 50 46 5. 90 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 50 .3 50 0 19 9. 15 0, 00 67 .5 50 55 .4 00 65 .3 50 0 50 .3 50 0 50 .3 50 46 5. 90 0, 00 D ar le he ns rü ck flü ss e vo n E B W as se rv er so rg . u nd Z w ec kv er ba nd (2 02 3 - 6 5. 35 0 €, 2 02 4, 20 25 , 2 02 6 un d 20 27 je w ei ls 5 0. 35 0 €) 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 50 .3 50 0 19 9. 15 0, 00 67 .5 50 55 .4 00 65 .3 50 0 50 .3 50 0 50 .3 50 46 5. 90 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 20 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t ü be r 1 J ah r) 0 0 20 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 D ar le he ns rü ck flü ss e vo n E B W as se rv er so rg . u nd Z w ec kv er ba nd (2 02 3 - 6 5. 35 0 €, 2 02 4, 20 25 , 2 02 6 un d 20 27 je w ei ls 5 0. 35 0 €) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 20 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 313313 W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 50 .3 50 0 -8 50 ,0 0 67 .5 50 55 .4 00 65 .3 50 0 50 .3 50 0 50 .3 50 26 5. 90 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 20 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 314314 N ah w är m ev er so rg un g N ah w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng N ah w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 10 0. 00 0, 00 0 50 .0 00 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 70 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 10 0. 00 0, 00 0 50 .0 00 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 70 0. 00 0, 00 Zu sc hu ss B H K W - Fe rn w är m ev er so rg un g/ Le itu ng sn et z (2 02 3 - 3 00 .0 00 € , 2 02 4 - 30 0. 00 0 €) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 1. 50 0, 00 1. 50 0 0 0 0 0 0 0 1. 50 0, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0 0 1. 50 0, 00 1. 50 0 0 0 0 0 0 0 1. 50 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 10 1. 50 0, 00 1. 50 0 50 .0 00 30 0. 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 70 1. 50 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 20 6. 33 4, 22 1. 79 1 15 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 50 6. 33 4, 22 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 31 .4 99 ,4 4 0 0 0 0 0 0 0 31 .4 99 ,4 4 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 46 7, 29 46 7 0 0 0 0 0 0 46 7, 29 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 0 0 24 .3 67 ,4 9 1. 32 3 0 0 0 0 0 0 24 .3 67 ,4 9 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 15 0. 00 0, 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 45 0. 00 0, 00 E rw ei te ru ng N ah w är m en et z Le itu ng sn et z Fi sc he rs tra ße in k. U m ve rle gu ng D or fp la tz (2 02 3 - 1 50 .0 00 € , 2 02 4 - 1 50 .0 00 € ) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 315315 N ah w är m ev er so rg un g N ah w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng N ah w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 32 7. 10 7, 99 27 .8 60 15 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 75 0. 00 0 0 25 0. 00 0 2. 32 7. 10 7, 99 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 32 7. 10 7, 99 27 .8 60 15 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 75 0. 00 0 0 25 0. 00 0 2. 32 7. 10 7, 99 R eg en er at iv e zu kü nf tig e W är m ee rz eu gu ng - E ne rg ie ze nt ra le e tc . ( 20 23 - 1. 00 0. 00 0 €, 20 24 - 75 0. 00 0 €, 2 02 5 - 2 50 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 53 3. 44 2, 21 29 .6 51 30 0. 00 0 1. 15 0. 00 0 1. 15 0. 00 0 90 0. 00 0 0 25 0. 00 0 2. 83 3. 44 2, 21 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 31 .9 42 ,2 1 -2 8. 15 1 -2 50 .0 00 -8 50 .0 00 -1 .1 50 .0 00 -6 00 .0 00 0 -2 50 .0 00 -2 .1 31 .9 42 ,2 1 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 53 3. 44 2, 21 29 .6 51 30 0. 00 0 1. 15 0. 00 0 1. 15 0. 00 0 90 0. 00 0 0 25 0. 00 0 2. 83 3. 44 2, 21 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 316316 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 3. 60 0. 00 0 0 2. 81 2. 82 9, 18 0 2. 70 0. 00 0 0 0 1. 71 0. 00 0 0 4. 40 0. 00 0 12 .5 22 .8 29 ,1 8 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 3. 60 0. 00 0 0 2. 81 2. 82 9, 18 0 2. 70 0. 00 0 0 0 1. 71 0. 00 0 0 4. 40 0. 00 0 12 .5 22 .8 29 ,1 8 Zu sc hü ss e vo m L an d un d B un d B re itb an dv er so rg un g (2 02 4 - 1 .7 10 .0 00 € , 2 02 5 - 4. 40 0. 00 0 €, 2 02 6 - 3 .6 00 .0 00 € ) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 4. 65 5, 92 2. 55 0 0 0 0 0 0 0 4. 65 5, 92 68 71 33 60 E in za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 0 0 29 7, 09 0 0 0 0 0 0 0 29 7, 09 V er ka be lu ng w ei ße r/g ra ue r F le ck en (2 02 3 - 1 .9 00 .0 00 € , 2 02 4 - 1 50 .0 00 € , 2 02 5 - 5. 50 0. 00 0 €, 2 02 6 - 4 .5 00 .0 00 € , 2 02 7 - 5 0. 00 0 €) 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0 0 4. 35 8, 83 2. 55 0 0 0 0 0 0 0 4. 35 8, 83 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 3. 60 0. 00 0 0 2. 81 7. 48 5, 10 2. 55 0 2. 70 0. 00 0 0 0 1. 71 0. 00 0 0 4. 40 0. 00 0 12 .5 27 .4 85 ,1 0 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 4. 56 0. 00 0 0 3. 23 3. 94 4, 22 24 .1 85 3. 04 0. 00 0 1. 94 0. 00 0 15 0. 00 0 20 0. 00 0 0 5. 56 0. 00 0 15 .5 78 .9 44 ,2 2 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 6. 63 2, 45 6. 63 2 0 0 0 0 0 0 6. 63 2, 45 78 73 36 00 A us za hl un ge n fü r N ah w är m e- u nd B re itb an dl ei tu ng en u nd z ug eh ör ig e A nl ag en 4. 53 5. 00 0 0 3. 13 8. 76 1, 70 13 .8 95 3. 00 0. 00 0 1. 90 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 5. 53 5. 00 0 15 .3 43 .7 61 ,7 0 V er ka be lu ng w ei ße r/g ra ue r F le ck en (2 02 3 - 1 .9 00 .0 00 € , 2 02 4 - 1 50 .0 00 € , 2 02 5 - 5. 50 0. 00 0 €, 2 02 6 - 4 .5 00 .0 00 € , 2 02 7 - 5 0. 00 0 €) 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 25 .0 00 0 88 .5 50 ,0 7 3. 65 7 40 .0 00 40 .0 00 0 50 .0 00 0 25 .0 00 22 8. 55 0, 07 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 317317 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 1. 00 0. 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t ü be r 1 J ah r) 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 1. 00 0. 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 00 0. 00 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 10 0. 00 0, 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 10 0. 00 0, 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 20 0. 00 0, 00 P O P -S ta nd or t K lo st er w ie se ns ch ul e (2 02 3 - 1 00 .0 00 € ) 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 4. 56 0. 00 0 0 4. 33 3. 94 4, 22 1. 02 4. 18 5 3. 14 0. 00 0 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 20 0. 00 0 0 5. 56 0. 00 0 16 .7 78 .9 44 ,2 2 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -9 60 .0 00 0 -1 .5 16 .4 59 ,1 2 -1 .0 21 .6 35 -4 40 .0 00 -2 .0 40 .0 00 -1 50 .0 00 1. 51 0. 00 0 0 -1 .1 60 .0 00 -4 .2 51 .4 59 ,1 2 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 4. 56 0. 00 0 0 4. 33 3. 94 4, 22 1. 02 4. 18 5 3. 14 0. 00 0 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 20 0. 00 0 0 5. 56 0. 00 0 16 .7 78 .9 44 ,2 2 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 318318 A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 79 .0 00 0 20 7. 50 0, 00 79 .0 00 59 .0 00 79 .0 00 0 79 .0 00 0 79 .0 00 60 2. 50 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 79 .0 00 0 20 7. 50 0, 00 79 .0 00 59 .0 00 79 .0 00 0 79 .0 00 0 79 .0 00 60 2. 50 0, 00 Ti lg un g Tr äg er da rle he n A us le ih un g - p ro J ah r 7 9. 00 0 € 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 79 .0 00 0 20 7. 50 0, 00 79 .0 00 59 .0 00 79 .0 00 0 79 .0 00 0 79 .0 00 60 2. 50 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 30 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 78 85 20 00 G ew äh ru ng v on A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (L au fz ei t ü be r 1 J ah r) 0 0 30 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 Ti lg un g Tr äg er da rle he n A us le ih un g - p ro J ah r 7 9. 00 0 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 30 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 79 .0 00 0 -9 2. 50 0, 00 79 .0 00 59 .0 00 79 .0 00 0 79 .0 00 0 79 .0 00 30 2. 50 0, 00 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 319319 A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 30 0. 00 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 320320 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 54 7. 77 3, 78 0 20 0. 00 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 64 7. 77 3, 78 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 54 7. 77 3, 78 0 20 0. 00 0 10 0. 00 0 0 0 0 0 64 7. 77 3, 78 B au n ur b ei A uf na hm e in s La nd es ge m ei nd ev er ke hr sf in an zi er un gs ge se tz u nd e vt l. A us gl ei ch st oc kf ör de ru ng (2 02 3 - 1 00 .0 00 € ) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 1. 34 9. 62 9, 64 72 6. 23 4 50 .0 00 41 5. 00 0 0 1. 13 0. 00 0 0 0 2. 89 4. 62 9, 64 68 71 20 00 E in za hl un ge n au s de r A bw ic kl un g vo n Ti ef ba um aß na hm en 0 0 6. 06 6, 65 6. 06 6 0 0 0 0 0 0 6. 06 6, 65 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 6. 93 3, 43 0 0 0 0 0 0 0 6. 93 3, 43 E rs ch lie ßu ng R ei tp la tz (2 02 3 - 1 0. 00 0 €, 2 02 4 - 1 0. 00 0 €) In ve st iti on sz us ch us s R ad w eg B ft- B er ga tre ut e (2 02 3 - 5 .0 00 € , 2 02 4 - 5 .0 00 € ) In ve st iti on sz us ch us s S ch en ke nw al db rü ck e ve rs ch ob en a uf 2 02 5 (2 02 5 - 8 0. 00 0 €) B au m aß na hm en N ac he rs ch lie ßu ng B 30 R an db eb au un g (2 02 4 - 5 0. 00 0 €, 2 02 5 - 5 0. 00 0 €) V er ke hr sb er uh ig un gs m aß na hm en u . a . p ro J ah r 5 .0 00 € 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 0 0 1. 33 6. 62 9, 56 72 0. 16 7 50 .0 00 41 5. 00 0 0 1. 13 0. 00 0 0 0 2. 88 1. 62 9, 56 E rs ch lie ßu ng sb ei trä ge (2 02 3 - 1 5. 00 0 €) 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 1. 89 7. 40 3, 42 72 6. 23 4 25 0. 00 0 51 5. 00 0 0 1. 13 0. 00 0 0 0 3. 54 2. 40 3, 42 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 13 .7 79 ,7 2 6. 40 3 0 0 0 0 0 0 13 .7 79 ,7 2 321321 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 15 ,3 5 0 0 0 0 0 0 0 15 ,3 5 78 21 31 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en d es In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 13 .7 64 ,3 7 6. 40 3 0 0 0 0 0 0 13 .7 64 ,3 7 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 85 5. 00 0 0 2. 89 0. 76 7, 71 19 8. 94 8 1. 82 5. 00 0 3. 79 0. 00 0 1. 35 0. 00 0 1. 69 0. 00 0 0 72 5. 00 0 10 .2 95 .7 67 ,7 1 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 49 .8 91 ,6 5 0 0 0 0 0 0 0 49 .8 91 ,6 5 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 63 .1 56 ,2 2 63 .1 56 0 2. 50 0. 00 0 85 0. 00 0 85 0. 00 0 0 0 3. 41 3. 15 6, 22 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - u nd A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0 0 69 .4 72 ,7 4 0 0 0 0 0 0 0 69 .4 72 ,7 4 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 85 5. 00 0 0 2. 70 8. 24 7, 10 13 5. 79 2 1. 82 5. 00 0 1. 29 0. 00 0 50 0. 00 0 84 0. 00 0 0 72 5. 00 0 6. 76 3. 24 7, 10 E rs ch lie ßu ng R ei tp la tz (2 02 3 - 1 0. 00 0 €, 2 02 4 - 1 0. 00 0 €) In ve st iti on sz us ch us s R ad w eg B ft- B er ga tre ut e (2 02 3 - 5 .0 00 € , 2 02 4 - 5 .0 00 € ) In ve st iti on sz us ch us s S ch en ke nw al db rü ck e ve rs ch ob en a uf 2 02 5 (2 02 5 - 8 0. 00 0 €) B au m aß na hm en N ac he rs ch lie ßu ng B 30 R an db eb au un g (2 02 4 - 5 0. 00 0 €, 2 02 5 - 5 0. 00 0 €) V er ke hr sb er uh ig un gs m aß na hm en u . a . p ro J ah r 5 .0 00 € 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 85 5. 00 0 0 2. 90 4. 54 7, 43 20 5. 35 1 1. 82 5. 00 0 3. 79 0. 00 0 1. 35 0. 00 0 1. 69 0. 00 0 0 72 5. 00 0 10 .3 09 .5 47 ,4 3 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -8 55 .0 00 0 -1 .0 07 .1 44 ,0 1 52 0. 88 2 -1 .5 75 .0 00 -3 .2 75 .0 00 -1 .3 50 .0 00 -5 60 .0 00 0 -7 25 .0 00 -6 .7 67 .1 44 ,0 1 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 322322 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 85 5. 00 0 0 2. 90 4. 54 7, 43 20 5. 35 1 1. 82 5. 00 0 3. 79 0. 00 0 1. 35 0. 00 0 1. 69 0. 00 0 0 72 5. 00 0 10 .3 09 .5 47 ,4 3 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 323323 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 2. 82 9, 73 0 0 0 0 0 0 0 2. 82 9, 73 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 2. 82 9, 73 0 0 0 0 0 0 0 2. 82 9, 73 E ne rg et is ch e S an ie ru ng S tra ße nb el eu ch tu ng / N A V -U m rü st un g pr o Ja hr 1 0. 00 0 € 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 2. 82 9, 73 0 0 0 0 0 0 0 2. 82 9, 73 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 60 .0 00 0 11 0. 85 3, 67 10 .2 86 50 .0 00 50 .0 00 0 60 .0 00 0 60 .0 00 37 5. 85 3, 67 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 2. 82 9, 73 0 0 0 0 0 0 0 2. 82 9, 73 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 10 .0 00 0 60 .4 90 ,2 8 2. 75 3 10 .0 00 10 .0 00 0 10 .0 00 0 10 .0 00 11 0. 49 0, 28 E ne rg et is ch e S an ie ru ng S tra ße nb el eu ch tu ng / N A V -U m rü st un g pr o Ja hr 1 0. 00 0 € 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 50 .0 00 0 47 .5 33 ,6 6 7. 53 3 40 .0 00 40 .0 00 0 50 .0 00 0 50 .0 00 26 2. 53 3, 66 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 60 .0 00 0 11 0. 85 3, 67 10 .2 86 50 .0 00 50 .0 00 0 60 .0 00 0 60 .0 00 37 5. 85 3, 67 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 0. 00 0 0 -1 08 .0 23 ,9 4 -1 0. 28 6 -5 0. 00 0 -5 0. 00 0 0 -6 0. 00 0 0 -6 0. 00 0 -3 73 .0 23 ,9 4 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 324324 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 60 .0 00 0 11 0. 85 3, 67 10 .2 86 50 .0 00 50 .0 00 0 60 .0 00 0 60 .0 00 37 5. 85 3, 67 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 325325 Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 8 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 72 .4 95 ,0 0 60 .0 95 0 0 0 12 0. 00 0 0 0 19 2. 49 5, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 72 .4 95 ,0 0 60 .0 95 0 0 0 12 0. 00 0 0 0 19 2. 49 5, 00 Zu sc hu ss b ar rie re fre ie B us ha lte st el le n O rts m itt e (2 02 4 - 1 20 .0 00 € ) 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 72 .4 95 ,0 0 60 .0 95 0 0 0 12 0. 00 0 0 0 19 2. 49 5, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 29 2. 01 0, 78 10 .7 54 13 0. 00 0 25 0. 00 0 0 26 2. 00 0 0 10 8. 00 0 91 2. 01 0, 78 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 10 7. 67 0, 15 0 0 0 0 0 0 0 10 7. 67 0, 15 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 10 .7 54 ,5 3 10 .7 54 0 0 0 0 0 0 10 .7 54 ,5 3 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 17 3. 58 6, 10 0 13 0. 00 0 25 0. 00 0 0 26 2. 00 0 0 10 8. 00 0 79 3. 58 6, 10 B us ha lte st el le K üf er st ra ße B ar rie re fre i i m Z ug e U m ge st al tu ng D or fp la tz (2 02 3 - 2 50 .0 00 €, 2 02 4 - 2 50 .0 00 € ) B us ha lte st el le B ar rie re fre ie B us ha lte st el le B os ch st ra ße (2 02 4 - 1 2. 00 0 €, 2 02 5 - 1 08 .0 00 €) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 326326 Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V / S ta dt bu s Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 9 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 29 2. 01 0, 78 10 .7 54 13 0. 00 0 25 0. 00 0 0 26 2. 00 0 0 10 8. 00 0 91 2. 01 0, 78 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -2 19 .5 15 ,7 8 49 .3 40 -1 30 .0 00 -2 50 .0 00 0 -1 42 .0 00 0 -1 08 .0 00 -7 19 .5 15 ,7 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 29 2. 01 0, 78 10 .7 54 13 0. 00 0 25 0. 00 0 0 26 2. 00 0 0 10 8. 00 0 91 2. 01 0, 78 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 327327 Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, P fle ge G rü na nl ag en Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, P fle ge G rü na nl ag en 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u, P fle ge G rü na nl ag en 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 0 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 1. 22 8, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 22 8, 00 68 21 11 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 1. 22 8, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 22 8, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 1. 22 8, 00 0 0 0 0 0 0 0 1. 22 8, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 94 .5 28 ,0 2 0 0 0 0 0 0 0 94 .5 28 ,0 2 78 21 11 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en b ei G rü nf lä ch en 0 0 63 .2 94 ,4 2 0 0 0 0 0 0 0 63 .2 94 ,4 2 78 21 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n A ck er la nd 0 0 31 .2 33 ,6 0 0 0 0 0 0 0 0 31 .2 33 ,6 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 10 .0 00 0 59 .5 17 ,7 3 9. 31 1 40 .0 00 85 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 19 9. 51 7, 73 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 10 .0 00 0 59 .5 17 ,7 3 9. 31 1 40 .0 00 85 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 19 9. 51 7, 73 W al ds pi el pl at z (2 02 3 - 7 5. 00 0 €, 2 02 4 - 1 5. 00 0 €) A ns ch af fu ng n eu er S pi el ge rä te la ut T üv -B ea ns ta nd un g pr o Ja hr 1 0. 00 0 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .0 00 0 15 4. 04 5, 75 9. 31 1 40 .0 00 85 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 29 4. 04 5, 75 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 0. 00 0 0 -1 52 .8 17 ,7 5 -9 .3 11 -4 0. 00 0 -8 5. 00 0 0 -2 5. 00 0 0 -1 0. 00 0 -2 92 .8 17 ,7 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 328328 Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, P fle ge G rü na nl ag en Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, P fle ge G rü na nl ag en 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u, P fle ge G rü na nl ag en 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .0 00 0 15 4. 04 5, 75 9. 31 1 40 .0 00 85 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 29 4. 04 5, 75 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 329329 G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 32 8. 10 0, 00 11 1. 10 0 0 41 3. 00 0 0 0 0 0 74 1. 10 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 32 8. 10 0, 00 11 1. 10 0 0 41 3. 00 0 0 0 0 0 74 1. 10 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 32 8. 10 0, 00 11 1. 10 0 0 41 3. 00 0 0 0 0 0 74 1. 10 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 .0 00 0 63 4. 95 5, 89 20 4. 75 3 43 0. 00 0 1. 64 0. 00 0 0 16 0. 00 0 0 10 .0 00 2. 46 4. 95 5, 89 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 20 1, 92 0 0 0 0 0 0 0 20 1, 92 78 72 00 00 A us za hl un ge n fü r T ie fb au m aß na hm en 0 0 4. 12 9, 60 4. 12 9 0 0 0 0 0 0 4. 12 9, 60 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 10 .0 00 0 63 0. 62 4, 37 20 0. 62 4 43 0. 00 0 1. 64 0. 00 0 0 16 0. 00 0 0 10 .0 00 2. 46 0. 62 4, 37 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 .0 00 0 63 4. 95 5, 89 20 4. 75 3 43 0. 00 0 1. 64 0. 00 0 0 16 0. 00 0 0 10 .0 00 2. 46 4. 95 5, 89 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 0. 00 0 0 -3 06 .8 55 ,8 9 -9 3. 65 3 -4 30 .0 00 -1 .2 27 .0 00 0 -1 60 .0 00 0 -1 0. 00 0 -1 .7 23 .8 55 ,8 9 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 .0 00 0 63 4. 95 5, 89 20 4. 75 3 43 0. 00 0 1. 64 0. 00 0 0 16 0. 00 0 0 10 .0 00 2. 46 4. 95 5, 89 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 330330 G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 331331 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 39 3. 49 0, 39 14 0. 79 3 50 .0 00 0 0 0 0 30 0. 00 0 69 3. 49 0, 39 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 P ar kp lä tz e Fr ie dh of -P ar kp lä tz e en tla ng S tö ck lis st ra ße (2 02 5 - 5 0. 00 0 €) 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 0 0 39 3. 49 0, 39 14 0. 79 3 50 .0 00 0 0 0 0 25 0. 00 0 64 3. 49 0, 39 In ve st iti on sm aß na hm en F rie dh of b zw . U m se tz un g Fr ie dh of sk on ze pt io n B A 2 (2 02 5 - 25 0. 00 0 €) 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 8. 39 3, 35 0 5. 00 0 5. 00 0 0 13 5. 00 0 0 20 .0 00 16 8. 39 3, 35 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n 0 0 2. 50 0, 00 0 2. 50 0 2. 50 0 0 13 2. 50 0 0 20 .0 00 15 7. 50 0, 00 V or ha lte po st en 2 .5 00 € (2 02 3 - 2 .5 00 € , 2 02 4 - 2 .5 00 € ) N eu e U rn en w an d (2 02 4 - 1 30 .0 00 € , 2 02 5 - 2 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 5. 89 3, 35 0 2. 50 0 2. 50 0 0 2. 50 0 0 0 10 .8 93 ,3 5 V or ha lte po st en 2 .5 00 € (2 02 3 - 2 .5 00 € , 2 02 4 - 2 .5 00 € ) 332332 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 5 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 40 1. 88 3, 74 14 0. 79 3 55 .0 00 5. 00 0 0 13 5. 00 0 0 32 0. 00 0 86 1. 88 3, 74 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -4 01 .8 83 ,7 4 -1 40 .7 93 -5 5. 00 0 -5 .0 00 0 -1 35 .0 00 0 -3 20 .0 00 -8 61 .8 83 ,7 4 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 40 1. 88 3, 74 14 0. 79 3 55 .0 00 5. 00 0 0 13 5. 00 0 0 32 0. 00 0 86 1. 88 3, 74 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 333333 Sc he nk -K on ra d- H al le , G as ts tä tte z ur M üh le A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 00 00 57 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 57 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 6 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 3. 39 3, 00 0 0 55 .0 50 0 60 .0 00 0 0 11 8. 44 3, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 60 .0 00 0 0 60 .0 00 ,0 0 P V -A nl ag e au f S K H (2 02 4 - 6 0. 00 0 €) 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 3. 39 3, 00 0 0 55 .0 50 0 0 0 0 58 .4 43 ,0 0 K af fe em as ch in e - V or ha ltu ng - N eu be sc ha ffu ng b is he rig er K af fe em as ch in e (2 02 3 - 3 .0 00 €) P C B ür o in kl . B ild sc hi rm m it B et rie bs sy st em W in do w s 10 (2 10 23 - 50 0 €) U m ba u de r a na og en B es ch al lu ng sa nl ag e au f d ig ita l- S ou nd cr af t U i2 4R d ig it. M ul ira ck in kl . K ab el l, S te ck er , R ac ke s (2 02 3 - 1 .5 50 € ) S on st ig es (2 02 3 - 2 .0 00 € ), E in ba u K üc he nb lo ck 4 8. 00 0 € ne tto 334334 Sc he nk -K on ra d- H al le , G as ts tä tte z ur M üh le A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 00 00 57 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 57 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 3 / 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 7 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :4 5: 14 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 3. 39 3, 00 0 0 55 .0 50 0 60 .0 00 0 0 11 8. 44 3, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 -3 .3 93 ,0 0 0 0 -5 5. 05 0 0 -6 0. 00 0 0 0 -1 18 .4 43 ,0 0 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 3. 39 3, 00 0 0 55 .0 50 0 60 .0 00 0 0 11 8. 44 3, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 335335 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 24.773,0034.840,00 00200000 Lizenzen 22.152,0031.504,00 00250000 DV-Software 2.621,003.336,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.354.526,196.904.888,33 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,982.092.625,98 01200000 Ackerland 31.233,6031.233,60 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,323.934,32 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,0011.652,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 4.215.080,294.765.442,43 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 11.567.719,1311.990.066,13 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04494.772,04 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 3.458.257,003.564.691,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,54451.872,54 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 1.617.748,001.783.080,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25256.415,25 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 3.038.270,003.201.164,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30232.207,30 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 2.018.177,002.005.864,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 13.654.686,0713.622.800,94 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.175.395,582.168.992,45 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 422.454,00429.781,00 03410000 Anlagen zur Abwasserableitung 308.214,00312.182,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 8.393.985,008.639.165,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 910.236,00926.368,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 237.732,0033.620,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 770.989,49669.799,49 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 435.680,00442.893,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,528.651,52 05100000 Kunstgegenstände 8.650,528.650,52 05500000 Baudenkmäler 1,001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 836.041,00887.476,00 06100000 Fahrzeuge 342.817,50413.166,50 06200000 Maschinen 63.002,5032.184,50 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 430.221,00442.125,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 422.580,00364.825,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 13.807,0015.870,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 408.773,00348.955,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 741.015,05328.313,46 09600000 Anlagen im Bau 0,00328.313,46 336336 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 09610000 Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 533.024,260,00 09620000 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 207.990,790,00 Summe: Sachanlagen 33.585.218,9634.107.021,38 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00500.000,00 10130000 Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00500.000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 151.961,00151.961,00 11130000 Beteiligungen an ZV u. sonstige Anteilsrechte (TWS Netz, ReKo, RaWEG,...) 151.961,00151.961,00 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08615.505,08 12100000 Sondervermögen 444.312,64444.312,64 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44171.192,44 1.3.4 Ausleihungen 5.345.987,504.492.537,50 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 5.345.987,504.492.537,50 1.3.5 Wertpapiere 3.300.000,003.300.000,00 14920000 Sonstige Einlagen 3.300.000,003.300.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 133.829,66380.165,23 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 80,00495,00 15113200 Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 14.455,7817.597,43 15113201 Forderungen aus Feuerwehreinsätzen 3.150,472.946,68 15113300 Forderungen Kiga-Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 1.060,72540,00 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 4.943,8315.315,37 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 87.507,70321.743,12 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 760,00426,00 15210340 Forderungen aus Zweitwohnungssteuer 0,00272,00 15313140 Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke -3.095,510,00 15911310 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,002.509,37 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 712,302.207,13 15911350 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 22.669,0711.668,18 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 80,00190,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 1.505,304.254,95 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 246.552,00211.351,55 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 46.306,931.065,69 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf 8.666,95-4.937,69 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 11.107,9519.550,35 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.780,729.932,51 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 121.230,53123.634,95 16911360 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Finanzerträgen 0,002.412,29 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 43.581,5737.893,84 16913461 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Asyl- und Obdachlosigkeit 1.393,802.256,26 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 10.483,5519.543,35 1.3.8 Liquide Mittel 7.625.199,194.739.317,72 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 4.455.683,802.365.753,06 337337 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 3Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 17110200 Girokonto - KSK RV 1.461.155,89644.124,17 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 500.000,00500.000,00 17110400 Geldmarktkonto - KSK RV 996.270,081.000.000,00 17110600 Girokonto Mittagessen 85.959,0756.257,20 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 313.689,47381.661,39 17110800 Girokonto - Volksbank Altshausen 327.224,02354.717,69 17110801 Flexsparkonto Voba Altshausen 48.897,9749.000,00 17110802 Geldmarkkonto - Voba Altshausen 351.079,69151.036,75 17119100 SP - Girokonto VR Bank RV-Wgt 338,000,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 3.031,077.019,76 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -918.129,87-770.252,30 Summe: Finanzvermögen 17.919.034,4314.390.838,08 Summe: Vermögen 51.529.026,3948.532.699,46 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 35.014,0930.811,56 18014000 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 27.024,8125.148,95 18014200 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.834,645.662,61 18014300 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 2.148,840,00 18014400 Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 5,800,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 160.667,0096.877,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 132.167,0067.777,00 18036000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 28.500,0029.100,00 Summe: Abgrenzungsposten 195.681,09127.688,56 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 51.724.707,4848.660.388,02 338338 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 20000000 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.848.145,502.243.360,25 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.848.145,502.243.360,25 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.131.959,344.796.258,69 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 7.131.959,344.796.258,69 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 8.980.104,847.039.618,94 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 40.526.210,8338.585.724,93 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 4.283.478,353.757.553,35 21100000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 9.921,0011.066,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 4.251.891,353.722.402,35 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen Gemeindeverband/Versicherung 16.753,0017.922,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen Private Unternehmen 4.913,006.163,00 2.2 für Investitionsbeiträge 5.657.840,005.172.153,00 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 5.657.840,005.172.153,00 2.3 für Sonstige 375,00475,00 21900000 Sonderposten - Spenden Privatpersonen 375,00475,00 Summe: Sonderposten 9.941.693,358.930.181,35 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 370.000,00255.000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 370.000,00255.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 30.331,5025.941,58 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 30.331,5025.941,58 Summe: Rückstellungen 400.331,50280.941,58 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0,000,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.907,9453.797,34 25111220 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sozialen Einrichtungen 0,00-315,50 339339 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 5Seite : 10.05.2022Datum: 16:46:32Uhrzeit: 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,602.518,60 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,030,00 25111710 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebsvorrichtungen 0,001.118,02 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.343,90-2.379,22 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens -12.278,8122.161,10 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0,0016,05 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 19.991,3526.442,12 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen -84,000,00 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 1.365,530,00 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 4.488,754.395,00 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 3.000,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 3.119,43-158,83 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -96,840,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.148,84-569,36 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 2.148,8490,00 26114370 Verbindlichkeiten aus Allgemeine Umlagen 0,00-659,36 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 296.016,52298.694,22 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 2.516,410,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 21.328,6216.066,87 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen -5.178,50-3.506,87 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 74.596,8582.421,24 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 59.372,3174.065,98 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 85.451,6360.681,31 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen -4.155,341.050,00 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 19.892,9725.798,09 27996012 Spenden 736,001.870,00 27996030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00120,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40270,12 27996032 Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 0,00624,00 27996034 Abrechnung Kurse VHS 0,00120,00 27996036 Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 638,090,00 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 3.471,1090,00 27998010 Verbindlichkeiten aus irrtümlichen Einzahlungen 625,140,00 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen Schließanlage 2.550,002.490,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,002.000,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 31.720,8434.533,48 Summe: Verbindlichkeiten 329.073,30351.922,20 5. Passive Rechnungsabgrenzung 527.398,50511.617,96 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 7.107,0015.159,58 29113100 Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,003.814,09 29113300 Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 106.538,6946.239,94 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 413.752,81446.404,35 Summe: Passiva 51.724.707,4848.660.388,02 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 340340 Stellenplan 2023 und 2024 Anlage 11 (§ 5 GemHVO) 341341 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 I. Gemeindeverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung - Bürgermeister Beigeordneter Höherer Dienst B 2 0 " A 16 1 1 1 1 " A 15 " A 14 " A 13 Gehobener Dienst A 13 2 2 2 2 " A 12 0 0 0 0 " A11 0 0 1 0 " A 10 2 2 0 0 " A 9 0 0 1 1 Mittlerer Dienst A 9 " A8 " A 7 " A 6 " A 5 Einfacher Dienst A 5 " A 4 " A 3 " A 2 " A 1 insgesamt 5 5 0 0 0 5 4 II. Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) insgesamt Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes Zahl der Stellen 2022 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2022 5) insge- samt1) Stellenplan 2023 Beseol- dungs- gruppe Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6) Teil A: Beamte Zahl der Stellen Nachrichtlich darunter 342342 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 0,00 0,00 0,00 4 0,00 0,00 0,00 5 0,68 0,68 0,68 6 12,35 12,35 12,35 8 1,00 1,00 1,00 9 2,00 3,00 3,00 10 1,00 1,00 1,00 11 1,00 0,00 0,00 12 1,00 0,00 0,00 13 1,00 1,00 1,00 FV 3,95 3,95 3,95 S4 2,23 2,23 2,23 S8a 19,00 16,52 16,52 S 13 2,00 1,00 1,00 S 15 0,00 1,00 1,00 S 17 1 0 1,00 insgesamt 48,21 43,73 44,73 Beschäftigte insgesamt (A + B) 53,21 48,73 48,73 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes darunter Zahl der Stellen 2022 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2022 5) Teil B: Beschäftigte Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Entgelt- gruppe Zahl der Stellen Nachrichtlich Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6)insge- samt1) 343343 I. Beamte B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 1 11 Innere Verwaltung 1 11.10 Steuerung und Organisation 1,0 0,5 1 11.14 Zentrale Funktionen 1 11.21 Personalwesen 0,1 1 11.22 Finanzverwaltung 1,0 0,5 1 11.24 Gebäudemanagement 1 11.25 Bauhof 1 11.20 Zentrale Dienstleistungen /EDV 1 11.33 Grundstücksmanagement 2 12 Sicherheit und Ordnung 2 12.10 Wahlen 0,05 2 12.20 Ordnungswesen 0,1 2 12.22 Einwohnerwesen 2 12.23 Personenstandwesen 0,5 2 12.60 Feuerwehr 2 21 Schulträgeraufgaben 2 21.10 Klosterwiesenschule 21.10.01.0000 2 21.10. Klosterwiesenschule 21.10.02.0000 2 21.40. Schülerbeförderung /Bürgerbus 21.40.01.0000 2 21.50 Aula- und Betreuung Ganztageschule 21.50.03.0000 2 21.50 Schulsozialarbeit 21.50.04.0000 2 26 Musikschulen 2 26.20 Musikpflege 2 27 Volkshochschulen / Bibliotheken 2 27.20 Bücherei 2 28 Sonstige Kulturpflege 2 28.10 Sonstige Kulturpflege 2 29 Förderung von Kirchengemeinden 2 29.10 Förderung von Kirchengemeinden 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 31.40.02.0000 2 31.40 Boschstraße 1/5 (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.1000 2 31.40 Dorfplatz (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.2000 2 31.40 Boschstraße 1 (soziale Einrichtungen für 31.40.05.3000 2 31.40 Boschstraße 1/7 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.1000 2 31.40 Friesenhäuslerstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.2000 2 31.40 Klosterhof 4 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.3000 2 31.40 Küferstraße 8 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.4000 0 1 0 0 0 1,25 0 0,0 1,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH Produktplan Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans Höherer Dienst mittlerer Dienst 8) einfachser Dienst 8)gehobener Dienst 8) Produkt 344344 Erläuterungen (Aufwands- 1 4 5 6 8 9 10 11 FV S3 S4 S8a S9 S15 entschädigung) 11 11.10 11.14 0,25 0,70 11.21 11.22 1,75 0,50 11.24 0,40 11.25 0,68 6,00 2,00 0,20 11.20 0,50 11.33 12 12.10 0,10 12.20 0,25 12.22 2,10 12.23 12.60 0,20 21 21.10 1,20 0,50 21.10.01.0000 21.10 21.10.02.0000 21.40 0,25 21.40.01.0000 21.50 1,50 21.50.03.0000 21.50 21.50.04.0000 26 26.20 27 27.20 0,25 28 28.10 29 29.10 31 31.40 31.40.02.0000 31.40 31.40.05.1000 31.40 31.40.05.2000 31.40 31.40.05.3000 31.40 31.40.07.1000 31.40 31.40.07.2000 31.40 31.40.07.3000 31.40 31.40.07.4000 0,00 0,00 0,68 11,40 0,70 2,00 1,00 0,60 2,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Beschäftigte Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Produkt Entgeltgruppe 345345 B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Rosenstraße 8 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.5000 2 31.40 Buchenstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.6000 2 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 0,15 31.80.10.0000 2 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2 36.50 Kindergarten SMS 0,5 0,5 36.50.01.0110 2 36.50 Kindergarten Regenbogen 36.50.01.0120 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 0,05 36.50.01.0130 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 0,05 36.50.01.0140 2 42 Sport und Bäder 2 42.10 Förderung des Sports 2 42.41 Sportstätten, Sporthallen 42.41.01.0000 2 42.41 Freisportanlage 42.41.02.0000 2 51 Räumliche Planung und Entwicklung 2 51.10 Räumliche Entwicklung, Bauordnung 2 53 Ver- und Entsorgung 2 53.10 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 Gasversorgung 2 53.30 Wasserversorgung 2 53.40 Fernwärmeversorgung 2 53.60 Breitbandversorgung 2 53.70 Abfallwirtschaft 2 53.80 Abwasserbeseitigung 2 54 Verkehrsflächen und Anlagen 2 54.10 Gemeindestraßen 2 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 Verkehrsbetriebe /ÖPNV 2 55 Natur- und Landschaftspflege / Friedhofswesen 2 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 2 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 Friedhof- und Bestattungswesen 2 55.51 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 57 Wirtschaft und Tourismus 2 57.10 Wirtschaftsförderung 2 57.30 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 3 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine 3 61.20 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 Jahresabschluss- buchungen, Abwicklung Vorjahre 0 0 0 0 0 0,75 0 0 0,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH einfachser Dienst 8) Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans I. Beamte Produkt Produktplan Höherer Dienst gehobener Dienst 8) mittlerer Dienst 8) 346346 Erläuterungen 1 4 5 6 8 9 10 11 13 FV S3 S4 S8a S 13 S17 (z. B. Aufwandsentschädigung) 31 31.40 31.40.07.5000 31.40 31.40.07.6000 31.80 31.80 31.80.10.0000 36 36.50 0,15 0,25 2,23 19,00 2,00 1,00 36.50.01.0110 36.50 36.50.01.0120 36.50. 36.50.01.0130 36.50 36.50.01.0140 42 42.10 42.41 0,20 42.41.01.0000 42.41 42.41.02.0000 51 51.10 0,50 0,40 1,00 53 53.10 53.20 53.30 53.40 53.60 53.70 0,50 53.80 54 54.10 54.50 54.70 55 55.10 55.20 55.30 0,30 55.51 57 57.10 57.30 0,10 0,25 61 61.10 61.20 61.30 0,00 0,00 0,00 0,95 0,30 0,00 0,00 0,40 1,00 1,00 0,00 2,23 19,00 2,00 1,00 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes II. Beschäftigte Produkt Entgeltgruppe 347347 I. Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl Vorgesehen im Jahr 2023 Beschäftigt am 30. Juni 2022 Erläuterungen Bürgermeister Ortsvorsteher ... Insgesamt II. Beamte zur Anstellung Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Zahl Zahl der Stellen 2023 5) Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30. Juni 2022 5) Erläuterungen Assessoren A 13 Inspektoren z. A. A 9 Assistenten z. A. A 5 Insgesamt 0 0 0 III. Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte Bezeichnung Art dern Vergütung Zahl Vorgesehen im Jahr 2023 Beschäftigt am 30. Juni 2022 Erläuterungen Referendare Anwärterbezüge Inspektoranwärter Anwärterbezüge Assistentenanwärter Anwärterbezüge Dienstanfänger Unterhaltsbeihilfe Lehrlinge Ausbildungsvergütung 1 1 1 Praktikanten fester Satz 1 1 1 Insgesamt 2 2 2 Aufteilung der dienstlichen Inanspruchnahme Bezeichnung v. H. Produkt Hausmeister Klosterwiesenschule 60 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule 20 42.41.00.1000 Sporthalle 20 36.50.01.0110 Kiga SMS Hauptamtsleiter 10 11.21.00.0000 Personalwesen 50 36.50.01.0110 Kiga SMS 5 36.50.01.0130 Kiga St. Martin 5 36.50.01.0140 Kiga Waldorf 5 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 10 12.20.00.0000 Ordnungswesen 15 31.80.10.0000 Asyl stellvertr. Hauptamtleiterin 50 63.50.01.0110 Kiga SMS 50 12.23.00.0000 Standesamt Stellvertretung Kämmerei 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.10.00.0000 Stabstelle BM Sachbearbeiter Hauptamt 90 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen Sachbearbeiter Hauptamt 50 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 30 36.50.01.0110 Kiga SMS 20 57.30.00.0000 Allg. Einrichtungen und Unternehmen (SK-Halle) Ortsbaumeister 40 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement 40 51.10.00.0000 Räumliche Entwicklung 20 11.25.00.0000 Bauhof Kassenverwalter 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen Sachbearbeiter Hauptamt 80 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 20 55.30.00.0000 Friedhof Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit 348348 Anmerkungen: 1) kw- und ku-Stellen sind unter Angabe des entsprechenden Vermerks gesondert aufzuführen. In den Erläuterungen ist die Besoldungsgruppe zu vermerken, der die Stelle nach der Umwandlung angehören wird; auf Nummer 3.2.5.3. des Stellenerlasses wird hingewiesen. Bei Teilzeitbeschäftigung ist der Vomhundertsatz anzugeben 2) Zahl der Stellen, die nach den Vermerken oder Fußnoten zur Besoldungsgruppe mit einer Zulage ausgestattet sind. 3) Zahl der Stellen, die vor Berechnung der Stellenanteile nach § 5 StOGVO ausgesondert wurden; die angewandte Nummer des § 5 Abs. 1 StOGVO ist in den Erläuterungen zu Teil A des Stellenplans zu vermerken Bei Gemeinden, die Träger eines Krankenhauses sind, sind die Stellen der Beschäftigten des Krankenhauses in Teil A Abschnitt I, Teil B, C und D gesondert von den Stellen der übrigen Gemeindeverwaltung nachzuweisen. 7) Jedes Sondervermögen ist für sich aufzuführen. Aufteilung der Vorspalte jeweils wie zu Abschnit I. 8) Die Besoldungsgruppen des einfachen Dienstes, A5 und A 6 des mittleren Dienstes und A 9 und A 10 des gehobenen Dienstes können zusammengefasst werden. 9) Auf den Abschnitt II. im Teil D kann verzichtet werden, wenn die Kopfspalten für die angestellten und Arbeiter in den Abschnitt I. aufgenommen werden. 10) Die Tarifgruppen VIII bis X und die Lohngruppen können je zusammengefasst werden. 4) Zahl der Stellen, für die auf Grund der auf § 26 Abs. 4 Nr. 2 BBesG beruhenden Rechtsverordnungen ein Sonderschlüssel angewandt wird; die entsprechenen Stellen des höheren Dienstes (§ 6 Abs. 4 Satz 3 StOGVO) sind in den Erlätuerungen anzugeben. 5) Einzusetzen ist das Vorjahr. 6) Die Höhe der mit einer Stelle verbundenen Aufwandsentschädigung ist anzugeben, sofern die Aufwandsentschädigung nicht sondergesetzlich geregel ist 349349 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 I. Gemeindeverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung - Bürgermeister Beigeordneter Höherer Dienst B 2 0 " A 16 1 1 1 1 " A 15 " A 14 " A 13 Gehobener Dienst A 13 2 2 2 2 " A 12 0 0 0 0 " A11 0 0 1 0 " A 10 2 2 0 0 " A 9 0 0 1 1 Mittlerer Dienst A 9 " A8 " A 7 " A 6 " A 5 Einfacher Dienst A 5 " A 4 " A 3 " A 2 " A 1 insgesamt 5 5 0 0 0 5 4 II. Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) insgesamt Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes Beseol- dungs- gruppe Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6) Teil A: Beamte Zahl der Stellen Nachrichtlich darunter Zahl der Stellen 2023 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2023 5) insge- samt1) Stellenplan 2024 350350 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 0,00 0,00 0,00 4 0,00 0,00 0,00 5 0,68 0,68 0,68 6 12,35 12,35 12,35 8 1,00 1,00 1,00 9 2,00 3,00 3,00 10 1,00 1,00 1,00 11 1,00 0,00 0,00 12 1,00 0,00 0,00 13 1,00 1,00 1,00 FV 3,95 3,95 3,95 S4 2,23 2,23 2,23 S8a 19,00 16,52 16,52 S 13 2,00 1,00 1,00 S 15 0,00 1,00 1,00 S 17 1 0 1,00 insgesamt 48,21 43,73 44,73 Beschäftigte insgesamt (A + B) 53,21 48,73 48,73 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes darunter Zahl der Stellen 2023 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2023 5) Teil B: Beschäftigte Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Entgelt- gruppe Zahl der Stellen Nachrichtlich Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6)insge- samt1) 351351 I. Beamte B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 1 11 Innere Verwaltung 1 11.10 Steuerung und Organisation 1,0 0,5 1 11.14 Zentrale Funktionen 1 11.21 Personalwesen 0,1 1 11.22 Finanzverwaltung 1,0 0,5 1 11.24 Gebäudemanagement 1 11.25 Bauhof 1 11.20 Zentrale Dienstleistungen /EDV 1 11.33 Grundstücksmanagement 2 12 Sicherheit und Ordnung 2 12.10 Wahlen 0,05 2 12.20 Ordnungswesen 0,1 2 12.22 Einwohnerwesen 2 12.23 Personenstandwesen 0,5 2 12.60 Feuerwehr 2 21 Schulträgeraufgaben 2 21.10 Klosterwiesenschule 21.10.01.0000 2 21.10. Klosterwiesenschule 21.10.02.0000 2 21.40. Schülerbeförderung /Bürgerbus 21.40.01.0000 2 21.50 Aula- und Betreuung Ganztageschule 21.50.03.0000 2 21.50 Schulsozialarbeit 21.50.04.0000 2 26 Musikschulen 2 26.20 Musikpflege 2 27 Volkshochschulen / Bibliotheken 2 27.20 Bücherei 2 28 Sonstige Kulturpflege 2 28.10 Sonstige Kulturpflege 2 29 Förderung von Kirchengemeinden 2 29.10 Förderung von Kirchengemeinden 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 31.40.02.0000 2 31.40 Boschstraße 1/5 (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.1000 2 31.40 Dorfplatz (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.2000 2 31.40 Boschstraße 1 (soziale Einrichtungen für 31.40.05.3000 2 31.40 Boschstraße 1/7 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.1000 2 31.40 Friesenhäuslerstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.2000 2 31.40 Klosterhof 4 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.3000 2 31.40 Küferstraße 8 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.4000 0 1 0 0 0 1,25 0 0,0 1,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH Produktplan Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans Höherer Dienst mittlerer Dienst 8) einfachser Dienst 8)gehobener Dienst 8) Produkt 352352 Erläuterungen (Aufwands- 1 4 5 6 8 9 10 11 FV S3 S4 S8a S9 S15 entschädigung) 11 11.10 11.14 0,25 0,70 11.21 11.22 1,75 0,50 11.24 0,40 11.25 0,68 6,00 2,00 0,20 11.20 0,50 11.33 12 12.10 0,10 12.20 0,25 12.22 2,10 12.23 12.60 0,20 21 21.10 1,20 0,50 21.10.01.0000 21.10 21.10.02.0000 21.40 0,25 21.40.01.0000 21.50 1,50 21.50.03.0000 21.50 21.50.04.0000 26 26.20 27 27.20 0,25 28 28.10 29 29.10 31 31.40 31.40.02.0000 31.40 31.40.05.1000 31.40 31.40.05.2000 31.40 31.40.05.3000 31.40 31.40.07.1000 31.40 31.40.07.2000 31.40 31.40.07.3000 31.40 31.40.07.4000 0,00 0,00 0,68 11,40 0,70 2,00 1,00 0,60 2,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Beschäftigte Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Produkt Entgeltgruppe 353353 B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Rosenstraße 8 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.5000 2 31.40 Buchenstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.6000 2 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 0,15 31.80.10.0000 2 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2 36.50 Kindergarten SMS 0,5 0,5 36.50.01.0110 2 36.50 Kindergarten Regenbogen 36.50.01.0120 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 0,05 36.50.01.0130 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 0,05 36.50.01.0140 2 42 Sport und Bäder 2 42.10 Förderung des Sports 2 42.41 Sportstätten, Sporthallen 42.41.01.0000 2 42.41 Freisportanlage 42.41.02.0000 2 51 Räumliche Planung und Entwicklung 2 51.10 Räumliche Entwicklung, Bauordnung 2 53 Ver- und Entsorgung 2 53.10 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 Gasversorgung 2 53.30 Wasserversorgung 2 53.40 Fernwärmeversorgung 2 53.60 Breitbandversorgung 2 53.70 Abfallwirtschaft 2 53.80 Abwasserbeseitigung 2 54 Verkehrsflächen und Anlagen 2 54.10 Gemeindestraßen 2 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 Verkehrsbetriebe /ÖPNV 2 55 Natur- und Landschaftspflege / Friedhofswesen 2 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 2 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 Friedhof- und Bestattungswesen 2 55.51 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 57 Wirtschaft und Tourismus 2 57.10 Wirtschaftsförderung 2 57.30 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 3 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine 3 61.20 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 Jahresabschluss- buchungen, Abwicklung Vorjahre 0 0 0 0 0 0,75 0 0 0,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH einfachser Dienst 8) Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans I. Beamte Produkt Produktplan Höherer Dienst gehobener Dienst 8) mittlerer Dienst 8) 354354 Erläuterungen 1 4 5 6 8 9 10 11 13 FV S3 S4 S8a S 13 S17 (z. B. Aufwandsentschädigung) 31 31.40 31.40.07.5000 31.40 31.40.07.6000 31.80 31.80 31.80.10.0000 36 36.50 0,15 0,25 2,23 19,00 2,00 1,00 36.50.01.0110 36.50 36.50.01.0120 36.50. 36.50.01.0130 36.50 36.50.01.0140 42 42.10 42.41 0,20 42.41.01.0000 42.41 42.41.02.0000 51 51.10 0,50 0,40 1,00 53 53.10 53.20 53.30 53.40 53.60 53.70 0,50 53.80 54 54.10 54.50 54.70 55 55.10 55.20 55.30 0,30 55.51 57 57.10 57.30 0,10 0,25 61 61.10 61.20 61.30 0,00 0,00 0,00 0,95 0,30 0,00 0,00 0,40 1,00 1,00 0,00 2,23 19,00 2,00 1,00 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes II. Beschäftigte Produkt Entgeltgruppe 355355 I. Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl Vorgesehen im Jahr 2024 Beschäftigt am 30. Juni 2023 Erläuterungen Bürgermeister Ortsvorsteher ... Insgesamt II. Beamte zur Anstellung Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Zahl Zahl der Stellen 2024 5) Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30. Juni 2023 5) Erläuterungen Assessoren A 13 Inspektoren z. A. A 9 Assistenten z. A. A 5 Insgesamt 0 0 0 III. Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte Bezeichnung Art dern Vergütung Zahl Vorgesehen im Jahr 2024 Beschäftigt am 30. Juni 2023 Erläuterungen Referendare Anwärterbezüge Inspektoranwärter Anwärterbezüge Assistentenanwärter Anwärterbezüge Dienstanfänger Unterhaltsbeihilfe Lehrlinge Ausbildungsvergütung 1 1 1 Praktikanten fester Satz 1 1 1 Insgesamt 2 2 2 Aufteilung der dienstlichen Inanspruchnahme Bezeichnung v. H. Produkt Hausmeister Klosterwiesenschule 60 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule 20 42.41.00.1000 Sporthalle 20 36.50.01.0110 Kiga SMS Hauptamtsleiter 10 11.21.00.0000 Personalwesen 50 36.50.01.0110 Kiga SMS 5 36.50.01.0130 Kiga St. Martin 5 36.50.01.0140 Kiga Waldorf 5 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 10 12.20.00.0000 Ordnungswesen 15 31.80.10.0000 Asyl stellvertr. Hauptamtleiterin 50 63.50.01.0110 Kiga SMS 50 12.23.00.0000 Standesamt Stellvertretung Kämmerei 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.10.00.0000 Stabstelle BM Sachbearbeiter Hauptamt 90 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen Sachbearbeiter Hauptamt 50 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 30 36.50.01.0110 Kiga SMS 20 57.30.00.0000 Allg. Einrichtungen und Unternehmen (SK-Halle) Ortsbaumeister 40 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement 40 51.10.00.0000 Räumliche Entwicklung 20 11.25.00.0000 Bauhof Kassenverwalter 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen Sachbearbeiter Hauptamt 80 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 20 55.30.00.0000 Friedhof Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit 356356 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r 2 0 2 2 E U R 2 0 2 3 E U R 2 0 2 4 E U R 2 0 2 5 E U R 2 0 2 6 E U R 2 0 2 7 E U R 1 2 3 4 5 6 1 7 .6 2 5 .1 9 9 € 2 a + 2 b + 2 c + 3 a - 3 b - 4 = 7 .6 2 5 .1 9 9 € 3 .0 0 0 .0 0 0 € 1 .5 5 5 .9 0 0 € 3 .3 0 7 .2 0 0 € 2 .0 0 9 .7 5 0 € 7 3 2 .6 5 0 € 5 - 6 + 7 + 8 + /- - 4 .6 2 5 .1 9 9 € - 1 .4 4 4 .1 0 0 € 1 .7 5 1 .3 0 0 € - 1 .2 9 7 .4 5 0 € - 1 .2 7 7 .1 0 0 € 1 .6 6 8 .3 0 0 € 9 = 3 .0 0 0 .0 0 0 € 1 .5 5 5 .9 0 0 € 3 .3 0 7 .2 0 0 € 2 .0 0 9 .7 5 0 € 7 3 2 .6 5 0 € 2 .4 0 0 .9 5 0 € 1 0 - - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 3 .0 0 0 .0 0 0 € 1 .5 5 5 .9 0 0 € 3 .3 0 7 .2 0 0 € 2 .0 0 9 .7 5 0 € 7 3 2 .6 5 0 € 2 .4 0 0 .9 5 0 € 1 3 2 1 4 .7 8 0 € 2 4 2 .9 8 6 € 2 5 8 .3 0 0 € 2 6 9 .7 2 0 € 2 6 9 .4 3 0 € 2 7 1 .2 2 3 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it a u s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t. I m F in a n zp la n u n g sz e it ra u m s in d 1 3 M io . € D a rl e h e n z u r Li q u id it ä ts v e rb e ss e ru n g v o rg e se h e n ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l 357357 Übersicht über den Stand der Schulden und Schuldendienst Anlage 15 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 61 Nr. 38 GemHVO) 358358 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2023 Mehr (+) Weniger (-) in Euro 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 0,00 4.850.000,00 4.850.000,00 1.2.6 sonstige Bereiche 1) 1.3 Kassenkredite 1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt 0,00 4.850.000,00 4.850.000,00 Nachrichtlich: 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung aus Krediten 2.2.1 EB Wasserversorgung 965.387,50 1.844.537,50 879.150,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 965.387,50 914.537,50 -50.850,00 davon externe Darlehen 0,00 930.000,00 930.000,00 2.3.1 Kassenkredite 2.2.2 EB Abwasserbeseitigung 2.699.750,00 4.145.750,00 1.446.000,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 2.699.750,00 2.620.750,00 -79.000,00 davon externe Darlehen 0,00 1.525.000,00 1.525.000,00 2.3.2 Kassenkredite 2. Voraussichtliche Gesamtschulden Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.665.137,50 5.990.287,50 2.325.150,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.665.137,50 10.840.287,50 7.175.150,00 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 3.665.137,50 10.840.287,50 7.175.150,00 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.665.137,50 5.990.287,50 2.325.150,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 0,00 4.850.000,00 4.850.000,00 2) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 3) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) im Jahr 2023 Art der Schulden in Euro Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2) Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2) 3) 1) Entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und 359359 K re d it ü b e rs ic h t/ S c h u ld e n ü b e rs ic h t G e m e in d e B a in d t m it S o n d e rv e rm ö g e n 2 0 2 3 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 2 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 3 Z in s 2 0 2 3 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 3 Z in s a n p a s s u n g 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 5 ,0 M io . € N N 0 ,0 0 2 ,8 8 % 1 5 0 .0 0 0 ,0 0 1 0 0 .0 0 0 ,0 0 4 .8 5 0 .0 0 0 ,0 0 E n d s u m m e 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 .8 5 0 .0 0 0 ,0 0 E B W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 9 7 0 .0 0 0 € N N 0 ,0 0 3 ,0 0 % 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 9 3 0 .0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 5 .0 0 0 ,0 0 9 3 0 .0 0 0 ,0 0 A u s le ih u n g e n v o n d e r G e m e in d e 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 3 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 4 .0 0 0 ,0 0 6 0 0 ,0 0 9 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 0 ,0 0 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 5 1 .5 5 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 .8 0 0 ,0 0 1 .2 7 1 ,8 8 4 9 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 1 8 .6 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 3 .8 0 0 ,0 0 2 .5 7 8 ,9 6 1 1 4 .8 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 6 3 .7 5 0 ,0 0 1 ,5 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 2 .4 2 8 ,1 3 1 5 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 7 .0 7 .2 0 1 5 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 3 4 .0 6 2 ,5 0 1 ,5 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 1 .9 8 9 ,8 4 1 3 0 .3 1 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 7 5 .6 2 5 ,0 0 1 ,0 0 % 7 .5 0 0 ,0 0 2 .7 2 8 ,1 3 2 6 8 .1 2 5 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 8 8 .7 5 0 ,0 0 1 ,0 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 1 .8 6 8 ,7 6 1 8 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 E n d s u m m e 9 6 5 .3 8 7 ,5 0 1 ,8 4 % 9 0 .8 5 0 ,0 0 3 8 .4 6 5 ,7 0 1 .8 4 4 .5 3 7 ,5 0 G e m e in d e B a in d t A u fn a h m e 2 0 2 2 - 0 € , A u fn . 2 0 2 3 5 M io . € j e n a c h B a u fo rt s c h ri tt A u fn a h m e 2 0 2 3 - 9 7 0 .0 0 0 € je n a c h In v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 360360 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 2 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 3 Z in s 2 0 2 3 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 3 Z in s a n p a s s u n g E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 1 .5 7 5 .0 0 0 € N N 0 ,0 0 3 ,0 0 % 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 .5 2 5 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 .5 2 5 .0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 2 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 0 .0 0 0 ,0 0 7 .9 3 7 ,5 0 3 0 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 0 .0 0 0 ,0 0 8 .6 5 6 ,2 6 3 4 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 2 .0 0 0 ,0 0 8 .6 3 7 ,5 0 3 3 8 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 5 9 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 4 .0 0 0 ,0 0 3 .9 3 7 ,5 0 1 5 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 2 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 0 8 .7 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 4 .5 5 1 ,2 6 2 0 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 6 6 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 8 .0 0 0 ,0 0 5 .4 4 5 ,0 0 3 5 8 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 6 5 4 .5 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 1 4 .0 0 0 ,0 0 6 .4 9 2 ,5 0 6 4 0 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 8 6 .5 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 6 .0 0 0 ,0 0 2 .8 4 2 ,5 0 2 8 0 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 E n d s u m m e 2 .6 9 9 .7 5 0 ,0 0 0 ,1 6 1 2 9 .0 0 0 ,0 0 6 8 .5 0 0 ,0 2 4 .1 4 5 .7 5 0 ,0 0 n a c h ri c h tl ic h T rä g e rd a rl e h e n a n Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 1 1 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 3 .0 0 0 ,0 0 1 .6 4 8 ,1 3 1 0 8 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 8 .1 1 .2 0 1 7 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,5 % 1 6 9 1 5 2 2 0 2 4 2 5 .5 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 1 1 .5 0 0 ,0 0 4 .2 1 1 ,8 8 4 1 4 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .1 0 .2 0 1 9 / 0 5 .1 1 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 1 3 1 5 2 0 0 0 5 3 6 .5 0 0 ,0 0 1 4 .5 0 0 ,0 0 5 .8 6 0 ,0 1 5 2 2 .0 0 0 ,0 0 m a x . A u fn a h m e 2 0 2 3 - 1 .5 2 5 .0 0 0 € , j e n a c h In v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 361361 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2024 Mehr (+) Weniger (-) in Euro 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 4.850.000,00 9.800.000,00 4.950.000,00 1.2.6 sonstige Bereiche 1) 1.3 Kassenkredite 1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt 4.850.000,00 9.800.000,00 4.950.000,00 Nachrichtlich: 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung aus Krediten 2.2.1 EB Wasserversorgung 1.844.537,50 2.208.687,50 364.150,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 914.537,50 878.687,50 -35.850,00 davon externe Darlehen 930.000,00 1.330.000,00 400.000,00 2.3.1 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 2.2.2 EB Abwasserbeseitigung 4.145.750,00 5.361.750,00 1.216.000,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 2.620.750,00 2.541.750,00 -79.000,00 davon externe Darlehen 1.525.000,00 2.820.000,00 1.295.000,00 2.3.2 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 2. Voraussichtliche Gesamtschulden Sondervermögen mit Sonderrechnung 5.990.287,50 7.570.437,50 1.580.150,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 10.840.287,50 17.370.437,50 6.530.150,00 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 10.840.287,50 17.370.437,50 6.530.150,00 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 5.990.287,50 7.570.437,50 1.580.150,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 4.850.000,00 9.800.000,00 4.950.000,00 2) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 3) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) im Jahr 2024 Art der Schulden in Euro Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2) Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2) 3) 1) Entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und 362362 K re d it ü b e rs ic h t/ S c h u ld e n ü b e rs ic h t G e m e in d e B a in d t m it S o n d e rv e rm ö g e n 2 0 2 4 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 3 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 4 Z in s 2 0 2 4 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 4 Z in s a n p a s s u n g 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 5 ,2 5 M io . € N N 4 .8 5 0 .0 0 0 ,0 0 3 ,5 0 % 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 9 .8 0 0 .0 0 0 ,0 0 E n d s u m m e 4 .8 5 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 0 .0 0 0 ,0 0 9 .8 0 0 .0 0 0 ,0 0 E B W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 4 5 0 .0 0 0 € N N 9 3 0 .0 0 0 ,0 0 3 ,5 0 % 5 0 .0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 1 .3 3 0 .0 0 0 ,0 0 9 3 0 .0 0 0 ,0 0 5 0 .0 0 0 ,0 0 4 0 .0 0 0 ,0 0 1 .3 3 0 .0 0 0 ,0 0 A u s le ih u n g e n v o n d e r G e m e in d e 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 9 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 9 .0 0 0 ,0 0 7 5 ,0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 0 ,0 0 0 ,0 0 % 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 4 9 .7 5 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 .8 0 0 ,0 0 1 .2 2 6 ,8 8 4 7 .9 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 1 4 .8 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 3 .8 0 0 ,0 0 2 .4 9 5 ,3 6 1 1 1 .0 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 5 8 .7 5 0 ,0 0 1 ,5 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 2 .3 5 3 ,1 3 1 5 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 7 .0 7 .2 0 1 5 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 3 0 .3 1 2 ,5 0 1 ,5 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 1 .9 3 3 ,6 0 1 2 6 .5 6 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 6 8 .1 2 5 ,0 0 1 ,0 0 % 7 .5 0 0 ,0 0 2 .6 5 3 ,1 3 2 6 0 .6 2 5 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 8 3 .7 5 0 ,0 0 1 ,0 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 1 .8 1 8 ,7 6 1 7 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 G e m e in d e B a in d t A u fn a h m e 2 0 2 4 j e n a c h B a u fo rt s c h ri tt 5 ,2 5 M io . € A u fn a h m e 2 0 2 4 - 4 5 0 .0 0 0 € , j e n a c h In v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 363363 E n d s u m m e 1 .8 4 4 .5 3 7 ,5 0 1 ,8 4 % 8 5 .8 5 0 ,0 0 5 2 .5 5 5 ,8 6 2 .2 0 8 .6 8 7 ,5 0 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 3 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 4 Z in s 2 0 2 4 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 4 Z in s a n p a s s u n g E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g 6 1 2 0 1 e x t. D a rl e h e n s a u fn . 1 .3 7 5 .0 0 0 € N N 1 .5 2 5 .0 0 0 ,0 0 3 ,0 0 % 8 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 2 .8 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 .5 2 5 .0 0 0 ,0 0 8 0 .0 0 0 ,0 0 3 0 .0 0 0 ,0 0 2 .8 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 0 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 0 .0 0 0 ,0 0 7 .4 3 7 ,5 0 2 8 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 4 0 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 0 .0 0 0 ,0 0 8 .4 0 6 ,2 6 3 3 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 3 8 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 2 .0 0 0 ,0 0 8 .3 3 7 ,5 0 3 2 6 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 5 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 4 .0 0 0 ,0 0 3 .8 3 7 ,5 0 1 5 1 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 2 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 0 3 .7 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 4 .4 4 1 ,2 6 1 9 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 5 8 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 8 .0 0 0 ,0 0 5 .3 2 5 ,0 0 3 5 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 7 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 6 4 0 .5 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 1 4 .0 0 0 ,0 0 6 .3 5 2 ,5 0 6 2 6 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 7 8 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 8 0 .5 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 6 .0 0 0 ,0 0 2 .7 8 2 ,5 0 2 7 4 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 4 .0 8 .2 0 2 0 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 5 B e s c h l. 1 ,0 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 8 E n d s u m m e 4 .1 4 5 .7 5 0 ,0 0 0 ,1 6 1 5 9 .0 0 0 ,0 0 7 6 .9 2 0 ,0 2 5 .3 6 1 .7 5 0 ,0 0 n a c h ri c h tl ic h T rä g e rd a rl e h e n a n Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 6 1 2 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 0 8 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 3 .0 0 0 ,0 0 1 .6 0 3 ,1 3 1 0 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 8 .1 1 .2 0 1 7 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,5 % 1 6 9 1 5 2 2 0 2 4 1 4 .0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 % 1 1 .5 0 0 ,0 0 4 .0 9 6 ,8 8 4 0 2 .5 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .1 0 .2 0 1 9 / 0 5 .1 1 .2 0 1 9 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 4 B e s c h l. 1 ,0 % 1 3 1 5 2 0 0 0 5 2 2 .0 0 0 ,0 0 1 4 .5 0 0 ,0 0 5 .7 0 0 ,0 1 5 0 7 .5 0 0 ,0 0 m a x . A u fn a h m e 2 0 2 4 - 1 .3 7 5 .0 0 0 € j e n a c h In v e s ti ti o n s fo rt s c h ri tt T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 364364 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Zahlungen Anlage 12 (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GemHVO) 365365 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 14:14:52Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2024 3 EUR 2025 4 EUR 2026 5 EUR 2027 6 EUR 2028 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2023 8.400.000 250.000 0 0 0 8.650.000 2024 0 0 0 0 0 0 Summe: 250.000 0 0 0 0 800.000 8.400.000 5.250.000 8.650.000 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 2.200.000 366366 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Anlage 14 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 41 GemHVO) 367367 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres TEUR 1. Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO 0,00 1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,00 1.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,00 1.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 1.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 1.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,00 2. Weitere Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 2 GemHVO 250.000,00 u. a. Rückstellung für GPA-Prüfung, Kindergartenabschlusszahlungen, Digitalisierung und Breitband … Rückstellungen gesamt 250.000,00 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Art 368368 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Anlage 13 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 GemHVO) 369369 Stand 31.12.2021 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2023 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 31.12.2023 1. Ergebnisrücklagen 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (Plan 2022: - 680.000 € Erg. Progn. 0 €, Abgang 2023 ordentl. Ergebnis -341.100 €) 1.848.145 1.848.000,00 1.506.900,00 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (außerordentl. Ergebnis 2023: 250.000 € eingeplant) 7.131.959 7.500.000,00 7.500.000,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,00 0,00 Rücklagen gesamt 9.348.000,00 9.006.900,00 Erläuterungen: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 2023 Art EUR Ergebnisrücklagen werden aus den geplanten Ergebnissen des Ergenishaushalts ermittelt. Sie nehmen die Überschüsse einzelner Haushaltsjahre auf und dienen in späteren Jahren zum Ausgeleich auftretender Defizite. Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses werden aus positiven ordentlichen Ergebnissen des Ergebnishaushalts gebildet. Nach derzeitiger Haushaltsplanung erfolgt im Planjahr ein Abbau aus der, aus dem Jahresabschluss 2021 vorhandenen ordentlichen Ergebnisrücklage. Die Darstellung erfolgt ohne Berücksichtigung von vorhandenen Ermächtigungsresten. Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses werden aus dem Sonderergebnis des Ergebnishaushalts gebildet. Da in das Sonderergebnis überwiegend nur schwer planbare Geschäftsvorfälle einfließen (v.a. Abgängen von Vermögensgegenständen aus dem Sachvermögen oder Veräußerungen von Vermögensgegenständen über dem Buchwert), enthält der Haushaltsplan kein positives oder negatives Sonderergebnis. Ein Solches kann erst im Rahmen des jeweiligen Jahresabschluss festgestellt werden. Neben den Ergebnisrücklagen können auf freiwilliger Basis zweckgebundene Rücklagen gebildet werden. Diese Rücklagen haben allerdings nichts mit der aus der kameralen Rechnungslegung bekannten Allgemeinen Rücklage zu tun. Sie bestehen insbesondere nicht zwingend aus vorhandenen liquiden Mitteln. Die zweckgebundenen Rücklagen schmälern vielmehr auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital und entziehen damit dem System des Haushaltsausgleich Kapital. Mittel, die in zweckgebundene Rücklagen eingestellt wurden, stehen somit nicht mehr für den allgemeinen Haushaltsausgleich zur Verfügung. Bei der Gemeinde Baindt ist derzeit die Bildung von zweckgebunden Rücklagen nicht vorgesehen. 370370 voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 01.01.2024 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 31.12.2024 1. Ergebnisrücklagen 0,00 0,00 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (ordentl. Ergebnis 2024: -824.850 € Abgang) 1.506.900,00 682.050,00 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (Ergebnis 2024 außerordentl. Erträge 250.000 €) 7.500.000,00 7.500.000,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,00 0,00 Rücklagen gesamt 9.006.900,00 8.182.050,00 Erläuterungen: Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 2024 Art EUR Ergebnisrücklagen werden aus den geplanten Ergebnissen des Ergenishaushalts ermittelt. Sie nehmen die Überschüsse einzelner Haushaltsjahre auf und dienen in späteren Jahren zum Ausgeleich auftretender Defizite. Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses werden aus positiven ordentlichen Ergebnissen des Ergebnishaushalts gebildet. Nach derzeitiger Haushaltsplanung erfolgt im Planjahr ein Abbau aus der, aus dem Jahresabschluss 2022 vorhandenen ordentlichen Ergebnisrücklage. Die Darstellung erfolgt ohne Berücksichtigung von vorhandenen Ermächtigungsresten. Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses werden aus dem Sonderergebnis des Ergebnishaushalts gebildet. Da in das Sonderergebnis überwiegend nur schwer planbare Geschäftsvorfälle einfließen (v.a. Abgängen von Vermögensgegenständen aus dem Sachvermögen oder Veräußerungen von Vermögensgegenständen über dem Buchwert), enthält der Haushaltsplan kein positives oder negatives Sonderergebnis. Ein Solches kann erst im Rahmen des jeweiligen Jahresabschluss festgestellt werden. Neben den Ergebnisrücklagen können auf freiwilliger Basis zweckgebundene Rücklagen gebildet werden. Diese Rücklagen haben allerdings nichts mit der aus der kameralen Rechnungslegung bekannten Allgemeinen Rücklage zu tun. Sie bestehen insbesondere nicht zwingend aus vorhandenen liquiden Mitteln. Die zweckgebundenen Rücklagen schmälern vielmehr auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital und entziehen damit dem System des Haushaltsausgleich Kapital. Mittel, die in zweckgebundene Rücklagen eingestellt wurden, stehen somit nicht mehr für den allgemeinen Haushaltsausgleich zur Verfügung. Bei der Gemeinde Baindt ist derzeit die Bildung von zweckgebunden Rücklagen nicht vorgesehen. 371371 Berechnung der Finanzzuweisungen 2023 und 2024 372372 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.22) 5.370 Einw. (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 13 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 9,75 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.380 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.380 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 40.842 zweitvorangegangen Jahr 2021 .11 Hebesätze (2021) 350 v. H. .12 Grundbeträge (2021) 11.669 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 22.755 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.019.135 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2021 (-rot) 206.676 € ((3.044.116) : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004713 Gemeindeanteil Ust x 80 % 247.963 € Familienlastenausgleich x 0,0004713 247.297 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004713 3.294.136,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 5.601.855 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.041,24 3.1 Einwohnerzahl 5.380x 1585 € = 8.527.300 € 6.989.467.430,51 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie 185 v. H. 290 v. H. 281.979 1.714.402 309.953,75 € 524.712.497,35 € Ertrag und Kapital 609.684 2.069.106 400 v. H. 350 v. H. 152.421 591.173 Zuweisungen und Umlagen 2023 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach 373373 Zuweisungen und Umlagen 2023 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 8.527.300 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.284,00 Flächenfaktor 4.363,17 Kopfbetrag B 77,10 Summe Bedarfsmesszahl B 77,10 x 5.284 407.396,40 Bedarfsmesszahl gesamt 8.934.696 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 5.360.818 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 5.601.855 € 65,69% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = -241.037 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.332.841 = 2.322.990 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.322.990 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 105,00 € = 593.145,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 7.201.651 € 7.4 Je Einwohner in € 1.341,09 € Landesdurchschnitt 1.814 € Finanzausgleichsumlage 5.601.855 1.599.796 5.649,00 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die 5.380 5.649,00 _______ x ________ € IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 374374 Zuweisungen und Umlagen 2023 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 7,640 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004713 € ergibt Gemeindeanteil 3.600.732 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 370 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.300.000 € : 370 (Hebesatz) 621.622 € 35 v. H. 217.568 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 7.201.651 € x 25,5 v. H. Hebesatz Kreisumlage 1.836.421 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 7.201.651 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 62,00 % - 60 % = _ 0,06 % x 2 = 0,12% FAG-Umlagesatz 22,22% 1.600.206,91 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 287.964 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 255.645 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2022 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2021 6 ) Haushaltsjahr. 2023 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 22,22% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2023 =35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 611.000.000 0,0004713 1.150.000.000 0,0002223 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 375375 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.23) 5.390 Einw. (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 13 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 9,75 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.400 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.400 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 39.000 zweitvorangegangen Jahr 2022 .11 Hebesätze (2022) 350 .12 Grundbeträge (2022) 11.143 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 21.729 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.252.846 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2022 (-rot) 264.000 € ((3.044.116) : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004713 Gemeindeanteil Ust x 80 % 260.000 € Familienlastenausgleich x 0,0004713 265.000 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004713 3.300.000,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 5.813.846 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.076,64 3.1 Einwohnerzahl 5.284x 1626 € = 8.780.400 € 7.001.909.612,00 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie 185 v. H. 290 v. H. 283.975 1.947.143 325.000,00 € 562.274.560,00 € Ertrag und Kapital 614.000 2.350.000 400 v. H. 350 v. H. 153.500 671.429 Zuweisungen und Umlagen 2024 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach 376376 Zuweisungen und Umlagen 2024 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 8.780.400 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.284,00 Flächenfaktor 4.363,17 Kopfbetrag B 35,4 Summe Bedarfsmesszahl B 35,4 x 5.284 187.053,60 Bedarfsmesszahl gesamt 8.967.454 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 5.380.472 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 5.813.846 € 66,21% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = -433.374 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.153.607 = 2.198.064 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.198.064 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 107,00 € = 606.690,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 7.913.846 € 7.4 Je Einwohner in € 1.468,25 € Landesdurchschnitt 1.814 € Finanzausgleichsumlage 5.813.846 2.100.000 5.670,00 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die 5.400 5.670,00 _______ x ________ € IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 377377 Zuweisungen und Umlagen 2024 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 8,116 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004713 € ergibt Gemeindeanteil 3.825.071 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 340 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.500.000 € : 370 (Hebesatz) 735.294 € 35 v. H. 257.353 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 7.913.846 € x 28,0 v. H. Hebesatz Kreisumlage 2.215.877 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 7.913.846 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 76,00 % - 60 % = _ 16,00 % x 0,06 = 0,96% FAG-Umlagesatz 23,06% 1.824.932,99 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 295.505 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 260.758 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2023 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2022 6 ) Haushaltsjahr. 2024 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 23,06% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2024 =35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 627.000.000 0,0004713 1.173.000.000 0,0002223 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 378378 Anlagennachweis 2023 und 2024 379379 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 35 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 00 20 00 00 L iz en ze n 0 ,0 0 20 8, 00 6 .6 64 ,0 0 32 .6 31 ,5 1 60 .5 80 ,3 5 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 02 00 00 0 L iz en ze n 60 .5 80 ,3 5 8 .4 16 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 00 25 00 00 D V -S o ft w ar e 0 ,0 0 2 9, 00 1 .1 91 ,0 0 3 .5 72 ,8 0 7 .6 18 ,8 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 02 50 00 0 D V -S o ft w ar e 7 .6 18 ,8 0 71 5, 00 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 11 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei G rü n fl äc h en 0 ,0 0 39 .7 60 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 11 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei G rü n fl äc h en 2. 09 2. 62 5, 98 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 20 00 00 A ck er la n d 0 ,0 0 59 3, 00 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 12 00 00 0 A ck er la n d 31 .2 33 ,6 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 31 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei W al d , F o rs te n 0 ,0 0 7 4, 00 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 13 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei W al d , F o rs te n 3 .9 34 ,3 2 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 32 00 00 A u fw u ch s b ei W al d , F o rs te n 0 ,0 0 22 2, 00 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 13 20 00 0 A u fw u ch s b ei W al d , F o rs te n 11 .6 52 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 90 00 00 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 380380 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 36 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 69 .5 68 ,0 0 5. 72 0. 37 3, 65 0 ,0 0 5. 72 0. 37 3, 65 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 19 00 00 0 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 5. 72 0. 37 3, 65 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 21 00 00 G ru n d u n d B o d en b ei s o zi al en E in ri ch tu n g en 0 ,0 0 9 .4 01 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 22 10 00 0 G ru n d u n d B o d en b ei s o zi al en E in ri ch tu n g en 4 94 .7 72 ,0 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 22 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S o zi al en E in ri ch tu n g en 0 ,0 0 61 .9 49 ,0 0 3. 20 4. 68 2, 00 3. 97 2. 09 9, 06 4. 57 7. 61 4, 46 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 22 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S o zi al en E in ri ch tu n g en 4. 57 7. 61 4, 46 1 13 .1 08 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 31 00 00 G ru n d u n d B o d en m it S ch u le n 0 ,0 0 8 .5 86 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 23 10 00 0 G ru n d u n d B o d en m it S ch u le n 4 51 .8 72 ,5 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 32 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S ch u le n 0 ,0 0 27 .9 89 ,0 0 1. 42 4. 88 4, 00 4. 80 8. 33 9, 22 6. 70 1. 76 8, 00 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 23 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei S ch u le n 6. 70 1. 76 8, 00 96 .4 32 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 41 00 00 G ru n d u n d B o d en m it K u lt u r- , S p o rt - u n d G ar te n an la g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 381381 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 36 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 4 .8 70 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 24 10 00 0 G ru n d u n d B o d en m it K u lt u r- , S p o rt - u n d G ar te n an la g en 2 56 .4 15 ,2 5 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 42 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei K u lt u r- , S p o rt - u n d G a 0 ,0 0 53 .0 11 ,0 0 2. 70 7. 75 4, 00 5. 31 2. 34 0, 17 6. 54 4. 62 7, 18 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 24 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei K u lt u r- , S p o rt - u n d G a 6. 54 4. 62 7, 18 1 65 .0 30 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 91 00 00 G ru n d u n d B o d en m it s o n st ig en D ie n st -, G es ch äf ts - u n d a n d er en B et ri eb sg 0 ,0 0 4 .4 13 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 29 10 00 0 G ru n d u n d B o d en m it s o n st ig en D ie n st -, G es ch äf ts - u n d a n d er en B et ri eb sg 2 32 .2 07 ,3 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 02 92 00 00 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei s o n st ig en D ie n st -, G es 0 ,0 0 36 .2 38 ,0 0 1. 87 0. 26 5, 00 2. 90 5. 84 2, 13 3. 61 2. 78 9, 27 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 29 20 00 0 G eb äu d e, A u fb au te n u n d B et ri eb sv o rr ic h tu n g en b ei s o n st ig en D ie n st -, G es 3. 61 2. 78 9, 27 73 .9 56 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 10 00 00 G ru n d u n d B o d en d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s 0 ,0 0 40 .9 78 ,0 0 2. 17 2. 91 4, 59 0 ,0 0 2. 17 2. 91 4, 59 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 31 00 00 0 G ru n d u n d B o d en d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s 2. 17 2. 91 4, 59 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 20 00 00 B rü ck en , T u n n el u n d in g en ie u rb au lic h e A n la g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 382382 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 36 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 4 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 7 .8 19 ,0 0 4 07 .8 00 ,0 0 5 51 .0 28 ,7 9 5 51 .0 30 ,7 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 32 00 00 0 B rü ck en , T u n n el u n d in g en ie u rb au lic h e A n la g en 5 51 .0 30 ,7 9 7 .3 27 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 00 00 A n la g en z u r A b w as se ra b le it u n g 0 ,0 0 5 .7 43 ,0 0 3 00 .2 78 ,0 0 3 04 .2 46 ,0 0 3 17 .0 50 ,1 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 34 10 00 0 A n la g en z u r A b w as se ra b le it u n g 3 17 .0 50 ,1 9 3 .9 68 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 50 00 00 S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke h rs le n ku n g sa n la g en 0 ,0 0 1 68 .3 83 ,0 0 8. 66 9. 04 2, 00 1 4. 99 0. 82 8, 08 1 8. 76 0. 55 5, 01 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 35 00 00 0 S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke h rs le n ku n g sa n la g en 1 8. 76 0. 55 5, 01 3 86 .6 72 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 60 00 00 N ah w är m e- u n d B re it b an d le it u n g en u n d z u g eh ö ri g e A n la g en 0 ,0 0 16 .5 72 ,0 0 8 56 .2 46 ,0 0 1. 03 2. 84 6, 38 1. 11 8. 57 1, 33 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 36 00 00 0 N ah w är m e- u n d B re it b an d le it u n g en u n d zu g eh ö ri g e A n la g en 1. 11 8. 57 1, 33 31 .8 39 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 00 00 W as se rb au lic h e A n la g en 0 ,0 0 4 .3 86 ,0 0 2 28 .5 64 ,0 0 2 33 .1 48 ,0 0 2 40 .8 48 ,2 2 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 37 00 00 0 W as se rb au lic h e A n la g en 2 40 .8 48 ,2 2 4 .5 84 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 80 00 00 F ri ed h ö fe u n d B es ta tt u n g se in ri ch tu n g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 383383 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 36 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 5 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 14 .0 09 ,0 0 7 21 .7 19 ,0 0 7 92 .2 21 ,6 1 1. 39 9. 84 6, 68 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 38 00 00 0 F ri ed h ö fe u n d B es ta tt u n g se in ri ch tu n g en 1. 37 4. 05 2, 08 31 .0 59 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 90 00 00 S o n st ig e B au te n d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s (S tü tz m au er n , T re p p en , u .a .) 0 ,0 0 10 .3 57 ,0 0 5 32 .3 30 ,0 0 8 52 .8 29 ,9 5 8 92 .3 41 ,2 6 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 39 00 00 0 S o n st ig e B au te n d es In fr as tr u kt u rv er m ö g en s (S tü tz m au er n , T re p p en , u .a .) 8 92 .3 41 ,2 6 25 .6 97 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 05 10 00 00 K u n st g eg en st än d e 0 ,0 0 16 4, 00 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 51 00 00 0 K u n st g eg en st än d e 8 .6 50 ,5 2 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 05 50 00 00 B au d en km äl er 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 55 00 00 0 B au d en km äl er 1 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 10 00 00 F ah rz eu g e 0 ,0 0 5 .8 26 ,0 0 2 76 .8 15 ,0 0 4 62 .2 52 ,4 6 1. 24 1. 13 3, 31 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 61 00 00 0 F ah rz eu g e 1. 24 1. 13 3, 31 60 .7 50 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 20 00 00 M as ch in en 0 ,0 0 1 .0 52 ,0 0 50 .5 16 ,5 0 86 .6 42 ,9 9 3 35 .0 62 ,4 8 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 62 00 00 0 M as ch in en 3 35 .0 62 ,4 8 10 .0 50 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 30 00 00 T ec h n is ch e A n la g en - ( P V , B H K W , H ei zu n g u .ä .) al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 384384 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 37 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 6 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 6 .2 14 ,0 0 3 04 .4 60 ,0 0 4 28 .3 31 ,2 8 6 52 .3 68 ,3 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 63 00 00 0 T ec h n is ch e A n la g en - ( P V , B H K W , H ei zu n g u .ä .) 6 52 .3 68 ,3 4 45 .1 69 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 10 00 00 B et ri eb sv o rr ic h tu n g en 0 ,0 0 20 3, 00 9 .6 81 ,0 0 18 .2 67 ,7 4 20 .5 75 ,2 3 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 71 00 00 0 B et ri eb sv o rr ic h tu n g en 20 .5 75 ,2 3 2 .0 63 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 20 00 00 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 0 ,0 0 7 .4 61 ,0 0 3 56 .3 12 ,0 0 5 69 .8 70 ,2 9 7 65 .1 68 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 72 00 00 0 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 7 65 .1 68 ,0 0 72 .6 75 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 10 13 00 00 S o n st ig e A n te ils re ch te ( K o m m u n al g es . N et ze B W ) 0 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 01 30 00 0 S o n st ig e A n te ils re ch te ( K o m m u n al g es . N et ze B W ) 5 00 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 13 00 00 B et ei lig u n g en a n Z V u . s o n st ig e A n te ils re ch te ( T W S N et z, R eK o , R aW E G ,.. 0 ,0 0 56 8, 00 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 11 30 00 0 B et ei lig u n g en a n Z V u . s o n st ig e A n te ils re ch te ( T W S N et z, R eK o , R aW E G ,.. 1 51 .9 61 ,0 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 12 10 00 00 S o n d er ve rm ö g en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 385385 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 37 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 7 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 21 00 00 0 S o n d er ve rm ö g en 4 44 .3 12 ,6 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 12 11 00 00 S o n d er ve rm ö g en a llg . R ü ck la g en 0 ,0 0 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 21 10 00 0 S o n d er ve rm ö g en a llg . R ü ck la g en 1 71 .1 92 ,4 4 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 13 15 20 00 A u sl ei h u n g en a n v er b u n d en e U n te rn eh m en , B et ei lig u n g en u n d S o n d er ve rm ö g e 0 ,0 0 0 ,0 0 4. 23 7. 72 5, 00 0 ,0 0 4. 23 7. 72 5, 00 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 31 52 00 0 A u sl ei h u n g en a n v er b u n d en e U n te rn eh m en , B et ei lig u n g en u n d S o n d er ve rm ö g e 4. 23 7. 72 5, 00 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 14 92 00 00 S o n st ig e E in la g en 0 ,0 0 0 ,0 0 5. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 5. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 49 20 00 0 S o n st ig e E in la g en 5. 80 0. 00 0, 00 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 18 03 00 00 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 0 ,0 0 2 .6 95 ,0 0 1 33 .2 24 ,0 0 1 78 .8 50 ,0 0 1 78 .8 50 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 80 30 00 0 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 1 78 .8 50 ,0 0 16 .7 97 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 18 03 60 00 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 0 ,0 0 52 4, 00 27 .3 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 30 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 80 36 00 0 S o n d er p o st en f ü r g el ei st et e Z u w ei su n g en u n d Z u sc h ü ss e fü r ln ve st it io n en 30 .0 00 ,0 0 60 0, 00 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 11 00 00 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, L an d al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 386386 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 06 .1 2. 20 22 / 11 :0 6: 37 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 8 H er rn W o lf g an g A b el e 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 2 5, 00 1 .1 35 ,0 0 1 .6 50 ,0 0 1 .6 50 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 11 10 00 0 S o n d er p o st en a u s Z u w en d u n g en u n d U m la g en f ü r V er m ö g en sg eg en st än d e, L an d 1 .6 50 ,0 0 41 2, 00 G es am ts u m m e 0 ,0 0 6 09 .8 90 ,0 0 4 4. 87 2. 70 6, 37 3 7. 56 7. 83 8, 46 7 0. 79 1. 89 2, 77 0 ,0 0 12 .2 02 3 7 0. 76 6. 09 8, 17 1. 15 7. 31 9, 00 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 387387 AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abeleerstellt von: 06.12.2022 / 09:25:48erstellt am: 01 Gemeinde Baindt Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2023 bis 12.2023 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 1.155.395,00Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2023 47290000 1.512,00Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen 2023 53220001 50,00Aufwendung aus Verlust bei produktübergreifender Umsetzung von Vermögensgegenstä 2023 1.156.957,00Summe Ergebniskonten Aufwand * Ergebniskonten Ertrag 31610000 379.338,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2023 31620000 19.447,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 2023 398.785,00Summe Ergebniskonten Ertrag * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 758.172,00 * Gesamtsumme 758.172,00 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 388388 Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen bei der Gemeinde Baindt Der neuen gesetzlichen Vorgabe aus § 14 GemHVO entsprechend sollen für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen Kosten- und Leistungsrechnungen geführt werden, die als Grundlage für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung dienen sollen. Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen unterscheidet hiernach nicht mehr dezidiert zwischen kostenrechnenden Einrichtungen - für die auch in der Kameralistik teilweise Kosten- und Leistungsrechnungen geführt wurden - und sonstigem Verwaltungsvermögen, d.h., die Verpflichtung zur Führung von Kosten- und Leistungsrechnungen soll in der Zukunft auf die gesamte Verwaltung bzw. alle Verwaltungszweige ausgeweitet werden. Im Hinblick auf den erheblichen Personalaufwand, der mit der flächendeckenden Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in allen Fachbereichen verbunden wäre, wird allerdings im Zuge der Umstellung auf die Kommunale Doppik zunächst nur die Verrechnung von Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen vorgenommen. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität wird dabei auf die Darstellung iterativer Leistungsbeziehungen verzichtet, d. h. die Interne Leistungsverrechnung erfolgt „stufenweise“ in mehreren Abschnitten. Im ersten Schritt werden – mit Ausnahme der Produkte 11.33 Grundstücksmanagement die Aufwendungen der verbliebenen „internen“ Produkte auf den Teilhaushalt 2 mit pauschalen Verrechnungsschlüsseln weiterverrechnet. 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Die gebäudebezogene Aufwendungen (Unterhaltung, Bewirtschaftung, Versicherung etc.) werden bereits schon zuvor direkt auf die einzelnen Produkte zugeordnet um eine spätere Verteilung zu vermeiden. An dieser Stelle soll der Vollständigkeit halber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Unterprodukt 11.33 Grundstücksmanagement im Teilhaushalt Innere Verwaltung abgebildet wird, gleichwohl es sich offensichtlich um kein internes Produkt, sondern per se um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde Baindt handelt. In der Konsequenz wird das vorgenannte Unterprodukt nicht auf den Teilhaushalt 2 weiterberechnet, d.h., die diesbezüglichen Aufwendungen verbleiben in voller Höhe im Teilhaushalt 1. Nach der Verrechnung der Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen sind alle diesbezüglichen (ungedeckten) Aufwendungen vom Teilhaushalt 1 auf den Teilhaushalt 2 weiterverrechnet, so dass sich zukünftig u.a. aussagekräftige Kostendeckungsgrade im Bereich der Dienstleistungen der Gemeinde ermitteln und der politischen Entscheidungsfindung zu Grunde legen lassen. Zudem werden die vom Bauhof erbrachten Leistungen intern verrechnet. Der Bauhof wird seit mehr als 15 Jahren als kostenrechnende Einrichtung geführt, so dass das bisherige System in den Grundzügen unverändert beibehalten werden kann. Die Erträge und Aufwendungen des Bauhofes finden sich unter der Produktgruppe 11.25.00.00.00. Der Aufwand, der für andere Einrichtungen anfällt, wird weiterhin erfasst und im Rahmen interner Leistungsverrechnungen auf den entsprechenden „empfangenden“ Produktsachkonten gebucht. Betriebswirtschaftliche Zielvorgabe an den Bauhof ist die volle Kostendeckung. Im Haushaltsjahr 2023 müsste der Bauhof hiernach 756.250 € interne Rechnungsstellungen vereinnahmen, um den eigenen laufenden Aufwand zu decken. 389389 P la n 2 0 2 3 P la n 2 0 2 3 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 4 P la n 2 0 2 4 (g e ru n d e t) 1 1 1 0 3 8 1 1 G e m e in d e o rg an e 1 0 0 ,0 0 % 3 9 5 .7 0 0 3 9 5 .7 0 0 4 2 4 .0 0 0 4 2 4 .0 0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 1 2 ,0 0 % 4 7 .4 8 4 4 7 .5 0 0 5 0 .8 8 0 5 0 .9 0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 ,0 0 % 3 .9 5 7 3 .9 5 0 4 .2 4 0 4 .2 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 7 ,5 0 % 2 9 .6 7 8 2 9 .7 0 0 3 1 .8 0 0 3 1 .8 0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 8 ,0 0 % 3 1 .6 5 6 3 1 .6 5 0 3 3 .9 2 0 3 3 .9 0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 ,0 0 % 1 9 .7 8 5 1 9 .8 0 0 2 1 .2 0 0 2 1 .2 0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 2 ,5 0 % 9 .8 9 3 9 .9 0 0 1 0 .6 0 0 1 0 .6 0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 2 0 ,0 0 % 7 9 .1 4 0 7 9 .1 5 0 8 4 .8 0 0 8 4 .8 0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 1 ,5 0 % 5 .9 3 6 5 .9 5 0 6 .3 6 0 6 .3 5 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 3 ,0 0 % 1 1 .8 7 1 1 1 .8 5 0 1 2 .7 2 0 1 2 .7 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 8 ,0 0 % 3 1 .6 5 6 3 1 .6 5 0 3 3 .9 2 0 3 3 .9 0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 0 ,5 0 % 1 .9 7 9 2 .0 0 0 2 .1 2 0 2 .1 0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,5 0 % 2 1 .7 6 4 2 1 .6 0 0 2 3 .3 2 0 2 3 .3 5 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 3 ,0 0 % 1 1 .8 7 1 1 1 .8 5 0 1 2 .7 2 0 1 2 .7 0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 2 ,5 0 % 9 .8 9 3 9 .9 0 0 1 0 .6 0 0 1 0 .6 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 1 0 ,0 0 % 3 9 .5 7 0 3 9 .5 5 0 4 2 .4 0 0 4 2 .4 0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l/ O b d ac h lo si gk e it 7 ,5 0 % 2 9 .6 7 8 2 9 .7 0 0 3 1 .8 0 0 3 1 .9 5 0 1 0 0 ,0 0 % 3 9 5 .7 0 0 3 9 5 .7 0 0 4 2 4 .0 0 0 4 2 4 .0 0 0 B ü rg e rm e is te r/ G e m e in d e ra t 1 1 1 0 390390 P la n 2 0 2 3 P la n 2 0 2 3 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 4 P la n 2 0 2 4 (g e ru n d e t) 1 1 1 4 3 8 1 1 ze n tr a le F u n k ti o n e n 1 0 0 ,0 0 % 1 0 3 .1 5 0 1 0 3 .1 5 0 1 0 6 .2 5 0 1 0 6 .2 5 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n g sw e se n 1 1 ,5 0 % 1 1 .8 6 2 1 1 .8 5 0 1 2 .2 1 9 1 2 .2 0 0 1 2 2 2 4 8 1 1 E in w o h n e rw e se n 2 ,0 0 % 2 .0 6 3 2 .0 5 0 2 .1 2 5 2 .1 5 0 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st a n d w e se n 0 ,5 0 % 5 1 6 5 0 0 5 3 1 5 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 F e u e rw e h r 2 ,0 0 % 2 .0 6 3 2 .0 5 0 2 .1 2 5 2 .1 5 0 2 8 1 0 4 8 1 1 S o n st ig e K u lt u rp fl e g e 9 ,0 0 % 9 .2 8 4 9 .3 0 0 9 .5 6 3 9 .5 5 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n g e m e in d e 1 ,0 0 % 1 .0 3 2 1 .0 5 0 1 .0 6 3 1 .0 5 0 4 2 1 0 4 8 1 1 F ö rd e ru n g d e s S p o rt s 5 ,0 0 % 5 .1 5 8 5 .1 5 0 5 .3 1 3 5 .3 0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R ä u m li ch e E n tw ic k lu n g /B a u o rd n u n g 1 8 ,5 0 % 1 9 .0 8 3 1 9 .1 0 0 1 9 .6 5 6 1 9 .6 5 0 5 3 4 0 4 8 1 1 F e rn w ä rm e v e rs o rg u n g 0 ,0 0 % 0 0 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa ll w ir ts ch a ft 2 ,0 0 % 2 .0 6 3 2 .0 5 0 2 .1 2 5 2 .1 5 0 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 9 ,0 0 % 9 .2 8 4 9 .3 0 0 9 .5 6 3 9 .4 5 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st a tt u n g sw e se n /F ri e d h o f 6 ,0 0 % 6 .1 8 9 6 .2 0 0 6 .3 7 5 6 .4 0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch a ft sf ö rd e ru n g 2 ,5 0 % 2 .5 7 9 2 .6 0 0 2 .6 5 6 2 .6 5 0 5 7 3 0 4 8 1 1 S ch e n k -K o 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P ro je k t sc h u lr e if e s K in d 1 ,0 0 % 2 .8 7 2 2 .8 5 0 3 .0 2 1 3 .0 0 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 S ch u l- /B ü rg e rb u s 0 ,0 0 % - - - - 2 1 5 0 0 3 4 8 1 1 A u la u n d B e tr e u u n g G a n zt a g e sg r. 6 ,0 0 % 1 7 .2 3 2 1 7 .2 5 0 1 8 .1 2 3 1 8 .1 0 0 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 S ch u ls o zi a la rb e it 1 ,0 0 % 2 .8 7 2 2 .8 5 0 3 .0 2 1 3 .0 0 0 2 6 2 0 4 8 1 1 M u si k p fl e g e 1 ,0 0 % 2 .8 7 2 2 .8 5 0 3 .0 2 1 3 .0 0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i/ B ib li o th e k 2 ,5 0 % 7 .1 8 0 7 .2 0 0 7 .5 5 1 7 .5 5 0 2 8 1 0 4 8 1 1 S o n st ig e K u lt u rp fl e g e 3 ,0 0 % 8 .6 1 6 8 .6 0 0 9 .0 6 2 9 .0 5 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n g e m e in d e 1 ,0 0 % 2 .8 7 2 2 .9 0 0 3 .0 2 1 3 .0 0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 1 3 ,0 0 % 3 7 .3 3 6 3 7 .3 5 0 3 9 .2 6 7 3 9 .2 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg a rt e n S M S 1 2 ,0 0 % 3 4 .4 6 4 3 4 .4 5 0 3 6 .2 4 6 3 6 .2 5 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 S p o rt st ä tt e n /S p o rt h a ll e 2 ,0 0 % 5 .7 4 4 5 .7 5 0 6 .0 4 1 6 .0 5 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R ä u m li ch e E n tw ic k lu n g /B a u o rd n u n g 6 ,0 0 % 1 7 .2 3 2 1 7 .2 5 0 1 8 .1 2 3 1 8 .1 0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 F e rn w ä rm e v e rs o rg u n g 5 ,0 0 % 1 4 .3 6 0 1 4 .4 0 0 1 5 .1 0 3 1 5 .1 5 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b a n d v e rs o rg u n g 5 ,0 0 % 1 4 .3 6 0 1 4 .3 5 0 1 5 .1 0 3 1 5 .1 5 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa ll w ir ts ch a ft 5 ,0 0 % 1 4 .3 6 0 1 4 .3 5 0 1 5 .1 0 3 1 5 .1 5 0 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 7 ,0 0 % 2 0 .1 0 4 2 0 .1 0 0 2 1 .1 4 4 2 1 .1 5 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st a tt u n g sw e se n /F ri e d h o f 5 ,0 0 % 1 4 .3 6 0 1 4 .3 5 0 1 5 .1 0 3 1 5 .1 5 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch a ft sf ö rd e ru n g 0 ,0 0 % 0 - 0 - 5 7 3 0 4 8 1 1 S ch e n k -K o n ra d -H a ll e /G a st st ä tt e z u r M ü h le 7 ,0 0 % 2 0 .1 0 4 2 0 .1 0 0 2 1 .1 4 4 2 1 .1 5 0 1 0 0 ,0 0 % 2 8 7 .2 0 0 2 8 7 .2 0 0 3 0 2 .0 5 0 3 0 2 .0 5 0 F in a n zv e rw a lt u n g - V e rt e il u n g n a ch B u ch u n g sf ä ll e n 1 1 2 2 394394 P la n 2 0 2 3 P la n 2 0 2 3 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 4 P la n 2 0 2 4 (g e ru n d e t) 1 1 2 4 3 8 1 1 E rt rä ge 1 0 0 ,0 0 % 1 8 4 .3 5 0 1 8 4 .3 5 0 2 0 6 .0 0 0 2 0 6 .0 0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 1 2 ,0 0 % 2 2 .1 2 2 2 2 .1 0 0 2 4 .7 2 0 2 4 .7 0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 ,0 0 % 1 .8 4 4 1 .8 5 0 2 .0 6 0 2 .0 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 7 ,5 0 % 1 3 .8 2 6 1 3 .8 5 0 1 5 .4 5 0 1 5 .4 5 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 8 ,0 0 % 1 4 .7 4 8 1 4 .7 5 0 1 6 .4 8 0 1 6 .5 0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 ,0 0 % 9 .2 1 8 9 .2 0 0 1 0 .3 0 0 1 0 .3 0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 5 0 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 2 ,5 0 % 4 .6 0 9 4 .6 0 0 5 .1 5 0 5 .1 5 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 5 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 5 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 2 0 ,0 0 % 3 6 .8 7 0 3 6 .8 5 0 4 1 .2 0 0 4 1 .2 0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 1 ,5 0 % 2 .7 6 5 2 .8 5 0 3 .0 9 0 3 .1 0 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 3 ,0 0 % 5 .5 3 1 5 .5 5 0 6 .1 8 0 6 .2 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 0 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 8 ,0 0 % 1 4 .7 4 8 1 4 .7 5 0 1 6 .4 8 0 1 6 .5 0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 0 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 0 ,5 0 % 9 2 2 9 0 0 1 .0 3 0 1 .0 0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,5 0 % 1 0 .1 3 9 1 0 .1 5 0 1 1 .3 3 0 1 1 .3 0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 3 ,0 0 % 5 .5 3 1 5 .5 5 0 6 .1 8 0 6 .2 0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 2 ,5 0 % 4 .6 0 9 4 .6 0 0 5 .1 5 0 5 .1 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 1 0 ,0 0 % 1 8 .4 3 5 1 8 .4 5 0 2 0 .6 0 0 2 0 .6 0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 7 ,5 0 % 1 3 .8 2 6 1 3 .8 5 0 1 5 .4 5 0 1 5 .4 5 0 1 0 0 ,0 0 % 1 8 4 .3 5 0 1 8 4 .3 5 0 2 0 6 .0 0 0 2 0 6 .0 0 0 G e b ä u d e u n d E n e rg ie m a n a g e m e n t, R a th a u s 1 1 2 4 395395 P la n 2 0 2 3 P la n 2 0 2 3 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 4 P la n 2 0 2 4 (g e ru n d e t) 1 1 2 5 3 8 1 1 E rt rä ge 1 0 0 ,0 0 % 7 5 6 .2 5 0 7 5 6 .2 5 0 8 1 5 .5 5 0 8 1 5 .5 5 0 1 2 1 0 4 8 1 1 St at is ti k u n d W ah le n 0 ,5 0 % 3 .7 8 1 3 .8 0 0 4 .0 7 8 4 .1 0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 3 ,5 0 % 2 6 .4 6 9 2 6 .4 5 0 2 8 .5 4 4 2 8 .5 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 3 ,0 0 % 2 2 .6 8 8 2 2 .7 0 0 2 4 .4 6 7 2 4 .4 5 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 6 ,0 0 % 4 5 .3 7 5 4 5 .4 0 0 4 8 .9 3 3 4 8 .9 5 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 Sc h u l- /B ü rg e rb u s 0 ,0 0 % - - - - 2 6 2 0 4 8 1 1 T h e at e r, K o n ze rt e , M u si kp fl e ge 0 ,5 0 % 3 .7 8 1 3 .8 0 0 4 .0 7 8 4 .1 0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i 0 ,5 0 % 3 .7 8 1 3 .8 0 0 4 .0 7 8 4 .1 0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 so n st ig e K u lt u r- u n d D e n km al p fl e ge 2 ,0 0 % 1 5 .1 2 5 1 5 .1 5 0 1 6 .3 1 1 1 6 .3 0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,0 0 % 0 - 0 - 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l- u n d O b d ac h lo se n u n te rk ü n ft e 8 ,5 0 % 6 4 .2 8 1 6 4 .3 0 0 6 9 .3 2 2 6 9 .3 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in ge rg ar te n S M S 6 ,5 0 % 4 9 .1 5 6 4 9 .1 5 0 5 3 .0 1 1 5 3 .0 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 3 0 4 8 1 1 St . M ar ti n 1 ,0 0 % 7 .5 6 3 7 .5 5 0 8 .1 5 6 8 .1 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 4 0 4 8 1 1 W al d o rf ki n d e rg ar te n 1 ,0 0 % 7 .5 6 3 7 .5 5 0 8 .1 5 6 8 .1 5 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 2 ,5 0 % 1 8 .9 0 6 1 8 .9 0 0 2 0 .3 8 9 2 0 .4 0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 6 ,0 0 % 4 5 .3 7 5 4 5 .3 5 0 4 8 .9 3 3 4 8 .9 5 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 2 1 ,0 0 % 1 5 8 .8 1 3 1 5 8 .8 0 0 1 7 1 .2 6 6 1 7 1 .2 5 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e n 1 4 ,5 0 % 1 0 9 .6 5 6 1 0 9 .6 5 0 1 1 8 .2 5 5 1 1 8 .2 5 0 5 4 1 0 0 2 4 8 1 1 St ra ß e n b e le u ch tu n g 3 ,0 0 % 2 2 .6 8 8 2 2 .6 5 0 2 4 .4 6 7 2 4 .4 5 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 4 ,0 0 % 3 0 .2 5 0 3 0 .2 5 0 3 2 .6 2 2 3 2 .6 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 2 ,0 0 % 1 5 .1 2 5 1 5 .1 5 0 1 6 .3 1 1 1 6 .3 0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 6 ,5 0 % 4 9 .1 5 6 4 9 .1 5 0 5 3 .0 1 1 5 3 .0 0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 3 ,0 0 % 2 2 .6 8 8 2 2 .7 0 0 2 4 .4 6 7 2 4 .4 5 0 5 5 5 1 4 8 1 1 La n d - u n d F o rs tw ir ts ch af t, L an d sc h af ts p fl e ge 1 ,0 0 % 7 .5 6 3 7 .5 5 0 8 .1 5 6 8 .1 5 0 5 4 7 0 4 8 1 1 Fö rd e r. d e s ö ff e n tl . P e rs o n e n n ah ve rk . 1 ,5 0 % 1 1 .3 4 4 1 1 .3 5 0 1 2 .2 3 3 1 2 .2 5 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 2 ,0 0 % 1 5 .1 2 5 1 5 .1 0 0 1 6 .3 1 1 1 6 .3 5 0 1 0 0 ,0 0 % 7 5 6 .2 5 0 7 5 6 .2 5 0 8 1 5 .5 5 0 8 1 5 .5 5 0 B a u h o f 1 1 2 5 396396 P la n 2 0 2 3 P la n 2 0 2 3 g e ru n d e t P la n 2 0 2 4 P la n 2 0 2 4 g e ru n d e t 3 1 8 0 .1 0 .3 8 1 1 E rt rä g e V e rt e il u n g a u f 1 0 0 % 2 1 9 .2 0 0 2 1 9 .2 0 0 2 3 3 .8 0 0 2 3 3 .8 0 0 3 1 4 0 0 5 1 0 0 0 4 8 1 1 B o sc h st ra ß e 1 /5 2 0 % 4 3 .8 4 0 4 3 .8 5 0 4 6 .7 6 0 4 6 .7 5 0 3 1 4 0 0 7 1 0 0 0 4 8 1 1 B o sc h st ra ß e 1 /7 1 4 % 3 0 .6 8 8 3 0 .7 0 0 3 2 .7 3 2 3 2 .7 5 0 3 1 4 0 0 7 2 0 0 0 4 8 1 1 F ri e se n h ä u sl e r S tr a ß e 1 2 2 3 % 5 0 .4 1 6 5 0 .4 0 0 5 3 .7 7 4 5 3 .7 5 0 3 1 4 0 0 7 3 0 0 0 4 8 1 1 K lo st e rh o f 4 1 4 % 3 0 .6 8 8 3 0 .7 0 0 3 2 .7 3 2 3 2 .7 5 0 3 1 4 0 0 7 4 0 0 0 4 8 1 1 K ü fe rs tr a ß e 8 8 % 1 7 .5 3 6 1 7 .5 5 0 1 8 .7 0 4 1 8 .7 0 0 3 1 4 0 0 7 5 0 0 0 4 8 1 1 R o se n st ra ß e 8 7 % 1 5 .3 4 4 1 5 .3 5 0 1 6 .3 6 6 1 6 .3 5 0 3 1 3 9 0 7 6 0 0 0 4 8 1 1 B u ch e n st ra ß e 1 1 4 % 8 .7 6 8 8 .7 5 0 9 .3 5 2 9 .3 5 0 3 1 4 0 0 7 7 0 0 0 4 8 1 1 U k ra in e 1 0 % 2 1 .9 2 0 2 1 .9 0 0 2 3 .3 8 0 2 3 .4 0 0 1 0 0 % 2 1 9 .2 0 0 2 1 9 .2 0 0 2 3 3 .8 0 0 2 3 3 .8 0 0 V e rr e ch n u n g 3 1 8 0 .1 0 397397 - zum Haushaltsplan - erstellt von: 15.12.2022 / 09:43:52erstellt am: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abele Vergleich Einnahmen / Ausgaben Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen Vergleich : 0001 interne Leistungs Verrechnung Einnahme: Ausgabe: GKZ Differenz bei Einnahme Ausgabe Unterschied Projekte 3811 4811 KontenProdukt(e) 2.251.900,00 0 2.251.900,00Ansatz 2023 0,00 2.406.900,00 0 2.406.900,00Ansatz 2024 0,00 2.406.900,00 0 2.406.900,00Finanzplan 2024 0,00 2.303.950,00 0 2.303.950,00Finanzplan 2025 0,00 2.300.350,00 0 2.300.350,00Finanzplan 2026 0,00 2.293.950,00 0 2.293.950,00Finanzplan 2027 0,00 alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 398398 - zum Haushaltsplan - erstellt von: 15.12.2022 / 09:43:52erstellt am: Seite: 2 Herrn Wolfgang Abele Vergleich Einnahmen / Ausgaben Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen Vergleich : 0002 kalk.Verzinsung Einnahme: Ausgabe: GKZ Differenz bei Einnahme Ausgabe Unterschied Projekte 3812 4812 KontenProdukt(e) 560.200,00 0 560.200,00Ansatz 2023 0,00 560.200,00 0 560.200,00Ansatz 2024 0,00 560.200,00 0 560.200,00Finanzplan 2024 0,00 560.200,00 0 560.200,00Finanzplan 2025 0,00 560.200,00 0 560.200,00Finanzplan 2026 0,00 560.200,00 0 560.200,00Finanzplan 2027 0,00 *** Ende der Liste *** alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 399399 Anlage Nr. 8 zum Haushaltsplan 2023/2024 Konten (4429/4318) Produkt/Konto Vereine, Organisationen etc Planansatz € A: Mitgliedsbeiträge 2023 1223.4429 Fachverband der Standesbeamten -: 100,00 1114.4429 Gemdeindetag B-W -: 4.400,00 1114.4429 Kreisverband RV. im Württ. Gde.-Tag -: 50,00 1122.4429 Fachverband der Kassenverwalter -: 50,00 1260.4429 Kreisfeuerwehrverband Ravensburg -: 350,00 2810.4429 Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. -: 100,00 2810.4429 Förderverein Schloss Achberg -: 50,00 2810.4429 Schwäbischer Heimatbund 70,00 2810.4429 Landschafterhaltungsverband -: 200,00 3650010110.4429 Landesverband kath. Kindertagesstätten Diözese Rottenburg e. V. -: 6.000,00 4140.4429 DRK-Kreisverband Ravensburg inkl. Inserat Rotkreuzbericht -: 200,00 541001.4429 Kreisverkehrswacht -: 80,00 541001.4429 Anteil an der Jugendverkehrsschule -: 370,00 5530.4429 Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge -: 50,00 5520.4429 Mitgliedsbeitrag oberschwäbischer Seeenprogramme -: 2.000,00 1124.4429 Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e. V. -: 100,00 A. Mitgliedsbeiträge -: 14.170,00 Aufwand für Geschirrmobil ca. 4.000 € im Jahr 2023 (Zuschuss an Schalmeien, Musikverein, Kapellengem., Reitverein) Das DRK erhält neben Investitionszuschuss einen Zuschuss für die Räumlichkeiten in Höhe von 1.500 €. Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Übersicht Über die jährlichen Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse an Vereine, Verbände u. dgl. 400400 Produkt/Konto Vereine, Organisationen etc. Planansatz € B: Zuschüsse 2023 1220.4318 Tierschutzverein Ravensburg (Pauschale lfd. Kosten 1,30 €/Einw. -: 7.000,00 1260.4318 Freiwillige Feuerwehr Baindt -: 500,00 211001.42795 Schülerauszeichnungen -: 150,00 211001.42796 Förderverein GHS -: 250,00 2620.4318 Musikverein Baindt (inkl. Jugendausbildung) -: 3.460,00 2620.4318 Jugendmusikschule Ravensburg -: 20.000,00 2620.4318 Schalmeienkapelle Baindt -: 1.795,00 2810.4318 Kunstkreis Baindt -: 105,00 2810.4318 Blutreitergruppe Baindt -: 105,00 2810.44311 Zuschuss Landjugend -: 500,00 2810.4318 Narrenzunft Raspler -: 1.540,00 2810.42798 Narrenumzug alle 2 Jahre -: 4.000,00 2810.4429 Landfrauenverband - Ortsverband Baindt -: 105,00 2810.4318 Kath. Kirchengemeinde Jugendarbeit -: 520,00 2910.4318 Kath. Kirchenpflege, Mesnerbesoldung -: 55,00 2910.4318 Kath. Kirchengemeinde (Kirchturm, Uhr, Glocken) -: 500,00 314002.4318 Zuschüsse für sonstige soziale Zwecke (Asyl/Obdachlose) -: 500,00 4140.4318 Weltweite Kinderhilfe e.V. -: 30,00 4140.4318 VDK-Ortsgruppe Baindt -: 100,00 4140.4318 Soldatenkameradschaft Baindt -: 80,00 4140.4318 Soziale Maßnahmen -: 2.000,00 4140.4318 Dt. Jugendherbergswerk Schwaben -: 30,00 4140.4318 Hilfe für Körper/Mehrfachbeh. -: 52,00 4140.4318 Verein zur Förderung von Sehgeschädigten -: 260,00 4210.4318 Sportverein e. V. Baindt -: 2.715,00 4210.4318 Schützengilde Baindt -: 435,00 4210.4318 Tennisclub Baindt -: 515,00 4140.4318 Zuschuss DRK evtl. außerplänmäßig - Regelzuschuss -: 650,00 127001.1803 Zuschüsse an DRK Baienfurt-Baindt - Investitionszuschuss -: 10.000,00 B: Zuschüsse -: 57.952,00 ** zusätzliche werden bei den Vereinen, Raum inkl. Nebenkosten kostenlos zur Verfügung gestellt, Sportplatzpflege, Mäharbeiten etc. von der Gemeinde geleistet. 401401 Kennzahlen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit Anlage 16 402402 Ergebnis Planung Planung Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € -395.215 -681.600 -341.100 -824.850 -558.500 -281.150 -225.778 €/EW -74,51 -127,40 -63,17 -151,35 -101,55 -5,11 -41,05 % 96,73% 94,22% 97,47% 94,23% 96,27% 98,12% 98,49% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 4.397.249 4.447.900 6.401.000 6.108.300 6.587.500 6.806.500 6.887.500 Betrag je Einwohner €/EW 829,04 831,38 1.185,37 1.120,79 1.197,73 123,75 1.252,27 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 52,26% 54,81% 53,28% 53,25% 55,36% 56,32% 56,82% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.797.590 5.136.000 6.738.100 6.929.150 7.132.000 7.313.650 7.279.278 Betrag je Einwohner €/EW 904,52 960,00 1.247,80 1.271,40 1.296,73 132,98 1.323,51 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,66% 43,58% 50,01% 48,45% 47,67% 48,94% 48,53% 2. Sonderergebnis € 2.335.701 250.000 250.000 250.000 250.000 250.001 250.000 3. Gesamtergebnis € 1.940.486 -431.600 -91.100 -574.850 -308.500 -31.149 24.222 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 735.867 92.050 592.100 185.350 542.700 819.050 850.450 €/EW 138,74 17,21 109,65 34,01 98,67 14,89 154,63 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 735.867 -7.950 442.100 -114.650 142.700 319.050 350.450 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 551.950,40 -7.950,00 -175.700,00 -33.950,00 617.400,00 -962.913,05 981.230,00 €/EW 104,06 -1,49 -32,54 -6,23 112,25 -17,51 178,41 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 241.916 235.706 269.450 286.005 299.222 298.875 299.968 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 0 0 0 0 0 0 0 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 42.466.697 42.035.097 41.943.997 41.369.147 41.060.647 41.029.498 41.053.720 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.106 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 82,10% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 17,90% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 0 0 4.850.000 9.950.000 9.800.000 10.450.000 12.500.000 €/EW 898 1.826 1.782 190 2.273 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 5.000.000 5.250.000 0 800.000 2.200.000 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 403403 Ergebnis Planung Planung Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 96,73% 94,22% 97,47% 94,23% 96,27% 98,12% 98,49% % 54,02% 58,17% 54,67% 56,51% 57,51% 57,40% 57,69% % 1.192 1.207 1.329 1.397 1.506 153 1.550 € 355 374 444 459 455 0 0 % 42,32% 44,14% 36,54% 39,31% 40,14% 42,09% 42,60% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,23% 27,45% 28,91% 28,42% 27,30% 27,33% 27,23% % 0,23 0,06 0,79 2,18 2,02 1,95 1,88 € 5,20 1,31 19,81 57,25 54,91 5,31 51,27 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 926 963 0 15 400 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 898 1.826 1.782 190 2.273 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk.% 735.867 92.050 592.100 185.350 542.700 819.050 850.450 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 735.867 -7.950 442.100 -114.650 142.700 319.050 350.450 Kennzahlen zur Vermögenslage % 96% 957% 1182% 706% 520% 382% 35% % 51% 1% 3% 2% 7% 14% 156% % 9,14% 43,10% 49,74% 37,70% 33,03% 26,66% 3,17% (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte eigentl. über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 404404 Übersicht über die Deckungsfähigkeiten im Haushalt 2023 und 2024 Für den Haushaltsplan 2023 und 2024 gelten die nachfolgenden Deckungsvermerke bzw. Deckungsfähigkeiten. Sie werden vom Gemeinderat mit dem Haushaltsplan 2023 und 2024 beschlossen. Ergebnishaushalt: Es werden drei Budgetebenen (Teilhaushalt, Profitcenter, Unterbudgets) eingerichtet. Jeder Teilhaushalt bildet grundsätzlich ein Budget und ist gegenseitig deckungsfähig. Im Innenverhältnis besteht die gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den Profitcentern eines Teilhaushalts aber nur mit vorheriger Zustimmung des Geschäftsbereichs Finanzen. Jedes im Haushaltsplan ausgewiesenes Profitcenter bildet eine Budgeteinheit, dessen Zuschussbedarf oder Ressourcenüberschuss durch den Haushaltsplan festgelegt wird. Die darin enthaltenen Sachkonten sind gegenseitig deckungsfähig. Ausnahmen von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb eines Profitcenters sind in Punkt 3 geregelt. Innerhalb eines Profitcenters können bestimmte Sachkonten zu einem Unterbudget zusammengeschlossen werden. Unterbudgets wurden eingerichtet für die Klosterwiesenschule (Schulbudget) und Kindergärten (Kindergartenbudgets). 1. Schulbudget Für die Klosterwiesenschule sind folgende Sachkonten zu einem Schulbudget zusammengefasst: Erträge 34210000 Erträge aus Verkauf 31480000 Spenden Aufwendungen 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel 42750000 Lernmittel 42795000 Schülerauszeichnungen 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung 42912000 Kosten Ferienbetreuung 42914500 Projekt Bläserklasse 42917500 Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Essen Ganztagesbetreuung) 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 44314000 KISS-Kindersportschule 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) 2. Kindergartenbudgets Für die einzelnen Kindergärten sind folgende Sachkonten zu einem Kindergartenbudget zusammengefasst: Erträge 31480000 Spenden Aufwendungen 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 405405 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel 42910000 Sonstiger sächlicher Zweckaufwand 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, ab 2020 inkl. EDV- Vernetzung neues Gebäude) 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen (Heilpädagogischer Fachdienst) 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) 3. Bauhofbudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Geräte und Ausstattungsgegenstände) 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42510010 – 42515000 Haltung von Fahrzeugen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42612000 Dienst- und Schutzkleidung 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (darunter Bauhofprogramm) 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 4. Feuerwehrbudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Geräte und Ausstattungsgegenstände 42510210 – 42510240 Haltung von Fahrzeugen 42519000 Fahrzeug allgemein 42611000 Aus- und Weiterbildung 42612000 Dienst- und Schutzkleidung 42613000 Ärztliche Untersuchung 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Übungen, Feuerwehreinsatzkosten) 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) 42791000 Ehrungen und Jubilare 42918000 Erstattung Überlandhilfe 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 5. Büchereibudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (EDV-Programm, Wartungskosten) 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 406406 4. Deckungsfähigkeit Nach § 18 Abs. 1 GemHVO dienen die Erträge des Ergebnishaushalts insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnishaushalts und die Einzahlungen des Finanzhaushalts insgesamt zur Deckung der Auszahlungen des Finanzhaushalts. Unter dem Vorbehalt, dass dadurch das geplante Gesamtergebnis nicht gefährdet ist und die Kreditaufnahmevorschriften beachtet werden, wird dieser Grundsatz der Gesamtdeckung wie folgt modifiziert: Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören, sind gegenseitig deckungsfähig. Das gleiche gilt für die Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeiten im Finanzhaushalt (Vgl. § 20 Abs. 1 und 3 GemHVO). Abweichend von diesem Grundsatz werden folgende Festlegungen getroffen: Die Deckungsfähigkeit in den Budgets beschränkt sich auf die ordentlichen Aufwendungen. Durch höhere ordentliche Erträge können mit Zustimmung des Geschäftsbereichs Finanzen höhere ordentliche Aufwendungen ausgeglichen werden. Budgetneutrale Kostenarten - Abschreibungen (Sachkonten 47*) 1 - Kalkulatorische Kosten (Zinsen) (Sachkonten 4812 mit 3812*)1 - Innere Leistungsverrechnungen (Sachkonten 4811 mit 3811*) 1 - Bildung und Auflösung von Rückstellungen (Sachkonten 28*) 1 - Bildung und Auflösung von Rücklagen (Sachkonten 82*) 1 - Straßenentwässerungskostenanteil (Sachkonto 4212300) - Verfügungsmittel des Bürgermeisters (§ 13 GemHVO) (Sachkonto 44220000) Die budgetneutralen Erträge und Aufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit in allen Budgetebenen ausgeschlossen. 1 * = alle dieser Sachkonten zugeordneten Sachkonten In den Budgets erwirtschafteten Verbesserungen des ordentlichen Ergebnisses können zur Deckung von Auszahlungen im Finanzhaushalt des jeweiligen Budgets verwendet werden. Die Finanzverwaltung muss dieser Verwendung zustimmen. Die Verwendung ist ausgeschlossen, wenn die Verbesserung aus geringeren Transferaufwendungen bzw. höheren Transfererträgen resultieren. Bei Fördermaßnahmen und zweckgebundene Erträge dürfen die im Ergebnis- und Finanzhaushalt bereitgestellten Mittel nur für den festgelegten Zweck bzw. Bereich verwendet werden. Sie sind deshalb von der Deckungsfähigkeit auf allen Budgetebenen ausgenommen. 3.1 Deckungsfähigkeit für Querschnittsbudgets Nach § 20 Abs. 2 GemHVO können Aufwendungen, die nicht nach § 20 Abs. 1 GemHVO deckungsfähig sind, für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich eng zusammenhängen. Folgende Querschnittsbudgets werden eingerichtet: Die Personal- und Versorgungsaufwendungen (Sachkonten 40*, 41*)2, Aufwendungen für Dienstfahrten / Reisekosten (Sachkonto 4431500), sowie das Sachkonto 44210000 Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeit in den jeweiligen Budgets werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Hauptamt. 407407 Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung (Sachkonto 42611000) werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt bei der Finanzverwaltung. Folgende Aufwendungen werden dem EDV-Administrator zur Bewirtschaftung zugeordnet und sind innerhalb eines Teilhaushaltes gegenseitig deckungsfähig. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. 42720000 Aufwendung und Wartung EDV 44314200 Telefonkosten 44314300 Internetkosten Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen/-beziehungen, Abschreibungen, Rückstellungen und aus kalkulatorischen Kosten (Sachkontenn 28*, 38*, 47*, 48)2 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Geschäftsbereich Finanzen. 2 * = alle dieser Sachkonten zugeordneten Sachkonten Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (Heizung und Strom) (Sachkonto 42110000 und Kontenart 4241000 und 4243000)3 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Bauamt (Ortsbaumeister). Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (Kontenart 4242000 und 424400 Versicherung)3 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Hauptamtsleiter. Finanzhaushalt: 1. Budgetstruktur im Finanzhaushalt Mit Ausnahme der unten genannten Bereiche sind die Investitionsmaßnahmen des Finanzhaushalts nicht gegenseitig deckungsfähig. Insofern bildet jede Investitionsmaßnahme eine eigene Budgeteinheit. Ausnahmen: Mehreinzahlungen aus Rückzahlungen überzahlter Bauausgaben aus Vorjahren dürfen für Mehrauszahlungen innerhalb des Bauprojektes verwendet werden. Außerordentliche Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen über dem Restbuchwert des Bauhofes wirken sich erhöhend auf den Ansatz der folgende Planung (Nachtrag oder Haushaltsplanung Folgejahr) aus. Die Auszahlungen des THH 2 sind gegenseitig deckungsfähig. 408408 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Wirtschaftsplan 2023 / 2024 bestehend aus: Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. Finanzplanung Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Investitionsprogramm Schuldenstandübersicht Stellenübersicht Jahresabschluss 2021 Anlagennachweis Vorbemerkung Die Gemeinde Baindt betreibt die Gemeindewasserversorgung als Eigenbetrieb 409409 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Gesamtergebnishaushalt 2023 / 2024 410410 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 08.12.2022Datum: 19:57:04Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.7001.850+ 1.6002.248,00 1.600 1.6001.600 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 100 0250 0662,00 0 0 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 1.600 1.6001.600 1.6001.586,00 1.600 1.600 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 501.300421.000+ 547.000435.261,53 562.000 572.000535.000 33213100 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 416.500 450.000360.000 460.000337.043,45 470.000 480.000 33213150 Abrechnung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 021.979,57 0 0 33213200 Grundgebühren 83.200 83.30060.000 85.00074.425,10 90.000 90.000 33213300 Bauwasserzinsen 1.600 1.7001.000 2.0001.813,41 2.000 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0000+ 7.0006.803,47 7.000 7.0006.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Hausanschlüsse 6.000 6.0000 7.0006.803,47 7.000 7.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 3.8004.200+ 2.8004.724,40 2.800 2.8003.400 36100000 Zinserträge vom Bund 0 00 016,00 0 0 36101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 3.800 3.4004.200 2.8004.708,40 2.800 2.800 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 449.037,40=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 512.800427.050 558.400 573.400 583.400546.000 12 Personalaufwendungen -45.000-43.000- -45.000-35.717,50 -45.000 -45.000-47.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -45.000 -47.000-43.000 -45.000-35.717,50 -45.000 -45.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -68.300-34.100- -65.800-123.091,94 -63.300 -60.800-64.800 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -4.000-4.000 -5.000-18.987,34 -5.000 -5.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -50.000 -50.000-20.000 -45.000-82.190,00 -45.000 -45.000 42210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -7.500 -5.000-4.500 -10.000-18.824,77 -7.500 -5.000 42211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.0000 -2.000-1.186,87 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-5.000 -2.500-734,37 -2.500 -2.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.000-100 -1.000-843,49 -1.000 -1.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -300-277,10 -300 -300 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand 0 0-500 0-48,00 0 0 15 Abschreibungen -56.000-55.000- -56.000-53.128,46 -58.000 -60.000-56.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -56.000 -56.000-55.000 -56.000-53.128,46 -58.000 -60.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -40.000-20.450- -60.000-15.635,19 -60.000 -60.000-55.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.000-1.000 -1.000-175,04 -1.000 -1.000 45120000 Zinsaufwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -14.000 -14.000-14.450 -14.000-15.460,15 -14.000 -14.000 411411 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 08.12.2022Datum: 19:57:04Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -25.000 -40.000-5.000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 17 Transferaufwendungen -215.000-197.000- -229.000-218.275,97 -230.000 -232.000-240.000 43131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -150.000 -165.000-140.000 -150.000-160.210,49 -150.000 -150.000 43132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -47.000 -55.000-40.000 -57.000-40.425,64 -58.000 -60.000 43133000 Zinsumlage Zweckverband -18.000 -20.000-17.000 -22.000-17.639,84 -22.000 -22.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -96.500-77.500- -98.500-75.121,50 -98.500 -98.500-98.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-1.500 -12.500-9.409,17 -12.500 -12.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-13.500 -12.500-1.033,52 -12.500 -12.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.000 -2.500-2.240,28 -2.500 -2.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.000 -1.000-1.000 -1.000-722,18 -1.000 -1.000 44411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 02.569,00 0 0 44520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -48.000 -50.000-44.500 -50.000-44.588,93 -50.000 -50.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -20.000 -20.000-16.000 -20.000-19.696,42 -20.000 -20.000 -520.970,56=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -520.800-427.050 -554.300 -554.800 -556.300-561.300 -71.933,16=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -8.0000 4.100 18.600 27.100-15.300 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 -71.933,16=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -8.0000 4.100 18.600 27.100-15.300 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 412412 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Gesamtfinanzhaushalt 2023 / 2024 413413 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 09.12.2022Datum: 11:28:41Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 00+ 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 501.300421.000+ 547.000490.635,08 562.000 572.000535.000 63213100 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 416.500 450.000360.000 460.000336.961,63 470.000 480.000 63213150 Abrechung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 077.486,46 0 0 63213200 Grundgebühren 83.200 83.30060.000 85.00074.425,10 90.000 90.000 63213300 Bauwasserzinsen 1.600 1.7001.000 2.0001.761,89 2.000 2.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0000+ 7.0006.454,46 7.000 7.0006.000 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 6.000 6.0000 7.0006.454,46 7.000 7.000 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 3.8004.200+ 2.8004.708,40 2.800 2.8003.400 66101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 3.800 3.4004.200 2.8004.708,40 2.800 2.800 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 501.797,94=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 511.100425.200 556.800 571.800 581.800544.400 10 Personalauszahlungen -45.000-43.000- -45.000-27.410,40 -45.000 -45.000-47.000 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -45.000 -47.000-43.000 -45.000-27.410,40 -45.000 -45.000 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -68.300-34.100- -65.800-123.622,44 -63.300 -60.800-64.800 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -4.000-4.000 -5.000-14.316,86 -5.000 -5.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -50.000 -50.000-20.000 -45.000-81.724,49 -45.000 -45.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -7.500 -5.000-4.500 -10.000-18.824,77 -7.500 -5.000 72211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.0000 -2.000-1.186,87 -2.000 -2.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-5.000 -2.500-6.400,86 -2.500 -2.500 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.000-100 -1.000-843,49 -1.000 -1.000 72611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -300-277,10 -300 -300 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand 0 0-500 0-48,00 0 0 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -40.000-20.450- -60.000-16.507,72 -60.000 -60.000-55.000 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.047,57 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -14.000 -14.000-14.450 -14.000-15.460,15 -14.000 -14.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -25.000 -40.000-5.000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -215.000-197.000- -229.000-218.275,97 -230.000 -232.000-240.000 73131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -150.000 -165.000-140.000 -150.000-160.210,49 -150.000 -150.000 73132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -47.000 -55.000-40.000 -57.000-40.425,64 -58.000 -60.000 73133000 Zinsumlage Zweckverband -18.000 -20.000-17.000 -22.000-17.639,84 -22.000 -22.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -96.500-77.500- -98.500-83.802,79 -98.500 -98.500-98.500 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-1.500 -12.500-10.280,30 -12.500 -12.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-13.500 -12.500-1.033,52 -12.500 -12.500 414414 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 09.12.2022Datum: 11:28:41Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.000 -2.500-2.364,74 -2.500 -2.500 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -1.000 -1.000-1.000 -1.000-722,17 -1.000 -1.000 74411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 0-2.569,98 0 0 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -68.000 -70.000-60.500 -70.000-66.832,08 -70.000 -70.000 -469.619,32=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -464.800-372.050 -498.300 -496.800 -496.300-505.300 32.178,62=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 46.30053.150 58.500 75.000 85.50039.100 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 00+ 00,00 0 00 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 30.00025.000+ 50.00010.407,16 50.000 50.00040.000 68710000 Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen 0 00 0547,50 0 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 30.000 40.00025.000 50.0009.859,66 50.000 50.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 013.000 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0 13.0000 00,00 0 0 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 010.571,24 0 00 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 0 00 010.571,24 0 0 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 20.978,40=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 30.00025.000 50.000 50.000 50.00053.000 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -975.000-620.000- -500.000339,12 -550.000 -600.000-445.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-8.796,42 0 0 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -975.000 -445.000-620.000 -500.0009.135,54 -550.000 -600.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -7.500-57.000- -7.5000,00 -7.500 -7.500-27.500 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -2.500 -2.500-52.000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -5.000 -25.000-5.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 339,12=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -982.500-677.000 -507.500 -557.500 -607.500-472.500 21.317,52=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -952.500-652.000 -457.500 -507.500 -557.500-419.500 53.496,14=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -906.200-598.850 -399.000 -432.500 -472.000-380.400 415415 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 3Seite : 09.12.2022Datum: 11:28:41Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 970.000550.000+ 500.0000,00 550.000 600.000450.000 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 970.000 450.000550.000 500.0000,00 550.000 600.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -90.850-80.850- -105.850-53.050,00 -105.850 -105.850-100.850 79223000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Gemeinden und Gemeindeverbände (Laufzeit mehr als 5 Jahre) -50.850 -50.850-50.850 -50.850-53.050,00 -50.850 -50.850 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -40.000 -50.000-30.000 -55.0000,00 -55.000 -55.000 -53.050,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 879.150469.150 394.150 444.150 494.150349.150 446,14=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -27.050-129.700 -4.850 11.650 22.150-31.250 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 120.00080.000 61.7000,00 56.850 68.50092.950 17899999 Planwert liquide Mittel 120.000 92.95080.000 61.7000,00 56.850 68.500 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 416416 Teilhaushalt 1 Produktbereich 5330 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 5330 417417 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 12.12.2022Datum: 11:07:28Uhrzeit: - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen - Bezug, Speicherung von Brauchwasser - Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes - Bereitstellung und Unterhaltung der Hausanschlüsse - Bereitstellung und Abrechnung der Wasserzähler Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.7001.850+ 1.6002.248,00 1.600 1.6001.600 31610000 Auflösung Sonderposten (empfangener Ertragszuschüsse) 100 0250 0662,00 0 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und Zuwenungen 0 31620000 Auflösung RAP 1.600 1.6001.600 1.6001.586,00 1.600 Auflösung RAP 1.600 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 501.300421.000+ 547.000435.261,53 562.000 572.000535.000 33213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 416.500 450.000360.000 460.000337.043,45 470.000 Trinkwassergebühren 2023: 1,65 €/m³, 2024: 1,75 €/m³ - Tendenz steigend - Inflationsbedingte Steigerungen 480.000 33213150 Abrechnung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 021.979,57 0 0 33213200 Grundgebühren 83.200 83.30060.000 85.00074.425,10 90.000 90.000 33213300 Bauwasserzinsen 1.600 1.7001.000 2.0001.813,41 2.000 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0000+ 7.0006.803,47 7.000 7.0006.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Hausanschlüsse 6.000 6.0000 7.0006.803,47 7.000 Installationen - Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 016,00 0 00 36100000 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 00 016,00 0 Zinserträge 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 444.329,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 509.000422.850 555.600 570.600 580.600542.600 12 Personalaufwendungen -45.000-43.000- -45.000-35.717,50 -45.000 -45.000-47.000 40120000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an ZV WV -45.000 -47.000-43.000 -45.000-35.717,50 -45.000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an Zweckverband -45.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -68.300-34.100- -65.800-123.091,94 -63.300 -60.800-64.800 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -4.000-4.000 -5.000-18.987,34 -5.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -5.000 418418 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 12.12.2022Datum: 11:07:28Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42120000 Unterhaltung Leitungsnetz -50.000 -50.000-20.000 -45.000-82.190,00 -45.000 Unterhaltung des Leitungsnetzes -45.000 42210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -7.500 -5.000-4.500 -10.000-18.824,77 -7.500 Unterhaltung der Messeinrichtungen -5.000 42211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.0000 -2.000-1.186,87 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-5.000 -2.500-734,37 -2.500 Stromkosten -2.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.000-100 -1.000-843,49 -1.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke -1.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -300-277,10 -300 Aus-/ Fortbildung Wassermeister -300 42910000 Wasseranalysen 0 0-500 0-48,00 0 Wasseranalysen 0 15 Abschreibungen -56.000-55.000- -56.000-53.128,46 -58.000 -60.000-56.000 47110000 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -56.000 -56.000-55.000 -56.000-53.128,46 -58.000 Abschreibungen auf Sachvermögen -60.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -215.000-197.000- -229.000-218.275,97 -230.000 -232.000-240.000 43131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -150.000 -165.000-140.000 -150.000-160.210,49 -150.000 -150.000 43132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -47.000 -55.000-40.000 -57.000-40.425,64 -58.000 -60.000 43133000 Zinsumlage Zweckverband -18.000 -20.000-17.000 -22.000-17.639,84 -22.000 -22.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -96.500-77.500- -98.500-75.121,50 -98.500 -98.500-98.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-1.500 -12.500-9.409,17 -12.500 Geschäftsausgaben -12.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-13.500 -12.500-1.033,52 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.000 -2.500-2.240,28 -2.500 Post- und Fernmeldegebühren -2.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.000 -1.000-1.000 -1.000-722,18 -1.000 Versicherungen -1.000 44411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 02.569,00 0 0 44520000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -48.000 -50.000-44.500 -50.000-44.588,93 -50.000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -50.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -20.000 -20.000-16.000 -20.000-19.696,42 -20.000 -20.000 -505.335,37=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -480.800-406.600 -494.300 -494.800 -496.300-506.300 -61.006,37=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 28.20016.250 61.300 75.800 84.30036.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 419419 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 3Seite : 12.12.2022Datum: 11:07:28Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -61.006,37=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 28.20016.250 61.300 75.800 84.30036.300 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 420420 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 12.12.2022Datum: 11:16:18Uhrzeit: - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen - Bezug, Speicherung von Brauchwasser - Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes - Bereitstellung und Unterhaltung der Hausanschlüsse - Bereitstellung und Abrechnung der Wasserzähler Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 507.300421.000+ 554.000553.246,43 569.000 579.000541.000 63213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 416.500 450.000360.000 460.000336.961,63 470.000 Trinkwassergebühren 2023: 1,65 €/m³, 2024: 1,75 €/m³ - Tendenz steigend - Inflationsbedingte Steigerungen 480.000 63213150 Abrechung Erlöse aus Trinkwasserabgabe 0 00 077.486,46 0 0 63213200 Grundgebühren 83.200 83.30060.000 85.00074.425,10 90.000 90.000 63213300 Bauwasserzinsen 1.600 1.7001.000 2.0001.761,89 2.000 2.000 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 6.000 6.0000 7.0006.454,46 7.000 Installationen - Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.000 67970000 Einzahlungen aus Umsatzsteuer - Variabler Prozentsatz 0 00 0-25.133,94 0 0 67978000 Einzahlungen aus Umsatzsteuer (Abrechnung) 0 00 034.854,30 0 0 67988000 Einzahlungen aus der Erstattung von Vorsteuern (Abrechnung) 0 00 046.436,53 0 0 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -424.800-351.600- -438.300-530.293,61 -436.800 -436.300-450.300 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -45.000 -47.000-43.000 -45.000-27.410,40 -45.000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an Zweckverband -45.000 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -4.000-4.000 -5.000-14.316,86 -5.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -5.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -50.000 -50.000-20.000 -45.000-81.724,49 -45.000 Unterhaltung des Leitungsnetzes -45.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -7.500 -5.000-4.500 -10.000-18.824,77 -7.500 Unterhaltung der Messeinrichtungen -5.000 72211000 Sonstige Aufwendungen für Geräte und Werkzeuge -2.000 -2.0000 -2.000-1.186,87 -2.000 -2.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-5.000 -2.500-6.400,86 -2.500 Stromkosten -2.500 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.000-100 -1.000-843,49 -1.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke -1.000 72611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -300-277,10 -300 Aus-/ Fortbildung Wassermeister -300 421421 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 2Seite : 12.12.2022Datum: 11:16:18Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand 0 0-500 0-48,00 0 Wasseranalysen 0 73131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -150.000 -165.000-140.000 -150.000-160.210,49 -150.000 -150.000 73132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -47.000 -55.000-40.000 -57.000-40.425,64 -58.000 -60.000 73133000 Zinsumlage Zweckverband -18.000 -20.000-17.000 -22.000-17.639,84 -22.000 -22.000 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-1.500 -12.500-10.280,30 -12.500 Geschäftsausgaben -12.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.500-13.500 -12.500-1.033,52 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.000 -2.500-2.364,74 -2.500 Post- und Fernmeldegebühren -2.500 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -1.000 -1.000-1.000 -1.000-722,17 -1.000 Versicherungen -1.000 74411000 Körperschaftssteuer/Steuern aus Einkommen und Ertrag 0 00 0-2.569,98 0 0 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -68.000 -70.000-60.500 -70.000-66.832,08 -70.000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -70.000 77970000 Auszahlungen aus Vorsteuer - Variabler Prozentsatz 0 00 0-44.773,91 0 0 77978000 Auszahlungen aus Vorsteuer (Abrechnung) 0 00 0-2.491,25 0 0 77988000 Umsatzsteuer Zahllast (Abrechnung) 0 00 0-29.916,85 0 0 22.952,82=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 82.50069.400 115.700 132.200 142.70090.700 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 30.00025.000+ 50.00010.407,16 50.000 50.00040.000 68710000 Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen 0 00 0547,50 0 Anlagen im Bau 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 30.000 40.00025.000 50.0009.859,66 50.000 empf. Ertragszuschüsse 50.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 013.000 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 0 13.0000 00,00 0 0 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 10.407,16=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 30.00025.000 50.000 50.000 50.00053.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -975.000-620.000- -500.000339,12 -550.000 -600.000-445.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-8.796,42 0 Anlagen im Bau 0 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -975.000 -445.000-620.000 -500.0009.135,54 -550.000 Allgemein ohne Projekt 2023 ff 100.000 € pro Jahr veranschlagt. Projekt 24 BG Fischerareal 2023: 200.000 €, 2024 100.000 €, Projekt 26 BG Bühl: 2023: 100.000 €, 2024: 150.000 €, 2025 ff jeweils auch 150.000 €. -600.000 422422 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 3Seite : 12.12.2022Datum: 11:16:18Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 Projekt 29 BG Lilienstraße 2023 200.000 €, 2024 50.000 €. Projekt 55 Grünenbergstraße 2023: 300.000 €, 2024: 20.000 € Projekt 57 Dorfplatz 2023: 75.000 €, 2024 25.000 € 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -7.500-57.000- -7.5000,00 -7.500 -7.500-27.500 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -2.500 -2.500-52.000 -2.5000,00 -2.500 Messeinrichtungen -2.500 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -5.000 -25.000-5.000 -5.0000,00 -5.000 Betriebs- und Geschäftsausstattung, Ersatzbeschaffung Server 2024 -5.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 339,12=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -982.500-677.000 -507.500 -557.500 -607.500-472.500 10.746,28=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -952.500-652.000 -457.500 -507.500 -557.500-419.500 33.699,10=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -870.000-582.600 -341.800 -375.300 -414.800-328.800 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 423423 Teilhaushalt 2 Produktbereich 6120 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 6120 424424 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 08.12.2022Datum: 20:02:06Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 3.8004.200+ 2.8004.708,40 2.800 2.8003.400 36101000 Zinseinnahmen Darlehen an Zweckverband WV 3.800 3.4004.200 2.8004.708,40 2.800 2.800 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 4.708,40=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.8004.200 2.800 2.800 2.8003.400 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -40.000-20.450- -60.000-15.635,19 -60.000 -60.000-55.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.000-1.000 -1.000-175,04 -1.000 -1.000 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -14.000 -14.000-14.450 -14.000-15.460,15 -14.000 -14.000 45170000 Zinsen für Fremdkredite -25.000 -40.000-5.000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -15.635,19=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -40.000-20.450 -60.000 -60.000 -60.000-55.000 -10.926,79=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -36.200-16.250 -57.200 -57.200 -57.200-51.600 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -10.926,79=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -36.200-16.250 -57.200 -57.200 -57.200-51.600 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 425425 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 08.12.2022Datum: 20:05:31Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 3.8004.200+ 2.8004.708,40 2.800 2.8003.400 66101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 3.800 3.4004.200 2.8004.708,40 2.800 2.800 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -40.000-20.450- -60.000-16.507,72 -60.000 -60.000-55.000 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.047,57 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -14.000 -14.000-14.450 -14.000-15.460,15 -14.000 -14.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -25.000 -40.000-5.000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 -11.799,32=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -36.200-16.250 -57.200 -57.200 -57.200-51.600 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 010.571,24 0 00 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 0 00 010.571,24 0 0 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 10.571,24=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 10.571,24=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -1.228,08=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -36.200-16.250 -57.200 -57.200 -57.200-51.600 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 426426 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 7: 11 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 W as se rv er so rg un g 53 30 45 .0 00 5 09 .0 00 68 .3 00 2 15 .0 00 1 52 .5 00 0 0 0 28 .2 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 45 .0 00 5 09 .0 00 68 .3 00 2 15 .0 00 1 52 .5 00 0 0 0 28 .2 00 427427 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 7: 11 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 3 .8 00 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 40 .0 00 0 0 0 - 36 .2 00 3 .8 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 40 .0 00 0 0 0 - 36 .2 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 3 .8 00 S u m m e 45 .0 00 5 09 .0 00 68 .3 00 2 15 .0 00 1 92 .5 00 0 0 0 -8 .0 00 428428 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 7: 11 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 W as se rv er so rg un g 53 30 47 .0 00 5 42 .6 00 64 .8 00 2 40 .0 00 1 54 .5 00 0 0 0 36 .3 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 47 .0 00 5 42 .6 00 64 .8 00 2 40 .0 00 1 54 .5 00 0 0 0 36 .3 00 429429 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 7: 11 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 3 .4 00 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 55 .0 00 0 0 0 - 51 .6 00 3 .4 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 55 .0 00 0 0 0 - 51 .6 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 3 .4 00 S u m m e 47 .0 00 5 42 .6 00 64 .8 00 2 40 .0 00 2 09 .5 00 0 0 0 - 15 .3 00 430430 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 8: 03 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 30 .0 00 W as se rv er so rg un g 53 30 9 82 .5 00 82 .5 00 - 87 0. 00 0 0 0 - 87 0. 00 0 0 30 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 9 82 .5 00 82 .5 00 - 87 0. 00 0 0 0 - 87 0. 00 0 0 431431 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 8: 03 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 36 .2 00 - 36 .2 00 9 70 .0 00 90 .8 50 8 42 .9 50 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 36 .2 00 - 36 .2 00 9 70 .0 00 90 .8 50 8 42 .9 50 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 30 .0 00 S u m m e 9 82 .5 00 46 .3 00 - 90 6. 20 0 9 70 .0 00 90 .8 50 - 27 .0 50 0 432432 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 8: 03 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 53 .0 00 W as se rv er so rg un g 53 30 4 72 .5 00 90 .7 00 - 32 8. 80 0 0 0 - 32 8. 80 0 0 53 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 4 72 .5 00 90 .7 00 - 32 8. 80 0 0 0 - 32 8. 80 0 0 433433 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 4 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 8: 03 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 51 .6 00 - 51 .6 00 4 50 .0 00 1 00 .8 50 2 97 .5 50 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 51 .6 00 - 51 .6 00 4 50 .0 00 1 00 .8 50 2 97 .5 50 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 53 .0 00 S u m m e 4 72 .5 00 39 .1 00 - 38 0. 40 0 4 50 .0 00 1 00 .8 50 - 31 .2 50 0 434434 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 435435 W as se rv er so rg u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 30 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 23 / 20 24 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 9: 25 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 50 .0 00 0 35 .4 07 ,1 6 10 .4 07 25 .0 00 30 .0 00 0 40 .0 00 0 50 .0 00 25 5. 40 7, 16 68 71 00 00 E in za hl un ge n au s de r A bw ic kl un g vo n B au m aß na hm en 0 0 54 7, 50 54 7 0 0 0 0 0 0 54 7, 50 A nl ag en im B au 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 50 .0 00 0 34 .8 59 ,6 6 9. 85 9 25 .0 00 30 .0 00 0 40 .0 00 0 50 .0 00 25 4. 85 9, 66 em pf . E rt ra gs zu sc hü ss e 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 13 .0 00 0 0 13 .0 00 ,0 0 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0 0 0, 00 0 0 0 0 13 .0 00 0 0 13 .0 00 ,0 0 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 50 .0 00 0 35 .4 07 ,1 6 10 .4 07 25 .0 00 30 .0 00 0 53 .0 00 0 50 .0 00 26 8. 40 7, 16 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 55 0. 00 0 0 80 2. 54 4, 54 -3 39 62 0. 00 0 97 5. 00 0 0 44 5. 00 0 0 50 0. 00 0 3. 87 2. 54 4, 54 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 45 .9 67 ,0 0 8. 79 6 0 0 0 0 0 0 45 .9 67 ,0 0 A nl ag en im B au 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 55 0. 00 0 0 75 6. 57 7, 54 -9 .1 35 62 0. 00 0 97 5. 00 0 0 44 5. 00 0 0 50 0. 00 0 3. 82 6. 57 7, 54 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 7. 50 0 0 76 .0 10 ,6 7 0 57 .0 00 7. 50 0 0 27 .5 00 0 7. 50 0 13 3. 51 0, 67 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 2. 50 0 0 52 .0 00 ,0 0 0 52 .0 00 2. 50 0 0 2. 50 0 0 2. 50 0 64 .5 00 ,0 0 M es se in ric ht un ge n 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5. 00 0 0 24 .0 10 ,6 7 0 5. 00 0 5. 00 0 0 25 .0 00 0 5. 00 0 69 .0 10 ,6 7 B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng , E rs at zb es ch af fu ng S er ve r 20 24 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 55 7. 50 0 0 87 8. 55 5, 21 -3 39 67 7. 00 0 98 2. 50 0 0 47 2. 50 0 0 50 7. 50 0 4. 00 6. 05 5, 21 436436 W as se rv er so rg u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 30 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 23 / 20 24 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 9: 25 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -5 07 .5 00 0 -8 43 .1 48 ,0 5 10 .7 46 -6 52 .0 00 -9 52 .5 00 0 -4 19 .5 00 0 -4 57 .5 00 -3 .7 37 .6 48 ,0 5 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 55 7. 50 0 0 87 8. 55 5, 21 -3 39 67 7. 00 0 98 2. 50 0 0 47 2. 50 0 0 50 7. 50 0 4. 00 6. 05 5, 21 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 437437 S o n st ig e al lg em ei n e F in an zw ir ts ch af t A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 61 20 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 23 / 20 24 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 3 S ei te : 08 .1 2. 20 22 D at um : 20 :0 9: 25 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en ( m eh r al s 1 Ja hr ) 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 0 0 21 .1 42 ,4 8 10 .5 71 0 0 0 0 0 0 21 .1 42 ,4 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 438438 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r 2 0 2 2 E U R 2 0 2 3 E U R 2 0 2 4 E U R 2 0 2 5 E U R 2 0 2 6 E U R 2 0 2 7 E U R 1 2 3 4 5 6 1 2 a + 2 b + 2 c + 3 a - 3 b - 4 = 2 4 6 .8 8 1 ,4 6 € 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 € 9 2 .9 5 0 ,0 0 € 6 1 .7 0 0 ,0 0 € 5 6 .8 5 0 ,0 0 € 6 8 .5 0 0 ,0 0 € 5 - 6 + 7 + 8 + /- - 1 2 6 .8 8 1 ,4 6 € - 2 7 .0 5 0 € - 3 1 .2 5 0 € - 4 .8 5 0 € 1 1 .6 5 0 € 2 2 .1 5 0 € 9 = 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 € 9 2 .9 5 0 € 6 1 .7 0 0 € 5 6 .8 5 0 € 6 8 .5 0 0 € 9 0 .6 5 0 € 1 0 - - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 € 9 2 .9 5 0 € 6 1 .7 0 0 € 5 6 .8 5 0 € 6 8 .5 0 0 € 9 0 .6 5 0 € 1 3 1 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 0 .0 0 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it a u s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t. I m F in a n zp la n u n g sz e it ra u m s in d z a h lr e ic h e D a rl e h e n z u r Li q u id it ä ts v e rb e ss e ru n g v o rg e se h e n ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l 439439 Kreditgeber Ursprungs-betrag Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2023 Schuldenstand zum 31.12.2023 v. H. € Zins € Tilgung € € externe Darlehen 0 0 0 0 Kassenkredite 1.000 0 Kredite - Neuaufnahme 970.000 3,00 0 25.000 40.000 930.000 Summe 970.000 0 26.000 40.000 930.000 Ausleihung Nr. 1 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 416.750 2,50 33.000 600 24.000 9.000 6120.231231 Ausleihung Nr. 2 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 0 0,00 0 0 0 0 6120.231232 Ausleihung Nr. 3 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 70.000 2,50 51.550 1.272 1.800 49.750 6120.231233 Ausleihung Nr. 4 von Gemeinde Ausleihung v. Gde 150.000 2,20 118.650 2.579 3.800 114.850 6120.231234 Ausleihung Nr. 5 von Gemeinde 200.000 1,50 163.750 2.428 5.000 158.750 Trägerdarlehen v. Gde .6120.231235 Ausleihung Nr. 6 von Gemeinde 150.000 1,50 134.063 1.990 3.750 130.313 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231236 Ausleihung Nr. 7 von Gemeinde 300.000 1,00 275.625 2.728 7.500 268.125 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231237 Ausleihung Nr. 8 von Gemeinde 200.000 1,00 188.750 1.869 5.000 183.750 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231238 Summe - 965.388 13.466 50.850 914.538 Gesamtsumme 965.388 39.466 90.850 1.844.538 Tilgung 2023 gesamt: 90.850 Schuldendienst Schuldenübersicht Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt Stand 31.12.2023 440440 Kreditgeber Ursprungs-betrag Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2024 Schuldenstand zum 31.12.2024 v. H. € Zins € Tilgung € € externe Darlehen alternativ Trägerdarl. Kassenkredite 1.000 Kredite - Neuaufnahme 450.000 3,00 0 15.000 20.000 430.000 Aufnahme 2023 970 Tsd. € Kreditaufnahme 2023 970.000 3,00 930.000 25.000 30.000 900.000 Endsumme 930.000 41.000 50.000 1.330.000 Ausleihung Nr. 1 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 416.750 2,50 0 0 0 0 6120.231231 Ausleihung Nr. 2 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 137.895 2,50 0 0 0 6120.231232 Ausleihung Nr. 3 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 70.000 2,50 49.750 1.227 1.800 47.950 6120.231233 Ausleihung Nr. 4 von Gemeinde Ausleihung v. Gde 150.000 2,20 114.850 2.495 3.800 111.050 6120.231234 Ausleihung Nr. 5 von Gemeinde 200.000 1,50 158.750 2.353 5.000 153.750 Trägerdarlehen v. Gde .6120.231235 Ausleihung Nr. 6 von Gemeinde 150.000 1,50 130.313 1.934 3.750 126.563 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231236 Ausleihung Nr. 7 von Gemeinde 300.000 1,00 268.125 2.653 7.500 260.625 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231237 Ausleihung Nr. 8 von Gemeinde 200.000 1,00 183.750 1.819 5.000 178.750 Trägerdarlehen v. Gde 6120.231238 Summe - 1.835.538 53.481 76.850 2.208.688 Tilgung gesamt 2024: 126.850 Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt Schuldenübersicht Stand 31.12.2024 Schuldendienst 441441 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2023 / 2024 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 08.12.2022Datum: 20:13:01Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2024 3 EUR 2025 4 EUR 2026 5 EUR 2027 6 EUR 2028 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2023 0 0 0 0 0 0 2024 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 500.000 550.000 0 450.000 0 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 600.000 442442 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Stellenplan 2023 / 2024 - Fehlanzeige - 443443 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Anlagennachweis/ Ertragszuschüsse Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagengruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 3 Spalten 2 + 3 – 4 4 Spalten 6 + 7 – 8 5 Spalten 5 – 9 444444 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Anlagennachweis/ Ertragszuschüsse Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagengruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 3 Spalten 2 + 3 – 4 4 Spalten 6 + 7 – 8 5 Spalten 5 – 9 445445 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 7: 16 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 02 W as se rv er so rg u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 90 00 00 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 0 ,0 0 44 0, 00 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 19 00 00 0 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 00 00 W as se rb au lic h e A n la g en 0 ,0 0 19 .6 42 ,0 0 1. 01 0. 35 4, 00 1. 09 4. 71 0, 79 2. 56 6. 19 8, 95 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 37 00 00 0 W as se rb au lic h e A n la g en 2. 56 6. 19 8, 95 47 .1 62 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 31 00 00 G ew in n u n g sa n la g en 0 ,0 0 0 ,0 0 2 ,0 0 0 ,0 0 2 08 .4 58 ,1 7 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 63 10 00 0 G ew in n u n g sa n la g en 2 08 .4 58 ,1 7 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 32 00 00 S p ei ch er an la g en 0 ,0 0 4 ,0 0 18 1, 00 21 3, 00 3 41 .9 28 ,1 5 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 63 20 00 0 S p ei ch er an la g en 3 41 .9 28 ,1 5 3 6, 00 F ib u -B es ta n d sk o n to : 06 33 00 00 M es se in ri ch tu n g en 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 2 .1 85 ,4 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 63 30 00 0 M es se in ri ch tu n g en 2 .1 85 ,4 0 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 20 00 00 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 0 ,0 0 15 5, 00 6 .2 26 ,0 0 11 .3 20 ,6 2 32 .3 46 ,0 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 72 00 00 0 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 32 .3 46 ,0 9 4 .0 28 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 11 13 00 00 B et ei lig u n g en a n Z w ec kv er b än d en u n d s o n st ig e A n te ils re ch te al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 446446 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 7: 17 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e 02 W as se rv er so rg u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 2 .9 64 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 1 11 30 00 0 B et ei lig u n g en a n Z w ec kv er b än d en u n d so n st ig e A n te ils re ch te 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 23 .2 05 ,0 0 1. 19 5. 91 6, 53 1. 10 6. 24 4, 41 3. 33 0. 26 9, 29 0 ,0 0 12 .2 02 3 3. 33 0. 26 9, 29 51 .2 26 ,0 0 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 447447 N ur Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 7: 41 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 02 W as se rv er so rg u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 20 00 00 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 0 ,0 0 0 ,0 0 57 .4 53 ,0 9 0 ,0 0 1 26 .5 48 ,0 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 12 00 00 0 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 1 26 .5 48 ,0 9 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 29 11 00 00 P as si ve R ec h n u n g sa b g re n zu n g ( R A P ) 0 ,0 0 22 6, 00 11 .0 98 ,0 0 12 .6 84 ,0 0 38 .8 76 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 91 10 00 0 P as si ve R ec h n u n g sa b g re n zu n g ( R A P ) 38 .8 76 ,0 0 1 .5 86 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 22 6, 00 68 .5 51 ,0 9 12 .6 84 ,0 0 1 65 .4 24 ,0 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 1 65 .4 24 ,0 9 1 .5 86 ,0 0 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 448448 AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abeleerstellt von: 09.12.2022 / 09:57:56erstellt am: 02 Wasserversorgung Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2023 bis 12.2023 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 51.226,00Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2023 51.226,00Summe Ergebniskonten Aufwand * Ergebniskonten Ertrag 31620000 1.586,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 2023 1.586,00Summe Ergebniskonten Ertrag * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 49.640,00 * Gesamtsumme 49.640,00 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 449449 Jahresabschluss zum 31.12.2021 EB Wasserversorgung Baindt 450450 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 12.04.2022Datum: 08:56:11Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 23.152,5323.152,53 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 23.152,5323.152,53 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.099.158,001.155.419,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 1.099.158,001.155.419,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 256,00291,00 06310000 Gewinnungsanlagen 2,002,00 06320000 Speicheranlagen 253,00288,00 06330000 Messeinrichtungen 1,001,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.355,0021.323,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.355,0021.323,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 36.039,9127.790,99 09600000 Anlagen im Bau 36.039,9127.790,99 Summe: Sachanlagen 1.173.961,441.227.976,52 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 156.000,00156.000,00 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 156.000,00156.000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 98.024,02108.595,26 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 98.024,02108.595,26 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 39.526,0187.627,98 15111000 Abrechnung Wasser -46.577,19-14.785,63 15112000 Abschlag Wasser 32.885,4815.271,18 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 40.879,0250.738,68 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 55,130,00 15190000 Wertberichtigung öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen -15.221,61-15.221,61 15210000 Steuerforderungen 5.138,980,00 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 22.366,2051.625,36 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 5.611,907.156,57 16880000 Abrechnung Vorsteuer mit Finanzamt 958,480,00 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 4.263,98-124,38 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 0,007.280,95 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 373,440,00 16913610 Forderungen aus Zinserträgen 16,000,00 1.3.8 Liquide Mittel 246.881,46267.460,44 451451 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 12.04.2022Datum: 08:56:11Uhrzeit: 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 246.881,46267.460,44 Summe: Finanzvermögen 546.043,39626.840,25 Summe: Vermögen 1.173.961,441.227.976,52 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 0,000,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 1.720.004,831.854.816,77 452452 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 12.04.2022Datum: 08:56:11Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 444.312,64444.312,64 20000000 Basiskapital 444.312,64444.312,64 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -16.025,0355.908,13 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -71.933,1618.672,01 20110000 Bilanzgewinn der Vorjahre 55.908,1337.236,12 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 171.192,44171.192,44 20412000 Zweckgebundene Rücklagen Kapitalerhaltungsrücklage 171.192,44171.192,44 Summe: Rücklagen 155.167,41227.100,57 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 599.480,05671.413,21 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 50.956,6851.618,68 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 50.956,6851.618,68 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 50.956,6851.618,68 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 15.000,0017.569,98 28910000 Weitere Rückstellungen 0,002.569,98 28920000 andere Rückstellungen (Wirtschaftsprüfer, GPA) 15.000,0015.000,00 Summe: Rückstellungen 15.000,0017.569,98 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 1.016.237,501.069.287,50 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 57.000,0081.000,00 23123200 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 2 0,002.200,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 53.350,0055.150,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 122.450,00126.250,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 168.750,00173.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 137.812,50141.562,50 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 283.125,00290.625,00 453453 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 12.04.2022Datum: 08:56:11Uhrzeit: 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 193.750,00198.750,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.476,4211.738,20 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 6.587,82464,00 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.088,081.607,46 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.710,283.423,59 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 2.569,980,00 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.696,426.243,15 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,000,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 13.584,1817.333,20 27920000 Umsatzsteuer 0,0025,05 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer -10.510,902.581,30 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0,006,00 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen -122,13-122,14 27991450 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen 0,00872,53 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 24.217,2113.970,46 Summe: Verbindlichkeiten 1.040.298,101.098.358,90 5. Passive Rechnungsabgrenzung 14.270,0015.856,00 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 14.270,0015.856,00 Summe: Passiva 1.720.004,831.854.816,77 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 454454 S ta n d a m 01 .0 1. d es H au sh al ts ja h re s Ve rm ög en sä nd er un g im H au sh al ts ja hr Ve rm ög en s- zu gä ng e Ve rm ög en s- ab gä ng e Zu sc hr ei bu ng en Ei ng es ch rä nk t a uf : Al le A nl ag en um m er n, o hn e Ty pe n Zu sc hu ss u nd B ei tra g Fi bu -B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 11 .1 2. 20 22 / 11 :5 8: 18 er st el lt am : er st el lt fü r: Se ite : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g U m bu ch un ge n S ta n d a m 31 .1 2. d es H au h al ts ja h re s Ab sc hr ei bu ng en EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R V er m ö g en 2 3 4 5 6 7 8 1 1) 2) 4) 3) (S um m e Sp .2 b is 7 ) 01 90 00 00 - So ns tig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 23 .1 52 ,5 3 0 ,0 0 0 ,0 0 03 70 00 00 - W as se rb au lic he A nl ag en 1. 15 5. 41 9, 00 44 .8 72 ,6 2 54 .0 08 ,1 6 0 ,0 0 1. 09 9. 15 8, 00 47 .1 25 ,4 6 0 ,0 0 06 31 00 00 - G ew in nu ng sa nl ag en 2 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 06 32 00 00 - Sp ei ch er an la ge n 28 8, 00 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 25 3, 00 3 5, 00 0 ,0 0 06 33 00 00 - M es se in ric ht un ge n 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 07 20 00 00 - Be tri eb s- u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 21 .3 23 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 15 .3 55 ,0 0 5 .9 68 ,0 0 0 ,0 0 09 60 00 00 - An la ge n im B au 27 .7 90 ,9 9 8 .7 96 ,4 2 54 7, 50 0 ,0 0 36 .0 39 ,9 1 0 ,0 0 0 ,0 0 11 13 00 00 - Be te ilig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd s on st ig e An te ils re ch te 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 56 .0 00 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 G es am t 1. 38 3. 97 6, 52 53 .6 69 ,0 4 54 .5 55 ,6 6 0 ,0 0 53 .1 28 ,4 6 0 ,0 0 1. 32 9. 96 1, 44 Le ge nd e: 3) e in sc hl . a uß er or de nt lic he r A bs ch re ib un ge n, 4 ) I n de r S pa lte w er de n U m gl ie de ru ng en b er ei ts v or ha nd en er V er m ög en sg eg en st än de a uf a nd er e Po si tio ne n de r Ü be rs ic ht a bg eb ild et (z .B . v on N r. 2. 8 na ch F er tig st el lu ng n ac h N r. 2. 3) 1) e nt sp ric ht d em S ta nd z um 3 1. 12 . d es V or ja hr es , 2 ) B ei nh al te t d ie A bg än ge a us re st bu ch w er te n Au fg ru nd v on V er äu ße ru ng en , S ch en ku ng en , U m st uf un ge n/ U m w id m ug en v on S tra ße n, Sa ch ei nl ag en in B et ei lig un ge n us w . 455455 S ta n d a m 01 .0 1. d es H au sh al ts ja h re s Ve rm ög en sä nd er un g im H au sh al ts ja hr Ve rm ög en s- zu gä ng e Ve rm ög en s- ab gä ng e Zu sc hr ei bu ng en Ei ng es ch rä nk t a uf : Al le A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d Be itr ag Fi bu -B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 11 .1 2. 20 22 / 11 :5 8: 33 er st el lt am : er st el lt fü r: Se ite : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 02 W as se rv er so rg u n g U m bu ch un ge n S ta n d a m 31 .1 2. d es H au h al ts ja h re s Ab sc hr ei bu ng en EU R EU R EU R EU R EU R EU R EU R V er m ö g en 2 3 4 5 6 7 8 1 1) 2) 4) 3) (S um m e Sp .2 b is 7 ) 21 20 00 00 - So nd er po st en a us B ei trä ge n un d äh nl . E nt ge lte n 51 .6 18 ,6 8 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 50 .9 56 ,6 8 66 2, 00 0 ,0 0 29 11 00 00 - Pa ss iv e R ec hn un gs ab gr en zu ng (R AP ) 15 .8 56 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 14 .2 70 ,0 0 1 .5 86 ,0 0 0 ,0 0 G es am t 67 .4 74 ,6 8 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 2 .2 48 ,0 0 0 ,0 0 65 .2 26 ,6 8 Le ge nd e: 3) e in sc hl . a uß er or de nt lic he r A bs ch re ib un ge n, 4 ) I n de r S pa lte w er de n U m gl ie de ru ng en b er ei ts v or ha nd en er V er m ög en sg eg en st än de a uf a nd er e Po si tio ne n de r Ü be rs ic ht a bg eb ild et (z .B . v on N r. 2. 8 na ch F er tig st el lu ng n ac h N r. 2. 3) 1) e nt sp ric ht d em S ta nd z um 3 1. 12 . d es V or ja hr es , 2 ) B ei nh al te t d ie A bg än ge a us re st bu ch w er te n Au fg ru nd v on V er äu ße ru ng en , S ch en ku ng en , U m st uf un ge n/ U m w id m ug en v on S tra ße n, Sa ch ei nl ag en in B et ei lig un ge n us w . 456456 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Wirtschaftsplan 2023 / 2024 bestehend aus: Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. Finanzplanung Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Investitionsprogramm Schuldenstandübersicht Stellenübersicht Jahresabschluss 2021 Anlagennachweis Vorbemerkung Die Gemeinde Baindt betreibt die Gemeindeabwasserbeseitigung als Eigenbetrieb 457457 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Gesamtergebnishaushalt 2023 / 2024 458458 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 09.12.2022Datum: 08:35:16Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 124.000123.950+ 120.000131.712,28 115.000 110.000124.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 124.000 124.000123.950 120.000131.712,28 115.000 110.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 625.100636.600+ 802.000630.295,79 802.000 802.000674.400 33214100 Schmutzwassergebühren 0 0460.000 0-1.996,00 0 0 33214110 Abschlag Schmutzwasser 431.600 455.7000 550.000482.922,00 550.000 550.000 33214120 Abrechnung Schmutzwasser 0 00 0-9.624,70 0 0 33214300 Niederschlagswassergebühr 191.500 216.700175.000 250.0000,00 250.000 250.000 33214310 Abschlag Niederschlagswassergebühren 0 00 0147.141,00 0 0 33214320 Abrechnung Niederschlagswassergebühren 0 00 09.857,49 0 0 33214600 Abwasser Grundgebühr 2.000 2.0001.600 2.0001.996,00 2.000 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.000100.000+ 100.00085.405,28 100.000 100.000100.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100.000 100.000100.000 100.00085.405,28 100.000 100.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 018,95 0 00 36100000 Zinserträge vom Bund 0 00 018,95 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 847.432,30=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 849.100860.550 1.022.000 1.017.000 1.012.000898.400 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -87.500-93.500- -119.500-14.553,48 -119.500 -119.500-114.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-2.000 -10.000-355,06 -10.000 -10.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -65.000 -100.000-90.000 -100.000-10.397,99 -100.000 -100.000 42212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.5000 -1.500-1.441,28 -1.500 -1.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.000 -2.000-1.500 -2.000-1.414,40 -2.000 -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.0000 -1.000-944,75 -1.000 -1.000 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -8.000 00 -5.0000,00 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen -262.000-257.000- -265.000-252.828,56 -265.000 -265.000-265.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -212.000 -215.000-210.000 -215.000-202.811,46 -215.000 -215.000 47111000 Abschreibung Sachanlagen AZV abzüglich Auflösung Ertragszuschuss -50.000 -50.000-47.000 -50.000-50.016,65 -50.000 -50.000 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-0,45 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -74.500-56.200- -89.500-52.395,49 -94.500 -94.500-84.500 45100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-1.200 -2.500-735,47 -2.500 -2.500 45120000 Zinsaufwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -52.000 -52.000-50.000 -52.000-51.660,02 -52.000 -52.000 459459 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 09.12.2022Datum: 08:35:16Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -20.000 -30.000-5.000 -35.0000,00 -40.000 -40.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -539.850-548.000- -585.050-404.630,05 -517.650 -545.100-521.050 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-14.193,62 -15.000 -15.000 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-40.000 -15.000-6.903,58 -15.000 -15.000 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.500-2.215,90 -1.500 -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-527,64 -600 -600 44520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -68.000 -70.000-65.000 -70.000-66.883,40 -70.000 -70.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -36.000 -38.000-28.000 -38.000-34.787,13 -38.000 -38.000 44530000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl. -403.750 -380.950-400.000 -444.950-279.118,78 -377.550 -405.000 -724.407,58=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -963.850-954.700 -1.059.050 -996.650 -1.024.100-985.050 123.024,72=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -114.750-94.150 -37.050 20.350 -12.100-86.650 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 123.024,72=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -114.750-94.150 -37.050 20.350 -12.100-86.650 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 460460 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Finanzhaushalt 2023 / 2024 461461 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 11.12.2022Datum: 12:23:11Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 00+ 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 625.100636.600+ 802.000669.425,09 802.000 802.000674.400 63214100 Schmutzwassergebühren 431.600 455.700460.000 550.000511.295,23 550.000 550.000 63214300 Niederschlagswassergebühr 191.500 216.700175.000 250.000156.133,86 250.000 250.000 63214600 Abwasser Grundgebühr 2.000 2.0001.600 2.0001.996,00 2.000 2.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.000100.000+ 100.000110.872,09 100.000 100.000100.000 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100.000 100.000100.000 100.000110.872,09 100.000 100.000 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 780.297,18=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 725.100736.600 902.000 902.000 902.000774.400 10 Personalauszahlungen 00- 00,00 0 00 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -87.500-93.500- -119.500-46.991,40 -119.500 -119.500-114.500 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-2.000 -10.000-355,06 -10.000 -10.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -65.000 -100.000-90.000 -100.000-43.547,84 -100.000 -100.000 72212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.5000 -1.500-1.441,28 -1.500 -1.500 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.000 -2.000-1.500 -2.000-702,47 -2.000 -2.000 72611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.0000 -1.000-944,75 -1.000 -1.000 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -8.000 00 -5.0000,00 -5.000 -5.000 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -74.500-56.200- -89.500-53.935,25 -94.500 -94.500-84.500 75100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-1.200 -2.500-2.275,23 -2.500 -2.500 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -52.000 -52.000-50.000 -52.000-51.660,02 -52.000 -52.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -20.000 -30.000-5.000 -35.0000,00 -40.000 -40.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 00- 00,00 0 00 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -539.850-548.000- -585.050-447.869,55 -517.650 -545.100-521.050 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-14.962,50 -15.000 -15.000 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-40.000 -15.000-2.562,94 -15.000 -15.000 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.500-2.160,34 -1.500 -1.500 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-527,64 -600 -600 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -104.000 -108.000-93.000 -108.000-109.570,13 -108.000 -108.000 74530000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl. -403.750 -380.950-400.000 -444.950-318.086,00 -377.550 -405.000 -548.796,20=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -701.850-697.700 -794.050 -731.650 -759.100-720.050 231.500,98=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 23.25038.900 107.950 170.350 142.90054.350 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 00+ 00,00 0 00 462462 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 11.12.2022Datum: 12:23:11Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 70.00070.000+ 170.000133.153,10 170.000 170.00070.000 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 70.000 70.00070.000 170.000133.153,10 170.000 170.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 133.153,10=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 70.00070.000 170.000 170.000 170.00070.000 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.595.000-850.000- -725.000-55.128,37 -575.000 -275.000-1.395.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-163,91 0 0 78723400 Auszahlungen für Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen -1.525.000 -1.325.000-850.000 -700.000-54.964,46 -500.000 -200.000 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -70.000 -70.0000 -25.0000,00 -75.000 -75.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -10.000-35.000- -10.0000,00 -10.000 -10.000-25.000 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen 0 0-25.000 00,00 0 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -10.000 -25.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -85.000-100.000- -238.000-62.069,16 -257.000 -100.000-170.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband -85.000 -170.000-100.000 -238.000-62.069,16 -257.000 -100.000 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -117.197,53=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -1.690.000-985.000 -973.000 -842.000 -385.000-1.590.000 15.955,57=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -1.620.000-915.000 -803.000 -672.000 -215.000-1.520.000 247.456,55=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -1.596.750-876.100 -695.050 -501.650 -72.100-1.465.650 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 1.575.000800.000+ 725.0000,00 575.000 275.0001.375.000 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 1.575.000 1.375.000800.000 725.0000,00 575.000 275.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -129.000-109.000- -169.000-79.000,00 -179.000 -189.000-159.000 79223000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Gemeinden und Gemeindeverbände (Laufzeit mehr als 5 Jahre) -79.000 -79.000-79.000 -79.000-79.000,00 -79.000 -79.000 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -50.000 -80.000-30.000 -90.0000,00 -100.000 -110.000 -79.000,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 1.446.000691.000 556.000 396.000 86.0001.216.000 463463 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 3Seite : 11.12.2022Datum: 12:23:11Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 168.456,55=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -150.750-185.100 -139.050 -105.650 13.900-249.650 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 650.000360.000 249.6000,00 110.550 4.900499.250 17899999 Planwert liquide Mittel 650.000 499.250360.000 249.6000,00 110.550 4.900 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 464464 Teilhaushalt 1 Produktbereich 5380 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 5380 465465 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 12.12.2022Datum: 11:11:43Uhrzeit: -Ermöglichung einer zentralisierten Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik - Anschluss aller Abwassereinleiter an die zentrale Abwasserbeseitigung - Ableitung und Reinigung von Abwasser - Planungsleistungen - Bau- und Unterhaltungsleistungen - Fachtechnische Prüfung, Genehmigung, Stellungnahme und Beratung - Sammlung und Ableitung aller anfallenden Abwässer zu Anlagen der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung - Mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung zur möglichst unschädlichen Einleitung in den Vorfluter mit maximaler Verwertung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Stoffe - Fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen von Entwässerungsgesuchen, Beratung bei Fragen der Grundstücksentwässerung, Genehmigung von Hausanschlüssen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 124.000123.950+ 120.000131.712,28 115.000 110.000124.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 124.000 124.000123.950 120.000131.712,28 115.000 Auflösung von Ertragszuschüssen AZV 110.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 625.100636.600+ 802.000630.295,79 802.000 802.000674.400 33214100 Schmutzwassergebühren 0 0460.000 0-1.996,00 0 0 33214110 Abschlag Schmutzwassergebühren 431.600 455.7000 550.000482.922,00 550.000 Gebührensatz 2022: 2,17 m³, Senkung Schmutzwassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2023 auf 1,98 €/m³, 2024 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 2,09 € m³. Verbrauch ca. 218.000 m³ 550.000 33214120 Abrechnung Schmutzwassergebühren 0 00 0-9.624,70 0 0 33214300 Niederschlagswassergebühr 191.500 216.700175.000 250.0000,00 250.000 Gebührensatz 2022: 0,50 m², Erhöhung Niederschlagswassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2023 auf 0,61 €/m², 2024 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 0,69 € m². Versiegelte Fläche ca. 314.000 m² 250.000 33214310 Abschlag Niederschlagswassergebühren 0 00 0147.141,00 0 0 33214320 Abrechnung Niederschlagswassergebühren 0 00 09.857,49 0 0 33214600 Abwasser Grundgebühr 2.000 2.0001.600 2.0001.996,00 2.000 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.000100.000+ 100.00085.405,28 100.000 100.000100.000 34820000 Straßenentwässerungsanteil 100.000 100.000100.000 100.00085.405,28 100.000 100.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 018,95 0 00 36100000 Zinserträge vom Bund 0 00 018,95 0 Andere sonstige Zinsen und Erträge 0 466466 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 12.12.2022Datum: 11:11:43Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 847.432,30=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 849.100860.550 1.022.000 1.017.000 1.012.000898.400 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -87.500-93.500- -119.500-14.553,48 -119.500 -119.500-114.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-2.000 -10.000-355,06 -10.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -10.000 42120000 Unterhaltung der Kanäle -65.000 -100.000-90.000 -100.000-10.397,99 -100.000 Unterhaltung der Kanäle -100.000 42212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.5000 -1.500-1.441,28 -1.500 -1.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.000 -2.000-1.500 -2.000-1.414,40 -2.000 Stromkosten -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.0000 -1.000-944,75 -1.000 -1.000 42911000 Abwasseruntersuchungen Aufwendungen -8.000 00 -5.0000,00 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen -262.000-257.000- -265.000-252.828,56 -265.000 -265.000-265.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -212.000 -215.000-210.000 -215.000-202.811,46 -215.000 Abschreibung Sachanlagen -215.000 47111000 Abschreibung Sachanlagen AZV abzüglich Auflösung Ertragszuschuss -50.000 -50.000-47.000 -50.000-50.016,65 -50.000 -50.000 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-0,45 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -539.850-548.000- -585.050-404.630,05 -517.650 -545.100-521.050 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-14.193,62 -15.000 Geschäftsausgaben -15.000 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-40.000 -15.000-6.903,58 -15.000 Sonstige Geschäftsausgaben -15.000 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.500-2.215,90 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-527,64 -600 -600 44520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -68.000 -70.000-65.000 -70.000-66.883,40 -70.000 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -70.000 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -36.000 -38.000-28.000 -38.000-34.787,13 -38.000 -38.000 44530000 Betriebskostenumlage AZV -403.750 -380.950-400.000 -444.950-279.118,78 -377.550 Planungraten gem. Haushaltsplan 2023 des AMS -405.000 -672.012,09=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -889.350-898.500 -969.550 -902.150 -929.600-900.550 175.420,21=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -40.250-37.950 52.450 114.850 82.400-2.150 467467 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 3Seite : 12.12.2022Datum: 11:11:43Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 175.420,21=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -40.250-37.950 52.450 114.850 82.400-2.150 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 468468 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 12.12.2022Datum: 11:37:29Uhrzeit: -Ermöglichung einer zentralisierten Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik - Anschluss aller Abwassereinleiter an die zentrale Abwasserbeseitigung - Ableitung und Reinigung von Abwasser - Planungsleistungen - Bau- und Unterhaltungsleistungen - Fachtechnische Prüfung, Genehmigung, Stellungnahme und Beratung - Sammlung und Ableitung aller anfallenden Abwässer zu Anlagen der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung - Mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung zur möglichst unschädlichen Einleitung in den Vorfluter mit maximaler Verwertung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Stoffe - Fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen von Entwässerungsgesuchen, Beratung bei Fragen der Grundstücksentwässerung, Genehmigung von Hausanschlüssen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 725.100736.600+ 902.000780.297,18 902.000 902.000774.400 63214100 Schmutzwassergebühren 431.600 455.700460.000 550.000511.295,23 550.000 Gebührensatz 2022: 2,17 m³, Senkung Schmutzwassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2023 auf 1,98 €/m³, 2024 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 2,09 € m³. Verbrauch ca. 218.000 m³ 550.000 63214300 Niederschlagswassergebühr 191.500 216.700175.000 250.000156.133,86 250.000 Gebührensatz 2022: 0,50 m², Erhöhung Niederschlagswassergebühr gem. Gebührenkalkulation 2023 auf 0,61 €/m², 2024 Erhöhung Schmutzwassergebühr auf 0,69 € m². Versiegelte Fläche ca. 314.000 m² 250.000 63214600 Abwasser Grundgebühr 2.000 2.0001.600 2.0001.996,00 2.000 2.000 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100.000 100.000100.000 100.000110.872,09 100.000 100.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -627.350-641.500- -704.550-494.860,95 -637.150 -664.600-635.550 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -10.000-2.000 -10.000-355,06 -10.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -10.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -65.000 -100.000-90.000 -100.000-43.547,84 -100.000 Unterhaltung der Kanäle -100.000 72212000 Sonstige Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge -1.500 -1.5000 -1.500-1.441,28 -1.500 -1.500 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.000 -2.000-1.500 -2.000-702,47 -2.000 Stromkosten -2.000 72611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.0000 -1.000-944,75 -1.000 -1.000 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -8.000 00 -5.0000,00 -5.000 -5.000 469469 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 2Seite : 12.12.2022Datum: 11:37:29Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-14.962,50 -15.000 Geschäftsausgaben -15.000 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -15.000 -15.000-40.000 -15.000-2.562,94 -15.000 Sonstige Geschäftsausgaben -15.000 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.500-2.160,34 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-527,64 -600 -600 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -104.000 -108.000-93.000 -108.000-109.570,13 -108.000 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -108.000 74530000 Erstattungen an Zweckverbände und dgl. -403.750 -380.950-400.000 -444.950-318.086,00 -377.550 Planungraten gem. Haushaltsplan 2023 des AMS -405.000 285.436,23=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 97.75095.100 197.450 264.850 237.400138.850 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 70.00070.000+ 170.000133.153,10 170.000 170.00070.000 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 70.000 70.00070.000 170.000133.153,10 170.000 Empfangene Ertragszuschüsse 170.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 133.153,10=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 70.00070.000 170.000 170.000 170.00070.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.595.000-850.000- -725.000-55.128,37 -575.000 -275.000-1.395.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 00 0-163,91 0 Anlagen im Bau 0 78723400 Auszahlungen für Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen -1.525.000 -1.325.000-850.000 -700.000-54.964,46 -500.000 Speicheranlagen Regenüberlaufbecken Schmutzwasser allg. 2023: 50.000 €, 2024 50.000 € Schmutzwasser: Proj. 24: BG Fischerareal 2023: 200.000 €, 2024: 100.000 € Proj. 26 BG Bühl 2023: 200.000 €, 2024: 250.000 €, 2025: 150.000 €, 2026: 150.000 € Proj. 27 BG Voken Erweiterung: 2024: 100.000 €, 2025 ff: 150.000 € Proj. 29 BG Lilienstraße 2023: 250.000 €, 2024: 100.000 € Proj. 57 Dorfplatz: 2023: 100.000 €, 2024: 75.000 € Regenwasser: Proj. 24 Fischerareal 2023: 150.000 €, 2024: 100.000 € Proj. 26 Bühl 2023 250.000 €, 2024 ff. 150.000 € Proj. 29 Lilienstraße 200.000 €, 150.000 € Proj. 57 Dorfplatz 75.000 €, 100.000 € -200.000 470470 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 3Seite : 12.12.2022Datum: 11:37:29Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -70.000 -70.0000 -25.0000,00 -75.000 Regenklärbecken und Pumpe, RÜB - Ansätze -75.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -10.000-35.000- -10.0000,00 -10.000 -10.000-25.000 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen 0 0-25.000 00,00 0 Messeinrichtungen 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -10.000 -25.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 Betriebs- und Geschäftsausstattung, 2024 Austausch der Server -10.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -85.000-100.000- -238.000-62.069,16 -257.000 -100.000-170.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband -85.000 -170.000-100.000 -238.000-62.069,16 -257.000 Kapitalumlage 2023 ff laut Haushaltsplan AMS 2023 -100.000 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 -117.197,53=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.690.000-985.000 -973.000 -842.000 -385.000-1.590.000 15.955,57=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -1.620.000-915.000 -803.000 -672.000 -215.000-1.520.000 301.391,80=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.522.250-819.900 -605.550 -407.150 22.400-1.381.150 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 471471 Teilhaushalt 2 Produktbereich 6120 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 6120 472472 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 09.12.2022Datum: 08:39:08Uhrzeit: - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -74.500-56.200- -89.500-52.395,49 -94.500 -94.500-84.500 45100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-1.200 -2.500-735,47 -2.500 -2.500 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -52.000 -52.000-50.000 -52.000-51.660,02 -52.000 -52.000 45170000 Zinsen für Fremdkredite -20.000 -30.000-5.000 -35.0000,00 -40.000 -40.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -52.395,49=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -74.500-56.200 -89.500 -94.500 -94.500-84.500 -52.395,49=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -74.500-56.200 -89.500 -94.500 -94.500-84.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -52.395,49=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -74.500-56.200 -89.500 -94.500 -94.500-84.500 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 473473 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 09.12.2022Datum: 08:42:01Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 00+ 00,00 0 00 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -74.500-56.200- -89.500-53.935,25 -94.500 -94.500-84.500 75100000 Zinsen für Kassenkredite -2.500 -2.500-1.200 -2.500-2.275,23 -2.500 -2.500 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -52.000 -52.000-50.000 -52.000-51.660,02 -52.000 -52.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -20.000 -30.000-5.000 -35.0000,00 -40.000 -40.000 -53.935,25=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -74.500-56.200 -89.500 -94.500 -94.500-84.500 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 00 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 8 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 14 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 -53.935,25=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -74.500-56.200 -89.500 -94.500 -94.500-84.500 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 474474 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 4: 52 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 0 8 49 .1 00 87 .5 00 0 8 01 .8 50 0 0 0 - 40 .2 50 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 8 49 .1 00 87 .5 00 0 8 01 .8 50 0 0 0 - 40 .2 50 475475 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 4: 52 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 74 .5 00 0 0 0 - 74 .5 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 74 .5 00 0 0 0 - 74 .5 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 0 S u m m e 0 8 49 .1 00 87 .5 00 0 8 76 .3 50 0 0 0 - 11 4. 75 0 476476 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 4: 52 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 0 8 98 .4 00 1 14 .5 00 0 7 86 .0 50 0 0 0 -2 .1 50 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 8 98 .4 00 1 14 .5 00 0 7 86 .0 50 0 0 0 -2 .1 50 477477 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 4 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 4: 52 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 84 .5 00 0 0 0 - 84 .5 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 84 .5 00 0 0 0 - 84 .5 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 0 S u m m e 0 8 98 .4 00 1 14 .5 00 0 8 70 .5 50 0 0 0 - 86 .6 50 478478 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 5: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 70 .0 00 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 1. 69 0. 00 0 97 .7 50 - 1. 52 2. 25 0 0 0 - 1. 52 2. 25 0 0 70 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 1. 69 0. 00 0 97 .7 50 - 1. 52 2. 25 0 0 0 - 1. 52 2. 25 0 0 479479 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 5: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 74 .5 00 - 74 .5 00 1. 57 5. 00 0 1 29 .0 00 1. 37 1. 50 0 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 74 .5 00 - 74 .5 00 1. 57 5. 00 0 1 29 .0 00 1. 37 1. 50 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 70 .0 00 S u m m e 1. 69 0. 00 0 23 .2 50 - 1. 59 6. 75 0 1. 57 5. 00 0 1 29 .0 00 - 15 0. 75 0 0 480480 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 5: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 70 .0 00 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 1. 59 0. 00 0 1 38 .8 50 - 1. 38 1. 15 0 0 0 - 1. 38 1. 15 0 0 70 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 1. 59 0. 00 0 1 38 .8 50 - 1. 38 1. 15 0 0 0 - 1. 38 1. 15 0 0 481481 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 4 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 5: 55 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 84 .5 00 - 84 .5 00 1. 37 5. 00 0 1 59 .0 00 1. 13 1. 50 0 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 84 .5 00 - 84 .5 00 1. 37 5. 00 0 1 59 .0 00 1. 13 1. 50 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 70 .0 00 S u m m e 1. 59 0. 00 0 54 .3 50 - 1. 46 5. 65 0 1. 37 5. 00 0 1 59 .0 00 - 24 9. 65 0 0 482482 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 483483 A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 23 / 20 24 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 2: 50 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 17 0. 00 0 0 31 4. 00 1, 44 13 3. 15 3 70 .0 00 70 .0 00 0 70 .0 00 0 17 0. 00 0 96 4. 00 1, 44 68 71 23 40 E in za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n 0 0 19 .9 34 ,5 6 0 0 0 0 0 0 0 19 .9 34 ,5 6 68 71 33 70 E in za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0 0 1. 00 0, 22 0 0 0 0 0 0 0 1. 00 0, 22 F al ls h ie r w as k om m en s ol lte , f äl lt es in d ie U nt er ha ltu ng sm aß na hm e 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 17 0. 00 0 0 29 3. 06 6, 66 13 3. 15 3 70 .0 00 70 .0 00 0 70 .0 00 0 17 0. 00 0 94 3. 06 6, 66 E m pf an ge ne E rt ra gs zu sc hü ss e 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 5 E in za hl un ge n fü r so ns tig e In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 17 0. 00 0 0 31 4. 00 1, 44 13 3. 15 3 70 .0 00 70 .0 00 0 70 .0 00 0 17 0. 00 0 96 4. 00 1, 44 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 57 5. 00 0 0 1. 18 8. 74 1, 35 55 .1 28 85 0. 00 0 1. 59 5. 00 0 0 1. 39 5. 00 0 0 72 5. 00 0 5. 75 3. 74 1, 35 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 58 .5 06 ,8 8 16 3 0 0 0 0 0 0 58 .5 06 ,8 8 A nl ag en im B au 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n 50 0. 00 0 0 1. 12 9. 23 4, 25 54 .9 64 85 0. 00 0 1. 52 5. 00 0 0 1. 32 5. 00 0 0 70 0. 00 0 5. 37 9. 23 4, 25 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 75 .0 00 0 1. 00 0, 22 0 0 70 .0 00 0 70 .0 00 0 25 .0 00 31 6. 00 0, 22 F al ls h ie r w as k om m en s ol lte , f äl lt es in d ie U nt er ha ltu ng sm aß na hm e 9 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n be w eg lic he m S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 11 A us za hl un ge n fü r In ve st iti on sf ör de ru ng sm aß na hm en 25 7. 00 0 0 19 8. 72 2, 12 62 .0 69 10 0. 00 0 85 .0 00 0 17 0. 00 0 0 23 8. 00 0 1. 04 8. 72 2, 12 78 10 00 00 Z uw ei su ng en u nd Z us ch üs se a n A bw as se rz w ec kv er ba nd 25 7. 00 0 0 19 8. 72 2, 12 62 .0 69 10 0. 00 0 85 .0 00 0 17 0. 00 0 0 23 8. 00 0 1. 04 8. 72 2, 12 K ap ita lu m la ge 2 02 3 ff la ut H au sh al ts pl an A M S 2 02 3 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 10 .0 00 0 55 .8 61 ,9 5 0 35 .0 00 10 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 12 0. 86 1, 95 484484 A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 23 / 20 24 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 09 .1 2. 20 22 D at um : 08 :4 2: 50 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 21 20 22 20 23 20 23 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 24 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 26 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 25 .0 00 ,0 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 M es se in ric ht un ge n 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 10 .0 00 0 30 .8 61 ,9 5 0 10 .0 00 10 .0 00 0 25 .0 00 0 10 .0 00 95 .8 61 ,9 5 B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng , 2 02 4 A us ta us ch d er S er ve r 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 84 2. 00 0 0 1. 44 3. 32 5, 42 11 7. 19 7 98 5. 00 0 1. 69 0. 00 0 0 1. 59 0. 00 0 0 97 3. 00 0 6. 92 3. 32 5, 42 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -6 72 .0 00 0 -1 .1 29 .3 23 ,9 8 15 .9 55 -9 15 .0 00 -1 .6 20 .0 00 0 -1 .5 20 .0 00 0 -8 03 .0 00 -5 .9 59 .3 23 ,9 8 15 A kt iv ie rt e E ig en le is tu ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 84 2. 00 0 0 1. 44 3. 32 5, 42 11 7. 19 7 98 5. 00 0 1. 69 0. 00 0 0 1. 59 0. 00 0 0 97 3. 00 0 6. 92 3. 32 5, 42 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 485485 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r 2 0 2 2 E U R 2 0 2 3 E U R 2 0 2 4 E U R 2 0 2 5 E U R 2 0 2 6 E U R 2 0 2 7 E U R 1 2 3 4 5 6 1 2 a + 2 b + 2 c + 3 a - 3 b - 4 = 6 7 1 .2 4 8 ,4 1 € 6 5 0 .0 0 0 ,0 0 € 4 9 9 .2 5 0 ,0 0 € 2 4 9 .6 0 0 ,0 0 € 1 1 0 .5 5 0 ,0 0 € 4 .9 0 0 ,0 0 € 5 - 6 + 7 + 8 + /- - 2 1 .2 4 8 ,4 1 € - 1 5 0 .7 5 0 € - 2 4 9 .6 5 0 € - 1 3 9 .0 5 0 € - 1 0 5 .6 5 0 € 1 3 .9 0 0 € 9 = 6 5 0 .0 0 0 ,0 0 € 4 9 9 .2 5 0 € 2 4 9 .6 0 0 € 1 1 0 .5 5 0 € 4 .9 0 0 € 1 8 .8 0 0 € 1 0 - - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 6 5 0 .0 0 0 ,0 0 € 4 9 9 .2 5 0 € 2 4 9 .6 0 0 € 1 1 0 .5 5 0 € 4 .9 0 0 € 1 8 .8 0 0 € 1 3 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 5 .0 0 0 ,0 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t. I m F in a n zp la n u n g sz e it ra u m s in d z a h lr e ic h e D a rl e h e n z u r Li q u id it ä ts v e rb e ss e ru n g v o rg e se h e n ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it a u s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g 486486 Kreditgeber Jahr d. Kredit- auf- Ursprüngl. Kreditbetrag Tilgungsrate Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2023 Schulden-stand auf Schluss des Haushaltsjahres nahme € v. H. € Zins € Tilgung € € Neuaufnahmen 2023 1.575.000 0-0,5 0 20.000 50.000 1.525.000 Summe - - - - 0 20.000 50.000 1.525.000 Kassenkredite 2.500 Ausleihungen von Gde. Trägerdarl. von Gde. 1996 1.483.229 20.000 2,50 325.000 7.938 20.000 305.000 6120231231 Trägerdarl. von. Gde. 2007 500.000 10.000 2,50 350.000 8.656 10.000 340.000 6120231232 Trägerdarl. von Gde. 2010 500.000 12.000 2,50 350.000 8.638 12.000 338.000 6120231233 Trägerdarl. von Gde. 2012 200.000 4.000 2,50 159.000 3.938 4.000 155.000 6120231234 Trägerdarl. von Gde. 2014 250.000 5.000 2,20 208.750 4.551 5.000 203.750 6120231235 Trägerdarl. von Gde. 2018 400.000 8.000 1,50 366.000 5.445 8.000 358.000 6120231236 Trägerdarl. von Gde. 2019 700.000 14.000 1,00 654.500 6.493 14.000 640.500 6120231237 Trägerdarl. von Gde. 2020 300.000 6.000 1,00 286.500 2.843 6.000 280.500 6120231238 Summe - - - - 2.699.750 48.500 79.000 2.620.750 Endsumme - - - - 2.699.750 68.500 129.000 4.145.750 Schuldendienst Schuldenübersicht Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt Stand 31.12.2023 487487 Kreditgeber Jahr d. Kredit- auf- Ursprüngl. Kreditbetrag Tilgungsrate Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2024 Schulden-stand auf Schluss des Haushaltsjahres nahme € v. H. € Zins € Tilgung € € Neuaufnahme 2024 1.375.000 3,00 0 7.500 30.000 1.345.000 Aufnahme 2023 2023 1.575.000 3,00 1.525.000 22.500 50.000 1.475.000 Summe - - - - 1.525.000 30.000 80.000 2.820.000 Kassenkredite 2.500 Ausleihung von Gde. Trägerdarl. von Gde. 1996 1.483.229 20.000 2,50 305.000 7.438 20.000 285.000 6120231231 Trägerdarl. von. Gde. 2007 500.000 10.000 2,50 340.000 8.406 10.000 330.000 6120231232 Trägerdarl. von Gde. 2010 500.000 12.000 2,50 338.000 8.338 12.000 326.000 6120231233 Trägerdarl. von Gde. 2012 200.000 4.000 2,50 155.000 3.838 4.000 151.000 6120231234 Trägerdarl. von Gde. 2014 250.000 5.000 2,20 203.750 4.441 5.000 198.750 6120231235 Trägerdarl. von Gde. 2018 400.000 8.000 1,50 358.000 5.325 8.000 350.000 6120231236 Trägerdarl. von Gde. 2018 700.000 14.000 1,00 640.500 6.353 14.000 654.500 6120231237 Trägerdarl. von Gde. 2018 300.000 6.000 1,00 280.500 2.783 6.000 286.500 6120231238 Summe - - - - 2.620.750 46.920 79.000 2.581.750 Endsumme - - - - 4.145.750 76.920 159.000 5.401.750 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt Schuldenübersicht Stand 31.12.2024 Schuldendienst 488488 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2023 / 2024 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 19.12.2022Datum: 12:45:38Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2024 3 EUR 2025 4 EUR 2026 5 EUR 2027 6 EUR 2028 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2023 0 0 0 0 0 0 2024 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 725.000 575.000 0 1.375.000 0 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 275.000 489489 Bezeichnung 2022 2023 2024 2025 2026 Einnahmen Straßenentwässerungskostenanteil 100 100 100 100 100 Ausgaben Verwaltungskostenbeitrag 65 68 70 70 70 Ersätze für Bauhofleistungen 28 36 38 38 38 Zinsen Trägerdarlehen 50 52 52 52 52 Tilgung Trägerdarlehen 79 79 79 79 79 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des EB Abwasserbeseitigung die sich im Finanzplanungszeitraum auf den Haushalt der Gemeide auswirken in Tausend Euro Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des Eigenbetriebs § 4 Abs. II EigBVO 490490 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Stellenplan 2023 und 2024 - Fehlanzeige – 491491 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Abschreibungen Eigenbetrieb ohne Abschreibungen des AMS Auflösung Sonderposten Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagegruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden. Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 492492 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 5: 12 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 03 A b w as se rb es ei ti g u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 01 90 00 00 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 0 ,0 0 24 3, 00 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 19 00 00 0 S o n st ig e u n b eb au te G ru n d st ü ck e 12 .8 13 ,4 9 0 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 11 00 M is ch w as se r in kl . H au sa n sc h lü ss e (S ch m u tz w as se r) 0 ,0 0 16 .6 86 ,0 0 8 47 .3 80 ,0 0 9 11 .2 90 ,8 6 4. 02 5. 50 5, 77 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 34 11 10 0 M is ch w as se r in kl . H au sa n sc h lü ss e (S ch m u tz w as se r) 4. 02 5. 50 5, 77 61 .7 45 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 12 00 S ch m u tz w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e o h n e M W 0 ,0 0 26 .4 18 ,0 0 1. 37 1. 69 0, 00 1. 48 1. 47 4, 74 1. 86 2. 84 1, 04 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 34 11 20 0 S ch m u tz w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e o h n e M W 1. 86 2. 84 1, 04 37 .7 39 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 41 20 00 R eg en w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e 0 ,0 0 28 .5 11 ,0 0 1. 48 1. 33 9, 00 1. 60 6. 88 7, 04 1. 90 5. 66 2, 35 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 34 12 00 0 R eg en w as se r L ei tu n g sn et z in kl . H au sa n sc h lü ss e 1. 90 5. 66 2, 35 38 .5 97 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 10 00 R eg en kl är b ec ke n u n d P u m p e 0 ,0 0 5 .4 59 ,0 0 2 79 .5 41 ,5 1 2 95 .1 00 ,0 0 8 26 .7 06 ,6 5 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 37 01 00 0 R eg en kl är b ec ke n u n d P u m p e 8 26 .7 06 ,6 5 15 .5 61 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 20 00 K lä ra n la g e - Z u le it u n g ss am m le r al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 493493 O hn e Z us ch üs se , B ei tr äg e un d A nl ag en im B au F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 5: 12 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er rn W o lf g an g A b el e 03 A b w as se rb es ei ti g u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 9 .2 80 ,0 0 4 70 .6 82 ,0 0 5 06 .1 29 ,0 0 2. 69 1. 91 1, 80 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 37 02 00 0 K lä ra n la g e - Z u le it u n g ss am m le r 2. 69 1. 91 1, 80 35 .4 48 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 03 70 30 00 E n tw äs se ru n g - H au p ts am m le rl ei tu n g 0 ,0 0 2 5, 00 2 ,0 0 2 .6 36 ,0 0 2 39 .9 88 ,1 4 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 37 03 00 0 E n tw äs se ru n g - H au p ts am m le rl ei tu n g 2 39 .9 88 ,1 4 2 .6 35 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 07 20 00 00 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 0 ,0 0 16 6, 00 6 .6 23 ,0 0 10 .8 05 ,0 0 20 .8 61 ,9 5 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 0 72 00 00 0 B et ri eb s- u n d G es ch äf ts au ss ta tt u n g 20 .8 61 ,9 5 4 .1 82 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 86 .7 88 ,0 0 4. 47 0. 07 1, 00 4. 81 4. 32 2, 64 1 1. 58 6. 29 1, 19 0 ,0 0 12 .2 02 3 1 1. 58 6. 29 1, 19 1 95 .9 07 ,0 0 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 494494 N ur Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- B es ta nd sk on to V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 02 3 - 12 .2 02 3 / H au sh al ts ja h r: 2 02 2 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 09 :5 5: 39 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e 03 A b w as se rb es ei ti g u n g A fA -V o rs ch au A n la g e n b u c h fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 20 00 00 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 0 ,0 0 9 .2 87 ,0 0 4 71 .8 26 ,0 0 5 05 .8 93 ,0 0 2. 27 6. 85 9, 00 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 12 00 00 0 S o n d er p o st en a u s B ei tr äg en u n d ä h n l. E n tg el te n 2. 27 6. 85 9, 00 34 .0 73 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 21 00 00 S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K an al b ei tr äg e) 0 ,0 0 21 .8 80 ,0 0 1. 27 9. 44 0, 44 1. 18 3. 53 7, 95 2. 76 7. 45 3, 91 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 12 10 00 0 S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K an al b ei tr äg e) 2. 76 7. 45 3, 91 53 .9 32 ,0 0 F ib u -B es ta n d sk o n to : 21 22 00 00 S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K lä rb ei tr äg e) 0 ,0 0 10 .5 08 ,0 0 6 06 .1 44 ,0 7 5 73 .0 95 ,4 3 1. 61 6. 16 5, 12 0 ,0 0 12 .2 02 3 S u m m e: 2 12 20 00 0 S o n d er p o st en A n sc h lu ss b ei tr äg e (K lä rb ei tr äg e) 1. 61 6. 16 5, 12 37 .0 18 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 41 .6 75 ,0 0 2. 35 7. 41 0, 51 2. 26 2. 52 6, 38 6. 66 0. 47 8, 03 0 ,0 0 12 .2 02 3 6. 66 0. 47 8, 03 1 25 .0 23 ,0 0 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 495495 AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abeleerstellt von: 09.12.2022 / 09:56:20erstellt am: 03 Abwasserbeseitigung Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2023 bis 12.2023 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 195.907,00Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2023 195.907,00Summe Ergebniskonten Aufwand * Ergebniskonten Ertrag 31620000 125.023,00Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 2023 125.023,00Summe Ergebniskonten Ertrag * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 70.884,00 * Gesamtsumme 70.884,00 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 496496 EB Abwasserbeseitigung Bilanz 2021 Gewinn- und Verlustrechnungen 2021 sowie Vj. Anlagennachweis 2021 497497 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 12.04.2022Datum: 18:50:58Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12.813,4912.813,49 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 12.813,4912.813,49 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 4.834.852,514.978.517,51 03411100 Mischwasser inkl. Hausanschlüsse (Schmutzwasser) 971.634,001.036.565,00 03411200 Schmutzwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse ohne MW 1.447.169,001.434.641,00 03412000 Regenwasser Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 1.558.533,001.592.248,00 03701000 Regenklärbecken und Pumpe 310.663,51326.223,51 03702000 Kläranlage - Zuleitungssammler 541.579,00577.028,00 03703000 Entwässerung - Hauptsammlerleitung 5.274,0011.812,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0,000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.987,0019.169,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.987,0019.169,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 17.837,4217.673,51 09600000 Anlagen im Bau 17.837,4217.673,51 Summe: Sachanlagen 4.880.490,425.028.173,51 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 0,000,00 1.3.3 Sondervermögen 0,000,00 1.3.4 Ausleihungen 0,000,00 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 190.990,16246.952,32 15112000 Abschlag Schmutzwasser 947,03362,26 15112120 Forderungen aus Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 205.613,51207.483,33 15114000 Abrechnung Niederschlagswassergebühr 7,500,00 15115000 Abschlag Niederschlagswassergebühr 211,3735,66 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen -826,6639.071,07 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden -14.962,590,00 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 386,8210.872,09 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 367,8710.872,09 16913610 Forderungen aus Zinserträgen 18,950,00 1.3.8 Liquide Mittel 671.248,41502.791,86 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 671.248,41502.791,86 Summe: Finanzvermögen 862.625,39760.616,27 Summe: Vermögen 4.880.490,425.028.173,51 498498 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2021 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 12.04.2022Datum: 18:50:58Uhrzeit: 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 218.071,97147.110,81 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse an Abwasserzweckverband 218.071,97147.110,81 Summe: Abgrenzungsposten 218.071,97147.110,81 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 5.961.187,785.935.900,59 499499 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 12.04.2022Datum: 18:50:58Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 0,000,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.262,62108.095,66 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.262,62-38.303,73 20110000 Bilanzgewinn der Vorjahre 0,00146.399,39 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen -3.262,62108.095,66 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital -3.262,62108.095,66 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 0,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 2.591.144,332.591.573,33 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 539.974,00577.598,00 21210000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Kanalbeiträge) 1.376.081,821.333.143,82 21220000 Sonderposten Anschlussbeiträge (Klärbeiträge) 675.088,51680.831,51 2.3 für Sonstige 0,000,00 Summe: Sonderposten 2.591.144,332.591.573,33 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 551.313,00316.930,00 28500000 Rückstellungen für den Ausgleich von ausgleichspflichtigen Gebührenüberschüssen 551.313,00316.930,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 13.000,008.000,00 28910000 Rückstellungen, gebührenrechtl. Ergebnis, Allevo, GPA 13.000,008.000,00 Summe: Rückstellungen 564.313,00324.930,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.778.750,002.857.750,00 23123100 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 1 345.000,00365.000,00 23123200 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 2 360.000,00370.000,00 23123300 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 3 362.000,00374.000,00 23123400 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 4 163.000,00167.000,00 23123500 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 5 213.750,00218.750,00 23123600 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 6 374.000,00382.000,00 23123700 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 7 668.500,00682.500,00 500500 Bilanz zum 31.12.2021 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Bilanz 2021 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 12.04.2022Datum: 18:50:58Uhrzeit: 23123800 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde Darlehen 8 292.500,00298.500,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -29.469,8213.487,29 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 2.710,274.082,95 25113450 Verbindlichkeiten aus Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit -32.180,099.404,34 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 59.063,81155,16 26111803 Verbindlichkeiten aus auszuzahlenden Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 59.063,81155,16 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 649,0839.909,15 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 649,0833.087,00 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 0,005.282,39 27991450 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen 0,001.539,76 Summe: Verbindlichkeiten 2.808.993,072.911.301,60 5. Passive Rechnungsabgrenzung 0,000,00 Summe: Passiva 5.961.187,785.935.900,59 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 501501 Jahr 2006 - 111.364 € + 476.929 € 2007 - 150.005 € + 326.924 € 2008 - 79.731 € + 247.193 € 2009 - 110.440 € + 136.753 € 2010 - 60.755 € + 75.998 € 2011 + 53.700 € + 129.698 € 2012 + 27.170 € + 156.869 € 2013 + 53.909 € + 210.778 € 2014 + 18.167 € + 228.945 € 2015 - 63.587 € + 165.358 € 2016 + 53.877 € + 219.235 € 2017 + 168.596 € + 387.831 € 2018 + 101.004 € + 488.835 € 2019 - -25.506 € + 463.329 € 2020 - -38.304 € + 425.025 € 2021 + 123.025 € + 548.050 € Einnahme- und Ausgabearten 2019 2020 2021 € € € 577.798 € 656.592 € 471.579 € 340.913 € 275.278 € 252.829 € 183.632 € 148.080 € 131.712 € 103.561 € 110.872 € 85.405 € 631.518 € 672.919 € 507.271 € 606.012 € 634.615 € 630.296 € -25.506 € -38.304 € 123.025 € -11.535 € -4.587 € 105.791 € 207.648 m³ 220.441 m³ 217.190 m³ 306.755 308.941 314.068 Abwassergebühr: 2,17 €/m³ 2,17 €/m³ 2,17 €/m³ Niederschlagswassergebühr: 0,50 €/m³ 0,50 €/m³ 0,50 €/m³ Gebühren lt. Gebührenkalkulation Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn Summe Gesamtaufwand Abwasserbeseitigung lt Veranlagung (Benutzungsgebühren SW/NW) ./. Summe Aufl. Sonderposten + Abschreibungen Eigenbetrieb u. Anteil AZV gebührenrechtl. Ergebnisermittlung Alevo Kommunalberatung Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2006 - 2021 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2019 - 2021 unter Berücksichtigung der Kosten des AZV Fortschreibung der Ergebnisse (Keine gebührenrechtl. Ergebnisse) Verkaufsmengen Versiegelte Fläche in m² ./. Straßenentwässerungskostenanteil über SW/NW zu deckender Aufwand Gewinn-/Verlust 502502 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, o hn e T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 08 :2 3: 22 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 01 90 00 00 - S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 1 2. 81 3, 49 0, 00 0, 00 1 2. 81 3, 49 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 1 2. 81 3, 49 1 2. 81 3, 49 10 0, 0 03 41 11 00 - M is ch w as se r in kl . H au sa ns ch lü ss e (S ch m ut zw as se r) 4 .0 25 .5 05 ,7 7 0, 00 0, 00 4 .0 25 .5 05 ,7 7 2 .9 88 .9 40 ,7 7 0, 00 3 .0 53 .8 71 ,7 7 1 ,6 6 4. 93 1, 00 0, 00 97 1. 63 4, 00 1 .0 36 .5 65 ,0 0 2 4, 1 03 41 12 00 - S ch m ut zw as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e oh ne M W 1 .8 12 .7 42 ,0 8 5 0. 09 8, 96 0, 00 1 .8 62 .8 41 ,0 4 37 8. 10 1, 08 0, 00 41 5. 67 2, 04 2 ,0 3 7. 57 0, 96 0, 00 1 .4 47 .1 69 ,0 0 1 .4 34 .6 41 ,0 0 7 7, 7 03 41 20 00 - R eg en w as se r Le itu ng sn et z in kl . H au sa ns ch lü ss e 1 .9 00 .7 96 ,8 5 5 .0 76 ,2 2 2 10 ,7 2 1 .9 05 .6 62 ,3 5 30 8. 54 8, 85 0, 00 34 7. 12 9, 35 2 ,0 3 8. 58 0, 50 0, 00 1 .5 58 .5 33 ,0 0 1 .5 92 .2 48 ,0 0 8 1, 8 03 70 10 00 - R eg en kl är be ck en u nd P um pe 82 6. 70 6, 65 0, 00 0, 00 82 6. 70 6, 65 50 0. 48 3, 14 0, 00 51 6. 04 3, 14 1 ,9 1 5. 56 0, 00 0, 00 31 0. 66 3, 51 32 6. 22 3, 51 3 7, 6 03 70 20 00 - K lä ra nl ag e - Z ul ei tu ng ss am m le r 2 .6 91 .9 11 ,8 0 0, 00 0, 00 2 .6 91 .9 11 ,8 0 2 .1 14 .8 83 ,8 0 0, 00 2 .1 50 .3 32 ,8 0 1 ,3 3 5. 44 9, 00 0, 00 54 1. 57 9, 00 57 7. 02 8, 00 2 0, 1 03 70 30 00 - E nt w äs se ru ng - H au pt sa m m le rle itu ng 23 9. 98 8, 14 0, 00 0, 00 23 9. 98 8, 14 22 8. 17 6, 14 0, 00 23 4. 71 4, 14 2 ,7 6 .5 38 ,0 0 0, 00 5 .2 74 ,0 0 1 1. 81 2, 00 2 ,2 07 20 00 00 - B et rie bs - un d G es ch äf ts au ss ta ttu ng 2 0. 86 1, 95 0, 00 0, 00 2 0. 86 1, 95 1 .6 92 ,9 5 0, 00 5 .8 74 ,9 5 2 0, 0 4 .1 82 ,0 0 0, 00 1 4. 98 7, 00 1 9. 16 9, 00 7 1, 8 09 60 00 00 - A nl ag en im B au 1 7. 67 3, 51 1 63 ,9 1 0, 00 1 7. 83 7, 42 0, 00 0, 00 0, 00 0 ,0 0, 00 0, 00 1 7. 83 7, 42 1 7. 67 3, 51 10 0, 0 G es am t 11 .5 49 .0 00 ,2 4 5 5. 33 9, 09 2 10 ,7 2 11 .6 04 .1 28 ,6 1 6 .5 20 .8 26 ,7 3 20 2. 81 1, 46 0, 00 4 2, 1 0, 00 6 .7 23 .6 38 ,1 9 4 .8 80 .4 90 ,4 2 1 ,7 5 .0 28 .1 73 ,5 1 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 503503 A nf an gs st an d A ns ch af fu ng s- u nd H er st el lu ng ko st en Z ug an g A bg an g E nd st an d A bs ch re ib un g / W er tb er ic ht ig un g A nf an gs st an d A bs ch re ib un ge n im W irt sc ha fts ja hr 3 ) an ge sa m m el te A b- sc hr ei bu ng en a uf di e in S pa lte 4 a us - ge w ie se ne n A bg än ge R es tb uc hw er te a m E nd e de s vo ra ng e- ga ng en en W irt sc ha fts ja hr es E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R E U R 1 2 3 4 6 7 8 9 12 E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n, n ur T yp en Z us ch us s un d B ei tr ag F ib u- B es ta nd sk on to H au sh al ts ja hr : 20 21 er st el lt vo n: 09 .1 2. 20 22 / 08 :2 4: 24 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er rn W o lf g an g A b el e V e rm ö g e n s ü b e rs ic h t A n la g e n b u c h fü h ru n g 03 A b w as se rb es ei ti g u n g E U R 5 U m bu ch un ge n 2) R es tb uc hw er te a m E nd e de s W irt sc ha fts ja hr es 4 ) E U R 11 D ur ch - sc hn itt lic he r A bs ch re i- nu ng ss at z 5) 13 14 D ur ch - sc hn itt lic he r R es tb uc h- w er t 6) E nd st an d 10E U R K en nz ah le n v. H . v. H . P os te n de s A nl ag ev er m ög en s 1) 21 20 00 00 - S on de rp os te n au s B ei tr äg en u nd ä hn l. E nt ge lte n 2 .2 76 .8 59 ,0 0 0, 00 0, 00 2 .2 76 .8 59 ,0 0 1 .6 99 .2 61 ,0 0 0, 00 1 .7 36 .8 85 ,0 0 1 ,7 3 7. 62 4, 00 0, 00 53 9. 97 4, 00 57 7. 59 8, 00 2 3, 7 21 21 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K an al be itr äg e) 2 .6 54 .1 72 ,3 9 10 0. 16 1, 10 0, 00 2 .7 54 .3 33 ,4 9 1 .3 21 .0 28 ,5 7 0, 00 1 .3 78 .2 51 ,6 7 2 ,1 5 7. 22 3, 10 0, 00 1 .3 76 .0 81 ,8 2 1 .3 33 .1 43 ,8 2 5 0, 0 21 22 00 00 - S on de rp os te n A ns ch lu ss be itr äg e (K lä rb ei tr äg e) 1 .5 79 .9 59 ,8 8 3 1. 12 2, 18 0, 00 1 .6 11 .0 82 ,0 6 89 9. 12 8, 37 0, 00 93 5. 99 3, 55 2 ,3 3 6. 86 5, 18 0, 00 67 5. 08 8, 51 68 0. 83 1, 51 4 1, 9 G es am t 6 .5 10 .9 91 ,2 7 13 1. 28 3, 28 0, 00 6 .6 42 .2 74 ,5 5 3 .9 19 .4 17 ,9 4 13 1. 71 2, 28 0, 00 3 9, 0 0, 00 4 .0 51 .1 30 ,2 2 2 .5 91 .1 44 ,3 3 2 ,0 2 .5 91 .5 73 ,3 3 1 - G em äß F or m bl at t 3 , 2 - U m bu ch un g vo n ei ne r A nl ag eg ru pp e in e in e an de re , 3 Z us ch re ib un ge n si nd in S pa lte 8 g es on de rt a uf zu fü hr en , 5 - S pa lte 6 ./ : S pa lte 1 0, 5 - ( S pa lte 8 * 1 00 ) : S pa lte 6 , 6 - ( S pa lte 1 1 * 10 0) : S pa lte 6 Le ge nd e: al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R 504504[mehr]

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                    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg © A. WOBLICK PHOTOGRAPHIE HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN DOPPELHAUSHALT Rechnungsjahre 2019 und 2020 Inhaltsverzeichnis I. Haushaltssatzung 1 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2019 / 2020 7 Übersicht über die Zuordnung der Produktgruppen zu den Teilhaushalten 11 II. Vorbericht und Beteiligungsbericht 15 A. Allgemeines 17 Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 17 Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den künftigen Jahren 30 B. Finanzwirtschaft der Gemeinde 33 Rückblick auf die Jahre 2018 und 2017 33 Haushaltsjahre 2019 und 2020 36 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 /2020 36 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen 38 3. Finanzhaushalt – Liquiditätsplanung 55 4. Interne Leistungsverrechnung 57 5. Schulden 58 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt 61 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 65 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive 68 9. Kennzahlen 71 10. Vergleich Haushaltsansätze 2019/2020 zu 2018 73 C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 79 D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 83 Beteiligungsbericht 87 III. Haushaltsplan 91 Gesamtergebnishaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 91 Haushaltsquerschnitt Gesamtergebnishaushalt 97 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 100 Haushaltsquerschnitt Gesamtfinanzhaushalt 103 Teilhaushalte einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 107 Teilergebnishaushalt I 107 Produktbereich 11 Innere Verwaltung 108 Produktbereich 1133 Grundstücksmanagement 121 Teilergebnishaushalt II 123 Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung 124 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben 131 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen 139 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken 140 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege 142 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden 144 Produktbereich 31 Soziale Hilfen 145 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 155 Produktbereich 42 Sport und Bäder 164 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung 168 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung 170 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 178 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 182 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus 187 Teilergebnishaushalt III 190 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 191 Teilhaushalt I Teilfinanzhaushalt 195 Teilhaushalt II Teilfinanzhaushalt 197 Teilhaushalt III Teilfinanzhaushalt 213 Teilhaushalt I Investitionsprogramm 215 Teilhaushalt II Investitionsprogramm 223 Stellenplan 251 IV. Anlagen 266 Anlage 1 Übersicht über die Liquiditätsentwicklung 266 Anlage 2 Übersicht über den Stand der Schulden 267 Anlage 3 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 274 Anlage 4 Übersicht über den voraus. Stand der Rückstellungen 276 Anlage 5 Übersicht über den Stand der Rücklagen 278 Anlage 6 Berechnung der Finanzzuweisungen 281 Anlage 7 Anlagennachweis: Darstellung Abschreibungen/Auflösung Sonderposten 286 Anlage 8 Interne Leistungsverrechnung 292 Anlage 9 Übersicht über Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge 303 Anlage 10 Verbindliche Kennzahlen 305 Anlage 11 Übersicht über die Deckungsfähigkeit 308 V. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2019 / 2020 313 VI. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2019 / 2020 349 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2019 und 2020 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 15.01.2019 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2019 2020 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 10.900.000 10.514.150 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 10.393.650 11.204.850 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 506.350 -690.700 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis 506.350 -690.700 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 10.678.100 10.295.050 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 9.565.850 10.246.250 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 1.112.250 48.800 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 9.406.000 8.528.500 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.338.200 10.668.300 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -2.932.200 -2.139.800 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.819.950 -2.091.000 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 0 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 68.100 68.100 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -68.100 -68.100 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -1.888.050 -2.159.100 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 1 2019 2020 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 0 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.295.000 2.350.000 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Gewerbesteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v.H. 330 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v.H. 340 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. 340 v.H. der Steuermessbeträge. Baindt, den 15.01.2019 Elmar Buemann, Bürgermeister 2 § 2 Wirtschaftspläne 2019/2020 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2019/2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2019 2020 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 367.500 402.200 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 408.500 400.600 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -41.000 1.600 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -41.000 1.600 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 363.400 399.700 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 354.000 344.100 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 9.400 55.600 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 80.000 59.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 612.000 302.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -532.000 -243.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -522.600 -187.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 580.000 270.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 57.950 62.950 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 522.050 207.050 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -550 19.650 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 3 2019 2020 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 580.000 270.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 300.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 150.000 Baindt, den 15.01.2019 __________________________ Elmar Buemann, Bürgermeister 4 § 3 Wirtschaftspläne 2019/2020 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2019/2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2019 2020 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 840.200 846.200 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 872.000 873.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -31.800 -26.800 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -31.800 -26.800 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 719.200 724.200 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 597.000 598.000 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 122.200 126.200 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 195.000 177.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.481.000 505.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -1.286.000 -328.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.163.800 -201.800 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.400.000 450.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 79.000 89.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.321.000 361.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts 157.200 159.200 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 5 2019 2020 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.400.000 450.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 425.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 200.000 Baindt, den 15.01.2019 __________________________ Elmar Buemann, Bürgermeister 6 Bereich Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2018 (Kameralistik) Verände- rung 2019 zu 2018 Rechnungs- ergebnis 2017 Kameralistik Einwohnerstand jeweils zum 30.06.des Vorjahres - Zensus 5.200 5.250 5.242 -0,80% 5.141 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis 506.350 -690.700 davon Erträge 10.900.000 10.514.150 9.609.750 9.831.054,90 davon Aufwendungen 10.393.650 11.204.850 9.609.750 9.831.054,90 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 9.406.000 8.528.500 4.281.750 2.699.066,65 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 12.338.200 10.668.300 4.281.750 2.699.066,65 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -2.932.200 -2.139.800 Steuern Grundsteuer A 34.000 33.500 33.500 1,49% 33.952,22 Hebesatz Grundsteuer A 330 330 330 0,00% 320 Grundsteuer B 480.000 485.000 500.000 -4,00% 479.113,45 Hebesatz Grundsteuer B 340 340 340 0,00% 340 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 1.750.000 1.800.000 1.350.000 29,63% 1.462.953,45 Hebesatz Gewerbesteuer 340 340 340 0,00% 340 Gewerbesteuerumlage 352.600 363.000 270.000 30,59% 334.119,64 Gewerbesteuerumlagesatz in % 68,5 68 68 0,74% 69 Hundessteuer 13.000 14.000 13.000 0,00% 14.114,00 Gemeindeanteil an der EKSt 3.300.000 3.520.000 2.720.000 21,32% 2.799.594,37 Gemeindeanteil an der USt 224.000 228.500 197.000 13,71% 158.370,50 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.027.000 1.354.000 1.535.000 32,05% 1.759.239,00 Einn. aus komm. Investitonspauschale 540.000 573.500 451.500 19,60% 478.653,40 Familienlastenausgleich 242.000 250.000 230.000 5,22% 215.034,00 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 119.000 119.000 113.000 5,31% 122.918,35 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben)7.710.000 5.925.000 3.500.000 120,29% 105.269,16 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis 506.350 -690.700 keine Angabe keine Angabe Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 605.900 739.500 keine Angabe keine Angabe Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 1.112.250 48.800 keine Angabe keine Angabe Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Finanzierungstätigkeit inkl. Tilgung -3.000.300 -2.207.900 keine Angabe keine Angabe Veränderung liquide Mittel -1.888.050 -2.159.100 Liquide Kassenmittel zum 31.12. 5.311.950 3.152.850 7.200.000 8.190.310,09 Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe - Stand zum 31.12. des Jahres 408.917 332.457 485.377 0,00% 561.837,07 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 78,64 63,33 Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe - Zinsen 0 0 0 0,00% 0,00 - Tilgungen (Kfw 68.100 €) 76.460 76.460 76.460 0,00% 93.444,71 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 6.356.904 7.565.051 6.661.518 -4,57% 5.719.889,23 - Hebesatz - Reduzierung angenommen 29,50% 29,00% 30,00% -1,67% 32,50% - Aufkommen 1.875.287 2.193.865 1.998.455 -6,16% 1.858.964,00 Personalausgaben 2.750.800 2.831.500 2.513.150 9,46% 2.403.530,11 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.424.000 1.762.600 1.346.000 5,79% 1.270.959,10 Investitionsausgaben - Grunderwerb (Konto 01-02,0211, 0221,0231, 0241,0291) 2.486.000 2.675.000 980.000 153,67% 851.618,86 - bewegl. Vermögen (Konten 05-07 Soll) 409.700 428.500 261.800 56,49% 120.160,31 - Baumaßnahmen (Konten 02 ohne Grund- und Boden)9.433.000 7.560.000 2.519.950 274,33% 2.814.318,92 - Erwerb von Beteiligung (Konten 10-12) 9.500 4.800 0 0,00% 9.500,00 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2019 und 2020 Haushaltsjahr 7 Bereich 2018 2017 Veränderung 2016 Gemeindegebiet in ha 2.306 2.306 0,00% 2.306 Einwohnerstand Stichtag 30.06. (EW-Zahl 30.06. kommt nach Planfertigst.) 5.200 5.242 -0,80% 5.141 Bevölkerungsdichte Einwohner/qkm 2,25 2,27 -0,80% 2,18 (Landeswert 301 EW/qkm) Bevölkerung zum 30.12. des Vorjahres 5.209 5.242 -0,63% 5.088 deutsch 4.616 4.649 -0,71% 4.646 ausländischer Herkunft 593 593 0,00% 442 Privathaushalte 2.150 2.150 0,00% 2.150 durchschnittliche Haushaltsgröße 2,42 2,41 0,44% 2,42 (Landesvergleich 2,14) Kindergartenkinder Stand zum 01.03. des Jahres lt. Statistik Sonne, Mond u. Sterne gesamt 80 85 0,00% 83 davon über 3 Jahre 59 62 0,00% 64 davon unter 3 Jahre 21 23 0,00% 19 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 2 3 0,00% 2 Regenbogen gesamt 18 20 0,00% 13 davon über 3 Jahre 18 20 0,00% 13 davon unter 3 Jahre 0 0 0,00% 0 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 0 0 0,00% 0 St. Martin gesamt 82 77 0,00% 76 davon über 3 Jahre 71 67 0,00% 67 davon unter 3 Jahre 11 10 0,00% 9 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 0 1 0,00% 1 Waldorfkindergarten gesamt 40 39 0,00% 37 davon über 3 Jahre 37 32 0,00% 33 davon unter 3 Jahre 3 7 0,00% 4 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 28 28 0,00% 31 Klosterwiesenschule Schülerzahlen, gesamt 155 160 -3,13% 151 Grundschüler 155 160 -3,13% 151 davon aus Baindt 145 151 -3,97% 143 davon auswärtige Grundschüler 10 9 11,11% 8 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Daten von jeweils Vorjahr) Sozialversicherungspfl. Besch. am Arbeitsort 1.318 1.251 5,36% 1.221 Sozialversicherungspfl. Besch. am Wohnort 2.252 2.172 3,68% 2.168 Berufseinpendler über Gemeindegrenzen 1.085 1.023 6,06% 989 Berufsauspendler über die Gemeindegrenzen 2.021 1.946 3,85% 1.939 Arbeitslose gesamt Sept. 75 82 -8,54% 72 Arbeitslosenquote 3,3% 4,3% -22,55% 3,3% Arbeitslose unter 25 im September 13 14 -7,14% 7 Trinkwassergebühren netto 1,35 1,29 4,65% 1,29 Landesdurchschnitt netto 2,01 1,98 1,42% 1,97 Schmutzwassergebühren 2,46 2,46 0,00% 1,85 Niederschlagswassergebühren 0,41 0,41 0,00% 0,47 Bestand an Kraftfahrzeuge in Baindt 3.923 3.815 2,83% 3.714 Eckdaten zur Gemeinde Baindt Haushaltsjahr 8 2019 2020 1. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 506.350 -690.700 2. Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.112.250 48.800 3. Abschreibungen (netto abzgl. Auflösung) 605.900 739.500 4. Zuführung zu Rückstellungen 0 0 5. Zahlungsmittelbedarf lfd. Vwtätigkeit abzgl. Tilgung 1.044.150 -19.300 6. Brutto-Neuverschuldung 0 0 €/Einw. rd. 7. Netto-Neuverschuldung 0 0 €/Einw. rd. 8. Verschuldung zum 31.12. 408.917 332.457 absolut € rd. €/Einw. rd. 78,64 63,33 9. Investitionen 10.668.300 12.338.200 10. Verpflichtungsermächtigungen 8.295.000 2.350.000 11. Änderung Finanzierungsmittelbestand -1.888.050 -2.159.100 12. Liquide Kassenmittel zum 31.12. voraussichtlich 5.311.950 3.152.850 Eckdaten zum Haushaltsplan 2019 und 2020 9 10 Übersicht über die Zuordnung der Produkte 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 10 (§ 4 Abs. 5 GemHVO) 11 Produktplan Baindt Druckdatum: 28.11.2018 Seite: 1/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung bisherige Gliederung Kameralistik Teil- haushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 0000 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 0200 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 0200 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 0200 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 8810 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 7710 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 8830, 8810 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 0200 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 1100 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 0600 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 0200 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 1300 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2150, 8810 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2151 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2900 2 21.50 21.50.03.0000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2910 2 21.50 21.50.04.0000 Schulsozialarbeit 2152 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 3300 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 3500 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 3660 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 3700 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 4320 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose 8810 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 030011.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 12 Produktplan Baindt Druckdatum: 28.11.2018 Seite: 2/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung bisherige Gliederung Kameralistik Teil- haushalt Produktbereich Produkt 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 4360,8820 2 31.80 31.80.00.0000 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 4980,4982 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 4360 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 4641 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6- Jährige 4645 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 4645 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 4645 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 5500 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 5610 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 5620 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 6100,6151 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 8100 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 8100 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 8150 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 8170 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 7910 2 464036.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 13 Produktplan Baindt Druckdatum: 28.11.2018 Seite: 3/3 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung bisherige Gliederung Kameralistik Teil- haushalt Produktbereich Produkt 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 7200,7201 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 7000 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 6300 2 6300 2 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 6700 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 6300 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 7920 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 5800,5810 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 6900 2 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 7510 2 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 5551 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 7910 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 7670 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 9000 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 9100 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 9100 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 14 Anlage Nr. 1 zum Doppelhaushalt 2019/2020 gem. § 6 GemHVO Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg V o r b e r i c h t Doppelhaushalt 2019 / 2020 nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 15 Sehr geehrte Damen und Herren, es freut mich Ihnen den ersten Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach den Grundzügen der Kommunalen Doppik zu präsentieren. Mit dem Neuen Kommunalen Haushalts‐ und Rechnungswesen (NKHR) ändert sich nicht nur der Rechnungsstil, sondern vielmehr die Perspektiven der Darstellung. Optisch und inhaltlich hebt sich der Haushalt damit deutlich von dem „kameralen Vorgänger“ ab. Die 10 Einzelpläne weichen künftig den 3 Teilhaushalten und die 68 organisationsorientierten Unterabschnitte werden durch 61 Produktgruppen ersetzt. Die Finanzperspektive verliert im NKHR dabei ihre herausgehobene Rolle. Neben einem umfassenden, aber verdichteten Zahlenwerk ist der neue Haushaltsplan auch Ausdruck von Produkten und Verwaltungsdienstleistungen geworden. Ziel dieses Ansatzes ist es, die Ergebnisse bzw. die Wirkung bei der Zielgruppe deutlicher in den Fokus des gemeindlichen Handelns zu rücken. Effektivität (Zielerreichung) und Effizienz (Wirtschaftlichkeit der Handlungsalternative) sind künftig die entscheidenden Beurteilungskriterien. Der Haushalt dient als geeignete Informationsquelle für jede Zielgruppe (Gemeinderat, Bevölkerung, Verwaltung), um die benötigten Informationen, sowohl von der Leistungsseite als auch von der Finanzseite der Gemeinde zu erhalten. Er soll allen helfen, den richtigen Weg einzuschlagen, um noch wirkungsorientierter zum Wohle der Bürger in Baindt zu denken und zu handeln. Haben Sie den Mut und die Entschlossenheit, sich auf die neue kritische Diskussionsebene, sowohl in formeller, als auch in inhaltlicher Ausrichtung einzulassen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus denen sie in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, entnommen werden können. Mein Dank gilt allen Mitarbeitern der Kämmerei Baindt für die Mitwirkung und tatkräftige Unterstützung an diesem umfangreichen und sehr komplexen Projekt. Baindt, im November 2018 Wolfgang Abele Kämmerer 16 A. Allgemeines 1. Einleitung und rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) a) Grundsätzliches Mit der Umstellung des Haushaltswesens von der bisherigen Kameralistik auf die Vorschriften der kommunalen Doppik, erhält auch der Haushaltsplan ein völlig neues Gesicht. Mit dem Haushaltsjahr 2019 wendet die Gemeinde Baindt erstmals das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) an. Damit wird das bisherige zahlungsorientierte kamerale kommunale Rechnungswesen auf eine ressourcenorientierte Darstellung in Form der kommunalen Doppik umgestellt und die bisherige zahlungsorientierte Betrachtung (Einzahlungen und Auszahlungen) im Haushaltsplan durch (Erträge und Aufwendungen) ergänzt. Sie enthält damit auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr, insbesondere in Form von Abschreibungen und Rückstellungen. Mit dem doppischen Jahresabschluss soll zukünftig eine umfassende Darstellung der finanzwirtschaftlichen Verhältnisse wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen möglich sein. Die Gemeinde Baindt hat am 09.06.2015, 03.05.2016, 04.07.2017, 03.07.2018 sowie am 06.11.2018 den Gemeinderat über die wesentlichen Inhalte, die mit der Reform verbunden sind unterrichtet und zum aktuellen Umsetzungsstand in Baden-Württemberg berichtet. Der Gemeinderat hat am 09.06.2015 den Grundsatzbeschluss zur Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) gefasst und die Verwaltung mit der Einführung zum 01.01.2019 beauftragt. Mit der Einführung des NHKR wird auch der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg sowie der Kontenplan II verbindlich. Produktplan und Kontenplan ersetzen die bisherige Verwaltungsvorschrift „Gliederung und Gruppierung“ als Grundlage für die Struktur des Haushaltsplanes. Die Gemeinde Baindt erstellt für die Jahre 2019 und 2020 erneut einen Doppelhaushalt. Die Gemeinde Baindt erstellt die Haushaltsplanung seit 2017 in Form eines Doppelhaushaltes. Gründe hierfür sind neben der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowie die Umsetzung von Großprojekten, die aufgrund der Ausschreibungsfristen regelmäßig nicht mehr innerhalb eines Haushaltsjahres realisierbar sind. Die Gemeinde Baindt erhofft sich durch diese Vorgehensweise, das Volumen der evtl. notwendigen Haushaltsreste zumindest zum Ende des zweiten Jahres deutlich zu reduzieren und damit mehr Haushaltsklarheit zu schaffen. Die Planungstätigkeit der Gemeinde geht aber noch weit über die Zweijährigkeit hinaus. Für die anstehenden Großprojekte wurde parallel zur Planung des Doppelhaushaltes eine Prioritäten-Zielsetzung der Maßnahmen erarbeitet. Dabei wurde deutlich, dass die notwendigen infrastrukturellen Zukunftsprojekte mit den derzeitigen finanziellen Rahmendaten nur teilweise finanzieren lassen bzw. mit Förderbescheid einen längeren Zeitraum benötigen. Mit dem neuen Haushaltsrecht werden folgende Ziele verfolgt: - Darstellung des vollständigen periodengerechten Ressourcenverbrauchs - Produktorientierung und konsequente Beachtung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien und Erfolgskriterien 17 - Transparenz von Leistungen und Belastungen für jetzige und zukünftige Generationen - Systematische Erfassung und Fortschreibung des Vermögens - Herstellung der intergenerativen Gerechtigkeit - Konsolidierung Gemeindehaushalt inkl. ausgegliederter Bereiche - Benchmarking der öffentlichen Haushalte Letztendlich soll erreicht werden, dass die Kommunen nicht mehr nur anhand eingesetzter Finanzmittel, Sachmittel und Personaleinsatz ihrer stetigen Aufgabenerfüllung nachkommen (Inputsteuerung), sondern sich verstärkt an konkret definierten und im Haushaltsplan vorgegebenen Zielen orientieren. Dies gilt vor allem für die erbrachten bzw. die zu erbringenden Leistungen (Outputsteuerung). Das NKHR legt den Schwerpunkt auf den Nachweis von Ressourcenverbrauch und - aufkommen. Damit liefert es qualifizierte Informationen für das Ziel einer langfristigen Substanzerhaltung. Außerdem fördert es das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, weil für ein ausgeglichenes Planungs- und Rechnungswesen jede Generation ihre verbrauchten Ressourcen durch erwirtschaftete Erträge wieder ersetzen soll, um künftige Generationen nicht zu belasten. Mit dem Übergang von der zahlungsorientierten zu einer auch ressourcenorientierten Darstellung allein oder der Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte ändert sich die Finanzlage nicht. Die Kommune hat dadurch nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld zur Verfügung. Ändern wird sich daran nur dann etwas, wenn die verbesserte Kenntnis über die einzelnen „Quellen“ des Ressourcenverbrauchs, aber auch die Vermögens- und Schuldensituation der Kommune insgesamt, zu einem (schrittweisen/punktuellen) veränderten finanzwirtschaftlichen Verhalten führt. Die bisherige Unterteilung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gibt es nicht mehr. b) Drei-Komponenten-Rechnung Die Planung, die Bewirtschaftung und der Rechnungsabschluss basieren im NKHR auf einem neuen Konzept, das sich an der doppelten kaufmännischen Buchführung orientiert. So werden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die jährlich in der kaufmännischen Buchführung erstellt werden, in abgeänderter Form auch in der kommunalen Doppik verwendet. Zusätzlich wird dabei eine weitere Komponente verwendet, die die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel der Gemeinde darstellt. Somit entstand das sogenannte „Drei-Komponenten-Modell“. Dieses Konzept beinhaltet: - Ergebnishaushalt/-rechnung Darstellung des Ressourcenverbrauchs - Finanzhaushalt/-rechnung Darstellung des Geldverbrauchs - Vermögensrechnung/Bilanz Darstellung des Vermögens und der Schulden Ergebnishaushalt (§ 2 Gemeindehaushaltsverordnung nachfolgend GemHVO) / Ergebnisrechnung: Der Ergebnishaushalt bzw. die Ergebnisrechnung stellt die Quelle des Ressourcenaufkommens (z.B. Steuern, Zuweisungen) einer Gemeinde, sowie die Ursachen ihres Ressourcenverbrauchs (z.B. Personal, Abschreibungen) dar. Hier werden sämtliche Aufwendungen und Erträge, die wirtschaftlich einer Periode zuzurechnen sind, erfasst. Dabei spielt es, im Gegensatz zum ehemaligen Verwaltungshaushalt, keine Rolle, wann der tatsächliche Geldabfluss bzw. -zufluss erfolgt. Die Ergebnisrechnung gibt, wie der frühere Verwaltungshaushalt, das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit an. Künftig werden 18 auch zahlungsunwirksame Vorgänge (z.B. Abschreibungen, Auflösungen von Zuschüssen) abgebildet. Das Jahresergebnis setzt sich aus dem ordentlichen Ergebnis und dem Sonderergebnis, welches alle außerordentlichen Erträge und Aufwendungen umfasst, zusammen. Es stellt eine Vermögensmehrung oder -minderung für die Kommune dar und wird in der Vermögensrechnung unter den Kapitalpositionen ausgewiesen. Im Ergebnishaushalt werden Erträge und Aufwendungen ressourcenorientiert veranschlagt. Auch nicht zahlungswirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen von Zuweisungen und innere Verrechnungen sind abgebildet. Der Ergebnishaushalt weist das jährliche Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit vollständig aus. Die Abnahme oder Zunahme des Vermögens (Basiskapital) der Gemeinde wird durch den Saldo ermittelt. Ertragsarten: Aufwandsarten: 30 Steuern, Abgaben 40 Personalaufwand 31 Zuwendungen, Umlagen 41 Versorgungsaufwand 32 Sonstige Transfererträge 42 Sach- und Dienstleistungen 33 Öffentlich-rechtliche Entgelte 43 Transferaufwendungen 34 Privatrechtliche Entgelte 44 Sonstige ordentliche Aufwendungen 35 Sonstige ordentliche Erträge 45 Zinsen 36 Finanzerträge 46 Abschreibungen 37 Aktivierte Eigenleistungen 48 Aufwendungen aus internen Leistungen 38 Erträge aus internen Leistungen 50 Außerordentliche Erträge 51 Außerordentliche Aufwendungen 53 Veräußerungen von Vermögen Finanzhaushalt (§ 3 GemHVO) / Finanzrechnung: Im Finanzhaushalt bzw. in der Finanzrechnung werden die Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit des jeweiligen Haushaltsjahres abgebildet. Entsprechend dem Kassenwirksamkeitsprinzip sind alle Zahlungen aufzunehmen, die im Haushaltsjahr tatsächlich eingehen oder ausbezahlt werden – ohne periodengerechte Abgrenzung. Es wird dargestellt, woher die finanziellen Mittel der Gemeinde stammen (z.B. Zuweisungen, Kredite) und wofür sie verwendet werden (Investitionen, Verwaltungstätigkeiten und Tilgung). Der Finanzhaushalt beinhaltet vor allem die Investitionsplanung und daneben die Finanzierungsplanung (Kreditaufnahme, -tilgung). Er entspricht daher in etwa dem früheren Vermögenshaushalt. Außerdem enthält der Finanzhaushalt alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushalts. Zudem kann eine Aussage zur Liquiditätslage der Gemeinde getroffen werden, da der Saldo des Finanzhaushaltes bzw. der Finanzrechnung die Position „Liquide Mittel“ in der Vermögensrechnung beeinflusst. Der Finanzhaushalt ist die Liquiditätsrechnung der Kommune. Einzahlungen: Auszahlungen: 60 Steuern, Abgaben 70 Personalauszahlungen 61 Zuwendungen, Umlagen 71 Versorgungsauszahlungen 62 Sonstige Transfererträge 72 Sach- und Dienstleistungen 63 Öffentlich-rechtliche Entgelte 73 Transferauszahlungen 64 Privatrechtliche Entgelte 74 Sonstige Auszahlungen 65 Sonstige Einzahlungen 75 Zinsen 66 Finanzeinzahlungen 77 Haushaltsunwirksame Auszahlungen 67 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 68 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 78 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 69 Einzahl. aus Finanzierungstätigkeit 79 Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit Auch wenn sich die Haushaltswirtschaft zukünftig in einer neuen Form zeigt, bleibt das oberste Ziel weiterhin die Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung. Deshalb muss 19 gewährleistet sein, dass die anfallenden Aufwendungen durch entsprechende Erträge finanziert werden können. Während in der Vergangenheit der aus Verwaltungs- und Vermögenshaushalt bestehende Gesamthaushalt in kassenmäßigen Einnahmen und Ausgaben auszugleichen war, bezieht sich die zukünftige Ausgleichsverpflichtung primär auf das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushalts. Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt bilden zusammen den Gesamthaushalt. Bildung der Teilhaushalte Der Gesamthaushalt ist in Teilhaushalte zu gliedern. Die Teilhaushalte ihrerseits sind in der Regel nach Produktgruppen noch weiter untergliedert. Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 04.07.2017 mit der Bildung von Teilhaushalten beschäftigt. Die Gliederung kann nach § 4 Abs. 1 Satz 3 GemHVO entweder nach vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation produktorientiert erfolgen. Für eine Gliederung nach Produktbereichen spricht die Stetigkeit des Haushaltes, da sich eventuelle künftige Organisationsänderungen nicht auf den Haushalt auswirken. Der Gemeinderat hat auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen, den künftigen doppischen Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach vorgegebenen Produktbereichen in 3 Teilhaushalte zu gliedern: 1. Innere Verwaltung, 2. Dienstleistung und Infrastruktur, 3. Finanzwirtschaft. In der Umsetzung bedeutet dies konkret: Teilhaushalt 1 beinhaltet alle Leistungen, die zur Steuerung der Gesamtverwaltung notwendig sind. Diese Leistungen werden im Produktplan unter 11.1* abgebildet. Darüber hinaus sind im Teilhaushalt 1 alle Serviceleistungen, die im Produktplan unter 11.2* zu finden sind, enthalten. Nach Ermittlung des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses erfolgt über zwei separate Umlagezyklen die Verrechnung von Verwaltung und Bauhof auf die Produkte der Dienstleistung und Infrastruktur in Teilhaushalt 2. Nach Durchführung der Verrechnungen soll der Teilhaushalt 1 ein ausgeglichenes Gesamtergebnis aufweisen. Teilhaushalt 1 „Innere Verwaltung“ Dieser Teilhaushalt beinhaltet den Produktbereich 11 „Innere Verwaltung“ des Produktplans. Dieser Produktbereich beinhaltet alle internen Service- und Steuerungsleistungen (z.B. Bauhof, Finanzwesen, Personalwesen etc.), die als interne Produkte im Teilhaushalt 2 verrechnet werden. Teilhaushalt 2 „Dienstleistungen und Infrastruktur“ Dieser Teilhaushalt umfasst alle Leistungen (externe Produkte) die von der Kommune erbracht werden (Produktbereich 12-57). Teilhaushalt 3 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ Dieser Teilhaushalt enthält den kompletten Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft. Dieser entspricht dem ehemaligen Einzelplan 9 nach VwV Gliederung und Gruppierung (u.a. Finanzausgleich, Anteil Einkommenssteuer, Anteil Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umlagen – Produktbereich 61). Budgetierung § 4 Abs. 2 GemHVO bestimmt, dass jeder Teilhaushalt mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget) bildet. Die Budgets sind dabei jeweils einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Daraus ergibt sich, dass alle Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushalts gegenseitig deckungsfähig sind. Im Innenverhältnis wird diese gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt durch die Dienstanweisung über Budgetierungs - und Bewirtschaftungsregelungen oft wieder eingeschränkt. 20 Im Finanzhaushalt sind Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in der Regel nicht gegenseitig deckungsfähig, d.h., dass bei Überschreitung eines Haushaltsansatzes wie bisher die Bewilligung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Zu den Einzelheiten wird auf die in der Zuständigkeitsordnung verwiesen. Vermögensrechnung/Bilanz: Die Vermögensrechnung ist die Bilanz der Kommune. In ihr werden in einer Stichtagsbetrachtung zum 31.12. des Jahres Vermögen und Kapital gegenübergestellt. Sie ist in Aktiva und Passiva gegliedert. Die Aktivseite bildet Höhe und Zusammensetzung des Vermögens ab, wohingegen die Passivseite Auskunft darüber gibt, wie das Vermögen finanziert ist und wie sich die Kapitalpositionen verändern. Das Zusammenwirken der drei Komponenten stellt sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Im Haushaltsplan erscheinen nur der Ergebnis- und Finanzhaushalt, dagegen beinhaltet der Jahresabschluss die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Auf eine Planbilanz im Haushaltsplan wird verzichtet. c.) Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung ist unverändert das Fundament der kommunalen Haushaltswirtschaft, da sie gem. § 79 der Gemeindeordnung (nachfolgend GemO) die Rechtsgrundlage für das Handeln der Gemeinde darstellt. Sie enthält zum einen die Gesamtbeträge des Ergebnis- und Finanzhaushalts und zum anderen die Kredit- und Verpflichtungsermächtigung und den Höchstbetrag der Kassenkredite. Die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer können ebenfalls in der Haushaltssatzung festgelegt werden, was in Baindt auch der Fall ist. Der Haushaltsplan ist dabei Teil der Haushaltssatzung. d.) Haushaltsplan – Haushaltsstruktur Nach wie vor ist der Haushaltsplan das wichtigste Instrument der Gemeindewirtschaft. Dieser besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellenplan sowie verschiedenen Anlagen. Der Gesamthaushalt gliedert sich in einem Gesamtergebnishaushalt (Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen) und einen Gesamtfinanzhaushalt (Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen). Des Weiteren enthält der Gesamthaushalt je eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen der Teilergebnishaushalte, sowie über die 21 Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen der Teilfinanzhaushalte. Diese Zusammenstellung nennt man Haushaltsquerschnitt. Dem Haushaltsplan sind gem. § 1 Abs. 3 GemHVO als Anlage beizufügen: - Vorbericht - Finanzplan mit Investitionsprogramm - Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen - Übersicht über Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rücklage - Übersicht über die Zuordnung der Produktbereiche und Produktgruppen zu den Teilhaushalten - Letzter Gesamtabschluss (§ 95a GemO sog. Konzernabschluss, ist für Städte erst ab 2022 Pflicht) - Wirtschaftspläne und neueste Jahresabschlüsse der Sondervermögen - Übersicht über die Budgets Der Gesamthaushalt ist gem. § 4 GemHVO in mindestens zwei Teilhaushalte zu gliedern. In Baindt wurden wie oben beschreiben 3 Teilhaushalte gebildet. Quelle: Leitfaden zur Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg Künftig wird der Haushalt produktorientiert gegliedert. Im Vordergrund stehen dabei die Leistungen der Verwaltung, welche im NKHR als Produkte bezeichnet werden. Die Produkte werden verbindlich vom Kommunalen Produktplan Baden-Württemberg vorgegeben. Aufbauend auf dem Kommunalen Produktplan Baden-Württemberg werden die von der Kommune erbrachten Leistungen in Produkte, Produktgruppen und Produktbereiche gegliedert. Die Teilergebnishaushalte sind wie folgt gegliedert: − Übersicht über die dem Budget zugeordneten Produktgruppen − Übersicht über die Erträge und Aufwendungen des Teilergebnishaushalts − Übersicht über die Erträge und Aufwendungen einzelnen Produktgruppen Die Teilfinanzhaushalte sind wie folgt gegliedert: − Übersicht über die Einzahlungen und Auszahlungen der Investitionen 22 − Übersicht über die einzelnen Investitionen des Teilfinanzhaushalts einschließlich mittelfristigen Investitionsprogramms, das demzufolge nicht mehr als Anlage der mittelfristigen Finanzplanung beiliegt, sondern direkt jedem Teilfinanzhaushalt zugeordnet wird. Produkte: Eine Leistung ist das Arbeitsergebnis einer Verwaltungseinheit. Diese Leistung und die dazu gehörenden Teilleistungen bilden ein Produkt. Produktgruppe: In einer Produktgruppe werden inhaltlich zusammengehörende Produkte zusammengefasst. Beispielsweise besteht zwischen der Erstellung eines Personalausweises, weiteren Meldeangelegenheiten und einer Einbürgerung ein inhaltlicher Zusammenhang. Alle Leistungen werden daher in der Produktgruppe „12.22 Einwohnerwesen“ zusammengefasst. Auf dieser Ebene erfolgt grundsätzlich der Ausweis im Haushaltsplan. Produktbereich: Nach derselben Systematik bilden wiederum inhaltlich zusammengehörende Produktgruppen einen Produktbereich. Jeder Produktbereich stellt dabei ein Aufgabenfeld der Verwaltung dar. So gehört beispielsweise das Ordnungswesen und das Einwohnerwesen zum Produktbereich „12 Sicherheit und Ordnung“. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden im Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nur die Produktgruppen abgebildet. Kostenstellen: Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht wird die alte kamerale Haushaltsstelle durch eine Kombination aus Kostenstelle und Sachkonto abgelöst. Der bisherige Unterabschnitt wird durch eine Kostenstelle und die bisherige Gruppierung durch eine Kostenart bzw. Sachkonto ersetzt. Sachkonto: Das Sachkonto löst die bisherige Gruppierung ab und stellt dar, um welche Kostenarten es sich handelt (z.B. Geschäftsaufwendungen, Personalaufwendungen). Die Gliederung der Sachkonten richtet sich nach dem Kontenrahmen Baden- Württemberg. Durch die erste Ziffer des Sachkontos lässt sich erkennen, ob es sich um einen Ertrag (3), Aufwand (4), außerordentlichen Ertrag oder Aufwand (5), eine Einzahlung (6) oder eine Auszahlung (7) handelt. 23 Vermögensrechnung (Bilanz) Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Finanzrechnung Konten- Klasse 0 Konten- Klasse 1 Konten- Klasse 2 Konten- Klasse 3 Konten- Klasse 4 Konten- Klasse 5 Konten- Klasse 6 Konten- Klasse 7 Imma- terielle Ver- mögens- gegen- stände Finanz- Vermögen und aktive Rech- nungsab- grenzung Netto- position, Sonder- position, Verbindlk., Rückstel- lungen u. Passive Rechn.- abgrenzung Erträge Aufwen- dungen Außer- ordent- liche Erträge und Aufwen- dungen Ein- zah- lungen Aus- zah- lungen Handelt es sich bei der Veräußerung um Grundstücke, erfolgt die Buchung des Verkaufserlöses oberhalb des Buchwertes immer als außerordentlicher Ertrag und die Ausbuchung des Restbuchwertes unterhalb des Buchwertes als außerordentlicher Aufwand (Konto 5931). In der Planung 2019 und 2020 wurden die Verkaufserlöse im Finanzhaushalt und nicht als außerordentlicher Ertrag dargestellt. Haushaltsausgleich Der Haushaltsausgleich spielt auch im NKHR eine wichtige Rolle, da künftig das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes ausgeglichen sein muss. Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen (§ 24 GemHVO). Somit sind Abschreibungen und Rückstellungen komplett in den Haushaltsausgleich einzubringen und der dadurch entstandene Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausfluss des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass damit nachfolgende Generationen nicht belastet werden. Sofern die Abschreibungen erwirtschaftet werden, also durch Erträge gedeckt sind, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung. Da der Haushaltsausgleich durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen schwieriger geworden ist, wurde eine mehrstufige Haushaltsausgleichsregelung vorgesehen und der Deckungsgrundsatz auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgedehnt. Die einzelnen Stufen des Haushaltsausgleichs gemäß § 24 und 25 GemHVO stellen sich wie folgt dar: 24 Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Damit Kommunen, die vor dem 01.01.2020 auf das NKHR umsteigen nicht benachteiligt werden, wurde im Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts eine Sonderregelung getroffen. Danach richtet sich bis zum Jahr 2020 der Haushaltsausgleich noch nach den kameralen Bestimmungen, sodass nicht zahlungswirksame Aufwendungen wie z.B. Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden müssen. Stellenplan (§ 57 GemO; § 5 GemHVO) Im Stellenplan werden die in einem Haushaltsjahr erforderlichen Stellen für Beamte und Beschäftigte mit der entsprechenden Bewertung und Eingruppierung ausgewiesen. Der Stellenplan ist aber nicht nur Grundlage für die Veranschlagung der Personalkosten, sondern auch Rechtsgrundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde, insbesondere für die Einstellung und Beförderung von Gemeindebediensteten. Verpflichtungsermächtigungen (§ 86 GemO; § 11 GemHVO) Verpflichtungsermächtigungen erlauben das Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre im Finanzhaushalt belasten (§ 79 Abs. 2 GemO). Sie ersetzen die Veranschlagung von Auszahlungen nicht. Verpflichtungsermächtigungen sind lediglich eine Vorstufe von zukünftigen Auszahlungen, die erst in späteren Haushaltsjahren kassenwirksam werden. Sie überbrücken haushaltsrechtlich die Zeit zwischen der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln (Eingehen von Verpflichtungen für die Gemeinde, z.B. Abschluss von Verträgen für Baumaßnahmen) und ihre Veranschlagung als Auszahlungen im Jahr der Kassenwirksamkeit. 25 Abschreibungen (§ 46 GemHVO) Für die Abnutzung von Sachgütern und immateriellen Vermögen erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend der Nutzungsdauer eine Veranschlagung und Verbuchung von Abschreibungen, die den periodischen Werteverbrauch für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung darstellen und als ordentliche Aufwendungen maßgeblich das jährliche Ergebnis beeinflussen. Abschreibungen dienen dazu, die tatsächliche, betriebsbedingte Abnutzung von Gütern des Anlagevermögens (z.B. Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) wertmäßig zu erfassen und auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung zu verteilen (Sachkonto 4711). NKHR-Wertgrenze in der Inventurrichtlinie Neben der Gliederungsstruktur war das gesamte Vermögen der Gemeinde zu erfassen und zu bewerten. Bewegliches Vermögen mit einem Wert von 800 Euro netto oder mehr ist in die Anlagenbuchhaltung zu überführen (Beschluss GR 04.07.2017) und bildet dort zusammen mit den Bauten und Grundstücken der Gemeinde das Anlagevermögen der Gemeinde. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 wird voraussichtlich Mitte 2019 beschlossen und in einem 2 Jahreszeitraum von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Zinsen für Eigenmittel beinhalten im Gegensatz zu den Zinsaufwendungen für aufgenommene Fremddarlehen eine durchschnittliche Verzinsung für das aufgebrachte Eigenkapital, das aufgrund der Aufwendungen für eine bestimmt Einrichtung gebunden ist und nicht mehr für andere Maßnahmen zur Verfügung steht. An kalkulatorischen Zinsen fallen in 2019 67.500 € und 2020 70.000 € an. Sie werden teilweise ausgewiesen und sind im Teilergebnishaushalt über Kontengruppe 4812 abgebildet. Sie sind insbesondere bei der Gebührenkalkulation bei kostenrechnenden Einrichtungen nach dem KAG ansatzfähig. Der kalkulatorische Zinssatz wird für 2019 vorläufig mit 1,9 % berechnet. Kommunale Bilanz Die Vermögensrechnung nach dem neuen Haushaltsrecht umfasst das gesamte Sach- und Finanzvermögen sowie deren Finanzierung durch Eigen- oder Fremdmittel. Die Bilanz ist neben der Ergebnis- und Finanzrechnung ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 95 Abs. 2 GemO). Die vorgeschriebene Mindestgliederung ist: Aktivseite Passivseite 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachvermögen 1.3 Finanzvermögen 2.1 Aktive Abgrenzungsposten 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 1.1 Basiskapital 1.2 Rücklagen 1.3 Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses 2.1 Sonderpost. für Zuweisungen/Beiträge 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Abgrenzungsposten Rückstellungen (§ 41 GemHVO) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (Pflichtrückstellungen, z.B. für Altersteilzeit). Daneben können weitere, freiwillige Rückstellungen gebildet werden (z.B. für nicht erfolgte, aber vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen). 26 Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich um bilanzielle Positionen, die einer periodengerechten Jahreszuordnung zum Bilanzstichtag nach Abschluss des Geschäftsjahres dienen. Auf der Aktivseite sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben ausweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Passivseite entsprechende Einnahmen. Man unterscheidet je nach Zuordnung auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz folgende Abgrenzungsarten: Altes Jahr Neues Jahr Bilanzposition Ertrag Aufwand Einnahme Ausgabe Sonstige Forderung (Aktiva) Sonstige Verbindlichk.(Passiva) Ausgabe Einnahme Aufwand Ertrag Aktive Abgrenzungsposten Passive Abgrenzungsposten Ziele und Kennzahlen Ein wesentliches Merkmal der Steuerung im NKHR ist die Verbindung von Zielen und Budget. Während die gemeindliche Steuerung bisher durch die Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel geprägt war (Inputsteuerung), sollen die Ergebnisse des Verwaltungshandelns (Produkte) künftig zusätzlich über Ziele und Kennzahlen (vgl. Anlage 10 des Haushaltsplanes) gesteuert werden (Outputsteuerung). Bei der Zielformulierung kann zwischen strategischen Zielen und Leistungszielen unterschieden werden. Ein strategisches Ziel ist eine mittel- bis langfristig wirkende Grundsatzentscheidung, die als Orientierung für anstehende Entscheidungen dienen kann. Beispiele dafür können ein strategisches Konzept oder ein Leitbild sein, wie eine Kommune zukünftig aussehen und agieren soll. Um die Strategie umsetzen zu können, müssen die mittel- bis langfristigen Ziele durch sog. Leistungsziele durch jedes Amt (Bauamt, Hauptamt, Kämmerei) konkretisiert werden. Leistungsziele bestimmen einen angestrebten Bestand an Leistungen am Ende eines vorher definierten Zeitraumes. Vergleich Kameralistik und NKHR: Kriterien Kameralistik Doppik Rechnungskonzept Geldverbrauchskonzept Ressourcenverbrauchskonzept -Verwaltungshaushalt -Vermögenshaushalt -Mittelfristige Finanzplanung - Gesamt- u. Teilergebnishaushalt - Gesamt- u. Teilfinanzhaushalt - Mittelfristige Finanzplanung Rechnungsgrößen Einnahmen und Ausgaben Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) und Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzhaushalt) Buchungssystem Buchung auf Haushaltsstellen Doppelte Buchführung auf Konten Rechnungsabschluss Jahresrechnung Jahresabschluss mit Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnis- und Finanzrechnung Struktur des Haushalts Einzelpläne Unterabschnitte Teilhaushalte Produktgruppen Gruppierung (Ausgabe-/ Einnahmearten) Ergebnishaushalt (Aufwands- und Ertragsarten) Finanzhaushalt (Auszahlungs- und Einzahlungsarten) 27 Vermögensausweis Investitionen im Vermögenshaushalt Investitionen im Finanzhaushalt Darstellung des Werteverzehrs des Vermögens im Ergebnishaushalt Freiwillige Vermögenserfassung in Anlagenachweisen Pflicht bei kostenrechnenden Einrichtungen und BGAs Verpflichtende Vermögenserfassung in der Anlagenbuchhaltung Jährliche Zusammenstellung des Vermögens in der Bilanz Kassenwirksamkeit Fälligkeitsprinzip Periodengerechte Abgrenzung Finanz- und Fachverantwortung getrennt Finanz- und Fachverantwortung in einer Hand (Dezentrale Ressourcenverantwortung) Haushaltsausgleich Verwaltungs- und Vermögenshaushalt müssen ausgeglichen sein Der Ergebnishaushalt ist auszugleichen, der Finanzhaushalt nicht zwingend. Spezialregelungen zum Haushaltsausgleich in § 24 GemHVO Liquiditätsübersicht Nein Ja Finanzplanung Zustimmende Kenntnisnahme Beschluss Gemeinderat Budgetierung Ausnahmefall Regelfall Haushaltsreste für Investitionen finanziert Ja Nein Sammelnachweise Ja Nein, aber § 20 Abs. 2 GemHVO Allgemeine Rücklage Ja Nein Rechnungsabgrenzung Ausnahmefall Regelfall Finanzlage Kommune Geldmenge unverändert Geldmenge unverändert Haushaltsplan unverändert unverändert Haushaltssatzung unverändert unverändert Finanzplanung unverändert unverändert Haushaltsübertragungen Haushaltsreste möglich Haushaltsermächtigungen möglich Verfügungsmittel unverändert unverändert Vorbericht unverändert unverändert 28 Verpflichtungsermächtigungen unverändert unverändert Schuldenübersicht Ja Ja Rücklagenübersicht Ja Ja Deckungsreserve Ja Ja Gesamtrechnung Ja Ja Berichtspflicht Ja Ja Haushaltswirtschaftliche Sperre Ja Ja Gebührenrecht unverändert unverändert Grundlage für den Haushaltsplan 2019 Nach § 1 Absatz 3 der GemHVO ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizugeben. Dieser gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere soll dargestellt werden, - welche wesentlichen Ziele und Strategien die Gemeinde verfolgt und welche Änderungen gegenüber dem Vorjahr eintreten, - wie sich die wichtigsten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen, das Vermögen und die Verbindlichkeiten, in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden, - in welchem Umfang Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden, - welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus für die folgenden Jahre ergeben, - welcher Finanzierungsbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen entsteht und welche Auswirkungen sich daraus im Finanzplanungszeitraum ergeben, - in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht, - wie sich der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss oder –bedarf und der Bestand an liquiden Mitteln im Vorjahr entwickelt haben - Berücksichtigung konjunktureller Erfordernisse bei der Haushaltsplanung Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Führung ihrer Haushaltswirtschaft die stabilitätspolitischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass gerade bei den Gemeinden oft Sachzwänge bestehen, die nicht immer eine konjunkturgerechte Haushaltsführung ermöglichen. Mehrjährige Finanzplanung Die Gemeinden haben ihre Finanzpolitik in den Grundzügen in einem fünfjährigen Finanzplan festzulegen. Der Finanzplan zum Haushalt 2019 (2020) umfasst die Jahre 2018 (2019) bis 2022 (2023). Der Gemeinderat ist allerdings durch den mehrjährigen Finanzplan in seinen künftigen Entscheidungen nicht gebunden. Wesentliche Ziele und Strategien der Kommune Hauptaufgabe jeder Kommune ist die Erfüllung ihrer Aufgaben. Pflichtaufgaben müssen auf jeden Fall erledigt werden. Sind im Anschluss daran noch Mittel übrig, können zusätzlich 29 freiwillige Aufgaben erfüllt werden. Um die langfristige Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, müssen die laufenden Ausgaben jederzeit auf den Prüfstand gestellt werden. Kämmerei, Bauamt und Hauptamt sollten sich regelmäßig Ziele setzen und sich an diesen messen lassen. Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den zukünftigen Jahren Da die Kommunen in hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind und Deutschland in hohem Maße exportabhängig ist, wird auf die wirtschaftliche Rahmenbedingungen kurz eingegangen. Für die folgenden Jahre hat es nach der Novembersteuerschätzung keine Steigerungen mehr gegeben. Die Steuerschätzung im vergangenen Mai hatte für den Gesamtstaat bereits einen großen zusätzlichen Spielraum ergeben. Die deutsche Wirtschaft zeigt sich derzeit noch stabil. Die nächste Rezession wird aber im Finanzplanungszeitraum kommen. Derzeit ist alles noch in bester Ordnung: Die Arbeitslosigkeit ist bei uns niedrig, die Kauflust aufgrund des niedrigen Zinsniveaus und der guten Einkommenssituation ungebrochen und die Wirtschaft gut ausgelastet. Im neunten Aufschwungsjahr geht es weiterhin bergauf. Für das laufende Jahr haben die Forschungsinstitute ihre Wachstumsprognose um 0,5 -0,8% auf 1,7 - 1,4 Prozent nach unten korrigiert. Darin drückt sich die Sorge vor einer Eskalation der Handelskonflikte. Der exportstarken deutschen Wirtschaft macht dies Probleme. Auch die nachlassende Nachfrage aus dem Ausland und der Brexit sowie die Lage bei den südeuropäischen Ländern entwickeln sich zu Konjunkturrisiken und erste Bremsspuren erkennbar. Was den Konjunkturzug zudem bremst, ist derzeit der Mangel an gut ausgebildetem Personal und bürokratische Auflagen. Die Börse könnte ein Synonym für die wirtschaftliche Dynamik sein. In Kombination mit einer Reihe von politischen Versäumnissen haben wir im Finanzplanungszeitraum ein gesteigertes Risiko. Die steigenden Energiepreise und eine langsam verfallende Infrastruktur macht Deutschland aus einem Musterschüler zu einem Problemfall. Die gute Auftragslage und das gute Konsumklima wird die deutsche Wirtschaft noch durch eine gewisse Zeit tragen: Die Konjunktur verläuft in Zyklen und deshalb wird der Tag der beginnenden Rezession kommen. Unter anderen Umständen würde die Zentralbank dann die Zinsen senken, um Anreize für Investitionen zu schaffen und die Wirtschaft wieder zu stimulieren. Bei Zinsen von null Prozent jedoch scheidet diese Möglichkeit aus. Umso wichtiger ist es daher, dass die Politik das Ihre tut, um die Konjunktur in Schwung zu halten. Die Wirtschaftsweisen rechnen 2019 ebenfalls mit etwas geringerem Wachstum Der Sachverständigenrat hat seine Wachstumsprognose für 2019 gesenkt. Die Vorhersagen für das Wirtschaftswachstum schwanken teilweise sehr stark und werden im Laufe eines Jahres regelmäßig nach oben oder unten korrigiert. Die aktuellen Prognosen für die Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Überblick. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Herbstprognose zur Konjunkturentwicklung in Deutschland vorgelegt. Sie sagten dabei für das laufende Jahr ein Wachstum mit 1,8% und für das kommende Jahr ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts mit 1,4-1,8 % voraus. Damit korrigierten die Forscher ihre Schätzung vom Frühjahr nach unten. 30 Prognosen zur Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts Quelle Prognose vom Prognose für 2018 Prognos e für 2019 Bundesregierung Okt 18 1,80% 1,80% EU-Kommission Jul 18 1,90% 1,90% Internationaler Währungsfonds Jul 18 2,20% 2,10% OECD Sep 18 1,90% 1,80% Bundesbank Jun 18 2,00% 1,90% Sachverständigenrat zur Begutacht. der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Mrz 18 2,30% 1,80% Gemeinschaftsdiagn. der führenden Wirtschaftsforschungsinst. Sep 18 1,70% 1,90% Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Sep 18 1,80% 1,70% ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der UNI München Sep 18 1,90% 1,90% Institut für Weltwirtschaft IfW Kiel Sep 18 1,90% 2,00% Institut der deutschen Wirtschaft Köln Sep 18 1,80% 1,40% Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut Sep 18 1,90% 1,60% Institut für Wirtschaftsforschung Halle IWH Sep 18 1,80% 1,70% Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung IMK Jun 18 2,10% 2,10% Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung RWI Sep 18 1,80% 1,50% Die Krisenherde der Welt, der Engpass an Fach- und Nachwuchskräften, die Exportnachfrage, die Entwicklung des Euro, der bevorstehende Brexit, der schwerfällige Breitbandausbau und die Entwicklung der Energiepreise sind Risiken der Wirtschaft 2019. Das spiegelt sich erneut in der Herbstumfrage bei den Unternehmen. Wie sich die Wirtschaft in naher Zukunft entwickelt, lässt sich nur schätzen. Regierungen, internationale Organisationen und Wirtschaftsforscher versuchen regelmäßig, die konjunkturelle Entwicklung anhand verschiedener Annahmen möglichst genau vorherzusagen. Prognosen bilden dabei unter anderem die Grundlage für die Steuerschätzung und die Haushaltsplanung des Staates. Für die Aufstellung der Haushaltspläne 2019 und 2020 sind bisher ergangen: Haushaltserlass 2019 Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2018 der Bundesregierung zu Grunde gelegt. In dem Ergebnis spiegelt sich die weiterhin gute wirtschaftliche Lage in Deutschland wieder. Die Bundesregierung erwartet hiernach einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real + 2,3 % für dieses Jahr und + 2,1 % für das kommende Jahr. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden nunmehr Veränderungsraten von + 4,2 % für das Jahr 2018, + 4,1 % für das Jahr 2019 sowie je + 3,3 % für die Jahre 2020 bis 2022 projiziert. Die Erwartungen bezüglich der als gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage für die Steuerschätzung relevanten Bruttolöhne und -gehälter wurden im Rahmen der aktuellen Frühjahrsprojektion 2018 gegenüber der Herbstprojektion 2017 wie folgt angepasst: Für das 31 Jahr 2018 wird von einer Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter von + 4,4 % ausgegangen. Dies sind 0,5 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2017. Im Jahr 2019 wird ein Anstieg von + 4,1 % erwartet. Dies sind 0,4 Prozentpunkte mehr als in der Herbstprojektion 2017 angenommen. Für die Jahre 2020 bis 2022 bleibt die erwartete Wachstumsrate von + 3,2 % unverändert. Dennoch dürften im nächsten Jahr die Steuereinnahmen zunächst weiter Jahr für Jahr auf immer neue Rekordwerte klettern. Die aktuellen Prognosen sind wegen des evtl. bevorstehenden Brexits, dem Handelspartner Amerika, die finanziellen Auswirkungen im Bereich der Integration sowie des Abgasskandals auf das Steueraufkommen schwierig. Da die Ausgaben im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) trotz Wirtschaftswachstum ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Besonders erfreulich ist auch, dass nach einem jahrelangen Rückgang der Kindergartenförderung Mitte 2018 die kommunalen Spitzenverbände und das Land einen „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ schließen konnten, der dafür sorgt, dass der Förderbetrag für die Kinder über drei Jahren wieder steigt. Dies mildert erfreulicherweise den prognostizierten Anstieg des Defizits in diesem Bereich und verschafft den kommunalen Finanzen somit etwas Luft. Eine Trendwende der Kosten- und der Defizitentwicklung ist damit im Kindergartenbereich aber nicht verbunden. Kosten und Defizite werden weiter steigen, zumal in Baindt in den kommenden Jahren die Betreuungskapazitäten nochmals kräftig ausgebaut werden. Dies spiegelt sich insbesondere in der Entwicklung der Personalkosten wieder. Die Gemeinde Baindt bleibt daher auf verlässliche und konjunkturunabhängige Finanzierungsquellen, zu denen auch die Gebühren für öffentliche Einrichtungen gehören, angewiesen. Die ausgesprochen positive Entwicklung der Steuereinnahmen in den letzten Jahren habe viele Problemlagen nicht in voller Deutlichkeit zutage treten lassen. Eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen wäre gerade vor dem Hintergrund des massiven Investitionsrückstandes dringend notwendig. Der Novembersteuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Es wird von einer wachsenden wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in guter Beschäftigung, wachsenden Einkommen der privaten Haushalte sowie stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Das Ergebnis der Steuerschätzung spiegelt trotz den etwas geringeren Mehreinnahmen die unverändert günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die hohe Beschäftigung in Deutschland wieder. Davon profitieren Unternehmen und private Haushalte, Einkommen und Gewinne steigen. Die Inlandsnachfrage ist weiter robust und eine tragende Säule des Aufschwungs. Im internationalen Vergleich ist die deutsche Wirtschaft dennoch nach wie vor gut aufgestellt. Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen ist seit 2011 durchwegs positiv. Aber neben steigen Einnahmen machen den Kommunen vor allem sehr hohe Ausgabensprünge im Bereich Kindergarten sowie steigende Personal- und Materialkosten zu schaffen. Auf mittlere Sicht gibt es zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung keine Alternative. Mit der Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln sowie mit der Vorgabe für die Kommunen die Abschreibungen zu erwirtschaften wurden die Weichen für eine langfristig tragfähige Haushaltspolitik gestellt. Vor diesem Hintergrund wird auch von der Rechtsaufsichtsbehörde den Kommunen nochmals nachdrücklich empfohlen, den Kurs der Haushaltskonsolidierung konsequent 32 fortzusetzen und soweit erforderlich, selbst beeinflussbare Einnahmen weitgehend auszuschöpfen. Die Finanzminister von Bund und Länder und die kommunalen Spitzenverbände vertreten nach wie vor folgende Konsolidierungsthese: Angesichts der langfristigen Entwicklung, aber auch vor dem Hintergrund der Risiken hinsichtlich der weiteren weltwirtschaftlichen Entwicklung gibt es zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte keine Alternative. Denn geringere Schulden heute bedeuten größere Haushaltsspielräume morgen. Auf dem Weg zu einem strukturellen Haushaltsausgleich muss daher die Zuwachsrate der Ausgaben mittelfristig deutlich unterhalb der Zuwachsrate der Gesamteinnahmen liegen. In die Haushaltsplanansätze 2019 und 2020 wurde neben dem Haushaltserlass auch die Novembersteuerschätzung eingearbeitet. B. Finanzwirtschaft der Gemeinde I. Rückblick auf die Jahre 2018 und 2017 Das Rechnungsjahr 2017 Die Jahresrechnung 2017 ist vom Fachbeamten für das Finanzwesen Herrn Abele durchgeführt worden. Auf die Jahresrechnung ist in der Sitzung vom 03.07.2018 bereits eingegangen worden. Hier daher nur noch einmal die Eckwerte des Rechnungsergebnisses. In den bisherigen kameralen Haushalten war im Verwaltungshaushalt eine Zuführung an den Vermögenshaushalt ausgewiesen. Diese Zuführung hat aufgezeigt, wie hoch der Überschuss aus dem laufenden Haushalt für den Vermögenshaushalt erbracht hat. Im NKHR gibt es keine Zuführung an den Finanzhaushalt, lediglich der Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt ist mit der Zuführung vergleichbar. Nach Abzug der kassenunwirksamen Erträge bzw. Aufwendungen verbleibt der „Zahlungsmittelüberschuss“. Aufgrund positiver Effekte bei der Gewerbesteuer und höheren Zuweisungen sowie Einsparungen betrug die Zuführungsrate 2017 vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 1.312.658,02 €. Tilgungen in Höhe von 85.044,71 € wurden geleistet. Die allgemeine Rücklage weist am 31.12.2017 nach einer Entnahme von 2.356.496,09 € einen Stand in Höhe von 2.730.150,24 € aus. Der Rücklagenbestand beträgt zum 31.12.2017 2.730.150,24 €. Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt zum 31.12.2017: 527.455,29 €* *Lt. den Vorgaben des NKHR wäre der vorfinanzierte Betrag des Pächter Gaststätte zur Mühle in Höhe von 34.381,78 € noch hinzuzurechnen. →im EB Wasserversorgung 599.836,29 € (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 0,00 € (Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde/Trägerdarl.: 570.950 € (Kassenmehrausgabe in Höhe von: 28.886,29 €) →im EB Abwasserbeseitigung: 1.757.283,98 € (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 0,00 €) (Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde/Trägerdarl.: 1.650.750,00 € (Kassenmehrausgabe in Höhe von: 106.533,98 €) 33 Der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. von Gemeinde gewährten Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe) beträgt zum 31.12.2017 2.884.575,56 €. Auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes betrug die zuletzt mitgeteilte Einwohnerzahl der Gemeinde Baindt zum 30.06.2017 -: 5.242 Einwohner. Somit ergibt sich durch die Aufnahme des KfW-Darlehen ein Schuldenstand von externen Darlehen in Höhe von tatsächlich 100,62 €/Einwohner. Der Kreditmarktschuldenstand der Gemeinden lag zum 31.12.2015 im Landesdurchschnitt ohne Schulden der Eigenbetriebe-: 557 € je Einwohner (Quelle Statistische Landesamt Baden-Württemberg, Kredite / Kassenkredite beim nicht- öffentlichen Bereich, Wertpapiere). Unter anderem wurden 2017 folgende Haushaltsreste gebildet: Es werden folgende Haushaltsreste gebildet: 1. Verwaltungshaushalt a) Haushaltseinnahmereste keine b) Haushaltsausgabereste keine 2. Vermögenshaushalt a) Haushaltseinnahmereste keine b) Haushaltsausgabereste in Höhe von 4.441.000 € Haushaltsvollzug 2018 Das Rechnungsjahr 2018 gestaltet sich im Verwaltungshaushalt wesentlich besser als erwartet. Im Einzelnen kann von folgenden finanziellen Entwicklungen des Verwaltungshaushaltes (VwH) und Vermögenshaushaltes (VmH) ausgegangen werden. Entlastungen des VwH: a) 1.900.000 € mehr Gewerbesteuereinnahmen b) 400.000 € mehr Gemeindeanteil an der EKSt c) 130.000 € höhere Schlüsselzuweisungen und kommunale Investitionspauschale aufgrund höheren Kopfbeträgen und höherer Einwohnerzahl Belastungen des VwH: a) 385.000 € mehr Gewerbesteuerumlage aufgrund 1,9 Mio. € höheres Gewerbesteueraufkommen Die Entlastungen des Verwaltungshaushalts erläutern sich wie folgt: o 1,9 Mio. € mehr Gewerbesteuereinnahmen Die Gewerbesteuer wird 2019 ausnahmsweise ca. 3,25 Mio. € in die Gemeindekasse einspielen. Baindt ist hauptsächlich von der Ertragsentwicklung einiger weniger Steuerpflichtigen abhängig. Vor allem Nachzahlungen und angepasste Vorauszahlungen ermöglichten dieses positive Ergebnis. Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindereinnahmen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. 34 Im Vermögenshaushalt sind folgende Abweichungen zu nennen: Im investiven Bereich wurde 2019 die Sanierung der Sporthalle sowie das Baugebiet Geigensack forciert. Es werden zum einen Maßnahmen erst schlussgerechnet und zum anderen konnten geplante Maßnahmen noch nicht begonnen werden. Im Haushalt 2018 war auch der Verkauf von Bauplätzen vorgesehen. Die Bauplatzerlöse aus dem Baugebiet Geigensack sowie weiterer Baugebiete sind 2019 erneut eingeplant. 2018 konnten Grundstückserlöse in Höhe von 1,08 Mio. € aus Verkäufen GE Mehlis Erweiterung sowie Baugebiet Mehlisstraße erzielt werden. Eingeplant waren Verkaufserlöse in Höhe von 3,5 Mio. €. Anmerkungen zum Haushaltsjahr 2018: Ein Ergebnis für 2018 kann noch nicht vorhergesagt werden. Der Verwaltungshaushalt wird eine wesentliche bessere Zuführungsrate erwirtschaften. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste gibt es im Übergangsjahr zur Doppik nicht mehr. Vermögensentwicklung 2018 a) Allgemeine Rücklagen Im Haushaltsjahr 2018 wird keine Rücklage vorgesehen. Kamerale Rücklagen werden in der Doppik nicht mehr weitergeführt und entfallen teilweise „ ersatzlos“ wie beispielsweise die allgemeine Rücklage. Die Mittel der allgemeinen Rücklage stellen, wie bereits beschrieben, liquide Mittel dar und gehen demnach im Bank- und Kassenbestand innerhalb der gemeindlichen Bilanz unter. Ein gesonderter Ausweis ist demnach nicht mehr erforderlich. Der Stand der allgemeinen Rücklagen zum 31.12.2018 würde in der Prognose voraussichtlich ca. 5,5 Mio. € betragen. Damit liegt die allgemeine Rücklage über der gesetzlichen Mindestrücklage. b) Schulden der Gemeinde Stand zum 01.01.2018 527.455,29 € Stand zum 31.12.2018 *485.377,07 € Somit Abnahme 42.078,22 € *Stand: zinsloses Darlehen im Bereich Asyl 459.395,29 €, zinsloses Darlehen Gaststätte zur Mühle: 25.981,78 € b) Schulden des Eigenbetriebes Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2018 570.950,00 € Stand zum 31.12.2018 675.812,50 € Somit Zunahme 104.862,50 € c) Schulden des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2018 1.650.750,00 € Stand zum 31.12.2018 1.994.750,00 € Somit Zunahme 344.000,00 € e) Voraussichtliche Gesamtschulden (inkl. Trägerdarlehen, ohne Kassenmehrausgaben) der Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt zum 31.12.2018: 3.155.939,57 € 35 Auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes betrug die Einwohnerzahl der Gemeinde Baindt zum 30.06.2018 voraussichtlich -: 5.200 Einwohner. Somit ergibt sich auf ein Schuldenstand von externen Darlehen in Höhe von tatsächlich 93,34 €/Einwohner. Ausblick auf die Rechnungsjahre 2019/2020 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Rechnungsjahre 2019 und 2020 wurden vom Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Abele, im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Herrn Buemann nach den gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Als Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Haushaltsplans sind die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts heranzuziehen. Orientierungsdaten für die Etatplanung enthält der jährlich von Innenministerium und Finanzministerium gemeinsam herausgegebene Haushaltserlass. Außerdem werden die Mitteilungen vom Städte- und Gemeindetag in Baden-Württemberg berücksichtigt. Der Haushaltserlass 2019 vom 24.09.2018 enthält Orientierungswerte für die Haushaltsplanung 2019, die auf der Mai-Steuerschätzung beruhen. Ob er aufgrund der Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2018 noch einmal geändert wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde. In dem Ergebnis wird von einer erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsenden Einkommen der privaten Haushalte sowie stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Ziel der Haushaltsplanungen 2019 und 2020 sowie der Folgejahre ist, einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Wie bereits bei den Haushaltsplanberatungen angekündigt, wird im Ergebnishaushalt 2020 die Finanzlage durch die Veränderungen im Finanzausgleich durch das gute Rechnungsergebnis 2018 wesentlich schlechter als im Vorjahr sein. Hauptursachen sind die Verschlechterung beim Finanzausgleich, die deutliche Erhöhung der Personalaufwendungen sowie höhere Zuschüsse an die Kindergartenträger. Dies ist ein weiterer Grund für die Reduzierung des Überschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit. „Mit den Einnahmen von heute die Zukunft von morgen gestalten“, so lautet einer der Leitgedanken des Gemeindetags im diesjährigen Gemeindefinanzbericht. In der Tat ist die Einnahmesituation – einer anhaltend positiven Konjunkturlage sei Dank – unverändert gut. Die Steuererträge jagen von Rekord zu Rekord und vordergründig gibt es wenig Grund für Klagen. So steigen die Einnahmen der öffentlichen Hand in Deutschland seit neun Jahren kontinuierlich an. Ein weiterer Leitgedanke heißt aber auch „Haushalte werden in den guten Jahren ruiniert“. Denn nicht nur die Einnahmen steigen kontinuierlich, die Ausgaben tun dies in gleicher Weise. Bricht aber die Wirtschaft eines Tages ein oder stagniert nur über einen längeren Zeitraum, so wird sich schnell zeigen, dass die Einnahmen sehr wohl zurückgehen, die Ausgaben aber bleiben. Und so wird deutlich, dass die Kommunen aufgrund der stetig steigenden Aufgabenfülle auf sprudelnde Steuerquellen an-gewiesen sind und es auch in Zeiten der Hochkonjunktur gilt, ein Augenmerk darauf zu haben, welches Maß an Aufgabenerfüllung man sich auch in schwierigeren Zeiten wird weiter leisten können. Und Aufgaben gibt es zahlreiche. Ob dies die erfreulicherweise zunehmende Zahl an Kindern ist, die einen Betreuungsplatz brauchen, die Digitalisierung oder der Wohnungsbau 36 einschließlich der Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen. Selten fallen Aufgaben weg, regelmäßig kommen neue hinzu. Spannend ist daher die Frage, wofür das zusätzlich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeinde-tag gibt hierzu eine klare Antwort. „Gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“, so der Gemeindetag. Die Haushaltspläne 2019 und 2020 stehen trotz der weltpolitischen Lage weiterhin unter positiven Vorzeichen. Das Wirtschaftswachstum wird 2019 und 2020 wieder größer als 2018 sein. Deutschland ist trotz der weltweiten Krisen ein Wachstum auf gutem Niveau. Während sich in der Welt humanitäre Katastrophen abspielen und Kriege ganze Regionen destabilisieren, ist Deutschland eine Insel des Wohlstands. Wohl auch deshalb reißt der Flüchtlingsstrom in die Bundesrepublik nicht ab. Mit steigenden Steuereinnahmen steigt auch die Finanzsituation der Kommunen. Den steuerschwächeren Kommunen, zu denen Baindt gehört, gelingt es über die Nachlaufeffekte des kommunalen Finanzausgleichs den Haushalt mit einer positiven Zuführungsrate im Lot zu halten. Aber auch die steuerkraftbedingten Umlagen; Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage sowie der Aufwand im Bereich der Kinderbetreuung belasten weiterhin den Gemeindehaushalt. Die Ausgangslage für die Haushaltsplanberatungen 2019 und 2020 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2023 lässt sich derzeit weiterhin als befriedigend bezeichnen. Die Investitionskraft sind aufgrund konstanten bis steigenden Umlagen und Kosten und evtl. Steuermehreinnahmen nur als konstant zu bezeichnen. Die Lage der Kommunen ist mit zunehmenden Aufgaben als gefordert bzw. eingespannt zu bezeichnen. Man wird auch 2019/2020 und in den folgenden Finanzplanungsjahren generationengerecht haushalten und Kommunen können nur über Grundstückserlöse die Investitionskraft stärken. Für den Ergebnishaushalt sind 2019 Erträge in Höhe von 10.900.000 € und Aufwendungen in Höhe von 10.393.650 €. Für den Ergebnishaushalt sind 2020 Erträge in Höhe von 10.514.150 € und Aufwendungen in Höhe von 11.204.850 veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2019 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2018 sowie das Ergebnis des Jahres 2017. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 506.350 € bzw. -690.700 €. Durch das NKHR wird deutlich, dass die Gemeinde Baindt seinen Ressourcenverbrauch im ordentlichen Ergebnis 2019 erwirtschaften kann und 2020 nicht erwirtschaften kann. Unter Einbeziehung des Sonderergebnisses außerordentliche Erträge kann für den Planungszeitraum bis 2023 jeweils ein knapp positives Gesamtergebnis erzielt werden. Beim Sonderergebnis handelt sich um außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken über dem Buchwert. Die Investitionen des Finanzhaushaltes sind im Investitionsprogramm detailliert aufgeführt und erläutert. 37 Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen Gemeindesteuern (Finanzbuchhaltungskonten 3011-3013 im Produktbereich 61) a) Grundsteuer A und B (Konto 3011 und 3012) Das Gesamtaufkommen liegt aufgrund baulichen Veränderungen 2019 bei 480.000 € (VJ 500.000 € Plan, Erg. lediglich 480.000 €) und 2020 bei 485.000 €. Die Hebesätze der Grundsteuer A in Höhe von 330 v. H. (durchschnittlicher Hebesatz der kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Ravensburg beträgt 342 v. H., landesweiter Hebesatz 362 v. H.) und der Grundsteuer B in Höhe von 340 v. H. (durchschnittlicher Hebesatz der kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Ravensburg beträgt 369 v. H., landesweiter Hebesatz 398 v. H.) liegen etwas über den Ausgleichstockanrechnungshebesätze. Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Baindt 330 340 340 Baienfurt 320 340 340 Fronreute 320 360 340 Vogt 360 360 340 Wolpertswende 335 360 340 Weingarten 330 400 380 Ravensburg 230 370 363 b) Gewerbesteuer (Konto 3013) Die Gewerbesteuer ist mit 1.750.000 € und 1.800.000 € in den Jahren 2019 und 2020 gut veranschlagt, was 16% bzw. 17% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes entspricht (2018 Ansatz 1.350.000 €). Der Hebesatz der Gewerbesteuer in Höhe von 340 v. Hd. entspricht dem Ausgleichstockanrechnungshebesatz. (Der durchschnittliche Hebesatz im Landkreis Ravensburg (ohne Große Kreisstädte) beträgt 340 v.H.) In den Vorjahren wurde die Gewerbesteuer etwas zu niedrig prognostiziert. 2019 und 2020 wird sie um 400.000 €/450.000 € gegenüber 2018 angehoben. Man geht weiterhin von einer sehr guten Konjunktur aus. Die Gewerbesteuer wird 2019 und 2020 mit 1,75 Mio./1,80 Mio. € prognostiziert. Diesen Ansatz haben wir bisher nur 2018 erreicht. Es können jedoch aus Veranlagungen auch Nachzahlungen oder Rückzahlungen resultieren. Zudem können Vorauszahlungen nach unten angepasst werden. Die Gewerbesteuer wird unter der Berücksichtigung, dass von der Gewerbesteuer nur ca. 23-25 % im Gemeindehaushalt verbleiben, mit 1,75 Mio. €/1,80 Mio. € sicher angesetzt. Bei der Gewerbesteuerumlage müssen wir bei gleichbleibender Gewerbesteuerumlage bzw. minimaler Reduzierung 352.000 € bzw. 363.000 € aufwenden. Bezogen auf Baindt ist festzustellen, dass die Rahmenbedingungen für die hier ansässige Industrie sehr gut sind. Baindt ist von wenigen Gewerbesteuerzahlern abhängig. Die 10 besten Gewerbesteuerzahler decken über 2/3 des Vorauszahlungsbetrags. 38 Die Gewerbesteuerumlage beträgt 2019 68,3 % bzw. 2020 68,0% (Vorjahr 68 %) der maßgeblichen Bemessungsgrundlage, also der veranschlagten Gewerbesteuer geteilt durch den örtlichen Hebesatz von 340 v. Hd. Die Gemeinde hat somit 352.000 € bzw. 363.000 € abzuführen. Zu beachten ist die um zwei bzw. vier Jahre verzögerte Wirkung des Finanzausgleichs. So wirken sich beispielsweise Mehrerträge bei der Gewerbesteuer über die Gewerbesteuerumlage sofort aus, bei den Schlüsselzuweisungen und Umlagen aber erst zwei bis vier Jahre später. In diesem Fall ist es so, dass die Gemeinde im zweitfolgenden Jahr sogar stärker im Finanzausgleich belastet wird, als sie im ersten Jahr von einem Gewerbesteuermehrertrag profitiert hat, und sich eine endgültige Verbesserung dann erst im viertfolgenden Jahr einstellt. So verbleiben etwa aus einem Gewerbesteuerertrag von 1.750.000 € der Gemeinde nach vier Jahren lediglich rund 408.000 €. 39 Gewerbesteuereinnahmen und ihre Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich Was bleibt von 1.750.000 Euro (EUR) Gewerbesteuer in der Gemeindekasse Modellhafte Darstellung der Auswirkungen einer Gewerbesteuereinnahme im Jahr 2019 von 1.750.000 EUR (nicht aus einer Hebesatzerhöhung) auf die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde unter Einbeziehung der Ausgleichsmechanismen des Finanzausgleichs (vereinfacht dargestellt) Annahmen: Steuereinnahme 1.750.000,00 € Anrechnungshebesatz FAG 290,00 v.H. örtlicher Gewerbesteuerhebesatz 340,00 v.H. FAG-Umlagesatz: 22,10 v.H. bei Sockelgarantiegemeinde 25,00 v.H. bei Gemeinde, Baindt Kreisumlagesatz: 31,00 v.H. Prognose für 2021 Gewerbesteuerumlage 68,50 v.H. (2019) 68,50 v.H. (2019 und später) Gemeinde Baindt (EUR) 1. Auswirkungen im 1. Jahr (2019) 1.1 Mehreinnahme Gewerbesteuer 1.750.000,00 1.2 Höhere Gewerbesteuerumlage: Ist-Aufkommen * Umlagesatz / örtl. Hebesatz -352.573,53 1.3 Nettoverbesserung im 1. Jahr (2019) 1.397.426,47 2. Auswirkungen im 3. Jahr (2021) 2.1 Rückgang der Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (sofern keine Abundanzgemeinde) wegen einer Erhöhung der Steuerkraftmesszahl 2021 (§ 6 FAG): 2.1.1 GewSt 2019 * Anrechnungshebesatz / örtl. Hebesatz 1.492.647,06 2.1.2 abzüglich GewSt-Umlage 2019 -352.573,53 2.1.3 erhöhte Steuerkraftmesszahl 2021 = geringere Schlüsselzahl 2021 (bei Abundanzgemeinde ohne Auswirkungen) 1.140.073,53 2.1.4 bei einer Ausschüttungsquote von ca. 68,5 v.H. ergibt sich eine Wenigerzuweisung nach mangelnder Steuerkraft -798.051,47 2.2 Höhere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2021 * FAG-Umlagesatz -285.018,38 2.3 Höhere Kreisumlage (§ 35 FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2021* Kreisumlagesatz -353.422,79 2.4 Gesamtverschlechterung im 3. Jahr (2021) -1.436.492,65 3. Auswirkungen im 5. Jahr (2023) Im Jahr 2023 verringert sich - wegen der zurückgegangenen Schlüsselzuweisung 2021 - die Steuerkraftsumme (§ 38 Abs. 1 FAG). Die Folge davon ist eine 3.1 Geringere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): 3.1 geringere Schlüsselzuw. 2021 * FAG-Umlagesatz 199.512,87 3.2 Geringere Kreisumlage (§ 35 FAG): geringere Schlüsselzuw. 2021* Kreisumlagesatz 247.395,96 3.3 Gesamtverbesserung im 5. Jahr (2023) 446.908,82 4. Gesamtauswirkungen 1. - 5. Jahr 4.1 von 1.750.000 EUR Gewerbesteuer verbleiben 407.842,65 4.2 Abschöpfung (v.H.) 76,69 40 Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Jagdpacht (3032-3034) Die Hundesteuer wurde mit 13.000 € im Jahr 2019 und 14.000 € im Jahr 2020 (Vj. 13.000 €) veranschlagt und entspricht 0,1 % der Einnahmen des Ergebnishaushaltes. Die Hundesteuer beträgt seit 01.01.13 72 €/Hund und Jahr. In Baindt sind derzeit lediglich 182 Hunde registriert. Die Zweitwohnungssteuer wurde zum 01.01.2013 eingeführt. Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnsitz erhält die jeweilige Gemeinde keine Einnahmen. Bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer haben sich einige registrierte Personen mit Nebenwohnsitz (Karteileichen etc.) abgemeldet. Dagegen hat die Wanderungsbilanz der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen positive Vorzeichen getragen. Aufgrund der Zweitwohnungssteuer melden sich Studenten verstärkt gleich mit Hauptwohnsitz an. Für 2019 und 2020 ist für die Zweitwohnungssteuer nur ein minimaler Einnahmeansatz von 1.500 € vorgesehen. Die Jagdpacht wird alle 2 Jahre fällig. Sie wird 2019 in Höhe von 850 € fällig. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und des Familienlastenausgleichs (Konto 3021, 3022, 3051) Nach dem Haushaltserlass vom 24.09.2018 werden die Einnahmen aus der Einkommensteuer im Jahr 2019 auf 7,042 Mrd. und 2020 auf 7,468 Mrd. € (Vj. 2018 6,6 Mrd. €) geschätzt. Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer ist mit 2019 mit 1.010 Mio. € bzw. 1.034 Mio. € als Ausgangsgrundlage im Land veranschlagt. Der Ausgleich der Gemeinden durch die Systemumstellung bei der Kindergeldzahlung und die dadurch entstehenden Mindereinnahmen (Familienlastenausgleich) ist im Haushaltserlass mit 509,8 bzw. 528 Mio. € eingestellt. Die Gemeinden bekommen 15 % an der Lohn- und Einkommensteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf die einzelne Gemeinde nach Maßgabe einer Schlüsselzahl verteilt, die das örtliche Aufkommen aus der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Einkommensteuerspitzen berücksichtigt. So werden derzeit gem. § 3 Abs. 1 GFR nur die Steueranteile aus Einkommensteuerbeträge bis zu 35.000 € für Alleinstehende bzw. 70.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten zugrunde gelegt. Der Verteilung auf die Gemeinden liegen in den Jahren 2018 bis 2020 die Ergebnisse der Steuerstatistik 2013 zugrunde. Die Bundesregierung hat die Höchstbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzahlen auf 35.000/70.000 Euro belassen. Die Schlüsselzahl wird alle drei Jahre angepasst. Die Schlüsselzahl aus Statistikjahr 2013 beträgt 2019 0,0004758 (Vj. 0,0004758). Erst für die Jahre 2021 werden auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerleistungen der Gemeindeeinwohner des Statistikjahres 2018 neue Schlüsselzahlen festgelegt. Insgesamt ergibt sich für Baindt ein Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für 2019 in Höhe von 3,30 Mio. € und 2020 in Höhe von 3,52 Mio. €, dies entspricht 30,3% bzw. 33,4% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes (Vorjahr Planansatz 2018 2.720.000 €) Wie jedes Jahr ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die größte Einnahmeposition des Ergebnishaushaltes. Experten halten eine Vollbeschäftigung in Baden-Württemberg für weiterhin möglich. Dazu müssen aus ihrer Sicht aber mehr Menschen besser qualifiziert werden. Bei Vollbeschäftigung haben aber nicht alle Arbeitssuchenden einen Job. 41 Insgesamt waren im September 2019 in der Region Konstanz-Ravensburg 2,6 Prozent der Menschen arbeitslos. Von solchen Arbeitslosenquoten träumen andere Kreise. Bei einer Arbeitslosenquote von zwei bis drei Prozent spricht man von Vollbeschäftigung. Theoretisch findet dann jeder Arbeitsuchende einen Job. Schwierig ist es bei Langzeitarbeitslosen. Die Schlüsselzahl für den Familienlastenausgleich ist identisch mit der Schlüsselzahl des Gemeindeanteils an der EKSt. Bei einem Aufkommen von 509 Mio. € bzw. 528 Mio. € ergeben sich Einnahmen für Baindt in Höhe von 242.000 € bzw. 250.000 € (2018 230.000 €). Die Gemeinden bekommen 2,2 % an der Umsatzsteuer. Bei unveränderter Schlüsselzahl in Höhe von 0,0001915 (Vj. 0,0001915) ergibt sich bei 1.010 Mio. € bzw. 1.034 Mio. € Umsatzsteuer ein Ansatz in Höhe von 224.000 € bzw. 228.500 € (Vj. 2018 197.000 €). Schlüsselzuweisungen mit kommunaler Investitionspauschale (Konto 3111) Schlüsselzuweisungen sind Mittel, die den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Nivellierung von Steuerkraftunterschieden und zur Abdeckung allgemeiner Bedarfssituationen zur Verfügung gestellt werden. Einen Teil dieser Mittel erhalten alle Kommunen in Form der von Einwohnerzahl und Steuerkraftsumme abhängigen „Kommunalen Investitionspauschale“. Der weitaus größere Teil wird als Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft gezahlt, jedoch nur an jene Städte und Gemeinden, deren eigene Steuerkraft geringer ist als der Finanzbedarf, was in Baindt der Fall ist. Da durch das schwächere Steuerjahr 2017 und wesentlich stärkere Steuerjahr 2018, die Differenz zwischen Bedarfsmesszahl (Einwohnzahl vom 30.06.2018 multipliziert mit dem Kopfbetrag 2019 in Höhe von 1.440 € bzw. dem Kopfbetrag 2020 in Höhe von 1.485 € (Vj. 1.300 €)) wesentlich differiert, bekommt die Gemeinde Baindt 2019 wegen der geringeren Steuerkraftmesszahl 2019 2.027.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft und wegen der wesentlich höheren Steuerkraftmesszahl 2020 aus dem Basisjahr 2018 nur 1.354.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin sehr bemüht die Zahl der Einwohner mit Nebenwohnsitz zu begrenzen, da die Gemeinde nur für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz Zuweisungen bekommt. Der Zuzug durch den privaten Wohnungsbau ist im Sinne des Finanzausgleiches 42 positiv zu sehen. Der Anstieg der Einwohnerzahl durch Aufnahme von Flüchtlingen wirkt sich im Land nivellierend aus. Zum einen steigt die Einwohnerzahl, andererseits wird die Verteilungsmasse im Finanzausgleich dadurch nicht mehr. 2019 und 2020 beträgt die kommunale Investitionspauschale 91 bzw. 95 € je EW (Vj. 77,00 €/EW). Die Gemeinde Baindt erhält in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 Einnahmen in Höhe von 540.000 € bzw. 573.500 €. Die Schlüsselzuweisungen inkl. Investitionspauschale ergeben 2019 2.567.000 € und 2020 1.927.500 € (2018 Plan 1.986.500 €). Gebühren, Entgelte, Mieten und dgl. (Sachkonten 3311, 3321, 3322, 3411) Das Gesamtaufkommen aus Gebühren, Entgelten und Mieten im Jahr beläuft sich 2019 und 202 bei den öffentlichen Entgelten auf 245.150 € sowie 236.650 € und bei den privatrechtlichen Entgelten bei 631.300 € bzw. 635.250 €. Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurden Ende 2018 gem. Kalkulation der Allevo Kommunalberatung auf einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 60 % festgelegt. Der Ansatz für die Gebühreneinnahmen liegt 2019 und 2020 bei den Entgelten bei 48.000 € und aus der Auflösung von Grabnutzungsgebühren bei 32.100 € (Vj. Gesamt 60.000 €). Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Sterbefälle. Es stehen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf dem Friedhof an. Eine Gebührenanpassung war unvermeidlich, um die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. der kalkulatorischen Kosten im Haushaltsplan 2019 bei 46,2%. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad-Halle inkl. Gaststätte ist 2019 liegt mit Einbeziehung des kalkulatorischem Ergebnisses bei 17,8 %. 43 Die Gemeinde hat bei den Kindergartengebühren die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge für das Kindergarten-Jahr 2018/2019 betragen: (Es werden nur 11 Monate pro Jahr berechnet). Kindergartenjahr 2018/2019 Monatlicher Beitrag bei einer Tage pro Woche Familie mit 1 Kind Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren Familie ab 4 Kindern unter 18 Jahren Kind ab 3 Jahren im Regel- Kindergarten 5 124 € 95 € 63 € 21 € Kind unter 3 Jahren in der Kinderkrippe (Betreuungszeit 6 Std/Tag) 2 146 € 109 € 74 € 29 € 3 219 € 163 € 110 € 44 € 4 292 € 218 € 147 € 58 € 5 365 € 272 € 184 € 73 € Kind unter 3 Jahren im Regel- Kindergarten 2 99 € 76 € 50 € 17 € 3 149 € 114 € 76 € 25 € 4 198 € 152 € 101 € 34 € 5 248 € 190 € 126 € 42 € Wird das Angebot nur 3 oder 4 Tage in der Woche in Anspruch genommen, so wird der anteilige Beitrag berechnet. Ein Zuschlag für das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten wird nicht erhoben, für die Ganztagesbetreuung fällt neben dem Regelbeitrag ein Zuschlag von max. 50 EUR/Monat bzw. 4 EUR/Tag an. Im Kindergartenausschuss werden folgende Punkte vor Festsetzung der Elternbeiträge beleuchtet: • Kann bei den Kleinkindgruppen auf eine tageweise Belegung verzichtet werden und somit eine bessere Einnahmestruktur und zuverlässige Belegung geschaffen werden? • Sollen die verlängerten Öffnungszeiten in den Kindergarten weiterhin kostenlos angeboten werden? Wie kann eine bessere und zugleich sozial verträgliche Einnahmesituation geschaffen werden? • Ziel ist es, mit bisherigem Personal die optimalen Finanzausgleichszuweisungen zu erreichen. • Weiterhin kostenloses Angebot der Ferienbetreuung im Kindergarten (1 Woche im August)? • Darstellung der Nachmittagsbelegung? 44 • Vorschläge und Überprüfungen werden auch bei den nichtkommunalen Kindergärten angestellt. Ein Zuschlag für das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten wird derzeit nicht erhoben, für die Ganztagesbetreuung fällt neben dem Regelbeitrag ein Zuschlag von max. 50 EUR/Monat bzw. 4 EUR/Tag an. Aktuelle Anzahl von Kinder nach Jahrgängen (Stand: 08.11.2018, Einwohnermeldeamt, 2018 Hochgerechnet): Jahr männlich weiblich Anzahl 2005 23 22 45 2006 32 21 53 2007 30 22 52 2008 29 27 56 2009 28 28 56 2010 27 22 49 2011 20 33 53 2012 21 32 53 2013 27 18 45 2014 27 26 53 2015 21 31 52 2016 19 29 48 2017 18 35 53 2018 Hochrechnung 53 Man kann derzeit von einer Geburt pro 100 EW ausgehen. 10 Kinder bei 1.000 Einwohner. Interessant wird bezüglich des Zuschusses sein, ob die zweite Kleinkindgruppe trotz Zuzug die nächsten 5 Jahre belegt werden kann. Die Gemeinde verfügt derzeit über zwei Kleinkindgruppen in kommunaler Hand (20 Kinder) und eine Kleinkindgruppe in nichtkommunaler Hand (10 Kinder). Des Weiteren stehen noch zwei altersgemischte Gruppen ab 2 Jahren zur Verfügung. Die Zuweisung eines Platzes sollte spätestens 3 – 6 Monate bevor der Platz benötigt wird, beantragt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz beschränkt sich auf zur Verfügung stehende Plätze. Dieses sind diejenigen Plätze, die im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung als förderfähig festgelegt wurden. Wenn kein Platz in einer Einrichtung der Gemeinde frei ist, besteht weiter ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes in einer solchen Kita. Dieser kann aber von der Kommune derzeit nicht erfüllt werden. In diesem Fall kommt die „Selbstbeschaffung“ eines privat organisierten Platzes mit anschließender Kostenerstattung durch die Kommune in Betracht. Ein Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Krippenplatzes besteht nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nur hinsichtlich derjeniger Plätze, die im Rahmen der Bedarfsfeststellung anerkannt wurden und auch nur dann, wenn überhaupt eine Auswahl an freien Plätzen zur Verfügung steht. Das Gesetz äußert sich zur täglichen Betreuungszeit nicht konkret. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Abzustellen ist also einmal auf den Bedarf der Eltern, hier insbesondere auf den Bedarf, der sich aus der beruflichen Tätigkeit ergibt, aber auch auf einen möglichen Förderbedarf des Kindes. In der Regel wird man deshalb davon ausgehen müssen, dass auch ein Ganztagsplatz zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die berufliche Tätigkeit der Eltern dies erfordert. 45 Förderung der Kleinkindbetreuung U3 und der Kindergartenförderung nach § 29 b und 29 c FAG Unter 3 Förderung gem. § 29 c FAG Ab dem Jahr 2015 werden gewertet: 1.die Zahl der Kinder in Tageseinrichtungen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit a) von bis zu 15 Stunden 0,3-fach, b) von mehr als 15 bis zu 29 Stunden 0,5-fach, c) von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,7-fach, d) von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, e) von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, f) von mehr als 44 Stunden 1-fach; Über 3 Förderung gem. § 29 b FAG (2) Die Zuweisungen werden auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Die Kinderzahlen werden ab dem Jahr 2015 bei einer wöchentlichen Betreuungszeit 1. von bis zu 29 Stunden 0,4-fach, 2. von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,6-fach, 3. von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, 4. von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, 5. von mehr als 44 Stunden 1-fach gewertet. Zinseinnahmen (Sachkonten 3616) Die Gemeinde nimmt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2019 59.200 € und 2020 56.650 € (2018 54.000 €) Zinseinnahmen ein. Die Zinsen resultieren aus der Verzinsung der Trägerdarlehen und Kassenkrediten an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie aus der Verzinsung des Trägerdarlehens an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Festgeldanlagen sowie Geldmarktkonto werden nicht mehr im Zeitraum 2019/2020 verzinst. Das niedrige Zinsniveau wirkt sich auf die Geldanlagen aus. Die Tendenz 2019 liegt bei 0,00% bzw. Negativzinsen von -0,4%. Personalaufwendungen (Sachkonten 401-407) Personalkosten 2019: Die Personalkosten 2019 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 237.650 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 9,5%. Die Personalkosten steigen deutlich an. Neben den prognostizierten tariflichen Steigerungen p.a. sind Stellenmehrungen, Freistellungen zu verzeichnen. Insgesamt werden 2019 2.750.800 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. An Verwaltungskostenbeiträge und Beschäftigungsentgelte Bauhof wurden im Bereich Wasser 55.500 € (Vj. 51.100 €) und im Bereich Abwasser 77.500 € (Vj. 70.200 €) eingestellt. Die Personalaufwendungen betragen im Haushalt 2019 ca. 26,5 % der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushalts. 46 Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind eingerechnet: - Tariferhöhung ca. 3% - Freistellung KIGA SMS (Leiterin 100%, Stellvertretung 20%) - Umlage Bauamt ehemaliger Bauamtsleiter - Neue KIGA Gruppe (Krippe) - Halbtagestelle Kämmerei 49% - Umlage Bürgermeister Der Großteil der Personalkostensteigerungen der letzten Jahre resultierte aus Veränderungen im Kindergartenwesen (Einrichtung von Kleinkindgruppen, Freistellungen etc.). Im Bereich Kindergarten bleibt abzuwarten, ob in der Kleinkindbetreuung eventuell längere Betreuungszeiten gewünscht werden – die Personalkosten würden sich dann entsprechend erhöhen. Die Kindertagesstättenverordnung sieht keine Leitungsfreistellung, sondern lediglich Mindestpersonalschlüssel vor. Personalkosten 2020: Die Personalkosten 2020 nehmen gegenüber dem Vorjahr nur um 80.700 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 2,9%. Diese geringere Steigerung resultiert insbesondere durch den Verzicht des Personalamtes von Personalkosten bei Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten. Insgesamt werden 2.831.500 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind berücksichtigt: - Stufensteigerungen bei den Beschäftigten - Lohn – und Gehaltssteigerungen - Freistellung - Keine Personalkosten mehr für Integrations- als auch Flüchtlingsbeauftragte vom Personalamt eingeplant Im Bereich Kindergarten bleibt es abzuwarten, ob noch eine weitere Kleinkindgruppe benötigt wird. Ebenso ist es im Gespräch, den Stellenschlüssel in diesem Bereich nach oben anzupassen. TVöD - Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst – Tarifrunde TVöD 2018 1. Laufzeit • 30 Monate: 01.03.2018 - 31.08.2020 2. Entgelt • TVöD VKA (Kommunen) • Entgelterhöhung in 3 Stufen Individuelle Erhöhungsbeträge pro Entgeltgruppe und -stufe: o 01.03.2018: mindestens 2,85%, höchstens 5,70% (min. 64,44 €) o 01.04.2019: mindestens 2,81%, höchstens 5,39% (min. 71,00 €) o 01.03.2020: mindestens 0,96%, höchstens 1,81% (min. 22,78 €) • Einmalzahlung in den Entgeltgruppen E 1 bis E 6: 250 € zum 01.03.2018 • Einführung einer neuen Entgeltgruppe 9c im Bereich des Bundes • TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) Entgelterhöhung in 3 Stufen: o 01.03.2018: ca. +3,11% (42,5% des Gesamterhöhungsbetrages von 7,32%) o 01.04.2019: ca. +3,02% (42,5% des Gesamterhöhungsbetrages von 7,32%) o 01.03.2020: ca. +1,03% (15,0% des Gesamterhöhungsbetrages von 7,32%) größere Entgelterhöhungen in allen Stufen 1 sowie S2/2 Einmalzahlung von 250 € für S 2, S 3 und S 4 zum 01.03.2018 47 Beamte ab 01.07.2018+2,675% Besoldungstabellen A, Erhöhung: +2,675% Die Besoldungsrunde für die Beamten findet erst 2019 statt. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Sachkonten 421-4299) Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich 2019 auf 1.551.950 € und im Jahr 2020 auf 1.459.000 €. Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2019 nur die notwendigsten Maßnahmen geplant. Da die Vorschriften zur Planung der Kosten jedoch im neuen Haushaltsrecht strenger sind als bisher, müssen bestimmte Maßnahmen jetzt im Ergebnishaushalt und nicht im Finanzhaushalt geplant werden. Es gilt eine kommunale Spezialregel für Modernisierungen. Hiernach muss geprüft werden, ob innerhalb von drei Jahren mindestens drei Gewerke betroffen sind. Wenn also 3 von 7 Gewerken in drei Jahren angesprochen werden, handelt es sich um eine investive Generalsanierung. Es werden folgende Gewerke geprüft: Heizung, Sanitär, Elektroinstallation, Fenster, Dach, Fassade und zentrale Belüftung/Klimatisierung. Alle anderen Maßnahmen müssen dann im Ergebnishaushalt geplant werden. Eine Anlage, in der sämtliche Gebäudeunterhaltungen bzw. die Unterhaltung der Außenanlagen aufgeführt sind, ist dem Haushaltsplan angeschlossen. Der Ansatz für die Bewirtschaftung der Grundstücke sind in den Konten „4241“ ff abgebildet. Der Kontenbereich 4241 enthält Heizungs-, Reinigungs-, Strom- und Versicherungskosten. Vor allem bezüglich des Nahwärmenetzes entstehen buchhalterisch auf der Ausgabenseite höhere Heizungskosten, da die Abschreibungen bisher nicht enthalten waren und über den Heizpreis mit umgelegt werden. Während bei den Heizungs- und Stromkosten nur konstante Anstiege festzustellen sind, haben wir bei den Reinigungskosten einen höheren Anstieg. Hier könnte auch ein evtl. reduzierter Reinigungsrhythmus bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigt werden. 48 Entwicklung Heizungskosten Sachkonten 42411000 Entwicklung Reinigungskosten Sachkonten 42412000 Entwicklung Stromkosten Sachkonten 42413000 49 Der Anstieg bei den Stromkosten sowie bei den Nebenkosten (Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall) ist aufgrund der Darstellung der Asyl- und Obdachlosenunterkünfte gestiegen. Diese wurden bisher außerhalb des Haushaltes dargestellt und schlugen sich nur bei nicht gedeckten Aufwendungen nieder. Zudem sind die Straßenbeleuchtungskosten in Höhe von 16.000 € auch jetzt in dieser Kontierung ab 2019 enthalten. Die Grafiken der Bewirtschaftungskosten müssen differenziert betrachtet werden. Die Asyl- und Obdachlosenaufwendungen wurden bisher separat in einer Nebenrechnung geführt. Lediglich der Abmangel wurde mit dem Gemeindehaushalt verrechnet. Neuerdings werden sowohl die Aufwendungen als auch die Kostenerstattungen im Gemeindehaushalt dargestellt. Bei den Bewirtschaftungskosten ist insgesamt eine Verbrauchs- und Kostensteigerung zu verzeichnen. Die Gasbezugskosten (Sachkonto 41415000) des Produktbereichs 5340 Fernwärmeversorgung in Höhe von 80.000 bzw. 83.000 € sollten sich über die verschiedenen Kostenstellen wieder amortisieren. Ein Gebäudemanagement/ Facility Management mit Energiesparmaßnahmen (Strom und Heizungskosten kommunaler Gebäude begonnen und auch 2018 konsequent fortgeführt. Strom- und Heizungskostensteigerungen werden durch Energieeinsparmaßnahmen (z.B. Schulung von Hausmeistern und Mitarbeiter zur sparsamen Bewirtschaftung etc.) und der schrittweisen Verbesserung und Sanierung der kommunalen Gebäude ein wenig abgemildert. Die Gemeinde wurde zu Beginn 2013 für die guten Umsetzungen erstmals mit dem European Energy Award ausgezeichnet. Die Gemeinde Baindt konnte 2018 eine erfolgreiche Rezertifizierung absolvieren. 50 Entwicklung Versicherung Wasser, Abwasser, Abfall Sachkonten 42414000 Der Ansatz bei den Geschäftsaufwendungen (Konten 4431.1000-4431.7000) hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Kontenbereich 4431 enthält Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen, Sachverständigen- und Gerichtskosten und sonstige Geschäftsausgaben. Transferaufwendungen - Zuweisungen an übrige Bereiche (Sachkonten 43180) Die Zuweisungen und Zuschüsse betragen im Haushaltsjahr 2019 862.700 € und 2020 909.200 €. Größter Kostenträger ist die Zuweisung an die nichtkommunalen Kindergärten. Sie beträgt 770.000 € bzw. 805.000 € gegenüber dem Planansatz 2018 von 725.000 € sowie den geplanten 30.000 € für den interkommunalen Kostenausgleich an andere Gemeinden und 2.500 € für die Kindertagespflege. Zinsausgaben (Sachkonten 4510) Die Zinsausgaben 2019 für Kredite betragen 0 € (Vorjahr 0 €). Im Haushalt 2019 sind keine neuen Kreditaufnahmen vorgesehen. Für Kassenkredite/Negativzinsen sind lediglich Zinsausgaben in Höhe von 2.500 € vorgesehen. Die Gemeinde Baindt wurde nach Abschluss der Planansätze informiert, dass bei den örtlichen Banken ab 01.02.2019 Verwahrentgelte ab einer Einlage von über 1 Mio. € zu bezahlen sind. Finanzausgleichsumlage (Sachkonten 4371) und Kreisumlage (Sachkonten 4372) Die Steuerkraftsumme ist insbesondere maßgebend für die Berechnung und die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage sowie der Kommunalen Investitionspauschale. 51 Steuerkraftsumme 2018, resultierend aus Rechnungsergebnis 2016: 6.661.518 € Steuerkraftsumme 2019, resultierend aus Rechnungsergebnis 2017: 6.356.904 € Steuerkraftsumme 2020, resultierend aus Rechnungsergebnis 2018: 7.565.051 € Da das Rechnungsjahr 2017 mit einer Steuerkraftsumme von 6.356.904 € ein schwächeres Rechnungsjahr und das Rechnungsjahr 2018 mit einer Steuerkraftsumme von ca. 7.565.051 ein stärkeres war, wirkt sich dies wie folgt im Finanzausgleich aus. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 2019 1.424.000 € und 2020 1.762.600 €. Bemessungsgrundlage für die Finanzausgleichsumlage ist die Steuerkraftsumme der Gemeinde. Der Umlagesatz beträgt 2019 22,4 bzw. 2020 23,3%. Die Kreisumlage, die sich ebenfalls an der Steuerkraftsumme orientiert und die für das Jahr 2018 mit einem festgesetzten Hebesatz 29,5% gerechnet wird, beträgt 2019 1.875.500 € (Plan 2018 1.963.500 €/Erg. 1.998.455 €) und 2020 bei reduziertem Hebesatz von 29,0 % 2.194.000 €. Zur Berechnung der beiden Umlagen wird auf nachfolgende Seiten verwiesen. Die Kreisumlage wird aufgrund der guten Konjunktur 2019 und 2020 mit 29,5% und 29,0% prognostiziert. 52 Kreisumlage pro Einwohner 2019 Lfd. Nr. Stadt/Gemeinde Vorläufige Einwohnerzahl Vorläufige Steuerkraft- summe Vorläufige Kreisumlage 2019 Steuerkraft- summe pro Kopf Kreisumlage pro Einwohner Anteil an Umlage 4. Quartal 2017 in Euro 29,50% in Euro in Euro in % 1 Ravensburg 50 393 94.945.432 28.008.902 1.884,10 555,81 22,87 2 Waldburg 3 145 4.853.149 1.431.679 1.543,13 455,22 1,17 3 Wangen i. A. 27 109 41.364.162 12.202.428 1.525,85 450,12 9,96 4 Bad Waldsee 20 294 30.359.560 8.956.070 1.495,99 441,32 7,31 5 Isny 13 847 20.670.038 6.097.661 1.492,74 440,36 4,98 6 Baienfurt 7 231 10.425.984 3.075.665 1.441,85 425,34 2,51 7 Weingarten 25 011 34.530.848 10.186.600 1.380,63 407,28 8,32 8 Bad Wurzach 14 662 20.213.144 5.962.877 1.378,61 406,69 4,87 9 Grünkraut 3 216 4.416.470 1.302.859 1.373,28 405,12 1,06 10 Leutkirch 22 752 31.051.659 9.160.239 1.364,79 402,61 7,48 11 Amtzell 4 218 5.711.755 1.684.968 1.354,14 399,47 1,38 12 Horgenzell 5 320 7.188.848 2.120.710 1.351,29 398,63 1,73 13 Boms 619 832.766 245.666 1.345,34 396,88 0,20 14 Aulendorf 10 214 13.712.504 4.045.189 1.342,52 396,04 3,30 15 Kißlegg 8 914 11.896.107 3.509.352 1.334,54 393,69 2,87 16 Berg 4 299 5.683.183 1.676.539 1.321,98 389,98 1,37 17 Eichstegen 493 646.975 190.858 1.312,32 387,14 0,16 18 Wolfegg 3 714 4.825.413 1.423.497 1.299,25 383,28 1,16 19 Altshausen 4 116 5.346.275 1.577.151 1.298,90 383,18 1,29 20 Aitrach 2 663 3.445.398 1.016.392 1.293,80 381,67 0,83 21 Bodnegg 3 208 4.118.954 1.215.091 1.283,96 378,77 0,99 22 Fronreute 4 710 5.998.431 1.769.537 1.273,55 375,70 1,44 23 Ebersbach/Musbach 1 695 2.154.629 635.616 1.271,17 374,99 0,52 24 Argenbühl 6 460 8.185.334 2.414.674 1.267,08 373,79 1,97 25 Vogt 4 578 5.796.879 1.710.079 1.266,25 373,54 1,40 26 Wolpertswende 4 149 5.168.007 1.524.562 1.245,60 367,45 1,24 27 Königseggwald 668 820.506 242.049 1.228,30 362,35 0,20 28 Hoßkirch 741 904.883 266.940 1.221,16 360,24 0,22 29 Baindt 5 209 6.356.769 1.875.247 1.220,34 360,00 1,53 30 Aichstetten 2 819 3.437.320 1.014.009 1.219,34 359,71 0,83 31 Bergatreute 3 123 3.770.584 1.112.322 1.207,36 356,17 0,91 32 Wilhelmsdorf 5 018 6.041.683 1.782.296 1.204,00 355,18 1,46 33 Riedhausen 649 781.268 230.474 1.203,80 355,12 0,19 34 Ebenweiler 1 208 1.449.502 427.603 1.199,92 353,98 0,35 35 Unterwaldhausen 285 341.456 100.730 1.198,09 353,44 0,08 36 Schlier 3 931 4.694.488 1.384.874 1.194,22 352,30 1,13 37 Achberg 1 718 2.039.682 601.706 1.187,24 350,24 0,49 38 Guggenhausen 181 212.370 62.649 1.173,31 346,13 0,05 39 Fleischwangen 684 778.454 229.644 1.138,09 335,74 0,19 Summe 283.264 415.170.869 122.475.406 1.465,67 388,32 100,00 53 Baindt liegt 2019 von den 39 Gemeinden im Landkreis bei der Kreisumlage pro EW wegen des Steueraufkommens 2017 an 29. Stelle. Durch die Gewinnung von einkommensstarken Neubürgern sowie weiterer Gewerbeansiedlung, verbunden mit zusätzlichen Arbeitsplätzen kann das Steueraufkommen pro Einwohner verbessert werden. Voraussichtliche Entwicklung der Kreisumlage 2019/2020 (Stand 01.12.2018) Landkreis Hebesatz 2019 % Hebesatz 2020 voraussichtl. Veränderung zu 2018 Alb-Donau-Kreis 28,00 28,00 0,00 Biberach 27,00 27,00 0,00 Bodenseekreis 32,00 32,00 0,0 Ravensburg 29,50 29,00 -0,5/-1,0 Cash-Flow – Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalt Eine Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts ist die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt gewesen. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2019 und 2020 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 1.112.500 € bzw. 48.800 €. Die Entwicklung der Zuführungsrate zeigt sich an den Zahlen der Vorjahre: 2005 -47.258 € 2006 407.945 € 2007 1.554.084 € 2008 1.778.531 € 2009 535.283 € 2010 668.216 € 2011 1.284.245 € 2012 1.119.781 € 2013 1.091.309 € 2014 1.389.652 € 2015 1.393.344 € 2016 1.672.721 € 2017 1.312.658 € 2018 (Plan) 127.300 € Der doppische Zahlungsmittelüberschuss beträgt: 2019 (Plan) 1.112.250 € 2020 (Plan) 48.800 € Investitionsschwerpunkte Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 12,3 Mio. Euro bzw. 10,7 Mio. €. Im Jahr 2019 und 2020 54 werden Investitionsmaßnahmen fortgeführt und einige neue Maßnahmen können wieder begonnen werden. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- oder Haushaltsausgaberesten gibt es im doppischen Haushaltsrecht so nicht mehr. Haushaltsrechtlich besteht die Möglichkeit Haushaltsermächtigungen zu bilden. Allerdings findet hier keine Buchung mehr statt, wie im kameralen Haushalt, so dass diese in einer Nebenrechnung zu dokumentieren wären. Außerdem müssten im Finanzhaushalt entsprechend liquiden Mittel vorgehalten werden. Es werden daher voraussichtlich auch in 2019 keine Haushaltsermächtigungen nach § 21 GemHVO eingegangen. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushalt 2019 und 2020 verteilen sich auf: 2019 2020 Baumaßnahmen 9.433.000 € 7.560.000 € Grunderwerb 2.486.000 € 2.675.000 € Bewegl. Anlagevermögen 409.700 € 426.500 € Beteiligungen 9.500 € 4.800 € Investitionsförderungsmaßnahmen 0 € 0 € Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit im Haushalt 2019 betragen jeweils 68.100 € Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst daher ein Auszahlungsvolumen aus Investitionstätigkeit von insgesamt 12,34 Mio. Euro bzw. 10,67 Mio. €. FINANZHAUSHALT – Liquiditätsplanung Die Rechengrößen des Finanzhaushalts sind Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden somit alle Finanzvorfälle abgebildet, die das Geldvermögen der Gemeinde verändern sollen. Das Augenmerk des Finanzhaushalts liegt auf dem Geldfluss. Da die Liquidität der Kommune betrachtet wird, gilt hier weiterhin das Kassenwirksamkeitsprinzip. Ziel des Finanzhaushalts ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen für den Planungszeitraum. Der Finanzhaushalt als Liquiditätsplanung besteht aus drei Teilen: Im ersten Teil wird der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Er beinhaltet alle zahlungswirksamen, ordentlichen Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Nicht darin enthalten sind die Abschreibungen, die Auflösungen der Sonderposten sowie die Bildung und Auflösung von Rückstellungen. Diese Größe ist vergleichbar mit der kameralen Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im Haushalt 2019/2020 beträgt der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.112.500 bzw. 48.8000 Euro und dient der Finanzierung der Investitionstätigkeit. Bedingt durch steigende laufende Auszahlungen (nivellierender Effekt des Finanzausgleiches nur leicht steigenden, laufenden Einzahlungen kann 2020 nur ein minimaler Überschuss erwirtschaftet werden. Die laufenden Auszahlungen erhöhen sich im Wesentlichen bei den Personal- und Transferauszahlungen. Der zweite Teil des Finanzhaushalts bildet die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab und entspricht im Wesentlichen dem bisherigen kameralen Vermögenshaushalt. Lediglich die Abbildung der Kreditaufnahmen und -tilgungen sowie die Abbildung der bisherigen Zuführungsrate fehlen. Zur Investitionstätigkeit gehören insbesondere bei den Auszahlungen die Grunderwerbe, die Beschaffungen von beweglichem Sachvermögen mit einer Wertgrenze über 800 Euro netto, Baumaßnahmen 55 und Investitionsförderungsmaßnahmen. Im Haushalt 2019/2020 sind dies in Summe 12.338.200 bzw. 10.668.300 Euro. Dem stehen insbesondere Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträge und Veräußerungen von Sachvermögen mit 9.406.000 bzw. 8.528.500 Euro entgegen. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt demnach 1.819.950 bzw. 2.139.800 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Haushalte nicht mehr die Spitzenvolumen wie 2019 erreichen werden. Der dritte Teil des Finanzhaushalts beinhaltet somit die Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Diese wurden bisher im kameralen Haushalt im Unterabschnitt 9100 abgebildet. Im Haushalt 2019 und 2020 ist keine Kreditaufnahme für Investitionstätigkeiten vorgesehen. Außerdem werden bestehende Kredite jeweils mit 68.100 Euro getilgt. Der Finanzierungsbedarf beträgt insgesamt 2019 1.888.050 und 2020 2.159.100 Euro. Für den Finanzhaushalt ergibt sich aus der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung grundsätzlich keine Ausgleichspflicht. Im Haushalt 2019 ist eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel vorgesehen. Auf eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel wird aus Gründen des Vorsichtsprinzips verzichtet. Mit der Evaluierung des Haushaltsrechts wurde wieder eine Liquiditätsreserve von 2% der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit eingeführt. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2019 rund 7,2 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2020 noch rund 5,3 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2021 noch rund 3,1 Mio. Euro betragen. Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Im Gesamtfinanzhaushalt 2019/2020 werden Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Position 1 bis 3 des Gesamtfinanzhaushalts) ausgewiesen. Diese beinhalten alle zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Bei der Gegenüberstellung der Summe der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts mit 10.900.000 bzw. 10.514.150 Euro (Jahr 2020) und der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 10.678.100 bzw. 10.295.050 Euro ergibt sich eine Differenz von 221.900 bzw. 219.100 Euro. Diese entspricht im Wesentlichen den zahlungsunwirksamen Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen mit 189.800 bzw. 187.100 Euro, reduziert um Grabnutzungsgebühren mit 32.100 bzw. 32.000 Euro. Der Unterschied der ordentlichen Aufwendungen mit 10.393.650 bzw. 11.204.850 Euro und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 9.565.850 bzw. 10.246.250 Euro beträgt 817.800 bzw. 958.600 Euro und entspricht den zahlungsunwirksamen planmäßigen Abschreibungen. Dadurch ergibt sich unter Berücksichtigung des ordentlichen Ergebnis mit +506.350 bzw. -690.700 Euro ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 1.112.250 bzw. 48.800 Euro, der zur Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit verwendet wird. Der Finanzierungsmittelbedarf aus dem Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Bedarfs aus Investitionstätigkeit beträgt somit noch 1.819.850 bzw. 2.091.000 Euro. Berechnung der Liquiditätsreserve für den Finanzplanungszeitraum 2018 -2023 56 Haushaltsjahr Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (EUR) Davon Sollbestand Liquiditätsreserve (2%) (auf volle Tsd. EUR gerundet) 2019 9.565.850 192.000 2020 10.246.250 205.000 2021 9.940.500 199.000 2022 9.832.700 197.000 2023 9.894.500 198.000 Das ordentliche Ergebnis 2019 und 2020 deckt nur einen Bruchteil der Investitionsvorhaben. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2019 und 2020 Investitionen von 12,4 Mio. € bzw. 10,7 Mio. € vor. Größter Unsicherheitsfaktor wird weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung mit den guten Einnahmenprognosen sowie die Einhaltung der Planansätze von sein. Bei Überziehungen der bewirtschaftenden Stellen ist nicht die Finanzverwaltung für deren Ausgleich verantwortlich, sondern die bewirtschaftende Stelle selbst. Die Haushaltsanmeldungen sowie die Weitergabe von Informationen sind für die weitere Haushaltsplanungen ausbaufähig. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und in bevorstehenden Negativzinszeiten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Dennoch sollten laufende Ausgaben von jedem Mitarbeiter nach Notwendigkeit hinterfragt werden. Zum anderen muss weiterhin bei jeder zusätzlichen freiwilligen Leistung überlegt werden, ob die Gemeinde Baindt diese freiwillige Leistung auch dauerhaft gewähren kann. Bei den Gebühren könnte noch eine höhere Kostendeckung (Schenk-Konrad-Halle, Gebühren bei Schule, Kindergarten etc.) angestrebt werden. Verwaltungskostenbeiträge (Innere Leistungsverrechnungen Sachkonten 3811/4811 nicht zahlungswirksame Konten) Die Verwaltungskostenbeiträge sind vor allen Dingen in den Bereichen notwendig, in denen die Gemeinde eine Steuererklärung erstellen muss. Sie stellen in erster Linie Kostenfaktoren dar, die den steuerlichen Gewinn mindern. Die Ansätze müssen daher auch den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. In diesen Beträgen sind sowohl Personal- als auch teilweise Geschäftsausgabeanteile angesetzt und verrechnet. Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs- und Serviceleistungen Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die Umsetzung wird über die interne Leistungsverrechnung (ILV) erfolgen. (Vgl. Anlage 8 des Haushaltsplanes) Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. Der Saldo der internen Leistungsverrechnung über den 57 Gesamthaushalt muss Null betragen. Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt keine interne Leistungsverrechnung. Aktuell werden die kalkulatorischen Mieten, die Reinigungsleistungen sowie die Mietnebenkosten an die Nutzer der jeweiligen Gebäude verrechnet. Die Personalleistungen der Verwaltung (bisher Verwaltungskostenbeitrag) werden gemäß einer prozentualen Verteilung den entsprechenden Produkten und somit auch den Gebührenhaushalten und Hilfsbetrieben zugeordnet. Die Verrechnung der Leistungen des Baubetriebshofes erfolgt anhand eines internen Verrechnungssatzes. Erstattung Bauhof (Sachkonto 38110010) Verwaltungskostenbeiträge / Leistungen anderer Sachbereiche (Sachkonto 38110020) Die internen Leistungsverrechnungen betragen im Haushaltsjahr 2019 1.734.100 € und 2019 1.740.100 €. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes sowie der Eigenbetriebe. Die internen Leistungsverrechnungen der Ausgaben des Bauhofes wurden auf der Grundlage der Prozentzahlen, die sich aus dem Rechnungsergebnis 2017 ergeben haben, vorgenommen. Berücksichtigt wurden auch, soweit mögliche und bekannte, voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr. Um die Inneren Verrechnungen des Bauhofes exakt darstellen zu können, wurde ein Bauhofprogramm beschafft, welches seit 2008 im Einsatz ist. Ziel des Bauhofprogrammes ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich bei der Dokumentation/Zeitaufschrieben in Grenzen halten. Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Seit 01.01.2018 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Schulden Schulden der Gemeinde 2019 Stand zum 01.01.2019 485.377,07 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2019 0,00 € zu leistende Tilgung 2019 76.460,00 € Stand zum 31.12.2019 voraus. 408.917,07 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung 2019 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2019 675.812,50 € zu leistende Tilgung 2019 57.950,00 € Zwischensumme 627.862,50 € Neuaufnahmen 2019 voraus. 580.000,00 € Stand zum 31.12.2019 voraus. 1.197.863 € 58 Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2019 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2019 1.994.750,00 € zu leistende Tilgung 2019 79.000,00 € Zwischensumme 1.935.750,00 € Neuaufnahmen 2019 voraus. 1.400.000,00 € Stand zum 31.12.2019 voraus. 3.315.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 4.922.529,57 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt: 408.917,07 € Schulden der Gemeinde 2020 Stand zum 01.01.2020 408.917,07 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2020 0,00 € zu leistende Tilgung 2020 76.460,00 € Stand zum 31.12.2020 voraus. 332.457,07 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2020 1.197.863,00 € zu leistende Tilgung 2020 62.950,00 € Zwischensumme 1.134.913,00 € Neuaufnahmen 2020 voraus. 270.000,00 € Stand zum 31.12.2020 voraus. 1.404.913,00 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2020 3.315.750,00 € zu leistende Tilgung 2020 89.000,00 € Zwischensumme 3.226.750,00 € Neuaufnahmen 2020 voraus. 450.000,00 € Stand zum 31.12.2020 voraus. 3.676.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 5.414.119,57 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt: 332.457,07 € 59 Auf die Anlage zum Haushaltsplan wird verwiesen. Abschreibungen (Sachkonten 4711) und Sonderposten (Sachkonten 3161/3162) Gemäß § 46 GemHVO sind in der Anlagenübersicht die (planmäßigen und außerplanmäßigen) Abschreibungen des Haushaltsjahres auszuweisen. § 61 GemHVO definiert Abschreibungen als Aufwand, der durch die Wertminderung bei Vermögensgegenständen verursacht wird. Mit diesen Rechtsgrundlagen wird der Grundsatz der Darstellung jeglichen Aufwands durch Wertminderungen als Abschreibungen in der Anlagenübersicht formuliert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich der Aufwand zu berücksichtigen ist, der sich auf das Anlagevermögen bezieht. Dieser Aufwand muss also beispielsweise vom das Umlaufvermögen betreffenden Aufwand abgegrenzt werden. Als Wertminderungen von Vermögensgegenständen sind zu betrachten: - Wertverlust durch Nutzung - Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit• - Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse - Wertverlust durch Veräußerung Während es sich beim Wertverlust durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen und beim Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit um ordentlichen Aufwand handelt, stellen der Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse und der Veräußerungsverlust außerordentlichen Aufwand dar. Der Wertverlust durch die Nutzung beziehungsweise durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wird buchhalterisch durch planmäßige bilanzielle Abschreibungen auf dem Konto 4711 abgebildet, dessen Saldo für den Ausweis in der Anlagenübersicht relevant ist. Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens finden sich buchhalterisch auf dem Konto 4471. 60 Die Auflösung passiver Sonderposten (Zuschüsse Sachkonten 3161, Beiträge Sachkonten 3162 etc.) bemisst sich nach der Bilanzwertentwicklung des bezuschussten Vermögensgegenstandes bemisst. Damit wird die enge Verknüpfung der Bilanzansätze für Vermögensgegenstand und Sonderposten betont. Abschreibung des Vermögensgegenstandes und Auflösung des entsprechenden Sonderpostens sollen miteinander korrespondieren. In aller Regel ist daher die Auflösung des Sonderpostens analog der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes vorzunehmen, dadurch wirken die ordentlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in der Ergebnisrechnung dem Aufwand aus der Abschreibung des Vermögensgegenstandes entgegen. In den Fällen, in denen eine Passivierung des Sonderpostens erst im Nachgang der Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgen kann (weil bspw. eine nachträgliche Förderung gewährt wird), richtet sich die Auflösung des Sonderpostens nach der Restnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes zum Passivierungszeitpunkt. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt Unter „II. Ausblick auf das Rechnungsjahr 2019 und 2020" wurden bereits ausführliche Angaben zum Ergebnishaushalt gemacht. Zudem sind bei den einzelnen Produkten auch Erläuterungen angebracht. Die Ansätze des Ergebnishaushalts 2019 und 2020 wurden auf der Grundlage der Ansätze von 2018 und dem Rechnungsergebnis von 2017 sowie der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses fortgeschrieben. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Produktbereich 11 – Innere Verwaltung Die Produkte 1110 -1125 wurden über die interne Leistungsverrechnung auf die Produkte des Teilhaushalt II verteilt. Das Produkt 1133 (Grundstücksverwaltung) hat einen ungedeckten Ressourcenbedarf von 41.900 € bzw. 2020 von 51.900 €. Produktbereich 12 – Sicherheit und Ordnung Der Zuschussbedarf liegt im Produktbereich 12 bei 493.150 € bzw. 2020 bei 470.900 €. Produktbereich 21 – Schulträgeraufgaben Im Produktbereich 21 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von 768.200 € eingeplant. Der Produktbereich 21 gliedert sich in die Produktgruppen 2110.01 Kernbereich Klosterwiesenschule, Grundschule, Produktgruppe 2110.02 Projekt Schulreifes Kind, Produktgruppe 2150.03 Schulsozialarbeit, Produktgruppe 2150.03 Betreuungsangebot – Verlässliche Grundschule und Ganztagesbetreuung und in die Produktgruppe 2140.01 Schülerbeförderung/ Bürgerbus. Die Produktgruppe 2110.01 Klosterwiesenschule besteht seit dem Schuljahr 2013/2014 aus der Grundschule. Der Sachkostenbeitrag für Hauptschüler ab Klasse 5 sowie für die weiteren Klassen geht an die aufnehmenden Schulen z. B. in Baienfurt. Die Sachausgaben im Schuletat beruhen auf den Planansätzen des Vorjahres bzw. wurden aufgrund diverser Faktoren (Schülerzahlen, Preissteigerungen, Rechnungsergebnis angepasst). Die Gemeinde Baindt steuert mit ihren Angeboten im Bereich der Ganztagesschule inkl. Mensa, Kernzeitbetreuung, Bürgerbus, Profilierung im Bereich Musik gegen Rückgänge bei den Schülerzahlen der Grundschule entgegen. Der Rückgang der Schülerzahlen sind insbesondere der demographischen Entwicklung geschuldet. 61 Der Produktgruppe 2140.01 Schülerbeförderung/Bürgerbus weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 31.600 € bzw. 30.850 € aus. Die tatsächlichen Kosten und Aufwendungen werden in der Jahresrechnung aufgezeigt. Produktbereich 26-29 – Vereinsförderung, Kulturpflege, VHS, Bücherei, Kirchengemeinde Der Zuschussbedarf beim Produktbereich 26-29 beträgt aufsummiert 2019 189.800 bzw. 2020 195.550 €. Produktbereich 31 – Soziale Hilfen – Obdachlosigkeit, Asyl, Integrationsaufgaben Im Produktbereich 31 ist 2019 ein Zuschussbedarf von 114.800 € bzw. 2020 in Höhe von 88.050 € eingeplant. Es wurden einige Produktgruppen (Kostenstellen) gebildet. Die Produktgruppe 3140.05.1000 dient der Vermietung von Wohnungen an Obdachlose. Die Produktgruppen 3140.07.1000-3140.07.6000 stellen die Aufwendungen für Asylbewerber und Flüchtlinge in deren Objekten dar. Abschreibungen und eine kalkulatorische Verzinsung werden zum Teil erst nachträglich mit der Vermögensbewertung aufgenommen. Die Betreuung und Förderung von Flüchtlingen ist in der Produktgruppe 3180.10.0000 geregelt und wird auf die Produkte 3140 verteilt. Asyl- und Flüchtlingszahlen haben einen Handlungsdruck auf kommunaler Ebene verursacht. Die Kommunen haben vieles geleistet, was sie können, um Flüchtlinge und politisch Verfolgte unterzubringen und zu versorgen. Um die anstehenden Ausgaben auffangen zu können, hat das Land 2018 und 2019 eine Integrationspauschale zur Verfügung gestellt. 2020 sind laut Mittelanmeldung des Hauptamtes keine Personalausgaben für Flüchtlings- bzw. Integrationsbeauftragte vorgesehen. 62 Mehrausgaben können vor allem Aufgrund von Niederschlagungen von uneinbringlichen Mieten und Nebenkosten der Sozialwohnungen bzw. Containerunterkünfte resultieren. Derzeit sind noch aus 2017 ungeklärten Miet- und Mietnebenkostenabrechnungen 35.000 € offen. Das Hauptamt wird aufgefordert die entsprechenden Abrechnungen vorzunehmen und aufzuklären. Produktbereich 36 – Kindergärten Der Produktbereich 36 ist mit 1.226.150 € im Jahr 2019 und 1.400.250 € im Jahr 2020 der Bereich mit dem größten Nettoressourcenbedarf im Ergebnishaushalt. Der Zuschussbedarf der kommunalen Kindergärten hat sich aufgrund der Erhöhung der Personalausgaben und Freistellungen auch erhöht. Neben höheren Personalkosten (Kindergrippe, Personalstellenschlüssel, Freistellung, neue Einstufung der Erzieherinnen sowie Tarifvertragsteigerungen) sind auch höhere Zuweisungen des Landes zu verzeichnen. Der Zuschussbedarf der nichtkommunalen Kindergärten erhöht sich ebenfalls. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Stärker steigende Kosten haben auch ansteigende Kindergartengebühren zu Folge. Die Gemeinde hat bisher die Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge 2019/2020 sollten evtl. anders gestaffelt werden. Zusatzleistungen (Mittagsbetreuung, Ganztagesbetreuung) werden höher belastet. Mehr als 85 % der Betriebsausgaben für den Kindergarten werden von der Gemeinde abgedeckt. Die Betreuungszeiten werden zudem an die Finanzausgleichsvorgaben mit wöchentlicher Betreuungszeit angepasst. Gem. § 29c FAG Abs. 3 sind die Zahl der Kinder vom jeweiligen Finanzausgleichsjahr vorangegangenen Jahres (Statistik 01.03.2018) maßgebend. Produktbereich 42 – Sporthalle, Freisportanlagen Im Produktbereich 42 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von 241.150 € bzw. 263.150 € eingeplant. Dies resultiert vor allem aus Veränderungen bei der Unterhaltung der Sportplatzflächen, Unterhaltung der Grünanlagen sowie den internen Leistungsverrechnungen des Bauhofes. Produktbereich 51 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung, Bauleitplanung, Stadtsanierung Der Zuschussbedarf im Produktbereich liegt bei 242.150 € bzw. 263.150 €. Es hat sich die Umlage an den Gemeindeverband Mittleren Schussentals u. a. wegen der Abgabe des Gutachterausschusses, Einstellung des Klimaschutzbeauftragten und des Verkehrsentwicklungsplan erhöht. Zudem müssen die Bauleitplanungskosten im Ergebnishaushalt als Aufwand dargestellt werden. 63 Produktbereich 53 – Ver- und Entsorgung Die Erstattung der Straßenentwässerungskosten wurde gem. Kalkulation mit 100.000 € für die Verrechnung mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung eingeplant. Die Unterhaltungskosten der Infrastruktur [Unterhaltung Gemeindestraßen (120.000 €), Brücken (30.000 €), Winterdienst (27.000 €) sowie Straßenkehrung (15.000 €)] wurden mit insgesamt 192.000 € im Ergebnishaushalt veranschlagt. Die Stromkosten der Straßenbeleuchtung wurden aufgrund weiterem Einsatz von LED- Beleuchtung auf 16.000 € festgesetzt. Im Rahmen von Energieeinsparmaßnahmen liegt bei der Straßenbeleuchtung weiterhin ein Schwerpunkt. Die Einspareffekte wären noch höher, jedoch sind Stromsteigerungen und Verlängerung der Beleuchtungszeiten (1/2 vor und nach dem ersten bzw. letzten Bus; lediglich 3 h von 01 Uhr bis 04 Uhr im Winter nicht in Betrieb) ursächlich. Abfallbeseitigung Die Kostenerstattungen des Landkreises sind im Rahmen der Rückdelegation aufgeführt. Von Seiten des Landkreises ist 2019 eine harte Rückdelegation angedacht. Zudem wurden sonstige diverse Haushaltsstellen nach oben bzw. unten angepasst. Produktbereich 54-57 – Verkehrsflächen, Friedhofswesen, Schenk-Konrad-Halle Bestattungswesen Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes beträgt laut Haushaltsplan inkl. aller kalkulatorischen Kosten wie bereits erwähnt 46,2 %. Er steht und fällt jedoch mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Nach derzeitigen Hochrechnungen ist eine Friedhofserweiterung aufgrund zunehmender Urnenbestattungen nicht mehr erforderlich. Schenk-Konrad-Halle Bei der Schenk-Konrad-Halle wurden die Einnahmen- und Ausgabenansätze für 2019 angepasst. Der Kostendeckungsgrad der Gaststätte und Schenk-Konrad-Halle ist unter Einbeziehung aller kalkulatorischen Kosten mit 17,80 % niedrig. Die Investitionen wirken sich über die Abschreibungen und niedrige Zinsen auch auf den Kostendeckungsgrad aus. Die Gemeinde Baindt rechnet 2019 und 2020 mit gleichbleibender Belegung. Die Stromkonzessionsabgabe (Konto 3511) ist mit Einnahmen in Höhe von 105.000 € gegenüber 105.000 € im Vorjahr veranschlagt. Die Konzessionsabgabe im Gasbereich wurde mit 8.000 € (Vj. 8.000 €) angesetzt. Die Konzessionsverträge wurden 2007 neu für 20 Jahre vergeben. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. Produktbereich 61 – Allgemeine Finanzwirtschaft Siehe hierzu Erläuterungen unter Abschnitt B des Vorberichtes. 64 Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm Im Investitionsprogramm wurden 2019 sowie auch 2020 Erläuterungstexte angebracht, so dass auch hier nur auf einige besondere Ansätze eingegangen wird. Finanzhaushalt Gemäß § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung enthält der Finanzhaushalt alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus dem Ergebnishaushalt. Auf die im Vorbericht an anderer Stelle gemachten Ausführungen darf verwiesen werden. Daraus ergibt sich im Regelfall ein Finanzierungsüberschuss, der für Investitionen verwendet werden kann. Für die Jahre 2021 bis 2023 ist aus heutiger Sicht ein Finanzierungsüberschuss-/bedarf von rund -0,5 Mio. Euro – 1 Mio. Euro zu erwarten. Gesamtfinanzierung im Finanzhaushalt Zur Finanzierung der Investitionen kommt die Liquidität aus Vorjahren in Frage. Diese beläuft sich nach derzeitigem Stand der Abschlussarbeiten Ende 2018 auf rund 7,2 Millionen Euro (siehe auch Anlage “Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“). Dazu kommen die beträchtlichen Grundstückserlöse und Beiträge der Jahre und die Zuschüsse aus den Fachförderprogrammen und aus dem Ausgleichstock. Die Unterstützung des Landes ist dabei für die Gemeinde von großer Wichtigkeit. Ergänzend verweise ich auf einige in der Planung befindliche Maßnahmen hin (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die teilweise evtl. noch nicht vollständig in der derzeitigen Planung enthalten sind. Das gegenüber den Vorjahren deutlich geringere Investitionsvolumen in den Jahren 2021 und 2023 macht deutlich, das nach Abarbeitung der großen Maßnahmen wie Kindergartenneubau, Kreisverkehr, Bauhofneubau, Dorfplatz, Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus, Schulhaussanierung eine Phase der Beruhigung einsetzen muss, wenn die Prognosen für die kommenden Jahre nicht nochmals übertroffen werden. Auch muss abgewartet werden, ob die Umsetzung all der geplanten Maßnahmen in diesem Zeitraum möglich ist und die Kosten eingehalten werden können. Die letzten Jahre zeigen, dass sich die Umsetzung auf Grund verschiedener Entwicklungen auch mal verzögern kann. Darüber hinaus stehen uns mit den weiteren Baugebietsentwicklungen sowie des kommunalen Glasfaserausbaus langjährige Kosten- und Zeitintensive Aufgaben bevor. Auf die Anlage zum Haushaltsplan „Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität darf verwiesen werden. Einzahlungen und Auszahlungen des Gesamtfinanzhaushaltes Wie finanziert sich der Finanzhaushalt? 1. Aus dem Saldo der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die auch zahlungswirksam sind (=Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts aus laufender Verwaltungstätigkeit). Dazu gehören nicht die Auflösung der Ertragszuschüsse und der Grabnutzungsgebühren und die Abschreibungen. 65 2019 2020 2. Summe der Erträge des Ergebnishaushalt: 10.900.000 € 10.514.150 € Summe der Aufwendungen des Ergebnishaushalts: 10.393.650 € 11.204.850 € Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushaltes 506.350 € -690.700 € zzgl. nicht zahlungswirksame Aufwendungen (AfA) 827.800 € 958.600 € abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Auflösung Sonderposten) -189.800 € -187.100 € abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Grabnutzungsgebühren) -32.100 € -32.000 € Zahlungsmittelüberschuss aus Ergebnishaushalt 1.112.250 € 48.800 € 3. Aus den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen sind 2019 479.000 € bzw. 2020 1.244.000 € veranschlagt. Dazu gehören die Zuschüsse für die festgesetzten Maßnahmen. Die Förderungen durch das Land ermöglichen somit die Finanzierung von Investitionen in den verschiedensten Bereichen der Gemeinde. 4. Aus der Veräußerung von Grundstücken und Beitragseinnahmen sind 8.220.000 € bzw. im Jahr 2020 7.175.000 € vorgesehen. 5. Tilgungsrückflüsse aus Sondervermögen jeweils 107.000 € Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 9.406.000 € bzw. 8.528.000 € Was wird damit finanziert? Alle Maßnahmen die im Jahr 2019 noch nicht begonnen oder noch nicht abgeschlossen waren. Da im Abschluss 2018 keine Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste gebildet werden, waren alle noch anfallenden Auszahlungen neu zu veranschlagen. Dazu kommen neue Maßnahmen. 2019 2020 1. Grunderwerb 2.486.000 € 2.675.000 € 2. Erwerb von beweglichem Vermögen 409.700 € 426.550 € 3. Baumaßnahmen 9.433.000 € 7.560.000 € 4. Erwerb von Finanzvermögen: 9.500 € 4.800 € 5. Investitionsförderungen 0 0 6. Erwerb von immateriellen Vermögen 0 2.000 € Summe Auszahlungen 12.338.200 € 10.668.300 € 7. Tilgungen 68.100 € 68.100 € Gesamter Liquiditätsbedarf (Ergebnishauhalt und Finanzhaushalt aufsummiert) 1.888.050 € 2.159.100 € Bezüglich der Einzelmaßnahmen darf auf das Zahlenwerk insbesondere auf das Investitionsprogramm verwiesen werden. 66 a) Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt ist nicht gleichlautend mit dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt. Das Gesamtergebnis beinhaltet alle zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, ein Übertrag in den Finanzhaushalt findet aber nur für die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen statt. Die zahlungswirksamen Erträge (ohne Auflösung von Zuschüssen und Grabnutzungsgebühren) betragen 10.678.100 € bzw. 10.295.050 €. Bei den Aufwendungen muss ebenfalls eine Korrektur um die Abschreibungen mit 827.000 € bzw. 958.600 € als nicht zahlungswirksame Aufwendungen erfolgen. Es verbleiben als zahlungswirksame Aufwendungen somit 9.565.850 € bzw. 10.246.250 €. Die beiden verminderten Beträge sind im Finanzhaushalt als Ein- bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit genannt. Der Zahlungsmittelüberschuss beträgt 2019 1.112.250 € bzw. 2020 nur 48.800 €. b) Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Die nachfolgenden Erläuterungen orientieren sich wie im Ergebnishaushalt an der Numerik der Positionen in der linken Spalte des Gesamtfinanzhaushaltes. 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Bei den Zuweisungen und Zuschüssen plant die Gemeinde Baindt insgesamt 479.000 € bzw. 1.244.000 € für 2019/2020 ein, die nachfolgend genannt sind. Bei den Zahlungen handelt es sich um Mittel aus der Städtebauförderung und Ausgleichsstock sowie um Regelbeihilfen des Landes. 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit Für das Jahr 2019 und 2020 1,1 bzw. 1,25 Mio. € für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit zum Ansatz gebracht. Davon entfallen 810.000 bzw. 350.000 € auf Erschließungsbeiträge. Die anderen Beträge resultieren aus einem möglichen Zuschuss des Programms Soziale Integration im Quartier. 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Für den Verkauf von Bauplätzen werden 7,7 Mio. € bzw. 5,9 Mio. € veranschlagt. Es handelt sich bei diesem Wert nur um den reinen Grundstückswert, ohne Beiträge. 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Die Darlehensrückzahlung der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird wie in den Vorjahren mit einer jährlichen Tilgung von 107.000 € geplant. 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden werden 2019 und 2020 Auszahlungen in Höhe von 2,5 Mio. € bzw. 2,7 Mio. € eingeplant. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Der Doppelhaushalt enthält einen Rekordplanansatz von 9,4 Mio. € bzw. 7,5 Mio. € für folgende Baumaßnahmen: 2019 2020 Gebäude 3.610.000 € 2.900.000 € Straßen, Wege, Plätze 4.155.000 € 3.315.000 € Wasserbauliche Anlagen 700.000 € 400.000 € Bestattungseinrichtungen 338.000 € 350.000 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 630.000 € 595.000 € 67 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen ist ein Haushaltsansatz in Höhe von 409.700 € bzw. 426.500 € bereitgestellt. 27 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen: 0 € Für die Schenkenwaldbrücke, Nichtkommunale Kindergärten als auch für Investitionsförderungsmaßnahmen an Vereine sind 2019 und 2020 aufgrund keiner Mittelanmeldung keine Ansätze vorgesehen. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen Für den Erwerb von EDV-Lizenzen wurden 2020 2.000 € eingeplant. c) Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit Die voraussichtlichen liquiden Eigenmitteln betragen zu Jahresbeginn 7,2 Mio. €. Aufgrund der Investitionen und Verkaufserlöse im Finanzhaushalts wird eine Liquidität in Höhe von zum Jahresende 2019 von 5,3 Mio. € erwartet. 2020 wird ein Liquidititätsstand bei Erzielung von Verkaufserlösen, Zuschüssen und keinen Ausgabensteigerungen von 3,1 Mio. erwartet. Die einzelnen Investitionen werden nicht produktbezogen aufgeführt. Hierzu wird auf das beigefügte Investitionsprogramm verwiesen. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive Die Umstellung auf das NKHR hat die Gemeinde vor eine große Herausforderung gestellt, da für die Aufstellung des ersten doppischen Haushalts nur ein kurzer Zeitraum zur Verfügung stand. Mit dem Beschluss des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2019 und 2020 wird das NKHR-Projekt aber noch nicht abgeschlossen sein. In den nächsten Monaten wird mit hoher Priorität die Erstellung des letzten kameralen Abschlusses 2018 und der Eröffnungsbilanz mit vollständiger Vermögensbewertung verfolgt. Ziel der Haushaltsplanung ist es, ein möglichst realistisches Bild der künftigen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie der in den einzelnen Jahren möglichen Investitionen und der künftigen Entwicklung der Verschuldung aufzuzeigen. Die Erwartungen bezüglich des Haushalts 2019 wurden von der Verwaltung wie in den vergangenen Jahren im Sinne eines „vorsichtigen Optimismus“ in konkrete Haushaltsdaten umgesetzt, wobei alle vorliegenden Erkenntnisse über zukünftige Entwicklungen eingearbeitet wurden. Der Blick zurück auf die vergangenen Haushaltsjahre bestätigt, dass Baindt mit dieser Haltung gut gefahren ist. Dazu wird auf den in 2018 bereits geleisteten Vorarbeiten aufgesetzt, mit dem Ziel die Erfassung und Bewertung des Vermögens möglichst im ersten Halbjahr 2019 abzuschließen. Die ersten doppischen Haushaltspläne weisen 2019 und 2020 im Ergebnishaushalt ein ordentliches Ergebnis von +506.350 € bzw. -690.700 Euro aus. Für die mittelfristige Finanzplanung werden die Ergebnisse ebenfalls maßgeblich durch die Berechnungen des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Handlungsspielräume der Gemeinden sind eingeschränkt. In guten Jahren werden gerne weitere Leistungen ausgebaut. Die Gemeinden werden jedoch in schlechteren Jahren gezwungen, die Leistungen für die Bürger evtl. wieder einzuschränken, die Investitionen zurückzufahren und die Verschuldung zu erhöhen. Angesichts der großen Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Asyl, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Klimaschutz und Infrastruktur sind leistungsfähige und starke Gemeinden aber unverzichtbar. Ohne starke Kommunen wird Deutschland dem 68 Wachstum nicht standhalten können. Kein Land wie Deutschland ist so von Wachstum und Export abhängig. Größeren örtlichen Bezug hat hier die Gewerbesteuer. Ihr Aufkommen wird derzeit stabil positiv veranschlagt. Aber auch sie ist konjunkturabhängig. Im Gegenzug weitgehend konjunkturunabhängig sind die Aufwendungen – allen voran die Personalaufwendungen. Diese werden weiter steigen. Speziell für die Personalaufwendungen gilt die Maxime: Qualität hat ihren Preis. Die Dienstleistungen haben zwischenzeitlich bewusst und gewollt ein hohes Qualitätsniveau erreicht, sei es in den Kindertageseinrichtungen, den Schulen, oder in den vielen, vielen Leistungen der Kernverwaltung. Das Niveau dieser Qualität in der Zukunft erhalten und evtl. zu verbessern, die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voran zu bringen und somit die Verwaltung bürgerfreundlich auszubauen bedeutet auch in den kommenden Jahren eine große Anstrengung für den Gemeindehalt. Intergenerative Gerechtigkeit heißt dann, das geschaffene Vermögen der Gemeinde, sei es Gebäude, Straßen oder sonstige öffentliche Einrichtungen, zu erhalten und gleichzeitig an die sich veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Erhalten und Gestalten, zwischen Sanieren und Investieren gilt es von Verwaltung und Gemeinderat stets aufs Neue abzuwägen und auszutarieren. Unter dem Strich kann festgehalten werden, dass die Gemeinde Baindt die von der Gemeindeprüfungsanstalt als wichtig erachteten Kriterien zur dauerhaften Leistungsfähigkeit derzeit im gesamten Finanzplanungszeitraum erfüllt. Hierzu trägt neben der Sparsamkeit im laufenden Bereich bei, dass sich die Rahmenbedingungen insbesondere was das Gewerbesteueraufkommen und den Finanzausgleich angeht, weiterhin positiv entwickeln. Aus heutiger Sicht wird es daher auch in den kommenden Jahren gelingen können, stabile Haushalte aufzustellen. Dabei sind unverändert alle wesentlichen Parameter im Auge zu behalten. Gerade vor dem Hintergrund eines jederzeit möglichen konjunkturellen Einbruchs und der zusätzlichen Kosten für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung ist darauf zu achten, dass weitere Aufgaben und damit verbundene Aufwandssteigerungen maßvoll erfolgen. Verpflichtungsermächtigungen Für 2019 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.295.000 € vorgesehen. Für 2020 sind die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.350.000 € vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, im laufenden Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen (Bsp. Vergaben von Bauarbeiten). MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG BIS 2023 Nach § 85 der GemO sind die Kommunen verpflichtet, für einen 5-jährigen Zeitraum eine Finanzplanung aufzustellen. Das erste Jahr der Finanzplanung ist das Jahr der Planaufstellung also das laufende Haushaltsjahr 2018 (2019), das zweite Jahr das eigentliche Haushaltsjahr, hier 2019 (2020). Die Vorausplanung umfasst lediglich drei Jahre (2020 bis 2022 (2023). Im Rahmen der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen, das jährlich der aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben wird. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2023 des Ergebnishaushalts erfolgt auf der Ebene des 69 Gesamthaushalts. Das Investitionsprogramm des Finanzhaushalts wird auf Ebene der Produkte dargestellt. Die beigefügte Finanzplanung der Gemeinde Baindt bis 2023 beruht auf den Orientierungsdaten der kommunalen Haushalts- und Finanzplanung. Teilweise erfolgten Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse. Die Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Finanzministeriums (Haushaltserlass 2019) weisen für die kommenden Jahre weiter einen Aufwärtstrend aus. Es wird von einer erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsendem Einkommen der privaten Haushalte und stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Beim Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer ist deshalb mit steigenden Erträgen in den Jahren 2020 bis 2023 zu rechnen. Die Umsatzsteuer weist in den Jahren 2020-2023 noch steigende Erträge aus. Allerdings steigen auch die jährlichen Aufwendungen, wie beispielsweise die Personal- und Transferaufwendungen. Es ist daher mittelfristig davon auszugehen, dass der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit sich noch weiter reduziert. Die Überschüsse bspw. der Jahre 2011 bis 2018 werden im Finanzplanungszeitraum nicht erreicht werden können. Die ordentlichen Ergebnisse sind 2021-2023 geringfügig positiv. AUSBLICK Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben Baindts mit Folgekosten für zahlreiche öffentliche Einrichtungen sind mittelfristig nur die unabweisbaren Aufgaben finanzierbar. Neuen Infrastrukturinvestitionen, die dauerhaft Folgekosten verursachen, sollten gleichzeitig Vorschläge zur Kostenreduzierung an anderer Stelle mitgegeben werden. Zu bedenken ist hier allerdings, dass die Aufwendungen des Ergebnishaushalts weitestgehend als "Fixkosten" anzusehen sind. Pauschale Kürzungen sind hier nur noch bedingt möglich; bspw. sind hier die Gebäude- oder Straßenunterhaltung genannt, ohne dass dauerhaft von vorhandenen "Standards" abgewichen wird. Mit großer Sorge muss weiterhin die sehr dynamische Zunahme bei den Zuschüssen für die Kindergartenträger sowie den eigenen Aufwendungen und Auszahlungen gesehen werden. Realistisch gesehen geht es in diesem Bereich nur darum, diese Pflichtaufgabe zu einem moderaten Zuwachs zurückzuführen. Durch den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem 1. Lebensjahr wurden die Pflichtaufgaben in diesem Bereich dauerhaft ausgedehnt. Einen Zahlungsmittelüberschuss von mehr als 1 Mio. Euro wird es in absehbarer Zeit nicht mehr geben. Weitere Anpassungen bspw. bei allen "freiwilligen" Leistungen können mit einem Konsolidierungsprozesses verbunden werden. Mögliche Erträge (z. B. Elternbeiträge für Kinderkrippen nach den Empfehlungen des Landes und angemessener Deckungsgrad beim Friedhof) sind zu realisieren. Auch sind die in der Finanzplanung 2020 bis 2023 angesetzten Beträge von mindestens 1,8 Mio. Euro pro Jahr für die Gewerbesteuererträge erforderlich, um das bereits reduzierte Aufgabenprogramm in diesem Zeitraum zu verwirklichen. Sollten diese Werte ohne Erhöhung der Realsteuersätze nicht erreicht werden können, ist eine entsprechende Erhöhung der Realsteuern unumgänglich oder die geplanten Investitionen müssen deutlich reduziert werden. Nur so bleibt dauerhaft gewährleistet, dass keine Defizitabdeckung des laufenden Betriebes durch die Veräußerung von Gemeindevermögen notwendig wird und ein halbwegs akzeptabler Zahlungsmittelüberschuss für den Finanzhaushalt erreicht werden kann. In der Finanzplanung 2019 bis 2023 ist keine Nettokreditaufnahme enthalten. Natürlich konnten auch im Finanzplanungszeitraum von 2021 bis 2023 nicht alle Wünsche aufgenommen werden. Einige können erst 2023 ff. verwirklicht werden. 70 Nach dem vorliegenden Plan wird das Investitionsvolumen für die Jahre 2019 und 2020 insgesamt bei 23 Mio. Euro liegen. Die beiden Haushaltspläne sehen mehr Investitionen als je zuvor vor. 2021 bis 2023 soll es sich dann auf insgesamt ca. 7,8 Mio. Euro belaufen. Durch das NKHR wird deutlich, dass Baindt in der positiven Finanzplanung den Ressourcenverbrauch durch solides Haushalten und guten Erträgen erwirtschaften kann. Falls es im Finanzplanungszeitraum entgegen den Prognosen zu einer Wirtschaftskrise oder konjunkturellen Delle kommen sollte, würde ein Sparprogramm helfen, die Finanzen der Gemeinde Baindt stabil zu halten. Es bleibt die Hoffnung, dass die Krise aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht dazu führt, dass auch in Deutschland wieder die Rezession zurückkehrt. Kennzahlen zur Beurteilung des Gesamtergebnishaushalts Die Kommunen haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 77 Abs. 1 GemO). Dies erfordert eine geordnete Haushaltswirtschaft, die auf die Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit abzielt. Die Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune erfordert einheitliche Kennzahlen - so genannte Pflichtkennzahlen. Wie schon seit vielen Jahren von der Gemeindeprüfungsanstalt gefordert wurde hierfür nun vom Land im Rahmen der Evaluation des Gemeindewirtschaftsrechts in der Verwaltungsvorschrift Produkte/ Kontenrahmen ein landeseinheitliches verbindliches Kennzahlenset vorgegeben (vgl. Anlage 10 des Haushaltsplanes). Die Kennzahlen sollen zur Beurteilung der Ertragslage, der Finanzlage und der Kapitallage einer Kommune dienen. Im Folgenden werden mögliche Kennzahlen kurz erläutert. Kennzahlen der Ertragslage • Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge: ordentliche Aufwendungen); gibt Auskunft über die Nachhaltigkeit der Haushaltswirtschaft, muss ab 2020 unter Berücksichtigung von Rücklagenentnahmen und Fehlbeträgen der Vorjahre bei 100% liegen. Nachdem sich das Basiskapital nur bei ausgeglichenem Haushalt nicht verändert, dient die Kennzahlt „ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad“ zur Überprüfung einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft. • Steuerquote (Steuererträge : ordentliche Erträge), wesentlich abhängig vom Gewerbesteueraufkommen und vom Gemeindeanteil der Einkommenssteuer • Gesamtsteuererträge pro Einwohner Gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, nämlich die Fähigkeit ihre Aufgaben mit eigenen Steuererträgen zu finanzieren. • Gewerbesteuer brutto pro Einwohner ist ein wichtiger Anhaltspunkt über die Wirtschaftsstärke einer Gemeinde. • Transferaufwands-/Zuwendungsquote (Transferaufwendungen = Umlagen : ordentliche Aufwendungen); insbesondere abhängig von der FAG-Umlage und der Kreisumlage. • Personalaufwandsquote (Personalaufwendungen : ordentlichen Aufwendungen) • Zinslastquote (Zinsen : ordentliche Aufwendungen) • Zinsen pro Einwohner 71 Kennzahlen zur Finanzlage • Fremdkapitalstrukturquote (kurzfristiges Fremdkapital = Neuaufnahme : Gesamtschulden) • Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt (Fremdkapital : Einwohnerzahl) • Schulden Kernhaushalt je Euro Gesamtsteuererträge Besagt, welches Vielfache der Steuererträge des Jahres notwendig wären, um die Schulden vollständig tilgen zu können. Je höher die Kennzahl, desto höher der Schuldenstand. • Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeigt, ob und in welchem Umfang Finanzmittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit für Investitionen und zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen (Selbstfinanzierung). Kennzahlen zur Vermögenslage • Reinvestitionsquote Auskunft über die Investitionspolitik (Investitionen: Abschreibungen), liegt die Quote unter 100 %, dann liegt Substanzverzehr vor, bei 100 % und höher wird die Substanz erhalten bzw. sogar vergrößert. • Selbstfinanzierungsgrad Gibt Auskunft über die eigene Investitionskraft (Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit: Sachanlageinvestitionen). • Investitionsquote Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzlage: • Beim Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenübergestellt. Er stellt die zentrale Maßgröße für den Investitionsspielraum und die Tilgungen dar. Der Mindestzahlungsmittelüberschuss stellt den Betrag der Tilgungsleistungen (ohne Umschuldungen und außerordentliche Tilgungen) dar. Dieser Betrag sollte erreicht werden um die Tilgungen bedienen zu können. Die Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel ergeben sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich des Mindestzahlungsmittelüberschusses. Sie stehen für Investitionen zur Verfügung. Zur Sicherstellung der Liquidität der Kommune soll nach § 22 Abs. 2 GemHVO eine Soll- Liquiditätsreserve als Mindestreserve gehalten werden. Diese beträgt 2 % der durchschnittlichen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre. 72 Vergleich Haushaltsansätze 2019/2020 zu 2018 1 Steuern und ähnliche Abgaben Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 30110000 Grundsteuer A 33.200 33.200 33.200 30120000 Grundsteuer B 480.000 485.000 500.000 30130000 Gewerbesteuer 1.750.000 1.800.000 1.350.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.300.000 3.520.000 2.722.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 224.000 228.500 197.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 1.500 1.500 1.500 30320000 Hundesteuer 13.000 14.000 13.000 30490000 Jagdgenossen Baindt Pachtanteil 2-jährig 800 0 0 30510000 Leistungen nach dem Familienausgleich 242.000 250.000 230.000 Summe 6.044.500 6.332.200 5.046.700 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.027.000 1.354.000 1.535.000 31111000 Kommunale Investitionspauschale 540.000 573.500 451.500 31410000 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land u. a. Kindergartenförderung § 29 FAG, Schule, (Asyl nur 2019) 766.450 719.300 610.700 Summe 3.333.450 2.646.800 2.597.200 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 31610000 Erträge aus der Aufl. von Sonderposten 189.800 187.100 0 Summe 189.800 187.100 0 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 3311 Verwaltungsgebühren 35.550 35.550 37.200 3321 Benutzungsgebühren 87.100 88.100 106.100 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 77.500 80.000 99.000 33220000 Elternbeiträge für die Betr. V. Kindern von 0 - 3 45.000 60.000 Summe 245.150 263.650 242.300 73 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 3411 Miet- und Pachterträge 187.000 187.000 105.950 3421 Erträge aus Verkauf 113.600 113.800 57.300 3461 Sonstige Leistungsentgelte Mietnebenkosten, Abrechnungen Fernwärme etc. 330.700 334.450 195.250 Summe 631.300 635.250 358.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 34800000 Erstattungen vom Bund 1.000 0 0 34810000 Erstattungen vom Land 500 0 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden, u. a. interk. Kostenausgleich Kiga sowie minimal Schule 84.500 82.000 82.000 34830000 Erstattungen von Zweckverbänden und Elternbeiträge für Betreuung 15.300 15.300 0 34850000 Erstattungen von Eigenbetrieben, Bauhof- und Personalkostenerstattung 134.000 134.000 118.300 34880000 Erstattungen von übrigen Bereichen 100 100 0 Summe 235.400 231.400 218.900 8 Zinsen und ähnliche Erträge Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 36150000 Zinserträge aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 59.200 56.650 52.000 Summe 59.200 56.650 52.000 9 Aktivierte Eigenleistungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 37110000 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 Summe 0 0 0 74 10 Sonstige ordentliche Erträge Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 35110000 Konzessionsabgaben 119.000 119.000 115.000 35610000 Bußgelder 1.100 1.100 1.100 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen u. Abgaben dgl. 9.000 9.000 9.000 35710000 Erträge aus Auflösung SoPo Grabnutzung 32.100 32.000 0 Summe 161.200 161.100 125.100 12 Personalaufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 40110000 - 41 Personal- und Versorgungsaufwendungen 2.750.800 2.831.500 2.513.150 Summe 2.750.800 2.831.500 2.513.150 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 280.800 208.100 166.900 42111000 Winterdienst 27.000 27.000 27.000 42112000 Straßenunterhaltung 120.000 120.000 100.000 42113000 Straßenkehrung 15.000 15.000 15.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein 30.000 30.000 5.000 42120000 Unterhaltung des sonst. unbew. Vermögens 56.500 56.500 39.000 42123000 Straßenentwässerungskosten 100.000 100.000 100.000 42220000 Unterhaltung bewegl. Vermögen 66.350 62.750 82.300 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 49.100 32.200 42310000 Mieten und Pachten 79.900 79.900 10.800 42411000 Fernwärme/Heizungskosten 74.500 78.400 67.300 42412000 Gebäudereinigung/Aufwand 102.900 107.100 102.200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energieaufwand 108.500 109.700 67.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) 71.900 72.400 45.600 42415000 Aufwand für Gasbezug BgA Fernwärme 80.000 83.000 79.100 42510000 Haltung von Fahrzeugen 77.500 70.000 66.300 42612000 Dienst- und Schutzkleidung und ärztliche Untersuchung 20.800 19.000 4.000 42611000 Aus- und Fortbildungen, Seminare 33.400 33.900 31.350 75 42710000 Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 6.000 6.000 8.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK § 30 FwG 1.000 1.000 0 42715000 Aufwendungen zur Ortsbildverschönerung 5.000 5.000 187.200 45720000 Aufwendungen EDV 14.000 14.000 42750000 Lehr-, Lern- und Unterrichtsmittel 25.500 26.500 42750000 Lernmittel 300 300 42790000 Ehrungen, Förderungen etc.. 37.500 33.300 42810000 Sonstige sächliche Zweckausgaben 2.300 2.300 42910000 Sonstige Aufwendungen 66.200 65.650 Summe 1.551.950 1.459.000 1.204.550 15 Abschreibungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 471100000 Abschreibungen 827.800 958.600 196.000 Summe 827.800 958.600 196.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 42510000 Zinsen für Kassenkredite 1.000 1.000 1.000 Summe 1.000 1.000 1.000 17 Transferaufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 4313000 Zuweisungen an Zweckverband und dergleichen 105.000 107.000 92.000 43183000 Deckungsumlage Auft. 1.500 1.500 1.500 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche, u. a. Nichtkommunale Kindergärten (770.000 €) 862.700 909.200 780.950 43181000 Zuw. für Tagesmütter 2.500 2.500 2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich 30.000 30.000 30.000 43410000 Gewerbesteuerumlage 352.600 363.000 270.000 43710000 Allgemeine Umlagen an das Land – FAG- Umlage 1.424.000 1.762.600 1.346.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände - Kreisumlage 1.875.500 2.194.000 1.963.500 43730000 Allgemeine Umlagen an GPA 3.000 15.000 3.000 43780000 Umlage an übrige Bereiche 0 0 0 Summe 4.656.800 5.384.800 4.489.450 76 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen Sachkonto Sachkonto Bezeichnung Plan 2019 Plan 2020 Plan 2018 44110000 Sonstige Personalausg. Stellenausschr. betriebl. Veranst. 21.000 21.000 Bisher Teil von Personalausg. 44210000 Aufwendungen für ehrenamtl. und sonst. Tätigk. (GR, Feuerw., Aula etc.) 37.400 38.400 Bisher Teil von Personalausg. 44220000 Verfügungsmittel 1.500 1.500 1.500 44290000 Mitgliedsbeiträge 11.400 11.900 s.o. 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 157.050 150.650 102.850 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 4.000 4.000 0 44313000 Bücher- und Zeitschriften 13.800 13.900 19.300 44314100 Portokosten 18.400 17.850 20.300 44314200 Telefonkosten 6.200 6.200 44314300 Internetkosten 1.500 1.500 44315000 Dienstreisen 2.650 2.650 1.950 44316000 Sachverständigenkosten 35.300 35.300 15.500 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 9.850 9.850 6.400 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Stadtsanierung bisher Projektbezogen im VMH 150.000 135.000 25.000 44318100 GIS 5.000 5.000 17.500 44410000 Steuern, Versicherungen (Unfallkasse, WGV) 102.750 102.750 74.950 44820200 Erstattungszinsen Gewerbesteuer 10.000 10.000 10.000 44980000 Deckungsreserve 17.500 2.500 10.000 Summe 605.300 569.950 305.250 Ordentliche Erträge 10.900.000 10.514.150 8.640.700 Ordentliche Aufwendungen 10.393.650 11.204.850 8.709.400 Ordentl. Ergebnis des Ergebnishaushalts 506.350 -690.700 -68.700 zzgl. nicht zahlungswirksame Aufw. (Abschr.) 827.800 958.600 196.000 abzgl. nicht zahlungswirks. Ertr. (Aufl. Zuschüss.) -221.900 -219.100 0 Zahlungsmittelüberschuss lfd. 1.112.250 48.800 127.300 ** nachrichtliche haushaltsneutrale interne Leistungsverrechnungen und kalkulatorische Zinsen 77 2019 2020 3811 Erträge Interne Leistungsverrechnungen 1.734.400 1.740.100 3812 Erträge Kalkulatorische Zinsen 67.500 70.000 4811 Aufwendungen Interne Leistungsverrechnungen 1.734.400 1.740.100 4812 Aufwendungen Kalk. Zinsen 67.500 70.000 Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus denen sie in Jahren, in denen umgekehrt die Aufwendungen die Erträge übersteigen, entnommen werden können. Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen macht deutlich, dass 2020 die Aufwendungen die Erträge voraussichtlich übersteigen werden und somit der Haushaltsausgleich nur über die gerade erwähnte Entnahme aus den Rücklagen erreicht werden kann 78 Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 1. Rechtsgrundlagen Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt wurde aus einem bisher als Nettoregiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1992 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 10.11.1992 beschlossen. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist ein rechtlich unselbständiges wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Für den Eigenbetrieb gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. S. 185), und die hierzu erlassene Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung - EigBVO) vom 7.12.1992 (GBl. S. 776). Im Übrigen gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. S. 793). Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. 2. Organisatorischer Aufbau Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung eingebunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterledigt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbediensteten für das Finanzwesen erstellt. Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens erfolgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2010-2015 statt. Das vorliegende Wirtschaftsjahr wird voraussichtlich 2020 einer Überprüfung unterzogen. Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. Das Stammkapital wurde im Wirtschaftsjahr 2002 mit einem Betrag von 444.312,64 € (869.000 DM) aufgelöst und als Ertragszuschuss passiviert, der ab dem Jahr 2003 mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz zugunsten der Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst wird. 3. Unternehmenszweck Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Gemeinde Baindt mit Trink- und Brauchwasser. Grundlage der Versorgung im Wirtschaftsjahr war die Satzung der Gemeinde Baindt über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 01.02.2007. 79 4. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin der Verteilungsanlagen (Ortsnetze, Grundstücks- bzw. Hausanschlüsse und Messeinrichtungen). Die Hausanschlüsse werden insoweit hergestellt und unterhalten, als es sich um den Grundstücksanschluss handelt. Der im privaten Bereich verlaufende Teil des Hausanschlusses steht in der Herstellungs- und Unterhaltungspflicht des Anschlussnehmers. Die Messeinrichtungen werden ausschließlich vom Eigenbetrieb geliefert, angebracht, unterhalten, überwacht und entfernt. Die Wassergewinnung wird nicht durch den Eigenbetrieb vorgenommen. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen sowie damit zusammenhängende Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte stehen daher nicht im Eigentum des Eigenbetriebs. Der Wasserbezug für die Versorgung der Gemeinde erfolgt vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gemäß Verbandssatzung. Der Zweckverband Wasserversorgung ist entsprechend § 2 seiner Verbandssatzung verpflichtet, die Wasserversorgung zu gewährleisten. Die Kosten des Wasserbezugs werden über die Betriebskostenumlage nach Maßgabe des Wasserverbrauchs auf die Verbandsmitglieder, die Gemeinden Baindt und Baienfurt, umgelegt. 5. Steuerliche Behandlung Steuerlich ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Betrieb gewerblicher Art. Er unterliegt insoweit der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht und gehört zum steuerlichen Unternehmensbereich der Gemeinde Baindt. Gemäß § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung erzielt der Eigenbetrieb keinen Gewinn. Er unterliegt somit nicht der Gewerbesteuerpflicht. Der Eigenbetrieb ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt. Ergebnishaushalt Die Wassergebühren wurden 2018 auf 1,35 €/m³ netto kalkuliert. In der Planung 2019 und 2020 ist eine minimale Gebührenerhöhung auf 1,45 €/m³ netto verankert. Die Grundgebühren sollen ebenfalls minimal angepasst werden. Die Wassergebühren werden jedoch nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses 2018 und je nach Fortschritt bei der Querverbindung, des Regionalplans zum 01.01.2019 erneut einer Gebührenkalkulation unterzogen. Neben Investitionen werden Unterhaltungsmaßnahmen am Ortsnetz fortgesetzt. Zudem wirkt sich der Schutz der Trinkwasserquelle in Weißenbronnen (Bohrungen, Bestandsaufnahme, Rechtsbeistand), die Bau der Querverbindung sowie die prozentuale Übernahme des technischen Leiters im Zweckverband sich auf den Wasserpreis aus. Mit der Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat der EB Wasserversorgung eine Betriebskostenumlage in Höhe von 120.600 € bzw. 122.000 € (Vj. 76.000 €) und eine Abschreibungsumlage in Höhe von 28.000 € bzw. 32.500 € (Vj. 32.500 €) zu leisten. Zudem kommt eine Zinsumlage in Höhe von 13.800 € bzw.15.000 € (Vj. 18.000 €) hinzu. Die Erstattung der Personalleihe der Wassermeister liegt bei 40.000 €. (Vj. 45.000 €). Es sind auf der Ausgabenseite des Erfolgsplanes weitere Positionen zu nennen, die neben den Umlagen an den Zweckverband von besonderer Bedeutung sind. Zum einen die Unterhaltung des Leitungsnetzes (Konto 4212) mit jeweils 25.000 € und zum anderen die Abschreibungen in Höhe von 54.500 € bzw. 56.500 € (Konto 4711). Zudem sind Erstattungen für die Personalleihe der Wassermeister in Höhe von 40.000 € und 42.000 € vorgesehen. Es können sich bei den Umlagen des Zweckverbandes sowie bei der Personalerstattung noch Änderungen ergeben. 80 Bei der Unterhaltung des Leitungsnetzes werden festgestellte Mängel im Leitungsnetz (Wasserrohrbrüche etc.) beseitigt. Der Ausgabenansatz bei dieser Haushaltsstelle wird daher voraussichtlich, je nach festgestellten Schäden, in den nächsten 5 Jahren in gleicher Höhe erhalten bleiben. Die Personalkosten der Wassermeister werden pro Stunde vom Zweckverband Wasserversorgung mit den Belegenheitsgemeinden abgerechnet. Die Leistungen des Bereitschaftsdienstes der TWS werden direkt mit der Belegenheitsgemeinde abgerechnet. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Die Querverbindung/ Leitungsverstärkung Quellableitung in Richtung Ortsnetz Baindt wird zu Ende 2018 ausgeschrieben und es wurde ein Erhöhungszuschussantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft gestellt. Die Umsetzung ist im Jahr 2019 angedacht. Bei den Wassergebühren sollten starke Gebührenschwankungen vermieden werden. Dem Verbraucher sollten aber dennoch zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben werden. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen in Höhe von 612.000 € im Jahr 2019 und 302.000 € im Jahr 2020 beim Vermögensplan des EB Wasserversorgung beschränken sich auf neue Wasserleitungen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen und für Sanierung von Wasserleitung. Auf der Einnahmenseite stehen Wasserversorgungsbeiträge inkl. Hausanschlusskosten in Höhe von 80.000 € bzw. 59.000 sowie Kreditaufnahmen von 580.000 € bzw. 270.000 € zur Verfügung. Im Eigenbetrieb Wasserversorgung müssen Investitionen welche größer sind, als die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung der Ertragszuschüsse über externe oder Trägerdarlehen gegenfinanziert werden. Da sich die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung von Ertragszuschüssen fast neutralisieren, muss zukünftig fast jede neue Investition fast ausschließlich über Kredite finanziert werden. Im vorliegenden Finanzplan 2018 bis 2023 ist neben der Entwicklung des Finanzhaushaltes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Im Finanzplanungszeitraum sind jährlich Investitionen im Bereich Speicher- und Verteilungsanlagen vorgesehen. Solange es sich lediglich um Unterhaltungsmaßnahmen an Leitungen handelt (d. h. die Schadensbehebung erfolgt mit gleicher Dimension der Leitungen), sind die Maßnahmen im Erfolgsplan zu finanzieren. Wird jedoch festgestellt, dass die Schäden auf Grund einer Unterdimensionierung der Leitungen entstanden sind und muss deshalb eine größere Wasserleitung eingebaut werden, sind die Maßnahmen im Vermögensplan darzustellen. In den nächsten Jahren steht neben der Erneuerung von defekten Netzen die Erschließung von neuen Baugebieten an. 81 Pro Jahr insgesamt verkaufte Wassermenge 2011 194.463 cbm 2012 201.096 cbm 2013 205.824 cbm 2014 206.704 cbm 2015 222.024 cbm 2016 224.085 cbm 2017 229.048 cbm Plan 2018 214.000 cbm Plan 2019 229.000 cbm Plan 2020 230.000 cbm Die Wasserverbrauchsmengen variieren von 195.000 m³ - 229.000 m³. In der Finanzplanung geht man von einer Menge in Höhe um 229.000 cbm aus. 2020 ist laut Planung eine Gebührenerhöhung auf 1,45 €/m³ vorgesehen. Die Gebührenkalkulation 2019/2020 wird nach Abschluss des Rechnungsjahres 2018 vorgenommen. Im Finanzplanungszeitraum sind bei Kostensteigerungen weitere Gebührenerhöhungen erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinderat der Gemeinde Baindt haben am 15. November 2006 beschlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt - Baindt“ zu gründen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Aufgrund der Schüttung im Umfang von insgesamt ca. 155 l/Sek. besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Die UN hat Deutschland als anfällig für Wassermangel eingestuft. Das Jahr 2018 wird voraussichtlich eines der wärmsten und niederschlagsärmsten Jahre werden. Nicht nur im Osten, auch im Norden Deutschlands wurden schwere Dürren bis in tiefe Bodenschichten gemeldet. Im Juli 2018 verursachte die lange Trockenheit gleich mehrere Großbrände vor allem im Nordosten des Landes. Die Regenmengen haben in Deutschland seit 1881 um elf Prozent zugenommen. Allerdings kommen diese Niederschläge vermehrt im Winter. Die Sommer werden trockener. Das deckt sich mit den Ergebnissen regionaler Klimamodelle, die für Deutschland eine höhere Wahrscheinlichkeit für anhaltende Trockenphasen feststellen. Über das ganze Jahr und alle Regionen hinweg betrachtet herrscht in Deutschland keine Wasserknappheit. Rund drei Viertel des deutschen Trinkwassers stammen aus dem Grundwasser. Diese Wasservorkommen haben sich vor Tausenden von Jahren gebildet. Doch der Grundwasserspiegel sinkt kontinuierlich und massiv. 82 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2001 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahr Ergebnis Gewinn/Verlust Stand Bilanzverlust/-gewinn Gebührensatz 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.100 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 +1.663 € 462 € 1,29 €/m³ 2015 +1.533 € +1.995 € 1,29 €/m³ 2016 +36.836 € +38.831 € 1,29 €/m³ 2017 - 8.049 € +30.782 € 1,29 €/m³ 2018 (vorl. Ergebnis) + ca. 10.000 € 1,35 €/m³ 2019 (Plan) -41.0000 € 1,35 €/m³ 2020 (Plan) +1.600 € 1,45 €/m³ E. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz geführt. Somit wurde auch hier der Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan, Stellenübersicht, Finanz- und Investitionsplan, Schuldenübersicht sowie dem Anlagenachweis erstellt. Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt“ wurde aus einem bisher als Regiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1996 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09.01.1996 beschlossen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein rechtlich unselbständiges nichtwirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Der Eigenbetrieb hat vom Wahlrecht nach § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG Gebrauch gemacht und verwendet für die Buchführung ab dem 01.01.2019 die Kommunale Doppik. Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die ihm durch die Betriebssatzung übertragen wurden. 83 Der Eigenbetrieb besitzt kein Stammkapital. Die Finanzausstattung des Eigenbetriebs wurde entsprechend der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat festgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist, das im Gemeindegebiet Baindt mit Ortschaften anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Grundlage der Abwasserbeseitigung ist die Satzung der Gemeinde Baindt über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung vom 04.11.2008) in der jeweils gültigen Fassung. Der Eigenbetrieb errichtet, unterhält und betreibt die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen im Ortsnetz (Hauptsammler, Hebewerke, Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation, Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund) und nimmt die zum Vollzug und zur Überwachung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Verwaltungshandlungen vor. Die Entsorgung des Abwassers in Baindt erfolgt über die Kläranlage des Abwasserzweckverbands „Mittleres Schussental“ mit Betriebssitz in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Verbandsmitglied. Ergebnishaushalt Eine Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatungs GmbH mit Ausgleich der Überdeckungen aus den Vorjahren hat den Gebührensatz im Jahr 2018 bei der Schmutzwassergebühr auf 2,46 €/m³ und bei der Niederschlagswassergebühr auf 0,41 €/m² festgesetzt. Für 2019 und 2020 sind noch keine verlässlichen Aussagen zum Gebührensatz vorzunehmen. Aufgrund der Schließung und abschließenden Verhandlungen mit Artic Paper Mochenwangen sind weiterhin höhere ins Soll gestellte Abrechnungsbeträge vom Abwasserzweckverband (341.000 €) offen. Sollten sich die Beträge nicht realisieren lassen, würde sich die derzeitige Gebührenaus- gleichsrückstellung (387.831 €) massiv reduzieren. Auf der Ausgabenseite sind im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung die Umlage an den Abwasserzweckverband mit 330.000 € die größte Ausgabenposition. Bei der Umlage an den Abwasserzweckverband muss trotz Einsparungen nach vorläufigen Prognosen 330.000 € aufgebracht werden. Bei der Abwasserbeseitigung geht man davon aus, dass die Umlage an den AZV in den nächsten Jahren auf dem Niveau verbleibt. Hier sind konkrete Aussagen, aufgrund des kurzfristigen Wegfalls des Gebührenzahlers Papierfabrik Mochenwangen schwierig. Je nach Anlieferung der Abwassermenge wird auch die Kostenverteilung festgesetzt. Die Betriebskosten erhöhen sich, wie in der Gemeinde laufend (Personal, Material, Betriebsstoffe). Bei der Unterhaltung der Kanäle wird im Eigenbetrieb auch folgende Maxime angewandt: Aufwendungen sind zu aktivieren, wenn ein Wirtschaftsgut hergestellt, erweitert oder über den wesentlichen Zustand verbessert wird. Wird jedoch ein bestehender Kanal nur ersetzt, liegt sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand vor. Bei den Abschreibungen wurde wie beim Planansatz 2019 und 2020 2 % Abschreibung (50 Jahre Nutzungsdauer) für die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung zu Grunde gelegt. Selbstverständlich werden dann auch die Ertragszuschüsse mit dem gleichen Abschreibungssatz, also 2 % aufgelöst. Die Abschreibungen betragen 2019 235.000 € und 2020 ebenfalls 235.000 €. Für die Sachanlagen des Abwasserzweckverbandes Mittleren Schussentals sind Abschreibungen in Höhe von 40.000 € aufgeführt. 84 Auf der Einnahmeseite wird der Straßenentwässerungsanteil nach dem VEDEWA-Modell von der Allevo Kommunalberatung berechnet. Diese Sätze werden vom VGH Baden- Württemberg akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen (VGH, Urt. vom 07.10.2004, BWGZ 2005, S. 102). Die kalkulatorischen Kosten der Kanäle sind pauschal mit 25 % und für die Betriebskosten mit 13,5 % pauschal angesetzt. Im Klärbereich sind pauschal 5 % für die kalkulatorischen Kosten und 1,2 % für die Betriebskosten anerkannt. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen beim Vermögensplan des EB Abwasserbeseitigung beschränken sich auf neue Abwasserleitungen im Rahmen von neuen Erschließungs- maßnahmen und für die Sanierung der Kanäle gem. Eigenkontrollverordnung. Für die Kapitalumlage an den Abwasserzweckverband des Mittleren Schussentals sind jeweils 100.000 € veranschlagt. Auf der Einnahmenseite stehen 2019 und 2020 Kanal- und Klärbeiträge in Höhe von 195.000 € bzw. 177.000 sowie enorme Kreditaufnahmen von 1,4 Mio. € bzw. 0,4 Mio. € zur Verfügung. Im Finanzplan, ist neben der Entwicklung des Vermögensplanes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Aussagen zu Gebührensteigerung sind schwierig. Näheres werden die Ergebnisse der Eigenkontrollverordnung, die Entwicklungen im Abwasserzweckverband sowie die Gebührenkalkulationen nach genauen Kostenschätzungen ergeben. Nachfolgend werden die gesamten Abwassermengen in den letzten Jahren dargestellt. Jahr insgesamt gesammelte Abwassermenge 2011 183.314 cbm 2012 183.247 cbm 2013 186.060 cbm 2014 189.280 cbm 2015 194.945 cbm 2016 200.157 cbm 2017 203.805 cbm Plan 2018 190.000 cbm Plan 2019 201.000 cbm Plan 2020 201.000 cbm Versiegelte Fläche: 2015 296.065 m² 2016 299.752 m² 2017 302.975 m² Plan 2018 297.100 m² Plan 2019 303.000 m² Plan 2020 303.000 m² 85 Die Schmutzwassermengen variieren von 183.000 - 203.000 m³. Die Verbrauchsmenge wurde mit 201.000 cbm angenommen. Die bebaute und befestigte Fläche für die Niederschlagswassergebühr wurde mit 303.000 m² angenommen. Im Finanzplanungszeitraum bis 2023 muss für jede Investition im Vermögensplan ein Darlehen aufgenommen werden, da der EB Abwasserbeseitigung mit 100% Fremdkapital ausgestattet wurde. das heißt alle Investitionen sind kreditfinanziert, entweder über Träger- oder Fremddarlehen. Gebührensituation – gebührenrechtliche Ergebnisse: 2017 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 168.596,14 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2017 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe 387.831 €, welcher sich positiv auf die steigende Abwasserzweckverbandsumlage auswirkt. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2017 sowie für 2016, 2015 und 2014 wurden wie folgt festgestellt: Gebührenergebnis 2014 +18.144,59 € 2015 -63.719,27 € 2016 +66.540,46 € 2017 +155.911,74 € Davon Schmutzwasser +8.698,56 € -45.431,63 € +31.737,19 € +166.375,87 € Davon Niederschlagswasser +9.446,03 € -18.287,64 € +34.803,27 € -10.464,13 € 86 Beteiligungsbericht Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Beteiligungsbericht der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2019 und 2020. Sollten sich für 2019 und 2020 Änderungen ergeben wird ein geänderter Beteiligungsbericht vorgelegt. Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist zu erstellen. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 % beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der RaWEG (Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mbH): Gründung: 25. März 1993 Gegenstand des Unternehmens: Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von Verkaufsverpackungen und anderen Wertstoffen und der Aufbau sowie der Betrieb der hierfür erforderlichen Erfassungs- und Betriebssysteme im Landkreis Ravensburg. Die Aktivitäten des Unternehmens orientieren sich am Ziel der Abfallhierarchie gem. § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Stammkapital: 161.280 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Gesellschafter: 1.280 € = 0,79 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Unternehmens, nämlich die getrennte Erfassung und Bereitstellung von gebrauchten Verkaufsverpackungen und somit die Reduzierung des Restmüllaufkommens, wird in vollem Umfang erfüllt. 87 Beteiligung der Gemeinde Baindt am Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Gründung: 25.06.2010 Aufgabe des Verbands: Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten. Stammkapital: 35.000 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 1.000 € = 2,86 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der Regionalen Kompensationspool Bodensee Oberschwaben GmbH (ReKo) Gründung: 16.05.2014 Aufgabe des Verbands: Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau eines regionalen Kompensationspools, die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch den Aufbau eines Flächen-, Maßnahmen- und Ökopunktepools, einschließlich dem Erwerb von Grundstücken die Sicherung von Ökopunkten, Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen, die Planung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durch den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die sich im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge halten. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten sowie sich sonstiger Dritter bedienen. Stammkapital: Kapitalrücklage zum 30.06.2020 27.078 € (bisher zum 3.350 €, Erhöhung zum 30.06.2018 um 13.815 €, zum 30.06.2019 13.815 €, zum 30.06.2020 6.907 €) 88 Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 27.078 € = 1,9 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Nachrichtlich: Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt Stand 31.12.2018 Eigenbetrieb Gegenstand des Eigenbetriebs Stammkapital Eigenbetrieb Wasserversorgung Eigenbetrieb Wasserversorgung Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Allgemeine Rücklage 444.312,64 € 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Abnahme, Sammlung, Reinigung und schadlose Ableitung des Abwassers im Gemeindegebiet. 0 € Baindt, den 05.12.2018 89 90 Gesamtergebnishaushalt für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 3 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen 91 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern und ähnliche Abgaben 6.044.5000 6.470.5000,00 6.569.700 6.670.5006.332.200 30110000 Grundsteuer A 33.200 33.2000 33.2000,00 33.200 33.200 30120000 Grundsteuer B 480.000 485.0000 541.0000,00 541.000 541.000 30130000 Gewerbesteuer 1.750.000 1.800.0000 1.800.0000,00 1.800.000 1.800.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.300.000 3.520.0000 3.600.0000,00 3.700.000 3.800.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 224.000 228.5000 230.0000,00 230.000 230.000 30320000 Hundesteuer 13.000 14.0000 14.0000,00 14.000 14.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 1.500 1.5000 1.5000,00 1.500 1.500 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 800 00 8000,00 0 800 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 242.000 250.0000 250.0000,00 250.000 250.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.333.4500+ 3.059.3000,00 2.964.300 3.164.3002.646.800 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.027.000 1.354.0000 1.800.0000,00 1.700.000 1.900.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 540.000 573.5000 525.0000,00 525.000 525.000 31410000 Zuweisungen vom Land 742.950 695.8000 710.8000,00 715.800 715.800 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 500 5000 5000,00 500 500 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 22.900 22.9000 22.9000,00 22.900 22.900 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 100 1000 1000,00 100 100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 189.8000+ 187.1000,00 181.300 181.300187.100 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 189.800 187.1000 187.1000,00 181.300 181.300 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 245.1500+ 268.6500,00 268.650 268.650263.650 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 13.050 13.0500 13.0500,00 13.050 13.050 33112000 Ausweis- und Passgebühren 22.500 22.5000 22.5000,00 22.500 22.500 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 100 1000 1000,00 100 100 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 77.500 80.0000 85.0000,00 85.000 85.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 38.000 39.0000 39.0000,00 39.000 39.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 48.000 48.0000 48.0000,00 48.000 48.000 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 1.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 45.000 60.0000 60.0000,00 60.000 60.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 631.3000+ 647.3500,00 647.350 647.350635.250 34110000 Mieten und Pachten 166.500 166.5000 166.5000,00 166.500 166.500 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 8.500 8.5000 8.5000,00 8.500 8.500 34112000 Pacht Gaststätte 12.000 12.0000 12.0000,00 12.000 12.000 34210000 Erträge aus Verkauf 15.100 15.3000 15.3000,00 15.300 15.300 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 58.500 58.5000 58.5000,00 58.500 58.500 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 40.000 40.0000 40.0000,00 40.000 40.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 83.050 85.5500 82.6500,00 82.650 82.650 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 119.900 119.9000 119.9000,00 119.900 119.900 34611000 Ferienbetreuung 1.500 1.5000 1.5000,00 1.500 1.500 34612000 Kostenersätze Steiger 7.250 3.5000 3.5000,00 3.500 3.500 92 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 34613000 Bläserklasse 10.000 10.0000 10.0000,00 10.000 10.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 60.000 60.0000 75.0000,00 75.000 75.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 45.000 50.0000 50.0000,00 50.000 50.000 34618000 Kostenersätze allgemein 3.500 3.5000 3.5000,00 3.500 3.500 34619000 Kostenersätze 500 5000 5000,00 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 235.4000+ 237.4000,00 231.400 231.400231.400 34800000 Erstattungen vom Bund 1.000 00 3.0000,00 0 0 34810000 Erstattungen vom Land 500 00 3.0000,00 0 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 84.500 82.0000 82.0000,00 82.000 82.000 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 8000 8000,00 800 800 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.5000 14.5000,00 14.500 14.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 134.000 134.0000 134.0000,00 134.000 134.000 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 1000 1000,00 100 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 59.2000+ 56.4000,00 56.200 56.00056.650 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 59.200 56.6500 56.4000,00 56.200 56.000 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 161.2000+ 161.1000,00 161.100 161.100161.100 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 119.000 119.0000 119.0000,00 119.000 119.000 35610000 Bußgelder 1.100 1.1000 1.1000,00 1.100 1.100 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 9.000 9.0000 9.0000,00 9.000 9.000 35710000 Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten 32.100 32.0000 32.0000,00 32.000 32.000 0,00=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 10.900.0000 11.087.800 11.080.000 11.380.60010.514.150 12 Personalaufwendungen -2.750.8000- -2.898.8500,00 -2.976.650 -3.039.850-2.831.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -293.100 -304.6500 -313.0500,00 -321.550 -328.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -1.785.750 -1.809.1500 -1.858.8000,00 -1.908.750 -1.949.300 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -163.650 -171.0000 -165.4500,00 -169.850 -173.500 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -125.800 -137.3000 -141.0000,00 -144.800 -147.900 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -349.700 -376.5500 -386.9000,00 -397.150 -405.750 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -32.800 -32.8500 -33.6500,00 -34.550 -35.200 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1.551.9500- -1.564.8000,00 -1.399.700 -1.396.500-1.459.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -280.800 -208.1000 -330.6000,00 -138.100 -140.600 42111000 Winterdienst -27.000 -27.0000 -27.0000,00 -27.000 -27.000 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -120.000 -120.0000 -120.0000,00 -120.000 -120.000 42113000 Straßenkehrung -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 -15.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -56.500 -56.5000 -56.5000,00 -56.500 -56.500 93 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.0000 -100.0000,00 -100.000 -100.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -66.350 -62.7500 -62.7500,00 -62.750 -62.750 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -49.100 -32.2000 -32.5000,00 -53.000 -53.000 42310000 Mieten und Pachten -79.900 -79.9000 -79.9000,00 -79.900 -79.900 42411000 Fernwärme / Heizung -74.500 -78.4000 -79.0000,00 -79.100 -79.200 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -102.900 -107.1000 -107.1000,00 -107.100 -107.100 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -108.500 -109.7000 -109.7000,00 -109.700 -109.700 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -71.900 -72.4000 -72.4000,00 -72.400 -72.400 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -80.000 -83.0000 -86.0000,00 -87.000 -87.000 42510000 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510090 RV-GB 38 Haltung von Fahrzeugen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -14.500 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42518000 Unterhaltung Schulbus -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 -5.500 42519000 Fahrzeug allgemein -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -33.400 -33.9000 -23.9000,00 -23.900 -23.900 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -19.300 -17.5000 -12.5000,00 -12.500 -12.500 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 94 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42720000 Aufwendungen für EDV -14.000 -14.0000 -14.2000,00 -14.200 -14.200 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -25.500 -26.5000 -26.5000,00 -26.500 -26.500 42750000 Lernmittel -300 -3000 -3000,00 -300 -300 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.6000 -8.6000,00 -8.600 -8.600 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -10.000 -8.0000 00,00 -8.000 0 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -11.000 -11.0000 -11.0000,00 -11.000 -11.000 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -1500 -1500,00 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -2500 -2500,00 -250 -250 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -5.300 -5.3000 -5.3000,00 -5.300 -5.300 42798000 Narrenumzug alle 2 Jahre -2.200 00 -2.2000,00 0 -2.200 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -1.300 -1.3000 -1.3000,00 -1.300 -1.300 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -3.000 -2.4500 -2.4500,00 -2.450 -2.450 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -2.700 -2.7000 -2.7000,00 -2.700 -2.700 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 42914500 Projekt Bläserklasse -22.500 -22.5000 -22.5000,00 -22.500 -22.500 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 -15.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -827.8000- -972.4000,00 -986.000 -985.800-958.600 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.0000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 17 Transferaufwendungen -4.656.8000- -4.933.2000,00 -4.956.900 -4.951.700-5.384.800 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -105.000 -107.0000 -107.0000,00 -107.000 -107.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -862.700 -909.2000 -919.2000,00 -944.200 -944.200 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 43410000 Gewerbesteuerumlage -352.600 -363.0000 -363.0000,00 -363.000 -363.000 43710000 Allgemeine Umlagen an das Land -1.424.000 -1.762.6000 -1.500.0000,00 -1.500.000 -1.500.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände -1.875.500 -2.194.0000 -2.000.0000,00 -2.000.000 -2.000.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -3.000 -15.0000 -10.0000,00 -8.700 -3.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -605.3000- -542.6500,00 -498.450 -505.450-569.950 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -21.000 -21.0000 -21.0000,00 -21.000 -21.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -37.400 -38.4000 -38.4000,00 -38.400 -38.400 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -11.400 -11.9000 -11.9000,00 -11.900 -11.900 95 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -157.050 -150.6500 -166.1500,00 -151.950 -158.950 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -13.800 -13.9000 -13.9000,00 -13.900 -13.900 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -18.400 -17.8500 -17.8500,00 -17.850 -17.850 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -6.200 -6.2000 -6.2000,00 -6.200 -6.200 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -2.650 -2.6500 -2.6500,00 -2.650 -2.650 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -35.300 -35.3000 -35.3000,00 -35.300 -35.300 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -9.850 -9.8500 -9.8500,00 -9.850 -9.850 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -150.000 -135.0000 -92.0000,00 -62.000 -62.000 44318100 GIS -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -102.750 -102.7500 -102.9500,00 -102.950 -102.950 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 44980000 Deckungsreserve -17.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 0,00=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -10.393.6500 -10.912.900 -10.818.700 -10.880.300-11.204.850 0,00=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 506.3500 174.900 261.300 500.300-690.700 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 0,00=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) 506.3500 174.900 261.300 500.300-690.700 *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 96 Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushaltes 2019 und 2020 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 97 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 6: 57 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 9 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 11 3. 20 0 1 61 .3 00 2 94 .1 50 43 .0 00 3 17 .2 00 1. 56 9. 85 0 14 .5 00 0 - 41 .9 00 1 .1 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 58 .7 50 51 .9 00 79 .2 00 6 .8 00 80 .6 50 0 2 20 .7 50 0 -4 93 .1 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 08 .5 50 1 42 .4 00 2 45 .2 00 0 2 90 .0 00 0 1 66 .8 50 0 -7 68 .2 00 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 0 6 .5 00 30 .0 00 0 0 5 .5 50 0 - 42 .0 50 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 8 .5 00 50 0 11 .0 50 0 2 .1 00 0 12 .0 00 0 - 33 .1 50 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 25 0 7 .3 50 4 .4 00 37 .9 00 0 55 .0 50 0 -1 04 .4 50 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 50 0 0 0 9 .6 50 0 - 10 .1 50 0 So zi al e H ilf en 31 1 19 .3 50 3 39 .6 00 1 76 .1 00 50 0 32 .1 00 1 64 .5 50 2 90 .9 00 0 -1 14 .8 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 8 94 .2 00 7 92 .5 00 1 19 .8 50 8 02 .5 00 51 .5 50 0 1 50 .5 50 0 - 1. 22 6. 15 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 11 .8 00 50 0 55 .2 00 6 .0 00 83 .8 00 0 85 .8 50 0 -2 42 .1 50 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1 63 .4 50 24 .4 00 23 .5 00 70 .0 00 1 65 .5 00 0 1 28 .0 50 0 -5 26 .1 00 1 19 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 24 .5 00 2 59 .0 50 1 43 .8 00 35 .0 00 48 .7 50 0 97 .2 50 0 28 .7 50 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 11 .3 00 3 25 .3 50 50 0 2 07 .0 50 0 1 87 .2 00 0 -5 08 .8 00 32 .1 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 19 .5 00 48 .0 00 14 .8 00 1 .5 00 48 .2 00 0 2 90 .2 00 0 -2 94 .1 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 29 .0 00 36 .4 00 49 .9 00 0 50 .6 00 0 87 .5 50 0 -1 80 .6 50 6. 10 3. 70 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 2. 56 7. 00 0 0 3. 65 2. 10 0 18 .5 00 67 .5 00 0 0 5. 06 7. 60 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 6. 26 4. 90 0 S u m m e 2. 75 0. 80 0 4. 63 5. 10 0 1. 55 1. 95 0 4. 65 6. 80 0 1. 43 4. 10 0 1. 80 1. 90 0 1. 80 1. 90 0 0 5 06 .3 50 98 koehler Rechteck Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 6: 57 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 9 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 15 5. 65 0 1 57 .7 50 2 61 .5 50 65 .0 00 3 24 .7 00 1. 60 2. 75 0 14 .5 00 0 - 51 .9 00 1 .1 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 63 .7 00 50 .4 00 50 .9 00 6 .8 00 77 .5 50 0 2 23 .4 50 0 -4 70 .9 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 14 .6 00 1 47 .9 00 2 21 .2 00 0 3 08 .3 00 0 1 71 .6 00 0 -7 67 .8 00 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 0 8 .3 00 31 .5 00 0 0 5 .8 50 0 - 45 .6 50 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 8 .8 50 50 0 11 .0 50 0 5 .6 00 0 12 .6 50 0 - 37 .6 50 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 25 0 5 .1 50 4 .4 00 36 .8 00 0 55 .8 00 0 -1 01 .9 00 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 50 0 0 0 9 .8 50 0 - 10 .3 50 0 So zi al e H ilf en 31 14 .5 50 2 64 .9 50 1 76 .6 00 50 0 32 .1 00 1 37 .3 50 2 66 .6 00 0 - 88 .0 50 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 01 8. 75 0 8 35 .0 00 1 11 .2 00 8 37 .5 00 1 13 .8 00 0 1 54 .0 00 0 - 1. 40 0. 25 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 12 .3 50 50 0 52 .7 00 6 .0 00 1 05 .0 00 0 87 .6 00 0 -2 63 .1 50 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1 68 .7 50 24 .4 00 23 .5 00 72 .0 00 1 50 .5 00 0 1 28 .0 00 0 -5 18 .3 50 1 19 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 24 .5 00 2 62 .0 50 1 46 .8 00 35 .0 00 50 .7 50 0 1 03 .2 00 0 20 .8 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 08 .6 00 3 25 .3 50 50 0 2 07 .0 50 0 1 91 .2 50 0 -5 15 .5 50 32 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 20 .0 00 48 .0 00 14 .8 00 1 .5 00 58 .2 00 0 2 96 .5 00 0 -3 11 .0 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 29 .8 00 36 .4 00 49 .9 00 0 55 .5 00 0 89 .2 50 0 -1 88 .0 50 6. 38 8. 85 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 1. 92 7. 50 0 0 4. 31 9. 60 0 3 .5 00 70 .0 00 0 0 4. 06 3. 25 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 6. 54 9. 95 0 S u m m e 2. 83 1. 50 0 3. 96 4. 20 0 1. 45 9. 00 0 5. 38 4. 80 0 1. 52 9. 55 0 1. 81 0. 10 0 1. 81 0. 10 0 0 - 69 0. 70 0 99 koehler Rechteck Gesamtfinanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 4 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Ein- und Auszahlungen 100 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 6.044.5000+ 6.470.5000,00 6.569.700 6.670.5006.332.200 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3.333.4500+ 3.059.3000,00 2.964.300 3.164.3002.646.800 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 245.1500+ 268.6500,00 268.650 268.650263.650 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 631.3000+ 647.3500,00 647.350 647.350635.250 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 235.4000+ 237.4000,00 231.400 231.400231.400 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 59.2000+ 56.4000,00 56.200 56.00056.650 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 129.1000+ 129.1000,00 129.100 129.100129.100 0,00=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 10.678.1000 10.868.700 10.866.700 11.167.30010.295.050 10 Personalauszahlungen -2.750.8000- -2.898.8500,00 -2.976.650 -3.039.850-2.831.500 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -1.551.9500- -1.564.8000,00 -1.399.700 -1.396.500-1.459.000 13 Zinsen und ähniche Auszahlungen -1.0000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -4.656.8000- -4.933.2000,00 -4.956.900 -4.951.700-5.384.800 15 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen -605.3000- -542.6500,00 -498.450 -505.450-569.950 0,00=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -9.565.8500 -9.940.500 -9.832.700 -9.894.500-10.246.250 0,00=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 1.112.2500 928.200 1.034.000 1.272.80048.800 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 479.0000+ 300.0000,00 92.000 01.244.000 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 1.110.0000+ 100.0000,00 100.000 01.250.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 7.710.0000+ 1.850.0000,00 2.400.000 1.250.0005.927.500 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 107.0000+ 107.0000,00 107.000 107.000107.000 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 9.406.0000 2.357.000 2.699.000 1.357.0008.528.500 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -2.486.0000- -1.000.0000,00 -1.000.000 -1.000.000-2.675.000 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -9.433.0000- -2.730.3000,00 -1.165.000 -265.000-7.560.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -409.7000- -45.0000,00 -521.000 -21.000-426.500 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -9.5000- 00,00 0 0-4.800 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 0-2.000 0,00=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -12.338.2000 -3.775.300 -2.686.000 -1.286.000-10.668.300 0,00=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -2.932.2000 -1.418.300 13.000 71.000-2.139.800 0,00=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -1.819.9500 -490.100 1.047.000 1.343.800-2.091.000 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00+ 00,00 0 00 101 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -68.1000- -68.1000,00 -68.100 -68.100-68.100 0,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) -68.1000 -68.100 -68.100 -68.100-68.100 0,00=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -1.888.0500 -558.200 978.900 1.275.700-2.159.100 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 102 Haushaltsquerschnitt des Finanzhaushaltes 2019 und 2020 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 103 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 8: 10 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 6. 94 0. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 2. 47 3. 90 0 - 1. 48 7. 15 0 2. 97 8. 95 0 0 0 2. 97 8. 95 0 -5 00 .0 00 0 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 97 .5 00 -2 52 .1 00 -4 49 .6 00 0 0 -4 49 .6 00 -2 50 .0 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 6 66 .1 00 -4 16 .5 50 - 1. 08 2. 65 0 0 0 - 1. 08 2. 65 0 - 1. 30 0. 00 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 36 .5 00 - 36 .5 00 0 0 - 36 .5 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 1 .0 00 - 19 .6 50 - 20 .6 50 0 0 - 20 .6 50 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 16 .7 00 - 16 .7 00 0 0 - 16 .7 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 50 0 - 50 0 0 0 - 50 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 5 .0 00 42 .6 50 37 .6 50 0 0 37 .6 50 0 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 80 9. 20 0 - 1. 05 5. 30 0 - 2. 86 4. 50 0 0 0 - 2. 86 4. 50 0 - 1. 00 0. 00 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 2 81 .0 00 Sp or t u nd B äd er 42 5 10 .0 00 - 72 .5 00 -3 01 .5 00 0 0 -3 01 .5 00 0 1. 11 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 09 7. 50 0 -3 98 .0 50 -3 85 .5 50 0 0 -3 85 .5 50 -1 00 .0 00 1 07 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 3 20 .0 00 1 67 .0 00 - 46 .0 00 0 0 - 46 .0 00 -7 30 .0 00 8 18 .0 00 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 4. 15 0. 00 0 -2 95 .5 00 - 3. 62 7. 50 0 0 0 - 3. 62 7. 50 0 - 3. 21 5. 00 0 1 50 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 1. 05 3. 00 0 5 .2 00 -8 97 .8 00 0 0 -8 97 .8 00 -9 50 .0 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 55 .0 00 - 48 .0 00 -1 03 .0 00 0 0 -1 03 .0 00 -2 50 .0 00 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 5. 00 0. 10 0 5. 00 0. 10 0 0 68 .1 00 4. 93 2. 00 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 9. 40 6. 00 0 S u m m e 1 2. 33 8. 20 0 1. 11 2. 25 0 - 1. 81 9. 95 0 0 68 .1 00 - 1. 88 8. 05 0 - 8. 29 5. 00 0 104 koehler Rechteck an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 22 .1 1. 20 18 D at um : 16 :0 8: 10 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 2. 30 0. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 5 59 .9 00 - 1. 52 3. 05 0 2 17 .0 50 0 0 2 17 .0 50 - 2. 00 0. 00 0 0 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 70 .0 00 -2 22 .4 50 -4 92 .4 50 0 0 -4 92 .4 50 0 4 52 .5 00 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 1. 37 6. 60 0 -3 93 .6 00 - 1. 31 7. 70 0 0 0 - 1. 31 7. 70 0 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 39 .8 00 - 39 .8 00 0 0 - 39 .8 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 20 .0 00 - 25 .0 00 0 0 - 25 .0 00 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 13 .4 00 - 13 .4 00 0 0 - 13 .4 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 50 0 - 50 0 0 0 - 50 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 1 00 .0 00 72 .3 00 - 27 .7 00 0 0 - 27 .7 00 0 4 90 .0 00 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 00 0. 00 0 - 1. 16 6. 25 0 - 1. 67 6. 25 0 0 0 - 1. 67 6. 25 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 0 Sp or t u nd B äd er 42 0 - 70 .5 50 - 70 .5 50 0 0 - 70 .5 50 0 4. 52 5. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 2. 28 1. 80 0 -3 90 .3 50 1. 85 2. 85 0 0 0 1. 85 2. 85 0 -1 00 .0 00 3 07 .0 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 7 30 .0 00 1 67 .0 00 -2 56 .0 00 0 0 -2 56 .0 00 0 3 54 .0 00 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 3. 23 0. 00 0 -2 95 .5 00 - 3. 17 1. 50 0 0 0 - 3. 17 1. 50 0 -2 50 .0 00 1 00 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 8 65 .0 00 4 .7 00 -7 60 .3 00 0 0 -7 60 .3 00 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 2 50 .0 00 - 48 .8 00 -2 98 .8 00 0 0 -2 98 .8 00 0 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 3. 99 3. 25 0 3. 99 3. 25 0 0 68 .1 00 3. 92 5. 15 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 8. 52 8. 50 0 S u m m e 1 0. 66 8. 30 0 48 .8 00 - 2. 09 1. 00 0 0 68 .1 00 - 2. 15 9. 10 0 - 2. 35 0. 00 0 105 koehler Rechteck 106 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 107 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bürgermeister, Gemeinderat - Pensionsleistungen für Ruhestandsbeamte - Vor- und Nachbereitung von Gemeinderatssitzungen mit Protokollführung und Abrechnung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Bearbeitung von Satzungen der kommunalen Willensbildung und anderem Kommunalrecht (ehemalige Gliederung Kameralistik 0000) Produktbeschreibung -Organisatorische und fachliche Unterstützung des Gemeinderats zur kommunalen Willensbildung -strategische Gemeindeentwicklung -Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde Baindt in Beteiligungen und kommunalen Verbänden Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 14.0000+ 14.0000,00 14.000 14.00014.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 14.000 14.0000 14.0000,00 14.000 EB Wasserversorgung 6.000 €, EB Abwasserbeseitigung 8.000 € 14.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 14.0000 14.000 14.000 14.00014.000 12 Personalaufwendungen -213.6000- -219.9500,00 -225.900 -230.650-224.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -35.9000- -23.9000,00 -31.900 -23.900-31.900 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -5000 -5000,00 -500 Unterhaltung bewegliches Vermögen -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 00 00,00 0 Ausstattung neuer BM/in (Handy etc.) 0 42510000 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Steuern und Versicherung: 500 € Kraftstoff: 500 € (evtl. ab 2019 E-Fahrzeug Stromaufw.) Kundendienst: 1000 €. -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -2.400 -2.4000 -2.4000,00 -2.400 Aus- und Fortbildung -2.400 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.000 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 Ehrungen und Jubilare -8.000 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -10.000 -8.0000 00,00 -8.000 Ehrenamtsfest alle 2 Jahre - nächstes Ehrenamtsfest November 2020 2019: Ansätze für Verabschiedung BM und Amtseinsetzung neuer BM 0 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -11.000 -11.0000 -11.0000,00 -11.000 Aufwendungen Gemeinderat; Klausurtagung, Jahresabschluss etc. -11.000 15 Abschreibungen 00- -4.0000,00 -4.000 -4.000-4.000 108 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Abschreibungen neuer Dienst-PKW - E Mobil Abschreibung neuer PKW vermutlich ab 2020, Neuanschaffung 2019, derzeitiger PKW EZ 1999 -4.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -22.8500- -22.8500,00 -22.850 -22.850-22.850 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -18.000 -18.0000 -18.0000,00 -18.000 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (Sitzungsgelder RE 2017: 16.000 €) -18.000 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Öffentliche Bekanntmachungen -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 Bücher und Zeitschriften -300 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Post- und Fernmeldegebühren -2.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Dienstreisen -200 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -300 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -350 -3500 -3500,00 -350 -350 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -272.3500 -270.700 -284.650 -281.400-282.850 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -258.3500 -256.700 -270.650 -267.400-268.850 21 Erträge aus internen Leistungen 258.3500+ 256.7000,00 270.650 267.400268.850 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 258.350 268.8500 256.7000,00 270.650 Interne Leistungsverrechnung Produktbereich 1110 267.400 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 258.3500 256.700 270.650 267.400268.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 109 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Repräsentationen, Ehrungen, Städtepartnerschaft, Bürobedarf - Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Mitteilungsblatt (ehemalige Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung -Angemessene, zielgruppenorientierte Präsentation der Gemeinde Baindt und Vermittlung eines positiven Images nach Außen -Unterstützung der Verwaltungsführung bei der Wahrnehmung ihrer repräsentativen Aufgaben sowie Vorbereitung und Durchführung von Empfängen und öffentlicher Auszeichnungen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 500+ 500,00 50 5050 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 50 500 500,00 50 Verwaltungsgebühren (Ratschreibergebühr) 50 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 14.8000+ 15.0000,00 15.000 15.00015.000 34210000 Erträge aus Verkauf 14.800 15.0000 15.0000,00 15.000 Bezugskosten Amtsblatt:13,80 €/Jahr, Neubürger erhalten das Amtsblatt 1 Jahr kostenlos zugestellt, Anpassung Gebühr ab 2020 geplant 15.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.0000+ 2.0000,00 2.000 2.0002.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 2.000 2.0000 2.0000,00 2.000 Wasserversorgung: 1.000 €, Abwasserbeseitigung 1.000 € 2.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 16.8500 17.050 17.050 17.05017.050 12 Personalaufwendungen -66.1500- -70.3500,00 -72.200 -73.800-68.450 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -7500- -7500,00 -750 -750-750 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -5000 -5000,00 -500 Verbesserungsvorschläge/ Förderung der Betriebsgemeinschaft -500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -250 -2500 -2500,00 -250 Sonstige sächliche Zweckausgaben -250 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -37.4000- -37.9000,00 -37.900 -37.900-37.900 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -3.500 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 Umlage Gemeindetag: 5.250 EW x 0,65 € Mitgliedsbeitrag Kreisverband GT: 50 € -3.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -21.500 -22.0000 -22.0000,00 -22.000 Herausgabe Amtsblatt 17.900 € Geschäftsausgaben, Bürobedarf 3.600 €. -22.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.400 -2.4000 -2.4000,00 -2.400 Bücher und Zeitschriften -2.400 110 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Postgebühren Rathaus 6.000 € Telefongebühren Rathaus 1.500 € -1.500 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Glasfaseranschluss des Rathauses ab 2019 ff geplant -1.500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -104.3000 -109.000 -110.850 -112.450-107.100 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -87.4500 -91.950 -93.800 -95.400-90.050 21 Erträge aus internen Leistungen 87.4500+ 91.9500,00 93.800 95.40090.050 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 87.450 90.0500 91.9500,00 93.800 95.400 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 87.4500 91.950 93.800 95.40090.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 111 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Installation Pflege und Einweisung in EDV-Verfahren - Hard- und Software - Zentrale Drucksysteme einschl. Nachbereitung - Verwaltung von Datenbeständen, Datensicherung - Bereitstellung des Zugangs zu Online-Diensten einschl. erforderlicher Infrastruktur -Betrieb und Unterhaltung des zentralen Netzes einschließlich Telekommunikationsanlagen -Homepage (ehem. Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung -Erarbeitung von Grundsätzen und Standards für die Informationstechnologie -Beschaffung zeitgemäßer Hardware und Austausch im Rahmen des Innovationszyklus -Beschaffung aktueller und marktgerechter Software und Upgrade alter Versionen -Weiterentwicklung von IT-Sicherheit und elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten -Bereitstellung, Betrieb und Unterhaltung des Kommunikationsnetzes zwischen Gebäuden -Sicherstellung einer reibungslosen und wirtschaftlichen Telekommunikation; sachgerechte und wirtschaftliche Ausstattung mit Fernmeldeeinrichtungen; Datensicherung; Prozessoptimierung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.0000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3.000 3.0000 3.0000,00 3.000 EB Wassversorgung 1.500 €, EB Abwasser 1.500 € 3.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen -36.3000- -38.5500,00 -39.600 -40.450-37.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -21.0000- -21.2000,00 -41.700 -41.700-21.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -24.500 PC, Drucker, Zubehör, ab 2022 - Sitzungsunterlagen online und iPads evtl. auch Verbuchung auf Produktgruppe 1110 Gemeinderat -24.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42720000 Aufwendungen für EDV -14.000 -14.0000 -14.2000,00 -14.200 Aufwendungen EDV plus laufende Kosten Regisafe -14.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.0000- -3.0000,00 -3.000 -3.000-3.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -60.3000 -62.750 -84.300 -85.150-61.550 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -57.3000 -59.750 -81.300 -82.150-58.550 21 Erträge aus internen Leistungen 57.3000+ 59.7500,00 81.300 82.15058.550 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 57.300 58.5500 59.7500,00 81.300 82.150 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 57.3000 59.750 81.300 82.15058.550 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 112 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Personalgewinnung und Personaleinsatz - Stellenausschreibungen und Durchführung von Bewerberauswahlverfahren - Durchführung der Ausbildung - Planung und Organisation der Fortbildung - Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (ehemalige Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung - Strategische Personalplanung; zeitnahe Sicherstellung der qualitativen und quantitativen Personalkapazität; Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur - Termingerechte Berechnung und Anweisung der Bezüge wurde extern ausgelagert - Betreuung und Führung des Personals - Erhaltung / Förderung der Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter - Schutz der Mitarbeiter/-innen vor arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.0000+ 1.0000,00 1.000 1.0001.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 EB Wasservers. 500 €, EB Abwasserbes. 500 € 1.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.0000 1.000 1.000 1.0001.000 12 Personalaufwendungen -34.6000- -36.4500,00 -37.450 -38.250-35.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -4000- -4000,00 -400 -400-400 42611000 Aus- und Weiterbildung -400 -4000 -4000,00 -400 -400 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -53.4000- -53.4000,00 -53.400 -53.400-53.400 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -14.000 -14.0000 -14.0000,00 -14.000 Stellenausschreibungen Ausflug, Weihnachten etc. -14.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -22.000 -22.0000 -22.0000,00 -22.000 Kosten dvv Lohn-Programm, Erhöhung durch Abgabe Programmpflege um 16.000 € (Vj. RE 6.000 €). -22.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.100 -2.1000 -2.1000,00 -2.100 -2.100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 -300 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Unfallkasse 15.000 € -15.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -88.4000 -90.250 -91.250 -92.050-89.350 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -87.4000 -89.250 -90.250 -91.050-88.350 21 Erträge aus internen Leistungen 87.4000+ 89.2500,00 90.250 91.05088.350 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 87.400 88.3500 89.2500,00 90.250 Interne Leistungsverrechnung Produktbereich 12-57 91.050 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 87.4000 89.250 90.250 91.05088.350 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 113 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen - Aufgaben der Gemeinde als Steuerschuldner - Verwaltung von Sondervermögen - Konzessionsverträge und -abgaben - Zahlungsverkehr einschließlich Verwaltung der Kassenmittel - Buchhaltung, Rechnungslegung, Haushaltsrechnung - Zwangsweise Einziehung von Forderungen - Zuschusswesen, Verwendungsnachweise - Verwaltungsdienstl. Breitbandversorgung und Digitalisierung - Verwaltungdienstl. Stadtsanierung (ehem. Gliederung Kameralistik 0300) Produktbeschreibung - Sicherung der stetigen finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde - Handlungsrahmen für Finanzwirtschaft, Betriebswirtschaft, Vermögens- und Schuldenmanagement sowie Beteiligungsmanagement - Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung, Budgetkontrolle - Nachhaltige, wirtschaftliche und ertragbringende Verwaltung des kommunalen Vermögens sowie Sondervermögens - Optimierung des Schulden- und Zinsmanagements - Steuerung / Steuerungsvorbereitung der Finanzentwicklung und der Finanzbeziehungen - Ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung aller Kassengeschäfte - Sicherung der Kassenliquidität - Optimierung der Ablauforganisation u. a. durch den Einsatz einer zeitgemäßen EDV-Ausstattung / Struktur Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 56.0000+ 56.0000,00 56.000 56.00056.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 56.000 56.0000 56.0000,00 56.000 EB Wasserversorgung: 23.000 € EB Abwasserbeseitigung: 33.000 € 56.000 10 Sonstige ordentliche Erträge 9.0000+ 9.0000,00 9.000 9.0009.000 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben 9.000 9.0000 9.0000,00 9.000 Nachzahlungszinsen, Säumniszuschläge, Mahngebühren 9.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 65.0000 65.000 65.000 65.00065.000 12 Personalaufwendungen -225.9000- -241.0000,00 -247.500 -252.700-234.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -15.3000- -5.3000,00 -5.300 -5.300-15.300 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -300 -3000 -3000,00 -300 Geräte und Ausstattungsgegenstände -300 42611000 Aus- und Weiterbildung -15.000 -15.0000 -5.0000,00 -5.000 Fortbildung Kämmerei - Neues kommunales Haushaltsrecht, Eröffnungsbilanz, § 2 b UStG, Grundsteuerreform -5.000 17 Transferaufwendungen -3.0000- -10.0000,00 -8.700 -3.500-15.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -3.000 -15.0000 -10.0000,00 -8.700 Regelumlage 0,58 € pro Einwohner, Prüfung Eröffnungsbilanz 01.01.2019 und Jahresabschlüsse 2016, 2017, 2018 im Jahr 2020/2021 -3.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -37.8500- -37.8500,00 -37.850 -37.850-37.850 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 114 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -500 -500,00 -50 Mitgliedsbeiträge an Fachverband Kassenverwalter -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 Finanzwesenprogramm CIP + externe Beratungskosten -10.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -800 -8000 -8000,00 -800 Bücher und Zeitschriften -800 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.2000 -1.2000,00 -1.200 Post- und Fernmeldegebühren -1.200 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 Dienstreisen -300 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 Auslagen Gerichtsvollzieher, Ausgaben hinsichtlich Einführung der kommunalen Doppik -12.500 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Sonstige Geschäftsausgaben, Kontoführungsgebühren, Verwahrentgelt -2.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -10.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -282.0500 -294.150 -299.350 -299.350-302.700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -217.0500 -229.150 -234.350 -234.350-237.700 21 Erträge aus internen Leistungen 217.0500+ 229.1500,00 234.350 234.350237.700 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 217.050 237.7000 229.1500,00 234.350 234.350 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 217.0500 229.150 234.350 234.350237.700 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 115 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt -Betrieb und Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Energiemanagement für kommunale Liegenschaften (Gliederung Kameralistik ehemals 8810) Produktbeschreibung -Zeitnahe und wirtschaftliche Instandhaltung von Gebäuden einschließlich aller verbundenen Anlagen -Wirtschaftlicher Betrieb und kostengünstige Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Weitere Reduzierung des Energiebedarfs innerhalb der Gemeindeverwaltung und Entwicklung ökologischer Standards für kommunale Gebäude und Anlagen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.0000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3.000 3.0000 3.0000,00 3.000 EB Wasserversorgung 1.500 €, EB Abwasserbeseitigung 1.500 € 3.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen -24.6000- -26.1000,00 -26.800 -27.350-25.400 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -73.6000- -47.8000,00 -47.800 -47.800-52.600 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -36.200 -15.0000 -10.0000,00 -10.000 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen 2019: Rathaus Sanierung Rathaus Anstrich innen über Bauhof/ Unterhaltung aussen 20.000€ und Umrüstung Schiebetüren Rathaus 16.200€ 2020: Sanierung Rathaus 10.000€ und Sanierung Klimaanlage Serverraum 5.000€ -10.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42411000 Fernwärme / Heizung -4.800 -5.0000 -5.2000,00 -5.200 Heizungskosten Rathaus 2017: 4.576,22 € -5.200 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -22.500 -22.5000 -22.5000,00 -22.500 RE 2017: 20.853,41 € -22.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -4.600 -4.6000 -4.6000,00 -4.600 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Fremdbezug 2017: 4.244,17 € -4.600 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Wasser, Abwasser, Versicherung Rathaus RE 2017: 1.976 € -2.500 15 Abschreibungen -42.5000- -42.5000,00 -42.500 -42.500-42.500 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -42.500 -42.5000 -42.5000,00 -42.500 -42.500 116 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -47.6000- -47.6000,00 -47.600 -47.600-47.600 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -1000 -1000,00 -100 Mitgliedsbeiträge Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e.V. -100 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -3.500 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, Beraterkosten European Energy Award inkl. Zertifizierung, Einsparpotenziale -3.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -44.000 -44.0000 -44.0000,00 -44.000 Versicherungen der Gemeinde bei der WGV sowie Umlage an die Unfallkasse 2018 - Versicherungen sollten regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden. -44.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -188.3000 -164.000 -164.700 -165.250-168.100 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -185.3000 -161.000 -161.700 -162.250-165.100 21 Erträge aus internen Leistungen 185.3000+ 161.0000,00 161.700 162.250165.100 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 185.300 165.1000 161.0000,00 161.700 162.250 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 185.3000 161.000 161.700 162.250165.100 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 117 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Planungs-, Bau- und Unterhaltsleistungen auf Anforderung im Bereich Grünanlagen - Ordnungswesen (illegale Müllabl, Abfallgef., Hundetoil.) - Leistungen zentraler Werkstätten - Transport- und Beförderungsleistungen - Betreuung von Fahrzeugen und Geräte - Grünpflege (Sport- und Spielplätze, Straßenbegleitgrün, Rückschnitt Gehölze und Sträucher) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7710) Produktbeschreibung - Planung, Bau und Unterhaltung von Grün- und Freiflächen, Sportflächen, Friedhöfe, Außenanlagen an Gebäuden und Einrichtungen - Winterdienst (Verrechnung Personal) - Hoch- und Tiefbau - Termingerechte, wirtschaftliche, flexible und zuverlässige Wartung und Reparatur von technischen Einrichtungen in Gebäuden u. a. - Dauerhafte oder zeitlich befristete Bereitstellung von Fahrzeugen und Geräten Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 10.7500+ 7.0000,00 7.000 7.0007.000 34612000 Allgemeine Kostenersätze 7.250 3.5000 3.5000,00 3.500 Kosterersätze Steiger - 50% der Kosten werden von der Gde Baienfurt getragen - Höhere Kosten Austausch Schläuche 2019 3.500 34618000 Kostenersätze allgemein 3.500 3.5000 3.5000,00 3.500 Kostenersätze 3.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 34.0000+ 34.0000,00 34.000 34.00034.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 34.000 34.0000 34.0000,00 34.000 EB Wasserversorgung: 14.000 € EB Abwasserbeseitigung: 20.000 € 34.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 44.7500 41.000 41.000 41.00041.000 12 Personalaufwendungen -512.0500- -544.6500,00 -559.150 -571.150-530.050 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -130.2000- -102.6000,00 -102.600 -102.600-122.600 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -25.0000 -5.0000,00 -5.000 Sanierung / Umrüstung bestehendes Gebäude inkl. Heizung und Staubabsaugung -5.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -16.000 -16.0000 -16.0000,00 -16.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände Unterhaltung Gerätschaften, Treibstoffkosten werden bei Haltung von Fahrzeugen verbucht -16.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.500 -1.4000 -1.4000,00 -1.400 2019: Striegel oder Schleppnetz für Sportplätze 900€, Trimmer Akku (Ersatzbeschaffung) 600€ 2020: 2 Motorsensen (Ersatzbeschaffung) a 700€ -1.400 42411000 Fernwärme / Heizung -3.700 -3.7000 -3.7000,00 -3.700 Heizungskosten RE: 2017 3.656,67 €, Bauhof größtenteils über Stückholz, -3.700 118 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -2000 -2000,00 -200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 RE 2017: 29.55,13 € -3.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 RE 2017: 5.987,27 € (Abfallkosten, Wasser/Abwasser/ Versicherung) -5.500 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 -6.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 -7.000 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -14.500 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 Erneuerung Druckschläuche - Angebot aus Vorjahr. -7.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Schulungskosten Fahrzeuge (Ladekran, Bagger etc.) -2.500 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -7.500 -7.5000 -7.5000,00 -7.500 -7.500 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Baumaterial, Lagerhaltung, Werkstattbedarf -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -1.300 -1.3000 -1.3000,00 -1.300 -1.300 15 Abschreibungen -60.0000- -63.0000,00 -63.000 -63.000-63.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -60.000 -63.0000 -63.0000,00 -63.000 -63.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.0000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Personalnebenausgaben -2.500 119 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -900 -9000 -9000,00 -900 darunter Bauhofprogram 700 € -900 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.300 -1.3000 -1.3000,00 -1.300 Post- und Fernmeldegebühren -1.300 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -707.2500 -715.250 -729.750 -741.750-720.650 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -662.5000 -674.250 -688.750 -700.750-679.650 21 Erträge aus internen Leistungen 677.0000+ 688.7500,00 703.250 715.250694.150 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 677.000 694.1500 688.7500,00 703.250 Innere Verrechnungen 715.250 22 Aufwendungen für interne Leistungen -14.5000- -14.5000,00 -14.500 -14.500-14.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -14.500 -14.5000 -14.5000,00 -14.500 Verzinsung des Anlagekapitals -14.500 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 662.5000 674.250 688.750 700.750679.650 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 120 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Abwicklung von Grundstücksgeschäften und Bestellung sowie Verwaltung von Erbbaurechten - Kommunale Wertermittlung - Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke - Verwaltung unbebauter Grundstücke - Gemeindeobjekte Dorfplatz 1 (WE 12 und 18) - Grundsteuer Liegenschaften / Fischerareal (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8830) Erläuterungen: - Kommunales Liegenschaftsmanagement zur Schaffung und Sicherstellung eines kommunalpolitischen Handlungsspielraums für die Gemeindeentwicklung unter Berücksichtigung einer Wirtschaftlichkeitsoptimierung von Gemeinwohlinteressen und der Marktsituation Produktbeschreibung - Bewirtschaftung des allgemeinen Grundvermögens - Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden durch Kauf, Tausch oder Ausübung von Vor-, An- und Rückkaufsrechten - Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken - Zeitnahe Wertermittlungen und Beratungen - Wirtschaftliche Verwaltung und Bewirtschaftung des Gemeindevermögens - Führung und Bereitstellung des Liegenschaftsnachweises - Bereitstellung, Inhaltsänderung, Erwerb, Veräußerung, Beendigung und Verwaltung von Erbbaurechten - Abschluss, Verwaltung und Aufhebung von Miet-/Pacht- und Gaststättenverhältnissen - Bereitstellung und Vorhaltung von Grundstücken, die einer künftigen baulichen Neuordnung (Gewerbeansiedlung, Neubebauung) unterliegen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 22.7000+ 22.8000,00 22.800 22.80022.700 34110000 Mieten und Pachten 14.600 14.6000 14.6000,00 14.600 Jährliche Pachterlöse aus Verpachtung von Stellplätzen, landwirtschaftlichen Grundstücken: 2.000 € Mieterträge inkl. Mietnebenkosten Dorfplatz 12 und Dorfplatz 18: 12.660 €. 14.600 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 8.100 8.1000 8.2000,00 8.200 Kostenersätze 8.200 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 22.7000 22.800 22.800 22.80022.700 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -17.0000- -17.0000,00 -17.000 -17.000-17.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Aufwendung an Vermietungsobjekten Dorfplatz 12 und 18 sowie Zahlungen an die Hausverwaltungskosten Dorfplatz 1 Einheit 6 264,00 € pro Monat, Dorfplatz 1 Einheit 12 356,00 € pro Monat, Dorfplatz 1 Einheit 18 322,00 € pro Monat. Unterhaltungskosten ca. 3.700 € pro Jahr. Beschluss Bauausschuss 05.11.2018 - Sanierung Bad Wohneinheit 12 -15.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke: Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall sonst. Liegenschaften -2.000 15 Abschreibungen -7.6000- -7.6000,00 -7.600 -7.600-7.600 121 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.600 -7.6000 -7.6000,00 -7.600 -7.600 17 Transferaufwendungen -40.0000- -30.0000,00 -30.000 -30.000-50.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -40.000 -50.0000 -30.0000,00 -30.000 Familienförderprogramm der Gemeinde Baindt . Der Förderbetrag beträgt für für jedes weitere Kind 3.000,- €, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Festgesetzte Richtlinien des Familienförderprogrammes beachten. -30.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -64.6000 -54.600 -54.600 -54.600-74.600 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -41.9000 -31.800 -31.800 -31.800-51.900 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -41.9000 -31.800 -31.800 -31.800-51.900 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 122 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 123 Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen12100000 1210000000 Unterprodukt Leistung Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen1210 121000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Staatliche Statistiken - Kommunale Statistiken / Statistisches Informationssystem - Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Erläuterung: - Korrekte und zeitnahe Erhebung, Planung, Sammlung, Bereitstellung und Analyse statistischer Fachdaten mit Methoden der induktiven oder deduktiven Statistik - Darstellung der entscheidungs- bzw. steuerungsrelevanten Fakten in textlicher, tabellarischer und grafischer Form Produktbeschreibung - Durchführung von Zählungen in der Bereichen Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Bauen und Wohnen - Konzeptentwicklung, Dokumentation und Präsentation von Strukturanalysen und Prognosen - Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen ohne Widersprüche (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen, sonstige Abstimmungen und Entscheidungen) - Öffentliche Präsentation von Wahlergebnissen - Aufbereitung von Wahlergebnissen und Dokumentation in Wahlberichten Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.3000+ 6.8000,00 800 800800 34800000 Erstattungen vom Bund 1.000 00 3.0000,00 0 Erstattung Bundestagswahl - nächste BT-Wahl 2021 Erstattung Europawahl - Europawahlen 26. Mai 2019 0 34810000 Erstattungen vom Land 500 00 3.0000,00 0 Erstattung Kommunalwahl 2019 - Kreistag 500 € Erstattung Landtagswahl erst 2021 0 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 8000 8000,00 800 800 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2.3000 6.800 800 800800 12 Personalaufwendungen -9.3000- -9.9500,00 -10.200 -10.400-9.750 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2500- -2500,00 -250 -250-250 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -2500 -2500,00 -250 -250 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -8.0000- -15.2000,00 -1.000 -8.000-200 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -7.800 00 -15.0000,00 -800 Kommunal (Gemeinderats- und Kreistagswahl) - und Europawahlen Aufwand 2019 - 26.05.2019 7.000 €, Programm PC-Wahl 800 Euro jährlich, Finanzplan 2021 Landtagswahl und Bundestagswahl -7.800 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -17.5500 -25.400 -11.450 -18.650-10.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -15.2500 -18.600 -10.650 -17.850-9.400 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.7500- -8.0000,00 -9.200 -9.300-8.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.750 -8.0500 -8.0000,00 -9.200 -9.300 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.7500 -8.000 -9.200 -9.300-8.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -23.0000 -26.600 -19.850 -27.150-17.450 124 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr - Bearbeiten von Gaststättenerlaubnissen - Bearbeitung von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen - Überwachung von Gewerbebetrieben und Veranstaltungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 1100) Produktbeschreibung - Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung durch präventive und repressive Maßnahmen; Verhinderung und Vermeidung von Schäden, die einem wesentlichen Rechtsgut drohen und Ahndung rechtswidriger Verhaltensweisen - Tätigkeiten, die mit Gaststätten oder besonderen Anlässen zusammenhängen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5000+ 5000,00 500 500500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 500 5000 5000,00 500 500 10 Sonstige ordentliche Erträge 1.1000+ 1.1000,00 1.100 1.1001.100 35610000 Bußgelder 1.100 1.1000 1.1000,00 1.100 1.100 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.6000 1.600 1.600 1.6001.600 12 Personalaufwendungen -15.3000- -16.1500,00 -16.650 -16.950-15.750 17 Transferaufwendungen -6.3000- -6.3000,00 -6.300 -6.300-6.300 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -6.300 -6.3000 -6.3000,00 -6.300 Tierschutzverein: Pauschale laufende Kosten: 5.250 EW x 1,20 €, (Erhöhung gem. GR-Beschluss auf 1,20 Euro pro EW bis Ende 2020) Ansatz 2018: 5.000 € -6.300 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.5000- -1.5000,00 -1.500 -1.500-1.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Vermischte Ausgaben, Erlass einer Benutzungsordnung Baindter Bädle sowie Security Dienst -1.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -23.1000 -23.950 -24.450 -24.750-23.550 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -21.5000 -22.350 -22.850 -23.150-21.950 22 Aufwendungen für interne Leistungen -96.7000- -94.9500,00 -97.850 -98.150-97.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -96.700 -97.1000 -94.9500,00 -97.850 -98.150 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -96.7000 -94.950 -97.850 -98.150-97.100 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -118.2000 -117.300 -120.700 -121.300-119.050 125 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Meldeangelegenheiten - Erteilung von Ausweis- und sonstigen Dokumenten - Leistungen für andere Behörden - Verwaltung von Fundsachen - Fischereiwesen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0600) Produktbeschreibung - Einhaltung und Sicherstellung der gesetzlichen Meldepflicht - Erfassung relevanter Daten aller Einwohner/innen für planerische, steuerliche und sonstige Belange der Gemeinde Baindt - Ausstellung von Lebensbescheinigungen - Entgegennahme, Aufbewahrung, Aushändigung und Verwertung von Fundsachen - Führen / Bereitstellen des Gewerberegisters einschließlich Auskünfte - Erteilung und Entziehung von Fischereischeinen - Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 32.5000+ 32.5000,00 32.500 32.50032.500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 10.000 10.0000 10.0000,00 10.000 10.000 33112000 Ausweis- und Passgebühren 22.500 22.5000 22.5000,00 22.500 22.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 3000+ 3000,00 300 300300 34610000 Sonst. privatrechtliche Leistungsentgelte 300 3000 3000,00 300 Kostenersätze 300 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 32.8000 32.800 32.800 32.80032.800 12 Personalaufwendungen -89.8000- -95.0500,00 -97.650 -99.700-92.550 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2500- -2500,00 -250 -250-250 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -2500 -2500,00 -250 -250 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -26.7000- -26.7000,00 -26.700 -26.700-26.700 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -26.500 -26.5000 -26.5000,00 -26.500 Kosten Programm Einwohnerwesen Meso sowie dvv Meldeportal 6.500 € Kosten Bundesdruckerei 20.000 € -26.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -116.7500 -122.000 -124.600 -126.650-119.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -83.9500 -89.200 -91.800 -93.850-86.700 22 Aufwendungen für interne Leistungen -23.1000- -24.1000,00 -28.400 -28.650-24.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -23.100 -24.0500 -24.1000,00 -28.400 -28.650 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -23.1000 -24.100 -28.400 -28.650-24.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -107.0500 -113.300 -120.200 -122.500-110.750 126 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Beurkundung von Geburten - Anmeldung Eheschließung, Eheschließungen, Beurkundung von Eheschließungen, Lebenspartnerschaften - Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen - Beurkundung von Sterbefällen - Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland - Fortführen von Personenstandsregistern, Berichtigung von Personenstandseinträgen - Ausstellen von Personenstandsurkunden - Auskünfte aus den Personenstandsregistern nach Personenstands- und Archivrecht - Andere Beurkundungen, öffentliche Beglaubigungen (z.B. Namenserklärungen, Kirchenaustritte, Anerkennung Vater- und Mutterschaft) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung - Feststellung und Nachweis personenbezogener Daten zur Abstammung und zukünftigen Identitätsermittlung eines Menschen - Feststellen der Ehefähigkeit und Durchführung der Eheschließung - Rechtliche Dokumentation des Personenstandes - Führen des Geburten-, Ehe- und Sterberegisters; zeitnahe Beurkundung - Beurkundung von Namens- und Personenstandsveränderungen - Aktualisierung personenstandsrechtlicher Daten und Namen - Anpassen von Familiennamen und Beseitigung von Unzulänglichkeiten im Namen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5000+ 5000,00 500 500500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 500 5000 5000,00 500 500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2000+ 2000,00 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 200 2000 2000,00 200 200 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 7000 700 700 700700 12 Personalaufwendungen -39.6000- -42.0000,00 -43.150 -44.050-40.900 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -9.8000- -9.8000,00 -9.800 -9.800-9.800 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -1000 -1000,00 -100 Fachverband der Standesbeamten -100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.200 -5.2000 -5.2000,00 -5.200 -5.200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Vorjahresansatz 1.800 €, Erhöhung des Standesamtes durch Bestellung Ergänzungslieferungen -4.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -49.4000 -51.800 -52.950 -53.850-50.700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -48.7000 -51.100 -52.250 -53.150-50.000 22 Aufwendungen für interne Leistungen -17.5500- -17.9000,00 -20.950 -21.050-18.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -17.550 -18.0500 -17.9000,00 -20.950 -21.050 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -17.5500 -17.900 -20.950 -21.050-18.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -66.2500 -69.000 -73.200 -74.200-68.050 127 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt -Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung -Feuersicherheitswachdienst -Beratungen und Brandverhütungsschauen -Dienstleistungen für Dritte (Gliederung Kameralistik ehemals UA 1300) Produktbeschreibung -Schnellstmögliche qualifizierte Hilfeleistung bei Bränden zur Vermeidung von Schäden für Mensch, Tier, an Sachen und Umwelt -Schnellstmögliche Hilfe für Menschen und Tiere in bedrohenden Situationen; Vermeidung von Schäden an Sachen und Umwelt -Bereitstellung von Sicherheitswachen bei Versanstaltungen sowie bei Brand- oder Explosionsgefahr -Mitwirken und Beraten Dritter aus brandschutztechnischer Sicht -Brandverhütungsschau, Brandschutztechnische Prüfung und Beurteilung eines Objektes zur Feststellung und Beseitigung brandgefährlicher Zustände -Brandschutzerziehung von Kindern und Jugendlichen zur Vermeidung von Bränden und zu richtigen Verhaltensweisen bei Bränden Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.1000+ 3.1000,00 3.100 3.1003.100 31410000 Zuweisungen vom Land 2.600 2.6000 2.6000,00 2.600 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 85 € je Feuerwehrangehöriger 2.600 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 500 5000 5000,00 500 36 € pro Jugendfeuerwehrteilnehmer 500 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 5.0000+ 5.0000,00 5.000 5.0005.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 5.000 5.0000 5.0000,00 5.000 5.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.5000+ 7.5000,00 7.500 7.5007.500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.500 7.5000 7.5000,00 7.500 Kosterersätze 7.500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 15.6000 15.600 15.600 15.60015.600 12 Personalaufwendungen -4.7500- -4.9000,00 -5.000 -5.100-4.750 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -78.7000- -45.4000,00 -45.400 -45.400-50.400 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Sanierung Feuerwehrhaus/Bauhofgebäude Gauben Außenanstrich und Rissverfugungen -2.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -11.500 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände 2019:Atemschutz lfd. Wartung 3.000€, Meldeempfänger (DME)Reparaturen etc. 1.000€, Schläuche-Schlauchwäsche-Armaturen 2.000€, 4 LED Einsatzstellenscheinwerfer 3.000€, Hochwasser Spannungsprüfer P2 2.500€ 2020: Atemschutz lfd. Wartung 3.000€, Lungenautomaten Revision (12x150€) 1.800€, Meldeempfänger (DME)Reparaturen etc. 1.000€, Schläuche-Schlauchwäsche-Armaturen 2.000€, -8.000 128 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42411000 Fernwärme / Heizung -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -2000 -2000,00 -200 nur Material, Personalaufwendungen Minijob werden auf anderem Konto verbucht -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.600 -1.6000 -1.6000,00 -1.600 RE 2017 1.455,60 € -1.600 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 RE 2017: 598,27 € -1.000 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Wartung etc. -2.000 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42519000 Fahrzeug allgemein -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 2019: 1xTruppmann, 3xSprechfunker, 3xTruppführer, 3xAtemschutzgeräteträger 2020: 2xTruppmann, 2xSprechfunker, 2xTruppführer, 2xAtemschutzgeräteträger, Gruppenführer -4.000 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -11.800 -10.0000 -5.0000,00 -5.000 2019: 3x Uniform FWA 800€, 3x Einsatzkleidung für neue FWA inkl. Stiefel, Handschuhe, Helm 4.500€, lange Sweatshirts 1.500€, 15 St. Ersatzbeschaffung Helme 5.000€ 2020: 2x Uniform FWA 500€, 2x Einsatzkleidung für neue FWA inkl. Stiefel, Handschuhe, Helm 3.000€, Kurzarmhemden 1.500€, 15 St. Ersatzbeschaffung Helme (optional) 5.000 € -5.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Übungen u. Einsätze / Feuerwehreinsatzkosten -6.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -600 -6000 -6000,00 -600 Entschädigung bei Entlassung aus dem Feuerwehrdienst, Ehrungen etc. -600 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Erst. für Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Gmd/ Überlandhilfe -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -25.3000- -30.0000,00 -30.000 -30.000-30.000 129 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -25.300 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 17 Transferaufwendungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -5000 -5000,00 -500 Zuschuss an die FFW Baindt -500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -9.3500- -9.3500,00 -9.350 -9.350-9.350 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -2.900 -2.9000 -2.9000,00 -2.900 ohne Lehrgangsentschädigungen, Kommandant 1.440 €, Stellvertr. 576 €, Jugendwart 576 €,stellv.Jugendwart 260 € -2.900 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -350 -3500 -3500,00 -350 Kreisfeuerwehrverband 350 € -350 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Vermischte Ausgaben -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -1500,00 -150 -150 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -450 -4500 -4500,00 -450 Post- und Fernmeldegebühren -450 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -3000,00 -300 -300 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Unfallkasse -5.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -118.6000 -90.150 -90.250 -90.350-95.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -103.0000 -74.550 -74.650 -74.750-79.400 22 Aufwendungen für interne Leistungen -75.6500- -74.6500,00 -77.300 -77.550-76.200 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -67.650 -68.2000 -66.6500,00 -69.300 -69.550 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -8.000 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 Verzinsung des Anlagekapitals -8.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -75.6500 -74.650 -77.300 -77.550-76.200 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -178.6500 -149.200 -151.950 -152.300-155.600 130 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule)21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Die Grundschule "Klosterwiesenschule Baindt" bildet als Primärstufe den für alle schulpflichtigen und schulfähigen Kinder gemeinsamen Unterbau des Schulwesens. Die Klosterwiesenschule ist eine Ganztagesschule in Wahlform nach §4a Schulgesetz. (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2150) Erläuterung: - Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Grundschulangebots - Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs durch Schaffung der sächlichen und personellen Voraussetzungen in Erfüllung der Aufgabe des örtlichen Schulträgers durch Entwicklungsplanung sowie Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen Produktbeschreibung - Bereitstellung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln - Bereitstellung und Fortbildung des nichtlehrenden Personals - Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten - Öffentlichkeitsarbeit / Beratung / Auskünfte sowie Durchführung von Veranstaltungen - Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Essensangebot Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 16.0000+ 16.0000,00 16.000 16.00016.000 31410000 Zuweisungen vom Land 16.000 16.0000 16.0000,00 16.000 Keine Schulsachkostenbeiträge bei Grundschule, Schulbegl. flexible Nachmittagsbetreuung 12.250 Euro, der Sachkostenbeitrag für Hauptschüler ab Klasse 5 an die aufnehmende Schule, Kostenersatz Schulbegleiter wurde ab Jan. 2016 nicht mehr verbucht 16.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5.7000+ 5.7000,00 5.700 5.7005.700 34110000 Mieten und Pachten 5.500 5.5000 5.5000,00 5.500 Vermietung ehemalige Hausmeisterwohnung 5.500 34210000 Erträge aus Verkauf 100 1000 1000,00 100 Einnahmen aus Verkauf Lernmittel 100 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 100 1000 1000,00 100 Einnahmen aus Verkauf - Lernmittel 100 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.0000+ 2.0000,00 2.000 2.0002.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.000 2.0000 2.0000,00 2.000 § 4 Schullastenverordnung zu § 19 I FAG, 200 € pro auswärtiges Kind 2.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 23.7000 23.700 23.700 23.70023.700 12 Personalaufwendungen -99.7500- -106.0000,00 -108.800 -111.150-103.150 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -202.2000- -178.2000,00 -178.200 -178.200-178.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -45.000 -20.0000 -20.0000,00 -20.000 RE 2017: 20.678,75 € allgemeine Unterhaltungsausgaben 2019 zusätzliche evtl. Sanierungsarbeiten:-Malerarbeiten Aussenwand Fassadenanstrich (Grünes und Gelbes Haus) 20.000€ -Streicharbeiten Treppenaufgang (Gelbes Haus) 5.000€ -Sanierung Besuchertoiletten 3.000€ -Sanierung Beleuchtung Klassenräume 7.500€ 2020:-Sanierung Beleuchtung Klassenräume 7.500€, zusätzlich Investitionen Sanierungabschnitte -20.000 131 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule)21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 2019: -8 Trocknungswagen Kunst 1.800 € - 8 Keybords a 200 € -Unvorhergesehenes 2.500 € 2020: -4 ELMO Dokumentationskameras a 500€ -Unvorhergesehenes 2.500€ -5.000 42411000 Fernwärme / Heizung -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 Heizungskosten RE 2017: 29.981,55 € -30.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -43.000 -43.0000 -43.0000,00 -43.000 RE 2017: 40.624,97 € -43.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -18.000 -19.0000 -19.0000,00 -19.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Stromkosten, RE 2017: 16.619,95 € -19.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer, RE 2017: 12.340,53 € -12.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -3000 -3000,00 -300 -300 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -20.000 -20.0000 -20.0000,00 -20.000 Ansatz 2018: 20.000 € inkl. Kopierkosten, RE 2017: 17.853,55 € -20.000 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -1500 -1500,00 -150 Schülerveranstaltungen und Schülerauszeichnungen -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -2500 -2500,00 -250 Zuschüsse an Förderverein GHS -250 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Schulkostenanteil für Bainder Schüler welche nicht die Grundschule Baindt besuchen. -4.000 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt Beschluss GR 14.12.2010 - Anpassung 2016 -15.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Jugendverkehrsschule; Kosten Schülerbeförderung Baindt - Hallenbad Baienfurt: 5.000 €; Baindt - Jugendverkehrsschule: 1.000 € -6.000 15 Abschreibungen -160.2000- -180.0000,00 -200.000 -200.000-175.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -160.200 -175.0000 -180.0000,00 -200.000 -200.000 132 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule)21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -51.8000- -52.0000,00 -52.000 -52.000-51.800 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -6.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Kopierer Sekretariat -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.300 -1.3000 -1.3000,00 -1.300 Geschäftsaufwendungen Bücher und Zeitschriften -1.300 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -4.500 -4.5000 -4.5000,00 -4.500 Post- und Fernmeldegebühren -4.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -4.500 -4.5000 -4.5000,00 -4.500 inkl. Medienoffensive -4.500 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -2.200 -2.2000 -2.2000,00 -2.200 Ausgaben für KISS und Sonstiges Weihnachtsfeier Lehrer und Betreuungspersonal -2.200 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -32.300 -32.3000 -32.5000,00 -32.500 Sonderabgaben Versicherungen, Steuern, Schadensfälle Ansatz Vorjahr 25.000 € Umlage Unfallkasse - Umlage 2018 28.800 € Umlage WGV - Versicherung 2018 3.500 € -32.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -513.9500 -516.200 -539.000 -541.350-508.150 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -490.2500 -492.500 -515.300 -517.650-484.450 22 Aufwendungen für interne Leistungen -116.7000- -117.0500,00 -121.900 -122.750-118.750 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -116.700 -118.7500 -117.0500,00 -121.900 -122.750 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -116.7000 -117.050 -121.900 -122.750-118.750 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -606.9500 -609.550 -637.200 -640.400-603.200 133 Klosterwiesenschule (Projekt schulreifes Kind) Klosterwiesenschule (Projekt schulreifes Kind)21100200 2110020000 Unterprodukt Leistung Klosterwiesenschule (Projekt schulreifes Kind) Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211002 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Alle Leistungen des Projekts "schulreifes Kind". (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2151) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.0000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 31410000 Zuweisungen vom Land 3.000 3.0000 3.0000,00 3.000 3.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0000 3.000 3.000 3.0003.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.0000- -3.0000,00 -3.000 -3.000-3.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -3.0000 -3.000 -3.000 -3.000-3.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.1500- -2.3000,00 -2.350 -2.350-2.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -2.150 -2.4000 -2.3000,00 -2.350 -2.350 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -2.1500 -2.300 -2.350 -2.350-2.400 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -2.1500 -2.300 -2.350 -2.350-2.400 134 Schülerbeförderung / Bürgerbus Schülerbeförderung21400100 2140010000 Unterprodukt Leistung Schülerbeförderung Schülerbezogene Leistungen2140 214001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Organisation und Abwicklung der Schülerbeförderung - Schülerbeförderung des inneren Schulbetriebs z.B. von der Schule zur Schwimmhalle über Produkt Klosterwiesenschule und Bodo (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2900) Produktbeschreibung - Gewährleistung der räumlichen Erreichbarkeit der Bildungsangebote Abfahrstellen von Schachen und Sulpach Sulpach: Einmündungsbereich Hirschstraße, K 7951, Höhe Sulpacherstraße Schachen: - Kreuzungsbereich Mehlisstraße Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5000+ 5.0000,00 5.000 5.0005.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 5.0000 5.0000,00 5.000 Kostenersatz Schulbus - Anpassung bei Fahrzeuneukauf: bisher: 1. Kind 20 €/mtl., 2. Kind 10 €/mtl., jedes weitere Kind 10 €/mtl. 5.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5000 5.000 5.000 5.0005.000 12 Personalaufwendungen -10.1000- -10.3500,00 -10.650 -10.900-10.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -6.0000- -6.0000,00 -6.000 -6.000-6.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -300 -3000 -3000,00 -300 -300 42518000 Unterhaltung Schulbus -5.500 -5.5000 -5.5000,00 -5.500 Haltung von Fahrzeugen Schul- und Bürgerbus RV-GB 2011, EZ 19.09.2007, Kauf 13.11.2012 Versicherung Kfz und Unfallversicherung 2.500 € pro Jahr, Betriebsmittel (Benzin, Reifen etc.), Reparaturen 3.000 € pro Jahr -5.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -200 -2000 -2000,00 -200 -200 15 Abschreibungen -2.0000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -2.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Abschreibungen -5.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1000- -1000,00 -100 -100-100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -18.2000 -21.450 -21.750 -22.000-21.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -17.7000 -16.450 -16.750 -17.000-16.200 22 Aufwendungen für interne Leistungen -13.9000- -14.4000,00 -14.650 -14.750-14.650 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -13.400 -14.1500 -13.9000,00 -14.150 -14.250 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -500 -5000 -5000,00 -500 Verzinsung des Anlagekapitals -500 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -13.9000 -14.400 -14.650 -14.750-14.650 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -31.6000 -30.850 -31.400 -31.750-30.850 135 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Betreuung vor und nach dem Unterricht bzw. am Nachmittag erweitertes Betreuungsangebot und Freizeitgestaltung - Ferienbetreuung - Unterhaltung und Betrieb der Schulmensa (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2910) Produktbeschreibung - Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten schulischen Angebots - Bereitstellung der Verpflegung gegen Entgelt einschl. des dazu notwendigen weiteren Personal- und Sachaufwands (Ausschreibung, Vergabe, Organisation der Essensausgabe, Reinigung) - Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Essensangebot Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 34.9000+ 34.9000,00 34.900 34.90034.900 31410000 Zuweisungen vom Land 12.000 12.0000 12.0000,00 12.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Zuschuss Jugendstiftung 12.000 € 12.000 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 22.900 22.9000 22.9000,00 22.900 22.900 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 38.0000+ 39.0000,00 39.000 39.00039.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 38.000 39.0000 39.0000,00 39.000 Elternbeiträge für Essen Ganztagsbetreuung. RE 2017 38.041 € 39.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 11.5000+ 11.5000,00 11.500 11.50011.500 34611000 Ferienbetreuung 1.500 1.5000 1.5000,00 1.500 Elternbeiträge - Ferienbetreuung 1.500 34613000 Bläserklasse 10.000 10.0000 10.0000,00 10.000 Kostenersätze (Bläserkasse) RE 2017 7.273,50 € 10.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 14.5000+ 14.5000,00 14.500 14.50014.500 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.5000 14.5000,00 14.500 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule, RE 2017. 14.642 € 14.500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 98.9000 99.900 99.900 99.90099.900 12 Personalaufwendungen -67.1000- -71.6500,00 -73.600 -75.150-69.750 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -32.7000- -32.7000,00 -32.700 -32.700-32.700 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -5000 -5000,00 -500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -200 -2000 -2000,00 -200 Geräte und Ausstattungsgegenstände -200 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -800 -8000 -8000,00 -800 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -800 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuungsräume im Rahmen Ganztagsbetreuung inkl. Jugendbegl., Musikschule Abrechnung RE 2017 5.990,22 € -6.000 136 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42912000 Kosten Ferienbetreuung -2.700 -2.7000 -2.7000,00 -2.700 Kosten Ferienbetreuung, RE 2017 2.616,25 € -2.700 42914500 Projekt Bläserklasse -22.500 -22.5000 -22.5000,00 -22.500 Projekt Bläserklasse, RE 2017: 16.004 €, RE 2018: ca. 30.000 € -22.500 15 Abschreibungen -22.6000- -22.6000,00 -22.600 -22.600-22.600 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -22.600 -22.6000 -22.6000,00 -22.600 -22.600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -53.0000- -54.0000,00 -54.000 -54.000-53.500 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -14.500 -14.5000 -14.5000,00 -14.500 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit teilweise Kostenersatz über Jugendstiftung, RE 201712.978,50 € -14.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -38.500 -39.0000 -39.5000,00 -39.500 Ausgaben (Essen Ganztagsbetreuung) - Essensausgabekosten an Caterer -39.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -175.4000 -180.950 -182.900 -184.450-178.550 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -76.5000 -81.050 -83.000 -84.550-78.650 22 Aufwendungen für interne Leistungen -30.5000- -31.6000,00 -32.100 -32.250-31.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -30.500 -31.9500 -31.6000,00 -32.100 -32.250 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -30.5000 -31.600 -32.100 -32.250-31.950 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -107.0000 -112.650 -115.100 -116.800-110.600 137 Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21500400 2150040000 Unterprodukt Leistung Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215004 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Förderung von jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind (ehem. Gliederung Kameralistik Unterabschnitt 2152) Produktbeschreibung - Angebote der Schulsozialarbeit ergänzen den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule und fördern ein gutes Miteinander in der Schule. - Die Trägerschaft liegt bei der Gemeinde Baindt in enger Kooperation mit "Die Zieglerschen e.V.". Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 16.3000+ 16.3000,00 16.300 16.30016.300 31410000 Zuweisungen vom Land 16.300 16.3000 16.3000,00 16.300 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land, RE 2017 16.350 € 16.300 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 16.3000 16.300 16.300 16.30016.300 12 Personalaufwendungen -31.6000- -32.4500,00 -33.350 -34.050-31.600 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1.3000- -1.3000,00 -1.300 -1.300-1.300 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -200 -2000 -2000,00 -200 Geräte und Ausstattungsgegenstände -200 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -800 -8000 -8000,00 -800 RE 2017: 742,99 € -800 42750000 Lernmittel -300 -3000 -3000,00 -300 Lernmittel -300 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3000- -3000,00 -300 -300-300 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Post- und Fernmeldegebühren -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -33.2000 -34.050 -34.950 -35.650-33.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -16.9000 -17.750 -18.650 -19.350-16.900 22 Aufwendungen für interne Leistungen -3.6000- -3.8000,00 -4.050 -4.100-3.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -3.600 -3.8500 -3.8000,00 -4.050 -4.100 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -3.6000 -3.800 -4.050 -4.100-3.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -20.5000 -21.550 -22.700 -23.450-20.750 138 Musikpflege Musikpflege26200000 2620000000 Unterprodukt Leistung Musikpflege Musikpflege2620 262000 Produktgruppe Produkt Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Abmangelbeteiligung an den Musikschulen - Förderung von musikpflegenden Vereinen - Bereitstellung, Unterhaltung und Betrieb geeigneteter Räumlichkeiten - Objekt Klosterhof 5 - Vereinshaus (ab 2020 höhere Kosten da nicht mehr auf Kiga Regenbogen verbucht) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3300) Produktbeschreibung - Sicherstellung des kulturellen Auftrags der Gemeinde Baindt durch Förderung / Unterstützung des privaten und ehrenamtlichen Engagements der Musikgruppen und -vereine - Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -6.5000- -8.5000,00 -8.500 -8.500-8.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.600 -1.6000 -1.6000,00 -1.600 Unterhaltungsmaßnahmen Vereinshaus und Festplatz -1.600 42411000 Fernwärme / Heizung -2.000 -3.0000 -3.2000,00 -3.200 ab 2020 inkl. Räumlichkeiten Kiga Regenbogen -3.200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -500 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Strom Klosterhof 5 -1.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -200 -5000 -5000,00 -500 -500 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -2.200 -2.2000 -2.2000,00 -2.200 Ausgaben für eigene kulturelle Veranstaltungen -2.200 17 Transferaufwendungen -30.0000- -31.5000,00 -31.500 -31.500-31.500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -30.000 -31.5000 -31.5000,00 -31.500 Zuschüsse an Vereine und Jugendmusikschule Jugendmusikschule 2019: 19.000 € (Erhöhung komm. Beitrag ab 01.01.2019) Jugendmusikschule 2020: 20.500 € (Erhöhung komm. Beitrag ab 01.01.2020 um 1.470 €) je nach Belegerzahler. Muskiverein Baindt: 3.460 € Schalmaienkapelle: 1.795 € Zuschüsse zu kulturellen Veranstaltungen von Vereinen und Organisationen in der SKH, Zuschuss für Vereine Hallenmiete + 2 h Hausmeister SKH 5.500 € -31.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -36.5000 -40.000 -40.000 -40.000-39.800 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -36.5000 -40.000 -40.000 -40.000-39.800 22 Aufwendungen für interne Leistungen -5.5500- -5.7500,00 -5.850 -5.900-5.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -5.550 -5.8500 -5.7500,00 -5.850 -5.900 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -5.5500 -5.750 -5.850 -5.900-5.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -42.0500 -45.750 -45.850 -45.900-45.650 139 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bereitstellung und Betrieb der Schulbücherei/Gemeindebücherei - Ausgaben der VHS (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3500/3520) Produktbeschreibung - Information, Kommunikation, Unterstützung von Aus-, Fort-, Weiterbildung und Freizeitgestaltung durch Bereitstellung von Medien für systematisch oder thematisch gegliederte Sachbereiche, von Zeitungen und Zeitschriften sowie von AV-Medien Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 5000+ 5000,00 500 500500 31410000 Zuweisungen vom Land 400 4000 4000,00 400 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 400 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 100 1000 1000,00 100 Spenden 100 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5000 500 500 500500 12 Personalaufwendungen -8.5000- -9.0500,00 -9.350 -9.550-8.850 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -11.0500- -11.0500,00 -11.050 -11.050-11.050 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -250 -2500 -2500,00 -250 -250 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -7.600 -7.6000 -7.6000,00 -7.600 Bücherbeschaffung 7.500 €, Sonstige sächliche Zweckausgaben 100 €, u.a. Abrechnung Kontoführungsgebühren, VHS-Konto, Zuschüsse VHS etc. -7.600 42611000 Aus- und Weiterbildung -100 -1000 -1000,00 -100 -100 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.100 -3.1000 -3.1000,00 -3.100 Autorenlesungen, Kinderfilme -3.100 15 Abschreibungen -1.5000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.500 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -6000- -6000,00 -600 -600-600 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -250 -2500 -2500,00 -250 EDV Programm/ Wartungskosten -250 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -250 -2500 -2500,00 -250 -250 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -21.6500 -25.700 -26.000 -26.200-25.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -21.1500 -25.200 -25.500 -25.700-25.000 22 Aufwendungen für interne Leistungen -12.0000- -12.4500,00 -12.900 -13.000-12.650 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -12.000 -12.6500 -12.4500,00 -12.900 -13.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -12.0000 -12.450 -12.900 -13.000-12.650 140 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -33.1500 -37.650 -38.400 -38.700-37.650 141 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Kultur-, Kunst- und Heimatpflege - Förderung des privaten und kulturellen Engagements (Vereinsförderung) - Objekt Klosterhof 5 (Vereinshaus) auf Produkt 2620 verbucht (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3660/7300) Produktbeschreibung Regelmäßig stattfindende, nicht zwingend projektbezogene - Unterstützung von Personen, Personengruppen, kulturellen Einrichtungen durch Finanzzuschüsse und/oder Sachleistungen wie zum Beispiel die Überlassung von Räumen, Nikolausmarkt, Maibaumstellen, Fasnetsumzug (alle 2 Jahre) Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 1000+ 1000,00 100 100100 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 100 1000 1000,00 100 Benutzungsgebühren 100 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500+ 500,00 50 5050 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 50 500 500,00 50 50 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1000+ 1000,00 100 100100 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 1000 1000,00 100 Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 100 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2500 250 250 250250 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -7.3500- -7.3500,00 -5.150 -7.350-5.150 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -5000 -5000,00 -500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 42310000 Mieten und Pachten -2.400 -2.4000 -2.4000,00 -2.400 Mieten und Pachten -2.400 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -250 -2500 -2500,00 -250 Stromkosten Dorfplatz, Festplatz -250 42798000 Narrenumzug 2-jährig -2.200 00 -2.2000,00 0 Kosten Narrenumzug 2-jährig, ungerade Jahre Narrenumzug wieder 2019 -2.200 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben Dorfputzete, Eintrag Telefonbuch etc. -2.000 15 Abschreibungen -32.7000- -32.7000,00 -32.700 -32.500-32.700 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -32.700 -32.7000 -32.7000,00 -32.700 -32.500 17 Transferaufwendungen -4.4000- -4.4000,00 -4.400 -4.400-4.400 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -4.400 -4.4000 -4.4000,00 -4.400 Zuschüsse an Vereine Narrenzunft Raspler: 1.044 € (260 € Regelzuschuss, 784 € Investitionskostenzuschuss) Landfrauen: 105 € KJG: 520 € Blutreitergruppe: 105 € Kunstkreis Baindt: 105 € Geschirrmobil nach Antrag, Beschluss GR 80% Zuwendung: 2.000 € -4.400 142 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.2000- -4.1000,00 -4.100 -4.100-4.100 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -400 -4000 -4000,00 -400 Mitgliedsbeiträge Landschaftserhaltungsverband: 200 € Wirtschaftsverbund Baienfurt: 100 € Schwäbischer Heimatbund: 70 € Förderverein Schloss Achberg: 50 € -400 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -4.800 -3.7000 -3.7000,00 -3.700 Ferienprogramm (Druck 900 €, Versicherung, Essen): 1.500 € Zuschuss Landjugend: 2.550 € (500 € Regelzuschuss Maibaumstellen/Funken, 1.300 € Investitionszuschuss T-Shirt sowie 750 € Brauchtumspflege, Beschluss 06.02.2018 bzw. 09.10.2018) Druck Rahmenterminkalender 2019: 600 € Christbaumstellen und Dorfputzete: 200 € -3.700 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -49.6500 -48.550 -46.350 -48.350-46.350 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -49.4000 -48.300 -46.100 -48.100-46.100 22 Aufwendungen für interne Leistungen -55.0500- -54.8500,00 -56.500 -56.800-55.800 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -55.050 -55.8000 -54.8500,00 -56.500 -56.800 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -55.0500 -54.850 -56.500 -56.800-55.800 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -104.4500 -103.150 -102.600 -104.900-101.900 143 Förderung von Kirchengemeinden Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29100000 2910000000 Unterprodukt Leistung Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften2910 291000 Produktgruppe Produkt Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Allgemeine Förderung von Religionsgemeinschaften, Erfüllung von Verpflichtungen, z. B. zur Unterhaltung kirchlicher Bauten (Kirchturm, Uhr, Glocke) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3700) Produktbeschreibung - Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 17 Transferaufwendungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -5000 -5000,00 -500 50% Zuschuss für Wartung Kirchturm, Uhr und Glocke (gem. Kirchenvermögensausscheidungsakten) -500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -5000 -500 -500 -500-500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -5000 -500 -500 -500-500 22 Aufwendungen für interne Leistungen -9.6500- -9.7500,00 -9.950 -10.000-9.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -9.650 -9.8500 -9.7500,00 -9.950 -10.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -9.6500 -9.750 -9.950 -10.000-9.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -10.1500 -10.250 -10.450 -10.500-10.350 144 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke Soziale Einrichtung für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke31400200 3140020000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entw., Soziale Zwecke Soziale Einrichtungen3140 314002 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - evtl. Hilfen in der Altenhilfe - demographische Entwicklung - soziale Zwecke (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4320) Produktbeschreibung Produkt wird im Sinne der demographischen Entwicklung vorgehalten. In der Bevölkerungsvorausberechnung hat die Gemeinde gegenüber 2012 im Jahr 2030 einen Anstieg der über 60 Jährigen von ca. 47%. Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 17 Transferaufwendungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -5000 -5000,00 -500 Zuschüsse für soziale Zwecke Sonstige soziale Zwecke: Evtl. für Hilfen Förderverein Pflegeheim bzw. Arbeitskreis Asyl/Obdachlose 250 € etc. -500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -5000 -500 -500 -500-500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -5000 -500 -500 -500-500 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -5000 -500 -500 -500-500 145 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Soziale Einrichtung für Wohnungslose (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8810) Produktbeschreibung - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb von Einrichtungen abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 26.2000+ 26.2000,00 26.200 26.20026.200 34110000 Mieten und Pachten 14.350 14.3500 14.3500,00 14.350 Mietkostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 9 Personen a 132,98 € / pro Person und Monat 14.350 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 11.850 11.8500 11.8500,00 11.850 Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 9 Personen a 109,89 € / pro Person und Monat 11.850 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 26.2000 26.200 26.200 26.20026.200 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -25.0000- -25.0000,00 -25.000 -25.000-25.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Höhere Aufwendungen u.a. Niederschlagungen, uneinbringliche Nebenkosten, Umlage, Grundsteuer Liegenschaften -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -15.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Grundsteuer, Wasser -5.000 15 Abschreibungen -7.0000- -7.0000,00 -7.000 -7.000-7.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.000 -7.0000 -7.0000,00 -7.000 Abschreibungen -7.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.0000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -1.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -33.0000 -33.000 -33.000 -33.000-33.000 146 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -6.8000 -6.800 -6.800 -6.800-6.800 22 Aufwendungen für interne Leistungen -37.8500- -31.1500,00 -32.200 -32.450-31.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -37.850 -31.6000 -31.1500,00 -32.200 -32.450 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -37.8500 -31.150 -32.200 -32.450-31.600 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -44.6500 -37.950 -39.000 -39.250-38.400 147 Boschstraße 1/7,Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400710 3140071000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Boschstraße 1/7 Varia Home abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 40.7500+ 40.7500,00 40.750 40.75040.750 34110000 Mieten und Pachten 22.300 22.3000 22.3000,00 22.300 Mietkostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 14 Personen a 132,98 € / pro Person und Monat 22.300 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 18.450 18.4500 18.4500,00 18.450 Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 14 Personen a 109,89 € / pro Person und Monat 18.450 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 40.7500 40.750 40.750 40.75040.750 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -10.9000- -11.4000,00 -11.400 -11.400-11.400 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.200 -1.2000 -1.2000,00 -1.200 -1.200 42411000 Fernwärme / Heizung -4.000 -4.2000 -4.2000,00 -4.200 -4.200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.700 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 15 Abschreibungen -10.0000- -10.0000,00 -10.000 -10.000-10.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -20.9000 -21.400 -21.400 -21.400-21.400 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 19.8500 19.350 19.350 19.35019.350 22 Aufwendungen für interne Leistungen -32.1000- -26.9000,00 -27.700 -27.900-27.200 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -29.600 -24.7000 -24.4000,00 -25.200 -25.400 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Verzinsung des Anlagekapitals -2.500 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -32.1000 -26.900 -27.700 -27.900-27.200 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -12.2500 -7.550 -8.350 -8.550-7.850 148 Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung31400720 3140072000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Friesenhäusler Straße 12 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.7000+ 75.7000,00 75.700 75.70075.700 34110000 Mieten und Pachten 41.450 41.4500 41.4500,00 41.450 Mietkostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 26 Personen a 132,98 €/pro Person/Monat 41.450 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 34.250 34.2500 34.2500,00 34.250 Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 26 Personen a 109,89 €/pro Person und Monat 34.250 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 75.7000 75.700 75.700 75.70075.700 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -75.8000- -75.8000,00 -75.800 -75.800-75.800 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -8.000 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 -8.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42310000 Mieten und Pachten -38.800 -38.8000 -38.8000,00 -38.800 Monatliche Miete 3.231,90 € -38.800 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 -15.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -12.000 -12.0000 -12.0000,00 -12.000 laut Abrechnung 2017 Wasser/Abwasser 8.000 €, Müllgebühren 3.000 €, Versicherung? -12.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -75.8000 -75.800 -75.800 -75.800-75.800 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1000 -100 -100 -100-100 22 Aufwendungen für interne Leistungen -37.8500- -31.1500,00 -32.200 -32.450-31.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -37.850 -31.6000 -31.1500,00 -32.200 -32.450 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -37.8500 -31.150 -32.200 -32.450-31.600 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -37.9500 -31.250 -32.300 -32.550-31.700 149 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400730 3140073000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Klosterhof 4 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 52.4500+ 52.4500,00 52.450 52.45052.450 34110000 Mieten und Pachten 28.700 28.7000 28.7000,00 28.700 Mietkostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 18 Personen a 132,98 € / pro Person und Monat 28.700 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 23.750 23.7500 23.7500,00 23.750 Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 18 Personen a 109,89 € / pro Person und Monat 23.750 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 52.4500 52.450 52.450 52.45052.450 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -17.0000- -17.0000,00 -17.000 -17.000-17.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -8.000 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 -8.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 15 Abschreibungen -9.4000- -9.4000,00 -9.400 -9.400-9.400 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -9.400 -9.4000 -9.4000,00 -9.400 -9.400 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -26.4000 -26.400 -26.400 -26.400-26.400 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 26.0500 26.050 26.050 26.05026.050 22 Aufwendungen für interne Leistungen -31.6000- -26.4000,00 -27.200 -27.400-26.700 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -29.600 -24.7000 -24.4000,00 -25.200 -25.400 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -31.6000 -26.400 -27.200 -27.400-26.700 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -5.5500 -350 -1.150 -1.350-650 150 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400740 3140074000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Küferstraße 8 abzubilden Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 20.3500+ 20.3500,00 20.350 20.35020.350 34110000 Mieten und Pachten 11.150 11.1500 11.1500,00 11.150 Mietkostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 7 Personen a 132,98 € / pro Person und Monat 11.150 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 9.200 9.2000 9.2000,00 9.200 Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 7 Personen a 109,89 € / pro Person und Monat 9.200 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 20.3500 20.350 20.350 20.35020.350 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -10.5000- -10.5000,00 -10.500 -10.500-10.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42411000 Fernwärme / Heizung -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 15 Abschreibungen -4.7000- -4.7000,00 -4.700 -4.700-4.700 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.700 -4.7000 -4.7000,00 -4.700 -4.700 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -15.2000 -15.200 -15.200 -15.200-15.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 5.1500 5.150 5.150 5.1505.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen -18.4500- -15.5500,00 -16.000 -16.100-15.750 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -16.450 -13.7500 -13.5500,00 -14.000 -14.100 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Verzinsung des Anlagekapitals -2.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -18.4500 -15.550 -16.000 -16.100-15.750 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -13.3000 -10.400 -10.850 -10.950-10.600 151 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbrinung) Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400750 3140075000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Rosenstraße 8 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 32.0500+ 32.0500,00 32.050 32.05032.050 34110000 Mieten und Pachten 17.550 17.5500 17.5500,00 17.550 Mietkostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 11 Personen a 132,98 €/pro Person und Monat 17.550 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 14.500 14.5000 14.5000,00 14.500 Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 11 Personen a 109,89 €/pro Person und Monat 14.500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 32.0500 32.050 32.050 32.05032.050 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -22.5000- -22.5000,00 -22.500 -22.500-22.500 42310000 Mieten und Pachten -18.000 -18.0000 -18.0000,00 -18.000 1.470 € inkl. Nebenkosten (Miete 1.150 €, NK VZ 320 €) -18.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -4.500 -4.5000 -4.5000,00 -4.500 -4.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -22.5000 -22.500 -22.500 -22.500-22.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 9.5500 9.550 9.550 9.5509.550 22 Aufwendungen für interne Leistungen -8.2500- -6.7500,00 -7.000 -7.050-6.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -8.250 -6.8500 -6.7500,00 -7.000 -7.050 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -8.2500 -6.750 -7.000 -7.050-6.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 1.3000 2.800 2.550 2.5002.700 152 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Buchenstraße 1231400760 3140076000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Buchenstraße 12 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 17.4500+ 17.4500,00 17.450 17.45017.450 34110000 Mieten und Pachten 9.550 9.5500 9.5500,00 9.550 Mietkostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 6 Personen a 132,98 €/pro Person und Monat 9.550 34610010 Mietnebenkosten / Betriebskosten 7.900 7.9000 7.9000,00 7.900 Betriebskostenpauschale laut Satzung über die Benutzung der Obdachlosen -und Asylbewerberunterkünfte 6 Personen a 109,89 € /pro Person und Monat 7.900 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 17.4500 17.450 17.450 17.45017.450 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -14.4000- -14.4000,00 -14.400 -14.400-14.400 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -4.800 -4.8000 -4.8000,00 -4.800 Nebenkostenpauschale 400 € pro Monat -4.800 42310000 Mieten und Pachten -9.600 -9.6000 -9.6000,00 -9.600 monatliche Miete 800 € -9.600 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -14.4000 -14.400 -14.400 -14.400-14.400 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 3.0500 3.050 3.050 3.0503.050 22 Aufwendungen für interne Leistungen -4.9500- -4.0500,00 -4.200 -4.250-4.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -4.950 -4.1000 -4.0500,00 -4.200 -4.250 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -4.9500 -4.050 -4.200 -4.250-4.100 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -1.9000 -1.000 -1.150 -1.200-1.050 153 Asylbewerberhelferkreis: Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -in Asylberechtigten Asylbewerberhelferkreis:Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -inn Asylberechtigten31801000 3180100000 Unterprodukt Leistung Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -innen und Asylberechtigten einschl. Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318010 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Betreuung und Integration von Flüchtlingen - Integrationsbeauftragte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360) Produktbeschreibung - Koordination und Betreuung des ehrenamtlichen Engagements (z.B. Arbeitskreis Asyl) - Veranstaltungen und Bildungsangebote zur Förderung der Integration Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 74.6500+ 00,00 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 74.650 00 00,00 0 0 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 74.6500 0 0 00 12 Personalaufwendungen -119.3500- -14.9500,00 -15.400 -15.700-14.550 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -119.3500 -14.950 -15.400 -15.700-14.550 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -44.7000 -14.950 -15.400 -15.700-14.550 21 Erträge aus internen Leistungen 164.5500+ 135.4500,00 139.900 141.100137.350 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 164.550 137.3500 135.4500,00 139.900 141.100 22 Aufwendungen für interne Leistungen -119.8500- -120.5000,00 -124.500 -125.400-122.800 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -119.850 -122.8000 -120.5000,00 -124.500 -125.400 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 44.7000 14.950 15.400 15.70014.550 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 154 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Unterhaltung und Betrieb Kindergarten "Sonne, Mond und Sterne" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4640) Produktbeschreibung ab 2020 im Neubau zusätzlich 1 Kleinkindgruppe U3 sowie 1 altersgemische Gruppe ehemals Kindergarten Regenbogen - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 275.0000+ 325.0000,00 325.000 325.000315.000 31410000 Zuweisungen vom Land 275.000 315.0000 325.0000,00 325.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land, Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 FAG und Kleinkindförderung gem. § 29c FAG und Sprachförderung durch L-Bank, RE 2017: 252.213 € ab 2020 inkl. Kiga Regenbogen, ab 2021 inkl. 1 Kleinkindgruppe Stichtag 31.03.2020 325.000 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 107.0000+ 145.0000,00 145.000 145.000140.000 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 62.000 80.0000 85.0000,00 85.000 Elternbeiträge Kindergarten, RE 2017 59.967 € 85.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 45.000 60.0000 60.0000,00 60.000 RE 2017: 42.300 € 60.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 10.0000+ 10.0000,00 10.000 10.00010.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 10.000 10.0000 10.0000,00 10.000 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (interkom. Kostenausgleich) 10.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 392.0000 480.000 480.000 480.000465.000 12 Personalaufwendungen -758.4000- -1.037.1000,00 -1.064.900 -1.087.600-1.009.350 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -101.1000- -261.7000,00 -71.800 -71.900-111.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -50.000 -50.0000 -200.0000,00 -10.000 Sanierungsarbeiten 2019: Umgestaltung des roten Zimmers im KIGA „Sonne, Mond und Sterne“ durch Herrn Architekt Nehls, 42.000 € - Kigaausschuss 04.06.2018 Sanierungsarbeiten Kiga SMS ab 2020 ff (Dach, Fassade, Feuchtigkeit, etc.)- Ziel Objekt ins Sanierungsgebiet aufnehmen, um dort die Ausgaben zu generieren - Umsetzung nur sofern über Sanierungsgebiet -10.000 155 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -5.600 -9.0000 -9.0000,00 -9.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -9.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -11.500 -5.2000 -5.5000,00 -5.500 2019: -Ersatzbeschaffung Backofen 900€ -Ausstattung Kiga Ü3, ehem. Regenbogen, pauschal außerhalb Architekturbüro 4.000€ -Ersatzbeschaffung geringwertiges Vermögen unter 800€ (pro Gruppe bisher 550€, 2019 zusätzlich 3.600€, 2020 2.200€) 6.600€ 2020: -Ersatzbeschaffung geringwertiges Vermögen unter 800€ (pro Gruppe bisher 550€, 2019 zusätzlich 3.600€, 2020 2.200€) 5.200€ -5.500 42411000 Fernwärme / Heizung -4.000 -8.0000 -8.2000,00 -8.300 ab 2020 zusätzliches Objekt - Räumlichkeiten im gelben Haus laufen derzeit noch auf das Produkt Klosterwiesenschule -8.400 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -20.500 -25.0000 -25.0000,00 -25.000 RE 2017: 19.616,83 €, ab 2020 mehr Flächenanteile - Neubau Kiga -Räumlichkeiten im gelben Haus laufen derzeit noch auf das Produkt Klosterwiesenschule -25.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.800 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 RE 2017: 1.288,15 €, ab 2020 zusätzliches Objekt - Räumlichkeiten im gelben Haus laufen derzeit noch auf das Produkt Klosterwiesenschule -3.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.200 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 RE 2017: 2.138,60 € - Räumlichkeiten im gelben Haus laufen derzeit noch auf das Produkt Klosterwiesenschule -3.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -3.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Aus-, Fortbildung, Umschulung, Fortbildungsmaßnahmen Supervision -4.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -2.500 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 Sonstige sächliche Zweckausgaben Lehrmittel, Spielzimmer -3.500 15 Abschreibungen -20.3000- -80.0000,00 -80.000 -80.000-80.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -20.300 -80.0000 -80.0000,00 -80.000 -80.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -27.5000- -33.8000,00 -33.800 -33.800-33.800 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -3.000 -3.5000 -3.5000,00 -3.500 Personalnebenausgaben -3.500 156 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -1.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -3.700 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Landesverband Kath. Kindertagesstätten (Kiga SMS ca. 3600 € -5.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.800 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Geschäftsausgaben, Bürobedarf ab 2020 inkl. EDV-Vernetzung neues Gebäude, seperater Server -4.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.100 -1.4000 -1.4000,00 -1.400 -1.400 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -16.000 -16.0000 -16.0000,00 -16.000 Heilpädagogischer Fachdienst -16.000 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -900 -9000 -9000,00 -900 Sonstige Geschäftsausgaben Projekt Leswelten -900 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -907.3000 -1.412.600 -1.250.500 -1.273.300-1.234.350 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -515.3000 -932.600 -770.500 -793.300-769.350 22 Aufwendungen für interne Leistungen -104.6000- -137.5500,00 -143.400 -144.300-140.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -104.600 -140.1000 -137.5500,00 -143.400 -144.300 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -104.6000 -137.550 -143.400 -144.300-140.100 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -619.9000 -1.070.150 -913.900 -937.600-909.450 157 Regenbogen Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010120 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Unterhaltung und Betrieb Kindergarten "Regenbogen" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4641) - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten Produktbeschreibung - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Eingliederung ab 2020 in Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 23.5000+ 00,00 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 23.500 00 00,00 0 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land, Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 b FAG, RE 2017 16.880 € 0 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 15.5000+ 00,00 0 00 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 15.500 00 00,00 0 RE 2017:15.253 € 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.5000+ 00,00 0 00 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.500 00 00,00 0 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen 0 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 41.5000 0 0 00 12 Personalaufwendungen -126.4000- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -18.7500- 00,00 0 00 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 00 00,00 0 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen u.a. Kleinarbeiten, Überwachung Schimmelsanierung 0 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.500 00 00,00 0 Geräte und Ausstattungsgegenstände 0 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -8.500 00 00,00 0 Ca. 20 Positionen von 100-300€ (Erhöhung Ansatz von 3.500€ auf 7.500€) 7.500€ Umzugskosten pauschal 1.000€ 0 42411000 Fernwärme / Heizung -1.500 00 00,00 0 RE 2017 : 977,97 € Heizungskostenanteil am Vereinshaus. Ab 2020 im Kiga SMS 0 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -300 00 00,00 0 RE 2017 : 83,46 € Materialkostenanteil, ab 2020 im Kiga SMS 0 158 Regenbogen Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010120 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.000 00 00,00 0 RE 2017 : 1.827,37 € ab 2020 im Kiga SMS 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -900 00 00,00 0 RE 2017 : 710,07 € ab 2020 im Kiga SMS 0 42611000 Aus- und Weiterbildung -500 00 00,00 0 Aus-, Fortbildung, Umschulung 0 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -550 00 00,00 0 Sonstige sächliche Zweckausgaben 0 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.7500- 00,00 0 00 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -500 00 00,00 0 Personalnebenausgaben 0 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -1.000 00 00,00 0 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -800 00 00,00 0 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine Mitgliedsbeiträge kath. Landesverband 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -700 00 00,00 0 Geschäftsbedarf, Bürobedarf 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -200 00 00,00 0 Bücher und Zeitschriften Zusätzliche Bücher und Zeitschriften für eine Gruppe - zudem Ausleihe über Kiga Sonne, Mond u. Sterne 0 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -550 00 00,00 0 Post- und Fernmeldegebühren 0 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -148.9000 0 0 00 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -107.4000 0 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -32.4500- 00,00 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -32.450 00 00,00 0 0 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -32.4500 0 0 00 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -139.8500 0 0 00 159 St. Martin nichtkommunaler Kindergarten , Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010130 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Kommunaler Abmangel Unterhaltung und Betrieb Kindergarten "St. Martin" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 224.0000+ 235.0000,00 240.000 240.000230.000 31410000 Zuweisungen vom Land 224.000 230.0000 235.0000,00 240.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für nichtkommunale Kindergärten Kindergarten St. Martin: 224.000 € Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 b FAG und Kleinkindförderung gem. 29 c FAG 240.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.5000+ 2.5000,00 2.500 2.5002.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.500 2.5000 2.5000,00 2.500 Interk. Kostenausgleich-ausw. Kinder 2.500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 226.5000 237.500 242.500 242.500232.500 12 Personalaufwendungen -4.7000- -4.8500,00 -4.950 -5.050-4.700 17 Transferaufwendungen -520.0000- -560.0000,00 -580.000 -580.000-540.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -520.000 -540.0000 -560.0000,00 -580.000 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten Abmangel Kindergarten St. Martin Kosten: - Abmangel Gemeinde: 520.000 €/540.000€ Vorjahres Ansatz 490.000 € -580.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -524.7000 -564.850 -584.950 -585.050-544.700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -298.2000 -327.350 -342.450 -342.550-312.200 22 Aufwendungen für interne Leistungen -6.7500- -6.9000,00 -7.050 -7.150-6.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -6.750 -6.9500 -6.9000,00 -7.050 -7.150 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -6.7500 -6.900 -7.050 -7.150-6.950 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -304.9500 -334.250 -349.500 -349.700-319.150 160 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Kommunaler Abmangel Unterhaltung und Betrieb "Waldorfkindergarten" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 65.0000+ 70.0000,00 70.000 70.00070.000 31410000 Zuweisungen vom Land 65.000 70.0000 70.0000,00 70.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für nichtkommunale Kindergärten Kindergarten Waldorf: 65.000 € Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 b FAG und Kleinkindförderung gem. 29 c FAG 70.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 67.5000+ 67.5000,00 67.500 67.50067.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 67.500 67.5000 67.5000,00 67.500 interk. Kostenausgleich-auswärt. Kinder 67.500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 132.5000 137.500 137.500 137.500137.500 12 Personalaufwendungen -4.7000- -4.8500,00 -4.950 -5.050-4.700 17 Transferaufwendungen -250.0000- -275.0000,00 -280.000 -280.000-265.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -250.000 -265.0000 -275.0000,00 -280.000 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten Waldorfkindergaren Kosten: - Abmangel Gemeinde: 250.000 €/265.000 € Vorjahresansatz 235.000 € -280.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -254.7000 -279.850 -284.950 -285.050-269.700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -122.2000 -142.350 -147.450 -147.550-132.200 22 Aufwendungen für interne Leistungen -6.7500- -6.9000,00 -7.050 -7.150-6.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -6.750 -6.9500 -6.9000,00 -7.050 -7.150 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -6.7500 -6.900 -7.050 -7.150-6.950 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -128.9500 -149.250 -154.500 -154.700-139.150 161 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010150 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Tagesmütter - Baindter Kinder in auswärtigen Kindergärten (RV, Weing., Bft...) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 17 Transferaufwendungen -32.5000- -32.5000,00 -32.500 -32.500-32.500 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Zuschüsse an Kindertagespflege -2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 Interkommunaler Kostenausgleich Zuschüsse an Gemeinden -30.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -32.5000 -32.500 -32.500 -32.500-32.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -32.5000 -32.500 -32.500 -32.500-32.500 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -32.5000 -32.500 -32.500 -32.500-32.500 162 Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege41400000 4140000000 Unterprodukt Leistung Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege4140 414000 Produktgruppe Produkt Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 17 Transferaufwendungen -4.0000- -4.0000,00 -4.000 -4.000-4.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Zuschüsse für Hilfsmaßnahmen: Zuschuss an Rotkreuzgruppe Baienfurt/Baindt: 650 € Hilfsmaßnahmen Brest alternativ anderes soziales Projekt 2.000 € (alternativ Unterstützung Asylbewerberhelferkreis) VdK Baindt 115 € Zuschuss Seniorenarbeit 400 € Soldatenkameradschaft80 € -4.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2000- -2000,00 -200 -200-200 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -200 -2000 -2000,00 -200 Mitgliedsbeiträge DRK, DRK-Kreisverband Ravensburg60 € Inserat Rotkreuzbericht 130 € -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -4.2000 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -4.2000 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -4.2000 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 163 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Ideelle, materielle und finanzielle Förderung des organisierten und nichtorganisierten Sports - Kontaktpflege zu den Sportverbänden, Sportvereinen und Organisatoren sportlicher Veranstaltungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5500) Produktbeschreibung - Bürgerorientierte Sportentwicklung Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2000- -2000,00 -200 -200-200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -200 -2000 -2000,00 -200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Reitplatz -200 17 Transferaufwendungen -6.0000- -6.0000,00 -6.000 -6.000-6.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Zuschüsse an Vereine: Sportverein, Tennisclub, Schützengilde Sportverein: 2.715 € Tennisclub: 515 € Wasserzins Tennisclub: 400 € Schützengilde: 435 € Wasserzins Reitverein: 1.600 € -6.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -6.2000 -6.200 -6.200 -6.200-6.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -6.2000 -6.200 -6.200 -6.200-6.200 22 Aufwendungen für interne Leistungen -16.3500- -15.9500,00 -16.400 -16.400-16.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -16.350 -16.2500 -15.9500,00 -16.400 -16.400 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -16.3500 -15.950 -16.400 -16.400-16.250 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -22.5500 -22.150 -22.600 -22.600-22.450 164 Sportstätten, Sporthalle Sportstätten / Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Sportstätten / Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Förderung des organisierten und nichtorganisierten Breitensports durch die Bereitstellung adäquater Sportstätten - Pflege, Unterhaltung und Betrieb der Sportstätten zum Zwecke der Bereitstellung bzw. der Vermietung und Überlassung von Sportmöglichkeiten für sportliche Veranstaltungen, den Schul- und Vereinssport sowie für den Breitensport - Vergabe / Überlassung von Sportstätten für sportliche, gesellschaftliche und kulturelle Zwecke / Anlässe (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5610) Produktbeschreibung - Förderung des Sports - Sicherstellung des Schulsports - Deckung des kulterellen und gesellschaftlichen Bedarf Verteilung am Jahresende nach Beleg: Derzeitige Belegung/Nutzung: SV Baindt 1.358 Min. = 57,23 % ROSG 40 Min. = 1,69 % Landjugend 120 Min. = 5,06% Kindergarten 100 Min. = 4,21% Mittagsbetreuung 315 Min. = 13,27% Klosterwiesenschule 440 Min.= 18,54 % Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5000+ 5000,00 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 5000 5000,00 500 Kostenersätze 500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5000 500 500 500500 12 Personalaufwendungen -11.8000- -12.6500,00 -13.000 -13.300-12.350 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -41.2000- -41.2000,00 -41.200 -41.200-41.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -4.500 -4.5000 -4.5000,00 -4.500 Sanierungsarbeiten -4.500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -1.000 42411000 Fernwärme / Heizung -8.000 -8.0000 -8.0000,00 -8.000 RE 2017: 6.616,97 € -8.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -13.000 -13.0000 -13.0000,00 -13.000 RE 2017: 12.181,32 € -13.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -9.500 -9.5000 -9.5000,00 -9.500 RE 2017: 8.521,81 € -9.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -5.200 -5.2000 -5.2000,00 -5.200 RE 2017: 4.855,02 € -5.200 15 Abschreibungen -83.8000- -105.0000,00 -105.000 -105.000-105.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -83.800 -105.0000 -105.0000,00 -105.000 Erhöhung aufgrund Investitionen - Erhöhung Afa geschätzt -105.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -136.8000 -158.850 -159.200 -159.500-158.550 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -136.3000 -158.350 -158.700 -159.000-158.050 22 Aufwendungen für interne Leistungen -25.3500- -25.8500,00 -26.600 -26.900-26.200 165 Sportstätten, Sporthalle Sportstätten / Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Sportstätten / Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -25.350 -26.2000 -25.8500,00 -26.600 Verrechnung mit Bauhof -26.900 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -25.3500 -25.850 -26.600 -26.900-26.200 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -161.6500 -184.200 -185.300 -185.900-184.250 166 Freisportanlagen Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Aufwendungen für die Pflege der Freisportanlagen (Sportfläche, Verkehrsflächen, Begleitgrün) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -13.8000- -13.8000,00 -11.300 -13.800-11.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -10.000 -7.5000 -10.0000,00 -7.500 Sportplatz Tiefenlockerung / Unterhaltung / Düngung -10.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -500 -5000 -5000,00 -500 -500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.300 -3.3000 -3.3000,00 -3.300 RE 2017: 2.698,69 € - 2018 höhere Wasserkosten -3.300 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -13.8000 -13.800 -11.300 -13.800-11.300 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -13.8000 -13.800 -11.300 -13.800-11.300 22 Aufwendungen für interne Leistungen -44.1500- -44.7500,00 -45.700 -46.450-45.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -44.150 -45.1500 -44.7500,00 -45.700 Verrechnung mit Bauhof -46.450 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -44.1500 -44.750 -45.700 -46.450-45.150 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -57.9500 -58.550 -57.000 -60.250-56.450 167 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Städtebauliche Rahmenplanungen - Städtebaulicher Entwurf, Konzepte zur Bebauung und Freiraum, Dorfgestaltung - Aufstellung von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen, Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen - Verbindliche Bauleitplanung - Aufstellung von Verkehrsentwicklungsplänen - Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben Dritte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6100) Produktbeschreibung - Strategien, Konzepte, Stellungnahmen und prozessorientierte Steuerung in allen Feldern der Stadtentwicklung (Bevölkerung, Wohnen, Wirtschaft, Infrastruktur) - Sicherung einer ausgewogenen sozialen, ökonomischen, ökologischen und städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Baindt - Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Berichtigung des Flächennutzungsplans - Mitwirkung bei überörtlicher und nachbargemeindlicher Planung - Strategische Verkehrsplanung unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung und regionalen Verflechtungen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 3.0000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 2.000 2.0000 2.0000,00 2.000 Verwaltungsgebühren Gutachterausschuss 2.000 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 Gebühren Kenntnisgabeverfahren 1.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4000+ 4000,00 400 400400 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 400 4000 4000,00 400 Kostenersätze 400 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 21.0000+ 21.0000,00 21.000 21.00021.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 21.000 21.0000 21.0000,00 21.000 Erstattungen für Ausgaben von öff. wirtschaftlichen Unternehmen EB Wasserversorgung: 8.500 € EB Abwasserbeseitung: 12.500 € 21.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 24.4000 24.400 24.400 24.40024.400 12 Personalaufwendungen -163.4500- -173.4500,00 -178.050 -181.800-168.750 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -23.5000- -23.5000,00 -23.500 -23.500-23.500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -17.500 -17.5000 -17.5000,00 -17.500 Geräte und Ausstattungsgegenstände -17.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Aus-, Fortbildung, Umschulung -1.000 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 17 Transferaufwendungen -70.0000- -72.0000,00 -72.000 -72.000-72.000 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -70.000 -72.0000 -72.0000,00 -72.000 Umlage an Gemeindeverband Mittl. Schussental Anteil Gmd. an Verkehrsentwicklungsplan / Erhöhung Gutachterausschusstelle / Klimaschutzbeauftragte -72.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -165.5000- -107.5000,00 -77.500 -77.500-150.500 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -1000 -1000,00 -100 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine Mitgliedsbeitrag Landschaftserhaltungsverband -100 168 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Bürobedarf, EDV-Progr. GIS, Kopierer, Leasing Plotter -5.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.100 -1.1000 -1.1000,00 -1.100 -1.100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -400 -4000 -4000,00 -400 -400 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -150.000 -135.0000 -92.0000,00 -62.000 Bauleitplanungskosten und Voruntersuchungen: Proj. 11 Allgemein: 10.000 € Proj. 12 Stadtsanierung: 25.000 € Proj. 13 Regionalplan: 5.000 € Proj. 15 Ökolog. Ausgleich: 5.000 € Proj. 21 Marsw. Ost II Abschluss: 5.000 € Proj. 22 Geigens. Erw. Abschluss 2.500 € Proj. 23 Grünenberg 2. Erw. Abschluss 2.500 € Proj. 25 GE Mehlis 2. Erw. 25.000 € Proj. 26 Bifang III. Erw. 10.000 € Proj. 27 Voken Erw. 10.000 € Proj. 28 Bplan Sulpach: 50.000 € -62.000 44318100 GIS -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.400 -2.4000 -2.4000,00 -2.400 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -2.400 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -422.4500 -376.450 -351.050 -354.800-414.750 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -398.0500 -352.050 -326.650 -330.400-390.350 22 Aufwendungen für interne Leistungen -128.0500- -124.7500,00 -130.550 -130.400-128.000 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -128.050 -128.0000 -124.7500,00 -130.550 -130.400 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -128.0500 -124.750 -130.550 -130.400-128.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -526.1000 -476.800 -457.200 -460.800-518.350 169 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Strom - Konzessionsabgabe Strom (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8100, 8101) - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung bei Anschaffung PV-Anlage (Anteil Einspeisung, bisher nur PV-Anlage am Rathaus) - Umsatzsteuerabfuhr Einspeisevergütung Produktbeschreibung - Sicherstellung der Versorgung - Ressourcenschonender Energieverbrauch - Gewinnung und Bereitstellung von Strom durch die Photovoltaikanlage Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 3.5000+ 3.5000,00 3.500 3.5003.500 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 3.500 3.5000 3.5000,00 3.500 Einnahmen aus Verkauf Strom Schätzung Stromeinspieisung ins Netz ca. 1.500 € netto, reduzierter Stombezug in Höhe von 2.000 € aus Eigenstromnutzung 3.500 10 Sonstige ordentliche Erträge 110.0000+ 110.0000,00 110.000 110.000110.000 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 110.000 110.0000 110.0000,00 110.000 Konzessionsabgabe Strom: Konzessionsabgabe EnBW: 110.000 € (Abschluss bis 31.12.2027) 110.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 113.5000 113.500 113.500 113.500113.500 15 Abschreibungen -2.0000- -2.0000,00 -2.000 -2.000-2.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Abschreibungen PV-Anlage 20 Jahre -2.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -2.0000 -2.000 -2.000 -2.000-2.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 111.5000 111.500 111.500 111.500111.500 22 Aufwendungen für interne Leistungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -500 -5000 -5000,00 -500 Verzinsung des Anlagekapitals - PV-Anlage -500 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -5000 -500 -500 -500-500 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 111.0000 111.000 111.000 111.000111.000 170 Gasversorgung Gasversorgung53200000 5320000000 Unterprodukt Leistung Gasversorgung Gasversorgung5320 532000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Erdgas - Konzessionsabgabe Gas (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8100) Produktbeschreibung - Sicherstellung der Versorgung - Ressourcenschonener Energieverbrauch Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 10 Sonstige ordentliche Erträge 9.0000+ 9.0000,00 9.000 9.0009.000 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 9.000 9.0000 9.0000,00 9.000 Konzessionsabgabe Techische Werke Schussental: 9.000 € (Vertrag bis 11.09.2027) - Rückgang der Gaskonzessionserträge 9.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 9.0000 9.000 9.000 9.0009.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 9.0000 9.000 9.000 9.0009.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 9.0000 9.000 9.000 9.0009.000 171 Wasserversorgung Wasserversorgung53300000 5330000000 Unterprodukt Leistung Wasserversorgung Wasserversorgung5330 533000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - siehe Eigenbetrieb Wasserversorgung - Produkt für Gewährung von Trägerdarlehen sowie Tilgungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8150) Produktbeschreibung - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4000+ 4000,00 400 400400 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 400 4000 4000,00 400 400 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4000 400 400 400400 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 4000 400 400 400400 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 4000 400 400 400400 172 Fernwärmeversorgung Fernwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Fernwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Fernwärme - Bereitstellung und Unterhaltung von Wärmeverteilungsnetzen - BGA BHKW inkl. Nahwärmenetz - Umsatzsteuerabfuhr Einspeisevergütung BHKW I und II sowie unternehmerische Wärmenutzung - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung (Vorsteuerabzugsquote laufender Aufwand 56,62% - Verhältnis Privater Bezug zu Öffentlicher Bezug) Produktbeschreibung - Bereitstellung von Fernwärme mit optimaler Betriebssicherheit - Sicherstellen der Versorgung - Ressourcenschonender Energieverbrauch - (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8170) Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 200.0000+ 220.0000,00 220.000 220.000205.000 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 55.000 55.0000 55.0000,00 55.000 RE 2017: 49.056,85 € 55.000 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 40.000 40.0000 40.0000,00 40.000 Kostenersätze Eigenstrom, Eigenstrom Schulkomplex Genaue Darstellung erst beim Rechnungsabschluss. Anschluss der öffentlichen Einrichtung Friesenhäusler Str. 12 im Wege Kindergartenneubau geplant RE 2017 36.700,46 € 40.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 60.000 60.0000 75.0000,00 75.000 Kostenersätze privat - Wärmebezug, RE 2017: 53.352,48 €, Anschluss Fischerareal geplant 75.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 45.000 50.0000 50.0000,00 50.000 Kostenersätze öffentl. Hand - Wärmebezug, Anschluss Kindergartenneubau geplant. RE 2017: 43.489,22 € 50.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 200.0000 220.000 220.000 220.000205.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -141.1000- -147.1000,00 -148.100 -148.100-144.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -20.000 -20.0000 -20.0000,00 -20.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wartung / Bereitschaft BHKW (sollte sich über Erlöse decken) RE 2017: 42110 und 42212: 37.967,75 € -20.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -40.000 -40.0000 -40.0000,00 -40.000 Umbau der großen Heizungspumpe insgesamt 70.000€, Ausgaben 2018 und 2019 sowie evtl. Anteil Schulkomplex, RE 2017: 42110 und 42120: 37.967,75 € -40.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -500 -5000 -5000,00 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Stom für Zentrale + Netz -500 173 Fernwärmeversorgung Fernwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Fernwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -100 -1000 -1000,00 -100 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke, Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall, RE 2017 29,74 € -100 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -80.000 -83.0000 -86.0000,00 -87.000 Gasbezugskosten BHKW, Anpassung zusätzliche Liegenschaften RE 2017 72.619,38 € sowie höherer Gaspreis - ansteigende Ölpreise -87.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -500 -5000 -5000,00 -500 -500 15 Abschreibungen -28.4000- -28.4000,00 -28.400 -28.400-28.400 47110000 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen -28.400 -28.4000 -28.4000,00 -28.400 -28.400 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.5000- -2.5000,00 -2.500 -2.500-2.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Geschäftsausgaben, Bürobedarf externe Beraterkosten -1.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -172.0000 -178.000 -179.000 -179.000-175.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 28.0000 42.000 41.000 41.00030.000 22 Aufwendungen für interne Leistungen -37.5000- -40.5000,00 -41.500 -41.700-41.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -32.500 -33.7500 -33.0000,00 -34.000 -34.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -5.000 -7.5000 -7.5000,00 -7.500 Verzinsung des Anlagekapitals/Trägerdarlehen für Betrieb gewerblicher Art - Fernwärmeleitungen, Technische Anlagen -7.500 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -37.5000 -40.500 -41.500 -41.700-41.250 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -9.5000 1.500 -500 -700-11.250 174 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Planung, Herstellung und Betrieb von Netzen, Leitungen, Leerrohren u. ä. zur Breitbandversorgung von Einwohnern und Firmen - BGA Breitband - Vorsteuerabzugsberechtigung mit Ausnahme der Einwohnerkomponente der Betriebskostenumlage des Zweckverbandes - Produktbeschreibung - Schaffung und Sicherstellung eines möglichst flächendeckenden und allgemeinen Zugangs zur Breitbandtechnologie für alle Einwohner und Firmen innerhalb der Gemeinde Baindt (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7910) Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4.5000+ 4.5000,00 4.500 4.5004.500 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 4.500 4.5000 4.5000,00 4.500 4.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6500+ 6500,00 650 650650 34110000 Mieten und Pachten 650 6500 6500,00 650 Pachteinnahmen Breitband 650 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5.1500 5.150 5.150 5.1505.150 15 Abschreibungen -12.2000- -12.2000,00 -12.200 -12.200-12.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -12.200 -12.2000 -12.2000,00 -12.200 -12.200 17 Transferaufwendungen -35.0000- -35.0000,00 -35.000 -35.000-35.000 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -35.000 -35.0000 -35.0000,00 -35.000 Umlage an den Zweckverband Breitband- versorgung im Landkreis Ravensburg inkl. FTTB-Planung - Planungsaufträge Breitbandverlegung -35.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -47.2000 -47.200 -47.200 -47.200-47.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -42.0500 -42.050 -42.050 -42.050-42.050 22 Aufwendungen für interne Leistungen -27.0500- -27.0000,00 -28.750 -28.700-27.850 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -27.050 -27.8500 -27.0000,00 -28.750 -28.700 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -27.0500 -27.000 -28.750 -28.700-27.850 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -69.1000 -69.050 -70.800 -70.750-69.900 175 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft53700000 5370000000 Unterprodukt Leistung Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft5370 537000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Annahme (Bringsystem) und Verwertung von Grüngut - Unterhaltung RAWEG- Sammelstelle / Wertstoffhof - Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7200 / 7201) Produktbeschreibung - Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und umweltverträglichen Abfallbeseitigung - Bürgernahe Abfallberatung mit Behältermanagement und Reklamationen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 50.0000+ 45.0000,00 45.000 45.00048.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 50.000 48.0000 45.0000,00 45.000 Kostenersätze Landkreis 2,25 € pro Einwohner 2019, 2,00 € pro EW 2020, (2019: Biotonnebefr. 1,25 €/EW (1,00 €/EW ), Einssammeln Wilder Müll 1,00 €/EW) Ansatz 2019 11.700 €, 2020: 10.400 € Kostenersatz Ist-Kosten Personal Grünannahmestelle/Werstoffhof insges. Kostenersatz Grünmüllannahmestelle ca. 35.000 € Raweg -Kostenersatz bis 2018: 1,60 € pro EW, ab 2019 nur noch 1,37 € pro EW 45.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 50.0000 45.000 45.000 45.00048.000 12 Personalaufwendungen -24.5000- -25.2000,00 -25.900 -26.400-24.500 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2.7000- -2.7000,00 -2.700 -2.700-2.700 42310000 Mieten und Pachten -2.700 -2.7000 -2.7000,00 -2.700 Mietaufwendungen Grünmüllannahmestelle -2.700 15 Abschreibungen -2.9000- -4.9000,00 -4.900 -4.900-4.900 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -2.900 -4.9000 -4.9000,00 -4.900 Abschreibungen, Neuanlage WSH-Außenbereich -4.900 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -7500- -7500,00 -750 -750-750 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -750 -7500 -7500,00 -750 Entsorgung Eigenanteil öffentliches Grüngut - Anteil Kompostieranlage am Annaberg - Kein Kostenerstattung -750 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -30.8500 -33.550 -34.250 -34.750-32.850 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 19.1500 11.450 10.750 10.25015.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen -32.2000- -33.0500,00 -33.950 -34.200-33.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -30.700 -32.1000 -31.5500,00 -32.450 Innere Verrechnungen: Verrechnung mit Bauhof u. Innere Verwaltung -32.700 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Verzinsung des Anlagekapitals - Wertstoffhofinvestitionen -1.500 176 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft53700000 5370000000 Unterprodukt Leistung Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft5370 537000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -32.2000 -33.050 -33.950 -34.200-33.600 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -13.0500 -21.600 -23.200 -23.950-18.450 177 Gemeindestraßen Gemeindestraßen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bereitstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Betrieb öffentlicher Straßen, Wege, Feldwege, Plätze, Brunnen und Grün an Straßen (ohne Reinigung und Winterdienst) - Abrechnung von Erschließungsbeiträgen Produktbeschreibung - Schaffung / Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6300, 6800) Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 30.5000+ 30.5000,00 30.500 30.50030.500 31410000 Zuweisungen vom Land 30.500 30.5000 30.5000,00 30.500 30.500 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 180.3000+ 177.6000,00 171.800 171.800177.600 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 180.300 177.6000 177.6000,00 171.800 171.800 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5000+ 5000,00 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 5000 5000,00 500 500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 211.3000 208.600 202.800 202.800208.600 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -256.3500- -256.3500,00 -256.350 -256.350-256.350 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -120.000 -120.0000 -120.0000,00 -120.000 -120.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 Ausbau Verbesserung Verkehrszeichen -6.000 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.0000 -100.0000,00 -100.000 -100.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -350 -3500 -3500,00 -350 RE 2017: 299,57 € -350 15 Abschreibungen -204.4000- -201.4000,00 -195.000 -195.000-201.400 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -204.400 -201.4000 -201.4000,00 -195.000 -195.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -4500- -4500,00 -450 -450-450 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -450 -4500 -4500,00 -450 Anteil an der Jugendverkehrsschule: 320 € Mitgliedsbeitrag Kreisverkehrswacht: 70 € -450 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -461.2000 -458.200 -451.800 -451.800-458.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -249.9000 -249.600 -249.000 -249.000-249.600 22 Aufwendungen für interne Leistungen -156.7500- -157.3500,00 -161.200 -163.050-160.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -156.750 -160.0500 -157.3500,00 -161.200 -163.050 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -156.7500 -157.350 -161.200 -163.050-160.050 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -406.6500 -406.950 -410.200 -412.050-409.650 178 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bereitstellung, Unterhaltung, Instandhaltung und Betrieb der Verkehrsausstattung öffentlicher Verkehrsflächen wie z. B. Straßenbeleuchtung, Signalanlagen, Verkehrszeichen, Verkehrslenk-, Verkehrsleit- und Schutzeinrichtungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6700) Produktbeschreibung - Steuerung der unterschiedlichen Verkehrsströme unter Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -26.0000- -26.0000,00 -26.000 -26.000-26.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 Unterhaltungskosten Netz und Lampen, Umstellung auf LED, Sanierung Straßenbeleuchtung, Erneuerung Schaltkästen -10.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -16.000 -16.0000 -16.0000,00 -16.000 -16.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2000- -2000,00 -200 -200-200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -200 -2000 -2000,00 -200 Bücher und Zeitschriften -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -26.2000 -26.200 -26.200 -26.200-26.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -26.2000 -26.200 -26.200 -26.200-26.200 22 Aufwendungen für interne Leistungen -20.3000- -20.6500,00 -21.100 -21.450-20.800 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -20.300 -20.8000 -20.6500,00 -21.100 -21.450 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -20.3000 -20.650 -21.100 -21.450-20.800 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -46.5000 -46.850 -47.300 -47.650-47.000 179 Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst54500000 5450000000 Unterprodukt Leistung Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst5450 545000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Beseitigung von Schmutz, Abfall, Laub und Wildwuchs nach eigenverantwortlich erstellten Reinigungsplänen auf Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, öffentlichen und privaten Plätzen - Räumen und Streuen nach eigenverantwortlich erstellten Winterdienstplänen auf Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, öffentlichen und privaten Plätzen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6300) Produktbeschreibung - Gewährleistung der Verkehrssicherheit - Gewährleistung eines sauberen Erscheinungsbildes Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -42.0000- -42.0000,00 -42.000 -42.000-42.000 42111000 Winterdienst -27.000 -27.0000 -27.0000,00 -27.000 -27.000 42113000 Straßenkehrung -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 -15.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -42.0000 -42.000 -42.000 -42.000-42.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -42.0000 -42.000 -42.000 -42.000-42.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -42.0000 -42.000 -42.000 -42.000-42.000 180 Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ ÖPNV54700000 5470000000 Unterprodukt Leistung Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ÖPNV5470 547000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Zuschuss BOB - Unterhaltung und Betrieb Bushaltestellen im Gemeindegebiet Baindt (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7920) Produktbeschreibung - Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und kostensparsamen ÖPNV Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1.0000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung Bushaltestellen -1.000 15 Abschreibungen -2.0000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -2.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 17 Transferaufwendungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -5000 -5000,00 -500 Zuschüsse an öff. wirtschaftliche Unternehmen Beteiligung an ÖPNV - verbilligte Samstagskarte ist von Ravensburg im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahme gestrichen worden -500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -3.5000 -6.500 -6.500 -6.500-6.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -3.5000 -6.500 -6.500 -6.500-6.500 22 Aufwendungen für interne Leistungen -10.1500- -10.3500,00 -10.550 -10.750-10.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -10.150 -10.4000 -10.3500,00 -10.550 -10.750 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -10.1500 -10.350 -10.550 -10.750-10.400 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -13.6500 -16.850 -17.050 -17.250-16.900 181 Öffentliches Grün, Landschaftsbau, Spielplätze Öffentliches Grün, Landschaftsbau55100000 5510000000 Unterprodukt Leistung Öffentliches Grün/ Landschaftsbau Öffentliches Grün/Landschaftsbau5510 551000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bereitstellung, Unterhaltung und Instandhaltung von Grünanlagen (Bädle, B30, Kreisverkehr) einschl. Wegenetz und Spielplätze (und deren Ausstattung) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5800, 5810, 5710) Produktbeschreibung - Erhöhung der sozialen und wirtschaftlichen Standortqualität - Planung und Herstellung sowie naturnahe und nachhaltige Pflege der Grünanlagen und Spielflächen - Wirtschaftliche Unterhaltung des öffentlichen Grüns Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.5000- -3.5000,00 -3.500 -3.500-3.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen inkl. Tüv-Gebühr Spielplätze -1.500 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -500 -5000 -5000,00 -500 Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Becken, Spiel- und Liegewiese -500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke- Reinigungskosten - Toi-Dixi-Toilette 6 Monate a 250 € (monatlich) -1.500 15 Abschreibungen -5.0000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2000- -2000,00 -200 -200-200 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -200 -2000 -2000,00 -200 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -200 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -8.7000 -8.700 -8.700 -8.700-8.700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -8.7000 -8.700 -8.700 -8.700-8.700 22 Aufwendungen für interne Leistungen -144.4000- -146.7500,00 -149.850 -152.350-147.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -144.400 -147.9500 -146.7500,00 -149.850 -152.350 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -144.4000 -146.750 -149.850 -152.350-147.950 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -153.1000 -155.450 -158.550 -161.050-156.650 182 Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen55200000 5520000000 Unterprodukt Leistung Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen5520 552000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bereitstellung, Unterhaltung, Instandsetzung und Betrieb wasserbaulicher Anlagen und kommunaler Gewässer - Gewässer 2. Ordnung: Bampfen, Sulzmoosbach, Baindter Bädle, Gewässerrandstreifen Wolfegger Ach (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6900) Produktbeschreibung - Erhalt der Gewässer und des Grundwassers als Existenzgrundlage des Menschen, als Bestandteil des Natur- haushalts und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere - Erhalt und Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer - Unterhaltung der Gewässerläufe inkl. Hochwasserschutz und Gehölzpflege Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.0000- -3.0000,00 -3.000 -3.000-3.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 Unterhaltung und Reinigung-Unterhaltung der Bachläufe -3.000 15 Abschreibungen -5.0000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-5.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.1000- -2.1000,00 -2.100 -2.100-2.100 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -1.600 -1.6000 -1.6000,00 -1.600 Mitgliedsbeitrag oberschwäbischer Seenprogramme - Beschluss GR 08.02.2018 -1.600 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -5000,00 -500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Sachverständigenkosten 500 € -500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -10.1000 -10.100 -10.100 -10.100-10.100 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -10.1000 -10.100 -10.100 -10.100-10.100 22 Aufwendungen für interne Leistungen -29.3000- -29.6500,00 -30.300 -30.750-29.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -29.300 -29.9500 -29.6500,00 -30.300 -30.750 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -29.3000 -29.650 -30.300 -30.750-29.950 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -39.4000 -39.750 -40.400 -40.850-40.050 183 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Bereitstellung von Reihen- und Wahlgräbern als Kinder-, Urnen-, Erd- und Anonymgräber einschließlich Bau und Unterhaltung von Erschließungsanlagen einschließlich der dazugehörigen Grünflächen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7510) Produktbeschreibung - Bereitstellung, Pflege und Unterhaltung der den Friedhof gestalterisch ausmachenden und den Naherholungscharakter prägenden Grünflächen und Großbäume - Durchführung pietätvoller Bestattungen, inklusive Räume zur Abschiednahme und zur Durchführung von Trauerfeiern Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 48.0000+ 48.0000,00 48.000 48.00048.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 48.000 48.0000 48.0000,00 48.000 Benutzungsgebühren, Grabnutzungsgebühren werden als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebucht und auf 30 Jahre aufgelöst. Absummierung auf Ertragskonto 3571000; Überlassung eines Reihengrabes für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren: 2.870,-- für Personen unter 10 Jahren: 1.440,-- Überlassung einer Urnenkammer (Urnenwand): 1.380,-- Wahlgrab, doppelbreit, einfachtief: 4.500,-- Wahlgrab, doppelbreit, doppeltief: 5.650,-- Urnenwahlgrab: 1.825,-- 48.000 10 Sonstige ordentliche Erträge 32.1000+ 32.0000,00 32.000 32.00032.000 35710000 Erträge aus der Aufl. Sonderposten Grabnutzungsgebühren 32.100 32.0000 32.0000,00 32.000 32.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 80.1000 80.000 80.000 80.00080.000 12 Personalaufwendungen -19.5000- -20.6000,00 -21.100 -21.500-20.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -8.3000- -8.3000,00 -8.300 -8.300-8.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Reparaturen: 3.000 € -3.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -1.200 -1.2000 -1.2000,00 -1.200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -1.200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.200 -1.2000 -1.2000,00 -1.200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -1.200 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.200 -1.2000 -1.2000,00 -1.200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -1.200 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -200 -2000 -2000,00 -200 Sonstige sächliche Zweckausgaben -200 184 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 15 Abschreibungen -31.2000- -50.0000,00 -50.000 -50.000-41.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -31.200 -41.2000 -50.0000,00 -50.000 Abschreibungen -50.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -4.7000- -4.7000,00 -4.700 -4.700-4.700 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -500 -500,00 -50 Mitgliedsbeiträge Kriegsgräberfürsorge -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -6000,00 -600 Geschäftsausgabe, Bürobedarf -600 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -50 -500 -500,00 -50 Bücher und Zeitschriften -50 44317000 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Sonstige Geschäftsausgaben -4.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -63.7000 -83.600 -84.100 -84.500-74.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 16.4000 -3.600 -4.100 -4.5005.800 22 Aufwendungen für interne Leistungen -109.7500- -110.2500,00 -113.950 -114.800-111.650 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -93.750 -95.6500 -94.2500,00 -97.950 -98.800 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -16.000 -16.0000 -16.0000,00 -16.000 Verzinsung des Anlagekapitals - Investionen Friedhof inkl. BA 1 -16.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -109.7500 -110.250 -113.950 -114.800-111.650 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -93.3500 -113.850 -118.050 -119.300-105.850 185 Landwirtschaft und Landschaftspflege Landwirtschaft und Landschaftspflege55510000 5551000000 Unterprodukt Leistung Landwirtschaft und Landschaftspflege Landwirtschaft5551 555100 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft/Landschaftspflege (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5551) Produktbeschreibung - Schutz, Pflege und Entwicklung von Teilen der Natur und Landschaft - Erhaltung und Förderung der Arten- und Biotopvielfalt - Natur- und Artenschutz Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 17 Transferaufwendungen -1.5000- -1.5000,00 -1.500 -1.500-1.500 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Aufteilung Deckumlage, Förderung der Landwirtschaft - Abschaffung aufgrund De-minimis-Verordnung (Beihilferegelung) geplant -1.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.5000 -1.500 -1.500 -1.500-1.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.5000 -1.500 -1.500 -1.500-1.500 22 Aufwendungen für interne Leistungen -6.7500- -6.9000,00 -7.050 -7.150-6.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -6.750 -6.9500 -6.9000,00 -7.050 -7.150 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -6.7500 -6.900 -7.050 -7.150-6.950 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -8.2500 -8.400 -8.550 -8.650-8.450 186 Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung57100000 5710000000 Unterprodukt Leistung Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung5710 571000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Förderung und Unterstützung der örtlichen Wirtschaft - Interkommunales Gewerbegebiet - Förderung Gewerbe (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7910) Produktbeschreibung - Schaffung und Sicherung eines ausreichenden, differenzierten Arbeitsplatzangebotes sowie Erhaltung und Stärkung der kommunalen Finanzkraft durch Ansiedlung von Firmen und Organisationen Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7000+ 7000,00 700 700700 34110000 Mieten und Pachten 700 7000 7000,00 700 Pachteinnahmen interkommunales Gewerbegebiet - Pachtzahlung der vorhanden gemeinsamen Flurstücke 700 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 7000 700 700 700700 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 7000 700 700 700700 22 Aufwendungen für interne Leistungen -15.5000- -14.8500,00 -15.300 -15.250-15.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -15.500 -15.2500 -14.8500,00 -15.300 -15.250 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -15.5000 -14.850 -15.300 -15.250-15.250 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -14.8000 -14.150 -14.600 -14.550-14.550 187 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Privatrechliche Vermietung und Verpachtung von der Schenk-Konrad-Halle bzw. Gaststätte "Zur Mühle" - Unterhaltung der Festhalle, Gaststätte "Zur Mühle" -Einnahmen gem. Pachtvertrag bzw. Entgelte, jährliche Unterhaltung und Abmangel (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7670). Produktbeschreibung - Betrieb gewerblicher Art (Schenk-Konrad-Halle und Gaststätte zur Mühle) - Inbetriebnahme 06.09.1986 - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung nach unternehmerischer Nutzung (Vorsteuerabzugsquote 2017: 98,43%). Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 35.7000+ 35.7000,00 35.700 35.70035.700 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 8.500 8.5000 8.5000,00 8.500 Mieteinnahmen Halle 8.500 34112000 Pacht Gaststätte 12.000 12.0000 12.0000,00 12.000 Pachteinnahmen Gaststätte 12.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 14.700 14.7000 14.7000,00 14.700 Kostenersätze 14.700 34619000 Kostenersätze 500 5000 5000,00 500 Nur noch 500 € Rückvergütung Brauerei/Tabakw.-Prov. 500 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 35.7000 35.700 35.700 35.70035.700 12 Personalaufwendungen -29.0000- -30.6000,00 -31.400 -32.100-29.800 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -49.9000- -44.9000,00 -44.900 -44.900-49.900 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -15.000 -15.0000 -10.0000,00 -10.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unter anderem: Verdunklungsrollos im Bereich Halleneingang Step 1 und anschl. ganze Halle 2.000€ Küchenschubladen und -schränke (Sanierung) 2.000€ Erneuerung Kühlaggregate (2019/2020: je 5.000€) Raucherkäfig am Halleneingang mit eingelassenen Rohren im Pflaster (Bauhof) 2.000€ -10.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42310000 Mieten und Pachten -8.400 -8.4000 -8.4000,00 -8.400 Rückzahlung Pachtreduzierung -8.400 42411000 Fernwärme / Heizung -13.000 -13.0000 -13.0000,00 -13.000 RE 2017: 10.756,71 € -13.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -500 -5000 -5000,00 -500 Nur Materialkosten, Personalkosten über Personalaufwand -500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -6.000 -6.0000 -6.0000,00 -6.000 RE 2017: 4.795,39 € -6.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 RE 2017: 3.663,95 € -4.000 188 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 15 Abschreibungen -45.1000- -50.0000,00 -50.000 -50.000-50.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -45.100 -50.0000 -50.0000,00 -50.000 Abschreibungen -50.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.5000- -5.5000,00 -5.500 -5.500-5.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -2.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -5000,00 -500 Post- und Fernmeldegebühren -500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -5000,00 -500 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -2.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -129.5000 -131.000 -131.800 -132.500-135.200 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -93.8000 -95.300 -96.100 -96.800-99.500 22 Aufwendungen für interne Leistungen -72.0500- -73.0500,00 -75.000 -75.450-74.000 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -57.050 -59.0000 -58.0500,00 -60.000 -60.450 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -15.000 -15.0000 -15.0000,00 -15.000 Verzinsung des Anlagekapitals - inkl. Investitionen in SKH -15.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -72.0500 -73.050 -75.000 -75.450-74.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -165.8500 -168.350 -171.100 -172.250-173.500 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 189 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich 61.10-61.30 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 61.10-61.30 190 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Gemeindesteuern, Steueranteile, Steuerbeteiligungen und ähnliches (Konzessionsabgaben 5310 und 5320) - Allgemeine Zuweisungen wie Schlüsselzuweisungen, Finanzzuweisungen, Bedarfszuweisungen - Allgemeine Umlagen, z. B. Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage (ehem. Gliederung Kameralistik UA 9000) Produktbeschreibung - Grundsteuer A u. B, Gewerbesteuer - festgelegte Hebesätze - gem. Haushaltserlass: Gemeindeanteil an der EKSt und USt. sowie Berechnung der Schlüsselzuweisungen, Komm. Investitionspauschale, FAG-Umlage, Kreisumlage Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern und ähnliche Abgaben 6.044.5000 6.470.5000,00 6.569.700 6.670.5006.332.200 30110000 Grundsteuer A 33.200 33.2000 33.2000,00 33.200 Grundsteuer A Hebesatz 330 v. H. 33.200 30120000 Grundsteuer B 480.000 485.0000 541.0000,00 541.000 Grundsteuer B Hebesatz 2019 und 2020 340 v. H., Hebesatz 2021 380 v. H. 2021 Erhöhung um 40 v. Hd. (10 Punkte rund 14.000 €) 541.000 30130000 Gewerbesteuer 1.750.000 1.800.0000 1.800.0000,00 1.800.000 Hebesatz: 340 v. H., Vorjahresansatz 1,35 Mio. € 1.800.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.300.000 3.520.0000 3.600.0000,00 3.700.000 2019: 7,0 Mrd. € x 0,0004758 lt. Orientierungsdaten 2020: 7,4 Mrd. € x neue Schlüsselzahl; resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2013 (Jahre 2018-2020 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2013) 3.800.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 224.000 228.5000 230.0000,00 230.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Schlüsselzahl 0,0002223, Gesamtaufkommen 1.010 Mio. € bzw. 1.034 Mio. € 230.000 30320000 Hundesteuer 13.000 14.0000 14.0000,00 14.000 Hundesteuer, minimale Anspassung 2020 14.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 1.500 1.5000 1.5000,00 1.500 Zweitwohnungssteuer 1.500 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 800 00 8000,00 0 800 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 242.000 250.0000 250.0000,00 250.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2019 und 2020: 509 Mio.€/528 Mio.€ x 0,0004758 250.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 2.567.0000+ 2.325.0000,00 2.225.000 2.425.0001.927.500 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.027.000 1.354.0000 1.800.0000,00 1.700.000 2019: Schlüsselzuweisungen: 2.027.000 € (Basis Differenz Bedarfsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Kopfbetrag Baindt 1.440 € 2020: Schlüsselzuweisung 1.430.000 €, Kopfbetrag Baindt: 1.485 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2018, deshalb deutlich weniger Schlüsselzuweisungen 2020) 1.900.000 191 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 540.000 573.5000 525.0000,00 525.000 2019: Kommunale Investitionspauschale § 4 FAG 91 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2020: Kommunale Investitionspauschale § 4 FAG 95 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten, aber geringerer Vervielfältiger aufgrund hoher Steuerkraftmesszahl 2018 525.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 8.611.5000 8.795.500 8.794.700 9.095.5008.259.700 17 Transferaufwendungen -3.652.1000- -3.863.0000,00 -3.863.000 -3.863.000-4.319.600 43410000 Gewerbesteuerumlage -352.600 -363.0000 -363.0000,00 -363.000 Gewerbesteuerumlage Hebesatz: 68,5 v.H. (2019),68,5 v.H. (2020) -363.000 43710000 Allgemeine Umlagen an das Land -1.424.000 -1.762.6000 -1.500.0000,00 -1.500.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,40 v.H. (2019), Steuerkraftsumme: 2019: 6.356.769 (Vj. 6.514.619 €), 2020: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,5 Mio. € - FAG Umlagesatz erhöht -1.500.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände -1.875.500 -2.194.0000 -2.000.0000,00 -2.000.000 Kreisumlage - Senkung um 0,5% 2019 und 2020 2019: Hebesatz: 29,5 v.H.: 1.875.500 €, Steuerkraftsumme: 6.356.904 € (Vj. 6.514.619 €), 2020: Hebesatz: 29,0 v.H.: 2.194.000 €, 2020 wesentlich höhrere Steuerkraftsumme (7.565.051 €) -2.000.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -3.652.1000 -3.863.000 -3.863.000 -3.863.000-4.319.600 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 4.959.4000 4.932.500 4.931.700 5.232.5003.940.100 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 4.959.4000 4.932.500 4.931.700 5.232.5003.940.100 192 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten (ehem . Gliederung Kameralistik UA 9100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 8 Zinsen und ähnliche Erträge 59.2000+ 56.4000,00 56.200 56.00056.650 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 59.200 56.6500 56.4000,00 56.200 Zinseinnahmen von öff. wirtschaftlichen Unternehmen Beschluss Zinsanpassung 03.05.2016 Zinseinnahmen 2019 Wasserversorgung insgesamt: darunter Trägerdarlehen WV: 3.000 €,Trägerdarlehen WV: 445 €,Trägerdarlehen WV: 1.451,88 €, Trägerdarlehen WV: 2.913,36 €, Trägerdarlehen WV: 27.28,13 €, Trägerdarlehen WV: 2.214,84 € Zinseinnahmen Abwasserbeseitigung insgesamt: Trägerdarlehen AW: 9.937,50 €, Trägerdarlehen AW: 9.656,26 €, Trägerdarlehen AW: 9.837,50 € Trägerdarlehen AW: 4.337,50 €, Trägerdarlehen AW: 4.991,26 €, Trägerdarlehen AW: 5.925 € Zinserrtrag Darlehen an Zweckverband WV: 1.800 € 56.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 59.2000 56.400 56.200 56.00056.650 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.0000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -17.5000- -2.5000,00 -2.500 -2.500-2.500 44980000 Deckungsreserve -17.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 Deckungsreserve - Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben - evtl. auch Entscheidungsspielraum neuer Gemeinderat -2.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -18.5000 -3.500 -3.500 -3.500-3.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 40.7000 52.900 52.700 52.50053.150 21 Erträge aus internen Leistungen 67.5000+ 70.0000,00 70.000 70.00070.000 38120000 Kalkulatorische Zinsen 67.500 70.0000 70.0000,00 70.000 70.000 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 67.5000 70.000 70.000 70.00070.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 108.2000 122.900 122.700 122.500123.150 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 193 194 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 195 Innere Verwaltung11Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Seite : 20.11.2018Datum: 10:59:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 170.3000+ 166.8500,00 166.850 166.850166.750 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.657.4500- -1.643.6000,00 -1.702.350 -1.714.900-1.689.800 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -1.487.1500 -1.476.750 -1.535.500 -1.548.050-1.523.050 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 40.0000+ 00,00 0 00 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 6.900.0000+ 1.850.0000,00 2.100.000 1.250.0002.300.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 6.940.0000 1.850.000 2.100.000 1.250.0002.300.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden -1.700.0000- -1.000.0000,00 -1.000.000 -1.000.000-500.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -600.0000- 00,00 0 00 15 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -173.9000- -20.0000,00 0 0-59.900 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -2.473.9000 -1.020.000 -1.000.000 -1.000.000-559.900 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 4.466.1000 830.000 1.100.000 250.0001.740.100 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 2.978.9500 -646.750 -435.500 -1.298.050217.050 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 196 koehler Rechteck Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 197 Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 48.0000+ 52.5000,00 46.500 46.50046.500 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -300.1000- -283.3000,00 -273.700 -284.250-268.950 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -252.1000 -230.800 -227.200 -237.750-222.450 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 92.000 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 92.000 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -75.0000- 00,00 0 0-250.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -122.5000- 00,00 -500.000 0-20.000 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -197.5000 0 -500.000 0-270.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -197.5000 0 -408.000 0-270.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -449.6000 -230.800 -635.200 -237.750-492.450 198 Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 142.4000+ 147.9000,00 147.900 147.900147.900 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -558.9500- -548.0500,00 -554.000 -558.850-541.500 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -416.5500 -400.150 -406.100 -410.950-393.600 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 0450.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 02.500 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 0452.500 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -600.0000- 00,00 0 0-1.300.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -66.1000- -5.0000,00 -5.000 -5.000-76.600 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -666.1000 -5.000 -5.000 -5.000-1.376.600 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -666.1000 -5.000 -5.000 -5.000-924.100 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.082.6500 -405.150 -411.100 -415.950-1.317.700 199 Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -36.5000- -40.0000,00 -40.000 -40.000-39.800 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -36.5000 -40.000 -40.000 -40.000-39.800 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -36.5000 -40.000 -40.000 -40.000-39.800 200 Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 5000+ 5000,00 500 500500 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -20.1500- -20.7000,00 -21.000 -21.200-20.500 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -19.6500 -20.200 -20.500 -20.700-20.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -1.0000- -5.0000,00 -1.000 -1.000-5.000 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.0000 -5.000 -1.000 -1.000-5.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -1.0000 -5.000 -1.000 -1.000-5.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -20.6500 -25.200 -21.500 -21.700-25.000 201 Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 2500+ 2500,00 250 250250 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -16.9500- -15.8500,00 -13.650 -15.850-13.650 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -16.7000 -15.600 -13.400 -15.600-13.400 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -16.7000 -15.600 -13.400 -15.600-13.400 202 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -5000- -5000,00 -500 -500-500 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -5000 -500 -500 -500-500 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -5000 -500 -500 -500-500 203 Soziale Hilfen31Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 339.6000+ 264.9500,00 264.950 264.950264.950 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -296.9500- -193.0500,00 -193.500 -193.800-192.650 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 42.6500 71.900 71.450 71.15072.300 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 00- -100.0000,00 0 0-100.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -5.0000- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -5.0000 -100.000 0 0-100.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -5.0000 -100.000 0 0-100.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 37.6500 -28.100 71.450 71.150-27.700 204 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 792.5000+ 855.0000,00 860.000 860.000835.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.847.8000- -2.209.8000,00 -2.072.900 -2.095.900-2.001.250 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -1.055.3000 -1.354.800 -1.212.900 -1.235.900-1.166.250 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 0490.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 0490.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.800.0000- 00,00 0 0-1.000.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -9.2000- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.809.2000 0 0 0-1.000.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -1.809.2000 0 0 0-510.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -2.864.5000 -1.354.800 -1.212.900 -1.235.900-1.676.250 205 Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -4.2000- -4.2000,00 -4.200 -4.200-4.200 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -4.2000 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -4.2000 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 206 Sport und Bäder42Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 5000+ 5000,00 500 500500 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -73.0000- -73.8500,00 -71.700 -74.500-71.050 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -72.5000 -73.350 -71.200 -74.000-70.550 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 281.0000+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 281.0000 0 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -510.0000- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -510.0000 0 0 00 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -229.0000 0 0 00 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -301.5000 -73.350 -71.200 -74.000-70.550 207 Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 24.4000+ 24.4000,00 24.400 24.40024.400 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -422.4500- -376.4500,00 -351.050 -354.800-414.750 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -398.0500 -352.050 -326.650 -330.400-390.350 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 300.0000+ 00,00 0 0900.000 6 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 810.0000+ 00,00 300.000 03.625.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 1.110.0000 0 300.000 04.525.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Grunstücken und Gebäuden -786.0000- 00,00 0 0-2.175.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -300.0000- -200.0000,00 0 0-100.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.0000- 00,00 0 0-2.000 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -9.5000- 00,00 0 0-4.800 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.097.5000 -200.000 0 0-2.281.800 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 12.5000 -200.000 300.000 02.243.200 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -385.5500 -552.050 -26.650 -330.4001.852.850 208 Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 373.5500+ 388.5500,00 388.550 388.550376.550 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -206.5500- -213.2500,00 -214.950 -215.450-209.550 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 167.0000 175.300 173.600 173.100167.000 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 00+ 00,00 0 0200.000 7 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 107.0000+ 107.0000,00 107.000 107.000107.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 107.0000 107.000 107.000 107.000307.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -310.0000- -150.0000,00 -100.000 -50.000-480.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -10.0000- 00,00 0 0-250.000 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -320.0000 -150.000 -100.000 -50.000-730.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -213.0000 -43.000 7.000 57.000-423.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -46.0000 132.300 180.600 230.100-256.000 209 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 31.0000+ 31.0000,00 31.000 31.00031.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -326.5000- -326.5000,00 -326.500 -326.500-326.500 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -295.5000 -295.500 -295.500 -295.500-295.500 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 8.0000+ 300.0000,00 0 04.000 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 810.0000+ 100.0000,00 100.000 0350.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 818.0000 400.000 100.000 0354.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -4.150.0000- -2.180.3000,00 -965.000 -215.000-3.230.000 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -4.150.0000 -2.180.300 -965.000 -215.000-3.230.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -3.332.0000 -1.780.300 -865.000 -215.000-2.876.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -3.627.5000 -2.075.800 -1.160.500 -510.500-3.171.500 210 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 48.0000+ 48.0000,00 48.000 48.00048.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -42.8000- -43.9000,00 -44.400 -44.800-43.300 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 5.2000 4.100 3.600 3.2004.700 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 150.0000+ 00,00 0 0100.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 150.0000 0 0 0100.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.038.0000- -100.0000,00 -100.000 0-850.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -15.0000- -15.0000,00 -15.000 -15.000-15.000 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.053.0000 -115.000 -115.000 -15.000-865.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -903.0000 -115.000 -115.000 -15.000-765.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -897.8000 -110.900 -111.400 -11.800-760.300 211 Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 36.4000+ 36.4000,00 36.400 36.40036.400 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -84.4000- -81.0000,00 -81.800 -82.500-85.200 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -48.0000 -44.600 -45.400 -46.100-48.800 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -50.0000- 00,00 0 0-250.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -5.0000- 00,00 0 00 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -55.0000 0 0 0-250.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -55.0000 0 0 0-250.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -103.0000 -44.600 -45.400 -46.100-298.800 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 212 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich 61.10-61.30 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.1 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) Produktbereiche 61.10-61.30 213 Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 8.670.7000+ 8.851.9000,00 8.850.900 9.151.5008.316.350 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -3.670.6000- -3.866.5000,00 -3.866.500 -3.866.500-4.323.100 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 5.000.1000 4.985.400 4.984.400 5.285.0003.993.250 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 5.000.1000 4.985.400 4.984.400 5.285.0003.993.250 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 214 Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Teilhaushalt I 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 215 S te u er u n g u n d O rg an is at io n ( G em ei n d er at /B ü rg er m ei st er ) S te u er u n g u n d O rg an is at io n ( G em ei n d er at /B ü rg er m ei st er ) 11 10 00 00 11 10 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g S te u er u n g S te u er u n g u n d O rg an is at io n 11 10 11 10 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :1 1: 19 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 42 .5 00 0 0 0 0 42 .5 00 ,0 0 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 0, 00 0 0 42 .5 00 0 0 0 0 42 .5 00 ,0 0 - A ns ch af fu ng e in es D ie ns tw ag en s. B is he rig en D ie ns tw ag en E Z 19 99 . N eu an sc ha ffu ng E -M ob il m it La de st at io n 40 .0 00 € - A ns ch af fu ng e in e P ed el ec 2 .5 00 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 0 0 0, 00 0 0 42 .5 00 0 0 0 0 42 .5 00 ,0 0 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 0 0 0, 00 0 0 -2 2. 50 0 0 0 0 0 -2 2. 50 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 0 0 0, 00 0 0 42 .5 00 0 0 0 0 42 .5 00 ,0 0 216 koehler Rechteck Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n O rg an is at io n u n d E D V 11 20 11 20 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :1 1: 19 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 40 .0 00 0 47 .5 00 0 10 .0 00 97 .5 00 ,0 0 78 31 12 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Li ze nz en 0 0 0, 00 0 0 0 0 2. 00 0 0 0 2. 00 0, 00 V ire ns ch ut z 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 40 .0 00 0 45 .5 00 0 10 .0 00 95 .5 00 ,0 0 20 19 : - A ns ch af fu ng n eu es O ffi ce (R at ha us ) 5 .0 00 € - E rs at zb es ch af fu ng S ca nn er K äm m er ei 1 .0 00 € - E vt l. A us st at tu ng d at en ge sc hü tz te r B er ei ch - zw ei te r B ür oa rb ei ts pl at z B ür ge rth ek e 2. 50 0€ - R at ha us -A pp 5 .0 00 € un d R at ha us -S er vi ce -P or ta l 5 .0 00 € - O nl in e- B ez ah ls ys te m M itt ag se ss en K lo st er w ie se ns ch ul e 2. 50 0€ - A us ba u S itz un gs sa al m it fe st in te rg rie rte m B ea m er 7 .5 00 € - o ffe ne s W LA N R at ha us 1 .5 00 € - b ar rie re fre ie H om ep ag e in kl . z ah lre ic he r A nw en du ng en 1 0. 00 0€ 20 20 : - E rs at zb es ch af fu ng S er ve r R at ha us 2 5. 00 0€ - E rs at zb es ch af fu ng D ru ck er R at ha us (S pe zi al dr uc ke r S ta nd es am t/B ür ge rth ek e) 2 .0 00 € - Q R -C od e au f R ec hn un ge n/ M ah nu ng en 2 .0 00 € - o ffe ne s W LA N D or fp la tz 5 .0 00 € - R at si nf or m at io ns sy st em 1 0. 00 0€ - E in fü hr un g de r E -R ec hn un g in kl . d ig ita le r A no rd nu ng 1 .5 00 € 20 21 : - W eb -G IS -L ös un g 10 .0 00 € 217 koehler Rechteck Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n 11 20 00 00 11 20 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g Z en tr al e D ie n st le is tu n g en , E D V u n d T el ek o m m u n ik at io n O rg an is at io n u n d E D V 11 20 11 20 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :1 1: 19 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 0 0 0, 00 0 0 40 .0 00 0 47 .5 00 0 10 .0 00 97 .5 00 ,0 0 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 0 0 0, 00 0 0 -4 0. 00 0 0 -4 7. 50 0 0 -1 0. 00 0 -9 7. 50 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 0 0 0, 00 0 0 40 .0 00 0 47 .5 00 0 10 .0 00 97 .5 00 ,0 0 218 koehler Rechteck B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e G rü n an la g en , W er ks tä tt en u n d F ah rz eu g e 11 25 11 25 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :1 1: 19 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 Zu sc hu ss E -F ah rz eu g N is sa n 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 0 0 0, 00 0 0 20 .0 00 0 0 0 0 20 .0 00 ,0 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 60 0. 00 0 0 0 0 0 60 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 0, 00 0 0 60 0. 00 0 0 0 0 0 60 0. 00 0, 00 B au e in er n eu en B au ho fh al le in kl . A uß en an la ge 6 00 .0 00 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 91 .4 00 0 12 .4 00 0 10 .0 00 11 3. 80 0, 00 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 0, 00 0 0 85 .0 00 0 7. 00 0 0 10 .0 00 10 2. 00 0, 00 20 19 : E rs at zb es ch af fu ng R ad la de r 4 0. 00 0€ , N eu be sc ha ffu ng E -F ah rz eu g N is sa n fü r K aw as ak i M ul e in kl . L ad ei nf ra st ru kt ur 4 5. 00 0€ 20 20 : R ei fe n fü r L K W 2 .5 00 €, A ut oa nh än ge r ( E rs at zb es ch af fu ng ) 4 .5 00 € 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 1. 60 0 0 0 1. 60 0, 00 S tro m ag gr eg at (E rs at zb es ch af fu ng ) 1 .6 00 € 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 6. 40 0 0 3. 80 0 0 0 10 .2 00 ,0 0 20 19 : T ra ns po rtb ox V W (E rs at zb es ch af fu ng ) 1 .4 00 €, B an dr ec he n fü r U R U S -M äh er 4. 00 0€ , H ec ke ns ch er e A kk u (E rs at zb es ch af fu ng ) 1 .0 00 € 20 20 : M ot or fle x (E rs at zb es ch af fu ng ) 1 .7 00 €, M ot or sä ge (E rs at zb es ch af fu ng ) 1 .1 00 €, S on st ig es 1 .0 00 € 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 0 0 0, 00 0 0 69 1. 40 0 0 12 .4 00 0 10 .0 00 71 3. 80 0, 00 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 0 0 0, 00 0 0 -6 71 .4 00 0 -1 2. 40 0 0 -1 0. 00 0 -6 93 .8 00 ,0 0 219 koehler Rechteck B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e 11 25 00 00 11 25 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e G rü n an la g en , W er ks tä tt en u n d F ah rz eu g e 11 25 11 25 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :1 1: 19 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 0 0 0, 00 0 0 69 1. 40 0 0 12 .4 00 0 10 .0 00 71 3. 80 0, 00 220 koehler Rechteck G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 11 33 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :1 1: 19 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 2. 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 6. 90 0. 00 0 0 2. 30 0. 00 0 0 1. 85 0. 00 0 14 .4 00 .0 00 ,0 0 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 2. 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 6. 90 0. 00 0 0 2. 30 0. 00 0 0 1. 85 0. 00 0 14 .4 00 .0 00 ,0 0 20 19 : -V er ka uf se rlö s Ä nd er un g B P B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng (1 B au pl at z Ze pp el in st ra ße ) 1 00 .0 00 € -V er äu ße ru ng s on st ig es W oh nb au la nd /G ew er be 2 00 .0 00 € -V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 1 (M ar sw ei le r O st II ) 2 .4 00 .0 00 € -V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 2 (G ei ge ns ac k E rw ei te ru ng ) 3 .5 00 .0 00 € -V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 3 (G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng ) 7 00 .0 00 € 20 20 : -V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 1 (M ar sw ei le r O st II ) 1 .0 00 .0 00 € -V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 3 (G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng ) 6 00 .0 00 € -V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 5 (G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng ) 7 00 .0 00 € 20 21 : - V er äu ße ru ng s on st ig es W oh nb au la nd / G ew er be 1 .2 50 .0 00 € - V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 5 (G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng ) 6 00 .0 00 € 20 22 : - V er äu ße ru ng s on st ig es W oh nb au la nd / G ew er be 1 .2 50 .0 00 € - G ru nd st üc ks er lö se R an db eb au un g B 30 2 50 .0 00 € - V er ka uf se rlö se P ro je kt 2 5 (G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng ) 6 00 .0 00 € 20 23 : - V er äu ße ru ng s on st ig es W oh nb au la nd / G ew er be 1 .2 50 .0 00 € 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 2. 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 6. 90 0. 00 0 0 2. 30 0. 00 0 0 1. 85 0. 00 0 14 .4 00 .0 00 ,0 0 221 koehler Rechteck G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 00 00 11 33 00 00 00 U n te rp ro d u kt L ei st u n g G ru n d st ü ck sm an ag em en t G ru n d st ü ck sm an ag em en t 11 33 11 33 00 P ro d u kt g ru p p e P ro d u kt In n er e V er w al tu n g 11 P ro d u kt b er ei ch In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :1 1: 19 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 1. 00 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 70 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 2. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 5. 20 0. 00 0, 00 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 1. 00 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 70 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 2. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 5. 20 0. 00 0, 00 20 19 : - E rw er b vo n G ru nd st üc ke n G ew er be 1 .0 00 .0 00 € - E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r W oh nb eb au un g/ A us gl ei ch sf lä ch e 70 0. 00 0 € 20 20 : - E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r W oh nb eb au un g/ A us gl ei ch sf lä ch e 50 0. 00 0€ 20 21 ff: - E rw er b vo n G ru nd st üc ke n G ew er be 5 00 .0 00 € - E rw er b vo n G ru nd st üc ke n fü r W oh nb eb au un g/ A us gl ei ch sf lä ch e 50 0. 00 0€ 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 1. 00 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 70 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 2. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 5. 20 0. 00 0, 00 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) 1. 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 5. 20 0. 00 0 -5 00 .0 00 1. 80 0. 00 0 -2 .0 00 .0 00 85 0. 00 0 9. 20 0. 00 0, 00 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 1. 00 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 70 0. 00 0 50 0. 00 0 50 0. 00 0 2. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 5. 20 0. 00 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 222 koehler Rechteck Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Teilhaushalt II 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 223 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 92 .0 00 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 92 .0 00 ,0 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 92 .0 00 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 92 .0 00 ,0 0 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 92 .0 00 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 92 .0 00 ,0 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 75 .0 00 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 32 5. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 0, 00 0 0 50 .0 00 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 30 0. 00 0, 00 -A nb au u nd S an ie ru ng F eu er w eh rh au s: K os te n no ch o ffe n -B ra nd m el de an la ge 5 .0 00 € -A bg as ab sa ug un g üb er A la rm sc ha lte r ( B la sc hk e 4- 8T €) 8 .0 00 € -Ä nd er un ge n an F al lto re n 4X 10 .0 00 € -F lu ch tw eg e da ue rh af t k en nz ei ch ne n 10 0€ -L E D L am pe n in d er H al le in kl . O rie nt ie ru ng sb el eu ch tu ng fü r S tro m au sf al l 3 .0 00 € -S tra hl er fü r H of 2 .0 00 € -U m kl ei de n au ße rh al b de r F eu rz eu gh al le m it S /W T re nn un g un d 10 z us ät zl . S pi nd en , La ge r f ür -K ra fts to ffe u nd Z w is ch en la ge r f ür k on ta m in ie rte s Ö lb in de m itt el 8 0. 00 0€ -R en ov ie ru ng D us ch e un d E in ba u D am en du sc he /W C 1 0. 00 0€ 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 0, 00 0 0 25 .0 00 0 0 0 0 25 .0 00 ,0 0 A la rm au sf ah rt 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 50 0. 00 0 0 0, 00 0 0 12 2. 50 0 0 20 .0 00 0 0 64 2. 50 0, 00 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 50 0. 00 0 0 0, 00 0 0 86 .5 00 0 0 0 0 58 6. 50 0, 00 20 19 : E rs at zb es ch af ftu ng M TW - Li ef er un g M TW e rs t 2 01 9 - B es ch lu ss G R 0 5. 06 .2 01 8 20 22 : L F2 0 (5 00 .0 00 € / E Z 08 .0 2. 19 92 ) 224 koehler Rechteck Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 36 .0 00 0 20 .0 00 0 0 56 .0 00 ,0 0 20 19 : -D ig ita lfu nk (4 xF ah rz eu gf un k, 2 xG er ät eh au s, 1 xt ra gb ar =1 5. 00 0€ /3 xF ah rz eu ge in ba u 3. 00 0€ / E in ba u G er ät eh au s / Z us ch us s 4x 60 0€ =2 .4 00 €) 2 0. 00 0€ -A te m sc hu tz ge rä te (4 x2 50 0€ m it R et tu ng sh au be R es pi H oo d M S A fü r Z w ei ta ns ch lu ss ) 10 .0 00 € -L un ge na ut om at (4 x5 00 €) 2 .0 00 € - G FK F la sc he n- D ru ck lu ftf la sc he n (4 x) 4 .0 00 € 20 20 : N ot st ro m ag gr eg at 2 0. 00 0€ 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 50 0. 00 0 0 0, 00 0 0 19 7. 50 0 25 0. 00 0 27 0. 00 0 0 0 96 7. 50 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -4 08 .0 00 0 0, 00 0 0 -1 97 .5 00 -2 50 .0 00 -2 70 .0 00 0 0 -8 75 .5 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 50 0. 00 0 0 0, 00 0 0 19 7. 50 0 25 0. 00 0 27 0. 00 0 0 0 96 7. 50 0, 00 225 koehler Rechteck K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 45 0. 00 0 0 0 45 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 0 0 45 0. 00 0 0 0 45 0. 00 0, 00 Zu sc hu ss L an d S ch ul ba uf ör de ru ng /A us gl ei ch ss to ck 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 45 0. 00 0 0 0 45 0. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 60 0. 00 0 1. 30 0. 00 0 1. 30 0. 00 0 0 0 1. 90 0. 00 0, 00 78 71 23 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S ch ul en 0 0 0, 00 0 0 60 0. 00 0 1. 30 0. 00 0 1. 30 0. 00 0 0 0 1. 90 0. 00 0, 00 S an ie ru ng K lo st er w ie se ns ch ul e -In ve st iti on en B la ue s G eb äu de (R ek to ra ts ge bä ud e- K la ss e 3 un d 4- U m se tz un g A us se nk la ss e/ B üc he re i/S ch ul so zi al ar be it) -In ve st iti on en G rü ne s G eb äu de -E rw ei te ru ng sg eb äu de (M as ch in en ra um , T oi le tte na nl ag e, B üc he re i, B et re uu ng sr äu m e, et c. ) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 5. 00 0 0 0, 00 0 0 66 .1 00 0 26 .6 00 0 5. 00 0 10 7. 70 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 5. 00 0 0 0, 00 0 0 66 .1 00 0 26 .6 00 0 5. 00 0 10 7. 70 0, 00 20 19 : -1 3 iP ad s m it A pp le T V -B ox , N et w er ka rb ei te n, W -L an -D ru ck er im B la ue n un d G el be n H au s 10 .0 00 € -A us st at tu ng B lä se rk la ss e pr o Ja hr 5 .0 00 € -G ro ße P ap ie rs ch ne id em as ch in e A 1 1. 10 0€ -U m ba u/ N eu au ss ta ttu ng v on d re i Z w is ch en rä um en z u Le hr m itt el -, G ru pp en - u nd B es pr ec hu ng sr äu m en 3 6. 00 0€ -U m ba u/ N eu au st at tu ng e he m . M as ch in en ra um z ur S pi el ei ns el 7 .5 00 € -A us st at tu ng d es S ek re ta ria ts m it ab sc hl ie ßb ar em M ob ili ar 5 .0 00 € -n eu e Fi re w al l 1 .5 00 € 20 20 : -A us st at tu ng B lä se rk la ss e 5. 00 0€ -1 3 iP ad s m it A pp le T V -B ox , N et w er ka rb ei te n, W -L an -D ru ck er im B la ue n un d G el be n 226 koehler Rechteck koehler Rechteck koehler Rechteck K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) K lo st er w ie se ns ch ul e (G an zt ag es gr un ds ch ul e) 21 10 01 00 21 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n G ru nd sc hu le n B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n al lg em ei nb ild en de n Sc hu le n 21 10 21 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 H au s 10 .0 00 € -8 a n de r D ec ke in st al lie rs te B ea m er a 1 .2 00 € un d In st al la tio n E le kt rik 2 .0 00 €: 1 1. 60 0€ 20 21 ff : -A us st at tu ng B lä se rk la ss e 5. 00 0€ 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 5. 00 0 0 0, 00 0 0 66 6. 10 0 1. 30 0. 00 0 1. 32 6. 60 0 0 5. 00 0 2. 00 7. 70 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 .0 00 0 0, 00 0 0 -6 66 .1 00 -1 .3 00 .0 00 -8 76 .6 00 0 -5 .0 00 -1 .5 57 .7 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 5. 00 0 0 0, 00 0 0 66 6. 10 0 1. 30 0. 00 0 1. 32 6. 60 0 0 5. 00 0 2. 00 7. 70 0, 00 227 koehler Rechteck Sc hü le rb ef ör de ru ng / B ür ge rb us Sc hü le rb ef ör de ru ng 21 40 01 00 21 40 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Sc hü le rb ef ör de ru ng Sc hü le rb ez og en e Le is tu ng en 21 40 21 40 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 0 0 2. 50 0 0 0 2. 50 0, 00 68 31 26 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on F ah rz eu ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 2. 50 0 0 0 2. 50 0, 00 V er ka uf se rlö s al te s Fa hr ze ug 2 .5 00 € 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 2. 50 0 0 0 2. 50 0, 00 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 0 50 .0 00 0 0 50 .0 00 ,0 0 78 31 26 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n Fa hr ze ug en 0 0 0, 00 0 0 0 0 50 .0 00 0 0 50 .0 00 ,0 0 N eu an sc ha ffu ng S ch ul bu s/ B ür ge rb us 5 0. 00 0€ 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 50 .0 00 0 0 50 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 -4 7. 50 0 0 0 -4 7. 50 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 50 .0 00 0 0 50 .0 00 ,0 0 228 koehler Rechteck B üc he re i/ B ib lio th ek B üc he re i/ B ib lio th ek 27 20 00 00 27 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B üc he re i/ B ib lio th ek B ib lio th ek en 27 20 27 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 1. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 13 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 1. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 13 .0 00 ,0 0 E rw er b vo n be w eg lic he n S ac he n de s A V im R ah m en U m zu g S ch ul sa ni er un g 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 1. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 13 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 .0 00 0 0, 00 0 0 -1 .0 00 0 -5 .0 00 0 -5 .0 00 -1 3. 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 1. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 00 0 0 5. 00 0 0 5. 00 0 13 .0 00 ,0 0 229 koehler Rechteck B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 A ns ät ze fü r d en B au e in er w ei te re n A sy l- bz w . O bd ac hl os en un te rb rin gu ng 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 -1 00 .0 00 0 0 -1 00 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 230 koehler Rechteck Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng Fr ie se nh äu sl er st r. 12 , S oz ia le E in ric ht un ge n fü r F lü ch tli ng e/ A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng 31 40 07 20 31 40 07 20 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r F lü ch tli ng e un d A sy lb ew er be r/- in ne n u. A sy lb er ec ht ig te (A ns ch lu ss un te rb rin gu ng d ur ch S tä dt e un d G em ei nd en ) So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 07 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0, 00 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i so ns tig en D ie ns t-, G es ch äf ts - u nd a nd er en B et rie bs ge bä ud en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0, 00 M ög lic he Ü be rn ah m e A ns ch lu ss un te rb rin gu ng L an dk re is 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 -1 00 .0 00 -1 00 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0, 00 231 koehler Rechteck A sy lb ew er be rh el fe rk re is : B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n A sy lb ew er be rh el fe rk re is :B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in n A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es r A uf ga be n 31 80 10 00 31 80 10 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B et re uu ng u nd F ör de ru ng d er In te gr at io n vo n Fl üc ht lin ge n, A sy lb ew er be r/ -in ne n un d A sy lb er ec ht ig te n ei ns ch l. K oo rd in at io n di es er A uf ga be n So ns tig e so zi al e H ilf en u nd L ei st un ge n 31 80 31 80 10 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 E in zi ge p au sc ha le M itt el an m el du ng H er r P la ng g 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -5 .0 00 0 0 0 0 -5 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 232 koehler Rechteck So nn e, M on d un d St er ne K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 10 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 49 0. 00 0 0 0 49 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 0 0 49 0. 00 0 0 0 49 0. 00 0, 00 -Z us ch us s A us gl ei ch ss to ck 2 50 .0 00 € -Z us ch us s vo n 2 K rip pe ng ru pp en (K le in ki nd be tre uu ng ) 2 40 .0 00 € 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 49 0. 00 0 0 0 49 0. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 1. 80 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 0 0 2. 80 0. 00 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 0, 00 0 0 1. 80 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 0 0 2. 80 0. 00 0, 00 N eu ba u vo n 3 K in de rg ar te ng ru pp en in d ie R äu m lic hk ei te n de r K lo st er w ie se ns ch ul e in kl . A us st at tu ng u nd V er le gu ng A uß en an la ge in sg . 3 ,2 M io € (i nk l. V er so rg un gs le is tu ng en ) 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 6. 40 0 0 0 0 0 6. 40 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 6. 40 0 0 0 0 0 6. 40 0, 00 A us st at tu ng K rip pe , n eu p au sc ha l a uß er ha lb v on A rc hi te kt ur bü ro 3 .0 00 € 2 K rip pe nb us se (1 x 1 .5 00 € un d 1x 1 .9 00 €) 3 .4 00 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 1. 80 6. 40 0 1. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 0 0 2. 80 6. 40 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -1 .8 06 .4 00 -1 .0 00 .0 00 -5 10 .0 00 0 0 -2 .3 16 .4 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 1. 80 6. 40 0 1. 00 0. 00 0 1. 00 0. 00 0 0 0 2. 80 6. 40 0, 00 233 koehler Rechteck R eg en bo ge n K in de rg ar te n, F ör de ru ng v on K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e Ta ge se in ric ht un g fü r K in de r, Fö rd er un g vo n K in de rn in G ru pp en fü r 0 b is 6 -J äh rig e 36 50 01 01 36 50 01 01 20 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ta ge se in ric ht un ge n fü r K in de r Fö rd er un g vo n K in de rn in T ag es ei nr ic ht un ge n un d in T ag es pf le ge 36 50 36 50 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t K in de r- , J ug en d- u nd F am ili en hi lfe 36 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 2. 80 0 0 0 0 0 2. 80 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 2. 80 0 0 0 0 0 2. 80 0, 00 S on ne ns ch irm 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 2. 80 0 0 0 0 0 2. 80 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -2 .8 00 0 0 0 0 -2 .8 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 2. 80 0 0 0 0 0 2. 80 0, 00 234 koehler Rechteck Sp or ts tä tte n, S po rt ha lle Sp or ts tä tte n / S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m 42 41 01 00 42 41 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Sp or ts tä tte n / S po rt ha lle B er ei ts te llu ng /B et rie b vo n ge de ck te n Sp or tfl äc he n b is 2 7 m x 4 5 m Sp or ts tä tte n 42 41 42 41 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Sp or t u nd B äd er 42 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 28 1. 00 0 0 0 0 0 28 1. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 28 1. 00 0 0 0 0 0 28 1. 00 0, 00 Zu sc hu ss S po rts tä tte nf ör de ru ng S po rth al le 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 28 1. 00 0 0 0 0 0 28 1. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 51 0. 00 0 0 0 0 0 51 0. 00 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0 0 0, 00 0 0 51 0. 00 0 0 0 0 0 51 0. 00 0, 00 S ch lu ss re ch nu ng S po rth al le - 50 0. 00 0€ K om pl et ts an ie ru ng (m eh r a ls 3 G ew er ke ) K os te n ca . 1 .0 00 .0 00 € Ze itr au m S ep t.- D ez . 2 01 8 / A uf st el lu ng 0 3. 07 .2 01 8 91 1. 00 0€ S an ie ru ng H al le nb el eu ch tu ng k le in e Tu rn ha lle 1 0. 00 0€ 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 51 0. 00 0 0 0 0 0 51 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -2 29 .0 00 0 0 0 0 -2 29 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 51 0. 00 0 0 0 0 0 51 0. 00 0, 00 235 koehler Rechteck B au or dn un g, G em ei nd ee nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng , S ta dt sa ni er un g R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd S ta dt er ne ue ru ng 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 0 90 0. 00 0 0 0 1. 20 0. 00 0, 00 68 71 23 50 E in za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 0 90 0. 00 0 0 0 1. 20 0. 00 0, 00 3 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n S ac hv er m ög en 30 0. 00 0 0 0, 00 0 0 81 0. 00 0 0 3. 62 5. 00 0 0 0 4. 73 5. 00 0, 00 68 21 19 00 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on S on st ig e un be ba ut e G ru nd st üc ke 0 0 0, 00 0 0 81 0. 00 0 0 3. 62 5. 00 0 0 0 4. 43 5. 00 0, 00 - G ru nd st üc ks er lö se F is ch er ar ea l 20 19 : 8 10 .0 00 € un d 20 20 : 3 .6 25 .0 00 € W oh nb au flä ch en c a. 6 .5 00 m ², 3. 50 0 m ² A lte n- b zw . D em en zh ei m , S up er m ar kt 5 .4 00 m ² 68 21 24 10 E in za hl un ge n au s de r V er äu ße ru ng v on G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt- un d G ar te na nl ag en 30 0. 00 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 G ru nd st üc ks er lö s Zi eg el ei st ra ße im R ah m en d es S an ie ru ng sg eb ie ts O rts ke rn II 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 30 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 11 0. 00 0 0 4. 52 5. 00 0 0 0 5. 93 5. 00 0, 00 7 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n G ru nd st üc ke n un d G eb äu de n 0 0 0, 00 0 0 78 6. 00 0 0 2. 17 5. 00 0 0 0 2. 96 1. 00 0, 00 78 21 19 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n so ns tig en u nb eb au te n G ru nd st üc ke 0 0 0, 00 0 0 48 6. 00 0 0 2. 17 5. 00 0 0 0 2. 66 1. 00 0, 00 A bf üh ru ng d er G ru nd st üc ks er lö se F is ch er ar ea l a n La nd B ad en -W ür tte m be rg 6 0% 20 19 : 4 86 .0 00 € un d 20 20 : 2 .1 75 .0 00 € 78 21 24 10 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n G ru nd u nd B od en m it K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 0 0 0 0 30 0. 00 0, 00 G ru nd er w er b Zi eg el ei st ra ße im R ah m en d es S an ie ru ng sg eb ie ts O rts ke rn II 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 20 0. 00 0 60 0. 00 0, 00 78 71 22 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i S oz ia le n E in ric ht un ge n 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 0, 00 0 0 30 0. 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 10 0. 00 0 50 0. 00 0, 00 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 0 0 0, 00 0 0 9. 50 0 0 4. 80 0 0 0 14 .3 00 ,0 0 236 koehler Rechteck B au or dn un g, G em ei nd ee nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng , S ta dt sa ni er un g R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g 51 10 00 00 51 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng R äu m lic he E nt w ic kl un g, B au or dn un g St ad te nt w ic kl un g, S tä dt eb au lic he P la nu ng , V er ke hr sp la nu ng u nd S ta dt er ne ue ru ng 51 10 51 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig en A nt ei ls re ch te n 0 0 0, 00 0 0 9. 50 0 0 4. 80 0 0 0 14 .3 00 ,0 0 B et ei lig un g R E K O - B es ch lu ss v om 0 9. 01 .2 01 8 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 2. 00 0 0 2. 00 0 0 0 4. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 2. 00 0 0 2. 00 0 0 0 4. 00 0, 00 B ür oa us st at tu ng B ür om öb el B au am t 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 1. 09 7. 50 0 10 0. 00 0 2. 28 1. 80 0 10 0. 00 0 20 0. 00 0 3. 57 9. 30 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 30 0. 00 0 0 0, 00 0 0 12 .5 00 -1 00 .0 00 2. 24 3. 20 0 -1 00 .0 00 -2 00 .0 00 2. 35 5. 70 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 1. 09 7. 50 0 10 0. 00 0 2. 28 1. 80 0 10 0. 00 0 20 0. 00 0 3. 57 9. 30 0, 00 237 koehler Rechteck El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 00 00 53 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng El ek tr iz itä ts ve rs or gu ng 53 10 53 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 A ns ch af fu ng E rr ic ht un g ei ne r ö ffe nt lic he n La de in fra st ru kt ur a m D or fp la tz - E ig en an te il - Zu sc hu ss an tra g lie gt v or - al te rn at iv a uf S up er m ar kt ge lä nd e 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -1 0. 00 0 0 0 0 0 -1 0. 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 238 koehler Rechteck W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 00 00 53 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng W as se rv er so rg un g W as se rv er so rg un g 53 30 53 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 48 .0 00 0 0, 00 0 0 48 .0 00 0 48 .0 00 0 48 .0 00 24 0. 00 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 48 .0 00 0 0, 00 0 0 48 .0 00 0 48 .0 00 0 48 .0 00 24 0. 00 0, 00 20 19 ff: D ar le he ns rü ck flü ss e E B W as se rv er so rg un g 48 .0 00 € G ew äh ru ng T rä ge rd ar le he n - k ei ne - ex te rn e K re di ta uf na hm e 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 48 .0 00 0 0, 00 0 0 48 .0 00 0 48 .0 00 0 48 .0 00 24 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 48 .0 00 0 0, 00 0 0 48 .0 00 0 48 .0 00 0 48 .0 00 24 0. 00 0, 00 239 koehler Rechteck Fe rn w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 00 00 53 40 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe rn w är m ev er so rg un g Fe rn w är m ev er so rg un g 53 40 53 40 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 50 .0 00 0 0 50 .0 00 ,0 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 0 0 50 .0 00 0 0 50 .0 00 ,0 0 Zu sc hu ss B H K W Fe rn w är m ev er so rg un g / L ei tu ng sn et z 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 50 .0 00 0 0 50 .0 00 ,0 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 25 0. 00 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 15 0. 00 0 15 0. 00 0 0 0 25 0. 00 0, 00 E rw ei te ru ng N ah w är m en et z Le itu ng sn et z 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 25 0. 00 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 25 0. 00 0, 00 -E rw ei te ru ng w ei te re s B H K W 1 00 .0 00 € -A us ta us ch G as -K es se l - K am in - E le kt ro ar be ite n 15 0. 00 0€ 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 40 0. 00 0 40 0. 00 0 0 0 50 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -1 00 .0 00 -4 00 .0 00 -3 50 .0 00 0 0 -4 50 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 10 0. 00 0 40 0. 00 0 40 0. 00 0 0 0 50 0. 00 0, 00 240 koehler Rechteck B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 15 0. 00 0 0 0 15 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 0 0 15 0. 00 0 0 0 15 0. 00 0, 00 Zu sc hü ss e La nd B re itb an dv er so rg un g 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 0 0 15 0. 00 0 0 0 15 0. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 21 0. 00 0 33 0. 00 0 33 0. 00 0 0 15 0. 00 0 84 0. 00 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 21 0. 00 0 33 0. 00 0 33 0. 00 0 0 15 0. 00 0 84 0. 00 0, 00 -V er ka be lu ng G ew er be ge bi et Z ie ge le is tra ße 2 01 9: 2 0. 00 0€ , 2 02 0: 2 80 .0 00 € - V er ka be lu ng M ar sw ei le r O st II 4 0. 00 0 € - V er ka be lu ng F is ch er ar ea l 4 0. 00 0 € - G ei ge ns ac k A br ec hn un g 20 18 - V er ka be lu ng G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 5 .0 00 € - V er ka be lu ng G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 4 0. 00 0 € - V er ka be lu ng E rle ns tra ße 2 2. 00 0 € - B re itb an dv er so rg un g w ei te re r A us ba u, G la sf as er 2 01 9f f: je 5 0. 00 0€ 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 21 0. 00 0 33 0. 00 0 33 0. 00 0 0 15 0. 00 0 84 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 00 .0 00 0 0, 00 0 0 -2 10 .0 00 -3 30 .0 00 -1 80 .0 00 0 -1 50 .0 00 -6 90 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 21 0. 00 0 33 0. 00 0 33 0. 00 0 0 15 0. 00 0 84 0. 00 0, 00 241 koehler Rechteck A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 00 00 53 80 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A bw as se rb es ei tig un g A bw as se rb es ei tig un g 53 80 53 80 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 4 E in za hl un ge n au s de r V er äu ß er un g vo n F in an zv er m ög en 59 .0 00 0 0, 00 0 0 59 .0 00 0 59 .0 00 0 59 .0 00 29 5. 00 0, 00 68 85 20 00 R üc kf lü ss e vo n A us le ih un ge n an v er bu nd en e U nt er ne hm en , B et ei lig un ge n un d S on de rv er m ög en (m eh r a ls 1 J ah r) 59 .0 00 0 0, 00 0 0 59 .0 00 0 59 .0 00 0 59 .0 00 29 5. 00 0, 00 20 19 ff: T ilg un g Tr äg er da rle he n 59 .0 00 € G ew äh ru ng T rä ge rd ar le he n - k ei ne G ew äh ru ng v on D ar le he n - e xt er ne K re di ta uf na hm e 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 59 .0 00 0 0, 00 0 0 59 .0 00 0 59 .0 00 0 59 .0 00 29 5. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 59 .0 00 0 0, 00 0 0 59 .0 00 0 59 .0 00 0 59 .0 00 29 5. 00 0, 00 242 koehler Rechteck G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0 30 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 30 0. 00 0 30 0. 00 0, 00 B au n ur b ei A uf na hm e in s La nd es ge m ei nd ev er ke hr sf in an zi er un gs ge se tz u nd e vt l. A us gl ei ch st oc kf ör de ru ng 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 81 0. 00 0 0 35 0. 00 0 0 10 0. 00 0 1. 36 0. 00 0, 00 68 91 00 00 B ei trä ge u nd ä hn lic he E nt ge lte 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 81 0. 00 0 0 35 0. 00 0 0 10 0. 00 0 1. 36 0. 00 0, 00 -E rs ch lie ßu ng sb ei trä ge B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng (1 B au pl at z Ze pp el in st ra ße ) 2 01 9: 1 5. 00 0€ -E rs ch lie ßu ng sb ei trä ge P ro je kt 2 1: M ar sw ei le r O st II ; 2 01 9: 3 15 .0 00 €; 2 02 0: 2 00 .0 00 € -E rs ch lie ßu ng sb ei rä ge P ro je kt 2 2: G ei ge ns ac k E rw ei te ru ng ; 2 01 9: 4 30 .0 00 € -E rs ch lie ßu ng sb ei trä ge P ro je kt 2 3: G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng ; 2 01 9: 5 0. 00 0€ ; 2 02 0: 50 .0 00 € -E rs ch lie ßu ng sb ei trä ge P ro je kt 2 5: G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng ; 2 02 0/ 20 21 /2 02 2: 1 00 .0 00 € 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 81 0. 00 0 0 35 0. 00 0 0 40 0. 00 0 1. 66 0. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 90 5. 00 0 0 0, 00 0 0 3. 82 0. 00 0 3. 10 0. 00 0 3. 10 5. 00 0 25 0. 00 0 2. 09 0. 30 0 10 .1 25 .3 00 ,0 0 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 90 5. 00 0 0 0, 00 0 0 3. 82 0. 00 0 3. 10 0. 00 0 3. 10 5. 00 0 25 0. 00 0 2. 09 0. 30 0 10 .1 25 .3 00 ,0 0 -V er ke hr sb er uh ig un gs m aß na hm en u .a . H irs ch st ra ße : 2 01 9: 2 5. 00 0€ 2 02 0f f: je 5 .0 00 € -B au m aß na hm en N ac he rs ch lie ßu ng B 30 R an db eb au un g: 2 02 2/ 20 23 : j e 50 .0 00 € -P ro je kt 2 1: M ar sw ei le r O st II ; H er st el lu ng S tra ße ; 2 01 9: 4 10 .0 00 € -P ro je kt 2 2: G ei ge ns ac k E rw ., H er st el lu ng S tra ße S ch lu ss re ch nu ng ; 2 01 9: 3 60 .0 00 € -P ro je kt 2 3: G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng ; 2 01 9: 1 25 .0 00 € -P ro je kt 2 4: F is ch er ar ea l G es ta ltu ng D or fp la tz ; 2 01 9: 1 .5 00 .0 00 € , V er pf l.e rm . 2 .5 00 .0 00 €, 2 02 0: 2 .5 00 .0 00 € -P ro je kt 2 5: G E M eh lis -H er st el lu ng S tra ße ; 2 01 9: 4 97 .0 00 € -P ro je kt 2 6: B ifa ng 3 . E rw ei te ru ng , E rs ch lie ßu ng G ew an n B üh l; 20 21 : 2 50 .0 00 €, 2 02 2: 25 0. 00 0€ -P ro je kt 2 7: E rs ch lie ßu ng B ifa ng 3 , V ok en E rw ei te ru ng ; 2 02 1: 2 50 .0 00 € , 2 02 2: 2 50 .0 00 € 243 koehler Rechteck G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 -P ro je kt 5 1: S an ie ru ng E rle ns tra ße (k om pl et t); 2 01 9: 1 75 .0 00 € -P ro je kt 5 2: R eh st ra ße k om pl . F ah rb ah ns an . m it A uf ba u; 2 02 1: 2 60 .0 00 € -P ro je kt 5 3: R os en st ra ße k om pl . F ah rb ah ns an . m it A uf ba u; 2 02 2: 3 50 .0 00 € , 2 02 3: 15 0. 00 0 € -P ro je kt 5 4: K re is ve rk eh r T ho m as -D ac hs er -S tra ße in sg . 1 .2 00 .0 00 € ; 2 01 9: 4 66 .0 00 €, 20 20 : 3 00 .0 00 € - K re is ve rk eh r w es tli ch T ho m as -D ac hs er -S tra ße 2 01 9: 5 1. 00 0€ - K re is ve rk eh r b is E in m ün d. B os ch st r. (A nr ec h. S an ie ru ng sg eb ie t); 2 01 9: 2 12 .0 00 €, 20 20 : 2 00 .0 00 € A bl ös eb et ra g La nd kr ei s 20 20 : 1 00 .0 00 € -P ro je kt 5 5: G rü ne nb er gs tra ße ; 2 02 1: 4 00 .0 00 € -P ro je kt 5 6: G eh - u nd R ad w eg H as en w eg R ic ht un g M oW a, 3 . B au ab sc hn itt ; 2 02 1: 92 5. 30 0 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 90 5. 00 0 0 0, 00 0 0 3. 82 0. 00 0 3. 10 0. 00 0 3. 10 5. 00 0 25 0. 00 0 2. 09 0. 30 0 10 .1 25 .3 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -8 05 .0 00 0 0, 00 0 0 -3 .0 10 .0 00 -3 .1 00 .0 00 -2 .7 55 .0 00 -2 50 .0 00 -1 .6 90 .3 00 -8 .4 65 .3 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 90 5. 00 0 0 0, 00 0 0 3. 82 0. 00 0 3. 10 0. 00 0 3. 10 5. 00 0 25 0. 00 0 2. 09 0. 30 0 10 .1 25 .3 00 ,0 0 244 koehler Rechteck St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 60 .0 00 0 0, 00 0 0 18 0. 00 0 0 10 .0 00 0 90 .0 00 35 0. 00 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 10 .0 00 0 0, 00 0 0 10 .0 00 0 10 .0 00 0 10 .0 00 50 .0 00 ,0 0 E ne rg et is ch e S an ie ru ng S tra ße nb el eu ch tu ng / N A V -U m rü st un g 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 50 .0 00 0 0, 00 0 0 17 0. 00 0 0 0 0 80 .0 00 30 0. 00 0, 00 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 60 .0 00 0 0, 00 0 0 18 0. 00 0 0 10 .0 00 0 90 .0 00 35 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 0. 00 0 0 0, 00 0 0 -1 80 .0 00 0 -1 0. 00 0 0 -9 0. 00 0 -3 50 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 60 .0 00 0 0, 00 0 0 18 0. 00 0 0 10 .0 00 0 90 .0 00 35 0. 00 0, 00 245 koehler Rechteck Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V 54 70 00 00 54 70 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs be tr ie be / Ö PN V Ve rk eh rs be tr ie be /Ö PN V 54 70 54 70 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 8. 00 0 0 4. 00 0 0 0 12 .0 00 ,0 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 8. 00 0 0 4. 00 0 0 0 12 .0 00 ,0 0 Zu sc hu ss b ar rie re fre ie B us ha lte st el le - La nd kr ei s 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 8. 00 0 0 4. 00 0 0 0 12 .0 00 ,0 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 15 0. 00 0 11 5. 00 0 11 5. 00 0 0 0 26 5. 00 0, 00 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r s on st ig e B au te n de s In fra st ru kt ur ve rm ög en s 0 0 0, 00 0 0 15 0. 00 0 11 5. 00 0 11 5. 00 0 0 0 26 5. 00 0, 00 - B us ha lte st el le M ar sw ei le r s ow ie B lin de ns ch ul e, b ar rie re fre i 2 01 9: 1 50 .0 00 € - B us ha lte st el le G ar te ns tra ße 2 02 0: 1 15 .0 00 €, b ar rie re fre i - G R -S itz un g 02 .0 5. 20 17 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 15 0. 00 0 11 5. 00 0 11 5. 00 0 0 0 26 5. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -1 42 .0 00 -1 15 .0 00 -1 11 .0 00 0 0 -2 53 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 15 0. 00 0 11 5. 00 0 11 5. 00 0 0 0 26 5. 00 0, 00 246 koehler Rechteck Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u, S pi el pl ät ze Ö ffe nt lic he s G rü n, L an ds ch af ts ba u 55 10 00 00 55 10 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ö ffe nt lic he s G rü n/ L an ds ch af ts ba u Ö ffe nt lic he s G rü n/ La nd sc ha fts ba u 55 10 55 10 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 15 .0 00 0 0, 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 75 .0 00 ,0 0 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 15 .0 00 0 0, 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 75 .0 00 ,0 0 A ns ch af fu ng n eu er S pi el ge rä te la ut T Ü V -B ea ns ta nd un g 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 15 .0 00 0 0, 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 75 .0 00 ,0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 5. 00 0 0 0, 00 0 0 -1 5. 00 0 0 -1 5. 00 0 0 -1 5. 00 0 -7 5. 00 0, 00 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 15 .0 00 0 0, 00 0 0 15 .0 00 0 15 .0 00 0 15 .0 00 75 .0 00 ,0 0 247 koehler Rechteck G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 00 00 55 20 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/ W as se rb au lic he A nl ag en G ew äs se rs ch ut z/ Ö ffe nt lic he G ew äs se r/W as se rb au lic he A nl ag en 55 20 55 20 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 0 0, 00 0 0 15 0. 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 25 0. 00 0, 00 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 0 0, 00 0 0 15 0. 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 25 0. 00 0, 00 - 2 01 9: Zu sc hu ss L an d 12 7. 50 0€ ; E rs ät ze Ö ko pu nk te / Fi sc he re iv er ei n 22 .5 00 € - 2 02 0: Z us ch us s G ew äs se r 2 . O rd nu ng 1 00 .0 00 € 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0 0, 00 0 0 15 0. 00 0 0 10 0. 00 0 0 0 25 0. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 70 0. 00 0 40 0. 00 0 40 0. 00 0 0 0 1. 10 0. 00 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 0 0 0, 00 0 0 70 0. 00 0 40 0. 00 0 40 0. 00 0 0 0 1. 10 0. 00 0, 00 -H oc hw as se rs ch ut zm aß na hm en E rr ic ht un g G ra be n G ew äs se r 2 . O rd nu ng 2 01 9: 1 00 .0 00 €, 2 02 0: 4 00 .0 00 € - M aß na hm en E ge ls ee im R ah m en S ee np ro gr am m 2 01 9: 1 50 .0 00 € - A us sp ül un g W ol fe gg er A ch - Fl uß be ttb ef es tig un g - S tü tz m au er z ur L 31 4 20 19 : 10 0. 00 0€ - W as se rb au lic he A nl ag en ; P ro je kt 2 4: F is ch er ar ea l; 20 19 : 3 50 .0 00 € 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 70 0. 00 0 40 0. 00 0 40 0. 00 0 0 0 1. 10 0. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -5 50 .0 00 -4 00 .0 00 -3 00 .0 00 0 0 -8 50 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 70 0. 00 0 40 0. 00 0 40 0. 00 0 0 0 1. 10 0. 00 0, 00 248 koehler Rechteck Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 33 8. 00 0 55 0. 00 0 45 0. 00 0 0 10 0. 00 0 98 8. 00 0, 00 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tra ße n, W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 0 0 0, 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 0 10 0. 00 0, 00 P ar kp lä tz e Fr ie dh of 78 73 38 00 A us za hl un ge n fü r F rie dh öf e un d B es ta ttu ng se in ric ht un ge n 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 33 8. 00 0 55 0. 00 0 35 0. 00 0 0 10 0. 00 0 88 8. 00 0, 00 B es ch lu ss F rie sh of in ve st iti on en B a 1 a - 1 c - G R B es ch lu ss 0 3. 07 .2 01 7 - M aß na hm en be gi nn 2 01 9 20 20 : 2 50 .0 00 € E rw ei te ru ng V or da ch A us se gu ng sh al le 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 33 8. 00 0 55 0. 00 0 45 0. 00 0 0 10 0. 00 0 98 8. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 00 .0 00 0 0, 00 0 0 -3 38 .0 00 -5 50 .0 00 -4 50 .0 00 0 -1 00 .0 00 -9 88 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 10 0. 00 0 0 0, 00 0 0 33 8. 00 0 55 0. 00 0 45 0. 00 0 0 10 0. 00 0 98 8. 00 0, 00 249 koehler Rechteck Sc he nk -K on ra d- H al le , G as ts tä tte z ur M üh le A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 00 00 57 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en A llg em ei ne E in ric ht un ge n un d U nt er ne hm en 57 30 57 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 Pr od uk tb er ei ch In ve st iti on sü be rs ic ht 2 01 9 / 2 02 0 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t S ei te : 21 .1 1. 20 18 D at um : 11 :2 5: 22 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 0 0, 00 0 0 50 .0 00 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 30 0. 00 0, 00 78 71 24 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i K ul tu r- , S po rt- u nd G ar te na nl ag en 0 0 0, 00 0 0 50 .0 00 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 30 0. 00 0, 00 S an ie ru ng sk on ze pt S K H Lü ftu ng sv lie s 5. 00 0€ , S an itä ra nl ag en 7 0. 00 0€ , F en st er u nd T ür en 2 5. 00 0€ , P V -A nl ag e 29 .0 00 €, B el eu ch tu ng 1 6. 00 0€ , U m ba u H ei zu ng W ar m w as se r/K al tw as se r 4 5. 00 0€ , Lü ftu ng sa nl ag e 50 .0 00 €, U nv or he rg es eh en es 6 0. 00 0€ 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 78 31 27 20 A us za hl un ge n fü r d en E rw er b vo n B et rie bs - u nd G es ch äf ts au ss ta ttu ng 0 0 0, 00 0 0 5. 00 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 K af fe em as ch in e - V or ha ltu ng - N eu be sc ha ffu ng bi sh er ig e K af fe em as ch in e M el itt a 19 88 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 0 0, 00 0 0 55 .0 00 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 30 5. 00 0, 00 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 0 0, 00 0 0 -5 5. 00 0 -2 50 .0 00 -2 50 .0 00 0 0 -3 05 .0 00 ,0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 0 0, 00 0 0 55 .0 00 25 0. 00 0 25 0. 00 0 0 0 30 5. 00 0, 00 ** * E nd e de r L is te "I nv es tit io ns üb er si ch t" ** * 250 koehler Rechteck koehler Rechteck Stellenplan 2019 und 2020 Anlage 11 (§ 5 GemHVO) 251 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 I. Gemeindeverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung - Bürgermeister Beigeordneter Höherer Dienst B 2 1 1 1 1 " A 16 " A 15 " A 14 " A 13 Gehobener Dienst A 13 2 2 2 2 " A 12 0 0 0 0 " A11 0,5 0,5 0,5 0,5 " A 10 " A 9 Mittlerer Dienst A 9 " A8 " A 7 " A 6 " A 5 Einfacher Dienst A 5 " A 4 " A 3 " A 2 " A 1 insgesamt 3,5 3,5 0 0 0 3,5 3,5 II. Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) insgesamt Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes Beseol- dungs- gruppe Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6) Teil A: Beamte Zahl der Stellen Nachrichtlich darunter Zahl der Stellen 2018 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2018 5) insge- samt1) Stellenplan 2019 252 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 1,15 1,15 1,15 4 0,00 0,65 0,00 5 0,68 6,70 0,68 6 11,30 4,20 10,30 8 2,00 2,00 2,00 9 3,00 4,50 3,00 10 1,00 0,50 1,00 12 0,00 1,00 1,00 13 1,00 0,00 0,00 FV 20,00 18,00 20,00 S4 1,20 1,85 1,20 S6 0,00 0,00 0,00 S8a 11,05 8,96 9,36 S9 0,00 2,00 1,00 S15 1,00 1,00 1,00 insgesamt 53,38 52,51 51,69 Beschäftigte insgesamt (A + B) 56,88 56,01 55,19 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes darunter Zahl der Stellen 2018 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2018 5) Teil B: Beschäftigte Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Entgelt- gruppe Zahl der Stellen Nachrichtlich Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6)insge- samt1) 253 I. Beamte B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 1 11 Innere Verwaltung 1 11.10 Steuerung und Organisation 1,0 1 11.14 Zentrale Funktionen 1 11.21 Personalwesen 0,1 1 11.22 Finanzverwaltung 1,0 1 11.24 Gebäudemanagement 1 11.25 Bauhof 1 11.20 Zentrale Dienstleistungen /EDV 1 11.33 Grundstücksmanagement 2 12 Sicherheit und Ordnung 2 12.10 Wahlen 0,05 2 12.20 Ordnungswesen 0,1 2 12.22 Einwohnerwesen 2 12.23 Personenstandwesen 0,5 2 12.60 Feuerwehr 2 21 Schulträgeraufgaben 2 21.10 Klosterwiesenschule 21.10.01.0000 2 21.10. Klosterwiesenschule 21.10.02.0000 2 21.40. Schülerbeförderung /Bürgerbus 21.40.01.0000 2 21.50 Aula- und Betreuung Ganztageschule 21.50.03.0000 2 21.50 Schulsozialarbeit 21.50.04.0000 2 26 Musikschulen 2 26.20 Musikpflege 2 27 Volkshochschulen / Bibliotheken 2 27.20 Bücherei 2 28 Sonstige Kulturpflege 2 28.10 Sonstige Kulturpflege 2 29 Förderung von Kirchengemeinden 2 29.10 Förderung von Kirchengemeinden 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 31.40.02.0000 2 31.40 Boschstraße 1/5 (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.1000 2 31.40 Dorfplatz (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.2000 2 31.40 Boschstraße 1 (soziale Einrichtungen für 31.40.05.3000 2 31.40 Boschstraße 1/7 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.1000 2 31.40 Friesenhäuslerstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.2000 2 31.40 Klosterhof 4 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.3000 2 31.40 Küferstraße 8 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.4000 1 0 0 0 0 1,25 0 0,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH Produktplan Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans Höherer Dienst mittlerer Dienst 8) einfachser Dienst 8)gehobener Dienst 8) Produkt 254 Erläuterungen (Aufwands- 1 4 5 6 8 9 10 FV S3 S4 S8a S9 S15 entschädigung) 11 11.10 11.14 0,25 0,70 11.21 11.22 1,70 0,50 11.24 0,40 11.25 0,68 4,00 1,00 2,00 0,20 11.20 0,50 11.33 12 12.10 0,10 12.20 1,00 12.22 1,90 12.23 12.60 1,00 21 21.10 1,14 1,20 21.10.01.0000 21.10 21.10.02.0000 21.40 2,00 21.40.01.0000 21.50 8,00 21.50.03.0000 21.50 21.50.04.0000 26 26.20 27 27.20 1,00 28 28.10 29 29.10 31 31.40 31.40.02.0000 31.40 31.40.05.1000 31.40 31.40.05.2000 31.40 31.40.05.3000 31.40 31.40.07.1000 31.40 31.40.07.2000 31.40 31.40.07.3000 31.40 31.40.07.4000 1,14 0,00 0,68 9,15 1,70 3,00 0,60 13,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Beschäftigte Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Produkt Entgeltgruppe 255 B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Rosenstraße 8 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.5000 2 31.40 Buchenstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.6000 2 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 0,15 31.80.10.0000 2 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2 36.50 Kindergarten SMS 0,4 36.50.01.0110 2 36.50 Kindergarten Regenbogen 0,1 36.50.01.0120 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 0,05 36.50.01.0130 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 0,05 36.50.01.0140 2 42 Sport und Bäder 2 42.10 Förderung des Sports 2 42.41 Sportstätten, Sporthallen 42.41.01.0000 2 42.41 Freisportanlage 42.41.02.0000 2 51 Räumliche Planung und Entwicklung 2 51.10 Räumliche Entwicklung, Bauordnung 2 53 Ver- und Entsorgung 2 53.10 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 Gasversorgung 2 53.30 Wasserversorgung 2 53.40 Fernwärmeversorgung 2 53.60 Breitbandversorgung 2 53.70 Abfallwirtschaft 2 53.80 Abwasserbeseitigung 2 54 Verkehrsflächen und Anlagen 2 54.10 Gemeindestraßen 2 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 Verkehrsbetriebe /ÖPNV 2 55 Natur- und Landschaftspflege / Friedhofswesen 2 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 2 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 Friedhof- und Bestattungswesen 2 55.51 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 57 Wirtschaft und Tourismus 2 57.10 Wirtschaftsförderung 2 57.30 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 3 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine 3 61.20 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 Jahresabschluss- buchungen, Abwicklung Vorjahre 0 0 0 0 0 0,75 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH einfachser Dienst 8) Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans I. Beamte Produkt Produktplan Höherer Dienst gehobener Dienst 8) mittlerer Dienst 8) 256 Erläuterungen 1 4 5 6 8 9 10 13 FV S3 S4 S8a S9 S15 (z. B. Aufwandsentschädigung) 31 31.40 31.40.07.5000 31.40 31.40.07.6000 31.80 31.80 31.80.10.0000 36 36.50 0,30 1,15 10,00 1,00 36.50.01.0110 36.50 0,05 1,00 2,00 36.50.01.0120 36.50. 36.50.01.0130 36.50 36.50.01.0140 42 42.10 42.41 0,20 42.41.01.0000 42.41 42.41.02.0000 51 51.10 0,50 0,40 1,00 53 53.10 53.20 53.30 53.40 53.60 53.70 4,00 53.80 54 54.10 54.50 54.70 55 55.10 55.20 55.30 0,30 55.51 57 57.10 57.30 0,10 2,00 61 61.10 61.20 61.30 0,00 0,00 0,00 1,15 0,30 0,00 0,40 1,00 7,00 0,00 1,15 12,00 0,00 1,00 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes II. Beschäftigte Produkt Entgeltgruppe 257 I. Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl Vorgesehen im Jahr 20____ Beschäftigt am 30. Juni 20____ Erläuterungen Bürgermeister Ortsvorsteher ... Insgesamt II. Beamte zur Anstellung Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Zahl Zahl der Stellen 20___ 5) Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30. Juni 2018 5) Erläuterungen Assessoren A 13 Inspektoren z. A. A 9 Assistenten z. A. A 5 Insgesamt 0 0 0 III. Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte Bezeichnung Art dern Vergütung Zahl Vorgesehen im Jahr 2019 Beschäftigt am 30. Juni 2018 Erläuterungen Referendare Anwärterbezüge Inspektoranwärter Anwärterbezüge 1 1 0 Assistentenanwärter Anwärterbezüge Dienstanfänger Unterhaltsbeihilfe Lehrlinge Ausbildungsvergütung 1 1 1 Praktikanten fester Satz 1 1 1 Insgesamt 3 3 2 Aufteilung der dienstlichen Inanspruchnahme Bezeichnung v. H. Produkt Hausmeister Klosterwiesenschule 60 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule 20 42.41.01.0000 Sporthalle 20 36.50.01.120 Kiga SMS Hauptamtsleiter 10 11.21.00.0000 Personalwesen 40 36.50.01.0110 Kiga SMS 10 36.50.01.0120 Kiga Regenbogen 5 36.50.01.0130 Kiga St. Martin 5 36.50.01.0140 Kiga Waldorf 5 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 10 12.20.00.0000 Ordnungswesen 15 31.80.10.0000 Asyl Sachbearbeiter Hauptamt (Nr. 18) 90 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen Sachbearbeiter Hauptamt (Nr. 15) 50 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 20 36.50.01.0110 Kiga SMS 10 36.50.01.0120 Kiga Regenbogen 20 57.30.00.0000 Allg. Einrichtungen und Unternehmen (SK-Halle) Ortsbaumeister 40 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement 40 51.10.00.0000 Räumliche Entwicklung 20 11.25.00.0000 Bauhof Kassenverwalter 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.20.00.0000 Dienstleistungen Sachbearbeiter Hauptamt (Nr.?) 70 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 30 55.30.00.0000 Friedhof Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit 258 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 I. Gemeindeverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung - Bürgermeister Beigeordneter Höherer Dienst B 2 1 1 1 1 " A 16 " A 15 " A 14 " A 13 Gehobener Dienst A 13 2 2 2 2 " A 12 0 0 0 0 " A11 0,5 0,5 0,5 0,5 " A 10 " A 9 Mittlerer Dienst A 9 " A8 " A 7 " A 6 " A 5 Einfacher Dienst A 5 " A 4 " A 3 " A 2 " A 1 insgesamt 3,5 3,5 0 0 0 3,5 3,5 II. Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) insgesamt Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes insge- samt1) Stellenplan 2020 Beseol- dungs- gruppe Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6) Teil A: Beamte Zahl der Stellen Nachrichtlich darunter Zahl der Stellen 2019 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2019 5) 259 mit Zulage2) ausge- sondert3) Sonder- schlüssel4) Leer- stellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 1,15 1,15 1,15 4 0,00 0,00 0,00 5 0,68 0,68 0,68 6 11,30 11,30 11,30 8 2,00 2,00 2,00 9 3,00 3,00 3,00 10 1,00 1,00 1,00 13 1,00 1,00 1,00 FV 20,00 20,00 20,00 S4 1,20 1,20 1,20 S6 0,00 0,00 0,00 S8a 11,05 11,05 11,05 S9 0,00 0,00 0,00 S15 1,00 1,00 1,00 insgesamt 53,38 53,38 53,38 Beschäftigte insgesamt (A + B) 56,88 56,88 56,88 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes darunter Zahl der Stellen 2019 Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.6.2019 5) Teil B: Beschäftigte Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Entgelt- gruppe Zahl der Stellen Nachrichtlich Vermerke, Erläuterungen (z.B. Aufwandsentschädigung) 6)insge- samt1) 260 I. Beamte B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 1 11 Innere Verwaltung 1 11.10 Steuerung und Organisation 1,0 1 11.14 Zentrale Funktionen 1 11.21 Personalwesen 0,1 1 11.22 Finanzverwaltung 1,0 1 11.24 Gebäudemanagement 1 11.25 Bauhof 1 11.20 Zentrale Dienstleistungen /EDV 1 11.33 Grundstücksmanagement 2 12 Sicherheit und Ordnung 2 12.10 Wahlen 0,05 2 12.20 Ordnungswesen 0,1 2 12.22 Einwohnerwesen 2 12.23 Personenstandwesen 0,5 2 12.60 Feuerwehr 2 21 Schulträgeraufgaben 2 21.10 Klosterwiesenschule 21.10.01.0000 2 21.10. Klosterwiesenschule 21.10.02.0000 2 21.40. Schülerbeförderung /Bürgerbus 21.40.01.0000 2 21.50 Aula- und Betreuung Ganztageschule 21.50.03.0000 2 21.50 Schulsozialarbeit 21.50.04.0000 2 26 Musikschulen 2 26.20 Musikpflege 2 27 Volkshochschulen / Bibliotheken 2 27.20 Bücherei 2 28 Sonstige Kulturpflege 2 28.10 Sonstige Kulturpflege 2 29 Förderung von Kirchengemeinden 2 29.10 Förderung von Kirchengemeinden 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 31.40.02.0000 2 31.40 Boschstraße 1/5 (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.1000 2 31.40 Dorfplatz (soziale Einrichtungen für Wohnungslose) 31.40.05.2000 2 31.40 Boschstraße 1 (soziale Einrichtungen für 31.40.05.3000 2 31.40 Boschstraße 1/7 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.1000 2 31.40 Friesenhäuslerstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.2000 2 31.40 Klosterhof 4 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.3000 2 31.40 Küferstraße 8 (soziale Einrichtungen für 31.40.07.4000 1 0 0 0 0 1,25 0 0,5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH Produktplan Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans Höherer Dienst mittlerer Dienst 8) einfachser Dienst 8)gehobener Dienst 8) Produkt 261 Erläuterungen (Aufwands- 1 4 5 6 8 9 10 FV S3 S4 S8a S9 S15 entschädigung) 11 11.10 11.14 0,25 0,70 11.21 11.22 1,70 0,50 11.24 0,40 11.25 0,68 4,00 1,00 2,00 0,20 11.20 0,50 11.33 12 12.10 0,10 12.20 1,00 12.22 1,90 12.23 12.60 1,00 21 21.10 1,14 1,20 21.10.01.0000 21.10 21.10.02.0000 21.40 2,00 21.40.01.0000 21.50 8,00 21.50.03.0000 21.50 21.50.04.0000 26 26.20 27 27.20 1,00 28 28.10 29 29.10 31 31.40 31.40.02.0000 31.40 31.40.05.1000 31.40 31.40.05.2000 31.40 31.40.05.3000 31.40 31.40.07.1000 31.40 31.40.07.2000 31.40 31.40.07.3000 31.40 31.40.07.4000 1,14 0,00 0,68 9,15 1,70 3,00 0,60 13,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Beschäftigte Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Produkt Entgeltgruppe 262 B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A11 A10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A 5 A 5 A 4 A 3 A 2 A 1 2 31 Soziale Hilfen 2 31.40 Rosenstraße 8 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.5000 2 31.40 Buchenstraße 12 (soziale Einrichtungen für Flüchtlinge) 31.40.07.6000 2 31.80 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 2 31.80 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 0,15 31.80.10.0000 2 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2 36.50 Kindergarten SMS 0,4 36.50.01.0110 2 36.50 Kindergarten Regenbogen 0,1 36.50.01.0120 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin 0,05 36.50.01.0130 2 36.50 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 0,05 36.50.01.0140 2 42 Sport und Bäder 2 42.10 Förderung des Sports 2 42.41 Sportstätten, Sporthallen 42.41.01.0000 2 42.41 Freisportanlage 42.41.02.0000 2 51 Räumliche Planung und Entwicklung 2 51.10 Räumliche Entwicklung, Bauordnung 2 53 Ver- und Entsorgung 2 53.10 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 Gasversorgung 2 53.30 Wasserversorgung 2 53.40 Fernwärmeversorgung 2 53.60 Breitbandversorgung 2 53.70 Abfallwirtschaft 2 53.80 Abwasserbeseitigung 2 54 Verkehrsflächen und Anlagen 2 54.10 Gemeindestraßen 2 54.50 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 Verkehrsbetriebe /ÖPNV 2 55 Natur- und Landschaftspflege / Friedhofswesen 2 55.10 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 2 55.20 Gewässerschutz / Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 Friedhof- und Bestattungswesen 2 55.51 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 57 Wirtschaft und Tourismus 2 57.10 Wirtschaftsförderung 2 57.30 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 3 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine 3 61.20 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 Jahresabschluss- buchungen, Abwicklung Vorjahre 0 0 0 0 0 0,75 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkungen siehe letze Seite des Stellenplanes Teil- HH einfachser Dienst 8) Erläuterungen 6) (z. B. Aufwands- entschädigung) Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen nach der Gliederung des Haushaltsplans I. Beamte Produkt Produktplan Höherer Dienst gehobener Dienst 8) mittlerer Dienst 8) 263 Erläuterungen 1 4 5 6 8 9 10 13 FV S3 S4 S8a S9 S15 (z. B. Aufwandsentschädigung) 31 31.40 31.40.07.5000 31.40 31.40.07.6000 31.80 31.80 31.80.10.0000 36 36.50 0,30 1,15 10,00 1,00 36.50.01.0110 36.50 0,05 1,00 2,00 36.50.01.0120 36.50. 36.50.01.0130 36.50 36.50.01.0140 42 42.10 42.41 0,20 42.41.01.0000 42.41 42.41.02.0000 51 51.10 0,50 0,40 1,00 53 53.10 53.20 53.30 53.40 53.60 53.70 4,00 53.80 54 54.10 54.50 54.70 55 55.10 55.20 55.30 0,30 55.51 57 57.10 57.30 0,10 2,00 61 61.10 61.20 61.30 0,00 0,00 0,00 1,15 0,30 0,00 0,40 1,00 7,00 0,00 1,15 12,00 0,00 1,00 Anmerkungen siehe letzte Seite des Stellenplanes II. Beschäftigte Produkt Entgeltgruppe 264 I. Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl Vorgesehen im Jahr 2020 Beschäftigt am 30. Juni 2018 Erläuterungen Bürgermeister Ortsvorsteher ... Insgesamt II. Beamte zur Anstellung Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Zahl Zahl der Stellen 20205) Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30. Juni 2018 5) Erläuterungen Assessoren A 13 Inspektoren z. A. A 9 Assistenten z. A. A 5 Insgesamt 0 0 0 III. Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte Bezeichnung Art dern Vergütung Zahl Vorgesehen im Jahr 2020 Beschäftigt am 30. Juni 2019 Erläuterungen Referendare Anwärterbezüge Inspektoranwärter Anwärterbezüge 1 1 1 Assistentenanwärter Anwärterbezüge Dienstanfänger Unterhaltsbeihilfe Lehrlinge Ausbildungsvergütung 1 1 1 Praktikanten fester Satz 1 1 1 Insgesamt 3 3 3 Aufteilung der dienstlichen Inanspruchnahme Bezeichnung v. H. Produkt Hausmeister Klosterwiesenschule 60 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule 20 42.41.00.1000 Sporthalle 20 36.50.01.0110 Kiga SMS Hauptamtsleiter 10 11.21.00.0000 Personalwesen 40 36.50.01.0110 Kiga SMS 10 36.50.01.0120 Kiga Regenbogen 5 36.50.01.0130 Kiga St. Martin 5 36.50.01.0140 Kiga Waldorf 5 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 10 12.20.00.0000 Ordnungswesen 15 31.80.10.0000 Asyl Sachbearbeiter Hauptamt (Nr. 18) 90 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen Sachbearbeiter Hauptamt (Nr. 15) 50 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 20 36.50.01.0110 Kiga SMS 10 36.50.01.0120 Kiga Regenbogen 20 57.30.00.0000 Allg. Einrichtungen und Unternehmen (SK-Halle) Ortsbaumeister 40 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement 40 51.10.00.0000 Räumliche Entwicklung 20 11.25.00.0000 Bauhof Kassenverwalter 50 11.22.00.0000 Finanzverwaltung 50 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen Sachbearbeiter Hauptamt (Nr.?) 80 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 20 55.30.00.0000 Friedhof Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, beschäftigte in der Probe- und Ausbildungszeit 265 A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r E U R 2 0 1 9 E U R 2 0 2 0 E U R 2 0 2 1 E U R 2 0 2 2 E U R 2 0 2 3 E U R 1 2 3 4 5 6 1 1 7 1 u . 1 7 3 8 .3 2 7 .4 1 1 ,8 7 € 2 a + 1 4 9 2 - € 2 b + 1 4 1 , 1 4 2 , 1 4 3 u . 1 4 9 1 - € 2 c + te ilw e is e 1 6 9 1 - € 3 a - 2 3 9 - € 3 b - te ilw e is e 2 7 9 9 - € 4 = 8 .3 2 7 .4 1 1 ,8 7 € 5 - - € 6 + - € 7 + - € 8 + /- - 1 .1 2 7 .4 1 1 ,8 7 € - 1 .8 8 8 .0 5 0 € - 2 .1 5 9 .1 0 0 € - 5 5 8 .2 0 0 € 9 7 8 .9 0 0 € 1 .2 7 5 .7 0 0 € 9 = 7 .2 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 5 .3 1 1 .9 5 0 € 3 .1 5 2 .8 5 0 € 2 .5 9 4 .6 5 0 € 3 .5 7 3 .5 5 0 € 4 .8 4 9 .2 5 0 € 1 0 - te ilw e is e 2 0 4 - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 7 .2 0 0 .0 0 0 ,0 0 € 5 .3 1 1 .9 5 0 € 3 .1 5 2 .8 5 0 € 2 .5 9 4 .6 5 0 € 3 .5 7 3 .5 5 0 € 4 .8 4 9 .2 5 0 € 1 3 1 9 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 9 1 .3 1 7 € 2 0 4 .9 2 5 € 1 9 8 .8 1 0 € 1 9 6 .6 5 4 € 1 9 6 .6 5 4 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e n ac h ri ch tl ic h : vo ra u ss ic h tl ic h e M in d e st liq u id it ät ( § 2 2 A b s. 2 G e m H V O ) d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d So n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it au s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) e n ts p ri ch t K o n to / K o n te n a rt 8 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g 266 Übersicht über den Stand der Schulden und Schuldendienst Anlage 15 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 61 Nr. 38 GemHVO) 267 Anlage 15 (zu § 1 Abs. 3 Nr. 5, § 61 Nr. 38 GemHVO) voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2019 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2019 Mehr (+) Weniger (-) in Euro 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen 0,0%) 459.395,29 391.335,29 -68.060,00 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 1.2.6 sonstige Bereiche 1) 1.3 Kassenkredite 1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 25.981,78 17.581,78 -8.400,00 1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt 485.377,07 408.917,07 -76.460,00 Nachrichtlich: 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung aus Krediten 2.2.1 EB Wasserversorgung 706.380,30 1.197.862,50 491.482,20 davon Darlehen an Eigenbetriebe 675.812,50 627.862,50 -47.950,00 davon externe Darlehen 0,00 570.000,00 570.000,00 2.3.1 Kassenkredite 30.567,80 0,00 -30.567,80 2.2.2 EB Abwasserbeseitigung 2.101.283,98 3.315.750,00 1.214.466,02 davon Darlehen an Eigenbetriebe 1.994.750,00 1.935.750,00 -59.000,00 davon externe Darlehen 0,00 1.380.000,00 1.380.000,00 2.3.2 Kassenkredite 106.533,98 0,00 -106.533,98 2. Voraussichtliche Gesamtschulden Sondervermögen mit Sonderrechnung 2.807.664,28 4.513.612,50 1.705.948,22 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.267.059,57 4.904.947,79 1.637.888,22 3.3 Kassenkredite 106.533,98 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 25.981,78 17.581,78 -8.400,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 3.293.041,35 4.922.529,57 1.629.488,22 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2.670.562,50 2.563.612,50 -106.950,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 622.478,85 2.358.917,07 1.736.438,22 2) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 3) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) im Jahr 2019 Art der Schulden in Euro Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2) Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2) 3) 1) Entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger 268 K re d it ü b e rs ic h t/ S c h u ld e n ü b e rs ic h t G e m e in d e B a in d t m it S o n d e rv e rm ö g e n 2 0 1 9 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 1 8 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 1 9 Z in s 2 0 1 9 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 1 9 Z in s a n p a s s u n g G e m e in d e B a in d t 1 K fW K fw 4 5 9 .3 9 5 ,2 9 0 ,0 0 % 6 8 .0 6 0 ,0 0 0 ,0 0 3 9 1 .3 3 5 ,2 9 2 A u s le ih e P ri v a td a rl e h e n G a s t. Z . M ü h le 2 5 .9 8 1 ,7 8 0 ,0 0 % 8 .4 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 7 .5 8 1 ,7 8 E n d s u m m e 4 8 5 .3 7 7 ,0 7 0 ,0 0 7 6 .4 6 0 ,0 0 0 ,0 0 4 0 8 .9 1 7 ,0 7 E B W a s s e rv e rs o rg u n g 5 3 3 0 K e in e e x te rn e n D a rl e h e n E n d s u m m e 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 2 9 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 4 .0 0 0 ,0 0 3 .0 0 0 ,0 0 1 0 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 2 1 .4 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 9 .6 0 0 ,0 0 4 4 5 ,0 0 1 1 .8 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 5 8 .7 5 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 .8 0 0 ,0 0 1 .4 5 1 ,8 8 5 6 .9 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 3 3 .8 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 3 .8 0 0 ,0 0 2 .9 1 3 ,3 6 1 3 0 .0 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 0 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 8 3 .7 5 0 ,0 0 1 ,5 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 2 .7 2 8 ,1 3 1 7 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 7 .0 7 .2 0 1 5 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 0 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 4 9 .0 6 2 ,5 0 1 ,5 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 2 .2 1 4 ,8 4 1 4 5 .3 1 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 E n d s u m m e 6 7 5 .8 1 2 ,5 0 4 7 .9 5 0 ,0 0 1 2 .7 5 3 ,2 1 6 2 7 .8 6 2 ,5 0 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 269 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 1 8 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 1 9 Z in s 2 0 1 9 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 1 9 Z in s a n p a s s u n g E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g 5 3 8 0 K e in e e x te rn e n D a rl e h e n E n d s u m m e 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 4 0 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 0 .0 0 0 ,0 0 9 .9 3 7 ,5 0 3 8 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 9 0 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 0 .0 0 0 ,0 0 9 .6 5 6 ,2 6 3 8 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 9 8 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 2 .0 0 0 ,0 0 9 .8 3 7 ,5 0 3 8 6 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 7 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 4 .0 0 0 ,0 0 4 .3 3 7 ,5 0 1 7 1 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 2 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 2 8 .7 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 4 .9 9 1 ,2 6 2 2 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 1 9 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 9 8 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 8 .0 0 0 ,0 0 5 .9 2 5 ,0 0 3 9 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 6 E n d s u m m e 1 .9 9 4 .7 5 0 ,0 0 5 9 .0 0 0 ,0 0 4 4 .6 8 5 ,0 2 1 .9 3 5 .7 5 0 ,0 0 T rä g e rd a rl e h e n a n Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 5 3 3 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 0 ,0 0 1 .8 0 0 ,0 0 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 8 .1 1 .2 0 1 7 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 1 6 9 1 5 2 2 0 270 Anlage 15 (zu § 1 Abs. 3 Nr. 5, § 61 Nr. 38 GemHVO) voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2020 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2020 Mehr (+) Weniger (-) in Euro 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen 0,0%) 391.335,29 323.275,29 -68.060,00 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 1.2.6 sonstige Bereiche 1) 1.3 Kassenkredite 1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 17.581,78 9.181,78 -8.400,00 1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt 408.917,07 332.457,07 -76.460,00 Nachrichtlich: 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung aus Krediten 2.2.1 EB Wasserversorgung 1.197.862,50 1.404.912,50 207.050,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 627.862,50 579.912,50 -47.950,00 davon externe Darlehen 570.000,00 825.000,00 255.000,00 2.3.1 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 2.2.2 EB Abwasserbeseitigung 3.315.750,00 3.676.750,00 361.000,00 davon Darlehen an Eigenbetriebe 1.935.750,00 1.876.750,00 -59.000,00 davon externe Darlehen 1.380.000,00 1.800.000,00 420.000,00 2.3.2 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 2. Voraussichtliche Gesamtschulden Sondervermögen mit Sonderrechnung 4.513.612,50 5.081.662,50 568.050,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.904.947,79 5.404.937,79 499.990,00 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 17.581,78 9.181,78 -8.400,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 4.922.529,57 5.414.119,57 491.590,00 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2.563.612,50 2.456.662,50 -106.950,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 2.358.917,07 2.957.457,07 598.540,00 2) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 3) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) im Jahr 2020 Art der Schulden in Euro Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2) Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 2) 3) 1) Entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger 271 K re d it ü b e rs ic h t/ S c h u ld e n ü b e rs ic h t G e m e in d e B a in d t m it S o n d e rv e rm ö g e n 2 0 2 0 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 1 9 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 0 Z in s 2 0 2 0 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 0 Z in s a n p a s s u n g G e m e in d e B a in d t 1 K fW K fw 3 9 1 .3 3 5 ,2 9 0 ,0 0 % 6 8 .0 6 0 ,0 0 0 ,0 0 3 2 3 .2 7 5 ,2 9 2 A u s le ih e P ri v a td a rl e h e n G a s t. Z . M ü h le 1 7 .5 8 1 ,7 8 0 ,0 0 % 8 .4 0 0 ,0 0 0 ,0 0 9 .1 8 1 ,7 8 E n d s u m m e 4 0 8 .9 1 7 ,0 7 0 ,0 0 7 6 .4 6 0 ,0 0 0 ,0 0 3 3 2 .4 5 7 ,0 7 E B W a s s e rv e rs o rg u n g 5 3 3 0 K e in e e x te rn e n D a rl e h e n E n d s u m m e 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 0 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 4 .0 0 0 ,0 0 2 .4 0 0 ,0 0 8 1 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 1 1 .8 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 9 .6 0 0 ,0 0 2 0 5 ,0 0 2 .2 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 5 6 .9 5 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 .8 0 0 ,0 0 1 .4 0 6 ,8 8 5 5 .1 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 3 0 .0 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 3 .8 0 0 ,0 0 2 .8 2 9 ,7 6 1 2 6 .2 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 0 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 7 8 .7 5 0 ,0 0 1 ,5 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 2 .6 5 3 ,1 3 1 7 3 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 7 .0 7 .2 0 1 5 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 0 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 4 5 .3 1 2 ,5 0 1 ,5 0 % 3 .7 5 0 ,0 0 2 .1 5 8 ,6 0 1 4 1 .5 6 2 ,5 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 E n d s u m m e 6 2 7 .8 6 2 ,5 0 4 7 .9 5 0 ,0 0 1 1 .6 5 3 ,3 7 5 7 9 .9 1 2 ,5 0 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 272 N r. K o n to -N r. / D a rl e h e n s -N r. B a n k S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 1 9 Z in s s a tz T il g u n g 2 0 2 0 Z in s 2 0 2 0 S c h u ld e n s ta n d z u m 3 1 .1 2 .2 0 2 0 Z in s a n p a s s u n g E B A b w a s s e rb e s e it ig u n g 5 3 8 0 K e in e e x te rn e n D a rl e h e n E n d s u m m e 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 8 5 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 2 0 .0 0 0 ,0 0 9 .4 3 7 ,5 0 3 6 5 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 1 2 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 8 0 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 0 .0 0 0 ,0 0 9 .4 0 6 ,2 6 3 7 0 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 2 3 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 8 6 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 1 2 .0 0 0 ,0 0 9 .5 3 7 ,5 0 3 7 4 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 3 .0 5 .2 0 1 6 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 : B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 3 4 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 7 1 .0 0 0 ,0 0 2 ,5 0 % 4 .0 0 0 ,0 0 4 .2 3 7 ,5 0 1 6 7 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 2 Z in s a n p . 3 0 .0 6 .2 0 2 1 B e s c h l. 2 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 4 5 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 2 2 3 .7 5 0 ,0 0 2 ,2 0 % 5 .0 0 0 ,0 0 4 .8 8 1 ,2 6 2 1 8 .7 5 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 0 1 .0 7 .2 0 1 4 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 0 B e s c h l. 2 ,2 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 5 6 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 3 9 0 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 8 .0 0 0 ,0 0 5 .8 0 5 ,0 0 3 8 2 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 1 1 .0 9 .2 0 1 8 Z in s a n p . 3 0 .0 9 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 6 1 2 0 2 3 1 2 3 6 E n d s u m m e 1 .9 3 5 .7 5 0 ,0 0 5 9 .0 0 0 ,0 0 4 3 .3 0 5 ,0 2 1 .8 7 6 .7 5 0 ,0 0 T rä g e rd a rl e h e n a n Z w e c k v e rb a n d W a s s e rv e rs o rg u n g 5 3 3 0 1 T rä g e rd a rl e h e n v o n G e m e in d e 1 2 0 .0 0 0 ,0 0 1 ,5 0 % 3 .0 0 0 ,0 0 1 .7 8 3 ,1 3 1 1 7 .0 0 0 ,0 0 B e s c h lu s s v o m 2 8 .1 1 .2 0 1 7 Z in s a n p . 3 0 .1 2 .2 0 2 3 B e s c h l. 1 ,5 % 1 6 9 1 5 2 2 0 273 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Zahlungen Anlage 12 (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GemHVO) 274 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2019 / 2020 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Seite : 20.11.2018Datum: 09:55:54Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2020 3 EUR 2021 4 EUR 2022 5 EUR 2023 6 EUR 2024 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2019 8.095.000 100.000 100.000 0 0 8.295.000 2020 0 1.350.000 1.000.000 0 0 2.350.000 Summe: 1.450.000 1.100.000 0 0 0 0 8.095.000 0 10.645.000 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 0 275 koehler Rechteck Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Anlage 14 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 41 GemHVO) 276 Anlage 14 (zu § 1 Abs. 3 Nr. 5, § 41 GemHVO) voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres TEUR 1. Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO 0,00 1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,00 1.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,00 1.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 1.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 1.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,00 2. Weitere Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 2 GemHVO 0,00 2.1 … … Rückstellungen gesamt 0,00 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Art 277 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Anlage 13 (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 GemHVO) 278 Anlage 13 (zu § 1 Abs. 3 Nr. 5, § 23 GemHVO) voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 1. Ergebnisrücklagen 0,00 0,00 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 506.350,00 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,00 0,00 Rücklagen gesamt 0,00 506.350,00 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 2019 Art TEUR 279 Anlage 13 (zu § 1 Abs. 3 Nr. 5, § 23 GemHVO) voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 1. Ergebnisrücklagen 0,00 0,00 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 506.350,00 -690.700,00 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,00 0,00 Rücklagen gesamt 506.350,00 -184.350,00 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 2020 Art TEUR 280 Berechnung der Finanzzuweisungen 2019 und 2020 281 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.18) 5.200 Einw. (EW-Zahl 30.06.2018 wird erst Ende 2018 veröffentlicht) (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .21 Familienangehörigen der nicht meldepflichtigen Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte - .22 nichtkasernierten Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte - .23 Aussiedler und ausländische Flüchtlinge in den zentralen Aufnahmestellen (§ 30 II Ab. 2 FAG) .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 1,5 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.202 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.202 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 34.283 zweitvorangegangen Jahr 2017 .11 Hebesätze (2017) 330 v. H. .12 Grundbeträge (2017) 10.389 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 20.258 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 1.531.678 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2017 (-rot) 295.432 € ((1.705.882 x 69) : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004758 Gemeindeanteil Ust x 80 % 127.504 € Familienlastenausgleich x 0,0004758 226.120 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004758 3.004.277 € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 4.594.147 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 883,15 3.1 Erhöhte Einwohnerzahl 5.200x 1440 € = 7.490.880 € 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl 7.490.880 € 3.41 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 4.494.528 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 4.594.147 € 61,33% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = -99.619 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 2.896.733 = 2.027.713 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.027.713 € 6.314.159.311,00 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie _______ x ________ € IV. Höhe der Schlüsselzuweisungen 185 v. H. 290 v. H. 260.684 1.250.737 159.380,00 € 475.241.698,00 € Ertrag und Kapital 479.094 1.466.381 340 v. H. 340 v. H. 140.910 431.289 Zuweisungen und Umlagen 2019 I. Einwohnerzahl 2 Grundsteuer B Gewerbesteuer nach 282 Zuweisungen und Umlagen 2019 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 91,00 € = 544.180,00 € 6. Kurtaxepflichtige Übernachtungen = - € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 6.356.770 € 7.4 Je Einwohner in € 1.222,46 € Landesdurchschnitt 1.572 € 0,777866336 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 7,00 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004758 € ergibt Gemeindeanteil 3.330.600 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 340 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 1.750.000 € : 340 (Hebesatz) 514.706 € 68,5 v. H. 352.574 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 6.356.770 € x 29,5 v. H. (Hebesatz Kreisuml. 29,5% Senkung um 0,5%) 1.875.247 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 6.356.770 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 65,00 % - 60 % = _ 5,00 % x 0,06 = 0,30% FAG-Umlagesatz 22,40% 1.423.916,56 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 242.182 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 224.523 € Erläuterungen 1) Vorjahr 2018 2) Zweitvorangegangenes Jahr. 2017 6) Haushaltsjahr. 2019 7) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8) 9) jedoch auf 22,40% 10) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2019 =68,5 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10) Hebesatz 509.000.000 0,0004758 1.010.000.000 0,0002223 3) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz Finanzausgleichsumlage 4.594.147 1.762.623 VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 5.980,00 VI. Zuschüsse an Fremdenverkehrsgemeinden x € VII. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die 5.200 5.980,00 V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 283 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.19) 5.250 Einw. (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .21 Familienangehörigen der nicht meldepflichtigen Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte - .22 nichtkasernierten Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte - .23 Aussiedler und ausländische Flüchtlinge in den zentralen Aufnahmestellen (§ 30 II Ab. 2 FAG) .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 1,5 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.252 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.252 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 36.000 zweitvorangegangen Jahr 2018 .11 Hebesätze (2018) 330 v. H. .12 Grundbeträge (2018) 10.909 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 21.273 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 3.011.589 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2018 (-rot) 604.000 € ((1.705.882 x 69) : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004758 Gemeindeanteil Ust x 80 % 179.200 € Familienlastenausgleich x 0,0004758 233.142 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004758 3.045.120 € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 5.865.051 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.116,73 3.1 Erhöhte Einwohnerzahl 5.250x 1485 € = 7.799.220 € 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl 7.799.220 € 3.41 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 4.679.532 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 5.865.051 € 75,20% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = -1.185.519 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 1.934.169 = 1.353.918 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 1.353.918 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = Zuweisungen und Umlagen 2020 I. Einwohnerzahl 2 Grundsteuer B Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital 479.500 3.200.000 340 v. H. 340 v. H. 141.029 941.176 185 v. H. 290 v. H. 260.904 2.729.412 224.000,00 € 490.000.000,00 € 6.400.000.000,00 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie _______ x ________ € IV. Höhe der Schlüsselzuweisungen V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 5.250 6.037,50 284 Zuweisungen und Umlagen 2020 x 95,00 € = 573.562,50 € 6. Kurtaxepflichtige Übernachtungen = - € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 7.565.051 € 7.4 Je Einwohner in € 1.440,96 € Landesdurchschnitt 1.600 € 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 7,40 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004758 € ergibt Gemeindeanteil 3.520.920 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 340 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 1.800.000 € : 340 (Hebesatz) 529.412 € 68,5 v. H. 362.647 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 7.565.051 € x 29,0 v. H. (Hebesatz Kreisumlage 29,0% Senkung um 0,5%) 2.193.865 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 7.565.051 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 80,00 % - 60 % = _ 20,00 % x 0,06 = 1,20% FAG-Umlagesatz 23,30% 1.762.656,86 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 251.222 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 229.858 € Erläuterungen 1) Vorjahr 2018 2) Zweitvorangegangenes Jahr. 2017 6) Haushaltsjahr. 2019 7) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8) 9) jedoch auf 23,30% 10) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2019 =68,5 v. H. 6.037,50 VI. Zuschüsse an Fremdenverkehrsgemeinden x € VII. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die Finanzausgleichsumlage 5.865.051 1.700.000 VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage Hebesatz 528.000.000 0,0004758 1.034.000.000 0,0002223 3) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10) 285 Anlagennachweis 2019 und 2020 286 O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- P ro du kt / B ud ge t V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 01 9 - 12 .2 01 9 / H au sh al ts ja h r: 2 01 8 er st el lt vo n: 15 .1 1. 20 18 / 16 :3 4: 05 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 1 H er r R o b er t M ü lle r 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g en b u ch fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er /- un te rn r B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 11 24 00 00 00 G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 29 3. 72 0, 00 2. 12 0. 85 1, 21 2. 12 0. 85 1, 21 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 1 12 40 00 00 0 G eb äu d e- u n d E n er g ie m an ag em en t, R at h au s 2. 12 0. 85 1, 21 42 .4 17 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 11 25 00 00 00 B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e 0 ,0 0 0 ,0 0 2 56 .2 34 ,0 0 4 77 .4 54 ,4 3 7 99 .4 00 ,3 6 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 1 12 50 00 00 0 B au h o f, G rü n an la g en , W er ks tä tt en u . F ah rz eu g e 7 99 .4 00 ,3 6 58 .4 23 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 11 33 00 00 00 G ru n d st ü ck sm an ag em en t 0 ,0 0 0 ,0 0 2 21 .7 51 ,0 0 3 79 .1 81 ,2 0 3 79 .1 81 ,2 0 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 1 13 30 00 00 0 G ru n d st ü ck sm an ag em en t 3 79 .1 81 ,2 0 7 .5 84 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 12 60 00 00 00 F eu er w eh r, B ra n d - u n d K at as tr o p h en sc h u tz 0 ,0 0 0 ,0 0 3 03 .2 47 ,0 0 3 35 .8 72 ,9 0 7 15 .5 97 ,3 7 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 1 26 00 00 00 0 F eu er w eh r, B ra n d - u n d K at as tr o p h en sc h u tz 7 15 .5 97 ,3 7 24 .2 95 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 21 10 01 00 00 K lo st er w ie se n sc h u le ( G an zt ag es g ru n d sc h u le ) 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 16 7. 76 3, 00 1 1. 06 9. 92 7, 00 1 1. 06 9. 92 7, 00 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 2 11 00 10 00 0 K lo st er w ie se n sc h u le (G an zt ag es g ru n d sc h u le ) 1 1. 06 9. 92 7, 00 1 58 .1 42 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 21 50 03 00 00 A u la - u n d B et re u u n g G an zt ag es g ru n d sc h u le al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 287 koehler Rechteck 201245 Rechteck O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- P ro du kt / B ud ge t V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 01 9 - 12 .2 01 9 / H au sh al ts ja h r: 2 01 8 er st el lt vo n: 15 .1 1. 20 18 / 16 :3 4: 05 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 2 H er r R o b er t M ü lle r 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g en b u ch fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er /- un te rn r B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 0 ,0 0 8 22 .6 54 ,0 0 1. 12 6. 91 7, 07 1. 12 6. 91 7, 07 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 2 15 00 30 00 0 A u la - u n d B et re u u n g G an zt ag es g ru n d sc h u le 1. 12 6. 91 7, 07 22 .5 38 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 28 10 00 00 00 S o n st ig e K u lt u rp fl eg e 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 08 0. 13 8, 00 1. 61 8. 21 9, 89 1. 61 8. 21 9, 89 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 2 81 00 00 00 0 S o n st ig e K u lt u rp fl eg e 1. 61 8. 21 9, 89 32 .6 11 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 31 40 05 10 00 B o sc h st ra ß e 1/ 5 S o zi al e E in ri ch tu n g en f ü r W o h n u n g sl o se 0 ,0 0 0 ,0 0 31 .1 88 ,0 0 69 .3 08 ,1 1 69 .3 08 ,1 1 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 3 14 00 51 00 0 B o sc h st ra ß e 1/ 5 S o zi al e E in ri ch tu n g en f ü r W o h n u n g sl o se 69 .3 08 ,1 1 6 .9 31 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 31 40 07 30 00 K lo st er h o f 4, S o zi al e E in ri ch tu n g en f ü r F lü ch tl in g e/ A sy lb er ec h ti g te 0 ,0 0 0 ,0 0 1 45 .3 80 ,0 0 3 00 .1 50 ,0 0 3 00 .1 50 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 3 14 00 73 00 0 K lo st er h o f 4, S o zi al e E in ri ch tu n g en fü r F lü ch tl in g e/ A sy lb er ec h ti g te 3 00 .1 50 ,0 0 9 .3 80 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 31 40 07 40 00 K ü fe rs tr aß e 8, S o zi al e E in ri ch tu n g en f ü r F lü ch tl in g e/ A sy lb er ec h ti g te 0 ,0 0 0 ,0 0 1 23 .5 02 ,0 0 1 44 .4 72 ,0 0 1 44 .4 72 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 3 14 00 74 00 0 K ü fe rs tr aß e 8, S o zi al e E in ri ch tu n g en fü r F lü ch tl in g e/ A sy lb er ec h ti g te 1 44 .4 72 ,0 0 4 .6 60 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 36 50 01 01 10 S o n n e, M o n d u n d S te rn e K in d er g ar te n , F ö rd er u n g v o n K in d er n in G ru p p en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 288 201245 Rechteck O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- P ro du kt / B ud ge t V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 01 9 - 12 .2 01 9 / H au sh al ts ja h r: 2 01 8 er st el lt vo n: 15 .1 1. 20 18 / 16 :3 4: 05 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 3 H er r R o b er t M ü lle r 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g en b u ch fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er /- un te rn r B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 0 ,0 0 2 27 .0 23 ,0 0 6 13 .5 91 ,0 0 6 13 .5 91 ,0 0 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 3 65 00 10 11 0 S o n n e, M o n d u n d S te rn e K in d er g ar te n , F ö rd er u n g v o n K in d er n in G ru p p en 6 13 .5 91 ,0 0 12 .2 72 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 42 41 01 00 00 S p o rt st ät te n , S p o rt h al le 0 ,0 0 0 ,0 0 1. 04 7. 48 8, 00 4. 18 9. 98 8, 00 4. 18 9. 98 8, 00 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 4 24 10 10 00 0 S p o rt st ät te n , S p o rt h al le 4. 18 9. 98 8, 00 83 .8 00 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 53 10 00 00 00 E le kt ri zi tä ts ve rs o rg u n g 0 ,0 0 0 ,0 0 26 .8 76 ,0 0 28 .8 42 ,0 0 39 .5 32 ,1 8 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 5 31 00 00 00 0 E le kt ri zi tä ts ve rs o rg u n g 39 .5 32 ,1 8 1 .9 66 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 53 40 00 00 00 F er n w är m ev er so rg u n g 0 ,0 0 0 ,0 0 3 63 .5 70 ,0 0 4 53 .4 99 ,5 5 5 00 .3 85 ,8 6 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 5 34 00 00 00 0 F er n w är m ev er so rg u n g 5 00 .3 85 ,8 6 28 .3 59 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 53 60 00 00 00 B re it b an d ve rs o rg u n g 0 ,0 0 0 ,0 0 4 04 .1 74 ,0 0 4 79 .5 06 ,6 7 4 85 .2 92 ,2 5 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 5 36 00 00 00 0 B re it b an d ve rs o rg u n g 4 85 .2 92 ,2 5 12 .1 52 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 53 70 00 00 00 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,0 0 0 ,0 0 18 .6 41 ,0 0 21 .5 19 ,0 0 65 .3 19 ,3 6 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 5 37 00 00 00 0 A b fa llw ir ts ch af t 65 .3 19 ,3 6 2 .8 78 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 54 10 01 00 00 G em ei n d es tr aß en al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 289 201245 Rechteck O hn e Z us ch üs se u nd B ei tr äg e F ib u- P ro du kt / B ud ge t V er ar b ei tu n g sp ro to ko ll er st el lt fü r P er io de (n ): 01 .2 01 9 - 12 .2 01 9 / H au sh al ts ja h r: 2 01 8 er st el lt vo n: 15 .1 1. 20 18 / 16 :3 4: 06 er st el lt am : er st el lt fü r: S ei te : 4 H er r R o b er t M ü lle r 01 G em ei n d e B ai n d t A fA -V o rs ch au A n la g en b u ch fü h ru n g B ez ei ch nu ng Z in se n N or m al -A fA R es tw er t A fA -B as is S on de r- A fA R N D R W % A fA % A nl ag en um m er /- un te rn r B is -P er io de A fA -A rt A ns ch af fu ng sw er t W ie de rb .- ze itw er t Z in s- B as is E in ge sc hr än kt a uf : A lle A nl ag en um m er n S or tie rt n ac h: U m bu ch un ge n 0 ,0 0 0 ,0 0 3. 28 6. 37 5, 10 8. 17 4. 59 2, 40 8. 17 4. 94 4, 60 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 5 41 00 10 00 0 G em ei n d es tr aß en 8. 17 4. 94 4, 60 2 04 .3 86 ,4 5 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 55 30 00 00 00 F ri ed h o fs - u n d B es ta tt u n g sw es en 0 ,0 0 0 ,0 0 3 54 .4 52 ,0 0 4 08 .1 73 ,3 9 7 77 .8 55 ,4 2 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 5 53 00 00 00 0 F ri ed h o fs - u n d B es ta tt u n g sw es en 7 77 .8 55 ,4 2 31 .1 14 ,0 0 F ib u -P ro d u kt / B u d g et : 57 30 00 00 00 S ch en k- K o n ra d -H al le , G as ts tä tt e zu r M ü h le 0 ,0 0 0 ,0 0 6 43 .6 09 ,0 0 7 28 .9 79 ,8 3 1. 54 6. 21 0, 20 0 ,0 0 12 .2 01 9 S u m m e: 5 73 00 00 00 0 S ch en k- K o n ra d -H al le , G as ts tä tt e zu r M ü h le 1. 54 6. 21 0, 20 45 .0 66 ,0 0 G es am ts u m m e 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3. 81 7. 78 5, 10 3 2. 74 1. 04 5, 65 3 4. 73 7. 14 3, 08 0 ,0 0 12 .2 01 9 3 4. 73 7. 14 3, 08 7 88 .9 74 ,4 5 ** * E n d e d e r L is te * ** al le w äh ru ng sr el ev an te n B et rä ge in E U R Z in sa rt en : A N S - A ns ch af fu ng sw er t, R W 01 - R es tw er t z um J ah re sa nf an g, R W 12 - R es tw er t z um J ah re se nd e, D R W - d ur ch sc hn itt lic he r R es tw er t, W B Z W - W ie de rb es ch af fu ng sz ei tw er t, D F M - D ur ch sc hn itt sw er t n ac h de m fi na nz m at he m at is ch en V er fa hr en Le ge nd e: A fA -A rt en : L IN E A R - G le ic hm äß ig e A bs ch re ib un g, R W R N D - R es tw er t d ru ch R es tn ut zu ng sd au er , G W G - G er in gw er tig es W irt sc ha fts gu t, W B Z W , D E G R M - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g m t W ec hs el z ur L in ea re n, D E G R O - d eg re ss iv e A bs ch re ib un g oh ne W ec hs el 290 201245 Rechteck AfA-Summierung erstellt für: Seite: 1 Herr Robert Müllererstellt von: 15.11.2018 / 16:34:46erstellt am: 01 Gemeinde Baindt Vorschau Anlagenbuchführung Fibu-Konto Wert erstellt für Periode(n): 01.2019 bis 12.2019 Jahr Ergebniskonten Aufwand 47110000 788.974,45Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 2019 788.974,45Summe Ergebniskonten Aufwand * Ergebniskonten Ertrag 31610000 190.234,43Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 2019 35710000 31.424,00Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten 2019 221.658,43Summe Ergebniskonten Ertrag * Summe Bilanzkonten (Aktiva - Passiva) 0,00 *** Ende der Liste *** * Summe Ergebniskonten (Aufwand - Ertrag) 567.316,02 * Gesamtsumme 567.316,02 * alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 1) in den Summen werden Werte ohne Fibu-Konto nicht berücksichtigt 291 koehler Rechteck Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen bei der Gemeinde Baindt Der neuen gesetzlichen Vorgabe aus § 14 GemHVO entsprechend sollen für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen Kosten- und Leistungsrechnungen geführt werden, die als Grundlage für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung dienen sollen. Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen unterscheidet hiernach nicht mehr dezidiert zwischen kostenrechnenden Einrichtungen - für die auch in der Kameralistik teilweise Kosten- und Leistungsrechnungen geführt wurden - und sonstigem Verwaltungsvermögen, d.h., die Verpflichtung zur Führung von Kosten- und Leistungsrechnungen soll in der Zukunft auf die gesamte Verwaltung bzw. alle Verwaltungszweige ausgeweitet werden. Im Hinblick auf den erheblichen Personalaufwand, der mit der flächendeckenden Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in allen Fachbereichen verbunden wäre, wird allerdings im Zuge der Umstellung auf die Kommunale Doppik zunächst nur die Verrechnung von Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen vorgenommen. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität wird dabei auf die Darstellung iterativer Leistungsbeziehungen verzichtet, d. h. die Interne Leistungsverrechnung erfolgt „stufenweise“ in mehreren Abschnitten. Im ersten Schritt werden – mit Ausnahme der Produkte 11.33 Grundstücksmanagement die Aufwendungen der verbliebenen „internen“ Produkte auf den Teilhaushalt 2 mit pauschalen Verrechnungsschlüsseln weiterverrechnet. 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Die gebäudebezogene Aufwendungen (Unterhaltung, Bewirtschaftung, Versicherung etc.) werden bereits schon zuvor direkt auf die einzelnen Produkte zugeordnet um eine spätere Verteilung zu vermeiden. An dieser Stelle soll der Vollständigkeit halber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Unterprodukt 11.33 Grundstücksmanagement im Teilhaushalt Innere Verwaltung abgebildet wird, gleichwohl es sich offensichtlich um kein internes Produkt, sondern per se um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde Baindt handelt. In der Konsequenz wird das vorgenannte Unterprodukt nicht auf den Teilhaushalt 2 weiterberechnet, d.h., die diesbezüglichen Aufwendungen verbleiben in voller Höhe im Teilhaushalt 1. Nach der Verrechnung der Steuerungs-, Steuerungsunterstützungs-, Service- und Mitwirkungsleistungen sind alle diesbezüglichen (ungedeckten) Aufwendungen vom Teilhaushalt 1 auf den Teilhaushalt 2 weiterverrechnet, so dass sich zukünftig u.a. aussagekräftige Kostendeckungsgrade im Bereich der Dienstleistungen der Gemeinde ermitteln und der politischen Entscheidungsfindung zu Grunde legen lassen. Zudem werden die vom Bauhof erbrachten Leistungen intern verrechnet. Der Bauhof wird seit mehr als 10 Jahren als kostenrechnende Einrichtung geführt, so dass das bisherige System in den Grundzügen unverändert beibehalten werden kann. Die Erträge und Aufwendungen des Bauhofes finden sich ab dem 01.01.2019 unter der Produktgruppe 11.25.00.00.00. Der Aufwand, der für andere Einrichtungen anfällt, wird weiterhin erfasst und im Rahmen interner Leistungsverrechnungen auf den entsprechenden „empfangenden“ Produktsachkonten gebucht. Betriebswirtschaftliche Zielvorgabe an den Bauhof ist die volle Kostendeckung. Im Haushaltsjahr 2019 müsste der Bauhof hiernach 677.000 € interne Rechnungsstellungen vereinnahmen, um den eigenen laufenden Aufwand zu decken. 292 P la n 2 0 1 9 g e ru n d e t P la n 2 0 2 0 g e ru n d e t P la n 2 0 2 1 g e ru n d e t P la n 2 0 2 2 g e ru n d e t P la n 2 0 2 3 g e ru n d e t 1 1 1 0 3 8 1 1 G e m e in d e o rg an e 2 5 8 .3 5 0 2 6 8 .8 5 0 2 5 6 .7 0 0 2 7 0 .6 5 0 2 6 7 .4 0 0 1 1 1 4 3 8 1 1 ze n tr al e F u n kt io n e n 8 7 .4 5 0 9 0 .0 5 0 9 1 .9 5 0 9 3 .8 0 0 9 5 .4 0 0 1 1 2 0 3 8 1 1 ze n tr al e F u n kt io n e n 5 7 .3 0 0 5 8 .5 5 0 5 9 .7 5 0 8 1 .3 0 0 8 2 .1 5 0 1 1 2 1 3 8 1 1 P e rs o n al w e se n 8 7 .4 0 0 8 8 .3 5 0 8 9 .2 5 0 9 0 .2 5 0 9 1 .0 5 0 1 1 2 2 3 8 1 1 Fi n an zv e rw al tu n g/ K as se 2 1 7 .0 5 0 2 3 7 .7 0 0 2 2 9 .1 5 0 2 3 4 .3 5 0 2 3 4 .3 5 0 1 1 2 4 3 8 1 1 E rt rä ge 1 8 5 .3 0 0 1 6 5 .1 0 0 1 6 1 .0 0 0 1 6 1 .7 0 0 1 6 2 .2 5 0 1 1 2 5 3 8 1 1 E rt rä ge B au h o f 6 7 7 .0 0 0 6 9 4 .1 5 0 6 8 8 .7 5 0 7 0 3 .2 5 0 7 1 5 .2 5 0 1 2 1 0 4 8 1 1 St at is ti k u n d W ah le n 7 .7 5 0 8 .0 5 0 8 .0 0 0 9 .2 0 0 9 .3 0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 9 6 .7 0 0 9 7 .1 0 0 9 4 .9 5 0 9 7 .8 5 0 9 8 .1 5 0 1 2 2 2 4 8 1 1 E in w o h n e rw e se n 2 3 .1 0 0 2 4 .0 5 0 2 4 .1 0 0 2 8 .4 0 0 2 8 .6 5 0 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 7 .5 5 0 1 8 .0 5 0 1 7 .9 0 0 2 0 .9 5 0 2 1 .0 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 6 7 .6 5 0 6 8 .2 0 0 6 6 .6 5 0 6 9 .3 0 0 6 9 .5 5 0 2 6 2 0 4 8 1 1 M u si kp fl e ge 5 .5 5 0 5 .8 5 0 5 .7 5 0 5 .8 5 0 5 .9 0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i/ B ib lio th e k 1 2 .0 0 0 1 2 .6 5 0 1 2 .4 5 0 1 2 .9 0 0 1 3 .0 0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 5 .0 5 0 5 5 .8 0 0 5 4 .8 5 0 5 6 .5 0 0 5 6 .8 0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 9 .6 5 0 9 .8 5 0 9 .7 5 0 9 .9 5 0 1 0 .0 0 0 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 1 6 .3 5 0 1 6 .2 5 0 1 5 .9 5 0 1 6 .4 0 0 1 6 .4 0 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 1 2 8 .0 5 0 1 2 8 .0 0 0 1 2 4 .7 5 0 1 3 0 .5 5 0 1 3 0 .4 0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 3 2 .5 0 0 3 3 .7 5 0 3 3 .0 0 0 3 4 .0 0 0 3 4 .2 0 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 2 7 .0 5 0 2 7 .8 5 0 2 7 .0 0 0 2 8 .7 5 0 2 8 .7 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 3 0 .7 0 0 3 2 .1 0 0 3 1 .5 5 0 3 2 .4 5 0 3 2 .7 0 0 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 2 3 .1 0 0 2 4 .7 0 0 2 4 .3 0 0 2 4 .8 5 0 2 5 .0 0 0 * 5 4 7 0 4 8 1 1 Fö rd e r. d e s ö ff e n tl . P e rs o n e n n ah ve rk . 1 0 .1 5 0 1 0 .4 0 0 1 0 .3 5 0 1 0 .5 5 0 1 0 .7 5 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 1 4 4 .4 0 0 1 4 7 .9 5 0 1 4 6 .7 5 0 1 4 9 .8 5 0 1 5 2 .3 5 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 2 9 .3 0 0 2 9 .9 5 0 2 9 .6 5 0 3 0 .3 0 0 3 0 .7 5 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 9 3 .7 5 0 9 5 .6 5 0 9 4 .2 5 0 9 7 .9 5 0 9 8 .8 0 0 5 5 5 1 4 8 1 1 La n d - u n d F o rs tw ir ts ch af t, L an d sc h af ts p fl e ge 6 .7 5 0 6 .9 5 0 6 .9 0 0 7 .0 5 0 7 .1 5 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 1 5 .5 0 0 1 5 .2 5 0 1 4 .8 5 0 1 5 .3 0 0 1 5 .2 5 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 5 7 .0 5 0 5 9 .0 0 0 5 8 .0 5 0 6 0 .0 0 0 6 0 .4 5 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 1 1 6 .7 0 0 1 1 8 .7 5 0 1 1 7 .0 5 0 1 2 1 .9 0 0 1 2 2 .7 5 0 2 1 1 0 0 2 4 8 1 1 P ro je kt s ch u lr e if e s K in d 2 .1 5 0 2 .4 0 0 2 .3 0 0 2 .3 5 0 2 .3 5 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 Sc h u l- /B ü rg e rb u s 1 3 .4 0 0 1 4 .1 5 0 1 3 .9 0 0 1 4 .1 5 0 1 4 .2 5 0 2 1 5 0 0 3 4 8 1 1 A u la u n d B e tr e u u n g G an zt ag e sg r. 3 0 .5 0 0 3 1 .9 5 0 3 1 .6 0 0 3 2 .1 0 0 3 2 .2 5 0 2 1 5 0 0 4 4 8 1 1 Sc h u ls o zi al ar b e it 3 .6 0 0 3 .8 5 0 3 .8 0 0 4 .0 5 0 4 .1 0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l/ O b d ac h lo si gk e it 1 1 9 .8 5 0 1 2 2 .8 0 0 1 2 0 .5 0 0 1 2 4 .5 0 0 1 2 5 .4 0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 2 5 .3 5 0 2 6 .2 0 0 2 5 .8 5 0 2 6 .6 0 0 2 6 .9 0 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 4 4 .1 5 0 4 5 .1 5 0 4 4 .7 5 0 4 5 .7 0 0 4 6 .4 5 0 A u fs u m m ie ru n g 293 P la n 2 0 1 9 g e ru n d e t P la n 2 0 2 0 g e ru n d e t P la n 2 0 2 1 g e ru n d e t P la n 2 0 2 2 g e ru n d e t P la n 2 0 2 3 g e ru n d e t A u fs u m m ie ru n g 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 1 3 3 .6 5 0 1 3 5 .3 5 0 1 3 3 .3 0 0 1 3 6 .5 5 0 1 3 8 .1 0 0 * 5 4 1 0 0 2 4 8 1 1 St ra ß e n b e le u ch tu n g 2 0 .3 0 0 2 0 .8 0 0 2 0 .6 5 0 2 1 .1 0 0 2 1 .4 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 1 0 4 .6 0 0 1 0 7 .2 0 0 1 0 5 .3 0 0 1 0 9 .9 0 0 1 1 0 .6 0 0 * * 3 6 5 0 0 1 0 1 2 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n R e ge n b o ge n 3 2 .4 5 0 3 2 .9 0 0 3 2 .2 5 0 3 3 .5 0 0 3 3 .7 0 0 * * 3 6 5 0 0 1 0 1 3 0 4 8 1 1 St . M ar ti n 6 .7 5 0 6 .9 5 0 6 .9 0 0 7 .0 5 0 7 .1 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 4 0 4 8 1 1 W al d o rf ki n d e rg ar te n 6 .7 5 0 6 .9 5 0 6 .9 0 0 7 .0 5 0 7 .1 5 0 * 5 4 1 0 .4 8 1 1 u n d 5 4 1 0 .0 1 .4 8 1 1 = G e m e in d e st ra ß e n : in C IP je w e ils b e id e K o n te n a u fa d d ie rt 1 5 6 .7 5 0 1 6 0 .0 5 0 1 5 7 .3 5 0 1 6 1 .2 0 0 1 6 3 .0 5 0 * * K ig a R e ge n b o ge n a b 2 0 2 0 a u f K in d e rg ar te n S M S ve rb u ch t 3 6 5 0 .0 1 .0 1 1 0 .4 8 1 1 K ig a SM S 1 0 4 .6 0 0 1 4 0 .1 0 0 1 3 7 .5 5 0 1 4 3 .4 0 0 1 4 4 .3 0 0 3 6 5 0 .0 1 .0 1 2 0 .4 8 1 1 K ig a R e ge n b o ge n 3 2 .4 5 0 0 0 0 0 294 P la n 2 0 1 9 P la n 2 0 1 9 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 0 P la n 2 0 2 0 (g e ru n d e t) 1 1 1 0 3 8 1 1 G e m e in d e o rg an e 1 0 0 ,0 0 % 2 5 8 .3 5 0 2 5 8 .3 5 0 2 6 8 .8 5 0 2 6 8 .8 5 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 1 2 ,0 0 % 3 1 .0 0 2 3 1 .0 0 0 3 2 .2 6 2 3 2 .2 5 0 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 ,0 0 % 2 .5 8 4 2 .6 0 0 2 .6 8 9 2 .7 0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 7 ,5 0 % 1 9 .3 7 6 1 9 .4 0 0 2 0 .1 6 4 2 0 .1 5 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 8 ,0 0 % 2 0 .6 6 8 2 0 .6 5 0 2 1 .5 0 8 2 1 .5 0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 ,0 0 % 1 2 .9 1 8 1 2 .9 0 0 1 3 .4 4 3 1 3 .4 5 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,5 0 % 1 .2 9 2 1 .3 0 0 1 .3 4 4 1 .3 5 0 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 2 ,5 0 % 6 .4 5 9 6 .4 5 0 6 .7 2 1 6 .7 0 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 0 ,5 0 % 1 .2 9 2 1 .3 0 0 1 .3 4 4 1 .3 5 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 0 ,5 0 % 1 .2 9 2 1 .3 0 0 1 .3 4 4 1 .3 5 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 2 0 ,0 0 % 5 1 .6 7 0 5 1 .6 0 0 5 3 .7 7 0 5 3 .8 5 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 1 ,5 0 % 3 .8 7 5 3 .9 0 0 4 .0 3 3 4 .0 5 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 3 ,0 0 % 7 .7 5 1 7 .7 5 0 8 .0 6 6 8 .0 5 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,5 0 % 1 .2 9 2 1 .3 0 0 1 .3 4 4 1 .3 5 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 8 ,0 0 % 2 0 .6 6 8 2 0 .6 5 0 2 1 .5 0 8 2 1 .5 0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 0 ,5 0 % 1 .2 9 2 1 .3 0 0 1 .3 4 4 1 .3 5 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 0 ,5 0 % 1 .2 9 2 1 .3 0 0 1 .3 4 4 1 .3 5 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,5 0 % 1 4 .2 0 9 1 4 .2 0 0 1 4 .7 8 7 1 4 .8 0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 3 ,0 0 % 7 .7 5 1 7 .7 5 0 8 .0 6 6 8 .0 5 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 2 ,5 0 % 6 .4 5 9 6 .4 5 0 6 .7 2 1 6 .7 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 7 ,0 0 % 1 8 .0 8 5 1 8 .1 0 0 1 8 .8 2 0 1 8 .8 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 2 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n R e ge n b o ge n 3 ,0 0 % 7 .7 5 1 7 .7 5 0 8 .0 6 6 8 .0 5 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l/ O b d ac h lo si gk e it 7 ,5 0 % 1 9 .3 7 6 1 9 .4 0 0 2 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1 ,0 0 % 2 .1 7 1 2 .1 5 0 2 .3 7 7 2 .4 0 0 2 6 2 0 4 8 1 1 M u si kp fl e ge 1 ,0 0 % 2 .1 7 1 2 .1 5 0 2 .3 7 7 2 .4 0 0 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i/ B ib lio th e k 2 ,5 0 % 5 .4 2 6 5 .4 5 0 5 .9 4 3 5 .9 5 0 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 3 ,0 0 % 6 .5 1 2 6 .5 0 0 7 .1 3 1 7 .1 5 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 1 ,0 0 % 2 .1 7 1 2 .1 5 0 2 .3 7 7 2 .4 0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 1 0 ,0 0 % 2 1 .7 0 5 2 1 .7 0 0 2 3 .7 7 0 2 3 .7 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 1 0 ,0 0 % 2 1 .7 0 5 2 1 .7 0 0 2 3 .7 7 0 2 3 .7 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 2 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n R e ge n b o ge n 2 ,0 0 % 4 .3 4 1 4 .3 5 0 4 .7 5 4 4 .7 5 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 2 ,0 0 % 4 .3 4 1 4 .3 5 0 4 .7 5 4 4 .7 5 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 6 ,0 0 % 1 3 .0 2 3 1 3 .0 0 0 1 4 .2 6 2 1 4 .2 5 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 5 ,0 0 % 1 0 .8 5 3 1 0 .8 5 0 1 1 .8 8 5 1 1 .9 0 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 5 ,0 0 % 1 0 .8 5 3 1 0 .8 5 0 1 1 .8 8 5 1 1 .9 0 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 5 ,0 0 % 1 0 .8 5 3 1 0 .8 5 0 1 1 .8 8 5 1 1 .9 0 0 5 4 1 0 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 7 ,0 0 % 1 5 .1 9 4 1 5 .2 0 0 1 6 .6 3 9 1 6 .6 5 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,0 0 % 1 0 .8 5 3 1 0 .8 5 0 1 1 .8 8 5 1 1 .9 0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 0 ,0 0 % 0 0 0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 7 ,0 0 % 1 5 .1 9 4 1 5 .3 5 0 1 6 .6 3 9 1 6 .4 5 0 1 0 0 ,0 0 % 2 1 7 .0 5 0 2 1 7 .0 5 0 2 3 7 .7 0 0 2 3 7 .7 0 0 F in a n zv e rw a lt u n g - V e rt e il u n g n a ch B u ch u n g sf ä ll e n 1 1 2 2 299 P la n 2 0 1 9 P la n 2 0 1 9 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 0 P la n 2 0 2 0 (g e ru n d e t) 1 1 2 4 3 8 1 1 E rt rä ge 1 0 0 ,0 0 % 1 8 5 .3 0 0 1 8 5 .3 0 0 1 6 5 .1 0 0 1 6 5 .1 0 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 1 2 ,0 0 % 2 2 .2 3 6 2 2 .2 5 0 1 9 .8 1 2 1 9 .8 0 0 1 2 2 3 4 8 1 1 P e rs o n e n st an d w e se n 1 ,0 0 % 1 .8 5 3 1 .8 5 0 1 .6 5 1 1 .6 5 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 7 ,5 0 % 1 3 .8 9 8 1 3 .9 0 0 1 2 .3 8 3 1 2 .4 0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 8 ,0 0 % 1 4 .8 2 4 1 4 .8 0 0 1 3 .2 0 8 1 3 .2 0 0 2 8 1 0 4 8 1 1 So n st ig e K u lt u rp fl e ge 5 ,0 0 % 9 .2 6 5 9 .2 5 0 8 .2 5 5 8 .2 5 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,5 0 % 9 2 7 9 5 0 8 2 6 8 5 0 4 2 1 0 4 8 1 1 Fö rd e ru n g d e s Sp o rt s 2 ,5 0 % 4 .6 3 3 4 .6 5 0 4 .1 2 8 4 .1 5 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 0 ,5 0 % 9 2 7 9 5 0 8 2 6 8 5 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 0 ,5 0 % 9 2 7 9 5 0 8 2 6 8 5 0 5 1 1 0 4 8 1 1 R äu m lic h e E n tw ic kl u n g/ B au o rd n u n g 2 0 ,0 0 % 3 7 .0 6 0 3 6 .9 5 0 3 3 .0 2 0 3 2 .8 0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 1 ,5 0 % 2 .7 8 0 2 .8 0 0 2 .4 7 7 2 .5 0 0 5 3 6 0 4 8 1 1 B re it b an d ve rs o rg u n g 3 ,0 0 % 5 .5 5 9 5 .5 5 0 4 .9 5 3 4 .9 5 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 0 ,5 0 % 9 2 7 9 5 0 8 2 6 8 5 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e 8 ,0 0 % 1 4 .8 2 4 1 4 .8 0 0 1 3 .2 0 8 1 3 .2 0 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 0 ,5 0 % 9 2 7 9 5 0 8 2 6 8 5 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 0 ,5 0 % 9 2 7 9 5 0 8 2 6 8 5 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 5 ,5 0 % 1 0 .1 9 2 1 0 .2 0 0 9 .0 8 1 9 .1 0 0 5 7 1 0 4 8 1 1 W ir ts ch af ts fö rd e ru n g 3 ,0 0 % 5 .5 5 9 5 .5 5 0 4 .9 5 3 4 .9 5 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 2 ,5 0 % 4 .6 3 3 4 .6 5 0 4 .1 2 8 4 .1 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n S M S 7 ,0 0 % 1 2 .9 7 1 1 2 .9 5 0 1 1 .5 5 7 1 1 .5 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 2 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n R e ge n b o ge n 3 ,0 0 % 5 .5 5 9 5 .5 5 0 4 .9 5 3 4 .9 5 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l 7 ,5 0 % 1 3 .8 9 8 1 3 .9 0 0 1 2 .3 8 3 1 2 .4 0 0 1 0 0 ,0 0 % 1 8 5 .3 0 0 1 8 5 .3 0 0 1 6 5 .1 0 0 1 6 5 .1 0 0 G e b ä u d e u n d E n e rg ie m a n a g e m e n t, R a th a u s 1 1 2 4 300 P la n 2 0 1 9 P la n 2 0 1 9 (g e ru n d e t) P la n 2 0 2 0 P la n 2 0 2 0 (g e ru n d e t) 1 1 2 5 3 8 1 1 E rt rä ge 1 0 0 ,0 0 % 6 7 7 .0 0 0 6 7 7 .0 0 0 6 9 4 .1 5 0 6 9 4 .1 5 0 1 2 1 0 4 8 1 1 St at is ti k u n d W ah le n 0 ,5 0 % 3 .3 8 5 3 .4 0 0 3 .4 7 1 3 .4 5 0 1 2 2 0 4 8 1 1 O rd n u n gs w e se n 3 ,5 0 % 2 3 .6 9 5 2 3 .7 0 0 2 4 .2 9 5 2 4 .3 0 0 1 2 6 0 4 8 1 1 Fe u e rw e h r 3 ,0 0 % 2 0 .3 1 0 2 0 .3 0 0 2 0 .8 2 5 2 0 .8 0 0 2 1 1 0 0 1 4 8 1 1 K lo st e rw ie se n sc h u le 6 ,0 0 % 4 0 .6 2 0 4 0 .6 0 0 4 1 .6 4 9 4 1 .6 5 0 2 1 4 0 0 1 4 8 1 1 Sc h u l- /B ü rg e rb u s 0 ,5 0 % 3 .3 8 5 3 .4 0 0 3 .4 7 1 3 .4 5 0 2 6 2 0 4 8 1 1 T h e at e r, K o n ze rt e , M u si kp fl e ge 0 ,5 0 % 3 .3 8 5 3 .4 0 0 3 .4 7 1 3 .4 5 0 2 7 2 0 4 8 1 1 B ü ch e re i 0 ,5 0 % 3 .3 8 5 3 .4 0 0 3 .4 7 1 3 .4 5 0 2 8 1 0 4 8 1 1 so n st ig e K u lt u r- u n d D e n km al p fl e ge 2 ,0 0 % 1 3 .5 4 0 1 3 .5 5 0 1 3 .8 8 3 1 3 .9 0 0 2 9 1 0 4 8 1 1 K ir ch e n ge m e in d e 0 ,0 0 % 0 0 0 0 3 1 8 0 1 0 4 8 1 1 A sy l- u n d O b d ac h lo se n u n te rk ü n ft e 8 ,0 0 % 5 4 .1 6 0 5 4 .1 5 0 5 5 .5 3 2 5 5 .5 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 1 0 4 8 1 1 K in ge rg ar te n S M S 5 ,0 0 % 3 3 .8 5 0 3 3 .8 5 0 3 4 .7 0 8 3 4 .7 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 2 0 4 8 1 1 K in d e rg ar te n R e ge n b o ge n 1 ,5 0 % 1 0 .1 5 5 1 0 .1 5 0 1 0 .4 1 2 1 0 .4 0 0 3 6 5 0 0 1 0 1 3 0 4 8 1 1 St . M ar ti n 1 ,0 0 % 6 .7 7 0 6 .7 5 0 6 .9 4 2 6 .9 5 0 3 6 5 0 0 1 0 1 4 0 4 8 1 1 W al d o rf ki n d e rg ar te n 1 ,0 0 % 6 .7 7 0 6 .7 5 0 6 .9 4 2 6 .9 5 0 4 2 4 1 0 1 4 8 1 1 Sp o rt st ät te n /S p o rt h al le 2 ,5 0 % 1 6 .9 2 5 1 6 .9 5 0 1 7 .3 5 4 1 7 .3 5 0 4 2 4 1 0 2 4 8 1 1 Fr e is p o rt an la ge n 6 ,0 0 % 4 0 .6 2 0 4 0 .6 0 0 4 1 .6 4 9 4 1 .6 5 0 5 5 1 0 4 8 1 1 Ö ff e n tl ic h e s G rü n /S p ie lp lä tz e 2 1 ,0 0 % 1 4 2 .1 7 0 1 4 2 .2 0 0 1 4 5 .7 7 2 1 4 5 .9 0 0 5 4 1 0 0 1 4 8 1 1 G e m e in d e st ra ß e n 1 4 ,5 0 % 9 8 .1 6 5 9 8 .1 5 0 1 0 0 .6 5 2 1 0 0 .6 5 0 5 4 1 0 0 2 4 8 1 1 St ra ß e n b e le u ch tu n g 3 ,0 0 % 2 0 .3 1 0 2 0 .3 0 0 2 0 .8 2 5 2 0 .8 0 0 5 5 2 0 4 8 1 1 G e w äs se rs ch u tz 4 ,0 0 % 2 7 .0 8 0 2 7 .1 0 0 2 7 .7 6 6 2 7 .7 5 0 5 3 7 0 4 8 1 1 A b fa llw ir ts ch af t 2 ,0 0 % 1 3 .5 4 0 1 3 .5 5 0 1 3 .8 8 3 1 3 .9 0 0 5 5 3 0 4 8 1 1 B e st at tu n gs w e se n /F ri e d h o f 6 ,5 0 % 4 4 .0 0 5 4 4 .0 0 0 4 5 .1 2 0 4 5 .1 0 0 5 7 3 0 4 8 1 1 Sc h e n k- K o n ra d -H al le /G as ts tä tt e z u r M ü h le 3 ,0 0 % 2 0 .3 1 0 2 0 .3 0 0 2 0 .8 2 5 2 0 .8 0 0 5 5 5 1 4 8 1 1 La n d - u n d F o rs tw ir ts ch af t, L an d sc h af ts p fl e ge 1 ,0 0 % 6 .7 7 0 6 .7 5 0 6 .9 4 2 6 .9 5 0 5 4 7 0 4 8 1 1 Fö rd e r. d e s ö ff e n tl . P e rs o n e n n ah ve rk . 1 ,5 0 % 1 0 .1 5 5 1 0 .1 5 0 1 0 .4 1 2 1 0 .4 0 0 5 3 4 0 4 8 1 1 Fe rn w är m e ve rs o rg u n g 2 ,0 0 % 1 3 .5 4 0 1 3 .5 5 0 1 3 .8 8 3 1 3 .9 0 0 1 0 0 ,0 0 % 6 7 7 .0 0 0 6 7 7 .0 0 0 6 9 4 .1 5 0 6 9 4 .1 5 0 B a u h o f 1 1 2 5 301 P la n 2 0 1 9 P la n 2 0 1 9 g e ru n d e t P la n 2 0 2 0 P la n 2 0 2 0 g e ru n d e t 3 1 8 0 .1 0 .3 8 1 1 E rt rä ge V e rt e ilu n g au f 1 0 0 % 1 6 4 .5 5 0 1 6 4 .5 5 0 1 3 7 .3 5 0 1 3 7 .3 5 0 3 1 4 0 0 5 1 0 0 0 4 8 1 1 B o sc h st ra ß e 1 /5 2 3 % 3 7 .8 4 7 3 7 .8 5 0 3 1 .5 9 1 3 1 .6 0 0 3 1 4 0 0 7 1 0 0 0 4 8 1 1 B o sc h st ra ß e 1 /7 1 8 % 2 9 .6 1 9 2 9 .6 0 0 2 4 .7 2 3 2 4 .7 0 0 3 1 4 0 0 7 2 0 0 0 4 8 1 1 Fr ie se n h äu sl e r St ra ß e 1 2 2 3 % 3 7 .8 4 7 3 7 .8 5 0 3 1 .5 9 1 3 1 .6 0 0 3 1 4 0 0 7 3 0 0 0 4 8 1 1 K lo st e rh o f 4 1 8 % 2 9 .6 1 9 2 9 .6 0 0 2 4 .7 2 3 2 4 .7 0 0 3 1 4 0 0 7 4 0 0 0 4 8 1 1 K ü fe rs tr aß e 8 1 0 % 1 6 .4 5 5 1 6 .4 5 0 1 3 .7 3 5 1 3 .7 5 0 3 1 4 0 0 7 5 0 0 0 4 8 1 1 R o se n st ra ß e 8 5 % 8 .2 2 8 8 .2 5 0 6 .8 6 8 6 .8 5 0 3 1 4 0 0 7 6 0 0 0 4 8 1 1 B u ch e n st ra ß e 1 2 3 % 4 .9 3 7 4 .9 5 0 4 .1 2 1 4 .1 0 0 1 0 0 % 1 6 4 .5 5 0 1 6 4 .5 5 0 1 3 7 .3 5 0 1 3 7 .3 5 0 V e rr e ch n u n g 3 1 8 0 .1 0 302 Anlage Nr. 8 zum Haushaltsplan 2019/2020 Konten (4429/4318) Produkt/Konto Vereine, Organisationen etc Planansatz € A: Mitgliedsbeiträge 1223.4429 Fachverband der Standesbeamten -: 75,00 1114.4429 Gemdeindetag B-W -: 3.300,00 1114.4429 Kreisverband RV. im Württ. Gde.-Tag -: 50,00 1122.4429 Fachverband der Kassenverwalter -: 50,00 1260.4429 Kreisfeuerwehrverband Ravensburg -: 350,00 2810.4429 Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. -: 100,00 2810.4429 Förderverein Schloss Achberg -: 40,00 2810.4429 Landschafterhaltungsverband -: 200,00 3650010110.4429 Landesverband kath. Kindertagesstätten Diözese Rottenburg e. V. - Kiga SMS -: 3.700,00 3650010120.4431 Landesverband kath. Kindertagesstätten Diözese Rottenburg e. V. - Kiga Regenbogen -: 800,00 4140.4429 DRK-Kreisverband Ravensburg inkl. Inserat Rotkreuzbericht -: 190,00 541001.4429 Kreisverkehrswacht -: 70,00 541001.4429 Anteil an der Jugendverkehrsschule -: 320,00 5530.4429 Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge -: 50,00 5520.4429 Mitgliedsbeitrag oberschwäbischer Seeenprogramme -: 1.600,00 1124.4429 Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e. V. -: 60,00 A. Mitgliedsbeiträge -: 10.955,00 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Übersicht Über die jährlichen Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse an Vereine, Verbände u. dgl. 303 Produkt/Konto Vereine, Organisationen etc. Planansatz € B: Zuschüsse 1220.4318 Tierschutzverein Ravensburg (Pauschale lfd. Kosten 1,20 €/Einw. -: 6.300,00 1260.4318 Freiwillige Feuerwehr Baindt -: 500,00 211001.42795 Begabtenförderung -: 150,00 211001.42796 Förderverein GHS -: 260,00 2620.4318 Musikverein Baindt (inkl. Jugendausbildung) -: 3.460,00 2620.4318 Jugendmusikschule Ravensburg -: 19.000,00 2620.4318 Schalmeienkapelle Baindt -: 1.795,00 2810.4318 Kunstkreis Baindt -: 105,00 2810.4318 Blutreitergruppe Baindt -: 105,00 2810.44311 Zuschuss Landjugend -: 2.530,00 2810.4318 Narrenzunft Raspler -: 1.540,00 2810.4429 Landfrauenverband - Ortsverband Baindt -: 105,00 2810.4318 Kath. Kirchengemeinde Jugendarbeit -: 515,00 2910.4318 Kath. Kirchenpflege, Mesnerbesoldung -: 55,00 2910.4318 Kath. Kirchengemeinde (Kirchturm, Uhr, Glocken) -: 500,00 314002.4318 Zuschüsse für sonstige soziale Zwecke (Hospitz) -: 250,00 4140.4318 Weltweite Kinderhilfe e.V. -: 30,00 4140.4318 VDK-Ortsgruppe Baindt -: 115,00 4140.4318 Soldatenkameradschaft Baindt -: 80,00 4140.4318 Hilfsmaßnahmen Brest/ altern. Asylbewerberhelferkreis -: 2.000,00 4140.4318 Zuschüsse Seniorenarbeit -: 400,00 4210.4318 Sportverein e. V. Baindt -: 2.715,00 4210.4318 Schützengilde Baindt -: 435,00 4210.4318 Tennisclub Baindt -: 515,00 1260.4271 Aufwandsentschädigung DRK § 30 FwG Einsatz -: 1.000,00 4140.4318 Zuschüsse an DRK Baienfurt-Baindt -: 650,00 B: Zuschüsse -: 45.110,00 ** zusätzliche werden bei den Vereinen, Raum inkl. Nebenkosten, Sportplatzpflege, Mäharbeiten etc. von der Gemeinde geleistet. 304 Kennzahlen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit Anlage 16 305 Anlage 16 (zu § 6 Satz 3 Nr. 2 GemHVO) Ergebnis Planung Planung Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € k. A. k. A. 506.350 -690.700 174.900 261.300 500.300 €/EW k. A. k. A. 97,38 -131,56 33,00 48,84 92,65 % k. A. k. A. 104,87% 93,84% 101,60% 102,42% 104,60% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € k. A. k. A. 11.914.000 12.231.300 12.305.500 12.303.400 12.599.000 Betrag je Einwohner €/EW k. A. k. A. 2.291,15 2.329,77 2.321,79 2.299,70 2.333,15 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % k. A. k. A. 58,16% 56,51% 59,29% 60,73% 61,31% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € k. A. k. A. 4.685.450 4.847.200 4.940.000 4.893.100 4.960.100 Betrag je Einwohner €/EW k. A. k. A. 901,05 923,28 932,08 914,60 918,54 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % k. A. k. A. 45,08% 43,26% 45,27% 45,23% 45,59% 2. Sonderergebnis € k. A. k. A. 0 0 0 0 0 3. Gesamtergebnis € k. A. k. A. 506.350 -690.700 174.900 261.300 500.300 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 1.312.658 127.300 1.112.250 48.800 928.200 1.034.000 1.272.800 €/EW 252,43 24,48 213,89 9,30 175,13 193,27 235,70 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 1.227.613 57.300 1.044.150 -19.300 860.100 965.900 1.204.700 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € k. A. k. A. 840.850,00 -218.700,00 654.700,00 766.500,00 1.005.300,00 €/EW k. A. k. A. 161,70 -41,66 123,53 143,27 186,17 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 198.288 188.231 207.873 224.097 218.258 216.374 217.606 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 8.190.310 7.200.000 5.311.950 3.152.850 2.594.650 3.573.550 4.849.250 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € k. A. 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € k. A. 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % k. A. 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % k. A. 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % k. A. 11. Verschuldung € 527.455 €/EW 101 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 0 0 0 0 0 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 306 Anlage 16 (zu § 6 Satz 3 Nr. 2 GemHVO) Ergebnis Planung Planung Planung Planung Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 1 2 3 4 5 6 7 8 9 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % k. A. k. A. 104,87% 93,84% 101,60% 102,42% 104,60% % k. A. k. A. 55,45% 60,23% 58,36% 59,29% 58,61% % k. A. k. A. 1.162 1.206 1.221 1.228 1.235 € k. A. k. A. 337 343 340 336 333 % k. A. k. A. 43,93% 48,06% 45,21% 45,82% 45,51% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % k. A. k. A. 26,47% 25,27% 26,56% 27,51% 27,94% % k. A. k. A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 € k. A. k. A. 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % k. A. k. A. 0 0 0 0 0 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € k. A. 93 79 63 48 35 22 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk.% 1.312.658 127.300 1.112.250 48.800 928.200 1.034.000 1.272.800 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 1.227.613 57.300 1.044.150 -19.300 860.100 965.900 1.204.700 Kennzahlen zur Vermögenslage % k. A. k. A. 1189% 833% 285% 171% 29% % k. A. k. A. 11% 1% 33% 47% 415% % k. A. k. A. 44,80% 38,06% 20,13% 13,39% 2,54% (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Weitere Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (muss ab 2020 über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Investitionen/Abschreibungen9 Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 307 Übersicht über die Deckungsfähigkeiten im Haushalt 2019 und 2020 Für den Haushaltsplan 2019 und 2020 gelten die nachfolgenden Deckungsvermerke bzw. Deckungsfähigkeiten. Sie werden vom Gemeinderat mit dem Haushaltsplan 2019 und 2020 beschlossen. Ergebnishaushalt: Es werden drei Budgetebenen (Teilhaushalt, Profitcenter, Unterbudgets) eingerichtet. Jeder Teilhaushalt bildet grundsätzlich ein Budget und ist gegenseitig deckungsfähig. Im Innenverhältnis besteht die gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den Profitcentern eines Teilhaushalts aber nur mit vorheriger Zustimmung des Geschäftsbereichs Finanzen. Jedes im Haushaltsplan ausgewiesenes Profitcenter bildet eine Budgeteinheit, dessen Zuschussbedarf oder Ressourcenüberschuss durch den Haushaltsplan festgelegt wird. Die darin enthaltenen Sachkonten sind gegenseitig deckungsfähig. Ausnahmen von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit innerhalb eines Profitcenters sind in Punkt 3 geregelt. Innerhalb eines Profitcenters können bestimmte Sachkonten zu einem Unterbudget zusammengeschlossen werden. Unterbudgets wurden eingerichtet für die Klosterwiesenschule (Schulbudget) und Kindergärten (Kindergartenbudgets). 1. Schulbudget Für die Klosterwiesenschule sind folgende Sachkonten zu einem Schulbudget zusammengefasst: Erträge 34210100 Erträge aus Verkauf 31480000 Spenden Aufwendungen 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel 42750000 Lernmittel 42795000 Schülerauszeichnungen 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung 42912000 Kosten Ferienbetreuung 42914500 Projekt Bläserklasse 42917500 Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Essen Ganztagesbetreuung) 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 44314000 Kiss Kindersportschule 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 2. Kindergartenbudgets Für die einzelnen Kindergärten sind folgende Sachkonten zu einem Kindergartenbudget zusammengefasst: Erträge 31480000 Spenden Aufwendungen 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 308 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42751000 Lern- und Unterrichtsmittel 42910000 Sonstiger sächlicher Zweckaufwand 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, ab 2020 inkl. EDV- Vernetzung neues Gebäude) 44313000 Bücher und Zeitschriften 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen (nur bei Regenbogen!! Telefonkosten?) 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten (Heilpädagogischer Fachdienst) 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 3. Bauhofbudget 44210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Geräte und Ausstattungsgegenstände 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42510010 – 42515000 Haltung von Fahrzeugen 42611000 Aus- und Weiterbildung 42612000 Dienst- und Schutzkleidung 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (darunter Bauhofprogramm) 44313000 Bücher und Zeitschriften 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 4. Feuerwehrbudget 44210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (Geräte und Ausstattungsgegenstände 42510210 – 42510240 Haltung von Fahrzeugen 42519000 Fahrzeug allgemein 42611000 Aus- und Weiterbildung 42612000 Dienst- und Schutzkleidung 42613000 Ärztliche Untersuchung 42710000 Besondere Verwaltung- und Betriebsaufwendungen (Übungen, Feuerwehreinsatzkosten) 42711000 Aufwandsentschädigung 42791000 Ehrungen und Jubilare 42918000 Überlandhilfe 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen 44313000 Bücher und Zeitschriften 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze 5. Büchereibudget 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 42610000 Aus- und Weiterbildung 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (EDV-Programm, Wartungskosten) 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze 309 4. Deckungsfähigkeit Nach § 18 Abs. 1 GemHVO dienen die Erträge des Ergebnishaushalts insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnishaushalts und die Einzahlungen des Finanzhaushalts insgesamt zur Deckung der Auszahlungen des Finanzhaushalts. Unter dem Vorbehalt, dass dadurch das geplante Gesamtergebnis nicht gefährdet ist und die Kreditaufnahmevorschriften beachtet werden, wird dieser Grundsatz der Gesamtdeckung wie folgt modifiziert: Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören, sind gegenseitig deckungsfähig. Das gleiche gilt für die Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeiten im Finanzhaushalt (Vgl. § 20 Abs. 1 und 3 GemHVO). Abweichend von diesem Grundsatz werden folgende Festlegungen getroffen: Die Deckungsfähigkeit in den Budgets beschränkt sich auf die ordentlichen Aufwendungen. Durch höhere ordentliche Erträge können mit Zustimmung des Geschäftsbereichs Finanzen höhere ordentliche Aufwendungen ausgeglichen werden. Budgetneutrale Kostenarten - Abschreibungen (Sachkonten 47*) 1 - Kalkulatorische Kosten (Zinsen) (Sachkonten 4812 mit 3812*)1 - Innere Leistungsverrechnungen (Sachkonten 4811 mit 3811*) 1 - Bildung und Auflösung von Rückstellungen (Sachkonten 28*) 1 - Bildung und Auflösung von Rücklagen (Sachkonten 82*) 1 - Straßenentwässerungskostenanteil (Sachkonto 4212300) - Verfügungsmittel des Bürgermeisters (§ 13 GemHVO) (Sachkonto 44220000) Die budgetneutralen Erträge und Aufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit in allen Budgetebenen ausgeschlossen. 1 * = alle dieser Sachkonten zugeordneten Sachkonten In den Budgets erwirtschafteten Verbesserungen des ordentlichen Ergebnisses können zur Deckung von Auszahlungen im Finanzhaushalt des jeweiligen Budgets verwendet werden. Die Finanzverwaltung muss dieser Verwendung zustimmen. Die Verwendung ist ausgeschlossen, wenn die Verbesserung aus geringeren Transferaufwendungen bzw. höheren Transfererträgen resultieren. Bei Fördermaßnahmen und zweckgebundene Erträge dürfen die im Ergebnis- und Finanzhaushalt bereitgestellten Mittel nur für den festgelegten Zweck bzw. Bereich verwendet werden. Sie sind deshalb von der Deckungsfähigkeit auf allen Budgetebenen ausgenommen. 3.1 Deckungsfähigkeit für Querschnittsbudgets Nach § 20 Abs. 2 GemHVO können Aufwendungen, die nicht nach § 20 Abs. 1 GemHVO deckungsfähig sind, für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich eng zusammenhängen. Folgende Querschnittsbudgets werden eingerichtet: Die Personal- und Versorgungsaufwendungen (Sachkonten 40*, 41*)2, Aufwendungen für Dienstfahrten / Reisekosten (Sachkonto 4431500), sowie das Sachkonto 44210000 Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeit in den jeweiligen Budgets werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im 310 Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Hauptamt. Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung (Sachkonto 42611000) werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt bei der Finanzverwaltung. Folgende Aufwendungen werden dem EDV-Administrator zur Bewirtschaftung zugeordnet und sind innerhalb eines Teilhaushaltes gegenseitig deckungsfähig. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. 42720000 Aufwendung und Wartung EDV 44314200 Telefonkosten 44314300 Internetkosten Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen/-beziehungen, Abschreibungen, Rückstellungen und aus kalkulatorischen Kosten (Sachkontenn 28*, 38*, 47*, 48)2 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Geschäftsbereich Finanzen. 2 * = alle dieser Sachkonten zugeordneten Sachkonten Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (Heizung und Strom) (Sachkonto 42110000 und Kontenart 4241000 und 4243000)3 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Bauamt (Ortsbaumeister). Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (Kontenart 4242000 und 424400 Versicherung)3 werden innerhalb eines Teilhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie können nicht für andere Mehraufwendungen im Budget verwendet werden. Die Zuständigkeit für dieses Budget liegt beim Hauptamtsleiter. Finanzhaushalt: 1. Budgetstruktur im Finanzhaushalt Mit Ausnahme der unten genannten Bereiche sind die Investitionsmaßnahmen des Finanzhaushalts nicht gegenseitig deckungsfähig. Insofern bildet jede Investitionsmaßnahme eine eigene Budgeteinheit. Ausnahmen: Mehreinzahlungen aus Rückzahlungen überzahlter Bauausgaben aus Vorjahren dürfen für Mehrauszahlungen innerhalb des Bauprojektes verwendet werden. Außerordentliche Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen über dem Restbuchwert des Bauhofes wirken sich erhöhend auf den Ansatz der folgende Planung (Nachtrag oder Haushaltsplanung Folgejahr) aus. Die Auszahlungen des THH 2 sind gegenseitig deckungsfähig. 311 312 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Wirtschaftsplan 2019 / 2020 bestehend aus: Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. Finanzplanung Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Investitionsprogramm Schuldenstandübersicht Stellenübersicht Jahresabschluss 2017 Anlagennachweis Vorbemerkung Die Gemeinde Baindt betreibt die Gemeindewasserversorgung als Eigenbetrieb 313 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Gesamtergebnishaushalt 2019 / 2020 314 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4.1000+ 1.6000,00 1.600 1.6002.500 31610000 Auflösung Sonderposten (empfangener Ertragszuschüsse) 2.500 9000 00,00 0 0 31620000 Auflösung RAP 1.600 1.6000 1.6000,00 1.600 1.600 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 357.8000+ 397.0000,00 401.000 406.000394.500 33213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 307.800 333.5000 336.0000,00 340.000 345.000 33213200 Grundgebühren 49.000 60.0000 60.0000,00 60.000 60.000 33213300 Bauwasserzinsen 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 1.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 5.6000+ 5.0000,00 4.800 4.6005.200 36101000 Zinseinnahmen Darlehen an Zweckverband WV 5.600 5.2000 5.0000,00 4.800 4.600 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 367.5000 403.600 407.400 412.200402.200 12 Personalaufwendungen -40.0000- -45.0000,00 -45.000 -45.000-42.000 40120000 Erstattung Personalleihe Wassermeister an ZV WV -40.000 -42.0000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -58.9000- -41.6000,00 -41.600 -41.600-41.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 42120000 Unterhaltung Leitungsnetz -25.000 -25.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 42210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -24.000 -6.0000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -100 -1000 -1000,00 -100 -100 42910000 Wasseranalysen -800 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 15 Abschreibungen -54.5000- -57.0000,00 -58.000 -60.000-56.500 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -18.2000- -20.0000,00 -20.000 -20.000-17.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -12.700 -11.5000 -11.5000,00 -11.500 -11.500 45170000 Zinsen für Fremdkredite -4.500 -4.5000 -7.5000,00 -7.500 -7.500 17 Transferaufwendungen -167.4000- -177.0000,00 -177.000 -177.000-174.500 43131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -120.600 -122.0000 -122.0000,00 -122.000 -122.000 43132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -28.000 -32.5000 -34.0000,00 -34.000 -34.000 43133000 Zinsumlage Zweckverband -13.800 -15.0000 -16.0000,00 -16.000 -16.000 43134000 Technische Betreuung Ortsnetz -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -69.5000- -69.5000,00 -69.500 -69.500-69.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 -12.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 44520000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -41.500 -41.5000 -41.5000,00 -41.500 -41.500 315 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -14.000 -14.0000 -14.0000,00 -14.000 -14.000 0,00=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -408.5000 -410.100 -411.100 -413.100-400.600 0,00=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -41.0000 -6.500 -3.700 -9001.600 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 0,00=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -41.0000 -6.500 -3.700 -9001.600 *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 316 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Gesamtfinanzhaushalt 2019 / 2020 317 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 00+ 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 357.8000+ 397.0000,00 401.000 406.000394.500 63213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 307.800 333.5000 336.0000,00 340.000 345.000 63213200 Grundgebühren 49.000 60.0000 60.0000,00 60.000 60.000 63213300 Bauwasserzinsen 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 1.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 5.6000+ 5.0000,00 4.800 4.6005.200 66101000 Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen von verbundenen Unternehmen 5.600 5.2000 5.0000,00 4.800 4.600 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 363.4000 402.000 405.800 410.600399.700 10 Personalauszahlungen -40.0000- -45.0000,00 -45.000 -45.000-42.000 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -40.000 -42.0000 -45.0000,00 -45.000 -45.000 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -58.9000- -41.6000,00 -41.600 -41.600-41.100 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -25.000 -25.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 72210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -24.000 -6.0000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -100 -1000 -1000,00 -100 -100 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand -800 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 13 Zinsen und ähniche Auszahlungen -18.2000- -20.0000,00 -20.000 -20.000-17.000 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -12.700 -11.5000 -11.5000,00 -11.500 -11.500 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -4.500 -4.5000 -7.5000,00 -7.500 -7.500 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -167.4000- -177.0000,00 -177.000 -177.000-174.500 73131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -120.600 -122.0000 -122.0000,00 -122.000 -122.000 73132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -28.000 -32.5000 -34.0000,00 -34.000 -34.000 73133000 Zinsumlage Zweckverband -13.800 -15.0000 -16.0000,00 -16.000 -16.000 73134000 Technische Betreuung Ortsnetz -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 15 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen -69.5000- -69.5000,00 -69.500 -69.500-69.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 -12.500 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -55.500 -55.5000 -55.5000,00 -55.500 -55.500 0,00=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -354.0000 -353.100 -353.100 -353.100-344.100 0,00=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 9.4000 48.900 52.700 57.50055.600 318 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 00+ 00,00 0 00 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 80.0000+ 25.0000,00 25.000 25.00059.000 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 80.000 59.0000 25.0000,00 25.000 25.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 80.0000 25.000 25.000 25.00059.000 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -610.0000- -525.0000,00 -400.000 -150.000-200.000 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -610.000 -200.0000 -525.0000,00 -400.000 -150.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.0000- -102.0000,00 -2.000 -2.000-102.000 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -2.000 -102.0000 -102.0000,00 -2.000 -2.000 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -612.0000 -627.000 -402.000 -152.000-302.000 0,00=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -532.0000 -602.000 -377.000 -127.000-243.000 0,00=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -522.6000 -553.100 -324.300 -69.500-187.400 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 580.0000+ 620.0000,00 380.000 130.000270.000 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 580.000 270.0000 620.0000,00 380.000 130.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -57.9500- -67.9500,00 -67.950 -67.950-62.950 79223000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Gemeinden und Gemeindeverbände (Laufzeit mehr als 5 Jahre) -47.950 -47.9500 -47.9500,00 -47.950 -47.950 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -10.000 -15.0000 -20.0000,00 -20.000 -20.000 0,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 522.0500 552.050 312.050 62.050207.050 0,00=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -5500 -1.050 -12.250 -7.45019.650 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 319 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 320 Teilhaushalt 1 Produktbereich 5330 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 5330 321 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen - Bezug, Speicherung von Brauchwasser - Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes - Bereitstellung und Unterhaltung der Hausanschlüsse - Bereitstellung und Abrechnung der Wasserzähler Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4.1000+ 1.6000,00 1.600 1.6002.500 31610000 Auflösung Sonderposten (empfangener Ertragszuschüsse) 2.500 9000 00,00 0 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse ab 2021 0 € 0 31620000 Auflösung RAP 1.600 1.6000 1.6000,00 1.600 Auflösung RAP 1.600 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 357.8000+ 397.0000,00 401.000 406.000394.500 33213100 Abschlag Erlöse aus Trinkwasserabgabe 307.800 333.5000 336.0000,00 340.000 2019: 228.000 m³ x 1,35 € pro m³, 2020 230.000 € x 1,45 € pro m³ 345.000 33213200 Grundgebühren 49.000 60.0000 60.0000,00 60.000 Erhöhung Grundgebühren 2020 60.000 33213300 Bauwasserzinsen 1.000 1.0000 1.0000,00 1.000 1.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 361.9000 398.600 402.600 407.600397.000 12 Personalaufwendungen -40.0000- -45.0000,00 -45.000 -45.000-42.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -58.9000- -41.6000,00 -41.600 -41.600-41.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -4.000 -4.0000 -4.0000,00 -4.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -4.000 42120000 Unterhaltung Leitungsnetz -25.000 -25.0000 -30.0000,00 -30.000 Unterhaltung des Leitungsnetzes -30.000 42210000 Unterhaltung der Messeinrichtungen -24.000 -6.0000 -1.5000,00 -1.500 2019: Austausch von 550 Wasserzähler -1.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Stromkosten -5.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -100 -1000 -1000,00 -100 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke -100 42910000 Wasseranalysen -800 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Wasseranalysen im Bereich Schanzweiher und Egelsee -1.000 15 Abschreibungen -54.5000- -57.0000,00 -58.000 -60.000-56.500 47110000 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -54.500 -56.5000 -57.0000,00 -58.000 Abschreibungen auf Sachanlagen -60.000 17 Transferaufwendungen -167.4000- -177.0000,00 -177.000 -177.000-174.500 322 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 43131000 Betriebskostenumlage Zweckverband -120.600 -122.0000 -122.0000,00 -122.000 -122.000 43132000 Abschreibungsumlage Zweckverband -28.000 -32.5000 -34.0000,00 -34.000 -34.000 43133000 Zinsumlage Zweckverband -13.800 -15.0000 -16.0000,00 -16.000 -16.000 43134000 Technische Betreuung Ortsnetz -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -69.5000- -69.5000,00 -69.500 -69.500-69.500 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Versicherungen -1.500 44520000 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -41.500 -41.5000 -41.5000,00 -41.500 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde -41.500 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -14.000 -14.0000 -14.0000,00 -14.000 -14.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -390.3000 -390.100 -391.100 -393.100-383.600 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -28.4000 8.500 11.500 14.50013.400 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -28.4000 8.500 11.500 14.50013.400 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 323 Wasserversorgung Ver- und Entsorgung53 5330 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung - Bereitstellung von Trinkwasser einwandfreier Qualität in der erforderlichen Menge - Hinwirken auf einen ressourcenschonenden Wasserverbrauch - Sicherung der Wasservorkommen - Bezug, Speicherung von Brauchwasser - Bereitstellung und Unterhaltung des Versorgungsnetzes - Bereitstellung und Unterhaltung der Hausanschlüsse - Bereitstellung und Abrechnung der Wasserzähler Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 357.8000+ 397.0000,00 401.000 406.000394.500 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -335.8000- -333.1000,00 -333.100 -333.100-327.100 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 22.0000 63.900 67.900 72.90067.400 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 80.0000+ 25.0000,00 25.000 25.00059.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 80.0000 25.000 25.000 25.00059.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -610.0000- -525.0000,00 -400.000 -150.000-200.000 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.0000- -102.0000,00 -2.000 -2.000-102.000 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -612.0000 -627.000 -402.000 -152.000-302.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -532.0000 -602.000 -377.000 -127.000-243.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -510.0000 -538.100 -309.100 -54.100-175.600 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 324 Teilhaushalt 2 Produktbereich 6120 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 6120 325 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 8 Zinsen und ähnliche Erträge 5.6000+ 5.0000,00 4.800 4.6005.200 36101000 Zinseinnahmen Darlehen an Zweckverband WV 5.600 5.2000 5.0000,00 4.800 4.600 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 5.6000 5.000 4.800 4.6005.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -18.2000- -20.0000,00 -20.000 -20.000-17.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -12.700 -11.5000 -11.5000,00 -11.500 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -11.500 45170000 Zinsen für Fremdkredite -4.500 -4.5000 -7.5000,00 -7.500 Zinsen für Fremdkredite -7.500 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -18.2000 -20.000 -20.000 -20.000-17.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.6000 -15.000 -15.200 -15.400-11.800 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -12.6000 -15.000 -15.200 -15.400-11.800 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 326 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 5.6000+ 5.0000,00 4.800 4.6005.200 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -18.2000- -20.0000,00 -20.000 -20.000-17.000 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -12.6000 -15.000 -15.200 -15.400-11.800 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -12.6000 -15.000 -15.200 -15.400-11.800 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 327 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 22 .1 1. 20 18 D at um : 15 :4 7: 07 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 V er - un d E nt so rg un g 53 40 .0 00 3 61 .9 00 58 .9 00 1 67 .4 00 1 24 .0 00 0 0 0 - 28 .4 00 5 .6 00 A llg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 0 0 0 18 .2 00 0 0 0 - 12 .6 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 5 .6 00 S u m m e 40 .0 00 3 61 .9 00 58 .9 00 1 67 .4 00 1 42 .2 00 0 0 0 - 41 .0 00 328 koehler Rechteck E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 22 .1 1. 20 18 D at um : 15 :4 7: 07 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 V er - un d E nt so rg un g 53 42 .0 00 3 97 .0 00 41 .1 00 1 74 .5 00 1 26 .0 00 0 0 0 13 .4 00 5 .2 00 A llg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 0 0 0 17 .0 00 0 0 0 - 11 .8 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 5 .2 00 S u m m e 42 .0 00 3 97 .0 00 41 .1 00 1 74 .5 00 1 43 .0 00 0 0 0 1 .6 00 329 koehler Rechteck an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 22 .1 1. 20 18 D at um : 15 :4 8: 36 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 80 .0 00 V er - un d E nt so rg un g 53 6 12 .0 00 22 .0 00 - 51 0. 00 0 0 0 - 51 0. 00 0 - 30 0. 00 0 0 A llg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 - 12 .6 00 - 12 .6 00 5 80 .0 00 57 .9 50 5 09 .4 50 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 80 .0 00 S u m m e 6 12 .0 00 9 .4 00 - 52 2. 60 0 5 80 .0 00 57 .9 50 - 55 0 - 30 0. 00 0 330 koehler Rechteck an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 22 .1 1. 20 18 D at um : 15 :4 8: 36 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 59 .0 00 V er - un d E nt so rg un g 53 3 02 .0 00 67 .4 00 - 17 5. 60 0 0 0 - 17 5. 60 0 0 0 A llg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 - 11 .8 00 - 11 .8 00 2 70 .0 00 62 .9 50 1 95 .2 50 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 59 .0 00 S u m m e 3 02 .0 00 55 .6 00 - 18 7. 40 0 2 70 .0 00 62 .9 50 19 .6 50 0 331 koehler Rechteck Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 332 W as se rv er so rg u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 30 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 1 S ei te : 22 .1 1. 20 18 D at um : 15 :4 2: 40 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 25 .0 00 0 0, 00 0 0 80 .0 00 0 59 .0 00 0 25 .0 00 21 4. 00 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 25 .0 00 0 0, 00 0 0 80 .0 00 0 59 .0 00 0 25 .0 00 21 4. 00 0, 00 D ie A ns ch lu ss be itr äg e/ Z us ch üs se w er de n ge m äß R 3 4 A bs . 2 E S tR v on d en A ns ch af fu ng s- o de r H er st el lu ng sk os te n fü r de n V er so ru ng sa ns ch lu ss a bg es et zt en ts pr ec he nd d en A us fü hr un ge n de s B M F -S ch re ib en s vo m 2 7. 05 .2 00 3 (B S tB l. 20 03 l S . 36 1) . 20 19 : P ro je kt 2 1 B G M ar sw ei le r O st II 2 5. 00 0 € P ro je kt 2 2 B G G ei ge ns ac k 45 .0 00 € P ro je kt 2 3 B G G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 9 .0 00 € B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng / 1 B au pl at z Z ep pe lin st r. 1 .0 00 € 20 20 : P ro je kt 2 1 B G M ar sw ei le r O st II 2 5. 00 0 € P ro je kt 2 3 B G G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 9 .0 00 € P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 2 5. 00 0 € 20 21 :P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 2 5. 00 0 € 20 22 :P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 2 5. 00 0 € 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 25 .0 00 0 0, 00 0 0 80 .0 00 0 59 .0 00 0 25 .0 00 21 4. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 40 0. 00 0 0 0, 00 0 0 61 0. 00 0 20 0. 00 0 20 0. 00 0 0 52 5. 00 0 1. 88 5. 00 0, 00 78 73 37 00 A us za hl un ge n fü r W as se rb au lic he A nl ag en 40 0. 00 0 0 0, 00 0 0 61 0. 00 0 20 0. 00 0 20 0. 00 0 0 52 5. 00 0 1. 88 5. 00 0, 00 20 19 : P ro je kt 2 1 M ar sw ei le r O st II 2 00 .0 00 € P ro je kt 2 2 G ei ge ns ac k E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 3 G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 4 F is ch er ar ea l 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 1 00 .0 00 € P ro je kt 5 1 E rle ns tr aß e 60 .0 00 € P ro je kt 5 4 K V T ho m as -D ac hs er -S tr aß e 50 .0 00 € P ro je kt 5 8 T hu m bs tr aß e 50 .0 00 € 20 20 : 333 koehler Rechteck W as se rv er so rg u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 30 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 2 W as se rv er so rg u n g 2 S ei te : 22 .1 1. 20 18 D at um : 15 :4 2: 40 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 P ro je kt 2 4 F is ch er ar ea l 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 6 B ifa ng II I E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 7 V ok en E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 5 7 D or fp la tz 50 .0 00 € 20 21 : P ro je kt 2 6 B ifa ng II I E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 7 V ok en E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 5 2 R eh st ra ß e 10 0. 00 0 € P ro je kt 5 5 G rü ne nb er gs tr aß e 10 0. 00 0 € P ro je kt 5 7 D or fp la tz 25 .0 00 € P ro je kt 6 0 S ul pa ch 1 00 .0 00 € 20 22 : P ro je kt 5 3 R os en st ra ß e 15 0. 00 0 € P ro je kt 5 5 G rü ne nb er gs tr aß e 10 0. 00 0 € P ro je kt 5 6 G eh -u . R ad w eg S ul pa ch -M oW a 50 .0 00 € 20 23 : P ro je kt 5 6 G eh -u . R ad w eg S ul pa ch M oW a 50 .0 00 € 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 2. 00 0 0 0, 00 0 0 2. 00 0 10 0. 00 0 10 2. 00 0 0 10 2. 00 0 21 0. 00 0, 00 78 31 26 30 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n te ch ni sc he A nl ag en 2. 00 0 0 0, 00 0 0 2. 00 0 10 0. 00 0 10 2. 00 0 0 10 2. 00 0 21 0. 00 0, 00 M es se in ric ht un ge n S an ie ru ng H oc hb eh äl te r M ar sw ei le r 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 40 2. 00 0 0 0, 00 0 0 61 2. 00 0 30 0. 00 0 30 2. 00 0 0 62 7. 00 0 2. 09 5. 00 0, 00 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -3 77 .0 00 0 0, 00 0 0 -5 32 .0 00 -3 00 .0 00 -2 43 .0 00 0 -6 02 .0 00 -1 .8 81 .0 00 ,0 0 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 40 2. 00 0 0 0, 00 0 0 61 2. 00 0 30 0. 00 0 30 2. 00 0 0 62 7. 00 0 2. 09 5. 00 0, 00 334 koehler Rechteck A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r E U R 2 0 1 9 E U R 2 0 2 0 E U R 2 0 2 1 E U R 2 0 2 2 E U R 2 0 2 3 E U R 1 2 3 4 5 6 1 1 7 1 u . 1 7 3 - 3 0 .5 6 7 ,8 0 € 2 a + 1 4 9 2 - € 2 b + 1 4 1 , 1 4 2 , 1 4 3 u . 1 4 9 1 - € 2 c + te ilw e is e 1 6 9 1 - € 3 a - 2 3 9 - € 3 b - te ilw e is e 2 7 9 9 - € 4 = - 3 0 .5 6 7 ,8 0 € 5 - - € 6 + - € 7 + - € 8 + /- 5 0 .5 6 7 ,8 0 € - 5 5 0 € 1 9 .6 5 0 € - 1 .0 5 0 € - 1 2 .2 5 0 € - 7 .4 5 0 € 9 = 2 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 9 .4 5 0 € 3 9 .1 0 0 € 3 8 .0 5 0 € 2 5 .8 0 0 € 1 8 .3 5 0 € 1 0 - te ilw e is e 2 0 4 - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 2 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 9 .4 5 0 € 3 9 .1 0 0 € 3 8 .0 5 0 € 2 5 .8 0 0 € 1 8 .3 5 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d So n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it au s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) e n ts p ri ch t K o n to / K o n te n a rt 8 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g 335 Kreditgeber Neuaufnahmen Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2019 Schuldenstand zum 31.12.2019 v. H. € Zins € Tilgung € € externe Darlehen 0 0 0 0 Kassenkredite 1.000 0 Kredite - Neuaufnahme 580.000 0 4.500 10.000 570.000 alternativ Trägerdarlehen Summe 580.000 0 5.500 10.000 570.000 Trägerdarlehen Nr. 1 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 2,50 129.000 3.000 24.000 105.000 5330.6120231231 Trägerdarlehen Nr. 2 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 2,50 21.400 445 9.600 11.800 5330.6120231232 Trägerdarlehen Nr. 3 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 2,50 58.750 1.452 1.800 56.950 5330.6120231233 Trägerdarlehen Nr. 4 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde 2,20 133.850 2.913 3.800 130.050 5330.6120231234 Trägerdarlehen Nr. 5 von Gemeinde 1,50 183.750 2.728 5.000 178.750 Trägerdarlehen v. Gde 5330.6120231235 Trägerdarlehen Nr. 6 von Gemeinde 1,50 149.063 2.215 3.750 145.313 Trägerdarlehen v. Gde 5330.6120231236 Summe 0 - 675.813 12.753 47.950 627.863 Gesamtsumme 675.813 18.253 57.950 1.197.863 Tilgung 2019 gesamt: 57.950 Schuldendienst Schuldenübersicht Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt Stand 31.12.2019 336 Kreditgeber Neuaufnahmen Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2020 Schuldenstand zum 31.12.2020 v. H. € Zins € Tilgung € € externe Darlehen alternativ Trägerdarl. Kassenkredite 1.000 0 Kredite - Neuaufnahme 270.000 0 0 5.000 265.000 alternativ Trägerdarlehen Aufnahme 2019 580.000 570.000 4.500 10.000 560.000 Summe 850.000 570.000 5.500 15.000 825.000 Trägerdarlehen Nr. 1 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 2,50 105.000 2.400 24.000 81.000 5330.6120231231 Trägerdarlehen Nr. 2 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 2,50 11.800 205 9.600 2.200 5330.6120231232 Trägerdarlehen Nr. 3 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde. 2,50 56.950 1.407 1.800 55.150 5330.6120231233 Trägerdarlehen Nr. 4 von Gemeinde Trägerdarlehen v. Gde 2,20 130.050 2.830 3.800 126.250 5330.6120231234 Trägerdarlehen Nr. 5 von Gemeinde 1,50 178.750 2.653 5.000 173.750 Trägerdarlehen v. Gde 5330.6120231235 Trägerdarlehen Nr. 6 von Gemeinde 1,50 145.313 2.159 3.750 141.563 Trägerdarlehen v. Gde 5330.6120231236 Summe 0 - 627.863 11.653 47.950 579.913 Gesamtsumme 1.197.863 17.153 62.950 1.404.913 Tilgung gesamt 2020: 62.950 Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt Schuldenübersicht Stand 31.12.2020 Schuldendienst 337 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2019 / 2020 Gemeinde: 02 Wasserversorgung 1Seite : 22.11.2018Datum: 15:43:55Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2020 3 EUR 2021 4 EUR 2022 5 EUR 2023 6 EUR 2024 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2019 300.000 0 0 0 0 300.000 2020 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 0 0 300.000 0 300.000 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 0 338 koehler Rechteck Bezeichnung 2018 2019 2020 2021 2022 Einnahmen ---- Ausgaben Verwaltungskostenbeitrag 37 41 41 41 41 (ohne techn. Betreuung ZV) Ersätze für Bauhofleistungen 13 14 14 14 14 Zinsen Trägerdarlehen 13 13 11 11 11 Tilgung Trägerdarlehen 44 48 48 48 48 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des EB Wasserversorgung die sich im Finanzplanungszeitraum auf den Haushalt der Gemeide auswirken in Tausend Euro Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des Eigenbetriebs § 4 Abs. II EigBVO 339 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Stellenplan 2019 / 2020 - Fehlanzeige - 340 Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt Anlagennachweis/ Ertragszuschüsse Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagengruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 3 Spalten 2 + 3 – 4 4 Spalten 6 + 7 – 8 5 Spalten 5 – 9 341 A n la g e n g ru p p e 1 A n fa n g s s ta n d Z u g a n g 2 A b g a n g 2 E n d s ta n d 3 A n fa n g s s ta n d Z u g a n g , d . h . E n d s ta n d R e s tb u c h w e rt e A b s c h re ib u n g e n E n d s ta n d v o ra u s s . im H a u s h a lt s ja h r v o ra u s s . v o ra u s s . 0 1 .0 1 .2 0 1 8 3 1 .1 2 .2 0 1 8 0 1 .0 1 .2 0 1 8 3 1 .1 2 .2 0 1 8 3 1 .1 2 .2 0 1 8 € € € € € € € € 1 2 3 4 5 6 7 9 1 0 W a s s e rv e rs o rg u n g 2 . W a s s e rg e w in n u n g U n b e b a u te G ru n d s tü c k e 5 5 .2 8 8 ,5 5 5 5 .2 8 8 ,5 5 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 5 5 .2 8 8 ,5 5 Q u e lle rf a s s u n g 7 6 .6 4 6 ,2 3 7 6 .6 4 6 ,2 3 7 6 .6 4 4 ,2 3 0 ,0 0 7 6 .6 4 4 ,2 3 2 ,0 0 P u m p w e rk m . T ie fb ru n n e n 3 8 2 .8 6 8 ,0 1 3 8 2 .8 6 8 ,0 1 3 8 2 .8 6 5 ,0 1 0 ,0 0 3 8 2 .8 6 5 ,0 1 3 ,0 0 B e tr ie b s e in ri c h tu n g 1 .0 6 7 ,6 4 1 .0 6 7 ,6 4 1 .0 6 7 ,6 4 0 ,0 0 1 .0 6 7 ,6 4 0 ,0 0 Z u le it u n g z . H o c h b e h ä lt e r 5 9 .5 7 5 ,7 3 5 9 .5 7 5 ,7 3 5 9 .5 7 4 ,7 3 0 ,0 0 5 9 .5 7 4 ,7 3 1 ,0 0 3 . S p e ic h e ru n g U n b e b a u te G ru n d s tü c k e 1 3 .0 6 0 ,9 5 1 3 .0 6 0 ,9 5 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 3 .0 6 0 ,9 5 H o c h b e h ä lt e r 3 2 5 .7 9 3 ,3 1 3 2 5 .7 9 3 ,3 1 3 1 0 .5 7 4 ,3 1 7 .6 0 8 ,0 0 3 1 8 .1 8 2 ,3 1 7 .6 1 1 ,0 0 F a ll- L e it u n g z . O rt s n e tz 7 1 .3 1 7 ,5 5 7 1 .3 1 7 ,5 5 7 0 .3 6 7 ,5 5 5 9 5 ,0 0 7 0 .9 6 2 ,5 5 3 5 5 ,0 0 B e tr ie b s e in ri c h tu n g 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 . V e rt e ilu n g H a u p tr o h rn e tz m H a u s a n s c h lü s s e n 2 .1 8 7 .0 3 1 ,6 2 1 0 3 .5 9 1 ,1 9 2 .2 9 0 .6 2 2 ,8 1 1 .2 7 6 .8 1 0 ,9 2 4 3 .2 1 9 ,7 0 1 .3 2 0 .0 3 0 ,6 2 9 7 0 .5 9 2 ,1 9 W a s s e rm e s s e r 3 .0 7 4 ,2 2 3 .0 7 4 ,2 2 2 .1 9 3 ,2 2 3 6 4 ,0 0 2 .5 5 7 ,2 2 5 1 7 ,0 0 5 . B e tr ie b s - u . G e s c h ä ft s a u s s ta tt u n g 2 2 .0 0 1 ,6 1 2 2 .0 0 1 ,6 1 2 1 .0 4 9 ,6 1 2 8 5 ,0 0 2 1 .3 3 4 ,6 1 6 6 7 ,0 0 S u m m e W a s s e rv e rs o rg u n g 3 .1 9 7 .7 2 5 ,4 2 1 0 3 .5 9 1 ,1 9 0 ,0 0 3 .3 0 1 .3 1 6 ,6 1 2 .2 0 1 .1 4 7 ,2 2 5 2 .0 7 1 ,7 0 2 .2 5 3 .2 1 8 ,9 2 1 .0 4 8 .0 9 7 ,6 9 2 .5 0 0 ,0 0 5 4 .5 7 1 ,7 0 V o ra u s s ic h tl ic h e V e rä n d e ru n g e n 2 0 2 0 - : 2 .0 0 0 ,0 0 5 6 .5 7 1 ,7 0 A n s c h a ff u n g - u n d H e rs te llu n g s k o s te n z u A n s c h a ff u n g s w e rt e n V o ra u s s ic h tl ic h e V e rä n d e ru n g e n 2 0 1 9 - : A b s c h re ib u n g e n / W e rt b e ri c h ti g u n g e n 342 Empfangene Ertragszuschüsse der Wasserversorgung Stand 31.12.2018 (bis 2002) Gesamtbei- träge € Bisherige Auflösung 5 %/€ Buchrestwert 31.12.2017 € Jährliche Auflösung 5% € Buchrestwert 31.12.2018 € vor 1960 0 0 0 0 1960 - 1988 926.996 926.996 0 0 1989 32.599 32.599 0 0 0 1990 22.758 22.758 0 0 0 1991 12.972 12.972 0 0 0 1992 22.548 22.548 0 0 0 1993 8.796 8.796 0 0 0 1994 25.930 25.930 0 0 0 1995 22.155 22.155 0 0 0 1996 37.974 37.974 0 0 0 1997 13.379 13.379 0 0 0 1998 83.472 83.472 0 0 0 1999 19.007 18.051 956 950 6 2000 21.207 19.080 2.127 1.060 1.067 2001 17.846 15.804 2.042 878 1.164 2002 Korrektur für VJ inkl. 11.039 8.979 2.060 552 1.508 ab 2003 1.278.678 1.271.493 7.185 3.440 3.745 1.278.678 1.271.493 7.185 3.440 3.745 Ertragszuschüsse 2019: 2.500,00 Ertragszuschüsse 2020: 900,00 Auflösung Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Stand 31.12.2018 Verteilungsanlagen des ZV WV Baienfurt-Baindt Gesamt- beiträge € Bisherige Auflösung € Buchrestwert 31.12.2017 € Jährliche Auflösung € Buchrestwert 31.12.2018 € 2007 38.876 18.194 20.682 1.654 19.028 38.876 18.194 20.682 1.654 19.028 38.876 18.194 20.682 1.654 19.028 Auflösung PRAP 2019 und 2020: 1.650,00 € Zwischensumme Summe EUR Summe EUR Erhebungs- zeitraum lt. Sachbuch Die Zuschüsse werden gemäß R 34 Abs. 2 EStR von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den Versorungsanschluss abgesetzt entsprechend den Ausführungen des BMF-Schreibens vom 27.05.2003 (BStBl. 2003 l S. 361). Zwischensumme Erhebungs- zeitraum lt. Sachbuch 343 Jahresabschluss zum 31.12.2017 EB Wasserversorgung Baindt 344 345 346 347 348 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Wirtschaftsplan 2019 / 2020 bestehend aus: Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. Finanzplanung Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Investitionsprogramm Schuldenstandübersicht Stellenübersicht Jahresabschluss 2017 Anlagennachweis Vorbemerkung Die Gemeinde Baindt betreibt die Gemeindeabwasserbeseitigung als Eigenbetrieb 349 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Gesamtergebnishaushalt 2019 / 2020 350 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 121.0000+ 122.0000,00 122.500 123.000122.000 31611000 Auflösung Sonderposten (empfangener Ertragszuschüsse Land) 121.000 122.0000 122.0000,00 122.500 123.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 619.2000+ 633.2000,00 638.200 638.200624.200 33214100 Schmutzwassergebühren 495.000 500.0000 505.0000,00 510.000 510.000 33214300 Niederschlagswassergebühr 124.000 124.0000 128.0000,00 128.000 128.000 33214600 Abwasser Grundgebühr 200 2000 2000,00 200 200 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.0000+ 100.0000,00 100.000 100.000100.000 34820000 Straßenentwässerungsanteil 100.000 100.0000 100.0000,00 100.000 100.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 840.2000 855.200 860.700 861.200846.200 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -123.5000- -103.5000,00 -103.500 -103.500-123.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42120000 Unterhaltung der Kanäle -120.000 -120.0000 -100.0000,00 -100.000 -100.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 15 Abschreibungen -275.0000- -280.0000,00 -280.000 -280.000-275.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -53.5000- -54.5000,00 -54.500 -54.500-54.500 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -45.000 -43.5000 -43.5000,00 -43.500 -43.500 45170000 Zinsen für Fremdkredite -7.500 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -420.0000- -420.0000,00 -420.000 -420.000-420.000 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 -12.500 44520000 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -57.500 -57.5000 -57.5000,00 -57.500 -57.500 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -20.000 -20.0000 -20.0000,00 -20.000 -20.000 44530000 Betriebskostenumlage AZV -330.000 -330.0000 -330.0000,00 -330.000 -330.000 0,00=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -872.0000 -858.000 -858.000 -858.000-873.000 0,00=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -31.8000 -2.800 2.700 3.200-26.800 21 Außerordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 00 0 0 00 0,00=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -31.8000 -2.800 2.700 3.200-26.800 *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 351 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Finanzhaushalt 2019 / 2020 352 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 00+ 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 619.2000+ 633.2000,00 638.200 638.200624.200 63214100 Schmutzwassergebühren 495.000 500.0000 505.0000,00 510.000 510.000 63214300 Niederschlagswassergebühr 124.000 124.0000 128.0000,00 128.000 128.000 63214600 Abwasser Grundgebühr 200 2000 2000,00 200 200 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.0000+ 100.0000,00 100.000 100.000100.000 64820000 Straßenentwässerungsanteil 100.000 100.0000 100.0000,00 100.000 100.000 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 00,00 0 00 0,00=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 719.2000 733.200 738.200 738.200724.200 10 Personalauszahlungen 00- 00,00 0 00 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -123.5000- -103.5000,00 -103.500 -103.500-123.500 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -120.000 -120.0000 -100.0000,00 -100.000 -100.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 -1.500 13 Zinsen und ähniche Auszahlungen -53.5000- -54.5000,00 -54.500 -54.500-54.500 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -45.000 -43.5000 -43.5000,00 -43.500 -43.500 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -7.500 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 00- 00,00 0 00 15 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen -420.0000- -420.0000,00 -420.000 -420.000-420.000 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 -12.500 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -77.500 -77.5000 -77.5000,00 -77.500 -77.500 74530000 Betriebskostenumlage AZV -330.000 -330.0000 -330.0000,00 -330.000 -330.000 0,00=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -597.0000 -578.000 -578.000 -578.000-598.000 0,00=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 122.2000 155.200 160.200 160.200126.200 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 00+ 00,00 0 00 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 195.0000+ 50.0000,00 50.000 25.000177.000 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 195.000 177.0000 50.0000,00 50.000 25.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 00,00 0 00 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 00,00 0 00 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 0,00=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 195.0000 50.000 50.000 25.000177.000 353 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- 00,00 0 00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.401.0000- -600.0000,00 -650.000 -200.000-425.000 78723400 Auszahlungen für Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen -1.401.000 -425.0000 -600.0000,00 -650.000 -200.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 00- 00,00 0 00 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -80.0000- -80.0000,00 -80.000 -80.000-80.000 78530000 Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstigen Anteilsrechten -80.000 -80.0000 -80.0000,00 -80.000 -80.000 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 00,00 0 00 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 00,00 0 00 0,00=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -1.481.0000 -680.000 -730.000 -280.000-505.000 0,00=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -1.286.0000 -630.000 -680.000 -255.000-328.000 0,00=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -1.163.8000 -474.800 -519.800 -94.800-201.800 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 1.400.0000+ 550.0000,00 600.000 200.000450.000 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 1.400.000 450.0000 550.0000,00 600.000 200.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -79.0000- -89.0000,00 -89.000 -89.000-89.000 79223000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Gemeinden und Gemeindeverbände (Laufzeit mehr als 5 Jahre) -59.000 -59.0000 -59.0000,00 -59.000 -59.000 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -20.000 -30.0000 -30.0000,00 -30.000 -30.000 0,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 1.321.0000 461.000 511.000 111.000361.000 0,00=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) 157.2000 -13.800 -8.800 16.200159.200 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn 00 00,00 0 00 *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 354 Teilhaushalt 1 Produktbereich 5380 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 5380 355 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung -Ermöglichung einer zentralisierten Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik - Anschluss aller Abwassereinleiter an die zentrale Abwasserbeseitigung - Ableitung und Reinigung von Abwasser - Planungsleistungen - Bau- und Unterhaltungsleistungen - Fachtechnische Prüfung, Genehmigung, Stellungnahme und Beratung - Sammlung und Ableitung aller anfallenden Abwässer zu Anlagen der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung - Mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung zur möglichst unschädlichen Einleitung in den Vorfluter mit maximaler Verwertung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Stoffe - Fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen von Entwässerungsgesuchen, Beratung bei Fragen der Grundstücksentwässerung, Genehmigung von Hausanschlüssen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 121.0000+ 122.0000,00 122.500 123.000122.000 31611000 Auflösung Sonderposten (empfangener Ertragszuschüsse Land) 121.000 122.0000 122.0000,00 122.500 123.000 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 619.2000+ 633.2000,00 638.200 638.200624.200 33214100 Schmutzwassergebühren 495.000 500.0000 505.0000,00 510.000 201.000 m³ Schmutzwassermenge x 2,46 €/m³ 510.000 33214300 Niederschlagswassergebühr 124.000 124.0000 128.0000,00 128.000 303.000 m² x 0,41 € pro m² versiegelte Fläche 128.000 33214600 Abwasser Grundgebühr 200 2000 2000,00 200 Zisternenzähler etc. 200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100.0000+ 100.0000,00 100.000 100.000100.000 34820000 Straßenentwässerungsanteil 100.000 100.0000 100.0000,00 100.000 100.000 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 840.2000 855.200 860.700 861.200846.200 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -123.5000- -103.5000,00 -103.500 -103.500-123.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -2.000 42120000 Unterhaltung der Kanäle -120.000 -120.0000 -100.0000,00 -100.000 Unterhaltung der Kanäle -100.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Stromkosten -1.500 15 Abschreibungen -275.0000- -280.0000,00 -280.000 -280.000-275.000 47110000 Abschreibungen auf Sachvermögen -235.000 -235.0000 -240.0000,00 -240.000 Abschreibung Sachanlagen -240.000 47111000 Abschreibung Sachanlagen AZV abzüglich Auflösung Ertragszuschuss -40.000 -40.0000 -40.0000,00 -40.000 -40.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -420.0000- -420.0000,00 -420.000 -420.000-420.000 356 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 44311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 44520000 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -57.500 -57.5000 -57.5000,00 -57.500 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde -57.500 44521000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -20.000 -20.0000 -20.0000,00 -20.000 Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -20.000 44530000 Betriebskostenumlage AZV -330.000 -330.0000 -330.0000,00 -330.000 Betriebskostenumlage AZV - Zum 20.11.2018 waren noch offene Posten in Höhe von 341.000 € offen. 103.343,57 € Abwasserzweckverband Betriebskostenumlage 2017 29.965,68 € Abwasserzweckverband Erstattung Abwasserabgabe 2013, 2014 184.507,74 € Abwasserzweckverband Betriebskostenumlage 2016 10.822,03 € Abwasserzweckverband Erstattung Abwasserabgabe 2012 12.507,55 € Abwasserzweckverband Erstattung Abwasserabgabe 2013 -330.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -818.5000 -803.500 -803.500 -803.500-818.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 21.7000 51.700 57.200 57.70027.700 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 21.7000 51.700 57.200 57.70027.700 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 357 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung -Ermöglichung einer zentralisierten Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Technik - Anschluss aller Abwassereinleiter an die zentrale Abwasserbeseitigung - Ableitung und Reinigung von Abwasser - Planungsleistungen - Bau- und Unterhaltungsleistungen - Fachtechnische Prüfung, Genehmigung, Stellungnahme und Beratung - Sammlung und Ableitung aller anfallenden Abwässer zu Anlagen der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung - Mechanische, biologische und chemische Abwasserreinigung zur möglichst unschädlichen Einleitung in den Vorfluter mit maximaler Verwertung der bei der Abwasserreinigung anfallenden Stoffe - Fachtechnische Prüfungen und Genehmigungen von Entwässerungsgesuchen, Beratung bei Fragen der Grundstücksentwässerung, Genehmigung von Hausanschlüssen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 719.2000+ 733.2000,00 738.200 738.200724.200 63214100 Schmutzwassergebühren 495.000 500.0000 505.0000,00 510.000 201.000 m³ Schmutzwassermenge x 2,46 €/m³ 510.000 63214300 Niederschlagswassergebühr 124.000 124.0000 128.0000,00 128.000 303.000 m² x 0,41 € pro m² versiegelte Fläche 128.000 63214600 Abwasser Grundgebühr 200 2000 2000,00 200 Zisternenzähler etc. 200 64820000 Straßenentwässerungsanteil 100.000 100.0000 100.0000,00 100.000 100.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -543.5000- -523.5000,00 -523.500 -523.500-543.500 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Unterhaltung der baulichen Anlagen -2.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -120.000 -120.0000 -100.0000,00 -100.000 Unterhaltung der Kanäle -100.000 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -1.500 -1.5000 -1.5000,00 -1.500 Stromkosten -1.500 74311200 Sonstige Geschäftsaufwendungen -12.500 -12.5000 -12.5000,00 -12.500 Sonstige Geschäftsausgaben -12.500 74520000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -77.500 -77.5000 -77.5000,00 -77.500 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde Beschäftigungsentgelt Verrechnung Bauhof -77.500 74530000 Betriebskostenumlage AZV -330.000 -330.0000 -330.0000,00 -330.000 Betriebskostenumlage AZV - Zum 20.11.2018 waren noch offene Posten in Höhe von 341.000 € offen. 103.343,57 € Abwasserzweckverband Betriebskostenumlage 2017 29.965,68 € Abwasserzweckverband Erstattung Abwasserabgabe 2013, 2014 184.507,74 € Abwasserzweckverband Betriebskostenumlage 2016 -330.000 358 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 10.822,03 € Abwasserzweckverband Erstattung Abwasserabgabe 2012 12.507,55 € Abwasserzweckverband Erstattung Abwasserabgabe 2013 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 175.7000 209.700 214.700 214.700180.700 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 195.0000+ 50.0000,00 50.000 25.000177.000 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 195.000 177.0000 50.0000,00 50.000 Anschlussbeiträge - Kanal- und Klärbeiträge 2019: Projekt 21 BG Marsweiler Ost 58.000€ Projekt 22 BG Geigensack 115.000 € Projekt 23 BG Grünenberg 2. Erweiterung 20.000 € Bifang 8. Erweiterung/1 Bauplatz Zeppelinstr. 2.000 € 2020: Projekt 21 BG Marsweiler Ost II 57.000 € Projekt 23 BG Grünenberg 2. Erweiterung 20.000 € Projekt 25 GE Mehlis 2. Erweiterung 50.000 € 2021: Projekt 25 GE Mehlis 2. Erweiterung 50.000 € 2022: Projekt 25 GE Mehlis 2. Erweiterung 50.000 € 25.000 0,00=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 195.0000 50.000 50.000 25.000177.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen -1.401.0000- -600.0000,00 -650.000 -200.000-425.000 78723400 Auszahlungen für Abwasserbeseitigungs- und Abfallentsorgungsanlagen -1.401.000 -425.0000 -600.0000,00 -650.000 2019: Projekt 51 Erlenstraße 80.000 € 2020: Projekt 57 Dorfplatz 25.000 € 2021: Projekt 55 Grünenbergstraße 100.000 € 2022: Projekt 52 Rehstraße 50.000 € Projekt 53 Rosenstraße 50.000 € Projekt 56 Geh- u. Radweg Sulpach-MoWa 50.000 € 2023: Pauschal 200.000 € 2019: Projekt 21 Marsweiler Ost II 200.000 € Projekt 22 Geigensack Erweiterung 100.000 € Projekt 23 Grünenberg 2. Erweiterung 50.000 € Projekt 24 Fischerareal 50.000 € Projekt 25 GE Mehlis 2. Erweiterung 209.000 € 2020: Projekt 24 Fischerareal 100.000 € Projekt 54 Kreisverkehr Thomas-Dachser-Straße 50.000 € 2021: Projekt 26 Bifang III Erweiterung 125.000 € -200.000 359 Abwasserbeseitigung Ver- und Entsorgung53 5380 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 Projekt 27 Voken Erweiterung 125.000 € 2022: Projekt 26 Bifang III Erweiterung 125.000 € Projekt 27 Voken Erweiterung 125.000 € 2019: Projekt 21 Marsweiler Ost II 200.000 € Projekt 22 Geigensack Erweiterung 100.000 € Projekt 23 Grünenberg 2. Erweiterung 50.000 € Projekt 24 Fischerareal 50.000 € Projekt 25 GE Mehlis 2. Erweiterung 312.000 € 2020: Projekt 24 Fischerareal 150.000 € Projekt 54 Kreisverkehr Thomas-Dachser-Straße 100.000 € 2021: Projekt 26 Bifang III Erweiterung 125.000 € Projekt 27 Voken Erweiterung 125.000 € 2022: Projekt 26 Bifang III Erweiterung 125.000 € Projekt 27 Voken Erweiterung 125.000 € 13 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -80.0000- -80.0000,00 -80.000 -80.000-80.000 78530000 Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstigen Anteilsrechten -80.000 -80.0000 -80.0000,00 -80.000 Kapitalumlage AZV -80.000 0,00=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -1.481.0000 -680.000 -730.000 -280.000-505.000 0,00=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) -1.286.0000 -630.000 -680.000 -255.000-328.000 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -1.110.3000 -420.300 -465.300 -40.300-147.300 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 360 Teilhaushalt 2 Produktbereich 6120 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereich 6120 361 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -53.5000- -54.5000,00 -54.500 -54.500-54.500 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 45120000 Zinsen für Kredite von der Gemeinde -45.000 -43.5000 -43.5000,00 -43.500 -43.500 45170000 Zinsen für Fremdkredite -7.500 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -53.5000 -54.500 -54.500 -54.500-54.500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -53.5000 -54.500 -54.500 -54.500-54.500 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -53.5000 -54.500 -54.500 -54.500-54.500 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 362 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft61 6120 Produktbereich Produktgruppe Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung - Zinserträge und -aufwendungen - Kredite, Kreditbeschaffungskosten Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2018 2019 2020 20212017 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2022 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2023 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -53.5000- -54.5000,00 -54.500 -54.500-54.500 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 75120000 Zinsauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -45.000 -43.5000 -43.5000,00 -43.500 -43.500 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -7.500 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 0,00=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -53.5000 -54.500 -54.500 -54.500-54.500 0,00=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -53.5000 -54.500 -54.500 -54.500-54.500 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 363 E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :3 0: 29 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 0 8 40 .2 00 1 23 .5 00 0 6 95 .0 00 0 0 0 21 .7 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 8 40 .2 00 1 23 .5 00 0 6 95 .0 00 0 0 0 21 .7 00 364 koehler Rechteck E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :3 0: 29 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 53 .5 00 0 0 0 - 53 .5 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 53 .5 00 0 0 0 - 53 .5 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 0 S u m m e 0 8 40 .2 00 1 23 .5 00 0 7 48 .5 00 0 0 0 - 31 .8 00 365 koehler Rechteck E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :3 0: 29 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 0 8 46 .2 00 1 23 .5 00 0 6 95 .0 00 0 0 0 27 .7 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 8 46 .2 00 1 23 .5 00 0 6 95 .0 00 0 0 0 27 .7 00 366 koehler Rechteck koehler Rechteck E rt rä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd K os te nu m la ge n (K oG r 31 , 3 3, 3 4) S on st ig e E rt rä ge (K oG r 30 , 3 2, 35 -3 7) P er so na la uf - w en du ng en (K oG r 40 ,4 1) A uf w en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 42 ) T ra ns fe ra uf - w en du ng en (K oG r 43 ) S on st ig e A uf w en du ng en (K oG r 44 -4 7) A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 4 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :3 0: 29 U hr ze it: E rt rä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 38 ) 7 E U R A uf w en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 48 ) 8 E U R ka lk ul at or is ch e K os te n 9 E U R N et to - re ss ou rc en - be da rf /- üb er sc hu ss (S um m e S pa lte n 1 bi s 9) E U R 10 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 0 0 0 54 .5 00 0 0 0 - 54 .5 00 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 0 0 0 54 .5 00 0 0 0 - 54 .5 00 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 0 S u m m e 0 8 46 .2 00 1 23 .5 00 0 7 49 .5 00 0 0 0 - 26 .8 00 367 an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :4 8: 31 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 1 95 .0 00 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 1. 48 1. 00 0 1 75 .7 00 - 1. 11 0. 30 0 0 0 - 1. 11 0. 30 0 - 42 5. 00 0 1 95 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 1. 48 1. 00 0 1 75 .7 00 - 1. 11 0. 30 0 0 0 - 1. 11 0. 30 0 - 42 5. 00 0 368 koehler Rechteck an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 01 9 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :4 8: 31 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 53 .5 00 - 53 .5 00 1. 40 0. 00 0 79 .0 00 1. 26 7. 50 0 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 53 .5 00 - 53 .5 00 1. 40 0. 00 0 79 .0 00 1. 26 7. 50 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 1 95 .0 00 S u m m e 1. 48 1. 00 0 1 22 .2 00 - 1. 16 3. 80 0 1. 40 0. 00 0 79 .0 00 1 57 .2 00 - 42 5. 00 0 369 koehler Rechteck an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it V er - u n d E n ts o rg u n g 53 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :4 8: 31 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 1 77 .0 00 A bw as se rb es ei tig un g 53 80 5 05 .0 00 1 80 .7 00 - 14 7. 30 0 0 0 - 14 7. 30 0 0 1 77 .0 00 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 5 05 .0 00 1 80 .7 00 - 14 7. 30 0 0 0 - 14 7. 30 0 0 370 koehler Rechteck an te ili ge r Z ah lu ng sm itt el - üb er sc hu ss /- be da rf a us la uf en de r V er w al tu ng s- tä tig ke it E in za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it A us za hl un ge n au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3) E in za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A us za hl un ge n au s F in an zi er un gs - tä tig ke it A llg em ei n e F in an zw ir ts ch af t 61 P ro d u kt b er ei ch 1 2 3 4 5 6 E U R E U R E U R E U R E U R E U R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 0 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 4 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :4 8: 31 U hr ze it: an te ili ge r ve ra ns ch la gt er F in an zi er un gs - m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e S pa lte n 1- 3, 5, 6) 7 E U R V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n 8 E U R 0 S on st ig e al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 20 0 - 54 .5 00 - 54 .5 00 4 50 .0 00 89 .0 00 3 06 .5 00 0 0 S u m m e P ro d u kt b er ei ch : 0 - 54 .5 00 - 54 .5 00 4 50 .0 00 89 .0 00 3 06 .5 00 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 1 77 .0 00 S u m m e 5 05 .0 00 1 26 .2 00 - 20 1. 80 0 4 50 .0 00 89 .0 00 1 59 .2 00 0 371 koehler Rechteck Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen 2019 und 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 9.2 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 4 und 9 GemHVO) 372 A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 1 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :5 7: 08 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 2 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sb ei tr äg en u nd ä hn lic he n E nt ge lte n fü r In ve st iti on st ät ig ke it 50 .0 00 0 0, 00 0 0 19 5. 00 0 0 17 7. 00 0 0 50 .0 00 49 7. 00 0, 00 68 91 00 00 B ei tr äg e un d äh nl ic he E nt ge lte 50 .0 00 0 0, 00 0 0 19 5. 00 0 0 17 7. 00 0 0 50 .0 00 49 7. 00 0, 00 A ns ch lu ss be itr äg e - K an al - un d K lä rb ei tr äg e 20 19 : P ro je kt 2 1 B G M ar sw ei le r O st 5 8. 00 0€ P ro je kt 2 2 B G G ei ge ns ac k 11 5. 00 0 € P ro je kt 2 3 B G G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 2 0. 00 0 € B ifa ng 8 . E rw ei te ru ng /1 B au pl at z Z ep pe lin st r. 2 .0 00 € 20 20 : P ro je kt 2 1 B G M ar sw ei le r O st II 5 7. 00 0 € P ro je kt 2 3 B G G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 2 0. 00 0 € P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € 20 21 : P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € 20 22 : P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € 6 S u m m e d er E in za h lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e au s N u m m er n 1 b is 5 ) 50 .0 00 0 0, 00 0 0 19 5. 00 0 0 17 7. 00 0 0 50 .0 00 49 7. 00 0, 00 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 65 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 40 1. 00 0 42 5. 00 0 42 5. 00 0 0 60 0. 00 0 3. 27 6. 00 0, 00 78 72 34 00 A us za hl un ge n fü r A bw as se rb es ei tig un gs - un d A bf al le nt so rg un gs an la ge n 65 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 40 1. 00 0 42 5. 00 0 42 5. 00 0 0 60 0. 00 0 3. 27 6. 00 0, 00 20 19 : P ro je kt 5 1 E rle ns tr aß e 80 .0 00 € 20 20 : P ro je kt 5 7 D or fp la tz 2 5. 00 0 € 20 21 : P ro je kt 5 5 G rü ne nb er gs tr aß e 10 0. 00 0 € 20 22 : P ro je kt 5 2 R eh st ra ß e 50 .0 00 € 373 koehler Rechteck A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 2 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :5 7: 08 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 P ro je kt 5 3 R os en st ra ß e 50 .0 00 € P ro je kt 5 6 G eh - u. R ad w eg S ul pa ch -M oW a 50 .0 00 € 20 23 : P au sc ha l 2 00 .0 00 € 20 19 : P ro je kt 2 1 M ar sw ei le r O st II 2 00 .0 00 € P ro je kt 2 2 G ei ge ns ac k E rw ei te ru ng 1 00 .0 00 € P ro je kt 2 3 G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 4 F is ch er ar ea l 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 2 09 .0 00 € 20 20 : P ro je kt 2 4 F is ch er ar ea l 1 00 .0 00 € P ro je kt 5 4 K re is ve rk eh r T ho m as -D ac hs er -S tr aß e 50 .0 00 € 20 21 : P ro je kt 2 6 B ifa ng II I E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € P ro je kt 2 7 V ok en E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € 20 22 : P ro je kt 2 6 B ifa ng II I E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € P ro je kt 2 7 V ok en E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € 20 19 : P ro je kt 2 1 M ar sw ei le r O st II 2 00 .0 00 € P ro je kt 2 2 G ei ge ns ac k E rw ei te ru ng 1 00 .0 00 € P ro je kt 2 3 G rü ne nb er g 2. E rw ei te ru ng 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 4 F is ch er ar ea l 5 0. 00 0 € P ro je kt 2 5 G E M eh lis 2 . E rw ei te ru ng 3 12 .0 00 € 20 20 : P ro je kt 2 4 F is ch er ar ea l 1 50 .0 00 € P ro je kt 5 4 K re is ve rk eh r T ho m as -D ac hs er -S tr aß e 10 0. 00 0 € 20 21 : P ro je kt 2 6 B ifa ng II I E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € P ro je kt 2 7 V ok en E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € 20 22 : P ro je kt 2 6 B ifa ng II I E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € P ro je kt 2 7 V ok en E rw ei te ru ng 1 25 .0 00 € 374 koehler Rechteck koehler Rechteck koehler Rechteck A b w as se rb es ei ti g u n g V er - u n d E n ts o rg u n g 53 53 80 P ro d u kt b er ei ch P ro d u kt g ru p p e In ve st it io n sü b er si ch t 20 19 / 20 20 G em ei n d e: 0 3 A b w as se rb es ei ti g u n g 3 S ei te : 27 .1 1. 20 18 D at um : 10 :5 7: 08 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 17 20 18 20 19 20 19 A ns at z H au sh al ts ja hr + 1 7 20 20 V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr + 1 8 20 20 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 9 20 21 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 1020 22 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 11 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n F in an zv er m ög en 80 .0 00 0 0, 00 0 0 80 .0 00 0 80 .0 00 0 80 .0 00 40 0. 00 0, 00 78 53 00 00 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et ei lig un ge n an Z w ec kv er bä nd en u nd so ns tig en A nt ei ls re ch te n 80 .0 00 0 0, 00 0 0 80 .0 00 0 80 .0 00 0 80 .0 00 40 0. 00 0, 00 K ap ita lu m la ge A Z V 13 S u m m e d er A u sz ah lu n g en a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S u m m e d er N u m m er n 7 b is 1 2) 73 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 48 1. 00 0 42 5. 00 0 50 5. 00 0 0 68 0. 00 0 3. 67 6. 00 0, 00 14 S al d o a u s In ve st it io n st ät ig ke it ( S al d o d er N u m m er n 6 u n d 1 3) -6 80 .0 00 0 0, 00 0 0 -1 .2 86 .0 00 -4 25 .0 00 -3 28 .0 00 0 -6 30 .0 00 -3 .1 79 .0 00 ,0 0 16 G es am tk o st en d er M aß n ah m e (S u m m e au s N u m m er 1 3 u n d 1 5) 73 0. 00 0 0 0, 00 0 0 1. 48 1. 00 0 42 5. 00 0 50 5. 00 0 0 68 0. 00 0 3. 67 6. 00 0, 00 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 375 koehler Rechteck A n la g e 5 (z u § 1 A b s. 3 N r. 3 G e m H V O ) V o ra u ss ic h tl ic h e E n tw ic k lu n g d e r Li q u id it ä t V o rj a h r E U R 2 0 1 9 E U R 2 0 2 0 E U R 2 0 2 1 E U R 2 0 2 2 E U R 2 0 2 3 E U R 1 2 3 4 5 6 1 1 7 1 u . 1 7 3 - 1 0 6 .5 3 3 ,9 8 € 2 a + 1 4 9 2 - € 2 b + 1 4 1 , 1 4 2 , 1 4 3 u . 1 4 9 1 - € 2 c + te ilw e is e 1 6 9 1 - € 3 a - 2 3 9 - € 3 b - te ilw e is e 2 7 9 9 - € 4 = - 1 0 6 .5 3 3 ,9 8 € 5 - - € 6 + - € 7 + - € 8 + /- 1 1 6 .5 3 3 ,9 8 € 1 5 7 .2 0 0 € 1 5 9 .2 0 0 € - 1 3 .8 0 0 € - 8 .8 0 0 € 1 6 .2 0 0 € 9 = 1 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 6 7 .2 0 0 € 3 2 6 .4 0 0 € 3 1 2 .6 0 0 € 3 0 3 .8 0 0 € 3 2 0 .0 0 0 € 1 0 - te ilw e is e 2 0 4 - € - € - € - € - € - € 1 1 - - € - € - € - € - € - € 1 2 = 1 0 .0 0 0 ,0 0 € 1 6 7 .2 0 0 € 3 2 6 .4 0 0 € 3 1 2 .6 0 0 € 3 0 3 .8 0 0 € 3 2 0 .0 0 0 € 1 ) Ze ile n u n te rh al b Z e ile 1 0 k ö n n e n b e d ar fs ge re ch t an ge p as st w e rd e n . 2 ) A u s d e r Fi n an zr e ch n u n g (§ 5 0 N r. 4 2 G e m H V O ) d e s V o rj ah re s . B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 3 ) B e i e rs tm al ig e r A u fs te llu n g d e s H au sh al ts n ac h d e r d e m N K H R d ü rf e n d ie Z e ile n 1 , 2 a u n d 2 b in e in e r Ze ile z u sa m m e n ge fa ss t w e rd e n . 4 ) A u fn ah m e v . K as se n kr e d it e n f ü h rt z u r V e rä n d e ru n g d e s Za h lu n gs m it te lb e st an d s. K as se n kr e d it e s in d n u r zu r ku rz fr is ti ge n L iq u id it ät sü b e rb rü ck u n g e rl au b t u . m ü ss e n z e it n ah z u rü ck b e za h lt w e rd e n , d ah e r is t d e r W e rt a n K as se n kr e d it e n h ie r zu b e rü ck si ch ti ge n . 5 ) D ie K re d it e rm äc h ti gu n g gi lt w e it e r, b is d ie H au sh al ts sa tz u n g fü r d as ü b e rn äc h st e J ah r e rl as se n is t (v gl . § 8 7 A b s. 3 G e m O ). 6 ) So fe rn v e rf ü gb ar s o lle n in S p al te 1 , s ta tt d e r ve ra n sc h la gt e n Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s, a kt u e lle P ro gn o se w e rt e a u fg e n o m m e n w e rd e n . 7 ) H ie ru n te r kö n n e n z .B . a u ch R ü ck st e llu n ge n f al le n . 8 ) A u f d e n D ru ck d e r Sp al te k an n im H au sh al ts p la n v e rz ic h te t w e rd e n . B e i d e r Li q u id it ä ts p la n u n g s in d f o lg e n d e P u n k te z u b e a ch te n . D e r E B A b w a ss e rb e se it ig u n g f in a n zi e rt s ic h a u s 1 0 0 % F re m d k a p it a l Li q u id tä ts st a n d 3 1 .1 2 .2 0 1 8 ca . 1 0 .0 0 0 € o ff e n e P o st e n F o rd e ru n g e n a n A M S ca . 3 4 1 .0 0 0 € G e b ü h re n sa u sg le ic h sr ü ck st e ll . 2 0 1 7 ca . 3 8 7 .8 3 1 € F in a n zp la n w e rt e s in d n o ch n ic h t b is i n s D e ta il f e st g e le g t ve ra n sc h la gt e Ä n d e ru n g d e s Fi n an zi e ru n gs m it te lb e st an d s (§ 3 N r. 3 6 G e m H V O ) 6 ) v o ra u ss ic h tl ic h e l iq u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e d av o n : fü r zw e ck ge b u n d e n e R ü ck la ge n g e b u n d e n fü r so n st ig e b e st im m te Z w e ck e g e b u n d e n 7 ) v o ra u ss . li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re se n d e o h n e g e b u n d e n e M it te l V e rb in d lic h ke it e n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d So n d e rv e rm ö ge n li q u id e E ig e n m it te l zu m J a h re sb e g in n A u sz ah lu n ge n a u fg ru n d v o n ü b e rt ra ge n e n E rm äc h ti gu n ge n d e r V o rv o rj ah re E in za h lu n ge n a u s n ic h t in A n sp ru ch g e n o m m e n e n K re d it e rm äc h ti gu n ge n fü r In ve st it io n e n u n d In ve st it io n sf ö rd e rm aß n ah m e n a u s V o rv o rj ah r 5 ) E in za h lu n ge n a u s ü b e rt ra g. E rm äc h ti gu n ge n f ü r In v. -Z u w e n d u n ge n , - B e it rä ge u n d ä h n l. E n tg . f ü r In v. -T ät ig ke it au s V o rv o rj ah re n ( § 2 1 A b s. 1 , § 3 N r. 1 8 , 1 9 G e m H V O ) Za h lu n gs m it te lb e st an d z u m J ah re sb e gi n n 2 ) So n st ig e E in la ge n a u s K as se n m it te ln z u m J ah re sb e gi n n 3 ) In ve st m e n tz e rt if ik at e , K ap it al m ar kt p ap ie re , G e ld m ar kt p ap ie re u n d s o n st ig e W e rt p ap ie re Fo rd e ru n ge n a u s Li q u id it ät sb e zi e h u n ge n z u v e rb u n d e n e n U n te rn e h m e n , B e te ili gu n ge n u n d S o n d e rv e rm ö ge n B e st an d a n K as se n kr e d it e n z u m J ah re sb e gi n n 4 ) N r. E in za h lu n g s- u n d A u sz a h lu n g sa rt e n 1 ) e n ts p ri ch t K o n to / K o n te n a rt 8 ) F in a n zh a u sh a lt F in a n zp la n u n g 376 Kreditgeber Jahr d. Kredit- auf- Ursprüngl. Kreditbetrag Tilgungsrate Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2019 Schuldenstand auf Schluss des Haushaltsjahres nahme € v. H. € Zins € Tilgung € € Neuaufnahmen 2019 1.400.000 0 7.500 20.000 1.380.000 Summe - - - - 0 7.500 20.000 1.380.000 Kassenkredite 1.000 Trägerdarl. von Gde. 1996 1.483.229 20.000 2,50 405.000 9.938 20.000 385.000 6120231231 Trägerdarl. von. Gde. 2007 500.000 10.000 2,50 390.000 9.656 10.000 380.000 6120231232 Trägerdarl. von Gde. 2010 500.000 12.000 2,50 398.000 9.838 12.000 386.000 6120231233 Trägerdarl. von Gde. 2012 200.000 4.000 2,50 175.000 4.338 4.000 171.000 6120231234 Trägerdarl. von Gde. 2014 250.000 5.000 2,20 228.750 4.991 5.000 223.750 6120231235 Trägerdarl. von Gde. 2018 400.000 8.000 1,50 398.000 5.925 8.000 390.000 6120231236 Summe - - - - 1.994.750 45.685 59.000 1.935.750 Endsumme - - - - 1.994.750 53.185 79.000 3.315.750 Schuldendienst Schuldenübersicht Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt Stand 31.12.2019 377 Kreditgeber Jahr d. Kredit- auf- Ursprüngl. Kreditbetrag Tilgungsrate Zins- satz Schuldenstand auf 01.01.2020 Schuldenstand auf Schluss des Haushaltsjahres nahme € v. H. € Zins € Tilgung € € Neuaufnahmen 2020 450.000 0 2.500 10.000 440.000 Summe - - - - 0 2.500 10.000 440.000 Kassenkredite 1.000 Aufnahmen 2019 2019 1.400.000 1.380.000 7.500 20.000 1.360.000 Trägerdarl. von Gde. 1996 1.483.229 20.000 2,50 385.000 9.438 20.000 365.000 6120231231 Trägerdarl. von. Gde. 2007 500.000 10.000 2,50 380.000 9.407 10.000 370.000 6120231232 Trägerdarl. von Gde. 2010 500.000 12.000 2,50 386.000 9.538 12.000 374.000 6120231233 Trägerdarl. von Gde. 2012 200.000 4.000 2,50 171.000 4.238 4.000 167.000 6120231234 Trägerdarl. von Gde. 2014 250.000 5.000 2,20 223.750 4.881 5.000 218.750 6120231235 Trägerdarl. von Gde. 2018 400.000 8.000 1,50 390.000 5.805 8.000 382.000 6120231236 Summe - - - - 3.315.750 50.805 79.000 3.236.750 Endsumme - - - - 3.315.750 53.305 89.000 3.676.750 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt Schuldenübersicht Stand 31.12.2020 Schuldendienst 378 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2019 / 2020 Gemeinde: 03 Abwasserbeseitigung 1Seite : 27.11.2018Datum: 10:50:12Uhrzeit: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Jahr 2 EUR 2020 3 EUR 2021 4 EUR 2022 5 EUR 2023 6 EUR 2024 ff. davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 EUR 2019 425.000 0 0 0 0 425.000 2020 0 0 0 0 0 0 Summe: 0 0 0 0 0 0 425.000 0 425.000 *** Ende der Liste "Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen" *** Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen: 0 379 koehler Rechteck Bezeichnung 2018 2019 2020 2021 2022 Einnahmen Straßenentwässerungskostenanteil 100 100 100 100 100 Ausgaben Verwaltungskostenbeitrag 53 57 57 57 57 Ersätze für Bauhofleistungen 20 20 20 20 20 Zinsen Trägerdarlehen 65 45 44 44 44 Tilgung Trägerdarlehen 58 59 59 59 59 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des EB Abwasserbeseitigung die sich im Finanzplanungszeitraum auf den Haushalt der Gemeide auswirken in Tausend Euro Übersicht über die Entwicklung der Zu- und Abflüsse und Ausgaben des Eigenbetriebs § 4 Abs. II EigBVO 380 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Stellenplan 2019 und 2020 - Fehlanzeige – 381 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Anlagennachweis Ertragszuschüsse Anmerkungen Anlagengruppen 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3 Betriebsanlagen und sonstige technische Anlagen 4 bewegliche Sachen Die Anlagegruppen können bei Bedarf weiter untergliedert werden. Sind Umbuchungen von einer Anlagengruppe in die andere oder Zuschreibungen vorgenommen worden, so sind sie als solche gesondert aufzuführen und zusammenzuzählen. 3 Spalten 2 + 3 – 4 4 Spalten 6 + 7 – 8 5 Spalten 5 - 9 382 A n la g e n g ru p p e 1 A n fa n g s s ta n d Z u g a n g 2 E n d s ta n d 3 A n fa n g s s ta n d Z u g a n g , d . h . E n d s ta n d R e s tb u c h w e rt e A b s c h re ib u n g e n E n d s ta n d v o ra u s s . im H a u s h a lt s ja h r v o ra u s s . v o ra u s s . 0 1 .0 1 .2 0 1 8 3 1 .1 2 .2 0 1 8 0 1 .0 1 .2 0 1 8 3 1 .1 2 .2 0 1 8 3 1 .1 2 .2 0 1 8 € € € € € € € 1 2 3 5 6 7 9 1 0 A b w a s s e rb e s e it ig u n g E n tw ä s s e ru n g 1 . H a u p ts a m m le r 2 3 9 .9 8 8 ,1 4 2 3 9 .9 8 8 ,1 4 2 0 9 .0 0 0 ,1 4 6 .1 0 0 ,0 0 2 1 5 .1 0 0 ,1 4 2 4 .8 8 8 ,0 0 2 . E n tw ä s s e ru n g s le it u n g e n 6 .1 4 0 .3 3 5 ,0 3 4 2 0 .9 4 9 ,8 1 6 .5 6 1 .2 8 4 ,8 4 3 .1 5 6 .8 2 1 ,0 3 1 3 2 .1 8 5 ,5 6 3 .2 8 9 .0 0 6 ,5 9 3 .2 7 2 .2 7 8 ,2 5 i n k l. H a u s a n s c h lü s s e 3 . B e tr ie b s - u . G e s c h ä ft s a u s s ta tt u n g 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 4 . A n la g e n i m B a u 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 S u m m e E n tw ä s s e ru n g 6 .3 8 0 .3 2 3 ,1 7 4 2 0 .9 4 9 ,8 1 6 .8 0 1 .2 7 2 ,9 8 3 .3 6 5 .8 2 1 ,1 7 1 3 8 .2 8 5 ,5 6 3 .5 0 4 .1 0 6 ,7 3 3 .2 9 7 .1 6 6 ,2 5 K lä ru n g 1 . G ru n d s tü c k 1 2 .8 1 3 ,4 9 1 2 .8 1 3 ,4 9 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 1 2 .8 1 3 ,4 9 2 . R e g e n k lä rb e c k e n u n d P u m p e 8 2 6 .7 0 6 ,6 5 8 2 6 .7 0 6 ,6 5 4 1 2 .6 9 6 ,1 4 3 4 .9 7 9 ,0 0 4 4 7 .6 7 5 ,1 4 3 7 9 .0 3 1 ,5 1 3 . K lä ra n la g e Z u le it u n g s s a m m le r 2 .6 9 1 .9 1 1 ,8 0 2 .6 9 1 .9 1 1 ,8 0 1 .9 2 0 .5 5 8 ,8 0 6 3 .6 1 4 ,0 0 1 .9 8 4 .1 7 2 ,8 0 7 0 7 .7 3 9 ,0 0 4 . A n la g e n i m B a u - K lä ra n la g e 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 0 ,0 0 S u m m e K lä ru n g 3 .5 3 1 .4 3 1 ,9 4 0 ,0 0 3 .5 3 1 .4 3 1 ,9 4 2 .3 3 3 .2 5 4 ,9 4 9 8 .5 9 3 ,0 0 2 .4 3 1 .8 4 7 ,9 4 1 .0 9 9 .5 8 4 ,0 0 S u m m e G e m e in d e (E n tw ä s s e ru n g /K lä ru n g ) 9 .9 1 1 .7 5 5 ,1 1 0 ,0 0 1 0 .3 3 2 .7 0 4 ,9 2 5 .6 9 9 .0 7 6 ,1 1 2 3 6 .8 7 8 ,5 6 5 .9 3 5 .9 5 4 ,6 7 4 .3 9 6 .7 5 0 ,2 5 -1 .0 0 0 ,0 0 (I n v e s ti ti o n e n B a u g e b ie t, I n lin e rs a n ie ru n g e n ) 2 3 5 .8 7 8 ,5 6 V o ra u s s ic h tl ic h e V e rä n d e ru n g e n 2 0 2 0 - : 0 ,0 0 2 3 5 .8 7 8 ,5 6 A b s c h re ib u n g e n / W e rt b e ri c h ti g u n g e n A n s c h a ff u n g - u n d H e rs te llu n g s k o s te n z u A n s c h a ff u n g s w e rt e n V e rä n d e ru n g e n 2 0 1 9 - : 383 Gesamt- beiträge bish. Auflösung Auflösung 2% Buchrestwert 2,00% 2018 31.12.2018 1. Entwässerungsbeiträge Kostenersatz Hausanschlüsse, Kanalbeiträge 2.287.240,95 1.258.788,39 42.582,56 985.870,00 2. Landesbeihilfen Entwässerung 603.373,00 469.485,00 9.421,00 124.467,00 3. Klärbeiträge 1.440.424,11 797.805,79 28.958,30 613.576,00 4. Landesbeihilfen ohne Ausgleichstock für Zuleitungssammler 1.652.471,00 1.082.507,00 32.501,00 537.463,00 5. Landesbeihilfen aus Ausgleichstock für Zuleitungssammler 153.388,00 93.569,00 3.068,00 56.751,00 6. Kostenersätze für Hausanschlüsse 136.031,00 46.072,00 2.719,00 87.240,00 6.272.928,06 3.748.227,18 119.249,86 2.405.367,00 Zusammenstellung per 31.12.2018 Ertragszuschüsse 384 Bilanz Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2017 – 12.2017 erstellt am : 23.05.2017 in Währung : EUR 385 386 387 388 389 390 Leere Seite Leere Seite Leere Seite[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
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