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69745-Risiko_verringern__Chancen_nutzen__handeln._Beiträge_aus_dem_Programm_KLIMOPASS.pdf

Klimawandel als Herausforderung L Risiken verringern, Chancen nutzen, handeln Beiträge aus dem Programm KLIMOPASS Ulm Stuttgart Karlsruhe Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Reutlingen Aalen Ravensburg 1900 1950 2000 2050 VORWORT Die Folgen des globalen Klimawandels sind auch in Baden-Württemberg spürbar. So ist die Durchschnittstemperatur zwischen 1881 und 2015 um 1,3° C gestiegen. Der Klimawandel bringt viele Herausforderungen mit sich. Des- halb ist engagierter Klimaschutz so wichtig, um die Treibhausgase zu begrenzen. Gleichzeitig müssen wir uns auch an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anpassen. Das Klimaschutzgesetz von 2013 hat die beiden Säulen der Klimapolitik im Land verankert. Das Gesetz schreibt verbindliche Klimaschutzziele fest. Gegenüber dem Jahr 1990 sollen die Treib- hausgasemissionen bis 2020 um 25 % und bis 2050 um 90 % reduziert werden. Das Integrierte Energie und Klimaschutzkonzept (IEKK) zeigt dabei den Weg auf, wie die ehrgeizigen Ziele erreicht werden können. Gleichzeitig wurde die Entwicklung einer Strategie zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels im Klimaschutzgesetz verankert. Die Auswirkungen des Klimawandels werden in Baden-Württemberg bereits seit den 1990er Jahren im Rahmen verschiedener Forschungs- vorhaben beobachtet. Im Jahr 2011 wurde schließlich das Programm „Klimawandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg“ (KLIMOPASS) ins Leben gerufen. Aufgrund des großen Themenspektrums der Klimaanpassung wurde KLIMOPASS als ressortübergreifendes Programm angelegt. Neben praxisnaher For- schung zu den Auswirkungen des Klimawandels auf das Land war die Erprobung erster Anpas- sungsmaßnahmen ein weiterer Schwerpunkt des Programms. Im Jahr 2016 wurde KLIMOPASS einer Evalu- ierung unterzogen, die die Grundlage für die Weiterentwicklung zu einem Förderprogramm bildete, das sich seitdem verstärkt mit der Um- setzung von Anpassungsmaßnahmen befasst. Insgesamt wurden im Zeitraum von 2011 bis 2016 über 80 Projekte mit etwa 7,5 Millionen Euro unterstützt. Alle Projekte wurden von einem ressortübergreifenden Projektrat sowie externen Expertinnen und Experten bewertet und ausgewählt und von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW fachlich betreut und begleitet. In dieser Broschüre werden die Ergebnisse ausgewählter Projekte dargestellt. Franz Untersteller MdL Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg VORWORT Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden- Württemberg) unterstützt seit mehr als acht Jah- ren die über 80 Projekte im Programm KLIMO- PASS bei dessen Konzeption, Organisation und Koordination. In KLIMOPASS wird der Klimawandel mit seinen Folgen untersucht. Darüber hinaus werden aber auch Möglichkeiten zur Anpassung in den Handlungsfeldern der Anpassungsstrate- gie des Landes erarbeitet. Mit den Projekten sollen anwendungsorientierte Fragestellungen bearbeitet werden, so dass die Ergebnisse helfen können, Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln und auch umzusetzen. Beispielweise werden Fragen zur zukünftigen klimawandelgerechten Stadtplanung, zur Tierhaltung in der Landwirt- schaft oder zur Vulnerabilität der Wirtschaft des Landes bearbeitet. Bisher haben sich zahlreiche Partner aus Wissenschaft und Forschung beteiligt. Da sich der Klimawandel insbesondere auch auf der regionalen und lokalen Skala auswirkt und hier Anpassungsmaßnahmen direkt greifen können, spricht KLIMOPASS auch zunehmend die Ak- teurinnen und Akteure vor Ort an, insbesondere Kommunen. Für jedes Förderjahr erstellte die LUBW thematische Ausschreibungen, in deren Rahmen Projektanträge gestellt werden konnten. Hierfür wurde der aktuelle Forschungsstand und For- schungsbedarf von ihr ausgewertet. Zu den förderfähigen Themenfeldern zählten alle neun Handlungsfelder der Anpassungs- strategie. KLIMOPASS war somit sehr breit aufgestellt. Bei Bedarf wurden in Workshops mit Expertinnen und Experten aus Wissen- schaft und Praxis spezielle Schwerpunktthemen benannt. Der KLIMOPASS-Projektrat nahm die Aufgabe wahr, aus den vielen und fachlich teilweise sehr unterschiedlich gelagerten Projektanträgen geeignete KLIMOPASS-Projekte auszuwählen. Die LUBW organisierte das Verfahren zur Qualitätskontrolle dieser Anträge. Hierfür leitete sie ein Bewertungsverfahren mit externen Gutachterinnen und Gutachtern aus Praxis, Wissenschaft und Verwaltung und legte dem Projektrat die Ergebnisse vor. Die Entscheidung des Projektrats setzte die LUBW verwaltungs- technisch um und begleitete die laufenden Projekte fachlich, z. B. durch die Bereitstellung von Daten oder Unterstützung bei Projekt- veranstaltungen. Die Abschlussberichte der einzelnen Projekte wurden von ihr veröffentlicht und stehen im Publikationsdienst der LUBW zur Verfügung. Nach über acht Jahren KLIMOPASS sollen die Projekte mit dieser Broschüre einem breiteren Publikum kurz und verständlich präsentiert werden. Aus der großen Bandbreite und Vielzahl der Themen haben wir einige Projekte ausge- wählt und stellen Ihnen an dieser Stelle deren Ergebnisse in 24 Beiträgen vor. Für weitergehen- de Informationen möchte ich auf das Interne- tangebot der LUBW verweisen. Dort stehen die Berichte aller abgeschlossenen Projekte zur Verfügung. Eva Bell Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 4 EINFÜHRUNG Klimafolgenforschung in Baden-Württemberg 6 Leitplanken der zukünftigen Klimaänderungen 8 Anpassungsstrategie 10 KLIMAFOLGEN / MONITORING Ein Klimamonitoring für die Modellregion Freiburg 12 Regionale Klimaänderungen und ihre Folgen 14 Klimaanpassung im Naturpark 16 GESUNDHEIT Wie warnt man am besten vor großer Hitze? 18 Besonders gefährlich: Das Hitzerisiko bei älteren Menschen 20 Wärmeres Klima – unerwünschte Stech mücken 22 STADT- / REGIONALPLANUNG Mit Mathematik zu einer nachhaltigen Stadt 24 Unsere Städte werden immer heißer – was tun? 26 Siedlungsverdichtung und Bauen im Zeichen der Klimaerwärmung 28 Abhilfe für Karlsruher Hitze-Hot-Spots 30 Wie anpassungsfähig ist eine Stadt? 32 Mit Grün gegen den Klimawandel 34 Begrünte Dächer – besseres Klima 36 Klimagerechte Landschaftsplanung: Das Beispiel Unteres Remstal 38 INHALT INHALT 5 NATURSCHUTZ / BIODIVERSITÄT Wie Flora und Fauna auf den Klimawandel reagieren 40 WASSERHAUSHALT Gibt es künftig noch genug Trinkwasser? 42 Wie verwaltet man den Wassermangel? 44 WIRTSCHAFT Wie verwundbar ist die Wirtschaft im Land? 46 LANDWIRTSCHAFT Werden wir künftig mehr ernten? 48 Bodenwasser: Mal zu wenig, mal zu viel Von Kirschen und Schweinen 50 52 FORSTWIRTSCHAFT Wald und Klima: Ohne Bewusstseinswandel geht es nicht 54 Wie klimagestresste Wälder besser wachsen 56 Wald im Wandel 58 RESÜMEE UND WEITERENTWICKLUNG 60 PROJEKTÜBERSICHT 62 IMPRESSUM & BILDNACHWEIS 71 INHALT 6 EINFÜHRUNG Klimafolgenforschung in Baden-Württemberg L Der Klimawandel bedeutet nicht nur neue Gefahren. Für einige Bereiche können sich auch Chancen ergeben. Doch welche Entwicklungen sind wahrscheinlich? Mögliche Antworten kann die Klimafolgen forschung geben. Baden-Württemberg hat früh begonnen, die Folgen des Klimawandels zu erforschen. Das bislang letzte Glied in der Kette der program- matischen Klimafolgenforschung ist das Programm KLIMOPASS. Es steht für „Klima- wandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg“. Am Beginn der Kette steht das Programm KLIWA „Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft“. In KLIWA wird seit 1999 in Kooperation mit den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz sowie dem deutschen Wetterdienst gezielt der Wassersektor untersucht. Mit den folgenden Programmen KLARA (Klimawandel – Auswirkungen, Risiken, Anpassung) und „Herausforderung Klimawandel in Baden-Württemberg“ wurde der Blickwinkel auf weitere Handlungsfelder vergrößert. Hierzu zählen u. a. die menschliche Gesundheit, der Tourismus, die Land- und die Forstwirtschaft. Es wurde untersucht, welche klimatischen Ände- rungen zu erwarten sind und welche Verwund- barkeiten je Handlungsfeld eintreten können, beispielsweise die Zunahme an Hitzeereignissen. Für die menschliche Gesundheit bedeutet das die Verschärfung der thermischen Belastung. Eine besonders verletzliche Bevölkerungsgruppe sind die älteren Menschen, bei denen das Risiko hitzebedingter Todesfälle ansteigt. WISSENSLÜCKEN SCHLIESSEN Die Folgen des Klimawandels sind mittlerweile vielfach gut einschätzbar. Umso stärker rücken EINFÜHRUNG 7 Fragen nach geeigneten Anpassungsmaßnah- men und ihrer Umsetzung in den Vordergrund. KLIMOPASS wurde ins Leben gerufen, um genau an dieser Stelle anzusetzen. Es sollen anwendungsorientierte Fragestellungen bearbei- tet werden, die helfen, gezielt Anpassungsmaß- nahmen zu entwickeln und pilothaft umzuset- zen. Dementsprechend beschäftigen sich die Projekte beispielsweise damit, wie und wo sich unsere Städte aufheizen und was dagegen getan werden kann. Aber auch wie effektiv vor Hitze gewarnt werden kann, ist ein Thema. Möglich ist auch die Analyse positiver Effekte, zum Beispiel auf den landwirtschaftlichen Ertrag. Auch bei der Entwicklung und pilothaften Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen können Akteurinnen und Akteure unterstützt werden. 81 PROJEKTE VON 2011 - 2016 Zwischen 2011 und 2016 wurden 81 Projekte bewilligt, die sich zehn Handlungsfeldern zu- ordnen lassen. Häufig weisen KLIMOPASS- Projekte Querbezüge auf und können deshalb mehreren Handlungsfeldern zugeordnet werden. Im Auftrag des Umweltministeriums organisiert und koordiniert die LUBW das Programm und begleitet die einzelnen Projekte fachlich. Die Förderentscheidung trifft ein interministerieller Projektrat. Vorangestellt ist ein Bewertungsver- fahren, das die Qualität der Projektanträge prüft. Das Ministerium stellt jährlich ein Förderbudget von rund einer Million Euro zur Verfügung. Im Durchschnitt konnte damit bisher fast die Hälfte der beantragten Projekte gefördert werden. EINMALIGES FÖRDERKONZEPT UND POSITIVER AUSBLICK Die thematische Vielfalt und kontinuierliche Fördermöglichkeit lassen KLIMOPASS auf Län- derebene als bislang einmalig erscheinen. Die hohe Zahl von insgesamt 174 Anträgen unter- streicht sowohl den bestehenden Forschungs- bedarf als auch die Bedeutung des Themas Klimaanpassung im Land. Das Ministerium hat daher beschlossen, KLIMOPASS ab dem Jahr 2018 eine Förderrichtlinie zu geben. Mit der Richtlinie wird das Programm verfestigt und stärker auf die Umsetzung von Anpassungsmaß- nahmen ausgerichtet. Weiterhin soll aber auch bedarfsorientiert eine Begleitforschung erfolgen. EINFÜHRUNG 8 EINFÜHRUNG Leitplanken der zukünftigen Klimaänderungen L Klimaforscherinnen und -forscher nutzen viele unterschiedliche Klima modelle, um das Klima der Zukunft zu berechnen. Jedes Modell besitzt Stärken und Schwächen bei der Simulation des komplexen Klimasystems. Deswegen werden in der Klimaforschung mittlerweile mehrere Modelle in einem „Ensemble“ eingesetzt, um möglichst solide Informationen über das Klima der Zukunft zu erhalten. PROJEKT Zukünftige Klimaentwicklung in Baden-Württemberg LUBW Berichts-ID 201308021 In einem Forschungsprojekt hat die LUBW 29 Simulationen regionaler Klimamodelle für einen nahen Zukunftszeitraum bis 2050 und für einen fernen Zukunftszeitraum bis 2100 ausge wertet. Für insgesamt 28 Klimakennzahlen, wie die Jahresmitteltemperatur, die Anzahl der Frosttage, die Anzahl der Sommertage, die Jah- resniederschlagssumme und die Anzahl der Tage mit Starkniederschlag, wurde die Entwicklung für die Zukunft untersucht. Durch den Einsatz vieler Modelle wird die Bandbreite aufgezeigt, innerhalb der die klimatische Entwicklung wahrscheinlich verlaufen wird. Diese Bandbreite stellt die Leitplanken der zukünftigen Klimaver- änderungen in Baden-Württemberg dar. IN JEDEM FALL Je nach untersuchtem Klimaelement variieren die Ergebnisse unterschiedlich stark, aber mit großer Sicherheit zeigen alle Modelle eine deutliche Wärmezunahme für die Zukunft. Die Jahresmitteltemperatur in Baden-Württemberg könnte demnach von heute 8,4 °C in der nahen Zukunft (2021 – 2050) um 0,8 °C bis 1,7 °C und EINFÜHRUNG 9 6 7 8 9 10 11 12 Te m pe ra tu r [° C ] Gemessene Werte; 30-jähriger gleitender Mittelwert, nach Daten des DWD berechnet Bandbreite des 30-jährigen Mittelwertes Untere Bandbreite Median Obere Bandbreite 19 00 19 05 19 10 19 15 19 20 19 25 19 30 19 35 19 40 19 45 19 50 19 55 19 60 19 65 19 70 19 75 19 80 19 85 19 90 19 95 20 00 20 05 20 10 20 15 20 20 20 25 20 30 20 35 20 40 20 45 20 50 20 55 20 60 20 65 20 70 20 75 20 80 20 85 20 90 20 95 21 00 Beobachtete Temperaturentwicklung Zukunftsszenario 2021 – 2050 1901 – 2015 2071 – 2100 AUF DEN PUNKT • Für solide Informationen werden mehrere Klimamodelle in „Ensembles“ eingesetzt. • Die Auswertung eines Ensembles mit 29 Simulationen bestätigt die weitere Erwärmung in Baden- Württemberg. • Bis Ende des Jahrhunderts ist im Landesschnitt ein Anstieg der Durchschnittstemperatur um 3,6°C auf 12°C möglich. • Die Anzahl der Sommertage wird deutlich ansteigen und kann sich bis zum Ende des Jahrhunderts verdoppeln. in der fernen Zukunft (2071 – 2100) um 2,5 °C bis 3,6 °C ansteigen. Anschaulicher wird es, wenn die Zunahme der Sommertage mit mindestens 25 °C betrachtet wird. Heute werden landesweit durchschnittlich 30 Tage gezählt. Für die nahe Zukunft muss im Landesschnitt mit zusätzlichen 4 bis 18 Tagen und in der fernen Zukunft mit 20 bis 44 Tagen gerechnet werden. Belastender für Mensch und Natur könnte die Entwicklung der Heißen Tage mit mindestens 30 °C sein. Diese steigen möglicherweise von heute landesweit durchschnittlich vier Tagen in der nahen Zukunft um einen bis neun Tage an. Bis 2100 wird von einem Anstieg zwischen fünf bis 28 zusätzlichen Tagen ausgegangen. Die Änderungen werden in den einzelnen Landes- regionen jedoch unterschiedlich stark ausfallen. Der Oberrheingraben und der Rhein-Neckar- Raum werden wohl auch weiterhin die wärmsten Regionen des Landes bleiben. Entwicklung der Durchschnittstemperatur in Baden-Württemberg bis 2015 und Bandbreite der möglichen zukünftigen Entwicklung bis 2100 (Quelle LUBW) EINFÜHRUNG 10 EINFÜHRUNG Anpassungsstrategie L Mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg hat der Landes gesetzgeber auch der Anpassung an den Klimawandel einen gesetzlichen Rahmen gegeben. Die unvermeidbaren Auswirkungen sollen im Rahmen einer landesweiten Strategie durch vorsorgende Anpassungsmaßnahmen begrenzt werden. DER WEG ZUR ANPASSUNGS- STRATEGIE Im Juli 2015 hat die Landesregierung eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg verabschiedet, die sich mit den neun Handlungsfeldern Wald und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Boden, Natur- schutz, Wasserhaushalt, Tourismus, Gesundheit, Stadt- und Raumplanung sowie Wirtschaft und Energiewirtschaft befasst. Damit werden zahlreiche Bereiche des menschlichen Handelns und unserer Umwelt angesprochen, die durch den Klimawandel beeinflusst werden. Aufgrund dieser breiten Betroffenheit soll mit der Strategie ein gesamtgesellschaftlicher Anpassungsprozess angestoßen werden. Überflutete Straße mit Warnschild EINFÜHRUNG 11 Von Beginn an wurden Betroffene aus den ver schiedenen Handlungsbereichen in die Erstel lung der Strategie eingebunden. In einem ersten Schritt wurde gemeinsam mit den zu- ständigen Ressorts sowie Fachgutachterinnen und -gutachtern die klimainduzierte Verwund- barkeit (Vulnerabilität) der Handlungsbereiche aufge zeigt. Dabei standen Fragen im Mittelpunkt wie: Welche Auswirkungen hat Hitze auf ältere Menschen? Wie müssen die Städte der Zukunft aussehen? Welche Bäume müssen heute ge- pflanzt werden, die auch noch in 100 Jahren wachsen können? Wie werden sich Extremwet- terereignisse entwickeln und welche Vorkehrun- gen könnten getroffen werden? Weiter wurden Anpassungsziele erarbeitet und Maßnahmenvor- schläge auf einem Kongress diskutiert. Die wichtigsten Ergebnisse dieses Prozesses sind in der „Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg“ zusam- mengefasst. Für jedes Handlungsfeld werden die Auswirkungen des Klimawandels dargestellt und bis zu zehn Maßnahmenempfehlungen gegeben. UMSETZUNG In den kommenden Jahren gilt es nun, die Anpassungsstrategie mit Leben zu füllen. Die Umsetzung liegt dabei häufig nicht nur im direkten Handlungsbereich des Landes, sondern auch auf kommunaler und regionaler Ebene. Daneben gibt es Anpassungsmaßnahmen, die von privaten Akteurinnen und Akteuren um- gesetzt werden müssen, die aber vielfach durch staatliche Maßnahmen begleitet und unterstützt werden können. Das Land möchte durch Aus- weisung verschiedener Handlungsschwerpunkte die verschiedenen Akteurinnen und Akteure zur Anpassung zusammenbringen. Dazu zählen die Bewusstseinsbildung und die Sensibilisierung von Betroffenen. KLIMOPASS konnte dank des anwendungsbetonten Charakters des Programms eine wichtige Brücke von der Wissenschaft zur Praxis schlagen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Monitoring zur Anpassungsstrategie, das mit einem ersten Bericht im Jahr 2017 und danach alle drei Jahre erfolgt. Es soll helfen, die Klimafolgen auf das Land darzustellen und möglichst zeitnah erfolgreiche und weniger erfolgreiche Ansätze in der modellhaften An- passung an den Klimawandel zu identifizieren. Nicht zuletzt wird auch weiterhin ein Schwer- punkt sein, die jeweiligen Akteurinnen und Akteure durch die Bereitstellung von Informatio- nen oder Fortbildungen zu sensibilisieren. EINFÜHRUNG 12 Ein Klimamonitoring für die Modellregion Freiburg L Ohne Anpassungsmaßnahmen wird der Klimawandel nicht zu bewältigen sein. Um aber den Erfolg solcher Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls nachjustieren zu können, bedarf es eines gezielten Monitorings. Wie das aussehen kann, zeigt ein Projekt am Beispiel der Modellregion Freiburg. WARUM REGIONALE ANPASSUNGS- STRATEGIEN? Der Klimawandel betrifft die verschiedenen Regionen Deutschlands in unterschiedlichem Maße. Entsprechend müssen Anpassungsmaß- nahmen an die veränderten klimatischen Bedin- gungen auf regionale Erfordernisse zugeschnitten werden. Baden-Württemberg stellt einen sehr vielfältigen Lebensraum dar. Daher ist eine an die jeweilige Region angepasste Strategie er- forderlich, die aus Bausteinen mit Maßnahmen unterschiedlicher Priorität besteht. Diese flexible Strategie muss zudem nachjustiert, also an künftige ökologische, ökonomische und soziale Entwicklungen angepasst werden können, die im Zuge des sich dynamisch ent- wickelnden Klimawandels zu erwarten sind. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die kontinu- ierliche Erfassung klimarelevanter Indikatoren sowie ein Prüf- und Kontrollsystem für die vorgenommenen Anpassungsmaßnahmen. KLIMAFOLGEN/ MONITORING PROJEKT 1 Entwicklung eines Konzepts zum Monitoring von Klimafolgen und An- passungsmaßnahmen anhand eines Modellraums in Baden-Württemberg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Professur für Landespflege LUBW Berichts-ID U13-W03-N12 PROJEKT 2 Etablierung eines regionalspezifi- schen Monitorings von Klimafolgen und Anpassungsmaßnahmen im Modellraum Freiburg / Dreisamtal Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Professur für Landespflege LUBW Berichts-ID U13-W03-N13 KLIMAFOLGEN/MONITORING 13 EIN VIELFÄLTIGER MODELLRAUM Wie ein solches Monitoring aussehen könnte, hat eine Arbeitsgruppe der Universität Freiburg untersucht: „Entwicklung eines Konzepts zum Monitoring von Klimafolgen und Anpassungs- maßnahmen anhand eines Modellraums in Baden-Württemberg“ hieß das Initialprojekt, dem sich ein Folgeprojekt zur Etablierung dieses regionalspezifischen Monitorings im Modell- raum Freiburg / Dreisamtal anschloss. Die ausge- wählte Region reicht vom Gipfel des Feldbergs entlang des Flusses Dreisam bis zur Rheinaue und repräsentiert eine Vielzahl landschaftlich und klimatisch unterschiedlicher Lebensräume. Diese sind einerseits aus Sicht des Naturschutzes und des Tourismus wertvoll, andererseits werden sie wirtschaftlich in vielfältiger Weise genutzt. Die wichtigste Basis für die Entwicklung des Monitoringsystems waren Experteninterviews vor allem mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachbehörden im Regierungs- präsidium Freiburg, in der Stadt Freiburg sowie in den Landratsämtern der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen. Darüber hinaus gab es Gespräche mit dem Staatlichen Weinbauinstitut, der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie der Schutzgemeinschaft Libellen. GUTES INDIKATORSYSTEM Neun Handlungsfelder haben die Autorinnen und Autoren der Studie bearbeitet, wozu Was- serhaushalt, Land- und Forstwirtschaft ebenso zählen wie Naturschutz und Biodiversität, aber auch innerstädtische Grünflächen, Gesundheit, Bevölkerung und Arbeitsschutz sowie der Tou- rismus. Von einer Vielzahl möglicher Indikatoren wurden bereits 72 in das regionalbezogene Monitoringsystem integriert. 36 Indikatoren wurden bisher verworfen, 184 werden noch geprüft. Dabei gibt es sowohl Einflussindikato- ren, die klimawandelbedingte Veränderungen aufzeigen, als auch Anpassungsindikatoren, mit denen sich die Wirkungen von Anpassungs- maßnahmen des jeweiligen Sektors beschreiben lassen. Im Gesundheitssektor gelten beispielsweise die Anzahl der Heißen Tage, der Tropennächte sowie der Tage mit schwüler Hitze als Ein- flussfaktoren. Auch Fallzahlen hitzeinduzierter Erkrankungen oder gar Todesfälle gehören dazu. Anpassungsindikatoren sind in diesem Sektor etwa das Funktionieren von Hitze-Frühwarn- systemen oder von baulichen Maßnahmen zur Hitzeminderung in öffentlichen Gebäuden. Teilweise bestanden im Untersuchungsgebiet bereits solche Systeme. So gibt es beispielsweise in der Forstwirtschaft ein institutionalisiertes, intensives Monitoring, zu dem auch die Waldzu- standsberichte gehören. Im Gesundheitswesen werden dagegen viele Daten erhoben, diese sind allerdings noch nicht in wünschenswerter Weise räumlich miteinander verknüpft. Im Bereich Wasserhaushalt gilt die Errichtung von Hochwas- serschutzmaßnahmen als Pflicht der Kommune. Als Anpassungsindikator im Rahmen eines Monitorings werden solche Maßnahmen häufig nicht erfasst. Das in Freiburg erarbeitete Monitoringsystem dürfte sich im Hinblick auf das methodische Vorgehen mit entsprechenden Anpassungen und gegebenenfalls weiteren Indikatoren gut auf andere Kommunen übertragen lassen. Die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Erar- beitung dieses Projekts flossen in den ersten Monitoringbericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Teil 1 „Klimafolgen und Anpassung“ 2017 ein. Anpassungsindikator Wasserhaushalt: Stand Ausbau des technischen Hochwasserschutzes AUF DEN PUNKT • Das Fortschreiten des Klimawan- dels sowie der Erfolg von Klima- anpassungsmaßnahmen sollten im Zuge eines regionalen Monitoring- systems überwacht werden. • Ein solches System ist auch erfor- derlich, um gegebenenfalls bei den Maßnahmen nachjustieren zu können. • Das in der Modellregion Freiburg erarbeitete Indikatorsystem mit Einfluss- und Anpassungsindika- toren stellt eine gute Basis für das Monitoring dar. • Die Erkenntnisse lassen sich mit Anpassungen auch auf andere Regionen übertragen. KLIMAFOLGEN/MONITORING 14 ENSEMBLES BRINGEN EINE HÖHERE SICHERHEIT Die Entwicklung des Klimas hängt von vielen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören in jüngster Zeit vor allem die von den Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen. Deren Entwicklung wiederum hängt von der demo- graphischen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung ab, welche nur innerhalb gewisser plausibler Grenzen und auf dem derzeitigen Wissensstand abschätzbar ist und als Ergebnis sogenannte Klimaszenarien liefert. Daneben gibt es noch weitere, durch den Charakter des Klima- systems bedingte zufällige Faktoren, welche die Entwicklung des Klimas beeinflussen. Um diese Bandbreite möglicher Klimaentwicklungen zu erfassen, reicht eine Simulation nicht aus, viel- mehr muss eine ganze Reihe von Simulationen durchgeführt werden (ein sogenanntes Ensemble von Simulationen, siehe Beitrag „Leitplanken der zukünftigen Klimaänderungen“). Damit werden Aussagen über die Wahrscheinlichkeit einer vorausgesagten Klimaänderung möglich: Je größer die Ensemblekonsistenz, also die Über- einstimmung der einzelnen Ensemblemitglieder ist, desto sicherer ist die Aussage. Als Faustregel gilt, dass man bei einer Ensemblekonsistenz von über 50 Prozent von einer „wahrscheinlichen Änderung“ sprechen kann. PROJEKT Ensembles hoch aufgelöster regio- naler Klimasimulationen zur Analyse regionaler Klimaänderungen in Baden-Württemberg und ihre Aus- wirkungen Karlsruher Institut für Technolo- gie, Institut für Meteorologie und Klimaforschung LUBW Berichts-ID U41-W03-N13 Regionale Klimaände- rungen und ihre Folgen L Wenn man Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel planen und durchführen will, muss man wissen, welches Klima künftig auf die betreffende Region und ihre Bewohnerinnen und Bewohner zukommt. Einen solchen Blick in die Zukunft ermöglichen Simulationen mit numerischen Klimamodellen. KLIMAFOLGEN/ MONITORING KLIMAFOLGEN/MONITORING 15 KLIMASIMULATIONEN FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG Für das Projekt „Ensembles hoch aufgelöster regionaler Klimasimulationen zur Analyse regio- naler Klimaänderungen in Baden-Württemberg und ihre Auswirkungen“ hat das Institut für Meteorologie und Klimaforschung (IMK-TRO) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ein Ensemble von zwölf Simulationen mit der sehr hohen räumlichen Auflösung von 7 km, zugeschnitten auf unsere Region, berechnet. Verwendet wurde das regionale Klimamodell COSMO-CLM, das ein Modell für die Atmo- sphäre mit einem Boden-Vegetationsmodell kombiniert. Simuliert wurde die nahe Zukunft, also die Zeit zwischen 2021 und 2050. Um die Qualität der Simulationen einschätzen zu können, und um einen Vergleich für künftige Klimaentwicklung zu haben, wurde zusätzlich die jüngere Vergangenheit, d. h. der Zeitraum von 1971 bis 2000 gerechnet. WÄRMER UND MEHR STARKREGEN Die regional differenzierten Simulationen zeigen, dass im Land in naher Zukunft sowohl die mittleren Jahrestemperaturen als auch die minimalen und maximalen Tagestemperaturen steigen werden. Für das gesamte Bundesland kann es, jahreszeitlich variierend, zwischen etwa 0,5 und 1,5 °C wärmer werden – wobei die stärkste Zunahme im Spätsommer, Herbst und Winter stattfindet. Dazu passend zeigen die Szenarien mehr heiße und weniger kalte Extreme. Im Sommer und im Frühherbst wird den Berechnungen zufolge die solare Einstrah- lung – eine Kombination aus diffuser und direkter Strahlung – zunehmen und in der Zeit von Dezember bis Mai abnehmen. Die Nieder- schläge werden im Sommer leicht abnehmen, im Winter aber stärker zunehmen, so dass über das ganze Jahr gesehen eine leichte Zunahme zu erwarten ist. Ähnliches gilt auch für die klimati- sche Wasserbilanz. Insgesamt zeichnen sich aber bei Mittelwerten von Parametern wie Nieder- schlag, Bodenfeuchte und Windgeschwindigkeit keine großen Änderungen ab. Änderungen fin- den sich dagegen bei extremen Niederschlägen, die in naher Zukunft deutlich häufiger werden können, und auch die Kombination aus heißen und trockenen Extremwetterperioden wird den Menschen verstärkt zu schaffen machen. AUF DEN PUNKT • In Klimaszenarien werden auf Grundlage von Annahmen zur künftigen Entwicklung der Treib- hausgaskonzentration mögliche klimatische Zustände für die Zukunft mit Klimamodellen be rechnet. Bei Ensemble-Berech - nungen wird eine Reihe von Simulationen durchgeführt, um die Bandbreite der möglichen Klimaän- derungen zu erfassen. • Die Qualität der Simulationen wird durch den Vergleich mit den Klimabeobachtungen der jüngeren Vergangenheit (1971 – 2000) überprüft. • Für Baden-Württemberg steht nun ein Ensemble von Klimasimu- lationen mit einer räumlichen Auflösung von 7 Kilometern für die beiden Zeiträume 1971 – 2000 und 2021 – 2050 zur Verfügung. • Die Simulationen zeigen für die nahe Zukunft (2021 – 2050) Zunah- men der Jahresmitteltemperaturen sowie der Tagesmaxima und -minima der Temperatur. • Deutlich häufiger werden extreme Niederschläge sowie, vor allem in tieferen Lagen, die Kombination aus heißen und trockenen Extrem- wetterperioden auftreten. Änderung der mittleren Anzahl von Heißen Tagen pro Jahr (Tagesmaximaltemperatur > = 30°C) zwischen 1971 - 2000 und 2021 - 2050 (Quelle: Karlsruher Institut für Technologie) Anzahl Tage 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 KLIMAFOLGEN/MONITORING 16 Klimaanpassung im Naturpark L Ein Naturpark lebt vom Miteinander von Natur und wirtschaftendem Mensch, der diese Landschaft geprägt hat. Sollen solche Regionen auch in Zeiten des Klimawandels erhalten werden und touristisch attraktiv bleiben, sind Anpassungs- maßnahmen an die sich ändernden Lebensbedingungen unerlässlich. REIZVOLLE LANDSCHAFT Rund 400 000 Hektar Fläche umfasst der Na- turpark Südschwarzwald und ist damit einer der größten Schutzflächen dieser Art in Deutsch- land. Sicher ist, dass sich durch den Klimawan- del auch in dieser Region die Bedingungen für Land- und Forstwirtschaft sowie Naturschutz und Tourismus ändern werden. Was aber kann man tun, um trotz der sich bereits abzeich- nenden Veränderungen diese strukturreiche Landschaft mit Wald, extensiv genutzten Weide- flächen und Mähwiesen zu erhalten? Darüber hat sich ein Team aus Forscherinnen und Forschern in enger Zusammenarbeit mit dem Naturpark Südschwarzwald und sechs land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Gedanken gemacht. Erklärtes Ziel war, „Erkenntnisse aus den Handlungsfeldern Boden, Naturschutz, Wald, Landwirtschaft auf den Naturraum und die dortigen land- und forstwirtschaftlichen Be- triebe zu übertragen“ (Projektbericht, S. 2) – und darauf aufbauend, eine integrierte Klimaanpas- sungsstrategie für den Naturpark zu entwickeln. PROJEKT Landschaft im Klimawandel – Anpassungsstrategie für den Naturpark Südschwarzwald Naturpark Südschwarzwald e.V. LUBW Berichts-ID U83-W03-N24 KLIMAFOLGEN/ MONITORING KLIMAFOLGEN/MONITORING 17 DAS GEFÄHRDUNGSPOTENZIAL BEWERTEN Um die Folgen des Klimawandels bewerten zu können, muss man eine ganze Reihe von Fakto- ren heranziehen. Dazu zählen typische klima- tische Parameter wie Durchschnittstemperatur, Spät- und Frühfrostgefahr, Heiße Tage, Stark- regen und Dürreperioden. Aber auch Faktoren wie Bewirtschaftungsweise, Ertrag, Produkt- qualität und die Risiken durch Schädlinge wie Pilze, Insekten und andere Schaderreger, sind zu berücksichtigen. Hinzu kommen der Stand- ort – Höhe, Hangneigung, Beschaffenheit und Speicherfähigkeit der Böden – sowie die mit der Lage verbundenen klimatischen Grundbedin- gungen. Damit ergeben sich für die einzelnen Betriebe ganz individuelle Bewertungen. So sind zum Beispiel im Zuge des Klimawandels bei einem Waldgebiet ein zunehmender Hitze- und Trockenstress für Fichtenbestände im Hoch- sommer und ein damit verbundener erhöhter Befallsdruck, durch Schadinsekten zu erwarten. Bei Grünlandflächen zeichnen sich dagegen neben negativen Folgen auch durchaus posi- tive Effekte ab: So wird die Produktivität durch höhere Temperaturen und eine längere Vege- tationszeit zunehmen. Andererseits wird der Befallsdruck durch Mäuse und Pilze, z. B. Schneeschimmel wachsen, was sich negativ auf Ertrag und Qualität auswirken wird, genauso wie Trockenheit im Sommer und mehr Nässe im Winter. WIE BEDROHT SIND DIE BETRIEBE? Der außergewöhnlich trockene Sommer im Untersuchungszeitraum 2015 hat auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter für die Folgen des Klima- wandels sensibilisiert. Und das nicht ganz zu unrecht: Über alle Betriebe und Nutzungsarten hinweg zeigt sich für vier von sechs Betrieben eine stärkere Gefährdungstendenz. Die größ- ten Gefahren durch Hitzestress, Sonnenbrand, erhöhtem Schädlingsdruck und anderen Folgen der Klimaerwärmung ergaben sich dabei für den Beeren- und Obstbau. Auch beim Getreidean- bau – außer beim Dinkel – sowie beim Waldbau – Risikofaktor Fichte – wurden Gefährdungs- potenziale festgestellt. Demgegenüber könnten Ackerflächen und Wiesen von verlängerten Vegetationsperioden und höheren Temperaturen profitieren. Auch wenn zu bedenken ist, dass die Studie nur 431 Hektar (0,1 Prozent) der Naturparkfläche ab- deckt, so dürfte sie doch Signalwirkung für den gesamten Naturpark Südschwarzwald haben. Da die Land- und Forstwirtschaft in dieser Kultur- und Naturregion eine prägende Wirkung hat, ist es wichtig, sie zu erhalten – und damit auch die Ertragskraft der Betriebe. Daher geben die Autorinnen und Autoren der Studie zu beden- ken, dass auch in einem Naturpark ertrags- steigernde Bewirtschaftungsformen wichtig werden können. Dazu zählen das Experimen- tieren mit neuen Arten und Sorten, wie mit dem Rhabarberanbau beispielhaft demonstriert werden konnte. Auch die Bewässerung von Wiesen sowie eine partielle Umnutzung von Flächen können eine wichtige Rolle in der Zukunft spielen. Ihre Schlussfolgerung: „In dem Bestreben, die Betriebe vor dem Hintergrund des Klimawandels zu stärken, sollte eine wichtige Komponente der Anpassungsstrategie des Naturparks Südschwarzwald an den Klima- wandel liegen“ (Projektbericht, S. 80). Teil der Untersuchung: Höfe mit Mutterkuhhaltung auf 1.000 m Meereshöhe AUF DEN PUNKT • Der Klimawandel wird auch für den Naturpark Südschwarzwald deutliche Folgen haben. • Für die land- und forstwirtschaft- lichen Betriebe ist zumeist eine moderate, in Einzelfällen stärkere Gefährdung zu erkennen. Teilweise gibt es auch Verbesserungen. • Eine gute Ertragskraft der Betriebe ist eine wesentliche Vorausset- zung, um die typische Naturland- schaft Südschwarzwald zu erhalten. • Mögliche ertragssteigernde (Klima- anpassungs-)Maßnahmen sind der Anbau neuer Sorten und Arten und die Bewässerung. KLIMAFOLGEN/MONITORING 18 Hitzefl yer Stuttgart mit Gesundheitstipps und Verhaltenshinweisen bei Hitze (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart) Wie warnt man am besten vor großer Hitze? L Durch die Kessellage ist Stuttgart sehr windarm. Zusammen mit der dichten Bebauung führt dies im Sommer häufi g zu großer Hitze belastung. Die Landes- hauptstadt machte sich deshalb schon früh Gedanken, wie man die Bevölkerung am besten vor einer drohenden Hitzewelle warnen kann. Doch dazu muss man die Menschen auch auf den richtigen Wegen erreichen. DER HITZESOMMER 2003 UND DIE FOLGEN Die große Hitzewelle im Jahr 2003 hat auch in Stuttgart zu einem Umdenken geführt: Bei rechtzeitiger Warnung und geeigneten Gegen- maßnahmen hätte es damals vermutlich weniger Hitzetote gegeben. In der Folge entwickelte die Landeshauptstadt als eine der ersten Städte ein Klimawandel-Anpassungskonzept. Besonders wichtig dabei: die Bevölkerung rechtzeitig zu warnen, wenn extrem heiße Tage drohen. Mit dem Projekt „Optimierung der Hitzewarnung in Stuttgart (HITWIS)“ hat die Abteilung Stadtklimatologie des städtischen Umweltamtes GESUNDHEIT PROJEKT Optimierung der Hitzewarnung in Stuttgart (HITWIS) Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abteilung Stadtklimatologie LUBW Berichts-ID U50-W03-N11 GESUNDHEIT 19 das bereits bestehende Konzept überprüft und Verbesserungen angeregt. WIE ERREICHT MAN DIE MENSCHEN? Eine Umfrage der Stadtklimatologinnen und -klimatologen ergab, dass Krankenhäuser und Seniorenheime auf Hitzewellen inzwischen recht gut vorbereitet sind. Hingegen gibt es im Schul- bereich keine allgemeinen Richtlinien. Beson- ders problematisch ist dies für ältere allein- stehende Menschen: Sie sind nur schwer zu erreichen, stellen aber eine besondere Risi ko- gruppe dar, die zudem wegen der demographi- schen Entwicklung noch größer werden wird. Auf diesem Gebiet, so ergab das Projekt, sollte in Zukunft mehr getan werden, etwa ein Hitze- telefon für alleinstehende Seniorinnen und Seni- oren organisieren und betreuen. Zudem sind gut bestehende Wärmesysteme wie das Hitze- warnsystem des Deutschen Wetterdienstes in der Bevölkerung noch nicht genügend bekannt. INFORMATION AUF ALLEN KANÄLEN Gedruckte Flyer und Infobroschüren sind ein bewährtes Mittel, Menschen auf Gefahren und Zusammenhänge aufmerksam zu machen. Vor allem im Hinblick auf die Risikogruppe der – größtenteils nicht internetaffi nen – Älteren wird dieses Kommunikationsmittel auch in Zukunft unerlässlich sein. Andere Bevölkerungsgruppen lassen sich mit CityCards erreichen, die kurze Hitze-Informationen liefern und beispielsweise in Restaurants und Bars ausliegen. Auf elek- tronischem Wege liefert die Hitze-Homepage AUF DEN PUNKT • Zielgruppenspezifi sche Hitze- warnungen auf unterschiedlichen Medienkanälen erreichen viele Menschen. • Schwierig erreichbar sind ins- besondere ältere alleinstehende Menschen. • Ein kommunales Kompetenzteam sowie ein Netzwerk „Hitze“ sind wichtige Voraussetzungen für im Internet (www.stuttgart.de/hitze) aktuelle Informationen. Social Media wie Facebook, Instagram und Twitter wie auch lokal angepasste Hitze-Apps für Smartphones erreichen immer mehr Menschen. Wichtig ist auch das große Display am Pragsattel, einer der am stärksten befahrenen Kreuzungen in Stuttgart, das alle Autofahrerinnen und Autofahrer auf gefährliche Hitzetemperaturen aufmerksam macht. OHNE KOMPETENZ-NETZWERK GEHT ES NICHT Eine wichtige Voraussetzung, dass dies alles auch umgesetzt wird und Hitzewarnungen recht zeitig an die Bevölkerung ergehen, ist der Aufbau ei- nes zunächst kommunalen Kompetenzteams und dann eines Netzwerkes „Hitze“. Dazu gehören kommunale und externe Institu tionen, wie etwa der Deutsche Wetterdienst, aber auch Pfl ege- dienste und Stadtteilorganisationen. Allerdings ergab die Untersuchung, dass die Umsetzung manch einer wünschenswerten, aber komplexen Maßnahme, gar nicht so einfach ist, weil sich die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen schwierig gestaltet. Gleichwohl lohnt sich der Aufwand: Schließlich geht es um Menschen- leben. Stuttgart jedenfalls ist gewillt, dies zu tun – und hat aus den bisher gewonnenen Erkenntnissen eine Liste mit Empfehlungen für andere Städte zusammengestellt. Beson- ders wichtig dabei sei, so die Autorinnen und Autoren der Studie, „Hitzeinformationen und Hitzewarnungen zielgruppenspezifi sch weiterzu- geben“ (Projektbericht, S. 6). Smartphone-App zur Hitzewarnung in Stuttgart (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart) GESUNDHEIT 20 Besonders gefährlich: Das Hitzerisiko bei älteren Menschen L Die Menschen werden immer älter, mögliche Hitzeperioden wegen der Klimaerwärmung häufiger. Umso wichtiger wird es, dass ältere Menschen zum Beispiel auch in Einrichtungen des Betreuten Wohnens bei Hitze optimal versorgt werden. Aber wie lässt sich das erreichen? VIER TEILPROJEKTE Klar, bei heißem Wetter zieht man sich luftig an. Und man trinkt viel. Aber machen das ältere Menschen auch tatsächlich? Dieser Frage ging eine Arbeitsgruppe der Robert-Bosch-Gesell- schaft für medizinische Forschung, die am Stutt- garter Robert-Bosch-Krankenhaus tätig ist, nach. Um die individuellen Risikofaktoren bei Hitze herauszufinden, konnten im Sommer 2015 rund 80 Menschen mit einem Durchschnittsalter von 81 Jahren, die in insgesamt zehn Einrichtungen des Betreuten Wohnens leben, für das Projekt gewonnen werden. Sie wurden nach ihrem Verhalten bei Hitze befragt und in ein medizini- sches Untersuchungsprogramm aufgenommen. Darüber hinaus sollte das Projekt „Risiken von Raumtemperatur bei Hitze für ältere Menschen in Stuttgart“ weitere Erkenntnisse liefern: Wie kann man Seniorenheime klimatisch besser bauen und ausrüsten? Was können die Einrich- tungen bei Hitze tun? Und wie hilfreich sind Kühlwesten? BELASTENDE HITZE Das Fazit der Studie ist eindeutig: „Insgesamt ist festzustellen, dass die zwei Hitzewellen im Juli PROJEKT Risiken von Raumtemperatur bei Hitze für ältere Menschen in Stuttgart Robert-Bosch-Gesellschaft für medizinische Forschung mbH LUBW Berichts-ID U50-W03-N13 GESUNDHEIT GESUNDHEIT 21 und August 2015 die befragten Bewohner des Betreuten Wohnens in Stuttgart sehr belastet haben“ (Projektbericht, S. 41). Offenkundig ist, dass neben direkten gesundheitlichen Beschwerden die älteren Menschen körperlich weniger aktiv sind und die „soziale Teilhabe“ deutlich abnimmt. Schwächere Personen, die durch eine geringere Gehge schwindigkeit iden- tifiziert werden können, sind hier besonders be- troffen (siehe Grafik). Abgeschlagenheit und An- triebslosigkeit – das waren häufige Beschwerden. Trotz der Hitze empfand nicht einmal die Hälfte der Befragten mehr Durst. Und nur etwa ein Drittel nannte vermehrtes Trinken als Maß- nahme gegen Hitze. Umso wichtiger ist es, dass Angehörige und Betreuungspersonal immer wieder darauf hinweisen, doch bei Hitze mehr zu trinken. Dabei können Trinkprotokolle hilf- reich sein, um die tatsächlich getrunkene Flüssig- keitsmenge zu dokumentieren. Weiterhin hat die Studie ergeben, dass schwä- chere Personen bei Hitze schwerer von einem Stuhl aufstehen können und mehr Mühe haben, das Gleichgewicht zu halten – womit gerade auch bei Hitze die Sturzgefahr wächst. Interes- sant ist, dass der Blutdruck mit zunehmenden Temperaturen sinkt. Dies stellt aber in vielen Fällen keine Belastung dar. Dabei hat die Studie gezeigt, dass Blutdruck regulierende Medika- mente generell zur Stabilisierung des Blutdrucks auch bei Hitze beitragen. Eine Anpassung der Medikation bei Hitze wird nach Möglichkeit empfohlen. WAS DIE SENIORENHEIME TUN KÖNNEN Inzwischen dürften die meisten Einrichtungen dank der Warnungen des Deutschen Wetter- dienstes sowie kommunaler Institutionen wissen, wenn eine Hitzewelle im Anmarsch ist. Doch die Konsequenzen lassen offenbar noch oft zu wünschen übrig: „Zusammenfassend ist zu vermuten, dass im Betreuten Wohnen kaum strukturierte Handlungspläne für den Umgang mit einer Hitzewelle existieren“, heißt es in der Studie. Damit aber besteht ein „erhebliches Potenzial zur Optimierung“ (Projektbericht, S. 52). Wichtig wäre zum Beispiel, einen Verant- wortlichen zu benennen, der bei einer Warn- meldung einen Aktionsplan in Gang setzt. Dieser sollte auch sicherstellen, dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner erreicht wird, beispielsweise über Hauspost. Weiteres Potenzial zur Optimierung der Situation älterer Menschen im Betreuten Wohnen sind bauliche Maß- nahmen. Dazu zählen klimatisierte Räume zur Hitzeentlastung, die von jeder Bewohnerin und jedem Bewohner genutzt werden können – die aber nach den vorliegenden Erkenntnissen noch weitgehend fehlen. Hilfreich sind auch Vorrich- tungen, mit denen sich die Wohnräume bei Hitze automatisch beschatten und lüften lassen. HELFEN KÜHLWESTEN? Im Rahmen der Studie wurden versuchsweise 20 Kühlwesten ausgewählten Einrichtungen als Akutmaßnahme zur Verfügung gestellt. Fazit: Die Westen senken die Köpertemperatur um durchschnittlich 0,2 °C, sind also wirksam. Auch die Westenträgerinnen und -träger waren in den meisten Fällen zufrieden, bemängelten allerdings teilweise, dass die Westen zu schwer seien und nicht lange genug kühlen würden. Für viele hitzegeplagte Seniorinnen und Senioren sind die Westen somit bei entsprechender Einweisung eine Möglichkeit, akute Beschwerden zu lindern. Allerdings wirkt diese Maßnahme nur kurzfris- tig und kann im Zweifelsfall eine zusätzliche ärztliche Betreuung nicht ersetzen. AUF DEN PUNKT • Hitze belastet ältere Menschen in vielfältiger Weise. • Oft trinken ältere Menschen nicht genug – auch weil trotz Hitze das Durstgefühl fehlt. • Einrichtungen für Betreutes Wohnen sollten strukturierte Hand - lungspläne bei Hitze entwickeln und umsetzen. • Kühlwesten können bei Hitze in akuten Fällen helfen. 12 14 16 18 S oz ia le T ei lh ab e (W H O -S co re ) alle höhere Geschwindigkeit niedrigere Geschwindigkeit Temperaturbereich (°C) Soziale Teilhabe älterer Menschen und Beziehung zu Gehgeschwindigkeit und Temperatur (Quelle: Robert-Bosch-Gesellschaft für medizinische Forschung mbH) 27 GESUNDHEIT 22 Wärmeres Klima – unerwünschte Stech- mücken L Milde Winter und warme Sommer: So liebt es die Asiatische Tigermücke. Trockene Sommer gefallen der Japanischen Buschmücke sehr. Im Zuge der Klimaerwärmung haben sich beide bereits bei uns eingenistet. Damit aber wächst die Gefahr, dass sie neue Krankheiten übertragen. EXOTISCHE KRANKHEITSÜBERTRÄGER Im Jahr 2000 ist die Japanische Buschmücke (Ochlerotatus japonicus) in Europa angekom- men, höchstwahrscheinlich mit Zierpflanzen oder Blumenvasen aus China. Seither hat sie sich auch in Baden-Württemberg ausgebreitet. Ebenfalls auf dem Vormarsch ist die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), die sich inzwi- schen im Land fortgepflanzt und damit etabliert hat. Jedenfalls wurden im Frühjahr 2016 in Freiburg als auch in Heidelberg erstmals Eier gefunden, aus denen Larven geschlüpft sind. Nun sind Stechmücken allein schon wegen der unangenehmen Stiche eine Plage. Bei diesen beiden Moskitoarten aber kommt ein weit größeres Problem hinzu: Sie können gefähr- liche Krankheiten übertragen. So überträgt die Tigermücke Viren, die für Dengue- sowie Chikungunya-Fieber-Ausbrüche auch in Europa verantwortlich gemacht werden – Krankheiten, gegen die es keine Medikamente gibt. Die Buschmücke wiederum kann unter anderem das West-Nil-Virus und verschiedene Erreger von Gehirnentzündungen übertragen. PROJEKT 1 Untersuchung der Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung des Japanischen Buschmoskitos Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. - GFS LUBW Berichts-ID U51-W03-N12 PROJEKT 2 Klimatische und infrastrukturelle Risikoanalyse für kommunale Maßnahmen in Bezug auf die Etablierung von Aedes albopictus in Baden-Württemberg Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. - GFS LUBW Berichts-ID U50-W03-N15 GESUNDHEIT GESUNDHEIT 23 DEN STECHMÜCKEN AUF DER SPUR Beide Moskitoarten stellen somit eine bedeu- tende Gefahr für die Gesundheit der Menschen dar. Grund genug, sich mit ihnen intensiv zu beschäftigen, wie das die Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. (GFS) tut. „Untersuchung der Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung des Japanischen Buschmoskitos“, heißt das Projekt, dem sich die Studie „Klimatische und infrastrukturelle Risikoanalyse für kommunale Maßnahmen in Bezug auf die Etablierung von Aedes albopictus in Baden-Württemberg“ anschloss. Dabei werden nicht nur die Fundorte der exotischen Mücken kartiert, sondern es wurde auch nach Möglich- keiten gesucht, diese lästigen und potenziell gefährlichen Insekten erfolgreich zu bekämpfen und sie so gut wie möglich in Schach zu halten. FRIEDHÖFE BELIEBT Nachdem früher nur zwei getrennte Populatio- nen des Buschmoskitos in Baden-Württemberg bekannt waren, wurde nun im Rahmen des Projekts eine mittlerweile großflächige Verbreitung im Land nachgewiesen. So ist nun der gesamte Schwarzwald betroffen. Die enorme Verbreitungsgeschwindigkeit des Moskitos ent- spricht der Geschwindigkeit der Verbreitung in den USA. Allerdings braucht der Buschmoskito nicht unbedingt Wärme. Wichtiger sind offen- bar Veränderungen beim Niederschlag, wobei insbesondere trockene Sommer vorteilhaft für die Buschmücken sind. Zudem gehören ganz offensichtlich Friedhöfe zu den attraktivsten Lebensräumen für diese Mücken – genauer die Wasserbecken sowie die Grabvasen, in die sie bevorzugt ihre Eier ablegen. Im direkten Siedlungsbereichen scheint sich die Mücke aller- dings nicht wohl zu fühlen, stark bebuschte und bewaldete Gebiete sind ihr lieber. Ferner sind auch Regentonnen beliebt, um dort Eier abzule- gen. Sicher ist, dass die Buschmücke inzwischen weite Teile Baden-Württembergs erobert hat – was für die Tigermücke (noch) nicht gilt: Sie ist nämlich, anders als die Buschmücke, auf das milde Klima des Oberrheingrabens angewiesen. DER KAMPF GEGEN DIE MÜCKEN Um den traditionellen Moskitoplagen Herr zu werden, haben die Biologinnen und Biologen in den vergangenen Jahren eine Reihe von Bekämpfungsmaßnahmen entwickelt. Die Japa- nische Buschmücke lässt sich momentan wohl am besten mit Bti-Tabletten, einem bewährten biologischen Abwehrpräparat, in Schach halten, das auf der für Mückenlarven tödlichen Wirkung des Bacillus thuringiensis israelensis beruht. Im Rahmen des Projekts wurde aber noch eine andere interessante Methode erfolgreich getestet: Wenn man Friedhofsvasen mit Kupferspray einsprüht oder einfach Kupfermünzen in die Vase gibt, beispielsweise eine fünf Cent-Münze, haben die dort lebenden Mückenlarven kaum eine Überlebenschance. Und die im Spätsom- mer in Wasserbecken abgelegten Eier lassen sich durch gründliche Reinigung der Behälter vernichten. Teure Aktionen mit organisierten Bekämpfungsteams halten die Expertinnen und Experten derzeit aufgrund der nur geringen Populationsdichten der Buschmücken innerhalb der Siedlungsbereiche nicht für erforderlich. AUF DEN PUNKT • Milde Winter und warme Sommer begünstigen die Ausbreitung exotischer Stechmücken in Baden-Württemberg. • Die Japanische Buschmücke und die Asiatische Tigermücke können gefährliche Krankheiten übertragen und sollten daher frühzeitig be- kämpft werden. • Japanische Buschmücken pflanzen sich vor allem in kleinen Wasser - behältern auf Friedhöfen fort. • Gegen die Buschmücken helfen Bti-Präparate sowie das Besprühen von Grabvasen mit Kupferspray; Wasserbecken sollten im Winter gereinigt und Regenfässer dicht abgedeckt werden. Kupfer in Blumenvasen oder Regentonnen zerstört effektiv die Mückeneier GESUNDHEIT 24 Mit Mathematik zu einer nachhaltigen Stadt L Immer mehr Menschen leben in Städten. Umso wichtiger ist es, diese dicht besiedelten Gebiete an den Klimawandel anzupassen – und zudem den Energie- bedarf der Gebäude für das Heizen und Kühlen zu senken. Dazu müssen aber zunächst die bestehenden Stadtstrukturen möglichst detailgenau erfasst werden. BELIEBTE STÄDTE Der Trend zur Stadt wird ungebrochen bleiben: Laut Weltklimarat IPCC werden im Jahr 2030 mehr als die Hälfte der Menschen in Städten wohnen. Sie werden für 75 Prozent des Ener- gieverbrauchs und für 80 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich sein. Ein erheblicher Teil dieser Energie wird für das Heizen und Kühlen von Gebäuden benötigt. Andererseits beeinflussen die Gebäudestruk- turen ganz wesentlich das Stadtklima, für das beispielsweise Wärmeinseln typisch sind. NEUE METHODISCHE ANSÄTZE Umso wichtiger ist es, diese dicht besiedelten Gebiete an den Klimawandel anzupassen – und zudem den Energiebedarf der Gebäude für das Heizen und Kühlen zu senken. Dazu müssen aber zunächst einmal die Zusammenhänge zwischen dem Außen- und Innenraumklima detailgenau erfasst werden. Für die Stadtplanung ist es wichtig, eine Vorstellung zu bekommen, welche Wechselwirkungen zwischen dem künf- tigen Energiebedarf von Gebäuden und dem umgebenden Stadtklima im Wandel verantwort- lich sind und wie diese durch planungsrelevante Entscheidungen beeinflusst werden. Dies ist das übergreifende Ziel des Projekts „Klimawandel, STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Klimawandel, Stadtklima und Gebäudeenergieeffizienz: Wechsel- wirkungen und Handlungskonzepte für eine nachhaltige Stadt – KLISGEE TU Dortmund, Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen LUBW Berichts-ID U83-W03-N27 STADT-/REGIONALPLANUNG 25 Stadtklima und Gebäudeenergieeffizienz: Wech- selwirkungen und Handlungskonzepte für eine nachhaltige Stadt – KLISGEE“. Für die ganzheitliche Betrachtung haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Universität Dortmund eine neue Methode verwendet, die zwei physikalisch basierte Rechenmodelle zusammen mit sta- tistischen Verfahren und räumlich gestützten Techniken kombiniert: Mit dem Stadt-Ener- gie-Balance-Modell TEB lassen sich Änderungen des städtischen Mikroklimas ermitteln und mit dem Gebäude- und Anlagen-Simulations- programm TRNSYS der Energiebedarf von Gebäuden errechnen und damit Aussagen über das Innenraumklima machen. Ferner wurde bei der Verarbeitung der Daten die statistische Versuchsplanung DOE für die Optimierung der untersuchten Stadtstrukturen und Gebäude angewandt. Auch geografische Informationssys- teme kamen, insbesondere bei der planerischen Darstellung der Ergebnisse, zum Einsatz. Am Beispiel der Stadt Stuttgart wurden zunächst die thermischen Veränderungen für das gesamte Stadtgebiet berechnet, die sich durch die städtebauliche Struktur und den Klimawandel ergeben. Dann wurden die Energiekennwerte der einzelnen Gebäude sowie von ganzen Gebäudeblöcken für das Heizen und Kühlen ermittelt. Die Rechnungen wurden sowohl für die klimatischen Randbedingungen von 1991 bis 2000 als auch für die projizierten klimatischen Randbedingungen für den Zeitraum 2041 bis 2050 durchgeführt. STRASSENSCHLUCHTEN HEIZEN SICH AUF Die Mikroklimasimulationen mit TEB zeigen, dass sich die Straßenschluchten im Zeitraum bis 2050 um bis zu 2 °C aufheizen können, wobei der Durchschnitt bei 0,87 °C liegt. Interessant ist, dass die Erwärmung vor allem in den Nacht- stunden spürbar wird, was auf Wärmeinseln hin- weist. Im Gegensatz dazu sind die Stadtcanyons in den Mittagsstunden kühler als die Umgebung, weil die Gebäude Schatten werfen. Bei lockerer und mittlerer Bebauung sind diese Hitze- und Kühleffekte weniger deutlich ausgeprägt. Somit zeigt sich, dass die städtebauliche Dichte das Mikroklima stark beeinflusst – was vor allem in der Stadtplanung zu berücksichtigen ist. Ferner spielt die Abwärme aus dem Verkehr eine wesentliche Rolle bei der Entstehung wärmerer Mikroklimazonen. BESONDERS WICHTIG – DIE QUALITÄT DER WÄRMEDÄMMUNG Die vorliegenden TRNSYS-Berechnungen machen es möglich, den Energiebedarf eines jeden einzelnen Gebäudes für Heizung und Kühlung zu ermitteln. Allerdings wurden die Ergebnisse aus Datenschutzgründen nur auf der Ebene von Baublöcken dargestellt. Aufgrund der Klimaerwärmung wird generell und insbesondere in den dicht bebauten Innen- städten künftig weniger Energie zum Heizen, dafür aber mehr zum Kühlen erforderlich sein. Die Ausprägung ist in den Teilgebieten unter- schiedlich stark. So wird in Stadtrandgebieten der Bedarf für die Heizenergie eher sinken als in innerstädtischen Gebieten, wo ohnehin nicht so viel geheizt werden muss. Bei der Kühlung ist es dagegen umgekehrt. Insgesamt ist für die klimatische Lage von Stuttgart die Qualität der Wärmedämmung am wichtigsten. Dies bedeutet, dass sich bei schlechter Dämmung der Fassade die Tempe- raturschwankungen außerhalb des Gebäudes stärker in den Innenraum fortsetzen und damit der Bedarf an Heiz- und Kühlenergie wächst. Dabei ist eine gute Dämmung im Hinblick auf eine energiesparende Kühlung noch viel wichtiger als beim Heizen – wobei anzumerken ist, dass der Kühlbedarf als absoluter Wert bisher noch deutlich geringer ist. Für den Bedarf an Heizenergie ist zudem das Gebäudevolumen wichtig. Weitere Faktoren spielen dagegen sowohl beim Heizen als auch beim Kühlen eine eher untergeordnete Rolle. AUF DEN PUNKT • Die städtebauliche Dichte und die Abwärme aus dem Verkehr spielt eine wichtige Rolle bei der Ent- stehung von warmen Mikroklima- zonen in der Stadt. • In Verbindung mit dem Klimawan- del führt dies zu einem höheren Energiebedarf zum Kühlen. Der Bedarf zum Heizen wird geringer. • Die Wärmedämmung und das Gebäudevolumen sind für den Energiebedarf für Heizen und Kühlen entscheidend. • Um den Klimawandel zu bremsen, muss der Energieverbrauch der Gebäude gesenkt werden. STADT-/REGIONALPLANUNG 26 Unsere Städte werden immer heißer – was tun? L In Zukunft werden die Menschen vor allem in den Städten immer stärker unter der sommerlichen Hitze leiden. Wie stark, das haben Meteorologinnen und Meteorologen in Freiburg für fünf baden-württembergische Städte berechnet. Zudem haben sie mit Hilfe von Modellen Vorschläge ausgearbeitet, mit denen sich die Hitzebelastung verringern lässt. EIGENES STADTKLIMA Auf dem Land wirken Wälder im Sommer kühlend, in der Stadt dagegen sorgen Straßen und Gebäude für einen zusätzlichen Hitzeschub. Im Zuge der Klimaerwärmung gewinnt diese alt- bekannte Tatsache für die Stadtbewohnerinnen und -bewohner allerdings an Brisanz: Die Zahl der Heißen Tage sowie der Tage mit Tempera- turen jenseits der 35 oder gar 40 °C wird ebenso zunehmen wie die sogenannten Tropennächte, in denen es auch nachts nicht mehr unter 20 °C abkühlt. Für das Wohlbefinden sind aber nicht nur die Lufttemperaturen entscheidend, sondern auch Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit und vor allem die Strahlungstemperatur – also die Wärme, die direkt von der Sonne und von den Gebäuden ausgeht. All diese Faktoren haben für das Temperaturempfinden des Menschen Bedeutung und können Hitzestress erzeugen. Messen lässt sich dies mit soge- nannten thermischen Indizes, wobei hier die Physiologisch-Äquivalente Temperatur (PET) für die Biometeorologie besonders aussagekräftig ist. KLIMAANALYSE FÜR FÜNF STÄDTE Um abschätzen zu können, wie sich in Ba- den-Württemberg das Stadtklima entwickeln wird, hat die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg fünf Städte im Land näher untersucht: Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Ulm und Konstanz. STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Quantitative Bestimmung des Adap- tions- und Mitigationspotenzials von urbanen Grünflächen und Räumen auf das thermische Bioklima im 21. Jahrhundert Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Professur für Meteorologie und Klimatologie LUBW Berichts-ID U41-W03-N12 STADT-/REGIONALPLANUNG 27 AUF DEN PUNKT • In den Städten in Baden-Würt- temberg wird es bis 2035 deutlich wärmer. • Teilweise mehren sich die Stunden mit extremer Hitze über 41 °C erheblich. • Bäume an Straßen und Fassaden- begrünung senken die Tempera - turen. In dem Projekt „Quantitative Bestimmung des Adaptions- und Mitigationspotenzials von urba- nen Grünflächen und Räumen auf das thermi- sche Bioklima im 21. Jahrhundert“ haben die Klimatologinnen und Klimatologen zunächst die Messdaten des Zeitraums 1970 – 2000 ausgewer- tet und diesen Istzustand dem Testreferenzjahr 2035 gegenübergestellt. Außerdem wurden in diesen Städten mit teilweise selbst entwickelten Computermodellen die lokalen PET und mikro- klimatischen Verhältnisse simuliert, die im Zuge der Erwärmung zu erwarten sind. KARLSRUHE – EIN BESONDERS HEISSES PFLASTER Das Ergebnis der Klimaanalysen ist eindeutig: Zwar werden sich die Städte in Abhängigkeit von der Region klimatisch unterschiedlich entwickeln, überall offenkundig ist aber die Zu- nahme an Stunden mit Hitzestress. Zudem wer- den auch die Zeiten mit unangenehm heißen Nachtstunden zunehmen. Besonders deutlich wird dies in einem heißen Sommer in Karlsruhe zu spüren sein. Dort steigt dann tagsüber im Zeitraum Juni bis August der Anteil der Tage mit Hitzestress – also mit Physiologisch-Äquiva- lenter Temperatur ab 35 °C – vom Testreferenz- jahr 2010 bis zum Jahr 2035 auf fast 20 Prozent (s. Grafik). Besonders Besorgnis erregend ist die Tatsache, dass Karlsruhe bereits in etwa 20 Jah- ren in einem heißen Sommer weitaus stärker als heute unter extremem Hitzestress leiden wird: In der PET-Klasse über 41 °C steigt der Anteil der Hitzestunden am Tag von derzeit 1,8 auf 15,8 Prozent. Und auch in der Nacht häufen sich die Stunden, in denen es über 23 °C warm ist. Dabei kann die Wärme lokal besonders dann als sehr belastend empfunden werden, wenn es windstill ist und die Gebäude die Tageshitze bis tief in die Nacht hinein speichern. SCHATTEN UND PFLANZEN HELFEN Welche Lehren sollten nun Stadtplanung und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer aus diesen Erkenntnissen ziehen? Die Simulationen der Freiburger Klimaforschung zeigen, dass vor allem Schatten spendende Bäume entlang der Straßen die gefühlt hohen Temperaturen in den Städten spürbar senken können – in den Modellrechnungen um 3,8 °C im Mittel. Nicht ganz so stark hilft die Begrünung von Fassaden, hier sind es nur 1,4 °C weniger. Vergleichsweise angenehm ist es bei Hitze auch in einer Grün- anlage, vor allem wenn dort Bäume stehen. Das Fazit der Freiburger Meteorologinnen und Meteorologen: „Eine weitreichende Verbesse- rung für größere Bereiche kann somit nur durch den flächendeckenden Einsatz von städtischem Grün erreicht werden“ (Projektbericht, S. 7). Entwicklung der Häufigkeit von heißen Sommern in Karlsruhe (Quelle: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) 0 20 40 60 80 100 H äu fig ke it (% ) PET (°C) > 41 41 - 35 35 - 29 29 - 23 23 - 18 18 - 13 13 - 8 8 - 4 < 4 HEISSER SOMMER (JUNI – AUGUST) Ø Tag Nacht 2035IST Ø Tag Nacht STADT-/REGIONALPLANUNG 28 Siedlungsverdichtung und Bauen im Zeichen der Klimaerwärmung L In Großstädten wie Stuttgart wird die Anpassung an den Klimawandel immer wichtiger – insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Siedlungsflächen nachverdichtet werden sollen. Wie aber lassen sich die Anforderungen für die Anpassung, z. B. Kaltluftschneisen, Grün flächen und gebäudefreie Außenbereiche zu erhalten, möglichst frühzeitig in die Stadtplanung integrieren? KLIMAOPTIMIERTE VERDICHTUNG Eine Hitzewelle wie im Sommer 2003 könnte ab Mitte des Jahrhunderts zum sommerlichen Alltag werden – mit allen gravierenden Nachteilen für das Wohlbefinden der Menschen. Es wird also noch heißer in den Innenstädten. Darauf muss sich die Stadtplanung als weitere Anforderung einstellen – zusätzlich zu der Aufgabe, Frei- flächen im Außenbereich zu erhalten und dafür nicht optimal genutzte Bauflächen im städtischen Innenbereich adäquat zu bebauen. Um all dies zu erreichen, soll zum Beispiel in Stuttgart die bestehende Informationsplattform Nachhaltiges Bauflächenmanagement Stuttgart (NBS) – damit werden seit 2001 kontinuierlich sämtliche größeren Bauflächenpotenziale erfasst – um einen sogenannten Klimaplanungspass erweitert werden. Hiermit wird dem Klima- belang als ein Kriterium für die Bewertung innerstädtischer Bauflächenpotenziale sowie für stadtplanerische Entscheidungen mehr Gewicht beigemessen. So wie es seit 2011 im STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT KlippS – Klimaplanungspass Stuttgart Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung LUBW Berichts-ID U83-W03-N17 STADT-/REGIONALPLANUNG 29 Baugesetzbuch hinsichtlich Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen der Bauleitplanung gefordert wird. Gerade in den dicht bebauten Innenstädten sind die klimatischen Folgen einer baulichen Nutzung besonders hoch. So stellt sich die Frage, wie man an solchen klimasensib- len Stellen bauen kann. Hier sollen die Untersuchungsergebnisse des Projektes „KlippS – Klimaplanungspass Stuttgart“ weiterhelfen. Es wurde gemeinsam von einem Expertenteam des Stuttgarter Amtes für Stadt- planung und Stadterneuerung, des Stuttgarter Amtes für Umweltschutz und der Albert-Lud- wigs-Universität Freiburg durchgeführt. Die Aufgabe, innerstädtische Bauflächenpotenziale klimaoptimiert zu nutzen, ist allerdings nur schwer zu lösen – schließlich bringt die damit verbundene Flächenversiegelung zumeist deutli- che stadtklimatologische Nachteile mit sich. URBANE HUMAN-BIOMETEOROLOGIE Lufttemperatur, Strahlungswärme aus der Umgebung, Windgeschwindigkeit, Luftfeuchte: All diese meteorologischen Parameter spielen eine Rolle, wenn es um das Wohlbefinden des Menschen geht. Human-biometeorologische Bewertungsverfahren, die auf der Energiebilanz des Menschen basieren, machen es möglich, das thermische Wohlbefinden wie auch eine Hitzebelastung zu beurteilen. Dabei stellt am Tage die vom Menschen absorbierte Strahlungs- wärme den wichtigsten „Wohlfühlfaktor“ dar, noch weit vor der Lufttemperatur. Dann lindert vor allem Beschattung den Hitzestress. In der Nacht dagegen hat eine ausreichende Belüftung durch kühlende bodennahe Windsysteme eine entscheidende Bedeutung. GRÜN MINDERT DIE HITZE DEUTLICH Die human-biometeorologische Bewertung spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die kli- maverträgliche Planung von Bauvorhaben geht. Genau dies will das Projekt KlippS leisten, wo- bei für diese Bewertung von den zum Projekt- zeitpunkt ausgewiesenen 360 NBS-Flächen 59 repräsentative Flächen exemplarisch ausgewählt wurden. Davon wurden sieben Flächen inten- siver bearbeitet, indem die Folgen einer unter- schiedlichen Bebauung – derzeitiger Zustand, Asphalt, Grün, Planung mit Grün und Planung ohne Grün – auf den thermischen Komfort für Menschen simuliert wurden. Zwei Szenarien wurden dabei berücksichtigt: ein normaler Som- mertag (23. Juni 2011) sowie ein Hitzewellentag (4. August 2003). Auch wenn die Klimaan- passung nur ein Abwägungsbelang im Baupla- nungsrecht ist, so zeigt diese Untersuchung doch, wie wichtig er ist – und bis zu welchem Ausmaß sich durch Bäume und Grünflächen der zu erwartende verstärkte Hitzestress reduzieren lässt. Ein klarer Hinweis darauf, wie problema- tisch die Nachverdichtung vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung in der Innenstadt werden kann, findet sich auch in der Studie: Demnach besteht schon heute für die NBS-Flächen in Kessellage ein „relativ hoher human-biometeo- rologischer Handlungsbedarf “ (Projektbericht, S. 39). Ausschnitt eines Klimaplanungspasses der NBS-Fläche 818 in Stuttgart (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart) AUF DEN PUNKT • Maßnahmen zur Klimaanpassung in Städten werden immer wichti- ger, weil Hitzewellen wie 2003 ab Mitte des Jahrhunderts zum Nor- malfall werden könnten. • Bei der Nachverdichtung städti- scher Flächen muss daher die Klimaanpassung ausreichend be rücksichtigt werden – der Klima- planungspass Stuttgart bietet eine Möglichkeit dazu. • Mit Modellrechnungen lassen sich die auf den Menschen bezogenen thermischen Folgen unterschied- licher Planungsvarianten auf diesen Flächen simulieren – und damit die Wirkung von Klima- schutzmaßnahmen aufzeigen. • Modellrechnungen zeigen quantitativ die Wirkungen von Bäumen und Grünflächen auf, die lokalen Auswirkungen von regio nal vorgegebener Hitze auf Menschen abzumildern. STADT-/REGIONALPLANUNG 30 Abhilfe für Karlsruher Hitze-Hot-Spots L Karlsruhe gilt wegen seiner exponierten Lage im Oberrheingraben als ein Wärmepol Deutschlands. Hinzu kommt der städtische Hitzeinsel-Effekt – die deutlich stärkere Aufheizung von Städten im Vergleich zum Umland. Umso wichtiger ist es für die Stadt, sich proaktiv den Folgen des Klimawandels zu stellen. Der städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung ist dabei ein wichtiger Baustein der Karlsruher Anpassungsstrategie auf Ebene der Stadtplanung. UMFANGREICHER ANSATZ Regelmäßig erreichen bei Hitzewellen die Temperaturen in Karlsruhe bundesweit Spit- zenwerte. So ist es nur konsequent, dass in der badischen Metropole die proaktive Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf dem besten Wege ist, ein elementarer Bestandteil der Stadtentwicklung zu werden. Wesentlicher Teil dieser Strategie, mit der insbesondere der für die Gesundheit schädliche Hitzestress gemildert werden soll, war das Doppelprojekt „Städtebau- licher Rahmenplan Klimaanpassung für die Stadt Karlsruhe“. Der erste Teil beschäftigte sich dabei mit einer fundierten Analyse der Siedlungs- struktur, woraus die Ableitung eines Struktur- typenkatalogs sowie die Identifizierung soge- nannter „Hot-Spots“ in Bezug auf Hitzestress erfolgte. Teil zwei hatte experimentelle Testent- würfe zum Thema, entwickelte konkrete Einzel- maßnahmen sowie Maßnahmenpakete für die von Hitzewellen besonders betroffenen Stadt- gebiete und entwarf eine Strategie zur konkreten Umsetzung des Rahmenplans. STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKTE Städtebaulicher Rahmenplan Klima- anpassung für die Stadt Karlsruhe und Anpassung der Siedlungsstruk- tur im Verdichtungsraum Karlsruhe an den Klimawandel. Fortsetzung des Projektes „Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung“ Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt LUBW Berichts-ID U83-W03-N11 LUBW Berichts-ID U83-W03-N12 STADT-/REGIONALPLANUNG 31 Erklärtes Ziel war, den – wie es in der Studie heißt – „Akteuren aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft“, einen auf Karlsruhe abgestimm- ten Werkzeugkasten bereitzustellen, der eine „klimawandelgerechte Stadtentwicklung und -sanierung“ ermöglicht (Projektbericht, S. 6). Die Erkenntnisse des Rahmenplanes sollen zum einen in Karlsruhe zu strategischen, wie auch konkreten Planungsentscheidungen etwa auf der Ebene der Bauleitplanung führen. Zum ande- ren können die dabei entwickelten Bausteine für eine nachhaltige Stadtentwicklung auch auf andere Städte übertragen werden, wobei natür- lich lokalspezifische Anpassungen und Ergän- zungen vorgenommen werden müssen. STADTSTRUKTURTYPEN UND HOT-SPOTS Im ersten Teil des Projekts galt es zunächst, Stadtquartiere mit ähnlichen Funktionsweisen aus der Siedlungsstruktur herauszufiltern, etwa im Hinblick auf Bebauungstypologie – beispiels- weise Blockrand, Zeilenbauten oder Hochhäuser – oder Nutzungscharakteristik, wie etwa Orts- kerne oder Gewerbegebiete. Insgesamt wurden 556 Quartiere untersucht und zwölf Stadtstruk- turtypen zugeordnet. Diese bildeten die Basis für den nächsten Schritt: Die Ermittlung von stadtstrukturtypenspezifischen Hot-Spots, also je Stadtstrukturtyp diejenigen Quartiere herauszu- finden, die vom städtischen „Wärmeinsel-Effekt“ bei Hitzewellen besonders betroffen sind. Dabei wurden nicht nur klimatische Basisdaten berücksichtigt, sondern auch Faktoren wie Sied- lungsstruktur, energetischer Gebäudezustand, Gebäudenutzung, Bevölkerungsdichte, Alters- struktur sowie die Erreichbarkeit, Kapazität und Aufenthaltsqualität der lokalen Grünflächen. Ein gutes Beispiel ist der Strukturtyp „geschlos- sener Blockrand“, der einen hohen Versie- gelungsgrad und oftmals Gewerbebauten im Innenhof aufweist. Hiervon gibt es in Karlsruhe 47 Quartiere. Für diese besteht ein erheblicher Handlungsbedarf: Die Zahl der potenziellen Hot-Spots wird hier von heute 32 auf 45 im Jahr 2050 steigen. Generell sind diese Gebiete bereits heute von einer hohen bioklimatischen Belastung bei Tag und Nacht gekennzeichnet, zudem sind geeignete Grünflächen zur Entlas- tung kaum erreichbar. RAHMENPLAN FÜR DIE KLIMA WANDELANGEPASSTE STADTENTWICKLUNG Im zweiten Teil des Projekts wurden dann für jeweils drei Ebenen – Gesamtstadt, Quartier, Gebäude – insgesamt 19 verschiedene, den Hit- zestress reduzierende und sonstige Anpassungs- maßnahmen genauer betrachtet. Dazu zählen etwa Entsiegelung, grüne Gleistrassen oder Fas- sadenbegrünung, aber auch die Vernetzung von Freiräumen oder erlebbares Wasser im öffent- lichen Raum zur Verdunstungskühlung. Dabei wurde deutlich, dass sich mit dem angewandten „Werkzeugkasten“ die Potenziale für solche Maßnahmen in den einzelnen Quartieren punkt- genau aufzeigen lassen. Hinzu kommt, dass der Gesamtplan sehr konkrete Hinweise zu diesen Potenzialen gibt. Er zeigt, wie und wo sich Quartiere klimagerecht nachverdichten lassen und welche Gebiete zur Ausweisung von kli- maökologischen Sanierung bzw. welche Gebiete für eine klimaökologische Baubeschränkung in Frage kommen. Der Karlsruher Gemein de rat hat am 24. März 2015 den Rahmenplan als „ sons tige städte bau li che Planung“ nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB be schlos sen. Er ist damit künftig bei der Abwägung im Rahmen der Bau leit pla nung zu berück sich ti gen. AUF DEN PUNKT • Karlsruhe ist als ein Wärmepol Deutschlands auf eine klimawan- delangepasste Stadtentwicklung besonders angewiesen. • Im Rahmen des Projekts wurden stadtstrukturtypenspezifische Hot-Spots ermittelt, die vom städtischen „Wärmeinsel-Effekt“ bei Hitzewellen besonders betrof- fen sind. • Der Rahmenplan macht konkrete Vorschläge für Anpassungsmaß- nahmen, zeigt aber auch Potenziale zur klimagerechten Nachverdich- tung. • Empfehlungen gibt es auch für Gebiete, für die sich aus klimaöko- logischer Sicht Beschränkungen beim Bauen oder die Notwendig- keit zur städtebaulichen Sanierung ergeben. Erlebbares Wasser am Wasserspielplatz STADT-/REGIONALPLANUNG 32 Wie anpassungsfähig ist eine Stadt? L Der Klimawandel wird das Leben auch in mittelgroßen Städten verändern. Wenn Stadtplanerinnen und -planer die Auswirkungen begrenzen wollen, müssen sie zunächst ermitteln, wie anpassungs fähig eine Stadt ist, sprich: Welche Möglich- keiten es zur Linderung der Klimafolgen gibt. Am Modellfall Ludwigsburg wurde dies durchgespielt. VULNERABILITÄT UND ANPASSUNGS- KAPAZITÄT Die Idee ist gut: Die Folgen des Klimawandels lassen sich durch Anpassungsmaßnahmen mildern – etwa wenn mehr Grünflächen in einer Stadt eingerichtet werden. In der Praxis ist das allerdings meist alles andere als einfach. Zunächst ist es wichtig, die tatsächliche Betrof- fenheit oder „Verletzlichkeit“ einer Stadt – die Vulnerabilität – zu bestimmen und dabei die mögliche Anpassungsfähigkeit einzubeziehen. Darauf aufbauend können dann geeignete stadtplanerische Maßnahmen einen Teil dazu beitragen Gefahren zu mildern, z. B. gesundheit- liche Gefahren durch Hitzewellen. Der Frage, wie sich diese Aufgabe bewerkstel- ligen lässt, wurde im Projekt „Das Konzept der Anpassungskapazität als Teil der Vulnerabilitäts- bestimmung in der Stadt- und Raumplanung – Evaluation und Weiterentwicklung in der Praxis“ bearbeitet. Befasst hat sich das Projekt, wie es in der Studie heißt, „mit der konzeptio- nellen Erweiterung respektive Präzisierung des Konzepts der Anpassungskapazität und dessen praktischer Anwendung auf kommunaler Ebene“ (Projektbericht, S. 8). Die Übertragung dieses Konzepts in die Praxis erfolgte für die „Mittel- stadt“ Ludwigsburg. Diese etwa 89 000 Einwoh- STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Das Konzept der Anpassungska- pazität als Teil der Vulnerabilitäts- bestimmung in der Stadt- und Raumplanung – Evaluation und Weiterentwicklung in der Praxis Hemberger und Utz UG LUBW Berichts-ID U83-W03-N16 STADT-/REGIONALPLANUNG 33 ner zählende Stadt steht dabei stellvertretend für die 87 baden-württembergischen Mittelstädte, in denen etwa 30 Prozent der Bevölkerung des Landes leben. KET – EIN WERKZEUG ZUR KAPAZITÄTENERMITTLUNG Wenn Stadtplanerinnen und -planer wissen möchten, wo und in welchem Umfang auf dem Gemeindegebiet welche Anpassungskapazitä ten vorliegen, dann können sie künftig das so- genannte Kapazitätenermittlungstool (KET) nutzen, das im Rahmen dieses Projekts „von Grund auf neu“ (Projektbericht, S. 45) erarbeitet wurde. Der Ansatz: Flurstücksflächen, Straßenab- schnitte und bauliche Anlagen, die sich beson- ders für mögliche Anpassungen zur Reduzierung thermischer Lasten eignen und damit Anpas- sungskapazitäten aufweisen, werden mittels Daten aus dem kommunalen Geoinformations- system (GIS) ermittelt und in ihrer Relevanz be- wertet. Objekte ohne solche Kapazitäten werden dagegen als nicht geeignet ausselektiert. Mit diesem, so die Entwicklerinnen und Entwickler, „standardisierten und vergleichsweise schnell durchführbaren Verfahren“ (Projektbericht, S. 47) lassen sich für das gesamte Stadtgebiet diejenigen Objekte identifizieren, bei denen sich Anpassungsmaßnahmen sinnvoll verwirklichen lassen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse kann die anschließende Einzelfallprüfung vor Ort zielgerichtet und effizient durchgeführt werden. Dabei kommt es ganz besonders darauf an, AUF DEN PUNKT • Um Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel vorzunehmen, muss zunächst die Anpassungs- fähigkeit einer Stadt bestimmt werden. • Als neues Werkzeug zur Ermittlung der Anpassungskapazität kann das Darstellungs- und Simulationspro- gramm KET genutzt werden. • Für Ludwigsburg ergab die Anwen- dung von KET eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Mittelstadt besser für den Klimawandel zu rüsten. Flächen zu entsiegeln und stattdessen zu begrü- nen, Bäume zu pflanzen sowie Wasserflächen anzulegen. LUDWIGSBURG ALS MODELLSTADT Als praktische Anwendung dieses Handwerk- zeugs wurden die Anpassungskapazitäten für Ludwigsburg ermittelt und in Form von Karten dargestellt. Angezeigt werden zum Beispiel Flächen und Gebäude mit Potenzial für eine Begrünung – je nach Eignung farblich abgestuft. Dabei spielt unter anderem auch die Mindest- größe einer Fläche eine Rolle, um beispielsweise bei einer Begrünung einen nennenswerten lokalen Klimaeffekt mit vertretbarem Aufwand zu erreichen. Je nach betrachteter Anpassungs- option kommen noch weitere mögliche Ein- schränkungen in Betracht, bei der Dachbe- grünung beispielsweise eine zu steile Dach- neigung. Insgesamt zeigen die Karten, dass in Ludwigsburg eine ganze Reihe von Möglich- keiten bestehen, die Stadt besser für die abseh- baren Folgen des Klimawandels zu rüsten. Bildausschnitt aus dem Kapazitätenermittlungstool (Quelle: Stadt Ludwigsburg) STADT-/REGIONALPLANUNG 34 Mit Grün gegen den Klimawandel L Unter den steigenden Temperaturen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, haben Städte besonders zu leiden. Pflanzen können den Hitzestress dort mindern. Die Baubotanik will mit neuen Wegen mehr Grün in die Städte bringen und dabei auch ästhetische Akzente setzen. PFLANZLICHE FACHWERKSTRUKTUR Bäume sind schön anzusehen, leben lange und haben eine positive Wirkung auf das Stadtklima. Aber Bäume wachsen nun einmal ziemlich lang- sam. Diesen Nachteil will die Baubotanik aus- gleichen: Hier bietet die sogenannte Pflanzen- addition die Möglichkeit, schnell Gebäude zu begrünen – und zwar so, dass der Bewuchs ebenso dauerhaft und ökologisch wie ein Baum ist. Bei dieser Technik werden junge Pflanzen, die in eigenen Behältern wurzeln, mit Hilfe eines Gerüstes so angeordnet und verbunden, dass sie miteinander verwachsen und dabei eine pflanzliche Fachwerkstruktur bilden. Mit der Zeit wurzelt dieses Pflanzenkonglomerat im Boden. Schließlich ist das Wurzelwerk dort so leistungs- fähig, dass die an verschiedenen Stellen des Gerüsts angebrachten Pflanzbehälter entfernt werden können – und damit auch die Bewässe- rungs- und Düngevorrichtungen entfallen. Dann ist diese Bauwerksbegrünung so robust wie natürlich gewachsene Bäume. „Bauwerke und Bäume fusionieren zu einer vegetationstechnischen und gestalterischen Ein- heit“ (Projektbericht, S. 15), heißt es dazu in der Studie „Klimaaktive baubotanische Siedlungs- strukturen, Bau typologien und Infrastrukturen: Modellprojekte und Planungswerkzeuge“. Darin beschreibt das Projektteam die Möglichkeiten, mit denen die Baubotanikerinnen und -botani- ker nicht nur einzelne Gebäude, sondern auch STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Klimaaktive baubotanische Sied- lungsstrukturen, Bautypologien und Infrastrukturen: Modellprojekte und Planungswerkzeuge Universität Stuttgart, Institut Grundlagen Moderner Architektur und Entwerfen (IGMA) LUBW Berichts-ID U83-W03-N15 STADT-/REGIONALPLANUNG 35 AUF DEN PUNKT • Mit baubotanischen Methoden werden dauerhafte Vegetations- strukturen geschaffen, die ähnlich robust und ökologisch wertvoll wie Bäume sind, aber schneller wachsen. • So können einzelne Gebäude- fassaden begrünt und ganze Stadt- quartiere aufgewertet werden. • Fünf Modellprojekte aus Stuttgart zeigen, wie sich die Möglichkeiten der Baubotanik praktisch umsetzen lassen. ganze Stadtviertel mit solchen vegetations- technischen Maßnahmen klimatologisch und ästhetisch aufwerten wollen. Und sie geben konkrete Planungshinweise, wie sich eine solche Stadtbegrünung in die Praxis umsetzen lässt. ANSCHAULICHE MODELLPROJEKTE Mit insgesamt fünf Modellprojekten aus Stuttgart will die Studie das große städtebauliche wie auch ökologische Potenzial aufzeigen, das in der Baubiologie steckt. Wie sich eine umfassende Quartiersanierung umsetzen lässt, wurde am Beispiel des „Baubotanischen Straßentypus Nordbahnhofareal“ gezeigt. Mit ihren Planungen haben die Baubotanikerinnen und -botaniker dort „ein sehr großes Grünvolumen geschaffen, durch das die Gebäude verschattet werden und lokal ein Kühlungseffekt eintritt, während gleich- zeitig durch die lineare Anordnung der Baum- kronen eine gute Durchlüftung des Straßenrau- mes gewährleistet ist“ (Projektbericht, S. 8). Ein weiteres Beispiel sind die „Wohnbäume Hop- penlau“ nordwestlich des Hoppenlaufriedhofs in Stuttgart. Im Zuge der beabsichtigten Nach- verdichtung werden dort Bäume verloren gehen – was sich durch baubotanische Strukturen zu einem gewissen Grad kompensieren ließe. So könnte man zum Beispiel Stege begrünen, die zu den Gebäuden führen. Noch weiter ausgereizt werden die pflanzentech- nischen Möglichkeiten beim Projekt „Baubota- nische Parkbausteine“. Dort geht es darum, neu Baubotanische „Baumwand“ als Lärmschutzwand und Baubotanisches Konzept einer Baumfassade mit Wassermanagementsystem (Quelle: Universität Stuttgart) Baubotanischer Platanenkubus Nagold geschaffene oder durch Baumaßnahmen zerstörte Parkflächen mit einer neuen ökologischen und „sinnlichen“ Qualität zu versehen. Dazu werden beispielsweise Astverzweigungen gezielt so angelegt, dass die Bäume Spielelemente wie etwa Baumhäuser tragen können. Weiterhin will das Modellprojekt „Transformation Gewerbegebiet Birkenkopf“ aufzeigen, dass sich mit Hilfe der Baubotanik stadtnahe Gewerbegebiete so um- wandeln lassen, dass der Transport von Frischluft in die Stadt möglichst wenig behindert wird. ERGRÜNTES PARKHAUS Ein Planungsbeispiel, das sich leicht auf andere Städte übertragen lässt, ist die Projektidee „Park- Haus Züblin“. In diesem Planspiel wurde mit baubotanischen Methoden die unanschauliche Fassade eines älteren Gebäudes aufgewertet. Im Falle einer Umsetzung könnte diese Maßnahme dort positiv auf den aktuellen Hitzeinseleffekt wirken. STADT-/REGIONALPLANUNG 36 Begrünte Dächer – besseres Klima L Pflanzen auf den Dächern wirken ausgleichend: Bei Hitze kühlen sie und im Winter dämmt die Vegetationsschicht gegen Kälte. Zudem wird Niederschlags- wasser gespeichert. Aber nicht alle Pflanzen sind gleich gut für das harte Leben auf einem Dach geeignet. NÜTZLICHES BIOTOP Deutschland dürfte Weltmeister in der Begrü- nung von Dächern sein: Schätzungen gehen da- von aus, dass bereits 15 Prozent aller Flachdächer eine Vegetationsdecke tragen. Allein in Stuttgart gab es laut einer 2012 veröffentlichten Studie mehr als zwei Millionen Quadratmeter begrünte Dächer und Tiefgaragen. Verwunderlich ist das nicht, schließlich werden Begrünungsmaßnah- men von vielen Kommunen finanziell unter- stützt, weil sie viele Vorteile haben. So wirken sie ausgleichend auf das lokale Mikroklima der Umgebung wie auch auf das Gebäudeklima. Dabei verringern grüne Dächer eine Aufheizung im Sommer allerdings effektiver als Wärmever- luste im Winter. Hinzu kommt, dass bewachsene Dächer Niederschlagswasser speichern, was die Abwassergebühren senkt und bei starkem Regen den Abfluss in die Kanalisation zumindest anfänglich bremst. Und nicht zuletzt stellt ein Biotop auf dem Dach auch einen Lebensraum für Insekten und andere Tiere dar. SYSTEMATISCHE UNTERSUCHUNG Inzwischen gibt es zwar viele Erfahrungen mit der Bepflanzung von Dächern, systematische Untersuchungen, welche Pflanzen sich alleine oder in gemischter Artenzusammensetzung besonders gut für das raue Leben auf dem Dach eignen, sind noch selten. Im Rahmen des Projekts „Untersuchungen zur Kühlwirkung und Niederschlagsretention der extensiven Dachbe- STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Untersuchungen zur Kühlwirkung und der Niederschlagsretention der extensiven Dachbegrünungs- vegetation Universität Hohenheim, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie LUBW Berichts-ID U83-W03-N13 STADT-/REGIONALPLANUNG 37 grünungsvegetation“ hat deshalb ein Forscher- team der Universität Hohenheim in Kooperation mit dem Deutschen Dachgärtnerverband (DDV) über ein Jahr hinweg kontinuierlich Messungen an verschiedenen Bepflanzungsvarianten durch- geführt. Bei der praxisnahen Studie ging es um das artspezifische Wasserrückhaltevermögen, die Transpiration sowie die Boden- und Ober- flächentemperaturen der unterschiedlichen Dachbegrünungen. Diese setzten sich aus fünf häufig verwendeten Pflanzenarten zusammen, die zudem unterschiedliche Funktionen erfüllen: Blaues Sandschillergras (Koeleria glauca), die Leguminose Hornklee (Lotus corniculatus), Kartäusernelke (Dianthus carthusianorum), der Zwergstrauch Sandthymian (Thymus serpyllum) sowie die sukkulente Goldfetthenne (Phedimus floriferus). Die Pflanzen wurden in Reinkultur oder in unterschiedlichen Mischungen in die Versuchsschalen gesetzt. DIE MISCHUNG MACHT’S Die Messungen zur Wasserretention bestätigten die bisherigen Erfahrungen: Unabhängig von der Artenzusammensetzung hielt die exten- sive Dachbegrünung im Jahresdurchschnitt 30 Prozent des Niederschlagswassers zurück – im Sommerhalbjahr waren es sogar 39 Prozent. Besonders effektiv war die Mischung aus Gras und Leguminose. Wegen ihrer Möglichkeit, Stickstoff aus der Luft zu binden, wirkte die Leguminose zudem wachstumsfördernd, etwa in einer Mischung mit der Fetthenne. Besonders robust war die Mischung aus Gras und Fetthen- ne, während im Sommer beim Thymian und nicht ganz so stark beim Hornklee ein Absterben zu verzeichnen war. Bestätigt wurden auch die bekannten Kühleffekte: Im Mittel waren die bepflanzten Schalen um etwa fünf °C kühler als die unbepflanzten Kontrollbehälter – wobei es nur geringe Unterschiede zwischen den Pflanz- varianten gab. Und schließlich bestätigte sich, dass aus mehreren Arten aufgebaute Systeme bessere Ergebnisse zu Niederschlagsretention und Kühlleistung als einfach aufgebaute Bestän- de ermöglichen. PFLEGE ZAHLT SICH AUS Gutes Wasserrückhaltevermögen, ordentliche Kühlung, attraktives Erscheinungsbild, Lang lebigkeit und eine reichhaltige Biodiversität: All das soll eine gute Dachbegrünung leisten. Das geht aber auf Dauer nur, wenn sie regelmäßig gepflegt wird. Ansonsten kann die Vegetations- schicht verfilzen und der Bestand verarmen. Das aber ist nicht gut, denn die Untersuchung bestätigte, „dass Systeme mit einer höheren pflanzlichen Biodiversität und Ressourcennut- zung bessere und länger andauernde ökologi- sche Dienstleistungen als einfach aufgebaute Bestände ermöglichen“ (Projektbericht, S. 70). AUF DEN PUNKT • Begrünte Dächer kühlen im Som- mer und isolieren das Gebäude im Winter. • Die Vegetation auf dem Dach hält Niederschlagswasser zurück, wobei eine Mischung aus Gras und Leguminose besonders effektiv ist. • Pflege erhält die Pflanzenvielfalt, und diese ermöglicht eine bessere ökologische Dienstleistung der Dachbegrünung. Durchmischte Dachbegrünung STADT-/REGIONALPLANUNG 38 Klimagerechte Land- schaftsplanung: Das Beispiel Unteres Remstal L Hochwasser, Sturzfluten, Hitzebelastung, Trockenheit – die Folgen der Klimaerwärmung sind vielfältig und für Menschen, Tiere und Pflanzen sehr belastend. Daher ist es wichtig, sich mit möglichen Auswirkungen des Klima- wandels zu befassen und Maßnahmen zur Minderung nachteiliger Entwicklungen in die Landschaftsplanung zu integrieren. KLIMAANPASSUNG AUF KOMMUNALER EBENE Landschaftsplanung, so steht es im Bundesnatur- schutzgesetz, muss unter anderem zur dauerhaf- ten Sicherung der „Leistungs- und Funktions- fähigkeit des Naturhaushaltes“ (Projektbericht, S. 15 aus BNatSchG §1 Abs. 1 Nr. 2) als Grundlage des Lebens und der Gesundheit des Menschen beitragen. Dazu muss sie unter anderem Ziele und Maßnahmen „zum Schutz, zur Qualitäts- verbesserung und zur Regeneration“ (Projekt- bericht, S. 15 aus BNatSchG §9 Abs. 3 Nr. 4 e) auch von Luft und Klima vorschlagen. Zudem wirken sich Klimaänderungen auch auf die biologische Vielfalt sowie das Landschaftsbild und die Erholungseignung der Landschaft aus. Die Anpassung an den Klimawandel ist mithin eine Aufgabe der Landschaftsplanung, die immer wichtiger wird, wie die Zunahme an extremen Wetterereignissen zeigt. Ein Beispiel, wie dies erfolgen kann, zeigt das Projekt „Kommunale Klimaanpassung durch Landschaftsplanung: Das Untere Remstal als STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Kommunale Klimaanpassung durch Landschaftsplanung: Das Untere Remstal als Modell für Baden-Würt- temberg Technische Universität Berlin, Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung LUBW Berichts-ID U83-W03-N21 STADT-/REGIONALPLANUNG 39 Modell für Baden-Württemberg“. An der Studie beteiligt waren die Technische Universität Berlin, der Planungsverband Unteres Remstal mit den Kommunen Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen und Weinstadt sowie die Planungsgruppe Land- schaftsarchitektur und Ökologie. Erarbeitet wur- de ein ausführlicher Leitfaden, der basierend auf dem Beispiel Unteres Remstal allen Kommunen Baden-Württembergs sowie deren Planungsbü- ros wichtige Hinweise zur Integration des Klima- wandels in die Landschaftsplanung geben kann. VERWUNDBARE SCHUTZGÜTER Basierend auf einer ersten Grobeinschätzung zeigte sich, dass sich der Klimawandel im Un- teren Remstal vor allem auf folgende Schutz- güter auswirken wird: Boden (Erosion), Wasser (Hoch- und Niedrigwasser, Sturzfluten) und menschliche Gesundheit (Hitzebelastung im Siedlungsbereich). Zu diesen Schutzgütern wurden vertiefende Betroffenheitsanalysen durchgeführt. Darüber hinaus wurden aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die Landschaftspla- nung auch die biologische Vielfalt sowie das Landschaftsbild und die Erholungseignung der Landschaft betrachtet und im Leitfaden thema- tisiert. Basierend auf Datenerhebungen und der genannten Betroffenheitsanalyse wurden konkre- te Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung für das Untere Remstal ent- wickelt. Die Ergebnisse sind in übersichtlichen Tabellen und anschaulichen Karten dargestellt, damit die Übertragung auf andere Kommunen und Räume erleichtert wird. GEFÄHRLICHE STURZFLUTEN Ganz erheblich vom Klimawandel betroffen ist das Schutzgut Wasser: Hochwasserereignisse, Niedrigwasserperioden und urplötzliche Sturz- fluten, wie etwa im Mai 2016 in Braunsbach im Landkreis Schwäbisch Hall, müssen in der Land- schaftsplanung berücksichtigt werden. Insbeson- dere Starkregen ist ein Problem – solche Ereig- nisse sind für etwa die Hälfte aller Überflutungs- schäden in Baden-Württemberg verantwortlich. Um die Gefährdung durch Sturzfluten zu bestimmen, müssen vor allem die Hangneigung sowie die Rauheit der Landnutzung – versiegelte Flächen leiten das Wasser schneller ab – ermit- telt werden. Dieser bisher wenig berücksichtigte Aspekt wurde im Projekt aufgegriffen. So konnte eine erste Einschätzung des Gefahrenpotenzials gegeben werden. Das Fazit des beteiligten Landschaftsplanungs- büros: „Flächennutzungen mit hohen Oberflä- chenabflüssen bedürfen in Zukunft einer be- sonderen Aufmerksamkeit, insbesondere wenn Bodentypen mit hoher Erosionsgefährdung, etwa Lössböden, vorherrschen. Angaben zur Erosionsgefährdung gepaart mit der aktuellen Landnutzung sind in diesem Zusammenhang elementare Informationsgrundlagen“ (Projektbe- richt, S. 88). Diese müssten von den Kommunen und Planungsbüros allerdings häufig gesondert erhoben werden. AUF DEN PUNKT • Landschaftsplanung muss die Folgen des Klimawandels berück- sichtigen. • Besonders betroffen sind die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Boden, Wasser und biologische Vielfalt. • Beim Schutzgut Wasser muss die Landschaftsplanung künftig stärker die Gefährdung durch Sturzfluten berücksichtigen. Beispiel für die Integration von Maßnahmen des Klimaanpassungskonzepts in einen Landschaftsplan (Kartenausschnitt) (Quelle: Technische Universität Berlin) STADT-/REGIONALPLANUNG 40 Wie Flora und Fauna auf den Klimawandel reagieren L Die Pflanzen- wie auch die Tierwelt haben sich in den vergangenen Jahr- zehnten deutlich verändert. Das hat eine ganze Reihe von Ursachen, aber klar ist, dass dem Klimawandel eine wachsende Bedeutung zukommt. ZWEI STUDIEN ZUR STADTFLORA UND ZU INSEKTEN In den letzten drei Jahrzehnten sind verstärkt wärmeliebende Pflanzen- und Tierarten nach Deutschland eingewandert. Die Zunahme von Insekten aus südlichen Gefilden ist ungebrochen und viele thermophile Pflanzenarten breiten sich weiter aus. Doch wenn man genau wissen will, welche Arten zunehmen, dann müssen in regelmäßigen Abständen reproduzierbare Kartierungen und Erhebungen durchgeführt werden. Dazu wurden stellvertretend für das umfassende Themenfeld „Flora und Fauna“ zwei Untersuchungen durchgeführt: das Karls- ruher Institut für Botanik und Landeskunde hat das Projekt „Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenwelt Baden-Württembergs am Beispiel der Stadtflora“ bearbeitet und das Büro Schanowski die „Auswirkungen des Klimawan- dels auf die Insektenfauna (ausgewählte Arten- gruppen)“ untersucht. Bei Ihren Kartierungen in den fünf Städten Aa- len, Karlsruhe, Konstanz, Stuttgart und Ulm wur- den zum einen eine spezielle hierfür entwickelte Transektmethode, zum anderen ergänzend ganze NATURSCHUTZ/ BIODIVERSITÄT PROJEKT 1 Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenwelt Baden-Württem- bergs am Beispiel der Stadtflora Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde LUBW Berichts-ID U51-W03-N10 PROJEKT 2 Auswirkungen des Klimawandels auf die Insektenfauna (ausgewählte Artengruppen) Büro Schanowski LUBW Berichts-ID U51-W03-N11 NATURSCHUTZ/BIODIVERSITÄT 41 Stadtquartiere kartiert. Die Ergebnisse wurden mit einer vergleichbaren Untersuchung aus dem Jahre 2006 sowie mit historischen Daten verglichen. Die Insektenstudie umfasste eine Daten- und Literaturstudie zu jenen Gruppen, die bereits 2005 auf ihre Eignung als Indikatoren für den Klimawandel untersucht worden waren: Schmetterlinge, Käfer, Stechimmen und Libellen. Auch hier dienten historische Daten als weitere Vergleichsgrundlage. WÄRME LIEBENDE PFLANZEN AUF DEM VORMARSCH Bei der Stadtflora ergaben sich zwischen 2006 und 2011 insgesamt keine allzu großen Arten- veränderungen. Allerdings nahm die Häufigkeit insbesondere bei Wärme liebenden Arten wie dem Sommerflieder, dem Kahlen Bruchkraut und dem Florentiner Habichtskraut zu. Erstmals trat das Japanische Liebesgras auch außerhalb der wärmebegünstigten Ober rheinebene auf. Im historischen Vergleich fällt seit etwa 1980 die verstärkte Einwanderung Wärme liebender Arten auf, die ursprünglich nur im Mittelmeer- raum und anderen wärmeren Klimagebieten beheimatet waren. Bemerkenswert ist auch, dass viele Zierpflanzen wie der aus China stammende Sommerflieder zunehmend verwildern. Diese für Schmetterlinge sehr attraktive Pionierpflanze breitet sich vor allem in warmen und „winter- milden“ Regionen aus, wozu etwa das Ober- rheingebiet oder das Bodenseebecken zählen. Und der früher seltene Portulak ist in den Städten des Oberrheingebietes inzwischen eine der häufigsten Pflanzen. „Bei weiterer Klimaer- wärmung ist davon auszugehen, dass es vielen bisher nur angepflanzt in Städten vorkommen- den Baum- und Strauch arten gelingen wird, zu verwildern und Bestandteil der spontanen Wildflora zu werden“ (Projektbericht 1, S. 38), heißt es in der Studie zur Stadtflora. VIELEN INSEKTEN BEKOMMT DER KLIMAWANDEL Auch bei den Tieren bestätigt sich der beobach- tete Trend: Arten, die Wärme lieben, nehmen zu und weiten ihre Besiedelungsgebiete aus, wie etwa die Gelbbindige Furchenbiene oder die Feuerlibelle. Andere wie der Laufkäfer Westlicher Bartläufer sind erst in den letzten Jahren eingewandert. All diesen Arten, die eine Ausdehnung ihres Verbreitungsgebietes zeigen, ist gemeinsam, „dass sie zwar als Wär- me liebend gelten, aber ansonsten keine allzu speziellen Habitatansprüche stellen“ (Projekt- bericht 2, S. 79), wie der Studienautor anmerkt. Sie können schnell ihren Besiedelungsraum ausdehnen, wenn sich die klimatischen Bedin- gungen ändern. Dies gilt allerdings auch für Schädlinge wie den Eichen-Prozessionsspinner und für Krankheiten übertragende Insekten wie die Tigermücke. Allerdings können auch Wärme liebende Schmetterlings- und Wildbienenarten unter dem Klimawandel leiden, etwa unter ausgeprägten Trockenphasen. Und manche Insekten wie der Große Eisvogel zählen zu den Verlierern, da sie kühlere Lebensräume bevor- zugen. AUF DEN PUNKT • Pflanzen- und Tierarten, die Wärme lieben, werden durch den Klimawandel begünstigt. • Es ist eine verstärkte Einwan- derung Wärme liebender Arten zu beobachten. • Es gibt auch Arten, die unter dem Klimawandel leiden. • Der Klimawandel begünstigt die Ausbreitung mancher Schädlings- arten sowie die Neueinwande- rung von Insekten, die Krankheiten übertragen. Ausbreitung der Gelbbindigen Furchenbiene (Quelle: LUBW) NATURSCHUTZ/BIODIVERSITÄT 42 Gibt es künftig noch genug Trinkwasser? L Der Klimawandel bringt verstärkt Dürreperioden und Hitzewellen mit sich – und das immer häufiger gleichzeitig. Dies macht der Trinkwasserversorgung zu schaffen, weil Quellen versiegen und gleichzeitig der Wasserbedarf steigt. Im Süd- schwarzwald wurde untersucht, wie Trinkwasserversorger auf diese Herausforderung reagieren können. KOMPLEXE WASSERVERSORGUNG Der Südschwarzwald ist eine wunderbar ab- wechslungsreiche Landschaft: stark zergliedertes Gelände, große Höhenunterschiede, dünne Besiedelung. Was gut ist für den Tourismus, macht die Trinkwasserversorgung kompliziert. Sie ist gekennzeichnet von zahlreichen Quellen und kleinen Anlagen zur Aufbereitung und Speicherung des Wassers sowie von langen Transportleitungen. Hinzu kommt eine weitere Herausforderung für die Wasserversorger: Wenn es länger nicht regnet, können viele Quellen versiegen. Das war bereits in der Vergangenheit der Fall – und das Problem dürfte im Zuge der Klimaerwärmung mit den zu erwartenden häufigeren Dürreperioden noch zunehmen. Hier setzt das Projekt „Vulnerabilitätsanalyse von Wasserversorgungsunternehmen im südlichen Schwarzwald hinsichtlich des Klimawandels“ an. Die Erkenntnisse, die das Team vom Karlsruher Technologiezentrum Wasser (TZW) dabei ge- sammelt hat, sind allerdings nicht auf den Süd- schwarzwald begrenzt. Vor allem die im Rahmen des Projekts erarbeitete Methodik lässt sich auch auf andere Regionen übertragen, wobei dann unterschiedliche Voraussetzungen, insbeson- dere hinsichtlich Niederschlagshäufigkeit und Geologie, zu berücksichtigen sind. PROJEKT Vulnerabilitätsanalyse von Was- serversorgungsunternehmen im südlichen Schwarzwald hinsichtlich des Klimawandels DVGW - Technologiezentrum Wasser LUBW Berichts-ID U83-W03-N14 WASSERHAUSHALT WASSERHAUSHALT 43 MINIMALE RESTSCHÜTTUNG 4240 Quadratkilometer groß ist das Einzugsge- biet, aus dem die 21 untersuchten Gemeinden ihr Trinkwasser beziehen, deren Gemeindefläche sich auf 832 Quadratkilometer summiert. Bei ihren Analysen unterschieden die Wissenschaft- lerinnen und Wissenschaftler hinsichtlich der genutzten Quellen drei Typen, deren Schüttung, das ist die Wassermenge, die eine Quelle je Zeiteinheit spendet, in Trockenzeiten bereits in der Vergangenheit unterschiedlich stark zurück- ging. Zu erwarten ist, dass sich dieser Trend im Zuge der Klimaerwärmung verstärken wird. Besonders problematisch sind dabei diejenigen Quellen, die heute bei Niedrigwasser weniger als 12,5 Prozent der mittleren Schüttung liefern. Bei einem stark ausgeprägten Klimawandel – einem Worst-Case-Szenario – schrumpft die Wassermenge dann um bis zu 45 Prozent auf eine minimale Restschüttung. Das generelle Hauptproblem bei den Quellen im Südschwarzwald ist, dass die Grundwasser- leiter meist nur eine geringe Speicherkapazität haben. Damit die Quellen schütten, müssen sie also mit Sickerwasser von oben versorgt werden – was schon früher oft ein großes Problem war. Bei einem starken Klimawandel wird die Sickerwasserbildung bis zur Mitte des Sommer- halbjahrs für den Zeitraum 2021 bis 2050 um 35 Prozent und bis Ende des Jahrhunderts um 60 Prozent abnehmen. Größere Niederschlags- mengen im Winterhalbjahr können diesen Effekt wegen der geringen Speicherkapazität des Bodens nicht abmildern. GENAUE ANALYSE ERFORDERLICH Weil es immer wieder Probleme in Trocken- zeiten gab, sind die Wasserversorger im Süd- schwarzwald auf die Folgen des Klimawandels bereits recht gut vorbereitet. So wurden in den Talauen Brunnen gebohrt und das Leitungsnetz in weiten Bereichen zu Verbünden zusammen- geschlossen. Achtsam müssen aber diejenigen Versorger sein, die nach wie vor überwiegend „niedrigwasserproblematische“ Quellen nutzen. Hier sind Messungen der Schüttungsmengen angezeigt – und eventuell die Schaffung eines zweiten Standbeins durch Verbund mit einem Nachbarversorger oder Brunnenbau. Und noch einen wichtigen Hinweis ergab die Studie: Weil im Untersuchungsgebiet überwiegend Quell- wasser genutzt wird, das sich aus oberflächenna- hem Abfluss speist, können Starkregenfälle zu Schwierigkeiten führen. Dies verstärkt das Aus- treten von trübem und mikrobiologisch belaste- tem Quellwasser. Mit diesem Problem werden die Wasserversorger im Zuge des Klimawandels immer häufiger zu kämpfen haben. AUF DEN PUNKT • Im Zuge des Klimawandels wird es häufiger Trockenperioden, Hitzewel len und Starkregenfälle geben, die höhere Ansprüche an die Wasserversorgung stellen. • Besonders problematisch sind Versorgungsgebiete, die aus- schließlich Rohwasser aus flach- gründigen Quellen nutzen. • Aufgrund von früheren Wasser- mangelsituationen sind die Wasserversorger im Südschwarz- wald bereits gut für die kommen- den Herausforderungen gerüstet. • Die im Rahmen des Projekts erarbeitete Methodik sowie die im Untersuchungsgebiet von einigen Versorgern erfolgreich umgesetz- ten Maßnahmen lassen sich auf andere Regionen übertragen. 0 20 40 60 80 100 120 A bfl us sb ild un g (m m ) Projektgebiet landesweit Jan Feb Mär Apr Mai DezJun Jul Aug Sep Okt Nov Jahresgang der Sickerwasserbildung (Quelle: DVGW - Technologiezentrum Wasser) WASSERHAUSHALT 44 Wie verwaltet man den Wassermangel? L Ein wasserarmes Land ist Baden-Württemberg bestimmt nicht. Aber im Zuge des Klimawandels wird es mehr Trockenperioden geben – und dann weniger Wasser in den Flüssen fließen. Mithin ist es erfor derlich, sich rechtzeitig mit den Folgen niedriger Wasserstände zu befassen und Anpassungsstrategien zu entwickeln. WIE SICH VERÄNDERUNGEN MESSEN LASSEN Wärmekraftwerke mit Kühlwasserbedarf, Lauf- wasserkraftwerke, eine intensive Landwirtschaft, die ihre Kulturen bewässern will, zudem Fracht- schiffe, die auf genügend Wasser unter dem Kiel angewiesen sind: Die Fließgewässer im Land werden vielfach genutzt, und wenn sie zu wenig Wasser führen, hat dies schnell wirtschaftliche Einbußen zur Folge. Niedrigwasserperioden in Folge andauernder Trockenheit stellen eine Belastung des Ökosystems dar und führen zu einer Verminderung der Grundwasserreserven. Kleinere Gewässer drohen ohne regulierende Maßnahmen teilweise ganz auszutrocknen. Die Risiken und drohenden Konflikte werden sich verschärfen, wenn bei längeren Trockenzeiten mehr Energie und Bewässerungswasser benötigt wird, in dieser Zeit aber immer weniger Wasser zur Verfügung steht. Mit dieser Thematik haben sich zwei unter- schiedliche Projekte beschäftigt. „Operationelle Niedrigwasserklassifizierung für baden-württem- bergische Gewässer als Entscheidungsgrundlage zur Anpassung des Niedrigwassermanagements an Klimawandel und Landnutzungsänderungen (NieKlass BW)“ heißt die Studie, die von der Karlsruher Ingenieurgesellschaft HYDRON bearbeitet wurde. Und ein Team der Hochschule PROJEKT 1 Operationelle Niedrigwasserklassifi- zierung für baden-württembergische Gewässer als Entscheidungsgrund- lage zur Anpassung des Niedrigwas- sermanagements an Klimawandel und Landnutzungsänderungen (NieKlass BW) HYDRON GmbH LUBW Berichts-ID U61-W03-N11 PROJEKT 2 Regionale Klimafolgen für die Ener- giewirtschaft in Baden-Württemberg – Eine modellgestützte Analyse von konkurrierenden Wassernutzungen Hochschule Konstanz, Technik, Wirtschaft und Gestaltung LUBW Berichts-ID U60-W03-N10 WASSERHAUSHALT WASSERHAUSHALT 45 AUF DEN PUNKT • Thermische Kraftwerke sind durch ihre Kühlwassernutzung und die Landwirtschaft durch ihren Bewäs- serungsbedarf vom Niedrigwasser besonders betroffen. • Am Neckar können die relativ knappen Wasserreserven mitunter ein Risiko darstellen. • Ein Frühwarnsystem für Niedrig- wasser wurde in den Modellre- gionen Bodensee und Rems-Murr erfolgreich erprobt. • Der Kühlbedarf thermischer Kraft- werke wird sich durch den Ausbau der regenerativen Energiequellen verringern. Konstanz hat sich in Zusammenarbeit mit dem Neustädter Unternehmen UDATA mit den „Re- gionalen Klimafolgen für die Energiewirtschaft in Baden-Württemberg – eine modellgestützte Analyse von konkurrierenden Wassernutzungen“ befasst. EIN FRÜHWARNSYSTEM FÜR NIEDRIGWASSER Hochwasser lässt sich in Baden-Württemberg heute recht gut vorhersagen – dank der bei der LUBW in Karlsruhe ansässigen Hochwasservor- hersagezentrale und dem Wasserhaushaltsmodell LARSIM (Large Area Runoff Simulation Model). Analog zur regionalen Hochwasserfrühwarnung, welche schon mehrere Jahre im Betrieb ist, soll nun ein System aufgebaut werden, mit dem frühzeitig vor Niedrigwasserständen im Land gewarnt werden kann. Dazu wurde LARSIM weiterentwickelt und in zwei Modellregionen getestet: Am Bodensee und im Gebiet der Flüsse Rems und Murr. Ziel ist, eine Karte zu erzeugen, auf der ganze Landkreise der Niedrig- wassersituation entsprechend eingefärbt werden können und so Bereiche deutlich werden, denen man besondere Aufmerksamkeit widmen sollte. Insgesamt ergab die Studie, dass ein solches landesweites Modell möglich ist. Die Arbeit in den beiden Projektgebieten zeigte aber, dass bei der Weiterentwicklung einige Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Maßgeblich sind dabei vor allem punktförmige Quellen wie Karstquellen oder die Abflüsse von Klärwerken, von denen es im Land etwa eintausend gibt. Wie die Erfahrungen im Rems-Murr-Gebiet zeigen, können die Kläranlagen-Abflüsse bei trockenem Wetter mit ausreichender Genauig keit in die landesweite Regionalisierung der Niedrigwas- ser-Kennwerte und die LARSIM-Modelle mit einbezogen werden – wodurch die Niedrigwas- ser-Frühwarnung deutlich besser wird. Ähnliches gilt für bedeutende Karstquellen wie die Radolf- zeller Aach. Nach Ansicht der Autorinnen und Autoren sind nun die technischen Voraus- setzungen für ein landesweites Niedrigwas- ser-Frühwarnsystem geschaffen. KONKURRIERENDE WASSER- NUTZUNGEN Am Beispiel des Neckars wurden mit Hilfe von Fragebögen der aktuelle und künftige Wasserbe- darf von Landwirtschaft und Kraftwerken erfasst sowie die Kläranlagenbetreiber zu den Auswir- kungen von Trockenzeiten befragt. „Die Ergeb- nisse zeigen, dass die relativ knappen Wasser- reserven im Neckargebiet ein Risiko darstellen“ (Projektbericht 2, S. 5), heißt es dazu im Projekt- bericht. Die durchgeführten Betrachtungen bis zum Jahr 2030 lassen erkennen, dass sich das Risiko in der Landwirtschaft wegen des wach- senden Ausbaus der Bewässerung erhöhen wird. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen zählen eine wassersparende Bewässerungstechnik und trockenresistentere Sorten, ferner eine boden- schonende Bearbeitung sowie die Speicherung von Wasser im regenreichen Frühjahr. Bei den thermischen Kraftwerken ist bis 2030 wegen des Ausbaus der erneuerbaren Energien damit zu rechnen, dass sich der Kühlwasserbedarf halbiert. Andererseits wird die Menge des Abwassers abnehmen, das in den Neckar eingeleitet wird. Dazu merkt die Studie an: „Hier könnten eine Veränderung des Abwassersystems und eine Überleitung und Speicherung von Wässern aus dem Bodensee zusätzliche Wassermengen bei extremen Niedrigwassersituationen bereitstellen“ (Projektbericht 2, S. 5). Einflussfaktoren auf den Niedrigwasserstand am Neckar und Ansprüche an den Fluss; Schwarze Pfeile: Ab- / Zunahme von Wassermengen Graue Pfeile: Mengenverlagerung (Quelle: Hochschule Konstanz) WASSERHAUSHALT 46 Wie verwundbar ist die Wirtschaft im Land? L Keine Frage, der Klimawandel trifft auch die heimische Wirtschaft. Die Frage ist nur, wie verletzlich die unterschiedlichen Branchen, vor allem für extreme Wetterereignisse, sind. Und wie sie sich am besten an die Veränderungen anpassen bzw. vor Schäden schützen. DIE ACHILLESFERSEN DER INDUSTRIE Hagelstürme zerstören Anlagen und Produkte, Überschwemmungen setzen Industriebetriebe unter Wasser, Hitze belastet Mitarbeitende und Produktionsanlagen. Diese lokalen Auswirkun- gen auf die Wirtschaft sind schon heute spürbare Folgen des Klimawandels. Hinzu kommen die vielfältigen wirtschaftlichen Verflechtungen, nicht zuletzt mit Zulieferern. Daher haben auch hiesige Betriebe zu leiden, wenn es in anderen Teilen Deutschlands oder gar der Welt zu wetter- oder klimabedingten negativen Auswir- kungen oder Ausfällen kommt. Im Folgenden soll anhand von drei Projekten gezeigt werden, wie und wo die heimische Industrie klimabedingt besonders verwundbar ist – und wie man das ermitteln kann. VULNERABILITÄTSANALYSE „Analyse der industriellen Vulnerabilität gegen über klimawandelinduzierten Risiken in Ballungsräumen in Baden-Württemberg“ heißt das Projekt, mit dem sich ein Team vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) befasst hat. Dabei wurde ein indikatorbasierter Ansatz gewählt und auf die Modellregion Stuttgart über- tragen. Allgemeine Indikatoren waren Fläche, Ein woh ner zahl und Industriegebäude der 480 unter suchten Kommunen, ferner Klimafaktoren wie die Zahl der Hitzetage. Zudem wurden struk tur spezifische Daten erfasst, etwa Energie- PROJEKT 1 Analyse der industriellen Vulner- abilität gegenüber klimawandel- induzierten Risiken in Ballungsräu- men in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie LUBW Berichts-ID U83-W03-N18 PROJEKT 2 Sensititvitätsbereiche von bran- chenspezifischen Klimakenngrößen in Baden-Württemberg – die „Sensitivitätsampel“ Karlsruher Institut für Technologie LUBW Berichts-ID U83-W03-N22 PROJEKT 3 Folgen des Klimawandels auf massengutaffine Unternehmen in Baden-Württemberg – Verwundbarkeiten und modellhafte Anpassungsmaßnahmen Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung LUBW Berichts-ID U83-W03-N25 WIRTSCHAFT WIRTSCHAFT 47 verbrauch oder Verflechtungsgrad. Die Analysen ergaben prozentuale Veränderun- gen und damit „Hot-Spots“ der industriellen Vulnerabilität in den einzelnen Kommunen wie auch in der Region. So lässt sich beispielsweise aufzeigen, dass die Wirtschaft rund um Stuttgart besonders unter Hitzetagen zu leiden hat, die auf der Schwäbischen Alb weniger. Insgesamt ergab sich eine vergleichsweise hohe Fragilität der chemischen Industrie, der Wasser- und Ener- gieversorgung sowie spezieller metallverarbei- tenden Industriezweige. Gerade diese aber sind – wie die Automobil- oder die Elektroindustrie – in der Region Stuttgart von besonderer Bedeu- tung. Bemerkenswert ist zudem eine Erfahrung, die sich aus den Experteninterviews ergeben hat: Demnach sagen Risiko- und Logistikmanagerin- nen und -manager, dass für das aktive Manage- ment langfristiger und abstrakter Risiken – wie dem Klimawandel – neben dem operativen Tagesgeschäft keine Zeit bleibe. EINE SENSITIVITÄTSAMPEL Branchenspezifische Klimakenngrößen zu er- mitteln, mit denen sich deren Empfindlichkeit gegenüber dem Klimawandel in naher und fer- ner Zukunft ermitteln lässt, das war das Ziel des Projekts „Sensititvitätsbereiche von branchen- spezifischen Klimakenngrößen in Baden-Würt- temberg – die Sensitivitätsampel“. Die Studie, die vom Süddeutschen Klimabüro am KIT durchgeführt wurde, basiert auf der standardi- sierten Befragung von 23 baden-württembergi- schen Kommunen und vertiefenden Gesprächen mit 32 Expertinnen und Experten von Fach- institutionen, Unternehmen und Städten. Das Ergebnis ist für eine Vielzahl von sogenannten Klimakenngrößen – etwa von Frost tagen im Jahr mit günstigen Wetterbedingungen für Eiswein über Hitze- und Trocken perioden bis zum Spazierwetter – in landesweiten Karten darge- stellt. Interessant ist, dass die Sensitivität der Kommunen gegenüber dem Klimawandel erst dann erkannt wird, wenn ein extremes Wetter- ereignis dazu zwingt. Dies zeigt sehr anschaulich die Aussage eines befragten Experten: „Entweder AUF DEN PUNKT • Die Vulnerabilitätsanalyse in der Modellregion Stuttgart ergab eine vergleichsweise hohe Anfällig- keit der chemischen Industrie, der Wasser- und Energieversor- gung sowie mancher metallverar- beitenden Industriezweige. • In Baden-Württemberg wurde die Empfindlichkeit gegenüber klimarelevanten Indikatoren in Karten dargestellt. Die Klimasen- sitivität wird aber oft erst erkannt, wenn ein Extremwetterereignis eingetreten ist. • Die Klimaabhängigkeit von Unter- nehmen, die mit Massengütern umgehen, ist vor allem beim Schiffstransport gegeben. Kleinere Schiffe und größere Lagerkapazi- täten sind effektive Anpassungs- maßnahmen. es ist Not da oder eine Finanzierung, damit in einem Bereich etwas getan wird.“ MASSENTRANSPORT UND KLIMA- WANDEL Besonders vom Klimawandel betroffen sind Unternehmen, die von Massenguttransporten auf Binnenwasserstraßen und in eingeschränk- tem Maße auf der Schiene abhängen. Wie sich hier der Klimawandel auswirkt, zeigt das Projekt „Folgen des Klimawandels auf massengutaffine Unternehmen in Baden-Württemberg – Ver- wundbarkeiten und modellhafte Anpassungs- maßnahmen“ auf, das von der Hochschule Konstanz bearbeitet wurde. Basis war eine Befragung von 400 Unternehmen, an der vor allem Firmen aus der Chemie- und Montan- industrie sowie Transporteure von Steinen und Erden teilgenommen haben. Dabei sind sich die Unternehmen zum großen Teil bewusst, dass sie dem Klimawandel gegenüber vulnerabel sind, was insbesondere für Schifftransporte bei Niedrigwasser in den Herbstmonaten September und Oktober gilt sowie in geringerem Maße bei Hochwasser. Allerdings hat erst eine Minderheit bereits Anpassungsmaßnahmen vorgenommen. Das im Zuge des Klimawandels drohende Hauptproblem: Zu große Schiffe mit entspre- chendem Tiefgang und zu geringe Lagerkapa- zitäten. Dies ließe sich vor allem mit kleineren Schiffen und in zweiter Linie mit größeren Lagerkapazitäten lösen – wobei in Zeiten mit guten Fahrrinnentiefen die Schiffe zusätzliche Ladung transportieren könnten, um die Lager wieder aufzufüllen. Mit beiden Anpassungsmaß- nahmen lässt sich die Vulnerabitlität deutlich senken, sie sind allerdings mit höheren Kosten verbunden: Kleinere Schiffe benötigen mehr Personal, größere Lager mehr Platz. Welche Maßnahmenkombination am effektivsten ist und wie sie sich individuell vor Ort umsetzen lässt, muss allerdings im konkreten Einzelfall geprüft und berechnet werden. WIRTSCHAFT 48 Werden wir künftig mehr ernten? L Die Temperaturen steigen, die Vegetationsperiode wird länger. Die Pflanzen könnten mithin im Zuge des Klimawandels länger wachsen und mehr Ertrag liefern. Doch die Zusammenhänge sind komplexer. PHÄNOLOGIE UND ERTRAG Phänologie ist die Lehre von den Erschei- nungen. Auf die Landwirtschaft übertragen bedeutet dies die verschiedenen Lebensphasen von Kulturpflanzen, wie etwa der Beginn der Feldbestellung, der Beginn der Gelbreife, also der Verfärbung der Ähren von grün und zu gelb, oder der Erntebeginn. Wie sich dieses Erschei- nungsbild im Rahmen des Klimawandels ändert, hat das Projekt „Lokale, regionale und landes- weite Auswirkungen des Klimawandels auf die Phänologie von Feldfrüchten in Baden-Württem- berg“ untersucht. Grundlage war der Vergleich von exakt 2.090.894 phänologischen Einzelbeob- achtungen in der Zeit zwischen 1951 und 2011 aus den Bereichen Wildpflanzen, landwirtschaft- liche Kulturen, Obstgehölze und Wein. Um den Einfluss klimatischer Änderungen zu quanti- fizieren, müssen möglichst lange Zeiträume untersucht und miteinander verglichen werden. Differenziert wurde deshalb nach den beiden Zeiträumen 1961 bis 1990 und 1991 bis 2011. In dem Folgeprojekt „Die Ertragsdaten der Feldfrüchte in Baden-Württemberg und ihre Beziehung zu Klima und Boden“ wurden die Ertragsentwicklungen von vier Getreidearten sowie von Silo- und Körnermais, Zuckerrüben, Kartoffeln und Winterraps untersucht. Auch hier wurden die Daten, die seit 1953 erhoben werden, mit Klimadaten in Beziehung gesetzt. Bearbeitet wurden beide Projekte vom Landwirt- schaftlichen Technologiezentrum Augustenberg in Kooperation mit der Uni Hohenheim. PROJEKT 1 Lokale, regionale und landesweite Auswirkungen des Klimawandels auf die Phänologie von Feldfrüchten in Baden-Württemberg LUBW Berichts-ID U81-W03-N13 PROJEKT 2 Die Ertragsdaten der Feldfrüchte in Baden-Württemberg und ihre Beziehung zu Klima und Boden Landwirtschaftliches Technologie- zentrum Augustenberg – LTZ LUBW Berichts-ID U81-W03-N15 LANDWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT 49 LÄNGERE VEGETATIONSPERIODE Die höheren Lufttemperaturen spielen die Schlüsselrolle beim früheren Einsetzen vieler phänologischer Phasen. Eine wichtige, soge - nannte echte phänologische Phase, ist die Gelb- reife der Feldfrüchte, weil sie nur von Witterung und Klima beeinflusst ist. Im Gegensatz dazu hängt etwa der Beginn von Feldbestellung und Ernte auch von den Managemententschei dungen ab, wes halb man hier von unechten phänolo- gischen Phasen spricht. Bei der Gelbreife zeigt sich der Klimwandel besonders deutlich: Sie tritt bei Winterweizen, -roggen, -gerste und Hafer seit 1991 etwa zwei Wochen früher als im Zeit- raum 1960 bis 1991 ein. Allerdings werden diese Feldfrüchte nur wenige Tage früher geerntet, so dass die Vegetationszeit vom Erscheinen der ers- ten Blättchen, dem sogenannten Auflaufen, bis zur Ernte insgesamt nur um zwei Tage verkürzt ist. Aufgrund der angewandten Agrarmethoden, ebenso wie aufgrund der angebauten Sorten, wird bei diesen Getreidearten der Vorteil einer potenziell längeren Vegetationszeit bisher kaum genutzt. Hier könnten neue Sorten und Bewirt- schaftungsmethoden Verbesserungen bringen. Winterraps und Zuckerrüben stehen sogar rund eine Woche länger auf dem Feld. Dies dürfte vor allem auf die Einführung neuer Sorten zurück- zuführen sein – was zeigt, dass bei der Phäno- AUF DEN PUNKT • Bei vielen Kulturpflanzen verkürzt sich die Zeit bis zur Reife. • Die Ernte erfolgt insbesondere bei Getreidearten aber meist nur wenige Tage früher, was vor allem auf die agrartechnische Bewirt- schaftung sowie auf die Sorten- wahl zurückzuführen sein dürfte. • Die Vorteile einer längeren Vegeta- tionsperiode werden noch nicht voll ausgeschöpft. • Die höheren Temperaturen haben sich seit 1991 ertragssteigernd ausgewirkt. • Einzelne Hitzetage wirken sich kaum auf den Ertrag aus; erhebliche Einbußen gab es aber durch die starke Hitzewelle im Sommer 2003. logie neben dem Klimawandel auch andere Faktoren in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle spielen. Dies wird auch im Vergleich mit Wildpflanzen deutlich, bei denen die phänolo- gischen Veränderungen durch den Klimawandel viel ausgeprägter sind als bei Kulturpflanzen. DIFFERENZIERTE ERTRÄGE Das wichtigste Ergebnis der Ertragsstudie ist, dass sich die höheren Temperaturen offenbar positiv auf die Erträge auswirken. In den meisten Landkreisen waren warme Jahre jedenfalls ertrag- reicher als weniger warme – eine Beobachtung, die vor allem auf die ursprünglich kälteren Land- kreise zutrifft. Dies führt die Autorinnen und Autoren der Studie zu der Annahme, „dass in den kälteren Landkreisen Erträge noch durch Temperatur limitiert werden, höhere Durch- schnittstemperaturen also noch ertragssteigernd wirken“ (Projektbericht 2, S. 116). Die Wasser- versorgung wiederum hat den Ertrag zumindest bisher noch nicht begrenzt. Bei Hitzeperioden tolerieren die Pflanzen offenbar einzelne Tage mit Extremwerten recht gut. Andererseits brachte der Hitzesommer 2003 deutliche Ertragsein- bußen. „Auch wenn derzeit solche Episoden rar sind – die Landwirtschaft tut gut daran, sich über Anpassungsmaßnahmen rechtzeitig auf solche Extremwetterlagen vorzubereiten“ (Projekt- bericht 2, S. 117), rät die Studie. Veränderung des Hektarertrags bei Zunahme der Durchschnittstemperatur (Quelle: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg) 20 30 40 50 60 70 80 E rt ra g W in te rw ei ze n (d t/ ha ) Jahresmittel Lufttemperatur Baden-Württemberg (°C) 6 7 8 9 10 11 LANDWIRTSCHAFT 50 Bodenwasser: Mal zu wenig, mal zu viel L Bei Dürre verliert der Boden Wasser, was den Kulturpflanzen nicht gut bekommt. Und bei Starkregen muss der Boden plötzlich viel zu viel Wasser aufnehmen. Zwei Projekte haben untersucht, wie Anpassung daran funktionieren kann. KLIMAWANDEL ÄNDERT BODEN- WASSERGEHALT Im Zuge des Klimawandels werden die Nieder- schläge in der Vegetationsperiode wohl zurück- gehen. Und die höheren Temperaturen sorgen in dieser Zeit dafür, dass mehr Wasser ver- dunstet. Damit aber dürften Trockenperioden zunehmen – verbunden mit der Gefahr von Ertragseinbußen. Dem könnte eine „konservie- rende“ Bodenbearbeitung, bei der mehr Wasser im Boden zurückgehalten wird, entgegenwirken. Andererseits sind bei Starkregenereignissen Maßnahmen gefragt, mit deren Hilfe der Boden mehr Niederschlagswasser aufnehmen kann – und die zudem dazu beitragen, dass weniger Boden erodiert und weggeschwemmt wird. WIE ACKERBODEN WASSER ZURÜCKHÄLT Pflug, Mulchsaat, Direktsaat: Am Landwirt- schaftlichen Technologiezentrum Augustenberg in Karlsruhe wurde mit drei unterschiedlichen Messsondentypen die Bodenfeuchte in Ver- suchsfeldern gemessen: „Bodenwasserhaushalt und konservierende Bodenbearbeitung“ hieß das Projekt, das im Zuge von zwei Kampagnen 2011 und 2014 Daten lieferte. Eingebettet waren die Messungen in langjährige Versuche, die unter anderem an Äckern bei Dossenheim und Biberach durchgeführt werden. Mit dem Pflug wird der Boden meist 20 bis 30 Zentimeter tief bearbeitet und dabei gewendet. PROJEKT 1 Bodenwasserhaushalt und konser- vierende Bodenbearbeitung (2 Teile) Landwirtschaftliches Technologie- zentrum Augustenberg - LTZ LUBW Berichts-ID U61-W03-N10 (Teil 1) LUBW Berichts-ID U61-W03-N12 (Teil 2) PROJEKT 2 Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereichen (KliStaR) Geomer GmbH / Büro bodengut LUBW Berichts-ID U83-W03-N26 LANDWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT 51 Bei der Mulchsaat werden nur die oberen 10 bis 15 Zentimeter durchmischt, der Boden aber nicht gewendet. Und bei der Direktsaat erfolgt praktisch gar keine Bodenbearbeitung mehr, die Saat wird nur in einen Schlitz im Boden eingebracht. Mit den beiden letztgenannten Methoden soll das Erosionsrisiko verringert und die Bodenfeuchte erhöht werden – beides mögliche Anpassungsmaßnahmen an den Klima- wandel. Der Einfluss der Bodenbearbeitung zeigte sich 2014 so: Bei der Pflugvariante war der Boden in den oberen 20 Zentimetern trockener als bei Mulch- und Direktsaat. Ab 40 Zentimeter war der Boden dann bei allen drei Saatvarianten gleich feucht. Die bodenphysikalischen Unter- suchungen ergaben, dass unter Pflug die Grob- und Mittelporen weniger Wasser führten als die Varianten mit konservierender Bodenbearbei- tung, so dass die potenziell höhere Speicher- kapazität für pflanzennutzbares Wasser im Ober- boden nicht ausgenutzt werden konnte. Ent- scheidend für die Unterschiede war vermutlich die Mulchdecke aus abgestorbenen Pflanzen- resten, die bei Mulch- und vor allem Direktsaat vorhanden war. Sie konnte dort die Evaporation von Wasser aus den oberen Bodenschichten teilweise verhindern, auf der gepflügten Fläche fehlte jedoch diese „Evaporationsbremse“. Diese Unterschiede können in trockenen Jahren rele- vant werden, liegen doch dann die Erträge der Direktsaat häufig über den anderen Parzellen in AUF DEN PUNKT • Eine geänderte Bodenbearbeitung könnte in Trockenzeiten die Erträge erhöhen. • Wenn der Boden umgepflügt wird, enthält er in der Vegetationspe- riode weniger Bodenfeuchte als bei Mulchsaat sowie vor allem im Vergleich zu Direktsaat. • Die Erosion von Böden bei Starkregenereignissen kann durch eine Reihe von Maßnahmen – etwa durch Ackerrandstreifen – gebremst werden. • Kosten-Nutzen-Rechnungen zeigen, ob sich dies im Einzelfall auch wirtschaftlich lohnt. Dossenheim, während in niederschlagsreicheren Normaljahren die Pflugvarianten die besten Erträge aufweisen. WIE LÄSST SICH EROSION VERHINDERN? Im Einzugsgebiet der Glems, einem Flüsschen westlich von Stuttgart, kam es 2009 und 2010 zu extremen Starkregenereignissen. Probleme bei extremen Niederschlägen sind unter anderem die Erosion und die Abschwämmung von Böden. „Ziel von Anpassungsmaßnahmen sollte es insofern sein, das Wasser möglichst direkt in die Böden der Landschaft infiltrieren zu lassen“ (Projektbericht 2, S. 7), schreibt dazu das Auto- renteam vom Stuttgarter Büro für nachhaltige Bodennutzung, der geomer GmbH in Heidel- berg und der Forstwirtschaftlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg in der Studie „Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereichen (KliStaR)“. Dazu wurden in der Studie Informationen wie etwa Karten zum Oberflächenabfluss und zur Bodenerosion jetzt und in der Zukunft erstellt. Konkret wurden bei Planungsrunden, Feldbe- gehungen und Informationsveranstaltungen mögliche Maßnahmen in Land- und Forst- wirtschaft erörtert sowie ausgewählte Maß- nahmen gemeinsam mit den zuständigen Akteuren umgesetzt. Zu den 22 vorgestellten Verbesserungsmöglich keiten zählten Acker- randstreifen, Einsaat auf gemulchtem Boden, Zwischenfrüchte, der Rück bau von Wegen oder die Aufforstung von Feldgehölzen. Den Kosten für solche Maßnahmen stehen mögliche Schäden bei Starkregenereignissen gegenüber, wobei ein vollgelaufener Keller beispielswei- se mit bis zu 10.000 Euro zu Buche schlägt. Die Kosten-Nutzen-Rechnung für einen 50-Jahres-Zeitraum zeigt dann, ob sich eine Maßnahme in einem umgrenzten Gebiet lohnt. Neben konkreten Verbesserungsvorschlägen für ausgewählte Gemeinden wurde ein Maßnah- menkatalog erstellt, der auch für andere Kom- munen im Land als Ratgeber dienen kann. Trockenrisse im Ackerboden LANDWIRTSCHAFT 52 Von Kirschen und Schweinen L Die Ernte von pflanzlichen Produkten sowie die Zucht von Tieren sind die Ertragssäulen der Landwirtschaft. Zwei Projekte zeigen auf, wie sich diese Basis im Zuge des Klimawandels ändern wird – und was die Landwirtschaft dagegen tun kann. FOLIEN SCHÜTZEN SÜSSKIRSCHEN Obstkulturen sind durch extreme Nieder- schläge und hier vor allem durch Hagel stark gefährdet. Beide Ereignisse dürften im Zuge des Klimawandels häufiger werden. Um einem Totalausfall oder erheblichen Ernteeinbußen vorzubeugen, werden zunehmend Hagelnetze und Folien über die Baumkulturen errichtet. Diese Schutzmaßnahmen können aber auch nachteilig sein, etwa weil durch die Beschattung die Reifung der Früchte beeinträchtigt wird. In einem Modellprojekt untersuchte das Ravens- burger Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee, wie „Geschützte Produktion und nachhaltiger Süßkirschenanbau im Kontext von Klimaver- änderungen“ künftig aussehen können. Hierzu wurden drei Süßkirschpflanzungen mit zwei un- terschiedlichen Schutzfoliensystemen abgedeckt und eine teilautomatisierte Bewässerung einge- baut. Sensoren sollten die mikroklimatischen Verhältnisse in den Parzellen erfassen. Dabei ergab sich, dass die Temperaturunterschie- de geringer ausfallen als erwartet. Die doppella- gige Folie reduzierte außerdem das Strahlungs- angebot um etwa ein Drittel – „ein nicht uner- heblicher Anteil“ (Projektbericht 1, S. 27), wie der Projektleiter urteilt. Dies komme einem stets bedeckten Himmel gleich. Auch Hagelnetze verringern die Strahlung um 15 Prozent bei weißen und 25 Prozent bei schwarzen Netzen. Insgesamt wurde die verfügbare Strahlung unter PROJEKT 1 Geschützte Produktion und nachhal- tiger Süßkirschenanbau im Kontext von Klimaveränderungen Kompetenzzentrum Obstbau- Bodensee LUBW Berichts-ID U81-W03-N14 PROJEKT 2 Teil 1: Entwicklung und Optimie- rung sensorgestützter komplexer Regelstrategien für die optimale Stallklimatisierung in frei belüfteten Offenfrontställen für Schweine Teil 2: Automatisierte Zuluftsteue- rung für zwangsbelüftete Schweine- ställe mit Unterflurzuluft zur Reduk- tion von Hitzestress an heißen Tagen und geringer Krankheitsprävalenz im Jahresverlauf Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg LUBW Berichts-ID U81-W03-N12 (Teil 1) LUBW Berichts-ID U81-W03-N16 (Teil 2) LANDWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT 53 den Schutzfolien aber noch stärker durch die Art des Baumschnitts – mehr oder weniger lichter Aufbau der Krone – bestimmt. Teilweise war nur noch 16 Prozent der Strahlung verfügbar. Und noch eine wichtige Erkenntnis lieferte die Studie: Einbußen bei der Qualität der Früchte ließen sich in den geschützten Parzellen nicht feststellen. Im Gegenteil verhindern die Folien bei Regen „umfassend“, dass die Früchte aufplat- zen. So bleiben sie länger am Baum und reifen besser. Das führt in Verbindung mit der Tröpf- chenbewässerung zudem zu größeren Kirschen. SCHWEINE KÖNNEN NICHT SCHWITZEN Heiße Sommer bedeuten für Schweine Stress, denn sie können nicht schwitzen bzw. haben keine Schweißdrüsen. Im konventionellen Stall wird es für die Tiere daher an heißen Tagen oft sehr ungemütlich – und im Zuge der Klimaän- derung wird dies immer häufiger der Fall sein. Das aber ist weder im Sinne des Tierwohls noch im wirtschaftlichen Interesse der Züchterin oder des Züchters. Deshalb wurden am Bildungs- und Wissenszent- rum Boxberg als Anpassung an den Klima wan del zwei neue Stallbelüftungs-Strategien ent wickelt und erprobt. Zum einen sogenannte Offen front - ställe, die sich frei durch die Öffnung der Fronten und fakultativ der Rückseiten be lüf ten lassen, was insbesondere an heißen Tagen gut für die Tiere ist. Darüber hinaus spart diese Stallform auch Energie und führt zu geringeren CO2-Emissionen. Zum anderen wurden geschlossene wärmegedämmte Ställe mit dem System „Unterflurzuluft“ belüftet, bei dem der Betonunterbau des Gebäudes als kostengünstige Tauscherfläche eingesetzt wird und zudem als Pufferspeicher wirkt. Damit wird der Tierbereich im Sommer um bis zu 6 °C im Vergleich zur Außentemperatur gekühlt. Inzwischen haben mehrere Zucht- und Mastbetriebe dieses Lüf- tungskonzept übernommen. Um beide Strategien weiter zu optimieren, wurden in Boxberg bzw. auf einem Praxisbetrieb zwei weitere Entwicklungsprojekte durchgeführt. Während im ersten Projekt Regelstrategien und Öffnungstechniken für einen besseren Betrieb der Offenfrontställe entwickelt wurden, diente das zweite Projekt „Automatisierte Zuluftsteue- rung für zwangsbelüftete Schweineställe mit Un- terflurzuluft“ zur Reduktion von Hitzestress an heißen Tagen und geringer Krankheitsprävalenz im Jahresverlauf dazu, das System mit Hilfe von unterschiedlichen Belüftungen und Regelungen effizienter und funktionssicherer zu machen. Inzwischen arbeiten beide Systeme so sicher, dass es auch im Winter zu keinen kalten Zug luft- erscheinungen und Kälteeinbrüchen im Tierbe- reich kommen kann – womit die Vorteile der Systeme für die Sommerkühlung nicht konter- kariert werden. „Die Regel- und Steuerungs- strategien sind etabliert bzw. standardisiert und können von weiteren Betrieben übernommen werden“ (Projektbericht 2, Teil 1, S. 36), heißt es abschließend in der Studie. Hagelschutznetze im Kirschenanbau AUF DEN PUNKT • Trotz ihrer schattierenden Wirkung und der damit verbundenen Redu- zierung der Strahlung führen Schutzfolien im Anbau von Süßkir- schen nicht zu einer verminderten Qualität der Früchte. • Im Gegenteil schützen die Folien davor, dass die Früchte bei Regen aufplatzen. So reifen sie besser und werden größer. • Eine innovative Luftzufuhr in Schweineställen – Offenfrontställe oder Unterflurzuluft – vermindert im Sommer den Hitzestress der Tiere. • Eine angepasste Regel- und Steue - rungstechnik sorgt dafür, dass es bei dieser Art der Belüftung auch im Winterhalbjahr zu keinen Temperatureinbrüchen kommt, die das Wohl der Tiere gefährden könnten. LANDWIRTSCHAFT 54 Wald und Klima: Ohne Bewusstseinswandel geht es nicht L Der Klimawandel bringt viele Veränderungen für die Forstwirtschaft. Spezielle Veranstaltungen sollen dabei helfen, das Bewusstsein in den zuständigen Fach- kreisen zu schärfen. Darüber hinaus sollen Analysen zur Verletzlichkeit des Waldes besonders kritische Flächen aufzeigen. KATASTROPHEN UND KALAMITÄTEN Die Forstwirtschaft ist seit Jahrhunderten an forstliche Katastrophen und Kalamitäten ge- wöhnt und kann im Schadensfall ganz gut damit umgehen. Klimatisch gesehen gab es in den ver- gangenen 300 Jahren aber kaum Veränderungen. Doch nun kommen neue Herausforderungen auf die Forstwirtschaft zu: Stürme, Trockenstress und die Anfälligkeit gegenüber Krankheiten und Schädlingsbefall werden im Zuge des Klimawan- dels zunehmen, zudem werden sich die Stand- ortbedingungen für viele Baumarten verändern. PROJEKT 1 Klimawandel – Bewusstseinswandel: Proaktiver Aufbau eines Risiko- und Krisenmanagements Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U10-W03-N10 PROJEKT 2 Entscheidungshilfe Wald und Klima – Modellprojekt: Vulnerabilitätsanalyse auf Waldbestandsebene Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N10 FORSTWIRTSCHAFT Mit dem Klimawandel sind Veränderungen für den Wald wie auch für die Forstwirtschaft verbunden. KLIMAWANDEL WALD WALD- BESITZER FORSTWIRTSCHAFT 55 DEN BLICK FÜR KLIMARISIKEN SCHÄRFEN Daher ist es unerlässlich, darüber nachzudenken, wie mit dem Faktor Risiko „proaktiv“ umzuge- hen ist. Dies aber erfordert nichts weniger als einen Bewusstseinswandel. Davon jedenfalls ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg überzeugt und hat deshalb das Projekt „Klimawandel – Bewusstseinswandel: Proaktiver Aufbau eines Risiko- und Krisenma- nagements“ ins Leben gerufen. Ziel war, ein Konzept für ein Seminar mit dem Titel „Klima- folgen und Risikomanagement“ zu entwickeln, das sich an Privatwaldbesitzerinnen und -besitzer, an Land- und Forstwirtschaftsämter sowie an Umwelt- und Naturschutzbehörden richtet. Danach wurden die entsprechenden Ver- anstaltungen durchgeführt, um so das Risikobe- wusstsein der Fachleute zu schärfen und sie für die Folgen des Klimawandels zu sensibilisieren. „Was meinen Sie, übertreiben Wissenschaftler, Politik und Medien die negativen Folgen des Klimawandels?“ So lautete die Eingangsfrage zu Beginn jeder Veranstaltung. Ja, nein, das kann noch niemand sagen – die Antworten, angezeigt in Form farbiger Karten, waren schnell ausge- zählt. Dann folgte der Vortrag, bei dem es um Klimawandel und Risikomanagement ging, aber auch um psychologisches Einfühlungsvermögen: Schließlich ist das Übersehen von Risiken ein sehr verständliches Verhalten, das zu den psychologischen Grundmustern des Menschen gehört. Wenn man dies als Zuhörerin oder Zu- hörer verinnerlicht hat, ist man auch aufgeschlos- sener für mögliche Anpassungsmaßnahmen, zumal wenn sie als sogenannte No-Regret-Maß- nahmen für den Wald ohnehin sinnvoll sind. Offenbar verfehlten die Vorträge ihre beabsich- tigte Wirkung nicht. Wenn am Schluss der Ver- anstaltung die Eingangsfrage nach den negativen Folgen des Klimawandels wiederholt wurde, war fast immer ein „Umdenken“ der Teilnehmerin- nen und Teilnehmer hin zu „die Darstellungen sind realistisch“ (Projektbericht 1, S. 14) sichtbar, wie es in der Studie heißt. Auch die stets durch- AUF DEN PUNKT • Um die Folgen des Klimawandels und die damit verbundenen Risi - ken für die Forstwirtschaft richtig einschätzen zu können, ist ein Bewusstseinswandel erforderlich. • Seminare und Veranstaltungen, die den Klimawandel und das Risikomanagement zum Thema haben, können diesen Bewusst- seinswandel fördern. • Die Verletzlichkeit von Waldbestän- den lässt sich mit einem modell- haften System erfassen, das eine Wahrscheinlichkeitsverteilung in vier Vulnerabilitätsklassen liefert, die in Karten dargestellt werden kann. geführten Evaluationen der Veranstaltungen waren im Regelfall sehr gut bis hervorragend. WIE VERLETZLICH IST DER WALD? Wenn sich Waldbesitzerinnen und -besitzer und Forstexpertinnen und -experten mit den zu erwartenden forstlichen Auswirkungen und Risi- ken des Klimawandels befassen wollen, müssen sie wissen, wie es um „ihren“ Wald bestellt ist. Dies aber erfordert eine detaillierte Analyse der Vulnerabilität, der Verletzlichkeit, und zwar baumartspezifisch und räumlich hoch aufgelöst. Ein Werkzeug zur Lösung dieser Aufgabe hat ein anderes Team der FVA entwickelt. „Entschei- dungshilfe Wald und Klima – Modellprojekt: Vulnerabilitätsanalyse auf Waldbestandsebene“ heißt das Projekt, bei dem mathematische Berechnungen im Vordergrund stehen: Bayesian Belief Networks (BBN) heißt das Modell, das die Basis für das von den Autoren entwickelte „Entscheidungsunterstützungssystem“ bildet. Das „graphische statistische Modell“ wird beispielsweise in der medizinischen Dia gnostik genutzt, um Zusammenhänge zwischen Sym- ptomen und Krankheiten zu beschreiben und damit die Wahrscheinlichkeit verschiedener Krankheitsursachen abzuschätzen. Auf den Forst bezogen liefert BBN eine Wahrscheinlichkeits- verteilung von vier Vulnerabilitätsklassen. Somit lassen sich mit diesem Modell prinzipiell kriti- sche Areale identifizieren, wie das im Rahmen des Projekts durchgerechnete Beispiel für die Fichte im Raum Rastatt / Baden-Baden zeigt. Interessant ist, dass von den knapp 60 Prozent der Flächen, die derzeit die Vulnerabilitätsklasse „gering“ aufweisen, bei Berücksichtigung des mittleren A2-Klimaszenarios knapp 85 Prozent diesen Status bis zum Jahr 2020 behalten. Bei den restlichen gut 15 Prozent ist künftig von einer „hohen“ Vulnerabilität auszugehen. FORSTWIRTSCHAFT 56 Wie klimagestresste Wälder besser wachsen L Es ist statistisches Wissen gefragt, wenn man mit Modellen die Folgen des Klimawandels auf die Leistungsfähigkeit von Wäldern prog nos tizieren will – und diese dann verbessern möchte. Zwei Projekte der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) haben sich dieser Herausforderung gestellt. DIE WÄLDER VERÄNDERN SICH Die Auswirkungen des Klimawandels werden schneller voranschreiten als die Wälder mit ihrem natürlichen Anpassungspotenzial darauf reagieren können. Das zumindest ist die derzei- tige Ansicht der Forstexpertinnen und -experten. Aus diesem Grund halten sie auch menschliche Eingriffe für erforderlich, um die Klima-Anpas- sungsfähigkeit der Wälder zu erhöhen – und damit auch deren künftige Produktivität zu erhalten. Ein guter Indikator für die Leistungsfä- higkeit eines Standorts hinsichtlich des Wachs- tums einer bestimmten Baumart – die Bonität – ist die mittlere Höhe der dortigen Bäume bei einem bestimmten Alter. Erfahrungsgemäß ist die Baumhöhe im Gegensatz zum Durchmesser kaum von Durchforstungsmaßnahmen abhängig. Erwartet wird zudem, dass sich die Leistungs- fähigkeit der Wälder in den unterschiedlichen Regionen des Landes im Zuge des Klimawandels auch in verschiedene Richtungen entwickeln könnte. In heute schon warmen und trockenen Waldstandorten könnte sich die Produktivität verringern, wogegen feuchtere und kühlere Mittelgebirgslagen vom Klimawandel profitieren dürften. Zudem könnten sich unterschiedliche Auswirkungen auf die einzelnen Baumarten ergeben. PROJEKT 1 Prognose der Leistungsfähigkeit der Wälder Baden-Württembergs im Klimawandel Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N14 PROJEKT 2 Erhöhung struktureller Diversität als mögliches Instrument zur Klimaan- passung: Einfluss auf das Zuwachs- verhalten in Bergmischwäldern Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg - FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N16 FORSTWIRTSCHAFT FORSTWIRTSCHAFT 57 AUF DEN PUNKT • Die Leistungsfähigkeit eines Waldstandorts – die Bonität – lässt sich mit statistischen Modellen beschreiben. • Tendenziell dürfte die Bonität der Waldstandorte künftig in den niedrigeren Höhenlagen eher absinken und in den höheren Lagen der Mittelgebirge ansteigen. • Die Mischung von Bäumen vielfäl- tiger Dimensionen auf kleiner Fläche erhöht die Wuchskraft von Bäumen und Waldbeständen und fördert damit die Anpassungsfähig- keit von Bergmischwäldern an den Klimawandel. • Diese Strukturvielfalt lässt sich mit waldbaulichen Maßnahmen fördern. PROGNOSE FÜR DIE LEISTUNGS- FÄHIGKEIT Aber lassen sich diese Annahmen auch mit Hilfe statistischer Modelle bestätigen? Mit dieser Frage beschäftigte sich die FVA im Rahmen des Projekts „Prognose der Leistungsfähigkeit der Wälder Baden-Württembergs im Klimawandel“. Von besonderem Interesse war dabei die Länge der Vegetationszeit, weil diese das Baumwachs- tum maßgeblich beeinflusst – und weil sie sich durch die höheren Temperaturen verlängern wird. Wichtig ist zudem die Summe der Nieder- schläge innerhalb der Vegetationsperiode. Die Datenbasis für die untersuchten sechs Baumar- ten – Fichte, Tanne, Douglasie, Kiefer, Eiche und Buche – lieferten die seit Mitte der 1980er Jahre durchgeführten Waldinventuren. Das Ergebnis der Modellierungen ist in farbigen Karten mit den zu erwartenden Veränderungen dargestellt. Dabei wurden die Bonitäten für un- terschiedliche Klimaszenarien erstellt. Insgesamt könnten bei zwei Szenarien die Bonitäten aller sechs Baumarten in den niedrigeren Höhenlagen absinken und in den höheren Lagen der Mittel- gebirge ansteigen. Tannen- und Eichenbestände könnten künftig auch auf größeren Flächen in niedrigeren Mittelgebirgslagen leistungsfähiger werden. Und im Alpenvorland dürften auch künftig hoch produktive Bedingungen für das Fichtenwachstum vorhanden sein. Die Kiefer wiederum könnte vergleichsweise wenig vom Klimawandel betroffen sein. GUT GERÜSTET: STRUKTURREICHE MISCHWÄLDER Monotone Fichtenkulturen, die per Kahlschlag geerntet werden, sind hierzulande nicht das Ziel der Forstwirtschaft, sondern struktur- und artenreiche Wälder. Ob diese auch gegen den Klimawandel besser gerüstet sind, das hat die FVA im Projekt „Erhöhung struktureller Diver- sität als mögliches Instrument zur Klimaanpas- sung: Einfluss auf das Zuwachsverhalten in Berg- mischwäldern“ untersucht. Das Projekt befasste sich speziell mit den Bereichen Biodiversität, Re- silienz – also Selbstheilungskraft – sowie Wachs- tumseffizienz an 16 Versuchsorten mit Fichte, Tanne und Buche. Drei waldbauliche Formen wurden untersucht: Plenterwald, also ein sich stetig verjüngernder Hochwald mit kleinen und großen Bäumen in direkter Nachbarschaft, die Überführung zum Plenterwald sowie der Femel- schlag, bei dem der Wald ungleichmäßig ausge- lichtet wird und Bäume gruppen- und horst- weise gefällt werden. Das Ergebnis der Studie für die heimischen nadelholzdominierten Bergmischwälder lässt sich so zusammenfassen: „Auch unter steigenden Temperaturen lässt sich durch eine Erhöhung der Strukturdiversität (Vielfalt der Baumdimen- sionen) das Wachstum von Bäumen und Wald- beständen fördern. Damit können mit waldbauli- chen Maßnahmen die anzunehmenden negati- ven Auswirkungen des Klimawandels teilweise kompensiert werden“ (Projektbericht 2, S. 26). % +15 +5 +2 -2 -5 -15 -25 % +15 +5 +2 -2 -5 -15 -25 Veränderung der Leistungsfähigkeit der Fichte bis 2040 und bis 2070 (Quelle: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg) FORSTWIRTSCHAFT 58 Wald im Wandel L Forstexpertinnen und -experten erwarten, dass es der Fichte in Baden-Württemberg an manchen Standorten im Zuge des Klimawandels schlechter gehen könnte. Andererseits wird der Douglasie eine hohe Toleranz gegenüber Trockenheit zugesprochen – was künftig ein Vorteil sein dürfte. Aber ist das wirklich so? WIE MAN VERÄNDERUNGEN MISST Eigentlich ist der Zusammenhang trivial: Um- weltveränderungen führen zu einem veränder- ten Wachstum von Bäumen und Wäldern. Selbstverständlich ist auch, dass eine Baumart in erster Linie robust gegenüber Schadorganis- men sein muss, um als zukunftsfähig zu gelten. Was sich aber in der Theorie einfach anhört, ist in der Praxis nicht so leicht in Wirkung und Ausmaß zu erfassen. Dieser Aufgabe haben sich zwei Projekte gewidmet, die an der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg durchgeführt wurden. Untersucht wurden die „Langfristige Veränderungen der Bonität von Fichten-Waldstandorten in Baden-Württemberg“ sowie die „Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Douglasie aus waldhygienischer Sicht“. Dabei ging es darum, geeignete Methoden für die Bear- beitung der jeweiligen Fragestellung zu finden. Ferner sollten Aussagen über die Entwicklung der beiden Baumarten gemacht werden. WAS WIRD AUS DER FICHTE? Die Bonität eines Standorts beschreibt als Leistungskennwert die integrative Wirkung der für den Zuwachs relevanten Umweltfaktoren, die das Wachstum des dortigen Waldes oder einer dort wachsenden Baumart bestimmen – und damit auch die Produktivität, wobei der Holz- zuwachs wirtschaftlich am wichtigsten ist. Ein wichtiger Indikator ist das Höhenwachstum der Bäume, das weitgehend unabhängig von forstli- chen Maßnahmen ist. Allerdings gibt es Hinwei- se, dass sich das Höhenwachstum an Standorten derselben Bonität in klimatisch unterschiedli- chen Regionen unterscheidet. Um dies zu be- FORSTWIRTSCHAFT PROJEKT 1 Langfristige Veränderungen der Bonität von Fichten-Waldstandorten in Baden-Württemberg Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N13 PROJEKT 2 Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Douglasie aus waldhygienischer Sicht Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N15 FORSTWIRTSCHAFT 59 AUF DEN PUNKT • Die Bonität eines Standorts ist nicht konstant, sondern kann sich im Laufe der Zeit verändern. Dies lässt sich am besten anhand der mittleren jährlichen Raten der Bonitätsveränderungen beurteilen. • Die Bonitäten der Fichte stiegen seit Mitte der 1950er Jahre bis in die 1990er Jahre deutlich an. Seither scheinen sie wieder leicht abzunehmen. • Stellenweise werden Douglasien durch Schadorganismen in Kombi- nation mit anderen Umweltfak- toren deutlich in ihrer Vitalität beeinträchtigt. Momentan kommt die Douglasie damit aber besser zurecht als andere Baumarten. • Wie sich dies im Zuge des Klima- wandels ändern könnte, ist derzeit noch ungewiss. rücksichtigen, wurden verschiedene Höhenmo- delle entwickelt. Problematisch ist aber, dass bei diesen Modellen die Bonität über die betrachte- ten Zeiträume hinweg als konstant angenommen wird. Genau dies aber könnte sich derzeit unter dem Einfluss des Klimawandels ändern – und sollte deshalb im Zuge des Projekts berücksich- tigt werden. Dabei wurden „die mittleren jährli- chen Raten der Bonitätsveränderungen als Basis für die Identifizierung möglicher Veränderungen der Produktivität eines Standorts herangezogen“, beschreibt die Studie das methodisch neue Vor- gehen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Bonitäten der Fichte in Südwestdeutschland haben sich in der Vergangenheit erheblich verändert. Waren sie bis Mitte der 1950er Jahr noch relativ stabil, stiegen sie bis in die 1990er Jahre deutlich an. Seit etwa der Jahrtausendwende scheinen sie aber wieder leicht abzunehmen – wobei noch nicht klar ist, ob dieser Trend längerfristig ist oder nur eine kurz- bis mittelfristige Schwankung darstellt. Deutlich wird auch, das Standorte mit geringerer Ausgangsbonität bei der Produktivität stärker zugelegt haben als bereits gute Standorte. KRÄNKELT DIE DOUGLASIE? Seit die Douglasie in der ersten Hälfte des ver- gangen Jahrhunderts verstärkt angepflanzt wird, gibt es Anzeichen für Verluste ihrer Vitalität. Diese wurden in den vergangenen Jahren an manchen Standorten immer auffälliger und führten teilweise zum Absterben von Bäumen. Als Ursache für die offensichtlichen Nadel- verluste wird derzeit vor allem der Befall mit Schadorganismen vermutet, wobei insbesondere der Schüttepilz Phaeocryptopus gaeumannii in Betracht kommt. Demgegenüber hat die vorliegende Studie nun aufgezeigt, dass in der Regel mehrere unter- schiedliche Faktoren die Douglasien schwächen können. Dabei ist auch der Standort von Bedeu- tung: So scheinen sandige Böden in der Rhein- ebene bei Trockenheit für zusätzlichen Stress zu sorgen, der Bäume für Schadorganismen anfäl- liger macht. Zudem vermuten die Autorinnen und Autoren aufgrund verschiedener Hinweise, „dass zumindest ein Teil der eintretenden Nadelverluste auch der Douglasienwolllaus zuzurechnen sind, die im Zuge verschiedener Formularänderungen im Waldschutzmelde- wesen nicht mehr erfasst wurde“ (Projektbericht 2, S. 67), wie es in der Studie heißt. Welche Aus- wirkungen die aktuell bedeutsamen Schädlinge im Zuge des Klimawandels auf die Douglasien haben könnten, lässt sich derzeit noch nicht aus- reichend abschätzen. „Momentan scheinen diese aber noch deutlich geringer zu sein als im Ver- gleich mit anderen Baumarten“ (Projektbericht, S. 68), schreiben die Autorinnen und Autoren. -0,2 -2 -0,1 0 0 2 0,1 4 0,2 6 0,3 8 ∆ H B on (m ) ku m ul ie rt e A bw ei ch un ge n (m ) 1920 19701930 19801950 20001940 19901960 Jährliche Abweichungen Kumulierte AbweichungenVeränderung der Oberhöhenbonität der Fichte (Quelle Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg) FORSTWIRTSCHAFT 60 RESÜMEE UND WEI- TERENTWICKLUNG Resümee und Weiter- entwicklung L KLIMOPASS hat sich seit 2011 zu einem wichtigen Instrument für die Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg entwickelt. Aufbauend auf den Erfahrungen der vergangenen KLIMOPASS- Kampagnen wurde das Programm weiterentwickelt und unterstützt nun stärker die Umsetzung der Anpas- sungsstrategie, die seit 2015 einen landesweiten Handlungsrahmen zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels aufzeigt. EVALUATION Im Rahmen der Evaluation wurden die KLIMO PASS-Kampagnen der Jahre 2011 bis 2015 genauer betrachtet. In diesem Zeitraum wurden 66 Projekte mit einem Volumen von 6,4 Millionen Euro durchgeführt. Die Projekte erstreckten sich über die Handlungsfelder der Anpassungsstrategie. Die Projekte konzentrierten sich stark auf die Großstädte und Ballungsräume Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Heidelberg. Aber auch in ländlichen Räumen konnten wichtige Erkenntnisse über den Umgang mit den Folgen des Klimawandels gewonnen werden. Von den angesprochenen Zielgruppen waren die Forschungseinrichtungen mit 65 Prozent am stärksten vertreten. Der Schwerpunkt lag damit auf der Erarbeitung von Wissensgrundlagen. Die Aktualität und der Anwendungscharakter der Themen zeigen sich insbesondere darin, dass 61 Prozent der Ergebnisse bereits während und unmittelbar nach Projektende Anwendung gefunden haben. Die Kommunen zeigten sich dabei als zentrale Akteure der konkreten Umset- zung von Anpassungsmaßnahmen. Ein starkes Zeichen für den bisherigen Erfolg ist die Zufrie- denheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer – 93 Prozent würden wieder einen Projektantrag stellen. RESÜMEE UND WEITERENTWICKLUNG 61 In zwei Expertenworkshops konnten Anreg un- gen für die Weiterentwicklung von KLIMOPASS gewonnen werden. Vertreterinnen und Ver- treter der beteiligten Ministerien, ehemalige Projektnehmerinnen und Projektteilnehmer, Vertreterinnen und Vertreter aus Fach- und Branchenverbänden, der Wissenschaft sowie Regionalverbänden und Kommunen brachten dabei ihre Erfahrungen und Ideen ein. WEITERENTWICKLUNG Die Ergebnisse der Evaluation und die Diskus- sionen in den Workshops dienten als wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung von KLIMOPASS. In den vergangenen Jahren konnten bisher durch die zahlreichen Forschungsprojekte eine wertvolle Wissensbasis aufgebaut und wichtige Erfahrungen für die praktische Umsetzung in der Klima- anpassung gewonnen werden. Seit Frühjahr 2018 werden diese Erkenntnisse als Impulsgeber für die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen genutzt und das Thema Anpassung an die Folgen des Kli- mawandels in Baden-Württemberg verstärkt in die Breite getragen. Im Rahmen der neuen KLIMO- PASS Förderrichtlinie werden nun insbesondere kommunale Anpassungsvorhaben vom Einstieg bis zur Umsetzung unterstützt. RESÜMEE UND WEITERENTWICKLUNG 62 Projektübersicht BEVÖLKERUNGSSCHUTZ Ein Entscheidungsunterstützungssystem basierend auf nutzergenerierten Geodaten zur Unterstützung der Alarm- und Einsatzplanung im Hochwassermanagement Universität Heidelberg | Prof. Dr. Alexander Zipf | Berichts-ID U10-W03-N11 | 2019 BIODIVERSITÄT Invasive Arten als Fischnahrung im Bodensee Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg | Dr. Roland Rösch | U81-W03-N11 | 2012 Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenwelt Baden-Württembergs am Beispiel der Stadtflora Institut für Botanik und Landschaftskunde | Thomas Breuning | U51-W03-N10 | 2012 Auswirkungen des Klimawandels auf die Insektenfauna (ausgewählte Artengruppen) Büro Schanowski | Arno Schanowski | U51-W03-N11 | 2013 Exotische Gehölze und Diversität der Ektomykorrhiza- Pilze im urbanen Grünflächenbereich Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe | Dr. Markus Scholler | U83-W03-N30 | 2017 BODEN Organische Kohlenstoffvorräte der Böden Baden-Württembergs in Abhängigkeit von Bodentyp, Bodenart, Klima und Landnutzung Regierungspräsidium Freiburg | Dr. Frank Waldmann | U72-W03-N11 | 2014 Einfluss des Klimawandels auf die ökologischen Funktionen des Bodens durch Humusabbau – Entwick- lung eines Instruments zur Früherkennung von Humusveränderungen in typischen Böden Baden-Würt- tembergs Universität Hannover | Prof. Dr. Georg Guggenberger | U72-W03-N10 | 2012 Die KLIMOPASS-Projektberichte werden auf der Internetseite der LUBW im Bereich "Publikationen" veröffentlicht. Dort sind die Berichte unter der Berichts-ID zu finden. Die Berichts-ID kann auch für Suchmaschinen im Internet genutzt werden. PROJEKTÜBERSICHT 63 GESUNDHEIT Untersuchungen zum Vorkommen der viszeralen Leishmaniose in Baden-Württemberg Universität Hohenheim, Institut für Zoologie | Prof. Dr. Ute Mackenstedt | U50-W03-N10 | 2012 Raumklima und Befindlichkeit / Wohnzufriedenheit der Bewohner in energetisch teilsanierten Wohnungen Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg | Dr. Guido Fischer | U50-W03-N12 | 2013 Optimierung der Hitzewarnung in Stuttgart (HITWIS) Landeshauptstadt Stuttgart | Dr. Ulrich Reuter | U50-W03-N11 | 2013 Untersuchung der Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung des Japanischen Buschmoskitos Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e. V. (GFS) | Dr. Norbert Becker | U51-W03-N12 | 2014 Risiken von Raumtemperatur bei Hitze für ältere Menschen in Stuttgart Robert Bosch Gesellschaft für medizinische Forschung mbH | Dr. Ulrich Lindemann | U50-W03-N13 | 2018 Bekämpfung der Hohen und der Stauden-Ambrosie mittels unterschiedlicher Methoden sowie Durchführung örtlich orientierter Öffentlichkeitsarbeit Stadt Karlsruhe | Ursula Roth | U50-W03-N14 | 2018 Untersuchungen zur Effektivität von Monitoring- und Bekämpfungsmaßnahmen für die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur integrierten Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke in Baden- Württemberg Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. (GFS) | Dr. Norbert Becker | U50-W03-N17 | 2018 Klimatische und infrastrukturelle Risikoanalyse für kommunale Maßnahmen in Bezug auf die Etablierung von Aedes albopictus in Baden-Württemberg Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e. V. (GFS) | Dr. Norbert Becker | U50-W03-N15 | 2019 KLIMAFOLGEN/MONITORING Klimawandel und Luftqualität (KLIMO-LUFT) – Eine Vorstudie für Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Bernhard Vogel | U43-W03-N10 | 2012 PROJEKTÜBERSICHT 64 Entwicklung eines Konzepts zum Monitoring von Klimafolgen und Anpassungs- maßnahmen anhand eines Modellraums in Baden-Württemberg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Werner Konold | U13-W03-N12 | 2012 Bestandsaufnahme von klimatologischen Messdaten Baden-Württembergs und Erstellung einer Metadatenbank Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Christoph Kottmeier | U41-W03-N10 | 2013 Perspektiven der Luftqualität durch zukünftige anthropogene Emissionen und durch ein sich änderndes Klima in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Bernhard Vogel | U43-W03-N11 | 2013 Analyse und statistische Bewertung eines zeitlich und räumlich hochaufgelösten Ensembles regionaler Klimaprojektionen für Baden-Württemberg HYDRON GmbH | Dr. Kai Gerlinger | U41-W03-N11 | 2013 Ensembles hoch aufgelöster regionaler Klimasimulationen zur Analyse regionaler Klima änderungen in Baden-Württemberg und ihre Auswirkungen Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Gerd Schädler | U41-W03-N13 | 2015 Etablierung eines regionalspezifischen Monitoring von Klimafolgen und Anpassungs maß nahmen im Modellraum Freiburg / Dreisamtal Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Werner Konold | U13-W03-N13 | 2015 Landschaft im Klimawandel - Anpassungsstrategie für den Naturpark Südschwarzwald Naturpark Südschwarzwald e.V. | Roland Schöttle | U83-W03-N24 | 2016 Landschaft im Klimawandel – Neue Schutz- und Nutzkonzepte für den Naturpark Südschwarzwald Naturpark Südschwarzwald e.V. | Roland Schöttle | U83-W03-N37 | 2019 Studie zur konsequenteren Umsetzung von kommunalen Anpassungsmaßnahmen Landeshauptstadt Stuttgart | Dr. Ulrich Reuter | U82-W03-N21 | 2019 LANDWIRTSCHAFT Entwicklung und Optimierung sensorgestützter komplexer Regelstrategien für die optimale Stallklimatisierung in frei belüfteten Offenfrontställen für Schweine Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg | Dr. Wilhelm Pflanz | U81-W03-N12 | 2012 Bodenwasserhaushalt bei konservierender Bodenbearbeitung Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U61-W03-N10 | 2012 PROJEKTÜBERSICHT 65 Regulierung von Schildläusen im Apfelanbau mit Nützlingen Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | Dr. Christian Scheer | U81-W03-N10 | 2012 Lokale, regionale und landesweite Auswirkungen des Klimawandels auf die Phänologie und den Ertrag von Feldfrüchten in Baden-Württemberg Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U81-W03-N13 | 2013 Geschützte Produktion und nachhaltiger Süßkirschenanbau im Kontext von Klimaveränderungen Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | Michael Zoth | U81-W03-N14 | 2014 Bodenwasserhaushalt und Konservierende Bodenbearbeitung Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U61-W03-N12 | 2014 Die Ertragsdaten der Feldfrüchte in Baden-Württemberg und ihre Beziehung zu Klima und Boden Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U81-W03-N15 | 2014 Automatisierte Zuluftsteuerung für zwangsbelüftete Schweineställe mit Unterflurzuluft zur Reduktion von Hitzestress an heißen Tagen und geringer Krankheitsprävalenz im Jahresverlauf Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg | Dr. Wilhelm Pflanz | U81-W03-N16 | 2015 Einsatz von Plasma zur Dekontamination von Agrarprodukten nach der Ernte Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | Dr. Manfred Büchele | U81-W03-N17 | 2016 Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereichen (KliStaR) Geomer GmbH / bodengut | Dr. Norbert Billen | U83-W03-N26 | 2017 Bewässerungs-Prognose Baden-Württemberg (BeProBW) – Ein interaktives Beratungs- und Planungswerkzeug zur Visualisierung und Bilanzierung des landwirtschaftlichen Bewässerungsbedarfs im Klimawandel Geomer GmbH | Dr. André Assmann | U83-W03-N35 | 2018 STADT-/REGIONALPLANUNG Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung für die Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe | Martin Kratz | U83-W03-N11 | 2013 Das Konzept der Anpassungskapazität als Teil der Vulnerabilitätsbestimmung in der Stadt- und Raumplanung - Evaluation und Weiterentwicklung in der Praxis Hemberger & Utz UG | Dr. Christoph Hemberger, Jürgen Utz | U83-W03-N16 | 2014 PROJEKTÜBERSICHT 66 Quantitative Bestimmung des Adaptions- und Mitigationspotenzials von urbanen Grünflächen und Räumen auf das thermische Bioklima im 21. Jahrhundert Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Andreas Matzarakis | U41-W03-N12 | 2014 Anpassung der Siedlungsstruktur im Verdichtungsraum Karlsruhe an den Klimawandel. Fortsetzung des Projektes „Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung“ Stadt Karlsruhe | Martin Kratz | U83-W03-N12 | 2014 Kühlwirkung der extensiven Dachbegrünungsvegetation – Langzeitmessungen an in Baden-Württem- berg etablierten Gründächern und Experimente mit einzelnen Pflanzenarten und Pflanzenmischungen Universität Hohenheim | Dr. Jürgen Franzaring | U83-W03-N13 | 2015 KlippS – Klimaplanungspass Stuttgart Landeshauptstadt Stuttgart | Robert Schulze Dieckhoff | U83-W03-N17 | 2015 Klimaaktive baubotanische Siedlungsstrukturen, Bautypologien und städtische und Planungswerkzeuge Infrastrukturen: Modellprojekte Universität Stuttgart | Dr. Ferdinand Ludwig | U83-W03-N15 | 2015 Klimawandel, Stadtklima und Gebäudeenergieeffizienz: Wechselwirkungen und Handlungskonzepte für eine nachhaltige Stadt Technische Universität Dortmund | Prof. Dr. Fazia Ali-Toudert | U83-W03-N27 | 2016 Entwicklung modellhafter Anpassungsstrategien der Regionalen Energie- und Verkehrs infrastruktur in der Region Stuttgart an den Klimawandel Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Joachim Vogt | U83-W03-N28 | 2016 Kommunale Klimaanpassung durch Landschaftsplanung: Das Untere Remstal als Modell für Baden-Württemberg Technische Universität Berlin | Prof. Dr. Stefan Heiland | U83-W03-N21 | 2016 KLIBIKOM - Klimaanpassung in der Biodiversitätsstrategie einer Kommune, am Beispiel der Stadt Radolfszell am Bodensee Deutsche Umwelthilfe e. V. | Robert Spreter | U83-W03-N23 | 2016 Planungsempfehlung für eine klimawandelgerechte Entwicklung von Konversionsflächen – Modellvorhaben Heidelberg-Südstadt Stadt Heidelberg | Dr. Raino Winkler | U83-W03-N29 | 2017 Abschätzung der Wirkung von Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen in Ballungsraum gebieten Baden-Württembergs Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Gerd Schädler | U83-W03-N32 | 2017 PROJEKTÜBERSICHT 67 Zielkonflikt Klimakomfort – Nachverdichtung: Entwicklung von Lösungsstrategien zur klima- wandelangepassten Siedlungsentwicklung der Stadt Singen Stadt Singen | Markus Zipf | U83-W03-N39 | 2018 Umsetzung der kommunalen Klimaanpassung in die Bauleitplanung im Pilotprojekt der Entwick- lung des Geländes der Spinelli Barracks / Grünzug Nordost in Mannheim – KomKlim – Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Regionalwissenschaft | Prof. Dr. Joachim Vogt | U83-W03-N38 | 2018 Klimawandel und Klimaanpassung: Zukunftsfähige Gesundheits-, Lebensumfeld- und Erholungs- vorsorge in der VVG Bühl-Ottersweier Stadt Bühl | Barbara Thévenot | U83-W03-N33 | 2018 Modellprojekt Quartier- und objektbezogene Verwundbarkeitsanalyse bezüglich Schutzgut mensch- liche Gesundheit am Beispiel der Stadt Reutlingen Stadt Reutlingen | Reinhard Braxmeier | U83-W03-N40 | 2019 TOURISMUS Zukunftmobilität in der Ferienregion Schwarzwald Steinbeis Beratungszentrum Trossingen | Christian Klaiber | U82-W03-N15 | 2012 Touristischer Handlungsleitfaden Klimawandel ift GmbH | Jan Kobernuss | U83-W03-N31 | 2015 Strategien zum Klimawandel – Risiken in Chancen wandeln: nachhaltige Geschäftsfelder im Schwarzwaldtourismus Hochschule Konstanz – Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Tatjana Thimm | U83-W03-N36 | 2019 WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Entscheidungshilfe Wald und Klima – Modellprojekt: Vulnerabilitätsanalyse auf Wald-Bestandesebene Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Gerald Kändler | U82-W03-N10 | 2012 Umweltveränderungen im Spiegel des Wachstums baden-württembergischer Hauptbaumarten: Extraktion und Analyse des umweltbedingten Wachstumssignals aus langfristigen Messzeitreihen Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Ulrich Kohnle | U82-W03-N12 | 2012 PROJEKTÜBERSICHT 68 Beitrag der Waldbewirtschaftung zur Abmilderung des Klimawandels – Auswirkungen von Waldbehandlungsstrategien auf die Kohlenstoffspeicherung in Baden-Württemberg Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Gerald Kändler | U82-W03-N11 | 2012 Klimawandel – Bewusstseinswandel: Proaktiver Aufbau eines Risiko- und Krisenmanagements Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) Dr. Christoph Hartebrodt | U10-W03-N10 | 2013 Langfristige Veränderungen der Bonität von Fichten-Waldstandorten in Baden-Württemberg Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Ulrich Kohnle | U82-W03-N13 | 2013 Prognose der Leistungsfähigkeit der Wälder Baden-Württembergs im Klimawandel Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Arne Nothdurft | U82-W03-N14 | 2014 Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Douglasie aus waldhygienischer Sicht Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Jörg Schumacher | U82-W03-N15 | 2015 Erhöhung struktureller Diversität als mögliches Instrument zur Klimaanpassung: Einfluss auf das Zuwachsverhalten in Bergmischwäldern Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Axel Albrecht | U82-W03-N16 | 2015 Kann Trockenstresstoleranz von Buchen über Durchforstungseingriffe erhöht werden? Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Jürgen Bauhus | U82-W03-N17 | 2016 Weißtanne und Douglasie als Ersatzbaumarten für Fichte: Vergleichende Untersuchungen zur Resilienz entlang eines Höhentransekts vom Rheintal bis in die montanen Lagen des Schwarzwaldes Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Jürgen Bauhus | U82-W03-N18 | 2016 Modellierung der klimatischen Standorteignung der forstlich relevanten Baumarten Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Klara Dolos | U82-W03-N19 | 2016 Ökologische und waldbauliche Anpassungsstrategien an den Klimawandel zur langfristigen Sicherung der Auwaldökosysteme im NSG Rastatter Rheinaue Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Gregory Egger | U82-W03-N20 | 2018 PROJEKTÜBERSICHT 69 Der Pinienprozessionsspinner in Südwestdeutschland - eine szenarische Risikoanalyse für einen potentiell invasiven Schmetterling, der gleichermaßen die Gesundheit von Baum und Mensch bedroht Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Jörg Schumacher | U50-W03-N16 | 2018 Sturmgefährdungskarten für Baden-Württembergs Wälder als Grundlage für mittel- und langfristige Planungen Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Axel Albrecht | U82-W03-N21 | 2018 Kann über Bodenschutzkalkungen die Trockenheitstoleranz von Fichte und Buche verbessert werden? Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Jürgen Bauhus | U82-W03-N22 | 2019 WASSERHAUSHALT Auswirkung des Klimawandels auf die Entwicklung der Nitratbelastung im Grundwasser am Beispiel des Gesamteinzugsgebiets des Langenauer Donaurieds Ingenieurgesellschaft Prof. Kobus und Partner GmbH | Dr. Ing. Ulrich Lang | U62-W03-N10 | 2012 Operationelle Niedrigwasserklassifizierung für baden-württembergische Gewässer als Entscheidungs- grundlage zur Anpassung des Niedrigwassermanagements an Klimawandel und Landnutzungs- änderungen (NieKlass BW) HYDRON GmbH | Dr. Ingo Haag-Wanka | U61-W03-N11 | 2013 Vulnerabilitätsanalyse von Wasserversorgungsunternehmen im südlichen Schwarzwald hinsichtlich des Klimawandels DVGW – Technologiezentrum Wasser | Dr. Stefan Stauder | U83-W03-N14 | 2015 Entwicklung eines modellhaften Strukturkonzeptes zur Anpassung der Wasserversorgung an den Klimawandel und dessen Umsetzung in den Landkreisen Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen DVGW – Technologiezentrum Wasser | Dr. Stefan Stauder | U83-W03-N34 | 2018 Nutzungskonflikte bei zukünftigen Niedrigwasserzuständen – Analyse und Ableitung von Handlungsempfehlungen an den Beispielen Murg und Jagst Hochschule Konstanz – Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Benno Rothstein | U60-W03-N11 | 2019 PROJEKTÜBERSICHT 70 WIRTSCHAFT Analyse der industriellen Vulnerabilität gegenüber klimawandelinduzierten Risiken in Ballungsräumen in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Frank Schultmann | U83-W03-N18 | 2014 Energie- und gesamtwirtschaftliche Effekte des Klimawandels in Baden-Württemberg – Auswirkungen auf Energienachfrage und -angebot und die Ökonomie Universität Stuttgart | Dr. Ulrich Fahl | Bericht Ökonomie: U83-W03-N19; Bericht Verkehr: U83-W03-N20 | 2015 Regionale Klimafolgen für die Energiewirtschaft in Baden-Württemberg – Eine modellgestützte Analyse von konkurrierenden Wassernutzungen Hochschule Konstanz - Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Benno Rothstein | U60-W03-N10 | 2015 Folgen des Klimawandels auf massengutaffine Unternehmen in Baden-Württemberg – Verwundbarkeiten und modellhafte Anpassungsmaßnahmen Hochschule Konstanz - Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Benno Rothstein | U83-W03-N25 | 2016 Sensititvitätsbereiche von branchenspezifischen Klimakenngrößen in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Hans Schipper | U83-W03-N22 | 2016 PROJEKTÜBERSICHT 71 IMPRESSUM HERAUSGEBER Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz 9 | 70182 Stuttgart | Telefon 0711-126-0 | www.um.baden-wuerttemberg.de LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 | 76185 Karlsruhe | Telefon 0721-5600-0 | www.lubw.baden-wuerttemberg.de TEXT, GESTALTUNG LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus Dr. Klaus Zintz Aichele & Jackmuth, Büro für Gestaltung REDAKTION Dr. Kai Höpker, Daniel Schulz-Engler, Dr. Harald Gebhardt LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Die Broschüre ist klimaneutral auf Recycling papier gedruckt BILDNACHWEIS Titelbild © Aichele & Jackmuth | S. 2 © UM | S. 3 © LUBW | S. 4 und S. 5 © leolintang/shutter- stock.com | S. 6 und S. 7 © NASA images/shutterstock.com | S. 8 und S. 9 © BrunoRosa / shutter- stock.com | S. 10 © Alena Stalmashonak/shutterstock.com | S. 10 © Ueberflutete_Strasse_mit_Warn- schild_Klimawandel_animaflora-Fotolia_97468535_X | S. 11 © Rawpixel.com/shutterstock.com | S. 12 © Simon Dux/shutterstock.com | S. 13 © IBS GmbH, Lersch | S. 14 © Shcherbinator / shutter- stock.com | S. 16 Funny © Solution Studio / shutterstock.com | S. 17 © Naturpark Südschwarzwald | S. 18 2x, S. 19 © Landeshauptstadt Stuttgart und LUBW | S. 20 © Lisa F. Young / shutterstock.com | S. 22 © Wikipedia frei verfügbar | S. 23 © beboy / shutterstock.com | S. 24 © Claudio Divizia / shut- terstock.com | S. 26 © Stadt Karlsruhe, LUBW | S. 28 © Olga Kashubin/shutterstock.com| S. 29 © Landeshauptstadt Stuttgart, LUBW | S. 30 © LUBW | S. 31 © Stadt Karlsruhe | S. 32 © Architec- teur / shutterstock.com | S. 33 © Stadt Ludwigsburg, LUBW | S. 34 und S. 35 2x © LUBW | S. 35 © LUBW | S. 36 © shutternelke / shuttertock.com | S. 37 © Universität Hohenheim | S. 38 Landesme- dienzentrum LMZ451320 | S. 39 © LUBW | S. 40 © Megan Maree owdle / shutterstock.com | S. 42 © Yuri Samsonov / shutterstock.com | S. 44 Umgehungsgewässer als Lebensraum beim Kraftwerk Alb- bruck-Dogern © UM | S. 46 © Worldpics / shutterstock.com | S. 48 © Gunnar Pippel / shutterstock. com | S. 50 © Etablierter Grünstreifen am Unterhang zum Schutz vor Erosion und Abfluss, LUBW | S. 51 © LTZ Augustenberg | S. 52 © LSZ Boxberg, LUBW | S. 53 © Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | S. 54 © FVA Baden-Württemberg | S. 54 © Aichele & Jackmuth | S. 56 © dugdax / shut- terstock.com | S. 58 © Marcus Miranda / shutterstock.com | S. 60 und 61 © DLR Stand: Februar 2019 IMPRESSUM / BILDNACHWEIS[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 9. Juni 2023 Nummer 23 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zur Meisterfeier der Abteilungen Fußball und Tischtennis Nach einer intensiven Saison sicherte sich das Team von Trainer Jens Rädel am vergangenen Sonntag mit einem 2:0-Sieg gegen den TSV Ratzenried die Meisterschaft in der Bezirksliga Bodensee und da- mit den erstmaligen Aufstieg in die Landesliga. Auch die erste Herrenmannschaft der Tischtennisabteilung konnte durch eine starke Saison mit zwei Siegen in der Aufstiegsrelegation den Aufstieg in die Landesklasse perfekt machen. Um diese herausragenden sportlichen Leistungen zu feiern, veranstaltet der SV Baindt am kommenden Samstag, den 10. Juni 2023 eine Feier im Festzelt auf der Klosterwiese. Dabei stehen folgende Pro- grammpunkte auf dem Plan: 17:00-18:45 Uhr: letztes Saisonspiel 1.Mannschaft gegen den FC Leutkirch ab 19:00 Uhr: Eröffnung des Festes im Festzelt mit der Musikkapelle Baindt 20:00 Uhr: Begrüßung durch Bürgermeisterin Simone Rürup 22:00 Uhr: Party mit DJ Daniel – Tanzschule Geiger 24:00 Uhr: Ende der Veranstaltung Der SV Baindt würde sich über ein zahlreiches Erscheinen vieler Baindterinnen und Baindter freuen! Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Ihr SV Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. Juni 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 13. Juni 2023 um 18:00 Uhr im Sit- zungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vor- daches und von Resten des abgebrannten Stallge- bäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 05 Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschi- nen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 06 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 07 Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 08 Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dachein- schnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 09 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigen- betriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigen- betriebes Abwasserbeseitigung 10 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Aus- blick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 11 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Son- nenschutz 12 Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittle- res Schussental - Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbetei- ligung - Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans 13 Änderung der Satzung über die Erhebung von Be- nutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrich- tungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Pressemitteilung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben Erneuerbare Energien in Bodensee-Oberschwaben: Hybride Informationsveranstaltung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben 1. Juni 2023, Region Bodensee-Oberschwaben/Ravensburg – Die Auswirkungen der Energiewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben sichtbar. Die Landesregierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Re- gionsfläche für den Ausbau von Windenergie- und Freiflächensolaranlagen bereitgestellt werden müssen. Für die Suche nach geeigneten Flächen ist der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) verantwortlich. Aus diesem Anlass veranstaltet der RVBO am Dienstag, 11.Juli 2023, von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, im Haus am Stadt- see in Bad Waldsee (sowie online) einen Informationsabend mit dem Titel „Räume suchen - Gebiete finden“ rund um die Themen Windkraft und Solar. Zu Beginn der Veranstaltung erläutert Wolfgang Heine, Direktor des RVBO die Vorgehensweise und erste Ergebnisse bei der Suche nach geeigneten Gebieten und stellt die Auswahlkriterien vor. Dieser Vortrag kann auch online mitverfolgt werden. Im Anschluss an den Vortrag stehen u. a. die Fachplane- rinnen und -planer des RVBO an Informationsständen für Hintergründe und Fragen zur Verfügung. Der Abend soll dem gemeinsamen Austausch dienen. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich für die weitere Umsetzung der Energiewende in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen interessieren. Anmeldung und weitere Informationen unter www.rvbo-energie.de. Eine Anmeldung ist jeweils für die Online-Teilnahme sowie auch für die Präsenzveranstaltung erforderlich. Pressekontakt: Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg Tel.: 0751/36354-0, Fax: 0751/36354-54 info@rvbo.de, www.rvbo.de Ihr Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: April 2023: Schlüsselbund mit Anhänger lila Mai 2023: Damenrad silber, Herrenring silber, Kin- der-Smartwatch, Kinderregenjacke blau, Kinder-Spuck- tuch blau/weiß, Sonnenbrille, Fahrradschloss weiß Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Ferienprogramm Ferienprogramm 2023 Es ist wieder soweit. Es wird wärmer, wir kommen den Sommerferien in kleinen Schritten näher und somit auch dem diesjährigen Ferienprogramm. Auch in diesem Som- mer möchten wir den Kindern aus Baindt ein paar schöne Wochen ermöglichen. Wir bitten daher wieder um kreative Ideen und tatkräfti- gen Einsatz von Vereinen, Kirchen, Betrieben, sonstigen Institutionen aber auch Privatpersonen. Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit vom 27. Juli bis zum 09. September liegen. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung bis zum 12. Juni unter der Telefonnummer 07502 9406-12, per Mail unter info@baindt.de oder postalisch. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 10. Juni und Sonntag, 11. Juni Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 10. Juni Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 11. Juni Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 30. Mai 2023 feierten die Eheleute Gertrud und Karl Stephan das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vorschriften ab. Juni 13.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde 21.06. Seniorentreff BSS 24. - 26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung BSS Blutreitergruppe Zur Information Landkreis Ravensburg Jahresintensivkurs Deutsch online für Auszubildende, Schüler und Schülerinnen eines vollzeitschulischen be- ruflichen Bildungsgangs Das Amt für Migration und Integration bietet in Koope- ration mit dem CJD Ravensburg ab dem 17. Juli einen Jahresintensivkurs Deutsch online an. Dieser Kurs ist ein Sprachlernangebot für Jugendliche und Erwachsene, die eine Ausbildung oder vollzeitschulischen beruflichen Bil- dungsgang beginnen. Ziel ist das Sprachniveau B1. Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen die Teilnehmenden über Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 einen erweiterten Wortschatz und erhalten nach erfolg- reicher Sprachprüfung ein Zertifikat. Der Kurs ist kostenlos. Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie unter: www.rv.de/sprachkurse Der Kurs wird gefördert durch den Landkreis Ravensburg und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integ- ration Baden-Württemberg. CO2-Handabdruck - Wenn der Fuß zur Hand wird Die Kommunikation über die Klimakrise setzt stark auf CO₂-Tonnagen, Tempe- raturvoraussagen und Worst-case-Szenarien. Doch die warnende Unheilrede über zunehmende Katast- rophen lähmt eher, macht passiv, wenn nicht sogar depressiv. Dagegen empfehlen Umweltpädagogen den „CO₂-Handabdruck“. Damit wird vermittelt, dass man dennoch viel gegen den Klimawandel tun kann oder bereits getan hat. Anders als der CO₂-Handabdruck ist der CO₂-Fußabdruck sicherlich vielen bekannt. Genau genommen berechnet er entstehende CO₂-Emissionen in Hektar Waldfläche, die zusätzlich notwendig wäre, um den CO₂-Konzentra- tionsanstieg in der Atmosphäre aufzufangen. Eigentlich wird er aber meistens als CO₂-Bilanz in Tonnen angege- ben, die wir direkt und indirekt durch unsere Lebensweise bzw. Aktivität pro Jahr verursachen. Und dieserBlick auf den eigenen CO₂-Fußabdruck kann schnell frustrieren: 2018 versuchten mehr als 100 Berliner Haushalte ein Jahr lang, so gut es ging, ihren persönlichen CO₂-Fußabdruck zu reduzieren. Doch selbst mit bestem Willen und am- bitioniertem Konsumverzicht kam man vom deutschen Durchschnitt, der bei 11,6 t CO₂ pro Kopf und Jahr liegt, nur auf 7 t runter. Der Grund: In unserer hochindustrialisierten und immer noch von fossilen Brennstoffen abhängigen Gesellschaft haben wir auf viele Emissionen keinen Einfluss. Allein durch die Inf- rastruktur – Straßen, Schulen, Verwaltung – entfallen zum Beispiel aufjeden Menschen rund eine Tonne CO₂ im Jahr. Um dieser Hilflosigkeit entgegenzuwirken, haben Wis- senschaftlerInnen eine Alternative zum CO₂-Fußabdruck entwickelt: den ökologischen Handabdruck. Handabdruck. „Der Handabdruck zeigt uns, worauf wir bereits stolz sein können“, erläutert Klimaktiv. Die Tübin- ger Initiative entwickelt für Unternehmen und Privatper- sonen Klimaschutzstrategien. Zum Beispiel in puncti Kon- sum und Finanzen: „Wenn ich bedacht entscheide, kann ich mit dem, was ich aus meiner Hand gebe (Ausgaben und Aufgaben) meinen Handabdruck langfristig wach- sen lassen“, heißt es bei Klimaktiv. Indem man sein Geld beispielsweise in ökologisch nachhaltige Fonds investiert. Etwas gar nicht erst zu kaufen, sei ebenfalls eine Hand- abdruck-Entscheidung. Durch grundsätzliche Umstellungen könne der CO₂-Hand- abdruck jedes Einzelnen automatisch wachsen, ohne dass man jedes Mal abwägen muss – etwa wenn man von nun an immer mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zur Arbeit fährt. Und wenn der Weg zu weit oder der Bus zu selten kommt, kann man sich mit anderen absprechen, um Fahrten zu teilen. „So gibt es mehr Ruhe und Platz auf den Straßen, das Klima profitiert und die Fahrt wird für alle Beteiligten günstiger“, formuliert die Handprint-Initi- ative positiv. Dasfunktioniert auch in unseren vierWänden. Dort treffen wir Tag für Tag unzählige kleine und große Entscheidun- gen. Für jedes Elektrogerät z.B. werden viele Ressourcen benötigt. „Achten wir auf Qualität und pflegen die Technik, haben wir länger etwas davon und vergrößern unseren Handabdruck quasi von der Couch aus“, so das Argument von Klimaktiv. Der Handabdruck ist also sozusagen der positive Gegenentwurf zum ungleich bekannteren Fuß- abdruck. (tb) • Die Initiative von „klimAktiv“ unter https://www.climate-handprint.de/ • Mit einem Test von Brot für die Welt und Germanwatch lässt sich herausfinden, welche Veränderungen man am ehesten in seiner Umgebung bewirken kann: https://www.handabdruck.eu/ Beispiele für den ökologischen Handabdruck: 1. TueGutes, indem Du drüber sprichst. Aber reden Sie mit anderen lieber über den Nutzen, den Klimaschutz für den Menschen hat – statt mit „Zahlen- geballer“ zu warnen, wie hoch die Temperaturen und der Meeresspiegelsteigen werden, wie knapp das CO₂-Budget und die Zeit zur Umkehr noch sind uswusf; essollte auch weniger damit geworben werden, wie viele Tonnen CO₂ ein Umstieg aufs Elektroauto „einspart“ (eher: vermei- det),sondern damit, dass z.B. eine autofreie Stadt auch gut für die Menschen ist, wenn es keinen Klimawandel gäbe: bessere Luft, weniger Lärm, mehr Platz und Ent- schleunigung für Zufußgehende. 2. Privates Verhalten. Gründen Sie eine Tauschbörse (z.B. für Babykleidung); organisieren Sie eine Biotonne für die Hausgemeinschaft; schrauben Sie aufs eigene Dach eine Solaranlage, die Strom ins öffentliche Netz einspeist; kümmern Sie sich um die Sanierung Ihres Gebäudes oder beraten Sie darüber Nachbarn und Freunde; beraten Sie mit ihnen, wie man gemeinsam die fossile Gasheizung austauschen könnte – vielleicht indem man die Verwal- tung fragt, ob Ökofernwärme eine Option wäre; vielleicht indem man von politischen Parteien einfordert, Klima- schutz ernst zu nehmen. 3. Politisches Engagement. Das kann bedeuten, sich beim Oberbürgermeister oder der Bürgermeisterin für mehr Baumpflanzungen einzusetzen, ein Volksbegehren zu unterschreiben für Tempo 120 auf der Autobahn und Tempo 30 in der Stadt; oder auf Klimademonstrationen zu gehen; setzen Sie sich in einer politischen Organisation oder Partei für mehr Klimaschutz ein. 4. Berufliches Handeln. Setzen Sie sich „auf Arbeit“ für umweltverträgliche Mobilität Ihrer Kolleginnen und Kolle- gen ein. Zeigen Sie, wie man es klimaschonender macht, als allein mit dem Auto anzureisen. Bilden Sie Fahrgemein- schaften; wer zu Fuß, mit dem Fahrrad, den Öffis oder mit einer Fahrgemeinschaft in die Firma kommt und auf diese Weise keinen Parkplatz braucht, sammelt Punkte; setzen Sie sich in der Firmenkantine für mehr saisonale Gerichte ein oder für mehr vegane oder vegetarische. • Weitere Tipps und Ratschläge zum Klimaschutz mit Handprint gibt die Initiative „klimAktiv“ unter: https://www.climate-handprint.de/ • Materialien für Lehrkräfte: https://www.multivision.info/ onlineseminare/plattform-footprint/ • Mit Big Points den Fußabdruck halbieren: https://nachhaltigerkonsum.info/service/bigpoints Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Das Landwirtschaftsamt informiert Felderbegehung in Mennisweiler als Pflanzen- schutz-Sachkunde Fortbildung Kreis Ravensburg – Das Landwirtschaftsamt Ravens- burg bietet auf dem Betrieb Koch in Bad Waldsee-Men- nisweiler eine 2-stündige Präsenzveranstaltung in Form eines Feldabends an. Die Veranstaltung findet am Mon- tag, 19.06.2023 von 19:30 bis 21:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Koch statt (Hofstelle Bürgerstraße 20, 88339 Bad Waldsee). Treffpunkt und Parken ist an der Hofstelle, die Felder lie- gen in fußläufiger Entfernung am Ortsrand. In den Kul- turen Winterraps, Wintergerste, Winterweizen und Mais werden aktuelle Themen zum Pflanzenschutz besprochen. Außerdem wird mordernste, abdriftarme Pflanzenschutz- technik gezeigt. Am Ende des Feldabends werden die Teilnahmebescheinigungen für 2 Stunden Pflanzenschutz Sachkunde ausgeteilt. Eine Anmeldung unter Angabe von Name, Adres- se und Geburtsdatum ist aus organisatorischen Grün- den erforderlich und wird bis spätestens 16.06.2023 an la@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 erbeten. Landratsamt Der Landkreis Ravensburg sucht Verstärkung für seine ehrenamtlichen Fachberater/innen für Hornissen- und Wespenfragen Kreis Ravensburg – Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung ist der zentrale Ansatz für den Schutz von Wespen und Hornissen, da viele Menschen die Lebensweise dieser Insekten gar nicht kennen. Mit über 320 ehrenamtlichen Hornissen- und Wespen-Fachberater/innen verfügt Ba- den-Württemberg über ein einmaliges Netzwerk, das mit Vorurteilen gegen diese Tiere aufräumt und Ratsuchen- den fachlich versiert zur Seite steht. Werden auch Sie Teil dieses Netzwerks! Das erwartet Sie: • Durchführung von Beratungsgesprächen bei Fragen zum Thema Hornissen und Wespen in Gemeinden Ihrer Wahl im Landkreis Ravensburg • Durchführung von Umsiedlungen bei vorhandener Fachkenntnis • Voraussetzung für die Tätigkeit ist die Teilnahme an ei- ner zweitägigen Fortbildung zum Hornissen- und We- spenschutz im Ehrenamt • Kosten für Fortbildung, Schutzkleidung, Ausrüstung etc. trägt der Landkreis • Aufwandsentschädigung nach Stunden sowie eine Ki- lometerpauschale Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Meldung! Auskunft und Hilfestellung zu Wespen- und Hornissen- fragen: Bau- und Umweltamt Landkreis Ravensburg Kontakt: BU@rv.de; Telefon: 0751 85 -4212 / -4210 Landratsamt Wespen und Hornissen auf Nestplatzsuche Kreis Ravensburg – Im Frühjahr erwacht die Natur wieder zum Leben, darunter auch Wespen- und Hornissenköni- ginnen, die nun einen geeigneten Nestplatz suchen, um ihr eigenes Volk zu gründen. Gerade, wenn es um We- spen und Hornissen geht, reagieren manche Menschen hektisch oder sogar panisch. Dabei werden Hornissen und Wespen unberechtigterweise pauschal als gefähr- lich und schädlich angesehen. Es handelt sich bei den ungeliebten Tieren um Nützlinge: Die erwachsenen Tiere ernähren sich von Nektar und tragen so zur Bestäubung bei, während die Larven mit frisch gefangenen Insekten Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 gefüttert werden und unzählige Stechmücken, Fliegen, Bremsen, Läuse und Spinnentiere vertilgen. Nur zwei die- ser Arten, die Deutsche und die Gemeine Wespe, beläs- tigen uns manchmal am Kaffeetisch, denn es sind die einzigen Wespenarten, die magisch durch unser Essen angezogen werden. Viele Ängste den Tieren gegenüber sind unbegründet: Unsere Insekten sind von Natur aus nicht aggressiv oder gar stechwütig. Sie stechen nur, wenn sie bedrängt wer- den. Zudem ist der Stich einer Hornisse nicht gefährlicher als der einer Wespe. Lediglich bei starken Allergien auf das Gift von Wespen oder Hornissen kann genauso wie bei Bienen schon ein einziger Stich lebensgefährlich sein. Auch bei Stichen in den Hals, wenn z.B. eine Wespe beim Trinken verschluckt wird, ist sofortige ärztliche Hilfe nö- tig. Ansonsten genügt es, die Tiere mit Respekt und Vor- sicht zu behandeln, sie nicht zu ärgern, anzupusten oder nach ihnen zu schlagen, denn sie verteidigen natürlich sich und ihr Nest. Das Frühjahr ist der beste Zeitpunkt, um problematische Stellen wie Rollladenkästen oder Zwischendecken am Haus abzudichten. Wenn die Völker im Sommer ihre vol- le Größe erreicht haben, ist es zu spät für vorbeugende Maßnahmen. Manchmal ist der Nestplatz von Wespen und Hornissen völlig unproblematisch und es lässt sich in Frieden mit ihnen zusammenleben, zumal die Völker beim ersten Herbstfrost eingehen. Sollten sich bei Ihnen Wespen oder Hornissen eingenistet haben, bleiben sie bitte ruhig. Alle Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz, daher ist es verboten ohne vernünftigen Grund Wespen zu töten oder ihre Nester zu zerstören, bzw. zu entfernen. Hornissen und einige be- stimmte Wespenarten sind nach dem Naturschutzgesetz darüber hinaus sogar besonders geschützt. In Notfällen werden bei diesen Arten auch Umsiedlungen vorgenom- men. Eine Umsiedlung oder Abtötung eines solchen Nests ist ausschließlich mit Ausnahmegenehmigung des Bau- und Umweltamtes in seiner Funktion als Untere Natur- schutzbehörde möglich. Hier im Landkreis helfen Ihnen auch ehrenamtliche Be- rater und Beraterinnen, die in persönlichen Gesprächen über die Tiere informieren und versuchen, für die jewei- lige Situation vor Ort die beste Lösung für alle zu finden. Projekt ich! Wege zum Berufsabschluss im Erwachsenenalter Vortrag am Montag, 12. Juni 2023 von 9:00 bis 11:00 Uhr im Berufsinformationszentrum Ravensburg, Schüt- zenstr. 69 Der Vortrag der Berufsberatung im Erwerbsleben rich- tet sich an alle, die im Erwachsenenalter einen Berufs- abschluss nachholen oder sich beruflich neu orientieren wollen, z.B. nach Familien- oder Pflegezeit. Gesellschaftliche Entwicklungen wie etwa Digitalisierung und Dekarbonisierung sowie der große Fachkräftebedarf machen einen soliden Berufsabschluss wichtiger denn je. Viele Personen im Erwachsenenalter verfügen jedoch über keine abgeschlossene Ausbildung oder möchten sich aufgrund veränderter persönlicher Wünsche und Rahmenbedingungen beruflich neu orientieren. Michael Schlipf von der Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit gibt in seinem Vortrag Antworten auf Fragen zum Thema Ausbildung, Umschulung, Ex- ternenprüfung und Teilqualifizierung. Dabei geht es um die verschiedenen Wege zum Berufsabschluss und wel- che Beratungs- und Unterstützungsangebote dabei in Anspruch genommen werden können. Ebenso wird das Thema der Finanzierung und Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit beleuchtet. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung bei Katharina Franken, Beauftragte für Chan- cengleichheit am Arbeitsmarkt, Tel. 07541 / 309-43 oder per E-Mail: Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de Demenzfreiheit 2023 – Ein Urlaub der besonderen Art Kreis Ravensburg – Zum 17. Mal können Menschen mit Demenz aus dem Landkreis Ravensburg gemeinsam mit ihren pflegenden Angehörigen eine Auszeit nehmen. Die Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch lädt Men- schen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen vom 16. Oktober bis 25. Oktober zur Freizeit in das Tagungs- haus Regina Pacis nach Leutkirch ein. Ein vielfältiges Pro- gramm erwartet die Teilnehmenden, welches ganz auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Sie können sich bis zum 18. August 2023 anmelden. Diakonie, Landkreis, Fach- und Pflegekräfte, soziale Diens- te und Ehrenamtliche sowie Pflegeschüler/innen sorgen für eine optimale Betreuung und Pflege der erkrankten Menschen. Gleichzeitig können sich pflegende Angehörige erholen und austauschen. Sie können je nach Wunsch an einem abwechslungsreichen Freizeitprogramm teilneh- men und so neue Kraft für ihren belastenden Pflegealltag schöpfen. Um die Demenzfreizeit zu bezahlen, können Leistungen der Pflegeversicherung eingesetzt werden. Informationen und die Anmeldeunterlagen erhalten Inte- ressierte bei der Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch, Herr Armin Pogadl, Antoniusstraße 11, 73249 Wernau/ Neckar; info@lvhs-wernau-leutkirch.de, Telefon: 07153- 9239-130, Fax: 07153-9239-13. „Und ich sag´ kein Sterbens- wörtchen!“ – oder: Wenn demenz- kranke Menschen sterben Alle Menschen sterben irgendwann – auch demenzkran- ke Menschen. Sie sterben entweder an Komplikationen der Demenz, an anderen Krankheiten oder einfach aus Altersgründen. Die Krankheit Demenz stellt uns vor besondere Herausfor- derungen, wie begleite ich also demenzkranke Menschen würdevoll bis zum Schluss? An diesem Abend gehen wir dieser Frage nach und erhalten wertvolle Einblicke und Hinweise für diese außergewöhnliche Situation. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 15.06.2023, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Mitarbeiterin des ambulanten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Land- kreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Ge- meinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminver- einbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am 13. Juni statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Wie herrlich ist es, dass niemand eine Minute zu warten braucht, um damit zu beginnen, die Welt langsam zu verändern. Anne Frank Samstag, 10. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 11. Juni – 10. Sonntag im jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Benjamin Michelberger, Benja- min Zentner, Niklas Alber Lena Alber, Benedikt Heilig, Alina Michelberger, Marian Schäfer, Al- exandra Schnez († Pia und Baptist Heilig) 10.00 Uhr Baindt – Kirche für Kinder in der Kapelle der Blindenschule 11.30 Uhr Schachen – Taufe von Pia Dienstag, 13. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 14. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Johann Germann) Donnerstag, 15. Juni 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 16. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Rolf Dorn, Helga Mattenschlager) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Samstag, 17. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Mathea Buchter, Ricco Haller, The- resa Henzler, Thomas Henzler, Leana Neb, Mateo Oelhaf († Josef Gresser, Anni und Eugen Maier, Kle- mentine und Eduard Gelzenlichter, Ida Selens- ky mit Angehörigen, Eugen Halder, Paula und Max Fischer, Jahrtag: Anna Halder, Lucia Fi- scher) Sonntag, 18. Juni – 11. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 13. Juni geschlossen Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de 10. Juni – 18. Juni 2023 Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Firmung 2023 für Baienfurt und Baindt Neuer Firmtermin: Samstag, 18. Nov. 10.00 Uhr in Baindt Wegen der Englandreise einer Schule wurde der Firm- termin auf Samstag, 18. Nov. um 10 Uhr verlegt. Als Firm- spender kommt zu uns Prälat Brock. Die Einladungen zur Firmvorbereitung und Firmung sind versandt. Bitte den geänderten Firmtermin einplanen. Du bist in der 8. Klasse und hast keine persönlich Einladung erhalten? – Du möchtest gefirmt werden? Dann melde dich einfach im Pfarramt. Alle Infos und Anmeldeformu- lare findest du auch auf unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de und „Seelsorge“. Wir freuen uns auf dich. Dein Firmteam Es war einmal – Kreatives Schreiben und die Kraft der Märchen Die Kinderbuchautorin Antje Tresp-Welte bietet im Rah- men des Programms der Katholischen Erwachsenenbil- dung Kreis Ravensburg am 16. Juni von 14 bis 17 Uhr den Workshop „Es war einmal – Kreatives Schreiben und die Kraft der Märchen“ an. Die Veranstaltung findet in den Räumen in der Allmandstraße 10 in Ravensburg statt. Die Kursgebühr beträgt 20 €. Eine Anmeldung ist unter www.keb-rv.de erforderlich. Märchen behandeln Themen wie den Kampf zwischen Gut und Böse. Fantastische Figuren wie Hexen, Elfen und Zauberer sind der Stoff, aus dem gute Geschichten sind. In diesem Workshop wird diese märchenhafte Welt näher betrachtet. Anhand verschiedener Methoden des krea- tiven Schreibens entdecken die Teilnehmenden ihre eig- ne Fantasie, probieren Zugänge wie das Interview einer Märchenfigur aus und schreiben schließlich ihr eigenes Märchen. Richtig oder falsch gibt es dabei nicht – allein die eigene Intuition bildet den Maßstab für das persönli- che Schreiben. Als Leiterin für kreatives und therapeuti- sches Schreiben vermittelt die Referentin ihr Wissen mit viel Sachverstand. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Mehr- generationenhaus Weinbergstraße / Rahlentreff statt. Vater-Kind-Abenteuer – Pilgerwanderung mit Übernachtung unterm Sternenzelt Martin Schupp und Dr. Michael Schindler wandern mit Vätern und Kinder am Samstag, 17. Juni im Rahmen ei- ner Veranstaltung der Katholischen Erwachsenenbildung in die Nacht hinein. Nach einer Übernachtung unterm Sternenzelt kehrt die Gruppe am Sonntag, 18.Juni wie- der zurück. Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Kosten betragen 15 € pro Person. Gemeinsam wandern die Teilnehmenden in den Abend und erleben den Sonnenuntergang. Anschließend sam- meln sich alle um ein Feuer, spielen, singen und reden. Übernachtet wird im Freien. Deshalb findet die Wande- rung nur bei trockenem Wetter statt. Teilnehmen können Väter mit Kindern oder Großväter mit Enkeln ab acht Jahren. Die Tour wird mit öffentlichen Verkehrsmitteln geplant. Der Treffpunkt in der Region Bodensee-Ober- schwabe, die Strecke und die genaue Abfahrtszeit wer- den noch mitgeteilt. Bitte beachten: Jeder, der den Weg mitgeht, muss einzeln angemeldet werden. Der Kurspreis versteht sich pro teilnehmende Person. Kooperationspart- ner dieser Veranstaltung ist die Seelsorgeeinheit Ravens- burg Mitte. Die Veranstaltung wird bezuschusst durch das Programm STÄRKE +. Anmeldungen werden auf www. keb-rv.de entgegengenommen. Eine Reise durch vier Sternennächte im Buch Genesis Barbara Janz-Spaeth, Referentin für Bibelpastoral bei der Diözese Rottenburg-Stuttgart, nimmt Teilnehmende am 20.Juni um 19 Uhr in ihrem Online-Kurs mit Texten auf eine Reise durch die biblischen Sternennächte. Grundlage sind die Texte aus dem Buch Genesis. Was bringen die Himmelslichter auf unseren Wegen zum Leuchten? Worauf weisen sie uns hin? Die Referentin betrachtet gemeinsam mit den Teilneh- menden Texte, die in der Nacht den Weg weisen oder ganz neue Horizonte eröffnen. Es sind ein Mikrofon oder eine Videokamera erforderlich. Kurz vor der Veranstal- tung erhalten angemeldete Teilnehmende einen Link zu Einwahl und eine Anleitung für das Videokonferenztool ZOOM. Bitte bei der Anmeldung E-Mail Adresse mit an- geben. Der Kurs ist grundsätzlich kostenfrei. Die Veranstalter freuen sich über die Überweisung eines freiwilligen Teil- nahmebeitrags. Anmeldungen werden auf www.keb-rv.de entgegenge- nommen. Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e. V. Allmandstraße 10 88212 Ravensburg Telefon 0751 3616130 Fax 0751 3616150 E-Mail: info@keb-rv.de Voranzeige Seniorentreff Am Mittwoch, 21. Juni 2023 um 14.00 Uhr laden wir Sie herzlich ein in den Bi- schof-Sproll-Saal zu einem Vortrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Ra- vensburg, mit dem Thema „Zecken - die unterschätzte Gefahr“! Zecken übertragen Krankheitserreger und sind nahezu ganzjährig aktiv. Egal ob beim Spaziergang in der küh- leren Jahreszeit, im Frühling und Sommer bei der Gar- tenarbeit, überall lauert die Gefahr, mit einer infizierten Zecke in Berührung zu kommen. Es kann zu schweren Krankheitsverläufen mit Haut- und Gelenkbeschwerden sowie neurologischen Veränderun- gen kommen. Nehmen Sie sich Zeit für dieses wichtige und aktuelle Thema. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam. 14.6.2023, Wallfahrt nach Ottobeuren Wir fahren mit dem Bus nach Ottobeuren. Start am Feuerwehrhaus, 8.00 Uhr Nach der Ankunft ist in der Basilika Ottobeuren eine Kirchenführung und eine hl. Messe zusam- men mit Pfr. Marco. Anschließend Mittagspause 14.00 Uhr Kräuterführung im Kräutergarten Ottobeuren 15.30 Uhr Abfahrt nach Memmingen, Zeit zur freien Verfügung. Rückkehr nach Baienfurt ca. 19.00 Uhr. Wir bitten Sie um Anmeldung bis 10.6.23 bei Elisabeth Muschel Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Tel. 0751/52720 oder E-Mail: wmuschel@t-online.de. Kosten der Fahrt incl. Führung: Mitglieder: 35,00 Euro Nichtmitglieder 38,00 Euro Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Im Schaukasten an der Kirche sind Bilder von der Rom- reise. Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 18. Juni 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Gott schuf mich wunderbar - mit allen meinen Sinnen Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. (Lukas 10,16a) Sonntag, 11. Juni 1. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 12. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 14. Juni 14.30 Uhr Baienfurt Ausflug Frauenkreis Freitag, 16. Juni 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 18. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Kin- derkirche im Grünen beim Ev. Ge- meindehaus, anschließend Ge- meindefest 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch In einer Zeit der Reizüberflutung ist gar nicht immer so einfach, richtig hinzuhören. Dabei ist aufmerksames Zuhö- ren und interessiertes Antworten ein eindeutiger Ausdruck der gegenseitigen Wertschät- zung. Unser Wochenspruch lädt uns ein, einander in der Er- wartung zuzuhören, dass Gott uns auch durch andere Menschen begegnen will. Sie einfach zu ignorieren wäre deshalb sehr kurzsichtig. Dietrich Bonhoeffer hat es einmal ganz gut auf den Punkt gebracht: „Der Christus im Bruder ist stärker als der Christus im ei- genen Herzen.“ In diesem Sinne, viele gelingende Gespräche die beiden Seiten zum Segen werden! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kir- che können in Echtzeit von zu Hau- se aus mitgefeiert werden. Am ers- ten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag on- line gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Am 18. Juni treffen wir uns um 10.30 Uhr zum Familiengottesdienst am Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt wieder. Anschließend feiern wir zusammen beim Gemeindefest. --- Einladung zum Gemeindefest Herzliche Einladung zum Gemeindefest für alle Generationen am 18. Juni rund ums Ev. Gemeindehaus! Es beginnt um 10.30 Uhr mit einem Famili- engottesdienst im Grünen (Wiese bei Ev. Gemeindehaus, Baienfurt). Anschließend gibt es ab 12.00 Uhr Mittages- sen und anschließend noch Kaffee und Kuchen. Es gibt zahlreiche Angebote für die ganze Familie. Lassen Sie sich überraschen. Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit. Gemeindefest 18. Juni 2023 Am 18.06.23 feiert die evan- gelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Famili- engottesdienst im Grünen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Anschließend fin- det unser Gemeindefest statt. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühlmöglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Frauenkreis macht seinen AUSFLUG am MITTWOCH, den 14.6.2023 um 14:30 Uhr Ganz herzlich laden wir zu unserem Ausflug zum „Steine- labyrinth“ in Molpertshaus ein. Christine Blattner wird uns durchs Labyrinth führen und uns mit ihren Erläute- rungen informieren. Bei schlechtem Wetter können wir in ihrem Atelier über ihre Arbeit berichtet bekommen. Anschließend wollen wir in Baienfurt in der Eisdiele ein- kehren und über unsere Eindrücke miteinander ins Ge- spräch kommen. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz informativen Ausflug und hoffe auf gutes Wetter. Eure Petra Der Kreative Montag bietet an Juni: 12.6. K. Drescher: „Bildgestaltung beim Fotografieren“ 19.6. R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.6. O. Kramar: „Arebeiten mit Perlen: Weben von uk- rain. Schmuck“ Juli: 3.7. G. Loidol: „3 D Papaierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Meister! TSV Ratzenried - SV Baindt 0:2 (0:1) Sechs Tage nach der enttäuschenden Heim- niederlage gegen den SV Weingarten, be- kam der SVB beim Auswärtsspiel in Ratzen- ried die Chance, den zweiten „Matchball“ zur Meisterschaft zu verwandeln. Dass dies jedoch kein Spaziergang wer- den sollte, zeigte ein Blick auf das Resultat in der Hinrun- de, 3:5 für den TSV, und die Ratzenrieder Ergebnisse in den letzten Wochen, wobei das Team von Trainer Riechel zehn Punkte in den letzten vier Spielen einfahren konnte. Dennoch erwischte die Baindter Mannschaft gegen den Tabellenachten einen guten Start in die Partie und ließ die Kugel in den Anfangsminuten sicher in den eigenen Rei- hen kreisen. Deutlich geduldiger als noch in der Vorwoche erarbeitete sich der SVB so immer wieder Vorstöße in das letzte Drittel und wurde in der 14.Minute schlussendlich auch für eine dominante Anfangsphase belohnt. Nach einem Angriff über die rechte Seite landete der Ball im Rückraum bei Außenverteidiger Tobias Szeibel, welcher das Spielgerät mit viel Zug in den Strafraum flankte. Dort lauerte einmal mehr Stürmer Boenke und schob zum 0:1 ein. Angetrieben vom schnellen Führungstreffer drück- te der SVB in der Folge auf den zweiten Treffer; Thoma scheiterte aber aus kurzer Distanz an Kronforth (19.) und Boenke setzte eine feine Kopfballvorlage von Fink knapp am langen Pfosten vorbei (24.). Nach dieser zwischenzeit- lichen Baindter Druckphase flachte die Partie etwas ab und es ging ohne größere Highlights mit dem knappen 0:1 in die Pause. Auch zu Beginn des zweiten Durchgangs fehlte dem Baindter Spiel zunächst etwas die Spannung, wodurch Karg aus gut 16 Metern das 1:1 auf dem Fuß hatte, Wet- zel parierte aber stark (50.). Die Baindter Mannschaft investierte im Anschluss aber wieder mehr und hätte in der 56.Minute auf 0:2 stellen können, Boenke scheiterte aber an der starken Fußabwehr von Kronforth. Doch das ersehnte zweite Baindter Tor sollte wenig später dann doch fallen: ein eigentlich schon geblockter Angriff über die linke Seite, landete beim nachgerückten Kapitän Tho- ma, welcher mit viel Wille in den Strafraum zog und Ball von der Grundlinie querlegte. Am langen Pfosten stand Boenke erneut goldrichtig und schob zum umjubelten 0:2 ein (64.). Die allerletzten Zweifel hätte Fischer knap- pe zehn Minuten später endgültig beseitigen können, nach genialer Ballannahme und Vorarbeit von Boenke, schlenzte der Baindter Linksaußen die Kugel allerdings am langen Pfosten vorbei. Und auch in den Schlussmin- unten war der SVB dem dritten Treffer näher als der TSV dem Anschlusstreffer: Xhafas artistischer Hackentrick rutschte nicht über die Linie (83.), Thomas Distanzschuss klatschte nur an die Latte und Dischl scheiterte nochmals am starken Kronforth (85.). Trotz dieser ausgelassenen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Chancen brachte die Baindter Mannschaft den Sieg am Ende souverän über die Zeit und krönte sich so am vor- letzten Spieltag zum Meister in der Bezirksliga Bodensee. In einer ausgeglichenen Liga zeigte der SVB über die gesamte Saison die größte Konstanz, konnte sich in ent- scheidenden Momenten auf seine beiden Torjäger (Boen- ke 29 Treffer, Dischl 23) verlassen, stand in der Defensive bis auf einzelne Phasen sehr stabil (drittbeste Abwehr) und steigt damit am Ende verdient erstmals in die Lan- desliga auf. Nach den spontanen Feierlichkeiten in Baindt und in Ratzenried, vielen Dank an dieser Stelle nochmals für die Gastfreundschaft, soll der Titel nach dem letzten Heimspiel gegen den FC Leutkirch in einem kleinen Fest- zelt neben dem Sportplatz nochmals gefeiert werden. Alle Fans des SVB sind hierzu recht herzlich eingeladen. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Michael Brug- ger, Marko Szeibel, Tobias Szeibel - Philipp Thoma, Mika Dantona, Jonathan Dischl - Jan Fischer (74.Konstantin Knisel), Philipp Boenke (81.Ylber Xhafa), Tobias Fink (68. Nico Geggier) TSV Ratzenried II - SV Baindt II 1:1 (0:0) Auch der SVB II ging am Sonntagmittag gegen den TSV Ratzenried II als Favorit in die Partie, wobei der Tabel- lendritte auf den Tabellenelften traf. Nach anfänglichen Schwierigkeiten wurde Geggiers Mannschaft dieser Fa- voritenrolle gerecht und kombinierte sich wiederholt ge- fährlich in den Ratzenrieder Sechzehner. Einziges Manko an diesem Sonntag: die Chancenverwertung. Grabherr scheiterte am Torwart, Schnez köpfte zweimal knapp am Gehäuse vorbei und auch Hecht brachte den Ball nach ei- nem Standard nicht über die Linie. Ähnliches Bild auch im zweiten Durchgang, wobei der TSV II den Spielstand nach 68 Minuten auf den Kopf stellte und nach einem Standard mit 1:0 in Führung ging. In der Folge entwickelte sich ein Powerplay auf das Ratzenrieder Tor, doch die Kugel woll- te nicht über die Linie gehen. So scheiterte etwa Schnez nach Traumpass von Keppeler am Keeper und köpfte wenig später nur an den Pfosten. In der vierminütigen Nachspielzeit belohnte sich der SVB II dann aber doch noch für seine Bemühungen: nach einem langen Ball von Blattner, rutschte die Kugel zu Hecht durch, wobei dieser aufgrund eines Stellungsfehler des Ratzenrieder-Torwarts zum hochverdienten 1:1 einschieben konnte (90+4.). Damit schließt die „Zwoite“ die Saison auf einem guten dritten Platz ab und wird nächste Saison wieder neu an- greifen. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kostka (52.Robin Blatt- ner), Dennis Hecht, Patrick Späth, Niklas Späth (46.Tobias Trautwein), Lukas Grabherr - Jannik Küchler (63.Julian Keppeler), Manuel Brugger, Sam Robinson - Max Kretzer (63.Rabie Akaiber), Johannes Schnez Vorschau: Samstag, 10.06 Die Partie SV Baindt II - FC Leutkirch II entfällt aufgrund von Spielermangel der Gastmannschaft. 17.00 Uhr: SV Baindt - FC Leutkirch Frauen erkämpfen Unentschieden gegen Tabellen- führer SV Baindt – FC Scheidegg 2:2 Vergangenen Sonntag spielten die Damen des SV Baindt gegen den Tabellenführer FC Scheidegg. Trotz großem Respekt vor den Gegnern ließen die Baindterinnen sich keine Nervosität anmerken. Sie erspielten sich viele gute Chancen, wodurch das Spiel zu einem Großteil auf der gegnerischen Hälfte stattfand. Doch trotz Feldüberle- genheit trafen zunächst die Gegnerinnen schon in der 17. Minute bei der ersten Chance das Tor, nachdem sich eine Spielerin über links außen durchsetzte und in kurze Eck einschob. Doch auch nach dem unglücklichen Treffer ließen sich die Damen des SV Baindt nicht entmutigen, kämpften weiter und in der 70. Minute konnten sie sich dann belohnen. Durch einen geschickten Pass von Laura zu Mariella konnte diese den Ball mitnehmen und direkt vors Tor flanken, wo die gut mitlaufende Rebekka nur noch ihren Fuß hinhalten und ins Tor einschieben muss- te – Ausgleich. Mit neu gewonnener Motivation erspielten sich die Baindter Damen dann weitere Chancen und so konnte Viola schon acht Minuten später erneut den Ball zum nicht unverdienten Führungstreffer im Tor versen- ken. Da es beim FC Scheidegg um die Meisterschaft ging, legten sie nochmal einen Gang zu und so konnten sie in der 83. Minute wieder ausgleichen. Somit gingen beide Mannschaften mit jeweils einem Punkt vom Platz. Es spielten: Stephanie Hämmerle (T), Angelina Bühler, Emma Schaumann, Tasja Kränkle (C), Julia Klein, Mona Eiberle, Nicole Schmid, Laura Maucher, Rebecca Butsch, Rebekka Lins, Viola Zanutta, Elena Ilka, Mariella Pedraz- zoli, Selin Pfefferle, Lara Herde. Das nächste und letzte Meisterschaftsspiel der Saison gegen den SV Kressbronn findet am Samstag, den 10.06. um 12.15 auf dem Hauptplatz des SV Kressbronn statt. Abt. Frauenturnen Änderung der Sportstunde Ab kommenden Montag, 12.6.23, bis zu den Sommerferien beginnt die Sportstunde bereits um 18.15 Uhr. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 24.-26.06.2023 Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit Ihnen unser Dorffest vom 24.- 26.06.2023 feiern zu können. Nach un- serem Jubiläumsjahr, das wir pandemiebedingt im Jahr 2022 feierten, veranstalten wir das Dorffest dieses Jahr wieder wie gewohnt im kleinen, traditionellen Ambiente. Aufgrund der Bauarbeiten im oberen Schulhof der Klos- terwiesenschule feiern wir dieses Jahr allerdings im un- teren Schulhof vor der Sporthalle in Baindt. Besuchen Sie uns gerne und genießen Sie das bewährte Dorffest-Flair in neuer Umgebung. Freuen Sie sich auf ein buntes Programm für die ganze Familie! Samstagabend, den 24.06.2023 ab 18:00 Uhr, öffnen wir unsere Zeltplanen für Sie. Die Band „The Three“ sorgt mit allseits bekannten Rock-Klassikern für gute Laune und einen geselligen Abend. Am Sonntag, den 25.06.2023, beginnen wir ab 10:30 Uhr mit dem Frühschoppen. Der Musikverein Jettenhausen hat ein abwechslungsreiches Programm für Sie zusam- mengestellt und freut sich darauf, Sie zu unterhalten. Genießen Sie bei unserem Mittagstisch den erholsamen Sonntag und freuen Sie sich auf die Auftritte der Schüle- rinnen und Schüler der Klosterwiesenschule an unserem Familientag. Im Anschluss startet der Schwäbische Abend mit schwäbischen Dinneten und weiteren Köstlichkeiten. Am Montag, den 26.06.2023 ab 16:30 Uhr, lassen wir unser Fest dann auch schon wieder mit unserem traditionel- Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 len Feierabendhock ausklingen. Verabreden Sie sich mit Kollegen, Freunden und der Familie zu einem leckeren Wurstsalat und einem kühlen Bier in ihrem wohlverdienten Feierabend. Lassen Sie die Arbeitswoche langsam ange- hen und genießen Sie die Klänge der Blasmusik durch die Jugendkapelle Baindt und den Musikverein Bavendorf. Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim Dorffest 2023! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert Alte Kirche Mochenwangen Once upon a time Highlights aus Oper, Operette und Filmmusik Sonntag, 18. Juni 2023, 19.00 Uhr Leila Trenkmann, Sopran Claudia Schwarze-Nolte, Violoncello Hans Georg Hinderberger, Klavier Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Wir sind da! Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail info@duv-wagner.de Schon seit über 60 Jahren auch in Krisenzeiten ihr kompetenter Partner für’s Mitteilungsblatt www.tierheime-helfen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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Der Artikel das kann durch dieses oder jenes ersetzt werden. Beispiel: Das Geld reicht nie bis Monatsende. Dass verwenden wir nur, wenn wir einen Nebensatz einleiten wollen. Der Nebensatz bezieht sich dabei häufig auf Verben des Hauptsatzes wie sagen, wissen, sehen, fühlen, … Beispiel: Peter sieht, dass die Geldbörse fast leer ist. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 … mit dem eigenen Geld Chillen ist cooler … © L IG H TF IE LD S TU D IO S – st oc k. ad ob e. co m in Baindt, Schachen, Baienfurt, Niederbiegen Du bist mindestens 13 Jahre alt Du hast mittwochs Zeit Dann bist du bei uns als Südfinder Zusteller (m/w/d) genau richtig. Wir freuen uns auf dich. 0751-2955-1666 info@merkuria.de www.merkuria.de QR Code scannen und bewerben mit Vorgruppe 17.06.2023 B R A U E R E I G E L Ä N D E R A V E N S B U R G Mehr Infos auf www.leibinger.de 11-22 UHR BEWIRB DICH JETZT Jobberlogistik@vaude.com, Kontakt: Sabine Bukenberger Mehr Infos: vaude.com/karriere VAUDE Sport GmbH & Co. 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      Der Doppelhaushalt 2021/2022 der Gemeinde Baindt Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat wird am 12.01.2021 voraussichtlich die Haushaltssatzung beschließen. Der Haushalt soll die notwendigen Informationen für die Steuerung der Verwaltung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt wurde bereits 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Generationen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Generation soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlossenen Drei‐ Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressourcenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszahlungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Ziel ist die Darstellung sämtlichen Vermögens und aller Verbindlichkeiten. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaushalt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2021 Erträge in Höhe von 10.282.950 € und Aufwendungen in Höhe von 12.119.850 €. 2022 sind Erträge in Höhe von 11.103.700 € und Aufwendungen in Höhe von 11.791.800 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen -1.836.900 € bzw. -688.100 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanzhaushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf in Höhe von -1.011.600,00 € bzw. 92.050,00 €. Nur wenn die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Gesamtfinanzhaushalt höher als die entsprechenden Auszahlungen sind, ist die Gemeinde über das Haushaltsjahr gesehen in der Lage ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Investitionen werden im NKHR nur im Finanzhaushalt abgebildet. Der Ressourcenverzehr findet durch die Abnutzung erst in den Folgejahren statt und wird dann in Form von Abschreibungen im Ergebnishaushalt aufwandswirksam. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2021 und 2022 Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 6,91 Mio. € bzw. 14,68 Mio. € vor. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüssen, Beiträgen) stehen im Haushaltsplan 2021 und 2022 in Höhe von 3,35 Mio. € bzw. 9,64 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule 2021: 2 Mio. €, 2022: 4 Mio. €, 2023: 1 Mio. €, 2024 1 Mio. €, 2025 1 Mio. €. Die Kostenschätzung mit 12,2 Mio. € wurde noch nicht komplett im Haushaltsplan 2021/2022 abgebildet. • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 270.000 € (2021 Planungsrate 20.000 €, 2022 Ausführung 250.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten: 2021 Planungskosten 40.000 €, 2022 Planungskosten 40.000 €, 2023 evtl. Zuschuss der Gemeinde 500.000 €. Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: • Sanierung Dorfplatz: 2021: 100.000 €, 2022: 500.000 €, 2023: 1.400.000 € • Entwicklung Fischerareal: Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2021 100.000 €, 2022: 230.000 € • Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße – 2021: 100.000 €, 2022: 150.000 € • Erweiterung 3. BHKW – 2022: 150.000 € • Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderprogramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche - 2021: 500.000 €, 2022: 3.000.000 €, 2023: 3.500.000 € • Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III, Ansatz 2021: 500.000 €, 2022: 600.000 € • Sanierung Nelkenstraße - Fahrbahnsanierung mit Aufbau - : 275.000 € • Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke: 40.000 € (2021) und 40.000 € (2022) • Feinbeläge – Restarbeiten BG Geigensack, Marsweiler Ost II, GE Mehlis 1. Erw.: 2021: jeweils 20.000 €, 2022: Feinbelag GE Mehlis 2. Erw. 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße: 2021: 45.000 €, 2022: 330.000 € • Bushaltestelle Gartenstraße Barrierefrei: 2022: 130.000 €, 2023: 20.000 € • Bushaltestelle Küferstraße Barrierefrei im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 150.000 € • Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen: • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoosbach: 2021: 250.000 €, • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz: 2022: 430.000 € • Gestaltung Friedhof: 2022: 100.000 € (Abrechnung und Planungsrate), 2023: 300.000 € Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof Kauf Radladler 95.000 € - 2021 • Feuerwehr – Ersatzbeschaffung LF 20 – 2022 – 500.000 € • Neuanlage Waldspielplatz 2021 und 2022 jeweils 25.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € Die Liquidität verringert sich laut der Planung 2021 und 2022 um 3,57 Mio. € bzw. 1,05 Mio. €. Der Kernhaushalt sieht hier noch Kreditaufnahmen in Höhe von 1,0 Mio. € bzw. 4,0 Mio. € vor. Die Haushaltsplanung sieht bei Umsetzung der Investitionen für Ende 2022 einen Liquiditätsstand von 0,92 Mio. € vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkommen von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebenen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaushalt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfinanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steuereinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie einladen, Ihre Ideen und Meinungen in den Baindter Haushalt 2021 und 2022 einzubringen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; Email: wolfgang.abele@baindt.de Bürgerhaushalt Baindt für eine zukunftsfähige Gemeinde: Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die richtigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger insbesondere im Jahr der Kommunalwahlen noch stärker in das Beratungsverfahren mit einbeziehen, um künftig die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist daher umso wichtiger, dass wir das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Wenn unsere Generation mehr ausgibt als sie einnimmt, belastet sie damit künftige Generationen. Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2021: Hebesatz Grundsteuer A 350 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 400 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 350 v. H. Wassergebühren: 1,45 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,17 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,50 €/m² Hundesteuer: Ersthund 96 € pro Jahr Zweithund 192 € pro Jahr Zwinger 192 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021und 2022 graphisch dargestellt. Ordentlichen Erträge Plan 2021 % Plan 2022 % Steuern und ähnliche Abgaben 5.984.200 € 58,20% 6.459.500 € 58,17% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 2.611.400 € 25,40% 2.933.400 € 26,42% Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 366.700 € 3,57% 366.850 € 3,30% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 253.950 € 2,47% 255.950 € 2,31% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 613.250 € 5,96% 642.250 € 5,78% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 250.200 € 2,43% 245.200 € 2,21% Zinsen und ähnliche Erträge 73.150 € 0,71% 70.450 € 0,63% Sonstige ordentliche Erträge 130.100 € 1,27% 130.100 € 1,17% Ordentlichen Erträge (Summe) 10.282.950 € 100,00% 11.103.700 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Plan 2021 % Plan 2022 % Personalaufwendungen 3.172.600 € 26,18% 3.234.750 € 27,43% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.708.400 € 14,10% 1.550.000 € 13,14% Abschreibungen 1.192.000 € 9,84% 1.147.000 € 9,73% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11.000 € 0,09% 7.000 € 0,06% Transferaufwendungen 5.241.700 € 43,25% 5.202.200 € 44,12% Sonstige ordentliche Aufwendungen 794.150 € 6,55% 650.850 € 5,52% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 12.119.850 € 100,00% 11.791.800 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.836.900 € -688.100 € Ressourcenbedarf u. a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2021 2022 Kinder, Jugend und Familie 1.471,90 € 1.487,90 € Schulen 737,80 € 738,75 € Räumliche Planung, Bauen 809,70 € 644,20 € Verkehr 773,60 € 760,25 € Sicherheit und Ordnung 547,05 € 555,45 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 424,90 € 407,05 € Sport 401,55 € 292,75 € Kulturelle Einrichtungen 222,25 € 225,15 € Wirtschaftsförderung, Tourismus 196,80 € 180,15 € Soziale Hilfen 137,30 € 135,15 € Innere Verwaltung 110,40 € 106,40 € Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 16,05 € 16,25 € Gesundheitsdienste 4,20 € 4,20 € Ver- und Entsorgung 21,80 € 16,25 € Allgemeine Finanzwirtschaft - 4.038,40 € - 4.881,80 €[mehr]

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        Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.08.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die Anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde angefragt, ob man im Zuge der Neugestaltung des Dorfplatzes die Straße beim CAP-Markt bzw. die Mühlstraße nicht als Spielstraße ausweisen könnte. Die Mühlstraße, so die Vorsitzende ist bereits als Spielstraße deklariert, nach Fertigstellung des Dorfplatzes kann man sich gerne mit Vertretern des Verkehrsamtes des Landratsamts Ravensburg und der Polizei beraten, wie die Straße beim CAP- Markt gewidmet wird (Spielstraße, Tempo 30 oder ähnliches). TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. Juli 2022 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Vorberatung der Absichtserklärung zum Interkommunalen Gewerbegebiet - weiteres Vorgehen - Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten „Gemeinsamen Absichtserklärung zur Schaffung eines Interkommunalen Gewerbegebietes“ zu. TOP Weiterentwicklung der Baindter Kinderbetreuungslandschaft und Neuordnung der Leitung und Trägerverantwortung Beschluss: 1. Die Stelle der Gesamtleitung des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“, bestehend aus drei Kindertagesstätten, in der jetzigen Form, ohne bestehende Einrichtungsleitungen, ist nicht rechtssicher gemäß § 45 SGB VIII und wird aufgehoben. 2. Mit der bisherigen Gesamtleiterin ist eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsverhältnisses durch einen Änderungsvertrag anzustreben. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird eine außerordentliche Änderungskündigung mit sozialer Auslauffrist angestrebt. 3. Es wird je Gebäude eine Einrichtungsleitung gemäß § 45 SGB VIII eingesetzt. 4. In der betrieblichen Auswirkung und zur Erfüllung des Zuverlässigkeitsprinzips wird die Stelle einer Fachbereichsleitung mit einem Stellenumfang von 65% geschaffen. Um die Tarifautomatik in SuE zu vermeiden, wird diese Stelle der Verwaltung zugeordnet. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Steuerungsaufgaben der Kita-Betreuung der Fachbereichsleitung zuzuordnen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Stadtradeln Das Stadtradeln war auch dieses Jahr wieder ein voller Erfolg. b) Gaslieferungen - Energieeinsparungen Auf Grund der reduzierten Gaslieferungen aus Russland hat sich die Verwaltung bereits intensiv damit beschäftigt, wie und in welchem Umfang in den gemeindlichen Gebäuden (Rathaus, Schenk-Konrad-Halle, Kindergarten, Schule, Sporthallen) Energie eingespart werden kann. TOP 04 Dorfplatz - Abstimmung Entwurf - Auftrag zur Ausschreibung der Baumaßnahme Bürgermeisterin Rürup berichtet: Im April 2018 wurden die Landschaftsarchitekten vom Büro 365° aus Überlingen mit einem Entwurf zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte beauftragt. Im weiteren Verlauf wurde dieser erste Entwurf den Ansprüchen und Erfordernissen an den Baindter Ortskern angepasst. Bürgerinnen und Bürger wurden in Informationsveranstaltungen über die Entwicklungen in der Ortsmitte, die sich aufgrund politischer Entscheidungen ergaben, eingebunden. Darüber hinaus konnte sich die Bevölkerung und Vertreterinnen und Vertreter der Vereine im Rahmen verschiedener Beteiligungsformate mit ihren Ideen und Anregungen für unsere Ortsmitte einbringen. Als Ergebnis wurde von den Landschaftsarchitekten ein Entwurf entwickelt, der einen breiten Zuspruch fand. Mit diesem nun vorliegenden Entwurf sollen die Bauarbeiten für die Platzgestaltung ausgeschrieben werden. Für die Bauausschusssitzung am 01. August 2022 ist vorgesehen drei Hauptmuster mit Granit aus europäischen Steinbrüchen vor dem Rathaus zu verlegen, so dass sich die Mitglieder des Bauausschusses ein erstes Bild machen können, wie der Belag des Dorfplatzes in Zukunft aussehen soll. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Ortskerns müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch die beiden Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Dies wurde bei der Gestaltung des Dorfplatzes mitberücksichtigt. Nach schwierigen Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Behörden wurde nun eine Lösung gefunden. Der Umbau der beiden Busbuchten wird Teil der Ausschreibung sein. Mit Schreiben vom 14. Juli 2022 wurde der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass sie in das Förderprogramm ÖPNV aufgenommen wurde. Der Umbau der beiden Bushaltestellen wird gemäß der Kostenschätzung ca. 480.000 € kosten. Dieser Betrag ergibt sich auch aufgrund des umfangreichen Eingriffs in den Straßenraum. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde uns eine Förderung von ca. 100.000 € signalisiert. Sofern die Aufstockung im Landessanierungsprogramm bewilligt wird, die aktuell ansteht, ist bei Gesamtkosten von ca. 3.800.000 € (inklusive Bushaltestellen) eine Förderung von ca. 1.000.000 € (inklusive Förderung für Bushaltestellen) zu erwarten. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung und der zugehörigen Kostenberechnung die Umgestaltung des Dorfplatzes auszuschreiben und umzusetzen. Das Büro 365° freiraum + umwelt wird mit den Leistungsphasen 5 - 7 beauftragt. 2. Die Pflasterung des Dorfplatzes erfolgt gemäß Musterfläche 3. TOP 05 Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Mehlis" - 6. Änderung und Erweiterung und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf Teilflächen der Flst. 1014 + 1015 Bürgermeisterin Rürup informiert das Gremium über folgenden Sachverhalt: Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewerbegebiet Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wurde. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden neben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und Regenrückhaltung gebaut. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Batteriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk eine Batteriespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Da der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB (Versorgungsflächen, einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung) ausweist, kann er nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) heraus entwickelt werden. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Nachdem die Unterlagen der Betreiberfirma vorlagen, fand ein Scoping-Termin mit Vertretern des Landratsamtes, der Betreiberfirma, der Landschaftsplaner, der Bauleitplanerin und der Gemeinde statt, bei dem anstehende Fragen geklärt wurden. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes muss nun der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, sowie gleichzeitig der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ für den im Abgrenzungslageplan vom 12.07.2022 dargestellten Bereich sowie eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO im Planbereich „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ aufzustellen. 2. Der Bebauungsplanvorentwurf sowie der Vorentwurf des Umweltberichts werden gebilligt. 3. Der Gemeinderat beschließt auf dieser Grundlage gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behördenanhörung durchzuführen. Hinweis: Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). TOP 06 Radschnellweg RS9 zwischen Baindt und Friedrichshafen- Vorstellung Entwurfsplanung Bürgermeisterin Rürup berichtet: Radschnellverbindungen sind ein wichtiges Instrument der Radverkehrsförderung und der angestrebten Verkehrswende, insbesondere auf der hoch belasteten Pendlerachse im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Im Oktober 2017 wurde durch den Regionalverband daher eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Baindt und Friedrichshafen in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für insgesamt sechs Abschnitte jeweils zahlreiche Varianten möglicher Streckenverläufe untersucht, bewertet und diskutiert. Daraus wurde eine Vorzugstrasse entwickelt, die hinsichtlich der Realisierbarkeit, der Kosten und des Nutzens vertiefend betrachtet wurde. Im März 2019 wurde der Abschlussbericht der Studie mit der Vorzugstrasse vorgelegt. Die Vorzugstrasse hat eine Länge von 29 km und erreicht auf 85 % der Gesamtstrecke die Qualitätsstandards für eine Radschnellverbindung. Mit einem Nutzen-Kosten- Verhältnis von 2,0 wurde ihre Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Aufgrund der prognostizierten Nutzerzahlen übernimmt das Land Baden-Württemberg für die Abschnitte zwischen Weingarten und Ravensburg die Baulast der geplanten Radschnellverbindung. Ebenso für die Ortsdurchfahrt von Baienfurt. Zwischen Baindt und Baienfurt sowie in der Weiterführung in Richtung Friedrichshafen wurde die geplante Route als Radschnellverbindung in der Baulast des Kreises eingestuft. Um zügig mit der Planung voranzukommen, hat der Regionalverband die Federführung für die Planung der gesamten Strecke übernommen und Fördermittel bei Bund und Land beantragt. Die Bewilligung der Fördermittel ist im Juli 2020 erfolgt. Anfang 2021 hatte der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben den Planungsauftrag für die Linienfindung und die Bildung sinnvoller Planungs- und Bauabschnitte für des RS 9 an die beiden Büros BERNARD Gruppe ZT GmbH und VIA eG vergeben. Ziel ist die Abstimmung und Festlegungen der Linienführung der Radschnellverbindung, unter Beteiligung der Kommunen sowie der Bürgerschaft, sowie die anschließende Vorbereitung der weiteren Planungsschritte. Die Bürgerbeteiligung wurde online im Zeitraum vom 22.07.2021 bis zum 17.09.2021 durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, bestehende Trassenvarianten zu bewerten, neue Alternativen vorzuschlagen sowie Hinweise zu Mängeln und Maßnahmen einzubringen. Insgesamt haben über 600 Personen an der Beteiligung teilgenommen, wobei circa 50 Personen den Abschnitt auf der Gemarkung Baindt bewertet und kommentiert haben. Die Ergebnisse der Beteiligung werden im Rahmen der Gemeinderatssitzung durch die Gutachter vorgestellt. Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung überwiegend eine Bestätigung der Führung der Radschnellverbindung entlang der K 7951. Alternativ wurde erneut eine Führung über die Wohngebiete (Baindter-/ Garten-/ Küferstraße) vorgeschlagen, die bereits im Rahmen des Variantenvergleichs in der Machbarkeitsstudie untersucht und v.a. aufgrund der Umwegigkeit und der fehlenden Anbindung in Richtung Baienfurt nicht weiterverfolgt wurde. Zur Überprüfung der Machbarkeit einer Führung des RS 9 im Zuge Marsweiler Straße sowie entlang der K 7951 wurde ein konzeptioneller Entwurf des Kreisverkehrs K 7951/ Marsweiler Straße sowie die Fortführung des Radschnellweges über Radfahrstreifen in die Ortsmitte ausgearbeitet und mit den Akteuren (Regionalverband, Landkreis Ravensburg, Gemeinde Baindt) abgestimmt. Die Überlegungen zur Radschnellverbindung wurden auch im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Dorfplatzes bzw. der Erschließung des Fischerareals betrachtet. Die konzeptionellen Entwürfe werden im Rahmen der Gemeinderatssitzung durch das Planungsbüro vorgestellt. Die Führung des RS 9 erfolgt auf dem Abschnitt zwischen Baienfurt und dem Kreisverkehr in Baindt straßenbegleitend zur K 7951 im Zweirichtungsverkehr. Der bestehende Weg ist hierzu mindestens auf eine Breite vom 5,00 m auszubauen und der Radverkehr am Knotenpunkt mit der Schachener Straße zu sichern. Am Kreisverkehr K 7951/ Marsweiler Straße wird der Radverkehr über die bestehende Mittelinsel in den Mischverkehr übergeleitet. Alternativ können Radfahrende weiterhin die bestehende Unterführung nutzen. Die weitere Führung in die Marsweilerstraße bis zum Dorfplatz verläuft über Radfahrstreifen mit einer Breite von ca. 2,00 m bis 2,70 m. Für den Kreisverkehr im Zuge der K 7951 sind kleinere Markierungsarbeiten, die eine Reduzierung der Geschwindigkeiten im Kfz fördern, vorgesehen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Trassenvariante im Zuge der Marsweiler Straße sowie parallel zur K 7951 für den Radschnellweg RS 9 auf der Gemarkung Baindt zu. Die beschlossene Trassenvariante ist Grundlage für die weiteren Planungsschritte nach den Leistungsphasen der HOAI durch die entsprechenden Baulastträger. TOP 07 Einführung elektronisches Anordnungswesen - Unterzeichnung der Rechnungen per einfacher Signatur Kämmerer Abele berichtet: In der Gemeinde Baindt werden jährlich 8.800 Anordnungsbelege nicht mehr ausgedruckt, sondern via einfacher Signatur unterzeichnet. Bereits seit Mitte Juli 2022 werden an fast allen Arbeitsplätzen der Verwaltung Zahlungsanweisungen- und einnahmen sowie interne Verrechnungen elektronisch unterschrieben. Der Bereich Rechnungseingang vereinfacht die Organisation für den gesamten Rechnungslauf. Vom Posteingang bis zum Kassenvollzug wird der Workflow in allen Stufen transparent abgebildet und effizient unterstützt. Der Rechnungseingang als zusätzliches Modul zu CIP – Archiv bietet wesentliche organisatorische Unterstützung für den täglichen Arbeitsablauf. Dem Anwender wird dabei eine komplett elektronische Rechnungsverarbeitung ermöglicht. Vom Einlesen der elektronischen Rechnung bzw. dem Einscannen der Eingangsrechnung bis hin zum Kassenvollzug werden alle Bearbeitungsstufen abgebildet. Es kommen immer mehr Rechnungen in digitaler Form bei der Gemeinde Baindt an. ZUGFeRD-und x-Rechnungen (elektronische Rechnungen) können direkt übernommen werden. Der Workflow wird sehr flexibel den spezifischen und organisatorischen Gegebenheiten angepasst. In Baindt werden alle Rechnungen zentral in der Kämmerei erfasst und vorkontiert. Der einzelne Sachbearbeiter übernimmt den Prüfungsvorgang (Anzahl, Lieferung, Rechnungsbetrag etc.) und signiert die digitale Rechnung. Gemäß dem Vieraugenprinzip wird die Rechnung vom Kämmerer bzw. der Bürgermeisterin noch angeordnet. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass ab dem Einscannen der Vorgang beauskunftet werden kann. Die Erfassung zeitkritischer Sachverhalte (z.B. Skontofristen), Plausibilitätsprüfungen und Kommentarmöglichkeiten (ohne Veränderung am Dokument) ebenso wie Stapelbearbeitung und digitale Signatur, erleichtern die tägliche Arbeit. Die Belege werden dauerhaft archiviert, sodass sie beispielsweise im Falle einer Rechnungsprüfung der Scan und die Unterschriften direkt geprüft werden können. Es wird bei den Unterschriften auf eine einfache elektronischen Signatur (über Passwort) gesetzt. Es wird mit der elektronischen Anordnung und Archivierung eine revisionssichere Langzeitarchivierung erreicht. Die elektronischen Anordnungen (sachlich rechnerische Feststellung und Anordnung von Zahlungen) werden nicht mehr ausgedruckt. Bei Eingang der Rechnung wird diese, sofern diese noch in Papier eingeht, gescannt und von den zuständigen Mitarbeitern per einfacher Unterschrift (Signatur mit Passwort) unterzeichnet. Durch diese Umstellung können ca. 20.000 Blätter Papier eingespart werden. Bei der digitalen Umstellung spielt der Klimaschutz neben der organisatorischen Übernahme von ZUGFeRD-und X Rechnungen eine nicht untergeordnete Rolle. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Einrichtung des elektronischen Anordnungswesen mit Unterzeichnung per einfacher Signatur zur Kenntnis. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden keine Ausführungen gemacht.[mehr]

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          Zuletzt geändert: 16.08.2022
          1._Nachtragshaushaltssatzung_mit_Nachtragshaushaltsplan.pdf

          1. Nachtragshaushalt 2024 Gemeindehaushalt Inhaltsverzeichnis I. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 1 II. Eckdaten der Gemeinde Baindt 4 III. Vorbericht 1. Wesentliche Änderungen des Nachtragshaushalts 6 2. Änderungen der Investitionsübersicht 8 3. Änderung der Ergebnisübersicht 9 IV. Haushalts- und Finanzplan mit wesentlichen Änderungen 1. Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 10 2. Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 11 3. Investitionsübersicht 13 4. Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 19 5. Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 23 V. Finanzausgleich und Umlagen – aktuelle Situation 2024 1. Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 33 2. Steuerkraft der Gemeinde Baindt 36 VI. Kennzahlenübersicht zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 37 I. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Erträge 13.475.400 555.000 14.030.400 1.2 Ordentliche Aufwendungen 14.299.250 287.500 14.586.750 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -823.850 267.500 -556.350 1.4 Außerordentliche Erträge 250.000 -100.000 150.000 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 250.000 -100.000 150.000 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -573.850 167.500 -406.350 1 Bisher fest- gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Änderung um (+/-) EUR Neue festge- setzte (Gesamt-) Beträge EUR 2. Finanzhaushalt 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.100.400 555.000 13.655.400 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.915.050 287.500 13.202.550 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) 185.350 267.500 452.850 2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.349.350 120.000 9.469.350 2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 12.733.400 120.000 12.853.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -3.384.050 0 -3.384.050 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.198.700 267.500 -2.931.200 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.250.000 0 5.250.000 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 300.000 0 300.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 4.950.000 0 4.950.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 1.751.300 267.500 2.018.800 2 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. § 5 Steuersätze Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. Baindt, den 13.12.2023 _____________________ Ort, Datum Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Bereich Ergebnis 2022 Plan 2023 Plan 2024 Nachtrag 2024 Einwohnerstand 30.06.des Vorjahres - vorbehaltl. Zensus 5.381 5.370 5.390 5403 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 -341.100 -824.850 -556.350 davon Erträge 13.046.986,43 13.131.400 13.475.400 14.030.400 davon Aufwendungen -11.606.883,28 13.472.500 14.300.250 -14.586.750 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 12.259.350 9.349.350 9.469.350 Auszahlung aus Investitionstätigkeit -12.983.976,95 19.145.550 12.733.400 -12.853.400 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -10.003.496,00 -6.886.200 -3.384.050 -3.384.050 Steuern Grundsteuer A 40.112,52 41.000 42.000 42.000 Hebesatz Grundsteuer A 350 370 370 370 Grundsteuer B 614.193,90 680.000 700.000 700.000 Hebesatz Grundsteuer B 400 450 450 450 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 2.257.160,97 2.300.000 2.500.000 2.500.000 Hebesatz Gewerbesteuer 350 370 370 370 Gewerbesteuerumlage 264.007,58 220.000 260.000 260.000 Gewerbesteuerumlagesatz 35,00% 35,00% 35,00% 35,00% Hundessteuer 20.384,00 20.000 20.000 15.000 Gemeindeanteil an der EKSt 3.305.157,07 3.600.000 3.800.000 3.635.000 Gemeindeanteil an der USt 276.959,76 255.000 260.000 285.000 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.237.606,30 2.300.000 2.198.000 3.490.000 Einn. aus komm. Investitionspauschale 747.718,90 590.000 606.000 745.000 Familienlastenausgleich 280.524,00 280.000 290.000 299.000 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 126.938,17 119.800 119.800 119.800 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben) 330.055,06 3.956.000 3.510.000 3.510.000 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis 1.440.103,15 -341.100 -823.850 -556.350 Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 1.026.508,12 933.200 1.009.200 1.009.200,00 Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 2.661.017,59 592.100 185.350 452.850 Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit ohne Kredit -7.342.478,41 -6.886.200 -3.384.050 -3.384.050 Veränderung liquide Mittel -7.290.078,64 -6.294.100 -2.931.200 -2.931.200 Liquide Kassenmittel zum 01.01. 335.120,55 3.000.000 1.555.900 500.000 externer Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe ohne Verbindlichkeiten - Stand zum 31.12. des Jahres 0,00 4.850.000 9.800.000 9.800.000 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 0,00 903,17 1.818,18 1.813,81 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 und 2024 4 Robert Müller Schreibmaschine II. Eckdaten der Gemeinde Baindt Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe Kreditneuaufnahme 0,00 5.000.000 5.250.000 5.250.000 - Zinsen 0,00 107.000 312.000 312.000 - Tilgungen 0,00 150.000 300.000 300.000 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 7.016.145 7.201.651 7.913.846 8.087.817 - Hebesatz - 25,00% 25,50% 28,00% 28,60% - Aufkommen 1.754.036 1.837.000 2.216.000 2.313.500 Personalausgaben 3.315.449,11 3.895.150 4.063.850 4.063.850 Deckungsreserve aufgrund TV-L 0,00 10.000 10.000 160.000 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.567.406,70 1.600.500 1.825.000 1.790.000 Investitionsausgaben - Grunderwerb 1.691.313,88 3.408.000 2.908.000 2.908.000 - Baumaßnahmen 1.998.384,81 13.345.000 8.217.000 8.467.000 - Finanzvermögen 9.000.000 0 0 0 - Investitionsförderungsmaßn. 44.650,00 85.500 40.000 40.000 - bewegl. Sachvermögen + immat. Verm. 249.628,26 2.307.050 1.568.400 1.438.400 5 III. Vorbericht 1. Wesentliche Änderungen des Nachtragshaushalts Der Haushaltsplan 2023/2024 ist zwar für die Haushaltsführung verbindlich - gleichwohl kann es erforderlich werden, Veränderungen im Verlauf des Haushaltsjahres vorzunehmen, um unerwarteten Mehrbelastungen oder neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen zu können. Noch immer befinden sich die Kommunen in einem Dauerkrisenmodus. Reduzierte Steuerschätzungen einerseits und enorme Mehraufwendungen andererseits, stellen die Kommunen vor immense Herausforderungen. Dazu kommen die stetig steigenden Anforderungen in den verschiedensten Bereichen, beispielsweise im Bereich Bildung und Betreuung, der gemeindeeigenen Infrastruktur, der Ausgaben bezüglich Klimawandel oder auch beim Thema Digitalisierung. Die öffentlichen Haushalte stehen noch immer zwischen akuter Krisenbewältigung und langfristiger Sicherung tragfähiger Finanzen. Im Ergebnishaushalt 2023 und 2024 stand bereits ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige lang geplante Investitionen zu realisieren, dies wird uns im Planungszeitraum, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern. Es ist nicht unser Anspruch, defizitäre Haushaltsergebnisse zu planen und einzubringen. Nur über außerordentliche Erträge kann es etwas abgemildert werden. Trotzdem legten wir im Doppelhaushalt 2023/2024 umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm vor. Es darf nicht nachgelassen werden, die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur weiter auszubauen. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen (u. a. Sanierung der Klosterwiesenschule, Umgestaltung der neuen Ortsmitte, Gestaltung des Fischerareals, Sanierung des Feuerwehrhauses) stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Aufgrund globaler Unruhen sowie Krisen und den daraus resultierenden Unsicherheiten in vielen Branchen, sind auch bei Baumaßnahmen enorme Kostensteigerungen zu verzeichnen. Doch nicht nur die steigenden Baukosten, sondern auch Materialengpässe und Lohnkostensteigerungen machen die Planungen und Kosten nur schwer kalkulierbar, sodass die ursprünglichen Gesamtkosten nicht mehr stimmen. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn 1. sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis oder beim Sonderergebnis ein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Fehlbetrag sich erheblich vergrößert und dies sich nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt, 2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen 6 oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen, 3. Auszahlungen des Finanzhaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Bei uns trifft Punkt 2 zu. Die Kosten des Feuerwehrhauses haben sich von einer Kostenschätzung in Höhe von 356.000 Euro vom 03.05.2022 (Planansatz Haushalt 2023/2024 insgesamt 400.000 Euro (250.000 Euro/150.000 Euro)) aufgrund verschiedener Ergebnisse und Zusatzleistungen auf 1,5 Mio. Euro erhöht. Die Gemeinde beantragt den Ausgleichsstockantrag mit Gesamtkosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro. 2024 werden folgende Projekte in der Planung abgeschlossen bzw. bereits teilweise begonnen: • Sanierung der Klosterwiesenschule (blaues Gebäude) • Gestaltung des Dorfplatzes inkl. Randlagen • Bau der Fischerstraße • Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen in der Ortsmitte • Errichtung eines Gewässers 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme • Umbau- und Erweiterung des Feuerwehrhauses • Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs LF 20 • Breitbandausbau weißer Flecken, offener Grunderwerb, Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf regenerative Wärmeerzeugung sowie zahlreiche weitere untergeordnete Projekte Die Haushaltsjahre 2023/2024 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. Euro und 5,25 Mio. Euro vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und es wurden 2023 bisher nur Kreditaufnahmen in Höhe von 3,0 Mio. Euro aufgenommen. Die restliche Kreditermächtigung aus 2023 wird auf das Jahr 2024 übertragen. Es wird sich zeigen, wie die großen Projekte bewältigt werden können. Folgende angedachten Posten sind nicht im Nachtragsplan 2024 verankert bzw. finanziert: • Investitionsvorhaben Kunstrasenplatz (lediglich eine Planungsrate) • Gestaltung Schulhof und deren Außenanlagen Die strikte Einhaltung der Haushaltsansätze wird uns weiterhin begleiten. Baindt investiert sehr viel auf einmal. Es gilt weiterhin die Grundstückserlöse im Fischerareal und aus dem Baugebiet Lilienstraße zu erzielen, um die Deckung zu gewährleisten. 7 2. Änderungen der Investitionsübersicht Um die Kreditermächtigungen nicht zu stark anwachsen zu lassen, haben wir folgende Einsparungen umgesetzt: Produkt/Konto Bezeichnung Ansatz bisher Ansatz Nach- trag Differenz 5410 Verzicht Erschließungs- kosten Bühl 2023 541001.035 Herstellung Straße 500.000 € 0 € + 500.000 € 541002.039 Herstellkosten Straßenbeleuchtung 50.000 € 0 € + 50.000 € 5360.039 Herstellkosten Breitbandversorgung 50.000 € 0 € + 50.000 € 3144.051.096 3140 Soziale Hilfen, Asyl- und Obdachlosen- unterbringung 3140.05100.096 Verzicht auf Sozialbau 500.000 € 0 € + 500.000 € 5530 Friedhofs- und Bestattungswesen 5530.0710 Verzicht auf eine neue Urnenwand 130.000 € 0 € + 130.000 € SUMME +1.230.000 € Alle nicht ausgeschöpften Investitionen aus dem Jahr 2023 werden im Finanzhaushalt mit Ermächtigungsresten im Doppelhaushalt vorgetragen. Im Ergebnishaushalt wurde der Produktbereich 6110 mit Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen auf Grundlage der Oktobersteuerschätzung und den aktuellen Schlüsselzahlen angepasst sowie für den Bereich der Personalausgaben die Deckungsreserve aufgebessert. 8 3. Änderung der Ergebnisübersicht Oktobersteuerschätzung – 1. Nachtragshaushalt 2024 Plan 2024 Nachtrag 2024 +/- Einnahmen Gewerbesteuer 2.500.000 2.500.000 0 Gewerbesteuerumlagesatz 260.000 260.000 0 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (Aufkommen niedriger gegenüber Vorjahresprognose und Schlüsselzahl geringer) 3.800.000 3.635.000 -165.000 Schlüsselzuweisungen (Steuerkraftmesszahl, mehr Einwohner und höherer Kopfbetrag nach HH-Erlass) 2.198.000 2.745.000 547.000 Kommunale Investitionspauschale (erhöhter Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass) 606.000 745.000 139.000 Familienlastenausgleich 290.000 299.000 9.000 Gemeindeanteil an der USt. 260.000 285.000 25.000 Ausgaben Finanzausgleichsumlage (höhere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.825.000 1.790.000 35.000 Kreisumlage (28,6 %) 2.216.000 2.313.500 -97.500 492.500 ordentliches Ergebnis Haushaltsplanung -823.850 Zusätzlich weitere Veränderungen im Ergebnishaushalt: Erhöhung Deckungsreserve ungewisse Ausgaben Tarifvertragserhöhung 10.000 160.000 -150.000 Bebauungsplan Bühl - Untersuchungen, Aufwendungen 0 50.000 -50.000 Konzept Schachener Straße / Baienfurter Straße 0 25.000 -25.000 ordentliches Ergebnis Nachtragshaushalt -556.350 9 Robert Müller Schreibmaschine 1. Nachtragshaushalt Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:31:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben -165.00034.000 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 300.000 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 0686.000+ 3.302.4003.911.750 4.257.750 4.282.7504.597.750 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 2.745.000547.000 1.900.0002.198.000 2.500.000 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 0 745.000139.000 525.000606.000 650.000 675.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 351.500375.000 372.000 361.000375.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 00+ 255.950296.250 308.250 308.250296.250 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 681.250840.700 846.700 846.700840.700 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 247.700242.200 269.400 261.400242.200 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 68.00065.600 62.400 60.40065.600 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 130.100128.600 129.600 129.600128.600 13.475.400=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) -165.000720.000 12.495.900 14.662.600 14.772.60014.030.400 12 Personalaufwendungen 00- -3.300.660-4.063.850 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- -1.533.200-2.240.300 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 15 Abschreibungen 00- -1.031.500-1.384.200 -1.471.200 -1.436.228-1.384.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- -4.000-312.000 -312.000 -312.000-312.000 17 Transferaufwendungen 35.000-97.500- -5.541.100-5.621.800 -6.289.300 -6.389.300-5.684.300 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 -2.200.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 -2.300.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-225.000- -534.850-677.100 -673.100 -657.600-902.100 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 -130.000 44980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 -10.000 -14.299.250=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 35.000-322.500 -11.945.310 -14.967.750 -15.022.378-14.586.750 -823.850=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -130.000397.500 550.590 -305.150 -249.778-556.350 21 Außerordentliche Erträge -100.0000+ 250.000250.000 250.000 250.000150.000 53110000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Buchung nur über AnBu) -100.000 150.0000 250.000250.000 250.000 250.000 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 00 0 00 250.000=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) -100.0000 250.000 250.000 250.000150.000 -573.850=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -230.000397.500 800.590 -55.150 222-406.350 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 10 Robert Müller Schreibmaschine IV. Haushalts- und Finanzplan mit wesentlichen Änderungen 1. Nachtragshaushalt Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 23.11.2023Datum: 08:20:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben -165.00034.000+ 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 300.000 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0686.000+ 3.302.4003.911.750 4.257.750 4.282.7504.597.750 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 3.490.000686.000 2.425.0002.804.000 3.150.000 3.175.000 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 255.950296.250 308.250 308.250296.250 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 681.250840.700 846.700 846.700840.700 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 247.700242.200 269.400 261.400242.200 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 00+ 68.00065.600 62.400 60.40065.600 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 00+ 130.100128.600 129.600 129.600128.600 13.100.400=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) -165.000720.000 12.144.400 14.290.600 14.411.60013.655.400 10 Personalauszahlungen 00- -3.300.660-4.063.850 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 00- -1.533.200-2.240.300 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen 00- -2.000-310.000 -310.000 -310.000-310.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 35.000-97.500- -5.541.100-5.621.800 -6.289.300 -6.389.300-5.684.300 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 -2.300.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen 0-225.000- -536.850-679.100 -675.100 -659.600-904.100 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 -130.000 74980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 -10.000 -12.915.050=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 35.000-322.500 -10.913.810 -13.496.550 -13.586.150-13.202.550 185.350=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) -130.000397.500 1.230.590 794.050 825.450452.850 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0120.000+ 03.780.000 3.600.000 03.900.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 0 3.900.000120.000 03.780.000 3.600.000 0 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 00+ 01.130.000 0 01.130.000 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 00+ 2.500.0003.510.000 1.000.000 1.000.0003.510.000 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 00+ 114.400929.350 129.350 129.350929.350 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00 0 00 9.349.350=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 0120.000 2.614.400 4.729.350 1.129.3509.469.350 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 00- -1.000.000-2.908.000 -1.500.000 -1.500.000-2.908.000 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 1.100.000-1.350.000- -1.875.000-8.217.000 -5.585.000 -475.000-8.467.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.000 -20.0000 0-520.000 0 0 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 0 -1.500.000-1.350.000 0-150.000 -100.000 0 11 1. Nachtragshaushalt Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 23.11.2023Datum: 08:20:43Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 500.000 -350.0000 -675.000-850.000 -865.000 -355.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 100.000 -427.0000 -80.000-527.000 -75.000 -25.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 130.0000- -34.000-1.566.400 -38.500 -34.500-1.436.400 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen 130.000 -2.5000 0-132.500 0 0 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen 00- 0-40.000 0 0-40.000 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 00- 0-2.000 -2.000 -2.000-2.000 -12.733.400=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) 1.230.000-1.350.000 -2.909.000 -7.125.500 -2.011.500-12.853.400 -3.384.050=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) 1.230.000-1.230.000 -294.600 -2.396.150 -882.150-3.384.050 -3.198.700=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) 1.100.000-832.500 935.990 -1.602.100 -56.700-2.931.200 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00+ 05.250.000 800.000 2.200.0005.250.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 00- -150.000-300.000 -500.000 -500.000-300.000 4.950.000=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 00 -150.000 300.000 1.700.0004.950.000 1.751.300=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) 1.100.000-832.500 785.990 -1.302.100 1.643.3002.018.800 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn -1.055.9000 2.518.8001.555.900 3.304.790 1.661.490500.000 17899999 Planwert liquide Mittel -1.055.900 500.0000 2.518.8001.555.900 3.304.790 1.661.490 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 12 Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at as tr op he ns ch ut z 12 60 00 00 12 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fe ue rw eh r, B ra nd - u nd K at ra st ro ph en sc hu tz B ra nd sc hu tz 12 60 12 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Si ch er he it un d O rd nu ng 12 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 1 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 1 E in za hl un ge n au s In ve st iti on sz uw en du ng en 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 24 2. 00 0 0 0 0 0 25 7. 00 0, 00 0 68 11 00 00 In ve st iti on sz uw en du ng en v om L an d 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 24 2. 00 0 0 0 0 0 25 7. 00 0, 00 0 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 15 .0 00 ,0 0 15 .0 00 25 2. 00 0 0 0 0 0 26 7. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 25 0. 00 0, 00 25 0. 00 0 1. 50 0. 00 0 0 0 0 0 1. 75 0. 00 0, 00 0 78 71 29 20 A us za hl un ge n fü r G eb äu de , A uf ba ut en u nd B et rie bs vo rr ic ht un ge n be i s on st ig en D ie ns t- , G es ch äf ts - un d an de re n B et rie bs ge bä ud en 0 25 0. 00 0, 00 25 0. 00 0 1. 50 0. 00 0 0 0 0 0 1. 75 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 69 0. 00 0, 00 69 0. 00 0 1. 52 5. 00 0 0 0 0 0 2. 21 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -6 75 .0 00 ,0 0 -6 75 .0 00 -1 .2 73 .0 00 0 0 0 0 -1 .9 48 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 69 0. 00 0, 00 69 0. 00 0 1. 52 5. 00 0 0 0 0 0 2. 21 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 13 B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e B os ch st ra ße 1 /5 S oz ia le E in ric ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e 31 40 05 10 31 40 05 10 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng So zi al e Ei nr ic ht un ge n fü r W oh nu ng sl os e So zi al e Ei nr ic ht un ge n 31 40 31 40 05 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t So zi al e H ilf en 31 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 2 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 78 70 00 00 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 0 0 10 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -1 00 .0 00 ,0 0 -1 00 .0 00 0 0 0 -1 00 .0 00 0 -2 00 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 10 0. 00 0, 00 10 0. 00 0 0 0 0 10 0. 00 0 0 20 0. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 14 B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 00 00 53 60 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B re itb an dv er so rg un g B re itb an dv er so rg un g 53 60 53 60 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve r- u nd E nt so rg un g 53 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 3 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 1. 71 0. 00 0 0 0 3. 60 0. 00 0 0 5. 31 0. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 13 0. 00 0 1. 94 0. 00 0, 00 1. 94 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 6. 99 5. 00 0, 00 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 40 .0 00 40 .0 00 ,0 0 40 .0 00 0 0 40 .0 00 25 .0 00 0 14 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 13 0. 00 0 2. 04 0. 00 0, 00 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 7. 09 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -1 30 .0 00 -2 .0 40 .0 00 ,0 0 -2 .0 40 .0 00 1. 56 0. 00 0 0 -1 30 .0 00 -9 60 .0 00 -8 5. 00 0 -1 .7 85 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 13 0. 00 0 2. 04 0. 00 0, 00 2. 04 0. 00 0 15 0. 00 0 0 13 0. 00 0 4. 56 0. 00 0 85 .0 00 7. 09 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 15 G em ei nd es tr aß en B er ei ts te llu ng u nd B et rie b vo n St ra ße n, W eg e, P lä tz en 54 10 01 00 54 10 01 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng B er ei ts te llu ng u nd B et rie b St ra ße n, W eg e, P lä tz e G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 01 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 4 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 51 5. 00 0, 00 51 5. 00 0 1. 13 0. 00 0 0 0 0 0 1. 64 5. 00 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 78 72 35 00 A us za hl un ge n fü r S tr aß en , W eg e, P lä tz e, V er ke hr sl en ku ng sa nl ag en 66 5. 00 0 1. 29 0. 00 0, 00 1. 29 0. 00 0 34 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 4. 16 0. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -6 65 .0 00 -3 .2 75 .0 00 ,0 0 -3 .2 75 .0 00 -6 0. 00 0 0 -6 65 .0 00 -8 55 .0 00 -3 45 .0 00 -5 .8 65 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 66 5. 00 0 3. 79 0. 00 0, 00 3. 79 0. 00 0 1. 19 0. 00 0 0 66 5. 00 0 85 5. 00 0 34 5. 00 0 7. 51 0. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 16 St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng St ra ße nb el eu ch tu ng u nd V er ke hr sa us st at tu ng 54 10 02 00 54 10 02 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Ve rk eh rs au ss ta ttu ng G em ei nd es tr aß en G em ei nd es tr aß en 54 10 54 10 02 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 5 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 8 A us za hl un ge n fü r B au m aß na hm en 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 78 73 39 00 A us za hl un ge n fü r so ns tig e B au te n de s In fr as tr uk tu rv er m ög en s 40 .0 00 40 .0 00 ,0 0 40 .0 00 0 0 40 .0 00 50 .0 00 25 .0 00 19 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) -5 0. 00 0 -5 0. 00 0, 00 -5 0. 00 0 -1 0. 00 0 0 -5 0. 00 0 -6 0. 00 0 -3 5. 00 0 -2 55 .0 00 ,0 0 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 50 .0 00 50 .0 00 ,0 0 50 .0 00 10 .0 00 0 50 .0 00 60 .0 00 35 .0 00 25 5. 00 0, 00 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 17 Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 00 00 55 30 00 00 00 U nt er pr od uk t Le is tu ng Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en Fr ie dh of s- u nd B es ta ttu ng sw es en 55 30 55 30 00 Pr od uk tg ru pp e Pr od uk t N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 Pr od uk tb er ei ch 1. N ac ht ra gs ha us ha lt In ve st iti on sü be rs ic ht 2 02 4 G em ei nd e: 0 1 G em ei nd e B ai nd t 6 S ei te : 17 .1 1. 20 23 D at um : 10 :3 5: 07 U hr ze it: G es am ta ng . z. M aß na hm e -n ac hr ic ht l.- B is he r fin an zi er t E rg eb ni s V or vo rja hr A ns at z V or ja hr zz gl . E rm äc ht ig un gs - üb er tr ag un ge n au s V or vo rj. A ns at z H au sh al ts ja hr V er pf lic ht un gs - er m äc ht ig un ge n H au sh al ts ja hr N r. 1 2 3 4 5 6 20 22 20 23 20 24 20 24 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 1 7 20 25 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 2 8 20 26 P la nu ng H au sh al ts ja hr + 3 9 20 27 F in an zb ed ar f w ei te re J ah re -n ac hr ic ht l.- 10 6 Su m m e de r E in za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e au s N um m er n 1 bi s 5) 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 12 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n im m at er ie lle n V er m ög en sg eg en st än de n 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 78 31 27 10 A us za hl un ge n fü r de n E rw er b vo n B et rie bs vo rr ic ht un ge n 0 2. 50 0, 00 2. 50 0 2. 50 0 0 0 0 0 5. 00 0, 00 0 13 Su m m e de r A us za hl un ge n au s In ve st iti on st ät ig ke it (S um m e de r N um m er n 7 bi s 12 ) 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 14 Sa ld o au s In ve st iti on st ät ig ke it (S al do d er N um m er n 6 un d 13 ) 0 -5 .0 00 ,0 0 -5 .0 00 -5 .0 00 0 0 0 0 -1 0. 00 0, 00 0 16 G es am tk os te n de r M aß na hm e (S um m e au s N um m er 1 3 un d 15 ) 0 5. 00 0, 00 5. 00 0 5. 00 0 0 0 0 0 10 .0 00 ,0 0 0 17 S ch ät zu ng d er n ac h F er tig st el lu ng d er M aß na hm e en ts te he nd en jä hr lic he n H au sh al ts be la st un ge n 0 0, 00 0 0 0 0 0 0 0, 00 0 ** * E nd e de r Li st e "I nv es tit io ns üb er si ch t" * ** 18 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 4.800=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 27.500 25.500 25.5004.800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-75.000- -101.300-201.300 -196.300 -196.300-276.300 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -130.000 -701.700=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-75.000 -438.310 -663.000 -663.000-776.700 -696.900=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-75.000 -410.810 -637.500 -637.500-771.900 -185.300=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 -148.000 -176.100 -174.900-185.300 -882.200=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-75.000 -558.810 -813.600 -812.400-957.200 19 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben -165.00034.000 7.459.0007.615.300 8.416.500 8.522.5007.484.300 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2023: 7,64 Mrd. € x 0,0004713 lt. Orientierungsdaten 2024: 8,1 Mrd. € x neue Schlüsselzahl resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2023 (Jahre 2021-2023 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2016/Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,15 Mrd bzw. 1,173 Mrd. x Schlüsselzahl 0,0002223 300.000 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2023 und 2024: 611 Mio.€/627 Mio.€ x 0,0004713 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 0686.000+ 2.425.0002.804.000 3.150.000 3.175.0003.490.000 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 2.745.000547.000 1.900.0002.198.000 2.500.000 Schlüsselzuweisungen vom Land und kommunale Investitionspauschale 2023/2024: Schlüsselzuweisungen: 2.300.000 € (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag Baindt 1.585 €/1.626 € Investitionspauschale: 590.000 € 105/107 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2024: Schlüsselzuweisung 2.198.000 €, Grundkopfbetrag Baindt: 1.626 € Kommunale Investitionspauschale 606.000 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2016) 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 0 745.000139.000 525.000606.000 650.000 675.000 10.419.300=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) -165.000720.000 9.884.000 11.566.500 11.697.50010.974.300 17 Transferaufwendungen 35.000-97.500- -4.400.000-4.301.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,22 v.H. (2023), Steuerkraftsumme: 2023: 7.201.000, 2024: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,914 Mio. € -2.200.000 20 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 Kreisumlage 2023: Hebesatz: 25,5 v.H.: 1.837.000 €, Steuerkraftsumme: 7.201.651 €, höherer Kreisumlagehebesatz (28%), 2024 höhrere Steuerkraftsumme: 7.913.846 € -2.300.000 -4.301.000=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 35.000-97.500 -4.400.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 6.118.300=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 0=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 6.118.300=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 21 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 17.11.2023Datum: 10:38:15Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 79.600=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 68.000 76.400 74.40079.600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-150.000- -10.000-10.000 -10.000 -10.000-160.000 44980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben -10.000 -322.000=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-150.000 -14.000 -322.000 -322.000-472.000 -242.400=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-150.000 54.000 -245.600 -247.600-392.400 560.200=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 370.450 560.200 560.200560.200 317.800=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-150.000 424.450 314.600 312.600167.800 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 22 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -196.700=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -136.650 -164.850 -164.400-196.700 4 Einzahlungen aus Investitionszuwednungen 0120.000+ 0122.000 0 0242.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 0 242.000120.000 0122.000 0 0 132.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 0120.000 0 0 0252.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0-1.350.000- 0-150.000 0 0-1.500.000 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 0 -1.500.000-1.350.000 0-150.000 0 0 -175.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 0-1.350.000 0 0 0-1.525.000 -43.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 0-1.230.000 0 0 0-1.273.000 -239.700=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-1.230.000 -136.650 -164.850 -164.400-1.469.700 23 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -65.900=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -35.250 -64.350 -64.250-65.900 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.0000- 0-500.000 -100.000 00 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.000 00 0-500.000 0 0 -500.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 500.0000 0 -100.000 00 -500.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 500.0000 0 -100.000 00 -565.900=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 500.0000 -35.250 -164.350 -64.250-65.900 24 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0-75.000- -586.310-887.000 -839.100 -837.900-962.000 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten 0 -200.000-75.000 -75.000-125.000 -130.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -130.000 -882.200=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 0-75.000 -558.810 -813.600 -812.400-957.200 2.230.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 02.230.000 -1.193.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 -1.000 0 0-1.193.000 1.037.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 -1.000 0 01.037.000 154.800=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-75.000 -559.810 -813.600 -812.40079.800 25 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -60.650=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -64.700 -54.450 -54.300-60.650 1.710.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 3.600.000 01.710.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 50.0000- -130.000-200.000 -4.560.000 -85.000-150.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 50.000 00 -40.000-50.000 -25.000 0 -200.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 50.0000 -130.000 -4.560.000 -85.000-150.000 1.510.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 50.0000 -130.000 -960.000 -85.0001.560.000 1.449.350=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 50.0000 -194.700 -1.014.450 -139.3001.499.350 26 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -665.700=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -504.050 -654.000 -653.550-665.700 1.130.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 01.130.000 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 500.0000- -665.000-1.690.000 -855.000 -345.000-1.190.000 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 500.000 -340.0000 -665.000-840.000 -855.000 Erschließung Reitplatz (2023 - 10.000 €, 2024 - 10.000 €) Investitionszuschuss Radweg Bft-Bergatreute (2023 - 5.000 €, 2024 - 5.000 €) Investitionszuschuss Schenkenwaldbrücke verschoben auf 2025 (2025 - 80.000 €) Baumaßnahmen Nacherschließung B30 Randbebauung (2024 - 50.000 €, 2025 - 50.000 €) Verkehrsberuhigungsmaßnahmen u. a. pro Jahr 5.000 € -345.000 -1.690.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 500.0000 -665.000 -855.000 -345.000-1.190.000 -560.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 500.0000 -665.000 -855.000 -345.000-60.000 -1.225.700=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 500.0000 -1.169.050 -1.509.000 -998.550-725.700 27 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -73.450=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -54.500 -71.750 -71.750-73.450 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 11 Auszahlungen für Baumaßnahmen 50.0000- -50.000-60.000 -60.000 -35.000-10.000 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 50.000 00 -40.000-50.000 -50.000 -25.000 -60.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 50.0000 -50.000 -60.000 -35.000-10.000 -60.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 50.0000 -50.000 -60.000 -35.000-10.000 -133.450=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 50.0000 -104.500 -131.750 -106.750-83.450 28 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 -170.950=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 00 -131.400 -166.400 -166.200-170.950 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 12 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 130.0000- 0-135.000 0 0-5.000 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen 130.000 -2.5000 0-132.500 0 0 -135.000=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 130.0000 0 0 0-5.000 -135.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 130.0000 0 0 0-5.000 -305.950=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 130.0000 -131.400 -166.400 -166.200-175.950 29 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) -165.000720.000+ 9.884.00010.419.300 11.566.500 11.697.50010.974.300 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -165.000 3.635.0000 3.800.0003.800.000 4.000.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2023: 7,64 Mrd. € x 0,0004713 lt. Orientierungsdaten 2024: 8,1 Mrd. € x neue Schlüsselzahl resultierend aus Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2023 (Jahre 2021-2023 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2016/Jahre 2024-2026 resultieren aus Einkommen der Bürgerschaft im Statistikjahr 2019) 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 0 285.00025.000 260.000260.000 300.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, 1,15 Mrd bzw. 1,173 Mrd. x Schlüsselzahl 0,0002223 300.000 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 0 299.0009.000 275.000290.000 299.000 Ausgleichsleistungen, Familienlastenausgleich 2023 und 2024: 611 Mio.€/627 Mio.€ x 0,0004713 305.000 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 0 3.490.000686.000 2.425.0002.804.000 3.150.000 Schlüsselzuweisungen vom Land und kommunale Investitionspauschale 2023/2024: Schlüsselzuweisungen: 2.300.000 € (Basis Differenz Bedarsmesszahl zur Steuerkraftmesszahl), Grundkopfbetrag Baindt 1.585 €/1.626 € Investitionspauschale: 590.000 € 105/107 € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2024: Schlüsselzuweisung 2.198.000 €, Grundkopfbetrag Baindt: 1.626 € Kommunale Investitionspauschale 606.000 € (hohe Steuerkraftmesszahl 2016) Kommunale Investitionspauschale § 4 FAG ___ € pro Einwohner laut Orientierungsdaten 2019: Komm. Invest.pausch.: __________ € 2020: Komm. Invest.pausch.: __________ € Grundkopfbetrag Baindt: ____€ (hohe Steuerkraftmesszahl 2018) 3.175.000 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 35.000-97.500- -4.400.000-4.301.000 -4.750.000 -4.800.000-4.363.500 30 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen61100000 6110000000 Unterprodukt Leistung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen6110 611000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land 35.000 -1.790.0000 -1.800.000-1.825.000 -2.150.000 Finanzausgleichsumlage an das Land Hebesatz: 22,22 v.H. (2023), Steuerkraftsumme: 2023: 7.201.000, 2024: Steuerkraftsumme voraussichtl. 7,914 Mio. € -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0 -2.313.500-97.500 -2.300.000-2.216.000 -2.300.000 Kreisumlage 2023: Hebesatz: 25,5 v.H.: 1.837.000 €, Steuerkraftsumme: 7.201.651 €, höherer Kreisumlagehebesatz (28%), 2024 höhrere Steuerkraftsumme: 7.913.846 € -2.300.000 6.118.300=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 0=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 00 0=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 0=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 00 6.118.300=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) -130.000622.500 5.484.000 6.816.500 6.897.5006.610.800 31 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich 1. Nachtragshaushalt Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 17.11.2023Datum: 10:39:31Uhrzeit: Erhöhung um (+) Verminde- rung um (-) Neuer Ansatz Haushaltsjahr EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +1 EUR 5 bisheriger Ansatz Haushaltsjahr EUR 1 Nr. 2024 2024 2024 20252024 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 7 2027 2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0-150.000- -14.000-322.000 -322.000 -322.000-472.000 74980000 Deckungsreserve 0 -160.000-150.000 -10.000-10.000 -10.000 Deckungsreserve Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben -10.000 317.800=3 Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2) 0-150.000 424.450 314.600 312.600167.800 800.000=9 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 00 0 0 0800.000 0=16 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) 00 0 0 00 800.000=17 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16) 00 0 0 0800.000 1.117.800=18 Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17) 0-150.000 424.450 314.600 312.600967.800 *** Ende der Liste "Teilfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 32 1.1 Fortgeschriebene Wohnbevölkerung des Vorjahres (Stala 30.06.23) 5.403 Einw. Einwohnermeldeamt - vorbehaltlich Zensus (FAG §30 i.V.m. §143 GemO) 1.2 Zahl der anrechenbaren .23 Internatsschüler 16 .24 Summe .21 bis .23 .25. Hiervon 75. V. H. 12 Einw. 1.3 Summe 1.1 + 1.25 = E r g ä n z t e E i n w o h n e r z a h l 5.415 Einw. 1.4 Zuschlag nach § 34 a FAG *) - Einw. 1.5 Summe 1.3 + 1.4 = E r h ö h t e E i n w o h n e r z a h l 5.415 Einw. 1.6 Sondersatz für .61 stationierte Wehrpflichtige der Bundeswehr und kasernierte Soldaten der Stationierungsstreitkräfte - .62 Polizeibeamte in Gemeinschaftsunterkünften - .63 Studenten an einer Hochschule (Haupthörer) und Studierende an einer Berufsakademie - = - II. Steuerkraftmesszahl Grundsteuer A 2.1 I s t - A u f k o m m e n im 40.099 zweitvorangegangen Jahr 2022 .11 Hebesätze (2022) 350 .12 Grundbeträge (2022) 11.457 .13 Anrechnungssätze §6 I FAG 195 v. H. .14 A n r e c h n u n g s b e t r ä g e 4) 22.341 2.2 Summe Anrechnungsbeträge Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer 2.175.517 € 2.3 G e w e r b e s t e u e r - U m l a g e für 2022 (-rot) 225.436 € ((2.254.363) x 35,0 : 340) 2.4 Schlüsselzahl 0,0004664 Gemeindeanteil Ust x 80 % 275.035 € Familienlastenausgleich x 0,0004664 218.878 € Gemeindeanteil ESt. x 0,0004664 3.381.424,00 € € 2.5 Steuerkraftmesszahl (2.2 - 2.3) + 2.4 5.825.418 € - Steuerkraftmesszahl je Einwohner 1.075,79 3.1 Einwohnerzahl 5.415x 1720 € = 9.313.800 € 3.2 Z u s c h l a g f ü r S o l d a t e n usw. nach 1.6 = - € 7.250.050.922,98 € III. Bedarfsmesszahl und Sockelgarantie _______ x ________ € 185 v. H. 290 v. H. 285.276 1.867.901 347.405,00 € 464.413.324,85 € Ertrag und Kapital 616.812 2.254.363 400 v. H. 350 v. H. 154.203 644.104 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 I. Einwohnerzahl Grundsteuer B Gewerbesteuer nach 33 Robert Müller Schreibmaschine V. Finanzausgleich und Umlagen – aktuelle Situation 2024 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 3.3 Summe der Bedarfsmesszahl A 9.313.800 € 3. 4 Bedarfsmesszahl B (§ 7 Abs. 4 FAG) Flächenfaktor Fläche (in qm) 23.055.005,00 Erhöhte Einwohnerzahl 5.415,00 Flächenfaktor 4.257,62 Kopfbetrag B 83,1 Summe Bedarfsmesszahl B 83,1 x 5.420 450.402,00 Bedarfsmesszahl gesamt 9.764.202 3.5 S o c k e l: 60 v. H. von 3.3 = 5.858.521 € .42 Steuerkraftmesszahl (2.5) = 5.825.418 € 59,66% .43 U n t e r s c h i e d s b e t r a g (.41 - .42) = 33.103 € 4.1 Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v. H. der Schlüsselzahl (3.3 - 2.5) 3.938.784 = 2.745.332 € 4.2 M e h r z u w e i s u n g (Sockelgarantie) v. H. des Unterscheidsbetrages (3.43) = - € 4.3 Summe der Schlüsselzuweisungen §5 FAG 2.745.332 € 5. unter 75 x 125 v. H. = 75 bis 85 x 115 v. H. = 85 bis 95 x 105 v. H. = 95 bis 105 x 100 v. H. = 105 bis 115 x 95 v: H. = 115 bis 125 x 85 v. H. = 125 und mehr x 75 v. H. = x 120,00 € = 747.270,00 € 7.1 Steuerkraftmesszahl nach 2.5 € 7.2 Schlüsselzuweisung nach der mangelnden € Steuerkraft (einschl. Mehrzuweisungen) 7.3 Steuerkraftsumme 8.087.817 € 7.4 Je Einwohner in € 1.496,91 € Landesdurchschnitt 1.967 € 2.262.399 VII. Berechnung von Umlagen und Zuweisungen 6.227,25 VI. Steuerkraftsumme Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und für die Finanzausgleichsumlage 5.825.418 5.415 6.227,25 IV. a Höhe der Schlüsselzuweisungen (§ 7 Abs. 3 FAG) V. Investitionspauschale § 4 FAG Einwohnerzahl (1.5) 34 Zuweisungen und Umlagen Nachtrag 2024 8.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Anteil der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg gem. Novemsteuerschätzung 7,795 Mrd. € Schlüsselzahl der Gemeinde 0,0004664 € ergibt Gemeindeanteil 3.635.588 € 8.2 Gewerbesteuerumlage 370 v. H. Gewerbesteuer-Istaufkommen im Haushaltsjahr 2.500.000 € : 370 (Hebesatz) 675.676 € 35 v. H. 236.486 € 8.3 Kreisumlage Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr 8.087.817 € x 28,6 v. H. Hebesatz Kreisumlage 2.313.116 € 8.4 Finanzausgleichsumlage Bemessungsgrundlage (7.3) = 8.087.817 € Grundbetrag 22,10% Steigerungssatz _ 60 % - 60 % = _ 0,00 % x 0,06 = 0,00% FAG-Umlagesatz 22,10% 1.787.407,59 € 8.5 Zuweisungen nach §11 FAG für Große Kreisstädte als Ausgleich für die Wahrnehmung der Aufgabe einer unteren Verwaltungsbehörde ____________ Einwohner x = - € zuzügl. Einnahmen aus Familienlastenausgleich (hier: Ausgleich für Minereinnahmen durch die Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes bei der Lohn- und Einkommensteuer). x = 299.196 € zuzügl. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer). x = 289.223 € Erläuterungen 1 ) Vorjahr 2023 2 ) Zweitvorangegangenes Jahr. 2022 6 ) Haushaltsjahr. 2024 7 ) Der Prozentsatz für die Mehrzuweisung beträgt 100 minus Ausschüttungsquote nach 4.1. 8 ) 9 ) jedoch auf 22,10% 10 ) Prozentsatz dem jeweiligen Haushaltserlass entnehmen. 2024 = 35 v. H. Die Einwohnerzahlen (1.5) werden bei Gemeinden mit einer Steuerkraftsumme je Einwohner in vom Hundert des Landesdurchschnitts von bis unter 75 v. H. mit 125 v. H., von 75 v. H. bis unter 85 v. H. mit 115 v. H., von 85 v. H. bis unter 95 v. H. mit 105 v. H., von 95 v. H. bis unter 105 v. H. mit 100 v H., von 105 v. H. bis unter 115 v. H. mit 95 v. H., von 115 v. H. bis unter 125 v. H. mit 85 v. H., von 125 v. H. und mehr mit 75 v. H. angesetzt. Vgl. § 1 a Abs. 2 FAG. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich bei Gemeinden für jeweils 1 vom Hundert, um das die Steuerkraftmesszahl (§ 6 FAG) 60 v. H. der Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) übersteigt, um 0,045 v. H., höchstens 4 ) Nach der Formel: Grundbetrag x Anrechnungssatz 100 5 ) Nach der Formel: Gewerbesteuer-Ist x 10 ) Hebesatz 1.185.000.000 0,00024407 3 ) Nach der Formel: Ist-Aufkommen x 100 Hebesatz davon v. H. ergibt eine Gewerbesteuerumlage 641.500.000 0,0004664 35 S te u e rk ra ft m e ss za h l G ru n d - st e u e r A (2 0 2 2 ) G ru n d - st e u e r B (2 0 2 2 ) G e w e rb e - st e u e r (2 0 2 2 ) G e w e rb e - st e u e r- u m la g e (3 5 v . H .) (2 0 2 2 ) G e m e in d e - a n te il E st (2 0 2 2 ) Z u w e is u n - g e n n a ch § 2 9 a F A G (2 0 2 2 ) G e m e in d e - a n te il U st (2 0 2 2 ) S ch lü ss e lz u - w e is u n g e n n a ch § 5 F A G (F A G 2 0 2 2 ) S te u e rk ra ft s u m m e * ) E in w o h n e r- za h l 3 0 .0 6 .2 0 2 3 v o rb e h a lt - li ch Z e n su s S te u e rk ra ft s u m m e p ro K o p f 2 0 2 4 E U R 1 4 3 6 0 0 1 A ch b e rg 3 .3 7 8 .7 0 5 1 4 .5 0 5 9 9 .8 9 6 2 .1 9 0 .0 5 4 -2 6 4 .3 1 6 1 .1 6 2 .1 8 3 9 4 .5 2 8 8 1 .8 5 5 5 8 3 .1 4 6 3 .9 6 1 .8 5 1 1 .7 6 3 2 .2 4 7 ,2 2 2 4 3 6 0 6 4 R a v e n sb u rg , S ta d t9 2 .3 5 8 .8 7 8 1 0 4 .0 0 8 4 .1 1 6 .8 7 3 5 0 .3 2 3 .3 6 4 -6 .0 7 3 .5 0 9 3 4 .8 8 4 .3 5 4 2 .8 3 7 .3 9 0 6 .1 6 6 .3 9 8 1 1 .4 5 7 .2 6 0 1 0 3 .8 5 0 .3 2 8 5 1 .4 1 2 2 .0 1 9 ,9 6 3 4 3 6 0 8 2 W e in g a rt e n , S ta d t3 3 .4 4 5 .1 2 4 6 .5 8 2 1 .7 2 2 .9 0 9 1 6 .2 2 5 .6 2 8 -1 .9 5 8 .2 6 5 1 4 .1 8 7 .6 2 8 1 .1 5 3 .9 7 9 2 .1 0 6 .6 6 3 1 7 .3 7 8 .0 8 1 5 0 .8 2 3 .2 0 5 2 5 .2 8 8 2 .0 0 9 ,7 8 4 4 3 6 0 8 5 W o lf e g g 5 .7 8 0 .4 1 8 3 1 .5 4 3 2 2 5 .4 3 7 3 .2 1 2 .7 0 7 -3 8 7 .7 4 0 2 .3 7 0 .7 6 7 1 9 2 .8 3 1 1 3 4 .8 7 3 1 .7 5 3 .1 6 2 7 .5 3 3 .5 8 0 3 .9 4 6 1 .9 0 9 ,1 7 5 4 3 6 0 5 5 Le u tk ir ch i m A ll g ä u , S ta d t 3 4 .1 9 3 .5 6 0 1 5 9 .8 9 8 1 .5 0 1 .3 2 7 1 8 .5 3 1 .5 4 8 -2 .2 3 6 .5 6 6 1 3 .6 5 1 .8 4 9 1 .1 1 0 .4 0 1 1 .4 7 5 .1 0 3 9 .7 0 0 .4 2 5 4 3 .8 9 3 .9 8 5 2 3 .4 0 6 1 .8 7 5 ,3 3 6 4 3 6 0 1 0 B a d W u rz a ch , S ta d t 2 0 .1 7 3 .1 4 0 1 6 4 .3 2 5 9 2 4 .2 5 1 1 0 .5 6 2 .6 6 5 -1 .2 7 4 .8 0 4 8 .4 3 9 .0 6 1 6 8 6 .4 0 8 6 7 1 .2 3 4 6 .9 0 9 .4 1 4 2 7 .0 8 2 .5 5 4 1 5 .0 8 5 1 .7 9 5 ,3 3 7 4 3 6 0 0 9 B a d W a ld se e , S ta d t 2 6 .3 5 4 .1 6 4 1 0 7 .3 5 1 1 .4 3 9 .9 3 8 1 1 .2 2 9 .3 3 6 -1 .3 5 5 .2 6 4 1 2 .4 6 0 .6 6 6 1 .0 1 3 .5 1 3 1 .4 5 8 .6 2 4 1 0 .0 0 8 .8 4 0 3 6 .3 6 3 .0 0 4 2 0 .7 3 6 1 .7 5 3 ,6 2 8 4 3 6 0 5 2 K iß le g g 1 1 .7 9 9 .9 6 0 1 0 1 .2 6 8 6 1 5 .2 2 1 5 .3 9 0 .7 2 3 -6 5 0 .6 0 4 5 .4 6 4 .3 6 4 4 4 4 .4 5 5 4 3 4 .5 3 3 4 .5 2 1 .4 8 5 1 6 .3 2 1 .4 4 5 9 .3 5 5 1 .7 4 4 ,6 8 9 4 3 6 0 8 1 W a n g e n i m A ll g ä u , S ta d t 3 5 .6 7 2 .0 2 5 1 1 2 .7 6 3 1 .9 9 4 .2 0 9 1 4 .4 9 4 .9 9 9 -1 .7 4 9 .3 9 6 1 7 .4 4 0 .7 2 7 1 .4 1 8 .5 7 7 1 .9 6 0 .1 4 6 1 1 .5 7 4 .2 4 4 4 7 .2 4 6 .2 6 9 2 7 .4 1 8 1 .7 2 3 ,1 8 1 0 4 3 6 0 0 6 A m tz e ll 6 .9 1 9 .5 5 6 3 3 .6 4 4 2 5 4 .9 5 3 3 .5 6 2 .6 9 0 -4 2 9 .9 7 9 3 .0 3 8 .4 9 7 2 4 7 .1 4 2 2 1 2 .6 0 9 4 9 6 .5 2 1 7 .4 1 6 .0 7 7 4 .3 2 9 1 .7 1 3 ,1 2 1 1 4 3 6 0 1 1 B a ie n fu rt 9 .3 8 4 .8 9 0 1 2 .9 2 9 4 8 7 .1 4 8 4 .4 2 7 .5 5 6 -5 3 4 .3 6 0 4 .2 4 9 .2 5 6 3 4 5 .6 2 1 3 9 6 .7 4 0 3 .2 1 5 .5 1 0 1 2 .6 0 0 .4 0 0 7 .4 0 6 1 .7 0 1 ,3 8 1 2 4 3 6 0 0 3 A ic h st e tt e n 3 .7 7 0 .4 1 2 2 6 .3 7 0 1 9 1 .6 5 1 1 .8 1 1 .7 4 1 -2 1 8 .6 5 8 1 .6 6 8 .2 3 7 1 3 5 .6 8 9 1 5 5 .3 8 2 1 .0 8 5 .6 9 9 4 .8 5 6 .1 1 1 2 .8 8 4 1 .6 8 3 ,8 1 1 3 4 3 6 0 0 8 A u le n d o rf , S ta d t 1 2 .6 8 4 .3 5 8 4 4 .1 4 5 6 5 9 .9 2 3 5 .6 4 9 .3 7 1 -6 8 1 .8 2 0 6 .0 0 5 .2 1 8 4 8 8 .4 4 6 5 1 9 .0 7 5 4 .7 0 9 .4 6 0 1 7 .3 9 3 .8 1 8 1 0 .3 6 9 1 .6 7 7 ,4 8 1 4 4 3 6 0 4 0 G u g g e n h a u se n 1 6 1 .5 7 5 6 .5 8 8 7 .4 9 2 1 8 .9 2 5 -2 .2 8 4 1 2 0 .3 5 0 9 .7 8 8 7 1 6 1 5 6 .5 6 6 3 1 8 .1 4 1 1 9 2 1 .6 5 6 ,9 8 1 5 4 3 6 0 9 4 A rg e n b ü h l 7 .6 7 4 .7 0 9 8 7 .5 0 6 3 4 1 .7 9 5 3 .0 6 6 .5 1 3 -3 7 0 .0 9 6 4 .0 4 1 .1 7 9 3 2 8 .6 9 7 1 7 9 .1 1 5 3 .3 8 8 .4 1 3 1 1 .0 6 3 .1 2 2 6 .7 4 6 1 .6 3 9 ,9 5 1 6 4 3 6 0 9 6 F ro n re u te 5 .3 0 1 .2 0 9 4 1 .9 7 1 2 4 7 .5 5 5 1 .2 9 0 .2 7 3 -1 5 5 .7 2 2 3 .4 8 4 .3 7 5 2 8 3 .4 0 8 1 0 9 .3 4 9 2 .7 2 9 .5 8 6 8 .0 3 0 .7 9 5 5 .0 2 5 1 .5 9 8 ,1 7 1 7 4 3 6 0 3 2 F le is ch w a n g e n 6 8 3 .4 4 6 6 .0 1 3 2 8 .8 4 2 1 6 9 .2 5 1 -2 0 .4 2 6 4 4 9 .5 0 3 3 6 .5 6 1 1 3 .7 0 2 3 8 7 .8 5 0 1 .0 7 1 .2 9 6 6 7 1 1 .5 9 6 ,5 7 1 8 4 3 6 0 0 4 A it ra ch 3 .9 6 8 .8 9 1 1 9 .1 6 4 1 9 2 .7 0 3 2 .0 4 5 .3 1 1 -2 4 6 .8 4 7 1 .6 4 8 .6 6 2 1 3 4 .0 9 7 1 7 5 .8 0 1 7 6 1 .8 0 7 4 .7 3 0 .6 9 8 2 .9 6 4 1 .5 9 6 ,0 5 1 9 4 3 6 0 7 8 V o g t 5 .2 7 3 .7 4 7 1 9 .5 1 3 2 8 0 .3 5 6 1 .7 6 9 .3 4 4 -2 1 3 .5 4 1 3 .0 0 0 .7 9 6 2 4 4 .0 7 5 1 7 3 .2 0 4 2 .1 9 9 .1 0 5 7 .4 7 2 .8 5 2 4 .7 0 5 1 .5 8 8 ,2 8 2 0 4 3 6 0 0 5 A lt sh a u se n 6 .5 2 6 .1 0 4 1 1 .7 2 9 2 8 5 .6 5 5 3 .7 7 2 .8 2 9 -4 5 5 .3 4 1 2 .3 5 9 .8 9 2 1 9 1 .9 4 6 3 5 9 .3 9 4 – 6 .5 2 6 .1 0 4 4 .1 1 5 1 .5 8 5 ,9 3 2 1 4 3 6 0 3 9 G rü n k ra u t 4 .6 3 3 .1 8 4 1 9 .8 6 3 2 1 7 .7 1 0 1 .9 8 7 .5 6 4 -2 3 9 .8 7 8 2 .2 0 1 .1 1 6 1 7 9 .0 3 2 2 6 7 .7 7 7 4 6 1 .9 2 6 5 .0 9 5 .1 1 0 3 .2 1 7 1 .5 8 3 ,8 1 2 2 4 3 6 0 9 5 H o rg e n ze ll 6 .2 4 7 .8 5 2 6 6 .8 7 7 2 3 8 .4 0 2 1 .9 0 1 .2 6 3 -2 2 9 .4 6 2 3 .7 8 9 .6 0 2 3 0 8 .2 3 5 1 7 2 .9 3 5 3 .5 8 6 .1 7 1 9 .8 3 4 .0 2 3 6 .2 2 0 1 .5 8 1 ,0 3 2 3 4 3 6 0 8 3 W il h e lm sd o rf 4 .3 1 5 .2 8 7 2 6 .7 6 4 2 1 5 .3 7 5 1 .1 6 0 .1 6 6 -1 4 0 .0 2 0 2 .5 4 8 .3 9 3 2 0 7 .2 7 8 2 9 7 .3 3 1 3 .4 8 6 .5 1 9 7 .8 0 1 .8 0 6 5 .0 6 0 1 .5 4 1 ,8 6 2 4 4 3 6 0 7 9 W a ld b u rg 3 .9 4 0 .9 4 0 2 1 .8 8 3 1 8 7 .4 4 3 1 .2 8 9 .7 7 7 -1 5 5 .6 6 2 2 .2 8 6 .6 6 6 1 8 5 .9 9 0 1 2 4 .8 4 3 1 .1 2 1 .2 8 8 5 .0 6 2 .2 2 8 3 .3 1 8 1 .5 2 5 ,6 9 2 5 4 3 6 0 2 7 E ic h st e g e n 5 3 6 .4 9 1 1 1 .3 8 7 2 0 .6 9 3 1 2 1 .6 7 0 -1 4 .6 8 4 3 5 7 .4 2 7 2 9 .0 7 2 1 0 .9 2 6 2 9 5 .5 4 4 8 3 2 .0 3 5 5 4 6 1 .5 2 3 ,8 7 2 6 4 3 6 0 9 3 E b e rs b a ch -M u sb a ch1 .5 8 6 .9 4 5 2 7 .3 7 8 8 8 .1 1 1 3 2 6 .3 8 5 -3 9 .3 9 1 1 .0 7 3 .0 0 7 8 7 .2 7 5 2 4 .1 8 0 1 .0 1 6 .5 7 6 2 .6 0 3 .5 2 1 1 .7 2 7 1 .5 0 7 ,5 4 2 7 4 3 6 0 1 4 B e rg a tr e u te 3 .0 9 6 .9 1 2 2 5 .0 2 7 1 5 6 .9 5 4 6 3 4 .7 0 2 -7 6 .6 0 2 2 .1 3 7 .3 1 5 1 7 3 .8 4 2 4 5 .6 7 4 1 .8 2 7 .2 7 9 4 .9 2 4 .1 9 1 3 .2 7 0 1 .5 0 5 ,8 7 2 8 4 3 6 0 8 7 W o lp e rt sw e n d e 4 .2 6 7 .2 1 0 2 2 .7 7 1 2 3 1 .1 7 8 1 .0 9 8 .4 5 1 -1 3 2 .5 7 1 2 .7 3 3 .2 6 9 2 2 2 .3 1 6 9 1 .7 9 6 2 .0 2 2 .0 3 4 6 .2 8 9 .2 4 4 4 .1 7 9 1 .5 0 4 ,9 6 2 9 4 3 6 0 6 7 R ie d h a u se n 6 2 6 .8 3 1 8 .9 8 0 3 4 .3 6 2 9 2 .9 2 1 -1 1 .2 1 4 4 5 0 .9 5 3 3 6 .6 7 9 1 4 .1 5 0 5 3 4 .7 8 0 1 .1 6 1 .6 1 1 7 7 6 1 .4 9 6 ,9 2 3 0 4 3 6 0 1 2 B a in d t 5 .8 2 5 .4 1 7 2 2 .3 4 1 2 8 5 .2 7 5 1 .8 6 7 .9 0 0 -2 2 5 .4 3 6 3 .3 8 1 .4 2 4 2 7 5 .0 3 5 2 1 8 .8 7 8 2 .2 6 2 .3 9 9 8 .0 8 7 .8 1 6 5 .4 0 3 1 .4 9 6 ,9 1 3 1 4 3 6 0 4 7 H o ß k ir ch 7 6 6 .4 3 5 1 4 .1 6 1 3 9 .1 4 5 1 7 9 .4 9 9 -2 1 .6 6 3 4 9 9 .5 2 8 4 0 .6 3 0 1 5 .1 3 5 3 3 1 .6 8 2 1 .0 9 8 .1 1 7 7 3 6 1 .4 9 2 ,0 1 3 2 4 3 6 0 5 3 K ö n ig se g g w a ld 6 8 7 .8 2 1 7 .1 8 2 3 7 .2 8 6 1 5 2 .3 4 2 -1 8 .3 8 6 4 5 9 .6 5 3 3 7 .3 8 6 1 2 .3 5 8 3 6 6 .1 6 2 1 .0 5 3 .9 8 3 7 0 9 1 .4 8 6 ,5 8 3 3 4 3 6 0 7 7 U n te rw a ld h a u se n 2 3 9 .2 7 8 3 .9 2 0 1 0 .0 0 2 2 0 .9 6 2 -2 .5 2 9 1 8 9 .9 5 1 1 5 .4 5 0 1 .5 2 2 1 9 2 .3 5 6 4 3 1 .6 3 4 2 9 1 1 .4 8 3 ,2 8 3 4 4 3 6 0 1 9 B o m s 6 0 2 .0 8 0 8 .3 9 0 3 0 .4 6 1 1 0 5 .6 9 5 -1 2 .7 5 6 4 2 6 .3 0 3 3 4 .6 7 4 9 .3 1 3 5 1 8 .1 6 0 1 .1 2 0 .2 4 0 7 5 6 1 .4 8 1 ,8 0 3 5 4 3 6 0 1 8 B o d n e g g 3 .7 9 9 .6 5 5 3 2 .2 7 1 1 7 8 .1 1 5 1 .3 7 4 .1 9 9 -1 6 5 .8 5 1 2 .0 4 3 .0 6 4 1 6 6 .1 7 6 1 7 1 .6 8 1 1 .0 5 9 .6 8 3 4 .8 5 9 .3 3 8 3 .2 8 0 1 .4 8 1 ,5 1 3 6 4 3 6 0 1 3 B e rg 5 .4 1 6 .3 8 6 3 7 .2 7 3 2 6 9 .4 1 8 1 .2 6 6 .0 6 6 -1 5 2 .8 0 1 3 .4 0 4 .6 2 4 2 7 6 .9 2 2 3 1 4 .8 8 4 1 .4 0 2 .5 0 7 6 .8 1 8 .8 9 3 4 .6 0 6 1 .4 8 0 ,4 4 3 7 4 3 6 0 2 4 E b e n w e il e r 1 .2 5 1 .8 9 4 7 .7 6 3 6 2 .9 8 5 3 8 8 .8 0 2 -4 6 .9 2 4 7 5 6 .1 8 0 6 1 .5 0 5 2 1 .5 8 3 7 1 2 .5 4 2 1 .9 6 4 .4 3 6 1 .3 7 1 1 .4 3 2 ,8 5 3 8 4 3 6 0 4 9 Is n y i m A ll g ä u , S ta d t 1 8 .3 8 7 .3 7 3 6 1 .6 7 8 1 .0 1 1 .5 0 6 8 .6 4 1 .7 7 1 -1 .0 4 2 .9 7 2 7 .8 8 8 .0 5 7 6 4 1 .5 9 1 1 .1 8 5 .7 4 2 2 .9 0 8 .5 9 3 2 1 .2 9 5 .9 6 6 1 5 .1 2 1 1 .4 0 8 ,3 7 3 9 4 3 6 0 6 9 S ch li e r 4 .1 6 1 .7 3 6 2 9 .9 1 8 1 9 3 .6 7 9 1 .0 5 6 .2 4 9 -1 2 7 .4 7 8 2 .6 9 6 .2 9 4 2 1 9 .3 0 8 9 3 .7 6 6 1 .4 8 0 .0 2 6 5 .6 4 1 .7 6 2 4 .0 4 5 1 .3 9 4 ,7 5 S te u e rk ra ft d e r G e m e in d e n i m L a n d k re is R a v e n sb u rg 2 0 2 4 ( v o rl ä u fi g ) D a te n st a n d : 0 6 .1 1 .2 0 2 3 36 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Nachtrag Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024 2025 1 2 3 4 5 6 7 8 8 / 1 9 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € 2.035.205 208.155 -395.215 1.440.103 -341.100 -824.850 -556.350 -558.500 €/EW 388,32 39,33 -74,51 267,63 -63,17 -151,35 -102,74 -101,55 % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% 96,19% 96,27% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 6.279.233 4.533.695 4.397.249 6.196.549 6.401.000 6.108.300 6.600.800 6.587.500 Betrag je Einwohner €/EW 1.198,10 856,55 829,04 1.151,56 1.185,37 1.120,79 1.218,98 1.197,73 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 69,16% 59,80% 52,26% 58,59% 53,28% 53,25% 51,31% 55,36% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.244.027 4.422.483 4.797.590 5.158.530 6.738.100 6.929.150 7.154.150 7.132.000 Betrag je Einwohner €/EW 809,77 835,53 904,52 958,66 1.247,80 1.271,40 1.321,17 1.296,73 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,60% 38,59% 39,66% 44,44% 50,01% 48,45% 49,05% 47,67% 2. Sonderergebnis € 2.882.651 1.913.610 2.335.701 137.788 250.000 250.000 150.000 250.000 3. Gesamtergebnis € 4.917.856 2.121.765 1.940.486 1.577.891 -91.100 -574.850 -406.350 -308.500 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 452.850 542.700 €/EW 521,96 211,87 138,74 494,52 109,65 34,01 83,63 98,67 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 0 0 0 0 300.000 300.000 300.000 500.000 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 2.254.769 569.208 551.950 1.951.185 -325.700 -33.950 152.850 517.400 €/EW 430,22 107,54 104,06 362,61 -60,31 -6,23 28,23 94,07 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 214.351 229.181 241.916 232.138 269.450 286.005 291.735 299.222 8. voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 0 0 0 0 0 0 0 0 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 36.598.735 40.707.490 42.466.697 44.044.588 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 80,28% 64,83% 82,10% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 11,12% 16,34% 17,90% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung € 0 0 0 0 4.900.000 7.980.000 7.980.000 €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung absoluter Betrag € 0 0 0 5.000.000 5.250.000 5.250.000 800.000 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. absoluter Betrag Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner 37 Robert Müller Schreibmaschine VI. Kennzahlenübersicht zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Planung Planung Nachtrag Planung Planung Kennzahl 1) Einheit 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024 2025 2026 1 2 3 4 5 6 7 8 8/1 9 10 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 118,99% 101,82% 96,73% 112,41% 97,47% 94,23% 96,19% 96,27% 98,12% % 58,12% 58,74% 54,02% 52,12% 54,67% 56,51% 53,34% 57,51% 57,40% % 1.414 1.295 1.192 1.264 1.329 1.397 1.382 1.506 1.530 € 590 398 355 419 426 459 462 545 545 % 44,71% 44,13% 42,32% 40,04% 36,54% 39,31% 38,97% 40,14% 42,09% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,62% 25,00% 25,23% 28,47% 28,91% 28,42% 27,86% 27,30% 27,33% % 0,00 0,09 0,23 0,18 0,79 2,18 2,14 2,02 1,95 € 2,81 1,97 5,20 3,84 19,81 57,25 57,62 54,91 53,09 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 0 0 926 963 970 0 145 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 0 0 898 1.826 1.837 1.782 1.900 Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk. % 2.714.215 1.101.738 735.867 2.661.018 592.100 185.350 452.850 542.700 0 Mindestzahlungsmittelüberschuss % 0 0 0 0 300.000 300.000 300.000 500.000 500.000 Kennzahlen zur Vermögenslage % 554% 244% 96% 170% 1182% 706% 715% 520% 382% % 49% 27% 51% 107% 3% 2% 4% 7% 0% % 26,52% 19,35% 9,14% 9,74% 49,74% 37,70% 37,58% 33,03% 26,66% (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (sollte ab 2020 über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlageinvest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./Gesamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Investitionsquote (Steuererträge/ordentliche Erträge) 3 Gesamtsteuererträge pro Einwohner 4 Gewerbesteuer brutto pro Einwohner 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Kassenkredite) Reinvestitionsquote Anteil der Investitionen an Gesamtausz. 38[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 23. Juni 2023 Nummer 25 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 GOTT IST MIT UNS UNTERWEGS 25. Juni 2023 | 10:00 Uhr Kirche St. Johannes Baptist Baindt 20 JAHRE HerzlicheHerzliche EinladungEinladung zum Familiengottesdienst bei schönem Wetter: auf der Wiese unterhalb der Kirche Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Wir suchen eine Assistenz Bürgermeisterin (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum 01. Oktober 2023 eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin und Hauptamts- leitung in Vollzeit. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Sie unterstützen und organisieren die Arbeit der Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung beispielsweise bei der Terminkoordination und -überwachung, Postbearbeitung, Telefon, Bereitstellung von Unterla- gen, Empfang von Gästen und Organisation von Besprechungen. • Dabei verfolgen Sie eigenständig das Ziel, die nötigen Informationen und Unterlagen so aufzube- reiten, dass eine gute Vorbereitung von Terminen sowie eine angemessene Priorisierung der Aufga- ben sichergestellt ist. Hierzu verschaffen Sie sich einen stets aktuellen Überblick über die laufenden Themen, wesentlichen Zusammenhänge und über die beteiligten Personen und Institutionen. • Sie wirken bei der Weiterentwicklung von Prozessen mit dem Ziel einer weiteren Digitalisierung mit, übernehmen Recherchen im Internet und bereiten Daten und Informationen auf. • Für die Kontakte der Bürgermeisterin aus Bürgerschaft, Politik, Wirtschaft, sonstigen Organisationen und der Verwaltung sind Sie Ansprechperson. • Sie führen das Protokoll in Gemeinderatssitzungen. Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung oder im kaufmännischen Bereich • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Arbeiten sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • Eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach Entgeltgruppe 8 TVöD sowie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 23.07.2023 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Frau Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0) oder die stellv. Hauptamtsleiterin Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-0, E-Mail: f.maurer@baindt.de) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Amtliche Bekanntmachungen Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 ist nichts bekannt zu geben. Neubau Hochwasserschutz „Bach zum Bampfen“ Hirschstraße / Baugebiet Bühl Der Baubeginn der Maßnahme war am 13. Juni 2023. Eine ausführlichere Darstellung ist auf der Homepage unter www.baindt.de -> Umwelt & Verkehr -> Baumaßnahmen -> Hochwasserschutzmaßnahme zu finden. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 zur Neugestaltung und zum Baubeginn der Ortsmitte so- wie zu den Entwicklungen im Fischerareal Die Veranstaltung war gut besucht, circa 100 Personen nahmen daran teil. Informationen zu den einzelnen Maß- nahmen sowie zu Sperrungen und Umleitungen werden regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage veröf- fentlicht. Die neu hergestellte Fischerstraße im Fischera- real wird zur Umleitungsstrecke, wenn die Küferstraße im Rahmen der Neugestaltung gesperrt wird. Die Bushalte- stelle in der Ortsmitte wird dann vorübergehend an den zukünftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal verlegt. Besuch italienische Delegation zur Unterzeichnung ei- ner Freundschaftsurkunde und Suche nach Unterstüt- zung in Baindt Im Mai hatten wir die Ehre, eine Delegation aus Italien zu empfangen, die zur Unterzeichnung einer Freund- schaftsurkunde angereist war. Der Besuch verlief äu- ßerst harmonisch und bot eine wunderbare Gelegenheit für einen kulturellen Austausch. Mit Blick auf die Zukunft suchen wir nun nach der Unterstützung von Bürgerin- nen und Bürgern sowie der örtlichen Vereine in Baindt, um die Beziehungen zu vertiefen und neue Projekte zu verwirklichen. Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 2020 fiel der bestehende Stall des landwirtschaftlichen Betriebes auf Flst. 948 einem Feuer zum Opfer. Nun be- antragt der Landwirt den Abbruch der Reste des abge- brannten Stallgebäudes und den Neubau einer Maschi- nenhalle an gleicher Stelle. Ebenfalls soll ein Vordach auf der Nordseite des bestehenden Stall- und Scheuerge- bäudes abgebrochen werden, um eine für den landwirt- schaftlichen Betrieb sinnvoll zu nutzende Überdachung errichten zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschi- nen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 Der Bauherr hat 2017 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 244 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs auf Flst. 244 beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Bio- gasanlage. Der Landwirtschaftsbetrieb ist ein tierhalten- der Betrieb mit der Produktionsausrichtung Milchvieh mit entsprechender zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzflä- che und soll durch eine Hofbiogasanlage nach neuestem Stand der Technik ergänzt werden. Die Betriebsfläche befindet sich im räumlich funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da Stellungnahmen durch die Fachämter im LRA, die der Gemeinderat zur abschließenden Beurteilung benötigt, noch ausstehen, wird das gemeindliche Einver- nehmen vorläufig nicht erteilt. Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheu- nenteils den Einbau von 5 Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehal- ten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dachein- schnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zim- mern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirt- schaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung durch den Gemeinderat aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeur- teilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwas- serbeseitigung Die Jahresrechnung 2022 ist der vierte doppische Jah- resabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Ge- Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 meinde Baindt. Der Jahresabschluss muss den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechen und ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnis- rechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte, Schulden, Einnahmen und Ausga- ben entwickelt haben. Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2022 sind: • Ordentliches Ergebnis: Überschuss von +1.440.103,15 € (gegenüber dem geplanten Defizit von -681.600 €) • Sonderergebnis: Überschuss von 137.770,05 € Zum vierten Mal seit der Umstellung auf das NKHR ver- zeichnet die Gemeinde positive Ergebnisse im ordentli- chen und Sonderergebnis. Die Kalkulation für das zweite Jahr des Doppelhaushalts gestaltet sich immer schwie- riger. Die „Ordentlichen Erträge und Aufwendungen“ von 2022 haben maßgeblich zu dem verbesserten Jahreser- gebnis (+1,94 Mio. €) beigetragen. Angesichts möglicher Konfliktsituationen mit geringeren Zuweisungen und po- tenziell höheren Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und folgenden ist es wichtig, die Bemühungen zur Kompensation des Ergebnishaushalts fortzuführen. Für die kommenden Jahre, in denen möglicherweise ausge- glichene Ergebnishaushalte nicht möglich sind, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt nicht übermäßig belasten. Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt keine Kredit- marktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 405.855,00 € ausgewiesen. Das bessere ordentliche Ergebnis im Vergleich zur Pla- nung setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderun- gen im Ergebnishaushalt zusammen: • Entlastungen im Ergebnishaushalt: 617.000 € höhere Schlüsselzuweisungen 302.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 295.000 € geringere Kreisumlage 257.000 € höhere Gewerbesteuer 244.000 € geringere FAG-Umlage 214.000 € höhere privatrechtlichen Entgelte 219.000 € höhere Landeszuweisungen • Belastungen im Ergebnishaushalt: 289.000 € höhere Abschreibungen 79.000 € höhere Unterhaltungskosten 68.000 € höhere Personalaufwendungen 62.000 € höhere Reinigungskosten Im Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweit- vorangegangenen Jahres entscheidend. Das bessere Rechnungsergebnis von 2022 wirkt sich auf die Kreisum- lage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Die Eckdaten des Haushalts- jahres 2022 sprechen für sich. Das Ergebnis ist besser als erwartet, und die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaus- halts hat sich im ordentlichen Ergebnis erhöht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sit- zung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemein- deordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrech- nung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festge- stellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendun- gen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -10.077.161,13 € 2.6 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investiti- onstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 2.13 Anfangsbestand an Zahlungs- mitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmit- teln am Ende des Haushalts- jahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktiv- seite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passiv- seite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtun- gen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Ver- pflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltser- mächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genomme- ne Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesam- tergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entspre- chend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließ- lich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasser- versorgung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigen- betriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbe- trag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabde- ckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemein- de auf die spätere Überschussab- führung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Investitionstätig- keit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 2.4 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungstä- tigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmit- telbestands zum Ende des Wirt- schaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirt- schaftsplanunwirksamen Ein- zahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivsei- te unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passiv- seite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahres- abschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerbera- tungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwas- serbeseitigung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbe- trag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsab- deckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemein- de auf die spätere 0,00 Überschussabführung 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Investitionstätig- keit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungstä- tigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungs- mittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirt- schaftsplanunwirksamen Ein- zahlungen und Auszahlungen 0,00 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 Davon entfallen auf der Aktiv- seite unter Euro 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktiv- seite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passiv- seite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 3.8 • Rücklagen 123.650,20 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 3.13 • Passive Rechnungsabgren- zungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passiv- seite 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Ge- bührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahres- abschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jah- resabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungser- gebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Aus- gaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vor- zulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemein- deprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung er- teilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwas- serbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung kei- nen Gewinn. Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Aus- blick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 Nach der Maisteuerschätzung werden sowohl das Land als auch die Kommunen mit etwas niedrigeren Steuerein- nahmen rechnen müssen, basierend auf den Prognosen für das Jahr 2023. Die Differenz zur vorherigen Steuer- schätzung ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkun- gen von Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Infla- tionsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes. Die aktuelle Prognose zeigt leicht höhere Steuereinnah- men aufgrund der erwarteten Entwicklung der gesamt- wirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen. Bei den Steuerarten sind unterschiedliche Anpassungen gegenüber der Oktober-Schätzung zu verzeichnen. Wäh- rend eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer erwartet wird, sind bei der Lohnsteuer, Einkommensteuer und der Abge- ltungssteuer Mindereinnahmen im Vergleich zur vorheri- gen Prognose zu erwarten. Im kommunalen Finanzaus- gleich werden die baden- württembergischen Kommunen ebenfalls mit Mindereinnahmen rechnen müssen, da die Grundkopfbeträge geringer ausfallen und die Bedarfs- messzahl B absinkt. Im Jahr 2023 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 341.100 € erwartet, da die ordentlichen Aufwendungen nicht mit den Erträgen ausgeglichen werden konnten. Al- lerdings wird die Gemeinde außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken erzielen und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen. Im Finanzhaushalt werden Veränderungen aufgrund von Inflation, dem Ukrainekrieg, Lieferengpässen und Inves- titionen im Bereich des Grunderwerbs erwartet. Die ge- nauen Kosten und Veränderungen im Rahmen des Haus- haltscontrollings werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert. Es sind verschiedene Projekte geplant oder bereits in Bearbeitung, darunter die Renovierung der Klosterwie- senschule, die Gestaltung des Dorfplatzes, der Bau der Fischerstraße, barrierefreie Bushaltestellen, Hochwasser- schutzmaßnahmen, der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses, sowie der Ausbau der Breitbandver- sorgung und zahlreiche weitere Projekte. Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. und 5,25 Mio. € wa- ren für die Haushaltsjahre 2023/2024 geplant, jedoch werden aufgrund von Verzögerungen nur 3 Mio. € im Jahr 2023 aufgenommen. Die Liquidität der Gemeinde ist derzeit gesichert, und es wurden 10 Mio. € als Fest- geld angelegt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten neuer Investiti- onsförderungsprogramme verfolgen und dem Gemein- derat gegebenenfalls Investitionsvorschläge unterbrei- ten. Es wird darauf hingewiesen, dass die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich die finanzschwächeren Kommunen vor große Probleme stellen können. Die Er- wartungshaltung zur Haushaltssicherung muss von der Finanzverwaltung gebremst werden. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, in den Klimaschutz zu investie- ren und weitere Aufgaben wie Energie- und Mobilitäts- wende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung schrittweise umzusetzen. Die wirtschaftli- che Lage in Deutschland bereitet Sorge, da Störfaktoren wie Zinsentwicklung, Inflation, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg nicht zu unterschätzen sind. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Son- nenschutz Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird um- fassend saniert und umgebaut, einschließlich einer Auf- stockung. Der Bestandsbau ist bereits entkernt, und die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Derzeit wird die Rampe zur Aula gebaut, um eine barrierefreie Zugäng- lichkeit der Räume im Untergeschoss zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Baukosten von ca. 6.000.000 € netto müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Nur Gewerke, die weniger als 20% der Gesamt- bausumme ausmachen, können national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Sonnenschutz, Schlosserarbeiten und Putzarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden am 13.04.2023 über das Verga- beportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger ver- öffentlicht. Die Angebote wurden am 16.05.2023 eröffnet. 1. Sonnenschutz: Die Unterlagen wurden von 10 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Sub- mission ein. Ein Anbieter hat weniger als 50% der ge- forderten Positionen ausgefüllt und wurde gemäß VOB ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Zanker GmbH aus Auenwald mit einer Bruttosumme von 211.622,46 €. Basierend auf der Kosten- berechnung vom 22.06.2021 lag die Vergabesumme bei 124.503,75 € brutto. Die aktualisierte Kostenberechnung beträgt 163.772,23 € brutto, was bedeutet, dass das An- gebot 129,22% der Vergabesumme entspricht. Aufgrund unangemessen hoher Preise im Bereich der Verschat- tungselemente wird kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher empfehlen die Architekten von mlw, die Ausschrei- bung aufzuheben und neu auszuschreiben. 2. Schlosserarbeiten: Die Unterlagen wurden von 13 Fir- men heruntergeladen und es gingen vier Angebote zur Submission ein. Alle Angebote sind formal korrekt und kön- nen nicht aufgrund von Spekulationspreisen oder erkenn- barer Mischkalkulation ausgeschlossen werden. Das wirt- schaftlichste Angebot stammt von der Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 €. Dies entspricht 116,27% des ursprünglich veranschlagten und 88,39% des aktualisierten Vergabevolumens. Die Ar- chitekten von mlw schlagen vor, die Firma CSSW GmbH gemäß dem Preisspiegel mit der Durchführung der aus- geschriebenen Arbeiten zu beauftragen. 3. Putzarbeiten: Die Unterlagen wurden von 7 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Sub- mission ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 €. Die Kostensteigerung von 69.438,88 € brutto (50.888,39 € brutto indexiert) resultiert unter anderem aus überdurchschnittlich gestiegenen Prei- sen für Dämmungen und den erforderlichen Mehrstärken der Dämmung aufgrund der KfW-Förderung. Ein Zu- schussantrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde bei der KfW für die Sanierung des Bestandsgebäudes gestellt, und der Zuschuss wurde bereits zugesagt. Die finale KfW-Be- rechnung ergab, dass zusätzliche Dämmstärken sowie Flankendämmungen im Kriechkeller erforderlich sind. Es entstehen auch geringfügige Mehrkosten für zusätzliche Putzflächen in den Treppenhäusern, hauptsächlich auf- grund der Platzierung der elektrotechnischen Installatio- nen in Wandschlitzen aufgrund der Stahlbetonfertigteile. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für den Sonnenschutz wird gemäß VOB/A § 17 aufgehoben und zu einem späteren Zeit- punkt neu ausgeschrieben. 2. Die Schlosserarbeiten werden an die Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 € vergeben. 3. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 € vergeben. Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental; Vorstellung der Entwurfsfassung und Bil- ligung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlich- keitsbeteiligung und Beschlussfassung über die öffent- liche Auslegung des Klimamobilitätsplans Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Ba- den-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. In den einzelnen Kommunen wurde bereits im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstel- lung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung anzustreben. Die bereits vorgeschla- genen Maßnahmen wurden zu Maßnahmenpaketen/ Clustern zusammengefasst und erläutert, wo möglich konkretisiert und hinsichtlich der Wirkungen bewertet. Der Klimamobilitätsplan basiert auf dem Verkehrsentwick- lungsplan und dem Radverkehrskonzept des Verbands. Die Wirkungen der Maßnahmen wurden mithilfe von Si- mulationen ermittelt und zeigen eine deutliche Verlage- rung weg vom Autoverkehr hin zum Fahrrad, öffentlichen Verkehr und Fußverkehr. Durch die Umsetzung des Plans kann der CO2-Ausstoß um 40,3 Prozent reduziert wer- den. Einige Schlüsselmaßnahmen umfassen den Ausbau von Radwegen, Anpassungen im öffentlichen Verkehr und die Förderung der Elektromobilität. Der Plan wird für vier Wochen öffentlich ausgelegt, um Rückmeldun- gen und Stellungnahmen einzuholen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent durch den Klimabonus in Anspruch genommen werden. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Erstellung einer Umsetzungsplanung und den Abschlussbericht im Oktober 2023. Die Planungskosten werden zu 80 Prozent vom Ministerium für Verkehr gefördert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Entwurf des Klimamobilitätsplans Gemeinde- verband Mittleres Schussentals bestehend aus dem Bericht vom 11.05.2023 sowie der Anlage wird zuge- stimmt. 2. Der Entwurf des Klimamobilitätsplans wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich in allen Gemeinden ausgelegt. 3. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Fi- nanzierbarkeit und entsprechender Sachbeschlüsse. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 Die Frühkindliche Bildung in der Gemeinde Baindt steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund steigen- der Kosten, unter anderem durch Tariferhöhungen für pädagogische Fachkräfte. Um ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu gewährleisten und Familien an- gemessen zu entlasten, wird eine höhere Anpassung der Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Elternbeiträge vorgenommen. Der Städte- und Gemein- detag empfiehlt eine Erhöhung um 8,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024, um einen Kostendeckungs- grad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Für die Betreuung mit Mittagessen (bis 14:00 Uhr) und Ganztagesbetreuung erfolgt zusätzlich eine 5-prozentige Erhöhung, da hier ein erhöhter Personalaufwand entsteht. Es besteht außerdem die Notwendigkeit, die Gebühren und Eingewöhnungsregeln für Kinder in der Krippe und in der Kindertagesstätte anzugleichen, um eine einheit- liche Betreuung sicherzustellen. Um die Eingewöhnung zu optimieren, werden Kinder mit Sharing-Plätzen in der Krippe im ersten Monat täglich anwesend sein, danach wird die Betreuung auf zwei bis drei Tage pro Woche re- duziert. Für diesen Monat wird die Gebühr einer fünf Tage Woche erhoben. Des Weiteren gelten für alle Kinder un- ter vier Jahren einheitliche Regeln für die Eingewöhnung, während keine Reduzierung der Gebühren für Kinder ab vier Jahren vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie der Beitragstabelle zum 01.09.2023 (Anlage 1 und Anlage 2) zu. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, dass Kinder unter drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen unter- gebracht werden und nachrangig in den Kindergar- tengruppen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 07.07.2023 bleibt das Rathaus, die Gemeindebü- cherei und der Bauhof aufgrund einer internen Ver- anstaltung geschlossen. Die Kindertagesstätte Son- ne, Mond und Sterne ist jedoch mit einer Notgruppe geöffnet. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses westlicher Landkreis Ravensburg“ Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 15.06.2023, Aktenzeichen 14-5/2207.3-9 gemäß § 25 Abs. 5 i.V. mit § 28 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Verein- barung vom 19./24.04. und 02.05.2023 zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses Westlicher Land- kreis Ravensburg“ genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens je- doch am 01.07.2023, rechtswirksam. Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Die Waldbox zu Besuch in Baindt Die Waldbox des Landkreises Ravensburg war vergan- genen Monat zu Gast in Baindt. Am Programm haben bei schönstem Wetter 15 Kinder in jedem Alter teilge- nommen. Eine Mama hat uns begleitet. Wir haben Tiere raten gespielt als Einstieg und sind dann direkt los und auf den Spuren von Dachs und Fuchs gewandert. Bei der Wanderung durchs Unterholz haben wir dann auch ei- nen riesigen Dachsbau entdeckt, was für die Kinder sehr spannend war. Der Förster und Waldpädagoge Herr Reich hatte in diesem Bereich auch lebensgroße Fuchs- und Dachsfiguren versteckt, welche die Kinder in Rekordzeit gefunden haben. Nach einer kleinen Stärkung, haben wir das Baumtelefon kennengelernt und ein Eichhörnchen- und Marderspiel gespielt, welches den Einsatz der Sinne anregen und schärfen sollte. Blind haben sich die Kinder anschließend an einem Seil entlang eines Baumpfads entlanggetastet. Die Zeit ist ging sehr schnell rum und wir kamen gerade noch pünktlich am Treffpunkt an. Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Reich und hoffen, die Waldbox bald wieder in Baindt begrüßen zu dürfen. Sara Marouni mit Unterstützung der Gemeinde Baindt Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten wer- den. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Geh- weg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fuß- gängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbeizu- gehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahr- genommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs- pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 24.06.2023 und Sonntag, 25.06.2023 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24.06.2023 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstr. 12, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 80 80 Sonntag, 25.06.2023 Zeppelin-Apotheke Ravensburg, Gartenstr. 24, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Veranstaltungskalender 24.-26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 01.07. Jahreshauptversammlung VDK Weingarten 04.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 05.07. Blutspendetermin DRK SKH 07.07. Rathaus geschlossen 07.07. Siegerehrung Ortsmeisterschaft Schützengilde 14.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 14.07. Kameradschaftsabend Musikverein 19.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 28.-30.07. Weinfest Schalmeienkapelle Bücherei Achtung vormerken Die Bücherei ist am Freitag den 7.7.2023 geschlossen. Ab Montag den 10.7.23 gelten die normalen Öffnungszeiten. Zur Information „Schon ein ganz kleines Lied kann viel Dunkel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möch- ten wir Sie einladen zum gemeinsamen Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Gemeinschaft er- fahren, bringt uns in Schwingung und andere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termine: Donnerstag, 29.6., 27.7. 2023; 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg: Allgemeinverfügung Kreis Ravensburg - Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Was- serstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fi- sche, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine wei- tere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravensburg nun vorerst bis 16.07.2023 die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten. Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage; in vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extre- men Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg beschränkt deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt Ravensburg legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst für vier Wochen bis zum 16.07.2023. Bleibt es darüber hi- naus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert, so das Landratsamt, das zugleich darauf hinweist, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10.000 € ge- ahndet werden. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung unter www.rv.de/bekanntmachungen. Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Erneuerbare Enegien in Bodensee-Oberschwaben: Hybride Informationsveranstaltung des Regionalver- bands Bodensee-Oberschwaben 1. Juni 2023, Region Bodensee-Oberschwaben/Ravens- burg – Die Auswirkungen der Energiewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben sichtbar. Die Landesregierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie- und Freiflächensolaranlagen bereitgestellt werden müssen. Für die Suche nach geeigneten Flächen ist der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) verantwortlich. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Aus diesem Anlass veranstaltet der RVBO am Dienstag, 11.Juli 2023, von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, im Haus am Stadtsee in Bad Waldsee (sowie online) einen Informati- onsabend mit dem Titel „Räume suchen - Gebiete finden“ rund um die Themen Windkraft und Solar. Zu Beginn der Veranstaltung erläutert Wolfgang Heine, Direktor des RVBO die Vorgehensweise und erste Ergebnisse bei der Suche nach geeigneten Gebieten und stellt die Auswahl- kriterien vor. Dieser Vortrag kann auch online mitverfolgt werden. Im Anschluss an den Vortrag stehen u. a. die Fachplanerinnen und -planer des RVBO an Informations- ständen für Hintergründe und Fragen zur Verfügung. Der Abend soll dem gemeinsamen Austausch dienen. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bür- gerinnen und Bürger, die sich für die weitere Umsetzung der Energiewende in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen interessieren. Anmeldung und weitere Informationen unter www.rvbo-energie.de. Eine Anmeldung ist jeweils für die Online-Teilnahme sowie auch für die Präsenzveranstaltung erforderlich. Ihr Regionalverband Bodensee-Oberschwaben DRK Blutspendetermin Sommer, Sonne, Urlaubszeit: Blut spenden nicht ver- gessen! Wenn urlaubsbedingt kein Blut fließt wird die Blutver- sorgung zur Herausforderung. Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend zur Blut- spende. Erfahrungsgemäß ist bei zunehmender Sonnenschein- dauer ein Rückgang der Spendeaktivität zu erwarten. Die Auswirkungen sind bereits spürbar: Vereinzelte Liegen bleiben leer, was die Blutvorräte langsam aber sicher ‚schmelzen‘ lässt. Jetzt Blutspendetermin buchen und liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 05.07.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Schenk-Konrad-Halle, Mühlstraße 1 88255 Baindt Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, sei- nes Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Tagesmütter gesucht – Nächster Vorbereitungskurs startet im September in Wangen Kreis Ravensburg – Das Jugendamt Ravensburg und die regionalen Vermittlungsstellen für Kindertagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie bieten im September 2023 erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Wangen an. Der kostenfreie Kurs fin- det an fünf Freitagnachmittagen und an drei Samstagen im September und Oktober statt. Dabei werden die Teil- nehmenden umfassend auf ihre Tätigkeit als Kinderta- gespflegeperson vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erziehungserfah- rungen (durch Erziehung eigener Kinder oder im berufli- chen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch Qualifi- zierung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 15.09.2023 von 14 bis 18 Uhr in Wangen. Die Qualifizierung wird kostenfrei an- geboten. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Ver- mittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 01.09.2023. Am 20.06.2023 findet um 20:00 eine Online - Infoveran- staltung statt. Anmelden können sie sich über h.fey@rv.de oder direkt über folgenden Link oder QR-Code daran teilnehmen: https://eu01web.zoom.us/j/69771541177?pwd= ZHhBdDI4bzYrbUVndVRWam5rT1dtZz09 Zusätzlich stehen Ihnen unsere drei regionale Vermitt- lungsstellen für alle Fragen rund um die Kindertagespfle- ge zur Verfügung: Ansprechpartnerinnen in der Region Allgäu sind Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diako- nie-oab.de. In der Region Schussental beraten Anja Staib und Christina Neubauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de und in der Region Nordwest beraten Christine Leierseder und Dag- mar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@ caritas-bodensee-oberschwaben.de. Information über die Kindertagespflege: Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsangebot, ist gesetzlich der insti- tutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt. Sie kennzeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung. Kindertagespfle- gepersonen können die Kinder im Haushalt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen ge- eigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegeperso- nen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichts-einheiten) basiert auf dem kompeten- zorientierten Qualifizierungskonzept Baden-Württem- berg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Kindertagespflege wird in Koopera- tion vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Boden- see-Oberschwaben und dem Diakonischem Werk Ober- schwaben Allgäu Bodensee angeboten. Freude an Büchern und am Vorlesen?! Die Lesewelten- Vorleseteams freuen sich über Ver- stärkung! Seit über 10 Jahren lesen ehrenamtlich Vorlesende der Kinderstiftung Ra- vensburg Kindern in Kindergärten, Schulen oder Büchereien vor. Mit dem Vorleseangebot „Lesewelten“ soll bei Kindern die Freude an Büchern und Geschichten geweckt und die Lust am Lesen gefördert werden. Die ehrenamtlich Vorlesenden lesen wöchentlich oder 14-tägig in den Einrichtungen vor. Die Kinderstiftung Ravensburg unterstützt die Ehrenamt- lichen mit Grundkursen, Aufbauseminaren, Austauscht- reffen, Vorlesebüchern, Erzähltheatern und Handpuppen zum Ausliehen. Das Angebot findet in verschiedenen Einrichtungen in Baindt statt. Darüber hinaus gibt es die Lesewelten auch in Aulendorf, Baienfurt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Grünkraut, Obereschach, Oberzell, Ravensburg, Schlier, Schmalegg, Vogt, Waldburg, Weingarten und Weissenau. Haben Sie selbst Freude am (Vor)lesen? Möchten Sie bei Kindern die Lust am Lesen fördern? Möchten Sie ge- meinsam mit Kindern in die Welt der Bücher eintauchen? Dann werden Sie Teil des Lesewelten-Teams: Bei einem persönlichen Gespräch können Sie sich über das Angebot informieren. Kontakt: Kinderstiftung Ravensburg, Angeli- ka Eisenbeiß, Tel. 0751-36256-37 oder eisenbeiss@caritas-bodensee-oberschwaben.de www.kinderstiftung-ravensburg.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Agentur für Arbeit am 28. Juni geschlossen Wegen einer internen Veranstaltung bleibt die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg am 28. Juni geschlossen. Dies betrifft die Hauptagentur in Konstanz sowie die Ge- schäftsstellen in Singen, Überlingen, Friedrichshafen, Ra- vensburg und Wangen. Ebenfalls geschlossen bleiben die Berufsinformationszentren (BiZ) in Konstanz und Ravens- burg. Für telefonische Auskünfte ist das Service Center über die zentrale Rufnummer 0800 4 5555 00 durchge- hend von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar. Die Telefonnummer ist für Anrufe aus allen deutschen Fest- und Handynetzen kostenlos. Arbeitslosmeldungen können ohne rechtliche Nachteile am folgenden Werktag nachgeholt werden. Umfangreiches Online-Angebot Alle Kundinnen und Kunden können zahlreiche Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen dazu gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices. Youth in Nature Neue Projektgruppe für naturbegeisterte Jugendliche in Ravensburg Besonderes Programm für Naturforscher*innen von morgen geht erstmals auch in Ravensburg an den Start / Anmeldung bis 10. Juli Gemeinsam die Natur erforschen, mit Fachleuten auf Exkursion gehen, Tiere beobachten und Gleichgesinnte treffen – all das kann eine Gruppe Jugendlicher aus dem Raum Ravensburg im Rahmen des Programms „Youth in Nature“ ab September erleben. Jugendli- che von 12 bis 18 Jahren können sich jetzt für ein oder zwei Jahre anmelden. Möglich macht dieses besonde- re Angebot der Landesnaturschutzverband Baden- Württemberg. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bis Mitte 2025 stehen insgesamt dreizehn Exkursionstage auf dem Plan der Ravensburger Projektgruppe, darunter als einer der Höhepunkte auch eine zweitägige Exkursi- on übers Wochenende. Die übrigen Termine finden als eintägigen Exkursionen statt. Gruppenleiterin Ute auf der Brücken vom BUND Ravensburg-Weingarten hat bereits zahlreiche Themen in Planung und arbeitet derzeit das Programm fertig aus. „Wir werden auf jeden Fall den ‚Dschungel Oberschwa- bens‘ erkunden – unsere Streuobstwiesen. Hier sind über 4.000 Arten zuhause. Für Naturforscher*innen ist das eine echte Goldgrube“, sagt die Biologin, die freiberuflich be- reits in vielen Umweltbildungsprojekten gearbeitet war. Besuchen möchte die Gruppe auch den Altdorfer Wald, um im Bannwald verschiedene Biotope zu erkunden. Da- neben steht auch das Thema Moore auf 2 der Agenda ebenso wie eine ganze Reihe an Tier- und Pflanzengrup- pen – von Libellen, Fledermäusen und Bibern bis zu Wie- senkräutern, Schmetterlingen und Störchen. Einblicke in die Natur und die Arbeitswelt der Arten- kenner*innen Bei allen Exkursionen wird die Biologin von Fachleuten für die jeweilige Artengruppe unterstützt. Sie werden sowohl die beobachteten Tier-, Pflanzen- und Pilzarten vorstellen als auch Einblicke in die Arbeitsmethoden der Profis ge- währen. Bei „Youth in Nature“ sind Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren richtig. Wichtigste Voraussetzung: Ein echtes und tiefgehendes Interesse an der Natur und allem, was darin lebt. Die Teilnahmegebühr beträgt 75 Euro pro Schuljahr. Weitere Projektgruppen sind in den Großräumen Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen geplant. „Youth in Nature“ wird vom Ministerium für Um- welt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg gefördert. Es ist Teil der „Initiative Artenkenntnis“, einem Projekt des Landesnaturschutzverbandes Baden-Würt- temberg. Weitere Informationen und Anmeldung: www.youth-in-nature.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. Juni – 02. Juli 2023 Gedanken zur Woche: Wunder des Lebens Das Leben ist ein Wunder. Es kommt über mich, dass ich oftmals die Augen schließen muss. Paula Modersohn-Becker Samstag, 24. Juni – Johannes der Täufer (Geburt) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 25. Juni – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Familiengottesdienst mit Patrozinium und Feier „20 Jahre Kinderchor“ Bei gutem Wetter findet der Gottesdienst un- ter freiem Himmel neben der Kirche statt. Bitte Picknickdecke mitbringen. (Es gibt auch Bier- bänke) Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Marisa Pfister, Jakob Spähn, Benjamin Stief- vater, Simon Elbs, Rafael Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Ricco Haller, Lena Himpel, Anton Pink, Max Schützbach, Lenny Sonntag, Marle- ne Stör († Kurt Brugger, Hildegard Michel, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Maria Kaplan, Ma- ria und Donatus Kaplan, Emilie und Oskar Bix, Johann Germann, Adalbert Berger, Eugen und Franz Schmidt) Dienstag, 27. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 28. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 29. Juni 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 30. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 01. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Kapellen- fest Peter & Paul 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Nino Maximilian 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Benjamin Michelberger, Nele Gründler, Pia Kreutle, Leopold Koch, Alina Michelberger, Noemi Oelhaf, Robin Schnez, Anton Strehle († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Pius und Ida Wolf, Paula und Ruppert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Martina und Hermann Gindele, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Elisabeth, Josef und Tho- mas Schmid, Franz und Eugen Schmidt, Jahr- tag: Josef Jerg) Sonntag, 02. Juli – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kindergarten St. Josef und der JuKa 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Thea Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Bis 29. Juli im Urlaub!!!! Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmung 2023, Anmeldeschluss: Dienstag 27. Juni Du möchtest gefirmt werden? Dann melde dich im Pfar- ramt. Alle Infos und Anmeldeformulare findest du auch auf unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de und „Seelsorge“. Gelungenes Fronleichnamsfest Typisch das Wetter, typisch Baindt: Einfach super! Voll Freude und Elan packten auch dieses Jahr wieder alle mit an bei der Vorbereitung in der Kirche, vor der Kirche, bei den vier Altären, in und ums Gemeindehaus. Das Frühauf- stehen ist für die Landjugend und die Minis offensichtlich kein Problem. Die Blumenteppiche mit den Themen: „Gu- ter Hirte“ und „unsere Mitte - das große Herz“ waren eine Augenweide. Bereits die frühesten Darstellungen Jesu zeigen ihn als den guten Hirten. Im 19. Jht. hatte man eine Vorliebe für das Herz Jesu als Symbol für seine Liebe. Es freut uns alle, wenn offensichtlich ein Bedürfnis da ist, bildlich zu zeigen, was der Kern des Glaubens ist. Die Mu- sikkapelle überzeugte, wie immer, mit ihrer Spielfreude bei der Prozession und beim ausgedehnten Frühschoppen, bis zum Kaffee. Das Küchenteam und der Service ließen keine Wünsche offen und der Kirchenchor stimmte uns zuerst musikalisch auf das Fest so richtig ein und sorgte wieder für ein traumhaftes Kuchenbuffet. Schön, dass vie- le Familien mit Kindern mitgefeiert haben. Die Angebote im Kindergarten und bei der Villa fanden viel Zuspruch. So wird Fronleichnam zu einem Gemeindefest. Wir dürfen dankbar und zufrieden auf einen rundherum gelungenen Fronleichnamstag zurückblicken. Vergelt’s Gott allen! Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Donnerstag, 29.6.2023 Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stamm- tisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Mittwoch, 28.6.23 Sternwallfahrt auf den Bussen. 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr in Offingen-Uttenweiler Anmeldungen bitte direkt beim Diözesanverband Rotten- burg Stuttgart, Tel. 0711/9791-4720. Anfahrt mit dem Privat PKW Bundesfest: Mittwoch, 5.7.23 18.30 Uhr, Gottesdienst in der kath. Kirche 19.30 Uhr, Bundesfest im kath. Gemeindehaus St. Anna, BFT. Hautversammlung: Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzenden 2. Rückblick und Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Ehrung langjähriger Mitglieder 5. Fragen der Mitglieder, Verschiedenes Die Vorstandschaft Wallfahrt nach Ottobeuren Am Mittwoch, 14.6.23 fuhren die Frauen des KDFB zusam- men mit Pfr. Marco Rodriguez nach Ottobeuren. Ottobe- uren, direkt vor der Kulisse der Allgäuer Alpen, bekannt durch seine über 1250 Jahre alte Benediktinerabtei mit Klostermuseum, kulturelles Highlight durch die imposante Basilika mit internationalen Konzerten, Heimat von Se- bastian Kneipp usw. Um 10.00 Uhr wurden wir von einem jungen Benediktiner- mönch (Novize) empfangen. In seiner herzerfrischenden Art hat er uns die wunderbare, barocke Basilika erklärt: nach einer langen herausragenden Geschichte seit 764 kamen im Jahre 1682 die ersten Gedanken an einen ba- rocken Neubau der Stiftsanlage. Im Jahre 1702 bis 1709 begann der Neubau der Wallfahrtskirche Eldern neben dem Superiorat. 1710 gelang es Abt Rupert II. Ness vom Hochstift Augsburg die Schutzvogtei zurückzuerwerben, damit ist Ottobeuren wieder ein reichsunmittelbares Stift. 1711 war die Grundsteinlegung zu einem alles umfassen- den Neubau ganz im Sinne des Barock. Das Alte muss restlos weichen. Das Innere der Kirche: Das Kirchenschiff ist 89 m lang. In den Deckenfresken wird klar, Gott setzt voraus, dass der Mensch rein im Herzen sein muss (das Opfer der armen Witwe) und die Umkehr- bereitschaft (Pharisäer und Zöllner). In der Engelskuppel sehen wir Serafine und Kerubine um Gottes Thron. In der Mitte steht der Kreuzaltar. Der Menschensohn nimmt frei- willig Leiden auf sich und opfert aus Liebe sein Leben für uns. Das Gnadenkreuz (romanisch) ist über 700 Jahre alt. Nach einer sehr guten Führung in dieser Kirche durften wir am Marienaltar die hl. Messe feiern zusammen mit Pfr. Marco. Die Texte wurden sehr gut ausgesucht und vorbe- reitet von Beatrix Onischke. Nach der Messe gingen wir zur Mittagspause in ein Lokal direkt unterhalb der Basi- lika. Die Wege waren kurz, so konnten wir uns um 14.00 Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Uhr wieder treffen zu einer Kräuterführung im Kräuter- garten (Frau Friedel Wille). lm Juli 2003 wurde der Kräu- tergarten eingeweiht. Die Ortsgruppe Bund Naturschutz hat den Kräutergarten entwickelt und mit Unterstützung der Pfarrverwaltung St. Alexander und St. Theodor auf diesem Gelände angelegt. Am Projekt beteiligen sich au- ßerdem der Kneipverein, der Frauenbund und engagierte Mitglieder der Pfarrei. Der Garten hat sich inzwischen zu einem beliebten Treffpunkt der Generationen entwickelt. Wir erlebten Momente der Freude, Entspannung. So wird es ermöglicht, dass für die Zukunft der Kinder und Enkel, ein Stück vom Paradies erhalten bleibt. „Die Seele ist wie ein Wind, der über die Kräuter weht und wie ein Tau, der auf die Gräser träufelt und wie Regenluft, die wachsen macht. Genauso ströme der Mensch sein Wohlwollen auf uns alle, die da Sehnsucht tragen. Ein Wind sei er, indem er den Elenden hilft, ein Tau, indem er die Verlassenen tröstet und Regenluft, indem er die Ermatteten aufrichtet.... Die Liebe ist ein solcher Hauch, der alle Lebensgrünkraft nährt!“ (Hildegard von Bingen) „Narren hasten, Kluge warten, weise gehen in den Garten (Rabindranath Tagore) mit diesen Eindrücken verließen wir den Kräutergarten. Dann fuhren wir weiter nach Memmingen, wo jeder noch Zeit fand, für sich was Gutes zu tun (Kaffeetrinken, in den Park sitzen oder einkaufen). Wohlbehalten kehrten wir gegen Abend wieder heim nach Baienfurt. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Sonntag, 25. Juni 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim Baindt Taizéandacht entfällt! Montag, 26. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 28. Juni 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 02. Juli 4. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Pfarrbüro geschlossen Das Pfarrbüro ist vom 26.6. – 29.6.23 geschlossen. Gedanken zum Wochenspruch „Nur noch kurz die Welt retten“ – so heißt es in einem Lied, das mit einem Augenzwinkern aufzeigt, wie uns oft ge- nug schon die Flut an Aufgaben und Informationen im Alltag so sehr be- schäftigt, dass für so große Aufgaben überhaupt keine Kapazitäten mehr bleiben. Gott sei Dank: Bei Jesus ist das anders. Er ist dazu gekommen jeden und jede Einzelne in den Blick zu neh- men, uns nachzugehen und in Beziehung mit unserem Ursprung zu bringen. Die große Aufgabe, die Welt zu ret- ten ist deshalb in Gottes Händen gut aufgehoben – das Entscheidende hat er durch Jesus längst getan. Aber dazu gehört auch, dass er sich in den Kopf gesetzt hat, uns in seine große Mission zu integrieren – es bleibt also span- nend, wenn wir an Gottes Seite mit-suchen und mit-helfen. Gottes Segen dazu! – Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Einladung Am Mittwoch, den 05. Juli findet um 19.00 Uhr der Anmeldeabend für Konfi 8 - 2023/2024 in der Ev. Kirche in Bai- enfurt statt. Bitte bringen Sie eine Kopie der Taufurkunde mit. Wenn Ihr Kind nach den Sommerferien in die siebte Klasse kommt und evangelisch ist, haben Sie von uns eine Einladung per Post erhalten. Sie haben keine bekommen und möchten Ihr Kind zur Konfirmation anmelden à ein- fach im Pfarrbüro unter 0751 43656 anrufen oder zu dem Abend kommen. Spieletag auf dem Marktplatz in Baienfurt 24. Juni 14-17 Uhr Mit dem großen „Spielofanten“ des Kreisjugendrings & vielen Möglichkeiten, Spaß und Be- wegung Die Evangelische Kirchengemein- de Baienfurt-Baindt lädt in Kooperation mit dem Kin- der- und Jugendtreff Baienfurt zu diesem Aktionstag für Kinder ein. Frauenkreis im Steinelabyrinth Am 14.6.2023 brach ein fröhli- cher Frauenkreis bei strahlendem Sonnenschein auf nach Molperts- haus, um auf Entdeckungsreise ins Steinelabyrinth zugehen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Christine Blattner nahm den Kreis in Empfang und führ- te die Damen zum Labyrinth, das in einer früheren Kies- grube von ihr selbst angelegt wurde. Faszinierend war der Blick auf das Labyrinth von oben. Nach dem Abstieg dann erolgte eine intressante Erläuterung und Erklärung durch Christine Blattner. Mit sehr viel Liebe und Geduld wurden die Wege angelegt und Steine aufgetürmt. Das Steinlabyrinth wird als begehbares Symboldes menschli- chen Lebens gese- hen. Nicht verwech- seln darf man ein Labyrinth und einen Irrgarten. Ein klassi- sches Labyrinth hat sieben Windungen bis zur Mitte, die für den 7-Jahres.Rhythmus unseres Lebens ste- hen. Denn ungefähr alle sieben Jahre kommen wir an einen Wendepunkt, der uns innehalten lässt und einen Richtungswechsel weist. Nach den interessanten Erläuterungen durften wir das Labyrinth im eigenen Tempo begehen und einen vorher ausgesuchten Stein in der Mitte ablegen. Im Schatten ei- ner Hütte wurden dann noch Gespräche geführt, bevor der Abschluss mit frischen Quellwasser im Atelier der Künstlerin stattfand. Jede Teilnehmerin hat dann eine Steinbotschaft mit heimgenommen. Ein gelungener wohl- tuender Ausflug zum Kraft tanken. An diesen Ort kehren wir gern wieder zurück. Für den Frauenkreis Petra Neumann-Sprink Der Kreative Montag bietet an Juni: 26.6. O. Kramar: „Arbeiten mit Perlen: Weben von ukrain. Schmuck“ Juli: 03.7. G. Loidol: „3 D Papierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende ge- gen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball SV Alberweiler : SGM Baindt-Fronreute 0:1 B1-Juniorinnen vorzeitig Vizemeister in der Verbandsliga Süd Mit dem knappen Sieg beim SVA sicherten sich unsere B1-Juniorinnen bereits am vorletzten Spieltag erstma- lig die Vizemeisterschaft in der Verbandsliga Süd und erreicht damit den größten Erfolg der SGM Fronreu- te-Baindt seit ihrem Zusammenschluss. Von Beginn an war es ein Spiel auf ein Tor, aber während wir in der ersten Halbzeit die zahlreichen Chancen noch großzügig liegen ließen, machte sich in der zweiten Halbzeit dann schon fast Verzweiflung breit, weil unsere Stürmerinnen immer wieder an der gut parierenden gegnerischen Torfrau scheiterte. Auf unser Tor kamen kaum Angriffe durch, denn die wieder einmal bockstarke, zudem recht hoch- stehende Abwehr um Scarlett, Lorena, Julie und Viviane ließ kaum was zu. Immer wieder schalteten sich die beiden Außen, Viviane und Julie, in den Angriff ein und prüften ebenfalls die Torfrau. Zweimal kam der SVA dann doch durch, aber in einem Fall rettete unsere sehr gut reagie- rende Torfrau Tabea, indem sie blitzschnell ins rechte Eck tauchte, im zweiten Fall war es Scarlett, die im Strafraum mit einer Monstergrätsche und vollem Risiko, aber abso- lut fair, ein Gegentor verhinderte. Kurz vor Schluss wurde die stets antreibende Mona im Strafraum von den Beinen Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 geholt und verwandelte den fälligen Strafstoß dann selbst souverän zum verdienten 1:0 Siegtreffer. Einige Minuten später, in denen die Mannschaft durchaus noch hätte erhöhen können, war Schluss und wir realisierten nach einiger Zeit erst, dass wir mit diesem Sieg bereits die Vi- zemeisterschaft errungen hatten. Jetzt gilt es im letzten Spiel kommende Woche auf der Kosterwiese in Baindt die weiße Weste der Rückrunde beizubehalten und da- nach ordentlich zu feiern. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Bürck, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Jana Eiberle, Tabea Schauffler, Sophia Schairer, Stella Schmid, Nora Lüttmann. B2-Juniorinnen SGM Baindt-Fronreute II: TSB Ravensburg 2:0 Zum letzten Heimspiel der Saison trafen unsere B2-Juni- orinnen in Staig auf den TSB Ravensburg. Von Beginn an waren unsere Mädels spielbestimmend und den Gegne- rinnen technisch überlegen und gleich zu Beginn gab es die ersten Torchancen durch Sara und Alina. Die Abwehr um Victoria, Lena und Vivienne demonstrierten zudem mit konsequenter Verteidigung und gutem Spielaufbau von Beginn an, dass sie nicht vorhatten, hinten etwas anbrennen zu lassen - dementsprechend arbeitslos war auch unsere Torfrau Selena. Bis zur Trinkpause nach etwa 20 Minuten schafften es die Gäste, unsere Stürmerin Sa- lome immer wieder ins Abseits zu stellen, danach passte sie aber besser auf und nach genauem Zuspiel der an diesem Nachmittag überragenden Sophie, setzte Salome sich gut durch und versenkte den Ball mit einem stram- men Schuss im Netz. Nur fünf Minuten später presste Sa- lome gut vorne drauf, nutzte eine Unsicherheit der gegne- rischen Torfrau und erzielte den 2:0 Halbzeitstand. Nach dem Seitenwechsel nahm unsere spielerische Überlegen- heit noch zu, doch leider ließen bei immer noch heißem Wetter auch die Kräfte und Konzentration nach und so gelangen uns trotz zahlreicher weiterer Torchancen u.a. durch Alina, Sarah, Sophie und Sara kein Tor mehr. Am Ende ein hochverdienter Sieg, der zeigt, dass die Mann- schaft viel Potenzial hat und der bei konsequenter Chan- cenausnutzung deutlich höher hätte ausfallen können. Es spielten: Selena Schobloch (T), Lena Füssel, Victoria Wertmann, Vivienne Pogrzeba, Sarah Leibfarth, Alina Braun, Sophie Heilmeier, Sara Jukic, Julia Eberlen, Salo- me Lehnert. TC Baindt e.V. In der vergangenen Woche hat für 4 unserer Mannschaften die Verbandsrunde begonnen. KIDs-Cup U12: Bezirksstaffel 1 SPG Blitzenreute/Mochenwangen – TC Baindt 6:0 Am Mittwoch, 14.06.2023 starteten unsere Jüngsten in die neue Tennissaison. Im ersten Saisonspiel (das gleichzeitig für die meisten Kinder überhaupt das erste Verbandsspiel war), traten wir bei der SPG Blitzenreute/Mochenwangen auf der wunderschön gelegenen Anlage in Blitzenreute an. Rafael, Jonathan, Cedric, Josefine und Jakob waren mit vollem Einsatz dabei! Die Gegner aus Blitzenreute hatten unseren Kids jedoch viel Verbandsspielerfahrung voraus, so dass leider kein Sieg möglich war. Der Nachmittag bei hervorragenden Gastgebern fand bei Grillwurst, ge- meinsamem Spielen und dem zuversichtlichen Blick nach vorne auf die nächsten Spiele einen schönen Abschluss. Junioren U15: Kreisstaffel 1 SPG Horgenzell/Schmalegg – TC Baindt 5:1 Die ersten 3 Einzelspiele mussten die Spieler Vinzent Neu- bauer, Marian Dorn und Maurice Zimmermann an die gastgebende Mannschaft abgeben. Im Anschluss spielten die erstplatzierten Spieler*in Julius Brugger von der SPG Horgenzell/Schmalegg und Christiane Haupter vom TC Baindt. Nach einem umkämpften und zeitintensiven Spiel ging leider auch dieses Match an Horgenzell/Schmalegg. Bei den Doppelpaarungen konnten Maurice Zimmer- mann und Marian Dorn das Spiel für Baindt gewinnen. Die Paarung Christiane Haupter/Vinzent Neubauer for- derte wieder die Gegner heraus und musste auch hier leider ihr Spiel abgeben. Nächsten Freitag geht es direkt weiter. Im ersten Heim- spiel ist der SV Aichstetten zu Gast bei uns in Baindt. Damen 60: Staffelliga TC Baindt – TC Bad Saulgau 1:5 Misslungener Start in die neue Verbandsrunde! Wir waren gut, die Gegnerinnen waren besser. Obwohl die Spiele in den Doppeln hart umkämpft waren, mussten wir uns mit dem Ehrenpunkt von Andrea im Einzel zufrieden geben. Im Einsatz waren: Sibylle Boenke, Inge Fink-Spöri, Cor- dula Nehls, Andrea Strehle und Eve Lagrange-Göppert. H70: Doppelrunde TC Baindt – TA TSV Fischbach 3:1 In der ersten Doppelrunde sorgten Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser mit einem klaren 6:0 und 6:1 für die frühe 1:0 Führung. Willy Fischer und Ulli Spille erhöhten durch ein 7:5 und 7:5 den Punktestand nach hartem, über zweistündigem Kampf auf 2:0. In der zweiten Doppel- runde besiegten Karl Heinz Hänssler und Ulli Spille ihre Gegner überlegen mit 6:0 und 6:3 und stellten das Spie- lergebnis auf 3:0. Günter Kessler und Lothar Braun ga- ben sich erst nach langem zähem Kampf mit 4:6 und 4:6 geschlagen. Durch das 3:1 gegen eine starke Mannschaft aus Fischbach ist den Herren 70 des TC Baindt ein guter Start in die Doppelrunde 2023 gelungen. Vorschau: Ab dem kommenden Wochenende sind nun endlich alle Mannschaften am Start. Montag, 26.6.: Doppelrunde H70 – TC Kressbronn 2 SG Baienfurt Tennis – Doppelrunde H65 Mittwoch, 28.6.: TC Nehren – H65 TA SV Eberhardzell – KIDs-Cup U12 Freitag, 30.6.: Junioren U15 – TA SV Oberteuringen Samstag, 1.7.: SPG Bad Wald./Gaisb./Haist. – Junioren U18 H40 – TC Leutkirch TA TSG Söflingen – H50/1 Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 TC Schmalegg – H50/2 D40 – TC Langenau D60 – SPG Berg/Blitzenr./Ösch Sonntag, 2.7.: H – TA TSV Fischbach TC Isny – H30 Die Vorstandschaft Human-Table-Soccer e.V. Einladung zur Jahreshauptver- sammlung 2023 Liebe Mitglieder des HTSV Baindt 2012 e.V.! Ihr seid alle herzlich zur diesjährigen Jahreshauptver- sammlung eingeladen. Termin: Donnerstag, 29.06.2023 Ort: Ristorante Da Michele, Friesenhäuslerstraße 20 (Ten- nishalle) Uhrzeit: 20:00 Uhr Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Berichte - 1. Vorstand - Kassier - Kassenprüfer 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Wahlen 5. Anträge 6. Verschiedenes Anträge können bis Donnerstag, 22.06.23 beim Vorstand schriftlich oder per Mail eingereicht werden. Ich freue mich auf euer zahlreiches Erscheinen und ver- bleibe mit sportlichen Grüßen, Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Infoabend über die musikalische Ausbildung des Musik- vereins Baindt Hat ihr Kind Lust ein Instrument zu erler- nen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 04.07.2023 um 18.00 Uhr zum Infoabend ins Probellokal (Alte Schu- le) Klosterhof 5. An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Spielen im Musikverein Baindt infor- mieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der Mailadresse: thomas.woehr@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 24.-26.06.2023 Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit Ihnen unser Dorffest vom 24.- 26.06.2023 feiern zu kön- nen. Nach unserem Jubiläumsjahr, das wir pandemiebe- dingt im Jahr 2022 feierten, veranstalten wir das Dorffest dieses Jahr wieder wie gewohnt im kleinen, traditionellen Ambiente. Aufgrund der Bauarbeiten im oberen Schulhof der Klos- terwiesenschule feiern wir dieses Jahr allerdings im un- teren Schulhof vor der Sporthalle in Baindt. Besuchen Sie uns gerne und genießen Sie das bewährte Dorffest-Flair in neuer Umgebung. Freuen Sie sich auf ein buntes Programm für die ganze Familie! Samstagabend, den 24.06.2023 ab 18:00 Uhr, öff- nen wir unsere Zeltplanen für Sie. Die Band „The Three“ sorgt mit allseits bekannten Rock-Klassikern für gute Laune und einen geselligen Abend. Am Sonntag, den 25.06.2023, beginnen wir ab 10:30 Uhr mit dem Frühschoppen. Der Musikverein Jettenhausen hat ein abwechslungsreiches Programm für Sie zusam- mengestellt und freut sich darauf, Sie zu unterhalten. Genießen Sie bei unserem Mittagstisch den erholsamen Sonntag und freuen Sie sich auf die Auftritte der Schüle- rinnen und Schüler der Klosterwiesenschule an unserem Familientag. Im Anschluss startet der Schwäbische Abend mit schwäbischen Dinneten und weiteren Köstlichkeiten. Am Montag, den 26.06.2023 ab 16:30 Uhr, lassen wir unser Fest dann auch schon wieder mit unserem traditionel- len Feierabendhock ausklingen. Verabreden Sie sich mit Kollegen, Freunden und der Familie zu einem leckeren Wurstsalat und einem kühlen Bier in ihrem wohlverdienten Feierabend. Lassen Sie die Arbeitswoche langsam ange- hen und genießen Sie die Klänge der Blasmusik durch die Jugendkapelle Baindt und den Musikverein Bavendorf. Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim Dorffest 2023! Narrenzunft Raspler e.V. Am kommenden Wochenende ver- anstaltet der Musikverein Baindt das Dorffest. Hierzu würden wir uns am Sonntag, 25.06.2023, um 11:00 Uhr zum Frühschoppen treffen. Am Montag, 26.06.2023, folgt dann der traditionelle Feier- abendhock zu dem wir uns ab 16:30 Uhr treffen wollen. Bitte meldet euch bis 18:30 Uhr für die Raspler an - es gibt wieder tolle Preise zu gewinnen. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Mittwoch, 28.06.2023 kommt Frau Dr. Rieser von der Altdorf-Apotheke in Weingarten zu uns in den Bischof-Sproll-Saal und referiert zum Thema Aromatherapie. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Vorschau: Mittwoch, 12.07.2023, 19.30 Uhr Hauptversammlung im Bi- schof-Sproll-Saal in Baindt, anschließend Eisverkostung von La Dolce Vita, Baienfurt. Dienstag, 12.09.2023, 18.30 Uhr, Bischof-Sproll-Saal, Herbstdekorationen mit Rosi Fugunt. Terminkorrektur: Montag, 18.09.2023, Halbtagesbusfahrt ab 13.00 Uhr. Be- sichtigung Fa. Sonett, Führung im Hopfengut in TT m. kl. Verkostung, Abschluß im Bräuhaus in Rossberg. Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Reitergruppe Baindt Baindt goes Reithalle Es geht voran! In der vergangenen Woche wurden die Fundamente frostsicher gegründet und die ersten Fundamentestreifen gegossen. In den kommenden Tagen werden die Fundamente ar- miert und betoniert. Stadtradeln mit der Reitergruppe Baindt Das Stadtradeln in Baindt steht wieder vor der Tür. Alle, die in der Gemeinde Baindt leben, arbeiten oder ei- nem Verein angehören sind hierfür herzlich eingeladen bei der Aktion mitzumachen und möglichst viele Radki- lometer zu sammeln. Wann? 24.06. bis 14.07.2023 Anmeldungen sind möglich unter www.stadtradeln.de/ baindt. Teilnehmende können sich dort registrieren und dem Team „Reitergruppe Baindt“ beitreten. Ab den 24. Juni fleißig in die Pedale treten und erreichte Kilometerzahl online ins km-Buch eintragen oder direkt mit der STADTRADELN-App tracken. Wir würden uns freuen wenn viele in unser Team der Rei- tergruppe kommen. Arbeitseinsatz Liebe Mitglieder, am Montag, 3. Juli findet um 18.30 Uhr unser nächster Arbeitseinsatz auf dem Reitgelände statt. Das Gras um unsere Reitplätze sollte wieder gemäht und der Sandplatz hergerichtet werden. Also kommt mit Euren Motorsensen, Rechen und Ga- beln vorbei um unsere Anlage wieder auf Vordermann zu bringen. Und wie immer heißt es: Viele Hände - schnelles Ende! Turnierergebnis Theresa Henzler hat am vergangenen Wochenende auf dem Reitturnier in Schomburg-Amtzell abgesahnt! Den Dressurreiterwettbewerb Kl. E konnte sie mit ihrer Stute Bonne Diamond gewinnen. Im Dressurwettbewerb Kl. E erreichte Theresa einen her- vorragenden 5. Platz. Herzlichen Glückwunsch an Theresa. Vorankündigung außerordentliche Mitgliederver- sammlung Am Mittwoch, 26.07.2023 findet unsere außerordentliche Mitgliederversammlung anlässlich des Reitturniers statt. Bitte merkt Euch den Termin bereits vor. Nähere Infos folgen. Blutreitergruppe Dienstag, 27.06.2023: Versammlung zur Vorbereitung des Heiligblutfestes in Bad Wurzach Am Dienstag, 27.06.2023 um 20Uhr sind alle Mitglieder herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal zur Vorbereitung des Heiligblutfestes in Bad Wurzach am 14. Juli 2023. Wegen den Informatio- nen und den Anmeldungen zum Blutritt, ist die Anwesen- heit der aktiven Blutreiterinnen und Blutreiter sehr wichtig. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern auf den Hochger- ach am 25.06. Am 25.06. wandert das Alpinteam Baindt auf den Hochgerach. Mit der Schnifis-Ber- gbahn fahren wir hoch zum Henslerhaus. Von dort starten wir eine Rundtour zum Gipfel. Die Dauer wird ca. 4 Stunden sein. Eine Tour zum Einwandern. Ab- fahrt ist an der Tennishalle in Baindt um 7.00 Uhr. Gefah- ren wird in Fahrgemeinschaften. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte Mail an sommer-alpinteam@svbaindt. de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Bündnis 90/Die Grünen Themenabend: „Neue Ideen für Wohnen im Bestandsbau“ Nach seiner Gründung lädt der Ortsverband B`90/Die Grünen Weingarten-Baien- furt-Baindt zur Veranstaltung „Neue Ideen im Be- standsbau“ in den Neunerbeck nach Baienfurt ein. Wir Grünen der Gemeinden Weingarten, Baienfurt und Baindt haben gemeinsam einen Ortverband gegründet. Die Gründung kam sehr schnell zustande - als hätten alle auf diesen Impuls gewartet. Im paritätisch besetzten Vorstand des Ortsverbands Weingarten-Baienfurt-Baindt sind Antje Claßen aus Baindt, Hermine Städele und Simon Windisch aus Weingarten und Cornelius Lehmann aus Baienfurt gewählt. In allen drei Kommunen gibt es zahlreiche Themen, die nicht an den Ortsgrenzen enden.Hier wollen wir gut ver- netzt zusammenarbeiten. Wir werden den politischen Austausch auch durch öffentliche Veranstaltungen zu Sachthemen fördern. Die stehen allen interessierten Bür- gerinnen und Bürgern offen. Wir starten mit einer Veranstaltung zum wichtigen The- ma „Wohnraum“. Wie kann man auch im Bestand mehr Wohnraum schaffen? Der Ortsverband lädt herzlich dazu ein am 13 Juli um 20 Uhr in den Neunerbeck in Baienfurt. „Neue Ideen im Be- standsbau“ - es wird Christa Gnann aus Bodnegg das Pro- jekt „Aus alt mach 2“ vorstellen und der Architekt Andreas Knitz aus Berg wird über seine Ansätze zum barrierefreien Umbau und dem Schaffen von zusätzlichem Wohnraum berichten. Neue soziale und bauliche Maßnahmen kön- nen Räume schaffen. Veranstaltungen zu weiteren Themen werden folgen. In- formationen veröffentlichen wir auch auf unserer Home- page unter www.gruene-wgt.de Wir freuen uns auf Ihr Interesse! Ihr OV Bündnis`90/Die Grünen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Kreuzlingen zum Schloss Arenenberg Wir fahren mit dem Bus nach Konstanz und von dort wandern wir auf dem aussichts- reichen Höhenweg über Kreuzlingen zum Schloss. Die Rückfahrt von Mannenbach geht mit dem Schiff zur In- sel Reichenau und mit Zug und Bus über Konstanz nach Ravensburg. Wer will kann auch mit dem Schiff von Man- nenbach bis Konstanz fahren. Kostet dann zusätzlich ca. 10 Euro. Wann: Dienstag 27.06.2023 um 9.30 Uhr Busbahnhof Ra- vensburg, Rückkehr ca. 20.30 Uhr. Gehzeit/ km/ hm: ca. 3 1/2 Stunden, 14 km, 150 hm. Fahrpreis: 17 Euro für Bus, Zug und Schiff Mannenbach - Reichenau. Einkehr: Auf der Insel Reichenau möglich. Sonstiges: Bitte gleich bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat. Rucksackvesper , Trinken, gutes Schuhwerk, evtl. Stöcke und Wechselschuhe mitnehmen. Anmeldung : ab 23.06.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung: Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen. Rundwanderung Neutrauchburg - Jägerhof - und zurück Vom Parkplatz der Klinik Neutrauchburg wandern wir durch Wiesen und Wald zum Jägerhof. Dort kehren wir ein und anschließend geht es zurück zum Parkplatz. Treffpunkt: Sonntag 02.07.2023 um 13 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 - 3 Stunden/ 8 km/ 80 hm. Fahrpreis 12 Euro für Mitglieder. Trinken, gutes Schuhwerk evtl. Stöcke und Wechselschu- he mitnehmen. Anmeldung ab 29.06.2023 unter T. 07529 1419 oder 0751 560 220. Wanderführung Frowin Riedmayer Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zur Jahreshauptversamm- lung mit Wahlen Ort: Best Western Parkhotel, Alamanensaal Weingarten, Abt-Hyller-Str. 37-39 Am Samstag, den 01. Juli 2023, 14:30 Uhr/ Einlass: 14:00 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserer Mitgliederversammlung 2023 laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns über zahlreiches Er- scheinen unserer Mitglieder – es gibt wieder Kaffee und Zopfbrot und Getränke nach Wahl. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Geschäftsbericht/Kassenbericht/Revisonsbericht 4. Beschlussfassung über die Berichte und Entlastung 5. Neuwahlen des gesamten Vorstandes und der Revi- soren 6. Ehrungen der VdK Jubilare 7. Termine/Mitteilungen – Vorschau 2023/24 8. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Ihre Karin Maucher und der gesamte Vorstand Nummer 25 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Was sonst noch interessiert Förderprogramm Baden-Württemberg Geförderte Projektplätze in Baden-Württemberg ver- fügbar – Azubis erstellen kostenfrei Webseiten Eine eigene Webseite, Barrierefreiheit und Datenschutz stellen viele Kommunen, Einrichtungen und Vereine finan- ziell aber auch hinsichtlich des technischen Know-Hows häufig vor eine große Herausforderung. Der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. bietet mit seinen Websei- tenförderprogrammen Unterstützung und sucht aktuell im Rahmen des Förderprogramms „Baden-Württemberg vernetzt“ neue Projektpartner für die kostenfreie Web- seitenerstellung. Die Erstellung der Webseiten wird im Rahmen der Azu- bi-Projekte umgesetzt. Durch diese Initiative des Förder- vereins für regionale Entwicklung e. V. werden Auszubil- dende und Studierende praxisnah dabei unterstützt, ihr in der Berufsschule erlangtes Wissen praktisch anzuwenden und Verantwortung für eigene Projekte zu übernehmen - denn das kommt in der Berufsausbildung häufig zu kurz. Im Zuge dessen können u.a. Kommunen, soziale und öf- fentliche Einrichtungen, Vereine und kleinere Unterneh- men, sich eine individuelle Webseite erstellen lassen. Die gesamte Erstellung des Internetauftritts ist dabei für die Projektpartner kostenfrei und lediglich die Kosten für die Webadresse und den Speicherplatz sind selbst zu tragen. „Das Projekt wurde vom Team „Azubi-Projekte“ ab der ersten Kontaktaufnahme bis zum online-stellen der Web- seite und dem Projektabschluss professionell durchge- führt. [...] Ich kann die Azubi-Projekte und den Förder- verein uneingeschränkt sowie aus voller Überzeugung weiterempfehlen.“, berichtet Norbert Raatz von Consul- ting und Dienstleistungen im Bereich Abfallwirtschaft & Umwelt. Bei der Erstellung der Webseite werden selbstverständlich sowohl die geltenden Datenschutzrichtlinien berücksich- tigt und umgesetzt als auch die Voraussetzungen für die Barrierefreiheit der Webseite erfüllt. Die Barrierefreiheit der von uns erstellten Webseiten stellt seit Jahren einen wichtigen Aspekt des Förderprogramms dar. Bereits bei der Erstellung der Webseite werden Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechend berücksichtigt, um die Webseite möglichst für jeden Menschen zugänglich zu machen. Nach Projektabschluss ist die Pflege der Webseite eigen- ständig mittels eines bedienerfreundlichen, deutschspra- chigen Redaktionssystems möglich – Programmierer- kenntnisse sind dafür nicht erforderlich. Sollte es dennoch Fragen geben, können sich die Projektpartner auch nach Projektabschluss noch bis mindestens 2030 an den kos- tenfreien telefonischen Webseiten-Support der Azubi-Pro- jekte wenden. Projektpartner des Fördervereins für regionale Entwick- lung haben auch die Möglichkeit, neben den geförderten Webseitenprojekten an weiteren interessanten Förder- programmen teilzunehmen, die bei der Digitalisierung unterstützen, wie beispielsweise die Mitarbeiter-App „momikom“ (zur mobilen Mitarbeiterkommunikation), das Terminbuchungstool (eine Anwendung zur Online-Termin- vergabe) oder die digitale Zeiterfassung (Anwendung zur Dokumentation von Arbeitszeiten). Bei Fragen oder Interesse am Förderprogramm, können Sie sich gerne telefonisch unter 0331 55047471 oder per E-Mail an info@azubi-projekte.de an den Förderverein für regionale Entwicklung wenden. Einige bereits abge- schlossene Webseitenprojekte aus Baden-Württemberg finden Sie unter www.azubi-projekte.de/bw. Weitere Informationen zu den Azubi-Projekten finden Sie unter www.azubi-projekte.de. Jugendarbeit im Dekanat Allgäu-Oberschwaben Propellerfestival Ehrenamt – Gute Laune – Dankeschön ... ... nach den tollen Erfahrungen aus dem letzten Jahr geht das Propellerfestival bei Wangen in eine neue Runde. Dabei wird ein Thema in den Fokus gestellt: Ehrenamt! Jedes Jahr engagieren sich viele Jugendliche und jun- ge Erwachsene ehrenamtlich in der Jugendarbeit der unterschiedlichsten Verbände, Vereine und andere Ju- gendorganisationen und setzten sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl ein. Die Katholischen Jugendreferate Friedrichshafen, All- gäu-Oberschwaben und der Kreisjugendring Ravensburg begleiten, fördern und unterstützen Jugendliche, junge Erwachsene und Verbände in ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Der Ort dafür – das Propellerfestival! Am Wochenende vom 01. - 02. Juli 2023 wird das Propel- lerfestival zu einem Ort, an dem junge Erwachsene und Jugendliche in ihrem Ehrenamt bestärkt werden, indem sie Gleichgesinnte treffen können, sich austauschen und über die Grenzen der eigenen Gruppe hinaus vernetzen können. So stärkt das Festival das „wir“-Gefühl der Eh- renamtlichen und dient gleichermaßen auch als Motiva- tionsschub und Dankeschön für ihr Engagement. Tagsüber gibt es unterschiedliche Spiel-und Spaßan- gebote, am Abend wird gemeinsam bei den Konzerten der verschiedenen Bands und DJs gefeiert. Und ganz nebenbei erwartet alle das einmalige Zeltlagergefühl für eine Nacht, denn natürlich wird auf dem Festival im selbst mitgebrachten Zelt übernachtet. Nach dem gro- ßen gemeinsamen Abschlussgottesdienst geht es dann mit vielen neuen Eindrücken und einem großen Motivati- onsschub wieder zurück nach Hause und in den Heimat- verein/-verband. Eingeladen sind alle jungen Erwachsenen und Jugendli- chen ab 16 Jahren, die ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv sind! Weitere Informationen gibt es auf www.propel- lerfestival.de sowie laufend auf Instagram @Propellerfes- tival. Auf Spotify können in der Playlist „Propellerfestival 2023“ viele Lieder der Bands schon mal angehört werden. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 25. Juni 2023 Gästeführer: Torsten Alt Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Mit dem Rad – Kapellenweg Ost „Oben“ Kapellen, Bildstöcke und Feldkreuze setzen hier in Ober- schwaben die religiösen Zeichen der persönlichen und vertrauten Stille. Stätten der Andacht, wohltuend fürs Auge wie fürs Gemüt. Diese Orte sind bei uns zuvorderst die zahlreichen Kapellen. Wir begegnen diesen „Seelen- stübchen“ in unserem hügeligen Voralpenland überall. Ihr Formenreichtum ist unerschöpflich, von der einfachen Holzkapelle bis zum kunsthistorischen Kleinod. Torsten Alt will Sie in einen kleinen Ausschnitt zu den Zeugnissen des Volksglaubens bringen. Die Führung versteht sich keines- wegs als Kunstführung, vielmehr soll es zur Beschäftigung mit den vielen Kapellen und Kirchen motivieren. Abseits der Hauptstraßen führt die Fahrradroute Ost „Oben“ über Vorsee, Wolpertswende, weiter auf der Höhe des Schus- sentales nach Unterspringen, Blitzenreute wieder zurück zum Häcklerweiher. Für die 12 km kurze Stecke werden 2 bis 2,5 Stunden eingeplant. Eine Einkehr im ortsansässigen Gasthaus ist vorgesehen. Die Tour ist sowohl für E-Bikes als auch für Fahrräder ohne Antrieb geeignet. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten hochin- teressanten Radtour begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 24. Juni 2023 wird eine öffentliche Füh- rung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Samstag, 24. Juni 10-18 Uhr Familiensamstag im Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben in Wolfegg Halber Preis für Familien- und Teilfamilientickets! Um 14.00 Uhr: Auf Spurensuche in der Landschaft (mit Aktiv- teil) kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Fami- lien. Was sind Heuwiesen? Warum sehen manche Bäume so komisch aus? Und wieso sind Kuhfladen so wichtig? Entlang des Entdeckerpfades können wir gemeinsam Spuren der historischen Kulturlandschaft Oberschwabens erkunden. Dabei lernen wir, wie stark wir Menschen da- mals und auch heute noch unsere Umwelt nutzen und ver- ändern. Im Anschluss kann eine Insekten-Nisthilfe gebaut werden. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de geöffnet tägl. 10-18 Uhr 1. Wie hieß der Elefant des Zirkus Althoff, der im Juli 1950 in die Wupper stürzte? A Balto B Bruno C Knut D Tuffi 2. Wobei handelt es sich um ein Artistengerät? A Russische Schaukel B Italienische Wippe C Holländische Rutsche D Spanischer Kreisel 3. Was ist ein Chapiteau? A Jonglagenummer B Zirkuszelt C Trapezakt D Tierschau 4. Wer verbirgt sich hinter dem Begriff Kontorsionist? A Handstandakrobat B Pantomimekünstler C Raubtierbändiger D Schlangenmensch Lösungen: 1D, 2A, 3B, 4D @ Heidi Stulle-Gold/DEIKE 747R70R1 Gesellschaft Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Jürgen Kolb Garten-Landschaftspflege Heckenschnitt, komplette Grünpflege. Wir geben Ihrem Garten den richtigen Schliff. Ein schöner Garten ist das Auge Ihres Hauses. Hdy. 01715216207 Wir suchen Dich: Auszubildende Garten- und Landschaftsbau (m/w/d) DU HAST SPASS AN DER ARBEIT IM FREIEN UND LIEBST DIE NATUR? Gut versorgt mit Wohlfühlfaktor: Ausbildung auf der Baustelle und in unserer Baumschule für vielseitige Fähigkeiten im Garten- und Landschaftsbau Individuelle Entfaltung und Mitgestaltung von Projekten Persönliche Betreuung und fachliche Unter- stützung durch erfahrene Ausbilder Familiäres Umfeld & kollegiales Miteinander Attraktive Karrierechancen und Weiterbildung nach der Ausbildung Zukunftssicherer Arbeitsplatz Teamevents Bezahlung Anhängerführerschein Gütesiegel Top Ausbildungsbetrieb Apple iPad zum Start (*nach der Probezeit) www.garten-mueller.de/jobs stefan.mueller@garten-mueller.de + Apple iPad zum Start* www.drs.de Für das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Kißlegg suchen wir zur Verstärkung unseres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Sachbearbeiter:in (m/w/d) im Sachgebiet Bauen und Liegenschaften (Beschäftigungsumfang 50 %, Entgeltgruppe EG 9a, Kennziffer 23/28/1096) Den vollständigen Ausschreibungstext und Einzelheiten zum Bewerbungsver- fahren finden Sie unter der jeweiligen Kennziffer in der Stellenbörse der Diözese Rottenburg-Suttgart (www.jobs.drs.de). www.jobs.drs.de Reinigungskraft auf 520-€-Basis Wir suchen eine zuverlässige Reinigungskraft für ca. 4-5 Std./Woche auf 520-€-Basis zur Reinigung unserer Verkaufs- und Geschäftsräume in Baindt/Schachen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Alexander Bentele per Mail info@bentele-shop.de. STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 25 Omnibus Grabherr ∙ 07529 97158-0 omnibus-grabherr.de Fahrer für Kleinbusse gesucht (w/m/d ∙ Führerscheinklasse B) Sie befördern Kinder mit Einschränkungen – holen sie von Zuhause ab, bringen sie sicher ans Ziel und wieder zurück. Sie arbeiten in Teilzeit und starten mit unserem Fahrzeug direkt von Ihrem Wohnort. Für unsere Klienten flitzt du von A nach B. Du bist nicht der Postbote. Und lieferst trotzdem das, was sich viele Menschen wünschen: Ein selbstbestimmtes Alter in den eigenen vier Wänden. Werde Teil unseres Teams! 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              Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 15. Juli 2022 Nummer 28 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Verkaufen Sie lokale und regionale (Lebensmittel-)Produkte in Baindt? Regionale Landwirtschaftsbetriebe und Unternehmen leisten einen sehr wichtigen Beitrag, um die Versorgung vor Ort aufrecht zu halten. Auch im Hinblick auf den Schutz der Umwelt ist der Konsum von regionalen Produkten gut und sinnvoll. Daher bekommen in der Gesellschaft das Kaufen und Verkaufen von regionalen sowie lokalen Produkten (glücklicherweise) wieder mehr Aufmerksamkeit. Auch Baindter Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit vor Ort hofeigene Produkte direkt vom Landwirt, ohne Zwischenstation, zu beziehen. Weitere regionale Produkte unterschiedlichster Art er- gänzen das Angebot und sorgen für ein vielseitiges Sortiment. Die Gemeinde Baindt möchte den Ver- kaufsstellen mit Hilfe einer Artikelserie im Amtsblatt eine Plattform bieten und darauf aufmerksam machen. In dieser Serie sollen die Hofläden und Verkaufsstellen in Baindt, welche sowohl lokale als auch regionale Lebensmittel- und Getränkeerzeugnisse verkaufen, porträtiert und vorgestellt werden. Sie verkaufen lokale oder regionale Lebensmittel bei sich am Haus oder Hof und haben Interesse an einer Veröffentlichung? Untenstehend finden Sie einen Entwurf, wie Ihre Selbstvorstellung ausse- hen könnte. Die mit Stern (*) markierten Passagen sind fixierte Felder, welche nicht geändert werden können. Die Fragen dienen lediglich der Orientierung und können - müssen aber nicht - beantwortet werden. Alle Angaben sind selbstverständlich freiwillig. Bitte senden Sie Ihre Vorstellung (Beantwortung der Fragen) an Frau Maurer f.maurer@baindt.de. Die Fotos senden Sie bitte extra als E-Mail-Anhang. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne auch an Frau Maurer (07502 9406-40 oder an die oben genannte E-Mailadresse) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen! Ihre Gemeindeverwaltung So könnte Ihre Vorstellung aussehen (Bitte maximal eine halbe Seite): * In dieser Artikelserie werden alle Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben.* „Name Ihres Hofladens“ Wer sind Sie? Wo genau verkaufen Sie? Was wird verkauft und woher kommen die Produkte? Wie lange gibt es den Verkauf schon? Wie kamen Sie auf die Idee einen solchen Verkauf anzubieten? Warum finden Sie es wichtig regional/lokal zu kaufen und zu verkaufen? Wollen Sie den Bürgern sonst noch etwas zu Ihrem Hofladen mitteilen? Ein bis zwei Bilder Ihres Hofladens Beispielfoto Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 - Abholung der bestellten Sandsäcke - am Donnerstag, den 21. Juli 2022 vor dem Feuerwehrhaus in Baindt In einer gemeinsamen Aktion mit den Feuerwehren Baienfurt und Wolpertswende befüllte die Freiwillige Feuerwehr Baindt am Donnerstag, den 07.07.2022 insgesamt eintausend Sandsäcke. Circa 13 Tonnen Sand wurden dabei innerhalb einer Stunde abgefüllt. Für den Ernstfall wird ein Teil der Säcke im Bauhof eingelagert. Um künftig noch besser vor Starkregen gerüstet zu sein, bestellten Baindter Bürge- rinnen und Bürger zum Schutz der eigenen Häuser und Grundstücke einen Großteil der produzierten Säcke. Die bestellten Sandsäcke können am Donnerstag, den 21.07.2022 von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr vor dem Feuerwehrhaus in Baindt (Ziegeleistraße 20, 88255 Baindt) ab- geholt werden. Die Jugendfeuerwehr Baindt wird die Säcke entsprechend den Bestel- lungen ausgeben. Vielen Dank an dieser Stelle der Freiwilligen Feuerwehr für diese tolle Aktion! Ihre Gemeindeverwaltung NEU - NEU - NEU Das Baindter Ferienprogramm geht ONLINE!!! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, das Schuljahr geht zu Ende und Ihr freut Euch sicher sehr auf die Sommerferien! Auch wer einen großen Teil der Ferien zu Hause verbringt, darf sich dank des Engagements vieler Ehrenamtlicher auf eine abwechslungsreiche Zeit freuen. Schaut Euch die Angebote an, es ist sicher etwas dabei, dass Ihr schön, spannend, lustig oder cool finden werdet. Probiert`s einfach aus! NEU - NEU - NEU: Für das Ferienprogramm wird es auch dieses Jahr keine gedruckte Broschüre geben! Wir nut- zen seit letztem Jahr die Plattform "nupian", mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks ONLINE erfolgen kann. Eine Vorschau der diesjährigen Veranstaltungen findet Ihr im Innenteil dieses Amtsblattes. Ab Dienstag, 19. Juli 2022 wird das Programm freigeschaltet und Eure Eltern können Euch anmelden. Mit diesem QR-Code geht´s zur Online-Anmeldung des Baindter Ferienprogrammes! Schöne Ferien, sonnige und sommerlich warme Wochen und ganz viel Spaß an allen Tagen wünscht Euch Eure Gemeindeverwaltung Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Ein- wohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Struktu- ren andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter - und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Unser Angebot an Kindertagesbetreuung wird derzeit durch 3 Träger mit zusammen 5 Kindertageseinrichtun- gen und die Schulkindbetreuung gestaltet. Wir suchen ab sofort eine Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung (m/w/d) zur Neuordnung/zum Aufbau dieses Aufgabenbereichs mit der Gewährleistungsver- antwortung für die Gemeinde und die Trägerverantwor- tung für die drei kommunalen KiTas und die Schulkind- betreuung. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit vielen Gestaltungs- möglichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Ver- waltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören insbesondere • den rechtssicheren Betrieb unserer drei Kindertages- einrichtungen und der Schulkindbetreuung in Koope- ration mit den Hausleitungen vor Ort zu verantworten • die Weiterentwicklung vergleichbarer pädagogischer und betrieblicher Qualitätsstandards auf unserem Kin- der-Bildungs-Campus in Kooperation mit den päd. Fachkräften unter Beachtung der Umsetzung des Ori- entierungsplans und aller gesetzlicher Vorgaben • Fortschreibung der Rahmenkonzeption, Pflege des Qualitätsmanagements und die Gestaltung von Fach- tagen, Inhouse-Fortbildungen und anderen geeigneten Formaten • Dienst- und Fachaufsicht über die leitenden Mitarbei- tenden im Bereich Bildung und Betreuung und die Ge- samtverantwortung über die Mitarbeitenden in diesem Fachbereich • Verantwortung der Personalgewinnung und Personal- entwicklung • Kooperation mit allen angrenzenden Sachgebieten der Gemeinde Baindt, die in den Betrieb der Kinder- tagesbetreuung involviert sind • Rechtssichere Ausführung aller Aufgaben in der Ge- währleisterrolle der Gemeinde Baindt • Erstellung der jährlichen örtlichen Bedarfsplanung mit Einbezug verschiedener Erhebungsinstrumente u. a. einer onlinebasierten Anmeldeplattform • Einführung dieser Anmeldeplattform • Kooperation mit den freien Trägern; Pflege der Be- triebskostenvereinbarung • Sie beraten die Gemeinde Baindt und ihre Gremien in rechtlichen, konzeptionellen und betrieblichen Aspek- ten und führen die Geschäfte des Kinderausschusses; Sie vertreten den Träger in einschlägigen Fachgremien auf Landkreisebene und bei Kooperationspartnern wie Fachschulen, Frühförderung u. Ä. • Sie sind zentraler Ansprechpartner für die Eltern und verantworten das Qualitätsmanagement • Sie verantworten gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Öffentlichkeitsarbeit des Fachbereichs • Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Schulkindbetreuungsplatz erweitern Sie in naher Zu- kunft Ihren Verantwortungsbereich um die Schulkind- betreuung (mit einer Erweiterung Ihres Tätigkeitsum- fangs) Ihr Profil - Abschluss als Bachelor of Arts - Frühkindliche Bildung oder Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs oder Erzieher*in mit Zusatzqualifikation Fachwirtin Or- ganisation u. Führung bzw. vergleichbare Qualifikation - Führungserfahrung im Feld Kindertagesbetreuung, idealerweise mit dezentralen Einheiten Umfassende fachliche Kenntnisse für den rechtlichen und konzeptionellen Betrieb von Kindertageseinrich- tungen - Erfahrung in Konzeptentwicklung und Drittmittelak- quise - Verwaltungserfahrung mit sicherer Anwendung der gängigen Programme - Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende Einfühlungsvermögen im Umgang mit den päd. Teams und Leitungen der Ge- meinde Baindt sowie den verwaltungsinternen und externen Kooperationspartner*innen - Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine rasche Auffas- sungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen - Eine unbefristete Teilzeitstelle in EG 11 TVöD vorab mit 65 % Beschäftigungsumfang (Aufstockung mit Umset- zung Rechtsanspruch Schulkindbetreuung möglich) - Einen interessanten und verantwortungsvollen Aufga- benbereich mit gesellschaftlicher Relevanz - Flexible Arbeitszeitmodelle und die individuelle Balance von Beruf und Privatleben - Eine zukunftsorientierte Personalentwicklung - Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement - Kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeits- klima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussa- gekräftige, schriftliche Bewerbung bis spätestens Sams- tag, den 30.07.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 19. Juli 2022 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 21.06.2022 den Entwurf zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 07.10.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fas- sungsdatum vom 21.06.2022 und wurde für die öffent- liche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt westlich der Gemeinde Baindt und um- fasst das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Im Geltungsbereich soll eine Reithalle sowie eine Terras- se und Lagerflächen umgesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Die externen Ausgleichsmaßnahmen finden im Umfeld der geplanten Halle sowie nordwestlich der Gemeinde Baindt statt. Die erste Maßnahme erfolgt nördlich der Reithalle auf der Fl.-Nr. 185/8 der Gemarkung Baindt an der Grenze zur Fl.-Nr. 185/2. Die zweite Maßnahme erfolgt ebenfalls auf der Fl.-Nr. 185/8, nordöstlich der geplanten Reithalle entlang des Fußweges. Die dritte Maßnahme erfolgt auf der Fl.-Nr. 188 im Norden der Pferdekoppel. Eine weitere Ausgleichsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 376 nordwestlich der Gemeinde Baindt, südlich des Ortsteils Sulpach. Die Fläche liegt südlich der landwirtschaftlichen Gebäude zwischen der „Sulpacher Straße“ und dem Obe- ren Bampfen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Flächen im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 25.07.2022 bis 08.08.2022 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer 4.2 während der allge- meinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: • Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2022 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennut- zungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebie- te/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewer- tung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wech- selwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutz- gütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Ein- griffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungs- möglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswir- kungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Un- fälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der er- heblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchfüh- rung der Planung. • Ergebnisvermerk vom 26.04.2021, ergänzt am 07.06.2021, des Behördenunterrichtungs-Termines vom 14.04.2021 Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stel- lungnahmen des Landratsamtes Ravensburg, Natur und Artenschutz (zur weiterhin vorhandenen Gültig- keit der Stellungnahme zum Zielabweichungsverfah- ren aus dem Jahr 2020, zur FFH-Vorprüfung und der Abhandlung der Beleuchtungsauswirkung und der Auf- stellung eines Nutzungskonzeptes, zu den Belangen des Artenschutzes), des Landratsamtes Ravensburg, Wasserrecht (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsgebieten), des Landratsamtes Ra- vensburg, Gewerbeabwasser (zur Abwasserbehand- lung, Aussagen über den Untergrund und zum Entwäs- serungskonzept) und des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschafts- gesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmas- senausgleich) sowie zum Thema Dachbegrünung der Reithalle • Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020, zur Unbedenklich- keit in Bezug auf landwirtschaftliche Belange, zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsge- bieten, zur FFH-Vorprüfung), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabweichungsver- fahren von 2020 und Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landrat- samtes Ravensburg, Gewerbeabwasser (zur Erschlie- ßung, Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter und zum Entwässerungskonzept, zur Aufstellung eines Nut- zungskonzeptes des „Reiterstübles“ und Reduzierung des Metallgehalts im Regenwasser), des Landratsam- tes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreis- laufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich), des Landratsamtes Ravens- burg, Naturschutz (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und den naturschutzfachlichen Belangen hierzu, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes, zur Abarbei- tung artenschutzrechtlicher Belange, zum flächenscho- nenden und naturverträglichen Betrieb der Reithalle und des „Reiterstübles“, zu Natura 2000-Gebieten und Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens (FFH-Vor- prüfung) sowie zu Photovoltaikanlagen und Beleuch- tung, zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vor- habens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQExtrem), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zu Belangen des Umweltschutzes und dem sparsamen Umgang mit Boden), Landratsamt Ravensburg, Grundwasser (zur Berücksichtigung der Belange der Wasserversorgung und zum Grundwasser), des Landesnaturschutzverban- des Baden-Württemberg e.V. (zum Zielabweichungs- verfahren von 2020, Abarbeitung der FFH-Belange, des Artenschutzes und der Eingriffs-Ausgleichsrege- lung), des NABU Weingarten e.V. (zur avifaunistischen Begutachtung, zum FFH-Gebiet, zu Empfehlungen zur Installation von Nisthilfen) • Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re- gierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Re- gierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bo- densee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020), des Regional- verbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabwei- chungsverfahren von 2020 und zur Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum arten- schutzrechtlichen Fachgutachten, zu Ergänzungen der Festsetzungen zur Beleuchtung, zur unterzeichneten FFH-Vorprüfung, zur im Rahmen der Änderung des Flä- chennutzungsplanes wesentlich größeren Einbeziehung von Flächen und der ggf. erforderlichen Bilanzierung dieser, zur erforderlichen Beschreibung der externen Kompensationsmaßnahmen, zu möglichen baubeding- ten erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes, zur Beantragung einer Ökokontomaßnahme für Teile der geplanten Ausgleichsmaßnahmen, zur nicht mög- lichen Anerkennung der Pufferfläche entlang des Ge- wässers, zur Eingrünung mit Baumpflanzungen nach Westen, zur Gewährleistung der Umsetzung der vorge- sehenen Ausgleichsmaßnahmen durch die Gemeinde Baindt, zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen im Durchführungsvertrag mit grundbuchrechtlicher Siche- rung und zu allgemeinen Artenschutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Arten (Vögel und Fledermäuse), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwem- mungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQextrem, zur erforderlichen näheren Beschreibung der geplanten gewässerökologischen Aufwertung als Kompensationsmaßnahme auf der Fl.-Nr. 376 und zur Abstimmung mit dem Sachgebiet Oberflächengewäs- ser zur Beurteilung eines ggf. erforderlichen Wasser- rechtsverfahrens), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zur Bewertung der Eingriffsstärke in das Schutzgut Boden aufgrund des dauerhaften Verlustes der Bodenfunktionen, zu konkreten Bodenschutzmaß- nahmen bei den Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zu Eingriffen in das Schutzgut Boden im Rahmen der geplanten Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen und fehlenden Unterlagen (Bilanzie- rung, Pläne, Schnitte, Flächenangaben) hierzu, zu den temporären Eingriffen im Zuge der Herstellung der Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen, zur Ergänzung fehlender Begründungen für die Auf- bzw. Abwertung von Flächen mit Ökopunkten und zur nicht möglichen doppelten Verwendung einzelner Flächen im Rahmen der Bilanzierung) • FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 (zu den Themengebieten: Feststellung der Verfahrenszuständigkeit, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebens- räume von Arten, Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen (anlagenbedingt, be- triebsbedingt, baubedingt) durch das Vorhaben an- hand vorhandener Unterlagen, Summationswirkung und Anmerkungen) • Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH vom 17.06.2021 (zu den Themenge- bieten: Anlass und Aufgabenstellung, Rechtliche Vor- aussetzungen, Methodik und Untersuchungsumfang, Ergebnisse der Brutvogelkartierung, Vermeidungs- maßnahmen und Fazit) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänder- ten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen: • Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Ergänzung des Geltungsbereiches des vBP „Reithal- le“, detaillierte Darstellung des Sozialtrakts, Numme- rierung der Pläne) • Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozial- trakts, Ergänzung des „Reiterstübles“ mit kleiner Kü- chenzeile als zulässige Nutzung der „Reithalle“ unter Ziffer 2.1 • Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung „Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ unter Ziffer 2.8 • Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsbe- reiches eines HQextrem in Plan- und Textteil • Ergänzungen bei den Hinweisen • Änderungen bei der Begründung • redaktionelle Änderungen und Ergänzungen • Ergänzung der umweltbezogenen Informationen Baindt, den 15.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis auf Anleitungen bezüglich der Grundsteuerreform Auf Grund der neuen rechtlichen Grundlage wurden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher in diesem Jahr erstmals vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine soge- nannte „Feststellungserklärung“ an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben. Um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, bietet die Ge- meinde Baindt hierfür Anleitungen und weitere Informa- tionen. Diese finden Sie auf der Homepage unter dem Reiter „Rathaus & Bürgerservice“ > „Reform der Grund- steuer“, oder über den folgenden Link https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/reform-der-grundsteuer. Da derzeit oftmals Fragen zur Erklärungsabgabe über das ELSTER-Portal kommen, möchten wir auch an die- ser Stelle auf die Elster-Anleitung verweisen, welche auf der Homepage hinterlegt ist. Sie finden diese auch unter dem folgenden Link: https://www.baindt.de/fileadmin/Dateien/Website/ Dateien/Rathaus-Service/Reform_der_Grundsteu- er/Anleitung_zur_Erkl%C3%A4rungsabgabe_der_ Grundsteuererkl%C3%A4rung.pdf Ihr Steueramt Kontrollieren Sie Ihren Wasserzähler Die ermittelte Verbrauchsmenge über den geeichten Hauptwasserzähler ist die Grundlage für den Wasser- und Abwassergebührenbescheid. Deshalb ist es notwendig, von Zeit zu Zeit eine Wasserverbrauchskontrolle durch- zuführen. Wasserverluste im Leitungsnetz hinter dem Wasserzähler sind grundsätzlich vom Eigentümer zu be- zahlen und sollten deshalb schnellstmöglichst wie folgt festgestellt werden: 1. Schließen Sie alle Auslaufventile, die zu Ihrer Ver- brauchsanlage gehören. 2. Bei geöffneter Abdeckung des Wasserzählers ist in der Mitte ein kleines Kontrollrad sichtbar, das sich bei ge- schlossenen Auslaufventilen nicht mehr drehen darf. 3. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist eine Undichtheit anzunehmen. Mögliche Schwachstellen sind: - Dichtringe im WC-Spülkasten - Überdruckventile an Warmwasseranlagen - Gartenleitungen Gegebenenfalls ist ein Fachmann bzw. eine Sanitärfirma zur Überprüfung der Anlage zu beauftragen. Sollte der Zählerstand trotz Wasserentnahme unverän- dert bleiben, so ist die Wasseruhr defekt. Melden Sie dies bitte bei der Gemeindeverwaltung. Landkreis Ravensburg Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Ge- wässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ra- vensburg nun vorerst bis 8. August die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten. Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage. In vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extre- men Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg beschränkt deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Wichtig ist, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgel- dern bis zu 10.000 € geahndet. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst für zwei Wochen bis zum 08.08.2022. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlän- gert. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter amtliche Bekanntmachungen des Bau- und Umweltamtes veröffentlicht. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, bald ist es soweit und die Sommerferien stehen vor der Tür. Als Gemeinde liegt es uns sehr am Herzen, Euch mit dem Baindter Ferienprogramm ein paar schöne und un- beschwerte Stunden zu ermöglichen. Von der Kanutour über einen Raubzug durch Baindt bis zu zahlreichen sport- lichen Aktivitäten wartet ein buntes Angebot auf Euch! Auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Dies vereinfacht nicht nur die Arbeit in der Verwaltung, sondern bietet auch Euren Eltern große Vor- teile und es gibt keine langen Warteschlangen mehr am Anmeldetag. Eine ausgedruckte Vorschau vom diesjähri- gen Programm wurde bereits in der Klosterwiesenschule und in den Kindergärten an alle Kinder ab 5 Jahren verteilt. Ab Dienstag, 19. Juli 2022 wird das Programm freige- schaltet und Eure Eltern können Euch anmelden! Zur nu- pian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR-Code: Es ist ganz einfach: Eure Eltern registrieren sich und mel- den Euch für die gewünschten Programmpunkte an (Hin- weis an die Eltern: die Zugänge vom Vorjahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an). Zunächst können nur in Baindt wohnhafte Kinder und Jugendliche angemeldet werden. Sollten mehr Kinder / Jugendliche für eine Veranstaltung angemeldet sein, als es Plätze gibt, findet am 26. Juli eine automatische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht fest vergeben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch gemeinsam an der Verlosung teilnehmen! Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kin- der, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Alle anderen Kinder bleiben auf der Warteliste und werden kontaktiert, wenn ein Platz frei wird. Bei mehreren Teil- nehmern auf der Warteliste wird unter diesen wieder verlost. Ab dem 27. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungsbedin- gungen, Corona-Hygienemaßnahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter 1 Tischtennis - „Schnuppertraining“ Baindt - Sporthalle 29.07.2022 14:00 6-16 2 „Abenteuer auf dem Bauernhof“ Baindt - Konzett Bauernhof 30.07.2022 10:00 5-12 3 Kinderbibeltag - „Wunderbar! Lachen und feiern erlaubt!“ Baienfurt - Evangelisches Gemeindehaus 01.08.2022 10:00 6-10 4 Einführung in den Tennissport Baindt - Tennisanlage 03.08.2022 09:00 ab 6 5 Abenteuertour (Kanutour) auf der Schussen Oberzell - Treffpunkt Baindt 04.08.2022 12:15 ab 11 6 Mit allen Sinnen den Wald wahrnehmen Baindt - Waldspielplatz 04.08.2022 14:30 5-8 7 Schnitzeljagd Baindt - Reitgelände 06.08.2022 14:00 ab 6 8 Taekwondo „Schnuppertraining“ Baindt - Rote Halle 10.08.2022 17:00 7-16 9 Jugendfußball - „Das Runde muss ins Eckige“ Baindt - Sportplatz bei der Tennishalle 18.08.2022 09:00 5-12 10 Human-Table-Soc- cer spielen wie die Großen Baindt - Villa Kunterbunt 18.08.2022 16:00 6-16 11 Raubzug durch Baindt Baindt - Alte Schu- le, Klosterhof 19.08.2022 15:00 9-13 12 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Baindt - Feuerwehrhaus 20.08.2022 14:00 ab 9 13 Wir bauen ein Hotel für Bienen und Insekten Baindt - Schütz- bach GmbH Bau- unternehmung 26.08.2022 14:30 6-10 14 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 10:00 6-12 15 Zirkus Baindt - Schützenhaus 03.09.2022 10:00 6-10 16 Bei uns im Jugend- rotkreuz Baienfurt - Bereitschaftsheim 03.09.2022 14:00 6-12 17 Wir verschönern eine Bushaltestelle Baindt-Baienfurt - Bushaltestelle 05.09.2022 14:30 6-12 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 16. Juli und Sonntag, 17. Juli Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. Juli Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Sonntag, 17. Juli Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Mehmet Akgün feierte am 01.07.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine geseg- nete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juli 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff Sommerfest BSS 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest August 02.08. Gemeinderatssitzung Rathaus Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Indoor-Sommerfest „Unser Kindi feiert heute, kleine und auch große Leute sind gekommen, um zu lachen, einen schönen Tag zu machen.“ (von Reinhard Horn) Riesige Freude und viele glückliche Gesichter wurden am 1.Juli bei den Kindern, Eltern und Erzieher/innen unseres Kindergartens gesehen, denn es durfte nach zwei Pandemiejahren endlich wieder gefei- ert werden. Auch die schlechte Wetterprognose für diesen Tag war kein Hindernis für unser Sommerfest. Aus dem anfänglich geplanten Fest im Garten führten wir als Alternative ein Indoor-Sommerfest durch. In jedem Raum gab es für je- des Kind (allein oder mit seinen Eltern) etwas zu erleben: ein Mandala- und Basteltisch, ein „Tempo, kleine Schne- cke!“-Spiel, bei dem die Spieler selbst die Schnecken sein durften, um ans Ziel zu kommen. Zu den festgelegten Zeiten wurden drei verschiedene Geschichten vorgelesen. Im unteren Bereich des Kindergartens luden die bunten Discokugel-Lichter und die flotte Musik zum Tanzen ein. Auch die Bobby-Cars standen nicht still. Es wurde ein Par- cours im Nebenraum aufgebaut, wo jeder einen „echten“ Bobby-Car-Führerschein absolvieren konnte. Um diesen Nachmittag noch mehr zu versüßen, gab es für Groß und Klein etwas zum Schlecken. Unser Eltern- beirat bot einen Eisverkauf an. Vielen lieben Dank dafür! Auch den anderen Eltern sagen wir herzlich Dankeschön, die uns mit ihren Biertischgarnituren für das gemütliche Beisammensitzen versorgt haben. Es war sehr schön mit Euch Allen!!! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Zur Information Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Höherer Freibetrag für Witwen und Witwer Zum 1. Juli 2022 haben sich die Freibetragsgrenzen bei Hinterbliebenenrenten geändert. Neben ihrer Hinterblie- benenrente können Witwen und Witwer sowie Bezieher von Erziehungsrenten nun mehr Einkommen erzielen. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württem- berg jetzt mit. Für die alten Bundesländer beträgt der Freibetrag für Einkünfte für Witwen und Witwer 950,93 Euro. Pro wai- senrentenberechtigtem Kind erhöht er sich zusätzlich um 201,71 Euro. Anzurechnen sind beispielsweise Arbeitsent- gelt, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, die eigene Rente und weitere Sozialleistungen. Vom Brutto- einkommen werden gesetzlich festgelegte Pauschalbe- träge abgezogen. Daraus ergibt sich ein fiktiver Nettobe- trag. Ist dieser höher als der Freibetrag, wird die Differenz zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg weist darauf hin, dass jede Beschäftigungsaufnahme oder Änderung in den Einkünften umgehend mitgeteilt werden muss. Mehr Informationen zu dem Thema enthält auch die kos- tenlose Broschüre »Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen«. Im Internet unter www.deutsche-ren- tenversicherung-bw.de steht sie als PDF-Download zur Verfügung oder kann unter der Telefonnummer 0721 825-23888 beziehungsweise per E-Mail an presse@drv- bw.de bestellt werden. Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologi- sche Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschen- buch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ra- vensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Aus- gabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 35: Politisch für mehr Klimaschutz enga- gieren Trotz des Bewusstseins für die Dringlichkeit ak- tueller Fragen des Klimaschutzes scheint sich nur ein kleiner Teil der Bevölkerung tatsächlich für den Klimaschutz einzusetzen. Viele Formen des Engagements erfordern dabei weder großen Zeitaufwand noch um- fangreiche politische Vorkenntnisse. Auch im Alltag gibt es die Chance, sich politisch einzubringen. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten offen: • bei politischen Veranstaltungen, an Wahlkampfstän- den oder per Brief oder E-Mail den PolitikerInnen Ihre Forderung für mehr Klimaschutz mitteilen • die Teilnahme an Demonstrationen und Streiks ist eine weitere Möglichkeit, sich politisch stark zu machen • Ehrenamtliche Mitarbeit in Initiativen, Lobbyverbänden, Verbände, Umweltorganisationen. Beispiele für poli- tisch aktive Organisationen wären Germanwatch, Food- watch, BUND, NABU oder die Deutsche Umwelthilfe (Klima-) Spartipp des Monats Juli: Jedes Grad (weniger) zählt Sie wundern sich sicher, weshalb mitten im Hochsommer Tipps zum Heizen im Herbst und Winter erscheinen. Dies ist allerdings der momentanen Situation auf dem Energie- markt mit der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas geschuldet. Vor allem im Hinblick darauf, dass etwa die Hälfte aller Privathaushalte in Deutschland mit Erdgas heizt, sind Energiesparmaßnahmen im Heizungsbereich nochmals wichtiger, als sie dies in der Vergangenheit so- wieso schon waren. Neben der Sicherstellung der Wärmeversorgung im kom- menden Winter, ist Energie sparen auch bezüglich der alles andere als rosigen Aussichten zu erwartender wei- terer extremer Preissteigerungen für Erdgas, das Gebot der Stunde. Vermutlich werden auch Heizöl und selbst Erneuerbare Energieträger wie Holzpellets in absehba- rer Zeit preislich weiter ansteigen und sind dies in den vergangenen Monaten und Jahren ja auch schon in er- heblichem Maße. Es gibt allerdings einige Möglichkeiten ganz unabhängig vom verwendeten Energieträger, die Preissteigerung der Heizkosten zumindest etwas abzumildern. Ganz neben- bei kann so auch Energie eingespart werden, was nicht unerheblich im Klimaschutz ist. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die richtige Einstellung der Heizung sollte bereits in ab- sehbarer Zeit erfolgen und nicht erst dann, wenn sich das Außenthermometer bereits der Nullgradgrenze annähert. Denn allein über die richtige Einstellung der Heizung lassen sich bis zu 15 Prozent Heizkosten sparen. Deshalb ist es wichtig, dass Hausbesitzer und Vermie- ter bereits vor dem Beginn der kommenden Heizperio- de ihre Heizung richtig einstellen lassen. Schon einfache Maßnahmen können die Heizkosten spürbar senken. Ne- ben dem regelmäßigen Entlüften der Heizkörper, lohnt sich dabei vor allem ein hydraulischer Abgleich sowie die Optimierung der Heizkennlinie. Besonders einfach funktioniert dies zum Beispiel im Rahmen der jährlichen Heizungswartung. Befindet sich Luft in den Heizflächen, kann das Heizungs- wasser nicht mehr richtig zirkulieren und die Wärme des Kessels kommt nicht im Raum an, weshalb der Energie- verbrauch hier unnötig hoch ist. Eine regelmäßige Ent- lüftung der Heizkörper verhindert dies und kann mit geringem Aufwand selbst durchgeführt werden. Dazu stellen Sie die Heizungspumpe ab und drehen die Thermostate aller Heizkörper voll auf. Anschließend öff- nen Sie die Entlüftungsventile so lange, bis keine Luft mehr austritt. Ein Eimer oder eine Schüssel verhindert dabei, dass austretendes Wasser auf den Boden tropft. Sind die Arbeiten abgeschlossen, können Sie die Pumpe wieder starten und alle Thermostate auf den passenden Wert einstellen. Im Herbst und Winter gibt es zudem zahlreiche weitere Optionen, mit denen sich mit verhältnismäßig geringem Aufwand Heizenergie und damit Heizkosten einsparen lassen. Denn weniger Heizen schont den Geldbeutel und ist gut für das Klima! Die optimale Raumtemperatur im Wohn- und Arbeits- bereich liegt laut Umweltbundesamt bei nicht mehr als 20 Grad Celsius. Für Räume wie Küchen (18 °C) und Schlafzimmer (17 °C) sind die empfohlenen Temperatu- ren nochmals etwas niedriger. Entscheidend ist aber die individuelle Behaglichkeitstemperatur, welche hauptsäch- lich von der raumseitigen Oberflächentemperatur der Wände und Fenster abhängig ist. Wenn Sie nachts oder tagsüber einige Stunden lang nicht da sind, kann die Raumtemperatur im Wohnbereich von 20 Grad Celsius auf etwa 18 Grad Celsius abgesenkt wer- den. Bei einer Abwesenheit von mehreren Tagen, kann die Temperatur sogar nochmals niedriger eingestellt werden. Außerdem ist während der Nachtstunden eine Absenkung der Raumtemperatur in Wohn- und Arbeitsräumen um fünf Grad Celsius möglich. Bei modernen Heizungsanla- gen lässt sich eine solche Absenkung der Raumtempe- ratur zentral steuern. Mittels eines Thermometers in den einzelnen Räumen ist es zudem ganz einfach zu überprü- fen, ob die realen Temperaturen auch den gewünschten Raumtemperaturen entsprechen. Bereits mit einer Absenkung der Raumtemperatur von nur einem Grad Celsius, lassen sich um die 6 Prozent an Energie einsparen. Je mehr die Zimmertemperatur ab- gesenkt wird, umso mehr Energie kann eingespart wer- den. So sind immense Energieeinsparungen erzielbar und speziell bei fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas, auch Treibhausgaseinsparungen enormen Ausmaßes. Es gilt hier also das Motto: Jedes Grad (weniger) zählt! Im Herbst und Winter die Heizung zu radikal herunter- zufahren (Raumtemperaturen von unter 15 Grad Celsi- us) oder sogar ganz auf das Heizen zu verzichten, ist allerdings auch keine empfehlenswerte Option, da sonst die Gefahr von Schimmelbildung in erheblichem Maße ansteigt. Neben der Regulierung der Temperatur helfen weitere Maßnahmen den Verbrauch an Heizungsenergie zu ver- ringern. So gilt es beim Lüften, stets nur kurz Stoßlüf- ten (fünf bis maximal zehn Minuten) und für diese Zeit den Heizregler auf Aus zu stellen, da sonst die Wärme im wahrsten Sinne des Wortes zum Fenster hinausge- blasen wird. Wenn das Fenster nur gekippt wird, gilt Selbiges, da sonst nur unnötig Wärme verbraucht wird, ohne dass der Raum dadurch spürbar wärmer wird. Während der Heizperiode ist allerdings generell zu empfehlen, nur kurz Stoßzulüften, statt das Fenster für längere Zeit zu kippen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Stiftung Liebenau Familienzuwachs gewünscht? Suchen Sie eine neue sinnstiftende Aufgabe und wün- schen Sie sich Familienzuwachs? Dann könnte Ihnen die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Aufnahme eines Pfle- gekindes mit Beeinträchtigung Freude machen. Wir suchen engagierte Familien, Lebensgemeinschaf- ten oder Einzelpersonen, die Kindern oder Jugendlichen ein neues Zuhause schenken. Sie erhalten fortwährende professionelle und individuelle Begleitung und Unterstüt- zung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Nähere Informationen: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, E-Mail: bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www. stiftung-liebenau.de/gastfamilie Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Ferienjobs richtig gemacht! So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern Ende Juli beginnen in Baden-Württemberg die Sommer- ferien. Neben Erholung und Urlaub verdienen sich viele Schüler in diesen Wochen etwas dazu. Wichtig dabei ist, dass sich Arbeitgeber und Ferienjobber vor Antritt des Fe- rienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt allerdings davon ab, um was für ein Arbeitsver- hältnis es sich handelt, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Schüler und Arbeitgeber sollten die Varianten vorher durchrechnen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber dem Ar- beitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall können die soge- nannten ELStAM-Daten des Schülers abgerufen und der Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Bis zu einem monatlichen Brutto- lohn von rund 1.100 Euro wirken entsprechende Freibeträ- ge, so dass keine Steuer anfällt. Für Schüler, die nur in den Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Sommerferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversiche- rung gezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage um- fasst. Aber aufgepasst: Hat der Schüler im gleichen Jahr bereits zuvor gejobbt, so wird diese Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Werden dabei die 70 Tage bzw. drei Mona- te überschritten, so gilt keine Versicherungsfreiheit mehr. Auch Ferienjobs, die zwischen Beendigung der Schule und einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst aus- geübt werden, sind versicherungspflichtig. Alternativ kann ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhält- nis abgeschlossen werden, erklärt der Steuerzahlerbund Baden-Württemberg. Hier darf der Schüler maximal 450 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Ein kostenloser Steuertipp zum Thema Ferienjob kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 angefordert werden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. Juli - 24. Juli 2022 Gedanken zur Woche Für die Freude Der Mensch Ist für die Freude geschaffen, und die Freude ist für den Menschen. Franz von Sales Samstag, 16. Juli 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung († Familie Amann mit Angehörigen, Familie Gaissmaier mit Angehörigen, Johann Germann, Brunhilde Dreher, Angela und Hy- gienius Thomalla, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Else und Johann Neth, Jahrtag: Josefine Heine) Sonntag, 17. Juli - 16. Sonntag im Jahreskreis 9.30 Uhr Baienfurt - Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der katholischen Kirche Baienfurt Dienstag, 19. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 20. Juli 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 21. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 22. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Samstag, 23. Juli 18.30 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Sonntag, 24. Juli - 17. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer Leuze († Kurt Brugger, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Josef Jerg, Jahrtag: Maria Bentele geb. Hartmann) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Lea 19.00 Uhr Baienfurt - Friedensgebet auf dem Marktplatz Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr. Der Gottesdienst anschließend entfällt im Monat Juli wegen Urlaub von Pfarrer Staudacher. Keine Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher im Juli (Urlaub) Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de BITTE BEACHTEN! Das Pfarrbüro ist in der Woche vom 18. Juli bis zum 22. Juli 2022 wegen Renovierungsarbeiten nur tele- fonisch erreichbar. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Pfarrer Staudacher im Urlaub! Von Samstag, 9. Juli bis Freitag, 29. Juli ist Pfarrer Stau- dacher im Urlaub. Die Werktaggottesdienste am Mitt- woch in Baienfurt und am Freitag in Baindt entfallen. Den Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Silvia Lehmann. In dringenden Seelsorgefällen helfen die Pfarrbüros weiter. Bitte beachten: Wegen Renovierungs- arbeiten ist das Pfarrbüro in Baindt in der Woche Mo 18. bis Fr 22. Juli nur telefonisch zu erreichen. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halbjahr 2022 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten ab- geholt werden. Kirchenchor macht Ausflug nach Kempten Da die letzten beide Jahre kein Ausflug stattfinden konnte, freuten sich viele Kir- chenchorsänger mit Partnern sehr, dass sie am Samstag, 09.07.2022, um 7:30 Uhr bei herrlichem Wetter in den Bus Richtung Kempten einsteigen konnten. Auf dem Weg gab es einen Zwischenstopp in Schmidsfelden. Dort wurde an der fri- schen Luft ein leckeres Frühstück eingenommen, für das der Vorstand des Kirchenchors gesorgt hatte. In Kempten teilten sich die 35 Ausflügler in zwei Gruppen, um jeweils an einer interessanten Stadtführung durch Kempten teilzunehmen. Nach gut zwei Stunden freuten sich alle über das Mittagessen im Biergarten der Gast- stätte Zum Stift. Nach dieser Pause nahm die Hälfte der Gruppe an einer kurzweiligen Führung im Archäologi- schen Park Cambodunum teil, während die zweite Hälfte Kempten auf eigene Faust erkundete. Kurz nach 19 Uhr kamen die Ausflügler - vom wunder- schönen Tag erfüllt - wieder gut in Baindt an. Einladung Seniorentreff Sommerfest am Mittwoch, 20. Juli 2022 um 14.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal Herzliche Einladung zu einem musikalischen Nachmittag. Begrüßen Sie mit uns eine kleine Abordnung von unserer Musikkapelle Baindt. Wir freuen uns sehr über Ihr Kommen und den Besuch unserer Baindter Musiker. Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 17. Juli 5. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Es findet in Baienfurt keine Kinderkirche statt. Montag, 18. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 21. Juli 19.30 Uhr Baienfurt Konfi-3-Anmeldeabend in der Ev. Kirche Sonntag, 24. Juli 6. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz ---------- Gedanken zum Wochenspruch Was nix kostet, ist auch nix wert. Wie sich dieses Sprichwort bewahr- heitet, können wir beobachten, wenn Menschen achtlos mit vermeintlich kostenlo- sen Gütern umgehen. Es ist deshalb wichtig, dass wir uns immer wieder dran erinnern lassen, wie kostbar die Grundvoraussetzungen sind, von denen wir als Menschen leben: Wasser, saube- re Luft, die Früchte des Erdbodens, um nur mal ein paar davon zu nennen. Auch die Gnade, Gottes Liebe zu uns ohne Vorbedingung, ist kostbar. Sie ist teuer erkauft und dabei hat Gott nichts zurückbehalten, als es darum ging, uns durch Jesus ein neues Leben in einem geheiltem Miteinander zu schenken. Was für ein Grund, dankbar zu leben und selbst großzü- gig zu geben. Gottes Segen dazu! - Ihr Pfr. Martin Schöberl ---------- Jubiläen sind Gratulationstermine Zu Jubiläen gratuliert unser Pfarrer gerne persönlich. Hierzu wollen wir den Besuch bei Ihnen gerne anmel- den. Leider fehlt uns oft der Telefoneintrag. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Deshalb haben wir folgende Bitte: Wenn Sie keinen Telefoneintrag haben und einen Besuch des Pfarrers wünschen, melden Sie sich gerne bei folgen- den Anlässen: Geburtstage: 80., 90., 95., 100 ff. Ehejubiläum: Goldene, Diamantene, Eiserne sowie Gna- denhochzeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0751 4 36 56 oder per E-Mail unter pfarramt.baienfurt@elkw.de Der Besuchsdienst kommt gerne bei folgenden Anlässen persönlich vorbei: 70., 75., 85., 91. - 94., 96. - 99. Geburtstag Sie erreichen den Besuchsdienst unter der Telefon- nummer 0751 5 25 01 oder per E-Mail unter p.neumann. sprink@gmx.de ---------- SAMSTAG, 16. Juli von 9:00-12:00 Uhr - Seminar „Kopf oder Bauch?“ Von der Kunst schwierige Entscheidungen zu treffen Entscheidungen zu treffen, bedeutet ein klares „Ja“ oder „Nein“ im Leben. Es bedeutet Position zu beziehen und damit sichtbar zu werden für andereMenschen. Immer mehr Menschen tun sich aber genau damit schwer. Was denken andere über mich, wenn ich mich so entscheide? Was, wenn die Entscheidung fälsch ist und ich ein Leben lang darunter leide? Entscheidungen zu treffen und darin auch dazu zu stehen, braucht Mut. Einen Zettel vom Himmel bekomme ich dabei nicht im- mer. Aber Entscheidungen zu treffen mit Gottes Hilfe kann ich lernen. Veranstaltungsort: Zeppetinstr: 9, 88212 Ravensburg Ansprechpartner: Dirk Arolld, 0751-24004, dirk.arold@Ikg-rv. de SAMSTAG, 16. Juli um 19:30 Uhr Frauenabend-Gottesdienst „Du solIst frei sein“ Ist Christsein kompliziert oder langweilig oder beides? Glaube der Denken und Handeln verändert. Aus Leis- tungsdenken wird stille Gelassenheit, aus Angst und Sorgen wird Ruhe und Frieden. Und warum gerade Kri- senzeiten oft der beste Moment sind, Vertrauen in einen Gott zu trainieren, der bereits für ALLES vorgesorgt hat. Bei gutem Wetter auf dem Meisterhof in Weingar- ten, Meisterhofstraße 2. Auf der Homepage wird der Veranstaltungsort bei schlechtem Wetter aktualisiert. Ansprechpartner: Tami Stall 0751-552000 Karin Arold 0751-3526891 Frauenabende@lkg-rv.de ---------- Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 24. Juli, 19 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt ---------- Der Kreative Montag startet wieder durch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Ter- min Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 18.07. Annemarie Weber: „Alte Jeans verwandeln wir in neue Taschen!“ 25.07. Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ - Aqua- rell 08.08. Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewässer, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiegelun- gen“ -Aquarell 15.08. Annemarie Weber: „Blumenampel“ - Macramee So könnten die neuen Jeans-Taschen aussehen. Da geht ordentlich was rein. Super Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Souveräner Sieg unserer D-Juniorinnen beim Dachser-Cup Am vergangenen Wochenende traten unsere D-Juniorinnen mit zwei Mannschaften beim legendären Dachser-Cup in Baindt an. Im Bewusstsein einer souverän gespielten Meisterschafts- runde mit der knapp verpassten Meisterschaft, traten die D1 entsprechend selbstbewusst auf. Im Eröffnungsspiel ging es dann zunächst gegen den für uns unbekannten SV Jungingen. Doch nach einigen vergebenen Chancen in den ersten Minuten, trafen die Gegnerinnen nach ei- ner Unkonzentriertheit gleich mit dem ersten Gegenan- griff. Von nun an waren alle hellwach und unsere Mädels drehten in den verbleibenden sieben Minuten das Spiel zum 3:1. Danach folgten in der Gruppenphase noch Siege gegen die SGM Aichstetten/Aitrach/Unterzeil/Tannheim mit 1:0, Friedrichshafen 1:0 und den FV Bad Waldsee mit 3:0 sowie im Halbfinale gegen den TSB Ravensburg, den man mit 2:0 besiegte. Im Finale gegen RW Salem boten die Mädels nochmals alles auf und holten souverän mit 4:0 den Dachser-Cup 22 der D-Juniorinnen. Es spielten: Sara Jukic (T), Hedda Said, Vivienne Pogrzeba, Jana Eiberle, Lena Füssel, Sophie Heilmeier, Sarah Leib- farth, Malena Kaletta, Victoria Wertmann, Emma Reissner. Unsere Jüngeren D-Spielerinnen (teilw. noch E) traten parallel in Gruppe 2 an. Sie spielten sehr clever, hatten gegen die älteren und größeren Gegnerinnen jedoch noch körperliche Nachteile, so dass sie am Ende leider meist knapp Unterlagen. Insbesondere das Spiel gegen TSV Tettnang, wo sie nach hartem Kampf erst in der vorletzten Minute das 0:1 hinnehmen mussten, zeigte das Potenzial dieser jungen Mannschaft. Letztlich kämpften drei Mannschaften nochmals um die Plätze 7 - 9, wo sich unsere D 2 dann auch gegen den FV Bad Waldsee ihren ersten Punkt ergatterte, was in der Endabrechnung aber nicht mehr reichte, weiter nach vorne zu kommen. Es spielten: Carla Seitner (T), Franziska Bayer, Franziska Brugger, Lena Pfleghar, Greta Heilmeier, Hannaa Alosh, Lea Busam, Lena-Marie Alber, Fiona Maier. Bambinis beim Dachser Cup Ausgestattet wie die Profis - mit den neuen Trikots gingen unsere Bambinies am vergangenen Sonntag zum Dach- ser-Cup an den Start. Rund 80 Nachwuchskicker tummelten bei schönstem Wetter auf dem Fußballplatz. Der Einladung des SV Baindt waren 16 Teams gefolgt: SG Baienfurt, SV Haisterkirch, SV Weingarten TSV Eschach, SV Schmalegg und TSB Ravensburg. Der SV Baindt als Gastgeber trat mit drei Teams an. Mit vollem Einsatz, viel Spaß und natürlich auch vielen Toren waren die 45 Spiele a 9 Minuten versehen. Es ist immer wieder erstaunlich zu erleben, wie die jungen Spieler*innen solche Turniermomente erleben, über sich hinaus- und als Mannschaft zusammenwachsen. Die jungen Kicker im Altern von vier bis sieben Jahren spielten auf drei Kleinfeldern: Drei gegen Drei - diese Spielform dient zur Förderung der Wahrnehmung und Kreativität, aber vor allem sorgt sie dafür, dass die Tore wie am Fließband fallen. Ein erlebnisreicher Spieltag endete für jeden mit einer Medaille sowie einen Dachser-LKW gefüllt mit Gummi- bärchen und Luftballons. Die fleißigen Eltern versorgten alle mit Kuchen und die Kinder wurden zu Burger/Pommes vom SV Baindt ein- geladen. Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Helfern. Es spielten für den SV Baindt: Pauline, Erik, Tim, Emil, Finja, Elias, Khan, Noah, Paul, Leon, Enrico, Kaan, Julian, Theo, Matteo, Andrea Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 11. Dachser-Cup - nach zwei Jahren Pause ein großes Fußballfest Nach zweijähriger Pause fand am vergangenen Wochen- ende, 09. und 10. Juli 22, der inzwischen 11. Dachser-Cup der Jugendfußballabteilung des SV Baindt auf dem Sport- gelände „Klosterwiese“ statt. Bei idealem Fußballwetter fanden sich ca. 60 Mannschaften der Altersstufen D-Ju- niorinnen, Bambinis sowie der F1-, F2-, E1- und E2-Junio- ren ein und spielten um die begehrten Siegerpokale. Den Zuschauern wurden interessante und spannende Spiele geboten, die in den Platzierungsspielen teilweise erst im 9m-Schießen entschieden wurden. Den Beginn am Samstag machten die D-Juniorinnen mit 9 Mannschaften. Nach spannenden Vorrundenspielen er- reichten das Halbfinale neben unserer SGM Baindt-Fron- reute der TSB Ravensburg, PSG Friedrichshafen und RW Salem. Nach einem durchweg souveränen Auftritt und einem Finalsieg von 4:0 gegen RW Salem sicherte sich die heimischen SGM Baindt-Fronreute gleich den Pokal. Platzierung D-Juniorinnen 1. SGM Baindt-Fronreute I 2. RW Salem 3. TSB Ravensburg 4. PSG Friedrichshafen 5. SV Jungingen 6. TSV Tettnang 7. SGM Aichstetten-Aitrach-Tannheim-Unterzeil 8. FV Bad Waldsee 9. SGM Baindt-Fronreute II Mittags starteten dann die 12x E1- und 9x E2-Junioren ihr Turnier. Nach der Vorrunde hatten sich in der E1 der FC Wangen, TSV Berg, SV Vogt und TSB Ravensburg ins Halbfinale gekämpft, bei den E2 die SG Baienfurt I, FC Wangen, TSV Berg, SV Haisterkirch. Im Finale setzten sich bei der E2 die SG Baienfurt und bei der E1 der TSV Berg durch und holten sich den Pokal. Platzierung E1-Junioren Platzierung E2-Junioren 1. TSV Berg 1. SG Baienfurt II 2. TSB Ravensburg 2. TSV Berg 3. FC Wangen 3. FC Wangen 4. SV Vogt 4. SV Haisterkirch 5. SV Weingarten I 5. SV Baindt 6. SG Baienfurt 6. SV Weingarten 7. SGM Gebratshofen 7. SGM Gebratshofen 8.SV Weingarten II 8. SV Vogt 9. SG Haisterkirch-Molpertshaus 9. SG Baienfurt I 10. SV Reute 11. SV Arnach 12. SV Baindt Am Sonntag traten dann je 14x F1-+F2 Junioren Mann- schaften gegeneinander an. Ins Halbfinale schafften es bei der F2 die SG Baienfurt, SGM Fischbach-Schnetzenhau- sen, TSB Ravensburg I+II und in der F1 der TSV Tettnang, SV Weingarten, SV Bergatreute und TSV Grünkraut. Im Fi- nale der F2 setzten sich dann die SGM Fischbach-Schnet- zenhausen gegen TSB Ravensburg II mit 3:2 sowie der TSV Tettnang gegen den SV Weingarten mit 2:0 durch. Platzierung F1-Junioren Platzierung F2-Junioren 1. TSV Tettnang 1. SGM Fischbach-Schnet- zenhausen 2. SV Weingarten 2. TSB Ravensburg II 3. SV Bergatreute 3. TSB Ravensburg I 4. TSV Grünkraut 4. SG Baienfurt 5. SV Haisterkirch 5. SG Aulendorf 6. TSV Berg 6. TSV Tettnang 7. SV Schmalegg 7. TSV Grünkraut 8. SG Aulendorf 8. SV Baindt 9. TSB Ravensburg 9. SV Vogt 10. SV Baindt 10. SV Schmalegg 11. SV Arnach 11. SV Blitzenreute 12. SG Baienfurt 12. SV Haisterkirch 13. TSG Bad Wurzach 13. SV Bergatreute 14. SGM Aufheim-Holzschwang* 14. SGM Aufheim Holz- schwang* *nicht angetreten Das Abschlussturnier bildeten dann die Bambinis, die in 16 Teams aus 7 Vereinen jeweils im 3:3 antraten und da- bei einen Riesenspaß hatten und letztlich alle als Sieger vom Platz gingen. Es spielten mit: SV Baindt, SG Baienfurt, SV Haister- kirch, SV Weingarten, TSV Eschach, TSB Ravensburg, SV Schmalegg Am Ende eines jeden Turniers gab es Medaillen für jedes Kind und für die drei Erstplatzierten gab es jeweils Sie- gerpokale. Ferner gab es für alle Kinder (und teilweise Geschwister) einen kleinen Dachser Laster mit Gummi- bärchen und Luftballons. Alle Preise wurden wieder ge- sponsort von unserem langjährigen und treuen Partner, der Firma Dachser SE. An dieser Stelle herzlichen Dank unserem Hauptsponsor, Fa. Dachser SE, ohne den ein solches Event nicht mög- lich wäre und der dieses Turnier seit 11 Jahren großzügig unterstützt. Frau Harting von der Firma Dachser, die das Turnier an beiden Tagen besuchte und auch tatkräftig mithalf, konnte sich von der guten Organisation und der Freude der Kinder überzeugen. Die Jugendfußballabteilung bedankt sich ferner für die Unterstützung zu diesem Turnier bei weiteren Unterstüt- zern, der Gaststätte Grüner Berg, bei Helmut Boenke und der Gemeinde Baindt. Dank auch an die Schiedsrichter, die am ersten Spieltag bei den D-Juniorinnen und in den Spielen der E1 + E2 über 70 Spiele geleitet haben. Nach diesem Turnier gilt der besondere Dank des Or- ganisationsteams und von Jugendleiter Reinhold Mau- cher allen Helferinnen und Helfern für das vielfältige Engagement (Organisation, Aufbau, Abbau, Reinigung, Regiewagen, Kuchenspenden, Verkauf, Grillen, usw.). Ins- besondere auch die Unterstützung aus allen Teilen des Vereins, Jugend, AH, Frauen, Aktive, Ehrenamtliche. Sie alle haben mitgeholfen das Turnier erfolgreich zu gestal- ten und waren an beiden Tagen und teilweise auch schon in den Tagen zuvor und danach im Einsatz. Wir freuen uns schon auf das nächste Turnier im kom- menden Jahr. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Medaillen Dachser Regiewagen TC Baindt e.V. Auch am vergangenen Wochenende wa- ren alle unsere Mannschaften wieder am Start: Junioren U15: Bezirksstaffel 2 TC Baindt - TC Ochsenhausen 0:6 Bei bestem Tenniswetter konnten wir unsere Gegner vom TC Ochsenhausen in Empfang nehmen. Große Spannung und Vorfreude lag in der Luft - hatten doch gleich drei unserer Spieler heute ihr allererstes Verbandsspiel. Einer der Newcomer war Jonathan Boenke, der sogar in beiden Sätzen ein Spiel für sich verbuchen konnte. Er hat prima ins Spiel gefunden und Spaß gehabt, auch wenn er seinem Gegner schlussendlich zum Sieg gratulieren musste (1:6/1:6). Auch Rafael Dorn zeigte hohe Laufbe- reitschaft sowie schöne und teils lange Ballwechsel gegen seine spielstarke aber faire ochsenhausener Gegnerin (0:6/0:6). Ebenso selbstbewusst spielte Carla Seitner ihr erstes Verbandsspiel. In einem insgesamt kräftezehren- den Spiel lag sie im zweiten Satz kurzzeitig sogar in Füh- rung (0:6/3:6). Marian Dorn kam nach seinem Sieg letzte Woche nur schwer ins Spiel. Lieferte sich aber erneut hart umkämpfte Ballwechsel, doch gingen seine Bälle leider öfter ins Aus als beim Gegner (1:6/0:6). In den Doppelspielen kam es bei Marian und Jonathan (3:6/2:6) sowie bei Carla und Rafael (1:6/1:6) zu spannen- den Spielen. Sie haben es den Ochsenhausenern keines- falls leicht gemacht, kamen immer besser ins Spiel und konnten jeweils in beiden Sätzen den Gegnern Punkte abgewinnen - was auch freudig umjubelt wurde! Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Baindt - TC Berg 6:0 Am vergangenen Samstag empfing unsere U18-Mann- schaft in Top-Aufstellung den TC Berg zum letzten Sai- sonspiel. Besonders schnell verliefen die Matches von Tim Pantoffelmann und Tim Raubald, die beide deutlich in zwei Sätzen gewinnen konnten. Auch Lukas Zöschin- ger kam gut ins Spiel und holte den dritten Punkt für Baindt. Bei Enrico Lang, der nach erfolgreichem ersten Satz Schwierigkeiten im zweiten Satz hatte, ging es ins Match-Tie-Break, welches er dann aber souverän ge- winnen konnte. Richtig spannend wurde es dann in den Doppelspielen - die Gegner gaben nochmal alles. Tim R. und Enrico gelang es aber, in zwei starken Sätzen zu ge- winnen. Die Startschwierigkeiten vom Doppel Tim P.und Lukas dauerten etwas länger an, sodass der erste Satz an die Gegner ging. Schließlich konnten die beiden den zweiten Satz schnell gewinnen und machten mit einem sehr deutlichen Match-Tie-Break den Sieg perfekt. Ein gelungener Saisonabschluss! Herren: Kreisstaffel 2 TC Baindt - TC Bingen 5:1 Am Sonntag konnten wir endlich unsere ersten Gäste in dieser Saison empfangen. Pünktlich um 9.00 starteten wir mit den Einzeln, nachdem wir endlich ausgemacht hatten, welche spielbegeisterten Jungs an den Start ge- hen durften! Moritz Lang an 1 fühlte sich auf dem Center Court nicht allzu wohl und musste erst einmal ankommen. Dennoch konnte er sein Einzel für sich entscheiden. David Schäfer auf Platz 2 brachte sein Spiel sehr gekonnt ins Ziel. Auf Platz 3 brachte Tim Raubald nach einem klaren ersten Satz auch sein Einzel nach hart umkämpften 2. Satz zum Sieg. Auf Platz 4 brachte Daniel Gertler auch sein nächstes Spiel gut über die Bühne und fuhr den 4. Sieg in den Einzeln ein. Vor den Doppeln wurde gewech- selt, Schäfer für Schäfer. Max übernahm den Platz seines Cousins David an der Seite von Moritz im Doppel Nummer 1. Routiniert wurde dieses gewonnen und man konnte sich dem Krimi im Doppel Nummer 2 widmen. Hier verloren Daniel und Tim leider den ersten Satz, konnten sich aber in Satz 2 wieder herankämpfen und somit in den MTB gehen, in dem sie sich leider der Erfahrung der Gegner geschlagen geben. Somit verloren wir am Sonntag lei- der unser erstes Match, konnten aber dennoch unseren ersten Heimsieg einfahren und altbekannte Speisen im Anschluss vernaschen. Herren 30: Bezirksliga TC Langenargen - TC Baindt 1:8 Am Sonntag waren die Herren 30 zu ihrer Begegnung beim TC Langenargen zu Gast. Stefan Boenke auf Posi- tion 2, Ralf Raubald auf Position 4 und unser Ersatzmann Josef Spöri von den Herren 65 auf Position 6 starteten mit ihren Begegnungen. Alle drei gewannen ihre Einzel souverän in zwei Sätzen. Stefan siegte 6:4 6:2, Ralf 7:5 6:1 und Josef 6:2 6:0. Es folgte die zweite Spielrunde mit Philipp Boenke an Position 1; Philipp Neubauer an Posi- tion 3 und Marcel Singler an Position 5. Philipp B. lieferte sich ein äußerst attraktives Spiel und sicherte sich den Sieg mit 6:2 6:2. Auch Philipp N. ließ seinem Gegenüber nur wenig Chancen und setzte sich mit 6:3 6:4 durch. Ein- zig Marcel musste über 3 Sätze gehen, machte dann den Sieg aber auch im Match-Tie-Break perfekt; 6:4 0:6 10:7. Der Gesamtsieg war unserer Mannschaft damit bereits nach den Einzeln nicht mehr zu nehmen. Die Doppel stellten wir klug auf, wodurch das Ergebnis noch weiter nach oben geschraubt wurde. Stefan/Phil- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 ipp N. gewannen das Einser-Doppel 6:3 6:3 und Philipp B. siegte mit Josef im zweiten Doppel 6:2 6:4. Einzig Ralf/ Marcel mussten sich im Doppel 3 ihren Gegnern in drei Sätzen geschlagen geben; 6:4 3:6 7:10. Damit sind wir weiter im Titelrennen mit dabei. Nächste Woche geht es zum Spitzenspiel gegen das punktgleiche Team vom TC Kressbronn. Mit einem Sieg können wir ei- nen großen Schritt in Richtung Meisterschaft machen. Es bleibt spannend in dieser Saison! Ein großer Dank geht an Josef Spöri, der als Ersatzmann eingesprungen ist. Es hat uns (und auch ihn) riesig gefreut, dass er im Einzel und Doppel siegreich war! Herren 40: Bezirksstaffel 1 TC Baindt - TA SV Blitzenreute 2:4 An diesem Spieltag kam es zum Lokalderby gegen Blit- zenreute. Nach solidem Sieg von Karlheinz Blank 6:3 u. 6:3 und einem überragenden 6:0 und 6:0 von Sascha Wösle, stand es nach den Einzeln noch erwartungsgemäß 2:2. Dass wir aber letztendlich beide Doppel Blank/Grabherr mit 6:7 und 3:6 als auch Lang/Wösle knapp mit 4:6 und 4:6 an unsere Gäste abgeben mussten, war nicht im Plan. Somit stand eine bittere 2:4 Heimniederlage gegen einen Gegner fest, bei dem wir uns doch deutlich mehr ausge- rechnet hatten. Jetzt müssen wir dringend schauen im nächsten Lokalderby in Baienfurt endlich zu punkten. Bei unseren Gästen möchten wir uns trotzdem für einen fairen und kameradschaftlichen Tennisnachmittag bedanken, den wir gemeinsam bei gutem Essen und Ramazzotti ausklingen ließen. Es spielten: Rafael Grabherr, Andreas Lang, Sascha Wösle und Karlheinz Blank. Herren 50/1: Verbandsliga TC Baindt - TC Bad Saulgau 3:6 Gegen die Gäste aus Bad Saulgau erhofften wir uns eine kleine Chance. Letztendlich konnten wir diese leider nicht nutzen. Nach den Einzel stand es schon 1:5. Unglücklich, denn unsere Einzel fünf und sechs hatten jeweils den ers- ten Satz für sich entschieden, den Zweiten leider abgege- ben und den anschließenden Match-Tie-Break verloren. Nur Stefan konnte sein Einzel für sich klar entscheiden. Nachdem es nach den Einzeln schon klar war, dass wir diese Begegnung verloren geben mussten, hatten wir trotzdem noch den Anspruch, wenigstens die Doppel für uns zu entscheiden. Hätten wir fast geschafft! Doppel 2 und 3 ging jeweils in zwei Sätzen an uns. Doppel 1 kämpfte hart, musste dies aber in zwei Sätzen knapp mit 4:6 und 6:7 den Gegnern überlassen. Wieder mussten wir feststellen, wie wichtig ein Match-Tie-Break sein kann. Einzelaufstellung: Peter Schmitt, Stefan Schäfer, Wolf- gang von Bank, Gerhard Reich, Sigi Hirmke, Roman Schmucker Doppelaufstellung: Schmitt P./von Bank W., Schäfer S./ Reich G. und Hirmke S./Schmucker R. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 SC Tennis Friedrichshafen - TC Baindt 3:6 Am Samstag traten wir beim SC Friedrichshafen an. Wir konnten gleich auf allen 5 Plätzen starten. Thomas Schä- fer, Klaus Göppert, Frank Preussner und Richard Schäfer konnten Ihre Einzel alle souverän gewinnen. Matze Klim- mer und Roland Maier mussten Ihre Einzel dem Gegner überlassen. Somit führten wir 4:2. Also mussten wir noch ein Doppel gewinnen. Doppel 1 mit Richard und Thomas gewann nach hartem Kampf im Match-Tie-Break. Doppel 2 mit Roland und Matze gewann ebenfalls in 2 Sätzen. Klaus und Frank verloren in 2 Sätzen. Somit konnten wir unse- ren 2. Sieg einfahren. Das war eine geschlossene Mann- schaftsleistung. Herren 65: Verbandsstaffel TC Mochenwangen - TC Baindt 1:5 In ihrem letzten Verbandsspiel 2022 waren die Herren 65 beim Nachbarn aus Mochenwangen zu Gast. Nach 3:1 in den Einzeln war bereits eine Vorentscheidung zu unse- ren Gunsten gefallen. In den Doppeln kamen zwei weitere Punkte zum Endstand hinzu. Allerdings konnte nur noch das Doppel 1 gespielt werden (Sieg für L.Reich/E.Feurle) ,da der Gegner verletzungsbedingt zum Doppel 2 nicht mehr antrat. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Damen 40: Staffelliga TA TV Dettingen/Iller - TC Baindt 3:3 Ein spannender Spieltag bei netten Gegnern! Wir waren zu Gast in Dettingen und starteten gut gelaunt in den 3. Spieltag. Die Einzel erwiesen sich dann aber als eher knifflig. Doch mit viel Geduld schafften wir es mit drei gewonnenen Match-Tie-Breaks zum 3:1. Leider mussten wir danach beide Doppel klar abgeben. So verloren wir mit 3:3 und 6:8 Sätzen. Doch nach einem guten Essen in geselliger Runde fuhren wir trotzdem zufrieden wieder nach Baindt zurück. Es spielten Barbara, Marion, Evelyn, Silvia Damen 50: Bezirksoberliga SPG TA SSV Ulm 1846/TK Ulm - TC Baindt 8:1 The same procedure as last week! Leider mussten wir mit dem gleichen Ergebnis die Heimreise antreten wie ver- gangene Woche in Ehingen. Nachdem uns allerdings be- reits im Hinspiel kein Sieg gegen die starken Ulmerinnen gelungen war, kam diese Niederlage nicht überraschend. Der einzige Lichtblick an diesem Samstag war unsere Co mit einem hart erkämpften Sieg im Match-Tie-Break. Im Einsatz waren: Sibylle, Inge, Co, Conny, Eve und Chris- tine. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt - TC Berg 4:0 Im Doppel 1 sorgten Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zin- ser mit einem klaren 6:2 und 6:2 für die 1:0 Führung. Ulli Spille und Günter Kessler dominierten gegen ihre Gegner mit 6:0 und 6:1 und erhöhten den Punktestand auf 2:0. Im Doppel 4 zeigten Ulli Spille und Lothar Braun durch ein 6:4 und 6:2 ihre überlegene Spielweise und erhöh- ten das Ergebnis auf 3:0. Nach einem umkämpften 6:4 und 5:7 holten Karl Heinz Hänssler und Helmut Maier im Match-Tie-Break mit 10:3 einen weiteren Punkt zum 4:0 Gesamtsieg. Damit haben die Herren 70 des TC Baindt in der Doppelrunde ihre Tabellenführung klar behauptet. Herren 65: Doppelrunde TC Bad Buchau - TC Baindt 0:4 5 Spiele , 5 Siege, so lautet die aktuelle Bilanz der Baindter Herren in der aktuellen Doppelrunde H65. Die Ergebnisse: Runde 1: R.Puk/E.Feurle 2:0 Sätze und W.Graf/J.Spöri 2:0 Sätze Runde 2: E.Feurle/W.Graf 2:0 Sätze und R.Puk/J.Spöri 2:0 Sätze Mit dabei waren: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Josef Spöri Vorschau: Samstag, 16.7.: TC Tettnang - Damen 50 SG Baienfurt Tennis - Herren 40 Damen 40 - TA TV Merklingen Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Herren 50/2 - TC Kluftern Sonntag, 17.7.: Herren - TC Ostrach TC Kressbronn - Herren 30 Montag, 18.7.: TC Meckenbeuren-Kehlen - Herren 70 (Doppelrunde) Herren 65 - SG Aulendorf Tennis (Doppelrunde) Musikverein Baindt Infoabend über die musikalische Ausbil- dung und das Musizieren beim Musik- verein Baindt Hat Ihr Kind Lust ein Instrument zu erler- nen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann laden wir Sie, liebe Eltern, am Dienstag, 19.07.2022 um 18.00 Uhr herzlichst zum Infoabend in unser Probe- lokal (Alte Schule), Klosterhof 5 ein. An diesem Abend möchten wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt informieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der Mailadresse: jugendleiter@mv-baindt.de Kontakt zu uns aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Narrenzunft Raspler e.V. Rasplerausflug 2022 Am Samstag, den 02.07.2022 fuhr ein ganzer Bus voller Raspler bei schönstem Wetter und bester Stim- mung um 7:00 Uhr Richtung Frei- burg los. Unser erster Halt war beim Narrenmuseum Narrenschopf in Bad Dürrheim. Vor der närrischen Füh- rung stärkten wir uns erst mal mit einem schwäbischen Vesper. Im Museum erfuhren wir historische Hintergründe und Zusammenhänge von unserer Fasnet. Voller Vorfreu- de ging die Fahrt weiter nach Freiburg. Dort angekom- men und nach einer kurzen Pause bei hochsommerlichen Temperaturen sammelten wir uns zur Stadtführung. Uns wurde Geschichtliches und Wissenswertes über Freiburg und insbesondere über das Münster erzählt. Danach be- zogen wir unsere Zimmer im Hotel, dass sich direkt im Zentrum befand. Der Abend wurde mit einem gemeinsa- men Abendessen um 19:00 Uhr in einer Gaststätte etwas außerhalb vom Zentrum begonnen. Auf dem Rückmarsch ins Zentrum sahen wir neidisch einige Menschen die sich in der „Dreisam“ erfrischten. Auf dem Münsterplatz an- gekommen, verteilten wir uns auf dem Weinfest an den einzelnen Ständen um das Münster herum. Später fanden unsere jungen Erwachsenen in Freiburg auch noch eine Alternative zum Weinfest. Auf dem Weg zum Hotelzim- mer wurde von vielen an der Hotelbar noch ein kleiner Zwischenstopp eingelegt. Bei strahlendem Sonnenschein konnte das Frühstück frühmorgens mit Blick auf das städtische Treiben im Frei- en vor dem Hotel eingenommen werden. Pünktlich um 10:00 Uhr fuhren wir weiter zur Winzergenossenschaft Ihringen am Kaiserstuhl. In einem der größten Holzfass- keller Deutschlands kühlten wir uns von den hohen Tem- peraturen ab, während wir an einer besonderen Führung mit Weinprobe teil nahmen. Gestärkt durch ein italieni- sches Buffet traten wir danach die Heimreise an. Der Abschluss unseres Ausflugs fand bei einem Abendessen in der Wilhelmshöhe statt. Schee wars! Gesellig und ka- meradschaftlich, einfach klasse. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Außerordentliche Mitgliederversamm- lung anlässlich des 47. Reitturniers Liebe Mitglieder, anlässlich unseres Reitturnieres am 27.- 28.08.2022 veranstalten wir am Mitt- woch, 27.07.2022 ab 20 Uhr eine Mitgliederversamm- lung im Kirchenchorraum in Baindt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder. Die Vorstandschaft Kinder- und Jugendzeltlager Von Donnerstag, den 28. Juli bis Samstag, den 30. Juli 2022 veranstaltet die Reitergruppe Baindt wieder ein Zelt- lager für Kinder und Jugendliche des Vereins. Unser Motto lautet: „Länder, Menschen, Abenteuer“ Spannende Wettkämpfe und knifflige Aufgaben sind ga- rantiert. Auch werden wir wieder unser Wissen im Gespannfahren erweitern und Übungen im Voltigieren machen. Veranstaltungsort: Sterkshof, Sterkhof 2, in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, 23. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden. Turnierergebnis Wir dürfen Luisa Wal- ser zu ihrem ersten Sieg mit First Dinamica in der Dressurprüfung Kl. A** be- glückwünschen. Luisa und First Dinamica sind erst seit kurzem zu- sammen auf Turnieren unterwegs und konnten bereits tolle Erfolge feiern. Herzlichen Glückwunsch! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Alpinteam Baindt Wanderung des Alpinteams am 17.07. auf den Golmer Höhenweg Für unsere Wanderung am 17.07.2022 ist der „Golmer Höhenweg“ geplant. Eine wunderschöne Wanderung mit atemberaubenden Panorama Gehzeit: ca. 5 - 5,5 Std. Aufstieg: 560 Meter Abstieg: 1.450 Meter Höchster Punkt: 2334 Meter Von Latschau (Stausee) geht es mit der Bahn zum Ber- ghof. Von dort startet die Tour über des Golmerjoch auf die Geißspitze. Nach dem Abstieg gelangen wir zur Lin- dauer Hütte die zu einer kleinen Einkehr einlädt. Von der Lindauer Hütte geht es dann zurück nach Latschau zum Ausgangspunkt. Wenn es zeitlich reicht, können die mutigen von uns noch mit dem „Alpin-Coaster“ nach Vandans runter fahren. Die Tour kann nur bei gutem Wetter gemacht werden ! Treffpunkt ist um 7 Uhr an der Teniishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte E-Mail an wanderwart@alpinteam- baindt.de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - das Warten hat ein Ende Nach zwei Jahren Corona-Pause sind wir endlich wieder in vollem Umfang da. Drei Tage Weinfest auf dem Dorfplatz, drei Tage Party und drei Tage beste Unterhaltung. Am Freitag den29. Juli 2022 sorgt ab 19:00 Uhr Marco Mzee für gute Stimmung auf dem Dorfplatz. Der österreichische DJ und Entertainer tritt seit mittlerwei- le über 20 Jahren erfolgreich in Discotheken, bei Zelt- und Oktoberfesten sowie auf zahlreichen Open Air Bühnen in ganz Europa auf. Er begeistert dabei das Publikum mit Topmusik aus unterschiedlichsten Genres, beeindruckt mit Live-Gesangseinlagen und sorgt für die perfekte Par- tystimmung. Einlass ist um 18:30 Uhr und der Eintritt be- trägt 5 €. Am Samstag den30. Juli 2022 sorgen ab 19 Uhr Green River für beste Unterhaltung auf dem Baindter Dorfplatz. „Green River“, eine Coverband aus dem Herzen Süd- deutschlands, spielen Rock, Oldies, Blues, Country und Unterhaltungsmusik. Handgemacht, ehrlich und ohne Playback. Einlass ist bereits um 18:30 Uhr und der Ein- tritt ist frei. Der Sonntag31. Juli 2022 beginnt um 9.30 Uhr mit einem Festgottesdienst auf dem Dorfplatz. Im Anschluss wird ab 10.30 Uhr mit der Böllergruppe Baindt der Frühschoppen mit dem Musikverein Gög- gingen eingeleitet. Ab 11.00 Uhr Beginn des Kinderprogramms mit basteln und schminken, sowie weiteren Attraktionen. Für die Kleinsten ist bestens gesorgt. Um 11.30 Uhr beginnt die Große Oldtimershow mit zahl- reichen Autos, Motorrädern und Traktoren. Nach dem Mittag startet der imposante Fahrzeugkorso mit anschlie- ßender Ausfahrt durchs Ländle. Fürs leibliche Wohl bieten die Schalmeien Baindt wieder einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Ku- chen an. Gegen 15.45 Uhr findet das letzte Highlight mit der Haupt- preisverlosung der Tombola statt. Festende ist auf 17:00 Uhr angesetzt. Für das leibliche Wohl ist stets ausreichend gesorgt. Bei schlechtem Wetter finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Weinfest 2022 - Eine Weinreise um die Welt Liebe Freunde des guten Geschmacks! Endlich ist es wieder soweit, unser geliebtes Weinfest kann wieder im vollen Umfang stattfinden. Damit verbunden ist natürlich auch unsere traditionelle Weinprobe. Dieses Jahr findet die Weinprobe unter dem Motto „Eine Wein- reise um die Welt“ statt. Dort werden die verschiedens- ten Weine aus dem Inland und von vielen verschiedenen Ländern aus der ganzen Welt verkostet, dazu reichen wir einen reichhaltigen Vesperteller. Beginn ist wie im- mer am Weinfest-Samstag, den 30.07.2022 um 18 Uhr, in gemütlichem Ambiente beim Fischer Max im Stadel. Anmeldungen sind ab sofort unter Weinprobe@schal- meien-baindt.de möglich. Der Preis für die Weinprobe mit Vesperteller beträgt 38 € und die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Die Schalmeienkapelle freut sich auf Sie. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung Rund um den Steegersee Wir wandern vom Naturbadesee Stee- gersee in großem Bogen in Richting Tann- hausen und über den Booser Hof zurück zum Ausgangspunkt. Wann: Dienstag 19.07.2022 um 13.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, Fahr- preis 6,50 € für Mitglieder. Einkehr ist vorgesehen. Feste Schuhe erforderlich, Trinken, ggf. kleines Vesper, Stöcke und Wechselschuhe mitneh- men, Wir gehen viel auf Wiesenwegen und empfehlen wegen der Stechmücken etc. eine lange Hose. Anmeldung ab 15.07.2022 bei WF Jürgen Frank, Tel. 0751/43287 Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung zu den fünf Weihern im Altdorfer Wald Vom Parkplatz Bolanden wandern wir an der Wolfegger Ach zum Hagenbachweiher, weiter durch den Wald an den anderen Weihern vorbei, und zurück zum Parkplatz. Wann: Sonntag 24.07.2022 um 13.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 10 - 12 km, 70 hm, Fahrpreis 3,00 € für Mitglieder., Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Kleines Vesper, Trinken, Stöcke gutes Schuhwerk und Wechselschuhe werden empfohlen, Anmeldung ab 21.07.2022 bei WF Frowin Riedmayer, Tel. 0751/560 220 oder 07529/1419 Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg 3. Kaffeetreff Liebe Mitglieder vom VdK OV Wein- garten, der 3. Kaffeetreff findet am 20.07.2022 um 14:30 Uhr wie gewohnt im Best Western Parkhotel - Bistro, Abt-Hyller- Str. 37 - 39 in Weingarten statt. Referentin: Kriminalhauptkommissarin Evelyn Lang vom Polizeipräsidium Ravenburg Thema: Seniorenspezifische Kriminalprävention Durchschaut - Vorsicht Abzoche - an der Haustür - am Telefon - im Internet - am Bankau- tomat - unterwegs - sowie Informationen zum Einbruchsschutz und Opfer- schutz Es ist ein interessantes Thema, das uns alle angeht und ich hoffe auf viele Mitglieder. Es grüßt Euch Ihre Karin Maucher und die ganze Vorstandsschaft. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Besuch des Partnerschaftchores aus Pirna und Graupa Aus Anlass des 30-jährigen Partnerschaftsjubiläums Pirna / Graupa und Baienfurt kommt der Richard-Wagner Chor. Das Programm sieht folgende Begegnungen vor: Freitag, 15.Juli 2022, 19.00 Uhr Bei der öffentlichen Ehrung verdienter Sportler und Blut- spender treten der Chor aus Pirna, die Chorifeen mit einer Tanzgruppe des Turnvereins auf. Samstag, 16. Juli 2022 17.00 Uhr Bei der offiziellen Begrüßung der Gäste aus den Partner- schaftsstädten singen ebenfalls die Chöre aus Graupa und die Chorifeen. Im Anschluss singt der Männerchor des Liederkranzes vor dem Rathaus, wenn alle Chöre sich zum gemütlichen Beisammensein treffen. Sonntag, 17. Juli 2022 10.45 Uhr Der Festakt zum 30-jährigen Jubiläum der Partnerschaft wird von Richard-Wagner-Chor und der Bläsergruppe des Musikvereins Baienfurt umrahmt. Sommerfest der Chöre des Liederkranzes Montag, 18. Juli 2022, 19.30 Uhr Die Chormitglieder und ihre Partner treffen sich zum Ab- schlusshock um 19.30 Uhr im Vereinsheim. Für das leibli- che Wohl ist gesorgt. Hospizdienst „Schon ein ganz kleines Lied kann viel Dun- kel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möch- ten wir Sie einladen zum gemeinsamen Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Gemeinschaft er- fahren, bringt uns in Schwingung und andere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termin: Dienstag, 26.07.22 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Bitte melden Sie sich telefonisch an. „Und ich sag´ kein Sterbenswörtchen!“ - oder: Wenn Demenzkranke sterben Alle Menschen sterben irgendwann - auch Demenzkranke. Sie sterben entweder an Komplikationen der Demenz, an anderen Krankheiten oder einfach aus Altersgründen. Die Krankheit Demenz stellt uns vor besondere Heraus- forderungen, wie begleite ich also Demenzkranke wür- devoll bis zum Schluss? An diesem Abend gehen wir dieser Frage nach und er- halten wertvolle Einblicke und Hinweise für diese außer- gewöhnliche Situation. Referentin: Marion Müller, Leitung Netzwerk Demenz Landkreis RV am zfp-Südwürttemberg, Weissenau Ort: Hofsaal des evangelischen Gemeindehau- ses, Abt-Hyllerstraße 17 Weingarten Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Termin: Donnerstag, 21.07.2022, 19 Uhr Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Hospizarbeit und Humor - passt das zusammen? Dass diese auf den ersten Blick unvereinbaren Gegen- sätze durchaus in Verbindung gebracht werden können, das wurde bei der Jubiläumsfeier der ambulanten Hos- pizbewegung Weingarten - Baienfurt - Baindt - Berg e.V. deutlich. Beim Eintreffen erwartete die ca. 100 Gäste, darunter Mitarbeitende aus Pflegeheimen und Pflegediensten, be- freundete Hospizgruppen, Mitglieder und Vertreter aus Kirchengemeinden und den Kommunen in der Baienfur- ter Gemeindehalle beschwingte Musik der Bläsergruppe des MV Baienfurt. Auch der Besuch der Ravensburger Clowns machte deutlich, dass der Verein mit der Feier seines inzwischen 21-jährigen Bestehens leichte Töne anklingen ließ. „Heute ist ein Tag zum Feiern“ begann der 1.Vorsitzende, Kurt Brust, seine Begrüßungsansprache und betonte die Bedeutung des Abschiednehmens für die, die weiterleben mit einem Zitat von C. Saunders, der Initiatorin der Hospiz- bewegung: Was immer in den letzten Stunden geschieht, kann viele Wunden heilen, aber auch in unerträglicher Erinnerung verbleiben. Dank und Anerkennung brachten die Grußworte von Hr. Birnbaum als Gastgeber und Vertreter des Bürgermeis- ters, Sozialdezernent des Landkreises Hr. Friedel und das von D. Baur verlesene Grußwort der Beisitzerin des ba- den-württembergischen Hospiz- und Palliativverbands, Fr. Häfele, zum Ausdruck. Humor in Krisen, Leid und Trauer, so hatte Fr. Martina Kern vom Zentrum für Palliativmedizin am Helios Klini- kum Bonn/Rhein-Sieg ihren Festvortrag betitelt. Ihren kurzweiligen, aber durchaus tiefgründigen Vortrag hat sie mit allerlei Cartoons und Geschichten angereichert, die sie fast alle von Patienten erhalten hatte. Sie wurde nicht müde zu betonen, wie wichtig Humor auch und gerade für Menschen sein kann, die Abschied nehmen müssen, wenn Humor bereits in ihrem Leben eine wichtige Kraftquelle für sie gewesen war. „Die Menschen wünschen sich Le- bendiges und Normales im Umgang, keine salbungsvollen Worte und verschreckte Gesichter.“ Doch ebenso mahnte sie, dass ein Scherz auch zynisch und verletzend wirken kann, wenn nicht dasselbe Humorverständnis vorhanden ist. Dies vorsichtig auszuloten sei immer auch ein Risiko, und erfordere Mut, wenn es jedoch gelingt, „trägt Humor die Seele über Abgründe hinweg.“ Manchmal gebe es auch in der Umgebung Unverständnis, wenn in der hos- pizlichen Begleitung gelacht wird, jedoch zeigte Fr. Kern authentisch und wissenschaftlich unterlegt die wichtigen kommunikativen und psychologischen Funktionen von Humor auf. Humor als „Trotzmacht des Geistes“ und als wichtiges Reaktionsmuster in der Krise, als „lachendes Dennoch“ in einer Grenzsituation, die auch zum Weinen zwingen könnte. Gemeinschaft und Verbindung könne Humor schaffen und Sprachlosigkeit durchbrechen, ent- krampfen und „Kurzferien vom sich Betreffen lassen“ ermöglichen. Diese gesunde Psychohygiene benötigen die Ehrenamtli- chen und Hauptamtlichen, die im Verlauf des Abends mit einem blühenden bunten Kräutertopf vom Vorstand ge- ehrt wurden. Kurt Brust bezeichnete sie als „den warmen Kern des Vereins“, weil sie es sind, die sich immer wieder neu auf die unterschiedlichsten Menschen und unbekann- te Situationen einlassen und ihre Zeit, ein selten geworde- nes Gut in einer sich beschleunigenden Zeit, mitbringen. Ein leichter, ein humorvoller Sommerabend klang mit an- geregten Gesprächen aus, doch sicherlich haben manche Patientenzitate wie „Lieber totlachen als sterben“ noch länger nachgewirkt. Vorstand und Festgäste von links: R. Birnbaum, H. Renz, R. Friedel, D. Baur, M. Kern, K. Brust, S. Götz, C. Reiter, C. Zweifel. Vorne kniend: RV Clowns. Auf dem Bild fehlt: B. Kleinböck Herzliche Einladungzum OPENAIR-KINO in Baienfurt Freitag, 29. Juli 2022 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 Uhr) Marktplatz Baienfurt (bei schlechter Witterung in der Gemeindehalle Bai- enfurt) mit der deutschen Komödie von Marcus Rosenmüller „BECKENRAND SHERIFF“ Filmbeschreibung: Zu alt, zu teuer und nicht mehr tragbar! Das Freibad in Grubberg muss geschlossen werden, findet die Bürger- meisterin. Die Chance für Bauherr Albert Dengler: Die freie Fläche bietet jede Menge Platz für neue Wohnungen. Da- für würde er das alte Bad kostenlos abreißen. Doch die beiden haben die Rechnung ohne Karl gemacht. Denn er ist hier nicht nur der Bademeister, er ist der Schwimm- meister, der Beckenrandsheriff! Um das Freibad zu ret- ten, müsste ein Bürgerbegehren her. Doch woher soll Karl die benötigten 600 Unterschriften kriegen? Nicht mal die wenigen verbliebenen Badegäste sind gut auf ihn zu sprechen. Der nigerianische Bademeister-Azubi Sali muss entscheiden, ob er Karl helfen soll. Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 BUND Ravensburg-Weingarten ++ Weihergeschichten im Altdorfer Wald ++ 25 Weiher existieren heute noch im Altdorfer Wald - über 80 gab es hier im Laufe der Jahrhunderte. Wasserkraft, Fischerei, Bewässerung, Flachsrösten - die Weiher wurden aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Überlegungen he- raus angelegt. Heute erfreuen wir uns an ihrem Anblick, ihrer Artenvielfalt und Bedeutung als Rückhaltebecken. Der Schanzwiesweiher und Bunkhofer Weiher sind be- deutende Schutzgebiete und bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Einen Einblick in die Geschich- ten, die diese Weiher zu erzählen haben und ihre heutige Nutzun , geben der Diplom- Agrarbiologe und BUND-Ge- schäftsführer Ulfried Miller und der Fischwirt Anton Jung am Sonntag, den 17. Juli 2022. Die zweieinhalbstündige Erkundung startet um 14:00 Uhr am Parkplatz westlich vom BaindterEgelsee. Der Treff- punkt ist auch bestens mit dem Fahrrad erreichbar - dank des guten Radwegenetzes im Altdorfer Wald. Bitte an feste Schuhe, lange Hosen und Zeckenschutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Mehr Informationen Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im Terminkalender des BUND unter www.bund-ravensburg.de Botanische Exkursion im Wald bei Grund BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Am Sonntag, den 24.07.2022 veranstaltet der BUND Ra- vensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald eine botanische Exkursion im Wald bei Grund. Unter der Leitung von Diplom-Biologin Ulrike Plewa gilt es dieses ökologisch besonders wertvolle Gebiet entlang von Wei- hern und Riedwiesen zu erkunden. Die Wanderung dauert ca. 2 - 3 Stunden, Start ist um 14:00 Uhr an der Einmün- dung zum Klimacamp (L317, Abzweigung L 323 Richtung Grund). Bitte an Wanderschuhe, lange Hosen und Zecken- schutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Frei- tagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Der Altdorfer Wald - ein besonderer Ort direkt vor unserer Haustüre - geheimnisvoll und faszinierend. Er ist das größ- te zusammenhängende Waldgebiet Oberschwabens, ein paradiesisches Naturidyll. Kiesabbau, Torfabbau, Wasser und Holznutzung und nun auch Windkraft - es ist reichlich, was der Altdorfer Wald so alles verkraften muss. Über- fordern wird diese Perle in der oberschwäbischen Mitte? Auch in diesem Jahr bietet der BUND Ravensburg-Wein- garten ein abwechslungsreiches Exkursionsprogramm in den Altdorfer Wald an. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von siebzehn sonntäglichen Exkursionen, die bis Anfang Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten, Folgen des Klimawandels in der Region. Auch für Familien und Kinder gibt es ein Mitmachprogramm des Waldpädagogik-Teams von ForstBW. Für jedes The- ma konnte der BUND Experten und Expertinnen gewin- nen. Spannende und informative Führungen sind garan- tiert. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravens- burg.de Regierungspräsidium Tübingen „Wer liest, gewinnt.“ - Sommer-Lese-Aktion HEISS AUF LESEN© startet am 11. Juli 2022 Ab Montag, 11. Juli bis einschließlich Samstag, 24. Septem- ber 2022 wird die erfolgreiche Leseclubaktion HEISS AUF LESEN© bereits zum achten Mal im Regierungsbezirk Tü- bingen angeboten. Kinder und Jugendliche können sich in ihrer Bibliothek aus zahlreichen Büchern spannende, lustige, gruselige, romantische oder auch abenteuerliche Geschichten ausleihen. Besonders beliebt sind auch die Leseclub-Treffen in den Bibliotheken für den Austausch über das Gelesene oder einfach zum Abhängen beim ge- meinsamen „Lese-Chillen“. Zum Abschluss der Leseclu- baktion haben alle Kinder und Jugendliche die Chance, tolle Preise zu gewinnen. „Ziel der Aktion in den Sommerferien ist, dass Kinder und Jugendliche mit Freude lesen und darüber erzählen und dass so ihre Lese- und Sprachfähigkeit spielerisch gefördert wird,“ so Regierungspräsident und Schirmherr von HEISS AUF LESEN© im Regierungsbezirk Tübingen Klaus Tappeser. Kinder und Jugendliche können sich kostenlos in teilneh- menden Bibliotheken als Clubmitglieder anmelden. Die Anmeldekarten für HEISS AUF LESEN© gibt es vor den Sommerferien in Schulen und in den Bibliotheken. Nach der Anmeldung bekommen jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ein Logbuch. Dieses begleitet die Kinder und Jugendlichen durch die Aktion. 37 Stadt- und Gemeindebibliotheken beteiligen sich in diesem Sommer im Regierungsbezirk Tübingen an HEISS AUF LESEN©. Die Leseaktion wird von der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen beim Regierungsprä- sidium Tübingen koordiniert. Die Bilanz im vergangenen Jahr steigerte sich trotz Corona auf über 2.700 begeis- terte junge Leserinnen und Leser, mit über 17.000 gele- senen und bewerteten Büchern. Dazu konnten fast 2.000 Urkunden an die lesebegeisterten Kinder und Jugendli- chen verliehen werden. HEISS AUF LESEN© 2022 findet in den Stadt- und Gemein- debibliotheken der folgenden Kommunen statt: Albstadt, Bad Waldsee, Balingen, Berghülen, Biberach, Blaustein, Bodelshausen, Bodnegg, Dettingen a. d. Erms, Dußlingen, Eningen/Achalm, Friedrichshafen, Gomarin- gen, Hechingen, Kirchentellinsfurt, Langenau, Laupheim, Lichtenstein, Mössingen, Pfullendorf, Pfullingen, Ravens- burg, Reutlingen, Riederich, Rottenburg, Salem, Schel- klingen, Tettnang, Trochtelfingen, Tübingen, Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen, Ulm, Uttenweiler, Wangen, Wann- weil, Westerheim. Weitere Informationen gibt es auf der Seite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Ref23/ Bibliothek/Literatur/Seiten/HAL.aspx. Lassen Sie Ihre Haus- tiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Welche Eisspezialität verbirgt sich hinter diesem Bilderrätsel? REBUSREBUS RÄTSELSPASS FÜR Wann wurde das „Eis am Stiel“ zum Patent angemeldet? A. 1867 B. 1905 C. 1932 D. 1947 Die Felder 1 bis 8 nennen eine Eisspezialität. EIS-FANSEIS-FANS QUIZQUIZ Lösung Quiz: B. 1905 Lösung Rebus: Amarenabecher 697R102R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Nachruf In stiller Trauer und liebevoller Erinnerung haben wir in Dankbarkeit Abschied genommen von meinem Mann, Vater und Opa. Franz Kurbatfinski * 03.10.1927 † 25.06.2022 Die Beisetzung fand am 07.07.2022 im engsten Familienkreis in Hamburg statt. NACHRUFE © Poblotzki/DEIKE 709R23R1 Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben eine natürliche Licht- quelle. Sie sind schlangenförmig zu lesen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. © DEIKE PRESS 744R33R3 Lösung: Fruehlingssonne R Ä T S E L K R I M I Tückisches Verwirrspiel Kommissarin Liz Blum rennt mit Polizeireporter Luca Voß durch den strömenden Regen zum Haus, aus dem der Notruf gekom- men war. Ein Mann mit einem Feuermal auf der Schläfe ö net die Tür. Traurig meint er: „Es ist diesen Sommer so kalt und nass. Das gruselige Wetter war Gift für meinen Bruder. Er ist dadurch noch depressiver geworden.“ Er seufzt und geht voran ins Esszimmer. Blum und Voß stutzen, als sie erkennen, dass das Ebenbild des Mannes, der sie gerade ins Zimmer geführt hat, er- schossen am gedeckten Tisch sitzt. „Ich habe für meinen Zwil- lingsbruder gekocht. Plötzlich habe ich den Schuss gehört“, er- klärt er den beiden. Die Brüder gleichen sich wie ein Ei dem anderen, bis auf das Feuermal. Die Wa e baumelt in der rechten Hand des Toten. Liz Blum schaut auf das Tischgedeck. Gabel rechts, Messer links. „Da deckt wohl jemand nicht so oft“, denkt sie und fragt: „Ihr Bruder war also depressiv und hat sich umge- bracht. Woher hatte er die Wa e?“ Der Bruder schaut verwirrt. „Er ist … äh, war Großwildjäger. Ich war ja schon immer gegen Wa en.“ In diesem Moment zieht Voß sie zu einer Wand, an der mehrere gerahm- te Fotos hängen. Auf einem steht ein Mann mit einem Gewehr neben einem getöteten Hirsch. „Oh“, meint Blum, als sie das Feuermal im Gesicht des Jägers sieht. „Ich habe auch etwas entdeckt!“ Sie zeigt auf das Besteck des Opfers. Die Kommissarin dreht sich zum Zwillingsbru- der um. „Sie haben zwei Fehler gemacht, als Sie Ihren Bruder umgebracht haben!“ Was hat ihn verraten? Wagemann/DEIKE Lösung: Die Lage des Bestecks zeigt, dass das Opfer Linkshänder war. Doch der Täter hat seinem toten Bruder die Wa e in die rechte Hand gelegt. Außerdem behauptet er, dass er Wa en hasst. Aber das Foto zeigt ihn als Großwildjäger auf dem Foto, nicht den erschossenen Bruder. Das Feuermal verrät ihn. Illustration © Hermenau/DEIKE 757R58R2 Informationen aus erster Hand Ihr Mitteilungsblatt Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! 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                Bericht_23_06_13.pdf

                Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 ist nichts bekannt zu geben. Neubau Hochwasserschutz „Bach zum Bampfen“ Hirschstraße / Baugebiet Bühl Der Baubeginn der Maßnahme war am 13. Juni 2023. Eine ausführlichere Darstellung ist auf der Homepage unter www.baindt.de -> Umwelt & Verkehr -> Baumaßnahmen -> Hochwasserschutzmaßnahme zu finden. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 zur Neugestaltung und zum Baubeginn der Ortsmitte sowie zu den Entwicklungen im Fischerareal Die Veranstaltung war gut besucht, circa 100 Personen nahmen daran teil. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sowie zu Sperrungen und Umleitungen werden regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Die neu hergestellte Fischerstraße im Fischerareal wird zur Umleitungsstrecke, wenn die Küferstraße im Rahmen der Neugestaltung gesperrt wird. Die Bushaltestelle in der Ortsmitte wird dann vorübergehend an den zukünftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal verlegt. Besuch italienische Delegation zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde und Suche nach Unterstützung in Baindt Im Mai hatten wir die Ehre, eine Delegation aus Italien zu empfangen, die zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde angereist war. Der Besuch verlief äußerst harmonisch und bot eine wunderbare Gelegenheit für einen kulturellen Austausch. Mit Blick auf die Zukunft suchen wir nun nach der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der örtlichen Vereine in Baindt, um die Beziehungen zu vertiefen und neue Projekte zu verwirklichen. Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 2020 fiel der bestehende Stall des landwirtschaftlichen Betriebes auf Flst. 948 einem Feuer zum Opfer. Nun beantragt der Landwirt den Abbruch der Reste des abgebrannten Stallgebäudes und den Neubau einer Maschinenhalle an gleicher Stelle. Ebenfalls soll ein Vordach auf der Nordseite des bestehenden Stall- und Scheuergebäudes abgebrochen werden, um eine für den landwirtschaftlichen Betrieb sinnvoll zu nutzende Überdachung errichten zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 Der Bauherr hat 2017 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 244 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs auf Flst. 244 beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage. Der Landwirtschaftsbetrieb ist ein tierhaltender Betrieb mit der Produktionsausrichtung Milchvieh mit entsprechender zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzfläche und soll durch eine Hofbiogasanlage nach neuestem Stand der Technik ergänzt werden. Die Betriebsfläche befindet sich im räumlich funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da Stellungnahmen durch die Fachämter im LRA, die der Gemeinderat zur abschließenden Beurteilung benötigt, noch ausstehen, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von 5 Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung durch den Gemeinderat aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Die Jahresrechnung 2022 ist der vierte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Der Jahresabschluss muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte, Schulden, Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben. Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2022 sind: • Ordentliches Ergebnis: Überschuss von +1.440.103,15 € (gegenüber dem geplanten Defizit von -681.600 €) • Sonderergebnis: Überschuss von 137.770,05 € Zum vierten Mal seit der Umstellung auf das NKHR verzeichnet die Gemeinde positive Ergebnisse im ordentlichen und Sonderergebnis. Die Kalkulation für das zweite Jahr des Doppelhaushalts gestaltet sich immer schwieriger. Die "Ordentlichen Erträge und Aufwendungen" von 2022 haben maßgeblich zu dem verbesserten Jahresergebnis (+1,94 Mio. €) beigetragen. Angesichts möglicher Konfliktsituationen mit geringeren Zuweisungen und potenziell höheren Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und folgenden ist es wichtig, die Bemühungen zur Kompensation des Ergebnishaushalts fortzuführen. Für die kommenden Jahre, in denen möglicherweise ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sind, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt nicht übermäßig belasten. Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt keine Kreditmarktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 405.855,00 € ausgewiesen. Das bessere ordentliche Ergebnis im Vergleich zur Planung setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderungen im Ergebnishaushalt zusammen: • Entlastungen im Ergebnishaushalt: 617.000 € höhere Schlüsselzuweisungen 302.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 295.000 € geringere Kreisumlage 257.000 € höhere Gewerbesteuer 244.000 € geringere FAG-Umlage 214.000 € höhere privatrechtlichen Entgelte 219.000 € höhere Landeszuweisungen • Belastungen im Ergebnishaushalt: 289.000 € höhere Abschreibungen 79.000 € höhere Unterhaltungskosten 68.000 € höhere Personalaufwendungen 62.000 € höhere Reinigungskosten Im Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweitvorangegangenen Jahres entscheidend. Das bessere Rechnungsergebnis von 2022 wirkt sich auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Die Eckdaten des Haushaltsjahres 2022 sprechen für sich. Das Ergebnis ist besser als erwartet, und die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts hat sich im ordentlichen Ergebnis erhöht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasserversorgung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwasserbeseitigung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere 0,00 Überschussabführung 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Davon entfallen auf der Aktivseite unter Euro 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 3.8 • Rücklagen 123.650,20 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 Nach der Maisteuerschätzung werden sowohl das Land als auch die Kommunen mit etwas niedrigeren Steuereinnahmen rechnen müssen, basierend auf den Prognosen für das Jahr 2023. Die Differenz zur vorherigen Steuerschätzung ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Inflationsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes. Die aktuelle Prognose zeigt leicht höhere Steuereinnahmen aufgrund der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen. Bei den Steuerarten sind unterschiedliche Anpassungen gegenüber der Oktober-Schätzung zu verzeichnen. Während eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer erwartet wird, sind bei der Lohnsteuer, Einkommensteuer und der Abgeltungssteuer Mindereinnahmen im Vergleich zur vorherigen Prognose zu erwarten. Im kommunalen Finanzausgleich werden die baden- württembergischen Kommunen ebenfalls mit Mindereinnahmen rechnen müssen, da die Grundkopfbeträge geringer ausfallen und die Bedarfsmesszahl B absinkt. Im Jahr 2023 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 341.100 € erwartet, da die ordentlichen Aufwendungen nicht mit den Erträgen ausgeglichen werden konnten. Allerdings wird die Gemeinde außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken erzielen und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen. Im Finanzhaushalt werden Veränderungen aufgrund von Inflation, dem Ukrainekrieg, Lieferengpässen und Investitionen im Bereich des Grunderwerbs erwartet. Die genauen Kosten und Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert. Es sind verschiedene Projekte geplant oder bereits in Bearbeitung, darunter die Renovierung der Klosterwiesenschule, die Gestaltung des Dorfplatzes, der Bau der Fischerstraße, barrierefreie Bushaltestellen, Hochwasserschutzmaßnahmen, der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses, sowie der Ausbau der Breitbandversorgung und zahlreiche weitere Projekte. Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. und 5,25 Mio. € waren für die Haushaltsjahre 2023/2024 geplant, jedoch werden aufgrund von Verzögerungen nur 3 Mio. € im Jahr 2023 aufgenommen. Die Liquidität der Gemeinde ist derzeit gesichert, und es wurden 10 Mio. € als Festgeld angelegt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten neuer Investitionsförderungsprogramme verfolgen und dem Gemeinderat gegebenenfalls Investitionsvorschläge unterbreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich die finanzschwächeren Kommunen vor große Probleme stellen können. Die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung muss von der Finanzverwaltung gebremst werden. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, in den Klimaschutz zu investieren und weitere Aufgaben wie Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung schrittweise umzusetzen. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bereitet Sorge, da Störfaktoren wie Zinsentwicklung, Inflation, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg nicht zu unterschätzen sind. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird umfassend saniert und umgebaut, einschließlich einer Aufstockung. Der Bestandsbau ist bereits entkernt, und die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Derzeit wird die Rampe zur Aula gebaut, um eine barrierefreie Zugänglichkeit der Räume im Untergeschoss zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Baukosten von ca. 6.000.000 € netto müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Nur Gewerke, die weniger als 20% der Gesamtbausumme ausmachen, können national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Sonnenschutz, Schlosserarbeiten und Putzarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden am 13.04.2023 über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Angebote wurden am 16.05.2023 eröffnet. 1. Sonnenschutz: Die Unterlagen wurden von 10 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Ein Anbieter hat weniger als 50% der geforderten Positionen ausgefüllt und wurde gemäß VOB ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Zanker GmbH aus Auenwald mit einer Bruttosumme von 211.622,46 €. Basierend auf der Kostenberechnung vom 22.06.2021 lag die Vergabesumme bei 124.503,75 € brutto. Die aktualisierte Kostenberechnung beträgt 163.772,23 € brutto, was bedeutet, dass das Angebot 129,22% der Vergabesumme entspricht. Aufgrund unangemessen hoher Preise im Bereich der Verschattungselemente wird kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher empfehlen die Architekten von mlw, die Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben. 2. Schlosserarbeiten: Die Unterlagen wurden von 13 Firmen heruntergeladen und es gingen vier Angebote zur Submission ein. Alle Angebote sind formal korrekt und können nicht aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 €. Dies entspricht 116,27% des ursprünglich veranschlagten und 88,39% des aktualisierten Vergabevolumens. Die Architekten von mlw schlagen vor, die Firma CSSW GmbH gemäß dem Preisspiegel mit der Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten zu beauftragen. 3. Putzarbeiten: Die Unterlagen wurden von 7 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 €. Die Kostensteigerung von 69.438,88 € brutto (50.888,39 € brutto indexiert) resultiert unter anderem aus überdurchschnittlich gestiegenen Preisen für Dämmungen und den erforderlichen Mehrstärken der Dämmung aufgrund der KfW-Förderung. Ein Zuschussantrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde bei der KfW für die Sanierung des Bestandsgebäudes gestellt, und der Zuschuss wurde bereits zugesagt. Die finale KfW-Berechnung ergab, dass zusätzliche Dämmstärken sowie Flankendämmungen im Kriechkeller erforderlich sind. Es entstehen auch geringfügige Mehrkosten für zusätzliche Putzflächen in den Treppenhäusern, hauptsächlich aufgrund der Platzierung der elektrotechnischen Installationen in Wandschlitzen aufgrund der Stahlbetonfertigteile. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für den Sonnenschutz wird gemäß VOB/A § 17 aufgehoben und zu einem späteren Zeitpunkt neu ausgeschrieben. 2. Die Schlosserarbeiten werden an die Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 € vergeben. 3. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 € vergeben. Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental; Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. In den einzelnen Kommunen wurde bereits im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung anzustreben. Die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zu Maßnahmenpaketen/Clustern zusammengefasst und erläutert, wo möglich konkretisiert und hinsichtlich der Wirkungen bewertet. Der Klimamobilitätsplan basiert auf dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Radverkehrskonzept des Verbands. Die Wirkungen der Maßnahmen wurden mithilfe von Simulationen ermittelt und zeigen eine deutliche Verlagerung weg vom Autoverkehr hin zum Fahrrad, öffentlichen Verkehr und Fußverkehr. Durch die Umsetzung des Plans kann der CO2-Ausstoß um 40,3 Prozent reduziert werden. Einige Schlüsselmaßnahmen umfassen den Ausbau von Radwegen, Anpassungen im öffentlichen Verkehr und die Förderung der Elektromobilität. Der Plan wird für vier Wochen öffentlich ausgelegt, um Rückmeldungen und Stellungnahmen einzuholen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent durch den Klimabonus in Anspruch genommen werden. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Erstellung einer Umsetzungsplanung und den Abschlussbericht im Oktober 2023. Die Planungskosten werden zu 80 Prozent vom Ministerium für Verkehr gefördert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Entwurf des Klimamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schussentals bestehend aus dem Bericht vom 11.05.2023 sowie der Anlage wird zugestimmt. 2. Der Entwurf des Klimamobilitätsplans wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich in allen Gemeinden ausgelegt. 3. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und entsprechender Sachbeschlüsse. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 Die Frühkindliche Bildung in der Gemeinde Baindt steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund steigender Kosten, unter anderem durch Tariferhöhungen für pädagogische Fachkräfte. Um ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu gewährleisten und Familien angemessen zu entlasten, wird eine höhere Anpassung der Elternbeiträge vorgenommen. Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Erhöhung um 8,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024, um einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Für die Betreuung mit Mittagessen (bis 14:00 Uhr) und Ganztagesbetreuung erfolgt zusätzlich eine 5-prozentige Erhöhung, da hier ein erhöhter Personalaufwand entsteht. Es besteht außerdem die Notwendigkeit, die Gebühren und Eingewöhnungsregeln für Kinder in der Krippe und in der Kindertagesstätte anzugleichen, um eine einheitliche Betreuung sicherzustellen. Um die Eingewöhnung zu optimieren, werden Kinder mit Sharing-Plätzen in der Krippe im ersten Monat täglich anwesend sein, danach wird die Betreuung auf zwei bis drei Tage pro Woche reduziert. Für diesen Monat wird die Gebühr einer fünf Tage Woche erhoben. Des Weiteren gelten für alle Kinder unter vier Jahren einheitliche Regeln für die Eingewöhnung, während keine Reduzierung der Gebühren für Kinder ab vier Jahren vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie der Beitragstabelle zum 01.09.2023 (Anlage 1 und Anlage 2) zu. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, dass Kinder unter drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen untergebracht werden und nachrangig in den Kindergartengruppen.[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 23.06.2023
                  2023-06-16_Vereinbarung_Gutachterausschuss_westlicher_Landkreis_Ravensburg.pdf

                  Öffentliche Bekanntmachung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen "Gutachterausschusses westlicher Landkreis Ravensburg" Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 15.06.2023, Aktenzeichen 14- 5/2207.3-9 gemäß § 25 Abs. 5 i.V. mit § 28 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zu- sammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19./24.04. und 02.05.2023 zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses Westlicher Landkreis Ravensburg“ genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntma- chung, frühestens jedoch am 01.07.2023, rechtswirksam. Diese hat folgenden Inhalt: Präambel Mit dem Ziel, in Anbetracht gestiegener Anforderungen die Aufgaben des Gutachteraus- schusswesens im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit fachlich qualifiziert und rechtssicher sowie bürgerfreundlich zu erfüllen bilden die Städte und Gemeinden Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach- Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Kö- nigseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen, Weingarten, Wilhelmsdorf und Wolpertswende sowie die Stadt Ravensburg den gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" und regeln die Zuständigkeiten im Bereich des Gutachterausschusswesens durch die Über- tragung der Aufgaben nach §§§ 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) auf die Große Kreisstadt Ravensburg, die mit der Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung einen gemeinsamen Gut- achterausschuss einrichtet. Die Übertragung der in § 1 bezeichneten Aufgaben erfolgt auf der Grundlage des § 1 Absatz 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – GuAVO) vom 11. Dezember 1989, letzte Änderung vom 21. Dezember 2021 sowie auf der Grundlage des § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974, letzte Änderung vom 17. Juni 2020. § 1 Gegenstand der Vereinbarung (1) Die abgebenden Gemeinden übertragen mit Wirksamkeit dieser Vereinbarung die ihnen nach Bundes- und Landesrecht, insbesondere jedoch der Gutachterausschussverord- nung (GuAVO) zugewiesenen Aufgaben des Gutachterausschusses nach §§ 192 – 197 Baugesetzbuch (BauGB) in vollem Umfang auf die Stadt Ravensburg (übernehmende Ge- meinde). (2) Die Stadt Ravensburg als übernehmende Gemeinde erfüllt anstelle der abgebenden Ge- meinden die übertragenen Aufgaben des Gutachterausschusses nach §§ 192 bis 197 BauGB als zuständige Stelle (§ 1 GuAVO) bzw. als übernehmende Körperschaft im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ. Die abgebenden Gemeinden sind beteiligte Körperschaft im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ. (3) Die Stadt Ravensburg übernimmt die Aufgaben uneingeschränkt und in eigener Verant- wortung. Sämtliche mit den übertragenen Aufgaben verbundenen Rechte und Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf die Stadt Ravensburg über. (4) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Ravensburg ein gemeinsamer Gutachteraus- schuss gebildet. Der gemeinsame Gutachterausschuss trägt den Namen "Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Ravensburg" (Kurzform: "Gutachteraus- schuss westlicher Landkreis Ravensburg", im Folgenden "Gemeinsamer Gutachteraus- schuss" genannt). (5) Die Stadt Ravensburg kann im Gebiet der Mitgliedsgemeinden alle zur Erfüllung der über- tragenen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen treffen (§ 26 Abs. 2 GKZ). (6) Die Stadt Ravensburg und die abgebenden Gemeinden vereinbaren die in dieser Verein- barung genannten Mitwirkungsrechte und –pflichten bei der Erfüllung der Aufgaben (§ 25 Abs. 3 GKZ). (7) Die Mitgliedsgemeinden sind sich darüber einig, dass diese Form der Zusammenarbeit um andere Gemeinden erweitert werden kann, soweit die Gemeinden im selben Landkreis liegen und zu einer der unterzeichnenden Gemeinden benachbart sind (§ 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO). Ein Beitritt weiterer Gemeinden bedarf der Zustimmung der Stadt Ravensburg sowie aller abgebenden Gemeinden. § 2 Zusammensetzung des gemeinsamen Gutachterausschusses und Bestellung der Gutachter (1) Der bei der Stadt Ravensburg zur Erfüllung der Aufgabe einzurichtende Gemeinsame Gutachterausschuss soll aus maximal 40 ehrenamtlichen Gutachter*innen zuzüglich der ehrenamtlichen Gutachter*innen der zuständigen Finanzbehörden und deren Stellvertre- tern bestehen. (2) Für das Vorschlagsrecht der ehrenamtlichen Gutachter werden 3 Bezirke im westlichen Landkreis Ravensburg gebildet: Bezirk 1: Stadt Ravensburg, Stadt Weingarten, Gemeinde Baienfurt, Gemeinde Baindt und Ge- meinde Berg Bezirk 2: Stadt Aulendorf, Stadt Bad Waldsee, Gemeinde Bergatreute und Gemeinde Ebersbach- Musbach Bezirk 3: Gemeinde Altshausen, Gemeinde Boms, Gemeinde Ebenweiler, Gemeinde Eichstegen, Gemeinde Fleischwangen, Gemeinde Fronreute, Gemeinde Guggenhausen, Gemeinde Horgenzell, Gemeinde Hoßkirch, Gemeinde Königseggwald, Gemeinde Riedhausen, Gemeinde Unterwaldhausen, Gemeinde Wilhelmsdorf und Ge- meinde Wolpertswende. (3) Jeder dieser drei Bezirke kann in Absprache mit den Mitgliedsgemeinden der jeweiligen Bezirke Mitglieder für den Gemeinsamen Gutachterausschuss vorschlagen. Den drei Be- zirken steht dabei ein Vorschlagsrecht für maximal 37 ehrenamtliche Gutachter*innen zur Verfügung. Die Anzahl der Gutachter*innen, die vom jeweiligen Bezirk vorgeschlagen werden können, richtet sich nach der Einwohnerzahl der einzelnen Bezirke im Verhältnis zur gesamten Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden des Gemeinsamen Gutachteraus- schusses. Maßgeblich sind die Einwohnerzahlen zum 30.06. des der Bestellung voraus- gegangenen Jahres im Sinne von § 143 Gemeindeordnung (GemO). Zur erstmaligen Bestellung zum Stichtag 01.07.2023 stehen den drei Bezirken folgende Vorschlagsrechte zu: Bezirk 1: 22 Gutachter*innen Bezirk 2: 8 Gutachter*innen Bezirk 3: 7 Gutachter*innen Änderungen der Einwohnerzahlen während der regulären Amtsperiode des Gutachter- ausschusses werden nicht berücksichtigt. Zusätzlich werden von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses 3 Gutachter*innen für die Bewertung von Spezialimmobilien (Land- und Forstwirtschaft, Ge- werbe, etc.) vorgeschlagen. (4) Die zuständigen Finanzbehörden schlagen zudem jeweils eine/n Bedienstete/n sowie eine/n Stellvertreter/in als ehrenamtliche Gutachter*innen vor. (5) Der Gemeinsame Gutachterausschuss besteht aus einem/einer Vorsitzenden, drei stell- vertretenden Vorsitzenden und den weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen. Das Vor- schlagsrecht für den/die Vorsitzende steht der Stadt Ravensburg als übernehmender Ge- meinde zu. Jedem Bezirk steht das Vorschlagsrecht eines/einer stellvertretenden Vorsit- zenden zu. (6) Der/die Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die weiteren Gutachter*in- nen sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstige Wertermittlungen sach- kundig und erfahren sein. Sie dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstü- cke der Gebietskörperschaften, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein (§ 192 Abs. 3 BauGB). Als Gutachter*in darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom Amt des ehrenamtlichen Richters aus- geschlossen ist. Die Bestellungsvoraussetzungen werden durch die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in enger Abstimmung mit den Mitgliedsgemeinden im Vorfeld der Bestellung geprüft. (7) Liegen die Bestellungsvoraussetzungen vor, schlägt die Geschäftsstelle den/die Vorsit- zende, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die ehrenamtlichen Gutachter*innen dem Gemeinderat der Stadt Ravensburg zur Bestellung vor. Der/die Vorsitzende, die stellver- tretenden Vorsitzenden sowie die weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen werden vom Gemeinderat der Stadt Ravensburg für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperiode nach § 2 GuAVO bestellt. (8) Die Sitzungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden durch die Geschäfts- stelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses organisiert. Sollte es erforderlich bzw. sinnvoll sein, einzelne Sitzungen in den Mitgliedsgemeinden durchzuführen, so ist von den Mitgliedsgemeinden vor Ort ein geeigneter Raum kostenfrei zur Verfügung zu stellen. (9) Da die Gemeinden mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB auf die Stadt Ravensburg übertragen, entfällt die Notwendigkeit eines ei- genen Gutachterausschusses. Die Gemeinden (bzw. die Gemeindeverwaltungsverbände etc.) verpflichten sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter*innen mit Wirkung zum 30.06.2023 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). § 3 Geschäftsstelle und Ausstattung (1) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses wird bei der Stadt Ravens- burg (übernehmende Gemeinde) eingerichtet (§ 8 Abs. 1 GuAVO). Die erforderlichen Räumlichkeiten werden von der Stadt Ravensburg zur Verfügung gestellt. (2) Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des/der Vorsitzenden des Gemeinsamen Gut- achterausschusses die Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben. (3) Die zur sachgerechten Aufgabenerfüllung erforderliche Ausstattung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses mit Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln und technischer Ausstattung obliegt der Stadt Ravensburg. Die Stadt Ravensburg besetzt die Geschäftsstelle mit eigenem Personal und ist für die Personalentscheidungen zustän- dig. (4) Die Personalausstattung wird jährlich überprüft. Die Ergebnisse der Überprüfung werden den Mitgliedsgemeinden mit dem jährlichen Geschäftsbericht vorgelegt. Entsteht durch die Änderung der Aufgaben oder aufgrund des Arbeitsaufwands ein Mehr- oder Minder- bedarf, so ist die Personalausstattung entsprechend anzupassen. (5) Die Stadt Ravensburg verpflichtet sich, eine regelmäßige fachliche Fortbildung der Mitar- beiter der Geschäftsstelle und der Gutachter sicherzustellen. § 4 Gebührenerhebung, Gebührensatzung und Ausdehnung des Satzungsrechts (1) Die Stadt Ravensburg als übernehmende Gemeinde erhebt für Amtshandlungen im Rah- men der ihr übertragenen Aufgabengebiete Gebühren und Auslagenersatz in eigener Zu- ständigkeit. (2) Die Stadt Ravensburg kann im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben Satzungen erlas- sen, die für das gesamte Gebiet der Stadt Ravensburg und der abgebenden Gemeinden gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ). Es handelt sich dabei um die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gut- achterausschussgebührensatzung). (3) Die Stadt Ravensburg kann im Geltungsbereich der Satzung alle zur Durchführung erfor- derlichen Maßnahmen wie im eigenen Gebiet treffen (§ 26 Abs. 2 GKZ). (4) Die abgebenden Gemeinden verpflichten sich ihre Gutachterausschussgebührensatzun- gen sowie die den Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle betreffenden Gebüh- rentatbestände ihrer jeweiligen Gebührenverzeichnisse der Verwaltungsgebührensatzun- gen jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30.06.2023 aufzuheben. Sollten die Mitgliedsge- meinden das Gutachterausschusswesen auf einen Gemeindeverwaltungsverband bzw. eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen haben, gilt dies entsprechend für die Satzun- gen und Gebührentatbestände der Verbände/Verwaltungsgemeinschaften. § 5 Kosten und Kostenerstattung (1) Sämtliche bei der Stadt Ravensburg als übernehmende Gemeinde anfallenden Kosten, die mit der Erfüllung der Aufgabe verbunden sind werden mit den erhobenen Gebühren und sonstigen Einnahmen verrechnet. Der verbleibende Restbetrag (Abmangel) wird von allen am gemeinsamen Gutachterausschuss beteiligten Städten und Gemeinden gemäß dem in Absatz 2 festgelegten Kostenverteilungsschlüssel getragen. (2) Der Gesamtbetrag des zu verteilenden Abmangels wird in zwei Teile aufgeteilt: Teil 1 – Verteilung über die Einwohnerzahl Ein Teilbetrag von 80% wird auf die Beteiligten über das Verhältnis der Einwohnerzahl aufgeteilt. Eine Aktualisierung der zu Grunde zu legenden Einwohnerzahl erfolgt in einem 4-jährigen Turnus gemäß der nach § 143 Gemeindeordnung (GemO) ermittelten Zahlen zum Stichtag 30.06. des vorausgegangenen Jahres. Teil 2 – Verteilung über die Gemarkungsfläche Ein Teilbetrag von 20% wird auf die Beteiligten über das Verhältnis der Gemarkungsflä- chen aufgeteilt. Eine Aktualisierung der zu Grunde zu legenden Gemarkungsflächen er- folgt in einem 4-jährigen Turnus. Maßgeblich sind die vom Statistischen Landesamt ver- öffentlichten Zahlen zum 30.06. des vorausgegangenen Jahres. (3) Grundlage für die Ermittlung der Kostenbeteiligung nach Absatz 1 bilden dabei insbeson- dere: die Personal- und Sachkosten; diese werden mit Pauschalwerten angesetzt, die ge- mäß der Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums über die Be- rücksichtigung der Verwaltungskosten insbesondere bei der Festsetzung von Gebüh- ren und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV- Kostenfestlegung) in der jeweils gültigen Fassung ermittelt wurden, die zu zahlenden Entschädigungen für die ehrenamtlichen Gutachter*innen gemäß § 14 GuAVO, die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbildungen, die notwendigen Lizenzgebühren für spezielle EDV-Programme im Gutachteraus- schuss (Kaufpreissammlung, Wertermittlungsprogramm, digitale Veröffentlichung der Bodenrichtwertkarten, GIS-Arbeitsplatz), Kosten für öffentliche Bekanntmachungen (z.B. Bodenrichtwerte) und sonstige Öf- fentlichkeitsarbeit. (4) Die Abrechnungen werden jährlich von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachter- ausschusses zusammen mit dem Geschäftsbericht erstellt und den Mitgliedsgemeinden bis spätestens zum 31.05. des Folgejahres übersandt. Die zu erstattenden Kosten werden den Mitgliedsgemeinden in Rechnung gestellt und einen Monat nach Anforderung fällig. (5) Die Stadt Ravensburg ist berechtigt, unterjährig zum 31.05. sowie zum 30.11. eine ange- messene Vorauszahlung auf den Kostenersatz zu erheben. Die Vorauszahlungsbeträge sind zeitgleich mit der nach Absatz 4 vorzulegenden Abrechnung festzusetzen. Eine Auf- rechnung ist möglich. (6) Zur Einarbeitung und Vorbereitung der Arbeitsaufnahme der Geschäftsstelle des Gemein- samen Gutachterausschusses ist die Tätigkeitsaufnahme einzelner Mitarbeiter*innen be- reits vor Wirksamkeit dieser Vereinbarung erforderlich. Die hierdurch entstehenden Kos- ten werden gemäß dem Kostenverteilungsschlüssel nach Absatz 2 entsprechend auf die Mitgliedsgemeinden verteilt. (7) Es ist davon auszugehen, dass die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder dieses Rechtsgeschäft der Umsatzsteuer unterwerfen (betrifft insbesondere § 2 b UStG). Die vorgenannten Kostenersatzbeträge verstehen sich deshalb als Nettobeträge und die Zahlungspflicht erhöht sich gegebenenfalls um die jeweils gültige gesetzliche Umsatz- steuer. (8) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Beträge nach den für Gebühren gel- tenden kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften zu verzinsen bzw. Säumniszuschläge zu entrichten. §6 Mitwirkungspflichten der Mitgliedsgemeinden (1) Den Mitgliedsgemeinden obliegt die Verpflichtung zur gegenseitigen Information und sonstigen vertragsdienlichen Unterstützung. Von wesentlichen Ereignissen haben sich die Mitgliedsgemeinden jeweils unverzüglich und unaufgefordert zu unterrichten. Zu diesem Zweck senden die Mitgliedsgemeinden der Geschäftsstelle regelmäßig nach Erscheinen das Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen. Sollte ein solches nicht vor- handen sein, informieren die Gemeinden die Geschäftsstelle in geeigneter Form über öf- fentlichen Bekanntmachungen aller für den Gutachterausschuss relevanten Vorgänge (insbesondere Bauleitplanverfahren). (2) Die Mitgliedsgemeinden verpflichten sich, diese Vereinbarung mit Wohlwollen auszustat- ten und nach den Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen. (3) Die Mitgliedsgemeinden werden, soweit rechtlich zulässig, alle notwendigen Entscheidun- gen treffen, Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amtshandlungen vornehmen, die zur Durchführung der übertragenen Aufgaben erforderlich oder sachdienlich sind. (4) Die Mitgliedsgemeinden stellen die für die Durchführung dieser Vereinbarung und der da- mit zusammenhängenden Aufgaben erforderlichen (analogen und digitalen) Informatio- nen, Daten und Unterlagen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. §7 Pflichten der abgebenden Gemeinden (1) Der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden durch die abge- benden Gemeinden alle für das Führen der Kaufpreissammlung und für die Erstellung von Wertgutachten erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen kostenfrei überlassen. Dies umfasst auch die Unterlagen und Daten der bisher bei den Geschäftsstellen geführ- ten Kaufpreissammlungen und Gutachten. (2) Die abgebenden Gemeinden stellen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachter- ausschusses ihren digitalen Geodatenbestand zur Erfüllung der Aufgabe zur Verfügung. Hierzu gehören unter anderem: Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) in Form von original NAS-Daten mit Eigentümerangaben vom Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung, Bodenrichtwertkarten (aktuell und soweit vorhanden historisch), Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Baulinienpläne und sonstige baurechtliche Satzungen einschließ- lich vorhandener digitaler Fachdaten (z.B. Bebauungsplan als pdf-Datei, Textliche Festsetzungen, etc.), Altlasten und Altlastenverdachtsflächen, Sanierungsgebiete, Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (wie Wasser, Abwasser, Gas etc.), Höhenlinien, Luftbilder, Schutzgebiete, Daten zum Denkmalschutz, Hochwassergefahrenkarten. Sobald die digitalen Geodatenbestände bei den Gemeinden aktualisiert werden überge- ben die abgebenden Gemeinden das entsprechende Update/den aktualisierten Datenbe- stand spätestens zwei Wochen nach dem Update an die Geschäftsstelle des Gemeinsa- men Gutachterausschusses. (3) Die abgebenden Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- achterausschusses den amtlichen Straßenschlüssel der Gemeinden in Papierform und als elektronische Datei (Excel-Format). Ergänzungen des amtlichen Straßenschlüssels werden von den abgebenden Gemeinden unaufgefordert an die Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses übermittelt. (4) Die abgebenden Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- achterausschusses die bisherigen analogen und digitalen Akten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der jeweiligen Gemeinde bzw. beim jeweiligen Zusammen- schluss. Die Übergabe erfolgt auf Anforderung durch die Geschäftsstelle des Gemeinsa- men Gutachterausschusses. (5) Sofern ein Zugriff nicht bereits durch die Überlassung des digitalen Geodatenbestandes der abgebenden Gemeinden möglich ist, ermöglichen die abgebenden Gemeinden den Mitarbeitern der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachtausschusses den kosten- freien Zugriff auf alle bei ihnen vorhandenen und zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen oder sachdienlichen Daten. Hierzu gehören unter anderem: Bauakten, Baulasten, Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Baulinienpläne, Sanierungssatzungen, Daten über den Erschließungszustand von Straßen sowie über den abgabenrechtli- chen Zustand einzelner Grundstücke, Daten zum Denkmalschutz, Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bodenordnungsmaßnahmen, Um- legungen, Grenzregelungen, Flurbereinigungen), Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren, Einwohnermeldedaten (Adress- und personenbezogene Daten) auf Anforderung, Mietspiegel … (6) Die abgebenden Gemeinden benennen der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachter- ausschusses einen ständigen Ansprechpartner und dessen Vertreter, der die Unterlagen bei der jeweiligen Gemeinde erhebt und der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- achterausschusses innerhalb von maximal zwei Wochen nach Anforderung übersendet. Analoge Unterlagen werden nach Gebrauch von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses an die jeweilige Gemeinde zurückgegeben, soweit es sich um Ori- ginale handelt. (7) Die abgebenden Gemeinden ermächtigen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses auf das elektronische Grundbuch und die Grundakten für die Grundstücke im Gebiet der jeweiligen Gemeinde zuzugreifen, soweit dies zur Er- füllung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich ist. (8) Die abgebenden Gemeinden ermächtigen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses Daten bei Dritten zu erheben, soweit dies zur Erfül- lung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich ist. § 8 Pflichten der übernehmenden Gemeinde (1) Die Stadt Ravensburg gewährleistet mit dem Tag der Aufgabenübertragung die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne von § 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. der Gut- achterausschussverordnung (GuAVO). (2) Die Stadt Ravensburg erfüllt die Aufgabe in ihren Amtsräumen (Ausnahme siehe § 2 Ab- satz 8 dieser Vereinbarung). (3) Die Aufgabenerfüllung ist durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten, beispielsweise durch Informationen für die Bürger, Notare oder Sachverständigen. Die Festlegung von Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Stadt Ravensburg. Sie wird für das Gebiet der abgebenden Gemeinde jeweils mit dieser abgestimmt. (4) Die Stadt Ravensburg gewährleistet einen ausreichenden Versicherungsschutz für die/den Vorsitzende/n des Gemeinsamen Gutachterausschusses, die drei stellvertreten- den Vorsitzenden, die weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen sowie die Mitarbeiter*in- nen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit deren Tätigkeiten und Handlungen zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben. (5) Die Stadt Ravensburg ist verpflichtet, den abgebenden Gemeinden (soweit rechtlich zu- lässig) jederzeit Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben stehen. Die in dieser Vereinbarung niedergelegten Bestimmungen zum Datenschutz gelten für die abgebenden Gemeinden entsprechend. (6) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses stellt den abgebenden Ge- meinden kostenfrei eine Zusammenstellung der Bodenrichtwerte zur öffentlichen Be- kanntgabe in elektronischer Form zur Verfügung. Jede Gemeinde erhält kostenfrei die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen und die Bodenrichtwerte in elektronischer Form zur Übernahme in ihr Geoinformationssystem. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- achterausschusses übermittelt die entsprechenden Daten an das landesweite Bodenricht- wertinformationssystem (BORIS-BW). Nach Veröffentlichung des Grundstücksmarktbe- richts erhalten die abgebenden Gemeinden diesen kostenlos für eigene interne Zwecke in elektronischer Form übermittelt. Eine Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung auf der gemeindeeigenen Homepage ist nicht erlaubt. (7) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur nach den Maßgaben des § 13 GuAVO abgegeben. Mit dem Grundstücksverkehr betraute Mitarbeiter der abgebenden Gemein- den erhalten diese Auskünfte kostenfrei. (8) Dem Gemeinsamen Gutachterausschuss sowie seiner Geschäftsstelle obliegt es, die Er- ledigung der Aufgaben nach den Grundsätzen einer geordneten und rechtmäßigen Ver- waltung eigenverantwortlich zu koordinieren und zu strukturieren. Wünsche und Anregun- gen der abgebenden Gemeinden werden nach Möglichkeiten berücksichtigt; Anspruch auf Umsetzung dieser Wünsche und Anregungen besteht nicht. (9) Bei verwaltungsinternen Wertermittlungen für die Mitgliedsgemeinden beschränkt sich der Umfang der Auftragserfüllung durch die übernehmende Gemeinde auf ein im Querver- gleich angemessenes Maß. § 8 Absatz 8 dieser Vereinbarung gilt entsprechend. (10) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses übermittelt die erhobenen Daten regelmäßig an datenerhebende Stellen des Landes, des Bundes und der Europäi- schen Union. (11) Die Stadt Ravensburg bzw. die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschus- ses benennt den abgebenden Gemeinden einen ständigen Ansprechpartner für die Erfül- lung der Aufgabe. §9 Vertraulichkeit der Daten/Datenschutz (1) Der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist es untersagt, perso- nenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Zwecken zu erheben, zu verarbeiten, Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu ma- chen. (2) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses behandelt die ihr im Rah- men der Aufgabenerfüllung bekanntwerdenden Informationen und Daten vertraulich. Ver- trauliche Informationen und Daten im Sinne dieser Erklärung sind solche, die der Ge- schäftsstelle übermittelt werden und sich aus Unterlagen (Kaufverträge, Grundbuchakten etc.) ergeben. (3) Bedient sich die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses dritter Perso- nen als Erfüllungshilfen, werden diese von der Geschäftsstelle schriftlich auf das Daten- geheimnis und zur Vertraulichkeit verpflichtet. (4) Die bei den abgebenden Gemeinden nach dem 30.06.2023 eingehenden Urkunden, die für den Gemeinsamen Gutachterausschuss bestimmt sind (notarielle Kaufverträge) sowie die in § 7 Absatz 5 dieser Vereinbarung genannten Unterlagen werden von der abgeben- den Gemeinde unter Wahrung der Belange des Datenschutzes innerhalb von zwei Wo- chen kostenfrei an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses über- sandt. (5) Die Stadt Ravensburg stellt durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen si- cher, dass die Belange des Datenschutzes berücksichtigt werden. Hierzu gehören unter anderem (vgl. 26. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Ba- den-Württemberg, Landtagsdrucksache 13/4910 S. 59 ff) dass erkennbar an den Gutachterausschuss gerichtete Schreiben von der zentralen Poststelle der Stadt Ravensburg der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachter- ausschusses ungeöffnet vorgelegt werden, dass die Gutachter*innen darauf hingewiesen werden, dass sie die personenbezoge- nen Daten, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erlangt haben, auch nach dem Ende ihrer Tätigkeit geheim zu halten haben, dass Gutachten nicht vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden oder anderen Perso- nen zu Hause gefertigt werden, ohne dass geeignete Maßnahmen getroffen wurden, die eine Kenntnisnahme und Nutzung der Daten durch Mitbewohner oder Besucher ausschließt, dass beim Transport personenbezogener Unterlagen zwischen Behörde und häusli- chem Arbeitsplatz oder zwischen Behörden untereinander verschlossene Behältnisse zur Aufbewahrung verwendet werden, dass die in der Registratur der Stadt Ravensburg aufbewahrten Gutachten (Bürofer- tigungen), Urkunden und Akten nur dem Gemeinsamen Gutachterausschuss und den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses zu- gänglich sind, dass Abschriften von Gutachten nicht bei den Gutachter*innen aufbewahrt werden, dass Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nicht telefonisch erteilt werden und dass Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur in anonymisierter Form erteilt wer- den. §10 Übergangsbestimmungen und Haftung (1) Die bei den Gutachterausschüssen der Mitgliedsgemeinden bzw. den bisherigen Verwal- tungsgemeinschaften bis zum 30.04.2023 beantragten Verkehrswertgutachten werden von den jeweiligen Gutachterausschüssen abschließend bis spätestens zum 30.06.2023 bearbeitet und fertiggestellt. (2) Verkehrswertgutachten, die ab dem 01.05.2023 bei den Gutachterausschüssen der Mit- gliedsgemeinden bzw. den bisherigen Verwaltungsgemeinschaften beantragt werden, werden nach Möglichkeit von den jeweiligen Gutachterausschüssen abschließend bis zum 30.06.2023 bearbeitet. Nicht bearbeitete oder abgeschlossene Anträge gehen zum 01.07.2023 auf den gemeinsamen Gutachterausschuss über. Die Mitgliedsgemeinden ha- ben hierzu alle erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- achterausschusses einzureichen. Die Gebühren stehen in diesem Fall der Stadt Ravens- burg zu und werden nach deren Gutachterausschussgebührensatzung abgerechnet. Die Antragsteller sind von den Mitgliedsgemeinden ab dem 01.05.2023 in geeigneter Form auf diese Regelung hinzuweisen. (3) Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 werden spätestens zum 30.06.2023 von den bisherigen Gutachterausschüssen ermittelt und veröffentlicht. Eingehende Kaufver- träge, geschlossen ab dem 01.01.2023, fallen in die Zuständigkeit und den Aufgabenbe- reich des gemeinsamen Gutachterausschusses. Die abgebenden Gemeinden verpflich- ten sich, für eingehende Kaufverträge in der Übergangsphase zwischen dem 01.01.2023 und 30.06.2023 Fragebögen zum Ausstattungsstandard an die jeweiligen Käufer und Ver- käufer zu versenden. (4) Die Mitgliedsgemeinden führen den Abschluss ihrer Kaufpreissammlungen am Tag vor der Aufgabenübertragung aus. Die Mitgliedsgemeinden sichern zu und tragen dafür Sorge, dass zum Zeitpunkt des Aufgabenübergangs die Kaufpreissammlungen den aktu- ellen Stand aufweisen und Arbeitsrückstände nicht vorhanden sind. (5) Die bisherigen Gutachterausschüsse und deren Geschäftsstellen werden zum 30.06.2023 aufgelöst. Die Dienststempel sind zu diesem Zeitpunkt zu entwerten. (6) Die Stadt Ravensburg verpflichtet sich, die ihr zur Erfüllung übertragenen Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen. Sie haftet für die von ihr einge- setzten Erfüllungsgehilfen und Beauftragten nach den gesetzlichen Bestimmungen. (7) Sofern und soweit sich Schadensersatzansprüche ergeben, die auf schuldhaft fachlich nicht korrekt ermittelte Daten der bisherigen Gutachterausschüsse zurückzuführen sind, stellen die Mitgliedsgemeinden die Stadt Ravensburg im Innenverhältnis von Schadens- ersatzansprüchen frei und übernehmen im Innenverhältnis die Haftung für diese Ansprü- che. § 11 Laufzeit und Kündigung (1) Die vorliegende Vereinbarung beginnt am 01.07.2023 und hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30.06.2031. Danach verlängert sich diese Vereinbarung fortwährend um jeweils wei- tere 4 Jahre, sofern sie nicht innerhalb der in Absatz 3 genannten Kündigungsfrist von einer der beteiligten Kommunen gekündigt wird. (2) Wird diese Vereinbarung von einer der abgebenden Gemeinden gekündigt, so wird die Vereinbarung mit den übrigen Vertragspartnern fortgesetzt. Sollten durch die Kündigung der abgebenden Gemeinde Änderungen an dieser Vereinbarung erforderlich sein, ver- pflichten sich die übrigen Mitgliedsgemeinden, diese Änderungen herbeizuführen. Wird diese Vereinbarung von der Stadt Ravensburg gekündigt, so tritt die Vereinbarung zum Laufzeitende mit Wirkung für alle Vertragsparteien außer Kraft. (3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, diese Vereinbarung schriftlich ordentlich zum Lauf- zeitende zu kündigen. Als Kündigungsfrist werden 12 Monate zum jeweiligen Laufzeitende vereinbart (§ 25 Absatz 4 GKZ). Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief. Maßgebend für das Einhalten der Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschrei- bens bei der Stadt Ravensburg. In dem Kündigungsschreiben sollen die Gründe der Kün- digung angegeben werden. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen bleibt unberührt. Ebenso bleibt § 60 Absatz 1 Landesver- waltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) unberührt. (5) Im Falle der ordentlichen Kündigung der Vereinbarung nach Absatz 3 hat die Stadt Ravensburg Anspruch auf Kostenbeteiligung für die bis zum Ende der Laufzeit der Ver- einbarung erbrachten Leistungen. § 12 Sonstige Bestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sie sind von allen Beteiligten zu unterzeichnen und bei Erfordernis von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen. (2) Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind ausschließlich in dieser Vereinbarung fest- gelegt. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien bestehen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung nicht. (3) Erfüllungsort ist Ravensburg; Gerichtsstand ist das zuständige Verwaltungsgericht. § 13 Wirksamkeit, Inkrafttreten (1) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Absatz 5 GKZ der Genehmigung der Rechtsauf- sichtsbehörde. (2) Die Vereinbarung ist gemeinsam mit der rechtsaufsichtsbehördlichen Genehmigung von sämtlichen Mitgliedsgemeinden nach den für ihre Satzungen geltenden Vorschriften öf- fentlich bekannt zu machen. Eine Änderung oder Aufhebung der Vereinbarung ist mit der Genehmigung, sofern eine erforderlich ist, von den Beteiligten öffentlich bekanntzuma- chen. Die öffentliche Bekanntmachung ist der Stadt Ravensburg unverzüglich nachzuwei- sen. Die Kosten für die Bekanntmachung behalten die Mitgliedsgemeinden auf sich. (3) Die Vereinbarung wird gemäß § 25 Absatz 6 Satz 2 GKZ am Tag nach der letzten öffent- lichen Bekanntmachung der Vereinbarung mit der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- hörde rechtswirksam, frühestens jedoch am 01.07.2023. (4) Die Stadt Ravensburg teilt der Zentralen Geschäftsstelle beim Landesamt für Geoinfor- mation und Landentwicklung Baden-Württemberg die Bildung des gemeinsamen Gut- achterausschusses nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO mit den Angaben nach § 15 Absatz 3 GuAVO unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung mit. § 14 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die Mitgliedsgemeinden ver- pflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch rechtlich zulässige Bestimmungen zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Zweck am Nächsten kom- men. Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Vereinbarung ergibt, dass die Verein- barung durch weitere Bestimmungen ergänzt werden muss. § 15 Ausfertigungen Von dieser Vereinbarung werden folgende Ausfertigungen erstellt: eine für die Stadt Ravensburg jeweils eine für jede abgebende Gemeinde eine für die Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Tübingen) Ravensburg, 24.04.2023 gez. Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp für die Stadt Ravensburg gez. Bürgermeister Patrick Bauser für die Gemeinde Altshausen gez. Bürgermeister Matthias Burth für die Stadt Aulendorf gez. Oberbürgermeister Matthias Henne für die Stadt Bad Waldsee gez. Bürgermeister Günter A. Binder für die Gemeinde Baienfurt gez. Bürgermeisterin Simone Rürup für die Gemeinde Baindt gez. Bürgermeisterin Manuela Hugger für die Gemeinde Berg gez. Bürgermeister Helmfried Schäfer für die Gemeinde Bergatreute gez. Bürgermeister Peter Wetzel für die Gemeinde Boms gez. Bürgermeister Roland Haug für die Gemeinde Ebersbach-Musbach gez. Bürgermeister Oliver Spieß für die Gemeinde Fronreute gez. Bürgermeister Jochen Currle für die Gemeinde Guggenhausen gez. Bürgermeister Volker Restle für die Gemeinde Horgenzell gez. Bürgermeister Roland Haug für die Gemeinde Hoßkirch gez. Bürgermeister Roland Fuchs für die Gemeinde Königseggwald gez. Bürgermeister Jochen Currle für die Gemeinde Unterwaldhausen gez. Oberbürgermeister Clemens Moll für die Stadt Weingarten gez. Bürgermeister Daniel Steiner für die Gemeinde Wolpertswende Ebenweiler, 02.05.2023 gez. Bürgermeister Tobias Brändle für die Gemeinde Ebenweiler gez. Bürgermeisterin Yvonne Heine für die Gemeinde Riedhausen gez. Bürgermeisterin Sandra Flucht für die Gemeinde Wilhelmsdorf Altshausen, 19.04.2023 gez. Bürgermeister Artur Rauch für die Gemeinde Eichstegen gez. Bürgermeister Timo Egger für die Gemeinde Fleischwangen[mehr]

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                    2021_01_12_Bericht.pdf

                    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Dezember 2020 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2020: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2020 5324 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2020 73 • Geburten im Jahr 2020 36 • Sterbefälle im Jahr 2020 37 • Eheschließungen im Jahr 2020 13 Seite 2 von 26 • Baugesuche: 22 / Kenntnisgabeverfahren: 9 / Befreiungen: 1 / Bauvoranfragen: 3 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2021 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden Themen/Projekte von Bedeutung sein (mit Beiträgen von Frau Jeske, Herrn Plangg, Herr Abele und Herrn Roth): Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergärten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trägerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 belegt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden zwischenzeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 18.12.2020. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jetzigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Planungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Spätestens bis zum Sommer 2021 wird der Vorstand des Waldorfkindergartens seine Planungen und Vorstellungen im Gremium präsentieren. Die Gemeinde wächst und es werden in den nächsten Jahren weitere Betreuungsplätze benötigt. Im Herbst letzten Jahres haben zwei pädagogische Fachkräfte bei der Verwaltung nachgefragt, ob sich die Gemeinde einen Naturkindergarten vorstellen kann. Hierbei handelt es sich um ein interessantes und kostengünstiges Projekt. Erste Gespräche - auch in Bezug auf die Trägerschaft - wurden bereits geführt. Eine verbindliche Zusage an die Interessierten für das Jahr 2022 erscheint der Verwaltung jedoch verfrüht. Bedarfe, Örtlichkeit und Trägerschaft sind näher zu erörtern und dem Gremium zu gegebener Zeit vorzustellen. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganztagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein hervorragendes Grundschulangebot. Aktuell besuchen 154 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden Seite 3 von 26 verschiedener Grundschulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeisterin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Beide Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch beschlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Besetzung dieser Stelle gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feuerwehrhauses statt. Es wurden bestehende Mängel aufgezeigt und eine Erweiterung der Räumlichkeiten besprochen, die die Abläufe sowohl bei Übungen als auch im Ernstfall erleichtern könnten. Diese Planung soll im Jahr 2021 in Angriff genommen werden. Die meisten Mängel, wie zum Beispiel die fehlende Außenbeleuchtung und die fehlenden Bewegungsmelder wurden vom Gemeindeelektriker bereits erledigt und auch die neue Absauganlage konnte 2020 installiert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Die Gemeinde Baindt sollte den Austausch des bestehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 vornehmen. Wir haben deshalb bereits 2021 den Zuwendungsantrag nach Z-Feu Festbetragsfinanzierung gestellt. Im Zeitplan würde die Gemeinde Baindt im Sommer mit der Ausschreibung beginnen. Die Vergabe der Ausschreibung wäre im 2. Halbjahr und die Auslieferung und Einweihung des LF 20 wäre für 2022 vorgesehen. • Außenanlage Bereitschaftsheim des DRK Baienfurt-Baindt Durch den gemeinschaftlichen Erwerb der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Baindter Straße, haben die Gemeinden Baienfurt und Baindt einen idealen Standort für das DRK gefunden. Die Anlage wurde vom Landkreis für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gebaut, so dass einige Umbaumaßnahmen und Anpassungen notwendig waren. Die Räume für die DRK- Bereitschaft Baienfurt-Baindt sind zwischenzeitlich nahezu fertig und leuchten innen so hell wie außen. Während die Räume kurz vor ihrer Fertigstellung stehen und Mitte des Jahres eingeweiht werden können, werden im Außenbereich dieses Jahr noch Parkplätze und Garagen gebaut. • Digitalisierung Seite 4 von 26 Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heute online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Bereits 2019 hat die Gemeindeverwaltung das Rathausserviceportal sowie eine App der Gemeinde Baindt installiert, darüber hinaus wurde ein kostenloses WLAN im Rathaus und in der Schenk-Konrad-Halle eingerichtet. Im Frühjahr 2020 gingen neue Homepages für die Gemeinde, Klosterwiesenschule und den kommunalen Kindergarten in Betrieb. Im Herbst 2020 wurde ein Rats- und Bürgerinformationssystem eingerichtet. 2021 soll Rathaus intern ein digitaler Rechnungsworkflow installiert werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Geflüchteten In der Gemeinde sind derzeit 100 geflüchtete Menschen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll beträgt 82 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 122 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement des Paktes zur Integration zwischen dem Land Baden- Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Unfallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanagements für die in der Anschlussunterbringung untergebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese Förderung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Die Stelle der Integrationsbeauftragten (Beschäftigungsumfang von 50%) wurde nicht mehr verlängert und ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Da die Stelle der Integrationsbeauftragten seit dem 01.01.2021 wegfällt, wurde in einer Besprechung mit der Verwaltung, ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises „Asyl“ und den Johannitern die zukünftige Aufgabenverteilung festgelegt. Hierbei kommen zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung und den Bauhof bzw. Hausmeister der Klosterwiesenschule zu. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. Seite 5 von 26 • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße 12 hat die Gemeinde Baindt auch Wohnungen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutieren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Unterbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind vier Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in den Wohncontainern in der Boschstraße 1/5 bzw. in der Friesenhäusler Straße 12 (!) untergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschosswohnung im Klosterhof 4 eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule und Planung Digitalpakt Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Hauptschule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine genehmigte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schulgebäude aus den 70er Jahren. 2019 wurde das Architekturbüro mlw aus Ravensburg mit der Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Der Start für die Planungen erfolgte Anfang 2020. Es wurde die Bausubstanz aller Gebäude der Schule untersucht. Im Dezember 2020 wurde die Sanierung der Toilettenanlage im grünen Gebäude der Schule vom Gemeinderat beschlossen. In den kommenden Sommerferien soll diese Baumaßnahme durchgeführt werden. Anfang 2021 muss vom Gemeinderat entschieden werden, wie die Sanierung und Modernisierung der Klosterwiesenschule weiter erfolgen soll, da im Frühjahr dann weitere Förderanträge gestellt werden müssen, damit Anfang 2022 der angedachte erste große Schritt mit der Vollsanierung des blauen Gebäudes erfolgen kann. Insgesamt erhält die Gemeinde zum jetzigen Stand eine Förderung von 574.000 €. Im Gemeinderat war man sich einig, dass eine grundlegende Sanierung erfolgen soll, um die Klosterwiesenschule für die Zukunft gut und nachhaltig zu rüsten. Dadurch haben sich die geschätzten Kosten auf ca. 12 Millionen erhöht, weshalb zusätzliche Fördermittel beantragt werden. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vorrangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwicklung der Seite 6 von 26 Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam gedacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angrenzenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthaltsqualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fischerareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortseingangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortseingangsbereich bilden gemeinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Seit 2019 ist der Kreisverkehr am Ortseingang in Betrieb. Er trägt zu deutlich mehr Verkehrssicherheit bei und wertet den Ortseingangsbereich in die Gemeinde auf. 2020 wurden die Bauhofhalle fertiggestellt und die ehemalige Hofstelle auf dem Fischerareal abgebrochen. Die Gemeinde schlägt mit einer offenen Konzeptvergabe einen anderen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar berät das Gremium über die Kriterien der Veräußerung, die der Gemeinde am Herzen liegen. Im Frühjahr 2021 werden öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger und potentielle Bauträger stattfinden, in denen zum Städtebau, zum Verfahren sowie zum angedachten Terminplan informiert wird. Durch die intensive Planungsphase wird eine Vergabe der Bauplätze erst 2022 und der Baubeginn der einzelnen Gebäude erst 2023 erfolgen. Der Lebensmittelmarkt am Ortseingang der Gemeinde ist fertig gestellt, so dass nun bis zur geplanten Eröffnung im Juni 2021 der Innenausbau durch die Firma Feneberg selbst vorgenommen werden kann. Um die Gestaltung der Grünfläche entlang des Gebäudes wertig und nachhaltig zu gestalten, wird in Zusammenarbeit mit der Bodenseestiftung, der Firma Gaschler, der Firma Feneberg und der Gemeinde im Frühjahr eine Pflanzaktion mit Bäumen und Büschen durchgeführt Seite 7 von 26 • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges sollte der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Es wird nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde ein Geh- und Radweg vom Abschnitt Hasenweg bis zur Hirschstraße und anschließend lediglich ein Gehweg mit evtl. Radfahrer frei bis zur Ausleitung nach der Hofstelle gefördert. Es würde eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,1 Mio. €. • Bebauung „Marsweiler Ost II“ Die Kaufverträge für die 13 Bauplätze im sogenannten Einheimischenmodell wurden 2020 alle abgeschlossen. Einige Bauanträge sind bereits eingereicht, so dass in diesem Jahr sicher die meisten Gebäude gebaut und bezogen werden. Die Kaufverträge für die Bauplätze im Bieterverfahren werden Anfang des Jahres abgeschlossen, so dass auch hier einem Baubeginn nichts mehr im Wege steht. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Frühjahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Ende 2021 geplant. • 2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis Mit der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis sind 8 Bauplätze entstanden, von denen bereits 5 Grundstücke an Gewerbetreibende verkauft wurden. Die verbleibenden 3 Bauplätze könnten in diesem Jahr vergeben werden. • Mögliche weitere Wohngebiete – Bühl, Lilienstraße, Voken Erweiterung Der Gemeinderat hat 2019 für 3 Baugebiete Aufstellungsbeschlüsse im beschleunigten Verfahren gefasst. Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan Lilienstraße vorangetrieben, so dass in der Januarsitzung 2021 der Entwurf im Gemeinderat vorgestellt werden kann. Die Gemeinde ist somit auf einem guten Weg, den Bebauungsplan im Jahr 2021 rechtkräftig aufzustellen. Ebenfalls muss der Bebauungsplan Bühl im Laufe des Jahres entwickelt und abgeschlossen werden. • Nahwärmeversorgung Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine Seite 8 von 26 umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgasbetriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rahmen des Nahwärmenetzes versorgt. 2020 wurden beide Gasbrenner in der Heizzentrale im Schulareal durch neue klimaschonendere und effizientere Geräte ersetzt. Somit kann bereits jetzt die Versorgung des Lebensmittelmarktes mit Wärme gesichert werden. Geplant ist, dass sämtliche Gebäude im Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Hierfür ist es nötig, die Wärmeerzeuger auszubauen. Es wird angestrebt in regenative Energien zu investieren, eine Entscheidung des Gremiums diesbezüglich steht an. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Im Ergebnishaushalt 2021 sind 150.000 Euro für die Sanierung von Gemeinde- straßen vorgesehen. Nach dem Winter werden die erforderlichen Schäden festgestellt und behoben. Darüber hinaus steht im Jahr 2021 die umfangreiche Sanierung der Nelkenstraße an. Die bestehende Wasserleitung ist eine der ältesten Leitungen in Baindt. Aufgrund der Häufung von Wasserrohrbrüchen wurde die Nelkenstraße priorisiert. Im Zuge der Sanierung wird eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut und die Straßenbeleuchtung erneuert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröffnet uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt natürlich mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den unterversorgten Bereichen realisiert werden. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der besonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für diese Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zugang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blindenschule und beim Hochbehälter wurden 2020 barrierefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2021 sollen die Baumaßnahmen für die Bushaltestellen in der Gartenstraße ausgeschrieben und umgesetzt werden. Entsprechende Förderanträge wurden bereits gestellt. • Bau einer Reithalle Seite 9 von 26 Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Unterstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Der geplante Standort für die Reithalle der Reitergruppe Baindt e.V. befindet sich im Regionalen Grünzug. Die Gemeinde Baindt hat einen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens beim Regierungspräsidium in Tübingen gestellt, der im Dezember 2020 positiv beschieden wurde. 2021 muss nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so dass die Reithalle möglichst rasch gebaut werden kann. • Wasserversorgung – Querverbindung Zur weiteren Sicherung der Wasserversorgung wurde der Bau einer Querverbindungsleitung von der Hauptleitung Weißenbronnen / Baienfurt nach Baindt umgesetzt. Die Fertigstellung der Rohrleitungen ist bereits 2019 erfolgt. Nach Fertigstellung der Verbindungsleitung musste 2020 zunächst der Druckminderschacht erstellt werden, um eine Notversorgung der Hochzone in Baindt zu gewährleisten. Der Umbau der Hydraulik und Elektro- und Verfahrenstechnik im Hochbehälter Marsweiler verzögerte sich etwas. Es sollen diese Leistungen bis frühestens Ende März 2021 umgesetzt und abgerechnet werden. • Neuanlage Waldspielplatz Im Haushaltsplan 2021 und 2022 sind jeweils 25.000 € eingeplant, um gegenüber des jetzigen Waldspielplatzes, der sich im Eigentum des Forstes befindet, evtl. einen ergänzenden Waldspielplatz anzulegen. Da wir derzeit in unserer Gemeinde jedoch viele Jugendliche Biker- und Scooterfahrer haben, ist im Gremium darüber zu diskutieren, ob in einem ersten Schritt evtl. bei der Aufwertung bzw. in die Anlage von entsprechenden befahrbaren Flächen investiert wird. Klima- und Artenschutz • Antrag Klimopass Das ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg mit drei Förderschwerpunkten und zwar der Nachhaltigkeit, der Biodiversität und des Klimaschutzes. Es soll Kommunen durch Beratung und Informationsveranstaltungen ein strukturierter Einstieg in das Thema ermöglicht werden. Inhalte sind u.a. Praxisbeispiele anderer Kommunen, Vorschläge aus der erarbeiteten Klimastrategie aus den Workshops und Vor-Ort-Besichtigungen mit Anleitung zur Unterstützung der Biodiversität. 2020 standen vom Land keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Gemeinde wurde in das Jahr 2021 übertragen. Des Weiteren soll das Thema Anpassung an den Klimawandel in die kommunalen Planungen integriert werden. Dazu werden Klimaanalysen, aber auch die Erarbeitung von Planungsinstrumenten gefördert. Ebenso die Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen wie die Begrünung kommunaler Schulen und Seite 10 von 26 Kindergärten oder die Überprüfung kommunaler Nichtwohngebäude auf Eignung zur Dachbegrünung und Photovoltaiknutzung. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kommunalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommunalen Energiemanagements - Einbau von Messtechnik - Energiemanagement-Software. Die Zählerstandserfassung ist derzeit am Laufen, damit daraus bspw. eine Bewertung in Richtung Energieverbräuche erstellt werden kann. • Insektenfreundliche Blumenwiesen – im Rahmen von „Natur nah dran“ Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stellen wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. So wurden 2020 bereits ein Streifen entlang der Marsweilerstraße, die Wiesenfläche gegenüber der Schule, ein Seitenstreifen und eine Seiteninsel in der Boschstraße sowie der Kreisverkehr Mehlis umgestaltet. Darüber hinaus betreut der Bauhof jährlich weitere 10-12 Blumenwiesen in der Gemeinde. In diesem Zusammenhang muss das Ziel der Gemeinde sein auch unserer Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen. Eine Entwicklung in die richtige Richtung schaffen wir nur gemeinsam! • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendynamik des Baches angeregt wurde. Auf einer Strecke von etwa 700 m wurden 17 Buhnen (vom Ufer zur Flussmitte hin errichteter Damm) und zahlreiche Störsteine eingebaut sowie 210 Bäume und Sträucher gepflanzt. Betrachtet man heute den Bachlauf, sieht man deutlich, wo eine Aufwertung erfolgt ist. Darüber hinaus, ist festzustellen, dass Boden und Land durch die Veränderung im Bachlauf nicht nennenswert abgetragen wurden. Da weiterer Grunderwerb schwierig ist, wurde vereinbart die Grundstücksgrenzen aufzunehmen und eine Bepflanzung im weiteren Verlauf des Sulzmoosbaches vorzunehmen, so dass mögliche Ausspülungen auf der östlichen Seite zum Tragen kommen. Auf dieser Seite ist die Gemeinde bereits im Besitz eines Gewässerrandstreifen. So könnte der Bach deutlich aufgewertet und widerstandsfähiger gemacht werden. Da die Schussen im vergangenen Sommer Seite 11 von 26 zum Teil um die 22° hatte, ist es elementar wichtig, dass die Zuflüsse nicht bereits zu warmes Wasser führen und deren Resilienz gesteigert wird. • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoosbach Die Gemeinde Baindt hat für die Hochwasserschutzmaßnahme im Ortskern Zuschüsse bekommen. Die Herstellung eines Bypasses und der Bau des Retentionsbeckens am neuen Kreisverkehr sind bereits erfolgt. Nun schließt sich die Gewässeroffenlegung und der Ausbau des Sulzmoosbaches in Kombination mit einer Hochwasserschutzmaßnahme an. Zum einen wird der Sulzmoosbach aufgewertet und die Durchgängigkeit und Gewässerstruktur werden verbessert und zum anderen wird das Bachbett aufgeweitet. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Die Problembereiche in der Hirsch-, Siemens- und Benzstraße sowie in der Ortsmitte werden aufgearbeitet und sollen mit der Errichtung und Ableitung in Form eines weiteren Gewässers 2. Ordnung gelöst werden. Hierzu muss ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden. Anschließend kann die Gemeinde einen Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft stellen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert und hat sich zum Ziel gesetzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Im November 2020 hätte eine weitere Rezertifizierung stattfinden sollen. Diese wurde Corona bedingt abgesagt und auf Frühjahr 2021 verschoben. Für das Zertifizierungsverfahren müssen im Vorfeld vom eea-Team (bestehend aus Verwaltung, Firma Kirchner und der Energieagentur Ravensburg) sämtliche Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und überprüft werden. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll wären. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt werden und E-Fahrzeuge direkt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. Seite 12 von 26 Ein Förderantrag für 2 E-Fahrzeuge wurde mit Zuschüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden in Folge zwei Fahrzeuge durch E- Fahrzeuge ersetzt. Finanzen • Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist auch geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendungen. Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer mussten 2021 minimal angehoben werden. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksichtigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde steht wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 wurde im Frühjahr 2020 beschlossen und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmeldungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen, Grüngutannahmestelle in der Friesenhäusler Straße sowie bei der Kompostieranlage am Annaberg, wird festgehalten. Solange ein Bringsystem im Landkreis Ravensburg besteht, wird an dem derzeitigen Standort des Wertstoffhofes festgehalten. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebühren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kostenrechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalkulation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liquiden Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwahrentgelt in Höhe von -0,5% belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. Seite 13 von 26 • Stand Ökopunktekonto Für die 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis und für das Mischgebiet Fischerareal wurden 2019 Ökopunkte verbraucht, so dass die Gemeinde nach Ökokontoverordnung weiterhin ein Guthaben in Höhe von derzeit 173.134 Ökopunkten hat. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollten ebenfalls überprüft werden. Die Finanzverwaltung wird auch 2021 hier entsprechende Vorarbeiten vornehmen. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungszeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse zum 01.01.2022 von der Gutachterausschussstelle ermittelt. TOP 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Dorfplatz in Baindt ist bisher kein besonders heimeliger Ort mit Aufenthaltsqualität. Angrenzend an den Dorfplatz befindet sich ein großer Parkplatz. Ursprünglich war angedacht, auf diesem Parkplatz ein Rathaus zu errichten. Nachdem für die Unterbringung der Verwaltung in den 80er Jahren im jetzigen Rathaus eine andere Lösung gefunden wurde, blieb diese große Parkfläche in der bisherigen Form erhalten. Die Fläche ist schwer fassbar. In Richtung Westen fehlt ein Gebäude, dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Da der Platz dann auch besser vom Verkehr abgeschirmt wird, entstünde ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger. Seite 14 von 26 Örtlichkeiten mit unterschiedlichen, sich ergänzenden Angeboten, sind ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähige Gestaltung von Gemeinden. Eine Nutzungsmischung, kurze Wege und Aufenthaltsqualität sind Garanten für lebendige Plätze, die von den Menschen angenommen werden. Hier begegnet man sich, tauscht sich aus und fühlt sich daheim. Gleichzeitig sind diese Räume unerlässlich, wenn es um die Gestaltung eines altersgerechten Lebensumfeldes geht. Denn räumlich konzentrierte Einrichtungen, eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit sind gerade für ältere Menschen von großer Bedeutung. So können die vorhandenen Angebote, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheke und die weitere örtliche Infrastruktur gut genutzt werden. Nutzungen im Gesundheitsbereich könnten in dem neuen Gebäude unter einem Dach vereint und darüber hinaus Parkplätze in einer Tiefgarage unter dem Gebäude geschaffen werden. Gesundheitszentrum Baindt Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Praxen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesundheitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärzten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Verschiedene Fachärzte unter einem Dach bzw. in örtlicher Nähe sind für Patienten wie für Mediziner attraktiv. Ärzte haben an Einzelpraxen immer weniger Interesse. Darüber hinaus liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Gemeinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich problemlos verbinden. Die Ortsmitte erfährt eine deutliche Aufwertung. Der Standort angrenzend an den Dorfplatz bietet ausreichend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließlich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten und auch für die Besucherinnen und Besucher. Eine Tiefgaragenzufahrt könnte vom Parkplatz aus erfolgen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf ist es möglich, bis zu 10 private Tiefgaragenstellplätze zu schaffen. Das Erdgeschoss bietet 175 m² Verkaufs- und Nebenflächen und auf weiteren 2,75 Geschossen werden 480 m² Praxis- und Wohnfläche angeboten. Eine Kommune hat wenig direkte Einflussmöglichkeiten auf die Niederlassung eines Arztes in der Gemeinde. Es ist zum einen die Entscheidung des Arztes, die sicherlich auch von der Prognose abhängig ist, ob sich eine Praxis trägt und wie attraktiv die Lage der Praxis ist und zum anderen ist es die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung. Diese macht klare Vorgaben, ob sich ein Arzt in einer Gemeinde ansiedeln und welche Fachrichtung dieser haben darf. Fahrten in Nachbarkommunen gelten als zumutbar. Im Krankheitsfall brauchen unsere Bürgerinnen und Bürger jedoch die Gewissheit, dass sie dort, wo sie wohnen auch gut versorgt sind. Viele ländliche Kommunen haben ernsthafte Probleme, Ärzte zu gewinnen. Deshalb müssen wir Anreize schaffen. Baurecht: Seite 15 von 26 Der genannte Bereich liegt im Innenbereich. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. § 34 BauGB legt fest, dass ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Nach Auskunft des Bauamtes ist kein Bebauungsplan erforderlich. Von den ausgeübten Nutzungen innerhalb des Gebäudes sind keine Geräuschemissionen zu erwarten, die mit der im Umfeld vorhandenen Wohnnutzung unvereinbar sind. Wesentliche Geräuschquelle für die Schallemissionen des Ärztehauses ist der Verkehr durch die Patientinnen und Patienten sowie die Besucherinnen und Besucher. Die Gestaltung des Gebäudes wird sich an der Umgebungsbebauung (Satteldach) orientieren. Eine verbindliche Auskunft wird von der unteren Baurechtsbehörde eingeholt. Des Weiteren werden die Leitungsverläufe auf dem Dorfplatz (Nahwärme, Breitband…) überprüft. Zweckbindungen im Grundstücksverkehr a) Die Gemeinde ist Bauherrin. Da es der Gemeinde im Falle einer Veräußerung des Baugrundes, der im Sanierungsgebiet liegt, definitiv nicht und die Gewinnerzielung geht und die Fläche in der Ortsmitte von großer öffentlicher Bedeutung ist, könnte die Gemeinde als Bauherrin auftreten. Bei der Vermietung hätte die Gemeinde langfristig alle Fäden in der Hand. Als Vermieterin der Räumlichkeiten würde sie eine schwarze Null anstreben. Allerdings muss sich die Gemeinde beim Bau an das Vergaberecht halten. Öffentliche Gelder, also Steuermittel, zur Sicherung der ärztlichen Versorgung sollten nicht für den laufenden Unterhalt eingesetzt werden müssen, darüber hinaus sollte sich die Investition amortisieren. Es ist von ca. 3,0 Mio. Investitionskosten auszugehen, welche bisher nicht in der Haushaltsplanung 2021/2022 verankert sind und über einen Nachtragshaushalt dargestellt werden müssten. b) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor. Bei einem regulären Verkauf ist eine minimale Steuerung der Nutzungsmöglichkeiten über einen Bebauungsplan möglich. Ein Verkauf mit Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen wäre ebenfalls denkbar: Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag • Angemessene Vertragsgestaltung; • Gebunden an Subventionen; • Notwendigkeit und Angemessenheit von Bindungen; • Bei verbilligtem Verkauf zwingend Nutzungs- und Verfügungs- beschränkungen; • Verkauf unter Wert nur bei zweckentsprechender Mittelverwendung zulässig; • Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag; Mögliche Vertragsklauseln: Kaufpreisnachzahlungsklausel, Wertabschöpfungs- klausel, Wiederkaufsrechte bei zweckwidriger Verwendung; Seite 16 von 26 Bindungsdauer: Jede Subvention gilt früher oder später als aufgebraucht • Bis zu 15 Jahre unbedenklich; • Bis zu 20 Jahre mit einer Kaufpreisverbilligung von ca. 20 %; • Bis zu 30 Jahre nur bei hohem Preisnachlass durchsetzbar; c) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor im Erbbaurecht. • Zweckbindung für Nutzung bei Ausgabe des Grundstücks; • Dauerhafte Zweckbindung (auch an Rechtsnachfolger); • Umfasst die gesamte Laufzeit; d) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit Wiederkaufsrecht. • Bedarf einer angemessenen Begründung • 30 Jahre Höchstgrenze bei Rechtsausübung bezüglich Nutzungsbindung. Länger Fristen gelten als unangemessen und sind in keiner Form zulässig • Darf generell nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen e) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit einem erbbaurechtsähnlichen Wiederkaufsrecht. • Erstmaliges Rückkaufrecht nach 90 bzw. 99 Jahren unabhängig vom Verhalten des Käufers mit begrenztem Zeitfenster; • Späterer Wiederkaufswert muss angeglichen werden und die darauf errichteten Gebäude für mindestens zwei Drittel des Verkehrswertes erworben werden; • Kein Sanktionscharakter; Der Gemeinderat sollte der Verwaltung in der Januarsitzung eine Tendenz mit auf den Weg geben. Sofern die Gemeinde nicht selbst Bauherrin sein soll, könnte das Rechtsanwaltsbüro W2K in der Februarsitzung ausführlicher über mögliche Veräußerungsoptionen informieren. Nicht zu handeln könnte mittel- bis langfristig eine ärztliche Unterversorgung für die Bevölkerung bedeuten. Wir wollen die medizinische Versorgung in der Gemeinde jedoch dauerhaft sicherstellen. Die Sicherung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Wohlfühlfaktor und ein zentraler Beitrag für die Attraktivität von Baindt. Wir sehen uns an dieser Stelle in der Pflicht, diese Prozesse zu begleiten und voranzutreiben und darüber hinaus aktive Daseinsvorsorge zu leisten. Das Ärztehaus ist ein erster Schritt in eine qualitätvolle Entwicklung der Ortsmitte. Es ist als Beitrag zu sehen, die im Quartier bestehenden Angebote zu stärken und zu sichern. Beschluss: Seite 17 von 26 a) Der Gemeinderat stimmt dem Bau eines Gebäudes angrenzend an den Dorfplatz zu. b) Es soll ein Gesundheitszentrum angrenzend an den Dorfplatz errichtet werden. c) Die Gemeinde tritt selbst als Bauherrin auf. TOP 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Marsweilerstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2020 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 30. Oktober 2020 im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 28 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 24. November 2020. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Rückbau der bestehenden Betonverdolung - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten Zur Submission gingen 13 Angebote ein. Drei Angebote mussten ausgeschlossen werden, da es Zweifel an der Eignung gab und Unterlagen fehlten. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 151.825,42 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 250.200,00 Euro brutto (=164,8%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto abgeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Seite 18 von 26 Der Zuschlag für die Arbeiten für die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches entlang der Marsweilerstraße wird an die Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 € brutto erteilt. TOP 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Für die Gemeinde bestand die Möglichkeit im Bereich südlich der Lilienstraße Grundstücke zu kaufen, um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für ein allge- meines Wohngebiet zu entwickeln. In der Sitzung vom 17. September 2019 wurde dem Gemeinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebauungsplanes "Lilienstraße" von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss in der Sitzung vom 03. Dezember 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Zwischenzeitlich fand eine frühzeitige Behördenunterrichtung statt, in der die Eckpunkte und die erforderlichen Untersuchungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes benannt wurden. Durch die geplante Bebauung wird in den Streuobstbestand und die als Biotop kartierte Hecke an der südlichen Grenze des Baugebiets eingegriffen. Der Eingriff musste berücksichtigt und fachlich bewertet werden. Zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Planung auf die Fauna, wurde ein artenschutzrechtliches Fachgutachten beauftragt und vom Büro Sieber, Lindau im Jahr 2020 durchgeführt. Ebenfalls wurde eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie eine Ergänzung zur FFH-Vorprüfung der Änderung des Bebauungsplanes Marsweiler Ost erstellt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06. Dezember 2019 bis 20. Dezember 2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung zu informieren. Das Büro Sieber wurde beauftragt, den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auszuarbeiten. Es wurden 2 Varianten mit unterschiedlich großen Grundstücken erstellt. Mit dem vom Gemeinderat favorisierten Entwurf soll die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf Alternative 2 zum Bebauungsplan "Lilienstraße" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01. Dezember 2020 mit folgenden Änderungen: Seite 19 von 26 • Die Höhe von Stützmauern ist auf max. 0,5 m zu begrenzen. • Pro Grundstück sind 2 Wohnungen möglich. • Bei 4.12 ist das Wort „Windenergie“ zu streichen. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 12. Januar 2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleitering Frau Jeske infomiert das Gremium über folgenden Sachverhalt. Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräftig. Somit wurde die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Gemeinderates statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnen Fischerareal" sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: − Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen; Seite 20 von 26 − Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; − Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal" sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" wurden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräftig. Somit hat man die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Gemeinderats statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des Seite 21 von 26 vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mischgebiet Fischerareal" sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes "Innere Breite" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: − Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen; − Berücksichtigung bestehender Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; − Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mon-tag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung Seite 22 von 26 innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Dem Gemeinderat wird als einer der ersten Kommunen im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2021/2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund geringerer Erträge, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurde für die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investitionsprogramm 2021/ 2022 inkl. der Finanzplanungsansätze am 03.11.2020 ein Orientierungsbeschluss gefasst. Die dargestellten Investitionen wurden bis auf minimale Änderungen in den Finanzhaushalt sowie in den Finanzplan übernommen. Alle Aufwendungen und Erträge werden im Ergebnishaushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Hier erfolgt somit die Darstellung des kompletten Ressourcenverbrauchs der Gemeinde. Für die einzelnen Teilhaushalte sind jeweils Teilergebnispläne zu erstellen. Der Gesamtergebnishaushalt (als Summierung der Teilhaushalte) und die Gesamtergebnisrechnung sind vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2021 -1.836.900 € bzw. 2022 -688.100 € Es gelingt in der Planung 2021 und 2022 aufgrund der Coronapandemie nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Ertragsseite: - Wir haben Mindererträge im Vergleich zu 2020 von 231.200 €. Im Finanzplanungszeitraum rechnen wir mit einer Erholung auf der Ertragsseite. - Es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer moderate Anpassungen der Hebesätze beschlossen. - Weitere Gebührenanpassungen sind geplant. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Aufwandsseite: Seite 23 von 26 - Die Gesamt-Aufwendungen steigen um 915.000 €. - Die Personalaufwendungen steigen um 341.100 € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen. - Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 249.400 €. - Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 224.200 €. Im Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden die geplanten bzw. die tatsächlich anfallenden Ein- und Auszahlungen festgehalten. Vergleichbar mit einer Kapitalflussrechnung wird hier die Liquiditätsplanung bzw. Liquiditätsentwicklung sichtbar. Der Finanzhaushalt zeigt zuerst die Ein- und Auszahlungen aus dem Ergebnishaushalt als sog. Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit auf. In einem zweiten Block folgt sodann die Investitionstätigkeit. In einem dritten Block die Finanzierungstätigkeit, also die Kredittilgung sowie evtl. Kreditaufnahmen. Im ersten Abschnitt werden die zahlungswirksamen Vorgänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. – bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungsmittel dar. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von -1.011.600 € bzw. +92.050 €. Der zweite Abschnitt zeigt die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, also das Investitionsvolumen. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird somit der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2021 bei -6.910.000 € bzw. 2022 bei -14.680.600 €. Der dritte Abschnitt zeigt die Finanzierungstätigkeit (Kredite) ob und wie die Gemeinde ihre Investitionen zusätzlich über Kredite finanzieren muss. Die letzte Zahl des Finanzhaushalts beantwortet somit die Frage, ob die Gemeinde genügend Liquidität ausweisen kann. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 1 Mio. € und 4 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden ab 2022 jährlich in Höhe von 100.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit beträgt jeweils 1 Mio. bzw. 3,9 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt 2021 -3.570.200 € bzw. 2022 -1.047.150 €, die aus den vorhandenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2021 und 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Wesentliche Änderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gegenüber dem Vorjahr sind im Vorbericht detailliert erläutert. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Haushaltssatzung 2021/2022 zu beschließen. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Vergleichsweise günstige Steuer- und Gebührensätze und geringe externe Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Mit dazu beigetragen haben gute Beratungen, Entscheidungen und Beschlüsse. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Seite 24 von 26 Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. Im Ergebnishaushalt 2021 und 2022 steht ein deutliches Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird uns in 2021, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern und das muss uns gelingen. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025 vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Wir möchten mit der mittelfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestaltungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind mit Kreditaufnahmen verbunden. In den Jahren 2021 und 2022 sollen zahlreiche Investitionsmaßnahmen angepackt werden. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und eines niedrigen Zinsniveaus, können die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Spannend ist immer die Frage, wofür das zusätzlich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort. „Nur gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2021 und 2022 gilt es die entsprechenden Grundstückserlöse zu erzielen. Im Gemeindehaushalt sind 2,0 bzw. 4,0 Mio.€ durch die Veräußerung von Grundstücken vorgesehen. Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 – 2025 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthaltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zur Kenntnis. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfähigkeit zu. TOP 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu Seite 25 von 26 entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2020 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 11 Anfragen und Verschiedenes a) Baumfällaktion Die Vorsitzende teilt mit, dass entlang des Badweges 50 bis 60 Eschen gefällt werden müssen. b) Anlieferung von Wertstoffen Am Freitag den 8. Januar 2021 herrschten teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen im Wertstoffhof. Neben relativ langen Wartezeiten parkten die Anlieferer auch außerhalb der markierten Parkflächen – auch direkt vor dem Feuerwehrgerätehaus, wo ein absolutes Parkverbot gilt. Grundsätzlich, so Bürgermeisterin Rürup, kann man seine Wertstoffe in allen Wertstoffannahmestellen des Landkreises abgeben – allerdings in haushaltsüblichen Mengen. Es ist grundsätzlich zu überlegen, dass zukünftig Gewerbetreibende ihre Wertstoffe und Kartonagen auf dem Wertstoffhof nicht mehr abgeben dürfen. Problematisch an diesem Nachmittag war, dass die Feuerwehr Baindt einen Einsatz hatte. Innerhalb kürzester Zeit kommen dann mindestens 20 Feuerwehrkameraden mit ihren PKWs zum Feuerwehrhaus – zusätzlich zu den vielen Anlieferern von Wertstoffen. Entsprechende Aufrufe im Amtsblatt sind zwar löblich, bringen aber nicht viel. Der Standort des Wertstoffhofs in der Ziegeleistraße ist zu hinterfragen. Seite 26 von 26 c) Neubau Geh- und Radweg Sulpach Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1,1 Mio. Euro, wobei ca. 250.000 € an Fördermitteln zufließen.[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 22.01.2021

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