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Bekanntmachung_Volksbegehren_Landtag_verkleinern.pdf

Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Ge- setz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. 1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Diens- tag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder de- ren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbe- gehrens einzutragen. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintra- gungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persön- lich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt wer- den, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigen- händig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungül- tig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätes- tens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die un- terzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. - 2 - 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbe- gehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024. Die Eintragungsliste für die Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 im Rathaus Gemeinde Baindt, Bürgertheke zu folgenden Öffnungszeiten Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Di: 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr Do: 08:00 bis 12:00 Uhr Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeinde- bediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintra- gungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. 3. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung − mindestens 16 Jahre alt sind, − die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, − seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei meh- reren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich auf- halten, und - 3 - − nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. 5. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur per- sönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Nieder- schrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. 6. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustim- mung zu erteilen: Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Artikel 1 Änderung des Landtagswahlgesetzes Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), das zu- letzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 2. In § 2 Absatz 3, 6 und 9 wird jeweils die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. 3. In § 5 wird die Angabe „1 bis 70“ durch die Angabe „1 bis 38“ ersetzt. 4. Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: - 4 - Anlage (Zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg Nr. Name Gebiet 1 Stuttgart I Die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhrin- gen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen 2 Stuttgart II Die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stutt- gart-Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhau- sen 3 Böblingen Die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, De- ckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leon- berg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutes- heim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch 4 Esslingen Die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Dei- zisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Kön- gen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) 5 Nürtingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch vom Landkreis Esslingen - 5 - die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Be- uren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenb- rechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden- Echterdingen, Lenningen,Neckartailfingen, Neckartenzlin- gen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboi- hingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weil- heim an der Teck, Wolfschlugen 6 Göppingen Landkreis Göppingen 7 Waiblingen Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Ur- bach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Win- terbach 8 Ludwigsburg Vom Landkreis Böblingen die Gemeinde Weissach vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigs- burg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz 9 Neckar-Zaber Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Unter- gruppenbach, Zaberfeld vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besig- heim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am - 6 - Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim 10 Heilbronn Stadtkreis Heilbronn vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gem- mingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereises- heim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot 11 Schwäbisch Hall -Hohenlohe Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall 12 Backnang- Schwäbisch Gmünd Vom Ostalbkreis die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heu- bach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Au- enwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal 13 Aalen- Heidenheim Landkreis Heidenheim vom Ostalbkreis die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellen- berg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, - 7 - Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Ober- kochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhau- sen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört 14 Karlsruhe-Stadt Stadtkreis Karlsruhe 15 Karlsruhe-Land Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein-Leopolds- hafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen 16 Rastatt Stadtkreis Baden-Baden Landkreis Rastatt 17 Heidelberg Stadtkreis Heidelberg vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Ep- pelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Berg- straße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim 18 Mannheim Stadtkreis Mannheim 19 Odenwald- Tauber Main-Tauber-Kreis Neckar-Odenwald-Kreis 20 Rhein-Neckar Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eber- bach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Hei- ligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofs- heim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, - 8 - Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen 21 Bruchsal- Schwetzingen Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrü- cken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen-Rheinhau- sen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzin- gen 22 Pforzheim Stadtkreis Pforzheim Enzkreis 23 Calw Landkreis Calw Landkreis Freudenstadt 24 Freiburg Stadtkreis Freiburg im Breisgau vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merz- hausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogts- burg im Kaiserstuhl, Wittnau 25 Lörrach- Müllheim Landkreis Lörrach vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ball- rechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg - 9 - 26 Emmendingen- Lahr Landkreis Emmendingen vom Ortenaukreis die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach 27 Offenburg Vom Ortenaukreis die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Gries- bach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hoh- berg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nor- drach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Ren- chen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach 28 Rottweil- Tuttlingen Landkreis Rottweil Landkreis Tuttlingen 29 Schwarzwald- Baar Schwarzwald-Baar-Kreis vom Ortenaukreis die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach 30 Konstanz Landkreis Konstanz 31 Waldshut Landkreis Waldshut vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hoch- schwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzar- ten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt 32 Reutlingen Landkreis Reutlingen - 10 - 33 Tübingen Landkreis Tübingen vom Zollernalbkreis die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen 34 Ulm Stadtkreis Ulm Alb-Donau-Kreis 35 Biberach Landkreis Biberach vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg 36 Bodensee Bodenseekreis vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullen- dorf, Wald 37 Ravensburg Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Ber- gatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Mus- bach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Kö- nigseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhau- sen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolperts- wende 38 Zollernalb- Sigmaringen Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertin- gen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt vom Zollernalbkreis - 11 - die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dor- mettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshau- sen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung: Die Verkleinerung des Landtags trägt zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion bei. Es steht zu be- fürchten, dass der Landtag durch das neue Wahlgesetz weiter aufgebläht wird. Es ist möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzanzahl auf über 200 anwächst.“ Ort, den gez. 07502940622 2024-07-31T09:19:13+0200 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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    Zuletzt geändert: 31.07.2024
    Bekanntmachung_Volksbegehren_Landtag_verkleinern.pdf

    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Ge- setz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. 1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Diens- tag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder de- ren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbe- gehrens einzutragen. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintra- gungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persön- lich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt wer- den, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigen- händig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungül- tig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätes- tens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die un- terzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. - 2 - 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbe- gehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024. Die Eintragungsliste für die Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 im Rathaus Gemeinde Baindt, Bürgertheke zu folgenden Öffnungszeiten Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Di: 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr Do: 08:00 bis 12:00 Uhr Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeinde- bediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintra- gungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. 3. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung − mindestens 16 Jahre alt sind, − die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, − seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei meh- reren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich auf- halten, und - 3 - − nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. 5. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur per- sönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Nieder- schrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. 6. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustim- mung zu erteilen: Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Artikel 1 Änderung des Landtagswahlgesetzes Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), das zu- letzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 2. In § 2 Absatz 3, 6 und 9 wird jeweils die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. 3. In § 5 wird die Angabe „1 bis 70“ durch die Angabe „1 bis 38“ ersetzt. 4. Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: - 4 - Anlage (Zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg Nr. Name Gebiet 1 Stuttgart I Die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhrin- gen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen 2 Stuttgart II Die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stutt- gart-Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhau- sen 3 Böblingen Die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, De- ckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leon- berg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutes- heim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch 4 Esslingen Die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Dei- zisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Kön- gen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) 5 Nürtingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch vom Landkreis Esslingen - 5 - die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Be- uren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenb- rechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden- Echterdingen, Lenningen,Neckartailfingen, Neckartenzlin- gen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboi- hingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weil- heim an der Teck, Wolfschlugen 6 Göppingen Landkreis Göppingen 7 Waiblingen Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Ur- bach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Win- terbach 8 Ludwigsburg Vom Landkreis Böblingen die Gemeinde Weissach vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigs- burg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz 9 Neckar-Zaber Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Unter- gruppenbach, Zaberfeld vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besig- heim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am - 6 - Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim 10 Heilbronn Stadtkreis Heilbronn vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gem- mingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereises- heim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot 11 Schwäbisch Hall -Hohenlohe Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall 12 Backnang- Schwäbisch Gmünd Vom Ostalbkreis die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heu- bach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Au- enwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal 13 Aalen- Heidenheim Landkreis Heidenheim vom Ostalbkreis die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellen- berg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, - 7 - Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Ober- kochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhau- sen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört 14 Karlsruhe-Stadt Stadtkreis Karlsruhe 15 Karlsruhe-Land Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein-Leopolds- hafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen 16 Rastatt Stadtkreis Baden-Baden Landkreis Rastatt 17 Heidelberg Stadtkreis Heidelberg vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Ep- pelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Berg- straße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim 18 Mannheim Stadtkreis Mannheim 19 Odenwald- Tauber Main-Tauber-Kreis Neckar-Odenwald-Kreis 20 Rhein-Neckar Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eber- bach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Hei- ligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofs- heim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, - 8 - Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen 21 Bruchsal- Schwetzingen Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrü- cken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen-Rheinhau- sen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzin- gen 22 Pforzheim Stadtkreis Pforzheim Enzkreis 23 Calw Landkreis Calw Landkreis Freudenstadt 24 Freiburg Stadtkreis Freiburg im Breisgau vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merz- hausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogts- burg im Kaiserstuhl, Wittnau 25 Lörrach- Müllheim Landkreis Lörrach vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ball- rechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg - 9 - 26 Emmendingen- Lahr Landkreis Emmendingen vom Ortenaukreis die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach 27 Offenburg Vom Ortenaukreis die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Gries- bach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hoh- berg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nor- drach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Ren- chen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach 28 Rottweil- Tuttlingen Landkreis Rottweil Landkreis Tuttlingen 29 Schwarzwald- Baar Schwarzwald-Baar-Kreis vom Ortenaukreis die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach 30 Konstanz Landkreis Konstanz 31 Waldshut Landkreis Waldshut vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hoch- schwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzar- ten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt 32 Reutlingen Landkreis Reutlingen - 10 - 33 Tübingen Landkreis Tübingen vom Zollernalbkreis die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen 34 Ulm Stadtkreis Ulm Alb-Donau-Kreis 35 Biberach Landkreis Biberach vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg 36 Bodensee Bodenseekreis vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullen- dorf, Wald 37 Ravensburg Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Ber- gatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Mus- bach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Kö- nigseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhau- sen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolperts- wende 38 Zollernalb- Sigmaringen Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertin- gen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt vom Zollernalbkreis - 11 - die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dor- mettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshau- sen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung: Die Verkleinerung des Landtags trägt zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion bei. Es steht zu be- fürchten, dass der Landtag durch das neue Wahlgesetz weiter aufgebläht wird. Es ist möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzanzahl auf über 200 anwächst.“ Ort, den gez. 07502940622 2024-07-31T09:19:13+0200 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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      Anlage_3_Satzung_zur_Änderung_der_Satzung_über_die_Entschädigung_für_ehrenamtliche_Tätigkeit_vom_16.05.2024.pdf

      Abwasserzweckverband Mittleres Schussental SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental hat am 16. Mai 2024 aufgrund der §§ 5, 13 Abs. 6 und 16 Abs. 4 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung beschlossen: I. Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental vom 5. Mai 2004, zuletzt geändert am 26. November 2012, wird wie folgt geändert § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „Die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie sonstige ehrenamtlich Tätige, mit Ausnahme von Personen, denen eine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen und Dienstgeschäften außerhalb der Sitzungen im Auftrag des Verbandes, als Ersatz ihrer Auslagen und des entgangenen Arbeitsverdienstes eine Entschädigung nach einheitlichen Durchschnittssätzen: Bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 2 Stunden 30,-- € von mehr als 2 – 4 Stunden 40,-- € von mehr als 4 Stunden 50,-- € Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten als Sitzungsgeld je Sitzung eine Pauschale in Höhe von 50,-- €.“ § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert: „Die Aufwandsentschädigung beträgt für den a) Verbandsvorsitzenden monatlich 500,00 € Davon für - die Tätigkeit als Verbandsvorsitzender 250,00 € - die Tätigkeit als Verwaltungsleiter 250,00 € b) Geschäftsführer, der auch Stellvertretender Verbandsvorsitzender ist monatlich 300,00 € c) Verbandspfleger monatlich 300,00 € d) Verbandskassenverwalter monatlich 300,00 € e) Technischer Verwalter monatlich 300,00 € II. Inkrafttreten der Satzung Die Änderungssatzung tritt am 1. September 2024 in Kraft. Hinweise: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zusammenkommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Verband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dieses gilt nicht, wenn die Vorschriften über Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Berg, 16. Mai 2024 Daniel Steiner – Verbandsvorsitzender[mehr]

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          2Info_Dorfplatz_Amtsblatt_2024_02_20.pdf

          D H 467 .50 D H 468 .32 D H 468 .40 D H 468 .21 D H 468 .73 D H 468 .06 D H 468 .86 D H 468 .89 D H 469 .66 D H 471 .49D H 468 .61 467 .68 468 .16 468 .12 468 .09 46 8. 66 468 .38 466 .21 466 .31 465 .91 466 .18 466 .24 466 .32 466 .55 466 .71 467 .05 467 .00 466 .92 466 .91 466 .93 466.61 468 .35 468.31 468 .30 468 .32 468.30 468 .32 468 .33 468 .32 468 .06 468.08 467 .98 468 .12 468 .11 468 .13 468 .34 468 .35 468 .34 468 .32 468.31 468.33 468 .24 468 .27 469 .56 469 .56 469 .53 46 9. 29 469 .28 468 .26 468.25 468 .23 468 .11 468 .10 468 .15 468 .15 468.15 468 .09 468.01 468.12 468.38 468.35 467 .24 467 .77 468 .27 468 .27 468 .22 468.19 468 .22 468.20 468.21 466.68 467 .04 468.08 468 .08 468.02 468 .07 468 .25 468 .26 468 .57 468 .69 469.07 469 .17 468 .44 46 9. 05 46 8 . 80 46 8 . 66 468 .82 468 .73 46 8. 73 468 .51 468 .31 468 .25 468 .11 468 .19 468.22 468 .31 468 .33 468 .37 46 8. 37 46 8 . 45 46 8. 45 468 .42 468 .40 468 .24 468 .21 468 .41 468 .44 469 .06 468 .28 468 .33 468 .31 468 .29 471 .79 471.82 471 .82 471 .80 471 .77 471.87 47 2. 27 47 1. 80 47 1. 81 4 70 .72 470 .17 470 .15 47 0. 16 470 .87 470.82 470.71 469 .92 469.74 468 .66 470 .82 470 .56 469 .51 471 .83 471 .83 471 .57 471.47 472 .07 46 8. 86 472 .53 471 .42 469 .56469 .35 469 .26 469 .11 468 .97 468 .90 468 .66 468 .68 468 .67 466 .94 466 .94 469 .00 468 .89 469 .60 469 .61 469 .65 469 .64 469 .65 469 .63 469 .61 469 .65 469 .26 469 .00 469 .24 469 .28 468 .82 468 .93 469 .86 470 .16 470 .65 471 .87 472.47 472 .67 473.16 472.75 472.40 471 .37 470 .76 469 .82 469 .69 469 .39 469 .29 469 .40 470 .22 469 .98 469 .83 47 0. 10 47 0 . 12 471 .97 471 .37 471.08 470 .84 470 .94 47 1. 09 47 0 . 96 470 .82 471 .48 470 .10 469.54 469 .89 469 .99 469 .98 470 .01 4 6 9 .8 4 469 .67 46 9. 68 4 6 9 .6 8 4 6 9 .7 2 469 .65 469 .59 469 .58 469 .59 469 .59 469 .04 468 .87 468 .97 469 .00 469 .02 469 .05 469 .09 469.34 469.98 471 .27 471.97 472 .87 473 .06 473 .08 473.10 472.53 472 .09 472 .13 472 .19 471.59 470.86 470.10 470 .13 469 .51 469 .22 469 .34 469 .43 469.44 469.12 469 .09 468 .93 469 .66 469 .61 469.41 472 .70 473 .01 473.01 472 .35 472.17 472 .20 472 .90 473.42 473 .60 472 .95 472 .88 472.61 472.50 472 .46 472 .61 472 .85 473 .01 472 .67 472 .87 472 .87 472.77 472 .05 471 .32 470 .77 470.22 470 .75 471.34 472 .83472 .78 470 .21 468 .51 468 .88 469 .21 469 .15 468 .40 468 .38 467 .36 467 .34 467 .18 469 .31 469 .55 46 9. 52 469 .39 466.92 468 .54 Whs 466 .88 WGhs 466 .60 466.65 466.80 466.85 468 .08 468 .93 Gar 469.02 468 .66 Veranst Gar 468 .30 468 .30 468 .73 468 .30 468 .20 468 .45 468.30 468 .34 469 .93 468 .63 471 .12 471 .12 471 .07 469 .57 469 .54 471 .80 471 .90 469.66 469 .20 469 .18 470 .08 473 .35 472.69 473.08 468 .18 466 .54 469 .24 aus T ie fgarage S ta tue 62/3 62 /4 57/1 56/2 840 62/2 57/3 58/4 58/12 56/5 1 3 Dorfplatz Sulzmoosbach 468.00 467.74 467.66 467.36 467.19 467.29 468.24 468.80 468.86 468.91 469.10 469.01 469.05 469.13 469.27 469.37 469.45 469.46 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4 2/1 3 5 Dorfplatz Küferstraße Sulzmoosbach 468.56 468.25 468.18 468.18 467.64 467.45 467.69 468.75 468.74 468.74 468.99 469.17 467.50 467.11 466.85 467.06 467.57 467.63 467.67 467.60 467.62 467.71 467.66 467.49 467.47 467.99 468.13 468.08 468.11 468.88 468.67 468.02 467.80 467.26 466.97 467.00 467.04 467.11 467.29 467.55 467.97 468.20 467.48 467.64 467.65 467.62 467.47 467.45 467.41 467.36 467.35 467.45 467.59 467.85 467.90 467.92 468.00 468.03 468.03 467.90 467.63 467.30 467.33 467.36 467.36 467.59 469.38 468.82 468.25 469.40 469.18 468.94 468.18 468.07 467.96 468.22 467.84 467.89 467.22 466.50 466.50 467.06 467.92 467.94 467.98 468.00 467.96 468.48 467.71 467.83 467.88 467.80 467.78 468.55 468.84 469.20 469.16 469.20 469.24 468.17 468.21 468.44 468.42 469.29 468.44 468.90 468.45 469.21 469.25 469.28 469.43 469.33 468.20 468.26 468.28 468.07 468.21 467.23 466.92 467.19 467.25 467.47 467.54 467.53 467.44 467.34 467.17 467.15 467.23 467.39 467.61 467.96 467.87 466.96 467.31 467.37 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.79 467.93 468.01 468.12 468.46 468.36 468.37 468.50 468.13 468.18 468.19 468.12 467.99 468.10 467 .98 468 .01 468 .15 468.31 468.37 468.52 467 .96 468 .06 467.98 468.01 468.20 468.08 467.90 467.86 467.77 467.82 468.01 467.67 467.70 467.90 467.57 467.60 467.79 467.51 467.54 467.72 467.47 467.52 467.71 467.47 467.51 467.69 467.50 467.53 467.72 467.53 467.56 467.76 467.57467.59 467.78 467.58 467.60 467.81 467.61 467.64 467.83 467.64 467.66 467.87 467.67 467.71 467.92 467.79 467.83 468.04 467.93 467.97 468.18 467.99 468.02 468.22 467 .53 467 .55 467 .55 467 .55 467.62 467.58 467.53 467.48 467.44 467.39 467.36 467 .24 467 .23 467.32 467.28 467.21 467.11 467 .04 467 .09 467.18 467.27 467.36 467.44 467.49 467.51 467.48 467.17 467.18 467.19 467.26 467.31 467.31467.31 467.24 467 .47 467 .46 468.99 469.13 469.14 469.18 469.20 469.24 469.28 469.33 469.37 469.35 469.33 468.90 468.86 468.83 468.78 468.71 468.66 468.59 468.48 468.68 468.76 468.81 468.65 468.70 468.75 468.81 468.64 468.54 468.51 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Bus etw as einkürzen 80-99 55-99 55-9955-99 55-99 55-99 55-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-50 55-50 55 -9 9 55 -9 9 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55 -9 9 55 -9 9 55 -9 9 80-99 80-99 80-99 130-99 130-99 130-99 130-99 130-99 155-99 155-99 155-99 155-99 155-99 180-99 180-99 80-99 46 8. 37 468.35 46 8. 45 46 8. 45 46 8. 45 S ta tue S tü tze FGÜ-Bel. FGÜ-Bel. FGÜ-Bel. FGÜ-Bel. ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W M L Ty p LT M 44 0 (R 65 ) 9 /2 7W BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS T yp E TC 1 20 (E ES ) BS T yp E TC 1 20 (E ES ) BS T yp E TC 1 20 (E ES ) BS T yp E TC 1 20 (E ES ) BS T yp E TC 1 20 (E ES ) Peitscheleuchte 4 m Peitscheleuchte 4 m Peitscheleuchte 4 m ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W Peitscheleuchte 6 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m PL Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 BS T yp E TC 1 20 (M ) Fahrrad-Repar.Station PL Typ ZFY230 ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W Leuchte zusätzlich austauschen JF 07.02.2024 EWE-Gartenhydrant OK 468,00 EWE-Gartenhydrant OK 467,95 EWE-Gartenhydrant OK 467,76 Unterflurverteiler Schacht versetzen M ar sw ei le rs tra ße Küferstraße Rathaus CAP-Markt Bäckerei Schenk- Konrad-Halle Kreis- sparkasse Mühlstraße Marsweilerstraße Küferstraße Dorfplatz Bereich 2 | Rathausvorplatz März / April 24 Bereich 1 | Parkplätze Februar / März 24 2013_05_01_E_WP [Lageplan Dorfplatz Presse] 1/2013_5_01_WP-24[mehr]

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            Zuletzt geändert: 04.03.2024
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            Bäckerei DH 468.32 DH 468.40 DH 468.15 DH 469.66 DH 471.49 468.12 468.09 4 68 .6 6 468.38 466.81 466.69 466.21 466.31 465.91 466.18 466.24 466.32 466.55 466.71 466.81 466.85 466.72 468.08 468.11 467.05 467.00 466.92 466.91 466.93 4 6 6 .6 1 468.35 468.31 468.30 468.32 468.30 468.32 468.32 467.98 468.12 468.34 468.35 468.34 468.32 468.31 468.33 468.24 468.27 469 .56 469.56 469.53 4 69 .2 9 469.28 468.38 468.35 467.77 467.04 468.08 468.08 468.10 468.11 468.29 468.27 468.37 468.77 468.56 468.09 467.99 468 .43 4 6 8 .4 7 4 6 8 .4 2 4 6 8 .3 9 466.78 466.73 468.02 467.99 468.12 468.17 468.12 468.25 468.49 468.41 468.34 468.28 468.25 468.27 468.23 46 8.4 7 4 6 8 .5 9 4 6 8 .5 8 468.14 468.31 472.53 471.42 469.56469.35 469.26 469.11 468.97 468.90 469.00 469.65 469.64 469.65 469 .63 469 .61 469.65 469.26 469.24 469.28 469.86 470.16 470.65 471.87 472.75 472.40 471.37 470.76 469.82 469.69 469.39 469.29 469.40 470.22 469.98 469.83 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471.97 471.37 471.08 470.84 470.94 4 71 .0 9 4 70 .9 6 470.82 471.48 470.10 469.54 469.89 469.99 469.98 470.01 4 6 9 .8 4 469.67 4 69 .6 8 4 6 9 .6 8 4 6 9 .7 2 4 6 9 .6 5 469.34 469.98 471.27 471.97 472.87 473.76 473.06 473.08 473.10 472.53 472.09 472.13 472.19 471.59 470.86 470.10 470.13 469.51 469.22 469.34 469.43 469.44 469.12 469.09 468.93 469.66 469.61 469.41 474.48 474.21 473.94 474.15 474.70 474.07 474.12 472.95 472.88 472.61 472.50 472.46 472.61 472.85 473.01 472.67 472.87 472.87 4 72.77 472.05 471.32 470.77 470.22 470.75 471.34 475.08 474.17474.06 473.93 473.93 473.63473.40 473.62473.51 473.28 473.14 472.83472.78 470.21 474.15474.05 474.52 4 69 .5 2 469.39 466.92 468.54 466.88 WGhs 466.60 466.65 466.80 466.85 468.93 469.02 468.66 Gar 468.39 468.58 467.08 467.17 469.66 469.20 469.18 470.08 472.69 473.08 469.24 aus Tiefgarage 58/12 Dorfplatz 468.00 469.05 469.13 469.27 469.37 469.45 469.46 469.30 467.78 467.87 467.96 467.89 467.86 467.82 467.78 467.96 469.23 468.54 468.68 468.94 469.24 468.55 468.53 468.52 467.91 467.93 467.83 467.85 468.30 469.17 469.16 468.46 468.35 468.33 468.48 468.48 469.41 469.35 470.03 469.30 468.07 467.64 DH 468.29 DH 467.96 DH 469.16 DH 473.10 468.23 468.32 4 68 .6 6 468.06 466.66 466.56 466.52 466.39 466.27 466.35 466.15 466.41 468.11 468.11 466.92 466.53 468.32 468.30 468.25 468.35 468.33 468.32 468.35468.33 468.33 468.29 469 .56 469.56 469.53 4 69 .2 9 469.28 468.65 468.38 467.78 466.90 467.12 467.05 468.08 468.10 468.20 468.32 468.29 468.31 468.39 468.77 468.56 468.27 466.70 466.83 466.81 468.34 468.30 468.09 468.01 468.01 468.05 468.08 468.15 468.13 468.11 468.07 468.30 468.27 468.29 468.48 468.39 468.41 468.45 468.33 468.17 467.98 468.22 46 8.5 9 4 68.56 468.14 472.35 471.87 471.61 470.79 470.29 469.64 469.66 469 .63 469 .61 469.68 469.62 469.69 469.66 469.61 469.42 469.37 469.26 469.21 469.11 469.04 469.08 469.41 469.61 471.21 471.41 472.19 472.12 471.89 471.60 470.24 469.52 469.53 469.75 470.15 470.06 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471.95 471.46 471.27 470.99 470.84 471.01 4 71 .0 9 4 70 .3 6 471.36 470.10 469.57 469.54 469.53 469.57 469.56 469.57 469.61 469.73 4 6 9 .8 7 4 69 .8 4 469.83 4 69 .8 5 4 69 .7 0 4 6 9 .6 5 469.62 469.34 469.46 470.51 471.03 471.36 471.44 471.52 472.36 473.75 473.58 472.25 471.89 471.33 471.52 471.08 471.10 470.91 470.48 469.96 469.41 469.41 468.91 468.95 468.82 469.74 469.62 474.69 474.93 475.05 474.73 474.43 474.41 473.79 473.73 473.36 473.39 472.53 472.96 4 72 .9 0 472.08471.92 469.83 470.21 470.22 470.74 471.23 471.42 471.56 471.86 471.83 474.63 473.62 472.99472.86 472.86 474.15 473.82 474.77 474.18 473.92 4 69 .5 2 469.38 4 6 9 .3 8 468.33 Tgar 466.84 Gar 466.72 466.94 467.01 467.05 469.02 Gar 468.66 467.10 471.98 471.52 470.90 470.41 470.09 470.85 470.78 469.67 469.64 469.50 472.88 472.14 472.38 473.68 474.22 474.47 469.26 Wappen 840/1 87 1 Mühlstraße Dorfplatz 468.56 468.25 468.18 468.18 469.17 467.60 467.85 467.90 467.92 468.00 468.03 468.03 467.90 469.38 468.82 468.25 469.40 469.18 468.94 468.18 468.07 467.96 468.22 467.84 467.89 467.22 466.50 466.50 467.06 467.92 467.94 467.96 468.48 467.80 467.78 468.55 468.84 469.20 469.16 469.20 469.24 468.44 468.42 469.29 468.44 468.90 468.45 469.21 469.25 469.28 469.43 469.33 Blumentrog 470.01 469.12 469.18 468.97 468.90 469.39 469.31 469.20 469.10469.03 468.97 468.93 469.28 469.17 469.06 468.94 468.91 80-99 55-99 55-9955-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-50 55-50 55 -9 9 55 -9 9 80-99 80-99 80-99 130-99 130-99 130-99 130-99 130-99 155-99 155-99 155-99 155-99 155-99 80-99 ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W BS T yp E TC 1 20 ( EE S) BS T yp E TC 1 20 ( EE S) BS T yp E TC 1 20 ( EE S) ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W Leuchte zusätzlich austauschen JF 07.02.2024 21.5 | Acer camp. "Elsrijk" 21.5 | Acer camp. "Elsrijk" 21.5 | Acer camp. "Elsrijk" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" Ulmus "Lobel" 28 Stück 21.9 | Prunus avium 21.10 | Prunus padus 21.11 | Prunus padus "Tietfurt" 21.13 | Tilia tom. "Brabant" 21.17 | Amel. lamarckii 21.17 | Amel. lamarckii 21.18 | Amel. lamarckii 21.19 | Amel. lamarckii 21.22 | Perrotia persica 21.22 | Perrotia persica CAP-Markt Bäckerei Friseur Kosmetik- Lounge Hubertus-Apotheke Mühlstraße ZUGANG GESCHÄFTE / APHOTHEKE nicht barrierefrei ZUGANG PRAXEN im OG Kosmetik-Lounge ZUGANG barrierefrei ZUFAHRT über Klosterhof / Mühlstraße H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken lassen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind Mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen 2013_05_01.5_E_WP [DP Baindt Dachsanierung] 1/2013_5_01_WP-33[mehr]

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              Zuletzt geändert: 23.05.2024
              Dorfplatzsperrung_06_24.pdf

              roth Polygon roth Erläuterung Sperrung Verkehr. 24.06.2024 - voraussichtlich 03.07.2024 roth Erläuterung Fußgänger frei[mehr]

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                2013_5_1_2_B_U-Umleitungsplan_Presse_2023_10_20.pdf

                ÖPNV-ERSATZHALT RATHAUS in Fischerstraße SPERRUNG O R T S M I T T E SUPERMARKT U M L E I T U N G PRAXEN + GESCHÄFTE RATHAUS U M L E I T U N G Quelle Karte: https://openstreetmap.de/karte/ 2013_5_1_2_B_U-Umleitungsplan Presse 1/2013_05_01_2_[mehr]

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                  Kuendigung_Amtsblatt_01.pdf

                  Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Kündigung Hiermit kündige ich das Amtsblatt der Gemeinde Baindt zum 31.12. des laufenden Jahres, ___________________________ _________________________ ______________ Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Falls verzogen zusätzlich neue Adresse: ___________________________ _________________________ Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort ___________________________ _________________________ ______________ Unterschrift Telefon-Nr. Datum Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Name, Vorname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Straße, Hausnummer_1: PLZ, Ort_1: Unterschrift: Telefon Nr: Datum:[mehr]

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                    Amtsblatt_2023_11_10_KW45.pdf

                    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 10. November 2023 Nummer 45 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Pflanzaktion der Reitergruppe Baindt, um einen ökologischen Ausgleich zu schaffen Am Samstag, 28. Oktober 2023 wurden rund 300 Sträucher auf einem Flurstück der Gemeinde Baindt in Sulpach durch die Reitergruppe Baindt gepflanzt. Angeleitet und unter- stützt wurden die Helferinnen und Helfer im Auftrag der Gemeinde von Philipp Häfele, Garten- und Landschaftsbau aus Baindt. Gepflanzt wurden bei der Aktion unter ande- rem roter Hartriegel, Traubenkirsche, gemeine Hasel und auch Weißdorn. Wenn an einer Stelle Fläche versiegelt wird, muss an anderer Stelle ein ökologischer Ausgleich geschaffen werden. So muss auch der Bau der Reithalle durch Ökopunkte ausgeglichen werden. Eine weitere Aus- gleichsbepflanzung wird es in der Nähe der Reithalle geben. Kommunen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz ver- pflichtet, Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Na- turschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Das bedeutet, dass für jede Grün- oder Ackerfläche, die bebaut wird, ein ökologischer Ausgleich zu schaffen ist. Durch eine Ausgleichspflanzung werden diese Flächen aufgewertet. Damit werden Ökopunkte generiert. Diese stellen somit einen umweltgerechten Ausgleich von Baumaßnahmen dar. Die Schaffung von Ausgleichsflächen ist eine Möglichkeit, Flächenversiegelungen auszugleichen, wohlwissend, dass Flächen endlich sind und wir sorgsam damit umgehen müssen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 14. November 2023 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Wer möchte einen Tannenbaum für Weihnachten zur Aufstellung für den Nikolausmarkt auf dem Schulgelände spenden? Wer hat einen Tannenbaum (ca. 4 - 8 m) und möchte diesen aus seinem Garten entfernen lassen? Wenn die Zufahrt für ein Ladekran und ein Abtransport möglich ist, würde der Bauhof Baindt den Baum fällen und abtransportieren, um ihn als Christbaum aufzustellen. Sollten Sie Fragen haben, beantwortet diese Herr Brei, Tel.: 0160 97 82 15 43 oder Herr Mohring, Tel.: 0171 52 73 958 gerne. Informationen zur Ferienbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler der Gemeinde Baindt im Jahr 2024 Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 - 4, wir freuen uns, Sie darüber zu informieren, dass die Ge- meinde Baindt in Kooperation mit der Gemeinde Baienfurt auch im Jahr 2024 eine Ferienbetreuung anbieten wird. Als Räumlichkeiten werden die Betreuungsräume der Klosterwiesenschule in Baindt oder die Kernzeiträume der Achtalschule in Baienfurt genutzt. An der Betreuung in den Sommerferien können auch die „großen“ Kinder- gartenkinder, die im September 2024 eingeschult werden, teilnehmen. Die Ferienbetreuung wird als Halbtagesbe- treuung von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr angeboten. Osterferien 02.04. - 05.04.2024 56,00 € zzgl. VVG Pfingstferien 21.05. - 24.05.2024 56,00 € zzgl. VVG Sommerferien 29.07. - 02.08.2024 70,00 € zzgl. VVG 05.08. - 09.08.2024 70,00 € zzgl. VVG 26.08. - 30.08.2024 70,00 € zzgl. VVG 02.09. - 06.09.2024 70,00 € zzgl. VVG Herbstferien 28.10. - 31.10.2024 56,00 € zzgl. VVG Im Preis ist die Betreuung für alle angegebenen Tage der jeweiligen Ferienwoche enthalten. NEU: Der Anmeldeschluss ist künftig sechs Wochen vor dem jeweiligen Ferienbeginn. Die Betreuung kann über das Ticketportal www.reservix.de gebucht werden. Geben Sie hierzu in das Suchfeld „Feri- enbetreuung Baindt“ ein und Sie werden auf die entspre- chenden Angebote geleitet. Alles Wissenswerte sowie der jeweilige Anmeldeschluss finden Sie im Angebotstext. Getätigte Buchungen sind verbindlich und die Kosten können nicht zurückerstattet werden. Bitte schließen Sie hierfür ggf. eine Rücktrittsversicherung über reservix ab. Für Fragen stehen Ihnen die Leiterin der Betreuung (07502/94114-151) und Frau Ziegler von der Gemeinde Baindt (07502/9406-16) zur Verfügung. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Gelungene Hauptübung 2023 Im Herbst findet bei vielen Feuerwehren im Landkreis die traditionelle Hauptübung statt, so auch Anfang Novem- ber wieder in Baindt. Bei der Biogasanlage der Familie Schnetz in Sulpach war in der Werkstatt ein Brand ausgebrochen. Mehrere Personen wurden vermisst, und das Feuer drohte auf die Anlage überzugreifen. Der zuerst eintreffende Einsatzleiter erkundete die vor- herrschende Situation und holte sich Informationen beim Anlagenbetreiber ein. Währenddessen wurde auch der Einsatz der Drohne vorbereitet, so dass hier über Luftauf- nahmen weitere Erkenntnisse gewonnen werden konnten. Das erste Löschfahrzeug LF 20 kümmerte sich um die Menschenrettung aus der Werkstatt, zur Brandbekämp- fung wurde eine Wasserversorgung über das Hydran- tennetz aufgebaut. Die Besatzung des nachfolgenden Löschfahrzeugs LF 10 übernahm den Löschangriff von außen und sorgte mit einer Riegelstellung dafür, dass die Biogasanlage gesi- chert wurde. Unterstützt wurden sie dabei von der Feu- erwehr Baienfurt, die mit ihrem Großlüfter, unter Zufuhr von Wasser, zusätzlich für eine Kühlung der Biogasanlage sorgte. Das DRK Baienfurt-Baindt betreute die geretteten Personen und sorgte für die medizinische Absicherung der Einsatzkräfte. Nach einer halben Stunde konnte die Übung erfolgreich abgeschlossen werden und Kommandant Bucher stellte Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 das neue Löschfahrzeug LF 20 noch im Detail vor. Vor allem die Kinder nutzten die Gelegenheit, im neuen Fahr- zeug Probe zu sitzen und waren mit Freude und Eifer an der extra aufgebauten Löschwand dabei. Die Jugendfeu- erwehr versorgte die Zuschauer wie gewohnt mit lecke- rem Kuchen sowie Getränken und Saitenwürste. Wir bedanken uns an der Stelle bei unserer Bürgermeis- terin sowie dem Gemeinderat für ihre Unterstützung über das Jahr hinweg. Vielen Dank auch unserer Nachbarwehr aus Baienfurt sowie dem DRK Baienfurt-Baindt für die Unterstützung an unserer Hauptübung und die gute Ka- meradschaft und Zusammenarbeit, sowie Familie Schnetz für die Bereitstellung des Übungsobjekts. Ein besonderer Dank gilt abschließend den vielen Zu- schauern und Kindern, die jedes Jahr unserer Haupt- übung beiwohnen. Wer Lust auf Jugendfeuerwehr be- kommen hat und mindestens 10 Jahre alt ist, darf gerne an einem Donnerstag ab 18:15 Uhr im Feuerwehrhaus vorbeischauen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 11. November und Sonntag, 12. November AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. November Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstr. 51, 88214 Ra- vensburg, Tel.: 0751 - 3 62 15 84 Sonntag, 12. November Müller‘s Apotheke Weingarten, Karlstr. 21, 88250 Wein- garten, 0751 - 76 46 36 41 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Öffnungszeiten der Kompostieranlage am Annaberg sind bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 25. November 2023, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender November 10.11. Frauenfrühstück Impulse BSS 11.11. Firmung Kath. Baindt 12.11. Firmung Kath. Baindt 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 19.11. Volkstrauertag 22.11. Adventskaffee Sel. Irmgard Dezember 02.12. Nikolausmarkt unterer Schulhof 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05. + 06.12. Nikolausbesuche DRK 10.12. Weihnachtsfeier VDK Weingarten 12.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 13.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 16.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Pädagogische Fachkraft gesucht Die Katholische Kirchengemeinde Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin eine pädagogische Fachkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 12 % (ein Arbeitstag pro Woche). Wir suchen engagierte, aufgeschlossene Personen, mit Fach- und Sozialkompetenz, die gerne kooperativ mit El- tern, Trägern und Institutionen zusammenarbeiten, sowie Freude an der Weitergabe von christlichen Werten haben. Bei Interesse bewerben Sie sich gerne schriftlich bei der Kindergartenleitung Ronja Egenter unter stmartin.baindt@kiga.drs.de. Informationen erhalten Sie gerne vorab unter: Telefon: 07502/2678 Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Linus Kaplan, Tel.: 94 35 84 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Abiel Stör, Tel.: 94 21 99 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Einladung zum „St. Martin“ Gottesdienst Liebe Gemeindemitglieder, Sie sind herzlich eingeladen mit uns am Sonntag, den 12. November um 10:00 Uhr den Gottesdienst zum Thema „St. Martin“ zu feiern. In den Wochen davor haben die Kindergartenkinder Eini- ges über das Leben vom St. Martin gehört, Lieder gesun- gen und Laternen gebastelt. Gerne möchten sie Ihnen in diesem Gottesdienst Etwas davon zeigen, erzählen und vorsingen. Auf Ihr Kommen freuen sich die Kinder und Erzieher/-in- nen vom Kindergarten St. Martin. Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Liebes Basar Team Baindt, wir möchten uns ganz herzlich für den Gutschein, den wir von euch für den Herbst-Basar bekommen haben, be- danken. Wir haben ihn vollständig ein- gelöst und dabei ganz viele tolle Sachen für die Schulbetreuung gefunden. Die Kinder haben sich sehr auf die neuen Spiele, Bastelmaterialien und Spiel- sachen gefreut. Euer Engagement in unserer Gemeinde ist wirklich großartig und wir wünschen euch dabei wei- terhin viel Erfolg! Das Betreuungsteam der Klosterwiesenschule Zur Information Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Meßhauser Ried Einladung Der Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Meß- hauser Ried hält am Montag, den 20. November 2023 um 20.00 Uhr im WirtshausStephan, Mochenwangen (Hauptstraße 9, 88284 Wolpertswende) seine ordentliche Mitgliederversammlung ab. Um zahl- reiches Erscheinen wird gebeten. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ein- ladung 2. Bericht des Vorstands 3. Kassenbericht 4. Entlastung 5. Verschiedenes gez. Hermann Müller gez. Karin Erb Verbandsvorsteher Rechnerin Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten As- sistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste „Rentnertreff“ Liebe Rentner/innen, Pensionäre/innen und ehemali- ge Kollegen/innen der Papierfabrik Baienfurt und des Kraftwerkes. Wie schon beinahe Tradition, möchte ich Euch auch dieses Jahr herzlich zu einem „Rentnertreff“ einladen. Dieses Jahr am Freitag, 17. November 2023, 16:00 Uhr wieder im Bräuhäusle Baienfurt Weingartner Straße (beim Neunerbeck ums Eck) Ich würde mich freuen, wenn ich wieder viele frühere Kol- leginnen und Kollegen sehen und begrüßen könnte. Das -Bräuhäusleteam- wird und sicher wieder so gut bewirten, wie wir es im Bräuhäusle gewohnt sind. Mit dem Beginn um 16:00 Uhr gibt es auch wieder Kaffee und Kuchen. Beim Bräuhäusle gibt es außerhalb und innerhalb der He- cke einige Parkplätze. Von der Busaltestelle Achtal sind es nur ein paar Schritte um´s Eck. Diese Einladung erscheint wieder in den Gemeindezeitun- gen in Baienfurt und Baindt. Ich habe zwar eine ganze Liste mit Kolleginnen und Kollegen, die ich anrufen wer- de. Aber diese Liste ist bestimmt nicht vollzählig. Deshalb bitte ich Euch, die zu informieren, die Euch bekannt sind. Sepp Wieland, Unterschwarzach Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Zulagenanträge für 2021 Riester-Zulage bis Jahresende sichern Riester-Anbieter nehmen bis 31.12.2023 Anträge an Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2023 die staatliche Riester-Zulage für 2021 sichern. Anträge dafür nehmen die jeweils zuständigen Riester-Anbieter entgegen. Anträge für „Wohn-Riester“ gehen hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der DRV Bund. Die Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) empfiehlt, einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hinterlegen, damit die Zulagenzah- lung jedes Jahr automatisch beantragt wird. Antrag prüfen und Zulagen sichern Für die Zulagenanträge selbständig prüfen sollten alle Sparende persönliche Angaben sowie Änderungen bei Gehalt und Lebensverhältnissen - wie Hochzeit, Geburt oder Wegfall des Kindergeldes. Bei diesen Faktoren sind gegebenenfalls die Eigenbeträge zur Riester-Rente anzu- passen. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr kön- nen als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Vor dem vollendeten 25. Lebensjahr sind zudem einmalig 200 Euro als „Berufseinsteigerbonus“ möglich. Bei der Berechnung der Zulagenhöhe und des entsprechenden Eigenanteils helfen die Online-Riester-Rechner der Deutschen Ren- tenversicherung unter www.ihre-vorsorge.de oder unter www.riester.deutsche-rentenversicherung.de Kontakt zu Servicezentren Die DRV BW informiert in ihren 19 Servicezentren für Al- tersvorsorge neutral, unabhängig, kostenlos und leicht verständlich über alle Themen der Altersvorsorge (ge- setzliche, betriebliche und private Altersvorsorge). Weitere Informationen unter www.prosa-bw.de Landratsamt Ravensburg Fortbildung „Validation - Einfühlsame Kommunikation mit Menschen mit Demenz“ Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Aufgrund der großen Resonanz bietet das Fortbil- dungs-Netzwerk Demenz in diesem Jahr noch zusätzliche Einzelfortbildungen für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche an unterschied- lichen Orten des Landkreises an. In der Fortbildung „Validation - Einfühlsame Kommuni- kation mit Menschen mit Demenz“ wird die Validation als eine Methode der Kommunikation von Menschen mit Demenz praxisnah vorgestellt. Die Validation geht davon aus, dass jedes Verhalten - so irrational es uns erscheinen mag - einen Grund hat. Das Ziel ist die Entwicklung einer wertschätzenden Haltung und Empathie als Grundlage der Kommunikation mit Menschen mit Demenz. Die Fortbildung findet am 16. November von 14:00 bis 16:30 Uhr im Hörsaal des Klostergebäudes / Haus 1 im ZfP Südwürttemberg im Standort Weissenau statt. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an miriam.vonderheydt@ zfp-zentrum.de oder telefonisch unter 0751/7601 2564. Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz des ZfP Südwürt- temberg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Landratsamtes Ravensburg. „Perfektes Match“ - Landkreis will junge Ärztegenera- tion mit niedergelassenen Ärzten zum Thema Praxis- nachfolge vernetzen Am 20.11. lädt der Landkreis Ravensburg in Kooperation mit der Kreisärzteschaft Medizinerinnen und Mediziner in die Zehntscheuer Ravensburg ein. Beginn ist um 19 Uhr. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Vernetzung von niedergelassenen Ärzten, auf der Suche nach einer Praxisnachfolge, mit potenziellen Nachfolger/innen. Ne- ben informativen Vorträgen wird es auch Raum für Dis- kussion geben. Außerdem sollen die Teilnehmenden ihre Erfahrungen austauschen und Kontakte knüpfen können. Eine Zertifizierung bei der Ärztekammer Südwürttemberg ist beantragt. Weitere Informationen und Anmeldung bei Frau Mona Heubeck unter m.heubeck@rv.de oder 0751 85-5368. Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Kinderta- gespflege – Informationsveranstaltung Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Land- kreises Ravensburg bietet in Zusammenarbeit mit den regionalen Vermittlungsstellen für Kindertagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie im Landkreis Ravens- burg verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen im Be- reich Kindertagespflege an. Der sogenannte Vorbereitungskurs ermöglicht dabei den ersten Schritt in die Tätigkeit als Kindertagespflegeper- son und bereitet die Teilnehmenden kostenfrei darauf vor. Teilnehmende mit einer pädagogischen Vorausbil- dung sind bereits nach den 50 Unterrichtseinheiten des Vorbereitungskurses erfolgreich qualifiziert und können nach Erteilung einer Pflegeerlaubnis in die Tätigkeit als Tagespflegeperson einsteigen. Für Personen ohne päd- agogische Vorausbildung schließt sich tätigkeitsbeglei- tend ein einjähriger Qualifizierungskurs an. Der nächste Vorbereitungskurs startet am 23.02.2024 in Weingarten. Der nächste Qualifizierungskurs beginnt schon am 10. November. Bereits tätige Kindertagespflegepersonen mit gültiger Pflegeerlaubnis können im Rahmen der Qualifizierungs- offensive Baden-Württemberg zudem eine einjährige auf- stockende Qualifizierung mit 140 Unterrichtseinheiten zum Ausbau ihrer bereits vorhandenen Kompetenzen und zur professionellen Weiterentwicklung der eigenen Kinder- tagespflegestelle absolvieren. Jüngst erhielten so neun bereits tätige Kindertagespflegepersonen mit gültiger Pflegeerlaubnis aus dem Landkreis Ravensburg und der Bodenseeregion bei der DiPers GmbH das Zertifikat des Landesverbandes für Kindertagespflege Baden-Würt- temberg e.V. Für den Start des nächsten Aufstockerkur- ses steht noch kein Datum fest. Für Interessentinnen und Interessenten für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson findet am 30.01.2024 um 19:30 Uhr eine Online Informationsveranstaltung statt. Ansprechpartnerin für alle Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Kindertagespflege ist beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Landkreises Ravensburg Frau Fey, erreichbar unter 0751 85-3219 oder per E-Mail unter h.fey@rv.de. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Familiennah und flexibel Vortrag zum Thema Kindertagespflege im Landkreis Ravensburg Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg bietet am Mittwoch, den 15. November 2023 einen Vortrag für alle an, die eine Tagesbetreuung für ihr Kind suchen oder Interesse an der Qualifizierung zur Tagespflegeperson haben. Veranstaltungsort ist das Berufsinformationszen- trum, Schützenstr. 69, 88212 Ravensburg. Sind Sie auf der Suche nach einer kompetenten, verläss- lichen und familiennahen Betreuung für Ihr Kind? Oder haben Sie vielleicht selbst schon einmal mit dem Gedan- ken gespielt Tagesmutter oder Tagesvater zu werden? Dann sind Sie bei diesem Vortrag genau richtig! Von 09:00 bis 11:00 Uhr geben Frau Öztürk und Frau Fey von der Koordinierungsstelle Kindertagespflege im Land- kreis Ravensburg Antworten auf die folgenden Fragen: Wie finde ich eine Tagesmutter für mein Kind? Wie läuft die Betreuung in der Kindertagespflege organisatorisch ab und wie hoch sind die Kosten? Welche Finanzierungs- möglichkeiten gibt es? Wie läuft die Qualifizie rung zur Tagesmutter oder Tagesvater ab? Welche Voraussetzun- gen muss ich mitbringen? Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Link zur Online-Anmeldung über die Plattform Eveeno: https://eveeno.com/498091928. Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen veröffentlicht Rund ein Drittel der Arten sind in Baden-Württemberg gefährdet 18. Oktober 2023 Baden-Württemberg beheimatet eine beeindruckende Vielfalt an Farn- und Blütenpflanzen. Insgesamt sind hier 2.260 Arten zu finden. Allerdings ist es um ihren Bestand nicht gut bestellt. Mit 801 Arten gelten rund ein Drittel der Farn- und Blütenpflanzen gefährdet. Diese ernüchternden Zahlen stammen aus der nun veröffentlichten, aktuali- sierten Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen, die von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg herausgegeben wird. Gefährdungsursachen durch veränderte Landnutzung Für die Gefährdung von Pflanzenarten gibt es zahlreiche Ursachen. Die Intensivierung der landwirtschaftlichen Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Nutzung und die daraus resultierende Anreicherung von Stickstoff in den Böden und in der Luft wirkt sich auf zahlreiche Pflanzenarten besonders stark aus. Werden extensive Landnutzungsformen aufgegeben, verschwin- den Standorte, die für die Artenvielfalt wichtig sind. Auch der Flächenverbrauch durch Bebauung ist eine wesentli- che Ursache für den Rückgang der Artenvielfalt im Land. Profiteure, Verlierer und Verschollene Weniger gefährdet als vor 20 Jahren sind Arten, die ge- genüber Wärme und Trockenheit tolerant sind, wie man- che Orchideenarten. So haben sich beispielsweise die Bestände des Pyramiden-Knabenkraut in den letzten beiden Jahrzehnten durch Maßnahmen zum Erhalt von Magerrasen stabilisiert und infolge von Klimaverände- rungen ausgebreitet. Ackerwildkräuter, wie der Zwerg-Gauchheil, gehören da- gegen zu den Pflanzengruppen, bei denen sich die Ge- fährdungssituation insgesamt verschärft hat. Neben Ar- ten seltener Offenland-Lebensräume hat sich auch bei einigen Waldarten die Situation verschlechtert, darunter Waldorchideen wie Kriechständel und Frauenschuh. Weitere Informationen: Internet: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/ presseservice Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Der heilige Martin will uns für die Nächstenliebe gewinnen, deshalb sollen wir mit ihm gehen, ihm nachgehen, seinem Beispiel folgen. So kommt Licht in die Welt und menschliche Wärme. So wird es heller – für uns selber und für andere. So beginnt das Reich Gottes erlebbar zu werden. Samstag, 11. November 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 12. November – 32. Sonntag im Jahrkreis - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit dem Kin- dergarten St. Martin Ministranten: Marisa Pfister, Nele Gründler, Franziska Joachim, Pia Kreutle, Jakob Kreutle, Louisa Möhrle, Lenny Sonntag († Julius Malsam, Apollonia und Ignaz Maslam, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Anna und Johann Bergen, Martina Gindele, Helene und August Huber, Johann Germann, Hans Späth, Magdalena und Johannes Merk, Elese Neth, Jahrtag: Brunhilde Dreher, Hermann Gindele) Dienstag, 14. November 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 15. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier († Maria Bentele geb. Hartmann, Erna und Franz Kränkle, Martin Kränkle, Rolf Rosen- berger, Pia und Georg Späth, Jahrtag: Luigi Lauriola) Donnerstag, 16. November 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 17. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Totengedenkfeier im Pflegeheim Selige Irmgard 18.00 Uhr Baindt – Firmprobe 19.30 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Totengedächtnis für die verstorbenen Mit- glieder der Kapellengemeinschaft Sulpach) 20.00 Uhr Sulpach - Jahresrechnung bei Familie Schnez Samstag, 18. November 10.00 Uhr Baindt – feierlicher Firmgottesdienst mit Weihbischof Thomas Maria Renz Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Mathea Buchter, Benedikt Heilig, Lena Him- pel, Leana Neb, Emilia Stotz, Mona Stiefvater, Marlene Stör 18.30 Uhr Baienfurt - Gedenkgottesdienst der Blutreiter Baienfurt Sonntag, 19. November – 33. Sonntag im Jahreskreis - Volkstrauertag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier – Diaspora Kollekte Anschließend Totenehrung zum Volkstrauer- tag mit Kranzniederlegung beim Denkmal Ministranten: Marisa Pfister, Niklas Alber, Lena Alber, Ricco Haller, Alina Michelberger, Sophia Rößner, Marian Schäfer, Johanna Zentner († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Aga- the und Adam Zimmermann, Elisabeth und Johannes Deck, Johanna und Nikademus Fi- sche, Elisabeth, Engelbert und Franz Schütz- bach) 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Volkstrau- ertag -Diaspora-Kollekte- 10.45 Uhr Baienfurt - Gedenkfeier auf dem Friedhof Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmung in Baindt Am Samstag, 18. November, 10 Uhr spendet Weihbi- schof Thomas Maria Renz aus Rottenburg 56 Firmbe- werber-innen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Die Probe für den Firmgottesdienst findet am Tag davor, Freitag 17. Nov. um 17.30Uhr in der Kirche statt. (Dauer ca. 1 Stunde). Die Anzahl der Sitzplätze in den Bänken ist begrenzt. Neben den Firmlingen und den Paten finden noch 4 wei- tere Personen pro Firmling in den Bänken Platz. In den Seitengängen werden zusätzlich noch Bankreihen für weitere Gäste aufgestellt. Hinzu kommen noch die Plätze rechts und links von der Altarinsel. Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Sulpach: Kapellenpflegeverein – Jahresrechnung Am Freitag, 17. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die ge- lungene Sulpacher Kirbe! Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 3€ im Pfarrbüro zu den Öffnungs- zeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 3 Euro bitte beim Hl. Antonius in den Op- ferstock geben). Sonntag, 19.11.23, Volkstrauertag Mittagstisch für Alle. Ab 10.30 Uhr ladet die kath. Kirchenge- meinde Baienfurt und der kath. Frauen- bund ein zum Mittagstisch ins kath. Ge- meindehaus „St. Anna“. Der Frauenbund kocht für Sie: Selbstgemachte Knödel, Schweinefleisch und Blaukraut. Für Kin- der gibt es Spätzle mit Soße. Wir freu- en uns auf Ihr Kommen mit der ganzen Familie. Donnerstag, 23.11.23 19.00 Uhr, Filmabend im kath. Gemeindehaus Baienfurt, „Der Gesang der Flusskrebse“ Donnerstag, 30.11.23 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einla- dungen gelten auch für Nichtmitglieder auch für Nichtmitglieder. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Selig sind, die Frieden stiften; denn sie werden Gottes Kinder heißen. Mt 5,9 Sonntag, 12. November Vorletzter Sonntag d. Kirchen- jahres 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche mit Probe fürs Krip- penspiel im Ev. Gemeindehaus Montag, 13. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 15. November 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 16. November 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus (Pfr. Schöberl) Freitag, 17. November 16.00 Uhr Baindt Gedenkgottesdienst im Pflege- heim (Pfr. Staudacher + Pfr. Schö- berl) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 19. November Drittletzter Sonntag d. Kirchenjahres 09.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche mit Probe fürs Krip- penspiel im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baienfurt Ökum. Gedenkfeier auf dem Friedhof Gedanken zum Wochenspruch Friede sei mit euch! – Ein Gruß, der als Schalom aleichem und Salam aleikum in der hebräi- schen und arabischen Sprache der Alltagsgruß schlechthin ist. In diesen Tagen, in denen der schwelende Konflikt in Nahost wieder eskaliert, scheint dieser Friede weiter entfernt denn je zuvor. Nichtsdestotrotz nennt Jesus die Menschen glücklich, die Frieden stiften, ihm nachjagen, nicht lockerlassen, bis er errungen worden ist. Denn er ist viel mehr als das Schweigen der Waffen; er ist ein Zustand der Versöhnung, des Wohlergehens und geheilten Miteinanders. Und doch muss er im Alltag – auch bei uns – in kleiner Münze eingelöst werden. In der Art und Weise, wie wir miteinander umgehen, auch gerade dann, wenn wir un- terschiedlicher Meinung sind. Frieden kommt nicht von selbst, er muss gesucht und ausgehandelt werden – und bleibt doch im Tiefsten ein Geschenk, ein Angebot, das uns Gott in Jesus unmissver- ständlich macht und damit die Richtung für unser Leben vorgibt, wenn es gelingen soll. Gottes Segen dazu, ihr Friedensstifterinnen und Friedens- stifter! – Euer Martin Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Auf in die dritte Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemeinsamen Lesen, Diskutieren und Entdecken. Auch wer in den ersten beiden Staffeln nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donners- tagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt am 16. + 23. + 30. November + 07. Dezember. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich wieder auf die Begegnungen und Gespräche in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 17. November 2023, 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt „Der Fall Jesus“ Im Leben des Gerichtsre- porters Lee Strobel dreht sich alles um Fakten und Beweise. Als seine Frau zum Glauben an Jesus Christus findet, hat der Journalist nur ein Ziel: den christlichen Glauben systematisch zu widerle- gen. Dazu begibt er sich auf die Suche nach Fak- ten: Wie verlässlich ist das Neue Testament? Gibt es außerhalb der Bibel Be- weise für die Existenz Jesu? Ist die Auferstehung ein historisches Ereignis? Der Journalist nimmt ausge- wiesene Experten ins Kreuzverhör und kommt schließlich zu einem für ihn unerwarteten und lebensverändernden Ergebnis ... Basierend auf der wahren Geschichte des vielfach aus- gezeichneten Journalisten und Gerichtsreporters Lee Strobel. --- BENEFIZKONZERT 24. November 19.00 Uhr ev. Kirche Baienfurt Kammermusik, Posaunenchor, Stefan Braunwarth-Panflöte, Thomas Kalkreuth, Gitarre Amelia Kutz, Gesang ev. Kirchenchor Der Kreative Montag bietet an November 13.11. I. Schwarzat „Scherenschnitte“ 20.11. G. Loidol: „3 D Leuchtsterne“ 27.11. S. Tratzyk: „Geheimnisvolle Eulen erinnern an den Sommer“ Dezember 4.12. V. Roth; „Weihnachtskarten“ 11.12. R. Volz: „Zentangle - weihnachtlich“ 18.12. ADVENTSFEIER Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten C1 krönt sich zum Meister! SGM SV Haisterkirch/Molpertshaus - SGM SV Baindt/Baienfurt 1:3 (1:1) Mit zwei Punkten Vorsprung reiste der SVB als Tabellenführer am letzten Spieltag zum Auswärtsspiel nach Haisterkirch und konnte mit einem Sieg die Meisterschaft in der Qualistaffel 1 klar machen. Mit diesem „Druck“ schien die junge Mannschaft zu Spiel- beginn jedoch noch nicht wirklich umgehen zu können, viele Spieler präsentierten sich gegen den Tabellendrit- ten nervös und leisteten sich ungewohnte Fehler. Umso wichtiger war in dieser Phase der frühe Führungstref- fer durch Ole Buchmüller (10.). Dieser wurde allerdings durch ein kurioses Freistoßtor der Gastgeber umgehend gekontert (15.), wodurch es in der Halbzeit eine der be- kannten „Wutreden“ von Trainer Stephan Walser bedarf, um die Mannschaft auf die zweite Halbzeit einzustellen. Die Baindter Mannschaft agierte im Anschluss deutlich sicherer und konnte sich auf zwei Joker verlassen. So tanzten die „Zauberflöhe“ Jonas Elbs und Luis Arnold je- weils einmal durch die gegnerische Abwehr und stellten innerhalb von fünf Minuten (40.)(45.) auf 3:1. Da auch die SVB-Defensive um Torhüter David Nidens und Kapitän Jakob Spähn nichts mehr anbrennen ließ, durfte der die Baindter Mannschaft am Ende die Meisterschaft feiern. Und die Statistik zeigt - auch absolut verdient: aus sie- ben Spielen, holte man sechs Siege und ein Remis, steht bei einem Torverhältnis von 30:7 und stellt insgesamt elf verschiedene Torschützen. Darüber hinaus sprachen die Trainer im Interview nach dem Spiel von einem „tollen Teamgeist“ innerhalb der Mannschaft. Spieler der Meistermannschaft: Niklas Alber, Luis Arnold, Mohamed Alsalem, Ole Buchmüller, Dennis Dill, Miran Ka- lin, Linus Kaplan, Julian Kutter, Timo Kutter, Jannik Kres- tel, Jonas Elbs, Enrico Lupoli, Aulon Maloku, David Nidens, Jakob Spähn, Anas Abuburan, Simon Stiefvater, Matthias Waßmer, Abbas Imran, Benjamin Zentner Trainer: Michael Alber, Christian Arnold, Stephan Walser Juniorinnenfußball SGM Baindt/Fronreute : SV Unterjesingen 0:1 Gegen eine Top Mannschaft aus Unterjesingen hatten wir nur die ersten 15 Minuten leichte Schwierigkeiten, wo auch der einzige Treffer des Spiels fiel, der etwas glück- lich, aus 25 m abgeschossen, genau unter der Latte ein- schlug und gegen den unsere Torspielerin Kathi, obwohl sie sich streckte und noch dran war, keine Chance hatte. Danach ließ unsere bärenstarke Abwehr um die beiden Viviane und Vivienne sowie Lena und Julie kaum noch was zu, aber leider kreierten wir zu wenige Torchancen, um dieses Gegentor ausgleichen zu können. Zwei gute Flanken von Jana und Marie fanden in der Mitte keine Abnehmer und ein Freistoß von Stella sowie ein Schuss von Hedda nach guter Einzelaktion verfehlten das Ziel. Trotzdem ein gutes Spiel auf Augenhöhe in das sich viele jüngere Spielerinnen hervorragend integrierten. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Viviane Wertmann, Vi- vienne Pogrzeba, Lena Füssel, Julie Acker, Sarah Schmid, Nora Mohr, Hedda Said, Jana Eiberle, Marie Armenat, Stella Schmid, Tabea, Schauffler, Carla Schmidt, Sara Jukic, Sophie Heilmeier, Victoria Wertmann SVB verpasst Punkt in Regenschlacht SV Baindt - FV Olympia Laupheim 0:1 (0:0) Nach der deutlichen Auswärtsniederlage in Balingen am vergangenen Samstag, durfte der SV Baindt am Sonn- tagnachmittag den Tabellenachten aus Laupheim auf der Klosterwiese begrüßen. Noch bis eine Stunde vor Anpfiff war allerdings unklar, ob die Partie nicht doch auf dem Kunstrasen beim Nachbarn aus Baienfurt ausgetragen werden sollte - durch den starken Regen am Wochenende war der Baindter Rasen völlig aufgeweicht. Das Schieds- richtergespann entschied jedoch dagegen, wodurch sich auf dem schwierigen Geläuf von Beginn keine hochklassi- ge aber eine umkämpfte Partie mit vielen Zweikämpfen entwickeln sollte. Nach einem ersten aussichtsreichen Ab- schluss von Geggier (10.), der für den verletzten Bolgert in die Startelf rückte, übernahm der FV zunehmend die Spielkontrolle und scheiterte sowohl an Wetzel als auch wenig später an der Latte. Den größten Spaß an Platz und Wetter schien an diesem Sonntag aber Abwehrchef Brugger zu haben, welcher mit herausragenden Grät- schen mehrmals den Rückstand verhinderte. So auch in der 31.Minute, als die Baindter Nummer 11 den Ball mit dem Kinn noch von der Torlinie kratzte; Wetzel war zu diesem Zeitpunkt bereits geschlagen. Im Anschluss an diese Lau- pheimer Druckphase kam der SVB aber wieder besser ins Spiel, wobei Kelmendi einen im Pressing eroberten Ball hauchzart am langen Eck vorbeischob (33.). Auch im zweiten Durchgang entwickelte sich ein ausgegli- chenes Spiel, in welchem die Baindter zunächst die besse- ren Chancen haben sollten: Fischers Direktabnahme ging allerdings nur ans Außennetz (58.) und Kelmendi verzog wie in Hälfte eins erneut nur knapp (59.). Doch auch die Gäste betrieben Chancenwucher: Puskaric vergab unbe- drängt aus kurzer Distanz (60.) und wenig später parierte Wetzel stark im 1 gegen 1 (62.). Beim darauffolgenden Eck- stoß warf sich der SVB zunächst zwar noch erfolgreich in zwei Laupheimer Abschlüsse, Schachers wuchtige Direk- tabnahme fand jedoch schlussendlich seinen Weg ins Tor zum 0:1 (62.). Da die Gäste in der Folge ihre Chancen und Räume aber nur mangelhaft zu nutzen wussten, dräng- te der SVB in der Schlussphase nochmals auf den Lucky Punch. Boenkes eingesprungener Abschluss und Naga- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 rasas Versuch von der Strafraumkante waren am Ende jedoch zu ungenau, wodurch der SVB nach drei Minuten Nachspielzeit den Platz als Verlierer verlassen musste. Damit verpasst Rädels Mannschaft einen möglichen Punktgewinn im Baindter Regen, wurde durch eine auf- opferungsvoll kämpfende Defensive aber auch über- haupt erst so lange im Spiel gehalten. Weiter geht es am kommenden Sonntag erneut mit einem Heimspiel, wobei der TSV Heimenkirch in Baindt zu Gast sein wird. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel (82. Kisanthan Nagarasa), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier (68. Johannes Kern), Jan Fischer (80. Lukas Walser), Daniel Kronenberger (58. Tobias Fink), Jonathan Dischl, Philipp Boenke, Elion Kelmendi (89. Daniele D´Er- cole) - Trainer: Jens Rädel Zuschauer: 80 Tore: 0:1 Hannes Schacher (62.) SG Baienfurt II - SV Baindt II 0:0 Mit einer Siegesserie von 4 Spielen im Rücken bestritt der SVB II am Sonntagmittag das Derby gegen den ungelieb- ten Nachbarn aus Baienfurt, welches aufgrund des Dau- erregens spontan auf den dortigen Kunstrasen verlegt wurde. In einem Spiel ohne wirkliche Highlights arbeite- ten sich beide Teams aneinander ab, gelungene Spielzü- ge bekamen die Zuschauer kaum zu sehen. Zu Beginn der zweiten Halbzeit konnte die „Zwoite“ zwischenzeitlich mehr Druck auf den Gastgeber ausüben, ohne jedoch wirklich zwingend zu werden. In der Schlussphase flog der Baienfurter Jaspert noch mit der Ampelkarte vom Platz, Geggiers Team konnte aus der Überzahl schlussendlich aber kein Kapital mehr schlagen. So spielt der SVB II erstmals in der Saison Remis und wird im nächsten Nachbarschaftsduell, kommende Woche in Weingarten, darauf aus sein, wieder mehr offensive Durchschlagskraft zu entwickeln. SV Baindt II – SG Baienfurt II 0:0 SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth (46. Niklas Späth), Kai Kaspar (80. Johannes Heisele), Niklas Hug- ger (64. Luca Lauriola), Tobias Trautwein, Moritz Gresser, Dennis Hecht, Markus Wöhr (46. Max Kretzer), Konstan- tin Knisel (80. Robin Blattner), Johannes Schnez, David Krauter - Trainer: Timo Geggier Tore: keine Tore Gelb-Rot: Theo Jaspert (78./SG Baienfurt II) Vorschau: Sonntag, 12.11 12.45 Uhr: SV Weingarten II - SV Baindt II 14.30 Uhr: SV Baindt - TSV Heimenkirch Frauenfußball SGM Unterzeil/Aitrach/Tannheim : SV Baindt 3:0 Bei nasskaltem und stürmischen Wetter fuhren wir am Samstag zum Tabellennachbarn nach Tannheim. Wir be- gannen gut, doch eine unglückliche Aktion im Strafraum führte bereits nach 7 Minuten zu einem Strafstoß gegen uns. Trotz dieses Rückschlag hielten wir im weiteren Ver- lauf über weite Strecken auf Augenhöhe mit und waren in der ersten Halbzeit sogar leicht feldüberlegen. Trotzdem führte ein Kommunikationsfehler in der Abwehr zu einem weiteren unglücklichen Gegentor. Für die zweite Halbzeit hatten wir uns dann viel vorge- nommen, doch irgendwie bekamen wir kein gutes Spiel nach vorne mehr hin und durch ein Tor nach einem vom Wind unterstützten Eckball wurde die Niederlage dann besiegelt. Es spielten: Steffi Hämmerle (T), Annika Busalt, Angelina Bühler, Elena Ilka, Selin Pfefferle, Michelle Licht, Rebek- ka Lins, Laura Maucher, Hanna Reiner, Rebecca Butsch, Ramona Schnell, Selin Turan, Alina Braun, Lara Herde Das letzte Spiel der Hinrunde spielt die Frauenmannschaft am kommenden Sonntag beim SV Kressbronn Herren 2 mit wichtigem Sieg SV Baindt II – SV Fronhofen II 9:5 In einem ausgeglichenen Spiel gegen den SV Fronhofen setzte sich am Ende unsere 2. Mannschaft etwas glücklich, aber dennoch verdient mit 9:5 durch. Nach den Doppeln lagen wir mit 1:2 im Rückstand, doch in den Einzeln kamen wir besser zurecht und konnten wichtige knappe Spiele gewinnen. Mental besonders stark war an diesem Abend Tobias Sonntag, der beiden Spiele in der Verlängerung des 5. Sat- zes gewinnen konnte. Ebenfalls zwei Mal punkten konnten Robert Nowak und Oliver Rückert, je einen weiteren Sieg steuerten Thomas Rauch und Rüdiger Sorg bei. Christine Malsam war in ihrem Einzel zwar nicht chancenlos, aber am Ende leider sieglos. Alles in allem eine gute Mann- schaftsleistung, die uns auf Platz zwei der Tabelle verwei- len lässt. Weiter geht es am 18.11. beim Auswärtsspiel ge- gen die Spielgemeinschaft Blitzenreute/Wolpertswende. Es spielten: Thomas Rauch (1:1), Tobias Sonntag (2:0), Ro- bert Nowak (2:0), Rüdiger Sorg (1:1), Oliver Rückert (2:0) und Christine Malsam (0:1) TC Baindt e.V. Nachruf Wir trauern um unser langjähriges Mitglied Erwin Kleinser Erwin war seit 1981 aktives Mitglied in unserem Tennisclub. Als begeisterter Tennisspieler war er viele Jahre in einer unserer Seniorenmannschaften als Spieler im Einsatz. Dabei engagierte er sich auch als Mannschaftsführer. Dienstags in unserer Rendezvous-Gruppe war er mit viel Freude dabei, sei es im Sommer beim Tennis oder im Winter beim Wandern. Auch als er wegen seiner Krankheit nicht mehr Tennis spielen konnte, hielt er uns die Treue und nahm am Ver- einsleben teil, so zum Beispiel an unserer Jubiläumsfeier im vergangenen Jahr, bei der er für 40 Jahre Mitglied- schaft geehrt wurde. Wir werden Erwin Kleinser ein ehrendes Andenken be- wahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Die Vorstandschaft des TC Baindt Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Konzert am 16.12.2023 Auch dieses Jahr dürfen wir sie wieder zu unserem traditionellen Konzert in die Schenk-Konrad-Halle einladen. Allerdings Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 gab es eine Terminänderung. Anders als im Rahmenter- minkalender angegeben, findet das Konzert am 16.12.2023 statt. Der Vorverkauf für die Konzertkarten startet wie jedes Jahr am Baindter Nikolausmarkt am 02.12.2023. Wir freuen uns über viele Besucherinnen und Besucher. Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.12.23 bei Sira Wöhr unter sira.woehr@web.de. Spätere Anfragen können nicht be- rücksichtigt werden. Bitte auch vorab den gewünschten Text mitschicken. Ihre Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Kutschenabschlussfahrt Die diesjährige Kutschenabschlussfahrt fin- det am Samstag, 09.12.23 statt. Derzeit sind wir noch an der Planung der Strecke. Wer mitfahren möchte, darf sich bis zum 26.11.2023 bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de, 0151 53932974) anmelden. Infos folgen dazu noch. Baindt goes Reithalle Die Reithalle steht! Im September ging es rasch. Die Firma Hiwo richtete un- sere Reithalle auf, sodass wir anschließend in Eigenleis- tung mit der Außenverschalung beginnen konnten. Zeitgleich wurden Holzbretter für die Umrandung der Reitfläche, der sogenannten Reithallenbande, passend zugesägt und angebracht. Außerdem haben wir die Gemeinde Baindt bei der Aus- gleichsbepflanzung unserer Reithalle unterstützt. Insge- samt wurden von den fleißigen Helfern 300 Sträucher aufgrund der Ökopunkte gepflanzt. Am vergangenen Sonntag fand unser vereinsinternes Reithallenfest an. Unsere übliche Weihnachtsfeier wur- de vor- und in die Reithalle verlegt. Bei leckeren Flamm- kuchenvariationen, Punsch und dem ersten Glühwein wurden die Fortschritte des Reithallenbaus begutachtet. Schon jetzt waren wir bei dem schmuddeligen Wetter froh ein Dach über dem Kopf zu haben. Als nächstes steht das Installieren des Reithallenlichts und die dazugehörige Elektrik an. Außerdem soll die Außen- verschalung gestrichen werden. Sobald die Reithallentore da sind, können die Windnetzte montiert und der Reitboden geliefert werden. Wir hoffen, um den Jahreswechsel bereits die ersten Rit- te in unserer eigenen Reithalle unternehmen zu können. Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Veranstaltungen des Alpinteams SV Baindt auf dem Nikolaus- markt am 02.12. Das Alpinteam Baindt steckt wieder voll in der Saisonvorbereitung, damit unsere Kurse und alle an- deren Veranstaltungen wieder gelingen! Zunächst findet am 02. Dezember der Baindter Nikolaus- markt statt. Wie die vorherigen Jahre nehmen wir hier Anmeldungen für unsere Ski- und Snowboardkurse entge- gen. Diese sind für 13./14.01. und den 20./21.01. am Schet- teregg geplant. Ersatzwochenende wäre der 27./28.01. Die Anmeldung beginnt um 11 Uhr. Hierzu bitte für jeden Teilnehmer ein Anmeldeformular von unserer Homepage (www.svbaindt.de) runterladen und vorausgefüllt mitbrin- gen. Die Formulare werden rechtzeitig online sein Ausserdem können Sie sich am Nikolausmarkt für unsere Ausfahrt am 28.12. an den Sonnenkopf, für die Ferienkurse in der letzten Februarwoche und für unser Jugendlager am 15./16.03. anmelden. Alle Informationen sind auch immer unter www.svbaindt.de zu finden. Wir bedanken uns bereits im Voraus für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine schöne Saison! Ihr Alpinteam Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Dienstabend - Notarztmaßnahmen unterstützen Bei unserem nächsten Dienstabend am 14.11.2023 wird sich alles um das Thema „Notarztmaßnahmen unterstützen“ drehen. Es gibt Einsätze, bei denen wir zusätzlich zum Rettungswagen einen Notarzt benötigen. In diesem Fall ist es besonders wichtig Hand in Hand zu arbeiten. Aus diesem Grund werden wir uns an diesem Dienstabend mit der Frage befassen „wie können wir dem Notarzt am besten zur Hand gehen?“. Welche Maßnahmen können wir bereits frühzeitig vorbereiten? Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei einem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baindterstrasse 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interesse erleichtert uns eine Voranmeldung per Mail unter „info@drk-baienfurt-baindt. de“ die Planung. Wir freuen uns jederzeit über neue Ge- sichter und Interessierte. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Freie Wähler Einladung zur Jahreshauptversammlung der Freien Wähler Vereinigung Baindt e.V. Am Montag, den 13. November 2023 findet um 19:00 Uhr die Jahreshauptversammlung der Freien Wähler Verei- nigung Baindt e.V. im Feuerwehrhaus Baindt statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich zu dieser Jahreshauptversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Entlastung des Vorstands 5. Wahlen 6. Sonstiges Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Novem- ber geboren sind, wünscht die Vor- standschaft des Sozialverbandes VdK Ortsverband Wein- garten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert Mariä Himmelfahrt Baienfurt Korchenkonzert 26. November, 17 Uhr Georg Friedrich Händel (1685-1759) „Orgelkonzert op. 7 B-Dur“ Jochen Rieger (*1956) „Selig sind...“ Seligpreisungen in Liedern (2009) Felix Mendelsohn Bartholdy (1809-1847) Der 42. Psalm op. 42 „Wie der Hirsch schreit“ Kirchenchor und Jugendkantorei Ingeborg Schöpf, Dresden - Sopran Lothar Riehmann, Ravensburg - Tenor Carlo Benatti, Mantua/Italien - Orgel Orchester aus der Region Wolfgang Baur, Cembalo und Piano Leitung: Maria Hummel Kartenvorverkauf: 15 €, ermäßigt 12 € (Kinder bis 12 Jahre frei), Förderkreismitglieder 12 € Sonntag, 5.11.23 (ab 10.45 Uhr); Samstag, 11.11.2023 (ab 18.00 Uhr); Sonntag, 19.11.2023 (ab 10.15 Uhr); Samstag, 25.11.2023 (ab 18.00 Uhr) jeweils am Kirchenportal W. Muschel unter Tel. 0751/52720 oder wmuschel@nc-online.de und an der Abendkasse Der Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baien- furt e.V. lädt Sie herzlich zum Besuch ein. Grippeimpfung – für wen und wann sinnvoll? Seit September raten das Robert-Koch-Institut und die Ständige Impfkommission (STIKO) zur Grippeschutzimp- fung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Kranken- kasse trägt dafür die Kosten. Grippeviren sind für bestimmte Personengruppen eine ernstzunehmende Bedrohung der Gesundheit. Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Grippe für: • alle Personen ab 60 Jahren, • gesunde Schwangere ab dem zweiten Schwanger- schaftsdrittel (bei erhöhter gesundheitlicher Gefähr- dung infolge eines Grundleidens auch schon im ersten Schwangerschaftsdrittel), • Menschen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung aufgrund chronischer Krankheiten (zum Beispiel Dia- betes, Herzerkrankungen, Asthma, Leber- und Nieren- krankheiten), • Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pfle- geheimen, • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt leben oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können, • Personen, die andere pflegen, • Menschen, die Berufe ausüben, bei denen die Anste- ckungsgefahr groß ist. Nach der Impfung dauert es zehn bis 14 Tage bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat. Chancen statt Leerstand: Tagesseminar zur Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude Landkreis Ravensburg - Am Dienstag, den 12. Dezember, von 9:30 bis 16:30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Boms, Saulgauerstr. 4, 88361 Boms ein eintägiges Tages- seminar zur Umnutzung von ehemaligen landwirtschaft- lichen Gebäuden statt. Angesichts des Strukturwandels stehen viele Wirtschaftsgebäude leer und verursachen weiterhin Kosten. Ein Teil davon verfällt zusehends. Die- ses Seminar soll aufzeigen, wie diese Gebäude erfolgreich umgenutzt werden können, unter Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte und der Schaffung sinnvoller, wirt- schaftlicher Nutzungskonzepte. Das Seminar umfasst die folgenden Schwerpunkte: • Umnutzung von leerstehenden landwirtschaftlichen Ge- bäuden. • Erklärungen von Experten aus der Landwirtschaftsver- waltung und der Baurechtsbehörde. • Praxisbeispiele, die die Umsetzung von Umnutzungs- projekten verdeutlichen. Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 5. De- zember beim Landwirtschaftsamt Ravensburg unter der Telefonnummer 0751/85-6010 oder per E-Mail an la@rv.de anzumelden. Für die Teilnahme wird ein Beitrag in Höhe von 30 Euro pro Person erhoben. Dieser Beitrag Nummer 45 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 deckt den Tagungsbeitrag, das Mittagessen und Kaf- fee während des Seminars. Die Zahlung erfolgt vor Ort. Das Tagesseminar wird von den VLF-Vereinen Ravens- burg Sigmaringen und Biberach, dem VLF Bezirksverband Regierungsbezirk Tübingen sowie den Landratsämtern Ravensburg, Sigmaringen und Biberach veranstaltet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Thomas Sugg un- ter der Telefonnummer 0751-85-6133 oder per E-Mail: t.sugg@rv.de. Medieninformation des Tierheims Berg Hohe Streuner-Population bei Katzen Das Tierheim Berg führt freiwillige Kastrations-Aktionen durch und appelliert an Katzenhalter, ihre Haustiere kas- trieren zu lassen. Berg – Jedes Jahr werden im Tierheim Berg zahlreiche Katzenfundwelpen aufgenommen oder kommen im Tier- heim zur Welt. Diese winzigen „Wegwerfkätzchen“ wer- den liebevoll aufgepäppelt, versorgt und an ein Zuhause vermittelt, wo sie gewollt und geliebt werden. Doch viele kleine Streuner haben dieses Glück nicht. Noch immer ist die Streuner-Population bei Katzen – ent- standen aus unkastrierten, entlaufenen und zurückgelas- senen oder ausgesetzten Hauskatzen und deren verwil- dertem Nachwuchs – viel zu hoch. Diese Katzen kämpfen ums tägliche Überleben und sie verbreiten, da unversorgt, Katzenkrankheiten wie beispielsweise die Katzenseuche oder leiden an Verletzungen und auch Misshandlungen. Aus diesem Grund führt das Tierheim Berg Jahr für Jahr freiwillige Katzen-Kastrations-Aktionen bei Streunerkat- zen durch, die finanziell nicht unerheblich zu Buche schla- gen. Eine unkontrollierte Vermehrung von Streunerkat- zen kann nur durch Kastrationen und eine Versorgung an ausgewiesenen Futterstellen verhindert werden. Ein unkastriertes Katzenpaar kann innerhalb von zehn Jah- ren mehr als 80 Millionen Nachwuchskatzen erzeugen. Auch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang fördern eine Vermehrung der Streuner-Population. Das Tierheim appelliert daher an alle verantwortungs- vollen Katzenbesitzer, ihre Fellnasen kastrieren, kenn- zeichnen und registrieren zu lassen. Eine Registrierung bei Tasso oder Findefix ist kostenlos. Auch Städte und Gemeinden können durch den Erlass einer Katzenschutz- verordnung das Kastrieren und Registrieren von Katzen bewirken. Allerdings fehlen vielerorts die für eine erfolg- reiche Umsetzung und Kontrolle erforderlichen Personal- ressourcen. Das Tierheim hofft daher weiterhin auf viele verantwortungsbewusste Katzenhalter und auf den Erfolg seiner freiwilligen Katzen-Kastrations-Aktionen. Kontakt: Tierheim Berg, Telefon 0751 41778, info@tierheim-berg.de, www.tierheim-berg.de Bauernhausmuseum Wolfegg Vom Schwein zur Wurst: Hausschlachtung wie früher 11. und 12. November 2023 | 10-16 Uhr | Schlachtplatte in der Zehntscheuer am Samstag ab 12 Uhr und Sonn- tag ab 11 Uhr. Eine traditionelle Hausschlachtung mitzuerleben, das be- deutet heute auch, sich bewusst zu machen, was hinter dem Schnitzel auf dem Teller steckt. Es wird vorgeführt, wie die Schlachtung früher auf dem Bauernhof praktiziert wurde. Danach zeigt ein Metzgermeister das fachgerech- te Zerlegen der Schweine. Außerdem erfahren Interes- sierte viel über das Haltbarmachen von Speisen und die bäuerlichen Vorbereitungen auf den Winter. Ganztags gibt es Bewirtung mit Schlachtplatte und Kesselfleisch. In der Zehntscheuer wird Metzelsuppe serviert. Das Programm: • Schlachtung (Sa. 13 Uhr, So. 11 Uhr & 13 Uhr) • Wurst- und Senfverkauf • Schmalz auslassen • Fleisch haltbar machen (Rauchfleisch, Rouladen, Braten) • Haltbarmachung in der persischen Küche • Holzschweinchen basteln • Geschichten Vorlesen (Sa + So 14 Uhr) • Schnapsbrennen (Sonntag) • Musikalische Untermalung __________ Sonderöffnung zum Wolfegger Adventsmarkt Freitag, 15. Dezember 2023, 16- 20 Uhr | Samstag, 16. De- zember 2023, 11- 20 Uhr | Sonntag, 17. Dezember 2023, 11- 18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Ravensburger Spieleland sucht Nachwuchsautoren Erzählwettbewerb zum Motto: „Mein schönster Spieleland-Tag“ Das Ravensburger Spieleland sucht Nachwuchsauto- ren, die ihre Geschichten über ihren Spieleland-Tag zu Papier bringen oder verschriftlichen, wie sie sich einen Tag im kunterbunten Freizeitpark vorstellen. Gefragt sind hierbei Kreativität und Fantasie. Sieben- bis zwölfjährige Mädchen und Jungen sind aufgerufen, Geschichten zu schreiben und ihre Spiele- land-Abenteuer und -Erlebnisse, die sie damit verbinden zu verschriftlichen. Oder aber die Kinder beschreiben detailreich, wie sie sich ihren Tag im Freizeitpark am Bo- densee vorstellen. Die Erzählungen, egal ob frei erfunden oder tatsächlich erlebt, sollten nicht länger als eine DIN A4 Seite lang sein. Mit dieser Aktion möchte das Spieleland die Kreativität, das Leseverständnis und die Schreibfer- tigkeit der Kinder anregen und die Fantasie ankurbeln. Toll wäre es, wenn die Kids passend zur erzählten Ge- schichte auch ein Bild malen, welches gemeinsam mit der Geschichte vorgestellt werden kann. Dankeschön sichern Die Kinder, die die drei schönsten Geschichten zuschi- cken, dürfen sich auf ein selbstgewähltes Ravensburger Buchpaket im Wert von 100 Euro freuen. Die Auslosung erfolgt durch eine Jury. Zudem werden die Geschichten beim großen Spieleland-Adventskalender auf den Social Media-Kanälen des Freizeitparks vorgestellt. Eine Einreichung ist bis zum 19. November 2023 unter dem Stichwort „Erzählwettbewerb“ an das Ravensbur- ger Spieleland möglich: Ravensburger Spieleland, Team Kommunikation, Am Hangenwald 1, 88074 Meckenbeuren oder als Anhang per Mail an gewinnspiel@spieleland.de. Bei der Einreichung sollten der Vor- und Nachname, das Alter sowie eine E-Mail-Adresse mit angegeben werden. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Alle Preise sind pro Gemeinde für Farb- und s/w-Anzeigen, zzgl. MwSt., nicht weiter rabattfähig. Anzeigenbuchungen sind auch über die Mediaberatung der Schwäbischen Zeitung möglich. Mehr Motive finden Sie auf unserer Homepage unter: www.duv-wagner.de/Weihnachtskatalog 137,00 € Größe: 187 x 60 mm 1 71,00 € Größe: 90 x 60 mm 2 77,00 € Größe: 90 x 65 mm 3 77,00 € Größe: 90 x 65 mm 5 132,00 € Größe: 90 x 115 mm 6 66,00 € Größe: 90 x 55 mmGröße: 90 x 55 mm 4 © dvw Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2023. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Anzeigenschluss: Freitag, 1. Dezember 2023 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Meine Anzeige soll in s/w erscheinen Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige, aus Ihren Firmendaten und dem (optionalen) zusätzlichen Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 45 MIETANGEBOTE Egal ob Sie auf der Suche nach den eigenen vier Wänden sind oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen: Auf die Kompetenz, Marktkenntnis und das Verhandlungsgeschick unserer Immobilienspezialistinnen und -spezialisten können Sie sich verlassen. 0751 5006-550 immobilien@vrbank-rv-wgt.de vrbank-rv-wgt.de/immobilien Immobilien sind Vertrauenssache. Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Fr. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Schwebeschirm Sombrano Sonnenschirm Alu Smart Jubiläumsmarkise 100 Jahre Jubiläums Aktionen 3 Zi. Whg in Baindt ab 16.12.2023, ~71m², 900€ kalt + NK, inkl. Stellplatz + Garage. 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